deutsche Revolution besonderer Rücksicht auf vre badische Revolutions-Episode. Bvu Florian Mordes. Hcwcscuem Munster der revolutionären Reuicruius ^ , -LM, KtzHf M , ^ ^ - -iS, SKL^MW 8 KW MM ZMW SA -r KSWSM «8M8ÜM WYKMHW ÄW 8 kBiEM ÄKT WMW 8 M 8 ÄMW KWK WOM 'WRE KW^^D KMN 8 HWM WMWI ^»7 ^ 8 K MtzW SWM Die deutsche Revolution mit besonderer Rücksicht auf die badische Nevotutions-Episode. Von Florian Mör-es, gewesener Minister der revolutionären Regierung. Herisau. Druck und Verlag der M. Schläpfer'schen Buchhandlung 1849 . 'S M Vorwort. In Nachfolgendem gebe ich Schilderungen, Erzählungen und Kritik. Ich habe mich bei jenen an die objektive Wahrheit gehalten, bei dieser an den Standpunkt der Parteilosigkeit, ohne mir zu schmeicheln, daß ich deßhalb von irgend einer Seite Billigung erführe. In den Zeiten des politischen Kampfes pflegt man sich weniger von der Einsicht und Gerechtigkeit leiten zu lassen, als von der Leidenschaft und einem eigenthümlichen Parteigefühlc. Ich habe einen Kampf mitgemacht, den ich gerne vermieden hätte. Meine politischen Ansichten gaben mir keinen Einfluß auf die Bewegung, in der ich nur der Anerkennung einer gewissen Einsicht meine Stellung verdankte. So hatte ich denn vor, während und nach dem Kampfe eine gleich isolirte Stellung. Vielleicht wird mir dieser Umstand ein billigeres Urtheil verschaffen. Wenn nicht, so mögen meine Gegner sich mit dem Gedanken trösten, daß ich ferne von dem Vaterlande meine politischen Sünden büßen muß. Die beste Beschämung aber bestünde darin, daß sie nach Kräften zu Deutschlands wahrer Größe und Freiheit beitrügen. Luzern, im September 1849. Florian Mordes. Erstes Kapitel. Rückblick auf die Zeit vor Ausbruch der Revolution. Drei Jahrzehnde waren seit der Auflösung des deutschen Reiches unter dem Drucke einer in sich selbst unklaren Fürstentyrannei vergangen; schon einmal statte das Volk sich in verschiedenen Tsteilen von Deutschland gegen das verhaßte Joch erhoben und dennoch hatte keine politische Fraktion ein Programm aufgestellt, welches über die For derungen alter Zeit hinausging. In diesem Satze resu- mirt sich der politische Kampf bis zum Ausbruche der Märzbewegung. Seine Wichtigkeit wollen wir in kurzen Zügen ausführen. Die politischen Bestrebungen der Fürsten gehen ebensowohl aus den öffentlichen, wie aus den geheimen Bundes-Akten und Depeschen hervor. Blittersdorf hat sie neulich in kurzen Sätzen dahin erörtert: sie seien gegen die Bestrebungen einer aufkeimenden Demokratie gerichtet gewesen und hätten als Endziel die Aufrechterhaltung und Stärkung des reinen monarchischen Prinzipes zu erreichen versucht. Daß ihnen die Erreichung dieses Zieles nicht ge- 2 lang, daran ist wohl nicht, wie Plittersdorf behauptet, die schlechte Bundespolitik, als vielmehr die Schlechtigkeit der Bundespolitik schuld und Blittcrsdorf selbst hätte zweifelsohne den großen Kampf weit eher hcrbeigeführt und dem Volke die Augen geöffnet, denn irgend eine der von ihm als- halb bezeichneten Maßregeln. Dieser Theil der Bundespolitik vereinigte sämmtliche Fürsten und, mit kurz dauernden Ausnahmen, auch sämmtliche fürstliche Negierungen. Sie trat äußerlich hervor durch die Bekämpfung des halbkonstitutionellen Prinzips in den kleineren Staaten und in den Köpfen der Oppositionsmänner der größeren Staaten, durch das Vorenthalten aller formalen Volks- rechte und durch gelegentliche Gewaltstreiche. Ein anderer Theil der Bundespolitik betraf das Verhältniß der Verbündeten zu einander. Bei diesem kamen schon nach der Bundeseinrichtung die kleineren Staaten kaum in Berechnung , während die großen Staaten einander den Rang abzulaufen suchten. Diese Politik ist am besten in einer durch das Portsolio veröffentlichten Depesche an den preußischen Bundesgesandten geschildert. Der preußische Gesandte wird angewiesen stets Oestreich in antiliberalen Vorschlägen den Vorrang zu lassen, und wenn dieselben die Majorität für sich gewonnen, auf die liberale Seite zu treten. Oestreich trat stets offen mit seiner Politik hervor. Preußen suchte sich eine Popularität zu erschleichen, die übrigen Fürsten sollten dazu die nöthigen Standbilder abgeben und thaten es mit kurzen Unterbrechungen Seitens Balerns und Württembergs. Diese letzterwähnte Art von Politik erweiterte den alten Antagonismus der beiden großen Staaten und gieng in das Blut des Volkes über, dessen Antipathien ja bereits Jahrhunderte lang künstlich genährt und 3 großgezogcn wurden. Die antidemokratischen Fürstenbestrc- bungen dagegen erzeugten in den kleinen konstitutionellen Staaten einen Kamps um formelle Rechte, der trotz des ungleichen Bodens der Parteien dennoch das Volk in manchen Beziehungen förderte. In Preußen und Oestreich aber verbreitete sich mehr und mehr das kräftigste Bestreben Seitens des Volkes, die konstitutionelle Verfassung zu erringen; ein Bestreben, das in Preußen noch zudem durch den Protestantismus kräftige Unterstützung erhielt und deß- halb rasch an Energie zunahm. Bei diesem formellen Kampfe machte die liberale Partei durchgängig den ungeheuren Fehler, daß sie den Regierungen das Verdienst und den Ruhm des legislativen Fortschritts, also einer materiellen Liberalität, überließ und sich dadurch einer vorzüglichen Waffe begab. Dieß führte sodann zu dem weiteren Uebel, daß die Agitation im Volke selbst eine künstliche sein und deßhalb nothwendig bevormundend und demoralisirend wirken mußte. (?) Es ist ebenso unmöglich diese Wirkung auf die politische Entwicklung des Volkes namentlich in den kleineren Halbconstitutionellen Staaten abzuläugnen, als es leicht ist, den Grund dieser Erscheinung zu erklären. Wer immer die Lebcnsverhältniffe und Menschen mit ungetrübtem Auge erblickt, wird bemerken, daß der Anhänger des formellen Rechtes nur gar wenige sind, während die große Masse des Volkes die Freiheit und das praktische Recht nur in der Befriedigung seiner mehr oder minder gesteigerten Bedüfnisse sieht und deßhalb jede politische Bestrebung nur von dieser Rücksicht aus beurthcilt. Eine Partei, welche diese Bedürfnisse nicht zu befriedigen im Stande ist, welche die Befriedigung dieser Bedürfnisse nicht einmal in den Vordergrund ihres Programms stellt,. 4 eine solche Partei entbehrt der natürlichen und wesentlich auch sittlichen Handhabe der Bewegung, wenn man auch deßhalb durchaus nicht behaupten kann und darf, daß die Sorglichkeit für diese Befriedigung das Evitavium einer moralischen Politik ausmacht und nicht ebenfalls de- moralisirend wirken könnte, sogar oft müßte. Aus dieser liberalen Partei konnte unmöglich ein nur einigermaßen radikales Programm hervorgehen, so daß die bekannte Motion Rottecks über die Gefahr des Vaterlandes in der parlamentarischen Geschichte der konstitutionellen Staaten Deutschlands einzig da steht, und der extremste Liberalismus des seiner Zeit wegen seiner antiministeriellen Grobheit berühmten Bassermann sich zu einer kaum mehr als konsultativen Volksvertretung beim deutschen Bundestag verflieg. Gerade deßhalb erzeugte aber die Entwicklung des Liberalismus zuletzt und kurz vor Ausbruch der Märzbewegung eine radikale Schule, welche mit der Sozialistik der französischen Demokraten in einige Verbindung trat. An der Spitze dieser Schule stand Gustaf von Struve, ein Mann, der sich in allen seinen Entwicklungsphasen bekannt machte, weil er einestheils durch eine strenge Sittlichkeit, andern- theils durch eine wahrhaft fanatische Heftigkeit stets zu den extremsten Paradoxen geführt ward. Struve prüfte das Spstem der Fürstenregierungen und die fürstliche Wirth- schaft vom sittlichen und juristischen Standpunkte. Er brach in beiden Richtungen den Stab über sie. Sein Zuschauer wurde, wie früher das Mannheimer Journal in einer durch die Verhältnisse der Redaktion bedingten größeren Mäßigung die gefährlichste Waffe für den Monarchismus in seiner damaligen Gestaltung. Er wies darin nach, daß derselbe nicht minder entsittlicht sei, als der Constitutionalismus 5 der Bestechung, wie er gerade damals in Frankreich zu Tage trat und zeigte, daß die Opposition sich lediglich auf den Standpunkt des Bundesrechts zu stellen habe, um zu den verlangten Rechten zu gelangen. Den hiedurch hervorgerufenen Kampf mit der badischen Regierung focht Strnve mit unbeugsamer Festigkeit durch und häufte seine Angriffe furchtlos in seinen Briefen eines ehemaligen an einen fetzigen Diplomaten, indem er zu gleicher Zeit an einem Compendium des Bundesrechtes, so wie an dem Grundrisse eines Staatsrechtes arbeitete, endlich sich durch verschiedene Vorlesungen und Gründung von Turnvereinen, einer Badeanstalt w., unmittelbar mit dem Volke bekannt machte. Mit der Struve'schen Thätigkeit verwandt, indessen in den Formen gewinnender und praktisch unvergleichlich bedeutender war die parlamentarische Rethorik Heckers. Die Verbindung diesesMannes mitStruve ermöglichte erst eine erfolgreiche Parteithätigkeit, deren Programm auf der ersten Offenburger Versammlung ausgegeben wurde und für sämmtlichc Theilnehmer derselben durch die Begründung des Programms den Hochverrathsprozeß herbeiführte. Das Programm hielt sich in den konstitutionellen Grenzen, aber es warf die ganze Opposition aus der Ständekammer unmittelbar ins Volk und war dadurch nothwendig revolutionär , während die „Forderungen des Volks" dieselben waren, welche auch das alte liberale Programm aufgestellt hatte. Diese radikale Agitation litt aber immer noch an dem alten Fehler, sie ging nicht auf unmittelbar materielle Forderungen der verschiedenen Volksklassen ein, liebäugelte mehr mit dem Proletariat, als daß es den Bauern- und Gewerbstand an sich zog. Dieser Mangel erklärt sich einfach daraus, daß Struve beiden Ständen im we- 6 sentlichen fremd war, während Hecker sich nicht auf das Einzelne einließ, sondern an eine umfaßende Verwaltungsänderung dachte. So energisch nun auch diese badische Volksopposition arbeitete, so vereinzelt stand sie. Die Oppositionen der übrigen Halbconstitutionellen Staaten blieben auf dem alten Wege, den sie meist sogar ohne allen Muth beschritten hatten.— Selbst die sächsische Kammer machte davon nur eine kurzdauernde Ausnahme. Man benützte weder die deutschkatholische Bewegung, noch die Bewegung der schlesischen Weber in geeigneter Weise. Die großen deutschen Staaten endlich hatten ihre eigene Richtung gegen eine volle konstitutionelle Verfassung und kannten den Wauwau des deutschen Bundes nicht, der die Regierungen der kleinen Staaten zu erretten berufen war, wenn die Stände allzuvorwitzig die kleinsten Winkel des winzigen Haushalts geprüft hatten und statt an die großen europäischen Fragen, an die Prinzipienfragcn des constitutonellen Lebens kamen. 7 Iweites Kapitel. Märzbewegung. In diese faule Masse schlug der Blitz des unerwarteten Sieges französischer Demokraten über den morschen Thron Ludwig Philipps. Die Wirkung mußte die Fürsten wie die Unterthanen in ähnlicher Weise treffen, das heißt: sie beide blenden. Die Fürsten wußten nicht wie weit die demokratische Wühlerei im Volke Eingang gefunden hatte, glaubten einen Augenblick, was sie stets zum Vorwand ihrer Maßregeln genommen, und ließen muthlos das Ruder sinken. Die Opposition hatte nicht den Muth eS aufzunehmen — sie schwankte zwischen gesetzlichem Wege und Revolution — mit einem Worte, sie wußte nicht, was sie mit der Bewegung des Volkes anfangen sollte. Professoren und ministerielle Juristen, die ganze alte Kammersünde machte sich geltend — und die Revolution war verpfuscht — wenn sie nicht im Volke selbst Boden und Inhalt gewann. Die Heidelberger Konferenz. — Das Vorparlament. Die Nationalversammlung. (Reichstag.) Bald nach Ausbruch der Volksbewegung traten in Heidelberg verschiedene Männer der alten Opposition zusammen, darunter der hessische Minister Gagern, der Professor Gervinus, der Buchhändler Baffermann, sein 8 Lehrmeister und Faktotum Mathy, Gustaf Struve und andere. Die Vorberathung bildete eine Censur Gagerns. Derselbe wollte nicht mit Struve zusammentreten. Der Mann der gesetzlichen Revolution, der Held der Philister konnte keine Struve'sche Kritik ertragen und wollte die beginnende Revolution meistern. Damit war die Einigkeit der Parteien unmöglich geworden. Heinrich von Gagern hatte in seinem ersten Auftreten der Revolution unbewußt den Todesstoß versetzt. Die Parteien waren gebildet, bevor sie noch ein Programm aufgestellt hatten. Der Hoch- muth und die Intoleranz hatten eine giftige Verdächtigung erzeugt, welche jede Vereinigung unmöglich machte. Das Programm dieser Versammlung entfernt sich nicht von dem Wege der Verständigung. Es spricht von der traurigen Erfahrung, welche die Bundesbehörde erzeugt habe — aber zugleich von der Treue gegenüber den Thronen und wünscht eine Vertretung der Nation. Dieses Programm war mit anderen Worten dasselbe, welches Heinrich v. Gagern mit bestimmteren Ausdrücken bereits am 28. Februar in der hessischen Kammer gestellt hatte: „die Sorge für den Schutz der inner» und äußern Sicherheit Deutschlands, insbesondere die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, des Heerwesens und der Volksbewaffnung in die Hand eines Kabinets zu legen, auf daß das einstweilige Haupt Deutschlands Gesetzgebung und Besteuerung in Übereinstimmung mit einem Rathe der Fürsten und einem Rathe des Volks nach den wesentlichen Formen des repräsentativen Systemes ausübe und daß die Berufung einer Nationalversammlung gleichzeitig mit der Ernennung des Bundeshauptes erfolge." In beiden Programmen fehlt die Souveränitätserklärung des Volkes, weil beide die Souveränität des Fürsten vor- 9 aussetzen. Aber das letzterwähnte Programm läßt uns den Widerspruch des Mannes mit einem kühnen Griffe, einer Souveränitätserklärung gegen die durch diesen Griff und diese Erklärung hervorgerusenen Folgen bereits ahnen, während der Widerspruch Struve's bei der Heidelberger Con- ferenz offenbar eine Scheu gegen Revolution erzeugte, die das Heidelberger Programm in einen seltsamen Petenten- stpl bannte.') Die Heidelberger Conferenz führte zu einer größeren Versammlung in Frankfurt a. M. Die Berufung derselben war im Gagern'schen Sinne, d. h. erclusiv. Sie galt den alten Kammerhelden ohne allen Unterschied der Farbe. Man anerkannte prinzipiell keinen anderen Titel und gab so der Halbheit und sogar der parlamentarischen Reaktion die Zügel in die Hände. Die Versammlung entsprach den Erwartungen ihrer Erzeuger. Die zahme Revolution ward der siebente Himmel der Liberalen^ Sie hielten lOminutenlange Reden über Deutschthum, Einheit, Einigkeit, Mäßigung und sonstige Dinge, wie sie sogar ein polizeigewöhnter Magen verdaut, ohne Indigestion zu bekommen. Parole war die deutsche Einheit. Struve und Hecker waren mit ihrer Forderung nach Garantieen einer freien Einheit sä Fraecas Luleuäss verwiesen, nachdem Mittermaier gefunden, daß Struve länger als 10 Minuten gesprochen hatte, und die Versammlung gerade die tief eingreifende Natur der von Struve berührten Verhältnisse zum Vorwand genommen hatte, die Erwägung derselben auf die lange Bank zu schieben. Die Frankfurter Versammlung — das s. g. Vorparlament — war von Oest- reichern gar nicht, von Preußen, Sachsen re. kaum besucht. Sie lief nach dreitägigem Bestände zum Erstaunen von ganz 10 Deutschland auseinander, nachdem sie die Berufung eines Parlamentes beschlossen und zum Betrieb derselben Angelegenheit einen Ausschuß von 50 Personen gewählt hatte. Diese ganze Geschichte war eine wohlpräparirte Comödie, bei der eine blühende Kammerrethorik, mittelmäßiges Talent und deutschthümlich versezter Unterthanen-Charakter ergänzen sollte und Dank den Wirkungen der Bundesthätig- keit den Augen der Majorität der Deutschen auch ergänzte. Gagern war ein Stern erster Größe geworden. Dafür war aber auch er es gewesen, der wiederum unbewußt dem Vorparlamente in doppelter Richtung Gewicht gab. Einerseits hatte der Gagern'sche Einfluß die radikale Partei so hart zurückgestoßen und dadurch den Riß der Parteien offen gelegt. Andererseits erklärte Gagern unter dem Beifall der ganzen Versammlung, das zu berufende Parlament im Voraus als einzig und allein berechtigt, eine deutsche Verfassung zu geben. Jene Trennung schroff entgegenstehender Parteien provocirte die Volksrevolution. Diese Souveränitätserklärung des Volkes rettete trotz des durch und durch herrschenden Bedientengeistes durch eine obligate Huldigung einen Nothanker für die blasphemirte Volkserhebung, vernichtete jede Möglichkeit einer Kapitulation mit den Fürsten und zwang die Nationalversammlung nach langen Tagen elender Schmach sich selbst zu vernichten und dadurch eine neue Revolution zu proklamiren. Gagern ahnte damals nicht, daß die Gothaer Hanswurstiade seinen Pathos als die Blüthe der kraftlosesten Gimpelei würde erscheinen lassen. Der 50er Ausschuß überließ eingedenk des Sinnes derer, die ihn gewählt, den Regierungen der deutschen Fürsten die Anordnung der Wahlen zum Parlamente; er überließ 11 den Negierungen sogar den Wahlmodus, er überlieferte das künftige deutsche Parlament der Wahlkorruption! die liberale Opposition setzte die Regierungen der Fürsten als Beamte der Revolution ein. Der Bock war solenn zum Gärtner erwählt worden. So kam endlich ein deutsches Parlament zusammen. Es begann seine Laufbahn mit Wahlprüfungen um den Negierungen Zeit zur Kräftigung zu gestatten. ES ging nach Wochen endlich an den Bund der Fürsten und löste ihn auf, um an seine Stelle eine andere Behörde zu setzen. Diese neue Behörde war ein konstitutionelles Operat, ein s. g. Reichsverweser mit verantwortlichen Ministerien. Als man an die Wahl dieses Reichsverwesers kam, wartete Deutschland ein großer Akt. Der bekannte große Griff Gagerns. Das Parlament erklärte, daß es jetzt den Muth habe, den Reichsverweser zu wählen — man erstaunte im ganzen Philistertum, daß die souveräne Volksvertretung so etwas thun könne, fand aber unglückseliger Weise keinen Mann zum Posten und wählte den Erzherzog Johann. Wie man auf ihn kam, weiß wohl jetzt Niemand mehr zu erklären — damals meinte man — Johann sei gewählt worden, nicht weil er ein Prinz sei — sondern obschon er einer sei. Gagern war zur Zeit Präsident des Parlamentes; seine Ernennung zum Präsidenten des Ministeriums konnte damals schon als ein Avancement betrachtet werden. Die Bundesversammlung zu Frankfurt hielt bald darauf eine letzte Sitzung, und beschloß, ihre Gewalt auf den Reichsverweser zu übertragen.') Man fand von Seiten der Linken im Parlamente in dieser Unbefangenheit der Bundesversammlung einen Hacken und in- terpellirte deßhalb. Herr v. Schmerling aber war diplo- 12 mat, Herr v. Gagern fand es unanständig von einem Verblichenen Böses zu sprechen, und so ward die Sache vertuscht. Ich meine man ging damals zur Tagesordnung über. Für die Fürsten war diese Uebertragung eine Rechtsverwahrung, bei der sie versuchten, wie weit man sich auf die gute Nationalversammlung verlassen könne — sie waren mit der Probe zufrieden, und man kann von da an ihren kühneren Schritt bewundern. Die Nationalversammlung hatte noch weitere Gelegenheit zur Auszeichnung. Nachdem sie die deutsche Ehre gegen den dänischen Zwergen dadurch gewahrt hatte, daß sie in den Krieg gegen Dänemark einstimmte, nahm sie einen kolossalen Ansprung zur Souveränität; sie bedrohte Preußen mit der Nichtratifikation eines von ihm Namens des Bundes (!) abgeschlossenen und in ganz Deutschland für schimpflich erachteten Waffenstillstandes; Preußen tröstete sich aber bald — der Waffenstillstand ward genehmigt. Wie Dänemark, so fand man auch Holland unüberwindlich und ließ dort die deutsche Flagge mit Füßen treten. Doch zeigte man auf der anderen Seite großen Muth gegen Polen und Italien — rücksichtlich dieser beiden Länder war man bereits in eine großstaatliche Politik eingetreten und belächelte die Theorien eines Rüge, wie man seinen Mangel an kühnem Patriotismus unmännlich fand. Die Nationalversammlung hatte es auch für rathsam befunden, die gesammte Militärmacht der deutschen Fürsten in die Hand zu nehmen; sie tröstete sich aber damit, daß sie die Reichspolizei gegen das souveräne Volk mit Reichstruppen ausübte, ohne hierin auch nur der leisesten Opposition von Seiten der Fürsten und ihrer Regierungen zu begegnen. Als es dagegen galt, schreiendem Unrechte der Fürsten entgegen die preußische 13 Nationalversammlung zu unterstützen oder in einer muchwillig hervorgerufenen Wiener Revolution zu interveniren, da hatte man nur gastronomische Delegaten und aller- unterthänigste Tröpfe zur Verfügung, da zeigte sich die ganze elende Großmaulwirthschaft in ihrer vollen Glorie. Wie seiner Zeit die Übertragung der Bundesgewalt an den Erzherzog Reichsverweser Gelegenheit gab, der Nationalversammlung ein sicheres Horoscop zu stellen; wie später der Malmöver Waffenstillstand die Souveränität des durch eine Frankfurter Nationalversammlung vertretenen Volkes ins richtige Licht stellte, so stellte.namentlich das Verfahren gegenüber der Wiener und Berliner Erhebungen die Häupter der Majorität der s. g. Nationalversammlung in ihrer vollen Blöße dar. Sie, die so laut die Omnipotenz der Nationalversammlung ausposaunt hatten, als sie noch keinen Widerstand der Fürsten fürchteten, antichambrirten bei dem Könige von Preußen, nicht etwa um Namens einer anerkannten Macht zu diplomatisiren, sondern um sich zu Zwischenträgern einer allerhöchsten Willensmeinung zu machen, und die Rolle von Gimpeln der gesetzlichen Revolution mit der von Verräthern an der Volkssache, mit der von käuflichen Höflingen zu tauschen. Hatte man bis da die revolutionäre Kraft zu beschneiden gesucht, damit die Volkserhebung nicht über das konstitutionelle System hinausgehe, — bei der Wiener und namentlich bei der Berliner Revolution verrieth man sogar das konstitutionelle Prinzip, um über den letzten Funken der Revolution Meister zu werden, um aus dem einzig anerkannten Organe der Revolution, um aus der Nationalversammlung eine Gliederpuppe des höhnendsten Monarchismus zu machen. Baffermann und Gagern haben sich damals Denkmale der 14 Schande gebaut, über die noch der Fluch der Nation ausgesprochen werden wird, wenn ihr Verrath in der anarchischen Revolution seine Früchte trägt. Seit jener Zeit stand das Schicksal der Nationalversammlung fest; ihre Muth- losigkeit hätte durch die Kraft des Volkes in Festigkeit verwandelt werden, ihr Verrath brach das Band zwischen dem Volke und ihr — fortan mußten beide ihre eigenen Wege gehen. Diese Ansicht mußte sich alsbald einem Jeden aufdringen, und bewirkte es auch, daß man mit einer ungewohnten Hast an den Grundrechten arbeitete, die sodann offiziell als ein unschätzbares Geschenk der Nationalversammlung betitelt wurden. Umsonst, der Köder fand keinen Anklang, theils weil er an sich nicht genügen konnte, theils weil das Volk wohl herausfühlte, daß es mit einer solchen Speiseliste gegenüber der verlorenen Souveränität und der immer krasser auftretenden Reaktion nicht gethan sei. Auch das scheint man bereits in der Paulskirche selbst gefühlt zu haben — es muß wenigstens jedem Unbefangenen auffallen, daß man das einzige Dekret der Nationalversammlung in einer wahrhaft marktschreierischen Weise vor das Volk brachte. Nach diesen wenigen Zügen komme ich schließlich auf die Hauptaufgabe der Nationalversammlung, den Entwurf der deutschen Verfassung. Es ist bekannt, daß bereits vor Zusammenkunft des Frankfurter Vorparlamentes, ein Verfassungsentwurf durch zwölf Männer ausgearbeitet ward, daß man diesen Entwurf indessen ganz verließ, obgleich die Dahlmann'sche Weisheit darin ihr Ei ausgebrütet hatte. Die Nationalversammlung wählte eine Kommission zur Bearbeitung des Entwurfes, und diese legte denselben nach langen Wochen vor. Es ist hier unwesentlich auf eine 15 Kritik dieses Entwurfes im Wesentlichen einzugehen, nachdem derselbe zu den Akten unserer Geschichte gelegt worden, ohne für die weitere Entwickelung unserer Verhältnisse auch nur einen Anhaltspunkt gegeben zu haben. Dagegen ist es von großem Belange, das Verhalten der Parteien, sowie dessen Resultat, wenn auch nur in großen Zügen, etwas in's Auge zu fassen. Ich habe bereits im Eingänge meiner Schilderung die durch Gagern herbeigeführte schroffe Trennung der Parteien berührt. Dieselbe setzte sich in der Nationalversammlung fort, wenn auch Struve und Hecker in derselben niemals erschienen, ja die Ansichten dieser Männer und namentlich ihre Unternehmungen in Baden kaum von wenigen Mitgliedern dieser Versammlung gebilligt wurden. Die Nationalversammlung hatte von Anfang an ihre Rechte, ihr Centrum, ihre Linke, aber es fehlte ihr in allen diesen Theilen des Hauses gleichmäßig an revolutionärem Sinne, an Festigkeit, an schöpferischem Geiste, es fehlte den meisten und gerade den hervorragendsten, parlamentarischen Talenten an dem wahren, tiefen Gefühle für die große Sache unseres Vaterlandes. Wie man auf der einen Seite bemüht war, den konservativen Ernst, eine vigoristische Strenge des englischen Constitutionaliömus zu erheucheln; so suchte man auf der andern Seite durch eine frivole, bei dem Ernst der Zeit wahrhaft ekelerregende Witzsägerei, durch eine bei der anerkannten Unmacht der Nationalversammlung lächerlich klingende Großsprecherei die Meister der französischen Radikalrevolution zu agiren; während ordinäre Zänkerei die Hauptrolle spielte. Wen lächerte nicht das pompöse Auftreten eines Gervinus, der sich bald zurückzog, um den Augurn der deutschen Entwickelung von 16 seiner Studirstube aus zu machen? wer bedauerte nicht den guten Dahlmann, den das Studium der englischen Geschichte die ganze englische Geschichte vergessen ließ, als er sein Deutsch-England träumte? wer erbarmte sich nicht eines Welcker, als ihn ein ehrlich erworbener Ruhm nöthigte aus der engen Studierstube mit ihren klaren Prinzipien in die weite Welt mit ihren verirrten Interessen, aus dem Karlsruher Ständesaal mit seinen Huldigungsreden und großherzoglichen Tafelfreuden, in den Saal einer revolutionären Versammlung zu treten, um den Ruhm seiner Fähigkeit, seiner Unabhängigkeit, ja seiner Uneigennützigkeit zu verlieren? Und doch sind es noch erträgliche Gestalten , wenn man auf derselben Seite einen Bassermann erblicken muß, wie er niemals Talent für die Verfechtung eines Prinzipes, für die Begründung einer neuen Institution zeigt, sondern stets bereit ist, den Becher voll trivialer Verläumdung im Namen eines zitternden Spießbürgerthumes über die Revolution auszugießen. Einen Mathy kann ich hier nicht berühren — das Gericht der öffentlichen Verachtung ließ ihn stillsein, — genügte ihm doch — ungleich seinem Schüler — der reelle Verdienst und die stille praktische Wirksamkeit! Neben diesen Trabanten verdiente Gagern genannt zu werden — aber Gagern ist die Nationalversammlung in ihrer Majorität, und das Urtheil über diese trifft Gagern zumeist. Weiter auf der Rechten standen die Preußen, Königthum und Pietismus neben der Landjunkergestalt eines körnigen Vinke. Diese hatten ihren festen Boden — sie waren Reaktion oder preußische Constitutionelle, welche die Nationalversammlung benutzten. Auf der anderen Seite dagegen fiel vor Allem der sächs- stche Patriot auf, Ider Märtyrer einer Revolution, deren 17 strengsten Forderungen sich zu unterziehen er für Ehrenpflicht erachtete — Robert Blum. Er vertrat in der Nationalversammlung die unbeugsame Konsequenz des Volkskampfes mit einer Fülle der Beredsamkeit, welche allein schon genügt hätte, die Tiefe seines Gefühles zu beurkunden. Die klare Einsicht von der Erbärmlichkeit der Nationalversammlung trieb ihn in den Waffenkampf. Seine — des Volksvertreters — Ermordung durch die blinden Vertreter des krassesten Monarchismus hätte jedes Volk zu den Waffen gerufen. — Die Mehrheit der Deutschen hatte für ihren Vorkämpfer nur ein großes Requiem. Sein Leichcn- hügel, berufen zum Marksteine der Freiheit — ward eine Station schimpflichen Elendes. Blum allein besaß Charakter und Talent genug, um sich eine echte Revolutionspartei zu schaaren und sie zu führen. Neben Blum stand zunächst Raveaur, ein durchaus edler Charakter, ohne durch hervorragendes Talent zur Leitung einer Partei berufen zu sein — so lange es galt, das Ruder aller nationalen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen. Neben Raveaur ist Simon von Trier zu nennen, ein beredter Anwalt des Volksrechts, aber in schroffen Zeiten nicht schroff genug, da er auch zu diplomatischen verstand. Hervorragend durch jugendliche Beredsamkeit war Giskra, kurze Zeit auch Wesendonk. Fröbel war republikanischer Doktrinär. Bedeutend ist noch Vogt durch beißenden Sarkasmus, sein Witz wurde aber oft trivial. Auf den Zuhörer machte Vogt den Eindruck, als ob cs ihm nur um den Witz, nicht um die Sache zu thun sei; in Zeiten ernster Bewegung ein widerlicher Eindruck. Vogt's runde durchaus nicht revolutionäre Gestalt ward zuletzt auf der Rednerbühne permanent. Viel sprach Rösler von Oels, er war in 2 Nanking gekleidet, hieß Neichskanarienvogel, und eignete sich trefflich zum Harlekin einer verdorbenen Revolution. Redseliger noch war Mesner aus Wien; die Wiener Barrikaden kannte er aus den Zeitungen besser als einer; er war stets keck, und wurde der Freche genannt, von seiner Wirksamkeit verkünden die epistolao ol»8curorum virorum das Gediegendste. Weit von diesen entfernt ist Schlöffe! und Titus zu nennen. Man warf ihnen Grobheit vor, weil sie von Anfang an auf den unmittelbaren Kampf mit den Waffen verwiesen und jede Vermittlung verwarfen. Als die Linke den Märzvercin gründete, schloß man Schlüsseln geradezu aus um mit dem Centrum zu diplomatischen. Schlöffe! zeigte in Berlin, in Schlesien und Baden, daß es ihm Ernst ist, während der Märzverein nur in der Paulskirche, auf ungefährlichen Volksversammlungen und auf Vergnügungsreisen zu finden war. Im Gegensätze mit Schlöffe! und Titus sprach Venedey viel von gesetzlichem Boden und gesetzlichem Widerstande, um zuletzt vom Märzvereine sogar desavouirt zu werden. Trütschler aus Sachsen war fein und beißend; er näherte sich niemals dem Centrum, schien mir aber in der Paulskirche nicht entschieden, sogar Aspirant zum liberalen sächsischen Ministerium. In der badischen Revolution spielte er eine Nolle, und ich komme deshalb auf ihn weiter unten zu sprechen. Scharfe Dialektik besaß noch der eine Zimmermann. Brentano erschien selten in der Paulskirche und ward nur einmal genannt, als er den Prinzen von Preußen verletzte — ein Kriminalvergehen in den Augen der Volksvertreter der Nationalversammlung. Den UltramontaniSmus vertraten besonders der bairische Lassaulr und Buß aus Frciburg in Baden. Diese kurze Uebersicht wird wohl genügen, mein 19 Unheil zu begründen und zu rechtfertigen, zumal nur eine solche Zusammensetzung einer revolutionären Volksvertretung Resultate hervorbn'ngen kann, wie sie ans der Paulskirche hervorgingen. Die Parteischattirungcn aber waren die folgenden: die rechte Seite, verhältnißmäßig schwach, vertrat den starren Monarchismus, die förmliche Reaktion. Das Centrum vertrat den Konstitutionalismus mit seinen Schattirungen. Die linke Seite vertrat, wo möglich, den Republikanismus, nur wenige waren unbedingt für denselben. Bezüglich der praktischen Durchführung dieser politischen Richtungen und der Beschlußfassung in einzelnen Fällen fanden förmliche Cartelle der Parteien und Partcicn- schattirungen statt, so daß die Ergebnisse einer Abstimmung , nicht einmal die eigentliche und wahre Ansicht einer Majorität boten. Diese Manövres fanden namentlich bezüglich der Verfassungsfrage statt. Mußte man irgendwo auf eine Manifestation dessen rechnen, was die einzelnen Vertreter wollten, so war es hier. Aber gerade hier zeigte sich nicht blos das Gefühl der eigenen Unmacht, sondern auch die Stellung der Vertreter zur Revolution in vollstem Lichte. Da gab es eine Partei des preußischen Kaiserthumes, eine Partei des östreichischen Kaiserthumes, eine Partei des Bundesstaates der Königreiche Deutschlands, sowie endlich eine republikanische Partei und alle diese Parteien waren Minoritäten, alle mußten mit anderen Fraktionen unterhandeln und Zugeständnisse innerhalb der Durchführung des Prinzipes machen, um im Wesentlichen wenigstens den Sieg bei der Abstimmung davonzutragen. Und hiebei ist noch zu bemerken, daß eine, wenn auch schwache Fraktion der Linken, bei diesen Cartellen sich im Wesentlichen nicht betheiligte, weil sie auf den Ausbruch einer neuen Volks- 20 revolution harrte, und sich in der, unter dem Volke als Plauder- undDpinnftube bezeichneten Paulskirche, in Mißkredit bringen wollte. Neben diesem Bestreben, eine künstliche Majorität zu erschaffen, wirkte aber namentlich noch die sichere Voraussetzung, daß das endliche Geschick unseres Vaterlandes doch nicht durch die Beschlüsse der Nationalversammlung, sondern durch andere außerhalb derselben liegende Ereignisse, d. h. durch eine Volksrevolution oder Fürstenreaktion, herbeigeführt werden müsse. Diese sichere Voraussicht äußerte ihre Wirksamkeit in einem sonst unbegreiflichen Zaudern, Hinziehen und Verschleppen der' Debatten, einem Verfahren, das man nicht blos der s. g. revolutionären Linken, sondern in gleichem Maße auch der Rechten und dem Centrum zuzuschreiben hat. Diese Zögerung hing ans Seiten der Linken mit der mehr oder minder entschiedenen Agitation im Volke zusammen, auf Seiten der Rechten mit direkten Aufträgen der betreffenden Regierungen, auf Seiten derer, welche den Ruf der Ehrlichkeit für sich ausnahmsweise in Anspruch nehme, mit einer diplomatischen Unterhandlung, bezweckend die Annahme der von der Nationalversammlung gefaßten Beschlüsse durch den König von Preußen als den prädestinir- ten Gagern'schen Kaiser. An der Spitze der Erstgenannten stand Schlöffet, der Zweitgenannten Schmerling für Oestreich , Radowitz für Preußen, der Letztgenannten (Nagern und zum Theile wohl auch Vinke. Aus solchem Parteiengetriebe ging eine Verfassung hervor, welche die spätere Zeit ohne alles Weitere unter die Curiosa stellen muß; eine Verfassung voll der krassesten Widersprüche, voll der Beweise mangelnder politischer Bildung, überfließender Professoralgelehrsamkeit, revolutio- 21 s närer Kühnheit und untcrthäniger Zaghaftigkeit — kurz, >- eine Sammlung von Sätzen und Geistesproduktionen, deren t- Segnungen man mit leichter Mühe und großer Sicherheit ch aus der Gallerte der Paulökirche herausfischcn kann. Schon die Form der Entstehung dünket mich eine Zwergengeburt. r- Die Kommission hatte dasjenige zuerst bearbeitet und vor- r- gelegt, was ihr am einfachsten schien und worüber vor- m aussichtlich die wenigsten Debatten und Parteizwistigkeiten se entstehen konnten — man debattirte und beschloß über diese ist Theile ohne alle Kenntniß des Folgenden, ohne Rücksicht er' darauf, ob nicht ein später etwa vereinbarter Prinzipien, oder auch nur Einzelbestimmungen enthielte, welche alles er vorhergehende umstoßen mußten. Man dekretirte freilich e- < auch eine mehrfache Lesung, ohne indessen daraus Rücksicht n- zu nehmen, daß diese Prozedur den Zweck einer mchr- :i- fachen Diskussion eines und desselben Werkes geradezu un- en erreichbar mache. Hintennach kamen die schwierigeren Ka- r- pitel, für welche man nicht sowohl sich selbst als der Ent- rit Wickelung der äußeren Verhältnisse den größtmöglichen zeit- n- lichen Spielraum gönnen wollte. >e- Was nun den Inhalt dieser Verfassung betrifft, so ist Ir- es nothwendig denselben in kurzen Zügen zu geben, um n- sodann aus der Kritik dieses Werkes der deutschen Pro- ür festeren- und Spießrevolution den Maßstab zu gewinnen, >a- nicht blos für die Reaktion des Fürstenthumes, sondern auch für die Bewegung des Volkes, er- Die Abstimmung ergab folgenden Verfassungsentwurs: vie Das Reich besteht aus dem Gebiete des Bundes — en rücksichtlich Schleswigs bleibt die Bestimmung Vorbehalten. >er Die deutschen Länder sollen mit nicht deutschen höchstens io- in Personalunion stehen, und es sollen keine weiteren 22 Personalunionen geduldet werden, als die bis da bestandenen. Die Reichsverfassung soll die Selbstständigkeit der Einzelstaaten voraussetzcn. Das einheitliche Verhältnis ist ein ausnahmsweises. Dieses ausnahmsweise Verhältniß ist folgendermaßen geordnet: Die Reichsgewalt hat die Vertretung Deutschlands und der einzelnen Staaten, inclusive der Erklärung von Krieg und Frieden, sie hat die Verfügung über das aus Contin- genten bestehende Reichsheer, die ausschließliche Befugniß über die Seemacht, die Gesetzgebung und Oberaufsicht über die Schifffahrt, Eisenbahnen und deren Betrieb, Zollwesen, Postwesen, Handel, Münze- und Bankwesen, das Recht der Besteuerung, eine gewisse Gerichtsbarkeit. Sic bat die Garantie der Grundrechte zu üben und dabei für die Wahrung des Neichsfriedens zu sorgen. Die Reichsgewalt kann auch für eine Einheit in den bürgerlichen und kriminellen Rechtsverhältnissen :c. sorgen — und überhaupt alles mögliche beschließen, — wenn es im Wege der Verfassungsveränderung durchgeht. Diese Rechte, Befugnisse und Pflichten liegen ob: 1) dem Oberhaupte, 2) der Regierung, 3) dem Reichstage. Sie sind in folgende Kreise vertheilt und organisirt: Als Reichsoberhaupt steht an der Spitze der Staatsmaschine ein deutscher Fürst, in dessen Familie die Würde erblich ist, unverantwortlich mit einem verantwortlichen Ministerium — mit dem Titel: Kaiser der Deutschen. Dieser Kaiser hat einmal sämmtliche Befugnisse des alten Spstemes; er hat völkerrechtliche Vertretung, die 23 Erklärung von Krieg und Frieden, das Recht der Berufung und des Schlusses des Reichstages, sowie der Auflösung des Volkshauses, sowie der Begnadigung, das Recht des Gesetzesvorschlags, der Mitwirkung zur Gesetzgebung, der Verkündigung der Gesetze mit suspensivem Veto (für die Dauer von zwei Legislativen). Außerdem hatte der Kaiser nach den Bestimmungen der Verfassung das Recht der Bestätigung der von den Einzelstaaten abgeschlossenen und nicht rein privatrechtlichen Verträge, sowie die Verpflichtung zur Wahrung des s. g. Reichsfriedens. Die Regierung besteht aus den verantwortlichen Reichsministern, ohne deren Contrasignatur kein Akt des Reichsoberhauptes rechtbeständig ist. Sie sind verpflichtet, dem Reichstage oder dessen einzelnen Häusern nach Verlangen Auskunft zu ertheilen. Sind die Minister nach Anklage eines Hauses wegen Amtshandlungen verurtheilt worden, so steht dem Reichsoberhaupte Begnadigung nur dann zu, wenn das Haus darauf anträgt, von welchem die Anklage ausging. Der Reichstag endlich besteht aus zwei Häusern — dem Staatenhaus und dem Volkshaus. Er hat die Mitwirkung bei der Legislative ausschließlich oder mit dem Reichsoberhaupte, je nachdem dieses von seinem Veto Gebrauch macht oder nicht. Er hat ferner die Bewilligung der Ausgaben. Die beiden Häuser sind folgendermaßen zusammengesetzt: Das Staatenhaus besteht aus den Vertretern der Staaten. Die Zahl der Vertreter beträgt im Ganzen 192; sie ist nach der Größe der Staaten folgendermaßen vertheilt: Preußen hat 40, Oestreich 38, Baiern 18, Sachsen, Ha- 24 nover und Würtemberg je 10, Baden 9, die beiden Hessen und Holstein je 6, Mecklenburg-Schwerin 4, Luxemburg, Limburg und Nassau je 3, Braunschweig, Oldenburg und Sachsenweimar je 2, die übrigen 23 Staaten je 1. Diese Vertretung soll indessen erst alsdann eintreten, wenn die vstreichisch deutschen Provinzen dem Bunde beigetreten; bis dahin bestünde das Staatenhans aus 168 Mitgliedern, indem Baiern, Sachsen, Hanover und Würtemberg noch je 2, deßgleichen das Großherzvgthum Hessen 2, Baden, Churhessen, Nassau und Hamburg einen weiteren Vertreter zu senden hätte. Diese Mitglieder würden zur Hälfte von den Regierungen, zur Hälfte von den Volksvertretungen gewählt, so daß in Staaten zusammengesetzter Art ohne allgemeine Landesvertretung die Provinzialvolksvertretungen zu wählen hätten, die Provinzeneintheilung der Landesgesetzgebung Vorbehalten bliebe, und daß ferner in Staaten von einem Vertreter oder einer ungleichen Anzahl von Vertretern die Regierung für diesen einen oder überschüssigen Vertreterein Vorschlagörecht von 3 Kandidaten, die Volksvertretung die Wahl aus diesen Kandidaten hätte; daß endlich die Wahl der Landes-, beziehungsweise Volksvertretung überall da, wo zwei Kammern bestehen, von diesen zweien zusammen nach absoluter Mehrheit gewählt würde. Für die passive Wahlberechtigung wird ein Alter von 30 Jahren verlangt. Die Wahl geht aus 6 Jahre. Alle 3 Jahre findet hälftige Erneuerung des Staatenhauses statt, es müßte denn nach Ablauf von 3 Jahren und vor Beendigung der Neuwahl ein außerordentlicher Reichstag berufen werden, 25 in welchem Falle die alten und noch nicht durch Neuwahl ersetzten Vertreter zu berufen wären. Das Volkshaus besteht aus den Vertretern des Volkes, diese werden direkt ohne Census oder sonstigen Unterschied bei einer politischen Volljährigkeit von 25 Jahren nach Kopfzahl und zwar auf l 00,000 Einwohner je einer gewählt, und zwar erstmals auf 4, dann auf 3 Jahre. Die Befugnisse dieser Häuser sind gesetzgeberischer Natur. Sie haben beide gleich dem Kaiser die Initiative, ihr Beiwirkung zu Gesetzen ist unerläßlich, ihren Beschlüssen kann der Kaiser zweimal ein aufschiebendes Veto entgegensetzen — wird aber der Beschluß zum drittenmale gefaßt, so hat er ohne die Mitwirkung des Kaisers Gesetzeskraft. Sie haben beide das Recht der Beschwerde, der Adresse, der Erhebung von Thatsachen und der Ministeranklage. Bei gewöhnlichen Beschlüssen genügt die Mehrheit bei einem Erscheinen von der Hälfte der Mitglieder; bei Verfassungsänderungen dagegen ist das Erscheinen von Vz der Mitglieder, eine ^ Majorität der Votanten und eine doppelte Abstimmung mit mindestens 8 Tagen Zwischenraum erforderlich. Die beiden Häuser müssen bei einem Reichstagsbeschlusse Mitwirken. Eigenthümlich ist das Verfahren bei Feststellung des Büdgets. Alle dahin gehörigen Vorlagen gehen zuerst an das Volkshaus, dessen Beschlüsse gehen sodann an das Staatenhaus, welches indessen nur Erinnerungen und Vorstellungen dazu zu machen hat, über welche sodann das Volkshaus endgiltig beschließt. Dies ist die Bestimmung des englischen Rechtes. Merkwürdig ist, daß ein regelmäßiges Ausgabenbüdget nebst einem Reservefond von dem ersten Reichstage festgesetzt und nur dessen Erhöhung 26 dem Reichstage weiter vorgelegt werden soll. Desgleichen die außerordentlichen Forderungen der Regierung. Die Finanzperiode ist ein Jahr. Außer dem oben angeführten Verhältnisse des Kaisers zum Reichstage ist zu bemerken, daß die Zeit der Versammlung von dem Kaiser bestimmt ist, so jedoch, daß jedes Jahr eine Legislatur stattfindet, und nach Auflösung des Volkshauses die Berufung des neugewählten binnen 3 Monaten statthaben muß. Dies sind die wesentlichsten Bestimmungen der beschlossenen Verfassung. Wir kommen nun zur Kritik derselben und hier zuerst auf die Frage, inwieweit die Einheit gewahrt worden, die man, wie erwähnt, stets in den Vordergrund geschoben hatte, um den Forderungen des Volkes zu erwidern. Wie man die Einheit allein herbeiführen konnte, das war keinem Zweifel unterworfen, sobald man sich in der Thal an die gegebenen Verhältnisse anschloß und die Geschichte der deutsch-staatlichen Entwickelung zu Nathe zog. Das Volk verlangte eine Centralisation in der Verwaltung und Gesetzgebung. Nur durch eine solche Einheit hatte man ein praktisches Resultat auf einmal erziehlt. Dieses Verlangen stimmte auch vollkommen und allein mit dem Programm der Bewegung — der Volkssouveränität — überein. Um sie aber zu erfüllen, war der umgekehrte Weg zu gehen, den man mit dem Westphälischen Frieden sank- tionirt und bis zum Jahre 1806 ausgebaut hatte — um nicht die völkerrechtliche Verbindung des Pariser Friedens als eine Sanktion innerer deutscher Verhältnisse anzuerkennen. Man mußte die Souveränitäten vernichten, und die eine Souveränität der Nation wieder Herstellen. Man 27 mußte die Staaten vernichten und an ihrer Stelle eine solche Einteilung Platz greifen lassen, welche lediglich dem Zwecke einer leichten und naturgemäßen freien Verwaltungsorganisation dienen konnte und durfte. Die Richtigkeit dieses Satzes nachzuweisen, ist kaum nöthig — an der Durchführbarkeit desselben hängt das Geschick Deutschlands — seine Freiheit — ja seine nationale Existenz. Daß ihn das Volk auffaßte und richtig begriff, mag man daraus entnehmen, daß auch die entschiedensten Spießbürger in den jämmerlichsten Momenten des vergangenen Jahres die Hoffnung nicht aufgaben, man werde mindestens die kleinen Fürsten beseitigen und die Zahl der Staaten und Stäätchen reduziren. Der Verfassungsentwurf der Paulskirche ging darauf nicht ein, er hatte nicht den Muth, eine lächerliche Staatsmaschine zu zerschlagen, an welchem Lichtenstein-Vaduz- Hohenzollern-Hechingen, Frankfurt re. neben Preußen, Oestreich, Baiern re. stehen, der Verfassungsentwurf betrachtete den Zustand der Trennung Deutschlands als den eigentlich naturgemäßen, die neu zu schaffende Einheit als ein ausnahmsweises Verhältniß. Man wollte nicht einen kräftigen Staat, man wollte nicht einmal einen Bundesstaat, man wollte einen Staatenbund mit dem schwächlichsten aller erdenklichen Verbindungsorganismus. Ich will zum Nachweis dieser Behauptung nur auf zwei Bestimmungen aufmerksam machen, nemlich auf die Militärorganisation und das s. g. Staatenhaus. Die Militärorganisation ist solcher Gestalt, daß das deutsche Heer — Neichshcer betitelt — gleich dem Heere des alten deutschen Reiches, gleich dem Bundesheere, aus Kontingenten besteht, so daß also in jedem einzelnen Falle die 28 Disposition des Reichsoberhauptes von dem Belieben der einzelnen Regierungen abhängt; so daß ferner die Disposition der Einzelstaaten nach wie vor möglich und damit bei größeren Staaten die alte Bundeskontroverse gegeben ist. Ganz abgesehen hier von dem moralischen Effekte eines wirklichen Reichsheeres, die deutsche Nationalversammlung hätte doch allen Grund gehabt, das zu begreifen! Was aber das Staatenhaus betrifft, so geht aus der oben gegebenen Schilderung seiner Zusammensetzung hervor, daß von 192 Abgeordneten desselben 109 durch die Regierungen gewählt werden sollten — bei der Zahl 168: 96; so das also der Partikularismus im ersten Falle eine Majorität von 26, im zweiten von 24 Stimmen hat. Die Frage der Einheit ist aber nicht blos dadurch zum Nachtheile des Volkes beantwortet, daß man das Organ der Einheit so schmählich als möglich konstruirte, während man allen möglichen Scharfsinn aufbot, dem Partikularismus Thür und Thor zu öffnen, man ging soweit, sogar die Grenzen des Reiches unbestimmt zu lassen. Ich weise einmal darauf hin, daß man das Verhältniß Limburgs nicht fest bestimmte — also die Behauptungen Hollands indirekt als begründet zugab; ich weise ferner auf den 8 der Verfassung, welcher die Regelung Schleswigs als unbestimmt darstellte, statt die Rechtsansprüche Deutschlands unbedingt in der Verfassung geltend zu machen; und erinnere schließlich an die Jämmerlichkeit der Nationalversammlung in der östreichischen Frage. Man hatte von Seiten dieser Versammlung in einem rein spießbürgerlichen Dünkel den Grundsatz der Volkssouveränität als allein maßgebend anerkannt; man hatte sodann bei der ersten Lesung und Debatte für Oestreich keinerlei Ausnahmsver- 29 hältniß zugelassen; man hatte förmlich beschlossen, daß alle Bestimmungen einzelner deutschen Staatenverfassungen un- giltig seien, sofern sie mit den Beschlüssen der Nationalversammlung nicht übereinstimmten; Herr von Gagern hatte seine Ehre darauf verpfändet, daß er sich nie in eine Vereinbarung mit Fürsten einlassen werde; und nach allem dem stellt man es Oestreich anheim, beizutretcn oder nicht, und begnügt sich mit einem Kleindeutschland. Die Fäden dieser Erscheinung werde ich weiter unten in dem Kapitel über die Reaktion bis zur Evidenz Nachweisen. Man müßte über die Unfähigkeit der Männer staunen, welche eine solche Verfassung unbewußt zusammengearbeitet hätten — wären es selbst deutsche Professoren, Tabellenmacher und Krämer; aber die Verfassung selbst und die Motive geben uns den Beweis, daß die Feigheit der Nationalversammlung der Grund fener Erscheinung war und daß man das Machwerk nur darum zusammen drechselte, um nicht nach all den hohlen Phrasen noch selbst eingestehen zu müssen, es sei der Nationalversammlung unmöglich, unter den bestehenden Verhältnissen, d. h. mit ihren Kräften, eine Verfassung zu geben und einzuführen. Interessant, weil charakteristisch, ist es nur noch die Ver- theidigung der neuen Einheitslehre anzuhören. Rücksichtlich des schwächlichen Einheitsträgers wurde sie dem bekannten juristischen Eklektiker Mittermaier überlassen. Er ging sogar weiter, als seine eigentliche Aufgabe ihn führen mußte, er identfizirte förmlich die neue Lehre mit der alten, und führt uns, einmal in der Seligkeit des deutschen Katheders, in die reichen Fundgruben unserer eigenthüm- lichen deutschen Entwickelung. Mit jener liebenswürdigen Naivität unserer kosmopolitischen Gelehrten gleitet er ge- 30 räuschlos über unsere Vergangenheit, die Wurzeln unserer politischen Verhältnisse hinweg, um uns mitten — in den schweizerischen und nordamerikanischen Staatenbund zu führen. Er vergißt für den Augenblick den kleinlichen Kampf zwischen Volk und Fürsten, die prinzipienlose Schwächlichkeit der deutschen Volkssouvcränität, das rein possessorische und faktische Verhältniß der deutschen Machthaber — der Gedanke an die Harmonie der Theile untereinander und mit dem Ganzen, der Gedanke an die kräftige Zirkulation des Blutes in dem großartigen deutschen Volkskörper, das zaubervolle Bild einer fernen Möglichkeit entreißt ihn den Erinnerungen der Paulskirche und stimmt ihn milder und versöhnlicher — er denkt andere werden es auch sein — und jedenfalls werden die Fürsten ihm und seinesgleichen auch im stolzesten Siege ein Plätzchen gönnen. Gagern's kleindeutsche Reden werden der Nachwelt aufbewahrt bleiben, sie sind ein offenes Geständ- niß der Schmach — deren Schuld nur ein Gagern zu tragen vermag — ob aus Bornirtheit — ob aus Schurkerei, darüber werden künftige Geschlechter urtheilen. Die zweite Frage, deren Erörterung mir obliegt, ist die des staatsrechtlichen Prinzipes. Die oben gegebene Darstellung zeigt auf den ersten Blick, daß das ganze Verfassungsgebäude ein s. g. konstitutionelles ist, d. h. monarchisch unter Beiwirkung des Volkes bei der Legislation und Kontrolle der Verwaltung. Zugleich aber fällt ebenso sehr auf, daß bei der s. g. unbedingt freien Wahl der Volksvertreter, bei dem blos suspensiven Veto des Reichsoberhauptes die Prärogativen der Regierung mit so großem Nachdrucke als Rechte der Krone bezeichnet werden und dadurch neben einer scheinbar großen Geltung des demokratischen Prin- 31 zipes, die kaiserliche Machtvollkommenheit in einer gar pomphaften Weise hingestellt wird. Man könnte meinen, es sei dies absichtlich geschehen, um die Reminiszensen des alten Reiches etwas in den Vordergrund zu schieben — bei unserer Betrachtung findet sich aber die Ansicht in einer ganz anderen Richtung. Man will durch diese Fassung den Bund des Fürstenthumes mit dem Kaiserthume verdecken. Während man ehedem die Einheit des Reiches und die Freiheit des Volkes darin gefunden hatte, daß Bürgerthum und Kaiserthum sich gegen das Adel- und Fürstenthum vereinigten — will man nun dem Volke eine einheitliche Verfassung ausdringen, welche Fürstenthum und Äaiserthum gegen das Volk verbindet. Das System der Verfassung liegt in dieser Beziehung zu klar vor, als daß wir auch nur noch einen Moment zweifeln könnten. a) Das Neichsoberhaupt erscheint in der Verfassung wesentlich als Polizeioberhaupt — sein eigentlicher Beruf ist der in dem 8. 54 der Verfassung bestimmter: die Wahrung des Reichsfriedens. Diese Wahrung des Neichsfriedens soll eintreten, wenn die Fürsten selbst so unklug sein sollten, durch souveräne Uebergriffe in das Recht eines anderen Fürsten, die nothwendige Ruhe zu stören. Sie soll ferner eintreten auf Verlangen der Negierungen — wenn Sicherheit und Ordnung gestört sein sollte — und die Negierungen nicht Ernst genug zeigen — das Volk geht überall leer aus. Die ganze Militärmacht der Fürsten steht dem Neichsoberhaupte zu dem Entzwecke zu Gebot. b) Neben diesem Neichsoberhaupte ist im Staatenhause eine fürstliche Repräsentation des Partiku- lariums von mehr denn Stimmenmajori'tät, selbst 32 wenn es nicht gelingen sollte Leibtrabanten durch die s. g. Volksvertretungen der einzelnen Staaten zu gewinnen. (Und das Staatenhaus wird nur alle 6 Jahre gewählt, während ein Volksvertreter alle 3 Jahre gewählt wird!!) Der Monarchismus steht also in seiner krassesten Form an der Spitze und hat ferner — was in keiner anderen konstitutionellen Verfassung der Fall ist und sein kann—eine direkte Parteienvertretung in der Legislation. Abgesehen nun von der konstitutionellen Richtung der Einzelstaaten, in der man die Macht des Volkes auch noch vernichten — weit trennen — kann — abgesehen also davon, daß das Volksrecht einen doppelten legislativen Kampf zu bestehen hat, bis cs an die wohlorganisirte Bajonettenpolizei gelangt — find die Befugnisse der Volksvertretung von dem möglichst geringen Belang. Die Volksvertretung soll nach Köpfen stattfinden — dies hat die linke Seite durchgesetzt, indem sie eine direkte Vertretung verlangte. Der Sieg der Linken ist möglicherweise ein Sieg zu Gunsten einer Revolution — es ist kein Sieg zu Gunsten einer freien organischen und eben deshalb recht eigentlichen gedeihlichen Volksentwickelung. Eine solche verlangt unbedingt die Vertretung der Interessen in sozialer Beziehung. Es ist kaum zweifelhaft, daß die unmittelbare Wahl nach Köpfen in den nächsten Jahren zu Gunsten der Reaktion ausgefallen wäre, dann hätte man die indirekte Wahl durchgesetzt und der revolutionäre Sieg war ein Sieg der Reaktion. Die Volksvertretung konnte die Regierung nie in die Lage setzen, direkt gegen sie austreten zu müssen — so lange ihre Wünsche an denen der fürstlichen Vertreter des s. g. Staatenhauseö zerschellten. War dies der Fall ein- 33 mal nicht mehr, so löste man die Volkskammer auf — gelang das Experiment nicht, so setzte man es fort, bis die Neuwahl der Staatenrepräsentanten erfolgte, wo man dann direkte beihalf — ohne auch nur ein einziges Mal das Veto des Reichsoberhauptes zu bedürfen. Zuletzt half das Veto, welches man von Seiten des Oberhauptes für mindestens zwei Jahre wirksam machen konnte. Soweit bezüglich der eigentlichen Legislative. Ich komme aber noch auf einen gleichwichtigen Umstand, auf das Büdget. In allen Staaten mit konstitutioneller monarchischer Verfassung muß das ganze Budget nach Ablauf der Budgetperiode neu gefordert und neu bewilligt werden, es gibt keinen Finanzstamm, den man ein für allemal feststellte, mit Ausnahme der Civilliste, die man dem Fürsten lebenslänglich zusichert und deßhalb gewissermaßen ständig in die Budgetvorlage aufnimmt. Die Reichöpolizei gesteht aber hier der Volkskammer so viel zu, daß sie es für gefährlich erachten müßte, den Angelpunkt der konstitutionellen Verfassung unbedingt der Volkskammer in die Hand zu geben. Darum erleichtert sie sich die Sache, läßt unter dem Schirm des dankbaren Reichspatriotismus ein für allemal einen tüchtigen Brocken votiren und kann dann ganz beruhigt abwarten, bis man einmal mehr braucht als gewöhnlich — als die gewöhnliche Reichspolizei kostet, wobei man indessen zu bemerken hat, daß der 8. 55. 2. Absch. den Reichsgeldbeutel im Voraus von der Last außerordentlicher Polizeimaßregeln befreit und die Reichsregierung darum nicht in der Lage ist, mit solchen Forderungen vor die Volksvertretung zu kommen. 3 34 Bei einem so durchgreifenden Polizeiorganismus hätte man den Einzelregierungen schon die Sorge für die Bewachung ihrer Schäflein überlassen können — allein der gescheute Herr von Blittersdorf hatte in seiner Mappe nicht umsonst daran erinnert, daß die Opposition in Baden nur darum so exorbitante Fortschritte zum Nachtheile des Monarchismus gemacht habe, weil der Bund den Großherzog von Baden nicht in Schutz genommen hatte; er hatte nicht umsonst erklärt: das Centralorgan der Fürsten müsse jeden einzelnen Fürsten vor Verlegenheiten retten. — Die Herren der revolutionären deutschen Versassungsausschüsse haben spitze Ohren — sie decretiren unter dem famosen Titel: Gewähr der Verfassung, neben dem Schwur auf die Verfassung, neben der Erschwerung der Verfassungsabändcrung neben dem Reichsbelagerungszustande, noch folgende wichtige Paragraphen: „8. 194. Keine Bestimmung in der Verfassung oder in den Gesetzen eines Einzelstaates darf mit der Reichsver- faffung in Widerspruch stehen." 8. 195. Eine Aenderung der Regierungsform in einem Einzelstaate kann nur mit Zustimmung der Reichsgewalt erfolgen. Diese Zustimmung muß in den für Aenderungen in der Reichsverfassung vorgeschriebenen Formen gegeben werden." Man konnte also getrost die Angriffe der liberalen Schreier abwarten, jeder Versuch zu einer tüchtigeren Volksorganisation wurde Corps-Sache der Fürsten und gelangte also schlimmsten Falls von dem Parquet der Kammerre- thorik in die Registratur des Staatenhauses. Während die fürstlichen Klagen eine Reichspolizei — abgekürztes Verfahren unter dem Dunkel des Geheimnisses 35 und der Garantie der Formlosigkeit abgemacht wurden - gab es auch eine Instanz für die Bürger gegen die Negierungen — aber hier war es ein Gericht mit allen Formalitäten — ein deutsches Reichsgericht. Dieses Gericht war zudem ein äußerst hoffnungsvolles, wie man aus dem 8.128 wohl ohne alle weitere Interpretation ersehen kann. Der §. 128 lautet nemlich: „Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichsgerichtes über das Verfahren und die Vollziehung der reichsgerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen wird ein besonderes Gesetz ergehen. Diesem Gesetz wird auch die Bestimmung, ob und in welchen Fällen bei dem Reichsgericht die Urtheilsfällung durch Ge- schworne erfolgen soll, Vorbehalten." Also bleibt Vorbehalten, ob und in wie weit dieses Gesetz als organisches Verfassungsgesetz zu betrachten sei. Wir ersehen aus einer ruhigen aber scharfen Critik des Verfassungsentwurfes, daß derselbe definitiv nichts feststellt, als eine antidemokratische — fürstliche Polizeiorganisation, daß er dagegen jede Garantie des Volksrechts, jede materielle Entwickelung desselben an die Zukunft verweist, also an eine Zeit, in der bereits das Bajonett neben dieser Reichöwache Posto gefaßt hat. Ich habe jeden meiner Sätze allzugenau mit thatsäch- lichen Belegen sicher gestellt, als daß man mir den Vorwurf der parteileidenschaftlichen Entstellung machen könnte — ich will dem noch einen weiteren unumstößlichen Beweis beifügen. Daß die einheitliche Organisation das fürstliche Zn- 36 teresse wahren sollte, geht mit Evidenz daraus hervor, daß man das Neichsoberhaupt mit fürstlichen Stellvertretern umgeben wollte, — daß man dem krassesten Monarchismus huldigte, geht daraus hervor, daß man das absolute Veto an der Stelle des blos aufschiebenden gegeben haben wollte, — daß man dem Volk auch das letzte Recht beschneiden wollte, geht daraus hervor, daß man die indirekte Wahl der Vertreter bei einer Wahlmännerwahl nach Kopfzahl nebst anderen Beschränkungen der Wahl Ln den ursprünglichen Entwurf ausgenommen hatte. Plittersdorf wollte eine in seinem Sinne verbesserte Bundesverfassung. Konnte er mehr wünschen als diese deutsche Verfassung? Erfüllte sie doch alle seine Forderungen und vergaß blos den materiellen Köder für das Volk — an dessen Stelle sie die Hoffnungen der Bundes- akte, des Reiches rc. einrücktc. Sind die Vorarbeiten dieses Entwurfes aus dem preus- sischen Kabinette? Diese Frage drängt sich Jedem auf, der die Arbeit der s. g. Nationalversammlung mit dem Entwürfe der Berliner Verfassung des deutschen Reiches vom vom 31. Mai l. I. vergleicht. Ihre Beantwortung werden die geheimen Kabinette seiner Zeit geben, hier erinnere ich nur daran, daß Basser.mann und Gagern in Brandenburg waren und Radowitz in Frankfurt; daß ein bairischer Prinz in Berlin wirkte, während man den Hrn. Mar v. Gagern nach Olmütz erpedirte. Was der Kom- missionsentwurs verlangte steht fast wörtlich in dem Berliner Entwürfe, nur die Kaiserfrage ist in diesem anders erledigt, warum? werden wir nachher prüfen. Die Kaiserfrage war durch 4 Stimmen Majorität durch- 37 gegangen, die Wahl des Königs von Preußen mit einigen 20 Stimmen, dagegen fiel der Reichsrath, mit nur wenigen Stimmen (24) wurde das aufschiebende Veto im Gegensätze zu dem absoluten, gleichwie die direkte Wahl der Volksvertreter kaum durchgesctzt. Nach dem obigen ist es wohl unnöthig zu bemerken, daß die Durchführung der preußisch-kaiserlichen Verfassung die ewige Kabinetsfrage des Ministeriums Gagern war. Der östreichische Reichsverweser beließ ihn bei der Gewalt, weil er bei einem solchen Düpe Ministerium am besten Lntriguiren konnte. Kaum war aber die Geschichte fertig, so traten die antipreußischen Deputaten aus, wurde die Unmacht der Nationalversammlung so klar, daß Herr Heinrich von Gagern es für gut fand, nun nicht mehr mit seiner Verfassung zu stehen und zu fallen und in leicht erklärlicher Vergessenheit aller seiner Ehrenerklärungen, Betheuerungen und Schwüre davon zu laufen. Von der Nationalversammlung blieb nun nichts mehr- übrig als ein kleiner Theil — die Linke mit dem linken Centrum. Bei Lebzeiten der vollzähligen Versammlung hatte sie es nie dahin gebracht, ein durchgehendes Programm — einen eigenen Verfassungsentwurf zu Stande zu bringen — sie war stets negativ opponirend aufgetreten — der Deskausche Entwurf kam erst vor Thorschluß und ist durch und durch unbrauchbar, ein kopirter Mischmasch aus allen möglichen Verfassungen und dem Reichsverfassungsentwurf. Dieses Bruchstück der Volksvertretung hatte sich dadurch künstlich als stimmfähig erhalten, daß man bei drohender Verminderung die Zahl der zum Beschließen nvthwendigen Mitglieder jeweils und zuletzt bis auf 100 herabsetzte. Es erklärte bei der Verfassung, trotz ihrer 38 Mängel, beharren zu wollen und setzte nach einem am 30. Mai gefaßten Beschlüsse seine Sitzungen vom 6. Juni an zu Stuttgart fort. Unter denen, welche in Stuttgart mit erschienen, war auch der würtembergische Minister Römer. Wann das Elend unseres Vaterlandes einen Dante erzeugen könnte — dieser Mann erduldete die Qual des ewigen Schimpfes; die Erbärmlichkeit aller s. g. politischer Größen bewahrt ihn vielleicht vor dem verdienten Lohne. Die Männer, welche sich zu Stuttgart versammelten, wollten den letzten Anker der Revolution retten; ihre Beschlüsse verdienen deßhalb hier angeführt zu werden. Die Nationalversammlung zu Stuttgart beschloß am 6. Juni: ^V. In Erwägung, daß die Regierungen von Prenßen, Sachsen und Hannover sich angemaßt haben, im Widerspruche mit der von der Nationalversammlung endgiltig festgestellten Reichsverfassung ihrerseits eine andere Neichs- verfassung zu entwerfen und ein Reichswahlgesetz zur Kon- stituirung des nächsten Reichstages zu oktroiren; in Erwägung, daß keine deutsche Regierung das Recht hat, ihrem Volke, geschweige der ganzen deutschen Nation, zwangsweise Gesetze aufzulegen; in Erwägung, daß das Reichswahlgesetz zur Konsti- tuirung des nächsten ^Reichstages von der Nationalversammlung endgiltig beschlossen wurde durch die von allen deutschen Regierungen anerkannte provisorische Centralgewalt als Gesetz für ganz Deutschland verkündet worden ist, aus diesen Gründen beschließt die Nationalversammlung : 1) Das von den Regierungen von Preußen, Sachsen 39 i,n und Hannover verkündete Wahlgesetz zum nächsten ni Reichstag ist null und nichtig, irt 2) Jeder Versuch, solches in Deutschland zur Anwenter düng bringen zu lassen, ist als Hochverrath gegen en die souveräne deutsche Nation zu betrachten, tal 3) Der Theilnahme an diesem Hochverrathe machen sich li- alle Personen, insbesondere alle Civil- und Militär- en beamten schuldig, welche auf irgend eine Weise zur Ausführung dieses Wahlgesetzes Mitwirken, ni, L. In Erwägung, daß es die Pflicht der Nationalver- )e- sammlung ist, die endgiltig beschlossene und verkündete Verfassung allen Sonderbestrebungen gegenüber aufrecht zu er- rm halten und durchzuführen; in Erwägung, daß die provisorische Centralgewalt die :n, Durchführung der Neichsverfassung und die Ausführung er- der darauf bezüglichen Beschlüsse der Nationalversammlung Itig verweigert hat; H6- in Erwägung, daß die Wahl eines Neichsstatthalters on- nach Maßgabe des Beschlusses vom 19. Mai unter den gegenwärtigen Verhältnissen und zur Zeit unthunlich er- :cht scheine. on, Aus diesen Gründen beschließt die Nationalversammlung: 1) Bis zur Einsetzung des Reichsstatthalters wird von ist,- der Nationalversammlung eine Regentschaft von 5 >er- Personen einzeln und mit absoluter Stimmenmehrheit erwählt, welche der Nationalversammlung verant- ge- wörtlich ist, die Reichsverfassung durchzuführen, die den Beschlüsse der Nationalversammlung zu vollziehen und tm- im Uebrigen die durch das Gesetz vom 28. Juni der provisorischen Centralgewalt übertragenen Pflichten ssen und Befugnisse auszuüben hat. 40 2) Die Wirksamkeit der provisorischen Centtalgewalt hört mit dem Augenblicke des Eintritts der Regentschaft auf. 3) Als nächste Zielpunkte ihrer Wirksamkeit bezeichnet die Nationalversammlung der Regentschaft: a. schleunige Aufstellung eines Reichsheeres und Organisation der Volksbewaffnung zur Durchführung der Neichsverfassung. b. Wahrung der Interessen Deutschlands nach Außen, besonders durch kräftige Fortführung des Kriegs in Schleswig-Holstein. c. Betreibung der Wahlen zu. dem auf den 15. August einzuberufenden Reichstag. ck. Einberufung der Bevollmächtigten der die Reichsverfassung anerkennenden Staaten an den Sitz der Nationalversammlung. 4) Das Präsidium ist beauftragt, gegenwärtigen Beschluß der deutschen Nation als Gesetz zu verkündigen. In Folge dieses Beschlusses wurden in die Reichsregentschaft gewählt: Franz Raveaur. Karl Vogt. Heinrich Simon. Friedrich Schüler. August Becher. Im Namen derselben erklärte Raveaur desselben Abends in der Sitzung: „Mit Freuden und willig nehmen wir das Amt an, das Sie uns übertragen haben; wir werden muthig und entschlossen die Zügel der Regierung ergreifen; unser ganzes Bestreben soll dahin gehen, daß endlich einmal das Versprechen zur Wahrheit werde, daß ein einiges, freies und 41 großes Deutschland geschaffen werde. Wir haben zwar nicht die Mittel, welche anderen Regierungen dargeboten sind, aber wenn Sie uns zur Seite stehen, so haben wir den Muth, unser großes Werk zu beginnen, denn in Ihnen und in dem Kern der deutschen Nation haben wir eine kräftige Stütze. Wir werden mit Ihnen stehen und fallen/' Nach dieser Erklärung proklamirte der Präsident der Versammlung: „Die provisorische Centralgewalt hat von diesem Augenblicke an aufgehört zu eristiren." Des anderen Tages erließ die deutsche Reichsregentschaft folgenden Aufruf: „Die bisherige provisorische Centralgewalt hat sich, im Widerspruche mit der ihr nach dem Gesetze vom 28. Juni v. I. obliegenden Pflichten, beharrlich geweigert, die Reichsverfassung durchzuführen, und alle dahin zielenden Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung unbeachtet gelassen. Sie hat es trotz mehrfacher Mahnung versäumt, die Erhebung der deutschen Volksstämme zu Gunsten der Reichsverfassung zu unterstützen und den Regierungen entgegenzutreten , die sich anmaßten mit offenem Friedensbruche dem deutschen Volke eine Verfassung und ein Wahlgesetz aufzuzwingen." „Die verfassunggebende deutsche Reichsversammlung hat aus diesen Gründen in ihrer Sitzung vom 6. Juni d. I. beschlossen:" „Die bisherige Centralgewalt ihres Amtes zu entheben und eine Regentschaft für Deutschland einzusetzen, die in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands betreffen, die vollziehende Gewalt zu üben hat." 42 „Wir, die Unterzeichneten, sind von den Vertretern der deutschen Nation zur Regentschaft für Deutschland ernannt worden. Es sind uns die Pflichten und Befugnisse der bisherigen Centralgewalt, die Durchführung der Reichsverfassung mit der Vollziehung der Beschlüsse der Nationalversammlung übertragen worden. Für unsere Handlungen sind wir der Nationalversammlung verantwortlich." „Deutsche! Wir haben dem Rufe unsrer gesetzlichen Vertreter Folge geleistet im festen Vertrauen auf unsere gerechte Sache." „Die Zustände unseres Vaterlandes erheischen rasches Handeln. Es gilt, das Heiligste, die Freiheit und Ehre des deutschen Volles zu retten vor maßlosen Uebergriffen der rohen Gewalt. Wir werden alle unsere Kräfte aufbieten , den Bürgerkrieg abzuwenden und auf friedlichem Wege die deutsche Einheit und Freiheit zu erreichen; wir werden aber, wenn es zur Erreichung dieses Zieles nöthig ist, der Gewalt Gewalt entgegenstellen. Hunderttausende aus allen Gegenden Deutschlands haben feierlich gelobt, Gut und Blut für die Reichsverfassung einzusetzen, wir werden sie auffordern, in jedem Falle ihr Manneswort zu lösen." „An euch, deutsche Krieger, noch ein besonderes Wort: Das Gesetz gibt uns die Oberleitung der gesummten bewaffneten Macht Deutschlands; es überläßt uns die Ernennung der Oberbefehlshaber. Ihr, deutsche Krieger, werdet dem Gesetze gehorchen, dessen bewaffneter Arm ihr seid. Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten der Volkswehr und des stehenden Heeres, weß Grades ihr sein mögt, ihr werdet alle wetteifern in pünktlichem Erfüllen der Befehle, die wir und die von uns ernannten Befehlshaber Euch zu- 43 kommen lassen. Ihr werdet des Wahlspruchs jedes Kriegers eingedenk sein: Treue dem Gesetz, Gehorsam seinen Vollstreckern!" „Nachdem mit dem heutigen Tage der Befehl über die Reichstruppen, welche bisher der provisorischen Centralgewalt verpflichtet waren, in unsere Hände übergegangen, wird jeder fernere Gehorsam gegen Befehle der bisherigen provisorischen Centralgewalt als Treubruch gegen das Gesetz und die deutsche Nation geahndet werden." „Deutsche! In verhängnißvollem Augenblicke wenden wir uns an Euch. Noch ist es Zeit, durch unsere eigene Kraft des Vaterlandes Größe, Einheit und Freiheit zu retten, ihm Achtung zu verschaffen nach Außen und Frieden im Innern! Noch ist es Zeit, unter den Bürgschaften der deutschen Reichsverfaffung eine auf Freiheit gegründete Ordnung der Dinge wiederherzustellen." „Ruhe und Frieden, die unerläßliche Bedingung des Erblühens von Handel und Gewerbe werden nicht eher zurückkehren, bis der unvermeidliche Kampf zwischen dem Absolutismus und der Freiheit zu Gunsten der Freiheit beendet ist. Steht alle zu uns mit eurer vollen Willensund Thatkraft! Der gerechten Sache ist der Sieg gewiß." „Stuttgart, den 7. Zuni 1849." Noch desselben Mittags zeigte das Präsidium der wür- tembergischen Ständekammer dem Präsidium der Nationalversammlung an, Haß der Ständesaal zu ferneren Sitzungen der Nationalversammlung nicht mehr geöffnet werde! Am 8. Juni erschien zu Stuttgart folgende Proklamation des würtembergischen Ministeriums: 44 „Das würtembergische Gesammtministerium an st das würtembergrsche Volk. st Die bisherige deutsche Nationalversammlung in Frank- g furt hat in Folge Beschlusses vom 30. Mai l. I. ihren st Wohnsitz nach Stuttgart verlegt. Zurückgeführt auf den a 6. Theil ihres vollen Bestandes und fast ausschließlich nur n noch eine einzige der im Volke enthaltenen Parteien dar- g stellend, hat die übergesiedelte Versammlung in ihrer ersten st Sitzung in wenigen Stunden, ohne Debatte, die wichtig- st sten Beschlüsse gefaßt. Unter andern den Beschluß, die st seitherige Centralgewalt in Frankfurt ab- und eine aus n fünf Mitgliedern bestehende Neichsregentschaft einzusetzen, ki Diese selbst aber beginnt ihre Wirksamkeit damit, sich den « Befehl über die Heere aller deutschen Staaten zuzuerken- ^ nen, und läßt, während sie versichert, allem aufbieten zu st wollen, den Bürgerkrieg abzuwenden, bei Keinem, der die st Verhältnisse kennt, einen Zweifel übrig, daß ihr Beginnen 2 nur dazu führen kann, das Gut und Blut Würtembergs d in einem brudermörderischen und gegenüber den größeren st deutschen Staaten ganz ungleichen Kampfe zu vergeuden, e und durch die Geldopfer, welche die in Stuttgart neuge- ^ wählte Neichsregentschaft zunächst nur von unserem Staate ^ fordern könnte, unfern ohnehin schon tief gesunkenen Wohl- * stand vollends zu zerrütten. Wir haben, alle Zweifel an - dem rechtmäßigen Fortbestände der Nationalversammlung ^ unerörtert lassend, in ihr nur den einer bessern Zukunft noch fähigen Rest jener politischen Schöpfung sehen wollen, an welche die deutsche Nation ihre schönsten Hoffnungen, ^ ihr wohlberechtigtes Streben nach Einigung der Selbstbe- ^ stimmung geknüpft hat; nicht verhehlen aber können wir ^ uns, welche gewichtige Bedenken sich der behaupteten Be- 45 fugniß der Versammlung entgegenstellen, die durch das Reichsgesctz vom 28. Juni 1848 bis zur definitiven Begründung einer Regierungsgewalt für Deutschland eingesetzte Centralgewalt mit einer andern zu vertauschen, und außer allem Zweifel endlich ist es uns, daß wir dieser neuen Regentschaft nicht die Schicksale Würtembergs preisgeben dürfen. Wir erklären daher, daß wir der aufgestellten provisorischen Regentschaft das Recht nicht zugestehen, ohne Zustimmung der würtembergischen Regierung für Würtemberg gütige Beschlüsse zu fassen, namentlich nicht das Recht, über würtembergische Streit- und Geldkräfte zu verfügen, und wir vertrauen zudem auf den im würtembergischen Heere und in der Bürgerwehr lebenden Geiste der Ehre und des Pflichtgefühls. Das Heer wird sich nicht verführen lassen, es wird das schmähliche Beispiel des Treubruchs nicht nachahmen. Das Heer und die Bürgerwehr, sie werden ihrer Verpflichtung eingedenk sein, die Verfassung zu beschützen, dem Gesetze Achtung zu verschaffen und die öffentliche Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten, der deutschen Reichsverfassung und Allem, was das deutsche Volk von ihr hofft, auf gesetzlichem Wege durch ausführbare Mittel Geltung zu verschaffen, wird unser vereintes Streben bleiben. Stuttgart, den 8. Juni 1849. Die Departementsvorstände: Römer, Roser, Duvernoy, Schmidlin, Rüpplin, Goppclt." Die Dringlichkeit des Antrags auf Genehmigung dieses Plakates ward in der würtembergischen Ständekammer am 8. nicht anerkannt, am 9. aber stimmte eine Majorität derselben dem neuen Ministerialprogramme bei — nachdem der König von Würtemberg in Stuttgart eingetroffen und 46 alsbald darauf mehrere Verhaftungen vorgenommen wor- xr den waren. ^ Die Nationalversammlung blieb trotz dieser elenden yi Reaktion am Sitze ihrer Verhandlungen durchaus unge- te beugt, die Regentschaft erklärte, sie werde dieser Prokla- mation gegenüber dem obersten Gesetze der Nation, wel- b, ches ihr den Oberbefehl der gesammten bewaffneten Macht H Deutschlands übertragen, Achtung zu verschaffen wissen, p, Die Nationalversammlung beschloß noch am 8. Juni: r>> „1) Baden und die Nheinpfalz werden in den An- g strengungen für die Durchführung der Reichsverfassung ^ unter den Schutz und die Fürsorge des Reichs gestellt. 2) Die dem Ausschüsse zum Bericht übergebene, auf die z> badischen und rheinpfälzischen Verhältnisse, gestellten Anträge ^ werden einstweilen der Reichöregentschaft zur Kenntniß- si nähme und geeigneter Berücksichtigung überwiesen, insbe- ir sondere soweit es nothwendig ist zur Regelung der Verhältnisse jener Länder auf Grund der Reichsverfassung." g. In Verbindung hiemit hatte die Reichsregentschaft auch ,r an die Truppenkommandanten in den beiden Landestheilen p den Befehl ergehen lassen, die Truppen in ihren Standes- quartiren zu belassen. Die Weigerung des General Mül- lZ ler führte seine Entsetzung als Reichsgeneral herbei. I Die Reichsregentschaft erließ ferner eine Aufforderung ^ an sämmtliche Regierungen, die Landestruppen zur Ver- a fügung zu stellen. e Bereits am 13. Juni ging die würtembergische Regierung soweit, eine Note an die deutsche Reichöregentschaft A zu richten, in welcher sie erklärte: h „Die Störungen der öffentlichen Sicherheit habe durch d die ohne alle Rücksprache mit der diesseitigen Regierung st 47 or- erfolgte Uebersiedelung der Nationalversammlung von Frankfurt nach Stuttgart, sowie durch die Beschlüsse derselben de» vom 6. d. M. eine neue sehr wesentliche Nahrung erhal- >ge- ten, und es ist seitdem eine Bewegung in Würtemberg kla- organisirt worden, welche in der nächsten Zeit den Aus- l>el- bruch einer blutigen Revolution in unserem sonst friedlichen icht Lande befürchten läßt, wenn die Nächstliegenden Gründe sen. der Bewegung beseitigt werden. „Es ist daher ein Gebot der Selbsterhaltung, wenn wir die Regentschaft ernstlich auffordern, ihren Sitz ohne Verzug aus Würtemberg hin- uug weg — in ein anderes Land zu verlegen." Die Reichsregentschaft erwiderte hierauf, „sie sei der die Ansicht, daß ihr Sitz an dem Orte sein müsse, wo sich die 'äge Nationalversammlung befinde und könne deßhalb dem An- u'ß- sinnen der würtembergischen Regierung in dieser Beziehung Zbe- in keiner Weise Folge geben." )er- Am 14. Juni zogen bedeutende Truppenmassen in Stutt- " gart ein. Man erklärte dies unter der Hand damit, daß iuch man Unruhen wegen eines Rücktritts des Ministers Römer ilen befürchte!! -es- Während dieser Vorgänge in Stuttgart war die s. g. lül- Centralgewalt ganz ohne alles Weitere in ihrer vorigen Thätigkeit geblieben. Bereits unter dem 9. Juni hatte ein u»g Herr Wittgenstein als „Präsident des Reichsministerrathes" )er- an das würtembergische Ministerum folgendes Schreiben erlassen: gie- „Gelegentlich einer von den Bevollmächtigten mehreren last Regierungen an das Reichsministerium gerichteten Anfrage hat der Unterzeichnete Präsident des Reichsministeriums rrch die Ehre, zu erklären, daß das Reichsministerium die Be- iing fugniß der Nationalversammlung zur Verlegung nach Stutt- 48 gart nicht anerkennen könne, da in den Bund es beschlössen vom 30. März und 7. April v. I. Frankfurt ausdrücklich als Sitz der Nationalversammlung bezeichnet ist'ürhp eben deßhalb, weil aus diesen Beschlüssen die legalen Befugnisse derselben entspringen, diese nicht über ihre Quelle hinaus gehen und dahin führen können, letztere selbst zu alteriren." „Inzwischen ist die Sache in ein neues Stadium getreten, ein Theil der ehemaligen Nationalversammlung hat nicht nur jene Verlegung ausgeführt, sondern auch unterm 6. d. M. in Stuttgart eine Regentschaft eingesetzt, welche die Reichsverfassung mit Waffengewalt durchführen, die Beschlüsse vollziehen und im übrigen die durch das Gesetz vom 28. Juni v. I. der provisorischen Centralgewalt übertragenen Befugnisse ausüben soll." „Wie man auch über die Befugnisse der ehmaliger Nationalversammlung urtheilen mag, darüber kann nicht der mindeste Zweifel obwalten, daß jener nach Stuttgart übergesiedelte Theil hiemit den gesetzlichen Boden völlig verlassen, und den der offenen Anarchie betreten, und die Regierung Sr. kaiserlichen Hoheit des Reichsverwesers erfüllt, wenn auch mit dem tiefsten Schmerze, nur eine ihr obliegende Pflicht, dieses Verhalten jenes Theils der ehemaligen Nationalversammlung geradezu für ungesetzlich und aufrührerisch gegen die verfassungsmäßige Centralgewalt zu erklären." „Die Centralgewalt selbst, berufen, die vollziehende Gewalt mit allen ihr zu Gebote stehenden, in allen, die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands betreffenden Angelegenhen zu üben, kann nicht zugeben, daß neben ihr ein Organ entstehe, welches mit frevelhafter 49 be- !Nk- be- Se- nt- und geling mch etzt, cen, das lge- igei, licht gart Mg die l er- ihr ma- und ivalt ende die tref- daß rfter Hand in ihre Befugnisse eingreift. Ihre Pflicht gebietet ihr, jedem derartigen verbrecherischen Bestreben, mag es ausgehen, von wem es wolle, auf das Entschiedenste mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten; sie ist hiebei der Mitwirkung aller deutschen Negierungen im Voraus versichert, und zählt insbesondere auf die königlich würtembergische Regierung, innerhalb deren Gebiet jene aufrührerischen Bestrebungen durch Einsetzung jener s. g. Regentschaft zunächst ans Licht getreten." „Die königlich würtembergische Negierung wird, dies zweifelt der Unterzeichnete nicht, schon vor Empfang dieses die geeigneten Maßregeln getroffen haben, um jedes Austreten jener s. g. Regentschaft im Voraus zu vereiteln. Auf alle Fälle aber richtet er Namens der provisorischen Centralgewalt das deßfallsige ausdrückliche Ansinnen an dieselbe und verbindet damit die ausdrückliche Erklärung, daß die Centralgewalt, falls die dortigen Mittel zur Ausführung dieses Ansinnens nicht hinreichen sollten, sofort das Erforderliche anordnen wird." Ich werde später wieder auf dieses Dokument zurückkommen , wenn ich die Schritte der Fürstenreaktion erörtere und Nachweise, daß die Centralgewalt von Anfang an ein wesentliches Werkzeug der Reaktion bildete, um zuletzt im Konflikte mit der Nationalversammlung den Grundsatz der reaktionärsten Politik offen auszusprechen und als Maßstab aller zu treffenden Maßregeln anzuerkennen. Die würtembergische Regierung entsprach zwar diesem Ansinnen für den Augenblick noch nicht, indem sie die Reichsregentschaft formell wenigstens als solche anerkannte, indem sogar Römer noch am 13. Juni erklärte, daß er die Nationalversammlung und die Reichsregentschaft als 4 50 zuMecht bestehend anerkenne — allein Römer fügte dieser seiner ausdrücklichen Anerkennung noch bei, „daß er aus st politischen Gründen und wegen des ersten Auftretens der lii Reichsregentschaft sich mit derselben nicht in gutes Der- st nehmen stelle und ihr nur gehorchen werde, wenn es ihm dc beliebe;" und als man am 14. in der Kammer den An- di trag stellte, den Bevollmächtigten bei der Centralgewalt L< zurück zu rufen, antwortete Römer, es sei dies nicht nöthig, ke man könne unmittelbar mit der Reichsregentschaft verkehren. Auf das von dem s. g. Reichsministerialpräsidenten S Wittgenstein an die Würtembergische Regierung gerichtete Schreiben beschloß die Nationalversammlung am 16. Juni: d< 1) Die Fortführung des von dem Erzherzog Johann ec von der Nationalversammlung am 12. Juli 1848 ertheilten und am 6. Juni 1849 widerrufenen Am- ^ tes ist eine gesetzwidrige Anmaßung unzuständiger " Befugnisse. ^ 2) Jede deutsche Regierung und jeder deutsche Staats- E bürger ist dem Erzherzog Johann als Reichsver- st weser Gehorsam zu leisten, weder schuldig 'noch 3 befugt. ^ 3) Die deutsche Regentschaft wird beauftragt, der von dem Erzherzog Johann angemaßten Gewalt ^ mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln entge- " genzutreten. 2 An demselben Tage verfügte die Nationalversammlung die Vervollständigung der Zahl der Abgeordneten durch ^ Neuwahlen und Einberufung der Stellvertreter, nahm " dieselbe ferner ein Gesetz über die Volkswehr an und " verwies eine Budgetvorlage an die Kommission. ^ ii Mit der Annahme des Volkswehrgesetzes war die Entscheidung nothwendig herbeigeführt. Dasselbe berief sämmt- liche waffenfähige männliche Bevölkerung, vom 18. Lebensjahre an, unter die Waffen und stellte sie zur Verfügung der Reichsregentschast bis zur vollendeten Durchführung der Reichsverfassung. Da es mit der Verkündigung in's Leben treten sollte, hatte die würtembergische Regierung keine Zeit zu verlieren. Schon am 17. Juni erschien folgendes Dekret zu Stuttgart: „Das Unterzeichnete Gesammtministerium, welches wiederholt versichert, „die deutsche Reichsverfassung, soweit es in einem einzelnen Staate Deutschlands möglich ist, zur Anwendung zu bringen," sowie sie denn auch in Wirklichkeit bereits zur Anwendung gebracht wird, erklärt hie- mit, daß es die von der Nationalversammlung gestern Abend gefaßten, die Bildung der Volkswehr betreffenden Beschlüsse nicht anerkenne, und sämmtlichen würtembergi- schen Behörden verbiete, denselben nachzukommen. Stuttgart, den 17. Juni 1849. Römer, Roser, Duvernop, Schmidlin, Rüpplin, Goppelt." Am Morgen des 18. Juni erhielt der Präsident der Nationalversammlung die Weisung, es dürfe keine Sitzung mehr stattfinden; derselbe setzte ohne Rücksicht auf diese Weisung eine Sitzung auf Nachmittags 3 Uhr an. Um diese Zeit verfügten sich die Abgeordneten, an ihrer Spitze der Präsident Löwe aus Calwe und Uhland, zum Versammlungslokale. Sie wurden durch einen Civilkom- missär angehalten, der ihnen erklärte, sie würden nicht eingelassen. Der Präsident protestirte gegen die Gewalt im Namen der Nation. Trommelwirbel unterbrach ihn. 52 Kavallerie ritt gegen die geheiligten Vertreter der Nation, pp Das Volk warf sich dazwischen. Die Nationalversamm- ar lung zog sich hierauf in das Hotel Marquard zurück und G hielt dort ihre Sitzung. Es ward über den Vollzug der de Beschlüsse vom 16. Bericht erstattet und die letzte Prokla- tu mation der Reichsregentschaft verlesen. Sie lautet: gi „Deutsche! Als im März vorigen Jahres jene glorreiche si, deutsche Erhebung stattgefunden, die Fürsten sich demüthig de vor der Allmacht des Volkes gebeugt und seinen gerechten dc Forderungen nachgegeben hatten, da glaubte man ihren g« Zusicherungen und überließ die Vollendung des Werkes E deutscher Einheit und Freiheit einer aus allgemeinen Wah- z,, len hervorgegangenen Nationalversammlung. Das Werl d! war vollendet, eine Verfassung geschaffen, und Deutsch- w land durfte erwarten, daß hiemit der große, durch Jahr- a> Hunderte geführte Kampf um Einheit und Freiheit in einer S Weise gelöst sein würde, die der gebildetsten Nation der ei Erde würdig sei. Aber das Maß menschlicher Täuschungen B sollte für das deutsche Volk überfüllt werden. — Mi! in frevelndem Uebermuth ist ein Kampf hervorgerufen wor- ei den, der das gehoffte Glück, die gehoffte Wohlfahrt des m Volkes in unabsehbare Ferne hinausrückt. Es bleibt den ei Deutschen nichts übrig, als den hingeworfenen Fehde- C Handschuh aufzunehmen, oder sich ohne Gegenwehr der d> Willkürherrschaft zu überantworten. Die Heere verfassungs- F feindlicher Fürsten, das Heer des Königs, der die mii d Selbstverleugnung gebotene erste Krone Europa's aus der es Hand des Volkes verschmähte, haben die Grenzen jener ? Landestheile überschritten, die sich für die ungeschmälert! 1 Durchführung der deutschen Verfassung erhoben. Die Nationalversammlung hat Baden und die Nheinpfalz unter n 53 on. den Schutz des Reiches gestellt; sie hat das deutsche Volk un- aufgerufen, die Reichöverfassung zu schirmen, Gewalt mit md Gewalt zu vertreiben. Sie hat uns zu diesem Zwecke mit der der Aufstellung eines Reichsheeres und mit der Organisa- lla- tion der Volksbewaffnung beauftragt. Die deutschen Regierungen, welche die Neichsverfassung anerkannt haben, iche sind von uns aufgefordert worden, einen Theil ihrer stehen- chig den Heere zur Bildung des Reichsheeres zu stellen. Aber Uen das ganze Volk muß wehrhaft ftin, wenn sein Wille aus- ren geführt werden soll, und in dem Kampfe für das höchste ckes Gut des Lebens hat jeder wehrhafte Mann zum Schwert >ah- zu greifen. Wir haben das Gesetz verkündet, welches die oerl deutsche Volköwehr organisirt. Jede Stadt, jedes Dorf sich- wird nach diesem Gesetze die waffenfähigen Männer von ahr- achtzehn bis dreißig Jahren sofort unter die Waffen rufen; iner Schmach dem, der die Kraft hat und sich dem Vaterlandc der entzieht. Es gilt vor Allem Baden und der Pfalz die rgen Bruderhülfe zuzuführen. Aus allen deutschen Ländern Mil mögen Freiwillige in Schaaren den bedrängten zu Hülfe vor- eilen. Deutsche! Duldet nicht, daß die Männer, die sich des milchig für die Reichsverfaffung erhoben, dem Reichsfeindc den> erliegen. Bedenkt, daß die Niederlage dieser Tapfern auch chdc- Euch das Loos der Knechtschaft bringt. Zu den Waffen, de» deutsches Volk!, es gilt den heiligen Kampf für unsere ngs- Freiheit gegen schaamlose Unterdrückung. Zeige der Welt, mi> daß dein Herz groß, wie dein Geist, — zeige, daß das i dci Herz Europas, das man als erstorben wähnte, noch in jenei Begeisterung schlage für die Freiheit. Stuttgart, den ,lert! 18. Juni 1849." Na- Man beschloß in dieser Sitzung, den Eindruck abzu- .mtei warten, welchen die ministerielle Gesetzwidrigkeit und Dru- 54 talität mache, bevor man über die wertere Uebersicdelung ^ nach Baden beschließe. ^ Dieser Eindruck zeigte sich bald — das Volk blieb ruhig, ^ cs hörte nicht mehr auf den Ruf einer bereits dem Ver- scheiden nahen Revolution. Es wartete nach dem Siege ök des badischen Volkes. — Dieser Sieg war unmöglich; und ^ so wandelten die Vertreter des Volkes nach Karlsruhe, ^ Baden, Freiburg und über die Gränze. ^ Franz Raveaur, der Präsident der Reichsregentschaft, E ward von der preußischen Regierung als Hochverräther " ausgeschrieben, während die würtembergische Regierung in bi einer Proklamatien vor das Volk trat, in der sie die Maske vollends abwarf und die Contrerevolution mit einer 3" bereits obligat gewordenen Huldigung der Revolution direkt ^ proklamirte. ^ Ich führe einzelne Stellen dieser Proklamation an, um ^ das Muster einer solchen Politik zu geben: E „Die Beschlüsse der in Stuttgart tagenden Na- ^ tionalversammlung haben einen für Würtemberg so " gefährlichen und feindlichen Charakter angenommen, daß ^ die Regierung bei aller Rücksicht auf den hohen Beruf der " Versammlung, welcher auch in einem Bruchtheile ^ geachtet werden wollte, verpflichtet war, dem drohenden unabsehbaren Nebel nachdrücklich zuvorzukommen. Nach- ^ dem die Versammlung, ohne vorher zu fragen, ^ sich nach Stuttgart übergesiedelt hatte, hielt sie sich für ^ berechtigt, in der Reichsregentschaft eine Exekutivgewalt ö' aufzustellen, welcher die gesammte bewaffnete Macht unter- ^ geordnet sein sollte.-Die Fortsetzung solcher Handlungen, welche nichts anderes bezwecken kön- ^ neu, als die ganze Last der Durchführung der Reichsver- ' 55 fassung auf Würtemberg zu wälzen, und die Kräfte des Landes in einem ungleichen Kampfe auf das Rücksichtsloseste aufzuopfern, „dürfte um so weniger geduldet werden, als die Gewalt, welche sich die Reichsregentschaft beilegte, zugleich alle Rechtsordnung im Lande aufheben würde, und die leidenschaftlichen Verhandlungen der Versammlung nur dazu dienen könnten, den Hang zur Zügellosigkeit zu nähren."-„Es mußte die beabsichtigte Sitzung sofort verhindert und wird auch fernerhin jedem weiteren amtlichen Auftreten der Versammlung und ihrer Regentschaft begegnet werden." Die Nationalversammlung wurde durch die Reaktion gesprengt. Mit ihr war die Reichsregentschaft vernichtet. Dies ist eine Thatsache und es wäre lächerlich von dem Rechte zu sprechen — so lange in staatsrechtlichen Dingen die Macht noch Recht ist. Hätte Deutschland, hätte nur Baden Geschworene aus dem Volke, die Frage der Nechts- beständigkeit der Beschlüsse der Nationalversammlung würde noch von Gewicht sein, wenn es gilt, die Theilnehmer der badischen Revolution als Hochverräter zu verurtheilen oder im Gegensätze zu dem Siege der preußischen Bajonette als Wächter des Volksrechtes zu ehren und freizusprechen. Noch nach der Reichsversammlung eristirte und eristirt der s. g. Reichsverweser — er machte sich in den jüngsten Tagen wieder geltend, indem er sich weigerte, den von Preußen mit Dänemark abgeschlossenen Waffenstillstand anzuerkennen, und die Truppen zurückzurufen; an ihn schließt sich die süddeutsche Fürstenopposition gegen die preußische Hegemonie. Heutzutage beendigt man solche Differenzen unter sich nicht mit den Waffen, sondern diplomatisch — weil man weiß, daß Uneinigkeit schwach macht. Das Ende 56 dieses Liedes wird sein, daß man den Erzherzog mit einem ^ Lobe über seine Fähigkeiten entläßt und die alte Bundes- ^ gewalt einem neuen Bundesorgane überläßt. hx —— ^ tu Die Reaktion. de Die legale Revolution trat nach dem wörtlichen Aus« Z) drucke des Heidelberger Programmes mit der Forderung gx auf: das gesammte deutsche Vaterland und die Throne mit hx dem kräftigen Schutzwalle der Nationalvertretung zu um- zj< geben, und zu dem Ende eine Versammlung zu berufen, A welche diese Angelegenheit betreibe, und dem Vaterlandc gj wie den Regierungen ihre Mitwirkung anbiete. Daß dieses ft Programm nicht festgehalten werden konnte, lag auf flacher xx Hand. Es setzte voraus, daß die Revolution über die B Fürsten Meister werde, um sie sodann wieder gemächlich so auf den Thron zu setzen und ihnen die alte Macht zu geben. Z, Oder es setzte voraus, daß die Fürsten trotz des sortdauern« ft den Besitzes ihrer alten Gewalt dennoch so hochherzig den- de ken würden, sich dem Volke ü äiscrotion hinzugeben. Bei- S des sind aber Schwärmereien, die sich allenfalls ein gut- al besoldeter deutscher Professor beisallen lassen darf, wenn de er in obligater Huldigung der Neuzeit die Theorie der ge- D rechtfertigten Revolution entwickelt — die aber einen Staatsmann lächerlich machen. Die Reaktion litt an solch Ga- di gern'schem Fieber nicht, sie wußte, was sie wollte und m ging schnurstracks darauf los. Ihr Streben war, das ,v> Prinzip der Volkssouveränität zu vernichten und dem Drange di nach einer Einheit, worin auch die Volksvertretung Platz d, hätte, nach Kräften eine möglichst unschädliche Richtung a' 57 zu geben. Es würde ihr schwer geworden sein, dieses Ziel zu erreichen, wenn die Nationalversammlung ihre Rolle begriffen und die Erekution im Sinne der Revolution gehandelt hätte — es war eine Kinderei, als sich die Nationalversammlung zum Verrathe hergab oder düpiren ließ und die Centralgewalt der Reaktion sogar das gehässige der Polizeiwirthschaft abnahm um es selber zu tragen, us- Der hiedurch herbeigeführte Zustand war einfach der solang gende: die Organe der Revolution vertagten den Genuß mit dxr Freiheit, bis sie ihn gesetzlich sanktionirt, beim- ziehungsweise ordentlich eingepfercht hätten, und die Für- 'en, steu sagten sie aus dem Tempel, als diese Frist zu Ende "de ging. Die Phasen dieser Entwickelung sind klar und ein- rses fach. Die Reaktion behielt die physische Gewalt fortwäh- cher rend in der Hand, sie bestrebte sich nun auch die formelle die Berechtigung durch allerlei unverfängliche Anerkennungs- lich formeln re. in der Hand zu behalten, um alle und jede )en. Zugeständnisse nicht von der Revolution, sondern von sich :rn« seihst abzuleiten und den alten Standpunkt dadurch als >en- den faktisch und gesetzlich allein giltigen sestzuhalten. Dieser öei- Standpunkt war kein anderer, als der des Fürstenbundes, ;ut- als der Grundlage aller staatlichen Berechtigung Deutschlands, enn des Monarchismus in möglichst unbeschränkter Gestaltung, ge- Wie man ihn festhielt, zeigen zunächst die folgenden Akte, ats- Als man sich Seitens der Fürsten überzeugt hatte, daß Ja- die Zusammenkunft einer legislativen Volksvertretung nicht und mehr zu hindern sei, betrieb man durch die Beschlnßnahme das vom 30. März von Seiten der Bundesversammlung selbst mge die Berufung einer solchen Volksvertretung, um dadurch llatz den Machtsprüchen der Revolution die revolutionäre Spitze ung abzubrechen, den Vereinbarungsstandpunkt von vornherein 58 zu oktroyiren und die Vertretung selbst als ein Geschenk der Fürstengewalt hinstellen zu können. In ganz gleicher Weise stellte man Ln dem Beglückungsschreiben vom 18. Mai 1848 in einer ganz unverfänglichen Weise neben die Macht der außerordentlichen Begebenheiten und das daraus hervorgegangene Verlangen im ganzen Vaterlande, als das Motiv — den Aufruf der Regierungen als die legale Sanktion des Verlangens und protestirte dadurch förmlich gegen die Auffassung, daß „einzig und allein die constituirende Nationalversammlung die künftige Verfassung Deutschlands festzustellen habe." Ganz konsequent hiemit beanspruchte auch die Bundesversammlung, als das im Sinne der Fürsten einzig legale Organ der höchsten staatlichen Gewalt Deutschlands, für sich allein das Recht, an ihrer Statt eine provisorische Centralgewalt für Deutschland zu begründen und deren Befugnisse zu bestimmen, indem sie hiedurch zu gleicher Zeit die Existenz, wie die Machtvollkommenheit des Bundes als über allem Zweifel erhaben darstellte. Und da es hier darum zu thun war, sich möglicherweise eine friedliche Gewalt erstehen zu lassen, gab man der Protestation gegenüber der Nationalversammlung noch dadurch ein besonderes Gewicht, daß die Bundesversammlung den Erzherzog Johann in einem Schreiben vom 9. Juni ausdrücklich als „den Erwählten der Regierungen" begrüßte und ihn als solchen auch in der sog. 7. Sitzung der Bundesversammlung installirte. Die deßfallsige Erklärung des Bundespräsidialgesandten ist zu bedeutend, als daß sie nicht hier ihre Stelle finden sollte, sie lautet folgendermaßen: „Die Bundesversammlung überträgt Namens der „deutschen Regierungen die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse und Verpflichtungen an „die provisorische Centralgewalt; sie legt sie inöbe- „sondere mit dem Vertrauen in die Hände Ew. kaiserlichen Hoheit als des deutschen Reichsverwesers, „daß für die Einheit, die Freiheit und die Macht „Deutschlands Großes erzielt werde, daß Ordnung „und Gesetzlichkeit bei allen deutschen Stämmen wie- „derkehre, und daß das deutsche Volk den Segnungen „des Friedens und der Eintracht dauernd sich er- „fteue. Die deutschen Regierungen, die nur das wohlverstandene Interesse des Volkes kennen und beach- „ten, sie bieten freudig ihre Mitwirkung zu allen „Verfügungen der Centralgewalt, die Deutschlands „Macht nach Innen und nach Außen begründen und „befestigen sollen. Mit diesen Erklärungen „sieht die Bundesversammlung ihre bisherige Thätig- „keit als beendet an." Diese Uebertragung gewinnt noch dadurch an Bedeutung, daß sie im Wesentlichen dieselben Kathegorien von Rechten überträgt, welche das Gesetz über die Begründung einer provisorischen Centralgewalt als die Attribute derselben bezeichnet und doch in den wichtigsten Punkten der äußeren und inneren Politik wieder davon abweicht. Diese Attribute sind: Die vollziehende Gewalt in allen Dingen, welche die allgemeine Wohlfahrt und Sicherheit des Staates betreffen. Die Oberleitung der bewaffneten Macht. Die Vertretung nach Außen und die Entscheidung über Krieg und Frieden, dies jedoch nur im'Einverständnisse mit der Nationalversammlung. 60 Dagegen überträgt die Bundesversammlung nicht blos ^ die Exekutive bezüglich derjenigen Maßregeln, welche die ^ Wohlfahrt und die Sicherheit des Staates betreffen, son- ^ dern ganz unbeschränkt die Wahrung der Sicherheit, somit ^ auch die Bestimmung derjenigen Maßregeln, welche dazu ^ dienlich erscheinen; und es überträgt die Bundesversamm- ^ lung ferner die Befugniß der Entscheidung über Krieg und Frieden ohne die Nationalversammlung zu beachten, während diese ein solches Recht nur in Uebereinstimmung mit sich selbst zugesteht. So wichtig diese Unterschiede schon an sich erscheinen, da die bedeutungsvollsten und praktisch- wichtigsten Rechte dadurch berührt werden, so ist dennoch das Prinzip noch ungleich wichtiger, welches hier von Seiten der Bundesversammlung gegen die Nationalversammlung geltend gemacht wird. Die Nationalversammlung hatte in der Erschaffung ihrer Centralgewalt ihre Aufgabe erweitert, sie hatte sich nicht blos damit begnügt, die Eon- § stituirende für Deutschland zu sein, sie hatte dem künftigen ^ Verfassungswerke schon jetzt Geltung und Sicherheit schaf- n fen wollen. Und diese Geltung und Sicherheit sollte durch „ ein aus ihr hervorgehendes konstitutionelles Organ gewahrt A werden. Die Bundesversammlung dagegen sprach in ihrem g Beschlüsse eine bedeutungsvolle Protestation gegen jede x, Erweiterung in den Befugnissen der Nationalversammlung n aus; ignorirte dieselbe bei ihrer Rechtsübertragung voll- v kommen und schuf kein konstitutionell, sondern ein rein h monarchisches Institut. Es kam darauf an, wer Recht z, hatte, d. h. in wessen Gewalt das neugeschaffene Institut ^ kam. Und die Entscheidung hierüber ließ nicht lange auf k sich warten. Der Reichsverweser machte zwar in der Pauls- , kirche eine rührende Komödie mit, nachdem die National- l 61 ^ Versammlung ihren neuen Regenten durch einige Lakaien eingeholt hatte — allein derselbe konstitutionelle Zwischen- o"- kaiser erklärte auch die Annahme der ihm von dem Bun- ""t destage übertragenen Befugnisse, indem er auf die oben- angeführte Rede des Bundespräsidialgesandten folgende Worte erwiderte: und „Ich übernehme die von der Bundesversammlung äh- „Namens der deutschen Regierungen an die provi- unt „sorische Centralgewalt übertragene Ausübung ihrer, tan „d. h. der Bundesversammlung, bisherigen Bersch- „fassungsmäßigen Befugnisse und Verpflichtungen mit loch „dem Vertrauen auch die thätige Mitwirkung der ^ei- „Regierungen zu allen Verfügungen, die Deutschlands am- „Macht nach Außen und Innen erstarken und be- ung „festigen sollen." >abe Der Reichsverweser trat hiedurch vollkommen in den :on> alten Train des Bundestages ein. Wie dieser bald nach gen der Heidelberger Versammlung selbst die Vertrauensmanns- ner einverlangt, und später die Ausnahmebeschlüsse zurück- arch nahm, die widerlichen Persönlichkeiten in seiner Mitte zum O" Ausscheiden bewogen, dadurch also seine Komplimente ge- rem gen die Revolution gemacht hatte, ganz so der Erzherzog, jede er läßt den Herren in der Paulskirche den Triumpf, den »ng neuen Ordnungspopanz der provisorischen Freiheits- und >oll- volksthümlichen Einheitsidee in ihrer Mitte zu sehen, um rein hinterher von dem Kabinette aus die Fallen der Freiheit !echt zu stellen. Thut nichts, es war doch der gute, schlichte titut Erzherzog! Dachte doch Niemand an den modernen Janus- aus köpf, der von vorn herein für unverantwortlich erklärt uls- worden war, um seine Minister düpiren und die Revo- nal- lution escamotiren zu können. Wäre die Reaktion nicht 62 so erbärmlich schlecht und deßhalb doch dem Tode verfallen, ^ man müßte sie für göttlich klug halten, so meisterhaft war ^ der letzte Streich der Bundesversammlung. Während sie bei einer offenen Opposition gegen die Nationalversamm- ^ lung alles riskirt hätte, gibt sie scheinbar nach, nicht an- ^ scheinend dem Beschlüsse der constituirenden Volksvertretung ^ und benützt die elendeste Redaktion des bedeutungsvollsten ^ Beschlusses, um eine vorzeitige Katastrophe zu vermeiden, ^ Von setzt an ist ihr Weg entschieden, die Jntrigue gewinnt ^ die Leiter der Paulskirche, um sie am Narrenseile herum- ^ zuführen, während die verhaßte Gewalt auf Rechnung ^ dieses revolutionären Sündenbockes geschrieben wird. ^ Wir haben es von setzt an mit einer höchst eigenthüm- F lichen Staatsmaschine zu thun, mit einer Diktatur im In- ^ teresse der Wiederkehr aller früheren Ordnung der Dinge, ^ d. h. zu gut deutsch im Interesse der Erhaltung und Si- h, cherung des Fürstenbundes, und mit einem konstitutionelle« ^ Scheinkampfe, als dem Schlüsse eines legalisirenden Revo- U lutionsfiebers. Ich habe diese ganze Geschichte aus der Entwickelung der Professorenrevolution hinweggelassen, da der innere Kern des Ganzen doch nur die Reaktion iss § Ich komme deßhalb setzt darauf zurück und mache nament- ^ lich auf den Widerspruch aufmerksam, der in Gagerm! ^ Auftreten liegt, und dessen Geltendmachung in einer, wie in der andern Richtung als das Unglück der deutschen Revolution angesehen werden muß. Gagern will keine ^ Revolution, aber revolutionäre Akte, er dient und be- y, kämpft deßhalb die Revolution in sedem Momente. Sein g! bekannter kühner Griff schuf einen constitutionellen Fürsten, zz dessen Eristenz in direktem Widerspruche mit der Erklä- rung der Volkssouveränität stand, die ebenfalls von ihm ^ 63 ausgegangen war. Er wollte, daß der constituirende re- ^ volutionäre Akt über den Fürsten stehe und war stets, der- ^ jenige, der die revolutionäre Kraft durch die Bajonette der Fürsten beugte. Er wollte die Einheit Deutschlands um jeden Preis und zerriß es, um seine Idee vom Kai- ""8 serthume durchzusetzen. Er trug die biedere Redlichkeit auf ^ der Zunge, bis er seinen Stolz darein setzte, den Diplo- ^n> maten der brutalen Gewalt zu machen. In Gagern prä- valirte bei mäßigem Verstände und aristokratischem Libe- ralismus der unbändigste Hochmuth, Er, der aus der Re- volution eine Macht hätte schaffen können, ward der mächtigste Bundesgenosse des Fürstenthumes in autokratifcher Form, weil man seine unschädlichen revolutionären Bra- 2"' raden hingegen ließ, um die Revolution in blinden Knall- ige, effekten austoben zu lassen, und hinterher den großen Manu S'' benützte, durch ihn selbst daß Feuer zu löschen. Gageru beklagte sich nach seinem Rücktritte über die Jntriguen des Reichsverwesers — und doch war Gagern ganz und gar der das Doppelbild seines Herrn und Meisters. Hier wesent- da liche Autokratie und Scheinconstitutionalismus — dort rst Scheinrevolution und wesentliche Reaktion gegen das Prin- e"t' zip der Revolution. Nur in einem sind beide verschieden; rni! per Neichsverweser wußte was er wollte, der revolutionär näre Gagern wußte das nicht. Jener wollte die revolu- He» tionäre Kraft vom Anfang seiner Wirksamkeit an in das -E legale Geleisen bringen, dieser wollte eine gesetzliche Rede- volution machen. Gagerns Charakter ist der Spiegel der -ein Nationalversammlung. Das revolutionäre Prinzip der len, Volkssouveränität blieb stets in Minorität und die Natio- kln- nalversammlung mußte sich auflöseu, weil sie nur dem lh>n Worte nach für dieses, der That nach aber mindestens für 64 die Vereinbarungs - oder Verständigungsmarime gekämpft, ^ dabei ihre Kraft verloren hatte. Es wäre Thorheit, die ^ Unklarheit GagernS als die Ursache des Mißlingens der " Revolution zu bezeichnen, zumal die Revolution jedenfalls " ihre bedeutenden Consequenzen zu Gunsten des Volkes hat! ^ allein soviel scheint mir auf der anderen Seite ebenso un- leugbar, daß die Leiter der gemäßigten Revolution, die ^ Anhänger des Constitutionalismus als die Miturheber all« ^ der revolutionären Zuckungen betrachtet werden müssen, ^ welche aus dem thatkräftigen Antagonismus des Prinzips ^ der reinen und unbeschränkt constituirenden Volkssouveräni ^ tat mit dem Prinzipe der Vereinbarung folgten. Absolut! ^ Prinzipien, wie das der Volkssouveränität lassen sich nichi * nach Belieben setzen und aufheben, sie haben entweder ihr« ^ faktische Geltung oder sie haben sie nicht. Wer das letzten ' behauptet, muß nicht das erstere zum Panier nehmen, oder er ist um so verantwortlicher für die Thaten derer, ^ die diesem Paniere folgen, je höher sein Ansehen steht ^ Wesentlich sind für die Reaktion die folgenden Akte bei * Nationalversammlung. ^ Die Nationalversammlung hatte in dem Gesetze übe, " die Begründung einer provisorischen Centralgewalt sich ^ selbst die Bestimmung derjenigen Maßregeln Vorbehalten, - welche dazu dienen, die Ruhe, Ordnung, Gesetzlichkeit unl ^ Sicherheit im Innern des Staates zu erhalten, beziehungs " weise bei vorkommenden Störungen wiederherstellen. Dies * lag in der Natur der Sache, da ein bestimmter Rechts * zustand mit maßgebenden Gesetzen nicht eristirte, und deß- halb entweder die wichtigsten Verhältnisse nach Maßgabi * einer diktatorischen Polizeigewalt von der provisorischer ' Centralgcwalt hätten behandelt werden müssen, oder dik 65 ^ Nationalversammlung in einzelnen Fällen gesetzlich ein- schreiten mußte, jenes aber dem anerkannten Prinzipe widersprochen hätte. Das Festhalten an diesem Grundsätze ^ war um so wichtiger, als, wie oben bemerkt, die s. g. Rechtsübertragung in rer 71. Sitzung der Bundesversamm- un' lung gerade hierin von dem Gesetze über die provisorische ^ Centralgewalt abwich. Die Nationalversammlung war aber El ^ wenig eifersüchtig auf ihre Rechte, so wenig klar über ^ ihre Stellung oder so wenig konsequent und politisch, daß ipxz sie in allen Fällen einer Störung des bisherigen Rechtszu- standeö in deutschen Staaten die Entscheidung wie Unter- Mi suchung von sich ab und an die Centralgewalt verwies, ^ also tatsächlich eine polizeiliche Diktatur des im Namen ihr, des Fürstenbundes handelnden Neichsverwesers anerkannte !ten dem „souveränen" Volke gegenüber sanktionirte. Ein ^ Verfahren, das um so mehr zu tadeln war, als es stets ^ zu Gunsten der Negierungen präsnmirte. Ich habe oben bei der Kritik der Verfassung bereits gezeigt, wie tief dieser ^ Grundsatz in das Blut der Nationalversammlung eingedrungen war, da sie für die Entscheidung bei Klagen der übe, Regierungen die oberste Polizeigewalt mit polizeilichem ^ processus summarissimus für die Entscheidung bei Klagen lten die Negierungen den Reichsgerichtöhof mit ordent- ^ lichem (sicherlich dem seligen Reichsprozesse gleichenden) ngs° Verfahren berief, der Reichsverweser schickte alsdann Trup- pen und diese entschieden drcvi et militari muan» d. h. ^ mit brutaler Gewalt zu Gunsten der Negierungen. Ein weiterer Akt von Bedeutung war die Entscheidung gab« Gelegenheit des Malmöer Waffenstillstandes, deren ich scher ^en schon gedacht habe. Ganz abgesehen hier von vem ^ materiellen Inhalte dieses Waffenstillstandes — handelte es 66 sich auch hier wieder um das Festhalten des in dem Gesetze über Begründung der provisorischen Centralgewalt festgehaltenen Standpunktes — darum, ob die gesetzgebende und zur völkerrechtlichen Vertretung allein berechtigte Behörde Deutschlands in der Nationalversammlung nebst dem Neichsverweser, oder aber in dem Fürstenbunde bestehe. Ich habe bereits oben darauf aufmerksam gemacht, daß Preußen den fraglichen Vertrag Namens des Bundes abgeschlossen hatte. Man mußte dies entschieden zurückweisen und darauf dringen, daß der Vertrag, welchen Inhaltes er immer sein mochte, im Namen der Nationalversammlung und Centralgewalt abgeschlossen würde, wenn man kein gefährliches Präjudiz für die politische Stellung der Fürsten gegenüber den erwähnten Organen der Staatsgewalt entstehen lassen wollte. Die Nationalversammlung kümmerte sich nicht darum, sie ließ sich in und außer Deutschland ignoriren. Von großer Bedeutung in dieser Richtung ist ferner das Benehmen der Nationalversammlung gegenüber Oestreich und Preußen, bei Gelegenheit des italienischen Krieges in den Oktobertagen Wiens, sowie gegenüber der Contrerevo- lution des Ministeriums Brandenburg. In allen diesen Fällen hatte die Nationalversammlung die dringende Pflicht, kräftigst einzuschreiten — sie that nichts von Allem, sie ließ sich höhnisch zurückweisen, nachdem sie ihre Vertreter hatte antichambriren lassen. Ob die Centralgewalt und ihre Minister, wie man behauptet, hier sogar offenen Verrath geübt, darüber werden künftige Kritiker nach Einsicht der diplomatischen Akten urtheilen. Uebrigens könnte es höchstens ein Mißtrauen der Fürsten und ihrer Gewalt be> 67 weisen; ihre Intention nachzuweisen genügen die offenen ^ Thatsachen. Ich habe in den vorstehenden Zeilen mit einigen Zügen ^ angedeutet, wie wenig die Nationalversammlung es ver- ^ stand, die von ihr selbst geschaffene Stellung eines be- schränkten Conventes festzuhalten, insoweit es galt, die Regierung bis zur Einführung der definitiven Verfassung zu führen; wie fie dadurch der Reaktion kräftig vorar- ^ beitete und offene Eingriffe derselben kaum nöthig machte. ^ Ich komme jetzt auf die Verfassungsfrage, beziehungsweise auf die Reaktion gegen das Recht der Nationalversamm- lung, als eines constituirenden Körpers. ^ Die Fürsten hatten in der Bundesversammlung ein total außerhalb der revolutionären Thätigkeit stehendes Organ, durch welches sie, wie oben nachgewiesen, in einer höchst unverfänglichen Weise ihre Protestationen und Rechtsverwahrungen erließen. Die Stellung der Centralgewalt war eine solche, welche ein derartiges Vermitteln zu Gunsten uch per Fürsten offen wenigstens nicht zuließ. Zudem hatte ^die Nationalversammlung in dem 8. 3 des Gesetzes über vo- die Einführung einer provisorischen Centralgewalt dieser sen die Befugniß ausdrücklich verweigert, bei der Errichtung cht, des Verfassungswerkes mitzuwirken, auch in dem 8. 1 keß dieses Gesetzes, einer unbestreitbaren Berbalinterpretation, wie genetischen Eregese nach, die Centralgewalt bezüglich hre der Einführung der endlichen Verfassung zu keinerlei Thätig- "th keit berufen. Die Stellung der Fürsten gegenüber derber Nationalversammlung war demnach einfach die folgende: >ch" Jede Reaktion mußte direkt von den betreffenden Regiere' rungen geäußert werden, eine Verbindung der Fürsten mußte unter allen Umständen den Charakter einer Bei- 68 schwörung annehmen und auf diplomatischem Wege behandelt werden, wie durch die Gewalt der Waffen sich äußern, während die Nationalversammlung als solche ohne die Centralgewalt ihr Recht behaupten und es nur durch die Berufung auf die revolutionäre Gewalt des Volkes durchführen konnte. Hier mußten die Gegensätze der Revolution und Reaktion klar und entschieden auftreten — und konnte der Antagonismus nicht durch Nachgeben vermieden werden, so mußte das Schwert entscheiden. Ich habe oben die letzten Tage der Nationalversammlung dar- gestellt, und darum die Richtigkeit und Nothwendigkeil meiner Schlußfolgerungen nicht mehr nachzuweisen. Ich habe dabei die Mittelglieder des Austrittes Gagerns, Wassermanns re. aus der Paulskirche, die Anmuthung an den Reichsverweser zur Durchführung der Reichsverfassung, sowie die Weigerung desselben übergangen, weil sie von keiner wesentlichen Bedeutung sind. Jener Austritt zeigte nur, daß Gagern die Durchführung seiner legalen Revolution endlich für unthunlich erkannte, jene Zumuthung an den Reichsverweser zeigte, daß die Nationalversammlung entweder ihre und des Reichsverwesers Stellung nicht begriff, sich nicht zu Helsen wußte, oder nicht den Muth hatte, das letzte Mittel zu versuchen. Weiteres ist darüber nicht' zu sagen. Ich komme jetzt zur kurzen Darstellung der Differenzen zwischen den Negierungen und der Nationalversammlung, soweit sie die beschlossene Reichsverfassung betreffen. — Bei allen Parteifraktionen mußte die Regelung des Verhältnisses von Oestreich zu Deutschland als eine wichtige und zugleich höchst schwierige Aufgabe erscheinen. Oest- reich bestand als ein Staat, mochte seine Vergangenheit 69 ok* sein, welche sie wollte, und dieser Staat bestand der großen ^ Mehrheit nach aus nicht deutschen Ländern. Sollte Oest- ^ reich zu Deutschland gehören, so mußte dies mit Bei- ^ stimmung Oestreichs oder durch Zwang von Seiten Deutsches lands durchgeführt werden, und zwar dadurch, daß man ^ den ganzen Gesammtstaat aufnahm, oder daß man ihn — zerriß und nur die deutschen Länder zu Deutschland rech- ^ uete. Wollte man aber dieses nicht, oder konnte man es nicht, dann müßte man auf die Einheit Deutschlands ver- ^ zichten. Bei der Beantwortung dieser Fragen und Lösung dieser Schwierigkeiten gab natürlich der Standpunkt eine Ich verschiedene Entscheidung. Blieb man auf dem Standpunkte des Bundesrechtes, so war die Einwilligung Oestreichs zu den j^er Veränderung unerläßlich; stellte man sich aus den Standpunkt der Revolution und zwar der Revolution mit kei> dem unbedingten Streben nach Einheit, so mußte man igk Oestreich zwingen; stellte man sich dagegen auf den Stand- kvo- punki der preußischen Hegemonie, so mußte man Oestreich Z an ausstoßen. Oestreich selbst hatte den Standpunkt der Wertung xinbarung auf der Grundlage des alten Rechtes in ver- db' schiedenen Erklärungen sestzuhalten versucht, die Majorität atte, der Nationalversammlung hatte dagegen den Grundsatz der nicht' Trennung ausgesprochen, offenbar mit der Ansicht, daß Dis- der Zwang zur Effektuirung eines solchen Beschlusses mög- lver- sxi. Dem hatte aber. das Ministerialprogramm von be-' Kremsier kurz nach Ueberwindung der Wiener Revolution entschiedene Opposition entgegengestellt, indem es in dem- des suchen heißt: wich' „Oestreichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist 2est- ein deutsches wie ein europäisches Bedürfniß. Von nhcit dieser Ueberzeugung geleitet gedenken wir die natürliche 70 Entwickelung des noch nicht vollendeten Umgestaltungs- Prozesses zuzusehen. Erst wenn das verjüngte Oest- reich und das verjüngte Deutschland zu neuen und festen Formen gelangt sind, wird es möglich sein, ihr gegenseitiges Verhältniß staatlich zu bestimmen. Bis dahin wird Oestreich fortfahren, seine Bundespflichten treulich zu erfüllen." Die Mißbilligung dieser Erklärung in der Paulskirche zu Frankfurt stürzte das Reichsministerium Schmerling und Gagern erhielt das Ruder. War der Antagonismus von Preußen und Oestreich bisher schon schroff hervorgetreten, die preußische Kaiseridee ließ Gagern keine Ruhe mehr, und so trat er denn alsbald nach der Annahme des Port- feuilles mit einem Programme auf, welches die Frage entscheiden sollte, so voreilig auch dies Drängen immer war. An der Spitze des Programmes stand die Erklärung, daß die Centralgewalt zwar nicht zur Einführung der Reichs- Verfassung berufen, daß es aber ihre unläugbare Verpflichtung sei, die Möglichkeit dieser Einführung einstweilen anzubahnen. Dieses Anbahnen soll nun darin bestehen, daß bei der Natur der Verbindung Oestreichs mit außerdeutschen Ländern die Pflicht der Reichsgewalt jetzt zur Zeit und während des Provisoriums sich darauf beschränke, die bestehenden Bundesverhältnisse Oestreichs zu Deutschland im Allgemeinen zu erhalten. In Anerkennung dieser Sonderstellung solle ein Oestreich als nicht in den zu gründenden Bund eintretend zu betrachten sein. Ueber die gegenseitigen Verhältnisse solle ein separater Unionsvertrag entscheiden, und es fordert deßhalb das Ministerium Vollmacht, zu dem Endzwecke mit Oestreich zu geeigneter Weise und in geeigneter Zeit durch Gesandte in Verbindung zu treten. 71 ;s- Die kolossalen Mängel dieses Programmes sind in die ist- Augen fallend. Vor allem anerkennt der revolutionäre nd Ministerpräsident ein außer der Nationalversammlung und ihr der Centralgewalt noch weiter bestehendes Unionsband, Zis nemlich das des Bundes! Sodann anticipirt er eine erst ten der definitiven Beschlußfassung über die Reichsverfassung, um den Bruch zu beschleunigen, dessen der Apostel der che deutschen Einheit bedarf, um dem Traum seines Lebens rnd die antidiluvianische Kaiseridee zu sichern, wn Die östreichische Note vom 28. Dezember erklärt darauf len, ganz einfach und logisch: das bestehende Bundesverhältniß chr, sei das Provisorium; dieses erfordere aber eine Vereinet- barung der Regierung mit der Nationalversammlung, deren mt- Entscheidung Herr v. Gagern nicht voraussetzen könne. >ar. Aus diesen Gründen wird die intendirte gesandtschaftliche daß Verbindung zurückgewiesen und daran erinnert, daß Oest- chs- reich gleich allen anderen Staaten Deutschlands einen Ver- lich- treter bei der Centralgewalt besitze, an- Die Nationalversammlung trat mit kleiner Majorität daß dem Gagern'schen Programme bei, dessen Genehmigung eut- der neue Minister zur Kabinetsfrage gemacht hatte. Zeit Nicht lange darauf wurde die Kaiserfrage in Gagern- die schem Sinne erlassen — aber Preußen mochte sich Unterland dessen überzeugt haben, daß die Annahme der Krone ge- -on- fährlich sei. Nachdem es eine Zeit lang über die Entscheiden- düng im Zweifel gelassen hatte, erschien plötzlich die be- gen- rühmt gewordene Cirkularnote vom 21. Januar l. I. ent- Preußen forderte in derselben die Regierungen auf, ihre Zoll- Bemerkungen zu dem von der Nationalversammlung beweise schlossenen (in 1. Lesung) Entwürfe an das Reichsmini- üen. sterium zur Vermittelung an die Nationalversammlung zu 72 übergeben. Von Gewicht sind in dieser Note namentlich die folgenden Stellen: „Die Verhandlungen der im April des vorigen Jahres zum Zwecke der Begründung einer neuen Verfassung für Deutschland nach Frankfurt a. M. berufenen deutschen Nationalversammlung nähern sich dem Zeitpunkte, in welchem die deutschen Staaten sich über das Resultat der Arbeiten der Versammlung auszusprechen haben werden." «Zur Zeit des Zusammentritts derselben war die begonnene Revision der Bundesverfassung nicht so weit gediehen, daß es den deutschen Regierungen möglich gewesen wäre, einen gemeinsam verabredeten Verfaffungsentwurf der Versammlung vvrzulegen und vor derselben zu vertreten. Die Versammlung befand sich in der Nothwendig- keit selbstständig das Verfassungswerk anzugreifen, und sowohl die Passivität der Regierungen, wovon viele ihre ganze Kraft durch innere Angelegenheiten in Anspruch genommen sahen, als die greifbare Schwierigkeit der Vereinbarung mit 37 verschiedenen und unabhängigen Staaten mochten dazu Mitwirken, die Vorstellungen über den Anfang der staatsrechtlichen Befugnisse der Versammlung hoch zu steigern. Auch die Königliche Regierung hat geglaubt, der Lage, worin sich die deutschen Staaten gegenüber einer aus der Gesammtheit der Nation auf gesetzlichem Wege gewählten Versammlung befanden, großes Gewicht beilegen zu müssen; sie hat geglaubt, die äußersten Anstrengungen machen zu sollen, um einer Versammlung, der dir Regierungen einen positiven Vorschlag nicht vorgelegt hatten, nicht durch Negation entgegen zu treten; sie hat geglaubt, die deutsche Nation sei zu der Forderung berechtigt, daß der Versuch auf dem von den deutschen Negierungen theils 73 ich gesetzlich angebahnten, theils zugelassenem Wege zur Einigung zu gelangen, möglichst vor äußeren Hemmungen ge- ces schützt werde. Aus diesen Punkt hat die Regierung, nach für dem ihr im Monat Julius gemachter Vorschlag zur Ge- )en winnung der Grundlagen einer kollektiven Vertretung der >el- Negierungen gescheitert war, nachdem auch andere Ver- Ar- suche auf den Weg der Verständigung zu leiten erfolglos blieben, ihr vorzüglichstes Augenmerk gerichtet, und zugleich be- -- während sie ohne Zögern bereit war, für einige Zeit ge- von der ausführenden Gewalt des Bundes zurückzutreten, ;sen und deren Uebertragung auf Se. kaiserliche Hoheit den mrf Erzherzog Johann von Oestreich zu genehmigen — mit oer- nicht geringer Hingebung und oft mit Selbstverläugnung dig< die Centralgewalt Deutschlands durch die Macht und die und Mittel Preußens gestützt und getragen. Der Zweck ist er- ihn reicht worden. Die Nationalversammlung zu Frankfurt hat ge> sich beinahe acht Monate hindurch in freier Bewegung 8er- ihrer Verfassungsarbeit widmen dürfen, und indem sich aten diese Arbeit anscheinend ihrem Ende naht, wird jede An- deutsche Regierung den Beruf fühlen, dahin zu wirken, hoch daß sie zu einem glücklichen Ergebniß führe und daß ein ludt, mögliches Fehlschlagen dieser Hoffnung nicht einem Ver- ünei schulden der Regierungen beigemeffen werden könne. Dir Legi preußische Regierung darf sich der Hoffnung überlassen >eile- vor einem solchen Vorwurf gesichert zu sein; allein sie ist treu- sehr wohl bewußt, daß ihre alleinige Zustimmung nicht : du ausreicht, eine Umgestaltung der deutschen Verfassung in üten, das Leben zu führen, und daß das Scheitern des großen rubt, Zweckes nicht minder zu beklagen wäre, wenn auch zwei- das fellos fest stände, daß es nicht an Preußen gescheitert sei. Heils „Durch diese Betrachtung bewogen, würde die Regie- 74 rung vielleicht schon früher dazu übergegangen sein, die u Vorbereitung der in einiger Frist von den Staaten des z deutschen Bundes erwarteten Erklärungen in Vorschlag zu li bringen. Allein eine bedeutungsvolle Entwickelungsperiode ij des eigenen Staates traf zusammen mit einer entscheiden- d den Wendung der inneren Zustände Oestreichs, welches st als das mächtigste Glied des Bundes, zu einer Initiative 2 um so mehr berufen war, als die europäische Stellung und r der hohe Beruf des östreichischen Kaiserstaates, verbunden l mit der eingefchlagenen centralconstitutionellen Richtung, ; ihm das Eingehen in manche jener bundesstaatlichen Ein- , richtungen erschweren mußten, in welchen die National- l Versammlung zu Frankfurt den Ausdruck eines gemein- ^ samen Verlangens der deutschen Nation gefunden zu haben « glaubte. Der östreichische Staat ist mit allen Banden an ^ Deutschland gekettet, und er hat ihnen in der bewegtesten l Zeit des vergangenen Jahres eine neue Innigkeit verliehen, I indem ein Fürst des östreichischen Kaiserhauses die Leitung der Angelegenheiten Deutschlands übernahm." > „Seinerseits kann das übrige Deutschland auf die alte Verbindung nicht verzichten, und am wenigsten hätte die preußische Regierung eine auf Auflösung der bisher be- ' standenen Bande beruhenden Plan bevorworten können; > vielmehr war es für sie unerläßlich, die Absichten der k. i k. östreichischen Regierung in Bezug auf die Verfassung > Deutschlands nach der wieder genommenen festen Gestal- l tung der inneren Zustände im östreichischen Kaiserstaat zu t kennen." — > „Mit hoher Befriedigung sieht die königliche Regierung « nunmehr festgestellt, daß Oestreich mit uns den deutschen ' Bund als sortbestehend betrachtend, in demselben beharren, 75 die und an dessen kräftiger Entwickelung theilnehmen will, und des zu einer Verständigung darüber mit der Nationalversamm- zu lung und den übrigen Regierungen Deutschlands bereit ode ist. Diese Verständigung wird jedenfalls der Art sein müssen, en- daß in ihr weder die Bestrebungen des Kaiserstaates in hes seinem ganzen Länderkompler zu einer kräftigen, dem innern tive Bedürfniß desselben genügenden Constituirung zu gelangen, und noch die Bestrebungen Deutschlands, die auf die Darstel- den lung eines dem Auslande gegenüber einheitlich verbundenen ing, politischen Körpers, sowie auf die Verschmelzung der kom- cin- merziellen und materiellen Interessen und eine möglichste ral- Ausgleichung der inneren Gesetzgebung gerichtet sind, ein ein- Hinderniß finden. Es ist von der k. k. östreichischen Reben gierung zu erwarten, daß sie auch hiezu nach Kräften die an Hand bieten und auch bei der Gestaltung der innern Bersten hältnisse jener Monarchie auf die Beziehungen zu Deutsch- len, land die möglichste Rücksicht nehmen werde." ung „Wenn sie indessen glauben sollte, an der eben angedeuteten Entwickelung Deutschlands nicht in vollem Maß alte Antheil nehmen zu können, wenn sie die dazu erforderli- die chen Beschränkungen der Souveränetätsrechte zu Gunsten be- einer kräftigen Centralgewalt des Bundes und die Aulen; Wendung der materiellen Verknüpfung der Interessen auf r k. ihre deutschen Länder nicht eintreten lassen könnte, so würde ung daraus freilich folgen, daß Oestreich einerseits nicht be- ftal- gehren würde Rechte auszuüben, denen nicht die korrespon- t zu direnden Pflichten gegenüber ständen, und daß andererseits den übrigen deutschen Staaten nicht anzusinnen wäre, einer ung aus der Gesammtbevölkerung des Bundes hervorgehenden cheu Vertretung und einer die Angelegenheiten der Gesammt- ren, heit leitenden Bundesregierung, in welcher Oestreich seine 76 Stelle behauptete, Rechte in Beziehung auf die auswärtige Ps allgemeine und kommerzielle Politik, auf die innere Ge- vei setzgebung und Finanzwirthschaft einzuräumen, bei deren Ausübung das östreichische Bundesgebiet nicht in gleichem sch Umfange den Beschlüssen der Centralgewalt unterworfen N< wäre. Es würde aber daraus noch nicht der Schluß zn ste ziehen sein, daß Deutschland ausschließlich zu den wesent- en lichen Grundlagen des Staatenbundes zurückkehren,' dii und daß der mit Begeisterung erfaßte Plan einer bundes- un staatlichen Verbindung gänzlich erlassen werden müsse, viel ha mehr wird sowohl die Aufrechterhaltung und Entwickelung zu des deutschen Bundes — Oestreich, sowie das deutsch! Gebiet der Niederlande und Dänemarks inbegriffen — all de die Erhaltung der dem östreichischen Kaiserhause gebühren ps den Stellung in Deutschland vollkommen vereinbar sei» B mit dem Zusammentritt der übrigen deutschen Staaten z« zu einem engeren Verein, zu einem Bundesstaate inner- V halb des Bundes." „Sowie innerhalb des Bundes der Zollverband, nich m nur einen engeren Verein für Handel, Gewerbfleiß un> rr Verkehr darstellend, sondern auch die Wurzel zu einer ge ni meinsamen handelspolitischen Vertretung nach Außen ü is sich tragend, entstehen und bestehen konnte, ohne den Bunt V selbst und das Verhältniß zwischen den dem Zollverei« d< angehörenden und den demselben nicht angehörenden Bum u> desgliedern zu stören, so kann auch ein noch weitere Im I teressen umfassender Verein unter der Mehrzahl der Bum dl desglieder geschlossen werden und innerhalb des Bunde« fi bestehen." di „Die königliche Regierung erkennt nach wie vor die n d 77 tige Pflicht auf dem durch die Berufung der deutschen National- Ge- Versammlung betretenen Wege fortzuschreiten." -re» „Zu dem Ende wird zu geeigneter Erwägung der Vorher» schlag anheim gegeben: daß die deutschen Negierungen der efe» Nationalversammlung zu Frankfurt durch das Neichömini j z» sterium vor der zweiten Berathung über die Theile der ent- entworfenen Verfassung, welche die Titel „das Reich und ren,' die Neichsgewalt", „der Reichstag", „das Reichsoberhaupt" des- und „der Reichsrath" führen, Erklärungen über den Jn- oiel halt, wie er nach der ersten Berathung festgestellt worden, lung zur Erwägung übergeben wollen." tschl „Wir glauben, daß dieser Vorschlag sich sowohl den all deutschen Negierungen, als der Nationalversammlung ein- ren> pfehlen werde, da wir auf beiden Seiten das ernstliche sei« Bestreben voraussetzen, zu einer endlichen Verständigung n z« zu gelangen. Die Stellung, welche die letztere zu dem rev Verfassungswerke einnimmt, ist im Eingänge enthalten." „Die meisten deutschen Regierungen hingegen haben nich niemals auf das Recht der Zustimmung verzichtet, und un> insbesondere ist dies von Preußen nicht geschehen. Wollte - ge man diesen Gegensatz noch jetzt auf die Spitze treiben, so' n n ist es wohl Niemanden zweifelhaft, daß nicht allein das Zunl Verfaffungswerk nicht zu Stande kommen, sondern auch :rei« das deutsche Vaterland den gefährlichsten Krisen ausgesetzt, 8un- und in seiner ganzen Entwickelung gehemmt werden würde. I» Je fester daher ein deutscher Staat entschlossen wäre an 8un> dem Rechte der Zustimmung festzuhalten, je mehr er be- nde« fürchten konnte, dieselbe versagen zu müssen, um so lebendiger dürste sich ihm die Verpflichtung aufdringen, sich dik nicht auf die nachträgliche Negation zu beschränken, sondern die Bedenken und Abänderungsvorschläge rücksichtlich 78 der vorläufigen Beschlüsse zur Kenntniß der Nationalver- üb, sammlung zu bringen, und derselben zu deren reiflichen ^ Erwägung vor der zweiten Beschlußfassung Gelegenheit zu geben. Und wenn wir auf der anderen Seite sehen, wie selbst die das Vereinbarungsrecht im Prinzip am Entschie- ^ densten bestreitenden Fraktionen der Nationalversammlung doch die Herbeiführung einer Uebereinstimmung mit den em Negierungen als wünschenswerth erkennen, so dürfen wir hoffen, daß die Versammlung selbst, eingedenk ihrer Würde ^ und ihrer Pflichten, gegen das gesammte Vaterland durch dm ein gleiches freundliches Entgegenkommen auf dem Wege ^ der Verständigung jenem gefährlichen Gegensätze die Spitze de» abbrechen werde." im Eine Beantwortung dieser Note mußte zunächst von W Oestreich erwartet werden. Sie ließ nicht lange auf sich all warten. Bereits im Anfänge des Februar erschien folgende M inhaltschwere öftreichische Note: dec „Als im Frühling des verflossenen Jahres das nach An engerer politischer Einheit ringende Nationalgefühl der tio Deutschen in dem Verlangen nach einer zeitgemäßen Um- un gestaltung der staatlichen Verhältnisse des Vaterlandes dei seinen Ausdruck fand, kamen die Fürsten Deutschlands de» au, Wünschen und Bestrebungen ihrer Völker mit Bereitwillig- des keit entgegen. Am 30. März beschloß der Bundestag die Wahlen der Nationalvertreter einzuleiten, deren Aufgabe die es sein sollte, zwischen den Negierungen und dem Volke Dr das deutsche Vcrfassungswerk zu Stande zu bringen. Die »u § Wahlen fanden statt überall und ungehemmt, in vollster der Freiheit. Bald trat die Nationalversammlung in Frankfurt die zusammen und begann das große Unternehmen. Auf ihre den Berathungen und Beschlüsse hak Oestreich ein Einfluß zu 79 n u ie -- >3 n ir de ch ge )ii de ich er alles e» ig- die lbe lke 2ie ter urt hre üben versucht. Den Standpunkt, welchen die kaiserliche Regierung an dem Tag einnahm, an welchem ihr Bevollmächtigter am Bundeösitze den oben erwähnten Beschluß Unterzeichnete, ist seither unwandelbar derselbe geblieben. Treu der damals durch ganz Deutschland zur Geltung gelangten Ansicht, daß dem Wunsche Deutschlands nach engerer Einigung vollkommen Rechnung zu tragen sei, zugleich aber festhaltend an dem am 20. Merz in der Bundesversammlung aufgestellten Grundsätze der Vereinbarung zwischen den Fürsten und dem Volke, glaubte die Regierung Sr. Majestät die Ergebnisse der Berathungen der Volksvertreter in Frankfurt abwarten zu sollen, um im Einklänge mit den übrigen deutschen Regierungen das große Werk der Wiedergeburt Deutschlands auf eine nach allen Seiten hin befriedigende Weise zu vollenden, die Regierung Cr. Majestät, welche immer fortfuhr ihre Bundespflichten getreulich zu erfüllen, nahm gleichfalls keinen Anstand die an die Stelle des Bundestages von der Nationalversammlung geschaffene Centralgewalt anzuerkennen und dadurch thatsächlich zu beurkunden, wie bereit sie sei, den durch die gesetzlichen Vertreter der deutschen Nationen ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen. Die neue Bun- desbchörde wird mit billiger Rücksicht auf die schwierigen inner» Verhältnisse nicht umhin können zu bethätigen, daß die Negierung Sr. Majestät selbst unter dem äußersten Drange der Ereignisse beflissen war, allen Anforderungen zu genügen, wenn solche nicht das Gebiet, der Gesetzgebung berührten. Aufmerksam verfolgte das kaiserliche Kabinet die Berathungen der Nationalversammlung, und gegenüber dem in Deutschland ausgesprochenen Verlangen sich über seine Ansichten zu erklären, mag es nicht den Schein auf 80 sich laden, als wolle es unter der Hülle einer zweideutigen , und zurückhaltenden Politik sich verbergen. Die kaiserliche , Regierung theilt in vollem Maße mit den deutschen Volks- - stammen dies- und jenseits der östreichischen Grenzen das , tiefgefühlte Bedürfniß der Wiedergeburt Deutschlands; ( sie erkennt hinzu mit ihnen in einem engeren Verbände - der einzelnen Staaten die erste Bedingung diesen engeren ^ Verband zu begründen. Diese nähere Einigung und Der- , schlingung herbeizuführen, ist ihrer Ansicht nach, die ge- ; meinsame Aufgabe der Fürsten und Völker Deutschlands. , Weit entfernt, sich auözuschließen, ist sie vielmehr bereit - zur ernstlichen und aufrichtigen Mitwirkung, vorausgesetzt, j daß es sich hier um Einigung, nicht um gänzliche Um- ; schmelzung der bestehenden Verhältnisse handle, um Wah , rung der verschiedenen lebenskräftigen, organischen Gliedei , Deutschlands, und nicht um deren Aufhebung und Ver> ; nichtung. Die Gestaltung eines unitarischen Staates er- s scheint dem kaiserlichen Kabinet nicht ausführbar für Och < reich, nicht wünschenswerth für Deutschland. Nicht aus- § führbar für uns, denn die östreichische Regierung dar; , über die Stellung Oestreichs im Bunde, die ihr gegenüber ^ den nichtdeutschen Bestandtheilen der Monarchie zustcheii- j den Rechte und Pflichten nicht vergessen. So wie sie das § Band, welches die deutschen und nichtdeutschen Land! j Oestreichs seit Jahrhunderten zusammen hält, nicht löse« § kann, ebenso wenig vermag sie eine einseitige Aufhebmiz e des deutschen Bundesverhältniffes zuzugeben, welches eine« ^ wesentlichen Bestandtheil der europäischen Verträge bildet c Aber ein solcher einheitlicher Staat erscheint uns auch M x wünschenswerth für Deutschland, denn er würde nicht im ; die mannigfach gestaltete» Bedürfnisse, die näcksten mora ( 81 e» Men und materiellen Interessen, die Überlieferungen der He Vergangenheit und andere Ansprüche an die Zukunft auf is- das vielfältigste und tiefste verletzen, sondern auch der mit as Sehnsucht herbeigewünschten und mit Eifersucht bewachten 's, Entwickelung der staatlichen und persönlichen Freiheit der ide Deutschen hemmend in den Weg treten. Man wende da- re» gegen nicht ein, daß ein solcher einheitlicher Staat nicht ler- beabsichtigt werde, daß es sich ja um einen Bundesstaat ge- handle. Wir können jene Behauptung und diese Benen- tds. nung hiefür gleich wenig gelten lassen. Die Majorität der reil Nationalversammlung hat sich entschieden für das Programm etzt, des Herrn Ministers v. Gagern ausgesprochen. Dieses ckn>. Programm, sollte es verwirklicht werden können, würde )ah- den sog. engeren Bundesstaat, d. h. jenen von uns eben edn angedeuteten einheitlichen Staat begründen, gleichviel ob Leo per Schwerpunkt in Frankfurt bliebe oder nach einem an- cr- dern Theile Deutschlands verlegt würde. Von welchem Standpunkt auch ein solches Unternehmen betrachtet wird, aus- es zeigt nach allen Seiten große, unüberwindliche Schwie- dar> rigkeiten. Für Deutschland, weil, wenn wir nicht sehr irren, lübn den einzelnen Gliedmaßen, der Geschichte und den Bechen- dürfnissen der Gegenwart entgegen, jedes selbstständige Leben ^ da- entzogen und nach einem künstlich geschaffenen Brennpunkt -ank übertragen würde. Für Oestreich, weil es uns entweder löse« aus dem neuen Deutschland gänzlich ausschlieffen, oder den lbmiz Verband zwischen den Deutschen Erblanden und den nicht eim deutschen Bestandtheilen lösen, d. h. faktisch die ZZ. 2 und bildet g des Verfassungsabschnittes über das Reich in's Leben ' nick rufen würde. Man erinnert sich, daß letztere in ganz >t n»i Oestreich, einschließlich der deutschen Lande, mit einem mora Schrei des Unwillens ausgenommen, und in der Pauls- 6 82 kirche selbst von vielen östreichischen Rednern und besonders „ von dem jetzigen Ministerpräsidenten in der 103. Sitzung p die gegen jene Paragraphen sprechenden Gründe und Be- g denken hervorgehvben wurden. Also Ausschließung der „ deutschen Lande Oestreichs, mit anderen Worten Ver- st stümmclung Deutschlands oder aber Lösung der so innig 2 verbundenen und unter einander verwachsenen Bestand- d theile Oestreichs, welche fortan nur mehr der dünne Faden d der Personalunion Zusammenhalten soll. Dies hier die u beiden Endpunkte, zu welchen die Begründung des s. g> § Bundesstaats — der eben alles andere eher als ein Bun> di desstaat ist — Deutschland und Oestreich mit folgerichtiger bl Nothwendigkeit führen mußte. Die Pflicht der Selbst- lt crhaltung als Deutsche, nicht minder denn als Oestrcicher, ei bestimmt uns in gleicher Weise solche Bestimmungen ab zu- zj lehnen. Wir wiederholen es, Oestreich und Deutschland ni würden hiedurch in ihrer Entwickelung nicht gefördert, ri sondern geschwächt und blos gestellt, in ihrem r'nnern di staatlichen Leben tief, vielleicht unheilbar verwundet; denn, fl wie wir an einem anderen Orte zu äußern veranlaßt ,i> waren, nicht in dem Zerreißen der östreichischen Monarchie a! liegt die Größe, nicht in ihrer Schwächung die Kräftigung lc Deutschlands: „Oestreichs Fortbestand in staatlicher Ein- c, heit ist ein deutsches, wie europäisches Bedürfniß." Von in der Ansicht durchdrungen, daß zwischen den so vielfach t» durchschlungenen, wenn auch manchmal scheinbar diver- ü girenden Interessen der deutschen und nichtdeutschen Theile dl der Monarchie einerseits, und andererseits dieser und des u! übrigen Deutschlands, ein innerer Widerspruch nicht ob- gl waltet, verkennt die Negierung zwar keineswegs die v, Schwierigkeit einer inner» Vereinigung, aber sie zweifelt so 83 es nicht, will man nur unbefangen und ohne Nebenansicht ig das Werk vollbringen, an einer glücklichen Lösung der e- großen Aufgabe. Der Kaiserlichen Regierung schwebt ein er nach Außen festes und mächtiges, im Innern starkes und freies, organisch gegliedertes und doch in sich einiges lig Deutschland vor. Wir gehen hiebei von der Ansicht aus, d- daß, se schärfer die Scheidelinie gezogen wird zwischen en den dem gesammtcn Deutschland gemeinsamen Interessen )ie und denen der einzelnen Theile, desto sicherer wird einem g, Vorwalten der Sonderinteressen vorgebeugt, desto weiter lii> die Grenzmarke des großen Reichs ausgesteckt. Auf dem >er betretenen Wege würde man, statt zur Einheit Deutschst« landS, zunächst zur Nothwendigkeit gelangen, Oestreich, die er, erste deutsche Macht, auszuschließen und die künftigen Be- jw Ziehungen zu uns denen zu den Niederlanden und Däne- nd mark gleichzustellen. Aus der von der kaiserlichen Regiert, rung in Aussicht zu stellenden Grundlage finden alle rn deutschen Staaten und alle ihre außerdeutschen Landes- m, theile Platz. Nicht eine gegenseitige Beeinträchtigung, ißt nicht einen Naoenkampf befürchtet die kaiserliche Regierung hie als die Wirkung der nähern Berührung zwischen Deutsch- ng land und Oestreichs nichtdeutschen Provinzen; vielmehr in« erkennt sie hierin nach beiden Seiten hin eine Quelle uner- !on meßlicher Vortheile. Allerdings stehen der Ausführung ach dieses Gedankens große, aber wie uns scheint nicht un- er- überwindliche Hindernisse entgegen. Ein stufenweiser Gang, ule der beginnt mit dem aufrichtigen Willen, sich anzunähcrn res und allmählich übergeht zum wirklichen engen Verbände, )b- gehört nicht in das Reich der Träume. Durchdrungen die von der Ueberzeugung, daß ein wirklich einiges Deutsch- Ät land neu geschaffen werden kann, wenn Oestreich und 84 Preußen bei dem Baue Hand in Hand gehen, war unsere ! erste und vornehmste Sorge, nach Berlin unsere Ansichten - mitzutheilen. Wir gingen hiebei mit voller Aufrichtigkeit, ^ und ohne die Absicht voran, Oestreich an der Leitung der deutschen Angelegenheiten einen größern Antheil zuzuwenden, als ihm seine Stellung als erste deutsche und europäische Großmacht thatsächlich und vertragsmäßig bisher gesichert hat. Zugleich wurde vorgeschlagen, das Werk der Vereinbarung in Frankfurt gemeinsam mit den Fürsten und zwar zunächst mit den Königen Deutschlands zu beginnen. Die beabsichtigte vorläufige Verständigung mit der königlich preußischen Regierung konnte jedoch nicht in vollem Maße erzielt werden. Wir betreten daher, statt wie wir gewünscht hätten, in Gemeinschaft mit Preußen, , nun allein den Weg der Vereinbarung mit Frankfurt, Se. Majestät der Kaiser und allerhöchst dessen Regierung i begleiten die der Erstarkung und Einigung Deutschlands ! gewidmeten Bestrebungen mit ihren aufrichtigen Wünschen, ' Sie sind hiebei zur Mitwirkung bereit, soweit es die eigenthümlichen Verhältnisse der Monarchie gestatten. Sie , hoffen und wünschen, daß die heutige Eröffnung in und außerhalb der Paulskirche günstige Aufnahme finden und jedenfalls die Aufrichtigkeit und Bereitwilligkeit Oestreichs in vollem Maße gewürdigt werde. Gerne geben wir uns der Erwartung hin, daß der Weg der Verständigung nicht abgeschnitten werde durch die jüngsten Beschlüsse der Versammlung, durch jene unter dem Eindrücke erfolgten Abstimmungen, daß es sich eigentlich um mehr und uni anderes handle, als die zur Schlußfassung vorgelegten Anträge mit Worten aussprachen. Gerne erwarten wir, daß wenn ihre von der Versammlung zu beschließende 85 ere Verfassung den deutschen Regierungen zur Vereinbarung ten vorliegen wird, eine nach allen Seiten hin befriedigende eit, Verständigung erzielt werden könne. Welche Phasen aber der auch das Vereiubarungswerk noch durchlaufen sollte, eines en- steht hierorts fest: daß Se. Majestät der Kaiser und aller- ro- höchst dessen Regierung in der Begründung eines einheit- her lichen Centralstaates den Keim unheilvoller Spaltungen !erk erkennen müßten, den Anlaß zur Zersplitterung und nicht ften zur Einigung Deutschlands. Gegen eine Unterordnung be- Sr. Majestät des Kaisers unter die von einem anderen mit deutschen Fürsten gehandhabte Centralgewalt verwahren t in Sich Se. Majestät der Kaiser und allerhöchst dessen Re- 'tatt gierung auf das Feierlichste. Sie sind dies sich, Sie sind M, es Oestreich, Sie sind es Deutschland schuldig." ürt, Sämmtliche bis da mitgetheilten Urkunden erklären ung Seitens der Regierungen das feste Beharren auf dem nds Prinzipe der Vereinbarung, der Standpunkt der preußischen hen. Note differirt aber von dem der östreichischen darin, daß die Preußen plötzlich den Standpunkt verliert, auf dem stehend Sie es allein berechtigt sein konnte, das Vereinbarungsprinzip und zu behaupten, nemlich den des Bundes, während Oestreich und konsequent bei demselben beharrt. Preußen sucht die von :ichs ihm geleugnete Revolution zu seinen Zwecken zu benützen, uns während Oestreich gezwungen ist, formell den alten Weg nicht fortzugehen, dabei aber unmittelbar näher an dem Panier Ler- der Einheit zu stehen. Diese Stellung ist charakteristisch, Ab- um so mehr, als sie in der Paulskirche plötzlich die Stel- uni lung der Parteien ändert. Während nemlich zu Anfang gten der Berathungen über die Reichsverfassung Gagern mit wir, der Partei der gesetzlichen Revolution gegen das blose ende Persvnalum'onsprinzip aufgetreten war, weil er mit Recht 86 erkannte, daß dieses Prinzip nur mit den Waffen durchgeführt werden konnte; dagegen die Linke auf der Annahme der entsprechenden Paragraphen beharrte, um die Revolution in den naturgemäßen Train zu bringen-stimmt setzt Gagern mit seiner Kaiserpartei für die blose Personalunion, um seinen Lebensplan so gut wie hnöglich zu retten und findet als Gegner derselben ihre früheren Vertheidiger, die Männer der Linken, welche die Revolution durch den Antagonismus der Fürsten retten wollen. — Ueberhaupt ist die Stellung der gesetzlichen Revolutionspartei jetzt eine höchst epinöse. Wohin sie sich wendet, trifft sie Feinde, deren Kräfte ihr überlegen sind, so sehr es ihr auch gelingt, durch Stimmenmajorität in der Paulskirche den Sieg davon zu tragen. Das Prinzip der Volkssouveränität, das sie thatsächlich stets mit Füßen getreten, vernichtet ihren Einfluß bei den Fürsten, mit denen sie eine Coalition eingegangen, für die sie die Sache des Volkes verrathen hatte. Alle Opfer, die sie dem constitutionellen Bundesstaate bringen, um die Kaiserkrone acceptabel zu machen, führen nicht znm Ziele, Preußen will der Revolution eine Hegemonie Deutschlands entnehmen, aber ohne das Geschenk der Volksvertreter. Die Noten der Regierungen beobachten zwar immer noch einen achtungsvollen Ton gegen die Nationalversammlung, er gilt aber dem Publikum, bei dem die Nationalversammlung längst discredidirt ist. Dagegen wird jetzt der Antagonismus bedeutungsvoll, welcher zwischen dem revolutionären Bestreben Preußens und dem konservativen Liberalismus an den Tag getreten war. Während die kleinen Staaten sich beeilen, unter den Schutz der kaiserlichen Krone von Preußen zu kriechen, froh in der Verfassung mindestens den Schutz einer gewissen Selbst- 67 ch- Müdigkeit erhalten zu haben, schließt sich Hannover und me Baiern unbedingt an die Grundsätze der östreichischen Note vo- an. Namentlich erklärt letzteres in einer Note vom 16. Fe- imt bruar ausdrücklich: >al- „-Es wird genügen, die Ueberzeugung schon ten jetzt auszusprechen, daß nur ein ganz Deutschland in ^er, allen seinen Bestandtheilen zu einem Bunde verbinden dende und daher Oestreich weder ausschließende noch upt in die Sonderstellung eines weitern Bundesverhältnisses ine hinaus drängende Verfassung dem mächtigen Streben de, nach Einigung und nach Kräftigung des deutschen Ge- ge- sammtvaterlandes entsprechen werde." den Es ist klar, daß die größeren, der Jnkorporirung weni- ini- ger ausgesetzten Staaten sich an Oestreich anklammern stet mußten, um der Beschränkung ihrer Selbstständigkeit nach ion Kräften entgegenzuarbeiten, daher bei diesem die Protesta- hen tion gegen das Kaiserthum mit der Verwahrung gegen die »es- Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit stets den refrain >en, bildet. — :ine Wie dagegen das oben bezeichnete Bestreben der kleinen Je- Staaten sich aussprach, ist am deutlichsten aus der badi- gen scheu Note ersichtlich, in welcher es heißt: ge- „Schon seit einiger Zeit ziehen sich Artikel durch die um, öffentlichen Blätter, welche bald auf gemachte Vorschläge ist. einer Medialisirung der s. g. kleineren Staaten, beziehungs- vel- weise deren Vereinigung mit den sechs bestehenden König- und reichen hindeuten, bald wieder beruhigend versichern, es -ar. sei von keiner Einverleibung der anderen Staaten die Rede, hutz sondern blos von einer Eintheilung Deutschlands in die > in sechs Kreise, und die sechs Könige seien nur beispielsweise lbst- als die natürlichen Vertreter ihrer Kreise aufgeführt; bald 88 endlich von einem engeren Reichsrathe der königlichen Bevollmächtigten und von einem größeren Reichsrache für die übrigen Bevollmächtigten sprechen. Der Negierung Sr. königl. Hoheit des Großherzogs sind diese und viele andere in ähnlicher Richtung verfaßte Artikel nicht entgangen, sie hat ihnen aber keine Bedeutung beigelegt. Sie mochte nicht an das Bestehen von Sonderplanen glauben, theilö aus Vertrauen auf andere Regierungen, theils weil sie die Verwirklichung solcher Plane in einer Zeit, wo nichts der öffentlichen Prüfung der deutschen Nation entgehen kann, und wo nur rechtlich oder natürlich wohlgegründete Ansprüche eine Anerkennung zu erwarten haben, nicht für möglich hält. Wir halten es in der That nicht für möglich, daß wir heutzutage eine Wiederholung der Wiener Congreß- Politik erleben sollten. Beruhigt durch diese Ueberzeugung und durch den Rückblick auf die ganze bisherige politische Handlungsweise der großherzoglichen Regierung mußten wir gleichwohl einer Stelle in der k. k. östreichischen Note vom 4. dieses an das Neichsministerium unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, in der es heißt: „Zugleich wurde der königl. preußischen Regierung vorgeschlagen, das Werk der Vereinbarung in Frankfurt gemeinsam mit den Fürsten und zwar zunächst mit den Königen Deutschlands zu beginnen, durch eine solche, wenn auch nur vorläufige Ausschließung hätten sich offenbar Baden und die übrigen deutschen Staaten in ihrer Ehre und ihrem Rechte verletzt fühlen müssen, während die große gemeinsame deutsche Sache dadurch gefährdet werden konnte. Nachdem nun dieser Vorschlag aufgegeben worden, glauben wir uns der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß die neuen Missionen an einige norddeutsche und süddeutsche Höfe nicht dazu be- 89 e- stimmt sind, ihn in anderer Weise wieder aufzunehmen, ie Wir wollen hier nicht ausführlich hervorheben, daß eine r. bei den königlichen Höfen gezogene Demarkationslinie, re wenn überhaupt eine solche gezogen werden müßte, als ste eine rein willkürliche erscheint, die auf keiner rechtlichen te Grundlage ruhe, — wir wollen nicht daran erinnern, daß ls es ja, wie bekannt, seiner Zeit nur von der Entschließung sie des Kurfürsten von Baden abhing, gleich anderen Kurts fürsten den Königstitel anzunehmen, und daß er auf der n, Höhe stand und steht, ihn mit demselben Anspruch, mit he derselben Ehre und Kraft zu führen, wie andere seiner ich Bundesgenossen." aß Die Politik der Regierungen bedeckt sich indessen noch ß« eine Zeit lang mit der scheinbaren Willfährigkeit, eine ng Vereinbarung mit der Nationalversammlung einzugehen, che Preußen und Oestreich werben sich Bundesgenossen; die rn Stellung Preußens aber nöthigt zu bedeutenden Zugeständnis niffen, welche in der Collektiverklärung der 28 Staaten an :re die Nationalversammlung Seitens der Verbündeten Preußens 'de niedergelegt werden. Oestreich zögert mit einer positiven -rk Erklärung bis gegen Ende Februars, während es den len Staatsstreich der Sprengung des Reichstags zu Kremsier be- und der Octroyirung einer Verfassung vorbereitet. Diese rs- positive Erklärung erfolgte endlich, nachdem Gagern in ut« einer Note vom 22. Januar den Bevollmächtigten der ih- östreichischen Regierung um bestimmte Vorschläge ange- che gangen hatte. Sie enthielt im Wesentlichen folgende Börse: schläge: »ff« „Die Centralregierung solle aus einem Direktorium be- an stehen. Das Direktorium soll gebildet werden durch Bebe- vvllmächtigte der deutschen Regierungen, sieben an der 90 Zahl mit 9 Stimmen. Von diesen 9 Stimmen hätte Oest- reich und Preußen jedes zwei, Baiern eine, die übrigen Stimmen fielen den weiteren Staaten zu, welche zu dem Ende in bestimmte Kreise verlegt würden. Das Direktorium würde abwechselnd von Preußen und Oestreich prä- sidirt. Eine Volksvertretung fände nicht statt, wohl aber eine eigenthümliche Art von Staatenvertretung." Nicht lange nach Erlassung der betreffenden Note vom 27. Februar wurden die obenangedeuteten Pläne von der vstreichischen Negierung realisirt, und der östreichische Bevollmächtigte zu Frankfurt erhielt zugleich mit der Notifikation der kaiserlichen Patente bezüglich der octropirten Verfassung des vstreichischen Reiches vom 4. März die folgende Note vom 9. desselben Monats. „Als die kaiserliche Regierung im Ministerialprogramm vom 27. November und in den damit in Einklang stehenden späteren Eröffnungen die Einigung des großen Kaiserstaates in sich zu einem auf neuer Grundlage wohlgeordneten Ganzen als die naturgemäß und nvthwendig der Regelung des Verhältnisses Oeftreichs zu Deutschland vorausgehende Bedingung aufstellte, gab sie nach ihrer Absicht den Beweis, wie ernstlich ihr nun das Zusammenstehen mit Deutschland, um die mögliche Einigung des deutschen Gesammtvaterlandes zu einemlebensstarken, den gerechten Wünschen des denkenden Theils des deutschen Volkes entsprechenden Körpers zu thun sei. Sie hielt an dem Weg, der ihr der kürzeste, der allein zum Ziele führende schien, unbeirrt darin durch absichtlichen Mißverstand, durch Entwürfe der Spaltung und durch Anforderungen, die dem ersten und obersten Bedürfniß Oeftreichs nicht Rechnung tragen wollten. Diese vorläufige Ausgabe der 91 kaiserlichen Regierung ist heute gelöst. Die Anlage enthält das Grundgesetz , das in der Erkenntniß seiner Pflicht und des Bedürfnisses seiner Völker Sr. Majestät der Kaiser allen Ländern der Monarchie als eine gemeinschaftliche staatliche Grundlage, als ein alle Theile zu einem großen lebendigen Ganzen vereinigendes Land aus eigener Machtvollkommenheit gegeben hat, nachdem theils die unvollkommene Zusammensetzung, theils die Haltung des Reichstages ihm die Hoffnung benehmen mußten, durch diesen Verein das große und heilsame Werk entsprechend zu Tage gefördert zu sehen. Da sonach der Zeitpunkt gekommen ist, daß die k. k. Regierung ihrem Wunsche und Versprechen gemäß sich über ihr mögliches Verhältniß zu Deutschland ausspreche, so säumet sie nicht, wenigstens ihre Grundansicht festzustellen, aus der sich alles weitere ergibt. Oestreich auf seine eigene Macht und Verfassung gestellt, kann seine Provinzen nicht aus dem innigen Verbände reißen, der die Monarchie zur Einheit gestaltet. Wenn Deutschland dies Bedürfniß nicht anerkennt, wird die k. k. Regierung es beklagen, aber deshalb ihre Lebensbedingung nicht aufgeben. Wer die Einheit Deutschlands wirklich will, wird den Weg suchen, der es Oestreich möglich macht, ohne Aufgeben seiner selbst, im großen Ge- sammtvaterlande zu verbleiben, die k. k. Negierung hat ihre Ansicht über das Oberhaupt bereits ausgesprochen. Sie begreift die in langer Vergangenheit wurzelnde Eintheilung des Reichs in große, durch Volkswahl in sich vertretene Körper, die ihre Abgeordneten in die Centralgewalt stellen, und mit ihr die gemeinsamen Interessen berathen und pflegen. Sie begreift also ein Haus aus mittelbarer Wahl hervorgegangen, das nicht durch eine Volksvertretung über 92 oder neben ihm gelähmt wird. Oestreich ist in diesem Falle bereit, einen dieser Körper zu bilden, durch die aus der Vereinbarung zwischen den Negierungen und ihren Kammern hervorgegangenen Ausschüsse mitsitzen und in gemeinsamen Interessen mit Rath und That fördern zu helfen, dagegen würde sich Oestreich im anderen Falle den Gefahren zu entziehen verpflichtet betrachten, die aus dem Widerstreit der Gewalten nothwendig für das ganze Reich sich ergeben würden, die k. k. Negierung wird willig die Hand zu allem bieten, was innerhalb der Grenzen, über die sie nicht hinaus gehen kann, liegt, aber weil sie aufrichtig die Einheit, die mögliche Einheit will, außerhalb welcher nur Spaltung im Innern und Abhängigkeit nach Außen zu finden sein werden. Die k. k. Regierung will ein großes und starkes Deutschland, mit Achtung der wohlerworbenen Rechte aller, mit Berücksichtigung und Förderung der staatlichen und materiellen Interessen, mit Institutionen, welche die Ordnung nicht untergraben, sondern gewährleisten, mit starkem Arm zur See und zu Land, mit gemeinsamer Vertretung nach Außen, wo sie nützlich ist; ein Deutschland an Kraft und Ehre reich. Auf dieser Grundlage wird der östreichischen Regierung jeder Vorschlag angenehm sein; sie rechnet auf die wahrhaft deutsche Gesinnung derer, die den ihrigen beurtheilen.- Die östreichische Reichsverfassung war nicht blos für Oestreich, sie war ebenso für Deutschland octroyirt und das mit einer vollkommen klaren Hinweisung auf die Gewalt der Waffen. Es war nur eine Möglichkeit über dieses kalt rwcompü hinauszukommen, wenn nemlich die Fürsten die Gewalt ihrer Waffen dazu hergegeben, der Einheit Deutschlands zu dienen, und das zu erwarten wäre Toll- 93 heit — oder aber, wenn die octroyirte Verfassung im Innern des Reiches selber mächtigen Widerstand gefunden — und dies ist trotz der ungarischen Revolution nicht zu erwarten. Es war darum ganz Consequent, als das Ministerium Sägern — wenn auch höchst unberufen als solches — mit Verweisung auf sein Programm am 17. März den Riß durch die deutsche Einheit als vollendet erklärte, und am 20. März aussprach: die Frage ist nur die, in wie weit wir mit Oestreich in ein staats - oder völkerrechtliches Verhältniß treten wollen und können? Daß das Band zwischen Deutschland und Oestreich zunächst kein sehr enges sein werde, gebe es zu, aber es glaube die Interessen, welche beide mit einander gemein haben, seien so groß, daß man auf ein gegenseitiges Schutz- und Trutz- bündniß immer eingehen könne; daß es endlich seinen Rücktritt am 22. März nehmen wollte, als es den Anschein hatte , die Nationalversammlung werde die Kaiserfrage verneinend entscheiden. Allein in einem und dem wichtigsten irrte sich Sägern, dessen ganzes Ministerium eine Ironie auf den 3. Absatz des Gesetzes über Begründung einer provisorischen Centralgewalt war, — darin nemlich, daß es glaubte, seine Anstrengungen würden von Preußen gekrönt werden. Preußen benützte die ernsthafte Komödie, um für seine Plane ebenso vorzuarbeiten, wie Oestreich es für die seinen gethan. Preußen profitirte die politische Naivität des Herrn"von Sägern wie das in Staatsstreichen kühne Oestreich. Es setzte auf der einen Seite seine Unterhandlungen mit der Nationalversammlung -fort, und erklärte auf der anderen seine Bereitwilligkeit, die östreichi- 94 scheu Plane in Erwägung zu ziehen. Wir können ihm hiebei Schritt für Schritt folgen. Während der preußische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt sein Vereinbarungswerk mit großem Geschicke auf Grund der obenangeführten Zirkularnote vom 23. Januar förderte, erschien eine weitere preußische Note vom 16. Februar. In dieser Note finden sich folgende wichtige Passus: „Die königliche Regierung erkennt als obersten Grundsatz an, daß das deutsche Verfassungöwerk nur durch die freie Zustimmung der dabei betheiligten Regierungen end- giltig zu Stande kommen könne. Indem sie dieses Recht im vollsten Maße sich vindicirt, erkennt sie es auch für alle übrigen Bundesglieder gleichmäßig und ohne Ausnahme an, wie sie dies bereits früher ausgesprochen hat. Sie wünscht ferner nichts aufrichtiger und lebhafter, als daß die neue Verfassung des deutschen Bundes alle deutschen Stämme mit. einem starken und innigen Bande umschlingen und sie zu einem großen Ganzen gestalten möge. Sie ist durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Erhaltung des engen, durch Jahrhunderte befestigten Bandes, welches Oestreich mit dem übrigen Deutschland verkettet, für beide Theile ein großes und unentbehrliches Bedürfm'ß sei. Sie will dasselbe in keiner Weise gelockert, vielmehr gekräftigt und befestigt wissen. Sie begegnet in diesem Punkte vollständig den Gesinnungen, welche die kaiserliche Regierung in ihrer hierher mitgetherlten Depesche vom L. d. M. an ihren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt ausgesprochen hat. Wenn sie gleich nicht verkennt, welche Schwierigkeiten die eigenthümlichen Verhältnisse und Bedürfnisse der deutschen Provinzen des Kaiserstaates, im 95 Zusammenhänge mit denen der Gesammtmonarchie, der Feststellung ihres Verhältnisses zu dem neu zu gründenden Bund entgegenstellen, so zweifelt sie doch nicht an einer glücklichen Lösung derselben, und sie glaubt sich durch den Inhalt der obgedachten Note zu der Erwartung berechtigt, daß die kaiserliche Regierung mit bestimmten Vorschlägen hierüber den übrigen Verbündeten und der Nationalversammlung entgegen kommen werde. Sie wird es sich zur Pflicht machen, solchen Vorschlägen ihrerseits in dem obenangedeuteten Geiste zu begegnen. Von diesen Vorschlägen, sowie von den Erklärungen, welche andere mitverbündete Negierungen, welche sich noch nicht ausgesprochen haben, muß natürlich auch die letzte Entschließung der Regierung Sr. Majestät des Königs abhängig bleiben. Inzwischen erachtet es dieselbe für dringend gebotene Pflicht, sich schon jetzt von ihrem Standpunkt aus über den vorliegenden Verfassungsentwurf auszusprechen. Die Lage Deutschlands fordert eine baldige Entscheidung. Alle wahren Freunde des Vaterlandes erkennen die Nothwendigkeit der endlichen Beseitigung des gegenwärtigen ungewissen Zustandes, der Errichtung eines starken Ein he l'ts Punktes, an den die Schwachen sich anlehnen, um den die erhaltenden Elemente sich schaaren können. Die Verhinderung einer gänzlichen Auflösung der schwächeren Staatskörper und des immer weitern Umsichgreifens innerer Zerstörung setzt noch lebensfähiger Elemente, die Ruhe und der Friede Deutschlands hängen davon ab. Die Befriedigung dieses Bedürfnisses kann nicht von ungewissen Eventualitäten abhängig gemacht, nicht in unbestimmte Ferne hinaus geschoben werden. Inwieweit Preußen dazu beizutragen bereit ist, darüber will die Regierung 96 Sr. Majestät des Königs keinen Zweifel bestehen lassen. Sie ist aus freier Entschließung bereits durch die Proklamation Sr. Majestät des Königs vom 18. Marz v. I. mit der Erklärung vorangegangen, daß sie der Umgestaltung des deutschen Staatenbundes zu einem Bundesstaat die Kräfte widmen wolle. Sie hat seitdem in diesem Geiste gehandelt, und sie wird diesem Bestreben ferner getreu bleiben. Preußen bedarf dieses Bundesstaates nicht um seiner selbst willen. Seine Größe, seine staatliche Consistenz, seine Traditionen geben ihm mehr als den meisten anderen Staatskörpern Deutschlands die Fähigkeit sich selbst genügen, nöthigenfalls für sich beharren zu können. Vergrößerung an Macht oder Einfluß sucht es nicht. Wenn es den Bundesstaat seinerseits will, so will es ihn nicht um seiner selbst, sondern um Deutschlands Willen; die Opfer, die es demselben bringt, die Lasten, die es übernimmt, trägt es um der Gesammtheit Willen. Von diesem Standpunkt aus hat die Regierung Sr. Majestät des Königs den vorliegenden Verfassungsentwurf geprüft. Sie glaubt, daß derselbe im wesentlichen die Grundlagen und Bedingungen eines kräftig und den Anforderungen der Zeit gemäß gestalteten Bundesstaats enthalten." „Eine Centralisation, welche über den Bundesstaat hinaus in den Einheitsstaat führen würde, muß nach der Ueberzeugung der k. Regierung, als weder nothwendig noch den wahren Bedürfnissen Deutschlands entsprechend, dem Werke der Einigung aber hindernd und gefährlich, durchaus vermieden werden. Hingegen ist die k. Regierung aber auch der Ansicht, daß den einzelnen Fürsten und Staaten nicht zugemuthet werden könne, einem großen Theile ihrer 97 >,. Selbstständigkeit zu entsagen, anders als zu Gunsten einer a- wirklich starken Centralgewalt, welche durch kräftigen Schutz I. die Opfer erzielt, welche sie fordert." e- Hieraus erhellt bereits positiv die Rolle, die sich Preußen m Vorbehalten, eine umfassende Hegemonie derjenigen Staa- it- ten, welche des Schutzes bedürfen. Ueber die Form dieser te- Hegemonie kann es sich indessen zur Zeit nicht auösprechen m- und der Bevollmächtigte wird daher dahin instruirt, einst- e, weilen jeden präjudiciellen Beschluß in dieser Beziehung M zu verhindern — bis die Zeit der Reife vorhanden, ds Mit den Vorschlägen der vstreichischen Negierung vom ,e- 27. Februar, mit der Charte vom 4. März, war ein wei- uß terer Schritt gethan. Preußen konnte auch seine Freude ill, darüber nicht verbergen und instruirte sofort durch eine ch- Zirkularnote vom 10. März seine Vertreter bei den ein- vie zelnen Negierungen, diesen den Inhalt der preußischen eit Vorschläge ja recht deutlich vor Augen zu führen, damit ng sie erkennten, wie groß die Wohlthat der preußischen Hege- ;s- monie gegenüber der Quasi-Mediatisirung Oeftreichs sei — nt- und sich darüber'klar würden, ob sie es wagen könnten, iid die Forderung um eine Volksvertretung bei der neu zu bil- es- denden Centralgewalt zu versagen. Diese diplomatische Note lautete: in- „Die k. k. östreichische Regierung hat durch ihren Ge- ,er sandten am hiesigen Hof der königlichen Negierung die Vor- och schlüge mitgetheilt, welche sie durch Instruktion an ihren em Bevollmächtigten bei der preußischen Centralgewalt vom ,us 27. v. M. in Betreff der Bildung einer obersten Centraler erekutivgewalt in der deutschen Bundesverfassung in Form ten eines Direktoriums hat nach Frankfurt gelangen lassen, rer Cs gereicht der königlichen Regierung zur großen Be- 7 98 friedl'gung, daß damit nun auch Oestreich den von uns vorgeschlagenen Weg der Verständigung in Frankfurt betreten hat. Wir haben uns daher auch nur mit Vergnügen bereit erklären können, diese Vorschläge einer reiflichen Erwägung zu unterziehen und der königliche Bevollmächtigte in Frankfurt wird mit hinreichenden Instruktionen versehen werden, um in die Besprechungen und Berathungen über dieselben in Frankfurt eintreten zu können, von welchen wir die Hoffnung hegen dürfen, daß sie zu dem immer von uns angestrebten Ziele der Verständigung unter den Negierungen und mit der Nationalversammlung führen werden. Wir zweifeln nicht, das auch die übrigen deutschen Regierungen, denen die vstreichischen Vorschläge inzwischen, sei es direkt, sei es durch ihre Bevollmächtigten bekannt geworden sein werden, zu einem gleichen Verfahren bereit seien. Ich ersuche daher Euer Hwg. den Negierungen, bei welchen Sie accredidirt sind, den Wunsch des königlichen Kabinets auszudrücken, daß dieselben baldmöglichst ihren Bevollmächtigten in Frankfurt die nöthigen Instruktionen ertheilen wollen, um an den Berathungen über jene Vorschläge auf eine den dortigen Ansichten entsprechende Weise Theil nehmen zu können." Daß die obige Interpretation der eben angeführten Note die richtige ist, geht besonders aus der Erklärung des Ministers Arnim in der ersten Kammer hervor. Graf Depm hatte wegen des Widerspruches zwischen der preußischen Note vom 23. Januar und 10. März intcrpellirt, während die östreichische Verfassung schon am 9. März in Berlin bekannt worden sei. Der Minister erklärt darauf die Note sei schon vor dem 10. März entworfen gewesen, und man habe auf die Bereitwilligkeit Oestreichs zu Unter- 99 Handlungen eingehen muffen; man beharre übrigens nach wie vor bei dem Standpunkte der Note vom 23. Januar. Graf Depm hatte gemeint, die kühnste Rolle sei für Preußen stets die sicherste, darin allein war der Minister verschiedener Ansicht mit ihm, im Ziele waren sie beide einig. Die octropirte östreichische Verfassung konnte den vorsichtigen Gang der perfiden Politik nicht in einen Staatsstreich umwandeln, wie ihn der preußische, an die Siege in der Paulökirche gewöhnte Junker gewünscht hätte. Was zunächst die übrigen Staaten, außer Baiern und Hanover, deren wir oben schon erwähnten, anbelangt, so hatte Sachsen und Würtemberg eine große Zuneigung zu den Ansichten Oestreichs, das ihnen die Leitung der Kreisangelegenheiten übertragen und zweifelsohne eine gewichtige Stimme in dem Direktorium zugestanden haben würde. Man behauptet sogar, daß die Einigung zwischen Oestreich, Hanover, Sachsen, Baiern und Würtemberg definitiv abgeschlossen worden seieine Thatsache, welche indessen nach der fetzigen Lage der Dinge, mindestens bezüglich Sachsens zu keinem lait neeompli führen dürfte. Mit Preußen gaben gemeinschaftliche Note ab: Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Braunschweig, Luxemburg, Ko- bürg-Gotha, Meiningen-Hildburghausen, Hohenzollern, Neuß, Hessen-Homburg, Oldenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Nassau, Lübeck, Bremen, Hamburg, Waldeck, Lippe-Schaumburg, Lippe-Altenburg, Anhalt-Dessau und Köthen, Baden. Diese Collektivnote lautet in dem noti- virenden Theile folgendermaßen: „Bei Berathung der nachfolgenden Bemerkungen zu den von der Nationalversammlung bezüglich der Verfassung in erster Lesung gefaßten Beschlüssen ist die Grundlage dieser 100 Beschlüsse festgehalten worden, nemlich die Grundlage eines zu errichtenden Bundesstaates, dessen Centralbehörde mit einer aus der Gesammtheit des Volkes durch Wahl hervorgegangene Vertretung umgeben sein soll. Statt einer Motivirung derselben im Einzelnen wird es genügen im Allgemeinen die Gesichtspunkte zu bezeichnen, welche leitend gewesen sind. Sie lassen sich auf die eine Absicht zurückführen, die Schwierigkeiten zu verhindern, welche der Vereinigung souveräner Staaten zu einem durch eine Centralbehörde vertretenen Bundesstaate entgegenstehen, erstens wegen der erforderlichen Abtretung von Souveränitätsrcch- ten der Einzelstaaten an die Gemeinschaft, zweitens wegen der Besorgniß, daß die Centralgewalt in der Beschränkung jener Rechte immer weiter gehen werde. Die militärische Unterordnung unter eine Centralgewalt berührt ein Hoheitsrecht, dessen erhebliche Beschränkung besonders für die Zeit des Friedens nur mit Widerstreben zugestanden sein würde." „Das den geschäftlichen Verkehr erleichternde Recht eines jeden Staates sich bei der Centralgewalt durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird als eine Folge und als ein Zeichen der fortdauernden staatlichen Existenz in Anspruch genommen und die Anwendung des Grundsatzes bei Erwägung der weiteren Verfassungsabschnitte Vorbehalten. Der Selbstständigkeit der Einzelstaaten ist die „schärfere Begrenzung und die Beschränkung der Befugnisse der Centralgewalt, insbesondere dadurch, daß ihrer Einwirkung hauptsächlich die allgemeine Gesetzgebung zugewiesen, die Ausführung entzogen wird," förderlich. Es dient zur Erhaltung und Nahrung des selbstständigen Lebens der Einzelstaaten, wenn ihnen die Ausführung 101 der von der Gemeinschaft und für die Gemeinschaft an- geordnetcn Maßregeln und Arbeiten übertragen, wenn ihr Verwaltungskreis nicht geschmälert, der Kontakt einer allgemeinen und besonderen Administration verhindert, „wenn überhaupt die Veranlassung zu einer umfangreichen Centraladministration," und zu einer großen Zahl von Beamten der Centralgewalt vermieden wird. Die Regel, daß die Centralgewalt das, was sie zur Ausführung anordnet durch ihre eigenen Organe auözuführen, daß sie dagegen über das, was den Einzelstaaten auszuführen obliegt keine Oberaufsicht auszuüben habe, würde — das ist nicht zu verkennen — zu einer schärferen Abgrenzung der Kompetenz zwischen Central- und Partikular-Negicrung führen; allein sic würde mit den monarchischen Verfassungen und mit der auö alter staatlicher Selbstständigkeit hervorgegangenen Zuständen Deutschlands nicht in Einklang zu bringen sein. Dem Ansehen der Regierungen, sowohl in ihren eigenen Augen als in denen ihrer Landesangehörigen, wäre es schädlich, wenn in einigem Umfange im eigenen Lande, neben den Bundesregierungsbeamten Centralregie- rungsbeamte thätig wären; die Neigung zum Widerstande, jedenfalls zur Unwillsährigkeit würde sich erzeugen, und „jeder Konflikt wahrscheinlich mit einer Erweiterung der Kompetenz" der Centralregierung enden. Diese Erwägungen erhalten ein eigenthümliches Gewicht, wenn die Centralregierung in Verbindung mit großer Hausmacht gedacht wird. Sie treten hingegen nicht ein rücksichtlich der Befugnisse der Centralgewalt zum Erlasse allgemeiner Gesetze; ein alle Staaten gemeinsam treffendes Gesetz wird schon wegen seiner Allgemeinheit von dem Einzelstaate williger hingenommen; von den Nebeln des bisherigen 102 Zustandes ist die Schwierigkeit allgemeiner legislativer Anordnungen für ganz Deutschland dasjenige, welches die Nation vielleicht am Tiefsten empfunden, dessen Abhülfe sie am dringensten begehrt hat; „besonders ist aber bei der Gesetzgebung nicht die Exekutivgewalt ausschließlich oder hauptsächlich thätig, sie tritt vielmehr in den Hintergrund, während den Vordergrund die aus der Gesammt- heit des Volkes hervvrgcgangenen legislativen Versammlungen einnehmen, auf welche gewissermaßen nur solche Rechte übergehen, die der Volksvertretung in den einzelnen Staaten zustehen oder zugestanden werden würden. Freilich hält mit der Erleichterung des Erlasses und der Einführung allgemeiner Gesetze der Drang zum übermäßigen Gebrauche des Gesctzgcbungsrechtes gleichen Schritt und sind daher kennbare, nicht zu weit gesteckte Grenzen wünschenswertst." „Eine große Versammlung, wenn sie die Befugniß hat, „ Geldverwendungcn" für bedeutende Anlagen zu beschließen, wird selten dem darin für sie liegenden Reize widerstehen; sie wird eS um so weniger, als unter den Vertretern einer großen Zahl von Staaten immer viele sein werden, die ein lokales Anliegen zu bevorworten und viele, die Nachgiebigkeit genug haben, um eine auf Allgemeinheit zu übertragende Auslage zu bewilligen. Man bahnt' dadurch den Weg erstens zu einer Verwirrung der Finanzwirthschast sowohl des Bundesstaats als (und noch mehr) der Einzelstaaten, zweitens zur Annährung des Bundesstaats an den Einheitsstaat, denn in demselben Maße, wie die Steuerkräfte zunehmend für die Bundeskasse in Anspruch genommen worden, muß die Centralisation steigen. Es scheint hiernach räthlich, das Recht zu großen Anlagen für die — 103 Gemeinschaft möglichst zu beschränken. Völlig darauf zu verzichten, wäre schon nach dem Vorgänge der bisherigen Bundesverfassung unzulässig, welche die Notwendigkeit der Anlage von Bundesfestungen thatsächlich anerkannt hat. Es ist vorgeschlagen auch die Möglichkeit der Anlage von Küstenvertheidigungswerken nicht auszuschließen. Eine zweite Ausnahme wird durch die Aufhebung der Flußzölle bedingt, demzufolge es, wenn nicht unmöglich, doch ungemein schwierig sein würde, den verschiedenen Staaten die Last der Unterhaltung und Verbesserung gemeinsamer Wasserstraßen zu Gunsten des keine Einnahme mehr gewährenden durchgehenden Verkehrs aufzulegen, „dagegen wird auf die Befugniß zur Anlage von Eisenbahnen und Landstraßen verzichtet werden können." Die der Centralgewalt zugedachte Befugniß Steuern aufzulegen und zu erheben, würde insofern als nöthig anzuerkennen sein, als zu Erreichung der Bundeszwecke die Bundesbehörde die Macht haben muß, selbstständig über die erforderlichen Geldmittel zu verfügen, ohne auf die Matrikularumlage als einziges Mittel beschränkt zu sein. Es ist aber anderseits zu berücksichtigen, daß ein allgemeines Besteuerungsrecht, verbunden mit dem Rechte, die ausgeschriebenen Steuern durch eigene Organe erheben zu lassen, von den Landesregierungen nur mit Widerstreben eingeräumt werden würde „und da der erste Anspruch auf den Ertrag der Zölle und gemeinschaftliche Steuern einer selbstständigen Verfügung gleich zu achten ist," so dürfte auf ein weiteres unmittelbares Besteuerungsrecht um so williger zu verzichten sein, als das Reichs- büdget voraussichtlich nur einen kleinen Theil des Ertrags der Zölle und gemeinschaftlichen Steuern in Anspruch nehmen wird." 104 „Das Gewicht der Besorgniß, daß nach dem auf bestimmte und bekannte Grundlagen erfolgten Eintritte in den Bundesstaat durch die in der Verfassung gegebenen Mittel jene Grundlagen wider den Willen der Betheiligten aus eine ihre Selbständigkeit mehr beschränkende Weise geändert werden könnten, überwiegt das andererseits nicht zu verkenn ende Nebel, neuerkannte oder neuentstandene Bedürfnisse wegen der Schranken der Verfassung unbefriedigt lassen zu müssen." „Die Abänderung der Verfassung wird an strenge Formen (unter anderen an die Zustimmung des Neichsrathes) geknüpft und darauf verzichtet werden müssen, abweichend von s. 6 der Bundesgewalt das unbestimmte Recht der Gesetzgebung in allen Fällen, wo hiefür das Gesammtinteresse Deutschlands die Begründung gemeinsamer Einrichtung und Maßregeln nothwendig findet, zugestehen." Dieses Aktenstück ist nur der Ausdruck eines Cartels zwischen Preußen und den übrigen Staaten. Der Grundgedanke des Ganzen ist die Erinnerung an die Solidarität des Fürstenthumes in Deutschland; die solidarische Gefahr vor dem Umsichgreifen der Demokratie ist dsr einzige und in seinen verschiedenen Seiten dem Streben nach einer in dem Einzelstaate untergehenden Hegemonie entgegengesetzte Schutz der kleinen Staaten. Dies geht schlagend hervor einmal und vor allem aus dem im Terte der Note hervorgehobenen Satze, „welcher die Eristenz der Einzelstaaten über die Befriedigung nationaler Bedürfnisse setzt, und mit ihrer Nichtbefriedigung diese Fortdauer erkaufen will." 105 Es geht aber noch weiter und eben so schlagend ans den Andeutungen hervor, welche bezüglich der einzelnen Staatsgewalten gemacht werden. Hcrvorgehoben ist in der Note vor allem „das Verhältniß der legislativen Gewalt zu der Exekutive; es ist dabei darauf aufmerksam gemacht, daß die in der Hand des Staatsoberhauptes beruhende Exekutive bei weitem nicht so gewichtig ist, als die Legislation, welche zum großen Theile von der Volksvertretung abhängig ist." Es ist daran erinnert, daß die Demokraten dieses Verhältniß benützen um durch einen geeigneten Gebrauch der gesetzgebenden Gewalt die Schranken um die Throne Deutschlands stürzen werden, wenn man nicht die „Ausdehnung der legislativen Gewalt" möglichst beschränke. Es ist aber noch weiter daran erinnert, daß man auch „die innere Kraft der Legislation beschränken", und daß man ferner den „Antheil des Volkes an der Legislation" nach Kräften „wirkungslos machen müsse." In jener Beziehung geht die Note direkt, wenn auch mit großer Behutsamkeit und dem Hinterhalte aller wahren Motive, auf den anerkannten Angelpunkt des konstitutionellen Prinzipes, auf die gewichtigste Waffe des Volksrechtes, auf das Büdget über. Sie acceptirt.mit Freuden die Bestimmung eines Matrikularbeitrages, welcher als Grundstock eines Büdgcts den naturgemäßen Bestimmungen konstitutioneller Prinzipien entzogen worden ist, und macht darauf aufmerksam, daß man durch eine geeignete Anspannung dieses Matrikularbeitrages nicht in Lage zu kommen brauche, daneben noch die Wirkungen der bei der Debatte über das Büdget zu befürchtenden und durch dessen Verlag veranlaßten Expektorationen der Demokraten sich auszusetzen, so wie deren Consequenzen zu ertragen. „Sie will 106 also in der That das constitutionelle Prinzip völlig ver- dic Nichten." Bezüglich des Antheiles an der Legislation — kci beziehungsweise bezüglich der Hemmnisse, welche man den S Wirkungen der Demokratie in dem ihr zugestehenden Mi- la nimum von Nechtsphären entgegensetzen will, wird darauf Z: aufmerksam gemacht, daß man jede Bestimmung über S einen weiteren als die ausdrücklich zugestandenen Punkte H nach den Regeln über die Abänderung der Verfassung hc beurtheilen müsse, und hier den „Reichsrath" festzuhalten F habe, welcher als neuer Bundestag sich mit dem Haupte gc des Bundesstaates zur ewigen Reaktion verbände und jede Beschränkung der monarchischen Gewalt auf die Bahn V der Revolution verweisen muß. dt Frägt man sich, wie es komme, daß man der Na- d tionalversammlung ein solches Programm vorlegen lc konnte, so bleibt nur die Wahl zwischen der Annahme, ft daß man bereits über den Plan einer Oktropirung sich verständigt hatte, oder daß man die Nationalversammlung für lc zu dumm, oder schlecht genug hielt, entweder nicht einzu- n sehen, was in jenen Anmuthungen lag, oder das Volk b offen zu verrathen. n Daß auch Baiern in dem Angebote von Zugeständ- u nissen zu Gunsten des Volkes nicht weiter ging, als es 2 mit den durch obige Note bezeichnten Grenzen verträglich ist, geht aus der Erklärung Baierns bezüglich des Ver- fi fassungsentwurfes hervor. In der betreffenden Note heißt es: n „Die königlich baierische Negierung hat in der unter'm n 16. dies übergebenen Note ihre Bereitwilligkeit, ja noch ? mehr, ihre volle Zustimmung zu dem angebahnten Weg z der Verständigung über die zeitgemäße Umbildung der f deutschen Verfassung ausgesprochen, und in der Lösung o 107 :r- dieser Ausgabe nicht nur diejenige erkannt, deren Wichtig- - keit keine andere gleich kommt, sondern von welcher die en Stärke und Wohlfahrt des gesammten deutschen Vater- ti- landes und aller seiner einzelnen Theile, sowie auch die :uf Zukunft und der Friede Europas wesentlich bedingt sei. »er Sie hat sich damals unter Anführung einiger allgemeinen kte Hauptansichten, an denen sie unverändert festhält, verbeug halten ihre Erinnerungen zu diesem Zweck schleunigst nach ten Frankfurt gelangen zu lassen, und verspricht der eingegan- pte genen Verbindlichkeit durch gegenwärtige Erklärung." ^ :de „Um die Ansichten der einzelnen Bestimmungen des hn Verfassungsentwurfes zu begründen, ist wohl vor Allem die Feststellung der Grundlagen unerläßlich, auf welchen ta- der neue Verfassungsbau sich erheben soll. Diese Gründen lagen aber sind nach der Ueberzeugung der königlich baier- ne, schen Regierung nur in folgenden Punkten zu finden: er- „1. Das neue Verfassungsband muß alle Theile Deutsch- für lands in gleichmäßiger Weise umschlingen. Die Lostren- zu> nung einzelner Theile aus dem bisherigen Gesammtver- olk bande, oder die Versetzung derselben in eine Sonderstellung würde mit dem Vorgesetzten Zwecke der festeren Einigung ad- und größeren Kräftigung Deutschlands in unausgleichbarem es Widerspruche stehen." lich „2. Es muß eine Reichsgewalt gebildet werden, ausge- ler< stattet mit der nöthigen Macht um Deutschland nach Außen es: mit Würde zu vertreten, und seine allgemeinen Interessen r'm nach Innen mit Nachdruck zu wahren und zu fördern, och Aber in einem Gesammtstaate, unter dessen Mitgliedern Kg zwei europäische Großmächte und vier andere Königreiche der sich befinden, stellt sich die Uebertragung der obersten Reichs- mg gewalt an ein einheitliches Oberhaupt als eine politische 108 Unmöglichkeit dar, und cd ist stier nur die Bildung eines Collectivoberhauptes oder mit andern Worten eines Neichs- direktoriums ausführbar, und zwar eines Direktoriums, in welchem Oestreich ebenso seine Stellung einnehmen würde, als die übrigen Glieder des Bundes nach Maßgabe ihres Belanges darin Antheil zn finden hätten. J„ dem Direktorium wären alle Beschlüsse nach Stimmenmehrheit zu fassen und daneben Vorsorge zu treffen, damit nicht die Thatkrast desselben durch die an Jnstruktionsein- holen gewöhnlich sich knüpfenden Zögerung gelähmt werde." „3. Dem deutschen Volke muß durch eine aus gesetzlich sestgestellten Wahlen hcrvorgehende Volksvertretung, durch ein Volkshaus und daneben durch die Bildung eines die staatlichen Verhältnisse wahrenden Staatenhauses Theil- nahme an der Besorgung der allgemeinen Angelegenheiten des gesammten deutschen Vaterlandes gesichert werden." „4. Während auf der einen Seite in den Machtkreis der Reichsgewalt alle jene Zuständigkeiten zu legen sind, welche zur Erfüllung der unter Ziffer 2. bezeichnten Aufgaben erforderlich scheinen, sollen auf der andern Seite die Zuständigkeiten der einzelnen Staaten nicht weiter beschränkt werden, als der oben erwähnte Zweck solches gebietet, denn nicht die Bildung eines Einheitsstaates, in welchem die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der einzelnen Staaten aufzugehen hätten, sondern die Einigung dieser Staaten zu einem lebenskräftigen organischen Ganzen, in welchem den einzelnen Gliedern die zur Ordnung ihrer eigenen besonderen Angelegenheiten erforderliche freie Bewegung und das Recht der Selbstregierung erhalten und gesichert werde, insoweit nicht der Gesammtzweck dessen 109 i»es Hö- »ns, men kaß- I» aen- rmii >ei»- de." ^lich urch die heil- nte» // 'reis nid, lluf- wite bc- ge- lN ein- Mg Zen, hrer Be- und W Beschränkung erheischt — soll durch die neue Verfassung «„gestrebt werden." „5. Endlich werden in der deutschen Verfassung auch jene Freiheiten und Rechte zu bezeichnen sein, welche allen Deutschen gewährt werden sollen, ohne jedoch diesen Rechten und Freiheiten eine Ausdehnung zu geben, welche von einzelnen deutschen Volksstämmen das Opfer von Interessen und Einrichtungen fordert, deren Fortbestand mit der Macht und Wohlfahrt des Gesammtvaterlandes nicht unvereinbar ist, denn die Verletzung solcher Interessen und die Vernichtung derartiger Einrichtungen würde die Macht und Wohlfahrt des Ganzen nicht fordern, vielmehr schwächen und beeinträchtigen." „Die Bestimmungen der noch in Kraft bestehenden deutschen Kriegsverfassung haben sich in der Erfahrung als vollkommen ausreichend erwiesen." „Daß der Neichsgewalt auch die Anordnung gemeinschaftlicher Produktions- und Verbrauchssteuern, die Bestimmung solcher Steuern, welche gemeinschaftlich sein sollen re., zustehen soll, dies greift wohl zu tief in die Rechte und in den finanziellen Haushalt der Einzelstaaten ein.-Es genügt, daß die Neichsausgaben nach einem gleichheitlichen fest zu bestimmenden Maßstabe auf die Einzelstaaten vertheilt und für die rechtzeitige Einzahlung der Matrikularbeiträge Vorsorge getroffen wird. „K. 58 im Schlußsätze, (Z. 62 in der definitiven Verfassung) gibt der Neichsgesetzgebung eine Ausdehnung, welche das Recht der Selbstgesetzgebung der Einzelstaaten mit Vernichtung bedroht. Denn wenn die Reichsgewalt befugt ist, in allen Fällen, wo sie für das Gesammtinteresse Deutschlands die Begründung gemeinsamer Einrichtungen 110 und Maßregeln für nothwendig erachtet, das Recht der d< Gesetzgebung über die Einzclstaaten auözudehnen, so kan» ^ von Unabhängigkeit und Selbständigkeit nicht mehr die di Sprache sein. Diese Unabhängigkeit und Selbständigkeit w kann nur durch die Anerkennung des Grundsatzes gewahrt ^ werden, daß den Einzelstaaken die gesetzgebende Gewalt ^ über alle Gegenstände zustehe, welche nicht ausdrücklich ^ der Reichsgesetzgebung Vorbehalten sind." h< „Nicht minder wird die Bestimmung noch in nähere ^ Erwägung zu bringen sein, nach welcher das Staatenhaus P nur Erinnerungen und Ausstellungen bezüglich des BüdgetS zu machen befugt sein soll, und zwar um so mehr, als das Staatenhaus zur Hälfte durch die Volksvertretung di der Einzelstaaten gebildet werden soll." » Dagegen differirt das Angebot der bairischen Note ^ darin von dem der preußischen Collektivnote, daß jene die - materielle Einheit, bezüglich des Postwesens, der Gleichheit ^ des Münzsistemes, Maß- und Gewichtsistemeö und Bankwesens beschränken — auf der anderen Seite aber de» ^ bei einer gehörigen Bildung des Direktoriums unnöthigcn ^ und hemmenden Reichsrath entfernen will. ^ In ähnlicher Weise spricht sich die königlich sächsische tc Note aus. T Hiernach gruppiren sich also die verschiedenen Regie- ^ rungen bezüglich den Anforderungen an die Nationalver- ^ sammlung folgendermassen: ^ Oestrcich, Baiern, Würtcmberg, Sachsen und Hanover ^ verlangen ein Direktorium, dem sich Preußen, vorbehaltlich des Zugeständnisses bezüglich der Hegemonie, über die sich ^ an dieses anschließenden Staaten, anzuschließen wohl ge- ^ willt scheint. Einverstanden sind darin alle Negierungen, " daß diese Fürsten-Spitze eine Staatenvertretung neben sich habe; über die Art und Weise dieser Vertretung aber differiren sie: Oestreich will es den Staaten überlassen, wie sie gewählt werden; Baiern will blos ein Staatenhaus, von dem die Hälfte der Vertreter durch die Regie» rungen, die Hälfte durch die Volksvertretungen gewählt werde; Preußen mit den übrigen Staaten will ein Staatenhaus und einen Neichsrath. Die Volksvertretung in einem Volkshaus wird von Oestreich ganz verweigert; Baiern, Preußen und alle übrigen Staaten gestehen sie zu, aber ohne ihr konstitutionelle Rechte zuzugestehen. Die Nationalversammlung beschloß während der Bildung dieser Gruppen die obenangeführte Reichsverfassung ohne Rücksicht auf die weiteren Vorschläge der Regierungen. Mit dem 28. Merz l. I. standen die Angelegenheiten in Deutschland auf einem solchen Punkte, daß Reaktion und Revolution sich direkt ins Auge sahen. Das nächste, was nach der Beschlußfassung bezüglich der Ncichsconstitution erfolgte, war die Aufforderung an den König von Preußen, die Krone zu übernehmen. Die Nationalversammlung sendete zu dem Behufe eine Deputation nach Berlin. Der König erwiederte durch eine Verweisung auf die Prüfung der Verfassung durch die Negierungen. An demselben Tage, an welchem diese Erwiederung erfolgte (3. April) erließ auch die preußische Regierung eine Circularnote, in welcher die wesentliche Absicht Preußens in folgender Weise bezeichnet ist: „In Betracht, daß der Erzherzog Neichöverweser den Entschluß gefaßt hat, seine Stelle niederzulegen, und in Betracht der großen Gefahren, welche für Deutschland aus der Verwirklichung dieses Beschlusses erwachsen können, 112 sind Se. Majestät der König bereit, auf den Antrag der deutschen Regierungen und unter Zustimmung der deutschen Nationalversammlung die provisorische Leitung der deutschen Angelegenheiten zu übernehmen. Se. Majestät sind, dem ergangenen Rufe Folge leistend, und eingedenk der Ansprüche, welche ihm Preußens Stellung Ln Deutschland gewährt, entschlossen an die Spitze eines deutschen Bundesstaates zu treten, der aus denjenigen Staaten sich bildet, welche demselben aus freiem Willen sich anschliessen möchten. Die Formen dieses Bundesstaates werden wesentlich davon abhängen, wie viel und welche Staaten sich denselben anschlicßen. Mit Rücksicht aber auf die politischen Zustände von ganz Deutschland und auf die Lage, in welcher die deutsche Nationalversammlung sich gegenwärtig befindet, darf der zu fassende Beschluß nicht aufgehalten werden. Wir wollen daher an diejenigen deutschen Regierungen, bei welchen Sie beglaubigt sind, die dringende Aufforderung richten, ohne allen Verzug besondere Bevollmächtigte in Frankfurt zu bestellen, welche bindende Erklärungen abzugeben im Stande sind: 1) über den Beitritt zum Bundesstaate, und die Bedingungen, unter denen er erfolgt; 2) über die Stellung, welche die solchergestalt zu einem Bundesstaate zu vereinigenden Regierungen demnächst zu der deutschen Nationalversammlung und den von bereits gefaßten Beschlüssen einzunehmen haben, mit der Maßgabe, daß das Werk der Vereinbarung unverzüglich in Angriff genommen werde. 3) über das Verhältniß zu denjenigen deutschen Staaten, welche diesem Bundesstaate beizutreten Anstand nch- men, wobei es wünschenswerth und anzunehmen ist, die noch bestehenden Bundesverhältnisse der neuen Staatsform anzupassen. Dies war deutlich gesprochen — man wollte einen neuen Bundestag, an der Spitze desselben Preußen, und sodann eine Oktropirung. Man warf also der Nationalversammlung und Oestreich zu gleicher Zeit den Fehdehandschuh hin; man erklärte sich offen für nicht gebunden an das bisher zur Schau getragene Prinzip und die Bundesverfassung. Die Nationalversammlung erklärte hierauf, daß sie an der Verfassung festhalte. Oestreich protestirte gegen die preußische Note, berief aber zugleich die Abgeordneten aus der Paulskirche, forderte den Reichsverweser auf, seine Stelle beizubehalten oder doch keinesfalls in die Hände des Königs von Preußen zu übergeben. Von den übrigen Staaten erklärten sich diejenigen, welche die Collektivnote unterzeichnet hatten, für die Verfassung der Nationalversammlung. Nichtsdestoweniger spielte man die Comödie mit der Nationalversammlung von Seiten Preußens noch fort. Noch 16. April erklärte eine preußische Note an das Reichsministerium, daß eine definitive Entschließung über Annahme der Krone noch nicht erfolgen könne; während die Instruktionen an die Bevollmächtigten Preußens die Grundlage für den später erfolgten Dreikönigsvertrag legten. Am 22. erklärte sich das preußische Ministerium in ähnlicher Weise gegenüber der zweiten Kammer: 1) Die Regierung ist sich bewußt, den von ihr in der Circularnote vom 23. Jänner vorgezeichneten Weg zu einer innigeren und kräftigeren Vereinigung der 114 deutschen Staaten nicht verlassen zu haben; sie hat immer die deutsche Einheit an gestrebt, leider aber ist ihr Streben bis jetzt ein schöner unerfüllter Traum geblieben. 2) Da eine Vereinigung aller deutschen Staaten eine Unmöglichkeit war, so hat sie „im großen Staaten - Kunde" einen engeren Bundesstaat bilden wollen, und demgemäß 3) Im Vereine mit 26 anderen deutschen Regierungen der deutschen Nationalversammlung nach der ersten Lesung der Reichsverfassung geeignete Veränderungsund Verbcsserungsvorschläge zur Berücksichtigung vor der zweiten Lesung gemacht. Diese Vorschläge sind aber von der Frankfurter Versammlung so gut wie gar nicht berücksichtiget worden. Die Reichsverfassung, welche aus der zweiten Lesung und Abstimmung hervorgegangen, ist eine solche, daß das Ministerium sich außer Stand sieht, sie unbedingt anzuerkennen. Hierin lag eine offene Rückweisung der Krone Deutschlands, aber noch keineswegs ein ehrliches Programm, vb- schon der Minister bei Abgabe dieser Erklärung seinen Rückhalt mit diplomatischer Gewohnheit entschuldigte, also mit dieser Erklärung als einer besondern Ehrlichkeit prunkte. Kurz darauf, am 23. April, erklärte sich auch Baiern wiederholt gegen die Bestrebungen Preußens. In der betreffenden Note wird vorerst darauf aufmerksam gemacht, daß das Verhältniß der Regierungen zu der Nationalversammlung durch die Bundesbeschlüsse vom 30. Merz und 7. April 1848 festgestellt sei; daß sich die bairische Regierung aber nicht mit der Nationalversammlung in Bezug 115 — auf die Neichsverfassung einigen könne, weil diese den Charakter eines Einheits- und nicht eines Bundesstaates für den deutschen Gesammtstaat constituire — während diese Centralisation in aller und jeder Beziehung den Verhältnissen widerspreche, darum aber zu neuen gefährlichen Stürmen führen müsse. Aus allen diesen Erwägungen halte es die bairische Regierung für ihre Pflicht, daß sie der in Frankfurt beschlossenen Verfassung ihre Zustimmung versage. Sodann fährt die Note fort: „Die bairische Negierung glaubt zugleich den Weg bezeichnen zu müssen, auf welchem nach ihrer Ansicht die Wirren der Gegenwart eine dauernde Lösung finden können. Wenn die Nationalversammlung darauf eingeht, die Verfassung mit den Negierungen zu vereinbaren, dann ist es an diesen zusammenzutreten, sich über die Verfassung Deutschlands zu einigen und Hand in Hand mit der Nationalversammlung das Werk zu vollenden. Dann wird die bairische Regierung zeigen, daß sie, getreu ihren wiederholten Erklärungen, bereit ist, zur Begründung einer wahrhaft starken und friedebringenden Gesammtverfassung mitzuwirken. Wie sie sich diese Verfassung denkt, darüber hat sie sich namentlich in ihrer Beurtheilung des Ver- faffungsentwurfes nach der ersten Lesung so bestimmt ausgesprochen, daß es einer Wiederholung im Einzelnen für jetzt nicht bedarf. Wenn aber die Nationalversammlung auf die Vereinbarung nicht eingeht, so kann die bairische Regierung die Beschlüsse der Nationalversammlung nicht als bindend anerkennen, und muß jede Verantwortung der sich hieraus ergebenden Folgen von sich abweisen." „Welcher dieser beiden Fälle aber auch eintreten mag, die „Unauflöslichkeit des deutschen Bundes, wie sie in 116 Art. 5 der Wiener Schlußakte ausgesprochen ist, dauert fort und die provisorische Centralgewalt besteht rechtlich, wie sie durch Uebereinstimmung der Nationalversammlung und der Regierungen begründet worden ist. Auf sie ist die vollziehende Gewalt der Bundesverfassung nach Maßgabe der Bundesverträge übergegangen", und ihr wird daher die bairische Negierung fortwährend ihre kräftige Unterstützung gewähren. Nach den Anordnungen dieser Centralgewalt kämpfen baierische Truppen im deutschen Heere und noch in diesen Tagen sind bedeutende Beiträge in die Reichskasse gezahlt worden. Festhaltend an den Grundsätzen des Rechts und der Ehre wird Baiern treu zu Deutschland stehen und entschieden dahin wirken, daß man es nicht zerreiße." Während sich Baiern so an Oestreich anschloß und consequent auf dem Boden des Bundesrechtes fortging, erhob sich in Würtemberg ein solcher Sturm gegen gleiche Gelüste des Königs von Würtemberg, daß dieser genöthigt ward, sich der Reichsverfassung formell zu unterwerfen, obgleich er ausdrücklich erklärte, daß er seine Unterwerfung als eine erzwungene, mithin keineswegs bindende, ansehe — eine Erklärung, welche das würtembergische Ministerium wie das Volk im Wesentlichen unbeachtet ließ, welche aber später bei der gewaltsamen Sprengung der Nationalversammlung eine große Bedeutung erhielt, indessen der Sturm des Volkes vor den Bajonetten Halt machte. Am 28. April trat endlich Preußen entschieden mit seinen Absichten hervor, es berief die Landwehren unter die Waffen und erließ an den Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt ein Schreiben, so wie an die 117 sämintlichen Regierungen eine Circularnote, welche ich beide ihrer großen Bedeutung wegen beisetze. Das Schreiben lautet: „Als Sr. Majestät dem Könige durch die Deputation der deutschen Nationalversammlung am 3. d. M. die Botschaft der auf ihn gefallenen Wahl zum deutschen Kaiser überbracht wurde, sprach Sr. Majestät im Gefühle der hohen Bedeutung des Augenblicks für die ganze deutsche Zukunft feierlich aus, daß er in dem an ihn ergangenen Rufe die Stimme der Vertreter des deutschen Volkes erkenne und den Werth des ihm durch sein Vertrauen gewordenen Anrechtes zu schätzen wisse, daß er aber ohne das freie Einverständniß der Fürsten und der freien Städte Deutschlands eine Entschließung nicht fassen könne, welche für sie und die von ihnen regierten deutschen Stämme die entscheidensten Folgen haben müsse." „Dieser Antwort des Königs gemäß hat die Regierung Sr. Majestät des Königs an demselben Tage an sämmt- liche deutsche Regierungen die Einladung ergehen lassen, sich offen und umfassend über ihre Absichten und Wünsche auszusprechen." „Sie hat dieselben um bestimmte Erklärungen sowohl über die Sr. Majestät zugedachten Stellung, als über die ganze aus den Berathungen der Nationalversammlung hervorgegangene Verfassung ersucht; sie hat es dabei nicht verhehlt, daß sie selbst diese eben erst durch rasche Beschlüsse zur Vollendung gelangte Verfassung einer reiflichen Prüfung und gründlichen Erwägung unterziehen müsse, ehe sie dem Könige ihren Rath über die Annahme derselben vorlegen dürfe." „Indem die königliche Regierung diesen Weg einschlug, 118 ist sie den Grundsätzen treu geblieben, welche sie von Anfang an für ihr Verfahren in der großen Angelegenheit der Neugestaltung der deutschen Verfassung sich vorgezeich- net hatte, und welche sie eben so klar und offen ausgesprochen, als mit ernster und aufrichtiger Consequenz festgehalten zu haben sich bewußt ist." „Diese Grundsätze sind in der Note vom 25. Jänner niedergelegt. Sie beruhen auf der gewissenhaften Achtung aller Rechte der Regierungen und der Nationalversammlung und auf der tiefgewurzelten Ueberzeugung, daß es vorzugsweise Preußens Beruf sei, aus dem Wege des Rechts und Friedens aus die von der Nation geforderte Einheit, Freiheit und Macht Deutschlands hinzuwirken. Aus dieser nie verleugneten Ueberzeugung ging die Erklärung hervor, daß die Verfassung Deutschlands nur aus dem Wege der Verständigung zwischen den Regierungen und der Nationalversammlung festgestellt werden müsse, und der Entschluß zu dieser Verständigung selbst die Initiative zu ergreifen. Indem Preußen sich bereit zeigte, alle im Interesse der Gesammtheit von ihm zu verlangenden Dienste dem deutschen Vaterlande auch mit einigen Opfern zu erweisen und zugleich den festen Entschluß aus- spnach, keine ihm angebotene Stellung anzunehmen, als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen, durfte es als Lohn für seine uneigennützigen Bestrebungen hoffen, daß durch ein einträchtiges Zusammenwirken der Regierungen das große Werk der deutschen Verfassung zu Stande kommen werde." „Die königl. Regierung betrat daher mit Vertrauen und Zuversicht diesen Weg der Verständigung, auf welchem die Mehrzahl der übrigen Staaten sich ihr mit demselben Ver- 119 trauen anschloßen. Sie erkannte das aus den Berathungen der Nationalversammlung in erster Lesung hervorgegangene Werk seiner vollen Bedeutung nach an, indem sie die Ueberzeugung aussprach, daß der Entwurf im Wesentlichen die Grundlagen einer kräftigen und den Anforderungen der Zeit gemäß gestalteten Bundesstaates enthalte; sie mußte aber nach gewissenhafter Prüfung desselben auch erklären, daß sie Abänderungen desselben für nothwendig und zum Heile des Ganzen wie der Einzelnen erforderlich halte. Die Gesichtspunkte, von welchen sie bei diesen Abänderungsvorschlägen ausging, sind in der Instruktion vom 16. Februar dahin ausgesprochen, daß es darauf ankomme: 1) Die Kompetenz der Bundesgewalt genauer zu begrenzen, innerhalb dieser Kompetenz aber ihr eine kräftige Handhabung zu sichern. 2) Die Existenz der Einzelstaaten als selbstständige Organismen möglichst zu wahren, und sie nicht weiter zu beschränken, als zur Erreichung der wesentlichen Bedingungen des Bundesstaats nothwendig sei." „Diese Gesichtspunkte waren nicht auf das augenblickliche Bedürfniß berechnet, sondern liegen so wesentlich in der Natur der Sache und der eigenthümlichen Verhältnisse Deutschlands, daß die königl. Regierung dieselben unter allen Umständen sesthalten mußte und davon nicht abgehen konnte, ohne die Gesammtentwickelung Deutschlands auf das ernstlichste zu bedrohen. Eine Verfassung, welche diese Grundlagen beseitigte, könnte Deutschland nicht zum Heil gereichen." „Die meisten deutschen Regierungen schlossen sich den Abänderungsvorschlägen Preußens an, welche sich auf dasjenige beschränkten, was aus den oben aufgestellten Grund- 120 sätzen mit unabweislicher Notwendigkeit hervorging; andere haben besondere Vorschläge an das Reichsministerium gelangen lassen, welche aber im Wesentlichen von denselben Gesichtspunkten ausgingen." „Die Negierungen gaben diese Anträge der Nationalversammlung hin, in dem Vertrauen, daß dieselben sie einer eingehenden gründlichen Berathung und Berücksichtigung würdigen werde. Wir können noch jetzt die Ansicht nicht aufgeben, daß, wenn Dies in der erwarteten Weise geschehen wäre, eine Verständigung würde zu erzielen gewesen sein." „Es hätte alsdann aus der gemeinsamen Arbeit der Nationalversammlung und der Regierungen der Bau einer Verfassung hervorgehen können, unter deren Schutz alle deutschen Stämme einer gemeinsamen, tüchtigen Entwickelung entgegen gegangen wären. Und wenn einzelne deutsche Staaten noch durch ihre eigenthümlichen „Verhältnisse an der Theilnahme daran verhindert worden wären, so hatte sich doch durch die Mitwirkung der Nationalversammlung und eine redliche Verständigung der Regierungen untereinander auch innerhalb des großen bestehenden und unter allen Umständen heilig zu achtenden Bundes eine engere Gemeinschaft bilden können, welche denen, die sich ihr an- geschlossen, die Gelegenheit und die Bedingungen zu einer kräftigeren Entfaltung nach innen und außen dargeboten hätte." „Preußen hatte nach der einen wie nach der anderen Seite hin gethan, was an ihm war, um die Verständigung herbeizuführen. Es wartete mit Ruhe und Vertrauen die Beschlüsse der Nationalversammlung ab; es hat nicht versucht, irgend welchen weiteren Einfluß auf ihre Berathungen auszuüben, sondern dem Patriotismus und der Freiheit 121 der Vertreter des deutschen Volkes vertraut. Die königl. Regierung hielt an dem eingeschlagenen Gange ihrer Politik um so freudiger fest, als die allgemeine Stimme des preußischen Volkes sich auf unzweideutige Weise damit einverstanden erklärt hatte." „In dieser Stellung fand sich die köm'gl. Regierung, stark durch ihre Legalität und die Treue, mit der sie an den von ihr selbst aufgestellten Grundsätzen des Rechts und der Versöhnung festhielt, als die Beschlüsse der Nationalversammlung über die zweite Lesung der Verfassung und die Wahl Sr. Majestät des Königs erfolgten." „Diese Beschlüsse bewiesen, daß die Nationalversammlung auf den von uns dargebotenen Weg der Verständigung nicht eingegangen war. Die Vorschläge der königl. Regierung, sowie die der übrigen, waren gar keiner Be- rathung im Schockße derselben unterzogen, sie hatten selbst nicht in dem Maße, wie sie durch den vorbereitenden Ausschuß ausgenommen waren, bei der Versammlung selbst Berücksichtigung gefunden, dagegen waren wesentliche Bestimmungen des früheren Entwurfs in beeilter Beschluß- nahme weggefallen, andere ausgenommen, welche dem ganzen Werke einen durchaus neuen Charakter verliehen. Als der Schlußstein dieses neuen Werkes war die Wahl Sr. Majestät des Königs zum Kaiser vorgenommen, und das so vollendete Ganze als ein unantastbarer Organismus zur Annahme hingeftellt und Sr. Majestät dem König dargeboten." „Die königl. Regierung mußte sich Ln diesem ernsten Augenblicke die Frage vorlegen, ob sie dadurch sich veranlaßt fühlen dürfe, auch ihrerseits von dem bisherigen Wege abzuweichen und dem König zu einer unbedingten 122 Annahme des Dargebotenen zu rachen? Sie hat diese Frage nach Pflicht und Gewissen beantwortet." „Der Weg, den sie hätte verlassen sollen, war der Weg des Rechtes und des Friedens, der Konsequenz und der Treue, Sr. Majestät der König selbst haben keinen Augenblick daran zweifeln können, daß auf diesem Wege allein für Deutschland, für Preußen, für ihn selber und sein Haus Heil und Ehre zu finden sei, diesen Standpunkt haben daher auch die Antwort des Königs an die Deputation und das Zirkular der königl. Regierung von demselben Tage offen und aufrichtig festgehalten." „Von eben diesem Standpunkte aus sieht Sr. Majestät der König erst jetzt, nachdem die durch jenes Cirkular erbetenen Erklärungen der verbündeten Regierungen erfolgt, und unsererseits die Bestimmungen der in zweiter Lesung beschlossenen Verfassung noch der gründlichsten und sorgsamsten Erwägung unterzogen worden sind, sich in der Lage, seinen definitiven Beschluß über den an ihn ergangenen Ruf der Nationalversammlung auszusprechen." „„Die Erklärungen der deutschen Fürsten und Regierungen haben gezeigt, wie weit die Ansichten namentlich in der Oberhauptsfrage auöeinandergehen, und wie wenig Hoffnung auf Erzielung eines umfassenden Einverständnisses vorhanden war." Während einzelne Fürsten mit einem Vertrauen, welches Sr. Majestät nur mit hoher Genugthuung anerkennen kann, den Wunsch ausgesprochen haben, der König möge die dargebotene Krone annehmen, haben andere in Errichtung eines erblichen Kaiserthums selbst die größte Gefahr für Deutschland erblickt und ihre Abneigung oder ihren festen Entschluß ausgesprochen, einem anderen deutschen Fürsten als Kaiser sich nicht unterzuvrd- 123 neu, die bedeutendsten deutschen Negierungen haben die Verfassung in der Form, wie sie vorliegt, nicht annehmen zu können erklärt." „Dagegen hat eine große Anzahl deutscher Regierungen die Bedenken, welche sie früher mit uns getheilt, jetzt um der Dringlichkeit der Umstände willen aufgeben zu müssen geglaubt, und noch ehe wir die Berathungen mit ihnen eröffnen konnten, sich gegen das Reichsministerium dahin erklärt, daß sie die Verfassung unbedingt anzunehmen und Veränderungen derselben nur auf dem in ihr selbst bestimmten Wege zuzulassen bereit seien. Sie sind dabei von der durch den Erfolg nicht bestätigten Veraussetzung ausgegangen, daß dieselbe durch den Beitritt der übrigen Staaten in ganz Deutschland wirklich zur Geltung kommen werde." „Es ist schon oben angedeutet worden, daß diese Verfassung bei der zweiten Lesung in ihren Grundlagen wesentlich modifizirt worden sei, und zwar nach einer Richtung hin, welche es der königlichen Regierung unmöglich machte, Sr. Majestät die Annahme derselben zu rathen, dies hat das Ministerium schon der eigenen Landesvertretung gegenüber erklärt. Die weitgehenden Bestimmungen des ersten Entwurfs über die Befugnisse der Reichsgewalt zum Eingreifen fast in alle inneren Verhältnisse der einzelnen Länder, welche eine selbstständige Verwaltung der letzteren unmöglich machen, und sie mit der Zeit absorbiren würden, sind nicht beseitigt worden. Die in die Verfassung aufgenommenen Grundrechte enthalten einzelne, so tief eingreifende und in mancher Hinsicht noch zweifelhafte Grundsätze, daß es bedenklich scheinen muß, dieselben, als für alle Zeiten bindend, den einzelnen Staaten aufzudrängen, daneben ist den letzteren durch den Wegfall des ganzen 124 Kapitels von dem Reichsrath jede Mitwirkung bei der Ausübung einer sie selbst so vielfach nahe berührenden Exekutivgewalt genommen, und dennoch ist dem so isolirt und in scheinbar einziger Machtvollkommenheit hingestellten Reichsoberhaupte durch die Annahme des „suspensiven Veto und die Ausdehnung desselben selbst auf Verfassungsver- ändcrungen" in Wahrheit eine Stellung gegeben, bei der weder die Würde, noch die zum Heile des Ganzen wie des Einzelnen erforderliche Macht gewahrt werden könne. „Das konstitutionell monarchische Prinzip" an welchem die große Mehrzahl des deutschen Volkes mit „Liebe und Vertrauen festhält, ist durch diese Stellung in seinem Wesen bedroht, und in Verbindung mit dem alle Schranken niederwerfenden Wahlgesetz erhält die ganze Verfassung dadurch einen Charakter, welcher sie nur als das Mittel erscheinen läßt, um all. mählig und auf anscheinend legalem Wege die oberste Gewalt zu beseitigen und die Republik einzuführen." „Durch die Annahme einer solcher Verfassung würde die königliche Regierung nicht nur die oben als maßgebend bezeichneten Gesichtspunkte gänzlich verläugnet, sondern auch die besonnenen, nach wahrer Freiheit strebenden und konservativen Elemente Preußens und Deutschlands in ihrem .innersten Wesen verletzt haben." .^ „Ein Hinweggehen über diese ernsten Bedenken um des Dranges augenblicklicher Schwierigkeiten und Gefahren willen, , würde um so weniger zu rechtfertigen sein, als es sich nicht allein um die Befriedigung eines augenblicklichen Bedürfnisses, sondern um die Schaffung eines Werkes han- 125 delt, welches durch sein eigenes Wesen Dauer verbürgen und die Zukunft Deutschlands sicher stellen soll." „Sr. Majestät der König hat sich demnach nicht verhehlen können, daß die Vorbedingungen fehlen, welche allein ihm eine Annahme der auf ihn gefallenen Wahl möglich machen konnten; und in ernster Erwägung der Pflichten, welche ihm gegen Deutschland und gegen sein eigenes Land obliegen, sowie der Verantwortlichkeit, welche auf ihm persönlich dabei ruhen würde, hat er sich in seinem Gewissen nicht für berechtigt halten können, an sein Land und Volk diejenigen Anforderungen zu machen, welche diese neue Stellung bedingt haben würde, und hat sich daher mit dem Rath seines Staatsministeriums entschlossen, die auf Grund der in Frankfurt beschlossenen Verfassung Ihm dargebotene „Kaiserwürde abzulehnen."" „Es sind nicht die schweren Pflichten, es sind nicht die Opfer, welche dieselbe ihm auflegen würde, vor denen der König zurückscheut. Deutschland hat von seinen Fürsten jedes Opfer zu fordern, außer dem des Rechtes, der Wahrheit, der Treue; ein solches Opfer würde niemals zum Heile des gemeinsamen Vaterlandes gereichen. Sr. Majestät hege daher auch das feste Vertrauen, daß sowohl die Nationalversammlung wie die ganze deutsche Nation die Gesinnung anerkennen werden, aus welcher sein Entschluß hervorgegangen ist." „Wie der König selbst unter den ersten gewesen ist, aus freier Entschließung zu der Neugestaltung Deutschlands zu einem kräftigen Bundesstaat die Hand zu bieten, so wird er auch der letzte sein, an dem Gelingen dieses großen Werkes zu zweifeln. Preußen wird sich unter keinen Umständen von dem Werk der deutschen Einigung zurückziehen, 126 vielmehr auch jetzt alle Kräfte aufbieten, um dasselbe zu fördern. Die k. Negierung hat zuerst den Weg der Verständigung eingeschlagen, und wenn gleich ihre bisherigen Bemühungen ohne ihre Schuld fruchtlos geblieben sind, so will sie doch denselben nicht aufgeben und erklärt daher ihre fortwährende Bereitwilligkeit, auf jede Verständigung einzugehen. Wie wir schon am 23. Januar die Ansicht ausgesprochen haben, daß die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden deutschen Einheit nicht notwendig sei; so können wir auch jetzt nur an der Ueberzengung sesthalten, daß die Ablehnung derselben durch Sr. Majestät den König keine Gefährdung, vielmehr eine Beförderung dieser Einheit sein werde. „Wenn die Nationalversammlung uns wirklich in gleichem patriotischen Sinne entgegen kommen will, so liegt es noch immer Ln ihren Hand, der Ver- fassungsangelegenheit eine solche Wendung zu geben, daß die Negierungen sich mit ihr verständigen und unter ihrer Mitwirkung und auf dem Wege der Vereinbarung die von einer ruhigen Erwägung der deutschen Verhältnisse geforderten Modifikation zu Stande kommen können."" „Daß es überhaupt möglich sein müsse, auf die Be- rathung der Verfassung noch einmal zurückzukpmmen und Modifikationen derselben ins Auge zu fassen, wird, glauben wir, schon darum die Nationalversammlung selbst nicht verkennen, weil sie sich nicht wird verhehlen können, „daß der s. 1 der Verfassung in jedem Falle sich nur durch Gewalt auf dem Wege des Kriegs oder der Revolution," würde ins Leben führen lassen; eine Aufgabe, welche die Nationalversammlung sich so wenig stellen wird, wie irgend ei» deutscher Fürst es thun könnte." 127 „Indem — ersuche ich Sie, diese Mittheilung im Namen der königl. Regierung abschriftlich zur Kenntniß der provis. Centralgewalt und durch dieselbe der Nationalversammlung zu bringen." „Der Ministerpräsident: Grafv. Brandenburg." Die Zirkularnote lautet: „In dem Zirkular vom 3. d. M. ist die Hoffnung ausgesprochen, daß die k. Regierung binnen 14 Tagen im Stande sein werde, eine definitive Erklärung über die deutsche Sache abzugeben." „Nachdem dieser Zeitraum verstrichen, hat das königl. Staatsministerium, um keinem Zweifel über seine Ansicht und seine Aufrichtigkeit Raum zu lassen, es für seine Pflicht gehalten, schon am 21. resp. 23. d. M. den preußischen Kammern zu erklären, wie cs Sr. Majestät dem Könige nicht zur Annahme der unveränderten von der deutschen Nationalversammlung beschlossenen Verfassung rathen könne. Die definitive Entscheidung Sr. Majestät hat aber um einige Tage sich verzögern müssen, weil noch nicht alle deutschen Regierungen sich ausgesprochen hatten. Die Entschließung Sr. Majestät ist nunmehr erfolgt, und Ew. re. erhalten anliegend Abschrift der deßfallsigen Erklärung, wie sie unserm heutigen Datum an den k. Bevollmächtigten bei der provis. Centralgewalt ergangen ist, um durch den letzteren der Nationalversammlung mitgetheilt zu werden." „Indem wir dies zur Kenntniß der deutschen Regierungen bringen, glauben wir, daß die Gründe, welche den Entschluß Sr. Majestät bedingten, keiner weiteren Ausführung bedürfen, und wir können nicht zweifeln , daß jede deutsche Regierung dem erhabenen Sinne Sr. Majestät, seiner Bundestreue gegen die verbündeten deutschen Staa- 128 ten, und seiner uneigennützigen Gesinnung werde Gerechtigkeit wiederfahren lassen." „Die königl. Regierung verkennt dabei keineswegs den Ernst und die Gefahren des Augenblicks, sie hofft, daß auch die übrigen deutschen Regierungen dieselben mit vollem Bewußtsein ins Auge fassen, daß das Bedürfniß der Nation nach größerer Einigung und Kräftigung befriedigt werden muß, auch nachdem die in Frankfurt zunächst von der Versammlung angestrebte Form sich als unmöglich erwiesen hat, wird jedem Besonnenen als unabweisbare Nothwendigkeit erscheinen, und sie vertraut darauf, daß die anderen deutschen Negierungen ihr dazu die Hand bieten werden. „Sie hat in ihrer nach Frankfurt gerichteten Erklärung noch einmal eine Möglichkeit in Aussicht stellen wollen, daß die Nationalversammlung selbst von dem von ihr betretenen Wege zurückkommen und die Hand zu Abänderungen der Verfassung bieten möchte, so daß dennoch das Werk der Vereinbarung und Verständigung mit ihr zu Stande käme, daß dies für die Beruhigung der Nation höchst wünschenswertst und daher im Interesse der Regierungen wäre, darüber wird nicht leicht ein Zweifel gehegt werden."" „Aber sie verhehlt sich nicht, wie wenig'Aussicht dazu vorhanden ist, daß diese Hoffnung verwirklicht werde, und alle deutschen Staaten werden nyt ihr auf den entgegengesetzten Fall gefaßt sein müssen — zugleich aber auch darauf, daß durch ein starres Festhalten der Versammlung an ihren bisherigen Beschlüssen in manchen Ländern gefährliche Krisen hervorgerufen werden können, diesen gemeistrsam, ernst und kräftig entgegenzutreten, womöglich 129 aber sie durch ein entschiedenes Handeln und Vorwärtsgehen zu verhindern, ist die Aufgabe und Pflicht der Regierungen Deutschlands." „Die k. Negierung ist dazu in vollem Umfange bereit." „Im festen Vertrauen auf die Zustimmung, die ihr von allen gesunden und redlichen Elementen im eignen Lande zuTheil werden wird, ist sie darauf gefaßt, den zerstörenden und revolutionären Bestrebungen nach allen Seiten hin mit Kraft und Energie entgegenzutreten, und wird ihre Maßregeln so treffen, daß sie den verbündeten Regierungen die etwa gewünschte und erforderliche Hülfe rechtzeitig leisten könne. Die Gefahr ist eine gemeinsame, und Preußen wird seinen Beruf nicht verleugnen, Ln den Tagen der Gefahr einzutreten, wo und wi.e es Noth thut." „Wir gehen von der von allen Bessern geteilten Ueberzeugung der Notwendigkeit aus, daß der Revolution in Deutschland ein Ziel gesetzt werde. Ihre Kraft kann aber vollständig nur dadurch gebrochen werden, daß sie keinen Vorwand mehr findet, durch welchen sie die Gemüther der Bessern im Volk über ihre wahren Absichten und Endzwecke täuschen könne. Dieses Ziel kann nicht durch passives Abwarten und durch partiellen Widerstand erreicht werden, sondern nur durch thätiges Eingreifen und Handeln." „Die königl. Regierung batte in ihrer Zirkulardepesche 9 130 vom 3. d. M. den Weg angedeutet, auf welchem sie damals vermittelst gemeinsamer Berachungen in Frankfurt, zu dem erstrebten Ziele glaubte hinwirken zu können; dieser Weg hat sich inzwischen als nicht mehr möglich erwiesen, sowohl davurch, daß mehrere der größern deutschen Staaten es ablehnten, auf diese Berathungen in Frankfurt überhaupt einzugehen, und an denselben Theil zu nehmen, als auch dadurch, daß die Mehrzahl der übrigen Negierungen unter Beseitigung der von ihnen selbst gehegten Bedenken, sich beeilten ihre Adhäsion an die Frankfurter Beschlüsse und ihre Annahme der dort beschlossenen Verfassung zu erklären. „„Wir müssen nunmehr wünschen, daß diejenigen deutschen Regierungen, welche zu weiteren Berathungen über „„den jetzt einzuhaltenden Gang und die fernere Entwicke- „„lung des Verfassungswerkes mit Preußen geneigt sind, „„sich direkt hierher nach Berlin wenden mögen , und em- ,„,weder eigene Bevollmächtigte hierher senden, oder ihre „„Gesandten mit Instruktionen versehen, um sich mit der „„königl. Negierung zu verständigen, welche letztere in „„diesem Falle bereit ist, ihre Ansichten umfassend darzu- „„legen und mit Vorschlägen entgegenzukommen."" „Die Haltung und die weiteren Beschlüsse der Nationalversammlung , nachdem ihr der Entschluß Sr. Majestät des Königs bekannt geworden, werden in der allernächsten Zeit ergeben, in wie weit noch „auf eine Verständigung mit derselben und ein Mitwirken ihrerseits zu dem angestrebten Ziele zu hoffen ist." „Die königl. Regierung hat immer an der Ueberzeugung festgehalten, daß die Verfassung Deutschlands, wenn sie die Keime einer günstigen Entwickelung und die Bürgschaft 131 der Dauer in sich tragen soll, durch das Zusammenwirken der Negierungen und der Vertreter der deutschen Nation zu Stande kommen müsse. Sie bleibt diesem Grundsatz auch jetzt und sür die Zukunft treu. „„Sollte es sich her- „„ausstellen, daß jede Hoffnung auf die Mitwirkung der „„Nationalversammlung Ln ihrer jetzigen Gestalt aufgegeben „„werden müßte, so hält sie es nur um so mehr für „„die Pflicht und die Ausgabe der deutschen Regierungen, „„dem Bedürfnisse der deutschen Nation bald eine volle „„und umfassende Befriedigung zu gewähren, indem sie „„derselben ihrerseits eine Verfassung darbieten, welche „„dem Begriffe des Bundesstaates entsprechen und durch „„eine wahrhafte Vertretung des Volkes dem letzteren die „„Gewißheit einer gesetzlichen Mitwirkung erhalte. Der „„Entwurf einer solchen Verfassung würde die Arbeit einer „„solchen Nationalversammlung wieder aufnehmen und nur „„die in dieselbe durch eine Verknüpfung unglücklicher Um- „„stände eingedrungenen zerstörenden Elemente beseitigen, „„sie wird also jedenfalls auf der Errichtung einer kräfti- „„gen und einheitlichen Exekutivgewalt und einer Nativnal- „ „Vertretung im Staatenhaus und Volkshaus mit legislativen Rechten basirt sein müssen. Indem wir diese „„Grundzüge festhalten, können wir das Einzelne der „„weiteren Berathung überlassen, zweifeln nicht, daß aus „„dem einmüthigen Streben nach dem großen Ziel und der „„allseitigen Erkenntniß dessen, was der Nation Noch thut, „„ein Werk hervorgehen werde, welchem auch die alsdann „„in kürzester Frist zur Revision dieser Verfassung zusam- menzurufenden beiden Häuser eines deutschen Reichs- „„tags ihre Anerkennung und Zustimmung nicht versagen „„werden."" 132 „Wir müssen daher den deutschen Regierungen den dringenden Wunsch ausdrücken, daß sie nur durch die Sendung von Bevollmächtigten oder durch Ertheilung von Instruktionen, bald in den Stand setzen mögen, eine weiter eingehende Verhandlung eröffnen zu können." Diese Aufklärungen über den Stand der Verfassungsfrage bedürfen kaum einer Eregese. Preußen erklärt mit dürren Worten: die Nationalversammlung hat uns nicht gehorcht, sie hat vielmehr ihre Verfassung noch demokratischer gemacht, als sie es war. Wir haben ihr noch einmal Gelegenheit geben wollen, zum Gehorsam zurückzukehren — allein dies geschah nur, um Zeit zu gewinnen; wir wissen, daß dieser Schritt keinen Erfolg haben wird. Unsere Politik ist deßhalb die der Gewalt — wir sind gerüstet, alle Mittel zur Beendigung der Revolution zu ergreifen. Diese Mittel bestehen darin, daß wir alsbald die Centralgewalt in die Hand nehmen, sodann die ungehor- > same Nationalversammlung auseinander jagen und eine Verfassung oktroyiren. Herr v. Gagern war außer sich über diese unverschleierte Reaktion mit Waffengewalt. Er protestirte in einem Schreiben an die Nationalversammlung gegen die Anmaßung Preußens — die Befugnisse der Centralgewalt usurpiren zu wollen. Was die Drohung mit einer oktroyirten Verfassung betrifft, so entsann sich der Reichsminister nicht mehr der Motive seines berüchtigten Programmeö — obgleich er sein Friedensprinzip durch unschuldige Protestationcn in keiner Weise gefährtet hätte, er hatte nicht einmal eine Protestation für die von ihm seiner Zeit proklamirte Volks- fouveränität. Die Nationalversammlung gerieth darüber mit der Centralgewalt in die Haare, daß diese nichts thun 133 wollte, allein die Centralgewalt achtete so wenig darauf, daß der Reichsverweser ein Ministerium Grävell bestellte, welches in direktem Widerspruche mit der Nationalversammlung stand. Preußen hatte somit, was es wollte und zauderte durchaus nicht, seine Plane zu realisiren. Nachdem die preußischen Bajonette die Erhebung Sachsens niedergeworfen hatte, erschien am 14. Mai folgender königl. preußischer Erlaß: „Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen, verordnen auf den Antrag unseres Staats- Ministeriums hiemit was folgt: 1) Das Mandat der auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April 1848 und unserer Verordnung vom 11. letzterm Monats im preußischen Staat gewählten Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung isterloschen. 2) Den Abgeordneten ist unsere gegenwärtige Verordnung durch unseren Bevollmächtigten in Frankfurt zur Nachachtung und mit der Weisung zuzustellen, sich jeder Theilnahme an den weiteren Verhandlungen der Versammlung zu enthalten." Die Gründe dieser Nückberufung sollen in dem Schreiben des Staatsministeriums an den König liegen. Dieses Schreiben erklärt als die Grundlage für den Bestand der Nationalversammlung den obengenannten Bundesbeschluß und Verordnung der preußischen Regierung; erklärt, daß in der Zurückweisung der Vereinbarung von Seiten der Nationalversammlung eine Ueberschreitung ihrer Befugnisse, in dem Versuche zur Durchführung der Verfassung eine Verletzung von Recht und Gesetz liegt, daß dadurch die Nationalversammlung in Frankfurt ihr Mandat selber vernichtet, ihr bisheriges Recht verleugnet und aufgehoben 134 habe — und daß sie deßhalb nicht mehr als die Vertreterin der deutschen Nation zu betrachten sei. Eine Anerkennung und Beachtung der Verhandlungen dieser Versammlung können von Seiten Preußens um so weniger stattfinden, als die Nationalversammlung Preußens Einschreiten in Sachsen als einen Bruch des Reichsfriedens bezeichnet und dadurch sich eine Verleugnung und Verletzung der bundesgesetzlich feststehenden Rechte und Pflichten der Mitglieder des deutschen Bundes behalte und die Einflüsse klar zeige, denen diese Versammlung ausgcsetzt sei. An diesen Schritt reihte sich ein weiterer nicht minder wichtiger. Preußen erklärte der Centralgewalt, das es dieselbe nicht mehr anerkenne, und forderte dieselbe auf, ihr Amt in Preußens Hände nieder zu legen. Die erste Aufforderung hiezu erfolgte bereits am 8. Mai, die definitive Erklärung am 23. Mai, als der Reichsverweser sich weigerte, Preußens Begehren zu willfahren. Ich hebe einige Stellen aus der Instruktion des preußischen Gesandten hervor, um nachzuweisen, wie perfid und alles auch nur anscheinend rechtlichen wie gesetzlichen Bodens entbehrend, Preußens Verfahren ist. „Ich muß schon jetzt einen Punkt hervorheben, in welchem die königl. Regierung, ohne weitere Autorisation von der Centralgewalt abzuwarten, sich zu selbstständigem Handeln genöthigt sieht. Das Verhältniß zu Dänemark kann nicht länger den Folgen der schwankenden und unsicher« Stellung preis gegeben werden, in welche die Centralgewalt sich hat hineindrängen lassen, und die königl. Negierung hat sich deßhalb entschlossen, die Kriegführung und die Unterhandlung selbstständig in die Hand zu nehmen, wobei 135 sie im Einverständniß mit den Regierungen handeln wird, welche sich ihr anzuschließen „bereit erklärt haben."" „Auch formell ist die Centralgewalt in diesem Augenblicke nicht mehr im Stande, die Angelegenheit weiter zu führen. Das Gesetz vom 28. Juni v. I., welches ihre rechtliche Stellung definirt, verordnet Art. 4 über Krieg und Frieden und Verträge mit auswärtigen Mächten, beschließt die Centralgewalt im Einverständniß mit der Reichsversammlung. Nachdem die königl. Regierung sich durch die letzten Schritte der Reichsversammlung genöthigt gesehen, gegen jede Bedeutung ihrer weiteren Beschlüsse Protest einzulegen und die preußischen Deputaten abzuberufen, hat die Reichsversammlung uns gegenüber keine rechtliche Eristenz mehr, und ein Einverständniß der in Frankfurt etwa noch forttagenden Vertreter der übrigen deutschen Länder mit der Centralgewalt würde für uns ohne alle Bedeutung sein. Von unserem Standpunkt aus müssen wir also erklären, daß der Centralgewalt für jene Fragen die Bedingung ihrer Aktion fehlt, und wir also weiteren Anordnungen derselben in Bezug auf Krieg und Frieden oder den Verhandlungen mit Dänemark keine Folge leisten, auch unsere Truppen in den Herzogtümern nicht länger unter den Befehlen der Centralgewalt lassen und der Gefahr aussetzen können, Anordnungen gehorchen zu müssen, welche aus dem Einverständniß mit einer auf keinem gesetzlichen Boden bestehenden Versammlung hervorgegangen wären, dies ist um so mehr der Fall, da das Ministerium der provisorischen Centralgewalt nach eben jenem Gesetze der Reichsversammlung verantwortlich sein soll, es ist klar, daß wir den Regierungshandlungen eines Ministeriums, welches der von uns nicht mehr anerkannten Versammlung 136 verantwortlich zu sein durch sein Verbleiben fortfährt, keine Giltigkeit mehr beilegen können." Bei der Rückberufung der Abgeordneten beruft sich die Regierung auf die Bundesbeschlüffe, ohne sich daran zu erinnern, daß gerade durch die Bundesbeschlüsse auch der Bundesversammlung oder ihrer Nachfolgerin in der Gewalt eine Rückberufung nur allein zuftehen könnte. Hier beruft sich die Regierung auf ein Gesetz der Nationalversammlung, das sie nie anerkannte, dem sie durch Betheiligung an der 71. Sitzung der Bundesversammlung,, sowie der Rechtsübertragung an den Reichsverweser direkt widersprochen, ohne sich des Widerspruchs zu entsinnen, der gerade bezüglich der in Frage stehenden Rechtsbefugniffe — wie ich oben nachgewiesen — bestand. Preußen hatte sich jetzt schon mit Hanover vereinigt, wie es aus der anderen Seite Sachsen in der Hand hatte, der übrigen kleineren Mächte konnte es sicher sein, sogar Würtemberg mit eingeschlossen, dessen protestantische Bevölkerung für Baiern und Oestreich keine Sympathieen hat. So wurde denn am 24. Mai bereits der Drei königvertrag abgeschlossen, dessen Tendenz eine doppelte war: einerseits die monarchische Sicherung, d. h. mit anderen Worten das Ende der Revolution und die faktische Ueber- nahme der Centralgewalt, anderseits die Octropirung der bereits längst entworfenen und unter den drei Königen vereinbarten Reichsverfassung — also im Ganzen gerade das, was die so eben angeführten baierischen Noten besagten. Ueber diesen Zweck kann um so weniger ein Zweifel entstehen, als nicht blos alle früheren Entwickelungen der preußischen Politik direkt darauf hinausgingen, sondern auch direkte Erklärungen es bestätigen. Ich anticipire zur Nach- 137 Weisung dessen die Darstellung der Verhältnisse zwischen dem s. g. Neichsverweser und der preußischen Negierung (beziehungsweise dem Bunde der drei Könige). Von den früher angezogenen Noten an berichten die Verhandlungen zwischen diesen beiden Faktoren bis zum 17. und 20. Juni. Am ersten dieser Daten übersendete der s. g. Reichsministerial- präsident eine Note an die preußische Regierung, in welcher das Verhältniß der Reichsgewalt folgendermaßen dargestellt wird: „Die Centralgewalt hindert die verbündeten Regierungen nicht an der Handhabung und Ausführung ihrer Bundesangelegenheiten. Sie wirkt mit ihnen überall zusammen, wo dieses Bündniß die Bundesgewalt noch nicht ersetzt. Die verbündeten Regierungen erkennen dagegen in der Centralgewalt das Band der noch in verschiedenen Richtungen beharrenden Staaten Deutschlands und gewähren ihr bereitwillig die bundesgemäße Unterstützung da, wo nicht das Auftreten der verbündeten Regierungen, sondern dasjenige der Centralgewalt nothwendig und wünschens- werth erscheint." Das preußische Ministerium antwortete hierauf höflich aber durchaus ablehnend, indem es namentlich hervorhvb, man müsse die Sachlage klar in's Auge fassen, indem aus der unklaren Auffassung nur Schlimmes erfolgen könne. Die Centralgewalt hat später noch einmal protestirt — allein ihre Protcstationen waren fruchtlos — sie hatte keine hinreichende Gewalt hinter sich, ja sie befand sich nicht einmal auf einem rechtlichen Standpunkte. Die Nationalversammlung hatte sie abdecretirt, und war noch dazu selbst aufgelöst — wie konnte ihre Erekution noch bestehen? Der deutsche Bund durch das Gesetz vom 28. 138 Juni 1848 aufgelöst und seine Rechtsübertragungen null und nichtig. Während Preußen einen vollkommen revolutionären Standpunkt einnahm und sich durchaus nicht scheute, je nach Nothwendigkeit den dialektisch rechtlichen Grund und Boden zu wechseln, um den Consequenzen des einen oder anderen nicht auf sich anwenden zu müssen. Kurzsichtige Politiker glaubten zwar mit der prinziplosen und wächsernen Zeitungsargumentation trotzdem in dem Reichsverweser einen Angelpunkt der fortdauernden Revolution zu finden — allein es bedarf wahrlich keines großen Scharfsinns und keiner delphischen Divinationsgabe, um einzusehen, daß von Seiten des Volkes ein Anklammern an den Reichspolizeistab nie erfolgen kann; daß von Seiten der zwei süddeutschen Staaten aber hinter die gewaltlose Rechtsprotestation nach Lage der Dinge keine Gewalt gestellt werden kann. Die Noten vom 17. Juni athmen bereits das Gefühl der Gefahr Oestreichs aus, erwägt man vollends, daß das besiegte Ungarn die Schwäche des blos octroyirten Kaiserstaates unbedingt blosstellen und die Charte vom 4. Merz zerreißen muß, daß die Gerüchte über die „Abtretung" der Centralgewalt und die Annäherung Oestreichs an Preußen bereits mehr als blos wahrscheinlich geworden sind, so wird man kaum mehr an der Richtigkeit des Satzes zweifeln, mit dem ich die Darstellung der „Nationalversammlung" oben schloß. Ich komme auf den Dreiköm'gsvertrag zurück. Seine inneren Organismen sind: die Vereinbarung der fürstlichen Regierungen gegenüber dem Volke, das Prinzip der Oc- troyirung. Erstere wird vermittelt durch einen Verwaltungsrath als Bundesbehörde; letzteres wird scheinbar modificirt durch die Zusage einer Revision durch den zu 139 berufenden Reichstag; die Scheindebatte glaubt man nicht vermeiden zu können — daß sie mehr nicht ist, als eine solche, kann man aus dem Vorgänge der preußischen Revidenten-Kammer ersehen. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß das Prinzip des Dreikönigvertrages erhalten wird — daß die vereinbarte Verfassung keine Abänderungen durch die Regierungen selbst erleiden sollte, scheint mir unwahrscheinlich und zwar aus zwei divergirenden Gründen: Entweder wird Preußen die Institutionen des Einheitsstaates mehr begünstigen — oder die Einheit wird durch eine Annäherung an Oestreich — namentlich gegen Baiern noch schwächer, als sie ist. — Das letztere ist indessen minder zu erwarten, als das erstere. Jedenfalls ist diese Verfassung ein Grund der revolutionären deutschen Entwickelung, und deßhalb nothwendig in ihren Hauptpunkten zu erörtern. Ich gehe auf diese Erörterung über, indem ich die Differenzen der octroyirten Verfassung und der durch die Nationalversammlung beschlossenen hervorhebe. 1) Das Gebiet des deutschen Reiches soll bestehen ans dem Gebiete derjenigen Staaten, welche dem Bunde beitreten. Die Verhältnisse zu Oestreich bleiben der künftigen Verständigung überlassen. 2) Umfang der Reichsgewalt. Derselbe ist im Wesentlichen mit dem durch die Reichsverfassung der Nationalversammlung gegebenen gleich. 3) Das Reichsoberhaupt besteht aus dem Reichö- vorstande an der Spitze eines Fürstencollegiums. Die Reichsvorstandschaft hat die Krone von Preußen — das Fürstencollegium besteht aus 6 Stimmen: Preußen und Baiern, sowie 4 Gruppen der übrigen Staaten. Der 140 Reichsvorstand ist zur Zeit des Reichstags am Sitze der Regierung, er übt seine Gewalt durch Minister, welche verantwortlich und von ihm ernannt sind. Er hat alle Befugnisse, welche dem Kaiser beigelegt sind. Nur übt er das Recht des Gesetzesvorschlages mit dem Fürstencollegium aus, welches nach Stimmenmehrheit entscheidet — in diesem Collegium präsidirt er, oder Ln seiner Verhinderung Baiern. Das Veto des Neichsvorstandes ist ein absolutes. 4) Reichstag. Das „Staatenhaus" ist so zusammengesetzt, wie es die Verfassung der Nationalversammlung für den Fall des Ausschlusses Oeitreichs bestimmt, mit Ausnahme des Umstandes, daß das Großherzvgthum Hessen nur 7 Stimmen haben soll. Die durch Volksvertretung der Staaten zu ernennenden Mitglieder werden bei der Existenz zweier Häuser „hälftig durch jedes derselben" gewählt. Die Mitglieder des „Volkshauses" wer- ^ den auf vier Jahre gewählt. Ein Reichstagsbeschluß ! kann nur durch die Uebereinstimmung der beiden Häuser einerseits, des Neichsvorstandes und Fürstencollegiums andererseits gültig zu Stande kommen. Bei der Feststellung des „Reichshaushaltes" treten andere Bestimmungen ein: a) die Büdgetperiode ist „3 Jahre", statt „eines" Jahres, b) Statt daß das Volkshaus allein die definitive Beschlußfassung bezüglich des Budgets, dagegen das Staatenhaus nur das Recht zu Erinnerungen und Ausstellungen hatte — bestimmt die octroyirte Verfassung: ein endgiltiger Beschluß kann nur durch „die Uebereinstimmung beider Häuser" zu Stande kommen. Die „Geschäftsordnungen" der Häuser sollen nicht durch jedes derselben selbstständig, sondern es soll eine Geschäftsordnung 141 unter Zustimmung „beider Häuser" gemacht werden. Die „Reichsminister" können Kommissarien statt ihrer in die Häuser senden. 5) Bezüglich der Grundrechte finden sich folgende Abänderungen: u) Der einleitende Z. lautete in der Fassung der Nationalversammlung: Sie (die Grundrechte) sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufhebcn oder beschränken können. Die oetroyirte Verfassung bestimmt: „Sie dienen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm und werden ihre Anwendung auf deren besondere Verhältnisse in den Gesetzgebungen dieser Staaten finden, b) Bei der Bestimmung der Standesgleichheit ist der Saß weggefallen: der Adel ist als Stand aufgehoben. Deßgleichen die Aufhebung der Titel und das Verbot der Annahme fremder Orden, c) Die Todesstrafe ist nicht abgeschafft, ci) Bezüglich der Presse ist weggefallen das Verbot der vorbeugenden Maßregeln mit Ausnahme der Censur, also: Concesfionen, Sichcrheitsbestellun- gen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs, o) Bei der Bestimmung der Glaubens- und Gewissensfreiheit fiel weg der Satz: Niemand ist verpflichtet seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren. Bezüglich der Religionsgesellschaften ist statt der Bestimmung, es seien dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen, die folgende eingeschoben: bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohl- thätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds, k) Bei der Bestimmung der Lehrfreiheit fiel weg 142 der Satz: das Unterrichts- und Erziehungswesen ist der Beaufsichtigung der Geistlichkeit enthoben, g) Bezüglich des Versammlungsrechtes verheißt die vctropirte Charte - ein Gesetz zur Regelung der „Ausübung" dieses Rechtes im Interesse der öffentlichen Sicherheit. — — d) Bei den Eigenthumsbestimmungen ist weggefallen der Satz: jeder Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden und von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern, den Einzelstaaten bleibt es überlassen, die Durchführung des Grundsatzes der Theilbarkeit alles Grundeigenthumes durch Uebergangsgesetze zu vermitteln. Statt dessen heißt es: die Bestimmungen über die Veräußer- lichkeit und Theilbarkeit des Grundeigenthumes, sowohl unter Lebenden und von Todes wegen, bleiben der Gesetzgebung der Einzelstaaten überlassen, i) Bei den Bestimmungen über die Rechte der Volksvertretung der Einzelstaaten ist das Recht des Gesetzesvorschlags, der Beschwerde ic. nicht jedem Hause besonders zugetheilt. 6) In den Bestimmungen über die Gewähr der Verfassung findet sich: a) statt der Beeidigung des Kaisers — jetzt Reichsvorstandes — inder Sitzung desReichs- tages nur die erste Beeidigung in dieser Weise und jede weitere aber in versammeltem Fürstenkollegium angeordnet, b) es fehlt die Bestimmung, wornach der Reichsvorstand erst nach geleistetem Eide Regierungshandlungen vornehmen könnte, c) Für den Fall des Kriegs oder Aufruhrs können nicht blos die Bestimmungen der Grundrechte über Verhaftung, Haussuchung und Versammlungsrecht, sondern auch über Gerichtsstand und Presse außer Kraft gesetzt werden. 143 Statt der hierbei gegebenen Bestimmung: „Wenn dieselben (nämlich Reichstag oder Landtag) nicht versammelt sind, so darf die Verfügung nicht länger als 14 Tage dauern, ohne daß dieselben zusammengerufen und die getroffenen Maßregeln zu ihrer Genehmigung vorgelegt werden," heißt es in der octropirten Verfassung ganz einfach: „Wenn dieselben nicht versammelt sind, so müssen bei ihrem Zusammentreten die getroffenen Maßregeln ihnen sofort zur Genehmigung vorgelegt werden." 7. Total verschieden in jeder Beziehung ist das Wahlgesetz der octropirten Verfassung von dem der Nationalversammlung. Während dieses keinen Census beachtet, direkte Wahlen constituirt, das durchschnittliche Alter der Volljährigkeit als das Alter politischer Mündigkeit bezeichnet, bestimmt das octropirte Wahlgesetz indirekte Wahlen, Wählbarkeit bei 30 Jahren, verlangt dreijährige Ansässigkeit, den Nachweis, daß der Wähler nicht mit der letzten Rate der direkten Steuern im Rückstände sei und gibt endlich eine Eintheilung der Volksvertretung nach Maßgabe der Steuercapitalien, so daß das Gesammtsteuercapital in drei gleiche Theile getheilt, die höchstbesteuertsten Besitzer des einen Drittels, die mittelbesteuerteu des zweiten, und die wenigstbesteuerten des dritten Drittels, je ein Drittheil der Wahlmänner stellen. Auch soll keine geheime, sondern offene Stimmgebung zu Protokoll stattfinden. 8. Außer diesen Differenzpunkten sind noch zwei anzuführen: Es fiel bei der Verfassung des Dreikönigvertrages die Ausdehnung der legislativen Competenz hinweg, wie sie die Nationalversammlung sogar nur unter den erschwerenden Formen der Verfassungsabänderung doch wenigstens ausdrücklich bestimmte; und die ordentlichen Lasten des 144 Neichshaushaltes sollen nur durch Matricularbeiträge, nicht zunächst durch die Zoll-Einkünfte re. bestritten werden. Bei der Kritik dieser Verfassung sind im Wesentlichen zwei Gesichtspunkte festzuhalten und darnach die Fragen zu beantworten: wie verhält sich der neue Entwurf zu der Collectivnote vom 28. Februar, wie verhält sich die octro- yirte Verfassung zu der von der Nationalversammlung beschlossenen bezüglich der in beiden zugestandenen Volksrechten? Der wesentlichste Einwand gegen die Verfassung der Nationalversammlung ging, wie oben erörtert, gegen das in derselben liegende Bestreben nach einem Einheitsstaate, im Gegensätze zu dem Bundesstaate, und die Note bezeichnet als Träger dieses Bestrebens einerseits das Institut des Kaiserthumes, die Begrenzung der Reichsgewalt und den Mangel an der nöthigen Garantie der Forteristenz der Sonderstaaten. Statt des Kaiserthumes ist jetzt die preußische Reichs- vorstandschast eingeführt, die Rechte derselben sind bis aus einen Punkt dieselben, wie die des Kaiserthumes; lediglich die gesetzgebende Gewalt ist in der Hand des Fürstencollegiums mit dem Reichsvorstande gemeinschaftlich — die physische Gewalt dagegen in der alleinigen Hand Preußens. Die Competenz der Reichsgewalt in allen wesentlichen Punkten dieselbe, namentlich die wichtige Frage über die verschiedenen Organe der Reichsverwaltung durchaus nicht entschieden. Als Organ der Forteristenz der Sonderstaaten ist setzt der Fürstenrath mit sechs Stimmen gegeben, welche eine lediglich abwehrende Gewalt gegen gesetzliche Attentate auf die politische Spaltung Deutschlands besitzen, während eine 145 t reaktionäre Bestimmung zum Nachtheile Preußens im schlimmsten Falle an dem Veto des Reichsverwesers scheiterte, i „Geben die Dinge einen gesetzlichen Gang und können § die kleineren Staaten dem organischen Einflüsse der Reichste vorstandschast widerstehen, so kann man sich dem Wahrte - hingeben, die Zerklüftung Deutschlands könne noch weiter - bestehen. Wenn aber das Volk von innen, und die preus- - fische Hegemonie von außen sich nicht bald in einen recht r gesetzlichen Weg hineingewöhnt, werden die kleinen Herren K bald einsehen, daß eine Pension immerhin etwas Siche- , res ist." Und diese letzterwähnte Gefahr dürfte um so - näher sein, als Preußen das System der liberalen Co- t quetterie genau kennt und in dem Fürstencollegium einen ) bequemen Schild gegen die Anfeindungen des Volkes besitzt, r Es darf nur seiner im Anfänge meiner Schrift erwähnten Politik getreu bleiben. - Was aber den Standpunkt des Volksrechtes betrifft, so f finden wir uns in dieser neuen Verfassung mit neuen un- ) geheuren Verschanzungen der absoluten Monarchie umgeben. - Die Volksvertretung wird auf 4, nicht auf 3 Jahre ^ gewählt — hiedurch die geordnete und gerade deshalb auch bildende Appelation an das Volk beeinträchtigt, i Das Staatenhaus, in seiner Majorität absoluter Ver- : treter des Fürstenthums, erhält in dieser Richtung neues t Gewicht, da nun die durch die Volksvertretung der Einzelstaaten zu wählenden Mitglieder nicht mehr durch die Ma- t jorität der beiden Kammern zusammen, sondern hälftig : durch eine privilegirte Minorität gewählt wird, deren con- f servative Färbung mit der Abneigung gegen jede durch- : greifende Veränderung verbunden ist. Als neuer legislativer Faktor das Fürstencollegium mit 10 146 gleichen Rechten, wie die des Volkes, ein unbedingt monarchisches und antidemokratisches Element. Statt des suspensiven Veto's des Kaisers, das absolute des Reichsvorstandes. Der letzte Schatten einer s. g. Büdjetperiode noch verkürzt, indem man die Dauer dieser Periode erweiterte — obgleich sie nicht einmal mit der Dauer einer Volksvertretung übereinstimmt, obgleich man offenbar diese letztere auch deßhalb von 3 auf 4 Jahre erweiterte, um diese Uebereinstimmung zu vermeiden. Hiezu kommt, daß das Institut des Belagerungszustandes zur „Gewähr der Verfassung" in seiner intensiv monarchischen Wirksamkeit noch dadurch verstärkt ward, daß man das Recht der Preßfreiheit und des Gerichtsstandes gleichfalls versehmte und sich über die Nothwendigkeit einer Zustimmung von Seiten der Volksvertretung kurzer Hand hinaussetzte. Hiezu kömmt ferner die direkte und indirekte Beeinträchtigung der absoluten Volksrechte mit Einschluß des Wahlrechtes, als letzter Grundbedingung einer bloßen Aeußerung des Volkswillens. Noch weit wichtiger aber ist der Keim der Demoralisation, welcher durch die königliche Verfassung in das Volk geschleudert wird, der einerseits die Masse des Volkes dem Jesuitiömus in die Hand liefert, der andererseits seine Kraft in socialem Kampfe zu Grunde gehen läßt. Ich hebein dieser Beziehung hervor: die anscheinende Liberalität in Sachen des Glaubens. Während man bas Recht der Vereinigung in politischer Beziehung unter die schärfste Controle stellt, läßt man es in religiöser Beziehung vollkommen fessellos, garantirt ihm eine Wirksam- 147 keit, welche nicht zu überwachen und nicht zu paralysiren ist — die Erziehung des Volkes. Gerade zu diesem Endzwecke sichert man den religiösen Gesellschaften ihre Fonds, während man verpflichtet wäre, die Bildung des Volkes kräftig in die Hand zu nehmen und alle dazu bestehenden Anstalten unbedingt an den Staat zu ziehen. Es bedarf keines besonderen Urtheiles über das Liebäugeln der preus- sischen Radowitz'schen Politik mit dem Jesuitismus; sollte sie wirklich in Kraft treten, ihre Urheber selbst würden bald erschrecken vor den Folgen ihrer Kurzsichtigkeit. Ich hebe ferner hervor die Pflege vorhandener Standesunterschiede. Man hebt den Adel als Stand nicht auf und behauptet, Standesvorurtheile und Standesvorrechte beständen nicht länger. Es wäre unfruchtbar, über den nominellen Adel den Stab zn brechen, allein diese Scheu vor einem Angriff gegen den Adel hängt mit bestimmten Vorrechten zusammen, welche man nicht aufgehoben wissen will, und dadurch gewinnt jene Scheu eine große Bedeutung in socialer und rein politischer Richtung. Man überläßt die Bestimmungen über die Theilbarkeit oder Untheilbarkeit des Grundeigenthums ebenso wie die Ver- äußerlichkeit desselben der Legislation der Einzelstaaten, nnd anerkennt dadurch denjenigen Grundsatz, auf welchem der Adel allein basirt ist, der den Adel nothwendig politisch bevorrechtet. Diese Tendenz läßt sich in keiner Weise leugnen, da es unbestreitbar ist, daß die Agrarverhältnisse in ganz Deutschland mit ganz unbedeutenden Ausnahmen die Anerkennung der von der Nationalversammlung aufgestellten Maxime verlangen, und diese geringen Ausnahmsfälle einer nothwendigen Gebundenheit größerer Bodenstrecken höchstens einer besonderen gesetzlichen Bestimmung und nicht 148 einmal eigentlicher Uebergangsgesetze bedurft hätten. Ganz abgesehen hier davon, daß eine gesunde Politik in wirklicher Erwägung des conscrvativen Elementes des Grundbesitzes das politische Gewicht desselben nicht in die Hand einer verhaßten Kaste gelegt und dadurch vernichtet, sondern mit der möglichst großen Ausdehnung begabt hätte. Ganz abgesehen ferner davon, daß es sehr anti-conservativ ist, eine Institution künstlich stützen zu wollen, welche mit dem nicht minder konservativen Elemente jedes mobilen Besitzstandes in ewiger Fehde liegt, und bei dem Ueber- gewicht des letzteren dadurch auch von seiner realen und naturgemäßen Wirksamkeit verlieren muß. Ich hebe ferner hervor die ebenso prinziplose als ungerechte Bestimmung bei der Wahlberechtigung und Wählbarkeit. Das Wahlgesetz, welches hierüber entscheidet, leidet an allen erdenklichen Mängeln. Es widerspricht dem angenommenen Prinzipe der Gleichheit aller Stände, es eontrastirt mit dem Zwecke des Conservatismus und ist durch und durch revolutionär. Will man die Gleichheit vor dem Gesetze als Grundprinzip anerkennen, so muß die Gleichheit vor Allem in der gleichen Berechtigung bei der Legislation beginnen. Dies ist bei constitutionell-monar- chischen Staaten nicht minder nöthig, wie bei republikanischen. In jenen besteht die Mitwirkung des Volkes zur Staatsgewalt wesentlich in der Legislation, und die Betheiligung bei derselben kann nur durch die Wahl ausgeübt werden. Wer in dem Rechte der Wahl beschränkt ist, versteht gerade in dem wichtigsten politischen und dadurch auch socialen Verhältnisse nicht auf gleichem Boden mit den übrigen Staatsbürgern; der steht eben den übrigen Bürgern nur gleich in der Last der Steuern, in dem Gehorsam 149 gegen die von anderen gemachten Gesetzen, Ln dem Polizei- und Criminalrcchte. Die Gleichheit vor dem Gesetze begriffe nicht die Gleichheit vor demjenigen Gesetze, das man seiner Bedeutung wegen das Grundgesetz nennt. Eine solche Beeinträchtigung erzeugt bei dem politischen Paria mit Nothwendigkeit den Hang zu gewaltsamem Umstürze. Diese Ungleichheit ist eine Institution der Revolution. Das Wahlgesetz constituirt eine solche Ungleichheit — es schließt denjenigen aus, der keine direkte Steuer zahlt, und der mit der letzten Rate dieser Steuer im Rückstände ist; es gibt ungleiche Vertretung für diejenigen, welche direkte Steuern bezahlen. Man hat dieses System dem System der gleichen Berechtigung jedes Kopfes entgegengestellt. Ich habe oben dies letztere verworfen, ich muß das ersterc noch viel entschiedener verwerfen, und zwar aus zwei Gründen. Einestheils entbehrt es jedes festen und bestimmten Haltes, anderentheils ist es durchaus revolutionär. Damit das Prinzip der politischen Berechtigung in dem Verhältnisse der Steuerzahlung einen auch nur oberflächlichen Halt gewinnen könne, ist erforderlich das Vorhandensein eines richtigen Steuersystems, dessen allgemeine Geltung in ganz Deutschland, und die Garantie für diese Geltung. Bekanntlich ist die Schöpfung eines richtigen Steuersystems eines der bis jetzt noch ungelösten ökonomischen Räthsel. Man basirt also die politische Berechtigung und den Ausschluß von derselben auf eine unbekannte Größe. Bekanntlich ist das System der indirekten Besteuerung nicht blos seines Druckes, sondern auch seiner Ungerechtigkeit wegen durch die Grundsätze der Volks- wirthschaft, wie die des Rechtes längst vcrurtheilt. Man ignorirt dieses Verhältniß, welches eine Ausgleichung 150 erwartete, häuft zu der alten Ungerechtigkeit eine neue. Das Steuersystem selbst überläßt man den Einzelstaaten, constituirt also von vorn herein eine durchaus ungleiche politische Berechtigung der Staatsbürger Deutschlands, deren gleichmäßige Berechtigung die Verfassung wahren soll. Hierüber kann durchaus kein Zweifel herrschen, da es allgemein bekannt ist, daß das Verhältniß der direkten zu den indirekten Steuern in allen deutschen Staaten verschieden ist, daß also die Last der direkten Steuern ungleich repartirt sein muß — abgesehen hier von dem ungleichen Bedürfnisse. Wollte man aber behaupten, es komme hier nicht auf das Vorhandensein einer festen und richtigen Norm, nicht aus die Wahrung der Gerechtigkeit in dem Verhältnisse von Recht und Verpflichtung an, sondern auf die Geltendmachung des conservativen Besitzes, so ist man vollends verloren. Es sind anerkannt richtige und praktisch durchgreifende ökonomische Sätze, daß der reelle Besitz im Verhältniß zu dem imaginären fast verschwindet, und daß bei minder entwickelten industriellen Verhältnissen eines Landes im Gegensätze zu der hohen Industrie anderer Länder gerade der reale Besitz sich auf alle mögliche Weise der Last der Besteuerung entzieht — insoweit er nicht in Grund und Boden besteht. Dies Verhältniß führt aber einerseits zu einer übermäßigen Grundbelastung und hiedurch zu einer Entwerthung des Grund und Bodens, andererseits zu einer Proportionellen Werthsteigerung des industriellen und vorwaltend imaginären Erwerbes. Diese Werthverringerung und Steigerung macht sich direkt in der politischen Berechtigung geltend und verlegt das s. g. konservative Gewicht des Staatsorganismus gerade vorzugsweise dahin, wo der 151 ie. > n, ^ he en ll. ll- z» en ms cht sse id- ds ch- er- bei >es ide )er nd Zu ler rer sr- ng ch- cht ser Lage der Dinge nach ein künstlicher Zustand ein erwünschter, und die Krisen am meisten zu fürchten sind. Betrachtet man noch dazu die Gradation der politischen Berechtigung in ihren nothwendigen Konsequenzen, so wird meine Behauptung unumstößliche Gewißheit erlangen. Ausgeschlossen von der Wahl sind alle diejenigen, welche keine direkten Steuern bezahlen, dies sind neben dem eigentlichsten Proletariat und den Handwerksgesellen die Besitzer von Kapitalien und Staatspapiercn — sicherlich die konservativsten Elemente des Staates. Ausgeschlossen sind diejenigen, welche mit der letzten Rate der direkten Steuern im Rückstände sind. Dies werden sein die Bauern und der Kleingewerbstand, die Grundsäulen jedes gesunden Con- servatismus. Wollte man dem ersteren durch Constituirung einer Staatssteuer auf Capitalien begegnen, und sich über alle gegen die Räthlichkeit und Durchführbarkeit dieser Institution bestehenden, gewichtigen Gründe hinaussetzen, so wäre immerhin nicht viel gewonnen. Es würde nemlich die Stimme dieser Klasse von Leuten in der Klasse, in der sie zur Abstimmung kämen, gewichtlos sein. Nach der aufgestellten Gradation stünden in erster Klasse in den Städten die Fabrikanten, Kaufleute und Banquiers; auf dem Lande der Grundadel und die Fabrikanten, letztere jedoch nur in seltenen Fällen; in zweiter Klasse stünden in den Städten gleichfalls Kaufleute, auf dem Lande größere Bauern, in der dritten Klasse in den Städten der Gewerbestand und die Beamten, auf dem Lande wieder Bauern; bei der offenen Abstimmung würde die Vertretung der Städte gleichmäßig im Sinn der ersten Klasse ausfallen, auf dem Lande würde das Resultat im Durchschnitte in ähnlicher Weise ausfallen. Diese Wahlen 1 ° 152 — würden zweifelsohne dem Monarchismus holder sein, als der Demokratie, aber gerade dieses Resultat und die materielle Vertretung jedes anderen als des wirklichen Volks- Lnteresses müßte die Kluft der geschaffenen Klassen erweitern, den socialen Zerfall begünstigen und eine Revolution gegen das politische Vorrecht wie den materiellen Druck herbeiführen. Diese Konsequenzen folgen daraus, daß man einen künstlichen Schwerpunkt für die politische Staatsmaschine schaffen und darum willkürlich und sinnlos in die Entwickelung des socialen Lebens hineingreist. Der wahre Conservatismus besteht in dem Bestreben nach organischem Fortschritte auf dem Wege einer bewußten Reform; diese Reform betrifft vor allem den Kern des Staatslebens, den Socialismus — in der weitesten und nicht schulmäßigen Bedeutung; wer diese Reform durch ein Eingreifen in gegebene Verhältnisse stört, der ist der eigentliche Revolutionär und Beförderer einer sicheren Anarchie und ginge er daraus aus, den reaktionärsten Bestrebungen zu huldigen. Die preußische octroyirte Reichsverfassung hat keinen anderen Conservatismus als die Reichsbajonette und die Jntrigue eines neuen Bundestages, während die innere Einrichtung des Staatsorganismus eine corrumpirte und zugleich machtlose s. g. Volksvertretung zu der Arena eines Kampfes macht, welche dem Volke einerseits seine Machtlosigkeit verführt und ihm andererseits die Möglichkeit einer revolutionären Erziehung gewährt. Dieser Organismus wird jeden Augenblick zu den Konflikten des Constitutionalismuö führen und diese Conflikte werden die Momente der Thätigkeit für das organisirte Volk darbieten. Die Dreikönigverfassung kann möglicherweise noch manche Phase der Entwickelung erleben — diese Entwickelung wird 153 zweifelsohne für uns — das Volk — nicht günstig aus- fallen. Sie wird in engem Zusammenhänge stehen mit dem großen antidemokratischen Fürstenbunde s la Verona. Sic drängt noch weiter zum absoluten Monarchismus und dadurch noch weiter und schneller zum Republikanismus — die Reste eines beschnittenen Constitutionalismus dienen uns als trügerische Decorationen, hinter denen der entscheidende Sturm des Absolutismus mit der Social-Demokratie heranzieht. Drittes Kapitel. Die Bewegung des Volkes. So wenig auch die Realisirung der im ganzen deutschen Volke lebenden Einheitsidee zu einem concreten Bilde auch bei den Gebildeteren der Nation geworden war, so wenig man sich darüber klar geworden, wie die Rechte des Volkes in einem Parlamente Deutschlands vertreten werden sollten, das Bedürfniß nach Einheit und Freiheit lebte mächtig im Volke und mußte eine mächtige Bewegung erzeugen, eine Bewegung, welche unter kräftiger und klar bewußter Leitung alles zu erreichen im Stande war. Kaum war die französische Revolution über den Thron Ludwigs Herr geworden, kaum war das Wort der Einheit laut ge» worden, als die deutschen Farben von Nord zum Süd, vom Osten zum Westen mit ungeheurem Jubel als das Panier einer besseren Zukunft, als die Gewähr einer mäch- 154 tigen Völkerfreiheit begrüßt wurden. Was man.Jahrhunderte hindurch vergessen hatte, das geschah wieder, die Völker Europas schauten auf Deutschland, dessen Macht die alten Lieder verkündeten, dessen Größe und Reichthum, dessen Handel - und Gewerbfleiß zum Sprüchwort geworden war. Alle Bürger des großen Vaterlandes vergaßen es einen Augenblick, daß Druck, Jammer und Noth, Schande und Verachtung zwischen der Gegenwart und jener alten Zeit lagen, sie fühlten sich als freie Bürger nur eines Vaterlandes. Aber die Begeisterung schlug den Feind nicht nieder, der vor dem Rausche eines großen Augenblicks verschwand, es bedurfte einer kühnen, großen That, einer Schöpfung des Augenblickes, und hiezu fehlte cs der Nation an der nöthigen Kraft. Der rechtliche Sinn des Volkes war zum sklavischen Gehorsam elender Gesetze geworden, die Treue an die großen Institutionen eines emporblühenden Reiches zur demüthigen Kriecherei vor den Kar- rikaturen der alten Bolksführer. Selbst zwei Revolutionen ^ an den Gränzen des Rheines, selbst der Beweis der Volks- j kraft konnten diesen Sinn nicht verwischen, die Mehrheit des Volkes verlangte ein Gesetz der Revolution und die Minderheit der Entschiedenen konnte den Kampf nicht allein durchfechten. Sie errang manchen einzelnen Sieg, sie führte zu manchem entscheidenden Moment, aber der endliche Sieg ward ihr nicht; sie konnte diesen nur vorbereiten, sie konnte den Weg zum Siege lernen um ihn wieder zu lehren; sie konnte ein Panier vorantragen für die Bewe- j gung des ganzen Volkes, daß dies Panier einst siegen wird, dafür bürgen die Gräber der gemordeten Helden des Volkes — der Märtyrer eines Gedankens, der einen Augenblick die ganze Nation erhob und begeisterte. Es würde den Zweck dieser Schrift übersteigen, wollte ich in diesem Theile die mannigfaltigen Einzelheiten der Volksbewegung schildern — so lehrreich sie auch immer sein mögen, so geeignet für diejenigen, welche gewohnt sind, die Thatkraft mit dem Streben nach Anarchie, die aufopfernde Hingebung mit blindem Ehrgeize zu verwechseln, so nothwendig es sein dürste, den thatsächlichen Beweis dafür zu liefern, daß die wahre Bürgertugend, Sinn für Ordnung und Gesetz, tiefe Humanität gerade bei demjenigen Theile des Volkes zu finden sind, den der bequeme Stumpfsinn des gewöhnlichen Philisters, das böse Gewissen privilegirter und im Schutze immoralischer Gesetze frevelnder Bourgeois, sowie der Dünkel armseliger Salonmenschen und Geburtsaristokraten, so gerne zum Paria der Sittlichkeit wie des Rechts machen möchte. Die Muße des kommenden Waffenstillstandes wird andere veranlassen, diese Bilder zu sammeln, damit sie die Begeisterung der Hütten warm halten und zur Thatkraft des. rüchtigen Momentes entflammen. Wohnt doch dort allein nur die Kraft, die Thätigkeit und der edle Sinn unseres einst so glorreichen Volkes. Meine Aufgabe ist es, die Bestrebungen der Demokratie und die bis zum Ausbruche der That.gekommenen Revolutionsepisoden in ihren prinzipiellen Konflikten und leitenden Gedanken mit kurzen Zügen vorzuführen, um sie als drittes Bild neben die gesetzliche Revolution und die Reaktion zu stellen. Zur richtigen Beurtheilung der demokratischen Thätigkeit muß man vor allem den Gedanken festhalten, daß sociale Bestrebungen für Deutschland in der Weise der französischen Socialtheorie kaum zu Tage traten, was um so 156 erklärlicher ist, als die wenigen deutschen Schriftsteller mit socialen Tendenzen es weder in der Benrtheilung tatsächlicher Verhältnisse, noch in der Darstellung ihrer Krankheiten, noch endlich in der Ausschmückung ihrer Utopien zn irgend welcher Originalität, noch viel weniger zur Genialität gebracht hatten, und darum nicht minder neben den englischen Socialchartisten, wie den französischen So- cialisten und Kommunisten eine Stelle einnehmen konnten. Die socialen Verhältnisse Deutschlands waren, Dank den politischen Zwangsjacken, stets in einem Zustande der mittleren Jämmerlichkeit geblieben, welche bei dem Reste der Ersparnisse, bei der mangelhaften Einführung durchgreifender Institutionen und dem daraus hervorgehenden Vermeiden unmittelbar und schroff wirkender Antinomien es nicht zu einer blinden und darum gefährlichen Verzweiflungstheorie kommen ließ, wie sie andererseits dem Fleiße seinen besten Erwerb und seine intensivste Kraft benahm. Der Radikalismus hatte viel zu viele Verehrer des Zollvereines, der Freihandelstheorie, dummer Gewerbeordnungen und aller- möglichen Agrartheorien, als daß er sich weiter verstiegen hätte, wie zur Handelsfreiheit, Gewerbefreiheit und un- entgeldlicher Aufhebung aller Grundlaften — und alles das wies ihn auf den Weg der Reform. Gerade deshalb wendete sich aber auch die große Masse des Volkes in ihren ökonomischen Angelegenheiten an die Nationalversammlung, nachdem dieselben in Vereinen, Versammlungen und Con- gressen berathen worden waren. Diese Art der Volks- thäligkeit war eine ungeheure, sie erstreckte sich über alle Kreise der Gesellschaft mit einer Agitation, wie sie kaum von der Thätigkeit der englischen Freihandelswerber übertroffen werden konnte. Allein ihre Resultate konnten nicht 7 157 zum Ziele führen, da ihnen das vorgängige Material, dessen umfassende und nothwendig organisch zu bearbeitende Material fehlte. Erst im Lauf der Bewegung entstand eine Arbeiterverbüldung, deren offen erklärter Zweck es war, sich vorerst in den Besitz der Gewalt zu setzen, um alsdann die sociale Einrichtung des Staates in ihrem Sinne zu reformiren. Die Führer dieser verhältnißmäßig schwachen Partei der rothen Republik waren durch und durch unbedeutend, sie hatten als Anhaltspunkte ihrer Phraseologie nichts weiter als die jämmerlichen L. Blanc'schen National- werkstattstheorien; dazu floß ihnen der Boden jeden Augenblick auseinander, da sie nicht den Handwerksstand, sondern nur Lehrlinge und Gesellen für sich hatten und deßhalb in ihren Anhängern ihre gefährlichsten Feinde großzogen. Diese Partei war also nicht zu fürchten. Ein anderes ist es für die Zukunft. Der materielle Banquerot vieler deutscher Staaten stand vor der Thüre, als die Revolution ausbrach. Die Revolution fraß aber nicht blos Ersparnisse, sie häufte Schuldenmassen, sowohl direkt, als dadurch, daß der Gewerbefleiß, der Handel und Wandel sank, ja stille stand. Die Last ist also eine größere, während die Leistungsfähigkeit durch kluge Benützung anderer eine geringere ist. Rechnet man hiebei noch das immer größer werdende Mißverhältnis in der Industrie unseres Landes, rechnet man ferner die Verschlimmerung der Agrarverhältnisse durch das Wegfällen des englischen Marktes, durch die Concurrenz fremden Getraides mit den deutschen im inneren Markte, rechnet man endlich den Abfluß an Geld und menschlicher Arbeitskraft durch die enorme Auswanderung — so wird das Horoscop der socialen Zukunft Deutschlands nicht gar tröstlich auöfallen — wenn 1S8 man nicht daran denkt, dem Zerfalle durch Hebung der inneren wie äußeren Beziehungen entgegen zu arbeiten. Was nun die politische Thätigkeit der Demokratie betrifft, so trat sie zuerst zu Tage durch die Begründung von Vereinen und deren Centralisation zu Frankfurt und Berlin. Diese Centralisation führte zu einer bestimmten inneren Organisation des Vereinslebens. Ihr Zweck war die enge Verbindung zum gleichmäßigen Handeln und zur Anschaffung der hiezu nöthigcn materiellen Mittel, Geld und Waffen. Der im Spätjahre 1848 zu Berlin abgehaltene Congreß gab den Beweis, daß die Organisation nicht festen Fuß gefaßt und die Mittel zum Handeln nur in ganz unbedeutender Masse geflossen waren. Dies lag in der Natur der Sache. Einestheils erforderte die Lokalthätigkeit der Vereine zu großen Aufwand an Mittel und Thätigkeit, anderentheils fehlte es in dem Centralpunkte selbst an den geeigneten Männern. Alles zusammen ließ einen geistigen Centralpunkt der Opposition in Berlin nicht aufkommen, so wichtig auch die Demokratie dieser Stadt sonst war und als solche auch geachtet wurde. Hiezu wirkte auch namentlich noch ein weiterer Umstand, nemlich die Trennung des politischen Theaters von Berlin und Frankfurt, wie Wien. Diese drei politischen Knotenpunkte Deutschlands waren Träger verschiedener politischer Richtungen. Frankfurt vertrat die Einheitsbestrebungen und hatte gleich dem Volke des südöstlichen Deutschlands eine vorwaltend republikanische Opposition; Berlin vertrat die konstitutionell-demokratischen Tendenzen; Wien bot das Schauspiel eines internationalen Kampfes. So verwandt nun diese Richtungen immer sind, der Kampf innerhalb derselben war territorial getrennt und damit 159 auch vie Thätigkeit des Volkes. Es gab nur einen Moment, in dem die Frankfurter Opposition mit der Berliner Majorität im Einklänge war — und dieser Moment ging durch die Thatlosigkeit des preußischen Volkes verloren. Die Wiener Opposition hatte mit Berlin und Frankfurt nur gleiche Antipathieen. Sämmtliche Oppositionen standen aber außerhalb der unmittelbaren Thätigkeiten des Volkes. Dies fühlte man schon längst vor dem Berliner Demo- kratencongreß, und man suchte deßhalb mit dem Demo- kratencongreß auch einen Kongreß der Oppositionen der verschiedenen deutschen Kammern- und Nationalvertretungen zu Stande zu bringen. Beide hatten gleich unbedeutenden Ausgang. Im Spätherbste 1848 dachte man endlich in Frankfurt auch daran, die Opposition durch Begründung eines ganz Deutschland verbindenden Vereines in unmittelbare Verbindung mit dem Volke zu setzen und die Leitung der Volksbewegung in die Hand zu nehmen. Man gründete den Merzverein — als einen Verein, dessen Tendenz es sein soll, die Erwartungen und Zugeständnisse des Merz in Erfüllung zu bringen. Der Merzverein laborirte aber schon von Anfang an an einem Grundfehler. Er umfaßte die verschiedenartigste Opposition und schloß sogar die entschiedenste direkt aus, um die Philister für die — Revolution zu gewinnen. So gelang es zwar eine Menge von unentschiedenen Vereinen zu begründen, allein auf der einen Seite blieben die entschieden demokratischen dem Verbände der Merzvereine im Wesentlichen fremd, auf der anderen Seite rief die unnatürliche Koalition der Merzvereine natürlich auch das Mißtrauen der Gagern'schen Liberalen und Gesetzesrevolutionärs hervor, so daß der Merzverein von zwei Seiten aus angegriffen 160 wurde. Außerdem bestand die ganze Thätigkeit der Vereine darin, daß eine große Masse von Deklarationen, Abhandlungen re. unter das Volk geworfen wurden, welche je nach dem unmittelbaren Autor derselben einen anderen Standpunkt der Opposition einnahmen — und bei dem an solches Haranguircn längst gewöhnten Volke wirkungslos vorüberliefen, um so mehr, als diese Abhandlungen Kritiken rc. enthielten und sich niemals auf den Stand- I punkt einer Initiative stellten, um die Thätigkeit des Vereines von dem Resultate der Parlamentsintrigue unabhängig zu machen und zur entscheidenden That vorzubereiten. Einen Anlauf zur Entschiedenheit nahm der Merzverein erst im Mai d. I., als es galt, sich zu fügen oder mit den Waffen in der Hand aufzutreten. Damals berief der Centralmerzverein einen Congreß nach Frankfurt. Allein, obgleich bereits die Pfalz und Sachsen unter den Waffen standen, obgleich man klar erkannt und offen ausgesprochen hatte, die Fürsten seien Rebellen und Hochverräter, von der Nationalversammlung sei nichts zu hoffen, faßte man doch keinen Beschluß, von Reden und Proklamationen zur That überzugehen, sondern begnügte sich mit Proklamationen an das Volk und die Soldaten. Man wollte organisiren, während Naveaur sich gedrängt sah, zu erklären, die Abgeordneten sollten sorgen, daß Kugeln gegossen und Patronen gefertigt würden. Hätte der Merzvereiu 4 Monate vorher daran gedacht, als man ihn Seitens der demokra- i tischen Vereine Badens und der Pfalz hiezu und zum . Entwürfe einer Verfassung aufforderte — der Sieg wäre dem Volke und nicht den Fürsten geworden. Die Organisation der oppositionellen Partei Deutschlands trug zu der Entwickelung der Verhältnisse in dieser Weise nicht viel 161 bei. Aber diese Organisation kann in ihren Fehlern zeigen, wie man tüchtig organisiren kann. Man hat ihr von Seiten der Reaktion sehr Unrecht gethan, wenn man behauptete, die gleichzeitige Erhebung des Volkes an verschiedenen Punkten sei in Folge der bestehenden Verbindungen geschehen, sie waren nur ein Beweis der allgemeinen Verbreitung des vulkanischen Stoffes. Wäre diese Verbreitung auch nur einigermaßen benützt worden, die Erplosion hätte jeden Widerstand unmöglich gemacht, weil sie die Ansammlung feindlicher Truppen verhindert und das stehende Heer der totalsten Desorganisation zugänglich gemacht hätte. In ganz Deutschland ging keine einzige Bewegung aus dem Vorbedacht der demokratischen Führer oder Massen hervor, mit Ausnahme der beiden ersten badischen, durch Struve hervorgerufenen Aufstände, und selbst diese waren isolirt und rechneten auf keine vorangehende Verabredung, sondern auf die Mitwirkung elender Beschlüsse der sog. Vertreter des Volkes. Wie die Vereine, so hatte auch die Presse keinen con- centrirenden Charakter und trug nur dazu bei, die Tätigkeit der Demokratie ohne bestimmten Plan zu spornen. Diese Art der Wirksamkeit war freilich eine bedeutende, aber sie konnte in den wenigsten Fällen direkt auftreten, und trug darum zum unmittelbaren Handeln nicht bei. Flugschriftenlitteratur entstand zwar in großer Masse, aber auch sie entbehrte der Einheit und planmäßiger Richtung. Emissäre eristirten fast keine, wie sich bei der schlechten Vereinsorganisation im Voraus erwarten ließ. Trotz allem dem war das revolutionäre Gebiet ein sehr bedeutendes. In Preußen bot Berlin einen Herd, und Schlesien wie die Rheinprovinz waren in großer 11 162 Gährnng. Sachsen mit allen Raubstaaten, Thüringen, Churhessen, Baden, ein Theil von Würtemberg, Franken und Schwaben von Baiern boten ein günstiges Feld, begleichen Wien. Ueberall brachen hier die Emeuten aus, allein sie waren planlos und zerfielen bei dem Widerstande bedeutender Truppenmassen, welche das Fürstenthum und die Reichspvlizei ihnen zur Sicherung der Ordnung und Gesetzlichkeit entgegen sendeten. Indessen machen die Bajonette aus Demokraten keine Monarchisten, und die erste Bewegung bringt die Besiegten, aber nicht Vernichteten, von Neuem Ln den Kampf, während der vermehrte Druck und die Folgen der materiellen Zerrüttung neue Revolutionskämpfer schaffen. Ich komme zur Darstellung der einzelnen Revolutions- episvden, indem ich hiebei die Märzkämpfe, wie den zweiten badischen Aufstand aus dem Grunde übergehe, weil jene Ln Folge der ersten Revolutionsbewegung zur Erreichung unmittelbarer Rechte entstanden, dieser aber nicht vom Volke selber ausging. 1. Wiener Oktoberrevolution. Der März 1848 hatte Oestreich die Zusage constitutio- neller Institutionen gebracht, und zu gleicher Zeit dem lange schon andauernden Streben der Ungarn nach einer größeren Selbständigkeit in den kaiserlichen Versprechungen eines gesonderten Ministeriums ein günstiges Ende bereitet. Aber jene Zusagen, wie diese Versprechungen konnten die Gährung nicht beseitigen, welche nicht minder durch die Geltendmachung wirklich constitutioneller Prinzipien, wie aus der mit der Zusage einer ungarischen Selbstständigkeit 163 verbundenen Suprematie Ungarns über die Croaten sich ergeben mußte. Zwei Richtungen eines kolossalen Kampfes der Völker gegen das Königthum begannen zu gleicher Zeit agitirend in den Massen und zu gleicher Zeit in dem con- stltuirenden Reichstage zu Wien sich geltend zu Machen: die Nationalität und die Demokratie im engeren Sinne. Erstere trat handelnd zunächst auf in dem Widerstande der Croaten gegen Ungarn, letztere in den Debatten des Reichstages. Zugleich entspann sich aber auf dem letzteren auch ein Kampf der deutschen und slavischen Partei um das Uebergewicht bei der Entscheidung über die Centralgewalt des Gesammtstaates. Bei dieser Lage der Dinge fand bald eine Verbindung der Negierung Oestreichs mit den Slaven des Reichstages und den gegen Ungarn aufstehenden Croaten unter Jellachich statt, indem das östreichische Ministerium bei der Verfolgung seiner Plane zur Begründung eines Centralstaatcs die Zugeständnisse eines ungarischen Ministeriums nicht anzuerkennen vermochte, und eben so sicher erkannte, daß die deutsche, auf dem Reichstage noth- wendig als radikale auftretende Partei direkt entgegenstehende Plane verfolgen mußte. Die Reaktion des östrei- chischen Ministeriums wurde zu gleicher Zeit antideutsch und monarchisch. ' Diese Richtung zeigte sich auf dem Reichstage, trotz der demokratischen Vertreter, im Ministerium durchaus unverhüllt, und erbitterte die große Masse des Volkes in Wien auf eine immer mehr zunehmende Weise. Als endlich das Ministerium zu der offenen Verletzung des kaiserlichen Wortes mit der Absendung des Grafen Lamberg und seiner außerordentlichen geheimen Vollmachten den Verrath an Ungarn vollenden wollte, und die Auffindung dieser Vollmachten den Tod Lambergs wie 164 den offenen Aufstand der Ungarn herbeisührte, als deshalb die östreichischen Truppen gegen die Ungarn aus Wien ausmarschiren sollten, da erkannte man, daß ein Augenblick der Entscheidung gekommen sei, daß sich die Feinde der slavischen Monarchie in der That vereinbaren müßten. Diese Ueberzeugung brachte die Oktoberrevolution in Wien zu Stande. Das Volk wollte die Truppen nicht aus Wien abziehen lassen, und der Kampf entstand. Sogleich bei Ausbruch desselben entfernten sich die slavisch gesinnten Mitglieder des Reichstages. Indessen tagte der Reichstag immer noch fort, indem bei der Weigerung des slavisch gesinnten Strobach der Vicepräsident Smolka die Sitzungen berief. Da der Kaiser entfloh und die Minister unthätig waren, übernahm der Reichstag auch am 8. Oktober, also zwei Tage nach Ausbruch der Revolution, die Leitung der Angelegenheiten, nachdem er bereits am 7. einen Sicherheitsausschuß bestellt hatte. Die Beschlüsse vom 8. Oktober lauteten: 1. Der Reichstag erklärt, sich selbst nicht aufzulösen, sondern seinen Pflichten getreu zu handeln. 2. Er ist ein untheilbares Ganze. 3. Er ist das einzige konstitutionelle legale Organ zur Wahrung der Volksfreiheit und des constitutionellen Thrones. 4. Er wird keinem Abgeordneten einen moralischen Zwang zum Bleiben auferlegen. 5. Er wird auf constitutionell-legalem Boden verharren. 6. Er fordert alle abwesenden Abgeordneten auf, sich binnen 14 Tagen einzufinden. Die Erecution der Reichstagsbeschlüsse hatte der Gemeinderath, die militärischen Operationen waren dem Schrift- 165 steller und ehemaligen Oberlieutenant Messenhauser übertragen. Trotz der ungeheuren Mittel wurde indessen die Lage der Stadt bald bedenklich, als die Truppen unter Jellachich herannahten und Windischgrätz angriff. Die Leitung der Revolution war eine schwankende, und die Militäroperationen entbehrten der umsichtigen Erfahrung. Am 22. Oktober berief der Kaiser den Reichstag auf den 15. November nach Ollmütz und verlangte, derselbe solle seine Sitzungen zu Wien sofort unterbrechen, da es bei dem gestörten Zustande der gesetzlichen Ordnung in der Hauptstadt und bei dem bevorstehenden Eintritte militärischer Maßregeln für den Reichstag unmöglich geworden sei, seine Sitzungen daselbst fortzusetzen. Der Reichstag protestirte hiergegen, indem er die Stellung Wiens als durchaus nicht anarchisch und in Empörung befindlich schilderte, seine friedliebenden Bestrebungen und seine legale Stellung hervorhob, sich darauf bezog, daß ihm ununterbrochene Berathungen zugesagt seien und Wien als der einzig mögliche Punkt für einen Reichstag der östreichischen Völker anerkannt werden könne, da es den einzigen neutralen Boden und die Entfernung störender Einflüsse gestatte. Zugleich wurde um ein volksthümliches Ministerium gebeten, wie es von dem Kaiser bereits zugesagt worden sei. Wenige Tage nach der Beschießung über diese Protestation war Wien in den Händen von Windischgrätz und der Belagerungszustand nebst Standrecht an der Tagesordnung. Als erstes Opfer desselben fiel Robert Blum, der Abgeordnete der durch Oesterreich mindestens als vereinbarendes Volkshaus anerkannten Nationalversammlung zu Frankfurt. Der Sieg der antideutschen Monarchie begann damit die Volksrepräsentation Deutschlands zu ver- 166 höhnen. Bald darauf sprachen halboffizielle Broschüren es offen aus, daß die Slaven in dem Hause, das sie gerettet, einen vorzüglichen Platz einnehmen müßten, während die östreichischen Noten sich gegen jede engere Verbindung mit Deutschland wie gegen die Vertretung des Volkes bei der deutschen Centralbehörde aussprachen. Der vstreichische Reichstag ward nach Ollmütz berufen, und als dort selbst ein Theil der slavischen Partei bemerkte, daß sie mit der Demokratie ihre eigene Freiheit vernichteten, deßhalb mit der Opposition stimmte, endete seine Eristenz mit einem Gewaltstreich — er ward aus einander getrieben und die Verfassung vom 4. März l. I. octropirt. Wie schon in den früheren Abschnitten bemerkt wurde, mußte diese Verfassung den Bruch zwischen Oestreich und dem übrigen Deutschland mit Nothwendigkeit herbeiführen. Dieser Bruch ist für Oestreich doppelt gefährlich, da er einerseits Oestreich von der Leitung der deutschen Angelegenheiten ausschließt, andererseits seinen inneren Zerfall herbeiführt. Während Oestreich eine unmögliche Verfassung einführen will, und dabei gleichmäßig gegen die Bestrebungen der Großmächte verstößt, gewinnt Preußen festen Fuß für seine Plane, um am Ende sich selbst oder der auf es folgenden deutschen Republik auch noch den setzt abgelösten Theil der deutschen Laude zu verbinden. Die Nationalversammlung zu Frankfurt intervenirte in Wien nicht — sie sendete durch die Centralgewalt zwei Commis- säre, welche feige und schmählich den letzten Funken von Hoffnung auf eine Initiative der revolutionären Gewalt vernichteten. Man gab so von Seiten der revolut. Behörde nicht blos die deutschen Provinzen Oestreichs, man 167 gab auch den ganzen gewichtigen Einfluß verloren, den man im Osten für Deutschland erworben hätte. 2. Berliner Novemberbewegung. Kaum war noch der Kampf in Wien beendet, und die bedeutendste Frage der deutschen Nationalität zu Ungunsten der Revolution mit den slavischen Waffen beantwortet, als schon ein neuer Kampf des Volkes sich in Berlin entzündete — ein Kampf, den die Vertreter des Volkes mit den Waffen des Rechtes und der Intelligenz, die Krone dagegen mit denen der Brutalität durchführte. Der Märzkampf hatte in Berlin die Zusage des konstitutionellen Systems gebracht. Die nöthigen Gesetze waren hiezu gegeben worden, und die Nationalversammlung kam zusammen. Aber bis dahin hatte das Königthum wieder neuen Boden gewonnen. Herr Wrangel wurde Diktator, Herr Pfuel war Minister, und der König hielt an die schwarzbefrackte Volksvertretung bei der unterthänigen Aufwartung folgende lakonische, vielbedeutende Rede: „Wir besitzen, und wir werden darum wohl von vielen Seiten beneidet, noch eine angestammte Obrigkeit von „Gottes Gnaden", welche noch mit voller Macht ausgestattet ist. Sie ist das Fundament, auf welchem einzig und allein das Gebäude aufgeführt werden kann, wenn es von Dauer sein soll. Meine Herren, ich bin sehr erfreut, Sie gesehen zu haben, es ist gut, sich von Zeit zu Zeit zu sehen." Wer sich erinnerte, daß dieser selbe König im März den Hut vor den Leiche» derer herabzog, welche die Märzerrungenschaften in Preußen durch ihre Macht von der 168 angestammten Obrigkeit erzwungen hatten, der bedurfte keines weiteren Commentars. Es dauerte auch noch nicht gar lange, und die Conflikte blieben in Permanenz. Ein Ministerium fiel, ein anderes kam an seine Stelle. Allein man wechselte nur die Personen, während das System hätte gewechselt werden müssen; und als der zweite Wechsel eintreten sollte, trat an die Spitze der Regierung die brutalste Reaktion. Es zeigte sich, daß das Königthum den Sinn der konstitutionellen Grundsätze nicht lernen konnte, darum nach Konflikten jagte, um das Dilemma zwischen Rechten der Krone und Rechten des Volkes zum Vortheile jener tatsächlich zu entscheiden. Als das Ministerium Brandenburg vor die Kammer trat, erklärte diese in großer Majorität, daß sie kein Vertrauen zu dem neuen Ministerium habe. Das Ministerium blieb, und das Königthum erklärte, die Volksvertretung habe nicht das Recht, von vorn herein ein Ministerium mit Mißtrauen zu begrüßen — da sie sonst das Recht der Krone zur Wahl der Minister beeinträchtigte. Dies war der erste wichtige Konflikt. Sehen wir zu, wo das Recht lag. Nach den Prinzipien des Constitutionalismus regiert der König, verwaltet das Ministerium, controlirt das Volk. Dies Ministerium ist vom Königthum und Volk abhängig. Das Königthum wählt es, das Volk gibt ihm die Genehmigung oder verweigert sie, je nachdem es die Mittel zur Verwaltung votirt oder nicht. Sobald also der König gewählt hat, ist die Frage die, ob der Gewählte von der Volksvertretung angenommen wird oder nicht. Ist letzteres der Fall, dann fehlt das gesetzliche Haupt der Landesverwaltung — es tritt Anarchie ein, so lange bis der König neu gewählt und die Volksvertretung die Wahl angenommen hat. Dies 169 ist ein Angelpunkt der konstitutionellen Verfassung. Er ist als solcher so sehr anerkannt, daß es der Grundsatz der Ministerien ist, ohne Weiteres vom Ruder abzutreten, sobald sie bei einer wichtigen Frage der Verwaltung in Minorität sind. Wie viel weniger kann aber ein Ministerium bestehen, dem das Volk von vorn herein erklärt, daß es mit allen seinen Prinzipien unzufrieden sei? Man hat hiergegen von Seite der Krone erklärt, es müßten erst Handlungen des Ministeriums vorliegen, bevor man das Ministerium verurtheile. Allein es handelt sich bei der Billigung einer Wahl nur darum, ob das Volk Vertrauen hat, ob es dem Gewählten seinerseits eine Vollmacht er- theilen will oder nicht. Wäre dem nicht so, dann könnte ein Ministerium so lange forteristireu, bis ein über Königthum und Volk stehendes Gericht über jede Handlung des Ministeriums geurtheilt und sie verworfen hätte. Man müßte also stets an die Revolution appelliren. Um diese nothwendige Folge zu vermeiden, gibt das konstitutionelle System dem Volke das Mittel der Steuerverweigerung — es macht es dem Volke möglich, die Thätigkeit des Ministeriums zu hindern. Der Gebrauch dieses Rechtes ist der erste Akt einer Kriegserklärung zwischen Volk und Krone; er ist der Beweis, daß Volk und Krone über die Grundsätze der Verwaltung im direkten Widerspruche stehen. Da das Verwerfungsrecht des Volkes ein absolutes ist, so gibt es kein anderes Mittel, zum Frieden zu gelangen, als daß der König nur Minister wählt, denen das Vertrauen des Volkes die Mittel zur Verwaltung in die Hände gibt. Will das Königthum diese neue Wahl nicht vornehmen, so schafft es nothwendiger Weise einen anarchischen Zustand. Dieser Zustand folgt nicht blos daraus, daß die 170 Verwaltung des Landes unmöglich ist; er folgert auch daraus, daß die Ausübung der Mronrechte unmöglich ist, da dieselbe der Eristenz der anerkannten Minister zur Gegenzeichnung des königlichen Willensakte bedarf. Das Königthum beugte sich vor dem Mißtrauensvotum der Volkskammer nicht, das Ministerium Brandenburg trat nicht zurück. Es handelte, als ob es der Beistimmung des Volkes nicht bedürfte. Seine Handlungen waren aber noch dazu Eingriffe in die bestehenden Rechte, Eingriffe in die Zugeständnisse einer constituirenden Versammlung der Volksvertreter. Diese Zugeständnisse garantirten der Volksvertretung die völlig gleichen Rechte zur Vereinbaruug der Verfassung, wie sie die Krone für sich in Anspruch nahm. Statt diese Rechte zu achten, also in die Thätig- keit der Volksvertretung in keiner Weise einzugreifen, ließ sich das Ministerium beifallen, einen königlichen Akt zu contrasigniren, in welchem nicht blos eine Verlegung der Kammer von einem Orte zum andern, sondern auch eine Vertagung angeordnet war. Dieser Akt des Ministeriums enthielt offenbar einen Hochverrath. Die Volksvertretung griff setzt zum letzten Mittel — sie verweigerte die Steuern — sie verbot deren Erhebung. Das Königthum behauptete, auch dieser Beschluß könne nicht als giltig angesehen werden. Es behauptete, die Volksvertretung könne die verlangten Staatsmittel verweigern, die bereits zugestandenen nicht wieder abvotiren und ihre Erhebung verhindern. Auch hierin hatte es Unrecht. Die Steuerbewilligung gilt nur dem fordernden Ministerium, sie gilt nicht einer abstrakten Verwaltungsmaschine. Nur derjenige Minister hat das Recht, die Steuern zu erheben und zu verwenden, dem sie das Volk bewilligt hat. Ein neuer Minister kann es nur so lange, als ihm das Stillschweigen deS Volkes ein Vertrauensvotum gibt — fedes Mißtrauensvotum dagegen schließt die -Kassen des Landes gegen seine Akte. Darum ist es eine nothwendige Consequenz des constitutionellen Prinzipes, daß die Volksvertretung sofort nach einer neuen Ministerernennung berufett werden muß, und ein Beweis von dem Mißkennen der constitutionellen Prinzipien, wenn man das s. g. Steuergesetz nach den Regeln der übrigen Gesetze beurtheilen will, ein Beweis des Volksbetrugs, wenn man anderes lehrte. Nach der Steuerverweigerung und dem Verbote der Steuererhebung war nur noch ein Nachgeben der Regierung oder eine Revolution möglich. Die Regierung gab nicht nach, sie brauchte Gewalt gegen die Vertreter des Volkes — sie griff zur Revolution. Das Volk beugte sich unter die brutale Gewalt der Waffen. Diese Gewalt begnügte sich nicht mit der Verletzung der ersten Grundsätze des gesetzlich bestehenden constitutionellen Spstemes; sie ging nicht minder auf andere unbestreitbare Rechte des Volkes. Die Bürgerwehr ward aufgelöst, obgleich diese Auflösung sich gegen die Gesetze verstieß. Das Vereinsrecht, das Versammlungsrecht, das Recht der freien Presse wurde aufgehoben, obgleich die betreffenden Gesetze unantastbar waren. Kurz man verhöhnte nicht blos das oberste Recht des Staatsgrundgesetzes, man vernichtete alle mit der politischen Vertretung des Bundes nothwendige, enge verbundene Rechte. Bald darauf löste man den königlichen Convent in Brandenburg auf, und octroyirte eine Verfassung. 172 Diese Verfassung ist eine königliche, wie die oberflächlichste Kritik schon zeigen kann. Die Volksvertretung besteht aus zwei Häusern. Beide sind indirekt gewählt. Das erste durch die Provinzial-, Bezirks- und Kreisvertreter, also eine Bureaukratie, wobei noch zur Revision her Wunsch an den Tag gelegt wird, ob man nicht dem Könige direkte und indirekte Ernennungen der Volksvertreter zukommen lassen wolle. Die Herren der ersten Kammer müssen nebst 40 Jahren, als dem konservativen Schwabenalter, auch viel Geld haben — ihre Wähler brauchen nur 30 Jahre zu haben, allein ebenfalls viel Geld. Die zweite Kammer wählt das ganze Volk, darunter sind denn natürlich auch wieder die Wähler der ersten Kammer. Hier müssen die Wähler nur 24 Jahre alt sein und sich selbst ernähren, die Gewählten aber einen 30 Jahre alten Taufschein besitzen. Das Verhältniß der Zahlen der ersten zur zweiten Kammer ist 180 : 350. Dies ist richtig bei dem s. g. Budget, wenn man nemlich von einem solchen in konstitutionellem Sinne hier reden kann. Die Preußische octroyirte Königsverfassung ist nemlich noch geschickter als die Nationalversammlung zu Frankfurt und die Berliner Reichsvorstandsverfassung. Sie erklärt nemlich ganz naiv: die bestehenden Steuern und Abgaben werden forterhoben, bis sie durch ein Gesetz abgeändert werden. Das heißt mit gutem Deutsch nichts anderes, als die Volksvertretung kann die bestehenden Steuern nie verweigern ; und nach der Stellung der Steuerverweigerungsfrage im konstitutionellen Sinne hat das die Bedeutung einer Rechtlosigkeitserklärung des Volkes. Da nemlich die preußische Verfassung das s. g. Steuergesetz mit allen 173 übrigen Gesetzen auf gleiche Linie stellt, und dem Könige ein absolutes Veto zusteht, so erklärt er jedesmal: nein, nur die Steuern sind gesetzmäßig, die Minister regieren, der König regiert und die Volksvertreter plaudern. Nichtsdestoweniger soll diese Verfassung von einer Mehrheit des preußischen Volkes mit Enthusiasmus ausgenommen worden sein. Was die deutsche Nationalversammlung betrifft, so erklärte sie die Steuerverweigerung der Berliner Nationalversammlung für ungiltig, sendete den Herrn Bassermann nach Berlin, der den König von Preußen deutscher gefunden, als er dachte: in dem passiven Widerstande der Volksvertreter ein Verbrechen und in den Proletariern gräßliche Gestalten sah, welche ihm noch bei der Gedächt- nißrede in der Paulskirche eine Gänsehaut zuzogen. Hätte ein Humorist solche Dinge vor dem Merze in poetischem Style gesungen — man hätte alle Strafen der Carolina gegen den Armen angewendet. Jetzt aber war man in der Revolution. Das ist ein Unterschied. 3. Volkserhebungen nach dem Erlasse der Neichsoerfassung vom 28. Mliirz l. I, Die Wiener Oktoberrevolution und die Berliner Novemberbewegung gingen nicht direkt gegen die Fürsten — sie bewegten sich noch innerhalb der konstitutionellen Prinzipien, und vertraten darin das Volk unverantwortlich schlecht. Gingen sie einmal bis dahin, zu den Waffen zu greifen oder die Stuern zu verweigern — so mußten sie direkt zum Convente kommen und totalrevolutionär auf- treten. Einen wesentlich verschiedenen Charakter haben diejenigen Erhebungen, welche sich um das Panier der 174 Neichsverfaffung schaarten — denn sie standen mit oder ohne Proklamirung der Republik auf demjenigen Boden, den die Nationalversammlung für gesetzlich erklärt, und gegen den sich die Reaktion gekehrt hatte: auf dem Boden der unbedingten Volkssouveränität, daß dieser Boden im innersten Kerne antifürstlich ist, braucht keiner Nachweisung, ist doch der Thron, der sich auf sie stützt, stets » äiscretiou des Volkes. So klar dies aber auch immer ist, die Masse des Volkes hatte diese Klarheit noch nicht gewonnen, und es ist unleugbar, daß ein solcher Mangel die Kraft der Revolution beugen mußte. Klarheit allein gibt ausdauernde und entschiedene Thatkraft; Unklarheit frißt an ihr wie ein Wurm. Nur ein starkes Gefühl, ein kräftiger Enthusiasmus kann einigermaßen die Klarheit ersetzen, und bei entschiedener Leitung einer Revolution den Erfolg sichern. Das deutsche Volk war während des ganzen Revolutionsjahres nicht zur Klarheit gelangt. Man hatte über die Proklamation der Volkssouveränität in die Hände geklatscht, man hatte in dem kühnen Griffe Gagerns keine Ironie auf diese Proklamation gefunden, man hatte endlich die Fürsteneristenz als vereinbar mit der Volkssouveränität erklärt. Man war um keinen Schritt weiter gekommen als damals, wo man im Theater der Paulskirche klatschte, oder das Zeitungsblatt roch anstrich. Man hatte Einheit verlangt und fügte sich der s. g. Nothwendigkeit eines Gagern'schen loyalen Gehirnes — riß Deutschland auseinander. Aber man hatte im März 1848 geschwärmt, man hatte eine Zeit lang enthusiastische Reden gehalten, man hatte die Schmach der Reaktion gefühlt, und aus diesem Sauerteige ließ sich vielleicht eine Revolution machen. Ueber das „vielleicht" konnte nur der Erfolg entscheiden. Diesen Erfolg mußte man d v bi kr ei V ft di ko kl ni D V de vi da M de D sti lie ve de B, un Fe da D Fü hei 175 berechnen; man mußte über die Art der Benützung des vorhandenen Gefühles im Klaren sein. Man mußte den Plan des Kampfes, man mußte den Plan des neuen Gebäudes in der Tasche haben, dazu aber war die Demokratie zu schwach. Sie war leider trotz aller Vereine nicht einig, trotz aller Organisation nicht organisirt, trotz aller Verfassungsprinzipieen zu keiner Verfassung gekommen. Diesen Stand der Dinge mußte jeder klare Kopf einsehen; diese Fehler mußte man vermeiden oder verbessern, dann konnte man eine Revolution denken. Sie vereinzelt zu pro- klamiren, sie vorzeitig auch nur ausbrechen lassen, konnte nur der Revolutionär ä tont xrix — oder der unfähigste Mensch. Sie benützen, war sie ausgebrochen, war eine Verpflichtung. Die Revolutionsepisoden dieser Periode wurden nicht hervorgerufen durch Führer des Volkes, aber viele derselben steuerten dem gefährlichen Ausbruche nicht; darum brachen sie aus. Als sie aber ausgebrochen waren mußte folgendes erwogen werden: Sollte man das Panier der Neichsverfassung, sollte man das der Republik ergreifen. Die Wahl des Panieres war von großer Bedeutung; sie?! stieß zurück, oder schuf Anhänger. Die Lage der Dinge ließ die nöthige Kraft nur unter dem Paniere der Reichsverfassung sammeln, diese repräsentirte das dunkle Gefühl der letzten Begeisterung, der Schmach der Nation. Das Banner der Republik versammelte nur wenige Kämpfer und stieß alle übrigen ab, trieb sie in das Feldlager der Feinde. Jenes war also das einzig mögliche, wie es auch dahin führen konnte, der Unklarheit ein Ende zu machen. Der Kampf gegen die fürstlichen Rebellen mußte bald den Fürsten, dem Fürstenthume gelten; der Gedanke der Einheit und Freiheit mußte bald mit der Idee des verhaßten 176 Fürstenthumes unvereinbar erscheinen und von selbst mit der Republik das Losungswort der Republik erzeugen. Die Republikaner durften damit erst vortreten, wenn der Kampf in ganx Deutschland ein allgemeiner war, und den Einwand der Gesetzlichkeit nicht mehr zuließ. Die Masse der deutschen Republikaner dachte an alles das nicht; sie hatte einen Dummglauben an republikanische Wunder, der im wohlorganisirten Polizeistaate allzupossierlich klingt. Man hatte sie mit Unrecht im Verdachte der Verschwörung. Die Verschwörungen waren nur im Lager der Reaktion. Die Revolutionsepisoden unter der Reichs- sirma sind setzt vorbei, sie haben gelehrt, daß es dem Volke an wirklichem Gefühle, wie an der Klarheit fehlte, sie haben aber auch gezeigt, daß die fetzigen Demokraten schlechte Demagogen sind. Das deutsche Volk ist dennoch nicht verloren; die Reaktion wird das Werk der Demagogen übernehmen; das Gefühl wecken und die Erkenntniß schärfen. So mögen sich die unklaren Demokraten damit trösten, daß sie die Reaktion auf einen höheren Punkt getrieben und die demokratischen Lehrsätze purificirt haben. Die pfälzische Bewegung. Bereits einen Monat nach der Erlassung der Reichsverfassung, und als schon Niemand daran glaubte, daß die Kaiserkrone eine neue Entwickelungsphase in Deutschland herbeiführen werde, führte die Agitation der pfälzischen Volks- und demokratischen Vereine zu einer Erhebung unter dem Paniere der Reichsfahne. In Kaiserslautern wurde eine große Volksversammlung auf den 3. Mai angesagt. Diese Bestellung ging von wirklichen Anhängern der Reichsverfassung, wie von Republikaner aus; ihr vor- 177 it her bereitetes Programm war ein doppeltes, die Republi- ie kaner ü tont prix wollten die republikanische Erhebung, ps ! die Anhänger des Reiches wollten eine Demonstration zu Gunsten der Reichsverfassung. Der Ungestümm der Republikaner riß zur Handlung fort, welcher die Mäßigung der 's anderen Partei eine andere Fahne gab. Die Versammlung ^ hatte zur Folge die Wahl eines Landesvertheidigungsaus- r- schusses, dem es oblag, die nöthigen Schritte zu thun, um er die Anerkennung der Neichsverfassung von dem Könige von er Baiern zu erzwingen. In Folge dieses Beschlusses trennst ten sich die Republikaner ä tout prix von der Versammln lung und protestirten gegen die Beschlüsse derselben; sie e, schreiben eine neue Versammlung auf den 10. Mai nach rn Neustadt aus, und trugen daselbst ihre Ansichten und ch namentlich die Forderung der Proclamirung der Republik a- wiederholt vor, wurden aber wiederholt überstimmt, sahen iß sich somit außer Stand, ihre Plane durchzuführen und füg- "t ten sich. Der Landesvertheidigungsausschuß verfügte indes- le- sen zur Sicherung des Landes die Berufung der Landwehr, die Einberufung der Soldaten, verfügte ferner die allgemeine Beeidigung auf die Reichsverfassung und richtete an die Regierung des Königs das bestimmte Verlangen um s- eine Erklärung bezüglich der Anerkennung der Verfassung aß unter Anfügung, daß man anderenfalls die Steuern zurück- H- halte und sich die weiteren Beschlüsse Vorbehalte. Zugleich Zi- erklärten die s. g. Notabeln gleichfalls ihre Uebereinstim- ug mung mit den gefaßten Beschlüssen, und die meisten Bern Hörden des Landes fügten sich der Beeidigung, so daß die n- alte Verwaltungsmaschine fast ungestört fortging, während rn die revolutionäre Behörde in Kraft war. Mit den Pfälzern 'r- verbanden sich die Rheinhessen in großer Masse, nament- 12 178 lich die Wormser, und außerdem strömten die Freischaaren in ungeheurer Zahl heran — meist aber unbewaffnet und ohne Disciplin. Diese Schaaren waren es auch, welche am 10. Mai den Brückenkopf in Ludwigshafen dem Militär Wegnahmen und die Passage nach Baden sperrten; ein Akt, mit welchem die Erhebung einen entschieden feindlichen Charakter gegen den König von Baiern und dessen Negisrung annahm. Eine unmittelbare Folge war es auch hiervon, daß am 17. Mai an die Stelle des Landesver- theidigungsausschusses, den man auf Anrathen des Reichs- commissärs Eisenstuck Landesausschuß genannt, eine indessen einberufene Landesvertretung mit Majorität eine provisorische Regierung setzte, welche ihren Sitz in Speier nahm. Diese Negierung suchte vor allem Geld zu gewinnen und dekretirte ein Zwangsanlehen, das indessen wenig abwarf. In militärischer Beziehung schloß sie einen Vereinigungsvertrag mit dem indessen gleichfalls revolutionirten Baden ab, welcher indessen bis zu der Zeit ohne alle Bedeutung blieb, wo der Feind in der Pfalz einrückte, und die Pfälzer Truppen von dem Generalcommandanten der badisch-pfälzischen Heere die Weisung erhielten, die Pfalz zu verlassen. Die militärischen Bewegungen waren bis dahin durchaus unbedeutend geblieben, das Heer war unter den Befehlen von Fenner von Fenneberg in der Disciplin durchaus um nichts vorgeschritten und war zu schwach um selbstständig operiren zu können. Man konnte nicht einmal Germersheim cerniren und Landau gewinnen ohne badische Unterstützung zu haben und diese blieb aus. Als daher die Preußen w. anrückten, mußte man sich ohne eine Schlacht zurückziehen und die Pfalz räumen. Die provi- 179 — sorische Regierung floh nach Baden, ihre Truppen fochten in Baden. Im Anfänge der Bewegung hatte man von Seiten der Reichsgewalt den Commissär Eisenstuck nach der Pfalz gesendet, dieser hatte die Bewegung gebilligt, als ihn die Reichscentralgewalt zurückrief und deSavuirte. Während es der Opposition der Nationalversammlung gelang, ein Votum für die Pfälzer Bewegung zu Stande zu bringen, sendete das Ministerium der Centralgewalt Truppen gegen die s. g. Rebellen. Baiern ließ die Bewegung im Anfänge in sich zerfallen, und dann durch Reichstruppen vernichten. Mit der Pfälzer Erhebung waren laute und überall vernehmliche Sympathieen, allein man ließ es ohne Hülfe; selbst Baden vergaß — wie ich später erwähnen werde — was es sich selbst in der Unterstützung eines Bundesgenossen schuldig war. Die Erhebung Sachsens. Der König von Sachsen war ein entschiedener Gegner der Reichsverfaffung, er mochte weder die Souveränität des Volkes noch die Suprematie eines Kaiserthumes. Darum trieb er die Volkskammer auseinander und zwang sein Ministerium zum Rücktritte. Das Volk war hiedurch in große Gährung gekommen, welche am 6. Mai zu den Waffen griff. Der König und die Regierung entfloh, ein Theil des Volkes ging über; man wählte eine Diktatur, an ihrer Spitze Tzschirner. Allein die Diktatur bestand wenige Tage den Kampf gegen die königl. sächsischen Truppen, als die Preußen herannaheten und nach fürchterlichem Kampfe den Sieg davon trugen und Sachsen besetzten. Die Nationalversammlung zu Frankfurt hatte umsonst 180 die sächsische Erhebung gebilligt. Die Centralgewalt kannte nur sächsische Rebellen und kümmerte sich nicht um einen Beschluß der Volksvertreter, der übrigens auch zu Stande kam, als die Preußen bereits Herren von Sachsen geworden waren. Die Erhebung Badens. Ich komme nunmehr zu der badischen Erhebung, um deren Entstehen und Verlauf in umfassenderer Weise zu schildern, als dies bei den vorhergehenden Episoden der Fall war. Diese Erhebung bildete den Schlußstein eines Jahrzehnte dauernden Kampfes, der auch noch in seinem unglücklichen Ende gewichtig in die Entwickelung der deutschen Sache eingriff und weiter eingreifen wird. Sie muß der Monarchie die Ueberzeugung beibringen, daß alle Unterdrückung den offenen Kampf nicht mehr vermeiden kann, wenn sie vergißt, daß sie keine ewige Existenz durch Verleugnung unbedingter Rechte des Volkes schaffen kann, sondern höchstens den Beruf hat, eine Brücke zu bauen zwischen dem stumpfen Gehorsam und der klaren Selbstregierung des Volkes. Ich habe bereits am Eingänge dieser Schrift bemerkt, daß das badische Volk bei dem Ausbruch dieser Bewegung des deutschen Volkes mit einer Entwickelungöphase des halbcosistitutionellen Wesens zu Ende gekommen war, und daß der Fall des Ministeriums Plittersdorf den Beweis davon gab, wie wenig die Monarchie im Stande ist, sich ohne eine höhere Gewalt selbst gegen die Angriffe einer eingeengten Volksvertretung zu halten. Allein nichtsdestoweniger hatte diese Entwickelung weder alle materiellen Vortheile verschafft, welche ihm nothwendig waren, noch 181 auch die Erkenntm'ß, die klare Anschauung größerer Verhältnisse gestattet. Die deutsche Frage nahm daher in Baden eine andere Gestalt an, als man es wünschen mußte. Auf der anderen Seite hatte die ganze badische Bewegung das Volk im Wesentlichen nicht offen und selbstständig handelnd auftreten lassen, vielmehr war die Opposition der badischen zweiten Kammer eine fast diktatorische Leiterin der öffentlichen Meinung — außer welcher kein eigentliches Leben bestand. Die Opposition hatte, um sich zu stärken, zu erhalten und zu stützen, eine Wahlorganisation geschaffen, welche unbedingt regiert wurde. Namentlich war es Jtzstein, der sie leitete, und darum nicht mit Unrecht, aber wohl auch nicht gerade zum Ruhme des Volkes, Vater Jtzstein genannt wurde, durch diese Organisation allein konnte es gelingen, den Kampf mit den wahlverfälschenden Organen der Regierung nicht blos ohne Niederlage zu Ende zu führen, sondern auch den gefährlichsten Feind — den Mi- ^ nister Blittersdorf — zu beseitigen. Die Februarrevolution Frankreichs traf daher Baden zur Bewegung reif, die Erhebung zeigte eine ungeheure Elastizität, der sich alle Klaffen und Schichten des Volkes gleichmäßig theilhaftig machten. Es war daö Bewußtsein einer Kraft, welche sich bewußt war, alles niederwerfen zu können, welche es unbegreiflich finden mußte, daß andere minder fortgeschritten oder minder entschieden seien, dies zeigte sich in den Erklärungen der zahlreichen Volksversammlungen, in der Sprache der Presse, in dem Auftreten des Volkes gegenüber den Behörden in solcher Weise, daß die Staatsgewalt einen Moment lang wirklich in der Hand der öffentlichen Meinung lag. Dies mußte sich vor allem in dem Herde der Opposition zeigen, Ln dem Wohnsitze der Kory- 182 phäen der badischen Kammer, der Mathy, Bassermann, Itzstein, Hecker, in den Führern der Volkspartei des neugebildeten Radikalismus Struvo, Hoff n. A. Sofort nach dem Ausbruche der französ. Revolution wurden die Volksversammlungen berufen und die Programme der Forderungen vorgelegt, die man bereits bereitet hatte. Aber der Sturm hatte bald seinen ersten Nuhepunkt gefunden, und die Bewegung fand die Vertreter einer ruhigeren Partei. Zuerst übernahm Bassermann die Rolle des bedenklichen, wenn gleich immer noch entschiedenen Mannes, und oppo- nirte in einer Aulaversammlung. Bald zeigte sich diese neue Erscheinung auch da, wo man sie am wenigsten gesucht hätte. Die Forderungen der Mannheimer Bürgerversammlung sollten durch eine Sturmpetition an die Kammer gebracht werden, die Vertreter der Volksmassen wollten vor den Schranken des Hauses selbst plädiren. Man wies sie zurück, und als der Sturm unter den Massen zu drohen begann, weil das Ministerium die Erfüllung bloö zugesagt, traten selbst Hecker und Struve als Mittler auf, und erklärten, man habe ja Alles erhalten, die Bürger möchten sich fetzt nach Hause begeben. Und doch hatte dieses Volk Recht; wurde es doch fast in demselben Augenblicke um die unbedingte Anerkennung des am wenigsten streitigen Rechtes betrogen. Statt daß man „freie Presse" gewährte, erklärte man die elenden Censurbestimmungen für suöpen- dirt, und bequemte sich erst auf die Reklamation der Kammer dahin, das Ganze als einen Druckfehler im Negierungsblatte zu erklären. Dies trug dazu bei, den an sich schon kaum zu zügelnden Ausbruch der Volksleidenschaft zu steigern, ein Umstand, welcher nicht verfehlte, Parteien im Volke zu erzeugen. Die Volksmassen begannen sich in Demonstrationen zu gefallen, die am Ende einen wirklich gefährlichen Charakter annahmen — und nicht allein im Interesse einer unbedingt nöthigen Ordnung, sondern noch weit mehr im Interesse der deutschen Sache verhindert werden mußten. Man bemühte sich deßhalb eine Zeit lang den Strom zu dämmen und an die Stelle einer blinden Aufregung die edle Begeisterung und Thatkraft für klar erkanntes Recht und volksthümliche Institutionen zu setzen; allein es gelang nicht, bis eine Katastrophe erfolgt, bis die Reaktion aus dem Boden gestampft war. Gleich im Anfänge machte sich unter den Forderungen der freien Presse, des unbeschränkten Vereins- und Versammlungsrechtes auch das Recht der Volksbewaffnung geltend. Zur Verwirklichung dieses Instituts wurde ein Freicorps gegründet, an dem auch ich mit meinen Freunden mich betheiligte, weil wir die Hoffnung hegten, die erste Garde eines deutschen Volksparlamentes zu bilden, und in Frankfurt um die Versammlung mit der Feder und der Waffe thätig sein zu können.- Wir hielten es aber zur Erreichung jenes Zweckes für unbedingt nöthig, nicht blos eine feste Organisation, sondern auch die Unterordnung unter eine Behörde und zwar bei dem . Freicorps zunächst unter die Gemeindebehörde zu Stande zu bringen. Wir beantragten deßhalb Beides in dem Vorstande des Corps, allein die Opposition der Mehrheit nöthigte uns, aus demselben auszutreten. Wir wiederholten unsere Anträge nunmehr in der Versammlung des Corps, allein sie fanden einen solchen Widerstand, erregten einen solchen Sturm der Leidenschaften, daß die Führer der aufgeregten Versammlung uns gegen persönliche Angriffe mit den Waffen in Schutz neh- 184 men mußten. Diese Erbitterung dauerte fort, obgleich man kurz nach unserer Entfernung aus dem Saale unsere Anträge dennoch annehmen mußte. Ganz ähnlich ging es bei der Begründung des ersten Vereines, des s. g. vaterländischen Vereines. Struve hatte das Programm zu diesem Vereine entworfen und es in solcher Weise abgefaßt, daß die Leistungen der Vereins- Mitglieder durch eine Diktatur beherrscht worden wären, deren sich Struve durch die Consistenz seiner Partei im Voraus schon gesichert hielt. Man stellte allgemeine Tendenzen an die Spitze, decretirte ein ungeheueres Budget zur Volksbewaffnung, belastete jedes Mitglied nach einem seinem präsumtiven Vermögen angepaßten Maßstabe und verpflichtete zu unbedingtem Gehorsam gegen einen s. g. Vorstand. Dies war eine offene Diktatur zu unbestimmten Zwecken, in der Hand von Männern, welche blos aus der Wahl einer compakten und unbedingt leitbaren Minorität gewählt worden wären. Wer dazu Struve kannte, der mußte nichts anderes erwarten, als sich zum Werkzeuge unfruchtbarer und nach allen Richtungen hin gefährlicher revolutionärer Schritte gemacht zu sehen. Es leuchtet ein, daß dieses Programm aus heftigen Widerspruch stoßen mußte, und daß die Mehrheit selbstständiger Bürger sich diesem Widerspruche anschloß, um nicht von den Demonstrationen einer gut organisirten Minorität überrumpelt und mißbraucht zu werden. Allein hier ward eine traurige Thatsache anschaulich, eine Thatsache, deren Eristenz die Klippe der deutschen Revolution ausmacht, indem sie zumeist die Unklarheit der Begriffe unterstützte und das Aufkommen einer Reaktion möglich machte — ich meine die Indolenz und Muthlosigkeit der ruhigeren Bürger. Die 185 badische Bewegung hätte ohne diese traurige Erscheinung einen anderen Gang genommen und tief, sa unbedingt entscheidend, in den Gang der deutschen Revolutionsgeschichte cingreifen können; die Ertravaganzen der radikalen Partei wären ohne diese Muthlosigkeit und Trägheit unmöglich gewesen, die badische Regierung hätte ohne sie nicht den Muth gehabt, den gerechten Forderungen entschiedenerer Bürger Widerstand zu leisten. Ich bin mir bewußt, mit allen Kräften gegen diese Richtung gearbeitet, keine Gefahr und keine Opfer hiebei gescheut zu haben, ich habe lange und vielmal daraus hingewiesen, welche Entscheidung das feste aber ruhige Auftreten des Bürgers haben muß. Mögen diejenigen, welche mich damals an dem Vorhandensein achter Bürgertugend verzweifeln ließen, sich jetzt an ihre Brust schlagen und mca culpa ausrufen, statt denjenigen zu fluchen, welche mindestens etwas einsetzen, um ihr Recht und das Recht des Volkes zu vertheidigen. Doch zurück! Trotzdem, daß die Mehrheit der anwesenden Bürger in keiner Weise gewillt war, das vorgelegte Programm anzunehmen, war es nicht dahin zu bringen, daß einer oder der andere aufgetreten wäre, um seine Meinung zu sagen. Selbst die Entschiedeneren warteten, bis ein Anderer vorgegangen. Ich trat deßhalb selbst auf und Stru- ve'n entgegen, indem ich erklärte, daß ich und mit mir eine große Anzahl von Bürgern auf das Programm sich nicht einlassen werde, da wir nicht gewillt seien, uns entscheidenden Stimmrechts für jede einzelne Maßregel zu begeben, und durch die Constituirung des vorgeschlagenen Besteuerungssystems den Grundstein zu unausbleiblichen und traurigen Streitigkeiten zu legen. Sofort nach mir trat ein Bürger auf und unterstützte meine Ansichten mit Klarheit und Bestimmtheit, trotz des Unwillens, den die Struve'sche Partei bereits gegen mich zu erkennen gegeben hatte. Struve fand aber in dem schon jetzt ausgesprochenen Widerstande nur einen Grund mehr, auf seinem Programm zu beharren. Er behauptete, unsere Opposition sei die Folge einer geheimen Verabredung zu Gunsten des Geldsackes (Bourgeoisie), der nur darauf ausgehe, seine , — Struve's — Absichten zu vereiteln, und, wie er sich ^ ausdrückte, sein Kind im Muttcrleibe zu erdrücken. Er ! appellirte an die Leidenschaften seiner Anhänger in solcher ! Weise, daß> mir kaum das Wort zur Erwiederung gegönnt ward. Ich wiederholte sodann, indem ich Struve's Verdächtigung als unwürdig und gefährlich zurückwies — daß ich das Struve'sche Programm für unwürdig, und mit den demokratischen Grundsätzen in direktem Widerspruche stehend erachtete. Struve mußte nachgeben, er that es nur, um seine Partei desto entschiedener zu organischen und am Ende die Opposition unentschiedener Bürger dennoch niederzuwerfen. Diese Versammlung hatte die Folge, daß sie eine andauernde Spaltung im Vereine gleich bei seiner Gründung hervorrief, jedes Verständniß im Grunde gleich- gesinnter Männer unmöglich machte, und Parteibeinamen schuf, welche leider durch ewige Wiederholung sich in der Entstehung wirklicher Fraktionen Wahrheit verschafften, ich meine eine Partei der sinnlosen rothen Republik und eine Partei des ewig zitternden und jedes Gefühls baren Geld- ^ sackes. Die größeren Gruppen will ich hier in Kurzem schildern. Struve hatte bereits damals sich das Ziel der sofortigen Einführung einer deutschen, mindestens socialistisch gefärbten Republik vorgesteckt, ohne sich über die Möglichkeit der 187 >ie en >e- o- on es ne ! ich ! §r >er ^ nt :r- aß en te- lr, im >e- iß er H- en er ich ne d- , INI en en er Mittel zum Zwecke klar zu werden. Er vergaß, daß Baden noch kaum reif sei, in einem offenbar längere Zeit andauernden Kampfe dahin zu gelangen, viel weniger noch das übrige Deutschland; er wähnte in einem Momente die nöthige Organisation durch seinen starken Willen aus der Erde stampfen zu können, während er doch Jahre lang gearbeitet hatte, um sich eine kleine Schaar einflußloser, wenn auch patriotischer junger Männer anhänglich zu machen; er glaubte, daß die Indignation über die Sitten- losigkeit der Höfe bei der Mehrheit des Volkes schon das gewohnte Gefühl der Ehrfurcht vor den gekrönten Häuptern vernichtet hätte, während sein Zuschauer noch kaum die oberste Kruste des alten Schmutzes berührte und sein sittlicher Rigorismus in Verbindung mit der Bizarerie eines Ernst-Mahner und der Scheu vor dem Genüsse der Fleischspeise ihm selbst bei seinen Anhängern den Beinamen eines Sonderlings verschafft hatten. Er vergaß, daß die Person eines glühenden, für jede neue Idee enthusiasmirten Fanatikers am wenigsten da von größerem Einflüsse sein kann, wo der Enthusiasmus für eine große Sache, vor einem ungewissen und doppelten Kampfe, vor der Furcht einer Auflösung der politischen wie socialen Bande so leicht zurückprallt. Doch ist dies Vergessen Struve'n nicht zuzurechnen. Struve ist kein Politiker, er ist zu jeder unmittelbar praktischen Wirksamkeit total unfähig, sein Beruf ist die Vertretung großer Ideen, ist der eines Predigers ewiger Wahrheiten. So lange er diesem Berufe treu blieb, konnte sich ihm kein anderer Mann an die Seite stellen, und war seine Wirksamkeit eine ungeheure; als er aber anfing, den Staatsmann zu spielen, scheiterte die Großartigkeit seiner Erscheinung an dem kleinen Um- 188 fange der Verhältnisse, und das Urtheil über seine Person bewegte sich auf der schmalen Linie, welche das Erhabene und das Lächerliche scheidet; er verlor seine Selbstständigkeit, um wie am 6. Juni 1849 das Werkzeug einer unmännlichen und unehrlichen Jntrigue zu werden, und dem Mitleide zu verfallen, er wurde der böse Engel seines Vaterlandes; Struve, der dem Genüsse des Fleisches entsagte, weil die Tödtung der Thiere eine unsittliche Handlung sei, wurde der Gefährte eines Mannes, der zu seinem Revolutionspaniere die Guillotine, Füsilade und das Narrenhaus erwählte; er, der jede Zweckdienerei verwerflichen Jesuitismus nannte, konnte solchen Grundsätzen huldigen, um ein schönes und erhabenes Ideal um einige Minuten früher ins Leben zu führen. Dies war der Führer einer Partei. Ich gebe sein Bild, wie ich es aus jahrelanger Bekanntschaft lernte, als das Bild eines Mannes, dessen Thätig- keit für das Vaterland nur dann segenbringend sein kann, wenn er sich selbst klar wird, und über einer leichtbegreiflichen persönlichen Eitelkeit hinweg zur Treue gegen sein innerstes Wesen zurückkehrt. Daß es richtig gezeichnet ist, werden die künftigen Zeilen beweisen. Die Partei Struve's bestand zumeist aus jungen Arbeitern; ältere Bürger zählte sie wenige. Von diesen Anhängern schlossen sich jene mehr an die Person Struve's, und diese an die Sache der Demokratie, wie sie Struve vertheidigte. Die andere Partei war unter keinem Führer vereinigt und geordnet. Sie bestand aus Männern verschiedener Farben, welche sich nur darin vereinigten, daß die Versammlung in Frankfurt die Initiative zum Zwecke einer organischen Neugestaltung Deutschlands ohne Zuthun der Regierungen oder Fürsten ergreifen und die nöthigen Maßregeln sofort durchführen müsse. Daß das Volk hiezu nach Kräften beizuwirken hätte, daran zweifelte damals Niemand; man sprach von keinen Opfern, weil man bereit war, sie zu bringen. Bezüglich der Frage ob Republik oder nicht, waren die Ansichten getheilt. Einig war man aber darin, daß diese Frage für den Augenblick nicht vorgeschoben werden dürfe, da es sich darum handle, einem Volksorgane die Zügel der Gewalt in die Hand zu geben, nicht aber Controversen in die Bewegung zu schleudern, das Volk zu zersplittern, seine ganze Thätigkeit auf die gegenseitige Parteienanfeindung zu leiten und das Panier der ganzen Bewegung unbeachtet in die Hände einer erstarkenden Reaktion gelangen zu lassen. Diese Partei war groß, aber ohne die nöthige Masse selbstthätiger Elemente und darum ebenso geeignet, die bald sich einschleichenden, unmerklich wirkenden Anfänge einer kecken Reaktion, wie den intakten Enthusiasmus gewissermaßen legaler Forderungen zu unterstützen. Das Bestreben der entschiedeneren Mitglieder ging deßhalb namentlich dahin, die Partei zur Initiative zu bringen, um ihr zugleich Ansehen und Selbstvertrauen zu geben. Um den Beweis zu liefern, wie wenig sie damals reaktionäre Elemente beherbergte, und wie allgemein auch damals die Bewegung war, führe ich nur ein Beispiel an. Die Struvesche Partei hatte eine Volksversammlung nach Heidelberg ausgeschrieben. Es handelte sich darum, durch Vorlage eines Programmes die Oberhand zu gewinnen. Zu dem Endzwecke entwarf ich ein Programm, an dessen Spitze die Anerkennung des Grundsatzes stand, daß die Volksvereine zur Zeit die Staatsgewalt darstellten, in welchem die sofortige Ein- 190 führung eines Centralstaates mit bestimmten, umfassenden ! Gewalten verlangt ward. Die Versammlung, welcher ich < dieses Programm vorlegte, vereinigte sich im Saale der I als reaktionär verschrieenen Harmoniegesellschaft zu Mann- l heim; es wohnten ihr bei Mitglieder der Regierung und c der höchsten Gerichtshöfe. Als über den ersten Satz de- l battirt wurde, frug H. v. C., badischer Regierungsrath: l Wie ist es aber mit den Fürsten? Darauf antwortete ein ^ s H. O., Mitglied derselben Behörde: Sie sind machtlos, L und wir setzen sie nicht wieder ein. H. v. C. frug weiter: ^ Wie ist es mit der Negierung, und erhielt von H. O. die Antwort: Sie hat Kraft und Ansehen verloren. H. v. C. s frug endlich: Wie ist es mit den Kammern, und erhielt e von H. O. die Antwort: Sie haben das Vertrauen des e Landes verscherzt. Als die Debatte auf die weiter ange- S führten Sätze kam, erklärte H. L., Mitglied des Hofgerichts ii zu Mannheim: er sei Republikaner, und nur unter der b Republik sei das Recht des Volkes gewahrt. Als man d rücksichtlich der einheitlichen Centralgewalt den Bund der > A nordamerikanischen Freistaaten als Norm aufstellen wollte, fi erklärte derselbe H. L.: das sei ihm noch lange nicht genug, n Deutschland bedürfe einer bei weitem kräftigeren Einheit, g Das von mir vorgelcgte Programm ward einstimmig an- zi genommen. Es stellte die Anträge einer durch die Volks- bi vereine gebildeten Staatsgewalt für Baden, der Consti- kl tuirung des s. g. Vorparlamentes als definitiver National- j L Vertretung; der Begründung eines einheitlichen Staates u durch dasselbe. Dieses Programm kam nicht zur Vorlage n in dem Vereine, die Sitzung war so stürmisch, daß der F Präsident selbst nicht zu Wort kommen konnte. Am Schlüsse derselben konnte man kaum den Mißhandlungen zi >en der Menge entgehen. Ich gab das Programm an H. H., ich allein er wollte die Republik proklamirt haben und be- ver harrte bei seinem Programm — um des anderen Tages in- damit Fiasco zu machen, und die Parteien für immer ind auseinanderzureißen. Es fand nur noch eine gemeinschaft- de- liche Sitzung statt; am Schluffe derselben wurde ich thät- th: lich mißhandelt und mußte durch meine Freunde nach ein Hause geleitet werden. Aus solchen Dingen ging die os, Reaktion der Bürger hervor. Sie zogen jede Ruhe diesem er: Zustande des rohesten Terr orism us vor. die Struve agitirte nun im alten Style fort, er hielt ver- C. schiedene Volksversammlungen mit seinen Freunden, brachte ielt es in Freiburg zur Erklärung republikanischer Gesinnungen )es einer Volksversammlung, und machte den Versuch, die ge- Republik mit den Waffen einzuführen. Hecker, der bisher )tS in dieser Weise nicht gewirkt hatte, reiste ihm nach und >er betheiligte sich gleichfalls an dem Zuge. Daß er unter- an drückt ward, ist bekannt. Kurze Zeit darauf fand man xr Anlaß, den Kriegszustand des badischen Oberlandes auch te, für Mannheim zu proklamiren. Die dort garnisonirenden rg, nassauischen Truppen bekamen Händel mit dem Volke, dies :it. gab einen Auflauf, die Bürgerwehr ward unbefugter Weise m- zusammengetrommelt, ein Theil rückte gegen die Rhein- ks- brücke, da man dort feuern hörte, und besetzte den Brücken- üi- köpf, als sie fand, daß die Arbeiter den Posten an der al- Brücke durch ihr bloßes Erscheinen in die Flucht gejagt es und deßhalb einige Schüsse herüber und hinüber gewechselt ge worden. Sogleich darauf verhaftete man die noch übrigen >er Führer der Struve'schen Partei, lm Die Stellung der Negierung war damals noch eine en ziemlich gute; die Kammer hatte kein Ansehen mehr, und fast alle Autoritäten der früheren Opposition waren dis- creditirt, Mathp durch den Staatsstreich der Verhaftung seines Freundes Fickler, Bassermann und Welcker durch ihr Auftreten in der Frankfurter Versammlung. Die Lage des Landes, der Druck des Belagerungszustandes fiel aber bald schwer in die Wagschale. Einestheils erbitterte er das Volk, anderntheils zeigte er die Schwäche der Regierung gegenüber den baierischen Belagerungstruppen und ihrem baier. prinzlichen Commandanten. Als der Bela- ' gerungszustand in Mannheim aufhörte, bildeten sich sofort neue Vereine. Zuerst der neue vaterländische Verein mit ^ der Tendenz der Unterwerfung unter die Beschlüsse der ! Nationalversammlung, in Majorität aus den Mitgliedern der früheren antistruve'schen Partei bestehend, aber in ihren positiven Forderungen weit mäßiger, als früher. Die energischeren Mitglieder des Vereins bildeten bald eine Opposition, der es sogar eine Zeitlang gelang, die Leitung der Dinge in die Hand zu bekommen. Dies konnte aber nicht lange dauern. Als ich den Antrag stellte, die Nationalversammlung aufzufordern, sofort den deutschen Bund aufzulösen, eine Exekutive aus ihrer Mitte zu schaffen und dieser die gesammte Staatsgewalt, vor allem die Militär- ! gewalt in die Hand zu geben — unterlagen wir und sahen l nun ein, daß wir auf die öffentliche Meinung durch diesen Verein nicht wirken könnten. Da ich durch die Stellung dieses Antrages auf der Hambacher Volksversammlung kurz vorher die führerlosen Radikalen der Struve'schen Partei gewonnen hatte, so gründete ich sofort mit einigen 20 Männern einen demokratischen Klubb, dessen Programm ich auf dem Ettlinger Demokratencongreß in folgender ^ Weise entwickelte: 193 s- ng ch ge er er ie- nd )rt mt >er rn en )ie ng wr a- nd nd rr- en en ng ng en en >m er Die Revolution hat uns von Seiten der Einzelregierungen Zugeständnisse gebracht, welche nirgends realisirt worden sind. Die Revolution hat alsdann dem ganzen Volke ein Organ erzeugt, welches seine Befugnisse nur vom Volke ableitet — die Nationalversammlung. Aber die Nationalversammlung hat die Rechte ihrer Vollmachtgeber nicht gewahrt; es sind von derselben sogar eine Reihe von Beschlüssen gefaßt worden, in denen sie diese Rechte verletzte. Nichtsdestoweniger müssen die Demokraten diese Nationalversammlung anerkennen und sich ihren Beschlüssen fügen — so lange sie in Minderheit sind; einmal nach ihrem eigenen Prinzipe von dem Geltung des Volkswillens, sodann weil sie durch entgegengesetzte Beschlüsse ohne alle Kraft nur ihre eigene Sache vernichten würden. Ihre Wirksamkeit muß darnach streben, ihre Grundsätze zu denen der Majorität zu machen, sie deßhalb offen und klar auszusprechen, und dem durch würdige, ernste und energische Haltung Nachdruck zu verleihen. Nur auf diese Weise kann die Revolution eine Wahrheit werden, kann man die große Menge des Volkes für sich gewinnen, können die Demokraten eines Tages noch der Nationalvertretung gegenübertreten und ihr zurufen: ihr vertretet nicht den Willen der Nation; euer Mandat hat ein Ende. Allein es kommt nicht darauf an, die Majorität in einem einzelnen Lande, etwa in Baden, zu gewinnen. Wenn man auch dem Volke in den einzelnen Ländern nach dem Prinzipe der Volkssouveränität das gleiche Recht der Selbstconstituirung und Selbstregierung zugestehen muß, wie es die Revolution für das gesammte deutsche Volk zugestanden hat, so ist doch die Geltendmachung und Behauptung der demokratisch-republikanischen Grundsätze so 13 194 lange unmöglich, als wir nicht in der Lage sind, den von der Majorität der übrigen Staaten durch die Nationalversammlung und durch ihre physische Macht uns entgegengesetzten Widerstand zu überwinden. So unbedingt also auch die Ansichten der Demokraten ausgesprochen werden müssen, so entschieden müssen dieselben darauf bedacht sein, die durch die Majorität des Volkes noch festgehaltenen Gesetze zu verletzen. Der Tag wird anbrechen, wo die heiligen Rechte des Volkes in den Bajonetten der Soldaten keinen unüberwindlichen Feind finden, weder Fürsten, noch volksfeindliche Regierungen einer Revolution ihre Gesetze und ihre Selbstsucht mit Erfolg entgegenhalten können. Der demokratische Clubb war eine durchaus enge Verbindung, welche direkt nicht mit der großen Masse des Volkes in Verbindung trat, deren Mitglieder aber die Führer des Volkes bei allen Gelegenheiten waren. Ihre eben angegebene Tendenz vertrug sich mit der Tendenz des vaterländischen Vereines, so lange nicht der vaterländische Verein zum Werkzeug der Reaktion ward, oder der Clubb über die Propaganda zur unmittelbaren That hinausging. Darum waren nicht blos Mitglieder des einen Vereines in dem anderen, sondern sogar die Vorstände des einen zugleich auch Vorstände des anderen. Indessen dauerte dies nicht lange Zeit. Der vaterländische Verein änderte durch einen Beschluß sein Programm dahin, daß er zu einem rein konstitutionellen Vereine ward und dadurch die Republikaner zwang, aus dem Vereine anszu- scheiden. Nach dieser Trennung nahm der neue vaterländische Verein eine durchaus reaktionäre Gesinnung an, um, wie ich nachher erwähnen kann, zur Garde der Ne- 195 gierung zu werden. Der demokratische Verein dagegen blieb seinem Programm durchaus treu und arbeitete mit Vermeidung alles öffentlichen Auftretens, seder unfruchtbaren Demonstration, an der Propaganda demokratischer Grundsätze. Er gewann bald eine große Ausbreitung im Lande selbst und in der Pfalz, die sich an ihn anschloß, und erregte der Regierung eine um so größere Besorgniß, als sie ihm nirgends ankommen konnte, während sie sich jeder Unterdrückung des Rechtes bewußt war. Als daher die Centralorganisation der demokratischen Vereine zu Frankfurt geschaffen worden und bald darauf die badischen und pfälzischen demokratischen Vereine einen Abgeordnetcn- Congreß zu Ettlingen abhielten, um sich über ihre engere und kräftigere Verbindung zu einigen, glaubte die Regierung nur durch Waffengewalt ihren Umsturz vermeiden zu können und sammelte gegen 6000 Mann zur Cernirung eines Congrefses von etwa 80 Bürgern! Und obgleich dieser Kongreß sich darauf beschränkte, gegen eine Reihe von Beschlüssen der Nationalversammlung, gegen die in Baden angeordnete politische Beeidigung zu protestiren, sich gegen die badische zweite Kammer zu erklären und deßgleichen gegen die von der Regierung vorgenommenc Auflösung des Heidelberger Student, demokratischen Vereines, hielt es dennoch die Regierung für nöthig und gerechtfertigt, unter dem 22. Juli 1848 die demokratischen Vereine für aufgelöst zu erklären, nachdem sie kurz vorher den Vorstand des Kreisvereines aufgefordert hatte, die Statuten und das Mitgliederverzeichniß an die Behörden herauszugeben, aber entschieden zurückgewiesen worden war. Diese Handlungsweise der Negierung gab der Agitation eine entschiedene andere Richtung. War vorher 196 schon die Stimmung des Landes durch den Belagerungszustand, durch die Willkührherrschaft der Soldatenwirth- schaft, der Polizeianmaßung, durch die großartigsten Preß- tendenz-Prozesse eine düstere geworden, die Rückkehr zu den Bestimmungen des Vereinszwanges im Sinne der Karlsbader Beschlüsse, die Auflösung der weitverzweigten demokratischen Vereine mußte einen Umschlag herbeiführen, weil sie die Demokraten zwang, eine andere Richtung einzuschlagen, unmittelbar unter das Volk zu treten und einem neuen Streiche der Reaktion mit den Waffen entgegenzutreten. Um diese Stimmung zu bezeichnen, füge ich hier einen Artikel über Baden ein, den ich kurz nach Auflösung der demokratischen Vereine in meinem „neuen deutschen Zuschauer" gab. Er lautet: „Das Ministerium Mathy-Bekk tritt offen auf; die wachsende Macht der Reaktion überhebt es der Mühe, länger mit volksfreundlichen Phrasen um sich zu werfen. Aber weder die Staatsstreiche des ehemaligen Republikaners Mathy, noch das Juristengewiffen des liberalen Staatsrath Bekk werden zu dem gehofften Ziele führen; sie werden nicht einmal den Trost haben, sagen zu können, daß ihr System hinüberlebt. Bekk hat die Erfüllung der Forderungen des Volkes im Februar zugesagt, und man hatte seinen Worten Glauben geschenkt; man hatte nicht einmal aus die Contrasignatur des Ministers gewartet. Das Vertrauen des Volkes ist getäuscht. An die Stelle der versprochenen und noch kaum benützten Rechte traten alle die erbärmlichen Polizeiquälereien, welche die letzten Tage einer sinkenden Staatsmacht charakterisiren. Mathp und Bekk associrten sich: der eine, um mit liebenswürdiger Naivität den Standpunkt einer ministeriellen Revolution 107 gegen die Revolution des Volkes zu benützen; der andere, um die Streiche seiner College» nach dem juridischen Coder zu classifiziren und zu rechtfertigen; sie afsocirten sich gegen jede Geltendmachung der Volkörechte unter dem Mantel einer machiavellistischen Staatsmoral; aber sie dachten nicht daran, daß das Volk über jene Zeiten längst hinaus ist, und daß es die Corruption der Staatsmaschine auch unter den gesetzlichen Floskeln hervorzufinden weiß. Das Ministerium Mathp-Bekk hatte keines der Fundamental-Rechte des Volkes unangetastet gelassen, es hat sie sämmtlich zu einer Falle für die Freunde des Volkes gestempelt, und als dieselben klüger wurden und den Gebrauch der legalen Hinterthüren unmöglich machten, sie unterdrückt. Wir haben eine Reihe von Thatsachen bereits mitgetheilt, welche unmittelbar von dem Ministerium ausgingen oder durch stillschweigende Genehmigung von Seiten des Ministeriums von demselben adoptirt wurden; der letzte Akt setzt dem Ganzen die Krone auf. Durch eine Verfügung des Staatsministeriums, welche wir hinten mittheilen, sind die demokratischen Vereine aufgelöst; aufgelöst deßhalb, weil sie eine demokratisch-republikanische Staatsverfassung für Deutschland erstreben, welche sich mit dem coustitutionellen Boden Badens nicht verträgt, und die Gemüthsruhe der Monarchisten — also Handel und Wandel stört; ausgelöst deßhalb, weil eine von dem Congresse in Ettlingen desavouirte Erklärung des provisorischen Centralausschusses die Nationalversammlung nicht anerkennen will, deren Wirksamkeit von Fürsten, Pfaffen, Adel und Schnurrbärten Tag für Tag beengt werden will! Daher kömmt auf die fadenscheinige Begründung dieses reaktionären Staatsstreiches nichts weiter an. Was 198 der Streich selbst bedeutet, ist klar. Der offene ehrliche Kampf, der Kampf mit gesetzlichen Mitteln soll den Republikanern unmöglich gemacht, sie sollen gezwungen werden, mit Gewalt aufzutreten, damit man ein für allemal mit ihnen fertig sei. Aber die Rechnung wird falsch sein; es wird sie nichts helfen, daß sie die Freiheit zum Unrechte stempeln; sie werden uns die Mittel und Rechte entziehen, für unsere Sache mit aller Kraft zu wirken, aber sie werden uns diese Sache nicht selbst aus dem Herzen reißen; je mehr sie uns bannen und ketten wollen, je mehr sie an das ewige Recht des Volkes Hand anlegen wollen, um so mehr werden wir uns gedrungen fühlen, nach einer solchen Verfassung für das Volk zu streben, Ln welcher die Regierung nicht der Feind, sondern der Schutz und der starke Hort der Freiheit des Volkes ist. Möge selbst der Raub an unserer Freiheit durch die Caperbriefe der St. Paulskirche sanktionirt werden; es wird uns nicht beirren, wenn eine Majorität des Volkes den Beweis der trefflichen Erfindungsgabe Metternichs anbringt, sich selber verstümmelt und die Hand an ihre Rechte legt. Predigt Fürstenregiment, Bevormundung, Büreaukratie — wir predigen Volksregiment und Volksrecht, bis Deutschland aus seinem 200jährigen Schlafe erwacht ist. Alle die Treubrüche der Minister und ihrer Helfershelfer, alle die mit Orden, Titel, Aemtern und Graden, mit dem Unter- thanenbrode gefütterten Helden der Majorität vermögen nichts gegen den Keim der Freiheit, der, einmal wach geworden, in der Brust des Volkes fort und fort wächst. Es nützt zu nichts, wenn sich die Kammern, der Zufluchtsort der Volksrechte, mit der Regierung verbinden, die Kammern werden mit der Regierung fallen. Diese Ver- 199 bindung taugt nur dazu, die Hohlheit des Constitutionalis- mus in's rechte Licht zu stellen und den praktischen Nachweis zu liefern, wie wenig das Volk in den Zeiten wahrhaft freier Bewegung sich auf dieses Organ zu verlassen hat. Die zweite Kammer Badens, einst der letzte Hort des freien Geistes, geht über die Verletzung eines der wichtigsten Volksrechte zur Tagesordnung über! sie nennt es eine Nothwehr, wenn die Jahrzehnde lang vom Volk verfluchte, von ihr selbst bekämpfte Unterdrückung sich nach kurzer Unmacht erhebt und die errungene Freiheit wieder zu Boden schlägt! Das Volk kennt seine Feinde." Die demokratischen Vereine wandelten sich um in Volksvereine, und diese Volksvereine gewannen sofort eine kolossale Ausdehnung, sie hatten binnen Kurzem über 20,000 Mitglieder, abgesehen von den affilirten Arbeiter-, Turn- und anderen Vereinen. Ihre Taktik ging selbst auf die großen Massen, um durch diese das Ministerium und vor Allem die Kammern zu vernichten. Nichts destoweniger vermieden sie noch die offene Collusion mit den Behörden, und stellten sich stets auf den Weg des Gesetzes, der ruhigen Würde, das Ministerium aber und die Kammern blieben auf dem betretenen Wege. Das erstere ließ nun eine wahre Jagd auf mißliebige Zeitungsartikel mit unverjährten s. g. Vergehungen anstellen, um die Gefängnisse zu füllen, die Presse unterdrücken zu können, es ließ die unteren und oberen Polizeidiener wie Paschas wüthen, während die Kammer applaudirte. Auf die Renegaten dieser Versammlung, als der letzten Stütze der Regierungsreaktion wendete sich jetzt der ganze Sturm des Volkes. Nach- . dem bereits Hunderte von Petitionen wegen Auflösung der Kammer und Berufung einer constituirenden Versammlung 200 für Baden in Cirkulation gesetzt wurden, faßte eine Bürgerversammlung zu Mannheim unter anderem am 14. Oktober v. I. den Beschluß die Kammer durch eine Deputation aufzufordern, sich aufzulösen und eine Constituante von der Regierung zu verlangen; und ferner sämmtliche Gemeinden des Landes aufzufordern, den gleichen Schritt am gleichen Tage vorzunehmen. Man schrieb eine größere Versammlung aus, um diese Beschlüsse daselbst vorzulegen. Am bestimmten Tage war der Versammlungsort militärisch besetzt und es fand sich an der Thüre ein Verbot der Polizei. Man recurrirte sofort, der Recurs ward verworfen, man wendete sich an die Kammer, um ihr von diesem neuen Akte der Willkühr Kunde zu geben und sie dadurch von neuem zu compromittiren, daß man sie veranlaßt, in offenen Widerspruch mit unbestreitbaren Rechten des Volkes zu treten. Man erklärte dies sogar direkt in einer Eingabe vom 6. November — und fand die Erwartung gerechtfertigt: die Kammer ging wieder zur Tagesordnung über, Von da an wurde die Kammer bei der Mehrheit der Bürger so verachtet, daß sie der Regierung keine Stütze mehr abgeben konnte. Sie mußte ein neues Werkzeug suchen und sich im Volke selbst ein solches schaffen. Sie verband sich mit dem s. g. neuvaterländischen Vereine, der sich aus Beamten, alten Reaktionärs und den Schwächlingen der Bürgerpartei rekrutirte und etwa 2000 Anhänger zählte, darunter die Polizeimannschaft, Bureaukratie des ganzen Landes. Die Angabe dieser unbestreitbaren, seiner Zeit in den „Flugblättern der Volksvereine" urkundlich nachgewiesenen Thatsache genügt wohl, um den Stand der Regierungsgewalt anzudeuten. Schon am Ende des Jahres 1848 stand die Eri- 201 stenz der badischen Regierung auf der Spitze der Bajonette, ja man kann sagen, daß sie nur in der Politik der Führer der Volksvereine bestand. Obschon die Erkenntniß der Sachlage schon längst in dem Volksvereine eine Partei erzeugt hatte, welche unbedingt für die sofortige Erhebung war, und nichts mehr von der Nationalversammlung wissen wollte; obschon es unleugbar war, daß das Benehmen dieser letzteren den letzten Rest der Achtung vor den Gesetzen vernichtete, welche doch nur ein Hohn auf die Rechte des Volkes waren, konnte man doch noch nicht an eine Erhebung des Volkes in Deutschland, ja nur der Demokraten in allen Theilen des Vaterlandes denken, da, wie früher schon bemerkt worden, jede Einheit fehlte. Ich bemühte mich deßhalb mit aller Kraft, auf der einen Seite den Ungestüm jener Fraktion niederzuhalten, als auch den damals schon gebildeten Merzverein zu einer entschiedenen Thätigkeit und Centralisation aufzufordern. Ich lebte der festen Ueber- zeugung, daß das Schlußdrama der Nationalversammlung auch das Zeichen für die Wiederaufnahme einer deutschen Volksrevolution sein müsse. Ich war fest überzeugt, daß dieses unausbleibliche Drama nicht allein die Demokraten, sondern alle nur einigermaßen patriotisch gesinnte Männer zur Erhebung bringen müsse. Ich wies darum beständig auf diesen Moment hin. Schon am 8. September v. I. erklärte ich in einem leitenden Artikel meines Zuschauers: „Die Nationalversammlung mag also im übrigen beschließen und thun, was sie will, was immer unseren Rechten widerstreitet und die fürstliche Neaktionsmacht stärkt, sie kann ihre wesentliche Schöpfung, die Verfassung, nicht auf ewig hinausschieben, und damit den Conflikt zwischen 202 Fürsten und Volk nicht vermeiden; ihre Existenz und die Notwendigkeit einer endlichen Lösung ihrer Aufgabe ist die Bürgschaft für die Fortdauer des revolutionären Zustandes, welcher die Fürstenrechte nicht mehr anerkennt; sie führt notwendig zu einer Vernichtung der Fürstengewalt. Bis diese Zeit aber ankömmt, lerne das Volk seine Freiheit gebrauchen, wie die Fürsten seine Sklaverei gebrauchen, es rüste sich zum Aufrufe und zum Kampfe für die gemeinsame Verfassung des Vaterlandes." In gleicher Weise schrieb ich im Anfang November: „Wir haben die Hoffnung auf ein günstiges Resultat unserer Erhebung immer noch nicht verloren, trotz der Hoffnungslosigkeit der deutschen Nationalversammlung. Wir wissen es ja, daß diese den Impuls zu jedem großen Fortschritte, zu jedem entschiedenen Beschlüsse immer nur ! von der Nation erhalten muß; und. die Nation schläft ! nicht, die Nation arbeitet und sinnt, sie wird kämpfen, wenn der Tag gekommen ist, an dem eine Entscheidung gegeben werden muß; doch wird das Ziel ein größeres sein, als es durch die Nationalversammlung festgestellt ist. Es wäre nicht zu verwundern, wenn die Dauer der Bewegung die Nation von den Debatten ihrer Vertreter abgewendet, ihr Interesse an denselben gemindert hätte: das mühsame Werk ihrer Aufgabe kann nicht immer fesseln, und oft ist das das richtigste Resultat, welches am wenigsten für den Zuhörer bietet. Aber eine Erscheinung bleibt i überraschend, und ist nur durch den Mangel an Sympathie ' ' mit der Nationalversammlung erklärlich; dies ist der Umstand, daß die Parteien der Paulskirche nicht den Parteiendes Volkes entsprechen, daß es denjenigen, welche bis daher fast die Helden der Majorität der Nation waren, nicht gelingen kann, in dieser Rolle fest zu bleiben, daß sie sinken in den Augen ihrer eigenen s. g. Partei. Ist die Staatsweisheit dieser Männer größer, als der Verstand der Nation, oder sind sie in Wirklichkeit kleiner, als sie der Enthusiasmus des Augenblicks, die erste Begeisterung, die Ungewohntheit jeder sich geltend machenden Persönlichkeit erscheinen ließ?-So die einzelnen Männer, so ihre Parteien; beide finden sparsamen Anklang beim Volke, beide stehen nicht blos den Fürsten im Prinzip, sondern auch dem Volke in Prinzip und Praxis gegenüber, sind deßhalb thatlos und unmächtig. Die Nationalversammlung wirkt darum nicht durch die Erfüllung dessen, was ihr aufgetragen; die Nationalversammlung wirkt einzig und allein durch die Revolution, welche durch sie permanent erklärt, und erst durch das Volk selbst zu Ende gebracht werden muß, wenn die Nationalversammlung direkt oder durch ihre Beschlüsse sich dazu unfähig erweisen, wenn das Volk mit der Verfassung nicht zufrieden, durch die gleichfalls unzufriedenen Fürsten zum Kampfe greifen wird. Frankfurt braucht deshalb auch keine Nebenbuhlerin zu fürchten, und die Partei des Fortschritts beginge die größte Unklugheit, eine unvergleichliche Tollheit, würde sie eine solche Nebenbuhlerin schaffen. Die Aufgabe dieser Partei besteht darin, die Prinzipien der Zukunft klar zu machen, die Forderungen des Volkes nicht blos auszusprechen, sondern auch die praktische Möglichkeit ihrer Erfüllung nachzuweisen; ihre Aufgabe besteht also darin, das besser zu thun, was die Frankfurter Nationalversammlung schlecht thut; sie bedarf dazu keiner besonderen Autorisation der Nation, was sie ohne Prätension gethan und erwogen, 204 wird an sich, nach dem inneren Gehalte erwogen werden, und die Nation wird, einmal Sieger geworden, über diejenigen Elemente, welche sich gegen jeden Fortschritt, gegen jede Gewähr des Volksrechts und der grundsätzlich gewahrten Volksfreiheit stemmten, nach demjenigen Resultate, nach derjenigen Verfassung greifen, welche ihr dann am besten zusagt und Zusagen muß. Hätte der Demokratenkongreß in Berlin, hätten die dort zusammengetretenen Abgeordneten und Volksmänner ihre Aufgabe verstanden, sie wären zusammengetreten ohne großen Pomp, hätten ernst die Lage des Vaterlandes berathen und ein Verfassungsprojekt gearbeitet, das dessen Bedürfnissen entsprach und seine Zukunft sicherte. Kann dies die Partei des Fortschrittes nicht, dann mache sie dem Frankfurter Parlamente keine Vorwürfe und das Parlament fürchte nicht den Rivalen. In diesem Sinne müssen wir zugeftehen, daß Frankfurt noch die einzige Volksvertretung, daß ein Angriff darauf ein wirkliches Verbrechen gegen die Nation ist." — Ich machte darauf nicht blos in der Presse, ich machte wöchentlich in den Versammlungen des Volksvereines, in den Sitzungen des Kreisausschusses aufmerksam, suchte die einzelnen Mitglieder desselben noch speziell davon zu überzeugen und ging nach Frankfurt, um dort mit dem Vorstände des Centralmärzvereines in gleicher Weise zu verhandeln. Allein dort fand ich wenig Anklang. Vogt meinte, das sei alles nichts, man müsse jetzt alle Parteien unter einen Hut sammeln und könne nicht einen rein demokratischen Verein bilden, Trützschler erwiederte gar nichts und Fröbel allein hörte mich ruhig an, sprach lange über meine Ansichten mit mir und versprach dieselben und meine An- 205 träge in der Sitzung des Vereines vorzubringen und zu bevorworten. Obgleich ich aber schriftlich Namens der badischen und pfälzischen Vereine nochmals in den Centralmärzverein drang, erhielt ich keinen Bescheid, und nur einmal schrieb mir Fröbel beiläufig: der Märzverein scheine eine bessere Richtung nehmen zu wollen. Im Vereine selbst gelang es mir eine Zeit lang die Oberhand zu behalten, und in diesem Sinne auch auf die materiellen Beziehungen des Volkes zu wirken, namentlich auf die gewerbetreibende Klasse durch die Behandlung der Frage einer neuen Gewerbeorganisation, auf die Bauern durch die Behandlung der bäuerlichen Lasten re., allein die Struve'sche ungestüme Partei machte sich immer mehr geltend und riß auch einen Theil der bis dahin ruhig denkenden Führer mit sich fort. Man begann neben dem Vereine durch die Demonstrationen der Volksversammlungen zu wirken und dadurch eine Aufregung zu befördern, die man bis zum geeigneten Momente zurückhalten mußte. Der Sieg dieser Partei nöthigte mich, von der Leitung der Volksvereine zurückzutreten, zumal jetzt auch der persönliche Antagonismus zwischen Struve und mir (wegen eines Streites bezüglich die Herausgabe meines Zuschauers) geltend gemacht wurde. An meine Stelle trat Brentano und an Brentanos Stelle in seiner Abwesenheit Gögg. Gögg war weder selbstständig noch auch politisch gebildet genug, um das Ruder der Angelegenheiten in einem so kritischen Zeitpunkte führen zu können. Während er bis da sich zu meinen Ansichten bekannt hatte, ließ er sich jetzt durch den Beifall unkluger Schlagworte fortreißen. Der Vorstand der Volkövereine entsendete eine Masse von Proklamationen und veranlaßte dadurch einen Streit mit den neuvater- 206 ländischen Vereinen, der vom Ziele abführte und eine unfruchtbare Literatur hervorrief. Da die Kammer die Anforderung von zirka 60,000 Bürgern um Auflösung zurückwies, ohne daß indessen alle Mitglieder der Volkspartei, darunter namentlich Brentano selbst, deßhalb ausgetreten wären, erließ der Vorstand der Volksvereine unter dem Präsidium von Gögg eine Aufforderung an die Deputirten, welche Brentano in eine sehr mißliche Stellung brachte, aber dennoch nöthigte unter Abgabe einer konfusen Erklärung bezüglich seines bisherigen Verbleibens wirklich auszutreten. Die Kammer blieb nichtsdestoweniger noch vollzählig und faßte die wichtigsten Beschlüsse trotz des heftigsten Angriffes des ganzen Volkes. Außerdem ging die bedeutendste Thätigkeit der damaligen Vorstände dahin, die Volksvereine nach Kräften zu vermehren, und zugleich die Zügel der formalen Organisation fester in die Hand zu ! nehmen, da man fühlte, daß eine Leitung besonders Noth ! thue. Allein was nützte diese Einsicht, wenn man alles ! that um die Zügel zu verlieren? Nebenbei blieb jede tiefer i eingreifende Agitation unbenützt liegen. Umsonst schrieb < ich eine Erläuterung der Grundrechte, und hob darin l namentlich dasjenige hervor, was die wichtigste Volksklaffe, c die Bauern berührte, um es als ein Programm der Eon- l stituante hinzugeben; obgleich der Volksverein den Beschluß i gefaßt, diese Arbeit im ganzen Lande zu verbreiten, blieb r sie wochenlang liegen, weil man andere Proklamationen ! > druckte, welche von der Masse desavouirt wurden. Ja die ! t Leiter des Volksvereines geriethen mit einander in direkten r Widerspruch. Während Brentano in der Paulskirche er- k klärte, das ganze badische Land sei für die Reichsverfas- c sung, wie sie beschlossen worden, — offenbar die einzig r 207 richtige Taktik — bemühte sich Gögg darzuthun, daß das. Volk nichts mit der Nationalversammlung und nichts mit. der Neichsversassung zu thun habe. Als Brentano wieder? nach Mannheim kam und man eine Proklamation über die Stellung der Volksvereine zu der Reichsverfassung unter das Volk senden wollte, prävalirte wieder das Votum Brentano's und man erließ wieder eine Proklamation, aus welcher nicht blos eine Fügsamkeit unter die Reichsversas- sung erhellte, sondern sogar ein Enthusiasmus für dieselbe. Gögg unterschrieb auch diese Proklamation. Ich machte ihn darauf aufmerksam und theilte ihm meine Ansicht mit, wonach die Verfassung als ein Cartel zwischen dem Volk und den Fürsten angesehen werden müßte, worauf er mich bat, eine weitere Proklamation in diesem Sinne zu schreiben. Als später die Partei der rochen Republik auch hie- mit nicht zufrieden war, hörte ich denselben Gögg auch deren Ansicht billigen. Und doch war dies die wichtigste Frage, die Lebensfrage! Und doch hing gerade setzt alles davon ab, in dieser Beziehung eine konsequente, klare und entschiedene Haltung zu bewahren und die Bewegung des Volkes zu leiten! Alles das war um so unverantwortlicher, als man sich niemals in einer günstigeren Lage befunden hatte. Während die Regierung, wie oben bemerkt, sich nach einer Stütze im Volke umsah und die Führer der vaterländischen Vereine gewann, damit diese den Kampf mit den Volksvereinen führten und diese bei den s. g. ruhigen Bürgern durch die Vorwürfe der Anarchie, des Kommunismus zu verdächtigen; gelang es, diese Vorwürfe vollkommen zurückzuweisen und namentlich bezüglich des letzterwähnten Vorwurfes sowohl durch das Auftreten gegenüber dem Arbeiterbunde, als auch durch einen von mir 208 gehaltenen Vortrag über Sozialismus und Kommunismus geradezu Lügen zu strafen. Zudem begann die Sache des Volkes jetzt in diesem Vereine selbst Vertreter zu finden. Man begann nicht blos die Frage der Constituirenden von neuem zu begreifen, man erklärte es sogar von Seiten der entschiedenem Mitglieder des Vereines für nöthig, mit dem Volkövereine in freundlichere Beziehung zu treten. Obgleich dies nicht zu Stande kam, weil persönliche Zwistigkeiten dazwischen traten, so blieb doch die Spaltung im vaterländischen Vereine und die Idee einer Vereinigung machte sich immer mehr Raum. Dazu kam, daß die Verhandlungen vor dem Geschworengericht in Freiburg eine Masse Bürger für die Sache der Demokratie gewannen und die Niederlagen der Regierung in den zahlreichen Preßprozessen vor ihren eigenen Gerichten die Achtung vor der vermeintlichen Rechtlichkeit der Regierung gewaltig erschütterte. Dazu kam endlich die widerrechtliche Vorenthaltung der Waffen der Mannheimer Bürgerschaft, ein Verfahren, welches ebenso die Schwäche und Furcht der Regierung an den Tag legte, wie es eine mächtige Waffe gegen dieselbe schuf. Dazu kam die Vorlage und Beschluß- faßung eines Wahlgesetzes für die Berufung einer Revisionskammer, welche in allem und jedem Punkte mit den Grundrechten im Widerspruch lag, und in vielfachen Kommentaren sofort critistrt und unter das Volk geworfen wurde. Dazu kam endlich das zweifelhafte Benehmen der badischen Negierung bezüglich der Anerkennung der Reichsverfassung und schließlich das Verfahren gegenüber der Pfalz. Alles das machte so entschiedene Propaganda, daß die Führer der Volksvereine auf die leichteste Art der Welt jeden Vortheil hätten erringen können, der die Demokratie nicht blos 209 us Badens, sondern eines großen Theiles von Deutschland »es gehoben und für eine indessen vorbereitete Erhebung gern. wonnen und vereinigt hätte. Hinreichende Anzeigen hiefür on lagen vor; die Karlsruher Bürger selbst sprachen sich in >er einer Weise über die Anerkennung der Reichsverfassung aus, em daß man ihre Unzufriedenheit nicht in Zweifel ziehen konnte; )b- sie übertrugen dem Gemeinderath und der Bürgerwehr den ig- Vollzug deßfallsiger Beschlüsse! Im ganzen Lande sprachen im sich die Sympathien für die Sache der Pfalz aus; in ng Mannheim haranguirte man durchziehende baierische Soldaten, er- verlangte, daß keine badischen Truppen nach der Pfalz ne zögen. Der Mannheimer Gemeinderath beschloß eine energische en Protestation gegen den Durchmarsch baierischer Truppen re. en Solche Erklärungen konnten nicht vereinzelt stehen bleiben, >or gönnte man ihnen nur einige Zeit, ohne dazwischen zu er- treten und sich ruhig im Hintergründe zu Hallen. Allein lit- diese Nothwendigkeit sahen die Mitglieder deS Vorstandes :in der Volksvereine, vor allen Gögg nicht ein. Sie beschlösse sen ohne allen Plan, ohne alle Ueberlegung einen Kon- ffe greß von Abgeordneten der Volksvereine und eine Volks- >ß- Versammlung nach Offenburg auszuschreiben, und ließ sich oi- trotz aller Einwände, die ich mehrfach erhob, hievon nicht en abhalten. Diese Versammlungen konnten kaum ohne Ka- m- tastrophe ablaufen und die Katastrophe konnte nur eine )e. blutige werden, das mußte Jedermann einsehen. Man en ! mußte also erwägen, wie man sich dabei verhalten wolle, ng ! welches Programm eine etwaige Bewegung haben müsse, es welche Wege man einschlagen wolle um ein bestimmtes »er Ziel zu erreichen, vor allem welche Mittel man zur Dis- >r- Position habe. Ich frag Gögg, was denn der Vorstand os vorhabe und erhielt zur Antwort, er habe keine Pro- 14 210 gramms für die Versammlung, man werde einen Plan zur besseren Organisation der Volkövereine vorlegen, das übrige werde sich schon geben. Ich bat ihn damals nochmals, die Versammlung aufzuschiebcn, man müsse doch erst die Stimmung Badens und anderer Länder kennen lernen, bevor man eine so wichtige Versammlung ausschreibe. Allein er meinte, es lasse sich das nicht machen, er wolle indessen eine Versammlung von Vertretern verschiedener Lan- destheile berufen. Jedermann vermuthete, daß zu Offen- bnrg von Seiten der Regierung dieselben Maßregeln getroffen würden, die wir b.ereits in Ettlingen erlebt hatten. Es lag eine Schwüle in der Lust, welche die Planlosigkeit des Landesausschusses der Volksvereine nicht begreifen ließ. Nichtsdestoweniger theilten die Behörden die Ahnungslosigkeit dieses Ausschusses. Noch zu Anfang des Mai benahm sich der Jägerschmidt, Polizeiasseffor zu Mannheim, mit solcher Brutalität gegen das Volk, daß er die Soldaten gegen waffenlose Bürger, ja gegen die Mitglieder des Ge- meinderathes einschreiten ließ uud dadurch bis zur Wuth reizte. In den ersten Tagen des Mai fand denn die von ^Gögg zugesagte Versammlung von Abgeordneten aus verschiedenen Theilen Badens statt. Vertreter anderer deutscher Landestheile waren keine oder höchstens 1—2 anwesend, dagegen einige Mitglieder der Linken von Frankfurt. Die Verhandlung erstreckte sich zunächst auf die Frage über den Stand der Dinge in Baden, namentlich über die Bewaffnung und die Zahlenverhältnisse der Volksvereine. Obgleich nach den Berichten aus den verschiedenen Landestheilen die Sympathien: der Bevölkerung in Majorität für die Volksvereine waren, klagte man doch allgemein über den Mangel an Bewaffnung und hielt es vor allem für erforderlich, 211 diesem Uebelstande abzuhelfen, bevor man zur entschiedenen That schreiten könne. Ueber die Gesinnungen des Militärs konnte Niemand Aufschluß geben, hatte doch das Militär zu Mannheim vor nicht langer Zeit erst, wenn auch widerstrebend, auf die Befehle der Ossiziere gegen das Volk gedient. Man hielt es zwar im allgemeinen für gut gesinnt, erklärte aber, daß man sich nicht auf es verlassen dürfe. Nach diesen Berichten kam man auf das Panier einer Erhebung. Bei der hierüber entsponnenen Debatte spaltete sich die Versammlung. Eine Minorität sprach für die Republik, darunter namentlich Stap, der später in gleicher Weise auf der Offenburger Versammlung auftrat. Allein die große Mehrheit schloß sich meinem Votum für die Neichsverfassung an. Am Ende wurde beschlossen, die anwesenden Mitglieder der Linken sollten eine Proklamation an das Volk entwerfen, worin es zu den Waffen gegen die rebellischen Fürsten gerufen würde. Trützschler verfaßte diese Proklamation nach einer gesonderten Berathung der anwesenden Parlamentsmitglieder sofort, worauf-sie von diesen unterzeichnet, dem Vorstand des Volksvereines zur alsbaldigen Publikation übergeben ward. Eine Abschrift derselben ging nach Frankfurt um durch die übrigen nicht anwesenden Mitglieder der Linken gleichfalls unterzeichnet zu werden. Hierauf wählte man noch einen Bewaffnnngs- ausschuß für Baden. Von einer direkten Erhebung, von einem bestimmten Plane hiezu, war, wie man sicht, noch keine Rede, wohl aber von Vorbereitungen hiezu. Daß man indessen einen Plan gemacht, und nur die Gesinnungen anderer Landes- theile erforscht hätte, ließ sich voraussetzen, zumal der Märzvcrein kurz vorher die im Eingänge dieses Kapitels 212 angeführte Versammlung gehalten hatte. Ich hatte diese Hoffnung nicht, und ich gestehe, die Annäherung der Offenburgcr Versammlung machte mir, dem entschiedenen Revolutionär bange, wenn ich die Wichtigkeit der Katastrophe mit der Gedankenlosigkeit der demokratischen Führer verglich. Man schrie laut und immer lauter, man provo- zirte die organisirte Masse der Volksfeinde und hatte nicht einmal den oberflächlichsten Kriegsplan in der Tasche! Nach dieser Versammlung trat ein Mitglied des Landesausschusses der Volksvereine aus. Es war mit den von der Minorität geäußerten Ansichten nicht zufrieden und sah voraus, daß dieselben dennoch den Sieg davon tragen würden. Noch einige Tage vor dem zur Versammlung angesagten Termine erklärten Mitglieder des vaterländischen Vereines, daß sie sich am Offenburger Kongresse betheiligen und für eine Konstituante votiren würden. Zwischen diesem Kongresse und der oben erwähnten Versammlung ereignete sich eine Katastrophe, welche man nicht geahnt hatte und welche dennoch den Ausschlag zu Offenburg gab. In Rastatt hatte die Volkspartei unter dem Militär haranguirt und namentlich dafür gewirkt, daß die Soldaten eine Demonstration zu Gunsten der Reichsverfassung Vornahmen. Diese Demonstration bestand vorerst in einem Verbrüderungsakte mit dem Bürgermilitäre. Sodann in mehreren Berathungen der Soldaten. Die Offiziere suchten diese Versammlungen zu verhindern; ein Soldat wurde arretirt, als er sich widersetzte. Die Soldaten befreiten hierauf ihren Kameraden; man griff zu neuen Verhaftungen und führte hierauf einen neuen Sturm gegen das Ge- 213 fängniß herbei, die Gefangenen wurden wieder befreit. Die Offiziere wurden mißhandelt, die Fahne zu dem Bürgermeister von Rastatt getragen und eine gemeinschaftliche Festungskommandantschaft gewählt. Hierauskam der Kriegsminister von Karlsruhe mit Militär. Allein dieses letztere ging zu den Kameraden über, statt gegen sie zu dienen und der Minister mit seinen Begleitern mußte fliehen, um der Wuth der Soldaten zu entgehen. Die Festung war in der Gewalt des emeutirten Militärs, dem die Bürgerschaft sich anschloß. Dies fand statt am Tage vor dem Offenburger Kongresse, die Soldaten beschloßen, diesen Kongreß zu beschicken. Man wußte dies nur in Karlsruhe im übrigen Lande nicht, bis die Soldaten die Nachricht nach Offenburg brachten. Nach solchen Vorbereitungen kamen die Vertreter der Volksvereine von Baden am 12. Mai des Nachmittags in Offenburg zusammen. Es waren eine große Anzahl und es vertraten dieselben etwa 30,000 Mitglieder der Volksvereine. Die Sitzung fand statt im Saale eines Wirths- hauses und war geheim. Gögg eröffnete dieselbe mit einem Berichte, welcher die große Ausbreitung der Volksvereine hervorhob und darauf drang, eine geeignetere Organisation, wie sie der Landesausschuß vorbereitet habe, alsbald und vor allen Dingen in Angriff zu nehmen. Gögg wurde sodann zum Vorsitzenden, Rotteck zu seinem Stellvertreter erwählt. Als Thema der ersten Debatte setzte sodann Gögg den Zweck und das Programm der Versammlung, sowie der auf den anderen Tag angesagten Volksversammlung aus. Zuerst ergriff hiebei ich das Wort, da ich nemlich bemerkt hatte, daß bereits vor Beginn der Sitzung eine Anzahl Abgeordneter der Volksvereine zur Bildung einer 214 s. g. entschiedenen Linken zusammen getreten war, und sich dahin erklärt hatte, man müsse alsbald die Republik und zwar die badische Republik proklamiren, hielt ich es sür nöthig, den Standpunkt festzustellen, von dem sich die Verhandlungen und Beschlußfassungen der Versammlung nicht entfernen durften. Ich führte deßhalb aus, daß die Bewegung des badischen Volkes nur alsdann von Wirksamkeit sein könne, wenn sie von jedem spezifisch bgdischen Charakter ferne bleibe und den Charakter einer rein deutschen annehme. Ich führte ferner aus, daß der letzte Anker einer deutschen Revolution durch die Reichsverfaffung geboten werde und daß die Demokratie nur alsdann zu einem Ziele gelangen könne, wenn sie sich in ihren Bestrebungen jetzt zur Zeit soweit meistere, als es nicht mit jener Verfassung verträglich sei. Ich stellte den Satz auf, daß die Proklamirung der Republik unter allen Bedingungen ein durch und durch verkehrter Schritt sei, da man mit der Proklamirung einer deutschen Republik sich lächerlich mache, mit der Proklamirung einer badischen Republik aber nlles Gewicht der Volksvereine auf eine spezifisch badische und noch dazu im Voraus verlorne Sache werfe. Ich verlangte hiernach, daß die Versammlung diese Sätze als Grundsätze für ihre Verhandlung anerkenne und förmlich beschließe, der Proklamirung der Republik entgegen zu treten. Gegen diese Ausführung erhob sich die erwähnte Linke, namentlich Stay, Steinmetz und deren Anhängsel, als: G. Maier, Reich u. A. mit großer Heftigkeit und wenig Gründen. Sie verlangten direkt die Proklamirung der Republik und meinten, „man müsse dem Volke gegenüber offen auftreten, sie seien Republikaner und scheuten sich nicht, das auszusprechen." Es war umsonst, diese Bürger darauf 215 ch aufmerksam zu machen, daß das Volk eigentlich ganz an- ld dere Dinge wolle als den Titel einer Republik, daß man rr diese erst einführen und dann betiteln wolle, daß übrigens ie das Volk auf eine von Stap rc. ausgerufene Republik lg wenig geben werde; sie blieben bei ihrer Erklärung, nann- ie ten mich feige und den Abgeordneten Thibaut einen Reak- tionär und beruhigten sich erst, als eine sehr bedeutende en Majorität, darunter namentlich die Vertreter des Ober- lt- rhein- und Seekreises sich unbedingt an meine Erklärungen Pr angeschlossen und der würtembergische Abgeordnete Becher je- sich in gleichem Sinne Namens der würtembergischen Volks- m vereine ausgesprochen hatte. Während der Debatte hatten en sich eine Masse Forderungen geltend gemacht, so daß sich ;r- die Debatte nun auch hierüber erstrecken mußte, dabei n'e machten sich nicht sowohl über die einzelnen Forderungen, än sondern über die Art der Geltendmachung derselben ver- >er schiedene Ansichten geltend; die Linke meinte, man müsse je, Gewalt brauchen, wenn das Ministerium nicht nachgebe, ps wogegen mit mir eine große Menge Abgeordneter die Frage nd aufstellte und vorerst beantwortet wissen wollte, ob man zte auch gehörig gerüstet sei, Gewalt zu gebrauchen. Obgleich ld- nun die große Mehrheit der Abgeordneten sich in dieser ,e« Beziehung, namentlich bezüglich der Bewaffnung und Ein- ?n. Übung der Bürgerwehr bitter beklagten und man so die ke, Ueberzeugung gewinnen mußte, mit der Bürgerwehr nichts s: ausrichten zu können, suchte die Linke dennoch mit großer n'g Heftigkeit durchzudringen und das Resultat der Abstimmung !e- wäre voraussichtlich, wenn auch nicht durchgreifend, so en doch günstiger für dieselbe gewesen, wenn der Vorsitzende ht, nicht die Zügel der Debatte verloren und nach langem mf Hin- und Herreden einen zuletzt gestellten Antrag zur Ab- — 216 stimmung gebracht hätte, nemlich den Antrag, eine Kommission zur Redaktion der wesentlichsten Forderungen zu erwählen und diese Forderungen sodann alsbald durch eine Deputation an das Ministerium bringen zu lassen. Die große Mehrheit, wenn nicht sämmtliche Abgeordneten, stimmten dem bei, und so ward denn eine Kommission gewählt, der auch Stay und ich angehörten. Diese Kommission entwarf sofort eine Adresse an das Ministerium, welche in kurzer und bündiger Redaktion Namens der Versammlung folgende Forderungen aufstellte und unverzügliche Gewährung derselben verlangte: a) Die Berufung einer konstituirenden Versammlung für Baden. d) Unbedingte Amnestie der politischen Vergehungen. c) Rücktritt des Ministeriums. Diesen Forderungen war beigefügt, daß man das Ministerium für alle Folgen verantwortlich erklären, welche bei der Stimmung des Landes aus einer Weigerung hervorgehen müßten. Acht Männer wurden noch denselben Abend nach Karlsruhe gesendet, um die Forderungen zu überbringen, mit dem bestimmten Aufträge, eine unverzügliche Antwort zu verlangen- und bei der Zögerung, eine solche zu ertheilen, alsbald abzureisen. Man beschloß nun die Berathung über dasjenige, was man im Falle einer Weigerung zu thun gedenke, bis zur Rückkunft der Abgeordneten aufzuschieben, ließ noch die von dem Landesausschusse entworfene Organisation der Volksvereine verlesen, verwies dieselbe an eine Kommission und beauftragte sodann die oben erwähnte Redaktionskommission, das Programm der Forderungen zu entwerfen und 217 des anderen Morgens in der Frühe vorzulegen. Auf die Tagesordnung dieser Sitzung ward noch gesetzt die Wahl eines definitiven Landesausschusses. Noch in der Nacht entwarfen Hoff und ich das Programm der Forderungen in folgender Weise: 1) Die Regierung muß die Reichsverfassung, wie sie nun nach der durch die Ereignisse beseitigten Oberhauptsfrage feststeht, unbedingt anerkennen und mit der ganzen bewaffneten Macht deren Durchführung in anderen deutschen Staaten, zunächst in der baierischen Pfalz unterstützen. 2) Das gegenwärtige Ministerium ist sofort zu entlassen und ein volksthümliches an dessen Stelle zu setzen. 3) Es muß alsbald unter sofortiger Auflösung der fetzigen Ständekammern eine verfassunggebende Landeöver- sammlung berufen werden, welche in sich die gesammte Rechts- und Machtvollkommenheit des badischen Volkes vereinigt; — diese Landesversammlung sollte gewählt werden von und.aus den sämmtlichen volljährigen Staatsbürgern des Landes und zwar unter Beibehaltung der für die bisherige zweite Kammer bestandenen Wahlbezirke. 4) Es muß ohne allen Verzug die Volksbewaffnung auf Staatskosten ins Leben gerufen werden,, und es find alle ledigen Männer von 18 — 30 Jahren als erstes Aufgebot sofort mobil zu machen. Alle diejenigen Gemeindebehörden, welche nicht alsbald die Bewaffnung ihrer Bürger anordnen, sind augenblicklich abzusetzen. 5) Die politischen Flüchtlinge sind sofort zurückzurufen, die politischen Militär - und Civilgefangenen zu entlassen und alle politischen Prozesse niederzuschlagen; — namentlich verlangen wir aber auch die Entlassung derjenigen Militärgefangenen, welche in Folge der politischen De- wegungen wegen s. g. Disciplinar- und Jnsubordinations- vergehen bestraft wurden. 6) Die Militärgerichtsbarkeit muß aufgehoben werden. 7) Wir verlangen alsbaldige Verschmelzung des stehenden Heeres mit der Volkswehr. 8) Es müssen sammtliche Grundlasten unentgeldlich aufgehoben werden. 9) Es müssen die Gemeinden unbedingt selbstständig erklärt werden, sowohl was die Verwaltung des Gemeindevermögens als die Wahl der Gemeindevertrcter betrifft; es müssen alsbald im ganzen Lande neue Wahlen für die Gemeindevertretung stattfinden. 10) Es werden sammtliche von den s. g. Kammern in Karlsruhe seit dem 17. Januar d. I. gefaßten Beschlüsse für null und nichtig erklärt und darunter namentlich das s. g. Wahlgesetz vom 10. v. M., welches einen förmlichen Angriff auf die in den Neichsgesetzen gegebenen Bestimmungen enthält. 11) Die Geschwornengerichte sind augenblicklich einzuführen und kein einziger Kriminalprozeß darf mehr von den Staatsrichtern entschieden werden. 12) Die alte.Verwaltungsbüreaukratie muß abgeschafft werden, und an ihre Stelle die freie Verwaltung der Gemeinden oder anderer Körperschaften treten. 13) Abschaffung des alten Steuerwesens. Es ward verabredet, diese Forderungen des andern Morgens nochmals zu prüfen und etwaige Zusätze zu machen. — Während dessen hielt die Linke Wahlberathung. Des andern Morgens in der Frühe war die Linke in großer Thätigkeit; sie hatte durch einige bereits des Abends 219 angekommene Soldaten die Vorfälle in Rastatt zum Theil vernommen, und baute darauf die Hoffnung, dennoch zur Proklamirung der Republik zu kommen. Man erfuhr auch, daß desselben Tages noch eine Soldatenversammlung in Freiburg sei, und daß dahin, wie nach Offenburg, Abgeordnete der Rastatter Soldaten kommen würden. Die Kommission für die Redaktion des Programmes hielt nun in vollständiger Anzahl Sitzung. Der von Hoff und mir vorgelegte Entwurf ward angenommen, nachdem Stay und Steinmetz sich eine Zeit lang gegen die Nro. 1 gesträubt hatten. Auf die Erklärung der von Stay in die Sitzung geholten Soldaten wurde sodann noch die weitere Forderung ausgenommen: „bei dem Heere soll eine freie Wahl der Offiziere stattfinden." Eine Einwendung hie- gegen war unmöglich, wollte man die Soldaten nicht von Anfang an zurückstoßen. Etwa um 10 Uhr kam der regelmäßige Zug von Karlsruhe ohne die Abgeordneten an das Ministerium, jedoch mit einer Anzahl Abgeordneter der Rastatter Soldaten. Man führte dieselben sogleich in das Sitzungslokal und eröffnete die Sitzung unter Zulassung alles Publikums, so daß die Abgeordneten kaum Raum hatten. Gögg empfing die Soldaten mit einer jetzt vollkommen revolutionären Rede, gab dann zweien Soldaten das Wort, welche in ihrer Weise über die Rastatter Vorgänge re- ferirten, und erklärten, sie seien von allen Kameraden gesendet, um die Verbindung der Militärs mit den Bürgern zu erklären und sich an der Offenburger Versammlung zu betheiligen. Sie erwarteten, daß man die Soldaten nicht stecken lasse, da sie vorangegangen seien, sprachen sich übrigens entschieden gegen eine Republik aus. Auf den 220 Antrag von Stay bewirthete man sodann die „Bürger- Soldaten" während die Sitzung ihren Fortgang in Total tumultuarischer Weise nahm. Hoff verlas Namens der Kommission das Programm der Forderungen, unter die indessen ohne mein Wissen noch weitere ausgenommen und von denen Nro. 2 abgeändert worden war — ob durch Hoff, Stap oder wen, weiß ich nicht. Nro. 2 lautete neu folgendermaßen: Das gegenwärtige Ministerium ist sofort zu entlassen, und Bürger Brentano, Obergerichtsadvokat zu Mannheim, und Bürger Peter, Reichstagsabgeordneter zu Constanz, mit der Bildung eines neuen Ministeriums zu beauftragen. Der Art. 13 lautete als Art. 15: Abschaffung des alten Steuerwesens, hiefür Einführung einer progressiven Einkommensteuer nebst Beibehaltung der Zölle. Beigefügt war als Art. 14. Errichtung einer Nationalbank für Gewerbe, Handel und Ackerbau zum Schutze gegen das Uebergewicht der großen Kapitalisten. als Art. 16. Errichtung eines großen Landespensionsfonds, aus dem jeder arbeitsunfähig gewordene Bürger unterstützt werden kann. Hiedurch fällt der besondere Pensionsfonds für die Staatsdiener von selbst weg. als Art. 17. Strich der Apanagen re. als Art. 18. Reduktion des großherzoglichen Einkommens auf 20,000 fl. Diese Forderungen wurden sodann durch Acclamation aller Anwesenden ohne alles Weitere angenommen; von einer Leitung der Versammlung war keine Rede, alles 221 dirigirte und disputirte, da man jede sachliche Bemerkung für überflüssig erachtete. Da man die Wahlzettel kurz vor Beginn der Sitzung abgegeben und das Scrutinium vorgenommen hatte, konnte jetzt schon das Resultat verkündet werden. Es stimmte im Wesentlichen mit dem bereits früh Morgens angeschlagenen Wahlzettel der Linken überein. Als Mitglieder des Landesausschusses waren gewählt worden: Richter aus Sichern. Stay aus Heidelberg. Willmann aus Pfohren. Steinmetz aus Durlach. Wernwag aus Kenzingen. Degen aus Mannheim. Brentano aus Mannheim. Fickler aus Constanz. Gögg aus Mannheim. Peter aus Constanz. Werner aus Oberkirch. Nehmann aus Offenburg. Als Ersatzmänner: H. Hoff aus Mannheim. Torrent aus Freiburg. Junghans aus Mosbach. Rotteck aus Freiburg. Happel aus Mannheim. Kiefer aus Emmendingen. Nach diesen hatte ich und Thibaut die nächsten Stimmen. Es ward beschlossen, der Landesauöschuß solle sich alsbald constituiren, permanent erklären und sodann nach Rastatt übersiedeln, da er sich dort unter den Schutz der Festung stellen könne. Dies geschah denn auch, nachdem die Abgeordneten der Nastatter Soldaten noch zwei Mitglieder und zwei Ersatzmänner für den Landesausschuß gewählt hatten. Bald darauf erließ derselbe folgende Proklamation, welche die Redaktions-Kommission bereits vorbereitet hatte: „Die Landesversammlung in Offenburg erklärt: Deutschland befindet sich fortwährend im Zustande 222 voller Revolution, auf's neue hervorgerufen durch die Angriffe der größeren deutschen Fürsten auf die von verdeutschen Nationalversammlung endgültig beschlossene Reichsverfassung und die Freiheit überhaupt - die deutschen Fürsten haben sich zur Unterdrückung der Freiheit verschworen und verbunden; der Hochverrath an Volk und Vaterland liegt offen vor; es ist klar, daß sie sogar Rußlands sämmtliche Armeen zur Unterdrückung der Freiheit herbeirufen. Die Deutschen befinden sich also im Stande der Nothwehr; sie müssen sich verbinden, um die Freiheit zu retten; sie müssen dem Angriff der fürstlichen Rebellen den bewaffneten Widerstand entgegensetzen. Die deutschen Stämme haben die Verpflichtung, sich gegenseitig die Freiheit zu gewährleisten, um den Grundsatz der Volkssouveränität vollkommen durchzuführen; sie müssen sich daher unterstützen überall, wo sie angegriffen werden. Das badische Volk wird daher die Volksbewegung in der Pfalz mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln unterstützen. Die Landesversammlung des badischen Volkes in Offenburg hat nach vorgegangener Berathung der gestellten Anträge in dem Landescongresse der Volksvereine, nach ferner stattgefundener öffentlicher Berathung, wobei Abgeordnete aus allen Landestheilen vertreten waren, nach fernerer ausführlicher Diskussion, in der Versammlung des Volkes beschlossen: Folgen sodann die sämmtlichen obenerwähnten Forderungen mit Ausnahme der beiden letzten, welche man hinwegließ. Weiter wird die Zusammensetzung des Landesausschusses der Volksvereine angeführt und sodann weiter erklärt: „Derselbe (der Landesauöschuß) wird beauftragt, die 223 nöthigen Anordnungen zur Durchführung dieser Beschlüsse mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu treffen und von dem Ergebniß der heutigen Volksversammlung dem Landesausschuß in Baiern, sowie den Landesausschüssen der übrigen Nachbarstaaten sofort Nachricht zu geben." Diese Proklamation war bereits vor der Volksversammlung in Druck gesetzt worden und erschien unmittelbar nach der Verlesung des Programmes in der Volksversammlung, welche es natürlich ohne Debatte annahm und die Beschlüsse des Abgevrdnetencvngresses mit Jubel begrüßte. Während der Volksversammlung kamen die am Abend vorher nach Carlsruhe gesendeten Abgeordneten zurück und brachten folgenden Bescheid, den man ihnen als Notiz ohne förmliche Ausfertigung und Unterschrift, wie Adresse, ertheilt hatte: „Die Ständeversammlung wird ihre Geschäfte in 8 Tagen vollenden, worauf der Landtag geschlossen wird, dann wird eine Auflösung der Stände erfolgen und mit der neu zu berufenden Ständeversammlung werden die weiteren in Folge der Reichsgesetzgebung oder sonst noth- wendigen Verfassungsveränderungen berathen werden. Was die Amnestie betrifft, so ist sie schon weit ausgedehnt und es sind bereits Weisungen an die Behörden ergangen, um diese noch weiter auszudehnen. Das Ministerium wird hinsichtlich der Frage des Rücktritts von der schweren Last seines Amtes ganz nach konstitutionellen Grundsätzen verfahren." Die Abgeordneten Nehmann und Notteck fügten bei der Mittheilung dieser Erwiederung noch bei — der Minister habe ans die Hinweisung, auf die große Bewegung 224 des Volkes, auf die dringende Bitte, die ernste Lage der Dinge nicht zu mißkennen, geantwortet: „Es ist möglich, 'daß dieser Aufstand bedeutender wird, als die bisherigen Aufstände, allein wir werden Bajonette genug finden, auch diesen zu unterdrücken." Es ist unnöthig, eine Beschreibung des Eindruckes zu geben, den diese Mittheilung auf sämmtliche Anwesende machte. Es waren Männer gegenwärtig, welche in der nunmehr unleugbaren Revolution eine unberechenbare Calamität für Baden, für die ganze deutsche Sache erblickten; ich selbst hatte den Antrag auf Permanenz, als einen Antrag auf die Verwandlung des Landesausschusses der Volksvereine in eine revolutionäre Negierung, damit i erwiedert, daß ich der Linken zurief: „Sie rufen eine Revolution hervor, die sie durchzuführen weder die physischen noch die geistigen Kräfte besitzen, sie reißen die ganze deutsche Entwickelung um 10 Jahre zurück." Man hatte uns mit äußerster Mißhandlung gedroht und wir waren ungebeugt geblieben — die Provokation auf die Waffen gegenüber gerechten, gegenüber nothwendigen Forderungen ließ uns nur die Wahl mitbeizuhelfen an der Unterdrückung des Volkes oder vorn im Kampfe gegen die fürstlichen Waffen zu stehen. Nach dem Schluffe der Volksversammlung nahmen wir Vollmachten des Landes- auöschusses nach bestem Wissen und Gewissen die Forderungen des Volkes zur Geltung zu bringen — wurden wir die Beamten der Revolution, welche nicht mehr aufzuhalten war. Noch vor der Volksversammlung war bereits von Seiten des Landeöausschusses an die Offenburger Bürgerwehr die Weisung ergangen, sofort den Bahnhof zu be- 225 ?er setzen und-sämmtliche Locomotiven zu arretr'ren; dem Bürger- ch, meister ward mit Verhaft und damit gedroht, daß man len die Waffen in die Hände von Freiwilligen geben werde,' ich falls er sich weigere, der Weisung Folge zu leisten. Zugleich gingen Bevollmächtigte des Landesausschusses nach allen zu Seiten, um das Volk unter die Waffen zu rufen. Bald >de nach Beendigung der Volksversammlung ging ein unge- ser ! heurer Train auf der Eisenbahn in das Unterland. Derne selbe brachte auch die anwesenden Mitglieder des Landes- er- ausschusses nach Rastatt und mit ihnen eine Masse be- rls waffneter Freiwilliger, während die übrigen Passagiere die fes Nachricht von dem Geschehenen in alle Winkel Badens nit brachten und dadurch eine fieberhafte Aufregung hervor- ine riefen. -si- Der Landesausschuß erwartete in Rastatt mit Jubel die begrüßt zu werden, da die Abgeordneten der Soldaten die kan Einigkeit des Militärs mit den Bürgern und den unge- lvir theilten revolutionären Sinn beider so glänzend geschildert die hatten, daß Niemand daran zu zweifeln wagte. Diese gen Erwartung wurde getäuscht. An den Thoren von Rastatt der angekommen, — wurde er nicht eingelassen. Diese Weigerung die brachte eine große Bestürzung hervor, man berieth, was der zu thun sei und beschloß endlich, ein Theil des Ausschusses es- solle unter jeder Bedingung in die Festung zu kommen de- suchen, während die übrigen Mitglieder nebst den Bcwaff- den l ueten in ein Dorf in die Nähe zögen und dort den weiteren ass-' Verlauf der Dinge abwarteten, um sodann das Geeignete thun zu können. Gögg, Hoff und Degen gingen sodann io» in die Festung, deren Thore nach einigen Unterhandlungen ;er- geöffnet wurden. In der Festung angekommen, trafen be- dieselben eine sehr difficile Stimmung, welche alles mög- 15 226 liche befürchten ließ. Man weigerte sich sinnlich, die Mitglieder des Landcsausschusses aufzunehmen, so daß sie es für gerathen hielten, sich sogar zu trennen, um nicht in Gefahr zu gerathen. Das Volk und Soldaten rotteten sich zwar zusammen, allein es war nicht gerathen, desselben Abends noch etwas zu thun und so war es das Klügste, als Hr. Hoff die Massen aufforderte, sich nach Hause zu verfügen und des andern Morgens zu einer Versammlung einzufinden. Die Nacht verging unter ängstlichen Erwartungen. Als aber des andern Morgens die Massen sich einfanden, gelang es Hoff und Gögg Boden zu gewinnen und alles schwor in ungeheurem Enthusiasmus, als Hoff dazu aufforderte, die Reichsverfassung festzuhalten und sie durchzuführen. Jetzt kamen auch die übrigen Mitglieder des Landesausschusses und zugleich strömten Schaaren von Volkswehr von allen Seiten herbei, um dem Landesausschuß ihre Unterstützung zu gewähren. Bereits des Abends vorher war es indessen in Carls- ruhe zu blutigen Verwickelungen zwischen den Demokraten und dem Militär gekommen, in Folge deren der Großherzog mit den Ministern im Dunkel der Nacht aus der Residenz entflohen. Die Negierung war dadurch faktisch aufgelöst, das Land ohne oberste Gewalt, da der Karlsruher Gemeinderath ebensowenig als die noch übrigen Beamten die Leitung übernehmen konnten. Noch am 14. Mai fand in Freiburg eine Svldatenvcr- sammlung statt, in welcher folgende Beschlüsse gefaßt wurden: 1) Beeidigung der Offiziere und Soldaten auf die Reichsverfassung, wie diese aus den Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung hervorgegangen ist, soll unverzüglich stattfinden. 227 2) unbedingte Amnestie für alle Soldaten, welche auf Seite des Volkes stehen, wofür General von Galling sein Ehrenwort zu verpfänden hat. 3) Freie Wahl der Vorstände durch die Wahlmänner aus den einzelnen Kompagnien. 4) Anerkennung der Beschlüsse der Offenburger Versammlung vom 13. Mai. 5) Freie Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte, ungehindert durch militärische Discipliu. 6) General von Gailing hat dafür gleichfalls auf Ehrenwort zu haften, daß General von Miller nicht in Freiburg einrücke. Zugleich traf von Rastatt aus eine Weisung ein, welche einen Theil der in Freiburg stationirten badischen Truppen dahin berief. Noch vor dem Abzug derselben fand die Wahl der neuen Offiziere statt, da die früheren entflohen waren und den Schutz des General Miller angerufen hatten, der auch in Folge dessen vom Oberland näher gegen Freiburg heranrückte. An demselben Morgen verfügte sich der Karlsruher Gemeinderath nach Rastatt und ersuchte den noch immer in zweifelhaftem Zustande sich befindlichen Ausschuß der Volksvereine die Zügel der Regierung zu ergreifen, damit nicht Anarchie die Oberhand gewänne. Der überraschte Landesauöschuß sagte dies alsbald zu, erließ eine Proklamation und zog mit Militärbeglcitung nach Karlsruhe. Die Proklamation lautet: „An das Volk in Baden! Mitbürger! Die badische Negierung in Karlsruhe ist entflohen. Der dortige Gcmeinde- rath hat uns ersucht, nach Karlsruhe zu kommen und die Leitung der Geschäfte zu übernehmen. Das hiesige Militär 228 ist insgesammt auf die Durchführung der Neichsverfassnng und die Anordnungen des Landesausschusses beeidigt. Wir sind im Begriffe nach Karlsruhe zu ziehen; ein Theil des Militärs begleitet uns. Wir rechnen Mitbürger, auf eure Vaterlandsliebe, auf eure Unterstützung und Aufrechterhaltung der Ordnung. Rastatt, den 14. Mai 1849. Für den Landesausschuß der Volksvereine in Baden. Brentano, Gögg, Werner, Hoff re." Bei dem Einzuge in Karlsruhe erklärte Brentano, es würden die sämmtlichen Staatsämter mit den Beamten bcibehalten werden, auch gab er Zusicherungen, welche die Rückberufung des Großherzogs in Aussicht stellten. Zugleich wurde dem Gemeinderath die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zugesagt. Noch desselben Tages erließ der Landesausschuß die nachfolgende Proklamation: „Mitbürger! Dreizehn Monate harten Kampfes, dreizehn Monate schwerer Opfer sind vorüber. In solcher Zeit hat uns nur die Hoffnung aufrecht erhalten, daß unser schönes Vaterland die Freiheit erringen und daß ein Bruderband alle Deutschen umschlingen werde. Doch kaum ist die deutsche Verfassung endgiltig von den Vertretern der Nation festgestellt, so tritt die Verschwörung der Könige, ihre landesverrätherische Verbindung mit dem Caaren von Rußland zur Knechtung des deutschen Volkes, welches im vorigen März seine Großmuth bethätigt hat, es tritt die Contrerevolution keck und unverschleiert hervor. Nochmals soll die absolute Fürstenherrschaft gegründet, nochmals sollen die Ketten geschmiedet werden, die wir im März verflossenen Jahres zerrissen haben. Mitbürger! In einem solchen Kampfe konnte die tapfere Armee, konnten unsere 229 und eure Brüder nicht zweifelhaft sein, daß ihre Pflicht sie auf die Seite des Volkes rief; sie haben es erkannt, daß sie, die Söhne des Vaterlandes, für die Freiheit des Volkes, für die Einheit der deutschen Lande und für die Größe der Nation fechten sollen, die Armee hat sich daher mit uns verbunden. Sie kämpft nicht gegen das Volk, sie kämpft nur gegen die Feinde der Freiheit und des Vaterlandes. Diese Verbindung des Heeres mit dem Volk war offenbar kein Grund, daß der Großherzog geflohen ist, wozu ihm verrätherische Minister den Rath gaben, die dann die Negierung verließen und die Geschäfte des Landes dem Ungefähr anhcimftellten. Mitbürger! Eingedenk der Verpflichtung, die wir gegenüber der großen Landes- versammlung in Offenburg übernommen und folgend dem Rufe der Gemeindebehörde hiesiger Stadt, sind wir heute Mittag an der Spitze unserer braven Soldaten hier eingezogen. Wir werden unsere Kräfte daran setzen, bei der Erringung eines volksmäßigen Staatszustandes die volle Freiheit der Person und den Schutz des Eigenthums zu wahren. Wir werden alles aufbieten um die Regierungsmaschine im Gang zu erhalten; wir werden auf dem Platze bleiben, den die Pflicht und der Ruf des Volkes uns angewiesen, bis das Volk selbst über die Negierung das Nöthige verfügt hat. Mitbürger! Unsere Aufgabe ist eine schwierige, aber wir fühlen in uns den kräftigen Willen, sie zu lösen. Unterstützt uns überall in unserem Beginnen und wir zweifeln nicht, daß die Freiheit zum Siege gelangen wird. Der Landesausschuß und Namens desselben: Brentano, Hoff, Richter, Gögg, Werner, Rehmann." Eine zweite Proklamation des Landesausschusses verkündete die Niedersetzung einer Erekutivkommission. 230 Diese Proklamation lautete: „Mitbürger! Die Regierung des Landes ist entflohen, der Gemeinderath der Stadt Karlsruhe, zweifelnd an dem ferneren Vertrauen seiner Wähler, hat seine Entlassung genommen, Stadt und Land ist somit ohne die nöthige Lei» ^ tung. Der Gemeinderath wird bis zur neuen Wahl seine Dienstobliegenheiten erfüllen; der Landesausschuß hat in Anbetracht der Gefahr des Vaterlandes eine Erekutivkom- > Mission niedergesctzt, bestehend aus den Bürgern Bren- ! tano, Peter, Eichfeld und Gögg, welche sogleich inThätig- keit getreten ist. Wir fordern alle Behörden, alle Bürger auf, den Anordnungen dieser Erekutivkommission unweigerlich Folge zu leisten, indem es nur auf diese Weise möglich ist, die Ordnung im Lande zu erhalten, Eigenthum und Personen zu schützen. Mitbürger! Es gilt die Freiheit zu retten! darum wird kein Freund des Vaterlandes unthätig bleiben. Der Landesausschuß." Die Erekutivkommission theilte die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten in der Weise, daß Brentano das Präsidium des Ministeriums des Innern, Peter das der Justiz, Eichfeld des Kriegs und Gögg der Finanzen übernahm. Die beiden letztgenannten Branchen traten ihre Funktionen auch sogleich mit Erlassung von Proklamationen an. Der Präsident des Kriegsministeriums, indem er die in ungeheurer Anzahl von ihren Fahnen gegangenen Soldaten zurückbcrief und die Gemeindebehörden zum Vollzug dieser Anordnung aufforderte; die Soldaten auch an die nothwendige Kriegszucht erinnerte; der Finanzminister, indem er veröffentlichte, daß der geregelte Gang der Finanzen in keiner Weise gestört sei. Was die bis da im Dienste befindlichen Beamten be- 231 trifft, so forderte man sie zum Schwure des Gehorsams gegen den Landesausschuß auf; allein sie verwahrten sich dagegen, indem sie erklärten, den Landesausschuß nicht als rechtmäßige Behörde anerkennen zu können und ließen sich nur dazu bewegen, eine vermittelnde Eidesformel auszuschwören, welche ihre Treue an die Verfassung des Landes unangetastet ließ. Ja sie theilten ihr Verfahren an sämmtliche Landcsbehörden mit. Ich setze diese Mittheilung als charakteristisch für die Lage der Dinge hier vollständig bei; sie lautet: „Durch die Ereignisse der letzten Tage wurde der Großherzog bewogen, das Land zu verlassen, und auch die Mitglieder des Staatöministeriums sind nicht anwesend. Ein Landesausschuß hat die Zügel der Negierung ergriffen und übt thatsächlich die öffentliche Gewalt aus. Die hier befindlichen Mitglieder der Ministerien haben geglaubt, eine Pflicht gegen das Land zu erfüllen, wenn sie bis auf Weiteres ihre Amtsverrichtung fortsetzen, damit die verfassungsmäßigen Organe der Staatsverwaltung möglichst in Thä- tigkeit erhalten werden. Sie werden den verlangten Eid, welcher neben der Neichsverfassung auch die Landesverfassung wahrt, in nachstehender Formel leisten: „„Ich verpflichte mich auf Ehre und Gewissen, unbedingt und ohne Rückhalt die Durchführung der Neichsverfassung mit allen meinen Kräften zu unterstützen und den Anordnungen des Landesausschusses für Baden, unbeschadet meiner auf die- Landesverfassung geschehenen Verpflichtung, Folge zu leisten, so wahr mir Gott helfe und meine Ehre mir heilig ist."" Die Erekutivkommifsion beließ sämmtliche Beamten in ihrer Stellung , welche diesen Eid leisteten. Ich werde dieses Verfahren weiter unten mit dem der 232 Beamten selbst kn'tisiren und stelle zum Anhaltspunkt für die Kritik der letzteren noch die von llauterburg aus von den ehemaligen großherzoglichen Ministern erlassene Proklamation hier nebenan. Dieselbe ist datirt: Karlsruhe den 14. Mai und unterzeichnet von den Ministerialchefö: Dusch, Bekk, Hoffmann und v. Stengel. Sie lautet: „Die Unterzeichneten Mitglieder des großherzoglichen Staatsministeriums erfüllen ihre Pflicht nach dem Verlangen Sr. königlichen Hoheit des Großhcrzogs, indem sie sich von Karlsruhe entfernen und dem Großherzog dahin folgen, wo Höchstderselbe verweilt, um seinen weiteren Negierungs- Handlungen, so lange sie die verantwortlichen Minister sind, zur Seite zu stehen. Nur der größte Drang der Umstände, die Schlag auf Schlag sich folgenden Ereignisse, der Abfall eines Theils der großherzoglichen Truppen von ihrer Fahnentreue, welche sich mit Gewalt der Reichsfestung Rastatt bemächtigten, die ungesetzlichen Beschlüsse einer Volksversammlung in Offenburg und die daraus unmittelbar hervorgegangenen Gefahren eines bewaffneten Zuzugs nach Rastatt und Karlsruhe, endlich die ganz unerwartete Meuterei eines Theiles der hiesigen Garnison, wenn gleich hier, wie in Rastatt die militärische Treue Anderer namentlich sämmtlicher Offiziere und eines großen Theils der Unteroffiziere bei ungenügenden Kräften nur um so Heller hervortrat, nur alles dieses zusammen konnte den Großherzog, nachdem jede Bürgschaft für die Erhaltung einer wohlgegründeten Ordnung und Sicherheit für den Augenblick verschwunden war, nach dem Rath seiner Minister bewegen, seine Residenz auf kurze Zeit zu verlassen, um sich wo möglich Ln den Sitz der provisorischen Centralgewalt nach Frankfurt zu begeben. Unter diesen 233 Umständen und da auch die hiesigen Einwohner sich außer Stand fühlen, dem Andrang bewaffneter Zuzüge wirksam entgegenzutretem kann unsere Anwesenheit dahier von keinem Erfolge mehr und daher unser Platz nur in der Nähe des Großherzogs sein. Indem wir Karlsruhe verlassen, verwahren wir die Rechte Sr. königlichen Hoheit des Groß- herzogö und seiner verfassungsmäßigen Regierung gegen jeden ungesetzlichen Eingriff und fordern alle Bürger Badens, alle Behörden und Beamten auf, in ihrer Treue gegen den Großherzog gegen die Reichs- und Landesverfassung unerschütterlich zu beharren." Während dies in Karlsruhe vorging, nahmen die Bevollmächtigten des Landesausschusses in allen Theilen des Landes die öffentliche Gewalt in die Hand, so namentlich in Freiburg, wohin Heunisch gesendet ward, und in Mannheim, für welches mir selbst Vollmacht in der umfassen- sten Weise gegeben war. Es bedarf kaum einer Andeutung darauf, daß namentlich die letztgenannte Stadt von großer Bedeutung war. Sie enthielt zwei Regimenter, welche zum großen Theile nicht demokratisch waren, sie enthielt eine Bürgerschaft, von der ein bedeutender Theil bis da auf Seiten der Regierung und 2. Kammer gestanden war, während ihr Besitz zur Besetzung der Neckarlinie, zum Besitze der Bergstraße, zur Verbindung mit der Pfalz unumgänglich nöthig war und die Ausbreitung der Bewegung über die Grenzen gegen Frankfurt hin nur bei dem Besitze Mannheims möglich war. Ich theile deshalb die zu Mannheim getroffenen Maßregeln etwas weitläufiger mit, zumal das Benehmen der dortigen Behörden und die Art und Weise, wie man sich Seitens der Regierung gegenüber der Wichtigkeit dieses Ortes benahm , für den end- 234 lichen Ausgang der badisch-pfälzischen Nevolutionsepisode von Bedeutung ist. Bereits am Abend der Offenburger Volksversammlung wurden von den Bevollmächtigten des Landesausschusses die entschiedensten Demokraten zu einer Berathung berufen, allein man wies daselbst die sofortige Besetzung des Eisen» bahnhofes zurück und verstand sich nur dazu, auf den anderen Nachmittag eine Volksversammlung auf den Marktplatz zu berufen, damit in derselben die Offenburger Beschlüsse vorgetragen und deren Annahme bewirkt werde. In der Einladung zu dieser Versammlung nahm man ganz besonders auf die Soldaten Rücksicht. Ein Programm der Volksversammlung zur weiteren Durchführung der Offenburger Beschlüsse wurde nicht verfaßt, da der größte Theil der Anwesenden sich noch keine klare Vorstellung von der Lage der Dinge machen konnte und deßhalb nur ganz vorsichtig zu handeln bereit war. Da der Eisenbahnhof bereits durch Militär besetzt war, so gingen einige Demokraten dorthin, sowohl um den Bahnhof im Auge zu behalten, als auch um den dortliegenden Soldaten die nöthigen Mittheilungen über das Verhalten ihrer Brüder im Oberlande zu machen. Auf der Eisenbahn waren indessen ^ereits die Polizeibehörden, um sich ängstlich um den Stand der Dinge zu erkundigen. Des anderen Morgens führten die Maueranschläge bezüglich der angesagten Volksversammlung die Sammlung bedeutender Volksmassen auf den Straßen herbei, ohne daß indessen das Ganze irgendwie den Anschein einer revolutionären Haltung gewann, da die meisten allzu ängstlich waren, um ihre Ansichten offen auszusprechen oder auch nur unumwunden anzudeuten. Die Gemeindebehörde zeigte sich willig, den Balkon des Rathauses für die Volks- 233 'de Versammlung einzuräumen, sowie auch zu decoriren. Die ! Gerichtshöfe hielten keine Sitzungen — namentlich vertagte ng das Oberhofgericht eine Verhandlung über die Anklage 'es eines Hochverrathes aus den Antrag des Staatsanwaltes m, einige Minuten vor der anberaumten Tagfahrt in tumul- n» tuarischer Berathung, der auch der Staatsanwalt beiwohnte, n» Der Wehrallsschuß hielt sofort Sitzung, in Folge dessen kt-- - dem Gemeinderath erklärt wurde, daß die Waffen sofort ie- herausgegeben werden müßten, falls man nicht bedauerliche m. Erzesse herbeiführen wolle. Während dieser Sitzung hatten nz sich bereits einige hundert Bürger auf dem Zeughausplatze er angesammelt und verlangten sofortige Herausgabe der Waf- n- fen. Zugleich hieß es in der Stadt, die Offiziere hetzten eil die Soldaten gegen das Volk. Auf die Mittheilung dieser er Nachrichten eilte ich sofort mit einigen Bürgern auf den r- Zeughausplatz, beruhigte die Volksmasse, so daß sie sich ts zerstreute und verlangte von den in der Jnfanteriekaserne en anwesenden Offizieren die Erklärung, daß sie weder der n, Betheiligung der Soldaten au der Volksversammlung ent- !t- gegen wirken, noch auch ein Zerwürfniß mit den Bürgern de herbeiführen wollten. Die Offiziere wollten Anfangs barsch ie erwiedern, allein da sie sahen, daß wir entschieden auf ze unserer Forderung beharrten, gaben sie die verlangte Zu- r- sicherüng. Noch während dieser Verhandlung kam die Nach- ie richt, daß Oberst von Roggenbach mit dem Dragonerrc- r- gimente vor dem Schlosse halte und von Mannheim abin marschiren wolle. Ich begab mich sofort in Begleitung M einiger Bürgerwehroffiziere, sowie zweier Offiziere der Jn- er fanterie zu diesem Regimente und verlangte von dem Oberer sten Auskunft über sein Vorhaben. Er wollte dieselbe an- b- fangs verweigern und frug nach meinem Namen, ich nannte 236 denselben und erklärte dem Obersten, es gehe das Gerücht, er wolle sich entfernen; es habe dies Gerücht bereits eine große Aufregung hervorgerufen und könne deßhalb der Abmarsch der Dragoner zu blutigen Auftritten führen, ich mahne ihn daher von seinem Vorhaben ab und erkläre ihn für alle Folgen eines solchen verantwortlich. Da sich kurz vor diesem Vorfälle die Nachricht verbreitet hatte, der Großherzog sei von Karlsruhe entflohen und mit ihm das Ministerium, so machte ich den Obersten auch hieraus aufmerksam und frug ihn, wer ihm Befehl zum Abmarsche ertheilt habe. Der Oberst erklärte hierauf, er habe seit längerer Zeit gar keine Weisungen erhalten und der Stand der Sache sei ihm nur durch Gerüchte bekannt, an deren Nichtigkeit er indessen noch zweifle; er sei weit davon entfernt, zu den angedeuteten Verwickelungen zwischen Militär und Volk Anlaß geben zu wollen, allein er sei auch auf der andern Seite durch seinen Eid an die Treue gegen den Großherzog gebunden; er wolle deßhalb mit seinem Regimente nach Schwetzingen und daselbst bleiben bis die Sachen sich entschieden hätten — er werde sich daselbst durchaus neutral verhalten. Ich erwiederte, daß dieser Abzug nur die Absicht unterstellen könne, die Betheiligung der Dragoner an der Volksversammlung zu verhindern, worauf er erklärte, so wolle er es den Dragonern frei- stellen, ob sie bleiben oder gehen wollten. Hierauf konnte ich mich natürlich nicht einlassen, beharrte bei der Forderung, daß das Regiment nicht abreite und erhielt endlich die Versicherung des Obersten, er werde nicht abziehen und den Soldaten eröffnen, daß sie ohne alles Hinderniß sich zur Volksversammlung begeben könnten. Auf diese auf Ehrenwort gegebene Versprechung entfernte ich mich, indem 237 ich dem Obersten die Versicherung gab, daß ich in keiner Weise dahin wirken werde, die Disciplin der Soldaten zu brechen und Unordnungen unter denselben herbeizuführen. Kurze Zeit darauf fand die Volksversammlung statt. Vor dem Beginne derselben beantragte ich in dem Konnte die Wahl eines Sichcrheitsausschuffes ohne daß man indessen zu einem Beschlüsse kam, da während der kurzen Zeit die verschiedenartigsten Gerüchte sich verbreitet und jedes ruhige Erwägen auch bei sonst ganz besonnenen Männern unmöglich gemacht hattt. Ich erklärte deßhalb, daß ich auf eigene Faust hin den Antrag stellen werde, da es sonst unmöglich sei, in das Ganze eine Leitung hereinzubringen und zugleich die Ordnung und Sicherheit der Stadt, der Personen und des Eigenthums zu gewährleisten. Die Volksversammlung war außerordentlich zahlreich besucht. Alles harrte auf die Darstellung der Sachlage, die Mehrheit der Bürger in ängstlicher Spannung und Befürchtung vor Erzessen, ein Theil auch in der Hoffnung eines anarchischen Zustandes. Ich sprach deßhalb zwar mit aller Entschiedenheit, aber auch durchaus ruhig, und ward darin auch von allen anderen Rednern unterstützt. Das Resultat der Volksversammlung war die Annahme der Offenburger Beschlüsse und die Wahl eines Sicherheitsausschusses, der aus 5 Civil- und 2 Militärpersonen bestand. Als Vorstand des Sicherheitsausschusses ward ich gewählt. Ich versammelte alsbald nach Beendigung der Volksversammlung die Mitglieder dieses Ausschusses, wie sie von der Volksversammlung gewählt worden waren; allein keiner der Gewählten und es waren dies Männer von anerkannt entschiedener Gesinnung, keiner wollte das Amt annehmen, so sehr war man noch, sogar von Seiten der radikalsten 238 Bürger, von dem eigentlichen Nevolutioniren entfernt. Ich machte damals von neuem die Erfahrung, daß bei dem Bürgerthume im großen Durchschnitte auch mit den extremsten Gesinnungen kein Hang zur Gesetzwidrigkeit und Anarchie zu finden ist; erst der unverständige Widerstand gegen das durchaus klare und in der Ueberzeugung rechtlicher Männer fest haftende Recht schafft eine Revolution gegen den Willen ihrer thätigsten Organe. Umsonst bemühte ich mich, die gewählten Mitglieder des Sicherheits- auöschuffes darauf aufmerksam zu machen, daß es sich darum handle, der Bewegung eine vernünftige Richtung zu geben und die ärgsten Unruhen zu vermeiden, eines derselben gab eine schriftliche Erklärung ab, worin es behauptete, zur Durchführung der ihm gewordenen Aufgabe nicht die nöthige Kraft zu besitzen, die übrigen wollten sich vorerst bedenken, und nur ein einziger Bürger erklärte, daß er bereit sei, seine Kraft zum Wohle der Stadt und des Landes anzuwenden. Ich ließ mich hierdurch nicht abhalten meinerseits zu thun, was in meinen Kräften stand, zeigte die Wahl des Sicherheitsausschusses sofort dem Ge- meinderathe, dem Stadtkommandanten sowie dem Stadtamte an, sorgte für die Ruhe der Stadt, indem ich die nöthigen Weisungen an die Kommandos des Militärs und der Bürgerwehr ergehen ließ und erließ die folgende Proklamation durch Maueranschläge. „An die Bürger Mannheims! Mitbürger! Die bisher bestandene großherzogliche Negierung zu Karlsruhe ist von da entflohen, das Land ist ohne Negierung, da der Landesausschuß zu Rastatt unseres Wissens noch nicht diejenigen Maßregeln getroffen hat, welche nöthig sind, um die Interessen der Bürger, Ruhe und Ordnung in den 239 nothwendigen Bewegungen des öffentlichen Lebens zu wahren. Zugleich ist die Nationalversammlung in Frankfurt der dringenden Gefahr ausgesetzt, von den Truppen der rebellischen Könige auseinander gesagt zu werden. Die Truppen dieser Fürsten bedrohen das Land und zunächst unseren Landestheil mit ihrem Einmärsche und damit den Bestand der Neichsverfassung. In Erwägung, dieser unmittelbar dringenden Gründe wurde in der heutigen Volksversammlung ein Sicherheitsausschuß gewählt, welcher die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten so lange besorgte bis von der im Lande künftig anerkannten Regierung diese Leitung wieder in die Hand genommen wird. Wir erwarten von sämmtlichen Bewohnern der Stadt, daß sie den Sicherheitsausschuß nach Kräften in allen seinen Anordnungen unterstützen, da wir nur durch festes Zusammenhalten und rasche energische That in würdiger Weise zu unserem Ziele gelangen können. Wir erwarten namentlich die unbedingte Achtung vor Person und Eigenthum. Wir werden jede Verletzung dieses Grundsatzes auf das Nachdrücklichste ahnden. Wir werden es unsererseits nicht an demjenigen Eifer fehlen lassen, den die Wichtigkeit des Augenblicks und die Größe unserer Sache verlangt. Der Sicherheitsausschuß." Zu gleicher Zeit erließ der Gemeinderath eine Proklamation folgenden Inhalts: „Mitbürger! Die Bewegung welche vor unseren Augen vorgegangen, veranlaßt uns, euch vor allem zu danken für den ebenso friedlichen als entschlossenen Sinn, welchen Ihr bewährt habt. Wir sehen in ihm die sichere Bürgschaft für die Erringung und dauernde Befestigung der hohen Güter, nach welchen Deutschland verlangt. Uebereinstim- 240 mend mit dem von Euch ernannten Sicherheitsausschuß rufen wir Euch zu: Haltet fest am Recht, an der gesellschaftlichen Ordnung, ohne welche es keine Freiheit gibt. , Jede Störung der öffentlichen Sicherheit der Personen oder des Eigenthumes, jeder Bruch des allgemeinen Friedens ist eine Beleidigung des ganzen Volkes, ist eine Befleckung seiner guten Sache, Ihr werdet sie zu verhindern wissen. Ihr alle, Mitbürger, im Waffenrock wie im Bürgerkleid i und wenn wider Erwarten Friedensstörungen von Bös- willigen verübt werden sollten, werdet Ihr auf den Ruf eurer selbstgewählten Behörden, und wo nöthig auch ohne dieselben sie zu beseitigen und zu unterdrücken wissen. Mitbürger! Deutschland blickt aus uns, zeigen wir ihm, was ein freies Volk vermag. Der Gemeinderath." Da es sich im Laufe des Nachmittags ergeben hatte, daß die Dragoner im Ganzen schwierig waren und dies dem Treiben der Offiziere zugeschrieben wurde, deren einer im Sicherheitsausschusse erschienen war und sich für den Adjutanten des Stadtkommandanten und Obersten v. Roggenbach, sowie des von den Dragonern zum Mitgliede des Sicherheitöausschnsseö ernannten Militärs ausgewiesen hatte, so fand ich es für nöthig, den Obersten v. Roggenbach der Disposition über das Stadtkommando zu entheben und ein Kommando niederzusetzen, welches aus dem früheren Kommandanten, dem Befehlshaber der Bürgerwehr! und dem Bürgermeister der Stadt bestand. Diese Verfügung j wurde sofort durch den Gemeinderath durch Maueranschlag ^ veröffentlicht. Zugleich wurde die Handhabung der regelmäßigen Polizei dem Gemeinderathe übertragen, da der Polizeibeamte Herr Jägerschmidt alsbald nach Erhalt der Nachricht über die Flucht des Großherzogs sich entfernt 241 > uß hatte, um sich Unannehmlichkeiten zu entziehen, die ihn !ll- wegen seiner stets tatsächlich bewiesenen ultrareaktionären bt. Gesinnung sicherlich betroffen hätten. Noch desselben Abends )er zeigte sich die Infanterie im Gehorsame gegen die Offi- mö ziere sehr schwierig, da sie ihre Offiziere selbst zu wählen ng begehrte und ich mußte deßhalb noch spät in der Nacht in m. die Kaserne, die Ruhe zu erhalten. Da ich auch des an- eid ! deren Tages noch keine Nachricht von Karlsruhe oder Rais- ^ statt erhalten hatte, sendete ich eine Depesche nach Rastatt kuf mit der Schilderung des Geschehenen und einer dringenden me Aufforderung, die Leitung der Landesangelegenheiten in die m. Hand zu nehmen und mir von den getroffenen und zu m, treffenden Maßregeln sofort Kenntniß zu geben. Ich belegte einstweilen die Kaffen mit Beschlag, indem ich die te, Bücher abschließen, den Activstatus erheben ließ, die Kas- ies senbeamten für verantwortlich erklärte, bei Ehrenwort ver- rer pflichtete und an alle Kassen Wachen stellte. Zugleich er- >en ließ ich verschiedene Polizeireglements, um die Stadt vor )g- Neberschwemmung von allen möglichen bewaffneten Men- :de schen zu bewahren und benahm mich zu dem Ende mit dem fen Kommando von Ludwigshafen. Ich regelte ferner die :n- Passage der Eisenbahn durch eine starke Wache, welche wn strenge angewiesen war, keinerlei Störungen der Ordnung lfe- zuzulassen. An diesem Tage eröffnete ich auch dem Ober- chr sten der Dragoner, daß das Militär den Eid auf die ng; Reichsvcrfassung und ohne Vorbehalt auf den Landesausag schuß zu schwören habe, da ich des Mittags die Kunde el- erhalten, daß der Landesausschuß die Regierung angetreten rer -habe und den Eid von allen Truppen verlange und beauf- rer wagte ferner den Gemeinderath mit der Eintheilung der rnt Volkswehr nach den Altersklassen. Am 16. Mai des Mor- 16 ,1 242 gens ertheilte ich cm den Obersten von Roggenbach die Weisung, das Regiment gegen Mittag zur Beeidigung vor j dem Schlosse zu versammeln und aufzustellen, deßgleichen ertheilte ich diese Weisung an den Chef der halben Bat- ^ terie Artillerie, welche in Mannheim lagerte; ich ersuchtes ferner den Bürgermeister und lud die Oberoffiziere der Bürgerwehr ein, diesem Akte beizuwohnen. Um die anberaumte Zeit erschien der Adjutant des Dragonerregimentes mit der Meldung, das Regiment sei aufgestellt. Wir verfügten uns an Ort und Stelle, woselbst das Re-^ giment ein Viereck sormirt hatte; der Oberstlieutenant über- ^ gab mir ein Schreiben des Obersten, worin er seine Stelle ^ quittirte, und erklärte, daß er für den Augenblick das Kom- ^ mando führe. Ich schilderte hierauf den Truppen die Lage der Dinge und forderte sie auf sich unumwunden darüber zu erklären, ob sie gewillt seien, den verlangten Eid zu schwören. Auf die Frage eines Offiziers fügte ich noch bei, daß ich die Sicherheit auch denjenigen verbürge, welche den Eid verweigerten. Am Schlüsse forderte ich diejenigen, welche nicht schwören wollten auf, vorzutreten. Sofort trat das ganze Offizierskorps auf mich zu, während ! eine große Masse von Unteroffizieren sich von hinten aus dem Vierecke entfernte. Ich stellte den Offizieren und Unteroffizieren nochmals die Lage der Dinge vor, allein sie beharrten bei ihrem Entschlüsse, worauf ich ihnen erklärte, unter diesen Umständen müsse ich sie ihrer Funktionen entheben, sie seien sofort entlassen und hätten mir nur nochr die Versicherung zu ertheilen, daß sie sich bei Ehrenwort verpflichteten, nicht gegen uns zu dienen. Diese Versicherung ertheilten alle und entfernten sich sodann. Die Sol» ! baten traten hieraus in einen Kreis und schworen den Eid 243 die nach der von meinem Secretäre verlesenen Formel. Nach dn diesem wies ich sie an, sofort zur Wahl der Offiziere zu hen schreiten. Diese fand auch sofort statt. Die Unteroffiziere ^ traten während der Wahl ein und erklärten gleichfalls ihre chte Bereitwilligkeit zum Schwure. In gleicher Weise wie die dkr Offiziere der Dragoner weigerte sich der Offizier der 6"' Artillerie den Eid zu leisten, obgleich alle seine Soldaten '9'' ihn leisteten. Indessen beließ ich denselben einstweilen bei -öi- dem Kommando, da er sein Ehrenwort gab, das Kom- mando nur zur Erhaltung des formellen Dienstes zu ge- brauchen, meinen Weisungen Folge zu leisten und ich durch elle die Eidesleistung der Soldaten hinreichend gegen etwaige Treulosigkeit gesichert war, zumal ich die Kaserne strenge all? im Auge hatte. Noch an jenem Abende kamen etwa ber 1500 Mann Truppen in Mannheim an und zwar unter äu dem Befehle des Bruders des ehemaligen Kriegsmim'sters och Hoffmann. Zugleich mit diesen Truppen kam die Nach- ük, richt, daß der Kriegsminister Hoffmann nebst dem Ober- 'ch sten Hinkeldep mit 16 Kanonen bei Schwetzingen gesehen ou. worden und daß derselbe vermuthlich gegen die hessische '"d Gränze zu marschire. Sofort wurden etwa 300 Mann >us per eben angekommenen Infanterie detaschirt und ich fuhr 1"' mit einem Ertrazuge mit diesen Truppen gegen Ladenburg, ^ um der Hinkeldep'schen Schaar den Weg abzuschneiden oder 'te, doch noch rechtzeitig einen Angriff im Rücken zu mache», "i' Bei Friedrichsseld erfuhren wir, daß die Flüchtigen dies- och sxits der Ladenburger Brücke lagerten und daß wir nur ort noch einige Minuten zu fahren hätten um mitten unter die ^k' Kanonen zu kommen. Da der Chef der mitgekommenen ol' Truppenabtheilungen auf meine Aufforderung, die Stellung n'd Feindes mindestens zu recognosciren, um darnach die 244 geeigneten Maßregeln treffen zu können, erwiderte, das sei in der Nacht unmöglich, er dürfe seine Truppen nicht! erponiren, so war ich genöthigt, zurückzufahren. In Mannheim angekommen, suchten wir sofort den Obersten Hofmann auf und veranlaßten ihn, augenblicklich die Truppen zusammentrommeln zu lassen, sowie den Marsch über die Neckarbrücke gegen Ladenburg zu anzutreten. Zugleich wurden Voten nach Heidelberg entsendet um die dortige Volks« wehr aufzubieten, damit sie die Bergstraße im Auge halte und Heidelberg vor etwaigem Ueberfalle sichere, da es klar war, daß ein Angriff auf Heidelberg bei der Stimmung eines Theiles der Dragoner, dem Mangel an Artillerie und der zur Besetzung der Neckarlinie nöthigen ^ Truppenmasse für die Sache der Revolution sehr gefährlich ^ sein könne. Mit dem Obersten Hofmann und seinen Trup -1 pen kam und ging Werner, Mitglied des Landesausschusses, als Civilkommissär. Des andern Morgens nahm ich noch zwei Kompagnieen des" 4. Infanterieregimentes, ließ dieselben ihre Führer wählen, gab ihnen den Oberlieutenant v. D. als Chef und schickte sie in der Richtung gegen Schwetzingen, um die Operationen Hofmanns zu unter- ! stützen. Durch die Schuld Hofmanns entging Hinkeldey der weit überlegenen Macht und wurde erst nachher durch die Volkswehr verhaftet, nach Karlsruhe gebracht und dort von der Erekutivkommission wieder frei gelassen, nachdem er das Ehrenwort darauf gegeben hatte, nicht gegen die Regierung zu kämpfen. Des anderen Tages nach Absen- ^ düng obenerwähnter zwei Kompagnieen wurde auch die Infanterie beeidigt. Sämmtliche Offiziere mit Ausnahme eines Obersten und zweier Lieutenante leisteten den Eid nicht und entfernten sich aus der Stadt, nachdem sie sich d u h a 8 ii li e> st e ei e! d A gl s- P w 2 g> l i 245 sei durch Ehrenwort verbindlich gemacht hatten, nicht gegen lcht uns zu fechten. Die beiden Lieutenante, welche geschworen in- hatten, traten später wieder zurück. An die Stelle der ausgetretenen Offiziere wählten die Soldaten sofort neue >e» Führer, so daß das Band der disciplinarischen Ordnung die in keiner Weise gestört ward und Mannheim bei der Auf- lir- ^ lösung aller bis dahin in Kraft gewesener Behörden sich ks>! einer Ruhe erfreute, wie sie kaum zu früheren Zeiten belle standen. es Kurz vor der Beeidigung der Infanterie war indessen m- ein Truppenkommandant der Neckararmee in der Person lr- eines Herrn Pfeiffer nach Mannheim gesendet worden; M eine weitere Kommunikation hatte der Landesausschuß mit ich dieser wichtigen Stadt noch nicht angeknüpft. Aus diesem Grunde wendete ich mich wiederholt an denselben und ks, veranlaßt auch den Gemeinderath, eines seiner Mitglieder sch nach Karlsruhe zu senden. Bei dieser Gelegenheit erklärte ie- auch der Gemeinderath einstimmig, daß er das Benehmen mt des Sicherheitsausschusses in jeder Beziehung billige, er- len suchte mich, meine Stellung fortzubchalten und bewilligte er< mir zur Deckung der Kosten einstweilen einen Kredit von 'ey fl. 500. Dieser Beschluß des Gemeinderaths wurde mir cch schriftlich notificirt. Es mag derselbe einen Beweis für. srt die Wirksamkeit der revolutionären Behörde abgeben. Der -n> Abgesandte des Gemeinderathes fand zu Karlsruhe kein sie ^ geneigtes Gehör, da er sich in eine Kritik des Landesaus- 'N- ^ schusses einließ, die demselben nicht bchagte. Meine De- n- peschen kamen zu andern Depeschen. In gleicher Weise ne wurden die Requisitionen des Truppenkommandanten 'id Pfeiffer um Mannschaft und Kanonen beantwortet, ob- lch gleich auf der einen Seite die hessischen und mecklenburgi- 246 schen Truppen bis zum Virnheimer Wald, also kaum ^ t Stunden von Mannheim verrückten, und auf der anderen § Seite die Pfälzer eine Unterstützung durch Truppen und h Artillerie nicht blos verlangten, sondern auch bereits zu- r gesichert erhalten hatten. d Während dessen hatte der Landesausschuß eine große v Masse von Civilkommissären entsendet und eine ebenso t große Masse von anderen Bevollmächtigten ernannt, welche d verschiedene Aufträge, kaum aber eine bestimmte Vollmacht i erhielten. Diese griffen in den Verwaltungsorganismus - nach Gutdünken ein, beließen indessen, wie dies auch von b Seiten der Erecutivkommission gegenüber den Ministerial- t collegien geschah, die Beamten der Regel nach in ihren § Funktionen. Ein bestimmtes System beobachtete man nicht, s und den einzigen Anhaltspunkt für die Beibehaltung oder > c Entfernung der Beamten bot die Frage der Eidesleistung. s Ueberall da, wo die Verwaltungsbeamten den Eid ver- § weigerten, wurden sie entlassen, und als dieses Verfahren - zu Geschäftsstörungen führte, verfügte die Erckutivkommission ! c noch außerdem, daß eine Entlassung nur durch sie an- ( geordnet werden könne, daß mit dem Anträge auf eine c solche stets ein Antrag bezüglich der Wiederbesetzung ver- ' bunden sein müsse. Entsetzungen wegen reaktionärer Ge- t sinnung fanden kaum statt. Ebensowenig fanden Ent- r setzungen von Richtern statt. Da indessen die Erekutiv- c kommission und der Landesausschuß ihre Geschäfte nicht - getrennt hatten, wurden diese Grundsätze nicht durchweg e befolgt, wie ich an einem Beispiele meiner eigenen Er- < fahrung zeigen kann. Als ich nämlich die Beamten in I Mannheim zur Eidesleistung aufforderte, erklärten das i Amt, das Hof- und Oberhofgericht, sowie die Regierung, ^ l 247 > 4 en >id ii- ße so he ht us )N >l- en er ! g. r- en VN ! II- ne r- e- >t- v- ht eg r- iii as 3 , ! daß sie den Eid nicht leisten würden. Da ich nicht in der Lage war, Dispositionen über den Kreis meiner Befugnisse hinaus zu treffen, so berichtete ich an den Landesauöschuß und erhielt die Antwort, eine nochmalige Aufforderung an die betreffenden Beamten ergehen zu lassen, mit dem Bemerken, daß sie im Weigerungsfälle zu entlassen sseien. Bei dem Zwiespalte der Verfügungen der Erekutivbehörde und des Landesausschusses vollzog ich diese Weisung nur gegenüber der Kreisregierung, welche ich am 26. Mai ihres Dienstes enthob. Die eben erwähnte Doppelregierung hatte bezüglich der Vollmachtenertheilung noch den Mißstand, daß am Ende Niemand mehr wußte, wer alles Vollmacht habe, und ob überhaupt die nöthigen Vollmachten ertheilt seien. Da zudem vielfach die unbrauchbarsten Subjekte auf ihren republikanischen Ruf hin angestellt wurden, so griff die revolutionäre Regierung in vielen Theilen des Landes gar nicht ein und es blieb alles Terrain der Reaktion überlassen. Hiezu kam noch ferner der Mißstand einer Spaltung innerhalb des Landesauöschusses selbst. Es gab da einen Junghans, der den Großherzog ohne ! alles Weitere zurückberufen haben wollte, es gab einen ^ Brentano, der zwar das nicht verlangte, aber im. Grunde! derselben Ansicht war, es gab ferner die Vertreter einer i ruhigen und einer rothen Republik. Diese alle hatten andere Anhänger, mit denen sie den Staat regieren wollten. Dazu kam noch, daß man verschiedene Sektionen bildete, einen engeren Senat und ein Plenum — in denen jeweils andere Ansichten herrschten. Daß dieser Contrast eristirte, stellte zwar eine öffentliche Erklärung des Landesausschusseü in Abrede, allein er eristirte dennoch, wie ich an meiner eigenen Person wahrnahm. Am 25. Mai erhielt ich nämlich 248 ein Dekret des Landesausschusses, worin ich zum Abgeordneten der badischen Regierung bei der provisorischen Regierung der Pfalz ernannt und aufgefordert wurde, mich sofort an den Sitz dieser letzteren zu begeben. Da für mich kein Stellvertreter ernannt wurde, so konnte ich diesen Posten nicht sofort antreten, und war noch am 27. zu Mannheim. Am Abende dieses Tages begegnete mir zufällig Fröbel auf der Straße, befrug mich um meine Stellung und zeigte mir auf die Mittheilung deS ebenerwähnten Dekretes ein weiteres Dekret, worin er zu derselben Funktion ausersehen war. Ich erhielt erst auf der Eisenbahn in Ludwigshafen durch den Bevollmächtigten der Pfalz die Nachricht, daß Fröbels Ernennung die meinige aufhcbe, und ersah später aus den Akten des Ministeriums des Innern, daß die Struve'sche Kriegssektion beantragt hatte, an meine Stelle einen fähigeren Mann zu setzen, d. h. einen Mann, welcher der Struve'schen Richtung näher stünde als ich. Die Struve'sche Kriegssektion beschloß im engeren Senat meine Entsetzung, während mich das Plenum zwei Tage vorher ernannt hatte. Auf diese Weise kam es, daß die regelmäßige Landcs- verwaltupg kaum eine Störung erlitt. Die Ministerialchefs, beziehungsweise die Erekutivkommission beließ den alten Organismus und dachte nicht daran, denselben umzuändern oder auch nur eine Umänderung vorzubereiten. Brentano ließ die Räthe des Ministeriums deö Innern, Gögg die der Finanzen und Peter die der Justiz unangetastet wirth- schaften, so daß die ganz alte monarchische Elitenkorporation den Grundstock des Staatsorganismus nach wie vor bildete und die Revolution nur eine kurze Zeit lang darum herumsummste. Die Verfügungen dieser Behörde betrafen 249 blos die Wiederherstellung eines gestörten Organes und einmal verlangte Gögg von dem Patriotismus der Bürger freiwillige Beiträge. Das Ministerium des Krieges war in Eichfeld geradezu verlassen. Der Landesausschuß faßte kurz nach seiner Constituirung als regierender Ausschuß folgende Beschlüsse: „Die politischen Flüchtlinge sind zurückzuberufen, der Bürger Hecker ist speziell zurückzuberufen und eingeladen, in den Landesauöschuß einzutreten." „Es sind sogleich alle Gefängnisse zu untersuchen, ob noch irgendwo politische Gefangene sitzen." „Alle Beschlagnahmen sind aufzuhcben; alle auf politische und Preßsachen bezüglichen Kautionen zurückzugeben." „Die Beschlüsse der Kammern seit dem 17. Februar sind null und nichtig, jedoch mit dem Vorbehalt Vorsorge zu treffen, daß dadurch in dem Staatshaushalt keine Störung entstehe." „Diejenigen Beschlüsse, welche das Ministerium bestätigen will, sind dem Landesausschusse vorzulegen. Ueber die in Wirksamkeit getretenen Kammerbcschlüsse behält sich der Landesauöschuß seine Anordnungen vor." „Es wird eine konstituircndc Versammlung berufen. Dieselbe wird von allen volljährigen Staatsbürgern aus den volljährigen Staatsbürgern gewählt. Jeder Wahlbezirk für die Nationalversammlung wählt 4 Abgeordnete." „Prcßgesetz. Die Presse ist frei. Ueber Preßvergehen entscheiden Geschworene. Sämmtliche bisherige Gesetze und Verordnungen über die Presse sind aufgehoben." „Bezüglich der Volksbewaffnung wurde die Mobilmachung des ersten Aufgebotes beschlossen." 250 „Für die Volkswehr wurde ein Generalkommandant ernannt." „Die Gemeinden wurden für selbstständig erklärt." „Die Grundlasten sollenunentgeldlich aufgehoben werden." „Eine militärische Verbindung mit der Pfalz ward beschlossen, wegen weiterer Verbindung wurde von der Pfälzer Regierung ein Mitglied in den badischen Landesausschuß deputirt, und gleiches geschah von badischer Seite bezüglich der pfälzischen Regierung. Die Instruktionen deS Abgeordneten Badens zeigen darauf, eine nähere Verbindung hcrbeizuführen." „Rücksichtlich der Beamten beschloß man: die reaktionären Beamten sollen für die Zeit der Gefahr unschädlich gemacht werden." „Eine Verbindung mit Frankreich ward später durch Abordnung zweier Bürger hcrbeigeführt," diese ließ man indessen ohne Nachrichten. „Die Vertretung der Pfalz in einer gemeinschaftlichen Konstituante ward gleichfalls beschlossen." Zum Vollzüge dieser Beschlüsse erfolgten sodann einige magere provisorische Gesetze ohne politische Bedeutung. Die militärische Verbindung mit der Pfalz wirkte nicht dahin, daß man die Pfalz auch nur irgend beachtet hätte; sie ward in keiner Weise unterstützt, man bemühte sich nicht einmal, einige Kompagnien und Kanonen nach Landau zu schicken und war so schuld daran, daß diese wichtige Festung nicht genommen, daß Germeröheim nicht cernirt und die Pässe der Pfalz nicht besetzt werden konnten. Was die politische Verbindung mit der Pfalz betrifft, so hatte Fröbel dieselbe bereits am 1. Juni durch einen von der pfälzischen Regierung Unterzeichneten Vertrag zu Stande gebracht, allein 251 dieser Vertrag wurde vollständig ignorirt, ja sogar die Intention zu einer solchen Verbindung Aröbeln gegenüber direkt in Abrede gestellt. Gegenüber der oben mitgetheilten Proklamation der ehemaligen großherzoglichen Ministerialchefs erließ der Landes- auöschuß unter dem 19. Mai folgenden Aufruf: „Die von der öffentlichen Meinung des badischen und des ganzen deutschen Volkes längst gerichteten ehemaligen badischen Minister Dusch, Bekk, Hofmann und Stengel haben aus Lauterburg eine von Karlsruhe den 14. Mai 1849 datirte Erklärung veröffentlicht. Wir können dieselbe nicht unbeantwortet lassen. Aus dieser Erklärung erhellt klar und deutlich, daß die Minister in vollem Bewußtsein des gefahrvollen Zustandes des Landes ihre Stellen verließen. Die Männer, welche durch ihre verderblichen Nathschläge diejenige Aufregung in Baden hcrvorgerufen, in deren Folge sie das badische Land und ganz Deutschland verließen, bezeichnen durch die genannte Erklärung von neuem den volksfeindlichen Standpunkt auf dem sie stehen. Sie maßen sich daher an, vom Auslande, von Frankreich her, das badische Land nach wie vor verwalten zu wollen, gleich als wenn das badische Volk ohne sie seine Angelegenheiten nicht zu ordnen vermöchte,— ohne sie, welche zunächst die überwältigende Mißstimmung im Lande Baden hervorgerufen haben; doch das badische Volk hat bewiesen, daß es im Stande sei, seine Angelegenheiten selbst zu führen. Der vom Volke erwählte Landesausschuß hat die Zügel der Regierung ergriffen und die Ordnung und den Frieden im Lande, wo er durch die Maßregeln der früheren Regierung gestört worden war, wieder hergestellt, wo keine Störungen vorhanden waren, denselben aufrecht erhalten. Das ganze 252 badische Volk, das ganze Heer, sämmtliche obersten Staatsstellen und soweit unsere Nachrichten reichen, sämmtliche untergeordnete Stellen des Landes haben den Landesausschuß nicht blvs anerkannt, sondern auch durch ihre kräftige Unterstützung in den Stand gesetzt, die Bürgschaft für die Erfüllung seiner Pflichten zu übernehmen. Die landesflüchtigen Rathgeber des Großherzogs mögen sich daher hüten, den Versuch fortzusetzen, von Frankreich aus den Frieden des badischen Volkes zu stören. Dem Volke aber geben wir die Versicherung, daß bereits die erforderlichen Maßregeln getroffen wurden, um jeden derartigen Versuch zu vereiteln. Der Landesausschuß von Baden. Die Voll- zugsbehvrde." Was die Leitung der militärischen Thätigkcit betrifft, so fehlte diese im Anfänge total, da Eichfeld durchaus unfähig war. Alles beschränkte sich darauf, die Truppen wieder zu ihren Fahnen zu bringen und die Disciplin herzustellen — auf der anderen Seite die Volkswehr zu organi- siren. Gleich zu Anfang der Revolution war die Verwirrung der militärischen Angelegenheiten über alle. Begriffe. Schaaren von s. g. Kriegskommissären stürzten sich über das Land und stradirten die Volkswehr dahin oder dorthin, während das stehende Heer unthätig im Oberlande und in Karlsruhe blieb. Von einem geordneten Kriegsplane war keine Rede, daß man den Krieg außer die Grenzen werfen müsse, daß man den Feind angrcifen, das Theater der Revolution erweitern müsse, waren Dinge, die jedem klar waren, die aber nicht im Entferntesten zur Ausführung kamen und kommen konnten, da die Führer fehlten. Gleich zu Anfang der Bewegung hatte sich zwar Miller aus dem Oberlande , entfernt, zweifelsohne wegen der Unsicherheit 253 seiner Stellung, aber an der hessischen Gränze sammelten sich Truppenkorps und drohten den Uebergang über den Neckar, während zu gleicher Zeit feindliche Heere sich den pfälzischen Gränzen näherten. Daraufhin kamen denn wohl auch unsere Truppen in Massen nach Heidelberg und Mannheim, allein sie blieben da unthätig und versäumten sogar jede Unterstützung in der Propaganda der Revolution. So ward am 22. Mai zu Mannheim von Seiten der pfälzischen und hessischen Führer mit den dort anwesenden Regierungsbevollmächtigten verabredet, die auf den 23. zu Laudenbach auberaumte Volksversammlung durch einige Kompagnieen badischer Truppen zu unterstützen und zu gleicher Zeit eine Verbindung mit den hessischen Truppen zu versuchen — der Kommandant Pfeiffer sagte seine Mitwirkung zu diesem Plane bestimmt zu; alle Vorbereitungen wurden getroffen, die Eisenbahnlinie unterbrochen, die Neckarbrücke angebohrt w., als die Volksversammlung stattfand, und das hessische Militär auf die Aufforderung von Prinz einschritt und auf die versammelte Menge schoß, — war kein badisches Militär weit und breit zu sehen. Die Versammlung ward gesprengt, statt daß sie mit einem bewaffneten Zuge nach Darmstadt und dem Anschlüsse Hessens an die badische Erhebung endigte. Was konnten Angesichts solcher Unterlassungssünden die Reden einer Mannheimer Volksversammlung vom 4. Mai bedeuten; mochte man noch so viel von einer deutschen Bewegung sprechen, weuTi man es versäumte, sie hervorzurufeu. In ganz ähnlicher Weise verfuhr man gegen Franken zu einer Zeit, in der Würzburg fast ohne Besatzung und das Volk in möglichst großer Gährung war, so daß wenig Geschütz mit ein paar regulären Soldaten alles bewirkt hätten. Die Requisitionen der 254 badischen Beamten nützten nichts, man wartete und vertraute bis alles vorbei war; man legte die wichtigsten Depeschen zur Seite und ich selbst fand zwei Wochen nachdem ich die fränkische Gränze verlassen, meine Depeschen in dieser Beziehung ganz gemächlich unter einein Haufen unerledigter Papiere, obschon ich gerade zu solchem Zwecke als Oberkommissär des Kreises den Odenwald, Tauber - und Maingrund bereiste und Kurier über Kurier nach Karlsruhe, sowie in das Hauptlager sendete. Doch zur Sache zurück, zumal dieses letzte Faktum in die Zeit des Sigel- schen Kommando'ö und der provisorischen Regierung fällt. Daß man die Truppen in ihrer Unthätigkeit nicht in der Hand hatte, zeigte schon am 25. Mai ein wichtiger Umstand. Es zog nemlich an diesem Tage plötzlich ein Bataillon ohne Befehl in Karlsruhe ein und konnte erst durch Entwickelung alles Ernstes und nach Verhaftung der Offiziere in Ordnung gebracht werden. Der Landesausschuß fühlte den Mangel in dieser Richtung und ernannte am 27. Mai den Bürger Sigel zum Oberbefehlshaber, indem er ihm den Reichötagsabgeordneten Raveaur als Civilkom- mifsär beigab und zugleich den Reichstagsabgeordneten Trützschler als Civilkommissär der Stadt Mannheim ernannte. Sigel inspizirte bald nach seiner Ankunft in Mannheim die dort liegenden Truppen und hielt eine Rede an sie, allein nichts destoweniger organisirte sich gegen ihn sofort eine Konspiration, welche bei der Nähe des Feindes von den bedenklichsten Folgen sein konnte. Nur mit Mühe gelang es Raveaur diesen Sturm zu beschwichtigen. War auch diese Erscheinung offenbar nur ein Werk der untreuen Offiziere, eS zeigte dieselbe, daß die Soldaten diesen Einflüsterungen zugänglich waren und daß die Proklamation — 255 des ehemaligen Großherzogs und seines Ministers vom 17. Mai und 1. Juni bei längerer Ruhe und fortdauerndem Wühlen am Ende doch noch einmal gefährlich werden konnten. Einmal im Kampfe und alle derartigen Versuche waren fruchtlos. Die Erfahrung zeigte nachher die Richtigkeit dieses Satzes. Das erste, was der neue Trnppen- kommandant mit seinem Civilkommissäre vornahm, war die Erlassung einer Proklamation, in der dieselben die Gründe auseinander setzten, welche einen Angriff gegen Hessen rechtfertigten. Diese Gründe lauteten folgendermaßen: 1) Hessen bricht die Verbindung sowohl durch die Eisenbahn, als die Post ab, wodurch dem Gewerbestande unberechenbarer Schaden erwächst. 2) Die hessische Regierung hat auf die gegen Baden und die Pfalz gerichtete Eröffnung des früheren Reichskriegsministers Peuker eingehend, zu den behufigen Rüstungen von den Kammern unter allerlei Vorwänden einen Kredit von fl. 2,000,000 Gulden gefordert, welcher ihr indessen verweigert ist. 3) Die hessische Regierung greift in das so wesentlich durch die Reichsverfassung dem deutschen Volke verbürgte Versammlnngsrecht ein, und sind deßhalb hessische Bürger des Odenwaldes erschossen worden. 4) Sie gestattet den Truppen solcher Regierungen, welche die Reichsverfassung nicht anerkannt haben, den Einzug. 5) Auf die am 28. vorigen Monats durch den Reichstagsabgeordneten Löwe der hessischen Regierung gemachte Aufforderung, alle dem badischen Lande feindlichen Durchzüge zu verweigern, geht die hessische Regierung nicht ein. 6) General Schäfer erklärte durch einen Parlamentär, 256 daß er auf jeden badischen Soldaten, der das hessische , Gebiet betreten werde, Jagd machen würde. ^ ' 7) Auch badische Bürger werden auf der hessischen ^ ' Grenze zurückgewiesen. ' 8) General Schäfer hat wiederholt gedroht, sobald die 1 Preußen angelangt seien, in Baden und in der Pfalz ein- ^ zurücken, und hat in diesem Augenblicke sogar die eigene friedliche Stadt Worms wegen ihrer der Reichsverfassung ^ entschieden zugethanen Gesinnung bombardirt. Die Proklamation geht sodann auf das Vorhaben der ^ badischen Truppen über und erklärt: „Im Angesichte dieser, ' drohenden Gefahr gebietet die Pflicht sowohl, als das Recht der Selbsterhaltung, daß die badische Armee diejenigen Punkte besetzt, welche der Feind als Angriffspunkte ' gegen Baden benützen dürfte. Wir beabsichtigen nicht, > Krieg gegen die Hessen zu führen, das liegt ebensosehr auf ' der Hand, als wir es hiemit feierlich erklären. Wir suchen ' durch unseren Einmarsch in Hessen lediglich zu bewirken, ' daß die hessische Regierung den feindlichen Truppen den Durchmarsch nicht gestatte und ihre eigenen Truppen auf > die Verfassung vereidigen lasse. Dabei ergreifen wir die l Gelegenheit, vielfach ausgestreuten Verdächtigungen der ^ ! reaktionären Partei gegen das badische und pfälzische Volk,' ' sowie gegen die aus freiem Vertrauen der Bürger an 1 dessen Spitze getretenen Behörden entgegenzutreten. Es ist ! die zum Eckel wiederholte Beschuldigung, daß die ganze ' Schilderhebung nicht die Anerkennung der deutschen Reichs- ! Verfassung, sondern die Einführung der rothen Republik zum Zwecke habe. Wie auch hierüber die Ansichten Einzelner beschaffen sein mögen, so viel kann mit vollster Gewißheit versichert werden, wie es denn auch offen vor aller Welt liegt: 257 che ^ )en die in- ene mg der eser i >as ^ )ie-' rkte cht, auf Heu -en, den auf die der l oll,' an Zist mze hs- blik zel- heit egt:; a) Daß eben nur die Feststellung und Sicherung der von der deutschen Nationalversammlung beschlossenen Reichs- vcrsammlung und der darin gesetzlich festgestellten Rechte und Freiheiten deö Volkes, gegenüber den unverholen auftretenden, auf die russische Allianz gestützten despotischen Gelüsten der Fürsten, der Zweck der Bewegung ist. b) Daß nur theils die Untreue, ja der offene Verrath Seitens der meisten Regierungen der deutschen Einzelstaaten, theils die allermindestens schwankende, zweideutige Haltung derselben, die Männer, welche an der Spitze der Bewegung stehen, jenen großen ungewöhnlichen Verhältnissen gegenüber zu entschiedenen ungewöhnlichen Maßregeln gedrängt haben, wie sie allein geeignet waren, das Vaterland und die Freiheit zu retten, wozu sie sich um so mehr durch ihre Vaterlandsliebe und Pflichtgefühl gedrängt fühlen mußten, als cs zugleich galt, das badische Land, welches in solchen Tagen jeder obern Leitung durch die Flucht der Behörden und des Fürsten beraubt war, vor Anarchie zu schützen. c) Daß Niemand mebr als sie selbst den Augenblick mit Sehnsucht erwarten kann, wo sie ihr ebenso schwieriges, als gefährliches Amt, nach befriedigender Lösung ihrer großen Aufgabe, so weit dieselbe in ihren Kräften liegt, in die Hände des Volkes zurückgeben zu können, aus denen sie dasselbe empfangen, worauf eS Sache eben dieses Volkes sein wird, dem sie hiebei in keiner Weise vorgreifen dürfen und wollen, über die definitive Ordnung der öffentlichen Verhältnisse im Lande zu entscheiden. Allerdings ist die Frage der deutschen Nationaleinigung, welche den Kern der ganzen Bewegung bildet, neuerdings dadurch in eine so schwierige Lage getreten, daß: 1) nicht nur das von dem deutschen Reichsverweser 17 258 kürzlich berufene Ministerium Grävell gleich bei seinem Amtsantritt von der Nationalversammlung mit einem wohlverdienten Mißtrauensvotum begrüßt worden ist, sondern auch 2) die Centralgewalt selbst in ihrer jetzigen Gestalt bei der offenen pflichtwidrigen Weigerung des Reichsverwesers, die Verfassung auf jede Weise durchzuführen, und überhaupt die Beschlüsse der constituirenden Versammlung ins Werk zu setzen, von dieser letzteren, deren Geschöpf sie war, aufgehoben und ihre anderweitige Gründung beschlossen worden ist. Demungcachtet bleibt uns als unverrückbarer Halt und Mittelpunkt unserer Bestrebungen, welcher uns vor jedem Abirren nach irgend welcher Seite hin schützt, die deutsche Nationalversammlung selbst und das von ihr vollendete Verfassungswerk. Nicht Republik oder Constitutionalismus, sondern Freiheit oder Knechtschaft, Russisch oder Deutsch, das ist jetzt die Frage. Dem Bunde der Fürsten muß sich der Bund der Völker entgegenstellen. Die Streiter des Volkes werden nicht ausbleiben, nehmt sie auf, wie eure Brüder." Die Führer der Neckararmee stellten jetzt Angesichts der feindlichen Truppen das richtige Prinzip der badischen Bewegung auf; allein es war zu spät, man konnte es nicht mehr durchführen. Die Regierung hatte es nur einmal praktisch durchzuführen versucht, als Fickler nach Würtemberg ging. Aber Fickler wurde dort verhaftet und der einzige Schritt, den die Erekutivbehörde seinetwegen machte, war die Erlassung einer Proklamation, in der man der Würtembergischen Negierung drohte — die Drohung ward nie ausgeführt. Nach Erlassung obiger Proklamation ward die^Masse 259 der Truppen an der Neckarlini'e locirt, während man zugleich zur vollständigeren Organisation der Volkswehr Sammelplätze für dieselbe in Mosbach, in Heidelberg, in Schwetzingen errichtete und im Obcrlande ein Commando ernannte. Dies waren Verfügungen ohne alle Bedeutung, da die Männer fehlten, welche ihnen den nöthigen Nachdruck geben konnten, und in dem Hauptquartiere selbst die größte Unordnung herrschte. Bei dem großen Mangel an Kräften war ein großer Ueberfluß an Leuten, die sich nach einer Uniform und einem Säbel sehnten und deßhalb die Stellen von Adjutanten und Ordonnanzoffizieren aspi- rirten, leider auch erlangten. Diese Umgebung wirkte sehr nachtheilig auf die sonst unläugbare Energie Sigels, namentlich als Raveaur seine Stelle als Neichstagsab- geordneter einnehmen mußte und so Siegel ohne die Unterstützung eines politisch befähigten Kopfes war. Während man auf das Heer alles setzte, während das Hauptquartier auch ohne alle Berücksichtigung der Negierung verfügte und anordnete, was ihm gutdünkte, war dasselbe doch weiter nichts mehr als eben ein Corps, welches die Aufgabe durchführen wollte, die Neckarlinie zu halten und günstigen Falles eine Position in Hessen zu gewinnen. Ich habe oben schon bemerkt, daß man die dringendste Veranlassung hatte, an der fränkischen Grenze mindestens ein kleines Corps aufzustellen, daß ich dieses verschiedene Male von dem Hauptquartiere verlangte, es geschah weiter nichts, als daß einige Chaisen voll polnischer oder sonstiger Offiziere — um nicht zu sagen Abentheurer — nach dem Odenwalde zu geschickt wurden, welche thaten, was ihnen angenehm war und das Volk zur Contrerevolution aufregten und aufregen mußten. Ueberhaupt lag in dieser Vorzugs- 260 weisen Verwendung fremder, wie auch auswärtiger Deutscher ein großer Mißgriff. Nicht als ob das Prinzip ein falsches gewesen wäre, wohl aber weil man gerade die untauglichsten und am wenigsten befähigten Leute anstellte. Wer immer einmal polizeilich verfolgt war, wer auf irgend eine Weise seine Mittellosigkeit mit einiger politischer Farbe colorireu konnte, der kam mit der Prätension eines Rcchtö- titels und forderte Amt und vor Allem Besoldung. Leute, welche etwas leisten konnten unv gerade deßhalb nicht zudringlich waren, blieben unbeachtet, freilich war ihre Zahl auch sehr gering, so daß man kühn behaupten kann, der Ausschluß aller Nichtbadcnser hätte kaum mehr geschadet, als diese Art der Benützung auswärtiger Kräfte. Bereits am 1. Juni kam der Landesausschuß in Majorität zu der Ucberzeugung, daß sein Regiment nichts tauge. Er wählte deßhalb aus seiner Mitte eine provisorische Negierung und löste sich aus. Die Proklamationen, welche diesen Formenwechsel des revolutionären Gouvernements zur Kenntniß des Landes brachten, waren die folgenden: „An das Volk in Baden. Als vor nicht ganz drei Wochen der Großherzog und seine Minister aus dem Lande flohen, hielten wir es Kraft der uns von der großen Landeöversammlung zu Offcnburg ertheilten Vollmacht und in Gemäßheit des deutlich ausgesprochenen Willens des Volkes und des Heeres für unsere Pflicht, die Zügel der Regierung zu ergreifen. Es ist uns gelungen, das Land vor Anarchie zu bewahren. Jetzt aber gilt es, den drohenden Kampf mit den verbündeten Feinden der Freiheit und Einheit Deutschlands anfzuuehmen. Das Vaterland ist in Gefahr. Die Zeit drängt zu rascher That. Eine zahlreiche Versammlung, wie unser Landeöausschuß, ist nicht 261 geeignet, den großen Kampf der Befreiung Deutschlands, der uns bevorsteht, mit der erforderlichen Kraft durchzu- führen. Darum haben wir einmüthig eine provisorische Regierung erwählt, welche in sich die gesammte Gewalt des LandeöausschusscS und der Vollziehungsbehörde vereinigt. Unsere Wahl fiel auf die Bürger: Lorenz Brentano, Amand Gögg, Joseph Fickler, Ignatz Peter, Franz Sigel. Wir selbst haben unsere Kräfte zur Verfügung dieser provisorischen Regierung gestellt. Wir werden dieselbe mit voller Ueberzeugung und allem Nachdruck unterstützen, und fordern zugleich daS gesammte Volk in Baden auf, dem Rufe dieser wackeren Männer zu folgen, zu der provisorischen Regierung zu stehen und nicht zu wanken, bis der Sieg errungen sein wird. Hoch lebe das große, das einige, das freie deutsche Vaterland! Karlsruhe, den 1. Juni 1849. Der regierende Landesausschuß." „Mitbürger! Durch den Landesausschuß zu Mitgliedern der provisorischen Negierung erwählt, haben wir uns sogleich als solche constituirt. Wir verkennen die große Verantwortlichkeit nicht, welche mit der Uebernahme der höchsten Gewalt im Lande verbunden ist; wir werden dieselbe jetzt, wo der Kampf für die Freiheit und Einheit des Vaterlandes entbrannt ist, mit Kraft und Muth und nach unserer besten Ueberzeugung zum Wohle des Ganzen und des Einzelnen auszuüben suchen, denn in dem Augenblicke der Gefahr ist es des Bürgers Pflicht, dem Rufe des Volkes zu folgen und seine Kräfte dem Allgemeinen nicht zu entziehen. Mitbürger! Gewährt uns Vertrauen, duldet nicht, daß man Spaltungen zu erregen versucht, da wo Einigkeit Noch thut, unterstützt uns in unseren Anordnungen, wir werden euern Vertretern, die am 10. d. M. 262 sich hier versammeln, Rechenschaft ablcgen von dem, was wir gethan; wir werden beweisen, daß wir uns die that- sächliche Durchführung der Reichsverfaffung und des Volkswillens nicht blos in Baden, sondern in allen deutschen Ländern zum Ziele gesetzt und daß wir dem Kampfe um Einheit und Freiheit des deutschen Vaterlandes ein siegreiches Panier voranzutragen bestrebt sind. Mitbürger! wir stehen und fallen mit euch, die ihr den Kampf gewagt gegen die Rebellen auf den Thronen, welche dem tausendjährigen Unrechte ein dauerndes Bestehen sichern wollen. Mitbürger! Die Rebellen, der König von Preußen an der Spitze, welche die rohen Horden der Schneegefilde Rußlands in unser Vaterland rufen, um die Völker zu knechten, sie müssen vernichtet werden. Aus denn! sagt sie zurück zu ihrem Freunde mit der Knute, damit nicht der Kosacke sein Pferd tränke in den Fluchen des Rheines, damit vielmehr ein Band der Einheit, Freiheit und Brüderlichkeit alle Deutschen umschlinge, vom Rhein bis zur Donau, von dem Meeresstrande bis zu den Alpen! Karlsruhe, den 1. Juni 1849. Die provisorische Negierung für Baden." Diese Negierungsänderung führte keine Aenderung in der Thätigkeit der Negierung herbei, dagegen wurde setzt der Antagonismus klar, der setzt in offener Thätigkeit gegenüber der Brcntano'schen Richtung auftrat, während er bis da in den Sitzungen der regierenden Herrn seine Rolle gespielt hatte. Sofort nach der Auflösung des Landesausschusses bildete Struve mit Heinzen einen „Clubb des entschiedenen Fortschrittes." In diesem Clubbe befanden sich die entschiedensten Männer des Landesausschusses und einige Männer, welche der Negierung nicht angehörten, wie der so eben 263 genannte Heinzen, Martins» (Mitglied der Nationalversammlung) Tzschirner w. Der Clubb mißbilligte die Richtung der Negierung, beziehungsweise derjenigen Männer, welche jetzt die Negierung bildeten und bis da in dem Landesausschusse regelmäßig durchgedruugen waren. Merkwürdigerweise war auch Gögg selbst Mitglied des Clubbs, obgleich seine Verwaltung nicht minder von demselben angegriffen ward, als die der übrigen Mitglieder der Regierung. In der ersten Sitzung des Clubbs ward geltend gemacht, die gegenwärtige provisorische Negierung begreife den Sinn der Regierung nicht, und leite sie nicht, wie es die Gefahr des Vaterlandes erheische. Es war klar, daß dieses Urtheil noch keines bezüglich der Thätigkeit der provisorischen Regierung sein konnte, welche eben erst gewählt war, der Tadel traf vielmehr die Thätigkeit des Landesausschusses nebst der Erekutivbehörde und der Zweck des Clubbs war offenbar der, die provisorische Regierung zu leiten oder zu stürzen. In dieser ersten Sitzung wurde eine Eingabe beschlossen, worin die provisorische Negierung aufgefordert ward, folgende Forderungen ungesäumt zu befriedigen: 1) Alle bereiten Streitkräfte so schnell und so energisch als möglich zum Kampfe zu führen. 2) Eine erhöhte revolutionäre Thatkraft zu entwickeln. 3) An die Stelle des verhafteten Bürgers Fickler und des abwesenden Bürgers Sigel zwei andere Männer und zwar von entschiedener Farbe in ihre Mitte zu berufen. 4) Sämmtliche 4 Ministerien und ihre Unterbehörden und insbesondere das ganze Heer von allen reaktionären Elementen reinigen und solche reaktionäre Subjekte un- 264 schädlich machen, auch radikale Civilkommissäre einsetzen, diese ermächtigen, das Martialgesetz zu verkündigen und ihnen gcflnnungstüchtige Erekutionstruppen beizugeben; auch den Befehl des Civilkommissärs Heum'sch, wonach die nichtbadischen politischen Flüchtlinge von der Gränze zurückgewiesen wurden, schleunig aufzuheben. 5) Das Kriegsministerium insbesondere besser als bisher zu organisiren; das zum Zwecke des Unterhalts und der Ausrüstung der Volköwehr erforderliche Budget sofort zu genehmigen und insbesondere sofort die Volkswehrartillerie kräftig zu unterstützen. 6) Durch die energischsten Maßregeln möglichst rasch die erforderlichen Geldmittel herbeizuschaffen. 7) Die auswärtigen Angelegenheiten nicht länger brach liegen zu lassen. 8) Dem berühmten Feldherrn Mieroslawski sobald als möglich, bis dahin aber dem wackern Sigel den Oberbefehl über die vereinigten badischen und pfälzischen Heere mit ausgedehnter Vollmacht zu übergeben. 9) Die durchgreifensten Maßregeln zur Befreiung des Bürger Fickler zu treffen. 10) Die politische Vereinigung Badens und der Rheinpfalz sofort einzuleiten, insbesondere auf die Festungen Landau und Germeröheim die durchaus nothwendige Aufmerksamkeit zu wenden, und die in dieser Beziehung nötigen Truppen zur Disposition zu stellen. 11) Bei allen politischen Anordnungen von dem Standpunkte des europäischen Völkerkampfes auszugehen. Es ist schon bei oberflächlichem Durchlesen dieser Punkte klar, daß sie in vielen Beziehungen die schwache Seite des bisher beobachteten Systemes trafen; es ist eben so klar, 265 daß man durch eine Personalveränderung dahin wirken wollte, den Einfluß Brentano's zu entkräften; es ist endlich klar, daß die Berufung Mieroslawski's die Erweiterung des Kriegstheaters bezwecken und der 11. Punkt ein dem bisher meist eng badischen Gesichtspunkte in der auswärtigen Politik den einer großartigen revolutionären Propaganda unterschieben sollte. Wer darüber noch im Unklaren ist, der lese die Anklagen Heinzen's in seinem „einige Blicke auf die badisch-pfälzische Revolution," dieselben sind eine Eregese des Clubbprogrammes. Heinzen war das Haupt des Clubbs, obgleich er klug genug war Struve und Martinp in den Vordergrund zu schieben. Um das ganze noch klarer aufzufassen, bemerke ich noch, daß Oppenheim, der Redakteur der offiziellen Karlsruher Zeitung, Mitglied des Clubbs war, und die Forderungen des Clubbs sofort in den offiziellen Theil des Blattes aufnahm. Die Forderungen wurden Brentano des Mittags mit dem Bemerken überbracht, die Versammlung bleibe permanent bis sie eine Antwort erhalten. Brentano wußte natürlich sogleich, woran er war und erklärte, so mögten die Herren bis den andern Mittag permanent bleiben, da er ihnen erst um diese Zeit Antwort ertheilen werde. Man sah hieraus, daß Brentano den Kampf aufnahm und mußte bei der Anwesenheit einiger hundert s. g. Schweizer Frei-! schaarcn unter dem Oberkommando und dem Einflüsse Struve's und Heinzen's weitere Schritte des Clubbs fürchten. Brentano traf deshalb alle möglichen Maßregeln und bediente sich dabei vorzüglich der Karlsruher Bürgerwehr. In der Nacht besetzten die Schweizer den Pulverthurm und verjagten die Bürgerwehr, auch wurden zwei Männer im Ständehause verhaftet, welche Dolche bei sich hatten und 266 nach Brentano fragten. Weiter fiel nichts vor. Ob die beiden erwähnten Umstände mit dem Clnbb Ln unmittelbarem Zusammenhänge standen, mögte ich sehr bezweifeln, daß sie durch das Auftreten des Clubbs herbeigeführt wurden, steht außer Zweifel. Die Mehrheit der provisorischen Regierung wollte die zwei Verhafteten und des Meuchelmordversuchs verdächtigen Individuen freilassen, Brentano hatte sie aber sofort in die Kasematten nach Rastatt verbringen lassen. Dieser Umstand ist sehr auffallend. Am 6. Mittags ertheilte Brentano den Abgesandten des Clubbs die Entgegnung der provisorischen Regierung. Dieselbe lautete: „Im Namen des Volkes in Baden die provisorische Negierung. Dem Clnbb des entschiedenen Fortschrittes dahier haben wir auf das durch Deputation gestellte Verlangen folgendes zu erwidern: .4,6. 1) Mit Freuden vernehmen wir den Wunsch der Wehrmänner in den Kampf geführt zu werden. Der Kampf ist seit gestern an der hessischen Gränze wieder entspannen; die ganze Neckararmee wird vorrücken, und zur Unterstützung derselben werden daher die bereitesten hiesigen Streitkräfte abmarschiren; ein Thcil davon wird nach Rheinbaiern zur Unterstützung der dortigen Operation gehen. Ueber die Anordnung dieser Maßregeln haben wir dem Stadtkommandanten Reininger die nöthigen Befehle gegeben. ^ck. 2) An die Stelle der Bürger Fickler und Sigel haben wir gestern schon die Bürger Thibaut und Raveaur provisorisch als Mitglieder unserer Regierung ernannt. 3) Wo es nöthig war, haben wir bis setzt von sämmtlichen Verwaltungszweigen die unserer Sache schäd- 267 lichen Beamten entfernt; wir werden in dieser Weise fortfahren. Im Ucbrigen werden bei dem proklamieren Mar- tialgesetz die energischsten Maßregeln getroffen werden. Der Befehl des Bürgers Heunisch ist von uns aufgehoben. ^ck. 4) In dem Augenblicke, in dem die Volksvertreter hier zusammentreten, halten wir es nicht für angemessen, einen Wechsel in den Chefs des Kriegsministeriums vorzunehmen, dagegen wird das Kriegsministerium augenblicklich mit geeigneten Kräften von uns vervollständigt werden. Es wird auch von heute an die Löhnung der Volkswehrmänner ausbezahlt werden, wie es bisher schon geschehen ist. Was an Geschützen disponibel ist, soll zur Volkswehrartillerie verwendet werden, die nöthige Ausrüstung wird stattfinden, sobald uns Geldmittel zu Gebote stehen. ^ck. 5) Die auswärtigen Angelegenheiten liegen nicht brach. In den wichtigsten Orten, von wo uns für unsere Sache gewirkt werden kann, haben wir Bevollmächtigte. 44. 6) Was in Herbeischaffung der Geldmittel bis jetzt möglich war, ist geschehen. Ein Gesetzentwurf über ein Zwangsanlehen ist vorbereitet und wird der konstituirenden Versammlung vorgelegt werden. 4ck. 7) Der General Mieroslawski wurde schon vor 14 Tagen zum Oberkommandanten der badischen und pfälzischen Streitkräfte von uns ernannt. Wir haben ihm zur Hierherreise mit einigen Stabsoffizieren die nöthigen Geldmittel nach Paris geschickt. 44. 8) Wegen der Verhaftung unseres Mitbürgers Fickler haben wir sogleich an das Würtemberger Volk den energischsten Aufruf erlassen, wir haben ferner den Abge- 268 ordneten Raveaur nach Stuttgart gesandt, um zur Befreiung Ficklers alle möglichen Schritte zu thun, insbesondere der würtembergischen Regierung zu erklären, daß wir die Verhaftung Ficklers für eine Kriegserklärung ansehen und darnach handeln werden. 9) Die politische Vereinigung Badens mit der Rheinpfalz ist angebahnt und die Genehmigung wird von der konstituirenden Versammlung verlangt werden. Zum energischen Einschreiten gegen die Festungen Landau und Germersheim werden wir dem Oberkommandanten die nöthige Weisung geben. ^cl. 10) Es versteht sich von selbst, daß wir in unserer politischen Wirksamkeit keinen anderen Standpunkt haben, als den des europäischen Völkerkampfes; vor Allem aber muß Baden, so weit seine schwachen Kräfte reichen, das Panier dsx Freiheit und Einheit Deutschlands vorantragen. Karlsruhe, den 6. Juni 1849. L. Brentano, Gögg, Peter." Zugleich mit der Ertheilung dieser Antwort war an das Korps der s. g. Schweizer Freischaaren die Weisung ergangen, sofort mit der Eisenbahn ab und nach Heidelberg zu fahren. Es wurde ferner Martiny, der Schriftführer des Clubbs zum Generalauditor des Heeres ernannt und angewiesen, seinen Posten sofort zu betreten. Diese Antwort in Verbindung mit den getroffenen Maßregeln war ein offenbarer Hohn gegen den Clubb und es ist unbegreiflich, wie Gögg seinen Namen dazu hergeben konnte, eine Reihe von Forderungen zurückzuweisen, denen er selbst bei der Abstimmung im Clubb Saß für Satz seinen Beifall gegeben hatte. Daß Peter dazu mitwirkte, war begreiflich, Peter war me selbstständig in seiner Politik und dazu noch durch die Forderungen angegriffen. Der Clubb hielt am 6. des Nachmittags sogleich Sitzung, es ward die Antwort der Negierung verlesen — und Struve erklärte sich für befriedigt. Man war also einigermaßen von dem Standpunkte des vorigen Tages herabgekommen und erschreckt — wie hätte man sonst statt Karlsruher Volkswehr die Schweizer Freischaar ziehen lassen; statt Struve, Heinzen oder Martiny den Bürger Thibaut, ja Raveaur ernennen lassen? Nach dieser Zufriedenserklärung aber sollte wohl geheime Berathung sein — als die Sache eine unerwartet andere Wendung nahm. Auf die Erlassung des Befehles zum Abmarsch der Schweizer Freischaar hatte sich nemlich der Volkswehren- Oberkommandaut Decker, Mitglied des Elubbs, an Gögg gewendet, um ihn zu ersuchen, mit dem Vollzüge der Weisung bis zum anderen Tage zuzuwarten, da die große Masse der Freischaarenmänner keine Schuhe hätte. Gögg ging ohne Weiteres darauf ein und sagte, er werde die Sache schon in Ordnung bringen. Darauf erließ Becker eine entsprechende Weisung und ließ auf die Eisenbahn sagen, die Lokomotive brauche nicht geheitzt zu werden, die Schweizer zögen nicht ab. Dies letztere wurde Brentano etwa um 2 Uhr zugleich mit der Nachricht gemeldet, daß der Clubb Sitzung halte und alle Nichtmitglieder von dem Präsidenten aufgefordert worden seien, den Saal zu verlassen. Sofort verfügte sich Brentano auf das Rathhaus, ließ eine Kompagnie Bürgerwehr unter Gewehr treten, Becker und den Führer der Schweizer Namens Bönning holen und verhaftete sie. Kaum war die Verhaftung im Rathhausgebäude selbst bekannt, so stürmten die Adjntan- 270 ten Beckers ans Fenster des daselbst befindlichen Büreaur und schrieen man solle Generalmarsch schlagen. Nun gab Brentano Weisung, sie zu verhaften. Die Bürgerwehr drang in das Büreaur ein und fand Widerstand. Darauf ließ Brentano die Thüren besetzen. Zugleich wurde Allarm geschlagen, die Bürgerwehr, die Infanterie, Kavallerie und Artillerie auf dem Marktplatze aufgestellt. Während dessen kam Struve aus dem Clubblokale und frug Brentano, ob es wahr sei, daß Becker und Bönning verhaftet seien. Brentano bejahte dies und setzte bei, Struve müsse einstweilen hier bleiben. Struve frug, ob er verhaftet sei und erhielt die Antwort, nein, er sei nur Geisel bis die Geschichte beendigt sei — er könne sich denken, daß man das Haupt einer Partei in seiner Gewalt haben müsse, wenn die Partei revoltire. Struve entgegnete nichts weiter, sondern rief mit lauter Stimme: so bin ich also Gefangener von Brentano. Struve, Becker und Bönning, sowie ein Begleiter Struves und ein Offizier Beckers blieben nun im Rathhaussaale, während man nach Peter und Gögg sendete, da Struve erklärte, er erwarte daß die provisorische Regierung, nicht Brentano allein einen Beschluß fasse. Diese kamen und Gögg theilte nun mit, was ich oben bereits berichtete, woraus Becker und Bönning freigelassen wurden, jedoch mit der Weisung, sofort abzumarschieren. Diese Freilassung war noch nicht erfolgt, als einzelne Führer der Schweizer Schaar kamen und die Befreiung ihres Führer verlangten; man wies sie ab, eröffnete ihnen aber nachher die Freilassung und den gewordenen Befehl. Das Militär war indessen gegen dieses Korps so erbittert, daß es aller möglichen Anstrengungen bedurfte, es zurückzuhal- tcn. Nachdem die Schweizer abgezogen und das Militär 271 sich entfernt hatte, wurde Struve entlassen. Er frug ob er sicher sei und als Brentano erwiedcrte, er werde ihn selbst begleiten und mit seiner Person schützen, ging er endlich von Brentano, Gögg, mir und andern geleitet nach Hause. Die Karlsruher Bürgerwehr brachte Brentano ein Hoch und während der Vorfälle dieses Tages kamen Deputationen von Pforzheim, um ihm für alle Fälle ihren Beistand anzubieten. Man sprach im Lande allgemein von einem Coup der Struve'schen Partei. Die Adjutanten Beckers sollten verhaftet bleiben, wurden aber freigelassen, durch wen, weiß ich nicht, und saßen gemüthlich im Hauptquartiere, während auf sie in Karlsruhe durch Maueranschläge gefahndet wurde — dies war das Einverständniß der Negierung und des Heeres. Heinzen verschwand noch desselben Tages von Karlsruhe, Martinp antwortete aufseine Ernennung ganz verächtlich, er habe seine Dienste nie angeboren. Oppenheim wurde von Brentano sofort von der Redaktion entfernt. Die Presse beutete diese Vorfälle verschiedenartig aus, meist aber ohne hinreichende Kenntniß derselben oder in einem bestimmten Parteiinteresse. So namentlich der courior clu 8as-IUiin in einem Artikel, der Gögg einen Verräther an der Partei des entschiedenen Fortschrittes nannte. Gögg war kein Verräther^ aber taktlos und zu unselbstständig, um selbst zum Werkzeuge einer politischen Richtung gebraucht werden zu können. Am 5. wurde indessen vom Hauptquartiere aus der Kriegszustand über das ganze Land erklärt und das Standrecht proklamirt. Die provisorische Regierung erließ die gleiche Verfügung, jedoch nur für das Unterland von Rastatt an. Weitere Verfügungen wurden folgende getroffen. An 272 die Stelle von Becker wurde Doll, einer der Hecker'schen Führer, zum Oberkommandanten der Volkswehr ernannt. Das Kriegsministerium behielt als Kriegöminister-Stcllver- treter Maierhofer, ein unfähiger Mann, aber Anhänger Brentano's. Gögg erließ eine Verfügung, wonach den Beamten Gehaltsabzüge gemacht wurden. Die Armee war an der Neckarlinie beständig im Kampfe. Im Odenwalde waren bei Mosbach einige tausend Mann concentrirt, die man später gegen Eberbach hin verlegte. Die Verwaltung ging den alten Gang. Die Civil- kommissäre beschäftigten sich mit Beeidigungen, Gemeinderath- und Bürgermeisterwahlen, auch Requisitionen für das Heer; während von dem Hauptquartiere in dieser Beziehung rücksichtslos geschaltet wurde, indem man Kommissäre hinausschickte, welche häufig kaum der Wuth des Volkes entgingen. Dies lastete auf dem Bauern doppelt schwer, da er einerseits seine arbeitsfähigen Söhne bei der Volkö- wehr hatte, andererseits seine Früchte re. nicht veräußern konnte. Auch die Gemeinden waren vielfach außer Stand die Lasten zu ertragen, da die Kassen durch Ablösungö- kapitalien rc. erschöpft waren. Kapitalien waren keine aufzubringen, dies war namentlich im Unterrheinkreise äußerst fühlbar, wo die ganze Truppenmasse lastete und wo auch die großen Massen freiwilliger Lieferungen nicht genügten. Ich hatte als Oberkommissär des Kreises genügende Ge» legenheit, diese Verhältnisse kennen zu lernen und die Anordnungen des Hauptquartieres, wie die Unthätigkeit der Negierung vollkommen in ihren Folgen zu würdigen. Ich fand unter anderem namentlich die ganze Gegend von Neckargmünd bis Werthheim durch diese Sachlage in völlig 273 « reaktionärer Stimmung, eine Stimmung, wie sie nur durch die entschiedenste Thätigkeit und Fürsorge der Regierung umgeändert werden konnte. Die Bauern dieser Gegend sind bekanntlich Jahrhunderte lang in den Händen des Grundadels, der Pfaffen und Büreaukraten geschunden und ausgesogen worden, ohne daß es der Negierung des bürgerfreundlichen Großherzogs von Baden, den reiselustigen Ministern Bekk und Dusch eingefallen wären, einmal diesem allbekannten Systeme ein Ende zu machen. Jetzt sollten diese Leute plötzlich Waffen kaufen, ihre Söhne ausrüsten, Einquartirung tragen und alles mögliche Kriegsmaterial liefern! Bei dieser Lage der Dinge blieb nichts übrig, als sich an diejenigen zu halten, welche leisten konnten und ihnen ihreEntschadigungsansprüchefür eine günstigere Zeit zu sichern. Ich that dieses, indem ich schon damals eine Verfügung erließ, welche zunächst die Grund- und Standesherren traf und sie nöthigte, alle zur Ernährung und Verpflegung des Heeres nöthigen Dinge gegen Lieferungsscheine zu verabfolgen, sowie vor allem die Einquartirung zu tragen. Dies rettete den Bürger und Bauern vor völligem Ruin und gewann sie für eine Sache, deren Durchführung zur Zeit mit großen Lasten verbunden sein mußte. Während der obengeschilderten Ereignisse war indessen der 10. Juni herangekommen, an welchem Tage die Abgeordneten des Volkes sich in einer verfassunggebenden Versammlung vereinigen sollten. Der Landesauöschuß hatte sich bereits mit einer Organisation der Wahlen beschäftigt und Bürger Stay hatte eine Liste der ihm gut scheinenden Kandidaten aufgesetzt und veröffentlicht, auch eine Kritik derselben beigefügt, überhaupt gab sich dieses Mitglied des Landesausschusses viel damit ab, seine Partei zu organischen 18 274 » und bei der Wahl durchzusetzen, während es seinen „Volks- führer" zu beständigen Angriffen der anderen Parteien benützte, ohne übrigens positive Vorschläge re. zu machen. Für die Wahlangelegenheit reisten auch einige Emissäre, doch wurde deren Existenz und Wirksamkeit stets ignorirt. Die Wahlen fanden rasch hintereinander statt und das Resultat ergab meistens eine sehr bedeutende Majorität für die Gewählten. Im Durchschnitte wählten 6—9000 Bürger; im Ganzen etwa 180,000, also jedenfalls die große Majorität der Wähler. Die Zahl der Abgeordneten war im Ganzen 80. — Am 10. Juni des Mittags fand die erste Sitzung statt, in der Brentano kurzen Bericht erstattete und die Bereitwilligkeit der Regierung aussprach, ihre Gewalt niederzulegen, sobald eine neue Trägerin der Exekutive geschaffen sei. Noch desselben Abends fanden auch mehrfache Berathungen der Abgeordneten statt. Eine derselben vereinigte in sich die Mehrheit der anwesenden Deputirten und alle Parteienschattirungen; die übrigen waren Parteienbesprechungen. Die erstere Berathung erörterte den Zweck der Constituante. Man machte hier wieder geltend die Proklamation der Republik, allein die bedeutende Mehrheit erklärte sich dagegen. Man vereinigte sich sodann wenigstens darüber, daß die Constituante keine definitive Entscheidung treffen und so kurz als möglich beisammen bleiben müsse. Ein vollständiges Programm ward nur von mir aufgestellt. Ich wollte die Thätigkeit der Constituante auf die Beschlußfassung folgender 4 Anträge beschränkt wissen: a) Die Constituante setzt eine Exekutive nieder, bestehend in einem Chef des Ministeriums und den weiteren 275 Vorständen der einzelnen Ministerien; die letzteren sollen durch den von der Constituante zu wählenden Chef oder Präsidenten gewählt werden. d) Die Constituante erläßt sofort zwei Gesetze zur Herbeischaffung der nöthigen Geldmittel, eines zur Creirung von Staatspapieren, ein anderes zur Creirung eines Zwangsanlehens. e) Die Constituante erläßt ein Gesetz betreffend die bäuerlichen Grundlasten, dasselbe soll die folgenden Sätze enthalten: 1) Alle bäuerlichen Grundlasten sind aufgehoben. 2) Alle Forderungen auf Ablösungskapitalien aus solchen Grundlasten sind verfallen, dieses findet auch dann statt, wenn bereits rechtbeständige Urtheilc über die Forderungen aufAblösungskapitalien entschieden hätten. ä) Die Constituante anerkennt die deutsche provisorische Regierung und unterwirft sich derselben ausdrücklich. Da die Debatte bei dieser Berathung nur eine allgemeine war, so konnte man auf die einzelnen Fragen nicht eingehen. Sie kehrten später bei den Verhandlungen der Constituante wieder und ich werde deßhalb dann auf sie zurück kommen. Parteienprogramme gab es keine, jedoch bildeten sich, wie bereits erwähnt, die Parteien noch am ersten Tage. Ihre Thätigkeit werde ich später zeigen. In der zweiten Sitzung der Constituante wurden die Wahlen des Büreaur vorgenommen, sie fielen auf Damm, als ersten Vorsitzenden, Stehlin als zweiten Stellvertreter, Werner als ersten, Rotteck, Pelissier, Wolf und mich als Sekretäre. Den wesentlichsten Inhalt dieser Sitzung bildete eine Diskussion darüber, ob, wie Hoff beantragt hatte, 276 eine geheime Sitzung über einige von ihm als sehr dringlich bezeichnet Anträge stattfinden solle. Die Frage wird gegen Brentano's Votum bejaht. In der geheimen Sitzung ward hierauf eine Darstellung unserer Lage gegeben, welche mit der Brentano's in argem Widerstreite war. Es ward die Unordnung im Heere, der Mangel an allem Röthigen, die schlechte Wirth- schaft mit den Geldern des Staates, die Willkür der Kommissäre bei den Requisitionen für das Heer geschildert; es ward der Zustand Rastatts als ein solcher geschildert, daß die Festung sich kaum 14 Tage halten könne. Zur Con- statirung dieses Thatbestandes ward sofort eine Kommission in das Hauptquartier gesendet und derselben geeignete Vollmacht übergeben. Die Kommission bestätigte nach ihrer Rückkehr den geschilderten Sachverhalt und brachte eine Reihe von Forderungen, deren sofortige Erledigung unumgänglich nöthig sei, während eine andere ebenso große Masse von Forderungen in zweiter Linie als dringlich bezeichnet ward. Diese Forderungen zeigten, daß entweder das Kriegsministerium unverantwortlich verwaltet oder im Hauptquartier auf die schauderhafteste Weise gehaust wurde. Die Versammlung konnte bei dieser Lage der Dinge nichts weiter thun, als dem Ministerium aufgeben, sofort an die Erledigung der gestellten Forderungen zu gehen. Ueber die Stellung der provisorischen Regierung zum Heere gab Brentano dahin Aufschlüsse, daß die Negierung im Heere keine Beachtung finde, daß nicht die Regierung, sondern die Herren im Hauptquartiere die Zügel in den Händen hätten. Er erklärte gar keine Aufschlüsse geben zu können, da man ihm nur jeweils die stets sich wiederholenden Requisitionen zukommen lasse. 277 Schon des anderen Tages legte Brentano in einer weiteren geheimen Sitzung den Vertrag mit MieroslawSki vor, der bereits angekommen war. Dieser Vertrag war der Art, daß er Mieroslawski zum Diktator von Baden, zum Herrn über Gut und Blut der Bürger machte. Nichts destoweniger war dieser Vertrag von Brentano und Gögg unterzeichnet. Die Constituante wählte sofort eine Kommission zur Begutachtung dieses Vertrages, und diese Kommission erhielt in ihrer Sitzung den Aufschluß, daß der Bürger Peter, Mitglied der provisorischen Regierung in Heidelberg mit Mieroslawski zusammen gewesen, ihn dort als einen recht liebenswürdigen Mann kennen gelernt und seine mit Bleistift in französischer Sprache notirten Forderungen übersetzt und in Form eines Vertrages gebracht habe. Auch erfuhren wir, daß Mieroslawski von vorn herein 140,000 fl. zur Equipirung für sich und seinen Generalstab verlangt habe, aber sodann auf 30,000 fl. heruntergekommen sei, als man ihm mittheilte, die geforderte Summe mache den größten Theil der badischen Staatsgelder aus, Brentano äußerte bezüglich des Vertrages, es sei ganz gleichgiltig, was man in den Vertrag setze, wir spielten jetzt vn bnngne. Gögg erklärte, er habe gar nicht weiter nach dem Inhalte gesehen und den Vertrag unterzeichnet, weil er sa doch vor die Constituante gebracht werden sollte. Die Constituante war einstimmig mit der Kommission der Ansicht, daß sie dem Lande schuldig sei, mit dem Geschicke Badens durch den Polen Mieroslawski kein vn dnnquo spielen zu lassen, verwarf den vorgelegten Vertrag und nahm einen von der Kommission vorgelegten neuen Vertrag an, welcher den General unter die Negierung stellte und ihm nur in den Kriegsoperationen 278 freie Hand ließ, während Requisitionen irgend einer Art nur von 3 im Hauptquartiere anzustellenden Civilkommissären ausgehen konnten. Die Wahl Mieroslawski'ö mußte man annehmen, da ein anderer Feldherr nicht da war, obgleich man umsonst nach den Gründen gerade dieser Wahl gefragt und geltend gemacht hatte, daß Microslawski nur durch seine Niederlagen bekannt und die Anstellung eines solchen „Pechvogels" ein schlimmes Omen sei. Mieroslawöki zeigte sich bald als unabhängiger Souverän, der sich um die Regierung nicht kümmerte, ihr keine Berichte, wohl aber ewige Geldrequisitionen zukommen ließ. Sein Ansehen im Heere muß kein großes gewesen sein, da er bei der später zu erwähnenden Besetzung der Murglinie verlangte, die Regierung solle nach Rastatt gehen, indem es sonst nicht möglich sei, die Soldaten in Ordnung zu halten. Von der Anstellung der in dem Vertrage erwähnten Civilkommissäre geschah später keine Erwähnung, soweit mir bekannt, wurden keine solche angestellt und Herr Microslawski ernannte die Requisitionskommissäre dutzendweise mit allen möglichen Vollmachten. Ueber das Treiben dieser Kommissäre werde ich später noch Gelegenheit haben zu sprechen. Ich komme auf die Sitzungen der Constituante zurück und zwar auf die dritte öffentliche Sitzung. In derselben wurden einige Berichte über die von der provisorischen Regierung vorgelegten provisorischen Gesetze verlesen und von Gögg ein Rechenschaftsbericht bezüglich seiner bisherigen Dienstverwaltung als Finanzmim'ster geliefert. Ich bedaure diesen Bericht nicht in extenso mittheilen zu können, er würde mich einer Kritik entheben. Das Wesentlichste dieses Berichtes bestand darin, daß Gögg offen erklärte, er sei 279 nicht fähig, die Stelle eines Finanzministers zu bekleiden, er habe sich gleich von Anfang an gegen die Uebernahme dieses Postens gesträubt, allein man habe Niemand gehabt; er bitte dringend jetzt einen geeigneten Mann mit diesem Posten zu betrauen. Was den Stand der Kasse betrifft, so ward er im Allgemeinen angegeben. Den Stand der bisher vorgenommenen Verausgabungen erfuhr man nicht, sondern blos, daß der Kriegsminister Eichfeld viele Einstandskapitalien zurückbezahlt habe. Als Mittel zur Deckung der Ausgaben für die nächste Zeit gab Gögg ein Zwangöanlehen an und versprach die Vorlage eines Entwurfes für das betreffende Gesetz. Daß aus diesen Mittheilungen keine Erkenntniß über die Lage der Finanzen geschöpft werden konnte, ersah Jedermann. Die Mehrheit der Versammlung fand sich nichtsdestoweniger befriedigt, da der Gögg'sche Vortrag mit einer Reihe von revolutionären Phrasen schloß. Und doch war soviel klar, daß die Finanzen diejenige Branche bildeten, auf der nebst dem Kriege jetzt Alles beruhte. Brentano erklärte in dieser Beziehung, der badische Banquerott sei klar. In der Versammlung selbst wurde von Hoff die Creirung von Staatsscheinen ohne alle Sicherheitsgarantie vorgeschlagen, da man auf diese Weise schnell über eine große Summe disponiren könnte. Die Finanzkommission erhielt zur Bearbeitung den Hessischen Vorschlag, den Entwurf des Finanzgesetzes über Zwangsanlehen, das provisorische Gesetz über Verringerung der Besoldungen, sowie eine Vorlage Gögg's über den Verkauf einer großen Quantität von Roheisen aus den Staatswerken. Der Hessische Antrag fiel durch, da Niemand daran 280 zweifelte, daß ein solches Papier, wie es Hoff wollte, niemals einen Kurs bekommen könne. Der Entwurf über das Zwangsanlehen wurde sowohl in den geforderten Summen, als auch besonders dadurch modificirt, daß man den Bauern die gesetzliche Leistung auch in Früchten — wenigstens zum Theile — zuließ. Man war indessen schon bei der Berathung in der Kommission der Ueberzeugung, daß das Zwangsanlehen höchstens bei den Corporationen und Stiftungen zm einigem Resultate führen könne, um schleunig genug die Mittel zu bieten. Die Kommission fertigte zu diesem Gesetze noch die Voll- zugsvcrordnung. In der Constituante wurde der Gesetzesentwurf angenommen. Was die Mittheilungen über den Eisenverkauf betrifft, so bestanden sie darin: In den badischen Werken lagen etwa 200,000 Zentner Roheisen; von diesen wollte das Ministerium etwa 30,000 Zentner veräußern, um dadurch einen Baarvorrath von circa 160,000 fl. zu erhalten, mit dem man sich bis zur Effektuirung des Zwangsanlehens und des durch die Stände schon früher beschlossenen StaatS- papieres im Belaufe von 2,000,000 fl. zu behelfen gedachte. Die Kommission hatte hier blos eine Begutachtung vorzunehmen und stimmte mit dem Ministerium darin überein, daß die bereits mit dem Basler Paravicini angefangene Unterhandlung schleunigst zu beendigen, beziehungsweise das Geschäft abzuschließen sei. Wegen der Verringerung der Besoldungen verlangte die Kommission nähere Auskunft von dem Ministerium, dieselbe erfolgte nicht. Bei allen diesen Beschlüssen ging die Finanzkommission davon aus, daß der Baarvorrath der Staatskasse im 281 Verhältnisse zu den Kosten auch nur der nächsten Zeit kaum erwähnenswertst sei. Soweit ich mich entsinne, waren nach den Vorlagen des Ministeriums, die Staatspapiere abgerechnet, etwa 160,000 fl. baares Geld vorhanden und dieses in der Amortisationskasse, zu der bereits die großherzogliche Negierung ihre Zuflucht nehmen mußte. Bedenkt man, daß durch die Steuern ein kaum nennenswerther Betrag von Rückständen zu erwarten stand, so hatte man keine Deckungsmittel auch nur für 14 Tage. Bis zum Schlüsse dieser Periode konnte das Zwangsanlehen auch im günstigsten Falle keine Ertragnisse abgeworfen haben. Hiezu waren jedenfalls 3—4 Wochen nöthig. Man mußte also entweder die Papiere verwerthen oder Staats- cigenthum veräußern. Unter diesen Umständen entschloß man sich, zu dem Sicherer» zu schreiten und das Eisen zu verkaufen, da Paravicini sofortige Zahlung zugesagt hatte. Mittlerweile war aber eine Entscheidung mit den Waffen nöthig und unvermeidlich — siegten wir, dann bekamen wir auch Mittel aus andern Landestheilen — wurden wir geschlagen, so war jede Hoffnung eitel. Diese Ansichten wurden so ziemlich von allen Mitgliedern der Constituante getheilt. Die vierte Sitzung der Constituante betraf die Schöpfung einer neuen Regierung. Brentano wollte um allen Preis von seiner Stellung entbunden sein, — er gab die Sache unbedingt verloren. Die Majorität der Versammlung hielt ihn jedoch für unentbehrlich, so daß selbst die äußerste Opposition — der s. g. Berg — ihn bei ihren Planen immer berücksichtigte. Bezüglich der Form der neuen Regierung und deren Vollmachten wurden nun folgende Anträge gestellt: 282 s) Antrag von Junghans: eine Regentschaft mit einer Person, nemlich Brentano. d) Antrag von Reich: Ernennung von Ministern durch die Versammlung. ! o) Antrag von Lehlbach: Schaffung eines Diktatoriumö ^ von 3 Männern. 6) Antrag von mir, wie ich ihn bereits in dem Programm für die Thätigkeit der Constituante gestellt hatte. Von diesen Anträgen war der radikalste der von Reich, aber er war deßhalb undurchführbar, weil eine Anzahl / von technisch gebildeten Männern nie von einer Versamm- § lung gewählt werden kann. Diesen Fehler vermied mein Antrag, dem auch Brentano beistimmte. Die Regentschaft von Junghans war entweder ein konstitutionelles Institut, ! und dies wollte Niemand, oder es war eine Diktatur, und dann stand sie neben dem Anträge von Lehlbach und ent. fernte sich am meisten von den demokratischen Grundsätzen, Das Diktatorium ward mit der Behauptung unterstützt, das Vaterland sei in Gefahr, die Trilogie mit der Behauptung, ein Mann genüge nicht. Hier saß aber der eigentliche Streitpunkt. Man konnte, wie bereits oben bemerkt worden ist, Brentano nicht zur Seite setzen und wollte ihn nicht unbedingt an die Spitze setzen, darum i wollte Reich die Wahl der Versammlung und Lehlbach die Trilogie. Diese beiden gehörten nämlich dem s. g. Berge an, und hatten stets die Anträge der Herren Stay und Steinmetz vorzubringen. Nach Schluß der Debatte ließ plötzlich Reich seinen Antrag fallen und trat dem Lehlbachs bei, so daß dieser die Stimmenmehrheit bekam. Die Linke brachte hierauf ihre Kandidaten Gögg und Werner durch, n tc ei h Z Z tc dl A F n ä a si kc ic lr n A L e, L ft E ft E N C ft kc 8 ^ 263 während Kiefer, den man Gögg entgegensetzte, in Minorität blieb. Von diesem Beschlüsse erklärte Reich, er sei eine Dummheit, und Stap, der Dirigent, behauptete hintenher, er habe nur deßhalb dazu gewirkt, daß ein Diktatorium geschaffen würde, damit das Volk auch diese Staatsform durchmache und sich überzeuge, daß sie nichts tauge. Stellt man neben diese Aeußerungen die Erklärung der äußersten Gefahr als Begründung des durchgesetzten Antrags, erinnert man sich der Urtheile, welche über die Fähigkeiten der erwählten Diktatoren gefällt wurden, so mag man genügendes Material zu einer Beurtheilung dieser äußersten Linken haben, welche stets mit einfältigen Fragen an die Regierungsbank bereit war, mit Redensarten um sich warf, aber auch nicht das Geringste leistete. Dem kaum durchgesetzten Antrag über das Diktatorium setzte ich zwei Anträge entgegen: 1) den Antrag, die Versammlung für permanent zu erklären; 2) den Antrag, ein Gesetz über die Gewalt der Diktatoren zu erlassen. Die beiden Anträge gingen durch. Gögg erklärte sogleich nach der Wahl, er nehme sie an, jedoch unter der Bedingung, daß er zum Heere gehen könne. Werner behielt sich, gleich Brentano, seine Erklärung vor. An dem gleichen Tage fand eine heftige Debatte bezüglich der Frage statt, ob der Großherzog zurückkehren könne oder nicht. Für das erstere sprach Iunghans, der es für ein Glück erklärte, wenn der Großherzog komme. Gegen ihn sprachen eine Menge Redner, mit namentlicher Anführung der Gründe, daß der Großherzog die Reichsverfaffung nicht mehr anerkenne, sondern sich zu der octroyirten preußischen Verfassung bekannt habe, dadurch aber ein meineidiger Landesverräther geworden sei, den man allerdings zurückrufen müsse, aber 284 durch gerichtliche Fahndung. In der 5. öffentlichen Sitzung der Constituante berichtete Peter über seine Leistungen als Justizminister. Sie konnten sich unmittelbar neben die Gögg'schen stellen und ihre Aufzählung ward wohl auch nur durch den Beifall hervorgerufen, den Gögg geerntet hatte. Peter zeigte an, welche Gerichtshöfe den Eid geleistet, welche nicht. Reich beantragte hierauf Namens der Linken die Entfernung aller Beamten, welche nicht sofort den Eid leisteten — welchen Eid, darüber ließ er sich nicht aus, und die Unmöglichkeit, den alten Eid zu leisten, kümmerte ihn ebensowenig, als die Frage, ob nicht durch die Zusammenkunft der Constituante der frühere Standpunkt gänzlich verändert, ja ob nicht die Eidesleistung überhaupt unpolitisch sei. Man raisonnirte viel über die Vernichtung der Reaktion und beantwortete auch nicht mit einem Worte den Einwand, daß gerade die Eidesleistung das Nest der Reaktion recht warm gemacht. Da die tüchtigsten Beamten nicht geschworen und unter denen, die geschworen, der größte Schund sei. Der Antrag der Linken ging durch, die Negierung dachte aber auch nicht daran, ihm Folge zu geben. Am 14. Juni wurde durch die Commission das Gesetz über die Gewalt der Diktatoren gefertigt; es übertrug denselben alle Gewalt, erklärte sie für absetzbar und nach ihrer Absetzung verantwortlich, und übertrug Brentano die Wahl der Minister. Dieses Gesetz ward des anderen Tages angenommen. Die Linke erklärte sich gegen die letztgenannte Bestimmung, als dem Geiste des Triumvirats widersprechend, allein sie fiel durch und beklagte sich deß- halb über Ueberrumpelung, weil Herr Stay keine Zeit gehabt, die große Masse politisch ungebildeter und deßhalb 285 schwankender und leitsamer Deputaten zu bearbeiten. Brentano und Werner erklärten, daß sie die Wahl annehmen. Am 16. wurden von Brentano die Minister ernannt, und zwar Sachs zum Minister des Aeußeren, Metz der Finanzen, ich selbst des Innern, während Brentano sich die Leitung des Departements der Justiz sich vorbehielt und Werner das des Krieges. Metz nahm das Portfeuille nicht an, deßhalb ward das Departement der Finanzen noch 2 oder 3 Tage von Gögg fortgeleitet, bis Heimisch ernannt war. Sachs funktionirte niemals, und so blieb das Departement des Aeußern liegen. Nur zur Führung der Korrespondenz mit Schütz nach Paris ward ein Sekretär ernannt, dessen Thätigkeit übrigens auf die Mittheilungen der Ereignisse in Baden und Deutschland bebeschränkt waren. Diese Mittheilungen wurden bald durch eine anderweitige Mission des betreffenden Sekretärs unterbrochen. Es lag in der Natur der Dinge, daß durch die Ernennung von Departementschefs auch die Thätigkeit der einzelnen Staatsverwaltungszweige eine entschiedene sein mußte. Allein auf der andern Seite war es auch natürlich, daß von einer umfassenderen Aenderung in dem Organismus nicht die Rede sein konnte. Die wesentlichste Thätigkeit der ganzen Staatsgewalt war und mußte darauf gerichtet sein, für die Armee zu sorgen, also Geld und Lebensmittel herbeizuschaffen. Nur nebenbei konnte man daran denken, eine Organisation vorzubereiten, welche das alte System völlig zu Grunde richtete, und den Prinzipieen eines freieren Staatshaushaltes Geltung sicherte. Dies war bisher in keiner Weise geschehen, und diese Versäum- niß hatte nicht verfehlt, Consequenzen nach sich zu ziehen, deren ich hier kurz erwähnen muß, da sie nicht bedeutnngs- 286 los sind. Hätte man diese Fehler vermieden, es hätte das zweifelsohne nicht zum Siege der Waffen beigetragen, aber es hätte dem büreaukratischcn Systeme kräftiger an den Lebensnerv gegriffen, als es fetzt der Fall war. Ich habe bereits oben erwähnt, daß die sämmtlichen Beamten an ihren Stellen blieben, sogar da sie erklärt hatten, die Staatsbehörden nicht anerkennen zu wollen. Es lag in der Natur der Sache, daß diese Beamten reaktionirten, und hiezu hatte man ihnen alle Mittel in der Hand gelassen. Dies war durchaus unzuläßig, selbst wenn man hinreichende revolutionäre Kräfte zur Parali- sirung des reaktionären Einflusses in der Hand gehabt hätte. Allein nicht einmal dafür war gesorgt. Die Finanzbeamten waren gar nicht kontrollirt, die Justizbeamten blieben selbst da, wo sie hinreichende Beweise der Tendenz- justiz gegeben hatten. Die Verwaltungsbeamten verwalteten fort, ungenirt durch die außerordentliche Thätigkeit der Civilkommissäre, die ihnen nur hie und da bestimmte Aufträge gaben. Es kam also ganz einfach dahin, daß die Gesetze der revolutionären Organe als nicht vorhanden galten und mit der revolutionären Regierung verschwinden mußten, daß die Verordnungen unbeachtet blieben, da die reaktionären Beamten sich nicht darum kümmerten und die revolutionären einen geordneten und deßhalb durchgreifenden Geschäftsgang nicht hatten. Dieser Zustand begann mit den Ministerien und ging bis zu den untersten Polizeidienern. Die Ministerien arbeiteten ungehindert durch den Chef des Ministeriums, der seine Räthe nicht einmal kannte. Man theilte günstigsten Falls die Geschäfte ab, überließ die laufenden den reaktionären Beamten und nahm sich die außergewöhnlichen. So geschah es durch Brentano im 287 Innern. Peter im Departement der Justiz. Gögg wohnte den Sitzungen der Finanzräche bei, in denen diese beschlossen und Gögg zuhörte. Erst ganz am Ende der revolutionären Negierung dachte man daran, die Kaffen zu sichern und ! als die Papiere in gleicher Weise gesichert werden sollte, war der Kassier nebst dem Direktor der Kasse mit den Schlüsseln entflohen, und man mußte um die Weisung der Diktatur zu vollziehen, das Finanzgewölbe sprengen. Ja die Bücher der Amortisationskaffe waren verschwunden — konnte man nicht ebenso gut Geld und Staatseffekten fortbringen und der s. g. rechtmäßigen Negierung überliefern? Die Nachlässigkeit des Ministers des Innern (Brentano) mußte aber nicht allein eine Reaktion fördern; sie mußte auch eine Anarchie Hervorbringen, und brachte sie hervor. Als ich das Ministerium des Innern antrat, wußte Brentano ebenso wenig über die Regulirung des Civil- kommissariates und seiner Thätigkeit, als über die Thätig- keit des bis dg noch fortgehenden regelmäßigen Verwaltungsorganismus mitzutheilen. Er ließ also die Civilkom- missäre nach ihrem Gutdünken wirthschaften, wie er die Reaktionäre nach ihrem Geschmacke arbeiten ließ. Er erklärte der Constituante gegenüber, er könne dem Heere nicht gebiethen, seine Befehle fänden dort keinen Gehorsam, aber er vergaß, daß dieser Zustand ihm wie den übrigen Mitgliedern der provisorischen Negierung zur Last fiel, weil sie Alles versäumt hatten, um sich Macht zu schaffen, so lange sie die Kraft in den Händen hatten. Die Regie- rung fehlte, darum that Jeder was er wollte und für gut fand. Im Heere organisirte man die Requisitionen und schickte die Kommissäre hinaus, welche mit Erekutions- mannschaft holten, was zu holen war, so daß endlich die 288 Bauern sich selber Recht schafften und die Herren Kom- missarien fortjagten. Brentano erfuhr das so gut als jeder Andere, aber er klagte über die Wirthschaft im Heere, ließ einmal einen s. g. Rekrutirungsoffi'zier verhaften und damit fertig. Hätte er sie alle verhaften lassen und die Civil- > kommissäre für den Vollzug seiner Weisungen verhaftet, wäre er mit gehörigem Nachdrucke gegen die Diktatoren des Heeres aufgetreten, — er hätte Alles durchgesetzt. Allein dazu war er der Mann nicht, so wenig als Gögg, , Peter nnd Werner. Dies zeigte die Zeit der Diktatur ganz klar. Der Diktator Brentano hatte alle möglichen Kleinigkeiten zu absolviren, die den Staat gar wenig berührten. Der Diktator Gogg dilettantisirte beim Heere und erklärte, daß er mit der Verwaltung nichts zu thun habe. Der Diktator Werner machte den Requisitionskommissär. Man hatte drei Diktatoren und keine Diktatur. Darin lag die Dummheit, daß man das Institut schuf, ohne die Männer dazu zu haben. — Doch die Stay'sche Partei bedurfte ja gerade einer solchen Anstalt, um nachzuweisen, daß alle ihre politischen Operationen nichts taugen. Daß die Ministerien die Fehler der provisorischen Regierung nicht ungeschehen machen und die Schwäche der Diktatur heben konnten, bedarf kaum einer Andeutung: Indessen wurde jetzt wenigstens selbstständig und auf ein gewisses Ziel hin gearbeitet. Der Finanzminister verfügte den Einhalt aller Gehaltzahlungen, um das Geld in der Kasse behalten zu können; er ließ ferner alle Staatskassen (mit Ausnahme des Betrages von fl. 300 für jede Kaffe) abliefern, betrieb den Eisenverkauf, die Creirung der Staatseffekten und die Effck- tuirung des Zwangsanlehens. 289 Ich verfügte vorerst die Verhaftung der ohne Vollmacht des Ministeriums des Innern requirirenden s. g. Commissarien, zum Schutze der Bürger vor Plünderung; verfügte ferner die Beschlagnahme aller für das Heer nöthigen Dinge auf Speichern, Kellern, in Ställen re. des Grundadels gegen Ausstellung von Lieferscheinen mit Angabe des durch die Gemeindebeamten ermittelten Schätzungs- werthes; verfügte ferner die Hinterlage aller bei den Rentämtern abwesender Adeliger sich findenden Geldsummen und erließ verschiedene Verordnungen zur Sicherheit gegen die Masse von Abenteurern, reaktionären Beamten rc., namentlich eine solche gegen diejenigen Beamten, welche sich reaktionäre Umtriebe erweislich zu Schulden kommen ließen. Ich verfügte ferner die fürsorgliche Beschlagnahme der großherzoglichen und zur Civilliste gehörigen Objekte, soweit solche nicht bereits verfügt worden. Zugleich ordnete ich die Verhältnisse des Civilkommissariats, forderte Berichte über den Vollzug der bis da erfolgten Verfügungen rc., und arbeitete an dem Entwürfe einer nach Belgischem Muster eingerichteten Verwaltungsorganisation, deren wesentliche Grundlage zugleich durch eine sociale Kammer in der Verfassung vor büreaukratischer Beeinträchtigung hätte gesichert werden müssen. Alle diese Bemühungen kamen indessen zu spät. Sie konnten keine Wirkung mehr haben, da man alles versäumt hatte, um auf der einen Seite die Reaktion niederzuhalten, auf der andern die Anarchie zu vermeiden. Die Diktatur war nur eine Erklärung der Constituante über den elenden Zustand der Dinge, den die Minister der Diktatur bei aller Erkenntniß der Ursachen desselben nicht mehr ändern konnten. Das Schicksal der Revolution lag in dem Heere. 19 290 Siegte dieses, so konnte man auf eine Ausbreitung des Aufstandes rechnen; siegte es nicht, so war Alles verloren, und wir statten nicht für die Zeit nach uns zu sorgen, mit außerordentlichen Mitteln die Kassen für die Negierung unserer Gegner zu füllen. Ich komme zu den Verhandlungen der Constituante zurück. Bezeichnend waren nur noch zwei derselben. Nämlich diejenige, welche sich auf das Verstältniß der provisorischen Negierung zu der Reichsregentschaft bezog und die letzte Karlsruher Sitzung. Was die erstere betraf, so ward sie veranlaßt durch die Anforderung der Reichöregentschaft, die badischen Truppen zur Disposition der Reichsregierung zu stellen. Diese Anforderung war an die Kommission verwiesen und von derselben beantragt worden: in Erwägung der Verhältnisse des Landes die Sache in die Hand der provisorischen Negierung zu legen. Heunisch erstattete den Bericht und führte namentlich aus, daß die badischen Truppen jetzt die Sache des Reiches vertheidigten und die badische Regierung ohne Gefahr für diese Sache die Disposition über die Truppen nicht wohl aus den Händen geben könne. Dieser Antrag wurde von zwei Seiten bekämpft. Auf der einen Seite beantragte die s. g. Bergpartei den Uebergang zur Tagesordnung, auf der anderen Seite beantragte ich, der Neichs- regentschaft die Truppen unbedingt zur Verfügung zu stellen und sich mit derselben über die zu treffenden militärischen Maßnahmen zu verständigen, indem man ihr die Lage der Dinge genau schildere. Wie sich aus diesen Anträgen ersehen läßt, standen die Grundsätze derselben einander direkt entgegen, die Bergpartei wollte nichts von der Neichsre- gentschaft wissen, die Negierungsbank blieb fest an dem 291 Programme der Revolution und stemmte sich mit aller Macht gegen jede andere Tendenz, die Debatte wurde darum sehr heftig. Während derselben erklärte der Abgeordnete Stap, daß er und seine Partei kein anderes Ziel kenne, als die s. g. rothe Republik, die er dann in einem längeren Vortrage mit allen möglichen Phrasen schilderte, um daraus zu folgern, daß man eben nur revolutioniren müsse. Dieses Revolutioniren sei die Sache der Negierung, diese solle erwägen, ob man etwas mit der Reichsregentschaft anfangen könne oder nicht, er glaube es nicht. Keinesfalls sei es aber die Sache der Constituante, sich über diese Angelegenheit auszusprechen. Der Bürger Stay hatte offenbar eine Gelegenheit abgewartet, einmal mit seinem rothen Programme vortreten zu können, dessen alleinseligmachendes Symbol er in einem blutrothen Halstuche beständig mit sich herumtrug; daß er dabei auf den Schluß kam, man solle sich nicht um die Reichsregentschaft kümmern, sondern die ganze Sache der provisorischen Regierung überlassen, konnte auf der einen Seite nicht verwundern, wohl aber konnte man sich aus der anderen Seite des Staunens nicht enthalten, wenn man hörte, daß Bürger Stay eine mo- tivirte Tagesordnung im Sinne hatte, er, der ja nur Nachweisen wollte, daß keine Regierung etwas tauge. Ich erklärte ihm alles das, indem ich mein Bedauern darüber aussprach, daß der Bürger Stay trotz seines wohlprä- parirten Vortrags sich nicht einmal in eine anarchistische Logik habe hineinstudiren können, daß ich bei diesem Mangel eines Grunderfordernisses, sogar bei anarchistischen Politikern, auf die Stay'schen Ausführungen nicht viel geben könne; abgesehen davon, daß ich mich zu den social-demc- kratischen Phrasen nicht zu bekennen vermöge. Bürger 292 Stay konnte während meiner Ausführung kaum ruhig bleiben , er wollte michZmehrfach unterbrechen, um mit seinen Schlagworten die Galierie zur Bundesgenossin seiner gebrechlichen Theorie zu machen. Als ich geendet, erklärte er, er bekenne einen Fehler gemacht zu haben, er stimme jetzt für die unmotivirte Tagesordnung, übrigens wundere er sich nicht über das Glaubensbekenntniß der NegierungS- bank. Da ich während der Debatte die Ueberzeugung gewann , daß mein Antrag ebensowenig wie der der Kommission durchgehen würde, wenn ich darauf beharrte, so zog ich ihn kurz vor der Abstimmung zurück und erklärte mich mit dem der Kommission, als im Prinzipe damit übereinstimmend, einverstanden. Hiedurch gewann der letztere eine Majorität von zwei Drittel, während der Antrag der Linken mit einem Drittel der Stimmen in Minorität blieb. Die Stap'sche Rede wurde von der Linken in tausend und tausend Eremplaren unter das Volk gestreut! Die letzte Sitzung der Constituante in Karlsruhe fand statt am Samstag den 23. Juni Abends. Es war eine geheime Sitzung von dem Präsidenten Damm berufen. Als Tagesordnung wurde verkündet, die Berathung über die Sicherheit der Constituante. Man hörte nämlich an jenem Abende von allen Seiten der Stadt Karlsruhe schießen, während man wußte, daß die Preußen bereits Morgens in Bruchsal gestanden und deßgleichen sich der Feind jenseits des Rheines bei Knielingen gezeigt hatte. Nachrichten über den Stand der militärischen Operationen hatte man keine. Ich wollte deßhalb mit Brentano nach Knielingen, um dort selbst Erkundigungen über die Ursache der von dort aus vernommenen Kanonade einzuholen, während ich Befehl crtheilte, den Hartwald mit Patrouillen zu durch- 1 293 ziehen und Boten gegen Durlach sendete, um sich darüber zu verlässigen, ob nicht Karlsruhe durch einen feindlichen Marsch über die Berge umgangen würde. Ich theilte dies in der Constituante mit, und entfernte mich, um einen Wagen zu besteigen und Brentano sodann abzuholen. Als ich zu letzterem Zwecke wieder in das Ständehaus kam und in den Sitzungssaal der Constituante eintrat, hörte ich gerade, daß der Präsident einen Beschluß verkündete, wonach die Constituante binnen einer Stunde von Karlsruhe weg und sich mit der Negierung nach Freiburg begeben solle. Ich protestirte dagegen, indem ich darauf hinwies, daß man doch erst die eingeholten Nachrichten abwarten müsse, und nicht durch die augenblickliche Bestürzung sich zu einem Schritte Hinreißen lassen dürfe, der das Ansehen der Negierung vernichte. Es war nicht möglich sich Gehör zu verschaffen, Alles lief fort um sein Gepäck zu besorgen, während Damm noch ausrief, die Constituante müsse in würdigem Zuge sich entfernen, nicht so wie in Nacht und Nebel davon laufen. Ich suchte Brentano zu bewegen, dem Schritte der Constituante nicht zu folgen, es gelang nicht, und so mußte ich denn ebenfalls fort, mein Gepäcke und die Akten des Ministeriums zu besorgen. Statt aber sodann auf die Eisenbahn zu fahren, kehrte ich noch einmal um, um das Aeußerste zu versuchen, die Regierung wenigstens in Karlsruhe zurückzuhalten. Es gelang mir sowie dem Abgeordneten Lehlbach endlich, Brentano, der indessen ruhiger geworden war, von seinem Entschlüsse abzubringen. Die anwesenden Deputaten fuhren darauf sofort mit mir auf die Eisenbahn. Ich gab Befehl, daß keine Lokomotive ohne meine spezielle schriftliche Weisung den Bahnhof verlasse und theilte den daselbst ver- 294 sammelten Deputaten mit, die Majorität habe beschlossen, nicht fortzugehen, worauf die Meisten, bereits gleichfalls ruhiger geworden, ihre Effekten nahmen und sich entfernten, die Uebrigen aber nothgedrungen ebenfalls folgten. Des anderen Tages erfuhr man, daß die Truppen bei Knielingen eine Mauer jenseits des Rheines niedcrgeschos- sen und unsere Truppen bei Ubstatt den Preußen eine kleine Schlappe beigebracht hätten, so daß also der ganze Lärm ein blinder war. Indessen war die vorauszusehende Katastrophe an diesem Tage doch eingetreten. Um dies zu zeigen, komme ich auf die militärischen Operationen. Ich habe schon früher bemerkt, daß die Volksbewaffnung bei Ausbruch der Revolution nicht vorhanden war, und deßhalb erst mit großer Mühe rasch aus dem Boden gestampft werden mußte, ich habe ferner darauf aufmerksam gemacht, daß der größte Theil des stehenden Heeres sofort nach Ausbruch der Revolution auseinanderlief und erst wieder gesammelt, geordnet und mit Offizieren versehen werden mußte, welche nicht gewählt, Ansehen bei den Regimentern gewännen und die militärischen Operationen zu leiten verstünden. Ich habe bereits angeführt, daß unter den Truppen selbst sich eine Konspiration gegen den Befehlshaber Sigel Angesichts des Feindes bildete. Ich habe darauf hingewiesen, daß die wichtigsten Operationen nicht vorgenommen und die bedeutendsten Punkte nicht besetzt worden waren. Es bedarf darum keiner weiteren Andeutung mehr darüber, daß man sich lediglich in der Defensive halten und dabei die mangelhafte Organisation nach Kräften verbessern mußte. So stand die Lage der Dinge, als Mieroslawski das 295 Ruder übernahm, und der Feind nicht blos die Pfalz, sondern auch die Neckarlinie mit bedeutender Macht bedrohte; die Scharmützel an der Neckarlinie waren ohne Bedeutung, hatten nur einen Theil der badischen Truppen beschäftigt, während die drei feindlichen Korps zu gleicher Zeit von der Bergstraße, vom Odenwalde und vonKreutz- nach her aufbrachen und die Revolution in ihre Kolonnen einzuklammern suchten. Mieroslawski sah sogleich, daß die Pfalz nicht zu halten war, da sie zu unbedeutende, schlecht organisirte Truppen besaß und die Pässe nicht mehr besetzt werden konnten. Er befahl also dem General Sznayde, der in der Pfalz kommandirte, beim Anmarsch der feindlichen Truppen das Land zu räumen, um mit seinen Truppen zu dem badischen Armeekorps zu stoßen. Dies geschah denn auch sofort, da die feindlichen Truppen unter Hirschfeld in die Pfalz eindrangen und sodann gegen Lud- wigshafen, von da längs des Rheines nach Speicr und Germersheim vordrangen. Der offenbare Plan der drei feindlichen Kolonnen war nun der, das ganze Armeekorps auf dem Flecke zwischen der Rhein- und Neckarlinie bei Mannheim durch Scheinangriffe zu beschäftigen, um während dessen die Neckarlinie im Odenwalde und die Rheinlinie bei Germershcim zu durchbrechen und die badische Armee von allen Seiten zu umzingeln. Der Generalissimus der badisch-pfälzischen Armee merkte diesen Plan, als es zu spät war. Er hatte die beiden Posten bei Germersheim und bei Eberbach fast ganz vernachlässigt. Bei Eberbach standen Volkswehren ohne alle militärische Leitung. Bei Germeröheim hatte man die Brücke trotz allen Remonstrationen von Karlsruhe nicht zerstört, sondern nur schwach besetzt. Fast an demselben Tage wurde der Angriff im 296 Odenwalde, an der Bergstraße, von Ludwigshafen und u bei Germersheim gemacht. Bei Eberbach drang Peuker p ohne allen Wiederstand vor, bei Germersheim fanden die 2 Truppen Hirschfelds gar keine Brückenbesetzung, da Mniewski d> an jenem Tage betrunken war und seine Mannschaft ins ei Bett decretirte, während der Feind sich die Brücke herüber 2 bemühte; bei Käferthal, Ladenburg und Schriesheim wurde g ein schwacher Angriff zurückgeschlagen und der Uebergang e> bei Ludwigshafen durch Abführen der Schiffbrücke verhin- b dcrt. Die 1., 3. und 4. Bewegung fand statt am 13., 14. d und 15. Juni, die 2. am 20. in der Nacht. Am 21. war 2 also Vas badische Armeekorps in der Falle, und es frug u sich, ob sich die 4 feindlichen Korps schnell genug zusam- s< men zögen, oder ob es Mieroslawski gelänge, zwischen n dem Hirschfeld'schen und Peuker'schen Korps durchzuschlagen, 3 oder eines derselben und natürlich das Hirschfeld'sche zu n zerstreuen, bevor es ihm möglich wäre, mit Peuker sich zu l< verbinden. Um eines oder das andere zu bewirken, brach li Mieroslawski noch am 20. Juni in der Nacht von Heidel« , 3 berg auf und eilte nach Schwetzingen, von da gegen Phi- ü lippsburg. Er stieß bei Waghäusel auf den Feind und j 0 wurde geschlagen, ob durch den Verrath der Dragoner, st die während des Sieges anderer Abtheilungen die Flucht Z ergriffen, oder ohne solchen, kann ich nicht entscheiden. v Genug er wurde zurückgeworfen und zog sich nach Heidel- li berg, um nun entweder noch frühe genug über Sinsheim n längs der würtembergischen Gränze dnrchzuschlüpfen, bevor Peuker dahin gekommen wäre, oder es zu versuchen, des- n sen Kolonne zu durchbrechen. Wäre Peuker schnell genug a vorangeeilt, so war dies unmöglich; allein die taktischen l> Bewegungen des Feindes waren unter aller Kritik lahm ti 297 und so gelang es Mieroslawski mit Ausnahme eines Vorpostengefechtes bei Eppingen ungefährdet den Marsch nach Durlach zu vollenden. Am 24. kam er daselbst an, mit dem Plane die Murglinie zu besetzen. Erst Ln Durlach erfuhr die Regierung den Stand der Sache. Noch am 22. und 23. wußte sie so wenig, daß ich mit zwei Mitgliedern der Constituante in der Nacht des erstem Tages eine Recognoscirung längs der Eisenbahnlinie bis Heidelberg vornahm, um auch wenigstens nür zu erfahren, wo der Feind und wo unsere Truppen stünden; daß ich am 23. Morgens diese Neeognoöcirung wiederholt vornahm und nun vor den preußischen Posten unmittelbar vor Bruchsal umkehren mußte, ohne irgendwie erfahren zu können, wo das badische Armeekorps sich befände. Am 24. des Morgens kamen die ersten Nachrichten mit den Flüchtlingen nach Durlach und Karlsruhe. Am 24. Mittags kam Mieros- lawski selbst. Derselbe theilte nun mit, daß die Niederlage bei Waghäusel dem Verrathe des Dragonervbersten Beckert zuzuschreiben sei, welcher auch auf dem Marsche ! über Sinsheim den Versuch gemacht habe den ganzen ! Generalstab gefangen zu nehmen. Beckert wurde darauf sofort verhaftet, aber seine Verhaftung führte einen solchen Sturm unter den Dragonern herbei, daß er nur durch die vorsichtigste Unterhandlung und die Verweisung an Mieros- lawski beschwichtigt werden konnte. Die Lage der Dinge war eine außerordentlich gefährliche, die geschlagene, fast total debandirte Armee in Durlach, der Feind im Rücken mit einer mindestens 4 Mal so starken disciplinirten Macht, als unsere undisciplinirten durch Niederlage und Hoffnungslosigkeit entmuthigten Truppen. In Karlsruhe ein emeu- tirendeS Regiment, keine Volkswehr und eine mehr als 298 zweideutige Bürgerwehr. Wie sehr namentlich das letztgenannte Element gefährlich war, hatte man schon längst erkannt und darum bei Brentano und den übrigen Mitgliedern der Regierung umsonst die Entwaffnung verlangt. Brentano stimmte darin nicht überein, er hielt diese Truppe für nothwendig, um die Diatriben der rothen Partei im Schach zu halten und hatte ihr zugesagt, die Entwaffnung nicht vornehmen zu lassen, wogegen sie dem Diktator versprachen, neutral bleiben zu wollen! Erst am 23. Juni wollte sich Brentano fügen, da die Anzeigen der Reaktion in Masse gemacht wurden, da hinderte aber dieselbe Majorität der Constituante die Ausführung, welche stets darauf gedrungen hatte; sie wollte erst die Verfügung in dem Regierungsblatte lesen. Am 24. war diese Bürgerwehr bewaffnet. Nur der Schrecken eines Angriffes von Seiten der flüchtigen Armee hielt sie im Schach; wäre Beckert frei gewesen, er hätte vielleicht die Scheu überwunden. So viel war nun klar, daß Brentano und die Minister nicht mehr länger in Karlsruhe verbleiben konnten, deßgleicheu die Constituante. Mit dem Bezüge der Murglinie war Karlsruhe wieder in den Händen der großherzoglichen Regierung, beziehungsweise der Preußen. Die Regierung beschloß sofort nach Offenburg zu gehen und benachrichtigte hievon die Mitglieder der Constituante. Brentano ging noch am Mittag von Karlsruhe ab, die übrigen Mitglieder und die Constituante folgten ihm des Nachts. Werner und Gögg waren bei der Armee, der erstere mit den Funktionen eines Proviantirungskommissärs, der letztere ohne Funktion. Die Regierung begab sich mit der Constituante zunächst nach Offenburg, wohin bereits die Kassen und Kisten ver- 299 bracht und unter dem Schutze Thibauts aufbewahrt worden waren. In Offenburg wurde eine Sitzung der Constituante abgehalten, in welcher Struve als neues Mitglied eintrat und beschlossen wurde, des anderen Tages nach Freiburg zu gehen. Ich ging noch desselben Tages voraus, um das Ministerium einzurichten und Vorkehr zum Empfange der provisorischen Negierung wie der Constituante zu treffen. Sogleich bei meinem Eintreffen wurde mir berichtet, daß auch in Freiburg die reaktionäre Partei sich rüste und daß man alle möglichen Vorkehrungen treffen müsse; zugleich ward mir eine Liste der vorzüglichsten Führer der Partei übergeben, die ich sodann nach einer Be- rathung mit dem bisherigen Oberkommissär von Freiburg, derzeitigen Finanzminister Heimisch, alsbald verhaften ließ, um sie als Geiseln zu behalten. Ich ordnete ferner durch den Bürgermeister an, daß am anderen Tage die sämmt- lichen Behörden, inklusive der Geistlichkeit, am Bahnhofe sich einfänden, um die Regierung zu empfangen; übertrug dem Grafen von Görtz die Kommandantur der Stadt und ließ durch denselben eine Parade der Volkswehr anordnen. Diesen Weisungen wurde ohne Weiteres Folge gegeben, allein der Empfang konnte nicht stattfinden, da dieUeber- siedelung nach Freiburg durch eine in einem nahe liegenden Orte ausgebrochene Contrerevolution verzögert wurde. Des anderen Tages, den 27., fand indessen eine Sitzung der Constituante statt, welche im Wesentlichen durch einen siegessprühenden Bericht Gögg's ausgefüllt war. Am gleichen Tage wurde in einer geheimen Sitzung von Struve die Aenderung der Regierung, die Umwandlung von Diktatur in eine provisorische Negierung aus 5 Departementschefs vorgeschlagen, und ein Programm vorgelegt, dessen Kern 300 die Erklärung war, den Kampf bis zum Aeußersten fortzuführen, ohne in Unterhandlungen sich einzulassen. Als - Mitglieder der Regierung waren vorgeschlagen: Krieg: Werner; Finanzen: Heunisch; Inneres: ich; Justiz: Danzer oder Notteck; Aeußeres: Raveaur. Dieser Antrag fiel durch, da man die Regierung nicht jeden Augenblick ändern wollte. Er beweist indessen die Richtung, welche Struve einschlagen wollte, da er Brentano und Gögg nicht mehr in die Regierungsliste brachte, sondern beide für durchaus unfähig erklärte. Für sich wollte Struve nur die Vollmacht, nach Würtemberg zu gehen, um dort wo möglich noch eine Bewegung zu Stande zu bringen. Am Tage daraus in der Frühe kam ein Generaladjutant von Mieroslawski mit einer Depesche des letzteren, worin er die Negierung dringend ersuchte, nach Rastatt zu kommen, um dort wieder ein Ansehen unter den Truppen herzustellen. Am Nachmittag desselben Tages wurde wieder eine Sitzung der Constituante gehalten. In dieser stellte Struve den dringlichen Antrag, die Constituante wolle beschließen: „Der Krieg gegen die Feinde der deutschen Einheit und Freiheit wird mit allen zu Gebote stehenden Mitteln fortgesetzt und jeder Versuch einer Unterhandlung mit dem Feinde als Verrath am Vaterlande betrachtet und bestraft." Brentano sah nach dem Ebenangeführten in diesem Anträge nichts weiter, als eine Kriegserklärung gegen ihn und benützte dieselbe, um den lange schon vorgehabten Austritt aus der Regierung zu begründen. Sein Freund Thibaut war schon vorher ausgetreten, da es ihn beleidigt hatte, daß man die Kassen in Offenburg seiner Obhut entnommen und einer Kommission der Constituante über- > geben hatte — wenigstens war dies der von ihm angegebene Grund. Als nun obiger Antrag gegen Brentano's, > Heunisch's, mein und anderer Votum angenommen worden, ^ übergab Brentano seine Demission als Mitglied der Diktatur. Zwar beschloß die Majorität der Constituante, Brentano'n die förmliche Erklärung zu überbringen, daß von einem Mißtrauensvotum nicht die Rede sei, und ihn zu ersuchen, seine Stelle wieder einzunehmen; allein als die gewählte Deputation ihre Mission des anderen Morgens erfüllen wollte, erfuhr man, Brentano sei in der Nacht mit den Abgeordneten Ziegler und Thibaut abgereist. Niemand konnte sich diese Flucht erklären. Niemand konnte einen Grund zu derselben auffinden. Dagegen konnte sich Niemand verhehlen, daß diese Flucht ein gefährlicher Schlag sein müsse, und dazu kam, daß man in Ziegler einen Verräther vermuthete, welcher mit der entflohenen großherzoglichen Regierung korrespondire. Alles das veranlaßt die Constituante, eine Erklärung an das Volk zu erlassen. Dieselbe erfolgte am 29. Juni, nachdem i die Majorität der Versammlung sich wiederholt gegen den i Strnve'schen früher angeführten Antrag' erhoben und den Bürger Kiefer zum Stellvertreter Brentano's erwählt ! hatte, der indessen ebensowenig wie etwa 8 andere Candi- daten die Wahl acceptirte, sondern nur zugab, daß man einstweilen seinen Namen benütze, um dem Volke zu zeigen, die Flucht Brentano's verursache keine unersetzliche Lücke. Die Erklärung der Constituirenden lautet: „Als das badische Volk sich erhob, um ein unerträgliches Joch zu zerbrechen, da trat es in den Kampf mit den sämmtlichen Tirannen Deutschlands und jeder Freund 302 — des Vaterlandes faßte den Vorsatz, auf seinem Posten auszustarren bis zum Ende." „In der öffentlichen Sitzung der constituirenden Landesversammlung vom gestrigen wurde demgemäß beschlossen: „Der Krieg gegen die Feinde der deutschen Einheit und Freiheit wird mit allen zu Gebote stehenden Mitteln fortgesetzt und jeder Versuch einer Unterhandlung mit dem Feinde als Verrath am Vaterlande betrachtet und bestraft." „Gegen die zweite Hälfte dieses Satzes erhob der Diktator Brentano Einsprache, indem er behauptete, es läge darin ein Mißtrauensvotum gegen ihn, ungeachtet ihm das Gegentheil ausdrücklich von der Versammlung erklärt worden war. Als jene Stelle des Beschlusses dennoch angenommen wurde, legte er zuerst seine Stelle als Mitglied der Regierung, kurz darauf auch diejenige eines Mitgliedes der constituirenden Versammlung vermittelst zweier an den Präsidenten derselben gerichteten Schreiben nieder, und verließ im Dunkel der Nacht mit den Mitgliedern der Landeöversammlung Ziegler von Karlsruhe und Thibaut von Ettlingen den Sitz der Negierung und der Landesversammlung, ohne vorher die gesetzlich gebotene Rechenschaft von seiner Amtsführung abgelegt zu haben und ohne eine Nachricht über den Ort zurückzulassen, wohin er sich zu begeben gedenke." „Die constituirende Landeöversammlung muß diese Flucht des Bürgers Brentano als einen feigen Verrath am Vaterlande betrachten und kann in dem Vorgeben desselben, er ziehe sich zurück, weil er ein Mißtrauensvotum erhalten habe, nur den Versuch erkennen, sein Verbrechen zu beschönigen. Sie setzte daher sofort eine Nntersuchungskom- mission nieder, welche den Auftrag hat, gegen den Bürger 303 Brentano und seine Begleiter einzuschreiten, um sie zur wohlverdienten Strafe zu ziehen. Ueber die Resultate dieser Untersuchung werden wir dem Volke Badens sobald als möglich ausführliche Mittheilung machen." „Die constituirende Landesversammlung hat bereits die erforderliche Vorsorge getroffen, um jede Störung in dem Gang der Geschäfte zu verhüten, indem an die Stelle des entflohenen Diktators Brentano der Bürger Kiefer von Einmendingen einstimmig ernannt wurde." „Bürger! seid wachsam! die constituirende Landesversammlung wird es auch sein. Bürger und Freiheitskämpfer, fahrt fort, eure Pflichten treu zu erfüllen! Wir unsererseits geben euch die heilige Versicherung, mit euch zu stehen und zu fallen, mit euch ausznharren bis zum Ende." „Der große Freiheitskampf wird siegreich durchgeführt werden, wenn Volk und Heer, Negierung und Landesversammlung fest zusammen stehen." „Wehe den Verräthern! Hoch lebe das freie, das einige, das große deutsche Vaterland!" ! Später hörte ich, daß mehrere Mitglieder der s. g. ^ Bergpartei am Abende vor Brentano's Flucht in einem nur durch eine Thüre von Brentano's Wohnung getrenntem Zimmer von dem Schreckensregimente verhandelten, I welches sie nun einzuführen gedächten, und dabei mit lauter Stimme erklärten, wie sie da vor Allem mit dem Verräther Brentano umgehen würden. Einer dieser Männer rühmte sich in meiner Gegenwart dieser Handlungsweise, und meinte, das habe wohl Brentano'n weiter gebracht! Die Erklärung der Constituante erfolgte am 29. Juni j des Abends. Um diese Zeit war aber bereits das Schicksal der badischen Erhebung unbedingt entschieden. Kaum hatte nämlich die badische Armee, oder vielmehr die kaum 15,000 Mann starken Trümmer derselben die Murglinie besetzt, als auch schon der Feind mit ungeheurer Stärke nachrückte, und zwar so, daß er, Rastatt zwischen sich liegen lassend, mit einer Kolonne längs des Rheines, mit zwei weiteren Kolonnen vom Rheine rechts, und einer vierten über das würtembergische Gebiet bei Os ausbrechend, vordrängte. Am 28. Juni griffen die zweite und dritte Kolonne die Murglinie an, und zogen sich sodann bei dem Angriffe der Unsrigen gegen Ettlingen zurück. Am 29. wiederholte sich der feindliche Angriff in gleicher Weise, zugleich brach aber die Kolonne bei Germersheim oberhalb der Murg aus, warf den dort stehenden unbedeutenden Posten und zersprengte die Korps, welche unterhalb der Murg standen und sich abgeschnitten wähnten, wie sie denn auch wirklich abgeschnitten waren. Die Murglinie war jetzt verloren und die Armee völlig debandirt. Am 30. kamen den ganzen Tag hindurch Trains voll zersprengter Soldaten an und bei ihrem Anblicke liefen denn auch noch die kaum organisirten Volkswehrbataillone auseinander. Umsonst suchte man die Soldaten wenigstens in geordneten Zügen nach der Stadt Freiburg zu bringen, es nützte zu nichts. Heunisch und ich standen aus der Eisenbahn mit den blanken Säbeln, allein die Truppen stiegen auf der einen Seite aus, während wir auf der anderen waren. Dazu kam dann eine große Erbitterung, weil man nicht sofort für die Aufnahme dieser Massen Sorge tragen konnte. Des Mittags sammelten sich Hunderte von Soldaten auf einem Platze, wir begaben uns sofort dahin, Gögg hielt eine Rede, sie schrieen auch noch Hoch, besprachen sich aber unterdessen darüber, daß sie uns in der Nacht verhaften wollten. Ich stellte diese Dinge, nebst den mir am selben Tage gewordenen Berichten über den totalen Widerstand aller Beamten, der Constituante vor, allein Gögg hielt eine Rede, worin er noch jetzt behauptete, die Preußen würden Rastatt belagern und uns Zeit lassen, die Truppen zu sammeln, es sei noch nicht alles verloren, worauf man sich entschloß, zu bleiben. Nur ein Deputirter trat aus, indem er erklärte, er könne den moralischen Muth nicht erheucheln, den ein ferneres Verbleiben erfordere. Ich hatte umsonst darauf aufmerksam gemacht, daß es offenbar der Plan des Feindes sei, Rastatt liegen zu lassen, um vorerst das ganze Land zu säubern, ich hatte umsonst nachgewkesen, daß wir unmöglich in der gegebenen Frist auch nur nothdürftige Truppenmassen ansammeln könnten. So blieb ich denn in der Hoffnung, die Constituante und die Regierung zur Beendigung unnöthigen Blutvergießens zu bewegen. Von der Leitung der Truppen hielt schon Niemand etwas. Nicht nur, daß man das Verfahren Mieroslawski's ! in jeder Weise tadelte, hatten auch die Offiziere in Rastatt ! am ,29. schon einen Abgeordneten gesendet, welcher die Abberufung Mieroslawski's und die Uebertragung des i Oberbefehls an Tiedemann verlangte; also noch Zwiespalt ^ im engen Lager! Ich hatte des Mittags am 30. Juni einen tüchtigen Offizier, den Obersten Naquillet, mit einem Civilkommissär nach Langendenzlingen abgeschickt, damit er mit einem wohlorganisirten Volkswehrbataillone die flüchtigen Soldaten > durch einen doppelten Cordon sammele. In der Nacht vom 30. kam eine dringende Depesche des Obersten mit der Meldung, sein ganzes Bataillon sei bei der Annäherung 20 306 der Flüchtlinge davon gelaufen, auf ihn selbst habe man geschossen; der wackere Soldat blieb nichtsdestoweniger auf seinem Posten. Am Abende des 30. Juni hatte Gögg auf das Betreiben Damms die Staatskassen unter die Controle der Freiburger Bürger gestellt und cs waren zur Effektuirung dieser Weisung die Bureaur des Finanzministeriums mit Gewalt geöffnet, die Papiere weggenommen und der Kassenbestand controlirt worden, ohne daß man dem Finanzminister auch nur Nachricht von obiger Ordre gegeben hatte! Man wollte damit die bereits reagircnde Bürgerschaft gewinnen! Am gleichen Abende ernannte Gögg auf Betreiben Damms eine Kommission, um dieser Verfügung über die Gefangenen zu geben. Ich erfuhr hievon, als der Präsident dieser Kommission von mir Aufklärungen über einzelne Gefangene verlangte. Ich erklärte sofort, daß ich keine Aufklärung geben werde. Damm wendete sich an Gögg, dieser theilte mir seine Ordre selbst mit, worauf ich ihm die beiden Portefeuilles, die ich hatte, das des Innern und der Justiz, zurückgab. Er bat mich, sie zu behalten, erklärte, er habe Unrecht gehabt, ohne mein Wissen zu handeln, und meinte, wir sollten die Sache in Ordnung machen. Ich gab hierauf die geforderten Aufschlüsse — was nützten mich Geißeln, wo die Diktatur nach jeder Pfeife tanzte. Am selben Abende ließ sich Gögg, der Diktator, die Versicherung der Bürgerschaft ertheilen, daß sie nicht reagiren werde. Ich empfing die darauf folgende Nacht nicht nur den obenerwähnten Bericht Naqm'llet's, sondern es kamen ähnliche Botschaften von allen Seiten zugleich mit der Nachricht, daß alle Befehle der Regierung ohne Erfolg seien. Ich sah, daß Alles verloren sei. Ich begab mich in's 307 Palais, um Gögg nochmals zu sprechen. Er sprach mit einem Soldaten über die Anlage seines Einstandsgeldes. Ich ordnete noch Papiere und fand Gögg nach einer Stunde noch mit dem Soldaten beschäftigt. Er hatte keine Zeit, mit dem Minister des Innern zu sprechen. Ich verliest das Palais und begegnete Massen von flüchtigen Truppen, und hörte, daß Hunderte die Nacht hindurch fortgegangen seien. Unter den ängstlichen Gruppen stand Struve und erklärte mit verklärtem Gesichte, alles stehe vortrefflich, die Unseren hätten die Preußen geschlagen und zwei Kanonen genommen. Ich begab mich darauf nach Hause und schrieb meine Demission als Minister und als Mitglied der Constituante. Ich erklärte, daß die Sache der badischen Erhebung ohne Rettung verloren sei, daß ich mit dieser festen Ueberzeugung auch die Verpflichtung habe, meinerseits darauf hinzuwirken, daß kein fruchtloser Widerstand das vom Kriege bis da noch verschonte Oberland ruinire, daß ich darum das Land verlasse. Ich sendete diese Erklärung an die s. g. Diktatur und das Präsidium der bereits beschlußunfähigen Constituante, suchte Heunisch aus und hörte, er sei bereits den Abend vorher abgereist, theilte meinen Entschluß noch den Mitgliedern der Constituante mit und reiste ab. In Neubreisach war bereits die Reaktion so mächtig, daß ich verhaftet ward, und nur durch mein Ministerpatent, so wie die Ungewißheit der Truppenstellungen gerettet wurde. War der Zustand der Dinge bekannt, ich war verloren. Gögg blieb mit dem Reste der Truppen in Freiburg. Mieroslawski legte sein Kommando nieder, indem er sich entfernte, dies geschah am 1. Juli. Nach einigen Tagen kam auch Gögg mit Sigel ins Oberland gezogen, um von 308 da nach der Schweiz zu gehen. Die Schwekzerbehörde erhielt Munition, Waffen, Artillerie re. übergeben. Gögg sagte mir, er habe einen ehrenvollen Rückzug nehmen wollen. Rastatt hielt sich noch, bis die dort eingeschlossenen Truppen vernahmen, daß das ganze Land unterworfen sei, dann wurde es übergeben. Dies war das Ende der Ncvolutionsepisode in Baden. Auf sie folgte die Ordnung des Standrechts. Tiedemann, Trützschler und Andere fielen unter den preußischen Kugeln, unter dem Titel einer badischen Justiz. Das Land ist ruhig, Anarchie ist beseitigt, denn jeder Säbel herrscht, und solcher Herrscher besitzt Baden 30,000. Nebenbei eristirt eine badische Behörde. Wie lange, wird die Zeit lehren. Eine Kritik der badischen Bewegung ist nicht meine Aufgabe. Allein eines glaube ich bemerken zu müssen, um den rechtlichen Standpunkt festzustellen. 1) Die badische Bewegung begann erst von dem Momente in die Staatsgewalt einzugreifen, als die Staatsgewalt davon gelaufen war. Eine Usurpation der Staatsgewalt lag also nicht vor. 2) Die Staatsgewalt der Revolution trat vollkommen in die Herrschaft des ganzen Landes, aller staatlichen Organismen ein. Die Regierung der revolutionären Behörde ist ein Faktum, dessen Folgen nicht zu bestreiten, sondern rechtsbeständig und bindend sind. 3) Die Revolution selbst ist von Seiten der legalen Behörden des Reichs, von Seiten der Reichsregentschaft gebilligt und als rechtmäßig anerkannt, die Vernichtung der Bewegung durch die Gewalt der Waffen ist somit widerrechtlich und nur ein Akt der Gewalt der gesetzlosen Reaktion. 309 — 4) Wenn die badischen Gerichte diesem Akte durch Verurteilung der bei der Bewegung Beteiligten einen Schein der Gerechtigkeit zu verleihen suchen, so beweist dies nur die Corruption der badischen Gerichte; beweist nur, daß sie die zu Gunsten der Freiheit gegebenen gesetzlichen Bestimmungen der deutschen Revolution ignoriren, um mit der Gewalt einer gesetzlosen Reaktion zu buhlen. Wenn die badischen Gerichte die Handlungen der rcvo- lutionäven Regierung als nicht zu Recht beständig erklären, und im Namen großherzoglicher Kassen Klagen auf Ersatz des durch jene Negierung verwendeten Geldes zulassen, so beweisen sie nichts weiter, als daß sie die anerkanntesten Nechtsgrundsätze verdrehen, um wiederum mit der Gewalt zu buhlen. Wenn die badischen Gerichte vollends einzelne Bevollmächtigte des badischen Volkes (durch die Wahl einer Constituante und deren Beschlüsse) für allein haftbar erklären, sd beweisen sie wieder nichts anderes, als daß sie sich zu den Hetzhunden der Gewalt hergeben, ohne sich an ihren Eid zu erinnern. Wenn die Gewalt brutal auftritt, so liegt das in der Natur der Sache. Wenn der König von Preußen Deutschland auf seine Weise beglücken will, so muß er Gewalt gebrauchen, und man kann über dem Standpunkte der Politik den des Rechtes nach positiven Bestimmungen vergessen. Wenn aber die Organe des positiven Rechtes dieses Recht vergessen, verdrehen und verfälschen, dann gibt es für sie keine Entschuldigung. Und wenn dieses Verfahren die einzige Stütze eines Fürstenthumes ist, dann ist dieses Fürstenthum verloren; die badische Monarchie ist in dieser Lage. Offene Gewalt macht offene Feinde, die Bajonette 310 der Fürsten können eine Revolution der Volkskraft Hervorbringen, die Corruption des Staatsorganismus aber macht einen Ekel vor dem Gesetze und arbeitet der fürchterlichsten Anarchie in die Hände. Thatsächlicher Standpunkt. Die Nationalversammlung ist gesprengt, die Revolution des deutschen Volkes ist ohne anerkanntes Organ; diejenigen deutschen Dölkerstamme, welche den Kampf mit dem Fürstenthume wieder aufnehmen wollten, sind unterdrückt. Preußen ist es zunächst, welches die fürstliche Bevorzugung rettete und die Demokratie niederschlug, welches auch allein in der Lage ist, sie eine Zeit lang darnieder zu halten und die Throne der kleineren Fürsten vor dem Untergange durch die Demokratie zu bewahren. Oestreich ist im Augenblicke unmächtig, vielleicht gährt schon die slavische Bewegung, welche es vernichtet — die Russen haben mit ihm ein falsches Spiel gespielt und Ungarn gerettet, um sich zur Zeit eine verbündete Macht zu verschaffen, Oestreich einen wichtigen Landestheil zu rauben. Die östreichische Märzverfassung ist der Todeskeim Oest- reichs. Rußland und Frankreich können nicht interveniren, dieses ist zur Zeit durch seine innere Politik gebunden, jenes kann es nicht wagen, gegenüber dem vulkanischen Westen eine solche Macht zu stellen, wie sie der Kampf in Deutschland erforderte, zumal die Türkei nur des Bundesgenossen wartet, um die Friedenspolitik zu lassen. Preußens Taktik wird also für den Moment siegen müssen, Preußen wird die Monarchie festhalten und die Fürstenthümer zweiten Ranges mediatisiren. Es schafft ein Reich für seine 311 Krone, fürstliche Pairs zum Schutze dieser Verfassung. Preußen will keinen Staatenbund noch Bundesstaat, es will und muß einen Einheitsstaat haben. Diese Einheit liegt in der Dreikönigverfassung. Dieselbe vernichtet die Kron- rechte der Einzelstaaten und enthält den Organismus, der sie im Laufe der Zeit rasch beseitigen muß. Es verwandelt diese Institutionen einfach in sociale Institutionen und wirft darum den Kampf von dem politischen auf das sociale Feld. Gelingt es diesen Train in Gang zu bringen, so ist das Königthum ohne Zweifel für lange Zeit außer aller Gefahr, und es ist wohl kaum zweifelhaft, daß dasselbe alsdann auch durch freisinnigere Institutionen die konstitutionellen Elemente für sich gewinnt. Preußen hat erkannt, daß der Constitutionalismus der Franzosen die Krone stets ä cliscretion des Volkes stellt, daß der Constitutionalismus Englands eine größere Festigkeit bietet, sein Bestreben geht einfach dahin, eine Verfassung zu Stande zu bringen, welche der Verfassung Englands nachgebildet, gleiche Garantieen für die Krone bietet, wie diese sie bietet. Ob es Preußen gelingen wird, diesen Train des politischen Lebens zu Stande zu bringen, scheint für den Augenblick nicht zweifelhaft. An eine deutsche Revolution ist für den Augenblick nicht zu denken. Eine französische liegt gleichfalls in weiter Ferne, denn Frankreich ist in der Hand einer Bourgeoisie, welche die Republik oder die Krone eines Staatsstreiches unbedingt halten muß und deßhalb auch hält. Die Revolution des Osten wird nur die deutsch- östreichischen Provinzen wieder an Deutschland bringen, im Innern Deutschlands aber keine Revolution erzeugen. Wenn aber Preußen siegt, dann muß eine verständige 312 Demokratie sich nicht im ewigen Revolutiom'ren discredi- tiren, sondern den praktischen Weg benützen, den chm der Conftitutionalismus anbietet. Die Demokratie muß für des Volkes materielles Wohl zugleich mit der politischen Freiheit sorgen. Erst wenn sie bewiesen hat, daß sie das kann, erst dann ist sie unüberwindlich. Ein vernünftiges Volk will keine Revolution, es erträgt blos die Revolution, das muß die Demokratie verstehen lernen. Constitutionelle Standpunkte. Ich habe bisher critisirt, ich will nur wenige Worte über ein positives Programm sagen. Daß dieses Programm als definitives nur die Republik auf Grundlage einer socialen Vertretung und dem politischen Organismus sein kann, bedarf wohl kaum eines Wortes. Allein es handelt sich um das Programm des Kampfes und hier geben die konstitutionellen Organismen die Waffen. Das Königthum scheitert am Ende nur an dem Budget des Königthumes; das Budget des Königthumes muß dem Volke klar gemacht werden, das Volk muß wissen, wieviel es für seine Sklaverei bezahlt. Erst dann wird ihm die Sklaverei unerträglich. Das Budget des Königthumes besteht nicht blos in der Civilliste, es besteht nicht blos in dem Solde der Schranzen, es besteht nicht blos in dem Solde der Pfaffen, es besteht nicht blos in der Mästung des Adels, es besteht wesentlich in der Büreaukratie, und zwar in der Büreau- kratie der Verwaltung und der Büreaukratie der s. g. Justiz. Die Kritik der Opposition muß sich beziehen auf die Civilliste, auf die Besoldungen der Beamten, aus die 313 Lasten des Adels. Sie muß sich beziehen auf die Hemmnisse des Handels und Wandels, wie sie in der Büreau- kratie liegen, aus die Verfälschung und Unsicherheit des Rechts, wie sie durch diese groß gezogen wird und an dem Reichthum des Landes zehrt. Die Thätigkeit der Opposition muß umfassen die Initiative in allen den obenbemerkten Richtungen, zur Schöpfung eines freien Verwaltungssystemes auf der Grundlage der Selbftthätigkeit der Interessenten jedes Arbeitsstandes; zur Schöpfung einer volksthümlichen Justiz auf Grundlage der geschwornen-und sachverständigen Gerichte; folgeweise zur Entwerfung neuer Gemeinde-, Gewerbe- und Gerichtsorganisationen; endlich zur Einführung einer socialen Vertretung der Arbeitöstände für die unmittelbar sociale Legislation. Die Thätigkeit der Opposition muß vor allem die Initiative ergreifen zu Gunsten der Bildung des Volkes, seiner geistigen Selbstthätigkeit. Sie muß ihrerseits an die Stelle einer gefährlichen Bevormundung selbst eine Propaganda setzen, und jdiese Propaganda muß den Stempel einer ebenso gründlichen Kenntniß der Lage des Volkes als großen Wohlwollens und uneigennütziger Thätigkeit an sich tragen. Erft wenn eine solche Propaganda Platz gegriffen, erst wenn die Thätigkeit der Opposition für das Volk eine fruchtbringende geworden ist, erst dann geben die konstitutionellen Konflikte eine geeignete und sichere Brücke von der Monarchie zur Republik. Das deutsche Volk macht keine Revolution ohne das Gefühl des Rechtes. Wenn man das schlechte positive Recht umwerfen will, so muß die 314 Opposition im Kampfe mit der formell rechtlichen Gewalt im^Bunde stehen mit einer starken Rechtsüberzeugung des Volkes sein; dieses aber fehlte in Deutschland. Die Cor- ruption der Demokratie verdarb, was demokratische Grundsätze gut gemacht hatten. Die Demokratie gewinnt um so entschiedener se sittlicher sie ist, weil der Gegensatz des Königthumes um so dunkler erscheint. Urkunden 5 Programm des Heidelberger Kongresses vom 5. März 1648. Heute waren hier 51 Männer versammelt aus Preußen, Baiern, WürteinLerg, Baden, Hessen, Nassau und Frankfurt, fast alle Mitglieder von Ständekammern, um in diesem Augenblicke der Entscheidung über die dringeusten Maßregeln für das Vaterland sich zu besprechen. Einmüthig entschlossen in der Hingebung für Freiheit, Einheit, Selbstständigkeit und Ehre der deutschen Nation, sprachen alle die Ueberzeugung ans, daß die Herstellung und Vertheidigung dieser höchsten Güter im Zusammenwirken aller deutschen Volksstämiue mit ihren Regierungen — so lange auf diesem Wege Rettung noch möglich ist — erstrebt werden müsse. Einmüthig nicht minder war der tiefe Ausdruck des Schmerzes, daß die traurigsten Erfahrungen über die Wirksamkeit der deutschen Bundesbehörde, das Vertrauen zu derselben so sehr erschüttert haben, daß eine Ansprache der Bürger an sie die schlimmsten Mißklänge Hervorrufen würde. Tief betrübend in einem Augenblicke, wo diese Behörde sich auf die traurigen Erfahrungen der Geschichte beruft und mit schönen Worten von der hohen Stellung spricht, welche die Nation unter den Völkern einzunehmeu berufen ist, wo sie jeden Deutschen zu vertrauensvollem Mitwirken auffordert — tief betrübend in diesem Augenblicke ist die Erinnerung, daß sie selbst den Deutschen verboten hat, Vorstellungen an sie zu richten. Die Versammelten sprachen ihre Ueberzeugung von dem, was das Vaterland dringend bedarf, einstimmig dahin aus: Deutschland darf nicht durch Dazwtschenkunst in die Angelegenheiten 316 des Nachbarlandes oder durch Nichtanerkennung der dorr eingeiretenen Staatsveränderungen in Krieg verwickelt werden. Die Deutschen dürfen nicht veranlaßt werden, die Freiheit und Selbstständigkeit, welche sie als ihr Recht für sich selbst fordern, anderen Nationen zu schmälern oder zu rauben. Die Vertheidigung der Deutschen und ihrer Fürsten darf hauptsächlich nur in der Treue und dem bewährten Kriegsmuthe der Nation, nie in einem russischen Bündnisse gesucht werden. Die Versammlung einer in allen deutschen Landen nach der Volkszahl gewählten Nationalvertretung ist unaufschiebbar, sowohl zur Beseitigung der nächsten inneren und äußeren Gefahren, wie zur Entwickelung der Kraft und Blüthe deutschen Nationallebens. Um zur schleunigsten und möglichst vollzähligen Vertretung der Nation bas Ihrige beizutrage», haben die Versammelten beschlossen: Ihre betreffenden Regierungen auf das Dringendste anzugehen, sobald und so vollständig, als nur immer möglich, das gesammte deutsche Vaterland und die Th?one mit diesem kräftigen Schutzwalle zu umgeben. Zugleich haben Sie verabredet, dahin zu wirken, daß baldmöglichst eine vollständigere Versammlung von Männern des Vertrauens aller deutschen Volksstämme zusammentrete, um diese wichtige Angelegenheit weiter zu berathen und dem Vaterlande, wie den Regierungen ihre Mitwirkung anzubicten. Zu dem Ende wurden sieben Mitglieder ersucht, hinsichtlich der Wahl und der Einrichtungen einer angemessenen Nationalvertretung Vorschläge vorzubereiten und die Einleitung zu einer Versammlung deutscher Männer schleunigst zu besorgen. Eine Hauptaufgabe der Nationalvertretung wird jedenfalls die Gemeinschaftlichkeit der Vertheidigung und der Vertretung nach Außen sein, wodurch große Geldmittel für andere wichtige Bedürfnisse erspart werden, während zugleich die Besonderheit und angemessen« Selbsterhaltung der einzelnen Länder bestehen bleibt. Bei besonnenem, treuem und mannhaftem Zusammenwirken aller Deutschen darf das Vaterland hoffen, auch in der schwierigsten Lage Freiheit, Einheit und Ordnung zu erringen und zu bewahren, und die Zeit einer kaum geahnten Blüthe und Macht freudig zu begrüßen. Bandlin, Barchet, Bassermann, Becher, Bindiug, Biffing, Brentano, Branke, Buhl, Carovä, Christniann, Dresse!, Eppelsheim, Fetzer, Frank, v. Gagern, Gervinus, Hansemann, Häuffcr, Hagen, Hecker, Heldmann, Helmreich, v. Jtzstein, Jucho, Kapp, Kirchgeffner, Langen, Lehne, Leisler, Mathy, Peter, Roffanf, Redwitz, Römer, 317 Sachs, Schmidt, Schweikard, v. Soiron, Stedmann, Stochinger, Stößer, v. Struve, Welcher, Weller, Wernher, Mesner, Wiest, Willich, Winter, Witzemann. Beschluß des Vorparlamentes bezüglich des 50er Ausschusses, S. ck. 2. April 1848. Der 50er Ausschuß ist beauftragt: „Die Bundesversammlung einzuladen, mit ihm bis zum Zusammentritt der konstituirenden Versammlung in Vernehmen zu treten." Er ist beauftragt: „Die Bundesversammlung bei Wahrung der Interessen der Nation und bei der Verwaltung der Bundesangelegenheiten bis zum Zusammentreten der konstituirenden Versammlung selbstständig zu berathen und die nöthigen Anträge an die Bundesversammlung zu bringen. " Er ist beauftragt: „Bei eintretender Gefahr des Vaterlandes die gegenwärtige Versammlung sofort wieder einzuberufen." Der Ausschuß wird bei - den Regierungen dahin wirken, daß die allgemeine Volksbewaffnung in allen deutschen Ländern schleunigst in's Leben gerufen werde. Der Ausschuß hat dafür zu sorgen, daß ihm sechs Männer aus Oestreich als weitere Ausschußmitglieder beitreten. Die Verhandlungen des Ausschusses mit der Bundesversammlung sind durch die Presse zu veröffentlichen. Die Versammlung verlangt, daß der Bundestag, indem er die Angelegenheit der Begründung eines konstituirenden Parlamentes in die Hand nimmt, sich von den verfassungswidrigen Ausnahmebeschlüffen lossage und die Männer aus seinem Schooß entferne, welche znrHer- vorrufung und Ausführung derselben mitgewirkt haben. Gesetz der Nationalversammlung über Einführung einer provisorischen Centralgewalt ck. ck. 23. Juni. 1) Bis zur endlichen Begründung einer Negierungsgewalt für Deutschland soll eine vorläufige Centralgewalt für alle gemeinsamen Angelegenheiten der deutsche» Nation geschaffen werden. 2) Dieselbe hat: a. Die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Wohlfahrt und Sicherheit des deutschen Bundesstaates betreffen. h. Die Oberleitung der gesammte» bewaffneten Macht zu übernehmen und namentlich die Oberbefehlshaber derselben zu ernennen. o. Die völkerrechtliche und handelspolitische Vertretung Deutschlands auszuüben und zu dem Ende Gesandte und Konsuln zu ernennen. 3) Die Errichtung des Derfaffungswerkes bleibt von der Wirksamkeit der Centralgewalt ausgeschlossen. >4) Ucber Krieg und Frieden und über Verträge mit auswärtige» Mächten beschließt die Centralgewalt im Einverständniß mit der Nationalversammlung. 5) Die vorläufige Centralgewalt wird einem Reichsverweser übertragen, welcher von der Nationalversammlung frei gewählt wird. 6) Der Reichsverweser übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der Nationalversammlung verantwortliche Minister aus- Alle Anordnungen desselben bedürfen zu ihrer Giltigkeit der Gegenzeichnung wenigstens eines verantwortlichen Ministers. 7) Der Reichsverweser ist unverantwortlich. 8) lieber die Verantwortlichkeit der Minister wird die Nationalver- waltung ein besonderes Gesetz erlassen. 8) Die Minister haben die Verpflichtung, auf Verlangen der Nationalversammlung zu erscheinen und Auskunft zu ertheilen. 10) Die Minister haben das Recht, den Berathungen der Nationalversammlung beizuwohnen und von derselben gehört zu werden. 11) Die Minister haben das Stimmrecht in der Nationalversammlung nur dann, wenn sie als deren Mitglieder gewählt find. 12) Die Stellung des Reichsverwesers ist mit der eines Abgeordneten der Nationalversammlung uuvereinbar. 13) Mit dem Eintritt der Wirksamkeit der vorläufigen Centralge- walt hört das Bestehen des Bundestages auf. 14) Die Centralgewalt hat sich in Beziehung auf die Vollziehungs- Maßregeln, soweit thunlich, mit den Bevollmächtigten der Landesregierung ins Einvernehmen zu setzen. 15) Sobald das Versaffungswerk für Deutschland vollendet und in Ausführung gebracht ist, hört die Thäiigkeit der vorläufigen Centralgewalt auf. Vor Kurzem sind in unserem Verlage erschienen: Abt. Die Revolution in Baden und die Demokraten. Vom revolutionären Standpunkt aus beleuchtet. Preis 18 Ngr. ---Ist. rhein. DvLviLÄ« ^U8trrL»! Die Auflösung Oest- reich's als eine Nochwendigkeit unserer Zeit. Preis 9 Ngr. 30 kr. rhein. Gaggern, H. v. Der deutsche Student im Anfänge unsers Jahrhunderts. Ein romantischnationales Sittengemälde. Preis 18 Ngr. — 1 fl. rhein. Eine Nothwendigkeit für Deutschland. Worte aus voller Brust an die Ehrlichen aller Parteien. Mit einem Briefe als Vorwort von Fr. Hecker. Preis 3 Ngr. ---- 9 kr. rhein. Rene eines preußischen Soldaten über die Grcuelthaten des „herrlichen Kriegsheeres" in Baden. In der Verzweiflung von ihm niedergeschrieben zur Warnung für seine Kameraden. Preis 3 Ngr. ---- 9 kr. rhein. Semnrig, «H. Handwerk hat keinen goldenen Boden. Erlebnisse eines Handwerkers nebst einer Einleitung über die Stellung und Zukunft des Handwerksstandes. Ein Mahnruf an den gesammten Handwerksstand. 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