8 setbre 1868


Großherz. Hoftheater Comité.


Bis zur der Sitzung vom 21 d. M. war nur obhin und im
Allgemeinen die Rede von einer Aufführung der „Meistersinger“
von R. Wagner. Eine solche wurde von dem verehrlichen
Comite als wünschenswerth bezeichnet, von mir aber als
mit den disponiblen Mitteln als durchaus unausführbar be‐
urtheilt
. In der erwähnten Sitzung jedoch schien das Hoftheater‐
Comite bereits den förmlichen Beschluß einer Aufführung
gefaßt zu haben und ich nur beigezogen worden zu sein um
davon Kenntniß zu erhalten und die Mittel aufzusuchen wie
eine Aufführung mit den unzureichenden Gesangskräften, sei
es durch Reduction, Auslassungen oder sonstigen Beschränkungen
möglich zu machen wäre.

Dieser Sachlage gegenüber scheint es mir nöthig meinen
Standpunkt zu wahren und zwar zu nächst meiner dienstlichen
Stellung als musikalischer Chef der Oper. Als solchem steht mir
das sowohl selbstverständliche als kontraktliche Recht zur Seite
daß mein Gutachten über neu aufzuführenden Opern gehört
werden muß. Außerdem gibt es für mich Verpflichtungen,
die über meine dienstliche Stellung hinausreichen. Sie bestehen
in dem Standpunkt der Künstlerehre. Ich bin nicht allein der
Theaterverwaltung verantwortlich für die Ausübung meines
Berufes, sondern stehe auch unter dem Urtheile der Kunstwelt
und habe einen Ruf zu wahren. Eine schon den materiellen
Kräften nach unmögliche oder doch höchst verkümmerte Auf‐
führung wird zunächst mir zu Last gelegt.

Nach diesen Eingange und nach wiederholter sorgfältiger
Durchsicht des Klavier‐Auszuges kann ich an die Darlegung
der Gründe gehen, welche eine Aufführung mit den zur Zeit
verfügbaren Kräften zu einer höchst mangelhaften, das Werk
schwer beeinträchtigenden machen müßten.

Ich muß gleich von vornherein in Abrede stellen,daß
das Schreiben der Verlagshandlung Schott, welches die
Bedingungen für die Aufführung der Oper an hiesiger Bühne

enthält,