R.48 DiplopHvνfHα OVYννιν Abt. f. G W rotechn. 24. AUN. 492b GOg2. 2338) Diplomprüfungs-Ordnung der Badischen Technischen Hochschule Fridericiana 2U ◻◻Æ Heer Isruhe Bibl, Techn. Hochschule 85 + Archiv der Hochschulss Genehmigt durch Erlaß des Ministeriums des Kultus und Unterrichts vom 24. August 1026 Nr. A 16200 Abteilung für Elektrotechnik Karlsruhe 1926 Die Studienpläne der Abteilung erstrecken sich auf die Dauer von 8 Ses mestern und umfassen die Vorlesungen und Ubungen, welche zur Ausbildung von A. Elektroingenieuren der Starkstromtechnik B. Elektroingenieuren der Schwachstromtechnik C. Ingenieuren der Lichttechnik D. Ingenieuren der technischen Physik erforderlich sind. Die Studienpläne der Abteilung für Elektrotechnik sind den neuzeitlichen Bedürfnissen der Technik entsprechend einer Neuordnung unterzogen worden. Durch eine wesentliche Verringerung der in die Studienpläne aufgenommenen Zahl von Vorlesungsstunden soll den Studierenden Zeit zur Vertiefung ihrer Stu- dien sowie Gelegenheit zum Besuch allgemeinbildender Vorlesungen und für körperliche Ubungen geboten werden. Die Studienpläne bis z ur Vorprüfung sind bei den vier genannten Fachrichtungen fast gleich und schließen sich nach Möglichkeit dem Studien- plane der Abteilung für Maschinenwesen an. In den Studienjahren nach der Vorprüfung vird den Studierenden weitgehende Freiheit in der Wahl ihrer Studien eingeräumt. Infolgedessen ist auch die Schlußprüfung mit ihren Prüfungsgegenständen an keinen starren Plan gebunden, sondern unter dem Vorbehalt der Anerkennung der Abteilung der freien Entschliegung der Studierenden überlassen. Zur Beratung der Studierenden hat jedoch die Abteilung in den Vorlesungs- verzeichnissen Studienpläne aufgestellt: darin sind diejenigen Vorlesungen und Ubungen enthalten, die zur Ausbildung von Starkstromingenieuren jeder Rich- tung(Rechnungsingenieuren, Konstruktionsingenieuren, Prüffeldingenieuren, Be- triebsingenieuren, Projektierungsingenieuren usw.), von Schwachstromingenieuren und Ingenieuren der Lichttechnik im allgemeinen für erforderlich erachtet werden. Bei diesen Studienplänen ist unterschieden zwischen Vorlesungen und Ubungen, die für ein planmäßiges Studium unerläßlich sind, und solchen, die zur Ergänzung erapfohlen werden. Durch die Wahl der empfohlenen Vorlesungen und ÜUbungen karn die besondere Fachrichtung Gechnungsingenieure usw.) zum Ausdruck kommen. Neben der Hochschulbildung ist eine praktische Einführung in die Technik notwendig. Es wird deshalb gefordert, daß alle Studierenden mindestens ein Jahr lang vor der Diplomprüfung praktisch arbeiten. Falls der dem Studium vorausgehende Mittelschulunterricht Ostern verlassen wird, ist es zweckmäßig, den Sommer für die praktische Tätigkeit zu verwenden und das Studium auf der Hochschule mit dem Wintersemester zu beginnen. Die Ergänzung der praktischen Ausbildung kann dann in den Ferien erfolgen. Prüfungspläne Fachrichtung: Starkstromtechnik Vorprüfung A. Studienarbeiten aus folgenden Fächern SS AS= Darstellende Geometrie Physik Jechnische Thermodynamik Technische Mechanik Maschinenzeichnen Maschinenelemente Elektrotechnisches Laboràtoriura 1 einschl. Lichttechnisches Laboratorium B. Prüfungsfächer ο ν Höhere Mathematik Darstellende Geometrie Technische Mechanik Physik Chemie oder Elektrochemie Maschinenelemente Grundlagen der Elektrotechnik und Mebkunde Stoffkunde und Formgebung Wirtschaft und Recht Hauptprüfung A. Studienarbeiten aus folgenden Fächern 1 2. 5 4. 33 0. Elektromaschinenbau Elektrische Kraftwerke und Energieverteilung; elektromotorische Betriebe einschließlich Bahnen Elektrotechnisches Laboratorium I, II und III Maschinenbau(einfacher Entwurf einer Wärmekraftmaschine oder einer Wasserkraftmaschine oder einer Hebemaschine) Mechanisches Laboratorium Aus den als Prüfungsfächer gewählten Fächern der Sondergebiete B. Diplomarbeit Die Diplomarbeit besteht àus einem konstruktiven Entwurf einer elek- trischen Maschine mit Erläuterungen und Berechnungen oder in einem Entwurf einer elektrischen Anlage oder in einer experimentellen Unter- Suchung oder in einer anderen Wwissenschaftlichen Arbeit. C. Prüfungsfächer I. Theoretische Elektrizitätslehre 2. Starkstromtechnik(Aufbau usw. der elektrischen Maschinen) 3. Elektromaschinenbau 4. Elektrische Kraftwerke und Energieverteilung 5. Elektromotorische Betriebe einschl. Bahnen 6. Ein Fach aus dem Gebiète des Maschinenbaues(Wärmekraftmaschinen oder Wasserkraftmaschinen oder Hebemaschinen) 65 Zwei weitere Waählfächer Die unter 6 bis 6 gewählten Fächer bedürfen der Genehmigung der Abteilung. —— Fachrichtung: Schwachstromtechnik Vorprüfung A. Studienarbeiten aus folgenden Fächern J. Darstellende Geometrie 2. Physik 5. Technische Thermodynamik 4. Technische Mechanik 5, Maschinenzeichnen 6. Maschinenelemente 1 Hlektrotechnisches Laboratorium Leinschl. Lichttechnisches Laboratorium B. Prüfungsfächer ‚ J. Höhere Mathematik Darstellende Geometrie Technische Mechanik Physik Chemieè oder Elektrochemie Maschinenelemente Grundlagen der Elektrotechnik und Mehkunde 8. Stoffkunde und Formgebung 9. Wirtschaft und Recht ·˖”˖e0 Hauptprüfung A. Studienarbeiten aus folgenden Fächern I. Elektromaschinenbau 2. Elektrische Kraftwerke und Energieverteilung 5. Elektrotechnisches Laboratorium I, IL und III 4. Schwachstromtechnik 5. Aus den als Prüfungsfächer gewählten Vorlesungen aus Sondergebieten B. Diplomarbeit Die Diplomarbeit besteht in einem konstruktiven Entwurf Ooder im Entwurf einer Anlage oder in einer theoretischen oder experimentellen Untersuchung auf dem Gebiete der Schwachstromtechnik C. Prüfungsfächer I. Theoretische Elektrizitätslehre 2. Schwachstromtechnik 1 3. Schwachstromtechnik II 4. Starkstromtechnik(Aufbau usw. der elektrischen Maschinen) 5. Elektromaschinenbau 6. 5 Drei weitere Fächer(Wahlfächer) 8. Die unter 6 bis& gewählten Fächer bedürfen der Genehmigung der Abteilung. Fachrichtung: Lichttechnik Die Morprüfungsordnung ist die gleiche wie für Schwachstromingenieure. Hauptprüfung Studienarbeiten aus folgenden Fächern 15 Elektrotechnisches Laboratorium I und II Lichttechnisches Laboratorium und lichttechnische ÜUbungen Ubungen in elektrischen Kraftwerken und Energieverteilung Gastechnisches Laboratorium Mechanisches Laboratorium 6. Aus den als Prüfungsfächer gewählten Fächern der Sondergebiete B. Diplomarbeit aus dem Gesamtgebiet der Lichttechnik C. Prüfungspflichtfächer 1 2. Lichttechnik: Leuchttechnik einschl. Glocken und Reflektoren— Beleuchtungs- technik— Technische Photometrie— 5. Technische Optik Physiologische Optik einschl. Farbenlehre Elektrotechnik(Grundzüge der Erzeugung, Verteilung und Verwendung der elektrischen Energie) Gastechnik(Grundzüge der Erzeugung, Verteilung und Verwendung des Gases) D. Prüfungsfächer aus Sondergebieten 15 Kraftwerke und Energieverteilung 2. Starkstromtechnik(Aufbau usw. elektrischer Maschinen) ο Theoretische Blektrizitätslehre Chemiè Physikalische Chemie und Photochemie Höhere Mathematik Gebäudelehre und Architektur des Innenraumes Technische Thermodynamik Aus diesen Fächern sind 2 auszuwählen, die der Genehmigung der Abteilung bedürfen. In besonderen Fällen kann auch ein anderes, hier nicht genanntes Fach von der Abteilung genehmigt werden. Fachrichtung: Technische Physik Vorprüfung. A. Studienarbeiten und Ubungsbescheinigungen, vorzulegen aus den Fächern I. Physik(Anfängerlaboratorium) Mathematik Chemie(Kleines Praktikum) Elektrotechnisches Laboratorium oder Maschinenlaboratorium .Studienarbeiten zu den unter B4 gewählten Fächern 6. Maschinenzeichnen für technische Physiker. B. Prüfungsfächer I. Experimentalphysik 2. Höhere Mathematik einschließlich analytische Geometrie 3. Chemie(Anorganische und Grundzüge der Organischen Chemie) 4. Mechanik oder Darstellende Geometrie oder Maschinenelemente Ferner werden die Vorprüfungen anerkannt in angewandter Mathematik, in Elektro- technik und Maschinenbau Gachrichtung 6). Hauptprüfung. A. Studienarbeiten I. Physikalisches Laboratorium für Fortgeschrittene 2. Die zu den Wahlfächern gehörigen Studienarbeiten oder Nachweis über den Besuch des Laboratoriums oder Praktikums. B. Diplomarbeit aus einem Gebiet der Physik. Die Bearbeitungsfrist wird von Fall zu Fall von der Abteilung festgesezt. C. Prüfungsfächer I. Experimentelle und messende Physik 2. Technische Physik 3. und 4. Klassische theoretische Physik 5. Überblick über die moderne Entwicklung der theoretischen Physik Flektronentheorie, Quantentheorie, Atombau, Relativitätstheorie) 6. und 7. Zwei Wahlfächer, je eines aus a) Mathematik b) den technischen Fächern c) Physikalische Chemie d) Meteorologie. Die Wahlfächer bedürfen der Genehmigung der Prüfungskommission. Es wird Nachweis einer 3-monstigen praktischen Tätigkeit, zum Teil in einer feinmechanischen Werkstätte, zum Teil in einer Glasbläserei ver- langt. Auineenr R353090 35 3 33 3 5 N 3 3 9—ᷓ 55 7 1 5„„ 05 3 33 738 5 10 47 5