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Tax-Regulativ für die Gebühren der Notarien des Rheinkreises
Zweite Abtheilung. Gebühren welche nach Berechnung der auf das Geschäft verwendeten...
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Titelblatt
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Erste Abtheilung. Gebühren nach Verhältniß des Werthes des Gegenstandes
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6
Zweite Abtheilung. Gebühren welche nach Berechnung der auf das Geschäft verwendeten Zeit oder nach Vacationen von Stunde zu Stunde bezogen werden
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7
Dritte Abtheilung. Fixe Gebühren, welche ohne Rücksicht auf Summen nach Zeit bezogen werden
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9
Vierte Abtheilung. Gebühren für besonders tarifirte Geschäfte
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13
Fünfte Abtheilung. Expeditions- Verifications- Aufsuchungs- und Besorgungs-Gebühren
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15
Sechste Abtheilung. Reise-Entschädigung
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16
Siebente Abtheilung. Allgemeine Verfügungen
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Berechnungs-Tabelle
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Beilage: Allerhöchste Verordnung. Maximilian Joseph von Gottes Gnaden König von Bayern
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Druckschrift
Tax-Regulativ für die Gebühren der Notarien des Rheinkreises : nebst einer Berechnungs-Tabelle der proportionnellen Gebühren, welche sie darnach zu beziehen haben / [Maximilian Joseph. Graf von Reigersberg]
Entstehung
Zweibrücken
1822
Seite
6
URN (Seite)
Rechtsdrehung 90°
Linksdrehung 90°