1 Titel in Drucke Badische Gesetz- und Verordnungsblätter

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Mit der Erhebung Badens zum Kurfürstentum 1803 bzw. zum Großherzogtum 1806 entstand der moderne badische Staat. Zu seinen Merkmalen zählt die amtliche Bekanntmachung aller erlassenen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Am 5. Juli 1803 begann die Veröffentlichung eines entsprechenden Gesetz- und Verordnungsblattes. Die exakte Formulierung des Titels wechselte im Verlauf der verfassungsrechtlichen Entwicklung des Landes mehrere Male. Die Badische Landesbibliothek hat das Badische Gesetz- und Verordnungsblatt von den Anfängen 1803 bis in die Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg digitalisiert. Seit 1952 erscheint das "Gesetzblatt für Baden-Württemberg".

Übersicht über die digitalisierten Gesetzblätter:


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Kur-Badisches Regierungsblatt 1803