Gemeindèe-RBetriebe der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhè i. B. und deren Beèeamten- und Arbeiterschaft Dipl.Ing. Dr. phil. Albert Blum S KAKRLSRUHE i. B. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag 1912 Gemeinde-Betriebe der Haupt- und Reèsidenzstadt Karlsruhe i. B. und deren Beamten- und Arbeiterschaft Von Dipl.Ing. Dr. phil. Albert Blum S KARLSRUH E i. B. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag —— 0 +++— 92 TTupang Shued 3JU Q.4.% —— Vorwort In der vorliegenden Arbeit habe ich nicht darauf abgehoben, ein erschöp- fendes Bild der gesamten Erwerbstätigkeit der Haupt- und Residenzstadt Karls- ruhe zu geben, vielmehr habe ich einzelne Gemeindebetriebe mit vorwiegend gewerblichem Charakter herausgegriffen, teils weil sie als Uberschußbetriebe für das finanzielle Gedeihen des Gemeinwesens besondere Bedeutung haben, teils weil sie, wie 2. B. die Maxaubahn, für die Wirtschaftsgeschichte der Stadt charakteristisch sind. Die eingehende Darstellung der behandelten Betriebe hat sich besonders schwierig dadurch gestaltet, daß verwertbare Vorarbeiten nur äußerst spärlich vorhanden sind. Wissenschaftliche Arbeiten über die Betriebe der Stadt Karlsruhe standen mir nicht zur Verfügung, und selbst Verwaltungsberichte, wie sie in anderen größeren Städten jährlich herausgegeben werden, sind bisher nicht erschienen. Deshalb mußte im wesentlichen auf die stadträtlichen Akten, welche die städtische Verwaltung bereitwillig zur Verfügung stellte, zurück- gegriffen werden. Dieses Material möglichst nachhaltig auszubeuten, habe ich mir angelegen sein lassen und habe die gewählten Betriebe nach ihrer rein tech- nischen, verwaltungstechnischen und sozialpolitischen Seite eingehend ge- schildert. Zugleich hoffe ich damit, brauchbare Bausteine zu der von der Stadt- gemeinde Karlsruhe in Aussicht genommenen Denkschrift anläßlich ihres 200jährigen Bestehens beigetragen zu haben. Dem verehrlichen Stadtrat der Residenz sei für die finanzielle Unter- stützung bei der Drucklegung, ebenso allen, welche vorliegende Arbeit durch ihre bereitwillige Auskunft über die städtischen Verhältnisse gefördert haben, hiermit verbindlichster Dank ausgesprochen. Karlsruhe, im September 1910. Der Verfasser Inhaltsverzeichnis Vorwort A. Grundlagen und Haupttendenzen der wirtschaftlichen Entwicklung von Karlsruhe B. Die städtische Maxaubahn I. Vorgeschichte der Bahn II. Die Maxaubahn im Gemeindebesitz 1. Konzessionserteilung 2. Der Bahnbau und die Erstellung einer Schiffsbrücke über den Rhein 3. Verwaltung und Betrieb der Maxaubahn III. Verkauf der Bahn C. Die städtischen Gaswerke. I. Entstehung des Karlsruher Gaswerkes und sein Betrieb durch Privatunter- nehmungen II. Die Gaswerke im Gemeindebetrieb AGeschichte b) Gaspreis und Installation c) Das öffentliche Beleuchtungswesen und sein Materialaufwand d) Technische Betriebsergebnisse e) Finanzielle Ergebnisse D. Das städtische Wasserwerk I. Altere Geschichte der Karlsruher Wasserversorgung II. Das neue Wasserwerk a) Geschichte b) Die Entwicklung des Werkes c) Wasserpreis Tesbsische ändenshns,,, E. Das städtische Elektrizitätswerk a) Entstehung des Elektrizitätswerks b) Strompreis. c) Stromabgabe und finanzielle Ergebnisse Seite III — οα ανιν νιι σ — 0— α + F. Allgemeine Verwaltungsorganisation der Gas, Wasser- und Elek— trizitätswerke I. Behördenorganisation der drei Werke R II. Gliederung der inneren Verwaltung a) Organisation des gemeindlichen Kassenwesens und seine Buchführung b) Tätigkeit der einzelnen Abteilungen der Verwaltung c) Darstellung wichtiger Verwaltungsgeschäfte und deren Kontrolle G. Finanzpolitische Bedeutung der gemeindlichen Gewerbebetriebe 1 H. Die städtische Beamten- und Arbeiterschaft f I. Die Beamten 1. Anstellungs- und Einkommensverhältnisse in ihrer geschichtlichen Entwicklung 2. Personalstand und Besoldungsaufwand II. Die Arbeiter 1. Dienst- und Lohnverhältnisse 2. Die Wirkungen des Arbeiterstatus a) Zusammensetzung der städtischen Arbeiterschaft b) Finanzielle Ergebnisse für den städtischen Haushalt Die soziale Kommission und Arbeiterausschüsse Literatur Beitrag zur Geschichte des Eisenbahnwesens, Dr. Karl Müller. Deutsche Städteverwaltung, Dr. Lindemann. Gemeindebetriebe, Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Band 128 und 129. Die Preisstellung beim Verkaufe elektrischer Energie, Dr. G. Siegel. Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung, Jahrgang 1903 1909. fachmänner, 1873, 1886, 1894. Seite 89 89 91 9¹ 92 100 109 Festschriften für die Teilnahme an den Jahresversammlungen deutscher Gas- und Wasser- Semeinde- Betriebe der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe i. B. und deren Beamten- und Arbeiterschaft A. Grundlagen und Haupttendenzen der wirtschaftlichen Entwicklung von Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe ist eine Fürstengründung. Durch allerhand Miß- helligkeiten mit den Bürgern seiner Hauptstadt Durlach verstimmt und bestrebt, seine in den vorausgegangenen Kriegsjahren zerstörte Residenz neu aufzubauen, legte Markgraf Karl Wilhelm am 17. Juni 1715 den Grundstein zum Schloß und damit zur Stadt Karlsruhe. Die Liebe zur Jagd mag den Fürsten in erster Linie dazu bestimmt haben, seinen Herrschersitz inmitten ausgedehnter Wal- dungen anzulegen. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus kann die Wahl des Platzes nicht glücklich genannt werden. Der Boden, auf welchem die neue Siedlung zu liegen kam, ist von der Natur wenig begünstigt. Es war eine sandige Ebene, die, arm an natürlichen Schätzen, nur kargen Ertrag versprach. Auch an landschaftlichen Reizen ist die Gegend nicht reich. Nicht waldige Höhen und grünende Täler lockten hier zu dauerndem Bleiben. Vor allem aber lag die Stadt fernab von den Straßen des Verkehrs. Sie lag nicht an der Einmündung eines großen Seitentales in die Rheinebene, nicht an einem schiffbaren Fluß, der sie in Verbindung mit der großen Ader des Rheinstromes gebracht hätte. Es fehlten ihr mit einem Wort die natür- lichen Grundlagen, auf denen große Gemeinwesen mit wirtschaftlicher Notwendigkeit zu entstehen und zu wachsen pflegen. Dazu kommt ein weiteres Moment, welches mit der Entstehung der Stadt ebenfalls eng zusammenhängt. Nachdem die Straßen in der geometrischen Weise jener Zeit fächerförmig abgesteckt waren, wurden aus dem In- und Aus—- land Ansiedler herbeigezogen. Sie bildeten zusammen mit den beim Schloßbau beschäftigten Arbeitern und den Hofbediensteten den Grundstock der Bevölke- rung. In den folgenden Jahren vermehrte sich die Einwohnerschaft durch Zuaug aus der näheren Umgebung. Naturgemäß waren es zumeist wenig wohl- habende Elemente, die sich in der neuen Gemeinde niederließen. Deren Ein— kommen waren denn auch sehr gering und genügten kaum, um die wachsenden Ansprüche des Gemeinlebens zu befriedigen. Immer wieder mußten fürstliche Privilegien neue Quellen der Bedarfsdeckung erschließen. Die Stadt war eben ein künstliches Gebilde und mußte zunächst künst li c h ernährt wer⸗ den, Auch späterhin, als ihr Leib sich dehnte, und selbständiges Leben darin sich zu regen begann, war ihr Pulsschlag doch noch lange matt. Und es war für die ökonomische Entwicklung der Gemeinde nicht gerade f örderlich, daß sie immer stärker den Charakter annahm, der ihr heute eigen ist: den Charakter der . Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe 1 — 2—— Beamtenstadt. Denn wenn auch das Beamtentum nicht als unproduktiv be- trachtet werden kann, so bildet es doch kein unmittelbar wirtschaftlich tätiges Element. Je größer daher sein Anteil an der Bevölkerung ist, desto geringer wird die Zahl der Träger des wirtschaftlichen Lebens sein. Wenn so die Stadt Karlsruhe vermöge ihrer Lage und der Zusammen- setzung ihrer Einwohnerschaft die Bedingungen wirtschaflicher Blüte nicht in sich trug, so trat als drittes Hemmnis ihres Gedeihens der Mangel einer für die fortschreitende Besiedlung irgend ausreichenden Gemarkung hinzu. Der Norden war ihr durch herrschaftlichen Wald verlegt und im Westen, Süden und Osten lagen in unmittelbarer Nähe die Gemeinden Mühlburg, Beiertheim, Gottesaue, Durlach und Rintheim. Schritt für Schritt mußte erst durch Zukauf und auf dem Wege der Eingemeindung der Raum erweitert werden, um eine groß- städtische Entwicklung zu ermöglichen. Auch einen eigenen Grundbesitz hatte die Stadt bei ihrer Gründung nicht mitbekommen. Damit entbehrte sie nicht nur all der Einnahmen, die anderen Gemeinden aus Wald und Feld zufließen, Sondern sie mußte auch den Boden für ihre öffentlichen Betriebe und Anstalten erwerben— und das vielfach in einer Zeit, wo die allgemeine Entwicklung die Preise erheblich gesteigert hatte. Aus diesen Falttoren, der ungünstigen Lage und Bevölkerungsmischung, Sowie dem Mangel einer zureichenden Gemarkung und eigenen Grundbesitzes, ergaben sich für die Wirtschaftsgeschichte der Stadt Karlsruhe drei Grund- bestrebungen: 1. Bodenerwerb, 2. Begründung besserer Verkehrsbedingungen und 3. Schaffung werbender Gemeindebetriebe. In der alljährlich im Auftrag des Stadtrats herausgegebenen Stadtchronik ist dargestellt, mit welch erheblichen Opfern die Gemarkung Karlsruhes erweitert wurde, um ihr den Besitz eines für die fortschreitende Besiedlung mit Wohn- gebäuden und gewerblichen Anlagen ausreichenden Terrains, diese erste Vor- aussetzung für eine günstige Entwicklung einer modernen Großistadt, au schaffen. Die städtische Gemarkung, deren Fläche nur etwa 158 000 a bei ihrer Gründung betrug, vermehrte sich seither durch mehr als 50 Erwerbungen von den umliegenden Gemeinden bis au einem Flächeninhalt von 443 132 4 bei einer Bevölkerung der Stadt von 138 443 Seelen zu Beginn des Jahres 1910. In demselben Maße fand auch eine Vergröherung des kommunalen Grund- besitzes statt, der zurzeit ein Gebiet von 153 208 àa umfaßt. In neuerer Zeit (490%) war es vor allem die Einverleibung von Beiertheim, an dessen Zuge- hörigkeit die Stadt wegen der Erbauung des neuen Personenbahnhofes an der südlichen Gemarkungsgrenze stark interessiert war, ferner von Rüppurr, auf welchem Gelände das städtische Wasserwerk lag, und schließlich von Rintheim, bis zu dessen Grenze die Karlsruher Gemarkung bereits baulich ausgenutzt War. Den vorläufigen Abschluß der Eingemeindungsbestrebungen bildete die kürzlich stattgefundene Eingemeindung von Daxlanden, welche für die Stadt deshalb besonders wertvoll war, weil sie ihr einerseits einen erheblichen Zuwachs an eigenem Grundbesitz(J700 ha) brachte, zugleich aber anderseits dadurch das für die voraussichtlich notwendig werdende Erweiterung des Hafengebietes und dessen industrielle Verwertung nötige Terrain erworben wurde. Dieses letzte Moment führt uns mitten in die Verkehrsbestrebungen der modernsten Zeit. —— Der Gedanke, die Stadt durch Anlage eines Schiffahrtskanals mit dem Rhein in Verbindung zu bringen, reicht bis in die Anfänge ihrer Wirtschafts- geschichte zurück. Die Gemeindebehörde, an deren Spitze weitblickende Bür- germeister standen, trat schon seit den sechziger Jahren des 18. Jahrhunderts eifrig für einen Wasserweg nach dem Rhein ein. Zwar handelte es sich bei den ersten Kanalentwürfen anfänglich nur um untergeordnete, lediglich lokalen Interessen dienende Wasserstraßen zur billigen Zuführung von Baumaterialien, jedoch die vielen städtischen Eingaben an Landesherrn und Regierung bei den städtischen Akten zu Beginn des folgenden Jahrhunderts legen ein beredtes Zeugnis von den Bemühungen der Bürgerschaft ab, sich die Verkehrsbedin- gungen zu schaffen, die ihr von der Natur versagt waren: Großschiffahrtswege von Karlsruhe an den Rhein zur Hebung des Handels und der Gewerbe. Daß diese wiederholten Versuche während 100 Jahren, welche nur in der Zeit poli- tischer Wirren ruhten, das Kanalproblem der Verwirklichung näher brachten, ist vor allem das Verdienst des Wiesenbaumeisters und späteren Oberbürger- meisters Lauter, der im Jahre 1856 eigene Projekte zur Lösung dieser für Karlsruhe so wichtigen Frage bearbeitet hatte. Diese Bemühungen fanden ihre Fortsetzung in der Verkehrspolitik des Oberbürgermeisters Schnetzler, dem in erster Linie zu danken ist, daß der neue Karlsruher Rheinhafen als städtisches Unternehmen am 1. Mai 1901 eröffnet werden konnte. Von demselben Streben, die schlechte Verkehrsanlage der Stadt durch bessere Verbindung wettzumachen, war die Bürgerschaft in ihrer Eisenbahnpolitik geleitet. Die Notwendigkeit, eine Eisenbahnverbindung mit der Pfalz auf der einen und Württemberg auf der anderen Seite anzustreben, erkannte vor allem Oberbürgermeister Malsch, dessen langjährigen unermüdlichen Anstrengungen die Genehmigung zur Erbauung einer städtischen Eisenbahn unter staatlicher Betriebsführung an den Rhein bei Maxau im Jahre 1861 2u danken ist. In seinem Sinne arbeitete der schon oben erwähnte Oberbürger— meister La ut er erfolgreich weiter. Mit stãdtischem Kapital wurde die Kraich- gaubahn von Grötzingen ODurlach) nach Eppingen in den Jahren 187/ bis 1879 erbaut, welche gleich nach ihrer Eré emittierten 4½*˙ igen Anlehens im Betrage von 12 Millionen Mark in das Eigentum des Staates überging; damit war eine Verbindung mit dem württem- bergischen Haupthandelsplatz und Eisenbahnknotenpunkt Heilbronn geschaffen, die allerdings leider bis heute noch nicht in wünschenswerter Weise(Fehlen aller ffnung gegen Ubernahme des von Karlsruhe beschleunigten Züge) ausgenützt wird. Alle diese grobzügigen kommunalen Unternehmungen bezweckten insbeson- dere eine Entfaltung des Verkehrs. Damit ist jedoch ihre Bedeutung nicht er- schöpft. Aus ihnen sind auch„Einnahmequellen“ geworden, welche der Stadt das ersetzten, was anderen Gemeinwesen aus eigenem Grundbesitz und von der aus der allgemeinen Verkehrsentwicklung resultierenden Wertsteigerung des Grundbesitzes zuflieht. Auch blieb die Gemeinde bei der Gründung und Förde- rung von Verkehrsanstalten nicht stehen. Sie kaufte ehemals private Betriebe, wie das Gaswerk und die Straßenbahn, an und errichtete eigene Anstalten, wie das Wasser- und das Elektrizitätswerk. Mit der Begründung und dem Erwerb solcher teils überwiegend privat-, teils gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen bildete sich die Stadt im Laufe der Zeit eine feste Grundlage ihres finanziellen Gedeihens. —————— B. Die Maxaubahn I. Vorgeschichte der Bahn Der Gedanke, eine Verbindung zwischen den beiden parallel mit dem Rheine laufenden Bahnen, der rechtsrheinischen badischen Staatseisenbahn und der linksrheinischen pfälzischen Maximiliansbahn, bei Karlsruhe herzustellen, tauchte schon um das Jahr 1850 auf. Wie aus Briefen:damaliger Zeit hervorgeht, zog die Maxbahngesellschaft in Rheinbayern die Erbauung einer Zweigbahn von Winden an den Rhein bei Maximiliansau zum Zwecke der Erleichterung des Güterverkehrs zwischen der bayrischen Rheinpfalz und dem Großherzogtum Baden in ernste Erwägung. Auf badischer Seite brachten vor allem die Städte Karlsruhe und Pforzheim diesem Plan und der Fortsetzung der Linie vom rechten Rheinufer über Karls- ruhe und Pforzheim nach Mühlacker bis zum Anschluß an die Bruchsal-Würt⸗ temberger-Bahn ein lebhaftes Interesse entgegen. Man war nämlich in den Handelskreisen dieser Städte von einem günstigen Einfluß der Bahn auf die mittelbadische Industrie allgemein überzeugt. Der von dieser stark begehrte Rohstoff, die Steinkohle, konnte auf dem neuen Schienenweg aus dem Saargebiet weit billiger befördert werden als vom Nieder- rhein. Auch galt die Annahme als ziemlich sicher, daß(so berichtet der Ge- meinderat Karlsruhes an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten) „ein Teil der Rheinschiffahrt bis nach Knielingen 2 sich ausdehnen, ihre Frach- ten unmittelbar auf die Eisenbahn bringen und von dieser Rücksendungen er- halten würde; daß auf diesem Wege Kohlen vom Niederrhein, Eisenerze, über- haupt dem Rheinoktroi nicht unterworfene Waren zugeführt, dagegen Holz, Schnittwaren und andere Landesprodukte abgeführt würden.“ Für die Stadt Karlsruhe insbesondere schien die Verbindung mit der Pfalz großen Vorteil zu bieten,„indem diese reiche Provinz vor ihre Tore gebracht, einen wohltätigen Einfluß auf Handel und Gewerbe ausüben müßte. Den Be— wohnern der Rheinpfalz werde zur Befriedigung ihrer höheren gewerblichen Be- dürfnisse, ihres Kunstsinnes und ihrer geselligen Freuden in der Residenz gute Gelegenheit geboten.“ Die maßgebenden Kreise in Karlsruhe sahen also die Aufgaben, welche die Bahn zu erfüllen hatte, in folgendem: sie sollte dem heimischen Gewerbe auf kürzerem Wege als bisher Rohstoffe zuführen und damit die produktiven Kosten FBrief des Grafen von Broussel Baden-Baden) an den Oberbürgermeister. Einem Dorf westlich von Karlsruhe in fast unmittelbarer Nähe des Rheins. herabmindern, sowie dem Absatz seiner Erzeugnisse ein weiteres Gebiet er— SchliéBen; sie bezweckte ferner die Steigerung des Nahverkehres mit der Pfalz und den unmittelbaren Anschluß der Stadt an den Fernverkehr als Glied der großen Eisenbahnstraße von Calais nach dem Osten. Damit glaubte man nicht nur eine Belebung der heimischen Industrie zu erreichen, sondern auch den Anreiz zur Ansiedlung neuer Unternehmungen zu bieten. Von untergeordneter Bedeutung war die den Karlsruhern geschaffene Gelegenheit zum Baden, indem der Rhein durch Erstellung der Bahn in wenigen Minuten von Carlsruhe aus erreicht werden konnte. In der Erkenntnis der großen Bedeutung des geplanten Transportweges war die Stadt unablässig bemüht, durch Petitionen und Eingaben die Erstellung der Bahn von Staats wegen zu erreichen. Sie fand aber zunächst wenig Ent- gegenkommen bei der Regierung. Im März 1853 wurden die Karlsruher und Pforzheimer Gemeindebehörden gemeinsam mit den Handelskammern der beiden Städte persönlich beim Großherzog wegen des Baues einer Staatseisenbahn vom Rhein bei Knielingen über Karlsruhe und Pforzheim nach Mühlacker vorstellig. Da ein offizieller Bescheid nicht erfolgte, so richteten beide im März 1856 die gleiche Bitte an die beiden Kammern der Landstände. Obwohl nun die Peti- tion von der Zweiten Kammer empfehlend und init dem Wunsche der Regierung überwiesen wurde, Voruntersuchungen über eine Eisenbahn von Durlach! über Pforzheim auf Staatskosten vorzunehmen, entsprach die Regierung dem An- suchen nicht. Auch die Bemühungen für die Gründung einer Aktiengesellschaft, welche in den Jahren 1856 und 1857 von Karlsruher Handelskreisen ausgingen, waren nicht von Erfolg begleitet. Auf dem Landtage 1857/58 wurde nun die Er- bauung der Bahn Durlach PforzheimMühlacker auf Staatskosten genehmigt, der besondere Wunsch der Stadt Karlsruhe, dieselbe 85 dem Rhein weiter- zuführen, blieb jedoch unerfüllt. II. Die Maxaubahn im Gemeindebesitz 1. Konzessionserteilung Die erfolglosen Bemühungen der Stadt Karlsruhe bei der Großherzoglichen Staatsregierung während einem halben Jahrzehnt veranlaßten die Gemeinde- behörde, Schritte zum Bau der Bahn an den Rhein in eigener Regie zu unter- nehmen. Unterm 16. Juni 1858 beschloß der Gemeinderat, um die Baukonzession nachzusuchen. Das Staatsministerium erklärte sich noch im gleichen Jahre (17. Dezember 1858) zur Konzessionserteilung für die Anlage einer Eisenbahn von Karlsruhe an den Rhein bei Maxau auf Kosten der Gemeinde und zur Ubernahme des Betriebes durch die Eisenbahnverwaltung gegen entsprechende Vergütung bereit. Die Verhandlungen der beiden Kammern des Landtages, welche sich mit dem Gesetzentwurf der Konzessionserteilung an die Stadtgemeinde Karlsruhe Die Strecke Karlsruhe—Durlach war ein Teil der bereits im Jahre 1843 eröffneten Ei Heidelberg. 6 befaßten und denen auf Grund des Gesetzes vom 6. September 1860 die Bewil- ligung am 27. Juni 1861 folgte, gaben deutlich zu erkennen, daß Volksvertretung und Regierung keine Hoffnung auf Rentabilität der Bahn hatten. Einmal be— stand noch keine absolute Sicherheit, daß die Bahn auf bayrischer Seite fort- gesetzt werde, und anderseits galt die Erbauung einer stehenden Brücke bei Maxau, die man schon damals für unbedingt notwendig zur Entwicklung eines durchgehenden Merkehrs hielt, infolge ihrer hohen Baukosten als undurchführ- bar. Trotzdem wollten Parlament und Regierung„eine der größten Gemeinden und die Hauptstadt des Landes nicht hindern, ein Unternehmen zu wagen, von welchem sich dieselbe Vorteile verspricht und bei welchem sie zwar wohl Schaden erleiden kann, jedoch nicht zugrunde gehen wird“(91. Die Mannheimer Handelskammer hatte zwar bei den Landständen um Ver— weigerung der Baukonzession petitioniert mit der Begründung, daß Mannheim sowohl in der Entwicklung der Rheinschiffahrt bergauf, welche bis nach Maxau, dem Endpunkt der zu erbauenden Bahn auf badischer Seite, ausgedehnt werden sollte, als auch in der bedeutenden Verkürzung des Schienenweges für die mittelbadischen Orte nach der Pfalz, welche vorzugsweise Pforzheim mit seiner großen Industrie zugute kam, eine starke Beeinträchtigung seines Handels erleiden würde. Die Kammern stellten sich jedoch auf den in der Ersten Kammer von dem Geheimen Hofrat Dr. Robert von Mohl eingenommenen Standpunkt, welchen derselbe in seinem Kommissionsbericht präzisierte:„Jene Wirtschaftspolitik ist denn doch glücklich überwunden, welche den Flor einées Landes durch Monopolisierung aller Vorteile für eine einzelne Stadt oder ein einzelnes Gewerbe und gar den Vorteil des Einen durch die Verhinderung des Anderen Zzu erreichen suchte. Wir wissen jetzt, daß schließlich das Wohl aller am besten da gedeiht, wo es allen wohl geht. Auch Mannheim kann nur Vorteil davon haben, wenn Pforzheim seine Gewerbetätigkeit immer mehr ausdehnt. Das natürliche Verhältnis ist ja eine Handelsstadt an dem Beginne der großen Handelswege mit reicher Fabriktätigkeit im Hinterlande!“ Bezüglich eines etwaigen späteren Rückkaufs durch den Staat war in dem Gesetzentwurf der Grobherzoglichen Regierung vom 23. Juli 1860, die Erbauung einer Eisenbahn von Karlsruhe an den Rhein bei Maximiliansau durch die Stadtgemeinde be- treffend, auf Grund der maßgebenden Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Mai 1858, die Vervollständigung der Schienenwege des Grobherzogtums betr., in Art. 6 Ziff. 2 und 3 bestimmt worden, daß das Ankaufsrecht nach Ablauf einer gewissen Reihe von Jahren dem Staat jederzeit gegen Ersatz der Selbstkosten vorzubehalten sei. Die Erwartungen der Landstände auf eine spätere Renta- bilität der Bahn waren jedoch derart pessimistisch, daß sie an eine den Anlage- kosten entsprechende Rente nicht glaubten, von einer Ubernahme der Bahn in staatlichen Betrieb Nachteile für die Staatskasse befürchteten? und daher den Antrag der Regierung ablehnten. Da man glaubte, die Stadt werde nach Erstellung der Bahn sich doch bemühen, sie wieder loszuwerden, ja selbst durch Klagen auf die Stände einen dahin gerichteten Einfſuß auszuüben versuchen, 50 wurde sogar der Wunsch laut, es möge die Bedingung in das Gesetz aufgenom- men werden, daß niemals ein Ankauf der Bahn von seiten des Staates statt- Vh. 1859/60, I., B.—H. Seite 429. 2 Kommissionsbericht der Ersten Kammer, welchem sich die Zweite Kammer anschloß, erstattet durch Robert von Mohl. Vh. 1859— 60, I., B.—H. Seite 429. *50 finden dürfe. Dem wurde zwar nicht stattgegeben, aber in das vom 6. Sep- tember 1860 veröffentlichte Gesetz nunmehr folgende Bestimmung aufge- nomment: Ein Ankauf der Bahn von seiten des Staats kann hõchstens um den 20fachen Betrag des reinen Ertrags der Bahn, wie sich solcher aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahren berechnet, stattfinden, insofern der letztere als ein na chhaltiger erscheint. 2. Der Bahnbau und die Erstellung einer Schiffsbrücke uber den Rhein Die Großherzogliche Oberdirektion des Wasser- und Strabenbaues war beauftragt worden, Projekte zur Ermittlung der zweckmäßigsten Linienführung der Bahn zu bearbeiten. Die kriegerischen Aussichten im Frühjahre 1859 brachten jedoch die bereits begonnenen technischen Vorarbeiten ins Stocken, 50 daß erst im Sommer 1860 die Gutachten dem Bürgerausschuß zur Beratung vorgelegt werden konnten. Bei der Wahl der Zugsrichtung traten Meinungs- verschiedenheiten auf, sowohl innerhalb der Bürgerschaft, welche alsbald regen Anteil an dieser Frage nahm, als auch bei den maßgebenden Behörden. Wäh- rend sich die Großh. Oberdirektion in ihrem Gutachten für die kürzeste und langgestreckte Linie mit einem sogen. Filialbahnhof am Carlstor der Stadt entschied, hielt die Direktion der Großh. Verkehrsanstalten eine Stationsanlage daselbst schon wegen der kaum 1 km weiten Entfernung vom Hauptbahnhof für verfehlt. Dagegen entsprach nach ihrem Projekt die Anlage einer Station im Westen der Stadt, am Mühlburger Tor, den Bedürfnissen viel besser, ob- gleich durch diese Linie die belebte Straße zwischen Karlsruhe und Mühl- burg(jetzige Kaiserallee) durchschnitten wurde. Schliehlich schloß sich auch der Bürgerausschuß der letzteren Meinung an und bestimmte als Stationen solche am Mühlburger Tor, im Norden der Dörfer Mühlburg und Knielingen, Sowie bei Maxau. Am 9. Mai 1861 schloß die Stadtgemeinde Karlsruhe mit der Gesellschaft der pfälzischen Maximiliansbahn ein Ubereinkommen ab, worin letztere die Ver- pflichtung übernahm, die Eisenbahn von Winden in unmittelbarem Anschluß an die bereits erbaute pfälzische Maximiliansbahn bis an den Rhein auszuführen. Dabei sollten die beiden Unternehmerinnen in der Linienführung darauf Rück- sicht nehmen, daß eine direkte Schienenverbindung über den Rhein später ohne Schwierigkeit bewerkstelligt werden könnte; ferner sollten beim Grunderwerb und in der Ausführung der Erdarbeiten und Kunstbauten Doppelgleise vor- gesehen werden. Der Ubergang der Eisenbahnwagen über den Rhein sollte ohne Umladung von einer Bahn auf die andere stattfinden und zwar entweder mittelst einer Trajektanstalt bezw. Dampffähre oder der schon seit dem Jahre 1842 bestehenden und zu diesem Zwecke aber zu verstärkenden oder auch mittelst einer neu zu erbauenden Schiffsbrücke. Die Karlsruher Maxaubahn wurde am 5. Kugust 1862 dem Betrieb über- geben; ihr folgte im folgenden Jahre die pfälzische Windener Bahn. Nach weiteren Verhandlungen entschlossen sich beide Bahneigentümer im Vertrag vom 31. März 1864, eine neue, dem Eisenbahn- und dem Strabenverkehr dienende Schiffsbrücke herzustellen. Die Bauausführung übernahm die pfäl- Reg.-Bl. Nr. XLIV Seite 305. ä2—————————— ————.2— 8 zische Maximiliansbahngesellschaft, deren Oberingenieur C. Basler den Entwurf bearbeitet hatte, während die Baukosten hälftig zwischen den Kontrahierenden geteilt wurden. Die Vermittlung des d besorgten zwei be⸗ sonders leicht gebaute Brückenlokomotiven. Den Brückenbetrieb hatte gegen entsprechende Vergütung ebenfalls die pfälzische Bahn a2u besorgen; die Er- trägnisse aus ihm fielen beiden zu gleichen Teilen au. Der Eisenbahnbau fand am 8. Mai 1865 seinen Abschluß mit der E röffnung der Eisenbahnschiffsbrücke. Im gleichen Jahre war auch der städtisché Maxau⸗ hafen vollendet, woselbst die Güter nunmehr vom Schiff auf die Achse ver- laden wurdem. Beide Unternehmungen, Schiffsbrücke und Hafen, waren ge- eignet, den Verkehr vor allem den der Güter auf der Bahn 2u steigern und diese damit für die Gemeindekasse einträglicher zu machen. 3. Verwaltung und Betrieb der Maxaubahn Die Gemeindebehörde nahm behufs Aufbringung des aur Realisierung ihres Eisenbahnunternehmens benötigten Baukapitales ein Anlehen auf Partié Hobliga- tionen von 1 Million Gulden(1714 290 Mark)? auf und errichtete, da sie seit dem Jahre 1860 keine Schulden hatte, eine neue Amortisationskasse. Zur Verzinsung der Schuld brachte die städtische Hauptkasse alljährlich aus den hierfür bestimmten Oktroi- und sonstigen Einnahmen die voranschlagsmäbig festgesetzte Summe von 40 000 Gulden auf. Zu dieser kamen bereits im Jahre 1865 die Reinerträge der Bahn, welche mit den sich ergebenden Zinsüber- schüssen die Mittel zur planmäßigen Tilgung der gesamten Schuld bildeten. Die Kosten des Eisenbahnbaues von Karlsruhe nach Maxau einschließlich des Ge- ländeerwerbs und der Hochbauten beliefen sich auf 606 575 fl.(1 039 843 M.), und der Anteil an der Erstellung der Eisenbahnschiffsbrücke betrug 82 120 fl. (140 775 M.); demnach kam der Stadt die Anlage beider Bauten auf rund 688 700 fl.(1 180 600 M.) zu stehen. Der Aufwand für die Bahnanlage stei- gerte sich im Laufe ihres Bestehens infolge neuer Bauten auf den einzelnen Stationen, so daß im Jahre 1905 in der Maxaubahn ein Kapital von 1 320 381 M. niedergelegt war, den städtischen Anteil an den Baukosten der Schiffsbrücke mit einbezogen. Nach Art. 3 des Gesetzentwurfes vom 6. September 1860 war die Ver- waltung und der Betrieb der städtischen Bahn gegen entsprechende Vergütung der damit verbundenen Auslagen vom Staat übernommen worden. Durch diese Bestimmung, die im Interesse der Unternehmerin und der Staatsverw altung war, kamen einerseits die Verwaltungs- und Betriebskosten möglichst gering au stehen, anderseits lag es in der Macht des Staates durch iee mit auswärtigen Staaten und Verwaltungen Tarife nach seinem Belieben und, wie es das allgemeine Wohl erforderte, festzusetzen. Der Brückenbetrieb war in der Hand der pfälzischen Maximiliansbahn- gesellschaft. Die Erträgnisse aus ihm wurden nach Abzug der Betriebskosten hälftig geteilt und mit der Stadt verrechnet. Vor der Erbauung des städtischen Maxauhafens fand der Güterumschlag in Leopolds—- hafen, 5 km unterhalb P Maxau, statt. 8 Rest des Anlehens war zur Herstellung einer neuen Wasserleitung und Errich- tung eines Schulgebäudes bestimmt. ä — 9— Zur Herbeiführung eines möglichst unmittelbaren Geschäftsverkehrs 2wi- schen der Großh. Eisenbahnverwaltung und der Gemeinde stellte letztere einen Bevollmächtigten auf, welcher von den die Verwaltung und den Betrieb der Bahn betreffenden Rechnungen und Einrichtungen, sowie von der Leistung des Bahnbetriebes jederzeit Kenntnis nehmen konnte. Eine vom Stadtrat ernannte Kommission prüfte die jährlichen Rechnungsabschlüsse nach und erstattete demselben darüber alljährlich Bericht. Eine vorläufige Abrechnung fand zwischen Eisenbahn- und Stadtverwal- tung monatlich statt. Im Verkehr mit den Anschlußbahnen und vor allem mit den Bahnen des Auslandes zögerten sich die Abrechnungen über die Taxanteile immer ein Jahr und länger hinaus, so dah der jährliche Rechnungsabschluß mit der Eisenbahnverwaltung, der jeweils einen Zeitraum von 12—15 Monaten in Anspruch nahm, oft den wirklichen Reinertrag des Jahres noch nicht vollständig darstellte. Die manchmal beträchtlichen Rückstände in den Abrechnungs- arbeiten früherer Jahre wurden der Maxaubahn dann nachträglich gutgebracht und erschienen somit oft 2= Jahre später unter den Reineinnahmen. So wurden im Jahre 1894 die 1886-—1890, im Jahre 1897 die 1891—95 betreffenden Güterverkehrsanteile aus dem Süddeutsch-Französischen, Saarbrücken-Bayri- schen, Bayrisch-Elsaß-Lothringischen, Gsterreich-Ungarn-Süddeutschen Ver- kehr usw. erhoben. In der Statistik auf S. 11 sind diese nachträglichen Lei- stungen den diesbezüglichen Jahreseinnahmen gutgeschrieben worden. Nach Vereinbarung der Großh. Eisenbahnverwaltung mit der Stadtge- meinde wurden in jedem Rechnungsjahr Abschlagszahlungen in der Höhe des vermutlichen Ertrages der Bahn an die der städtischen Hauptkassenverwaltung unterstellten„Städtische Rheinbahnkasse“ pränumerando geleistet. Die Ab- lieferungen schwankten sehr und standen manchmal in gar keinem Einklang zu den wirklichen Ergebnissen der Bahn, indem 2. B. in den Jahren 1873, 1878, 1879, 1892, 1893 der Stadt bedeutend größere Beträge, als das jeweilige Er- trägnis des kommenden Jahres war, zugewiesen wurden. Es z0g daher die Eisenbahnverwaltung in dem jeweils folgenden Jahre nach vollzogener Ab- rechnung die Summe, die sie im vorhergehenden Jahre zu viel bezahlt hatte, an der Abschlagszahlung ab. War dagegen der finanzielle Effekt eines Jahres günstiger, als man voraussah, so mußte im darauffolgenden Jahre die Differenz von der Eisenbahnverwaltung nachbezahlt werden. Dieses für die Aufstellung der Gemeindevoranschläge höchst unangenehme Schwanken einer der wichtig- sten Einnahmeposten im Gemeindehaushalt hätte in einer unruhigen Bewegung des Umlagefußes seinen Ausdruck finden müssen. Das wurde dadurch in seiner Wirkung einigermaßen gemildert, daß man in Jahren unerwartet großer Abliefe- rungen seitens der Eisenbahnverwaltung einen Teil dieser Gelder einem Reservefonds zuführte und im umgekehrten Falle diesem eine entsprechende Summe entnahm. Der Reservefonds mußte auf Grund des Artikels 17 der Konzessionsbestimmung mindestens 20 000 fl.(34 300 M.) betragen. Er belief sich am Ende des Jahres 1886 auf rund 63 500 M., 1893 76 200 und im Jahre 1905 hatte er bereits eine Höhe von 102 828 M. erreicht, nachdem er in mehreren Jahren gleichsam als Regulator im Gemeindehaushalt gewirkt hatte. Ein Er— neuerungsfonds war nicht gebildet worden. Direkt von der Stadtkasse wurden einzelne kleine Beträge erhoben und ausbezahlt für einige Grundstücks- und Häusererträgnisse, sowie für deren Unterhaltung auf bahneigenem Gebiet, sowie für die städtische Rechnungsprüfung. Die Darstellung auf Seite 11 be— 10 rücksichtigt diese Beträge nicht und gibt die Einnahmen und Ausgaben nach der Abrechnung der Eisenbahnverwaltung an auf Grund der„Nachweisungen über den Betrieb der Großh. Bad. Eisenbahnen“ und der„Jahresberichte über die Staatseisenbahnen im Großherzogtum Baden“. Die Roheinnahmen der Eisenbahnverwaltung setzten sich zusammen aus dem Ertrag des Personen- und Güterverkehrs und der Vergütung für alte Materialien und dergl. Die Betriebskosten umfaßten die volle Entschädigung der Eisenbahnverwaltung für die Verwaltungs- und Retriebsführung. Dazu gehörten vor allem der Beitrag zur Zentral- und Bezirksverwaltung, sowie zum Pensionsfond, die gesamten Personalkosten auf der Strecke und dem Haupt- bahnhof, die Auslagen für Beschaffung, Verzinsung und Erhaltung des stehen- den und rollenden Inventars, die Kosten der Zugkraft, sowie des Zug- und Rangierpersonals und schließlich der Anteil der Staatsbahnverwaltung am Er— trag des Abschnittes der Strecke HauptbahnhofMühlburgertor. Dieser Be- triebsaufwand wurde von der Staatsbahn nach den mit der Stadt vereinbarten Grundsätzen verrechnet und an den Roheinnahmen abgezogen. Die statistische Darstellung über die Rentabilität des städtischen Unter- nehmens zeigt, wie sehr die Entwicklung dem pessimistischen Verhalten der badischen Regierung und der Landstände Unrecht gab. Die von der Stadt an- gestellte Kalkulation kam nach den ersten 5 Betriebsjahren der Wirklichkeit ziemlich nahe; sie rechnete auf 62 000 fl. Bruttoeinnahment und zwar: I. aus Kohlentransport täglich 25 Wagen à 200 Ztr. ssn 2. aus Gütertransport jährlich ca. 500 000 Ztr. zu 2 Kr.= 16 000 fl. 3. aus Personenbeförderung auf der ganzen Bahn täglich 200 Personen zu 12 Kr. 14 600 fl. 4. aus Vieh- und Gepäcktransport im Jahr 1400 fl. wie oben zusammen 62 000 fl. Unter der Annahme, daß die Großh. Regierung den Betrieb gegen Bezug von 50% der Bruttoeinnahme der Bahn übernehme, glaubte die Stadt, daß ihr als Nettoeinnahme die Summe von 31 000 fl. verbliebe, wobei nicht allein die Bauzinsen der veranschlagten 600 O00 fl. mit 24 000 fl. gedeckt, son- dern noch 7000 fl. zur Amortisation der Schuld erübrigt würden. Hatten auch die beiden ersten Betriebsjahre, 1862 und 1863, Defizite ge- bracht, so zeigten doch schon die nächsten Jahre vor allem nach Erbauung der Eisenbahnschiffsbrücke und des Hafens ein rasches Steigen der Einnahmen. Besonders stark entwickelte sich der Güterverkehr, dessen Erträgnisse die- jenigen aus dem Personenverkehr um das Vier- bis Siebenfache überstiegen. Auffallend große Dichtigkeit auch im Personenverkehr hatten die Jahre 1870%/71 infolge erheblicher Militärtransporte aufzuweisen. Das Unternehmen zeigte die niemals mehr erreichte Rentabilität von über 31 des Anlagekapitals. Auf diesen glänzenden Aufschwung folgte in den nächsten Jahren eine rückläufige Bewegung. Die auf die sogenannte Gründerperiode folgende wirt- schaftliche Depression übte auch auf die Einnahmen der Maxaubahn ihre Wir- kung. Dieselben erreichten ihren tiefsten Stand im Jahre 1880, aber immerhin noch mit einer Verzinsung von 8,82% des Anlagekapitals. Dazu kam die Einbuße, welche sie durch die Eröffnung der Linie Bruchsal—Germersheim gBürgerausschußsitzung vom 25. Juni 1860. 23P— 1I Darstellung über die Entwicklung der Maxaubahn 8 2 2 n aus 7 Dichte—— Insgesamt Betricbs⸗ Defizit Anlage- Ren- des Güter-] Güter-⸗ Personen-inlkl. son- bez w. Jahr 3 kosten 33 Kapital te in verkehrs in] verkehr verkehr stige Ein- Reinertrag 5 tlem. in M. in M. Inahmen M. M. M. M. 8 1862——— 13 679 20 O49—6 370 828 879— 1863— 36 395 38 621—2 226 908 676— 1864——— 50 604 41 420 9184 993 953 0,92 1865 438 958——˖˖* 120 902 55 457 65 445[1 085 310] 6,03 1866 1 655 612[177 740 44 109[[222 343 68 343 154 001 1 152 193[13,37 1867 2 153 401 l241 479 43 949 l[285 892 84 998 200 894[1 157 048 f17,36 1868[2 645 832[263 24548 947 l[312 639 107 452 205 186 1 216 976 f16, 86 1869 8 2 995 478 295 40146 965 f342 846 110 054 J232 792 P1 247 419[18, 66 1870 2 479 636[260 221 39 406[ 300 663 117 714 182 949[1 180 614[15,50 18713 612 983 385 229 96 543[486 751 173 504[313 248 1 180 614 26, 53 18723 915 415[445 40990 484 545 725 177 317 368 408 1 180 614[3T, 20 873 4 593 195[440 252[65 445 510 951 239 153 271 898 1 180 614[23,03 1874 4 482 625 406 255 70 153 486 822 276 085 210 797 lr 196 882[17,617 1875 4 3584 274[423 669 75 132[514 677 284 097 230 580[1 222 400[18, 86 1876 4 986 477[469 16382 900 l564 662 300 360 264 302[1 231 651[ 21,44 1877 5 198 119 l496 177 76 266[[582 971 313 247 270 72 1 238 763[21, 85 187814 017 720 J321 142 64 313 397 526 280 432 117 095 1 243 418 9,42 1879 3 244 550 J 297 995 59 226[368 026 l256 290[11f 736 1 243 418 l8.,99 1880 4 409 783 289 147[61 220[ 358 383 248 654 109 730 1 243 418 l8, 82 1881 3 897 153 J307 820 62 987 380 299 257 130 123 169 1 243 418 9,91 1882 4 229 921[320 40354 178 l[381 650 241 893 139 757[1 243 418[IT, 24 1883 4 715 351 349 292[57 782[418 885[ 269 401 149 085[1 247 838[11,95 1884 4 861 717[368 572[68 322 441792 275 694 166 098 1 261 772 f13, 16 1885 5 o36 401 365 09373 492[444 655[283 388[161 267 1 275 066 f12,.65 886 5 278 116[373 475 76 629[456 459 292 180 164 279 1 278 845[12,85 1887 5 483 988[377 469[85 230[468 318[297 894 170 424[J1 278 845[13,29 1888 6 468 664[432 676[75 920[513 417 300 366[[213 050 f1 282 243[16,57 1889 7 045 984[471 60588 066[567 197[339 584[227 613 1 285 642 17,70 1890 6 583 002 l479 430 99 608 585 482 365 545 219 937[1 287 758[17, oo 18917 015 327 J508 915 100 868[615 223[386 481 l228 742 f1 289 875 17,62 18927 393 646[503 582102 245[612 197[411 068[201 130 289 875 f15,60 1893[7 411 636[534 721 112 524 652 419[395 508[256 911 1 289 875 19,92 1894 7 421 468 l556 175 106 808 668 159[392 183[275 976 fl1 289 952[21, 40 1895[5 155 497 406 304 118 275[529 628[321 911 207 718 1 293 305 flK16, 10 1896 4019 539][363 067 126 869 495 300[324 460 1 296 582[12,97 18974 712 660 409 334 137 857 552 776 f344 009 1 296 582[16,10 1898] 4 935 656[429 636[139 155 577 420 356 143 1 296 582[17,07 1899 4 995 588 l447 743[139 661 593 885 380 619 1 296 582 f16,45 1900 5 332 253 464 60⁰0 137 857 l615 204[411 648 1 296 582 15,70 19015 0o30 570 405 234 129 477[541 118]l399 467 141 651[1 297 773[10,72 1902 4 623 577[385 478 131 078[523 884[ 395 269[128 615 1299 7419.90 1903 4 500 881 400 8S03 132 945 f540 603[384 570 156 034[1 305 535[11,98 1904— 421 736140 886 l569189[392 226[176 962 1 320 381[13,48 1905 bis 1. VII.) 187 008 69 705 259 350 189 492 69 858 1 320 381 ff0,58 12 erlitt, die im Jahre 1874(21. November) dem Verkehr übergeben worden war. Der Stadtgemeinde gelang es dank der energischen Geltendmachung des Scha- dens, der ihr durch die Konkurrenzlinie erwachsen wäre, durch ein Abkommen mit der Großh. Regierung, daß die Güter von dem in Zetracht kommenden Verkehr den beiden Linien je hälftig zugewiesen wurden. Wenn eine Schädi- gung des Verkehrs in der Statistik jener Zeit nicht auffallend hervortritt, so ist dieser Umstand in der damals eingetretenen Verkehrszunahme begründet. Einen weiteren Schaden erlitt die Maxaubahn durch die Erbauung der sogenannten Strategischen Bahn von Röschwoog über Rastatt und Durmersheim nach Karlsruhe und in ihrer Fortsetzung nach Graben, welche am 1. Mai 1895 in Betrieb genommen wurde. Das Deutsche Reich hatte an ihrer Anlage in militärischer Hinsicht ein großes Interesse, weshalb es sich auch zur Ubernahme von 75“ der Kosten der Rastatter Linie bereit erklärte. Anders das Groß- herzogtum Baden; denn einerseits wurde die badische zahn vor allem deren Güterverkehr durch die Entziehung eines bedeutenden Teiles des Transit- verkehrs der bisherigen Route Appenweier StraßburgAvricourt zugunsten der Elsaß-lothringischen Bahn schwer geschädigt, anderseits erfuhr die städtische Bahn eine wesentliche Beeinträchtigung ihres Durchgangsverkehres dadurch, daß eine Menge Güter von und nach der linksrheinischen Seite nunmehr auf der neuen Linie befördert wurde. Die KarlsruheRöschwooger Bahn fügte aber der Maxaubahn noch einen größeren Schaden zu durch die in Verbindung mit dieser notwendig gewordenen Veränderungen der Bahnanlage in der Umgebung von Karlsruhe. Um einen genügenden Raum für Gleise und Bahnsteige der strategischen Bahn zu gewinnen, mußte der Hauptbahnhof Karlsruhe von den Güterzügen entlastet werden. Dies machte einmal die Anlage eines neuen Rangierbahnhofes erforderlich und zum zweiten mußte z2ur Vermeidung jeg- lichen Güterverkehrs auf dem Hauptbahnhof der Güterverkehr auf der städ- tischen Linie MühlburgHauptbahnhof gesperrt werden. Es wurden daher die Güterzüge auf der städtischen Bahn schon westlich vor Mühlburg auf eine neue nach dem Rangierbahnhof führende staatliche Verbindungsbahn geleitet und der Lokalgüterverkehr der Station Karlsruhe-Mühlburgertor geschlossen. Die Erstellung der staatlichen Verbindungsbahn verursachte allein einen Ausfall von mindestens 40% des überhaupt bisher aus dem Güterverkehr gezogenen Gewinnes. Denn da eine Strecke von gegen 5 km zum Schaden der Maxau- bahn dem Güterverkehr entzogen wurde, wurde die Streckenfracht der zwischen Maxau und Karlsruhe-Hauptbahnhof verkehrenden Güter auf denjenigen Be- trag der seitherigen Anteile ermäßigt, welcher im Verhältnis der kilometrischen Länge auf die wirklich durchfahrene Strecke der städtischen Bahn zwischen der Abzweigung und Station Maxau entfiel. So berechneten sich bei dem Verkehr zwischen Maxau loco resp. transit und Karlsruher Hauptbahnhof die nunmehrigen Streckenanteile auf 42 resp. 64, 2 der seitherigen Anteile, da die Tariflänge der Strecke 10 resp. 16 km(bei Einbezug des Brückenzu- schlags von 6 km) und die durchfahrene Strecke der Maxaubahn aber 4,274 resp. 10, 274 km betrug. Ebenso verhielt es sich mit den Verkehren, in welchen die Karlsruher Maxaubahn zwar verkehrsberechtigt, aber an Stelle der Natural- bedienung mit Reingewinnanteilen abgefunden worden war; sie wurden, soweit sie sich auf Frachtgüter bezogen, nach dem Verhältnis von 42 ermähigt. Die folgende Darstellung soll lediglich in großen Zügen ein Bild der ge- samten Verkehrsveränderungen zunächst in den Jahren 1895 und 1896 geben, Darstellung der auf der Maxaubahn in den Jahren 1895— 1905 vorgenommenen Ver- kehrsänderungen in ihrer Wirkung auf die Reinerträge der Bahn. (Unter Zu- grundelegung der Entwicklung des Verkehrs auf den badischen Staatsbahnen.) Ges. Roh- Zu-bzw.] Rohein- Zu- bzw.] Evtl. Roh- W Tatsäch-Berechn. einnahmen Ab- nahmen Ab- einnahmen licher Verluste der bad. nahme der nahme aus der Rein- der Stadt Staats- der- Maxau- der- Maxau- 5 ertrag Karls- bahnen selben bahn selben bahn— derselben ruhe 88 52 bahn in%/0 in 9% M. M. M. M. M. 1893—— 652 419 652 419[256 911[256911— 2,41 1894 50 721078— 668 159 668 159[275 976[275 976— 6,49—20, 73 1895 54 013 076 529 628 702 532[281 013[207 718 73 295 7506 826,48 1896[57 827 729 495 300 752 131[300 852 f170 840 J130 012 66223 11,59 1897 62 010 ö%66 553 280 806 5 10 f322 604 f208 767[T113 837 237 44736 1898[66 577 523 577 420 865 949[346 380[221 278[125 102 6,13 2.,85 1899 70 658 903 593 885 919 032 fl367 613[213 267[145 346 10,45 3.59 1900 f78 o46 109 615 204 1015 O71 J406 028[203 556 J202 472 —4.91—12,04 1901 J 74 215 526 541118 956 231[386 092 f141 651[244 441 1,97—3,18 1902 f75 680 664 523 884 984 246[393 698[128 615[265 083 4,91 3.19 1903 79 395 235 540 603 1032 572 fl413 029[156 034 f256 995 600 5,66 29 1904][83 889 782 569 189 109r ˙or5 436 406 176 962[259 444 4,20 15,90 1905 as 707 754 239 350 568 420 f 227 368 69 858[157 510 (bis 1. VII.) Bei entsprechender Steigerung und Abnahme des Verkehrs wie auf den Staatsbahnen. 2 Am k. Mai 1901 fand die Eröffnung des Karlsruher Rheinhafens statt. Nach Abzug der Betriebskosten, welche im Mittel 60 5 der Roheinnahmen betrugen. 14 darf aber keinen Anspruch auf absolute Genauigkeit machen, da eine solche bei den äußerst vielgestalteten Verhältnissen kaum möglich ist; jedoch lassen sich die Verkehrsbewegungen auf der gesamten badischen Bahn 2um Vergleich wohl heranziehen. Das Jahr 1895 bildete für die städtische Maxaubahn gleichsam ein Ubergangsstadium zu einer neuen Periode. Wie wir gesehen haben, wurde im April 1895 der durchgehende Frachtgutverkehr auf die neue staat- liche Bahn übergeleitet; am 1. Mai 1895 die strategische Bahn er— öffnet; am 1. November des gleichen Jahres die neue Güterstation für Mühl— burg, der Karlsruher Westbahnhof, zwischen Rangierbahnhof und der Einmün- dung in die städtische Maxaubahn errichtet und endlich im März 1896 die Güterstation Mühlburgertor auch für den Lokalgüterverkehr geschlossen. Alle diese Veränderungen äußerten naturgemäß ihre Wirkungen nicht plötzlich in vollem Umfange, sondern es trat eine Stabilität erst im Laufe des Jahres 1896 ein. Der Einnahmeausfall, welchen die Stadt durch die erwähnten Verkehrs- veränderungen erfuhr, betrug im Jahre 1896 bereits ungefähr 130 000 M. und war bis zur Erbauung des neuen Rheinhafens auf etwa 200 000 M. gestiegen, eine Summe, welche bei 3½prozentigem Zinsfuß einem Kapital von rund 5 700 000 M. entspricht. Die Stadtverwaltung wurde mit der bereits am 23. Mai 1892 zwischen dem Reich und Baden abgeschlossenen Vereinbarung völlig überrascht, und es war ihr daher keine Gelegenheit gegeben worden, für die Wahrung ihrer Interessen in einer Angelegenheit, welche die Stadt so einschneidend berührte, Sorge zu tragen und dahin zu wirken, daß ihr für das Verbot des Güterverkehrs auf ihrer Bahnlinie MühlburgHauptbahnhof seitens des Reiches Entschädigung geleiset werde. Sie erhob nun aus Rechts- wie aus Billigkeitsgründen Anspruch auf Vergütung bei der Großh. Regierung und berief sich dabei auf den Art. 14 des Ubereinkommens vom 24. Mai 1862, in welchem der Stadtgemeinde aus- drücklich die Mitbenützung des Hauptbahnhofes unentgeltlich und gegen ent- sprechende Vergütung die Mitverwendung des für den Betrieb ihrer Bahn nötigen Personals, auf demselben zugestanden war. Die Staatsbehörde war daher rechtlich nicht befugt, den Hauptbahnhof für die Güterzüge der Maxau- bahn zu sperren. Praktisch hatte diese Rechtsfrage keine große Bedeutung, weil die Großh. Eisenbahnverwaltung vor allem durch Herabsetzung der Tarifsätze für die Verbindungsbahn MühlburgRangierbahnhof ohnedies den Güterver- kehr auf der Strecke MühlburgHauptbahnhof lahm legen konnte. Das Haupt- gewicht lag daher in den Gründen der Billigkeit, die dem Staat die moralische Verpflichtung auferlegte, die Stadtgemeinde für die großen Nachteile, welche er im militärischen Interesse des Reiches ihr zugefügt hatte, einigermaßen au entschädigen. Der Finanzminister stellte nun Z2war in Aussicht, den Gewinn, der von der erwähnten Verbindungsbahn über die Verzinsung der Anlagekosten hinaus erzielt würde, der Stadtgemeinde zu überlassen. Aber ein solcher Ge- winn war schon deshalb iUlusorisch, weil die neue Linie bei ihrer erheblich größeren Länge(etwa 7 km gegen 4—z km der bisherigen Linie) schon ohne- dies sehr teuer war, zumal die Frachtsätze der gröheren Länge entsprechend wegen der Konkurrenzbahn auf der linken Rheinseite gegenüber den früheren nicht erhöht werden konnten. Wenn man die Einbuße hinzurechnet, die der Güterverkehr über Maxau durch die KRöschwooger Konkurrenzlinie erlitten, war mit dem Vorschlag des Finanzministers kein irgend zulängliches Kquivalent geboten. Dagegen nahm die Regierung anlählich der Erbauung des neuen Rhein- —— — —.— 15— hafens durch die Stadt die Gelegenheit wahr, um der Stadt gegenüber Billigkeit walten zu lassen, indem sie den allerdings geringen Zuschuß zu den Baukosten desselben von 1 500 O0 M. mit Zustimmung der Landstände gewährte. Fast gleichzeitig mit dem Abflauen der Hochkonjunktur in den Jahren 1900-—19ον averursachte die Eröffnung des neuen städtischen Rheinhafens am 1. Mai 1901 für die Bahn einen weiteren erheblichen Ausfall. War im Jahre 1901 ein Rückgang der Roheinnahmen um über 12 Haàu verzeichnen, so hielt dieser für die städtische Bahn unangenehme Zustand der Einnahmeminderung auch noch im folgenden Jahre an. Der im Jahre 1901 auf diese Weise ver- ursachte Einnahmeausfall dürfte auf mindestens 40˙000 M. zu schätzen sein. Der Wasserumschlagsverkehr war für die städtische Bahn vollständig verloren gegangen, indem die Güter nicht mehr vom Maxauer Hafen aus auf die Maxaubahn übergingen, sondern von dem nunmehr weiter südlich erbauten, neuen Karlsruher Rheinhafen auf die Staatsbahn verladen wurden. Wohl hätte eine Erweiterung des seither bestehenden Maxau Hafens eine bedeutende Verkehrsvermehrung und damit eine wesentliche Steigerung der Bahnerträg- nisse bewirkt, jedoch waren es neben anderen Erwägungen(Kostenfrage im Jusammenhang mit dem zu erbauenden Kanal usw.) Gründe rein technischer Art, vor allem die Rücksicht auf die spätere Rheinregulierung, die einen Ausbau des alten Hafens unzweckmäßig erscheinen ließen!. Die letzte schwere Schädigung des städtischen Bahnunternehmens erffolgte durch die Vereinbarungen, welche unter den deutschen Regierungen über die allgemeine Regelung der Leitung des Güterverkehrs auf den deutschen Eisen- bahnen getroffen wurden. In diesen Beschlüssen, die am 1. Juli 1905 in Kraft traten, wurden als leitende Gesichtspunkte aufgestellt, daß Umwege im Güter- verkehr von mehr als 20 Zu beseitigen seien, daß der Verkehr über die jeweils wirtschaftlich vorteilhafteste und leistungsfähigste Linie geführt werde, und dah da, Wo mehrere gleich leistungsfähige Linien zur Verfügung ständen, der Verkehr dem kürzesten Wege zufallen müsse. Auch die bei einigen Konkurrenz- bahnen bisher eingeführte Ubung, den Verkehr monat- oder richtungsweise, bald über die eine, bald über die andere Strecke zu leiten, war zugunsten einer ein- heitlichen Zusammenfassung des Verkehrs auf einem einzigen Wege beseitigt worden. Bei den auf dieser Grundlage gepflogenen Verhandlungen wurde in bezug auf die Maxaubahn geltend gemacht, daß sie mit ihrer Schiffs- brücke, dem nur eingleisigen Ausbau und dem unzulänglichen Bahnhof in Maxau, gegenüber den Ubergängen der Germersheimer und Röschwooger Linie erheblich zurückstehe. Es wurde daher beschlossen, den in Betracht kommen- den Verkehr mit der Pfalz und darüber hinaus vom Wege über Maxau auf jenen über Germersheim umzulegen, wobei noch die Aufhebung aller früheren Uber- einkommen bestininit wurde, die für nicht transportierende Verkehrswege Rein- gewinnentschädigungen(S. Seite 12) vorgesehen hatten. Gegen diese Be- schlüsse der Regierungskonferenz, welche wieder erst nach ihrem endgültigen Abschluß und ohne, daß die Stadt ihre Interessen bei den betreffenden Verhand- lungen zur Geltung bringen konnte, derselben mitgeteilt wurden, konnte von 1Da der Maxauer Hafen an der konvexen Stromkrümmung, d. i. hinter der Uferaus- bauchung liegt, so hätten sich infolge der durch die Stromkraft dauernden Linksschiebung der Talrinne ständig erhebliche Baggerungen zur Sicherung der Hafeneinfahrt ergeben. seiten der Stadt eine Einwendung nicht gemacht werden, zumal die Staatsbahn durch die Umlegung des Güterverkehrs ebenfalls benachteiligt wurde— die badische Strecke Rheinsheim— Bretten ist 3 km kürzer als jene Karlsruhe Mühlacker— somit die Interessen der Staatsbahn und der Maxaubahn U zusammenfielen 1. Die Bedeutung des Saarkohlen-Verkehrs auf der Maxaubahn in den Jahren 1884- 1901. Einnahmen aus Davon betrugen die Einnahmen Jahr dem gesamten aus dem Saarkohlenverkehr Güterverkehr 19,J1 in M. in o/o 1884 368 572 133 868 36,3 1885 365 093 138 400 38,0 1886 373 475 134 304 30,0 1887 377 469 133 35¹ 35˙3 1888 432 676 136 226 31,4 1889 471 605 139 137 29,5 1890 479 430 136 001 28,3 1891 508 915 145 814 28,6 1892 503 582 148 310 29,4 1893 534721 138 721 259 1894 556 175 153 330 27,6 1895 406 304 118 806 29,2 1896 363 067 70 711 19,5 1897 409 334 100 182 24,4 1898 420 636 104 199 24,2 1899 447 743 103 855 23,2 1900 464 60⁰0 116 832 2571 1901 405 234 23 892 30,5 Die Tatsache, daß es sich um den Hauptteil des gesamten Durchgangs— verkehrs der Maxaubahn, nämlich MühlackerLandau, handelte, und zwar gerade um den rentabelsten, den Saarkohlenverkehr nach Württemberg und Bayern, bedeutete für die Stadt einen ganz erheblichen Einnahmeausfall, der sich jährlich auf mindestens 80 000 M. netto berechnete. III. Verkauf der Bahn 11 Die unliebsamen Verhältnisse der letzten Jahre und besonders die neuer- 10 dings beschlossene Neuregelung der Verkehrsleitung für die Maxaubahn ließen es erklärlich erscheinen, daß die Stadtgemeinde nicht mehr das gleiche Interesse wie früher an dem Besitze ihrer Bahn hatte. Sie stimmte daher dem ihr ent- gegenkommenden Vorschlage des Ministeriums des Großh. Hauses und der aus- wärtigen Angelegenheiten, die Bahn dem Staate abzutreten, im Jahre 1906 prinzipiell zu. Dabei erklärte sich die Staatsbehörde bereit, die Maxaubahn nach den in Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. September 1860 enthaltenen Bestim- mungen(s. Seite 7), also gegen Zahlung des 20fachen Betrages ihres durch- schnittlichen nachhaltigen Reinertrages zu übernehmen, und zwar in der Weise, 1Auch die Pfalzbahn erlitt eine Einbuße, da die Transportstrecke Landau—Germers- heim ebenfalls 4 lem Kürzer ist als die LandauMaximiliansau. Den Vorteil hatte lediglich die Württemberger Bahn, welche den Verkehr für die 18 km lange Bahnstrecke Bretten— Mühlacker gewann. ee ——— 7 dall die Bahn als mit dem 1. Juli 1905 an den Staat übergegangen betrachtet, und der Kaufpreis von da bis zum Zahlungstage mit dem zurzeit bestehenden Zinsfuß von 3,55/ 1 jährlich verzinst würde. Tabelle r. Darstellung der Einwirkung, die die Aufhebung des Maxauer Hafens auf die Einnahmen der Maxaubahn gehabt hätte, wenn sie bereits vor dem Jahre 1896 erfolgt wäre. A. Die auf den Wasserumschlagsverkehr entfallenden Frachtbeträge auf Station Maxau hätten sich belaufen 2 e in den Jahren für die Tarif- klassen 1896 1897 1898[1899 1900 1901 1902 1903 M. M. M. NI. M. ö 8051 875 1101 800 482 296——— B 1508 1 378 2866 3 660 3188 826— FFE 149 264— 369 300 148——. NN 9 703 10 664 18 41716 60312 990 6817——— Sp.-T. II— 833 129— 30——— ö FFFF— 6 16% 895 96 834 502 5 AEd SP.NUIENRNCNCAN e/2 3ir7178 1 621—— Hols d. Sp.T. III—————.———— EEEER( 9570 15 504(13 063 14 850 15 830 12 7807 572 1 645 SD 113 230 706 1253 977 221 OlNSnüü 15 9431 40⁰4 14 800 U8 940 19 859 5 379—— to O O(AIr D E2 87 54 Oο5 60 094 56 119 28 1087 572[ 1 645 B. Hiervon gehen ab infolge Minderung der Betriebskostens15 182 17 575 18 122 20 601[18 137 9 254( 2 476 537 Es hätte sich sonach f der Reinertrag der Maxaubahn gemindert esss3253588439495 379828854 5 096 1 108 Die Berechnung des Zinsfußes bei Vergebung des 3½ ooigen Anlehens zum Kurs von 98,57% ergab 3,55 9/ö. Stadträtliche Akten vom Jahre 1905. Bei Zugrundelegung der festgestellten Einnahmeminderung infolge der Eröffnung des Rheinhafens reduzieren sich auch die Betriebskosten, welche im Aufwand für Personal, Zug- kraft usw. bestehen. Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe 2 Da bei der Reinertragsberechnung es jedoch nicht möglich war, die im Gesetz vorgesehene Zahl von 10 Jahren infolge der im Jahre 1895 einschnei- denden Verkehrsänderungen zugrunde zu legen, zumal die finanziellen Wir— kungen diese Anderungen nachträglich nicht genau erfaßt werden konnten, mußte eine Rentabilitätsberechnung der Jahre 1896ρ˙—f̃½0ςοάe‘ durch Ausscheidung der nichtnachhaltigen Beträge festgestellt werden. Die letzteren Beträge umfaßten einmal die Einnahmen aus dem Wasserumschlagsverkehr in Maxau, die infolge der Hafenverlegung, d. h. der Eröffnung des neuen Rheinhafens für die Bahn von da ab verloren gegangen waren.(Tab. 1 A.) Dabei mußte berücksichtigt werden, daß bei dem Wegfalle dieses Verkehrsteiles vom Jahre 1896 bis 1. Mai 1901 auch die Betriebsausgaben geringer gewesen wären, was sich durch Minderung der Personalkosten, Rangierdienstes u. dgl. ausgedrückt hätte.(Tab. 1 B.) Dabei ergab sich nach Abzug dieser nichtnachhaltigen Posten ein jährlicher nachhaltiger Reinertrag von 153 266 M. und somit ein Kaufpreis der Bahn von 20& 153 266 3 065 320 M. Diese Kaufsumme darf als ziemlich hoch im Verhältnis zu dem Wert der Bahn angesehen werden. Die öffentliche Meinung sah darin gleichsam die Strafe für das Ubelwollen, welches der Landtag im Jahre 1860 gegen die Stadt Tabelle 2. Berechnung des nachhaltigen Reinertrags der Maxaubahn in den Jahren 1896 bis 1904. Hiervon gehen ab Mark F ennnes Reinertrag! infolge Eröff. infolge Berich- Jahr 8 5 tigung d. Kilo- Reinertrag nung des neuen. 5 zusammen 5 meterheft-Ein- M. Hafens nahmen M. 5 2 55 4. 5 1896 168 873 626 833 11 132 37 965 130 908 1897 209 471 32 512 13 301 45 813 163 658 1898 221 657 35 884 8 435 44319 177 338 1899 211 269 39 493 39 493 171776 1900 202 684 37 982— 37 982 164 702 1901 141421 18 854— 18 854 122 567 1902 128 02⁰ 5 096— 5 096 122 924 1903 151 629 1 108— 1 108 150 621 1904 175 00⁰——— 175 O00⁰ 1896-—1904 Insgesamt: 1610 024 197 762 32 868 230 630 1379 394 Jährl. Durchschnitt 178 892 21 974 3 652 25 626 153 266 Jährlicher Reinertrag unter Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben, die für Gebäude- und Grundstückserträgnisse auf bahneigenem Gebiet, für jährliche Abrechnungs- prüfungen usw. von der Stadtkasse erhoben oder bezahlt wurden. ieeeee 19 hegte, indem er den Staat vor Zahlung eines zu hohen Preises schützen wollte, in der Meinung, die Stadt Karlsruhe werde einmal froh sein, die Bahn sobald als möglich wieder loszuwerden. Nun war es aber anders gekommen, und die Regierung hatte auch deshalb anscheinend von einem Ankauf der Bahn bislang abgesehen. Der Stadtgemeinde hatte sie als eine Haupteinnahmequelle gedient, indem ihre Reinerträge nicht nur die für die Verzinsung und Tilgung des Bau- kapitals aufzubringende Annuität deckten, sondern auch darüber hinaus ihr noch einen erheblichen Gewinn gewährten. Der Staat sah sich jedoch im Interesse des gesamten Eisenbahnwesens genötigt, die Verstaatlichung des städ- tischen Unternehmens herbeizuführen. Infolge der Erbauung des neuen Per- sonenbahnhofes mußte die Bahnlinie Karlsruhe Maxau zu einem Teil anders geführt und mit der Linie Graben-Neudorf eine Strecke weit zusammengelegt werden. Des weiteren war aber auch durch die Verstaatlichung die Möglich- keit der Erstellung einer festen Eisenbahnbrücke bei Maxau geschaffen, ein Plan, dessen Verwirklichung die Bahnlinie in ihrer Leistungsfähigkeit bedeutend heben würde, dessen Verwirklichung aber immer noch nicht abzu- schen ist. Vorstehend wurde ein Bild der Entwicklung der städtischen Maxaubahn zu geben versucht. Wir sahen, wie die Karlsruher Bürgerschaft in zähem Ringen bestrebt war, sich bessere Verkehrsbedingungen zu schaffen und damit nach Kräften die Mängel auszugleichen, die für das Gedeihen der Stadt in ihrer ungünstigen Lage gegeben waren. Und der Erfolg hat den weitblickenden Männern, die in jener Zeit des Werdens die Geschicke der Stadt leiteten, recht- gegeben. Es war gelungen, die Stadt in unmittelbare Verbindung mit dem Rheine zu bringen und ihr damit wenigstens zu einem Teil die Vorteile zau sichern, welche der Massenverkehr auf einer großen Wasserstraße bietet. Es war ferner ein direkter Weg zu den Kohlenfeldern des Saargebietes geschaffen. Mit diesen beiden Errungenschaften war die wichtigste Grundlage gelegt, auf der ein großes Gemeinwesen erblühen konnte. Vor allem war die Vorbedingung gegeben, die in einem werdenden Industriestaate allein imstande war, das heimische Gewerbe, seine Maschinenindustrie, seine Bierbrauereien, mit den notwendigen Rohstoffen so billig zu versorgen, daß es in dem heißen Ringen der kommenden Jahre den Wettbewerb bestehen konnte. Zugleich hatte sich die Stadt eine Einnahmequelle geschaffen, die für ihr finanzielles Gedeihen in einer Zeit, wo die Steuerquellen noch nicht so reichlich flossen, wie heute, von hoher Bedeutung war. C. Die städtischen Gaswerke I. Entstéehung des Karlsruher Gaswerkes und sein Betrieb durch Privatunternehmungen Die Stadtgemeinde Karlsruhe betrachtete es von jeher als eine ihrer vor— nehmlichsten Aufgaben, für eine dem allgemeinen Bedürfnis entsprechende Beleuchtung ihrer öffentlichen Straßen Sorge zu tragen. Noch bis fast zur Mitte des vorigen Jahrhunderts fand dieselbe durch Ollaternen statt. Es befanden sich im ganzen Stadtgebiet im Jahre 1780 an Ollaternen 435 Stück, welche Zahl sich im Jahre 1846 bereits auf 850 ver— mehrt hatte. Darunter waren 800 Stützen, 10 Wandarme und ca. 40 Lampen vorhanden, die quer über die Straße mittels Rolle und Kette aufgehängt waren. Die Strahßenbeleuchtung, welche ein Polizeikommissär im Nebenamt als„Be— leuchtungsinspektor“ von Staats wegen zu beaufsichtigen hatte, war nur in den Wintrmonaten unter Abrechnung der mondhellen Nächte in Tätigkeit und S0 berechnet, daß die Lampen zwischen 1 und 2 Uhr auslöschten. Im Anfang der 40er Jahren wurde die Beleuchtungszeit alsdann auf das Drängen der Garnisonskommandantschaft und des Polizeiamts bis auf 3 Uhr nachts fest— gesetzt. Die Kosten für das gesamte Beleuchtungswesen 1845/46 betrugen rund 12 400 fl., was dem jährlichen Aufwand von 14 fl. 35 kr. für 1 Laterne gleich- kommt. Da die Lampen des öfteren schlechtes Licht erzeugten oder aber gar nicht brannten, gab die Olbeleuchtung zu Beschwerden Anlaß. Mehrmals stellte sich heraus, daß das auf dem Submissionswege zu 13% kr.(1845/46) bis zu 18 kr. per Pfund vergebene Repsöl mit Leinöl vermischt war, während der Lieferant gutes, altes abgelegenes Repsöl zu stellen hatte. So blieben die Verhältnisse im öffentlichen Beleuchtungswesen bis zum Aufkommen der Gasbeleuchtung. Nachdem zu Anfang des 19. Jahrhunderts das Steinkohlengas zum Zwecke der Straßenbeleuchtung in den größten Städten Englands anstatt des bisher Verwendeten Repsöles bereits Eingang gefunden hatte(1808 in London), und einzelne deutsche Stãdte, angeregt durch die unternehmenden Nachbarn jenseits des Kanals, im Begriff standen, die neue Beleuchtungsart einzuführen, da wurde auch der Karlsruher Gemeinderat durch mehrere Anerbieten meist englischer Gesellschaften vor die Frage der Einführung der Gasbeleuchtung gestellt. ZWwar war im Jahre 1825 die Gemeindebehörde der Neuerung prinzipiell nicht ungün- stig gestimmt, doch Gründe der Kostspieligkeit und des Mangels an Erfahrung hielten sie einstweilen noch von einem definitiven Entschluß zurück. Als nun die Frage der öffentlichen, wie privaten Gasversorgung durch das Angebot zweier Karlsruher Kaufleute im Jahre 1838 wieder hervortrat, be- ö 21 schloh der Stadtrat, ein technisches Gutachten einzuholen. Das Projekt schlug die Erzeugung des Gases nicht aus Steinkohle, sondern aus Wasser und Erdharz vor, nach einer französischen Erfindung, welcher von den Unternehmern der Vor- zug einer geringen Geruch- und Raucherzeugung und größeren Leuchtkraft des Gases nachgerühmt wurde. Obgleich sich das Gutachten darüber günstig aus- sprach, so kam es doch zu der Ausführung desselben nicht, da Stadtrat und Polizeibehörde, welcher die Vertragsentwürfe vorgelegt werden mußten, in Meinungsverschiedenheiten geraten waren. Das Polizeiamt war der Meinung, daß,„da der Vertrag auf 20 Jahre hinaus die Sozialumlage fixiere, alle übrigen Bestimmungen polizeilicher Natur seien und ein Vorbehalt wegen Geneh- migung dieser Bestimmungen durch den Stadtrat daher nicht erforderlich sei“, und stellte neben der Gemeindebehörde sich als vertragsschlieghende Person zwischen den Unternehmern auf. Der Stadtrat„remonstrierte gegen die Redi- gierung des Vertrages“ durch die Polizeidirektion. Letztere aber beharrte auf ihrem Standpunkt, und so wurde die Gasangelegenheit wieder auf mehrere Jahre ad acta gelegt. Der Gemeinderat verfolgte nun mit Aufmerksamkeit alle Fortschritte der Beleuchtungstechnik und, als im Jahre 1844 abermals verschiedene Firmen Angebote machten, kam er zu der Erkenntnis, daß für die Karlsruher Verhält- nisse die Steinkohlen das geeignetste Material zur Gasbereitung sei, zumal durch die damals im Bau befindliche pfälzische Ludwigsbahn eine Eisenbahn- verbindung mit dem Saargebiet über Mannheim hergestellt wurde und dadurch der Kohlenbezug bedeutend erleichtert und verbilligt zau werden versprach. Noch im gleichen Jahre schloß die Stadtgemeinde mit der Londoner Gesellschaft Barlow and Manby einen Vertrag ab zur Ausführung der öffentlichen und privaten Gasbeleuchtung auf die Dauer von 2 5 Jahren vom 25. November 1845 an gerechnet. Der wesentliche Inhalt dieses Vertrages ist folgender: I. Die Unternehmer haben alle durch die Aus ührung und den Betrieb der Gasbeleuchtung verursachten Ausgaben Zzu bestreiten; die Hauptleitungsröhren sind auf die Größe von mindestens 5600 Flammen à 4½ engl. Kubikfuß per Stunde Gasverbrauch zu berechnen und müssen 2—3 Fuß tief und mindestens 6 Fuß von den Häusern entfernt sein. 2. Für die öffentliche Straßenbeleuchtung sind täglich 500 Gaslichter (davon 200 auf Kandelabern) zu speisen. Das Gas muß aus den besten Stein- kohlen(vorzugsweise bezogen von St. Imbert) oder aus englischen Steinkohlen bereitet sein. Jede Flamme von 4½ Kubikfuß Gaskonsum muß nach Messung durch das Rumfordsche Photometer siebenmal die Lichtstärke einer V pfündigen Wachskerze ergeben. Besitzt das Gas den vertragsmäbigen Grad der Reinheit nicht, d. h. bildet es in Verbindung mit einer Bleizuckerlösung einen Nieder- schlag und beim Brennen eine weiße Flamme, so ist jeder Konsument befugt, für sämtliche eingerichtete Lichter je einen Abzug von 2 kr. bei zehnprozentiger Verunreinigung einen solchen von 4 kr. zu machen. 3. Die Rohrzuführungen zu den Wohnungen sind von dem Gaswerk unent- geltlich bis an die Eigentumsgrenze zu erstellen. Zur Ausführung von Arbeiten haben die Unternehmer gegenüber öffentlichem und privatem Eigentum dieselben Rechte, welche der Gemeinde zustehen, aber auch in allen denjenigen Fällen, in welchen die Gemeinde Schadenersatz zu leisten hätte, solchen Zzu gewähren. ———— 22 4. Die Einrichtung der Gasbeleuchtung in neuen Stadtteilen und die Ver- mehrung der Straßenlaternen erfolgt durch die Unternehmer. Die Kosten der Erweiterung, sowie der Kandelaber und Armlaternen tragen die Besitzer, aus- genommen der Kandelaber, deren Preis 75 fl. übersteigt. Das Gaswerk wurde vor dem Mühlburgertor erbaut, an derselben Stelle, wo noch heute das städtische Gaswerk Isteht. Im Spätjahr 1846 konnte Karls- ruhe der Gasbeleuchtung seine Straßen öffnen. Die englischen Besitzer waren aber mit ihrem Unternehmen von wenig Glück begünstigt und gerieten in finanzielle Schwierigkeiten. Bereits nach dem ersten Betriebsjahr mußte die Fabrik versteigert werden und ging in die Hände der französischen Firma Staiger et Co. über. Da auch ihr kein Erfolg beschieden war, wurde noch im Jahre 1848 eine Aktien-Komman-— dit-Gesellschaft, die„Badische Gesellschaft für Gasbereitung“, gegründet, deren Firma im Jahre 1850 in R. Ward& Co. umgeändert wurde. Durch Vertrag vom 25. Oktober 1849, der am 12. Februar 1850 von der Generalversammlung der Aktionäre bestätigt wurde, verpachtete die Gesellschaft das Werk auf 21 Jahre an J. N. Spreng, welchem später F. Sonntag als Gesellschafter beitrat. Die Gerance der Gesellschaft wurde im Jahre 1854 von R. Ward auf E. Puricelli unter der Firma E. Puricelli& Co. übertragen; sämtliche Aktien wurden um den Preis von 210 000 fl. an die Gebrüder Puricelli verkauft, zugleich verzichteten Spreng und Sonntag auf Vollziehung ihres Pachtvertrages vom 25. Oktober 1849, pachteten vielmehr die Fabrik von den Gebrüder Puricelli auf die Dauer von 10 Jahren und verpflichteten sich, nach Ablauf dieser Frist die Hälfte der Aktien um 105 000 fl.(die Hälfte des von den Gebrüder Puricelli bezahlten Preises) von den letzteren zu kaufen. Unabhängig von dem Rechtsverhältnis zu den Gebrüdern Puricelli schloß J. N. Spreng unterm 23. Mai 1856 mit der Familie Sonntag einen Gesellschaftsvertrag zu dem Zweck, die Gaswerke in Karlsruhe, Freiburg, Mannheim, Nürnberg und Mainz gemeinsam zu über— nehmen. Diese Gesellschaft war eine sogenannte vertraute Gesellschaft, in welcher Spreng und Sonntag als offene Gesellschafter, die übrigen Gesell- schafter aber als Kommanditisten erschienen. Dieses gegenseitige Uberein- kommen wurde nach zwei Jahren wieder gütlich aufgehoben und Spreng unter anderen auch das Karlsruher Geschäft wieder zugeschieden. Letaterer und nach ihm dessen Rechtsnachfolger betrieben unter dem Namen„J. N. Sprengs Erben“ bis zum 25. November 1864 das Geschäft als Pächter, zu welcher Zeit das Pacht- verhältnis zu Ende ging und der Zeitpunkt für die Erwerbung der Hälfte der Aktien seitens der Sprengs Erben eingetreten war. Die Besitzer der Aktien lösten nun die Aktiengesellschaft auf und vereinigten sich zu einer offenen Handelsgesellschaft, deren Firma„Gaswerk Karlsruhe Spreng& Puricelli“ genannt wurde. Schon der häufige Besitzwechsel während des ersten Jahrzehntes seit der Gründung läßt darauf schließen, daß das Unternehmen anfangs nicht besonders gedieh. In der Tat, die ersten Betriebsjahre waren recht wenig erfreulich für die Inhaber des Werkes. Die Gasproduktion wurde fast zu 70 durch die öffent- liche Beleuchtung und Gasverluste absorbiert; der Privatkonsum war dagegen sehr gering, da das neue Beleuchtungsmittel sich in den Haushaltungen noch wenig eingebürgert hatte. Dazu kam, daß die Rohstoffe, die Steinkohlen, infolge mangelnder Eisenbahnverbindungen am Anfang äußerst kostspielig waren. Es darf daher nicht Wunder nehmen, wenn die Gesellschaften in Zahlungsschwierig- eeeeeeeee ee ————— 5 keiten gerieten und Unternehmer, wie Lieferanten ihr Geld verloren. Infolge dieser mißlichen Verhältnisse sanken die Aktien in ihrem Wert, so daß sich Liebhaber für sie nur schwer und fast ausschließlich auswärts finden ließen. Erst als die Lieferanten der Leitungsröhren, die Gebrüder Puricelli, in den Be- sitz des Gaswerkes kamen, entwickelte sich das Unternehmen besser. All- mählich hatte sich mehr und mehr die private Beleuchtung eingeführt, wodurch der Gaskonsum rasch in die Höhe ging. Nachstehend ist nun eine Darstellung über die Gaserzeugung und den Verbrauch während der Zeit des Privatbetriebes in Abschnitten von 10 zu 10 Jahren gegeben. Gaskonsum in ebm für Gasprodulction r If Betriebs- öffentliche prĩvate Verluste und in bm 3 5 jahr Beleuchtung eigener Verbrauch 175 7 8 Junah- 5— 1 7 17 2 4 0/ m ganzen me 0 Zusammen 0% Zusammen 0/ Zusammen 0 1848/49 222 301ʃ— 106 856 48 81 036 36[34 409 16 58/59 493 716 124 2 1289323 272 736 55 107 864 22 68/69 954 60 93 141 237 15 640 406 68[(162 417 18 Es erfuhr somit der Privatgasverbrauch in den ersten 20 Jahren(1848/49 bis 1868/69) eine Zunahme von 690, während der Konsum für öffentliche Beleuchtung sich nur um 32 steigerte bei einer Produktionsvermehrung von 329 W. Die Zahl der öffentlichen Laternen, ihrer Brennstunden, sowie der aufge- stellten Gasmesser für Privatabnehmer ist aus folgender Tabelle ersichtlich: Betriebs- Offentliche Brennstunden Gasmesser jahr Laternen der Laternen 1848/49 612 838 748 153 58/59 622 880 808 471 68/69 714 1 108 607 969 Hieraus ergibt sich, daß die Zahl der Gasabnehmer um 533“ zunahm, dem- gegenüber eine Vermehrung der öffentlichen Laternen um nur 16,6 statt- fand. Für die öffentliche Beleuchtung wurde an Gas verbraucht durchschnittlich im Betriebsjahre 1848/49 173 ͤ chm pro Laterne 8½% 68/69 196» 0 und von den Privaten i. J. 48%49 530 V gCGasmesser 58/59 500»„ 68/69 591* W W Das Rohrnetz hatte bei Errichtung des Gaswerkes eine Länge von 19 760 m bei einem kubischen Inhalt von 100,2 ebm. Bis zum Jahre 1869 war es auf 27 90/ m erweitert worden und sein Inhalt auf 204,58 ebm angewachsen. Der mit der Stadt abgeschlossene Vertrag über die Gasbeleuchtung er- reichte mit dem 25 nach Ablauf der 25jährigen Vertragsperiode waren in Artikel 28 und 29 des Vertrages folgende Bestimmungen getroffen worden: November 1870 sein Ende. Uber die Rechtsverhältnisse Entweder konnte die Stadtgemeinde gegen Zahlung eines Kaufpreises, welcher dem durch Sachverständige ermittelten wirklichen Wert der Anlage entsprach, oder gegen eine Kaufsumme, welche sich aus der mit 10 multiplizier- ten durchschnittlichen jährlichen Rente der letzten 10 Jahre ergab, das Gaswerk in eigene Regie übernehmen. Andererseits stellte der Artikel 29 dem Ge— meinderat frei, nach 25 Jahrenselbst ein Gaswerk zu erstellen oder andern die Errichtung eines solchen zu erlauben; sofern die alte Leitung die neueinzu- richtende Beleuchtung nicht störte, durften die älteren Besitzer mit den Kon- kurrenten noch 15 Jahre für die Privatbeleuchtung im Wettbewerb bleiben, jedoch waren sie gehalten, die mit der städtischen Beleuchtung unzertrennlich verbundenen Einrichtungen und Apparate, die Arm- und Pfahllaternen, nach billigem Wertanschlag zu verkaufen. Für den Fall, daß man keine Ubereinkunft erzielte, waren die Unternehmer verpflichtet, noch weitere 15 Jahre der Stadt und den Privaten Gas unter den früheren Bedingungen ⁊zu liefern. Zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages beschäftigte sich nun der Gemeinde- rat der Stadt mit der Frage, ob und nach welchen Modalitäten das Gaswerk azu übernehmen sei oder, ob der Neubau eines solchen zur Ausführung kommen sollte. Schließlich kam man dahin überein, von einer Verlängerung des Ver- trages mit den Eigentümern abzusehen, da die Firma Spreng u. Puricelli eine billigere Gasabgabe wie seither nicht in Aussicht stellte. Ebenso mußte von der Ubernahme des Gaswerkes seitens der Stadt nach der Berechnung der durch- schnittlichen Jahresrente abgegangen werden, da nach diesem Berechnungs- modus das Werk einen zu hohen Kapitalwert(ca. 500 000 fl.) darstellte. Da- gegen entschloß sich die Gemeindebehörde, die für sie günstige Erwerbungsart, nämlich„gegen Zahlung eines dem wirklichen Wert entsprechenden, durch Sachverständige nach gehöriger Erörterung genau zu ermittelnden Kaufpreises“ (Art. 28, 1) zum Ausgangspunkt ihrer Verhandlungen zu machen. Auf dieser Basis ging das Gaswerk am 1. Mai 1869 an die Stadt über um den Preis von 469606 Mark, worunter 102857 Mark dafür, daß das Werk 1½ Jahre vor Ab- lauf des Vertrages in den Besitz der Stadt kam. II. Die Gaswerke im Gemeindebetrieb à2) Geschichte Das Gaswerk wurde der Stadt in fast demselben Zustand überlassen, wie es im Jahre 1846 errichtet war, ohne jegliche Vergröherung. Die erste Aufgabe des städtischen Betriebes war, das Rohrnetz zu erwei- tern, das in seinen Dimensionen den Anforderungen einer stets wachsenden Be— völkerung keineswegs mehr genügte. Nicht nur entbehrten die Außenbezirke der Stadt überhaupt noch des Anschlusses an das Rohrnetz, sondern auch ein Teil der Straßen war mit viel zu engen, nur 40 bis 50 mm weiten Hauptröhren belegt. „ ee e 85 Bereits das erste Betriebsjahr unter der städtischen V erwaltung zeitigte eine Besserung dieser Mißstände. Das Rohrnetz wurde in seinem Rauminhalt von 205 auf 433 ebm, also um das Doppelte seiner früheren Leistungsfähigkeit erhöht und um 3317 m verlängert. Die Ausdehnung des Gasverteilungsnetzes durch Anschluß der Außenbezirke und nicht zuletzt die Gew ährung von nam- haften Vergünstigungen, die früher 2zu erfolglosen Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und den Gaswerlseigentämern geführt hatten, wie die Herab- setzung des Gaspreises, die unentgeltliche Herstellung der Zuführungen u. s. f. trugen in der kurzen Zeit kommunaler Verw altung zu einem vermehrten Gas- verbrauch in den Privathäusern bei. Konnte der Privatkonsum 2u Anfang des Bestehens des Gaswerkes sich nur sehr langsam Eingang verschaffen, so be- wegte sich die Entwicklung jetzt in gerade entgegengesetzter Richtung, wäh⸗ rend der Konsum jährlich zur Zeit des Betriebes durch die Gesellschaft durch- schnittlich rund 9 zunahm, sprang er gleich im ersten Jahre nach Uber- gang an die Stadt müt 21,3 N in die Höhe. Da die Zunahme des Verbrauches in den nächsten Jahren anhielt, konnte die ganze Betriebsanlage mit ihren alten Apparaten und engen Baulichkeiten den gestellten Anforderungen nicht mehr entsprechen und so trat nunmehr an die Behörde die dringende Notwendigkeit heran, eine Veränderung der betrieblichen Verhältnisse herbeizuführen. Gegen eine Erweiterung der alten Anlage hatten die angrenzenden Bewoh- ner, insbesondere der Besi reiner benachbarten Bierbrauerei, gerichtliche Ein- fürchteten durch die Erweiterung eine schädliche Ein- wirkung auf Grundwasser und Luft, sowie eine Ver mehrung des mit dem Be- trieb verbundenen, außergewöhnlichen Lärmes. Auf Grund der durch Sach- verständige erhobenen Gutachten kam das Gericht zu der Entscheidung, da⸗ z2war die Ausdünstungen der Gasfabrikation für die Biererzeugung nicht günstig seien, daß aber durch die projektierte Neuanlage eher eine Verbesserung als eine Verschlechterung des bestehenden Zustandes zau erhoffen sei und die Eis- und Gärkeller schon zu einer Zeit bestanden hätten, als das Gaswerk längst im Betrieb, seine schädlichen Einwirkungen allgemein erkannt waren. sprache erhoben. Sie bef In den folgenden Jahren wurde alsdann der Umbau der Gasanlage vorge- nommen. Es wurde ein neues Retortenhaus mit Kohlen⸗ und Koksmagazin er- stellt, die Zahl der Retortenöfen von 7 auf 14 mit 108 Retorten gegen 48 erhöht, und zwei Gasbehälter zu je 2260 und 4700 ebm Inhalt erbaut. Mit dieser Ver- größerung der Betriebseinrichtungen erreichte man die dreifache Leistungsfähig- keit des alten Werkes. Nachdem die 2 Kilometer entfernte Stadt Mühlburg mit 2900 Einwohnern auch in den Bereich der Gasversorgung einbezogen war, so hatte sich nach den ersten 5 Jahren städtischen Betriebes die Gasabgabe und seit Bestehen der Gas- anstalt das Rohrnetz an Länge verdoppelt. Die Periode der Jahre 1876—1881 brachte, dem allgemeinen Rückgang der Geschäftstätigkeit entsprechend, gegenüber der ersten Hälfte des Jahrzehntes die Zunahme des Gaskonsumes zwar in langsamere Bewegung, jedoch in den 8Soer Jahren konnten die Produktionsanlagen trotz der Hinzufügung eines Re- tortenofens mit 6 weiteren Retorten dem wieder stark wachsenden Bedarf nicht mehr folgen. Vor allem die Wintermonate, in welchen ein weit höherer Gas- bedarf eintritt, brachten erhöhte Betriebsschwierigkeiten, indem zeitweise kaum noch 3oo ebm Gas in den Gasbehältern vorrätig waren. Anstatt des vorgesehenen Tagesmaximums von 13 000 ebm mußte bis 16 o0ο ebm und darüber Gas erzeugt ————— ſ 26 werden, um überall dem Bedürfnis genügend und ohne wesentliche Störungen die Schwierigkeiten überwinden zu können. Diese Uberanstrengung der Gas- wWerkseinrichtungen bewirkte aber eine Unsicherheit des ganzen Betriebes, welche für die Dauer unhaltbar war. Der Stadtrat mußte daher die Entscheidung über die Fragen treffen, ob die Betriebsanlage auf der alten Stelle in einer dem Bedürfnis entsprechenden Weise zu erweitern, oder ob ein zweites Gaswerk in größerem Umfang auf einem anderen Gelände neu zu errichten oder nur eine Zweiganstalt an dem entgegengesetzten Ende der Stadt au erstellen sei. Die Erweiterungsfähigkeit des bestehenden Gaswerkes war zu eng begrenzt, und es war ein neuer Stadtteil in seiner nächsten Umgebung entstanden, der gleichzeitig eine bedeutende Wertserhöhung des Grund und Bodens verursacht hatte. Diese Faktoren ließen eine Erweiterung der bestehenden Anstalt nicht ratsam erscheinen. Aus rein ökonomischen Rücksichten mußte auch die Absicht einer vollständigen Neuanlage an einem anderen Ort aufgegeben werden. So entschied man sich schließlich für das dritte Projekt, die Errichtungeiner Gaswerksfiliale im Osten der Stadt. Das Gelände wurde in einer Ausdehnung von 74 oοο dꝗm erworben und die Anlage für eine Tagesproduktion von 80 oO00 ebm, d. i. dem vierfachen des damaligen täglichen Gaskonsums, projektiert, dabei war aber auch die Möglich- keit einer späteren Erweiterung in denselben Gebãuden au berücksichtigen. Das Projekt wurde demgemäß so gestaltet, daß die bauliche Vergrößerung der Pro- duktionsanlagen jeweils dem wachsenden Bedarf der nächstfolgenden Zeit- periode im Anschluß an die bestehenden Bauten folgen konnte. Der Betrieb wurde erstmals im Oktober 1886 mit einem Retortenofen mit 6 Retorten eröffnet, die für eine tägliche Gaserzeugung von 9000 ebm genügten. Das Retortenhaus mit angebautem Kohlen- und Koksmagazin, das Reinigungshaus und die Reinigungskästen erhielten die Gröhe entsprechend einer Tagesproduktion von 20 o000 ebm, während das Maschinen- und Kessel- haus für den vollen Ausbau ausreichend erstellt wurden. Kondensator und Scrubber, sowie der Stationsgasmesser wurden provisorisch, ersterer im Retor- tenhaus, letztere im Maschinenhaus untergebracht, sämtliche Apparate aus- reichend für eine Tagesleistung von 9o00 ebm. Der Gasbehälter erhielt eine Größe von 10 OoO00 obm Inhalt. Das von dem neuen Werke zur Stadt führende Hauptleitungsrohr wurde in einer Weite von 600 bis 500 mm bis mitten in die Stadt geleitet. Die Kosten der neuen Anlage der Gaswerksfiliale betrugen mit Einschluß des Geländeerwerbs 568 359 M., wozu noch für den Bau des Gashauptrohr- stranges die Summe von 53 751 M. zu rechnen ist. Zur Bestreitung des Bauaufwandes wurde die Summe von 271 20⁰ M. Mitteln des Gaswerkes(bestehend aus dem bis zum 1. Januar 1885 angesammel- ten Reservefonds des Gaswerkes von 188 252 M., dem bei der Spar- und Pfand- leihkasse deponierten Kassenvorrat von 34753 M. und dem Erträgnis des Jahres 1885 von 48 200 M.) und der Rest vorhandenen Anlehensbeständen ent- nommen. Die neue Gaswerksanlage bewährte sich vortrefflich, indem daselbst billiger als auf dem alten Werke produziert wurde. Dieses Ergebnis gab Anlaß, die Filiale auch während der Sommermonate in vollem Betrieb au halten und das 27 alte Werk nach dem Minderbedürfnis des Sommerverbrauches in seinem RBetrieb einzuschränken, was auch von seiten der Umgebung des Werkes angenehm empfunden wurde. Nach dem Gesagten war für die Anlage eine Produktionsfähigkeit von 9oOοο ebm im Tage angenommen, so daß bei der normalen Leistung des alten Werkes von 15 o0ο ebm als maximale Tagesgesamtproduktion 24 000 cbm Gas erzielt werden konnte. Man glaubte, daß die Zunahme des Gasverbrauches den letzten Jahren entsprechend verlaufen und die Neuanlage mindestens 10 Jahre ausreichen würde. Die Gasabgabe stieg jedoch, obgleich der Bahnhof, das Groß- herzogliche Schloß und das Hoftheater zur elektrischen Beleuchtung überge- gangen waren, so unerwartet rasch, daß bereits im Jahre 1888 die Maximal- abgabe im Tag überschritten wurde. Es war also dringend geboten, schon nach wenigen Jahren zu einer durch- grei fenden Vergrößerung der Neuanlage zu schreiten. Insbesondere waren bedeutend größere Magazinsräume zur Aufnahme von Kohlen nötig, da infolge der inzwischen in den Saarkohlenrevieren ausgebrochenen und noch zu erwar- tenden Arbeitsstreike Kohlenvorräte auf Monate hinaus auf Lager sein mußten. Bisher war das Gaswerk seit seinem Bestehen 1 von den Gruben des Königl. Bergamtes in Saarbrücken in ganz regelmäßigen Lieferungen von Woche ⁊u Woche mit seinem vollen Bedarf an Kohlen versehen worden, und es war des- halb nicht erforderlich, mehr als auf einige Wochen Kohlen im Vorrat 2u halten. Da aber Gaskohlen in gedeckten Räumen lagern müssen, um nicht unter den Witterungseinflüssen zu leiden, so wurden entsprechend große Maga- zinsräume gebaut. Das Projekt für den weiteren Ausbau des neuen Werkes war so aufgestellt, daß durchgängig eine Vermehrung der bestehenden Produktion der beiden Werke um 30 7 ermöglicht wurde. Die Mehrzahl der Gebäude und derjenigen Einrichtungen, welche nicht leicht erweiterungsfähig sind, sollten für die doppelte Gaserzeugung wie bisher erstellt werden. Im Jahre 1890 wurden das Retortenhaus, das Gebäude für Kondensatoren und Scrubber für eine Produktion von 40 000 ebm errichtet, während man für die Aufstellung der Fabrikationsgasmesser und Regulatoren, welche bisher in provisorischer Weise im Maschinenhaus untergebracht waren, einen Anbau an dasselbe zufügte, ausreichend für eine spätere Gaserzeugung von 80 oo0 ebm im Tag. Dagegen wurden die Fabrikationseinrichtungen und Apparate, wie die Oten und Kondensatoren, Scrubber, Exhaustoren, Fabrikationsgasmesser, Rohr- leitungen, einstweilen nur in solcher Anzahl und Größe aufgestellt, daß eine Erhöhung der Maximalgaserzeugung um 10 000 ebm stattfand. Damit wurde dem augenblicklichen Bedürfnis Rechnung getragen, ohne die Anforderungen einer späteren Zukunft da unberücksichtigt zu lassen, Wo dies für eine planmäbßige Entwicklung des Werkes vom technischen und ökono- mischen Standpunkt aus geboten war. Durch die unausgesetzte Steigerung des Gasverbrauches trotz der Einfüh- rung der mitteleuropäischen Einheitszeit und der Sonntagsruhe, sowie der Ver- breitung des Auerschen Lichts, war bereits im Dezember 1893 die für die Fabrikationseinrichtungen gesetzte Produktionsgrenze erreicht, so daß eine Reserve an Gfen, die im Falle der Reparaturbedürftigkeit eines oder des Mit Ausnabme einiger Wochen des Kriegsjahres 1870. 28 anderen Ofens 15—20 betragen soll, nicht mehr vorhanden war. Diese rapide Zunahme des Gaskonsums erstreckte sich nicht nur auf das Leuchtgas, sondern war hauptsächlich dem vermehrten Verbrauch an Heiz- und Motoren- gas zuzuschreiben. Da dieses sich über eine größere Zahl von Tagesstunden verteilt, so daß sich ein günstiges Verhältnis zwischen Produktion und Abgabe in den einzelnen Stunden ergibt, war es möglich, die Erbauung eines zweiten Gasbehälters um einige Zeit zu verschieben. Nachdem nun neue Ofengewölbe an die ursprünglichen angebaut worden waren, mußte auch an die Erweiterung der bestehenden, für eine tägliche Gas- erzeugung von 20 000 ebm eingerichteten Anlage, auf die Leistungsfähigkeit von 40 000 ebm herangetreten werden. Zu diesem Zwecke wurde im Februar 1895 der Betrag von 800 O000 M. genehmigt, worunter sich auch der Bauaufwand für die Beschaffung der erforderlichen Magazins-, Bureau- und Wohnräume sich befindet. Insbesondere aber war die Erstellung eines zweiten Gasbehälters ein äußerst dringendes Bedürfnis. Die Sicherheit des Beleuchtungsbetriebes für die Stadt und Private, aber auch Rücksichten auf einen sparsamen, rationellen Betrieb geboten den Bau eines neuen, ausreichend großen Gasbehälterraumes. Einmal war der ganze Betrieb im neuen Werk auf einen einzigen Gasbehälter von 10 o00 cbm Fassungsraum, also auf 46% der Tagesproduktion angewiesen, während 80 als das Normale, ja zuweilen als Minimalgrenze angesehen wird. Durch eine Störung an diesem einen Gasbehälter hätte der Betrieb eine Unterbrechung erlitten, und es wäre eine Beeinträchtigung der Gasabgabe für einen großen Teil der Stadt entstanden. Anderseits forderten auch ökonomische Gründe die Schaffung eines größeren Gasbehälterraumes. Um nämlich den Schwankungen des täglichen Bedarfes folgen zu können, welche an Werktagen bis zu 5 und an Sonntagen bis zu 30 ausmachten, mußte man einen oder mehrere Ofen in Reserve heizen oder, wenn mittags die Gasbehälter auch des anderen Werkes schon angefüllt waren, konnte man eine Reihe von Ofen stundenweise nicht laden. Dagegen konnten bei gleichmähßiger Beschickung der Ofen sowohl an Unterfeuerung als auch an Arbeitslöhnen und Aufwand für Ofenreparaturen, welche um so mehr wachsen, je ungünstiger das Verhältnis zwischen täglicher Produktion und Gasbehälterraum wird, bedeutende Erspar- nisse gemacht werden. Entsprechend der Produktion von 40 000 ebm wurde nun ein Gasbehälter von 20 000 ebm Inhalt erbaut, so daß dann im ganzen 30 o00 ebm Gasbehälter- raum im neuen Gaswerk, also 75 der Produktion zur Verfügung standen. Die Kosten des Gasbehälters beliefen sich auf 275 000 M. Neben den eigentlichen Fabrikationsräumen und Apparaten war aber auch für weitere Magazinsräume für Kohlen mit dem nötigen Zufuhrgleise zu sorgen. Der Raum, in welchem die neuen Ofen erbaut wurden, war bisher zur Auf— bewahrung von Kohlen benutzt worden. Es war daher notwendig, einen Lager- raum zu erstellen, wenn man nicht Monate hindurch mehrere 100 Wagen Kohlen im Freien lagern lassen wollte, wodurch die Leuchtkraft des Gases wie die Gasausbeute infolge der durch Nässe verursachten Herabminderung der Ofentemperaturen sowohl notgelitten hätte, als auch bedeutende Transportkosten entstanden wären. Ferner mußte die Unterbringung der übrigen Betriebsvor— räte geregelt werden. Die Betriebsräume selbst, ganz unzureichende, provi- sorische Magazine, welche aus Bauhütten entstanden waren, hatten bisher zur ieeee i ei Aufbewahrung von Materialien gedient, was für eine geordnete Betriebsführung mißlich ist. Auch an einem geeigneten Aufenthaltsort für die Arbeiter fehlte es. An diese Vergrößerungen schlossen sich bauliche Erweiterungen des Reini- gungshauses, der Regenerationsräume und der übrigen Fabrikationseinrich- tungen, die Erstellung einer Kokszerkleinerungs- und Sortieranlage, die Anlage eines zweiten Hauptrohrstranges, sowie der Bau von Dienstwohnungen für den Betriebsleiter und den Werkmeister und die Erstellung von Wohnhäusern für 8 Arbeiterfamilien. im Jahre 1895 wesentlich vergrößerten Gaswerksanlage nicht zu verzeichnen. Da die bestehende Einrichtung zur Konzentration des Ammoniakwassers für die Produktion beider Werke im Jahre 1900 nicht mehr genügte, hielt es Im Verlaufe der nächsten 10 Jahre waren bedeutende Veränderungen der die Direktion für erforderlich, einen zweiten Konzentrationsapparat aufazu- stellen. Ferner wurden zur Verbesserung der Kokszerkleinerung und Vermin- derung der hierdurch verursachten Staubentwicklung zwei mechanische Koks- 9 beförderungs- und Aufbereitungsanlagen eingeführt, mittels welchen die Koks- abnahme an der Maschine und der Transport in Fuhrwerke und Eisenbahn- wagen auf mechanischem Wege erfolgte. Durch die neue Einrichtung wurde die Verladearbeit verkürzt und infolgedessen wurden auch die Verladekosten des Koks um ca. 14 Pf. pro Tonne vermindert. Auch vom hygienischen Standpunkt aus war diese Einrichtung durchaus zu begrüßen, weil sie die Ent- vicklung des für die Atmungsorgane und Augen gleich schädlichen Koks- staubes wesentlich einschränkte. Nachdem die höchste Tagesabgabe beider Werke im Jahre 1905 bereits 54730 ebm betragen hatte, und daher beide an der Grenze ihrer Leistungs- fähigkeit angelangt waren, mußte eine umfassende Erweiterung der Gaserzeu- gungsanlagen im Gaswerk II in den folgenden Jahren stattfinden, um den Anforderungen im Winter gewachsen zu sein. Nicht nur die Ofen, deren Anlage überdies im gleichen Jahre um 3 Stück vergrößert worden war, bedurften einer Vermehrung, sondern auch alle übrigen Fabrikationsanlagen, wie insbesondere die Gasbehälter, die nur für die in den vorhandenen Gfen zu erzeugende Gasmenge noch ausreichten. Zunächst wurden noch 2 Retorten- öfen im neuen Gaswerk eingebaut, das somit über 16 Gfen mit zusammen 144 Retorten verfügte. Die Ausführung eines generellen Verlegungs- und K Erweiterungsprojektes, d. h. der Aufhebung des alten Werkes und der voll- ständige Ausbau der ursprünglichen Filiale, ließ sich jedoch nicht verwirk- lichen, weil die wichtigste Frage des Projektes, die Wahl des Ofensystemes, selbst von den Sachverständigen noch nicht in befriedigender Weise ent- schieden werden konnte. Bekanntlich sind auf diesem Gebiete in den letzten Jahren verschiedene, sehr bedeutsame Neuerungen(Vertikal- und Schräg- retorten, Kammeröfen) versucht worden; es schien daher angezeigt, die damit gemachten Erfahrungen anderer Werke abzuwarten. Um aber inzwischen 0 33 8 8 117 dem beständig zunehmenden Mehrbedarf an Gas gerecht zu werden, bewilligte F der Bürgerausschuß(2. Januar 190/7) insgesamt 745 542 M. zur Vergrößerung des Gasbehälters Iim neuen Werk von 10 o00 ebm Inhalt auf 27 700 obm, sowie zur Errichtung einer Koksgas-(Wassergas-) Anstalt für 15 o00 ebm Tageserzeugung. Mit Hilfe der doppelten Teleskopierung des Gasbehälters war es möglich, einen größeren Vorrat an gebrauchsfähigem Gas für den Fall plötzlich eintretender Verbrauchssteigerungen, die bei großen Schwankungen in der Witterung, vor allem in den Ubergangsmonaten, durch sehr trübe und plötzlich kalte Tage, an Sonn- und Feiertagen sich bis über 5000 ebm täglich belaufen, aufzuspeichern; letztere Anlage dagegen konnte in kurzer Zeit(inner- halb einer Stunde) mit wenig Hilfskräften einen unerwarteten und vorüber— gehend größeren Bedarf an Gas decken. Mit dieser Hilfsgasanlage hing die Errichtung eines neuen Dampfkesselhauses im Jahre 1908 zusammen. Die bereits schon 22 Jahre alten Kessel konnten, da ohnehin schon stark bean— sprucht, nicht auch den Dampfbedarf für die Wassergasanstalt und Wassergas- reinigung befriedigen. Die Kosten des Dampfkesselhauses waren zu 164 560 M. veranschlagt. Schließlich wurden die probeweise aufgestellten Eibleschen Maschinen zum Laden und Entladen der Retorten, da sie sich nicht bewährt hatten, durch Maschinen englischen Musters, sog. Westsche Maschinen, ersetzt. Mit dieser Erleichterung in der Bedienung der Retortenöfen wurde auch die Einrichtung einer mechanischen Kohlen- und Koksförderung erforderlich; denn die Kohlen mußten in die Lademaschine aus einer Höhe gelangen, wohin sie anders nicht gut und billig gebracht werden konnten, zudem wäre auch ohne Förderanlage mit der Lade- und Ziehmaschine allein ein rentables Arbeiten ausgeschlossen gewesen. Gleichzeitig konnte dem langgehegten Wunsche der Arbeiter(Feuer— hausarbeiter) zur Einführung der 8-Stundenschicht stattgegeben werden; denn durch die maschinelle Neuerung wurde trotz des dreifachen Schichtwechsels der Aufwand für Arbeitslöhne bedeutend herabgemindert, da man eine geringere Zahl von Arbeitern zum Betrieb der Ofen brauchte. Der vollständige Ausbau dieses Werkes ist noch keineswegs abgeschlossen, es sind aber für späterhin noch bedeutende Erweiterungen, die in einigen Jahren erfolgen sollen, vorgesehen. Nach dem nächsten Ausbau der Fabrikationsein- richtungen des östlichen Gaswerkes soll in diesem das gesamte benötigte Gas erzeugt werden und der Betrieb des westlichen eingehen. Um die Versorgung des ganzen Stadtgebietes aus dem Werk II zu ermöglichen, wurde bereits im Jahre 1909 ein Druckrohrstrang in einer lichten Weite von 400 mm von diesem nach dem westlichen neu gelegt. Durch diesen wird das in dem östlichen Gas— werk erzeugte, aber für den westlichen Versorgungsbezirk bestimmte Gas unter erhöhtem Druck, der in einer Kompressoranlage bewirkt wird, nach den Gas- behältern des Werkes J übergeführt, worauf es dann hier durch eine Druck- reglereinrichtung auf den normalen Gebrauchsdruck von 5060 mm Wasser- säulenhöhe gebracht und in das Rohrnetz des westlichen Versorgungsgebietes eingeleitet wird. Dadurch wurden sowohl die Gasabgabe, als auch die Druck- verhältnisse im ganzen Stadtgebiet wesentlich verbessert. Als bemerkenswerter Bestandteil des Gaswerkes ist die im Jahre 1909/10 erstellte Gasfernversorgungsanlage nach Rintheim und Hagsfeld zu erwähnen, durch die das im neuen Gaswerk erzeugte Gas über 3 km unter hohem, d. h. größerem Druck, als ihn das Gas im eigentlichen Verbrauchsgebiet besitat, fort- geleitet wird. Zu diesem Zweck wird das Gas im Gaswerk II durch eine Kompres- Soranlage auf erhöhten Druck gebracht, durch je eine in beiden Orten aufgestellte Druckreglervorrichtung auf den gewöhnlichen Verbrauchsdruck eingeschaltet und sodann den Konsumenten dieser Orte zugeführt. Die Gröbßenverhältnisse 1 Rintheim, im Nordosten der Stadt gelegen, wurde am 1. Januar 1907 eingemeindet. Wieeee * — 4 1 2 des Kompressors und des Druckrohrstranges sind derart bemessen, daß weiter nördlich gelegene Ortschaften in diese Gasfernversorgung mit eingeschlossen werden können. Die anderen eingemeindeten, im Süden gelegenen Vororte, Rüppurr und Beiertheim(seit 1. Januar 190/), und Grünwinkel, im Westen der Stadt(seit 1. Januar 1909), wurden direkt an das Stadtrohrnetz angeschlossen. Zur- zeit werden von der Stadtgemeinde Verhandlungen mit einer Reihe von Gemeinden, der sog. Hardtgemeinden gepflogen, zwecks deren Gasversorgung. Die Ausführung solcher Gasfernversorgungen gibt der Stadtgemeinde die Mög- lichkeit, das Absatzgebiet ihrer Gasanstalten auszudehnen und die Wirtschaft- lichkeit ihrer Betriebe zu steigern. b) Gaspreis und Installation Lu der Zeit, als die Straßen der Stadt noch mit Ol beleuchtet waren, dienten als Mittel zur Deckung des Aufwandes die Häusersteuerkapitalien. Die Beleuch- tungskosten wurden als sog.„Soziallasten“ betrachtet, zu denen die Besitzer von Häusern und Grundstücken ohne Unterschied im ganzen Stadtbezirk heran- gezogen waren. Dabei blieb es vollkommen gleichgültig, ob dieselben Staats- Gemeinde- oder Privateigentum, ob sie bewohnt oder unbewohnt waren und im Beleuchtungsrayon lagen oder nicht. Diese Umlage betrug im Jahre 1835 im Stadtbezirk 7 kr. von 100 fl. Steuerkapital, dagegen in Klein-Karlsruhe 4 kr., weil hier die ärmere Bevölkerung der Stadt ansàssig war. Die Hauseigen- tümer waren berechtigt, von ihren Mietern ein sog.„Laternengeld“ von 3/ kr., in Klein-Karlsruhe jedoch nur ½ kr. von jedem Gulden Mietzins zu erheben. Die Einführung dieser Beleuchtungssteuer geht bis ins erste Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts zurück, erfolgte daher langst vor Inkrafttreten der Gemeindeordnung und bestand bis zum Jahre 1869, dem Jahre der Inbetrieb- nahme des Gaswerkes durch die Stadtverwaltung, in der Hauptsache unver- ändert fort. Der Einzug der Beleuchtungsgelder und die Aufstellung des Umlage- registers war Sache des Großh. Polizeiamtes, wofür die Stadtgemeinde eine jährliche Vergütung von 300 fl. leistete. In dem Vertrag zwischen der Stadtgemeinde und der Firma Barlow and Manby war für die 500 öffentlichen Gasflammen, deren jede bei einem stünd- lichen Gasverbrauch von 4½ engl. Kubikfuß im ganzen Jahre 1200 Stunden brannte, die Pauschalsumme von je 20 fl. festgesetzt worden. Sobald der jähr- liche Gesamtgasverbrauch der Privaten 2 000 o00 engl. Kubikfuß erreicht hatte und ebenso bei jeden weiteren 2 000 000 Kubikfuß, minderte sich der Preis für jede öffentliche Flamme jeweils um ¼e fl. Die Gesellschaft Spreng& Puri- celli erhob für die öffentliche Beleuchtung 17,8 Pf. pro ebm. Bei der Gasgabe an Pri va t abonnenten war die Firma berechtigt, für 100 engl. Kubikfuß den Betrag von 5 fl. 35(also 1 ebm zu 38 Pf.) zu fordern. Zur Zeit der Ubernahme durch die Stadt betrug der Verkaufspreis des Gases noch 4 fl. 50 kr. pro 100 engl. Kubikfuß, also 30 Pf. für den Kubikmeter. Der Gasmesser konnte vom Unternehmer geliefert oder zu 15 des Preises einschliehlich der nötigenfalls vorkommenden Reparaturen pro Jahr Vermietet werden. 32 Die Rohrzuführungen zu den Wohnungen der Konsumenten mußten von dem Gaswerk unentgeltlich bis an die Eigentumsgrenze erstellt werden. Dabei wurden den Unternehmern zur Ausführung der Arbeiten gegenüber öffentlichem und privatem Eigentum dieselben Rechte wie die der Gemeinde zugestanden; sie hatten aber auch in allen denjenigen Fällen, wo die Gemeinde Schaden- ersatz zu leisten hatte, naturgemäß für solchen aufzukommen. Als nun die Gasanstalt in den kommunalen Betrieb überging, so kamen für die Stadtgemeinde bei der Preisfestsetzung neben der fiskalischen Ausnützung des Werkes auch soziale Momente in Betracht. Durch die Einführung eines niederen Preises sollte dem Gas eine weitere Verbreitung vor allem bei der weniger bemittelten Bevölkerung verschafft werden. Die zweckmäßige Ver— bindung beider Rücksichten, welche als das Ideal einer Kommunalpolitik ange- sprochen werden kann, schlug dem Werke während seines Bestehens unter kom- munaler Verwaltung dadurch zum Vorteil aus, daß durch die Mahnahme einer namhaften Preisermähßigung auch die Gesamtabgabe enorm stieg. Gleich vom Tage der Ubernahme an war der Preis um 40 herabgesetzt und zu dem Einheitspreis von 18 Pf. pro Kubikmeter berechnet worden. Dazu wurde die Gasmessermiete aufgehoben und die Herstellung der Gaszuführungen unentgeltlich durch die Verwaltung besorgt. Dieser Preis blieb mit einer Aus— nahme im Jahre 1873//4, wo eine Erhöhung desselben wegen der überaus gesteigerten Kohlenpreise stattfand, bis 1885 unverändert bestehen. Seit dem I. Juli 1885 wurde für den Konsum der Gasmotoren ein Sonderpreis von 12 Pf. pro Kubikmeter eingeräumt und vom 1. Januar 1889 an derselbe auch auf das nicht zur Beleuchtung verwendete(Koch-, Heiz-) Gas ausgedehnt. Der Preis für Leuchtgas blieb aber bestehen(18 Pf. pro Kubikmeter). Dagegen minderte er sich bei Verbrauch eines bestimmten Gasquantums, und zwar bei einem Jahreskonsum von 25 000 cbm u. m. auf 17 Pfg. für 1 cbm 35 000* 188 100 0 14,0 200 0» 13,0 250000 20 Die Herabsetzung des Gaspreises zu Kraft-, Koch- und Heizungszwecken auf zwei Drittel der Leuchtgasnormierung, dann aber auch die kostenlose In- stallation und mietfreie Abgabe eines zweiten Gasmessers zu dieser Verwendung waren Hauptmittel, um diese Gebrauchsarten des Gases in erhöhtem Maße einzuführen und einen größeren Konsum während der Tagesstunden und in den Sommermonaten zu erreichen. Eine derartige Förderung der Tages- und Sommerabgabe war notwendig, damit sich der Betrieb wirtschaftlicher gestal- tete. Während Leuchtgas der Hauptsache nach in den Abendstunden und in den Wintermonaten verbraucht wird, demnach sowohl hinsichtlich der Stundens, als auch der Jahresabgabe eine einseitige und unregelmähige Beanspruchung der Einrichtungen des Gaswerkes bedingt, schuf der gesteigerte Heizgasver- brauch hier einen Ausgleich. Bei der Ermäßigung des Koch- und Heizgases war ferner die Erwägung ausschlaggebend, daß nur durch besonders anspornende Mittel gegen Vorurteile und die alten Gewohnheiten beim Kochen wirksam angekämpft werden kann, daß aber auch für das zu solcher Verwendung abzugebende Gas die Unkosten i 33 für das Rohrnetz und einen Teil der Fabrikeinrichtung sowie der allgemeinen Verwaltung nicht in Rechnung zu stellen sind, weil sie auch ohne Hinzutreten des Heizgases voll vom Leuchtgas getragen werden mühten. Außer den vorerwähnten Momenten war der Konsum wesentlich gefördert durch die leihweise Abgabe von Beleuchtungsgegenständen und Kochapparaten1 und wirksam unterstützt worden durch die Veranstaltungen von größeren Aus- stellungen von Motoren und Apparaten, sowie durch die Errichtung einer ständigen Ausstellung mit einem Verkaufsladen. Die Stadtverwaltung selbst war durch Verwendung von Gasmaschinen von zusammen 100 PS für den Betrieb der Pumpmaschinen im Wasserwerk sowie von Gasmotoren mit zusammen 43 PS in der Kühlanlage des Schlacht- und Vichhofes mit ihrem Beispiel vorangegangen. Größere Geschäftsbetriebe folgten ihr, indem ihre Dampfmaschinen, deren Ersatz infolge der belästigenden und unvermeidlichen Rauchentwicklung ihrer Feuerungen schon in hygienischer Hinsicht wünschens- wert erschien, Gasmotoren Platz machten. Auch die Verwendung des Gases zur Heizung von Schulen, Krankensälen des städtischen Krankenhauses, Speisesälen der Volksküchen hatten dem Gas als Heizmittel weiteren Eingang verschafft. Schließlich wurden nennenswerte Erfolge durch die Einführung von Münz- gasmessern(auch Gasautomaten genannt) im Jahre 1898 erzielt. Dieselben wurden für Koch- und Beleuchtungszwecke hergestellt und deren Leitung und Einrichtung vom Gaswerk kostenfrei geliefert. Die Aufstellung von Münzgas- messern war jedoch beschränkt und konnte nur in Wohnungen mit einem NMiet- wert bis zu 600 M. jährlich und in Wohnungen mit Verkaufsladen bis zu einem jährlichen Gesamtmietwert von 900 M. auf Wunsch des Gasabnehmers geschehen. Die Einrichtung des Münzgasmessers ist so gestaltet, daß der Durchgang des Gases erst nach Einwurf eines oder mehrerer 10 Pf.-Stücke erfolgt. Während sonst Leuchtgas 18 Pf. für 1 Kubikmeter und Koch- und Motorengas 12 Pf. pro Kubikmeter kosteten, wurde der Gaspreis bei Automaten- benützung auf 15 Pf. pro Kubikmeter festgesetzt, gleichgültig, ob das Gas zur Beleuchtung oder zu anderen Zwecken verwendet wird. Durch all diese Mittel erreichte man tatsächlich den vorerwähnten Aus- gleich, nämlich eine dem Leuchtgasverbrauch entsprechende Steigerung des Heiz- bzw. Kochgaskonsums, so daß der Leucht- sowie Heiz- und Motoren- gasverbrauch im Jahre 1905 ungefähr dieselbe Höhe erreichten. Es betrug 1896 1905 der Leuchtgasverbrauch 69,37% 49,21%] der Gesamt- 7 der Heia- und Motorengasverbrauch 30,63% 50,79%. ſ Sasabgabe Nachdem sich allenthalben das Koch-, Heiz- und Leuchtgas eingeführt und in allen Ständen und Schichten der Bevölkerung eingebürgert hatte, erachtete es nun der Stadtrat im Jahre 1906 für angezeigt, der Einführung eines Einheitspreises für alle drei Verbrauchsarten näherzutreten. Vor- her hätte man wohl nicht an die Einführung einer einheitlichen Berechnung des gesamten Gaskonsumes herantreten können, da der Einnahmeausfall infolge der Ermähßigung des Leuchtgaspreises im Verhältnis zur Mehreinnahme aus dem erhöhten Heizgaspreis zu groß gewesen wäre; auch wäre ein schädlicher Rück- Der jeweils nach Umfluß von 2 Kalendermonaten zur Erhebung kommende Mietzins beträgt für jede Lampe und jeden Kochapparat 10 Pfg. pro Kalendermonat und ist minde- stens für 12 Monate zu zahlen. A. Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe 34 schlag in der Ausbreitung des Koch- und Heizgases zu befürchten gewesen, sofern eine vorzeitige Preiserhöhung für dasselbe stattgefunden hätte. Endlich mußte man auf das im Jahr 1901 eröffnete städtische Elektrizitätswerk Rück- sicht nehmen, da im Falle zu früher Ermäßigung des Leuchtgaspreises eine erhebliche Verminderung des Zuganges an Stromabonnenten eingetreten wäre. Während des fünfjährigen Betriebes des Elektrizitätswerkes hatte jedoch der Stromkonsum eine solche Ausdehnung und Vermehrung erfahren, daß nunmeht eine Schädigung der Stromabgabe infolge Ermähigung des Leuchtgaspreises nicht mehr zu befürchten war. Mit Wirkung vom 1. Januar 9057 wurde alsdann der Preis für den Kubikmeter Gas auf 14 Pf. bestimmt, so daß der Kubikmeter Leuchtgas von 18 auf 14 Pf. herab- und der Kubikmeter Heizgas-Kochgas von 12 auf 14 Pf. hinaufgesetzt wurde. Dagegen blieb der Preis für Gas, das führen, welche dasselbe noch entbehrten, anderseits auch in Wohnungen, die sich schon des Gases bedienten, eine beträchtliche Steigerung ihres Konsums zu erzielen. Der innere Grund zur Einführung eines Einheitspreises lag darin, daß die elektrische Beleuchtung nicht nur in den Verkaufsgeschäften zu Reklame- zwecken immer mehr Verwendung fand, sondern auch ein notwendiger Bestand- teil der zu höheren Preisen vermieteten Wohnungen geworden war, bei welchen mehr der Luxus als die Gkonomie der Beleuchtung eine Rolle spielt. Zudem hatten sich durch den infolge neuer Lampenkonstruktionen erreichten wesent- lich geringeren Strombedarf die Preisunterschiede zwischen Gas- und Klektri- zität für Beleuchtungszwecke erheblich vermindert. Es galt also die Höhe des Leuchtgaspreises tunlichst herabzusetzen, um einerseits dadurch das Gas in weiteren Tausenden von Haushaltungen der arbeitenden Bevölkerung einzu- führen, welche dasselbe noch entbehren, anderseits auch in Wohnungen, die sich schon des Gases bedienten, eine beträchtliche Stèeigerung ihres Konsums zu erzielen. Die früheren Bestimmungen machten entsprechend dem verschiedenen Preis für Leucht- und Kochgas doppelte Rohrleitungen und die Aufstellung von zwei Gasmessern erforderlich, wodurch insbesondere der Bezug zu Heiz- und Kochzwecken wesentlich eingeschränkt worden war. Da die Heiz- bzw. Koch- gasleitung in der Regel nur in der Küche gelegt war, so konnte seither der Abonnent in einem anderen Teil seiner Wohnung einen Gasheizofen, Badeofen oder einen Bügelapparat nur anbringen, wenn er entweder durch diese Wohn- räume eine zweite Leitung erstellen ließ, wodurch eine namhafte einmalige Aus- gabe für den Hauseigentümer verursacht wurde, oder den für Heizzwecke um 50 erhöhten Leuchtgaspréeis bezahlte. Sodann mußte auf den Wegfall einer Menge von Störungen und Unannehmlichkeiten gerechnet werden, die bei den hintereinander geschalteten Gasmessern ständig aufzutreten pflegten. Es war daher erklärlich, daß im Jahre 1905 nicht weniger als 5995 Verbraucher nur von einer der beiden Verwendungsarten des Gases Gebrauch machten. Durch die Verbilligung der Hausleitungen und Einführung eines Einheitspreises hoffte man, den Abonnenten in der Verwendung des Gases vollständige Bewegungs- freiheit durch die Möglichkeit zu verschaffen, Gas für alle Zwecke an allen Stellen ohne Umstände und Weiterungen entnehmen zu können. Schlieglich gab zur Einführung des Einheitspreises die am 1. Januar 1907 zu vollziehende Eingemeindung der Orte Beiertheim, Rüppurr und Rintheim Veranlassung. Wenn nämlich für deren Bewohner und die Stadt als Unter- 35 nehmerin die Einrichtung des Gases rentieren sollte, so mußten die Hausinstalla- tionskosten und die Betriebskosten möglichst gering sein. Auch hierin mußten die erwähnten Vorteile des Einheitspreises günstig wirken. Zudem stand die Stadt ohnedies vor einer Vergrößerung ihrer Betriebsanlage, Wo eine vermehrte Gasabgabe die rationelle Ausnützung und Rentabilität der vergröherten Anlage nur günstig zu beeinfſussen vermochte. Die Wirkung des einheitlichen Gaspreises war in der Tat sowohl für die Konsumenten als für die Verwaltung befriedigend. Denn bereits nach einem Jahre konnte eine Steigerung der Gasabgabe verzeichnet werden. Während der Verbrauch im Jahre 1906 sich um 6,4 vermehrt hatte, stieg derselbe im Jahre 1907 um 7,5 Y. Die Leuchtgasverbilligung hatte auf die Ent- wieklung der Abgabe von elektrischem Strom während des Jahres 1907 keinen schädlichen Einfluß ausgeübt. Im Gegenteil, die Stromabgabe nahm sogar von 15,6 auf 16,7 zu. Die Ursache dieser Steigerung ist vornehmlich darin zu suchen, daß eine Anzahl Leuchtgaskonsumenten zur elektrischen Beleuchtung übergegangen waren. Es kann somit angenommen werden, daß die Zunahme der Gasabgabe auf vermehrten Kochgasverbrauch trotz dessen Preiserhöhung zurückzuführen ist. Ferner wurde eine nennenswerte Vereinfachung und Ver- billigung in der Verwaltung durch die einheitliche Preisnormierung des Gases herbeigeführt. 709/ Gasmesser, die früher zur Aufnahme des Koch- und Heiz- gasverbrauches dienten, standen für anderweitige Verwendung zur Verfügung. Die gleiche Anzahl war monatlich weniger mit Wasser aufzufüllen, zweimonat- lich weniger aufzunehmen und zu verrechnen. Infolgedessen wurde das Ge- schäft der Aufnahme, der Verrechnung und des Einzuges erheblich erleichtert. Nicht nur die Reparaturkosten für die in geringerer Anzahl aufgestellten Gas- messer und die Kosten für die Aufstellung neuer wurden entsprechend reduziert, sondern auch der Aufwand für Gasmesserbeschaffungen verringerte sich be- trächtlich, indem die überflüssig werdenden Gasmesser allmählich abgenommen wurden und an die Stelle von Neuanschaffungen traten. So wurde erreicht, dab der Aufwand für neue Gasmesser, der in früheren Jahren einen erheblichen Teil der jährlichen Uberschüsse aus dem Gaswerksbetrieb(bis zu 80 O00 M.) verschlang, sich im Jahre 190)7 einschließlich deren durchschnittlichen Repa- ratur- und Unterhaltungskosten um 70 599 M. verringerte. Die Einführung des einheitlichen Gaspreises entspricht den Anforderungen unserer heutigen fortgeschrittenen Verhältnisse, die eine Vereinheitlichung der Preisbildung eben ermöglichen; denn das Leuchtgas, das durch diese Verein- fachung bedeutend verbilligt wurde, ist heutzutage ja kein Luxusartikel mehr, sondern wird auch für die ärmeren Schichten der Bevölkerung immer mehr à⁊au einem wirklichen Bedürfnis. Im Zusammenhang mit der Preisgestaltung wurde auch die seitherige Gas- bezugsordnung einer Revision unterzogen. Einmal fand eine angemessene Dif- ferenzierung des Gaseinheitspreises für die Großkonsumenten je nach der Art und Gröhße ihres Verbrauches statt. Nach§ 15 der Gasbez. Ordnung sind nun für die Bemessung der Rabatte folgende Normen festgesetzt worden: I. für Gas zu Beleuchtungszwecken mindert sich bei einem Jahresverbrauch von 200 o00 ebm und mehr der Preis auf 13 Pf./ ebm, 250 O00 bm und mehr der Preis auf 12 Pf./ ebm. für Gas zu Koch- und Heizzwecken bei einem Jahresverbrauch von 20 o00 und mehr auf 12 Pf./ obm. Dazu kommt die Bestimmung, daß dem Großkonsumenten, der für seinen Jahresverbrauch einen höheren Gesamtgeldbetrag zu zahlen hat, als im Falle eines 200 O000 ebm erreichenden Verbrauches, der zu zahlende Betrag um die Differenz zwischen dem Mindestsatz und seinem Verbrauch gutgeschrieben wird. Die Rabattsätze zeigen evident, daß die untersten Konsumrabattsätze beider Verbrauchsarten sehr weit auseinanderliegen und für das Leuchtgas höher gegriffen sind als für das Koch- und Heizgas. Diese Maßnahme hat zu- nächst ihren Grund in dem Bestreben der Verwaltung, die Gasabgabe während der Tagesstunden, in denen das Werk weniger als des abends belastet ist, durch Rabatte zu begünstigen. Großkonsumenten von Leuchtgas sollte aber außerdem im Vergleich zum Strompreis deshalb kein zu hoher Rabatt gewährt werden, um dadurch eine Schädigung des städtischen Elektrizitätswerkes zu vermeiden. Tatsächlich hat auch nicht ein Leuchtgasabnehmer nur annähernd das Minimal- quantum das zur Rabattgewährung vorgeschrieben ist, erreicht. Uberhaupt wer- den nur 3 Grobkonsumenten des Koch- und Heizgases, wie aus folgender Dar- stellung hervorgeht, Preisermäbigungen ⁊zuteil. Heizgasverbrauch der Großkonsumenten im Jahre 1908 Verbrauch in Betrag in M. Rabatt bei Art des Großbetriebes berechnet Berechnung ebm ⁊zu 14 Pf.i ebm 2u 12 Pf. 1 Metallfabriink 3 064 1 Färberei und Wäscherei 0 5 828 Buchdruckerei 291 18 Wenn Dr. Lindemann in seinem Buche über„Wirtschaftspflege in der deut- schen Städteverwaltung“ die Gewährung ermäßbigter Ausnahmepreise für Groß- konsumenten eine Tarifpolitik nennt, welche„den Großbetrieb gegenüber dem Kleinbetrieb in einer Weise béevorzugt, die mit der Mittelstandspolitik der bür- gerlichen Parteien in starkem Widerspruche steht“, so darf anderseits nicht übersehen werden, daß es eben im eigensten Interesse eines städtischen Werkes und der Steuerzahler gelegen ist, die Großkonsumenten von der Errichtung eigener Licht- und Kraftanlagen durch Preisvergünstigungen abzuhalten. Ins- besondere durch Ansetzung hoher Minimalquanten, mit deren Verbrauch die Rabattgewährung beginnt, ist es nur wirklichen Großlonsumenten möglich, von der Vergünstigung Gebrauch zu machen. Diese wenigen Großabnehmer, die hierbei in Frage kommen, sind auch tatsächlich in der Lage, in eigener Regie billigere Kraftquellen für ihre Betriebe sich zu verschaffen. Des weiteren verdient hier die„Gasmessermiete“ Erwähnung, zu- mal in den meisten Städten von den Gasabonnenten eine solche obligatorisch ge- fordert wird. In Karlsruhe ist eine Gasmessermiete nur für den Fall üblich, daß der Gasabnehmer einen jährlichen Mindestverbrauch an Gas entsprechend der Flammenzahl seines Gasmessers nicht erreicht hat. Sie besteht in der Aufzahlung des an dem Mindestquantum fehlenden Betrages, dessen Höhe je- doch die in Spalte 3 der folgenden Tabelle angegebenen Werte nicht üher— steigen darf: 37 Gasmesseérart Erforderlicher Maximalaufzah- Mindestverbrauch lung(Miete) in M. in NM. bis... Flammen 5 20 10 30 20 45 30 55 40 80 50 80 80 80 100 u. m. Eine Münzgasmessermiete tritt nur dann ein, wenn der in obiger Skala an- gegebene Minimalkonsum für einen 5flammigen Gasmesser nicht erreicht wird. Auch wurde die Aufstellung eines solchen nicht mehr wie früher an die Be- dingung einer niederen Wohnungsmiete des Abonnenten geknüpft, sondern an die Forderung, daß kein größherer Gasmesser als für 5 Flammen erforderlich ist. Ferner erfuhr die soziale Einrichtung des Leihgeschäftes für Münz- gasabonnenten eine Erweiterung, indem sie die Gegenstände leihweise und o hne Mietberechnung erhalten können, während sonst der mit dem Gaskon- sum zu zahlende Mietzins für jede Lampe und jeden Kochapparat 10 Pf. für den Kalendermonat beträgt und mindestens 12 Monate hindurch zu entrichten ist. Die Zahl der Gegenstände, die an Abnehmer mietweise abgegeben werden, ist beschränkt und beträgt bei Kochapparaten(mit 2 oder 3 Brennern) je 1 Stück bei Beleuchtungsgegenständen bis zu 3 Stück. Die Mietgegenstände werden durch das Installationspersonal des Gaswerkes nicht nur unentgeltlich angebracht und entfernt, sondern auch unterhalten, so- weit es sich um unverschuldete Ausbesserungen handelt. Die Verwaltung ver- kauft aber auch auf Verlangen an ihre Gasabonnenten die vermieteten Gegen- stände zu dem Werte, welchen dieselben zur Zeit des Verkaufes haben. Ohne besondere Draufzahlung gehen die Apparate in das Eigentum der Abonnenten über, wenn die jeweils auf Schluß des Kalenderjahres vorgenommene Feststel- lung ergibt, daß die bezahlten Mietbeträge den Wert der Apparate decken oder überschritten haben, und zwar wird den Mietern von Gasapparaten pro Jahr von der Miete 1 M. auf den Wert der Apparate in Anrechnung gebracht. Als solcher wird angenommen: I. für einen 2flammigen Kochapparat 12 M. 2. für einen zflammigen Kochapparat 16 M. 3. für eine Lyra samt Garniturteilen WN 4. für einen Wandarm samt Garniturteilen 4 M. Die Bestimmung hinsichtlich des Eigentumsüberganges findet nur auf Abol nenten Anwendung, die Gas nicht durch Münzgasmesser beziehen. Jene Appa- rate bleiben stets Eigentum des Gaswerkes. 38.— Wiederholt wurde aus den Kreisen der Installateure, Klempner und andere Gewerbetreibende im Stadtverordnetenkollegium die Ansicht ausgesprochen, daß die Ausführung von Installationsarbeiten und vor allem der Betrieb des Ausleihgeschäftes seitens der städtischen Verwaltung den Angehörigen der genannten Berufszweige gesichert werden müßte. Der Stadtrat im Verein mit der Verwaltung hielt es jedoch für durchaus unerlählich, zur Erschließung des Absatzgebietes und Hebung des Konsumes selbst in möglichst direkte Beziehung zum Publikum Zzu treten. Tatsächlich kann bei den Verhältnissen, wie sie in der Bevölkerungszusammensetzung von Karlsruhe zutage treten, an ein Aufgeben dieser Tätigkeit der Verwaltung nicht gedacht werden, ohne einen schädlichen Einfſuß auf die Verbreitung des Gases und die Verbrauchsziffern der Werke auszuüben. Schließlich sei noch auf die Grundsätze der Preisfestsetzung hingewiesen, welche kürzlich für die Ferngasversorgung der Gemeinde Hagsfeld maßggebend waren. Sie beruhen auf anderer Basis. Durch Vertrag vom 18. Juni 1909 garantierte die Gemeinde Hagsfeld der Stadtverwaltung einen jährlichen Min- destgaskonsum von 57 000 ebm auf die Dauer von 30 Jahren und verpflichtete sich, für jeden hieran fehlenden Kubikmeter auf Jahresschluß 9 Pf. an die Gaswerkskasse zu entrichten. Im übrigen wurde ein Einheitspreis von 16 Pf. pro ebm vereinbart, mit der Ausnahme des Automaten- und Motorengases, für deren Konsum pro ebm 17 bezw. 14 Pf. festgesetzt wurde. Diese Erhöhung des Gaspreises gegenüber demj enigen für die Stadtbewohner ist um so mehr berech- tigt, als Kosten für die Erweiterung des Rohrnetzes und der damit verbundene Betriebsaufwand getilgt werden mußten. Die Gemeinde Hagsfeld übernahm auf Grund dieses Vertrages die Verpflichtung, für alle der Stadt Karlsruhe gegen die einzelnen Gasabnehmer zustehenden Ansprüche als Selbstschuldnerin unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage aufzukommen. Auber dem Privatbedarf verpflichtete sich die Stadt, auch die öffentliche Beleuchtung des Ortes samt Reinigung und Instandhaltung der Laternen auf dessen Rechnung zu besorgen. Der Preis der öffentlichen Beleuchtung beträgt 14 Pf. pro ebm Gas, wobei der Verbrauch nach Brennstunden(jede Laterne und Brennstunde zu 135 Liter bei Glühlichtbeleuchtung) geschätzt wird. c) Das öffentliche Beleuchtungswesen und dessen Materialaufwand Das Stadtgebiet ist zum Zwecke einer geordneten Straßenbeleuchtung in zwei Beleuchtungsbezirke eingeteilt; in jedem führt ein Beleuchtungsmeister die örtliche Aufsicht. Die Beleuchtungsbezirke enthielten im Jahre 1909 bei insgesamt 2705 La- ternen 60 Kurse. Innerhalb der Beleuchtungsdienerkurse, von denen jeder rund 40—0 umfaßt, sind die Laternen durch arabische Zahlen numeriert und zur Bezeichnung der Kurse mit römischen Ziffern versehen. Folgende Tabelle mag die Entwicklung des öffentlichen Beleuchtungswesens in den letzten 60 Jahren zeigen: 39 Anzahl der Brennstunden Jahrgang auf öffentl. Laternen jährl. Brennstd. 1 Laterne 1849 624 715 949 1147 1859 623 808 016 1 297 1869 736 1297 589 1763 1879 00¹ 1974 731 1889 328 3952 269 1900 054 6 648 660 1909 7⁰⁵ 8 541351 Außer der örtlichen Aufsicht, welche die Beleuchtungsmeister und ihre Stellvertreter beim Anzünde- und Löschgeschäft, beim Reinigen und Instand- halten der Laternen ausüben, haben sie das Personal über die sorgfältige Be- handlung der auf den öffentlichen Laternen seit 1900 fast durchweg befind- lichen Glühkörper und Zylinder zu kontrollieren. Die Anzünder versammeln sich vor Beginn ihres Dienstes auf der Beleuchtungsstube ihres Bezirkes, wWo sich auch die Beleuchtungsmeister einfinden und von deren Anwesenheit überzeugen. Beim Ausbleiben von Leuten haben die Meister für Ersatz zu sorgen. In jedem Beleuchtungsbezirk sind je 2 Installationsarbeiter beschäftigt, welche das Aufsetzen der Glühkörper und Zylinder, sowie die Unterhaltung der Laternen zu besorgen haben. Dieses Personal trägt die Zahl der von ihm täg- lich aufgesetzten Strümpfe und Zylinder in ein Formular ein, welches ihnen von den Beleuchtungsmeistern täglich ausgehändigt wird. Die ausgefüllten For- mulare werden monatsweise zu sogen. Monatsheften zusammengebunden und dienen als Unterlage für die von der technischen Abteilung des Gaswerkes zu bewirkenden Einträge in die den beiden Bezirken entsprechenden Nachweisungs- hefte. In diesen letzteren sind die tatsächlichen monatlichen Verbrauchsziffern von Glühkörpern und Zylindern der einzelnen Kurse, nach Abend- und Nacht- Laternen getrennt, enthalten. Nach Abschluß des Rechnungsjahres wird an der Hand der beiden Nachweisungshefte für jeden Beleuchtungsbezirk eine übersichtliche Jahreszusammenstellung des Verbrauches an Glühkörpern und Zylindern gefertigt, aus welcher der Aufwand für jeden Kurs und Bezirk er- sichtlich und ein etwaiger außergewöhnlicher Materialverbrauch erkennbar ist. Durch Vergleich dieser Tabellen mit denen der Vorjahre ergibt sich sodann ein Mehr- oder Minderverbrauch in den einzelnen Kursen und im gesamten Stadt- gebiet. Es geben füglich die Jahreszusammenstellungen der Verwaltung ein wertvolles statistisches Material an die Hand, welches in gedrängter Form klar, übersichtlich und einfach über ein rationelles Geschäftsgebaren dieses wich- tigen Verwaltungszweiges Aufschluß gibt. Die Beleuchtungsmeister empfangen das für die öffentliche Beleuchtung notwendige Material auf Grund von Materialempfangsbüchern durch das Maga- zin. Die während eines Monats erhaltenen Materialien, wie Brenner, Zylinder, Glühkörper und Laternenglas, werden von den Meistern in die Monatsrapporte eingetragen. Die Vergleichung derselben mit den Materialempfangsbüchern liefert die Kontrolle über den Materialvorrat; den Materialempfang abzüglich des Verbrauches ergibt den jeweiligen Bestand der Gegenstände, welche am I. eines Monats auf den Beleuchtungsstuben vorhanden sein müssen. Um Ver— —— 40—. äußerungen hintanzuhalten, werden neuerdings Brenner, Glühkörper und Zylin- der mit der Aufschrift„Stadt Karlsruhe“ versehen. Aus nachfolgender Darstellung ist der Umfang des öffentlichen Beleuch- tungswesens und dessen Materialaufwand in den letzten 5 Jahren zu ersehen. Brennstunden Brennstunden Jährlicher Ver- einer auf brauch pro Flamme Zahl Flammenzahl der der La- Abend- Nacht- eeee ternen Glüh⸗ Zy- Laternen Laterne körper linder körper linder Jahr 1905 2 847[1738 396,8 78.37382 1906 792 1755 47 6 10,57 1907 793 I 858 1778 0 9,0 3.53 2534 1908 902 1 800 1781 33.0 9,562,59 1904 5[845 f1 70⁰02 545 43 419,6 20, 3·06 Nachdem im Jahre 1900 die Glühlichtbeleuchtung in den Straßen allgemein eingeführt worden war, lag es im Interesse der Gaswerksverwaltung, die Auf- merksamkeit der Beleuchtungsdiener auf eine sachgemäße Ausübung des An- zünde- und Löschgeschäftes zu lenken; war es doch sicher, daß durch unacht- same Behandlung sowohl beim Anzünden und Löschen als auch beim Putzen die Glühkörper und Zylinder in hohem Maße geschädigt werden konnten und da- durch naturgemäß ein Mehrverbrauch an Material herbeigeführt würde. Sie suchte demgemäß das Personal an eine schonende Behandlung und dementspre- chend an einem möglichst geringen Aufwand mitzuinteressieren, indem sie jähr- liche Prämien aussetzte und zwar denjenigen Beleuchtungsdienern, in deren Bezirk der Konsum an Material unter dem Durchschnitt geblieben war, eine Belohnung von 3 M. bei Glühstrümpfen unde5 M. bei Zylindern und wenn bei beiden ein geringer Konsum zutraf, 8 M. zuerkannte. Dabei wurde als Normal- verbrauch bei der Berechnung der Ersparnisse jeweils der Durchschnittsauf- wand der 3 letzten Jahre zugrunde gelegt. Das Resultat dieser Maßregel lieferte vor allem in den ersten Jahren der Einführung immerhin eine Ausgabeminde- rung von einigen 100 M., so im Jahre 1901 die Summe von 829 M.(1902: 191 M., 1903: 637 M., 1904: 381 M.). Das System der Prämienzahlung erwies sich jedoch nicht als gerecht, da es oft schwer hielt, diejenigen Diener herauszugreifen, welche besonderen Anteil an den gemachten Ersparnissen hatten. Einerseits ließ sich ein Wechsel in der Bedienung derselben Kurse, besonders im Löschen der Abend- und Nachtlater- nen, durch verschiedene Leute nicht vermeiden, andererseits aber zeigten manche Stralenstrecken, welche dem Wind und Sturm mehr ausgesetzt waren, größeren Verbrauch an Material als andere. Diese Gründe und dazu unliebsame Unzu- träglichkeiten bei der Verteilung der Belohnungen veranlaßten im Jahre 1904 die Verwaltung, der gesamten Beleuchtungsmannschaft entsprechend der Beschäftigungsdauer der einzelnen Leute eine Belohnung zu gewähren. Nach Mahßgabe der Dienstzeit wurde die ersparte Summe jeweils zur Hälfte an das Personal verteilt, während die andere Hälfte als tatsachliche Minderausgabe der Gaswerkskasse zugute kam. Nachdem sich die Beleuchtungsmannschaft im Laufe der Jahre ein pünktliches und sorgfältiges Arbeiten bei der Bedienung der öffentlichen Glühlichtbeleuchtung angeeignet hatte und man eine achtsamere —— 41— Behandlung der Glühkörper und Zylinder kaum erwarten konnte, wurde die Er- ziehungsmaßregel der Prämienverteilung aufgegeben. Es zeigte sich auch in dem folgenden Jahre 1908, daß infolge des Wegfalls der Prämien eine Steige- rung des Verbrauches nicht nur nicht eintrat, sondern sich eine Zunahme der Ersparnis geltend machte. Im übrigen wird die Verbrauchskontrolle über die einzelnen Beleuchtungsbezirke derart ausgeübt, daß einer Verbrauchssteigerung seitens der Verwaltung durch strenge Handhabung der Disziplin alsbald wirk- sam entgegengetreten würde. Die Bedienung der öffentlichen Beleuchtung der Vororte geschieht dureh Fernzündung mittels Druckwellen, die vom Gaswerk II aus gegeben werden. Zurzeit werden Versuche mit dieser technischen Neuerung auch innerhalb der Stadt gemacht, und es wird noch Zzu prüfen sein, ob die Einrichtung der Fern- zündung neben ihrer praktischen Seite auch in ökonomischer Beziehung empfeh- lenswert erscheint. d) Technische Betriebsergebnisse Gaserzeugung und Verbrauc h. Die städtischen Gaswerke haben, wie sich aus folgender Zusammenstellung der Ziffern der Gaserzeugung ergibt, während der 40 Jahre städtischen Betriebs aus verhältnismähßig Kleinen An- Gaserzeugung Gaserzeugung ee 8 Sung 5 84 8 Zunahme Betriebsjahr insgesamt Betriebsjahr insgesamt 5 1 8 J 8 cbm/ cbm 0/0 1868/69 1869/70 1870%/ 1 1871/72 1872/73 1890/91 5 951 880 1897/92 6 043 310 1892/93 6 612 390 1893/94 70²99 290 1894/95 7 952 140 1895/96 8 488 430 1896/07 8 775 64⁰ 1897/98 9 265 880 1898/99 9 860 060 1899/ 9οο 10 06 Oοο ο ε ν SG 2 ο αν ᷓ 2 — E ονν ο — Q◻ 0 — 2 O 0 00 — 1873/74 1874/75 — 00 8 E 2 O — S 0 ——— + ο 09 — Oο ο 1900/ͤor 10 635 610 I. VII./31. XII. 1901 6 703 780 1880/81 2 935 70⁰ 1902 11 058 860 1881/82 3 106 460 1903 II 302 830 1882/83 3 237 350 1904 11 718 840 1883/ 84 3377 240 1905 12 334 300 1884/85 3 592 630 1906 13 080 930 1885/86 3 941 630 1907 13 864 498 1886/87 4 149 065 1908 14 862 588 188/88 4619 360 1909 15 472 520 1888/89 5 010 460 1889/90 5 490 240 S οο Æ W 0 1879/80 2 2 1 42 fängen heraus einen mächtigen Aufschwung erfahren. Wenn auch nicht behaup- tet werden kann, daß die Steigerung des Gasverbrauches lediglich dem Um- stande zuzuschreiben ist, daß die Werke in städtischer Verwaltung betrieben worden sind, so darf auf der anderen Seite nicht übersehen werden, daß die Stadt durch ihre Preispolitik und ihre sonstigen Maßnahmen erreicht hat, daß das Cas allmählich Gemeingut der Bewohner geworden und der Konsum, auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, im Vergleich zu andern Städten gleicher Größe ungewöhnlich gestiegen ist. Gasverkauf in cbm Tagesabgabe Zahl der Abonnenten Auto- 8 Gas- Insgesamt! der Bevöl-.————ç— 8 kerung cbm messer maten ‚ Betriebsjahr pro Kopf höchste niederste 1869/70 1 046 380 280 100⁰ 1879/80 2 467 863 3810 U 3 670 5 65 480 2 12 460 1889/90 4 884 178 71,1 8 290 99⁵² 2 1899/190⁰ 9251 798 0 1900 14 152 456 107,5 55 370 25 480 Die große Zunahme des Gasbedarfes im Betriebsjahre 1869//0 gegenüber denen privater Geschäftsführung erklärt sich aus dem Preisabschlag des Gases von 20 Pf. auf 18 Pf pro ebm. In den Jahren 1870%7r zeigen sich deutlich die Folgen des Krieges und auch im Jahre 1873 fand eine beträchtliche Stei- gerung der Gaserzeugung nicht statt, da wegen mangelnder Einrichtung in der Fabrik mehr Gas als bisher nicht abgegeben werden konnte. Nach dem Umbau des Werkes konnte nun der rapid gewachsenen Nachfrage genügt werden, so dab ein bedeutender Aufschwung in den folgenden Jahren zu verzeichnen war. Da- gegen lassen die Jahre 1877, 1878 und 1879 deutlich die allgemeine Geschäfts- stille erkennen, die sich in jener Zeit infolge der wirtschaftlichen Depression in ganz Deutschland geltend machte. Hatte sich also in dieser Periode die Entwicklung der Gaserzeugung un- ruhig vollzogen, so erfolgte im nächsten Jahrzehnt eine mehr gleichmäßige Steigerung. Das starke Anschwellen der Konsumenten während dieser Zeit ist zunächst der fast überall im Gewerbe zur Einführung gelangten Gasmotoren, d. i. der Verwendung des Gases zu Kraftzwecken zuzuschreiben. Ein wirksames Mittel, den Unterschied zwischen der höchsten und niedersten Tagesabgabe wenigstens zu mildern, war die Ermäßigung des Preises für Mo- toren-(1885) und Koch- und Heizgas(1889), wodurch tatsächlich der Gas- konsum unter Tags gehoben wurde. In diesem Bestreben wurde die Verwaltung durch die Einführung der Gasheizung in den Karlsruher Schulen unterstützt. Abgesehen von den Vorzügen dieser Heizungsart in sanitärer Hinsicht hat sie den ökonomischen Vorteil, daß mit dem Abstellen des Ofens kein Brennmaterial- Selbstverbrauch und Verluste nicht miteingerechnet. 2 Am 1. Mai 1869 war die Zahl der Gasmesser 995 und hat sich im Laufe dies Jahrganges auf 2 551 vermehrt. 4 verbrauch mehr stattfindet, die einzelnen Zimmer stundenweise nach Belieben geheizt werden können und nahezu kein Zeit- und Arbeitsaufwand zu seiner Bedienung erforderlich ist. In erwünschter Weise hat sie dazu beigetragen, den Tageskonsum zu vermehren und dadurch vor allem während des Winters einen Ausgleich zwischen Tag- und Abendabgabe zu schaffen. Einen Rückgang in der Vermehrung der Nachfrage weist nur das Betriebsjahr 1891/92 auf, in welchem neben einigen kleinen Abnehmern auch Großkonsumenten(Grohh. Eisenbahnverwaltung, Großh. Schlob und Hoftheater) zur elektrischen Beleuch- tung übergingen. Diese im allgemeinen erfreuliche Entwicklung setzte sich auch in dem dritten Zeitabschnitte fort. Die Einführung der mitteleuropäischen Einheitszeit, durch welche die tägliche Verbrauchszeit im Vergleich zu früher um fast ½. Stunde gekürzt wurde, konnte einen energischen Einfluß auf die Gasproduktion kaum ausüben. Auch das Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Sonntags- ruhe, infolgedessen die Geschäfte in den Abendstunden der Sonn- und Feier- tage geschlossen blieben, tritt in seiner Wirkung zahlenmäßig nicht sehr hervor, weil diese Ereignisse in eine Zeit des allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwun- ges und der Zunahme der Koch-, Heiz- und Kraftgasanschlüsse fielen. Die Ursache der verhältnismäßig schwächeren Steigerung des Gasverbrauches der Jahre 1895 und folgender lag neben der wenig günstigen Geschäftslage, nament- lich der Stagnation im Baugeschäfte, vor allem in der immer mehr sich ausbrei- tenden Verwendung von Gasintensivbrennern, welche die weitestgehende Aus- nützung der Leuchtkraft des Gases ermöglichte. Es galt dies insbesondere von dem damals eingeführten Auer'schen Glühlicht. Die guten Erfolge in bezug auf Lichteffekt und ökonomischen Gasverbrauch, welche mit dem Auer'schen Glühlicht erzielt wurden, bestimmten die Verwaltung, diese Beleuchtungsart auf die öffentliche Straßenbeleuchtung auszudehnen; dadurch wurde allerdings wiederum eine Verminderung des Gasbedarfes verursacht, was in der nur 1,6igen Zunahme im Jahre 1899, dem Jahre der vollständig durchgeführten öffentlichen Glühlichtbeleuchtung, deutlich hervortrat. Im allgemeinen ist aber auch in dieser Periode ein starkes Ansteigen der Nachfrage zu bemerken, die sich jedoch für die einzelnen Jahre in stark wechselnden Werten ausdrückt. Der Ubergang der Großabnehmer zur elektrischen Energieversorgung und die Wir— kungen der zunehmenden Benützung von Auerbrennern kamen eben in konsum- verminderndem, die der stetigen Zunahme der Koch-, Heiz- und Kraftgasver- brauches in stark konsumförderndem Sinne zum Ausdruck. Die letzte Periode, welche man in der Entwicklung der Gasprodultion und konsumtion unterscheiden kann, stand unter dem Zeichen der Werbekraft der 1898 eingeführten Gasautomaten. Nachdem bedeutende Grobkonsumenten, so- wie Ladengeschäfte, Hotels, größere Restaurants und vor allem die wohlhabende Bevölkerung Zzur elektrischen Beleuchtung insbesondere nach Errichtung des städtischen Elektrizitätswerkes übergegangen, waren neue Abnehmer für Gas in diesen Kreisen kaum mehr zu gewinnen; da lag es im rein wirtschaftlichen Inter- esse der VNerwaltung, die Gasbeleuchtung und das Gaskochen, von deren Annehm- lichkeiten und Vorzüge bisher nur die wirtschaftlich gut gestellte Bevölkerungs- schicht Gebrauch machen konnte, auch den kleinen Leuten zu ermöglichen; hierbei diente die Vermietung von Apparaten von seiten des Gaswerkes und die unentgeltliche Aufstellung von Automaten als Mittel, um die Zahl der Abneh- mer zu vermehren und dadurch die Entwicklung des Gasbedarfes weiterhin günstig zu beeinfſussen. Auch der Einheitspreis, der im Jahre 1906 für Leucht- Koch- und Heizgas festgesetzt wurde, war in der bereits besprochenen Weise dazu angetan, den Konsum Zzu erhöhen. Davon wurden verwendet Betriebs- Gas- Privaten und Behörden für öffent⸗ für eigenen jalt abgabe pro Kopf Motoren- Kuto- liche Be- Verbrauch Insgesamt gas matengas leuchtung ſund Verlust cbm cbm obm cbm cbm cbm cbm 1869/70 1241 152 860 022 2538—— 186 360194 77 1879/80 2 808 120] 2 175 893 45,8—— 291 970 340 257 1889/90 5 484 780 4 056 683 59,1 160 00⁰— 827 495 600 602 1890/1900 10 018 770 8 203 783 88,0 853 615 113 4141 048 015 1909 15 454 710[13 0r6 390 98,9 675 442 1 165 202 1 136 066 Die vorstehende Darstellung der Entwicklung der Gasversorgung in Karls- ruhe während ihres städtischen Betriebes zeigt deutlich, daß sich die Verwen- dungsart und auch das Verwendungsgebiet des Gases innerhalb der Bevölke- rung stark verschoben hat. Diente das Gas noch in den 70er und 8Soer Jahren fast ausschließlich nur zur Beleuchtung, so wurde es allmählich auch zum Kochen, Heizen und Treiben der Gasmotoren benutzt. Diese letztere Art ist bereits, wie die Statistik dartut, wieder stark im Rückgang begriffen, weil an Stelle der Gasmotoren vielfach Motore mit elektrischem Antrieb getreten sind. In folgender Ubersicht sind die gewerblichen Betriebe, die sich nach dem Stand vom 1. Januar 1910 des Gases zu Kraftzwecken bedienten, Zzu- sammengestellt: Anzahl Zahl 8 Gasmesser- Art des Betriebes der der 5 8 flammen- Betriebe Motore 77 zahl Elektrische Beleuchtung 16 1340 Dreherei und Schreinerei 11 450 Druckerei und Lithograpiie 18 790 Schlosserei, Schmiede und mech. Ree hh 7 7 520 I, 380 GHi( 130 Metallgießerei und Drückereii 5 170 Eaffseröste 80 PepPieneßfeeHHHHH••V˙ 2 88 Essigfabrik Lackfabrik 90 Ubertrag Anzahl Zahl Gasmesser- Art des Betriebes der der flammen- Betriebe] Motore 38 zahl Ubertrag 89 4 138 Baäckerefffffßß 100 Drogerie und Kolonialwaren 80 EAPiEiH 1 30 60 Chirurgische Instrumentenfabrik. Mineralwasserfabrik. Mälzerei Aufzug und Ventilation Rolladenfabrik Blechnerei Bildhauerei Leiternfabrik SSGö 6 7 Im ganzen 95 118 697,5 478⁰0 Eine Umwälzung innerhalb des Verwendungsgebietes hat sich insofern vollzogen, als die wohlhabenderen Kreise der Bewohner das Gas wenigstens zu Lichtzwecken durch elektrischen Strom ersetzten, während in den Wohnungen des Mittelstandes und der Arbeiter das Petroleum durch Gas namentlich infolge der Einführung der Automatengasmesser zurückgedrängt und der Kohlenherd durch den Gaskocher zum Teil ersetzt wurde. Gasausbeute. Die Gasausbeute ist wesentlich bedingt durch die Be- schaffung der zur Vergasung gelangten Kohle, wie auch durch die Intensität der Vergasung und die Konstruktion der Vergasungsöfen. Was die Qualität der Kohlen anlangt, so weist sie bekanntlich je nach ihrem Gewinnungsort bedeutende Unterschiede auf; selbst Kohlen gleichen Ur- sprungs zeigen Verschiedenheiten hinsichtlich der die Gasausbeute am stärksten beeinfſussenden Kohlesubstanz, jedoch bleiben die Mengenverhältnisse bei der Steinkohle einer und derselben Kohlensorte praktisch ziemlich gleich. Da das Saarkohlengebiet nicht ganz 100 km von Karlsruhe entfernt liegt, so ist auch, von der Güte der Kohlen ganz abgesehen, die Saar die Hauptbezugsquelle für Gaskohlen von jeher gewesen. Bis in die 8oer Jahre hinein wurden böhmische Kohlen bis zu 7 und 8 0 als Zusatzmaterial zu den Saarkohlen wegen der höheren Leuchtkraft seines Gases benutzt. Seitdem wurden außer den Saar- kohlen solche aus dem Ruhrgebiet und England bezogen. Erstere sind zwar im Preise bedeutend billiger als Saar- und englische Kohlen, sie geben aber eine geringere Ausbeute an Gas, während die englischen Kohlen hinsichtlich ihrer Qualität den Saarkohlen ziemlich gleichwertig sind. In beiden Werken wurden im Jahre 1909 im ganzen 51 010, 70 Tonnen Kohlen zur Vergasung gebracht. Dieser Summe stand eine Gaserzeugung von 15 248 490 ebm gegenüber, so daß die durchschnittliche Gasausbeute aus einer Tonne Kohlen 298,9 cbm Gas be- trug. Es wurden vergast: Gaswerk L und II Gaswerk I Gaswerk II Insgesamt 98 Tonnen Insgesamt Tonnen 0/0 Insgesamt Tonnen Saarkohlen Ruhrkohlen Englische Kohlen Im ganzen 88,2 5• 5˙ 14 682,9 655·4 1 247,6 51 010,3 16 585,9 Die durchschnittliche Gasausbeute im Gaswerk Imit 279, 362 cbm und im Werk II mit 308,358 cbm aus einer Tonne Kohlen weist somit den nennens- werten Unterschied von 28,996 cbm auf. Er ist hervorgerufen durch die pro- zentuale Mehrverwendung von Ruhrkohlen im Gaswerk I, welche eine geringere Gasausbeute geben, und dadurch, daß die mit einfacher Rostfeuerung versehenen Oten dieses Werkes nur mit niederen Temperaturgraden betrieben werden kön- den. Die Betriebseinrichtungen des neuen Gaswerkes drängen insbesondere in Zeiten des Höchstverbrauches, wo eine hohe Retortenzahl zur Bewältigung der Ansprüche in Tätigkeit treten muß, auf vorzugsweise Verwendung von Saar- und englischen Kohlen, da bei Verwendung der letzteren 5 Retorten dasselbe leisten wie 6 bei Verwendung von Ruhrkohlen. Was den Bezug englischer Kohlen, die immerhin einen beachtenswerten Prozentsatz(6 0) aller Kohlen ausmachen, betrifft, so ist ganz abgesehen von ihrer Beschaffenheit folgendes hervorzuheben: mit der außerordentlich starken Nachfrage an Kohlen, welche durch die enorme und rasche Entwicklung des Ver- kehrswesens, des Handels und der Industrie und damit auch der Gasanstalten hervorgerufen wurde und sich noch immer in steigendem Maßze vollzieht, hat die Förderung der Kohlen nicht gleichen Schritt gehalten. Dazu kommen die wieder- holten Arbeiterausstände in den Kohlenrevieren der Saar. Bei deren Auftreten erfolgte jedesmal eine Einschränkung in der Kohlenzuteilung, indem die Berg- werksdirektion von ihrem vertragsmäßigen Rechte der Minderlieferung Ge- brauch machte. Diese Momente zwangen die Verwaltung neben kontinentalen auch Kohlen aus England zu beziehen. Da Störungen und Unterbrechungen in der Kohlenversorgung sich durch derartige Ereignisse jederzeit wiederholen und auf eine längere Periode ausdehnen können, welche alsdann den Betrag von englischen Kohlen bedingen, so schien es geboten, sich schon vor Eintritt einer Schwierigkeit mit diesen Kohlen zu versorgen, ja selbst die Betriebsapparate entsprechend vorzusehen. Auch zeigte es sich, daß diejenigen Zechen, die in günstigen Zeiten einem Werke nicht liefern, ihm bei eintretendem Mangel auch keine besondere Berücksichtigung zuteil werden lassen. 1 Infolge des doppelten Schwefelgehaltes der englischen Kohlen gegenüber der Saarkohle sind größere Reinigungseinrichtungen erforderlich. 7 Uber die Intensität der Vergasung und die Leistungen der Retortenöfen orientieren die folgenden Zusammenstellungen, deren Zahlen die Ergebnisse der beiden Werke gegenüberstellen. Zusammen Stand im Jahre 1909 Gaswerk I Gaswerk II oder durch- schnittlich Die Zahl der im Betrieb befindlichen Re- torten betrug täglich durchschnittlich 66 99— Die Höchstzahl derselben täglich 90 144 234 Die Niederstzahl derselben täglich 42 58 100 Die Gesamtsumme der Ofentage im Feuer 3794 4 479 8 273 Die Gesamtsumme geladnrn 3 696 4034 7 731 Die Gesamtsumme der Retortentage im Feuer 22 764 40 311 63 075 Die Gesamtsumme geladen 22 181 36312 38 493 Die Gesamtsumme der Retortenladungg 115 653 182 763 298 416 Im Durchschnitt wurde Gas erzeugt täglich 14 450 cbm 47 470 chm 65 370 ebm Im Durchschnitt wurde Gas erzeugt täglich iienhe 847σ 16 930„ 25 480„ Gasausbeute aus 1000 kg vergastem Material 279362% 388.358 298,930„ Mit einer Retorte während 24 Stunden im 2835135 2633228 241775 Mit einer Retorte geladen 208,891„ 292,320„ 261,689„ Das Durchschnittsgewicht einer Retorten- E 143,411 kg 188,957 kg 170, o93 kg Die durchschnittliche Ladung einer Retorte pro Tag 747560 948,018„ 847,884„ Die Ausstehdauer einer Retortee ca. 5 mal 5mal im Tag— Gewinnung und Verwertung der Nebenprodukt e. Mög- lichst hohe Gasausbeute und große Leistungsfähigkeit der Retortenöfen sind nicht allein die Faktoren, mit denen ein moderner Gasingenieur zu rechnen hat; ein ebenso wichtiges Moment, das vor allem heutzutage bei geregeltem Betrieb den wirtschaftlichen Erfolg einer Gaswerksanlage bedingt, ist eine große Aus- beute an Nebenprodukten. Diese waren noch in den 6oer Jahren eine unange- nehme Erscheinung bei der Leuchtgasfabrikation. Die Verhältnisse mit den Nebenprodukten haben sich aber von Jahrzehnt zau Jahrzehnt zu ihren Gunsten immer mehr verschoben. Diese Umwälzung wurde in erster Linie hervorge- rufen durch das fortgesetzte Streben, die an sich hohen Preise des Haupt- produktes herabzusetzen; für den etwa azu ersetzenden Ausfall mußte nun ein Aquivalent gefunden werden, wenn sich nicht die Abnehmerzahl und deren Kon- sum im selben Maße hob. Da bot sich die Möglichkeit, die Nebenprodukte, welche früher eine Quelle der Unbequemlichkeit waren, vorteilhaft zu ver— werten. ————————— Das wichtigste Nebenprodukt der Steinkohlengaserscheinung ist der bei der Destillation der Kohle entstehende feste Rückstand, der Koks. Er ist in seinen Eigenschaften wesentlich von der Qualität der verwendeten Kohlen 1, der Höhe der einwirkenden Temperatur und Beschaffenheit der Ofen abhängig. Die Koksproduktion bewegte sich, wie die Tabelle auf S. 51 dartut, zwischen rund 62 und 70 der vergasten Kohlen, ein Ergebnis, welches dem nach Dr. W. Weis ermittelten Durchschnittssatz bei sämtlichen Gasanstalten entspricht. Von großer Bedeutung für die Verwendbarkeit des Kokses ist seine Stück- größe. Man unterscheidet nach ihr Stückkoks, Nußkoks, Grieskoks, Abfall- koks oder Grus und Staub. Nach den Ergebnissen vom Jahre 1909 verteilten sich diese verschiedenen Arten auf den gesamten Koksverkauf, wie folgt: Koksverkauf in o/o der Gesamtabgabe berechnet Stück- Nuß- Gries- Abfall-Koks 61 32 3 Der Stückkoks eignet sich vor allem für industrielle Feuerungsanlagen, Glühöfen und Zentralheizungsanlagen. Bei dieser Verwendung kommt es namentlich auf die Stärke des Feuers an, welche mit der Größe der Koksstücke wächst. Für den Gebrauch zu häuslichen Feuerungen, bei denen die Regelung der Feuerstärke die Hauptrolle spielt, ist der Nußkoks am meisten gesucht. Durch die bereits erwähnten Kokszerkleinerungsmaschinen wird der groß- stückige Koks auf Korngröhße gebrochen. Die in den Gaswerken erzeugten Koksmengen werden in erschiedener Weise verwendet, und zwar: . zur Befriedigung des Eigenbedarfs der Werke und deren Verwaltung, 2. für den Lokalabsatz und 3. für den Fernabsatz. Der eigene Verbrauch dient zur Unterfeuerung der Retorten, zur Hei- zung von Dampfkesseln und Gasbehältern, ferner zur Beheizung der Geschäfts- zimmer und Dienstwohnungen und schließlich seit dem Jahre 1908 für die Her- stellung von Wassergas. Der gesamte Eigenbedarf hat sich in den letzten Jahren zwischen 25 und 30 der Gesamtkoksproduktion bewegt. Dabei liegt es naturgemäß im wirtschaftlichen Interesse, den Koksverbrauch zu eigenen Zwecken, von dem rund 75 auf die Unterfeuerung der Ofen entfällt, möglichst zu beschränken und wie auch die Wassergaserzeugung stets nur als Notbehelf in Zeiten großer Inanspruchnahme oder bei außergewöhnlichen Verhältnissen zu betrachten. Der Orts absatz von Koks findet an städtische und staatliche Anstalten, Händler und Private en gros und en detail statt. Die Kokspreise richten sich nach der jeweiligen Lage des Kohlen- und Koksmarktes und ändern sich mit der Verschiebung der Kohlenpreise oft bedeutend. Ein Beispiel liefert die Gestaltung der Kokspreise im letzten Jahr- zehnt. Nachdem in den Jahren 1899/ 1900 bei dem auftretenden Kohlenmangel die Kohlenpreise und infolgedessen auch die Kokspreise rapid in die Höhe geschossen waren, fielen beiden in den nächsten Jahren, um sich alsdann wieder zu heben. 1 Die Koksausbeute wächst mit dem Alter der Kohlen, da der Vermoderungsprozeß eine Art stille Verkokung bei der Temperatur der Erdwärme darstellt. Gasjour. 1903. Festsetzung preise pro Tonne Nußkoks Stückkoks M. M. M. 1898 20.0 20. 0 18.0 1899 23.0 21. 0 19.0 1900 30. 0 28.0 26.0 1901 20.0 23.0 21.0 1902 18.5 19.0 17.0 1903 18.1 19.0 17.0 1904 18.1 23.0 21.0 1905 18.8 23.0 21. 0 1906 19.0 24.0 22.0 1907 20.6 26. 0 24.0 1908 20.6 26.0 24.0 1909 20.6 24.5 22.5 1910 18.8 22.0 20. 0 Die Verwaltung war bestrebt, die Kokspreise gegenüber denen des Hüttenkokses möglichst nieder zu halten, um den Konsum zu steigern und den Koksgebrauch einzubürgern. Der Einkauf der Kohlen fand unter dem Gesichts- punkt einer qualitativ guten Kokserzielung statt, indem Kohlen, die neben großer Gasausbeute, noch guten und reichen Koks lieferten, der Vorzug gegeben wurde. Um einen Mahstab für die voraussichtliche Koksabgabe zu besitzen, schlieht die Gaswerksverwaltung seit mehr als 20 Jahren mit ihren Kunden während des Sommers jeweils Verträge auf ein Jahr ab, in denen sich diese durch Abonnements zum Verkauf verpflichten, beginnend mit dem 1. Sep- tember, ein bestimmtes Quantum— mindestens 300 kg— der Sorte Nuß- oder Stückkoks den Werken abzunehmen. Für den Geschäftsbetrieb ist es natürlich sehr wichtig zu wissen, ob die voraussichtliche Produktion zur Versorgung der Abnehmer ausreicht oder ob Zukäufe zur Deckung des Bedarfes in der nächst- jährigen Heizperiode notwendig werden. Eine graphische Darstellung der auf Grund der Abonnements voraus berechneten Werte von bestelltem Koks, der wahrscheinlichen Produktion und des sich hieraus ergebenden Vorrats kann alsdann den kaufmännischen Leiter der Werke jederzeit über das Verhältnis von Konsumtion und Produktion unterrichten. Die Abonnenten, welche ihre Be- stellungen bis zum 1. September des Jahres eingereicht haben, werden vor anderen dadurch berücksichtigt, daß sie Koks zu einem festen und ermäßigten Jahrespreis erhalten. Bei Bestellungen, die nach dem 30. September ein- laufen, wird jedoch der jeweilige Tagespreis berechnet. Die Abonnements—- Preise sind im Sommer des betreffenden Jahres von der Verwaltung und dem Stadtrat für die Heizperiode eines Jahres festgesetzt. Der Tagespreis ist in der Regel 20 Pf. pro Zentner höher gehalten, als der, welchen die Abonnenten zu zahlen haben, und kann im Laufe des Jahres Erhöhungen und Ermäßhigungen im Gegensatz zu den Abonnementspreisen erfahren, je nachdem die Konjunktur A. Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe 4 50 während der Periode Schwankungen unterworfen ist. Erstrebenswert ist es immerhin, auch hier tunlichst die Kokspreise stabil zu halten. Das Gaswerk behält sich bei den Koksabonnementsabschlüssen nur vor, hinsichtlich der Zu- teilung der für die einzelnen Monate bestellten Mengen während der Liefe- rungsperiode Anderungen vorzunehmen. In dieser Bestimmung ist insofern eine besondere Bevorzugung der Abonnenten zu erblicken, als in manchen Monaten aus Mangel an nötigem Vorrat Nichtabonnenten überhaupt nicht befriedigt werden können. Die Vorteile des Abonnements auf Koks werden von seiten des Publikums erkannt. Das geht aus den Ziffern des zu Tagespreisen abgesetzten Kokses und des verkauften Quantums Abonnementskokses deutlich hervor. So wurden im Jahre 1909 nur 1200 Tonnen zum Tagespreis bezogen, während ungefähr 13 000 Tonnen im Abonnement verkauft wurden. Einer Bevorzugung der Händler und Grohßkonsumenten gegenüber den Kleinabnehmern durch Gewährung von Rabatten war die Stadtverwaltung, um stets in direkter Fühlung mit ihrer Kundschaft zu bleiben, von jeher nicht sehr zugetan. Noch bis von 2 Jahren war ein Rabatt von 5% abhängig gemacht von einer unverhältnismäßig hohen Koksabnahme(50 O00 kg und mehr), so daß er nur in 1oder 2 Fällen Anwendung fand. Seitdem tritt eine nominelle Preis- ermäßigung überhaupt nicht mehr ein; eine tatsãchliche Begünstigung des Groß- abnehmers liegt in der Fuhrlohnberechnung, indem beim Bezug von kleinen Mengen der Fuhrlohn höher ist als bei großen; so beträgt derselbe bei Koks in Säcken von 25 kg 30 Pf., für ungesackten Koks und bei offenen Fuhren von 1000 kg 15 Pf., von 3000 kg 10 Pf. pro Kilogramm. Der Nutzen der Händler beim Verkauf des Gaskokses besteht darin, daß sie den Koks im Kleinen zum Tagespreis oder noch höher als diesen verkaufen. Die Bestimmung des Gaswerkes, daß die Zahlung für abgeholte Mengen vor der Abfuhr und für die zugeführte Sofort zu erfolgen hat, mag viel- leicht als eine Härte auf den ersten Blick erscheinen, jedoch ist nicht von der Hand zu weisen, daß sie je nach dem Charakter der Stadt einer erziehe- rischen Maßregel für das unpünktliche Zahlen des säumigen Publikums gleich- kommt und hierbei ihre guten Folgen nicht verfehlt. Der Fern absatz von Stück und Nubkoks besteht der Hauptsache nach in der Lieferung per Bahn an Großkonsumenten in der Umgebung der Stadt. Das Verhältnis von Orts- und Fernabsatz hat sich im Laufe der Jahre voll- ständig verändert, indem noch in den 70er Jahren der erstere überwog. Der Versand fand in der Hauptsache nach den Städten Ludwigshafen a. Rh. und Stuttgart statt. Der Fernabsatz zeigt aber bereits 1879%/80 eine prozentuale Abnahme zugunsten des Ortsabsatzes und hat sich heute bis auf kaum 47 der gesamten Koksabgabe verringert.(S. Tab. S. 51.) Während die Preise im Stadtgebiet ganz nach dem Ermessen der Ver- waltung festgesetzt werden, ist beim Fernabsatz eine eigene Preisnormierung seit den letzten 5 Jahren vollständig ausgeschlossen. Der gegenseitige Wett- bewerb der Städte in ihren natürlichen Absatzgebieten und die damit verbundene Preisdrückerei hat nämlich die Stadtverwaltung veranlaßt, dem im Jahre 1904 in Cöln gegründeten Gaskokssyndikat(wirtschaftliche Vereinigung deutscher Gaswerke, A.-G.) als Aktionärin beizutreten. Die Karlsruher Werke hatten die Regellosigkeit des Gaskoksmarktes in Zeiten des wirtschaftlichen Niederganges schwer empfunden und erblickten mit Recht in diesem Zusammenschluß eine sichere Gewähr für eine maßvolle Preispolitik und einen geregelten Verkauf i nach außen. Der Schutz, welchen die Vereinigung ihren Mitgliedern gewährt, besteht darin, daß sie den Vertrieb der zum Fernabsatz verfügbaren und über- schüssigen Mengen ihnen verbietet und selbst in die Wege leitet, wodurch die willkürlichen und unwirtschaftlichen Koksverkäufe nach den natürlichen Absatz- gebieten der anderen Gesellschaftswerke verhindert werden. Durch diese Maß- nahme wurde einerseits eine größere Stabilität des Ortspreises erzielt und ander- seits ein rascher und gleichmäßiger Ortsabsatz des angesammelten Kokses gefördert. Der Grieß- und Abfall koks gilt als minderwertig gegenüber den anderen Kokssorten. Dies hat seinen Grund in dem geringeren Heizwert, dem unwirtschaftlichen Verbrauch und in dem Umstand, daß ihre rationelle Ver- wertung besonderer Ofenkonstruktionen bedarf. Für die ärmere Bevölkerung, die ein Hauptabnehmer des Grießkokses ist und deren Ofen kaum für dessen Verwertung eingerichtet sind, erweist er sich deshalb auch bei dem billigeren Preis oft als unwirtschaftlich. Die Arbeiter der Gas- und Wasserwerke erhalten diese Kokssorte zu einem Vorzugspreise, und zwar bei einem Bedarf von 40 Zentnern zu 1.4 M. für 100 kg ab Werk und bezahlen zudem den niedersten Fuhrlohn mit 10 Pf. für 100 kg. Die städtischen Anstalten und auch die Gaswerke besitzen dagegen besondere Feuerungsanlagen für Grieß- und Abfallkoks. Erstere, zu denen u. a. das Wasserwerk, Vierordtsbad gehören, beziehen Griebkoks zu dem Preise von 1.70 M. für 100 kg. ab Werk, die letztere Sorte zu 1 M. für 100 kg. Im eigenen Betriebe werden beide Sorten für die Unterfeuerung der Retorten und Heizung der Dampfkessel benützt. Kokserzeugung und-Absatz Vergaste Kokserzeugung Eigener Konsum Koksabsatz Kohlen in für rrr Betriebs-; 5 65 5 8 995 in beiden] Tonnen s[Wasser- Heizung Ortsabsatz Fernabsatz Jahr Werken ins- der ver- gasher-— 7 0 2— eaus 0 P. Tonnen[gesamt Peßten Stelluns usw. Tonnen% Tonnen% ö 1869/70 4 630,4 2 910,962,9— 939,6 952,5 48,8[1 001,057,2 1879%/ 80 9 812,5 6 083,0 62,0— 1 673,8] 2 900, 3 66,0 1 491,734,0 1889/90 18 764,9 12 416,9 66,2— 3 155,1] 6 504,9 71,0[4 446,8 29,0 1899/ 900f35 267,424 451,869,3— 6 272,814 562,475,5 4 726,724,5 1999 51 010,334 394,3 67,4 73.5 10 113,1 23 008,8 96, 940, EE Die Bestrebungen der Gaswerke, durch möglichst niedere Preise und Sonstige Maßnahmen den Kokskonsum zu fördern, war in jeder Beziehung von Erfolg begleitet. Ihre Produktion reichte seit einigen Jahren nicht aus, um die an sie herantretende Nachfrage zu befriedigen. Sie sahen sich deshalb genötigt, sich durch die Cölner Zentrale ein ziemlich hohes Quantum Koks überweisen zu lassen. Im Jahre 1909 betrug der Bezug durch die„Vereinigung“ 197,64 Tonnen. Die Entwicklung des Koksbedarfes ist in hygienischer Beziehung höchst erfreulich. Die häuslichen Herd- und Ofenheizungen und namentlich die klein- gewerblichen Feuerungen, wie die der Bäckereien, Wurstlereien, Giehßereien und Schlossereien, welche über das ganze Stadtgebiet verteilt sind, bilden für die * 4* ——— 52—— Bewohner durch die Rauchentfaltung ihrer Steinkohlenfeuer eine unerträgliche und gesundheitsschädliche Belästigung. Die rauchlose Verbrennung des Kokses und auch des Gases hat den Hygienikern Veranlassung gegeben, in zahlreichen Schriften zu dem schädlichen Einfluß des Steinkohlenrauches auf die Atmungs- organe Stellung zu nehmen. Und auch behördlicherseits ist in Karlsruhe die Koksfeuerung als Mittel zur Rauchbeseitigung für gewerbliche Feuerungs- anlagen empfohlen und die Verwaltung in ihrer Propaganda durch gesetz- geberische Maßnahmen unterstützt worden, indem die Erlaubnis zur Errichtung neuer Bäckereien, welche hinsichtlich der Rauch- und Rußplage in erster Reihe wegen ihrer Zahl und Verbreitung über die Stadt in Betracht kommen, von der Einführung der Koksfeuerungen und bei Kohlenfeuerung von der Erstel- lung 30 m hoher Kamine abhängig gemacht wurde. Unterstützung fand die Verwaltung ferner durch die Backofenfirmen, welche den Hinweis auf die Be- hörden stark befürworteten, ganz abgesehen davon, dabß sie bei jeder Neuanlage eines Koksofens für Bäckereien von seiten des Gaswerkes Prämien erhielten. Bis jetzt sind es 30ρ4 Bäckereien, welche ungefähr 40 000 kg Koks Zzur Heizung ihrer Backofen verwenden und dabei die verschiedenartigsten Ofen- systeme in Gebrauch haben. Dieses Absatzgebiet für den Koks ist der Gas- werksverwaltung um so mehr erwünscht, als gerade die Bäckereien im Sommer wie Winter kontinuierlichen Betrieb und daher einen annähernd gleichmähigen Konsum haben. Die Verwendung des Kokses zur Heizung und Feuerung ist neben ihren hygienischen Vorzügen auch infolge ihrer Wirtschaftlichkeit zu empfehlen. Sie verträgt die geringste Wartung, gestattet die weitgehendste Regulierung und ist auch wegen der Reinlichkeit des Betriebes, wie sie kaum ein anderes Brennmaterial aufweist, zu bevorzugen. Nächst dem Koks ist das Ammoni a k das wichtigste Nebenprodukt, das bei der Gaserzeugung gewonnen wird. Während der Koks sich als Rückstand bei der Destillation der Steinkohle bildet, besteht das Ubergehende außer dem Hauptprodukt, dem Gas, aus Ammoniakwasser und Steinkohlenteer. Das Ammoniakwasser wurde noch vor 20 Jahren als 1—3 ο NH, enthal- tendes Gaswasser von den Karlsruher Werken verkauft, heute wird es durch Kondensationsanlagen bis 16,939“ Beaumé(1908) konzen- triert, um einen höheren Preis zu erzielen. Denn der Höhe des Ammoniak- gehaltes entspricht auch im allgemeinen der Erlös. 1 dz vergaster Kohlen ergibt durchschnittlich 8 kg rohes Ammoniakwasser, von dem 9 Tonnen gewöhn- lich 1 Tonne des Konzentrates liefern, so daß also das Gewicht des erzeugten Ammoniaks 0, 827“ bis 1,227 der verwendeten Kohle ausmacht. Verkauft wird das Ammoniak an eine auswärtige Fabrik, in welcher das Konzentrat durch Zusatz von Schwefelsäure in schwefelsaures Ammoniak, ein festes, bequem wie Salpeter transportables Salz mit 20/ Stickstoffgehalt, ver- wandelt wird. Da die Ergiebigkeit der chilenischen Salpeterlager zurückgeht und in der Landwirtschaft allgemein das Prinzip vom abnehmenden Bodenertrag immer mehr Beachtung findet, ist der Bedarf an gebundenem Stickstoff für Düngezwecke in raschem Steigen begriffen. Die langjährigen Versuche mit Ammoniakdüngung im In- und Ausland haben zudem gezeigt, dab das Ammo- niaksulfat seinem Konkurrenten, dem Chilesalpeter, als Dünger in keiner Weise nachsteht, sondern demselben wegen einer Reihe günstiger Eigenschaften, die 53 in den anderen Stickstoffdüngemitteln nicht vorhanden sind, wie ihrer nach- haltigen Wirkung wegen noch übertrifft. Die Folge war ein fast stetiges In-die-Höhe-gehen der Preise für Ammoniak. Ammoniakerzeugung Durchschnittlicher Er- Betriebsjahr lös aus dem NHz für Menge in Tonnen 9oſder vergasten Kohlen] Tonnen 100 kg in M. 1879/80 1016,88 10,36 0.45 1889/90 1 333,40 7,10 0.63 1899/ 90⁰ 432,565 Konz. 1,23 9.66 1909 ee, 0,83 11.81 Tonangebend für diesen Handelsartikel ist seit jeher England gewesen. Als Verkaufspreis wird in einem Vertrag auf Jahreslieferung die Notierung für schwefelsaures Ammoniak von 10 E pro Tonne in Hull angenommen, wie sie in Journal of Gaslighting jede Woche angegeben ist und wobei 1 L engl. 1 Mark in Reichswährung gerechnet wird. Und zwar wurde im Jahre r9οαοðã der Betrag von 68 Pf./ Kæg NH, frei ab Karlsruhe als Grundpreis festgelegt und für jede volle 5 C, um welche der Kurs steigt oder fällt, schwankt der den Gas- werken zu vergütende Preis um 2 Pf. pro Kilogramm NHz. Nach dieser Be- rechnungsweise bewegte sich der Quartalspreis im Jahre 1909 zwischen 78 und 68 Pf./ kg NHa. Ein weiteres Nebenprodukt bei der Kohlendestillation stellt der Teer dar. Der Steinkohlentèer variiert in seiner Qualität beträchtlich, was einerseits auf die Verschiedenheit der zur Vergasung kommenden Kohlen, anderseits auf die Art der Destillation zurückzuführen ist. Der Teer wird auf den Karlsruher Werken aus den Gaskohlen und denen zur Wassergaserzeugung verwendeten Kokskohlen gewonnen. Die aus letzteren erzeugte Gesamtmenge ist infolge der nur interimistisch benützten Wassergas- anstalt recht unbedeutend, wie überhaupt die Ausbeute bei jenem Verfahren an sich erheblich geringer ist, als aus den Gaskohlen. Im Jahre 1909 wurden an Teer insgesamt 3 039,238 Tonnen 6,058“ der vergasten Kohle erzeugt. Diese relativ hohe Teerausbeute rührt daher, daß im Gaswerk Idie Kohlen mit niederer Temperatur destilliert werden. Der Prozentsatz des aus der vergasten Kohlenmenge gewonnenen Teers hat sich seit Bestehen der städtischen Werke verringert. Diese Erscheinung liegt in den erwähnten, die Teerausbeute bestimmenden Faktoren begründet, welche mit der Errichtung der Neuanlage des Gaswerks II durch moderne Feuerungsanlagen und besondere Auswahl der Kohlen Berücksichtigung fanden. Teergewinnung Durchschnittlicher Betriebsjahr ‚ ◻νPreis pro 100 kg Menge in Tonnen ino /o der vergasten Koblen in M. 1869/0 311,950 6,70 2.32 1879%/80 763,828 7,78 2.57 1889/90 1240,314 6,61 2.98 1899/ 9οο 2 054,790 5583 2.98 1909 039,238 6,06 2.04 Für die Preisbildung des Steinkohlenteers und der Teerprodukte sind, wie beim Ammoniak, die englischen Notierungen mahgebend. Sie sind ziemlichen Schwankungen unterworfen und zeigen im allgemeinen eine stark sinkende Tendenz. Der Verkauf von Teer vollzog sich stets nach auswärts mit der Bahn. Die chemischen Fabriken, welche Hauptabnehmer des Teers sind, verwerten ihn in mannigfacher Weise. In dieser Beziehung muß auf die diesbezügliche Lite- ratur(Lunge,„Die Industrie des Steinkohlenteers“, und Schultz,„Die Chemie des Steinkohlenteers“) verwiesen werden. Im Stadtgebiet wurden im Jahre 1909 nur 5,3 der gesamten Teerabgabe abgesetzt. Es waren hauptsächlich die Bezüge des städtischen Tiefbauamts und der städtischen Stragßenbaubehörde zur Teerung von Straßen, welche den Teer zu einem Preise von 3 Pf. pro Kilo- gramm geliefert erhielten. Die Bemühungen, die Straßenstaub- und Schmutzplage auf den Stadt- und lebhaft befahrenen Landstraßen rationell zu bekämpfen, haben in letzter Zeit auch in Karlsruhe zu Versuchen mit Teerung der Straßen geführt. Die Ver- suche sind noch nicht abgeschlossen, die Einführung der Straßenteerung ver- spricht aber für die Gaswerke von Bedeutung zu werden. Der Verkauf der ausgebrauchten Gasreinigungsmass e bildet nur einen kleinen Posten unter den Einnahmen der Gaswerke. Bei ihrer Bewertung kommt es auf die sie zusammensetzenden Stoffe an. Sie wird meist nach dem Gehalt an Berliner Blau und den darin befindlichen Ammoniak- und Schwefel- verbindungen geschätzt. Das Berliner Blau hat an allgemeiner Bedeutung für die Gaswerke ver- loren, da ihm in den Anilinfarbstoffen ein starker Konkurrent entstanden ist. Der Gehalt an Berliner Blau betrug bei der Verwendung von Raseneisenerz als neue Reinigungsmasse zwischen 5,o0 und 9,2. Die Masse wird an eine auswärtige Fabrik versandt und daselbst auf Schwefel verarbeitet. Infolge der Iberproduktion der vielen Gaswerke an Cyan geht sein Preis fast ständig zurück. Voraussichtlich wird die sinkende Tendenz anhalten, zumal man in der chemischen Industrie Cyanverbindungen mit Hilfe des atmosphärischen Stickstoffes auf synthetischem Wege darzustellen beginnt. Der Erlös pro Tonne betrug bei einer Produktionsmenge von 365,74 Tonnen immer- hin im letzten Jahre 11.40 M. Es sei schon jetzt darauf hingewiesen— das nächste Kapitel wird es deutlich dartun— daß für das Jahr 1909 an Bruttoeinnahmen für Gasreini- gungsmasse die Summe von 4119 M. erzielt wurde, dem jedoch für Gasreinigung Ausgaben und Abschreibungen für die Anlage in der Höhe von 9997 M. gegen- überstehen. Es entspringt also aus der Reinigung kein Gewinn, sondern ein Verlust. Von einer Unwirtschaftlichkeit der Reinigungsanlage kann jedoch nicht gesprochen werden, da durch die Cyanwäsche das Hauptprodukt, das Gas, weiter raffiniert und die Gasometerbleche, Gasmesser und Rohrleitungen geschont werden. Weitere Nebenprodułte der Gaserzeugung sind der Retortengraphit die Retortenabfälle, sog. S c ha mottebrocken und Schlacken. Es sind dies durchaus unerwünschte Nebenerzeugnisse bei der Destillation. Der Graphit hat sich in letzter Zeit ziemlich entwertet. Im Durchschnitt wurden im Jahre 1909 60 M. pro Tonne erlöst und insgesamt 3171 M. aus 55 seinem Verkauf eingenommen. Da die Bindung des Graphits in den Retorten vor sich geht und hierdurch die Apparate sehr schädigt, ist er ein unliebsames Produkt. Er wird an chemische Fabriken verkauft, die ihn zur Herstellung von Schmelztiegeln und Bogenlampenkohlen verarbeiten. Der Preis für die Schamottebrocken beträgt zwischen zo und 40 M. Tonne. Der Gesamtjahreserlös stellt sich auf ca. 600 M. Das Material wird an eine auswärtige Firma abgegeben, welche es zur Herstellung von Ofenausmauerung gebraucht. e) Finanzielle Ergebnisse Die Erträgnisse der Gaswerke haben sich in den 40 Iahren städtischen Betriebes in erfreulicher Weise gesteigert und dem städtischen Haushalt eine erhebliche Rente abgeworfen. Die Rechnungsergebnisse sind nicht unbedeutend beeinflußt gewesen durch die mehrmalige Anderung der Bezugsbedingungen für Gas zu verschiedenen Zwecken. Dadurch haben sich, wie bereits ausgeführt, analog der Verwendung der einzelnen Verbraucharten seitens des Publikums proportionelle Verschiebungen in den Einnahmen ergeben. Die von der Ver- waltung getroffenen sonstigen Maßnahmen zur VNerbreitung und Einbürgerung des Gases haben in dem Anwachsen der Einnahmen ebenfalls ihre Früchte gezeitigt. Es haben darüber die betriebstechnischen Ausführungen bereits Aus- kunft gegeben. Eine relative Minderung des Gewinnes bewirkte die vermehrte die sich in erhöhtem Personalaufwand und die im Abschnitt H dieses Buches erörterten wesentlichen Erhöhung der Beamten- und Arbeitergehälter geltend macht. Für die Gestaltung der Rechnungsergebnisse mabgebend war auch die Verteuerung der Rohstoffe für den Gasbetrieb und der Installationsmaterialien. Aus den zum Verkauf gebrachten Gasmengen wurden die unten ange- gebenen Summen erlöst. Aus ihnen läßt sich der jeweilige durchschnittliche Verkaufspreis des Gases in den 40 Jahren leicht berechnen. Um einen Uber- blick über die Erzeugungskosten des Gases in verschiedenen Jahren zu gewinnen, wurden die Nettoerzeugungskosten berechnet. Es sind die reinen Selbstkosten, welche man nach Abzug des Erlöses für Nebenprodukte, Uberschüsse oder Ver- luste aus Installation, Gasmessermiete u. dgl. m. einschliehlich der Berücksich- tigung der Zinsen und Kmortisation des Anlagekapitales, sowie der Abschrei- bungen erhält. — Menge des ver- Verkaufs- Nettoherstel-] Selbst-⸗ Reinge- Bruttoerlös 885 5 7 Betriebsjahr kauften Gases preis pro lungspreis kosten pro] winn pro cbm in Pf. in M. ebm in Pf. cbm in Pf. cbm M. 1869/70 1046 380 175 068 16,7 155 164 14,8 1,9 1879/ 80 2 467 863 425 743 17,2 255 679 10,4 6,8 1889/90 4 884 178 698 061 14,3 374 579 7,7 6,6 1899/ 190ο 9 251 798 1277 763 13,8 748 527 8,1 557 1909 14 038 086 1 901 237 13,5 1 293 489 9,2 4,3 ——— Man sieht hieraus, daß sich die Selbstkosten des Gases in den ersten 20 Jahren pro Einheit fast um die Hälfte ermäßigt haben. Von diesen Jahren ab macht sich jedoch eine leichte Steigerung derselben bemerkbar. Dieselbe ist in der Hauptsache auf das Anwachsen der allgemeinen Unkosten, sowie auf den durch die bauliche Vergröherung und Neuanlage der Werke wachsenden Auf- wand für Abschreibung und Tilgung des Anlagekapitals zurückzuführen. Ferner er fuhr der durchschnittliche Verkaufspreis eine allmähliche Herabsetzung, 50 daßb der Reingewinn pro Einheit im Laufe der Zeit stark zurückging. Den stärksten Einfluß auf die Rechnungsergebnisse der Karlsruher Gas- werke hatten die Nebenprodukte. Sie spielen eine so bedeutende Rolle, dab ihr Wert geradezu als ein Prüfstein auf die Wirtschaftlichkeit der Werke angesehen werden kann. Diese Tatsache macht die Gaswerke auch dem Elele- trizitätswerk gegenüber in wirtschaftlicher Beziehung überlegen. An Neben- produkten kommen insbesondere Koks, Teer und Ammoniak in Betracht, welche eine nahmhafte Einwirkung auf die Bilanz der Gaswerke ausüben. Das Er— gebnis aus ihrem Verkauf gestaltete sich im Jahre 1909 wie folgt: Der Erlös aus den Nebenprodulten betrug für Koks Teer Ammoniak Zusammen %%%%//. 7 10,2 8,1 100,0 5 62 192.8 49 838.1 613 312.2 Durch die Einnahmen aus diesen Nebenprodukten wird der größte Teil der Ausgaben für die Vergasungskohlen gedeclet. Insbesondere ist es der Koks, der hierbei am stärksten ins Gewicht fällt. Im gleichen Geschäftsjahre waren allein 48,5 der 1 033 125 M. betragenden Ausgaben für vergaste Kohlen durch den Erlös aus dem Koksverkauf bezahlt, weitere 18,3 entfielen auf die Einnahmen aus den übrigen Nebenprodukten, Ammoniak und Teer. Es ergibt sich also hieraus, daß ungefähr zwei Drittel dieser Ausgaben durch die Ein- nahmen aus Nebenprodukten gedeckt wurden. Nach dieser Darlegung muß dem Kols die Hauptbeachtung geschenkt werden. Im Interesse günstiger finanzieller Ergebnisse der Werke wird somit die Erzielung eines möglichst hohen Preises für Koks sein. Ohne die Qualität und das Ausmaß der Rusbeute des Hauptproduktes, des Gases, zu mindern, dürfte daher diejenige Kohlensortèe zu bevorzugen sein, die quantitativ wie qualitativ hochwertigen Koks hervor- bringt. Die anderen Nebenerzeugnisse wurden als solche nicht unter dem Neben- produktenkonto aufgeführt; deren Erlös wurde als Einnahme betrachtet, welche die Kosten für Reinigung, die ja so wie so geschehen muß, abschwächen hilft. Die Einnahmen für Reinigungsmasse sind daher im Posten der Reinigung inso- fern mitenthalten, als sich die Kosten um den Betrag ihres Verkaufswertes mindern, die für Retortengraphit und Schamotteabfälle erscheinen unter dem Posten Retortenöfen. Diese Werte sind deshalb in der folgenden Tabelle zu den Betriebsausgaben gerechnet. 9 Stellt man den tatsächlichen Reingewinn den Einnahmen aus den Neben- produkten gegenüber, so zeigt sich mit Ausnahme der ersten Jahre städtischen Betriebes, in denen man den Nebenprodukten keineswegs ein größeres Gewicht wie in späteren beilegte, in denen aber, da die Betriebsausgaben infolge des Ankaufs des Gaswerkes in einem relativ sehr ungünstigen Verhältnis zu den Einnahmen stehen, das Nebenproduktenkonto vielmehr zum Ausdruck kommt, — daß von Jahrzehnt zu Jahrzehnt der Einfſuß der Nebenprodukte auf das finanzielle Ergebnis wächst. Der Verlauf des letzten Betriebsjahres läßt dar- auf schließen, daß der Bruttoerlös aus der Gasabgabe die Betriebsausgaben ein- schließlich der Verzinsung und Ainortisation des Schuldkapitals gerade deckt. Der effektive Gewinn aus den Nebenprodukten entspricht dem Reingewinn aus dem ganzen Gaswerksbetrieb. Diese Summe macht also die Rentabilität der Werke aus. 1899/ 190 f1 197 1041 726 340 1 277 764421 35327 224[529 237 24,479,6 1 90¹ 237 613 312 11 737[606 323[ 24,3 10,1 U Betriebs- Betriebs-Einnahmen Nebenprodukte Ausgaben f im prozentualen Betriebs mit Ver- 5 Davon entfällt auf Rein- Verhältnis zu 11 zinsung im—rr+◻hln gewinn—— IA5 dAmor- verkauf. Neben- und Amor- ganzen verl 0 NTeben S518t188 Ein it tisation tes Gas produkte 5 nah- gewinn M. M. men 1869//70 223 683 243 587175 083 63 8784 627 19 904 26,2 321 1879/80 412 803 582 868 425 743149 1337 992 170 064 25,687,6 1889,90 617 3366 940 819 698 880221 60220 336[323 483 23,5 68, 5 1909 1919 962 2 526 285 Von den Einrichtungen, welche für das Gaswerk einen jedes Jahr wiederkehrenden Verlust bedeuten, ist das Ladengeschäft an erster Stelle azu erwähnen. Wie die folgende Darstellung über den Ertrag und Aufwand im Geschäftsjahre 1909 zeigt, beläuft sich der Verlust auf 2233 M. Dieser an sich nicht sehr hohe Betrag darf jedoch keineswegs als reiner Verlust betrachtet werden, da er zur Vorführung neuer Gasherde und Beleuchtungsgegenstände dient und damit zur Einbürgerung des Gases beiträgt. Das Ladengeschäft, das Seit neuestem aufgegeben wurde, war vor allem früher eine notwendige Reklame für die Einführung des Gases in Wohnung und Küche und hat auch damals seinen Zweck nicht verfehlt.— Beträchtliche Aufwendungen wurden ferner zur Anschaffung von Geräten u. dgl., sowie zur Unterhaltung und Erneuerung schadhaft gewordener Betriebseinrichtungen(wie Retortenöfen, Maschinen und Apparate) gemacht. Insbesondere fallen die jeweils durch den Betrieb herbei- geführten leichteren Schäden dem jeweiligen Wirtschaftsjahr zur Last, eine Praxis, welche übrigens bei allen Betrieben der Stadt durchgeführt ist. — —— —— Darstellung des Ertrages und Aufwandes Ausgaben 1. Fabrik- und Verwaltungsgebäude inkl. Gebäudeversicherung 32 10. 1I. Betriebseinrichtung: a) Retortenöfen HBetriebe: 46 468.52 b) Apparate und 2 1 16489.58 c) Gasbehälter. 3399.21 d) Gleise und Wagen. 6240.7 6 e) Geräte, Mobilien u. Werkzeuge 22 382.82 Unkosten für Betriebsmittel: MNee,,, 27272.42 e 19 183.65 e,e d) Sonstiges 54.08 Gasreinigung Gaskohlen Nebenprodukte: a) Bereitung und Verkauf von Koks 53 393. 5 b) Bereitung und Verkauf von Teer 1993.97 Bereitung u. Verkauf v. Ammoniakw. 7 373.92 4475.12 51 783.95 a) Wassergasanstalt b) öffentliche Beleuchtung. Betriebsarbeiterlöhne Verwaltungsaufwand: a) Beamten- u. Angestellten- ee SiH Unkosten: a) für Staatssteuern, Umlagen und dergl. 2 244,99 b) für Versicherung 19 704.08 0) Eu Woblfahrtseinticbtungenk Arbeiter 34 448.36 d) Pacht und Mieten 5 713.70 e) Abgang, Verlust und Nachlaß 1738.55 Mark 32315.35 94 980. 89 56 259.07 147 148.04 180 372.00 63 849.68 774 186.35 Betriebe: a) Installation 665 210.24 b) Werkstätte 5 5 48 174.07 aen d) Olbeleuchtung 4061.75 e) Fuhrwerk 35 688.19 Summe der Ausgaben: M. 2 595 172.84 iie — ee der städtischen Gaswerke im Jahre 21909 Einnahmen Gasabgabe: a) an Private und Behörden b) an städtische Anstalten. c) für öffentliche Beleuchtung. Nebenprodukte: a) Koks b) Teer c) Ammoniakwasser 1765 d) Vermehrung der Vorräte bezogen von der Wirtschaftl. Vereinigung« Nebenerzeugnisse: a) Gasreinigungsmasse b) Retortengraphit. c) Schlacken und Retortenabfälle. Verwaltungsleistungen: a) an Wasserwerk. b) an Elektrizitätswerk c) an Schlachthaus 1 Betriebe: a) Installations- und Materialabgaben b) Werkstätte c) Laden. d) Glbeleuchtung e) Fuhrwerk Mark .Mieten von Dienst- und Arbeiterwohnungen und Geländepacht 9 846,23 1 654 208.57 100 056.37 f1885 293.07 131028.13 538 088.86 63 527.28 58 388.05 677 498.47 17 404.28 4119.04 3 170.79 8 939.53 1 649.70 Gasmessermièeten und Erlös aus unbrauchbaren Gasmessern 5§ 622.25 15 O00.00 6 00. 00 23 100. 00 2 100.00 848 583.48 53 983.51 18 819.37 772 614. 10 6 564.87 64 662.87 Sonstige Einnahmen(Altmaterial und Verschiedene) 7087.34 Summe der Einnahmen: M. z 390 o00.99 Summe der Ausgaben: M. 2 595 172.84 Der Betriebsüberschuß betrug für 1909 demnach: M. 794 828.15 1 Für Bedienung und Unterhaltung der Dampfkessel daselbst. — 60—.— Um kein falsches Bild von dem Verlaufe des betreffenden Geschäftsjahres zu erhalten, müssen die städtischen Betriebe zunächst den Minderwert aus der Ausnützung ihrer Anlage berücksichtigen, d. h. sie dürfen(§S 40 H.--G.-B.) die aus Wirtschafts- und Anlehensmitteln angeschafften Gegenstände nur mit jenem Werte ansetzen, welchen diese im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung tat- sächlich haben. Es ist daher noch eine entsprechende Summe von dem oben errechneten Uberschuß abzuschreiben. Dieser Betrag belief sich bei den aus Wirtschaftsmitteln erstandenen Geräten auf 56 676.17 M., worunter noch 8831.19 M. für Vermehrung der Ausstände inbegriffen sind. Für die Gasmesser wurden hierbei im ersten Jahre ihrer Anschaffung 10 und für jedes folgende Jahr 7 V, für Geräte, Werkzeuge und Mobilien 5% und für die Pferde 20 9 abgeschrieben. Des weiteren ist von dem Bruttoerträgnis der Werke noch die Summe abzuziehen, welche zur Zahlung der Schuldzinsen, zur ordentlichen Tilgung der aufgenommenen Anlehen und rascheren Amortisation der aus denselben erstellten Betriebsanlagen verwendet wird. Insgesamt wurden 188 505 M. 2u diesem Zwecke verrechnet; der Rest des Betriebsüberschusses(549 746.98 M.) wurde an die Stadthauptkasse im Laufe des Jahres abgeführt. Das Anlagekapital betrug am Ende des Jahres 1909 5 026 476.16 M., von welcher Summe 293 127.72 M. aus Wirtschaftsmitteln bestritten war, während das übrige(4 733 348.44 M.) durch Anlehen beschafft wurde. Von diesem aus Anlehensmitteln bestehenden Schuldkapital waren im Laufe der Jahre 841 548.63 M. getilgt worden, so daß sich am Jahresschluß eine Restschuld von noch 3 891T 799.81 M. ergab. Es beträgt der Betriebsüberschuß somit 18,99 des noch nicht getilgten Anlagekapitals(3 891 799.81 M. 293 127.72 M.) aus Anlehensmitteln und Wirtschaftsmitteln. Kürzt man nun an dem Brutto- erträgnis des Jahres 1909 die zur Zahlung der Schuldzinsen und Tilgung des Schuldkapitals aufgewendete Summe mit zusammen(108 333 80 172) 188 505 M., so erhält man als Reingewinn die Summe von 606 323.15 M., was einer 12,06 Yigen Verzinsung des gesamten Kapitalaufwandes entspricht. Diese ansehnliche Rentée wird jedoch in den nächsten Jahren durch die bedeutenden Kapitalaufwendungen für den Ausbau des Gaswerks II eine wesentliche Ver- minderung erfahren. Dazu kommt, daß das alte Gaswerk demnächst eingehen wird, welches zwar technisch weniger rationell arbeitet, aber infolge seiner vollen Ausnutzung und seines geringen Anlagekapitals eine ungewöhnlich hohe Rente abgibt; für das neue Werk wird erst allmählich eine ähnliche Ausnutzung der Erweiterungsbauten stattfinden können, wie sie im alten Gaswerk der Fall ist. D. Das städtische Wasserwerk I. Altere Géschichte der Karlsruher Wasserversorgung Der kiesige Untergrund der Rheinebene ist in einer Tiefe von 3z—4 m durchflossen von einem gewaltigen, durch reiche Gebirgszuflüsse gespeisten Grundwasserstrom, welcher in langsamer Strömung bei einem Gefälle von 0,822— 0,938 m pro Kilometer im Stadtgebiet von SsS0 nach NNW abffießt. Des von Natur für Trinle und Gebrauchszwecke gleich gut verwendbaren Wassers bediente sich fast jedes überbaute Grundstück der Stadt durch Anlagen von Pumpbrunnen. Das Hofwasserwerk.— Zur ausschlieglichen Wasserversorgung der Hofbezirke des Grohh. Schlosses und der Wasserkünste des Schloßgartens hatte die Großh. Hofverwaltung inmitten der Stadt(Ecke Lamm- und Kaiserstrasse) kurz nach deren Gründung im Jahre 1715 ein Wasserwerk erstellt. Diese erste Wasserwerksanlage Karlsruhes bestand aus einem 3 m weiten Kesselbrunnen und einem über demselben gebauten Turm. Bis zum Jahre 1824 wurde dieselbe durch ein Pferdegöpelwerk betrieben. Durlach-Karlsruher-Quell-Wasserleitung.- Die durch die Bevölkerungszunahme und Vermehrung der Senkgruben verursachte schäd- liche Wirkung auf das Grundwasser und auf die aus ihm gespeisten Brunnen wurde allmählich mihlich empfunden, und es trat in der Bevölkerung alsbald das Bedürfnis nach flie hendem Trinkwasser und einer einheitlichen Was- Serversorgung hervor. Der Versuch, von Ettlingen!: Quellwasser nach der Stadt zu leiten, mußte der Kriegsunruhen wegen im Jahre 1808 wieder aufge- geben werden. Durch Staatsministerialerlaß vom 11. Oktober 1821 wurde nun eine Immidiatkommission, bestehend aus verschiedenen staatlichen und städti- schen Verwaltungsbeamten und Technikerns, beauftragt, über eine Quellwasser- versorgung der Stadt Vorschläge und die nötigen Vorarbeiten zu machen, Uber- schläge des dadurch entstehenden Kostenaufwandes zu fertigen und sich über die Beschaffung der erforderlichen Geldmittel zu äußern. Die Kommission kam im wesentlichen zu folgendem Ergebnis: I. die bereits durch den vormaligen Markgrafen von Baden Durlach in zwei Brunnenstuben am Fuße des Gebirges bei Durlach errichtete Quell- wasseranlage durch Fassung zweier weiteren in nächster Nähe befind- lichen Quellen zu erweitern, Im Süden von Harlsruhe in einer Entfernung von ca. 9 km. Der Kommission gehörten an: Geh. Referendär(nachmaliger Minister) Winter, Oberbau- direktor Weinbrenner, Ingenieurleutnant Tulla, Stadtdirektor v. Sensburg, Stadtamtmann Stößer, Oberbürgermeister Dollmetsch und Maschinentechniker Haberstroh. —— 62— 2. die Leitung in zwei Rohrsträngen von dem Pumpenhaus in Durlach nach Karlsruhe(4½ kim) zu führen, von denen der eine das Wasser für den Grohh. Hofbezirk und die Wasserspringbrunnen im Schloßgarten, der andere das für die Stadt in 16—18 Brunnen mit 1—4 Auslauf- röhren liefern sollte, und die veranschlagten Baukosten von 110 000 fl. durch ein 4½ Viges An- lehen der Stadt Karlsruhe aufzubringen; zur Tilgung dieser Schuld, zur Anlage eines Reservefonds, sowie zur Bestreitung außerordentlicher Unterhaltungs- und Erweiterungskosten sollte die Summe von 7800 fl. dienen, welche sich zusammensetzte a) aus einem jährlichen Staatsbeitrag!(ex aerariis) bis zur Tilgung des Anlehens vxon 888g b) aus einem Zuschuß der 8 durch Einstellung der öffentlichen Beleuchtung in den Som- Dehmonatezz dor ẽövdi 88se und endlich c) aus Umlagen auf das Stadtbeleuchtungskapital von J kr. vom Gulden Mietziens im Betrag von2000 fl. Weiter sagt der Bericht der Kommission:„Sollten innerhalb des Zeitraumes der Amortisationsjahre, was jedoch kaum denkbar ist, außerordentliche Unter- haltungskosten erwachsen, welche die bereits in Rechnung genommene Summe übersteigen, so müßten solche zwischen der Stadt und dem Großh. Hof nach dem Maßstabe der Wassermasse, welche jeder Teil empfängt, bestritten werden. Eine gleiche Konkurrenz wird nach Ablauf der Amortisationsjahre für die ordentlichen Unterhaltungskosten in dem Falle eintreten, als der Reservefonds, bereits absorbiert, die Zahlung nicht leisten könnte.“ Diese Vorschläge der Kommission fanden durch Staatsministerialerlaß vom 22. März 1822 unver- änderte Annahme. Als ein besonderer Vorteil war es anzusehen, daß zur Er- stellung des Wasserwerkes ein Bauplatz nicht gekauft werden brauchte, indem sämtliche neuzuerrichtende Gebäulichkeiten, wie das neue Quellen- und Göpel- haus, auf domänenärarischem Grund und Boden zu stehen kamen. Das Pumpenhaus war in einem von der Pfinz abgezweigten Gewerbekanal gelegen und enthielt vier doppelwirkende Saug- und Druckpumpen, die von Zzwei Wasserrädern in Bewegung gesetzt wurden. Diese Pumpen drückten das Wasser direkt in die beiden Leitungen nach Karlsruhe(wobei zwei alte senk- rechte Röhren als Ausgleicher für die gehobenen und abgelaufenen Wasser- mengen dienten), so daß der Druck eben noch ausreichte, um das Wasser bis azu den konstant laufenden Brunnenausläufen in Karlsruhe zu treiben. Zudem schloß man in Durlach noch eine Reihe öffentlicher und privater Brunnen an die Wasserleitung an, die aus der damals herrschaftlichen Leitung gespeist wur- den und schon vor der Errichtung der neuen Wasserleitung bestanden hatten. Die Wasserleitungsanlage wurde unter Aufsicht einer Spezialkommission erbaut, und am 5. Januar 1824 fand die feierliche Eröffnung statt. Die Kom- mission führte den Ausbau der Wasserleitung und die Verwaltung fort, bis sie am 21. September 1829 aufgelöst und die weitere Besorgung der Geschäfte den 1 Dieser diente als Ersatz für das bis 1824 betriebene Hofwasserwerk, welches einen Unterhaltungsaufwand von ca. 4000 fl. jährlich verursacht hatte und durch die neue Wasser- leitung in Wegfall kommen sollte. städtischen Behörden(unter der Oberaufsicht der Stadtdirektion) übertragen wurde. Die ursprünglich vorgesehene Summe von 110 000 fl. hatte für den Bau bei weitem nicht ausgereicht, vielmehr beliefen sich die Kosten desselben auf fast das Doppelte(218 600 fl.), zu deren Deckung seitens der Stadt ein weiteres 4% iges Anlehen von 108 000 fl. aufgenommen werden mußte. Die zur Verwaltung der ersten Wasserleitungsschuld errichtete besondere Kasse blieb bis zu ihrer völligen Tilgung am 31. Dezember 1856 bestehen. Der Re— servefonds war allmählich zu der angemessenen Summe von 33521 fl. im Jahre 1873 angewachsen. Im Jahre 1833 wurden 74 Brunnenröhren gespeist und zwar für die Stadt 30 und für das Hofgebiet 35 Stück. Im Laufe der Jahre erlitt der Bestand der Leitung natürlich mannigfache Veränderungen, indem teils neue öffentliche, wie private Brunnen errichtet, teils bestehende beseitigt oder an die später erbaute Wasserleitung angeschlossen wurden. So belief sich in den Jahren 1874%½75 die aus der Durlach-Karlsruher Leitung verbrauchte Wassermenge 1183230 cbm. Es darf aber höchstens der dritte oder vierte Teil dieses verbrauchten Quantums als nutzbar veranschlagt werden, da das Wasser Tag und Nacht aus den vollen Brunnenröhren lief und nicht aufgespeichert werden konnte. Sowohl die häufigen Betriebsstörungen, denen eine jede Wasserleitung ohne Reservoirs ausgesetzt ist, als auch der gänzliche Wassermangel, welchem durch Erneuerung der Wasserräder und Pumpen im Jahre 1859 nur vorüber— gehend abgeholfen werden konnte, machte die Wasserleitung für eine stark heranwachsende Stadt völlig unbrauchbar, so daß vom Jahre 1872 an neben ihr noch eine zweite Wasserwerksanlage die Stadtbewohner versorgte. Die alte Wasserleitung, die schließlich nur 28 Brunnen davon befanden sich 9 im Hof- bezirk— und 1 Bassin im botanischen Garten gespeist hatte, kam für Karls- ruhe mit dem 1. Januar 1895 vollständig außer Tätigkeit durch einen Vertrag zwischen den vier Hauptbeteiligten, der Gemeinde Durlach und Karlsruhe, der Großh. Zivilliste und der Großh. Domänendirektion, nachdem jahrzehntelang Verhandlungen gepflogen worden waren. Nach der zustandegekommenen Ver- einbarung im Jahre 1859 verzichtete die Grohßh. Zivilliste auf das ihr zustehende Wasserbezugsrecht aus der Durlacher Leitung gegen eine von der Stadt Karls- ruhe ihr zugestandene Entschädigung von 20 000 M.; die Stadt Durlach bezahlte gegen Abtretung sämtlicher Wasserrechte von seiten der Stadt Karlsruhe an letztere die Summe von 50 000 M., und die Großh. Domänendirektion übertrug ihr Eigentumsrecht an den Durlacher Wasserwerksgebäuden und dem Gewerbe- kanal der Pfinz an die Stadt Durlach gegen die Verpflichtung, alle zurzeit da- Selbst vorhandenen, vom Domänenärar bisher unterhaltenen Wohngebäude(Ret- tungsanstalt für sittlich verwahrloste Kinder und beide evangelischen Pfarr- häuser), sowie den Schloßgarten für alle Hinkunft unentgeltlich mit Wasser àu versorgen. Die Durlach-Karlsruher Quellwasserleitung ist als erste und auch älteste Unternehmung der Stadt Karlsruhe anzusprechen. Daß damals das Unterneh- men wesentlich unter staatlicher Leitung zustande kam, lag eben in der Ge- meindeverfassung der 20ger Jahre des vorigen Jahrhunderts begründet, welche jede Gemeindehandlung von der Mitwirkung der Staatsbehörde als ihrer„Vor— münderin“ abhängig machte, ja jene als„minderjährige“ behandelte. Die 8S 11 des zweiten Konstanzer Edikts, Fröhlich, Bad. Gesetz Seite XIX. H 1 Wasseranlage war jedoch einer Forderung der Gemeindebehörde entsprungen, ihre Kosten wurden lediglich aus städtischen Mitteln bestritten. Von ihr waren beide Anleihen aufgenommen, verzinst und getilgt worden, wobei die Staats- beiträge von 4000 fl. als Entschädigung für den Wasserbezug des Hofbezirkes anzusehen, welcher vor Erstellung der Wasserleitung aus dem 1824 eingegan- genen Hofwasserwerk an der Lammstraße versorgt wurde. II. Das neue Karlsruher Wasserwerk a) Geschichtliches Die Erbauer der Durlach-Karlsruher-Quellwasserleitung hatten damals nicht die Absicht, die ganze Stadt völlig ausreichend mit Quellwasser zu ver- sorgen und in allen Stockwerken laufende Brunnen zu ermöglichen, sowie 6ffentliche Plätze und Anlagen mit Springbrunnen zu beleben; man war viel⸗ mehr zufrieden mit wenigen laufenden Röhren in den Erdgeschossen des Großh. Schlosses und mit einer spärlichen Anzahl öffentlicher Brunnen inmitten der Stadt, zu denen der einzelne kam und schöpfte. Die fortgeschritteneren Ver- hältnisse auf allen Gebieten, insbesondere auf sozialem und hygienischem Ge- biete, verlangten bereits 30 Jahre nach der Erstellung jener Leitung eine unmittelbare Zuführung des Wassers in die Wohnungen der Bewohner, wie auch das Gaslicht allmählich daselbst Eingang fand. Dazu genügte aber die bestehende Wasserleitung keinesfalls; sie vermochte infolge häufiger Betriebs- störungen und sonstiger geringer Leistungsfähigkeit die notwendigsten Be- dürfnisse weder der Gegenwart, geschweige denn die der nächsten Zukunft mit ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung nicht einmal annähernd zu befriedigen. Dieser Zustand war für eine heranwachsende Stadt auf die Dauer unhalt- bar; es sah sich deshalb der Gemeinderat in Gemeinschaft mit der Großh. Hof- domänen-Intendanz veranlaßt, die Frage einer vollkommeneren und der Zeit entsprechenden Wasserversorgung in ernste Erwägung zu ziehen. Der Großh. Baudirektor Gerwig, eine damals allseitig anerkannte Autorität, stattete beiden Behörden auf deren Ersuchen ein umfangreiches technisches Gutachten ab, worin er hervorhob, daß die infolge ihrer zerklüfteten Gebirgsbildung quellen- arme Umgebung von Karlsruhe auch in grögßerer Entfernung keine stärkeren Quellen aufzuweisen habe. Er bearbeitete ein Projekt, in welchem er das Wasser dem eingangs erwähnten Grundwasserstrom oberhalb der Stadt(im Südosten derselben) entnahm. Zur Gewinnung des Wassers schlug er den Rüppurrer Wald vor, der, in nächster Nähe des Stadtgebietes gelegen, als die 2weckmäßigste und geeignetste Stelle erschien. Für die Wahl der Entnahme- stelle trat noch der besonders günstige Umstandt hinzu, daß zwischen dem Wald und der Stadt sich ein Teil eines ehemaligen Flußgbettes befindet, das mit einer mächtigen Lettenablagerung ausgefüllt ist, welche das Wasser nicht durchläßt, 5o daß sich dasselbe unterhalb dieser Lettenschicht durchdrängen muß und daher in dem Kiesboden des Waldes, gleichsam in einem großen unterirdischen Be- hälter, aufstaut. Die auf Grund dieses Projektes vorgenommenen hydrologi- Siehe Hygienischer Führer durch Karlsruhe. 1897. iieeeee K KuE210 2L 65 schen und geologischen Versuche lieferten das Ergebnis, daß das vorgeschlagene Wasser an Menge und Güte das bisherige bei weitem übertraf. Die Vorarbeiten und Verhandlungen über spezielle Fragen des endgültigen Projektes zogen sich mehrere Jahre hin, so daß der vorteiſhafte Umstand, das 100 in Verbindung mit der Hofverwaltung auszuführen, verabsäumt wurde. Letztere legte im Jahre 1862 für ihre 1 5 ein eigenes Wasser- werk mit Dampfkraftbetrieb an. Nachdem nun im Jahre 1866 seitens der städtischen Kollegien die Anlage des Wasserwerkes nach dem Entwurfe des Baudirektors Gerwig beschlossen worden war, wurde im Frühjahr 1868 unter dessen Oberleitung und der Bau- leitung des Oberbaurats Gerstner mit dem Bau begonnen, und das Werk im Jahre 1871 in Betrieb gesetzt. b) Die Entwicklung des Karlsruher Wasserwerkes In der Entwicklung des Karlsruher Wasserwerkes lassen sich drei Zeit- perioden feststellen, welche sich deutlich voneinander abheben. Der ersteé Ab— schnitt umfaßt die Zeit von der Gründung bis zum Jahre der ersten baulichen Erweiterung(1874), der zweite reicht bis zur Errichtung des Hochwasser- reservoirs auf dem sogen. Lauterberg(1888); diesen folgt als dritte und letzte Entwicklungsperiode der endgültige Ausbau bis zum heutigen Stand. Die ursprüngliche Anlage des Wasserwerkes, welches unter einem Gesamt- kostenaufwand von 1 380 164 M. erstellt worden war, bestand aus der Wasser- fassung, dem Kessel- und Maschinenhaus mit dem angebauten Wasserreservoir und dem 28393 m langen Stadtrohrnetz. Die Gesamtmaximalleistung war zu 85,5 Liter in der Sekunde oder 7387 ebm in 24 Stunden berechnet. Die Wasserentnahme geschah in einem 22 m langen, 1, 20 m hohen und 0,5 m weiten Sammelkanal, welcher quer zur Stromrichtung des Grundwasser- stromes und 4 m unter der Bodenoberfläche eingebaut war. Derselbe mündete in einem 3 m weiten Brunnen. Im Maschinenhaus befanden sich 2 horizontale, doppeltwirkende Pump- maschinen, welche, betrieben durch 2 in der verlängerten Pumpenachse liegende Dampfmaschinen von je 23 PS., das Wasser aus dem Brunnen ansaugten. 2 Dampfzylinderkessel mit je 4 Siederöhren und von je 60 qm Heizflache, wovon einer jeweils in Reserve stand, erzeugten den Dampf. Für die Vergröhßerung durch eine gleich große Anlage war in dem Maschinen- und Kesselhaus Platz vorgesehen. Der 99 ebm fassende gußeiserne Wasserturm diente zur Ausglei- chung der kleinen Schwankungen im Verbrauch und zur Aufrechterhaltung eines annähernd gleichen Druckes in der Leitung; die Oberkante dieses 4, 5 m hohen Reservoirs liegt 28—9 m höher als die Straßenebene der Stadt, so daß auf der Pumpstation ein mittlerer Betriebsdruck von etwa 25 m vorhanden war. Das Wasserleitungsnetz, dessen Hauptrohrstrang in einer lichten Weite von 330 mm das Werk verließ, stand in Verbindung mit einem an der Südwestseite der Stadt, 2 km von der Pumpstation entfernt gelegenen Gegenreservoir von 900 ebm Inhalt. Der obere Rand desselben lag nur 18 m über der mittleren Straßenhöhe. Dieser Wasserbehälter diente dazu, einen zeitweisen Uberlauf der in gleichförmigem Gang befindlichen Maschinen aufzunehmen, um einen die Leistung der Maschinen übersteigenden Verbrauch auszugleichen und bei Still- stand derselben einen Wasservorrat au bieten. A. Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe 5 66 Die Abmessungen aller Teile des Werkes waren gemäß dem bei seiner Projektierung vorgesehenen Wasserverbrauch angenommen worden und ent- sprachen auch dem Bedarf an Wasser in den ersten Jahren. Aber schon im vierten Betriebsjahre war das Werk an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt, und es mußte zur Vermehrung der Maschinenkraft und Vergrößerung der Wasserfassungsanlage geschritten werden. Zunächst wurde in den Jahren 1874/76 der Sammelkanal um 137 m verlängert, und ein zweiter 4m weiter Brunnen angelegt, welcher für eine neuaufzustellende, dritte Pumpmaschine als Saugreservoir dienen sollte. Die horizontal wirkende Maschine besaß 75 PS. und konnte die Förderung von 10O Liter/ Sek. bewältigen. Mit Rücksicht auf die ständig zunehmende Ab- senkung der Brunnen wurde sie mit ca. 3z m tiefer liegenden Pumpen erbaut, was man durch einen an der Dampfmaschine wirkenden Einhebelbalancier erreichte. Zu ihr gesellte sich ferner ein Cornwall-Dampfkessel von 60 qm Heizfläche. Im Jahre 1877 folgte dieser Erweiterung der Anlage zur Verstärkung des Wasserdruckes in entfernteren Stadtteilen, sowie zur Erhöhung der Betriebs- sicherheit eine Ergänzung des Stadtrohrnetzes, welche in der Legung eines zweiten von der Pumpstation ausgehenden Hauptrohrstranges von 400 mm Durchmesser bestand. Sämtliche baulichen Veränderungen erforderten einen Aufwand von 277 767 M. Nachdem nun die Zahl der an die Wasserleitung angeschlossenen Grund- stücke nach Umfluß von 10 Jahren(1887) auf 2400 angewachsen war und die erstellte Kanalisation den Einwohnern sanitäre Einrichtungen(Wie die Anlage von Wasserklosetts und Hausbädern) in immer gröhberem Maße gestattete, bedingte der hierdurch vermehrte Wasserkonsum abermals eine Erweiterung der Wasserwerksanlage. Infolge der täglich gesteigerten Wasserförderung wurde eine bedeutende Absenkung des Grundwasserspiegels hervorgerufen. Die Wasserfassungsanlage mußte daher durch einen dritten Brunnen von 5 m Durchmesser und 13 m Tiefe verstärkt werden. Zur Vermehrung der Maschinen- kraft wurden im Jahre 1888 zwei neue durch Gasmotoren von je 50 PS. getriebene Pumpmaschinen aufgestellt, deren Pumpen um 3,6 m tiefer als die alten lagen. Die Ungleichheit des Wasserverbrauches während des Jahres, welcher an einem Sommertage des Jahres 1893 bereits die Höhe von 23 231 ebm erreicht hatte, mußte bei dem Mangel eines großen, hochgelegenen Gegenreservoirs durch den Maschinenbetrieb ausgeglichen werden; bisher hatte sich bei dem Stand der Maschinenanlage und der Wasserfassung diese Ungleichheit leicht Vollzogen, indem man die Maschinen nach Bedarf rascher oder langsamer arbeiten ließ. Da infolge der Zunahme des Wasserkonsums seit dem Jahre 1888 zeitweise alle vorhandenen 5 Pumpmaschinen in Tätigkeit gehalten werden muhßten, fand die gesamte Wasserversorgung eine bedeutende Verbesserung durch die Benützung des in den Jahren 1888-— 93 erbauten 3200 ebm fassenden Hochwasserbehälters. Es schien daher die Erhaltung des bisherigen Gegenreservoirs 1nicht mehr geboten. Das Hochwasserreservoir, 1150 m von der Pumpstation entfernt, wurde auf einer 38 m hohen künstlichen Kies- und Der Unterbau des Gegenreservoirs(in der Gartenstraße) wurde nach Aufbau eines Stockwerkes zu einem städtischen Archivgebäude umgestaltet. Sandaufschüttung ausgeführt. Durch die Hochführung eines offenen Steig- rohres bei der Pumpanlage wurde es möglich, den Wasserdruck am Beginn des Rohrnetzes bis auf eine Höhe von 43 m zu steigern. Gleichzeitig wurden die beiden ältesten Pumpmaschinen durch eine neue Dampfmaschine von 150 PS. mit einer Förderungsmöglichkeit von 240 Liter/ Sek. ersetzt, da die Wassermenge nunmehr auf eine um ein Drittel gesteigerte Druckhöhe gehoben wurde und die Maschinen wegen der zu hohen Lage der Pumpen bei niederem Wasserstand nur zu einem geringen Teil ihrer bisherigen Leistungsfähigkeit ausgenützt werden konnten. Dieselbe ist eine liegende Compound-Receiver-Pumpmaschine, welche eine weitgehende Ausnützung der Dampfspannung bewirkt und wurde so vertieft gelegt, daß auch bei dem tiefsten Wasserstand die Saughöhe von 7 m nicht überstiegen wird. Aus wirtschaft- lichen Gründen schien es angezeigt, auch die zwei ältesten Dampfkessel zu ent- fernen und gegen neue auszuwechseln. Ihre Feuerung war so eingerichtet, daß der Koksstaub und-Grieß, sowie das Abfallmaterial bei der Kokszerkleinerung, das aus den Gaswerken bezogen wurde, Verwendung finden konnte. Die zwei ältesten Maschinen und Kessel wurden zur Beschaffung des für den Stadtgarten erforderlichen Wassers in einer eigens zu diesem Zweck erbauten Hilfs- pumpstation verwertet. Somit bestand die maschinelle Anlage des Wasserwerkes aus der 1874 angeschafften nunmehrigen Reservepumpmaschine ind der eben erwähnten neuen Dampfmaschine, sowie aus den zwei durch Gas- motoren betriebenen Pumpen. Alle zusammen ergaben eine stündlich normale Leistung von 1500 cbm. Der Ersatz der Reservemaschine mußte bereits nach einem Jahre ins Auge gefaßt werden, um einen ungestörten Betrieb des Werkes in der Hauptbedarfszeit in einer etwaigen Auberbetriebsetzung der Compound- maschine sicher zu stellen und dadurch die Wasserversorgung in jedem Fall den Anforderungen entsprechend zu gestalten. Im Jahre 1895 wurde eine neue Maschine in der gleichen Konstruktion ausgeführt wie die im Jahre 1893 beschaffte. Zu gleicher Zeit wurde der Sammelkanal, der bei Niederwasserstand nur wenig Wasser zubrachte, entfernt und durch zwei weitere Brunnen mit einem Anlehensaufwand von rund 40 000 M. ersetzt, denen im Jahre 1897 ein weiterer Brunnen folgte, so daß die Wasserfassung nunmehr aus 6 Brunnen bestand. Sie sind durch eine Heberrohrleitung mit dem sog. Sammelbrunnen(dem zuletzt erbauten) verbunden, aus welchem die Pumpen das Wasser schöpfen. Schließlich wurde im Jahre 1895 noch ein dritter Hauptrohrstrang von 500 mm lichter Weite gelegt, welcher die Hauptzuleitung für den sich baulich stark entwickelnden Oststadtteil bildete. Damit wurde eine beträchtliche Ver- minderung des Druckverlustes in der gesamten Leitung erreicht. Auber Rohrumlegungen und Erstellung von Rohrleitungen in neu ange- legten Straßen waren bis zum Jahre 1903 bauliche Erweiterungen des Wasser- werks nicht nötig. Das rapide Wachstum der Stadt und die Ausführung einer Schwemmkanalisation mit ihrem Wasserbedarf erforderten zur Sicherung einer genügenden Wasserversorgung jedoch den Bau mehrerer Brunnen. So kam in diesem Jahre eine Verstärkung der Wasserfassung um einen siebenten Brunnen und im Jahre 1906/ um zwei weitere Brunnen(sämtliche von je 5 m lichter Weite und 13—Tl5 m Tiefe) zur Ausführung. Zur Gewinnung tunlichst eisenfreien Wassers waren in der Umgebung des Wasserwerkgeländes über den Eisengehalt der Grundwasserströme Unter- 8* ——— 68 suchungen veranstaltet worden. Das Ergebnis derselben führte zur Erwerbung der für das Werk in absehbarer Zeit erforderlichen Teile des Rüppurrer Wald- geländes mit einem Flächeninhalt von 1196,03 qm. Den seither als höchst miß- lich empfundenen Zustand, daß das Wasserwerk und das Hauptgebiet des Wasserzuflusses in fremder Gemarkung lag, beseitigte die am 1. Januar 1907 vollzogene Eingemeindung von Rüppurr. Mit der Ausdehnung des Baugebietes der Stadt in nordwestlicher Richtung machte sich der Migstand geltend, daß in den Sommermonaten der Wasserdruck in den Rohrleitungen für die hochliegenden Wasserausläufe der Gebäude(vor allem der Kasernen und des Krankenhauses) nicht mehr ausreichend war. Es mußte deshalb ein neuer direkter Druckrohrstrang von 400 mm lichter Weite vom Fußle des Hochreservoirs ab in diesen Stadtteil hergestellt werden. Eine weitere Erweiterung des Wasserleitungsnetzes brachte in den Jahren 1009 und 1910 die Wasserversorgung der eingemeindeten Vororte Beiertheim, Grünwinkel und Rüppurr, deren Wasserverhältnisse im Interesse des Feuer- schutzes eine alsbaldige Verbesserung verlangten. Die Einrichtung der Wasser- leitung, welche zurzeit in den genannten Stadtteilen ausgeführt wird, wurde aber nur auf diejenigen Teile der Gemarkungen beschränkt, deren Anlage der Verwaltung eine Rente von 3½ Y sicherte. c) Wasserpreis Seit der Erbauung der neuen Wasserwerksanlage trat an die Stadtgemeinde auch die Frage heran, nach welchen Normen das Wasser an die Bewohner abzu- geben sei. Zur Beratung dieser Angelegenheit, über die man sich offenbar noch Vollständig im Unklaren befand, war im Jahre 1869 eine besondere Kommission vorzugsweise aus Mitgliedern des Gemeinderats und des engeren Ausschusses eingesetzt worden. Als Grundlage diente derselben der Vorschlag des zuge- zogenen Sachverständigen und Erbauers des Wasserwerkes, Großh. Baudirektor Gerwig, daß nämlich die zu beschaffenden Geldmittel mindestens die Betriebs- kosten decken und die Anlage eines Reservefonds ermöglichen müßten. Dieser Grundsatz fand auch die Billigung der Gemeindekollegien. Für die Preisbestimmung waren in erster Linie soziale Momente maß- gebend; man setzte daher den Preis des Wassers nicht nach der wirklich ver- brauchten Menge fest, sondern nach der Leistungsfähigkeit des Abnehmers. Es schien als zweckmähßigste Lösung des Preisproblems, hierbei zwischen der Art der Wasserverwendung zu scheiden in Verbrauch zu rein häuslichen und azu gewerblichen Zwecken. In erstlicher Beziehung bot der Miet- bezw. Schätzungswert der Wohnungen einen Anhaltspunkt, die Leistungsfähigkeit des Verbrauchers zu erfassen. Den lokalen Verhältnissen entsprechend und anlehnend an die Wasserpreise anderer Städte wurde ein Prozentsatz von 2½ für die Wohnun- gen derjenigen Häuser, in welchen alle Familien mit Wasser aus der städti- schen Leitung versehen waren, und einen Prozentsatz von 3 bestimmt, wenn der Wasserbezug nur für einige Familien des betreffenden Hauses gewünscht wurde. Vom Hauptgebäude getrennte Hinterhäuser wurden hinsichtlich der Wasserzinsberechnung als besondere Häuser betrachtet. Von diesem Tarif —————— ä9 69 waren die Liegenschaften ausgenommen welche mit Rücksicht auf Geschäfts- lage und Ladenmietwerte einen zum Verhältnis der Wohnungsräume zu hohen Mietwert darstellten; hier trat alsdann eine entsprechende Minderung des- selben nach Vereinbarung ein. Der auf dieser Basis berechnete Gesamtwasserzins der Wohnungen wurde durch die Verwaltung bei dem Hauseigentümer erhoben, welcher sich die auf den Mietzins berechneten Raten von seinen Mietern vergüten ließ, falis sonst kein anderes Abkommen über die Gesamtmiete der Wohnungen getroffen war. Der Gebrauch des Wassers war somit in jeder Haushaltung durchaus unbe- schränkt gegenüber der Einrichtung in anderen Orten, wo dem Bewohner nur ein gewisses Quantum in ein Reservoir zugemessen wurde. Und auch die Höhe des Wasserzinses war die gleiche, ob ein geringes oder großes Quantum benötigt wurde. Diese Art der Wassergeldberechnung blieb bis heute in ihrem Haupt- charakter bestehen. Sie bedeutet ihrer Natur nach tatsächlich eine Kommunal- steuer, welche auf das Häusersteuerkapital gelegt ist. Als solche läßt sie, wie wir gesehen haben, einen Zusammenhang zwischen Preis und Ware nicht erkennen, insofern die Wasserschätzung nach dem Mietwerte der Wohnungen auf den Wasserverbrauch der Bewohner in keiner Weise schließen läßt. Für gewerbliche Zwecke, vor allem in Fällen, wo ein bedeutender und unregelmäßiger Wasserkonsum zu erwarten stand, kam die Einrichtung des Wassermessers zur genauen Erfassung des Konsums in Anwendung. Hierbei wurde zunächst für 100 engl. Kubikfuß(27 000 Liter) 1 fl. berechnet. Solche Abonnenten, welche zu anderen als Gewerbezwecken Wasser durch Messer beziehen wollten, hatten 1 fl. 12 kr. für 1000 Kubikfuß und jährlich wenigstens 50 fl. Wasserzins zu entrichten. Die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten des vom Wasserwerk beschafften Messers! hatte der Abonnent anfänglich zu tragen; derselbe verblieb jedoch im Eigentum des Werkes. Bei dieser Normie- rung des Wasserpreises wurde sowohl für die Verwaltung, als für den Kon- sumenten der Preis der Wassereinheit am genauesten festgesetzt, und vor allem konnte einer Wasserverschwendung, wie sie bei der Berechnung nach dem Mietwert der Wohnung meist Platz greift, vorgebeugt werden. Dieser in seinen wesentlichen Punkten skizzierte älteste Wassergeldtarif blieb bis zum 23. Januar 1879 in unveränderter Form in Kraft, zu welcher Zeit er durch eine neue Wasserbezugsordnung abgeändert wurde. Wie seither war für je 100 M. des geschätzten Mietwertes der Betrag von 2.50 M. zu zahlen, jedoch wurde ein Mindestjahreszins für den Wasserkonsum(100 M.) fest— gelegt. Die Pausc hal beträge für Badeeinrichtungen, Klosetts usw. beliefen sich pro Jahr auf je 6 M., für Springbrunnen, je nach dem Durchmesser der eingesetzten Kaliberscheibe, 2. B. bei 2 mm auf jährlich 2 M., bei 6 mm auf 12 M. Für den Wasserbezug, gemessen nach Wassermessern oder Kaliberhahnen, belief sich der Preis für den Kubikmeter 10 Pf., und als Mindestj ahresbetrag wurde ebenfalls 100 M. berechnet; dazu kam noch für Benützung des Wasser- 1 Später wurden die Messer sowohl vom Wasserwerk unentgeltlich beschafft als auch unterhalten; nur die Kosten der Aufstellung und die vom Abonnenten veranlaßte Versetzung oder Entfernung mußte von demselben getragen werden. 67 messers eine Jahresmiete nach der jeweiligen Lichtweite der Rohrzuführung zwischen 8.40 M.(bei 12 mm lichter Weite) und 27 M.(bei 55 mm lichter Weite). Nach dem Vorgang der Wasserbezugsordnungen von Mannheim, Freiburg und Frankfurt a. M. wurden im Jahre 1904 alle Grundstücke nach ihrem Miet- wert eingeschätzt. Der so abgeschätzte Betrag wird als Mindestgebühr ent- richtet, wobei für Wasser zum gewöhnlichen Haushaltungsbedarf 2½ des Mietbetrages(bezw. des Mietwertes bei von Eigentümern und deren Familien- angehörigen bezogenen Wohnungen) gerechnet wird. Auch bei der Aufstellung von Wassermessern ist der pro Grundstück festgesetzte Einschätzungsbetrag als Mindesttaxe zu entrichten, während die seitherige Wasserbezugsordnung nur die Minimaltaxe von 100 M. kannte. Durch diese neue Bestimmung wurde die Ungleichheit in dem Beizug zu den Lasten des Wasserwerks, welche ein Hauptbeschwerdepunkt des Hausbesitzervereins war, beseitigt. Der Wasser— messer hat somit im wesentlichen nur die Funktion, einen über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verbrauch und die Wasserverschwendung festzustellen und bei einzelnen gewerblichen Betrieben, deren Wasserkonsum sehr schwankt, diesen für die Berechnung des Wassers zu bestimmen. Nur größere Gewerbe— betriebe und Fabrikanlagen, welche ihren Wasserbedarf durch eigene Pumpen- anlagen fördern und die städtische Wasserleitung nur zur Sicherung ihres regelmähßigen Betriebes und zu Feuerlöschzwecken anschließen lassen, kommen nicht zur Einschätzung, sondern zahlen eine Minimaltaxe entsprechend der Größe ihrer Anschlüsse und nur den über diese Taxe hinausgehenden Wasser- verbrauch. Da sich aus den Gesamteinnahmen für Wasserzins nach Abzug der Wasser- menge, die für die öffentliche Bewässerung, für den Eigenverbrauch und infolge der unvermeidlichen Wasserverluste gebraucht wurde, ergab, daß der Kubikmeter Wasser im Jahre 1902 durchschnittlich mit 15,5 Pf. bezahlt wurde, so waren diejenigen Abonnenten, deren Wasserkonsum nach Messern berechnet wurde und die einen über den der Mindestgebühr von 100 M. entsprechenden Wasser— verbrauch hinaus hatten, im Vorteil sowohl gegenüber der Gesamtheit der Abon- nenten, welche ihren Wasserzins nach der Mietwerteinschätzung zahlten, wie auch den Abonnenten mit Wassermessern, welche mit ihrem Wasserbedarf wesentlich unter der Minimaltaxe von 100 M. geblieben waren. Es entsprach daher dem Gebot der Gerechtigkeit und Billigkeit, eine Anderung der seit- herigen Verwaltungspraxis vorzunehmen: Für die ersten 1oο cbm verbrauchten Wassers wurde der Einheitspreis bei der Abgabe nach Messern von 10 auf 12 Pf. erhöht und für das dieses Maß übersteigende Quantum der Preis von 10 Pf. belassen. Damit wurde gleichzeitig der Erwägung Rechnung getragen, daß ein vermehrter Wasserverbrauch keinen wesentlichen Einfluß auf die Ver- waltungskosten ausübt und auch ein großer Teil der übrigen Kosten unabhängig vom Wasserverbrauch ist. Ferner wurde die Jahresmiete für die Benützung des Messers bedeutend herabgesetzt. Sie ist in vierteljährlichen Raten zu zahlen und richtet sich nach der Durchlaßweite des Messers. Für 12/15 mm 1. W. beträgt sie 5 M. und für die größte Lichtweite(150 mm) 70 M. Schließlich verdienen noch folgende Anderungen Erwähnung: für Bade- einrichtungen, welche von mehreren Familien oder von Pensionen benützt wer— ——————————————— 71 den, hat die Person jährlich 1 M., mindestens insgesamt 10 M.(bei der bis- her einheitlichen Taxe von 6 M.) zu zahlen, für das zweite und folgende Spül- klosett ist nur 3 M. zu entrichten, wenn von einer Familie mehrere Klosetts be- nutzt werden. Letztere Ermähigung war wiederholt gewünscht worden; eine vollständige Befreiung von der Taxe war jedoch nicht gerechtfertigt, weil er- fahrungsgemäß die Klosetts mit gröheren Wasserverlusten verbunden sind und meistens auch in solchen Häusern eine gröhßere Dienerschaft vorhanden ist. In dem Tarif von 1879 waren die Verkaufsladen, Werkstätten und Maga- zine nicht besonders aufgeführt, weil man sie unter die Kleingewerbe einbegriff. Bei solchen mit einem Mietbetrag von 60—100 M. war die festgesetzte Mindest- taxe von 5 M. eine zu große Belastung; es erschien daher die Berechnung nach dem Mietwert angemessen; dagegen wird bei Läden, Warenhäusern, Hotels usw. mit einem hohen Mietwert, dieser nicht bei der Taxation zugrunde gelegt, son- dern es findet eine besondere Abschätzung nach Maßgabe des für gleich große Wohnungen zu zahlenden Wassergeldbetrages statt. Für das aus der städtischen Leitung entnommene Wasser wird das Wasser- geld vierteljährlich erhoben; Ausgleichungen des Mehr- oder Minderver- brauches innerhalb eines Quartales werden beim Bezug durch Wassermesser nur auf das laufende Kalendervierteljahr vorgenommen. Neu ist die von den Hauseigentümern gerechtermaßen verlangte Bestimmung hinzugefügt worden, daß für 2 Monate hindurch unvermietet leerstehende Wohn- und Geschäfts- räume Rückvergütungen nach der Höhe des im voraus erhobenen eingeschätz- ten Minimalbetrages von seiten der Verwaltung geleistet werden. d) Technische und finanzielle Ergebnisse des Wasserwerkes Die Leistungsfähigkeit eines Wasserwerkes und seine spezifische Bean- spruchung richtet sich nach dem Tagesverbrauch, welcher während eines Jahres im Grenzfalle bewältigt werden kann; denn die Maschinen und sonstigen An- lagen müssen an dem Tage des maximalen Verbrauches das Wasserbedürfnis decken können. In der Erwägung, daß eine unzulängliche Wasserversorgung sowohl mit großen Unannehmlichkeiten, als auch mit Nachteilen und sogar Gefahren für die Bewohner einer Stadt verknüpft ist, hat sich die städtische Verwaltung die Sorge für eine genügende, dem Bedürfnis entsprechende Wasserversorgung stets angelegen sein lassen. Der Wasserverbrauch schwankt während eines Jahres recht bedeutend, ist aber auch schon in einzelnen Stunden eines Tages verschieden hoch. Die an 12 der stärksten Monatsverbrauchstage des Jahres regelmähig aufgenom- menen Aufzeichnungen ergaben, daß am 2. Juni 1909 der Stundenverbrauch, wenn die Nachtstunden in Berechnung gezogen werden, zwischen 0,1 und 6,40 wechselte. Der stärkste Konsum fiel an diesem Tage in die Nach- mittagsstunde von 5—6 Uhr. An den übrigen Beobachtungstagen war der stärkste Verbrauch in den Stunden zwischen 10 Uhr morgens und 6 Uhr abends. Die gesamte Wasserabgabe verteilt sich hauptsächlich, wie vorliegende Tabelle dartut, auf die Verwendung zu öffentlichen Zwecken und den Ver- brauch der Privaten und Behörden. Beide Verwendungsarten werden in ihrer 72 Menge teils durch Wassermesser teils nach Schätzung bestimmt. Der Selbst- verbrauch und Verlust sind nicht eigens aufgeführt, betragen aber jeweils höchstens 3 der Gesamtförderung. Davon beträgt die Abgabe GSSaAnte.. Wasser- für öffent⸗ für Abonnenten förderung liche maxi- mini- 5 nach nach Was- Zwecke 19 8 mum mum Schätzung sermesser Tagesabe Be- triebs- Zahl der Anschlüsse Täglicher Ver- brauch pro Kopf der Bevölkerung Durchschnitt- licher Verkaufs- preis r cbm geför- derten Wassers cbm cbm cbm cbm cbm cbm E — 130ꝗ 638 70541 451 2 476 523 13 0372883 22 480 5 100 23 5069 241 Hieraus ist zu entnehmen, daß seit Gründung des städtischen Unternehmens der Wasserverbrauch in ständiger Zunahme begriffen ist. Wenn auch in ein⸗ zelnen Jahren innerhalb der oben betrachteten Zeiträume Rückgänge gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen sind, wie 2z. B. in den Jahren 1891 und 1894, 80 war das lediglich eine Folge der heißen und trockenen Witterung früherer Be- triebsjahre, also einer aufälligen und vorübergehenden Erscheinung, welche durch die Zunahme der Abonnentenzahl und des Wasserzinserträgnisses ihre Bestäti- gung findet. Wir sehen also, daß auf den jeweiligen Konsum die Witterung erheblich einwirkt. Es dürfte auch ohne weiteres einleuchtend sein, daß ein prozentualer Rückgang des Wasserverbrauches sehr wohl seine Ursache in einem nassen Sommer haben kann, der eine geringere Verwendung von Wasser sowohl zu Giehzwecken und zum Betriebe von Springbrunnen erforderlich macht als auch bei den Abonnenten weniger Anlaß zum Wassergenuß bietet. Berücksichtigt man die Bevölkerungsziffer der Stadt und berechnet das auf den Kopf der Bevölkerung entfallende Wasserquantum, so ergeben sich ebenfalls Verbrauchszahlen in aufsteigender Richtung mit Ausnahme des letzten Jahrzehnts. Die Ursache der Steigerung des Konsums liegt zweifellos in der gröbßeren Sparsamkeit der ersten Jahre seitens der Abonnenten; der Verschwen- dung konnte erst durch vermehrte Einführung von Wassermessern, namentlich in gewerblichen Anlagen, erfolgreich entgegengetreten werden, wie der Rück- gang der Verbrauchsmenge pro Kopf der Bevölkerung im Jahre 1909 gegenüber 1899 beweist. Allerdings mag zugegeben werden, daß die Erhöhung des Leitungsdruckes infolge der Erstellung des Hochreservoirs einen gesteigerten Konsum erleichterte. Vergleicht man ferner die Bevölkerungsbewegung der Stadt mit der Zu- nahme der Wasserförderung, so ergibt sich die Tatsache, daß in den letzten 30 Jahren sich die Einwohnerschaft reichlich verdoppelt hat, während die Wasserabgabe um das Vierfache gewachsen ist. Wie die Statistik über die 73 Zahl der Anschlüsse zeigt, rührt diese Ungleichheit daher, daß sich früher noch viele Einwohner durch eigene Pumpbrunnen mit Wasser versorgten oder den Wasserbedarf benachbarten öffentlichen Brunnen entnahmen, die insbesondere in Klein-Karlsruhe noch der Durlacher Quellwasserleitung angehörten. Inner- halb der Altstadt einschliehlich dem Stadtteil Mühlburg sind Ende 1909 nur noch 55 bewohnte Grundstücke an bewässerten Straßen gelegen, die nicht an die städtische Leitung angeschlossen waren. Diese Grundstücke besitzen jetat noch teilweise eigene Pumpbrunnen. Von dem gesamten Wasserkonsum trafen auf öffentliche Zwecke in neuester Zeit ungefähr 13, während in den ersten Jahren über 20 auf diese Verbrauchsart entfielen. Früher erfolgte nämlich die Abgabe an das städtische Tiefbauamt und an einige Gemeindeanstalten weit unter dem Selbst- kostenpreis(zu 0,86 und 1 Pf./ ebm), weshalb auch auf sparsame Verwendung des Wassers keineswegs acht genommen wurde; seitdem jedoch(im Jahre 1894) den eigenen Betrieben die Selbstkosten für die Wasserlieferung in Anrechnung gebracht werden, findet nicht nur eine genauere Kontrolle des tatsächlichen Wasserkonsums(manchmal durch Setzen von Massermessern bei öffentlichen Springbrunnen) statt, sondern es trug diese Mahnahme zu sparsamerem Verbrauch wesentlich bei, so daß sich diese Art gegenüber der Abgabe an Private relativ gemindert hat. Natur- gemäß spielen auch hierbei Witterungsverhältnisse des betreffenden Jahres eine bedeutsame Rolle. Die Spalten für die an Abonnenten gelieferten Wassermengen zeigen ein auherordentlich starkes Anwachsen des durch Wassermesser ermittelten Wasser- konsums, welcher die geschätzte Abgabe bereits überholt hat. Das Bestreben der Verwaltung, durch Setzen von Wassermessern möglichst rationell zu ver- fahren, macht sich auch in dem von Jahr zu Jahr geringer werdenden Unter- schied in der Mindest- und Höchsttagesabgabe geltend. Dabei ist zu beachten, dab die Fontänen zu Zeiten des größten Wasserkonsums abgestellt werden, um das Werk nicht ihretwegen noch stärker zu belasten. Schliehßlich sei noch auf den sich jährlich erhöhenden Verkaufspreis des geförderten Wassers hingewiesen, was noch auffallender ercheinen mag, als der Wasserpreis sich seit Bestehen des Werkes nur unwesentlich geändert hat. Der Hauptgrund dieser Erscheinung ist bereits erwähnt worden; er liegt vor- zugsweise in der größeren Wasserersparnis, welche durch die häufigere An- wendung des Wassermessers zur Ermittlung der Wasserlieferung erreicht wird. Anderseits sind die Mietwerte der Wohnungen und Grundstücke, welche als Basis für die Einschätzung des Wasserbedarfes dienen, im Laufe der Jahre enorm in die Höhe gegangen, während der spezifische Wasserverbrauch, namentlich in dem letzten Jahrzehnt, tatsächlich nachgelassen hat. Die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens haben sich fort- während sehr günstig entwickelt, indem die Betriebsüberschüsse wie die Rein- gewinne vom Betriebsjahre 1881 an eine stetig steigende Tendenz aufweisen. In diesem Jahre warf das Werk erstmals einen Reingewinn ab und erreichte am Jahresschluß 1909 die Höhe von 416073 M. Näheres ist hierüber aus folgender Darstellung ersichtlich: Selbst- kosten Be- ohne Ver- mit Ver- Rein- chbm Anlage- triebs- Wasser- Son- zinsung zinsung gewinn gelör- kapital jahr zins stigem und Amor-und Amor- derten tisation tisation Wassers M. M. M. M. 0 3 M. Einnahmen aus Ausgaben Rente 1879 105 862J1 003 33 498120 297 715 698 1889 220 932 4 861 64 134163 334[+ 52 028 100 035 1899 442 037 10 218 96 011[242 283[ 205 112 981 790 1909 696 886[9 3o04 f139 314 290 117[ 416 073 3 665 903 Die Rechnungsresultate der einzelnen Betriebsjahre sind unter verschie- denen Gesichtspunkten aufgestellt und ermittelt; einen absolut genauen Ver- gleich derselben läßt daher die obige Darstellung nicht zu, sondern gibt nur ein ungefähres Bild der Erträgnisse des Werkes. Die Rente des Wasserwerkes erscheint in den früheren Jahren(bis 1894) zum Teil erheblich geringer, als es der Wirklichkeit entspricht. Es wurde nämlich der Aufwand für die Gemeindeanstalten und öffentliche Zwecke zu nieder angesetzt, weil diese, wie erwähnt, das Wasser zu einem durchaus ungerechtfertigten Preise bezogen. Diese Rechnungsmanipulation hat sich seit jenem Jahre geändert, indem diesen Anstalten nunmehr ein den Produktions- kosten entsprechender Preis von 6 Pf. pro Kubikmeter aufgerechnet wird. Anderseits war bis zum Jahre 190/ ein anderer Modus der Abschreibung, Amortisation und Tilgung(Verzinsung und Tilgung wurde zu 5% der Anlage- und Betriebskapitalien angenommen) in Anwendung, der jene Unge- nauigkeit gegenüber der gegenwärtigen Rechnungsweise wieder etwas milderte. Das im Wasserwerk investierte Kapital, das, wie obige Tabelle zeigt, auf 31. Dezember 1909 insgesamt 3 665 903 M. betrug, ist teils aus Wirtschafts-, teils aus Anlehensmitteln beschafft worden. Letztere machen weitaus den größten Teil des Anlagekapitales aus und betrugen allein 3 621 919.81 M. Von diesem aus Anlehensmitteln bestehenden Schuldkapital waren bis zum gleichen Zeitpunkt 810 301 M. getilgt, so daß sich noch ein Restkapital von 2 811 618.81 Mark erübrigte. Der Mehrwert der aus Wirtschaftsmitteln beschafften Einrichtungen, Materialien und Vorräte belief sich auf 13 343.47 M., wobei für Geräte, Wasser- messer, Werkzeuge und Mobilien durchweg 5 in jedem Jahre abgeschrieben wurden. Die bisher ungetilgte Anlehensschuld zum Betriebsüberschuß des Werkes in Bezichung gebracht, ergibt eine 19,85 Yige Rentabilität. Kürzt man jedoch am Betriebsüberschuß den für Verzinsung, Tilgung und Abschreibungen not- wendigen Betrag, wodurch bekantlich der Reingewinn(mit 416 0/2.56 M.) dargestellt wird, und legt diesen bezogen auf den gesamten Anlagewert der Rentabilitätsberechnung zugrunde, so verzinst sich die Anlage zu 11,34 P. Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß die Selbstkosten eines geförderten Kubikmeter Wassers in erheblicher Weise zurückgegangen sind und zurzeit auf 75 5,68 Pf. zu stehen kommen. Nicht nur die technischen Verbesserungen inner- halb der Wasserwerksanlage, sondern namentlich die in neuerer Zeit von durchaus rationellem Gesichtspunkt gehandhabte Wasserlieferung, durch die einer Vergeudung des Wassers gesteuert wurde, wirkten in dieser Hinsicht vor allem fördernd. Der Grundsatz, daß der Wasserwerksbetrieb, als soziales Unternehmen betrachtet, keine hohen Uberschüsse erzielen sollte und die untere Bevölke- rungsschicht möglichst vom Wassergeld zu entlasten sei, wurde des öfteren auch im Karlsruher Bürgerausschuß betont. Jedoch eine Herabsetzung des Wasser- geldes würde lediglich den Hauseigentümern zugute kommen, da sie dasselbe auf ihre Mieter abwälzen. Mit diesem Argument wäre somit vor allem den unteren Klassen nicht geholfen. Auch für die gewerbliche Wasserverwendung kommt die Erhöhung des Wasserpreises für Karlsruhe kaum in Betracht. Bei den günstigen Wasserverhältnissen, wie sie in Karlsruhe herrschen, würden sich die Fabriken veranlaßt sehen, zu ihrer Wasserversorgung eigene Brunnen anzulegen. Darstellung des Ertrages und Aufwandes des städtischen Wasser- Werkes im Jahre 1909 Einnahmen Mark eneeee sssse 2. Wasserlieferung a) an Private und Behörden 4. b) an städtische Anstalten 44.65 696 886.14 c) für öffentliche Beleuchtung 3. Wassermieten o?6948892 ee Summe der Einnahmen: M. 706 189.88 Ausgaben ö0 1. Wasserbeförderung, davon entfallen auf: a) direkte Förderkosten für Kohlen und Koks für Kesselfeuerung. 21 567.37 „ Gasverbrauch für Motorenbetrieb.. 3 198.37 „ Gl-, Schmier-, und Dichtungsmaterial. 2 688.75 „Gechalte der Beamten und Arbeiter.. 20 013.73 65 473.3 b) Unterhaltung der Förderanlage für Maschinen, Kessel, Geräte, Mobilien usw. 18 005.08 72 EHODNssSiresiIi Rohrnetzunterhaltung(einschl. Feuerhahnen, Brunnen usw.).. 21 458. Wassermesser(Beschaffung und Unterhaltung) ẽl8 149.28 Verwaltungsaufwand„jjjjj 33899 Räckersats und Vernlus 19½6 Summe der Ausgaben: M. 139 314.32 Summe der Einnahmen: M. 706 189.88 Der Betriebsüberschuß betrug somit M. 566 875.56 E. Das städtische Elektrizitätswerk a) Entstehung des Werkes Die Frage der Errichtung einer elektrischen Zentralanlage für die Stadt Carlsruhe kam erstmals zu Anfang der g9oer Jahren des vorigen Jahrhunderts durch den Stadtrat zur Erörterung. Veranlassung dazu gab ihm die Tatsache, daß sich einzelne bedeutende Gewerbebetriebe bereits durch eigene Anlagen mit elektrischem Licht versorgten; auch schickten sich einige Privatunter- nehmungen an, nicht nur für sich elektrischen Strom zu beschaffen, sondern auch an nahe gelegene Häusergruppen(Ssog. Blockstationen) solchen abzugeben. Wollte die Stadtverwaltung in eigener Regie ein Elektrizitätswerk betreiben, Sso mußte sie beizeiten darauf Bedacht nehmen, daß ihr nicht Privatbetriebe in der Versorgung ihrer Einwohner zuvor kamen. Es galt aber, sich zuvorderst darüber Klarheit zu verschaffen, ob die Ausführung, der Betrieb oder beides zugleich in die Hände der Gemeinde zu legen oder einer Gesellschaft zu über- tragen seien. Zu diesem Zwecke beschloß der Stadtrat im Jahre 1891, unter den größten Firmen der deutschen elektrotechnischen Industrie ein Aus- schreiben zum Bau einer Zentralanlage, welche für die Stadt und ihre Be- wohner die elektrische Energie liefern sollte, zu erlassen, und zwar unter der Annahme der drei Möglichkeiten: daß die Stadt das Werk auf eigene Rechnung und Gefahr baut und betreibt oder den Betrieb verpachtet, oder aber Bau und Betrieb einer Privatgesellschaft unter Vorbehalt eines späteren Ankaufs durch die Stadt überläßt. Bei dieser Konkurrenz unterließ es der Stadtrat absichtlich, ein Programm für das zu errichtende Werk aufzustellen; er wollte dies vielmehr„den ange- gangenen Firmen, welchen auf dem Gebiete der Licht- und Kraftversorgung der Städte Erfahrungen zu Gebote standen, zunächst anheimgeben und dann die endgültige Entschließung unter Benützung der eingehenden Vorschläge treffen“ 1. Wenn auch bei dem jugendlichen Alter der Elektrizitätswerke und den damals ungenügenden Erfahrungen bei der Errichtung so kostspieliger Unternehmungen die Anerbietungen der Firmen zu keinem positiven Ergebnis führten, so glaubte doch der Stadtrat wenigstens den Gedanken der Errichtung eines städtischen Werkes nicht aus dem Auge verlieren zu dürfen, da ihm ein privates Unternehmen keine ausreichende Garantie für das Fort- bestehen der Anlage im Falle eines ungünstigen finanziellen Ergebnisses bot. Auch war man in der wichtigen Frage der Anwendung des Systemes durch- aus unschlüssig, da allgemein noch nicht festzustehen schien, welches der verschiedenen Stromsysteme(Gleich- Wechsel- und Drehstrom oder einer Kombination derselben) vom technischen und ökonomischen Standpunkt aus Stadtratsvorlage 1897, die Errichtung einer elektrischen Zentralanlage betr. den Vorzug verdiene. In diesen Fragen nahm der Stadtrat eine zuwartende Stellung ein und förderte einstweilen die Angelegenheit durch Anstellung eines wissenschaftlich gebildeten Elektrotechnikers, welcher auf Grund des erlangten Materiales mit vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung eines Elektrizitätswerkes, vor allem mit der Feststellung des voraussichtlichen Licht- und Kraftbedarfes und den sonstigen Geschäften elektrotechnischen Inhaltes betraut wurde. Noch länger als damals vorauszusehen war, sollte der Stadtrat in dieser Zurückhaltung beharren. In den nächsten Jahren traten die auf Erbauung eines städtischen Rheinhafens gerichteten Bestrebungen mehr in den Vorder- grund des Interesses. Man konnte erwarten, daß sowohl die sich ansiedelnden Handels- und industriellen Etablissements, als auch die Stadt selbst im Hafen- gebiet Licht und Kraft in erhöhtem Umfang benötigen würde. Als erste und wichtigste Voraussetzung für die Ausarbeitung von endgültigen Plänen für das Elektrizitätswerk mußte daher zunächst die allgemeine Festlegung eines Hafen- planes und der baulichen Anlagen angesehen werden. Die Zeit bis zur Lösung dieser Angelegenheit benützte der Stadtrat dazu, sich die Erfahrungen anderer Städte durch einen Reisebericht zweier Beamten nutzbar zu machen und Sachverständige über eine Reihe wichtiger Vorfragen zu hören, die sich auf die Lage und Ausdehnung des Werkes, und namentlich auf seine Einrichtung für Licht- und Kraftabgabe, die Art des Systemes und den Preis des Stromes, sowie die Art der Vergebung bezogen. Ferner beteiligte sich im Jahre 1895 die Gemeindeverwaltung an der vom Gewerbeverein ver- anstalteten„elektrotechnischen Ausstellung“, um den Einwohnern im Hinblick auf die beabsichtigte Anlage eines Elektrizitätswerkes die mannigfache Anwen⸗ dung des elektrischen Stromes zu Licht- und Kraftzwecken im häuslichen, gewerblichen und öffentlichen Leben vor Augen zu führen. Nachdem nun im Jahre 1896 die Pläne des städtischen Rheinhafens zur Staatsgenehmigung vorgelegt waren, führte die Erörterung über die Errichtung eines städtischen Elektrizitätswerkes azu greifbareren Ergebnissen. Der Stadtrat, wie Bürgerausschuß(10. Januar 1898) erklärten sich in Ubereinstimmung mit dem Sachverständigen-Kollegium für den Betrieb des Werkes durch die Ge- meinde. Die Gemeindebehörde, wie ihr berufener Vertreter, der Oberbürger- meister Schnetzler, waren der Auffassung, daß„die Lichtversorgung einer Stadt, die nur unter Benützung der städtischen Straßen möglich ist, am besten durch die Stadt selbst erfolge, und daß der Gewinn, der dabei erzielt werde, im sozialen Interesse eher der Gesamtheit der Einwohnerschaft zugute kommen solle, als einem auswärtigen Unternehmen zu überlassen sei“. Dabei ging sie auf Grund der angestellten gutachtlichen Erhebungen von der stillschweigenden Voraussetzung aus, daß das künftige Elektrizitätswerk als ein gewinnbrin— gendes Unternehmen zu betrachten sei, das wenn auch nicht gleich, so doch späterhin eine gute Einnahmequelle für die Stadt darstellen werde. Diesen Stand- punkt hatte sie von jeher eingenommen; sie hatte deshalb die Erlaubnis zur Er- stellung von Zuleitungen elektrischer Energie über städtische Straßen nach ande- ren Baublöcken gleich von Anfang an nur widerruflich erteilt, um künftig nach Errichtung eines Werkes frei über ihre Straßen verfügen zu können und die Stromabnehmer zum Anschluß an die städtischen Anlagen zu zwingen. Die Besitzer bestehender elektrischer Anlagen erlangten hierdurch von vornherein keinen Einfluß auf die Tarifpolitik und bildeten alsdann keine schädliche Konkurrenz für die Stadt. Der Stadtrat betraute mit der Aufstellung eines endgültigen Programmes eine Sachverständigenkommission i, welche unter Berücksichtigung der ver- änderten Verhältnisse, wie sie durch die Versorgung des inzwischen erschlos- senen Hafens hervorgerufen waren, insbesondere die Frage des Platzes der Zentrale und des Systemes der Stromerzeugung prüfen sollte. Als geeig- netsten Platz empfahl diese in ihrer Mehrheit? ein Gelände beim Rheinhafen in einer Ausdehnung von 15 370 qm(ca. 4 km vom ⸗Mittelpunkt der Stadt entfernt), und erachtete hierbei als günstigstes Stromsystem für die Ver- sorgung des Stadt- und Hafengebietes die Anwendung des Drehstromes. Dieses System wurde bevorzugt mit der Begründung, daß für das Stadtgebiet, Wo elektrische Energie der Hauptsache nach nur für kleinere Motoren gebraucht wird, die Einfachheit des Drehstrommotors, die einfachere Schaltungsweise der Bogenlampenbeleuchtung, wie auch die Okonomie der 120 Volt-Glühlampen gegenüber solchen von 220 besonders ins Gewicht falle. Für die Verhältnisse des Hafengebietes(insbesondere für dessen Kraftbedarf) wurde das Dreh- stromsystem dem Gleichstrom als überlegen erachtet, indem es ohne weiteren Aufwand für Kabel und Personal jeder Anforderung gerecht werden könne. In Ubereinstimmung mit der erweiterten Baukommission schloß sich der Stadt- rat nunmehr in den wesentlichen Punkten dem Vorschlag dieser Sachverstän- digen an. Daraufhin erließ die Stadtverwaltung auf der Grundlage einer beschränkten Submission das Ausschreiben an bedeutende Firmen der elektro- technischen Industrie. Mit Beschluß des Stadtrats und Bürgerausschusses wurde nunmehr im Jahre 1899 unter besonderer Bevorzugung der jungen, einheimischen Industrie die Errichtung des städtischen Elektrizitätswerkes der„Gesellschaft für Elek- trische Industrie“ in Karlsruhe als Generalunternehmerin übertragen. Die Bau- leitung und Oberaufsicht über den gesamten Bau übte jedoch die Stadt aus. Da die Gesellschaft nicht in der Lage war, die ihr übertragenen Bestandteile des Werkes sämtlich selbst zu fertigen, so wurde ihr zur Sicherung guter Liefe- rung die Bezugsquellen, 2. B. für die Herstellung des Leitungsnetzes die Firma Siemens& Halske vorgeschrieben. Für einen Teil der zur Vollendung des Werkes erforderlichen Leistungen kam die Stadt selbst auf. Diese umfaßten die Stellung des Bauplatzes, die Herstellung des Gebäudes und der Brunnen- schächte samt Legung der Zementrohrleitungen. Die Gesamtanlage wurde nach ihrer Fertigstellung vom 9. März bis 9. April 1901 dem vierwöchentlichen ausbedungenen Probebetrieb unterzogen, dessen Kosten die Privatgesellschaft zu tragen hatte. Diese Zeit diente einerseits dazu, das für den regelmäbigen Betrieb in Aussicht genommene Personal in der Bedienung der Maschinen zu unterweisen, anderseits die sich zeigenden Mängel von der Gesellschaft beseitigen zu lassen. Nachdem durch Sachverständige die Leistungsfähigkeit der Zentrale in allen ihren Teilen fest- gestellt war, erfolgte am 10. April 1901 die Ubernahme des Elektrizitätswerkes durch die Stadtverwaltung in städtischen Betrieb. Die elektrische Zentrale umfaßt die Maschinen- Dampfkessel- und Schalt- anlage. Im Maschinenhaus, das bisher drei Compound-Receiver Dampf- 1 Bestehend aus Professor Dr. Arnold, Baurat Stahl und dem städtischen Elektrotech- niker Privatdozent Dr. Rasch. 2 Der städtische Elekctrotechniker konnte sich dieser Ansicht nicht anschließen und schlug einen Platz beim alten Gaswerk unter Anwendung des Gleichstromes vor. 70 maschinen von 6005%8 ̈PS. Leistung, je eine Drehstrommaschine und die dazu gehörigen direkt gekuppelten Erregermaschinen enthielt, wurde im Jahre 1908 zur Unterstützung der Gleichstrom erzeugenden Straßenbahnzentrale, sowie für den Bedarf des Gaswerkes II und Schlacht- und Vichhofes eine Umformeranlage und im Jahre 1910 eine Dampfturbine von ToO0O0 KW. auf- gestellt. Die Dampfkesselanlage bestand im Anfang aus sechs teils mit Plan-, teils mit Schrägrostfeuerung ausgestatteten Wasserröhrenkesseln von je 200 qm Heizfläche; infolge der Aufstellung einer Dampfturbine wurde ein siebenter Dampfkessel mit Kettenrost hinzugefügt. b) Strompreis Die Berechnung der verbrauchten elektrischen Energie erfolgt auf der Grundlage eines Zählertarifes in der Weise, daß je nach der Verwendung des Stromes zu Beleuchtungs- und sonstigen Zwecken für die Arbeitseinheit(Kilo- wattstunde) eine verschieden große Vergütung zu leisten ist. Während sich das Prinzip der Differenzierung der Preise nach der Verbrauchsart bis zum heuti- gen Tage erhalten hat, mußte der Satz der gezählten Arbeitseinheiten mehr- malige Anderungen erleiden, um die günstige Entwicklung des Energiekonsums noch weiter zu fördern. Der Preis pro Kilowattstunde, der nach Inbetriebnahme des Werkes zunächst bei Verwendung der Energie zur Lichterzeugung auf 70 Pf. und zu sonstigen Zwecken auf 25 Pf. festgesetzt war, wurde bereits nach dem ersten Betriebsjahr(am 1. Juli 1902) für Beleuchtung auf 60 Pf. erniedrigt. Dieser Tarif blieb bis zum 1. Juli 1905 bestehen und bezweckte lediglich, das Bedürfnis nach elektrischem Strom zu erhöhen. Der Umstand, daß das Werk 2. B. im Jahre 1903 am Tage der höchsten Belastung nur mit 62 seiner normalen Leistungsfähigkeit beansprucht war, veranlaßte die Behörde in erster Linie, den Strompreis zu ermähßigen. Dabei ging die Verwaltung von der Ansicht aus, dahß für die Gaswerke ein Nachteil nicht aus der Verbilligung des Strompreises entspringe, zumal diese voll belastet waren. Es erschien daher um so mehr im Interesse der Gemeinde, durch eine Tarifänderung eine bessere Ausnützung des Werkes zu ermöglichen. Von der Grundpreisänderung unberührt blieb der Rabattarif. Derselbe gewährte auf die tarifmäßigen Preise sowohl für Beleuchtung als auch für sonstige Zwecke nach Schluß eines jeden Kalenderjahres einen Rabatt auf die verbrauchte Energiemenge. Die Preisabstufung geschah nach der Höhe des Konsums, und zwar wurde die Verrechnung für Licht nach 7 Zonen, bei anderen Verwendungsarten nach 10 Zonen, welche bei noch größerer Stromabnahme durch besondere Vereinbarung erweitert werden konnten, ein jedes Mal mit erhöhter prozentueller Ermäßigung der Preise durchgeführt. Der Verbrauchs- rabatt und der Betrag der Preisminderung gestaltete sich, wie folgt: Bei Strom zur Beleuchtung 15 0— 500 KWSt. 0% Rabatt 70 bzw. 60 Pf. KWst. 2 500— 1 00 29»S58,8 3. 1000— 2 500 0 5 ˙ο578 4. 2 500— 5 000 5 4, 5572 5. 5 000— 10ο 5 525,8 6. 10 000%⁰ο Oοοõ 5 49,2 7. 21 000 und höher- 5 45,0 80 Bei Strom zu sonstigen Zwecken — 0— 100 KWSt. 0% Rabatt 25,0 Pfg. KWsSt. 1000— 2 500 18 24,75 9 2 500— 5 000 24,50 5 5 O000= 100 24,25 10 000 20 O⁰οο 24,0 5 20 O000- 30000 23.50 30 0 οο 2275 5 40 00- 50 000 1 22,0 5 50 000- 60 0000 16 2 5 60 οοο οσοο 20 5 § οτ Dτhαι + — Mit diesem Konsumtarif, der also den Rabatt lediglich nach der Strom- menge bemaß, wurde ferner ein sog. Zeittarif kombiniert, um die Zeitdauer der jährlichen Benützung der betreffenden Anlage mit in Rechnung au ziehen, der in Wirklichkeit eine noch gröhere Bedeutung als der absoluten Höhe des Kon- sums seitens des Stromerzeugers zukommt. In der Form einer Prämie erhielt der Abonnent am Ende eines Rechnungsjahres auf die nach dem Tarif bezahlten Beträge einen gewissen Prozentsatz gutgeschrieben, welcher sich nach der durchschnittlichen Benützungsdauer berechnete. Bei Lichtverbrauch fand man den Prozentsatz daraus, daß in der Gleichung Jahreskonsum in KW. X ee Anschlußwert in KWSt. 0 der Anschlußwert(&à) mit 200 und, wenn es sich um Kraftleistungen handelte, mit 400 vervielfacht wurde. Dieses Tarifschema erfuhr mit Wirkung vom 1. Juli 1905 eine gründliche Umgestaltung. Sie wurde hervorgerufen durch die Gefahr, es möchten sich bei zu hohem Strombezugspreis die Zahl der bprivaten Einzelanlagen, namentlich solcher mit Verwendung von Sauggas- motoren i, vermehren oder es könnte durch Blockstationen dem städtischen Werke eine bedeutende Konkurrenz entstehen. Anderseits stand zu erwarten, daß eine Vermehrung der Stromabgabe die Gestehungskosten des Stromes nur günstig beeinflussen werde. Der neue Stromtarif stützt sich wiederum auf die Abstufung nach der Art der Verbrauchsapparate, so daß beim Lampenverbrauch ein anderer Preisansatz als bei Benützung des Stromes zu Kraftzwecken stattfindet. In beiden Fällen ist aber der Grundpreis pro Arbeitseinheit gemindert und bei Licht auf 50 Pf., bei Motorenkraftverbrauch auf 22 Pf. festgesetzt. Die weitere Verbilligung des für Beleuchtungszwecke benutzten Stromes richtet sich wie bis- her nach Erfüllung der zwei Modalitäten, einer angemessenen Ausnützung der angeschlossenen Kilowatt und des Bezuges einer gewissen Strommenge. Uber— steigt die Zahl der Betriebsstunden des Anschlußwertes im Kalenderjahr 400 Stunden, so wird dem Abonnenten eine besondere Vergünstigung ⁊zuteil, Bei dem Gasverbrauch durch Gasmotoren hat seit 1901 eine erhebliche Abnahme stattgefunden, die aber nur teilweise auf die Einwirkung des Elelctrizitätswerkes zurückzuführen war, da Sauggasanlagen bei mehreren größeren Gasabnehmern die Leuchtgasmotoren ersetzten. — 81 die nach einem abgestuften Benützungsdauertarif berechnet wird. Derselbe gewährt auf den Grundpreis in drei Abstufungen von je 200 weiteren Stunden eine Verbilligung um je 10 Pf. pro Stromeinheit, und zwar kosten: die ersten 200 Stunden 40 Pf. KWSt., die folgenden 200 Stunden 30 Pf./ KWSt., alle weiteren Stunden 20 Pf. KWSt. Der sich hieraus ergebende Nettogeldbetrag erleidet jedoch noch eine Wesentliche Minderung durch einen Verbrauchsrabatt. Die prozentuale Ermäßi- gung des Jahresbetrages erfolgt nach einem dreifach gestaffelten Tarif. Der Rabatt auf die zu entrichtende Geldsumme beträgt innerhalb der Grenze über 500 M. bis 1 000 M. 2%è5 eesess » 2 000 unund mehr 4 Die Abrechnung hierüber findet jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres statt. Mit 5 Großabnehmern von Li cht strom wurden Sonderverträge mit weiterer Preisminderung abgeschlossen, um dieselben nicht durch Errichtung von Einzelanlagen und Blockstationen zu gefährlichen Konkurrenten 2u machen. Von einer prozentualen Verbilligung bei Kraft strom sei es auf Grund der Benützungsdauer sei es auf Grund des Gesamtstromumsatzes wurde abge- sehen. Dagegen konnten mit den Großabnehmern, die sich zu einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 5000 KWSt. für 3 Kalenderjahre verpflichteten, nach Maßgabe der Verbrauchshöhe besondere Vergünstigungen vereinbart werden. Allmählich bildete sich nun durch die Aufstellung der Einzelverträge ein Kraftstromtarif für Großkonsumenten heraus. Derselbe stufte die Preise nach der Höhe der verbrauchten Strommenge ab und hatte im allgemeinen folgende Fassung: Garantierte abzuneh- 45 b 01 Preis pro Cilowatt- rom- 77 1 1 85 5 stunde bei Verpflich- menge in EKilowatt- tung auf 3—5 Jahre stunden 5 00⁰ 10 000 150 00⁰ 200 oοο und mehr Diese Herabsetzung der Preise war jedoch in den meisten Fällen nur auf bestimmte Tageszeiten beschränkt, indem azur Zeit der Vollbelastung des Werkes (in den Abendstunden der sog. Spitzenzeit) eine Erhöhung dieser Preise aus- bedungen wurde. Es schien nun im Laufe der Zeit angebracht, allgemein an Stelle von Einzelvereinbarungen eine tunlichst gleichmäßige Behandlung solcher Stromabnehmer au erzielen. Für das Elektrizitätswerk war es ferner von Wich- tigkeit, im Hinblick auf die erforderliche Erhöhung des Anlagewertes durch die A. Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe 6 —.— 82—.— Aufstellung eines weiteren Maschinensatzes gerade Großkraftkonsumenten zaum Anschluß zu bewegen und unter einen Ausnahmetarif zu bringen, weil diese Sowohl nach dem Zeitmonat ihres Konsums(nämlich außerhalb der Beleuch- tungsstunden) als auch durch die Größe der Benützungsdauer das Werk günstig beanspruchen. Die sich aus dem am 1. Juli 1908 aufgestellten Tarif ergebenden Nettopreise erscheinen zu den Gestehungskosten ohne Verzinsung und Abschrei- bung und Installationsbetrieb mit etwa 10,5 Pf. pro nutzbar abgegebene Kilo- wattstunde zwar sehr billig, doch muß beachtet werden, daß als Produktions- kosten für Strom in den Tagesstunden nur Mehrkosten für Kohlen und 0¹ in Rechnung zu ziehen sind. Der neue Tarif berücksichtigt neben einem bestimmten Stromumsatz noch die Benützungsdauer und gewährt je nach der Anzahl der Betriebsstunden einen erhöhten Prozentsatz auf die bisherige Grundpreisabstufung. Pf.-Grundpreis Der Rabatt beträgt Garantierte Verpflichtung 8 Abnahme in fauf 3— 5 Jahre L 8—12 8 38. 9 1 Jahr 88 bei 500 1000 1500 200⁰0 über 3 000 Benutzungs- bi bi bi 5 B 3 In8n is is is bis enutzungs- KWSt. 999 1499 1999 2999 stunden 5 00⁰ 2 DI 19 18 17 16 AIel 10 0⁰⁰ 181 18,05 47170U5 16,15 15,2 133 H 150 0⁰⁰ 13,5 ERR 12,83 12,15 11,48 10,8 9,45 121*5 200 O⁰0 3˙ 8 11,4 10,8 10,2 9,6 8,4 Pf. und mehr KAuch bei Kraftstrom wird nach Schluß des Kalenderjahres über den Betrag der Preisminderung und des Rabattes abgerechnet. Der Geldbetrag wird dem Abnehmer gutgeschrieben oder, wenn er keinen Strom mehr bezieht, zurück- bezahlt. Gleichzeitig mit der Berechnung des Strompreises wurde auch die Zůãàh- lermiete festgelegt, eine Gebühr, welche lediglich für die Benützung des Stromzählers erhoben wird. Während vor dem 1. Juli 1908 jeden Kalender- monat eine Miete von Abonnenten zu entrichten war, ist eine solche nunmehr nur bedingungsweise festgesetzt. Die Befreiung von der Miete bedingt einen jährlichen Mindeststromverbrauch, dessen Wert sich nach der Gröhe des Anschlußwertes richtet, und zwar sind innerhalb eines Jahres für folgende Geld- summen Strom zu beziehen: bei einem Anschlußwert bis zu O,5 KW.: 30 M. 0 2.2 1,0 W 55 ** W 2,0 0 100 5 89 4,0* 200 5 0 32 6,0 300 * W** 18508* 500* 0 7 er fs 68388 —.... ......r........e.....e.. 3 83— Der Mindesttaxe liegt hierbei die Forderung zugrunde, daß jedes ange- schlossene Kilowatt(den Grundpreis zu 50 Pf. berechnet) bei Li cht bei einem Anschlußwert bis zu o,5 KW. und 1,0 KW. mindestens 120 bzw. 110 Benüt⸗ zungsstunden und bei größeren Anschlüssen mindestens 100 Benützungsstunden, bei Kraft jedoch(den Grundpreis zu 22 Pf. berechnet) bei den gleichen Anschlußwerten mindestens 275, 250 bzw. 227 Benützungsstunden im Jahr erreicht. Bei geringerem Jahresverbrauch hat der Stromabnehmer als Miete die Differenz zwischen dem tatsächlichen Betrag und demjenigen, den er nach obigen Sätzen mindestens zu zahlen hätte, aufzuzahlen; der Betrag darf aber in der unteren Grenze(Anschlußwert o,5 KW.) höchstens 6 M. und, wenn der Anschlußwert 10 KW. übersteigt, 48 M. betragen. Alle diese Mahnahmen, die eine Ermähigung der Stromverkaufspreise bei einem Mindestkonsum darstellen, hatten wesentliche Erleichterungen für den Abonnenten zur Folge. Sie bezweckten vorzugsweise, den Stromumsatz zu ver- billigen und dadurch eine Erhöhung des Gesamtverbrauches herbeizuführen, beides im Interesse sowohl des Konsumenten als auch Produzenten gelegen. NNN Es kann nicht geleugnet werden, daß das ganze Preissystem in seinen Wir- kungen auf den Umsatz im allgemeinen sich bewährt hat. Indem es neben der Berücksichtigung der Produktionskosten auch die Leistungsfähigkeit und die Bedürfnisse des Abonnenten beachtet, ermöglicht es namentlich eine gerechte Verteilung der Lasten. Allein die Ubersichtlichkeit des Stromtarifes läßt au wünschen übrig, und dieser Mangel verursacht zweifellos Mühe und Umständ- lichkeit für die Berechnung, wodurch eine Vermehrung der Verwaltungskosten entsteht. c) Stromabgabe und finanzielle Ergebnisse Der Bedarf an Elektrizität ist gleich dem an Gas ein zeitlich wechselnder; hierbei muß zwischen der Verwendung des elektrischen Stromes als Lichtquelle 1 und der als Antriebskraft scharf geschieden werden. Der Verbrauch der Elektrizität zu Beleuchtungszwecken belastet das Werk recht ungünstig. Neben der Tatsache, daß sie als solche einen Saison- artikel darstellt, indem der geringen Nachfrage im Sommer ein erhöhter Be— darf im Winter gegenübersteht, variiert schon im Verlaufe eines Tages ihr Konsum beträchtlich. Ein Bedürfnis nach Licht macht sich eben fast aus- schließlich nur in den Abend- und Nachtstunden geltend. Dadurch erfährt der Betrieb eine höchst einseitige Belastung. Die zeitlich ungleiche Ausnützung der Anlage wird durch die Verwendung des elektrischen Stromes als mechanische Arbeitskraft abge- schwächt, da diese vorzugsweise untertags benötigt wird. Es ist daher das Bestreben jedes Elektrizitätswerkes, möglichst viele Kraftabnehmer zum An— schluß zu bewegen. Dieser Ausgleich in der Beanspruchung, der durch die Steigerung des Kraftverbrauches erreicht wird, geht naturgemäß in einer Industriestadt leichter vor sich, als in einer Beamten- und Garnisonsstadt. Uber die Entwicklung des Stromkonsums in Karlsruhe gibt nachfolgende Tabelle für einzelne Jahre Aufschluß: 6* ee Nutzbar abgegebene Kilowattstunden ein 8 Mittlere Wert in Betriebs- davon entfielen auf: KW. für Benut- zungs- Licht und 55 Jaber im ganzen die Beleuchtung FKraftzwecke Kraft dauer in Stunden f insgesamt 8 insgesamt /ᷣ0 insgesamt /0 435 410,7 560[329 2711,8 1880 550,6 910 37 ,9 48,4 5 (4,6)(19,35) 108 794,3 Aus diesen Zahlen ist ein starkes Anwachsen nicht nur des gesamten Strombezuges, sondern auch des Anschlußwertes und auch der Benützungsdauer ersichtlich. Alljährlich hat der elektrische Strom als Beleuchtungsmittel trotz des scharfen Wettbewerbes mit dem in fast allen Schichten der Bevölkerung eingeführten Gaslicht vermehrte Verwendung gefunden. Der Vorzug der elektrischen Beleuchtung, der insbesondere in der Einfachheit und Sauberkeit der Bedienung, sowie in dem Fortfall der Luftverunreinigung besteht, hat ihr zum Zwecke der Wohnungsbeleuchtung Abnehmer in zunehmendem Maße, namentlich unter der wohlhabenden Bevölkerung zugeführt. Ferner bedienen sich auch die meisten Läden in den Hauptgeschäftslagen der Stadt fast aus- schliehlich dieser Lichtquelle. In dieser Hinsicht kann nicht in Abrede gestellt werden, daß neben der Ermäßigung des Leuchtgaspreises auch die Einführung des hängenden Gaslichtes, mit dessen Hilfe ebenso schöne künstlerische Wir— kungen zu erzielen sind, wie mit dem elektrischen Licht, die Steigerung des Stromkonsums zweifelsohne verringert hat. Wenn sich trotzdem der Strom- absatz in diesem Maße ausgebreitet hat, so muß lediglich die Preispolitik mit ihren Maßnahmen, Herabsetzung der Strompreise, Aufhebung resp. Vermin- derung der Zählermiete dafür angesprochen werden. Es hat sich somit für die Karlsruher Verhältnisse der Stromtarif durchaus bewährt. Schliehlich bedeutet auch die Einführung der Metallfadenlampe auf dem Beleuchtungsgebiete einen bedeutenden Fortschritt, der ihr noch eine weitgehendere Verwendung als bisher sichern wird. Nicht nur werden mit diesen neuen Lampen sehr günstige Licht- effekte durch ihr angenehmes weißes Licht erzielt, sondern sie machen sich vor allem durch die bedeutende Verminderung von Stromkosten trotz ihrer höheren Anschaffungskosten bezahlt. Es wurden daher die Kohlenfadenlampen in größerem Umfang von den Abonnenten durch jene ersetzt. Hervorzuheben ist die Verminderung der Zahl der Bogenlampen, die sich Ende 1908 noch auf 810 belief und auf 743 infolge des Aufkommens der Metallfadenlampe, sowie der Flammenbogenlampe im letzten Jahre herabgedrängt wurde. Eine noch größere Ausdehnung als der Lichtstrom hat die Verwendung der elektrischen Energie zu gewerblicher Arbeit gewonnen. Im Betriebsjahre 1909 waren 19,3/ der gesamten nutzbar abgegebenen Kilowattstunden für Kraft- Prozentualer Anteil der für den städtischen Rheinhafen abgegebenen Kilowattstunden. —————— 2wecke im städtischen Rheinhafen konsumiert worden. Daselbst sind größere Kraftanlagen vorhanden, die zum Antrieb von Kranen, Elevatoren, Spills und Schiebebühnen dienen. Seit dem 1. Juli 1906 vermittelt das städtische Hafenamt an die dort ansässigen Privatabnehmer die Stromabgabe, indem es als alleiniger Stromabnehmer im Hafengebiet die elektrische Energie an die dor- tigen Abonnenten verkauft. Es bezieht von dem Elektrizitätswerk den Strom zu einem Vorzugs-(Selbstkosten-) Preis von 10 Pf. KWsSt., wobei die Zähler- miete nicht inbegriffen und außerdem noch eine jährliche Vergütung von 15 000 M. für die Verzinsung und Abschreibung des im Werke für die Rhein- hafenversorgung investierten Kapitales von dem Hafenamt zu leisten ist. Die Gewinnung von Gesellschaften und Firmen zum Strombezug, die beabsichtigen, sich im Hafengebiet niederzulassen, wird zweckmäßigerweise der eigenen Initiative jener Behörde überlassen, welche diese Funktion vorteilhaft mit den Interessen des Hafenbetriebes verbinden kann. Rechnet man die im Jahre 1909 erstmals an die städtische Straßenbahn abgegebenen Arbeitseinheiten von 5, zu dem Kraftbezug des Hafenamts, so wurden im ganzen 25% der Stromabgabe im Bereiche dieser beiden städtischen Unternehmen verwendet, d. i, die Hälfte des überhaupt zu Kraft- 2wecken gelieferten Stromquantums. Der andere Teil der Kraftabgabe(2/, 4 0) entfiel lediglich auf das Stadt- gebiet. Hier war es die Wirtschaftlichkeit des Elektromotors im Kleinbetrieb, die jederzeitige Betriebsbereitschaft und-Sicherheit, sowie die Einfachheit seiner Wartung bei intermittierendem Betriebe, welche ihn vorteilhaft von seinen Konkurrenten, dem Gasmotor, unterscheiden. Der Gasmotor wurde daher immer mehr verdrängt, und der erhebliche Rückgang des Gaskonsums 2u Kraftzwecken während der letzten Jahre weist zum Teil auf den Zuwachs in der Verwendung der Elektromotoren hin. So waren Ende 1909 insgesamt 971 Motore mit zusammen 3431 PS. angeschlossen gegenüber der weit gerin- geren Anzahl von 122 mit 544 PS. im Jahre 1901; wobei sich große industrielle Anlagen und das Kleingewerbe an dem Verbrauch der elektrischen Energie als mechanische Arbeitskraft beteiligen. Auch existierten kleinere Anwendungsstellen in großer Anzahl. Für welche Zwecke Elektromotoren im Stadtgebiet aufgestellt waren, erhellt für das Betriebsjahr 1909 aus der nach- folgenden Darstellung. Abgesehen von größeren Kraftanlagen im Stadtgebiet waren bei Kleingewerbetreibenden 331 Motore in einer durchschnittlichen Gröhße von 1,78 PS. vorhanden gegenüber 94 an Zahl Ende 1904 mit zusammen 2832 An- schluß- Wert KW. An- schlug- Wert KW. Art des Betriebes Art des Betriebes Zabl der Elektro- motoren Elektro- motoren 181,7 izüse 106,4 ⁰ Metzgereien. Bäckereien und Kondi-. Kratliche Sprechzimmer. 26,2 toreien. 0 8 Schreinerei und Glaserei. 56,1 Schlosser und Mechaniker Wagner und Schmiede 1055 Buchdruckereien 8 Frieseurgeschäfte 125 Ventilatoren.— 9 55 Kutschereien 17,7 An- schluß- Wert KW. An- schluß- Wert KW. Art des Betriebes Art des Betriebes Zahl der Elektro- motoren Zahl der Elektro- motoren DreheeiessnHß 18,9 ENMolkereetnn: 19,3 Schulen ñ; 82,9 Blechnereien 9,2 Chemische Wäschereien Staubsaugmaschinen 10,3 und Wollstoffabriken Kinematograp⅛nen 14,4 Schleifereien Bäe 79,9 Buchbindereien 557 Farbmũ 0 R Photographische Betriebe 10,10 Mineralwasserfabrilken 7 MWebereieenmn 1 Lithographen Schuhfabriken Verschiedene Betriebe 172,6 Finanzielle Ergebnisse. Seit der Errichtung der Anlage hat sich die Größe des Betriebsüberschusses alljährlich bedeutend gehoben. Während noch im Jahre 1902 der Uberschuß eine 2,;3 Vige Verzinsung des Anlage- kapitales ergab, steigerte sich diese bis 1909 auf 10,3, obgleich das Kapital in dieser Zeit um 452 276 M. vermehrt worden war. Dieses Emporschnellen des Betriebsüberschusses ist vorzugsweise der vermehrten Stromlieferung und der dadurch erhöhten Ausnützung der Zentrale zu danken. Vor allem nahm der Kraftstromverbrauch und die Zahl derjenigen Kraftstromabnehmer wesentlich zu, die den Strom zu einem ermäßigten Preis bezogen. Auf diesen Umstand ist auch der Rückgang des Verkaufspreises im Jahre 1909 gegenüber dem der früheren Jahre zurückzuführen. Der Durchschnittserlös aus einer nutzbar abgegebenen Kilowattstunde belief sich auf 5,51 Pf., während er im Jahre 1908 26,60 Pf. betrug. Die Wirtschaftlichkeit des Werkes erhöhte sich um ein Be- deutendes, was sich in dem beträchtlichen Rückgang der Herstellungskosten um 3,567 Pf. pro nutzbar abgegebene Kilowattstunde ausdrückt. Betriebsüberschuß Verzinsung Zuschuß 5 Ausgaben des und resp. Einnahmen Anlageltapitals Tilgung Reingewinn 56 Gesamt- 8 65580 Jesamt- jahr Kapital M. M. M. M. 0 /0 2 587 921 125 506 3 toa oον 2729 183 194 414 207 390r 3 040 197 264 850 225 138 Die Verzinsung und Schuldentilgung zu 7,5% berechnet. „ Legt man der Rentabilitätsberechnung den Wert zugrunde, welcher nach Abzug der für Verzinsung, Tilgung und verstärkte Amortisation des Anlehens- kapitales erforderlichen Summe als Reingewinn resultiert, so erscheint das Elektrizitätswerk erstmals im Jahre 1907 mit einem Reingewinn. Derselbe ist 1909 auf 2,90“ des Anlagekapitals gewachsen. Die finanziellen Ergebnisse des Elektrizitätswerkes erscheinen also weit ungünstiger als die der Gaswerke und des Wasserwerkes. Dabei ist zu beachten, daß die Rentabilität durch die hohen Ausgaben für Verzinsung, Tilgung und verstärkte Amortisation außer- ordentlich beeinflſußt ist; erreicht doch dieser Posten an Höhe fast den der Be- triebsausgaben. Es werden also unverhältnismäßig größere Summen zur Til- gung und Amortisation der sich im allgemeinen rasch abnutzenden Anlage ge- braucht als bei den Gaswerken. Ein anderes Moment für die geringere Wirtschaftlichkeit des Elektrizitäts- werkes liegt zweifellos aber darin, daß die Karlsruher Anlage keineswegs als Erzeugungsquelle eine Monopolstellung einnimmt, wie dies bei den Gasanstalten der Fall ist. Während die Gasanstalten die einzigen Gasproduzenten am Ort Sind, bestehen mehrere größere Elektrizitätswerke im selben Versorgungsgebiet nebeneinander. Nicht nur erzeugt die Stadtverwaltung selbst in zwei Werken Elektrizität, in der Elektrischen Zentrale und im Straßenbahnwerk, sondern auch die Hofverwaltung versorgt eigens die Großherzoglichen Schlösser und das Hoftheater; selbst die Eisenbahnverwaltung und die Haupt- post verschen sich für ihre Zwecke mit eigenem Strom. Daneben existie- ren mehrere Blockzentralen und Einzelanlagen privater Unternehmungen.(2. B. Friedrichsbad.) Von dem Reingewinn der letzten 3 Jahre entfallen auf die Nettoerträgnisse aus dem Betrieb, der Installation und dem Ladengeschäft recht verschiedene Beträge. Erstere weist eine exorbitante Steigerung in der kurzen Zeit auf, dagegen variieren die Summen für Installation und Laden stark in ihren Werten. 8 etrieb Installation Laden Reingewinn Betriebsjahr f* M. M. M. 9 441 + 28 830 49 137 84 900 Von dem Anlagekapital, das am Ende des Jahres 1909 3 040 197.09 M. be⸗ trug, wurden aus Wirtschaftsmitteln 62 242.21 M. bestritten, während 2 97/ 772.88 M. aus Anlehensmitteln erworben waren. Von diesen letzteren waren 138 153 M. 31 Pf. getilgt, so daß sich auf Dezember 1909 eine Rest- kapitalschuld von 2 839 819.57 M. ergab. Uber den Ertrag und den Aufwand des Elektrizitätswerkes im Jahre 1909 gibt folgende ausführliche Darstellung Aufschluß: Einnahmen 1. Stromabgabe: a) an Private und Behörden.. 362 977.23 b) an städtische Anstalten. 70 107.40 c) für die öffentliche Beleuchtung 15 219.90 455 eie ss ahemis 3888 röfünsssebüährehhhhFfl 3 442.95 Einnahmen: a) für Benützung der Transforma- torensäulen zum Plakatanschlagen 4 680.0 b) von der Rheinhafenkasse für Ver- zinsung und Abschreibung c) von der Straßenbahnkasse für Verzinsung und Abschreibung d) Altmaterial und Verschiedenes Anstallstiensbetrieb ünd Materialabgapse rus86%/8 denpettiedhß 2 292.12 Summe der Einnahmen: M. 578 580.63 Ausgaben Marl Betriebsgebäude 26736 Apparate und Maschinen en/ KCabelnetz, sowie FER 940 287/298 FElektrizitätszähler(Unterhaltung)!. 4359.53 Geräte, Mobilien, Werkzeuge und 188 01 0 6 986.73 FKesselkohlen 6944656 G61 und 0 1 5909,% Sonstige Betriebsuünkosten 6883 gHetriebsarbeiterlöhne 84898 Gehalte der Beamten und„448788 Besondere Leistungen für die Arbeiter. 2 522.19 Versicherungsunkosten.. 2 69568 Heitrag für Verwaltung an 6425 82070 055 sses Sonstiger Verwaltüngsaufwandgdgdg 8393445 Staatssteuern und dergl. 806.47 Abgang, Verlust, Nachlah und 359535 Installationsbetrieb„n ̃ /½,83544 adenbefiff 87888 O Sο ε ————————— Sο ο 28 Summe der Ausgaben: 264 849.70 Summe der Einnahmen: 578 580.63 Der Betriebsüberschuß betrug somit: 313 730.93 1 Dieser Posten kommt hier nur in seinem Unterhaltungsaufwand zum Ausdruck, Weil die Stromzähler aus Anlehensmitteln erworben werden; sobald das Werk einen größeren Reingewinn erzielt, werden dieselben, wie das beim Gaswerk und Wasserwerk bereits durch- geführt ist, aus Wirtschaftsmitteln erstritten werden. F. Allgemeine Verwaltungsorganisation der Wasser- und Elektrizitätswerke I. Behördenorganisation der drei Werke Die Verwaltung des Gaswerkes wurde bei seiner Ubernahme in städtische Regie anfänglich in der gleichen Weise geführt wie seinerzeit von der Privat- gesellschaft. Auch das Personal war von der Gemeindebehörde mitübernommen worden. Mit der Inbetriebnahme des nächstältesten städt. Betriebes, des Wasser- werkes(am 1. März 1872) wurden nun die laufenden Geschäfte der beiden Werke von einer und derselben Behörde geleitet: der städtischen Gas- und Wasserwerksleitung. Dagegen wurden die technischen Geschäfte des Wasserwerks durch das Personal des städtischen Wasser- und Straßenbauamtes besorgt. Durch Bürgerausschußbeschluß vom 25. Januar 1876 wurde alsdann die Trennung der Geschäfte der Wasserleitung von dieser Behörde und die voll- ständige Vereinigung mit der des Gaswerkes in technischer und administrativer Beziehung ausgesprochen. Gleichzeitig mit dieser organisatorischen Anderung in der Verwaltung teilte man auch die Kassengeschäfte, welche seither die Stadt- kasse besorgt hatte, der Gaswerkskasse zu. Beide Unternehmungen schieden somit aus der Verwaltung der Stadtkasse aus. Sie haben seitdem ihre eigene Kasse, und die Verrechnung wird für beide getrennt geführt. Durch die Los- lösung des Wasserwerks aus der Verwaltung der übrigen städt. Anstalten wurde es gleichsam selbständig gestellt, wie dies beim Gaswerk schon seit dem Jahre 1869 der Fall war, und damit die Verwaltung übersichtlicher und einfacher als bisher gestaltet. Im Jahre 1901, wo ein neues städtisches Unternehmen, das Elektrizitäts- werk, ins Leben gerufen, wurde dieses ebenfalls der„Direktion der städt. Gas- und Wasserwerke“ angegliedert. Bei dieser Verwaltungsorganisation verblieb es bis in die neueste Zeit. Die Uberwachung aller zur Verwaltung der Werke gehörigen Geschäfte, vornehmlich des Kassen- und Rechnungswesens, geschieht durch den Stadt- rat. Ihm sind alle wichtigeren Angelegenheiten zau unterbreiten und bedürfen 90 ausschließlich seiner Genehmigung. Dazu gehören vor allem die Erlassung von Bezugsordnungen und Festsetzung von Gas-, Wasser- und Strompreisen, Erwer- bung und Veräußerung von Liegenschaften und Gebäuden, Erweiterung und Verbesserung von Betriebseinrichtungen, sowie Genehmigung von Neubauten und Legung neuer Rohr- und Kabelstränge u. dergl. Vorberatende Instanz des Stadtrates in Angelegenheiten der drei Werke ist die Kommiss ion der Gas Wasser- und Elektrizitäts- Werke“., Sie setzt sich zusammen aus 9 Mitgliedern unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und hat die Aufgabe, Stadtratsbeschlüsse vorzubereiten, dient alse im wesentlichen zu seiner Unterstützung. Ihr Wirkungskreis ist durch das Ortsstatut vom 11. Dezember 1883 über die Verwaltung der städt. Gas- und Wasserwerke bestimmt. Der Direktion, deren Vorstand den Titel Stadtbaurat führt, ist die unmittelbare technische und administrative Leitung der drei Werkèe übectragen, Die Anforderungen, denen der Vorstand zu genügen hat, sind recht vielseitig Als Leiter von Betrieben, welche der Stadtgemeinde dauernde Uberschüsse er- zielen sollen, muß er in erster Linie darüber wachen, daß nach rationellen und vorteilhaften Grundsätzen gewirtschaftet wird. Daher muß er sich nicht nur mit den Neuerungen in technischer, sondern auch in administrativer Beziehung vertraut machen und dafür sorgen, daß Verbesserungen im Betrieb wie in der Verwaltung nur durchgeführt werden, soweit sie sich auch ökonomisch recht- fertigen lassen. Das bedingt, daß er über den Gang und den Zustand der Ge- schäfte stets unterrichtet ist und damit neben den technischen Gesichtspunkten auch kaufmännische Prinzipien walten lägt. Für alle Handlungen ist die Direk- tion dem Stadtrat gegenüber verantwortlich. Sie hat der Gemeindebehõrde (Bürgerausschuß, Stadtrat und Kommission) über den Stand des Geschäfts- betriebs und über die Geschäftsführung Bericht zu erstatten, sowie die finan- ziellen Ergebnisse von Zeit zu Zeit vorzulegen. Wie die Geschäfte, welche der Direktion obliegen, doppelter Natur sind, 80 ist auch die Zusammensetzung des Personals in zwei Gruppen gegliedert: in kaufmännisch und technisch gebildete Beamte. Die laufenden Betriebsgeschäfte speziell technischer Art, wie Neuanlagen, Arbeiten an Leitungen und Betriebseinrichtungen, Ausarbeiten von Proj ekten, Uperwachung des Betriebes und der Straßenbeleuchtung usw. werden naturgemãß den vom Stadtrat festgesetzten Bestimmungen entsprechend durch technisches Personal wahrgenommen. Für das Wasser- und Gaswerk I, für das Gaswerk II, das Elektrizitätswerk und schließlich noch für den gesamten Installationsbetrieb ist zur Betriebsleitung je ein Ingenieur mit dem Titel Betriebsdirektor bestellt. Die innere Wirtschaftsführung, die sich auf die Erledigung finanz- technischer und kaufmännischer Geschäfte erstreckt, hat im Laufe der Jeit manche Wandlungen durchgemacht. Diese Tatsache findet ihre Begründung Sowohl in der beträchtlichen Steigerung des Konsumes von Gas- Wasser und spbäter auch von elektrischem Strom als auch in der damit zusammenhängenden Vermehrung des Verwaltungspersonals. Die finanztechnische und kaufmän- nische Leitung der drei Werke ist der„Verwaltung“ übertragen, an deren Spitze der Verwalter steht. 91 II. Gliederung der innèeren Verwaltung àa) Organisation des gemeindlichen Kassenwesens und seine Buchführung Die Organisation des gemeindlichen Kassenwesens hat sich in der Richtung entwickelt, daß der gesamte Geldverkehr der einzelnen Betriebe immer mehr zentralisiert wurde. Bis heute ist jedoch das Prinzip der fiskalischen Kassen- einheit in Karlsruhe äußerlich noch nicht zur Durchführung gelangt. Dies liegt lediglich bei der Gröhe und dem Umfange der einzelnen Unternehmungen, hängt also mit Erwägungen praktischer Art zusammen. Seinem Wesen nach hat dieser Grundsatz insofern Eingang gefunden, als rechnungsmäßig der gesamte städt. Geldverkehr in einer Hand vereinigt ist. Die verschiedenen städtischen Werke werden besonders verwaltet und haben auch ihre eigenen Kasseneinrichtungen; sie stehen aber in laufender Rech- nung mit der Stadthauptkasse. Somit gehören die Kassen aller Verwaltungs- zweige einem Verbande an, dessen Fäden in der Stadthauptkasse zusammen- laufen. Mit der Badischen Bank, deren sich auch die Stadtkasse bedient, pflegt die Kasse der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke einen Kontokorrentverkehr, indem die verfügbaren Barbestände bis zum Höchstbetrage von 100 Oo00 M. bei derselben angelegt und nach Bedarf rückerhoben werden. Die Bank vergütet für angelegte Gelder Zinsen zu 1½ unter dem offiziellen Wechseldiskontsatz der Reichsbank. Naturgemäß wird der Kassenbestand auf das notwendigste Maß beschränkt und möglichst häufig an die Hauptkasse oder Badische Bank abge- liefert, um nur wenige Geldsummen in den Geldschränken der Verwaltung an- zuhäufen und damit zu verhüten, daß diese dem Verkehr entzogen werden. Nach den Bestimmungen der Gemeinderechnungsanweisung ist die Rech- nung sämtlicher Gemeindebetriebe als kameralistische zu führen. Davon kann jedoch gemäß§ 15 Abs. 3 für gewerbliche Betriebe dann eine Ausnahme ge- macht werden, wenn vom Stadtrat mit Zustimmung des Bürgerausschusses kauf- männische Buchführung angeordnet wird. In diesem Falle müssen aber auch die Rechnungsabschlüsse derart beschaffen sein, daß daraus die Angaben ent- nommen werden können, die sich auf die Vermögensdarstellung bezichen und daher die Gebäude nach ihrem Brandversicherungsanschlag, die Aktiv- und Passivkapitalien, die Forderungen und Schulden, den Geldvorrat nach dem Rech- nungsabschluß, die Fahrnisse und Vorräte, sowie den Anschlag der Werke um- fassen, welcher nach dem durchschnittlichen zu 4% kapitalisierten Reinertrag berechnet wird, jedoch nicht höher als die wirklichen Anlagekosten sein soll (8 390 G.A0. Bis zum 1. Januar 1902 war die Rechnung über den Betrieb des Gas- und Wasserwerkes gemäß Anordnungen des Stadtrates abweichend von der Ge- meindebuchführung nach kaufmännischem Systeme, der doppelten Buchführung, geführt worden. Es mußte aber neben dieser Rechnungslegung die kamera- listische angewendet werden, da die Rechnung der Stadtkasse auf der letzteren Form gemäß den obigen Bestimmungen aufgebaut ist. Diese Finanzgebarung verursachte dadurch doppelte Arbeit und bedeutete einen Mißstand, dessen Beseiti- gung nur mit Einführung der in sämtlichen städtischen und staatlichen Betrie- ben üblichen kameralistischen Form erreicht werden konnte. Auch die Uber- wachung und Prüfung des Rechnungswesens durch die Zentralverwaltung war erschwert, weil die Revisionsbeamten infolge ihrer Vorbildung nur in dem allgemein üblichen kameralistischen Stil bewandert sind. Mit der Einſührung der im städtischen Rechnungswesen üblichen Form wurde dieses so gestaltet, dab auch bei ihr ein Gewinn- und Verlustkonto aufgestellt und eine kaufmännische Bilanz ohne Schwierigkeit wie bei der doppelten Buchführung gezogen werden kann. Die in den drei Werken eingeführte Buchführung entspricht daher einer- seits dem Gemeinderechnungswesen, anderseits den Anforderungen, welche man an eine Buchführung bei gewerblichen und industriellen Werken stellen muß. b) Tätigkeit der einzelnen Abteilungen der Verwaltung Nur wenige Gemeindeunternehmungen in Deutschland sind in verwaltungs- technischer Hinsicht nach gleichen Gesichtspunkten eingerichtet. Während es allenthalben an einer streng durchgeführten Gliederung und ausreichenden Kon- trolle der einzelnen Verwaltungszweige fehlt, ist die innere Verwaltung der drei Karlsruher Werke nach einem fein durchdachten Systeme einheitlich gegliedert. Wie die Räder einer Maschine greift der Geschäftsgang der einzelnen Abteijiun- gen ineinander, keine arbeitet für sich, sondern jede im Zusammenhang mit den übrigen und gegenseitiger Kontrolle. Die innere Verwaltung der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke zerfällt in folgende Unterabteilungen: Dienstleitung mit Sekretariat, Registratur und Expeditur, Anmeldebureau, Verrechnungsbureau, Verkaufs- und Magazinsbureau, Buchhalterei, Kasse, Bureau für Mahn- und Betreibungswesen, Bureau für Arbeiterangelegenheiten und Fabrikkantinenbetrieb. Dienstleitung mit Sekretariat. Die gesamte Leitung aller dieser Abteilungen liegt dem Verwalter der Gas- Wasser- und Elektrizi- tätswerke ob. Als erster Finanzbeamte hat er die laufenden Geschäfte der Wirt⸗ schaftsführung zu erledigen und steht dem gesamten Kassen- und Rechnungs- wesen vor. Demgemäß beaufsichtigt er die Verwaltungsgeschäfte, wie die Kassen- und Buchführung, das Magazins- und Verkaufsladengeschäft, sowie die sonstigen Zweige der Verwaltung. Auf Grund der eingehenden Bestellun- gen von Gas-, Wasser- und elektrischem Strom veranlaßt er die Aufstellung der Messer und Zähler. Neben der inneren Wirtschaftsführung ist es Aufgabe des Verwalters, sich über die Marktlage der für den Betrieb erforderlichen Roh- materialien zu informieren, den Verkauf der Nebenprodukte wie Koks, Teer, Ammoniakwasser, Reinigungsmasse u. dergl. und den Ankauf der Betriebs- und Installationsmaterialien, welche allein 3500 verschiedene Artikel ausmachen, mit Ubereinstimmung des Vorstandes in die Wege au leiten. Er muß sich daher mit deren Preisen, vor allem der Gasnebenprodukte, vertraut machen und sich stets auf dem Laufenden erhalten. Die endgültigen Verträge und Abschlüsse über Ein- und Verkauf unterliegen alsdann der Genehmigung des Stadtrates. Das Sekretariat trägt die Verantwortung für die gesamte ein- und aus- gehende Post, fertigt die erforderlichen Korrespondenzen im Rahmen der vom Verwalter gegebenen Anweisungen und führt die Betriebs- und Verwaltungs- statistik über die drei Werke. Das Bureau ist ferner mit der Dekreturenkon- trolle und Führung der Personalakten beauftragt. Auch der Koksverkauf unter- liegt seiner Nachprüfung, um einen von den andern Abteilungen unabhängigen Vergleich(mit Buchhaltung und den Pförtnerrapporten) zu gewährleisten. Registratur und Expeditur. Im Sebretariat, in der Registra- tur und Expeditur sind 5 Beamte(1 Buchhalter, 3 Verwaltungsassistenten und 1 Gehilfe) beschäftigt. Die Registratur hat die ein- und ausgehenden Akten im Original oder in Gestalt von Schreibmaschinendurchschlägen und nach ihrer Zweckebestimmung(stehende und liegende Registratur) zu verwahren, sowie für die Uberwachung der Terminvorlagen, Bestellung und Ausgabe der Schreib- und Zeichenmaterialien Sorge zu tragen. Der Aufwand jedes einzeinen Be- amten wird in ein besonderes Verwendungsbuch auf das Konto des betreffenden Beamten eingetragen, wodurch eine Kontrolle über den Umfang des Material- bedarfes geschaffen ist. Die Expeditur bewirkt die Ausfertigung und Beförderung der ausgehenden Korrespondenzen und Bestellungen— zu diesem Zweck obliegt ihr die Führung der Portokasse— und erledigt die gesamten Schreibmaschinenarbeiten. In ihr laufen alle Bestellungen der drei Werke zusammen, soweit die Anweisungen durch die einzelnen Betriebsabteilungen erfolgen. Der Beamte trägt nun die- selben in ein sogen. Bestellbuch ein und versieht sie darin mit fortlaufender Ordnungszahl. Schließlich hat er die rechtzeitige Lieferung der angeforderten Materialien und den Eingang der diesbezüglichen Rechnungen zu überwachen, welch letztere er im Bestellbuch vermerkt. Uber sämtliche Bestellungen führt er eine Kartothek, in welcher die Materialien eingetragen sind. Das Bestellbuch in Verbindung mit der Bestellkartothek ist eine wichtige und zweckmäßige Einrichtung, indem sie jederzeit eine Kontrolle über den Umfang der Bestellungen, über die Preise und Bezugsquellen der Materialien auf mehrere Jahrgänge ermöglicht und überdies eine Ubersicht über die Bestel- lungen nach ihrer Aufgabe und Ausführung gestattet. Anmeldebureau. Im Anmeldebureau(besetzt mit 2 Verwaltungs- assistenten) werden die Anmeldungen über Gasbezug und Herstellung von Leitungen, sowie Reklamationen über ungenügende Gasversorgung oder Störungen derselben entgegengenommen und die Verträge zur Unterschrift den Abonnenten vorgelegt, wobei im Benehmen mit dem Verwalter die Frage zu entscheiden ist, ob der zukünftige Konsument zahlungssicher ist, oder in welcher Höhe eine entsprechende Kaution von demselben geleistet werden muß 1. Ferner regelt das Bureau das gesamte Leihgeschäft, wozu der Hauptsache nach der Die Verträge über Wasserbezug werden in der Wasserverrechnung, weil auf Grund der Bestimmungen der Wasserbezugsordnung dem Vertragsabschluß eine Wasser- abschätzung vorausgehen muß, jene über Strombezug und Anschlußleitungen im elektrotech- nischen Amt ausgearbeitet, weil bezüglich der Stromversorgung Maßnahmen und Vorfragen erledigt werden müssen, welche notwendigerweise der Beurteilung technischer Beamten unterliegen. — 94— Abschluß von Mietverträgen, die Führung einer Kartothek über die entliehenen Gegenstände und die Ausstellung der erforderlichen Anweisungen für das Magazin zur Materialabgabe gehört. Verrechnungsbureau. Von allen Abteilungen der Verwaltung nimmt das Verrechnungsbureau naturgemäh den größten Umfang ein. Das Bureau verfügt im ganzen über nicht weniger als 11 Beamte, denen der dienst- älteste Oberbuchhalter vorsteht. Dabei ist zu unterscheiden: Gas- Strom- und Wasserrechnung. Die Gas- und Stromverrechnung, welche zusammen 7 Verwaltungsbeamte beschäftigt, steht unter Leitung eines Oberbuchhalters. Dieser prüft die ein- und ausgehenden Rechnungen des Gas- und Elektrizitätswerkes, fertigt die Jahres- abschlüsse nach kaufmännischer Art und überwacht die gesamte Installations- verrechnung einschließlich des Wasserwerkes. Die Rohr- und Kabelnetz- erweiterungsarbeiten sind von ihm auf Grund der von den technischen Bureaus gegebenen Unterlagen zu berechnen. In das Kontrollbuch, welches über alle ausgehenden Installationsrechnungen Aufschluß gibt, trägt er diese nach ihrem Gesamtbetrag chronologisch ein. Die Gesamtsumme dieser Einträge hat er mit der auf Grund der Einzugsregister monatlich gefertigten Einnahmedekretur zu vergleichen, wodurch kontrolliert wird, ob alle ausgehenden Rechnungen auch tatsächlich in die Buchhaltung gelangt und daselbst in den Einzugsregistern verbucht sind. Schließlich ist der Oberbuchhalter für die Inventarführung des Gaswerkes verantwortlich und stellt alljahrlich am 1. April eine neue Preisliste für die Installationsmaterialien analog den Preisen der letzten Zeit- periode auf. Die Materialberechnung findet in der Weise statt, daß auf die Selbstkosten ein 30 FViger Aufschlag in Anrechnung gebracht wird. Ausgenommen von dieser Festsetzung werden bei Privatarbeiten Röhren und Kabel, die mit einem Aufschlag von 40 auf die Selbstkosten oder mit jeweiligem Preisansatz au berechnen sind, je nachdem bei deren Verlegung Dimensionen unter oder über 150 mm Lichtweite bzw. Längen unter 400 m(normale Fabrikationskabellänge) oder über 400 m zur Verwendung kommen. Der Besteller oder Empfänger hat auber dem Materialaufwand die gesamten Löhne zu bezahlen. Soweit es sich um Privatarbeiten handelt, kommen folgende Lohnsätze seit 1. April 1909 in Anrechnung und zwar bei Installations- und Werkstättearbeiten: I. für den Installateur oder Schlosser 75 Pf. pro Arbeitsstunde, 2. für den Gehilfen 55 Pf. pro Arbeitsstunde, bei elektrotechnischen Installations- und Montagearbeiten: 1. für den Monteur oder Maurer 75 Pf. pro Arbeitsstunde, 2. für den Gehilfen oder Taglöhner 55 Pf. pro Arbeitsstunde. Für Sonntags- und Nachtarbeit werden jeweils die doppelten Lohnsätze berechnet. Die Verrechnung der Installations, Montage- und Werkstättearbeiten erfolgt zunächst mittels der im Magazin ausgefertigten Materialabgab e- z ettel, welche durch diesen Beamten mit den Arbeitsbüchern des Installationspersonals verglichen werden und auf Grund der von den Meistern in den Materialzetteln notierten Arbeitszeiten, welche vor ihrer Weitergabe an das Verrechnungsbureau bereits durch einen Beamten der technischen Abtei- lung einer Prüfung unterzogen sind. Die Installationsarbeiten werden in ————————————————————————— 3L˖L?/⁊.NKK2E.EWN‚wꝛiIiNA·.ĩ⸗ͤ 95 sogenannte VMerwendungsbücher eingetragen, darin nach Material- und Lohnaufwand berechnet und die Rechnungen hierüber ausgefertigt. Die Prüfungs- und Unterhaltungsarbeiten der Strominstallationen behandeln zwei Verwendungsbücher, mit deren Führung ein besonderer Beamter betraut ist. Er besorgt außerdem noch die Berechnung der Stromquittungen und deren Ver- rechnung(unter Berücksichtigung der Jahresgarantien, Preisermäßbigungen, Brennstundenrabatte, Sonderverträge). Uber den Bestand des gesamten Installations- und Betriebsmaterials geben die sogenannten Lagerbücher(für das Gaswerk an Zahl 8 und Elektrizi- tätswerle 2) Auskunft. Der Eintrag in diese erfolgt auf Grund der Eingangs- fakturen, während der Abgang an Materialien in den Lagerbüchern auf Grund der Verwendungsbücher ausgebucht wird. Am Jahresschluß liegt dem Ver- rechnungsbureau die Aufnahme des gesamten Materialbestandes(Messer- und Jählerbestand jeweils monatlich) und deren Wertberechnung zum Zwecke der Vermögensdarstellung ob. Einen Beamten allein beansprucht das Münzgasmessergeschäft, das einen großen Umfang bereits erreicht hat. Die Hauptarbeit der Verrechnungsbeamten besteht in der Gasmesser- und Stromzählerkontrolle, in der Führung der Auf nahme- und Abonnen- tenbücher, sowie in der Ausfertigung der Konsumrechnungen. In den Auf—- nahmebüchern werden die Monatsbeträge für Gas- und Strombezug berechnet. Hieraus stellen die Beamten die Verbrauchsrechnungen(für Gas zweimonatlich und Strom einmonatlich) auf, welche an den Verrechnungsbuchhalter 1) zur Prüfung und Unterschrift und alsdann an die Kasse zum Zwecke des Einzugs gelangen. Die monatlichen Rechnungen der Abonnenten werden in den Abon- nentenbüchern verbucht. In die Gasabonnentenbücher ist außerdem noch die vom Mieter zu zahlende Leihgebühr für Kochapparate und Beleuchtungsgegen- stände gemäß des Mietvertrages übertragen. Als Nachweis der Ver- buchung ist auf dem Mietvertrag die Nummer des Eintrags im Abonnenten- buch vermerkt. Die Wasserverrechnung ist einem Oberbuchhalter zugewiesen, dem noch vier Beamte zur Seite stehen. Die mit der Wasserzinsberechnung und dem Einzug verbundenen Arbeiten sind Sache dieser Abteilung. Dieser Beamte hat die mit der Wasserzinseinschätzung und Wasserzinsrückvergütung zusammenhängenden Korrespondenzen au erledigen, die Eingangsfakturen des Wasserwerks und deren Ausscheidung nach den Rechnungsparagraphen des Voranschlages zu prüfen und die Jahresstatistik zu führen. Zur Aufnahme und Berechnung des Wasserkonsums, wozu die Abonnenten- und Aufnahme- bücher die Grundlage bieten, zur Aufstellung der Quartalsrechnungen und Inventarführung des Wasserwerkes sind ihm ein Buchhalter? mit zwei Ver— waltungassistenten und einem Wasserkontrolleur beigegeben. Verkaufsbureau. Der Verkauf und die Lieferung von Koks an die Stadtkundschaft ist in einer Hand vereinigt und einem besonderen Verkaufs- 1 Der mit der Konsumkontrolle betraute Buchhalter ist des weiteren für die rechtzeitige Einreihung der aufgestellten Messer und Zähler in die Aufnahmebücher verantwortlich. Der Buchhalter besorgt nebenbei die von der Berufsgenossenschaft der Gas- und Wasserwerke vorgeschriebenen Lohnnachweisung für die in den drei Werken beschäftigten Arbeiter. 06 bureau übertragen. Die einschlägigen Geschäfte erledigt daselbst zusammen mit einem Verwaltungsassistent ein Buchhalter, welcher hierfür eine Neben- kasse führt. Uber den Verkauf dieser Produkte wird ein Ver kaufsbuch gehalten, in welchem der Tagesverkauf nach Gewicht und Geldbetrag dargestellt ist. Die Einnahmen werden wöchentlich an die Gashauptkasse abgeliefert, wobei durch den Kassier die Beträge unter Beifügung der Kassenbuchseite im Verkaufsbuch quittiert werden. Uber die während eines Monats auf Rechnung verkauften Nebenprodukte wird ein monatlicher Auszug gefertigt, der als Grundlage für die Ausstellung der Rechnungen dient. Uber die waggonweise zum Versand gelangten Produkte wird jeweils sofort Rechnung erteilt. Das Magazinsbureau. Im Magazin sind zwei Beamte, ein Magazins- meister und ein Verwaltungassistent beschäftigt, von denen der erstere für die gesamte Magazinsführung verantwortlich ist. Den Beamten ist das erforder- liche Arbeiterpersonal, je nach den vorliegenden Geschäften A-—10 Mann, bei- gegeben. Die benötigten Materialien, Werkzeug- und Gebrauchsgegenstände, Sowie die Gas- und Wassermesser und Stromzähler lagern hier und werden an das Betriebs-, Installations- und Montagepersonal gegen Vorzeigen ihres Arbeitsbuches und ihrer Anweisungen, in welchen das notwendige Material von demselben spezifiziert aufgeführt ist, verabfolgt. Der Magazinsbeamte ver- zeichnet die abgeführten Materialien in einem besonderen Formular, in die sogenannten Materialzettel, welche nach beendigter Arbeit zur Berechnung des für die Arbeit notwendig gewesenen Lohnaufwandes an das technische Bureau, Sodann an das Verrechnungsbureau zum Vergleich mit den Arbeitsbüchern und zwecks Eintrags des gesamten Aufwandes(Löhne und Material) in die Ver- wendungsbücher weitergehen(siehe S. 94). Diese Arbeitsbücher, von denen jeder Installationsarbeiter 3 Stück besitat, werden Lohnperiodenweise (I4tägig) gewechselt, und zwar in der Weise, daß die jeweils in der vor- herigen Lohnperiode benützten Arbeitsbücher der Verrechnung zur weiteren Bearbeitung überwiesen sind. Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Magazinsführung ist durch die in der Verrechnung erfolgende Lagerbuch führung gewährleistet. Würden die Magazinsbeamten in die Materialzettel unrichtige Einträge machen, so würde der tatsächlich vorhandene Lagerbestand nicht mit dem durch die Lagerbücher festgestellten Vorrat übereinstimmen. Da ferner ein Verwaltungsbeamter die Materialzettel auf ihre Ubereinstimmung mit dem Arbeitsbuch prüft, so wird hierdurch eine irrige Darstellung der vom Magazin entnommenen Materialien hintangehalten. Die Benennung und Verwendungsart der im Magazin lagernden Material- bestände(3500 verschiedene Artikel) müssen die Magazinsbeamten kennen und deren Prüfung in quantitativer und qualitativer Hinsicht vornehmen. Der Magazinsmeister hat die Kontrolle über die Lagerbestände auszuüben und die erforderlichen Anträge zu rechtzeitiger Ergänzung der Vorräte beim Chef der Verwaltung zu stellen. Die Buchhalterei. Die Buchhalterei ist einem Oberbuchhalter unter- stellt, welchem ein weiterer Beamter(Verwaltungsassistent) beigegeben ist. Es obliegt ihr für jedes Werk die Führung je eines H a uptbuches, der 97 9 Einzugsregistert und der erforderlichen Hilfsbücher. Jede ausgehende Rechnung(siehe Verrechnung) muß durch ihre Beamten in das betreffende Einzugsregister eingetragen und mit der Ordnungszahl und der Seite desselben versehen sein. Dabei wird innerhalb der Buchführung sowohl der Installationsbetrieb als auch der Werkstättebetrieb, die Laternenbeleuch- tung sowie das Fuhrwesen getrennt behandelt, damit die Rentabilität dieser Nebenbetriebe dargestellt werden kann. Die Tätigkeit der Buchhalterei ist vollständig getrennt und unabhängig von jener der Kasse, wodurch eine genaue und dabei selbsttätige Kontrolle über die Kassenführung geschaffen wird. Die Einnahmen werden in der Buchhaltung festgelegt, während die Buchung der Ausgaben auf Grund der Kassenbelege und des Vergleiches mit den Kassen- hauptbucheinträgen erfolgt. Am Ende eines jeden Monats fertigt die Buch- halterei eine Hauptzusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben mit dem gleichzeitigen Vermerk der Voranschlagsätze, sogen. Kreditstands- nachweisungen, deren Gesamtsummen mit denen der Kassenbücher über- einstimmen müssen. Dadurch wird der Beweis erbracht, daß in den Hauptbüchern die Buchungen ordnungsgemäß vollzogen sind und dahß die Buchhaltung bis zum Schluß des betreffenden Monats alle Geschäftsvorfälle in denselben bei- getragen und verbucht hat. Etwaige Differenzen zwischen Kassenbuch und Hauptbuch sind jeweils vor Vorlage der Kreditstandsnachweisungen aufzu- klären. Die letzteren zirkulieren alsdann außer beim Vorstand, Verwalter und bei den Betriebsdirektoren noch bei sämtlichen Vorstehern der einzelnen Bureaus, um ihnen Gelegenheit zur Orientierung über den Geschäftsstand zu geben und insbesondere darüber, wieweit die in den Voranschlägen vorge- sehenen Mittel bereits aufgebraucht sind. Der Abteilung ist ferner die Führung des sogenannten S perr buches anvertraut, in welches die bei der städtischen Sparkasse zugunsten des Gas- werkes hinterlegten und gesperrten Sicherheitsleistungen einzelner Abonnenten eingetragen sind. Endlich enthält je ein VNortragsbuch die für das Rechnungswesen der drei Werke wichtigen und grundlegenden Stadtratsver- fügungen. Die Kasse. Die Kasse führt ein Kassier, welcher von einem Schalter- beamten und Kassengehilfen unterstützt wird. Der Kassier ist für den ord- nungsgemäßen Einzug der Gefälle verantwortlich. Allabendlich rechnet er mit dem Kassendienerpersonal ab, welches die Rechnungen für den Privat- konsum einziehen, hat die Ausgaben zu vollziehen, die Ablieferungen an die Stadtkasse und Badische Bank zu bewerkstelligen und den Postscheckverkehr zu überwachen. Der tägliche Kassenbestand soll in der Regel den Betrag von 15 000 M. nicht überschreiten, damit sich in der Kasse für einen längeren Zeit- raum keine größeren Geldsummen anhäufen, als zur Bestreitung der voraus- sichtlichen Ausgaben unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Einnahmen unbedingt erforderlich ist. Der Schalterbeamte hat beim Einzug der Gas- und Wasserbeträge, welche an der Kasse bezahlt werden, mitzuwirken und führt über die Einnahmen Es werden 7 Einzugsregister des Gas werkes gehalten und zwar je eines für Gas- messer und Automaten, Installationen, Nebenprodulcte, Gerichtsentscheidungen(Klagelcosten), Vorauszahlungen und Verschiedenes; je ein Einzugsregister des Wasser- und Elektrizi- tätswerkes, das den Konsum, Installationen, Prüfungsgebühren und Miete behandelt. Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe 7 sogenannte Hilfskassenbücher. Alle anderen Zahlungen hat der Kassier selbst zu vereinnahmen und direkt in den Kass enhauptbüchern darzustellen. Dieselben sind getrennt für jedes Werk eingerichtet und bilden die Unterlage für die Buchhaltung. Während an Hilfskassenbüchern für das Gaswerk an Zahl 5, wovon 2 den Eingang für Gaskonsum, eines für Neben- produkte und Installationen, eines das Scheckkonto mit der Badischen Banłk, eines das Postscheckkonto betreffen, und für das Wasserwerk 2 Stück(zu Ein- trägen der Wassergeldbeträge) geführt werden, findet der Eintrag von Anfällen aus Strombezügen gleich in das Hauptkassenbuch ohne vorherige Notierung in einem Hilfskassenbuch statt. Der Rechner hat für den rechtzeitigen Entwurf der Dekreturen Sorge à2u tragen und denselben dem Verwalter zur Prüfung vorzulegen. Alsdann werden dieselben in ein De kreturenkontrollbuch eingetragen, an der Hand dessen sich der Verwalter von der rechtzeitigen Vorlage aller Einnahmedekre- turen stets überzeugen kann. Die Grundlagen für die Einnahmedekreturen bilden 1. bei Gas, Wasser, Strom und Miete die Abonnentenbücher, 2. bei den Nebenprodukten das Verkaufsbuch, 3. bei den Installationsarbeiten die Verwendungsbücher, 4. hinsichtlich aller sonstigen Nebeneinnnahmen die Einzugsregister. Vor Fertigstellung der Einnahmedekretur hat jeder der mit der Kontrolle der einzelnen Abteilungen betrauten Beamten die Richtigkeit des Dekretur- entwurfes zu bestätigen. Zur weiteren Prüfung, ob die Dekretur mit den Beträgen in der Rechnung(den Einzugsregistern) übereinstimmt, wird der Entwurf überdies noch durch den mit der Führung der Hauptbücher betrauten Oberbuchhalter in der Buchhalterei kontrolliert.— Die Fertigung der Ausgabe- dekreturen erfolgt mittels der Rechnungsbelege durch den Kassenbeamten. Bureau für Mahn- und Betreibungsverfahren. Das Mahn- und Betreibungswesen ist von der Kasse gesondert und wird durch einen Beamten(Verwaltungsassistent) gehandhabt, der hiermit ausschliehlich beschäftigt ist und mit dem Kassendienst und der Buchhaltung in keiner Ver- bindung steht. Auf diese Weise wird eine Kontrolle hinsichtlich der ordnungs- mäßigen Verbuchung der an der Kasse bezahlten Beträge ausgeübt. Für das Betreibungsverfahren ist das Kartotheksystem eingerichtet. Die Ausfertigung der Mahnkarten stützt sich auf die Einträge in der Buchhalterei und erfolgt bei den Nebenprodukten auf Grund der Einzugsregister, bei den Gas- Wasser- und Stromrechnungen auf Grund der vom Kassendienerpersonal zurück- gebrachten und beim Einzug unbezahlt gebliebenen Rechnungen. Die Mahnung des Abonnenten tritt ein, sobald nach zweimaligem Vorzeigen der Rechnung innerhalb drei Tagen die Zahlung nicht an der Kasse erfolgt ist, und die Wegnahme des Messers baw. Schlieghung der Leitung geschieht, wenn nach Umlauf von 8 Tagen die Zahlung abermals verweigert wird. Nach dieser Maßregel erhält der Schuldner eine nochmalige Zahlungsaufforderung mit dreitägiger Frist unter Androhung gerichtlicher Klage. Bei Schuldbeträgen für Nebenprodukte und Installationsarbeiten wird jeweils nach Umlauf von — 99— 4 Wochen bzw. 14 Tagen gemahnt, und zwar in der Weise, daß der Beamte Auszüge aus den Einzugsregistern fertigt. Nach der zweiten erfolg- losen Zahlungsaufforderung, die nach einer weiteren Frist von 8 Tagen ergeht und der alsdann Leitungsschluß folgt, wird mit gerichtlicher Klage vor- gegangen. Sofern Wasserleitungen mangels Zahlung des Hausbesitzers abgestellt werden müssen, sind die Hausmieter von der Maßnahme zuvor in Kenntnis zu setzen, um diesen Gelegenheit zu geben, die Regelung der Angelegenheit von sich aus zu betreiben. Aus folgender Tabelle ist ersichtlich, welchen Umfang das Mahn- und Betreibungswesen einnimmt: Statistik über das Mahn- und Betreibungsverfahren im Jahre 1907 Zahl I. Mah- 2. Mah- Leitungs-] Gerichtliche Anmel- der aus-“ nungen nungen schlie- Klagen dung Ver- gege- zur 89 mit 8- mit 3z ghun luste benen 3 8 Kon- St Rech-[tägiger tägiger ſmangels ohne in M. nungen i] Frist Frist ¶] Zahlung 8 Erfolg? masse Betriebe Gaswerkk. I88 436 20⁰0 170⁰ 150 44 Wasserwerk..20 384 500 570 19 Elektrizitätswerk 17 944 140 66 6 Summa 126 764f 6 840 336 175 Somit bedurften rund 6 aller Forderungen einer Mahnung; von den erstmals aufgeforderten Personen ließen sich ca. 4% bei Androhung bzw. Eintreibung bewegen, ihre Schuldbeträge zu begleichen.— Es gibt zwar keine Statistik über das Mahn- und Betreibungswesen von städtischen Betrieben anderer Städte, doch kann zweifellos angenommen werden, daß die Größe der Rückstände und Zahl der unbezahlten Forderungen wesentlich von dem Cha- rakter der betreffenden Stadt abhängt und daß mit der Zunahme kapitalkräftiger Elemente in einer Stadt auch das Mahn- und Betreibungsgeschäft an prak- tischer Bedeutung verliert. In großen Handelsstädten, wie Mannheim und Nürnberg, wo mehr flüssige Mittel und Geschäftskassen vorhanden sind, wird auch die sofortige Barzahlung eine häufigere und regelmäßigere sein als in Städten mit großer Beamtenbevölkerung, die nur periodisch über flüssige und meist geringere Barmittel verfügt. Dabei darf allerdings nicht übersehen wer- den, daß auch der Umstand von ausschlaggebendem Belang sein kann, in wel- chen Kreisen der Bevölkerung der Gaskonsum Eingang gefunden hat. Gesamtbetrag der ausgegebenen Rechnungen betrug beim Gaswerk 2 377 848 M. bei einer Abonnentenzahl von 14 274 Wasserwerk 670 630ů»» 2 5„ 5 096 Elektrizitätswerk 535 166* 1 403 772 —————— Summa 3 502 644 M. bei einer Gesamtabonnentenzabl von 20773 Mangels pfändbarer Gegenstände. „„ Bureau für Arbeiterangelegenheiten. Alle mit dem Ein- und Austritt der Arbeiter verbundenen Geschäfte und solche, die das Arbeiter- versicherungswesen, die Führung der Arbeiterakten und Aufstellung der Lohn- listen der Gaswerkarbeiter betreffen, werden durch einen Verwaltungsassistenten besorgt, welcher auch zu den Sitzungen des Arbeiterausschusses beigezogen wird. Uberdies wird durch diesen Beamten die Chronik der Gasmesser und Stromzähler geführt. Was die Lohnlisten anlangt, in denen die Arbeiter nach ihrer Beschäf- tigungsart eingetragen sind, so werden solche von den mit der Beaufsichtigung der Arbeiter beauftragten Beamten über das gesamte unterstellte Personal gefertigt. Täglich wird in den Listen die Anzahl der Lohnstunden vermerkt und in den einzelnen Unterrubriken die Arbeitsleistung ausgeschieden auf die verschiedenen Betriebszweige. Das Installationspersonal hat in seinen Arbeits- büchern bei jeder einzelnen Arbeit die aufgewendete Zeit zu verzeichnen, welche dem Betreffenden, für den die Arbeit ausgeführt, in Rechnung gestellt wird. Auf Grund dieser Arbeitsbücher nun erfolgt durch den Beamten dieser Abteilung beim Installationspersonal die Lohnberechnung, dessen Kontrolle schwieriger ist als die der Fabrikarbeiter. Da der im Arbeitsbuch vermerkte Arbeitsaufwand verrechnet wird und die in Rechnung gestellte Zeit mit der dem Arbeiter bezahlten übereinstimmt, so wird hierdurch eine Benachteiligung der Werke vermieden. Der Kantinenbetrieb in beiden Gaswerken wird durch je einen Verwaltungsbeamten beaufsichtigt, welcher die Bücher über Eingang und Abgabe der Lebensmittel und Getränke führt. Der betreffende Beamte hat die Bestel- lungen zu überwachen und die Abrechnung mit dem die Kantine führenden Arbeiter zu vollziehen. Uber Einnahme und Ausgabe werden auch hierbei Kassenbücher geführt und ebenso über Eingang und Ausgang der Waren ein Skontro mit Unterabteilungen, in welchem der Tagesverkauf jeder einzelnen Warengattung verbucht wird. Da das Saldo im Warenskontro mit den Vor- räten übereinstimmen muß, so kann der die Kantine führende Arbeiter zu jeder Zeit auf die Richtigkeit der Kantinenführung kontrolliert werden. c) Darstellung wichtiger Verwaltungsgeschäfte und deren Kontrolle Zu den wichtigsten Geschäften der gesamten Verwaltung gehört die Ab- gabe und der Empfang der Gas- und Wassermesser und der Stromzähler. Es muß daher der Kontrolle des Magazinsgeschäftes besondere Beachtung geschenkt werden, denn wenn ein solcher Messer entwendet und ohne Kontrolle der Verwaltung an die Leitung angeschlossen würde, so könnte der Fall ein- treten, daß der Inhaber jahrelang unbefugterweise Gas bezöge. Die Abgabe und Annahme der Messer und Zähler geschieht durch das Magazin nach vollzogenem Abschluß des Vertrages zwischen Direktion und Konsumenten und nach erfolgter Anweisung durch das Anmeldebureau, welche Name, Stand, Wohnort des Abonnenten und Größe des Messers enthält. Der Magazinsbeamte, der grundsätzlich nur gegen Vorzeigen dieser Anweisung Mehbinstrumente an das Installationspersonal verabreichen darf, füllt auf dem 101 gleichen Formular Nummer und Stand des Messers aus, wogegen der Instal- lateur den Empfang resp. die Ablieferung des Messers auf der Anweisung schriftlich bescheinigt. Ein- und Ausgang der Messer und Zähler werden einer täglichen Kon- trolle unterzogen. Durch einen Beamten der Verrechnung sind sogen. K o n- troIlIbücher Zzu führen, in welche die täglich an diese Stelle abgelieferten Anweisungen eingetragen werden. Da diese Bücher mit fortlaufenden Nummern versehen sind, so steht bei einer etwa nicht eingegangenen Anweisung deren Nummer im Kontrollbuch offen. Auf Grund des Anweisungsbuches kann nun bei Verlust einer Anweisung der Verbleib des Messers oder Zählers festgestellt werden. Vom Kontrollbuch findet alsdann die Ubertragung der Messer und Zähler in die sogenannte Chroni k, in welche überhaupt jeder gleich bei seiner Einverleibung ins Magazin eingetragen wird, ferner in das betreffende A u f- n a hmebuch und Lagerbucha statt. Des weiteren unterstehen die Lagervorräte an Messern und Zählern der monatlichen Kontrolle des Lagerbuchhalters. Derselbe hat am Ende eines jeden Monats genau zu prüfen, ob der Lagerbestand nach Stückzahl und Nummern mit den vom Magazinsbeamten geführten Lagerbüchern übereinstimmt. Schließlich erscheint auch jeder aus- und eingehende Messer und Zähler auf dem Pförtnerrapport, der täglich mit den Kontrollbüchern verglichen wird. Es kann also kein Meßinstrument ohne Kontrolle das Werk verlassen oder aufgestellt werden, ohne daß dasselbe ordnungsgemäß verbucht ist und der auf dem Messer angezeigte Verbrauch zur Aushebung gelangt. Das Aufnahme- und Einzugsverfahren. Die Ausführungen über die Preisberechnung von Gas, Wasser und Strom zeigen, daß bei den einzelnen Verbrauchsarten jeweils verschiedene Grundsätze obwalten und daß sich auch die Ansichten über die Normierung des Preises häufig ändern und verschieben. Das Bild würde sich noch viel bunter gestalten, wollte man die maßgebenden Prinzipien in den einzelnen Städten darlegen. Ebenso mannig- faltig gestaltet sich auch die praktische, administrative Seite des Problems, welche in der Festlegung des Gas-, Wasser- und Stromverbrauches der Abon- nenten, der sogenannten Aufnahme, und in der Erhebung der Gefälle, dem Einzug, besteht. Eine Umfrage bei einer Reihe deutscher Städte hat auch bestätigt und zugleich den Beweis erbracht, daß nur in wenigen Fällen ein gleichartiges Aufnahme- und Einzugsverfahren eingeführt ist. Zur besseren Beurteilung des in Karlsruhe angewendeten Modus soll nun ein kurzer Uber- blick der üblichen Systeme gegeben werden. Einmal zeigt sich ein Unterschied, insofern Aufnahme und Einzug für alle drei Verbrauchsarten zugleich oder getrennt erfolgt. Fast allenthalben wird das Verfahren der getrennten Aufnahme und getrennten Gelderhebung bevor- zugt; denn die gemeinschaftliche Aufnahme von Gas, Wasser und Strom ist mit so erheblichem Mehraufwand und mit so vielen sonstigen Nachteilen ver- bunden, daß nur wenige Städte(Mannheim, Breslau, Düsseldorf) diesen Modus einzuführen versuchten, und daß man auch da, Wo probeweise(Cöln) diese Geschäfte zusammengelegt worden sind, zaum Aufgeben dieser Versuche genötigt war. Der Grund liegt vor allem darin, daß die Leistungen des einzelnen Auf- nehmers, wenn in ein und demselben Anwesen der Stand von Messern und Zählern zugleich abgelesen und aufgezeichnet wird, verhältnismäßig gering 102 sind und daher das Personal bedeutend vermehrt werden muß, um die Gesamt- aufnahme nicht zu verschleppen. Anderseits müssen zur Vermeidung falscher Einträge in die Aufnahmebücher gesteigerte Ansprüche an das Personal gestellt werden, da dasselbe in der Behandlung und Ablesung speziell nur einer Messer- art ausgebildet ist. Dem gemeinschaftlichen Einzugsver- fahren für alle drei Gefälle stehen infolge der verschiedenartigen Quittungs- karten sowohl hinsichtlich der Abrechnung mit der Hauptkasse und den Gelderhebern, als auch der Buchungen ganz außerordentliche Schwierig- keiten entgegen, welche allerdings bei kleinen Städten weniger ins Gewicht fallen. Dagegen wird von einigen Verwaltungen die gleichzeitige Einkas- sierung für Gas und Wasser oder Gas und Strom angewendet und hat sich auch bewährt. Nicht nur gelten in dieser Stadt andere Prinzipien als in jener, insofern die Aufnahme und der Einzug der Gefälle für jedes Werk gemeinsam oder getrennt erfolgt, auch bezüglich der Zeit, innerhalb welcher die beiden Geschäfte besorgt werden, haben sich verschiedene Grundsätze herausgebildet. In den meisten Fällen findet die Erhebung jeden Monat statt. Das zwei- oder gar dreimonatliche Verfahren wird nur ganz vereinzelt angewendet und natur- gemäß nur in solchen Orten, wo auch der getrennte Modus beibehalten ist. Dabei ist jedoch zu bemerken, daß die letzteren Städte ODresden und Danzig) von den anderen verschieden organisiert sind, indem die Beträge nicht durch Kassendiener wie gewöhnlich, sondern bei den über das ganze Stadtgebiet ver- teilten städtischen Kassen, ähnlich wie es bei der Umlage auch anderwärts Gebrauch ist, vom Publikum entrichtet werden. In Karlsruhe wird der Gas-, Wasser- und Stromverbrauch gesondert auf- genommen und die Geldbeträge durch städtische Kassendiener ebenso getrennt von den Abonnenten eingezogen. Dieses Geschäft findet bei Gas jeden zweiten Monat, bei Strom und Wasser(soweit der Verbrauch des Wassers durch Messer Kontrolliert wird) allmonatlich bzw. /jährlich statt. Das zweimonatliche System der Gasaufnahme und Erhebung gewährleistet eine erheblich geringere Belästigung des Publikums als das einmonatſiche Verfahren. Es bewirkt über⸗ dies eine Zahlungserleichterung, wodurch eine wesentliche Vereinfachung in administrativer Beziehung erreicht und eine wesentliche Ersparnis an Verwal- tungskosten erzielt wird. Diese Vorzüge berechtigen zu dem Urteil, diese Einrichtung gleich der des einheitlichen Gaspreises als einen Fortschritt zu bezeichnen. Dank der guten Erfahrungen dürfte daher die Direktion der Werke sich entschließen, wenn die Abgabe an elektrischem Strom sich noch weiter entwickelt haben wird, auch bezüglich dieses Einzugs das gleiche Ver- fahren einzuführen. Demgegenüber muß aber eine gemeinschaftliche Ein- kassierung der Gas- und Stromgefälle im Interesse des Elektrizitätswerkes entschieden verneint werden, um eine erhebliche Vermehrung der Rückstände zu verhindern und eine Vergrößerung des Mahn- und Betreibungswesens zu vermeiden; schon jetzt mũssen durch Zahlungsaufforderungen und Leitungs- schließungen eine Menge Beträge, speziell bei Gas, wie wir gesehen haben, gewaltsam eingetrieben werden, und es ist auch bei elektrischem Strom bereits die Wahrnehmung gemacht worden, daß die monatlichen Rechnungen vielen Abonnenten zu hoch sind. Die Kommission hat daher im Jahre 1905 beschlos- sen, von einer Anderung des gegenwärtigen Zustandes abzusehen und das ge- trennte Verfahren beizubehalten. Bei einmonatlicher, gemeinschaftlicher Ein- — 103—.— kassierung der Gefälle und Aufnahme würden sich für die Karlsruher Ver- hältnisse die laufenden Ausgaben um den Betrag von rund 25 000 M. ver— mehren, welcher sich aus folgenden Posten zusammensetzen dürfte: für J6 weitere Kassendiener à 1 300 M. 7 800 Einzug] an Bureaupersonal 71 Beamte à 1 600 M. 1I 200 die monatliche Aufnahme erfordertt 3 000 2 90⁰ Mehraufwand zusammen:. 24 900 Impressen Zum Zwecke regelmäßiger Einziehung der Schuldigkeiten ist das Stadt- gebiet einschließlich der Vororte seit 1. Januar 1910 in 7 Bezirke eingeteilt, in denen ebensoviele Kassendiener abwechselnd die Beträge für Gas- und Wasserverbrauch erheben und zwar in der Weise, daß sie in der Zeit, welche zwischen den einzelnen Einzügen liegt, mit der Entleerung der Münzgasmesser beschäftigt sind. Doch findet für das monatliche Verfahren für Strom, welches nur von einem Diener besorgt wird, keine Bezirkseinteilung statt, weil der Stromkonsum noch keinen Umfang erlangt hat, der eine solche zweckmäßig er- scheinen ließe. In gleicher Weise wie der Einzug ist auch die Messer- und Zähler- aufnahme durch das Personal geregelt. Die mit diesen Geschäften betrauten städtischen Diener erhalten jeweils bei Beginn ihrer Ar— beit ein Aufnahmebuch, das nach beendigter Aufnahme und Erhebung sofort gegen ein neues behufs Fortsetzung des Geschäftes umgetauscht wird. Die monatlichen bezw. zwei- und dreimonatlichen Ablesungen werden von denselben in diese Bücher übertragen und, nachdem die Ausrech- nung des Konsumes in ihnen durch besondere Beamte berechnet ist, von den betreffenden Verrechnungen genau geprüft, damit etwa falsch anzeigende Meß- instrumente alsbald zur Auswechslung gelangen. In die Aufnahmebücher wer- den zudem monatlich alle Zu- und Abgänge, sowie jegliche Anderungen der Abonnenten aus den Kontrollbüchern übertragen. Sie enthalten im allgemeinen Platz für je 150 οο Aufnahmen und werden alljährlich neu angelegt. Zur- zeit werden für das Gas insgesamt 141 solcher Aufnahmebücher(dar- unter z für Behörden, 42 für Münzgasmesser), für Wasser 3(darunter 1 für Behörden) und für Strom 14 geführt. Uber die Tätigkeit des Kassendienerpersonals und dessen Leistungen gibt eine zweimonatliche Statistik Aufschluß, aus welcher hervorgeht, welcher Zeitaufwand zur Aufnahme der einzelnen Bezirke notwendig ist. Im Jahre 1908 betrugen die Durchschnittsleistungen desselben bei der Gasaufnahme in jedem Bezirk 769½ Stunden, so daß auf jede Ein- zugsperiode 128 Stunden entfielen. Da pro Bezirk im Mittel 2 100 Gasmesser vorhanden waren, wurden in einer Arbeitsstunde allgemein 16,4 Ablesungen vorgenommen. Die Ablesungen von 150—200 Messern, welche ein Aufnahme- buch enthält, entsprechen daher einer Tagesleistung. Die Leistungen der Kassendiener beim Einzug der Gefälle sind für das Jahr 1909 in folgender Ubersicht dargestellt: Nämlich 1 Beamter in der Kasse, 1 Beamter in der Buchhalterei, 2 Beamte in der Wasserverrechnung, 3 Beamte in der Gasberechnung. 104 Erhebungsart Einzugs- periode Durchschnittliche Zahl der Leistung eines Kassen- dieners Kassen- Quittungen Einzugs- tage pro pro Einzugs- periode vor-*3 vorgezeigte gezeigte Quittungen diener IST Quittungen Gas 2 (Sept.—Okt.) Wasser 1 (Okt.) Stor 1 (Okt.) Angesichts der Leistungen der Diener in andern Städten müssen diese Zahlen durchaus als zufriedenstellend bezeichnet werden. Daß die Kassen- diener beim Wasserzinseinzug geringere Leistungen aufweisen, mag bei der Darstellung auffallen. Es ist aber zu berücksichtigen, daß jeweils gröhere Beträge einzuziehen sind, in jedem Haus nur eine Quittung vorgezeigt und ein Betrag einkassiert wird. Bei einem Vergleich mit anderwärtigen Leistungen muß die Bebauungsart der Städte, solcher mit offener und geschlossener Bau- Weise, vorwiegend in Rechnung gezogen werden. Auch die Zahl der pro Tag zur Entleerung gelangenden Automaten(40—45 Stück) stimmt mit den Lei- stungen anderer Städte(Mannheim und Freiburg i. B.) fast überein. Um das Personal zu rühriger Tätigkeit anzuspornen, erhält in Frankfurt a. M. jeder Kassendiener beim Gas- und Wassereinzug in den Vororten für jede Quittung eine besondere Vergütung von 1 Pf. Da diese Maßnahme nach den dortigen Berichten nur günstig gewirkt hat, ist für den Einzug in den kürzlich eingemeindeten Orten auch in Karlsruhe eine ähnliche Vergütung geplant. Auf Grund umfangreicher Untersuchungen wurde von der Kommission auch die Frage der gänzlichen Aufhebung des Einzugsverfahrens durch Kassen- diener unter Ei nf ührun g von Z ahlstelle n behandelt. Von einer Umge- staltung wurde jedoch abgesehen, da ein finanzieller Vorteil nicht zu erwarten war. Vor allem die Tatsache, daß die Zustellung der Forderungen an die Abon- nenten, wie die Einkassierung selbst, auch einen Botengang erfordert, daß ferner durch die sich vermehrende Anzahl von Mahnungen und Betreibungen weiterhin ein erhöhter Aufwand für Kassenbeamte nötig wird, konnte die Einführung eines neuen Verfahrens nicht ratsam erscheinen lassen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Kassendienerpersonal der Verwaltung wichtige Dienste leistet, indem es alltäglich nach der Zustellung der Forderungszettel Aufschluß über etwaige veränderte Verhältnisse der Abonnenten(Zahlungsschwierigkeit, Verzug und sonstige Abwesenheit, Rechnungsbeanstandungen der Abonnenten u. dergl.) geben kann. Daß das System der Schalterzahlung auch in England auf Schwie- rigkeiten gestoßen, geht daraus hervor, daß dort manche Gaswerke, um das Publikum zur Barzahlung innerhalb kurzer Termine anzuhalten, das System der Rabattgewährung eingeführt haben. Ubrigens ist durch die Einrichtung der 105 Postscheckämter dem Publikum zum Teil das geboten, was die Zahlstellen be- zwecken. Jedoch die verhältnismäßig geringe Benützung dieser Einrichtung— es werden pro Monat durchschnittlich nur 50 Zahlungen geleistet— läßt darauf schließen, daß das Publikum dieses System der Erhebung nicht vorzieht. Die Beamten, denen die Aufnahme und der Einzug übertragen ist, müssen durchaus zuverlässige Leute sein und sich im Rechnen und Schreiben eine sichere Ubung angeeignet haben. Im Verkehr mit dem Publikum, der stets mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, muß das Personal verträglich sein. Die Be- amten haben ferner die Verpflichtung, gewissenhaft bei der Aufnahme des Kon- sumes zu verfahren; ebensowenig darf der Inkasso der Rechnungen nachlässig besorgt werden, damit die jeden Abend an der Kasse abzuliefernden Gelder mit der Summe der Quittungsbeträge übereinstimmen und zwischen diesen keine Differenzen bestehen. Es ist daher bei der Wahl dieser Leute auf die erforder- lichen Charaktereigenschaften im besonderen Zzu achten. isestets eisäsgagae eseensss ünd den Einzug der Gefalle. Wie schon oben angedeutet, wird über die Mehßinstrumente eine besondere Chronik geführt, in der auf jeder Seite je ein Messer eingetragen ist. Die betreffende Seiten- zahl der Chronik stimmt mit der auf dem Messer selbst angebrach- ten Nummer überein. Der Eintrag in die Chronik erfolgt aus den Kontrollbüchern. Am Ende des Jahres muß nun die Zahl der in der Chronik als aufgestellt angegebenen Messer mit der in den Aufnahmebüchern enthalte- nen Anzahl übereinstimmen. Würde der Eintrag eines Messers in das Auf- nahmebuch nicht übertragen, so entstände eine Differenz zwischen Aufnahme- buch und Chronik, die sich bei der jeweils am Jahresschluß stattfindenden Ver- gleichung beider Bücher aufklären müßte. Daß mit der Verrechnung von Gas und elektrischem Strom einerseits und Wasser anderseits besondere Beamte betraut sind, ist bereits in der Darlegung der Verwaltungsorganisation hervorgehoben worden. Der Geschäftsgang des Verrechnungsverfahrens für den Gas- und Stromkons um ist ebenfalls verschieden von jenem des Wasserzinses. Nachdem die Aufnahme der in einem Aufnahmebuch verzeichneten Messer (Gas und Strom) bewerkstelligt ist, wird in diesem Buche sofort der Konsum berechnet und auf Grund dieser Berechnung die Quittung über den Verbrauch ausgestellt. Die Quittungsbücher gehen nach deren Prüfung mit den Aufnahme- büchern durch einen Buchhalter eines Verrechnungsbureaus(S. S. 95) an die Kasse, worauf der Kassier Buch für Buch den Kassendienern zum Einzug über- gibt. Das Kassendienerpersonal wird in besonderen Aufrechnungsbüchern mit den Beträgen der empfangenen Quittungen belastet und hat alltäglich das ein- kassierte Geld und die unbezahlten Quittungen abzuliefern. Der Geldbetrag wird im Aufrechnungsbuch dem betreffenden Kassendiener eingetragen und gleichzeitig im Hilfskassenbuch durch den Kassier verbucht. Allmonatlich er- folgt von hier aus der Ubertrag in das Hauptkassenbuch. Die nicht bezahlten Quittungen nebst den Aufrechnungsbüchern werden dem mit dem Mahnverfah- ren betrauten Buchhalter übergeben, welcher den Eintrag in die Mahnkarte fertigt, worauf Quittungen und Aufrechnungsbücher wieder zur Kasse zurück- gehen. Für die Behörden und städtischen Stellen wird ein besonderes Abon- nentenbuch geführt und an Stelle einer Quittung bei sonst gleichem Geschäfts- 106 gang eine Rechnung aufgestellt. Diese Behördenrechnungen werden vor ihrer Ausgabe in der Buchhalterei in das Einzugsregister eingetragen. Bei beiden Verbrauchsarten(Gas und Strom) wird die Hauptkon- trolle dadurch erreicht, daß der Eintrag des Verbrauchs in die Abonnenten- bücher nicht auf Grund der Quittungen, sondern direkt aus den Aufnahme- büchern erfolgt. Es müssen daher etwaige trotz des Vergleiches der Ver- brauchsquittung mit dem Aufnahmebuch unterlaufene Rechenfehler bei der Zu- sammenstellung im Abonnentenbuch gefunden werden, indem in denselben Ver- brauch und Geldbetrag addiert und der sich ergebende Gesamtverbrauch mit dem Einheitspreis(ebm oder KW) multipliziert wird. Bei richtiger Uber- tragung muß die Summe der Beträge in den Aufnahmebüchern und derjenigen der Quittungen mit dem Gesamtgeldbetrag identisch sein. Ferner findet am Ende eines jeden Betriebsjahres eine Kontrolle statt, in- dem in den Aufnahmebüchern bei jedem einzelnen Konsumenten die Geldbeträge und der Konsum addiert und der Stand der Messer am Anfang von jenem am Schluß des Jahres abgezogen wird. Es muß nun das Ergebnis mit dem während der einzelnen Einzugsperioden verrechneten Verbrauch übereinstimmen. Die Kontrolle über den richtigen Eingang bei Münzgasmesser ist in der gleichen Weise geregelt wie bei den übrigen Gasmessern; entstehende Differenzen zwischen dem Gaskonsum und dem ihm entsprechenden Geldinhalt des Automaten hat der Konsument auf ergangene Aufforderung hin zu begleichen. Ferner werden alljährlich durch einen Kontrollbeamten sämtliche Münzgasmesser, um die Richtigkeit der abgelesenen Uhrenbestände festzustellen, aufgenommen. Verrechnung und Kontrolle des Wasserzinses. Sämt⸗- liche an die Wasserleitung angeschlossenen Wasserabonnenten sind in die Abonnentenbücher, nach Straße und Hausnummer alphabetisch geordnet, ein- getragen. Die daselbst berechneten Jahresbeträge werden bei der schätzungs- weisen Berechnung vierteljährlich ausgeworfen und hierüber die Quittungen ausgefertigt, während der Eintrag des durch Wassermesser festgestellten Ver- brauches in die Abonnentenbücher aus den Aufnahmebüchern erfolgt. Nach beendigter Wasseraufnahme wird in den Aufnahmebüchern der Verkauf berechnet, auf Grund desselben die Quittungen ausgestellt und letatere nach der Kontrolle durch den Oberbuchhalter der Wasserverrechnung an die Kasse zum Einzug gegeben. Der Einzug der Quittungen, sowie die Anforderung der Wassergeld- beträge der Behörden erfährt die gleiche Behandlung wie bei Gas und Strom. Die neu angemeldeten Wasserzuleitungen werden in ein besonderes An— meldebuch chronologisch mit dem Namen des Abonnenten, sowie der Straße und Nummer des anzuschließenden Hauses eingetragen. Eine Rubrik enthält das Datum der erstmaligen Wasserabgabe, eine andere einen Vermerk über die Er- teilung der Rechnung für die Erstellung der Wasserzuführung. Hierdurch wird geprüft, ob auch sämtliche neu erstellten Wasserzuführungen bezüglich der Installationskosten verrechnet und ob nicht Zuführungen erstellt worden sind, die nicht zur Wasserzinsverrechnung vorgemerkt waren. Ferner werden alle Veränderungen, welche die Wassereinschätzung betreffen, in ein besonderes Verzeichnis eingetragen, aus welchem einviertel- jährlich der Ubertrag in das Abonnentenbuch erfolgt. Da die Abonnenten- bücher alljährlich neu angelegt werden, wird die neue, für jedes Haus besonders 107 registrierte Wassergeldberechnung mit der alten verglichen, wobei etwaige bei der Registeraufstellung unterlaufene Fehler entdeckt werden müssen. Schliehlich findet bei der Ausgabe des neuen Adreßbuches eine genaue Ver- gleichung statt zwischen dem in demselben befindlichen Häuserverzeichnis und dem Abonnentenbuch zwecks Feststellung der noch nicht an die Wasserleitung angeschlossenen Grundstücke. Durch Revision der letzteren wird festgestellt, woher diese ihr Wasser beziehen. Durch eine derartige Kontrolle erscheint es ausgeschlossen, daß ein Haus an die Wasserleitung angeschlossen ist, für welches kein Wassergeld bezahlt wird. Verrechnung der Messer- und Zählermiete. Sobald auf- gestellte Gasmesser, Wassermesser oder Stromzähler infolge Einstellung des Verbrauches ins Magazin zurückkommen oder infolge von Wohnungswechsel von anderen Mietern in Gebrauch genommen werden, so erfolgt hierbei die Auf- nahme der Stände und die Feststellung der auf Grund der Bezugsordnung azu zahlenden Messer- oder Zählermiete. Die Erhebung der regelmäßig zau zah- lenden Miete geschieht bei den Wassermessern und Stromzählern gleichzeitig mit dem Einzug für den Verbrauch an Wasser und Strom, während die Fest- stellung und Erhebung der Gasmessermiete bei Einstellung des Gasbezuges nach Schluß eines jeden Kalenderjahres stattfindet. Uber die Gasmessermiete wird ein besonderes Register geführt, während die Abonnentenbücher bei Wasser und Strom eine Spalte zum Eintrag der Mietbeträge enthalten. Nach erfolgtem Eintrag im Abonnentenbuch werden die ermittelten Mietbeträge der Kasse zum Einzug überwiesen. Kontrollmaßregelnbeim Versandder Nebenprodukte. Bei der Wichtigkeit des Verkaufes der Nebenprodukte, insbesondere von Koks und Teer, muß darüber eine genaue Kontrolle geführt werden. Jeder Fuhr- mann, der vom Verkaufsbureau mit der Abfuhr von Koks beauftragt ist, erhält eine Fuhrliste, auf welcher jeder einzelne Empfänger, das anzuliefernde Quantum, sowie der Geldbetrag der Lieferung verzeichnet ist. Auf dieser Liste hat letzterer den Empfang des betreffenden Quantums unterschriftlich au bestätigen. Das Gewicht jeder wegzuführenden Koksmenge wird vom Pförtner auf der Brückenwage nachkontrolliert und in seinen Tagesrapport eingetragen. Vor der Abfuhr hat er sich von der Ubereinstimmung des von ihm kon— statierten Gewichtes mit der in der Fuhrliste angegebenen Koksmenge zu über— zeugen. Dadurch ist die Gewähr für richtige Verwiegung durch das Arbeits- personal geboten.— Bei der Rückkunft des Fuhrwerks müssen die durch den Fuhrmann in das Werk zurückgebrachten Säcke an Zahl denjenigen gleich- kommen, welche derselbe gefüllt mit Koks ausführte. Da jeder Sack 25 kg Koks aufnimmt, so müssen beispielsweise bei einer Fuhre von 2000 kg 80 Säcke zurückgebracht werden. Die Abgabe von Koks, welcher durch die Konsumenten gegen Barzahlung abgeholt wird, erfolgt auf Grund von Anweisungen, welche an den Schaltern verabreicht werden. Der mit der Koksabgabe betraute Vorarbeiter wirft diese Anweisungen in einen verschlossenen Behälter, dessen Inhalt täglich durch die Pförtner geleert und dem Kassier übergeben wird. Derselbe vergleicht die Anweisungen mit den Einträgen im Verkaufsbuch und mit dem Pförtner— rapport. 108— Bei Koks, welcher durch die Abnnehmer in ganzen Wagenladungen von den Werken abgeführt und über den monatlich Rechnung erteilt wird, liegt dem Pförtner die Feststellung der Tara und des Koksgewichtes ob. Er liefert eine der Wägekarten, welche mittels des Billetdruckapparates doppelt hergestellt werden, im Verkaufsbureau ab, während das andere EXemplar zur täglichen Verkaufskontrolle mit den Anweisungen an die Kasse geht. Am Ende eines jeden Monats werden auf Grund der Fuhrlisten und des Verkaufsbuches, dessen Einträge nach Maßgaben der Fuhrlisten, Anweisungen und Wägekarten erfolgen und mit denen im Pförtnerrapport übereinstimmen, Monatszusammen- stellungen über den gesamten Verkauf gefertigt. Das Gesamtgewicht und der Geldbetrag muß bei richtiger Berechnung der einzelnen Lieferungen mit dem Gesamtverkauf, der in den Verkaufsbüchern der Verkaufsstellen der beiden Gaswerke nachgewiesen wird, übereinstimmen. Zur Kontrolle wird durch einen Sekretariatsbeamten unabhängig von den Verkaufsstellen eine Haupt- zusammenstellung gefertigt, die das gleiche Gesamtergebnis nach Gewicht und Geldbetrag, wie diejenige liefern muß, welche die Verkaufsstellen anfertigen. Die Prüfung der nach den Fuhrlisten aufgestellten Monatszusammenstel- lung erfolgt durch den Sekretariatsbeamten. Alle ausgehenden Rechnungen über Nebenprodukte werden durch ihn in ein besonderes Kontroll- register eingetragen, nachdem sie zuvor in der Buchhaltung im Einzugsregister verbucht worden sind. Allmonatlich findet eine Vergleichung der Gesamt- beträge des Kontrollregisters mit der Hauptzusammenstellung im Verkaufsbuch statt. Die im Kontrollregister und Verkaufsbuch angegebenen Gewichtsmengen und Beträge müssen, sofern alle Rechnungen richtig ausgefertigt wurden, über- einstimmen. Auf Grund der Einzugsregister fertigt die Buchhalterei außerdem noch allmonatlich eine Zusammenstellung und vergleicht deren Einträge nach Gewicht und Betrag mit dem Kontrollbuch des Sekretariats. Eine weitere Kontrolle wird über die mit der Bahn verschickten Produkte dadurch ausgeübt, daß die jeden Monat in dem Verkaufsbuch eingetragenen Bahnsendungen mit dem Frachtbriefduplikatbuch verglichen werden. G. Finanzpolitische Bedeutung der gemeindlichen Gewerbebetriebe Im vorstehenden wurden diejenigen gewerblichen Unternehmungen der Stadt Karlsruhe behandelt, welche dem gemeindlichen Haushalt Uberschüsse und zwar Reinerträge abwarfen. Die übrigen Gewerbebetriebe, die elektrische Strabenbahn und der Rheinhafen, sind sogenannte Zuschußbetriebe, d. h. zur Verzinsung und Tilgung ihres Schuldkapitales, sowie zur verstärkten Amor- tisation der rascher sich abnützenden Anlagen, muß die Gemeindewirtschaft Zuschüsse leisten. Diese Betriebe sollen wegen ihres vorwiegend gewerblichen Charakters auch in den Kreis dieser Untersuchung mit einbezogen werden. Da- von mögen jedoch alle anderen Unternehmungen der Stadt ausgeschlossen werden, welche lediglich ö6ffentlichem Interesse dienen und bei denen das soziale Moment vorherrschend ist. Die finanzpolitische Bedeutung der gewerblichen Unternehmungen liegt wesentlich in ihrer Wirkung auf den Schuldenstand und die Einnahmen der Gemeindeverwaltung. Die Mittel zur Erstellung eines gemeindlichen Gewerbebetriebes können aus den laufenden Wirtschaftsmitteln eines Rechnungsjahres kaum gedeckt werden. Es muß daher der Aufwand entweder dem Gemeindevermögen ent- nommen oder mittels aufzunehmender Anlehen bestritten werden. Die Stadt Karlsruhe wie überhaupt die meisten großen Städte verfügen jedoch nicht über angreifbares liquides Vermögen. Soweit veräußerliche Vermögenswerte in Betracht kommen, handelt es sich meist um vorübergehend angelegte Anlehens- mittel. Infolgedessen sind die Gemeinden auf den Weg der Anlehensbeschaf- fung angewiesen. Einen ständig wachsenden Anteil haben die Gewerbebetriebe an den städ- tischen Anleiheschulden erlangt. In welchem Umfang dieselben die Aufnahme von Anlehen bis zum Jahre 1909 verursacht haben, erhellt aus der nachfolgen- den Darstellung: 85 5 Anlehens- Ungetilgter——.—— rozentualer Anteil—. Anlehens- dem ungetilg- den Gesamt- Gewerbliche f bis 31. De- Seti hulden der Gemeindebetriebe 5 1909 den getilgt aufwand ſten Anlehens- SAE Aufwand Davon wur— M. M. M. aufwand 39 986 O00 M. GS 4733 348 841 548 3 891 80⁰0 9,7 Wasserwerlrtlt 3 621 920 810 301 2 811 619 7,0 Elektrizitätswerld 2 977 973 138 153 2 839 820 77* Straßenbahn 6 507 812 671 669 5 836 143 14,6 Rheinhafen 4224 455 260 805 3 963 650 9,9 Insgesamt.. 22 065 508[2 722 476 19 343 032 48,3 D Die Tätigkeit der Stadt Karlsruhe auf gewerblichem Gebiet hat sich somit im letzten Jahrzehnt erheblich erweitert; fällt doch in diesen Zeitraum die Ubernahme der meisten Betriebe in städtische Regie, wie des Elektrizitäts- werkes, des Rheinhafens und der elektrischen Straßenbahn. Der Anlchensauf- wand für die in obiger Tabelle aufgeführten Unternehmen hat bis zum 31. Dezember 1909 die Höhe von 22 065 508 M. erreicht. Die Tilgung der Schuld wird bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3,6 in einer Zeit- dauer von 30—44 Jahren vorgenommen. Die bisher ungetilgten Anlehensbestände der Betriebe machen 48,3 des Gesamtschuldenstandes der Stadt aus, welcher sich auf 39 986 o0 M. beläuft. Es wird also durch die Unternehmertätigkeit der Stadt der ohnehin schon gesteigerte Schuldenstand um fast das Doppelte erhöht. An den Anleiheschulden beteiligen sich die einzelnen Unternehmen natur- gemäß in absolut verschiedener Höhe; hervorzuheben ist, daß das Wasserwerk und Elektrizitätswerk den geringsten Anteil nehmen. In demselben Maße, wie die Steigerung des Anlehensaufwandes vor sich gegangen ist, hat naturgemäß auch die Verzinsung der Anlagen zugenommen. Sie erforderte jetzt fast das Doppelte gegenüber dem Verzinsungsbetrag vor 10 Jahren. Auch die Tilgung ist in der gleichen Zeit auf den zweifachen Be- trag gestiegen. Und zwar werden zur Verzinsung und Tilgung der aufgewen- deten Anlehensbeträge bei allen Gewerbebetrieben, einschließlich des 3,6 Pigen Zinsfußes Annuitäten in Höhe von(3,6 + 1,1 4,7 an die Stadthauptkasse abgeliefert. Im ganzen wurden bis zum Jahresschluß 1909 13,2% der Gesamt- anlehensschuld der Unternehmen getilgt. Neben der ordentlichen Schuldentilgung waren früher für die Maxau- bahn, das Gaswerk und das Wasserwerk besondere Reservefonds gebildet, denen die Zinsen, die sie abwarfen, jeweils alljährlich zugeschlagen wurden. Der Betrag des in der Stadtkasse verrechneten Reservefonds war zuweilen, wie bei der Maxaubahn, in seiner untersten Grenze(20 000 fl.) gesetzlich fest- gelegt.(S. S. 9.) Das Elektrizitätswerk und die Straßenbahn erhielten erst- mals im Jahre 1905 je einen Erneuerungsfonds. Am 1. Januar 1907 wur- den jedoch die Fonds s ämtlicher Betriebe vereinigt und die Rücklagen einem sogenannten Erneuerungsstocłk zugewendet. Diesem werden jedes Jahr alle diejenigen Summen zugeführt, die notwendig sind, um die aus den Anlehensbeständen beschafften Vermögensobj elcte, die schneller unbrauch- bar werden, als die Anlehenstilgung geschicht, bei deren vorzeitigen Abnützung zu ersetzen. Diese der voraussichtlichen Lebensdauer entsprechenden Werte sind für die Anlagen und Betriebseinrichtungen der einzelnen Betriebe in Prozenten ausgedrückt. Die Sätze zum Zweck der rascheren Schuldentilgung betragen: bei den Gaswerken: ee mmes 9— Fdie tertenofß ² ⁰8389 kür die Gasbeliälten. 90 ½ fün dies Hatenngngngsgnsns. 209358 beim Wasser werk: für die Maschinen und Kessel. FGis üeee (einschließlich Feuerhahnen, Brunnen usw.) beim Elektrizitätswerk: für die Stromerzeugungsstatioon für das Kabelnetz und die Transformatoren für die Zähler 2. bei der elektrischen Stragenbahn: üreSabndFH fürdie Kaftstatießßßß 2,5 0 k ee 4, für die Betriebsmittel 5,0 für die Werkstatteinrichtung, Fahrnis usww. 10,0 Aus den nach diesen Prozentsätzen berechneten Aufwendungen entstehen alljährlich recht namhafte Summen, welche seit 1905 eine finanziell wichtige Bedeutung erlangt haben. Die verstärkte Amortisation führt für die Zukunft eine Verbesserung der städtischen Finanzen herbei, belastet allerdings die Gegenwart ziemlich erheblich.„Es ist aber“, so führte Oberbürgermeister Siegrist in seiner Budgetrede aus,„diese Maßnahme im Interesse der Solidität der städtischen Wirtschaft unbedingt geboten“. Allerdings konnten die zur verstärkten Schuldentilgung vorgesehenen Mittel in den letzten Jahren infolge der ungünstigen Finanzlage nicht in ihrem vollen Betrage ihrer Bestimmung zugewiesen werden, sondern mußten teilweise zur Bestreitung der laufenden Ausgaben der Gemeinde verwendet werden. Die gewerblichen Unternehmungen haben ferner auf den Gemeindehaus- halt dadurch wachsende Bedeutung erlangt, daß sie auf das Einnahmebudget höchst günstig einwirken. Die Betriebsüberschüsse aus den Gewerbebetrieben zeigen eine andauernd aufsteigende Richtung und haben seit dem Jahre 1899 um fast das Doppelte zugenommen. Zwar läßt sich aus den Uberschußziffern keineswegs auf die Rentabilität schließen, weil oft bei einzelnen Betrieben 80 erhebliche Beträge zur Verzinsung und Tilgung der Anlagekapitalschulden erforderlich sind, daß sogar Zuschüsse von seiten der Stadtkasse geleistet werden müssen. Berücksichtigt man an den Betriebsüberschüssen die Beträge, welche für Verzinsung, Tilgung und beschleunigte Amortisation ihres Anlehens- kapitales bestimmt sind, so bringen die aufgeführten Werke zusammengenommen immerhin noch einen erheblichen Reinertrag. 1 Dahin gehören 2. B. die Maschinen, Kessel, Apparate, Geräte und sonstige Ein- richtungen. 2 Die Stromzähler werden, da das Werk noch keine genügend große Reingewinne erzielt, aus Anlehensmitteln beschafft. 73 112 Betriebsüberschüsse der gewerblichen Unternehmungen in Mark Maxau- Wasser- izi- in- Straßen- Jahr u GasFerkks asser-Elektrizi Rhein Straßen Züsuninien bahn werle tätswerk hafen bahn 1879 168 18376 885—— 442 368 1889 342 892[161 870— 733 279 1899 563 828[350312 338 9 1909 738 252[552 532 157 221[410 024 2 111 724 Wie aus folgender Ubersicht zu ersehen ist, kann ihr finanzieller Effekt als absolut günstig bezeichnet werden: am Jahresschluß 1909 belief sich die Rein- ablieferung der genannten Betriebe auf 896 672 M., d. i. ca. 4,6 des noch ungetilgten Anlehensaufwandes mit 19 343 032 M. Zuschũsse baw. Gewerbliche Unter- Reinerträget Ergänzung und nehmungen Tilgung M. Gaswerke Wasserwerlk Elelctrizitätswerk Rheinhafen. Strazenbahn Insgesamt Das Verhältnis der Gemeindeeinnahmen zu den Betriebsüberschüssen der Werke hat sich in der Zeit von 1879/89 außerordentlich verschoben, indem der prozentuale Anteil der letzteren relativ herunterging. Die Gegenüberstel- lung dieser beiden Werte ermöglicht jedoch keinen richtigen Vergleich, da die Gesamteinnahmen den beweglichen Faktor der Gemeindebesteuerung enthalten. Diese stellt gleichsam die abhängig Veränderliche der übrigen Einnahmen dar, deren Höhe wenigen Schwankungen unterliegt und als feststehend betrachtet werden kann. Das enorme Wachsen der Ausgaben für vorwiegend soziale Zwecke(Schulaufwand, Armenaufwand, Ubernahme der Kreiswege in städ- tischen Unterhalt, Kreisbeitrag und Polizeiaufwand usw.) verursachte erheb- liche Kosten, die in der vermehrten Heranziehung des Steuerkapitals mehi oder minder ihren Ausdruck finden. Infolgedessen muß sich das Verhältnis des Anteils der Unternehmungen auf die Gesamteinnahmen unnatürlich verschie- ben, wie sich deutlich aus folgender Ubersicht ergibt: Reinablieferungen d. i. nach Abzug der Verzinsung, Tilgung und Abschreibung. Ordentliche Betriebsüberschüsse der Unternehmungen Geésamt- Gemeinde- in/ der in„/e der einlkünfte Gesamt- ordentlichen M. 1 M. M. einnahmen Einkünfte Einnahmen 1879 1 036 133 648 454 442 368 7 68,2 1889 2 337 356 662 483 733 279 44•1 1899 3 737 480 2 304 657 1 133 42⁰0 3 49,1 1909 6 992 473 3 286 659 2111 724 30,2 64,3 Kürzt man die Beträge der Gesamteinnahmen um die variablen Einnahmen aus Gemeindeumlagen, so stellen diese Ziffern die ordentlichen Einkünfte(Ertrag des Vermögens und der wirtschaftliche Betrieb, sowie Gebühren aus der Tätig- keit der Verwaltung ohne Umlagen) der Gemeinde dar. Es läßt sich alsdann erkennen, daß die Uberschüsse der obigen wirtschaftlichen Betriebe, ins Ver- hältnis gesetzt zu den letzterwähnten Einkünften, wenigstens seit dem Jahre 1889 eine wachsende Bedeutung erreicht haben. Die Gesamteinnahmen der Stadt sind auf der Basis der Darstellung von 1879 Zzurück- geführt, indem für die folgenden Jahre die Nutzungswerte der Schulgebäude und die Ab- lieferungen der städtischen Betriebe zur Verzinsung und Tilgung unberücksichtigt blieben. Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe H. Die städtische Beamten- und Arbeiterschaft Wir haben geschen, wie die Stadt Karlsruhe ausgehend von dem Bestreben, die Ungunst ihrer natürlichen Lage auszugleichen und sich Einnahmequellen zu schaffen, ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Laufe der Jahrzehnte teils durch die Neuschaffung städtischer Betriebe, teils durch die Ubernahme solcher, die bisher in den Händen privater Unternehmer sich befunden hatten, erweitert hat. Mit dieser Erweiterung der Eigenwirtschaft ging eine Vergrößerung und Differenzierung der städtischen Beamten- und Arbeiterschaft Hand in Hand, und gerade sie bedingte eine Ausdehnung der sozialen Tätigkeit der Gemeinde. Im folgenden sollen die Maßnahmen geschildert werden, in denen die Für- sorge der Stadt für ihre Angestellten ihren Niederschlag gefunden hat. I. Die Beamten 1. Anstellungs- und Einkommensverhältnisse der städtischen Beamten in ihrer geschichtlichen Entwicklung Die im badischen Staatsdienst angestellten höheren Beamten hatten bereits durch das Statut über den Zivildienerfiskus vom 28. Juni 1810, die Einführung der Hinterbliebenenversorgung betreffend, und einige Jahre später durch die Anerkennung der Unwiderrufſichkeit ihrer Anstellung und des Rechtsanspruches auf Ruhegehalt(Staatsdieneredikt vom 30. Januar 1819) eine prinzipielle Regelung ihrer Einkommensverhältnisse erfahren. Eine feste, gesicherte Grundlage für diejenige Kategorie von Beamten, welche mittels Dekrets eines Ministeriums oder einer Mittelstelle angestellt waren, schuf erst das Gesetz vom 26. Mai 1876, indem auch ihnen neben der Gewährung von Ansprüchen auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung das Recht der lebenslänglichen Anstellung— unter der Voraussetzung eines regelmäßigen fünfjährigen Probe- dienstes, wie bei den höheren Beamten— eingeräumt wurde. Das Gesetz vom 24. Juli 1888 ordnete nicht nur in gleicher Weise die Verhältnisse auch der auf Widerruf oder gegen Kündigung beschäftigten Beamten, sondern ermög- lichte das Aufsteigen zahlreicher Arbeiter in den Beamtenstand, wodurch der Beamtenkreis sich bedeutend erweiterte. Es verging also fast ein Jahrhundert, bis sich ein allgemeines staatliches Beamtenrecht— unter Gleichstellung sämtlicher Beamtenkategorien in recht- licher und wirtschaftlicher Beziehung— durchgesetzt hatte. Im Gemeinde- dienst konnte sich naturgemäß die Entwicklung der Stellung der Beamten erst viel später vollziehen, aber sie erfolgte in desto schnellerem Tempo. 115— Hinsichtlich der im Gemeindedienst der Stadt Karlsruhe beschäf- tigten Beamten bestanden zur Zeit der Einführung der Städteordnung im Jahre 1875 noch keine festen Grundsätze, nach denen die Gehalte bemessen wurden. Das Diensteinkommen des Beamten wurde von Fall zu Fall und von Jahr zu Jahr nach dem unbeschränkten Ermessen des Stadtrats und des Bürgeraus- schusses bestimmt. Bei der Bemessung des Gehaltes fanden außer der Dauer, Art und Güte der Dienstleistungen, auch die persönlichen und ökonomischen Verhältnisse des Beamten Berücksichtigung. Selbst die wenigen, welche auf Lebenszeit angestellt waren, wie der Direktor der städtischen Gas- und Wasser- werke, der Ratschreiber und der Gemeinderechner, hatten zwar Anspruch auf Ruhegehalt, jedoch Hinterbliebenenversorgung stand ihnen nicht au. Allen anderen Beamten konnten nur aus besonderer Vergünstigung sogenannte Gratialien(Ruhegehalte) von der Stadtgemeinde gewährt werden. In den folgenden Jahren sah sich nun der Stadtrat, um überhaupt tüchtige Arbeitskräfte wenigstens für höhere Stellen zu gewinnen, genötigt, denselben durch Vertrag eine analog den Staatsbeamten gesicherte Stellung zu bieten. Dadurch vermehrte sich die Zahl der unwiderruflich angestellten Beamten in verhältnismäßig kurzer Zeit erheblich. Sowohl dieser Umstand, als auch die durch das Wachstum der Stadt bedingte Vergrößerung des Beamtenkörpers gab der Gemeindebehörde Anlaß, die Anstellungs- und Einkommensverhältnisse aller Beamten zu regeln. Am 31. Mai 1889 erteilte der Bürgerausschuß den vom Stadtrat vorgeschlagenen grundsätzlichen Bestimmungen über die Ruhe- gehaltsberechtigung und am 5. September 1890 denen über die Versorgung der Hinterbliebenen der städtischen Beamten seine Zustimmung. Schließlich wur- den auch für die Bemessung des Diensteinkommens der städtischen Beamten allgemeine Grundsätze aufgestellt und am 7. Dezember 1891 durch Bürgeraus- schußbeschluß genehmigt. Anfänglich wurde vom Stadtrat gegen die Erlassung einer Gehaltsordnung das Bedenken erhoben, daß für eine größere Anzahl städtischer Beamtungen das Einkommen nach der Persönlichkeit des Amtsinhabers ad hoc bestimmt werden müsse, wenn sich die Gemeinde die erforderlichen tüchtigen Arbeits- kräfte sichern wolle. Dem wurde jedoch dadurch Rechnung getragen, daß die betreffenden Beamtungen von der Gehaltsordnung ausgenommen wurden. Die grundsätzliche Regelung der Gehalte bedeutete in anderer EBeziehung 2weifellos einen Fortschritt, indem Zufälligkeiten und Willkürlichkeiten bei der Festsetzung der Gehalte und Verwilligungen von Zulagen in Zukunft ver- mieden wurden, eine Forderung, die, je mehr die Zahl der Beamten wuchs, um 50 dringender wurde. Sie machte aber auch den Beamten die Grenzen erkennbar, innerhalb welcher sie bei einwandfreier Führung auf Erhöhung ihrer Dienstbezüge rechnen konnten. Bei der Festsetzung der Gehaltsverhältnisse war das Lebensalter der Be- amten vor allem maßgebend. Der Eintritt in den Höchstgehalt hatte nicht eine bestimmte Anzahl Dienstjahre, sondern die Erreichung eines bestimmten Lebensalters(des 50. bzw. 51., spätestens 54 bzw. 55.) zur Voraussetzung. Ebenso richtete sich der Anfangsgehalt nach dem Lebensalter, und die Zulagen wurden innerhalb bestimmter Minimal- und Maximalgrenzen von Fali zu Fall berechnet. Dieses System der Gehaltsbemessung, welche die staatliche Gehalts- ordnung nicht kennt, wurde gewählt, einmal um gewisse Ungleichheiten in den Gehaltsverhältnissen allmählich auszugleichen, sodann um Beamten, welche erst 8³ 116— in vorgerückterem Lebensalter in den Dienst eintreten, ein rascheres Aufsteigen zu ermöglichen, als dies bei ausschließlicher Berücksichtigung des Dienstalters der Fall gewesen wäre. Dem Satze, daß man„das Lebens-, nicht aber das Dienstalter jemanden ansehe“, und daß die Sorge für die Zukunft für die Familie in einer natürlichen Beziehung zum Lebensalter stehe, glaubte der Stadtrat und der Bürgerausschuß billige Rücksicht tragen zu müssen. Die Gehaltsordnung, gleich wie die Grundsätze über Ruhegehalt und Hin- terbliebenenversorgung bildeten für die Gemeindebehörde keine verpflichtende Vorschrift und begründeten keinen Rechtsanspruch des Beamten, sondern gaben den Angestellten nur eine Anwartscheft und der Behörde eine Richtschnur, um ein konsequentes und gerechtes Verfahren bei der Bemessung der Gehalte zu sichern. Nach Vollendung des 35. Lebensjahres und des 10. Dienstjahres konnte durch besonderen Beschluß des Bürgerausschusses die lebenslängliche&nstel- lung und die Verwilligung des Rechts auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenver- sorgung ausgesprochen werden. Das Aufrücken im Gehalt trat nicht etwa nach Ablauf der bestimmten Zeit von selbst ein, sondern bedurfte in jedem einzelnen Fall bei Zulagen an lebenslänglich angestellte Beamten eines besonderen Bür- gerausschußbeschlusses(gemäß§ 56 a, 1 der Städteordnung), bei der Verwilli- gung derselben an kündbar angestellte Beamte der Genehmigung des Stadtrates. Seit der Einführung des Gehaltstarifes hatten sich die Anforderungen an die Gemeindeverwaltung in wachsendem Maſße gesteigert, so daß eine Reihe von Anderungen in der immer komplizierter sich gestaltenden Organisation der einzelnen städtischen Verwaltungszweige erforderlich wurde. Es mußte infolgedessen die Gehaltsordnung mehrmals einer Revision unterzogen werden, um sie im Einklang mit den tatsächlich bestehenden Verhältnissen zu er- halten. Das durch Beschluß des Bürgerausschusses vom 26. April 1898 er- lassene Beamtenstatut enthielt prinzipielle Anderungen sowohl des 1891 ge— schaffenen Systemes für die Einkommensverhältnisse als auch einzelner damals aufgestellter Grundsätze. Zunächst hatte sich als Bedürfnis erwiesen, die damals gutgeheißgenen Bestimmungen durch solche über die allgemeinen Dienstpflichten, die Anstel- lung, das Kündigungsrecht und die Dienstauflösung zu ergänzen und zu einem Ganzen zusammenzufassen. An Stelle der Einzelvereinbarung bei Abschluß der Dienstverträge sollte das Beamtenstatut treten, welches nun als Grundlage und Vertragsbestandteil für jede künftige Anstellung galt. Ferner wurde gegenüber den 5 Klassen des alten Tarifes die Zahl der Gehaltsklassen da- durch auf 6 vermehrt, daß eine weitere Klasse oben angefügt wurde. Sämt- liche höheren Beamten wurden der Gehaltsordnung eingefügt und dadurch ihre Einkommensverhältnisse geregelt, um die infolge der Zunahme der Zahl der höheren städtischen Beamten entstandenen Ungleichheiten und Widersprüche zu beseitigen. Ausgeschlossen von der Klasseneinteilung waren alle Beamte, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und die dem Stadtrat unmittelbar unterstellten Vorstände bedeutender Zweige der Gemeindeverwal- tung. Die Gehaltsverhältnisse der Inhaber dieser Dienststellen wurden von Fall zu Fall durch Einzelvertrag geregelt. Nachdem nun im Jahre 1908 mit Rücksicht auf die allgemeine Teuerung fast aller Gegenstände des täglichen Bedarfes, insbesondere für Wohnung und 17 Nahrung, und die gesteigerten Anforderungen an die Lebenshaltung ein neues staatliches Beamtengesetz und eine neue Gehaltsordnung erlassen worden war, mußte auch die Gemeindebehörde das inzwischen wenig geänderte Beamten- statut von 1898 einer Revision unterziehen, da sich auch bei ihren Beamten infolgedessen das Verlangen nach einer Besserung ihrer materiellen Lage be- merkbar machte. Dabei ging die Gemeindeverwaltung von der Uberzeugung aus, daß eine anhaltende Besserstellung der städtischen Beamten nicht auf der Grundlage des alten Statuts erfolgen könne, und das letztere nach der Richtung abgeändert werden müsse, daß durch Erhöhung der Zulagebeträge und Höchst- gehalte ein rascheres Aufsteigen und das Erreichen eines höheren Durch- schnittseinkommens ermöglicht werde. Dem neuen Beamtenstatut lag die Absicht zugrunde, die städtischen Dienststellen ohne Rücksichtnahme auf per- sönliche Verhältnisse der derzeitigen Stelleninhaber lediglich nach der Bedeu- tung der mit dem betreffenden Dienst verbundenen Tätigkeit und nach Maß- gabe der zu seiner Versehung erforderlichen besonderen Ausbildung oder Vor- kenntnisse abzustufen. Analog den Bestimmungen im badischen Beamtengesetz unterscheidet das neue Beamtenstatut vom 17. Dezember 1908 etatmäbige, nichtetatmäßige und vertragsmäßig angestellte Beamte. Als etatmäßig Angestellte gelten alle die- jenigen, welche eine im Gehaltstarif aufgeführte Stelle bekleiden. Daneben bestehen aber wie bisher etatmäßige Stellen, welche darin nicht genannt sind, nämlich die der leitenden Beamten der größeren selbständigen Amter. Diese Stellen(Bürgermeister, Rechtsräte, Stadtbauräte usf.) sind von der Aufnahme in den Tarif ausgenommen, weil der Stadtrat bei der Vereinbarung der An- stellungsbedingungen möglichst freie Hand haben muß. Als nicht etatmäßige Beamten werden die Anwärter auf etatmäßige Stellen bezeichnet. Nach Ablegung einer Probezeit erhalten sie Beamteneigenschaft und rücken, wenn sie sich bewähren, in die freiwerdenden budgetmäbhigen Stellen ein. Neben diesen beiden Gruppen werden für bestimmte Zwecke(2. B. größere Bauten) einzelne Kräfte auf dem Wege des Vertragsschlusses gewonnen. Meist handelt es sich um Stellen, die später in Wegfall kommen; zuweilen werden solche Beamten später dauernd in städtischen Dienst übernomtflen und erhalten etatmäbßige Stellen. Der Einkommensbezug der etatmäßigen Beamten ist durch nachfolgenden Gehaltstarif festgestellt: angsgeh' Höchstg 2jähr. lag Anfangsgehalt] Höchstgehalt[ 2jähr. Zulage NM. M. M. O.2.1 4 20⁰ 7 0⁰ 350 3 800 6 50⁰ 300 B 2 3 300 5 550 250 8 2 950 5 200 250 G 2 80⁰0 4825 225 682.2 2 400 4425 225 P G2 2 200 3775 175 Q.2.2 190⁰0 3 475 175 E O.2.1 1 800 3 080 160 8. 1 600 2 80⁰ 150 F 0.2.1 1 600 2 60⁰ 12 O.292 1300 2 100 100 118— Der Gehaltstarif führt außerdem in seinen einzelnen Abteilungen die Art der städtischen Dienstzweige und Amtsstellen auf. Der Abteilung A gehören die Betriebsdirektoren der städtischen Gas- Wasser- und Elektrizitätswerke, die Stellvertreter der Vorstände größerer Betriebe, die Techniker mit abge- schlossener Hochschulbildung, sowie die Verwalter und Vorstände einzelner Amter an. Auf die übrigen Gehaltsklassen verteilen sich die Verwaltungs- und Rechnungsbeamten und Techniker je nach der Bedeutung ihrer Stelle. Die unterste Abteilung enthält vorzugsweise das Dienerpersonal, darunter auch das Fahrpersonal der Straßenbahn. Während bisher alle Beamten der im Gehaltstarif befindlichen Kategorien spätestens nach Vollendung des 35. Lebensjahres ohne Rücksicht auf die vor- handene Stellenzahl in denselben aufgenommen worden waren, wird nunmehr die Zahl der etatmäßigen Stellen alljährlich durch den Gemeindevoranschlag festgestellt. Um eine ausreichende Garantie für das Aufrücken ausschliehlich tüchtiger Kräfte in diese festen Stellungen zu erhalten, ist entsprechend dem Vorgehen des Staates und anderer Städte(Mannheim) für die wichtigeren Stellen vor der Anstellung eine städtische Prüfung eingeführt oder doch eine ausreichende praktische Erprobung im städtischen Dienst nachzuweisen. Gegenüber dem alten Beamtenstatut ist die neue Dienst- und Gehaltsordnung bei Festsetzung der Gehaltsverhältnisse zum System der ausschließlichen Be- rücksichtigung des Dienstalters übergegangen, nachdem die Beamten selbst den Wunsch nach dieser Norm geäußert hatten. Des weiteren hat das Beamtenstatut wesentliche Verbesserungen hinsicht- lich der Ruhegehaltsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung gebracht, 80 insbesondere die Einführung eines widerruflichen Versorgungsgehaltes bis zu 35 7 des letzten Gehaltes an die Hinterbliebenen eines noch nicht 10 Jahre im städtischen Dienst stehenden Beamten, ferner die Versorgungsmöglichkeit eines solchen Beamten im Falle seiner Invalidität bis zur gleichen Höhe seines letzten Diensteinkommens und endlich die Fürsorge für nicht etatmäßige Be- amte und deren Hinterbliebene. Im übrigen geschieht die Anstellung städti- scher Beamten mit Ruhegehaltsberechtigung durch Verfügung des Stadtrates mit Zustimmung des Bürgerausschusses nach Umfluß des 10. Dienstjahres, jedoch nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres, und in der Regel erhalten nur die Hinterbliebenen eines ruhegehaltsberechtigten Beamten einen Ver— sorgungsgehalt. Schlieblich ist noch zu bemerken, daß die sogen. Ehrenzulagen beseitigt worden sind, welche der Stadtrat nach 5 Dienstjahren nach Erreichung des Höchstgehaltes an besonders ausgezeichnete Beamte, indessen mit Beschrän- kung auf ein Drittel jeder Abteilung, bewilligen konnte. An ihre Stelle sind bei befriedigender Dienstführung Alterszulagen im Betrage von 350 M. bis 100 M. für die erste bezw. letzte Gehaltsabteilung getreten, welche an alle Be- amte nach 5 jährigem Bezug des Höchstgehaltes gewährt werden. 2. Personalstand der städtischen Beamtenschaft und deren Besoldungsaufwand Wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich, hat sich in den 40 Jahren von 1869 bis 1909 die Zahl der städtischen Beamten um 1197 vermehrt, während die Einwohnerschaft im ganzen nur um 288/ gestiegen ist. Das städtische — 119— Beamtentum ist also ungefähr viermal so schnell gewachsen wie die übrige Bürgerschaft. Die Gründe für dieses Anschwellen des Beamtenkörpers liegen vor allem in der Ausdehnung der städtischen Eigenwirtschaft. Nicht nur naben sich die alten Betriebe(Gas- und Wasserwerke) infolge des allgemeinen Wachstums der Stadt und der intensiveren Ausnützung durch die Einwohner- schaft ausgedehnt, es sind auch neue Unternehmungen erstanden(Elektrizitäts- werk, Rheinhafen) und aus dem Privat- in den Gemeindebetrieb übernommen worden(Straßenbahn). Ferner hat sich mit dem Wandel der sozialpolitischen Anschauungen der Tätigkeitsbereich der Gemeinde auch in Karlsruhe auf wei⸗ tere Gebiete des Gemeinlebens ausgedehnt; es sei nur an das Versicherungs- wesen erinnert. Zur Vermehrung der Beamtenzahl hat endlich auch die Ein- führung des Beamtenstatuts beigetragen, da in seinem Vollzug eine Reihe von Arbeiter in den Gehaltstarif eingereiht wurden(Vor allem das Fahrpersonal der Straßenbahn). Tabelle I Zahl der RBeamter Zinw⸗ 2 8 Jahr Einwohner Zunahme Städtischen Zunahm entfällt auf zahl in o/ in o 8 6 Beamten 42 Einwohner 1869 34 00⁰0 567 1879 53 00⁰ 378 1889 73 oο⁰ 344 1899 95 0⁰⁰ 348 1909 138 0⁰ 177 Besondere Beachtung verdient auch Tabelle II Gehälteraufwand Zunahme]] Durch- des schnitts-Steigerung Gehälter-[gehalt einesf desselben aufwandes] Beamten Städtische pro Kopf in /o des insgesamt der Bevöl- städtischen kerung Gesamt- M. M. M. aufwandes ö M. /0 wirtschaftliche Ausgaben 1869 739 127 57 0⁰ 1.68 7,7 950— 1879 1 307 370 180 650 3.41 13,8 1 290 35,8 1889 2 223 977 329 70⁰ 4.52 14,8 1555 21,0 1899 3 691 366 544 270 5•73 14,8 1 994 28,0 1909 8 536 128[1 733 680 13.13 20, 3 2 229 11,8 1 Hiervon sind seit 1901 infolge der Ubernahme weiterer Unternehmungen in den städtischen Betrieb neu zugegangen: 216 Beamte bei der Straßenbahn 35 beim Hafenamt 23 0 beim Elektrizitätswerk 10„ beim Maschinenbauamt 8» beim Arbeitsamt Somit insgesamt 292 Beamte. ——ů ů—— ͤ ö-pJ——T—————— N Während die ZahI der Beamten im Jahre 1909 auf das Dreizehnfache des Standes von 1869 gestiegen ist, haben die Besoldungen sich im selben Zeit- raum verdreißigfacht. Der durchschnittliche Gehalt eines städtischen Beamten ist von 950 Mark im Jahre 1869 auf 2229 Mark im Jahre 1909 mit einer durch- schnittlichen Steigerung von 24,2 7 gestiegen, was, auf den Kopf der Bevölke- rung berechnet, eine Steigerung des Gehälteraufwandes von 1,68 Mark auf 13,13 Mark bedeutet. Diese Vermehrung hat ihre Gründe in der erheblichen Preissteigerung der meisten Lebensbedürfnisse und den gesteigerten Anforde- rungen an die Leistungsfähigkeit der Beamten. Wenn die Stadt sich im Wettbewerb mit dem Staat und dem Privatbetrieb tüchtige Arbeitskräfte sichern will, so muß sie ein entsprechendes Entgelt bieten. Dieselbe Zusammenstellung (Siehe auch die Tabelle III) gibt ein anschauliches Bild von der Einwirkung des gesamten Gehälteraufwandes auf das städtische Budget. Tabelle III Aufwand der Stadt in Mark Zunahme Jahr fur Ruhe- flür Hinterbliebe- gehalte nenversorgung im ganzen in/ 1889 4181 271 5 452 1899 5 819 9 17 888 1909 42 O40 78 860 Uber die Zusammensetzung der Beamten innerhalb der einzelnen Betriebe nach Besoldung und Beschäftigungsart gibt das nachfolgende statistische Ma- terial Aufschluß.(Tab. IV, Vund Tabelle IV Verteilung der Beamten auf die einzelnen städtischen Betriebe im Jahre 1909. Auf 1 Be- Zahl Aufwand Prozen- amten ent⸗ an tualer füllt ein durch- Betriebe der Gehälter[Anteil derschnittlicher Beamten Gehalt M Betriebe GaswWeikK„„ 210 790 Weeee 42 203 Elektrizitätswerk 2 55 820 Kakenane 66 681 Straßenbahnamt 372 671 Verschiedene Unter- nehmungen und Verwaltungen 985 515 Insgesamt: 1 733 680 121 Tabelle V Beamtenkategorie in den einzelnen Betrieben im Jahre 1909. Technische Beamte Verwaltungsbeamte Betriebe 8912 nicht etat- mäßige f vertrags-etat- nicht vertrags- 8 etat- 48 3 mäßige mäßige 28. mäßige mäßige 355 mähßige Gaswerke. Wasserwerk Elelctrizitätswerk. Hafenamt Straßenbahn Zusammen: Tabelle VI Zusammensetzung der gesamten Beamtenschaft im Jahre 1909. Lebenslänglich] Auf Kündi- angestellt mit]gung angestellt Beamtenkategorien——— Zusammen Pensions- lohne Pensions- berechtigung berechtigung Wissenschaftliche und technische Beamte Bureau- und Kassenbeamte. Sonstige Beamte Unterbedienstete. Gesamtzahl: Hieraus geht hervor, daß jeweils die Hälfte der in den Betrieben gewerb- lichen Charakters beschäftigten Beamten(ausschließlich Unterbediensteten) aus Technikern und Verwaltungsbeamten besteht. Der dritte Teil des gesamten gemeindlichen Beamtenkörpers setat sich aus Bureau- und Kassenbeamten au- sammen, während kaum der vierte Teil wissenschaftlich und technisch vorge- bildet ist. 30 v. H. der Beamtenschaft befinden sich in lebenslänglicher Stel- lung mit Pensionsberechtigung. Das Fahrpersonal der Straßenbahn mit 173 Unterbediensteten ist hierbei nicht eingerechnet. —————ͤͤ— 122 II. Die Arbeiter I. Dienst- und Lohnverhältnisse Die oben gekennzeichneten Maßnahmen hatten in der Hauptsache nur die rechtliche und die wirtschaftliche Stellung der Beamten gehoben und ge- ordnet. Nur einer beschränkten Zahl der im Staats- und Gemeinde- dienst beschäftigten Arbeiter war es vergönnt gewesen, die Vorzüge, welche die Bewegung für die Beamten brachte, mitzugenielben, indem diese in Anbe- tracht der außergewöhnlichen Anforderung an Kenntnisse, Geschicklichkeit und körperliche Leistungsfähigkeit, die ihr Dienst an sie stellte, unter die Zahl der Beamten aufgenommen worden waren. So wurden in Karlsruhe einige In- stallateure und Maschinenheizer der Gas- und Wasserwerke als Beamte ange- stellt und in die unterste Klasse des Beamtentarifs eingereiht. Es brach sich jedoch bald die Erkenntnis Bahn, daß auch die wirtschaft- lichen und sozialen Verhältnisse der städtischen Arbeiter einer grundsätzlichen Verbesserung bedürften. Wenn auch die Gesetzgebung des Reiches die Lage des Arbeiters wesentlich gebessert hatte und eine früher nicht für möglich gehaltene Fürsorge bei Krankheit und Invalidität zu seinen Gunsten und zu- gunsten seiner Angehörigen eingeführt worden war, so wurde der tiefgehende, grundsätzliche Unterschied in der rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung der städtischen Arbeiter gegenüber derjenigen der Beamten als unbillig empfun- den. Es erschien als eine Forderung der Gerechtigkeit, den Arbeiter abgesehen von der durch die verschieden qualifizierte Arbeit bedingten Verschiedenheiten seines Diensteinkommens ebenso zu behandeln wie den Beamten. Auch der Bürgerausschuß der Stadt Karlsruhe hatte dieser Regung bei der Beratung des Beamtenstatuts vom 26. April 1898 dahin offen Ausdruck gegeben, indem er den bei der Stadt bediensteten Arbeitern, sofern sie bei ihr dauernd beschäftigt waren, Anwartschaft auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversor- gung in Aussicht stellte. Unterm 12. Dezember 1898 wurde sodann durch Bürgerausschußbeschluß das Arbeiterstatut genehmigt, in welchem die Grundsätze für die Ordnung der Dienst- und Einkommensverhältnisse der städtischen Arbeiter dargelegt sind. Es galt ebensowenig wie das Beamtenstatut vom Jahre 1891 als bindende Vor— schrift, sondern war nur eine allgemeine Richtschnur, nach welcher bei der Einstellung der Arbeiter der Lohn unter normalen Verhältnissen festgesetat werden sollte. Die Lohnordnung stellte auch keine völlige Gleichartigkeit des Dienstverhältnisses der Arbeiter mit dem der Beamten dar, sondern verbesserte nur dasselbe. Der Grund hierfür lag in dem Mangel an genügenden Erfah- rungen, welche über die finanziellen Wirkungen der geplanten neuen Ordnung der Arbeiterverhältnisse noch herrschten, während man sich bei jenen der Be- amten schon durch das Beispiel des Staates auf einigermaßen bekanntem Boden befand. Der Lohn der städtischen Arbeiter wurde nach der oberen Grenze des orts- üblichen Lohnes für die ihnen obliegende Arbeit bemessen. Die Entlohnung nach Maßgabe des ortsüblichen Wertes der Arbeit war nicht nur durch huma- nitäre Erwägungen gerechtfertigt, sondern lag auch im eigensten Interesse der Stadt selbst, da gegen bessere Bezahlung auch bessere Arbeitskräfte gewonnen werden. Der nach§8 8 des Reichsversicherungsgesetzes festgesetzte ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Arbeiter bildete die Minimalgrenze für den Lohn der städtischen Arbeiter. Er betrug zur Zeit der Erlassung des Arbeiterstatuts 2,30 M. für Arbeiter über 16 Jahren und 1,40 M. für Arbeiterinnen über 16 Jahren. Diejenigen, welche bereits 5 Jahre im städtischen Dienst gestanden waren, erhielten bei befriedigender Führung eine jährliche Zulage von 80 M., welche Summe einer täglichen Lohnaufbesserung von 22 Pf. gleichkommt, nach 1ojähriger Dienstzeit eine solche von 100 M. und nach 15 Jahren 150 M. Die Hälfte der jeweiligen Zulage wurde für die Arbeiter auf der städtischen Spar- kasse verzinslich angelegt. Das Guthaben durfte während der Dauer des Dienstverhältnisses nur mit Genehmigung der vorgesetzten Behörde erhoben werden, die jedoch lediglich erteilt werden sollte, wenn es sich um einen not- wendigen Aufwand handelte. Diese Einrichtung hatte sich bereits schon bei den Arbeitern der städtischen Gas- und Wasserwerke gut bewährt und wurde daher auf sämtliche Betriebe der Stadt ausgedehnt. Daß für Uberarbeit, sowie Sonntags- und Nachtarbeit eine höhere Ver- gütung geleistet wurde als für Arbeiten während den gewöhnlichen werktätigen Arbeitsstunden, darf nur als billig angesehen werden. Die Erhöhung des ver- einbarten Lohnes betrug: a) für Uberarbeiten an Werktagen zur Tageszeit 20 W, b) für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit 100 und c) wenn es sich nur um Wacht- und Aufsichtsdienst hierbei handelte 50 W. Dagegen wurde für Nachtbeschäftigung, die in regelmähigem Schicht- wechsel erfolgte, keine besondere Vergütung gewährt, da der Lohn der Arbei- ter, welche regelmäßigen Nachtdienst verrichten, mit Rücksicht auf diesen Um- stand schon ohnhin reichlicher bemessen war. Davon ausgenommen waren die Saisonarbeiter, welche periodenweise je nach der Jahreszeit mit leichterer oder schwerer Arbeit beschäftigt sind, wie dies für manche Arbeiter des Gaswerks zutrifft, welche in den Sommermonaten infolge großer Einschränkung des Be- triebes Dienste als Hofarbeiter tun, im Winter dagegen Retortenöfen zu be- dienen haben; diese erhielten in den Zeiten der schwereren Arbeit eine Ver— Vergütung als Zuschlag zum Lohn. Da die Beschaffung wirklich leistungs- fähiger Feuerhausarbeiter nicht leicht ist und stets eine Sorge der Betriebs- leitung einer Gasanstalt bildet, so war auf diese Weise für die ständigen Feuer- leute eine Reserve vorhanden. Zur Unterstützung von städtischen Arbeitern oder deren Hinterbliebenen im Falle unverschuldeter Notlage wurde ein Unterstützungsfonds geschaffen, eine Einrichtung, die sich für die Arbeiter des Gas- und Wasserwerks vorzüglich bewährt und zur Linderung mancher Not beigetragen hatte. In ihm wurden angesammelt: I. alle gegen städtische Arbeiter erkannten Geldstrafen, 2. freiwillige Zuwendungen, 3. die Erträgnisse des Fonds, soweit sie nicht zu Unterstützungen ver- wendet wurden, und 4. ein Zuschuß der Stadtkasse im Betrage von mindestens 2 000 M. jährlich. Der für die Gas- und Wasserwerksarbeiter bereits gesammelte Fonds, welcher am 1. Januar 1899 über 23 000 M. betragen hatte und für welchen im Voranschlag der Gaswerkskasse die Summe von jährlich 1000 M. eingestellt worden war, blieb diesen billigerweise reserviert. Allen deutschen Städten vorangegangen ist die Stadt Karlsruhe mit der Gewährung von Ruhegehalt im Falle dauernder Arbeitsunfähigkeit und Hinter- 124 bliebenenversorgung für den Fall des Todes an ihre Arbeiter. Die Bestimmun— gen über Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung sind jenen des Beamten- statuts nachgebildet worden, jedoch hatten die Arbeiter zunächst keinen klag- baren Rechtsanspruch auf diese Leistungen, vielmehr wurde ihnen nur die An- wartschaft darauf eingeräumt. Voraussetzung für die Gewährung dieser recht- lich klagbaren Vergünstigung war lojährige zufriedenstellende Dienstführung und Vollendung des 30. Lebensjahres(sogen. ständige Arbeiter). Der Ruhegehalt beträgt für das Kalenderjahr, in welchem die ständige Anstellung erfolgt, 40 des Jahresarbeitsverdienstes(d. i. des 3oofachen Be- trags des Tagelohnes bezw. 52fachen Betrags des Wochenlohnes) und steigt für jedes weitere Kalenderjahr um 1 desselben, jedoch nicht über 70 W. An Finterbliebene wurde Sterbegeld, Witwengeld und Waisengeld ge- währt. Das erstere beträgt 25 des Jahresarbeitsverdienstes, welcher dem Arbeiter zur Zeit seines Todes zugemessen war, oder 25 des Ruhegehaltes, wenn der Arbeiter im Ruhestand verstarb; das Witwengeld 30 des dem Ar- beiter vor seinem Tod bezw. vor seiner Zuruhesetzung zuletzt zugestandenen Jahresarbeitsverdienstes und das Waisengeld für Kinder, deren Mutter lebt 2wei Zehntel und für Kinder, deren Mutter gestorben ist, drei Zehntel des Witwengeldes für jedes Kind. Während Beamte, welche durch Krankheit an der Ausübung ihres Dienstes verhindert sind, nicht aus ihrem Dienstverhältnis ausscheiden und ihren Ge- halt stillschweigend fortbezichen, war für den ständig angestellten Arbeiter bestimmt worden, daß der Lohn bei unverschuldeter Kranlcheit auf die Dauer von 8 Wochen jedoch abzüglich des dem Arbeiter aus der städtischen Betriebs- krankenkasse zukommenden Krankengeldes fortläuft und erst nach dieser Zeit das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Schliehlich wurde den ständigen Arbeitern die weitere Vergünstigung zu- teil, daß auf ihr Ansuchen ein jährlicher Urlaub bis zur Dauer von 8 Tagen ohne Kürzung oder Unterbrechung des Lohnes gewährt werden konnte. Im allgemeinen hat sich das Arbeiterstatut bewährt, und sowohl die Be- triebe als auch die Arbeiter waren mit ihm zufrieden. Die Erfahrungen, welche die Stadtgemeinde im Laufe der folgenden Jahre mit dem Statut machte, dienten als Grundlage zu einer weiteren Ausgestaltung der Arbeiterverhältnisse. In der gleichen Weise wie bei den Beamten ging die Entwicklung dahin, die als freiwillige Leistungen den städtischen Arbeitern gewährten Vergünsti— gungen zu einer Verpflichtung der Stadtgemeinde zu machen. Auf Grund der von den Arbeitern erhobenen Forderungen wurde nun im Jahre 1905 das Arbeiterstatut einer Revision unterworfen. In der Begründung der Bürger- ausschußhvorlage, die sich mit der Einräumung von Rechtsansprüchen an die Arbeiter befaſßte, wurden solche zwar von dem um die Arbeiterfürsorge hochver- dienten Oberbürgermeister Schnetzler zugunsten der Arbeiter rücſchaltlos bejaht; der Stadtrat glaubte aber einen diesbezüglichen Antrag nicht stellen zu sollen, da offenbar die Meinung vorherrschte, daß bei einer rechtlichen Gleich- stellung des Dienstverhältnisses der Beamten mit dem der Arbeiter es keinen Zweck mehr habe, die Verhältnisse der letzteren durch ein besonderes Statut zu ändern, und daß daher diese Frage durch Vereinigung des Beamtenstatuts mit dem Arbeiterstatut zu lösen sei. Dagegen wurde der Vorschlag der später erwähnten sozialen Kommission bezüglich der Urlaubsbewilligung an nicht ständige Arbeiter gutgeheißen, indem auch denjenigen, welche 5 Jahre im eeeeee e. 84 ER........... 2 125 Dienst der Stadt standen, ein jährlicher Urlaub bis zu 3 Tagen genehmigt wer— den konnte. Bald nach Erlassung des revidierten Statuts setzte eine lebhafte Agitation des dem Gewerkschaftskartell angehörigen Gemeindearbeiterverbandes ein und forderte vom Stadtrat die Umgestaltung des bisherigen Arbeiterstatuts und zwar in der Weise, daß die Arbeitslöhne durch die Aufstellung eines Lohn- tarifes und die Arbeitszeit durch Einführung eines Normalarbeitstages von 9 Stunden neu geregelt und an Stelle der seither freiwilligen Versorgung recht- liche Fürsorgeansprüche gewährt würden. Fast allen diesen Wünschen der städtischen Arbeiterschaft kam der Stadtrat und Bürgerausschuß durch ein neues Arbeiterstatut mit Beschluß vom 17. Dez ember 1908 nach, wobei gleichzeitig auch die Anstellungs- und Einkommensverhält- nisse der Beamten neu geordnet wurden.(Siehe Seite 117.) Was die Einräumung von Rechtsansprüchen betrifft, so wurde diese For- derung im neuen Arbeiterstatut vollständig erfüllt. Es konnte dies umso leichter geschehen, da andere Städte schon zu dieser Mahnahme übergegangen varen und da auch in Karlsruhe von jeher Oberbürgermeister wie Stadtrat sich grundsätzlich nicht ablehnend verhalten hatten. Auch die Forderung der Einführung eines Lohntarifes sollte gewährt wer- den. Es hatte sich ergeben, daß der bisherige Zustand der Festsetzung der Löhne von Fall zu Fall und von Jahr zu Jahr und nach dem freien Ermessen der einzelnen Betriebe zu mannigfachen Ungleichheiten geführt hatte. Der ein- heitliche Lohntarif berücksichtigt unter tunlichster Beibehaltung der früheren Anfangslöhne eine durchschnittliche Aufbesserung von 6 und umfaßt 6 Lohn- klassen, innerhalb denen je 5 Dienstaltersstufen zwischen dem ersten und r0. Dienstjahre eingefügt sind. Die Zulagefrist beträgt durchweg 2 Jahre, wie bei den Beamten und die Lohnzulage selbst regelmäßig 20 Pf. für den Arbeitstag. Aatt Höchst- 585 gehalt nach 32 2wei vier Sechs acht zehn Lohnklasse lohn 5...... Dienst- Dienstjahren 8 ——— jahren M. M. M. 1 3.20 3.40 3.60 3.80 4.00 4.20 II 3.50 3.70 3.90 4 88 4.50 III 3.80 4.00 4.20 4.40 4.60 4.80 IV 4.00 4.20 4.40 4.60 4.80 5.00 1 V 4.50 4.70 4.90 5•10 5.30 5.50 VI 5·00 5•.20 5•40 5•60 5•.80 6.00 Beim Aufrücken in eine höhere Lohnklasse erhält der Arbeiter den Min- destlohn derselben; sobald aber dieser niedriger als sein bisheriger Lohn ist, S0 steht ihm der seinem früheren am nächsten kommende höhere Lohn der neuen Lohnklasse zu. Zwischen gelernten und ungelernten Arbeitern findet dabei kein wesentlicher Unterschied statt, so daß also sowohl die ungelernten wie auch die gelernten Arbeiter in dem Lohntarif untergebracht werden können. Im all- gemeinen werden jedoch bezahlt: a) ungelernte Arbeiter nach den Lohnklassen L und II, b) gelernte Arbeiter nach den Lohnklassen III bis VI. 126 Die Entlohnung der Beleuchtungsdiener des Gaswerkes erfolgt nach einem besonderen Tarif und zwar nur in einer Lohnklasse: nach Höchst- gehalt nach vier sechs zehn Anfangs- Lohnklasse lohn Dienst- jahren M. M. M. J. M. Dienstjahren 2.00 2.05 2. 10 2.15 0 2.25 Die einzelnen Beschäftigungsarten der städtischen Betriebe sind, wie aus den nachfolgenden statistischen Darstellungen hervorgeht, in der Weise auf den Lohntarif verteilt, daß zu den Arbeitern der I. und II. Klasse, also vorzugs- weise zu ungelernten Arbeitern, im wesentlichen angerechnet werden im Bereiche der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke: 1. Feuerhausarbeiter, HFHofarbeiter, Gasmesserauffüller, Magaainsarbeiter, Strumpfabbrenner, Bureaudiener und Kantiniers; des Hafenamtes: Hafenarbeiter; der Straßenbahn: I. Bahnarbeiter, 2. Kurvenschmierer, 3. Reinigungsarbeiter; des Tiefbauamtes: 1. Arbeiter der Straßenreinigung und Müllabfuhr, 2. Arbeiter des Straßenbaues und der Straßenunterhaltung. Einteilung der Arbeiter nach Lohnklassen und Art der Beschäàftigung in den Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerken 1 Davon sind eingereiht in Lohnklassen Art der Beschäftigung 15 einge- A eie e nicht beiter Installateure„„„. 31 eessbeff;,,, 24 Maschinisten und Kesselwärter 15 Monteure und Mechaniker 4 Sebloss;· 49 RNaäaurerfrftf 17 Heil 6 Feuerhausarbeiter einschl. Vorarbeiterf 49 Hofcebeit 94 Taglöhner und Hilfsarbeiter 50 Gasifüte,, 8 iteüdienee,,,, 2 Verschiesdenm 37 Zusammen: 386 — 1 S ο — — O ο ——— ν— E — 2 — — 127— Zahl der Ar- 5 einge- beiter I II III IV V VI freiht Davon sind eingereiht in Lohnlelassen nicht Art der Beschäftigung Beim Hafenamt: aienarbeitee 638— ranenführer, Schlosser, Schmied, Anstreicher, Obmann, Wagmeister, Maschinist Zusammen: 46— Bei der elektrischen Straßenbahn: Bahnmeisterei: Bahnarbeiter Streckenschlosser und Schmiede. Streckenwart und Kurvenschmierer. Zuschläger. Oberleitungsrevision: Oberleitungsschlosser Hilfsarbeiter Kraftstation: Hilfsarbeiter Betriebswerkstätte: Schlosser und Schmiede Schreiner Zuschläger. Ankerwickler. Blechner Eisendreher Lackier. Sattler F Wagenputzer und Hilfsarbeiter Schneider 8 νοο ο οορ Verwaltung: Nachtwächter. Hilfsarbeiter Zusammen: Aus der folgenden Zusammenstellung kann nun für die Hauptbetriebe und Amter der Stadtverwaltung entnommen werden, in welchem Umfang die städti- schen Arbeiter in denselben beschäftigt sind und wie sie sich auf die 6 Lohn- klassen verteilen: 128 Es waren am 1. März 1910 ein- Armen- gereiht in Lohnklassen In8 Betriebe gesamt im ganzen beschäftigt schäftigt pflege der Bei der Stadt II TE IIN V Nicht in den Lohn- tarif eingereiht, weil Darunter aus Grün- vorübergehend be- den Waren Gaswerk L Gaswerk II. Installationsbetrieb — 0⏑ Wasserwerk Elektrizitätswerk 1 Zusammen &HES Hafenamt Straßenbahnamt Schlacht- und Viehhof Gartendirektion Bauämter(Tief-, Hoch- u. Maschinenbauamt Verschiedene Betriebe — 8 ˙ — — S In sämtlichen Betrieben beschäftigt Von 100 beschäftigten Arbeitern sind. Von 100 in den Tarif eingereihten Arbei- tern sind. Hierin sind die Beleuchtungsdiener der Gaswerke, da sie einer speziellen Klasse angehören, nicht mitenthalten; ihre Zahl beträgt 53 Mann. Vor allem ergibt sich, daß das Elektrizitätswerk, die Straßenbahn und die Gaswerke, welch' letztere übrigens das Hauptkontingent der städtischen Ar- beiter 1beschäftigen, unter allen Betrieben die teuersten und demnach die qualifiziertesten Arbeitskräfte erfordern. Dagegen sind beim Hafenamt, Wasserwerk, Schlacht- und Viehhof und der Gartendirektion durchweg unge- lernte Arbeiter, wie auch zum größten Teil bei den Bauämtern angestellt. Zu bemerken ist noch, daß die Rheinhafenarbeiter sowohl wegen ihrer besonders anstrengenden Arbeiten als auch wegen der anderwärts hohen Löhne, obwohl ungelernte Arbeiter, in eine höhere(II. und III.) Lohnklasse eingereiht sind. Mit der Verbesserung der Lohnverhältnisse hängt die Erhöhung des Kran- kengeldes auf den Betrag des Tagelohnes, welche bisher nur ständigen Arbei- tern für die Dauer von 8 Wochen zugute kam, eng zusammen. Diese Ver- günstigung bei unverschuldeter infolge Krankheit eingetretener Arbeitsunfähig- 1Diese Tatsache trifft bei den Gaswerken auch für die Beamtenzusammensetzung in ähnlicher Weise zu. keit wurde nun auf Stadtarbeiter mit geringerer Dienstzeit ausgedehnt. Es er- hält nämlich der verheiratete oder der mit Angehörigen einen eigenen Haushalt führende Erkrankte bei mindestens 3jähriger Dienstzeit auf die Dauer von 3 Mo- naten und bei mindestens 5jähriger Dienstzeit auf 6 Monate hinaus Unterstützung, so daß im 1. bis 3. Monat bei Krankenhausverpflegung seiner Familie drei Viertel des Lohnes nach Abzug der statutenmäßigen Leistungen der Kranken- kasse, bei sonstiger Verpflegung die Differenz zwischen seinem Lohn und dem statutarischen Krankengeld gewährt, während im 4. bis 6. Monat nur die Hälfte des Lohnes und bei Verpflegung außerhalb des Krankenhauses drei Viertel des Lohnes unter dem üblichen Abzug fortbezahlt würde. Mit diesen Bestimmungen des neuen Arbeiterstatuts waren alle von der städtischen Arbeiterschaft geäußerten Wünsche erfüllt worden, welche auf eine Erweiterung und Verbesserung der wirtschaftlichen Existenz hinzielten. Da- gegen führten stichhaltige Gründe zur Ablehnung der Forderung des Normal- arbeitstages. Die Arbeiter der einzelnen städtischen Betriebe sind je nach ihrer Be- schäftigungsart in den Wintermonaten 8 und im Sommer 10 Stunden täglich beschäftigt. Gegen diese Festsetzung der Arbeitszeit war bisher nichts einzu- wenden. Durch die Einführung eines allgemeinen Neunstundenarbeitstages für alle städtischen Arbeiter wäre nicht nur eine größere Belastung der Stadt- kasse von mindestens 100 000 Mark im Jahr verursacht worden, sondern eine solche Regelung wäre bei der Verschiedenartigkeit der Arbeiten auch nach An- sicht des Stadtrates ungerecht und auch unzweckmäßig, ja sogar unmöglich gewesen, ganz abgesehen davon, daß für die Bestimmung der effektiven Ar- beitszeit bei manchen Betrieben auch die Verhältnisse des Verkehrs und des Publikums hatten Berücksichtigung finden müssen. Auch was die Einführung der Sstündigen Arbeitsschicht für die Feuerhaus- arbeiter der Gaswerke anlangt, so konnte dieser Forderung nicht stattgegeben werden, weil der bevorstehende Ersatz der manuellen Retortenbedienung duroh Maschinenanlagen im neuen Gaswerk und eine einschneidende Betriebsänderung wegen des baldigen Eingehens des alten Werkes es aus Billigkeitsgründen un- angezeigt erscheinen ließ, neue Arbeitskräfte nur auf kurze Zeit einzustellen. Erst im Laufe des Jahres 1909 wurde die 8Sstündige Arbeitsschicht nach der maschinellen Einrichtung im neuen Gaswerk eingeführt, während die frühere Praxis im andern Werke beibehalten wurde. 2. Die Wirkungen des Arbeiterstatuts Die Einführung des erstmals im Jahre 1898 erlassenen Arbeiterstatuts und die zugunsten der städtischen Arbeiter an demselben vorgenommenen Ver- besserungen in den Jahren 1905 und 1908 zeitigten für die Stadtgemeinde durchaus befriedigende Resultate. Die Aussicht auf den Genuß der Wohltaten des Statuts bewirkte, daß im Laufe der Jahre der Stadt ein Stamm tüchtiger Arbeiter herangebildet wurde. Dieser unleugbare Vorteil machte sich aber finanziell im Haushalt der Stadt durch den sich fortwährend steigernden Auf- wand unangenehm geltend. An der Hand statistischen Materials soll nun im folgenden dargelegt werden, welches die Wirkungen waren, die die rechtliche und ökonomische Sicherstellung der städtischen Arbeiterschaft sowohl auf die Zusammensetzung derselben in den einzelnen Betrieben als auch auf die Finan- zen der Stadt ausgeübt hat. Blum, Gemeindebetriebe der Stadt Karlsruhe 130 a) Zusammensetzung der städtischen Arbeiterschaft Um sich Zzuerst einigermaßen ein Bild von der Zusammensetzung der Ar- beiterschaft nach dem„Dienstalter“ und von dem„Wechsel“ innerhalb der- selben machen zu können, ist nachfolgend das Anwachsen der Arbeiterzahl an sich und das prozentuale Ansteigen der einzelnen Dienstaltersgruppen in Zeit- abschnitten von fünf zu fünf Jahren während des letzten Jahrzehntes einem Vergleich unterzogen. Während den Arbeitern mit weniger als 5 Dienstjahren kaum ein Vorteil aus dem Arbeiterstatut erwächst und die zweite Gruppe der unter 10 Jahren im Dienste der Stadt stehenden Arbeiter nach dem alten Statut(also bis zum Jahre 1908) Jahresbelohnungen erhoffen konnten, steht denen mit 10- und mehrjähriger Dienstzeit die Anwartschaft bezw. seit 1908 ein Rechtsanspruch auf Anstellung als ständiger Arbeiter und sonstige damit verbundene Vergünstigungen zu. In welchem Umfange Veränderungen der Gruppierung im Laufe des letzten Jahrzehntes vor sich gegangen sind, ergibt sich aus folgender Tabelle: Davon hatten Dienstjahre 80 05 Gesamt- An- Zeit t de.RRrrr I55 zahl der]wachsen.. Festsetzung 8 weniger ß5 bis 10 und— Arbeiter in% steigen steigen Steigen als 5 5 unter 10 5 mehr in /0 in in/ I. Januar 1900 693— 431— 122— 140— 1. Januar 1905 1 005 45 633 46,8 176 44,3196 40 I. Januar 1910 115 11 611 338 226 28,4 278 441,8 ̃ Wenn man die städtische Arbeiterschaft in ihrer Gesamtheit betrachtet, S0o hat innerhalb der ersten Zeitperiode eine Verschiebung zugunsten der Zahl der Arbeiter unter 5 Dienstjahren gegenüber denen mit 5 und mehrjähriger Dienstzeit insofern stattgefunden, als die Steigerung jener 46,8 ꝙ, dieser ca. 42 beträgt. Dies hat seinen Grund, wie übrigens auch die folgende Pe- riode von 1905//10 für die einzelnen Betriebe erkennen läßt, in dem Umstand, daß gerade in diesen Jahren eben neue Unternehmungen, wie der Rheinhafen, das Elektrizitätswerk und die Straßenbahn durch die Stadtverwaltung über- nommn worden sind. Dagegen nahm im Zeitraum von 1905%/o die Zahl der Arbeiter bis zu 5jähriger Dienstzeit, obwohl sich die Gesamtzahl der Arbeiter- schaft um 11 0 steigerte, sogar um 3,5 ab, während sich die älteren Dienst- altersgruppen um nicht weniger als 35,6% vermehrten. Die obige Zusammen- stellung zeigt aber noch das weitere, daß während der ersten Dienstjahre ein recht erheblicher Wechsel in der städtischen Arbeiterschaft vor sich geht. Am 1. Januar 1900 waren nämlich 431 Arbeiter der ersten Gruppe vorhanden; bis zum 1. Januar 1905 hatten aber nur 176 Arbeiter ein Dienstalter von 5 und mehr Jahren erreicht. Von den ersteren sind also rund 60 im Laufe der 5 Jahre abgegangen. Nicht günstiger sind die Verhältnisse in der Zeit von 1905/ 10. Vergleicht man nun den jeweiligen Stand der Arbeiterschaft getrennt nach Dienstaltersgruppen innerhalb der einzelnen Betriebe. 680 zeigt sich folgendes Bild: —— 0 3 — Davon hatten Dienstjahre Arbeiter- Betriebe 0 85 zahl im 0 in o/ .% weniger in/ derf 5 bis in der 10 und in/ der ganzen Geéesamt- Gesamt- Gesamt- 5 als 5 unter 10 mehr zahl zahl zahl Gas- und 1900 302* 208 68,9 53 17,5 41 13,6 Wasser- 1905 320 190 59,4 63 197 67 20,9 werke 1910 388 234 60,5 63 16,1 93331 455 1902 2 22 37 1 4,1 1 2 Elektrizi- 7 33 45 15 1905 33 28[84.9 4 12,1 1 3·⁰ tätswerk 1910 27 15 5575 11 40, 8 1 37 1902 37 37 100,0———— Hafenamt 1905 49 48 98,0 1 2,0—— 1910 78 63 S8o,8 15 19,2—— I. N. o3 172 172 100,0——— Straßen- 1905 160 160 100, 0———— bahnamt 1910 133 84 63˙1˙ 44 33˙1 5 3•8 1900 266 152 57,1 3 147 75 28, 3 Hoch- und 8 5— 3 5 5 1905 277 116 41,9 79 82 29,6 Tiefbauamt 1910 310 127 41,0 59 19,0 124 40,0 1900 123 69 56,138 24,4 24 19,5 Sonstige 5 1905 165 91 55,2 28 16,9 46 27,9 Betriebe 1910 179 86 48,.0 38 21,2 56 30, 8 Somit ergibt sich, daß in der Zahl der Arbeiter mit weniger als 5 Dienst- jahren, insbesondere bei den älteren Betrieben zuweilen ein(absoluter und relativer) Rückgang zu verzeichnen ist, die Zahl der anderen Arbeiter aber eine steigende Tendenz aufweist. Am 1. Januar 1900 belief sich bei den Gas- und Wasserwerken die Anzahl der über 5 Jahre im Dienst der Stadt stehenden Arbeiter auf drei Zehntel, nach Ablauf von 5 Jahren erhöhte sie sich auf zwei Fünftel und betrug am 1. Januar 1910 ebenfalls zwei Fünftel aller in denselben tätigen Arbeiter. Die Vermehrung der Arbeiterzahl bewirkte in der zweiten Periode auch eine Steigerung der ersten Arbeitergruppe. Es läßt sich wohl behaupten, daß die in der Begründung zu der Bürger- ausschußvorlage vom 1. November 1898 ausgesprochene Erwartung, die Zahl der Arbeiter, die dauernd im Dienst der Stadt bleiben, werde ansteigen, wenn die Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung und Ruhegehaltsberech- tigung in Aussicht stehe, sich in vollem Maße erfüllt hat. Die Anwartschaft bzw. der Anspruch auf Anstellung als ständiger Arbeiter, was von einer 10 jährigen Dienstzeit und der Vollendung des 30. Lebensjahres abhängig ist, setzt in erster Linie eine zufriedenstellende Dienstführung vor- aus. Es ist daher erklärlich, daß nicht alle Personen, die mehr als 10 Dienst- Ausschlieſlich Beleuchtungsdiener. 9* —— —.— 132———— jahre haben, als ständige Arbeiter angestellt sind. Die einen sind von der Anstellung infolge schwerer Vorstrafen grundsätzlich ausgeschlossen, andere haben sich derselben wegen ihrer Führung und Leistungen nicht als würdig erwiesen. Darüber gibt folgende Ubersicht zahlenmäßigen Aufschluß: Davon sind Zahl der Ar- 15 8 Zeitpunkt der Ibeiter mit mehr ständige Arbeiter nicht ständige Arbeiter Festsetzung als I0jähriger 5 5 38 5 8 Zahl in„/ der Zahl in/ der Dienstzeit Gesamtzahl Gesamtzahl U I. Januar 1900 140 133 9550 7 5ů0 1. Januar 1905 196 175 89,3 21 10,7 1. Januar 1910 27 257 82,5 21 7j5 Auf die hauptsächlichsten städtischen Betriebe verteilt sich die Zahl der ständigen Arbeiter folgendermaben: I. Januar 1900 1. Januar 1905 1. Januar 1910 Zahl der Betriebe Arbeiter mit Zahl der Arbeiter mit. Zahl der Arbeiter mit Zahl der mehr als ständigen mehr als ständigen mehr als ständigen 10jähriger Arbeiter 10jähriger Arbeiter 10jähriger Arbeiter Dienstzeit Dienstzeit Dienstzeit Gas- und Wasserwerke 4¹ 40 67 61 9· 87 Elektrizitätswerk.—— 1 1 1 1 Eafehe—————— Straßenbahnamt———— 5 4 Sonstige Betriebe 99 93 128 113 181 165 Das Verhältnis derjenigen Leute, welche entsprechend ihrem Dienstalter für die ständige Anstellung in Betracht kämen, aber dennoch die Wohltaten des Arbeiterstatuts nicht genießen dürfen, zu den tatsächlich Angestellten ist gering und kann als günstig bezeichnet werden. Die Zahl dieser Arbeiter betrug am T. Januar 1900 nur 5, am 1. Januar 1905 10,7 und 1. Januar 1910 7,5 Y aller Arbeiter mit mehr als 10 jähriger Dienstzeit. Dabei ist au bemerken, daß es sich hierbei meist um Personen handelt, welche zum Teil schon längere Zeit vor Erlaß des Arbeiterstatuts eingestellt worden sind. Damals hatte man naturgemäß nicht darauf gesehen, ob diese Leute zum späteren Vorrücken in eine mehr beamtenmäßige, wie es in der Tat die des ständigen Arbeiters ist, vereigenschaftet sind. Nach Einführung des Statutes verstand es sich jedoch von selbst, Personen mit schlechtem Leumund oder geringer Leistungsfähigkeit nicht auch noch die Anwartschaft, ja sogar das Recht auf Ruhegehalt usw. zu eröffnen; denn auch die Gleichstellung dieser Arbeiter mit fleißigen und gutbeleumundeten Arbeitern würde bei den letateren mit gutem Grund als eine Ungerechtigkeit angesehen werden. Um derartige Fälle möglichst zu vermeiden, werden nunmehr kranke und vorbestrafte Arbeiter nicht mehr auf Grund des — — — ———ꝛ——ůů——⏑⏑L— 133 Arbeiterstatutes(§S 1) eingestellt und dürfen nicht länger als 1 Jahr bei der Stadtverwaltung beschäftigt werden. Es ist daher der Unterschied zwischen der Zahl der Arbeiter mit überhaupt mehr als 10 Dienstjahren und der der ständig angestellten fast vollständig verschwunden. b) Finanzielle Ergebnisse fur den städtischen Haushalt Es ist oben erwähnt worden, daß die ökonomischen Wirkungen der allge- meinen Regelung der Arbeiterverhältnisse sich für den städtischen Haushalt sehr fühlbar gemacht haben. Der finanzielle Aufwand ist in demselben Maße gestiegen, wie Arbeiter in den Genuß der Wohltaten des Statuts eintraten und die zu bewilligenden Ruhegehalte entsprechend der längeren Dienstzeit immer mehr zunahmen. Faßt man die Jahresbelohnungen, welche an Arbeiter je nach der Höhe ihres Dienstalters bis 1908 verliehen worden sind, als Bestandteil ihres Lohnes auf und rechnet dieselben also nicht zu den sozialen Aufwendun- gen, so haben sich die jährlichen kommunalen Ausgaben speziell für die Ar- beiterfürsorge(Ruhegehalte, Hinterbliebenenversorgung, Krankengeldzuschüsse, Taglöhne für die Urlaubstage) in der Zeit von 1900 bis 1908 ungefähr ver- achtfacht. In welcher Weise sich der Aufwand für die verschiedenen Zwecke vermehrt hat, veranschaulicht nachfolgende Ubersicht: 8 5 7— Kranken- Lohn für 8 2 5972 Faisen- u- 3 Ruhe Sterbe Witwen-] Waisen geld- Uflaubs⸗ Zu 2 Jahr gehalte gelder renten geld 30880bn tage sammen M. M. M. M. M. M. M.%0 1900 398 206 323— 1481 2 161 4 569 1904 322 165 2 639 18 1915 2 465 10 426 128 1908 6 936 1189 6 047 1 166 5 544 12 620 33 502 222 1909 6253 2324 9319 1517[15 765 923— 53 Die absolute und relative Zunahme der sozialen Ausgaben in der Berichts- periode 1908 ist hauptsächlich auf das starke Anwachsen der Löhne für bewil- ligte Urlaubstage zurückzuführen. Vor Inkrafttreten des geänderten Arbeiter- statuts konnte die Vergünstigung der fortlaufenden All der Taglöhne für bewilligte Urlaubszeit nur ständigen Arbeitern auf die Dauer von einer Woche auf ihr Ansuchen erteilt werden. Diese Bestimmungen wurden aber durch Bürgerausschußbeschluß vom 17. Dezember 1908 schließlich dahin erweitert, daß sowohl ständigen Arbeitern mit mehr als 20 jähriger Dienstzeit nunmehr ein 10 tägiger Urlaub, als auch dem unständigen Arbeiterpersonal mit minde- stens 3 jähriger Dienstzeit ein solcher bis zur Dauer von 4 Arbeitstagen ohne Kürzung und Unterbrechung der Lohnzahlung gewährt wurde. Es sind daher die Fälle, in denen Urlaub genehmigt wurde, von 273 auf 380 in den Jahren 1900 bezw. 1904 und auf 1715 im Jahre 1908 angewachsen. Dabei ergibt sich indessen, wenn man die Fälle, in denen Arbeitern Urlaub bewilligt wurde, Mangels fortlaufender Aufstellung konnte die Zahl der Urlaubstage nicht ermittelt werden. mit der Zahl der Arbeiter vergleicht, daß die Leute meist ihren Urlaub in mehreren Teilen genommen haben. Zahl der Ar- Zahl der Fälle, Zahl der Ur— Jahr beiter, die Ur- in denen Urlaub Ausgaben in Mark f laubstage laub erhielten erteilt wurde 8 1900 112 273 734 2 161 1904 143 380 831 2 465 1906 7191 1332 2 887 9 480 1908 871 1715 3 603 12 620 Des Weiteren hat die wohltätige Einrichtung der Krankengeldzuschüsse der Stadt beträchtliche Ausgaben verursacht. Auch die Fortbezahlung der Lohnbezüge bei unverschuldeter Erkrankung bildete anfänglich eine Unter- stützung nur der ständigen Arbeiter. Sie ist aber durch die neue Formulierung des§S 37 des Arbeiterstatuts vom 17. Dezember 1908 auf die unständigen Stadt- arbeiter ausgedehnt und erweitert worden. In welchem Umfang die Kranken- geldserhöhungen für erkrankte Stadtarbeiter in einzelnen Jahren gewährt wurden, ergibt sich aus folgender Darstellung: Zanl der 8Y Krankengeld-— Durchschnittliche 5e zuschüsse wurden[.schnitt⸗ 1 5 erkrank-Zahl der r Zu 58 A PP ten Ar- Fälle Schüsse— AunArbeits- Krank- Deit Arbeits- Krank- jeden Fall 8 8—5 M. tagen heitstagen M. tage heitstage 1900 48 75 1481 1187 1360 19.70 15,8 18,1 1904 68 89 1915 1501 1729 21.50 16,8 19,4 1908 137 234 5 544 3 491 3 974 23.70 14,9 17,0 1909 381 509 15 7659407 10 988 26.32 15,%7 18, z Es ist also die Zahl der Arbeiter, welche die Krankengelderhöhung genossen haben, und die der Erkrankungsfälle während der 9 Jahre erheblich gestiegen. Wenn man die beiden Spalten(2 und 3) miteinander vergleicht, s0o ergibt sich, daß die Zahl der in einem Jahr wiederholt erkrankten Arbeiter, welche den Zuschuß zum Krankengeld erhalten haben, einerseits recht bedeutend ist, anderseits im Jahre 1909 auffallend gewachsen ist. Der Grund dieser Steigerung scheint sowohl in der erwähnten Erweiterung des§S 37 des Arbei- terstatuts als auch in der am 1. August 1908 in Kraft getretenen Abänderung des Statuts der städtischen Betriebskrankenkasse, welcher sämtliche Stadt- arbeiter als Mitglieder angehören, zu liegen. Der§S 4 Abs. 2 des Betriebskran- kenkassenstatuts nämlich sagt schon vom zweiten Tage des Eintritts der Erkrankung ab eine Krankenunterstützung zu. Infolge dieser neuen Bestim- Seit 1906 ist auch Urlaub an unständige Arbeiter gewährt Worden. — —————— ˖Rr˖D˖DrDrr— —— P— 135 f mungen meldeten sich die Leute offenbar bei geringfügigeren Krankheiten krank und waren länger als bisher erwerbsunfähig(vgl. Spalte 8 und 9). So betrugen die Erkrankungsfälle im Jahre 1909 an Zahl 599 gegen 234 im Vor- jahre und die Kranlcheitstage in jedem Falle 10 988 gegen 3974. Die wenig erfreulichen Folgen lassen sich in der nachstehenden Ubersicht über die Ge- staltung des Krankenversicherungswesens erkennen, obwohl unter den Mit- 1 gliedern der Betriebskrankenkasse außer den städtischen Arbeitern noch Beamte der Stadt sich befinden, die bei der Revision des Beamtenstatutes unter das- ‚ selbe aufgenommen worden sind, aber nicht aus der Betriebskrankenkasse aus- zutreten gewillt waren. Durch⸗ Beiträge Jährliche Zunahme der Festsetaung ö 6. der Stadt Erkran- Eabe füirtrEEE...—33 4 Lahl der Kranken- in„% des 3 5 NMitglieder und 12 ceideß m Mit-⸗ Bei- Falle Aus- durchschnitt- 4 strie 1 9 4 Arztliche 8 Alle 8 der Betriebs-JMitglieder Behandlung] glieder] träge gaben lichen Tag- J krankenkasse lohns ‚ M. M. 0/0 97⁰ 0 f 1885 336 7 408 162 6 142———— 3·0 1 1889 518 14302 213 13 253 35 23,36,3 28,9 35 9 R 8 0 1899 926 30 959 57⁰ 34177 7,90 11,6[16,8 15,8 3˙5 1904 1372 54 961 617 51 461 9,615,5 1695 4,0 1907 1650 66 627 785 64 144 68295 8.2 5 f 1908 172 68 991 840 78 272 47,8 3,5 7509 222 30 6 1909 1761 69 638 1081 98 344 1.8 0,9 28,7 91,0 3·0 „ Während sich nämlich die Gesamtbeiträge der Stadt und der Mitglieder im Jahre 1909 entsprechend der Zahl der Kassenmitglieder um kaum 1 0 ‚ erhöht haben und ihre prozentuale Zunahme relativ eine fallende Tendenz zeigt, weist die Zahl der Erkrankungsfälle eine Steigerung von 28,7 im gleichen Jahre auf. Naturgemäß haben dann auch die Kosten für ärztliche Behandlung, Krankengelder usf. zugenommen, eine Erscheinung, welche die Erhöhung der Beiträge für die kommenden Jahre vorläufig von 3 auf 4½ ⁊zur Folge haben wird. Damit werden die gemäß ihres durchschnittlichen Taglohnes (2 M., 3 M. und 4 M.) in drei Klassen eingeteilten Mitglieder selbst, welche zwei Drittel des Krankengeldes zu zahlen haben, und die Stadtgemeinde, die mit dem Rest an den Versicherungsbeiträgen teilnimmt, finanziell geschädigt, abgesehen davon, daß jeder Betrieb die zunehmende Unregelmäßigkeit im Dienste schwer empfinden muß, welche durch die vermehrten Krankcheits- erscheinungen der Arbeiter hervorgerufen wird. Schließlich mag noch von Interesse sein darüber Aufschluß zu erhalten, wie sich das Arbeiterversicherungswesen in den letzten 10 Jahren gestaltet hat und welcher Versicherungsaufwand von der Stadtgemeinde als Arbeitgeberin der in ihren Betrieben beschäftigten Arbeiter sowohl für die Kranken- als auch ö für die Invaliditäts- und Altersversicherung geleistet wird. Die Lasten jedoch, — 1 Seit 1. August 1908 beträgt der Beittag 3/ des durchschnittlichen Taglohns. 136— welche die letztere der Stadt für alle ihre Arbeiter aufbürdet, sind ziffern- mäßig ohne unverhältnismäßige Weitläufigkeiten kaum zu ermitteln, da die ein- zelnen Betriebe und Amter, bei denen Arbeiter tätig sind, selbst die Versiche- rungsmarken einkleben. Im übrigen werden die Invaliditäts- und Altersver- sicherungsbeiträge von den Arbeitern und der Stadtgemeinde den gesetzlichen Bestimmungen gemäß je zur Hälfte getragen. 3. Soziale Kommission und Arbeiterausschüsse Die Angelegenheiten der städtischen Arbeiterschaft werden, bevor sie ins Plenum der Stadtratssitzung zur Diskussion gelangen, in einer Kommission und in den Sitzungen der Ausschüsse der Stadtarbeiter beraten. Die„soziale Kommission“ wurde im Jahre 1897 als städtische Verwaltungskommission gebildet. Sie besteht unter dem Vorsitze des Ober— bürgermeisters aus Mitgliedern des Stadtrates und aus Stadtverordneten ver- schiedener Parteiangehörigkeit, sowie aus Bürgern und Beamten, welche sich durch Arbeiten auf sozialem Gebiete hervorgetan haben. Ihr gehören außerdem der Vorstand des Tiefbauamts, der Gas- und Wasserwerke, des Straßenbahn- amts und des statistischen Amts an. Besonders wichtig ist die Frage, welche rechtliche Stellung die Kommis- sion einnimmt, ob und in welchem Umfang ihr das Recht der Initiative ein- geräumt ist. Ein Ortsstatut über die soziale Kommission oder Satzungen über ihr Arbeitsgebiet existieren nicht. Es ist ihre vornehmliche Aufgabe, die Stadtverwaltung in der Durchführung ihrer sozialpolitischen Bestrebungen au unterstützen. Ihr kommt in rechtlicher Beziehung deshalb keine entscheidende Stimme au, sie äußert sich lediglich durch Gutachten und Anträge. Damit ist von vornherein die Gefahr beseitigt worden, daß Kollisionen mit anderen städtischen Kommissionen und städtischen Körperschaften eintreten. Seit ihrem Bestehen hat die Kommission äußerst segensreich gewirkt. In rund 50 Sitzungen hat sie durch ihre Stellungnahme nicht nur in Arbeiter— angelegenheiten, sondern auch auf allgemeinem sozialen Gebiete Anregung Zzu manchen förderlichen Einrichtungen gegeben. Zu ihren Beratungsgegen- ständen gehörten 2. B. der ortsübliche Tagelohn, die Verkürzung der Arbeits- zeit der städtischen Arbeiterschaft, die Revision des städtischen Arbeiter- statuts, sodann der Arbeitsnachweis, die Sonntagsruhe und der Ladenschluß im Handelsgewerbe, die Wertzuwachssteuer, die Einrichtung eines städtischen Fischausrufmarktes, die Einrichtung einer sogenannten Brockensammlung, die Milchgewinnungsanstalt, die Mutterschaftsversicherung u. dgl. Eine weitere Einrichtung zur Beratung und Begutachtung in Arbeiter— fragen sind die Arbeiterausschüsse. Zu ihrer Bildung sind die Arbeiter in drei Gruppen eingeteilt, von denen jede einen Ausschuß wählt: I. Die Arbeiter der Gas- Wasser- und Elektrizitätswerke und des Hafénamtes, II. die Arbeiter des Tiefbauamtes, der Gartendirektion und der Badver- waltung und III. die Arbeiter des Straßenbahnamtes, Maschinenbau- und Hochbau- amtes, des Schlacht- und Vichhofes und des Krankenhauses. — —. 137—— Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter, die vom Stadtrat ernannt werden, den Arbeitervertretern und den Ersatzmännern(§8 2 und 3 der Satzungen). Der Ausschuß geht hervor aus der direkten und geheimen Wahl aller der betreffenden Gruppe angehörenden volljährigen männlichen Arbeiter, die min- destens 1 Jahr im städtischen Dienst stehen. Wählbar ist jeder wahlberechtigte Arbeiter, der 25 Jahre alt und 3 Jahre Stadtarbeiter ist. Die Sitzungen der einzelnen Ausschüsse zerfallen in ordentliche und auherordentliche; beide werden berufen vom Vorsitzenden oder seinem Stell- vertreter. In jedem Jahre müssen mindestens zwei ordentliche Sitzungen statt- finden. Außerordentliche Sitzungen werden einberufen, wenn es der Vorsitzende für erforderlich hält, oder wenn die Verwaltung oder eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern eine solche Sitzung beantragt. Die Ausschüsse beraten über Fragen, welche ihnen die Verwaltung vor- legt, sind aber auch berechtigt, allgemeine Angelegenheiten der von ihnen ver- tretenen Arbeiterschaft zu erörtern und hierwegen Anträge zu stellen. Ihre Beschlüsse haben jedoch nur die Bedeutung von Meinungsäußerungen. Sie müssen der zuständigen Stelle vorgelegt werden, die dann über sie entscheidet. Zur Beratung und Begutachtung aller die Interessen der gesamten städ- tischen Arbeiterschaft betreffenden Fragen können die Ausschüsse zu gemein- samen Sitzungen einberufen werden. Die Einberufung einer Vollsitzung kann der Stadtrat anordnen; er ist auf Antrag der drei Vorsitzenden oder von je zwei Mitgliedern der drei Arbeiterausschüsse dazu verpflichtet(S 11 Abs. 1 und 2 der Satzungen). Auch die Beschlüsse der Vollversammlung sind lediglich beratender Natur. Verzeichnis der bisher erschienenen Volkswirtschaftlichen Abhandlungen der Badischen Hochschulen herausgegeben von Karl Diehl, Carl Johannes Fuchs, Eberhard Gothein, Gerhard von Schulze-Gävernitz, Alfred Weber. Der Obstbau und Obsthandel im Grosshérzogtum Baden. Von Dr. EDUARD ENGEL. VII. Band. I1. Heft.— Im Ab. 3.20 M, einzeln 4 M. Das Tarifwesen in der Personenbeförderung der transozeanischen Dampfschiffahrt. Von Dr. ROBERT SCHACHNER. VII. Band. 2. Heft.— Im Ab. 4 M, einzeln 5 M. Bodenwerte, Bau- und Bodenpolitik in Freiburg i. Br. während der letzten 40 Jahre(1863- 1902). Von Dr. WILHELM MEWES. VII. Band, 3. Heft.— Im Ab. 1.60 M, einzeln 2 M. Die Oberbadischen Rindviehzuchtgenossenschaften. Von Dr. O.OSWAL. VII. Band. 4. FHeft. Im Ab. 1.80 M, einzeln 2.40 M. Die Badische Landwirtschaft am Anfang des XMX. Jahrhunderts. Von Dr. MORIZ HECHT. VII. Band. I. Ergänzungsheft.— Im Ab. 6 M, einzeln 7 M. Die Organisationen des jüdischen Proletariats in Russland. Von Dr. SARA RABINOWITSCH. VII. Band. 2. Ergänzungsheft.— Im Ab. 4 M, einzeln 5 M. Die Tarife der deutschen Strassenbahnen, ihre Technik und wirtschaft- liche Bedeutung. Von Dr. LOTHARWEISS. VII. Band. 3. Ergänzungs- heft.— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3.20 M. Lohn und Haushalt der Uhrenfabrikarbeiter des badischen Schwarz- walds. Von Dr. HEINRICH FEURSTEIN. VII. Band. 4. Er- gänzungsheft.— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3 M. Für und wider Karl Marx. Prolegomena zu einer Biographie. Von Dr. AUGUST KOPPEL. VIII. Band. 1. Heft.— Im Ab. 2.80 M, einzeln 3.60 M. Die Agrarpolitik des Markgrafen Karl Friedrich von Baden. Von Dr. OTTO MOERKNICKE. VIII. Band. 2. Heft.— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3.20 M. Die Lederwarenindustrie in Offenbach am Main und Umgebung. Von Dr. LUDWIG HAGER. VIII. Band. 3. Heft.— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3 M. Die Lage der Orchestermusiker in Deutschland mit besonderer Berücksich- tigung der Musik-Geschäfte(Stadtpfeifereien). Von Dr. HEINRICH WALTZ. VIII. Band. 4. Heft.— Im Ab. 1.80 M, einzeln 2.40 M. Die älteste deutsche Gewerkschaft: Die Organisation der Tabakarbeiter und Zigarrenarbeiter bis zum Erlasse des Sozialistengesetzes. Von Dr. FRANZ KLUSS. VIII. Band. 2. Ergänzungsheft.— Im Ab. 1.60 M, einzeln 2 M. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag, Karlsruhe i. B. Der wirtschaftliche Niedergang Freiburgs i. Br. und die Lage des städti- schen Grundeigentums im 14. und 15. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der geschlossenen Stadtwirtschaft. Von Dr. HERMRNN FLAMM. VIII. Band. 3. Ergänzungsheft.— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3.20 M. Die Dezentralisation der Industrie und der Arbeiterschaft im Großher- zogtum Baden und die Verbreitung des Mehrfamilienhauses auf dem Lande. Von Dr. R. F. WALLI. VIII. Band. 4. Ergänzungsheft. Im Abonnement 3 M, einzeln 3.80 M. Die Akzise in der Kurpfalz. Ein Beitrag zur deutschen Finanzgeschichte des 17. und 18. Jahrhunderts. Von Dr. AUGUST J. FINEISEN. IX. Band. 1. Heft.— Im Ab. 1.60 M, einzeln 2 M. Die Gemarkungs-, Boden-, Bau- und Wohnungspolitik der Stadt Mannheim seit 1892. Von Dr. WILHELM WEIS. IX. Band. 2. Heft. Im Ab. 1.60 M, einzeln 2 M. Frachtsatz und Transportmenge unter Zugrundelegung der Verhältnisse des Mannheimer Weizenhandels nach der Schweiz. Von ALFRED SCHNEIDER. IX. Band. 3. Heft.— Im Ab.—.90 M, einzeln 1.20 M. Das Mühlengewerbe in Baden und in der Rheinpfalz. Von Dr. MAX FROMM. IX. Band. 4. Heft.— Im Ab. 2.80 M, einzeln 3.60 M. Geschichte des badischen Gütertarifwesens bis zur Tarifreform 1877. Von Dr. HEINRICH FUCHS. IX. Band. 5. Heft.— Im Ab- 1.60 M, einzeln 1.80 NM. Die Fleischversorgungvon Karlsruhe, Mannheim und Ludwigshafen a. Rh. Von Dr. PXUL BRANDT. IX. Band. 6. Heft.— Im Ab. 2.80 M, einzeln 3.60 M. Die Neuerungen in der Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker. Von Dr. EMNUEL BXENSCH. IX. Band. 7. Heft.— Im Ab. 1.60 M, einzeln 2 M. Der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Kreise Mannheim. Von Dr. EMIL DOERR. IX. Band. 1. Ergänzungsheft.— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3 M. Studien über die Wirkwarenindustrie in Limbach i. Sa. und Umgebung. Von Dr. WILFRID GREIF. IX. Band. 2. Ergänzungsheft— Im Ab. 1.80 M, einzeln 2.40 M. Die Landwirtschaft im Herzogtum Sachsen-Altenburg. Von Dr. OSWAILD MALZER. IX. Band. 3. Ergänzungsheft.— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3 M. Die Industrie emaillierter Blechgeschirre in Deutschland. Von Dr. HERM. WUPPERMAN. IX. RBand. 4. Ergänzungsheft.— Im Ab. 1.80 M, einzeln 2.40 M. Zur Methode der Volkswirtschaftslehre. Von Dr. STEPHINGER. IX. Band. 5. Ergänzungsheft.— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3 NM. Die Bedeutung des Allmendbesitzes in der Gegenwart. Von Dr. AHRON ELIASBERG. IX. Band. 6. Ergänzungsheft.— Im Ab. 1.50 M, einzeln 1.80 M. Der volkswirtschaftliche Wert der städtischen Fäkalien. Von Dr. OSKAR HORNEV. X. Band. I. Heft.— Im Ab. 1 M, einzeln 1.20 M. Die gewerbliche Bleivergiftung und ihre Bekämpfung im Deutschen Reich. Von Dr. KARL WACHTER. X. Band. 2. Heft.— Im Ab. 2 M, einzeln 2.40 M. — Eisenbahn und Landwirtschaft im Grossherzogtum Baden. Von Dr. ALFERED SCHNEIDER. X. Band. 3. Heft. Im Ab. 2 M., einzeln 2. 40 M. Die Karlsruher Brauindustrie. Von Dr. EUGEN GUTERMANN. X. Band. 4. Heft.— Im Ab. 1.60 M, einzeln 2 M. Die Eutwicklung des Pfälzer Tabakhandels seit den 70er Jahren. Von Dr. OTTOHEVXMANN. X. Band. 5. Heft.— Im Ab. 2.60 M, einzeln 3 M. Rüppurr, ein Bauern- und Industriearbeiterdorf. Von Dr. HU6O MVXER. K. Band. 6. Heft.— Im Ab. 1.50 M, einzeln 1. 80 M. Die Agrarverfassung der Niederlombardei mit besonderer Berücksich- tigung der Landarbeiter. Von Dr. FERRNCESCO ROVEILII. X. Band. 1. Ergänzungsheft.— Im Ab. 3.20 M., einzeln 4 M. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des künstlichen Indigo. Von Dr. FRITZ IENKE. X. Band. 2. Ergänzungsheft.ImAb. 2. 10M, einzelna. GOM. Die Gewerkschaftsbewegung in Russland. Von Landgerichtspräsident Dr. A. v. WITTE. X. Band. 3. Ergänzungsheft.— Im Ab. 1.60 M, einzeln 2.00 M. Die volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung der Ein- führung der Setzmaschine im Buchdruckgewerbe. Von Dr. rer. pol. FRIEDR. CHRIST. BEXER, Dipl.Ing., Gewerbereferendar. XI. Band. 1. Heft. Freibirngen Volęsuιανο⁰,eα,ꝭιjVůlichie Ahandlungen. I. Band. 1. Heft.)— Im Ab. 2.80 M, einzeln 3.50 M. Das Oktroi der Stadt Freiburg Von Dr. ERNST HELBIING, Finanzprak- tikant.(I. Band. 2. Heft.) Preis im Ab. 2.60 M, einzeln 3.20 M. Das Problem der Wirtschaftskrisen im Lichte der neuesten national- ökonomischen Forschung. Von Dr. WALTER FISCHER. XI. Band. 3. Heft.(Freibg. Volksw. Abhandl. I. Bd. 3. Heft.)— Im Ab. 1. 40 M, einzeln 1. 8S0. M. Die Badische Bank 1870— 1908. Ein Beitrag zur Notenbankfrage in Deutschland. Von Dr. JOSEF RUBV. XI. Band 4. Heft.(Freibg. Volksw. Abhandlg. I. Bd. 4. Heft.)— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3.— M. Zur Geschichte des Immobiliarkreditwesens in Preußßen mit besonderer Nutz- anwendung auf die Theorie der Bodenverschuldung. Von Dr. jur. et rer. pol. M. WEVXERMANN. XI. Band. 1. Ergänzungsheft. Freibg. Volksw. Abhandlg. I. Band. I. Ergänzungsheft.)— Im Ab. 3.80 M, einzeln 4.80 M. Untersuchungen zum Maschinenproblem in der Volkswirtschaftslehre. Rückblick und Ausblick. Eine dogmengeschichtliche Studie mit besonderer Berücksichtigung der klassischen Schule. Von Dr. CXRL ER- GANG. XI. Bd. 2. Ergänzungsheft. Freibg. Volksw. Abhandl. I. Bd. 2. Ergänzungsheft.)— Im Ab. 2.70 M, einzeln 3.60 M. Arbeiterbildungswesen in Wien und Berlin. Eine kritische Untersuchung von Dr. HERTHASIEMERING. XI. Bd. 3. Ergänzungsheft. Freibg. Volksw. Abhandlg. I. Bd. 3. Ergänzungsheft.)— Im Ab. 3.20 M, einzeln 4.— M. Der kleingewerbliche Kredit in Deutschland unter besonderer Berück- sichtigung des Grossherzogtums Baden. Von Dr. HRNSSCHONIIZ. XI. Bd. 4. Ergänzungsbeft. Freibg. Volksw. Abhandl. I. Bd. 4. Er- günzungsheft.)— Erscheint Anfang 1912. Die wirtschaftliche Organisation der Pforzheimer Bijouterieindustrie. Von Dr. phil. EMIL GOLER. XII. Bd. 1. Heft.(Heidelberger Volłs- 20ανι²” Abiandlungen. I. Bd. I. Heft.)— Im Ab. 6. 40, einzeln 8 M. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag, Karlsruhe i. B. — — Kapitalbedarf und Kapitalbeschaffung der Industrie. Von Dr. EUSTACH MAXR, Dipl.-Ing. und Mathematiker. XII. Band 2. Feft. (Heidelbg. Volksw. Abhandl. L. Band. 2. Heft.)— Im Ab. 4 M, einzeln 5 M. Zur Geschichte der badischen Fischerzünfte. Von Dr. HANS STRO- MEVER. XII. Band. z. Heft.(Heidelbg. Volksw. Abhandl. I. Bd. 3. Heft.)— Im Ab. 2.40 M, einzeln 3 M. Die Entwicklung eines modernen Industrieortes und die Lehren, die sich daraus für eine industrielle Ansiedelungspolitik ergeben. Von Dr. HRNS KAMPFFMEXVER. XII. Bd. 4. Heft.(Heidelbg. Volksw. Abhandl. I. Bd. 4. Heft.)— Im Ab. 1.80 M, einzeln 2.40 M. Der badische Rebort Durbach in seiner wirtschaftlichen Entwicklung. Von Dr. EUGEN WEISS. XII. Bd. 5. Heft.(Heidelbg. Volksw. Abhandlg. I. Band. 5. Heft.)— Im Ab. 3.20 M, einzeln 4.— M. Neue Folge der Volkswirtschaftlichen Abhandlungen der badischen Hochschulen herausgegeben von Karl Diehl, Eberhard Gothein, Gerhard von Schulze-Gävernitz, Alfred Weber, Otto von Zwiedineck Südenhorst. Einfuhrscheinsysteme. Kritische Betrachtung mit besonderer Berücksichtigung der Getreideeinfuhrscheine. Von Dr. FRIEDRICH BECKMANN. Heft 1.— Im Ab. 1.90 M. einzeln M 2.20. Die Kartelle der deutschen Seidenweberei-Industrie bis zum Frühjahr 1911). Von Dr. HERBERT VON BECKERATH. Heft 2.— Im Ab. M 3.50, einzeln M 4.20. Die Standorte der eisenverarbeitenden Industrien am Oberrhein. Von Dr. ERNST ROSEHR. Heft 3.— Im Ab. 1.50 M, einzeln 1.80 M. Die Finanzierung der Kaliindustrie. Von Dr. H. A. GIEBEL. HFeft 4. — Im Ab. 3 M, einzeln 3.80 M. Uber die Konzentration im deutschen Kohlenbergbau. Eine ö6konomische Studie. Von Diplomingen. CURT GOLDSCHMIDT, Doktor der Staatswissenschaften. Heft 5.— Im Ab. 2.10 M, einzeln 2.60 M. Verschuldungsverhältnisse der Kleinbauern des Kaiserstuhls. Von Dr. HEINRICH HIRTLER. Fleft 6.— Im Ab. 3 M, einzeln 3.80 M. Das Spirituskartell. Eine wirtschaftspolitische Untersuchung. Von Dr. rer. pol. GOETZ BRIEFS. Heft 7.— Im Ab. 4.20 M, einzeln 5.20 M. U ODie Sammlung wird in rascher Folge fortgesetzt.) G. Braunsche Hof buchdruckerei und Verlag, Karlsruhe N G. Braunsche Hof buchdruckerei und Verlag, Karlsruhe Ausgewählte Lesestücke zum Studium der politischen Gkonomie herausgegeben von KARL DIEHL und PAUL MOMRBERT o. ö. Professor für a. O. Professor für Nationalökonomie Nationalökonomie an der Universität Freiburg i. B. Band I1: Zur Lehre vom Geld Band II: Der Arbeitslohn Band III: Von der Grundrente (Weitere Bünde folgen) Preis jedes Bandes geb. M 2.60. Grundlegung und Systematik einer wissenschaftlichen Privatwirtschaftslehre und ihre Pflege an Universitäten und Fach-Hochschulen von Dr. M. Weyermann und Dr. H. Schönitz Professor an der Universität Freiburg i. Br. Preis geb. M 3.40. Die neuzeitliche Volkswirtschaft und die Existenzbedingungen der Familien in der badischen Pfalz Nach der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 und Steuermaterial bearbeitet von Friedr. Karl Freudenberg. IV und 344 Seiten großß 80— Preis ca. M 6.— Zu bezichen durch jede Buchhandlung oder direkt vom Verlag ——— —ů—w- G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag, Karlsruhe Im Frühjahr 1912 erscheint: Die Invaliden- und Hinter- bliebenen Versicherung Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911. gemeinsamen Vorschriften“— Buch J1— (Viertes Buch nebst den„g und den einschlägigen Bestimmungen der übrigen Bücher der Reichsversicherungsordnung) mit den Vollzugs- und Ausfuhrungsbestimmungen für das Grogherzogtum Baden nebst Zusätzen und Verweisungen von Oberrechnungsrat Emil Muser Revisionsvorstand beim Großh. Bad. Ministerium des Innern Preis geb. ca. M 4.50. Dies ist der I. Band der bei uns erscheinenden Ausgaben der Reichsversicherungsgesetze mit den badischen Austührungsgesetzen. Es werden folgen im Laufe des Jahres: Band II: Landwirtschaftliche Unfallversicherung Bearbeitet von Oberamtmann Dr. Klotz. Band III: Gewerbliche Unfallversicherung Bearbeitet von Oberamtmann Dr. Klotz. Band IV: Krankenversicherung Bearbeitet von Oberrechnungsrat Muser. Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder direkt vom Verlag. G. Braunsche Hof buchdruckerei und Verlag in Karlsruhe KNRLSRGHE 1911 EESSRE Der 83. Versammlung Deutscher Naturforscher und Arzte ge- widmet von dem Stadtrat der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe VIII und 564 Seiten mit 30 Abbildungen im Text und 2 Plänen in besonderem Umschlag Preis geb. M. 2. 20 In 57 Einzelbeiträgen, jeder von der dafür zuständigsten Stelle verfaßt, werden die gegen- wärtigen Verhältnisse und Einrichtungen unserer Stadt geschildert, und es ergibt sich im ganzen ein vollständiges, übersichtliches und bis ins einzelste genaues Bild von dem Stande, den Karlsruhe in seiner Entwicklung 1911 erreicht hat. Aus dem reichen Inhalt des Buches sei folgendes genannt: Aus der Geschichte der Stadt Prof. Dr. R. Goldschmit), Geologische Verhältnisse Prof. Dr. W. Paulcke), Klimatische Verhältnisse(Prof. Dr. Schultheiß), Bevölkerungsstatistik Direktor Dr. Berendt), Behörden- organisation(Stadtrechtsrat Dr. Zierau), Industrie, Handel und Gewerbe Gerektariat der Handelskammer), der Hafen(Hafenamtsdirektor Sebold), Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Städt. Arbeitsamt(Bürgermeister Dr. Horstmann), Verkehrseinrich- tungen ODirektor Dr. Berendt und Direktor Bussebaum), Bau- und Wohnungswesen(Geh. Oberbaurat Prof. Baumeister), Feuerlöschwesen, Wasserversorgung, Lichtversorgung Stadtbaurat Helck), Kanalisation(Stadtbaurat Blum-Neff), Nahrungsmittelversorgung (Schlachthofdirektor Bayersdörfer), die Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln Prof. G. Rupp), Badanstalten ODr. med. Herm. Paulh, die hygien. Verhältnisse in den Gewerbebetrieben(Gewerbeinspektor Dr. ing. Ritzmann), hygien. Einrichtungen in den Betrieben der Stadt Direktor Dr. Berendt), hygien. Einrichtungen der Großh. Eisenbahn- verwaltung(Generaldirektion), hygien. Einrichtungen in den Kasernen(Generaloberarzt Dr. Hahn), Gesundheitspolizei(Geh. Obermed.-Rat Dr. Hauser), der Ortsgesundheitsrat(Prof. G. Rupp), Vereinstätigkeit auf dem Gebiete der Gesundheitspflege(Geh. Obermed.-Rat Dr. Hauser), Krankenanstalten Prof. Dr. B. von Becl), Lazarette(Generaloberarzt Dr. Hahn), Armenpflege und Waisenfürsorge Bürgermeister Dr. Horstmann), die Volks- und Fortbildungsschule(Stadtschulrat Dr. Gerwig), die Gewerbeschule(Rektor Kuhn), die Handelsschule(Rektor Vogt), die höh. Lehranstalten(Geh. Hofrat Treutlein), die Großh. Baugewerkeschule(Geh. Oberbaurat Kircher), die Großh. Technische Hochschule PProf. Dr. W. Paulcke), Wissenschaftliche Institute und Vereine(Geh.-Rat Dr. Wagner, Geh.- Rat Dr. Brambach, Galerieinspelktor Dr. Koelitz, Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. Obser, Prof. Dr. Max Schwarzmann, Prof. Dr. O. Fritsch u. a.), Wissenschaftl. Bibliotheken(Dr. Th. Längin), die Kunst PProf. K. Widmer), Akademie der bildenden Künste und Kunst- gewerbeschule(Prof. K. Widmer), Freiwillige Wohlfahrtspflege(Geh.-Rat Müller, Land- gerichtsdirektor Dr. Dölter, Bürgermeister Dr. Horstmann, Stadtrat Dr. Binz, Stadtrat Dr. L. Haas, Direktor Dr. Fr. Rösch u. a.). Dem Texte sind zahlreiche Tabellen, Abbildungen und Pläne beigegeben. Ein besonderer Umschlag enthält einen farbig ausgeführten Bauzonen-Plan(1: 15 Oo0ο0) und einen Plan der Gemarkungsgrenzen von 1715, 1897 und r910(L: 25 O00). Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder direkt vom Verlag G. Braunsche Hof buchdruckerei und Verlag in Karlsruhe Das Grohherzogtum Baden in allgemeiner, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht dargestellt Mit Unterstützung des Großh. Ministeriums des Kultus und Unterrichts herausgegeben von E. Rebmann Geh. Hofrat, Direktor der Humboldtschule, Karlsruhe i. Dr. Eberhard Gothein Dr. jur. Eugen v. Jagemann Geh. Hofrat Wirkl. Geh. Rat, Exz., 0. Professor an der Universität Heidelberg o. Honorarprofessor a. d. Universität Heidelberg Unter Mitwirkung hervorragender Beamten und Gelehrten Zweite, vollständig umgearbeitete Auflage Erster Band Mit farbigen Kartenbeilagen Preis geh. M 20.—, geb. in Halbfranz M23.—, in Liebhaberhalbfranz M24. Das vorliegende Buch ist der erste Teil des auf zwei Bünde berechneten Werkes. Der zweite Band soll die badischen Landschaften im einzelnen in ihren geschichtlichen, naturwissenschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen Beziehungen schildern. Er soll vor allem auch den Stoff des„Orts—- verzeichnisses“ der ersten Auflage in abgeänderter Form und erweitertem Inhalt vorführen. Ihm werden weitere Kartenbeilagen mitgegeben. Inhaltsübersicht des ersten Bandes: I. Land und Volk. a) Das Land undseine Natur: 1. Geographische Uebersicht. 2. Geologische Slcizze. 3. Das Klima. 4. Die Tierwelt. 5. Die Pflanzenwelt. b) Das Volk und seine Kultur. 1. Urgeschichte und Anthropologie. 2. Badische Geschichte. 3. Sprache und Literatur. 4. Kultur- geschichte. 5. Geschichte der Kunst in Baden. 6. Pflege der Wissenschaft und der kulturellen Interessen. 7. Die Gesundheitszustände. 8. Bevölkkerungsstatistik. II. Volkswirtschaft. 1. Die badische Volkswirtschaft. 2. Die Landwirt— schaft in Baden. 3. Die badische Forstwirtschaft. 4. Bergwesen. 5. Die Jagd. 6. Fischerei. 7. Kreditanstalten. 8. Privates Versicherungswesen. 9. Die Industrie. 10. Das Handwerlc. II. Die Industriearbèiter. 12. Der Handel. 13. Die Eisen- bahnen. 14. Die Wasserstraßen. 15. Posten und Telegraphen. III. Der Staat. 1. Rechtliche Grundzüge des badischen Staatswesens. 2. Justizwesen. 3. Innere Verwaltung. 4. Das Unterrichtswesen. 5. Die Finanz- verwaltung. 6. Gemeinde- und sonstige Kommunalverbände. 7. Kirchen und relig. Gemeinschaften. 8. Die Presse. 9. Die Parteien. 10. Gemeinnützige Anstalten und Vereine. Ausführliche Prospekte kostenfrei. Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder direkt vom Verlag