chs, Volkswirtschaftliche und Apologetische Studien UAS DEUTSTEE ZEVMHUM M. ERLBERGER MITGLIED DER ZEVTRUMSFRHAKTIUN DES DEUTSCHEN REICHSTAGES. PREIS: Mk. 1.50, f. 0.90, Kr. 1.80 PARTIEPREISE: 10 EX. Mk. 13.50, f. 8.10, Kr. 16.20 50„„60.—,„36.—:„72.— Verlag der„Internationale Verlagsbuchhandlung:„MES 818“ Ansterdam, Nassaukade 122 1910. ——— — —— —— —ꝛ 2]222.——— EÆAÆLE»A—„%* ··— ——— — ‚οιν ε —— f ————. Politische, Volkswirtschaftliche und Apologetische“Studlien DAS DEUTSCHE ZENTRUM MERZBEROER MITGLIED DER ZENTRUMSFRAKTION DES DEUTSCHEN REICHSTAGES PREIS: Mk. 1.50, f. 0.90, Kr. J.80 PARTIEPREISE: 10 Ex. Mk. 13.50, f. 8.10, Kr. 16.20 50„„ 60.—:;„36.—:„ 72.— Verlag der„Internationale Verlagsbuchhandlung:„„MESSI8““ Amsterdam, Nassaukade 122 191⁰. NACHDRUCK UNDZ UERERSETZUNG IN FREMDEN SPRACHEN VERBOTEN. ο οοο σο σνο Inhaltsverzeichnis. Entstehung und Werdegang des Zentrums Konfessionelle oder politische Partei Das Programm des Zentrums. 35 3 4. Die Arbeit des Zentrums auf politischem Gebiete. §S 5. Das Zentrum auf 6508 hem Gebiete § 6. Das Zentrum auf Kirchenpolitischem Gebiete §S 7. Die Tätigkeit des auf Volkswirt- schaftlichem Gebiète § 8. Die Organisation der Partei 8 §S 9. Das Zentrum als die grosse De Hhrist- liche Reichs- und Volksparteèi S Anlage: Die Wahlaufrufe der Centrumsfraction des Deutschen Reichstages. §S t. Entstehung und Werdegang des Zentrums. ie Sakularisation mit ihren Folgen auf politischem und staatsrechtlichem Gebiete bedeutete einen Wendepunkt in der inneren Politik des deut— schen Volkes; der Katholizismus, der bisher die Vor— macht war, wurde in die Minderheit gedrängt. Wie Frankreich schon im 3o0 jährigen Krieg den deutschen Protestanten den Steigbügel hielt, so noch mehr in den napoleonischen Wirren. Der Wiener Kongress änderte wenig an dem staats— rechtlichem Ergebnis der letzteren. In den zur Mehrheit protestantischen deutschen Staaten schloss sich das Band zwischen Staatsgewalt und Landeskirche immer enger: die vorwiegend katholischen Länder suchten das Ziel auf demselben Wege; der Staatskatholizismus fiel wie ein Mehltau auf das religiöse Leben. Die Staatsallmacht herrschte auch über die Kirche, bis der erste Zusammenstoss im Jahre 1837 in Sachen der gemischten Ehen zwischen preussischem Staat und Erzbischof von Köln erfolgte; in den anderen Staaten zeigten sich ähnliche Wellenbewegungen. Da brachte dα, Fah Togò das Ende des Metternich schen Polizeistaates; frisches politisches Leben durch- wogte die Völker Deutschlands. Die Katholiken aber gewannen am meisten durch die veränderte Situation; nun war ihnen das Unangenehme ihrer politischen Lage erst recht klar geworden. Wenn sie sich auch von den Umsturzbestrebungen ferne hielten, so hatten sie doch den richtigen Moment erfasst, um eine grosse kirchen- 6 politische katholische Bewegung einzuleiten. Die Gene- ralversammlung der Deutschen Katholischen Vereine war die erste Frucht; eine Anzahl katholicher Abge- ordneter kam aus der Frankfurter Nationalversammlung zu derselben nach Mainz heèrüber. Die kühnen Hoffnungen der Deutschen sind im Jahre 1848 nicht erfüllt worden; aber die erwachte Bewegung liess sich nicht mehr unterdrücken. Der Freiheitgedanke hatte unter den Katholiken besonders festen Boden gefasst. Was sie aber nicht in einer Nationalversammlung und nicht in einem Reichstage erreichen konnten, das strebten sie nun in ihren Ein— zellandtagen an. Preussen übernahm die Führung. In der Verfassung vom z1 Januar 1850 war der katholischen Kirche Frei— heit und Unabhängigkeit garantiert. Die entscheidenden Artikel lauteten: Arlibell 15„Die evangelische und die römisch „Katholische Kirche sowie jede andere Religions-ge— „Sellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten „selbständig und bleibt in Besitz und Genuss der für „ihre Kultus-Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke be- stimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds“. Arnlibeel 16.„Der Verkehr der Religionsgesellschaf— „ten mit ihren Obern ist ungehindert. „Die Bekantmachung kirchlicher Anordnungen sind „nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welchen „alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen“. Antibel 189.„Das Ernennungs Vorschlags-Wahl— „und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stel- „len ist, soweit es dem Staat zusteéht und nicht auf den „Patronat oder besonderen Rechtstiteln béeruht, auf— „gehoben. Auf Anstellung von Geistlichen beim Militär „Oder an öffentlichen Anstalten findet diese Bestim— „mung keine Anwendung“. 2 Nach Erlass der Verfassung war die Frage, ob diese Bestimmungen auf dem Papier stehen bleiben sollten oder in die Wirklichkeit umgesetzt werden könnten, ob die Errungenschaften nun ehrlich gehalten würden oder nicht. Eine Reihe von Anzeichen konnten und mussten die Befürchtungen der prèeussischen Katholiken bestärken. Am 22 Mai 1852 erschienen die Erlasse des Kullus—- zninisters don, Kaumen, worin für die unter den Katholi— ken abgehaltenen Volksmissionen fortwährende genaue Beaufsichtigung der Predigten wie des Verhaltens der Missionäre eingeschärft wurde.(1848 und 1849 hat in badischen Aufstand das Militär den Missionären militä-— rische Ehrenbezeugungen erwiesen; so änderten sich in 3 Jahren die Anschauungen). Die Abhaltung solcher Missionen sollte für katholische Gemeinden, welche mitten in rein evangelischen Provinzen zerstreut liegen, überhaupt verboten sein, im übrigen wurde überall da amtliches Einschreiten und Ausweisung der Missionare gewünscht,„wo irgend eine bedenkliche und zu ander— 17 55 4⁴ S ie öffentliche Ruhe gefährdenden Auftritten weitigen, führende Aufregung' hervorgerufen werde. Am 16. Juli folgte das Verbot des Besuches des Collegium Ger— manicum in Rom durch preussische Untertanen. Ein Sturm der Erregung durchbraustè die katholischen Kreise; bei den bevorstèhenden Landtagswählen wurden in katholischen Gegenden eine Reihe überzeugungs—- treuer Katholiken gewählt. Am 29 November 1852 fand die Eröffnung des neuen Landtages statt; am folgenden Tage traten 54 Catholische Abgeordnetèe der„Iweiten Kammer“ unter der Führung der Brüder August und Peter Reichensperger zu einer eigenen geschlossenen Partei unter dem Namen„Katholische LHraß-tion“' zusammen; die Mitgliederzahl stieg dann auf 63. Der 7 köpfige Vorstand setzte sich zusammen aus den beiden Reichens— perger, Osterrath, Rohden, Wilderich von Ketteler, Graf Joseph Stolberg und Freih. von Waldbott Bassen- heim. Die Fraktion hatte kein besonderes Programm, sondern nur Satzungen über ihre Geschäftsführung. Die Bildung der„Katholischen Fraktion“ fand in den katholischen Wählerkreisen lebhaften Anklang; aber viele Katholiken von Ruf und Bedéutung blieben derselben fern u. a. mit der Begründung, dass sie, die konfessionelle Sonderstellung der katholischen Mit— glieder der zweiten Kammer dem ganzen übrigen nichtkatholischen Teil dieser Kammer gegenüber“ miss- billigten. Die Schwierigkeiten, mit denen die neue Fraktion zu kämpfen hatte, waren grosse und zwar hauptsächlich durch die innere Uneinigkeit., Wir haben uns zunächst ein ganz selbständiges Auftreten, unab- hängig vom Ministerium, von den Rechten und der Linken zur Aufgabe gestellt, dabei aber jedes Oppo- nieren, um zu opponiren seiner selbst willen abgewiesen“ (von Mallinckrodt.) Die Einigkeit zu schaffen, war sehr schwer. Die Fraktion umfasste überwiegend konservative Elemente, die Rheinländer aber zeigten mehr Vorliebe für die liberalen Ideen als die Westfalen, die Trierer schlugen gerne oppositionnelle Töne an; in der Fraktion konnté sich kein Vertrauen entwicklen. Bei jeder politischen Frage war der Jwiespalt da. Die 17 geistlichen Abgeordneten der Fraktion mussten immer und immer vieder zur Ruhèe predigen. Die erste Tat der Katholischen Fraktion war die Einbringung des Antrages von Waldbott, den König zu bitten, zur Aufhebung der Raumerschen Erlasse den Befchl zu geben; der Antrag hatte 88 Unterschriften und wurde am 21. Dezember 1852 eingebracht. Am 10. Januar 1853 fand eine Besprechung protès- tantischer Abgeordneter aller Fraktionen über die EEEC RR FE 3 1 0 E. Stellungnahme zu dem Antrage statt. Am 1I. Januar erfolgte dann die Bildung eines Vierzehner-Ausschusses zur Prüfung des Antrages; unter den 3 katholischen Kommissionsmitgliedern befanden sich Peter Reichens— perger und Hermann von Mallinckrodt. Am 12. Januar 1853 fiel nach 9 stündiger Debatte die Entscheidung über den Antrag, der mit 175 gegen 123 Stimme abgelehnt wurdèe. Moralisch hatte die Katholische Fraktion einen Erfolg errungen, parlamentarisch war sièe unterlegen. Und soging es bis 1858. Die Neuwahlen im Novem— ber 1858 brachten 58 Abgeordnete katholischer Rich tung; von höchster Stelle war zu Beginn der Session der Wunsch ausgedrückt worden, dass die ‚Katholische Fraktion“ als konfessionelle verschwinden möge, da in ihrem Fortbestand ein Misstrauen gegen die Re— gierung liege. Es kam darüber zu sehr erregten Auseinandersetzungen in der Fraktion, die mit dem Kompromiss endigten: aeon des Jentrums(Nalhio- LasCαν Luν˙u,õð§',„Ssodass der erste Name der offizielle in der Kammer werde, der andere aber Festhalten an Sache und Geschichte ausdrücke und zum beliebigen Gebrauch in Gespräch und Presse neben dem neuen Namèe bleibe“(Vvon Mallinckrodt). Die Bezeichnung „Fraktion des Zentrums“ war gewählt worden, weil seit der Gründung der Katholischen Fraktion dieselbe im Zentrum des Hauses ihrem Platz eingenommen hatte; S0 war der Name ein ganz neutraler. Die Fraktion gab sich neue Statuten, welche 57 Abgeordnete unter- zeichnèten. Der Kern der Satzungen war: 1. Aufgabe der Fraktion ist die Vorbereitung aller das Haus beschäftigenden Gegenstände. Die Bera- tung wird den Charakter freundschaftlicher Erörterung an sichtragen und möglichste Einigkeit erstreben, unbe schadet jedoch der Freiheit und Unabhängigkeit jedes 10 einzelnen Mitgliedes in Ansehung seiner persönlichen Ueberzeugungen und des Ausdrucks derselben im Hause der Abgeordneten wie innerhalb der Fraktion. 2. Selbständige Anträge oder Interpellationen dürfen von Mitgliedern der Fraktion nicht ohnèé einen Mehr— heitsbeschluss eingebracht werden. Anträge von Abge— ordneten, die ausserhalb der Fraktion stehen, dürfen durch Unterschrift erst unterstützt werden, nachdem der betreffende Gegenstand zuvor in der Fraktion besprochen worden ist... 7. Der Austritt aus der Fraktion steht jederzeit frei. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auf Antrag von 6 Mitgliedern durch einen Beschluss, für welchen /ͤ der Fraktionsmitglieder stimmen, ver— fügt werden'. Während der ganzen Session 1859 trat die Fraktion nicht ein einziges Mal zusammen; erst am 7. Februar 1860 erfolgte die endgültige Konstituierung der Frałk- tion; sie bestand dann bis 1867, ohne dass sie zu erheblicher parlamentarischer Bedeutung gelangt wäre. Von 1867- 1870 war weder im Abgeordnetenhaus noch im Reichstage des Norddeutschen Bundes eine ahnliche Fraktionsbildung vorhanden; die Abgeordneten katholischer Richtung waren teilweise„Wild“, teils sassen sie in anderen Fraktionen. Man sollte nun annéehmen, dass das Verschwinden der konfèessionellen Fraktion in den andern Parteilagern mit Genugtuung begrüsst worden sei und dass sich besonders im politischen Leben religiöse Duldung breit gemacht hätte. Aber das gerade Gegenteil trat ein; nachdem der katholische Volksteil seine parlamenta- rische Rüstung abgelegt hatte, bildete sich unter dem Kulturkämpfer Bluntschli der Protestantenverein mit der ausdrücklichen Parole:„Xampf gegen Rone! In Flugschriften wurde offen der Gedanke ver- treten, dass die nächste Folge der Schlacht von König- II grätz(1866) die Protèestantisierung Europa's sein müsse. Was der preussische Staat zum Schutze der Katholiken die Katholische Abteilung im Kultusministerium— er richtet hattè, bildetè den Gegenstandzahlreicher Angriffe. Da kam ein Ereignis, das die gesammte politische Situ ation blitzartig beleuchtete. Am 16. August 1869 stürmte der Berliner Pöbel das in Moabit; das war das Wetterleuch ten am politischen Himmel. Berliner Protestanten reichten Petitionen gegen die Ordensniederlassungen ein. Da erwachte in den prèeussischen Katholiken das Gefühl, sich nach einer Vertretung im Parlamente mzuthun; im Herbst 1870 sollten die Urwahlen zum prèeussischen Abgeordnetenhause stattfinden. Am 11 Juni 1870 veröffentlichte die Köln-Volkszeitung folgenden Artikel aus der Feder der Abg. Peter Re ichensperger „Hul Gun fdchislent Mahlen' „Ueber diese wichtige Angelegenheit, welche schon jetzt die ganze Monarchie in Bewegung setzt, geht uns von einem der hervorragendsten Führer der katholischen Partei ein Schreiben zu, das gèeignete Anhaltspunktef etwa noch zu entwerfende specielleren Wahlprogramme unter den Katholiken darbietet. Im Intèrèsse einer ein— heitlichen Aktion ersuchen wir sämmtliche katholischen Organe Preussens, auch die Wochenblätter, von dem Nachstehendem durch gänzlichen oder teilweisen Abdruck gefälligst Notiz nehmen zu wollen. Das Schreiben lautet Im Hin blick auf die bevorstehenden Wahlen zum preus sischen Abgeordnetenhause und zum Reichstage des Norddeutschen Bundes ist in allen Kreisen der Monarchie die Aufstellung entsprèchender Wahlprogrammèe als eine Notwendigkeit erkannt worden. Die katholische Bevölkerung Preussens aber kann eines solchen Ver— einigungspunktes um so weniger entbehren, als sie an sich nur eine Minorität darstellt und nicht bloss ihre 12 staatsbürgerlichen Rechte und Intèressen, sondern über— dies ihre vielfach angegriffene und bedrohte kirchliche Freiheit und Lebensbethätigung ernstlich zu verthei— 7 digen hat. Die durch jene Betrachtung veranlassten Besprechungen katholicher Männer aus den verschie— denen Theilen des Landes haben zur Aufstellung einiger Cardinalpunkte geführt, welche nach ihrer Ueberzeugung vor Allem bei der Wahl der Abgeordneten ins Auge zu fassen und durch diese Wahl sicher zu stellen sind. 1. Unversehrte Aufrechterhaltung der durch die preuss. Verfassungsurkunde gewährleisteten Selbstän— digkeit der Kirche in Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten, insbesondere auch hinsichtlich der Bildung und Entwickelung kirchlicher Gesellschaften. 2. Abwehrung aller gegen den confessionellen Charakter des Volkssunterrichts gerichtéeten Bestre- bungen und Angriffe zur Sicherung des heiligsten Rechtes der christlichen Familie, sowie endlich Ver— wirklichung der verfassungsmässig verheissenen Unter— richtsfreiheit. 3. Bewahrung des im Bundèsvertrag und in der Bundesverfassung festgestellten föderativen Charakters des Norddeutschen Bundes gegenüber allen auf Einführung eines centralisirten Einheitsstaates gerich- teten, mit der wahren Freiheit und der eigenartigen Entwickelung des grossen deutschen Vaterlandes unver— träglichen Parteibestrebungen. 4. Decentralisation der Verwaltung und Verwirk— lichung der Selbstverwaltung des Volkes in Gemeinde, Kreis und Provinz. 5. Ermässigung der financiellen Belastung des Landes, insbesondere durch Verminderung der Aus— gaben für das Militärwesen, sowie Beschränkung der activen Dienstzeit in der Armèe. Wenn es gelingt, eine ansehnliche Zahl von Ab— geordneten auf Grund dieser Prinzipien aus der Wahlurnè hervorgehen zu lassen, dann darf die Hoffnung gehegt werden, dass dieselben in fester Einigung sich stark genug erweisen, die wichtigsten Lebensinteressen des Volkes sicher zu stellen“. Dieser Aufruf fand im katholischen Volksteil volles Verständnis, besonders in Rheinland und Westfalen wurde demselben jubelnd zugestimmt und die weitèren Schritte zur Durchführung dieses Programms unter— nommen. Die katholischen Vereine von Rheinland und Westfalen hielten am 29. Juni 1870 in Essen ihre drittè Genèralversammlung ab und nahmen dort das Reichens- pergersche Programm als ihr Wahlprogramm mit einigen Aenderungen an; die Forderung der Einschrän— kung der Militàrdienstzeit wurde weggelassen; dagegen wurde folgender Punkt neu hingefügt:„RBeseitigung der sozialen Misstände und Förderung aller Intèeressen des Arbeiterstandes durch eine gesundé christliche Gesetzgebung'. Auch in Westfalen ging man an die Arbeit. Am 28 October 1870 tagteé in Soest zwecks Vorbereitung der Wahlen eine Versammlung der Katho— liken Westfalens, die ein Wahlprogramm aufstellte, das unter Name„Soeste Drogramm' bekannt wurde und das lautet: WAHLPROGRAMM. Hii, Waſinſiæit, Rechit tnud Hreiſteit! 1. Erhaltung der verfassungsmässig anerkannten Selbstän— digkeit und Rechte der Kirche. Abwehr jeden Angriffs auf die Unabhängigkeit der kirchlichen Organe, auf die Entwickelung religiösen Lebens und die Entfaltung christ- licher Liebesthätigkeit. Thatsächliche Durchführung der Parität der anerkannten Reéligionsbekenntnisse. 3. Abweisung jeden Versuchs zur Entchristlichung der Ehe. 4. Confessionelle Schulen. 5. Für das ganze deutsche Vaterland ein Bundesstaat, der im Nothwendigen die Einheit schafft, in allem Uebrigen aber die Unabhängigkeit, freie Selbstbestimmung der Bundesländer, sowie deren verfassungsmässige Rechte unangetastet lässt. 6. Decentralisation der Verwaltung auf Grundlage der Selb- ständigkeit der politischen Corporationen in Gemeinde, Kreis und Provinz. Möglichste Beschränkung der Staats-Ausgaben und damit 2 der Steuern und Lasten, sowie deren gleichmässige und gerechte Vertheilung. 8. Ausgleichung der Interessen von Capital und Grundbesits, sowie von Capital und Grundbesitz einerseits und der Arbeit andererseits, durch Erhaltung und Förderung eines kräftigen Mittelstandes in einem selbstandigen Bürger— und Bauernstande. 9. Freiheit für alle den gesetzlichen Boden nicht verlassenden Bemühungen zur Lösung der socialen Aufgaben. Geseètz- liche Beseitigung solcher Uebelstände, welche den Arbeiter mit moralischem oder körperlichem Ruin bedrohen. Soest, den 28. October 1870.“ Auf Grund dieser Wahlprogramme wurde in beiden Provinzen tüchtig gearbeitéet; die Wahlen vom 9. und 16. November 1870 zeitigten auch ein schönes Resultat. Aber schwieriger war es, diese Abgeordneten in einer geschlossenen Fraktion zu vereinigen. „Wir werden in der neuen Fraktion verdammt heteroge Elemente zusammenfinden“, schrieb Peter Reichensperger am 27. November besorgt seinem Bruder August. Was nun anfangen mit dieser Schar der Gesin— nungsgenossen.„Die alten Führer, welche die Erfah- rungen der 50 er und 60 er Jahre hinter sich hatten, hielten es für bedenklich, durch Gründung einer kon— fessionellen Fraktion in diesem Augenblick die Feind- 5 seligkeit noch mehr zu reizen. Hierzu kam, dass es sich für die Katholiken um die Verteidigung von Grundsätzen und Rechten handelte, in welchen die wahrhaft konserva- tiven und charaktervollen Protestanten als ihre natür— lichen Bundesgenossen erschienen. Eben als die Land- tagswahlen bevorstanden, war der norddeutsche Reichs— tag versammelt und zwischen den in Berlin anwesenden katholischen Grössen ergab sich naturgemäss ein Austausch der Gedanken über diese hochwichtige Frage. Es war damals, dass bei dem berühmt gewordenen Diner beim Wirkl. Geh. Rat von Savigny der geistliche Rat Müller in Berlin mit dem Vorschlag, eine„Katho— lische Fraktion“ zu gründen, offen hervortrat. Die her— vorragendsten Männer des spätern Zentrums waren anwesend und sie gerade verhielten sich ablehnend, vor Allem Peter Reichensperger. Und doch am gleichen Tage verständigte man sich noch. Während Dr. Künzer von Breslau, der später diesen Vorgang in Oeffentlichkeit brachte, Dr. Windt— horst nach Hausebegleitete, kamen die Zurückgeblie benen überein, zu einer politischen Fraktion christlich konservativer Richtung zusammenzuwirken''. Pfülf: Vom Mallinckrodt S: 324) und von Kehler wurden beauftragt, die einleitenden 8 P. Reichensperger, von Savigny Schritte zu tun. Am II. Dezember 1870 versandten sie folgende Einladung:„Die Unterzeichneten erlauben sich im Auftrage von Geèsinnungsgenossen in der Provinz und in eigenem Namen diejenigen Herren Abgeordneten zum prèeussischen Landtage, welche es als ihre Pflicht erachten, in wohlverstandenem Interesse staatlicher Ordnung für Aufrèchterhaltung und organische Ent— wicklung verfassungsmässigen Rechtes im Allgemeinen und insbesondere für die Freiheit und Selbständigkeit der Kircheè und ihrer Institutionen mit Entscheidenheit einzutreten, zu einer Vorbesprechung im 16 ENGLISCHEN HAUSE, Mohrenstr. 49 für Dienstag den 13. und Mittwoch den 14 d. Abends 7% Uhr einzuladen, (gez.) P. Reichensperger. Savigny, v. Kehler.“ Aus diesen Berathungen im Englischen Hause ging folgendes Programm hervor, welches noch hèeute das Programm der Centrumsfraction des Abgeordnèten- hauses ist: „PROGRAMM DERK CENTRUWMSFRACTION DES PREUSSISCHEN ABGEORDNETENHAUSES! „Die Fraction stellt sich zur besonderen Aufgabe, für Aufrechterhaltung und organische Fortentwickelung verfassungsmässigen Rechtes im Allgemeinen, und insbesondere für die Freiheit und Selbständigkeit der Kirche und ihrer Institutionen eéinzutreèten. Die Mitglieder derselben suchen dieser Aufgabe auf dem Wege freéier Verständigung zu entspréchen, und soll die Freiheit des Einzelnen in Bezug auf seine Abstimmungen keine Beeinträchtigung erleiden,“ Auf Grund dieses Programms bildeten sofort 48 Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Fraction des Centrums im preussischen Abgeordnètenhausée. Während der Legislaturperiode stieg die Zahl auf 54. Vorsitzender der Fraction wurde der Abgeordnete C. F. v. Savigny. Windthorst war der Fraktion nicht sofort béige— treten, sondern tat dies erst auf Einladung durch den Vorsitzenden derselben, nachdem eine Reihé von Zen— trumsabgeordneten seine Bedenken zerstrèut hatten. „.. 8 Vor seinem Eintritt gab er der Fraktion gegenüber die Erklärung ab, dass er die gegebenen politischen Ver— hältnisse anerkenne. Die nèeue Zentrumsfraktion des preussischen Ab— geordnetenhauses hielt es für ihre erste Pflicht, die Aufmerksamkeit ihrer Wähler und des deutschen Volkes auf die bevorstèẽhenden Reichstagswahlen hinzu— lenken. Am 1I. Januar 1871 erliess sie folgenden von Abg. Peter Reichensperger verfassten Aufe, au, den Kcicſilageννlen, der lautete: „Die Wahlen zum deutschen Reichstag stehen nahe bevor. Von welcher tiefgreifenden Bedeutung dieselben sind, bedarf nicht erst der Darlegung. Mögen unseère Gesinnungs— genossen nach Kräften dahin wirken, dass ihr Ausfall dem Vaterlande zum Heile gereicht! Es wird dies nur dann der Fall sein, wenn aus der Wahlurne selbstlose, charakterfeste Männer hervorgehen, welchen das moralische und materielle Wohl aller Volksclassen wie aller das Deutsche Reich bil- denden Stämme am Herzen liegt, welche die bestehenden Besonderheiten nur insoweit der Einheit geopfert sehen wollen, als dieselben nachweislich dem Ganzen zum Schaden gereichen, welche endlich— wie die politische— so auch die kirchliche Freiheit und das Recht der Religions-Gesell- schaften gegen mögliche Eingriffe der Gesetzgebung sowohl als gegen feindliche Parteibestrebungen entschieden gewahrt wissen wollen. Es gilt baldmöglichst in den verschiedenen Wahlkreisen solcher Männer sich zu versichern, welche demnächst ihrerseits im engen Anschlusse an einander als parlamentarische Partei den gedachten Bestrebungen Ausdruck und praktische Folge zu geben willens sind. Insbesondere aber gilt es, nach Kräften dahin zu wirken, dass das Be— wusstsein von der hohen Wichtigkeit der bevorstehenden Abstimmung alle Schichten des Volkes durchdringt und S0 das Ergebniss dieser Abstimmung der möglichst getreue Ausdruck seiner Wünsche und Bedürfnisse wird. v. Savigny, Wirkl. Geh. Rath. Pet. Reichensperger, Ober— Tribunalsrath. Dr. Windthorst Meppen), Staatsminister a. D. 8 18 1 Elkemann, Pfarrer. Freiherr v. Schorlemer-Alst. Gajewski, Bürgermeister. Graf Praschma, De, Lieber. v. Grand-Ry, Gutsbesitzer. v. Kehler, Legationsrath a. D. Bernards, Land— gerichts-Assessor. Borowski, Domherr. Briese, Propst. Dau— zenberg, Pfarrer. Ellerring, Kreisgerichtsrath. Evers, Kreisge— richtsrath. Frenger, Gutsbesitzer. Funke, Erzpriestèer. Gescher, Kreisgerichtsrath. v. Hatzfeld, Kreisgerichtsrath. Freiherr V. lesfeman,. Fecking, Domespitttlat d. Dechant. Graf Henckel v. Donnersmarck, Rittergutsbesitzer. Herrlein, Guts— besitzer. Hüffer, Kreisgerichtsrath, Dr. Kampfschulte, Pfarr— dechant. v. Kesseler, Landgerichts-Assessor und Rittérguts— besitzer. Krämer Heilsberg), Schulze. Dr. Krebs. Lindemann, Oberpfarrer. Felix Freih. v. Loë. Maiss, Kreisgerichtsrath. v. Mallinckrodt, Regierungsrath. Nels, Lederfabrikant. Dr. Peters, Gymnasial-Oberlehrer. Dr. A. Reichensperger, Appel— lations-Gerichtsrath. Ressemann, Landwirth. Rinteélen. Re— gierungs-Assessor. Dr. Rudolphi, Director a. D. Rübsam, Amtsrichter. Schaeffer, Rector u. Generalpräses des Gesel—- lenvereins. Schaffer, Stadtpfarrer. Schleppinghoff, Schulze. Schubmann(Rybnihh, Erzpriester. Strecker, Kreisgerichtsrath. de Spo, Appellations-Gerichtsrath. Freiherr v. Thimus, Appel— lations-Gerichtsrath. Thissen, Domcapitular. Ulrich, Ober— bergrath. Dr. Weber(Höxter), Sanitätsrath. Dr. Zehrt, bischöf— licher Commissarius, Ehrendomcapitular u. geistlicher Rath“. Der Aufruf zeitigte einen schönen Erfolg; am 3. März 1871 wurden daraufhin 67 Abgeordneète gewählt, die sich am Tage der Reichstagseroeffnung, am 21. Mäarz 1871, zu der Zentrumsfraktion des Reichtages zusam— menschlossen. DAS PROGRAMM DER ZENTRUMSFRACTION DES DEUTSCHEN REICHTAGES LAUTET VON 1871 BIS HEUTE: „Justitia fundamentum regnorum. Die Centrumsfraction des deutschen Reichstages hat folgende Grundsàtze für ihre Thätigkeit aufgestellt: 1. Der Grundcharakter des Reiches als eines Bundesstaates 8 * * — 19 soll gewahrt, demgemäss den Bestrebungen, welche auf eine Aenderung des föderativen Charakters der Reichs— verfassung abzielen, entgegengewirkt und von der Selbst- bestimmung und Selbstthätigkeit der einzelnen Staaten und Ulen inneren Angelegenheiten nicht mehr geopfert werden, als die Intèressen des Ganzen es unabweislich fordern. Das moralische und materielle Wohl aller Volksclassen ist nach Kräſten zu fördern; für die bürgerliche und religiöse Freiheit aller Angehörigen des Reiches ist die verfassungsmässige Feststellung von Garantien 2ʒu erstreben und insbesondere das Recht der Religions-Gesellschaften gegen Eingriffe der Gesetzgebung zu schützen. 8 8 8 2 3. Die Fraction verhandelt und beschliesst nach diesen Grundsätzen über alle in dem Reichstag zur Berathung kommenden Gegenstände, ohne dass übrigens den ein— zelnen Mitgliedern der Fraction verwehrt wäre, im Reichs— tage ihre Stimme abweichend von dem Fractionsbeschlusse abzugeben“'. Berlin, im Frühjahr 1871. Der Vorstand der Fraktion des Zentrums: von Savigny, Dr. Windthorst Meppen) von Mallinckrodt, Probst. P. Reichensperger(Otpe.) Karl Fürst zu Löwenstein, Freitag. Die heutèe geltenden Satzungen der Jentrums-frak- tion des Reichstages haben folgenden Wortlaut: Die Centrumsfraction hält die in ihrem bisherigen Programme enthaltenen Grundsätze fest. Die Mitglieder derselben suchen dieser ihrer Aufgabe auf dem Wege freier Verständigung zu entsprechen, und soll die Freiheit des Einzelnen in Bezug auf seine Abstim— mung keine Beeinträchtigung erleiden. Dieselben verpflichten sich vorläufig zu folgenden Sat—- zungen: 5 Ein Vorstand von 12 Mitgliedern, einem Schriftführer und dessen Stellvertreter und einem Schatzmeister leitet die 20 Angelegenheiten der Fraction. Derselbe wird mit Stimmen— mehrheit gewählt. . In Betreff aller Personenfragen findet, sofern ein Mitglied solches verlangt, geheime Abstimmung statt. 85 Selbstständige Anträge oder Interpellationen dürfen von den Mitgliedern der Fraction nicht ohne vorherige Mittheilung an die Fraction, oder wenn dies nicht thunlich, an den Vorstand, gestellt oder unterschrieben werden. 8 4. Die Mitglieder entrichten an den Schatzmeister einen monatlichen Beitrag von drei bis fünf Mark zur Bestreitung der gemeinsamen Ausgaben. Am Schlusse der Session wird Rechnung gelegt und über Verwendung etwaiger Ueberschüsse ge Beschluss fasst. Zu diesen Satzungen ist zu bemerken, dass die Zahl der Vorstandsmitglieder und Schriftführer mehrfach gewechselt hat. Der Vorstand hatte regelmässig an seiner Spitze einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden. Von 18711874 war Herr von Savigny, von 18747890 Freiherr von Frankenstein, von 1890-1893 Graf von Ballestrem, von 18931908 Graf von Hompeèesch und seither Dr. Freiherr von Hertling erster Vorsitzen- der der Jentrumsfraktion des Reichtages. Das Anwachsen und Erstarken der Zentrumspartei wird am deutlichsten durch folgende Zahlen-dargetan: Auf das Zentrum fielen. 5 Reichstag: Stimmen: und Abgeordnetè: 3. März E87+ 718348 63 10. Januar 1874: 1438792 91 10. Januar 1877: 1344415 93 Juli 1878: 1316599 94 8 Okt. 1881: 1177033 100 8 W 21 Auf das Zentrum fielen. Reichstag: Stimmen: und Abgeordnete: Onkt. 1884: 1282006 99 21. Februar 1887: 1516222 99 20. Februar 1890: B32 3 106 15. Juni 1893: 1468501 96 16. juni 1898: 1455139 101 16. Juni 1903: 1875273 100 Januar 1907: 2190976 105 2 Von sämmtlichen am 25. Januar 1907 abgegebenen 0 Stimmen fielen auf das Zentrum: 19,4 /, Polen: 4,2% Konservative: 9,7 /, Reichspartei: 3,9% Nationalli— berale: 14,7%/, freisinnige Volkspartei: 6,4%/8, frei— sinnige Vereinigung: 3,1%/„ Deutsche Volkspartei: 1,4 /, Antisemiten: 3,6%, Sozial Demokraten: 28,9%,, der KRést auf die anderen Parteien. Die Fraktion hatte von Anfang an einen schweren Stand; dem leitenden Staatsmann Bismarck, der nach dem erfolgreichen Krieg gegen Frankreich auf der Höhe seiner Macht stand, war die Bildung einer nèuen, S von der Regierung gänzlich unabhängi:; 8 N gigen Parteèi sehr unangenehm; er sah nun auch seine Pläne gegen die katholische Kirche durchschaut und diese durch eine aut dem Boden der Verfassung stehenden Partei ver— tèeidigt. Gegenüber der protestantischen Mehrheit des Volkes suchté er sie anzugrèeifen durch den Vorwurf. dass es sich um eine konfèssionelle Fraktion handele; in Rom liess er gleichfalls gegen die neue Fraktion arbeiten. Einzelne ⸗Mitglieder der Fraktion suchte er für sich zu gewinnen, mit Bischof von Ketteler stand er persönlich sehr gut; die Brüder Reichensperger suchté er von der Fraktion zu lösen, der Eintritt von Savigny u. Dr. Windthorst, die er als seine persön— lichen Gegner ersah, war ihm besonders unangenehm Eine sachliche Betrachtung der innerpolitischen 22 Vorgänge lässt erkennen, dass in der ersten Jeit nach Gründung des Jentrums die kirchenpolitische Tätigkeit im Vordergrund stand, aber nicht auf Veranlassung des Jentrums, sondern sehr gegen seinen Willen. Das Zen— trum ging nicht angreifend vor, sondern stand in der Ab- wehr. Finanzminister von Miquel sagte einmal zum ver— storbenen Abg. Dr. Lieber, dass das junge Deutsche Reich drei grosse Eseleienꝰ gemacht habè: 1. den Kultur- kampf 2. das Soꝛialistengesètz, 3. die Polenpolitik. Der Kulturkampf beherrschteè das erste Jahrzehnt des neuen Deutschen Reiches; man hatte, wie Lasker einmal einge- stand, damit gewartet, bis das Dach gewölbt war. Schritt für Schritt verteidigte das Zertrum das geltende Recht und wehrte sich gegen drohende Ausnahmegesetze. So trat ungewollt nach aussen der Anschein immer stärker hervor, als sei das Zentrum eine konfessionelle Partei, vährend es auch im Kulturkampf der politischen Weiter- entwicklung des Deutschen Reiches dadurch den grössten Dienst erwies, dass es uns vor dem drohenden Jäsa— reopapismus bewahrtèe und verhinderte, dass wir russi- schen Zuständen uns näherten. Erst eine spätere Leit wird klar erkennen, welch hohes politische Verdienst ein Windthorst und die Seinen sich sammelten, indem sie diesen Gelüsten mit Erfolg entgegentraten und der Freiheit der Religionsübung eine Gasse bahnten. Die politische Entwicklung unseres Vaterlandes zeigt näm- lich, dass es mit der bürgerlichen Freiheit immer dann am beèstén bestellt war, wenn die religiöse Freiheit dem Volke ungeschmälert gegeben wurde; ohne religiöse Freiheit artéèt die bürgerliche Freiheit im Staatsleben S zur Parteityrannei aus; wer die religiöse Freiheit hoch- hält, verteidigt auch die bürgerliche Freiheit und nicht minder die soziale Freiheit. Das sehen wir an dem Lentrum der 70er Jahre, als es gegen das verfehlte Sozialistengesetz auftrat, als es als erste bürgerliche Partei für die Sozialreform eintrat(Antrag Graf Galen am 19. März 1877). Der Gedanke der Hegelschen Staatsomnipotenz fand im Jentrum einen starken Gegner und einen erfolgreichen; es verteidigte das Leben der Gesellschaft und die Freiheit der Erwerbsstände in seiner scharfen Stellung gegen die Monopole und in dem Anrufen des staat— lichen Schutzes gegen die Ubermacht des Grosskapitals. Der Jusammenbruch der nationalliberalen Partei gegen Ende der 7oer Jahre und die Schwenkung in der Wirt— schaftspolitik führten erstmals Bismarck und Windthorst zusammen, auf wirtschaftlichem Gebiete trafen sich beide und dieses Hand in Hand gehen warf auch seine Wellen auf politischem Gebièete. Die Hitze des Kulturkampfes war gebrochen; seine Folgen erschreckende, zahllose Pfarreien verwaist; viele Katholiken starben hinweg Ohne geistlichen Beistand. Leo XIII. gelang es mit Hilfe der Staatskunst Bismarcks, den„Weg zum Frieden“ zu finden. Auch der Cartellreichstag brachte keine dauernde Unterbrechung dieser Entwicklung; denn Bis— marck beging nie den grossen politischen Fehler, sich an Parteigruppierungen zu binden(vie Fürst Bülow an den Block geschmiedet war), auch im Cartell— reichstag arbeitete er mit dem Jentrum und sah schliess— lich in Windthorst denjenigen, der ihn 1890 im Amte halten konnte. Und Windthorst war dazu bereit, da er in seinem grossen Gegner den Staatsmann sah, der alles gut machen konnte. Die Annahme, dass Windt— horst am Sturze Bismarcks irgendwie beteiligt war, kann ich aktenmässig widerlegen; sein letzter Besuch beim„sterbenden Bismarck' fand auf Veranlassung des Bankiers Bleichröder statt, und die beiden grossen Männer schieden im Frièden voneinander. Der Besuch selbst spielte freilich in den Tagen, als es zum Bruch zwischen Kaiser und Kanzler kam, eine nicht geringe 24 Rolle, wie der dritte Band der Bismarckschen Gedanken und Erinnerungen beéeweissen wird. Unter Bismarcks Nachfolger Caßpio, der eine Jeitlang einen Block gründen wollte, ähnlich dem heu— tigen, wurde das Zentrum immer intensiver zu den positiven Arbeiten herangezogen. Gewerbegerichtsge- Setz und Arbeiterschutzgesetz sind die ersten Früchte dieser Bemühungen. Es ist ganz klar, dass ein solcher Uebergang aus der mehr oppositionellen Tätigkeit in eine mehr positive ohne innere Erschütterungen in der Partei nicht abgeht. Nach aussen trat sie zutage bei der Reichstagsauflösung von 1893, wo der„aristokra- tisch Konservative Flügelꝰ derer um Ballestrem und Huene sich zurückzog gegenüber der rheinländisch- süddeutschen„demokratischen Richtung“ derer um Dr. Lieber, der seither der unbestrittene Führer des Zentrums war. Später söhntée sich ein grosser Theil der ersteren Richtung mit dem Zentrum wiedeèr aus. Dr. Lieber leistete das grösstè taktische Wunderwerk, die Partèi einerseits zur ersten und stärksten positiv arbeitenden Fraktion zu machen, ohnèé dass siè ande- rerseits als„Regierungspartei“ aufging. So bildete sich von selbst eine Mehrheit im Reichstage um das Zentrum: rechts die Konservativen, links die Nationalliberalen. Letzterè traten dem Zentrum erstmals näher beim Zu— standekommen des Bürgerlichen Gesetabuchs; ich erin- nere mich noch heute des jubels, der 1896 in der nationalliberalen Presse über das Zentrum ausbrach. Von da ab bildète diese Partei den Kern der Reichs— tagsmehrheit. Ungewollt und unverhofft war das Zen- trum in den Besitz des Reichstagspräsidiums gelangt und von 1898 bis 1906 stelltè es im Grafen Ballestrem einen Präsidenten, der immer in der ersten Reihe der Reichstagspräsidenten genannt werden wird. Die Stel- lung des Freisinns und das Anwachsen der Sotzialde- 2 mokraten aber brachteé es mit sich, dass das Zentrum mit diesen eine Abwehrmehrheit bilden konnte, die 2. B. bei der Juchthausvorlage am vwirksamsten in Kraft trat. Das Eintréten des Deutschen Reiches in die Welt— politik fand das Zentrum auf der Höhe seiner Aufgabe; noch war das Verständnis für eine Flotte ein geringes; auch in Zentrumskreèeisen verhielt man sich Kühl; rechts sprach man von der„grässlichen Flotte“, links vom „Marinismus“ usw. Da schuf Dr. Lieber 1898 und 1900 eine Mehrheit für die Flottengezetze, und so bleibt der Name deées Zentrums mit der Gründung der deutschen Hochseeflotte auf immer vereinigt; der Freisinn versagte vollständig. Bis 1906 arbeitete das Zentrum in uneigen- nütziger Weise am Ausbau des Reiches mit. Leigen Sie mir die Staatskühe, die ich wegtreiben liess! rief Fürst Bülow jenen zu, die ihn des Kuhhandels mit dem Jentrum beèschuldigten, und jene Ankläger verstummten. Da kam 1906 jäh und unvermuteèt der Bruch mit dem Zentrum; eixe Lappalie bot den Vorwand. Der Reichskanzler Fürst Bülow war in Gefahr, sein Amt zu verlieren. Die Stimmung gegen den Kaiser war in den Reihen der Nationalliberalen sehr gross; man brauchte einen ‚Rlitzableiter“ und fand ihn im Zentrum.[Als man diesen 1908 nicht mehr hatte, entlèerte sich das ganze Gevwitter über das, ꝓersönliche Regiment' Durch Erregung der konfessionellen Leidenschaften wurde die Sozialdemokratie um 36 Mandata geschwächt; der Freisinn lenkte vollständig in das Regierungslager ein und verbrannnte alle oppositionelle Brücken hinter sich. Der„Block'“ erhielt die Mehrheit und von seiner Existenz machtée im December 1907 Fürst Bülow usein Weiterverbleiben im Amtè abhängig. Das Zentrum war „ausgeschaltet'“; kaum jedoch wurden im Börsengezetz und Vereinsgesetz die ersten Blockfrüchte reif, da gab S 26 Fürst Bülow den Befehl, mit dem Zentrum wieder Verhandlungen anzuknüpfen und es zur Lösung der Reichsfinanzreform zuzuziehen. Der Riss im Block er weiterte sich durch die Debatten über das persönliche Regiment, die Ministerverantwortlichkeit und die Reichs—- finanzreform. Bei der Reichsfinanzreform 1909 versagte der Block vollständig; das Zentrum sah sich aus Pflichtgefühl, Vaterlandsliebe und mit Rücksicht auf seine Wähler verpflichtet, rettend in die Bresche zu springen, um die Not des Reiches zu lindern. 1906 als antinationale Partei falsch angeklagt, hat es in 1909 durch die Tat bewiesen, dass es eine wahrhaft vaterländische Partei ist, welche die Sorge um das Allgemeinwohl höher stellt als das Interesse der eigenen Partei. I. Konfessionelle oder politische Partei. Naum war die Zentrumspartei ins Leben getreten, als man ihr namentlich von liberaler Seite den Kampf auf Leben und Tod ansagte; man beé— zeichnété sie als eine konfessionelle Partei, welche im modernen paritätischen Staat einseitige konfessionelle Intèrèssen verfols A= S Fürst Bismarck gab den Ton in dieser Richtung an; am 3o. Januar 1872 nannte er es eine„der unge- heuerlichsten Erscheinungen auf politischen Gebiete“ dass das Zentrum„eine rein konfessionelle Fraktion geht auf politischem Gebiete“ gebildet habe; seither g 1 es in diesen Geleisen weiter. Xber der Vorwurf ist falsch; das Zentrum isteine politische Partei. Schon die Gründer 8 33 lehnten in klarer Absicht es ausdrücklich sich 2u einer katholischen Fraktion zusammenzuschliessen, und dièsem Willen ist das Zentrum bis hèeutèe treu geblieben. Freilich kann nicht in Abredè gestellt werden, dass die grosse Mehrzahl der Zentrumswähler Katholiken sind, dass die Zentrumsabgeordneten überwiegend katholisch sind; doch haben immer auch Nichtkatholiken für das Jentrum gestimmt, und von den hervorragenden Prote- stantéẽn, diè dem Lentrum angeéhörten, seien nur ge— nannt: Ludwig von Gerlach, Dr. Bruel, Schultze-Heidel- berg, Götz von Olenhusen usw. Heute wählen minde stens 80 viele Nichtkatholiken für das Zentrum, als B. Katholiken konservativ oder freisinnig stimmen; es müssten also dièe beiden lezten Parteien auch kon— 28 fessionell sein. Dass man sich im Zentrum vom Anfang vollständig klar war über den politischen Charakter der Partei, beweist auch der Ausspruch des Zentrums- abgeordneten Bischof von Keétteler: er wäre nièe dem Jentrum beigetreten, wenn es eine konfeéssionelle Partei wäre. Das Zentrum hat die Anklage:„Es sei eine kon— fessionelle Partei“, nie auf sich sitzen lassen; schon bei der ersten Erhebung derselben antwortète Windthorst: „Die Fraktion des Zentrums, welcher ich angehöre, ist keine konfessionelle. Das Programm derselben ist offent— lich bekannt gemacht; wir haben auf Grund derselben jeden eingeladen, der diese Grundsätze akzeptieren will und kann, und wer darauf akzeptierend auftritt, ist uns willkommen, welcher Konfession er immer angehört. Wenn es sich findet, dass diese nach meinem und meiner Freunde Dafürhalten richtigen Staatsgrundsätze eine grössere Anzahl Kkatholischer Beitretender finden als andere, dann liegt es daran, dass die Katholiken in der Auffassung politischer Fragen von humaneren Vordersätzen ausgehen. Aber es ist gar nicht richtig, dass die Grundsätze der Fraktion, der ich angehöre, lediglich von Katholiken gebilligt werden. Es ist eine sehr grosse Zahl von Protestanten, eine sehr grosse Zahl von Protestanten, meine Herren, grösser als sie glauben, für diese Grundsatze, und es wird sich im Laufe der Zeit zeigen, dass sie nicht Unrecht haben“. Der Zentrumsführer von Mallinckrodt erklärté an demselben 30. Januar 1872: „Wir haben Ihnen drei- und viermal gesagt: wir sind nicht nur keine konfessionell gebildete Fraktion, sondern wir wollen es auch nicht sein. Wir sind es prinzipiell nicht nach unserem Programm, wir sind es auch tatsächlich nicht, insofern als wir bekanntlich im Reichstage auch protestan— tische Mitglieder zählen“. Diese Dokumente aus dem ZLeitalter des Marty- 29 riums der Zentrumspartei sind wahrhaftig beweiskräftig genug. Aber diese Ansichten sind fortdauernd festge- halten worden; Reichskanzler Graf Caprivi wollte am 5. Mai 1893 entdeckt haben, dass das Zentrum an die Stélle der religiöskirchlichen Forderungen jetzt mehr demokratische Motive treten lasse; bei der ersten sich biètenden Gelegenheit(am 13. juli 1893) legte der jüngst verstorbene Vorsitzende der Fraktion, Graf von Jung Hompesch, hiergegen„im Namen und Auftrage seiner politischen Freunde Verwahrung' ein und gab dann folgende Erklàrung ab: „Das Zentrum ist niemals eine nur konfessionelle kirch— liche Partei gewesen; wenn ihr dies in früheren Jahren insinuiert wurde, hat sie jedesmal dagegen Verwahrung ein— gelegt. Der Schutz der Rechte der katholischen Kirche und der übrigen anerkannten Kirchen ist und bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unserer Partei, aber nicht die einzige. Die Erhaltung des föderativen Charakters des Reiches, der Schutz der Freiheiten aller Angehörigen desselben und die Förderung des allgemeinen Wohls sind, wie es unsere Statuten ausweisen. nicht minder Aufgaben, die sich unsere Fraktion gestell hat.(Beifall im Zentrum.) Wir beteiligen uns nicht in gouvernementalen, sondern in wahrhaft konservativem aller Rechte; wir stéehen fest in Sinne für die Erhaltung Treue und Gehorsam geg enn die Trägef det Nüksrität in Staat und Kirche, wir arbeiten an dem Ausbau der recht— lich gegebenen Grundlagen zur Besserung der inneren Zu— stände. Auf dem Boden dieser Grundsätze hat das Zentrum immer geéstanden, steht es heute und wird es, so Gott will, unter Gottes Hilfe auch stehen bleiben. Ich weise demnach im Namen meiner Freunde die Anschuldigungen des Reichskanz— lers als durchaus unzutreffend auf das entschiedenste zurück“. Strafen nun etwa die Taten des Zentrums diese Worte Lügen? Beileibe nicht; sie sind im Gegenteil die wirksame Bekraſtigung dieser Worte. Aus der ganzen Geschichte des Zentrums kann nicht ein ein— 30 ziger Antrag genannt werden, der eine Bevorzugung der einen CKonfession oder eine Zurücksetzung der andern bedeutet hätte. Gleiches Recht für alle! war der Leitsat: des Zentrums, Freiheit der Religionsü- bung] seine positive Forderung. Auch der vielgenannte Toleranzantrag vom Jahre 1900 bestätigt diese An— schauung; denn er vill beide grossen Konfeèssionen ganz gleich behandeln und nicht ein ſota von Recht den Katholiken geben, das er den Protestanten vorent— hält. Der ganze Kampf des Zentrums gegen den Kulturkampf wurde vom Standpunkt des gemeinen Nechts aus geführt; das war die unüberwindliche Stärke Windthorsts, Man hält vielleicht die Vorgänge im ſahré 1887 GES entgegen und sagt, dass sich eine Beeinflussung Jentrums durch den Papst geltend gemacht habe; aber geradè diese Vorkommnisse sind der beste Beweis für die politische Unabhängigkeit des Zentrums. Damals war es békanntlich Fürst Bismarck, der die Vermitt— lung des Papstes anrièf, er möge auf das Zentrum einwirken, damit es sich dem Septennat nicht wider— setze. Rom kam dem Wunsché des Reichskanzlers nach; aber die Jentrumsmitglièder der Militärkom— missionsvorlage lehnten es ab, so zu stimmen, vwie der Papst es wünschte, und es kam zum offenen Kampfe mit der Regierung, welche diese Einmischung Roms gewünscht und erbeten hatte. Seither hat man sich in Kom so sehr zurückgehalten, dass Kardinalstaatsse- kretär Rampolla dem Abg. Dr. Lieber bei seinem Besuche in Rom sagte, dass jeder Versuch der deut— schen Regierung, den Vatikan in innerpolitische deut sche Verhälttnisse hereinzuziehen, misslingen werde. Soweit es sich aber um Fragen des Glaubens oder Sitten handelt, ist Rom für den katholischen Jentrumsabgeèordnèten gerade so massgebend wie für einen Katholiken, der 2. B. bei der konservativen oder liberalen Partei sitzt. Freilich wollen einzelne hèéraus— gefunden haben, dass das Zentrum nach der Neuwahl 1887 nicht mehr gegen das Septennat gestimmt habe und damit sich doch in einer rein politischen Frage dem Papst unterworfen habe. Dieser Hinweis ist nicht stichhaltig, denn Rom wünschte ein positives Eintreten des Jentrums für das Septennat; das erfolgtè nicht. Vielmehr erklärte am 9. März 1887 Abg. Freiherr von Frankenstein namens der grossen Mehrheit der Zen— trumsfrakton: Auch nach nochmaliger eingehender Erwägung glauben wir in der zur Beratung stehenden Angelegenheit auf dem Standpunkt stehen bleiben zu müssen, welchen wir bei der Beratung im vorigen Reichstage eingenommen haben, und welcher in der Abstimming vom 1I. Januar dieses Jahres seinen Ausdruck gefunden hat. Wir wollen einerseits die volle von den verbündeten Regierungen geforderte Friedens— präsenzstärke bewilligen, andererseits aber die Dauer der Bewilligung auf eine kürzere als die vorgeschlagene Frist einschränken. Wir halten es dabei für selbstverständlich, dass, wenn nach Ablauf dieser Frist die Verhältnisse es erheischen sollten, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer einzutreten habe. Bei der Jetat veränderten parlamentarischen Lage, in welcher wir einer geschlossenen, zu Ausgleichs— versuchen nicht geeigneten Majorität gegenüberstehen, ist uns die Möglichkeit genommen, diesen unseren Standpunkt zur vollen Geltung zu bringen. Eine Ablehnung der Vorlage könnteé den Schein erwecken, als wollten wir die geſorderte Friedenspräsenzstäarke nicht bewilligen; wir wollen sie be— willigt wissen. Die unveränderte Annahme ist uns unmöglich, weil wir in der vorgeschlagenen Dauer der Bewilligung nach wie vor eine Gefährdung des verfassungsmässigen Rechtes erblicken müssten. Unter diesen Umständen bleibt uns nur übrig, unter Abgabe dieser Erklärung uns an der formellen Abstimmung nicht zu beteiligen. Zu gleicher Zeit legen wir Verwahrung ein gegen alle Folgerungen, welche aus der jetzt unter ganz aussergewöhnlichen Zeitverhältnissen statt- findenden Bemessung der Frist in Zukunft gezogen werden könnten. Wir behalten uns vor, bei einer neuen Bewilligung der Friedenspràsenzstärke für das verfassungsmässige Recht nach unserer Auffassung einzutreten“'. Im Jahre 1909 setzteèe nun innerhalb der Zentrum— wählerschaft eine Bewegung ein, die den Charakter des Zentrums durch eine Begriffsbestimmung feststellen wollte. Am Osterdienstag 1909 trafen sich 10 Herren in Köln, welche folgende Definition aufstellten: „Das Zentrum ist eine politische Partèi. die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Interessen der gesamm- ten Volkes auf allen Gebieten deés öffentlichen Lebens im Einklange mit den Grundsätzen der katholischen Weltanschauung zu vertreten“. An diese Versammlung knüpfteé sich eine lebhafte Pressdebatte über den Charakter des Zemtrums, die eine zweite Versammlung von Zentrumswählern am 9. August in Coblenz zeitigte. Auf dieser wurde u. a. einstimmig beschlossen: 1.„Die Versammlung weist die Verdächtigung, als sie die Tendenz der mehrgeordneten Osterdienstag- versammlung dahingegangen, das Zentrum zu einer einseitig konfessionellen Partei zu gestalten als unbe- gründet zurück''. 2.„Die Versammlung erklärt, dass sie unentwegt an dem durch Programm und Tradition ein für allemal feststehenden Charakter des Zentrums festhält“. Fin erfreuliches Resultat hat die ganze Bewegung gehabt: alle eilèe des Henlrums ſiaben, beſ-uibiditt, aasg Sit die Jentmumsßpartert als eine politische Parlei ausee¹n. Diese Tatsache wird über allen Zweifel Kklar— gestellt durch folgende Erklärung: „Der Vorstand der Fraktion des Zentrums im Reichs- ——*— 2 2 tag, der Vorstand der Fraktion des Zentrums im preus— sischen Abgeordnetenhaus und der Landesausschuss der preussischen Zentrumspartei haben am 28. November 1909 in Berlin im Fraktionszimmer deés LJentrums im Reichstagsgebãude eine gemeinschaftliche Sitzung ab- gehalten. Nach eingehender Aussprache gab der Abg. Roeren die Erklarung ab: „Wweil die Definition des Charakters des Zentrums im Satz 1 der Beschlüsse der sogenannten Osterdiens- tags- Konferen: zu Missdeutungen Anlass gegeben hat, tretè ich auf den Boden der in der heutigen Versamm- lung vorgeschlagenen Erklärung über den Charakter des Jentrums' Darauf wurde die nachstehende Erklärung ein— stimmig angenommen und deren Veröffentlichung be— schlossen: Die vereinigten Vorstäànde der beiden Zentrums— fraktionen des Reichstages und des preussischen Ab— geordnetenhauses sowie der Landesausschuss der preus— sischen Zentrumspartèi sind der Meinung, dass es gegenüber den fortgesetzten Missdeutungen des Cha- rakters der Zentrumspartei genügen könne, auf das Seit 1871 unveràndert bestehende Programm und die fast 40-)jährige Tätigkeit des Jentrums zu verweisen. Sie glauben gleichwohl folgendes erklären zu sollen: Die Jentrumspartei ist grundsatzlich eine politische nichtkonfèéssionelle Partèei: sie stéeht auf dem Boden der Verfassung des Deutschen Reiches, welche von den Abgeordneten fordert, sich als Vertreter des ge- samten deutschen Volkes zu betrachten. Darum erstrebt die Zentrumspartèi den Schutz und die volle Gleich- berechtigung aller Staatsbürger, deren Interessen sie in stéèter Rücksicht auf die Wohlfahrt des Ganzen und auf das Gedeihen aller Klassen zu vertreten sucht. 2 34 Schon das Programm der Jentrumsfraktion des Reichstags von Ende März 1871 verlangt unter Jitter 2: „Für die bürgerliche und religiöse Freiheit aller Angée- hörigen des Reichs ist die verfassungsmässige Fest- stellung von Garantien zu erstreben und insbesondere das Recht der Religionsgesellschaften gegen Eingriffe der Gesetzgebung zu schützen“. Mit diesem grund—- Sätzlichen Charakter steht keineswegs im Widerspruch, dass die Jentrumspartei in den langen ſahren des Kulturkampfes die Abwehr der gegen den katholischen Volksteil gerichtéeten Massnahmen auf dem Gebieète der Gesetzgebung und Verwaltung als erste und drin- gendste Aufgabe betrachten musstèe, und dass es auch heute noch eine ihrer vornehmsten Pflichten ist, die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der katholischen Minderheit zu wahren. Auch in der Erfüllung dieser Pflicht hat die Zentrumspartei niemals den Charakter einer politischen Partei verleugnet, welche auf den rechtlichen Grundlagen eines konfessionell gemischten Staateés zu wirken beérufen ist. Abgesehen von dem Programm bietet die Tatsache der Angehörigkeit fast aller ihrer Wähler und ihrer Abgeordneten zur katholischen Kirche genügende Bürg- schaft dafür, dass die Zentrumspartei die berechtigten Intèressen der deutschen Katholiken auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens nachdrücklich vertreten wird. Dadurch verliert aber die Zentrumspartèei nicht den Charakter einer rein politischen Partei. Die Jentrumspartei hat die Zugehörigkeit zur Partei niemals von der Angehörigkeit zum katholischen Glau- bensbekenntnis abhängig gemacht, und die Zentrums- fraktion des Reischtages hat auch tatsächlich bis heute stets Angehörige eines nichtkatholischen Glaubensbe- kenntnisses zu ihren Mitgliedern gezählt, welche allen, auch ihren intimsten Verhandlungen beigewohnt haben. — * 35 Dabei ist es als selbstverständlich zu betrachten, dass in denjenigen Fragen, welche das religiöse Gebiet berühren, sich jeder Abgeordnete nach den Grundsätzen Seines Glaubensbékenntnisses richteét. Ein solches Zusammenwirken katholischer und nicht— katholischer Männer innerhalb der Zentrumspartei ist ein wertvolles Unterpfand für die Förderung des Frie- dens unter den chrislichen Konfessionen und erleichtert es, auch dasjenige wirksam zu schützen, das denselben gemeinsam ist. Und dass es ein weiteès Gebiet solcher gemeinsamer Grundsätze und gemeinsamer Interessen gibt, lehrt das öffentliche, insbesondere auch das poli— tische Leben alle Tage. In diesem Geistèe wird die Zentrumsparteéi, fest auf dem Boden der Verfassung stehend, auch fernerhin bestrebt sein, unbeirrt durch die das Gemeinwohl schädigende konfessionelle Hetze, ihre Pflicht gegen das dèeutsche Vaterland zu erfüllen. Berlin, 28. November 1909“. An dèém politischen Charakter des Zentrums kann also heute Niemand mehr zweifeln; es ist auch ganz Selbstverständlich, denn eine konfessionelle Partei a) Steht im Hider qpmieſt noit den AeteſtoterfassSSuLE,Jnʒ deren Artikel 29 bestimmt:„Die Mitglieder des Reichs— tages sind Vertreèter des gesammten Volkes und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden.“ Eine Parteéi, welche nur einen Konfessionsteil Sei es nun die Mehrheit oder die Minderheit vertreten wollte, würde mit diesem Grundgedanken des Reichstages sich in Widerspruch setzen. Das Jentrum hat daher von Anfang an abgelehnt, eine konfessionelle Partei zu sein, das beweist schon die Wahl seines ersten Fraktionsvorsitzenden. Derselbe von Savigny war der Bundésratskommissar, der die gleichlautende Ver— fassung des Norddeutschen Bundes ausarbeitéte und 36 2u vertreten hattèe; da hätte er selbst nie an die Spitze einer Fraktion treèten können, die mit seinem Werk im Widerspruch stand. Bei der Gründung der Zen trumsfraktion, zu der die Anregung in seinem Hause gegeben vurde, hat man ausdrücklich den Gedanken einer„Katholischen Fraktion“ abgelehnt; man ver— ständigte sich damals über die Schaffung einer, poli— tischen Fraktion Christlich— konservativer Richtung“. Im Programm deés Zentrums kam dies sofort zum Ausdruck. ) wäre ein Ungliich ſun die Deulocſien Katholiken. Die Errichtung einer katholischen Fraktion im Reichs tage würde sofort mit einem protestantischen Block beantwortet werden. Die Zeiten dès corpus èvange- licorum und des corpus catholicorum kehrten wieder, aber mit einer erheblichen Verschlechterung für die Katholiken; denn damals bestand die grundlegende Bestimmung, dass kein Konfessionsteil den andern in kirchenpolitischen und religiösen Fragen überstimmen könne; dieser Schutzwall ist niedergerissen; da würde die konfessionelle Minderheit immer auch die parlamen- tarische Minderheit werden. Die Kriegskosten hätten dié deutschen Katholiken zu bezahlen. Viue Katholische Partei würde in irgend einem Verhältnis zu den Oberhirten stéehen müssen, da sie einen Teil der grossen katholischen Organisation dar- stellen würde. Welche unendliche Quelle von Misshellig- keiten für die deutschen Bischõfe würde hièrauserwachsen? Man denke sich einmal in der Phantasie ein solches Verhältnis während der letzten Reichsfinanzreèform, wo der Reichskanzler dieèe Bischöfé ersucht hätté, in der Frage der Erbschaftssteuer auf das Zentrum einzu— wirken. Die Ablehnung des Wunsches hättéè eine Span— nung zwischen Staatsregierung und Kirchenregiment im Gefolge gehabt, die Erfüllung desselben musste eine 7 katholische Partei in die Untièfen des Gouvernemen— talismus hinführen, wobei sie sehr bald allen Anhang im Volkeè verlièren würde. Dieses Verhältnis würde für die Oberhirten von Freiburg und Rottenburg am verhängnisvollsten werden, weil die Zentrumsfraktion zu Karlsruhe und Stuttgart und die dortigen Regierungen nur jeweils eine Ober— hirten gegenüber stehen würden. 6) ist der nneιοιe Henensαναι]⁸ eſ der Cenlrumsgegnen, das hat man in der letzten Prèssedebatte gesehen. Ein Blick in die gegnerische Presse sagt jeder Tag, wie diese bestrebt ist, dem Zentrum den politischen Charakter zu nehmen. Der grosse Bismarck hat 1887 versucht, das Jentrum als eine konfèessionelle Partei zu stempeln, indem er die Vermittlung des Papsteés anrief. Rom ging darauf ein, aber das Zentrum unter Windthorsts Führung bewahrte seinen Charakter als politische Parteéi. Und seither hat man auch in Rom diesen Charakter anerkannt; Kardinalstaatssekretär Rampolla hat dies in scherzhafter feiner Weise dem Abg. Dr. Lieber gesagt und als 1908 der, Kkleine Bismarck'“, Fürst Bülow, im Vatikan erschien, hat er neben anderem rechtge- flissentlich den politischen Charakter des Zentrums betont; dass dem Verfasser des Sylvèsterbriefes aber die Sorge um den deutschen Katholizismus so sehr am Herzen lag, dass er in Rom der Befürchtung Ausdruck verlieh, das Zentrum vernachlässige die ka- tholischen Intèressen, gehört zum Humor der Welt— geschichte. So bestätigen also Freund und Feind den politischen Charakter des Zentrums und lehnen den konfessionellen ab. Soll aber damit der Ausschluss der eleοο⁰’i Cedauſben aus der Tätigkeit des Zentrums bekundet werden? Oder soll damit gesagt werden, dass der deut- sché Katholik nun jeder beliebigen Partei angehören 38 könne? Keines von beiden! Das anzunehmen wäre ein Grundirrtum. Aus der Tradition des Zemtrums ergeben sich gan deutlich bezüglich der ersten Frage zwei immer wieder— kehrende Geèedanken: 1) Kein slaallicſies Cesets darf, in: MU iderspsicſt ar. Collèe CGesels Sleſien, das Lehr Priester- und Hirtéenamt der Kirche muss der Stat unbeschränkt walten lassen; er hat volle Freiheit der Religionsübung zu gewähren. 2) Die sdaalliche CGesctægebung und Verwaltung haben in vVerständnisvoller Weise mit den Aιν⁰fhçν)e Organen ur Förderung des Volkswohles æοεuαν,p)‘pͥbu. anbelten. Diese Grundgedanken sind in der Tradition des Jentrums niedergelegt, wie 2. B. folgende Stellen aus den verschiedenen Wahlaufrufen des Zentrums beweisen: „Eine Besserung und Heilung kann vor allem nur dadurch erzielt werden, dass dem Volke die Religion erhalten bleibt, dass christlichgläubige Gesinnung gé— weckt, gefördert, in Unterricht, Erziehung, Bildung und Wissenschaft, wie in der Gesetzgebung und im öffent— lichen Leben die Richtschnur wird. Umsomehr müssen wir aufs neue freie Bewegung für die Kirche und Be— seitigung derjenigen Reichsgesetze verlangen, welche Selbständigkeit und Rechte der Nirche beeinträchtigen, die segensreiche Wirksamkeit ihrer Genossenschaften oder das in der Verfassung garantierte Heimatsrecht der Reichsbürger verletzen“.(aſilaus fuiſ, dοt Yf r.) „Wir fordern von neuem, dass der Kirche im Deut— schen Reiche wie in den Schutzgebieten volle Freiheit der Bewegung gestattet und alles beseitigt werde, was die Selbständigkeit und Rechte der Kirche beeinträch- tigt, was die segensreiche Wirksamkeit aller ihrer Ge— nossenschaften und das in der Verfassung gewährleis— tete Heimatsrecht der Reichsangehörigen verletzt. Wir 39 erkennen zugleich in der ungehinderten Tätigkeit der Kirche und ihrer Organe, sowie der dadurch zu erhoffen— den Kräàftigung deés christlichen Geistes in den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das wirksamste Mittel zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Bestré- bungen der Sozialdemokratie— ein Mittel, wirksamer als alle Ausnahmegesetze“.(Haſlauſanu, cο½ ο εννuam 1JSSO.) Die geschichtliche Entwickelung Deutschlands hat zu einem Nebeneinanderbestehen grosser christlicher Gemeinschaften geführt. Das Blühen und Gedeihen des gemeinsamen Vaterlandes ist nur denkbar Dei fried- lichem Zusammeènleben der Konfessionen auf dem Boden einer hochsinnig gedachten religiösen Freiheit und vollkommener staatlicher Gleichberechtigung. Die Erreichung dieses Zieles wird nach wie vor unsere vornehmste Aufgabe sein. Dank unsèrer Toleranzan— träge sind wenigstens in einzelnen Bundestaaten Be- stimmungen gefallen, welche, dem Geisteè religiöser Bevormundung und Unduldsamkeit vergangener Jahr- hunderte entsprungen, den Grundsätzen des modernen Staatslebens widersprèchen. Dagegen ist es leider noch immer nicht gelungen, die Reste der unseligen Kultur— kampfsgesetzgebung zu beseitigen, ja auch nur eine Bresche zu legen in das gehässige Ausnahmegesetz gegen die jesuiten und andere katholische Orden. Mit dem gesamten katholischen Volke verlangen wir die Beseitigung dieses schreienden Unrechts“.(IHaI. a˙¹/udt, d%οù. Haν.νροάν.) LDen felare ſonsοφiε,j,ẽle Ralſioliſ-' Eαν‚E lerdde Stcſi mtuu, en Leaſhmen den Centnumspanler politiseſt belébigen; denn einmal ist es nur diese Partei, die ihm in politischen, wirtschaftlichen und religiösen Fragen alles giebt. Aber gerade diese Konsequenz besagt auch, dass das Zentrum stets eine Mittelpartei sein muss und nie konservativ im politischen Sinne sein kann. Dann ist auch kéeine 40 andere Partèei vorhanden, der sich ein konsequenter Katholik anschliessen könnté; die Sozialdemokratie scheidet ob ihrer Glaubensfeindlichkeit von selbst aus: solange der Freisinn als Führer einen Genèralfeldmar— schall, sein Adjutant ist der Apostat Graf Hoensbroich, gegen katholische Gebetbücher und Ordensleutè hat, bleibt diese Türe verschlossen. Der Führer der National liberalen aber feierte noch am 4. Juli 1909 den Fürsten Bülow als jenen Kanzler, der„in schwerer Stunde den Kampf gegen Rom' gewagt habe und spricht ausdrück- lich von„Roms durch Jahrhunderte gefestigten Politik“; das sind schallende Ohrfeigen für konsequente Katholiken. Der Führer der Konservativen rühmté seiner Partei schon 1904 nach, dass sie immer vorzugsweisèe die Interessen der evangelischen Kirche mitvertrèten habe und die Wege, welche die prèeussischen Konservativen in der Schulgesetzgebung vie in der Enteignungsfrage wandelten, kann ein konsequenter Katholik nie ein— schlagen; der„gute Katholik' der liberale Presse sieht freilich auf Logik nicht. Aber durch die Aufstellung dièses Satzes wird das Zentrum auch nicht zu einer konfessionellen Partèei; denn es verschliesst seine Türen keinem Andersgläubigen; hat immer solche als Wähler und Gewählte gehabt und fordert nirgends den katholischen Taufschein als Vorbedingung für die Aufnahmeèe in das Lentrum. Es ist die grosse deutsche Reichspartei, welchè alle Stämme und alle Stànde des deutschen Volkes umschliesst. Worüber entstand dann der Streit? Ueber die Veſiuotion des Henbiums. Eineé solche bestand bisher nicht; nun wurde auf der Osterdienstagsversammlung folgender Leitsatz aus- gearbeitet: Das Zentrum ist eine politische Partèei, welche esammten Inte- „sich zur Aufgabe gesetzt hat, die g 41 „réessen des Volkes auf allen Gebieten deés oeffentlichen „Lebens im Einklang mit den Grundsätzen der katho— „lischen Weltanschauung zu vertreten“. Gegen diese Begriffsbestimmung sind 4 Einwände zu erheèben: 1) S%ο eσ ijibenfliissig. Seit 38 Jahren besteht das Jentrum ohnèe eine solche knappe Begriffsbestimmung, die zu fassen immer sehr schwierig sein wird; man halte sich nur vor Augen, welche Mühe sich das Reichsge- richt geben musste, um das einfache Ding einer Eisen- bahn zu bestimmen. Keine einzige grössere Partei hat eine Definition, nur die deutsche Volkspartei hat es in folgenden Sätzen versucht:„Die Deutsche Volkspartei ist eine Partei des politische Fortschrittes... eine Partei der nationalen Gemeinschaft und der bundesstaatlichen Selbstverwaltung... eine Partei der sozialen und virt- schaftlichen Reformen... eine Partei des Friedens“. Der schärfste Gegner der deutschen Volkspartei könnte diese Definition unterzeichnen, aber das Vorhandensein derselben hat nicht verhindert, dass diese Partei 1887 ganz aus dem Reichstage verschwand und es immer nur zu einem halben Dutzend Mandate bringt. Wozu also eine Definition des Zentrums? 2) Siè ist in knappen Satzen gar michil mòglicſ und obige Formulirung im höchsten Grade anfechtbar. Die gesamte Tätigkeit des Zentrums kann gar- nicht nach den Grundsätzen der katholischen Weltanschauung durchgeführt werden, weil es für eine Reihe der wich— tigsten politischen Materien solchè gar nicht giebt, weil hier das Pflichtgefühl der Abgeordneten, der gesunde Menschenverstand und die harte Wirklichkeit entschei— dend sind. Die Tätigkeit einer politischen Partèi, also auch des Zentrums, kennt 3 Gruppen für die Prüfung von dem Standpunkt der Weltanschauung aus: 42 a) guts nculrale. Dauu sind die Fragen der Hèerés u. Marinepolitik zu rechnen; weder die jüdische, noch pro- testantsche, noch katholische Weltanschauung giebt Auf— schluss, wie hoch die Friedenspräàsenzstärke sein soll. wie viel Tonnen ein Linienschiff zu haben hat etce. Aber gerade diese Fragen sind es, welche die Politik im Reiche sehr stark beeinflussen, welché oft für die gesammteè übrige Politik entscheidend sind. Es ist jedoch noch niemanden eingefallen, von der katholischen Welt— anschauung auf dem Gebieteé der Vaterlandsvertei— digung zu reden. Die Kirche lässt hier volle Fréiheit und ein politischer Papst wäre hier kein Fortschritt. Bismarck versuchte wohl— aber nicht im Intèeresse des Katholizismus— den Papst für eine deutsche Militär— vorlage zu gewinnen. b) geneischite, au welchen géhören dié wirtschaft— lichen Angelegenheiten. Der Grundgedanke muss hier in Einklang mit der Weltanschauung stehen, aber über Einzelausgestaltung besteht volle Freiheit im Rahmen des Grundgedankens, 2. B.: Schutz der Schwachen, Schutz des Familienlebens. Aber keine Weltanschauung sagt ob 2. B. der Postassistent 3300 oder 3600 M. Höchstgehalt haben muss, ob der Zehnstundentag oder Neunstundentag für Arbeiterinnen einzuführen sei und ob der Weizenzoll 5.50 M. oder 7 M. zu béetragen habe. Aber gerade über die Einzelfragen entsteht immer der lebhaftestè politische Kampf und die Weltanschau- ung giebt darüber keinen Aufschluss. c) rein religibse, wo die Weltanschauung auch in allen Einzelfragen entscheidet(Erziehung der Prièster, Ausübung des Hirtenamtes, des Lehramtes und des Priesteramtès der Kirche etc.) Da hat die Weltanschau— ung in allen Teilen und Konsequenzen zu entschéideén. Man sieht also, dass nur ein Teil der politischen 00 0 43 Fragen— für den Reichstag gar dem Umfang nach der kleinere Teil— gemäss der Weltanschauung zu beantworten und entscheiden ist, also kann diese nicht als Axiom für die gesamte Tätigkeit aufgestellt werden. Wenn nun solche Fragen auftreten, so hat jeder katholische Abgeordnete sich nach den Grundsätzen der katholischen Kirche zu richten, jeder ohne Aus— nahme. Für das Zentrum béèstéhen hier gar keine anderen Vorschriften als für etwaige andere katholische Abgeordnete. Die Katholische Weltanschauung ist hier Selbstverständlich entschèidend für die katholischen Zen— trumsabgeordneten; für die protestantischen Zentrums- abgeordneten kann sie es nicht sein; sie werden in solchen Fällen soweit mit ihren katholischen Fraktions kollegen gehen, als ihre Weltanschauung mit der katholischen übereinstimmt und ihre politische Stellung- nahme es zulässt. Gerade aber letztere kann nicht zu einer abwei— chenden Haltung führen, da das politische Programm des Zentrums nicht in Widerspruch steht mit der katho lischen Weltanschauung. Darum sei gegenüber der Definition weiter zusagt: 3) Das Zendrumshrogramm enthält alles Erforder- liche. Das Programm der Jentrumsfraktion des Réæichs— tages ist 1871 aufgestellt worden und lautet unverändert in seinem Kernsatz: Das moralische und materielle Recht aller Volks— wahlen ist nach Kräften zu fördern; für die bürgerliche und religiose Freiheit aller Angehörigen des Reiches ist die verfassungsmässige Feststellung von Garantien zu erstreben und ins besondere das Recht der Religions Gesellschaften, man brachteé die Mehrzahl,, gegen die Eingriffe der Gesetzgebung 2zu schützen“. So seit 187 1. Damit ist klar zaum Ausdruck gebracht, dass das Zentrum als Verfassungspartei für alle Reichs- 44 bürger eintritt. Die Aufnahme eines Zusatzes:, nach den Grundsãtzen der katholischen Weltanschauung' ist nicht beliebt worden., In den schon mitgeteilten Wahlauf— rufen des Zentrums findèt sich dann der Kommentar zu diesem Programmsatz. 4) Schliesslich entschieden Jalen und nicht Worteè: aber noch von keineér ernsthaften Seite konntè dem Jentrum nachgewiesen werden, dass es die Grundsätze der katholischen Weltanschauung verletzt habe. Der Lob mehrerer Päpsteé und die Anerkennung der deut schen Bischöfe bèkunden das Gegenteil. So kommt man bei ruhiger Beurteilung der ge- sammten Auseinandersetzungen zum Schlussresultat. dass es lediglich Schulméèinungen sind, die sich entgegen- traten. Für die Gesammtheèit der Partèi kommen aber Solchè nicht in Betracht; das Zentrum mit seiner 40 jährigen Geéeschichté kann heutè durch keine Definition geändert werden, dafür sitzt der Zentrumsgedankè zu tièf in den brèiten Wählermassen. § 3. Das Programm des Zentrums. as Programm dèes Zentrums(siehe Seite 18) ist seit 1871 unverändert dasselbe und gliedert sich in 3 Hauptteile; es verlangt. 1) auf verfassungspolitischem Gebiete die Wahrung des zu Recht bestehenden Grundcharakters des Reiches als eines Bundèsstaates; 2) auf religiösem Gebiete die Verteidigung der Freiheit, der Selbständigkeit und der Einrichtungen der katholischen Kirche, aber auch aller andern anerkannten Religionsgesellschaften; 3z) auf wirtschaftlichem Gebietèe die Förderung deés Wohleés aller Volksklassen. Aber dieses knappe Programm sagt die parteiofficiöse Schrift:„Die Jentrumsfraktion an der ſahrhundertwende“ u. a.: Bei dieser Beschrànkung der grundlegenden Fordè- rungen haben die beiden Fractionen des Reichstages und des prèeussischen Abgeordnetenhauses sich stets wohl befunden, und der Mangel eines ausführlichen Pro— gramms ist innerhalb der Fractionen niemals empfunden worden. Denn weit entfernt, der Politik des Centrums Schwierigkeiten zu bereiten, hat dieser Mangel gerade die Praxis der Politik der Fraction freigelassen, sodass diese sich einheitlich und folgerecht entwickeln konnté. Aus den wenigen, aber kerngesunden Wurzeln der Programme heraus hat sich eine reiche Thätigkeit der Centrumsfractionen entwickelt, die an innèrer Einheit und Folgerichtigkeit von der Thatigkeit keiner anderen Parteèei in Deutschland erreicht worden ist und erreicht wird. Iudem aus jenen Grundsäatzen auf dem Boden 46 einer alle Mitglieder des Centrums glèeichmässig be- Seelenden festen christlichen Weltanschauung bei den S0 rasch sich ändernden politischen und wirthschaftlichen Verhältnissen unserer Tage die Mittel zur Befriedigung der jeweiligen staatlichen Bedürfnisse von Fall zu Fall entwickelt wurden, hat sich innerhalb der Centrums- partei in weitem Umfange eine gleichmässige poli— tische Anschauung über die mèisten und wichtigsten Tagesfragen und eine festè politische Praxis ausgebildet, welche sich in der Vergangenheit vollauf bewährt hat deshalb für die Zukunft ihren Wert behält. Denn das Centrum ist, im Gegensatz zu der Une Bezeichnung der früheren„Kkatholischen Fraction“ des prèeussischen Abgeordnetenhauses, eine Holitische Frac- tion, welche als solche nicht nur zu allen confessio— nellen Fragen, sondern auch zu allen politischen Fragen, einschliesslich der wirtschaftlichen, ohne Ausnahme Stellung zu nehmen hat. Beide Fractionen sind bis heute wahre Lerfassungs- hanlele,, geblieben, insofern siè fest auf dem Boden der Verfassungen stéhen., wie sie zur Zeit ihres Ent— stehens zu Recht bestanden, und insbesonderè die Fraction des preussischen Abgeordnetenhausées, insofern sie die Wiederherstellung der seitdem aus der preus— sisschen Verfassung entfernten Artikel fordert. Als solche stehen sie fest und überzeugungsvoll auf monarchischem Boden, indem sie im Reiche den verbündeten Fürsten und dem Caiser, in Preussen dem König zu geben gesonnèn sind, was der verbündeten Fürsten, des Kaisers oder Königs ist, wenn sie dabei selbestredend auch niè aus dem Auge lassen, Gott zu geben, was Gotteés ist. Selbst in den Tagen des heissesten Culturkampfes, als sie alle erlaubten Mittel zur Verteidigung der Rechtsstellung der katholischen Kirche und des katho- lischen Volkstheiles aufzubièeten gezwungen waren, sind 47 sie um keines Haares Breite abgewichen vom Boden der strengsten Gesetzlichkeit. Gerade dieser unbeding- ten rückhaltlosen Loyalität dürfen sie einen grossen Teil an dem Erfolge zuschreiben, den sie mit Gottes Hülfe im Culturkampf davongetragen haben. Wie sie die Rechteé des Königs in Preussen, und der verbün— deten Fürsten im Reich stets geachtet haben, so haben Ssie auch die Rechte des Volkes, welche diesem verfas- sungsmässig zustehen, kraftvoll verteidigt und das ge- sunde Gleichgewicht der Kräfte, wie es durch die ver— fassungsmässige Verteilung der rechtlichen Befugnisse auf diè verschiedenen Factoren der Gesetzgebung im Reich und in Preussen hergestellt ist, aufrechtzuer— halten gesucht. Beide Fractionen haben in gleicher Weise festgehalten an dem bundesstaatlichen Grund—- charakter des Reiches und allen unberechtigten Uni— ficirungsbestrebungen unentwegten Widerstand entge- gengesetat. Das Centrum war steéts weit davon entfernt, einè einseitig„confessionelle“, eine„nur von kirchlichen Intèressen geleitete“ Partei zu sein. Seine Programme verwehren keinem christlich denkenden Mitgliede einer andern Confession den Beitritt... Stets haben die Frac- tionen gleichgesinnte Protestanten mit offenen Armen W 8 aufgenommen, und hervorragende Evangelische, wie die verstorbenen Herren v. Gerlach und Dr. Brüel, haben zu ihren angesehensten Führern gehört. Noch heèutè rechnet die Fraction des Reichstages es sich zur Ehrè an, Evangelische(aus Hannover) als Hospitanten 2u ihrem Kreise zu zählen. Die vertassungsmässige Rechts- stellung und die berechtigten Interessen der andern anerkannten Religionsgemeinschaft sind vom Centrum auf dem Boden einer ehrlichen Parität in derselben Weise vertreten worden, wie die Rechtsstellung und die Intèrèessen der katholischen Kirche in Preussen und 48 im Reich, indem für dièse nur gefordert wurde, was man bereit war, jener zu gewähren. Niemals ist das Centrum der Vorwurf erhoben worden. dass es den Rechten des evangelischen Volkstheiles zu nahe trété. Mit den gläubigen Protèéstanten ist dem Centrum stets ein weiter grundsätzlicher Boden gemèeinsam gewesen: der Kampf gegen Unglauben und Glaubenslosigkeit gegen religiõsen Indifferentismus und gegen grundssatꝛ- lose Religionsmengerei. Es ist stets bedauert wordén. dass gläubige Protestanten, welche politisch auf dem Boden des Centrums stèehen, nicht in grösserer Jahl zum Eintritt in die Fractionem sich entschlossen habeèn. Das Centrum war und ist eine wahrhafte Lolbs barltet, im christlichen Sinne und hat als solche stéts Mitglieder aller Stände umfasst. Demgemäss hat es auch die politischen und wirthschaftlichen Intèrèssen aller Stände stèts zum Gegenstand seiner besonderen Fürsorge gemacht. Gerade indem das Centrum allen Ständen ohne Ausnahmée seine Fürsorge zuwandte, hat es sich als grosse, einheitliche Parteéi behaupten können. Indem es seine Grundsätze bei allen politischen und wirthschaſtlichen Gegenständen in einer den wohl— verstandenen Interessen aller Stände entsprechenden Weise zur Anwendung und oft zur Geltung brachte. hat es seine jetzige Stellung und seinen Einfluss erlangt, der im Culturkampf die Freiheit der katholischen Kirche in Deutschland gerettèt hat, und der hoffentlich auch in Zukunft dieselbe verbürgt. Da innerhalb der parlamentarischen Centrums— fractionen ein Abstimmungszwang, eine unbedingte Unterordnung des einzelnen Abgeordneten unter die Fractionsbeschlüsse ebensowenig wie bei den meisten andern politischen Fractionen bèsteht, vielméhr die Statzungen jedem ⸗Mitgliede die volle Freihéèit der Abstimmung wahren, so hat diese gleichmässige An— — 7 RERRRRRRRRRRER ‚ RRRRRRR FFPRERRRRR 40 schauung und diese politische Praxis wésentlich durch den freien Austausch der Meinungen innerhalb des Fractionsverbandes unter sorgfältiger Beachtung der im Volke lébenden Ansichten und Wünsche, wie sie insbésondere auch in der Prèsse zum Ausdruck kommen, sich bilden müssen. Sie stellt in vielen Angelegenheiten eine Mittellinie zwischen verschièdenen auseinander— gehenden Meinungen innerhalb der Partei dar. Im Allgemeinen giebt sie gerade dadurch, dass sie nicht der Ausdruck eines einseitigen politischen Systems ist, sondern aus den Bedürfnissen und Anschauungen der verschiedenen Stände, Berufs-und Lebenskreisèe in natür— licher, geschichtlicher Entwickelung sich entwickelt hat und als solche allen politischen Anforderungen unserer Jeit entgegen kommt, eine Gewähr, dass die Anschau— ungen derselben reiflich durchgedacht und abgeklärt und der gesunde Ausdruck einer christlichen Staatskunst deutscher Art sind. je mehr das Bedürfniss und die Strömung unserer Jeit zu eènergischem Eingreèifen in unsere volksvirt— schaftlichen Verhältnisse dràngt, um den mittlern und kleinen Bürger-und Bauernstand nicht erliegen au lassen unter dem Druck des immer mehr sich ausdehnenden Grosscapitalismus und Grossindustrialismus, um so mehr bedarf es gesunder Grundsätze, welche auch bei dieser Tätigkeit leitend sein müssen, wenn sie zum Guten geraten soll. Diesse Grundsäatze findet man durchaus in der erwähnten Centrumsanschauung und Cen— trumspraxis. Uebeèerall wird man in dieser Praxis die feste reli- giõSe Grundanschauung erkennen, welche die christliche Glaubens- und Sittenlehre als unbedingte Schranke nicht nur für das häusliche Leben der Einzelnen, sondern auch für das öffentliche Leben der Völker festhält, und die Freiheit der Kirche sowohl als ein natürliches Recht 4 50 derselben und eine unantastbare Mitgift ihres göttlichen Stifters, wie auch als die grösste Wohlthat für eine gesunde Entwickelung unseres Volkslebens bètrachtet. Ueberall wird man in ihr auch einen weitsichtigen und selbstlosen Geist socialer Anschauung im Lichte des Christeéenthums finden, welcher aus der Tatsache. dass Christus der Herr seine Kirche für alle Stände gestiftet hat, für das öffentliche Leben die Forderung herleitet, dass die Politik einer christlichen Partei nicht die Politik eines einzelnen Standes, einer einzelnen Classe oder Schicht der Gesellschaft sein darf, Ssondern dass sie die Interessen aller Stände gleichmässig in Betracht ziehen und, wo die Interessen verschièdener Stände sich entgegenstehen, suchen muss, dieselben in ausgleichender Gerechtigkeit zu versöhnen und zu vereinigen. Uebertriebenen Anforderungen, unausführ— baren Plänen, phantastischen Idèeen fern zu bleiben, ist ihr dabei nicht schwer geworden, weil solche regel- mässig nur entstehen auf dem Boden einer einséitigen Vertretung der Interessen eines einzelnen Standes, sich aber meist rasch zurèecht rücken, sobald ein Jvvang beésteht, sie im Vergleich mit den Rechten und An— sprüchen anderer Stände und im Rahmen der allge— meinen Staatsintéressen zu bèéurtheilen. Eine natürliche Frucht dieses socialen Geisteés ist das unausgesetzte Bestreben, der Lage derjenigen Stände eine besondere Fürsorge zuzuwenden, welche jeweils unter einer bèeson— deren Notlage zu leiden haben, und nach Kräften zur Hebung derjenigen Classen des Volkes beizutragen. welche sich in einer social minder günstigen Stellung béefinden. Ueberall wird man endlich einen besonnenen Geist ruhiger Arbeit sehen. Das Centrum ist eine parlamen— tarische Actions- und Reformpartèi, weil unsere Zeit eben festes Zugreiſen in der gesetzgeberischen Tätig— „——+*22 ̃———X——————ů—— 51 keit und vielfache Reformen gebieterisch fordert. Die Achtung vor Recht und Autorität, welche für christ— liche Politiker aus ihrem religiösen Glauben folgt, die Achtung auch vor der geschichtlichen Entwickelung, welche für conservative Denker die wichtigste Lehre der Weltgeschichté ist, endlich die opferwillige Bereit— schaft, der Not der einzelnen Stände entgegen zu kommen, haben dabei gleichmässig mitgewirkt. Ein Yreiſicitlichiem Cug geht dabei durch seine ganze Politik. Die Kirche und die christlichen Bestrebungen fahren am besten in einer gesunden Luft vernünſtiger Freiheit des Volkslebens. Nicht minder ist in den socialen Kämpfen der Gegenwart engherziger staatlicher Iwang ein Hemmniss für die Verbreitung der staatserhalten- den Gesinnung, während er den Umsturzpartèeien die wirksamsten Agitationsmittel bietet. Lässt man die christlichen Kräfte des Volkslebens frei, so werden sie der atheistischrevolutionären Strömungen Herr werden, wenn nur der Staat nicht, weder direct noch indirect, jene hindert und diese fördert In diesem Geiste hat das Centrum den Cultur— kampf durchgefochten; es war der vornehmstèe Träger der bisherigen Socialpolitik zur Hebung der Lage der arbeitenden Classen, welche es zuerst verlangt und am nachhaltigsten gefõrdert hat; in diesem Geiste hat es sich der Schwierigkeiten des landwirtschaftlichen Stan— des und der gewerblichen Mittelstände mit besonderem Eifer angenommen. In demselben Geiste wird eés auch berufen sein, in die uns noch bevorstehenden Kämpfe einzugreifen. Die Aufgabe des Centrums ist mit der Wendung des Culturkampfes, in welchem die alten Waffen der Gegner stumpf geworden sind, keiniswegs erschöpft. Fortan gilt es, dem katholischen Volksteile und dem ganzen deutschen Volke die Früchteé dieses Kampfes 2 zu sichern. Es gilt, das, was an kirchlicher Freiheit und Selbständigkeit geblieben, zu wahren und zu ver— teidigen und die Restè der Culturkampf. Gesetzge- bung zu beseitigen; es gilt, die volle Gleichberechti- gung der Confessionem auch im tatsächlichen Staats- leben durchzusetzen; es gilt, die verfassungsmässigen Rechte und Freiheiten des Volkes bei gleichmässiger Achtung der verfassungsmässigen Rechte der öffent— lichen Gewalten und der Krone wirksam zu behaupten; es gilt endlich, die auf christlicher Grundlage aufge- baute Socialreform zum Schutze der Schwachen, zur Erhaltung eines gesunden Mittelstandes in Landvirt- schaft und Geèewerbe mit Besonnenheit und Ausdauer weiter zu führen. Sollen diese Aufgaben gelöst werden, 50 bedarf es eines festen Jusammenhaltens des Centrums in allen seinen Teilen“. Die Satzungen der beiden Fraktionen des Reichs— tages und des preussischen Abgeordnetenhauses sind bis auf eine unwesentliche Verschiedenheit gleichlautend. Sie lehnen zunächst den sogen. Vacliousatbang ab. weil dieser der verfassungsmässigen Pflicht des ein- zelnen Abgeordneten widersprechen würde. Nach der prèussischen Verfassung Art. 83 wie nach der Reichs— verfassung Art. 29 sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und nicht nur ihres Wahlkreises; Sie stimmen nach ihrer freien Ueberzeugung und sind an Aufträge und Instructionen nicht gebunden. Aber auch trotz des unbedingten Festhaltens an der Freiheit des Einzelnen in Bezug auf seine Abstimmungen hat der Weg der freien Verständigung innerhalb der Frac- tionen, in Verbindung mit dem allgemeinen Gefühl der Notwendigkeit eines festen Zusammenhaltens genügt, um einè einheitliche folgerichtige Politik unter der Führung der angesehensten Mitglieder der Fractionen zu ermöglichen und die hier wie in allem politischen 1 2 Leben selbstredend unentbehrliche Disciplin aufrecht zu erhalten. Die Satzungen schen sodann für alle Berathungen den Weg der freien Verständigung ausdrücklich vor. Daraus folgt die entscheidende Bedeutung der Frac— tionssitzungen für alle Mitglieder der Fraction, und die natürliche Pflicht eines jeden von ihnen, den Fraction- sitzungen beizuwohnen. Die in den Fractionssitzungen gegebenen Aufklärungen sind oft von durchschlagen- dem Einfluss, sodass èeine sachgemässe Stellungnahmé bei der Abstimmung im Plenum, ohnèé den Fractions- sitzungen beigewohnt zu haben, meist kaum möglich ist. In weitaus den mèeisten Fällen haben eingehende Frac- tionsberathungen bisher mit gutem Erfolg dahin ge- führt, eine einheitliche Stellungnahmèe der Fraction zu ermöglichen. Immerhin kommen Fälle vor, wo die Fraction sich nicht einigt, sondern die Meinungen getheilt bleiben und demgemäàss auch die Abstimmung im Plenum nach verschiedenen Richtungen geht. Wenn auch zuweilen unvermeidlich, so sind solche Fälleè doch für die grossen Aufgaben der Partei immer unerfreulich. Es ist stets einer der vornehmsten Gesichtspunkteé der Fractions— sitzungen gewesen, solche Fälle auf eine möglichst geringe Anzahl zu béeschränken. Bei eingehender sach- licher Beratung unter steter Berücksichtigung der wesentlichen Bedeutung der Fractionen und unter ehr— licher Betätigung einer collegialisch-versöhnlichen Gé— sinnung ist eine Einigung auch oft gelungen, wo sie anfangs aussichtslos erschien. Gefördert wurde sie in allen Fällen durch die gemeinsame Erkenntniss, dass ein häufigeres Auseinandergehen, sodass die verschie— denen Theile der Fractionen für die Entscheidung sich gegenseitig aufheben, die ganze politische Bedeutung 9 der Fractionen untergraben und die Geltendmachung 54 ihrer Grundsätze aufs höchsteé schädigen würde. Wo trotzdem solche Fälle vorkamen, sind sie bei den Partei- freunden im Lande regelmässig einem bèesondeéren Bedauern begegnet. In solchen Fällen legt der Fractionsverband den Anhängern der auseinandergehenden Meinungen ge— wisse natürliche Pflichten auf, um das Ansehen der Fraction nicht zu untergraben, um eine einheitliche Politik für alle anderen Fälle nicht zu schädigen. Es ist selbstverständlich, dass wenn die Fraction gespalten bleibt, die Kritik der gegenteiligen Ansicht im Plenum mit einer gewissen Vorsicht und Zurückhaltung geé- schehen und namentlich eines für die andere Anschau— ung verletzenden Tones nach Möglichkeit sich enthalten Soll. In solchen Fällen haben oft beide Theile sich geeinigt, beiderseits nur kurze Erklärungen über ihre Stellungnahme im Plenum abzugeben. Wenn die Frac- tion in einer Frage gespalten ist, soll ein Antrag auf namentliche Abstimmung im Plenum von Mitgliedern der Fraction weder gestellt noch unterstützt werden, weil ein solcher Antrag regelmässig ein Kampfmittel ist, welches einer verletzenden Spitze gegenüber der Gegenseite nicht entbehrt. Nach der formellen Seèite hin schreiben die Sat— zungen nur vor, dass selbständige Anträge oder Inter- pellationen nicht ohne vorherige ⸗Mittheilung an die Fraction oder, in der Fraction des Reichstages, an den Vorstand, gestellt, oder unterschrieben werden dürfen. Der Jweck dieser Bestimmung ist so klar wie ihr Inhalt selbstverständlich. Sie enthält einen allge- meéinen Grundsatz, der als solcher unabweisbare Folge- rungen zieht. Auch hier hat sich aus dieser kerngesunden Wurzel heraus eine consequente Praxis entwickelt, welche, gewissermassen als Gewohnheitsrecht, in beiden Fractionen stèéts anerkannt worden ist. 8 Wenn es in den Satzungen heisst, dass„selbst— ständige Anträge“ nicht ohne vorherige Mitteilung an die Fraction gestellt oder unterschrieben werden sollen, so hat die Praxis sofort diesen Grundsatz auch auf alle wichtigeren Amendements, wie sie bei den zweiten und dritten Lesungen gestellt werden, aus— gedehnt, weil ja wichtige Amendements oft von er— heblich grösserer Tragweite sein können vie selbst— ständige Anträge. Soweit irgend möglich, pflegen daher auch nicht nur selbständige Anträàge, sondern auch wichtigere Amendements anderer Parteien vor— her in den Fractionssitzungen des Centrums besprochen zu werden, um wenn möglich eine einheitliche Stel— lungnahmèé aller Fractionsmitglieder zu ihnen herbei- zuführen. Ebenso ist és nur eine Folgerung aus jener Be— stimmung der Satzungen, dass kein Mitglied der Frac- tionen für Aufrufe oder Erklärungen anderer Parteien, welche nicht für das Parlament, sondern für die Oeffent- lichkeit bestimmt sind, seine Unterschrift gibt, bevor die Sache in der Fraction beèsprochen worden ist, und ferner, dass kein Mitglied einer innerhalb des Parlements zu bildenden frèien Vereinigung beitritt, ohne vorher der Fraction Gelegenheit zu geben, eine einheitliche Stéllungnahmée der ganzen Fraction zur Sache zu béerathen. Bei Geschäftsordnungsanträgen anderer Parteèien, die im Plenum gestellt werden, ist eine vorherige Beratung innerhalb der Fraction regelmãssig durch die Natur der Sache ausgeschlossen. Es hat sich darum die Uebung gebildet, dass solche Anträge, wie Anträge auf Vertragung der Sitzung, auf Schluss der Debatte, auf namentliche Abstimmung, auf eine bèe— stimmte Einrichtung der Abstimmung, auf Uebergang zur Tagesordnung, auf motivirten Uebergang zur 56 Tagesordnung u. s. w. von Mitgliedern der Fraction nur mit Zustimmung des Vorsitzenden der Fraction gestellt werden sollen, und dass, wenn sie von anderer Seite gestellt werden, sie von den Mitgliedern der Fraction nur unterstützt werden, wenn der Vorsitzende siè unterstützt. Für die rechtzeitige Beratung aller Gesetzesvor lagen innerhalb der Fraction sollen zunächst diejenigen Mitglieder sorgen, welche von der Fraction in die zur Vorberatung eingesetzte Commission entsandt worden sind. Sie erstatten über die Gesamtlage der Sache und die bisherigen Verhandlungen der Fraction ihren Bericht. + § 4. Die Arbeit des Zentrums auf politischem Gebiete. uf dem Boden der Reichsverfassung stehend hat das Zentrum stets die in derselben gegebenen Feecſilèe des Volſhes verteidigt und um angemès— sene Erweiterung derselben sich bemüht. Alle Versuche auf Aenderungen des bestéhenden gleichen, allgemeinen, geheimen und directen Wahl— rechts sind am Zentrum gescheitert und in allen Einzelstaaten erhebt es die Forderung nach Einfüh— rung des Reichtstageswahlrechtes; in Bayern und Baden hat es dieses auch nach schweren Kämpfen gegen die Libèralen errèicht. Das Zentrum trat aber auch für den Schutz deés bèestehenden Wahlrechtes ein; seinem stèeten Drängen ist es zu verdanken, dass 1903 das Wahl— kuvert mit der Isolierzelle eingeführt worden ist und darum hat es immer gegen amtliche Wahlbéeeinflus- sungen in entschiedener Weise Stellung genommen. Der Verlängerung des Legislaturperiode von 3 auf 5 jahren(im Kartellreichstag 1887 beschlossen) wider- setztè es sich. Im jahre 1906 ist gemãss dem Lentrums— antrag die Verfassung in der Weise geàndert worden, dass die Abgeordneten Anwesenheitsgelder im Höhe von 3000 M. jährlich erhalten und freie Eisenbahnfahrt während der Tagung des Reichstages; so ist est erst allen Volkskreisen es ermöglicht, in den Reichstag zu gelangen. Die Rechte der Volksvertretung hat das Zentrum immer hoch géehalten und namentlich alle Bestrebungen auf Einschränkung des höchsten Volksrèchtés, dés Bud getrechtes, abgelehnt.(1893, 1906 und 1909 die Bindung der Matrikularbeiläge.) ja es lies es cher auf die Reichstag Auflösung ankommen, als dass es von dem Rechte des Reichtages etwas preis gegeben hätte, wie die Wahlaufrufe von 1893 und 1906 béèkunden:„Wir fordern die volle freie Melbesbimnteimg den Holbsderuretung darüber, was zu dem Zwecke Vaterlandsverteidigung nötig ist, wie die Verfassung es gewährleistet“(W. A. v. Mai 1893.) Der letzte Wahlaufruf vom 15. De— zember 1906 aber betont: „Die Entscheidung über die Bewilligung der Ausgaben des Reiches steht dem Reichstage in eigener Verantwortung au, wie es die Verfassung gewährleistet. Die Aeusserung des Keichskanzlers, die Parteien des Reichstages trägen keine Verantwortung, sie könnten Forderungen annehmen oder ablehnen, bekundet eine Aufſassung, die, dem fürstlichen Absolutismus vergangener Jahrhunderte angehõrend, von dem Beamten eines modernen, konstitutionellen Staatswesens nicht vertreten werden sollte. Die Auflösung des Reichstages ist nach unserer Ueberzeugung ein Augriſf au, dessen Sfelliug als selbsbindigen, in eigener Veranteborhiung giamnν AluAiα˖ͤ leicſ- befecu¹ννεεν Laßttons den Cesclegebung. Nicht die Komman— dogewalt des Kaisers, sondern das Budgetrecht des Reichs- tages bildet den Gegenstand des Streites. Jeder von uns hat die Pflicht, für die verfassungsmässigen Rechte der Volks- vertretung einzustehen; seien wir des am Tage der Wahl eingedenk!“ Jur Sicherung der Volksrechtè forderte schon Windt- horst ein Ministerverantwortlichkeitsgeset: und ihm nach das Zentrum immer wieder; 1900 beantragte es die Errichtung eines Staatsgerichtshofes; als 1908 die Blockmehrheit in der Debattèe über das persönliche KRegiment vöõllig hülflos dastand, brachtè das Zentrum den Antrag auf Schaffung eines Réichskanzler verantwort— lichkeitsgesetzes ein; leider kam er nicht zur Beratung. 50 Für die Weiterentwicklung des Rechtslebens konnte die Zentrumsfraktion schon aus dem einen Grunde erfolgreich tätig sein, da sie immer eine Anzahl her— vorragender juristen in ihrer Mitte hatte. Die Schaffung einèes einheitlichen deutschen bürgerlichen Rechtes durch das Bürgerliche Gesetzbuch(1896) ist nur durch die Mitarbeit des Zentrums erreicht worden; das Han— delsgesetzbuch wurde(1897) einer gründlichen Revision unterzogen und eine neue, den modernen Auschauungen mehr entsprechende Militàrstrafprozessreform(1899) ge schaffen. Auch die Verbesserung der Livilprozessordnung (1909 Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte auf 600 M.; 1904 Erhöhung der Revisionssumme von 1500 M. auf 3000 M.) geschah unter hervorragender Mitwirkung des Lentrums. Nach jahrelangen Bemü— hungen erreichtè es die Entschädigung der unschuldig Veèrurteilten und der unschuldig Verhafteten, für die Einführung und Ausdehnung der bedingten Begnadi— gung trat es stets ein. gen Strafkammer— urtèile hat das Zentrum schon vor 30 Jahren gefordert; Die Einführung der Berufung ge siè soll nun in der nèuèren Strafprozessordnung gege- ben werden. Seit 10 ſahren beantragt es die Gewäh— rung von Tagegeldern für Schöffen und Geschworene. Dem Satzéè: Gleiches Recht für alle hat das Zentrum dadurch Rechnung getragen, dass es gegen die Aus— nahmegesetze stets stimmteé(1872: Kanzelparagraph; 1878 Soꝛialistengesetz; 1894: Umsturzvorlage; 1899: Juchthausgesetz; 1908: Reichsvereinsgesetz2 mit Spra- chenverbot.) Die Kolontalholitib' fand im Jentrum einè entschie- dene Unterstützung; in 3 Wahlaufrufen hat es sich für dièsèe erklärt: 1. im Wahlaufruf vom September 1884 in fol- genden Worten:„In einer gesunden Colonialpolitik 60 ein hervorragendes Mittel zur Stärkung der Volks- wohlfahrt erblickend, werden wir derselben unserèe Un— terstützung leihen, wann und soweéit die näheren und höheren Aufgaben des Reichs, sein einheitlicher und verfassungsmässiger Charakter und seinè finanzielle Kraft es einer gewissenhaften Prüfung angezeigt er— scheinen lassen“. 2. im Wahlaufruf am 2. Mai 1903:„Die Bewilli— gungen für die Kolonien, deren Hauptwert in der Ausbreitung des christlichen Glaubens und der Kultur beruht, haben ihr Mass in einer verständigen Würdi— gung unserer finanziellen Leistungsfähigkeit“. 3. im Wahlaufruf vom 15. Déecember 1906: VUnsere Fraktion tritt für eine ſarsame und mass- volle, den finanziellen Kraſten des dèeutschen Volkes entsprechende Kolonialpolitik ein. Berèeits hat der Auf— stand in Südwestafrika ausserordentliche Aufwendungen von nahezu 400 Millionen Mark erfordert. Noch am Vormittag des Auflösungstages haben die Mitglieder der Fraktion in der Budgetkommission die Forderung für die Fortsetzung der Eisenbahn Aus- Keetmanshoop bewilligt; das beweist schlagend, dass wir die Mittel zur wirtschaftlichen Entwickelung und zur Sicherung des Schutzgebiètes zu gewähren bereit waren. Uebrigens schützt uns die ganze bishè- rige Haltung der Fraktion in den Fragen der Heeres- und Flottengesetze, der Zolltarife und der Finanzreform vor der Verdächtigung, dass wir nicht immer beèreéit Seien, für des Vaterlandes Ehre und Wohl einzutrèten“. Von 1884 bis 1906 hat das Zentrum an der Kolonialpolitik im Sinne dieser Kundgebungen mitge- arbeitet; die von der Regierung geforderten Mittel sind mit ganz verschwindender Ausnahmé steéts be— willigt worden; nur 3,8%8 wurden abgestrichen! Mit aller Schärfe aber hat das Zentrum die Beseitigung 61 der schweren Missstände in der Kolonialverwaltung gefordert; sei es, dass diese in einer schlechten Be- handlung der Eingeborenen bestehen, sei es, dass durch unglückliche Monopolverträge dem Reichsfiskus Millionen zugunsten einiger weniger Firmen entzogen wurden. Damals ist das Zentrum schwer angegriffen worden, weil es zu den Missständen nicht schwieg; etwa schon 2 Jahrè spãter musstè Staatssekretàr Dernburg im Reichstage([Februar 1908) erklären, dass schwere Missstände tatsächlich vorhanden gewesen seien; er selber hat dann an der früheren Verwaltung schärfere Kritik geübt als je ein Zentrumabgeordneter. Wie schon 1886 beéi der Schaffung des Schutzgebietsgesetzes das Zentrum die volle Mitwirkung des Reichstages bei allen Kolonialgesetzen forderte— leider vergebens, da Konservative, Nationalliberale und Freisinnige gegen den Antrag stimmten,— so hat es 1905 diese Forderung auf Schaffung einer Kolonialverfassung unter voller Mitwirkung des Reichstages erneuert und endlich im Reichstage hierfür eine Mehrheit gefunden! Alle Eisen- bahnen, die in den Kolonien gebaut worden sind, fanden die Zustimmung des Lentrums. Von 1884 bis 1900 drang das Zentrum auf Gewährung voller Freiheit der Religionsübung in den Schutzgebieten und erst im jahre 1900 ist dieser Gedanke im Schutzgebiets- gesetz verwirklicht worden! In den Fragen der Lanudesterteidiguug,(Ausgaben für Heer und Flotte) hat das Zentrum seine prinzipielle Stellungnahme in den Satz gekleidet:„Wir wollen des Vaterlandes volle Wehrkraft, aber auch die Steuerkraft des Volkes und das Budgetrecht des Reichstages nicht geschädigt schen und können für jene erste nur be— willigen, was mit den beiden letzten sich vereinigen lässt(Wahlaufruf v. Sept. 1884 u. Mai 1893). Dieser Gèdanke kehrt in fast allen Wahlaufrufen in dieser und anderer Form wieder; seit seiner Gründung ist ist sich hier das Zentrum immer trèu geblieben. Es hat das Septennat von 1887 abgelehnt, weil die Deck ungsfrage nicht gleichzeitig mitgelöst und das Budget- recht des Reichstags nicht gewahrt wurde; dagegen hat es„die verlangte Verstärkung des Heeres nach ihrem ganzen Umfange bewilligt“ nach dem Satze Windthorsts: jeden Mann und jeden Groschen! Das Jentrum hat die Militärvorlage von 1893 verworfen, K weil sich der Kampf um folgende Punkte drehtè:„Die Umwandlnng des Reichs in einen Militärstaat, ein stehendes Heereslager bereits in Friedenszeiten; die dauernde Heranziehung des letzten halbwegs waffen— fähigen Mannes, die bleibende übermässige Belastung des notleidenden Nährstandes für den Wehrstand bis zur Erschöpfüng vor den Krieg'(Wahlaufruf vom Mai 1893). Sowohl vor der Wahl wie nach der Wahl hat das Jentrum im Jahr 1893 gegen die Militärvorlage gestimmt. Der Vorlage vom jahre 1899(Vermehrung um 15000 Mann statt der geforderten 22000) stimmte das Jentrum ebenso zu vie der Vorlage von 1905 (Vermehrung um 10339 Mann in sechs Jahren, statt, wie gefordert in fünf Jahren), denn diese beiden Vorlagen erheischten weit geringene Opfer, ihrè gesetzgeberische Gestaltung wahrte das Etatsrecht des Reichstages, und hierbei handeltè es sich um den Ausbau der inneren Organisationslücken. Der Widerstand des Zentrums gegen die Jahlenwut“ hat somit vollen Erfolg gehabt. Bei aller Bereitwilligkeit, die Wehrkraft des Vaterlandes zu stärken, hat das Zentrum aber nie vergessen, auch auf Sparsamkeéit hinzuarbeiten und die Militärlasten zu mildern; schon 1874 fordertè sein Führer von Mallinck- rodt die Einführung der zweijährigen Dienstzeit; eine „angemessene Verkürzung der Dienstzeit“ enthält der Wahlaufruf vom Dezember 1876; erst 1893 ist der 63 Versuch mit der Einführung der zweijährigen Dienstzeit für die Fusstruppen erzielt worden und seit 1905 findet sich diese alte Zentrumsforderung in der Verfassung gesetzlich festgelegt. Auf dem Gebiete der besseren Behandlung der Soldaten, der besseren Verpflegung (warme Abendkost und der gerechten Verteilung der Einquartierungslasten) hat das Zentrum gerade im letzten Jahrzehnt grosse Fortschritte erzielt, wie nament— lich diè von ihm zustande gebrachtè neue Militärstraf— prozessordnung den Kampf gegen die Soldatenmiss— handlungen erst mit Erfolg führen liess. Für die Opfer des Militärdienstes ist die Zentrumsfraktion stèts ein— getrèten; alle die verschiedenen Militàrpensionsgesetze sind mit ihrer Zustimmung und unter seiner tätigen Mitwirkung zustande gekommen, besonders dass neue grossèe Militàrpensionsgesetz von 1906; dass die alten Veteranen aus dem Kriege von 1870// 1 für die Tage der Erwerbsunfähigkeit und des Alters einen jährlichen Ehrensold von 120 Mk. erhalten, ist auf eine Initiative des Jentrums zurückzuführen. Ein grosses Verdienst aber hat sich die Partei um dem Ausbau der Deutschen Flotte erworben; sämt— liche 4 Flottengesetze von 1898, 1900, 1906 und 1908 sind teils einstimmig, teils von der grossen Mehrheit des Lentrums angenommen worden. Dabei aber ist das Budgetrecht ebenso gewahrt, wie in diesen Gesetzen bestimmt ist(§S 6), dass die Mehrkosten nicht durch neuè indirekte Steuern auf die Gegenstände des Massen- konsums aufgebracht werden dürfen. Diese Haltung des Zentrums hat demselben auch von seinen Gegnern die Anerkennung eingetragen, dass es wahrhaft, nati- onale Politik“(der Führer der Reichspartei, Herr von Kardorff) treibe! § 5. Das Zentrum auf finanzpolitischem Gebiete. nter den grossen Aufgaben des Reiches wurde die Lösung der Finanzfrage immer wieder hin- ausgeschoben; beidemal aber wurde sie ohne und gegen den Liberalismus und durch Zentrum und Konservative gelöst: im Jahre 1879 die Schutzzollge- Setzgebung und 1909 durch die neue Reichsfinanz- reform, die dem Reiche 445 Millione M. an neuen Stèeuern giebt. Das Zentrum musstèé beidemal in die Brésche springen, um die Not des Reiches zu lindern. Der Grundsatz des Zentrums auf finanziellem Gebiete war: 1) Keine neuen Ausgaben ohne Deckung; 2) tun— lichste Schonung der wirtschaftlich Schwachen. Das Reichsfinanzwesen ist dem Charakter eines Bundesstaateès entsprechend kein einfaches; die direkten Steuern(Stèuern auf Einkommen und Vermõgen) müssen den Einzelstaaten und Gemeinden bleiben, um diese in den Stand zu setzen, ihrer kulturellen Aufgaben zu erfüllen. Von den eigenen Betrieben hat das Reich keine sicheren Einnahmen, da die gut rentierenden Eisenbahnen sich im Besitze der Einzelstaaten befinden; die Ueberschüsse der Reichspost aber sind namentlich in den letzten Jahren sehr gesunken, und verschwanden 1908 ganz; sie verwandelten sich sogar in einen Feblbetrag. So blieben dem Reiche nur die Einnahme aus den Zöllen und den Verbrauchsabgaben; was hierdurch nicht aufgebracht wurde, müssen die Einzel- staaten in Form von Matrikularbeiträgen an das Reich entrichten. 65 Bis 1877 war das Reich völlig schuldenfrei; 1909 hattèe es 4.7 50 Millionen M. Schulden mit 170 Millionen M. jährlichen Zinsendienst; Reichsheer und Marine haben die Massenanleihen verschlungen. Das Zentrum drang immer auf die Einengung der Anleihen; es hat auf diesem Gebiètèé auch manches erreicht. Die Schuldentilgung ist auf Antrag des Zen— trums bẽgonnen und 1906 gesetzlich festgelegt worden; der Block hat letztere Bestimmung sofort 1908 ausser Kraft gesètzt. Die höchste Zunahme der Schulden fand immer dann statt, wenn entweder das Zentrum ausge— schalteét war oder wenn es nicht den Gesetzen zustimmte, die grosse Vermehrung der Schulden brachten, oder wenn die Regierung einseitig Aktionen einleitete und dann dem Parlamente nur die Rechnung präsentierte. Die höchste Zunahmé der Reichsschulden weisen auf die Jahre: um Bemerkungen: 1901 41),% Mill. M. Ostasiatische Expedition ohne Zu— stimmung des Reichstages be- gonnen. 1891 367,8„„ Nachwehen des Kartellreichstages und Artillerievermehrung. 1905 340„„Südwestafrikanische Expedition ohne Justimmnng des Reichs— tages erweitert. 1903 290„„ Zuschussanleihe und Flottengesetz 1906 260„„ Südwestafrika. 4907 250 1908 250 Blockreichstag. 1909 200 32 887 Kartellreichstag. 18893 4 89080 1990% 66 1893 174,9 Mill. M. Konsequenzen der vom Zentrum 1894 F abgelehnten Militärvorlagé. Hiegegen hatte das Reich die geringste Zunahmé der Reichsschulden in folgenden 1895 14 Nlill. M. 1896 16 entscheidender Einfluss 1897 41„ —35 des Jentrums 1898 40, 5 mit dem Freisinn 1899 7555 1900 973 Weiter wurden im 1896-1904 insgesammt 142,9 Mil— lione M. Schulden auf Antrag des Lentrums heèeimgeé— zahlt(Lex Lieber) In manchen Kreisen hat man die von Zentrum 1879 geschaffene /ν i⁰ ννeLꝭ˖uslein als die Ursache der Finanznot des Rèeiches bezeichnét, aber mit Unrecht, den die lex Frankenstein(1879) bestimmte, dass die über den Betrag von 130 Millionen Mark jährlich hinausgehenden Zolleinnahmen nicht in die Reichkasse zu fliessen haben, sondern den Bundesstaaten überwiesen werden; daher der Name Uberweisungssteuer. Ju dieser Jolleinnahmè traten dann als Uberweisungssteuer der Börsen- und Lotteriestempel(188 1) und diè Branntwein- verbrauchsabgabe(1887). Diese Regel bestand bis 1904; dann wurde unter Mitwirkung des Zentrums die gesammtè Lolleinnahme als reichseigene Einnahme festgesetat, als Uberweisungssteuern wurden die gesammten Brannt— weinsteuern(Maischbottichsteuer und Verbrauchsabgabe) und die gesammten Stempelabgaben bestimmt; man ging davon aus, rund 200 Millionen Mark Uberweisungs- stèeuer und damit auch diese Summèe an geèdeckten Matrikularbeiträgen zu haben. Die im Jahre 1906 gé— schaffenen Stempelabgaben Frachtbriefstempel, Fahr— kartenstèeuer, Tantiemenstèuer und Automobilsteuer) wurden sofort als reichseigene Einnahmeèn erklärt. Der Jveck dieser Uberweisungssteuer war, die nèeuen Reichs— einnahmen„am Kriegsministerium vorbeizuführen“, d. h. Sparsamkeit im Reiche zu erzielen und das Einnahmè- bewilligungsrecht des Reichstages zu sichern. Wären diese Gelder immer alle direkt in die Reichskasse geflossen, so hätteé der Reichstag jahrelang auf dem Gebiete der Einnahmebewilligung gar nichts zu sagen gehabt; man hätte ihm immer gesagt: Das Geld ist da Nun hört man oft sagen, dass die lex Frankenstein die letzte Unordnung im Reichshaushalt geschaffen habe; das ist total falsch. Seit 1900 hat die lex Frankenstein keine praktische Bedeutung mehr; sie steht nur auf dem Papier; denn seither sind die Matrikularbeiträge höher als die Uberweisungen; bis zum jahre 1900 aber waren unsere Finanzen noch in Ordnung; denn von 1895—1899 tilgte man erstmals auf Antrag des Jen— trums 142 Millionen Mark Schulden und von 1895 1899 erhielten die Bundesstaaten vom Reiche insgèesamt 58,5 Millionen Mark Uberschusszahlungen. Aber auch in früheren Jahren hat die lex Frankenstein nicht die Finanzen des Reiches gefährdèt; sagt doch auch Präsi— dent von der Borght(ehemaliger nationalliberaler Abge- ordneter): In diesen 28 Jahren(1879 1906) haben die Gliedstaaten an Uberweisungen rund 8238 Millionen Mark erhalten und an Matrikularbeiträgen rund 8004 Millionen Mark geleistet. Sie haben also vom Reiche 234 NMillionen Mark meéhr erhalten, als sie an Matrikular— beiträgen zu zahlen hatten.“ Heuteè ist die gesammte lex Frankenstein beseitigt und nur béstimmt, dass die Einnahmen aus der Brannt— weinbesteuerung den Bundesstaaten zu überweisen sind; alle anderen Einnahmen behält das Reich sofort. Das Jentrum lehntèe das Branntweinmonopol(1886 und 1909) ebenso ab wie das Tabakmonopol. Im Jahre 1893—ο0 versagtè es allerdings die geforderten 100 Millionen M. neuer Steuern; aber die darauf folgenden 68 Jahren haben im Reiche finanziell sehr gut abgeschlossen. so dass man ohne diese neuen Steuern auskam. Bei der Beratung des Flottengesetzes 1900 hingegen musste das Zentrum dem Bundesrat neue Einnahmen(Erhö— hung der Börsensteuer. Luxussteèuer, Kannossements— stempel usw.) förmlich aufnötigen. 1906 kam durch das Jentrum eine Reichserbschaftsteuer zu stande mit Steuersatzen von 4- 25 /, eine Erhöhung der Biersteuer; Jigarettensteuer, Fahrkartenstèeuer usw. Aber die neuen Stèeuern brachten nicht den gewünschten Ertrag, sodass der Bundesrat 1908 mit der Forderung von 500 Millionen M. neuer Steuer auftrat und zwar 117 Millionen M. Besitzsteuer(92 Millionen M. durch Ausdehnung der Reichserbschaftssteuer auf Kinder und Ehegatten und 25 NMillionen M. höhere Matrikularbeiträge) und 380 Millionen M. Konsumsteèuer(110 Millionen auf Bier. 110 Millionen auf Branntwein, 77 Millionen auf Tabak, 33 Millionen auf Inserate, 20 Millionen auf den Wein und 50 Millionen auf Gas und Elektrizität.) Die Block- mehrheit erwies sich unfähig die Reform zu schaffen, sodass sie sich spaltète; das Zentrum schuf in Ver— bindung mit den Konservativen die Reform, der Reichs- kanzler Fürst Bülow nahm seinen Abschieéd. Das Zen— trum hat durch seine Mitarbeit bei dieéser Reform erreicht: 1) Die Ablehnung der Ausdehnung der Erbschafts- steuer auf Kinder und Ehegatten und dafür eine stärkere Heranziehung des mobilen Kapitals(Linsscheinbogen- stéèuer, Emmissionssteuer, Schèéckstéèuer, Wertzuwachs— Steuef) 2) Eine Verminderung der indirekten Stèeuer auf 310 Millionen statt 400 Millionen M. des liberalen Ange- botes und 380 Millionen der Regierungsvorlage. Diese 310 Millionen M. setzen sich zusammen aus 100 Millionen Biersteuer, 80 Millionen Branntweinsteuer, 43 Millionen —— YE—AENGↄ e je nach zo jahren vom festgelegten Grundbesit: zu zahlen). 69 Tabakstèeuer, 37 Millionen Kaffeezollerhöhung, 20 NMilli— onen Beleuchtungsmittelsteuer, 25 Millionen Zündholz— stèeuer, unde5 Millionen M. Schaumweinsteuer. z3) Eine stärke Heranziehung des Besitzes mit 35 Millionen statt 100 Millionen des liberalen Vor— schlages und 117 Millionen der Vorlage; dazu noch 32 Millionen M. Fideikommissstèeuer(%% „/ des Vermögens 4) Leichter zu erhebende Steuer, da die beschlos- senen Steuern nur 7 Millionen M. Erhebungskosten ver— ursachen, während die Vorschläge des Bundesrates und der Liberalen 60 Millionen M. Erhebungskosten und 25000 neue Beamte verursacht hätten. Im Anschluss an die Verabschiedung der Reichsfinanzreform durch Kon— servative und Zentrum und der Entlassung des Reichs- kanzlers Fürst Bülow entfachten Liberale und Soꝛzial— demokraten eine widerliche Steuerhetze, deren Folgen in einem Anschwellen der sozialdemokratischen Stimmen und Mandateè ersichtlich sind. Das 7entrum aber hat gerade hier durch die Tat gezeigt, dass es eine wahrhaft nationale Partei ist, welche deés Reiches Not zu lindern verstanden hat. § 6. Das Zentrum auf kirchenpolitischem Gebiete. en groessten Triumph aber hat das Zentrum durch die Niederwerfung des Kulltunbammeßbfes errungen; denn der grösstèe Staatsmann des 19. Jahrhunderts, Fürst Bismarck, musstée vor ihm den Deéegen senken. Das Geheimnis dieses Erfolges liegt in der treuen Anhänglichkeit der Zentrumswählerschaft und in der überlegenen Taktik Windthorsts, der immer nur vom Standpunkt des gemeinen Rechts aus den Kulturkampfsgesetzen entgegentrat. Das Ziel des Kulturkampfes war die Losreissung der deutschen Katholiken von Rom, die Schaffung einer katholischen Nationalkirche und so die allmäh- liche Verschmelzung der Katholiken mit den protes—- tantischen Landeskirchen. Kaum hatten die katholischen Soldaten auf dem Schlachtfeld ihre Schuldigkeit getan, da begann schon die Verfolgung ihrer Religion und sie wurde mit allen Mitteln der modernen Staatsgewalt durchgeführt. Den gesamten Kampf um die kirchliche Freiheit hat das Zentrum immer vom Standpunteèe des gemeinen Kechts aus geführt; es wolltée kein Recht für die Katho- liken, das es nicht auch jeder anderen Konfession gab. Dieser grossen Parole der Freiheit blieb es ebenso treu, als es mit grossen Mühen im Kulturkampfe abwehrte, wie es(seit 1900) im Toleranzantrage eine positive Regelung der Freiheit der Religionsübung anstrebt. Da gerade auf diesem Gebiete so viel Falsches 71 behaupteét wird, erscheint es angezeigt, neben dem Hinweis auf das Programm des Zentrums aus den Wahlaufrufen in chronologischer Reihenfolge alle dies- bèezüglichen Stellen mitzuteilen: Vor allem müssen vir die Beseitigung derjenigen Reichsgesetze verlangen, welche Freiheit und das in der Verfassung garantierte Heimatsrecht der Reichs- bürger verlètzen.“(Wahlaufruf v Dezember 1876.) „Eine Besserung und Heilung kann vor allem nur dadurch erzielt werden, dass dem Volke die Religion erhalten bleibt, dass chriftlichgläubige Gesinnung gé- weckt, gefördert, in Unterricht, Erziehung, Bildung und Wissenschaft, wie in der Gesetzgebung und im öffentlichen Leben die Richtschnur wird. Umsomehr müssen wir aufs neue freie Bewegung für die Kirche und Beseitigung derjenigen Reichsgesetze verlangen, welche Selbständigkeit und Rechtè der Kirche beein- trächtigen, die segensreiche Wirksamkeit zhrer Genos— senschaften oder das in der Verfassung garantierte Heimatsrecht der Reichsbürger verletzen.“(Wahlaufruf vom juni 1878.) An erster Stelle fordern wir auch hèeuté wieder und zwar mit um so höherem Ernste und um 50 grösserer Dringlichkeit, je drohender die Zeichen dieser Jeit sich gestalten, was wir seit unserem Bestand vor allem Entschièdenheit gefordert: die vollste Freiheit des Gewissens und der Religion, Selbständigkeit und freieste Bewegung für die Kirche und namentlich die Beseitigung der Reichsgesèetze, welche diese wertvollsten Güter des Einzelnen wie der Gèesamtheit kränken, die Kirche mit Misstrauen einengen und der Allgewalt des Staates ausliefern, die segensreiche Tätigkeit ihrer Diener und Genossenschaften lähmen und die ver— ſassungsmässigen Rechte von Millionen Reichsbürgern, sogar das ursprünglichste Recht aus Vaterland, das 72 72 Heimatsrecht verletzen. Der sogen. Kulturkampf ist nicht beendet, seine Versuinpfung würde das Leben unheilvoller vergiften als seine Fortführung in vollster Kücksichtslosigkeit. Diese Wunde, die allergefahrlichste, an welcher Deutschland blutet, bald ganz zu schliessen, wird unser wichtigstes und patriotischstés Ziel sèin“. (Wahlaufruf vom September 1884.) Im Wahlaufruf vom Januar 1887 ist im weésentlichen diese Forderung wiederholt, nur mit dem Beifügen: „Gern erkennen vir an, dass die Wendung zum Bessern, welche auf diesem Gebiète vor einigen Jahren eingetreten ist, noch weiter angehalten hat“. „Wir fordern von nèeuem, dass der Kirche im Deutschen Reiche wie in den Schutzgebieten volle Freiheit der Bewegung gestattet und alles beseitigt werde, was die Selbständigkeit und Rechtè der Kirche beeintrachtigt, was die segensreiche Wirksamkeit aller ihrer Genossenschaſten und das in der Verfassung ge— wahrleistete Heimatsrecht der Reichsangehörigen ver— letzt. Wir erkennen zugleich in der ungehinderten Tätigkeit der Kirche und ihrer Organe, sowie der dadurch zu erhoffenden Kräftigung des christlichen Geistes in den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeit— nehmer das wirksamste Mittel zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie ein Mittel, wirksamer als alle Ausnahmegesetze“. Wahlaufruf vom Januar 1890.) „Ohne Gewissenfreiheit keine bürgerliche, keine gesellschaftliche, keine wahre Freiheit! Der sogen. „Kulturkampf'“ ist auch heèuté noch nicht béendet. Seine Versumpfung unter schillernder Decke wohlmei— nender Freundlichkeit würde das Volksleben unheil— voller als seine Wiederaufnahme in vollster Rücksichts— losigkeit vergiften. Diese Wunde, die allergefahrlichste, an welcher Deutschland blutet, bald und ganz zu 4 K. 73 schliessen, die vollste Freiheit des Gewissens und der Religion, Selbständigkeit und freieste Bewegung, ver— trauensvolle Achtung für die Kirche, die vollste Gleich- berechtigung für die anerkannten christlichen Bekennt- nisse und ihrer Anhänger auf jedem Gebieté dées öffentlichen Lebens endlich herbeizuführen, muss unser wichtigstes und patriotischstes Ziel sein. Vor allem muss das Ausnahmegesetz wider die Jesuiten- und die mit ihnen angeblich verwandten Orden aufgehoben werden. Wir werden diesen Antrag, auf dessen Beratung vwir zur Jeit des Jedlitaschen Schulgesetzentwurfes verzichtet hatten, und welcher jetzt durch die Reichstagsauflösung von der Verhandlung ausgeschlossen worden ist, alsbald von neuem einbringen und keiner politischen Lage zu Liebe mehr ausser Verhandlung setzen. Wie werden ihn solange wiederholen, bis Reichstag und verbündete Kegierungen mit uns erkennen werden, dass nicht kon- fessionelle Vorurteile und Abneigungen, sondern nur das 1 verfassungsmässige Recht der freien Religionsübun Ssowie das ursprünglichste Recht ans Vaterland, das Heimatsrecht, hier die Entschèeidung fällen dürfen, und dass nach Aufhebung des Ausnahmegesetzes wider die Sozialdemołkratie die Aufrechterhaltnng desjenigen wider katholische Ordensmänner und Ordensfrauen zehnfach verletzen und erbittern muss“. MWahlaufruf vom Mai 1893.) „Mit allem Nachdruck sind vwir bestrebt gewesen, die Beseitigung der noch beéstéhenden Restè des Kul turkampfes in Gesetzgebung und Verwaltung zu er reichen und die Rechtstellung des katholischen Volks— teile im Deutschen Reiche so zu sichern, dass der Wiederkehr eines Kulturkampfes nach Kräften vorgé- beugt würde. Aber noch immer hält der Bundesrat das Gesetz gegen die jesuiten und die ihnen verwandt erklärten Orden aufrecht. obwohl es mit der natürlichen Gerechtigkeit im schneidendsten Widerspruch steht und 74 der Reichstag schon viermal auf unseren Antrag dessen Aufhebung gefordert hat. Harren wir aus in Kampfe gegen jenes Ausnahmegesetz und für die Gleichbe— rechtigung der Katholiken“. MWahlaufruf vom 6. Mai 1898.) „Die geschichtliche Entwickelung Deutschland hat zu einem Nebeneinanderstehen grosser christlicher Ge— meinschaften geführt. Das Blühen und Gedeéihen des gemeinsamen Vaterlandes ist nur denkbar bei fried- lichem Zusammenleèben der Konfessionen auf dem Boden einer hochsinnig gedachten religiösen Freiheit und vollkommener staatlicher Gleichberechtigung. Die Errèeichung dieses Zieles wird nach wie vor unsere vornehmste Aufgabe sein. Dank unserer Toleranzan— träge sind wenigstens in einzelnen Bundesstaaten Be— stimmungen gefallen, welche, dem Geistè religiöser Bevormundung und Unduldsamkeit vergangener Jahr— hunderte entsprungen, den Grundsätzen des modernen Staatslebens widersprèchen. Dagegen ist es leider noch immer nicht gelungen, die Restè der unseéligen Kultur— kampfsgesetzgebung zu beèeseitigen, ja auch nur eine Breésche zu legen in das gehässige Ausnahmegesetz gegen de jesuiten und andere katholische Orden. Mit dem gèesamten katholischen Volke verlangen vir die Beseitigung dieses schreienden Unrechts“.(Wahlaufruf vom 2. Mai 1903.) Jeigt schon dièese Jusammenstellung die Wellenlinie des Kulturkampfes mit den Erfolgen des Zentrums, S0 müssen doch noch einige Worte angefügt werden. Seitdem Fürst Hohenlohe seine Denkwürdigkeiten publi— zièren liess, steht es unantastbar auch für Nichtzen— trumsleute fest, dass der Kulturkampf durch liberale Partèien gefordert worden; Hohenlohe selbst rühmt sich, dass er èeiner der Haupttreiber gewesen ist. Nicht die Gründung des Zentrums war der Anlass hierzu, die Sturmzeichen zum Kulturkampf Moabiter Kloster— * sturm, Hetze gegen das Vatikanische Konzil usw.) waren schon früher da; hervorragenden Männern aber ist es zu verdanken, dass sie die Zeichen der Zeit ver— standen und zur Sammlung bliesen. Die Kulturkampfs- gesetze folgten auch in Reihe sehr rasch aufeinander. 1. Der Kanselaragraßht, der durch Gesetz vom 10. 12. 1871 einen neuen S 130 a des Strafgesetzabuches schuf, nach welchem der Missbrauch der Kanzel unter Strafè gestellt wurde, um die Bekämpfung des Altka-— tholizismus von der Kanzel zu verhindern. Reir 876 wurdè es verschärft, indem das Verlesen von Enzykliken Das Gesetz, das noch heute besteht, gelang 2 selten zur Anwendung. Durch Geéesèetz vom 26 und Hirtenbriefen unter Strafe gestellt wurde. 2. Das Fesueten gesets vom 4. Juli 1872 verfügte über 200 deutsche Jesuiten die landesgesetzliche(§ 2) Ausweisung und enthält das Verbot der Niederlassung (§ 1). Im März r90ꝗ ist S 2 aufgehoben worden, wogegen namentlich die Nationalliberalen protéstierten. 3. Das Priesleraustde-οHD⁴⁵ͤAανε‘ V“οꝶm˖u ꝗ4. Mai 1874 bestimmte, dass einem durch„gerichtliches Urteil aus seinem Amtè entlassenen' Geistlichen vas in Preussen durch Landesgesetzgebung ermöglicht wurde—„durch Verfügung der Landeèespolizeibehörden der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder ange- wiesen, derselbe auch„durch Verfügung der Zentral— behörde seines Heimatstaates seiner Staatsangéehörig— keit verlustig erklärt und aus dem Bundeésgebiet aus— gewiesen werden“ kann. Am 6. Mai 1890 wurdeè dieses Gesètz aufgehoben. 4. Das preussische Zuchννe εν“ιι̃ Ww urde durch Gesetz vom 6. Febr. 1875 auf ganz Deutschland ausgedehnt. JIu den Kulturkampfsgesetzen im Reiche traten nun noch eine ganze Anzahl PreussisαE(resetee. a) Das Schulaufsichtsgesetz, das die Kirche von jeder Mitauf— 70 sicht ausschliesst und die gesamte Aufsicht dem Staate überträgt; b) die Aufhebung der Art. 15 undu18 der Verfassung, welche die Selbständigkeit der Kirchen garantieren; c) das Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, in welchem der Staat die Vorbildung vorschreibt und ein Kultusexamen“ das kein Theologe ablegte, fordert, auch Strafe für kirch liche Amtshandlungen féstsetzt; d) das Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt vom 12. 5. 1873 verbot die Anwendung kirchlicher Disziplinarmittel durch Papst und römische Kongregationen; e) das Gesetz über den und Juchtmittel vom 13. 5. Gebrauch kirchlicher Straf— 1873 sollte die Verfügung der grossen Exkommuni— kation verhindern; f) das Gesetz über den Austritt aus der Kirche vom 14. 5. 1873 sollte den Austritt aus der katholischen Kirche erleichtern und dem Altkatho— lizismus auf die Beine helfen; g) die obligatorische Einführung der Jivilehe vom 9. März 1874 solltè den Einfluss der Kirche lähmen; h) das Gesetz über die Verwaltung erledigter katholischer Bistümer vom 20. Mai 1874 gab dem Staat das Recht, bezüglich erledigter Bischofssitze eine Reihe von Anordnungen zu treffen; i) das Ergänzungsgeset: über die Ausbildung und Anstellung von Geistlichen vom 21. Mai 1874 dehnte die maigesetzlichen Strafen auf alle kirchlichen Amts— handlungen aus; K) das Sperrgesetz auch Brotkorb- gèesetz genannt vom 22. 4. 1875 verfügté die Ein— stellung aller staatlichen Leistungen für Bistümer und Geistliche, obwohl diese auf dem privatrechtlichen Titel: Ersatz für die säkularisierten Kirchengüter beruhten!(16 Millionen M. wurden innebehalten);) das Ordensgesètz vom 31. Mai 1875 enthält die Ausweisung der Orden; m) das Gèesèetz über die Vermögensverwal— tung in den katholischen Kirchengemeinden vom 20. 6. 1875 säkularisierteè das vorhandene Kirchenvermögen; 77 n) das Altkatholikengeset: vom 4. 7. 1875 gab den Altkatholiken Anteil am katholischen Kirchenvermögen. wodurch eine„erhebliche Anzahl' vom Gemeindemit— gliedern altkatholisch wurde; ein katholischer Geistlicher, der zum Altkatholizismus abfiel, blieb im Genuss Sseiner Pfründe; o) das Gesetz über die Aufsichtsréèchteé des Staats bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1877 engte die bischöfliche Befugnis an; p) Gesetz über die Befugnis der Kom- missionen für die bischöfliche Vermögensverwaltung in den erleèdigten Diözesen, Iwangsmittel anzuwenden, vom 13. 2. 1878. Damit war die Reiche der Kultur— kampfgesetze geèschlossen. Der Staat hattèé alle Macht- mittèel erschöpft! Die Wirkungen waren entsetzlich. Im Januar 1881 fehlten in Preussen von 4627 Pfarrern und 3812 Hilfsgeistlichen nicht weniger als 1125 Pfarrer und 645 Hilfsgeistliche; ganz verwaist waren 601 Pfarreien mit 646 O00⁰ο Seœelen, halbverwaist ausserdem 584 Pfarreien mit 1 501 100 Sèelen. Von den Bischöfen waren in Gefängnis oder Exil die Erzbischöfe von Posen und Köln, die Bischöfe von Münster, Paderborn und Trier, der Weihbischof von Posen und Gneèsen. Ihreés Amteès wurden„entsetzt“ eben dieselben bis auf den Bischof von Trier, der während des eingeleiteten Verfahrens starb, der Fürst- bischof von Breslau und der Bischof von Limburg. In ihren Reèsidenzen verblieben, aber bis auf die kahlen Wände wiederholt gepfändet, alle anderen Bischöfe in Preussen. Nach und nach wurden alle bischöflichen Anstalten vom Knabenseminar bis zum Priesterseminar geschlossen.(so wie jetzt in Frankreich). In den ersten 4 Monaten des Jahres 1875 hat man infolge des Kul- turkampfes zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt: 241 katholische Geistliche, 136 katholische Redakteure und 210 katholische Bürger! Wie hoch die Strafen ˙ 78 sich auflièfen, sieht man an folgenden Zahlen: der Erzbischof von Köln hatte 29 500 Taler Geldstrafe erhalten, der Bischof von Trier 3z0 450 Taler, der Bischof von Münster 4700 Taler usw. Ausserdem, fanden in derselben Zeit statt: 39 Konfiskationen, 55 Verhaftungen, 74 Haussuchungen, 103 Ausweisungen, 55 Auflösungen von Versammlungen! Alles in 4 Mo— naten! Und weshalb diese Verurteilungen? Mehreère Priester erhielten Strafen, weil sie die Absolution ver— verweigert hatten.(2. B. Kaplan Bruns in GelderneI1 Monat Gefängnis, weil er einen Bürgermeister nicht absolviert haben sollte). Der nationalliberale Abg. Wehrenpfennig hatte in einer Kulturkampsdebatte aus— gerufen:„Auch vor dem Dogma werden vir nicht stehen bleiben!“ Die materiellen Opfer des Kultur— kampfes waren auch nicht gering. Durch die Vertrei— bung der Orden allein entstand in 228 Gemeinden eine Erhöhung der Armen- und Schullasten von rund NMillion M. pro Jahr; der den Gemeinden mit Nlöstern entzogene Gewinn war im Jahre 2 700 οοο M.; rund 2 ẽNillionen M. hiervon flossen ins Ausland. Das nèeue Schulaufsichtsgesetzʒ kosteète 114 Millionen M. mehrſusw. Man berechnet die jährlichen Mehrausgaben auf 6 Millionen M. Die Katholiken aber hatten noch bè— sondere Ausgaben und Extrasteuern zu leisten, wie Strafgelder und Prozesskosten, Errichtung neuer Gottes- häuser, Auschaffung neuer Paramente, erhöhte Aus— gaben für wandernde Seelsorger und die Ausgaben für die„Sperrlinge“(Geistliche, denen der Staat das Gehalt sperrte); dies sind ingesamt 2 300 O00 M. Der Kulturkampf schädigte also nicht nur das moralische Volkswohl, sondern auch das Nationalvermögen um jähr— lich 8 300 O0O00 M.(In der Stadt Münster allein sind infolge des Kulturkampfes die Einnahmen um über 1 Million M. geringer geworden.) 79 Am 20. Mai 1880 begann der Abbruch der Kul— turkampfgesetze, in 5 Aktionen erfolgte er bis zum Jahre 1887. Nur„Schutt“ und„Trümmer“ blieben noch übrig, wie Bismarck selbst sagte. Der Kulturkampf war der gewaltigste kirchenpolitische Kampf des 19. Jahrhunderts und war der gewaltigste der ganzen christlichen Ge— schichtè. Nächst Gottes Hülfe ist er entschieden worden durch die Treue des katholichen Volkes, der Geist— lichen und die parlamentarische Geschicklichkeit des Jentrums. Der Rest der Gesètze enthält noch manche verletzende Bestimmungen, die zu beseitigen das Zen— trum als seine Ehrenaufgabe ansieht. Am Jentrum ist der Kulturkampf gescheitert, und diese Tat sichert ihm für alle Zeiten ein sehr guteés Jeugnis. Nicht nur die kirchliche Freiheit stand auf dem Spiele, sondern über— haupt die bürgerliche Freiheit; ist die kirchliche Freiheit verschwunden, folgt die bürgerliche sehr bald nach. Wenn somit das Zentrum in 20 jährigem hartem und erfolgreichem Kampfe sich gegen die Uebergriffe des Staates in das innerkirchliche Leben gewehrt hat, 50 ging es im jahre 1900 dazu über, ein grosses, umfassendes Grundgesetz der Freihèeit der Religionsü— bung durch seinen Toleranzantrag zu schaffen. Hyuiſleit den Heelegionslibung für den einzelnen wie Freiheit und Selbständigkeit der Religionsgemèeinschafteén sind die Kerngedanken des Gesetzentwurfes, der von den Geg— nern des Lentrums so viel géschmäht wird, der 5S0 wenig beéekannt ist. Der Reichstag hat leider, obwohl der Gesetzentwurf schon dreimal eingebracht worden ist, denselben noch nie ganz zu Ende beraten! Dieser Gesetzentwurf gibt das gleiche Mass von Freiheit jeder Keligionsgemeinschaft; kein Recht dem Katholiken, das nicht auch Andersglaubigen zusteht! Er lautet in der neuesten Formulierung. „Wir Villielin, von Gotteées Gnaden Deutscher Kaiser, 80 König von Preussen verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: § 1. Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist innerhalb des Reichs und der deutschen Schutzgebiete jedem Einwohner gewährleistet. Danach steht die Freiheit des religiösen Be- kenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften sowie der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religi— onsübung jedem Einwohner zu. Unberührt blieben die be— sonderen Pflichten, welche aus der Uebernahmèe eines Reli— gionsamts erwachsen. Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Kechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Glaubens- uud Gewissenfreiheit kein Abbruch geschehen. Unberührt bleiben die geltenden Vorschriften über die Erlangung der Rechtsfähigkeit. §S 2. Staatliche und kommunale Behörden dürfen Befra- gungen und Aufzeichnungen über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nur dann vornehmen, wenn es sich um die Geltendmachung rechtlicher Pflichten oder Befug— nisse handelt, welche von der Zugehörigkeit zu einer be— stimmten Religionsgemeinschaft abhängen. § 3. Für die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in welchem ein Kind erzogen werden soll, ist die Verein— barung der Eltern massgebend, welche jederzeit vor oder nach Eingebung der Ehe getroffen werden kann. §S 4. In Ermangelung einer Vereinbarung der Eltern gelten für die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses des Kindes, soweit nicht nachfolgend ein anderes vorgeschrieben ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Sorge für die Person des Kindes. Steht dem Vater oder der Mutter das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen, neben einem dem Kinde bestellten Vormund oder Pfleger zu, so geht bei einer Meinungsverschiedenheit über die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in welchem das Kind zu erziehen ist, die Meinung des Vaters oder der Mutter vor. 81 Das religiöse Bekenntnis des Kindes kann weder von dem Vormunde noch von dem Pfleger geändert werden. § 5. Zur Teilnahme an einem Religionsunterricht oder Gottesdienst, welcher der religiösen Ueberzeugung der Erzie- hungsberechtigten nicht entspricht, kann ein Kind gegen den ausdrücklichen Willen der Erziehungsberechtigten nicht angehalten werden. 6. Nach beendetem vierzehnten Lebensjahre steht dem ο Kinde die Entscheidung über sein religiöses Bekenntnis zu. § 7. Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft mit bürgerlicher Wirkung erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Austretenden gegenüber der Religionsgemeinschaft. Die Erklärung ist dem Amtsgerichte des Wohnorts gegenüber abzugeben; von diesem ist sie der zuständigen Behörde der Religionsgemeinschaft mitzuteilen. Die Erklärung kann schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Ueber den Empfang der Erklärung ist eine Bescheini— gung zu erteilen. Das Verfahren ist kosten- und stempelfrei. § 8. Die Abgabe des Austrittserklarung bewirkt, dass der Ausgetretene zu Leistungen, welche auf der Zugehörig- keit zur Religionsgemeinschaft beruhen, nicht mehr ver— pflichtet wird. Leistungen, welche bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes kraft besonderen Rechtstitels entweder auf bestimmten Grund- stücken haften, oder von allen Grundstücken des Bezirks oder doch von allen Grundstücken einer gewissen Klassè in dem Bezirk ohne Unterschied des Besitzers zu entrichten sind, werden durch die Austrittserklarung nicht berührt. § 9. Niemand kann zu Leistungen an eine Religionsge meinschaft, zu welcher er nicht gehört, herangezogen werden, wenn nicht ein gemeinschaftlicher Genuss oder ein beson- deres Rechtsverhältnis besteht. § 10. Religionsgemeinschaften, deren Lehren und Sat- zungen den Rcichsstrafgesetzen nicht zuwiderlaufen, ist die freie und öffentliche Ausübung der Religion gestattet. Die Aufnahme in eine solche Religionsgemeinschaft, 6 82 die Vornahme von KReligionshandlungen und die Abhaltung von religiösen Versammlungen, sowie die Zulassung zu diesen Handlungen und Versammlungen ist von einer Mitwirkung der Behörden des Staates, der politischeu Gemeinden oder einer anderen Religionsgemeinschaft oder von einer Anzeige bei denselben unabhängig. Ihre Religionsdiener dürfen die Religionshandlungen bei allen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausüben. § 11. Der Verkehr der Religionsgemeinschaften mit ihren Leitern oder Oberen ist ungehindert. Vorschriften und Anordnungen einer Religionsgemein— schaft, welche sich auf die Religionsübung beèeziehen, be— dürfen zu ihrer Gültigkeit weder einer Mitteilung an die Staatsbehörde, noch einer Genehmigung von seiten der Staatsbehörde. J 12. Die Religionsgemeinschaften können innerhalb des Reichs und der deutschen Schutzgebiete Religionsge— meinden und Religionsàmter, insofern für solche staatliche Mittel nicht in Anspruch genommen werden, ohne staatliche Genehmigung errichten oder abändern. Jur Errichtung von Kirchengebäuden mit Türmen und Glocken bedarf es keiner Genehmigung der staatlichen Kultusbehörden. 13. Religiõöse Genossenschaften, Gesellschaften und Vereine aller Art bedürfen zu ihrer Gründung, Niederlassung und Tätigkeit innerhalb des Reichsgebiets keinerlei Genehmi— gung des Staats oder der politischen Gemeinden. S 14. Unberührt bleiben die landesrechtlichen Vorschriften: I. über die allgemeinen staatlichen Vorbedingungen für die Zulassung der Kirchendiener zu Religi— onsämtern; 2. über das Verhältnis der Kirchen zur Schule, soweit solches nicht in 8S 5 geregelt ist; über das gegenseitige Verhältnis der evangelischen 2 Landeskirchen. Urkundlich Gegeben Trotz dieser Parität in dem Entwurf haben sich 83 doch die Vertreter der protèstantschen Landeskirchen scharf gegen denselben gewendét und ebenso der Bundeèsrat. Hat das Zentrum s0 auf der einen Seiteé die kirchliche Freiheit verteidigt und zu befestigen gesucht, S0 war es auf der anderen Seite auch bestrebt,„die Wiederherstellung des Christentums als Grundlage unseres gèsamten, des öffentlichen und des privaten Lebens, unserer Gesetzgebung und Verwaltung“(Wahl— aufruf vom Mai 1893) zu erreèichen. Mit der Durchführung dieser Idèeen setzt es be— sonders in der bedeutungsvollen Frage der gesamten Volkserziehung ein, deren Anfang in der Schulfrage sich zeigt. Die Schulfrage gehört zwar nicht zur Kom— petenz des Reiches, abgesehen von den Schutzgebieten, wo das Zentrum für die Konfessionsschule eintrat. In Sämtlichen Einzelstaaten in denen eine Zentrumsſraktion besteht(Preussen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Oldenburg) hat diese sich bestrebt, die christlich- konfessionelle Volksschule zu erhalten und zu stärken. Mehr oder weniger war dieser Kampf seither von Er folg begleitet gewesen. Dass die Simultanschule bisher so wenig Boden in der deutschen Partikular gesetzgebung fand, ist ein Verdienst des Zentrums. Das Gebiet der Volkserziehung erstreckt sich aber auch auf die Hochaltung der öffentlichen Sittlichkeit; den Kampf gegen die öffentliche Unsittlichkeit in Schrift und Bild(nicht gegen die erziehende Kunst) hat das Zentrum zuerst aufgenommen; es liesse sich bestehenden Gesetzgebung und der Selbsthilfe mit der schon sehr viel erreichen! Die Einführung und Aus— dehnung der Sonntagsruhe in Gewerbe und Handel wie in den öffentlichen Betrieben Postverwaltung) ist ein Erfolg der Zentrumsarbeit. Der Kampf gegen die bèevorrechtigte Stellung des Zweikampfes in dem Straf— 84 gesetzbuch gehört mit in dieses Kapitel! Die Schaf— fung der Wuchergesetze beruht auf christlicher Grund—- lage. Die Gebote und Vorschriften des Christentums gelten nicht nur im Privatleben, sondern auch im öffen- lichen Leben; dahin strebt das Zentrum! § 7. Die Tätigkeit des Zentrums auf Volkswirtschaftlichem Gebiete. ür eine Partei, die in allen politischen Fragen ge- schlossen auftritt, konntè ein gefährlicher Wendeè- punkt dann erfolgen, als die Mirtechia ſtsſragen immer mehr in den Vordergrund traten. Für das Zentrum lag hier eine Gefahr um so näher, als es alle Stände um- schliesst: Bauern, Handwerker und Arbeiter. Es gehörte ein hohes Mass politischer Geschicklichkeit und Diplo— matie dazu, die Partei in allen diesen Fragen geschlossen zu halten, auch dann, wenn die Arbeitervertreter für höhere Lebensmittelzölle und die Agrarier für Arbeiter— schut: eintreten sollen. Dem Jentrum ist aber gelungen, was keine andere Partei fertig brachte, es hat die Arbeiterschaft in seinen Reihen gehalten und die Bauernschaft nicht verloren. Vor z30 Jahren wählten viele Arbeèiter konservativ und nationalliberal, heute trifft man das selten: diese Arbeiter findet man jetat bei der Soꝛialdemokratie. Gewiss ist die Haltung des Zentrums in Wirtschaftsfragen sehr oft von links und rechts angegriffen worden; aber es waren die Extreme, die sich hier berührten. Das Zentrum musste immer erst den Ausgleich der Interessen in sich selber suchen und es fand diesen auf dem Boden der christlichen Weltanschauung. Die ausgleichende Gerechtigkeit ist sein Jiel, daher braucht es nicht zu überraschen, dass Fürst Bülow bei der Beratung des Zolltarifes meinte, man müsste das Zentrum noch heute gründen, wenn es nicht béstehen würde. Nie stellté sich die Partei in 86 den Dienst einer einseitigen Interessentenbewegung; Siè wollte sein eine Volkspartei, die alle Berufe umschliesst. Je nach der Lage des einzelnen Standes mochte sie bald mehr industriellen Charakter zeigen, bald mehr die Handwerkerinteressen in den Vordergrund stellen. Der Zentrumsgedanke auf virtschaftlichem Gebiete strahlt am deutlichsten heraus aus dem Wahlaufruf von 1893, wo es heisst: „In dem Bewusstsein der verfassungsmässigen Pflicht jedes einzelnen Abgeordneten,„Vertreter des gesamten Volkes“ zu sein, werden wir jede Sonderinteressenvertretung, sie möge heissen, wie sie wolle, nachdrücklich bekämpfen, weil sie der Tod unsères Verfassungslebens und die unbillige Gefährdung aller anderen gleichberechtigten Interessen un— seres weiten, von den verschiedenartigsten und oft entgegen— gesetztesten Interessen bewegten Vaterlandes wäre. Aber wir werden bei der unverdrossensten Fürsorge für jedes Einzelinteresse in gleich austeilender Gerechtigkeit und tat— kräftiger Zügelung an die Gesamtheit die widerstrebenden Interessen billig gegeneinander abzugleichen und zu des Ganzen wie der Teile Wohlfahrt miteinander zu versöhnen suchen. Unsere Zusammensetzung aus allen deutschen Gauen und allen Berufsarten der vaterländischen Gesellschaft weist uns darauf hin und befähigt uns dazu besonders; und unser Grundsatz, dass die idealen Interessen der Reichsgemein- schaft allen materiellen Interessen der Angehörigen des Reichs vorgehen und immer vorgehen müssen, wird uns 5 dabei vor Irrungen und Unrecht bewahren“. Aus dieser Anschauung heraus hat das Zentrum im Jahre 1879 die Umwandlung der deutschen Wirt— schaftspolitik aus dem Freihandel zum Schutzzoll mit— gemacht, ja, es war die Kerntruppe in diesem Kampfeè! Ohne das Zentrum hätte Bismarck nie eine parlamen— tarische Mehrheit in diesem erhalten. Das Zentrum aber stellte sich dèeshalb auf die Seite des Schutzzolls, nicht nur, weil es einen grossen wirtschaftlichen Aufschwung 87 von dieser Wirtschaftspolitik erwarteéte(die ruhige Entwicklung der deutschen Industrie in den letzten 30 Jahren hat ihm recht gegeben), und weil fast alle Staaten Zollschranken aufrichtèten, sondern auch des— halb, weil hierdurch zum erstenmal in der Reichsge- Setzgebung der Gedanke zum Ausdruck gelangte, dass der Staat sich der wirtschaftlich Schwachen anzunehmen habe. Mit stolzer Zuversicht konnteè daher der Wahlauf— ruf von 1881 konstatièeren:„Auf Anregung und unter Mitwirkung der JZentrumsfraktion hat die Umkehr zu einer den Intèressen der vaterländischen Produktion entsprechenden Wirtschaftspolitik, haben die Reformen zu Gunsten von Handwerker und Arbeiterstand begon- nen“(Wahlaufruf vom juni 1881). Und nahezu neun Jahre später konnté der Wahlaufruf weiter feststellen: Diè virtschaftliche Lagèé des Reiches hat sich in den Bahnen, welche wesentlich auf unsere Anréegung und unter unserer Mitwirkung eingeschlagen worden sind. besser gestaltet“(Wahlaufruf von Januar 1890). Mit dem Siege des Schutzzolles war die grösste Bresche in die bisher bestandene Anschauung gelegt, dass der Staat sich in das Wirtschaftsleben nicht zu mischen habe; die Einführung des Schutzzolles war die erfolgreichste Vorkämpferin für Arbeéiter- und Handwerkerschutz! Jetzt konnten„dem Schwindel und der Ausbeutung Schranken gesetzt und dem Mittelstande die Beding- ungen gesunder Entwicklung zurückgegeben werden“ (Wahlaufruf vom Dezember 1876). Daher ist es auch kein Zzufälliges Zusammentreffen, dass die Einführung der Wuchergesetze(Antrag des Zentrums) unmittelbar im Anschlusse an die Verwerfung des Freihandels ſolgté. Aber bei der Einführung der Schutzzölle hat das Zentrum stets darauf gehalten, dass diese nicht zu Finanzzöllen werden, die die allgemeine Lebenshaltung schwer be— lasten.(Zölle auf Kaffee und Erdöl bestanden schon 88 vor der Gründung des Zentrums, sie sind als Beschlüsse aus der Zeit des Norddeutschen Bundes mit übernommen worden). Die Getreide- und Viehzölle hat das Zentrum nur auf eine solche Höhe gelangen lassen als erfor— derlich war, um der Landwirtschaft die Existenz zu sichern. Der Zolltarif vom 25. Dezember 1902 bringt zwar eine wesentliche Erhöhung der Zollsatze auf Lebensmittel, aber gleichzeitig gelangte ein Zentrums— antrag zur Annahme(lex Trimborn), namhafte Mehrer— trägnisse der Zölle aus der Einfuhr von Weizen, Roggen, Mehl, Rindvieh, Schweinen, Speck und Eleisch zur Durchführung der Wittwen- und Waisenversicherung zu verwenden; es war der grösste Sieg der ausgleichenden Gerechtigkeit des Zentrums! An der Goldwährung mit dem Institut der Reichs— bank hat das Zentrum immer festgehalten; die ganze Börsengesetzgebung(1896) mit ihren Einschränkungen der wilden Spekulationslust ist dem Zentrum zu ver— danken; als man 1908 die Blockpolitik gegen das Zentrum führte, hat man sofort auch an diesen Schranken gerüttelt. Die Haundelovertrüge unter Caprivi(1892) und unter Bülow(1905) sind vom Zentrum angenommen worden. In den langfristigen Handelsverträgen mit den gebun- denen Zöllen sah es einerseits für die Industrie die Voraussetzung für eine gedeihliche Entwickelung und andererseits für die Landwirtschaft eine Garantie in der Richtung, dass nicht schwankende Mehrheiten des Reichtags den Zollschutz plötzlich erniedrigen] Für die Annahme des österreich-ungarischen Handelsvertrages (vom Jahre 1893) waren auch militärpolitische Gründe (Dreibund) massgebend. Jum Schutze der Landiourtechaſt hat das Lentrum am eifrigsten mitgearbeitet durch die Annahme des neuen Zolltarifs und der Handelsvertràage. Das Wucher— gesetz ist ihm zu verdanken! Die scharfen Bestim— 89 mungen in der Gewerbeordnung über die Buchführung der Viehhändler fanden seine Unterstützung. Das Mar— garinegeset: mit dem Schutze für die Naturbutter entspricht einem Zentrumsantrag; das Verbot des Terminhandels in Getreide beruht auf einem Zentrums— antrag.„Die für Deutschland nachteiligen allgemeinen Meistbegünstigungsverträge sind aufzuheben. Gegen die Einschleppung von Viehseuchen aus dem Auslande ist die einheimische Viehzucht nachhaltig zu sichern“. (Wahlaufruf vom 2 Mai 1903.) Die höhere Entschädi- gung für die Einquartierungslast ist einem Zentrums- antrage zu verdanken! In den Einzelstaaten stimmte die Jentrumsfraktion für Errichtung von Landvirt— schaftskammern, für Verbesserungen im landwirtschäft- lichen Schulwesen, für verstärkte Unterstützung der Viehzucht, der Meliorationen usw. Die Sozialdemokratie bekämpft das Jentrum, als sei es zu einseitig agrarisch; das Jentrum tritt und trat für ausreichenden Schutz der Landwirtschaft ein. Der heutige relativ gute Zustand unserer Landwirtschaft ist mit eine Folge der Jen— trumspolitik Die Handlebenfberiuleressen haben in der Jentrums— fraktion stets seine entschiedene Vertretung gefunden; der erstè sozialpolitische Antrag(Graf Galen am 19. März 877) des Zentrums enthielt schon eine Reihe von Hand- werkerforderungen, die im Wahlaufruf vom Jjuni 1878 in den Satz gekleidet wurden: Das Handwerk müsse „sich in selbständiger organischer Entwicklung erheben“. Aber lange hatteé das Jentrum vergebens zu kämpfen, bis 1881 ein kleiner Anfang mit der Organisation in Innungen gemacht worden ist. Wenn auch im Reichs— tage sich schliesslich eine Mehrheit bildete, so wollte die Regierung nicht recht, so dass die Zentrumsfraktion noch 1890 klagen musstè:„Die Bemühungen, den 80 wichtigen Handwerkerstand zu heben, seinen berech- 90 tigten Klagen Abhülfe zuschaffen, werden wir in bis— heriger Weise eifrigst fortsetzen“.(Wahlaufruf vom Januar 1890). Aber nochmals vergingen sechs Jahre, ehèé das grosse Handwerkerschutzgesetz von 1897 gé— schaffen wurde, und am Ende der beètr. Legislaturpe— riode konnteè der Wahlaufruf konstatieren:„Für den Handwerkerstand ist es gelungen, einen Boden der obligatorischen Organisation zu gewinnen, welcher bei ausdauernder Benutzung durch die Handwerker selbst einen festeren Jusammenschluss ihrés Standés, eine Hebung des Handwerks, der Meister und der Gesellen, sowie eine bessere Ausbildung der Lehrlinge verspricht'. (Wahlaufruf vom 6 Mai 1903). Unmittelbar vor der Auflösung des Reichstages im Dezember 1906 ist noch eine Novelle zur Gewerbeordnung verabschièdet worden, welche im Kerne den Befähigungsnachweis für das Baugewerbe enthielt. Eine Neuregelung des Submissi- onswesens ist entsprechend einem Zentrumsantrag er— folgt. Gesetzentwürfe über die Sicherung der Baufor—- derungen, worunter der höhere Schutz dèes Meistertitels durch Einführung des, kleinen Befähigungsnachweises“, sind verabschiedet worden. All dies entspricht alten ZJentrumsforderungen. Längst ehe das Wort von Mllelstandepoliti- ge- prägt worden ist, hat die Zentrumsfraktion solche betrieben. Schon 1876 fordertè sie, dass dem„Mittel—- standè die Bedingungen gesunder Entwicklung zurück- gegeben“ werden(Wahlaufruf vom Dezember 1876), und hiernach handelte sie steèts. Der ersté grosse Erfolg ist leider erst 1896 erzielt worden:„Dem Ge— werbe, dem Handel und der Industrie dient das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerk, welches unserem Antrag entsprungen ist'(Wahlaufruf vom 6. Mai 1898). Der Wahlaufruf von 1903 forderte dessen Verschär— fung und Ausbau, besonders zur„‚Bekämpfung der * * 91 Auswüchse im Ausverkaufs- und Aktionswéesen“. Die Errichtung von Kaufmannsgerichten behufs rascher, billiger und sachgemässer Rechtsprechung für Streitig- keiten aus dem Vertrag zwischen Angestellten und Unternehmern forderte das Jentrum schon 1897, er— reichtè es im Jahre 1904. Der Asrbeilberslaud war seit Bestehen der Fraktion ein Gegenstand ihrer besonderen Fürsorge. Mitten im Kulturkampf(30 April 1873) hat schon der Führer Reichensperger auf die Notwendigkeit des Arbeiter— schutzes hingewiesen; am 8. Februar 1876 forderte der Zentrumsabgeordnete Moufang erstmals die Errich- tung von Arbeitskammern. Der Wahlaufruf vom Dezem- ber 1876 enthielt folgende Stelle:„Nicht minder muss bei der schwer bedrückten Lage der verschièdenen Klassen des Arbeiterstandes Freiheit für alle den gé— Setzlichen Boden nicht verlassenden Bestrebungen zur Lösung der sozialen Aufgaben gesichert werden. Sind einerseits die Grundsätze zu bekämpfen, welche das Eigentum und die soziale Ordnung bedrohen, so müssen anderseits die berechtigten Forderungen des Arbeiter— standes unterstützt, deren Regelung durch ein Gesetz über die Rechteé der Arbeiter erstrebt und mit dem allgemeinen Wohl in Einklang gebracht werden“. Das Jentrum machté sofort Ernst mit dieser Zusage; am 19. März 1877 brachteé es den ersten, ein sozial-poli— tisches Programm darstellenden Antrag im Reichstage ein. Dieser Antrag Graf Galen knüpfte an die Erhée— bungen über die Lage im Arbeiterstand, die auf Grund eines Reichstagsbeschlusses vom 30. April 1873 gemacht worden sind, an, forderte Ergänzung derselben unter Mitwirkung freigewählter Vertreter des Handwerker— und Arbeitèerstandes und auf Grund derselben: „IJ. Dem Reichstage in der nächsten Session den Ent— wurf eines Gesetzes betr. die Abànderung der Gewerbeordnung 92 von 21. 7. 1869 unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen: a) Wirksamer Schutz des religiös-sittlichen Lebens der gesamten arbeitenden Bevölkerung.(Sonntagsruhe.) b Schutz und Hebung des Handwerkerstandes durch Einschränkung der Gewerbefreiheit; Regelung des Verhältnisses der Lehrlinge und Gesellen zu den Meistern; Förderung korporativer Verbände. c) Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der in Fabriken arbeitenden Personen; Nor— mativbestimmungen für die Fabrikordnungen; Verbot der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter unter 14Jahren in Fabriken; Schutz der Familie durch Beschränkung der Frauenarbeit in Fabriken. d) Einführung gewerblicher Schiedsgerichtèe unter Mit— wirkung freigewählter Vertreter der Arbeiter. e) Anderweitige Regelung der gesetzlichen Bestimmun— gen über die konzessionspflichtigen Gewerbe, insbe— sondère den Betrieb von Gast- und Schankwirtschaften. II. eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen betr. die Freizügigkeit; sowie III. des Gesetzes betr. die Verbindlichkeit zum Schaden— ersatz usw. vom 7. 7. 1871 in bezug auf den Betrieb im Bergwerke und gewerblichen Anlagen zu veranlassen“. Der Antrag wurde von der liberalen Mehrheit im Reichstage mit Hohn und Spott aufgenommen und nicht einmal einer Kommissionsberatung für würdig befunden; und doch stehen heute alle fünf Punkte, die sich auf die Revision der Gewerbeordnung erstréeckten, in der Gecwerbeordnung selbst. Der 1878 vorgelegte Gesetzent— wurf über die Gewerbegerichtèe scheiterte in der zweiten Lesung, dagegen fand die Novelle zur Gewerbeordnung mit dem Verbot des Trucksystems Annahmèé. Die hierbei beschlossene obligatorische Einführung der Fabrikinspektion beruht auf einem Antrag des Zentrums. Diè auf Antrag von Jentrumsabgeordneten in der Kom— 83 mission und im Plenum in zweiter Lesung beschlossenen Bestimmungen zum Schutze der Sonntagsruhe schei— terten in der dritten Lesung; mit einer Stimmè Mehr— heit wurden sie abgelehnt, was der nationalliberalen Kölnischen Zeitung einen hohen Triumphgesang ent— lockte! Die Wahlaufrufe von 1878, 1881 und 1884 wiederholten den Ruf nach einem ausreichenden Ar— beiterschutz. Im Reichstag war die Fraktion mit Inter- pellation(Januar 1882) und Initiativantràgen Nov. 1884) für Sonntagsruhe, Frauenarbeits-Einschrànkung, Maxi malarbeitstag und Kinderschutz tätig. Vergebens. Es fand sich lange keine Mehrheit im Reichstage! Noch viermal wiederholte das Zentrum seine Anträge, bis am 6. Mai 1890 das grosse Arbeiterschutz-Gesetz unter hervorragender Mitwirkung des Zentrums(es Stellte den Vorsitzenden und Berichterstatter der Kommission Graf Ballestrem und Professor Dr. Hitze, den unermüdlichen Vorkämpfer für christliche Sozialreform) zaustande kam und brachte: Sonntagsruhe, Vorschriften z2um Schutzèe und Sittlichkeit in der Fabrik, Fabrikordnung, frei— willige Arbeiterausschüsse, Beschränkung der Kinder— arbeit, elfstündigen Maximalarbeitstag für Arbeitèrinnen über 16 jJahre, Vollmachten für den Bundesrat zum Erlasse weiterer Verordnungen zum Schutze der GE. sundheit. Von da ab drängteée das Zentrum immer wieder in Anträgen und Interpellationen darauf, dass der Bundesrat von seinen Befugnissen Gebrauch machen Ssoll, forderte den 63 Wochenarbeitstag(1896/97) und die Ausdehnung des sanitären Maximalarbeitstages, erreichtè 1903 das Kinderschutzgesetz mit seinen weit— gehenden Vorschriften zum Schutze der eigenen und fremden Kinder, forderte den zehnstündigen Maximal- arbeitstag(1904) für alle in Fabriken beschäftigte Arbeiter, fand aber hierfür keine Mehrheit im Reichs— tage. Im Dezember 1908 ermõglichtè es den Lehnstun— 9⁴ dentag für Arbeiterinnen. Die Schaffung der Gewer— begerichte ist durch Geset: vom 29. 7. 1890 erzielt worden, was das Zentrum schon 12 jahre früher forderte. Die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine fordertèe das Zentrum seit 1892, die Einrichtung von Arbeéeitskammern seit 1876; endlich soll erstèrer Wunsch erfüllt werden.— Schon in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts haben die Gebrüder Reichensperger im preussischen Abgeordnetenhause einen Gesetzentwurf für Krankenkassen auf Grundlage obligatorischer Bei— träge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingebracht. Im Jahre 1878 hat die Zentrumsfraktion den Antrag des Abg. Frhrn. Von Stumm entscheidend unterstütat, welcher die Errichtung von Invaliden- und Altersver— sorg ungskassen für Fabrikarbeiter zugleich mit Wittwen⸗ und Waisenunterstützung nach Vorbild der Knapp— schaftskassen wünschte. Die Krankenversicherungsgesetze kamen von 1882 bis 1903 alle unter Mitwirkung des Zentrums zustande, das hierbei namentlich folgende Anträge stellte: Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Handlungs- gehülfen unter 2000 Mk Einkommen und mit kür— zerer Kündigungsfrist als 13 Wochen(1892); 1903 erfolgte die Ausdehnung auf alle Handlungsgehilfen ohne Berücksichtigung der Kündigungsfristen; höhere Unterstützung der Angehörigen; Ausdehnung der Unter— stützung auf 26 Wochen usw. Die Unfallversicherungs- gesetze kamen von 1884 ab ebenso alle unter Mitwir— kung des Lentrums zustande. Für das Invalidenver— sicherungsgesetz haben 1889 nur 13 Zentrumsabgèeord- neten gestimmt, aber dadurch demselben zur Annahme verholfen. Wenn die Mehrheit dagegen stimmte, so tat sie es nicht aus Abneigung gegen den Grundgedanken des Gesetzes, sondern weil sie 1. mit der Ausdehnung des Gesetzes auf Landwirtschaft, Handwerk und Ge— + sinde nicht mit einverstanden war, sondern mit der Industrie beginnen wollte, 2. die berufsgenossenschaft- liche Organisation wünschte statt der territorialen, 3 den Reichszuzuschutz aus prinzipiellen Gründen bekàmfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten für die Kosten aufkommen, 4. die Ansammlung von Kapitalien nicht wünschte, sondern das Umlageverfahren vorzog; 5. die Berücksichtigung der teilweisen und Invalidität im Gesetzèe nicht ausgesprochen war; 6. das Verfahren mit seinem bureaukratischen Gang ihr nicht gefiel; 7. die Witwen- und Waisenversicherung nicht einbezogen war. Das Zentrum ist der parlamentarische Träger der deutschen Soꝛzialreform. §S 8. Die Organisation der Partei. ie Zentrumpartei des deutschen Reiches hat ihre Vertretung im Reichstages in der Zentrum— fraktion des Reichstages(ca 100 unter 397). In den einzelstaatlichen Parlamenten beéfinden sich eine Zentrumsfraktion nur in den Abgeordnetenkammern und zwar in Preussen, Bayern, Baden, Württemberg, Oldenburg, Hessen und Elsass-Lotharingen; in den Her— renhäusern oder Ersten Kammer findet man nirgends eine Zentrumsfraktion, wie überhaupt hier entweder Frak- tionsverbände gar nicht bestehen oder nur sehr lose sind. In den Gemeindevertretungen haben sich die Vertreter des Zentrums in allen grösseren Staedten; in die übrigen freien Selbsverwaltungskörpern(Bezirkausschuss, Kreæis— landtag, Landesrat, Provinziallandtag u.s. w.) sind politi- sche Fraktionen sehr selten, also auch keine Zentrums— fraktionen. Im preèussischen Abgeordnetenhause hat das Zen- trum annäherend 100 Sitze von 443, in Bayern seit 1907 die absolute Mehrheit mit über 90 von 152, in Baden 26—28 von 73, in Württemberg 25 von 93, in Hessen 5—8 von 50 und in Oldenburg 14 vom 34 Eine einheitliche Organisation durch das gesammte Reich besteht nicht; der Träger der Einigkeit ist die Reichs- tagsfraktion. Die Organisation der Parteiangehörigen erfolgt vielmehr in den einzelnen Bundesstaaten selb— ständig; jede einzelstaatliche Parteiorganisation ist voll- kommen selbständig und unabhängig. An der Spitze steht der Land'esausschu¹νν, dem in der Regel ohne K ie 97 weiteres angehören: Vertreter der Fraktion und der Zentrumspresse; zu diesen kommen die Vertreter der einzelnen Wahlbezirke oder Kreise und dann Solche Parteifreunde, die der Landesausschuss sich zuge- wählt hat. Dieser Landesausschuss, der an der Spitze einen mehrköpfigen Vorstand hat, ist die höchstè Partei- organisation des einzelnen Landes; er führt die laufenden Geschäfte und tritt namentlich. vor den Wahlen in Aktion, indem er Wahlaufrufe erlässt, Landesversamm- lungen abhält und die grosse Agitation leitet. In Preussen steht neben dem Landesausschuss noch ein Provinzialausschuss für diè einzelnen Provinzen; im Rheinland und Westfalen hat sich dieser einen frei- gestellten Geneèralsekrèetär zur Seite gegeben; hier ist der Provinzis Uaòusschuss der Hauptträger. der Organisation. An der Spitzèe der einzelnen Kreise, Oberämter oder Wahlbezirke steht der Besintanusguſuοεο Oeer Kreisaus- schuss mit einem Vorstande; er setzt sich aus den Vertrauensmännern der einzelnen Ortschaften zusammen und umfasst bis zu 300 Köpfe. Es wird sehr vieél darauf gesehen, dass hier alle Berufè und alle Stände zu ihrer Vertretung kommen; jeder Bezirksausschuss soll das Spiegelbild der gesammten Wählerschaft sein. Die bedeutsamste Aufgabe dieèser Organisation ist die Aufstellung der Kandidaten für den Reichs- tag und Landtag; bei Reichstagswahlen treten immer die Vertreter der Kreise, die einen Reichstags- abgeordneten zu wählen haben, zusammen. Sodann muss der Kreis- oder Bezirkausschuss dafür Sorge tragen, dass die Parteiorganisation in jeder Stadt und in jedem Orte durchgeführt ist, er muss die Agitation in die Hand die Wahlen leiten, F lugschriften verbreiten und hat für die Ausbreitung der LZentrums- pressè tätig zu sein. Der lokale Unterbau der Organisation ist ein sehr 4 98 verschiedener; in kleinen Orten giebt es einen oder 2 Vertrauensmdnnen, in grösseren deren mehr und in Städten besteht ein Ortsausschuss oder Lokalkomite. In einigen Gegenden ging man schon zu der Liste der einge- schriebenen Mitglieder über, in andern hat man die lose Form, dass alle Zentrumswähler eingeladen werden, um in einer Versammlung die Vertrauensmänner und die Mitglieder des Bezirksausschusses zu wählen. Auf je 50 100 abgegebene Zentrumsstimmen fällt dann ein Vertrauensmann. Diese unterstée Stufe der Partèeiorga- nisation ist nach den einzelnen Gauen sehr verschieden. Der gesammten Parteiorganisation kommt Sehr zu statten, dass die Zenlrumspresse sich immer mehr ausdehnt. Von 186 Zeitungen im Jahre 1880 hat sich die Zahl derselben auf 520 im Jahre 1908 gehoben; die Gesammtabonnementenzahl beträgt 2 Millionen. Jeder grössere Bundesstaat hat mindestens ein führendes Zen— trumsblatt und darunter eine ganze Anzahl geachteter Parteiblätter, die sich teils im Besitz von einzelnen Personen, teils von Gesellschaften befinden. Von hoher Bedeutung für die Partei ist der Verband der Mindthos]il•de, der namentlich die Jugend politisch schulen und im Geiste des Zentrums erziehen will, er hat seinen Sitz in Köln a/Rhein. Neben dem Verbandsorgan giebt er seit 1. Oktober 1909 die rein- politische Wochenschrift„Das Zentrum' heraus; die erstè rein politische periodische Jeitschriſt, die den Jentrumsstandpunkt vertritt. So zeigt die gesammteè Organisation der Partei, dass diese ihre Kraft einzig und allein im Volke hat. § 9. Das Zentrum ist die grosse Deutsche Christliche Reichs- und Volkspartei. as Zentrum, welches unter dem Fürsten Bismarck den Kulturkampf überwunden hat, welches den Ansturm des furor protestanticus unter dem Fürsten Bülow erfolgreich überstand, ist nicht aus der deutschen Politik zu entfernen. Kein Staatsmann kann es ignorieren und jeder muss mit ihm rechnen. Wohl wollen einzelne Fercſien den Cemselsung und des Jerfalles am Zentrum entdeckt haben; aber sie täuschen sich. Solange eine Partei in gutem Verhältnis mit der Regierung steht, sammelt sich immer allerlei Treib— holz an, das dann ein politischer Sturm wegfegt. So ging es 1887, 1893 und 1906. Ein solcher Sturm virkt reinigend, da er faule Astèe herunteèrreisst. Die Bewe— gung der Septennatskatholiken(1887) und der National- katholiken(1893 und 1906) fand im Volke keinen Boden; die Deutsche Vereinigung(1907) wird immer eine Schar von Offizieren ohne Soldaten bleiben; ihre Versuche, in Rom gegen die Katholiken im Zentrum Stimmung zu machen, sind vollstandig gescheitert. Die alten Jentrumsgegner haben sich unter èeinem neuen Namen gefunden. Ein Teil des Adels, der früher mit dem Jentrum ging, steht heute abseits oder bei den Gegnern; aber die Zentrumspartei erleidet damit keinen Schaden; denn sie ist als eine grossè christliche Volksbewegung nicht darauf angewiesen, wie man in einigen welt— fremden Schlössern über siè denkt. In den Reihen der Beamtenschaft und in der Gelehrtenwelt sind die Sym— 100 pathien für das Zentrum im Wachsen beégriffen. Die breite Masse der Wählerschaft aber stand nie geschlos- sener hinter der Partei wie heute, der Zeitpunkt der Auflösung der Zentrumspartei ist heutè ferner als je; dafür haben schon die letzten Wahlen gesorgt; denn begründetes Misstrauen hat in die Reihen des Zentrums Einzug gehalten. Evangelischer Bund(1887) und antiul— tramontaner Reichsverband(1904) sorgen dafür, dass dieses Misstrauen nicht einschläft, und das Weitere besorgen Zeitungen wie Tägliche Rundschau und Deutsche Zeitung. Man hat den Katholiken, die in der Hauptsache das Zentrum bilden, schon oft den Rat gegeben, die in der„Kulturkampfszeit notwendige Rüstung jetzt abzulegen“; denn die Zeiten hätten sich geãndert. Dieser Rat wird keinen Erfolg haben; Deutsch- land hat nach dem Kriege von 1870/ fłlwauch nicht abgerüstet, sondern noch seine Wehrkraft erhöht. Auch in der Politik fürchten gebrannte Kinder das Feuer. Dieser Rat wird schon deshalb nicht befolgt werden, weil er von Persönlichkeiten und Parteigruppen ausgeht, die auch im Kulturkampf das Zentrum bekämpft haben. Politischen Selbstmord begeht keine Partèei, vollends nicht in gesunden Tagen. Und das Zentrum ist kern— gesund. Auch sind seine Aufgaben noch lange nicht erfüllt; wer sich darüber orientieren will, der nehme nur die vielen Anträge und Rèesolutionen des Zentrums her. Auch das Jentnumsprogramm sagt, dass die Aibſ- gaben nicht erfüllt Siu⁰ν. Der bundesstaatliche Charakter des Reiches bedarf gegenüber den zentralistischen Richtungen noch erhöhten Schutzes als früher, da das ganze Wirtschafts- und Rechtsleben hèutè ein einheit— liches ist. Die Geéeschichtè des deutschen Volkes aber beweist uns, dass die dèutschen Stämmè die französische oder englische Einheitsuniform nicht tragen wollen; je kräftiger die Glieder sind, desto stärker ist das ganze IO1I Reich.„Das materielle und moralische Wohl aller Volksklassen“ zu fördern, stéeht im zweiten Satz des Jentrumsprogramms; welch reiche Aufgabe hier noch zu erfüllen ist, weiss jedermann. Für„bürgerliche und religiõse Freiheit aller Angehörigen des Reiches' tritt das Jentrum ein; solange Ausnahmegesetze irgend- welcher Art beéestéhen, ist diese Forderung nicht erfüllt. Jesuitengeseta, Ordensgesetze, Sprachenartikel reden eine laute Sprache für die Notw endigkeit des Jentrums. Die Freiheit der Religionsgemeinschafteh— schon 1871 gefordert ist heute noch nicht gegeben. Neben dem Ordenswesen in den meisten deutschen Staaten nehme man nur die kleinliche Katholikenquälerei in deutschen Klein- und Mittelstaaten; in Braunschweig wird noch nach dem 1908 geschaffenen Katholikengesetz ein Geistlicher mit 30 Mark Geldstrafe belegt, wenn er in Anweésenheit seines Vaters beèei einem Ausflug in den schönen Harz die hl. Meèsse liest; in Sachsen steht die Spendung der Sterbesakramente unter Geldstrafe, wenn sie von einem nichtsächsischen Geistlichen geschieht; in Mecklenburg und Braunschweig entscheidet das Ministèrium, wann und ob die Katholiken einen Gottes— dienst abhalten dürfen. Als kürzlich im württembergischen Landtage gegen arme Ordensfrauen, die Mädchen Handarbeitsunterricht erteilten, heftige Angriffe erhoben wurde, stand nur das Lentrum zur Abwehr auf. Solche Vorkommnisse vergisst man im katholischen Deutschland nicht; sie predigen von selbst die Notwendigkeit der Weiter— existenz des Jentrums. Die LHieangelischien Bul- Centnum, kann man nicht ziehen, weil sie grundfalsch ist; der Evangelische Bund ist eine kon— fessionelle Kampfesorganisation, das Zentrum ist eine politische Partei, die sich positiven Aufgaben widmet. Wenn heute der Evangelische Bund in Staub versänke- 102 was für Deutschland ein Glück wäre— so müsste und würde doch das Zentrum weiterbestehen, weil es die grosse Aufgabe sich stellt, das ganze öffentliche Leben, Gesetzgebung und Verwaltung mit christlichem Geiste zu durchdringen. Man weist nun gerne darauf hin, dass aus dem katholischen Lager sich Stimmen erheben, die die Auflösung der Zentrumspartei fordern; diese Ertscheinung ist nicht neu; schon in der Geburts— stunde des Zentrums geschah dieses und seither immer heftig dann, wenn das Zentrum in Opposition zur Re— gierung stand. Diese gouvernementalen Katholiken waren entweder gar nie Mitglieder des Zentrums(was für die lautesten Rufer zutrifft) oder sie sind dem Zen- trum untreu geworden, weil ihre egoistischen Wünsche nicht erfüllt wurden oder weil sie es als erstèe politische Pflicht ansehen, immer wie der jeweilige Reichskanzler Politik zu machen; das ist Treibholz, das um jede Partei sich ansammelt, wenn der Regierungswind günstig ist; der Sturm der Opposition fegt es weg und der Kern der Partei atmet auf, dass wieder einmal eine Feuerprobe die Partei geläutert und gefestigt hat. Diese Stimmen haben somit für die Zentrumspartei keinen Wert und werden im anderen Lager gewaltig überschätzt. Der Ruf nach der Aalſlosung dern Centirumspartel erweist sehr wenig staatsmännischen Geist; selbst der heftigste Zentrumsgegner der jüngsten Vergangenheit, Reichskanzler, Fürst Bülow, hat im letztzen Wahlkampf nicht diese Parole ausgeben. Ein solcher Ruf wäre nur dann begründet, wenn die Allgemeinschädlichkeit der Partei feststände; aber Fürst Bülow hat ja in seinem Silvesterbrief dièe hohen Verdiensteè des Zentrums aner— kannt; im November 190)/ hat er dann seinem Rlock das Zentrum als Muster hingestellt und im Sommer 1908 gab er dem Reichsschatzsekretär die Anweisung, mit dem Jentrum über die neuen Steuergesetze zu verhandeln 103 und 1909 kam das grosse nationale Werk nur durch das Zentrum zu Standè. Die kleinen Geister, welche den Ruf nach der Auflösung des Zentrums erheben, haben noch nie die Frage beantwortèt: Wohin sollen dann die Zentrumswähler sich wenden? Die Todesstunde deès alten Zentrums könnte nur die Geburtsstunde eines neuen Zentrums sein. In der Zentrumswählerschaft sitzt der Zentrumsgeist sehr tief; die politische Tradition hat ganze Gegenden umfast; will man die Zentrums— wähler nicht politisch entrechten, so würden diese von selbst den Ruf nach einem néeuen Zentrum erheben. 2% Millionen Zentrumswähler sind im Reiche vorhanden; wohin sollten diese sich wenden? Nehme man nur die Arbeiterschaft an, die zu Hunderttausenden hinter dem Jentrum steèht: soll diese etwa dem Beispiele der früheren konservativen und liberalen Arbeiterschaft folgen und rot wählen? Kein wahrhaft nationaler Mann kann dies wünschen; auf die Rechte kann sie nicht tréèten, weil siè hier kein Verständnis für die wirtschaftlichen For— derungen findet; beim Liberalismus ist es zum grössten Teil ebenso. Ahnlich steht es mit den Zentrumsland— wirten, die politisch freiheitlich gesinnt sind; die Rechte Vertritt ihre wirtschaftlichen Interessen, aber nicht ihre politischen. Und so geht es mehr oder weniger jedem Jentrumswähler. Die Zentrumspartei hat das Reich immer vor starken innerpolitischen Erschütterungen béewahrt, weil sie eine grossè Mittelpartei ist. Jeder Staats- mann ist froh, eine Partei zu haben, die den erforder— lichen Ausgleich immer in den eigenen Reihen her— beiführt, und es ist ganz begreiflich, dass Fürst Bülow bei der Beratung des Zolltarifes sagte: Wenn das Zen- trum nicht da wäre, müssté es noch hèeute geschaffen werden“. Alle Redereien über die Auflösung dieser grossen kräftigen Partei sind nur frommèe Wünsche, die nie in Erfüllung gehen. 104 Aber von einer inneren Umgestaltung sprèechen andere. Das Zentrum ist ganz modern und hat noch bei keiner staatlichen Aufgabe versagt. Ob es einen stär— keren Anschluss von Nichtkatholiken erhalten wird? Seit 38 Jahren hindert diese nichts, dem Zentrum bei— zutreten; allzauviele sind es nicht gewesen. Anzeichen sprechen dafür, dass es in Zukunft auch nicht Millionen sein werden, wohl aber Tausende mehr als seithèr. Das Zentrum aber kann Millionen aufnehmen, ohneè dass es seinen Charakter zu ändern braucht. Es kann den Kern einer grossen christlich-sozialen Partei bilden. Das Zentrum ist da und jeder Staatsmann muss mit ihm rechnen und vird nur gut fahren, wenn er diesen Faktor einstellt; denn es hat durch eine lange Reihe von Jahren bewiesen, dass es erfolgreich arbeiten kann. Der Hauptwert des Zentrums aber liegt darin, dass es unser Vaterland vor plötzlichen parteipolitischen Erschütterungen schützt, dass es für eine gewisse Ste- tigkeit in der inneren Politik sorgt und einen Ausgleich zwischen den Extremen der Rechten und der Linken darstellt; dabei ist es ein starkes Bollwerk gegen die Soꝛzialdemokratie. Das Deutsche Reich kann das Zentrum auf die Dauer nicht entbehren, ohne dass es selbst Not leidet; zu diesem Ruhme des Zentrums berechtigt ein Blick auf Vergangenheit wie auf Gegenwart, wie auf seine Jusammensetzung. Das Zentrum allein spiegelt unter allen Parteien und Fraktionen den deutschen Reichs- gedanken am klarsten wieder, denn es umschliesst alle Stämmèe und alle Stäande des Reiches. Der Ostprèusse und der Schlesier, der Hannoveraner und der Sachse, der Westfale und der Rheinländer. der Hesse und der Mitteldeutsche und erst recht alle Süddeutschen Stämme bis zu den viedergewonnenen Elsàssern und Lothringern sind hier zu politischer Arbeit Vereinigt. Kein deutscher Stamm fehlt. Alle Stände 105 treften sich hier: Landwirtschaft, Gewerbe, Kaufmann— schaft. Arbeiter, Beamte, Gelehrte und frèie Berufèe haben ihre Vertreter in der Fraktion, in den verschie- denen Parteiorganisationen und wählen Zentrum: alle Schichten des Volkes sind hier vereinigt. Eine solche Partei trägt schon durch ihre Gliederung und Zusam- mensetzung die Gewähr in sich, dass sie den richtigen Mittelweg findet in politischen und in wirtschaftlichen Fragen. Da sie aber auch die religiöse Idèeen des Volkes vertritt und diese nicht untergehen lässt im materiellen Ringen, so kann sie sich mit Fug und Recht als die grosse deutschè christliche Reichspartei und Volkspartei bezeichnen; solange es ein geschaffenes deutsches . 1 Reich geben wird und diese Jukunft ist uns gesichert— solange wird auch ein starkes Zentrum beéstehen und arbeiten zum Wohl dèes Réiches und Volkes. Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht! Die Wahlaufrufe der Centrumsfraction des Deutschen Reichstages. 1) WAHLAUFRUF 1873. Berlin, den 24 Juni 1873. Die Berufung und Eröffnung des ersten deutschen Reichs— tages im Frühjahr 1871 vereinigte uns alsbald in der Fraction des Centrums. Unserèe Fahne trug die Devise: Justitia fun- damentum regnorum— Gerechtigkeit begründet die Dauer der Reiche. Als Leitsterne unseres Handelns bezeichneten wir: 1. Die Bewahrung des verfassungsmässigen Grundcharak— ters des Reiches als eines Bundesstaates— nur in dem 8 Nothwendigen die Einheit, in allem Uebrigen die freie Selbstbestimmung der Einzelstaaten des Reiches. Die Förderung des moralischen und materiellen Wohles aller Volksclassen, die Gewinnung verfassungsmässiger Garantien für die bürgerliche und religiöse Freiheit aller Angehörigen des Reiches, und insbesondere die Vertheidigung des Rechtes der Religions-Gesellschaften gegen Eingriffe der Gesetzgebung. In dem Augenblicke, Wo die voraussichtlich letzte Session dieses Reichstages ihrem Schlusse naht, richten wir an unsere Wähler und alle Wahlberechtigten des Reiches die Bitte, an der Hand ihrer bisherigen Erfahrungen die Berechtigung der von uns aufgestellten politischen Grund—— sätze zu prüfen, um darüber zu richten, ob wir in den Hand— lungen und Kämpfen des parlamentarischen Lebens unsern Grundsätzen und unsern Wählern die Treue bewahrt haben. Den Anlass zu solchem Ausspruch werden die Neu— wahlen bieten. Möge dann ein streng prüfender Rückblick in die Vergangenheit als Wegweiser dienen zur Gestaltung der Zukunft. Mögen die Wähler, bevor sie zur Urne schreiten, 107 sich darüber Gewissheit verschaffen, welcher Partei ein Can— didat beitreten will, und ob derselbe für bürgerliche und kirchliche Freiheit, für den wahren und echten Fortschritt auf christlicher Grundlage, fur die Beschränkung der öffent- lichen Lasten— der persönlichen wie der materiellen— auf das unabweisbar erforderliche Maass mit voller Kraft einstehen wird. Möge kein zur Wahl Berechtigter von derselben fern bleiben. Es gilt die höchsten Güter der menschlichen Gesell- schaft, es gilt Pflichterfüllung gegen Gott und Menschen. In den einzelnen Staaten und Provinzen werden sich Wahlcomités bilden, welche jede gewünschte Auskunft und Anleitung zu geben bereit sein werden. DiE CENTRUMSFERACTION DES REICHSTAGES. A. A.: Frhr. v. Aretin. Franz Graf Ballestrem. Cajetan Graf Bissingen. von Mallinckrodt. Dr. Mayer Donauwörth). Reichensperger. v. Savigny. Dr. Windthorst. 2) WAHLACUFRUF FUR 18/). Die Neuwahlen für den deutschen Reichstag sind auf den 10. Januar 1877 ausgeschrieben. Sie sind von der tiefgreifendsten Bedeutung, wie der Rückblick auf die verflossenen Jahre zeigt. Während in einem grossen Theile des deutschen Vater— landes, nicht ohne Zuthun der Reichsgesetzgebung die Kirche sowohl in ihrem Wesen als auch in ihren Werken der Näch— stenliebe tief geschädigt, der innere Friede— die Bedingung der Kraft und des Ansehens der Nation— gestört wird, ist auch der bürgerliche Wohlstand tief gesunken. In Folge einer falschen Wirthschaftspolitik und deren Gesetzgebung liegen Handel und Gewerbe danieder, und ist das nationale und Privatvermögen unheilvollen Schwankungen ausgesetzt. Für die Entwickelung der bürgerlichen Freiheit und insbe— sondere bezüglich der Presse und des Vereinsrechtes ist nicht Genügendes geschehen, während die vielfachen Beein— 108 trächtigungen derselben wahrlich ernst genug Abhülfe 8 Der falsche Liberalismus erhebt immer kühner sein! Iaupt fordern. und droht insbesondere den Grundcharakter des Reiches als eines Bundesstaates nach und nach zu untergraben. Diesen Bestrebungen ist die Centrumsfraction, getreu ihrem Programm, stets mit aller Entschiedenheit entgegen- getreten, und hat keine G genheit versaàumt, die Rechte des Volkes zu vertreten, dessen, berèchtigte Forderunge zum Ausdruck zu bringer Konnte sie einer überwiegenden Mehrheit ge U 1 inger S0 hat sie doch vielleicht 1 ht, ine S11 igstens jeder V* + + Verschleierung fre 5 er Best ge RE r Kritik entgeg t 1 F 1* + Erlassen 8 2 Ube Ser Verhalte Serr nüss 388 Re 8 * XII1— 8— 8 N * 5* E ge8 E 8e ElC Fre It 1 RE t˖ E RI E th bestimmung der Einzelstaaten. Bestrebungen, diese verbürgten Rechte zu verkürzen, müssen mit Entschiedenheit bekampft werden. Es ist daher dem auch financiell und wirthschaftlich nach- theiligen Plane der Erwerbung der Eisenbahnen durch das Reich entgegenzutreten, wohl aber eine bessere Regelung des Betriebes der Eisenbahnen und der Tarifirung herbeizuführen. Das dauernde Daniederliegen der wirthschaftlichen Kräfte fordert dringend eine Beschränkung der Reichsausgaben, welche vor Allem beim Heer wesen durch angemessene Ver— kürzung der Dienstzeit und Verminderung der Präsenzstärke im Frieden zu bewirken ist. 109 Eine Refom der wirthschaftlichen Gesetzgebung, soweit 8 8 solche zur Competenz des Reiches gehört, ist dann aber um So nothwendiger, als an eine 9 Besserung der wirthschaftlichen Lage nicht eher zu denken ist, bis vorab dem Schwindel und der Ausbeutung Schranken gesetzt und dem Mittelstande die Bedingungen gesunder Entwickelung zurückgegeben sind. Nicht minder muss bei der schwer bedrückten Lage der verschiedenen Classen des Arbeiterstandes Freiheit für alle den gesetzlichen Boden nicht verlassenden Bestrebungen zur Lösung der socialen Aufgaben gesichert werden. Sind einerseits die Grundsatze zu bekampfen, welche das Eigenthum und die sociale Ordnung bedrohen, so müssen anderseits g die berechtigten Forderungen des Arbeiterstandes unterstütat, Gderel eEgelung lUr II Geset 4 IDer dlE Recl teE GEr 8 Saätze, getreu en Spr 4e 1ge Re 7 unsere Wähle Bitte, an der H eSE G Sätze drüfen und ihr Urthei AUS SPre Mög zur W. Be r— 8 em inde erselbe ble die höchsten Güter der menschlichen Gesellschaft; sich um Erfüllung unserer Pflicht gegen Gott und Vaterland! Darum allseitige und ausdauernde Thätigkeit: bei den Wählern, das sie die Mühe der Wahl nicht scheuen; bei den Gewählten, dass sie das Opfer auf sich nehmen, in den Reichstag einzutreten und auf ihrem Posten auszuharren. Thun wir Alle unsere Schuldigkeit voll und ganz! Mit Gott für Wahrheit, Recht und Freiheit! Berlin, im December 1876. DiE CENTRUMSFRACTICN. Im Auftrage: Der Vorstand: Carl Frhr. von Aretin. Graf Ballestrem. Graf v. Bissingen- Nippenburg. Frhr. zu Franckenstein. Dr. Jörh. Lender. Peter Reichensperger. Freiherr v. Schorlemer-Alst. Dr. Windthorst. 35 WXHLAUFERNUEFN Der Deutsche Reichstag ist nach zwei Sessionen auf— gelöst; die Neuwahlen sind auf den 30. Juli d. J. ausgeschrieben. Die fluchwürdigen Attentate auf das Leben Seiner Majestät des Kaisers, welche den Anlass zu dieser Auflösung gaben, erfüllen die Herzen aller redlich Denkenden mit Abscheu. Der Blick in den Abgrund religiösen und sittlichen Verfalls, aus welchem solche Verbreéchen aufsteigen. ist er— schütternd und beschämend. In dem Wahlaufruf vom December 1876, wie in ihren Reden hat die Centrumsfraction auf diesen Verfall und dessen Ursachen hingewiesen und dort wie seit Jahren schon anderen Ortes verlangt, dass die Grundsätze und Agitationen, welche das Eigenthum und die sociale Ordnung bedrohen, bekämpft werden. Sie hat ebenso, unumwunden eine Hauptquelle dieser auflösenden Bestrebungen in den weithin herrschenden und vielfach durch Regierungsmaassregeln geförderten Grund— sätzen des modernen„Liberalismus“ aufgezeigt. Eine Besserung und Heilung kann vor Allem nur dadurch erzielt werden, dass dem Volke die Religion erhalten bleibt, dass christlich-gläubige Gesinnung geweckt, gefördert, in Unterricht, Erziehung, Bildung und Wissenschaft, wie in der Gesetzgebung und im öffentlichen Leben die Richtschnur wird. Um so mehr müssen wir aufs Neue freie Bewegung für die Kirche und Beseitigung derjenigen Reichsgesetze verlangen, welche Selbständigkeit und Rechte der Kirche beeinträchtigen, die segensreiche Wirksamkeit ihrer Genos— senschaften und das in der Verfassung garantirte Heimaths— recht der Reichsbürger verletzen. Soweit dann die bestehenden Gesetze hinreichenden Schutz für das Leben des Reichsoberhauptes und gegen die Ver— breitung gottloser, sittenverderbender Lehren nicht gewähren, T wird unter Wahrung der unveräusserlichen, insbesondere der in den Verfassungen der Bundesstaaten gewährleisteten Grundrechte des deutschen Volkes die Frage einer Abän— derung jener Gesetze ernstlich zu prüfen sein. Für die Sicherung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung ist die Achtung und Handhabung der verfassungs— mässigen Rechte und Freiheiten unerlässlich. Hiermit ist auch unsere Forderung auf die Bewahrung des verfassungsmässigen Grundcharakters des Deutschen Reiches als eines Bundesstaates, sowie unser Einspruch gegen die Erwerbung der Eisenbahnen durch das Reich wiederholt zum Ausdruck gebracht. Die Umkehr zu einer gesunden Wirthschafts-Potitik, auf dass Handel, Gewerbe und Industrie wieder frei erblühen, das Handwerk in selbständiger, organischer Entwickelung sich erheben, dem Mittelstande die Bedingung seiner Existenz zurückgegeben werden kann, muss Hand in Hand gehen mit einer Finanzwirthschaft, welche vor Allem eine Beschränkung der Reichsausgaben und zwar an erster Stelle beim Heerwesen ins Auge fasst. Wir, wollen nicht die Vermehrung der Steuern und Lasten, vielmehr nach Möglichkeit deren Verminderung. Die Hebung des allgemeinen Wohlstandes in Landwirth— schaft wie Gewerbe durch weise Fürsorge für deren Interessen ist zu erstreben, den berechtigten Anspruchen des Arbeiter— standes im Einklange mit dem allgemeinen Wohle durch entsprechende Reformen und Gesetze Rechnung zu tragen. Für diese, auf unseren alten Wahlspruch: „Gerechtigkéit ist die Grundlage der Reiche“ gestützten, in unserem Aufrufe vom December 1876 ausgesprochenen Grundsätze hat das Centrum bisher gekämpft, und wird es weiter kämpfen, wenn, wie wir erwarten dürfen, die Wähler mit uns an denselben festhalten und durch die Wahlen dies bethätigen. Zum Schluss dürfen wir, in Anbetracht der tiefgrei- fenden Bedeutung dieser Neuwahlen, und im Hinblicke namentlich darauf, dass ihr Ausfall auf Jahre hinaus die Entwickelung des Rechts und Verfassungslebens in Deutsch— LL2 land entscheidend bestimmen wird, dass auch in dieser Legislaturperiode, mit Ablauf des von uns bekämpften für sieben Jahre geltenden Militärgesetzes, neue Bestimmungen betreffs des Reichshéeres und des Aufwandes für dasselbe zu treffen sind, die Erwartung aussprechen, dass die Wähler der Centrumspartei Alle und allerorts wie bisher ihre Schul— digkeit ganz und voll thun werden. Wohlan denn, möge kein zur Wahl Berechtigter am 30. Juli an der Wahlurne fehlen und Jeder seine Pflicht gegen Gott und Vaterland treu erfüllen! Mit Gott für Wahrheit, Recht und Freiheit! Im Juni 1878. DER VORSTXND DER CENTRUMSFRACTION DES DEU TSCHEN REICHSTACES WäHREND DER DRITTEN LECISLATURPERIODE: Carl Freiherr von Aretin. Graf Ballestrem. Graf von Bissingen-Nippenburg. Freiherr zu Franckenstein. Lender. Dr. Reichensperger. Frhr. von Schorlemer-Alst. Windthorst. 4.) WAHLAUFRUF 1881. Die Neuwahlen zum deutschen Reichstage stéehen bevor. In unserm Wahlaufrufe vom Juni 1878 haben wir auf die auflösenden Bestrebungen des modernen Libeèralismus. auf den Abgrund religiösen und sittlichen Verfalles hinge⸗ wiesen, aus welchem die fruchtbaren Verbrèechen aufsteigen, welche die gesellschaftliche und staatliche Ordn ung bedrohen. Dieser Mahnruf: Die rechten Mittel zur Heilung der Schäden, welche das Leben des deutschen Volkes vergiften, anzuwenden, hat eine genügende Beachtung nicht gefunden, die beklagenswerthen Zustaànde sind wesentlich dièselben geblieben. Um so ernster und dringender müssen wir hèute an erster Stelle wiederholen, was wir im Juni 1878 gesagt: „Eine Besserung und Heilung kann vor Allem nur dadurch erzielt werden, dass dem Volkèe die Religion erhalten, dass christlich-gläubige Gesinnung geweckt, gefördert, in Unter- rNr 113 richt, Erziehung, Bildung und Wissenschaft, wie in der Gesetzgebung und im öffentlichen Leben die Richtschnur wird. Daher verlangen vwir mit aller Entschiedenheit freie Bewegung für die Kirche und Beseitigung derjenigen Reichsgesetze, welche Selbständigkeit und Rechte der Kirche beeinträch- tigen, die segensreiche Wirksamkeit ihrer Genossenschaften und das in der Verfassung garantirte Heimathsrecht der Reichsbürger verletzen“. Für die Sicherung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung ist die Achtung und Handhabung der verfassungs- mässigen RKechte und Freiheiten unerlässlich. Dementspre- chend haben wir unsere Forderung auf die Bewahrung des verfassungsmässigen Grundcharakters des Deutschen Reiches als eines Bundesstaates in der abgelaufenen Legislaturperiode, wo immer nöthig und möglich zur Geltung gebracht und werden auch ferner treu festhalten an diesem, dem Rechte, dem Charakter und dem Wohle des deutschen Volkes gleich sehr entsprechenden Grundsatz. Auf Anregung und unter Witwirkung der Centrumfraction hat die Umkehr zu einer den Interessen der vaterländischen Production entsprechenden Wirthschaftspolitik, haben die Reformen zu Gunsten des Handwerker- und Arbeiterstandes begonnen. Bei voller Bereitwilligkeit, dieselben auch ferner zu unterstützen, werden wir uns zugleich der Gefahren bewusst bleiben, welche ein Uebergreifen der Staatsgewalt über ihre be- rechtigte Machtsphäre hinaus auf allen Gebieten nach sich zieht. Der nicht minder wichtige Zweck der Steuerreform, die Erleichterung der directen Steuern, die Entlastung der Einzel- staaten und Communen kann nur erreicht werden durch eine von uns stets vertretene und hier ausdrücklich aufs Neue geforderte Finanzwirthschaft, welche vor Allem eine Beschränkung der gegen unsere Stimmen so sehr vermehrten Ausgaben, und zwar an erster Stelle beim Heèeerwesen ins Auge fasst. Wir halten fest an unserem früheren Ausspruch, dass wir nicht die Vermehrung der Steuern und Lasten, vielmehr nach Möglichkeit deren Verminderung und gerechte Ver— theilung wollen. 114 Wir werden gleicher Weise fort und fort dafür eintreten, die Hebung des allgemeinen Wohlstands in Landwirthschaft und Gewerbe durch weise Fürsorge für dèeren Interessen zu ſördern und den berechtigten Ansprüchen des Arbeiterstandes gerecht zu werden. Mit diesen unabänderlichen, weil wahren Grundsätzen deren Vertretung wir in treuer Ausdauer unsere Kräfte ge- widmet haben, treten wir abermals vor unsere Wahler. Wir werden, so viel auch angefeindet und verleumdet, ungebrochenen Muthes für dieselben weiter kämpfen, wenn unsere Wähler, wie bisher, mit uns an denselben festhalten und diese durch ihre Wahl bethätigen Wir fordern sie dazu auf in der Zuversicht, dass Keiner zurückbleibt, wo es gilt, in unerschütterlicher Ein— tracht und damit Starke mit uns festzuhalten die alte, ruhm- reiche Fahne: Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht. Im Juni 1881. DER VORSTAND DER CENTRUMSFRACTION DES DEUTSCEHEN REICHSTAGESS WaHREND DER VIERTEN LEGISLATURPERIODE; Carl Frhr. von Aretin. Graf Ballestrem, Graf von Bernstorff. Dr. Graf Bissingen Nippenburg. Freiherr zu Franckenstein. Freytag. Lender. Dr. Reichensperger(Olpe.) Freiherr von Schorlemer-Alst. Dr. Windthorst. 5 WAHLACUFRUTF 1884. Abermals stehen die Neuwahlen zum deutschen Reichs— tage bevor. Unsere Aufgabe wird Angesichts derselben die nämliche, wie bei den früheren Wahlen sein. Die Aufrufe der Centrums— fraction vom December 1876, vom Juni 1878 und Juni 1881 haben sie mit steigendem Nachdruck dargelegt. Nichts ist inzwi- schen eingetreten, das eine Aenderung unserer Haltung, ein Nachlassen unserer Anstrengungen auf irgend welchem Gebietèe rechtfertigen könnte. Vielmehr fondern Vorgänge, die theils in der Erinnerung Aller leben, theils sich vor 115 unseren Augen abspielen, zu einer, womöglich noch erhöhten, Pflichterfüllung auf. Je mehr die wirthschaftlichen Interessen, deren Bedeu- tung für alle Erwerbskreise des deutschen Volkes und für dieses selbst die Centrumsfraction in Wort und That stets voll gewürdigt hat, in den Vordergrund treten, desto auf- merksamer müssen wir auch den Bestand und die Entwicke- lung unseres Rechts- und Verfassungslebens im Auge be— halten. Verhängnissvolle Täuschung wäre es, zu glauben, die Kämpfe darum seien längst erledigt, in Deutschland freue Jeder sich des fest gesicherten Besitzes der erforder- lichen Freiheit. Und doch ist, wie wir vor sechs Jahren schon es ausgesprochen, für die Sicherung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung die Achtung und Handhabung der verfassungsmässigen Rechte und Freiheiten unerlässlich. Sie ist es um so mehr, wenn deren Verletzung in der Fes— elung und thunlichsten Beseitigung derjenigen Kräfte besteht, ohne deren allseitigst ungehemmte Wirksamkeit der religiöse und sittliche Verfall und damit der schliessliche Zusammen— bruch jener Ordnung unaufhaltsam und furchtbarer mit jedem Schritte werden muss. An erster Stelle fordern wir darum auch heute wieder, und zwar mit um so höherem Ernste und um so grösserer Dringlichkeit, je drohender die Zeichen dieser Jeit sich ge- stalten, was wir seit unserem Bestand vor Allem mit Ent⸗- schiedenheit gefordert: Die vollste Freiheit des Gewissens und der Religion, Selbständigkeit und freieste Bewegung für die Kirche und namentlich die Beseitigung der Reichsgesetze, welche diese werthvollsten Güter des Einzelnen wie der Gesammtheit kränken, die Kirche mit Misstrauen einengen und der Allgewalt des Staates ausliefern, die segensreiche Thätigkeit ihrer Diener und Genossenschaften lähmen und die verfassungsmässigen Rechte von Millionen Reichsbürgern, sogar das ursprüngslichste Recht ans Vaterland, das Hei- mathsrecht, verletzten. Der sogenannte„Culturkampf“ ist nicht beendet; seine Versumpfung würde das Leben des deutschen Volkes unheilvoller vergiften, als seine Fortfüh- rung in vollster Rücksichtslosigkeit. Diese Wunde, die aller- 116 gefährlichste, an welcher Deutschland blutet, bald und ganz zu schliessen, wird unser wichtigstes und patriotischestes Siel Sein. Die Wahrung der bürgerlichen Freiheit in allen übrigen 3eziehungen, die Abwehr jedes Angriffs auf die im leider! schon beinah vergessenen Kampf mühevoll errungenen Ge— rechtsame der Volksvertretung, insonderheit auch jener auf das directe, allgemeine und geheime Wahlrecht, und die Reinhaltung und Behauptung des geschichtlichen und ver— fassungsmässigen Grundcharakters des Deutschen Reiches, als eines Bundesstaates, werden auch künftig unsere wach- samste Obsorge in Anspruch nehmen. Unverbrüchlich halten wir fest an unserem alten Satze: Wir wollen nicht die Vermehrung der Steuern und Lasten, sondern deren gerechte Vertheilung und thunlichste Ver— minderung. Die stärkere Heranziehung des Capitals und die Beschränkung der gegen unsere Stimmen so sehr vermehrten Ausgaben, und zwar an erster Stelle bei dem Heerwesen, die wirksamere Entlastung der Einzelstaaten und die S0 lange verheissene der Communen müssen endlich zur Wahrheit werden. Die Hebung des allgemeinen Wohlstandes in Land— wirthschaft und Gewerbe, die der besonderen Berücksichti— gung je länger um so mehr und unaufschieblicher bedürfen, die Befriedigung der berechtigten Ansprüche des Arbeiterstandes, wie des Handwerks, welche auf Anregung und unter der aus— schlaggebenden Mitwirkung der Centrumsfraction begonnen, werden wir mit allem Fleiss und aller Macht weiter fördern, dabei aber den Staatssocialismus nicht minder nachdrucksam und ausdauernd wie das Staatskirchenthum bekämpfen. In einer gesunden Colonialpolitik ein hervorragendes Mittel zur Förderung der Volkswohlfahrt erblickend, werden wir derselben unsere Unterstützung leihen, wenn und soweit die näheren und höheren Aufgaben des Reichs, sein natür— licher und verfassungsmässiger Charakter und seine finan— cielle Kraft es einer gewissenhaften Prüfung angezeigt erschei- nen lassen. In dem ohne die Schuld der Partei entbrannten, immer allgemeineren und heftigeren Wettstreit der entgegengesetzten 117 wirtschaftlichen Interessen gilt es, mit der unverdrossensten Fürsorge für jedes Einzelne die thatkräftigste Hingebung für das Ganze einzusetzen, den wirthschaftlich Schwachen aus— kömmlichen Schutz zu géwähren, gegen Alle ausgleichende Gerechtigkeit zu üben und die idealen Güter in jener Werthung hoch zu halten, welche sie vor allen materiellen beanspruchen. Der Lösung aller dieser Aufgaben mit gleichmässigem Glück zu dienen, ist die selbststandige organische Zusammenfassung und corporative Arbeit der verschiedenen Berufsgruppen, beéesonders derjenigen des Mittelstandes, unentbehrlich. Ihre Anpassung an die Umwaälzungen in Technik und Verkehr und deren Folgen kann nicht unmöglich sein. Wir werden die Obliegenheit, für alles dies auch ferner mit vollem Ge— wichte einzutreten, nie aus dem Gesichte verlieren. Mit dem Ablaufe des für sieben Jahre geltenden Mili— tärgesetzes werden neue Bestimmungen hinsichtlich des Reichs— heeres und des Aufwandes für dasselbe zu treffen sein. Wir wollen des Vaterlandes volle Wehrkraft, aber auch die Steuer— kraft des Volkes und das Budgetrecht des Reichstages nicht geschädigt sehen und können für jene erste nur bewilligen, was mit den beiden letzten sich vereinigen lässt. Gegen den falschen„Liberalismus“ unversöhnlich, werden wir stets ein Hort der echten Freiheit sein und in Recht und Gerechtigkeit die einzige wahrhaft staatserhaltende Grund- lage des Reiches verfechten. Ernster und schwieriger, als je zuvor, ist jetzt die Zeit. Die nächste Reichstagswahl wird über Wohl und Wehe Deutschlands auf lange hin entscheiden. Einzig die uner— schütterlichste Eintracht und die treueste Pflichterfüllung bis auf den letzten Mann ist unsere Hoffnung und wird unsere Stärke sein. Wir dürfen erwarten, dass die Wähler der Centrumspartei Alle und aller Orten zum sechsten Male ihre Schuldigkeit so voll und ganz thun werden, wie die fünf früheren Male. Wohlan also! In unsere Hand legt die Verfassung die volle Hälfte der Verantwortung. Erinnern wir uns dessen im Augenblick der Wahl. Möge kein zur Wahl Berechtigter an diesem Entscheidungstage uns an der Urne fehlen! Gott 118 und das Vaterland verlangen es von uns als heilige Pflicht- erfüllung. Vorwärts in enggeschlossenen, vollzähligen Reihen, vorwärts in alter Tüchtigkeit zur Wahll Vorwärts mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht! Im September 1884. DER VORSTAND DER CENTRUMSFRACTION DES DEUTSCHEN REICHSTAGS WäHREND DER FüNFTEN LEGISLATURPERIODE. Carl Freiherr Aretin. Graf Ballestrem. Graf von Bernstorff. Freih. zu Franckenstein. Freytag. Lender. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst. Graf Constatin Wald- burg-Zeil. Dr. Windthorst. 6) WAHLAUFRUF 188. Der Reichstag ist aufgelöst. Die Auflösung erfolgte, weil die Majoritàt und mit ihr die Centrumsfraction in vollster Einmüthigkeit ihrer Mitglieder, zwar die verlangte Verstärkung des Heeres nach ihrem ganzen Umfange bewilligte, aber die Gültigkeit der neu vereinbarten Friedenspräsenzstärke auf drei Jahre, nicht wie der Vorschlag der verbündeten Regie- rungen lautèete, auf sieben Jahre festsetzte. Die Bewilligung geschah in voller Würdigung der politischen Lage des Augen- blickes. Für die Bemessung der Dauer war bestimmend, dass dem Reichstage, welcher die Frage zu lösen haben wird, auf welchem Wege die vermehrten Kosten zu decken seien, auch eine nochmalige Prüfung der geforderten Heeresverstärkung möglich sein müsse. Neuwahlen stehen unmittelbar bevor. Die Centrumsfraction hat nicht nöthig, in dem entbren— nenden Wahlkampfe ihr Programm noch erst zu entwickeln. Es ist das alte, wofür in sechs Wahlen Millionen von Wählern ihre Stimme abgegeben haben. Auch in der nunmehr abge—- brochenen Legislaturperiode ist die Centrumsfraction bestrebt gewesen, für die Verwirklichung ihres Programms, wo immer möglich, nach Kräften einzutreten. * 60 — 119 In demselben nimmt die Erkämpfung voller Freiheit und Selbständigkeit der Kirche die erste Stelle ein. Gerne erkennen wir an, dass die Wendung zum Besseren, welche auf diesem Gebiète vor einigen Jahren eingetreten ist, noch weiter angehalten hat. Bei dem engen Zusammenhange, welcher zwischen den Interessen des Reiches und denen der Einzelstaaten besteht, begrüssen wir dankbar die Erleichte- rungen, welche der Kirche in Preussen zu Thbeil geworden sind. Aber noch ist der sogenannte Culturkampf nicht beendet, noch bestehen die Reichsgesetze in Kraft, welche die Kirche mit Misstrauen einengen und der Allgewalt des Staates ausliefern, die segensreiche Thätigkeit ihrer Diener und Ordensgenossenschaften lähmen und die verfassungsmässigen Rechte von Millionen Reichsbürgern, sogar das ursprüngliche Recht ans Vaterland, das Heimathsrecht, verletzen. Nur verhängnissvolle Selbsttäuschung könnte zu der Meinung verführen, als dürften die im Interesse der Kirche erhobenen Forderungen von nun an aus dem politischen Streite aus— scheiden. Die Centrumsfraction wird sie so lange erheben, bis sie voll und ganz erfüllt sind. Mit der Forderung der kirchlichen ist die Wahrung der bürgerlichen Freiheit unzertrennlich verbunden. Das deutsche Volk hat schwer genug unter der Herrschaft des falschen Liberalismus gelitten, absolutistischen Regungen aber, welche die von früheren Generationen mühsam errungenen Gerecht- same der Volksvertretung wiederum den durch ungeheure Machtmittel verstärkten Regierungen auszuliefern bereit sind, wird es seiner überwiegenden Mehrheit nach immer unzu— gänglich bleiben. Die Centrumsfraction weiss sich frei von jedem Streben nach parlamentarischer Herrschaft, aber sie wird, wie sie es immer gethan hat, so auch in Zukunft jedem Versuche, die verfassungsmässigen Rechteè des Volkes zu schmälern, einen unbeugsamen Widerstand entgegenstellen. Nicht minder wird die Aufrechterhaltung des geschichtlichen und verfassungsmässigen Grundcharakters des Deutschen Reiches, als eines Bundesstaates, auch künftighin unsere ernsteste Sorge sein. Die wachsenden Bedürfnisse des Reiches, insbesondere SS RECECCCCCCCCC 120 die von Jahr zu Jahr gesteigerten Forderungen der Militär— verwaltung, haben dem Volke in zunehmendem Maasse Lasten auferlegt. Die Centrumsfraction hat keinen Augenblick aufgehört, wo nur immer möglich, auf Sparsamkeit in den Ausgaben zu drängen. Sie hat sich ebenso jedem zur Deckung der vermehrten Ausgaben ersonnenen Steuerprojecte wider- setzt, welches nur eine Vermehrung, nicht aber eine ge- rechtere Vertheilung der Lasten zur Folge gehabt oder aber in seiner Ausführung das hochwichtige Ausgabe-Bewilligungs- recht der Volksvertretung illusorisch gemacht hätte. Insbe- sondere was es die Einfuhrung von Monopolen mit ihrem für die wirthschaftlichen Iriteressen wie für die politischen Rechte gleich bedrohlichen Charakter, welcher die Fraction jederzeit aufs Entschiedenste entgegengetreten ist. Die nämlichen Grund- satze werden auch in Zukunfſt für uns maassgebend sein. Früher als die verbündeten Regierungen und früher als jede andere Partei hat die Centrumsfraction auf die mannig- fachen Nothstände innerhalb der wirthschaftlichen Production hingewiesen und gesetzgeberische Abhülfe verlangt. Auch in der abgelaufenen Legislaturperiode haben wir Vorschlägen zugestimmt, welche sich zur Aufgabe stellten, die Lage un— serer Landwirthschaft einigermaassen zu verbessarn. Wir werden jederzeit eintreten fur eine ungehemmte und frucht- bare Entwickelung der nationalen Arbeit, nicht minder aber, wie wir es immer gethan haben, für die berechtigten An— spruche des Arbeiterstandes und der Handwerker. In der weiteren Durchführung der Arbeiterversicherung haben die verbündeten Regierungen unsere nachdrückliche Unterstüt— zung gefunden, wir waren aber zugleich bestrebt, die ein- schlagenden Gesetze so zu gestalten, dass die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Landestheile berücksichtigt nnd die Gefahren eines übermässigen bureaukratischen Ap- parates beseitigt blieben. Wiederholt haben wir durch eigene Anträge die so nothwendige Fortbildung des gesetzlichen Arbeiterschutzes und der für den gedeihlichen Fortbestand des Handwerks erforderlichen Maassregeln verlangt. Wir werden die gleichen Forderungen auch in Zukunft mit allem Nachdruck erheben. 64 4 64 V 2⁴ 4 —— 121 Der Augenblick ist ernst. Von dem Ausfall der Wahlen hängt nicht nur der Fortgang der Gesetzgebung während der nächsten drei Jahre, sondern die ganze Jukunft unseres Verfassungslebens ab. Gestützt auf das Vertrauen und die Eintracht ihrer Wähler hat sich die Centrumsfraction bei der wechselnden Verschiebung der Parteèien als der uner— schütterte„feste Thurm“ erwiesen. Wir hoffen zuversichtlich. dass auch jetzt unsere Wähler zu uns stehen, dass sie einen neuen glänzenden Beweis ihrer Eintracht, ihrer unabhängigen Gesinnung, ihrer Pflichttreue geben werden. Möge an dem Entscheidungstage kein zur Wahl Berech- tigter an der Urne fehlen. Gott und das Vaterland verlangen es von uns als eine heilige Pflichterfüllung. Vorwärts in enggeschlossenen, vollzähligen Reihen, vorwärts in alter Tüch- tigkeit zur Wahl! Vorwärts mit Gott für Wahrheit, Freiheit, Recht! Berlin, den 14. Januar 1887. DER VORSTAXND DER CENTRUMSFRACTION DES DEUTSCHEN REICHSTAGS WäHREND DER SECHSTEN LECGISLXATURPERIODE. Freiherr von Aretin. Graf Ballestrem. Graf Bernstorff. Freih. zu Franckenstein. Lender. Dr. Lieber. Dr. Reichensperger. Graf Waldburg-Zeil. Dr. Windthorst. 7) WAHLAUFRUE 1890. Die Neuwahlen für den deutschen Reichstag sind auf den 20. Februar d. Js. ausgeschrieben. Jum ersten Male erfolgen dieselben auf die Dauer von fünf Jahren; sie sind deshalb von erhöhter Wichtigkeit und stellen somit an die Wähler die gebieterische Forderung, Mann für Mann an der Wahlurne zu erscheinen. Noch immer sind die Bedingungen nicht erfüllt, welche wir in jeder Wahlperiode als unerlässlich bezeichnet haben, wenn dem Volke die Religion erhalten, wenn christlich— gläubige Gesinnung geweckt und gefördert werden soll und zur Richtschnur erhoben im Unterricht, Erziehung, Bildung 122 und Wissenschaft, in der Gesetzgebung und im öffentlichen Leben. Wir fordern deshalb immer von Neuem, dass der Kirche, im Deutschen Reiche wie in den Schutzgebieten, volle Freiheit der Bewegung gestattet und Alles beseitigt werde, was die Selbständigkeit und die Rechte der Kirche beeinträchtigt, was die segensreiche Wirksamkeit aller ihrer Genossenschaften und das in der Verfassung gewahrleistete Heimathsrecht der Reichsangehörigen verletzt. Wir erkennen zugleich in der unbehinderten Thätigkeit der Kirche und ihrer Organe, sowie der dadurch zu erhof— fenden Kräftigung des christlichen Geistes in den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeiter, das wirksamste Mittel zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Social- demokratie— ein Mittel, wirksamer als alle Ausnahme— gesetze. Unter steter Wahrung der verfassungsmässigen fördera- tiven Grundcharakters des Deutschen Reiches werden wir unsere freudige Mitwirkung zur weiteren Ausbildung aller jener Maassregeln nicht versagen, welche die Verbesserung der Lage der arbeitenden Bevölkerung zum Zwecke haben. Unentwegt beharren wir in dem Bestreben, dass die im Reichstage zum Theil schon wiederholt zur Annahme gelangten Arbeiterschutz-Gesetze, insbesondere die Gesetze über die Ruhe und die Heiligung des Sonntags, sowie über die Be— schränkung der Frauen- und Kinderarbeit, zur Geltung gebracht werden. In dem ernsten Interessenkampfe, welcher vielfach zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entbrannt ist, werden wir gern alle Maassregeln unterstützen, welche einen Ausgleich der beiderseitigen berechtigten Interes— sen herbeizuführen, und das sich gegenseitig bedin— gende Wohl der Arbeitgeber und der Arbeiter zu fördern geeignet sind. Die Bemühungen, den so wichtigen Handwerkerstand zu heben, seinen berechtigten Klagen Abhülfe zu schaffen, werden wir in bisheriger Weise eifrigst fortsetzen. Die wirtschaftliche Lage des Reiches hat sich in den Bahnen, welche wesentlich auf unsere Anregung und unter * — K unserer Mitwirkung eingeschlagen worden sind, besser gestal— tet. Wir werden aber darüber zu wachen haben, dass die Vortheile der neuen Wirthschaftspolitik nicht ungebührlich ausgenutzt werden, dass eine Vermehrung der Steuern und Lasten verhindert und Häarten in der Besteuerung möglichst beseitigt werden. Wir werden auf allen Gebieten nachdrücklichst auf die grössteé Sparsamkeit dringen, wenn wir selbstverständlich auch gewillt sind, heute wie immer, für die Ehre, die Würde und die volle Wehrhaftigkeit des Deutschen Reiches einzu— eSelk⸗ An den Grundlagen der Verfassung, insbesonderèe an den für die bürgerliche Freiheit bestehenden Garantien, werden wir unbeugsam festhalten. Nach diesen Grundsätzen haben wir bisher gehandelt und gedenken wir auch ferner zu handeln. Wir hoffen, dass die Wähler diese Grundsätze auch für die Zukunft billigen, s0 wie sie uns anf Grund derselben bisher ihr Vertrauen geschenkt haben. Wohlan denn! Möge am entscheidenden Tage Keiner von der Wahlurne zurückbleiben; möge jeder furchtlos hinzutreèten. Bleiben die Wähler uns treu, wie wir ihnen treu bleiben und treu unserem alten ruhmreichen Panier. Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht! Im Januar 1890. DER VORSTXND DER CENTRUMSFRACTION DES DEUTSCHEN REICHSTAGS. Freiherr von und zu Franckenstein. Graf von Ballestrem Graf von Bernstorff. Dr. Franz. Grober(Württemberg). Dr. Freiherr Heereman von Zuydwyk. Dr. Lieber. Dr. Reichens— perger. Reindl. Dr. Windthorst. 8.) WAHLACUFRUT 1893. Zum dritten Mal seit fünfzehn Jahren ist der Reichstag aufgelöst, zum zweiten Mal aus Anlass einer Heervorlage, 124 zum ersten Mal um einer Frage willen von so grundsätz— licher Bedeutung wie die, welche nun zu des Volks Ent— scheidung steht. Nicht um das Dasein, die Ehre und die Jukunft des Vaterlandes gegenüber seinen äusseren Feinden handelt es sich. In der Erhaltung des Reichs und seiner Sicherheit nach aussen giebt es in Deutschland keinerlei Parteiung. Streitig ist einzig, wie das Reich am besten erhalten, in sich gefestigt und vor innerem und äusserem Feind zugleich gesichert wird. Die Umwandlung des Reichs in einen Militärstaat, ein stehendes Heerlager bereits in Friedenszeiten; die dauernde Heranziehung des letzten halb— wegs waffenfähigen Manns, die bleibende übermässige Belas— tung des nothleidenden Nährstands für den Wehrstand bis zur Erschöpfung vor dem Krieg: das ist's, worum der nun entfachte Kampf geht. Er war zu wichtig für die ganze Zukunft unseres Volks- und Verfassungslebens, als dass wir nicht schon darum ihn zur Entscheidung deés dèeutschen Volkes selber bringen mussten. In diesem Sinne wird der Wider— spruch gegen die Militärvorlage Caprivi und den, von den verbündeten Regierungen aufgenommenen, Antrag Huene im Vordergrund der jetzigen Wahlbewegung stehen, das Feldzeichen des Centrums in der Wahlschlacht sein. So nach wie vor sind wir bereit, für Heer und Flotte Alles, was zur Wehrhaftigkeit des Reichs erforderlich ist, zu bewilligen. Allein wir fordern auch die volle freie Mitbe— stimmung der Volksvertretung darüber, was zu dem Zweck in Wahrheit nöthig ist, wie die Verfassung sie gewährleistet. So nach wie vor halten wir ein starkes, schlagfertiges Land- heer und eine ausreichende Seemacht in der gegenwärtigen Zeit und angesichts der Lage Deutschlands in Europa für unentbehrlich. Allein wir können unser Auge nicht vor der gleichwichtigen Nothwendigkeit verschliessen, die financiellen und wirthschaftlichen Verhältnisse des Reichs, der Einzel— staaten und des Volks, die sich zur Zeit in einem durchaus unbefriedigenden Zustande befinden, dabei aufs Sorglichste zu schonen und zu pflegen. So nach wie vor achten wir die Bestimmung der Verfassung heilig, dass jeder Deutsche wehrpflichtig. Allein nicht minder unbeugsam bekennen wir 2 uns zu den, unter Zustimmung der verbündeten Regierungen von nahezu dem ganzen Reichstag erst vor drei Jahren angenommenen Resolutionen Windthorst, nach deren erster die wirkliche Heranziehung aller wehrfähigen Mannschaften zum activen Dienst dem Deutschen Reich und Volke geradezu unerschwingliche Lasten auferlegen würde. So nach wie vor erachten wir die Einführung der zweijährigen Dienstzeit bei den gesammten Fusstruppen für wünschenswerth und durch- führbar und werden gern bewilligen, wie wir dies auch jetzt gewollt, was dazu innerbalb der gegenwärtigen Friedens- prasenzstärke an Erhöhung des Recrutencontingents, an Durchschnittsstärke und vermehrtem Ausbildungspersonale nöthig ist. Allein wir halten fest daran, dass— insbesondere nach der durch uns errungenen Dispositionsbeurlauber-Ver— mehrung von 1890— die zweijährige Dienstzeit für Aus— gleichsmaassnahmen zu theuer ist, die eine Erhöhung des Personalbedarfs um 60 000 Mann, des dauernden Geldaufwands um jährlich 40, des einmaligen um 52 Millionen Mark be— deuten, und mit denen weitere Forderungen an Geld und Mannschaften in Höhe von jährlich 20 und einmalig 35 Mil- lionen Mark und 23 000 Mann verquickt werden. Am aller— wenigsten konnten und können wir dem Ausgangspunkt und Ziel der jüngsten Vorlage der verbündeten Regierungen und der von diesen gutgeheissenen Abänderungsanträge zustimmen, dem Grundsatze der vollen Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht, wenn auch bei Einführung der zweijährigen Dienstzeit für die Fusstruppen. Hier schieden und hier scheiden sich die Wege. Wir mussten Vorschlägen die Zustimmung versagen, welche die mit der schliesslichen Verwirklichung der allgemeinen Wehrpflicht verknüpfe, auf die Dauer unerträgliche Belastung des Volkes nothwendig zur Folge hatten und auf die obwaltenden hochbedenklichen wirth- schaftlichen und Socialzustànde unseres Landes keine Rück- sicht nahmen. Wir müssten dies bei voller, ernstester Würdigung der politischen Lage und der Verantwortung, die uns dieselbe auferlegte. Wir thaten es aus eigenster bester Ueberzeugung, fühlten und wussten uns jedoch bei solcher Haltung eins mit dem Volke, das uns nach Berlin entsendet, und treu 3 15 den Ueberlieferungen unserer Vergangenheit und den Ver— heissungen unseres Parteiprogramms wie aller unserer früheren Ansprachen an unsere Wähler. Wir werden den darin be— schlossenen Grundsätzen auch ferner treu bleiben; wir wollen die Resolutionen Windthorst, welche diejenigen des aufge- lösten Reichstages sind, als Richtschnur aller künftigen Be— handlung von Heeresfragen in den neuen Reichstag hinüber— tragen und wiederholen in diesem Sinn, was unser Wahlaufruf von 1884 ausgesprochen:„Wir wollen des Vaterlandes volle Wehrkraft, aber auch die Stèeuerkraft des Volkes und das Budgetrecht des Reichstages nicht geschädigt sehen und können für jene erste nur bewilligen, was mit den beiden letzten sich vereinigen lässt““'. Im Uebrigen hat die Fraction nicht noth, ihr altes Programm, für das in achtmaliger Wahl Millionen Wähler ihre Stimmen abgegeben, neu zu entwickeln und zu empfehlen. Wie es sich in die Herzen der Partei hineingelebt, so bürgt die Treue, womit die Fraction in schweren Stunden sich zu einem wesentlichen Satz dieses Programms bekannt hat, auch für dessen Festhaltung in allen anderen Punkten und in aller Zukunft. Nicht Augenblickes Nützlichkeit, Gerechtigkeit ist Fun— dament der Reiche. Was der Gerechtigkeit entspricht, ist einzig wahrer Vortheil; und wahrer Nachtheil, was ihr widerstreitet. Wir halten für geboten, dies ursprüngliche Motto der Partei auch heut wieder voran, der Politik blosser Jweckmässigkeit oder Gewalt diejenige des ewigen Rechtes gegenüber zu stellen. „Das oberste Gesetz ist die Verfassung. Sie vor Allem muss in der Ehrfurcht und in der Sitte der Nation sich befestigen; ihre Bestimmungen müssen allseitig geachtet werden.“ In diesem feierlichen Wort unseres erhabenen Duldenkaisers Friedrich ist unsere ganze Haltung seit der Gründung der Partei bestätigt. Ohne gewissenhafte Achtung der Verfassung sind alle anderen Errungenschaften auf die Dauer werthlos, ist jede staatliche und gesellschaftliche Ord- nung, die innere und die äusere Sicherheit des Reichs gefähr- det. Auf diesem unerschütterlichen Grund muss unser Rechts— 127 und Wirthschaftsleben sich entwickeln. Demgemäss halten wir insbesondere unverbrüchlich fest an der Reinhaltung, Behauptung und vollen Auswirkung des geschichtlichen und verfassungsmässigen Grundcharakters des Deutschen Reichs als eines Bundesstaates und an den von unsèren verdienten Vorkämpfern mühsam errungenen Gerechtarmen des deut— schen Volkes und seiner verfassungsmässigen Vertretung auf Grund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und ge— heimen Wahlrechts und werden für den wirksameren Schutz des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit die Obsorge treffen, welche seitherige Erfahrungen nothwendig und unauf— schieblich machen. Ohne Gewissenfreiheit keine bürgerliche, keine gesell- schaftliche, keine wahre Freiheit! Der sogenannte„Cultur— kampf'“ ist auch heute noch nicht beendet. Seine Versump— fung unter schillernder Decke wohlmeinender Freudlichkeit würde das Volksleben unheilvoller, als seine Wiederaufnahme in vollster Rucksichtslosigkeit, vergiften. Diese Wunde, die allergefährlichste, an welcher Deutschland bludet, bald und ganz zu schliessen, die vollste Freiheit des Gewissens und der Religion, Selbständigkeit und freieste Bewegung, ver— trauensvolle Achtung für die Kirche, die vollste Gleichbe— rechtigung der anerkannten christlichen Bekenntnisse und ihrer Anhänger auf jeglichem Gebiet des öffentlichen Lebens endlich herbeizuführen, wird unser wichtigstes und patrioti— schestes Ziel sein. Vor Allem muss das Ausnahmegesètz wider den Jesuiten- und die mit ihm angeblich verwandten Orden aufgehoben werden. Wir werden diesen Antrag, auf dessen Berathung wir zur Leit des Zedlitzischen Schulge— setzentwurfs verzichtet hatten, und welcher jetzt durch die Reichstagsauflösung von der Verhandlung ausgeschlossen worden ist, alsbald von Neuem einbringen und keiner politi— schen Lage zu Lieb' mehr ausser Verhandlung setzen. Wir werden ihn so lange wiederholen, bis Reichstag und verbündete Regierungen mit uns erkennen werden, dass nicht confessio— nelle Vorurtheile und Abneigungen, sondern nur das ver— fassungsmässige Recht der freien Religionsübung, sowie das ursprünglichste Recht ans Vaterland, das Heimathsrecht, hier 128 die Entscheidung fällen dürfen, und dass nach Aufhebung des Ausnahmegesetzes wider die Socialdemokratie die Aufrecht- haltung desjenigen wider katholische Ordensmänner und Ordensfrauen zehnfach verletzen und erbittern muss. „Nur ein auf der gesunden Grundlage von Gottesfurcht in einfacher Sitte aufwachsendes Geschlecht wird hinreichende Widerstandskraft besitzen, die Gefahren zu überwinden, welche unserer Zeit für die Gesammtheit erwachsen“. Bereits vor fünfzehn Jahren haben wir auf die entscheidende Bedeutung hingewiesen, welche die Erhaltung und Wiederbelebung reli—- giöser, vor Allem gläubig-christlicher, Gesinnung für die Bekämpfung der Wahnlehren des Liberalismus und des Socia- lismus, hat und welche zehn Jahre nachher das obige Kaiser- wort hervorhob. In dieser Bekämpfung wird das Centrum jederzeit den Reigen führen. Dies ist von allen Seiten, erst jüngst sogar wieder in heftigster Befehdung von dem Reichs—- kanzler, und nicht minder vom Liberalismus und vom Socia- lismus selber, anerkannt, und wird, je dringender und grösser die Gefahr, um so bedeutsamer hervortreten. Mehr als zuvor gilt es im gegenwärtigen Wahlkampf, des unversöhnlichen Gegensatzes sich bewusst zu bleiben, der eine Partei, die in dem positiven Christusglauben wurzelt, von dem gewaltig aufstrebenden Socialismus trennt. Wenn nach dem Ausspruch eines seiner Wortführer„kein überzeugter Socialdemokrat auf die Dauer ein Gottesgläubiger sein kann“, muss, wer dem Centrum angehören will, standhaft davon durchdrungen sein, dass kein gläubiger Christ auch nur vorübergehend und in Einzelfragen mit der Socialdemokratie liebàugeln darf. Nicht Umsturz der bestehenden Ordnung kann die Heilung des kranken Erwerbs- und Wirthschafts- Staats— und Gesellschaftslebens bringen, sondern allein die Wieder— herstellung des Christenthums als Grundlage unseres gesamm— ten, des öffentlichen wie des privaten Lebens, unserer Gesetz- gebung und Verwaltung, das unbarmherzige positive Vorgehen gegen die unchristliche liberale Gesetzgebung, wie wir dies jederzeit gefordert, unermüdlich angeregt, hingebend unter- stützt haben. Bei der Arbeiterversicherungs- und Arbeiter— schutzgesetzgebung, bei der Neuregelung des Innungswesens 2 WK E EERCCC*——* 4 ee 233* 129 und den Bemühungen um Einführung des gewerblichen Befähigungsnachweises, bei der Zurückdrängung des unlau— teren Wettbewerbs in Handel und Gewerbe, des Wuchers, des Abzahlungsunwesens und eines gefährlichen Hausirens, bei Umkehr zu einer den Interessen der vaterländischen Production in Landwirthschaft und Industrie gerecht wer— denden Zoll- und Wirthschaftspolitik, endlich zu berufsor— ganisatorischen Zusammenfassung und Vertretung der Land- wirthschaft— haben wir den Vortritt genommen oder eine ausschlaggebende Mitwirkung geübt. Wir werden unbeirrt auf diesem Wege weiter wandeln und, was wir gestern nicht erreichen konnten, morgen zu erstreben nicht erlahmen. In dem Bewusstsein der verfassungsmässigen Pflicht jedes einzelnen Abgeordneten,„Vertreter des gesammten Volks“ zu sein, werden wir jede Sonderinteressenvertretung,sie möge heissen wie sie wolle, nachdrücklich bekämpfen, weil sie der Tod unseres Verfassungslebens und die unbillige Gefähr— dung aller anderen, gleichberechtigten Interessen unsers weiten, von den verschiedenartigsten und oft entgegenge- setztesten Interessen bewegten Vaterlandes wäre. Aber wir werden bei der unverdrossensten Fürsorge für jedes Einzel- interesse in gleich austheilender Gerechtigkeit und that— kräftiger Hingebung an die Gesammtheit die wiederstreben— den Interessen billig gegen einander abzugleichen und zu des Ganzen wie der Theile Wohlfahrt mit einander zu ver- söhnen suchen. Unsere Zusammensetzung aus allen deutschen Gauen und allen Berufsarten der vaterländischen Gesellschaft weist uns darauf ganz besonders hin und befähigt uns dazu besonders; und unser Grundsatz, dass die idealen Intèressen der Reichsgemeinschaft allen materiellen Interessen der An— gehörigen des Reiches vorgehen und immer vorgehen müssen, wird uns dabei vor Irrungen und Unrecht wahren. Den Handelsvertràgen mit Oesterreich-Ungarn und Italien haben wir zugestimmt, weil sie die Festlegung der Schutzzölle wenigstens in der Höhe dieser Verträge auf zwölf Jahre mit sich brachten; weil sie dem politisch-militärischen Dreibund eine wirthschaftliche Unterlage und damit grössere Festigkeit und Bürgschaft der Dauer gaben; und weil ohne dieselben, 9 130 mit dem unmittelbar bevorstehenden Ablauf früherer Ab— machungen, ein wilder Zollkrieg gerade unter den Verbün— deten zugleich die heimische Industrie und Landwirthschaft, und das für Deutschlands Sicherheit und die Erhaltung des Weltfriedens so nothwendige Bündniss geschädigt haben würde. In dem erhebenden Bewusstsein, dass der„neue Curs“ zu dieser seiner besten vaterländischen That ohne die Mit— wirkung des Centrums nie im Stand gewesen wäre, lassen die neuesten Anklagen von dieser Seite auf Mangel auf— richtiger opferfreudiger Liebe zu Vaterland und Reich uns doppelt kalt. Bei künftigen Handelsvertragsvorlagen sollen die Intèressen deutscher Landwirthschaft und deutschen Gross— und Kleingewerbes vorwiegend für uns maassgebend und unserer genauesten Prüfung und sorgfältigsten Abwägung doppelt versichert sein. Die Hebung des so tief darniederliegenden gemeinen Wohlstandes ist unaufschieblich. Ihr muss die Aufmerksamkeit und Thatkraft der Gesetzgebung in nächster Zeit besonders zugewendet bleiben. Gemeinnützige Ausgaben sollen in grös— serem Umfang, als seither, gemacht, im Uebrigen soll weise Sparsambeit geübt werden. Vor Allem thut eine entschlossene Reform der Reichsfinanz- und Steuerwirthschaft noth. Dem unaufhörlichen Anwachsen der öffentlichen Schuld und Zin— senlast muss Einhalt und für vernünftige Tilgung dieser Last muss ehemöglichst Vorsorge geschehen. Wir halten fest an unserem früheren Ausspruch, dass wir keine Vermehrung der Abgaben, sondern deren thunlichste Verminderung und gerechtere Vertheilung unter gebührender Entlastung der schwächeren Schultern wollen. Verbrauchssteuern mit dem Charakter von Luxussteuern an Stelle mancher jetzigen indirecten Abgaben werden ein sehr diensames Mittel hierzu sein. Dagegen werden wir den Monopolen, mit ihrem für die wirthschaftlichen Interessen wie die politischen Rechte gleich bedrohlichen Charakter, wie früher so auch jetazt entgegen sein. Der Augenblick ist ernst; das Deutsche Reich hat keinen ernsteren erlebt. Auf Jahre hin, vielleicht für immer, wird die bevorstehende Reichstagswahl für unser Rechts— und Verfassungs- wie für unser wirthschaftliches Leben entscheidend, der Wahlkampf wird gewaltiger, als alle früheren, sein. Den alten Widersachern haben sich neue zugestellt; in seinen Kampfmitteln ist keiner derselben wählerisch. Es gilt, wie Mauern festzustehn, bis auf den letzten Mann die Pflicht zu thun. Nur s0 kann der von allen Seiten hart berannte Centrumsthurm auch dieses Mal unüberwindlich bleiben. Wohlan also! In unsere, der Wähler, Hand legt die Verfassung die volle Hälfte der Verantwortung für Deutsch- lands Wohl und Wehe! Erinnern wir uns dess zu dieser Jeit, am Tage der Wahl! An dem Entscheidungstag möge nicht Einer unserer Freunde fehlen! Das Vaterland, die ruhmreiche Vergangenheit, das eigene Gewissen ruft uns zu: Vorwärts in eng geschlossenen, vollzähligen Reihen, vorwärts in alter Tüchtigkeit zur Wahl! Vorwärts mit Gott für Wahr— heit, Freiheit und Recht! Mai 1893. DER VORSTXND DER CENTRUMSFRACTION IM DEUTSCHEN REICHSTAGE. Graf von Hompesch, Graf von Preysing(Straubing). Frei— herr von Buol. Dr. Brüel. Dieden. Fritzen ODüsseldorf.) Gröber. Dr. Frhr. Heereman v. Zuydwyk. Dr. Lieber. Reindl. Dr. Schädler. ) WAHLACFRCUF 1898. Nach fünfjähriger Dauer ist der Reichstag geschlossen. Die Wahlen zum neuen Reichstag stéehen unmittelbar bevor. Wiederum haben die Wähler über diejenigen Männer zu entscheiden, welchen sie ihr Vertrauen schenken wollen. Von ihnen hängt es ab, ob die Centrumsfraction in Zukunft dieselbe ehrenvolle Stellung wird behaupten können wie bisher, welche ihr wenigstens die Abwehr uns unannehmbarer Gesetze ermöglichte. Die Centrumspartei ist gegründet als politische Partei zur Vertheidigung der kirchlichen Rechte, zur Wahrung der politischen Freiheiten und zur Förderung der wirth— schaftlichen Interessen des deutschen Volkes, insbesondere der deutschen Katholiken. Das war unentwegt die Richtschnur unseres Wirkens in der verflossenen Legislaturperiode. Wir halten fest an der Verfassung des Deutschen Reiches. Wir wahren treu die Rechte des Kaisers, der verbündeten Fürsten und der Einzelstaaten. Ebenso unerschütterlich wahren wir die Rechte des deutschen Volkes und seiner Vertreter. Angriffe auf diese Rechte, insbesondere auf das allgemeine gleiche unmittelbare und geheime Wahlrecht zum Reichstag oder den Reichstag selbst werden allezeit an uns wie bisher entschlossene Gegner finden. Mit allem Nachdruck sind vir bestrebt gewesen, die Beseitigung der noch bestehenden Resteè des Culturkampfes in gesetzgebung und Verwaltung zu erreichen und die Rechts— stellung des katholischen Volkstheiles im Deutschen Reiche Ss0 zu sichern, dass der Wiederkehr eines Culturkampfes nach Kräften vorgebeugt würde. Aber noch immer hält der Bundesrath. das Gesetz gegen die Jesuiten und die ihnen verwandt erklarten Orden aufrecht, obwohl es mit der natürlichen Gerechtigkeit in schneidendstem Widerspruch steht, und der Reichstag schon vier Mal auf unsern Antrag dessen Aufhebung gefordert hat. Harren wir aus im Kampfe gegen jenes Ausnahmegesetz und für die Gleichberechtigung der Katholiken. Wir wollen weise Sparsamkeit auf allen Gebieten des Reichshaushalts, namentlich auch bei dem Heere und der Flotte. Wir dürfen auf die Erfolge unseres Strebens hin— weisen: die zweijährige Dienstzeit im Heere ist erreicht, neue Steuern, namentlich solche, welche die breiten Volksmassen weiter belastet haben würden, sind abgewehrt, der steigenden Verschuldung des Reiches ist Einhalt gethan und mit der Tilgung der Schulden ist ein Anfang gemacht. Zugestimmt haben wir nur der néeuen Börsensteuer. Erreicht ist auf unseren Antrag eine wenigstens mässige Erhöhung der Unterstützung unserer Kriegsinvaliden und ihrer Hinter— bliebenen. Mit Eifer und gutem Gelingen haben vwir an der Gesetz- 8 8 133 gebung des Reiches auf allen Gebieten des bürgerlichen Rechtes mitgearbeitéet. Ein neues Bürgerliches Gesetzbuch, ein neues Handelsgesetzbuch sind geschaffen mit ihren Nebengesetzen über den Process, die freiwillige Gerichts— barkeit und den Liegenschaftsverkehr. Manche werthvolle, den religiösen und moralischen Interessen förderliche Be- stimmungen sind getroffen. Die dem deutschen Volke bisher versagte Gemeinsamkeit des Rechts ist gewonnen; sie wird für unser wirthschaftliches Gedeihen ein mächtiger Hebel sein. Es ist gelungen, eine den modernen Rechtsanschau— ungen mehr entsprechende, gemeinsameè Militàrstrafprocess— ordnung Zzu verabschieden. Eine alte Forderung des Centrums, die Entschädigung unschuldig Verurtheilter ist endlich erfüllt. Dem Gewerbe, dem Handel und der Industrie dient das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, welches unserem Antrag entsprungen ist. Das Gesetz zur Bekämpfung der überhandnehmenden Unsittlichkeit konnte zu unserem Be- dauern nicht zur Verabschiedung gebracht werden. Mehr als früher müssen wir den alten Grundsatz be— tonen, dass die Centrumsfraction das moralische und mater- ielle Wohl aller Volksclassen nach Kräften zu fördern hat. Nur dieser Standpunkt verbürgt Recht und Billigkeit nach allen Seiten. Wie es der Stolz unserer Partei ist, dass sie in allen Ständen zahlreiche Anhänger zählt, so ist es ihre Ehre, mit derselben Hingebung und ausgleichenden Gerech- tigkeit für die Hebung der wirtschaftlichen Lage aller Stànde gleichmässig einzutreten. Wenn wir dabei den Bedürfnissen nothleidender Stände eine besondere Pflege haben zu Theil werden lassen, so liegt darin nur eine Bekràftigung unseres obersten Grundsatzes. In den verflossenen Jahren hat die Landwirthschaft unter einer drückenden Nothlage gelitten. Unausführbaren Vor— schlägen zur Abstellung derselben haben wir pflichtgemäàss Widerstand geleistet. Wo immer aber ein gangbarer Weg sich zeigte, der Landwirthschaft zu Hülfe zu kommen, haben wir es niemals an uns fehlen lassen. Das neue Margarine- gesetz und das neue Börsengesetz mit der Beseitigung des Terminhandels in Getreide sind unter unserer entscheidenden 134 Mitwirkung zu stande gekommen. Bei der Beschlussfassung über neue Handelsvertrage wird eine verstärkte Fürsorge für die Landwirthschaft unser Bemühen sein. Für den Handwerkerstand ist es gelungen, einen Boden der obligatorischen Organisation zu gewinnen, welcher bei ausdauernder Benutzung durch die Handwerker selbst einen festeren Zusammenschluss ihres Standes, eine Hebung des Handwerks, der Meister und der Gesellen, sowie eine bessere Ausbildung der Lehrlinge verspricht. Andere noch nicht erreichte Wünsche werden das Ziel unserer Anstrengungen bleiben müssen. Für den Schutz und die Förderung der Gesundheit, der Sittlichkeit und der wirthschaftlichen Lage der arbeitenden Stände sind wir mit Ausdauer und Erfolg thätig gewesen. Mit lebhaftem Bedauern erfüllt uns, dass in der mit Eifer und Begeisterung begonnenen Socialreform nicht der erhoffte Fortschritt zu bemerken ist. Es wird noch der Anstrengungen vieler Jahre bedürfen, um sie zu einem befriedigenden Abschluss zu führen. Wo bei der Ausführung der bisherigen Reformgesetze Härten und Schwierigkeiten sich zeigten, haben wir unter voller Wahrung unseres grundsäàtzlichen Stand- punktes nachtdrücklich deren Beseitigung angestrebt. Wir werden nicht aufhören, die Regierung zu thatkräftigem Fort- schreiten zu drängen, damit die Erlasse unseres Kaisers vom Februar 1890 voll und ganz verwirklicht werden. Einen Fractionszwang kennen wir nicht. Wenn wir dessen ungeachtet auf eine so fruchtbare Thätigkeit zurück- blicken können, so verdanken wir dies vornehmlich dem Umstande, dass die Einigkeit der Fraction auf Grund einer gemeinsamen Ueberzeugung es ermöglichte, das ganze Ge- wicht ihrer Bedeutung einzusetzen. Wie in früheren Jahren hat zwar auch in dieser Session es sich nicht vermeiden lassen, dass in wichtigen Fragen die Fraction nicht in voller Einigkeit stimmte. Auch beim Flottengesetz war die Fraction im Ziele einig; hinsichtlich der Erreichung dieses Zieles war die Mehrheit der Ansicht, dass die Annahme des wesentlich umgestalteten Entwurfs eine Nothwendigkeit sei und deshalb über die Bedenken 135 gegen ihn von ihr hinweggegangen werden müsse, während die Minderheit aus beachtenswerthen Gründen glaubte, eine ablehnende Stellung einnehmen zu müssen. Aber alle Mitglieder der Fraction sind der festen Ueber— zeugung, dass streitige Einzelfragen niemals einen Grund abgeben dürfen, um den Bestand oder die Einigkeit der Fraction zu beeinträchtigen. Die feste Geschlossenheit unserer Reihen ist heute so nothwendig wie je. Unsere Gegner von rechts und links stéehen gemeinsam uns gegenüber. Die Politik der Sammlung bezweckt die Verdrängung des Cen— trums aus seiner ausschlaggebenden Stellung im Reichstage. Wie früher, so stehen wir auch jetzt allein und werden nur aus eigener Kraft unsere Stellung zu behaupten haben. Ein— mal verloren, würde dieselbe in absehbarer Zeit nicht wieder zu gewinnen sein. Würden die Lehren des Culturkampfes vergessen, so wären die Früchte unserer Anstrengungen seit fast einem Menschenalter rasch dahin. Der Kampf gegen den Glaubenshass und die Wahnideen der Socialdemokratie, gegen den kirchenfeindlichen Liberalismus und gegen jenen Con— servatismus, welcher einer einseitigen Interressenpolitik sich nicht versagt und sein Ziel in der Beschränkung der Frei— heiten und Rechteé des Volkes sucht, erfordert nach wie vor den Bestand der Centrumsfraction. Wir wenden uns nun vertrauensvoll an die so oft erprobte politische Einsicht und Opferwilligkeit unserer Parteifreunde im ganzen Reiche. Treten wir einig und entschlossen in den Wahlkampf ein. Thue jeder seine Pflicht an der Urne; denn jede einzelne Stimme wird gezählt. Wählen wir die alten bewährten Männer wieder oder Männer ihres Geistes. Halten wir einmüthig wie bisher die ruhmvolle Fahne des Centrums hoch, unter dem alten begeisternden Rufe: Für Wahrheit, Freiheit und Recht! Berlin, 6 Mai 1898. Namens der gesammten Centrumsfraction: DER VORSTAND IN DER NEUNTEN LEGISLATURPERIODE. Graf Hompesch. Dr. Schaedler, Dr. Spahn. Aichbichler Dieden. Fritzen Düsseldorf). Graf v. Galen. Gröber. Frhr. 136 v. Heereman. Frhr. Dr. v. Hertling. Horn(Neisse). Dr. Lieber. Dr. Lingens. Dr. Rintelen. I0) WAHLAUFRCUF 1903. Die Neuwahlen zum Reichstage stehen bevor. Auf Grund des von uns unentwegt hochgehaltenen allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlrechts haben die Wähler zu entscheiden, welchen Männern die verfassungsmässige Vertretung des deutschen Volkes für die nächsten fünf Jahre anvertraut werden soll. Fest und unerschüttert steht die Zentrumsfraktion des Reichstags da. In unausgesetztem Kampfe hat sie die Einig— keit bewahrt, die allein den Schutz der hohen Güter verbürgt, zu deren Hort sie die Wähler berufen haben. Auf Grund des von glorreichen Vorgängern im Jahre 1871 entworfenen und in schweren Stürmen erprobten Pro— gramms treten wir mit gleicher Entschiedenheit ein für das Reich wie für die Einzelstaaten, für die Rechteé des deutschen Volkes und seiner verschiedenen Stämme vie für die Rechte des Kaisers und der Bundesfürsten. Des deutschen Volkes wichtigstes Recht ist seine Teil— nahme an der Gesetzgebung und Verwaltung des Reichs durch die parlamentarische Vertretung. Die von uns seit mehr als einem Jahrzehnte nachdrücklichst geforderte bessere Sicherung des Wahlgeheimnisses ist endlich erreicht. Angriffen auf die Würde des Reichstags, Versuchen einer Lahmlegung seiner geordneten Tätigkeit durch die Mittel der Obstruk— tion werden wir stéts energisch entgegentreten. Die Erfüllung der verfassungsmässigen Aufgabe des Reichstages, insbe— sondereè die gleichmässige Mitwirkung aller Stämme und Stände des deutschen Volkes verlangt unbedingt die Gewäh- rung von Anwesenheitsgeldern. Ju den gesetzgeberischen Arbeiten, welche den neuen Reichstag beschäftigen werden, gehört voraussichtlich die Revision des Strafverfahrens; mit Zuversicht erwarten wir, dass dieselbe die längst geforderte Ausdehnung der Berufung in Strafsachen bringen wird. Auf dem Gebiet des Strafrechts muss vor Allem die Privilegierung des von Vernunft und Moral gleich verurteilten Zweikampfs verschwinden. Weise Sparsamkeit auf allen Gebieten des Reichshaushalts zu üben, erachten wir als unsere strenge Pflicht. Zu Auf— wendungen für Heer und Marine darf die Steuerkraft des Volkes nicht weiter in Anspruch genommen werden, als die Sicherheit und Wohlfahrt des Vaterlandes gebieterisch er— heischen. Die Bewilligungen für die Kolonien, deren Haupt— wert in der Ausbreitung des christlichen Glaubens und der Kultur beruht, haben ihr Mass in einer verständigen Würdi— gung unserer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Erleichterung der Militärlast, welche die zweijährige Dienstzeit gebracht hat, ist durch gesetzliche Festlegung sicherzustellen. Die geschichtliche Entwickelung Deutschlands hat zu einem Nebeneinanderbestehen grosser christlicher Gemein— schaften geführt. Das Blühen und Gedeihen des gemein— samen Vaterlandes ist nur denkbar bei friedlichem Zusam- menleben der Konfessionen auf dem Boden einer hochsinnig gedachten religiösen Freiheit und vollkommener staatlicher Gleichberechtigung; die Erreichung dieses Zieles wird nach wie vor unsere vornehmste Aufgabe sein. Dank unserem Toleranzantrage sind wenigstens in einzelnen Bundesstaaten Bestimmungen gefallen, welche, dem Geiste religiöser Be- vormundung und Unduldsamkeit vergangener Jahrhunderte entsprungen, den Grundsätzen des modernen Staatslebens widersprechen. Dagegen ist es leider noch immer nicht ge— lungen, die Reste der unseligen Kulturkampfgesetsgebung 2zu beseitigen, ja auch nur eine Bresche zu legen in das gehàssige Ausnahmegesetz gegen die Jesuiten und andere katholische Orden. Mit dem gesamten katholischen Volke verlangen wir die Beseitigung dieses schreienden Unrechts. Die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Tage haben eine grosse und vielfach bedenkliche Zuspitzung der Gegensätze zwischen den verschiedenen Berufsstäànden und Klassen gebracht. Stets waren wir bemüht, die ehrliche Arbeit in allen Berufsständen zu fördern und einen gerechten 138 Ausgleich der entgegenstehenden Interessen zu finden. Uner— füllbaren Forderungen mussten wir unsere Unterstützung versagen. Die gleiche Haltung werden wir auch fernerhin einnehmen. Der neue Zolltarif ist nach heftigstem Kampfe zu Stande gekommen; wir erwarten von ihm für die Landwirtschaft eine Besserung ihrer bedrängten Lage, für Handel und Industrie die Sicherung ihres einheimischen und auswärtigen Marktes, für Handwerker und Arbeiter lohnendere Beschäf— tigung. Nicht alle berechtigten Wünsche sind erfüllt worden; angesichts der Haltung der verbündeten Regierungen jedoch und der Parteiverhältnisse im Reichstage mussten wir uns sagen, dass ein Beharren auf unseren weitergehenden Forde— rungen das Gesetz zu Fall gebracht und dadurch die gebotenen wertvollen Vorteile preisgegeben hätte. Auf der Grundlage dieses Zolltarifs muss nunmehr durch die neuen Handels— verträge der gesamten dèeutschen Arbeit, insbesondere in der Landwirtschaſt, ein ausreichender Schutz erkämpft werden. Die für Deutschland nachteiligen, allgemeinen Meistbegün— stigungsverträge sind aufzuheben. Gegen die Einschleppung von Viehseuchen aus dem Ausland ist die einheimische Viehzucht nachhaltig zu sichern. Gegenüber den Bestrebungen der Sozialdemokratie und dem Vordringen des Grosskapitals erstreben wir die Erhal— tuns 8 werk und Gewerbe; ihre Zukunft geben wir nicht verloren. und Kräftigung der Mittelstande, namentlich im Hand- Für die Förderung des Innungs- und Genossenschaftswesens, die Einführung des Befähigungsnachweises vor allem im Baugewerbe, für die Sicherstellung der Forderungen der Bauhandwerker und Baulieferanten, die Beseitigung unbilli- ger Konkurrenz seitens der Militärwerkstätten werden wir eifrig bemüht sein. Das Gèesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist seiner Jeit hauptsächlich durch unsere Anregung zu Stande ge—- kommen; den weiteéren Ausbau dieses Gesetzes, insbesondere zur Bekämpfung der Auswüchse im Ausverkaufs- und Auk— tionswesen, werden wir uns angelegen sein lassen. Die unter unserer wesentlichen Mitwirkung erreichte Regelung des 139 Börsenwesens hat sich in ihren wichtigsten Vorschriften bewährt; einer Abänderung derselben, welche dem Börsen— spiel wiederum freieren Lauf geben würde, können wir unter keinen Umständen zustimmen. Die Schaffung kauf— männischer Gerichte mit einem billigen und beschlèeunigten Verfahren erachten wir als einen erstrebenswerten Fortschritt. Ernste Gefahren drohen der gesamten heutigen Wirt— schaftsordnung durch die Entwickelung des Kartellwesens; ihr gegenüber wird sich die Gesetzgebung der Aufgabe nicht entziehen können, Massregeln zum Schutze der Allgemeinheit und der berechtigten wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen zu treffen. Unseère Bestrebungen zur Besserung der Lage der Arbeiter waren nicht vergeblich. Es ist unseren Bemühungen gelun— gen, die Gewerbegerichte zweckmässiger umzugestalten. Das Krankenkassengesetz, die Unfallversicherungsgesetze und das Gesetz über die Invalidenversicherung sind erheblich verbes— sert worden. Die Einführung der Wittwen- und Waisenver— sicherung ist durch unseren Antrag zum Zolltarifgeset:z für eine nahe Zukunft gesichert, Die in Aussicht gestellte umfassende Revision des Krankenversicherungsgesetzes werden wir nach Kräften unterstützen. Auszerdem wird es unser Bestreben sein, die Kranken-, Invaliden- und Unfallversicherung zaum Iveck der Vereinfachung und Verbilligung der Arbeiterver— sicherung in eine organische Verbindung zu bringen. Auch auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes sind erfreu— liche Fortschritte zu verzeichnen, zuletzt noch das Gesetz zum Schutze der in den gewerblichen Betrieben beschäftigten Kinder. Vieles bleibt noch zu tun übrig; insbesondere be— trachten wir eine allmähliche Beseitigung der Fabrikarbeit verheirateter Frauen, eine weitergehende Einschränkung der Arbeitszeit für Fabrikbetriebe und die Hebung der beklagens- werten Miszstände in der Hausindustrie als dringende For— derungen. Den Versuch einer Beschränkung des Koalitionsrechts der Arbeiter durch die sogenannte Zuchthausvorlage haben wir erfolgreich zurückgewiesen. Dagegen harrt unser seit Jahren wiederholt eingebrachter Gesetzentwurf über die Be— 140 rufsvereine, welcher die Koalitionsfreiheit sichern würde, immer noch der Annahme seitens der verbündeten Regie- rungen. Nicht minder bedauern wir, dass die von uns des Oefteren geforderten Arbeitskammern noch nicht geschaffen worden sind, obwohl durch die kaiserlichen Februar-Erlasse von 1890„Einrichtungen zur Pflege des Friedens zwischen f Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ in Aussicht gestellt wurden. Das Zentrum war nie und darf nie sein die Partei eines einzelnen Berufsstandes oder einer einzelnen Klasse. Unser Stolz soll bleiben, eine wahre Volkspartei zu sein, welche alle stände und Klassen umfaszt. Die Grundsätze des Chris— tentums bestimmen unsere gesamte politische Taätigkeit; darum ist allen Kreisen des Volkes ohne Unterschied die Arbeit des Zentrums gewidmet, am meisten denjenigen, welche in bedrängter Lage sich befinden. Die Fortführung der christlichen Sozialreform duldet keinen Stillstand, weil durch sie Sittlichkeit und Gesundheit weiter Krèise unseres Volkes mitbedingt sind; dabei rechnen wir auf die ständige und einsichtsvolle Mitwirkung der Beteiligten selbst. Wähler! Von den verschiedensten Seiten wird bei der bevorstehenden Wahl der Hauptangriff gegen uns gerichtet werden. Halten wir uns vor Augen, dass dem Wahlrecht des Einzelnen eine Wahlpflicht gegenübersteht. Die Erhal- tung des Zentrums ist unbedingt notwendig für die Bewahrung der christlichen Grundlage unseres Staatswesens wie für die ruhige Fortentwickelung unseres politischen und wirtschaft— lichen Lebens. Die Erhaltung des Zentrums ist insbesondere unbedingt notwendig für die Katholiken Deutschlands; nir— gends anders finden ihre berechtigten Interessen genügendes Verstàndnis und tatbereite Vertretung. Keine Stimme darf verloren gehen, welche für die Sicherung unserer Stellung abgegeben werden kann. Auch in den Wahlkreisen, in welchen die Zentrumswähler eine Minderheit bilden, müssen sie vor Allem durch ihre Abstimmung gegen die Fortdauer des ungerechten Jesuitengesetzes protestieren; kein Kandidat darf eine Zentrumsstimme erhalten, der nicht mindestens 80 viel Gerechtigkeitssinn besitzt, dass er sich, wie die hervor— ragendsten Führer der konservativen, der nationalliberalen 141 und der freisinnigen Fraktion im Reichstag für die Aufhebung des 8 2 des Jesuitengesetzes erklärt. Recht muss Recht bleiben. Vorwärts also in enggeschlossenen, vollzähligen Reihen! Wählen wir die Männer wieder, die sich im Kampfe erprobt, und gesellen wir ihnen neue Kräfte zu, welche in dem— selben Geiste mit ihnen Kämpfen werden. Gehen wir in die be- vorstehende Wahl in der alten Begeisterung für unsere wahren Grundsätze und gerechten Bestrebungen, mit der Parole: Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht! Berlin, 2. Mai 1903. DER VORSTAND DER ZENTRUMSFERAKTION AM SCHLUSSE DER 10. LECGISLATURPERIODE. Graf v. Hompesch. Dr. Schädler. Dr. Spahn. Aichbichler. Dr. Bachem. Fritzen Düsseldorf). Graf v. Galen. v. Grand-Ry. Gröber. Herold. Freiherr v. Hertling. Dr. Hitze. Horn(Neisse). Letocha. Marbe. Müller Fulda). Dr. KRintelen. LI) WAHLAUFRUF 1906. Der Reichstag ist aufgelöst, weil die Reichstagsmehrheit eine Mehrforderung der verbündeten Regierungen für die militärische Expedition im südwestafrikanischen Schützge- biète im Betrage von 8 900000 Mk. abgelehnt hat. Die Zentrumsfraktion hat sich zu dieser Ablehnung entschossen, weil sie nach eingehender Prüfung der Sachlage zu der Ueberzeugung gelangt war, dass die Niederkämpfung des letzten Restes des Eingeborenenaufstandes mit einem wesentlich geringeren Aufwand möglich wäre, wenn sich die FKolonialverwaltung enschliessen wollte, die überaus kostspie— lige, einen Aufwand von 10000 Mk. pro Kopf jährlich er— fordernde Schutztruppe von allen Aufgaben polizeilicher und kultureller Art zu entlasten und demgemäss ihre Zahl und Kosten dauernd zu vermindern. Ein dahin zielender Antrag der Fraktion ist von den Vertretern der Kolonialverwaltung einer Prüfung nicht gewürdigt worden. Unsere Fraktion tritt für eine sparsame und massvolle, ———— —— ee —————— den finanziellen Kràften des deutschen Volkes entsprechende Kolonialpolitik ein. Bereits hat der Aufstand in Südwest— afrika ausserordentliche Aufwendungen von nahezu 400 Millionen Mark erfordert. Noch am Vormittag des Auflösungstages haben die Mit— glieder der Fraktion in der Budgetkommission die Forderung für die Fortsetzung der Eisenbahn AusKeetmannshoop bewilligt; das beweist schlagend, dass wir die Mittel zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Sicherung des Schutz- gebiets zu gewähren bereit waren. Uebrigens schützt uns die ganze bisherige Haltung der Fraktion in den Fragen der Heeres- und Flottengesetze, der Zolltarife und der Finanz- reform vor der Verdäàchtigung, dass wir nicht immer bereit seien, für des Vaterlandes Ehre und Wohl einzutreèten. Die Entscheidung über die Bewilligung der Ausgaben des Reichs steht dem Reichstag in eigener Verantwortung 2zu, wie es die Verfassung gewährleistet. Die Aeusseruug des Reichskanzlers, die Parteien des Reichtages trügen keine Verantwortung, sie könnten Forderungen annehmen oder ablehnen, bekundet eine Auffassung, die, dem fürstlichen Absolutismus vergangener Jahrhunderte angehörend, von dem Beamten eines modernen, konstitutionellen Staatswesens nicht vertreten werden sollte. Die Auflösung des Reichstages ist nach unseèrer Ueber— zeugung ein Angriff auf dessen Stellung als selbständigen, in eigener Verantwortung handelnden gleichberechtigten Faktors der Gesetzgebung. Nicht die Kommandogewalt des Keisers, sondern das Budgetrecht des Reichstages bildet den Gegenstand des Streites. Jeder von uns hat die Pflicht, für die verfassungs— mässigen Rechte der Volksvertretung einzustehen; seien wir dess am Tag der Wahl eingedenk! Seien wir uns auch bewusst, dass bei einer anders ge- bildeten Mehrheit des Reichtages die Garantie entfaällt, dass bei der Bewilligung der bereits angekündigten neuen Steu— ern, die von uns immer festgehaltene Schonung der minder— bemittelten Klassen aufrecht erhalten wird. Nach wie vor stehen wir auf dem Boden unseres Wahl— —— — 143 programmes vom Jahre 1903. Das verfassungsmässige Wahl- recht werden wir unentwegt hochhalten. Mögen unsere Wähler alle Kraft daran setzen, dass das Zentrum unge— schwächt in den Reichstag zurückkehrt. Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht! Berlin, den 15 December 1906. DER VORSTAND DER ZENTRUMSFRAKTION IM DEUTSCHEN REITCHSTAG: Graf Hompesch. Dr. Schädler. Dr. Spahn. Gröber. Aich- bichler. Dr. Bachem. Fritzen ODüsseldorf). Glowatzki. Herold. Dr. Freiherr von Hertling. Dr. Hitze. Horn(Neisse). Dr. Jäger. Marbe. Müller(Fulda). Dr. Pichler. Dr. Rintelen. ELERTR. DRUCKEREI H. J. KOERSEN, AMSTERDAM. ————— 3— + 1 ö f 7 8 2 ⏑ 6 2 2 — U + 9 8L Karisrune SIU511 AIIITd