"Euer Excellenz! Die Grundwahrheit, daß in der möglichst absoluten Sonderung der einzelnen Zweige ... die ... Trennung der Justiz und Administration wurde deshalb ... begrüßt ... reinen Notariats ..." unterzeichnet: Carlsruhe, den 20. November 1862. Aus Auftrag des allgemeinen Vereins der Großherzogl. Badischen Notare: (gez.) Eisinger. Otto Langer. H. Pezold. F. Stevin. C. Walter