Fenn. 175 e 175 11 9 5 eee 3—— 5 N 5 ec eee.* 1 W 8 7 5 55 nn f 717717 2 17* nn 1 3 0 1 6 22 eee ek 35 e. Win 755 75 755 eie 7 777 U 25 1 F 1 857 * 5 * ent 2 7257 5 2 5 8 ret FDF BUND SCHUH die Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes in den Jahren 1493-1517 bearbeitet von Lic. Albert Rosenkranz Pfarrer in Kreuznach I. Band Darstellung 1927 Carl Winters Universitätsbuchhandlung/ Heidelberg Fe f abe 5 85 555 8 18577 5 2225 85 1 85 5 . 1 8 8 * teten, Schriften des Wissenschaftlichen Instituts der Elsaß-Lothringer im Reich die DER BUNDSCHUH die Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes in den Jahren 14931517 von Albert Rosenkranz lic. theol. 1927 Carl Winters Universitätsbuchhandlung/ Heidelberg DER BUND S CFH die Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes in den Jahren 1493-1517 indes bearbeitet von Lic. Albert Rosenkranz Pfarrer in Kreuznach I. Band Darstellung 1927 Carl Winters Universitätsbuchhandlung/ Heidelberg derg Verlags-Nr. 2004 Meinen hochverehrten Bonner Lehrern Herrn Geheimrat Friedrich von Bezold zum Dank und Herrn Professor Kaul Sell 7 zum Gedächtnis 8 N 37872157 * 8 3 7 n 24445 115 5 5 5 171N7 90 VORWORT. Der Bundschuh wird in diesem Buche nicht erst entdeckt. Das hat H. Schreiber 1824 getan, als er die Bewegung von Lehen und den Armen Konrad von Bühl darstellte und die Quellen dazu veröffentlichte, soweit sie ihm damals zugänglich waren. Auf seiner verdienstvollen Arbeit fußt alles, was seitdem zu unserer Sache geschrieben worden ist. Aber H. Schreibers Büchlein hat mehrere Ergänzungen erfahren. Schon durch ihn selber; denn in seiner umfänglichen Geschichte Freiburgs verarbeitet er Aktenstücke, die in seinem Bundschuh-Buche noch fehlen. H. Virck, der 1882 die politische Korrespondenz der Stadt Straßburg im Zeitalter der Reformation herauszu- geben begann, wies auf die einschlägigen Aktenbestände des Straßburger Stadtarchivs hin und stellte an der Hand dieser neuen Aufschlüsse manche Einzelheit in Schreibers Bundschuh-Bilde klar oder richtig. Vor allem deckte er dessen Grundirrtum auf, daß die Vergicht Michels von Dinkelsbühl(U. S. 269 fk.) nicht ins Jahr 1513, also nicht in die Lehener Bewegung gehört (wie Schreiber meint), sondern aus dem Jahre 1517 stammt, mithin eine ganz selbständige Verschwörung bekundet. Allerdings verschob er selber das Bild der Lehener Bewegung dadurch aufs gründlichste, daß er eine Hagenauer Ver- sammlung vom Donnerstag nach Weihnachten 1513 um ein Jahr zu spät ansetzte, weil in dem betreffenden Aktenstück 1514 genannt wird. Er über- sah, daß man dort das neue Jahr mit Weihnachten begann, und bekam so das Zerrbild einer Verschwörung, die sich vom Herbst 1513 bis zum Januar 1515 hingezogen haben sollte. Seinen anderen Irrtum, als habe der Bruchsaler Bundschuh 1505 stattgefunden, rückt die Greifswalder Dissertation Herolds zurecht, der sich zum ersten Male ausgiebig mit dem Bundschuh im Bistum Speier beschäftigt,„der indessen noch manches zu tun übrig gelassen hat“ (Umann II S. 643, Anm. 1). Was hier für die Bewegung von 1502 erreicht wurde, das leistete für die von 1493 J. Gény in seiner Schrift über Schlettstadt und seinen Anteil an den sozial-politischen und religiösen Bewegungen der damaligen Zeit. In diesen beiden Arbeiten wurden die Wege zu den Quellen bloßgelegt und der Verlauf des einzelnen Aufstandes genau verfolgt. Dafür, daß jede dieser örtlichen Verschwörungen in den allgemeinen Gang der Dinge richtig eingereiht wurde, sorgten die verschiedenen,, Vorgeschichten des Bauern- kriegs“, namentlich aber die betreffenden Abschnitte in den umfassenden VIII Vorwort. Werken von UImann(Kaiser Maximilian I.) und Kaser(Deutsche Geschichte im Ausgange des Mittelalters). Hier wurde der Bundschuh am schärfsten als eine allgemeine, grundstürzende Bewegung des Bauernstandes erkannt und von allen bloß örtlichen Aufständen deutlich gesondert. Bei diesem Stand der Forschung schien mir nichts anderes übrig zu bleiben, als das Erreichte zu- sammenzufassen und einheitlich zu ordnen. Bei näherem Zusehen ergab sich indes, daß die Quellen noch längst nicht erschöpfend herangezogen worden waren. Die man durch Schreiber kannte, bedurften unbedingt einer neuen Bearbeitung nach Form und Inhalt. Die übrigen kannte man wohl durch gelegentliche Hinweise, aber noch nicht in ihrem Wortlaut. Die Erforschung des Bundschuh litt eben unter der Ungunst, daß er als Ausgang des Mittel- alters nicht mehr, als Vorspiel zum Reformationszeitalter noch nicht wertvoll genug erachtet wurde, um Gegenstand einer eigenen und gründlichen Untersuchung zu werden. Diese Lücke möchte das vorliegende Buch aus- füllen, indem es den Bundschuh ganz als eine Sache für sich nimmt. Den Faden zum Bauernkrieg weiterzuspinnen, ist bewußt vermieden worden. In dem Augenblick, wo die Reformation anfängt, das Leben des deutschen Volkes aufzuwühlen, bricht meine Darstellung ab. Der Blick in die Zukunft sollte das Urteil über den Bundschuh nicht einseitig beeinflussen: man wird einer Sache nicht gerecht, wenn man sie immer nur als Vorstufe zu einer bedeuten- deren betrachtet. Statt dessen habe ich mich bemüht, den Blick in die Ver- gangenheit zu lenken und vor allen Dingen Ursprung und Recht des Bund- schuh nachzuweisen. Und hier zeigte sich, daß in der Erforschung unserer Sache noch manches nachgeholt werden mußte. Nicht, als ob ich den Anspruch erhöbe, nunmehr das ganze geschichtliche Gebilde des Bundschuh bis in seine feinsten Wurzeln und seine entlegensten Verästelungen bloßgedeckt zu haben!. Es wird auch jetzt noch genug zu tun übrig bleiben. Aber daß der Bundschuh als solcher mit allen bisher verfügbaren Mitteln untersucht wird, scheint mir kür die Erkenntnis des wichtigsten Abschnittes unserer Volksgeschichte, näm- lich der Reformationszeit, nicht ohne Wert zu sein. An diesem Punkte möchte sich mein Buch in die Kette geschichtlicher Forschung dienend eingliedern. Die Arbeit am Bundschuh begleitet mich nun seit etwa 30 Jahren— seitdem mir Herr Professor von Bezold im geschichtlichen Seminar aufgab, das Schlagwort des Bauernkrieges von der Göttlichen Gerechtigkeit auf seine Herkunft zu untersuchen, und seitdem Herr Professor Sell mir die Vermutung aussprach, die Wurzeln dieser Bauernlosung müßten irgendwie auf Wiclif zurückführen. Von da an habe ich in den Archiven viel Entdeckerfreude er- 1 Wenn der Arme Konrad von Bühl mit in die Darstellung einbezogen wird, so mag das durch den Umstand gerechtfertigt werden, daß diese wenig umfassende Begebenheit sonst schwer irgendwo eingeordnet werden kann. Vorwort. IX lebt: die Ausbeute wurde immer reicher. Nur das Aktenbündel über den Aufstand von 1502 scheint unwiderbringlich verloren zu sein, was ich sehr bedaure. Für alles freundliche Entgegenkommen, das ich in den Archiven gekunden, danke ich hier ausdrücklich und herzlich. Allerdings wäre alle Arbeit umsonst gewesen, hätte ich meine Abschriften im Juni 1915, als ich von meinem Liverpooler Pfarramt nach Deutschland zurückkehrte, mit den Möbeln drüben lassen müssen. Denn kurz nach Friedenschlug hat ein Brand den Waren- speicher, in dem mein Hausrat untergebracht war, zerstört und damit auch meine Bücherei vernichtet. Da ist es wohl mehr als Zufall gewesen, daß der englische Regierungsbeamte im Liverpooler Hafengebiet mir dazu verhalf, den grogen Pack, wohl versiegelt, mit aus dem Lande nehmen zu dürfen. Für diese hochherzige Tat des Vertrauens danke ich Herrn Cooper deswegen besonders herzlich, weil damals— kurz nach dem Untergang der Lusitania so vielen Engländern das ruhige Urteil durch zornige Entrüstung getrübt wurde. Und noch ein anderes Zusammentreffen möchte ich hier, wo ich meinen schuldigen Dank ausspreche, nicht unerwähnt lassen. Als ich vor etwa 20 Jahren auf dem Bezirksarchiv Straßburg nachforschte und mit Hilfe des Herrn Archiv- direktors Hans Kaiser das große Gerichtsprotokoll von Molsheim(1493) ent- deckte, verwies der Direktor mich an Herrn Dr. Stenzel, der mir im einzelnen behilflich sein werde. Ohne daß ich etwas davon wußte, hielt Herr Dr. Stenzel nach meiner Abreise den Bundschuh im Auge, und als ich kürzlich durch eine merkwürdige Verkettung der Umstände abermals auf ihn als einen besonderen Kenner elsässischer Archive aufmerksam gemacht wurde, stellte es sich heraus, daß ihm in den langen Jahren noch eine ganze Reihe von Aktenstücken in die Hände gefallen waren, die sich auf den Bundschuh bezogen, mir aber ver- borgen geblieben waren. Dafür, daß er mir diesen reichen Schatz in selbstloser Weise überlassen hat, danke ich Herrn Dr. Stenzel auf das verbindlichste. Der Darstellung(stets als D. bezeichnet) ist ein eigener Quellenband (als U. angeführt) beigegeben worden, nicht bloß damit jederzeit nachgeprüft werden kann, was ich im folgenden schildere, sondern zugleich damit jetzt wenigstens der vorreformatorische Teil unseres großen deutschen Bauern- kriegs in seiner zeitgenössischen Uberlieferung vor aller Augen offen daliege. Soll es für immer ein unerfüllter Wunsch bleiben, daß auch für den refor- matorischen Teil jener Bewegung der Quellenbestand gesammelt, geordnet und herausgegeben wird? Daß dabei mit dem Raum weit sparsamer ver- fahren werden müßte als hier beim Quellenband des Bundschuh, versteht sich von selber. Aber unerreichbar sollte ein solches Ziel nicht sein, wo es sich doch um eines der wichtigsten Geschehnisse unserer Volksgeschichte handelt. Bundschuh und Bauernkrieg sind im Grunde das gleiche. Der Anfang ist jetzt gemacht; möge die Fortsetzung, sowohl in der Herausgabe der Quellen wie in der Darstellung, bald folgen! 8 . 287878“ 5 52 8 ttt, ——.— 5 2 8 X Vorwort. Das letzte Wort gebührt der Notgemeinschaft deutscher Wissenschaft. Sie hat mir, dem wissenschaftlich Unbekannten, aufs freundlichste die Mittel bewilligt, daß die fertige Arbeit trotz der heutigen Geldnot zum Druck gelangen konnte. Allen, die dazu mitgeholfen haben, sei das unvergessen. Ein beson- ders lieber Gedanke ist mir, dem ehemals lothringischen Pfarrer, daß mein Buch unter den Schriften des Wissenschaftlichen Instituts der Elsaß-Lothringer im Reich erscheint. So wird es von selber zu einem herzlichen Gruß an jenes Land, das ich mir zur Heimat erwählt hatte, als ich meinen Liverpooler Wirkungskreis verließ, das mir aber durch den unglücklichen Ausgang des Krieges verschlossen wurde. INHALT. Seite Vorerttt J)) 8 I 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt 14339333, 8 8 / VVV C8 3 Moher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuͥnnn n.. 3 2. Worüber hatten die Bauern zwischen Schlettstadt und Straßburg zu klagen? 26 3. Wer wurde das Haupt der Verschwerung g 37 4. Wie kam es zur Verschwörung? a) Die ersten Ansätze und leitenden Krundgeda en 89 b) Die ersten Werbunge:: 8 35 c) Die Versammlung auf dem Ungersberg am 23. März 14399 59 5. Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? 4 Neus Werbungen 22 e) Letste Zusammenkünfte 84 6. Welche Strafe traf die Schuldigen? „%%% ũ ꝗ ͤ ² VVV 89 b) Das Schicken der Rühren. 13109 Das Gericht über die Anhängen 11⁰ 7. Wie wirkte Verschwörung und Strafe in den kommenden Jahren nach? a) Vorübergehende Stöxunge nana 127 ) Bleibende Sers 8 130 Der Bundschuh zu Untergrombach 150ꝝ4łì.t 3 1. Welche Einflüsse erhielten 1493— 1502 in Südwestdeutschland die Neigung zum Aufstand wach? ) Die alten Klagen in Esa; 8 139 b) Die allgemeinen Mißstände im Rejck n 142 c) Landsknechte und Schweizern 3 8 2. Warum kam die Empörung gerade in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? a) Die dortigen arbenb sss 153 b) Die Persönlichkeit des Frrrſnmnn 176 3. Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 489 a) Die leitenden Gesichtspunkte 190 1 Ver Feldzuges 8 4. Welches Schicksal hatte das Unternehmen? a) Die Vorbereitungen zur Erhebung j. b) Die Entdeckung des Vorhabens 215 2 77855 5 — 2 225 5 28 2 5 2 85 4. 2. 8. Inhalt. Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? a) Die ˙5 g b) Die Strafen . In welchen Stücken wies die mibglückte Empörung über sich hinaus? a) Die Nächstbeteiligten. b) Die Fernerstehenden 3. Der Bundschuh zu Lehen 1518 Welche Antriebe zu neuer e 10 0 aus der een 9 des Reiches hervor? Warum fand 105 Fritz i in Lehen einen geeigneten Boden für seine Bestrebungen! 7 Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? a) Die Forderungen. 4 5 b) Die Teilnehmer„ c) Die Veranstaltungen Wie gelang es den Obrigkeiten, der drohenden Gefahr Herr 2u i verden? 7 ) Die Entdeckung. b) Die Vorsichtsmaßreg enn .Was wurde aus den Teilnehmern am Autstandf ) Die Entfloh enen 5 ũ] ͤQ )))) ⁵⁰v ⁊ . Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? a) Die letzten Maßnahmen der Obrigkeiten b) Nachträgliche Regungen unter den Verschworenen 4. Der Bundschuh von 1517 1. Wodurch blieb während der Jahre 151317 das Landvolk in Spannung? a) Allgemeine Zeichen der Unruhe b) Der Arme Konrad in Bühl 1514. Ursachen 0. e,„ ˙ꝛ—„ ,,,„%%% c) Die laufenden Knechte„„ 5 JJJ%V%% . Nach welchem Plan sollte dieses Mal die Empörung dure hgeführt werden? a) Das Gebiet„„ pie 8 e ,,,, ß i . Was wurde aus dem gescheiterten Unte nehmen? 7 a) Die Gefangenen„ b) Der ungelöste Rett Seite 219 238 243 251 397 405 418 437 446 452 457 470 479 482 5 22372285 24822752 5 3833. 5 53 1 2 3 323— 5—: 5 5 3 d 1 Bundschuh. I. — D 1 ee 2 ae abe ⁴ 2 8 22 — N —.— 5 8 3 — — — — 1 2 2 Rosenkranz, Einleitung. Bundschuh! nennen wir die Bewegung, die um das Jahr 1500 den süd- westdeutschen Bauernstand erfaßt hat, mit dem Ziel, sich durch allgemeinen gewaltsamen Aufstand von dem wirtschaftlichen und sozialen Druck zu be- kreien, der damals auf dem niederen Volke lastete. Dadurch unterscheidet er sich von sonstigen Empörungen der Bauern, wie wir sie am Ausgang des Mittelalters von der Westgrenze des Reiches bis nach Steiermark, Kärnten, Krain und Ungarn nicht selten finden: der Bundschuh beschränkt sich nie auf das bestimmte Gebiet einer einzelnen Landesherrschaft. Eine so bedeu- tende Unruhe 2z. B. wie der württembergische Arme Konrad von 1514, der zeitlich und räumlich mit dem Bundschuh nahe verknüpft ist, hält sich doch sachlich ganz außerhalb unserer Bewegung; denn ihr fehlt das Streben, den gesamten Bauernstand zu befreien; sie hat es nur mit den örtlichen Mißständen des Herzogtums Württemberg zu tun. Die Gefahr lag natürlich nahe, daß, was in örtlicher Beschränkung anfing, sich zu einer Empörung des ganzen Landvolkes auswachsen konnte. Jede vereinzelte Bauernerhebung war ein günstiger Nährboden für jene weiter greifenden Umsturzversuche. Gelang es der Obrigkeit nicht, den örtlichen Brand gründlich einzudämmen und rechtzeitig zu ersticken, so drohte ein Augenblick, wo die Bauern sich auswärts nach Bundesgenossen umsahen und nicht mehr bloß gegen ihre, sondern gegen alle Obrigkeit aufbegehrten. Diese unbedingte, grundsätzliche, radikale Auflehnung war dann das Kennzeichen des Bundschuhs. Die Scheidung zwischen örtlichen und allgemeinen Aufständen ist nun aber nicht so zu verstehen, als habe es beim Bundschuh keine bestimmten einzelnen Beschwerden gegeben. In folgenden wird die Schilderung der örtlichen Erklärungsgründe sogar jedesmal einen besonders breiten Raum einzunehmen haben, damit die Um- welt deutlich wird, in die der Bundschuhgedanke sich hier eingebettet hat oder aus der er erwachsen ist. Da es sich aber stets um eine Idee handelt, um etwas Geistiges, um eine Denkart, genügt nie die Herleitung aus den wirt- schaftlichen Verhältnissen der betreffenden Landschaft, sondern ist stets ein längeres Verweilen bei der Führerpersönlichkeit nötig, die den Bundschuh- gedanken erfaßt, verkörpert, getragen und verbreitet hat. Denn ob eine Un- Uber den Ursprung des Wortes Bundschuh s. S. 14. r 22 8 8 1 2 * 88888525 5 4 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. ruhe örtlich bleibt oder allgemein wird, hängt wesentlich von der Frage ab: Findet sich ein Mann, der sich zu dem Plan eines großen, allumfassenden Aufstandes emporschwingt? Eine Bewegung, die nicht bloß örtliche Beschwerden abstellen, sondern die wirtschaftliche und soziale Not eines ganzen Zeitalters heben will, macht aber naturgemäß auch an den Grenzen eines einzelnen Standes nicht Halt, sondern zieht die Leidensgefährten aus verwandten Gruppen des Volkes von allen Seiten mit in ihren Bannkreis. So war auch der Bundschuh keine bloße Bauernerhebung; er war die Sache des„armen Mannes“, d. h. jener breiten untersten Schicht der Bevölkerung in Stadt und Land, der das öffent- liche Leben damals nur noch verschwindend wenige eigene Rechte einräumte. Zwischen diesem Proletariat, das— einerlei, ob persönlich frei oder leibeigen— gegenüber den herrschenden Gewalten lediglich im Verhältnis der Abhängig- keit, der Untertanenschaft stand, waltete eine weitgehende Gemeinsamkeit des Empfindens. Man fühlte sich ausgestoßen, verachtet, entwertet. Dumpf lagerte auf diesen Städtern und Bauern der Druck der Unzufriedenheit. Der Weg zur Besserung der Verhältnisse war hier wie dort verschüttet. Wo aber kein Ausweg sich zeigte, blieb schließlich nur noch übrig, entweder völlig zu verkommen oder einen gewaltsamen Versuch der Verzweiflung zu wagen. In diesen Kreisen der städtischen und ländlichen Habenichtse fand daher der Bundschuhgedanke seine natürlichsten und zahlreichsten Bundesgenossen. Jedesmal, wenn sich eine neue Verschwörung bildete, kam neben dem Land- volk auch das Proletariat einer benachbarten Stadt in Unruhe: ein sicheres Zeichen dafür, daß es sich um einen allgemeinen sozialen Befreiungsversuch handelte. Sogar bis in die Kreise des niederen Adels warf der Bundschuh gelegentlich seine Wellen. Denn auch unter den Rittern war der eine oder andere so stark verarmt, daß er sich nicht scheute, trotz seines Adels in die Reihen der bäuerlichen Verschwörer einzutreten. Die Kerntruppe für den Bundschuh bildete aber immer das Landvolk. Hier waren ja auch die Leiden und Lasten am größten. Zu den landesherrlichen Steuern kamen die viel- fachen Abgaben, die man dem Grundherrn entrichten mußte, und womöglich die Leistungen, die sich aus der persönlichen Unfreiheit, aus der Leibeigen- schaft ergaben. Aus dem Ubermaß der ländlichen Bedrückungen, aus dem sozialen und wirtschaftlichen Knechtszustand der Bauern erwuchs ursprünglich der Bundschuhgedanke. Denn auch unter der allgemeinen Geringschätzung litt damals kein Stand so schwer wie der Bauernstand. Empörend klingen manche Außerungen, in denen damalige„Gebildete“ das ackerbautreibende Volk fast wie Tiere behandelten. Das mußte zu einer Gegenwirkung führen. Die Entrechteten und Verachteten forderten Freiheit, vel. Hemmerlins Schilderung in De nobilitate cap. 1(meine Dissertation 1901, S. 10). Einleitung. 5 nun nicht bloß teilweise Entlastung, sondern das unbeschränkte Herrscher- recht. Das Bauernelend führte zur Bauernrevolution; und das städtische Proletariat wollte sich ihr anschliegen!. Wenn man will, kann man den Bundschuh eine kommunistische Erhebung nennen2. Nur muß man dabei sofort die wichtige Einschränkung machen, daß er sich mit dem Gedanken einer völligen Aufhebung des Privat- eigentums kaum irgendwie gründlich befaßt hat. Wohl plante er einen Um- sturz der bestehenden Besitz- und Rechts verhältnisse. Die bisherigen Ge- walten sollten verschwinden, das Volk allein Macht haben. Das wäre also ein demokratisches und— weil es auf dem Wege der Gewalt erreicht werden sollte— ein radikal-demokratisches Ziel. Von eigentlich kommunistischen Ideen, wie wir sie ein Menschenalter später bei den Münsterschen Wiedertäufern verwirklicht sehen, ist im Bundschuh noch wenig zu spüren. Immerhin bedeutete auch schon die durch Waffengewalt erzwungene Volksherrschaft, wie sie den Bundschuhern vorschwebte, einen jähen Bruch mit der bisherigen Gesellschaftsordnung. Und daß dieser Revolutionsplan gerade im ruhigen, schwerfälligen Landvolk entstand, gibt dem Bundschuhgedanken seinen bedeutsamen Platz in der Entwicklung unseres Volksgeistes. Wenn Landleute auf Umsturz sinnen, muß schon eine lange Zeit immer steigender Bedrückung vorangegangen sein. Nimmt aber die ländliche Unbotmäßigkeit gar die Form an, daß sie sich auch um die Standesgenossen in fremder Herren Ländern bekümmert und deren Not mit dem eigenen Unge- mach verknüpft, dann hat der seelische Druck offenbar seine Höhe erreicht. Heutige Forschung mag sich mühen, die bäuerlichen Klagen über Bet und Ungelt, über Renten und Zinse, über Todfall und Frohn noch auf ihre Be- rechtigung zu prüfen. Das führt doch bloß zu rein örtlichen Feststellungen, betrifft ausschließlich diese eine Herrschaft und ihre Untertanen. Das bäuer- liche Gesamtgefühl der Knechtschaft und Rechtlosigkeit wird dadurch noch nicht erklärt. Und gerade in diesem Gesamtgefühl, in dem Bewußtsein der Solidarität, wurzelt der Bundschuh. Hier entspringt das Unbehagen in seiner ganzen Tiefe, der Riß im bäuerlichen Denken, der Sprung ins Radikale ein Vorgang, der sonst den Landleuten so fern liegt und der deshalb aus seelischen Abgründen heraus verstanden werden muß, in die keine wirtschafts- geschichtliche Erörterung einzudringen vermag. „Jeder großen Umwälzung geht ein weit verbreitetes Bewußtsein von ihrer Unab- wendbarkeit, von der Unhaltbarkeit des Bestehenden vorher, ein sicheres Symptom und zu- gleich ein wesentlicher Faktor des Auflösungsprozesses“(von Bezold, Reformationsgesch. S. 140). 2„Das Wesen eines Bundschuhs( ist in den kommunistischen und anarchistischen Grundgedanken des Aufruhrs zu suchen“. UImann II, S. 641. 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Mit Recht nennt Schmoller(S. 692.) einmal den allzu schroffen Unter- schied von Arm und Reich und eine allgemeine Verwirrung des Rechtsgefühls als die Vorbedingungen derartig radikaler Umsturzversuche. In der Tat zeigt das ausgehende Mittelalter eine schier unüberbrückbare Kluft zwischen dem ganzen übrigen Volke und jenen gekennzeichneten „armen Leuten“. Der Gegensatz wurde sogar cher schroffer als milder. Die Blüte des Handels, der Ubergang von Natural- zur Geldwirtschaft, die Flüssig- keit und sinkende Kaufkraft des Geldes, der unvermindert günstige Besitz- stand der Kirche, die straffere Verwaltung der Landesfürstentümer wirkten insgesamt darauf ein, das niedere Volk immer mehr in den Zustand der Be- nachteiligten zu bringen. Im öffentlichen Leben mochte geschehen, was da Wollte: der einfache Mann, insbesondere der Bauer hatte in der Regel den Schaden davon, stand abseits der breiten Glückstragße. Das Empfinden, das sich dann in ihm regte, mag oft bloßer Neid gewesen sein. Wenigstens erschien es den Zeitgenossen so, namentlich wenn sie selber zu den Herrschenden und Besitzenden gehörten und wenn sie gern moralisierten. Daß hinter der Mißgunst und„Uppigkeit“ der Bauern das elementare Aufbegehren einer Volksklasse schlummerte, an der alle übrigen Volksgenossen sich schwer verschuldet hatten, sah natürlich der durchschnittliche Beurteiler jener Tage noch nicht. Eine derartig gerechtere Abschätzung sollte uns heute, die wir aus weiter Ferne auf jenes Ringen zurückblicken, bei einigermaßen unvorein- genommener Haltung nicht mehr schwer fallen. Der Bundschuhgedanke war kein müßiges Erzeugnis einer Volksgruppe, der es zu gut ging, sondern brach aus den Tiefen eines Unwillens hervor, wo die lange geknechtete Schicht den allgemeinen Druck schlechterdings nicht länger ertragen konnte und mochte. Die Allgemeinheit aber mußte sich selber die Schuld beimessen, wenn hier der konservativste Teil des Volkes zum Revolutionär wurde. Allzu gründlich waren ja damals die Pfeiler des Rechts- und Staatslebens ins Wanken geraten. Das feste Gefuge des Mittelalters zeigte sowohl in seinem weltlichen Lehenstaate wie in seinem priesterlichen Kirchengebilde bereits seit Jahrzehnten bedenkliche Risse. Deutlich befand sich die mittelalterliche Gesellschaft in einer tiefgreifenden Umbildung. Wenn aber neue Zeitalter aufsteigen, pflegen altüberkommene Rechte rettungslos zu zerbröckeln. Wie konnten damals die Bauern in Deutschland vor dem Hergebrachten noch Ehrfurcht haben, wenn dieses Alte so sichtbar die Zeichen des Zerfalls an sich trug, und wenn alles, was Eigenkraft in sich spürte, so rücksichtslos die Hindernisse des geheiligten Herkommens durchbrach? Selbsthilfe War allgemein an der Tagesordnung. Was aber die Landesfürsten, die Städte, die Reichsritter schon seit längerem übten, darauf verfielen schließlich auch Einleitung. 7 die Bauern. In diesem Zusammenhang betrachtet, ist der Bundschuh nichts anderes als die Anwendung des allgemeinen Zeitgrundsatzes der Selbsthilfe auf den besonderen Fall des Bauernstandes. In dem geistigen Leben jener eigenartigen Ubergangszeit steht darum der Bundschuhgedanke keineswegs vereinzelt da. Wir besitzen noch genügend revolutionäre Schriften aus dem 15. und beginnenden 16. Jahrhun- dert, die keineswegs aus Bauernkreisen stammen und die doch auf eine Weis- sagung von der großen Zukunft dieses verachteten Standes hinauslaufen. Wer also überhaupt fortschrittlich dachte und wer außerdem noch ein warmes Herz für die allbekannte Not des„armen Mannes“ besaß, der kam damals leicht auf den Gedanken, der Rechtlose müsse das Recht erneuern, das niedere Volk habe den weltgeschichtlichen Beruf, die verrottete Gesellschaft von unten herauf zu reformieren. Die Frage war für diese schwärmerischen Propheten nun nicht mehr, was an Mißständen des gegenwärtigen gemeinen Wesens abzustellen sei, sondern wann ein völliger Neuanfang Platz greifen könne. Die radikale Stimmung war weit verbreitet, die an der Besserungsfähigkeit des Bestehenden unbedingt verzweifelte. Dann aber, wenn dieser Zustand der Hoffnungslosigkeit einmal erreicht war, blieb für die Unbefriedigten in Stadt und Land, wie sie meinten, kein anderer Ausweg mehr, als alles Vorhan- dene in Stücke zu schlagen und auf dem Trümmerfeld einen Neubau zu ver- suchen. Uper allen Radikalismus spricht die Geschichte das Urteil, daß er bloß zerstörend wirkt, also nicht zukunfttragend, nicht fruchtbar ist. Auch der Bundschuh ist über dieses Vernichten und Verneinen nicht hinausgekom- men. Eine der positiven, weiterführenden, segenbringenden Ideen der Welt- geschichte stellt er somit nicht dar. Wer nüchtern wägt, muß ihn als Verirrung bezeichnen: Radikalismus vermag keine neue Zeit zu gestalten. Er zerbricht, aber er baut nicht. Allein was fruchtlos in der Geschichte ist, das ist darum noch längst nicht grundlos. In den radikalen Außerungen einer Ubergangs- zeit erkennt man am deutlichsten, wie gründlich sich die Zustände im vergangenen Zeitabschnitt überlebt haben. Es ist ein letztes, grelles Spiegel- bild alles dessen, was zum Sterben reif ist, und pflegt dann zu entstehen, wann die Geburtstunde des Neuen geschlagen hat. Hier liegt der Reiz ver- borgen, den der Bundschuh auf den geschichtlichen Betrachter ausübt. Ge- rade weil er das Streben des Landvolks in dem Zerrbild einer tragischen Ver- irrung zeigt, lehrt er aufs schmerzlichste empfinden, wie nötig jener zerrisse- nen und zerklüfteten Menschheit eine Erneuerung aus letzten Tiefen war. Trotz des Umfangs, den die Darstellung in diesem Buche angenommen hat, ist der Bundschuh nicht bis zu seinem natürlichen Abschluß verfolgt worden. Dann hätte nämlich der ganze Bauernkrieg mit einbezogen werden — . n 8b 8 5— 8 t 2 8 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. müssen. Denn auch er ist nichts anderes als Bundschuh, nur in größtem Aus- mabi. Der Bauernkrieg zeigt, daß der Bundschuhgedanke sich noch keines- wegs ausgewirkt hatte, als jenes andere Ereignis eintrat, das die deutsche Nation in völlig neue Bahnen bringen sollte. Aber was aus dem Bundschuh- gedanken unter der Einwirkung der Reformation geworden ist, das bleibt der Gegenstand für eine Geschichte des großen Bauernkrieges. Hier haben wir es bloß mit dem Vierteljahrhundert zu tun, das die Regierungszeit des Kaisers Maximilian umschließt. 1 Als Mitte Januar 1525 in der Gegend von Oberehnheim das Volk sich im Bauern- krieg erhob, schrieb der kaiserliche Unterlandvogt Jakob von Mörsperg, daß ,der Bundschuh von neuem sein Haupt erhebe“(Hartfelder S. 63); vgl. das Urteil von Bezolds,„daß der große Bauernkrieg nur den Abschluß einer längst eingeleiteten Bewegung bildet, die unter religiösem Feldgeschrei mit der völligen Nivellierung der deutschen Gesellschaft Ernst machen wollte“(Reformationsg. S. 50). klgere den Pa 8 Woher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuh? Der Ursprung des Bundschuhs liegt im Elsag. Das ist kein Zufall. Denn dieser Teil Deutschlands stellte damals einen der wichtigsten und zugleich empfindlichsten Punkte der auswärtigen Politik dar. Als die südwestliche Eingangspforte des Reiches wurde das Elsaß in dem Augenblicke umstritten, wo im Westen eine Macht heraufzog, die in starkem Ausdehnungsdrang die Rheingrenze anstrebte. Für kurze Zeit war das aufstrebende Herzogtum Burgund diese Macht. An dem heftigen Abwehrkampf gegen Karl den Kühnen bekam das Elsaß als nächstbenachbarter Landstrich naturgemäß einen Haupt- anteil. Auch als der Sieg von Nancy den Untergang des burgundischen Reiches besiegelte, war die drohende westliche Gefahr nur für den Augenblick beseitigt. Weit schwerer wog, daß westlich des burgundischen Schutzgürtels eben damals das französische Königtum sich anschickte, auf den Schauplatz der europäischen Politik zu treten und insbesondere den Entscheidungskampf gegen Habsburg herbeizuführen. Räumlich vollzog sich dieses Ringen zwischen Habsburg und Valois zwar einstweilen nicht am Oberrhein. Es schien sogar ohne jede Beziehung zum Elsaß zu sein, wenn der Kaisersohn Maxi- milian am 1. Februar 1488 von seinen aufrührerischen flämischen Untertanen in Brügge gefangen gesetzt wurde. Aber da hinter diesem niederländischen Aufstandsversuch nachweislich der Einfluß des französischen Königs stand, so konnte man den Befreiungskampf für Max, zu dem auch die elsässischen Städte und Herrschaften in diesem Jahre ihre Truppen rheinabwärts schickten, mittelbar zugleich als einen Entlastungskampf für den Oberrhein ansehen, der ja letzten Endes ebenso von Frankreich bedroht war. Es ist daher kein Wunder, wenn sich die öffentliche Meinung gerade in den elsässischen Humani- stenkreisen mit besonderer Erregung gegen die Angriffsgelüste des gefähr- lichen westlichen Nachbarn aufbäumte. Instinktiv fühlte man, daß die eigene engere Heimat der nächste und natürlichste Zankapfel zwischen den streiten- den Parteien werden müsse. Und die Erinnerung an den Einfall der Arma- gnaken von 1444 war noch lebendig genug, um die Aussicht auf einen bevor- stehenden Entscheidungskampf im Elsaß in ihrer ganzen Furchtbarkeit zu zeigen. Auch dem gemeinen Volk blieb die Tragweite der Ereignisse, die sich jetzt im Westen abspielten, keineswegs verborgen. Als Maximilian durch die 10 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. eigenartige Vermählung mit Anna von der Bretagne den abenteuerlichen Versuch machte, den französischen Nebenbuhler von der Seeseite zu umklam- mern, und als ihm dieser Nebenbuhler Karl VIII. dadurch zuvorkam, daß er die bretonische Prinzessin am 6. Dezember 1491 zu seiner tatsächlichen Gemahlin machte, suchte die Entrüstung des deutschen Volkes über die Schmach, die hiermit seinem Könige angetan worden, in einer Reihe von Volksliedern Ausdruck. Ohne Zweifel sang man auch im Elsaß diese Lieder vom„Fräulein von Britannien“, ja hier mit besonderer Anteilnahme, weil man hier die drohende Gefahr am unmittelbarsten empfandl. Auch Maximilian selber scheint die Sache in dieser Weise aufgefaßt zu haben. Als der Reichstag zu Koblenz am 24. September 1492 sich dem geplanten Sühne- feldzug gegen Frankreich versagte und eine weitere Versammlung im Dezember zu Frankfurt überhaupt nicht zustande kam, hoffte Max, durch Verlegung dieses Tages nach Kolmar den Ständen des Reiches die Dringlichkeit der Sache nachdrücklicher zu Gemüte zu führen. Man sollte erkennen, daß dem Elsaß Gefahr drohe. Der ergebnislose Verlauf auch dieser Zusammenkunft tat dar, wie gleichgiltig man im Reiche dem Schicksal seines südwestlichen Grenzbezirkes zuschaute. Um so lebhafter mußte sich bei den Nächstbeteilig- ten, bei Herrschaften und Städten im Elsaß, das Gefühl der Unsicherheit, die Sorge um nahende schwere Zeiten regen. Der kurze Feldzug, den Maxi- milian um die Jahreswende 1492/3 gegen Frankreich führte und der in dem Siege bei Salins am 19. Januar 1493 gipfelte, zog erst recht den Oberrhein in Mitleidenschaft. Mochte man diese Entscheidung in elsässischen Kreisen noch so laut und froh als ein Gottesgericht preisen, mochte kein Geringerer als Sebastian Brant dieser Freude des Volkes über den geschlagenen Feind in einem Liede Ausdruck verleihen, die Ereignisse des Jahres 1492 hinter- lieben doch bei Hoch und Niedrig den Eindruck, daß die blühende Ebene zwischen Rhein und Wasgenwald auch in Zukunft bedroht blieb und daß bei den bevorstehenden Verwicklungen der äuberen Politik das Elsaß den denkbar geringsten Schutz im Reiche finden werde. Das Land lag an einer besonders gefährdeten Stelle und war bei kommenden Stürmen doch wesentlich auf Selbsthilfe angewiesen. Das Unbehagen, das durch diese Sachlage notgedrungen allerwärts im Lande wach gerufen und lebendig erhalten wurde, verstärkte sich noch durch den innerpolitischen Stand der Dinge. Wohl kein Teil Deutschlands War 80 zersplittert wie der Südwesten. Seit dem Ende der Hohenstaufen fehlte eine straffe, einheitliche Zentralgewalt. Gleichberechtigt und an Macht nur wenig voneinander verschieden lagen die reichsunmittelbaren Herr- vgl. Stenzel in Z. f. d. G. d. O., XXVIII, S. 435. Woher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuh? 11 vorderösterreichische Landbesitz der Habsburger, das Bistum und die Stadt Straßburg ragten an Bedeutung wohl merklich über die sonstigen Herren und Städte hinaus. Aber keines von ihnen, auch nicht die Reichslandvogtei in Hagenau, die noch am ehesten Anspruch auf eine leitende Stellung gehabt hätte, besaß ein derartiges Ubergewicht, daß man sich allerwärts seiner Führung willig untergeordnet hätte. Diesem Mangel, der für die Geschichte des Elsaß seitdem geradezu verhängnisvoll geworden ist, suchte man in jenem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts durch ein Bündnis abzuhelfen, das man in deutlicher Anlehnung an die„obere Vereinigung“ der Schweizer Eidge- nossen den„Niederen Verein“ nannte. Es bestand von 1474 bis 1484 und wurde in den Bundschuhtagen 1493 für weitere 15 Jahre erneuert. Hier machten die elsässischen Herrschaften(einschließlich Basel und Lothringen) den Versuch, die auseinander strebenden Gewalten des Landes einigermaßen zusammenzuschliegen und dadurch sowohl Schutz nach außen wie Ordnung im Innern herzustellen. Aber auch dieser Bund hatte nur geringen praktischen Erfolg, weil ihm das Haupterfordernis zu wirksamem Eingreifen in die öffent- lichen Angelegenheiten fehlte: er krankte an Ohnmacht. Nötig genug wäre es gewesen, daß die polizeilichen Maßnahmen, die auf den Tagsatzungen des Niederen Vereins beschlossen wurden, dem Lande Frieden und Sicherheit gebracht hätten. Raubüberfälle gehörten damals auf elsässischen Straßen keineswegs zu den Seltenheitent. Schon die Burgunderkriege und ihre Nach- wehen brachten manche Unruhe durch entlassene herrenlose Truppen. Der polizeiliche Sicherheitsdienst, den der Bund um die Wende 1481/82 einrichtete, wirkte nur auf kurze Zeit. Gerade in den Monaten, als der Bundschuh in Schlettstadt vereitelt und die Niedere Vereinigung erneuert wurde, klagten die Landstände, die sich in Breisach versammelten, wieder lebhaft wegen ydler mörlelichen röublichen und ander hõsen geschichien, uf den stroßen erheben, darin die loufenden unbeherten Id. h. herrenlosen] fuhεTecht beurqꝛbonet werdend; namentlich für das Gebiete der Stadt Straßburg wurde hier eine verschärfte 1 vgl. die Tagung im Februar 1477(Matzinger S. 46), am 14. X. 1478(S. 97), am 18. V. 1479(S. 112).„Später ergriff man allgemein diese ehrlosen Schandbuben, und es stellt sich dabei heraus, daß Neuenburger(am Rhein), Ensisheimer, selbst Kolmarer und Schlettstädter dabei gewesen waren“(S. 114 Anm. 41). Im Spätherbst desselben Jahres muß ein förmlicher Strafzug gegen das Raubnest Bilstein im Weilertale unternommen werden. Am 27. I. 1481 wird der österreichische Rat Konrad Dietrich von Ratsamhausen von etwa einem Dutzend Knechten aus dem Schloß Hohkönigsburg überfallen und weggeschleppt (S. 168). Mitte September des gleichen Jahres ereignete sich wieder ein solcher Rauban- fall, diesmal auf dem Rheine(S. 183). Etwa zur selben Zeit wurde Hans Otto von Pfirt durch einen gewissen Berchtold von Drüssenheim auf dem Heimweg von Basel überfallen und gefangen gesetzt(S. 184f.). Vgl. das anschauliche Bild, das Stenzel im„Franckschen Handel“ von diesen Zuständen entworfen hat(Z. f. d. G. d. O., XXVIII, S. 430 ff.) und manche Einzelheiten aus den Schlettstadter Briefbüchern(S. 257, 286, 354, 442). 2 8 . 3 8 7“ 25 7 2 2 2 — 8 2 — 12 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Aufsicht geforderti. Offenbar hatten die Obrigkeiten wieder völlig versagt und war von den Maßregeln der Niederen Vereinigung nichts mehr übrig geblieben. Die Wirkung derartiger Mißstände liegt auf der Hand: der Bauer, der wiederholt den Gewalttaten habgieriger Rotten zum Opfer fiel und nie bei seiner Obrigkeit den nötigen Schutz fand, kam in seiner Verzweiflung schließlich auf den Gedanken, sich mit dem Gesindel zu einem verwegenen Handstreich zu verbinden. Wo ihn die Obrigkeit enttäuschte, blieb ihm kein anderer Ausweg als Selbsthilfe. Dieser Drang mußte um so stärker erwachen, wenn sich auch noch Nöte der Witterung einstellten. Der Empörung von 1493 ging ein ungewöhnlich strenger Winter(1490/1) voran, in dessen Gefolge Migwachs und Krankheiten, Teuerung und Hungersnot auftraten2. Das trug mit dazu bei, die Landleute in eine Armut zu bringen, die im Verein mit all den andern Bedrängnissen kaum mehr zu ertragen war. Offenbar aus guter Quelle hat Jakob Wimpheling in seiner knappen Schilderung des Bund- schuhs die Bemerkung aufbewahrt, Hans Ulman habe seine Bundesgenossen gerade unter den herabgekommenen Dorfbewohnern der dortigen Gegend gefundens. ** * Die Neigung zum Bundschuh wäre aber damals im Elsaß noch nicht mit solcher Kraft erwacht, hätte sich nicht schon seit Jahrzehnten etwas wie eine revolutionäre Tradition im Lande gebildet. Ortliche Aufstands- versuche des ländlichen oder städtischen Proletariats ziehen sich in Deutsch- land durch das ganze 15. Jahrhundert“ und häufen sich in bemerkenswerter 1 B. St. A., Politisches G2, 1, Niedere Vereinigung 1473 1500, S. 90.— Hier ist be- merkenswert, was als Erkennungszeichen dieser landschädlichen Gesellen zusammengestellt wird: Y 20 fufglenecht, ouch reisige parsonen one namhaftige hebanniliche herrn und one ufrechi geschefde lenger dun ein nacli an einem ende iren pfening æerende in dorfern und flecken betretten, desglichen ire gethon aerung nit bezalen oder von den wurten oder andern inwonern one beæalung spise, dran oder anders abautrengend understeende a; oder daß die Fußbknechte sich o mit den schantlichen abgekureten Hleidungen und unbedechten schümden auf der Straße blicken lassen; oder wenn sie v in einer statt nachtlagern, morndes duvon ruchen, in der bischaft verdechilicher oder arqieniger handlung verharren, durnoch kurelich widerumb in die stette, da su genachilegert haben, herberg æu suchen sich niderlossen. 4 2 Tschamser: Thanner Chronik S. 674.— Vgl. Hinweise auf Verarmung Schlettstadter Bürger aus dem Jahre 1490(Schl. A.; Miss. 8. 284. 338. 322), unter denen auch der Bundschuher Jakob Renner vorkommt.— 1478 legte Emerich Ritter beim Straßburger Bischof Fürsprache ein für 9 die armen lute von Franchenhemnn und Offenhenm und Dungeßheꝝm a wegen etlicher Abgaben aus den Burgun- derkriegen, mit Rücksicht auf 9 die große merglich bestveronge, die genanten armen lute in den lxriegeslöufen gehabt(Str. B. A., Fonds Zabern, Fasc. 48. Nr. 1). Vocatis alliis passim agricolis, qui decoxerant“(Arg. Ep. Cat. S. 116). Von den entlegeneren länd- lichen Empörungen seien hier bloß die in Salzburg 1458, die in Pongau, Pinzgau und Bri- xental 1462, die zu Knittelfeld in Obersteiermark 1469 und die in Kärnten 1478 genannt. Woher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuh? 13 Weise gegen Schluß gerade im Südwesten des Reiches. Die Anlässe dieser Unruhen waren natürlich jedesmal andere, ein Zusammenhang zwischen ihnen läßt sich nur selten nachweisen. Und doch zeigt sich in diesem bunten Bilde als große, einheitliche Linie ein fester Bestand an wirtschaftlichen und sozialen Forderungen, der sich immer deutlicher heraushebt. Auch das Vorbild, das jede derartige Auflehnung der nächstfolgenden gab, stellte eine gewisse Ver- bindung zwischen den vereinzelten Vorkommnissen dar. Auf Grund der zahlreichen Vorläufer hatte sich daher, als der erste umfassende Volksaufstand im Elsaß ausbrach, allerwärts im niederen Volke die Uberzeugung gefestigt, daß nur Selbsthilfe den unterdrückten Volkschichten die ersehnte Besserung ihrer Lage bringen könne. Schon der Bauernaufstand, der 1431 in Worms ausbrach, noch während die taboritischen Wirren das Reich in Atem hielten, ist nicht ganz ohne Be- ziehung auf die elsässischen Vorgänge von 14931. Auch dort erhob sich das Landvolk gegen den Wucher der Juden, auch dort sammelten sie ihre Anhän- ger unter einem Banner, auch dort versuchten sie, eine Reichstadt einzuneh- men und als Stützpunkt zu benutzen, auch dort befürchtete die Obrigkeit, wenn der Anschlag gelinge, einen weitgehenden Einfluß auf die Umgegend. Merkwürdiger Weise erreichten die damaligen Empörer im wesentlichen ihre Forderungen, und zwar dank der wohlwollenden Vermittlung des Pfälzer Kurfürsten?. Hat man etwa später im benachbarten Elsaß eine Erinnerung an diesen eigenartigen Ausgang bewahrt? Ist dort nach einem halben Jahr- hundert noch davon erzählt worden, daß man 1431 auch in Straßburg— ebenso wie in Franken und Schwaben— über das unheimliche Vorkommnis einer bewaffneten Selbsthilfe der Bauern entsetzt und besorgt gewesen ists? Ja, daß selbst das Basler Konzil vorübergehend unter dem Eindruck dieser Worm- ser Empörung gestanden hat“? Eine geringfügige Unruhe des Jahres 1443, in der die Bewohner von Schliengen dem Basler Bischof Friedrich die Bezahlung einer außergewöhn- Daneben verdienen die städtischen Unruhen in Wien(1462), Köln(1482), Hamburg(1483), Rostock, Braunschweig und Osnabrück(1488) wenigstens kurze Erwähnung. „Eins aber ergibt sich mit Sicherheit, daß die Bewegung sofort mit der allgemeinen revolutionären Strömung, vor allem mit dem Husitentum in Zusammenhang gebracht und keineswegs lokal aufgefaßt wurde“(von Bezold in Z. f. d. G. d. O., 1875 S. 135). 2„Sollte man in Heidelberg daran gedacht haben, den Tumult zu andern Zwecken auszubeuten, die Stadt völlig wehrlos zu machen oder gar zu okkupieren?“(ebenda). Am 23. I. 1432 schreibt Worms:» also sind uf gestern der von Strasæburg und Spyre erbern ratsbotten frmde bi uns gewest.., und ist beschlossen worden..., das die von Strauseburg ainen tag secꝛen gullen den von Basel, den richisstütten im Elsdsa und die von Spyre das issen lassen 4(ebenda S. 145). ebenda S. 134. 52 5 8 5 5—— 25 5 2 2275777 — 8 858 8 2 14 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. lichen Steuer verweigerten, bietet uns zum ersten Male in der Geschichte das Bild eines Bauernaufstandes im Zeichen des Bundschuhs!. Bisher hatte man dieses Wort, das seit 1493 einen so gefährlichen Klang bekommen sollte, nur in dem harmloseren Sinne eines Volksaufgebots zur Selbsthilfe gegen den Landesfeind gebraucht, nachdem schon in früheren Jahrhunderten der Bund- schuh als Sinnbild echter Volkstümlichkeit gegolten hatte2. Wenn die Horden der Armagnaken ins Elsaß hereinbrachens oder der französische König das Herzogtum Lothringen mit Krieg über zog, und wenn dann die Macht der Obrigkeit beim Schutz ihrer Untertanen versagte, raffte sich schließlich das verzweifelte Volk zu einer letzten Tat der Selbsthilfe auf, indem es einen Bundschuh„aufwarf“. Entweder steckte man den Bauernschuh auf eine 1„do hat einer under uns einen puntschuch offenilich an einer stangen aufgeworfen au einem eichen. der in der such wider unsern gnedigen herren sin ꝛwölt, dus der au dem puntschuchi ston möcht 4(J. f. d. G. d. O., XVI, S. 244). 2 Nach Aventin trug man den Bundschuh schon zu Karls des Großen Zeit: o die schuhe hatten auf beiden seiten riemen dreier elen- bogen lang, und flocht man und schnùret ste umb die bein und leine hossen, so dumdls im brauch zoaren, breueteis hierumb ꝛvie ein getter, band sie also umb die bein 4(Grimm, unter,, Bund- schuh“). Allmählich wurde das Wort zu einem Lieblingsausdruck des Volkes. Man be- nutzte es als Familiennamen, der gerade im Elsaß nachweisbar ist O meister Johans Buni- schu e in Eugen Hans: Urkundenbuch der Pfarrei Bergheim; Straßburg 1894, 8. 291). Der Volksmund spielte mit dem Wort Bundschuh in allerhand Redensarten, die mit seiner ur- sprünglichen Bedeutung kaum noch etwas zu tun hatten(wie v et cetera Bundschuli a, vgl. Pfeiffer: Germania V, S. 482f.; Z. f. deutsche Kulturgeschichte, N. F. I, 1872, S. 354 Anm.). Wie ein Nachklang der verunglückten Bauernerhebungen seit 1493 mutet es an, wenn man 1514 beim Armen Konrad in Württemberg, die Befürchtung aussprach, es möchte,, mit Züch- ten zu reden“ ein Bundschuh daraus erwachsen, und wenn bei irgend welchen unpassenden Vorkommnissen sich das Sprüchlein einbürgerte v reime dich, bundschuch 4(Grimm) oder raum dich bundschuch; tune hernach, buchelofen 4(Pamphilus Gengenbach S. 547), ja wenn das Wort sogar in unanständigem Sinne gebraucht wurde(ebendort, vgl. Pfeiffer: Germania V. 8.483). 2 Hertzog berichtet darüber aus dem Jahre 1439:„ Zu Straßburg wurde ein banner gemacht, daran stunde ein Crucifiw, unser liebe Fraue und ein huntschug. unter dasselb banner eoge iederman, wer du gut gewinnen wolte, er were frembd oder heimisch. und auf ein æeit æogen sie aus, wol auf 600. und die Gechen[Armagnaken] men an sie, erschlugen ir wol fünſaig mann, die anderen bamen au flucht und entrunnen, darnach blieben sie daheimen.((Edelsasser Chronik S. 105). Vergleiche auch das Beispiel Rheinfeldens aus dem Jahre 1444, wo die Armagnaken dort erwartet wurden: o das nun die armen lut der herren verdroß, die denn da dwarent in dem Elsũß und in des von Rötieln land und entail in dem Schivartawald, und och etlich der clõster lut: und tent sich æesamen in ainen bund an[d. h. ohne] aller ir herren ꝛbissen, das ir arent wol 4 tusent, und namptent sieh die Buntschuch und æaugent bis gen Rinfelden hauimlich und laitent(d. h. legten] sich da umb æwuschent Rinfelden und den dörfern in den wald, und haitent huntschaft uf die Armenjͤten(Mone Quellensammlung I, S. 343). 8 1443 heißt es beim Kriege gegen Metz: 0 als.. großer schad im lunde beschach und iemants nichts daræu thett, das verdroß nun die armen leute uf dem lunt dau mb und in dem Mesterrich, machten sich æusamen und wurfen ein hundschuch uf und ꝛvolten also das frembd voll aus dem lant vertreiben 4(Quellen und Erörterungen II, S. 161). Woher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuh? 15 Stange, oder man bildete ihn auf einer Fahne ab und trug ihn so den kriege- rischen Volksgenossen voran!. Bemerkenswert ist an diesen Erhebungen um 1440, daß sie alle einer gereizten, verbitterten Stimmung des Volkes entsprangen: mit dem Kampfes- eiter gegen den auswärtigen Feind mischte sich schon ein heftiger Groll gegen die eigene Obrigkeit, die ihre gefährdeten Schutzbefohlenen so schmäh- lich im Stiche ließ. Der Schritt war nun nicht mehr weit, das Zeichen der volkstümlichen Empörung gelegentlich auch gegen den angestammten Ge- bieter zu kehren. Die Schliengener Empörung bietet hierfür das erste, mit dem Armagnakeneinfall noch gleichzeitige Beispiel. Ein anderes sollte 1460 im Hegau folgen, wo Pflug und Bundschuh im Banner der aufständischen Bauern zu sehen waren?. Inhaltlich gehören diese beiden Aufstände zwar mit dem, was man gewöhnlich Bundschuh nennt, nämlich mit der Bewegung seit 1493 nicht zusammen. Aber sie bieten doch schon die später so gefürchtete Bezeichnung, wenn auch noch nicht in dem letzten und gefährlichsten Sinne einer allumfassenden Bauernverschwörungs. Einen revolutionären Klang 1 Wie lieb das Volk den Ausdruck Bundschuh als volkstümliches Zeichen hatte, ergibt sich aus der eigenartigen Erzählung vom„Herzog Bundschuh“, nämlich vom Grafen Eekhart von Scheiern, der auf einem Kreuzzug zur Zeit Heinrichs III.(1039— 1056) an Be- liebtheit sogar den König übertraf.) Da wurden sie do uberein, sie wolten au fuße gein Iheru- salem und gaben die pferde hin 4. Der Chronist scheint das so zu verstehen, als sei der vornehme Graf aus freien Stücken ein schlichter, bäuerlicher Fußkämpfer geworden. Daher auch die fernere Schilderung, aus der sich ergibt, wie geflissentlich er das Zeichen der Volkstümlichkeit zur Schau trägt und wie begeistert ihm dann die Massen zuströmen: Y Er het æiben puntschuch an mit roten riemen, da erftant in alles herbi; wann ibo er des nachtes lag, da stechet man einen puntschuehi uf. da leit sich dann mere volſes æu dann eu dem ponige. der honig hieß im den, puntschuch in ein banir machien, das det er; da æoch das her allermeist au dem puntschruch nach. auch wart das her æu dem heiligen grabe gefurt und ward gestormet und gewunnen under dem puntschueh, man hies in auch anders nicht dann hereog Puntschuich, also au einer gedechienis, das erusalem æu fue gewunnen wart. also fur er und die sinen mit dem buntschuch.&(aus einer Speirer Chronik bei Mone: Quellensammlung I, S. 382). Ohne den geschichtlichen Wert dieser Erzählung irgendwie nachzuprüfen, finde ich in ihr für die Geschichte des Wortes Bundschuh höchst bemerkenswerte Aufschlüsse. Für den merkwürdigen Vorgang, daß Adlige oder Geistliche sich durch Anziehen der Bundschuhe volkstümliches Ansehen erwerben wollten, führt Grimm u. a. die Murnerschen Verse an: ach Got, thun den bundschuſ hinzveg, er Hört den buren in den trech 4 und o wer nit ein besundern site möcht han, der mag wol in den buntschu gan aduther. Narr 2922 u. 2958; vgl. Strobel III S. 488 Anm. I.) =Etlich unser paurn von den dörfern sint von frien willen gen Schaffhausen gegangen und laben in der stat ein fenlein aufgesteoftt, darinnen ist gemolt ein pflug und ein puntsuch x(von Kern S. 120). Vier Stufen lassen sich mithin in der Geschichte des Wortes Bundschuh unterscheiden: I. als Zeichen der Volkstümlichkeit, 2. als Ausdruck für die volksmäßige(nicht von der Obrigkeit gebotene) Auflehnung gegen den Landesfeind, 3. als Kennwort für eine 8 31 8 1 222257 2557 1 95 5 8 2 87 85 2 8 5 16 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. hatte das Wort immerhin schon bekommen, und zwar gerade in der Basler Gegend. Es war dort gleichsam zum Träger und Merkzeichen jener revolu- tionären Tradition geworden, die damals im Bauernstande von Geschlecht zu Geschlecht fortgepflanzt wurde!. 2 Die Neigung des oberrheinischen Landvolks zur Unbotmäßigkeit mußte noch wesentlich dadurch verstärkt werden, daß in jenen Jahrzehnten das Vorbild der sich selber befreienden Schweiz unwiderstehlich auf deren nörd- liche Grenzgebiete einwirkte. Hier wurden die Anliegen des gemeinen Mannes mit besserem Verständnis und größerem Wohlwollen behandelt als bei fürst- lichen Amtleuten. Selbst wo sich das Volksbegehren recht stürmisch Luft machte, verstanden die Schweizer Behörden, den Mittelweg eines unpartei- ischen Ausgleichs zu finden, während die deutschen Herrschaften— bis auf wenige Ausnahmen— in solchem Falle nur von strafbarem Ungehorsam zu reden wußten. So ist es nicht zu verwundern, daß bereits jene Hegauer Aufständischen von 1460 ihren Rückhalt bei den Eidgenossen suchtens. Um- gekehrt wirkten Unruhen in Basel, Zürich oder St. Gallen aufreizend auf das Elsaß ein. Die Fehde der Brüder Hans und Peter Bischoff, die sich von 1482 bis 1485 hinzog, konnte dem späteren Schlettstadter Bundschuhführer Hans Ulman nicht verborgen bleiben, weil er zu der Zeit, als die Niedere Ver- einigung sich mit den Dingen befassen mußte, bereits im Rate seiner Heimat- stadt saß; zudem gehörten die beiden Aufständischen ebenso wie er der Metzgerzunft an und waren altgediente Soldaten“. Eine derartige Geistes- einzelne, örtliche Erhebung der Bauern gegen ihren Herrn, 4. als Sinnbild des radikal-sozi- alen Versuchs der Befreiung des gesamten Bauernstandes. Erst seit dieser letzten Wendung, also seit 1493, spricht man von einer Bundschuhbewegung und einem Bundschuhgedanken. 1 1468 legte sich sogar eine Räubergesellschaft den Namen Bundschuh bei, wiederum in der Nachbarschaft Basels. Im Anschluß an den Mülhäuser Krieg von 1467/68 sammelte der Ritter Anselm von Masmünster mit dem Edelknecht Richard von Zesingen an 2000 Bauern unter der Fahne des Bundschuhs und schwuren, sie 5 2volfen aller welt find sin, und bes eunder deren von Mulkusen(Basler Chroniken V. S. 440). Auch hier tauchte die Bewegung in dem Augenblicke auf, wo der Schutz der rechtmäßigen Obrigkeit versagt hatte(deshalb legte Anselm sein Amt als Vogt des Markgrafen von Baden-Rötteln nieder). Ich kann daher das Vorkommnis nicht unwahrscheinlich finden(wie O. Schiff in Hist. Vierteljahrsschrift XIX, 1919, S. 7), obwohl es nur in der kurzen Bemerkung jener einen Basler Chronik erwähnt Wird. 2 Als 1477 nach dem Burgunderkriege über 2000 Mann nach Bern und Freiburg zogen, um ihren rückständigen Sold gewaltsam einzutreiben, wurden sie durch das gütliche Zureden ihrer Obrigkeit veranlaßt, in die Heimat zurückzukehren(Dierauer II. 8. 32 1 Eidg. Absch. III 1, S. 651). Wie sticht dagegen das Verdammungsurteil im kaiserlichen Erlaß von 1502(U. S. 111) oder das Verhalten Freiburgs 1513(U. S. 181) ab! 3 Sölchs furnemens habem sde merllichen beistant, uf umd rut von den Schafliaiusen und ander A dt genossen Knechten und werden vust dureh ste gesterkt, dus æu Rauben ist, es geschehe mit willen der Hylgenossen 4(von Kern S. 120). Als ihr Anschlag scheiterte, flüchteten sie ins Elsaß. Kein Geringerer als der vorderösterreichische Landvogt Oswald von Thierstein ver- Woher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuh? 17 verwandtschaft bestand auch zwischen Ulman und dem unglücklichen Zürcher Bürgermeister Hans Waldmann, der 1489 seinen Staatstreich mit Hinrichtung büßte: beide kannten die Macht eines verantwortungsvollen Amtes, beide auch den ungestümen Eigenwillen eines ehemaligen Kriegers. Aber während Waldmann im Kampf gegen die Bauern unterlag, suchte Ulman die Bauern zu seinen Bundesgenossen zu gewinnen!. Nach dieser Seite fand er das genaue Vorbild in den beiden Männern, bis 1489 den Rorschacher Klostersturm gegen den Abt von St. Gallen leiteten: die Bauern wurden befehligt von dem St. Galler Bürgermeister Ulrich Varnbühler und von dem Appenzeller Amtmann Schwendiner. Auch nach diesem Aufstand strafte die Schweizer Behörde das unterlegene Volk maßvoll2. Es wäre mehr als merkwürdig, wenn von diesen Dingen nichts zu Hans Ulman und durch ihn zu den unterelsässischen Bauern gedrungen wäre. Brach doch auch im nahen Südosten, unter den Eigenleuten des Abtes von Kempten, eben damals(1491/2) eine hartnäckige Empörung aus und stellte sich auch dort alsbald wieder das verfängliche Wort Bundschuh eins. Zeigte aber sogar der Schwäbische Bund nach der Niederlage dieser Aufständischen eine erstaunliche Milde, so dürfte er dazu durch die Befürchtung veranlaßt worden sein, die Eidgenossen möchten sich ins Mittel legen, zumal tatsächlich zweihundert der Beteiligten auf Schweizer Gebiet übertraten“. So häuften sich in Südwestdeutschland und der so eng mit ihm verbun- denen Schweiz um 1490 die Aufstände mit beängstigender Schnelligkeit. Der Gedanke an bewaffnete Selbsthilfe lag in der Luft wie Elektrizität un- mittelbar vor dem Ausbruch eines Gewitters. Zumal im Elsaß spitzten sich die Verhältnisse offensichtlich zus. Die Zeit war reif zu einer grogen Empörung. Nunmehr entstand der Bundschuh nicht als bloße örtliche und darum ver- einzelte Erhebung, sondern als ein großzügiges Programm, das seine Kraft schaffte Peter das Bürgerrecht in Ensisheim und die Aufnahme in die dortige Metzgerzunft (Burckhardt S. 454). Hans Bischoff aber führte gar im Bunde mit andern Rittern vom Elsaß aus eine jahrelange offene Fehde gegen Basel. Nachdem die Bauern bewaffnet vor die Stadt gezogen waren, wurde Waldmann am 6. IV. 1489 hingerichtet(Dierauer II. S. 330). 2 Varnbühler wurde verbannt und sein Eigentum beschlagnahmt, nur der Stadtschreiber Hans Schenkli verfiel dem Schwert des Scharfrichters(Häne: Klosterbruch in Rohrschach). sin den städtischen Unruhen, die damals unter dem Kemptener Proletariat gleichzeitig mit dem Bauernaufstand ausbrachen (Zöllner S. 87; nur ist dieses nicht das erstemal, daß der Bundschuh als Zeichen bäuerlicher oder städtischer Erhebungen vorkommt, wie Zöllner meint). Die betreffende Stelle (Klüpfel I. S. 139) bezieht sich zwar nicht ausdrücklich auf Kempten, ist aber so allge- mein gehalten, daß man sie unbedenklich auch auf den vorliegenden Fall anwenden kann; vgl. die Haltung Nördlingens(Haggenmüller I, S. 410). 5 vgl. die Tagungen und Vor- kommnisse bei Matzinger S. 46, 97, 112, 114, 168, 183f. 8 Rosenkranz, Bundschuh. 887 8 d 7577 . 8 2** 8 — d 5 5 18 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. auch dann nicht verlor, als seine Verwirklichung mehrfach sc heiterte. Was 1493 in Schlettstadt vorzeitig entdeckt und unterdrückt wurde, das griff man 1502 in Untergrombach bewußt wieder auf, verpflanzte es 1513 nach Lehen und breitete es 1517 über das ganze Oberrheintal aus. *** ** Die allgemeine Lage des Elsaß war also ganz dazu angetan, das Verlangen nach gewaltsamer Selbsthilfe im dortigen Bauernstand w achzurufen. Eine langjährige revolutionäre Tradition unterstützte diesen Hang zur Unbot- mäbigkeit. Im Untergrunde des Volksbewußtseins schlummerte aber noch eine letzte geheimste Triebkraft. Während der Schlettstadter Unruhen war von ihr noch wenig zu spüren. In Untergrombach aber trat sie plötzlich so beherrschend hervor, daß wir sie schon 1493 voraussetzen müssen. Denn sie stammte aus viel älterer Zeit. Es ist der Grundsatz der göttlichen Gerechtigkeit, den Joß Fritz auf die Fahne des Bundschuhs und damit auch des Bauernkriegs geschrieben hat. Der Ursprung dieses bedeutsamen Schlagwortes führt bis zu dem großen geistigen Freiheitskampfe zurück, den der englische Reformator John Wielif seit 1376 gegen die herrschsüchtige und entartete Papstkirche führte. Er ver- langte, alle Verhältnisse des menschlichen Gemeinschaftslebens sollten sich nach dem„göttlichen Gesetz“ richten. In dieser Lex Dei oder Christi fand er die Lex naturae, den normalen Urzustand der Dinge wieder, in den die ver- unstaltete Welt zurückverwandelt werden müsse. Während die Kirche sich mit den Unvollkommenheiten„dieser Welt“ abfand, machte der radikale Oxkorder Professor das unbedingte Recht des göttlichen Maßstabes geltendl. Wie es nach seiner Meinung überhaupt keine menschliche Herrschaft auf Erden gibt, sondern nur eine Stufenleiter des Dienstes unter dem einen gött- lichen Herrns, so ist nach Wielif auch jeder menschliche Herrschaftsansprue mur so lange berechtigt, wie sich ihr Träger mit dem g Uber einstimmung belindet. Für alle Unterordnumgs-Ver nisse mußte es aber von größter Tragweite werden, daß hier der Wandel des Menschen zum Prüf- stein für sein Herrscherrecht erklärt wurdes. Lenchtete dieser Grundsatz Thäl „ der 100 VOI ichen Recht“ ominus, quin 2500. Der chen Gedamken 3„Null ili dominio S. 22). esen, die sich aus Wiclifs Begriff von einer 3 12. Wielt ö e von Spricht. 55 quod 225 et enden 22 iomalis sit impro: pocius minister vel dispensator supremi Domini“(de dominie mittelalterliche Gedanke des Lehenstaates wird hier in den e des Reiches Gottes e eingebaut(gl. von Bezold, Reformationsg est civile dominium, nisi in 0 Wang sit fundatum“(d Nun kurz sei hier auf die Schwierigkeit hingewi Woher stammte damals im Elsag die Neigung zum Bundschuh? 19 wegen seiner Einfachheit dem gemeinen Manne religiös sofort ein, so lag in ihm— eben wegen seiner Einfachheit— der gefährlichste Zündstoff, sobald er ernsthaft auf das wirtschaftlich-sozial-politische Gebiet angewandt wurde. Wie hätte das Volk nicht alsbald zum Richter über die Herrschenden werden sollen, wenn es hörte, daß nicht mehr das menschliche Recht der Verträge, Gesetze und Gewohnheiten, sondern nur das göttliche Recht einer gewissen- haften Amtsführung den Träger des Amtes befugte, Gehorsam von seinen Untergebenen zu verlangen!! Wiclif selber 20g diese umstürzlerische Folge- rung nur zur Hälfte: nicht den Staat, nur die Kirche wollte er so von Grund auf umgestaltet wissen.„Im Hintergrunde aber lauert eine Prüfung auch des weltlichen Standes nach dem Gottesgesetz und ein christliches Gesellschafts- ideal nach der Lex evangelii“2. Wiclif war noch besonnen genug, den Unter- gebenen kein Strafrecht gegen ihre weltlichen Herrscher einzuräumen, im äußersten Fall ihnen passiven Widerstand zu erlauben. Nachhaltiger aber als diese seine Zurückhaltung in staatlichen Dingen mußten die schroffen Reformforderungen des Oxkorders gegenüber der Kirche auf die kolgenden Zeiten einwirken. Gedanken wie der von der notwendigen Armut des gesamten Priesterstandes, vom Recht der Gemeinde, ihren Pfarrer zu besolden und zu überwachen, vom Ideal des praktischen Liebeskommunismus, von der Ent- behrlichkeit des Priesterss trugen eine Stoßkraft in sich, die bei Lebzeiten Wielifs offenbar noch nicht erschöpft sein konnte. Für ein ganzes Jahrhundert wurde der große Engländer zum Wortführer einer religiösen Laienemanzipation: er hinterließ ihr das Schlagwort der göttlichen Gerechtigkeit. Wegen der der Kirche als der Gemeinschaft der Prädestinierten ergibt. Hängt das Recht eines Herrschers von seiner Prädestination oder von seinem Wandel ab? Für beides lassen sich Wiclifsche Stellen anführen. Ein Ausgleich ist höchstens in dem Gedanken eines un- eigentlichen Verdienstes(meritum de congruo) zu finden. Man kann also etwa sagen:„die göttliche Vorherbestimmung begründet den ewigen Besitz aller Güter, das sittliche Verhalten dagegen den irdischen Besitztitel. Da wir über jene keine Gewißheit haben, müssen wir uns mit diesem begnügen“(meine Bonner Dissertation von 1901: Wielifs ethisch-soziale Anschauung, S. 29). 1„Non licet civili domino consumere vel expendere eciam in minimo bona sua nisi secundum limitacionem legis ewangelice“(de civ. dom. S. 136);„oportet quod collum subiciat legi ewangelice“(ibid. S. 137). 2 Tröltsch a. a. O., S. 397 Anm.; vgl. aber meine teils bestätigenden, teils ergänzenden Ausführungen in der Dissertation von 1901, S. 3033. „Minus remotum est a sacerdocio Christi recipere a dominis temporalibus alternatum usum uxorum suarum secundum copulam carnalem— quam quod recipiant a seculari domino dominacionem civilem“(de eccl. S. 365).—„Omnes(scl. clerici) debemus vivere exproprieta- rie de elemosinis laicorum et omnes debemus esse procuratores, non civiles possessores bono- rum pauperum“(ibid. S. 308).—„Omnia bona Dei debent esse communia“(de civ. dom. S. 96).—„Nec video quin dicta navis Petri possit pure per tempus stare in layecis“(de eiv. dom. S. 392). Zwar taucht der Ausdruck selber bei Wielif nur vereinzelt auf, z. B.:„Nec 25 2 2 . — 2 ö 2 n ——— 2 2 7858 . * N 2 * 7 5 5 1 5 * 20 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. unendlichen Anwendungsmöglichkeiten, die in diesem 0 krundsatz enthalten waren, wurde er 80 folgenreich; weil er 80 schlicht und dabei so schroff auftrat, eignete er sich vortrefflich zum Losungswort für Massenbewegungen!. Schüler Wiclifs brachten seine Lehren nach Deutschland. Einer der eigenartigsten Vertreter seiner Anschauungsweise war Peter Payne, der seit 1416 bei den Husiten Anschluß fand, sich dabei aber stets seine Unabhängig- keit gegenüber der böhmischen Bewegung wahrte und als Verfechter der echten Wiclifie angesehen sein wollte. Insbesondere betrachtete er den Satz, dab die Geistlichkeit keinen weltlichen Besitz haben dürfe, als„seinen Artikel“, den er in zahlreichen Streitgesprächen vertrats. Mit den hussitischen Abge- sandten 1433 beim Basler Konzil zugegen, benutzte er diesen Aufenthalt am Oberrhein, um den dortigen Kreisen in deutschen Predigten die Grund- gedanken seines Meisters bekannt zu machen. Daß sein Same aufging, be- Weist die Wirksamkeit eines gewissen Friedrich Reiser, der 1458 zu Straßburg den Ketzertod auf dem Scheiterhaufen fand, nachdem er vierzig Jahre früher von Peter Payne zum Dienst eines Wanderpredigers ermuntert worden war und seitdem Oberdeutschland als heimlicher Verkündiger der Ketzerei durch- wandert hatte“. Viel wichtiger als diese vereinzelten Verbindungsfäden zwischen Wiclif und Deutschland war natürlich, was das Hussitentum für die Verbreitung des Satzes von der göttlichen Gerechtigkeit tat. Die Taboriten dehnten das Recht der Kritik an den Gewalthabern ohne Bedenken auch auf die weltlichen Abhängigkeitsverhältnisse auss. Keinerlei ständische Unterschiede sollten mehr gelten, keinerlei Abgaben erhoben werden; Wasser, Wald und Weide dubium, cum justum sit tales(sel. sacerdotes) privare dominio, quin Deus potest inponere dominis temporalibus potestatem et officium complendi talem justiciam“(de civ. dom. 8. 27). Aber der Begriff erwächst mit Notwendigkeit aus der ganzen Verkündigung des Refor- mators. Wie leidenschaftlich er die Laien aufruft, ergibt sich aus Sätzen wie diesen:„Causa Dei agitur“(de civ. dom. S. 315).„Quilibet Christianus, ultor injurie, debet quoad Dei ini- uriam esse ultor severissimus“(ibid. S. 303).„Ad vindicandum illam Dei iniuriam debent christiani magis animose, aspere et unite consurgere“(de ecel. S. 429). 1 Uber den englischen Bauernaufstand von 1381, für den der Oxforder Professor höchstens mittelbar und unwissentlich vorgearbeitet hat, siehe Trevelyan: England in the age of Wyeliffe; und Réville et Petit-Dutaillis: Le soulèvement des travailleurs d' Angle- terre en 1381. 2 Um 1400 stellte man in Breslau wiclifitische Ketzereien bei einem ge- wissen Stephanus fest, der früher in Oxford studiert hatte(Haupt, in Hist. Tasch. 14 88 8. 251). Mon. Coneil. Gener. sec. XV; I, S. 275. 296, 372. Jung, 1 8.54. 5 Ubrigens macht von Bezold(Zur Geschichte des Hussitentums 8. 13) darauf auf- merksam: 5„die Keime dieser radikalen Entwie ung finden si n in den ersten Zeiten der hussitischen Bewegung, und Hus hat ihr selber durch das geflissentliche Hereinziehen 5 sowie durch seine schonungslosen Angriffe n: Timotheus. der unteren Volksmassen in den religiss auf die verdorbene Geistlichkeit in die Hände gearbeitet“. Woher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuh? 21 wurden zur freien Benutzung eines jeden gefordert; selbst„für Verwaltung und Gericht sollte einzig und allein das„göttliche Rechté Geltung Baden, welchem sich auch die Magister zu ten rern hätten“ 1. Hier nahm der wiclifsche Reformgedanke seine bedrohliche Wendung, und er wurde nament- lich dadurch zur Posaune des Umsturzes, daß die Taboriten ihre radikalen Forderungen mit rücksichtsloser Gewalt durchzusetzen suchten2. In doppelter Hinsicht wurde also die Wiclifie durch die Böhmen weitergebildet: sie predig- ten die Gewalt, und sie griffen die weltlichen Herren an. In dieser schroffen Form gelangte das Wort vom göttlichen Recht nach Deutschland. Die Tabo- riten liegen es nicht an Werbeeifer fehlen, sondern überschwemmten das Land mit ihren Flugsenriften, Predigten, Liedern, Briefen. Schon als Hus im Herbst 1414 nach Konstanz reiste, fand er sowohl in den kleineren Ortschaften des bayrischen Gebirges als auch in der Reichstadt Nürnberg zahlreiche Freunde und Gesinnungsgenossens. Während das Konzil über Nen Ketzer verhandelte, bemerkten die Väter der Kirche mit Sorge, wie begierig das Volk zu den husitischen Predigten herbeieilte, wie gern sie die Spottlieder auf Kirche und Konzil sangen und wie schnell sich das böhmische Gift ausbreitete“. Dieser Einfluß wurde im Laufe der Taboritenkriege noch immer stärker. Die vier Artikel, in denen sie ihre Lehre verbreiteten, prägten sich dem Ver- ständnis des einfachen Mannes leicht eins. Selbst der ungebildete rauhe Krieger vermochte über die göttliche Gerechtigkeit den nötigen Aufschluß zu geben. Den Handelsleuten, die von Ort zu Ort reisten, gaben die Prager ihre„Ketzer- briefe“ zu heimlicher Verbreitung mits. Kamen die lateinischen Rechtlerti- 1 von Bezold a. a. O., S. 48. 2 Woher ihr Trieb zur Gewalt stammt, untersucht Tröltsch, Soziallehren S. 406f. bin Pernau bezeugt ihm der Pfarrer, er sei ihm stets zugetan gewesen; in Sulzbach hören ihm Ratsherren und Alteste gern zuz in Nürnberg sammelt sich das Volk auf der Straße, als er einzieht; am Schluß N Reise schreibt er: „quamvis in toto itinere aperte ut sacerdos veherer et nomen meum magna voce homini- bus in omnibus oppidis profiterer, non incidi in manifestum inimicum“(Palacky: Docu- menta S. 83). Schon auf dieser Reise setzte Hus die Bedeutung seiner Sache in N aus- einander, die er öffentlich an die Kirchtüren anschlagen ließ 0 benda S. 245).„Iam facta conspirationis liga secularium et spiritualium, hoe est 1 et rusticorum dees et militum cum illis magistris presbyteris Wiclefistis“(Höfler II, S. 339), vgl. 347.„Civi⸗ bus malae fidei atque ruricolis vilibus ad praedam seu persecutionem ecclesiae vos ipsos tur- piter copulastis“ 8. 348. Auch der Adel wird mehrfach als Bundesgenosse genannt. Selbst in der milderen, utraquistischen Fassung lauteten die Artikel noch radikal genug.„Sie verlangten 1. freie Predigt des göttlichen Worts, 2. die Kommunion unter beider- lei Gestalt für alle Gläubigen; 3. sollte den Geistlichen der weltliche Besitz als Hindernis eines apostolischen Lebens entzogen, endlich 4. alle Todsünden und sonstigen Ubertretungen des göttlichen Gesetzes ordentlich und von 5 Seite verhindert und ausgerottet werden“(von Bezold: Zur Gesch. des Hus. S. 7). s Handelstädte wie Nürnberg und Regensburg mußten sich öfters gegen den V erdacht wehren, den Hussiten Vorschub geleistet zu haben(Palacky: Urkundl. Beiträge, I, S. 164, 379). 22 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. gungschreiben, die von Böhmen ausgingen, mehr den Herrschenden und Gebildeten zu Gesicht!, so las der einfache Mann, was in seiner Muttersprache abgefaßt und an irgend eine Kirchentür angeschlagen wurde“. Als das Basler Konzil zusammentrat, kamen Nachrichten von allen Seiten, daß Ketzer- briefe aufgetaucht und geheime Verbindungen mit den Böhmen ans Licht getreten seiens. Die Besorgnis war also nicht unberechtigt, der Wormser Aufstand von 1431 werde das Zeichen zu einer allgemeinen Bauernempörung geben. Aus der Wielifie erwuchs mit innerer Notwendigkeit der Bundschuh- gedanke. Aber die Zeit war offenbar noch nicht reif, daß das niedere olk in Deutschland seine radikalen Forderungen im Namen der göttlichen Gerech- tigkeit erhob. Ein halbes Jahrhundert lang mußte der Wiclifsche Gedanke zurücktreten, nicht um zu erlöschen, sondern um im Geheimen fortzuwirken und die Gemüter zu großzügigen Umsturzplänen willig und fähig zu machen. Zunächst wirkten die Taboritenkriege sicher noch auf ein Jahrzehnt nach. Der deutsche Soldat, der unter böhmischen Fahnen die berühmte Kriegs- kunst erlernt hatte, brachte husitische Denkweise mit in seine Heimat. Um- gekehrt fanden taboritische Krieger den Weg nach Deutschland und trugen den Samen der Ketzerei in entlegene Gebiete“. So blieb im Reiche zurück, was man mos bohemicus, böhmische Sitte, nannte, nämlich sich an den 7 1 vgl. das Manifest vom 8. II. 1421 an die gesamte Christenheit, man wolle nicht länger schweigen,„sed potius pro lege domini, quam colimus.„ advocare“, zumal man in Konstanz ungerecht verurteilt worden sei(Palacky, Urk. Beitr. II, S. 487). 2 1431 in Nürnberg: Vie mugen sie das betern in der heiligen geschrift, dus mon uns nit sulle vor- horn, so ir das doch lange æeit han hegert? ꝛrollen denne eiore lerer, bischof und pfaffen nit abelegen gatstliche hoffurt und pessern und puſen, so sollen dir euch helfen. ist es aber, das eure pfafſen sprechen und leren, es gehioret den leien nielt, dopei æu sein und æu hioren, das sullet ir nit anders furnemen, denne das sie foreliten, sie werden uberunden.(Vor dem Bann sollen sie sich nicht fürchten, o wenne Got wurd es ivo sclrelten, ob ir vorderbent die posen bischof und pfaffen, und dus eueli ii n gereclite pfaffen((Mencken, Scriptores I, S. 1231, im Aus- aug). 3 Martini 1431 fand man„lliteras in Teutonico valde longas, quarum copia infra testa natalia fuit reperta affixa in praetorio civitatis Basiliensis; quam interpretatus est magister Henricus Nithart, plebanus de UIma“(Mon. Cone. I, S. 149). 1432 entdeckt man im Dauphiné, daß ein Teil der Bewohner sogar Geldbeiträge nach Böhmen geschickt habe(ibid. II, S. 138). Cardinal Julian warnt vor einer Auflösung des Konzils, weil er dann kürchtet:„sequentur Isel. Germani] haeresim Bohemorum, praesertim cum illi haeretiei jam pluries, et nune proximis diebus diffuderint per totam Germaniam libellos famosos, continentes cireiter triginta articulos contra fidem“(Mon. Cone. II, S. 98). 4 Palacky, Geschichte von Böhmen III, 2, S. 503 f.— 1447 zieht eine Schar von 9000 böhmischen Kriegern sogar nach Westfalen, um an der Soester Fehde teilzunehmen(Chron. d. d. Städte XVIII S. 24, XXI, S. 150, Meibom: Scriptores II, S. 532). Daß sie dort ihren hussitischen Glauben verbreitet haben werden, wird durch eine merkwürdige Fehmgerichtsverhandlung vom 22. IX. 1490 in Arnsberg wahrscheinlich gemacht(Jahrb. des Vereins für die ev. Kir- cheng. der Grafsch. Mark IV. 1902, S. 129). Wird dann die Anwesenheit böhmischer Krieger im Waldshuter Kriege 1468 wirkungslos geblieben sein?(Diebold Schillings Berner Chro mik, S. 39) Woher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuh? 23 Gütern des Klerus und der Kirche zu vergreifen“ 1. Und auch wo der tabori- tische Ruf zur Gewalt verstummte, wurde die wielifsche Lehre vom gött- lichen Gesetz in den kleinen Kreisen heimlicher Sekten gepflegt, von denen damals gerade Süddeutschland durchsetzt war. Neben den genannten Payne und Reiser, die an der Vereinigung der Husiten mit den Waldensern arbeiteten, waren versteckte Wanderprediger durchs Land gezogen, deren einer 2. B. ausdrücklich bekannte, der gegen das Eigentum des Klerus gerichtete Satz sei die Lehre, für die er in den Tod gehen wolle 2. Wir hören von diesen Boten der Ketzerei nur dann, wenn die Inquisition auf sie aufmerksam wurde und sie zur Rechenschaft zog. Aber auch wenn diese Nachrichten deshalb nur vereinzelt auftauchen, ist jeder derartige Ketzerprozeß ein Glied in einer ge- heimen Kette wiclifitischer Einwirkung auf Deutschland. Denn es liegt in der Natur der Sache, daß das Andenken an den englischen Reformator sich möglichst im Verborgenen hielt. Vorhanden war es, auch im Elsaß, wie der Prozeß Reisers aus dem Jahre 1458 und die spätere Bemerkung des Hagenauer Reformators Capito zeigt, der 1524 über die Wielifie schreibt: oder som ist noch in Engellund, aber nit vil under apten, großen pfaffen und bellelmümchen. in teutscher nation hi alten leien ist er allibeg gewesen un bliben. ꝛdie ich manchen in meinen indburen jaren reden gehört hab, dus icli mich etet veribunder, daæumul verstunt ich's nit, ohn es reiches. Fügen wir hinzu, daß auch unter dem geistlichen Proletariat, sowie in den religiösen Genossenschaften der Laien sich mancher Eigenkopf verbarg, der dem Anreiz zur Unbotmäßigkeit um so lieber nachgab, wenn er ihm in religiösem Gewande entgegentrat“, so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dab 1 Höfler, Geschichtsschreiber I, S. XXV. 2 Johannes von Drändorf, am 17. II. 1425 in Heidelberg verbrannt, Schüler der hussitischen Prediger Peter und Friedrich von Dresden, als Prediger auch in der Straßburger und Basler Diözese tätig gewesen(Haupt, in Z. f. d. G. d. O., 1900, S. 479— 493.)— Ulrich Grünsleder wurde 1420, Peter von Dresden 1421 in Regensburg wegen Hussitismus verbrannt, ebenso Jakob Bremer 1420 in Magdeburg; Heinrich Ratgebe rettete sich 1422 in Mainz durch einen Reinigungseid. 1448 widerrief in Bamberg der Domprediger Heinrich Steinbach die wiclifitischen Irrtümer, die man ihm zur Last legte. Rätselhaft ist das Auftauchen und Verschwinden eines gewissen Friedrich Müller 1446 in der Würzburger Diözese, sodaß man fast auf den Gedanken kommen kann, hinter diesem landläufigen Namen verberge sich jener Friedrich Reiser, der 1458 in Straß- burg verbrannt wurde. Man kann geradezu beobachten, daß ein Schweigen der Chroniken über die Sekten oft mehr die Unaufmerksamkeit der kirchlichen Behörde als das Verschwin⸗ den der Ketzerei bezeugt(Haupt: Die rel. Sekten). 3 Z. f. d. hist. Theol. X, 1840, 8. 161.„Eine große Verirrung und Störung verursachten auch oft die verschiedenen Zweige der Mendicantenorden, die, gestützt auf gewisse Privilegien, sich befugt glaubten, unabhängig von der bischöflichen Gerichtsbarkeit frei zu predigen, die hl. Sakramente auszuspenden und kirchliche Verrichtungen auszuüben, dabei nicht selten paradoxe Lehren vorbrachten und den Einfluß der Pfarrer auf ihre Untergebenen hemmten“. Binterim, S. 284. s. die Vorsichtsmaßregeln der Provinzialsynoden in Salzburg 1420, 1437, Brixen 1468, Freising 1440(gegen die Tertiarer des Franziskanerordens,„quia nonnunquam sub specie 2 55 2 85 ent eee 2⁴ 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. land auch in der zweiten Hälfte des 15. Jahr- ns zurückgetreten ist. Wiclifs Einfluß auf Südden mimderts keineswegs aufgehört hat, sondern höchste Daß er im geheimen noch wirkte, zeigten die Unruhen im Taubertal, die 1476 durch den Pauker von Niklashausen hervorgerufen wurden. Zwar trägt der seltsame Schwärmer auch durchaus eigene Züge: er verkündigt seine Offenbarungen, läßt sich als Heiligen verehren, soll Wunder vollbracht haben. Wir wissen auch, daß die auffällige Wirksamkeit des Volksmissionars Ichann von Capistrano ihn zu seinem Auftreten angeregt hat. Aber neben dieser schwärmerisch-asketischen Seite seines Wesens ist an dem„heiligen Jüngling“ doch auch ein ausgesprochen revolutionärer Zug zu beobachten. Und hier liegt es bei den ganz bestimmten Angaben unserer Quellen immer noch am nächsten, auf husitischen Einfluß zu schließen. Es war ein Bettel- mönch und der Ortspfarrer, die den Pauker zu ihren umstürzlerischen Bestre- bungen benutzten. Aus diesen Kreisen stammten wohl die pfaffenfeindlichen Lieder, die das Volk in Niklashausen lernte. Von hier auch das Verlangen, die Pfarrer sollten nur ein mäßiges Einkommen erhalten,— eine Einzelheit, die 1493 in Schlettstadt überraschend ähnlich wiederkehrti. Die Möglichkeit ist keineswegs von der Hand zu weisen, daß die Bewegung von 1476 auch auf das Elsaß eingewirkt hat. Denn nicht nur werden unter den Tausenden, die im Taubertal zusammenströmten, neben Bayern und Schwaben auch El- süsser genannt, sondern wir wissen auch von einem Schlettstadter Verschwo- renen Hans Schuch, daß er aus Würzburg stammte und schon vor längerer Zeit von dort ins Elsaß übergesiedelt wars. Weshalb sollte er nicht, als er etwa 14801485 seine Heimat verließ, die Erinnerung an den Panker mitgenommen und dessen eigenartige Lehren in Schlettstadt erzählt haben? Jedenfalls war die Wielifie in Hans Böhm von Niklashausen wieder aufgelebt und wirkte nun auf Jahre hinaus wieder in den Köpfen des niederen 73 religionis surgunt sectae“, Hartzheim V, S. 273), Bamberg 1448(de clericis peregrinis), Mainz 1423(wiederholt in Köln 1423), 1451, 1455, Straßburg 1455(„apostatas omnes mon- achorum et monialjium.. in nostra civitate et dioecesi degentes, manifeste et occulte lati- tantes, et eos, qui scientes tales in ecclesiis suis tenent et recipiunt, praesentibus excommuni- camus(Hartzheim V, S. 243). Teils richten sich die Beschlüsse gegen die Ketzer im allge- meinen, teils gegen die abtrünnigen Mönche. Man vergleiche Werners Bemerkung über „das klerikale Proletariat“ aus den Kreisen der Tertiarier, Lollharden und Begutten, dem er Freilich keine ketzerischen Neigungen nachweist Die Reformation des Kal Sigmund S. 59 Anm. 1). 1 Item die geistlichen haben vil prinden, sall nit sin, sollen nit mehes haben dun von einem mall æum anderen. item ie die fisch in dem ꝛbasser und das ꝛvilt uf dem felde sallen gemein sin. item er will die juden ee besseren dun geistlichen und schriftrichen. 8 er sagt, der bane 1 nichts.(Ullmann, Reformatoren vor der Ref. I, S. 365f.). 5 allerdings bei Trithemius(Ann. Hirs., ad ann. 1476). Da dieser später beantragte, wieder in Schlettstadt zugelassen zu werden, dürfte er dort schon eine Reihe von Jahren vor 1493 eingewandert sein. e Woher stammte damals im Elsaß die Neigung zum Bundschuh? 25 Volkes fort. Wenn auch das Schlagwort von der göttlichen Gerechtigkeit nicht allzu oft mehr laut wurde, es war keineswegs vergessen. Dafür sorgte schließlich auch jene eigenartige Reformschrift, die man die Reformation Kaiser Sigmunds nennt. 1439 entstanden, also zu einer Zeit, wo die tabori- tischen Manifeste noch frisch in aller Erinnerung waren, noch dazu am Basler Konzil, wo die husitischen Abgesandten ein- und ausgingen, dürfte die Schrift ihr starkes Drängen auf„göttliche Gerechtigkeit““ aus jenen böhmischen Kreisen entlehnt haben. Der Verfasser braucht darum noch längst kein Husit gewesen zu sein, ebensowenig wie er der joachimitischen Sekte angehört haben wird. Aber es wäre mehr als merkwürdig, wenn dieser Mann, der ein solch buntes Gemenge verschiedenartigster Meinungen in seinem Buche verarbeitet, die„göttliche Gerechtigkeit“ nicht dort kennen gelernt hätte, wo sie in seinen Tagen am lautesten und klarsten verkündigt wurde: bei den Hussiten. Seine Reformschrift, die zwischen 1476 und 1497 nicht weniger als viermal gedruckt wurde, ist durch ihre große Verbreitung gerade in jenem letzten Viertel des Jahrhunderts ein wichtiger Kanal geworden, durch den Wiclifs bedeutsames Schlagwort in weite Kreise Süddeutschlands gelangte. Die Wirkung der von Wiclif verkündigten„göttlichen Gerechtigkeit“ stellt sich demnach als eine erst aufsteigende, seit 1440 langsam fallende Linie dar. Seit dem Ende der taboritischen Wirren lebte dieser revolutionäre Gedanke nur noch im Verborgenen weiter, für viele sicher nur in dem unklaren Gefühl eines allgemeinen Priesterhasses. Jederzeit aber konnte ein Augen- blick eintreten, wo der schlummernde Gedanke wieder lebendig hervortrat. Fand er dann bereits ein zum Aufstand geneigtes Volk vor, so konnte er sich mit den übrigen vorhandenen Triebkräften zu einer revolutionären Macht verbinden, die alle bisherigen Empörungen weit überbieten mußte. Das geschah, als Joß Fritz 1502 den verunglückten Schlettstadter Aufstand kortsetzte und ihm das neue Schlagwort gab: Nichts denn die Gerechtigkeit Gottes. Er war sich wohl bewußt, daß er auch in diesem Stücke die Bewegung von 1493 sachlich nur fortführte, daß er ihr mit dem neuen Losungswort nur die klare Deutung der Ziele gab, die ihr weniger klar bereits vorgeschwebt 1 vgl. in Werners Ausgabe der Ref. Sig. S. 10, 25, 41, 53, 57, 71, 74, 76, 84, 88, 94, 100. In Verbindung damit bekommt auch seine schonungslose Kritik am Reichtum der Kirche(0 O des dispensierens! Der pabst, cardinal umd orden gand mit ainander in die helle 4 8. 22, vgl. S. 37, 40) und seine kühne Aufforderung zum Eingreifen, die er an die„Kleinen“, die Enterbten und Enttäuschten, richtet(S. 11, 15, 56f., 79, 91), erst ihr volles Gewicht. So harmlos, wie Werner diese Stellen zu erklären versucht, erscheinen sie mir im geistigen Zusammenhang des 15. Jahrhunderts keineswegs. 2 Aus dem Munde oder den Schriften der hussitischen Abgesandten, die beim Basler Konzil zugegen waren, wird er das große taboritische Schlagwort wohl sicher vernommen haben. 2 8 8 828555 3 2 * tente 85 des 88878 5 25 1 2 8 2 8 4 8 26 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. hatten!. Hier ist der Bundschuhgedanke an seinem Zielpunkt und die Bund- schuhneigung auf ihrem Gipfel angelangt. Zu allen sonstigen Beweggründen bringt die Wielifsche Forderung von der göttlichen Gerechtigkeit den aller- gefährlichsten und unwiderstehlichsten Zündstoff. Darum mußte sie bereits hier gewürdigt werden, obwohl sie sich 1493 aus den verschiedenen Einzel- forderungen noch nicht hervorwagt. Auch bei diesen Einzelbeschwerden, die nunmehr darzustellen sind, darf nie vergessen werden, daß hinter ihnen immer die starken revolutionären Triebe jener Zeit stehen. Worüber hatten die Bauern zwischen Schlettstadt und Straß- burg zu klagen! Der Bundschuh von 1493 entsprang nur zum geringeren Teil aus der Not der landesherrlichen Abgaben. Auf ein ganz anderes Gebiet muß sich begeben, wer den Grund zur Unzufriedenheit des dortigen Landvolkes erkennen will. Der Groll der Aufständischen richtete sich in erster Linie gegen Mißbräuche im Gerichtswesen?. Zuständig waren für etwaige Forderungen an die Bauern jeweils die örtlichen Dorfgerichte, nach dem unbestrittenen Rechtsgrundsatz, der Kläger müsse dem Beklagten an seinen Wohnort folgen. Für die Bewohner der bischöflich-straßburgischen Dörfer kam dann als Berufungs-Instanz das Bischofsgericht in Straßburg, für die Reichsdörfer das Gericht der Reichs- landvogtei zu Hagenau in Betracht. So klar dieser Rechtszug grundsätzlich zutage liegt, so wenig konnte er oft in der Praxis befriedigen. Wenn etwa der Stäcktische Gläubiger genötigt war, vor dem Dorfschultheißen Recht zu suchen, fand er ihn und seine Geschworenen wenig geneigt, zu ungunsten des dörflichen Schuldners zu entscheiden. Ein säumiger Zahler auf dem Lande aber entzog sich seinen geldlichen Verpflichtungen gern, in dem Bewußtsein, daß ihm die örtliche Gerichtsbehörde schützend zur Seite stands. Wer also auf seine For- Die einzige Stelle, in der während des Schlettstadter Bundschuhs von 1493 das spätere große Schlagwort vorklingt, ist in dem Briefe Ulmans an seinen Rechtsanwalt ent- halten, in dem er schreibt: er habe sich dem Verlangen der Bauern nicht widersetzt, v deinil- es ein gottlien sache ist((U. S. Za). 2 Die folgenden Ausführungen beruhen zum großen Teil auf dem wertvollen Aufsatz Stenzels„Die geistlichen Gerichte Straßburgs im 15. Jahr- hundert“(Z. f. d. G. d. O., XXIX XXX). vgl. Schlettstadt an Weiler, 19. VII, 1488, weil der Schlettstadter Peter Dinckel etliche aus Weiler mit geistlichem Gericht belangt habe:„ Der spricht, daran nit vermeinen unrent geton haben, dan im von den uern elenas sines lidelons usstande umd iviervol er sollichs bi uch gutlieh oueh rehtlich erfordert, so mũge am dannoch dhein beaalung gediben, deshalben sin notdurjt herfordert, mit andern gerihten i fureunnemen&(Miss. 148793, S. 76).. Worüber hatten die Bauern zwischen Schlettstadt und Straßburg zu klagen? derungen an die Landleute nicht verzichten wollte, sah sich nach einem Ge- richte um, wo er schneller und sicherer zum Ziele kam, als bei den eigenen Dorkgenossen seines Schuldners. Als eine derartige Behörde bot sich dort das bischöfliche Gericht in Straßburg. Allerdings war es ein geistlicher Gerichts- hof, hatte also mit jenen weltlichen Händeln an sich nichts zu schaffen. Aber sobald an solchem Geschäft eine Person geistlichen Standes, ein Priester, ein Kloster, ein Stiftsherr beteiligt war, erhob das bischöfliche Hofgericht den Anspruch, die Angelegenheit vor seine Schranken zu ziehen. Auch handelte es sich bei den Forderungen oft um Vermächtnisse an die Kirche oder um Geld- und Grundstücksgeschäfte irgend einer Pfründe. War aber gar die zugrunde liegende Rechtsabmachung mit einem Eide bekräftigt worden, was ja damals zum Alltäglichen gehörte, so konnte die Versäumnis schon wegen der damit verbundenen Verletzung des Eides vor die kirchlichen Richter gefordert wer- den2. Man brauchte also bei einem Rechtshandel nur irgendeine Beziehung auf kirchliche oder religiöse Dinge ausfindig zu machen, dann war die Zu- ständigkeit des bischöflichen Gerichtshofes gegeben. Das geschah um 80 leichter, als nach allgemeiner mittelalterlicher Anschauung jeder Laie den Schutz des geistlichen Gerichtes anrufen konnte, während umgekehrt geist- liche Personen von keinem weltlichen Richter belangt werden durften. So ergab sich aus der ganzen Vormachtstellung, die im mittelalterlichen Gesell- schaftsgefüge das Kirchliche vor dem Weltlichen einnahm, daß die geistlichen Gerichte immer stärker in die weltlichen Händel eindrangen. Sie empfahlen sich im Gebiet zwischen Schlettstadt und Straßburg besonders auch dadurch, daß sie für den ganzen Bereich des Bistums zuständig waren, also nicht mit jenen zahllosen Scherereien belastet waren, die aus den Zuständigkeitsfragen der vielen kleinen Herrschaften erwuchsens. Deshalb arbeitete das Verfahren vor den bischöflichen Richtern immer noch schneller und einheitlicher, als wenn man mühsam von Herrschaft zu Herrschaft verhandeln mußte. Aus allen diesen Gründen liebten es nicht bloß Geistliche, Klöster und Kirchen- beamte, sondern auch städtische Händler, Handwerker und Kaufleute, ihre Rechtsansprüche gegen die Bauern der Umgegend nicht erst beim betreffen- den Dorfgericht, sondern ohne weiteres beim bischöflichen Hofgericht zu Straßburg anhängig zu machen4. Ja wir besitzen noch Zeugnisse, daß sogar 1 d.,, 2„Jede einmal vor diesem Forum begonnene Rechtsache mußte aber auch in allen ihren Folgen und Instanzen hier verrechtigt werden, vor allem alle unter dem geistlichen Gerichtsinsiegel verbrieften Schulden, Zinsen, Gulten, Käufe und Täusche“. S. 379. a. d. 0. 8. 382. 4 Schlettstadt in seinen Missiven 1487 1493 schützt des öfteren seine Bürger gegen Personen, die das bischöfliche Gericht angerufen hatten; so gegen einen Brumater(S. 39), gegen eine Schlett- stadterin(S. 50), gegen einen Leutpriester in Straßburg(S. 73), gegen eine Straßburger Frau(S. 104), gegen einen Matzenheimer Wirt(S. 129), gegen einen Dambacher Hintersassen 2727778787 nur 28 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Bauern über den Kopf der heimatlichen Gerichtsbehörde hinweg zum Hof- richter nach Straßburg gingen. So stark war damals die Anziehungskraft dieser richterlichen Instanz. Ein Gegenstück hatte das geschilderte Verfahren in den zahlreichen Berufungen vor das kaiserliche Hofgericht zu Rottweil in Württemberg. Dieser Gerichtshof stellte einen der letzten Uberreste kaiserlicher Gerichtshoheit dar, einen Ersatz für jene Rechtsprechung, die früher der umherziehende Kaiser in seinem Hoflager auf das Anrufen jedes rechtsuchenden Untertans ausgeübt hatte. Im Lauf der Zeit war es aber zu einem Mittel geworden, durch das sich die Gerichtsgewalt der höchsten Spitze des Reiches in das Rechtsleben der einzelnen Landesteile eindrängte und die unteren, örtlichen Instanzen beiseite schob. Die Rechtsfälle wurden dadurch natürlich viel weniger aus dem unmittelbaren Empfinden des Volkes heraus behandelt. Juristische Spitz- kindigkeiten spielten hier die erste Rolle, und die Kosten des Verfahrens wuchsen beträchtlich, im Vergleich zu den Auslagen, die man etwa an Schult- heiß und Geschworene des Dorfgerichtes zu zahlen hatte. Aber eben darum wandten gewissenlose und habgierige Gläubiger das Mittel der Berufung nach Rottweil besonders gern an, weil sie auf diesem Wege ihren Schuldner um so gründlicher in die Enge treiben und um so sicherer in ihre Gewalt bekommen konnten? Denn das Verfahren, das sowohl in Rottweil wie in Straßburg eingeschlagen wurde, war ganz danach angetan, den Landmann planmäßig zugrunde zu richten. Schon daß durchweg schriftlich verhandelt wurde, erschwerte diesen Rechtsgang für den ungelenken und unliterarischen Landbewohners. Mußte er dann den Weg nach Straßburg oder gar nach Rottweil antreten, so ver- säumte er daheim die wichtigsten Arbeiten, verzehrte in der Stadt nutzlos sein Geld, mußte beträchtliche Unkosten an Rechtsanwälte und Richter (8. 364), gegen einen Rosheimer(S. 365), gegen den gräflich-werdenbergischen Vogt zu Bernstein(S. 471), gegen das Kloster St. 1 zu Unterlinden in Kolmar(S. 472) gegen das Dominikanerkloster zu Straßburg(S. 503). 1 2. B. der Kestenholzer Ulrich Starck und der Dambacher Jordan Starck(S. 487), Thenig Schumacher von Epfig(S. 306). 2 Nach den diesbezüglichen Schreiben Schlett- stadts aus den Jahren 1487—93 waren Schlettstadter Bürger sowohl von E ndingen wie auch von Molsheim, am häufigsten aber von Straßburg aus mit Rottweiler Ladebriefen behelligt worden(S. 474, 455, 109, 150, 173, 263, 277, 296, 299, 396). Dabei handelte es sich in einem Falle um die Rücksichtslosigkeit, daß der Straßburger Gläubiger die vereinbarten Zahl- tage nicht erst abwartete, sondern darüber hinweg den Prozeß in Rottweil anstrengte:„ dh zbere die æit dureh unsern ratsbotten etlich alle gemaßt, die dun der uber a solliels, ape od die æile noch nit verschunen, sd hab der inner mit dem. geri i inen 2 45 augesandten ladung furgenomens(S. 150). Mehrfach begegnet der Hinweis auf die groben Kosten, die daraus erwuchsen(S. 296, 455, 474), z. B.» 80 lab er eben mit scinveren costen einen andern urteilbrief eu Rotiviler usbroht 4(S. 443).— 2. f. d. G. d. O. XXIX, S. 379ff. E. Y Angenomen, un Worüber hatten die Bauern zwischen Schlettstadt und Straßburg zu klagen? 29 wenden, wurde ein Spielball in der Hand der juristischen Fachleute und erfuhr obendrein in seiner Eigenschaft als Bauer eine höchst schimpfliche Behand- lung. Begegnete er aber an dieser Stelle so ausgesprochenem Ubelwollen, dann war von vorneherein nicht anzunehmen, daß er im Kampf gegen seine Gläubiger obsiegen oder auch nur einen Spruch der gerechten Billigkeit heim- bringen werde. Die gegen ihn prozessierten, wandten alle Mittel an, um ihm unhaltbare Termine zur Zahlung seiner Schulden aufzuerlegen2. Versäumte er die, so drohte alsbald die ganze Reihe der Strafen, die jenes hartherzige Zeitalter so scharfsinnig zu erfinden verstand. Da wurde der Schuldner gefrönt, weiterhin der Bann über ihn ausgesprochen. Brachte auch diese Waffe ihn noch nicht zum Nachgeben, so bannte das geistliche Gericht alle die, mit denen der Schuldige Umgang pflegte. Es kam vor, daß wegen eines einzigen Verurteilten eine ganze Ortschaft jahrelang ohne Gottesdienst und kirchliche Amtshandlungen bliebs. Das weltliche Gegenstück dazu waren die Acht- briefe, die man durch einen Prozeß in Rottweil gegen den ländlichen Schuldner erwirkte. Schließlich stellte das Gericht es dem Kläger anheim, selber Gewalt anzuwenden und etwa mit Hilfe gedingter Soldaten den Zahlungsunfähigen von Haus und Hof zu vertreiben.— Es leuchtet ohne weiteres ein, daß diese Prozesse in Straßburg und Rottweil in der Hand jedes gewissenlosen Gläu- bigers eine furchtbare Waffe bildeten und daß jeder verschuldete Bauer dieser vernichtenden Waffe wehrlos preisgegeben war. Die geringfügigste Geldschuld konnte dahin aufgebauscht werden, daß der„arme Mann“ aus der Kirche ausgestoßen und vom Reiche für vogelfrei erklärt wurde. Wie viel schlimmer mußte erst für ihn die Not werden, wenn die Richter, die über ihn urteilten, sittlich nicht einwandfrei waren! Das läßt sich gerade an dem bischöflich-straßburgischen Gericht des 15. Jahrhunderts in hohem Maße nachweisen. Aus umfänglichen Denkschriften ist mannigfach zu belegen, daß die Offiziale trotz aller Verbote des Bischofs von Klerikern und Kauf- 1„Wollte er einmal diesen Herren gegenüber seine eigene Meinung zur Geltung bringen, dann wurde er dafür, daß er ihnen sein blankes Geld auf den Tisch legen durfte, mit Liebkosungen wie v grober gebur(und Y hunt& begrüßt“(a. a. O., S. 404). a,. O., 8. 404. 3 4. a. O., S. 406 Anm. 2.— vgl. die Bemerkung im Prozeß gegen die Bundschuher: die Rottweiler und Bannbriefe führten schließlich dahin, Y das elliche der beschuberunge halbé von ren uiben und inden gedrungen, æu armut und ellende ommen und am lesten one das heilige sacrament und cristenlichè begrepnisse beschussen 4(L. S. 38). Der Schuldner war ja durch die Acht für vogelfrei erklärt worden, oder in dem zugrunde liegenden Schuldbrief war für diesen äußbersten Fall das Recht der Gewalt ausdrücklich festgelegt worden.„Wie diese Gesellen dabei hausten, kann man schon daraus ersehen, daß ihnen der bezeichnende Namen Y Hutzapfen( beigelegt wurde. Sie rissen oft auf einem Gange 20 30 Leute an einem Orte mitten aus ihrer Arbeit weg, um sie nach Straßburg zu führen“ %%%. ĩ ͤ 30 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. leuten gründlich bestochen wurden, daß sie„ſenten und gůll in yfenning, Torn, 20 oder anderen dingen“ erhielten und daß diese unredlichen Schenker eben diejenigen waren,„die geistlichen gericht allermeist hruchentns. Desgleichen lieben sich die Notare die gröbsten Mißgriffe zuschulden kommen, wenn man ihnen nur genügend zusteckte2.„Die Insiegler nahmen den Leuten nicht selten das Sechskache von den ihnen ordnungsgemäß zustehenden Gebühren ab“ 3. Die Männer aber, die dem Angeklagten vor Gericht zur Seite stehen sollten, der Prokurator, der ihn mündlich verteidigte, und der Advokat, der die Schriftstücke für ihn anfertigte, legten es geflissentlich darauf an, die Streitsache in die Länge zu ziehen, damit sie ihrem Klienten desto größere Summen auf die Rechnung setzen könnten. Die gröbste Willkür trieben die Briefboten, die im Namen des Gerichts das Land durchzogen, die Ladungen überbrachten und hernach ihrer Behörde zu berichten hatten, wo etwa ein Streitfall vorhanden sei, der sich zu einem geistlichen Prozeß eigne“. Sie kamen mit den Landleuten am unmittelbarsten in Berührung und betrogen sie daher auch am handgreiflichsten, indem sie sich durch Geschenke bewegen ließen, die Straf urteile wieder mit heimzunehmen, wodurch dann die Strafe kür die Verurteilten nur desto schlimmer wurde. So mußte für einen Bauern, der vor den Offizial nach Straßburg geladen wurde, mit dem ersten Augen- blick des Prozesses eine endlose Kette von Plackereien, Demütigungen, Ver- lusten und Vergewaltigungen beginnen, die gewöhnlich erst dann aufhörte, wenn der Angeklagte völlig verarmt und verkommen wars. Die Erfindungs- gabe der Gerichtsbeamten kannte ja keine Grenzen, durch Schliche und Kniffe ihr Opfer so lange hinzuhalten, wie noch irgend etwas an Geld und Gut aus ihm herauszuholen war. Ihren Gipfel erreichten diese Ubelstände in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Aber auch die Reformen, durch die Bischof Ruprecht um 1440 und Albrecht seit 1479 dem Verfall ihrer Gerichte zu steuern suchten, brachten für den gemeinen Mann keine nennenswerten Erleichterun- gen. Denn da die genannten Kirchenfürsten ihr Augenmerk wesentlich darauf richteten, die Gewalt und das Ansehen des bischöflichen Gerichtes zu heben. so wurde es von nun ab höchstens noch häufiger gegen den ländlichen Schuldner 2 b 0.., S. 397 Anm. 1. 2 Sie überschritten die Taxen, versahen Blanko-Urkun⸗ den mit ihrer Unterschrift usw. 3 a. a. O., S. 398. 4 a. a. O., S. 377; sie bestellten die Ladebriefe oft gar nicht, oder nicht in der gebührend len Weise; sie wiederholten die Mah- nungen, die sie gegen Geschenk wieder heimnahmen, alle vierzehn T age; sie veruntreuten das Geld, das ihnen der Bauer für den städtischen Claubiger oder das bischöfliche Gericht mitgab, 80 dab dieser. lieber 1 in die Stadt ging, was ihm natürlich wieder große Un- kosten verursachte. S. 400.„Wenn aber nun vollends e ine käufliche Justiz im Interesse der Wucherer und Cläubiger mit kirchlichen Strafmitteln arbeitete, kann man sich denken. welche Verwüstungen in materieller wie in moralischer Hinsicht angerichtet wurden“(a. a. O., S. 405). Warüber Worüber hatten die Bauern zwischen Schlettstadt und Straßburg zu klagen? 31 in Anspruch genommen. Und wenn auch einige der bösesten Auswüchse des Gerichtsverfahrens jetzt unterdrückt wurden, so blieben noch übergenug Mittel und Wege, durch die das Gerichtspersonal seine Willkür an den Bauern auslassen konntel. Daß es nach dieser Richtung mit dem Rottweiler Hofgericht nicht besser stand, beweisen die Beschwerden, die allerwärts im Reiche gegen sein un- begründetes Eingreifen erhoben wurden. Kein Geringerer als die Stände des Reiches forderten 1518 vom Kaiser, er solle hier Wandel schaffen, indem er dein erber leidlich reformation desſialb aufrichten volle, damit allerhant elag ver- mitten und di armen unterthanen nit so leichtlich(b deglich besprieht) daselbst heuingefordert und in unnodturftigen costen gefurt vurdenæ(Harpprecht III. S. 388). Und gerade im Straßburger Gebiet war es weit verbreiteter Brauch, daß hohe und niedere Adelige ihre Klagen vor das Rottweiler Hofgericht brachten, sodaß der Bischoff sich lange Zeit dagegen wehren mußte. Dabei handelte es sich oft bloß um eibeen sester frucht, ihu auch(abie etlich mahl heschielien) aumb dreißig oder æbelf ſtreuæer schulgeldese, wie es in einer allerdings weit späteren Denkschrift erläutert wird. Auch die Reichstädte hatten alle Mühe, ihre Bürger gegen die Eingriffe des Rottweiler Gerichtes zu schützens. Unter solchen Umständen begreift es sich leicht, daß unter den Land- leuten, denen ja keinerlei Schutz zur Seite stand, ein ungeheurer Groll gegen die beiden Gerichte erwuchs. Gegenüber den Briefboten des Gerichtes machte sich dieser Haß gelegentlich in derber Selbsthilfe Luft: man verhaftete und verprügelte sie!. Aber bei Offizialen und Notaren, bei Advokaten und Pro- kuratoren, bei Schreibern und Insieglern versagte die Macht der einfachen Volksjustiz. Diesen Aussaugern und ihrer Willkür fühlte sich der einfache über die Reformen s. S. 441— 445; daß die alten Mißstände fortdauerten, ergibt sich aus Stellen wie S. 401, 402 Anm. 3, 403 Anm. 1. 2 D. Fischer S. 200f. Daß diese Zustände schon lange vorhanden waren, ergibt sich aus den Beratungen, die bereits 1461 Bischof Ruprecht mit Albert von Osterreich und Karl von Baden pflegte, um einen Bund der Abwehr gegen Rottweil zustande zu bringen(D. Fischer, S. 199). Mußte doch auch K. Maximilian noch durch eine Verordnung vom 24. XII. 1512 der Stadt Schlettstadt ausdrücklich erlauben, daß in keiner Rechtsache, die sich ursprünglich auf weniger als 50 Gulden bezog, an das Hofgericht appelliert werden dürfe(Gèny, Stadtrechte S. 158). über Schlettstadt s. S. 28, Anm. 2. Auch Oberehnheim wehrte sich nachdrücklich gegen die Rottweiler Ansprüche.„Dennoch wurden im Laufe desselben Jahrhunderts zahlreiche Bürger der Stadt, besonders Edelleute, auf das Betreiben ihrer jüdischen Gläubiger von diesem Gerichte belangt“(Gyß; vgl. Hartfelder S. 40). JF S. 405; auch die Soldaten, die im Auftrag der Gläubiger die Dörfer durchzogen und die säu- migen Zahler festnahmen, wurden von den Bauern kräftig verprügelt, wenn es diesen gelang, rechtzeitig genügend Helfer herbeizuziehen. S. 413. Auch einer der Bundschuher scheint sich in ähnlicher Weise vergangen zu haben; denn es heißt beim Prozeß von ihm, daß er vormols durch ungehorsam straf gelitten(U. S. 61). 3 88 11 37 7 2 752 2877727 5 1 2 5— —— 2 itzt . 8 2 5 73 75 22 28555 25 D 32 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Mann, und namentlich der arme, hilflos preisgegeben. Die 8 ädte schützten mre Bürger durch das System der„unverzogenen Rechte“, das sie als ein altes Herkommen hochhielten und gegen Herrschaften und Privatleute hart- näckig verteidigten. Für den Dorfbewohner trat aber niemand in solcher Weise ein; im Gegenteil gereichte ihm die eifersüchtige Aufmerksamkeit, mit der die Reichstädte auf Grund des„unverzogenen Rechtes“ alle Streit- fälle ihrer Untertanen verfolgten, sicherlich oft zum Nachteil. Es wäre dem- nach wohl denkbar, daß sich die Erbitterung des Landvolks nebenbei auch gegen dieses„unverzogene Recht“ wandte. In den eigentlichen Quellen der Schlettstadter Verschwörung steht freilich hiervon nichtsz. Der Hauptfeind der Bauern saß damals auch nicht in den Ratskanzleien der Reichstädte, sondern in den beiden verhaßten Gerichten. Was man diesen Blutsaugern vorwarf, war sicher in erster Linie die viel- fache wirtschaftliche Schädigung, die von da über das ganze Land ausging. Man klagte über die furchtbaren Unkosten, die oft zu dem Gegenstand der Klage in gar keinem Verhältnis standen. Der Bauer stritt um seine Scholle, um seinen sauer erarbeiteten Besitz, wenn er die Gerichtsbriefe nicht länger dulden wollte. Er stritt aber zugleich gegen den mahlosen Hochmut der herr- schenden Stände, die ihn aller Menschlichkeit zum Hohn wie ein Tier behan- delten. Er lehnte sich gegen eine Kirche auf, die ihre religiösen Zuchtmittel zu schnödem Eigennutz mißbrauchte. Zuletzt und zuhöchst empörte sich in ihm das Rechtsgefühl, das durch diese verkommene Rechtspflege so schnöde mit Füßen getreten wurde und dem er nun mit dem ganzen Ungestüm eines lange aufgespeicherten Unwillens Geltung verschafftes. Der Kampf gegen die verhaßten Gerichte zog aber notwendig einen Kampf gegen die Juden nach sich. Denn die Gläubiger, die sich jener Pro- zesse bedienten, waren zu einem großen Teile in den Kreisen der jüdischen 1„Man verstand darunter Schreiben, worin der Rat, wenn sich die Klage gegen einen seiner Bürger richtete., die Sache von dem herrschaftlichen Gerichte, wo sie eingebracht worden war, abforderte und dem Kläger mitteilte, daß der Bürger sich vor dem städtischen Gerichte zu Rechtsgehorsam bereit erklärt habe und dort auch unverzüglich Recht geschaffen werden sollte, sowie der Kläger seine Sache dort anhängig machen werde“. a. à. O., S. 409. In den Schreiben zum Schutz seiner Bürger beruft sich der Schlettstadter Rat immer wieder auf die„gute Gewohnheit unverzogenen Rechtes“(Miss. S. 39, 76, 109, 129, 150, 173, 277, 309, 364, 365, 396, 487, 490, 507, 577). Mehrfach betont die Stadt auch, daß der also Ange- klagte mittellos 8(S. 39, 78. 268) die Armut hat also augenscheinlich niemanden vor a, wie Wimpheling(Cat. Ep. Arg., S. 116), Berler O ol so solten tot und ab sein alle eee rendes 8. 100. kann also eine richtige Erinnerung enthalten, wenngleich es für die eee 8. 31). en Mittelalters war ein beinahe völliger Mangel an Rechtschutz“ 88. Worüber hatten die Bauern zwischen Schlettstadt und Straßburg zu klagen? 33 Geldverleiher zu finden. Seitdem die Schweizer Truppen im Burgunderkriege auf der Hin- und Rückfahrt die quden der elsässischen Städte ausgeplündert und vertrieben hattent, bemühten diese sich vergebens, die Erlaubnis zur Heimkehr in ihre bisherigen Wohnorte zu erlangen. Trotz aller Vorschläge des Pfalzgrafen und des Unterlandvogts weigerten sich aber die Städte beharr- lich, ihnen wieder Eingang in ihre Mauern zu gestatten2. Der städtische Wider- stand hörte auch dann noch nicht auf, als der Kaiser 1497 die zehn Reich- städte der Landvogtei Hagenau unter Androhung von Strafen aufforderte, die Juden in ihre früheren Ansiedlungsrechte wieder einzusetzen. Nicht anders verhielt es sich in den bischöflich-straßburgischen Städten Zabern, Molsheim, Benfeld und Ruffachs, und das, obwohl Bischof Albrecht, der 1478 alle Juden aus seinem Gebiet verwiesen hatte, ihnen später die Rückkehr erlanbte. So sicher die städtischen Obrigkeiten guten Grund hatten, sich gegen die jüdische Rückwanderung zu sträuben“, so verständlich ist ander- seits, daß die Vertriebenen, denen die Stadttore beharrlich verschlossen blieben, sich an der umwohnenden Landbevölkerung schadlos hielten. Die Kosten dieses Streites zwischen Judenschaft und Stadtobrigkeiten hatte also wiederum der Bauer zu tragen. Gegen ihn wandten nun die jüdischen Geld- verleiher die Waffen des oben geschilderten schonungslosen Gerichtsverfahrens an. Namentlich ein Jude Han in Dambach war wegen seiner unlauteren Geschäfte und seiner Bauernschinderei in der ganzen dortigen Gegend berüch- tigt'. Derartigen Schädlingen stand der Bauer doppelt ohnmächtig gegen- u. a. in Ensisheim, Schlettstadt, Mülhausen, Kolmar, Kaisersberg, Oberehnheim, vgl. Knebel: Chronik S. 119— 121, Gyß S. 186 188. Emerich Ritter war deswegen am 9. XII. 1490 in Schlettstadt(Miss. S. 342); an einer Tagsatzung, die deshalb am 15. XII. in Kolmar stattfand, wollte sich Schlettstadt nicht beteiligen(S. 343). Am 5. VII. 1491 lehnte es sogar den pfalzgräflichen Vorschlag ab,„ mm mindsten erben 2 gesehſß der juden in unser stat zonen lossen 4(8. 400), und zwar mit der bemer- kenswerten Begründung: o nochdem die juden, in eit su hi uns geibonet, unser gemeinde in manicherlei weg nit au gutem, sonder verdörplichem schaden gedient„die drei letzteren Städte blieben immer von jeder jüdischen Niederlassung verschont“(D. Fischer S. 224) 1 Als auch der Fiskal Heinrich Martin im Namen des Kaisers Schlettstadt zu bereden versuchte, die Juden wieder aufzunehmen, berief sich der Rat höflich, aber bestimmt auf seine reichstädtische Freiheit,„ in hoffnung, deren(und abe air des gefyigt) genießen und dobi gehantliapt werden solten und y in hohem vertruꝛben, witer nit angeꝛogen ꝛwerden(Miss. S. 400). 5 Schlettstadt an Dambach(10. XII. 1492):„An uns langt Hans Clein, unser burger. als wir in vergangen æmischen im eins:, so dan Han dem juden hi uch wwonende andersſtt. ein urteil geben und gesprochen; besonder so ferer Han der jude des nit enberen, das er dan ellien funtschaft, deren er sich vermessen, solt furbringen; derselben urteil aber der henant Hun einen hedanſe genomen und des noch dhiein antꝛourt geben 4, 80 möge Dambach darauf dringen, daß die Sache bald zum Abschluß komme(Miss. S. 568). Wollte Han auswärts prozessieren? — Ein Peter Bender aus Blienschweiler mußte beim Reichskammergericht gegen den Juden Han klagen, weil ihm dieser wegen eines Anspruchs an Bender Grundstücke weggenommen Rosenkranz, Bundschuh. I. 3 3 2 it 5 1 25 ee 12 8 8 33 i 2 r 9 9 2 25 5 3 888 81 2 34 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. 2 über, weil die Gerichte bestechlich waren. Darum ist der Ingrimm durchaus verständlich, mit dem die Verschwörer von 1493 die V ertreibung der Juden unter die Hauptpunkte ihres Aufstandes aufnahmen“. Unparteiisches Urteil hätte ihnen Recht geben müssen, wenn etwa der Dambacher Konrad von Mülhausen vor Gericht bekannte, er habe bei der geplanten Vertreibung der Juden gedacht,„ie Hane der jude inen und vill armer fromer gesellen mit ſnucher verderbt; möchten dun die juden mit issen unsers gnedigen hern ele ertriben und die schulde, er Hane juden schuldig ere, also abgetilgt werden, möchte nit böse sin“(U. S. 60). Die Bauern fragten natürlich nicht danach, ob ihr Wunsch den politischen Erwägungen ihres Landesherrn entsprach, sondern sie rüttelten bloß an der wirtschaftlichen Kette, die sie so eng um- klammert hielt. Noch eine weitere Folgerung ergab sich aus dem geplanten Widerstand gegen das Straßburger Bischofsgericht. Bei den Prozessen, in die der Bauer dort verwickelt wurde, drängte sich ihm auf, was für eine wirtschaftliche Großmacht die Kirche damals war. Nicht, als ob er sich darüber begrifflich klar geworden wäre. Nur in den dumpfen Tiefen des Unterbewußtseins emp- fand er schmerzlich, daß er mit seiner mühsamen Arbeit eine Herrin nährte, die ihm weit eher die größten Dienste als eine derartige Unbill schuldig sei. Weil es ein geistliches Gericht war, das ihn so schamlos knechtete, entzündete sich an dem Kampf des Bauern gegen die Lade- und Bannbriefe die heftigste Erbitterung gegen die habgierige Priesterschaft.„Nichts hat wohl auf dem lachen Lande so sehr die kirchliche Autorität untergraben und den Bauern den Wilden Pfaffenhaß, die Wut gegen die reichen Klöster und die Stifter ein- gepflanzt, nichts den sonst so zäh am Alten festhaltenden und schwerfälligen Landmann so sehr den radikalen Ideen, die in den zahllosen Bauernaufständen eine große Rolle spielten, zugänglich gemacht als das Wirken der geistlichen Gerichte, die ihn unter Anwendung, um nicht zu sagen unter schnödem Miß brauch religiös-kirchlicher Straf- und Zuchtmittel zum Rechtsgehorsam in wirtschaftlichen und materiellen Angelegenheiten zu zwingen unternahmen, und während sie ihn auf das schwerste schädigten und oft jeder Existenz- möglichkeit beraubten, in schnöder Parteilichkeit seinen Straßburger Gläu⸗ hatte; vorher war der Fall beim Hofgericht in Hagenau verhandelt worden(G. L. A., Reichs- kammerg. B. 390, Nr. 2483, Gefach 54). 5 Es War eine allgemein bekannte Tatsache, über die beispielsweise die Beschwerden der deutschen Nation gegen Rom(Worms 1521) klagten,„daß die Juden, welche mit ihrem Wucher von den weltlichen Gerichten abgewiesen werden, an die geistliche n Gerichte gehen; . trotzdem daß ungerechte Hilfe in solchen und dergleichen wucherlichen Händeln durch geistliche und weltliche Rechte zum höchsten verboten sei, werde ihnen doch dieses Verfahren durch ihre Bischöfe und Prälaten gestattet“(Schmoller S. 584). Worüber hatten die Bauern zwischen Schlettstadt und Straßburg zu klagen? 35 bigern, die ihn mit den damals üblichen hohen Zinsfüßen bewucherten, und den Klöstern und Stiftern in die Hände arbeiteten“ i. Für den Schlettstadter Bundschuh trifft diese Beobachtung zweifellos zu, und es wäre verwunderlich, wenn wir im Rahmen des großen Bauernkampfes gegen das bischöfliche Gericht nicht auch Vorschläge zur Reform der Priesterbesoldung träfen. Aus dem Munde beider Hauptleute, die dem Strafrichter verfallen sind, wird uns das Geständnis überliefert, der Bundschuh habe keinem Priester mehr als eine Pfründe und auch diese nur im Werte von 4050 Gulden belassen wollen?. Der Haß richtete sich also nicht etwa gegen den schlichten Dorfpfarrer, den wir ja in den Bauernempörungen vielfach auf der Seite der Aufständischen sehen, sondern gegen die wohlhabende Geistlichkeit, die auf Kosten des ein- kachen Mannes ein recht bequemes Leben führte, und gegen die schamlose Häufung der Pfründen, über die im ausgehenden Mittelalter so viel geklagt und gespottet wurde. Merkwürdig nahe berührt sich diese Forderung mit Sätzen aus der Reformation Sigmundss, ohne daß wir nachweisen könnten, ob die elsässischen Bauern oder ihr Führer Ulman durch jene Reformschrift unmittelbar beeinflußt worden sind. Der Gedanke war offenbar damals weit verbreitet,„es sei unwürdig, wenn mit ungeheurem Aufwand in Kirchen- dingen einer soviel verzehre, wie unter vier oder fünf ehrbare und tüchtige Geistliche verteilt werden könnte“ l. Wie nahe hier Wielifs Grundsatz von der notwendigen Armut des Priesterstandes lag, sei nur angedeutet. Hatte doch auch der Pauker von Niklashausen sich schon mit aller Schärfe gegen die Uppigkeit des Klerus ausgesprochen(S. oben S. 24). War nun einmal das Landvolk soweit gekommen, daß es gegen die Vor- rechte der Kirche, den Reichtum der Priester und die Willkür und Unbarm- herzigkeit der geistlichen Gerichte sich empörte, dann rückte naturgemäß auch die Kritik an den landesherrlichen Steuern in den Gesichtskreis der unzufriedenen Landleute. Denn dieser Landesherr war eben für die meisten Dörker, die sich am Bundschuh beteiligten, der Straßburger Bischof. Nach dem, was wir über die damaligen Steuerverhältnisse im Straßburger Bistum wissens, kann man die Abgaben, die der Bauer seiner Obrigkeit zu entrichten hatte, nicht gerade übertrieben hoch nennen. Wenigstens die direkte Steuer, die auf die Gemeinden und erst von diesen auf die einzelnen Untertanen um- 1 Stenzel in Z. f. d. G. d. O., XXIX, S. 407. 2 U. 8. 16. 23. 58.„Item es sol ain priester jarliei: gult han acliteig guldin reinisch æu pfrond für alle ding. die sol mam im geben æwüuͤrent d. i. zweimal] im jar und sol aeder mit æinßen noch mit æechenden ichts æ schaffen han((Werner S. 4016). Wimpheling in seinem Bericht über den Bundschuh: „existimantes indignum, quod unus(cum horrenda divini cultus iactura) tantum absorbet, quantum in quatuor aut quinque honestos et bonos Christi ministros distribui posset“ (Cat. Ep. Arg. S. 116.) 5s. den Aufsatz von Kiener in Z. f. d. G. d. O., 1904. 3* . 3 3 ö 5 25 2 8 22 5 2 3 8 15 8 5 1 — 36 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. gelegt wurde, die sog. Bet(oder Gewerf), bewegte sich in erträglichen Grenzen!. Allerdings stand es im Belieben des Bischofs, sie zu steigern oder zu ver- ringern; Willkür war also hier nicht ausgeschlossen?. Der Steuerdruck wurde aber um so fühlbarer, je unregelmäßiger die Abgaben eingetrieben wurden; rücksichtslose Vögte konnten auch eine erschwingliche Bet zur Last machen. Drückender war wohl hier wie anderswo das Ungelt, die Umsatzsteuer auf Getränke, die im Wirtshaus genossen wurden. Sie betrug im damaligen Straßburger Bistum 16 Prozent, ein Satz, den man wohl kaum als niedrig bezeichnen kann. Dem einfachen Mann aus dem Volke kam dieses Ungelt am stärksten zum Bewußtsein, weil es ihm bei seinem täglichen Abendtrunk in der Dorkschenke fühlbar wurde. Dazu kam der Zoll, der z. B. beim Wein in einer Höhe von 4 Pfennig auf das Fuders von ihm gefordert wurde. Was die Bauern an diesen landesherrlichen Abgaben verdroß, war aber gewiß nicht bloß ihre Höhe, sondern vor allem der Umstand, daß die Geistlichen und Adeligen von ihnen befreit waren“. In Verbindung mit dem leidenschaftlichen Unwillen über seine Ohnmacht vor dem geistlichen Gerichts stellte sich daher beim Bauer auch das Verlangen ein, Gewerf, Zoll und Ungelt abzuschaffens. Und er war radikal genug, an ihre Stelle eine einheitliche Steuer von 4 Pfennig auf den Kopf des Volkes vorzuschlagen, ohne zu bedenken, daß mit derart geringfügigen Ein- nahmen der bischöfliche Staatshaushalt seinen Jahresbedarf von mehreren tausend Pfunden unmöglich decken konnte. Aber die Steuerfrage stand offenbar nicht im Vordergrund der Erörte- rungen in den Bundschuhkreisen, ebensowenig wie die Frage des priesterlichen 1„Daß die Bete nicht zu hoch bemessen war, schließe ich daraus, daß das Umgeld. eine Akzise von 4 Maß pro Ohm, durchgehends höher steht als die Bete, z. B. im Obermundat 504 Pfd. Bete gegen 846 Pfd. Umgeld... Wer aber so viel im Wirtshaus verzehrt, daß er die darauf ruhende indirekte Steuer auf solche Höhe bringt, hatte wohl auch Geld. um die unangenehmere, aber geringere direkte Steuer zu begleichen“(Kiener S. 493). Ich weiß kreilich nicht, ob dieser Schluß zwingend genannt werden kann. 2 Im erneuerten Zins- buch der Pflege Bernstein von 1483 heißt es: 9 ein bischof hat sie mahit æu steigern, ouel abe eu lossen, abenne er vill. doch so sint ste in 21 joren nie gesteiget noch abgelossen (Kiener S. 488 Anm. 4). Man möchte nur wissen, wie sich das Steuerwesen seit 1483 ent- wickelt hat, wo doch damals die Landesherrn in Süddeutschland vielfach die Neigung zeig- ten, die Abgaben in die Höhe zu setzen. 3 Schlettst. Miss. 1487-93. S. 555. vgl. Kiener S. 495. 5 Auch mit der Judenfrage hing die Beschwerde über die landesherrlichen Steuern zusammen, wie aus folgender Bemerkung Gotheins he Reborten, wo das Kreditbedürfnis des kleinen Mannes in schl deshalb auch in guten nicht aufhörte, war es üblich, daß Geld zu höherem Werte vorgeschossen als angenommen wurde, oder auch, daß unbekannte und ungangbare Münze vorgestreckt, nur gang und gäbe wieder genommen wurde“(Neujahrsblätter 1910, S. 21. In der wirt- schaftlichen Not des elsässischen Landmanns standen eben alle Einzelbeschwerden, die er Vorbrachte, in fester gegenseitiger Verbindung; vgl. Löwe S. 6. D e 28. rvorgeht:„Namentlich in den echten Jahren ständig war und Wer wurde das Haupt der Verschwörung? 37 Einkommens. Alle Zeugenaussagen der Beteiligten stimmen darin überein, daß sie sich um dreier Artikel willen empörten. Diese drei Artikel aber handelten vom geistlichen Gericht, vom Rottweiler Hofgericht und von den Juden. Hier lag die eigentliche Wurzel des Aufstands, und nach diesen drei Seiten hin war in der Tat die Lage der dortigen Landbevölkerung so traurig, dab man die Verzweiflung, die sich im Bundschuhplane äußerte, wohl ver- stehen kann. Bezeichnend ist dann, daß die beiden andern Beschwerdepunkte, der gegen die reichen Priester und der gegen die hohen Steuern, sich weniger auf die Verhältnisse der eigenen engeren Heimat bezogen, als vielmehr all- gemein auf die Lage des Bauernstandes angewandt werden konnten. Vermut- lich sollte das Schlagwort von der Einen Pfründe und das andere von der 4-Pfennig-Steuer dazu dienen, die weiteren Kreise des angrenzenden Land- volkes für den Bund zu gewinnen, wenn erst der Anfang gemacht und ein augenscheinlicher Erfolg errungen wäre. Ursprünglich und in erster Linie hatte es der Schlettstadter Bundschuh mit den genannten drei Artikeln zu tun. 3 3. Wer wurde das Haupt der Verschwörung? Die Quellen fliegen zu spärlich, als daß wir uns ein unbedingt sicheres Urteil über den persönlichen Anteil erlauben dürfen, den die einzelnen Männer an der Entstehung des Aufruhrs gehabt haben. Eine wichtige Rolle hat zweifellos Jakob Hanser, der Schultheiß von Blienschweiler, gespielt. Auf ihn verweist Ulman in seiner Rechtfertigungschrift, als den Mann, der ihn mit den Anfängen der Bewegung bekannt gemacht habe(U. S. 10). Von ihm sagt auch Klaus Ziegler: Item das er ons nit anders verstanden, dann Hansers Jacob von Blienghꝛviler der erst anfenger diser ding sin sole(U. S. 16). Es scheint demnach, als habe dieser Schultheiß den Anstoß dazu gegeben, daß sich die Unzufriedenen in den dortigen Dörfern zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammenfanden. Noch bei der grundlegenden Versammlung auf dem Ungers- berg am 23. März soll er nach Blumhans' Darstellung die Besprechungen eröffnet und von den Genossen den Eid der Verschwiegenheit gefordert haben (U. S. 56). Sein Einfluß wurde aber naturgemäß sofort in die zweite Linie gedrängt, als Hans Ulman in den Bund der Eingeweihten eintrat. Der Schlettstadter Bürgermeister galt beträchtlich mehr als der Dorfschulze von Blienschweiler. Hans Ulman hat das selber einwandfrei bezeugt. Am 10. April, als er seinem Rechtsanwalt die Darstellung des Sachverhalts gab, hätte er 8 vl. U. S. 11. 54. 55. 58. 59. 60. Mit den Aussagen der Verschworenen deckt sich die des Anklägers(U. S. 65). 7355 1 38 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. um so cher die Hauptschuld auf Hanser schieben können, als er wußte, daß dieser durch den Aufenthalt auf der Frankfurter Messe bisher der Verhaftung entgangen war(U. S. 6). Aber selbst in dieser Verteidigungschrift bezeichnet er sich in aller Unbefangenheit als den Vornehmsten der Verschworenen, der die Versammlung auf dem Ungersberg geleitet, die Abstimmung vorgenommen und die maßgebenden Vorschläge gemacht habe(U. S. 11). Mag also der Gedanke an einen reformatorischen Bauernbund nicht aus Ulmans Kopf ent- sprungen, sondern ohne sein Zutun in den Dörflern entstanden sein, 80 hat doch die aufkeimende Bewegung in ihm erst ihren leitenden Mann, ihren beherrschenden Mittelpunkt gefunden. Die Unruhen von 1493 wären nicht 80 beachtenswert geworden, hätte sich nicht ein Führer an ihre Spitze gestellt, der vermöge seines Alters, seiner Stellung, seiner Amtserkahrung und seines Gesichtskreises die aufrührerischen Bauern samt und sonders weit überragte. Upber die Familie Ulmans ist uns nichts weiteres überliefert, als daß er mit einer Klara Hag aus Blienschweiler verheiratet war(Gény S. 12) und Kinder hatte, unter denen ein Sohn namens Diebolt erwähnt wird. In einem Schreiben Schlettstadts an Heimburgen und beide Gerichte zu Blienschweiler (Schl. Miss. 1498—1503 S. 11) heißt es,„Hans Ulmans seligen aoitioes habe sich bisher„nb ir usstende schulde und æinses dem Gericht zu Blienschweiler unter- geordnet und wünsche auch weiterhin%nb ir vord rung, so su an die euern eu funded, sich an diese Behörde zu halten. Demnach besaß sie in Bliensch- weiler Liegenheiten, die sie an dortige Einwohner verpachtet hatte. Sie stand wohl auch sonst mit ihrem Heimatort noch in Verbindung. Denn wir hören, daß sie acht Jahre nach dem unglücklichen Tode ihres Gatten eine Zwistigkeit mit einem Schlettstadter Bürger Lude Cunlyn hatte und daß beide Parteien den Streit vor Schultheiß und Geschworenen zu Blienschweiler auszutragen begehrten. Indem sich Schlettstadt um eine gütliche Beilegung der Sache bemüht, nennt der Rat den Vornamen der Frau Ulman: rob Cara, ꝛscilent Hansen Ulmans seligen ait 42. Wenn wir nun weiterhin hören, daß im Herbst 1493 der Erzpriester Andreas Hag aus Andlau den Schlettstadter Ratschreiber Andreas Boner ver- klagte, weil dieser sich im Gerichtsverkahren gegen die Bundschuher mißliebig gemacht, so ist die Vermutung Geénys wohl berechtigt, daß Frau UIman, geborene Hag,„eine Verwandte, wenn nicht gar die Schwester des Pfarrers Hag war“(S. 12). Dann hätten wir sie, teils wegen ihres Besitztums in Bliensch- weiler, teils wegen ihrer Verwandtschaft mit dem Erzpriester, als eine Fran aus achtbarer Familie anzusehen. Von dem Sohn ihrer Ehe findet sich im Die Heimburgen waren von der Gemeinde dazu bestellt gericht wahrzunehmen(Becker, Reichslandvogtei 8. 171). und Geschworene zu Blienschweiler, Miss. 1498 1503, S. 294. deren Belange beim Dorf- 2 Schlettstadt an Schultheiß Wer wurde das Haupt der Verschwörung? 39 Bürgerbuch die Angabe, er habe am 27. November 1479 das Stadtrecht gekauft!. Fiel dieser Tag ungefähr gleichzeitig mit seinem Eintritt in das Mündigkeitsalter, so wäre sein Vater damals rund 4045 Jahre alt gewesen, also etwa 1435 geboren. Damit würde stimmen, daß er 1479 in den Stadtrat gewählt wurde und von 1488 ab— mithin als Fünfziger— das Bürgermeister- amt und die Hauptmannschaft im niederländischen Kriege innehatte. Den Plan zur Bundschuh-Verschwörung hätte er demnach als 55—60 jähriger Mann gefaht'. Daß wir mit diesem Ansatz für seine Lebensjahre nicht weit fehlgegriffen haben können, lehrt uns ein Blick auf seine amtliche Stellung. Von Beruf gehörte er zum Handwerk der Metzger, die eine der mittelstarken Zünfte der Stadt bildetens. Unter seinen Fachgenossen scheint er Ansehen genossen zu haben. Denn man wählte ihn am 27. Oktober 1479 in den Rat und erneuerte diese Wahl am 5. Oktober 1491(Gény: Schlettstadter Stadtrechte, 1902, S. 829 f.). Eine derartige Vertrauenstellung wäre ihm aber wohl kaum zu- gefallen, wenn er damals(1479) nicht bereits in der Mitte der Vierziger ge- standen hätte. Während der ersten neun Jahre seiner Amtszeit nahm er nur als einer der 12 Zunftmeister oder als einer der 14—17 Ratsfreunde an den Verhandlungen des Stadtrates teil. 1488 gab ihm aber die Stadt einen beson- ders ehrenvollen Beweis ihres Vertrauens. Es handelte sich um das kriegerische Unternehmen des Kaisers zur Befreiung seines Sohnes Maximilian aus der Gefangenschaft in Brügge. Schlettstadt beteiligte sich an dieser Fahrt mit einem Aufgebot von 40 Fußsoldaten. Am 16. April wurde der Beschluß gefaßt, we reig ſnehit mit hilf des Allmehitigen us unsern æunften alldur æu senden, die vir mit probant in unserm costen versehen, ouch unser stat gerwonlichen furiben becleiden, dureu ir ĩeglichem æau ufrustung geben ein glulden] und donoch, so lang das weret, alle monat einen glulden] geben, und uf unsern wügen— ꝛsban su d von stat rucen werden— bis gon Stroßburg und dan donoch eu schiff(so air deshalb beslalt) his gon Cõllen furen lossen. aber uf wollen tag su useiehien, konneni a0 noch eur eit nit abissen, dum allein ꝛbir hubent den ersamen H. an Ulman, als geordenten houptman, bevolhen, sich uf morn furderlichen ail den ersumen, fur- sichtigen, visen unsern besunder guten frunden der statt Stroßburg eu fugen vun an inen eu herfaren, õb inen itet Id. i. etwas] furter der reise halb æu abisseN geton U samstag vor Andree apostoli anno ut supra hat Diebolt Uiman, Hensels des mötæl- gers sun, sin stattrecht fouft und soldner orden 4(Bürgerbuch S. 318). 2 Für ein so ver- wegenes Unternehmen wäre das immerhin ein hohes Alter. Doch bezeichnet er selber sich in seinem Bericht über die Versammlung auf dem Ungersberg als den ältesten der Teil- nehmer(U. S. 11). Auch seine heimatliche Behörde schildert ihn als einen Mann mit grauen Haaren(U. S. 18). Bei einem Aufgebot von 416 waffenfähigen Bürgern stellten z. B. Oberrebleute und Ackerleute je 56, Tuchleute und Schmiede je 40, Metzger, Bäcker, Fischer und Gärtner je 24, Gerber und Schiffer je 8 Leute(Gény, S. 3). eee 40 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. oder u wölle eit su von stut ruclten. desselben vir herwartens Schlettstadt an Oberehnheim, 16. April 1488, Miss. S. 46). Gemäß einer Antwort des Straßb- burger Rats wurde der Plan dann so ausgeführt, daß die vierzig Schlettstadter Fugknechte am Dienstag, 29. April, die Stadt verließen, auf Wagen bis Straß- burg gelangten und von dort zu Schiff mit der Straßburger Abteilung nach Köln gebracht wurden, wo sie freilich nach dem Willen des Kaisers schon am 23. April hätten sein sollen. Für ein Gemeinwesen wie Schlettstadt war die Aussendung der Vierzig schon ein bedeutendes Unternehmen!. Zunächst der Kosten wegen, die damit verknüpft waren. Meldete doch Hans Ulman schon nach wenig Wochen, er habe in Flandern 400 rheinische Gulden von deinem von Anmerſioileré entliehen und davon 100 dem Hauptmann der Oberehn- heimer zur Verfügung gestellt(Schlettstadt bittet Oberehnheim am 10. Juni 1488 um Rückgabe; Miss. S. 71). Auch die Lebensgefahr, der man hier 80 viele tüchtige Bürger der Stadt aussetzte, schlug man im Rate offenbar nicht gering an.„Mit uf des Allmelitigena ist eine Wendung, die in den betreffenden Schreiben öfters wiederkehrt, während sie sonst nur selten zu finden ist; und der Brief des Rates an Hans Ulman vom 4. August schließt mit dem bezeich- nenden Wunsch odomit so gebe uch der allmelitig Got ein frölich heimfartæ(Miss. S. 81). Man mußte also schon ein außergewöhnliches Zutrauen in die Tüchtig- keit UImans setzen, wenn man ihn aus allen Zünften zum Leiter dieser kriege- rischen Schar wählte. Denn von früheren militärischen Erfolgen, die er auf- zuweisen gehabt, erfahren wir nichts. Trotz schmächtiger Gestalt(U. S. 18) wird er als Metzger ein Mann von kräftigem Körperbau gewesen sein, als Zunft- meister und Ratsherr mag er die nötige Geisteskraft besessen haben, die ihn zum Befehlen tüchtig machte. Aus einem späteren Briefwechsel ergibt sich übrigens, daß auch ein anderer, namens Hans Wagner, als Schlettstadter Ha upt- mann diesen Feldzug mitgemacht hat(Miss. S. 244). War das etwa ein Berufs- Offizier, der dem Ratsherrn Ulman als fachmännischer Beigeordneter an die Seite gegeben wurde? Die Oberleitung aber lag wohl sicher in Ulmans Hand. Von dem, was die Schlettstadter auf dieser weiten Fahrt erlebten, ist 80 gut wie nichts überliefert worden. Nur einen Brief Ulmans erwähnt das Missivenbuch, doch ohne daß wir dessen Inhalt noch anzugeben vermöchten. In der Antwort teilt ihm der Rat mit, Matthäus Strantz habe um die Erlaubnis gebeten, heimkehren zu dürfen.„s0 20öllent 2b des gullich herheim æu bomen eulossen, also das du die ding mit sinem rut mit einem oller meien andern dinen mitgesellen, aõlhe dich allerbõst hedunlen, an siner stat versehen, die vir ouch n 1 1479, als die Niedere Vereinigung dem bedrohten Mümpelgart zu Hilfe kam, hatte Schlettstadt nur 2 Knechte zu stellen, Kolmar 3, Basel 8, Straßburg 12(Matzinger S. 102). Wer wurde das Haupt der Verschwörung? 41 emu fruntlich hittent und bevelent, das böst au tum, so air ouch in leunftigem gegen dir und inen allen æu gutem nit vergessen ꝛöllenté(Miss. S. 81). Aus der Schlugwendung dürfte zu entnehmen sein, daß die Schlettstadter mit Ulmans Tätigkeit zufrieden gewesen sind; sonst würden sie ihm nicht immer neue Verantwortung zugemessen haben. So schien es denn wie ein Lohn für seine wackere Haltung im Kriege, als er zu Michaelis 1488 daheim in den engsten Kreis der Regierung gewählt wurde: in den Ausschuß der acht Bürger- oder Stadtmeister,„deren je vier ein Jahr lang mit vierteljährlicher Abwechslung ihr Amt verwalteten“(Gény S. 3). Ob er zu dieser Wahl oder wenigstens zum rechtzeitigen Antritt seiner neuen Stellung wieder aus dem Felde zurück war, läßt sich nicht feststellen. Man darf aber wohl annehmen, daß er noch im Herbst 1488 heimgekehrt ist, da ja seine Tätigkeit als Bürgermeister überhaupt nur ein Jahr dauerte. Auch in diesem Amte muß er sich bewährt haben. Denn nachdem sein Jahr verflossen und er von Herbst 1489 bis 1490 Alt-Stadtmeister gewesen War, übertrug man ihm zu Michaelis 1490 die höchste städtische Ehrenstellung aufs neuel. Allerdings war ein Teil der Bevölkerung mit dieser Wahl nicht einverstanden. Mißgönnte man Ulman die erneute Ehrung? Da keiner der vier Ausgeschiedenen wiedergewählt worden war, scheint es sich weniger um einen einzelnen Nebenbuhler Ulmans gehandelt zu haben als um den ganzen Kreis, dem die Zurückgesetzten angehörten. Ein Ausschuß der Unzufriedenen erschien alsbald vor dem Rat und erwirkte ohne Widerstand die Abstellung mehrerer Beschwerdepunkte. So schnell die Angelegenheit nun auch erledigt wurde, so nachhaltig wirkte sie doch auf die Meinung des Volkes ein?. Trotz aller Beschwichtigungsversuche des Ratess wollte das Urteil nicht verstummen, Es ist immerhin merkwürdig, daß die Ratsbriefe aus diesem Amtsjahre Hans Umans ihn immer Y voilant unser statmeister(nennen(Dez. 1490 S. 315, 345, Sept. 1491, S. 431), als ob er nicht mehr im Amt gewesen sei. Freilich heißt er so auch schon im Schreiben vom 13. III. 1488(S. 34), also zu einer Zeit, wo er noch gar nicht Bürgermeister gewesen war. Der Ausdruck darf mithin auf keinen Fall gepreßt werden. 2 Mehrere Herrschaf- ten der Umgegend, städtische wie adlige, boten ihre Hilfe an, damit die Entzweiung nicht weiter um sich greife; sogar der Pfalzgraf als kaiserlicher Landvogt legte sich ins Mittel, mit der Begründung: Y us ist gleuplich furommen, ꝛbie die von den aunften in uber statt von der ganeen gemein egen sich frevenlich gegen uch, dem rate, æusummen getan, mit uch so vil reden lassen, irs abillens æu leben(Germersheim) uf den heiligen eristabend e, im Missivbuch S. 351 ein- geheftet). Schlettstadt an den Pfalzgrafen 13.1. 1491(Miss. S. 350): Y Soli ul. f. g. geschirift unserer gemeinde von aunft au aunft ernstlich furlesen lossen. die uns bi hohem herbieten au verston geben. ꝛuierbol sich etlich uf einen nemlichen tag ausamen geton, aber tres abillens noch meinung nie geꝛbesen, einicherlei us frevelm gemute fursunemen, anders danm ein frumtlich bitt etlicher puncten halb(darin su vermeint beschubert und wir inen ouoh noch gestalt der sachen gutlich nachgelossen) an uns gelangt, und nit als u. f. g. villicht möht furgetragen oder angeben sin, in den dingen gehandelt, ollent oui gar note itet Id. i. nichts, das au ufrure dienen mõhit, furnemen(. d. 42 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Schlettstadt habe so ernsthafte Unruhen durchgemacht, daß die Obrigkeit in ihrem Ansehen erschüttert worden sei. Ubrigens legte auch der Rat noch nach Jahresfrist großen Wert darauf, daß ein Vertreter des Landvogts zur Neuwahl der Bürgermeister erscheine, und verhehlte dabei seine Sorge nicht, es möchten abermals Unruhen ausbrechen! Ulman, der an diesen Wirrungen wohl nicht ganz unbeteiligt gewesen sein kann, trat bei dem Amtswechsel zu Michaelis 1491 ordnungsmähig wieder von seiner Stellung als Bürgermeister zurück. Auch seine Zeit als Ratsmitglied lief jetzt ab. Doch berief ihn die Neuwahl, wie bereits erwähnt, am 5. Oktober 1491 abermals in den Rat. Zum Bürgermeisterposten sollte er indessen nicht ein drittesmal aufsteigen. Nach Jahresfrist, Herbst 1492, ließen ihn die Wähler fallen, obwohl es doch nahe genug gelegen hätte, einen Mann von so reicher Amtserfahrung und so unleug- barer Tatkraft nochmals mit der Ehre des höchsten Stadtamtes zu bekleiden. Was hatte sich inzwischen ereignet, daß im Urteil der Stadt über Hans Ulman solch ein Umschwung eingetreten war? Die spärlichen Anzeichen über vorhandene Unstimmigkeiten weisen zunächst auf einen Zwist, den Ulman auf dem flandrischen Kriegszuge mit seinem Berufsgenossen, dem Hauptmann Hans Wagner, gehabt hatte. Die einzige Erwähnung dieses Handels findet sich in einem Briefe Schlettstadts an Kolmar(Miss. S. 244) von Anfang März 1490 und lautet:„Uns hat. Ulrich Staro, diser ait umser stalmeister,. ei verston geben, bie der ersam Hanh Uimam(als der in unser aller namen, so dus bheruren, in Viderlandt us- gefertigte) geseit habe als er hi den ersamen uibern und unsern besunder lieben und gelen frunden eu Hagnovbe geꝛvesen, das dieselben von H agnöꝛbe im fur gehalten: Hansen Wagner, der unser houpimam ist gesin, umb sinen mißhandel(uch wissen, er der hnelit halb sol gebruchit haben) æu rode gestalt, und in sinem veramtiburten dhein gefallen, sonder daruf in unser aller namen deshalb tun schibören, sin lib und gut vit eu vörandern; dohi an inens hegert, sollichs auiber liehe und andern utbern und unsern guten frunden, der sachen veribandt, eu verheunden, des under- rode haben umd dam dlaber und dunsers gulbedunſens ei heroffenena, sich ꝛbiter hegen Hansen Pagner bissen eu halten. denmochs habent ꝛbir uns der sachen underrodi umd ist unser meinung, das uns noch gestallt der sachen nit gehurlich, denen von Hagnòꝛoe aneeuge en gehen, sie Si Sich. gegen Hansen Pagner halten, Am 1. X. 1491 bittet Schlettstadt den Zinsmeister der! um sein Kommen und begründet das folgendermaßen: als ir selbs hermessen, in sorgen, villieht in ander gestalt von unser gemeinde dodureh umrai herꝛuahsen vermörſot erden&(Miss. S. 439). e Hans Ulman scheint also auch die Fuß- knechte der übrigen oberelsässischen Städte angeführt zu haben. nämlich an Bürger- meister Ulrich Starck. nämlich ihm, Hans Uman, damit er sich gegen Hans Wagner richtig zu verhalten wisse. 5 d. h. demnach. zandvogtei, Emerich Ritter, o so ferer witer dem nit statt geton, Wer wurde das Haupt der Verschwörung? 43 sonder aol vermeint, deshalben gemeine stütt, in den dingen verwandt, uf einen nemlichen tag æusamen heschriben und dan eu rotslahen, as uns furter gut- bedlunſten wolt, darin æu handeln, das dem nochlromen ꝛvurde.“ Nach diesem etwas verschränkten Schreiben hat Hans Wagner sich auf dem Kriegszug irgendeine Ungehörigkeit zu schulden kommen lassen. Nach Beendigung des Krieges scheint er sich in Hagenau aufgehalten zu haben. Hier hat ihn Hans Ulman wegen der vorgefallenen Sache zur Rede gestellt und durch einen Schwur, den er ihn tun ließ, an etwaiger Flucht gehindert. Die Angelegenheit geht aber gleichzeitig die übrigen Städte an; auch ihnen fühlt sich Ulman für den Niederländer Feldzug verantwortlich. Schlettstadt trifft daher nicht gern auf eigene Faust eine Entscheidung, sondern schlägt die Berufung eines Städtetages vor. Soweit wir sehen, ist aus dem Urteil des Schlettstadter Rates keinerlei Vorwurf gegen Hans Ulman zu erkennen. Allerdings drückt sich das Schreiben auch über Hans Wagner mit bemerkenswerter Zurückhaltung aus. Hatte etwa Ulman, sachlich vielleicht im Recht, doch persönlich etwas scharf eingegriffen? Es fällt nämlich auf, daß er einen so umständlichen Weg ein- schlägt und durch seinen Amtsgenossen Ulrich Starck den Stadtrat bitten lägt, mit den Nachbarstädten in Verbindung zu treten. Hätte die Schuld deutlich nur auf einer Seite gelegen, dann wäre das Urteil wohl auch ohne solche Umschweife zu finden gewesen. Wir kennen zwar den Ausgang dieser Angelegenheit nicht. Soviel aber läßt sich doch sagen: Ulman hat aus dem flandrischen Feldzug eine tief gehende Feindschaft zwischen sich und Hans Wagner heimgebracht; und wenn beide Männer unter ihren damaligen Soldaten Anhänger hatten, dann wird man aus der an sich unwichtigen Sache ein großes Gerede gemacht und heftig für oder gegen Ulman Partei genommen haben. Eine weitere Erwähnung findet Ulman in einem Briefe Schlettstadts an Straßburg vom Dezember 1490. Der Schlettstadter Martin Strobel hatte mit ihm eine Streitsache gehabt und diese dadurch zum Austrag gebracht, daß er Jakob Murner in Straßburg um Fürsprache anrief und der dortige Stadt- rat das Urteil Murners bestätigte. Nun hieß es, UIman wolle mit Jakob Murner nichts zu schaffen haben, und der Straßburger Rat bat die Schlettstadter Behörde um Aufklärung. Ulman ließ den Rat nach Straßburg schreiben: ie sines willens geꝛuesen, einicherlei, das ir herlranmten oder abider uber ersamiteit on moͤßt, eu handeln oder fureunemen, oder in der sachen, als uch villicht anbroht wurt, geweigert haben. sonder allein als er verstanden, der benunt Jacob Murner und Martin in vergangnem sich mit etwas worten geeibeigt, do aöre er in sorgen gesin, das der selh Jacob Murner villicht Martin nit gemein oder fruhitbar in den dingen gehandelt werden möhil. aber doch dioil uber ersumſreit das herlranmt, 80 wolle er uch ei eren mitsampt Jacob Murner in den dingen helfen tun alles das Mer rn 2 44 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. honne Id. i. dasjenige], so im æimpt und billich sin wurte(S. 345). Diese Er- klärung ist so im Tone des Gehorsams und der Billigkeit abgefaßt, daß man aus ihr schwerlich ein Verschulden Ulmans herauslesen kann. Bedenkt man nun aber, daß derselbe Hans Ulman, der in diese Fälle der Zwietracht ver- wickelt ist, sich zwei Jahre später an die Spitze eines umfassenden Aufruhrs gestellt hat, so wird unwillkürlich der Verdacht rege, als ob er leicht zu Streit- sucht und herrischem Eigenwillen geneigt habe. Wir erfahren nämlich noch von einer dritten Irrung, an der er beteiligt gewesen ist. Was ihr sachlich zugrunde liegt, bleibt bei dem lückenhaften Stand unserer Quellen leider im Dunkel. Aber die Angelegenheit verlangt Beachtung, weil sie sich durch mehrere Jahre hingezogen hat. Es handelt sich um den Zwiespalt zwischen Ulman und dem Straßburger Schultheißen Georg Schwende zu Benfeld. Schon am 11. März 1488 fand zwischen letzterem und den beiden Schlettstadter Ratsherren Ludwig Kempf und Hans Ulman ein Rechtstag vor dem Rat von Straßburg statt. Tags darauf wollte der Schultheiß die beiden dort gefällten Urteile sich vom Stadtschreiber Boner in Schlettstadt geben lassen, noch che Kempf und Ulman von Straßburg zurückgekehrt waren. Das lehnte aber der Rat ab und berichtete darüber nach Straßburg, dab π²⁹Ʒ¾)ã u schaulthelis villicht nit gefallene, sodaß er etwa sern statschriber oder uns despiulh verolagen wölltes(S. 34). Haben wir hier noch durchaus den Eindruck, daß der Rat mit Ulman Eines Sinnes war und daß dieser sich nach allgemeiner Schlettstadter Ansicht im Rechte befand, so berührt es schon befremdlich, wenn im September 1491 der alte Streitfall wiederum auftaucht und Schlettstadt an Straßburg schreiben muß:„Es hangt vor uns ein sacht in reit, drin der ersum Hun Ulmun, abilunt unser stalmelister, etlicher hbumischaflen hieubringen vermessen, besundler sich uf einen urteilbrief 5 besiehen, so eu eit dureh Jorg Schubendem, dete ub Schultheis au Benfelt, hunder uber ersdumbeit in reh ingeleit sin solle(S. 431; Straßburg möge eine Abschrift des Urteils an Ulman gelangen lassen). Zwar hat Schlettstadt selber mit diesem Benfelder Schultheißen noch viel Mühe gehabt und seinetwegen eine schier endlose Zahl von Schreiben mit Straßburg gewechselti, hat auch ein- mal die bezeichnende Erklärung abgegeben, es sei gegenüber Schwende zu aller Nachgiebigkeit bereit, p80 ferer ir unsers glimpjs und eren nit so schiber- lich belötet, oueß in sorgen, ꝛviter gegen unser gemeinde irrung bringen möht (S. 501). Georg Schwende scheint also auch nach unparteiischem Urteil nicht der Unschuldige in dem Streit gewesen zu sein. Stutzig aber wird man, wenn seit Herbst 1491 der Name des Schlettstadter Bürgermeisters Melchior Gerhart in den Zwistigkeiten genannt wird und wenn dieser angesehene Mann auf Miss. 1487— 93, S. 442, 450, 457, 481, 489, 495, 500, 501, 503, 505, 508, 512, 515, 1 527, 560, 568, 580(vgl. 606, 608,1), 623, 624, 627. i N 1 471 — 95714 Nn Wer wurde das Haupt der Verschwörung? 45 Ulmans Gegenseite steht. Haben wir es da mit einer Partei zu tun, die Ulman feindlich gegenüberstand und die sich bis in die leitenden Kreise der Stadt erstreckte? Nachdem schon Hochstift und Stadt Straßburg einen Versöhnungs- versuch unternommen hatten, legte sich auch Emerich Ritter, der Zinsmeister der Landvogtei, ins Mittel, erhielt aber ebenso wie jene eine ablehnende Ant- wort vom Rate: dangesehen, abe unser gemeinen rũtet die puncten, darin dam ein rat geschuldigt, uit verantwurtet haben«(S. 448). Das einzige Sachliche in diesem Schreiben ist der Vorwurf gegen den Rat, der erst klar gestellt werden müsse, ehe an gütliche Einigung zu denken sei. Worin aber der Vorwurf bestanden und ob ihn Ulman oder Gerhart erhoben, wird nicht gesagt. Dürfen wir von Ulmans späterer Feindschaft gegen die Stadt einen Rückschluß ziehen, So wäre er der Ankläger gewesen und hätte schon damals— Oktober 1491— Einwendungen gegen irgendwelche Maßnahmen des Rates zu machen gehabt. — Das nächste Schreiben in dieser Angelegenheit stammt aus dem Anfang Dezember 1491 und deutet an, daß der Streit zwischen Gerhart und Ulman und der zwischen Ulman und Georg Schwende sich miteinander verquickt hatten und daß nicht nur des letzteren Bruder, sondern auch noch weitere Kreise Schlettstadts in die Sache hineingezogen worden waren. Schlettstadt schreibt da an Straßburg(S. 464) von der vi rrung æuschent Mellicher Gerhurter, Hans Ulman, item Jorg Schubendin euerm schultheis, sinem bruder und ander parten hi uns. Wir haben es also nicht mehr bloß mit der persönlichen Mißg- helligkeit zweier oder dreier Männer zu tun, sondern mit einem förmlichen Parteitreiben. Die Stadt Straßburg legte offenbar Wert darauf, das abi? dann die sachen mit allen anhengen in rute stellen und darin nit furfaren oder uteit handlen hie nach disen ibinachtene; auch Kolmar, Kaisersberg und Ober- ehnheim(S. 457) waren im gleichen Sinne tätig gewesen. Sie versprachen sich wohl ein besseres Ergebnis, wenn eine auswärtige, also unbeteiligte Obrigkeit den Streit zu schlichten übernahm— woraus zu schließen ist, daß die Meinungs- verschiedenheiten bereits tief eingriffen und daß der Rat selber bei ihnen nicht unbeteiligt war. Tatsächlich kam es zur Ausführung des Straßburger Vor- schlags: Gerhart und Ulman willigten darein, daß ein schon anberaumter Rechtstag wieder abgesagt und das Urteil Straßburgs angerufen wurde: hhabent 50%.. Mellicher Gerharter und Hans Ulman furgehalten, denen dam ein lag als uf ietet sambstug nechist xumpt von uns angesate, die sich dan mit iren frunden eu sollichem tag gante gerust eic. aber doch euer ersumuſeit æu eren und sonderm gefallen, ouch der sach æu gutem habent bir mit den unsern, so die sach beruren, verschafft und sollichen tag abgestalt und auellent euerm hegerem lut euer æugesdnten geschrift gutlich verioilligen. Statt y gemeinen rũte stand ursprünglich o gemeinde a; daher ist in der Folge das Y bie stehen geblieben, das man hätte in o ollen(abändern müssen. 2 nämlich Schlettstadt. rr 46 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Die Verhandlung kam um den 20. Januar 1492 vor einer Straßburger Ratsbotschaft in Schlettstadt zustande, doch scheiterte die Einigung an dem hartnäckigen Widerstand der beiden Brüder Georg und Lorenz Schwendel. Zwischen UIman und Gerhart versuchte dann der Schlettstadter Rat noch- mals einen Ausgleich herbeizuführen, mußte allerdings den Rechtstag, den er schon auf den 16. Februar 1492 angesetzt hatte, wegen einer dringenden Versammlung in Kolmar wieder aufschieben; am 3. März OSamsh g noch sant Mathis tage) sollte er nunmehr stattfinden(S. 491), von seinem Erfolg wird uns aber nichts berichtet. Nur das verdient Beachtung, daß sechs Monate später weder Ulman noch Gerhart zu Bürgermeistern gewählt wurden. Sicher- lich haben auch diese unerquicklichen Dinge mit dazu beigetragen, in Ulman ein Gefühl der Enttäuschung und Verbitterung wachzurufen. Finden wir ihn doch bereits nach Jahresfrist mitten in der Wühlarbeit des Bundschuhs, der auch gegen Schlettstadts Obrigkeit gerichtet sein sollte. Und versichert uns doch sein Zeitgenosse und Mitbürger Beatus Rhenanus ausdrücklich, gekränkter Ehrgeiz wegen der unglücklichen Wahl habe ihn zum Aufstand getrieben?. Jedenfalls ist der Streit mit Gerhart einer der wenigen Fingerzeige, die uns Ulmans Entwicklung vom regierenden Bürgermeister zum hochverräterischen Aufwiegler wenigstens einigermaßen verständlich machen. War er mit einem der höchststehenden Männer seiner Heimatstadt in Zwiespalt geraten und 1 bildete sich nunmehr eine regelrechte Partei seiner Gegner, so läßt es sich begreifen, daß er auf den Gedanken kam, sich durch einen Gewaltstreich wieder zur Herrschaft zu bringen und zugleich die vielfachen Mißstände des ökkentlichen Lebens, an denen er und seine Gesinnungsgenossen Anstoß nah- men, durch eine vermeintliche Gewaltkur aus der Welt zu schaffen. Das war allerdings nur dann möglich, wenn er ganz bestimmte Eigen- schaften mitbrachte, die ihn auf diese Bahn trieben. Wir dürfen uns ihn wohl als einen tatkräftigen, unternehmenden, vielleicht auch derben Mann 1 aus der Metzgerzunft vorstellen. Geduldiges Abwarten scheint ihm ebenso schwer geworden zu sein wie besonnene Zurückhaltung. Mit solchem Un- gestüm verband er nun aber ein tüchtiges Maß von Umsicht. Als später die 1 an denselben urbern schultheis oder sinen bruder, als wir vermörlet, dhiein volg(domit die sach möôht hingeleit werden) finden, sonder also ider von uns abgescheiden 4(S. 481). 2 Die Stelle lautet im Zusammenhang: Populus nämlich von Schlettstadt] est simplex ac tenuis, ut vinitorum fert conditio, praeterea comessationibus paulo addietior. Rusticana coniuratio seditiosorum quorundam, direptionem divitum et legum nonnullarum abrogationem molientium, anno 1493 cladem Selestadio minabatur. Huius duo tantum cives erant conscii, tonsor alter, alter e consulum numero nuper submotus, quae illum igno- minia stimulaverat, ut tam sceleratae factioni nomen daret, non alienas opes, sed ultionem sitiens adversariorum, quae res in tempore deprehensa est(Rer. German. lib. III. Basil. 1551, S. 167). Wer wurde das Haupt der Verschwörung? 47 Verschwörung entdeckt und er dadurch als deren Hauptmann aufs schlimmste bloßgestellt wurde, verlor er keinen Augenblick die Fassung, sondern machte den geschickten Versuch, sich unter dem harmlosen Schein eines Wallfahrers in Sicherheit zu bringen, wußte aber vorher trotz aller Wachsamkeit der Behörden unbemerkt mit seinem Straßburger Rechtsanwalt zusammenzutreffen und die nötigen Maßregeln zu seiner Verteidigung zu verabreden, und ver- kaßte dann nach wenigen Tagen in Basel eine so geschickt aufgesetzte Schutz- schrift, dab man nach ihrem Wortlaut vermuten sollte, er werde höchstens mit einer geringfügigen Strafe aus der bevorstehenden Gerichtsverhandlung hervorgegangen sein. Der Mann, der so kaltblütig und Klug zu Werke ging, war wohl überhaupt eine Natur, der es Freude bereitete, schwierige oder gar gefahrvolle Lagen zu bemeistern. Er konnte befehlen, er vermochte auch bunt zusammengesetzte Scharen fest bei der Stange zu halten; sonst hätte er nicht zur Zufriedenheit der elsässischen Städte deren Truppen nach dem Niederland und dort im Feldzug und zurück in die Heimat führen können. Allerdings war ihm auch ein empfindliches Ehrgefühl eigen, das ihm jede verletzende Behandlung doppelt schwer erträglich machte. Wo er seine Stellung angetastet glaubte, wie in dem Handel mit Hans Wagner, da scheute er sogar vor lang- wierigen rechtlichen Auseinandersetzungen nicht zurück, um sich wieder zu Recht und Ansehen zu bringen. Er war eher eine harte als eine zarte Natur zu nennen, eher ein Herrenmensch als ein fügsames Glied des Ganzen, eher herausfordernd als versöhnlich und verbindlich, eher eigensinnig als nach- giebig. Dazu besaß er einen weiten Gesichtskreis, den er sich 1488 auf seiner Kriegsfahrt erworben hatte. Mannigfache Beziehungen verbanden ihn aus seiner Ratsherrenzeit mit den benachbarten Obrigkeiten. Er war nicht nur im Rathaus zu Rosheim und Oberehnheim, zu Kolmar und Straßburg bekannt; nach seinem eigenen Zeugnis genoß er auch bei den umwohnenden Adeligen so großes Ansehen, daß er im Augenblick der Not die Hoffnung aussprechen konnte, sie würden ihn vor Gericht wohl zu schützen wissen(U. S. 12). Seit dreizehn Jahren war er gewöhnt, in den städtischen und auswärtigen Fragen aus eigener Sachkenntnis mit zu beraten und nach eigenem Urteil zu ent- scheiden. Im engen Kreise seines Metzgerberufes hätte er sich nach so langer Ratstätigkeit kaum mehr wohl gefühlt. Nun spielte ihm der Niederländer Feldzug neue Beziehungen zu deutschen und auswärtigen Truppen in die Hände. Er wurde mit Schweizern bekannt. Er lernte die Denkart des ein- fachen Mannes kennen, spürte das Kraftbewußtsein der Berufsoldaten, hörte aber auch die Klagen des Bauern, dem daheim der Acker verkam, während er hier seine Haut zu Markte tragen mußte. So brachte Ulman aus seinem Kriegszug manche bedeutsame Anregung mit heim. Vor allem aber dürfen wir wohl dieses kriegerische Unternehmen zur Begründung dafür heranziehen, 25 25 e ——.— 7 7 5 3 8 8 3 88 2 25 7 ee 5 eres 3335 8888 Ek 48 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. dab in Ulmans Wesen ein starker Drang nach Abenteuern erwachte. Dieser rieb wurde des Mannes Verderben. Nach seiner ganzen Veranlagung durch- aus keine niedrige Natur(Beatus Rhenanus deutet das in der obigen Bemer- kung an), wird er unter allerhand enttäuschenden und verbitternden Erfah- rungen— namentlich in seinem Amtsleben— zum verwegenen Spieler um Ehre und Gewalt. Von der Stadt fühlt er sich verstoßen; so sucht er Rück- halt beim Landvolk. Schäden des öffentlichen Lebens, die er als Ratsherr am besten kennen muß, werden ihm zum Anlaß, einen Bund mit der ganzen städtischen und bäuerlichen Unzufriedenheit zu schliegben. Als er merkt, daß er in der Heimatstadt seine Rolle ausgespielt, schafft er sich eine eigene Rolle 1* als Bauernbefreier und Volksreformer. Stoff zu diesem selbstgewählten Beruf strömte ihm von allen Seiten genügend zu. Sobald erst einmal der Sinn dieses eigenartigen Mannes auf die Bahn des Abenteuers geraten war, stellten sich aus näheren oder entlegenen Tagen Beispiele und Vorbilder in großer Zahl ein. Ob ihm Männer wie Varnbühler und Schwendiner bekannt wurden? Ob das Unternehmen eines Hans Waldmann in den Gesichtskreis seiner Kenntnis trat? (8. S. 17). Wußte er von jenem Herli Ritz, der vor drei Jahren im St. Galler Streit eine Führerrolle gespielt hatte!? Und nicht immer waren die Unter- nehmungen der Bauern fehlgeschlagen. In der Schweiz hatten sie mindestens 1 zu Verhandlungen und Verbesserungen geführt. Sollte sich im Elsaß nicht 1 ebensogut durchführen lassen, was bei den Eidgenossen so milde Behandlung erfahren hatte? Bei solchen Erwägungen verfiel dann Ulman in den Fehler so manches Abenteurers, daß er zu einseitig den leuchtenden Glanz seiner groß angelegten Pläne, seines begeisterten Wollens, seiner hinreißenden Uber- redungskunst sah, aber die Schwerkraft der bestehenden Verhältnisse, der 1 obrigkeitlichen Macht, der allgemeinen Ordnungsliebe und Friedfertigkeit int nicht genügend einschätzte. Er verrechnete, er„vermaß“ sich. So nahm, 1 was umfassend geplant war, ein beschämend klägliches Ende: der Mann, der schon dreizehn Jahre Ratsherr seiner Vaterstadt gewesen war und zweimal 1 die höchste Würde der städtischen Verwaltung bekleidet hatte, starb als Hoch- Werte Verräter unter dem Richtschwert des Basler Scharfrichters, ohne daß sein verwegener Handstreich auch nur die erste, bescheidenste Probe auf die Durch- kührbarkeit des Unternehmens hätte liefern können. 1„Herli Ritz, der Fähndrich von St. Gallen, der 1475 mit den St. Gallern im kaiser- Ugue lichen Heer vor Neuß gestanden und auf dem Murtnerzuge bereits die Fahne getragen hatte, betonte die Notwendigkeit, den Einfluß der Eidgenossen in ihrer Gegend zu vernichten: air end der Aidgenossen lite, weder au vögten, herren oder ee optluten, wir end hie herren sin und ums frigen!((Hüne, S. 84). Also auch hier wieder, wie bei Ulman, der Ubergang vom kriegerischen Leben zur Unbotmäßigkeit. ee 2 Wie kam es zur Verschwörung? 4. Wie kam es zur Verschwörung? a) Die ersten Ansätze und die leitenden Grundgedanken. In den Wintermonaten 1492/93 gab es auf dem Boden der bevorstehenden Verschwörung zwei Sitze der Unzufriedenheit, die ursprünglich nichts mit- einander zu tun hatten: es gärte in gewissen Kreisen der Schlettstadter Bürger- schaft, und es regte sich unter den Bauern zwischen Schlettstadt und Ober- ehnheim. Erst dadurch, daß diese beiden Quellen den Weg zueinander kanden, kam es zum gefährlichen Aufstandsversuch. Unter den Landleuten von Dambach und Blienschweiler, von Stotzheim und Nothalten mehrten sich die Klagen über die lästigen Prozesse, die den unbeholfenen Dörfler zwangen, vor dem Straßburger oder dem Rottweiler Gericht zu erscheinen. Vielleicht waren gerade besonders krasse Fälle der- artiger Rechtlosigkeit vorgekommen, die der Geduld der„armen Leute“ ein Ende machten. Juden, wie jener Han in Dambach, trieben ihr ränkevolles Gewerbe der Ausbeutung des Landvolks mit zäher Rücksichtslosigkeit. Der Druck wurde unerträglich, zumal an Martini dem Landesherren die Herbstbet bezahlt werden mußte. Entrüstet blickte man auf manchen wohlhäbigen Priester, der von Abgaben frei und gegen Rechtlosigkeit geschützt war und der in würdeloser Weise das Einkommen von zwei, drei oder mehr Pfarrstellen verzehrte. Gesprächsweise hatte man nun lange genug die alten Beschwerden erörtert. Aus den beständigen Klagen entwickelte sich eine finstere Ent- schlossenheit, die das Ubel nicht länger dulden wollte. Einzelne Bauern begannen heimliche Zwiesprache darüber, wie sie des Joches ledig werden könnten. Und zwar waren es durchaus nicht bloß die Verschuldeten und Heruntergekommenen, wie es nach Wimphelings Darstellung scheinen könntei; sogar Männer in behördlicher Stellung, wie Jakob Hanser, der Schultheiß, und Wallauwel, der Heimburge von Blienschweiler, lehnten sich gegen die unerträglichen Mißstände auf. Als Leiter des dörflichen Gerichtswesens war gerade Hanser mit jenen Gebrechen der Rechtsprechung vertraut, über die der Bauer so viel Grund zur Klage hatte. Auch ihn mußte es kränken, wenn die Widersacher seiner Dorfgenossen das bäuerliche Ortsgericht geflissentlich umgingen und sich auswärts Urteile holten, die dem natürlichen Rechts- empfinden der Nächstbeteiligten widersprachen. Nicht minder hatte er sich ein klares Urteil über die Steuernot der ländlichen Familien gebildet. Er kannte die Haushaltungen, die während der letzten Jahre in Schulden geraten waren: Leute wie Jakob Renner oder Konrad von Mülhausen in Dambach. Obwohl Beamter, machte er doch nicht bloß die Nachlässigkeit der Bauern 1 vocatis aliis passim agricolis, qui decoxerant..(Cat. Ep. Arg. S. 116). Rosenkranz, Bundschuh. I. 4 nE e 50 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. für ihre Verarmung verantwortlich, sondern erkannte an, daß die Abgaben an den Landesherrn tatsächlich über die durchschnittliche Leistungsfähigkeit der Bauern hinausgingen. Vielleicht war er auch als Vertreter seines Dorfes schon aus irgendwelchen Anlässen zum Sitz der bischöflichen Verwaltung nach Zabern oder Straßburg gegangen und hatte dort Erfahrungen gemacht, wie sie ein Unzufriedener 1515 in die bitteren Worte faßte: se weren arme lut, und ꝛwanm sie schon gen Zabern kommen gen hof, so weren gie unꝛerder weder die hund(Kiener S. 502). Jedenfalls bildete sich in ihm während dieses Winters 1492 der Plan heraus, die Forderungen der Bauern einheitlich zu- sammenzufassen, ihnen durch einen gemeinsamen Gang zum bischöflichen Vogt von Epfig den nötigen Nachdruck zu verleihen, sie aber auch für den Fall eines Scheiterns dieser gütlichen Beschwerde nicht aufzugeben, sondern ihre Amahme zur Not mit Gewalt zu erzwingen. Der Schultheiß von Bliensch- weiler faßte den Gedanken der Selbsthilfe, womöglich schon in der schroffen Art jenes ähnlich Denkenden aus dem Jahre 1515, der da meinte: ves thelt imer gut, sie, die huren, nemen dann dus regiment ouch in die hand umd regierten, solang das die hern regiert betten(Kiener S. 502). Der erste, mit dem Jakob Hanser seinen Plan eingehend besprach, war Stotzheinrich von Nothalten. Näheres über dessen Persönlichkeit wissen Wir nicht. Wieweit sich das Vorhaben der beiden Männer bei diesen vor- läukigen Besprechungen bereits zu scharf umrissenen Einzelpunkten ver- dichtete, mag dahingestellt bleiben. Wahrscheinlich beschäftigten sie sich in diesen Wochen weniger damit, ein sachlich klares und schlagkräftiges Pro- gramm aufzustellen, als mit der Erwägung, wie man der geplanten Bewegung einen möglichst breiten Boden im Volke geben könne. Hierbei kamen sie zu der Uberzeugung, daß sie sowohl die widerstrebende Obrigkeit als auch die z6gernden Bauern am ehesten gewinnen würden, wenn sie eine Persönlichkeit von überragendem Ansehen als Führer in das Unternehmen zögen. Ihr Augen- merk fiel auf Hans Ulman, den man im ganzen Lande als reichstädtischen Bürgermeister kannte und achtete. Jakob Hanser stand ihm von Haus aus nahe, sei es daß er mit ihm verwandt oder bloß befreundet war(als sein„Ge- vatter“ U. S. 10). Aus seinem Verkehr mit Ulman wußte er, daß auch dieser sich seit einiger Zeit in einem Zustand tiefer Verstimmung befand. Lagen auch die Beschwerden des Schlettstadter Metzgers und Ratsherrn auf einem ganz anderen Gebiet als die Forderungen der gedrückten Bauern, so konnte man doch trotz dieser sachlichen Verschiedenheit rein persönlich bei ihm auf ein warmes Verständnis, womöglich gar auf ein bereitwilliges Entgegen- kommen rechnen. Seit der Bürgermeisterwahl im Herbst 1492 war nämlich Ulman mit einem Teil seiner Mitbürger zerfallen. Er fühlte sich zurückgesetzt. Sein Wie kam es zur Verschwörung? 51 Groll richtete sich namentlich gegen Familien oder Persönlichkeiten, die in Schlettstadt augenblicklich an der Spitze standen. Er konnte es ihnen, wie sein jüngerer Zeitgenosse und Mitbürger Batt Rhinauer berichtet, nicht ver- gessen, dag sie ihm, dem erfahrenen und erprobten Manne, die Schmach angetan hatten, seinen Anspruch auf ein drittes Amtsjahr als Bürgermeister zurückzuweisen. Ehrgeiz und Tatkraft in ihm waren noch zu groß, als daß er sich notgedrungen in die bescheidene Rolle eines Bürgers und Ratsherrn gefügt hätte, wo er meinte, herrschen und handeln zu können. Er suchte nach Mitteln und Wegen, die Gewalt wieder an sich zu bringen. In dem Ver- langen, an seinen Widersachern Vergeltung zu üben, bereitete er der herr- schenden Partei möglichst viele Schwierigkeiten und knüpfte mit allen Un- zufriedenen, an denen es damals in Schlettstadt ebensowenig fehlte wie irgend- wo sonst, geheime Verbindungen an. Wie weit sein Anhang reichte, ist schwer zu sagen. An einzelnen Männern kennen wir nur Jakob Hutmacher, Mathis Scherer, Hans Schuch und Jakob Pfeifer. Ohne daß uns Einzelheiten über Hutmachers Anteil an der Verschwörung bekannt wären, schlieghen wir doch aus der Hartnäckigkeit, mit der später Schlettstadt auf seine schärfste Be- strafung drang, daß er sich tief in den Handel eingelassen haben muß. Irgend- wie bedeutsam ist wohl auch Mathis Scherer gewesen; denn Beatus Rhenanus, der beim Ausbruch des Aufstandes 7½ Jahre alt war, also seine Kenntnis wohl aus guter mündlicher Uberlieferung geschöpft haben wird, hat außer Ulman nur ihn im Gedächtnis behalten und erwähnt, obwohl er dem Auf- stand nur wenige Zeilen gewidmet hat2. Ebenso wie dieser hernach mit Landes- verweisung bestraft wurde, erging es seinem Mitbürger Hans Schuch, einem Bäcker, der aus Würzburg stammte(U. S. 79. 80.). Leider besitzen wir über den Prozeß dieser beiden Männer keinerlei Aufzeichnung mehr; daß sie schuldig waren, ergibt sich aus der Strafe, der sie verfielen, und aus der Un- versöhnlichkeit, mit der sich der Rat von Schlettstadt noch nach Jahresfrist dagegen sträubte, Schuch wieder in die Stadt kommen zu lassen. Von Jakob Pfeifer wissen wir nur noch, daß er in Bergheim gefangen gewesen ist und daß sich die Schlettstadter Obrigkeit seiner Begnadigung widersetzt hat (U. S. 49). Die Schuld dieser Leute bestand wohl zum Teil nur darin, daß sie aus ihrer Parteinahme für UlIman kein Hehl machten und sich öffentlich gegen die regierenden Persönlichkeiten aussprachen. Denn außer bei Hutmacher erfahren wir bei keinem Schlettstadter, daß er sich an den Veranstaltungen 1 8. S. 46 Anm. 2. 2 Rhinauer, der am 22. VIII. 1485 in Schlettstadt geboren war, hätte über den Umfang der Verschwörung in seiner Heimatstadt genauer unterrichtet sein können, als das D duo tantum cives 4 bei ihm erkennen läßt. Man merkt in seiner Schil- derung das Bestreben des humanistisch gebildeten Städters, den Aufstand möglichst als eine Sache der Bauern, als rusticana coniuratio darzustellen. 4* 464417 e 2 5 5 9 — 8 851 5 1 7 3 8 18 855 2 een 8 8 52 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. des Geheimbundes beteiligt hätte. Tatsächlich aber reichten die Beziehungen des unzufriedenen Altbürgermeisters in seiner Heimatstadt naturgemäß viel weiter. Er selber hat später vor seinen Mitverschworenen erklärt, Auf 4—500 (Ziegler sagt: 3400) Teilnehmer in Schlettstadt rechnen zu können. Bei dieser Ziffer mag ein gut Teil Prahlerei beteiligt gewesen sein!; betrug doch damals die Gesamtzahl der waffenfähigen Bürger Schlettstadts in der Regel nur 416(Geny S. 3). Anderseits hat der Rat, als der geplante Aufstand ent- deckt und bestraft wurde, die Angelegenheit so ernst beurteilt und die Be- strafung der Teilnehmer so rücksichtslos durchgesetzt, daß an einer weiten Ausdehnung des Unternehmens in Schlettstadt nicht gezweifelt werden kann. Nur bei einem großen Kreis von Anhängern ließ sich auch der Plan verwirk- lichen, für den Ulman während dieser Wintermonate unter seinen migvergnüg- ten Stadtgenossen warb. Was ihm auf dem Wege der ordnungsmäßigen Wahl versagt geblieben war, das wollte er durch verwegene Gewalttat an sich reißen: durch einen Handstreich gedachte er Schlettstadt zu überrumpeln und sich zum Herrn des Gemeinwesens zu machen. Bei diesem Angriff von außen — namentlich von der Kolmarer Seite her— sollten ihm die zahlreichen Mitwisser in der Stadt die Tore öffnen. Ob auf die Entstehung eines so ver- Zweifelten Planes auch noch ein besonderes Vorkommnis in der städtischen Verwaltung eingewirkt hat, vermag ich nicht mehr mit Sicherheit zu erkennen. Nach einer Bemerkung Zieglers(U. S. 15) hat es den Anschein, als sei damals das Stadtsiegel von Schlettstadt verpfändet gewesen— waren dabei etwa Juden im Spiele?— und als habe man es in den Kreisen der Verschworenen für eine Ehrenpflicht angesehen, durch eine allgemeine Umlage auf die Land- schaft diese Pfandsumme aufzubringen. Doch steht die Andeutung Zieglers zu vereinzelt da, ist auch zu allgemein gehalten, als daß man aus ihr einen bemerkenswerten Aufschluß über die Entstehung des Aufstandes bekommen könnte. Das einzige, was man bei Ulman mit Sicherheit festzustellen vermag, ist sein Bestreben, wieder in den Besitz der Macht zu gelangen. So weit mögen die ehrgeizigen Pläne des Mannes gediehen gewesen sein, als Jakob Hanser und Stotzheinrich ihn mit ihren sachlich so andersartigen, grundsätzlich aber so verwandten Gedanken bekannt machten. Die beiden Bauern trafen in Ulman nicht bloß den angesehenen Schlettstadter Altbürger- meister, den sie zum Wortführer ihrer Sache begehrten, sondern zugleich den verbitterten Parteiführer und Abenteurer, dem es in diesem Augenblicke darum zu tun war, möglichst viele Anhänger an seine Person zu ketten, die * Ahnlich brüstete sich Walters Klaus gegenüber dem geflüchteten Ziegler, er wolle 3— 400, ja 5— 6000 Fußknechte zu seiner Befreiung aufbieten. Auch bei den späteren Bund- schuh- Verschwörungen wurde der Anhang, auf den man in den Städten zählte, reichlich hoch angegeben. Wie kam es zur Verschwörung? 53 ihn zur Herrschaft emporzutragen bereit waren. Die reichstädtische und die ländliche Bewegung strebten zu einander hin. Der Tag, an dem sich beide fanden und verbanden, wurde die Geburtstunde des Bundschuhs. Etwa Mitte Februar 1493— denn die erste nachweisbare Werbung für das gemeinsame Unternehmen fand am 24. Februar statt!— kam es 2u der entscheidenden Zusammenkunft der drei Männer im Hause des Schlett- stadters. Nach der Darstellung, die Ulman hernach seinem Straßburger Rechtsanwalt gab, trugen ihm die beiden Bauern damals keine andern Pläne vor als die Forderung oon den drien punſttenæ und den Vorschlag, eine all- gemeine Versammlung zu veranstalten: νπν, u’ demselben tage erhant solt werden, ie man die sache solte anfohen, das es formlich ꝛwerec(U. S. 11). Aber man darf nicht vergessen, daß Ulman bei der Abfassung dieses Berichtes von der Absicht geleitet wurde, die Bewegung in möglichst harmlosem Lichte erscheinen zu lassen. Die Unterhaltung zwischen den beiden Parteien wird sich weiter erstreckt haben als auf jene drei Beschwerden,„die göttlich und erlich abe gestellet eres. Denn die Bauern hatten, wie Ulman selber gesteht, bereits eine Versammlung geplant, die doch nach Lage der Dinge nicht anders als im geheimen gehalten werden konnte, also zum mindesten den Schein der Unbotmäßbigkeit erwecken mußte. Und auch Hans Ulman trat nicht so harmlos an das Unternehmen heran, wie er hernach die Offentlichkeit glauben machen wollte, indem er sein Bestreben mit dem Satze kennzeichnete: damm ich min tage nie eu bösen sachen geneigt bin geꝛbesend.(U. S. 12). Insoweit mag er den Tatbestand richtig dargestellt haben, als die Beteiligten damals beiderseits noch nicht erkannten, was für eine Tragweite ihr Bündnis gewinnen werde. Aber der Zusammenschluß der städtischen mit der ländlichen Un- zufriedenheit war an sich schon bedeutsam genug. Wir haben keinerlei An- zeichen dafür, daß die Pläne zur Uberrumpelung Schlettstadts erst nach dem Zusammentreffen mit den Bauern in Ulman aufgetaucht wären. Was hatten die Landleute in Dambach und Blienschweiler 2. B. mit der Frage zu tun, wie man das Schlettstadter Stadtsiegel wieder auslösen könne? Derartige Anliegen wird Ulman von vorneherein mit in das gemeinsame Unternehmen gebracht haben. Nach aller Wahrscheinlichkeit ist bereits damals zwischen dem städtischen Führer und seinen dörflichen Bundesgenossen eine Art von Ubereinkommen 1 U. 8. 14; an diesem Tage kommt Jakob Hanser nebst anderen zu Klaus Ziegler und berichtet ihm, Hans Ulman habe ihnen Beistand zugesagt. 2 Daß es sich von An- fang an um ein gefährliches Unterfangen handelte, ergibt sich mit aller Sicherheit aus den vorsichtigen und geheimen Werbungen, die bereits in den nächsten Tagen nach der Be- sprechung mit Ulman, jedenfalls wochenlag vor der allgemeinen Zusammenkunft auf dem Ungersberg stattfanden. Ulman hat also(H. S. 11) die Sachlage verschoben, wenn er um- stürzlerische Pläne erst am 23. III. und nur bei einigen radikalen Teilnehmern auftauchen läßt. eb 5 e 54 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. getroffen worden, das dahin ging: I. man wolle die„drei Punkte“ geflissent- lich in den Vordergrund rücken, um sowohl bei den Zaghaften als auch gegen- über der Behörde den Schein des rechtlichen Vorgehens zu wahren; 2. man wolle beiderseits Anhänger werben, um sich im Augenblick des Losschlagens gegenseitig zum Siege zu verhelfen. Unter diesem Gesichtspunkt trat der Schlettstadter Bürgermeister in die Bauern verschwörung ein, daß sie ihm die Herrschaft über seine Vaterstadt zurückerobern sollte, während er ihr dafür mit seinen Anhängern zuzuziehen und mit dem Besitze Schlettstadts einen kesten Stützpunkt ihrer kriegerischen Pläne zu verschaffen versprach. Mit dem Weitblick des vielerfahrenen Mannes ersah er sich die Wintermonate als die günstigste Zeit zu einem ausgedehnten Werbefeldzug in die Dörfer der Umgegend, weil im Winter der Bauer noch Zeit zu langen Besprechungen habe. Dann sollte, wenn die landwirtschaftliche Arbeit alle Kraft der Acker- und Rebleute in Anspruch nahm, vermutlich in Schlettstadt der Boden für den Aufruhr bereitet werden. Neigte sich der Sommer dem Ende zul, so würde die Frucht des breit angelegten Unternehmens reifen und die Stunde zum Sturm gekommen sein. Hand in Hand mit diesem äußeren Entwicklungs- keldzug lieben Ulman und seine Freunde auch ihre Pläne von einzelnen eng umrissenen Forderungen in immer größere Weiten schweifen. Sie gingen aus von den„drei Artikeln“, gegen die auch eine billig denkende Obrigkeit nicht viel einwenden konnte; ihnen schwebte aber vor eine völlige Umgestaltung des Steuerwesens und eine volkstümliche Vereinfachung des priesterlichen Ein- kommens: zwei Forderungen, die weit über den Rahmen der örtlichen Miß- stände hinausgriffen und mit denen sie umfassende Fragen des öffentlichen Lebens aufrollten. Dem entsprechend traten sie einstweilen nur mit den nächstliegenden Beschwerden an die Bauern heran; in dem Maße aber, wie sie Anhänger gewannen, ließen sie die weiteren Ziele durchblicken. Sie legten Wert darauf, daß die Forderungen zunächst auf dem rechtlichen Wege einer Eingabe an den Landesherrn vorgebracht werden sollten2; sie gaben aber schon zu verstehen, daß man den vermutlichen Widerstand mit Gewalt brechen und eine allgemeine Volkserhebung hervorrufen werdes. So begannen 1 Das meint Ziegler mit seiner Bemerkung, daß nach den Frühjahrsversammlungen die ding doꝛuischen bliben rumen bis noch ernen(U. S. 15), d. h. bis Ende Juli oder bis zum August. Molten si mitsampt tren anhengern au dem vogt eu Eppfich heren, im solich ir be- gchtberd aneebringen, solicher maß si hofften, dasselb gerichi geen unserm gnedigen herren von Straßburg abgetan orden sin solt(U. S. 23). Und was sich doꝛoider satete oder nit mit inen gehelen, edele oder andere, tod schlahen wöllen((U. S. 16); dieses Vorhaben ist freilich erst für die Versammlung auf dem Ungersberg ausdrücklich bezeugt, es wäre aber mehr als merk- würdig, wenn nicht wenigstens schon die Führer des Aufstandes von vorne herein mit der Wahrscheinlichkeit eines starken Widerstandes, also mit gewaltsamen Gegenmaßnahmen gerechnet hätten. Wie kam es zur Verschwörung? 55 sie mit dem Plan eines Bundschuhs im herkömmlichen Sinne, nämlich mit einer volksmäßigen Vereinigung zur Selbsthilfe; aber sie führten diesen Ge- danken weiter zu einem Bundschuh, wie man ihn seitdem zu verstehen sich gewöhnte: als einer allumfassenden Bewegung des niederen Volkes, das die bestehenden Macht verhältnisse von Grund auf umstürzen und selber die Herr- schaft in die Hand nehmen wollte. b) Die ersten Werbungen. Nachdem um die Mitte Februar 1493 die entscheidende Besprechung zwischen den drei Führern stattgefunden hatte, kam es vor allem darauf an, möglichst viele Teilnehmer in den Bund zu ziehen. Ulman selber beteiligte sich hieran höchstens insofern, als er einzelne Schlettstadter, wie Jakob Hut- macher, Mathis Scherer oder Jakob Pfeifer für das geplante Unternehmen warb(U. S. 23). Im übrigen beschränkte er sich auf die Gesamtleitung des Aufstandes, trat deshalb auch nur an den Hauptpunkten der Bewegung hervor. Die nächsten Wochen gehörten den beiden dörflichen Führern, und weiterhin den Landleuten, die mittlerweile in den Plan eingeweiht wurden. Da die Werbungen möglichst geheim gehalten werden mußten und wegen der Gekahr einer Entdeckung möglichst wenig fehlschlagen durften, ging man behutsam und mit sorgfältigem Vorbedacht zu Werke. Anstatt wahllos von Haus zu Haus einzuladen, erkundete man einzelne Persönlichkeiten, bei denen man günstige Aufnahme für das gewagte Unternehmen erwartete und von denen man wichtige Beihilfe für die Ausführung der Pläne erhoffte. Zwar hatte man in der Besprechung mit UlIman das Ziel weit gesteckt und recht viele an sich zu ziehen beschlossen. Aber die Art des Unternehmens schloß jegliche Massenbearbeitung fürs erste noch aus. Die Eroberungen mußten einstweilen lediglich auf dem Wege persönlicher Zwiesprache gemacht werden. Jakob Hanser gewann in seinem Heimatort Blienschweiler zwei eifrige Gesinnungsgenossen in Lauwel Walli und Matthäus Sell. Es sind die beiden, von denen UIman(C. S. 23) bekannt hat, sie seien ausgeritten, um die Ver- schworenen zur ersten Zusammenkunft zu bestellen. Sie scheinen sich beson- ders rührig betätigt zu haben. Ebenso zog Stotzheinrich zwei neue Mit- glieder in den Bund, und zwar seinen Schwager Jörg, oder wie ihn Ulman nennt: Jörg Wurz von Nothalten, und den Gerichtsboten des Ortes Nothalten, mit Namen Heinzen Heinrich. Das war das Ergebnis der nächsten Wochen. Nunmehr glaubte sich der kleine Kreis von Mitwissern stark genug, um auch außerhalb Blienschweilers und Nothaltens Eroberungen zu machen. 1 Der Vorname Lawel oder Lauwel kommt auch noch in Lauwel Schade von Stotzheim vor. 8 8 8 ——— 2 8 5 — 32 56 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Am Sonntag, den 24. Februar begaben sie sich mit einander nach Stotzheim und besuchten dort Klaus Ziegler. Zunächst deuteten sie ihm nur allgemein an, daß etwas Neues im Werlte sei und man eine Zusammenkunft veranstalten wolle. Um sich vor Verrat zu sichern, nahmen sie ihm vor weiteren Eröff- nungen das eidliche Versprechen ab, nichts von dem Geheimnis kund zu geben. Dann erst machten sie ihn mit dem Plan der Verschwörung bekannt. Aber auch jetzt, wo der Eid ihn band, trat der vorsichtige Bauer noch nicht sogleich dem Bunde bei, sondern behielt sich eine Bedenkzeit vor. Erst als er erfuhr, daß auch ein Mann von der Bedeutung Hans Ulmans duν.p sust vil ander gutter lutte und gesellens(U. S. 14) zu dem Unternehmen gehörten, gab er seine Bedenken auf und erklärte seinen Beitritt. Dieser Vorgang wiederholte sich um den Anfang März noch oft. Vermut- lich wurden die neu Aufgenommenen jetzt selber zu Werbern. Klaus Ziegler ist sicher nicht müßig geblieben; ihm wird es zuzuschreiben sein, wenn in der ersten Hälfte des März eine Anzahl seiner Stotzheimer Mitbürger beige- treten sind. Von ihnen kennen wir Diebold Walter mit Namen; ein Unge- nannter kam noch hinzu. Das Dorf war also insgesamt jedenfalls durch vier Verschworene vertreten. Aus Nothalten scheint außer Hans Gernolt und Jakob Roß kein wesentlicher Zuzug gekommen zu sein. Auch aus Blienschweiler wird abgesehen von Jakob Klein und einem Brotbäcker Jakob keiner mehr mit Namen erwähnt. Dagegen fiel der Same des Aufstands in Dambach auf einen so günstigen Boden, daß man bei der ersten allgemeinen Zusammen- kunft den Plan faßte, diesen ummauerten Ort zum Stützpunkt des Bund- schuhs zu machen. Der Eifrigste, der hier beitrat, war Peter Heide. Sein Eintritt bedeutete insofern einen besonderen Gewinn, als er das Amt eines geschworenen Boten im Dorfgericht bekleidete; er war darum allgemein be- kannt und wohl auch höher angesehen als der Durchschnitt der Dorfbewohner; er sagte die Gerichtstage an und eignete sich daher besonders, um unter dem Deckmantel seiner amtlichen Stellung die Bauern zu geheimen Zusammen- künften zu entbieten. Neben ihm werden Hans Boltz und Rufel Pfundt nur vereinzelt genannt. Dagegen scheinen Hans Blum, Diebold Gerwer, Klaus Metziger, Veit Schmidt, Werner Kuffer, Veltin Kurin und Jakob Renner, die alle aus Dambach stammten, eine bedeutendere Rolle gespielt zu haben. Das sind insgesamt zehn Dambacher, also weitaus der namhafteste Bestand- teil unter den verschiedenen Dorfschaften. Außerdem traten noch vereinzelte in Sulz, Epfig, Zell, Andlau und Diefental dem Bundschuh bei, unter denen der Andlauer Ulrich Schütz der wichtigste war. Uber eine dieser Werbungen wissen wir noch genauer Bescheid. Am 18. März, einem Montage, bekam Jakob Renner in Dambach Besuch. Er war nicht der erste, der in diesem Dorfe zum Beitritt eingeladen wurde. Wie kam es zur Verschwörung? 57 Diebold Gerwer, Peter Heide und Klaus Metziger gehörten bereits zu den Ein- geweihten. Der erstere von diesen hatte es übernommen, Renner ins Ver- trauen zu ziehen. So suchte er an besagtem Montag seinen Dorfgenossen auf und teilte ihm vor der Hand nur so viel mit:„Ich weiß eine gute Sache; geh zum Schultheißen von Blienschweiler, der wird dir weiteren Bescheid geben.“ Nicht ungeschickt hatte er also Renners Neugier wachgerufen und zugleich der Sache durch Berufung auf den Schultheißen Jakob Hanser einen Anstrich von Wichtigkeit und Zuverlässigkeit gegeben, ohne sich irgend- wie blobzustellen. Zwei Tage danach benutzte Jakob Renner eine Fahrt in den Wald und sprach unterwegs beim Schultheißen von Blienschweiler vor. Man sollte meinen, es hätte jetzt keiner weiteren Umschweife bedurft. Aber auch an diesem Mittwoch erfuhr Renner den Sachverhalt noch nicht. Das einzige, was Hanser ihm mitteilte, war die etwas rätselhafte Andeutung, ein Niederländer habe nach ihm, Renner, gefragt. Allem Anschein nach wollte Hanser den Ahnungslosen auf diese Weise an den Gedanken gewöhnen, daß es sich um Hans Ulman handelte, dessen niederländischer Feldzug dort ja wohl allgemein bekannt war. Ohne ihm weiteren Aufschluß zu geben, entließ er ihn und kündigte ihm nur noch an, er werde nach Tisch bei ihm in Dambach vorsprechen. Hanser kam zu Renners Wohnung, fand ihn aber zu seinem Befremden nicht anwesend. Die Verschworenen wurden stutzig. Sollte man Jakob Renner falsch eingeschätzt haben? Wiederum vergingen zwei Tage, da unternahmen sie am Freitag, 22. März, einen neuen Versuch, den Zögernden zu gewinnen. Der Gerichtsbote Peter Heide ließ ihn zu sich ins Haus bestellen. Dem konnte sich Renner nicht wohl entziehen. Er ging hin und traf dort noch jenen Diebold Gerwer, der ihm Montags zuerst von der Sache erzählt hatte, und einen weiteren Dorfgenossen Klaus Metziger. Peter Heide gab sich alle Mühe, seine Bedenken zu zerstreuen und das geplante Unternehmen im Licht der Rechtmäßigkeit zu zeigen. Es gehe nicht gegen den Landesherrn, dessen Zustimmung ja vielmehr vor allem andern nachge- sucht werden solle. Zwar verlangte er von Renner, ehe weiteres zur Sprache komme, eidlich versicherte Verschwiegenheit. Aber auch nach geleistetem Schwur sollte es dem Eingeweihten freistehen, die Mitgliedschaft anzunehmen oder abzulehnen. Gerade diese Kluge Mischung von Drängen und Warten, von werbender Zähigkeit und zurückhaltendem Bitten hat wohl besonders anziehend auf das Landvolk gewirkt: sie wollten sich frei entschließen können, und zugleich schmeichelte es ihnen, daß man auf ihren Beitritt solchen Wert legte. So tat jetzt Renner den entscheidenden Schritt, legte den Schwur in Peter Heides Hände ab und nahm die drei Bundesartikel entgegen. Wie er es später vor Gericht schilderte, machte der Inhalt des Gehörten ihn nach- denklich. Anstatt begeistert zuzustimmen, schwieg er betroffen still und zeigte 58 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. eher Neigung, sich wieder von der Sache zu trennen. Aber man ließ ihn nicht zur 4 Besinnung kommen. Am nächsten Tage sollte ja bereits die erste allgemeine a Versammlung stattfinden. Indem man ihm für diese bereits einen Auftrag gab, 1 kettete man den Zaudernden endgiltig an die neue Bewegung(U. S. 571.) Ie en Schon zeitig, jedenfalls bald nach dem Eintritt Klaus Zieglers am 24. Februar, hatte man Samstag den 23. März als Zeitpunkt für die große grund- a legende Zusammenkunft ins Auge gefaßt. Je näher dieser Tag heranrückte, f desto ungeduldiger drängten die Verschworenen alle Bedenklichen zum Anschluß. So verhielt sich Klaus Ziegler von Stotzheim, als er Lauwel Schade noch vor dem Versammlungstage in den Bund bringen wollte. Es muß un- mittelbar vor dem Samstag gewesen sein; denn als er ihn vier Tage später aufs neue traf, hatte die große Tagung bereits stattgefunden. Die Tageszeit war schon vorgerückt, als die beiden Männer in Stotzheim beisammen saßen und Ziegler zunächst einen gewissen Diebold Walter, der mit ihm gekommen war, anredete. Auch hier bewegte sich die erste Eröffnung in andeutenden Rätseln: ber voolt ame ein sach sagen, die inen etliche nacht ungeslaffen legen muste,(U. S. 53). Diebold horchte auf, ohne überrascht zu sein. Gerüchte waren wohl schon zu ihm gedrungen oder er stellte sich nur unwissend, um den Lauwel desto sicherer ins Garn zu locken. So antwortete er:„fee ien die sach noch nit weiß, bin ich uf aber rede au eitten dorumb ungeslaffen gelegenes. Aber während er offenbar auf die Enthüllung schon wartete, kam die Sache für den anderen Zuhörer, Lauwel Schade, ganz überraschend. Denn als Ziegler sie nun beide mit vor das Dorf nahm und von ihnen den e Eid der Verschwiegenheit forderte, bekam Lauwel zewissensbedenken und Ia kehrte in sein Haus zurück, Diebold Walter hingegen trat in den Bund ein und erschien zu der großen Versammlung. Bemerkenswert ist an Zieglers Verhalten, daß er sich nicht einmal in seinem eigenen Hause getraute, das Geheimnis weiterzusagen. Und selbst draußen, fern von menschlichen Woh- nungen und geschützt vor unberufenen Horchern, ging er nur mit aller Vor- sicht an die gewichtige Eröffnung heran. Er hätte wohl klüger getan, sich von vorne herein mit Diebold Walter zu begnügen. Denn daß er auch Lauwel Schade ins Vertrauen 20g, sollte sich später als verhängnisvoll erweisen. Aber offenbar beabsichtigte Ziegler, vor dem 23. März noch recht viele Teil- nehmer beizuziehen, damit das Unternehmen bei dieser ersten großen Aus- sprache bereits ein möglichst stattliches Ansehen habe. In diesen Tagen, kurz vor dem 23. März, sah man auch die beiden Bliensch- weiler Bauern Lauwel Wall und Matthäus Sell eifrig von Dorf zu Dorf reiten. Was sie im Sinne hatten, blieb vor der Offentlichkeit verborgen. Sie allein kannten die Eingeweihten, die in Dambach, Nothalten, Stotzheim, Epfig, Zell, Andlau, Diefental und Sulz von dem Plane wußten. Uberall gaben sie Wie kam es zur Verschwörung? 59 einem Vertrauensmann den Befehl, die Bundesgenossen auf Samstag zu dem fernen Ungersberg zu bestellen. Und am verabredeten Tage wanderten aus jeder Ortschaft— unauffällig, wie wenn es zum Walde gehe— eine Anzahl Mitwisser das Gebirge hinauf, wo sich zwischen Rheinebene und Weilertal der hohe, öde Ungersberg auftürmt(U. S. 23). c) Die Versammlung auf dem Ungersberg am 23. März 1493. Die geplante Zusammenkunft sollte mehr sein als eine gelegentliche Besprechung, zu der man sich mit ein paar Freunden vor dem Dorfe trifft. Die 34 Verschworenen aus 9 Ortschaften an einer Stelle in der dicht bewohnten Rheinebene zu versammeln, mitten zwischen den menschlichen Ansiedlungen, hätte fast notwendig zur Entdeckung führen müssen. Deshalb zog man den weiten Weg und beschwerlichen Anstieg zum Ungersberg einem bequemeren und näheren Treffpunkt vor. War man aber erst einmal auf dem wilden Berggipfel angelangt, wo weit und breit kein Lauscher befürchtet zu werden brauchte, dann wollte man das wichtige Vorhaben auch mit der umständlichen Weitschweifigkeit verhandeln, die bäuerlichen Besprechungen eigen ist. So händigte Peter Heide, der Gerichtsbote von Dambach, dem von ihm geworbenen Jakob Renner acht Pfennig ein, sechs für Brot und zwei für Apfel; und Renner besorgte diese Lebensmittel und brachte sie mit auf den Berg. Zur Beköstigung von 34 Mann reichte das natürlich nicht aus; aber es sollte wenigstens keiner von ihnen aus Hunger die Versammlung vorzeitig verlassen. Schon in früher Morgenstunde regten sich an dem verabredeten Tage die Vertrauensleute in den einzelnen Ortschaften. In Dambach waren es Diebold Gerwer, Kurins oder Kunlins Veltin, und Peter Heide. Hans Blum lag noch in seinem Bett und wußte wohl kaum von der Verabredung, als Gerwer dreimal den Versuch machte, ihn zum Aufstehen und Mitgehen zu bewegen. Schließlich veranlagten den Säumigen die beiden Freunde Gerwer und Kunlin, daß er sich wenigstens zu dem Gerichtsboten Heide verfügte. Hier empfing er die nachdrückliche Aufforderung, mit auf den Ungersberg zu gehen: es geschehe im Auftrag der Obrigkeit, deren Befehl bei Strafe be- folgt werden müsse(L. S. 55f.). Blum und Renner haben sich später vor Ge- richt eigens darauf berufen, daß sie nur dem Ansehen Peter Heides gefolgt seien, als sie sich zu der Versammlung begaben. Das mochte in der Tat ge- wichtig mitsprechen; gleichwohl ist anzunehmen, daß sie bei der Heimlichkeit der ganzen Sache über deren wahre Bedeutung nicht im Zweifel waren. Wie konnten sie eine solche Vorladung für harmlos halten, die nur an wenige Ein- geweihte erging und die vor der Of fentlichkeit sorgfältig verschwiegen wurde? Klaus Ziegler besaß ein schriftliches Verzeichnis derer, die auf den Berg eingeladen wurden— übrigens ein Zeichen, daß er des Lesens und Schreiben 60 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. undig, also kein ganz ungebildeter Bauer war. Nach seiner gerichtlichen Aus- sage hat er dieses Schriftstück Hans Ulman eingehändigt und es von ihm nicht wieder zurückerhalten. Es ist deshalb nicht zu verwundern, daß diese beiden Männer die Namen der Teilnehmer so gut im Gedächtnis behalten haben. Ubrigens erschienen nicht alle Verschworenen auf dem Berge, denn Zieglers Liste der Mitwisser enthielt noch etliche Namen, die nicht zugegen waren (U. S D A N= D t de de do D SS ESS SS SAS KK 27. D S S 8. 14). Teilnehmer an der Versammlung auf dem Ungersberg am 23. III. Liste des Hans Ulman. Stotzen Heinrich von Nothalten „ Gernolt Hans . Wurtz Jörg Roß Jakob Clein Hans „ Schutzen Ulrich . Walllauwel Hansel Jakob . Sellen Matheus . Clein Jakob Der Brotbeck . Blumenhans . Gerwer Diebolt „ Claus Metziger Vitt Schmidt Peter Heid „ Jakob Renner . Boltz Hans . Werlin Kuffer . Kunlin Veltin Schmidhans . noch einer 5 . Jacob Hutmacher Claus Ziegler „ Diebolt Weber . einer einer einer einer 29 77 79 5 77 29 5* 7 79 Zell Andlau Blienschweiler 72 55 70 Dambach 72 79 Epfig 99 Stotzheim 92 55 29 Sulz 7 Liste des Klaus Ziegler. Schulthen Heinrich 8 Jörg, Schwager v. Schulth. Heinr. 9 Cleyn Hans von Zell 10 Schutzen Ulrich 18 Wallawel 6 Jakob Hanser 5 Sellen Matheus 7 Jakob Clein 23 der Brotbeck 24 Blumen Hans 16 Gerwer Diebolt 13 Claus Metzinger 15 Vitt der Schmidt 12 Peter Heiden 11 Wernher Kuffer 17 Hans Schmidt von Epfig 3 Jacob Hutmacher 2 Claus Ziegler 28 Walther Diebolt von Stotzheyn 4 Claus Doll von Sulz 20 Hans Schmidt von Sulz 21 Liste des Hans Ulman. 30. Hans Ulman 31-37.(sechs oder sieben) 2 2 Wie kam es zur Verschwörung? Liste des Claus Ziegler. Hans Ulman 61 1 Pfundter Rufel(von Dambach?) 14 Diebolt Kuffer v. Mullenberg v. Sulz 19 einer von Sulz Hugbhans von Diefental etliche von Diefental 55 55 75 22 25 26 27 Stellt man die beiden Verzeichnisse nebeneinander, so ergibt sich, daß Uman im allgemeinen genauere Angaben hat als Ziegler. Das geht wohl auf einen nahe liegenden Grund zurück: die Behörde, von der Ulman verhört wurde, befand sich in Basel, kannte daher Ortschaften und Persönlichkeiten weniger als die Schlettstadter Richter, vor denen sich Ziegler verantwortete. Hier wurde daher ausführlicher gefragt und auch geantwortet. Naturgemäß weichen auch die Namen selber hie und da von einander ab. So scheinen „Schulthen Heinrich und sein Schwager Jörg“ bei Ziegler dieselben beiden Männer zu bezeichnen wie„Stotzen Heinrich und Wurtz Jörg von Nothalten“ bei Ubnan; denn im Bericht über die Besprechung vom 24. Februar(U. S. 14) nennt auch Ziegler Heinrich von Vothalden und Jörg sin schroagerd. Aussprache und Schreibung der Eigennamen hat ja im damaligen Volksgebrauch weit weniger festgestanden als heute. So wird der Schultheiß von Blienschweiler bald Hansel Jakob(Ulman), bald Jakob Hanser(Ziegler), bald Jakob Hansler (U. S. 56) genannt. So heißt Kunlin Veltin(UIman) in der Gerichtsverhand- lung zu Molsheim stets Kurins Veltin(U. S. 55. 56. 59. 61), als ob seines Vaters Name Quirin und nicht Konrad gewesen wäre. Eine andere Schwierigkeit liegt darin, daß der Beiname bald den Beruf, bald nur noch die Familie des betreffenden bezeichnet: Vitt Schmidt(Ulman) heißt bei Ziegler Vitt der Schmidt; ähnlich schwanken die Quellen zwischen dem Namen»Dieboltt Mullenberg von Sultees(U. S. 55) und»Diebolt Kuffer von Mullenberqe(U. S. 14), weil der Küfer Diebold, der aus irgend einem Müllenberg stammte, bald nach seinem Handwerk, bald seinem Geburtsort genannt wurde. Haben wir mit dieser Behandlung der vorliegenden Eigennamen nicht fehl gegriffen, so stimmen 20 Personen der beiden Listen überein. Ferner werden wir in Klaus Doll und Hans Schmidt von Sulz(Ziegler) die beiden Sulzer wiedererkennen dürken, die Ulman erwähnt, deren Namen er aber nicht angibt. Daß dem einen wie dem andern etliche Teilnehmer nach Wochen nicht mehr im Gedächt- nis waren, braucht nicht zu verwundern, obwohl bei Ziegler auch bekanntere Personen(wie Jakob Renner und Kunlin Veltin) fehlen; hatte doch Ulman sogar den Namen des Stotzheimers vergessen, der ihnen zu der wichtigen Ver- 3—— 3 3 2 ——5 8 Lee Lune 62 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. sammlung Botendienste getan. Was die Gesamtzahl der Erschienenen be- trifft, so scheint Ulman mit der Ziffer 34 richtiger angegeben zu haben als Ziegler mit 28; denn die Zusammenstellung der beiden Listen ergibt, daß es tatsächlich etwa 36—37 gewesen sein müssen. In den Morgenstunden jenes Samstags fanden sich also nach und nach die Eingeweihten aus den betreffenden Ortschaften auf dem Gipfel des mächtig aufragenden Ungersberges ein. Gebahnte Wege waren sicher nicht vorhanden, sonst hätte man sie absichtlich gemieden. Durch Wald und Gestrüpp arbeitete man sich in die Höhe. Um einander nicht zu verfehlen, gab man durch Pfeifen und Zischeln Erkennungszeichen. Hans Blum aus Dambach erinnerte sich dessen später noch deutlich(U. S. 56). Begreiflicher Weise dauerte es eine ziemliche Zeit, ehe genügend Teilnehmer versammelt waren. Denn man durfte nicht auffallen, und bei dem weiten Wege konnte man keine genaue Zeit innehalten. Endlich begann die Verhandlung. Der Schultheiß von Blienschweiler scheint beim Beginn darauf gedrungen zu haben, daß vorab alle nochmals Verschwiegenheit gelobten. Es lag ihm wohl daran, die Bedenklichen fest an die gemeinsame Sache zu ketten. Wenn er dann weiterhin das Ansinnen an sie stellte, sie sollten ihn so behandeln, Hals ob er, der benant Hanßler, Martin Sꝛuarte ere(U. S. 56), so kann das wohl nur den Sinn haben, sie sollten ihm unbedingtes Vertrauen schenken, wie einem, der mit übermenschlichen Kräften begabt ist. Hanser deckte also das gefährliche Unternehmen von vorneherein mit dem Ansehen seiner Persönlichkeit und seines Amtes. Die eigentliche Führung übernahm aber nicht er, sondern Hans Ulman, der bekannte und geachtete mehrfache Bürgermeister von Schlettstadt. Dieser war nicht der einzige Städter im Kreise der Landleute; er hatte seinen Mitbürger Jakob Hutmacher mitgebracht, den er kürzlich selber in das Ge- heimnis eingeweiht hatte. Ob von den übrigen Schlettstadter Verschworenen, die wir mit Namen kennen(Jakob Pfeifer, Mathis Scherer und Hans Schuch), damals schon jemand zum Bunde gehörte, wissen wir nicht. Auf dem Ungers- berg waren wohl nur Ulman und Hutmacher zugegen. Das erste, was Ulman den Versammelten auseinandersetzte, waren die drei Artikel von der Abstellung des bischöflichen und des Rottweiler Gerichts sowie von der Vertreibung der Juden. Er sagte damit den Genossen nichts Neues. Waren doch jedem von ihnen bereits, als er ins Vertrauen gezogen wurde, die drei Hauptpunkte des Handels mitgeteilt worden. Aber Ulman wird nicht versäumt haben, hier, wo lauter Gleichgesinnte ihm zuhörten, wo er zum ersten Male vor einer größeren Anzahl sprach, das Dringliche der drei Artikel zu betonen und die vielfache Not der Landleute zu schildern. Wie verlockend mußte es in den Ohren eines tief verschuldeten Dörflers wie — Wie kam es zur Verschwörung? 63 Jakob Renner klingen, wenn der erfahrene Stadtbürgermeister aus seiner um- fassenden Kenntnis heraus darlegte, wie oder gemein man mit dem geistlichen gericht mit briefen eu bann und in merxlichen costen emen und etlich lung eitt darin legend,— oder wenn hier der Mann aus hohen obrigkeitlichen Kreisen vernichtend über die um sich greifende Machtbefugais des kaiserlichen Hof- gerichts zu Rottweil urteilte, dureh das denn ouch nit aéenig eu acht bracht, usclagt und der arm man vertriben vurdes,— oder wenn der amtliche Vertreter jenes Schlettstadt, das seit 17 Jahren die vertriebenen Juden nicht mehr in seine Mauern einlieg, hier den armen, geplagten Landleuten sein Mitgefühl und seine Entrüstung bezeugte: v80 weren inen die juden ee nach gesessen, von denen sie oueh großen trang und ubernute mit irem ꝛwucher littena(Ulmans eigene Angaben U. S. 23). Das war frohe Botschaft für Männer, die sonst bei den Mächtigen nicht leicht Recht oder gar Wohlwollen fanden. Als Ulman zunächst über die„drei Punkte“ abstimmen ließ, fand er daher die Versammelten alle einmütig: man wollte die Beschwerden auf bittlichem Wege an die Obrigkeit bringen. Weiterhin handelte es sich um die Frage, wer diesen Gang zum Vogt in Epfig tun solle. Die Wahl fiel auf Ulman selber, in dessen Händen man das Gesuch am besten aufgehoben glaubte. So bereit- willig er aber bisher den Vorsitz geführt und den Gang der Verhandlung ge- lenkt hatte, so hartnäckig weigerte er sich, Wortführer der Bauern vor ihrem bischöflichen Amtmann zu werden: dich bin in einer richstatt doheim, ich dun es nit; so bin ich ubern herrn nit verwandt, erltennen, bas ir wöllen; den tun's nit(U. S. 11). Man sieht nicht recht, ob er sich bloß aus dem Grunde sträubte, daß er als Städter mit der bischöflich straßburgischen Obrigkeit nichts zu schaffen habe, oder ob er Bedenken trug, sein Einvernehmen mit den beschwerdeführenden Bauern schon so bald vor der Offentlichkeit kund zu geben. Denn sein Vorschlag, die Sache bis zu einer späteren und umfassen- deren Versammlung zu vertagen, verfolgte doch wohl nicht allein den Zweck, das ieh mussig olt gane, daß er also von dem allzu kühnen oder schnellen Unternehmen losgekommen wäre. Sondern hinter dieser beschönigenden Darstellung, die Ulman später seinem Rechtsanwalt gegeben hat, verbirgt sich wohl das tatsächliche Bestreben, daß er, ehe ein entscheidender Schritt (wie der Gang nach Epfig) geschähe, mehr Anhänger in die Bewegung ziehen wollte: odienoile diese sache für alle gemeind ist im ĩandes. Als die Verhandlungen bis zu diesem Punkt gekommen waren, trat etwas ein, das Ulman in seiner Rechtfertigungschrift als eine Entgleisung einiger weniger beschrieben hat. Fünf oder sechs„Böse“ hätten etwas geredet, das wider die herschaft und ir eide sas(U. S. 11). Es ist bezeichnend, dab Ulman weder die Namen dieser Männer angibt, von denen er doch so eifrig abzurücken bestrebt erscheint, noch daß er ihre üblen Vorschläge mitteilt, . 64 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. obwohl er sie doch gerade dadurch am schärfsten hätte brandmarken können. Mit geschickter Wendung legt er allen Nachdruck darauf, sich als Hüter der Ordnung und jene von ihm geleitete Zusammenkunft als unverdächtig er- scheinen zu lassen. Jeder übertriebenen Außerung habe er alsbald die Spitze abgebrochen, hals der hene, der eu gutem geneigt ist, als ich ie gewesen bins; und die Mehrheit habe trotz des Vorstoßes jener fünf oder sechs durchaus maßvoll beschlossen:% ist ve höses do beslossen wordend. Wer aber hinter die beschönigende Außenseite dieses Bildes blickt, dem fällt auf, daß auch UIman das Auftauchen umstürzlerischer Gedanken auf dem Ungersberg nicht leugnen kann. Es sind Dinge zur Sprache gekommen, die gegen Eid und Ge- horsam der Untertanen verstieben. Mag sein, daß solche Außerungen nicht von Ulman ausgegangen sind, daß er als Vorsitzender sie sogar zurückgewiesen oder ihnen gegenüber wenigstens zur Vorsicht geraten hat. Auch darin mag er recht haben, daß die tatsächlichen Beschlüsse jener Versammlung nicht über die bekannten drei Punkte hinausgegangen sind. Dem Buchstaben nach konnte er also den Vorwurf als ungerechtfertigt zurückweisen, dir wolten Sletstat ingenomen haben und vil lute, pfaffen und leigen, dot slahen, und es si ein huntschuch gemachte(U. S. 12); derartiges wurde auf dem Ungersberg vielleicht nicht ausdrücklich vereinbart, aber doch jedenfalls angedeutet. Wer waren denn die Männer, deren gewagte Außerungen Ulman hernach so verächtlich abzutun suchte? Haben wir wirklich in ihnen nur ein paar bug lästige und vorwitzige Schreier zu sehen, oder nicht vielmehr die eigentlichen 11 Dränger und Wortführer unter den Bauern, Männer wie Jakob Hanser und Tee Klaus Ziegler, mit denen Ulman im Grunde Eines Sinnes war? Und lagen die allen Pläne, die sie hier aussprachen(Eroberung Schlettstadts und„Aufwerfung“ eines Bundschuhs), wirklich so weit ab von dem, was Ulman nachweislich beabsichtigte? Oder kamen ihm die erwähnten Außerungen auf dem Ungers- berg nur deshalb ungelegen, weil sie vor der Menge zu früh enthüllten, was er ihr erst im Laufe der Entwicklung allmählich zeigen wollte? Nur so viel dürfen wir vermuten, daß Ulman bei der ersten allgemeinen Versammlung mit Absicht zunächst zurückhaltend aufgetreten ist, indem er die umstürzle- l rischen Pläne, mit denen er innerlich durchaus einverstanden war, nur anden- L55 tungsweise hat durchblicken lassen, dagegen einer Beschlußfassung über 80 gefährliche Dinge ausgewichen ist. Dazu stimmt die Antwort, die er(nach seinem eigenen Bericht) jenen„Bösen“ auf dem Berge gegeben hat: ihr Vor- haben sei ungerecht; wollten sie aber von dem geplanten Wege nicht ablassen, so möchten sie zunächst wenigstens den Versuch machen, durch den Amtmann ˖ von Dorf zu Dorf die Forderungen aufschreiben und sie an die bischöfliche e Obrigkeit bringen zu lassen!; im Falle der Ablehnung stehe es dann jedem 1 ql. das Verhalten der bischöflich straßburgischen Untertanen in der Ortenau beim Beginn des Bauernkrieges, April 1525(Hartfelder S. 375) Wie kam es zur Verschwörung? 65 krei, sein„Burgrecht“ aufzusagen, sich also freiwillig aus dem Untertanenver- band loszusagen und so bei allen weiteren Schritten wenigstens den Vorwurf des Meineides zu vermeiden. Hat UIman wirklich so oder ähnlich gesprochen, dann ist bei ihm trotz aller vorläufigen Ablehnung doch das Bestreben unver- kennbar, auch jenen Unbotmäßigen einen Weg zu zeigen, wie sie weiter an der gemeinsamen Sache mitarbeiten könnten. Ulman hat sie keineswegs 80 gründlich abgeschüttelt, wie es nach seiner Darstellung scheinen könnte: oh iemant unnutee wort hat gerett nebent der schnbur, den stroff manc(U. S. 12). So findet sich denn auch in den Aussagen der Stotzheimer und Dambacher, die zu Molsheim abgeurteilt wurden und die ihre Bekenntnisse ohne Folter- zwang ablegen konnten, nicht die geringste Andeutung dafür, daß auf dem Ungersberg Ansichten laut geworden wären, mit denen sich Ulman nicht habe einverstanden erklären können. Im Gegenteil erinnerte sich Jakob Renner ausdrücklich der Einzelheit, daß gerade Ulman die Forderung gestellt habe: was man zu tun gedenke, damit solle man dende gebend, also zum Ziele kommen (U. S. 58). Er ist demnach keineswegs der besonnene Warner und Beschwich- tiger gewesen, als den er sich angesichts der drohenden Gerichtsverhandlung hat darstellen wollen. Das Drängen auf Umsturz geschah jedenfalls in innerer Ubereinstimmung mit ihm, wenn auch vielleicht nicht mit seiner öffentlichen Billigung. Was er freilich als Vorsitzender zunächst beantragte, war der Gang zum Vogt in Epfig. Diesen Schritt hatten ja die leitenden Männer der Verschwö- rung schon vor Wochen vereinbart. So oft einer, den sie warben, das Bedenken äuherte, der Plan möchte gegen die Obrigkeit gerichtet sein, hatten sie ihn mit der Versicherung beschwichtigt, man werde die Forderungen„an unsern gnädigen Herrn gelangen lassen“. Und wir haben keinen Grund, die Ehrlich- keit dieser Absicht in Zweifel zu ziehen. Ulmans Erklärung vor Gericht wird auf Wahrheit beruhen: owölten si mitsampt iren anhengern eu dem vogt eu ppfich eren. im solich ir beschuberd anechringen«(U. S. 23). Ein derartiger Bittgang etlicher Bauern wird damals für den Vogt nichts Neues gewesen sein, hätte also keinerlei Verdacht erregen können. Fragwürdig ist nur die Meinung, die sie daran knüpften:»solicher maß si hofften, dasselb gericht geen unserm gnedigen herren von Straßburg abgeton worden sin solte. Hat sich ein so weitblickender, welterkahrener Mann wie Ulman wirklich mit der Hoff- nung geschmeichelt, die bischöfliche Obrigkeit werde die Beschwerden der Bauern gutwillig abstellen? Und glaubte er im Ernst, der Straßburger Kir- chenfürst werde seine Untertanen in ähnlicher Weise vor dem Rottweiler Hofgericht schützen wie der Schlettstadter Rat seine Bürger:? Oder rechnete 1 gelegentlich War allerdings vorgekommen, daß der Straßburger Bischof selber seinen Untertanen verbot, geistliche Gerichtsbriefe anzunehmen(Z. f. d. G. d. O., XXIX, S. 408). Rosenkranz, Bundschuh. I. 5 .——— 66 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. er mit der Möglichkeit, der Bischof werde die Juden ebenso aus seinen Dörkern ausweisen, wie er ihnen den Zugang zu den Städten Molsheim, Zabern, Benfeld und Rufach versagte(vgl. D. S. 33)? Es hieße dem Politiker Ulman wenig Ehre antun, wollte man ihm ernsthaft solche Pläne zuschreiben. Gewiß, er wird den Gang zum Vogt tatsächlich vorgehabt haben, obwohl er nicht damit eilte. Es gefährdete ja seine Sache nicht, wenn er ein paar Bauern aus seinem Be- kanntenkreise veranlaßte, nach Epfig zu gehen. Aber dieser Schritt, dessen Aussichtslosigkeit ihm von vorneherein feststehen mußte, hatte doch bloß den Wert, daß er dem aufrührerischen Unternehmen einen anfänglichen Schein des Rechts gab. Darauf aber legte der geschickte Volksführer alles Gewicht, daß— wenn auch nur für kurze Zeit— alles in rechtlichen Bahnen verlief. Den zögernden Landleuten war weit sicherer beizukommen, wenn man die Obrigkeit, gegen die man vorzugehen gedachte, handgreiflich ins Unrecht setzte. Aufruhr sollte nicht gegen die Herren überhaupt, sondern nur gegen die widerstrebenden Herren erregt werden. Bei den weiteren Verhandlungspunkten der Zusammenkunft auf dem Ungersberg kann höchstens zweifelhaft sein, ob Ulman sie selber vorgeschlagen und vertreten hat, oder ob sie von anderer Seite zur Sprache gebracht und von ihm nur zugelassen worden sind. Denn angesichts der Tatsachen, daß man ihn dort nebst drei anderen zum Hauptmann erwählt(U. S. 15. 23. 54. 55. 58), dab man diesen vier Hauptleuten aufgetragen, in Bern und Zürich um Bei- stand zu bitten, und daß Ulman als Vorsitzender am Schluß der Verhandlung die Teilnehmer abermals hat Verschwiegenheit geloben lassen, wird man seiner Versicherung kaum Glauben schenken, er habe den Bauern nur 80 lange geholfen, als sie sich auf die drei Artikel beschränkten, dagegen ihrer Sache den Rücken gekehrt, sobald sie mit gewagteren Plänen hervortraten. Der Ulman, der oberster Hauptmann wurde, den Auftrag der Schweizerreise übernahm und seine Genossen den Bundeseid schwören ließ, konnte seine Beteiligung am Aufstand nicht mit den beschönigenden Worten abtun: 90 ir ou, gescheiden sint, habe ici nit me eu inen geiwöllet;.. do ch aber horte dorechi wort, so von etlichen gerett wurden, do olt ich muhßig gen; so ich getan habe(U. S. 12). Vielmehr trägt er mit Jakob Hanser, Klaus Ziegler und Ulrich Schütz die volle Verantwortung für das, was hier zur Sprache gekommen ist. Hanser mag der stürmischere unter ihnen gewesen sein, viel Gewagtes mag auf ihn zurückgehen. Aber Ulman hat den hochfliegenden Plänen seines Gevatters sicher nicht fremd oder ablehnend gegenübergestanden. Seine ganze Haltung wird nur unter der Voraussetzung verständlich, daß er, UIman, die Bauernbewegung als eine umstürzlerische gedacht und gewollt hat. Dafür sprechen die weiteren Beschlüsse der Ungersberger Versammlung. Man hat dort Forderungen aufgestellt, die entschieden über die drei Wie kam es zur Verschwörung? 67 Artikel hinausgriffen. Von irgend einer Seite wurde eine völlige Steuerreform vorgeschlagen, nach der jeder Untertan seiner Obrigkeit nur noch insgesamt vier Pfennig jährlicher Abgabe entrichten sollte. Der andere Gedanke, jeden Priester auf eine einzige Pfründe(im Wert von 4050 Gulden) zu beschränken, stammte nach Zieglers und Renners übereinstimmendem Zeugnis von Jakob Hanser(U. S. 16. 58). Vielleicht ist dieser es gewesen, der im Laufe der Ver- sammlung den verhängnisvollen Schritt getan und den Umsturzgedanken in die bisher noch ziemlich harmlose Bewegung geworfen hat. Denn was er da vorschlug, bedeutete nichts Geringeres als eine völlige Umwälzung auf bürgerlichem und kirchlichem Gebiet(s. D. S. 35). Bei der überragenden Stellung der beiden Wortführer Ulman und Hanser und bei der Wendung, die von da ab die Entwicklung des Bundes nahm, müssen aber diese Umsturzpläne durchaus ernst genommen werden. Wer will behaupten, daß ein Redner wie Hanser in der Begeisterung dieser ersten Zu- sammenkunft nur vorübergehend sich zu solch schwärmerisch verstiegenen Vorschlägen habe hinreißen lassen? Legte man denn nicht das ganze Unter- nehmen darauf an, den Bauernstand weithin unter die Fahne der Hauptleute zu sammeln und die Macht zu einer allgemeinen Umwälzung an sich zu reißen? Wenn die späteren Aussagen der Gefangenen in Molsheim die Stimmung der Verschworenen nur halbwegs richtig angeben, dann hat es auf seiten Ulmans und Hansers groger Uberredungskunst bedurkt, um die Bedenken der Zögernden zu überwinden. Hans Blum in seiner derben Art erzählt, er habe, als die übrigen den Bundeseid geleistet, ost, inen buch gelegt und eu Peter Henden gesagt, er wolt mit der sach gar nit eu schaffen haben(U. S. 56). Auch Veit Schmidt trat nicht ohne weiteres dem neuen Plane bei, sondern lieb sich einige Tage Bedenkzeit geben. Und Ulrich Schütz, den man unter die vier Hauptleute wählte, versprach, erst nach Verlauf einer Woche sich über Annahme oder Ablehnung zu entscheiden(U. S. 56. 58). Vernunft und Gewissen kämpften in den Teilnehmern noch mit dem Verlangen nach Freiheit und mit der Lust am baldigen Losschlagen. Aber Ulman siegte. Alle Ein- Wände beschwichtigte er mit dem Hinweis darauf, man wolle ja zunächst gütliche Abstellung der Beschwerden beim Vogt zu Epfig versuchen. Dann reilich seien alle rechtlichen Mittel erschöpft. Dann sei die Stunde gekommen, wo der„arme Mann“ sein Geschick selber in die Hand nehmen und allerwärts Bundesgenossen suchen müsse. Das war es, was die Leiter des Bundes in dieser Versammlung erstrebten: sie sollte Richtlinien für weiteres Handeln geben. Mit dem Ergebnis konnten sie zufrieden sein. Denn es gelang, über folgende Beschlüsse einig zu werden: J. An die Spitze der Verschwörung traten vier Hauptleute, unter denen natürlich Ulman und Hanser in der vordersten Reihe standen. Die 5* RN 1 8 teten 8 2 5 5 8 812 2 br rag 68 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. peiden anderen waren Klaus Ziegler, der uns schon als der erste Stotzheimer Verschworene bekannt geworden ist, und Ulrich Schütz aus Andlau, ein jüngerer Mann, der nachher auf der Flucht seine Tatkraft und Zähigkeit aufs beste bewährt hat. Diese vier Männer sollten nicht bloß neue Genossen werben, sondern sich bereits auf eine militärische Leitung des Unternehmens rüsten. Denn es wurde, wie Jakob Renner berichtet, jedem Hauptmann noch ein Unterführer beigeordnet. Daß Schütz nur zögernd auf die Wahl einging, ist sowohl von Hans Blum wie von Jakob Renner bezeugt worden(U. S. 56. 58). 2. Diese vier Hauptleute sollten sich an die Eidgenossen wenden und namentlich bei Bern und Zürich Beistand zu erlangen suchen. Das nötige Reisegeld, das ja die Kräfte des einzelnen überstieg, sollte nicht etwa durch eine gemeinsame Umlage der Verschworenen aufgebracht, sondern von den Juden entliehen werden, mit denen man ja ohnehin bald abzurechnen hoffte— wiederum ein Zeichen, wie die Bewegung immer stärker in das Fahrwasser des Umsturzes geriet. Nach Zieglers Aussage sollte dieser Ritt in die Schweiz erst dann stattfinden, wenn ihr Anbringen beim Vogt von Epfig keinen Erfolg habe(Ooh sollichs ir furnemmen abeustellen nit æugelossens U. S. 15). Und in der Tat scheint man bei diesem Punkt der Tagesordnung noch einmal abgewogen zu haben, ob man sich an den„qgnädigen Herrn“ halten oder die auswärtigen Helfer anrufen solle. Denn nach Renners Erinne- rung ist im Anschluß an die Wahl der vier Hauptleute dein umfroge bescheen aud von etlichen die dung an unsrem gnedigen hern ete, die andren an die Hid- gnossem e bringen geratslagte(U. S. 58). Aber auch hier sind die Zaghaften überstimmt worden, und es kann nur die Frage sein, ob man durch diese Ent- scheidung den Gedanken an einen Zug zum Vogt nicht überhaupt abgetan hat. Was man von der Gesandtschaft nach Bern und Zürich erwartete, läßt sich ebenfalls nur an näherungsweise feststellen. Ulman drückt es so aus: vdaselbs ren anschlag ee entdecften, rais æe pflegen und umb hulf aneeruffen«(U. S. 23). Wäre dieser Plan zur Tat geworden, dann hätten die Verschworenen bei den Schweizern vielleicht aufmerksames Gehör, aber sicherlich keine wirk- same Hilfe gefunden. Die Staatsleiter von Bern und Zürich hätten sich kaum je dazu entschlossen, einen umfassenden Aufstand im Gebiet der Niede- ren Vereinigung zu unterstützen, wo ihnen diese Niedere Vereinigung sowohl gegen Frankreich wie gegen den Schwäbischen Bund wertvollen Rückhalt bot. Ulman müßte über ganz geheime und enge Verbindungen mit den Eid- genossen verfügt haben, wozu doch alle Belege fehlen; sonst ist sein Plan einer Schweizerreise ein Anzeichen dafür, daß er immer mehr auf die Bahn der Abenteurerpolitik geriet. Ubrigens ist nach Zieglers Bekenntnis auch schon mit der Möglichkeit gerechnet worden, daß odie Eydigenossen nit volg geben(U. S. 15), in welchem Falle man sich anderweitig nach Bundesgenossen Wie kam es zur Verschwörung? 69 umsehen wollte. Immerhin spielt der Blick zur Schweiz bei den Erwägungen der Verschworenen keine unbedeutende Rolle, wie denn auch Ulman hernach versucht hat, sich dorthin in Sicherheit zu bringen. 3. So wichtig der Schweizer Ritt von den Verbündeten genommen wurde, so wenig wollten sie sich doch mit dieser einen Maßnahme begnügen. Man stellte einen umfassenden Werbeplan auf, der vielleicht im Lichte zünftiger Politik wie ein kindlicher Versuch erscheint, der aber in den unentwickelten damaligen Verhältnissen immerhin einigen Erfolg hätte haben können. Zu- nächst wurde jedem zur Pflicht gemacht, möglichst viele in den Bund zu bringen. Heimlich und von Mund zu Mund sollte die neue Botschaft im Lande verbreitet werden. Die Teilnehmer aus Blienschweiler übernahmen es, durch einen ihrer Dorfgenossen die Keime des Aufruhrs in die Kreise der Schwarz- wälder Bauern zu verpflanzen. Denn ein gewisser Peter von Blienschweiler war dort jenseit des Rheins in einem Kloster angestellt. Und die Empörungen der nächsten 25 Jahre haben genugsam bewiesen, daß auf diesem Wege der unscheinbaren persönlichen Beeinflussung ganze Landschaften in Brand zu versetzen waren(U. S. 15). Endlich gedachte man sich auch die„laufenden Knechte“, die seit dem Nanziger Kriege von 1476 das Elsaß unsicher machten, kür den geplanten Aufstand zu nutze zu machen. Ein Fußknecht, der sich in Scherweiler oder sonstwo in der Umgegend aufhielt, sollte zum Hauptmann bestellt und ihm die Anwerbung möglichst vieler dieser herrenlosen Soldaten aufgegeben werden. Das wäre ein Zuzug geworden, vor dem die Obrigkeiten— nach dem Zeugnis mancher Tagung des Niederen Vereins— ernste Sorge ge- habt haben würden. Und Hans Uiman, der alte erprobte Führer aus dem nie- derländischen Feldzug, wäre der rechte Mann gewesen, Bauern, Städter und Soldaten zu einem einzigen Heere zusammenzuschmelzen. 4. Auch Zeitpunkt und erstes Ziel des Losschlagens wurde bereits auf dem Ungersberg vereinbart. Weder ein baldiger Bittgang zum Vogt von Epfig noch ein früher Ritt der Hauptleute in die Schweiz sollte die Be- wegung schon im Frühjahr 1493 zum Ausbruch bringen. Man wollte bis etwa August warten. Trotz der unleugbaren Gefahr, daß die Sache während der vier langen Monate April bis Juli nur schwer geheim zu halten war, zeigte man doch die löbliche Besonnenheit, nicht eher loszuschlagen, als bis alle Vorberei- tungen getroffen waren und der Bund über die nötigen Machtmittel verfügte. Hätten die Eingeweihten den ganzen Frühling und Sommer hindurch unbe- achtet und ungestört werben können, so wäre voraussichtlich dieser elsässische Bauernaufstand zu bedrohlicher Größe angewachsen.— Die erste Aufgabe des geplanten Feldzugs sah Ulman in der Eroberung eines oder mehrerer städtischer Stützpunkte, wie er es von früheren kriegerischen Unternehmungen her gewohnt war. In erster Linie dachte er dabei an Schlettstadt und malte 70 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. pereits im März seinen Zuhörern aus, wie er sich im August dieser seiner Heimatstadt bemächtigen wolle. An der Südseite, auf der Kolmarer Straße, 1 gedachte er die Truppen heranzuführen, nicht in offenem Anmarsch, sondern 1 indem er eine Anzahl von ihnen in eine Ziegelscheuer legte, die dort am oberen W. Tore stand, und dann durch einen Handstreich den Eingang in die Stadt er- glu zwang. Dabei sollten seine Schlettstadter Anhänger Hilfsdienste tun, ihnen die Tore öffnen und etwaige Hindernisse aus dem Wege räumen. Dieser geplante Sturm auf seine Vaterstadt scheint ein Lieblingsgedanke Ulmans gewesen zu sein. Denn als er ihn auf dem Ungersberg darlegte, rühmte er sich, bereits über 4—500 Gesinnungsgenossen daheim zu haben(Ziegler nennt 3400); so sehr riß den ehrgeizigen Mann der Groll über die Zurücksetzung, die er von seinen Mitbürgern erfahren, in leidenschaftliche Ubertreibung hinein(vgl. ride D. S. 46). Jetzt war er nicht mehr der besonnene Volksfreund, der sachlich 1 die Not des Bauernstandes prüfte und zu heben sich bemühte, sondern der ziigellose Volksverführer, der kein Bedenken trug, den Haß der Bauern gegen + die Stadt auszunutzen und die Gier der Mittellosen nach den städtischen wien Schätzen anzustacheln. Er selber gesteht, ihnen damals die verlockende Aus- b sicht eröffnet zu haben: d²,,m inen denn gelunge, das si also in die stat emen, 80 207 /ſte er si ee furen eu der stat schie, dus inen der aeteil auurdes(U. S. 23).— in f Neben Schlettstadt sollte Dambach zum Stützpunkt des Unternehmens Warth werden, Dambach mit seinen Mauern und drei Tortürmen, das in etwas er- 8 höhter und darum beherrschender Lage die Ebene hätte überwinden helfen (U. S. 15). Sowohl der Anschlag auf Schlettstadt wie der auf Dambach hätte un im Ernstfall gelingen können. Denn in der kleineren Ortschaft gehörten schon ul dn am 23. März zahlreiche Mitglieder zum Bunde; in der Reichstadt aber hatte Ulman(auch bei bescheidenster Veranschlagung) eine namhafte Partei auf seiner Seite, die ihn beim Ausbruch der Empörung wirksam unterstützt haben würde. 5. Erst an diesem Wendepunkte der Bewegung, erst wenn durch die Er- oberung Schlettstadts und Dambachs der feste Boden gewonnen war, um auch A über den Rahmen des Ursprungslandes hinaus das Landvolk zur Selbstbe- 0 kreiung aufzurufen, sollte dem Aufstand der Name Bundschuh gegeben werden. Daß es von den Führern tatsächlich so geplant wurde, unterliegt keinem Zweifel. Denn Ulmans und Zieglers Erklärungen hierüber stimmen völlig überein.„enn sd ouch Sleitstatt behouptet und under sich hruchit hetten, ein paner mit einem puntschuch ufgeꝛvorfen haben, damit sd sich vbdtter gesterlet und ander umligend und amstoſſend stett, als Dambach, Ro hhein, Ehenhiein und etlicher ander dorfer an sich bracht hettend, so lautet Ulmans Aussage. Und Ziegler bestätigt diesen Gedankengang, wenn er im Verhör gesteht: tem einen buntschuch ufaberfen, domit allemenglich eugeloſſen, und underston, meister im Wie kam es zur Verschwörung? 71 ande eu werden, und bas sieh doꝛvider satete oder nit mit inen gehelen, edele oder andere, tod schlahen wöllens. Das kann natürlich nicht bedeuten, der Aufstand habe erst an diesem Punkte der Entwicklung zum Bundschuh werden sollen. Hat doch Ulman den Gedanken an allgemeine Volkserhebung keines- wegs für sich behalten, sondern ihn bereits in der ersten, begründenden Bundes- versammlung allen Beteiligten kund gegeben. Die Angeklagten konnten also später vor Gericht nur dem Buchstaben nach behaupten, ihr Anschlag sei kein Bundschuh gewesen. Name und Fahne des Bundschuhs fehlte in der Tat noch und sollte jenem späteren Zeitpunkt vorbehalten werden; Plan und Sache des Bundschuhs war aber zweifellos vorhanden. 6. Ulman ließ die Versammlung am 23. März nicht auseinander gehen, ohne ihr abermals das eidliche Versprechen unbedingter Verschwiegen- heit abgenommen zu haben. Er mochte fühlen, daß es für die schlichten Bauern eine schwere Zumutung sein mußte, so weitreichende Pläne monate- lang zu verheimlichen. Uber die„drei Artikel“ hätten sie vielleicht noch ge- schwiegen. Aber reizte die Aussicht auf einen Bundschuh, auf allgemeine Bauernbefreiung, nicht diesen oder jenen zu prahlerischen Bemerkungen, die bei obrigkeitlichen Personen Argwohn wecken mußten? Ein paar Tage später gab Ulman selber einem gewissen Cyriacus Bischof zu Benfeld den eigenartigen Bescheid: der wurde hald ein ufgetvorfenen puntschuch sechene (U. S. 24). Wie, wenn eine derartige Bemerkung an den unrechten kam und die Behörde dann weitere Nachforschungen anstellte? Der Eid, den deshalb Uiman am Schluß der Versammlung allen Anwesenden abnahm, machte nach den schwerwiegenden Eröffnungen, die man gerade vernommen, einen tiefen Eindruck. Klaus Ziegler nannte den Schwur ausdrücklich unter den Punkten, die auf dem Berge beschlossen worden seien. Hans Blum warf sich auf den Boden, um sich der unheimlichen Verpflichtung zu entziehen; nach getanem Eid will er sich sogar von dem Unternehmen losgesagt und seine Ge- sellen mit den Worten gewarnt haben: o sie der such nit abstunden und daruf beharreten, so weren nit henber gnug im lande, innen die pf abeuslagenæ(U. S. 561). Der Wortlaut des Schwurs muß in der Tat schwerwiegend gewesen sein. Ulman überliefert ihn in der Form: os0licher anschlag umd ꝛbas darumdler gehandelt wer, eu eigen tagen ee hüllen und niemer me 2c bichtena(U. S. 24), Liegler in der noch stärkeren Fassung vir furnemmen nit eu bichten, und dheiner den andern losen, sonder heholfen sin, eu sammen geschuvoren und verbunden undd ee eerrissen lossens(U. S. 15). Daß aber auf jeden Fall das ursprüngliche Gelöbnis der Verschwiegenheit in diesem abschließenden Versprechen bemer- Blums Behauptung wird übrigens durch den Satz Renners bestätigt,) das Blumhans sich uf dem Unger perge nit geꝛbellen dem rattslage neheren, sondern darvon entussert umd in abflucht gericht(U. S. 59). Lire 72 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. kenswert verschärft worden ist, bezeugt auch Jakob Renner in seiner Schilde- rung des Vorgangs: viren iederer von nuten dingen sꝛueren, abus uf dem berge gehandlet aburde, eu verschbigen, das oui, Hit eu sagen noch æu bichten; den wer das sagte, der solt von dem andren erstochen werden,; un ohe tren einicher in gefen nus emen, der solt sich æurissen lossen, ee er die ding sagte; wan sie wollen, die under innen gefangen wurden, usburgen«s(U. S. 58), d. h. mit Geld auslösen. Uper diesen gewichtigen Beratungen und Beschlüssen war es wohl Nach- mittag geworden, che man auseinander ging. Ulman hatte viel erreicht. Dieser Tag stellte ihn an die Spitze einer Unternehmung, die selbst seinem Ehrgeiz groß erscheinen mußtei. Trat keine Störung ein und entwickelten sich die Dinge auch nur einigermaßen so, wie er geplant hatte, dann sah ihn das Spät- jahr unter der sieghaften Fahne des Bundschuhs von Landschaft zu Land- schaft eilen und allerorten als Befreier des„armen Mannes“ handeln. Mit gehobenem Bewußtsein kehrte er in seine Heimatstadt zurück. Der Weg war gefunden, um für die Zurücksetzung bei der Bürgermeisterwahl an seinen undankbaren Mitbürgern Rache zu nehmen und sich gleichzeitig an die Spitze der Bauernbefreiung zu stellen. In den übrigen Genossen aber kämpfte noch die neu geweckte Freude auf einen großen Bauernkrieg mit der tief eingewurzel- ten Furcht vor der Tragweite und Gefahr des Unternehmens. Die nächsten Tage oder Wochen mußten zeigen, ob man tatsächlich gesonnen war, sich cher zerreißen zu lassen als von der werdenden Empörung abzufallen, oder ob die Rücksicht auf das eigene Wohl und auf die Sicherheit der Familie dazu trieb, der Stimme des Gewissens zu folgen und der Obrigkeit Mitteilung zu machen, dadurch aber an den Bundesgenossen zum Verräter zu werden. Jakob Renner 2. B. versichert, er sei von dem Ungersberg allein heimgegangen, während die übrigen noch zurückgeblieben seien. Machten sich schon Zeichen der Zwietracht bemerkbar? Sollte diese erste Zusammenkunft der Beteiligten bloß der Anfang oder schon der Höhepunkt des Bundschuhs gewesen sein? Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? a) Neue Werbungen. Die Verschworenen hatten am Samstag auf dem Ungersberg die Pflicht übernommen, unter der Hand neue Mitglieder für den Bund zu gewinnen. S0 sehen wir in der Woche zwischen dem 24. und 31. März die Rührigen unter den Bundesgenossen auf allerhand geheimnisvollen Werbegängen, teils in den Gassen ihres eigenen Dorfes, teils in den Nachbarorten, die bisher von der 1 vgl. Ulmans Bemerkung: Y mir hat gruset, das unser so viel was 4(U. S. 11). Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? 73 Bewegung noch nicht erfaßt worden waren. Irgend eine geschäftliche Besor- gung wie Weinkauf, Pferdetausch, Gang zum Arzt, Mahnung eines Schuldners, Flickarbeit beim Dorfschmied mußte zum Vorwand dienen, daß sie unauf- källig mit einem Ahnungslosen von den„drei Artikeln“ oder gar von den großen Endzielen des neuen Unternehmens sprechen konnten. Beliebt waren hierzu die abendlichen Feierstunden, in denen man ohnehin gewohnt war, seine Ge- danken über die Dinge des öffentlichen Lebens auszutauschen, über Not- stände zu klagen und Vorschläge zu einer Verbesserung der eigenen Lage zu machen und zu beurteilen. Man traf einander beim abendlichen Trunk im Wirtshaus, man lud wohl auch zu einem Gang vors Dorf ein oder benutzte das unvermutete Zusammentreffen in einer Scheune, um die Netze der Uber- redungskunst auszuwerfen. Nach ein paar andeutenden Bemerkungen ließ man sich jedesmal zunächst Geheimhaltung schwören und verfuhr auch dann bei der Enthüllung der Pläne noch mit kluger Vorsicht, indem man nur einzelnen über die drei Artikel hinaus schon von der Wahl der vier Hauptleute und ihrem Auftrag an die Eidgenossen sprach. Werfen wir zunächst einen Blick auf die Ortschaft Stotzheim, so finden wir dort als den eifrigsten Verbreiter der neuen Gedanken Klaus Ziegler, der ja seit Samstag zu den Anführern gehörte, und neben ihm Diebold Walter, der schon vor der Versammlung auf dem Ungersberg von Klaus Ziegler aufgenommen worden war(D. S. 58). Im Verlauf der neuen Woche gewann Ziegler noch drei weitere Dorfgenossen: einen Diebold Weber(Falls dieser nicht der gleiche war, wie der oben genannte Walters Diebold); ferner Hans Schmidt, den wir von einem Gleichnamigen aus Epfig, Sulz und Dambach unterscheiden müssen, und Andreas Scheffer, der später zusammen mit Ziegler nach Schlett- stadt floh. Innen teilte er odie sache mit, wobei fraglich bleibt, ob sie auger den drei Artikeln noch weiteres erfahren haben, und ließ sie den Bundeseid in seine Hand leisten(U. S. 16). Schon vor einigen Tagen hatte Ziegler mit seinem Freunde Diebold Walter einen Versuch gemacht, Lauwel Schade zu überreden. Jetzt sprachen sie ihn erneut an, da er vor der Versammlung nicht hatte auf ihr Ansinnen eingehen wollen(vgl. D. S. 58). Zunächst kam Diebold Walter allein.„Lauwel, du hast den Ziegler erzürnt“, sprach er den Zögernden an, ofkenbar weil er wußte, dieser werde auf Zieglers Urteil Wert legen.„Ob der Teufel den Lauwel so naseweise gemacht habe, daß er vor vier Tagen zu miß- trauisch gewesen sei, um auf Zieglers Empfehlung hin den verlangten Eid zu leisten und die wichtige Eröffnung entgegenzunehmen?“ Auch jetzt ging Lauwel nicht auf die Lockung ein, und es bedurfte erst eines Besuches durch Klaus Ziegler selber, bis der Umworbene sich herbeiließ, mit Klaus und Die- bold vor das Dorf zu gehen und dort seinen Eintritt in den Bund zu vollziehen. Zwar wurde es ihm, als er nun den wahren Sachverhalt erfuhr, erst recht nicht — 1 eee 5 * 25 — 7 — 2 8788285 —— 8 74 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. geheuer. Er warnte die beiden, sie osolten sich der sach enislagen, wan es wider unsern gnedligen lern elc. ierès(U. S. 54). Ja, er fühlte sich sogar verpflichtet, der Obrigkeit seines Dorfes Mitteilung von dem Gehörten zu machen. Das hinderte ihn jedoch nicht, weiterhin mit den Verschworenen in Fühlung zu bleiben— wie er später vor Gericht behauptete: im Auftrag seines Schult- heißen. So war er mit zugegen, als am Donnerstag dieser Woche(28. März) vier Mann in einer Scheune zu Stotzheim zusammenkamen. Das Gebäude gehörte ebenfalls einem Schade, mit dem Vornamen Diebold, möglicher Weise also einem Verwandten jenes Lauwel. Und zwar war Diebold Schade eben jener Gerichtsbote, dem Lauwel ein bis zwei Tage vorher die erste Kunde von der Empörung verraten hatte. Der Hausherr war offenbar nicht daheim, als an diesem Donnerstag Diebold Walter mit drei Freunden in die Scheune schlüpfte: mit Bastian Diebold, Klaus Ruber und Erhart Rieder. Lauwel Schade machte sich herzu und war nun Zeuge, wie die drei von Diebold Walter zu wissen be- gehrten, was er ihnen zu eröffnen versprochen habe. Dieser schickte sich an, ihnen das Geheimnis zu verraten; doch müsse vorher Lauwel Schade ihnen den Eid„staben“, d. h. sich von ihnen schwören lassen, daß sie schweigen würden. Schade ging auf dieses Ansinnen ein, stabte den dreien den Eid und hörte nun aus Walters Munde abermals den Plan der Verschwörung. Kaum war dieser aber weggegangen, da nahm Schade die drei neuen Bundes- gesellen vor und warnte sie ernstlich vor einem so gefahrbringenden Unter- nehmen, versäumte auch nicht, am folgenden Tag wiederum Anzeige beim Gerichtsboten zu erstatten über das, was sich gestern in dessen Schenne be- geben habe. Diebold Walter blieb an diesem Donnerstag in regster Tätigkeit. Zusam- men mit Klaus Ziegler machte er sich auch an den Stotzheimer Hans Simon heran, dessen Bruder bereits für den Bund gewonnen worden war(U. S. 16. 61). Hans Simon ritt gerade zum Arzt nach Schlettstadt, da begegneten ihm unter- wegs die drei(sein Bruder, Ziegler und Walter). Es kam zu einer Unterhaltung, die sich zunächst um unbedentende Dinge drehte. Hans Simon dachte beim Anblick seines Bruders an allerhand Geldschulden, die dieser ihm noch 2u entrichten hatte, und drängte auf baldige Bezahlung. Dann wollte er von den dreien wissen, was zwei Sulzer Bauern bei ihnen getan hätten. Offenbar hatte er diese(Diebold Müllenberg und Klaus Toll) kürzlich bei den drei Stotzhei- mern stehen sehen. Da nun die Sulzer zu den Verschworenen gehörten, die auf dem Ungersberg getagt hatten, gab Hans Simons Bruder zunächst die aus- weichende Antwort, sie hätten Wein kaufen wollen. Anstatt den Frager durch solche Auskunft zu beschwichtigen, machten sie ihn erst recht neugierig und hatten es nun nicht mehr schwer, dem Gespräch die Wendung zu geben, daß sie von Hans Simon den Eid der Verschwiegenheit fordern und ihm das Ge- Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? 75 heimnis anvertrauen konnten. Hier war es Klaus Ziegler, der als Beauftragter des Bundes handelte. Ubrigens stellte er die Dinge in einem milderen Lichte dar, als sie auf dem Ungersberg beschlossen worden waren. Hans Simon sollte den Eindruck erhalten, man beabsichtige, um jeden Preis auf dem Wege rechtlicher Verhandlung zu bleiben. Von dem geplanten Ritt in die Schweiz und Anschlag auf Schlettstadt, von Bundschuh und Heereszug war keine Rede. Man hatte wohl im Sinne, die gefährlichen Endziele des Unternehmens den neuen Mitgliedern zunächst zu verschweigen, damit ihr ständig wiederkehren- des Bedenken beschwichtigt werde: vs verre es nit ꝛwider unsren gnedigen nern etc, eid oder ere nit heruren eres(U. S. 55. 58. 59). So gab man sich den trügerischen Anschein, als wolle man die Angelegenheit nur mit einem Bittgang zum Vogt oder Bischof erledigen, im Falle der Ablehnung aber sie gänzlich fallen lassen: odie ding mit aillen der hern æu verhandlen oder ein stein daruf eu legen«(U. S. 55. 59. 60). Hans Simon bat sich nunmehr Bedenkzeit aus, hielt sich auch von den Verschworenen fern, galt aber doch seither als ein Mitglied des Bundes. Kaus Ziegler machte noch weitere Eroberungen. Am Freitag(29. März) nahm er den erwähnten Hans Simon mit auf einen gemeinsamen Ritt nach Kestenholz, angeblich um ein Pferd zu vertauschen, in Wirklichkeit um dort nach dem Beschluß des letzten Samstags neue Anhänger zu werben. Sie fanden bereits einen Mitwisser in Augustin Metzinger und erkundigten sich bei ihm, wie die Dinge in Kestenholz ständen. Metzinger wußte von sechsen zu berichten, die er bisher angesprochen habe; allerdings seien vier von ihnen noch nicht zum Beitritt entschlossen; die übrigen zwei, die den Eid geleistet hatten, sah Ziegler bei diesem Besuch selber. Hans Simon stellte hernach den Vorgang so dar, als habe er nur von ferne gesehen, odas einer bi dem Ziegler gestanden, der hat eien finger fallen lossen, als obe er geschivoren hettes(L. S. 55). Doch wird er nicht so unbeteiligt gewesen sein, wie es vor Gericht den Anschein haben sollte. Zieglers eigene Aussage ist dafür zu klar und eindeutig(U. S. 16). Auch in andere Dörfer des Umkreises können wir die Werbeboten während dieser Woche auf ihren Gängen verfolgen. Am Donnerstag bekam Veit Schmidt den Auftrag, er solle Hans Schmidt von Epfig mahnen, der bewußten Sache nachzukommen(U. S. 56). Es hätte der Mahnung kaum bedurft. Aber Hans benutzte diesen Besuch des Veit, um in seinem Beisein den Hans Frank ins Vertrauen zu ziehen und in Eidespflicht zu nehmen. Noch einer weiteren Werbung in Epfig wußte sich Veit Schmidt hernach vor Gericht zu erinnern. Der Betreffende habe sich gegen die Aufnahme gesträubt, dann aber dem Drängen nachgegeben, als Veit sich rühmte, über 60 seien in Dambach beigetreten, mit deren Hilfe man das Städtchen jederzeit überrumpeln könne. 8 888885 — e 25 2 72 2 eee 9 5 2 a5 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Von Hans Ulman wissen wir aus diesen Tagen nur, daß er Freitags einen gewissen Cyriacus Bischof aus Benfeld ansprach, ob er nichts Neues wisse, und daß er ihm auf seine verneinende Antwort die geheimnisvolle Auskunft gab, ber w¹j,s hald ein ufgeworfenen puntschuch sechenò(U. S. 24). Die Tätigkeit der andern beiden Hauptleute, Jakob Hanser und Ulrich Schütz, liegt für uns völlig im Dunkel, da der eine hernach entkommen ist und der andere vor Ge- richt keine Aussagen gemacht hat. Am genauesten sind wir über die Vorgänge in Dambach unterrichtet, das in der Tat zu einem Hauptsitz der Verschwörung zu werden begann. Noch am Samstagabend(23. März) ging hier Hans Blum zu Klaus Metziger und versicherte diesem, er wolle mit der Empörung nichts mehr zu tun haben. Dabei bezog er sich auf seine feierliche Erklärung, die er am Ende der Versamm- lung auf dem Ungersberg vor allen Beteiligten abgegeben habe. Auch bei Werner Kuffer und Veltin Kurin sprach er vor und bat sie, von dem geplanten Unternehmen abzulassen. In ähnlicher Weise kam an diesem Abend Jakob Renner zu dem Gerichtsboten Peter Heide und beklagte sich bei ihm, daß er durch sein Amtsanschen ihn, Renner, zur Teilnahme an der Verschwörung verleitet habe. Er muß wohl so sehr den Eindruck des reuigen Verführten gemacht haben, daß Heide sich des Weinens nicht enthalten konnte, von ihm wegging und Diebold Gerwer zu ihm schickte. Bei dieser Gelegenheit war es, daß Gerwer den ratlosen Renner durch Hinweis auf seine zerrütteten Ver- mögensverhältnisse zum Festhalten am Aufstand zu bewegen suchte: oibie Jacob in großen schulden, und ime mit der sache woll eu helfen eres(U. S. 58). Trotz dieses schwer wiegenden Grundes ließ sich Renner auch durch Diebold Gerwer nicht aus seiner ablehnenden Haltung bringen: der Plan des Aufruhrs sei aussichtslos, selbst wenn sechstausend sich der Bewegung anschlössen; daß in Dambach so viele Anhänger beiträten, sei einzig und allein dem Ansehen Peter Heides zu verdanken.— So machte sich hier, wo man durch das Auf- treten des geschworenen Boten zunächst so großen Erfolg gehabt hatte, noch am Abend der Ungersberger Versammlung ein Rückschlag, eine deutliche Ernüchterung bemerkbar. In einem andern Hause des Dorfes fand der neue Handel an diesem Samstagabend eine freundlichere Aufnahme. Veltin Kurin kam zu Konrad von Mülhausen und hatte mit ihm ein Gespräch über Entleihung von Korn. Im Verlauf der Unterhaltung deutete er seinem Genossen an, er habe mit ihm noch Weiteres zu bereden. Konrad befürchtete irgend welche unliebsame Erörterung und schob die Sache bis zum folgenden Tage hinaus. Dann aber, am Sonntag, 24. März, wandte er sich selber an Veltin Kurin mit der Bitte, ihm das Ange- kündigte mitzuteilen. Es wurde jedoch Montag, bis die Eröffnung zustande kam, da Veltin das Geheimnis nicht preisgeben wollte, wenn Konrad nicht im Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? Beisein anderer den Eid der Verschwiegenheit leistete. Inzwischen hatte man sich auch wieder um Jakob Renner bemüht. Man schien in Sorge zu sein, dieser Zaghafte könne ganz abtrünnig werden. So fand sich nunmehr Klaus Metziger bei ihm ein und suchte ihm klar zu machen, daß er in Wirklichkeit schon das Tuch zwischen sich und den Genossen zerschnitten habe. Metzigers Rechnung stimmte: Renner, der den Mut zum Beitritt nicht hatte finden können, schreckte doch auch vor dem gänzlichen Bruch mit den Verschworenen zurück. Mit der echten Unschlüssigkeit eines Furchtsamen versteifte er sich darauf, ihm sei in der Versammlung dein hedanbe zugestanden worden. Aus diesem sicheren Rückhalt des Bedenkens und Zögerns wollte er sich nicht so leicht bringen lassen. Gegenüber dem Drängen seines Gefährten ging er so weit, daß er sich hinter seinen Untertanengehorsam verschanzte und den Eid, den man ihm auf dem Berge abgelistet habe, einen Bubeneid nannte. Die Dambacher Häupter der Verschwörung merkten, wie wenig sie sich auf diesen Kleinmütigen verlassen konnten, und noch am selben Abend ersuchte ihn der Gerichtsbote Peter Heide mit weinenden ougen, er möge nicht verraten, daß er, Heide, den Eid von ihm entgegengenommen habe. Aber auch hier wiederholte sich das gleiche Spiel wie nachmittags im Gespräch mit Klaus Metziger: sobald Renner seinen Widerpart in Sorge sah, regte sich bei ihm selber der Mut des Widerspruches. Er, der tags zuvor versichert hatte, er werde Peter Heide gefolgt sein, und wenn ihn dieser um Mitternacht entboten habe,— gab jetzt dem selben Peter Heide die trotzige Antwort: der wolf nit sagen, dan was er sagen mustes(U. S. 588k.). Man ließ sich indes durch solche Enttäuschungen nicht verdrieben. Am Montag trafen drei der Verschworenen im Hause eines Dambachers Hans Föher zusammen. Anfangs waren bloß Hans Wolksheim und Kurin Quatzen- heim bei diesem in der Kammer. Sie überredeten den Föher zum Beitritt und ließen sich von ihm den Eid ablegen. Veit Schmidt, der dann hinzukam, fand die Aufnahme Föhers bereits als fertige Tatsache vor(U. S. 56). Tags darauf traf es sich, daß Hans Schmidt von Dambach in dem benachbarten Diefental mit Werner Kuffer zusammenkam und mit ihm und Walter Lutz gemeinsam nach Dambach heimging. Unterwegs weihte Kuffer seine beiden Weggenossen in die Sache ein, die— wie er sagte— völlig harmloser Natur sei; als sie aber nach geleistetem Eid die drei Artikel erfuhren, erschraken sie so, daß sie sich einen Aufschub ihres Beitritts ausbedangen und ihre Antwort bis zum Samstag hinausschoben. Wenn sie dann Werner Kuffer eine völlige Absage erteilten, so ist zweifelhaft, ob das lediglich aus ihrem eigenen Er- messen hervorgegangen oder auf Nachrichten von der Entdeckung des Unter- nehmens zurückzuführen ist(U. S. 59). Auch ein anderer Versuch der Werbung scheiterte an diesem Dienstag. 78 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Hans Wolksheim, einer der eifrigsten Dambacher, hatte es auf seinen Dorf- genossen Erhart Burger abgeschen und schickte ihn daher 2 Hans Blum, der vermutlich mit Burger befreundet war und bereits an der Versammlung auf dem Ungersberg teilgenommen hatte. Wenn er aber gemeint, auf diese Weise den Neuling desto sicherer einzufangen, so sollte er sich hierin gründlich getäuscht sehen. Anstatt seinen Freund zum Beitritt zu überreden, warnte um Hans Blum vielmehr,„Erhart soll der hosen sucli mußig stens(L. S. 56). Es zeigte sich also abermals, daß trotz mehrfachen Schwures nicht alle Einge- weihten für zuverlässige Anhänger der Verschwörung gelten konnten. Vom Mittwoch wird in unsren Quellen keine Einzelheit aus Dambach erwähnt. Am Donnerstag dagegen treffen wir Veit Schmidt am Fronholz, wie ihm Lauwel Wall die Weisung gibt, zu Hans Schmidt nach Epfig zu gehen (Vgl. D. S. 75); und am Abend des gleichen Tages steht Veit in einem Stall(wie es scheint, in Dambach), um ein Pferd zu verbinden, als dieser Hans Schmidt und Lux Meyger hereintreten und noch sechs andere mitbringen, um sie in den Bund aufzunehmen. Auch hier gelingt Eidschwur und Mitteilung anscheinend; sobald aber die sechs von den Absichten der Empörer Kunde erhalten, sagen Sie sich völlig von ihnen los. Es war daher sicherlich eine Upertreibung, wenn Veit Schmidt von 60 Dambacher Anhängern sprach(D. S. 75): man hatte wohl viele geworben; aber längst nicht alle, die von dem Geheimnis erfuhren, waren willens, sich für die Durchführung des Unternehmens einzusetzen. Etwa zwanzig Teilnehmer aus Dambach sind uns noch mit Namen bekannt; rechnen wir zu diesen die sechs, die nicht beitraten, so kommen wir kaum auf die Hälfte der Zahl, die Veit Schmidt in prahlerischer Uberschätzung angab. Ubrigens scheint selbst er keiner der Zuverlässigsten gewesen zu sein. Er behauptet wenigstens, am Freitag(29. März) dem Hans Wolksheim Vorwürfe gemacht zu haben, daß er durch ihn zum Eintritt in den Bund verführt worden Sei. Weniger Einzelheiten, aber eine Anzahl von Namen kennen wir aus der Werbearbeit, die in Blienschweiler geleistet wurdei. Fast täglich traten hier in der Woche nach der Ungersberger Versammlung neue Mitglieder dem Bunde bei: Sonntags bereits Zeppels Diebold, Montags Michels Jörg, Samstags Walters Hans Jakob, zwischendurch Ulrich Schellkopf, Klaus Rageler, Hans Schneider, Adam Weinmann, Simon Liet-den-Frost, Pfulmans Michel, Schwab- hans, Ackerhans, Heinrichs Michel, Boden Hans, Hans von Molsheim, Herbold Scherer, Lienharts Martin, Hans Wamp, Erharts Lauwel, sodaß die Verschwö- rung allein in Blienschweiler einen Zuwachs von 18 Teilnehmern erhielt. Neben Dambach bildete sich also hier der wichtigste dörfliche Stützpunkt des Bundschuhs. Das lag sicher zum größten Teile an der Tätigkeit der dortigen Quelle für die Vorgänge in Blienschweiler, Nothalten und Zell ist das Oberehn- heimer Gerichtsprotokoll U. S. 32ff. Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? 79 Ortsbehörde. Wirkten doch der Schultheiß(Hansers Jakob) und einer seiner Heimburgen(Wallauwel) nachweislich mit großem Eifer dafür, die Dorfge- nossen in das Unternehmen zu verwickeln. Von jenem kennen wir noch drei, von diesem sechs Fälle, wo sie ein neues Mitglied den Bundeseid schwören lieben. Hand in Hand mit diesen beiden Männern wirkten in Blienschweiler der unermüdliche Hugs Hans aus Diefental, Wallauwels Freund Sellen Mat- thäus und Klein Jakob aus Blienschweiler, Jakob Hansers Mitarbeiter Stotz- heinrich von Nothalten, auch der Stotzheimer Gerichtsbote Heinzen Hein- rich fand sich mehrfach ein. Dabei halfen ihnen Bone Hans, Paulus Zeller, Gerwers Hans, Zellen Jakob, der Blienschweiler Bäcker Jakob. Aus Not- halten kamen Roß Jakob und der Amtmann Wurz Jörg, aus Zell Klein Hans, aus Stotzheim Grubers Hans, aus Dambach Gerwers Diebold. So ging es während dieser Woche in Blienschweiler besonders unruhig zu. Von einer dieser Werbungen wissen wir noch näheres. Als Paulus Zeller und Stotzhein- rich sich an Klaus Rageler heranmachten, bedienten sie sich einer klug ersonne- nen List. Sie spiegelten dem Bauer, der verwitwet war, mit einschmeichelnden Worten vor, sie wüßten für ihn eine Frau, wie er sie nirgend besser finden könne. Aber er müsse ihnen Verschwiegenheit geloben, damit, falls die Heirat nicht zustande komme, der Name der Frau nicht bloßgestellt werde. Als er in begreiflicher Neugier hierauf einging und das Geheimnis zu wahren ver- sprach, teilten sie ihm den Bundesplan mit. Sogar am Samstagabend, als das Unternehmen bereits verraten war und die Anführer auf Sicherheitsmaßregeln sannen, wurde in Blienschweiler ein neues Mitglied in die Verschwörung auf- genommen(der oben erwähnte Walters Hans Jakob). Ahnlich, wenn auch vielleicht nicht ganz so eifrig, wurden während dieser Tage die Werbungen in Nothalten und Zell betrieben. Auch hier waren der Blienschweiler Heimburge Wallauwel und der Stotzheimer Gerichtsbote Heinzen Heinrich tätig. Namentlich waren es aber hier die ortseingesessenen Bundesmitglieder, die unter ihren Freunden und Verwandten neue Genossen fanden. So kamen in Nothalten die beiden Brüder Roß Jörg und Roß Klaus durch ihren Bruder Jakob in den Bund; zwei andere Nothaltener, ein Jakob und ein Gerwers Jakob, halfen ihm bei dieser Uberredungsarbeit. Diebolds Jakob wurde dort durch Stotzheinrich gewonnen. In Zell scheint während dieser Woche der Nothaltener Amtmann Wurz Jörg besonders rührig gewesen zu sein. Montags stabte er dem Marx Kiefer, Mittwochs dem Wiegers Hans den Eid. Die Zahl der Mitglieder vermehrte sich also auch an diesen beiden Orten insgesamt um fünf. Die Bewegung wuchs langsam, aber stetig an. Wenn in solcher Weise fortgefahren wurde, mußte der Bund aus dem Privat- unternehmen einiger Wagemutigen allmählich zu einer Sache des ganzen Volkes werden. Aber nur unter einer Bedingung: niemand durfte aus den Reihen der 80 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Verschworenen zurücktreten, alle mußten bei der Stange gehalten werden. Da aber zeigt das Bild, das uns diese Woche des Werbens gewährt, bereits aller- hand bedenkliche Züge. Neben der emsigen Rührigkeit, mit der die Werber jede Gelegenheit ausnutzten, um neue Mitglieder heranzuziehen, beobachten Wir bei einer Anzahl der Beteiligten ernste Erwägungen, ob man mit dem Ge- planten auf rechtem Wege sei und ob die Sorge für die eigene Sicherheit nicht vielmehr eine Absage an die Bundesgesellen erheische. Diese Unzuverlässigkeit einzelner Eingeweihten sollte die schwache Stelle am Gebäude des Bundschuhs werden, an der das Ganze jäh zusammenbrach. bp) Verrat. Upper die Umstände, die zur Aufdeckung des begonnenen Unternehmens führten, können wir nur noch annähernd ein klares Bild gewinnen. Daß ein einzelner den Angeber gemacht und sich dadurch den Dank der Obrigkeit verdient hätte— wie es z. B. 1502 in Untergrombach geschah—, scheint nach den Anzeichen unserer Quellen ziemlich ausgeschlossen. Es dürfte sich 80 verhalten haben, daß hie und da der Schleier des Geheimnisses zerrißg, die Behörde aufmerksam wurde und dann mit schnellem Griff den Brand im Ent- stehen erstickte. Auf diese Spur führt uns schon die sorgliche Bemerkung, die Jakob Renner am Tage vor der Ungersberger Versammlung zu Peter Heide machte: vollen ste, das die sache verstigen blibe, so solten sie innen doheimen lossen, a0 Sin Hubfrounbe ume nochfrogen und die ding wurde usbringen«(U. S. 58). Nehmen wir hinzu, dag Renner sich auch in den folgenden Tagen schwankend zeigte, daß er Peter Heide sein Mißfallen an der ganzen Sache aussprach und doch gegenüber Klaus Metziger nicht als völlig Abtrünniger erscheinen wollte, so wird klar, wie nahe es diesem Ehepaar lag, aus Schwatzhaftigkeit oder aus Besorgnis verdächtige Bemerkungen vor unberufenen Ohren laut werden 2 lassen. Geradezu Verrat scheint Renner indes nicht geübt zu haben, sonst wäre ein Hinweis darauf sicherlich in seinen gerichtlichen Aussagen zu finden. In seinem Heimatort Dambach blieb einstweilen noch alles ruhig, obwohl hier ein Hauptsitz der Verschworenen war. Der erste Wink an die Obrigkeit erfolgte vielmehr wohl in Stotzheim. Klaus Ziegler und Diebold Walter machten sich hier um Lauwel Schade zu schaffen, und zwar mit einer Zähigkeit, daß es aussieht, als sei ihnen an dem Eintritt dieses Mannes besonders viel gelegen gewesen. Hofften sie, durch ihn auch seinen Verwandten Diebold Schade zu gewinnen, um auch in Stotzheim (wie in Dambach und Nothalten) den wichtigen Gerichtsboten zu ihren An- hängern zu zählen? Diese Werbung erwies sich aber in wenigen Tagen als ein völliger Miggriff. Schon nachdem Lauwel etwa am Montag oder Dienstag den Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? 81 Eid geleistet und von Ziegler die drei Artikel und die Wahl der vier Hauptleute vernommen hatte, begab er sich, wie er später vor Gericht erzählte, zu eben jenem Diebold Schade und zeigte ihm an, ohe ein argebenige sache furhanden weree(U. S. 54). Dann ging der Gerichtsbote zu dem Schultheißen, teilte ihm das Gehörte mit und bekam von diesem den Auftrag, Lauwel Schade solle die Einzelheiten der Verschwörung zu erkunden suchen und ihm hinterbringen, damit er(der Schultheiß) weiteren Bericht an den bischöflichen Vogt von Epfig erstatten könne. Auf diese Tat des ergebenen Gehorsams hat sich Lauwel begreiflicher Weise hernach vor Gericht viel zu gut getan, so daß sein Anwalt meinte, er habe eher Lohn als Strafe verdient(U. S. 60). Der Vertreter der Anklage ließ den Sachverhalt in der Weise, wie Lauwel ihn dargestellt hatte, gelten und bestätigte damit, daß der Angeklagte sich tatsächlich in dieser Weise benommen habe. Freilich gestand er ihm deshalb keine nennenswerte Strafmilderung zu. Wir werden also die Verdienste, die sich Lauwel um die Entdeckung des Aufstandes erworben haben wollte, etwas bescheidener ein- zuschätzen haben, als er sie nachher darzustellen liebte. Immerhin bleibt auf Grund des Gerichtsurteils so viel als erwiesen, daß er osin anlangen hat dem botten geoffenet„(U. S. 67). Wir dürfen mithin als sicher annehmen, daß etwa am Mittwoch, 27. März, der Schultheiß von Stotzheim über das Vorhandensein der geheimen Bauern- verbindung unterrichtet worden ist. Da nach Lauwels Aussagen nicht mit einem baldigen Ausbruch der Verschwörung zu rechnen war, zĩögerte der Ortsvorsteher mit einer Benachrichtigung seiner vorgesetzten Behörde, bis genauere Kunde vorlag. Schon am Freitag sollte er sie erhalten. Lauwel kam abermals zum Gerichtsboten und teilte ihm mit, er habe tags zuvor in dessen eigener Scheune drei neuen Mitgliedern den Eid gestabt(vgl. D. S. 70. Sachlich bot diese Anzeige dem Schultheißen keine Bereicherung seiner Kenntnis; denn was dort in der Scheune den dreien eröffnet worden War, beschränkte sich auf die drei Artikel; nicht einmal die Wahl der Hauptleute, viel weniger die großen Pläne eines Bundschuhs hatte Diebold Walter den neu Eintretenden verraten. Dennoch besaß es für den Schultheißen von Stotzheim einen gewissen Wert, daß er von diesem Vorgang so bald erfuhr. Merkte er doch daraus, wie eifrig die Bundesgesellen unter ihren Bekannten warben, wie schnell also die Bewegung um sich griff:„hu sich das furnemen eben ernstlich wolt inrißen; den sie die sach æu schoigen und dorvon nit æu bienten hi den eiden verbuttens(U. S. 54). Jetzt wird er nicht länger gesäumt, sondern womöglich noch an diesem Freitag bei dem Vogt in Epfig Meldung gemacht haben. War derweil der Handel in Dambach verborgen geblieben? Wie weit etwa Jakob Renner unvorsichtige Außerungen getan hat, ist bereits erwähnt Rosenkranz, Bundschuh. I. 6 82 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. worden. Eine fernere Andeutung scheint hier von Hans Schmidt ausgegangen zu sein. Zwar hat er sich, soweit die kurze Niederschrift noch erkennen läßt, beim gerichtlichen Verhör nicht ausdrücklich darauf berufen. Doch gesteht ihm sogar der Ankläger zu, er habe sich, nachdem er Wesen und Ziele des Auf- standes kennen gelernt, an seinen Untertaneneid erinnert und die Sache odem ampiman strachs unprochia(L. S. 64). Danach wird beim Vogt zu Epfig gegen Ende der Woche auch von dieser Seite Warnung eingelaufen sein, dab eine„argwöhnige Sache“ im Werke sei. Der Donnerstag war, wie im vorigen Abschnitt geschildert worden ist, für die Dambacher Verschworenen ein besonders unruhiger Werbetag(vgl. D. S. 78). Abends war Veit Schmidt Zeuge, wie auf einmal sechs Bauern über- redet werden sollten, wie sie aber alle sechs den Beitritt verweigerten. Bald danach will er zu Ambrosius Mang gegangen sein, der allem Anschein nach die Stellung eines Schultheißen in Dambach bekleidete. Wenn er behauptet, ihn bei diesem Besuch nicht daheim getroffen zu haben, so sieht das wie eine Entschuldigung dafür aus, daß er seine Ergebenheit nicht in wünschenswertem Mage habe betätigen können. Der Ankläger hat es ihm daher nicht gelten lassen, sondern ihm am Schluß der Verhandlung den Vorwurf gemacht, er habe odas hös furnemen dem umpiman nit verundt«(U. S. 63). Ganz ähnlich hat sich Hans Stelzer vor Gericht den Anschein gegeben, als habe er durch versuchte Anzeige bei der Dorfbehörde seiner Obrigkeit einen Dienst geleistet. Wenn aber seine Zeitangabe stimmt, so ist er erst am Sonntag, 31. März, in des Schultheißen Haus gegangen, also zu einer Zeit, wo die Bewegung be- reits anderweitig kundbar geworden war. Auch er behauptet, den Dorfschulzen nicht daheim getroffen zu haben, und es sieht fast so aus, als habe sein und Veit Schmidts Gang zu Ambrosius Manß in der gleichen Stunde(wohl am Freitag) stattgefunden(vgl. D. S. 85). Hans Stelzer gibt uns übrigens in seiner Schilderung dieses Besuchs noch die wertvolle Auskunft, der Schultheiß sei— nach Aussage seiner Frau — damals beim Vogt in Epfig gewesen, und ehe er wieder heimgekommen, sei die Verschwörung schon anderswo entdeckt worden. Diese endgiltige Ent- deckung werden wir nach Zieglers bestimmter Angabe vom 11. April auf Samstag, 30. März, zu verlegen haben(U. S. 16). Vermutlich geschah sie in der Weise, daß von Stotzheim aus Nachricht an den Vogt zu Epfig gelangte und dieser dann Warnungen an die Behörden der umliegenden Ortschaften (einschließlich Schlettstadts) schickte. Leider ist uns davon nichts Schrift- liches erhalten geblieben. Nur indem wir gewisse Andeutungen zusammen- reihen, können wir ein Bild dieses Vorgangs gewinnen. Im Laufe des Freitags wußte der Schultheiß zu Stotzheim genügend Bescheid. Durch ihn, sowie durch den Dambacher Hans Schmidt, erfuhr der Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? 83 Vogt, daß nicht bloß eine Anzahl von Bauern auf den gefährlichen Abweg einer Verschwörung geraten, sondern daß auch der Schultheiß zu Bliensch- weiler(Jakob Hanser) und der Gerichtsbote zu Dambach(Peter Heide) in die Sache verwickelt seien, ja daß die Führung des ganzen Unternehmens in den Händen des bekannten, aber auch nicht unangefochtenen Schlettstadter Bürgermeisters Hans Ulman ruhe. Etwa zu gleicher Zeit besuchte ihn sein Dambacher Schultheiß, der bis dahin noch keine Kunde von dem Feuer haben mochte, das mitten in seiner Ortschaft am gefährlichsten glomm. Da durkte wahrlich keine Zeit mehr verloren werden. Schleunigst erließ der Vogt im eigenen Gebiet die nötigen Maßregeln, um möglichst viele der Beteiligten zu verhaften, und richtete an die benachbarten Stadtregierungen wie Schlett- stadt, Oberehnheim, Rosheim ernste Warnungen. Derweil fühlten sich auch die Verschworenen nicht mehr sicher. Drangen bereits Gerüchte zu ihnen, daß die Obrigkeit aufmerksam geworden sei? Am Freitag kam Veit Schmidt, der sich doch noch am Tage vorher an der Werbe- arbeit beteiligt hatte, zu Hans Wolksheim und machte ihm Vorwürfe darüber, daß er ihn zur Teilnahme an der Verschwörung verleitet habe. War das ein erstes Anzeichen dafür, daß einzelne Teilnehmer die Sache im Licht ihrer Untertanenpflicht anzusehen begannen?— Samstag versuchten Walter Lutz und Hans Schmidt in ähnlicher Weise, ihre Verbindung mit dem gefährlichen Unternehmen zu lösen— derselbe Hans Schmidt, der dem Vogt in Epfig Warnung hatte zukommen lassen.— Sonntag beeilte sich auch Jakob Renner, durch einen Gang zum Schultheißen seinen Gehorsam zu zeigen. Da war es jedoch schon zu spät. Allerwärts wußte man vom Aufstand, kein Verrat vermochte mehr die Schuld der Mitbeteiligung auszutilgen(U. S. 57. 59. 64). Durch einzelne Anzeigen(namentlich des Lauwel Schade zu Stotzheim) aufmerksam gemacht, hatten der Vogt zu Epfig und ihm nach die Stadt- regierungen des nahen Umzkreises ihre Vorsichtsmaßregeln getroffen. Das Zeichen zum Einschreiten scheint die Sturmglocke von Dambach gegeben zu haben. Nur in einer gelegentlichen Bemerkung wird erwähnt: vals man uf den palmtag eu Dambach gesturmeta(U. S. 59). Hier beschränkte sich die Obrigkeit also nicht auf möglichst unauffällige Verhaftung der Be- teiligten, sondern rief durch das Läuten die Mithilfe der gesamten Bevölkerung auf und bezeugte ihr mit diesem Zeichen, daß sie die öffentliche Sicherheit für gefährdet hielt. Ob die Nachtwache, die Hans Stelzer mit noch einem Genossen an diesem Abend gehalten hat(UL. S. 61), schon auf eine obrigkeitliche Ver- ordnung zum Schutz gegen Angriffe der Aufständischen zurückgeht, läßt sich nicht mehr feststellen. Möglich wäre es. Denn der Dambacher Hans Schmidt hat an diesem Sonntagabend von der letzten Zusammenkunft der Verschwo- renen nicht heimkommen können, weil er die Tore verschlossen fand(U. S. 62) Demnach hat die Schutzmaßregel der Dambacher Polizei darin bestanden, 6* 5— 25 ——.— 5 5 8 N. 84 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. daß man die Sturmglocke läuten, die Tore schließen und die Mauern bewachen lies. Wenn nämlich der Dambacher Schultheiß beim Vogt hörte, die Ver- schworenen wollten späterhin auch sein Städtlein mit Gewalt erobern, 80 lag es für ihn nahe, den Ort baldigst in Verteidigungszustand zu versetzen. Niemand konnte ja wissen, wie weit der Anhang des Unternehmens bereits reichte und was die verwegenen Gesellen in diesem Augenblick der Verzweif- lung tun würden. Der Aufstand war zwar schon im Keime entdeckt worden, jedenfalls schneller, als vor acht Tagen irgend einer auf dem Ungersberg gefürchtet hatte. Aber dieser plötzliche Verrat konnte ebensogut das Zeichen zum Losbruch eines allgemeinen Kampfes geben, wie den hochfliegenden Plänen Ulmans und seiner Anhänger ein jähes Ende bereiten. c) Letzte Zusammenkünfte. Als am Freitag, 29. März, Veit Schmidt in Dambach zu Hans Wolksheim kam und ihm Vorwürfe machte, er habe ihn in die gefährliche Angelegenheit verwickelt, beruhigte ihn dieser mit dem Hinweis,„tt solt die ding bis uf den palmiage lossen also ansteen«(U. S. 57). Demnach planten die führenden Männer des Aufstandes bereits am Freitag, daß sie am kommenden Sonntag abermals eine Versammlung abhalten wollten. Wahrscheinlich wußten sie also damals schon, daß ihr Unternehmen nicht verborgen geblieben war. Anstatt nun im Augenblick der Gefahr den Kopf zu verlieren, trafen sie mit ruhiger Besonnenheit, wenn auch in drängender Eile, die erforderlichen Maß- regeln. Sie mochten sich damit trösten, daß man ihnen an eigentlichen Taten noch nicht viel Belastendes nachweisen konnte. Gewiß, sie hatten eine ge- heime Verbindung, eine„Konspiration“ des Landvolks in die Wege geleitet und die Heimlichkeit der Sache durch mehrfache Eidschwüre gesichert. Sie hatten auch— vielleicht etwas voreilig— sehr weit reichende Ziele durch- blicken lassen: bewaffneten Aufstand, Bund mit den Eidgenossen, Enthüllung einer Bundschuhfahne. Das ließ sich der Behörde gegenüber kaum völlig ableugnen. Aber stand nicht auch ebenso sicher fest, daß man bei allen Be- sprechungen zunächst eine ordnungsmäßige Beschwerde beim Vogt zu Epfig ins Auge gefaßt hatte? War nicht die gewaltsame Empörung stets nur als das letzte und äußerste Mittel geplant worden?— Nun wurde man plötzlich aus dem Zustand vorbereitender Beratungen in den der entscheidenden Tat gedrängt. Gab man jetzt das Losungswort aus:„Rette sich, wer kann!“, dann rechtfertigte man damit den Argwohn der Obrigkeit, daß es sich um nichts Anderes als um gemeine Empörung gehandelt habe, und nahm also denen, vgl. Ulmans Bestreben in seiner Rechtfertigungschrift, die Bewegung lediglich als Versuch maß voller Abstellung der drei Hauptbeschwerden erscheinen zu lassen(C. S. 11) Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? 85 die etwa in Gefangenschaft gerieten, jede Möglichkeit, ihre Schuld in milderem Lichte erscheinen zu lassen. Außerdem war ja noch gar nicht ausgemacht, ob bei geschicktem Vorgehen die peinliche Angelegenheit nicht einigermaßen glimpflich erledigt werden könne. Der Schultheiß zu Blienschweiler, der Gerichtsbote zu Dambach und vor allem der Altbürgermeister von Schlett- stadt— waren das nicht Persönlichkeiten, mit denen auch der Vogt zu Epfig erst in ernste Verhandlungen eintreten werde, ehe er sich ein abschließendes Urteil über Recht und Unrecht der Verschwörung bildete? Und wenn es tat- sächlich gelang, den Schein verbrecherischer Handlungsweise von sich abzu- lenken und mit gelinden Strafen davon zu kommen, öffnete sich dann nicht der Weg, die mühsam angebahnten Beziehungen der Führer zu den Bauern kestzuhalten, im geheimen weiter zu pflegen und bei günstiger Gelegenheit zu einem glücklicheren Befreiungsversuch zu benutzen? Einstweilen war ja noch nicht alles verloren, solange man nämlich nicht selber die Sache verloren gab. Es galt, zu retten, was sich noch irgendwie an Anhängern bei der Fahne der Genossenschaft halten ließ. So war das erste, was man unter dem Eindruck des Verrats tat: man schickte Warnungen an alle Beteiligten in den verschiedenen Ortschaften (U. S. 16). Wurde die Sache— wie anzunehmen ist— in Stotzheim zuerst zur Anzeige gebracht, so mußte man jetzt schleunige Botschaft schicken nach Dambach, Epfig, Sulz, Zell, Andlau, Benfeld, Diefental, Blienschweiler, Nothalten, Kestenholz und Schlettstadt, damit unter allen Umständen weitere Werbungen vermieden und nicht mehr Personen, als unbedingt nötig, der Obrigkeit verraten würden. Schon aus diesem Grunde ist es unwahr- scheinlich, daß die Werbung bei Hans Stelzer erst am Palmsonntag(31. März) stattgefunden hat, wie er vor Gericht angibt(U. S. 55); wir werden diesen Vorgang etwa auf den vorhergehenden Freitag verlegen müssen; auf diesen Tag würde auch passen, daß der Dambacher Schultheiß zu Besuch beim Vogt in Epfig war(D. S. 82). Alsdann trafen sich einige der Häupter in Scherweiler, wo kaum Mit- wisser der Verschwörung wohnten und wo man nicht so unmittelbar von den Augen der Behörden von Epfig, Stotzheim und Dambach verfolgt wurde. Klaus Ziegler nahm an dieser Besprechung teil, außer ihm wohl Hans Ulman, da Schlettstadt so nahe lag, und noch einige wenige, die sich für den Ausgang der Sache verantwortlich fühlten. Sie beschlossen, den völligen Zusammen- bruch dadurch abzuwenden, daß sie möglichst lange den Schein des Rechtes wahrten. Eine Abordnung wollte zu Schultheiß und Rat in Dambach und weiterhin auch zum Vogt in Epfig gehen und offen aussprechen, welche Be- schwerden die Bauernschaft zu der geheimen Verbindung geführt hätten. Je mehr man die„drei Artikel“ in den Vordergrund schob, desto besser 5 8 8885755 86 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. mußte das Unternehmen begründet erscheinen. Die Umsturzgedanken, die gleichfalls auf dem Ungersberg ausgesprochen worden waren, liegen sich im Laufe einer mündlichen Verhandlung vielleicht so weit abschwächen, dab sie mehr als verzeihliche Unbesonnenheit denn als strafbare Auflehnung erschienen(U. S. 16). Auf den Erfolg dieser Gesandtschaft setzten die Führer jedenfalls noch ernsthafte Hoffnungen; denn sie verabredeten, daß inzwischen alle Teilnehmer der Verschwörung beschickt und zu einer Zusammenkunft nach Blienschweiler eingeladen werden sollten. Dort wolle man der Antwort gewürtig sein, die ihnen die Abgesandten von Dambach und Epfig bringen würden. Da die Zusammenkunft in Blienschweiler am Palmsonntag stattfand (U. S. 59), so muß auch der Entschuldigungsgang zu Schultheiß und Vogt auf diesen Tag angesetzt werden. Den erwähnten Beschluß zu Scherweiler wird man also vermutlich am Samstagnachmittag gefaßt haben. Am Sonntag morgen trat dann die Bauernabordnung ihren schweren Gang an, odie ding eum frunilichsten anæubringen«(U. S. 16). Das Ergebnis war aber ein völliger Fehlschlag. Anstatt daß der Rat von Dambach auf die Vorstellungen der Verschworenen eingegangen wäre, lieb er vielmehr die Sturmglocke läuten und gab damit das Zeichen zu gewaltsamer Unterdrückung des Bundes. Nunmehr hielten es die Zaghaften unter den Mitgliedern für geraten, möglichst schnell von der gefährlichen Sache abzu- rücken. Jakob Renner erschien eilends vor Schultheiß und Rat in Dambach und erklärte, das er den hubeneit ouch geschnvorn, aber sobald er dlie sache geht, ꝛuiederumb abgebundte. Er hoffte sich zu retten, indem er die Versicherung abgab: ver stunde do und ꝛolt dem eide, unsrem gnedigen hern eie als ein hurger geton, gehorsamlich geleben, sin lib und guit in siner gnoden dienst darstrechen“ (U. S. 59). Aber die Dambacher Ortsbehörde war nicht gewillt, jetzt noch Gnade walten zu lassen. Und bald verbreitete sich das Gerücht, die Ver- schworenen würden die ganze Strenge eines gerichtlichen Verfahrens zu ge- wärtigen haben. Veit Schmidt und Kurin Quatzenheim begaben sich daher zu Hans Wolksheim, um ihm den Bundeseid aufzukündigen. Aber während sie ihrerseits alle Hoffnung aufgegeben hatten, fanden sie Wolksheim noch ungebrochenen Muts. Offenbar hatte er an der Besprechung in Scherweiler teilgenommen und wußte deshalb mit Bestimmtheit anzugeben, Hans Ulman werde am Abend nach Blienschweiler kommen und alle Verschworenen von der Eides verpflichtung entbinden. So vorsorglich diese Maßregel ausgedacht sein mochte, um möglichst viele vor Strafe zu schützen, so zornig brauste Veit Schmidt bei dem Gedanken auf, daß die feierlichen Schwüre keinen festeren Bestand haben sollten.»Do slag der tufel au, das ir ieteo ꝛöllen ufsagen, so die sach anedest u prochen und uskbomen ista, rief er Wolksheim zu (U. S. 57). Er hatte gedacht, einer starken und zähen Genossenschaft Was wurde aus dem geplanten Unternehmen? 87 beigetreten zu sein, und sah sich nun vom Bunde im Stich gelassen und auf sich selber verwiesen. Der Mittag dieses aufregenden 31. März war wohl noch nicht lange ver- gangen, da fand sich eine ziemliche Anzahl der Bundesgesellen in Bliensch- weiler ein. Sie konnten das hier um so eher wagen, weil der Schultheiß des Ortes einer ihrer Führer war und sie also von der Obrigkeit des Dorfes keinen Eingriff in ihre Pläne zu fürchten brauchten. Gespannt warteten sie auf die Antwort der Abgesandten. Einzelne, wie der Dambacher Hans Schmidt, benutzten diese erste Zusammenkunft mit den Verschworenen, um ihnen die Gefolgschaft zu kündigen; übrigens nahm er dann doch an allem teil, was weiterhin diesen Abend gemeinsam betrieben wurde. Man zog sich aus Bliensch- weiler auf das Gebirge hin zurück, wohl um nicht als größere Versammlung dem Vogt aufzufallen und ihm die Verfolgung leicht zu machen. Der Ort, an dem man sich wieder zusammenfand, wird von Ziegler dein thalé genannt (CU. S. 16), von Hans Schmidt oder hreite berge(U. S. 59). Jedenfalls sind sie also in der Richtung auf den Ungersberg gewandert und haben unterwegs an einer geeigneten Stelle Halt gemacht. Im Wandern besprachen einzelne, wie Klaus Ziegler, Veit Schmidt und Matthäus Sell, was man der Versamm- lung vorschlagen wolle, und kamen überein, die Genossen durch einen erneuten Schwur wieder mit einander zu verbinden. Offenbar wußten sie auch jetzt noch nicht genau, wie sich der Rat in Dambach und der Vogt in Epfig zur Sache stellen würden, und hatten einen schwachen Hoffnungschimmer, der Ausgang werde glimpflich sein(U. S. 57). Es war Abend und die Jahreszeit noch kalt. Deshalb zündete man zwei Feuer an, die zugleich den spät Kommenden als Wegweiser dienen konnten. Schließlich stellten sich an vierzig Mitglieder ein. Daß die vier Hauptleute unter ihnen gewesen, ist eine naheliegende Annahme, obschon es nur von Ziegler ausdrücklich bezeugt und von Ulman bestimmt erwartet worden ist (U. S. 16. 57). Außer ihnen werden nur noch Matthäus Sell von Bliensch- Weiler und die Dambacher Hans Pfau, Hans Wolksheim, Veit und Hans Schmidt und ein Martin genannt(U. S. 16. 59). Ziegler erinnerte sich später, daß noch etwa fünf aus Dambach zugegen gewesen seien. Die übrigen 25 sind uns dem Namen nach unbekannt; sie werden im wesentlichen dieselben sein, die auch vor acht Tagen auf dem Ungersberg erschienen waren. Wie hatte sich doch in der einen Woche das Blatt gewandt! Damals standen die höchsten Ziele in erreichbarer Nähe; heute mußte man sich schon freuen, wenn man nicht wegen Hochverrats bestraft wurde. Damals standen Führer und Anhänger im Zeichen kühner Hoffnung; heute lag auf allen Versammelten ein dumpfer Druck, den auch die starken Willensnaturen wie UIman und Ziegler oder die unbelehrbaren Prahlhänse wie Hans Wolks- 1 1 8 8 ——— —(— . 2285 3 2 85 ieee, 8 8 5 88 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. heim nicht ganz wegleugnen konnten. Es kam zu einer stürmischen Aus- sprache. Jakob Hanser wird dabei nicht genannt, hat sich also vielleicht schon auf der Reise zur Frankfurter Ostermesse befunden. Mußte er doch als Dorfschulze die härteste Strafe erwarten. Schließlich setzten die Beherzten durch, daß eine neue Verpflichtung aufgerichtet wurde. Als Form des Ver- sprechens nahm man diesmal nicht den schlichten Eid; sondern mit der Vorliebe des einfachen Mannes für augenfällige Rechtsformen befestigte man einen Spieß und ließ alle, die dem Bunde treu bleiben wollten, darunter durch- schlüpfen. In der allgemeinen Unentschlossenheit machte diese straffe Tat offenbar Eindruck. Die Anwesenden fügten sich wieder dem Zwang der Führer und selbst solche gingen unter dem Spieß her, die— wie Veit und Hans Schmidt— vorher bereits ihren Willen zum Austritt kundgegeben hatten (U. S. 57. 59. 64). Es sollte das letztemal sein, daß die Leitung des Aufstands bestimmenden Einfluß auf die Anhänger ausübte. Scheinbar war die wankende Einigkeit durch die sinnbildliche Handlung mit dem Spieß wieder hergestellt. Innerlich brach aber der Bund schon an diesen Abend auseinander. Denn die am Schluß der Versammlung ihre Bedenken äußerten, os hetten ein dorecht sache unge- fangen, wurden sicher nicht mutiger dadurch, daß Hans Wolksheim mit wegwerkender Gebärde erklärte, es könne sich bei der Bestrafung höchstens um 300 Viertel Hafer handeln. Selbst ein Mann wie Klaus Ziegler, der sicher nicht zu den Furchtsamen gehörte, war sich bewußt, daß man Ernsterem entgegengehe:»obe es dormit müchit abgetragen ꝛwerden, wolt er sollichen haber selbs und allein geben(U. S. 57). Angesichts der drohenden Verhaftung verlor das Unternehmen rasch den verlockenden Schein einer unbesiegbaren Massen- erhebung, den es bislang vor den Augen der Beteiligten gehabt hatte. An die Stelle des stolzen Anspruchs, eine gerechte und große Sache vertreten 2u haben, trat das beschämende und beunruhigende Bewußtsein, sich aufs schwerste strafbar gemacht und Person und Familie ins Unglück gestürzt zu haben. Es war der Eindruck einer Niederlage, ehe noch der Krieg begonnen; oder wie es Klaus Ziegler vor Gericht geschildert hat: und noch[d. h. nach] allerlei aneeug nit in eins rommen môgen, und also von einander ieder an sin ori gangen(U. S. 16). Die Bewegung war noch zu jung, als daß sie ernsthaftem Widerstand hätte die Stirn bieten können. Was sich später noch mehrfach wiederholte, trat schon bei dieser ersten umfassenderen Bauern verschwörung deutlich hervor: der Aufruhr war trotz seiner unleugbaren Gefahren nicht zu fürchten, wenn es der Obrigkeit gelang, ihn frühzeitig genug zu entdecken und dann schonungslos zu bekämpfen. Welche Strafe traf die Schuldigen? 6. Welche Strafe traf die Schuldigen? a) Flucht oder Verhaftung. Die Ausdehnung, die der Bauernbund im Augenblick seiner Entdeckung hatte, läßt sich am besten in folgenden Zahlen veranschaulichen. In Schlettstadt gehörten ihm 5 an: Hans Ulman, Jakob Hutmacher, Mathis Scherer, Jakob Pfeifer und Hans Schuch; in Dambach 20 Peter Heide, Veit Schmidt, Diebold Gerwer, Rufel Pfundt, Klaus Metziger, Hans Blum, Werner Küfer, Hans Pfau, Hans Wolksheim, Hans Schmidt, Jakob Renner, Hans Boltz, Veltin Kurin, Konrad von Mülhausen, Hans Stelzer, Erhart Burger, Kurin Quatzenheim, Hans Föher, Walter Lutz und einer namens Martin; in Stotzheim 13 Klaus Ziegler, Diebold Walter, Andreas Scheffer, Hans Schmidt, Hans Simon, dessen Bruder, Bastian Diebold, Klaus Ruber, Erhard Rieder, Diebold Weber, Hans Gruber, Lauwel Schade und Heinzen Heinrich; in Blienschweiler 22 Jakob Hanser, Lauwel Wall, Matthäus Sell, Hans Schwab, Jakob Klein, Ulrich Schellkopf, Klaus Rageler, Hans Schneider, Simon Liet-den-Frost, Pfulmans Michel, Ackerhans, Heinrichs Michel, Boden Hans, Hans von Molsheim, Herbold Scherer, Lienharts Martin, Hans Wamp, Erharts Lauwel, Walters Hans Jakob, Michels Jörg, Zeppels Diebold und der Brotbäcker Jakob; in Nothalten 8 Heinrich Stotz, Jörg Wurz, Hans Gernolt, ein Jakob, Diebolds Jakob, Jörg Roß, Klaus Roß und Jakob Roß; in Sulz 3 Klaus Doll, Hans Schmidt und Diebold von Müllen- berg(der Küfer); in Epfig 2 Hans Schmidt und Hans Frank; in Zell 3 Hans Klein, Marx Kiefer und Wiegers Hans; in Diefental 1 Hans Hug; in Kestenholz 1 Augustin Metzinger; in Blechsheim 1 Wendling; in Andlau 1 Ulrich Schütz(der Jüngere); in Mittelbergheim 1 Fabian Walt; das sind insgesamt II Teilnehmer, die wir noch mit Namen und Heimat W 90 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. angeben können. Außerdem kennen wir Paulus Zeller, Bone Hans, Sellen Jakob, Gerwers Jakob und Gerwers Hans, ohne ihren Wohnort zu erfahren. Wir wissen, daß noch einer von Sulz und noch etliche von Diefental am 23. März auf dem Ungersberg gewesen waren, daß noch zwei in Kestenholz den Bundes- eid geleistet hatten, daß ein Klaus Walter nachher den Gefangenen in Schlett- stadt seine Anhänglichkeit bezeugte und daß ein Fußknecht in oder bei Scherweiler zu den Bundesgesellen gehörte(U. S. 14—16). Nehmen wir hinzu, die sich noch abwartend verhielten: 4 in Kestenholz, 6 in Dambach und 1 in Epfig(U. S. 57), sowie den Cyriacus Bischof zu Benfeld, den Ulman ansprach, und Peter von Blienschweiler, der im Schwarzwald werben sollte, so kommen wir bei sorgfältigster Rechnung auf etwa 110 Personen, die zum Bundschuh gehörten. Das ist natürlich eine weit bescheidenere Ziffer als die 3-400(oder 4— 500), die Ulman allein in Schlettstadt aufzubringen sich vermaß. Tatsächlich aber bedeuteten die 110 Anhänger einen nicht geringen Erfolg. Hatte man doch erst seit einem Monat Pläne gefaßt und seit einer Woche in größerem Maßstabe geworben. Wäre der Anhang noch einige Zeit in gleicher Schnelligkeit gewachsen und hätte die Arbeit der vier Hauptleute sich in die angrenzenden Landesteile(einschließlich der Schweiz) ausdehnen können, so hätte die Unterdrückung des Aufstandes den Obrigkeiten ernste Beschwernisse verursacht. Als Behörde kam vor allem der Straßburger Bischof in Frage, da die Empörung hauptsächlich in seinen Dörfern entstanden war. Schlettstadt war nur in soweit betroffen, als sein Altbürgermeister sich in die Sache einge- lassen und einige seiner Parteigänger mit hinein verwickelt hatte(L. S. 26). Ohne Zweifel sandte der Vogt zu Epfig am Palmsonntag oder spätestens am folgenden Morgen seinem bischöflichen Herrn einen Bericht. Aber der ganze Dienstag verging, ehe Ritter Hans von Landsberg, der in bischöflichen Diensten stand, auf Weisung des Domkapitels in das Aufruhrgebiet ritt. Wie es damals bei dem Mangel an einheitlicher Polizeigewalt üblich war, suchte er zunächst Anlehnung bei einer benachbarten Herrschaft: er wandte sich an den Rat zu Schlettstadt. Dort erfuhr er, daß sich die beiden Stotzhei- mer Klaus Ziegler und Andreas Scheffer ins Johanniterkloster geflüchtet hatten, das die Rechte eines Asyls besaß. Dadurch verwickelte sich die Rechts- frage. Weder die Schlettstadter Behörde noch der Straßburger Bischof waren befugt, einen Flüchtling von dieser Freistätte weg gefangen zu nehmen. Anderseits konnte sich auch der Abt des Klosters nicht der Einsicht verschlie- Ben, daß hier Grundforderungen der öffentlichen Ordnung angetastet seien, über die er sich nicht um förmlicher Bedenken willen hinw egsetzen konnte. Und der Rat, in dessen Machtbereich das Johanniterkloster lag, lehnte jede Verantwortung dafür ab, daß etwa einer der beiden Täter unerkannt ent- Welche Strafe traf die Schuldigen? 92 schlüpfen könne(U. S. 6). Ausgiebige Beratungen zwischen dem Abt, dem Ritter Hans von Landsberg und dem Bürgermeister Hans Heilman führten schließlich zu der Vereinbarung, daß die Einwilligung des Johanniter-Komthurs zum Grünen Wört in Straßburg eingeholt werden solle; das im min here comtur eum Grunen Werden heiß, wolle er[der Abt] tun(U. S. 5). Der Schlett- stadter Rat fügte dem noch den Vorschlag hinzu, der Landsberger möge an jedem Stadttor einen Mann aufstellen: vob s hinů¹̈ůwolten, das der su dan anfallen und uns dan umb reht anruft«(U. S. 6). Am Abend dieses selben Mittwochs teilte Hans von Landsberg das Ergebnis seiner Bemühungen dem Domkapitel mit und bat um eilige Fürsprache beim Komthur. Gleichzeitig riet er, die Stadt Straßburg mit in das Unternehmen zu ziehen und ihm, dem Ritter, denkbar schnelle Antwort zukommen zu lassen. Dabei gab er seinen Vorgesetzten selber den durchschlagenden Gesichtspunkt an die Hand, der ihrem Ansuchen beim Komthur Gehör verschaffen müsse: die Verschwörung sei so gefährlich und Klaus Ziegler habe in ihr eine so wichtige Rolle gespielt und könne über ihre Ziele so wertvolle Aussagen machen, daß man die Zu- stimmung des Hochmeisters der Johanniter in Rhodus ohne weiteres als ge- geben voraussetzen könne; odunm eme der abiht Klaus Ziegler] von der hunt und wider æu den andern, so stunde daruf, das abr alsampt æu serem handel emen(U. S. 6). Inzwischen hatte sich übrigens der Landsberger noch anderweitig betätigt. Von Schlettstadt war er in die Gegend von Oberehnheim geritten, um weiteren Verschworenen auf die Spur zu kommen. Als der Oberehnheimer Rat davon hörtel, schickte er ihm den Bürgermeister Diebold Bilgermann in Begleitung eines Söldners entgegen2. An der Besprechung, die nun stattfand, nahm auch noch der Adelige Jakob Papst von Bolzenheim teil. Sie tauschten hier wohl alle Nachrichten aus, die sie gerüchtweise über die Verschwörung gehört hatten, und berieten, wie sie möglichst ungefährdet noch schnell einige der Schuldigen in Sicherheit bringen könnten. So gelang es dem Landsberger am selben Mittwochabend, zehn Verdächtige aus Scherweiler und Diefental dingfest zu machen und sie in die Burg Ortenberg(am Eingang des Weiler- tales) zu bringen, wo er als bischöflicher Amtmann seit 1489 seinen Vogtsitz hatte. Es scheint übrigens nicht, daß er damit die eigentlichen Täter ergriffen habe. Denn nach unsern sonstigen Nachrichten sind gerade in diesen beiden Ortschaften nur sehr wenige Mitwisser des Bundes gewesen. Entweder ist die Angabe in seinem Schreiben nach Straßburg ungenau(U. S. 6), oder 1 Es ist die Sitzung amo rummitvucùi e, von der das Oberehnheimer Ausgabenbuch die Zehrkosten aufbewahrt hat(U. S. 3).— 2 Daß der Ritt eine Weile dauerte, ergibt sich aus den Kosten(CU. S. 2). eee 92 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. er hat sich damals in solcher Aufregung befunden, daß er blindlings verhaftete, wer ihm als verdächtig bezeichnet wurde. Die Aufregung muß in der Tat während dieser ersten Tage der Karwoche bei der allgemeinen Bevölkerung und bei den Herrschaften nicht minder groß gewesen sein als bei den verratenen Empörern. Keiner wußte ja, wie weit sich der Bund erstreckte, was sie in ihrer Verzweiflung tun würden und wie grob ihre Machtmittel waren. Abenteuerliche Gerüchte gingen von Mund zu Mund. Jakob Papst von Bolzenheim hatte gehört, über 1500 seien im Bund- schuh vereinigt und er erstrecke sich eben sowohl jenseit des Rheines, wie er diesseits seine Wurzel habe— angesichts der wirklichen Zahl der Eingeweihten sicherlich eine große Ubertreibung. Richtig war, was man aus Dambach meldete: in der Nacht nach dem Sturmläuten seien dort 22 über die Mauer entkommen;— die meisten von ihnen müssen bei dem allgemeinen Wirrwarr dieser Tage sich dauernd in Sicherheit gebracht haben, da später in der Mols- heimer Gerichtsverhandlung nur sechs Dambachern das Urteil gesprochen worden ist. Als am Gründonnerstag— wohl im Auftrag der Stadt Straßburg und wohl als Antwort auf die Werbung des Landsbergers— Ludwig Hesse von Dambach mit etlichen Gewappneten von Straßburg nach Bolzenheim ritt und unterwegs einen seiner Dambacher Mitbürger ausfragte, erfuhr er ebenfalls diese Nachricht von der unheimlichen Ausdehnung des Bundschuhs und von der Flucht der 22 Dambacher(U. S. 8). Man sagte ihm aber auch, was ihm dann Jakob Papst bestätigte: entlassene Soldaten(die sog.„laufen- den Knechte“) und zugewandertes Volk sammelten sich im Lande an— ein Vorspiel der Bewegung von 1517. So hielt er es für geraten, seinen Hauptmann Adam Zorn noch um vier bis sechs Gewappnete zu bitten. Nähere Nachweise fehlen, ob die unbotmäßigen Gesellen, die der Polizei damals im ganzen südwestlichen Deutschland so viel zu schaffen machten, tatsächlich Miene gemacht haben, für die gefährdeten Bauern Partei zu nehmen. Ist es ge- schehen, so hat sich die Bewegung sofort wieder im Sande verlaufen. Wahr- scheinlich aber hat das übertreibende Gerücht den Machthabern eine Gefahr vorgespiegelt, die dieses Mal noch nicht bestand. Schnelles Zufassen war freilich auch in Augenblicken ernster Gef ahr nicht die starke Seite jener kleinlichen Bezirksobrigkeiten. Denn so gern man dem Ubel an die Wurzel kam, so umständlich hielt man sich doch bei der Zu- ständigkeitsfrage auf, die damals so oft das Hemmnis jedes Fortschritts im ökfentlichen Leben war. Außer dem Bischof von Straßburg und dem Rat von Schlettstadt bekümmerte sich auch die Stadt Straßburg und der öster- reichische Landvogt Kaspar von Mörsberg(in Ensisheim) um die Sache. Wer sollte nun die Schuldigen vor Gericht fordern? Waren die einzelnen Dorfgerichte einzuberufen, oder das Stadtgericht zu Schlettstadt, oder das Welche Strafe traf die Schuldigen? 93 kaiserliche zu Oberehnheim, oder das vorderösterreichische zu Ensisheim, oder ein Bischöflich-Straßburger Gerichtshof? Bei so verwickelter Lage blieben Eifersüchteleien nicht aus. Noch anfangs Mai verwahrte sich Schlett- stadt dagegen, daß der Fiskal Heinrich Martin vom kaiserlichen Kammer- gericht gemeint hatte, seinerseits mit der Anklage gegen die Empörer vorgehen zu müssen, als gegen solche, die sich auch gegen die Reichsgewalt aufgelehnt hätten; die gekränkte Reichstadt beanspruchte Recht und Macht, die gericht- liche Verfolgung selber durchzuführen, und bat daher den Fiskal, er möge sie dan sollichen unsern lang harbrochten friheiten und löblichem gebruch out ruwig lossen«(U. S. 261). Anderseits gab Schlettstadt, als die Räte des Bischofs und der Stadt Straßburg Mitte April auf schnelle Bestrafung der Schuldigen drängten, die befremdliche Antwort, es könne in diesem ernsten Handel nicht auf eigene Faust vorgehen, sondern müsse sich zunächst mit den übrigen beteiligten Obrigkeiten über ein einheitliches Verfahren verständigen (U. S. 20). Darin sollte indes keine milde Beurteilung des Aufstandes liegen; denn gerade Schlettstadt wurde nicht müde, sei es in Bergheim(U. S. 28, 49), sei es hernach beim Vorgehen gegen Ulrich Schütz in Ebnet(U. S. 50f. 68fk.), rücksichtslose Strafen zu fordern. Nur war es unvermeidlich, daß bei so verwickelten Herrschafts verhältnissen das Netz obrigkeitlicher Maßnahmen den Verschwörern noch immer Lücken genug bot, durch die sie rechtzeitig entschlüpfen konnten. Klaus Ziegler gelang das allerdings nicht Weder vermochte er sich der Gefangennahme durch Flucht aus dem Johanniterkloster zu entziehen, noch schützte ihn die Freistätte auf die Dauer vor dem Arm der Polizei. Daß der Straßburger Komthur den bischöflichen Behörden die Ermächtigung gab, ihn zu verhaften, wird zwar nicht ausdrücklich überliefert, ist aber aus dem gleichlaufenden Falle von Lehen zu schließen, wo 1513 der Bischof Hugo von Konstanz die entsprechende Genehmigung bereitwillig erteilte(U. S. 146). In den Ostertagen lag die Erlaubnis zur Verhaftung Zieglers vor. Etwa am 10. April— denn am 11. wurde Ziegler bereits verhört— erschien der Vogt von Epfig im Beisein einiger Räte des Bischofs und der Stadt Straßburg beim Abt des Johanniterklosters und ließ sich die beiden Stotzheimer ausliefern (U. S. 20). Er beabsichtigte, sie aus der Stadt zu führen, damit sie gemeinsam mit den übrigen Untertanen des Bischofs vor dessen Gericht abgeurteilt würden. Aber Schlettstadt erhob Einspruch. Vielleicht führte es den Grund- satz ins Feld, allein die Stätte, wo der Täter verhaftet worden, komme für die Gerichtsverhandlung in Betracht und der Kläger müsse dem Beklagten dorthin folgen. Vielleicht drängte die Reichstadt deshalb auf ein baldiges Verhör Zieglers, weil sie dadurch weitere Anhaltspunkte über die Verschwörung — 4 1 N 8 2 25 * 8 5 l 25 1 . 72727 ekrgt 94 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. zul bekommen hoffte. Jedenfalls setzte Schlettstadt durch, daß die Verhafteten in der Stadt blieben und vor die dortigen Gerichte gestellt wurden!. Im übrigen behielt mancher Schuldige die Freiheit. Wie hätte es auch bei dem langsamen, umständlichen, schwerfälligen Vorgehen damaliger Be- hörden gelingen können, das Aufstandsgebiet für etliche Tage abzusperren und sämtliche beteiligte Dörfer abzusuchen? Erst am 13. oder 14. April— also zu einer Zeit, da Ziegler verhaftet und verhört worden war und Ulman bereits in Basel aufgespürt wurde— rafften sich Statthalter und Räte des Straßburger Bischofs zu einem Schreiben an die Stadt Straßburg auf, in dem sie langatmig die Begebenheit des Bundschuhs wie eine unbekannte Sache erzählten und die Stadt ersuchten, flüchtige Verschworene nicht zu beher- bergen, sondern sie dem Gericht zu überliefern,% ir sie hi uch erfaren und innen werden“(U. S. 19); wollte aber jemand im Namen einer auswärtigen Obrigkeit sie in Straßburg verhaften, so möge die Stadt nicht den Einwand der Zuständigkeit erheben. So stand es bei diesen kleinen, eifersüchtigen Landesgewalten, daß eine die andere erst umständlich bitten mußte, Empörer gegen die öffentliche Ordnung auf ihrem Gebiet vor Gericht ziehen zu dürfen, wWo doch diese Gebiete aufs engste in einander verschachtelt waren und ohne gegenseitige Hilfeleistung gar nicht auskommen konnten. Zu einer wirksamen Verfolgung kam es daher nicht. Die Berittenen, die in der Gegend von Ober- ehnheim und Barr die Landstraßen beaufsichtigten, scheinen sich damit be- gnügt zu haben, verdächtige Personen, die ihnen zufällig begegneten, festzu- nehmen und in eine der benachbarten Burgen zu bringen. Wer sich ruhig verhielt und durch geflissentliche Harmlosigkeit den Argwohn der obrigkeit- lichen Späher vermied, blieb in der Regel unbehelligt. Hören wir doch 2. B., dab Verschworene aus Scherweiler, Diefental, Kestenholz und Dambach um den 10. April, also kaum 1½ Woche nach der Entdeckung, sich nicht scheuten, frei umherzugehen und bei Gelegenheit sogar Schlettstadt zu be- treten(U. S. 9. 20); oder daß die Torwächter von Schlettstadt die schuldigen Personen nicht kannten, sie also gegebenenfalls unbehelligt ein- und aus- gehen ließen(U. S. 6); oder daß Gesinnungsgenossen mit den Geklüchteten in Schlettstadt frei verkehren konnten(U. S. 16). Besonders deutlich bezeugt ein Schlettstadter Schreiben vom Anfang September, wie viele der Bundes- gesellen straffrei ausgegangen sein müssen. Fast an sämtliche Ortschaften, aus denen überhaupt Bauern in den Bund geschworen hatten, richtete der Rat seine Warnung, derartige unliebsame Besucher vom Bereich der Stadt Wie Gény von„allen Untertanen des Bischofs nommen und sich in die Freiheit gerettet hatten“ und von der Festnahme am 14. April sprechen kann, vermag ich nicht zu erkennen, da weitere Flüchtlinge nicht genannt werden und Zieglers Verhör schon am 11. April stattgefunden hat(Geny 8. 7 „die an der Verschwörung teilge⸗ Welche Strafe traf die Schuldigen? 95 fernzuhalten, bangesehen unrat, so dan von den unsern dureh sollichen tren ingan e kunftlien mohit entstön, eu vermiden«(U. S. 76). Demnach gab es gegen den Herbst 1493 in den beteiligten Dörfern eine ganze Anzahl Verschworene, die sich wieder frei und unbehelligt bewegen konnten. Von den Kestenholzern vermögen wir sogar einen, den Augustin Metzinger, noch namhaft zu machen; denn für ihn haben sich später verschiedene Persönlichkeiten verwandt, um ihm die Erlaubnis zu erwirken, in Schlettstadt wieder aus- und eingehen au dürfen(U. S. 83). Nicht einmal die, deren Namen in den Aussagen der Gefangenen verraten wurden, verfielen sämtlich dem Schicksal der Verhaftung. Das Augenmerk richtete sich eben hauptsächlich auf die Anführer, nur in zweiter Linie auch auf die Verführten. Ehe aber Klaus Ziegler am 11. April verhört worden war, hatte man keinerlei sicheren Anhalt, nach wem man vor allem greifen müsse. Für alle, die sich noch in Sicherheit bringen wollten, bedeuteten diese 11 Tage eine wertvolle Schutzfrist. Von den Hauptschuldi- gen ist jedenfalls anzunehmen, daß sie sämtlich entwichen sind, soweit uns ihre Verhaftung und Verurteilung nicht ausdrücklich bezeugt ist. Mit Sicherheit können wir das von Jakob Hanser, dem Schultheißen von Blienschweiler, behaupten. Als nämlich der Bischöflich Straßburgische Viztum, Ritter Hans von Landsberg, am Mittwoch nach Palmsonntag durch die beteiligten Ortschaften ritt, um die Verschworenen gefangen zu nehmen, kand er, dag Hanser auf der Frankfurter Ostermesse war(U. S. 6). Die Art, wie der Ritter dies meldet, macht es nicht wahrscheinlich, daß Hanser diese Reise eigens unternommen habe, um seine Flucht dahinter zu verdecken. Vielmehr sieht es so aus, als sei er im Augenblick der Entdeckung zufällig von Hause abwesend gewesen. Demnach wird er auch an der letzten Zu- sammenkunft zu Blienschweiler nicht mehr teilgenommen haben(vgl. D. S. 87). Rechtzeitige Warnung muß ihn dann wohl erreicht und von der Heimkehr abgehalten haben. Denn als der eigentliche Anstifter wäre er der Verhaftung sicher nicht entgangen. Da aber seine Spur von jetzt ab sich für uns völlig verliert, wird es ihm gelungen sein, sich dauernd in Sicherheit zu bringen. Das gleiche werden wir von Peter Heide annehmen dürfen. Denn er, der geschworene Gerichtsbote von Dambach, war durch seine Beteiligung an der Ungersberger Zusammenkunft und an den anschließenden Werbungen so stark belastet, daß nur schleunige Flucht ihn vor schwerer Strafe retten konnte. Ahnlich steht es bei Lauwel Wall und Matthäus Sell von Bliensch- Weiler, die zum 23. März die Genossen auf den Berg entboten hatten, und bei Diebold Gerwer, Klaus Metziger, Werner Küfer und Hans Wolks- heim von Dambach, die sich so eifrig in der Werbearbeit betätigt. Natürlich ist nicht ganz ausgeschlossen, daß der eine oder andere von ihnen trotz des Schweigens unserer Quellen zu den Verhafteten und Verurteilten gehört hat, 0 0 5 N * a5 8 5 2 96 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. ebenso wie auch umgekehrt von den anderen, die in der Verschwörung weniger bedeutsam hervorgetreten, noch einige entflohen sein mögen, obwohl ihnen kein Gefängnis drohte. Aber im großen und ganzen wird man daran festhalten i Hal können: soweit uns keine Bestrafung berichtet wird, sind die bedeutenderen 0 Mitglieder glücklich entkommen, die weniger wichtigen aber unbehelligt an ihrem Wohnort geblieben. Nur von einzelnen wissen wir, nach welcher Richtung sie sich gewandt haben. Sie taten natürlich alles, um sich vor den Blicken ihrer Verfolger zu verbergen. So scheint Hans Ulman das Aussehen eines Wallfahrers angenommen zu haben. Denn er berichtet, er und sein Mitverschworener Hans Schwab von Blienschweiler hätten einander in Bergheim getroffen und seien dann gemeinsam bis Basel gewandert, um weiter nach Einsiedeln zu gelangen(C. S. 24). Die Verkleidung als Pilger war nicht ungeschickt und sollte bei späteren Verschwörungen(1517) in großem Maßstab angewandt werden. Man brauchte nur ein Gebresten zur Schau zu tragen oder ein Ge- lübde vorzuschützen, um unbehindert von Landschaft zu Landschaft reisen zu können. Allerdings mußte der Schlettstadter Altbürgermeister sich sorg- fältig hüten. Denn nicht nur in Kolmar und Basel kannte man ihn, sondern auch in den kleineren Ortschaften mochte seine Gestalt noch diesem oder jenem in Erinnerung sein. Lief das Gerücht von dem geplanten und mib- 0 glückten Aufstand ihm voraus, dann wurde man gerade auf ihn als den Haupt- führer in höchstem Maße aufmerksam. Ohnehin schützte die Verkleidung eines Bettlers oder Wallfahrers nicht unbedingt vor dem Argwohn der Behörde. Ich d Man wußte, daß sich unter diesem harmlosen Deckmantel öfters auch Unfug Tal verbarg. Irgendwo unterwegs traf er mit seinem Freunde Hans Müller, f einem Straßburger Rechtsanwalt, zusammen und beredete mit ihm, wie er sich am besten vor drohender Strafe schützen könne. Aus dieser Unterredung scheint der Plan hervorgegangen zu sein, Ulman solle fürs erste den Boden meiden, der ihm zu heiß geworden, und nach etwa vier Wochen, wenn die an- fängliche Erregung sich gelegt habe, wieder in Schlettstadt erscheinen und sich den heimischen Gerichten stellen. Als Zeitpunkt hierfür wurde bereits* der 2. Mai in Aussicht genommen. Der Monat bis dahin war dann durch. eifrige Werbung unter Ulmans Freunden auszufüllen. Und zwar hoffte er N nicht nur auf die Gunst der Straßburger Ratsherren, soweit sie mit ihm be- kannt und befreundet waren(wie Obrecht Armbruster); sondern ihm schwebte auch die Möglichkeit vor, den eingesessenen Landadel zu seinem Rechtsbei- stand aufzubieten. Ahnlich wie später Ulrich Schütz von den Breisgauer Adligen aufs wirksamste gegen die Klage Schlettstadts und Freiburgs unter- stützt wurde, wäre dann der Widerwille der Ritterschaft gegen die Städte ee dem Bauernführer Hans Ulman zu gute gekommen. Und das um so cher, i Welche Strafe traf die Schuldigen? 97 als Ulman mit der gegenwärtigen Obrigkeit seiner Stadt in Zwietracht stand, sein Prozeß also die beste Gelegenheit bot, die Reichstadt zu schädigen. In der Hoffnung auf den Beistand angesehener Freunde— und Hans Müller sollte sich eifrig um sie bemühen— reichte Ulman drei Vorschläge ein. Er erbot sich, entweder vor dem Rat zu Schlettstadt zu erscheinen, der ja für ihn am ehesten zuständig war, oder sich dem bischöflichen Vogt in Epfig zu stellen, in dessen Amtsbereich die meisten Verschwörer saßen, oder endlich den Urteilspruch des Herrn Wilhelm von Rappoltstein anzurufen, der als angesehenster Adliger der dortigen Gegend zu einer unparteiischen Ent- scheidung am ehesten befähigt schien. Allerdings war der Flüchtling nicht gesonnen, sich bedingungslos seinen Richtern auszuliefern. Nur„auf Tröstung und Geleit“, also unter Zusicherung freier Rückkehr an seinen Aufenthaltsort, wollte er erscheinen, da er ja sicher darauf rechnete, seine Unschuld erweisen zu können. Um die Mitte der Karwoche(3.—4. April) wird er dieses Angebot eingereicht haben. Rechnete er überhaupt ernstlich mit der Möglichkeit einer Antwort, so wird er seinen Freund Hans Müller als deren Empfänger angegeben haben, da er seinen eigenen Aufenthalt nicht bekannt geben durfte (U. S. 10ff.). Basel sollte für ihn und seinen Mittelsmann der nächste Treffpunkt sein. Sie verabredeten, alle Nachrichten in einer bestimmten dortigen Herberge abgeben zu lassen. Die Wirtin wurde ins Vertrauen gezogen. Als Ulman in den Ostertagen hier eintraf, erfuhr er, daß weder der Rat von Schlettstadt, noch der Vogt von Epfig, noch Herr Wilhelm von Rappoltstein auf seinen Vorschlag eingegangen war; man würdigte den Verfehmten überhaupt keiner Antwort. Auf einen Beweis seiner angeblichen Unschuld ließ sich die Obrigkeit nicht mehr ein, auch der Adel regte sich nicht. Zwar ist es an sich nicht aus- geschlossen, daß in der allgemeinen Unruhe, die sich nach dem 1. April in der ganzen Landschaft bemerkbar machte(U. S. 7. 8), auch Parteinahme einiger Ritter für Ulman mitgespielt hat(ähnlich wie in der Bewegung des Anselm von Masmünster 1468, von der S. 16 die Rede war). Aber es findet sich kein Anzeichen dafür, daß irgend ein Adliger für Ulman persönlich eingetreten ist oder gar die Sache der Bauern unterstützt hat. Der Schlett- stadter Altbürgermeister mußte alsbald erkennen, daß es mit seiner Verteidi- gung schwach bestellt war, daß also Flucht ihn eher schützen werde als An- rufung des Rechts. Unzweideutige Kunde sagte ihm, man fahnde allerwärts nach seiner Person, voraussichtlich gehe es also um Leib und Leben. Da versuchte er einen letzten Schritt. Dem Rat der Stadt Straßburg, unter dessen Mitgliedern er manchen einflubreichen Mann kannte, traute er so viel Wohlwollen und Unparteilichkeit zu, daß er ihm, dem früher 80 angesehenen Manne, Gelegenheit verschaffen werde, sich in geordnetem Ver- Rosenkranz, Bundschuh. I. 8 5 8 2 8 . 3 888 750 8 e t 8 88 22753 8 24 2 5 87888280 1 8884 18 —— 25 98 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. fahren zu rechtfertigen. In einem ausführlichen Brief an Hans Müller erbot er sich, vor dem städtischen Gericht in Straßburg zu erscheinen, zwar wiederum vu trostunge und geleita, aber doch mit dem bemerkenswerten Zusatz, nicht von dannen weichen und für den Fall seiner Schuld sogar seinen Kopf ver- wirken zu wollen. In diesem Brief gab er seinem rechtskundigen Freunde eine ausführliche Darstellung der verhängnisvollen Vorgänge, mit der Er- mächtigung, sie jedermann lesen zu lassen. Gegenüber allen ungünstigen Urteilen, wie sie namentlich von Schlettstadt aus verbreitet werden würden, sollte hier der maßgebende Bericht des Hauptbeteiligten niedergelegt werden, um die Stimmung der Straßburger günstig zu beeinflussen und so den Boden zu bereiten, auf dem eine spätere Gerichtsverhandlung dem angefeindeten Manne wenigstens einigermaßen Erfolg versprach. Von hier aus versteht es sich, daß in diesem Schriftstück Ulman alles ins günstigste Licht gerückt hat. Er schreibt nicht aus der rein sachlichen Erwägung heraus, bloß den klaren Tatbestand ermitteln zu wollen, sondern unter dem seelischen Drucke eines Mannes, der das traurige Los vor sich sieht:„m also von ibihe umd binden vertriben werden als hein verdorben vertriben man“(U. S. 12f.). Immerhin ist es wertvoll, daß uns diese einseitig gefärbte Darstellung erhalten geblieben ist, da wir sonst mit unsern Nachrichten über den Bundschuh zumeist auf er- zwungene Geständnisse der Gefangenen oder auf Berichte der Obrigkeiten angewiesen sind. N Es war der 10. April, als Ulman diesen letzten Versuch der Rechtfertigung unternahm. Das Schreiben muß unentdeckt an Hans Müller gelangt und von diesem an den Rat der Stadt weiterbefördert worden sein; denn es fand sich später bei den städtischen Akten. Aber irgend welchen Einfluß auf das Schick- sal des Flüchtlings vermochte es nicht mehr auszuüben. Seit mehreren Tagen wußte Basel bereits von den Mißhelligkeiten, die dem befreundeten Schlett- stadt durch den Aufstandsversuch zugestoßen; und gerade als Ulman in Basel seine Rechtfertigungschrift verfaßte, traf beim dortigen Rat mündlich und schriftlich genauere Auskunft aus Schlettstadt ein(U. S. 9). Zwar ahnte Schlettstadt in diesem Brief vom 9. April noch nicht, daß der Schuldige sich auf Basler Boden aufhielt. Aber dadurch, daß der jetzige Bürgermeister Hans Heilman an der Tagung der Eidgenossen teilnahm, die vom 11. April ab in dem nahen schweizerischen Baden stattfand, blieb Schlettstadt mit allem, was sich in der dortigen Gegend ereignete, in engster Verbindung und konnte beim ersten Gerücht über Ulmans Verbleib sofort durch Heihman seinen Einfluß dahin geltend machen, daß Basel den Gesuchten verhaften 1 Die Schlettstadter Gesandtschaft war auch persönlich in Basel und wurde dort bewirtet(U. S. 29). Welche Strafe traf die Schuldigen? 99 ließ. So erging, als Ulmans Gefangennahme am 17. April in Schlettstadt bekannt wurde, nicht nur ein Dankschreiben an die Stadt Basel, sondern gleich- zeitig eine Anweisung an Heilman, die Angelegenheit gegen seinen ehemaligen Amtsgenossen mit allem Eifer zu betreiben(CU. S. 21f.). Basel machte in einem Schreiben vom 13. April die Züricher Obrigkeit darauf aufmerksam, daß sich Uman vermutlich in ihrem Gebiet aufhalte, gab einige Kennzeichen seiner äußeren Erscheinung an, die wohl auf Heilmans Schilderungen zurückgingen, und ersuchte um Ulmans Verhaftung(U. S. 17). Am 14. April wurde auf dem Tag zu Baden Ulmans Flucht auch den Eid- genossen mitgeteilt und ihre Hilfe bei seiner Verfolgung erbeten. Der Vogt zu Baden empfing infolgedessen den Auftrag,„ihn zu greifen, falls er sich in der Grafschaft blicken liebe“(Eidg. Absch. III, I, S. 436). Das gelang offenbar be- reits am nächsten oder übernächsten Tage. Denn am 17. April war, wie gesagt, seine Verhaftung in Schlettstadt bekannt(U. S. 21), und am Samstag dieser Woche(20. April) schrieb der Basler Stadtrechner in sein Ausgabebuch 4 SH uling] vom Uman.. bindgelt«(U. S. 29). Nun konnte der unglückliche Altbürgermeister seinem Schicksal nicht mehr entgehen. Sein Begleiter Hans Schwab scheint dagegen auch in Basel unentdeckt geblieben zu sein; sonst würde man ihn dort in dem Bekenntnis Ulmans nicht in einer Weise genannt haben, die ihn deutlich als einen Un- bekannten erscheinen läßt: Sπτ]⁴õĩ-Danss von Blienschnoiler, der ouch der sach vertwant, ist mit im von Berchen, als er gon Einsidlen woll, her gon Basel gangene (U. S. 24); so spricht man nicht von einem, den man ebenfalls gefangen und dessen Mitschuld man erwiesen hat. Die Spur des Andlauers Ulrich Schütz ist uns in der ersten Zeit nach der Entdeckung des Handels verborgen. Bei seinem Vater wird er wohl kaum Zuflucht gesucht haben, da er als Hauptmann sich zu tief in die Verschwörung eingelassen hatte, als daß er hätte hoffen dürfen, daheim unbemerkt zu bleiben. Möglicherweise begab er sich schon bald über den Rhein, denn zwei Monate später finden wir ihn nahe bei Freiburg. Wie Klaus Ziegler das Asylrecht in Schlettstadt angerufen hatte, 80 flüchteten sich einige in die„Freiheit“ zu Bergheim; unter ihnen q akob Hut- macher und Jakob Pfeifer, die auf solche Weise ihrer heimatlichen Be- hörde in Schlettstadt zu entgehen hofften, von ihr aber dann doch erreicht wurden. Da wir aus dem Briefwechsel Schlettstadts mit Bergheim wissen, daß dieses Städtchen zu milder Beurteilung der Schuldigen geneigt war, 80 ist denkbar, daß die Flucht nach Bergheim einigen weniger belasteten Teilnehmern am Aufstand die ersehnte Straffreiheit gebracht hat(U. S. 28. 49.) 7˙ 8 8 1 48 8 5 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. b) Das Schicksal der Führer. Der erste, den die Strafe traf, war Klaus Ziegler aus Stotzheim. Bereits am Donnerstag nach Ostern(II. April) nahm Schlettstadt ein Verhör mit ihm vor. Offenbar lag der Stadtverwaltung viel daran, sobald wie möglich zu- verlässige Angaben über Art und Tragweite des gescheiterten Unternehmens zu erhalten. Denn nur so bekam sie einen festen Maßstab für die Frage nach der Schuld der einzelnen Teilnehmer; nur so konnte sie auch die benachbarten Obrigkeiten darüber in Kenntnis setzen, auf wen man vornehmlich sein Augen- merk richten müsse. Die Niederschrift der Zieglerschen Aussagen ist uns denn auch nur im Straßburger Stadtarchiv erhalten— ein Zeichen dafür, daß Schlettstadt sie alsbald dorthin gesandt und daß Straßburg sie der Auf- bewahrung wert erachtet hat. Eine andere Abschrift ist übrigens damals an die bischöflichen Räte nach Zabern gelangt(U. S. 19). Zieglers Aussagen wurden nicht freiwillig, sondern unter dem Zwang der Folter geleistet(U. S. 19). Sie machen den Eindruck, als habe der Unter- suchungsrichter hauptsächlich folgende Fragen gestellt: Wie ist man auf den Gedanken der Verschwörung gekommen? Was hat am 23. März auf dem Ungersberg stattgefunden? Was hat man nach dieser grundlegenden Ver- sammlung noch unternommen?— und als habe Ziegler sich bei seinen Ant- worten einfach von der Erinnerung leiten lassen. Wenn dann freilich am Schluß seines Bekenntnisses noch zwei Sätze angehängt sind, in denen es sich um den Anteil Jakob Hansers aus Blienschweiler handelt, so ist hier offenbar eine dringliche Anfrage des untersuchenden Beamten voraufgegangen!. Zieglers Angaben wären demnach nur mit Vorsicht zu gebrauchen. Vergleicht man sie aber mit den Aussagen Ulmans in Basel und mit denen der acht Verurteilten von Molsheim, so ergibt sich eine derartige Ubereinstimmung, daß man hier im großen und ganzen wohl von einem wahrheitsgetreuen Bericht sprechen kann. Auch aus anderem Grunde wird man ihrem Inhalt Glauben schenken dürfen. Die hauptsächlichen Ereignisse, von denen sie erzählen, lagen ja erst zwei bis drei Wochen zurück und die ersten Anfänge der Bewegung reichten nur bis zum 24. Februar. Daß dem Schultheißen von Blienschweiler die Ur- heberschaft an der ganzen Empörung zuzuschreiben ist, ergibt sich auch aus Ulmans Rechtfertigungsschrift(U. S. 10). Ebenso finden wir dort Zieglers Angabe über die Männer bestätigt, die bereits Ende Februar den Plan zu dem geheimen Bündnis faßten, und wir können dadurch feststellen, daß der Ur- 1 Namentlich deutet der Satz o und dhein furst noch andere edeln der sachen anhengig darauf, daß die Richter um jeden Preis wissen wollten, ob auch miß vergnügte oder rauf- lustige Adlige, ja wohl gar feindliche Fürsten sich der Bauern als eines Vorspanns für ihre Pläne bedient hätten(vgl. D. S. 13, Anm. 2). 5 Welche Strafe traf die Schuldigen? 101 sprung des Aufstandes— abgesehen von Hans Ulman und seinem Anteil— in den beiden Dörfern Blienschweiler und Nothalten zu suchen ist. Zieglers Schilderung der Vorgänge auf dem Ungersberg bietet nicht viel Eigenartiges: den Satz, man wolle das Geld für das verpfändete Siegel auf die Landschaft schlagen, hat er leider nicht näher erklärt; dagegen gibt er uns einen wichtigen Fingerzeig mit der Bemerkung über Peter von Blienschweiler, der jenseits des Rheins in einem Kloster diene und im Schwarzwald Anhänger habe werben sollen. Diese Einzelheit bezeugt wieder, wie stark der Anteil Blienschweilers am Aufstande war. Endlich wirft die Angabe die ding doætischen bliben ruaben bis noch ernene(U. S. 15) ein wertvolles Licht auf das zeitliche Ausmaß der Umanschen Pläne: das Unternehmen war, nachdem man es in Wochen oder Monaten sorgfältig vorbereitet hatte, auf mindestens vier Monate angelegt. Der Schlettstadter Rat mußte aus diesen Eröffnungen den Eindruck gewinnen, daß er es mit einem höchst gefährlichen Geheimbund zu tun habe. Schon zwei Tage vor Zieglers Verhör schrieb er über die entdeckte Verschwö- rung nach Basel: des ist nit on, sich haben etlich personen umb uns eins mut- willigen furnemens entboͤrt, mit glubden und eiden æusamen verpflichtet; und 80 ferer dusselb ir furnemen nit durch schichung des Almehtigen furomen und fur- gang gewonnen, villießt uns nit allein, sonder der ganæen landschaft eu großen verdorplichen unstatten gedientæ(U. S. 9). Dieses Urteil wurde durch die Aus- sagen des Stotzheimers bestätigt und verschärft. Schlettstadt erkannte, daß hier keineswegs etliche irregeleitete, einfältige Bauern mit erzieherischer Weis- heit und Geduld auf den rechten Weg zurückgebracht, sondern daß offen- kundige Verbrecher mit aller Strenge bestraft und alle Regungen aufsässiger Selbsthilfe rücksichtslos erstickt werden müßten. Daher schickte der Rat am Mittwoch(10. April) jenes früher erwähnte Schreiben(U. S. 9) nach Scher- weiler, Diefental, Kestenholz und Dambach, in dem die Dorfbehörden auf- gefordert wurden, mit denselben den uibern, so der sachen verwandt, daran sin, uns in un er stat unbehimberꝭ lossena, also die dortigen Mitglieder des Bundes am Betreten Schlettstadts zu hindern. Ein ursprünglich entworfener Schluß- satz des Briefes hat sogar die Drohung hinzugefügt, man werde, wenn man die unliebsamen Besucher in Schlettstadt antreffe, schon mit ihnen zu ver- kahren wissen; odonoch ꝛwõllent uch haben æu richtend. Die endgültige Fassung milderte zwar diesen schroffen Wortlaut; wie ernst es aber dem Schlettstadter Rat mit seinen Vorkehrungsmaßregeln war, zeigte er bereits am folgenden Montag in einem zweiten Schreiben, dessen Forderung den Dorfbewohnern erst recht peinlich sein mußte. Seit alters bestand dort der Brauch, daß die Gläubigen der Umgegend am Markustag(25. April) und an den drei Tagen vor Himmelfahrt(in diesem Jahre also am 13.—15. Mai) feierliche Prozessionen nach Schlettstadt unternahmen, und man kann sich leicht vorstellen, wie sehr — 2 102 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. das Landvolk an dieser religiösen Sitte hing. Aber Schlettstadt hatte zu große Sorge, dab unter diesem Deckmantel harmloser Frömmigkeit neuer Zündstoff zu Empörungen in seine Bürgerschaft eingeschleppt werden könne, und gebot daher kurzerhand den Gemeinden Scherweiler, Diefental und Kesten- holz, vu mit uunerm gemeinen crulegang an sant mar und andern tagen, vie ir dun hishar von alter har geton habent, unbebimbert æu lossena U. S. 20). Während so Schlettstadt sich gegen die Gefahr weiterer Ansteckung ab- sperrte, wartete Ziegler, daß sich sein Geschick erfüllen sollte. Er war nicht der einzige, der in Schlettstadt gefangen lag. Aus seinem Bekenntnis(U. S. 16) ergibt sich, daß Andreas Scheffer von Stotzheim sein Los teilte. Ehe die beiden verhaftet wurden, hatte ein gewisser Klaus Walter sie zu trösten ver- sucht, indem er ihnen den Beistand von 3—400, ja von 5 6000 Fußsoldaten in Aussicht stellte, falls sie vor Gericht kein Durchkommen sähen. So wert- voll uns dieses unscheinbare Vorkommnis dafür ist, daß die Verschwörung auch über den Kreis der bekannten 110 Namen hinaus noch Anhänger im Volke hatte, so deutlich springt doch zugleich die prahlerische Ubertreibung 1 bei diesen Worten des„wüsten Klaus“ in die Augen. Tatsächlich ist keiner 1 der Fußknechte, die noch hin und her im Lande lagen, zur Befreiung der W gefangenen Empörer aufgestanden. Klaus Ziegler mußte zu seinem Schmerz erfahren, wie unzuverlässig eine große Masse ist, der man die Führer genommen und dadurch den Zusammenhalt zerbrochen hat. Die nächsten Tage nach dem Verhör wurden dadurch ausgefüllt, dab Win, Schlettstadt die Aussagen Zieglers an die benachbarten Obrigkeiten schickte 0 und mit Stadt und Bischof von Straßburg verhandelte, in welcher Weise man das eigentliche Gerichts verfahren handhaben wolle(U. S. 20). Nach zehn Tagen hatte sich die Sachlage geklärt: Gerotheus von Ratsamhausen forderte im Namen seines bischöflichen Herrn die Stadt Straßburg auf, am 29. April sich durch Abgesandte des Rats bei der Gerichtsverhandlung gegen Ziegler in Schlettstadt vertreten zu lassen(U. S. 25). Uber den Verlauf dieser Tagung besitzen wir keinerlei Nachricht. Wir wüßten gern, wie die Anklage gelautet, rut ob der Beschuldigte einen Rechtsbeistand gehabt hat, ob überhaupt eine 1. Wal mildere Strafe in Betracht gekommen ist. Nur das Ergebnis steht fest: die Wie Abgeordneten von Schlettstadt und Oberehnheim(U. S. 2), von Bischof und Stadt Straßburg haben ihn als Aufrührer zum Tode verurteilt. Es war beabsichtigt, auch Andreas Scheffer und etwaige andere Verschworene mit vorzunehmen; doch fehlt uns jede Kunde darüber, ob das an diesem 29. April geschehen ist. Von Scheffer ist nie wieder die Rede, vielleicht hat man ihn lb di freigesprochen oder nur milde bestraft, vielleicht sind an diesem Tage auch a Mathis Scherer und Hans Schuch ihrer Strafe verfallen. Für Klaus Ziegler waren jetzt die Tage gezühlt. Unmittelbar nach seiner Welche Strafe traf die Schuldigen? 103 Hinrichtung schrieb Schlettstadt an Basel, das Claus Ziegler als houbtman einer uf der vergiht, deren abschrift ir... hi uch habent, gruntlich beharret und des nutet Id. h. nichts] widerrödtéè(U. S. 29). Demnach scheint man dem Ge- kangenen noch Gelegenheit gegeben zu haben, seine ursprünglichen Aussagen zu ändern oder sich von den Bestrebungen des Bundes loszusagen. Hoffte man, in solchem Falle seine Strafe mildern zu können? Hat Ziegler sich durch seine Beharrlichkeit selber das Strafmaß verschärft? Jedenfalls wird man ihm auf Grund jener Bemerkung das Zeugnis nicht versagen können, daß er seiner Sache bis in den gewaltsamen Tod hinein unwandelbar treu geblieben ist. Anfangs Mai faßte der Rat den Beschluß zur Hinrichtung; denn der Fiskal beim kaiserlichen Kammergericht drängte(U. S. 25ff.) und die städti- sche Behörde wollte sich nicht vorwerfen lassen, sie sei bei einer so schwer- wiegenden Angelegenheit säumig oder lässig verfahren. Dienstag, 7. Mai, eilte ein Diener der Stadt zum benachbarten Kolmar mit der Bitte, der Scharf. richter möge sofort mit dem Boten nach Schlettstadt kommen. Am Donners- tag, wohl in den Morgenstunden, vollzog dann dieser in Schlettstadt das ent- setzliche Strafgericht, indem er den unglücklichen Stotzheimer Bauer in vier Stücke hieb und jedes Stück an einer der vier Landstraßen aufhängte. Wer also am Nachmittage dieses 9. Mai von Schlettstadt nach Kestenholz oder zum Rhein, durch das Kolmarer oder Straßburger Tor wanderte, der sah dort ein blutiges Vierteil Menschenleib am Pfahl hängen: ein schreckendes Wahr- zeichen, daß niemand ungestraft wagen dürfe, sich gegen seine Obrigkeit zu empören. Uber die Vorgänge bei dieser Hinrichtung ist uns ebensowenig etwas aufgezeichnet worden wie über die Einzelheiten beim Tode Ulmans. Nur in der Chronik des Maternus Berler(S. 105) findet sich der Satz mam sagt, das dieſe beit an iren letsten enden hetten geschrochen, der buntschu miest ein furgang haben, es stunt lang oder urec. An der Zuverlässigkeit dieser Uberlieferung 2u Zweifeln, liegt kein Grund vor; nur wird der Ausruf kaum von beiden An- führern gleichlautend ausgestoßen worden sein. Entweder Ziegler in Schlet- stadt oder Ulman in Basel wird in der Todesnot solch ein trotziges Bekenntnis zur Sieghaftigkeit der verfochtenen Sache abgelegt haben, das dann in den Kreisen der Anhänger als Weissagung aufgefaßt und eifrig verbreitet wurde. Neben dem Verfahren gegen Ziegler gingen die Verhandlungen über Hans Ulman her. Auch er wurde nicht in seinem Heimatort abgeurteilt, ebenso- wenig wie die beiden andern Hauptschuldigen Klaus Ziegler und Ulrich Schütz. Dem Altbürgermeister von Schlettstadt blieb wenigstens die Schande erspart, dab seine eigenen Mitbürger ihn verdammen und seiner Hinrichtung zusehen durften. Aber seine Schuld wurde doch von Schlettstadt aus festgestellt. Kaum wußte man dort am 17. April, daß Ulman in Basel gefangen liege, da setzten die Bemühungen des heimatlichen Rates ein, ihr früheres Mitglied und . 104 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Oberhaupt unter keinen Umständen der Strafe entgehen zu lassen. Offenbar hatte der Mann, der vor fünf Jahren im Niederländer Feldzug das Vertrauen der Stadt in so hohem Maße besessen, durch seinen jetzigen Fehltritt den tieksten Abscheu in der Bürgerschaft gegen sich wachgerufen. Kein Zeichen auch nur des leisesten Bedauerns findet sich in den Schreiben, die seinetwegen nach Basel gingen, als hätte der Rat dem alten Zunftmeister und Heerführer nachgetrauert. Warm und herzlich ist da nur der Dank, daß Basel sich durch sein schnelles Zufassen nicht bloß um das nächstbeteiligte und gefährdete Schlettstadt, sondern um die ganze Landschaft verdient gemacht habe. Hans Heilman, der Bürgermeister, der gerade zu einer Versammlung nach Baden in der Schweiz abgereist war und zur Benachrichtigung Basels eine Abschrift des Zieglerschen Verhörs vom 11. April mitgenommen hatte, erhielt von seiner Heimatbehörde eiligen Bescheid, Ulman sei gefangen, und er, Heilman, möge ohne Rücksicht auf die Kosten sich mit der Angelegenheit befassen, der Basler Behörde seinen Rat erteilen und seiner Heimatstadt jede wichtige Nachricht zuschicken(U. S. 21f.). Sein Drängen in Basel hatte Erfolg. Ulman war noch kaum eine Woche f lang im Gewahrsam, da stellte man bereits das Verhör mit ihm an, das seine al Schuld erweisen sollte. Offenbar hatte Hans Heilman sowohl bei der Ver- 1 sammlung in Baden, die um den 14. April stattfand, wie auch hernach in 1 Basel die Meinung seiner Vaterstadt nachdrücklich vertreten, daß hier nur Mulcher Strenge und schnelles Gericht am Platze sei, und hatte sein Urteil über die Ii un Verschwörung durch Zieglers Aussagen bekräftigt, die er ja in Abschrift bei 2 sich führte. Namentlich weihte er den Basler Altzunftmeister Heinrich Rieher ud. in den Sachverhalt des verunglückten Aufstandes ein(U. S. 28). So kam schon an demselben Samstag(20. April), an dem der Basler Schatzmeister die 4 Schilling Gebühr für Ulmans Gefangennahme in seine Wochenrechnung ein- dan Sti trug, auch das Verhör des Verhafteten zustande, dessen Niederschrift sich wiederum nur im Straßburger Stadtarchiv erhalten hat(erst am 30. Mai über- sandt, U. S. 31). Daß man, um Ulmans Geständnisse zu gewinnen, auf die Anwendung der Folter verzichtet habe, ist nicht anzunehmen. Bei der Schwere e der gegen ihn erhobenen Beschuldigung verstand es sich für das damalige Ulerde Rechtsempfinden von selber, gewaltsam gegen den Angeklagten vorzugehen l (U. S. 19). Außerdem richtete sich Basel bei seinem Verfahren gegen Ulman ganz nach der Art, wie Schlettstadt den anderen Rädelsführer(Klaus Ziegler) behandelt hatte(vgl. U. S. 29„mit dem henanten Hansen Uiman sich wonohe au richten habend). Hat man aber Ulmans Aussagen zwangsweise aus ihm herausgeholt, so legt sich noch einmal die Frage nahe, wie sie sich zu jener Darstellung verhalten, die er als Rechtfertigungschrift freiwillig gegeben hat. Nicht daß auf Unterschiede in Einzelheiten Wert gelegt werden müßte. Bei- Welche Strafe traf die Schuldigen? 10⁵ spielsweise ergänzt der freiwillige Bericht durch manche bemerkenswerte Er- innerung die Aussagen des Verhörs in bezug auf die Ungersberger Versamm- lung(U. S. 11). Aber in dem Hauptpunkt(ob damals nur die drei Artikel beschlossen und umstürzlerische Pläne höchstens von einigen Hitzköpfen vor- gebracht wurden, oder aber ob der Bund die Entsendung der Hauptleute in die Schweiz, die Uberrumpelung Schlettstadts und daran anschließend die Ausrufung eines Bundschuhs ins Auge faßte) wird man dem Geständnis des Gekolterten größeres Zutrauen schenken als den Rechtfertigungsversuchen des Flüchtlings. Höchstens insofern mögen die Richter den wirklichen Tat- bestand verschoben haben, als sie den Nachdruck einseitig auf die Empörung legten, die den Verschworenen für irgendeine nähere oder fernere Zukunft vorschwebte, während die Gefangenen sich darauf beriefen, daß ein eigent- licher Beschluß nur über die nicht unberechtigten drei Beschwerden und über ihr ordnungsmäßiges Anbringen beim Vogt zu Epfig gefaßt worden sei. Da den Baslern die kleinen örtlichen Verhältnisse des Bundschuhs meist fremd waren, ist anzunehmen, daß sie sich beim Frageverfahren ganz nach Schlettstadter Weisungen gerichtet haben. Und da ihnen Schlettstadt außer Heilmans mündlichem Bericht auch noch eine Abschrift des Zieglerschen Verhörs schickte, wird der Richter diesem bequemen Leitfaden nachgegangen sein. Hieraus erklärt es sich, daß Ulmans und Zieglers Geständnisse weit ähnlicher lauten als die der acht Verurteilten von Molsheim(U. S. 14. 22. 52). Die Glaubwürdigkeit der UImanschen Aussagen braucht darum nicht an- gezweifelt zu werden. Dafür sind sie gegenüber den Zieglerschen zu selb- ständig: z. B. in den Namen der Teilnehmer auf dem Ungersberg und auch sonst in manchen Einzelheiten weichen sie von den Angaben des Stotzheimers bemerkenswert ab. Daß Zieglers Bekenntnis vor UImans Ohren verlesen und dann Stück für Stück von ihm bestätigt oder berichtigt worden sei, wird man aus einem Vergleich der beiden Urkunden nicht entnehmen können. Vielmehr hat es den Anschein, als habe der Richter Zieglers Angaben vor sich liegen gehabt und an deren Hand seine Fragen gestellt: Wie hat der Aufstand be- gonnen? Wofür wollte er kämpfen? Was hat sich am 23. März auf dem Ungersberg zugetragen? Wer hat an der Versammlung teilgenommen? Wel- ches waren die weiteren Pläne? Bei seinen Antworten wird sich der Verhörte möglichst darauf beschränkt haben, Zieglers Bericht, dessen Inhalt er aus den Fragen des Richters erraten konnte, anzuerkennen, ohne etwas Neues zu ver- raten. Aber er hat doch auch nicht umhin gekonnt, seinen Mitbürger Jakob Hutmacher zu nennen, die Botendienste von Lauwel Wall und Matthäus Sell hervorzuheben, den Plan der Uberrumpelung Schlettstadts näher auszuführen und die Forderung einer gerechteren Priesterbesoldung auf die gemeinsame Verantwortung des Bundes zu nehmen, die Ziegler ganz auf Jakob Hanser 106 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. abwälzen wollte. Bemerkenswert kurz ist Ulmans Angabe über seine Werbe- tätigkeit in der Woche nach dem 23. März. Es scheint tatsächlich, als habe er es bei einer gelegentlichen Bemerkung in Benfeld bewenden lassen, während die dörflichen Anhänger der Verschwörung rings umher mit grobem Eifer warben. Nachdem dieses Verhör am 20. April stattgefunden hatte, ließ nun freilich Basel Urteil und Hinrichtung keineswegs unmittelbar folgen. Es wollte sich in diesen Stücken möglichst an Schlettstadt anpassen, das ja mit der Sache viel enger zusammenhing. So schrieb es um den 7. Mai an den Schlettstadter Rat, man habe die genaue Benachrichtigung durch Hans Heilman mit Dank angenommen, wolle auch gegen Ulman nach Gebühr weiter vorgehen, bitte aber um Mitteilung, was Schlettstadt mit seinen Gefangenen zu tun gedenke. Die Antwort war ein Hinweis auf Zieglers Hinrichtung, die gerade an diesem Tage erfolgt war(9. Mai). Daß auch der andere Gefangene( offenbar Andreas Scheffer) seiner Bestrafung nicht entgehen werde, war für die Basler minder wichtig, weil sie es ja mit einem der Anführer zu tun hatten, dessen voraus- sichtliche Strafe nur mit der Zieglers verglichen werden konnte(U. S. 28.) Ulmans Hinrichtung fand in der Woche zwischen dem 20. und 25. Mai statt. Am Samstag dieser Woche verzeichnete nämlich das Basler Ausgabe buch: 12 pfund 4 schilling 10 pfennig von Ulman focligelt, furgelt, aleung, lon: den knechten, sin ee huten tag und nacht, umb kereen dem bichivatter, umb strict, uber und dem nachrichiter lon, in æe richten, und den tottengrüberne(U. S. 20). Das scheint eine Zusammenstellung zu sein, die— abgesehen von dem obind- gelte bei seiner Verhaftung— alle Unkosten enthält, die Hans Ulman der Basler Stadtverwaltung verursacht hat. Die dürre Aufzählung läßt einen Schluß auf die Vorgänge beim Lebensende Ulmans zu. Man hat ihm einen Beichtvater gewährt, der ihm die Tröstungen der Religion zu bringen hatte. Wenn dann Strick und Zuber hat beschafft werden müssen, so hat der Scharf- richter ihn augenscheinlich zunächst erhängt oder erdrosselt und darauf über dem Zuber den Getöteten in vier Teile zerschnitten, wobei das Blut in das hölzerne Gefäß rann. Ganz entsprechend Klaus Ziegler wird dann auch Ulmans gevierteilter Leib an vier Straßen aufgehängt worden sein. Doch haben die Totengräber den zerstückten Leichnam schon bald wieder ab- genommen und— wohl mitsamt Zuber und Strick— vergraben. Unwillkürlich wird man bei diesem traurigen Ende Ulmans an den Zürcher Bürgermeister Hans Waldman erinnert, der vier Jahre früher die Schuld eines maßlosen Ehrgeizes gleichfalls unter dem Richtschwert des Henkers büßte D. S. 17). Auch Ulmans Vergehen bestand darin, daß er seine Herrschbegier 1 Die gleichzeitige Freiburger Aufzeichnung bestätigt, daß Ulman gevierteilt worden ist(U. S. 74). Welche Strafe traf die Schuldigen? 107 nicht hatte in den Schranken der bestehenden Rechtsordnungen halten können. Einmal zum Feind der heimatlichen Obrigkeit geworden, hatte er den ver- hängnisvollen Bund mit der ländlichen Unzufriedenheit der Umgegend ge- schlossen und war als Haupt des Bauernbundes mit unheimlicher Folgerichtig- keit immer weiter auf die Bahn des gemeinen Aufruhrs geraten, der für das Recht zu kämpfen vorgab, aber mit seinen Mitteln durchaus im Zeichen der Gewalt stand. Nur lastete auf dem unglückseligen Manne, der im Schein der Kerzen seinem Priester die Beichte seines Lebens ablegte, noch das drückende Schuldgefühl, daß er durch sein verbrecherisches Vorgehen außer dem eigenen Leben und dem Glück seiner Familie noch die Sicherheit vieler seiner Anhänger in schwerste Gefahr gebracht hatte. Denn er mußte sich sagen, daß er und Ziegler nicht die einzigen waren, an denen die Obrigkeit Rache übte. Jakob Hanser, der dritte der Anführer, scheint freilich aller Strafe glücklich entgangen zu sein. Denn nachdem er zur Frankfurter Ostermesse gereist(D. S. 95), fehlt von ihm jegliche Spur. Ein eigenartiges Schicksal hatte jedoch der vierte der Hauptleute, Ulrich Schütz von Andlau, der(nach Hans Blums Zeugnis) die Hauptmannschaft auf dem Ungersberg nicht hatte annehmen wollen, sondern(wie Jakob Renner ergänzt) die Entscheidung darüber acht Tage hinausgeschoben hatte(vgl. D. 8. 68). Als die Verschwörung entdeckt wurde, war seines Bleibens nicht mehr in Andlau. So verliegß er Weib und Kind und wandte sich nach Baden, wo er bei einem Ritter David von Landeck Zuflucht fand. Kannte er diesen bereits? oder war es einer der Fälle, die uns später noch öfter begegnen werden und die man schon in Schlettstadt bei Zieglers Verhör mutmaßte: daß noch andere edeln der sachen anhengige waren? Angesichts dessen, was 1468 in der Gegend von Mülhausen unter Führung des Anselm von Masmünster vorgefallen(vgl. D. S. 16), wäre es nicht unerhört gewesen. Doch kehlen uns alle Nachrichten darüber, daß auch diesmal die Bundschuhfahne den Adel und das Landvolk des Elsaß vereinigt hätte. In Baden aber blieb Ulrich Schütz während der Monate April und Mai unbehelligt unter adeligem Schutz. Der Landecker, der im Flecken Ebnet bei Freiburg wohnte, nahm ihn in seinen Dienst. Als die Schlettstadter sein Versteck gewahr wurden, sannen sie auf Mittel und Wege, wie dem Verschwörer auf rechtlichem Wege beizukommen sei. Durch eingehende Verhandlungen brachten sie Freiburg dahin, sich der Sache anzunehmen, da es sich ja um eine gemeinsame Gefahr für alle benachbarte Obrigkeit gehandelt habe. Freiburg ging anfänglich mit Ubereifer zu Werke. Anstatt sich damit zu begnügen, daß es den Angeschuldigten ausfindig machte und rechtmäßig verklagte, ließ es ihn durch Auberlin Steinhart anfallen, rief dadurch den Widerstand Davids von Landeck wach und mußte sich schließ- 5 3 108 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. lich bei diesem wie bei dem Landvogt im Oberelsaß wegen des voreiligen Schrittes entschuldigen(U. S. 51). In seinem Adelstrotz weigerte sich der Landecker sogar, Ulrich Schütz an Freiburg auszuliefern. Es schien, als sollte der Streitfall sich völlig verschieben und der Andlauer Verschworene straffrei ausgehen, bloß weil Freiburg und der Ritter seinetwegen in Feindschaft geraten waren. Da wandte sich Schlettstadt an den Landvogt zu Ensisheim, und dieser forderte den Ritter im Namen des Reiches auf, das du den gemelten unecht on allen vereæug und angesichi des briefs in gevengnus nemst und den ver- sorgest, domit der der verhundlung noch æu recht gestelt werde(Schreiben vom 8. Juni, U. S. 50). Diesem Gebot wagte der Ritter nicht zu trotzen. Doch setzte er durch, daß die Beisitzer des Gerichts lauter Landleute waren, Halles zr dorfer, vögt und arm lui, sechis oder siben im æugehörige(U. S. 74), sodaß er ihrer Geneigtheit von vorncherein sicher war. Schütz wurde verhaftet, und das Gerichtsverfahren nahm am Mittwoch(19. Juni) seinen Anfang. In Schlettstadts Auftrag erschien hierzu Hans Heilman und der Stadtschreiber Andreas Boner; auch Freiburg war durch eine Gesandtschaft vertreten. Doch kam man nicht recht vom Fleck. Denn David von Landeck hatte eine große Zahl von Adeligen als Rechtsbeistände aufgeboten. Da waren Konrad von Schellenberg, Dietrich von Blumeneck, Hans von Reischach, sowie Landecker, Neuenfelser und andere Edelleute, sodaß die Entscheidung über den Andlauer Bauern zu einer gefährlichen Streitsache zwischen Adel und Städten zu werden drohte. Als die Freiburger versuchten, David von Landeck als ihren Bürger kür ihre Botmäßigkeit in Anspruch zu nehmen und durch persönliche Zwie- sprache mit ihm vor Anfang des Verfahrens die Angelegenheit zu entscheiden, kamen sie übel an. Durch Konrad von Schellenberg ließ der Ritter ihnen antworten: der hett ein landgerichit besetet, und elt ieman udt Id. h. etwas] reden, moͤcht er thun eu rechie; und persönlich fügte er hinzu, er habe ihnen bereits früher einmal das Bürgerrecht aufgekündigt und wolle das hiermit nochmals wiederholt haben. Das empfanden nun aber die Freiburger als eine offen- kundige Schmach, da man das Bürgerrecht nicht anders aufsagen konnte als vor dem Rat, der es verliehen hatte(U. S. 75). Allein bei der erwähnten zusammensetzung des Gerichts war am 19. Juni nichts weiter 2zu erlangen, als daß ein zweiter Rechtstag angesetzt wurde, an dem nicht Schlettstadt, sondern Freiburg die Klage vorbringen sollte. Die Sache begann, immer weitere Kreise zu ziehen. Hatte der Landecker seine Standesgenossen zu Rechtshelfern aufgeboten, so wollte jetzt auch Schlettstadt nicht zurückstehen. Es bat Freiburg, am 3. Juli die Klage zu kühren(U. S. 68), den Landvogt Kaspar von Mörsbe rg, womöglich in eigener Person dabei zu sein, und die Städte Straßburg und Basel, sich ebenfalls durch eine besondere Ratsbotschaft vertreten zu eee(U. S. 68k.). Die Boten Welche Strafe traf die Schuldigen? 109 der drei Städte trafen einander schon abends zuvor in der Herberge, um über das gemeinsame Vorgehen zu beraten. Aber auch der Adel erschien wieder in stattlicher Anzahl, ja selbst Hauptleute des Schwäbischen Bundes sah man am 3. Juli in Ebnet. Der Erfolg dieses zweiten Tages war nicht größer als der des ersten. Sachlich kam man nur insofern einen Schritt weiter, als das Gericht befahl, Kundschaft über Ulrich Schütz und sein Vergehen einzuziehen. Doch ereigneten sich im Verlauf dieses Tages zu Ebnet so üble Dinge, daß die Städter zweifeln mochten, ob sie die Streitfrage vor diesem Gericht zu rechter Entscheidung bringen würden. Einer der Freiburger wurde von der Gegen- partei geschlagen, der Bürgermeister Hans Rot umstellt und mit unzüchtigen Geberden beleidigt, einige der Anwesenden griffen zum Degen. David von Landeck war offensichtlich nicht der unparteiische Mann, der er als Hüter des Gerichts hätte sein müssen: der eræoigt sich ousc nit als ein glicher schurmer beseteten gerichite, sonder wurden die von Fryburg von dan trungen«(U. S. 75). Infolgedessen bemühte sich Schlettstadt in den folgenden Wochen, die geforderte Auskunft über Ulrich Schütz zu beschaffen und hatte bereits am 14. Juli durch Andreas Boner ein Schriftstück aufsetzen lassen, von dem es sich guten Erfolg in der Rechtsache versprach. Gleichzeitig sollte aber auch der Landvogt in Ensisheim beschickt werden, damit man für das Urteil über Schütz zuverlässige Grundlagen bekäme. So verabredete Schlettstadt mit Freiburg einen gemeinsamen Besuch bei Kaspar von Mörsberg auf den 22. Juli, verfehlte aber nicht, hinzuzufügen, Freiburg möge seine Abgesandten mit den nötigen Vollmachten ausstatten, damit das Verfahren nicht abermals eine Verzögerung erleide; auch die Stadt Basel(wohl auf Grund der Aussagen Ulmans) und Herr Walter von Andlau sollten bis dahin ihr Gutachten abgeben (U. S. 70f.). Als der Zeitpunkt des dritten Gerichtstages(19. August) herannahte, hatte Freiburg vom Schultheißen zu Andlau eine Auskunft erhalten; danach verlangte der Vater des Ulrich Schütz, die Aussagen über seinen Sohn vorher zu hören, ehe sie dem Gericht mitgeteilt würden. Sowohl der Freiburger Bote wie auch ein Abgesandter Schlettstadts hätte sich dann nach Andlau begeben und das Schriftstück dem alten Schütz vorlesen müssen. Hiergegen erhob aber Schlettstadt Bedenken; denn bei der letzten Entscheidung sei nicht bestimmt worden, daß eine Partei der andern zuvor Einsicht in die Schrift- stücke gewähren solle. Daraus könne leicht Anlaß zu Einspruch und zu aber- maliger Verschleppung des Handels genommen werden(U. S. 73). Schlug also Schlettstadt diese Bitte aus guten Gründen ab, so sparte es anderseits keine Mühe, Eideshelfer zu der nächsten Vorladung zu werben. Es lud Straßburg und Kolmar zur Teilnahme ein(U. S. 72) und bewog durch eine besondere Gesandtschaft auch den Landvogt, entweder selbst zu erscheinen oder sich 9999— 5 3 3 8 3 . 1 2 2 5 72 8 Lune 110 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. durch königliche Räte vertreten zu lassen(C. S. 73). Der Gerichtstag am 19. August verlief jedoch wiederum nicht ohne ernstliche Störung. David von Landeck trieb diesmal seinen Ubermut soweit, daß er zu jener Zeit in Freiburger Gebieten auf die Jagd ging und auf die Vorstellungen der geschä- digten Stadt die trotzige Antwort gab, der wolt me d jagen(U. S. 75). Bei solcher Stimmung der Beteiligten konnte Schlettstadt nicht erwarten, seinen Anspruch auf gründliche Bestrafung des Ulrich Schütz durchzusetzen. Die Frage nach Schuld oder Unschuld des Verschwörers war kast völlig in den Hintergrund getreten vor der anderen und umfassenderen, ob hier die Städte oder die Adligen ihren Willen durchzusetzen vermöchten.»„Darnach ward us sorgen geredt, ob Fryburg sich eu andern tagen sterben, so wolt er von punt ouch. gegenhilf haben. Lohnte es sich, dieses Spiel der gegenseitigen Reibereien noch weiterhin fortzusetzen? Zwei Monate waren bisher über nutzlosen Verhand- lungen hingegangen. Schlettstadt, das die Auslagen seiner befreundeten Nachbarstädte auf seine Kasse übernommen hatte, sah die Kosten, die ihm der Handel verursachte, durch immer neue Gesandtschaften und Botengänge nicht unerheblich anschwellen. Das klügste war, man gab sich mit dem Urteil zufrieden, das man erlangen konnte, damit Ulrich Schütz wenigstens nicht völlig straffrei ausging.„Also nach allem handel, vil untwillens, costens und ersuchens wurden Schutæen Ulrichen beid vinger, mit den er den blinden eid gestboren heit, mit recht erlenni abechomen und urteil erstattete. Im Vergleich zu der grausigen Strafe, die Ziegler und Ulman getroffen hatte, war dies eine milde Sühne für den, der gleich jenen beiden zu den Hauptleuten des Auf- standes gehört hatte(vgl. D. S. 111). Was wäre wohl aus Ulman geworden, wenn er tatsächlich, wie er am 10. April hoffte, unter dem elsässischen Adel einen so wirksamen Schirmer und Fürsprecher gefunden hätte, wie Ulrich Schütz inn in David von Landeck besaß? c) Das Gericht über die Anhänger. Abgesehen von den Anführern sind Verschworene, soweit wir wissen, an vier Stellen abgeurteilt worden: in Schlettstadt, Bergheim, Molsheim und Oberehnheim. Schlettstadt hatte am 15. April mehrere in Gewahrsam; denn es spricht im Schreiben an Straßburg von ddenen, so hi uns in hafte(U. S. 20). Auch in dem Briefwechsel mit dem Fiskal Heinrich Martin(U. S. 25f.) erwähnt es eine Mehrheit derer, o80 ir gefenglich angenomen und der sachen verband sigente. Als aber der Rat am 9. Mai die Hinrichtung Zieglers nach Basel meldet, fährt er fort: und was mit dem uberigen, so noch bi uns ligende, zu handeln, wöllent wir... ouch tune(U. S. 29). Demnach ist außer Klaus Ziegler bis dahin nur noch einer in Schlettstadt gefangen gewesen, und zwar Welche Strafe traf die Schuldigen? 111 aller Wahrscheinlichkeit nach Andreas Scheffer aus Stotzheim. Wann seine Sache zur Verhandlung kam und ob er nur geringfügige Strafe erhielt oder gar freigesprochen wurde, bleibt für uns im Dunkel. Er gehörte augen- scheinlich zu den weniger bedeutenden Mitgliedern der Bewegung. Immerhin ist anzunehmen, daß Schlettstadt, das sonst recht streng vorging, auch ihn nicht straffrei hat ausgehen lassen. Ebensowenig wie über ihn erfahren wir Näheres über zwei Schlettstadter, die zweifellos bestraft worden sind: Mathis Scherer und Hans Schuch. Sie waren in Schlettstadt ansässig, der Rat hatte also keinen Grund, irgendwelche auswärtige Obrigkeit zu ihrer Be- strafung aufzufordern; und ihr Anteil an der Verschwörung war nicht schwer- wiegend genug, daß er von diesen beiden etwa dem Bischof oder der Stadt Straßburg hätte Nachricht geben müssen. Ihre Spur ist daher so gut wie ganz verloren gegangen. Das einzige, was wir über Mathis Scherer aus unsern Quellen erfahren, stammt aus einem Schreiben vom 1. Oktober 1493. Indem sich da der Schlettstadter Rat für die Frau des Verurteilten verwendet, bezeugt er, daß dem Scherer won uns darumb eòôn finger abgehöt¾en und des landes veribisen ista(U. S. 77). Damals im Herbst lag das offenbar schon eine Reihe von Monaten zurück. Und wenn wir sehen, daß sowohl in der Mols- heimer Verhandlung vom 9. Juli wie auch in dem Urteil über Ulrich Schütz die gleiche Strafe angewandt worden ist, so liegt die Vermutung nahe, daß Schlettstadt hierfür ebenso das Vorbild gegeben hat wie für die Bestrafung Ulmans durch das Urteil über Ziegler. Anfangs war man ja noch im Zweifel, wie man vorgehen solle; die Gefangenen z. B., die in Bergheim lagen, wären wohl sicher nicht streng bestraft worden, wenn Schlettstadt sich nicht mit aller Kraft dafür eingesetzt hätte(C. S. 49). Da machte die reichstädtische Behörde allem Schwanken ein Ende, indem sie den Anführer vierteilte, dem Anhänger aber die Schwurfinger abhauen ließ, mit denen er den„Bubeneid“ geschworen, und ihn also gebrandmarkt aus dem Lande vertrieb. Dieses Urteil bildete von nun ab den festen Maßstab, nach dem auch anderswo ver- fahren wurde. Basel richtete sich danach, als es Ulman vierteilte, bischöf- liches und reichsunmittelbares Gericht, indem sie die ernsthaft Schuldigen mit Verlust der Schwurfinger und mit Landesverweisung bestraften. Bei dem langwierigen Verfahren gegen Ulrich Schütz(D. S. 107) hätte Schlettstadt, wenn es nach seinem Willen gegangen wäre, zweifellos die Strafe Zieglers und Ulmans durchgesetzt; denn auch Schütz gehörte zu den Rädelsführern. Da er aber 80 wirksam vom Adel geschützt wurde, mußte sich die Klägerin mit der mil- deren Strafform begnügen, die sonst nur bei den Mitgängern der Verschwö- rung angewandt worden war. Die Nachrichten über Hans Schuch, den Bäcker aus Würzburg, gehen auf zwei Briefe zurück, die der Rat um die Wende des Jahres 1493/94 ge- 9 8 112 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. schrieben hat. Aus ihnen erhellt, daß Schuch selber seine Beteiligung am Auf- stand zugegeben hat und daraufhin über den Neckar verbannt worden ist (U. S. 79. 80). Demnach ist seine Schuld geringer gewesen als die Scherers; denn wir hören nicht, daß ihm die beiden Schwurfinger abgehauen worden. Inm gegenüber wandte deshalb der Rat jenes kurzsichtige Verfahren an, das den Schuldigen unschädlich gemacht haben zu glaubte, wenn man ihn aus den Grenzen des eigenen Landes verwies. Die Gefahr, dadurch den Samen des Aufstandes erst recht zu verbreiten, übersah man bei dieser Strafart. Viel- leicht spielte in Schlettstadt auch die Erwägung mit, daß Schuch ein Zu- gewanderter war, daß man also die Verantwortung für seinen Fehltritt füglich auf seine Heimatgemeinde abwälzen könne. Wann das stattgefunden, wissen wir nicht sicher. Am 9. Mai, als Klaus Ziegler hingerichtet wurde und Andreas Scheffer wohl„der andere Gefangene“ war, befand sich Hans Schuch noch nicht in Schlettstadter Gewahrsam oder war bereits abgetan. Vielleicht gibt uns ein Brief an Freiburg den erwünschten Wink(U. S. 75f.). Er trägt keine Zeitangabe, ist auch in das Schlettstadter Missivbuch nur eingeheftet, braucht also nicht zur gleichen Zeit geschrieben zu sein wie die Briefe, die ihn dort umgeben. Das würde nämlich auf den 15. August führen. Damals aber, wo die Verhandlungen über Ulrich Schütz schon zwei Monate hin- und hergingen, konnte der Rat die Verschwörung kaum mehr mit der allgemeinen Wendung kennzeichnen, als sei sie für Freiburg eine neue und wenig bekannte Sache: mörgliche und anligende gescheſfde, einen bösen handel berurendes oder oder bestimpt bõse handele, über den ihr hals uns nit eiifelt, guter moßen berihtet sigente. Diese Angaben scheinen vielmehr auf die Zeit im Juni zu passen, als Freiburg durch das Vorkommnis mit Ulrich Schütz zum ersten Male Genaueres über den geplanten und gescheiterten Aufstand erfuhr. Späterhin würde sich Schlettstadt gegen Freiburg ebenso ausgedrückt haben, wie es am 26. oder 27. Juni bereits an Straßburg schreibt: von ddem bösen handel des furgenomen buntschauchse(U. S. 68). Nehmen wir also an, daß der undatierte Brief in jene früheren Monate fällt, so zeigt er uns: mehrere Verschwörer waren durch Schlettstadt des Landes verwiesen worden Ousgeordenetd und hatten sich nun in das Gebiet Freiburgs gewandt; dort wurden sie, weil verdächtig, in Haft genommen und, als nun Andreas Boner gerade auf einer amtlichen Reise in Freiburg war und den Sachverhalt mitteilen konnte, auf dessen Wunsch wieder in Freiheit gesetzt(oledig geæulto). In die Heimat zurückgekehrt, brachte dann der Schlettstadter Ratschreiber das freundliche Anerbieten Freiburgs mit, es wolle bei der Verfolgung der Schuldigen jederzeit gern helfen und etwaige Personen, deren Namen angegeben würden, verhaften lassen. Schlett- stadt nahm die angebotene Hilfe dankbar an, gab aber in seiner Antwort keinerlei Hinweis darauf, daß noch auf Verschworene gefahndet werde, glaubte Welche Strafe traf die Schuldigen? 113 also, die befreundete Stadt könne in der Sache nunmehr vungemugt gelossene werden. Offenbar hatte der Rat damals erreicht, was er sich vorgenommen: Ziegler war hingerichtet, Scherer(und Scheffer?) gebührend bestraft, Schuch aus dem Weichbild der Stadt verbannt. Hiermit wollte sich die Obrigkeit begnügen. Nur eins fällt in dem erwähnten Briefe auf: daß von den Ausgewiesenen in der Mehrzahl geredet wird. Gab es denn außer Scheffer, Scherer und Schuch noch andere Schlettstadter, die wegen ihrer Teinahme am Bundschuh das Land hatten verlassen müssen? Unser Blick lenkt sich da auf die Vorgänge in Bergheim, an denen Schlettstadt mittelbar beteiligt war. Einige der Ver- schworenen hatten in der Freiheit zu Bergheim Zuflucht gesucht, von dem dortigen Vogt aber nur das Versprechen erhalten, er werde sie schützen, wenn nicht von irgendeiner Seite gerichtlicher Anspruch an sie gestellt werde. Nun befanden sich unter den Geflüchteten zwei Schlettstadter Bürger: Jakob Hutmacher und Jakob Pfeifer. Der erstere hatte sich an der Verschwö⸗ rung tätig beteiligt, war z. B. bei der Gründungsversammlung auf dem Ungers- berg gewesen, was man weder Jakob Pfeifer noch Mathis Scherer und Hans Schuch nachsagen konnte. Kaum erfuhr der Schlettstadter Rat, daß er sich in Bergheim aufhalte, da schickte er zwei Diener namens Lienhard Lerfuß und Hans Butzen winkel zur dortigen Behörde, um den Schuldigen vor das heimat- liche Gericht zu fordern. Dabei ging es offenbar etwas ungeordnet zu. Denn anstatt Hutmacher herauszugeben, verhafteten die Bergheimer den einen der beiden reichstädtischen Diener, und der Rat mußte den Vogt ausdrücklich um dessen Freigabe ersuchen. Gleichzeitig erklärten sich die Ratsherren bereit, möglichst bald zur Verhandlung gegen Hutmacher nach Bergheim zu kommen(U. S. 28). Denn wenn es schon nicht zu erreichen war, daß der Gekangene nach Schlettstadt ausgeliefert werde, so sollte er nach dem Wunsch seiner Heimatbehörde doch der verdienten Strafe nicht entgehen. Die Berg- heimer scheinen nicht willens gewesen zu sein, die Verfügung über ihre Gefan- genen an die größere Nachbarstadt abzutreten. Ja, unter den Dorfschöffen herrschte eine so milde Ansicht über den Bundschuh, daß sie nach der ersten Verhandlung beabsichtigten, Jakob Pfeifer ohne Strafe zu entlassen. Um 80 notwendiger erschien es Schlettstadt, die Sache nicht einfach von dem dortigen Bauerngericht erledigen zu lassen. Ohnehin waren seit jenem ersten Brief an den Bergheimer Vogt schon etwa vier Wochen vergangen; die Gefahr lag also nahe, mit der Zeit werde immer weniger streng über die Schuld des An- geklagten geurteilt werden. So hatten die Schlettstadter Ratsherren zu jener ersten Gerichtsverhandlung ihre beiden Altbürgermeister Hans Heilman und Hans Herrenberg, sowie den Stadtschreiber Andreas Boner entsandt, und es war da mit aller Ausführlichkeit verhandelt worden GObodersit olag, antꝛouri Rosenkranz, Bundschuh. I. 8 114 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. uni rehisdtae(U. S. 49). Als aber das Dorfgericht zu dem Vorschlag kam, ob Jacob Pfiſfers such mölit huingeleit erden, erklärten die drei Schlettstadter, erst die Meinung ihrer heimatlichen Behörde einholen zu müssen. Diese lautete, wie nicht anders zu erwarten, auf strenge Bestrafung; doch waren die Reich- städtischen klug genug, ihr abweichendes Urteil in durchaus verbindlicher Form mitzuteilen: dungesiuifelt uch als unsern lieben nochpuren in mörerm eu millfarn iir gane geneugt, aber nochudem sollicher handel.. aller erberbeit hillich mißfellig und rehilich.. au stroffen geburt, so fünneni iir noch allem handel nit hermessen guilich darin æu handeln sinç. Vermutlich ist dann Jakob Pfeifer auf dem Gerichtstage, der etwa am 25. Juni zu Bergheim stattfand, irgendwie bestraft worden. Er wird zwar seitdem nirgend mehr erwähnt. Es ist aber wohl anzunehmen, daß Schlettstadt wenigstens seine Landes verweisung durch- gesetzt hat. Er würde sich dann unter jenen Geflüchteten befunden haben, die der Freiburger Polizei in die Hände fielen und sich als Schlettstadter Bürger herausstellten. Mit Sicherheit ist noch nachzuweisen, daß im Verfahren gegen Jakob Hutmacher der strenge Standpunkt Schlettstadts siegte. Wodurch er sich in 80 besonderem Maße strafbar gemacht, wo er doch keiner der erwählten Anführer war, wissen wir nicht. Denn über sein Verhör ist uns leider nichts erhalten. Aber Schlettstadt muß wohl Ursache gehabt haben, aufs schärfste gegen ihn vorzugehen. Offenbar stand er Hans Ulman so nahe, daß man glaubte, auch seinen verderblichen Einfluß völlig austilgen zu müssen. Um den 25. Juni erreichte Schlettstadt das Todesurteil über ihn. Kaum hatte es odden reltlichen abscheie(U. S. 70) in Händen, den Hans Herrenberg und Andreas Boner von der entscheidenden Gerichtsitzung mit heimbrachten, als es sich um baldige Vollstreckung des Urteils bemühte. Wie bei Klaus Ziegler, so wurde auch bei Jakob Hutmacher der Dienst des Kolmarer Scharfrichters erbeten. Montag(I. Juli), in der Morgenstunde, vollzog dieser die traurige Handlung; wie es scheint, nach Zieglers und Ulmans Vorbild, sodaß der Ver- urteilte erst gehängt und dann gevierteilt wurde. Denn daß man es nicht bei schlichter Enthauptung bewenden ließ, deuten wohl die Worte an, mit denen Schlettstadt den Bergheimern die bevorstehende Hinrichtung ankündigte: man beabsichtige, dab demselben Jacoben Hutmacher au rihten und der urteil und ene die mit orten ustrukt, au geleben und deren statt tun“(U. S. 70). Demnach muß es sich um ein umständlicheres Verfahren als bloße Enthaup- tung gehandelt haben. Während dieser Bemühungen Schlettstadts wurden noch von zwei Seiten Maßnahmen gegen die Schuldigen ergriffen: von dem kaiserlichen Landvogt, als dem Vertreter der Reichsgewalt, und von dem Straßburger Bischof, als dem Landesherrn der meisten Verschworenen. Welche Strafe traf die Schuldigen? 115 Im Mittelpunkt der Bestrebungen des Landvogts stand die kleine Reich- stadt Oberehnheim. Hier befand sich das Reichsgericht, das für die Ort- schaften Blienschweiler, Nothalten und Zell zuständig war. Hier tagte man bereits eine halbe Woche nach Entdeckung des Aufstandes, am 3. April, um über die dringlichsten Schritte zu beraten(U. S. 3). Eine Reise des Ehn- heimer Bürgermeisters nach Hagenau, dem Sitz der Landvogtei, diente wohl dazu, die Einzelheiten des beabsichtigten Gerichtstages zu besprechen: on der gefangen wegen von Blienswiler, Nothalden und Zell«é(CU. S. 2). Auch einer der Dorfschulzen fand sich bei der Hagenauer Behörde ein, um Bericht zu erstatten. Daß es der von Blienschweiler, Jakob Hanser, nicht war, wie U. S. 17 irrtümlich gesagt wird, leuchtet ohne weiteres ein, da dieser Schult- heiß ja vielmehr zu den Führern im Bundschuh gehörte und sich in diesen Tagen bereits auf Fluchtwegen befand. Ich vermute, Ambrosius Manß von Mansen- burg, der im Gebiet der aufständischen Dörfer irgendwo(vielleicht in Dambach) eine obrigkeitliche Stellung einnahm(U. S. 54) und schon frühzeitig auf die Verschwörung aufmerksam gemacht worden war(U. S. 57), übermittelte jetzt seine genaue Kunde des Handels an den Vertrauensmann des Landvogts, den Zinsmeister Emerich Ritter, so wie er sich auch später in Bundschuh- sachen an den Pfalzgrafen wandte(C. S. 72). Er reichte in Hagenau ein Verzeichnis der Aufständischen ein, aus dem sich ergab, wer von ihnen in Reichsdörfern ansässig war und wer Liegenheiten im Reichsgebiet besag. Emerich Ritter erteilte ihm darauf die Weisung, sich der Personen und der Sachen, für die das Reichsgericht zuständig sei, sorgfältig zu versichern. Es drohte nämlich nicht nur die Gefahr, daß einzelne der Bauern entflohen, sondern auch, daß andere Obrigkeiten sich um ihre Bestrafung bemühten, da etwaige Geldbußen dem betreffenden Richter zugute kommen mußten. Namentlich waren die bischöflich-straßburgischen Beamten in diesen Tagen eifrig darauf bedacht, möglichst viele Bundschuher in ihre Gewalt zu bekom- men,„in der Meinung, daß ihnen von der Gans auch eine Feder werden solle“ (C. S. 17). Schon am 11. April wies der genannte Zinsmeister seinen Herrn auf diese drohende Einmischung hin(U. S. 17). Aber es bedurfte noch wochen- langer Kämpfe, bis der Bischof seine Hand von den Bewohnern der Reichs- dörfer Blienschweiler, Nothalten und Zell zurückzog. Auch die Reichstadt Oberehnheim entrüstete sich darüber, daß hier das Ansehen des Reiches ver- letzt werde, und ermunterte den Zinsmeister, sich gegen den Straßburger Bischof zur Wehr zu setzen. Emerich Ritter fragte bei einem Besuch in 1„Für das 15. Jahrhundert, wo den Pfalzgrafen Amt und Einkünfte der Landvogtei verpfändet waren, gewähren einzelne vorhandene Rechnungsbücher einen Einblick in die ausgedehnte Geschäftstätigkeit des Zinsmeisters, die nicht auf die Verwaltung der Einkünfte an Geld und Naturalien beschränkt war“(Becker S. 147). 8² 116 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Heidelberg ausdrücklich an, wie der Pfalzgraf diese Angelegenheit behandelt wissen wolle. Hatte doch nicht bloß der Straßburger Bischof, sondern auch die Andlauer Ritterschaft nach den Empörern gegriffen und sie bei sich ins Gefängnis gelegt. Am 17. Mai war es gar soweit gekommen, daß der Bischof in einer Gerichtsverhandlung zu Molsheim nicht bloß seine acht Untertanen, die in die Sache verwickelt waren, sondern auch die viel zahlreicheren Bund- schuher aus den Reichsdörfern zur Verantwortung ziehen wollte. In letzter Stunde gelang es Emerich Ritter, diesen Ubergriff zu hintertreiben, indem er Bernhard von Uttenheim und Gangolf von Mittelhausen nach Molsheim schickte und die Reichsuntertanen für das Reichsgericht fordern lieg. Was er also vielleicht in den ersten aufregenden Tagen an schnellem Zugreifen ver- süumt hatte, das holte er mit der Zeit durch zähe Beharrlichkeit ein. In Mols- heim blieben die Reichsdörfischen unverhört. Allerdings bequemte sich der Bischof noch immer nicht dazu, sie an Emerich Ritter auszuliefern. Nicht einmal die briefliche Bitte des Pfalzgrafen führte zum Ziele. Als dann der Zinsmeister den Bischof bei dessen Besuch in Hagenau persönlich sprechen konnte, wurde ihm zwar Gewährung seines Wunsches zugesichert. Aber auch jetzt sperrten sich Statthalter und Räte des Bistums aus begreiflichen Gründen noch gegen die Herausgabe der Gefangenen. Eine Gesandtschaft nach Hage- nau, bei der sich unter andern auch der Vogt von Epfig befand, wollte sich nur unter bestimmten Bedingungen dazu bequemen, die wertvolle Beute aus der Hand zu geben. Allein Emerich Ritter blieb fest und ruhte nicht cher, als bis ihm am Donnerstag, 30. Mai, um die Mittagszeit die Gefangenen aus dem bischöflichen Gewahrsam überantwortet wurden. Damit hatte der wackere Vertreter des Reiches den Hauptgegner überwunden. Jetzt, wo der Bischof nachgegeben hatte, konnten auch die Andlauer Ritter nicht wohl wider- spenstig bleiben. Am Abend des 30. Mai hatte der Zinsmeister alle 24 Bund- schuher in seiner Hand. So nachdrücklich der Vertreter des Reichs hier die Einmischung der Landesgewalt zurückwies, so bereitwillig ließ er ihr bei dem Gerichts verfahren gegen die Bundschuher den Vortritt. Sowohl als die Schuld festzustellen, wie auch als das Strafmaß zu bestimmen war, trat das Reichsgericht erst nach der entsprechenden Sitzung des bischöflichen Gerichtes zusammen. Es scheint, als habe bei dieser wie bei so mancher anderen Gelegenheit die landesfürst- liche Gewalt den klareren Blick, die straffere Geschlossenheit und die rück- sichtslosere Tatkraft besessen als die Reichsgewalt. Darum empfiehlt es sich auch für unsere Darstellung, den Prozeß in Molsheim voranzustellen. Schon um die Mitte des April hatte Gerotheus von Ratsamhausen, der Hofmeister des Straßburger Bischofs, in Oberehnheim eine Besprechung mit den dortigen Bürgermeistern und mit Straßburger Ratsherren abgehalten Welche Strafe traf die Schuldigen? 117 (U. S. 3). Das Ergebnis war ein Schreiben nach Schlettstadt, sie möchten gegen ihre Gefangenen ungesäumt vorgehen(U. S. 20). Der Rat antwortete, er könne und möge nichts auf eigene Faust unternehmen, sondern wolle sich beständig mit den beiden Straßburger Behörden in Fühlung halten. Auch der Bischof legte offenbar Wert darauf, bei der Bestrafung der Bundschuher mit den städtischen Obrigkeiten Hand in Hand zu gehen. Die erste gemein- same Besprechung dieser Art fand am 29. April statt, als man in Schlettstadt zusammenkam, um über Klaus Ziegler das Urteil zu fällen(U. S. 25). Hier nahm man wohl bereits in Aussicht, die bischöflichen Untertanen demnächst gemeinsam abzuurteilen. Gerotheus von Ratsamhausen, als bischöflicher Hof- meister, hatte den Briefwechsel hierüber in der Hand. Er lud die Städteboten zur Sitzung auf den 17. Mai nach Molsheim ein(U. S. 27). Oberehnheim scheint, soviel sich aus dem Ausgabebuch ersehen läßt, diesmal nicht vertreten gewesen zu sein. Dagegen schickten Straßburg, Kolmar und Schlettstadt ihre Gesandten zu diesem Tage. Ein Verhör der Angeklagten hatte wohl schon vorher stattgefunden, denn die Niederschrift darüber brauchte jetzt bloß noch vorgelesen zu werden. Vielleicht hatte man gleichzeitig die Bundschuher aus den Reichsdörfern verhört. Daß über sie nicht verhandelt wurde, war ledig- lich dem tatkräftigen Eingreifen des Zinsmeisters Emerich Ritter zuzu- schreiben(U. S. 47). So beschränkte sich das Gericht auf die zwei Stotz- heimer und sechs Dambacher, die dem Bischof untertan waren. Aus jenem Dorfe fehlte natürlich Klaus Ziegler, der ja bereits hingerichtet worden war; außerdem noch sieben, deren Teilnahme am Bunde wir kennen, die also der Behörde entgangen sein müssen. Aus Dambach vermissen wir namentlich den Gerichtsboten Peter Heide, sowie Diebold Gerwer und Hans Wolksheim, abgesehen von den übrigen elf Da mbachern, die nachweislich mit im Bunde gewesen sind. Das Verhör, das man mit den acht Gefangenen anstellte, konnte für die Hauptabsichten des Aufstandes nicht so ergiebig sein wie das mit Ziegler und Ulman, die als Führer weit genauer Bescheid wußten. Dafür bietet es um so willkommenere Einzelheiten über die Art, wie man diesen oder jenen Bauer zum Beitritt überredet, welche Mittel man hierzu angewandt und welche Gesinnung man bei ihnen vorgefunden hat. Es ist eine wertvolle Urkunde bäuerlicher Denk- und Sprechweise. Man sieht die Beteiligten in greifbarer Deutlichkeit vor sich stehen: so wenn Diebold Walter zu Lauwel Schade sagt:„Lausbell, du hast den Ziegler eræurnet. van der Ziegler geredt, obe der tufel dich so nasemiise hetie gemachtæ(U. S. 54). Echt volkstümlich ist die Vorliebe für anschauliche Redewendungen wie odie ding mit willen der ern eu verhandlen oder ein stein daruf eu legen«(U. S. 55. 59) oder 98d alle solten innen sin lossen, als ob er, der benant Hanßler, Martin Sꝛbartæ were“(U. S. 56). Wie bäuerlich klug und derb zugleich benimmt sich Hans Blum, als er, um 118 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. der Verpflichtung des Bundschwurs zu entgehen, sich uf sinen bucſ gelegte (U. S. 56). Ein Stück Volkseele offenbart sich auch in dem eigenartigen Gemisch von Verwegenheit und Zaghaftigkeit, von Prahlerei und Gewissen- haftigkeit, von Geschicklichkeit und Unbeholfenheit, von Verschlagenheit und Treuherzigkeit, das aus den Unterhaltungen der Bauern spricht. Manchmal glaubt man, Dürersche Zeichnungen vor sich zu haben, so packend schildern die Verschwörer, unter welchen Umständen sie zuerst von der Sache gehört, wie es auf dem Ungersberg zugegangen, auf welche Art man den Zaghaften beigekommen. Bald drücken sich die Bauern absichtlich verschwommen aus, indem sie von„einem Niederländer“ sprechen oder ihren Plan„eine gute Sache“ nennen; bald haben sie so treffende Bezeichnungen wie„Bubeneid“ oder der wolt nit sagen, dan abus er sagen muste“(U. S. 59). Im Vergleich mit Ziegler und Ulman machen diese acht Verhörten den Eindruck, daß sie tat- 5 sächlich mehr mitgelaufen sind, als unter eigener Verantwortung gehandelt 5 haben. Fünf von ihnen sind überhaupt nicht auf dem Ungersberg gewesen, sondern erst in der folgenden Woche eingetreten. Entspricht das schließliche Gerichtsurteil einigermaßen dem wirklichen Tatbestand, so sind nur die beiden Schmidt sowie Hans Blum und Jakob Renner ernstlich strafbar gewesen. Die Verhandlung begann damit, daß Gerotheus von Ratsamhausen eine fünffache Anklage erhob: er kennzeichnete die Tat der Verschworenen 1. als unchristlich, weil sie geschworen hätten, ihr Geheimnis nicht zu aun beichten, und weil sie feindlich gegen das geistliche Gericht aufgetreten seien!, Kauz! 2. als landes verräterisch, weil sie sich über das weltliche Gericht hinweg⸗ n gesetzt und Angriffspläne gegen Schlösser und Städte geschmiedet Abe hätten, 3. als eidbrüchig, weil sie ihren Untertaneneid gröblich verletzt hätten, aral 4. als mörderisch, weil sie geplant, jeden Widerstand mit Gewalt zu brechen, 1 als räuberisch, weil sie bei der Eroberung von Stadt und Land fremdes e Eigentum an sich gerissen haben würden. m 5 Das ließ sich insofern schwer beweisen, als die Angeklagten abgeschen von den geheimen Zusammenkünften und dem Bundeseid noch keine dieser pu straffälligen Handlungen begangen, sondern das Schlimmste erst für die Zu- kunft in Aussicht genommen hatten. Aber der bischöfliche Vertreter wollte, indem er die voraussichtliche Tragweite ihres Unternehmens aufzeigte, die Verschwörung möglichst schwarz darstellen. Umgekehrt versuchte natürlich TTT Aa ein Gesichtspunkt, der U. S. 19 zum ersten Male auftaucht. Welche Strafe traf die Schuldigen? 119 der Rechtsbeistand der Angeklagten, Herr Jakob Merswin, die Tat der Ge- kangenen in möglichst günstiger Beleuchtung zu schildern. Der erste Streitpunkt zwischen Ankläger und Verteidiger betraf die Frage, ob die Bekenntnisse der Angeklagten vorgelesen werden sollten. Herr von Ratsamhausen suchte das zu vereiteln und nur die Verlesung von Ulmans Vergicht durchzusetzen. Der Eindruck auf die Richter wäre begreiflicher- weise ein ganz anderer gewesen, wenn ihnen die belastenden Aussagen des Hauptführers zu Ohren kamen, als wenn sie ihr Urteil nach den mehr neben- sächlichen Schilderungen der Dambacher und Stotzheimer bildeten. Aber das Gericht entschied im Sinne der Verteidigung, und die Aussagen wurden sämt- lich verlesen. Die beiden Fragen des Anklägers, ob sie diese Bekenntnisse in der vorliegenden Form und ohne Folterzwang abgelegt und ob sie die darin erwähnten Handlungen wirklich begangen hätten, beantworteten die Ge- kangenen mit Ja. Nachdem nunmehr eine feste Unterlage für die Untersuchung gewonnen War, hatten die Angeklagten sich einzeln zu äußern. Am Tatbestand konnten sie natürlich keine Abstriche mehr vornehmen; der lag in den Bekenntnissen schriftlich vor. Der einzige Weg, der ihnen noch offen stand, war der Versuch, sich als harmlos darzustellen und womöglich irgendein Verdienst bei der Ent- deckung des Handels für sich in Anspruch zu nehmen. So tat sich Lauwel Schade viel darauf zugute, daß er die Verkehrtheit des Unternehmens sofort erkannt, das Geheimnis alsbald seiner Obrigkeit mitgeteilt und nur auf deren ausdrückliches Geheiß weiterhin an der Verschwörung teilgenommen habe. Hans Simon wollte alle Schuld auf seinen Bruder schieben, der ihn zum Mit- wisser gemacht; auch sei er mit seiner Zustimmung nie weiter gegangen, als daß er versprochen, sich die Sache zu überlegen. Erst recht gab Hans Stelzer sich den Anstrich,„blindlings“ in eine ihm unangenehme Angelegenheit gebracht worden zu sein; sein baldiger Gang zum Schultheißen beweise, Wie wenig er mit der Verschwörung zu schaffen gehabt habe. Konrad von Mül- hausen wollte seinen Eid lediglich us einfaltigleit und unbedochtée geschworen haben. Hans Blum suchte seine Deckung ganz und gar hinter dem Gerichts- boten Peter Heide und bemerkte bei dieser Gelegenheit, er habe sich nicht — wie schon früher einmal— durch Ungehorsam gegen behördliche Vor- ladung strafbar machen wollen. Veit Schmidt betonte immer wieder, er habe sich der Sache entschlagen; seine Beteiligung an den beiden geheimen Zusammenkünften sei nur unter Zwang und aus Furcht erfolgt. Jakob Renner entschuldigte sich— wie Hans Blum— mit Peter Heides Amts- ansehen; übrigens habe er sich nie tätig beteiligt, sondern höchstens zugesehen. Hans Schmidt endlich stellte seine Mitwirkung so dar, als habe er nur wider- willig der Zusammenkunft am letzten Abend in Blienschweiler und auf der . Werde err 120 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Halde beigewohnt und als sei er im Bewußtsein völliger Unschuld selbst dann nicht geflohen, als er abends bei seiner Heimkehr das Stadttor verschlossen 9 fand.— Diese Rechtfertigungsversuche seiner Schutzbefohlenen faßte nun- 25 mehr der Verteidiger Jakob Merswin dahin zusammen: die ungeheuer schwere N Anklage könne nicht als erwiesen betrachtet werden; im übrigen sei auf die gerichtliche Gepflogenheit zu achten, cher einen Schuldigen freizusprechen, als einen Unschuldigen zu verdammen; bei einer Anklage auf Leben und Tod rechtfertige nur völlig klare Schuld, nicht aber bloßer Verdacht ein Verdam- mungsurteil. Daß diese allgemein gehaltenen Erwägungen tiefen Eindruck auf die Richter gemacht haben, wird man billig bezweifeln. Zum Spruch kam das Gericht auch jetzt noch nicht. Gerotheus von Ratsamhausen ergriff zunächst noch einmal das Wort, um seine Beschuldi- 8 gungen sämtlich aufrecht zu erhalten. Im einzelnen bemerkte er: Lauwel lun Schade hatte kein Recht, dem Bunde beizutreten; Hans Simon ist auf eigene Verantwortung aufgenommen worden; Hans Stelzer kann seine Beteiligung nicht leugnen; Konrad von Mülhausen ist nicht so einfältig, wie er sich den Anschein gibt; Hans Blum bekommt zu bedenken: dies einer guliwillig ist, mag lichilich gesungen erden(U. S. 63); Veit Schmidt hat nicht nur den bösen Eid geleistet, sondern auch andere aufnehmen helfen, ja Zögernde zum Beitritt gedrängt; Jakob Renner hat trotz aller Ver- schleierungsversuche tatsächlich zu den Verschworenen gehört und— wenn er je die Absicht gehabt, Anzeige zu erstatten— doch acht Tage lang darüber geschwiegen; Hans Schmidt ist zwar mit Meldung zum Vogt gegangen, dann aber gleichwohl bei der Versammlung am Sonntagabend zugegen ge- wesen.— Folglich besteht die Anklage in vollem Umfang zu Recht; denn sie wendet sich nicht gegen vollbrachte, sondern nur gegen geplante Tat. Als die Verteidigung auch hierzu Stellung nehmen durfte, rückte sie den entlastenden Gesichtspunkt in den Vordergrund: der Eid, mit dem die Teil- nehmer sich eingangs der Werbung zur Verschwiegenheit verpflichtet hätten, sei noch nicht als strafbar anzusehen, da sie ja noch nicht gewußt, was sie W verschweigen sollten; hernach aber seien sie auf Grund des verfänglichen Inhaltes der Artikel von dem Plan der Verschwörung abgerückt und hätten Dun den eigentlichen Bundesschwur nicht geleistet; ihre gute Gesinnung gegen U die Obrigkeit sei daraus zu erkennen, daß sie entweder den Handel bei der Behörde angezeigt oder wenigstens nicht auf dessen Gelingen gehofft hätten. it dh Merswin schloß, indem er die Richter daran erinnerte, daß lauter ungelehrte, Ieh einfältige Leute vor ihnen ständen, odie sich ir lebtagen gegen ir oberbeit gehor- 5 samlieh gehalten und mit iren suren arbeit sich selbs und ir ib und binde useu- bringen unverivissen geflissen haben(U. S. 66). Welche Strafe traf die Schuldigen? 121 Damit kam die umständliche, langatmige Verhandlung allmählich zum Ende. Jedesmal hatte sich sowohl Anklage wie Verteidigung dadurch geschützt, daß sie von vorneherein gegen alles, was die Gegenpartei Ungünstiges vor- bringe, Verwahrung einlegte. Jetzt war von beiden Seiten nur noch das Schlugwort zu sprechen. Herr von Ratsamhausen bezog sich noch einmal auf die klaren Bekenntnisse aus dem Verhör und bestritt, daß irgendeiner— aus- genommen vielleicht Lauwel Schade— pflichtmäßig gehandelt habe. Die Angeklagten konnten nichts weiteres tun als alles Belastende ableugnen und bei den Richtern zum mindesten auf ↄgunst und miltigleité antragen. Als das Urteil gesprochen werden sollte, erklärten die Beisitzer, erst mit ihrer heimischen Obrigkeit Fühlung nehmen zu müssen. Möglicher Weise wurden die Gefangenen bis zur nächsten Sitzung gegen Bürgschaft in Freiheit gesetzt(U. S. 27). Am 11. Juni trat das Gericht abermals zusammen. Die Vertreter der Städte waren wieder zur Stelle. Das allgemeine Urteil wurde gesprochen, das für sämtliche Angeklagte auf schuldig lautete. Doch konnte man sich über das Strafmaß auch hier nicht einigen. Gleichlaufend mit dem Prozeß von Oberehnheim scheinen auch über die Molsheimer Gefangenen Ver- handlungen zwischen den Obrigkeiten stattgefunden zu haben, wie man das Vergehen sühnen solle. Wenn eine durchstrichene Bemerkung der Anklage- schrift richtig ist(U. S. 60), hielt man am 9. Juli eine letzte Sitzung. Erst jetzt wurden die Strafen für jeden einzelnen festgesetzt. Als der Vorsitzende den endlichen Spruch verkündigte, ergab sich, daß man die Hälfte der An- geklagten für mehr, die andere Hälfte für minder schuldig erachtete. Zweien wurde ausdrücklich bestätigt, sie hätten den Handel angezeigt; doch machte das den einen(Lauwel Schade) nicht straffrei und schützte den andern(Hans Schmidt) nicht vor der härteren Form der Strafe. Augenscheinlich ließen sich die Richter weniger von Einzelheiten im Verhalten der Angeklagten leiten als von dem allgemeinen Eindruck, den sie von ihrer Beteiligung am Aufstand gewonnen hatten. Da meinte man denn, die vier Dambacher Hans Blum, Veit Schmidt, Jakob Renner und Hans Schmidt aus dem Lande ver- weisen zu müssen, um ihren Einfluß in der Heimat ein für allemal zu ver- nichten. Und zwar verbannte man sie nach vier verschiedenen Richtungen: Blum über die Donau, Veit Schmidt über den Hohenstein(nordwestlich von Molsheim), Renner über den Schwarzwald und Hans Schmidt über den Oden- wald. Sollten sie trotz dieses Verbotes wieder zurückkehren, so werde man sie ohne Gnade ertränken. Bei Hans Blum gab man als Begründung des Urteils an, er sei mit auf dem Ungersberg gewesen, habe dort geschworen und dann das Geheimnis verschwiegen. Veit Schmidt wurde zur Last gelegt, er habe neue Mitglieder geworben und sei am 31. März mit unter dem Spieß durchgeschlüpkt. Jakob Renner hatte sich dadurch strafbar gemacht, daß 122 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. er durch Lieferung der Nahrungsmittel und durch sonstige tätige Mithilfe zum Gelingen der Ungersberger Versammlung beigetragen habe. Hans Schmidt warf man vor, er sei mit unter dem Spie durchgeschlüpft und auf dem Ungers- berg gewesen(obwohl er in unserm Verzeichnis dieser Versammlung fehlt). — Man beschränkte sich übrigens nicht darauf, sie auszuweisen, sondern ließ sich die Auswanderung eidlich von ihnen versprechen. Danach sollten ihnen die beiden Schwurfinger abgehauen werden, ähnlich wie es Schlettstadt an Mathis Scherer vorgenommen hatte und später bei Ulrich Schütz durchsetzte. Außer der Vertreibung von Haus und Hof traf also die Verurteilten noch die empfindliche körperliche Strafe der Verstümmelung und zugleich die Schande, dauernd als meineidig gebrandmarkt zu sein. Möglich ist freilich, daß die bischöflichen Untertanen ebenso wie die Verurteilten von Oberehnheim die Erlaubnis erhielten, den Verlust der Finger durch eine Geldbuße abzuwenden. Jedenfalls aber wurden sie heimatlos, und wenn sie— wie Mathis Scherer— Weib und Kind zu Hause zurückliegen, waren sie in Gefahr, den verwildern- den Einflüssen der Landstraße zum Opfer zu fallen und jene Klasse von Ver- kommenen zu vermehren, die den Obrigkeiten e 80 viel Mühe ver- ursachten und die 1517 die Kerntruppe des letzten Bundschuh-Aufstandes bilden sollten. Unter denen, die milderer Bestrafung verfielen, wurde ein Unterschied gemacht, für den wir keinen rechten Grund sehen. Hans Stelzer war der einzige, der ohne Schimpf, mit bloßer Geldstrafe davonkam. Er hatte seinem Landesherrn 5 Pfund Pfennig, also 100 Schilling oder 1200 Pfennig zu zahlen. Möglicher Weise war er wohlhabender als die drei andern, denen weniger Geld- buße, aber dafür eine öffentliche Demütigung auferlegt wurde. Auch Lauwel Schade war davon nicht ausgenommen, obwohl er wesentlich zur Entdeckung des Handels beigetragen hatte. Zwar ist die Stelle der Urkunde, an der die Strafsumme verzeichnet war, weggerissen; doch lautet das Urteil bei ihm wie bei Hans Simon und Konrad von Mülhausen 80 gleichartig, dab wir das Fehlende unbedenklich nach den dortigen Angaben ergänzen können. Jeder von ihnen hatte also drei Stunden lang im Halseisen zu stehen und außerdem 3 Pfund Pfennig an die bischöfliche Kasse zu bezahlen. Das wurde als milde Strafe angesehen, denn es heißt ausdrücklich bei Schade ddan er sin anlangen hat dem botien geoffenetè und bei Simon ddan er niemans anders eu im hat angenomen d. Aber auch sie, die verhältnismäßig unschuldig waren, sollten zu spüren bekommen, daß sie sich auf ein sträfliches Unternehmen gegen ihre Obrigkeit eingelassen hatten. 80 siegte auch hier der Grundsatz, den Schlettstadt von Anfang an verfochten hatte: keine Straffreiheit! keine Milde! sondern strenge Gerechtigkeit! den Führern gegenüber sogar rück- sichtslose Härte! Welche Strafe traf die Schuldigen? 123 Der Molsheimer Prozeß wurde das Vorbild für das Vorgehen des Reichs- gerichtes, das am Freitag, 31. Mai, in Oberehnheim zusammentrat. Eme- rich Ritter hatte bereits vor mehreren Tagen die Abgesandten der Reich- städte nach dort entboten; es war also die höchste Zeit, als ihm am Tage vor der Sitzung die 24 Bundschuher von der Ritterschaft Andlau und dem Straß- burger Bischof ausgeliefert wurden(U. S. 29f.). Bei der Wichtigkeit des Handels besetzte man das Gericht recht stark: Straßburg, Hagenau, Kolmar, Schlettstadt, Weigzenburg, Kaisersberg, Rosheim und Barr waren mit je 2 Männern, Oberehnheim mit 6 vertreten. Den Vorsitz über diese 22 Gerichts- mitglieder führte Eucharius Völtsch, Oberschultheiß zu Oberehnheim. Im Namen des Pfalzgrafen, als des Reichslandvogts, klagten Moritz Jungzorn (Oberschultheiß zu Rosheim), Bernhard von Uttenheim(Amtmann zu Barr), Gangolf von Mittelhausen(Oberschultheiß zu Hagenau) und der Zinsmeister Emerich Ritter. Beide Parteien hatten einen Rechtsbeistand und einen Anwalt(Redner): den Kläger vertrat Matthäus Hoffelich, Schultheiß zu Baden, die Angeklagten Dr. Jakob Merswin, der auch in Molsheim die Ver- teidigung geführt hatte; als Advokaten wirkten Hans Baldung bzw. Hans Rott, beides Prokuratoren des geistlichen Rechts zu Straßburg. Die Nieder- schrift, die Johannes Barrer aus Zabern herstellte, ist noch erhalten(U. S. 32ff). Für die gastliche Stadt Oberehnheim wurden diese Tage kostspielig. Denn außer der Bewirtung der zahlreichen Gäste mußte sie einem Hauptmann mit zwölf Soldaten und den Bürgern, die den Zug der Gefangenen zum und vom Gericht führten, eine angemessene Vergütung zahlen. Sodann erhielten die von Barr ein Ohm Wein, als sie die Bundschuher von ihrem bisherigen Ge- wahrsam nach Oberehnheim brachten(U. S. 3. J). Die Angeklagten müssen bereits vorher verhört worden sein, denn ihre Aussagen lagen an diesem Freitag in Oberehnheim fertig vor und wurden lediglich verlesen. Leider hat der Gerichtschreiber sie seiner Niederschrift nicht einverleibt. Sonst würde aus ihnen unsere Kenntnis über die Vorgänge zwischen dem 23. und dem 30. März wesentlich bereichert werden. Jetzt beschränkte sich das Gericht darauf, aus dem Munde jedes einzelnen festzustellen, wer ihn in die Verschwörung ein- geführt habe. Aus ihren Angaben erhellt, daß nur einer von ihnen, Walt Fabian von Mittelbergheim, schon mehrere Tage vor der Versammlung auf dem Ungersberg dem Bunde beigetreten war. Die übrigen 23 wurden erst in der letzten Märzwoche geworben. Dadurch kommt es auch, daß— abgesehen von Hans Schwab— ihre Namen weder von Klaus Ziegler und Hans Ulman noch auch von den Molsheimer Angeklagten erwähnt wurden. Sie hatten sich eben nur oberflächlich mit dem geplanten Unternehmen befaßt. Ihre ganze Schuld bestand darin, daß sie den Eid der Verschwiegenheit gelobt und die Verschwörung nicht verraten hatten. Der Vertreter der Anklage gab sich 12⁴ 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. natürlich alle Mühe, das Vergehen der Angeklagten in möglichst ungünstigem Lichte darzustellen, indem er auf die gefährliche Tragweite des geplanten Unternehmens hinwies. Es sei keine harmlose Heimlichkeit, sondern ein ver- brecherischer Anschlag gewesen. Im einzelnen erhob er sechs Vorwürfe: 1. Ver- letzung des kaiserlichen und geistlichen Rechtes(wegen der Ablehnung der Gerichtsbriefe), 2. Eingriff in die Befugnisse der Obrigkeit(wegen der Feind- schaft gegen die vom Reich geduldeten Juden), 3. Haß gegen die Priester (wegen der beabsichtigten Verkürzung des priesterlichen Einkommens), 4. Be- drohung der benachbarten Städte(wegen des geplanten Angriffs auf Schlett- stadt und Dambach), 5. Schädigung des Beichtsakramentes(wegen der Ver- heimlichung des Umsturzplanes) und 6. hochverräterische Verbindung mit auswärtigen Mächten(wegen des Hilfsgesuchs bei den Eidgenossen). Daß auch die in Aussicht genommene Umwälzung des Steuerwesens den Unter- tanen keineswegs zustehe, fügte der Redner ergänzend hinzu.— Dr. Merswin bestritt im Namen der Angeklagten, daß sie sich derartig schwerwiegender Vergehungen schuldig gemacht hätten. Er berief sich auf ihren einwand- freien bisherigen Lebenswandel. Vor allem glaubte er sie dadurch entlasten zu können, daß er sie als die unschuldig Verführten schilderte: das Amts- ansehen von Männern wie Jakob Hanser(dem Schultheigen), Lauwel Wall (dem Heimburgen), Peter Heide und Heinzen Heinrich(den Gerichtsboten) habe sie dazu bewogen, sich mit der Sache zu befassen. Auch sei ihmen mehr- fach versichert worden, der Bund verstoße in keiner Weise gegen ihre Unter- tanenpflicht. Ob denn die Klagen wegen der Gerichtsbriefe und der jüdischen Wucherer nicht allzu begründet seien. Ubrigens kenne nur einer von ihnen allen den Plan, das priesterliche Einkommen herabzusetzen. Außerdem seien sie zum Teil erst am Palmsonntag dem Bunde beigetreten, wo er schon an die Behörde verraten war, und hätten sich, als sie den Inhalt des Unternehmens erfuhren, mehr oder minder schnell davon losgesagt. Endlich müsse man in Rechnung ziehen, wie großen Schaden sie und ihre Familien durch die zwei- monatliche Untersuchungshaft bereits erlitten hätten.— Bei aller persön- ehen Höflichkeit gegen Dr. Merswin suchte der Ankläger doch dessen Ent- schuldigungen zu entkräften. Nicht alle seien durch amtliche Personen in den Bund gebracht worden, sondern viele durch schlichte Privatlente. Ubri- Sens pflegten obrigkeitliche Neuerungen in aller Offentlichkeit vorgebracht zu werden, nicht aber bei Nacht umd unter dem Siegel der Verschwiegenheit. Daß aber ihr Bundeseid nur zum Schutz ihrer Person habe dienen sollen, sei leere Ausflucht. Ihre Unschuld hätten sie am besten dadurch kundtun können, daß sie schleunigst der Obrigkeit Mitteilung gemacht; das aber sei gerade versäumt worden. Ob jeder von ihmen alle Stücke der Verschwörung gekannt habe, sei ohne Belang; grundsätzlich sei jeder für das Ganze mit haftbar. Ja, Welche Strafe traf die Schuldigen? 12⁵ man dürfe die bloßen Mitwisser nicht minder bestrafen als die eigentlichen Anstifter. Schon um des Beispiels willen, das andere sich an den Angeklagten nehmen würden, sei strenge Strafe am Platze. Diese drei ausführlichen Reden nahmen so lange Zeit in Anspruch, daß die Verhandlung am Freitagabend abgebrochen werden mußte. Als das Gericht am folgenden Morgen wiederum zusammentrat, kam zunächst der Verteidiger abermals zu Wort, indem er die letzten Ausführungen seines Widerparts auf- griff und ihnen die Behauptung entgegenhielt, seine Schutzbefohlenen hätten dem Bundschuh nie Treue gelobt, sondern nur, ehe sie das Vorhaben gekannt, den Eid der Verschwiegenheit geleistet. Das Beispiel Klaus Ragelers(D. S. 79) diente ihm dabei zum Beweis, daß sie zumeist durch List in den Handel ver- wickelt worden seien. In Rede und Gegenrede äuberten sich Anklage und Verteidigung nun noch zweimal. Sachlich war wohl von keiner Seite mehr etwas Neues beizubringen. Aber die Umständlichkeit des damaligen Gerichts- verfahrens erheischte, daß sämtliche Stufen des Rechtsgangs gewissenhaft durchgemacht wurden, ehe das Urteil gefällt werden konnte. Auch beim Urteil ging es recht weitschweifig her.— Der erste Spruch lautete: die An- geklagten sind schuldig. Uber das Strafmaß wurde vorab die Meinung der Verurteilten gehört, ohne daß uns ihre Aussagen aufbewahrt worden wären. Auch der Kläger durfte jetzt nähere Vorschläge machen, das letzte Wort hatte wiederum die Verteidigung. Trotz der zweitägigen Verhandlung brachte das Schlußgurteil am Sonntagmorgen noch nicht den endgültigen Entscheid. Denn das Gericht erklärte wohl, zum mindesten müsse das Schwert richten(U. S. 47), vertagte aber die Festsetzung der Strafe auf eine spätere Sitzung, die etwa in Monatsfrist stattfinden solle. Ein Grund für diesen Aufschub wurde nicht angegeben. War die vorliegende Sache wirklich so verwickelt oder so schwerwiegend, daß sich die Richter einen Monat lang Zeit nehmen mußten, um zur Entscheidung zu kommen? Offenbar wollten sie nur darauf warten, wWwas das bischöfliche Gericht in Molsheim beschliehen werde, das am 17. Mai zusammengewesen war und sich gleichfalls vertagt hatte. Die Recht- sprechung wurde aber wahrlich nicht volkstümlicher dadurch, daß die An- geklagten auf die Strafe für ein Vergehen, das in der letzten Märzwoche statt- gefunden hatte, nach zweimonatlicher Haft nun noch den ganzen Juni hin- durch warten mußten, nachdem doch ihre Schuld bereits gerichtlich fest- gestellt worden war. Man kommt fast auf den Verdacht, als habe der Richter nach Mitteln und Wegen gesucht, wie er die Bestrafung der Verurteilten mög- lichst zu seinem persönlichen Vorteil ausnützen könne. Zwar berichtete Emerich Ritter am 5. Juni nach Heidelberg, der Vorsitzende des Gerichts, Eucharius Völtsch, dem alle Straf gelder von Rechts wegen zufielen, habe pisher die sämtlichen Gerichtskosten bezahlt, sodaß er, Emerich, in Ober- 8 tete ssd 2 7 9 9 9 5 8 3 N 5 5 *. 12 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. ehmheim nichts habe auf zuwenden brauchen. Aber aus den Rechnungsbüchern der gastlichen Stadt können wir noch belegen, wieviel auch sie für die Mit- glieder des Gerichts ausgeben mußte. Und auch der weitere Verlauf des Pro- Zesses zeigt diesen Oberschultheig nicht gerade im Lichte völliger Uneigen- nützigkeit. Allerdings gewährte er den Gefangenen die Bitte, dab sie gegen Bürg⸗ schaft umd gegen das Versprechen, sich auf Anrufen des Gerichtes jederzeit Wieder zu stellen, in Freiheit gesetzt wurden, damit sie in diesem für dem Land- mamm so arbeitsreichen Wochen ihre Felder bestellen konmtem. Als aber das Gericht endlich am 17. Juli Wieder zusaummentrat und die Gefamgenen, nach- dem sie Urfehde geschworen, zum Verlust der beiden Schwurfimger umd zur Zahlung von je 3 Pfund Pfennig verurteilte, lieb sich Völtsch bewegem, jene blutige Strafe im eine Geldbuße umzuwandeln und somit für jedem die Ent- richtung vom insgesaumt 5 Pfund anzuordnen. Auch hierzůu waren im der Woche mach dem 17. Juli noch mehrere Verhandlungen nötig, bei demem sich z. B. der kaiserliche Fiskal Heinrich Martin für den oben genamntem Klaus Rageler beim Pfalzgrafen verwandte(U. S. 71). Ebenso scheint die Reise des Anmnt- mamms Ambrosius Mam f(aus Dambach?) nach Heidelberg diesen Ziele gedient zun haben, denm er ging„der Bundschuher halb“. Bald mach derm 25. Juli konmte damm Emerich Ritter an den Rat zu Oberehmheim schreibem, oda sd Helfen sollen, die huntschieher ushurgeme(U. S. 4). Die Gefangenen hatten also ihrem Zweck erreicht, insofern sie sich ausburgen, d. h. Ioskaufem durften. Aber auch der Oberschultheig kam auf seine Kosten, da ihm micht weniger als 120 Pfund Pfennig zufielen. In diesem Zusammenhang berührt es merk- Würdlig, daß er umd seine Brüder gerade in diesem Sommer 1493 mit dem Ritter Hans von Hatstatt um dem Besitz des Dorfes Stotzheim stritten(Karl- ruhe, G. L. A., Kopiebuch 303 Bl. 363 b) umd dab er zu gleicher Zeit dem Ver- such machte, die Ländereien des verurteilten Bumdschnhers Mathis Scherer Widlerrechtlich an sich zu ziehen. So mischte sich in die Milde, mitt der er den 24 Verurteilten die körperliche Züchtigung ersparte, Wohll amel eim gut Teil eigennütziger Berechnung. Uberblicken wir den ganzen Gang der gerichtlichen Mafmalmem, S0 Waren drei Verschwörer hingerichtet, Scherer, Schütz, Schuch und Scheffler vom Schlettstadt aus mit Landesverweisung und wohl die beidem erstem auch mit Verlust der Finger bestraft worden. Pfeifer hatte in Bergheim, die 24 Gef an- Nach einem document postérieur relatif aum attributions de Ia Haute pnäwöttb Obernai berichtet nämlich Gyß, die Finger seien abgebeten, aben bezahlt wWondem. Wenm er damm 5 Pfund als Geldbufße nennt, so muff das die Gesamtsumme gewesen sein, denm das Gerichtsurteil lautete nach U. S. 45 für jedem auf Verlust den Finger umd 3 Pfumdl. Das stimmt auch zu den Festsetzungen in Molsheim(I). S. 120. e gi Wie wirkte Verschwörung und Strafe in den kommenden Jahren nach? 127 genen in Oberehnheim und die letzten 8 in Molsheim ihr Urteil empfangen. Haben wir die Zahl der Mitglieder des Bundes mit rund 110 richtig angegeben, so wäre demnach etwas mehr als ein Drittel, nämlich 40, nachweislich vor Gericht gezogen und in Strafe genommen worden. Mit diesem Ergebnis konnten die Obrigkeiten zufrieden sein— wenn es ihnen tatsächlich gelungen war, die Neigung zum Aufstand, den Trieb zu bewaffneter Selbsthilfe ein für allemal aus den Köpfen ihrer Untertanen auszumerzen. Oder hinterließ die gründliche Bestrafung in den betroffenen Kreisen doch noch einen so nam- haften Rest von Unbehagen, daß sich aus diesem Keime in irgendeiner Zu- kunft neue Verschwörungen bilden konnten? 1. Wie wirkte Verschwörung und Strafe in den kommenden Jahren nach? a) Vorübergehende Störungen. Die Verschwörung war im Keime erstickt worden. Der Umsturz war Plan geblieben, aber nicht Tat geworden. Insofern konnten die beteiligten Behörden erleichtert aufatmen und sich freuen, daß die drohende Gefahr glücklich vor- übergegangen war. Auch hatte die Obrigkeit die Schuldigen so nachdrücklich bestraft, daß sie hoffen durfte, des Unkrauts rechtzeitig Herr geworden zu sein. Das warnende Beispiel eines Ulman, Ziegler und Hutmacher mußte noch Jahre lang abschreckend wirken auf alle, die etwa zweifelten, auf wessen Seite das größere Recht gewesen sei. Aber die Bewegung selber und dann die monatelangen Gerichtsverhandlungen hatten die Gemüter so tief erregt, dab es einer ziemlichen Zeit bedurfte, bis Stimmung und Beschäftigung wieder im gewohnten Geleise des Alltags ging. Mochte sachlich— wie man sich da- mals ausdrückte— der Handel schon bald hingelegt worden sein, persönlich blieben die Leidenschaften doch noch für Monate oder Jahre in Erregung. In Schlettstadt konnte man es den Verschwörern nicht leicht vergessen, daß sie einen Sturm auf die Stadt geplant und deren Schatz sich zur Beute aus- ersehen hatten. Und die regierenden Kreise der Stadt taten sicherlich alles, um diesen städtischen Unwillen gegen das Landvolk wachzuhalten. Wenn anfangs September(1493) der Rat ein Schreiben an die Gemeinden Kestenholz, Scherweiler, Diefental, Dambach, Blienschweiler, Nothalten, Zell, Epfig und Stotzheim richtete, sie möchten ihre Dorfgenossen, soweit sie an der Verschwörung beteiligt gewesen, nicht nach Schlettstadt kommen lassen, 80 beabsichtigte er damit ohne Zweifel in erster Linie, jede Möglichkeit einer Bundschuh-Werbung von seiner Bürgerschaft fernzuhalten. Wußten doch auch die Regierenden gar wohl, daß Ulman nicht lediglich übertrieben hatte, 128 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. als er sich auf etwa 400 Anhänger in Schlettstadt berief, und daß es tatsäch- lich noch manchen in der Stadt gab, der seine Parteinahme für den hingerich- teten Altbürgermeister nur klüglich ve orbarg. Aber auf der anderen Seite hatte sich weiter Kreise Schlettstadts ein solcher Widerwille gegen alle Be- teiligten bemächtigt, daß es voraussichtlich zu Unruhen gekommen wäre, hätten die Bundschuher aus den Dörfern ungehindert aus- und eingehen und mit ihren Gesinnungsgenossen Verkehr pflegen können. Deshalb begründete der Rat sein Verbot mit der Erwägung: vunrat, so dun von den unsern durch sollichen iren inganl kunftlich molit entstün, au vermiden«(U. S. 76). Die Kluft der Parteiung, die durch Ulmans Wühlarbeit seit der letzten Bürgermeister- wahl tief eingerissen war, sollte eben nach Möglichkeit überbrückt werden. Zwar ließ sich der Gegensatz in der Bürgerschaft nicht wegleugnen. Je weniger Anreiz er aber von außen erhielt, je ruhiger die beiden Parteien in der Stadt miteinander lebten, desto eher war Aussicht, daß die Wunde vernarben und die gesprengte Einheit wiederhergestellt werde. Der Rat urteilte in dieser Beziehung nicht unrichtig. Einzelne Vor- kommnisse mußten ihn belehren, daß die Zuckungen der erregten Volks- leidenschaft noch nicht überwunden waren. Die Verfolgung der Bundgesellen hatte es nötig gemacht, daß im Auftrag der Stadt der Bürgermeister Hans Heilman und der Stadtschreiber Andreas Boner öfters zu auswärtigen Verhandlungen reisten. Heilman hatte sowohl im Frühling die Aufträge seiner Heimatstadt über Hans Ulman an die Basler Obrigkeit vermittelt (U. S. 9. 211.) als auch im Sommer die Anklage gegen Ulrich Schütz in Ebnet (U. S. 28. 68) und gegen Jakob Hutmacher in Bergheim vertreten(U. S. 40). Bei den letzten beiden Gelegenheiten stand ihm der Stadtschreiber Boner zur Seite(U. S. 49. 68. 70). Dieser hatte sogar noch mehr Anlaß, sich mit der Verschwörung zu befassen, als der Bürgermeister; denn ihm lag 2. B. ob, die Auskunft über Ulrich Schütz aus Andlau zu besorgen(U. S. 70, 73). Bekam er dadurch im Laufe der Gerichtsverhandlung immer gröberen Einfluß, 80 20g er sich im gleichen Maße den Unwillen der Angeklagten und ihrer Anhänger zu. In ihm sah man allmählich den Mann, der die Schuld daran trüge, daß die Anklage so rücksichtslos vorging und die Strafe so unerbittlich vollstreckt wurde. Er war in Bergheim zugegen, als Jakob Hutmacher zum Tode ver- urteilt wurde, und hatte sicher seinen Anteil daran, daß Schlettstadt diese strenge Strafe durchsetzte. Er verfocht die hartnäckigen Forderungen seiner Vaterstadt in Ebnet und erreichte es trotz allem Widerstand des Adels und der Richter auch hier, daß Ulrich Schütz nicht straffrei ausging. Somit hatten die Bauern nicht Unrecht, wenn sie die Strenge Schlettstadts zum großen Teil auf Boners Unbarmherzigkeit zurückführten(vgl. sein Verhalten in Frei- burg, U. S. 75f.). Vielleicht hatte er sich auch in seinem Unmut über die Em- Wie wirkte Verschwörung und Strafe in den kommenden Jahren nach? 129 pörer zu beleidigenden Außerungen gegen das Landvolk hinreißen lassen. So sammelte sich im Lauf der Monate eine beträchtliche Menge Groll gegen ihn an. Man erzählte einander, was Boner in Ebnet über die elsässischen Bauern gesagt haben solle. Als dann im Oktober einige aus Blienschweiler in Kesten- holz versammelt waren, machten sie ihrem Unwillen in lauten Drohungen Luft: er möge sich nicht außerhalb Schlettstadts zeigen; denn% s inen usSerHHh unser stat hergriffen, einen slappen slagen wöllen, im miemer au guten dienende(U. S. 77). Der Rat beschwerte sich deshalb beim Vogt der Pflege Bernstein, einer Burg oberhalb Blienschweiler, und ersuchte ihn, seine Unter- gebenen zur Mäßigung anzuhalten. Denn Boner sei sich nicht bewußt, etwas Verletzendes gegen die Bauern gesagt zu haben, vouνο πνjiñü dan HMebs und guie mit inen eu schaffens, erbiete sich aber, einer ordnungsmähbigen Anklage in Schlettstadt Rede und Antwort zu stehen. Die Mißhelligkeit scheint mit diesem Schreiben erledigt worden zu sein. Doch war die feindselige Stimmung gegen Andreas Boner darum noch nicht beseitigt. Zu seinem groben Befrem- den erhielt er vielmehr anfangs November eine Vorladung vor das geistliche Gericht in Straßburg. Sie ging von einem Erzpriester Andreas Hag in Andlau aus, und Gény vermutet wohl mit Recht, daß dieser ein Verwandter der Frau UImans, einer geborenen Klara Hägin, war. Der Rat, dem Boner alsbald die Vorladung mitteilte, nahm ihn auch nach dieser Seite hin in Schutz(U. S. 78), doi zwir verstönt, die sach, als er in namen unser stat und ganeen gemeinde hevelhe des hösen furgenomen handels halb etc eu Ebendt gesin, gemahi haben solle. So regte sich der Anhang Ulmans, der sich nicht auf seinen Freundeskreis in Schlettstadt beschränkte, sondern durch die Familie seiner Frau auch noch bis in die Dörfer der Verschwörung reichte, im Geheimen und ökkentlich mindestens bis in den Herbst des Unglücksjahres. Von da ab bleiben allerdings die Anzeichen der Verstimmung Jahre hin- durch aus. Die beiden Parteien lernten wieder miteinander auskommen. War damit freilich die Ruhe und das Ein vernehmen völlig wieder hergestellt? Nicht umsonst hatte Ulman, wie man sich erzählte, noch kurz vor seinem unglücklichen Ende geweissagt, der Bundschuh werde mit diesem ersten Fehl- schlag nicht erledigt sein, sondern sich noch irgendwie durchsetzen(D. S. 103). Es bedurfte nur eines Anreizes, um den verborgenen Zwiespalt wieder aufleben zu lassen. Als im Frühjahr 1510 einige Schlettstadter Bürger„wegen unziem- licher Handlung“ ins Gefängnis gelegt wurden,„trat einer namens Konrad Rosenmeiger auf öffentlichem Markte vor vielen Menschen auf und rief unter Flüchen und Verwünschungen aus: Es thut niemer gut, wir schlugent dann 1 Selbst wenn hier die Einbildungskraft des Volkes den Lebensausgang eines unglück- lichen Helden legendenhaft ausgeschmückt hat, so beweist die Erzählung doch jedenfalls, was man in weiten Kreisen des dortigen Bauernstandes erwartet hat. Rosenkranz, Bundschuh. I. RN 3 — 8 bete 130 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. einest die richen æu tode, und hatt ich meine gesellen, die ichi vor juren geiuissei abe, so wollen vir die gefungenen avider us dem thurn nehmen] Und dann gegen Himmel blickend:„O ho ist der schumacher, der den huntschuch gemachit hat, und ich durfte wol fur rat gehen und dem rut dise wort selbs sagen. Er wurde mitten im Volksauflauf festgenommen und vor Gericht gestellt. Auf die Bitten seiner Frau ließ sich der Rat herbei, statt ihn an Leib und Leben zu strafen, ihn mit Weib und Kindern für immer aus der Stadt über den Rhein zu verbannen“(Gény, S. 85). Die Urfehde, auf der diese Darstellung Genys beruht, habe ich leider im Schlettstadter Archiv nicht auffinden können. Wohl aber ist eine spätere Urfehde Rosenmeigers vom 20. März 1514 vor- handen, aus der sich ergibt, daß er trotz des Verbots wieder über den Rhein zurückgewandert ist und zwar mit dem doppelt strafbaren Vorsatz, beim französischen Könige in Kriegsdienst einzutreten, daß er sich jetzt aber noch- mals eidlich verpflichtet, auf dem rechten Rheinufer zu bleiben. Nach einem Jahrzehnt, am 8. November 1524, ist er dann freilich auf Fürsprache der Landvogteiräte wieder in Schlettstadt eingelassen worden(U. S. 86). Sein Beispiel zeigt, wie lange Ulmans Einfluß nachgewirkt und wie zäh man in gewissen Kreisen Schlettstadts am Bundschuh-Gedanken festgehalten hat. Gerade die sprichwörtlich knappe und treffende Wendung von dem Schuh- macher, der den Bundschuh gemacht, ist ein sprechender Beweis dafür, daß Uiman noch auf Jahre hinaus beim niederen Volk in Schlettstadt und wohl auch in der Umgegend der Freiheitsheld geblieben ist, dessen Andenken gerade durch seinen gewaltsamen Tod eine höhere Weihe erhalten hatte. Das führt uns zu einer Beobachtung, die über den engen Bereich örtlich vereinzelter und zeitlich vorübergehender Vorkommnisse hinausreicht. b) Bleibende Sorgen. Die Strafen, die man über die Mitglieder des Aufstands verhängt hatte, waren nicht danach angetan, den unerquicklichen Handel bald in Vergessen- heit zu bringen. Wie hart traf es z. B. einen Mann wie den Scherer Mathis, daß er nach Verlust seiner Schwurfinger des Landes verwiesen wurde, dab dagegen seine Familie in Schlettstadt zurückbleiben konnte. Der natürliche Zusammenhang zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Kindern wurde dadurch— womöglich auf Jahre hinaus— zerrissen. Der Heimatlose dachte mit Sehnsucht und Bitterkeit an Heimat und Angehörige zurück, die Hinterbliebenen aber strengten sich vergebens an, um das Oberhaupt der Familie wieder in ihre Mitte zu bekommen. Denn daß sie ihm freiwillig in die Verbannung folgten, war oft schon wegen ihrer liegenden Güter schwer zu ermöglichen. So hatte Frau Scherer ein Besitztum zu Blienschweiler, das ihr zum Lebensunterhalt helfen mußte. Kaum war aber ihr Mann einige Monate Wie wirkte Verschwörung und Strafe in den kommenden Jahren nach? 131 außer Landes, da erhob der Schultheiß Eucharius Völtsch— derselbe, der am 17. Juli die Gerichtsverhandlung in Oberehnheim geleitet hatte(D. S. 123) — Rechtsanspruch auf den Landbesitz, der durch Scherers Fehltritt dem Strafrichter verfallen sei. Die hilflose Frau wußte sich keinen andern Ausweg als einen Bittgang zum Rat der Stadt. Und dieser bewies hier ein rühmliches Billigkeitsgefühl, indem er durch einen schriftlichen Einspruch bei Völtsch der Frau des Verbannten das Gut rettete. Die Stadt habe seiner Zeit im Ver- fahren gegen Scherer absichtlich dessen Eigentum unangetastet gelassen; 80 bitte sie denn den Schultheißen zugunsten der Frau:„soli gut, domi su dan ire narung dõstbaß haben mag, gütlich entslahen und deshalb unbeleicligt lossene (U. S. 77). Man sieht daraus, wie leicht die Anhänger des Bundschuhs oder ihre Familien in die üble Lage kamen, als Rechtlose behandelt zu werden und die bösen Folgen des einmaligen Vergehens noch lange tragen zu müssen. So trachteten die Geflohenen oder Verbannten im Lauf der Jahre immer dringender danach, den Makel ihrer alten Schuld auszutilgen oder doch wenig- stens das Urteil der Verbannung aufheben zu lassen. Der Würzburger Bäcker Hans Schuch bewog schon Ende November 1493 die beiden Herren Ulrich und Batt von Schauenburg, sich bei Schlettstadt dafür zu verwenden, daß er wieder in die Stadt eingelassen werde. Als das fehlschlug, versuchten es Anfang Februar die beiden andern Schauenburger, Reinhard und Schwicker, mit einer neuen Bittschrift. Aber auch jetzt wollte der Rat auf das Ansinnen nicht eingehen; nur soviel gewährte er, daß Schuch wieder über den Rhein kommen dürfe, ohne jedoch das Schlettstadter Gebiet anders als bei gelegent- licher Berührung zu betreten(U. S. 79, 80). Und selbst das würde die Leitung der Stadt kaum bewilligt haben, wenn ihr Hans Schuch noch als besonders verdächtig gegolten hätte. Denn eine ähnliche Fürbitte für einen andern Schuldigen beantwortete der Rat noch nach vier Jahren mit unbedingter Ab- lehnung, obwohl der Fürsprecher hier der frühere Landvogt Wilhelm von Rappoltstein, ja sogar der Erzkanzler Berthold von Mainz war. Das Gesuch betraf den Kestenholzer Augustin Metzinger, der zwar in seinem Heimat- ort wohnen, aber Schlettstadt nicht betreten durfte. Wilhelm von Rappolt- stein gab dem längst vergangenen Fehltritt des Kestenholzers den Anstrich, als sei dim der handel us dorechiter ꝛbise als eim umfurstchitigen jungen mam on furtrachtung aiderfaren«(U. S. 83). Doch lieb der Rat auch jetzt noch keine mildere Betrachtungsweise gelten. Nach wie vor sahen sie das Unternehmen als heben groß und sꝛber« an, namentlich da d u wer stalt eben schadlich und verderplichen von den důtern in der sach bedacht worden. Vor allem aber gaben sie den Fürsprechern zu bedenken, Augustins Wiedererscheinen in der Stadt vue uns in unser gemeinde æu großer ufrur und nachteil dienen, das wir danm eu verhuten allæeit schuldig sein sollen(U. S. 84). Die alte Mibstim- 9²* 132 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. mung der Schlettstadter Bürgerschaft gegen die Bauern-Verschwörer hatte also in den vier Jahren seit Herbst 1493 noch kaum nachgelassen. Man kannte „die Bundschuher“ aus der Umgegend, und ihr bloßer Anblick in den Straßen der Reichstadt genügte, um den zornigen Vorwurf wieder aufleben zu lassen: das sind die Ubeltäter, die unserer Stadt Raub und Uberfall zugedacht haben Auch in den Dörfern wurde noch Jahre lang heftig Partei genommen. Wie es bei allen Erregungen der Volksleidenschaft zu gehen pflegt, trat die sachliche Prüfung von Grund und Recht der Unruhen ganz zurück vor der persönlich zugespitzten Frage: wer ist damals mitschuldig gewesen? Die Strafe war deshalb für die Verurteilten noch nicht damit abgetan, daß sie ihre drei oder fünf Pfund Pfennig an die Gerichtskasse zahlten und dann wieder ungestört ihrer Beschäftigung nachgingen. Eine Reihe derer, die des Landes verwiesen waren, erreichte tatsächlich nach Jahr und Tag, daß sie gegen Entrichtung einer Geldbuße wieder in der Heimat zugelassen wurden (U. S. 80). Aber wenn sie durch ihre Rückkehr auch ihr Familienleben und ihren alten Wohnsitz wiedererlangten, so fiel ihnen damit doch noch längst nicht die Achtung und das Wohlwollen ihrer Dorfgenossen wieder zu. Teils mit bissigem Spott, teils mit unverhohlener Feindschaft lieh man sie es ent- gelten, daß sie„die Bundschuher“ gewesen waren. Der Ausgang ihres Unter- nehmens sprach nun einmal gegen sie. Wie konnten sie diesen fortgesetzten Anspielungen und Verunglimpfungen entgehen? 1496 wandten sich die Be- troffenen an den Kaiser, daß er ihnen durch eine Urkunde den Makel dieser alten Schuld abnähme. Das Schriftstück, das sie unter dem 13. August 1496 erlangten, bezeugte ihre peinliche Lage mit den Worten: daß onen solhs teg- liehs æu smach umd veruchitung furgehalten werde“(U. S. 80). Weil sie aber seiner Zeit ordnungsmäßig vor Gericht gestanden und ihre Strafe erlitten hätten, nahm der Kaiser jetzt keinen Anstand, sie in aller Offentlichkeit wieder zu Ehren zu bringen, zumal da ihr Landesherr selber seither dumb æüm- lich straffen mit inen abłumen und si aiderumb æu dem iren æielien lassen d. Sie wurden also kraft dieses kaiserlichen Briefs von aller Schuld endgiltig frei- gesprochen und in ihrem bürgerlichen Ansehen völlig wiederhergestellt,„also das si gericht und recht besttæen und urtailsprechen mugen und inen sollich sachen eu smach oder schaden ferrer nit furgehalten, noch des halben... willer Si nichts furgenomen noch gehandelt erden solled. Der Kammerprokurator und Fiskal Peter Völtsch, ein Bruder jenes Eucharins, der 1493 als Schultheiß in Oberehnheim die Verhandlung geleitet hatte, bekam den Auftrag, die Antrag- steller in ihrer Heimat wieder zu Ehren anzunehmen. In einem Begleitschreiben wurde jede Ubertretung dieses kaiserlichen Gebotes unter eine Strafe von zwanzig Mark lötigen Goldes gestellt. Von einem der Verschworenen, Jakob Rudolf aus Nothalten, erfahren wir, daß er am 16. Juni 1497 feierlich durch Wie wirkte Verschwörung und Strafe in den kommenden Jahren nach? 133 Peter Völtsch wieder eingesetzt wurde, indem er kniend um Gnade bat und eidlich seine Treue gegen Kaiser und Reich versprach(U. S. 82). Die Entscheidung war so klar und durch das kaiserliche Ansehen so stark geschützt, daß man annehmen sollte, sie habe dem Streit in den Dörfern ein für allemal ein Ende gemacht. Aber auch hier, wo man doch am ehesten für die Bestrebungen der Aufständischen Verständnis hätte erwarten sollen, blieben die scharfen Parteigegensätze noch jahrelang bestehen und hielten das Andenken an die Bewegung von 1493 lebendig. So widerfuhr es jenem Jakob Rudolf aus Nothalten, der 1497 durch Peter Völtsch begnadigt worden war, daß er bei einer Tagung des Dorfgerichtes zu Blienschweiler 1508 zum Schöffen gewählt, dann aber dus ur Sac, daß er ein buntschucher geꝛbeßen sin sole, wieder abgesetzt wurde. Gleichzeitig schalten ihn zwei Gebrüder, Klaus und Jakob, genannt die Hainsen oder Hausen oder Heschen, öffentlich dein ohmechligen man und buntschucherd. Der alte Gegensatz flammte also nach 15 Jahren in un verminderter Stärke wieder auf und zeigte, wie wenig die Nichtbeteiligten in den Dörfern ihre gebrandmarkten Genossen wieder als gleichberechtigt gelten lassen wollten. Jakob Rudolf strengte nun alsbald eine Klage vor dem Gericht zu Blienschweiler an und berief sich dabei auf jenen kaiserlichen Gnadenbrief. Anstatt nunmehr zur Besonnenheit zurückzukehren, ließ sich Jakob, der eine der beiden Angeklagten, vor Gericht zu der ungehörigen Außerung hinreißen, ↄdaß solcher brieff ein gebettsbrive aus drei kochlof fel sei. Bei derartig erregter Gemütsverkassung war natürlich an eine schnelle und kriedliche Beilegung der an sich so unbedeutenden Sache nicht zu denken. Jakob Rudolf klagte beim Reichskammergericht, und unter dem 30. November 1508 erging der kaiserliche Ladebrief an die Gemeinde Blienschweiler und an die Gebrüder Klaus und Jakob. Lag schon der ursprüngliche Anlaß des Streites, der Aufstand von 1493, in diesem Augenblick um volle 15 Jahre zurück, so sollte der Rechtstreit selber die Parteien noch weitere 15 Jahre in Atem halten. Die Einzelheiten des Verfahrens, dessen sämtliche Akten erhalten geblieben sind, brauchen uns hier nicht zu beschäftigen. Da mußten Vollmachten ausgestellt, Anklagen schriftlich eingereicht und schriftlich beantwortet werden. Mit aller Weit- schweifigkeit und Spitzfindigkeit des damaligen Gerichtswesens wurden Ein- wände erhoben, Aussagen bestritten, Verjährung beansprucht, Zeugnisse gefordert, Absichten untergeschoben. Bemerkenswert ist daraus nur Weniges. Als die Männer der Gemeinde Blienschweiler am 11. Januar 1509 ihrem Ver- teidiger Vollmacht erteilten, war unter ihnen— außer etwa Bon-Hans— 5 Die Namen mögen hier vermerkt werden für solche, denen sie um der Ortsgeschichte willen von Wert sind:) die erbarn und bescheiden Heinrichs TJhomane der schultheiß;— 134 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. standen noch jetzt die Parteien einander gegenüber, daß die früheren Bund- schuher von den Vertrauensposten in der Gemeinde ferngehalten wurden. Der Verteidiger, den sie sich erwählten, glaubte nachweisen zu können, Jakob Rudolf habe sich vor Gericht mit Unrecht als einen armen Mann hingestellt, während er doch seinen binden davor etliche ligende guter uhergeben hats. Unter dem 10. Februar 1511 wurden die Gegner durch das Kammergericht ver- urteilt, Jakob Rudolfs Kosten zu ersetzen, die diesem durch das unberechtigte Ausbleiben der„Hausen“ entstanden waren. Die Aufrechnung lautete: für Ladung der Beklagten durch den Pedellen des Kammergerichts 1 Gulden; für Rudolfs erste Reise nach Worms 4 Albus, für die zweite 30 Kreuzer, für eine abermalige 6 Albus Zehrgeld; endlich für versäumte Arbeit 1 Straßburger Blappart. Wenn sich die Auslagen für ein paar Monate schon so hoch beliefen, Was mußte dann im Laufe von 15 Jahren zusammenkommen, namentlich für die kostspieligen Rechtsbeistände und Richter! Ubrigens wurde trotz des Wormser Urteils nur der eine Gulden an den Pedellen bezahlt, dagegen ode andern anbrachten eupens bis eu ende der sachen reservirta. Wann aber kam und wie lautete dieses„Ende“? Ich zähle insgesamt 42 Verhandlungen oder Schriftsätze, die wegen dieser Sache vor Gericht für nötig erachtet wurden. Am 17. Juni 1523 erging das Urteil: die Beklagten wurden freigesprochen und alle Unkosten auf Jakob Rudolf gelegt. So mußte einer der Bundschuher nach 30 Jahren noch erleben, wie berechtigt damals der Unwille des Landvolks gegen das bauernfeindliche Ver- halten der höheren Gerichte gewesen war. Trotz des kaiserlichen Gnaden- briefes blieb er der unterlegene Teil, trotz des Urteils von 1511 fielen sämt- liche Unkosten schließlich ihm zur Last. Und da sollte den also Geschädigten nicht tiefste Entrüstung erfaßt haben, wo er durch die Schliche des endlosen Verfahrens allmählich um sein Hab und Gut gebracht wurde? Nicht minder wichtig aber als der Hinweis auf diese vernichtende Wirkung des jahrzehnte- langen Rechtstreites scheint uns die Feststellung zu sein, dab in den ganzen 30 Jahren seit 1493 das Andenken an die verunglückte Bewegung nicht erloschen ist, daß den früheren Tätern der Rückweg zur bürgerlichen Ordnung Culmans Michael, Mueren Denge, Böshans, Heinrichs Jerg, Boen Hans, Claus Zoller, Bösch Thoman, Caspar Zoller: der both, die schöffen und geriehitsleuthe;— Bön Debolt- der heimburg, — Peter Bender, Ihenolts Lentaæe, Jacob Kieffer, Mathis Meteger, Dietherich Rose, Boen Jer, aus Cunuiler, Ulrich von Scharendorff, Bartholmus von Saspuch, Oswalt Schmidt, Gernolis Hans, Heinrichs Michel, Heinrichs Mathis, Hans Schnider, Metæe Jerg, Wilhelms Lienhart, Hans Pfeelbaum, Gilg Kolin, Hans Appengeller, Bonen Michel, Mathis Graffe der junge, Cul- mans Michel, Melchior Schumacher, Scher Hans, Austet von Greteingen, Thengs Sael, Walthers Hans, Jerg Thoman, Scherrer Clein, Cuntæen Jerg, Rulmans Claus, Cunen Steffen und Jer 1 3 gemeinde des dorſs Plinstopler(Str. B. A.— Reichskammergerichtsakten „ Nr. 3). Wie wirkte Verschwörung und Strafe in den kommenden Jahren nach? 135 und Ehrbarkeit oft geradezu verbaut worden ist, daß also neu ausbrechende Unruhen in diesen Kreisen immer wieder Zulauf haben finden müssen. Eine derartig tiefe Parteiung des Volkes konnten aber die Behörden nicht anders als mit ständiger Sorge betrachten. Die Regierungen in den elsässischen Reichstädten, der Bischof von Straßburg und der österreichische Landvogt zu Ensisheim blieben beständig in der Spannung, ob die jäh abgerissenen Wurzeln der bäuerlichen Unzufriedenheit irgendwann einmal wieder Boden kassen und neue Triebe der Empörung ans Tageslicht senden würden. So war man auch aus diesem Grunde(weil die Sicherheit des Landes erschüttert blieb) willig, sich zu einem neuen Bund der Obrigkeiten zusammenzuschließen und die alte, seit neun Jahren erloschene Niedere Vereinigung zu neuem Leben zu erwecken. An jenem 11. April 1493, als der Schlettstadter Bürgermeister Hans Heilman mit den Baslern über die jüngst entdeckte Verschwörung beriet, wurde zu Baden in der Schweiz die Rückversicherung mit den Eidgenossen vereinbart, und am 12. August— also zu einer Zeit, wo die Gerichtsverhand- lungen gegen die Bundschuher gerade beendigt waren— schloß die Niedere Vereinigung ihren neuen Bund. Er war, wie der alte, zur Aufrechterhaltung des Landfriedens gedacht; im Hintergrund stand aber diesmal die Furcht, daß sich die Vorgänge aus den Frühlingstagen 1493 bei günstiger Gelegenheit wiederholen könnten. Die Obrigkeit war ihrer Untertanen nicht mehr sicher. So wie Schlettstadt unter dem ersten Eindruck des Aufstandes beschlossen hatte, betwas rechen an unser porten... æu machen(Miss. S. 611), so ging das ganze Bestreben der Regierenden dahin, sich zur Abwehr gegen etwaige Stürme möglichst stark zu machen. Auf den nächstliegenden Gedanken kam— scheints— keiner. Wie weit hatten die Bauern mit ihren Anklagen recht gehabt? Ließ sich— auch bei schärfster Ablehnung jeder Unbotmähigkeit— nicht ein wohlbegründeter Kern der Bewegung herausfinden, der es verdiente, daß man ihm gründliche Aufmerksamkeit schenkte? Und wäre den befürchteten Wiederholungen des Bundschuhs nicht durch eine besonnene Reformarbeit am wirksamsten der Boden entzogen worden? Soweit wir die Stimmung der Bauern aus den gerichtlichen Verhören noch zu erkennen vermögen, nahmen sie hauptsächlich Anstoß an der Verschleppung vor das bischöfliche und das kaiserliche Gericht, sowie an den Ubergriffen der Juden. War da nicht wenigstens in bescheidenem Maße Abhilfe möglich? Ebensogut wie der Rat von Schlettstadt seine Bürger nach diesen drei Seiten schützte und auch in der Folgezeit zu schützen nicht aufhörte, hätte es im Bereich der bischöflichen Landesverwaltung gelegen, die gröbsten Verstöhe von ihren Untertanen fernzuhalten. Aber während die Schweizer Demokratien in solchen Fällen eine weise und vorsichtige Ver- mittlung zwischen Aufständischen und Obrigkeit anstrebten und damit gute 3——— 136 1. Der Bundschuh zu Schlettstadt. 1493. Erfolge erzielten, verharrten die Stadtherren und Landesfürsten des Elsass auf dem einseitigen Standpunkt, dab sie es mit„Ungehorsam“ zu tun und diesem nichts anderes als rücksichtslose Strenge entgegenzusetzen hätten. Den Regierenden fehlten hier die beiden Eigenschaften, ohne die ein ersprießliches Verhältnis zwischen Unter- und Ubergeordneten auf die Dauer nicht denkbar ist: es mangelte an dem nötigen Verstän dnis für Gedankengänge, Wünsche und Verhältnisse der Untertanen, und an dem rechten Wohlwollen, das auch durch offenbare Fehltritte nicht völlig ausgelöscht werden darf. Blieben aber die Mißstände unangetastet weiter wirksam, so mußte sich mit der Folgerichtigkeit eines Naturgesetzes an ihnen der gewaltsam unterdrückte Unwille des Landvolks erneut entzünden. Das war der ungelöste Rest, den die Bewegung Hans Ulmans und seiner Genossen— nicht ohne Schuld der Regierungen— hinterließ. Dieser Gürstoff barg aber um so größere Gefahren in sich, als die Obrig- keiten durch ihre Ausweisungen selber dafür sorgten, daß er sich in immer weitere Kreise ausbreitete. Jeder elsässische Bauer, der auf Zeit oder für immer(womöglich noch mit abgehauenen Schwurfingern) von Haus und Hof vertrieben worden war und nun heimatlos auf den Landstraßen des Reiches umherirrte, wurde ein Sendbote und Werber für die Umsturzgedanken, die män in Schlettstadt und Umgegend gerade hatte ausrotten wollen. Wir können uns darum nicht wundern, wenn wir fortan einer eifrigen revolutio- nären Wühlarbeit im deutschen Südwesten begegnen und wenn im Abstand von einigen Jahren jedesmal ein neuer Aufstand aus dem dortigen Boden erwachsen ist. Der B * 25 8 2 125 3 3 es! 3 3 Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. 5 5 235 — 124 8 A eee 58 5 1 8 1 2 85 r 44— 1 1 1 5 ern Bu 1. Welche Einflüsse erhielten 1493-1502 in Südwestdeutschland die Neigung zum Aufstande wach? a) Die alten Klagen im Elsaß. Wenn der Gang der Ereignisse über die verunglückte Bewegung von 1493 hinaus weiter verfolgt werden soll, liegt es nahe, zunächst das bisherige Auf- standsgebiet ins Auge zu fassen. Die Briefbücher Schlettstadts, die allerdings nur aus den Jahren 14981503, 1509—1511 und 1517-1520 erhalten sind, lassen mit aller Deutlichkeit erkennen, daß die bisherigen Mißstände unver- mindert in Ubung geblieben sind. Namentlich in der Zeit bis 1503 begegnen wieder die alten Klagen über Verschleppung vor das geistliche Gericht. Bald ist es der Abt von Ebersheimmünster(Miss. 14981503, S. 382), die Abtissin von Andlau(S. 358), der Ritter Hans Marx von Eckwersheim(S. 395, 398, 461) oder der Prokurator der Vikarie des Hohen Stifts zu Straßburg (S. 369), gegen die sich der Schlettstadter Rat wenden muß, bald der Vogt zu Achern(S. 228) oder der Stadtschreiber zu Dambach(S. 249), bald Bürger aus Straßburg(S. 18, 120), Barr(S. 2), Rappoltsweiler(S. 374), Amersweiler (S. 198), Markolsheim(S. 57), Kestenholz(S. 10) oder Scherweiler(S. 367). Im ganzen Umkreis und in allen Schichten des Volkes übte man also den viel beklagten Brauch, Rechtsachen aus den Händen der zuständigen ört- lichen Behörde zu nehmen und vor das willfährigere Gericht des Straßburger Bischofs zu bringen. Es kommt freilich auch vor, daß die reichstädtische Obrigkeit gegen ihre eigenen Untertanen angerufen wird, weil diese sich den gleichen Schritt haben zuschulden kommen lassen(S. 186, 189, 448). In solchem Falle gibt sich das Schlettstatter Schreiben alle Mühe, die Notwendig- keit eines derartigen Vorgehens zu erweisen, indem es etwa von seinem Schütz- ling berichtet: odas er die ihenen, so im schuldig sigen, mit unvereognem rechien hersucht; und als er dem selben rechten nocſigefolgt und fur gericht kumen, da habent etliche burger(als er uns furgibt) gewaltielich mit im handlen wellen und sich dratelich gegen im hereoigt, als uch dann wol aissen sein sölle, darus er geursacht worden und hub seine schulde umd alle ansproch gedochiter schulde halben au Dambach, Wiler und andern orten eim notarien æu Straßburg eins steten æoν⏑⏑ eu oufen geben, deshalben inen die usgangnen proceß nuteit heruren sigen Ab bann 140 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. (S. 448). Demnach ist die Anrufung des geistlichen Gerichts nicht immer aus rücksichtsloser Willkür erfolgt, sondern gelegentlich auch aus dem begreif- lichen Grunde, weil der Rechtschutz bei der heimischen Behörde versagte. In der Regel werden wir aber anzunehmen haben, daß der Gang vor den geistlichen Richter aus dem Verlangen hervorging, eine zweifelhafte Sache auf Umwegen zu einer unverdient günstigen Entscheidung zu bringen. Die Rechts- sicherheit wurde durch diese Sitte, die wir durch die angegebenen 16 Fälle a für die Jahre 1498—1503 belegen können, wahrlich nicht gefördert. Die gleiche Beobachtung läßt sich in bezug auf das Rottweiler Hof- gericht machen. Hier sind es namentlich Straßburger(S. 189, 265, 302, 334, 368, 400), gegen die sich der Schlettstadter Rat zu wehren hat, darunter an- gesehene Männer wie Vikar Jakob Helbling an St. Thomas und der Prokurator Meister Dionysius Entringer(S. 318, 360, 451). Zweimal richtet sich die Beschwerde gegen Schlettstadts eigene Bürger(S. 231, 406). Auch ein Jude Han(ein Kolmarer Hintersasse) taucht als gefährlicher Rechtsgegner auf (S. 349, 363). Das Merkwürdigste aber ist, daß unter den Dambachern, die das Rottweiler Hofgericht angerufen haben(S. 27, 84), ein Blum-Hans und aus Kestenholz ein Augustin Metzinger(S. 48) genannt wird, augenscheinlich zwei Teilnehmer an der Verschwörung von 1493. So tief war also der mißliche dale Brauch in jener Gegend eingewurzelt, daß auch solche, die ihn grundsätzlich mal bekämpften, sich unter Umständen nicht scheuten, ihn gegen ihre Wider- sacher anzuwenden. Was wir hier aus den Jahren 14981503 an einer Reihe lle des von Beispielen nachweisen können, das wird durch den Briefwechsel der Herren von Rappoltstein aus den Jahren 15001513 mehrfach bestätigt. Auch da sind es außer einem Basler(C. B. A. E 554) lauter Straßburger(C. B. A. E 553), die sich des Rottweiler Gerichts gegen Untertanen der Rappoltsteiner bedienen. Die städtischen Gläubiger wußten nur zu gut, daß die kaiserlichen 19 Richter zu Rottweil eher geneigt sein würden, ihnen durch ein verurteilendes i Erkenntnis zu ihren ausstehenden Geldschulden zu verhelfen, als die bäuer- Halger lichen Schöffen des Dorfgerichts, denen die wirtschaftliche Lage des An- 18 geklagten genau bekannt war. Um so schutzloser waren die verschuldeten DIG Bauern jenem weit entlegenen Gerichte preisgegeben, das cher die Neigung räitet hatte, sich aus ihren Strafgeldern bezahlt zu machen, als auf ihre eigenartigen gedamt Verhältnisse Rücksicht zu nehmen. Die Rechtlosigkeit des Landvolks wurde um so drückender, weil auch die Juden nicht nachliegen, die Bauern mit Schlichen und Kniffen in die Enge zu treiben. Sie waren oft Hehler, die gestohlenes Gut willig zum Kauf an- den Lan nahmen. So schreibt Schlettstadt im März 1498 an Dambach, die in vergang- lit vert ner eit ein froten person elliche mans- und froꝛbencleider(und einem dem unsern. deitu entragen worden) Hanen dem juden bi uch fur ein gelt eu heu, fen geben haben 0 Welche Einflüsse erhielten die Neigung zum Bundschuh wach? 141 (Miss. S. 22)— es ist wohl jener selbe Jude Han, über den schon die Bund- schuher von 1493 sich so bitter beklagten(D. S. 33). Wenige Tage später ergeht eine Beschwerde aus Schlettstadt nach Bergheim: bes hat in vergangner geit ein frouen parson Peter Hattlich dem umsern etliche leider und sleiger. gestolen und enttragen und die selben Efraim dem juden bi uch versatet«(S. 28). Schlimmer war schon, wenn 1501 jener Kolmarer Jude, der ebenfalls Han hieß, den Schlettstadter Ackersmann»ο²¾̈D Lentaen.. umb sin ansproch mit Notioilischem gericht.. furgenomen«(S. 349 vgl. 363). Der gleiche Kolmarer Jude Han bedrängte im folgenden Jahre einen andern Schlettstadter, den Küfer Klaus Rietsch, um Bezahlung einer Geldschuld, sodaß Schlettstadt sich für ihn verwandte: ou der er guts willens, die schulde æu hezdlen, aber es sig ieteunt gane nit an sinem ver mogen, und daß es Kolmar bat: vir aellent mit Han juden verfugen und inen gutlich vermogen, das er dem unsern eil und schube gebes(S. 434). Das sind zwar nur vereinzelte Beispiele; aber sie zeigen, daß während des Zeitraums 14931503 die Judenfrage im Schlettstadter Bezirk brennend geblieben ist. Die Städte jenes Gebietes haben sich daher veranlaßt gesehen, Anfang März 1498 auf Kolmarer Anregung einen gemeinsamen Tag in Schlettstadt abzuhalten: odie judischeit herurena, wie Schlettstadt in seinem Einladungschreiben an Oberehnheim am 28. II. 1498 sich ausdrückt(S. 15). Hielten es aber die städtischen Obrigkeiten für notwendig, den Machenschaften der Juden gemeinsam ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, dann wird der Un- wille des Landvolks über Leute wie Han oder Ephraim 1502 nicht geringer gewesen sein als 1493. Die Klagen über die„drei Artikel“ des Aufstandes von 1493 beschränkten sich übrigens nicht auf jenen Landstrich, in dem sie damals auigetaucht waren. Jenseits des Rheines lagen die Verhältnisse ganz ähnlich. Auch in den Frei- burger Briefbüchern haben sich aus den Jahren 14931499 Beispiele erhalten, wie der Rat seine Bürger vor den Juden(Miss. V5 Bl. J), vor dem Rottweiler Hofgericht(iss V7 Bl. 16, 48; V8 Bl. 17, 19, 60; V9 Bl. 28), vor der Ein- mischung des geistlichen Richters(Miss. V6 Bl. 3; V7 Bl. 6, 47; VS Bl. 13, 57) schützen mußte. Man kann daher unbedenklich von einem allgemein ver- breiteten Mißstand sprechen, von einer Rechtsunsicherheit, unter der die gesamte Bauernschaft des südwestlichen Deutschlands zu leiden hatte. Und hierin lag der Keim zu immer neuen Empörungen. Wäre die Not des Land- volks eine rein wirtschaftliche gewesen, dann würde es sich vermutlich damit begnügt haben, unerträgliche Abgaben an den Grundherrn oder Steuern an den Landesfürsten abzustellen; dann hätten wir es höchst wahrscheinlich nur mit vereinzelten örtlichen Ausbrüchen zu tun. Wo aber eine der festesten Stützen des öffentlichen Lebens, der zuverlässige Rechtschutz, weithin ver- sagte, bildete sich ein Zustand der Haltlosigkeit heraus, der zu Taten gewalt- e 5 585287255 275 8 — 5 585 8 55 75 8 8 tete . 3 142 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. samer Auflehnung und weitgreifender Verschwörung geradezu herausforderte. Damals um so mehr, weil das Jahrzehnt von 1493-1502 die Reichsgewalt in ihrer ganzen Ohnmacht offenbarte. b) Die allgemeinen Mißstände im Reich. Schon 1493 ging der Plan der Verschwörung dahin, möglichst den ganzen Bauernstand in das Unternehmen einzubeziehen. Als 1502 der nächste Auf- stand ausbrach, hatte er seinen Herd nicht mehr im Elsaß, sondern ein Stück rheinabwärts in der Gegend von Bruchsal. Abermals ein Jahrzehnt später War das Freiburger Gebiet zum Aufruhr bereit. Es folgte der Arme Konrad in Württemberg und ein letztes Aufflackern des Bundschuhs im ganzen oberen Rheintal. Aus einer örtlichen Empörung entwickelt sich also immer deutlicher ein Gesamt-Unternehmen der südwestdeutschen Bauernschaft, aus einem bloßen Aufstand eine Revolution, eben ein Bundschuh im engeren, sozusagen technischen Sinn. Die ganze ländliche Bevölkerungschicht schließt sich in Stimmungen und Strebungen zu einer Einheit zusammen, zu einem Bund ohne geschriebene Satzungen, aber mit desto festerer innerer Geschlossenheit. Das Bewußtsein einer gemeinschaftlichen Not und gegenseitigen Verpflichtung wächst zu einer spürbaren Macht heran. Und dieses Gesamtbewußtsein bildet die Hauptwurzel für die Bundschuh-Verschwörungen der maximilianischen Zeit; örtliche Mißstände erklären nur, warum das allgemeine Ubel vorüber- gehend an dieser Stelle in die Erscheinung getreten ist. Deshalb darf die Betrachtung nicht dabei stehen bleiben, die elsässischen Zustände über 1493 hinaus weiter zu verfolgen; denn der Bundschuh ist bereits 1502 keine bloß elsässische Angelegenheit mehr, sondern ein Bruchsaler Aufstand mit starkem elsässischen Rückhalt und mit weiteren Ausstrahlungen in die angrenzenden Gebiete hinein, also ein umfassender Revolutionsversuch. Zu seiner Erklärung ist es nötig, die allgemeinen Verhältnisse jener Jahre ins Auge zu fassen, die dazu angetan waren, den ganzen Bauernstand mit seiner Lage unzufrieden zu machen. Da trifft es sich denn nicht ohne lebendige innere Beziehung, daß genau in die Jahre zwischen 1493 und 1502 der große, aber traurige Kampf zwischen Maximilian und der Reformpartei fällt: von Ulmans Tode bis zum Auftreten des Jog Fritz hat sich das vergebliche Ringen um die politische Neugestaltung Deutschlands abgespielt. Es sind die Jahre, in denen vor der breitesten Offent- lichkeit alle Hoffnungen auf bessere Zustände immer wieder besprochen, geweckt— und enttäuscht werden. Schon daß die beiden führenden Männer, Maximilian und Berthold, ihre Kräfte in nutzlosem Kampf gegeneinander zer- rieben, daß sie wohl stark genug waren, die gegenseitigen Maßnahmen lahm Welche Einflüsse erhielten die Neigung zum Bundschuh wach? 143 zu legen, nicht aber, sie durch eigene Taten zu überbieten, mußte der Nation auf die Dauer ein höchst unerquickliches Schauspiel bieten. Denn auch rein sachlich betrachtet, vertraten die beiden Reichsleiter trotz all ihres Gegen- satzes nur die zwei ergänzenden Seiten einer gesunden damaligen Reichs- politik: Vorbedingung zu jeder kräftigen Betätigung nach außen war in der Tat— wie Berthold wollte— eine durchgreifende Besserung der inneren Zu- stände Deutschlands; auf die Verwirklichung der Reform konnte aber— wie Max richtig fühlte— die Reichsgewalt unmöglich warten, wenn sie nicht bei der Neuordnung der europäischen Macht- und Besitzverhältnisse, die sich damals anbahnte, völlig ausgeschaltet werden wollte. Das deutsche Volk ver- langte dringend nach Frieden und Recht innerhalb seiner Grenzen; aber es bedurfte vielleicht ebensosehr einer Betätigungsmöglichkeit für seine ungebän- digten und überschüssigen Volkskräfte, ähnlich wie sie die Schweizer damals in ihren vielen auswärtigen Kriegen fanden. Das Allerschlimmste aber war, wenn nun die Allgemeinheit ein ganzes Jahrzehnt hindurch zwischen ver- unglückten Feldzügen und gescheiterten Reformen fruchtlos hin- und her- geworfen wurde. Das einfache Volk mochte von solch mißglichem Stand der Dinge in jenen Tagen nicht die klare Vorstellung haben, die wir heute beim abwägenden Rückblick aus weiter zeitlicher Entfernung zu gewinnen ver- mögen. Aber was ihm etwa an begrifflicher Klarheit fehlte, das wurde durch ein unmittelbares, lebendiges Gefühl von Unbehagen, Verdrossenheit und Ent- täuschung reichlich aufgewogen. Verhängnisvoll war vor allem die häufige Behandlung der Reformfragen vor der breiten Offentlichkeiti. 1495 wurde in Worms beschlossen, daß der Reichstag alle Jahre zusammentreten solle, um sowohl die Durchführung der inneren Reformen wie auch die Wandlungen und Entscheidungen der aus wärtigen Politik zu überwachen. Grundsätzlich betrachtet mochte das als ein gangbarer Ausweg erscheinen, um aus dem unfruchtbaren Widerstreit der ständischen und der königlichen Gewalt zu einheitlichem und ersprieblichem Handeln zu gelangen. Tatsächlich kam bei der Unbeholfenheit des damaligen Parlamentarismus und bei dem unüberwindlichen Mißtrauen der beiden Par- teien und der einzelnen Stände nichts weiter heraus, als daß von Jahr zu Jahr aufs neue festgestellt wurde, wie unhaltbar die Zustände im Reich geworden waren?. Die Mängel im Rechtswesen, die bisher der einzelne nur 1 Wofur ist es mute, dus die fursten sich vereinbaren und æaammenſtummen an vil enden, als eu Wurms, eu Friburg, au Augspurg und anders, nut(nichts) trachtend dan beschibernus uber den armenꝰs ruft der bauernfreundliche Verfasser einer oberrheinischen Reformschrift in den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts aus(Westd. Zeitschr. Erg.-Heft VIII S. 127). 2 Ein Beispiel der Saumseligkeit, mit der die Befehle der Reichsleitung damals ge- handhabt wurden, liegt aus dem Aufstandsgebiet von 1502 vor. In der Sitzung des Speirer i.———* 144 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. persönlich empfunden hatte, die zuhlreichen Gewaltsamkeiten, unter denen hier eine Landschaft und dort eine Stadt seufzte, die Unzuträglichkeiten der Besteuerung, über die allerwärts die Untertanen ihre besonderen Klagen vor- zubringen hatten, wurden jetzt durch die oberste Reichsbehörde zu einem umfassenden Gefüge gewichtiger Beschwerden zusammengefaßt. Was man in Worms und Lindau, in Freiburg und Köln, in Augsburg und Nürnberg aus- führlich besprach und nachdrücklich verlangte, das mußte durch so häufige Behandlung notgedrungen zum Gegenstand des allgemeinen Volksgesprächs werden. Die Obrigkeit forderte den gemeinen Mann geradezu heraus, an den bestehenden Zuständen scharfe Kritik zu üben, und gab ihm selber die nötigen Gesichtspunkte hierzu an die Hand. War die Wiederbelebung des Reichstags- gedankens dem löblichen Wunsche entsprungen, die vorhandenen Schäden zu heilen, so hatte sie— wie aller Parlamentarismus— die unliebsame Neben- wirkung, daß die Not nun erst recht bloßgedeckt wurde und daß die örtliche Unzufriedenheit des einzelnen sich zu einer Gesamtstimmung eines aufbegeh- renden Volkes auswuchs. Schon unter diesem Gesichtspunkt dürfte man sich nicht wundern, wenn in jenen Jahren der häufigen Reichsversammlungen das unterdrückte Volk seinem Unwillen öfters in Empörungen Luft gemacht hätte. Die Neigung zum Aufruhr mußte aber noch beträchtlich zunehmen, wenn die Anläufe zur Besserung der Ubelstände so kläglich scheiterten, wie es die Reichstagsverhandlungen von 1495—1502 in Wirklichkeit taten. Was wurde Domkapitels vom 6. VII. 1501 teilte der Bischof die Augsburger Reichstagsbeschlüsse mit und fragte um Rat, ob er der Aufforderung des Nürnberger Reichsregiments folgen und per- sönlich dorthin reisen solle. In der Aussprache, die sich an diese Mitteilung knüpfte, wußte man nichts Besseres zu raten als: dus vil ursachen were schinere, den nachæulomen oder æu unterlassen“(G. L.A. Protokollbuch 10929 Bl. 58 b), der Bischof möge sich selber bedenken. Nach 8 Tagen gab man die lahme Auskunft:»mocht sein gnade ein botschaft vertigen und an die xoſnigliche] mla estelt bringen lassen, dus es seinen gnaden— alters, auch ander ursachen halben— szbere seie, in Nürnberg zu erscheinen; odan aller fursten aigene person sich nit eu versehen were.— Des gelts und der ordenung æu geleben etc, solle sein gnade sich ioie andere umbligende fursten halten und forschnung tun lassen, ob sie æu inbringung der ufgelegten stemwer gegen den iren auch ernst bruchen. und domit sein gnade nit sumig oder unvlei ßig geachi erden, moch sein glnade] geistlichen und weltlichen verbunden lassen, der ufgeriehten ordenung æu Augsburg nachæukomene(Bl. 60a). Also unter dem Schein der Ergebenheit völlige Pflicht- versäumnis. Die Abordnung, die dem Bischof diesen Rat mitteilte, brachte denn auch nichts anderes von ihm zurück als den nichtssagenden Bescheid: ↄdorob sein glnade] gefallens gehabt; hat in aueh gesagt, dus man meins glnedigen] hern von Wormbs auch wartent were, und so der keme, avolt sein glnade] aueh botschaft au im vertigen. dorau wolt sein gnade auch die usgangen mandat und schrift verkunden lassen. das ufschriben des vollis in den pfarren het sein glnade] einsteils tun lassen, wolt aueh furter doran sein, das solchs aucli geschelie. 4(Bl. 60 a). Also das Unwesentliche geschieht, das Wichtige unterbleibt, So wird die Reichsreform von den Fürsten selber lahm gelegt. Der Pfälzer aber, dessen Vorbild für Speier und Worms maßgebend war, bildete geradezu„ein Haupt der fürstlichen Opposition“(Kaser II S. 105). Welche Einflüsse erhielten die Neigung zum Bundschuh wach? 145 denn aus den großen Wormser Entwürfen der einheitlichen Reichsbesteuerung und der geordneten Handhabung von Landfrieden und Recht? Sie bildeten nicht etwa die feste Grundlage, auf der in jedem folgenden Jahre tatkräftig weitergebaut wurde, sondern eine ungern übernommene Fessel, deren heilsam zwingende Gewalt jeder neue Reichstag um ein weiteres Stück zu schwächen wußte. Die Reichsteuer, so dringend notwendig sie für eine Gesundung der Reichseinheit war, blieb in Entwürfen stecken, von denen einer den anderen ablöste. Der gemeine Mann wird sich kaum eingehend mit der technischen Frage befaßt haben, welches der gangbarste Weg der Besteuerung sei: ob nach Feuerstätten(Koblenz 1492) oder als unmittelbare Vermögens-, Einkommen- und Kopfsteuer(Gemeiner Pfennig, Worms 1495) oder als Wehrbeitrag für eine Reichsmiliz(Augsburg 1500). Aber er litt darunter, wenn er bald auf die eine, bald auf die andere Weise herangezogen wurde. Er fragte unwillig, warum seine Obrigkeit die Steuer erhebe, während das benachbarte Gebiet seine In- sassen unbehelligt lieg. Ihm kamen berechtigte Bedenken, ob die eingetrie- benen Abgaben wirklich bis an den Kaiser gelangten und ob dieser sie nicht viel mehr zu einem seiner politischen Abenteuer gebrauche, als zum Besten des Reiches. Bei der Landbevölkerung aber wurde die geforderte Steuer noch drückender empfunden, weil sie in barem Geld entrichtet werden sollte, woran damals außerhalb der Stadtmauern nur eine äußerst geringe Menge in Umlauf war. Was nützte es also, ob man die Geldforderungen in das beliebte Gewand pflichtmäßiger religiöser Leistungen hüllte oder ob man den Einfluß der Pfarrer aufbot, damit sie das Volk von den Kanzeln herab ermahnten, frei- willig mehr zu geben, als es durch den Anschlag verpflichtet war? Für den gemeinen Mann blieb die Reichsteuer— einerlei in welcher Form und unter welcher Begründung sie auftrat— eine neue Bürde zu den bisherigen kaum erschwinglichen Lasten, darum„jedermann widerwärtig“, und um so mehr als Bedrückung empfunden, weil an ihr fortwährend verbessert, zurück- genommen, umgeändert, abgehandelt wurde. Ihr Fluch war: daß man sie beschloß, aber nicht eigentlich durchführte. Als eine derartig halbe, lahme Maßregel weckte sie allen Widerwillen, den eine neue Steuer wachzurufen pflegt, und konnte doch nie einen handgreiflichen Erfolg zeigen, der die Bevölkerung mit ihren harten Zumutungen schließlich ausgesöhnt haben würde. Nicht hoffnungsvoller wurde die Stimmung des Volkes, wenn es von den Bestrebungen hörte, die auf Stärkung des Landfriedens und Besserung des Gerichtswesens zielten. Zwar erklärte der Wormser Reichstag von 1495 einen Friedenszustand, der dem unseligen Fehdewesen mit Einem Schlag den Garaus machen und zeitlich von unbegrenzter Dauer sein sollte. Aber wurden die deutschen Landstraßen sicherer, der polizeiliche Schutz wirksamer, weil man Rosenkranz, Bundschuh. I. 10 erben 146 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. in Worms den ewigen Landfrieden zur allgemein verbindlichen Ordnung in en Miber Deutschland erklärt hatte und weil man auf den folgenden Reichstagen seine sert Befolgung einzuschärfen nie unterlieg? Als das erste Jahrzehnt der Reichs- reformen zu Ende ging, wußten die Kurfürsten, also doch die berufensten Beurteiler und Handhaber des Landfriedens, aus den bestehenden Wirrsalen keinen anderen Ausweg zu finden, als daß sie auf ihrer Tagung zu Gelnhausen 1502 den Weg der Selbsthilfe empfahlen, den sie gerade durch die Beschlüsse von Worms hatten abschaffen wolleni. Und dabei besaß Deutschland seit 1495 eine oberste Quelle des Rechts, einen neu geschaffenen Hort der Gerech- tigkeit, wo jeder den nötigen Schutz vor Gewalttat finden sollte: man hatte das Reichskammergericht, einen Ersatz für die verkommenen oder vergessenen kaiserlichen Hof- und Landgerichte der vergangenen Jahrzehnte. Aber erfüllte die neue Schöpfung auch nur einigermaßen, was man im Volke von ihr erwarten mußte? Haftete nicht auch diesem Versuche der gleiche Fluch der Ohnmacht an, der damals alle Unternehmungen des Reiches lähmte? Nur mit großem Zögern trat das Gericht zusammen, nur langsam gingen seine Verhandlungen vonstatten, nur unzureichend war für die Besoldung seiner Beamten gesorgt, nur einen winzigen Bruchteil der tatsächlich vorhandenen Ungerechtigkeiten erreichte und erledigte es durch seine Rechtsprechung. Und das Ergebnis seiner Tätigkeit?„Während den Kammerrichtern der Ertrag der Sporteln zu gering war, klagten die Armen, sie müßten das Recht kaufen“(Kaser II S. 221). Uperall dasselbe Bild kurzer Anläufe, die alsbald stocken, großer Entwürfe, von denen höchstens kümmerliche Bruchstücke zur Verwirklichung kommen. Hätte der Zustand, wie Maximilian ihn beim Regierungsantritt vorfand, un- angetastet fortbestanden, Deutschland wäre nicht so unzufrieden, so entrüstet, so zu gewaltsamer Selbsthilfe geneigt gewesen wie nach den lauten Ankün⸗- digungen der reformerischen Reichstage von 14931500, die aller Welt den traurigen Zustand der Dinge enthüllten und zu ihrer Besserung nichts Nennens- wertes leisteten. So aber lagerte sich über die verschiedenen Kreise des Volkes N ein Gefühl tiefster Enttäuschung. Man war irre geworden an der Fähigkeit 1 und dem guten Willen der leitenden Gewalten, gründliche Besserung ins Werk zu setzen. Die höchste staatliche Vertretung hatte in den wichtigsten Auf- gaben versagt. In dem Spott des gemeinen Mannes, daß ein Reichstag nur dazu da sei, um einen neuen Reichstag zu erzeugen(Kaser II S. 231), machte sich die Ernüchterung und Bitterkeit Luft, die als Ergebnis all der verunglück- ten Heilungsversuche in dem kranken Volkskörper zurückblieb. War durch die fortwährenden öffentlichen Verhandlungen das Bewußtsein von der unerträglichen Not erst recht geweckt worden, so mußte angesichts der kläg- 5„Immer wieder sinkt Deutschland zurück in den Zustand des Faustrechts, aus dem es sich mühsam emporzuarbeiten suchte“(Kaser II S. 231). Welche Einflüsse erhielten die Neigung zum Bundschuh wach? 147 lichen Mißerfolge aller Reformbestrebungen die neu erwachte Hoffnung in des- to trostlosere Verzweiflung umschlagen. Hilfe tat not; die berufenen Helfer versagten; wie hätte dieser Gedankengang den Mann aus dem Volke nicht zu dem gleichen Entschluß führen müssen, den die Kurfürsten 1502 faßten: uns bleibt nur noch Selbsthilfe übrig!? Denn der Grund für das Scheitern jeder Neuordnung war zugleich eine Ursache für das Aufkommen immer neuer Empörungen: an der Spitze des Reiches fehlte die straffe, leitende und zwingende Gewalt. Man mochte die vollkommensten Pläne ersinnen, die tüchtigsten Einrichtungen beschließen: jedesmal mangelte es an der Regierung, die den Beschluß in die Tat umsetzte. „Die Regelung der Exekutive bildet den schwächsten Punkt in der zu Worms festgestellten Neuordnung des Reichs“(Kaser II S. 219). Nach dieser Fest- setzung sollte der jährlich zusammentretende Reichstag die oberste ausfüh- rende Behörde sein— eine praktische Unmöglichkeit, auch dann, wenn in Frankfurt(1496), Lindau(1496) und Worms(1497) die geplante Reichs- versammlung wirklich zustande gekommen wäre. Dieses schwerfällige Gebilde mit der Durchführung seiner mühsam errungenen Beschlüsse betrauen, hieß nichts anderes als jene Beschlüsse von vorneherein zur Unwirksamkeit ver- urteilen. Der Freiburger Reichstag von 1498 machte zwar allerlei Anstren- gungen, um Reichsteuer, Landfrieden und Kammergericht tatsächlich durch- zusetzen. Aber wer sollte diese Arbeit leisten, wenn Max das kaum gegründete ständische Regiment jetzt schon wieder durch ein königliches verdrängte, dieses aber— bestehend aus Hofrat, Hofkanzlei und Hofkammer— durch den Widerstand der Reformpartei nach wenig Jahren lahm gelegt wurde? In Augsburg 1500 erfocht zwar die ständische Sache einen glänzenden Sieg über den König; aber auch das Nürnberger Reichsregiment, das endlich die lange ersehnte Obergewalt darzustellen schien, versagte alsbald und vermochte während seiner kurzen Dauer den verloren gegangenen Glauben an die Macht der Reichsregierung nicht wieder zu beleben.„Ordre, contre-ordre, désordre) — der Vorgang vollzog sich mit der Sicherheit eines Naturgesetzes2. Wo kein „Es war ihm nichts geblieben als das beunruhigende Bewußtsein, daß Umgestaltun- gen der Reichs verhältnisse angestrebt worden seien, daß es hatte besser werden sollen und daß es nicht besser geworden war.. So muß sich in den Massen das Gefühl der Ver- wirrung, der Ratlosigkeit aufs höchste steigern“. Gothein, Volksbewegungen S. 75. 2„Ein leidiger Erfolg des Kampfes um eine leistungsfähige Ausführungsbehörde ist es gewesen, daß das Hin- und Herschieben angerufener und nicht befriedigter Interessen, ferner die wechselnden Provisorien in den verschiedenen Schichten der Nationen die Gährung mit hervorgerufen und genährt haben, von der die weitere Schilderung Zeugnis geben wird.“ UImann: Leben des deutschen Volks S. 19. Ubrigens hatte schon Nikolaus von Cues„ mit dem Scharfblick des politischen Psychologen geahnt, daß die systematische Untergrabung der höchsten Autorität auch die brutalen Kräfte in der Tiefe entfesseln müsse.“(Kaser II S. 194). 10*% S e 125 8 — 5 88 7 28 — 1 * . 8 888825 5 3 2 2 2 148 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. staatlicher Zwang sich durchzusetzen wußte, erhob sich allerorten die un- gezügelte Willkür. Wo die Großen alles taten, um einer selbständigen Reichs- gewalt das Leben unmöglich zu machen, blieben die Kleinen nicht dahinten, um auch ihren Ansprüchen zum Siege zu verhelfen. Versagte die Polizeigewalt gegenüber der Kauflust des Adels, so ist nicht zu verwundern, daß sich auch im Bauernstand die verhaltene Unzufriedenheit in heftigen Ausbrüchen Luft machte. Der Mangel gebieterischer Ordnung forderte alle Elemente bäuer- licher Unbotmäßigkeit geradezu heraus, in keckem Aufstand sich ihren Anteil an dem zerfallenden Gemeinwesen zu sichern. Die häufige Erörterung der Volksübel auf den Reichstagen, die völlige Enttäuschung des Volkes in Sachen der Reform und die ständige Ohnmacht der Reichsregierung haben den Nährboden geschaffen, auf dem die Keime des Umsturzes(trotz aller wachsamen Beobachtung und strengen Bestrafung durch die Obrigkeit) immer wieder aufsprießen und immer weiter um sich greifen mußten. Denn es fehlte in den Jahren 1500 nicht an gefährlichem Anreiz, der namentlich von zwei Seiten auf die ländliche Bevölkerung eindrang. c) Landsknechte und Schweizer. In das erste Jahrzehnt der Reichsreform fällt die Umwandlung der In- fanterie in die Söldnertruppe der Landsknechte. Wäre es Maximilian tat- sächlich gelungen, ein stehendes Heer zu schaffen, wie es seinen Plänen vor- schwebte, so hätte er das Volk aufs glücklichste von seinen rauflustigen Ele- menten gesäubert und diesen Uberschuß an Wagemut zum Besten der All- gemeinheit verwertet. Da es aber dem König sowohl an Geld wie an Gewalt fehlte, um ein solches Heer(auch nur von bescheidener Größe) dauernd bei- sammen zu halten, so mußte er vor jedem kriegerischen Unternehmen aufs neue werben und nach seinem Verlauf die ausgedienten Mannschaften wieder entlassen!. Ist schon an sich die Aufgabe schwer, eine Schar heimkehrender Krieger wieder in sehhaftes Leben und friedliche Beschäftigung überzuführen, so mußte die Rückkehr der Landsknechte für die Sicherheit des Landes um so gefährlicher sein, weil sie aus ihren heimischen Verhältnissen losgelöst und gar nicht gewillt waren, ihren soldatischen Beruf dranzugeben, dem sie sich ja unter Billigung des Kaisers gewidmet hatten. Als solche, die bisher einen besonderen Stand gebildet und sich einer eigenen Organisation erfreut hatten, brachten sie die rauhen Gepflogenheiten des Kriegslebens mit in ihre heimat- liche e und hatten nur den einen Wunsch, daß neue kriegerische „Der Grund des Ubels ist darin zu suchen, daß Deutschland weder reich genug noch 1 0 politisch organisiert war, um sofort den U bergang aus dem verrotteten Lehnsheer zum stehenden Heer zu machen“(Ulmann: Leben des deutschen Volkes S. 25). Welche Einflüsse erhielten die Neigung zum Bundschuh wach? 149 Verwicklung ihnen bald Gelegenheit geben möge, einem aufgepflanzten Fähn- lein zuzueilen und ihre Kampflust in neuen Abenteuern zu betätigen.»Das leichtfertig volk, die landsſnechit, dem wol mit ander leut ungluch ist, das unglubcſ sucht und ungenöt all land durchstreicht, xrieg sucht und umb ein heilos gelt weib, kind, sein vatterland, vatter und mutter verlaßt und ja leib, eer, gut und die seel waget und dem teufel opferte— diese Söldnertruppe brachte, sobald sie aus dem Sold entlassen war und herrenlos das Land durchstreifte, ein Element der Unruhe und Unbotmäßigkeit ins Volk, das die schon vorhandene Neigung zur Selbsthilfe noch bedeutend verstärken mußte. Das waren die wilden Burschen, an denen der Bauer lernte, wie man mit Waffengewalt den Herren entgegen- treten und die Erfüllung der Wünsche von ihnen ertrotzen könne. Mußte doch nicht ganz selten sogar der„Vater der Landsknechte“, der Kaiser Maxi- milian selber, vor ihrem meuternden Eigenwillen zittern(Ulmann I S. 863). Auf den Einfluß der Landsknechte, die„einen fast abergläubischen Kultus des Fähnleins“(Gothein, Volksbewegungen, S. 70) gewohnt waren, ist es wohl auch zurückzuführen, dag Jog Fritz, der Führer der nächsten Bundschuh- Verschwörungen, auf die Beschaffung eines Fähnleins so großen Wert gelegt hat. Die Obrigkeiten wußten recht gut, warum sie bei Vorsichtsmahregeln gegen den Bundschuh auch auf die vlandsſhnecht und reisbuben, so im lande lo ien, die dheinen gihtigen herren oder dienst haben(U. S. 103) ihr Augenmerk richteten. Denn sie waren die natürlichen Unruhestifter und die stets bereiten Bundesgenossen jeder umstürzlerischen Bewegung. Neben ihnen sind wenigstens kurz die Bettler zu erwähnen, die uns an einem späteren Punkte unserer Darstellung noch ausführlicher beschäftigen müssen. Ihr ungeregeltes Streifen im Lande war den polizeilichen Gewalten bereits so lästig geworden, daß in den Abschied des Freiburger Reichstags von 1498 die Bestimmung aufgenommen wurde:§ 44 Item soll ein iede ober- keit der bettler halber ernstlich einsehens thun, damit niemands eu beiteln gestatt erde, der nit mit schbuchheit oder gebrechen seins leibs heladen und des nit not- turftig sei; daß auch der beltler binder æaeitlich, so si ire hrod æue verdienen ge- schielt sein, von inen genomen und eue handiberſten oder sumst æue diensten gereist werden, damit ste nit also fur und fur dem bettel anhangen«(Lünig, Pars generalis II, S. 48f.). Der öffentlichen Ordnung wurden sie dadurch gefährlich, daß sie sich der Zucht eines seßhaften Lebens und geregelten Berufs dauernd zu ent- ziehen wußten? und daß sie unauffällig die aufreizenden Gedanken der Um- stürzler von Landschaft zu Landschaft zu tragen verstanden. Trifft es sich zufällig, daß die einschränkende Bestimmung gegen den Bettel gerade in 1 Sebastian Franck: S. 256b. 2„Das Betteln war ein Gewerbe, wie jedes andere, dem selbst die zünftische Gliederung der Genossen nicht gebrach“(Ulmann: Leben des deutschen Volkes S. 64). 2 1 8 7e — 5 2 8 25 225 8 8 2 5 — 2 * 5 2 2 ie — 5 8 8 88585 9 55 1 * 8 0 725 12 150 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Freiburg erlassen worden ist? Oder hatte man in der dortigen Gegend beson- ders lebhaft über sie zu klagen? Nach einer anderen Seite war jedenfalls Südwest- Deutschland, das ohne- hin schon vor anderen Landschaften zur Empörung neigte, aufreizenden Ein- lüssen besonders ausgesetzt: es stand in der nächsten und lebhaftesten Be- ziehung zur Schweiz. Schon bei den Ursprüngen der Schlettstadter Bewegung mußte dieser Einwirkung gedacht werden(D. S. 16). Mit dem Blick auf die Schweiz hatte man 1493 den Aufstand geplant, in das Gebiet der Eidgenossen- schaft flüchtete sich Hans Ulman, als er mit Hans Schwab versuchte, eine Wallfahrt nach Einsiedeln vorzuschützen. Sollte nicht auch die Weissagung dieses unglücklichen Führers, der Bundschuh werde über kurz oder lang trotz alles obrigkeitlichen Widerstandes seinen Fortgang haben, im Blick auf den vermuteten Beistand der Schweizer gesprochen worden sein? Wenigstens nahm der Einfluß von dieser Seite cher zu, als daß er sich durch Ulmans Hin- richtung irgendwie vermindert hätte. Schon die Nachwehen des Handels mit St. Gallen und Appenzell hielten im südlichen Deutschland die Erinnerung an Schweizer Verhältnisse wach. Schwendiner und Varnbühler, die Gebannten von 1490, suchten und fanden Beistand beim kaiserlichen Gerichtt; wenn aber schon die Behörden(aus poli- tischen Gründen) für die leitenden Männer eines offenkundigen Aufruhrs Partei ergriffen, wieviel lebendiger mußte dann(aus dem Gefühl innerer Verwandt- schaft) das breite Volk mit den beiden umstrittenen Persönlichkeiten emp- kinden! Dazu kam, daß 1495 in der Eidgenossenschaft selber eine abermalige wilde Volksbewegung ausbrach, die den Un zufriedenen der angrenzenden Land- schaften zeigte, wie man seinem Unwillen Luft machen müsse. Diesmal richtete sich der Sturm gegen die Stadt Konstanz. 600 Knechte aus Zug, Uri und Unterwalden, denen sich noch 1000 Turgauer und Wagentaler zugesellten— also ihrer Herkunft nach bäuerliche Soldaten— überfielen und bedrängten Konstanz derart, daß nur der tatkräftige Eingriff von Bern, Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus die gestörte Ordnung wieder herstellen konnte(Anshelm II, S. 2628). Den Besonnenen unter den Eidgenossen war dieses Vorkommnis deshalb so ungelegen, weil es sie in ihren Werbungen um den Beitritt von Konstanz zum Schweizer Bund störte. Der unpolitischen Betrachtungsweise des Volkes aber galt der Turgauer Zug lediglich als„ein Ausbruch des Un- willens gegen alles, was in den damaligen Zuständen der Schweiz dem gemeinen Funde als schädlich und sein gutes Recht beschränkend erschien“(Probst N Prozeß nahm schon 1492 einen günstigen Verlauf, und auch Varn- büler, der 1496 starb, hinterließ seinen Söhnen ein gegen St. Gallen erstrittenes Urteil, welches der Stadt die Pflicht des Schadenersatzes für die eingezogenen Güter auferlegte (Umann I S. 673). Welche Einflüsse erhielten die Neigung zum Bundschuh wach? 151 S. 119). Und gerade unter diesem Gesichtspunkt gab er den breiten Kreisen der süddeutschen Unzufriedenen ein gefährliches Beispiel. Vier Jahre später brach der Schweizerkrieg aus und nötigte erst recht zu scharfer Parteinahme für oder wider die Eidgenossen. Bei der leidenschaftlichen Erregung hüben und drüben war es unmöglich, daß die Bevölkerung innerlich unbeteiligt blieb. „In Süddeutschland gab es damals für die Schweizer nur Liebe oder Haß“ (Kaser II, S. 141). Dann aber konnte für die Bauern kein Zweifel sein, ob sie sich auf die Seite des Schwäbischen Bundes stellten, der zwar die Sache des Reiches führte, in dem aber außer den Städten namentlich der verhaßte Adel vertreten wart, oder ob sie ihre Zuneigung den viel geschmähten Bauern- republiken der„Kühmüler“ zuwandten. Gewiß litt das Landvolk um den Bodensee schwer unter den Greueln des Krieges. Aber waren etwa die eid- genössischen Truppen die einzigen, die den Wohlstand der Dörfler zerstörten? Die Reichsdeutschen verfuhren da nicht minder rücksichtslos als die Schweizer; von einem der Breisgauer Herren rühmt eine Reimchronik, die den Schweizer- krieg vom österreichischen Standpunkt aus beschrieben hat: „Herr Dietrich von Blumeneck der fam, die Brußgeter er mit im do nam, im Kletkeu er vill leut verdurbt, der himel von flammen ward gefarbt. Eben also hand die Sbelteer than im Hege. (Anzeiger für schweizerische Geschichte, N. F. VI, Bern 1890—93, S. 14). Sengen und Brennen gehörte nun einmal zur Kriegführung und wird den Schweizern höchstens die Herzen der unmittelbar betroffenen Bauern ent- fremdet haben. Ins Große betrachtet und auf die Dauer berechnet, erwarb der schnelle Erfolg dieses Krieges den siegreichen Eidgenossen vielmehr das höchste Ansehen im ganzen südlichen Deutschland. Wie hätte sich das notleidende Landvolk nicht zu ihnen hingezogen fühlen sollen, wenn sogar mächtige Fürsten ihr Bündnis suchten, freie Reichstädte zu ihnen abfielen und angesehene Grafen sich von ihnen gegen das habsburgische Kaiserhaus schützen ließen]! Rottweil fühlte sich so fest mit der Eidgenossenschaft verknüpft, daß es auch nach Ablauf seines Vertrages nicht von ihr lassen wollte, jene vschlugen sie denn mit Helmparten von sich(UImann II, S. 610). Konstanz wurde über ein Jahrzehnt 1„Dem[Schweizer] Volke erschien der Bund in feindseliger Absicht gegen die Schweiz gerichtet.“(Probst S. 102.) 2 vgl. den 5jährigen Neutralitätsbund zwischen Pfalzgraf Philipp, den Herzogen Albrecht und Georg von Bayern und den Eidgenossen vom 16. VIII. 1491; ähnliches seit 1500(Ulmann II S. 3). Basel und Schaffhausen werden 1501 schweize- risch, Mülhausen 1515. Die Grafen Georg von Werdenberg-Sagans und Gaudenz von Mätsch standen seit 1488 in eidgenössischem Schutz(Häne S. 153). . N 1 8 8 5 2 3 * 8 9 — 3 ö 3 5 8 255 Nes arr. 152 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. lang aufs eifrigste von der Schweizer Politik umworben. Alles andere hatte ja im Kriege 1499 versagt: der Niedere Verein so gut wie der Schwäbische Bund, Habsburg so gut wie das Reich. Sich an die Schweizer anzulehnen, war seitdem eine Maßnahme der nüchternsten Politik geworden. Um wieviel ver- lockender mußte es dann den Bauern erscheinen, die sich innerlich den länd- lichen Kantonen weit näher verwandt wußten als die Fürsten und Herren! Alles wirkte darauf hin, die vorhandene Unzufriedenheit unter den süd- deutschen Bauern wachzuhalten. An einer Stelle, auf der Grenze zwischen rum la Württemberg und Bayern, machten sich schon ernste Unruhen bemerkbar. f Die Untergebenen des Abtes von Ochsenhausen setzten sich seit 1498 gegen das Bestreben ihres Landesherrn zur Wehr, der die Erblichkeit ihrer Lehen—5 beseitigen und jedesmal beim Tode eines Bauern dessen Erben eine neue Be- lehnung und die damit verbundenen hohen und willkürlichen Abgaben zumuten n den wollte. 1500 befaßte sich der Schwäbische Bund mit der Beschwerde, die von ll 555 Unzufriedenen aus 38 Ortschaften vertreten wurde. Daß es infolge des Scheiterns der Verhandlungen im Sommer 1502 zu offenen Gewalttätigkeiten 1 J der Bauern kam und der Schwäbische Bund den Widerstand der Empörer Aiden brach, fällt weniger schwer ins Gewicht als das maßvolle Urteil, das schließlich den Unruhen ein Ende machte und die Hauptforderung der Untergebenen (Erblichkeit der Lehen) ohne Einschränkung gewährtel. Die Zähigkeit, mit der die Bauern diesen Sieg errangen, zeugt von der Kraft, die in solchen länd- lichen Auflehnungsversuchen steckte. Wenn auch kein unmittelbarer Zu- u, dab sammenhang zwischen den Vorgängen in Ochsenhausen und der Erhebung dervat von Bruchsal nachzuweisen ist, wenn auch das radikale, revolutionäre, all- itte! umfassende Element eines„Bundschuh“ in jener schwäbischen Unruhe fehlt, lug Pi. so ist sie doch bemerkenswert als ein Beispiel der gährenden Unzufriedenheit, die sich damals allerwärts im Landvolk regte und die dort zu einem neuen Aus- bruch des Bundschuhs führen mußte, wo die örtlichen Mißstände gerade besonders drückend waren, wo das Landvolk die gesamte Not des Bauern- standes zu empfinden gelernt hatte und vor allem wo eine Führer-Persönlich- keit aufstand, die dem Drang der Unzufriedenen die Richtung auf allgemeinen Umsturz zu geben wußte. Der Gedanke an soziale Umwälzung hatte sich binnen zehn Jahren aus dem Schlettstadter Bezirk über das ganze Tal des Oberrheins ausgebreitet. Nach dem, was die Jahre 14931502 an Erlebnissen im Reich und mit der Schweiz gebracht hatten, lag die Wiederholung des Versuchs umfassender bäuerlicher Selbstbefreiung wie ein Keim in der Luft; es fragte sich nur, wo dieser Keim den günstigsten Boden zur Entfaltung finden werde. 5 1„Die Armen Leute hatten vor allem ihre grundsätzliche Forderung durchgesetzt: ihre Lehen sollten rechte Erblehen heißen und sein. Sie hatten weiterhin erlangt, daß sie auch alle ihre fahrende Habe von einander erben sollten“(Egelhaaf, Analekten S. 255). Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 153 2. Warum kam die Empörung gerade in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? a) Die dortigen Verhältnisse. Das Gebiet, aus dem der Aufstand von 1502 hervorging, gehörte zum Bistum Speier, also zu einem jener beiden geistlichen Fürstentümer des Mittel- rheins, die nicht groß und stark genug waren, um neben einem 80 bedeutenden staatlichen Gebilde wie der Kurpfalz ihre volle Selbständigkeit behaupten zu können!. Die Geldansprüche des bischöflichen Hofes und die Leistungs- fähigkeit des bescheidenen Gebietes standen in unheilvollem Migverhältnis. Schon Bischof Matthias(T 1. VIII. 1478) hinterließ eine Schuldenlast, die von dem damaligen Landschreiber Johannes Weißenburger auf 9804 Gulden 71 Pfund und 7 Schilling Pfennig jährlicher Zinsen angegeben wurde? und die(zu 5 Prozent gerechnet) ein Kapital von fast 200000 Gulden darstellte. Sein Nachfolger, Freiherr Ludwig von Helmstädt, scheint zunächst ernstliche Anstrengungen gemacht zu haben, den Betrag der Zinsen herabzusetzen, teils indem er mit seinen Gläubigern mildere Bedingungen vereinbarte, teils indem der Tod eines oder des andern Geldverleihers ihm Gelegenheit bot, die betreffende Schuldsumme abzusto ßen oder sich geschenkweise übertragen zu lassens. Ferner strebte er dadurch eine Besserung der Geldlage seines Landes an, daß er Kapital, dessen Zinsfuß(5 Prozent) ihn hoch belastete, durch anderweitig entliehenes Geld ersetzte, für das er nur 4½ Prozent aufzubringen hatte. Weißenburger behauptet, auf diese Art habe er 10483 Gulden 6 Schil- ling Pfennig an Kapital(oder 737½ Gulden 3 Schilling Pfennig an jährlichen Zinsen) herausgespartô, eine Behauptung, die nur dann einen Sinn hat, wenn er die Ersparnisse an Zinsen zur Rückzahlung des Kapitals verwandte. An und für sich wäre damit nichts Unmögliches ausgesagt; denn Weißenburger schreibt im Frühjahr 1487, blickt also auf volle acht Regierungsjahre Bischof Ludwigs zurücks, in denen er jährlich etwa 1300 Gulden Kapital abgetragen 8 1 vgl. Kasers Bemerkung über die„schwachen Bischöfe von Speier und Worms“, die„den Schutz des mächtigen Pfälzer Kurfürsten brauchten“ und„im 15. Jahrhundert nur seine ergebensten Diener waren“(II S. 361). Summa summarum aller gulten, hievor geschrieben, darin min gnediger hierre bischof Ludioig den stift au inganl sins regiments funden Vat, ist 9804 gulden und 71 lib 7½ sh de(Karlsruhe G. L. A.— Kopialbuch 305, Bl. 11 b). a„Summa summarum des, so durch underung der gulte und abesterben erlangt ist, ae fre vor steet, thut 818 gulden, aue 190 malter korns und 4 fuder wins(ebd. Bl. 15). Summa summarum des ufgenommen heuptguts ist 27 200 gulden, summa summarum der gulten davon 1147 ½ gulden«(Bl. 20 b).„“].m’n summarum des abegeloſſten heuptguts ist 37683 gulden 6 sh d, summa summarum der gulten, damit gelediget, ist 1885 gulden 3 sh d gelts, also ist 10483 gulden 6 sh d heuptguts mene abgelöset dan ufgenommen, und ist die gulte duroh solieh abelosunge gemindert 737 ½ gulden 3 8h d geits jerlicher gultes(Bl. 25 a b). Also in 154 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. haben müßte. Aber wie läßt sich mit dieser Darstellung zusammenreimen, was ein Menschenalter später der Nachfolger Weißenburgers im Landschreiber- amt, Georg Brentz, über die Geldverwaltung jenes Bischofs geschrieben hat!? Ausgehend von einer Aufstellung, die am Namenstage des verstorbenen Bi- schofs Matthias(24. II. 1478, also ein halbes Jahr vor dessen Tod) angefertigt wurde, gibt Brentz die Schulden auf 8968 ½ Gulden 11 Pfund 5 Schilling Pfennig an? und berechnet, daß Ludwig durch Aufnahme einer vierprozentigen Straßburger Anleihe die Jahreszinsen um 1200 Gulden verringert habes. Und zwar vergleicht hier Brentz den Zinsbetrag des Jahres 1510(also 6 Jahre nach Ludwigs Tod) mit dem Zinsbetrag am 24. II. 1478. Weißenburger aber, der den Stand von 1487 mit dem von 1478 vergleicht, errechnet eine Zinsverringe- rung von 1555½ Gulden 3 Schilling Pfennig. Schon diese Zahlen, wenn wir sie neben einander stellen, ergeben, daß Bischof Ludwig anfangs mit Eifer ge- spart haben muß, dann aber offenbar wieder in ungünstigere Geldverhältnisse geraten ist. Nun behauptet Brentz, besser als Zinsenersparnis sei Abzahlung des Kapitals, zu dieser habe es der Bischof jedoch nicht gebrachtâ. Man ge- winnt daraus den Eindruck, als habe sich Ludwigs Bemühen um Besserung seiner Geldlage lediglich darauf beschränkt, das Schuldkapital zu einem billige- ren Zinsfuße zu erhalten und dadurch die laufenden Ausgaben herunterzu- drücken. Angesichts der deutlichen Zahlen aber, die Weißenburger aus dem Jahre 1487 gibt, ist Brentzens Urteil dahin zu berichtigen: Bischof Ludwig hat im ersten Jahrzehnt seiner Regierung nicht nur die Zinsen, sondern auch das Kapital der Landesschulden um einen namhaften Betrag verringert, sich aber in den letzten fünfzehn Jahren genötigt geschen, wieder neue Schuldsummen auf- zunehmen, so daß der finanzielle Stand des Bistums im Jahre 1510 höchstens in bezug auf die Zinsen(um 1200 Gulden) günstiger war als der vom 24. II. 1478. summa summarum, ꝛnvas dureh anderung, abesterben und abelosunge ist erlungt von der eitt an, min gnediger here aum stift ist bommen, biæ u, georii anno ete 8, ihut in einer summe 155 ½ gulden& sh d jerlicher gulte, auen 190 maulter horns und vier fuder mins(Bl. 25 b). abgedruckt von Mone(Bad. Archiv II 370f.). 2 demnach hätte sie sich in den letzten Monaten des Bischofs Mathias noch um 835ſ½ Gulden 60 Pfund 2½ Schilling Pfennig vermehrt. Eodem anno 1478] quinta Augusti intravit d. Ludovicus, ei dabantur tunc in redimendis de quolibet centum quinque. ingresso autem eidem d. Ludovico oblata fuit notabilis pruesentiarum summa Argentinae, de unoguoque centum guatuor, et fuit initium cursus illius, qui hodie, hoc est anno dom. 1610, relevavit ecelesium in mille ducentis florenis annuue pensionis, quos necessario plus haberet solvere, opportunitate illa non oblatae(Bad. Arch. II 370f). uod non est contemnendum relevumen, charta et atrumento procuratum, quamuis capitalis summa per hoc minoruia non sit, tamen minus quam magis pensionum solvere pruestat, ui sic saltem, quod minus erogatur per singulos annos, in ipsius etium cn pitalis summue minorationem convertatur. quod nisi fiat, parum repuio lucrum ill ud, scilicet minus dare pensionum, duntaæat enim ad momentum et pruesenter conducit, puri in aeternum mole capitalis summa permanenie⸗ (Bad. Arch. II 371). Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 15⁵ Wir werden damit auf die Frage gewiesen, welche Ausgaben umfassen- der Natur den Bischof seit 1487 veranlaßt haben, sein Land in neue Schulden zu stürzen. Herold hat in seiner Darstellung der Begebenheit von 1502 bereits auf die beiden Punkte hingewiesen, die hier vor allem von Belang sind(S. 21). Im Ankauf neuer Güter und Schlösser und in der Errichtung kostspieliger Bauten hielt sich Ludwig nicht in den Grenzen, die ihm die Rücksicht auf den Stand der Landeskasse gezogen haben müßte. So traf er gerade in den Ort- schaften, die nachher an der Verschwörung am meisten beteiligt waren, bau- liche Veränderungen, die den Unwillen des gemeinen Mannes zu erregen im- stande waren: in Bruchsal, dem Sitz des Weihbischofs, wurde das große Haus im Schlosse um ein Stockwerk erhöht und der große Garten, der jenem zur Verfügung stand, mit einer Mauer umzogen; im Grombacher Schlosse„wurde ein neuer Helm auf das Burgtor gesetzt, eine Badestube errichtet und im Vor- hofe ein Marstall gebaut“(Remling II S. 202). Waren das lauter notwendige Anschaffungen, die es rechtfertigten, daß die Untertanen zu höheren Steuern herangezogen wurden?— Dazu kam die mißliche Angelegenheit mit Hans Lindenschmid, der durch einen kecken Streich gegen Eitelschelms Schloß Neibsheimi den Speirer Bischof in eine Fehde mit dem Schwäbischen Bund und bei dem schlieglichen Vergleich vom 5. XI. 1490 in große Kosten? brachte. Nicht genug damit, daß die Bauern in den beteiligten Ortschaften die üblichen Plünderungen und Gewaltsamkeiten eines solchen Streifzuges über sich ergehen lassen mußten, fiel auch die Zahlung der bischöflichen Kriegskosten auf die unschuldigen Untertanen zurück. Allein das Dorf Jöhlingen hatte bei dieser Veranlagung den Betrag von 100 Gulden aufzubringen; hier wie in anderen 1„Anno 1490 uf sambstag nach nativitatis marie[II. IX.] hat Hans Lindenschmit, ein reisiger xnechit, mit sinen helfern(edeln und unedeln), ein groser teil in pfalegrauischen cleidern und ire etlich(als die rede ginge) pfalegravische diener und nech, Itel Schelmen sin slos 2 Nypteheim abgelaufen, geblundert und usgebrent, die armen lut daselbst im dorf auol. geblundert, das ire(vieh und anders) genommen und gebrantschatat, die name dureh den stift neben Bruchſhal hien die Spyre straße dureh den Lußhart gein Rinhusen au, daselbst uber Ryne getrieben...(Karlsruhe G. L.A.— Kopialbuch 304 Bl. 455). 2„Der Schwäb. Bund, dem Eitelschelm von Bergen angehörte, forderte von Speier Genugtuung,(Lilien cron II S. 289), die darin bestand,„daß er dem Geschädigten 6000 Gulden als Schaden- ersatz und dem Bunde für den Kostenaufwand bei der Rüstung 2000 fl zahlte“(Herold S. 21). 3 Mir Ludouig.. bischof æu Spger betennen offenlich mit diesem briefer als in vergangne, zit umb ufrure willen, damit sieh der Stebisch Bunt widder unsern stleft æu unsern umschul- den erhaben, abr unsers stiefts augewanten und angehorigen mit einer stuer beladen(grosern schaden æu verommen und obangezeigt ufrure æu stillen) und durunder das dorf Jolingen mit einer somme(aundert gulden) aueſ belegt, die sie uns also bare usgeriecht und heꝛalt haben—, das soliche belegung des dorfs Jölingen mit wissen, villen und gonnis ſierre Wilhelms Flach von Sꝛarteenberg domhern seligen ad Spꝛſer(dereit vogtspern daselbst æu Jolingen) us fruni- schaft.. und solich stuer us keiner gerechitikeit augangen und geschehen ist. Datum Udenheim am mitiboch nach sant eliæabethen tag anno domini 1493(G. L.A.— Kopialbuch 304 Bl. 474 b). 156 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Orten des Bistums wird auf Jahre hinaus der Unwille wach geblieben sein gegen eine Landesverwaltung, die zwar behauptete, das Geld zum Schutz ihrer Landeskinder gegen den Aufruhr gebraucht zu haben, die aber durch ihr Un- geschick doch selber die Schuld an dem unerfreulichen Verlauf der Angelegen- heit trug!. Zu diesen Ausgaben, die in den besonderen Verhältnissen des Speirer Bistums ihren Grund hatten, kamen noch die Anforderungen, die dem Lande aus der Zugehörigkeit zum Reich und aus der Nähe der Pfalz erwuchsen. Die Politik des unruhigen Maximilian brachte es mit sich, daß Speier mehrfach eine Anzahl Reisiger ausrüsten und dem Könige zuschicken mußte. Ander- seits begehrte der Pfalzgraf für seine bedrängte Lage Hilfsgelder, die der Speirer nicht versagen konnte(Remling II S. 202f.). Die Geldlage des Bistums, zu deren Besserung Ludwig in den ersten Jahren seiner Regierung einen viel versprechenden Anlauf genommen hatte, verschlechterte sich also im letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts derart, daß alle Einnahmequellen der Landesverwaltung bis aufs äußerste in Anspruch genommen werden mußten. Wenn 1495 die vier Stifter der Stadt Speier Dom, St. German, St. Guido und Allerheiligen) dem Bischof die Ermächtigung gaben, sogar von allen geistlichen Gütern seines Sprengels den Zehnten zu erheben, wie hoch müssen dann seine weltlichen Untertanen mit Steuern be- lastet gewesen sein(Remling II S. 202 f.)! Zwar versichern uns alte und neuere Geschichtschreiber, Trithemius und Simonis sowie Geißel und Remling, Ludwig sei auf das Wohl seiner Landeskinder bedacht gewesen?, aber die Tatsache bleibt darum doch bestehen und verdient Beachtung, daß sich in 23 Jahren seiner Herrschaft die Unzufriedenheit des Volkes angesammelt hat, die dann 1502 zum Umsturzversuch geworden 18t. Nach den Dienstanweisungen für die bischöflichen Beamten, die wir — namentlich aus Ludwigs ersten Regierungsjahren— von ihm besitzen, könnte es so scheinen, als habe er auf eine gerechte und wohlwollende Behand- lung der Armen Leute besonderen Nachdruck gelegt. Er warnte die Amtleute, Speier hatte sich dadurch zum Mitschuldigen gemacht, daß es Hans Lindenschmid ungehinderten Durchzug gewährte. 2 Es mochte redlich gewollt sein, was Remling als eine Tat landes väterlicher Weisheit Bischof Ludwigs rühmt; im Vergleich zu den Ansprüchen, die er sonst an seine Untertanen stellte, nahm es sich eher wie ein unzureichendes Pflaster auf einer gefährlichen Wunde aus: jene„Almosenstiftung, welche er aus eigenem Vermögen für die Notdürftigen bei etwa einbrechender Hungersnot 55 gründete Für das Geld sollte jährlich Korn angekauft, dasselbe aufgespeichert und wohl verwahrt, bei einbrechender Not und Teuerung aber.. an ehrliche und redliche Hausarme verteilt und so ihrer Not ge- steuert werden“(Remling II S. 203). Es wird sogar behauptet:„wegen der unermüdlichen Sorge, auch das zeitliche Wohl seiner Untertanen zu heben, erhielt er den Beinamen oder Gütigen(Wetzer und Welte: Kirchenlexikon 2, Bd. XI. Sp. 602). Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 157 nicht mit List nach dem Eigentum ihrer Untergebenen zu trachten und sie nicht heimtückisch zu Ubertretungen zu reizen, deren Strafen sie sich dann selber zunutze machen würden.„Item ꝛbir wollen auch, das unsere ampilule unsern angehorigen luten gutig sin und mit worten one not nit ubergeben, un frondienst, 80 sie tun, von inen nemmen au den aiten, er eu thun am lidlichsten, und unschedlichsten ist, aueh die holefarten eu tun uf die eite ĩme jare, am gelegen- sten ist(G.L.A.— Kopialbuch 306, Bl. 38 b). Aber mit diesen und ähnlichen Verordnungen erneuerte Ludwig nur, was bereits sein Vorgänger Mathias 1470 festgelegt hatte. Anderseits lehnten sich auch die Anweisungen zur Sparsam- keit in der eigenen Verwaltung und zur sorgfältigen Aufsicht über die Ausgaben und Einnahmen der Dorfgemeinden eng an die Grundsätze an, die schon in jener älteren Verordnung aufgestellt worden warens. Will man auf Unter- schiede dieser beiden Erlasse aufmerksam machen, so kann man vielleicht auffällig finden, daß wertvolle Schutzbestimmungen, dic Bischof Mathias für die Untertanen erlassen hatte, in die(allerdings viel kürzere) Verordnung seines Nachfolgers nicht aufgenommen wurden. Ich denke an Abschnitte wie die folgenden, die zu Ludwigs Zeiten kaum weniger begründet und notwendig gewesen sein werden, als in den Tagen des Mathias:„Item sollen all unser amptlute fliß tun, das all geistlichkeiti, 80 under uns gehorel, ire æinse, rente und gulte(in unserm stieft gefellig) forderlich(au den eielen, sich geburt) usgeriec ht und der beæalt werden. und abo sie versteen und innen aberden, das die geburens æu beꝛaln haben und geverlichikeits darin suchen, die beaalunge eu vereiehen, das sie die dan strafen an libe und gute. wo aber unser amptlute ver merten, das unser armen lute berlicherꝰ notdurſt halb nit beæalen mochten, das sie dan thedlingens, umb eiel au erlangen, und daran sin, die beæalunge alsdam also geschee. d an uns nit liep were, unser armen lute on not mit geistlichen ge- riechten besweret solten werden. dan wir auch unser geistlich keit ire gerechiickeit, desglich den geistlichen geriechien ire oherkeit und gerechiichteit nit 1„Item es sollen auch unsere amptlute gein des stiefts armen lauten und angehorigen kein geden ten han, das ufsetelich die selben armen umb das ir bracht werden, und sunder geverliche wege suchen, damit sie bußfellig werden mochten, sie haben es dan wole verschult und ver- diente(G. L. A.— Kopialbuch 306 Bl. 38 b). 2 G. L. A., Kopialbuch 296, Bl. 195 b— 196 a, vgl. die Bestimmung, daß die Verpflegung bischöflicher Beamten, zu der die Untertanen ver- pflichtet waren, nicht mißbraucht werden solle(306 Bl. 39 a; 293 Bl. 196). 3 306 Bl. 37a-b, vgl. 296 Bl. 201 a. Wörtlich ist in 306 Bl. 39 a herübergenommen:„Item unser ampilute sollen auch gedenken han, so beste sie mogen, wie eins ĩeden ampts augehorde gebessert erden moge und mit redlichixeit und der gerecliticheit gehanthiabt werde, dan der stieft des notdurftig und gros mis schulden belestiget ista(296 Bl. 203 b—204 a). Wegen der Aufsicht über die Dorfrechnungen vgl. 306 Bl. 38 a mit 296 Bl. 196b- 197 a, wegen der notwendigen Anwesenheit des Amtmanns bei der jährlichen Festsetzung der Bet in den Dörfern vgl. 306 Bl. 39b mit 296 Bl. 197a. 4 als Dativ zu verstehen: aller geistlichkeit. 5 d. h. die Bauern. 6 d. h. Tücke, Hintergedanken. d. h. offenbarer(Lexer). d. h. verhandeln. 2 5 85 5 5 5 8 f — 55 12 25 7 7 55 N . . —— . 158 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. benemmen lassen wollen, aueh nit gestatten, die armen lui dureh dis geistlichen geriechie au vil und groß beschediget werden, uber ir vermogen.— Item die ampllute sollen auoh reinen armen(er si, er er wolle) verhindern, umuilligen oder gremen, dder vor unser selbs persone omen und sin suche furbringen ꝛbill, und imeꝛ darumb deste ungeneigter sin(296 Bl. 203 ab). Sollte sich im Fortfall dieser Sätze eine leichte Wendung zu größerer Strenge ankündigen? Dab mit der steigenden Schuldenlast die bischöfliche Verwaltung tat- sächlich genauer, weniger rücksichtsvoll, ja geradezu kleinlich und hart wurde, ergibt sich aus einem Vergleich zwischen der ersten(1482) und der zweiten (1493) Waldordnung, die Bischof Ludwig für den Lußhart(zwischen Bruchsal und Speier) erlassen hat. Man kann durchaus verstehen, daß er als umsichtiger Hausherr eines tief verschuldeten Gebietes möglichst viel aus den Wäldern und den dazwischen liegenden Weiden herauszu wirtschaften trachtete. So stellte er— 1493 wie 1482— unter empfindliche Strafe, wenn jemand in die eingehegten Wälder sein Vieh trieb oder sich beim Aufladen des Brenn- holzes so lange darin aufhielt, daß die Zugtiere anfingen, im Walde ihr Futter zu suchen“. Derartige Einbrüche in die Gerechtsame des Landesherrn, so be- liebt sie bei den Bauern sein mochten, hätten dessen wertvollste Einnahmen schwer geschädigt, wenn sie dem Volke ungerügt durchgegangen wären. Auch darin durften die Untertanen ihren Bischof füglich nicht tadeln, daß er es mit der Genehmigung von Bauholz und Brennholz sehr genau nahm; durch solche Sparsamkeit entzog er ihnen nichts, worauf sie Anspruch hatten. Selbst wenn er die eine oder die andere Bestimmung neuerdings schärfer faßte als im Jahre 1482, mochte das von den Betroffenen als eine Notwendigkeit des Landeshaus- halts noch ertragen werdens. Aber Bischof Ludwig ging über bloße Maßregeln d. h. ebensowenig gestatten wir dann. 2 Hs.: ine. 3„tem iuere mit viehe in die heien(d. h. Gehege) ferte oder durin ieidet, ist er ein hirte, soll er au hu gebben ein pfunt heller. isl er aber ein eineling persone mit sunderlichen stucben vielis, Soll er von idem hie upt viehe gebben chen schilling hieller. so sich aber ein hirte mutivillens fließe(d. h. befleibigte) und mit der gan- en herte in ein banne fure, der soll darumb nach große des schadens einer straffe von uns. warten sin und enipfahend(G. L. A.— Kopialbuch 306 Bl. 179 b- 180 a, fast wörtlich gleich- lautend mit der Verordnung von 1482, ebendort Bl. 65 b). Nur liegendes, kein stehendes Holz darf— und zwar nur zwischen Martini und dem weihen Sonntag— als Brennholz gesammelt werden; und zwar soll es Ostrach und unvereuglich, unge we idet irs viehes, u- geladen und usgefuret werdens(Bl. 180 a, vgl. Bl.-65 b). N und dureh die bꝛbpbeseher æ Bruchsal erltenmnt wird. butben ill) und der 5 4 tem wann einer bupehole heischt das er des notturftig si, derselbe(der ꝛimmerman sollen globen einem schultheißen und hurgermeinster æu Bruch- hal, nuieit æu hauen æu demselben buwe, dann das ime gegont.. oirdeta(Bl. 180 b; so schon 1470 296 Bl. 216— und 1482— 306 Bl. 66 b). 5„Item man soll auch iinfur nimani breit stec hen gebben.. 4(306 Bl. 180 b, vgl. Bl. 67 b).„Item den von Bruchhall soll man hin- fur us den offen, und nit us den geheiten(d. h. gehegten) welden pfele gebbe N(306 Bl. 180 b, vgl. Bl. 67 b).. ö n Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 159 der Sorgfalt hinaus, indem er zur Schonung seines Weidelandes eine Herab- setzung des bäuerlichen Viehbestandes anordnete: Uf das die obgerurten geeirk und weidgenge deste gnuger sin und man sich deren deste has behelfen moge, 80 han bir geordent ringerung des viehsd. Das war gegenüber 1482 eine völlige Neuerung, und sie schnitt tief in das Leben des einzelnen Bauernhofes ein. Gerade die aufstrebenden Familien, die kinderreichen, arbeitsamen Haushal- tungen, die ihrer heranwachsenden Jugend einen gesicherten Besitz, einen ein- träglichen Viehstand hinterlassen wollten, sahen sich durch diese Anordnung in ihrer Bewegungsfreiheit gehemmt, in ihrer Schaffensfreude gestört: der Wohlstand des einzelnen sollte künstlich klein gehalten werden, damit die Kasse des Landes in ihren Einkünften nicht geschmälert werde. Vielleicht sah der Bischof klarer als der einzelne Bauer, daß ein allzu groger Viehreichtum die Ertragfähigkeit des Weidelandes überstiegen haben würde— dann hätten wir hier einen der Fälle vor uns, wo im ausgehenden Mittelalter das deutsche Land zu eng wurde, um seine wachsende Bevölkerung noch zu ernähren?; aber jedenfalls wirkte es auf die Bauernschaft erbitternd, daß sie sich durch obrig- keitliche Verordnung vorschreiben lassen sollte, wieviel Tiere auf dem Hof ge- halten werden durften. Und das war nicht die einzige Fessel, die Ludwig den Landleuten durch die Waldordnung von 1493 neu auferlegte. Neben dem Weiderecht schränkte er ihren Anspruch auf Bauholz ein, angeblich, weil die Bauten des Bistums im allgemeinen gut imstande seien, tatsächlich wohl, um die wertvolleren Hölzer möglichst zu sparen:„Angesehen der stift von gnaden Gottes wole erbuvet ist, wollen, orden und seteen bir, das hinfur nimant der volle bubehols gegebben soll werden, sunder allein diese nachgeschrieben stucbe: sechs schrubellen, vier furstsulen(d. h. Firstsäulen), 2% pfetten(d. h. Dachbalken), ver spanballen, ein furstbalxen, achit pfosten, dann minner dann wenig me, nach gelegenheit des Dubs. Wo sollte aber der Landmann das nötige Holz zum Bauen bekommen, wenn die Landesverwaltung, in deren Besitz die großen Waldungen waren, es ihm versagte oder nur in ungenügender Menge gewährte? Zudem enthielt die neue Waldordnung noch eine Reihe von Bestimmungen, aus denen der Grundsatz ogrer sperlichiteité verletzend deutlich herauszuhören war: 1 Bl. 179 a-b: wer mit 1 Pflug baut, darf 5 Milchkühe und 2 Kälber ziehen, die mit ½ oder keinem Pflug ziehen, 3 Kühe und 1 Kalb; wer 10 Morgen im Sommer zu beackern hat, hält 4 Pferde und 1 Füllen; wer 20 oder mehr Morgen baut, 6 Pferde und 2 Füllen; wer unter 10 Morgen hat, muß sich mit 3 Pferden und 1 Füllen begnügen; wer 2-3 Morgen be- ackert, hält 1 Pferd(ebenso, wer keinen Acker hat); oelcher mit ochsen ein pflug gewiechit fureta, darf 14 Ochsen und 2 Stiere, auf Wunsch auch noch ein Pferd halten; wer die bischöf- lichen Ländereien bebaut, hält 6 Pferde und 2 Füllen, bzw. 6 Ochsen. Lamprecht VI, 8. 811. 4 306 Bl. 180 a. Auch zu diesem Mindestmaß an Bauholz bedurfte der Untertan noch besonderer obrigkeitlicher Genehmigung. Enn 160 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. während der Sommermonate kein Bau- noch Brennholz, 580 ferre es gespart bliben mage, bei notwendigen Bauten nur nach sorgfältiger behördlicher Prüfung, doch alles it der bescheidenheité; kein Holz zu Karren, rein schiffhole noch. hrunmen stuche; Stoff zu Fässern und Bütten soll nur aube rst spärlich verab- folgt vun dictermuls, sie es fuglich sin mag, versagt werllend; als Brennholz nicht ein ganzer Baum, sondern möglichst Abfallholz, dunn so man unsperlich hole gibt, so irt auch dest unsperlicher gebrennta; item es soll auoh hinfur kein holz, Muhẽ· Keltern æu muchen, gegebben und as lleiner eltern abgänt(d. h. ab- gehen), dieselben nit widder von mem gemacht werden; item es soll aueh der eigler eu Bruchhall hinfur aedder æiegeln, xall oder stein(für Neubauten) us dem stift veraufen, dumit der walt dest meh gespart erde. Ist es zu verwundern, wenn angesichts dieser zahlreichen und einschnei- denden Beschränkungen, die seit dem 7. I. 1493 im Bistum galten, der Unwille der Bevölkerung von Jahr zu Jahr größer wurde? Drängte die Obrigkeit mit ihren vielen Verboten ihren Untertanen nicht geradezu die Frage auf: ob 6 dieser Zustand berechtigt sei, wo der einfache Mann in seiner Tätigkeit so ein- a geengt werde? Noch war die Erinnerung an jenen altgermanischen Zustand nicht völlig erloschen, wo Holz und Wild des Waldes, die Fische im Wasser und das Gras auf der Weide Eigentum der Volksgemeinde waren?. Sperrte der Herr- scher den armen Mann gar zu streng von seinem Anteil an dem aus, was doch nach allgemeiner Volksanschauung in der Natur frei wuchs und allen zugäng- l lich war, so trat mit Notwendigkeit der Augenblick ein, wo der Bauer von Halt u seinem fürstlichen Herrn Rechenschaft forderte, wer ihm eine so einseitig Wenn bevorzugte Stellung gegeben habe. Der herrschaftliche Standpunkt 2 war aber in der damaligen bischöflich-Speirer Verwaltung tatsächlich über- spannt.„u gut almende awere, die soll nach bestechitigung uf- und æaugethun dverden, damit die auelde mit dem aveidgang deste me gespart erden(306 Bl. 179 b), 80 sprach nicht mehr landesväterliche Besorgnis, sondern fiskalische Engherzig- keit. Ahnlich in der Bestallung des Zollschreibers in Udenheim: daß die Fi- scherei möglichst ausgenutzt werden solle, as raufbare ist, gein Udenheim in die aber æu thun umd eu verfofe,, die schönsten Fische aber in die bischöf- all 1 306 Bl. 181 182 b. Die Verordnung ist datiert„U dennheim uf montag nach der N heiligen drier xhunig tag(7. I.) anno domini 14934(Bl. 182 b). 2 vgl. A. Bühler: Wald und der Jagd. Daselbst das Urteil:„Die Tatsache, daß den Bauern Wälder ganz entzogen und 0 daß ihre Nutzungsrechte sowohl in ihren eigenen Wäldern, als in de jenigen der Herr- mieil schaften eingeschränkt wurden, scheint festzustehen. Man suchte damals.. eine geord- U dt nete Waldwirtschaft einzuführen. Die Bevölkerung hatte zugenommen, die Städte 3 serten sich und steigerten den lokalen Bedarf an Holz. Die Möglichkeit, Holz in die Städte i un zu verkaufen, und die hohen Holzpreise verlockten zu übermä ibiger Nutzung.. Die Nut- zungen wurden daher von den Herrschaften möglichst eingeschränkt, um ein um so größeres Quantum Holz verkaufen zu können.“ S. 16. Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 161 liche Küche zu liefern(306 Bl. 35 a b). An dieser verletzend kleinlichen Art der Obrigkeit ist offenbar damals der Unmut des Volkes erwacht. Nicht als ob der Bischof seine Untertanen absichtlich habe drücken und ärgern wollen. Er scheint vielmehr ein gewisses Maß von Gutmütigkeit besessen zu haben, die einem Notleidenden nicht leicht eine Bitte abschlagen konnte; so bat er am 19. I. 1501 das Domkapitel oden armen luten, dem stift unterworfen, mit rorn behulflich und furderlich æu sein und sich gutrwoilliglich eræaigen, das dan sein gnade aueh tet(des sich mein herrn auch a tum geantꝛbort haben) e; so war er es, der im Spätherbst 1501 die Aufmerksamkeit der Kapitelherren darauf lenkte, voie sich runftiger tierung(d. h. Teuerung) eu versehen sei, mit begere, die fruchit æu halten und niclit von dannen furn æu lassen, den armen damit æu hilf æu komen(Bl. 82 b); so warf ihm aber auch das Domkapitel im Frühjahr 1501 vor, es ver gut, aueh not, dorin eu sehen, domit den armen luten nicht sovil uf borg geluhen und gelt usser in bracht wurde(G. L.A. Protokollbuch 10929 Bl. 18 a, 36a). Vollends wo die erschöpfte Landeskasse nicht in Betracht kam— z. B. in Gerichtsdingen— erliegb Ludwig Verordnungen, in denen Wohlwollen und Verständnis für die Lage des Volkes nicht zu verkennen sindi. Er gab zu, daß Berufungen an ein höheres Gericht oft nur allzu begründet seien, weil manchem sin recht vereogen, und umbgetrieben, æu xosten, muhe und versumenisse hrachi wirdete(Bl. 77 a); und er wollte, dag die Gerichte unverzüglich und gründlich urteilten2. Aber als weiser Fürst wußte er auch, wieviel Kosten und Kraft der Bauer in seiner Rechthaberei an unnütze Prozesse verschwende, und verord- nete daher, daß jeder, der Berufung einlege, für je zehn Gulden der Streitsache einen Gulden in die bischöfliche Kanzlei einzahle; im Falle seiner Unschuld werde er es zurückerhaltens. Auch daß vin vleinen unachtbarn sachen, daran ere oder glimpf nit hangt«(Bl. 78 ab), überhaupt keine Berufung eingelegt werden solle, wird jedem Kenner ländlicher Verhältnisse eher als eine Wohltat, „Ordenunge, ie es mit dem appellieren im stieft und des(d. h. dessen) geriechien und gebieten hinfur gehalten werden solle(306 Bl. 76 bff.). 2 Ydas den parthien.. forderlichis rechten verholfen und in sachen, die dem geriechit etibas schibere sint, betrechtlich und mit rate geurtheilt werde(Bl. 77 a). tem wan urtheil ergeen und eine parthi davon æu appelliern vermeint, darfur soll der schultheiß und das geriecht dieselbe parthi warnen und sie ermanen: rosten, mulie und sumenisse daruf geen werde. obe aber die purthi davon nit steen wolt, sunder uf der appellation beharren, die selbe partyrie soll æuror umd ehie wir ums der appellation annemmen, inlegen und in unser cancelli antwurten ie von æehen gulden einen gulden.— obe aber von einer urtheil appelliert wurde, da die sache nit schulde oder guter, sunder ere oder glimpf antreffe, soll der appellierer aber ein gelt inlegen, nach æimlicher achtunge und gelegenheit der sache. und so ferre sich in vollfurung der appellation und des rechten erfindet, das der appellierer mit der urthieil, davon er appelliert hütte, besiveret ere, so soll ime sin ingelegt gelte widder geben werden. so ferre aber erfunden wurde, er nit beschert oder die appellation us mutioillen und one notdurft gescheen were, desselben ingelegt gelt soll verfallen und daæu er(noch große sins mutiwillens) unser willfrurlichen straffe warten sine(Bl. 77 4 78 a). Rosenkranz, Bundschuh. I. 11 21 8 14 —— 5 5 2 2 162 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. denn als eine Einschränkung erscheinen. Doch was wollten diese freundlicheren Züge in der Verwaltung des Bischofs! besagen, wenn er durch seine Bestimmun- gen über Wald und Weide, über Fischerei und Viehhaltung den Bauer aufs empfindlichste reizte? Denn wir dürfen ruhig annehmen, daß jene Kkleinlichen Mahregeln nicht milder ausgeführt wurden, als ihr Wortlaut an die Hand gab. Beamten willkür machte höchstens noch schlimmer, was die obrigkeitliche Verordnung schon in ernste Mahnungen zur Sparsamkeit gekleidet hatte. Zum Beweis dafür sei ein Abschnitt aus der oben erwähnten Bestallung des Udenheimer Zollschreibers mitgeteilt, in dem ausdrücklich aufgefordert wird, „die beten und ander usstenden einse, gulte und felle Id. h. Strafgelder] forderlich neubringen e, in dem auch pillige Rücksicht auf die Lage der Untertanen zu Worte kommt obe ein lein ait, acht duge oder vierechen, oder vier wochen uf das hochste, æiel durun gegeben wurde den armen, die das nit vermogen q, in dem aber schließlich doch gewarnt werden muß: elliche armen lute gepfendt sollen erden, dus dus beschee durch die schiultfiei ßen, und nit durch die reisigen hnechte, uf das die ateunge und osten uf die armen lute vermitten hlibe, und æuvor ein Male, ebe oder dru an sie au fordernç. War eine derart ige Mahnung notwendig, 80 werden die Untertanen, die ihren Pflichten gegen die Obrigkeit nicht nach- zukommen wußten, nicht selten unter Erpressungsversuchen bischöflicher Dienstmannen gelitten haben, wo allein der Schultheiß zu einer angemessenen Bestrafung befugt gewesen wäre. Nicht minder verhängnisvoll als die kleinlichen Bestimmungen über Wald- und Weidenutzung, die vorhin besprochen wurden, sollte dem Speirer Bischof ein Finanz versuch werden, durch den er im Jahre 1500 der verschuldeten Stadt Bruchsal aufzuhelfen gedachte. Es ist jene„Ordenung des ungelts eu Bruchsdlle, auf die bereits Mone 1856 aufmerksam gemacht hat und die kürz- lich in den Oberrheinischen Stadtrechten abgedruckt worden ists. Zur Ver- zinsung und Tilgung der städtischen Schuld reichte die Grundsteuer nicht aus, die unter dem Namen„Bet“ jährlich erhoben und auf alle Bewohner der Stadt umgelegt wurde. Sie traf natürlich in erster Linie die Besitzenden, die Kauf- vgl. auch die Ordenung der erbschaft æwuschen findern umd ins iunderne vom Mitt- woch nach OQuasimodogeniti 1486[5. IV.], nach der auch die Kindeskinder ymit den eelichen inden irer vatter und mutter geschiuisterit.. erben sollen, in mahßen und als viele, als ire vater oder muiter erbten, ob sie noch in leben weren(306 Bl. 159 b). Hierin sticht der Speirer Bischof vorteilhaft ab von dem Ochsenhauser Abt 1498, der den armen Leuten einen rechtlichen Anspruch auf Erbe überhaupt nicht gelten lassen wollte(Egelhaaf: Analekten S. 227). 2 306 Bl. 36 b. 8 Z. f. d. G. d. O. VII 1856 S. 281— 301. Oberrheinische Stadtrechte, 1. Abteilung(Heft 7) S. 876 ff. Abweichungen des ursprünglichen Wortlauts von dem dortigen Abdruck merke ich in Klammern an. Das Domkapitel hatte dem Bischof 15 200 Gulden geliehen, für die er zu 4 Prozent jährlich 608 Gulden Zinsen zu zahlen hatte. Um die Zahlung 12 5 753 5 5 N 5— 7 1 5 4 dieser Zinsen sicherzustellen, verschrieb er ihnen Huf mentag sant cecilien tage 1479(22. XI.) 1* 72 2 5 25 1000 Gulden Bruchsaler Bete(Kopialbuch 304 Bl. 43— 45). Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 163 mannsfamilien, und da sie jährlich 1000 Gulden einbringen mußtel, wurde sie von den städtischen Grundbesitzern als recht lästig empfunden. Schon Bischof Mathias hatte deshalb 1466 der Stadt die Erlaubnis erteilt, nebenher eine Verbrauchsteuer, ein Ungelt, zu erheben und aus ihren Erträgnissen die Schuld abzuzahlen. Aber obwohl das Ungelt 1472 auf 15 Jahre erneuert wurde, brachte es die nötige Summe nicht ein, um der Stadt eine wesentliche Hilfe zu gewähren. Seit 1487, als diese Frist ablief, scheint man über eine neue Einführung dieser indirekten Steuer lange verhandelt zu haben?. Das Ungelt war, wie jede Verbrauchsabgabe, namentlich in den ärmeren Volks- kreisen unbeliebté, und die Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen, dab schon in den neunziger Jahren die Rücksicht auf das Empfinden der unbemittel- ten Schichten Bischof Ludwig davon abgehalten hat, die Verordnung seines Vorgängers über das Ungelt(Oberrhein. Stadtrechte I, S. 856-863) ohne weiteres wieder in Kraft zu setzen. Anderseits machten die Kaufleute im Ge- spräch über die finanzielle Lage ihrer Stadt geltend, die hohe direkte Steuer sei für die Besitzenden eine unerträgliche Belastung und schrecke kapital kräftige Familien davon ab, sich in Bruchsal anzusiedeln; wolle man das Wohl der Stadt wahrhaft fördern, so möge man die Bet leichter und das Ungelt schwerer machen; je lebhafter der Zuzug werde, desto erfreulicher werde der Umsatz steigen, desto reicher also die Verbrauchsabgaben einkommen“. Die Gründe klangen bestechend. Ludwig ging schließlich auf die Wünsche der Bruchsaler Kaufmannschaft ein und opferte die 1000 Gulden jährlicher Grundsteuer, um einen Ersatz an dem neu eingeführten und erhöhten Ungelt zu habens. Abermals wurde also— wie in jener Zeit an so vielen Stellen Deutschlands zu beobachten ist— die Last öffentlicher Abgaben den kräftige- Montag nach Dorothee 1490(8. II.) wird der Bruchsaler Schultheiß Heinrich von Gemmingen bei seinem Amtsantritt darauf verpflichtet: odie ihusent gulden jerlicher bete ineusammen und sin gnade(oder wem er das an sin stat hevilhet) au uberantwurtene(306 Bl. 138 a). 2 Mone a. a. O. S. 283.„Von den unteren Klassen wurden namentlich die indirekten Steuern auf Lebensmittel als hart und drückend empfunden und ihre Abschaffung und Verminderung auf dem Wege der Revolution angestrebt“(Kaser, Polit. Bewegungen 8.2). Wichtig ist die Randbemerkung, die der bischöfliche Schreiber diesem Erlaß bei- gefügt hat:„Notar dis ordnung ist 2 jare gehalten und dargegen dieselben 2 jare die bete nit gegeben. aber es mochit nit gereichen und die bet nit verglichen(d. h. ausgleichen). darumb ließe man sie(d. h. die Verordnung) widder abgeen. es waren auch tuer jare. doch so st der Jule au wenig, wan(d. h. sonst) es het mogen besteen und ustragen die bete und ander gefelle, die dun min glnediger] herre het nicht: hette] ingeworfen und in das ungelt dienen lassen. wer es one nicht- ane Eifel der stal Bruchisal gnesen geivest und die narhaftigen wol da gesessen, die sunst der großen bete verderben und schuuben, dahin au ætehend. Oberrh. St. 1 876 Anm. 1. Die Verordnung wurde am 20. VIII. 1500 erlassen und trat zu Martini in Kraft. Bewährte sich das neue Ungelt, so war beabsichtigt: odas dardurch alsdann die unsern au Bruchsall der tusent gulden bete, diè sie uns.. jerlichs au gebben schuldig, vertragen sin und hliben solten«(S. 876). 1 22822 — 8 2 22 8 3 1 164 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. ren Schultern(diesmal den wohlhabenderen Städtern) abgenommen und den Weniger leistungsfähigen Kleinbürgern, Handwerkern und Landleuten der Stadt und ihrer Umgebung aufgebürdet. Hatte die neue Verbrauchsteuer überhaupt einen Sinn, dann mußte sie so hoch angelegt werden, daß sie die 1000 Gulden jährlicher Bet mehr aufbrachte als die alte Verbrauchsteuer unter Bischof Mathias. Wahrlich eine nicht geringe Zumutung an die Willig- keit der Unbemittelten in und um Bruchsal! Diese Zumutung wird um so deutlicher, wenn wir einzelne Bestimmun- gen des Erlasses ins Auge fassen und sie mit denen von 1466 und 1472 ver- gleichen. Nebenstehende Ubersicht über die hier aufgestellten Steuersätze ergibt, daß der freie Handel stärker herangezogen wurde als der Hausgebrauch(bei der Geistlichkeit und den„Kammerhofern“ blieb selbst dieser gebührenfrei, der Adel mußte wenigstens vom Getreide das Haus-Ungelt entrichten). Eine Reihe von Gebühren, die 1466 und 1472 erhoben worden waren!, kamen 1500 in Wegfall. Dadurch vereinfachte sich die Verordnung. Anderseits ergibt der nebenstehende Vergleich, in welch beträchtlichem Maße gerade für die notwendigsten Verbrauchsgegenstände die Steuer 1500 erhöht worden ist. Beim Salzungelt und bei der fünfprozentigen Abgabe vom Holzverkauf wird zwar versichert, sie seien geblieben wie bisher. Auch Gerste und Hafer waren von der Erhöhung ausgenommen. Für die übrigen Getreidearten sowie für den Wein wurden die Gebühren mäßig gesteigert, für Dinkel überhaupt neu eingeführt. Am schärfsten aber zog man die Steuerschraube beim Fleischver- kauf an. Das mäßige Ungelt von 1466 war 1472 völlig weggefallen, wurde aber jetzt in fünf- und achtfacher, ja bei den gangbarsten Fleischarten sogar in elffacher Vermehrung erneuert. Dazu kamen 1500 die Abgaben beim Haus- gebrauch, der bisher— was das Fleisch betraf— überhaupt steuerfrei geblieben war. Auch das Getreideungelt wies gerade in diesem Stücke eine empfindliche Steigerung auf, insofern jetzt jedes Malter Korn, das in den Haushaltungen verbacken wurde, mit 14(statt mit 6 oder 4)& bezahlt werden mußte,— abgesehen davon, daß nach dem neuen Ungelt noch jeder ungerade Scheffel mit einer besonderen Gebühr belegt wurde. Insgesamt war also die Steigerung von 1500 gegenüber den beiden früheren Verordnungen derart groß, daß der Wegfall der kleineren Abgaben dagegen kaum in Betracht kam. 1 für Nüsse(1466: 4 Pf., 1472: 2 Pf. auf das Malter), Gesalzenes(6 Pf. die Tonne und 3 Pf. für das Besehen), Bücklinge(6 Pf. der Strauwe und 3 Pf. für das Besehen), Stockfisch (12 Pf. die Rolle), Kalk(1466: 1 Pf. auf den Zuber), Ziegel(1466: 2 Pf. auf je 100 Steine), Eisen(1472: 2 Pf. von 1 Gulden), Wachs(1472: 12 Pf. von 1 Zentner), Tuch(1472: 2 5. von 1 Tuch), Häute(1472: 1 Pf. von 1 Haut). Hol Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 1. Getreide Maß im freien Verkauf] im Hausgebrauch 1466 1472 1500 14661472 1500 Korn 1 Malter 12.9% 10,16[ 69, 492 14 jeder ungerade Scheffel“—— 291—— 20 Dinkel 1 Malter n jeder ungerade Scheffel— 1814—— 19 Gerste 1 Malter 4% 4, 49——— jeder ungerade Scheffel T ½—— Hirse gestampft 1 Malter 6% 78.889—— ungest. 1 Malter 4949——— Hafer 1 Malter 3. 3% 3199——— 2. Wein 1 Ohm—— ſonag 6,8 9.9, 12 0 in Geld ö 3. Fleisch Rind, Kalb, Schwein 1 Zentner 2 897 18 Oe Milchkalb 1 Stück 17 888— 88 Hammel, Schaf, Ziege 1 Stück 18 59]—— 58 Lamm, Zicklein 1 Stück ½— 19. E 4. Salz 1 Scheibe od. Malter i———ͤ— 5. Holze 1 Wagen eee 1 Karren 18, 18]—— Aber nicht bloß daß die notwendigsten Verbrauchsgegenstände unter so beträchtliche Steuer gestellt wurden, mußte der einfache Mann als drückend empfinden. Die Strenge, mit der jede Ubertretung geahndet wurde, brachte es ihm noch peinlicher zum Bewußtsein, wie stark dieser obrigkeitliche Erlaß seine Bewegungsfreiheit einengte. Eine Fülle von Strafbestimmungen wurde jetzt für nötig befunden, die bisher gänzlich gefehlt hatten. Wirte, die ihren 1 außerdem 1 Pfg. Wiegegeld. 2 bei bloßem Wiegen 1 Heller Wiegegeld. 3 außer- dem 10 sh Legegeld für jedes Fuder. gilt für Rinder und Schweine im Wert von mehr als 2 Gulden; die übrigen zahlen 1 Pf.; für ein Mastschwein beim Müller mußte 1466 und 1472 eine Gebühr von 24 Pf. entrichtet werden. 5 minder wertvolles zahlt 20 Pf.„ jähr- lich sind die ersten beiden Hausschweine abgabenfrei.? der„ziemliche bescheidene Ge- winn“ wird als Ungelt genommen. außerdem zahlt der Hafner, der zum Markt kommt, 6 Pf.(1472 und 1500). vom Preis des verkauften Holzes werden 5 Prozent erhoben. 166 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Wein nicht anmeldeten, verfielen der empfindlichen Buße von 5, Bürger(bei ihrem Hauswein) einer solchen von 3 Pfund Pfennig. Wer sein leeres Faß nicht sofort zum Eicher brachte, hatte 5 Schilling Pfennig zu zahlen. Lästig war die behördliche Aufsicht namentlich für die Metzger. Strafe drohte ihnen, wenn sie nicht rechtzeitig zur täglichen Preisfestsetzung erschienen(6 O), wenn sie das Fleisch über Preis verkauften, es heimlich in ihrem Hause be- hielten oder es einem Käufer unter Vorwand versagten; wenn sie zweierlei Fleischarten vermischten oder Gebratenes nur zugleich mit gekochtem ab- geben wollten oder ein Kalb von weniger als 3½ Wochen schlachteten usw. (stets 10 sh Pfennig). Die Bestimmungen gingen soweit, daß dieser hohen Strafe sogar verfiel, wer einem Kunden das Fehlende am Gewicht durch eine andere Fleischart ergänzte. Das Netz der Gebote und der Drohungen war 80 eng gemacht, daß ihm keiner entschlüpfen sollte. Was folgte naturgemäß daraus? Die Bevölkerung stieß auf Schritt und Tritt an. Fiel es schon schwer, sich in der Unzahl von Anweisungen zurechtzufinden, so konnte man sie noch schwerer sämtlich gewissenhaft erfüllen. Die Beamten aber durften keine Nachsicht walten lassen. Ausdrücklich schärfte ihnen der Erlaß den Grundsatz alt ein, den Ubertretern werde dan den verbrochen huhßen und penen garnichts l nachgelassen on wissen und villen unsers fauis am Bruhirain...(S. 881). Im Gegenteil hatten die Weinbesiegler und Eicher, die Fleischschreiber und-Wäger, die Kornschreiber und Salzmesser Strafe an Leib und Gut zu gewärtigen, wenn ban. sie sich nicht streng nach ihren Vorschriften richteten. Zur Durchführung Weder derartig umständlicher und Kkleinlicher Maßregeln war natürlich eine fort- gel währende Uberwachung jedes einzelnen Bewohners und Besuchers der Stadt f nötig. Da sollten die Eicher und Weinsiegler wöchentlich mindestens einmal 4 in jeden Wirtskeller gehen, der Fleischbeschauer an jedem Morgen zur Fest- bett setzung des Fleischpreises auf dem Markt erscheinen, die beiden Brotbeseher dreimal in der Woche alle Bäckerläden prüfen, jeder Metzger Montags zwischen 12 und 3 Uhr das Ungelt auf dem Rathaus abliefern, wann auch der Korn- schreiber dort Rechnung ablegte. Da mußte beobachtet werden, daß keine weibliche Person in der Mühle oder in der Metzgerei beschäftigt war. Und zu immer wieder wurde es Beamten und Untertanen zur Pflicht gemacht, im 10 Upertretungsfalle einander anzuzeigen. Mißtrauen, Gehässigkeit, Argwohn, Angebertum wurden dadurch geradezu gefordert und begünstigt und mußten Melcher burger oder dnwoner(er der were, nimant usgenommen) durch sich selbs, sin husfrauive, inde oder gesinde an obgeschrieben ordenungen und ungelten(es were von brot, wine, fleisch, sale oder anderm) icht furbehalten oder verslagen oder ꝛbidder diese ordenung tun wurde, der oder dieselben sollen darumb gestrafft werden an lib und gut, als das ein ider, welcher das nicht: des] von eim andern gesehen oder sust abissens hette, bi sinem eide unserm schultheis 7 au Bruchſall uf stund anbringen, derselb soll dann mitsumbt den hurgenmeistern[nicht: Prot . solch straff libs und guts strags furnemmen nach große der verschuldunge 21 Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 167 fortwährend das Leben der Familien stören, die unter dieser polizeilichen Aufsicht seufzten. Schließlich war die Obrigkeit ja doch auf den guten Willen und die Ehrlichkeit sowohl der Amtleute wie der Bürger angewiesen, wenn das Un- gelt überhaupt durchgeführt werden sollte. Wie konnte man z. B. die Mühlen genügend überwachen, wenn der Müller nicht gewissenhaft bei jedem Sack Korn, das er mahlte, sich vorher den behördlichen Erlaubnisschein vorzeigen lieb, daß die Steuer entrichtet sei? wenn er bei seinem Molterkorn nicht ge- wissenhaft verfuhr? wenn er unzuverlässige Knechte hatte? Wer wollte einen Wirt schelten, wenn er sein Faß ungeeicht ließ, weil der Eicher trotz Be- stellung nicht erschien? Immer wieder mußte der Erlaß an die Treue und Eides- pflicht der betreffenden Personen gemahnen, immer wieder vor Ygeverlichieite (d. h. Hinterlist) und dare ¹vĩ¹Eije warnen.— Kurzum, das Ungelt war von vorne herein dazu verurteilt, als eine verfehlte Einrichtung zu wirken. Erst recht mußte das Urteil über diese Maßregel vernichtend ausfallen, als sich im Laufe der beiden qahre, in denen man es„versuchsweise“ handhabte, die traurige Tatsache herausstellte, daß die Abgaben nicht in der gewünschten Höhe einliefen. Hatte der Bischof darauf gerechnet, hier eine ergiebige Steuer- quelle zu bekommen, und hatte er in dieser Hoffnung schon im Voraus auf mehrere bisherige Einkünfte zugunsten des neuen Ungelts verzichtet, so sah er sich nach Ablauf dieser beiden Jahre genötigt, das kaum Eingeführte wieder aufzuheben und auf die frühere Bet von jährlich 1000 Gulden zurück- zugreifenz. Zu allen täglichen Argernissen, die der Versuch einer so hohen Umsatzsteuer in der Bevölkerung während der beiden Jahre verursachte, nun auch noch die Enttäuschung, daß alles krampfhafte Bemühen, die verhaßten Bestimmungen durchzuführen, nutzlos war. Alles wirkte zusammen, um die Geduld der„armen Leute“ zu erschöpfen. Der Bischof kämpfte gegen die wachsende Schuldenlast seines Landes und ge- riet trotzdem in immer größere Geldnots. Der Anteil des Volkes an dem Wald- 1 er verzichtete auf die 4 Gulden jährlicher Abgaben von den Heimburgen und auf das„kleine Ungelt an Korn“(S. 879, 899) und verrechnete die bisherigen Abgaben beim Geld- wechsel, ferner Stättgeld, Roßmarktgeld, Weggeld und Zoll mit in die neue Steuer(S. 880). 2 1503 verpflichtete sich der Bruchsaler Schultheiß Heinrich von Gemmingen unter anderm, aueh die I000 gulden jerlicher bete ĩneusammelne(Bl. 229 a). vgl. die langwierigen Verhand- lungen des Bischofs mit dem Domkapitel, es möge ihm das oft begehrte vsusi⁵üiνιt gewähren; 2. B. in der Sitzung vom 5. IV. 1501:„furter hat sein gnad gemeldt, pie er blos an gelt were, und aber itæo sein gnade etlich gult Id. h. Zinsen) usrichten must, begert sein gnade, im æu gonnen und æu verbilligen, Io guldin ufæaunemen. doruf ward seinen gnaden geantwort, das mein herrn beduchit, sein gnade iteo us frucſit gelt gelost haben; und wer gut, aueh not, dorin æu sehen, domit den armen luten nicht sovil uf borg gelufien und gelt usser in bracht ꝛnurdes(G. L. A. Protokollbuch 10929 Bl. 36a). Das waren dieselben Kapitelherren, die zwei Monate früher (26. I. 1501) dem Wormser Bischof eine Anleihe von 1000 Gulden bewilligt hatten(Bl. 20b- 21a). 168 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. und Weidebesitz der Herrschaft wurde aus Sparsamkeitsgründen immer stärker eingeschränkt. Anderseits bürdete das neue Ungelt gerade den untern Volks- schichten hohe und ärgerliche Abgaben auf. Und nun fielen in diese Zeit, wie die Randbemerkung des Erlasses bezeugt, noch otuer jure! Nicht nur versichern uns verschiedene Chroniken, daß gerade 1501 eine große Teuerung das süd- westliche Deutschland heimsuchtei. Auch in den Protokollen des Speirer Domkapitels finden wir noch zahlreiche Spuren der Not, mit der damals manche Ortschaften im Gebiet des dortigen Bischofs gekämpft haben. Häu- lige Gesuche liefen zwischen 1500 und 1502 ein, daß den Dörfern die Getreide- abgaben herabgesetzt, gestundet oder erlassen werden möchten. Andere baten, ihnen Korns oder Geld zu leihen. Besonders wichtig ist in diesen Auf- zeichnungen, daß sich das Domkapitel verschiedentlich mit dem Dorfe Jöh- lingen befaßt hat, das hernach am Aufstandsversuch stark beteiligt gewesen ist. Von der Not dieser Ortschaft zeugt ihr Gesuch, innen etlich horn eu lihend — es war in jenem Winter 1500/1501, der schon zeitig mit großer Strenge ein- setzte. In der Sitzung vom 5. I. 1501 beschloß das Kapitel, das man in 100 malter korns(dus malter umb Id sh d au beæulen) lihen und in au solcher heæulung frist geben his uf michauelis oder galli«(Bl. 15 a); es scheint aber, als habe man diesen Preis nur als niedrigste Grenze beabsichtigt; denn gleichzeitig gab man Martin Pfister, der das Geschäft zu besorgen hatte, den Auftrag mit, odas er dieselbigen frucht ufs hochst, so er mog, verlaufen solles(vgl. auch die Sitzung vom 28. J. Bl. 22). Schon wenige Wochen später bat ein gewisser Clemens von Jöhlingen, ihm Nachlaß am Zehnten zu gewähren(Bl. 23 b). Möglicher- weise stand mit diesem Gesuch im Zusammenhang, daß am 7. Mai den Jöhlin- 1 Trithemius(1501 per totam Sueviam ſames magna et mulin frumentorum inopia pressit mortales) meint wohl mehr die Not in Schwaben, von der auch Hug(Bibl. d. litt. Ver. 164, S. 17) berichtet. Daß jedoch der Mittelrhein nicht verschont blieb, lehrt F. Zorn: odis jahr hat das orm 27 alb, die spele I pfund heller, gerst 20 alb, habern(ein viernael) Id alb golten, welches der æeit eine große theuerung geipesens(Bibl. d. litt Ver. 43, S. 205). Anders schon um Metz: ves vignes prinrent mal, mais ce qui q vint fut fort hon, et les bles, il q en avoit asses(Vigneulles in Bibl. des litt. Ver. 24, S. 139). 2 Barbelrote(Bl. 24 b, 87 a, 92 b). Itzingen(Bl. 28 a). Lachen und Bohel(Bl. 28 b, 30 b, 35 a, 44 a). Neibsheim und Helms- beim(Bl. 33 b). Schifferstadt(Bl. 34 b). Kierweier(Bl. 42 b). Inselsheim(Bl. 44a). Wenz und Gobel(Bl. 45 b, 54 b). Lohigheim(Bl. 6a, 13 a). Stettfeld(Bl. 29 b). Sebastian von Nippenburgs Arme Leute(Bl. 29 a). Assenheim und Hochdorf(Bl. 29 b). Westen(Bl. 30b, 35 b, 36 b). Ketsch(Bl. 31 b, 40b). Gensheim(Bl. 32 b, 35 b, 36 b). St. Leo(Bl. 33 b). Berg- hausen(Bl. 36 b). Walsheim(Bl. 40 b, 41 b, 44 a). Deidesheim und Ruppersburg(Bl. 42 b). Rettersheim(43 b). Belheim(Bl. 95a). Hochheim(Bl. 97 a, 98 a). 4 Oberacker(Bl. 28 b). Zuttern(Bl. 45 a). Sulzfeld(Bl. 29 a b). Wesingen(Bl. 34 a, 49 a). Oberewesheim(Bl. 38 b). Lamersheim, Linzingen u. a.(Bl. 44 b). Knittlingen(Bl. 45 b). Lohigheim(Bl. 49 b). Eschel- bronn(Bl. 53 a). vgl. 7. XII. 1500, wWo vdie muln ivassers(Frosts alben) mangelna, so- daß verordnet werden muß, das eis von den bachen au offnens(Bl. 10 a). Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 169 gern mitgeteilt wurde, man habe ihnen bereits 24 Malter Zehntkorn nachge- lassen und wolle ihnen jetzt abermals 18 Malter(Spelz und Hafer) streichen (Bl. 43 b). Dieses Dorf hatte unter der Mißernte des Jahres 1500 offenbar in besonderem Maße zu leiden. Hier finden wir denn auch eine Maßregel, die das Domkapitel wohl nur ausnahmsweise, und daher wohl nur aus besonderen Gründen angewandt hat: am 19. III. 1501 bewilligten sie, daß der Herrenhof zu Jöhlingen aufgeteilt und in Erblehen ausgegeben werde: odas der fronho/ 2 Iholingen eu huben gemachit und erblich verluhen aberde«(Bl. 30 a); in Ver- bindung damit beschlossen die Kapitelherren am 2. IV., ihr dortiges Haus zu verkaufen und den Käufern angemessene Fristen zur Bezahlung anzusetzen (Bl. 34b). Tat die Behörde aber einen so außergewöhnlichen Schritt, dann liegt der Gedanke nahe, daß die Landnot in jenem Dorf besonders groß war, vielleicht sogar, daß sich dort schon Anzeichen von Groll und Unbotmäßbigkeit bemerkbar machten, denen man auf solche Weise Ablenkung verschaffen wollte. Die Sitzungen des Domkapitels gewähren uns nämlich nicht nur Auf- schluß über die Not der Bauern, sondern zugleich über die Art, wie die hohe geistliche Behörde die Bitten der Notleidenden beantwor- tete. Daß die Hilfegesuche nicht unbegründet waren, mußte auch das Kapitel anerkennen! Doch verhielt es sich in der Gewährung sehr zurückhaltend, gab manchen abschlägigen Bescheidz, verwandelte in ein Kaufgeschäft, was man als Gnadengeschenk oder als Leihgabe erbeten hattes, und verlangte für das Getreide oder Geld, das die Armen liehen, alle kaufmännische Sicherheit“. Bis zu einem gewissen Grade mag solche Vorsicht am Platze gewesen sein, da die Geldlage des Bistums kein uferloses Schenken erlaubte; aber der Ein- druck, den die Bittsteller mit heim nahmen, war vielfach der einer bitteren Enttäuschung. Vereinzelt ist sogar dem Protokollschreiber eine bezeichnende Bemerkung untergelaufen. Es handelte sich da um die Leute von Barbelrote in der Pfalz, die vom Zehnten bereits 100 Pfund Pfennig bezahlt hatten und für die übrigen 80 um Nachlaß baten, da sie 150 Malter Korn verloren hätten. Der Schreiber scheint selber ein Empfinden dafür gehabt zu haben, daß hier reichlich streng verfahren worden sei. Denn er berichtet: Warde 1 hdie mißvachisung jurinnen angesehens heißt es n der Antwort an Itzingen(Bl. 28 a); voie sich kunftiger tierung eu versehen seie gibt der Bischof im Herbst 1501 zu bedenken, und das Kapitel kann es nicht leugnen(Bl. 82 b). 2 Oberacker(Bl. 28 b). Sulzfeld(Bl. 29 a—b). Westen(Bl. 30 b). Wesingen(Bl. 34a). Ketsch und den Armen Leuten Sebastians von Nip- penburg wurde es sogar trotz adeliger Fürsprache abgeschlagen(Bl. 31b. 29a).»Lohig-· heim(Bl. 13 a). Jöhlingen(Bl. 15). Bohel(Bl. 30 b). Walsheim(Bl. 41 b). Kierweier(Bl. 42 b). Barbelrote(Bl. 87 a, 92b). Gensheim(Bl. 32 b, 35 b). St. Leo(Bl. 33 b). Berg- hausen und Westen(Bl. 36 b) usw. 5527 55 8 252 1 8255 13 5 5 15 5 2 170 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. nach villerlai rede und handlung beschlossen: iwieol in hievor 20 malter nach- gelassen, desglichen innen am fuuf guter hill bewiesen und sunderlich mit der fur auch fruntschaft hescheen sei, domit in nu ꝛiter fruntschaft getan wurde, vollen mein herrn 10 Ib d nachlassen; doch dus sie die hinierstellig sum uf vor- hestimbt frist heæulten. woe aber sie solch fruntschaft nit annemen wollen, so soll alsdam solch nachlassen uncreflig se und purde alsdun den von Barbelrode itegemelter beschlus eroſfnet. doruf sie stilswige nd abgingen und Fein antꝛort gaben, ob sie solohis annemen wollen oder nichl.(12. II. 1501 Bl. 24 b). Was hier die Barbelroter erlebten, wird andern ähnlich widerfahren sein: man verzweifelte an der Obrigkeit, die wohl Lasten aufzuerlegen, in Not aber keine genügende Hilfe zu gewähren bereit war. Der Unwille des Volkes wurde aber um so größer, weil man es bei der Behörde mit Geistlichen zu tun hatte, also mit Angehörigen des Standes, der die meisten Vorrechte genoß und zu öffentlichen Leistungen am wenigsten beitrug. Die Verfügung über das Ungelt ließ sie von all jenen Abgaben frei, die der Bürger für Fleisch, Wein und Mehl auch beim Hausgebrauch zu ent- richten hatte. Wollten sie Korn zur Mühle schicken, so bekamen sie zum Mah- len Freischeine und hatten hierin sogar vor den Adeligen den Vorzug, die nur für Wein und Fleisch abgabenfrei waren!. Hätten sie sich dieser Ausnahme- stellung wenigstens durch einen vorbildlichen Wandel und durch sorgfältige Amtsverwaltung würdig gezeigt! Statt dessen versuchten viele von ihnen, sich der kirchlichen Aufsicht nach Möglichkeit zu entziehen. Die Mönche zu Udenheim, also unmittelbar unter den Augen des Bischofs Ludwig, der hier seinen Wohnsitz hatte, setzten es durch, daß sie zu weltlichen Chorherren wurden. Die Nachgiebigkeit, mit der ihnen Ludwig das ungehörige Begehren gewährte, wirkte wie ein Ansporn auf andere Klöster, daß sie gleiches erstrebten und auch erreichten?. Was nützte dem schwachen Fürsten seine schier sprich- 1 doch sollen die geistlichen(desglichen die cammerhofer) solichs obgeschrieben ungelis von den frucliten und sin(so sie in iren gebruch fligen), desglichen von dem fleisch(sie in ire huser metalen lassen) vertragen und fri sin und ine æu mulen frieeichen gegebben erden(S. 878). vitem die edelen wollen ir des ungelts von ine und fleisch(ie au huse Inicht: hause] verdrenfen und melalen) auch fri lassen, doch dus sie von fruchten ungelt gebben sollen(S. 879). Die ent- sprechende Bestimmung von 1466 lautete:»„Pfaffheit und edellute in Bruchsall bepfrundet oder gesessen, und ander, die von alter her jri geiuest sint, sollen soliche obgemelt ungelt von win und korn(ine uf iren gutern, die nit betbur sint, aecliset, oder dus sie au irem tegelichen gebrucſie in ire husere beufen) au geben nit pflichtig, sunder des ledig und durfur gefriet sin, aueh blieben bi aller aller friheit, sie herbruchit han ungeverlich 4(S. 858). 1472 fast wörtlich so, aber mit dem Zusatz: dusgescheiden, so sie wine schenken, sollen sie von demselben geschenltten wine geben ute anderes(S. 861), und das bei dem bekannt hohen Weinverbrauch im adeligen sowohl wie im geistlichen Haushalt! 2» Dieser bischof beinilligt und vergünstigt, das die münch æu Udenheim auf ir vielfallig anhalten und unmarhaftig berichiten die xutlen ausge chuttelt und elt liche chiorherren orden. darauf anno domini 1497 suchten die münch æu Sunteheim aucli mitiel und weg, vie sie d᷑rer æutten můchten ledig erden; gedachten, weil's denen æu Uden- Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 171 wörtliche Güte gegen die Untertanent, wenn er in den verweltlichten und übermütigen Geistlichen eine Klasse von Menschen groß zog, unter deren Willkür und Untauglichkeit alles Volk zu leiden hatte? Die Priesterschaft von Neustadt stellte im Dezember 1500 ans Domkapitel geradezu den Antrag, sie volten von seiner gnaden iurisdietion genelich erempt seine(Protokollbuch 10929 Bl. 10b). Uberall die Anzeichen eines Zerfalls der festen priesterlichen Zucht, die durch wohlgemeinte Erlasse aus der Anfangszeit des Bischofs nicht hatte wiederhergestellt werden können?. Infolgedessen sah er sich in der heim geratſien, sie wolten's bei diesem frommen und gütigen bischof, der nit leichtlich ſemands etioas abschlug, nit weniger understehen æu erhalten(vie den in obgemeltem jar geschahe), das sie das elõsterlich in ein weltlich wesen und leben verͤnderten und ihren habitum mutierten. denen folgt bald nach apt und convent des closters Clingenmùnster, vermeinten aue, der weltlich chor- rock stunde besser als die munchsſcuttenæ(Simonis S. 185). Selbst Simonis rühmt ihn nicht ohne Einschränkung: ber var beinahe æuvil gütig. vermeint, wer eu im eme und etwas bitlich begert, er konte niehts(so ferr es ime mùglich) versagen, obschon derselbig nit alluegen æu geiehiren, sonder sich viel billiger geæimt het, sein beger abeuschlagens(S. 183). 2„Kaum hatte er den Bischofstuhl bestiegen, als er mit kräftigem Ernst seine Geistlichen zur Sittenreinheit ermahnte und ungeistliches Leben, selbst an Domherrn nnd Prälaten, mit arger Pön bedrohte“.(Geißel S. 105). Ein völliges Sittenbild damaliger priesterlicher Verkommenheit enthält die Zusammenstellung, die hier Geißel aus jenem Erlaß gibt:„In anständiger Kleidung, die Schultern bedeckt, gehe der Geistliche einher, nicht in Schnabelschuhen, gekräuselten Haaren und aufgekremp- tem Hute; ohne Prunk, bartlos; und vermeide das Tanzhaus, öffentliche Possenreißer und den Fechtboden. Wenn ein Domherr zu Chore geht, so gehe er geräuschlos, unbegleitet von Hunden oder Vögeln, und ein Baret mit Ohren, wie sie eitle Neuerungssucht unter dem Vor- wande der Gesundheit ersann, decke dort ebensowenig wie bei der Messe sein Haupt. In Streitsachen suche er sein Recht vor dem Vogt des Bischofs und antworte nicht vor weltlichem Dingstuhle. Karten und Würfel seien fern von des Geistlichen Hand; denn vom Spiele kömmt es leicht zu Worten, von Worten zu Schlägen, von Schlägen zu Wunden, von Wunden zum Totschlag; auch hüte er sich, nach Weise der Possenreißer am Büchsenschiegen, Ball- schlagen und Schleudern oder am Spiele mit Hellebarden und Armbrüsten teilzunehmen. Nächtliche Trinkgelage unter Geistlichen sind entehrender Mutwille, Umschwärmen aber und Geschrei um Mitternach ist schamloser Greuel; sie sind verpönt unter Strafe des Banns. Der Priester sei kein Fresser und kein Trunkenbold; denn Fraß und Wein führen zur Geilheit und machen dumm. Ein geistlicher Makler ist ärger als Pest, man soll ihn fliehen wie den Satan. Eines Geistlichen Bastard soll vom Altare weg bleiben und seinem Vater nicht zur Messe dienen; denn was hat der gottgeweihte Priester mit dem Kinde zu schaffen, auf dessen Geburtsstunde der Fluch liegt! Er treibe es fort aus seinem Hause und führe den Verräter seiner Schande nicht mit sich beim Spaziergange. Fahrenden Priestern, die von Kirch- sprengel zu Kirchsprengel sich umtreiben, bleiben die Kirchen verschlossen, und keinem wird der Zutritt zum Altare gestattet, er habe denn einen Brief hierüber von uns selbst in Handen. Wer das Beichtsiegel durch Wort, Wink oder Zeichen bricht, den trifft der Bann, und fern von menschlicher Gesellschaft, in einem Kloster sein Leben lang vergraben, tut er ewige Buße. Große Verbrechen befördre man nicht durch leichtsinnige Absolution; nur gehörige Reue und Kirchenbuße kann sie versöhnen.“ S. 105—112. Selbst wenn man dieser Schilde- rung gegenüber alle Vorsicht gebraucht, die bei der Verwendung von Strafpredigten als 5 5 225 8 727255. 5 — 1 . 8 25 8 2 8 172 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Sitzung des Domkapitels vom 19. I. 1501 genötigt, ernstlich Klage zu führen, bie es mit dem gotsdinst lichtlichen æaugehè und die gaistlichen einander gane widlertbertig sint«(Bl. 18a). Die Kapitelherren legten dem offenbar nicht so großes Gewicht bei, denn sie gaben ihrem Bischof die ziemlich nichtssagende Antwort, odas sein gnade mit minem herrn tumdechun dovon reden soll, desglichen mein herrn auch tun wollen. Mit einer so lässigen Behandlung tief eingerissener Mißstände war aber das Volk nicht zufrieden. Sie lehnten sich dagegen auf, dab Priester die allerdringendsten Pflichten des gottesdienstlichen Lebens versäumteni und doch alle Vergünstigungen des bevorrechteten Standes ge- nießen wollten. Die Verhältnisse waren derart geworden, daß sich auch dem Geduldigsten die Frage aufdrängte, ob der Mann, der im heiligsten Dienst prlichtvergessen sei, noch von seinen Gemeindegliedern den Zehnten beanspruchen, selber aber zehntfrei bleiben könne. So beschwerten sich nach Ostern 1501 die Bewohner von Heidelsheim, also mitten im Bereich der Ortschaften, die ein Jahr später den Aufstandsversuch planten: odie hrister solten auch die ꝛnochen sechis meß halten, und der frumesser am sonntag solt hie ussen in der eoßern hirchen meß lesen: item das der tauf furderlich hinein quemes(Bl. A1 a)— wahrlich keine übertriebenen Wünsche. Die An- gelegenheit wurde dadurch etwas verwickelt, daß für Heidelsheim eigentlich die Pfalz zuständig war. Da es sich aber um rein kirchliche Klagen handelte, wollten die Dorfbewohner sich nur an die Speirer Behörde halten?. Als das Domkapitel die Beschwerde näher untersuchte, erschien der beklagte Pfarrer in der Sitzung am 24. Juli und erklärte, um seine Gemeindeglieder zufrieden zu stellen, habe er einen Frühmesser zu Hilfe genommen; er mußte dann aber den Bescheid hören, er möge für die Besoldung dieses Helfers selber aufkom- mens. Ubrigens scheint dieser Priester auch sonst keine einwandfreie Haltung geschichtlichen Urkunden am Platze ist, wird man von den Zuständen der damaligen hohen und niederen Geistlichkeit im Bistum Speier noch ein recht düsteres Bild gewinnen. Und bei der Nachgiebigkeit des Bischofs Ludwig ist nicht anzunehmen, daß sich in den zwei Jahrzehnten, seit dieser Erlaß verkündigt wurde, vieles zum bessern gewandelt haben wird. 1 Hier mag auch der Wirkung gedacht werden, die das Interdikt„über die Diözesen Speyer und Worms wahrscheinlich im Jahre 1492 verhängt“ auf die kirch- 5 J* 1 N 5 liche Gesinnung des Volkes gehabt haben wird(Herold S. 22. 2„tem das solcher brief dureh mein herrn under irem sigel versigelt murde; dan on not tere, meins gnedig- sten herrn Pfalegraven sigel doreu æu gebrauchen ete. und begerten auch alsdan, innen hundert malter orns æu lihene(Bl. 41 a), ein Zeichen dafür, daß auch sie— wie andere Dörfer— sich in einer wirtschaftlichen Notlage befanden. 3 Auf seine Erklärung vdomit die von Hagdolshaim nit ursach hetten au clagen, das er dan getan(nämlich sein Bestes) und ein helfer au im genomen hate erhielt er die Antwort,„das meiner herrn will noch mainung nieht genesen sei, einen helfer æu im æu nemen; so er aber einen ufgenomen het, solt er den on schaden meiner herrn haltené(Bl. 66a); die Kapitelherren waren demnach der Meinung, er habe es am nötigen Fleiß fehlen lassen und sei wohl imstande, die Stelle ohne Beihilfe zu verwalten. ö Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 173 eingenommen zu haben; denn man sagte ihm nach, er habe seiner Gemeinde den gefährlichen Rat erteilt, sich gegen das Speirer Domkapitel aufzulehnen!. Die Sache wurde einstweilen dahin entschieden, daß die Kapitelherren den Pfarrer anwiesen, sich gebührlich zu verhalten und die Heidelsheimer zu begütigen, daß aber gleichzeitig Speier mit der pfälzischen Obrigkeit zu Heidel- berg darüber verhandelte, wie dem Genannten die Einkünfte sicher gestellt werden könnten. Auch als über den letzten Punkt ein Ubereinkommen erzielt worden war, kamen die Klagen aus der erregten Gemeinde noch nicht zur Ruhe. In den Wochen, als es ringsum in der Bevölkerung schon bedenklich gärte, gingen die Heidelsheimer sogar dazu über, eine gewisse Menge Getreide, das in ihrem Dorfe lag und dem Speirer Bischof gehörte, zu beschlagnahmen und dessen Freigabe nur unter der Bedingung in Aussicht zu stellen, doe dem pfarrer ein capplan und teglichs ein meß uf dem fronaltur gehalten awurdea (am 17. II. Bl. 104 a, vgl. Bl. 103 a). So trug die Geistlichkeit selber die Schuld, wenn sie ihr Ansehen im Volke verlor und allerwärts die Anzeichen des Pfaffenhasses hervorbrachens. Die Kurzsichtigkeit, mit der hier die Kirche verfuhr, war um so weniger zu verstehen, als sie gerade im Jahre 1501 die größten Ansprüche an die Opfer- willigkeit der Gläubigen stellte. Seit dem Sommer dieses Jahres reiste der ge- schickte Franzose Raimund Peraudi als päpstlicher Gesandter durch Deutsch- land und bot von Landschaft zu Landschaft den Ablaß feil, den der Papst kür das Jubiläumsjahr 1500 verkündet hatte“. Mitte Februar 1502, als der Unwille des Volkes gegen die Geistlichkeit dort ohnehin schon seinen Höhe- punkt erreicht hatte, als man über die Verordnungen des Bischofs, die Hart- herzigkeit des Domkapitels, die unwürdige Amtsführung der Pfarrer empört war, erschien der Kardinal in Speier'. Anderwärts mochte man auf sein Ver- langen ohne Widerspruch eingegangen sein und an der Berechtigung des Ab- lasses keinen Zweifel erhoben habens. Und auch im Speirer Gebiet gelang Es langt auch mein herrn an, uie er die von Hendelshaim doruf woisen solt, mit meinen nerrn au rigen. aber der pfarer des nit gestendig gewesen und gesagt, das man im gane unrechi tue, und man soll im die anædigen, die solchs von im usgeben.(Bl. 66a). 2 am 4. X. 1501 geht das Domkapitel auf den Pfälzer Vorschlag ein, dem Pfarrer ein Fuder Wein und etliche Zinse zu Bruchsal als Gehalt zu gewähren(Bl. 78 a, vgl. 66a, 81a). 3 Bensen zählt als Gründe des Pfaffenhasses auf: Habsucht, Liederlichkeit und Herrschsucht der Geistlichen(Gesch. d. B. K. S. 37ff.). 4 vgl. Gothein: Volksbewegungen S. 107— 124. 5am 15. II. 1502 be- willigt ihm das Domkapitel im Namen„gemeiner Pfaffheit“ als Willkommengruß vein fuder ain, fur 10 guldin visch und fur 10 guldin haberne(Protokollbuch 10929 Bl. 104 a). Gotheins Zusammenstellung des Reiseweges Peraudis ist danach zu ergänzen. é, Seinem geschickten Auftreten ist es zuzuschreiben, daß trotz der materiellen Not jener Jahre von keiner Seite ein Widerspruch gegen den Ablab, ein Zweifel an seiner Notwendigkeit erhoben wurde.“ Gothein: Volksbewegungen S. 117. 174 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. es den klug berechneten Veranstaltungen des gewandten Kirchenfürsten, große Summen an Geld!, namentlich aus den einfachen Volkskreisen?, heraus- zulocken. Aber auf solche, die sich gerade mit dem Gedanken beschäftigten, wie der drückenden Ubermacht der Kirche Einhalt getan werden könne, mußte es wie eine Herausforderung wirken, daß hier zu allen anderen Abgaben, die in den anerkannt schwierigen Zeiten kaum zu erschwingen waren, nun um des Seelenheils willen noch neue Beiträge in die unergründlichen Kirchen- cussen geliefert werden sollten. Während der Wochen, als Peraudi die großen Summen aus dem Speirer Bistum sammelte, von denen wir Kunde haben, reifte unter den„armen Leuten“ dieses Gebietes der Entschluß, sich von der gesamten Last aller Steuern und Einschränkungen mit Einem Schlage frei zu machen, und nahm diese Unbotmäßigkeit notwendig die Form eines unver- Söhnlichen Priesterhasses an. Die Geduld des Volkes war um so mehr erschöpft, als es außer den drücken- den Zumutungen der kirchlichen Behörde auch noch über jene kleineren Be- lästigungen zu klagen hatte, die damals im ganzen südwestlichen Deutsch- land Anlaß zu bäuerlichen Beschwerden gaben. Es fehlten nicht die aus der Schlettstadter Bewegung genugsam bekannten Verschleppungen vor das Rottweiler Hofgericht, die im Speirer Gebiet um so unangenehmer waren, als die weite Entfernung von diesem Gerichtsitz dem Betroffenen großen Zeitverlust verursachtes. Wir haben auch Anzeichen dafür, daß Juden sich dieses so unbeliebten Rechtsweges bedienten. Von Ubergriffen der geistlichen Gerichte wird in den bischöflichen Büchern und den Sitzungsberichten des 1 Am 5. XII. 1503 bescheinigte der Kardinal, aus den in Speier gesammelten Ablaß- und Beichtgeldern den dritten Teil empfangen zu haben, der ihm nach der Ab- machung mit dem Nürnberger Reichsregiment zustand(Gothein S. 114). Waren diese 952 fl 11 solidi(Schilling) 6 pf nur der 3. Teil des eingegangenen Geldes, so hatte das Volk des Speirer Bistums nahe an 3000 fl zu dieser(angeblich) kirchlichen Spende beige- tragen.(Remling, Urkundenbuch II S. 458 vgl. 452 ff. Die von Herold S. 24 erwähnte Auf- rechnung bezieht sich auf das Geld, das allein im Dom zu Speier eingekommen war und am 26. IV. 1502 vom Domprobst Georg von Gemmingen im Beisein mehrerer Beamten gezählt wurde: 826 fl in Gold, 602 fl in Silber, 122 Pfund Scheidemünze. Das ist der gesamte Be- trag für die Stadt Speier, während jene 952 fl 11 sh 6 pf nur ein Drittel der Sammlung aus dem ganzen Bistum darstellen.) 2„Aus der ungeheuren Menge der geringwertigen Münze kann man, scheint mir, ersehen, wie sehr sich gerade die ärmere Bevölkerung an der Zahlung des Ablaßgeldes beteiligt hat.“(Herold S. 24). Die Zusammenstellung, die Herold hier im Auge hat, bezieht sich zwar nur auf die Stadt Speier. In den übrigen Teilen des Bistums wird es sich aber nicht viel anders verhalten haben. 3 G. L.A. Kopialbuch 303 Bl. 403 a (Hans Hieser von Berghausen hat drei seiner Mitbürger nach Rottweil laden lassen) vgl. aus dem Jahre 1505: Kopialbuch 825 Bl. 156 a(Johann Lange, 3epfründeter zu Bruchsal, hat den Philipp Sturmfeder mit dem Rottweiler Hofgericht vorgenommen). Kop. 303 Bl. 47 b:„F ydel judes hat vunsern angehorigen, Pfaffenhansen au Offenbach nach Rottweil vorgeladen(1481). 178 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. anfenger gewest sein(U. S. 41). Angesichts dieses bündigen und dabei völlig sachkundigen Urteils läßt sich die Nachricht des Trithemius nicht länger aufrecht erhalten, daß der Bundschuh durch das Zusammenwirken zweier Bauern entstanden sei. Die Ungenauigkeit— bei Trithemius ja nichts Selte- nes— erklärt sich vielleicht daher, daß er in seinen schriftlichen Vorlagen las, der Schlogknecht Bernhard von Obergrombach sei ebenso wie Joß Fritz entronnen, und daß er nun die beiden für die eigentlichen Urheber der Ver- schwörung ansah. Außerdem gaben ihm die Gefangenen-Verhöre die weitere Nachricht an die Hand, die Verschworenen hätten zwei aus ihrer Mitte zu Hauptleuten erwählt, und er schloß nun von den zwei Anführern übereilt auf zwei Urheber. Auch rein grundsätzlich betrachtet, ist es wahrscheinlicher, daß aus einer großen Zahl unzufriedener Untertanen ein einzelner den Plan zum Aufstand faßt, durchdenkt, ausbreitet und lenkt, als daß gleichzeitig zwei auf diesen Gedanken kommen und sich zu dieser Stellung emporschwin- gen. Namentlich wenn wir schon jetzt ins Auge fassen, was für eine Rolle Joh Fritz im Verlauf aller späteren Bundschuh-Verschwörungen gespielt hat, werden wir ihm auch an der Speirer Bewegung einen entscheidenden Anteil einräumen. Bei allen derartigen Volkserhebungen ist der allgemeine Notstand nur die eine Quelle, aus der die Auflehnung gegen die bestehenden Verhältnisse entspringt; ebensoviel wie auf den gemeinsam empfundenen Druck, kommt auf die vereinzelte überragende Persönlichkeit an, die für den Unwillen der Masse Mund und Hand, Kopf und Herz wird. Im Jahre 1502 wußten die Behörden noch nicht, was für ein gefährlicher Mann ihnen mit diesem Job Fritz entrann; nicht ein gelegentlicher Draufgänger, nicht ein flüchtiger Aben- teurer nach Art der vielen herrenlosen Landsknechte, die in jenen Jahren das Land unsicher machten, nicht ein unreifer Brausekopf, dessen Blut sich mit den Jahren und unter dem Eindruck des Fehlschlags seiner Unternehmung schon abkühlen werde, sondern ein eingefleischter Auf wiegler, ein verwegener, zielbewußter, redegewandter, überzeugungskräftiger Bauernführer, geradezu die Verkörperung der Umsturzgedanken in der ländlichen Bevölkerung Süd- west-Deutschlands. Ohne Joß Fritz ist die Bundschuh-Bewegung seit 1502 überhaupt nicht mehr zu denken. Er hat den Faden, der 1493 im Elsaß scheinbar abgerissen war, jetzt im Speirer Gebiet wieder aufgegriffen und durch alle Enttäuschungen dieses neuen und aller folgenden Aufstands versuche unentwegt fortgesponnen, bis er ihn als ergrauter Mann noch in den groben Strang des allgemeinen Bauernkrieges hinein wirken durfte. 1„Von solchen über die Masse in äußerer Ausstattung und Geltung wie an Selbst- gefühl emporragenden Teilnehmern der gemeinsamen Last und Gefahr mag die erste Auf- regung hervorgegangen sein. Denn so pflegt es bei Verschwörungen zu geschehen.“ Wilh. Wachsmut in: Histor. Taschenbuch V 1834 S. 311f. 5 — 3 2 8 555 * 2 8 7 8 55 8 2559 8 5 7275 2 5 8 — 3 Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 177 möglich, daß Trithemius an der Hand dieser Schriften seine Schilderung entworfen hati. Aber bisher hat das Aktenbündel noch nirgendwo wieder aufgefunden werden können. Wir sind also darauf angewiesen, diese wie alle Behauptungen, die sich nur auf Trithemius gründen, nach dem Maßstab ihrer inneren Glaubwürdigkeit zu prüfen2. Wären tatsächlich zwei gleich bedeut- same Urheber der Verschwörung anzunehmen, so müßte man erwarten, dab von beiden wenigstens die Namen überliefert wären. Selbst wenn es beiden gelang, sich der Verhaftung durch rechtzeitige Flucht zu entziehen, war ihre Persönlichkeit durch Nachfrage bei den Gefangenen leicht festzustellen. Nun besitzen wir aber in Ermangelung des verloren gegangenen Aktenbündels noch zwei Quellen von größter Glaubwürdigkeit: die bischöflich strabbur- gische Aufzeichnung für den Tag zu Schlettstadt(29. IV. 1502), die zweifellos auf unmittelbare Nachrichten zurückgeht(U. S. 100), und die Beschreibung des Speirer Landschreibers Georg Brentz, die unter dem lebendigen Eindruck der kürzlich verflossenen Begebenheit und an der Hand aller einschlägigen Schriftstücke verfaßt worden ist(U. S. 95). Von diesen beiden zuverlässigsten Zusammenstellungen weiß die erstere überhaupt von keinem Führer, Urheber oder Hauptmann zu sagen, nennt auch den Namen des Job Fritz nicht— es sei denn, daß er mit jenem geheimnisvollen„Herren“ gemeint ist, der, mit einer Reliquie versehen, auf Botschaft ins Land geritten sei. Genauere Auskunft erwartet man init Recht von Georg Brentz, der mit allen Einzelheiten der Sache bekannt war. Leider fehlt bei ihm jegliches Eingehen auf die Aus- sagen, die im Verhör der Gefangenen zu Protokoll genommen worden waren; er beschränkt sich ganz auf das, was der Warner berichtete, der zur Entdeckung des geheimen Unternehmens führte, versichert aber dabei, daß die beiden Quellen inhaltlich übereingestimmt hättens. Lux Rapp nun, der Entdecker des Aufstandes, nannte als Hauptschuldigen allein deinen jungen huhern eu Undern Grunbach, Fritæ genant«(U. S. 95). Im Einklang damit urteilte Georg Brentz: bes ist ole æu befrembden, dus der Frite von Undern Grunbuch, ein junger huhersman, hat durfen ein sollichs ser furnemen understeen, den man und ꝶe,]ndern noch aur æeit mag schecæen des huntschuchis hunpbiman und Wenigstens haben ihm die Niederschriften der Gefangenen-Verhöre vorgelegen, die in dieser Aktensammlung aufbewahrt wurden, von denen sich freilich auch Abschriften an dem einen oder andern der benachbarten Fürstenhöfe befunden haben werden. 2 vgl. das Urteil Wegeles in dem Aufsatz Trithemius der A. D. B.(38, 629):„Die Erfindungskraft Trithe- mius' gewinnt es über sich, auf Grundlagen von ein paar dürftigen Notizen lange Seiten voll zu schreiben und unwahre Angaben in Hülle und Fülle an einander zu reihen“; darum sei nicht ausgeschlossen, ,F daß die Annalen(inhaltlich gemessen) gleichwohl nicht ohne Wert sind, der freilich in jedem einzelnen Falle jedes Mal erst faktisch festgestellt werden muß“. a pbefragt dureh den nachrichter, bekannten und verjahen, das sich vast verglicht mit der war- nung, erstmals durcli Luæen bescheens(U. S. 96). Rosenkranz, Bundschuh. I. 12 176 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. fiel, lieferten die Bauern das Korn oo radelse ab, so daß der Speichermeister von Maulbronn sich beim Domkapitel dagegen verwahren mußtel. In der Bruchsaler Gegend sträubte man sich im Winter 1500%% 1, den Speirer Amtleuten das schuldige Geleit zu geben?. Kurzum, die Zustände wurden derart, daß am 12. August 1501 eine Abordnung von vier Domherren damit betraut wurde, die Gebrechen in den einzelnen Amtern zu besichtigen, daß diese Beauftragten sich aber vor Antritt ihrer(offenbar nicht erfreulichen) Reise vom Domkapitel das Versprechen geben lassen wollten, man werde sie im Fall der Not zu schützen wissens. Die Behörde wußte also, daß sie auf den Gehorsam ihrer Untertanen nicht mehr sicher zählen konnte. Und doch blieb ihr die Größe der drohenden Gefahr verborgen. In aller Stille entwickelte sich aus der Masse von Ingrimm und Enttäuschung, die sich im Laufe der Jahre angesammelt hatte, der Vorsatz des gewaltsamen Aufstandes“. Die Bewegung war zum Ausbruch reif. Das einzige, was ihr noch fehlte, war die Persönlichkeit eines scharfsinnigen, tatkräftigen und hinreißenden Führers. b) Die Persönlichkeit des Führers. Trithemius, dessen Darstellung im wesentlichen allen unseren Chroniken zugrunde liegté, hat die Behauptung aufgestellt, der Plan zur Empörung sei von zwei Untergrombacher Bauern ausgegangen. Leider können wir diese seine Nachricht quellenmäßig nicht mehr nachprüfen. Denn zwar hat damals die bischöfliche Kanzlei zu Speier die einschlägigen Aktenstücke gesammelt und in ein Büschel mit der Aufschrift Bundschuh gehefteté, und es ist sehr wohl 1 10. XI. 1500„des æchend rorns æu Lushiaime(Bl. 5b); I. XII. 1500„i die von Walsheim und Studenuger etlich korn, das auch nit gut geist were, bracht und uf den spicher geschut hetten 4(Bl. 8c). 2 7. XII. 1500» Item des gleits halber au Bruchsal und andern orten wurde sein gnaden und stift merklich inbruch und nioerung æaugefugta(Bl. 10 b). a nachdem her Eberhart vom Nuibenhuß, her Friderich Schleder, her Johanns Zollner und her Heinrich Crate tumherrn ꝛu besichiigung der gebrechen in den ampten deputiert worden sint, haben sie(die deputirten) furbracht, begerende: ob sie sich der besichtigung unteræogen, ob man sie hanthaben(d. h. unterstützen) wolt oder nit, in deshalben æauvor ein uissens au machen. doruf haben in mein herrn geantiort und sie gepetten, das sie vleis anſtern und das best tun sollen und das hen, so in begegnen wurde, getrulich wider anbringen(Bl. 69 a)— eine nicht gerade ermutigende Antwort für die besorglichen Domherren. Nicht unrichtig ist das Urteil, das Gnodalius über die Entstehungsursache derartiger Volksunruhen abge- geben hat:„Talia siguidem ubi acoidunmt, aliter fieri nequit, quam id, quod proverbio dicitur: ui funiculus nimium tensus dissolvatur, et victa demum populi patientia in seditionem magno reipublicae damno erumpatè(Schard I S. 132). 5„Als Grundlage für die Erzählung der vier Schriftsteller Trithemius, Baselius, Eysengrein, Simonis] ist der zeitgenössische Bericht des Trithem anzusehen.“ Herold S. 4. s odie schrieften, under diesem handel verlaufen, auch etlicher buntschuher verjehungen findt man in eim busch, daruf steet ein bunt- schuhes(U. S. 97). Zellkern Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 175 Tum K Domkapitels, die uns erhalten geblieben sind, aus begreiflichen Gründen nichts erwähnt. Dagegen finden sich in ihnen vereinzelte Spuren davon, daß 1 die Beamten des Bistums nicht immer einwandfrei verfuhren. Und zwar be- trifft eine solche Erwähnung gerade jenen Peter Nagel von Dirmstein, der im Bruhrain Vogt war, dem also die aufrührerischen Dörfer unterstanden. 1502 An sich war der Anlaß, aus dem er sich mit einem Gesuch ans Domkapitel wandte, rein privater Natur: er wollte ein bischöfliches Lehen, das ihm für 9 Lebenszeit verliehen war, in ein Erblehen umgewandelt haben. Aber wenn Jahr. die Kapitelherren beschlossen, daß sie 98 merllichen heiegenden ursachen seiner beie nicht avilfarn konnen, so darf aus diesem Urteil wohl der Schluß gezogen werden, daß Peter Nagel Unbilliges verlangt hat und daß ihm also das Bestreben eigen gewesen ist, sich auf Grund seiner Amtstellung in der ihm anvertrauten Landschaft allzu fest zu setzen. Unliebsame Vorkommnisse brachten gelegentlich auch die vielfachen Grenzbeziehungen zur Pfalz; 80 klagte das Domkapitel in der Sitzung vom 7. XII. 1500: odie pfalegruvischen teten merkliche ateung eu Odeshaim(Protokollbuch 10929 Bl. 10b)— in der gleichen Sitzung, in der man sich auch mit pfälzischen Zollstreitigkeiten zu beschäftigen hatte2. Es versteht sich, daß unter dem Eindruck aller dieser größeren und kleine- ren Beschwernisse die Willigkeit der Bevölkerung, ihren Untertanenpflichten gegen die kirchliche Obrigkeit nachzukommen, immer geringer werden mußte. Die Amtleute hatten Schwierigkeit, die drückenden Bestimmungen des neuen Ungelt-Erlasses durchzuführen: beim Weinverkauf kam es zu solchen Unzu- träglichkeiten, daß der Bischof deswegen mehrfach beim Domkapitel vor- stellig wurdes. Ein ander Mal erlaubten sich die Dörfler Eingriffe in die bischöf- ichen Waldungen, zu deren Schutz gerade die scharfen Maßnahmen über Bau- und Brennholz erlassen worden waren. Als die Ernte 1500 nicht gut aus- 1 Protokollbuch 10929. Peter Nagel war Vogt am Bruhrain seit 1492(sein Amtseid Kopialbuch 306 Bl. 149 a(Montag nach 11000 Jungfrauen); merkwürdig ist, daß er keine schriftliche Verpflichtung übernommen hat; die Unterschrift seiner Bestallung sagt odas dies obgeschrieben bestellung nit vollomenlich registriert, ist ursuch. das Peter Nagel lein bestel- lung genomen noch revers ubergebben, sunder das ampt us und us on schriftlich bestellung us- Don gericlit hate(Bl. 150 a). Sollte die Willkür des Mannes, die sich hierin bekundet, nicht auch f im Verkehr mit seinen Untergebenen zu spüren gewesen sein? 2 Custos Johann von del Erenberg beschwerte sich darüber, daß ihn der Zöllner von Donstat den Zinswein nicht zollfrei durchführen lassen wollte. Der Pfalzgraf bestritt, daß die Zollfreiheit ein Rechtsan- spruch sei; er habe sie nur gnadenweise gewährt(Bl. 9b). Anderseits wollten die Kapitel- herren gehört haben, hie seinen(lies: seiner) gnaden und des stifis aigen luten verbotten wor- den durch die pfalegravischen, seinen gnuden lein ster æu geben«(Bl. 10b). 17. VII. 1501 „witer hat sein gnade gemeldt, inte es mit dem winschanb geverlicher ꝛnise gehalten und ge- hrucht werdes(Protok. 10929 Bl. 61 a); vgl. die gleiche Klage in der Sitzung vom 5. XI. 01 (Bl. 81b). 7. XII. 1500 item es geschee merſtlicher intrag an den weldens(Bl. 10 b). Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 179 Die Heimat dieses eigenartigen Mannes war Untergrombach, ein Dorf am Fuß des Schwarzwaldes gelegen, wenige Kilometer oberhalb Bruchsal, dort wo der Grombach in die Rheinebene tritt. Kurz vor seiner Geburt zählte sein Heimatort 131 Haushaltungen, also etwa 7-800 Seelen!. Wie alt er 1502 war, läßt sich nur schätzungsweise feststellen. Galt er damals als ein junger Bauersmann(U. S. 97), so sah man ihn bei den Anfängen des Bauern- krieges 1524 im grauen Barts, also doch wohl mindestens in einem Alter von 55 Jahren. Demnach hätte er zur Zeit der Bruchsaler Verschwörung etwa dreißig Jahre gezählt: ein genügendes Alter, um ihm die Umsicht und Tatkraft zuzutrauen, über die sich Georg Brentz bei ihm gewundert hat, zugleich aber auch eine Jugendlichkeit, die ihn befähigte, allen Nachstellungen der Obrig- keit gewandt zu entschlüpfen. Das Außere des Mannes ist uns erst 15 Jahre später geschildert worden, also zu einer Zeit, wo bereits die zweite Verschwö— rung mißlungen hinter ihm lag, wo er demnach vom Schicksal viel umherge- worfen und zu einem gereiften Manne geworden war. Und auch hier erfahren wir außer den Kleidern, die er trug, und die natürlich auf seine Erscheinung im Jahre 1502 nicht schließen lassen, nur von einem schwarzen Muttermal, das er auf der linken Hand getragen habe(L. S. 270). Die Schreibung seines Namens schwankt zwischen Job und Jost; jenes würde auf Josef oder Josua, dieses auf Jodocus führens. Doch scheint Joß, das in den Quellen weitaus überwiegend angewandt wird, nur eine volksmäßige Abschleifung des ursprüng- lichen Jost zu sein; denn wir finden in dem Namenverzeichnis der Unter- grombacher Gemeindeglieder aus dem Jahre 1464 mehrfach den Namen Jost (G. L.A. Kop. 296 Bl. 150 a). Die Zusammenstellung Jost Fritz würde bedeu- ten, daß er den Vornamen Fritz führte und der Sohn eines Jost war. Unter den Hausvätern Untergrombachs werden 2 dieses Namens erwähnt: Jost Hune und sin husfrauioe Margretene und ost hi der kirchen und sin husfrauibe Kette(ebenda). Wir haben demnach die Wahl, eines dieser beiden Paare als die Eltern des Joß Fritz anzusehen; übrigens waren beide Väter Eigenleute des Speirer Bischofs, wie durch ein S am Rande angedeutet wird. Gerne wüßten wir, unter welchen Einflüssen der junge Bauer in seinem Dorfe aufgewachsen ist. Er erlebte die schweren Jahre der Migernten, von denen im vorigen Abschnitt die Rede war, und kannte den Druck der obrig- Verzeichnis der Pfarreien aus dem Jahre 1464(unter Bischof Mathias); bei Unter- grombach heißt es:„supa der pusgesesse 131, darunder atben priester(der Pfarrer und der Frühme ß ner), 7I spierscher mann, 7d frauiben, aueh funf pfalꝛgravischer munme umd& frauibenc (G. L.A. Kopialbuch 296 Bl. 151 a). Also gehörten diese Untertanen des Speirer Bischofs grundherrlich nicht alle zu ihm, sondern waren teilweise Leibeigene des Pfalzgrafen. „under solichen hawern ist aueh Frita von Grumbach uf dem stieft Spier mit einem alten raren bartſi gewesens(Mone, Quellensammlung II S. 17). 3 Pamphilus Gengenbach 8. 547 Anm. 1. 12*⁷ 5 3 2 3 dee 8 5 25 12 — 5 6. 25 5 5 255 258 — 8 8 8 2 2 2 2 87 5 8 5 180 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. keitlichen Verfügungen, die in letzter Zeit dem ohnehin schwer geplagten Volke auferlegt worden waren. Er hatte, wenn er nach Bruchsal zu Markte fuhr, das lästige Ungelt zu entrichten und kam womöglich auch mit den Ver- boten der Wald- und Weidenutzung in unliebsame Berührung. Die Neibs- heimer Angelegenheit mit Hans Lindenschmid blieb ihm sicher nicht fremd, da sie sich in nächster Nähe seines Heimatortes abspielte. Dann aber war ihm auch die Stimmung der umliegenden Dörfer bekannt, die— wie Jöhlingen— für die Speirer Kriegskosten bei jenem Vorkommnis so große Opfer bringen mußten. Zu seinem Bekanntenkreis gehörten nachweislich die beiden Soldaten, die das nahe gelegene Schloß Obergrombach zu bewachen hatten und von denen der eine(Bernhard) ihn bei Aufdeckung der Verschwörung warnte (U. S. 96). Zwischen den beiden Dörfern Grombach scheint damals ein etwas rauher Ton geherrscht zu haben, wie wir noch aus dem Bericht über einen Totschlag entnehmen können, der sich dort 1484 ereignete. Joß Fritz muß nach unsern Berechnungen etwa 10—12 Jahre alt gewesen sein, hat also davon Kunde erhalten, wie der Untergrombacher Martin Klein-Aberlin den Schult- heißensohn Wendel aus Helmsheim beim Streit im Wirtshaus zu Obergrombach erschlug, und womöglich zugesehen, als der Täter dann zur Sühne eigenhändig ein steinernes Kreuz an der Straße aufrichten mußte. Auch prägte sich dem kindlichen Gemüt des Knaben ein, daß der Martin hernach eine Wallfahrt nach Aachen oder Einsiedeln unternahm: kleine, vereinzelte Züge, deren Nachwirkung sich später in ganz anderem Zusammenhang zeigen sollte. Gerne wüßten wir, ob er in seinen jungen Jahren selber im Kriegshandwerk 1 +u bissen: als sich ein ufrure und miß handel æwuschen etlichen von Obern und Un- dern Grunbach und von Helmpheim duselbs æu Oberngrumbach in des wurts hus begeben, darunder Martin Klein-Aberlin von Underngrumbach Wendeln, des schultheißen sone eu Helmpieim, todt geslagen hat und deshalb au Oberngrumbach in gefengnisse omen ista, entscheiden Hein- rich von Sternenfels, Hofmeister zu Speier, und Blicker Lantschade von Steynnach, dem Helmhhieim dieser eit austeeld, als Richter, daß die Tat unbedacht geschehen sei; der Täter solle Messen für den Erschlagenen lesen lassen. item es soll auch der benunt Martin, umb des gemelten Wendels seligen selenheils willen, ein steinin cruise setꝛen und dus selbs in die erde graben, in die maritte æu Oberngrumbach, an die gemein straßen, und das tun selbs æwolft, halb manne und Halbs fruuien, mit brennenden liechiern, als dan auch(d. h. ebenso wie die Messen) gewon- lich ist. und wan das cruise gesetet ist, soll er fur dus crutæ nuien und sprechen ein pater noster, ein ave maria und ein glauben. und solliche begengnisse und crutæsetæunge soll gescheen in monats friest schirstunftig, uf benante tage, die er durch den pferrer dem vol lte verunden lassen solle. daræu soll aueh Martin, so er widder ꝛu creften sins libs om pt(doch æum lengsten hiesuu- schen und pfingsten nãhstompi), ein walfart tun gein Ache oder gein Eynsiedeln, wellichs er will, eu unser lieben frauen ere,— alles æu trost umd hilf und umb eil willen des benanten Wendels seligen sele..— samstag nach sant martins tag des heiligen bischofs(13. XI. 1484) (G. L.A. Kopialbuch 303 Bl. 160 a 161 b). Martin war also bei der Schlägerei selber übel ee worden, wenn ihm für seine Wallfahrt bis Pfingsten 1485 Frist gegeben wurde. rr Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 181 gedient hat. Janßen behauptet est. Doch gibt er weder eine Quelle für diese 8 Nachricht an, noch sagt er des näheren, ob der Landsknechtdienst vor 1502 oder erst in den Jahren des flüchtigen Schweifens nach dem Scheitern der Bruchsaler Unternehmung stattgefunden hat. Wir werden uns also hier mit einer bloßen Vermutung zu begnügen haben. Bei den umfassenden Plänen, die Job 1502 verfolgte, ist aber jedenfalls anzunehmen, daß sein Denken nicht in den unbedeutenden Angelegenheiten des dörflichen Alltagslebens aufgegangen ist, sondern daß auch die großen Fragen des öffentlichen Lebens ihn beschäftigt haben. Er hörte von den Kämpfen zwischen Kaiser und Ständen um die Erneuerung der Reichsver- fassung; denn der Wormser Reichstag von 1495 fand viel zu nahe bei seiner Heimat statt und regte die öffentliche Meinung viel zu sehr auf, als daß ein aufgeweckter Kopf wie Joß Fritz davon hätte unberührt bleiben können. War er aber einmal aufmerksam darauf geworden, wie verworren die Zustände im damaligen Reiche waren, hatte im Lied oder Flugblatt die damals so rege Volkskritik den Weg zu ihm gefunden, dann ließ ihn der Gedanke an eine notwendige Gesamtreform nicht mehr los. Mit offenen Sinnen erlebte er den Schweizer Freiheitskampf, und unwillkürlich knüpfte sich ein seelisches Band zwischen jenem jungen, aufstrebenden Volke und dem jungen, empor begehrenden Bauersmann. Seitdem wurde es sein Wunsch, der durch den Druck seiner Obrigkeit wach gehalten und genährt wurde: Könnten wir doch werden wie die Schweizer! Da muß irgendwie die Kunde zu ihm gedrungen sein, daß vor wenig Jahren im Elsaß bereits ein Befreiungsversuch der Bauern stattgefunden habe, gleichfalls von bischöflichen Untertanen, und gleichfalls mit der Absicht unter- nommen, sich an die Eidgenossen anzuschließen. Ein quellenmäßiger Nach- weis für diesen elsässischen Einfluß auf die Dörfer im Bruhrain ist freilich nicht zu erbringen. Bei dem überaus lückenhaften Stand unserer Uberlieferung — gerade in bezug auf die Bewegung von 1502— hat sich keine Nachricht darüber erhalten, daß etwa einer der Schuldigen, die 1493 mit Landesver- weisung bestraft wurden, sich im Bruchsaler Gebiet niedergelassen habe. Aber der ganze Gedanke des„Bundschuh“, d. h. der zusammenfassenden Aufwieglung des gesamten umwohnenden Bauernstandes, trägt so deutlich das Gepräge Schlettstadter Herkunft an sich, daß man fast annehmen möchte, Job Fritz habe nicht bloß gelegentlich von den dortigen Vorgängen gehört, sondern sei geflissentlich in die gefährlichen Pläne Hans Ulmans und Jakob Hansers eingeweiht worden. Sollte etwa der letztere selber— als er 1493 von der Frankfurter Messe heimreisen wollte und den Rückweg durch die *„Er hatte als Landsknecht Feldzüge und Schlachten mitgemacht und trat mit der Würde eines Kriegsmannes auf“ II S. 414. 182 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Wachsamkeit der Behörden verlegt fand— im Speirer Gebiet Fuß gefaßt und auf Joh Fritz mittelbaren oder unmittelbaren Einfluß gewonnen haben? Die Vermutung sucht, hier die fehlenden Mittelglieder zu ergänzen, deren Vorhandensein ihr kaum bestritten werden kann. Daß tatsächlich verborgene Fäden zwischen Bruchsal und dem Elsaß hin und her liefen, läßt sich aus den Vorsichtsmaßregeln schließen, die 1502 nach Aufdeckung des Bundschuh- planes gerade von den elsässischen Behörden getroffen wurden. Warum warnte Lux Rapp nicht nur den Speirer Bischof und den benachbarten Markgrafen von Baden, sondern ohne jeden Auftrag auch den Bischof von Straßburg(U. S. 96)? Wie konnte dieser Bischof am 15. IV. an Oberehnheim schreiben, der Bundschuh sei wieder rege, weil babermals etliche des gemeinen vols in werbung standen.., alle fußnechi, so dus land uf oder abeiehen, irer geselschaft eu verivichtlene(U. S. 98)? Ging die Anregung zu dieser neuen Ver- schwörung lediglich von Untergrombach aus, oder hatten nicht vielmehr auch die Anhänger der Ulmanschen Verschwörung dafür gesorgt, daß der Plan einer umfassenden sozialen Revolution im rechtsrheinischen Gebiet Freunde fand? Die geschichtliche Wahrscheinlichkeit spricht jedenfalls dafür, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Ausläufern von 1493 und dem Aus- bruch von 1502 anzunehmen. Erfuhr sogar der Chronist Maternus Berler von der Weissagung des sterbenden Ulman, die im Volke umlief, oder huntschu miest ein furgung haben, es stunt lang oder ure, wieviel eher wird diese unver- gessene Außerung zu den Ohren eines Joh Fritz gedrungen sein! Anstatt von selber auf den Gedanken verfallen zu sein, für den Ulman, Ziegler und Hutmacher in den Tod gegangen waren, wird er ihn vielmehr als hinterlassenes Erbe dieser Märtyrer der gemeinsamen Volksache kennen gelernt und sich angeeignet haben. Das würde auch die Zähigkeit erklären, mit der Joß Fritz (allen Gefahren zum Trotz) den Bundschuh verfocht: er galt ihm als eine Art von heiligem Vermächtnis, das zu hüten er sich berufen fühlte. Andere Einflüsse kamen hinzu. Wenn wir beobachten, mit welch tiefer Erbitterung Joß Fritz gerade den Priesterstand bekämpfte, wenn wir durch ihn das Verslein geprägt und zum Kennzeichen der Verschworenen erhoben sehen „Was ist euch für ein Wesen?“ „Wir mögen vor den Pfaffen nicht genesen,“ wenn wir in seiner Bewegung zum ersten Male eine religiöse Weihehandlung bei der Aufnahme in den Bund finden, die im Schlettstadter Bundschuh noch fehlte(Knieend fünfmal das Unser Vater und das Ave Maria zu beten) — so drängt sich der Gedanke auf, daß hier die Erinnerung an den Pauker von Niklashausen mitgewirkt hat. Weder räumlich noch zeitlich war der Untergrombacher Joß Fritz von den aufregenden Vorkommnissen im Tauber- Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 183 tal weit entfernt. Man müßte sich wundern, wenn bei dem gewaltigen Zulauf, den jener seltsame Liebling des Bauernvolkes weit umher gefunden hatte, die Kunde von seinem Auftreten und seinem traurigen Ende nicht bis in die Rheinebene gedrungen wäre. Der furchtbare Gesang, den 1476 die erregte Menge anstimmte: Wir wollen Gott vom Himmel klagen Kyrie eleison, Daß wir Pfaffen nit sollen zu Tod schlagen, Kyrie eleison! wurde sicher nicht so bald wieder vergessen. Und es ist keine allzu kühne Annahme, daß dieses oder ein ähnliches Liedlein, in der Jugend gehört, in Job Fritz nachgewirkt und den obigen Merkspruch von den Pfaffen erzeugt hat. Das eigenartige Zusammengreifen religiöser Begeisterung und sozialer Leidenschaft, von dem der junge Grombacher Bauer da erfuhr, lehrte ihn auch die heimischen Nöte im höheren Licht einer gestörten göttlichen Ordnung beobachten. Obwohl er selber keine beschauliche Natur war(wie der Pauker von Niklashausen), sondern ein Mann der nüchternen Berechnung und des rücksichtslosen Handelns, wurde es ihm doch zum Bedürfnis, das neue Unter- nehmen mit der Verpflichtung zu einem ernsten Gebet beim Eintritt in den Bund zu verknüpfen. Dieses fünffache Unser-Vater und Ave Maria mutet im Zusammenhang der sonstigen Bestrebungen von 1502 zunächst fremdartig an, weil in den eigentlichen Beschwerdepunkten kein religiöser Beweggrund zu erkennen ist. Wirkt aber in der Gebetsverpflichtung die Erinnerung an den Pauker von Niklashausen nach, so begreift sich ohne Schwierigkeit, wie Job Fritz etwas in seinen Plan aufnehmen konnte, was ihm von Natur fern lag: es war eben nicht sein geistiges Eigentum, sondern eine(bewußte oder unbewußte) Entlehnungl!. Annlich verhält es sich mit dem Schlagwort von der göttlichen Gerech- tigkeit. Auch das taucht erst bei Joh Fritz auf, während die elsässischen Bauern es offenbar noch nicht allgemein gekannt haben(vgl. D S. 26). Aber auch hier dürfte der Ursprung nicht bei dem Grombacher Bauernführer liegen, sondern in einer früheren Bewegung, deren Nachwehen dann auf Joß Fritz eingewirkt haben. Es ist nämlich merkwürdig, daß 1502 nur nebenher der Gedanke ausgesprochen wurde, die Verschworenen wollten oder gerechlig- 1 Ergänzend könnte man noch darauf hinweisen, daß in die letzten Wochen vor dem geplanten Ausbruch der Verschwörung die Ablaßpredigt Peraudis fiel, die dem religiösen Eifer des Volkes neue Nahrung geben mußte; vgl. dessen„Bestimmung, daß jeder Bauer beim Abendläuten die Kniee beugen und ein Gebet für den Landfrieden sprechen solle“ (Gothein, Volksbewegungen S. 116). 184 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. beit bistant tun(U. S. 100f.) 1, daß dagegen 1513 die ganze Bewegung unter dem leitenden Gesichtspunkt stand: Nichts denn die Gerechtigkeit Gottes! Erst allmählich hat sich also der Kampfruf, der nachher im Bauernkrieg eine 80 große Rolle spielen sollte, in den Gemütern der Bauern— und wohl auch pei JoB Fritz selber— eingebürgert. Er kam ihm eben von außen, und es pedurfte einer gewissen Zeit, bis er ihn sich völlig aneignete. In dem Wort von der göttlichen Gerechtigkeit klang nämlich der letzte Ton des großen Hussitensturmes nach, der den ersten Teil des 15. Jahrhunderts so tief erregt hatte2. Wiclifs umstürzlerischer Gedanke, daß ein Machthaber nach gött- lichem Recht seines Anspruches auf Herrschaft verlustig gehe, wenn er sich nicht nach den Vorschriften des göttlichen Willens richtes, war durch unmittel- bare Schüler und namentlich durch die Hussiten so tief ins deutsche Volk ein- gedrungen, daß er sogar nach so vielen Jahrzehnten wieder auftauchen und zur Waffe der Unterdrückten gegen ungerechte Obrigkeit werden konnte. Es ist hier nicht der Ort, alle Kanäle aufzuzeigen, durch die das„böhmische Gift“ auch während der zweiten Hälfte des Jahrhunderts in die bäuerliche Denkweise Süddeutschlands eingedrungen ist. Bei diesen überaus feinen und geheimen Vorgängen geistiger Beeinflussung kann man billiger Weise überhaupt keinen„urkundlichen“ Beweis erbringen, aber auch nicht verlangen. Genug, daß Joß Fritz— je länger, desto mehr— die geplante Umgestaltung der ländlichen Verhältnisse unter den Gesichtspunkt rückte: der von Gott 1 Zwar berichtet Trithemius, auf der geplanten Bundesfahne habe stehen sollen „Nichts dunn die Gerechiigſeit Gottes“a. Aber abgesehen davon, daß diese Fahne nachweislich noch gar nicht fertiggestellt war(U. S. 101), fehlt der Hinweis auf ihre Einzelausführung in allen Chroniken, die von Trithemius abhängen. Der Verdacht legt sich daher nahe, dab der ursprüngliche Wortlaut des Trithemius den Wahlspruch auf dem Fähnlein noch nicht enthalten hat, sondern daß dieser erst später auf Grund der Enthüllungen von 1513 einge- tragen worden ist. In Lehen 1513 rückte das Schlagwort von der göttlichen Gerechtig- keit bedeutsam in den Mittelpunkt, während es sich 1502 erst von ferne her ankündigte. 2 vgl. das zurückhaltende Urteil von W. Ohr(Die Entstehung des Bauernaufruhrs vom armen Konrad 1514):„Die Geschichts wissenschaft wird eine exakte Antwort auf alle diese Fragen nie finden. Denn wenn auch alle Zusammenhänge nachgewiesen werden könnten (Zum Teil sind sie ja nachgewiesen), so fragt es sich schließlich doch, ob nicht die religiösen Momente nur als willkommener Deckmantel für die aus politisch-wirtschaftlichen Gründen ausbrechenden Bauernunruhen herangezogen worden sind. Die ganze Frage scheint tiefer in die Motivenforschung der Bewegung hineinzuweisen, als mit den Mitteln unseres geschicht- lichen Erkennens überhaupt erfaßt werden kann. Am ehesten noch ist der unmittelbare Einfluß der hussitischen Bewegung zu erkennen, die ja in ihrer Lehre von Freiheit und Gleich- heit, Einziehung des Kirchengutes und Abschaffung des Zehnten sehr an die Grundgedanken der Bauernkriege mahnt“(Württ. Viertelj. N. F. 22, 1913 8. 10). 3„Nullum est civile dominium, nisi in ĩusticia ewangelica sit fundatume(de civ. dom. p. 22f.). Den näheren Nachweis habe ich in meiner Bonner Dissertation„Wielifs ethisch-soziale Anschauung“ von 1901 erbracht. Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 185 gewollte Zustand müsse wiederhergestellt und jeder Widerstrebende„als ein Gegner der Gerechtigkeit Gottes“ unbarmherzig niedergemacht werden!. Das ist Hussitismus, namentlich weil das Volk sein Reformationsrecht in erster Linie gegen die Geistlichkeit kehren will. Was Wielif den Untertanen nur gegen ihren priesterlichenꝰ, nicht aber gegen ihren weltlichens Oberen gestattete, das nahmen die Hussiten keck für sämtliche Abhängigkeitsverhältnisse in Anspruch: kein geschichtlich gewordener Rechtszustand war bei ihnen davor sicher, daß er auf seine religiöse, seine biblische Berechtigung geprüft wurde, und zwar durch das Volk selber. Aus hussitischen Kreisen— vielleicht in Ver- bindung mit der Kunde von Niklashausen— wird der Gedanke an Joß Fritz gelangt sein, daß die„armen Leute“ im Namen der göttlichen Gerechtigkeit eine völlige Neuordnung fordern und nötigenfalls selber erzwingen dürften“. Bleiben die geistigen Einflüsse, die auf den Bauernführer eingewirkt haben, für uns immer ein Rätsel, in das wir nur vermutungsweise eindringen können, so möchten wir wenigstens über seine häuslichen Verhältnisse gerne näheres erfahren. War er verheiratet? Hatte er einen eigenen Haushalt? Befand er sich in gedrückter Geldlage? 1513 hatte er eine Else Schmid zur Frau. Sie war aber offenbar nicht schon 1502 aus Untergrombach mit ihm geflohen, sondern ihm erst nach dieser Zeit bekannt geworden. Als ihr Heimatsort wird(U. S. 141) Lenzingen angegeben und dieses in einer etwas schwer leserlichen Stelle(U. S. 160) als»Lenteingen under Stochachs erklärt. Nun gibt es im Amt Stockach kein Dorf dieses Namens, wohl aber ein Lienzingen bei Maulbronn. Man könnte also auf den Gedanken kommen, hier liege ein Versehen vor und Joß Fritz habe sich 1502 nicht bis zum Hegau am Bodensee, sondern nur in das benach- barte Gebiet um Maulbronn und etwas weiter östlich geflüchtet. Dabei stellt sich die auffallende Entdeckung heraus, daß 1514 in Heilbronn ein Bürger Joß Fritz wohnte, dessen Frau Elisabeth hießs. War es denn seine Heimat, zu der sich der Bauernführer wandte, als er 1513 einen Heilbronner Maler aufsuchte und bei ihm die Bundschuhfahne in Auftrag gabs? Doch die Spur er- νφ)que contradiæisset eis, sine misericordia interficeretur tanquam ĩustitia? Dei contrarius, inobediens et rebellise(U. S. 91). 2 8d ergo populus laicalis videt, quod genus clericorum inveteratum abusu disolvit istam condicionem Deo et homint, quoad bona pauperum (Kirchengut, das eigentlich den Armen gehört) abitenda, et recta intenoione hoc auferat, dans populo conservanti ipsam debite Deo et hominit videtur quod iusticiam tuste fabcité(de eiv. dom. p. 353 vgl. p. 340). Laicus non tenetur ei dare decimamè(ibid. p. 310). 3 bet eæistens in peccuto mortali caret, ut si, usto dominio quoad Deum(ibid. p. 2). 4 vgl. Bühler:„1420 verlangten die Hussiten in den 12 Artikeln, die sie an die Stadt Prag ein- reichten, daß alles heidnische und deutsche Recht, das mit dem göttlichen Gesetz nicht übereinstimme, aufgehoben und nach göttlichem Recht(divina jura) geurteilt werde“ (Wald und Jagd S. 7). Urkundenbuch der Stadt Heilbronn Bd. III Nr. 2345(S. 393f.). CU. 8. 145. 184. 8 878777 2888 186 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. weist sich bei näherem Zusehen als irrig, die Upereinstimmung in den Namen als rein zufälligr. Es wäre ja auch zu gewagt gewesen, hätte sich der Verfolgte nach 1502 so nahe bei seinem früheren Wohnsitz aufgehalten. Wir werden die Angabe„Lenzingen unter Stockach“ gelten lassen müssen, sie aber dahin zu verbessern haben, daß Nenzingen gemeint ist, ein Dorf im Stockacher Amt?. Hat nun Joß Fritz erst dort seine Frau„Els Schmidin, Hansen Schmidts dochtere(L. S. 141) kennen gelernt, s ist er 1502 offenbar noch nicht verhei- ratet gewesen. Möglicher Weise gehörte er damals noch zum Haushalt seines Vaters. Daß er nicht unbemittelt gewesen sei, schließt Herold(S. 28) aus den Angaben über seine wohlhäbige Kleidung. Aber mit Unrecht. Denn wie man inn 1517 auftreten sah, wo er bereits zweimal eine Führerrolle gespielt und jahrelang einen eigenen Haushalt gehabt hatte, sagt nichts über seine Geldlage, als er noch im Elternhause zu Untergrombach wohnte. Höchstens könnte maän aus allgemeinen Erwägungen zu der Vermutung kommen, daß hier wie sonst der Führer keiner von den Habenichtsen war, sondern aus gesicherten häuslichen Verhältnissen die Festigkeit und den Weitblick des Handelns mit- prachtes. Doch ist darüber nichts Gewisses nachzuweisen. Wichtiger als alle diese Merkmale seines äußeren Daseins sind schließlich die Züge seines Wesens, die wir noch ermitteln können und die uns einen wertvollen Erklärungsgrund für den Erfolg seiner Tätigkeit als Aufwiegler geben. Zu einer Zeit, als die Obrigkeiten sich schon häufiger mit Jof Fritz beschäftigt hatten, beurteilten sie ihn hauptsächlich als einen listigen, ver- schlagenen, durchtriebenen Menschen. Das war in der Tat eine seiner hervor- stechendsten Eigenschaften. Er verstand sich auf die Behandlung seiner Genossen, wußte die Gesichtspunkte klug zu wählen und die Worte glücklich zu setzen.„Führer und Verführer des Volkes durch und durch, mit sübber Rede angetan, wohl wissend, wo den armen Mann der Schuh drücket— 80 schildert ihn treffend der Bericht eines breisgauischen Amtmanns“. Seine Geschicklichkeit im Umgang mit den zurückhaltenden und mißtrauischen Bauern, die uns aus den Bekenntnissen der Lehener Gefangenen 1513 oft 80 sprechend deutlich entgegentritt, wird er einigermaßen auch schon in Unter- 1 Nach einer freundlichen Mitteilung des Herrn Dr. Morita von Rauch befand sich jener Joß Fritz schon 1491 in Heilbronn, war übrigens ein Fischer. Am 3. IV. 1525 erhielt eim J0l5 Fritz dort 12 d Zehrung Hals er(mit der Trommel) umgeschlagen hat, als die gemein ſurs rathaus vst a0 gene, um allerhand Forderungen an den Rat zu stellen. 2 Dort hatte er (n Eigeltingen) auch einen Schwager Hans Trimklin(V. S. 226). vgl. die obige Stelle aus Wachsmut S. 311. 4 Janßen II 414; leider wird nicht angegeben, wo sich Roh- eisens Brief befindet; vgl. Ulmanns zusammenfassendes Urteil(II S. 643):„Rastlos und kühn, verschlagen und fanatisiert, ein Kenner der Menschen und ihrer Leidenschaften, ver- stand er Alt und Jung, Männer und Weiber zu umstricken, allezeit unfaßbar für jede Verfolgung Warum kam die Empörung in der Gegend von Bruchsal zum Ausbruch? 187 grombach 1502 besessen haben. Auch dort wird er darauf aus gewesen sein, die neuen Bestrebungen in harmlosem Lichte zu zeigen, ähnlich wie es die Werber 1493 in der Dambacher Gegend taten. Man glaubt ihn vor sich zu sehen, scheinbar in lauter gutmütiger Herzlichkeit, tatsächlich in überlegener Berechnung, wenn er 1513 einen Lehener anredet: AKilius, ꝛclltu uns auch helfen eu der gõtlichen gerechtieit, so mustu swigen und davon niemand uteit sagen. dann du sichest, vie es uns godt(d. h. geht), und das bir huutt umb dis und morndes umb das ander oment, und das man ums mit bill lassen Blaben b unsern alten bruchen, rechten und herbomen d. Als der Bedenkliche nur auf solche eingehen will,„daræu si glimpf, fug, ere und rechit hettenté, baut der Kluge seinen Plan in aller Behutsamkeit auf, vom Unanfechtbaren zum Ge- wagten fortschreitend:» wolltent allein dem gleben, vas götlich, æimlich und billien were, und die großen wucherer und ads nit gõtlich nach hillich were, abthun. und so einer geeinst und die beæalten eins dem houbigut sich verg lichtent, furer nit gedulden, das die aitter gegeben solltent erden usw.(VJ. S. 193) Kein Wunder, daß die aufgestörte Obrigkeit die Uberredungskraft dieses Mannes nur ous argem insprechen des tuffels erklären zu können meinte(U. S. 182). Es muß eine Persönlichkeit mit fast dämonischem Einfluß ge- wesen sein, wortreich oder schweigsam, hervortretend oder zurückhaltend, je nachdem, wie es die Umstände erforderten. Dabei zeichnete ihn eine schier unermüdliche Zähigkeit aus. Mag man über das Recht seiner Bestrebungen urteilen, wie man will, den Ruhm kann niemand ihm streitig machen, daß er sich von dem einmal beschrittenen Wege auch durch die größten Hindernisse nicht hat abbringen lassen. Lehr- reich ist in dieser Beziehung das kleine Vorkommnis, wie er 1513 die Bund- schuhfahne herstellen ließ. Erst versuchte er es durch einen unbekannten Bau- ersmann auf möglichst unauffällige Weise bei einem Freiburger Maler; als das mißlang, machte er sich selber an einen anderen heran, der damals gerade die Lehener Kirche instand setzte; auch hier zurückgewiesen, hätte er(meint der Freiburger Berichterstatter) auf seinen Plan verzichten müssen, wofern er noch deinich erberheit oder gotsfurcht in sinem heræen gehaptæ, aber gleich als habe ihn die Schwierigkeit erst recht zum Wagnis gereizt, machte er sich auf den weiten Weg nach Heilbronn und brachte es hier tatsächlich zu dem gewünschten Fähnlein, indem er dem zögernden Maler vorspiegelte, er sei aus der Schweiz und habe in einer Schlacht der Mutter Gottes eine Wallfahrt nach Aachen gelobt, dort wolle er die Fahne als Weihgeschenk aufhängen und, da sein Vater ein Schuhmacher gewesen, den Bundschuh als dessen Hand- werkszeichen auf der Fahne anbringen lassen(U. S. 145, 161, 183f., 187, 196k.). Ein Mann, der so zäh an dem einmal gefaßten Vorsatz festhielt, wurde nicht leicht eine Beute widriger Zufälle. Wo anderen der Mut sank, blieb er —— N 1 — e 55 188 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. aufrecht; gerieten seine Anhänger durch die Verfolgungsmaßgregeln der Be- hörden in Bestürzung, dann behielt er seine kühle Besonnenheit und ent- schlossene Tatkraft. Man sollte meinen, nach den Erfahrungen von 1502 habe es ihn stutzig gemacht, als auch der Lehener Versuch eines Aufstandes vorzeitig entdeckt wurde. Aber anstatt nunmehr auf allen Zusammenhang mit den Verschworenen zu verzichten und nur auf die eigene Sicherheit bedacht zu sein, wagte er, unter den Augen der Freiburger und markgräflichen Späher sich wieder nach Lehen, veranstaltete auf Schweizer Boden mit mehreren Ein- geweihten eine Zusammenkunft in Sewen! und war selbst hier r 1 8 r Einzige von dreien, der den nachsetzenden Verfolgern entwischte(U. S. 193, 197). Als 1517 die Bewegung abermals losbrach, wiederholte sich das gleic 9 80 hauspiel: die Polizei gerade ihm auf den Fersen, und er kühn bis zur Verwegenheit (Fr. St. A. Miss. X, 68 ab usw.) und immer glücklich im Entrinnen. Unbe- siegt ist er schließlich aus all den Unruhen hervorgegangen, an denen er doch wie kein anderer beteiligt war. Wer sich so durchzusetzen wußte, besaß noch mehr als Bauernschlauheit und Bauernzähigkeit, nämlich einen umfassenden Geist. Nicht in dem Sinne, daß er auf den Höhen der damaligen Bildung gestanden hätte. Aber große Zusammenhänge zu überschauen und verwickelte Aufgaben zu planen, muß ihm leicht gefallen und lieb gewesen sein. Wie reich ist im Laufe der Jahre seine Menschenkenntnis geworden! Wie weit reichten seine Beziehungen! Uperall schnell wieder heimisch, ging er nie in den dörflichen Kleinigkeiten auf, beschränkte sich auch nie auf Abstellung örtlicher Beschwerden, sondern gewann aus jeder neuen Umgebung neuen Stoff und Antrieb für seine groß- zügigen Pläne zur Befreiung des gesamten Bauernstandes. Fast möchte man um dieses Mannes willen wünschen, das Unternehmen sei damals geglückt, da- mit er hätte zeigen können, zu welchen Leistungen er als Führer fähig war. Denn nicht erst die Erfahrungen der Jahre machten ihn zu einer so bedeut- samen Persönlichkeit. Schon in dem jungen Bauern von 1502 muß die Treff- sicherheit des geborenen Führers gesteckt haben; sonst wäre ihm das Verslein nicht gelungen, das der Bewegung so bezeichnend das Schlagwort gab: Gott grüß dich, Gesell! Was ist nun für ein Wesen? Wir mögen vor den Pfaffen nit genesen“. Nur eins bleibt zweifelhaft: ist dieser Mann ein bloßer Abenteurer und wilder Aufrührer gewesen? oder hat er die Tiefe, das geistige Schwergewicht einer rene Persönlichkeit besessen? Damit verbindet sich die andere Frage: 1 Vgl. die scharf geprägte bildhafte Redewendung, mit der er 1513 einen Lehener in die Verschwörung einweihte: ves ist die siden schon gefouft au einem fennlin æu machend, darau mir reclit habende(U. S. 227). Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 189 ob das Religiöse, das sich in seiner Bewegung je und dann findet, echter Antrieb oder bloß gewohnheitsmäßige Verbrämung oder gar bewußte Irre- führung des Volkes gewesen ist. Für einen religiösen Schwärmer nach Art des Paukers von Niklashausen benahm er sich zu nüchtern, zu bewußt-be- rechnend; für den Vorwurf absichtlicher Täuschung der urteilslosen Menge durch das religiöse Beiwerk des Bundes fehlen uns aber die zwingenden Anzeichen!. Joß Fritz wird die Religiosität, wie er sie von daheim überkommen hatte, als ein selbst verständliches Stück des Lebens gewertet und so auch bei seinem neuen Unternehmen angewandt haben. Von dem, was wir religiösen und auch sittlichen Ernst nennen, dürfen wir offenbar nicht übermäßig viel bei ihm suchen. Er erscheint nicht als der Mann, der von einem höheren Auftrag getrieben wird und sich in einer sittlich unantastbaren Sache auf- opfert. Was ihn zum Führer gemacht hat, ist die Klugheit, mit der er die bestehenden Nöte des Bauernstandes durchschaute, die zähe Willenskraft, die ihn immer wieder in den Kampf rief, und ein Drang nach großzügigem Wir- ken, der ihn nirgendwo in auskömmlichen Verhältnissen lange sebhaft bleiben ließ. Vor der Rolle eines tragischen Helden ist er bewahrt geblieben. Um so wirksamer hat er sich als einen der gefährlichsten Gegner der Obrigkeiten im damaligen Südwest-Deutschland betätigt. Bundschuh und Joß Fritz gehören seit 1502 untrennbar zusammen. 5 Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? Bei der Bruchsaler Bewegung befinden wir uns nicht in der günstigen Lage, daß wir eine Reihe von Gefangenen-Aussagen zur Hand hätten, wie sie uns aus dem Schlettstadter Aufstandsversuch erhalten geblieben sind. Es scheint, als sollte es nicht gelingen, jenes Aktenbündel wieder aufzufinden, das einst die einschlägigen Papiere enthielt und das dem Landschreiber Georg Brentz noch vorlag. In Ermangelung der ursprünglichen Niederschriften sind wir auf ihre Bearbeitung durch Trithemius und die von ihm abhängigen sonstigen Chronisten angewiesen. Ob der Sponheimer Abt den ganzen urkund- lichen Stoff oder bloß die dem Kaiser eingereichte Ubersicht benutzt hat, 1„Gerne wüßten wir genaueres auch über diesen merkwürdigen Mann, aus dem die einseitige Uberlieferung natürlich wieder einen Narren oder Betrüger macht. War er Schwär⸗ mer oder Abenteurer? Entsprach das religiöse Moment, das ohne Zweifel von ihm in die Bundschuhbewegung hineingetragen wurde, seiner innersten Uberzeugung, oder benutzte er es nur als Agitationsmittel? Jedenfalls war er der geborene, von den Gegnern gefürchtete Demagog, der den gemeinen Mann trefflich bei seinen schwachen Seiten zu fassen, seine Be- denken hinwegzureden und stets in gefährlichen Augenblicken rechtzeitig zu verschwin- den wußte“.(Kaser II 519). 22˙5 2 2 25 8 2 8 25 An eee eee Tae N 190 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. mag dahingestellt bleiben. Die 13 oder 14 Artikel, in denen die Chroniken seitdem das wesentliche der Verschwörung zusammenfassen, erwecken den Anschein, als seien sie das Ergebnis eines oder mehrerer Verhöre, wie sie da- mals vom Speirer und vom Pfälzer Gericht mit den gefangenen Bundschuhern vorgenommen wurden. Nicht Joß Fritz und seine Gesinnungsgenossen haben in dieser Weise ihre Ziele dargestellt; ein eigentliches Programm der Verschwö⸗ rung besitzen wir nicht(während 1493 wenigstens die drei Artikel als ein solches bezeichnet werden können). Die Absichten der Aufständischen erscheinen vielmehr in der Beleuchtung, in die sie das Urteil des untersuchenden Richters gerückt hat(vgl. Herold S. 31). Dessen Trachten ging aber weniger darauf, die groben Grundgedanken der Bewegung zu ermitteln, als ihr möglichst viele Einzelverstöße gegen das bestehende Recht und die herrschenden Zu- stände nachzuweisen. Für unsere Darstellung bleibt also kein anderer Weg übrig, als daß wir das Gefüge der 13—14 Artikel auseinander nehmen und aus seinen einzelnen Bestandteilen die wichtigsten Gedanken und Pläne der Ver- schwörung herausstellen. Dabei scheiden sich ohne Schwierigkeit von einander: die leitenden Gesichtspunkte, die einem Manne wie Joh Fritz vorschwebten, und die praktischen Pläne, durch die er und die Seinen jene Hauptabsichten zu verwirklichen trachteten. Was uns nach diesen beiden Seiten hin die 13—14 Artikel bieten, ist zu ergänzen durch die Aussagen des Lux Rapp, der den Bundschuh an die Obrigkeit verraten hat. Als Eingeweihter wußte er natürlich ebensogut Bescheid wie mancher von den Gefangenen. Aber da er der Bauernverschwö- rung feindlich gegenüberstand, wird er deren Bestrebungen in besonders ungünstigem Lichte dargestellt haben, wie ja auch die Gefangenen durch die Folter zu übertriebenen Geständnissen genötigt sein mögen. Eine gewisse Behutsamkeit in der Verwertung beider Quellen ist also immerhin geboten, um so mehr, als wir von dem Anführer selber so gut wie nichts besitzen, aus dem wir ein Bild seiner Pläne gewinnen könnten. Die Angaben Rapps liegen auger den kurzen Einzelheiten bei Brentz(U. S. 95) in dem Entwurfe vor, den die bischöflich-straßburgischen Räte als Grundlage für die Beratungen des ersten Versammlungstages in Schlettstadt entworfen haben(U. S. 100). Aus diesen beiden Aussagen, denen der Gefangenen und denen des Angebers, ist das Bild der Grundgedanken und der Pläne des Bundschuhs von 1502 zu ermitteln. a) Die leitenden Gesichtspunkte. Wollen wir für die Beurteilung des Bruchsaler Bundschuhs einen zu- verlässigen Ausgangspunkt gewinnen, so empfiehlt sich dazu der Merkvers, der als Erkennungszeichen unter den Eingeweihten verbreitet wurde. In Ann Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 191 ihm haben wir nicht nur bestes Uberlieferungsgut, an dem die Beeinflussung durch den Un tersuchungsrichter nichts hat ändern können, sondern zugleich ein echtes Erzeugnis der Denkweise des Joß Fritz und der sonstigen Urheber des Aufstandes. Wie hat der Merkvers in seiner genauesten Fassung gelautet? Die Chronisten überliefern ihn folgendermaßen: wenn einer gefragt wurde „Was ist nun! für ein Wesen?“ so gab er als Zeichen seines Ein verständnisses die Antwort „Wir mögen vor den Pfaffen nicht genesen“. Lux Rapp übermittelte dagegen die Zeilen so: „Was ist das Wesen?“ „Wir können vor Pfaffen und den Edelleuten nicht genesen.“ (U. S. 101). Hat er sie wirklich in dieser Weise gehört? Kleine Abweichungen zugegeben, wie sie namentlich bei mündlicher Uberlieferung nicht zu vermeiden sind, trägt doch der Rappsche Wortlaut schon in der allzu verschiedenen Länge der beiden Sätze das Gepräge des Ungenauen an sich. So holperig hat man einen sorgfältig geprägten Merkspruch sicher nicht ausgedrückt; die erste Zeile muß rein aus Gründen der Form länger, die zweite aber kürzer gewesen sein. Dann bleibt aber kein anderer Ausweg, als den Wortlaut der Chroniken, also der Gefangenen verhöre, als den zutreffenden anzuerkennen. Der Hinweis auf die Edelleute ist demnach keine wertvolle Ergänzung, son- dern ein störender Einschub in jener ursprünglichen Fassung; und es geht nicht an, den Merkvers in modernisierter Rappscher Fassung anzuführen, wie es noch Kaser tut:„Wir mögen vor den Pfaffen und dem Adel nicht ge- nesen“(II, 518). Einerlei, ob die Erweiterung auf die Räte des straßburger Bischofs zurückgeht, oder auf Lux Rapp, der ihn so gehört zu haben behaup- tete, oder auf einen Verschworenen, der ihn eigenmächtig umgestaltet hatte,— jedenfalls kennzeichnet sie nicht das ursprüngliche Vorhaben des Unterneh- mens, sondern die weiteren Folgerungen, die aus seinen anfänglichen Beweg- gründen gezogen wurden. Der Bundschuh des Joß Fritz wurde in erster Linie aus Pfaffenhaß geboren und richtete sich erst in abgeleitetem Sinne auch gegen die Adelsherrschaft. Das ist auch schon aus dem Grunde wahrscheinlich, weil die Obrigkeit, gegen deren Druck sich die Verschworenen auflehnten, keine weltliche, son- 1 80 Bas. und Sim., während Eys.„nur“, Trith.„euch“, Franck„das“ hat,— lauter unwesentliche Abweichungen; die größte innere Wahrscheinlichkeit hat wohl„nun“, denn man wollte das Urteil des betreffenden über den allgemeinen Stand der Dinge, nicht aber über seine persönlichen Verhältnisse erfragen;„euch“ und„das“ sind Ausdrücke, die schon vom späteren Standpunkte auf die abgeschlossene und bekannte Bewegung zurückblicken. 2 80 Trith. und(bis auf winzige Unterschiede der Schreibweise) auch Bas., Eys. und Sim.; Franck hat nur durch Umstellung geändert: over den pfaffen bunden air nit genesena. 5 1 8 5 8 e Ei 192 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502 dern eine kirchliche war. Der Kirche waren die Speirer Untertanen über- drüssig geworden, der Kirche als einer aulsbeutenden, volkschädlichen Macht. Gegen sie richtete sich daher ihr erster und schärfster Unwille. Sie behaupte- ten, die Pfründen und Nöster seien zu wohlhabend und der Priester seien zu viele. Immer wieder kommt in den Aussagen der Gefangenen diese Grund- und Hauptabsicht des Aufstandes zum Vorschein: sie wollten den Klerus seiner Güter berauben(6. und 10. Artikel), wollten gegen den Speirer Bischof, gegen die Mönche und die gesamte Geistlichkeit vorgehen(13. Artikel) 2, um 1 8 sie aus ihrem gesicherten Besitzstand zu vertreiben. Anderseits hatten sie 118. sich vorgenommen, die Menge der Priester gründlich einzuschränken und ihr hochmütiges Selbstbewußtsein empfindlich zu dämpfen(6. Artikel)s. Sie waren es müde geworden, bittflehend vor Bischof oder Domkapitel zu erschei- nen und um Erlaß des Zehnten oder um Borg von Getreide oder Geld nachzu- suchen, während jene Herren von der Not bäuerlicher Haushaltungen nichts fühlten. Und es dünkte ihnen unerträglich, daß Pfründen und Pfarrstellen beliebig vermehrt wurden, während sie sich auf ihrem bescheidenen Grund und Boden immer größere Einschränkungen gefallen lassen sollten. Gegen- über den verstiegenen Herrschaftsansprüchen der Kirche regte sich das Selbständigkeitsgefühl des gedrückten Kirchen volkes. Wie die Heidelsheimer Gemeinde die Besoldung ihres Pfarrers selber in die Hand nehmen und sein Einkommen von der Tüchtigkeit seiner Amtsführung abhängig machen wollte (s. oben S. 172), so faßte man jetzt in weiteren Kreisen eine laienhafte Reform des Priesterstandes ins Auge, durch die der Geistliche von seiner angemaßten Herrscherwürde wieder zu der einzig rechtmäßigen Stellung eines Dieners de der Gemeinde genötigt werden sollte. Und wie die Pfälzer aus Barbelrote l enttäuscht und verbittert von ihrem Bittgang nach Speier heimgekehrt waren(s. oben S. 170), so verlangte jetzt eine ähnliche Stimmung in zahl- reichen Ortschaften, daß die Rechte des Volkes gegenüber seiner Obrigkeit auf eine neue Grundlage gestellt würden. Aus dem tiefen Unwillen gegen die örtlichen kirchlichen Würdenträger entsprangen die Forderungen, die man 85 1 7 Fir jetzt allgemein zu stellen unternahm. 1 Man wollte die drückenden Abgaben los werden, und man strebte die mg schmählichen Einschränkungen von sich abzuschütteln. In jenes Gebiet* 1 Decimo confessi sunt, quod prineipalis intentio eorum fuerit contra monasteria, Auge eoclesias cathedrales et collegiatas omnemque clerum. quos et bonis omnibus spoliare decreverunt N 8 et dominium eorum supprimeres(Trith.). 2»Tertio decimo decreverunt in manu suorum Wein validu procedere primo contra marchionem Badensem, contra episcopum Spirensem, contru monachos et omnem clerume(Trith.). 3„Serato concluserant, quod bona monasteriorum ecclesiarum quoque cathiedralium et collegiatarum, simul et clericorum per circuitum omnium violenter direpta inter se velint suo arbitrio dividere et ministros eceles ae„n umiliare et, quantum possent, multis peremptis ac fugatis, in paucitate degere.“(Trith.). Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 193 gehörten die Zehntforderungen sowie die neuerliche Auflage des Ungelts, all die mittelbaren und unmittelbaren Steuern, mit denen damals Besitz und Verbrauch belastet war. Jedes neue Geldbedürfnis der Landesverwaltung hatte eine neue Besteuerung des Landvolks zur Folge gehabt. Der Priester- stand war— bis auf geringfügige Ausnahmen!— von diesen Abgaben befreit, die besitzenden Kreise der Stadt Bruchsal wurden durch die Verfügung über das Ungelt eher geschont, als belastet. Zu den Geldleistungen kamen für die Bauern eine Menge dinglicher Abgaben und persönlicher Arbeiten. Wir besitzen noch die Aufrechnung der Zinse aus dem Jahre 1401, die uns einen Maßstab dafür geben, wie stark die Dorfbewohner nach dieser Seite in An- spruch genommen waren?. Danach sollten ins Schloß zu Obergrombach ab- geliefert werden: aus Weingarten 3 Simri oder Scheffel Getreide von 2 Morgen Land, außerdem von verschiedenen andern Pächtern insgesamt 29 Scheffel; aus Stockach 10 Scheffel von 6 Familien; aus Bruchsal 7½ Malter und 2 Scheffel nebst 2 Kapaunen. In Untergrombach hatten zu Martini 76 Zins- pflichtige zusammen 236 Hühner abzuliefern, darunter z. B. 1 hune Comcael Hoffman von ½ morgen wingarten« oder„8 hunre Concs Suter von 9 morgen ackerse, oder„ hunre Heinrich Reine von 2 morgen ackerse, so daß durch- schnittlich ein Huhn auf einen Morgen entfiel. In der viel kleineren Ort- schaft Obergrombach kamen 18 Hühner auf 8 pflichtige Einwohner. Außer- dem hatte der Speirer Bischof von zwei Besitzungen in Untergrombach, die er an sich gebracht, zu fordern: 23½½ Schilling Heller und 141 Heller, sowie 26 Hühner und 7 Gänse. Die„Wirtsknechtzinse“ in beiden Dörfern Grombach brachten ihm 58 Schilling und 8 Heller ein. Endlich waren im Grombacher Schloß noch 28¼ Gänse von 18 verschiedenen Zinsern fällig. So geringfügig diese Abgaben im einzelnen erscheinen mochten, so fühlbar mußten sie werden, wenn noch all die übrigen Leistungen hinzutraten. Uber die persönlichen Fronen, die Hand- und Spanndienste fehlen uns Auf- zeichnungen. Doch spricht hier die Klage der Aufständischen laut genug: ste sigen der moß beschwert, das die vierd stunde irer arbeit mit ire si(U. S. 101). Ein Viertel der Arbeitszeit vom Grundherrn in Anspruch genommen! Das mag nicht die Zuverlässigkeit einer statistischen Berechnung haben; aber selbst wenn ein gut Teil als Ubertreibung in Abzug zu bringen ist, bleibt genug übrig, um den herrschaftlichen Druck in grellem Licht erscheinen zu lassen. Mußte da nicht der Zeitpunkt eintreten, wo die übermäßig beanspruchten kleinen Leute sich auflehnten und in losbrechender Leidenschaft Abschaffung aller obrigkeitlichen Abgaben verlangten? Die Forderung einer völligen 5 vel. die Gewährung des Zehnten durch die 4 Stifter 1495(Remling II S. 202), wo- gegen die Geistlichen von den Abgaben des Bruchsaler Ungelts befreit waren(s. oben S. 170). 2 G. L.A.— Kopialbuch 135(Renovatio censuum de anno 1401), Bl. 70-80. Rosenkranz, Bundschuh. I. 194 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Freiheit von Zehnten, Steuern und Zöllen, 80 umstürzlerisch sie schlieblich klang, war ursprünglich nichts anderes als der Aufschrei einer örtlich begrenzten Untertanenschaft gegen die Uberlastung durch ihren Landesherrn. Das gleiche gilt von dem Verlangen nach Freigabe der Jagd, des Fischfangs, der Weiden und Wälder. Auch hier ging die bäuerliche Denkweise nicht von sog. Naturrechten aus, die dem Volke durch ihre Herr- schaft geschmälert worden wären, sondern von jener kürzlich erfolgten Ein- schränkung des Nutzungsrechtes, die der Bischof aus Sorge für die Einkünfte seiner Landeskasse glaubte verordnen zu müssen. Man sollte Brennholz und Bauholz nicht mehr im bisherigen Maße aus den bischöflichen Wäldern be- ziehen können, beim Eindringen des Viehs in die herrschaftlichen Weideplätze drohte empfindliche Strafe, die Fischwässer wurden immer ausschließlicher für die Küche der hohen geistlichen Herren oder für die Aufbesserung der obrigkeitlichen Einnahmen beansprucht— während der Bauer und städtische Kleinbürger oft nicht wußte, wie er das Notwendigste zum Lebensunterhalt für sich und die Seinen beschaffen sollte. Erst als diese Fessel endloser Ver- pote unerträglich geworden war, trat der Bauer mit dem Rechtsanspruch in die Schranken, daß die gesamten Gebiete landesherrlicher Ausnahmestellung? nach uraltem Volksrecht zu verurteilen seien: Wald, Weide und Wasser müssen jedem freigegeben werden, so fordere es das Rechtsempfinden des Volkes in Erinnerung an vergangene, aber nicht vergessene Zustände. Der Schritt von diesen, noch örtlichen Forderungen(Abschaffung der bischöflichen Steuern und der bischöflichen Vorrechte) zu dem allgemeinen Programm einer umfassenden Bauernbefreiung war nun nicht mehr grob und lag nicht mehr fern. Zu eng wohnte man mit pfälzischen oder badischen Untertanen benachbart, als daß der Unwille gegen die Obrigkeit an den Speirer Landesgrenzen hätte Halt machen können. Zu ähnlich waren die Klagen und Beschwerden dort wie hier. Was im Speirer Gebiet der Pfaffenhaß angeregt hatte, das nahm bei den badischen oder Pfälzer Bauern die Form der Auflehnung gegen Fürsten und Adel an. Möglich, daß man in dortigen Kreisen das Reimsprüchlein den Umständen nach erweiterte: wie mögen vor Pfaffen 1 non dure censum alicui, non decimas, non precurias principibus, non vectigal, nec aliud quieguam, sed velint ab omni tributorum gruvamine penitus esse liberuti“ ¶ Trith. uri. 11) . ocensusque et decimas dure de cuetero neque clero neque principibus, sed neque nobilibus in- tenderant«(Trith. art. 10). 2„ Duodecimo proposuerunt venationes, piscationes, pascua, nemora et omnia, quae prineipum consueverunt eceptione usibus deservire privutis, in communitatem re vocari, ut cuique rustico liceret venuri atque piscari, ubi et quando voluerit, sine impedimento vel prohibitione cuiuscunque omni tempore et loco(Trith.).„Inbezug auf die mit dem Jagdwesen zusammenhängenden Mifistände liegt offenbar ein viel größeres Maß 1 Schuld auf Seiten der Herrschaften“(als bei den Holzverboten). Bühler, Wald und Jagd S. 26. . Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 195 und Edelleuten nicht genesen. Freilich wird auch die Feindschaft gegen die Priester bei den Untertanen der weltlichen Fürsten mannigfache Nahrung gefunden haben, denn die kirchlichen Lasten waren auch dort nicht gering. Je mehr nun der Bund der Verschworenen über das Speirer Gebiet hinaus- wuchs, desto weniger reichte die ursprüngliche Bestimmung aus, man wolle gegen die Priesterschaft vorgehen. Immer weiter dehnte sich der Gesichts- kreis der Bundesgenossen aus, immer umfassender wurden ihre Forderungen, immer grundsätzlicher erklärten sie der Obrigkeit den Krieg. Hier war es ein Fürst, dort ein Edelmann, hier ein Abt, dort ein Bischof, von dessen drückender Herrschaft man das Landvolk befreien wollte. Und machten die städtischen Behörden etwa eine Ausnahme? Klagte nicht auch dort der ein- fache Mann in jenen Jahren über Rechtlosigkeit gegenüber den herrschenden Geschlechtern!? So verloren die Bestrebungen des Jog Fritz und seiner Leute schließlich den Boden der greifbaren landschaftlichen Beschwerden und schweiften in das uferlose Gebiet einer völlig en Befreiung aller Unter- tanen. Ahnlich wie 1493 im Elsaß geriet die Bewegung aus nüchternen Anfängen in das Fahrwasser eines wilden Radikalismus. Jedes Joch sollte abgeschüttelt, jede Herrschaft erschüttert, jeder Widerstand mit Gewalt gebrochen werden?. Wir haben keinen Grund, die Gefangenen-Aussagen über diesen Punkt kür übertrieben zu halten. Es mag sein, daß Joß Fritz(ähnlich wie 1513 in Lehen) Papst und Kaiser als die beiden obersten Gewalten der Christenheit von dem allgemeinen Zerstörungsfeldzug ausnehmen wollte. Der Radikalismus blieb auch dann noch groß genug, wenn er seine Feindschaft nur bis auf Landes- kürsten und Bischöfe ausdehnte. Derartig umfassende Absichten müssen aber den Aufständischen vorgeschwebt haben, weil sie ihr Vorbild nachweis- lich in den Schweizern sahens. Die Schweizer, die vor kaum drei Jahren ihre Unabhängigkeit vom Reich in einem glänzenden Feldzug erkämpft hatten und die in ihrem jungen Staatengebilde den unteren Bevölkerungs- schichten die Freiheiten republikanischer Selbstverwaltung gewährten, ent- kesselten in den süddeutschen Bauern den Drang nach ebensolcher unbedingten vgl. zehn Jahre später den Ausbruch des Speirer Städteaufstandes, bei dem„die Entlastung des armen Mannes und die schärfere Heranziehung der wirtschaftlich kräftigeren Elemente für Ausschuß und Gemeinde das vornehmste Ziel des Strebens bildete“(Kaser: Polit. und soz. Bewegungen S. 72). 2%% zugum omne servitutis violenter eucuterente vconcluserint inter se bello et armis libertatem sibi vendicare omnimodam et deinceps nullius pati dominiume. domnem principatum et domintum etinguere.. et omnes sibi obstistentes sine miseratione aliqua trucidares.. het guicunquè contradiaisset eis, sine misericordia inter- ficeretur tanquam ĩustitiae Dei contrarius, inobediens et rebellisa(Trith. art. 1. 11. 4. 13). o eonspiraverunt, in ĩurumento se muiio obligantes more Suieæerorume, ut. sibi omni modam libertatem more Helvetiorum armis vendicarenta(Trith. Einleitung und art. 1). 13* 172 7210 255 771 196 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Selbständigkeit. Was auf die Elsässer Verschworenen schon vor jenem großen Kriege von 1499 bestimmend eingewirkt hatte, das verlockte jetzt um 80 mehr die Speirer Bauern zu leidenschaftlicher Auflehnung gegen das ganze Gebäude obrigkeitlicher Macht, das wohl Abgaben zu fordern verstand, das aber in der inneren und äußeren Politik des Reiches nur kümmerlichste Erfolge aufzuweisen hatte. Wie sich die Aufständischen den zukünftigen Zustand der Dinge dachten, ist uns nicht überliefert worden. Wahrscheinlich beschäf- tigte sie die Sorge um den Aufbau des Neuen weniger als das echt radikale Verlangen nach Umsturz des Alten. Man sollte freilich annehmen, daß ein kluger Kopf wie Joß Fritz sich auch darüber seine Pläne gemacht habe. Aber keinerlei Anzeichen unserer Quellen deuten nach der einen oder andern Seite auf bestimmte, greifbare Formen des Staatswesens, wie es ihm vor- schwebte. Vielleicht hatte selbst er von der Zukunft mehr dunkle Ahnungen als klare Begriffe. Und er vertraute wohl darauf, das befreite Volk werde für seine neu errungene Staatshoheit eine ähnliche Form finden, wie sie die Eid- genossen in der freien Zusammenarbeit aller ihrer Kräfte gefunden hatten. Genug, wenn die Abstufungen, Verschachtelungen, Vorrechte des Lehens- staates zertrümmert waren und alle Volkskräfte sich frei entfalten konnten. Fehlte dem erstrebten Zustand des öffentlichen Lebens in den Vorstellun- gen der Verschworenen noch die feste Form, so glaubten sie wenigstens den peherrschenden Grundgedanken gefunden zu haben, nach dem sich alle seine Verhältnisse neu gestalten sollten. Joß Fritz kämpfte für die göttliche Gerechtigkeit!; und indem er diesen Gesichtspunkt in die Bewegung ein- führte, war er entschlossener, zielbewußter als Hans Ulman und seine Gesin- nungsgenossen. Denn in diesem Zusammenhang konnte die göttliche Gerech- tigkeit nichts anderes bedeuten, als den Anspruch, daß alles bestehende Recht, alle Abhängigkeitsverhältnisse und ständischen Gliederungen nach dem Maß- stab christlicher Sittlichkeit umgestaltet werden müßten. Das war weit mehr, als die Schweiz verfochten und verwirklicht hatte. Hier trat das mündig gewordene Christen volk gegen alle bevormundenden weltlichen und geist- lichen Gewalten als Richter und als bevollmächtigter Vollstrecker des gött- lichen Willens auf. Der Radikalismus in seiner ausgeprägtesten, nämlich in seiner religiösen Form meldete sich wieder zu Wort. Der Husitismus fand in Joß Fritz einen späten Fortsetzer. Nicht in dem ausgesprochenen Sinne, daß die sämtlichen kirchlichen und sozialen Forderungen jener großen Bewegung des 15. Jahrhunderts im Bundschuh wieder aufgelebt wären. Aber ihr Schlag- wort von der göttlichen Gerechtigkeit drang in die neue Bauernerhebung ein, und damit die ganze Betrachtungsweise der sozial-wirtschaftlichen Notstände vom Standpunkt der Religion aus. Sie aber mußte den Bauernforderungen I vel. oben S. 183f, Nirrtüetg—ʃ... Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 197 einen gewaltigen Schwung und ihren Vertretern die größte Werbekraft ver- leihen. Denn mit der göttlichen Gerechtigkeit, der man Beistand tun wollel, war eine Rechtsquelle angerufen, vor der aller Widerstand verstummen mußte. Die religiöse Leidenschaft sollte auch den Zögernden mitreißen, dem Wider- strebenden aber das Brandmal eines Gottesfeindes aufprägen. Auch ohne daß wir an Joß Fritz irgendwelche Züge religiöser Wärme und Innerlichkeit nachweisen können, hat sein Unternehmen nach husitischem Vorbild offen- sichtlich die Form eines Kampfes für gottgewollte Rechte angenommen. Wie die Bewegung von 1502 hierin über den elsässischen Bundschuh von 1493 hinausgeht, so hat sie ihren Mitgliedern auch mehr religiöse Pflichten auferlegt. Die elsässischen Bauern mußten beim Eintritt Verschwiegenheit geloben und dieses Versprechen eidlich bekräftigen; im übrigen mutete man ihnen keine religiöse Handlung zu. Ganz anders in Bruchsal. Hier wurde die Aufnahme in den Bund mit einem weihevollen Vorgang umkleidet. Knie- end hatte der Neuling fünfmal das Unser-Vater und das Ave Maria zu beten?, in Anlehnung an einen Brauch, der gerade damals in mehreren deutschen Gebieten eingeführt worden war: daß beim Morgenläuten die beiden Gebete gesprochen werden sollten, und zwar zum Andenken an die fünf Hauptwunden Christi fünfmals. Wie also das Volk gewohnt war, das Tagewerk mit dieser Lux Rapp berichtet, zu Bruchsal psig in innen gerunt worden, wie das ein samung und buntnis verhanden sie, der gereoptigeit histant eu tpund(U. S. 100). Die Schweizer sollen den Verschwörern auf ihre Werbung geantwortet haben, ste sollen und wollen der gerechitigeit bistant tuns(U. 8. 101). Maximilian fürchtet, das vil einfeltigs volns in eim schein, als(ob das) unbillich furnemen göttlich und gut sin solt, dureh solh an- richter in diß bõs furnemen pracht werdens(U. S. 110f). Trithemius berichtet also zutreffend, wenn er den Verschworenen die Absicht zuschreibt, jeder Widerstrebende solle danquam iustitiae Dei contrarius, inobediens et rebellise getötet werden. 2 Secundo confessi sunt, quod unusquisque, dum in eorum temeritatem iurasset, primum quinquies orationem dominicam cum angelica salutatione ad memoriam quinque principalium vulnerum Christi dicere flemis genibus teneretur, in eum finem, ut Deus eorum proposito ad dustitiam prosperum largiretur effectum«è(Trith.). 3 Der Gruß der Engel ist nicht Domini pa vobiscum l(Herold S. 31), sondern das Ave Maria, von dem es(Wetzer und Welte I 8. 1744) heißt:„schon häufig haben die Christen durch dieses Gebet, welches sie abends beim Glockenzeichen mit geboge- nen Knieen zu verrichten pflegten, die göttliche Hülfe gegen die Feinde des Glaubens erfah- ren“.„Angelus Domini(auch Salutatio angelica) ist eine in jetziger Form seit 3 Jahrhunder- ten übliche Danksagung für die Menschwerdung Jesu Christi und besteht aus 3 Antiphonen und 3 Ave Maria, die morgens, mittags und abends auf ein gegebenes Glockenzeichen hin ge- betet werden“(S. 846). Eine Festsetzung über das Morgenläuten(1368 in Südfrankreich) bestimmt:„die dabei zu verrichtenden Gebete waren 5 Vater-Unser zu Ehren der heiligen 5 Wunden Christi und 7 Ave zu Ehren der 7 Freuden Mariae.“„Dieser Gebrauch des Angelus- Läutens zur Morgenzeit wurde unter Modifikationen des zu verrichtenden Gebetes von mehre- ren deutschen Synoden(Breslau 1416, Köln und Mainz 1423, Bamberg 1491) adoptiert und weiter verbreitet“(S. 847). 5 5 285 2 5 5 — 2 1 * eee beet“ 198 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. kesten Gebetsübung zu beginnen, so sollten die Teilnehmer am Bunde ihren Eintritt in das neue Unternehmen mit den gleichen Gebetsworten weihen. Es war die volkstümliche Ausdrucksweise für den Gedanken, daß man ein gottgewolltes Werk zu tun sich anschicke. Die Vorkämpfer der göttlichen Gerechtigkeit empfingen damit gleichsam das Siegel himmlischer Bestätigung: sie baten für den Sieg der heiligen Sache. Von einer bloßen Begleiterscheinung, von religiöser Verbrämung zu sprechen, haben wir hier keinen Anlaß, um 80 weniger, als durch Peraudis Ablaßpredigt das dortige Volk gerade in jenen Wochen religiös stark erregt wurdel. Eher könnte man auf den Gedanken kommen, die damalige religiöse Beunruhigung der Menge, die noch aus dem vorigen Jahre unter dem Eindruck der Aufsehen erregenden Kreuzwunder stand, habe mit dazu beigetragen, daß der Unwille über die wirtschaftliche und soziale Not eben während der Osterzeit 1502 zum Ausbruch kam. Wählte man doch für das geplante Unternehmen ausdrücklich zwei Heilige als Schutz- patrone: Maria und Johannes, und bekundete damit, wie stark die religiöse Denkweise an dem Wagnis der Verschwörung beteiligt war. Wenn also auch der Bundschuhplan ursprünglich wohl nicht von religiösen Beweggründen ausging, so war die Besinnung auf ein göttliches Recht von den Aufständischen doch offenbar ernst gemeint und das Eingangsgebet ihnen Herzenssache. Nur in dem einen Punkt dürfte auch hier die Berichterstattung der Chronisten übertrieben haben, daß sie aus dem Gebet bei der Aufnahme eine tägliche Verpflichtung machten2. Nicht als ob es sinnlos gewesen wäre, die Einge- weihten bei jedem Tagesanbruch für den Sieg ihrer Sache beten zu lassen. Aber solange man aus dem Zustand der Beratung noch nicht zu gemeinsamem Handeln übergegangen war, fehlte die Bundesgemeinde, in deren Mitte solch eine feierliche Handlung hätte vollzogen werden können. Flog erst das Bund- schuh-Fähnlein und rückte das Heer geschlossen vor, dann war es am Platz, daß jeden Morgen die Genossenschaft zu dem Gebet um den Sieg ihrer Waffen niederkniete. So kam man von begrenzten örtlichen Anlässen allmählich zu immer um- kassenderen und darum zu immer schärferen Forderungen. Mit seiner Feind- schaft gegen alle Obrigkeit, die aus dem Haß gegen die Speirer Priesterherr- schaft entsprungen war, und mit seinem leidenschaftlichen Eintreten für gött- liche Gerechtigkeit wurde das Bruchsaler Unternehmen zu einer dringenden Wie nach den Anordnungen des Ablaßpredigers jeder Gläubige beim Abendläuten für den Landfrieden beten sollte, so verordnete Job Fritz, daß der Neueintretende den Beistand des Himmels für den Sieg der Bundschuhsache anrief(vgl. oben S. 173). 2 Dieser Fehler, auf den schon Ulmann(II. 643 Anm. 2) aufmerksam gemacht hat, stammt aus der Chronik des Baselius, der an dieser Stelle dem Bericht des Trithemius ein osingulis diebuse eingefügt hat und darin für Eysengreyn, Simonis und Franck vorbildlich geworden ist. Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 199 Gefahr für das ganze Gebiet der mittel- und oberrheinischen Landschaften. Und diese Bedrohung war um so ernster zu nehmen, wenn es Joß Fritz und seinen Freunden gelang, praktische Pläne zur Verwirklichung ihrer umstürzlerischen Grundsätze zu entwerfen und durchzuführen. b) Der Feldzugsplan. Bei einem Unternehmen, das so ausschließlich auf gewaltsames Vorgehen rechnete, bekamen die Pläne von selber das Gepräge kriegerischer Maßnahmen. Hier wurde kein Gang zum bischöflichen Beamten als erstes, feierliches Mittel zur Durchführung der beabsichtigten Reformen ins Auge gefaßt, wie es die elsässischen Bauern gewollt hatten. Verhandlungen betrachtete man bei der sattsam bekannten Haltung der Obrigkeit als aussichtslos. Die Lehren von 1493 wirkten hier wohl nach. Hatte damals die Behörde nur Strafen für die Beteiligten bereit gehabt, sich aber auf keinerlei sachliche Prüfung ihrer Beschwerden, auf keine Abstellung der Mißbräuche eingelassen, so blieb dem gedrückten Volke tatsächlich nur noch der Weg bewaffneter Selbsthilfe übrig. Gewalt sollte durch Gewalt gebrochen werden, die Waffen mußten ent- scheiden. Einen Bundschuh aufzuwerfen, kam nun nicht mehr bloß als letztes, verzweifeltes Auskunftsmittel in Betracht, sondern stand sofort am Anfang der Maßnahmen des Bundes. Man war nunmehr völlig in die Bahn des Radi- kalismus geraten. Bewußt steuerte man auf Krieg, auf einen umfassenden Bauernkrieg hin. Schon an früherer Stelle ist die Frage berührt worden, ob Job Fritz irgend welche kriegerische Erfahrung mit in die Verschwörung gebracht hat(D. S. 180 f.). Besaß er sie nicht, so wurde sie ihm jedenfalls von den beiden Schloßknechten von Obergrombach zugetragen, die er ins Geheimnis zu ziehen verstand. Und auch sonst ist sicher manch einer von den Verschworenen mit dem Kriegshandwerk vertraut gewesen. Aber wenn Joß Fritz nicht selber schon als Landsknecht gedient hatte, so eignete ihm doch ohne Zweifel die Fähigkeit, kriegerische Pläne zu entwerfen. In diesem Punkte berührte er sich mit Hans Ulman von Schlettstadt. So schwebte ihm denn eine bewaffnete Erhebung des gesamten umwohnenden Bauernstandes vor. Die Landleute wehrhaft zu machen, war damals nicht so schwierig, wo die zahllosen kleinen Fehden und Feldzüge alle paar Jahre einen Teil der überschüssigen ländlichen Bevölkerung unter die Waffen riefen. Jog Fritz traute— wohl zu leicht- gläubig— auf die kriegerische Kraft der Bauern, die bei einem Massen aufgebot einen sicheren Sieg erfechten werde. Seine Hauptsorge war, der Masse eine feste Ordnung zu geben. Deshalb richtete er in erster Linie sein Augenmerk auf die Beschaffung eines Fähnleins. Wir wissen aus dem Lehener Aufstand, wieviel Mühe 200 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. er gerade auf das Banner verwandt hat. Wir erfahren dort aber auch, wie schwierig es für ihn war, ein Feldzeichen malen zu lassen, auf dem die bezeich- nenden Eigentümlichkeiten der neuen Bewegung angebracht waren und das trotzdem weder von dem Maler noch von einem Verschworenen an die Obrig- keit verraten wurde. So kam es 1502 überhaupt noch nicht dazu, daß die Fahne wirklich beschafft wurde. Der Ausbruch verzögerte sich damals geradezu aus diesem Grunde, odus das baner noch nit gemacht sie(U. S. 101). Aber ein Bild dessen, was auf der Leinewand gemalt werden sollte, schwebte dem Führer des Aufstandes wohl schon vor. Die Fahne war zweifarbig gedacht — blau und weiß, wie Trithemius die übrigen Chroniken ergänzt. Der Spon- heimer Abt ist auch der einzige, der des näheren berichtet, auf der einen (wohl der weißen) Seite habe das Bild des gekreuzigten Christus dargestellt werden sollen, links und rechts davon ein Bundschuh und ein kniender Bauer mit gefalteten Händen und über seinem Haupte die Inschrift„Nichts dann die Gerechtigkeit Gottes!“ Da alle übrigen Chronisten über diesen Punkt völlig schweigen, könnte die ausführliche Schilderung des Fähnleins leicht aus den Enthüllungen von 1513 in den ursprünglichen Wortlaut des Trithemius (wie er noch dem Baselius vorlag) eingetragen worden sein. Solange die Einzel- heiten über die Bundschuhfahne von 1502 nicht auch anderweitig bezeugt sind, scheint es mir deshalb gewagt, hier schon mit einem fest geplanten Ent- wurf zu rechnen. Vielleicht wurde unter den Eingeweihten gelegentlich davon gesprochen, wie man die beiden Schutzpatrone auf der Fahne anbringen könne, und dabei der Vorschlag gemacht, Maria und den Lieblingsjünger Johannes unter dem Kreuze Jesu stehend darzustellen, weil dieses Bild dem religiösen Empfinden des Volkes am unmittelbarsten zu Herzen sprach. Möglicherweise kam auch die Rede darauf, ob man nicht außerdem besondere Kennzeichen der Bundschuhbewegung in das Fahnenbild einfügen könne. Aber bei dem völligen Schweigen aller übrigen Quellen, die doch nachweislich von Trithemius abhängen, und bei dessen bekannter Neigung, den vorhandenen Uperlieferungstoff dichtend auszugestalten?, muß es zweifelhaft bleiben, 1 Das Bild des Gekreuzigten galt dann wohl als Zeichen der Erlösung, wie sie das gedrückte Volk verstand; vgl. den Gedankengang der Ref. Sig.:»Es ist ain ungehörte Sach,. das ainer so geheret ist vor Got, das er gedar sprechen æu ainem: du bist mein aigen. wenn gedenſt man, das unser her Got so scharlichen mit seinem tod.. gelitten.. das er uns freiet und von allen banden loset, und hie inne niemant furo erhebt ist ainer fur den andern, dann in gleichem statt vir stehen in der losung und freihait.. darumb ꝛviſ iederman, wer der ist, der seinen miteristen aigen spriclit, dus der nit eristen ist und ist Cristo ider und sind alle gebot Gottes an im verlorn.«(Werner S. 73f.). 2„Die Erfindungskraft Trithemius“ ge- winnt es über sich, auf Grundlagen von ein paar dürftigen Notizen lange Seiten voll zu schreiben und unwahre Angaben in Hülle und Fülle an einander zu reihen“(Allg. Deutsche Biographie Bd. 38, S. 629). N Fr Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 201 ob über die genauere Ausführung des Bildschmuckes damals irgend etwas Festes bestimmt worden ist. Ein Fähnlein aber sollte unter allen Umständen beschafft werden, und Joß Fritz war wohl der Beauftragte, dem man die Ver- wirklichung dieses Beschlusses überließ. Ein Beschluß über das militärische Vorgehen, zu dem ja auch die Herstel- lung der Fahne gehörte, ist nämlich ohne Zweifel gefaßt worden. Das ergibt sich aus jener anderen Anordnung, daß zwei Anführer an die Spitze des Unternehmens treten sollten. Die Chroniken erwähnen sie nur mit kurzen Wor- ten“, nennen nicht einmal ihre Namen, halten es aber wohl für selbstverständlich, daß Joß Fritz der eine dieser beiden war. Uber die Persönlichkeit des andern können wir nicht einmal Mutmaßungen anstellen, da uns außer dem Schloßg- knecht Bernhard und dem Neudorfer Bauern Michel überhaupt kein Name eines Beteiligten überliefert worden ist. Warum man nicht einen, sondern mehrere an die Spitze stellte, obwohl doch Joß Fritz unbedingt der leitende Kopf der Bewegung war, verraten die Quellen bei dem Bruchsaler Aufstands- versuch ebensowenig wie bei der elsässischen Verschwörung, über die wir doch viel eingehender unterrichtet sind. Damals, könnte man denken, sollten dem Stadtbürgermeister Ulman einige Vertreter des Bauernstandes an die Seite gesetzt werden; dann hätte jetzt etwa ein Bruchsaler neben Joß Fritz treten müssen. Aber in den Lehener Unruhen 1513, wo wir ebenfalls zwei Hauptleute finden und wo uns ihre Namen bekannt sind, stammten beide aus den Kreisen der Landleute. Wir müssen also annehmen, daß sonstige Gründe— etwa militärischer Art— hierfür bestimmend gewesen sind. Ahn- lich wie Hans Ulman auf seinem Zuge in die Niederlande 1488 den Hans Wagner als Mithauptmann zur Seite hatte(D. S. 40), sollte auch jetzt die Verantwortung für alle Befehle der Oberleitung einem Führerpaar in die Hand gelegt werden. Auch mochte der Freiheitsinn der Aufständischen es lieber sehen, daß die gesamte Machtvollkommenheit des Feldherrn nicht einem allein übertragen werde: Zweiheit in der Führung war ein Schutz gegen drohende Alleinherrschaft. Im übrigen hatten sich die Verschworenen zu unbedingtem Gehorsam gegen ihre selbsterwählten Hauptleute verpflichtet. Von der Einrichtung weiterer militärischer Stellen(wie Fähnrich und Weibel) wird nichts erwähnt. Entweder haben die Gefangenen das verschwiegen, oder die Bewegung ist für solche Einzelgliederung ihres Bundesheeres noch zu jung gewesen. Sollte aber der geplante Feldzug glücken, so mußte auger der Fahne und den Hauptleuten noch für ausgiebige Werbearbeit unter den umwohnenden „Duos. sibi capitaneos praefecerant, qui mullitudinis congregandue ad bellum essent ductores, quibus et caeteri omnes sine contradictione obedireni«(Trith.); Baselius betont nur noch besonders, yad quorum imperium omnia fierent et agerenture, was von Simonis übersetzt wird. 202 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Bauern gesorgt werden. Denn da nicht erst verhandelt, sondern sofort losge- schlagen werden sollte, so kam es darauf an, vorher eine möglichst große Masse von Teilnehmern in den Bund zu ziehen. Man begnügte sich deshalb nicht mit einer Verbreitung durch gelegentliches Gespräch. Wie schon im Elsaß einige Bauern sich in eifriger Bearbeitung ihrer Bekannten hervorgetan hatten, so wurden jetzt geradezu Aufwiegler in die Umgegend geschickt!. Es mußten nicht nur die wortgewandtesten, sondern auch die zuverlässigsten und verschlagensten unter den Eingeweihten sein. Die geringste Unvorsich- tigkeit in ihrem Verhalten konnte das ganze Unternehmen ans Licht und zu Fall bringen. Unter irgend welchem harmlosen Schein schlichen sie von Dorf zu Dorf, wie wir es aus dem Verhör von Molsheim 1493 im Elsaß kennen. Hier in der neuen Verschwörung war man aber dazu übergegangen, eine ge- ordnete Schar solcher Sendboten einzurichten, jedem seine bestimmten Wei- sungen zu geben und seine Marschrichtung vorzuschreiben. Lux Rapp will gehört haben, 40 Sendlinge seien in dieser Werbearbeit tätig gewesen?. Ist das andere Gerücht, das er berichtet, zutreffend von ihm wiedergegeben, so ritt ebenfalls ein Adeliger als verkappter Bundschuhwerber durchs Land, der ein„Heiltum“, eine Reliquie mit sich führte und dadurch das leichtgläubige Volk unter seinen Einfluß lockte. Auf diese dreifache Weise wurde der Ausbruch der Verschwörung vorberei- tet. Der Plan war wohl überlegt und großzügig angelegt. Auch die Art des Losschlagens sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Nach damaliger Kriegsübung suchte man vor allen Dingen, schnell einen festen Stützpunkt zu gewinnen, ähnlich wie die Elsässer sich 1493 Dambachs und Schlettstadts bemächtigen wollten. Da Joß Fritz unter der Besatzung des Schlosses Ober- grombach Gesinnungsgenossen hatte, mußte eine Uberrumpelung dort am ehesten glücken. Nach dem Verzeichnis von 1464 befanden sich dort überhaupt nur 4 Mann: der Keller, der Bäcker, der Schloßknecht und der Torknecht (oder Turmknecht); außerdem eine Magde. Wenn also seitdem die Besatzung nicht vermehrt worden war— wofür weder Belege vorhanden sind noch bei der Geldlage des Bischofs die Wahrscheinlichkeit spricht—, dann fiel es mit Hilfe der beiden Schloßknechte nicht schwer, den Widerstand des Kellers zu beseitigen. Nach dem Bericht des Georg Brentz gehörten aber beide Knechte zum Bund und war dem Kellerâ ein rascher Tod zugedacht. Hatte man nun ymittebant inc inde per vicos et oppida sollicitatores Suos oœcultos, gui multos in eundem contra principes, elerum et omnem maioritatem dominii provocarent.( Trith.). 2„Item er sagt auch, das die buntschuer ab 40 botten in allen landen ꝛider und fur haben, die sich bewerben (U. S. 101). 3 870% Grumbach: item der eller, item pfister, item ein slohſenechie, item ein thornbnecht, item ein magt«(G. L.A.— Kopialbuch 296 Bl. 147 a). 4 seit Michaelis 1499 versah diesen Posten Schyben Cuntz gegen folgende Vergütung: vitem achit gulden im dem lreller, item æioen gulden siner husfruuiben fur ein roch, item ætei cleit von hofe glich den reisigen bnechtene(G. L. A.— Kop. 306 Bl. 191). 5„Es weren auch in diesem spiel æten slohhnecht Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 203 Obergrombach in der Gewalt, dann war der erste sichtbare Erfolg errungen, und der Hauptschlag konnte gegen Bruchsal geführt werden. Dort drohte naturgemäß ein viel stärkeres Hindernis, weil mindestens die bischöflichen Beamten und die angesehenen Bürger zu den Gegnern zählten. Eine Stadt anzugreifen, war schon für ein geübtes Feldheer kein leichtes Unterfangen. Aber die Bauern rechneten damit, daß etwa 400 Mann der Bruchsaler auf ihrer Seite ständen und ihnen die Tore öffnen würden. Wie bei der vorigen Verschwörung in Schlettstadt und bei der nächsten in Freiburg, so hatte man hier in dem ersten städtischen Stützpunkt frühzeitig genug geworben, obwohl es zweifelhaft bleiben muß, wieweit sich der Bund auf die angeblichen 400 im Ernstfalle verlassen konnte. Daß man in Bruchsal nicht Halt zu machen gedachte, versteht sich bei den weitgreifenden Plänen der Verschwö⸗ rung von selber. Es galt, die Sitze der bischöflichen Macht nacheinander sämtlich in die Gewalt zu bekommen. So wollte man— wie Brentz es nach der Aussage des Lux Rapp darstellt?— weiter vor Udenheim rücken, wo der Landesherr selber wohnte(wie sie mit seiner Person zu verfahren gedachten, wird nicht gesagt). Endlich sollte der Zug ostwärts über Heidelsheim nach Bretten und Maulbronn gehens, wo ebenfalls Speirer Amtleute saßen, mit denen man abzurechnen hatte. Bis dahin hielt sich der Feldzugsplan ganz in den Grenzen einer örtlichen Unternehmung: wie man als Grundgedanken ursprünglich die Abschaffung der Speirer Abgaben und der Speirer Beschrän- kungen im Schilde führte, so wollte man auch mit der Eroberung— praktisch besehen— zunächst nur die eigene Landschaft treffen. Nicht einmal Speier, die Hauptstadt des Bistums, schloß dieser Plan nach seiner anfänglichen Fassung in sich. Er bestätigt also, was im vorigen Abschnitt über die leitenden Gesichtspunkte gesagt wurde: die ersehnte Freiheit war in erster Linie als Befreiung vom eigenen Joch gedacht, nicht aber als allgemeine Aufhebung sämtlicher Abhängigkeit. Aber so sicher dieses das ursprüngliche Streben war, so wenig war es das endgültige.„80 das gescheen were, hofflen sie, es solten alle burger und eu Grunbach, wurden dus slos uftun, und wer die meinung.: alsbald sie daher ælehen, solten die selben nechit sie inlassen, und so sieh der heller daribidder setete, solten sie ine erstechene(U, S. 95; vgl. 102). 1 Lux Rapp erklärt: die sie auch gesagt, bie æu Prussel vier hundert mann sin sollen die selb stat wert æum ersten ingenomen, moge in nit felen.(U. S. 101). Dazu stimmt die Aussage der Gefangenen: six, quνꝭjỹſm eorum in tormeniis confessi sunt, media pars virorum oppidi Bruchsal in eam conturuationem dederunt consensum«(Trith. vgl. art. 5). Für die Einwohnerzahl gibt uns das Verzeichnis von 1464 einigermaßen Anhalt: dim Bruh- rain, mit beiden Grumbach, summa summarum aller husgesesse mit Bruchßal umd M eibstat 2 usgesesse, darunder funfeig priester und 9 edeler gesesse(G. L.A.— Kop. 296 Bl. 146 a), sodaß 400 etwa die Hälfte der Bruchsaler Männer sein mochte. 2 Bruchsall, Grunbacſi umd Udenheim innemmen“(U. S. 95). ode hetten inen furgesetet, Bruchsal, Grumbach, Udenheim, Brettheim, Hendehheim und Mulbrun inaunemen«(U. S. 95). Haren 204 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. huher ai inen slahen. dann ꝛwolten sie pfaffen und edelluilen geseie geben, sich t gelbs frihen und, ser ine widerivertig were, dieselben æu dt slagens(U. S. 95). 10 Man spürt noch deutlich, wie hier der Schritt vom Besonderen zum Allgemeinen, vom Begrenzten zum Uferlosen, vom Greifbaren zum Verschwommenen, vom Nüchternen zum Verstiegenen getan wird. Gedacht war außer dem Ge- biet des Speirer Bischofs namentlich an die Markgrafschaft Baden. Dorthin dehnte sich wohl der Kreis heimlicher Mitwisser bereits aus, obgleich uns 11 nachher von Bestrafungen badischer Teilnehmer nichts berichtet wird. Merk- würdiger Weise geschieht des Pfalzgrafen überhaupt keine Erwähnung, den 0 man doch als mächtigsten Nachbarfürsten in erster Linie erwarten sollte. Dagegen weiß Simonis in seiner Chronik von einem besonderen Anschlag auf Speier zu berichten und hat sogar einen 14. Artikel der Verschwörung daraus gemacht— wie Herold(S. 11) richtig erklärt, in Anlehnung an eine hand- schriftliche Quelle. In dieser ist aber das Wort Speier sicher ein Versehen; denn die Stadt, die 9 ein hestimpten lag.. einhelliglich gewaltiger weise eingenommen werden sollte, war nach unsern sämtlichen anderweitigen Nach- richten Bruchsal, nicht Speierl. Ging nun aber der Feldzugsplan über die Eroberung der Gegend von Udenheim bis Maulbronn hinaus, dann dachte man wohl nur an das badische Gebiet— ein Zeichen dafür, wie wenig gründlich der eigentliche Bundschuhplan, der Versuch einer gesamten Bauernbefreiung, 5 in seiner praktischen Ausführbarkeit durchgearbeitet worden war. Nur einzelnes Wenige schwebte für diese umfassenden Aufgaben den W Führern schon einigermaßen klar vor. Es stand fest, daß man allerwärts zu- fal nächst die Geistlichen angreifen und sich erst in zweiter Linie gegen die welt- 0 lichen Gebieter wenden wollte?. Der Pfaffenhaß, aus dem die Bewegung ent- 10 sprungen war, wirkte auch in ihren weitesten Bestrebungen noch nach.— f Man wußte ferner, daß es schwierig sein werde, die entfesselte Menge in stram- mer Zucht und in unermüdlichem Eifer zu erhalten. Sollte aber der Eroberungs- plan nicht schon nach den ersten Schlägen gegen den Feind wieder zerbröckeln, 5 Man vergleiche folgende Stellen mit einander: Handschrift:„Ferrer as ihr fur- a nemmen und anschlag, das sie darau uf ein bestimpten tag sich versamlen und einhelliglioh ge- walliger weis die statt Speger einnemen, duaselbs nit allain allen gaistlichen das ir æu nemmen, sonder auch den weltlichen, welchen sie von der burgerschiaft achten waren am reichestein und hebigestein æui sein, und in summa sachman æub machen, a sie etipas trautent aui findemg 5 (U. S. 91). Trithemius:„Vovo confesst sunt, quod inter eos conclusum fuerit, ut feria Sein i profesto s. georgii martyris insimul convenire debuissent et armata manu oppidum Bruchsal mane dilueulo invaderes. Die Handschrift hat demnach den Angriffsplan von Bruchsal Auf Speier verlegt und dann mit dichterischen Einzelzügen ausgemalt. Aus der Verwertung 418 Quelle ist sie demnach an diesem Punkte jedenfalls auszuscheiden. 2 H Decimo ens sunt, quod principalis intentio eorum fuerit contra monasteria, ecclestas cuthedrales es collegialds omnemque clerumè(Trith. vgl. art. 6, 13). . 1 Wie plante man dieses Mal den Bundschuh ins Werk zu setzen? 20⁵ so tat unaufhaltsames Vordringen not. In weiser Voraussicht der Gefahr des Ermüdens, die hier drohte, beschloß man daher nach Ausbruch der kriegeri- schen Unternehmungen nirgends länger als 24 Stunden zu verweilen, damit die siegreichen Scharen über der Beute nicht das hohe Ziel des Feldzuges aus den Augen verlörenl. Stammt diese Maßregel von Joß Fritz persönlich, so zeigt sie ihn als einen Mann, der die Schwächen einer ungezügelten Menge ebenso- wohl kannte, wie er entschlossen war, ein derartiges Versagen von vorneherein unmöglich zu machen. Er wußte, wieviel für das Gelingen seines Werkes davon abhing, daß der entfesselten Leidenschaft der Bauernhaufen keine Zeit gelassen werde, auf errungenen Erfolgen auszuruhen und im Genuß der Früchte des Sieges zu erlahmen. Die ungeminderte Zerstörungswut galt ihm als die sicherste Gewähr für eine glückliche Durchführung seiner Pläne.— Irgend einem Zweifel, ob der Sieg dem Bundschuhfähnlein zufallen werde, gab man in den Reihen der Verschworenen keinen Raum. Bei allen Beteiligten stand die eigene Unüberwindlichkeit fest. Sobald das Zeichen zum Losbrechen gegeben sei, würden nicht nur auf dem Lande, sondern auch in den benach- barten Städten die großen Scharen der Unterdrückten dem Bunde freiwillig beitreten?. So unbedingt rechneten sie auf die Zugkraft ihrer Botschaft von der völligen Freiheit und der göttlichen Gerechtigkeit, wenn nur der Zeitpunkt zum Losschlagen nicht eher angesetzt werde, als bis die Rüstungen und Wer- bungen vollendet seiens.— Nebenher freilich mußte man sich auch mit der Möglichkeit auseinandersetzen, daß der Bund in Stadt und Land auf Wider- stand stoßen werde. Für solche Fälle lautete die einzige Maßregel: dp gesprochen abirt„ οννituei.— aelcher dan nit uf ail sin, dem sal man sin hals ab- sniden oder stechen. Mit der echten Unerbittlichkeit des Radikalismus wollte man weder unparteiische Zurückhaltung noch ausgleichende Vermitt- lung gelten lassen. In Zukunft sollte die sozialistische Gesinnung allein be- rechtigt und maßgebend sein.— Die Frage, ob sich die bisherigen Zustände durch solchen Massenaufstand wirklich so rücksichtslos von Grund aus um- wandeln lassen würden, bereitete den Gemütern, die mehr auf Zerstörung als auf Neuordnung bedacht waren, wenig Kopfzerbrechen. Die Stimme nüch- dSeptimo inter se convenerant, quod semel ad vastationem regionis in multitudine sufficienti congregati ultra viginti quatuor horas, post Habitam de resistentibus victoriam, non deberent in uno loco remorari, sed potius ad ulteriora semper proficisci, quousque omnia sua subiecerint comurationie(Trith.)? Octavo, tantam habuerunt in pracsumptione fiduciam, quod putabant se omnino iam certos, quomiam si convenissent vel semel ad eæpeditionem belli, iam nemo eis contradiaisset subiectorum hominum, sed rustici omnes oppidani et cives univers amorè libertatis spontaned voluntate, non compulsi, in eorum venissent consortiumé(Trith.) „.. Hofften sie, es solten alle burger und buher au inen slahen(U. S. 95). 3..„posfeaquam aucti numero ad bellum viderentur idonei et posse sufficerès(Trith. art. 1). 4 U. S. 101, vgl. 95 und Art. 4, 13 sowie das geplante Vorgehen gegen den Keller von Obergrombach. Serra 206 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. terner Besonnenheit wurde immer wieder übertäubt durch den grimmigen Zorn, in dem sie alle Herrschaft wegfegen wollten. Nur wenn es sich um das Schicksal derer handelte, die etwa aus ihren Reihen in Gefangenschaft geraten würden, meldete sich das Bedürfnis, mit dem Gegner in Verhandlungen ein- zutreten. Aber auch dann glaubten sie, mit ganzer Zuversicht auftreten zu können: sie würden, wie sie sagten, die Gefangenen wieder ledig fordern“. So erschien das Unternehmen den Bundesgenossen nach allen Seiten als eine Sache, der es nicht am Siege fehlen könne. Die Wünsche und Grundsätze, für die man eintrat, waren von höchster Durchschlagskraft, die Pläne von hin- reißender Kühnheit. An der Spitze stand eine Persönlichkeit mit unbestreit- paren Führer-Eigenschaften. Die Werbearbeit befand sich im besten Zuge. Woran hätte diesmal der Bundschuh scheitern können? 4. Welches Schicksal hatte das Unternehmen? a) Die Vorbereitungen zur Erhebung. Auch für die Darstellung des zeitlichen Verlaufs sind wir bei der Bewegung von 1502 nicht in der günstigen Lage, daß wir— wie 1493— den Gang der Entwicklung Schritt vor Schritt verfolgen könnten. Aus den dürftigen An- gaben unserer Quellen vermögen wir höchstens durch Rückschluß den Zeit- punkt zu berechnen, wann etwa die geheimen Verhandlungen, Zusammen- künfte und Wanderungen ihren Anfang genommen haben. Ostern 1502 aul war man zum Losschlagen einigermaßen gerüstet, hatte die Pläne durchge- g arbeitet und das Netz der Werbungen bis ins badische Gebiet und ins Unter- elsaß ausgeworfen. Diese Tätigkeit muß mindestens eine Reihe von Wochen oder Monaten gedauert haben. Anderseits werden wir für die Ausbreitung der 050 Bundschuhpläne keine allzu lange Zeit ansetzen dürfen, da sonst die Gefahr der fh Entdeckung zu groß gewesen wäre. Die Wald- und Weideverbote lasteten ö bereits seit Jahren auf der Bevölkerung; die zahlreichen Abgaben des neuen Bruchsaler Ungelts machten sich im Lauf des Jahres 1501 fühlbar; als nun litt im Herbst dieses Jahres die Ernte an manchen Orten höchst dürftig ausfiel, f als zu Martini Zehnten und Zinse entrichtet werden mußten, mag der Augen- 8.1 blick gekommen sein, wo das Maß der bäuerlichen Geduld erschöpft war und aur die Verzweiflung über den unerträglichen Steuerdruck zum Gedanken an Em- Bru pörung und zum Zusammenschluß der Gleichgesinnten trieb. Um die Jahres- war wende wird, wenigstens in den führenden Männern, der Entschluß reif gewesen g 2„wan ieman, der in dem spil ist, gefangen und der sachen gefragt wurde, sollen die 5 uberigen(in) widder ledig forndene(U. S. 102). f Welches Schicksal hatte das Unternehmen? 207 sein. Die Wintermonate, in denen der Bauer durch Landarbeit nicht so stark in Anspruch genommen wurde, boten dann— ähnlich wie 1493 in den elsässi- schen Dörfern— die günstigste Gelegenheit, das Wagnis mit diesem oder jenem Bekannten durchzusprechen. Als eigentlichen Herd der Verschwörung werden wir uns das Dorf Unter- grombach vorzustellen haben, wo Joß Fritz zu Hause war. Dessen Einfluß muß man es wohl in erster Linie zuschreiben, daß hier nach und nach kast die ganze Gemeinde dem Geheimbund beitrat. Später behauptete Lux Rapp, abgesehen von 8 Mann hätten sämtliche Bewohner Untergrombachs zu den Eingeweihten gehört!. Da das Dorf ein Menschenalter vorher 131 selbständige Haushaltungen umfaßtes, so würden hier mindestens hundert Bauern im Bunde gewesen sein. Unter ihnen befanden sich natürlich nicht lauter überzeugte Umstürzler, sondern auch manche Mitläufer, die hernach, als der Aufstand entdeckt und vereitelt war, bei ihrer Obrigkeit um gnädigen Nachlaß etwaiger Strafen bitten konnten(C. S. 120). Aber im großen und ganzen vermochte Job Fritz auf den Beistand seines Heimatdorfes zu zählen.— Ahnlich allgemein war das Einvernehmen in Jöhlingen, das im nächsten südlichen Seitental der Rheinebene lag, von Joß Fritz entweder über Weingarten oder Obergrom- bach bequem zu erreichen. Leider kennen wir von den dortigen Verschworenen keinen einzigen mit Namen. Wie das Speirer Domkapitel später bezeugt hat, war diese Ortschaft für den Bund von besonderer Wichtigkeita. Wenn rund 40 aus dem Dorfe eine geheime Zusammenkunft veranstaltet haben, so muß der Anhang dort beträchtlich gewesen sein; belief sich doch die Zahl der Teilnehmer auf dem Ungersberg 1493 kaum auf 40, obwohl dort eine ganze Reihe von Ortschaften vertreten waren. Bei dem, was gerade die Jöhlinger in letzter Zeit mit der Speirer Behörde durchgemacht hatten(s. D. S. 168), läßt sich ihre Bereitwilligkeit zum Aufstand wohl begreifen. Jöhlingen und Untergrom- bach stellten also den zuverlässigsten Posten in der Rechnung der Bundschuh- kührer dar. Bruchsal war aber wohl nicht minder wichtig. Wenn uns berichtet wird, 400 Mann— oder nach anderer Angabe: die Hälfte der Einwohner— hätten dort auf seiten des Umsturzes gestanden, so wiegt das schwerer als die kast gleichlautende Ziffer von 400 Anhängern Ulmans in Schlettstadt(U. S. 15, 23). Denn die Zustände in Bruchsal boten in weit stärkerem Maße Anlaß zur Unzufriedenheit als die Verhältnisse in der elsässischen Reichstadt. Bruchsal befand sich ganz unter der Oberherrschaft des Speirer Bischofs und war gerade in letzter Zeit durch die Verfügung über das Ungelt in seinem Er- A 5ftem darnach Inder Grunbach. da sol die ganee gemein, usgenomen acht man, in der buntnis sine(U. S. 101). G. L.A.— Kop. 296 Bl. 148f.(vgl. oben S. 179 A. 1). 2. da die von Iholingen sunderlich in diesem handel verlumbt«(U. S. 119) vgl. U. S. 95. 208 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. werbsleben aufs empfindlichste gestört worden. Kein Stadtrat hatte hier die Befugnis, für seine Bürger schützend einzutreten; die Bruchsaler Handwerker waren ebenso Untertanen des Bischofs wie die umwohnenden Dörfler. Alle seufzten unter dem gleichen Joch der hohen obrigkeitlichen Abgaben und der weitreichenden bischöflichen und priesterlichen Vorrechte. Mochten anderswo Bauern und Städter getrennte Wege gehen, hier bildeten sie eine gleichartige Masse von„armen Leuten“, wenigstens soweit die Kreise in Betracht kamen, die in Bruchsal durch das neue Ungelt benachteiligt wurden. Darin lag ja gerade die Erbitterung begründet, die der Bischof durch seine neue Verbrauchsteuer in Bruchsal erregt hatte, daß durch Aufhebung der Bet die„nahrhaftigen Leute“ geschont wurden, daß aber die Zahl der kleinen Verbraucher, die das Ungelt aufbringen sollten, zu gering war, um die kortgefallene Grundsteuer zu erset- zen. Unter ihnen fand daher die Botschaft des Joß Fritz nicht nur Beifall, sondern hier lag geradezu eine der Hauptwurzeln der Verschwörung. Auch ohne daß wir eine Persönlichkeit aus Bruchsal kennen, die etwa dem Hans Ulman aus Schlettstadt zu vergleichen wäre, dürken wir nach dem ganzen Zusammenhang der Dinge im Speirer Bistum behaupten, daß der Umsturz- gedanke in dieser Stadt ebenso früh und ebenso stark erwachsen ist, wie in Intergrombach und Jöhlingen. Bruchsal kam in erster Linie nicht als Gegen- stand des Angriffs, sondern als Hauptsitz der Bundesgenossen für die Ver- schworenen in Betracht, weit mehr, als etwa Schlettstadt im Jahre 1493. Untergrombach, Jöhlingen und Bruchsal bildeten gemeinsam den festen Kern der Verschwörung. Hier werden die ersten Zusammenkünfte stattgefun- den haben, zu denen sich Untergrombach am besten eignete, weil es sowohl von Jöhlingen wie auch von Bruchsal leicht zu erreichen war. Von hier ging auch die Werbearbeit in die nähere und weitere Umgebung aus. Sie erstreckte sich zunächst auf die unmittelbar angrenzenden Ortschaften Obergrombach? und Weingartens, mit denen die bisherigen Bundesge- nossen schon durch die vielen Beziehungen des täglichen Lebens verknüpft waren. In jenem Dorfe traten namentlich die beiden Soldaten bei, die das bischöfliche Schloß zu bewachen hatten. Allmählich drang man auch in andere Orte des bischöflichen Gebietes ein: so nach Neudorf, wo ein Bauer namens Michel ins Vertrauen gezogen wurde; dieser wiederum versuchte, einen ge- wissen Theobald aus Udenheim(Philippsburg, dem Sitz des Bischofs) zu ge- winnen“. So wenig man sich also in Bruchsal vor der Nähe des Weihbischofs 1 Es sei noch einmal an die Randbemerkungen erinnert, die zur Verfügung über das Ungelt sagtyes waren auch tuer jare. idoch so ist der lute æu wenige.. der es one ewifel der stal Bruchsal gnesen getest und die narhaftigen wol da gesessen, die sunst der großen bete ver- derben und schinen, dahin eu æichend(s. oben S. 168 A. 4). 2 U. S. 95f., 120. U. 8. 95. 8.95 A Welches Schicksal hatte das Unternehmen? 209 und der übrigen landesherrlichen Beamten fürchtete, so kühn trieb man die Werbetätigkeit bis unter die Augen des bischöflichen Herrn. Nach der andern Seite suchten die Abgesandten des Bundes Orte auf, die weiter in den Schwarz- wald hinein lagen. Besonders großen Anklang fand man in Heidelsheim, wo ja die Bewohner schon in ihrem kürzlichen Streit mit dem Ortspfarrer gezeigt hatten, daß sie gewillt waren, ihre eigene Meinung durchzusetzen(s. D. S. 172), und in einigen Dörfern, deren Namen aus der verderbten Schreibweise nicht mehr sicher zu erkennen sind, die aber wohl sämtlich in den Gebirgstälern um Bretten und Maulbronn gesucht werden müsseni. Beruht die Angabe des Lux Rapp an dieser Stelle wenigstens sachlich auf Wahrheit, so stellten die 4 Dörfer, die er dort andeutet, insgesamt 500 Mitglieder der Verschwörung, also eine größere Anzahl als das wichtige Bruchsal. Doch der Aufstand zog schon weitere Kreise. Sowohl Pforzheim als auch Speiers werden uns genannt, als zwei Städte, in denen der Bundschuh mehr als bloß flüchtige Zustimmung gefunden habe. Und ich sehe keinen Grund, diese Nachrichten zu bezweifeln. In Speier war das niedere Stadtvolk schon seit Jahrzehnten unzufrieden mit den Vorrechten, die sich dort die Geistlichkeit in mehreren Rechtsfestsetzungen zu verschaffen gewußt hatte. Zwar entlud sich dieser Pfaffenhaß erst 1512; vorhanden war er aber sicher schon, als Joß Fritz seine Umsturzpläne aufstellte und die Losung verbreitete: wir mögen vor den Pfaffen nicht genesen. Daß die Einflüsse von Untergrombach und Bruchsal bis nach Speier gedrungen sind, braucht weniger zu verwundern als der Umstand, daß der Bundschuhgedanke in der Hauptstadt des Bistums nicht weit stärkeren Anklang gefunden hat. Daß man überhaupt bereits die Bearbeitung größerer Städte in Angriff nahm, ging wohl auf jene berufsmäßigen Werber zurück, die im Auftrag des Bundes das Land bereisten. Der starke Zuwachs an Mitgliedern, den man in Speier sowohl wie in Pforzheim zu verzeichnen hatte, bewies aufs beste, wie richtig Jog Fritz die Verbindung von Stadt und Land plante. Am auffälligsten war die Ausdehnung des Bundes bis ins Elsa B. Zwar lassen sich gerade aus diesem Gebiet keine genauen Angaben beibringen. Aber es gibt doch zu denken, daß Lux Rapp das Geheimnis der Verschwörung nicht bloß den nächstbeteiligten Landesherren von Speier und Baden verraten hat, sondern aus eigenem Antrieb auch zum Bischof von Straßburg gegangen ists. Und nicht minder bemerkenswert sind die Vorsichtsmaßregeln, die nach Entdeckung des Handels im Elsaß mit einer Gründlichkeit getroffen wurden, als sei dort der eigentliche Sitz des Aufruhrs gewesens. Angesichts dessen wird . 8.101. 8* 8 e„In dem Verhältnis der Stadt zum HKerus liegen vornehmlich die Wurzeln der tiefen Unzufriedenheit, welche sich in dem Aufstand von 1512 Luft machte.“ Kaser, Polit. Bewegungen S. 37. eee S. 181 f.). U. S. 98— 109, 113118, 119. Rosenkranz, Bundschuh. I. 14 5 n 17 5 5995 210 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. man es nicht als bloße Furcht vor einer Wiederholung der Unruhen von 1493, 1 sondern als Bestätigung tatsächlich vorhandener Mitwis serschaft deuten müs- 0 sen, wenn der Straßburger Bischof Mitte April 1502 den Mahnruf ergehen Darda ließ:„Uns hat glaublichen angelungt, ie der huntschuch(vor ſaren under augen a gewesen) noch æur eit nit herloschen, sonder abermals etliche des gemeinen vollts in werbung standen, mit verbuninus der eiden, und allgereit ein große summ sioh vereinte(U. S. 98). Da drohte nicht bloß ein Einverständnis der Elsässer, 5 falls man in Bruchsal losbrechen werde; sondern da befanden sich bereits. zühlreiche Bewohner des alten Aufstandsgebietes als Mitglieder in dem Geheimbund. Also bis in den Herrschaftsbereich des Straßburger Bischofs a waren die Speirer Werber eingedrungen, womöglich eben in jene Ortschaften, die vor neun Jahren bereits das verunglückte Schauspiel einer Bauernver- schwörung geschen hatten und in denen, wie wir wissen(D. S. 130 ff.), der Ge-* danke an bewaffnete Selbsthilfe noch längst nicht erloschen war. Suchte aber 5 Job Fritz bewußt den Anschluß ans Elsaß, dann ist es auch im höchsten Maße wahrscheinlich, daß er vorher unter dem Einfluß des Ulmanschen Aufstands, daß also der ganze Vorstoß in die dortige Gegend nur die Rückwirkung einer von dort empfangenen Anregung gewesen ist. Diese Verbindung nachweisen zu können, ist aber um so wertvoller, als sonst bei derartig geheimen Vorgängen die Fäden innerer Beziehung zwischen räumlich getrennten Landschaften g sich dem Auge des Forschers zu verbergen pflegen. Joß Fritz und die Seinen gt kamen mithin dem Ziel, das den Verschworenen von 1493 vorgeschwebt hatte, Nr schon beträchtlich näher: sie umschlossen durch das Netz ihrer Werber ein Gebiet, das— wenn es sich gleichzeitig empörte— der Obrigkeit des gesamten Rheintals hätte gefährlich werden müssen. Die Gefahr lag aber nicht bloß in der räumlichen Ausdehnung, die das 1 f Unternehmen im Lauf der ersten Monate des Jahres 1502 erhielt, sondern ehr namentlich auch in den Bevölkerungskreisen, die man heranzuziehen N verstand. Jenes Warnungschreiben des Bischofs von Straßburg fährt näm-** lich weiter fort: ↄdaræu in werbung standen, alle fußhnecht, so dus land uf- oder 5 absiehen, irer geselschaft æu veripielrlen«(U. S. 98); und Schlettstadt verstand das dahin,„hie das durch etliche inlendige pursonen das gemein folh, desglichen ouch us welscher nacion, mit anhang der reisebumen, so im lande loufen, etiuas boses furnemen tractiert.. 4(U. S. 99). Man war also darauf aus, die sog. laufenden Knechte, die zahlreichen entlassenen Soldaten, die herrenlosen, verdienstlosen, zuchtlosen Landsknechte, unter denen damals alle elsässi- schen Obrigkeiten seufzten, an sich heranzuziehen und zu einer gefährlichen un Bundestruppe zu ordnen. Ein kühner und kluger Gedanke: die unbotmäbige an Wildheit und die kriegerische Erfahrung dieser Reisläufer dem Bauernbunde dienstbar zu machen. Gelang das in irgend welchem nennenswerten Maße(was Welches Schicksal hatte das Unternehmen? 211 2 übrigens auch den Verschworenen von 1493 schon vorgeschwebt hatte), dann wurde aus dem Bundschuh eine Macht, vor der wohl manche Obrigkeit und Ehrbarkeit gezittert hätte. Und Joß Fritz schien diesmal der Führer zu sein, der ein großes kriegerisches Aufgebot trefflich zu bewerkstelligen verstand. Mag die Zahl übertrieben sein, die Lux Rapp für die bereit stehende Kavallerie angab(500 Mann, U. S. 101), so zeugt doch die Erwähnung dieser Einzelheit dafür, daß die Leitung des Bundes auch schon auf einen Widerstand gegen etwaige Reiterheere ihr Augenmerk gerichtet hatte. Nur ist nicht recht er- sichtlich, warum keiner der verarmten Edelleute in die Genossenschaft aufgenommen sein sollte. War der Grund stichhaltig, daß solch ein Adliger, wenn der Aufstand mißglang, sich an seinen abhängigen Leuten schadlos halten könne?! Woher sollten dann die 500 Berittenen genommen werden? Vermut- lich aus jenen„Heckenreitern“, jenen adligen Schnapphähnen, die damals in den Beratungen der Reichstage über den Landfrieden so oft erwähnt werdens. Wenn nur der Adel, der Eigenleute besaß, vom Bunde ausge- schlossen blieb, wenn anderseits ein herr mit heltuma(U. S. 102) damals zu- gunsten der Verschwörung im Lande umher ritt, dann scheint von dem völlig mittellosen Adel der eine oder andere dem Bundschuh tatsächlich beigetreten zu sein. Das ist um so weniger verwunderlich, als wir unter den Zinspflichtigen des Speirer Bischofs sogar aus Untergrombach noch Edle mit Namen anzu- geben vermögens. Also auch was die Personen der Bundesmitglieder betraf, war das Unternehmen des Joß Fritz im besten Zuge, sich zu einer recht um- fassenden und gefährlichen Sache zu entwickeln. Als die Vorbereitungen etwa bis zu diesem Punkte gediehen waren, faßte die Bundesleitung den Entschluß, einen noch wichtigeren Kampfgenossen zu gewinnen. Schon die Elsässer von 1493 hatten den Plan gehabt, bei den Schweizern Anschluß zu suchen. Was damals nicht zur Ausführung kam, wurde jetzt von Job Fritz tatsächlich ins Werk gesetzt. Die Verschworenen ordneten, wie wir aus einer Bemerkung des Lux Rapp wissen, eine Botschaft an die Eidgenossen ab, vermutlich mit dem doppelten Auftrag: die Waffen- hilfe der aufständischen Bauern den Schweizern anzutragen, und sich dafür deren Beistand im bevorstehenden Kampf zu sichern. Daß aus südwestdeut- schen Gebieten derartige Anträge an die Eidgenossenschaft ergingen, gehörte in jenen Jahren nicht zu den Seltenheiten; Basel hatte sich unmittelbar Item eim sig aueh gesagt, das die funſundert man reißigen im spiel sien, aber ſteiner vom adel, der eigen Iudt halt, umb das die selbigen nit gestrofft und die sache nit geoffenburt wurde(U. S. 101). 2 vgl. Köln 1512(Janßen, Reichsk. II, S. 860. Ulmann II 591k.) yer Rudolff von Enueßheim(G. L. A. Kopialbuch 135 Bl. 70),„her Conrad von Stam- „eim(Bl. 78),„juncher Ernste von Giltlingens(Bl. 78, 78, 79b zweimal] 80 a Izweimalh). Die Giltlinger scheinen damals verschuldet gewesen zu sein(Oberrh. Stadtrechte 1 Abt. S. 985). * 14˙* Panne 47555 12274. 212 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. vorher an die junge Bundesrepublik angeschlossen, Mülhausen tat ein Jahr- zehnt später den gleichen Schritt(s. D. S. 151). Kamen nun Gesandte eines ge- heimen Bauernbundes zu der eidgenössischen Tagsatzung, so brachte man ihnen dort wahrscheinlich ein gewisses Wohlwollen entgegen. Aber sollte den Speirer Boten wirklich die Antwort zuteil geworden sein, sie sollen und wollen der gerechtigkeit bistant thun und ihre iht und gut eu ein seteenç(U. S. 101)? Wer war es, der sich in dieser Weise auf Gedeih und Verderb mit den Verschwörern verband? Einen förmlichen Beschluß der Tagsatzung anzu- nehmen, ist schon deshalb unmöglich, weil dadurch das gefährliche Unter- nehmen mit Sicherheit ans Licht gekommen wäre. Aber auch wenn die Ver- handlungen nur geheim geführt worden sind, erscheint es kaum glaublich, daß die Schweizer bei ihrer vorsichtigen Politik den Bauernboten solch ein bindendes Versprechen gegeben hätten. Manche dortige Kreise mögen mit aufrichtiger Freude von dem Vorhaben gehört haben, daß demnächst auch die Bauernschaft des Rheintals das Fürstenjoch abschütteln wolle; an ermuntern- dem Zuspruch werden sie es nicht haben fehlen lassen. Die Redensart, man wolle der Gerechtigkeit Beistand tun, lautete jedoch so allgemein, daß sie die eidgenössische Politik zu keiner tatsächlichen Hilfeleistung verpflichtete, wührend die Bundschuher sie leichtgläubig als eine Art Vertrag auffaßten und sie triumphierend als großen Erfolg heimbrachten. Ehe die Schweizer wirklich Leib und Gut zu den deutschen Bauern setzten, hätten sie sicherlich in kühler Zurückhaltung abgewartet, was sich aus dem Aufstandsversuch entwickelte. Nur mit einem bündnisfähigen Gemeinwesen hätten sie sich auf ernstere Verhandlungen und Verträge eingelassen. Der Bundschuh aber ofkenbarte hier die Schwäche alles Radikalismus, daß es ihm an politischer Finsicht gebrach, weil er träumte, er brauche nur das Bestehende in Trümmer zu legen, um dann das Neue ohne Anknüpfung an die Vergangenheit nach eigenem Gutdünken zu gestalten. Die Nachricht von der freundlichen Aufnahme in der Schweiz, mit der die Abgesandten der Bauern zu den Ihrigen zurück- kehrten, trug sicher nicht wenig dazu bei, die Zuversicht in den Kreisen der Verschworenen zu stärken. Man rechnete fest mit dem Beistand jener Macht, um die damals König, Kaiser und Papst warben?. 1 Im Bauernkrieg haben die Schweizer diese Stellung ganz deutlich eingenommen; vgl. die Tagung in Basel am 21. VIII. 15„In Bern hatte man geahnt, daß die sundgau- ische Bauernschaft zu Basel die Forderung bewaffneter Hilfe stellen würde, und deshalb war Bern, wie auch Schaffhausen, bei dieser Tagung unvertreten geblieben. Unmöglich aber konnte Basel allein mit Zürich und Solothurn die Bauern mit Waffengewalt unterstützen, was gleichbedeutend mit einem Krieg gegen Osterreich gewesen wäre. Schon auf der letzten Tagung habe man die Zumutung der Bauern, sie mit den Waffen zu unterstützen, vin gutem Deutsche abgewiesen, dabei aber sich erboten, alles zu tun, um eine gütliche Vereinbarung herbeizuführen“(Hartfelder S. 45f.). 2 Geradezu tragisch mutet die Vertrauenseligkeit rr Welches Schicksal hatte das Unternehmen? 213 Alles schien sich aufs beste anzulassen. Die Werber berichteten von zahl- reichen Beitritten, die Landsknechte und Reiter stellten sich zur Verfügung, mit der Schweiz war ein Einvernehmen angebahnt— immer größer sah Job Fritz das Unternehmen anwachsen. Nannte man doch schon 20000 als die Zahl derer, auf die man im Augenblick des Losschlagens rechnen könne (C. S. 101). Jetzt galt es, die aufgerührten Volkskräfte einheitlich zu ordnen, ihnen bestimmte Merkzeichen und Richtlinien zu geben und sie so auf den Tag der Empörung vorzubereiten. Die Aufklärung in persönlicher Zwiesprache reichte hierzu nicht mehr aus. Man mußte an den verschiedenen Orten Zu- sammenkünfte veranstalten. Keine Spur führt darauf, daß man— nach Art der Versammlung auf dem Ungersberg— die Verschworenen aus Bruchsal und den nahe gelegenen Dörfern zu einer gemeinsamen Tagsatzung entboten habe. Sind etwa bloß die Führer und Vertrauensleute, die Werber und Adligen irgendwo an einer entlegenen Stätte zusammengetreten und haben dann das Vereinbarte an ihren Kreis daheim weitergegeben? Nach den Erfahrungen von 1493 wäre es wohl zu verstehen, daß man alles auffällige Wandern von Ort zu Ort möglichst vermieden hätte. Die Heimlichkeit blieb denn auch s sorgfältig gewahrt, daß keine der Zusammenkünfte die Auf merksamkeit der Obrigkeit auf sich zog. Bis auf eine einzige wissen wir darum noch heute nicht, wann und wo sie stattgefunden haben. Diese eine fiel auf einen Sonntag in der Osterzeit, wahrscheinlich den 3. April. Es hieß, 40 Genossen seien da- mals in Jöhlingen beisammen gewesen(U. S. 101). Was sie besprachen, läßt sich nur noch mutmaßen. Die Grundsätze des Bundes waren den Teilnehmern wohl sämtlich bekannt. Dafür sorgte schon das Merksprüchlein„wir mögen vor den Pfaffen nicht genesen“. Jetzt war man so weit, daß man den Zeit- punkt zur allgemeinen Erhebung ins Auge fassen konnte. Freitag, der 22. April, wurde zu dem entscheidenden Schritt festgesetzt. Da sollten die Mit- wisser aus der Gegend um Bruchsal sich vor Tagesanbruch versammeln und als bewaffneter Heerhaufe vor die Stadt ziehen. Im Morgengrauen sollte Bruchsal mit Hilfe der dortigen Parteigenossen erobert werden und dann der der süddeutschen Bauern an, wenn man sie noch am 2. IX. 1525 in Basel zu den Schweizern sprechen hört:„Wir armen Leute vertrauen einer löblichen Eidgenossenschaft unseren Leib, Ehre und Gut auf diese Zeit; sonst vertrauen wir keinem anderen Fürsten noch Herrn. Wir haben all unser Tag gehört: wo eine löbliche Eidgenossenschaft gehört hat, daß fromme ehrliche Leute nicht zu Recht oder zu Billigkeit haben kommen mögen und man eine löbliche Eidgenossenschaft um die Gerechtigkeit und Billigkeit angerufen hat, so sind sie ihnen be- hilflich dazu gewesen“(Hartfelder S. 53f.). Diese irrige Annahme der Bauern enthält einen besonders wichtigen Schlüssel für die Erklärung der südwestdeutschen Bauernaufstände im ausgehenden Mittelalter. Mono confessi sunt, quod inter eos conclusum fuerit, ut feria seata in profesto s. georgit 2 eee ses 2 2285 * 85 Rr rr 214 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. pacher Schloß nahm man als selbst verständlich an, daß es gleichzeitig mit Bruchsal den Verschworenen in die Hände fallen werde(U. S. 95). Ist diese Jöhlinger Versammlung zutreffend auf den 3. April angesetzt, dann wird seit ihrer wichtigen Mitteilung eine große Unruhe und Spannung in den Kreisen der Bundesgenossen geherrscht haben. Man träumte von dem „feinen Spiel“, das man in wenig Wochen anfangen wolle. Im Vorgefühl der baldigen Entscheidung wagte man sich vertrauensvoll an Leute heran, denen gegenüber cher Vorsicht am Platz gewesen wäre. Man hielt auch mit den Zu- kunftsplänen nicht mehr zurück. Anstatt erst die Zuverlässigkeit der neuen Eingeweihten sorgfältig auf die Probe zu stellen, plauderte man in der Aufregung alles aus, was erst noch gelingen sollte. So sehen wir jenen Bauer Michel aus Neudork mit einem Udenheimer Bürger Theobald im Kammerforst zu- sammentreffen und ihm— im vermeintlichen Schutz des verschwiegenen Waldes— das ganze Geheimnis offenbaren!:„oh er auch darin wWolt? es ver ein fin spil furhunden. man aburd furbas fri sein, den ern nit geben noch frönen, auch Bruchsall, Grumbach und Udenheim innemmen. es weren auch in diesem spiel eben slohhnechit eu Grunbach, wurden das slos uftun; und aer die meinung: alsbald ste daher æiehen, solten die selben ænecht sie inlassen; und so sieh der Feller durꝛidder setete, solten si ine erstechen.(U. S. 95). Es läßt sich verstehen, daß die Obrigkeiten, als sie um diese Zeit dem Auf- stand auf die Spur kamen, sich gründlich darüber entsetzten, wie weit die Ver- el schwörung bereits gediehen gewesen seis. Der Landschreiber Georg Brentz Fal versichert ausdrücklich als die wohl erwogene Meinung der Kundigen: einen Monat später würden die Vorsichtsmaßregeln der Behörden zu spät gekommen seins. In der Tat war die Gefahr diesmal größer als vor neun Jahren im Elsaß. el Damals befand man sich um die Osterzeit noch in den Anfängen und plante lie den Losbruch erst für den Spätsommer; jetzt stand alles bereit und wartete It nur auf das Losungswort: 20h(U. S. 101). Es war den Verschworenen 10 gelungen, bis unmittelbar vor dem Ausbruch das Unternehmen geheim zu 13 halten. Möglicher Weise hatte Job Fritz absichtlich die Frist sehr kurz ange- 5 setzt, um die Gefahr der Entdeckung zu vermeiden. Da mußte er noch in letzter 11 Stunde selber einen Aufschub anordnen. Das Fähnlein war noch nicht fertig 1 martyris insimul convenire debuissent et armata manu oppidum Bruchisal mane diluculo in. vadere, quod per traditionem eorum, qui erant interius, coniuratorum obtinuissent, st non fuisset alia occasione impedita conclusios(Trith.). Dazu paßt die Bemerkung des Straßburger A Bischofs, die Empörung solle dungeverlich schen sanct maræ tage sich ereignen(U. S. 98). 1 U. S. 95. 2„mist tempestive conspiratio eorum denudata fuisset, in brevi evasissent multitudine insuperabilese(Trith. Einleitung). a bals die voisen duvon halten. ioo es noch ein 00 monat versꝛoigen bliben, so wer, als æu besorgen geibest, ein sollich volg æu inen geslagen, das 10 it one gros bluivergießen æu tilgen geꝛvest. ein teil meinten, das es eu tilgen unmuglieh we re den geibesen“ U. S. 97. 5 —— Welches Schicksal hatte das Unternehmen? 215⁵ geworden, von dessen Herstellung doch so viel abhingt. Wahrscheinlich hatten die Boten, die in die Schweiz gereist, es in Auftrag gegeben; denn es sollte in Basel gemacht werden. Bei der Wichtigkeit dieser doppelten Ange- legenheit halte ich es für sehr möglich, daß Joß Fritz persönlich an ihr beteiligt gewesen ist, um sowohl als Mitglied der Gesandtschaft mit den Eidgenossen Fühlung zu nehmen, als auch um einen zuverlässigen Maler in Basel ausfindig zu machen. Die Aufforderung zum Losbrechen am 22. April war bereits ausgegeben, als diese Verzögerung eintrat. Schleunigst mußten überall hin Gegenbefehle ergehen, man solle sich erst auf die Tage vor Pfingsten rüsten. Die Verschiebung war nicht bedeutend: in den drei Wochen, die jetzt noch weiter zur Verfügung standen, konnte man die Vorbereitungen desto gründ- licher treffen; das Werk wurde um so reifer.— Wenn nur nicht gleichzeitig die Gefahr eines Verrats um so größer geworden wäre! b) Die Entdeckung des Vorhabens. Als Ostern vergangen war und die Losung zu baldigem Aufstand in den Kreisen der Genossen ausgegeben wurde, kam ein entlassener Soldat aus der Markgrafschaft Baden nach Bruchsal2. Er war dort nicht zu Hause, sondern unterstand dem badischen Landesherrns. Die Bruchsaler Verschworenen mochten ihn, da er zu den umherschweifenden Landsknechten gehörte, ohne weiteres für geeignet halten, ihrem Bunde beizutreten. Waren sie doch ge- wöhnt, in diesen Kreisen die bereitwilligsten Helfer zu finden. So schenkten sie ihm alsbald volles Vertrauen und weihten ihn nicht nur in die allgemeinen Ziele ihres Unternehmens, sondern auch in alle einzelnen Pläne ein. Staunend erfuhr der Badener, wie weit die Vorbereitungen zum Aufstand bereits ge- diehen waren. Man teilte ihm die Ortschaften mit, in denen die meisten Mitglieder wohnten, die Städte, gegen die sich der erste Angriff richten sollte, und die Ausdehnung, die der Bund bisher gewonnen hatte. Offenbar wollte man ihm geflissentlich den Eindruck erwecken, daß er es mit einer aussichts- reichen Sache zu tun habe. Deshalb verschwieg man ihm auch nicht, daß sogar im Unterelsaß Werber tätig seien, um die vielen dortigen Landsknechte auf- zuwiegeln und daß eine Gesandtschaft in die Schweiz gereist sei und günstigen Bescheid von dort heimgebracht habe. Lux Rapp— so hieß der Soldat— stellte sich, als wolle er der Einladung zum Beitritt Folge leisten. In Wirklichkeit suchte er nach einer Gelegenheit, die sach solt sieh erhebt haben vor sant jorgen tag, sich doch verschlagen, us ursac hien, das das baner noch nit gemacht si, sol au Basel gemacht werden. aber vor phinsten sol die sach usgine(U. S. 101.) 2.. bist. einer eu Prusel gewesen, sig in innen gerunt wor- den..(CU. S. 100). dein fußſenecht, us der marggraffschaft Baden burtigep(U. S. 95). 4 vgl. U. S. 100. 216 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. wie er das Geheimnis möglichst schnell an maßgebender Stelle verraten könne. J Ob inn Gewissenhaftigkeit dazu trieb oder ob er nicht vielmehr hoffte, durch 5 Solche Gefälligkeit Gunst und Entgelt des bedrohten Speirer Bischofs zu ge- 80 winnen, mag dahingestellt bleiben. Angesichts der häufigen Erwähnung, die nachher seine Belohnung gefunden hat, möchte man vermuten, daß Be- rechnung jedenfalls mit im Spiele war. Nachdem er erkundet hatte, daß sich Bischof Ludwig gerade in Udenheim aufhaltel, nahm er einen andern Einge- 55 weihten mit und ging zum bischöflichen Hofe. Hier teilten die beiden dem Landesherrn und seinem Hofmeister(Hartmann Fuchs von Dornstein) unter dem Schutz des Beichtgeheimnisses2 mit, welche Gefahr der öffentlichen Sicher- heit des Landes drohe. Die Herren waren jedoch der Meinung, es komme den beiden vornehmlich auf Botenlohn an, und legten daher ihren Eröffnungen keinen rechten Wert bei. Nicht einmal zu Vorsichtsmaßbregeln sahen sie sich veranlaßt, weil sie die Schilderung des angeblichen Bundschuhs für völlig erdichtet hieltens. So gründlich hatten also die Verschworenen bisher ihr Vor- haben geheim halten können. ö Inzwischen ließ sich Lux Rapp durch den Fehlschlag seiner Berechnung l nicht irre machen, sondern zog weitere Erkundigungen ein. Er brachte in Erfahrung, daß die Verzögerung in der Beschaffung der Bundschuhfahne einen Aufschub der Empörung von etwa drei Wochen verursacht habe, dab also der Obrigkeit eine etwas längere Frist zum Zugreifen gelassen seid. Vor allem aber ermittelte er Namen und Wohnort des einen der beiden Hauptleute, Joh Fritz von Untergrombachs. Mit diesen neuen Nachrichten erschien er nach wenigen Tagen abermals beim Bischof und wiederholte seine dringende Warnungé. Er schlug geradezu vor, man möge sich jenes Bauern bemächtigen 40 ——— 15— und sich aus dessen Aussagen vergewissern, daß er nichts Ubertriebenes be- E richtet habe. Aber auch jetzt fand er noch keinen Glauben, offenbar weil auf- regende Meldungen bei den unsicheren Zuständen des damaligen Verkehrs- 5 lebens nicht gerade zu den Seltenheiten gehörten“. Wäre der Bischof in diesem b Augenblick mit einem Haftbefehl bei der Hand gewesen, dann hätte den dur 1 yaler gein Udenheim(U. S. 95). 2„hh¹,ẽ¶r wise, wie der 1. Tag zu Schlettstadt bun an den Kaiser berichtet(U. S. 104). 3„das ward erstmals nit vast von wert, sunder fur erdichis 90 geuchies(U. S. 95).. 8. 101. 5 hund gab angeig uf einen jungen bufiern æu Undern 2 Grunbach, Frite genant, der solt davon ꝛoissens haben(U. S. 95); offenbar kannte Lux Int Rapp ihn also nicht persönlich. ober wenig tage(U. S. 95). 7 vgl. aus den Nieder- schriften des Speirer Domkapitels(G. L. A.-Protokollbuch 10929) Bemerkungen wie diese: jemand wolle sich der bischöflichen Anordnung nicht fügen; obe sein gnade eæecutionem ö tue, doisse er sich seines schudens wol am stift au erholen(Bl. 2 b); oder als man nach einem 0 gewissen Adam Wolker fahndete, erfuhr man die herausfordernde Nachricht, die der pfar- pen rer von Bensheim und der schultes von Lachen meinen herrn von einem hurn gesagt, der sioh herumbi hat, Moleſtern alltag eu finden(Bl. 4 b). — Welches Schicksal hatte das Unternehmen? 217 Job Fritz das Schicksal Hans Ulmans getroffen. Es bedurfte jedoch noch stärkerer Zeugnisse, um den gutmütigen und vertrauenseligen Landesherrn aus seiner arglosen Ruhe aufzurütteln. Da traf es sich, daß gerade in jenen Tagen(um den 10. April) ein Uden- heimer Bürger Theobald von der Verschwörung erkuhri. Auf einem Gang durch den Kammerforst(einen Teil des Lußhart-Waldes) sprach ihn ein Neudorfer Bauer Michel an und plauderte ihm die wichtigsten Pläne aus, die in wenig Wochen verwirklicht werden sollten. Auch hier erwies sich die allzu eilfertige Offenheit als ein Mißgriff,— ein Zeichen dafür, daß die Genossen angesichts der bisherigen großen Vorbereitungen und im Blick auf den nahe bevorstehen- den Ausbruch sich in übergroßer Sicherheit wiegten und darum das Geheimnis nicht mehr genügend wahrten. Zu dem, was der redselige Bauer ihm mit- teilte, schwieg Theobald und erstattete hernach bei seinem Amtmann von dem Vorfall Meldung. Namentlich wies er auf die beiden Schlobgknechte von Obergrombach hin, die tief in die Umsturzpläne verwickelt seien, und auf die Gefahr, die der Herrschaft des Bischofs drohe, wenn dieses— an sich nicht sehr bedeutende— Schloß ohne ernsten Widerstand den Empörern in die Hände falle. Der Amtmann war Peter Nagel von Dirmstein, der als bischöflicher Vogt den ganzen Bruhrain? zu verwalten hatte. Durch seinen stetigen Verkehr mit den Ortschaften seines Bezirks kannte er die Empfindungen der dortigen Untertanen besser als sein Landesherr und wußte, daß die Unzufriedenheit mit der obrigkeitlichen Verwaltung hier tief genug gewurzelt war, um einmal in offenen Aufruhr auszubrechen. Unverzüglich teilte er deshalb dem Bischof nach Speier mit, was ihm Theobald verraten hattes. Dadurch, daß so die Warnung des Lux Rapp von anderer Seite bestätigt wurde und daß der Vogt sie durchaus ernst nahm, änderte Ludwig seine Haltung und beauftragte Peter Nagel und jenen Hartmann Fuchs, der ja ebenfalls schon um die Sache wußte, die drei Angeklagten eiligst festzunehmen. Wer von ihnen der Hauptschuldige War, konnte damals weder der Vogt noch der Hofmeister wissen, da ihnen der Einblick in die Einzelheiten der Verschwörung noch fehlte. Von ihrem Stand- punkte aus mußten sie es für das wichtigste halten, sich der abtrünnigen Schloßknechte zu vergewissern; einen einfachen Bauern zu fangen, werde ihnen dann nicht schwer sein. N 2„Der Bruhrain ist die Gegend zwischen Bruchsal und Wiesloch, dem Worte nach der Rain des Bruches, das Hochufer des ältesten Rheinlaufs“(Mone: Bad. Quell. I S. 3512). 3 oderselb verkundt es meinem genedigen hern obgenant, der desmals æu Speir ase(U. S. 95). daruf schicht sein gnad hoffmeister umd faut obgenant gein Grunbach mit bevelh, Friteen au Under Grunbach und die slöſenecht æu Obern Grumbach gefenglich anæu- nemen“(U. 8. 96). 4 . — 125 * 225 3 218 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. So ritten sie vorerst an dem unteren Grombach vorbei und kamen im Tl Schloß des oberen Dorfes an. Ehe sie aber ihre Absicht ausführen konnten, ue hatte der eine dieser beiden Knechte, der in der Unruhe seines bösen Gewissens Lon bei dem unerwarteten Besuch der beiden Adligen Argwohn geschöpft haben at mochte, die drohende Gefahr erkannt und war entsprungen. So fiel ihnen bloß der andere Knecht, der zugleich Schlogbäcker war, in die Hände und mußte sich zu einem umfassenden Geständnis bequemen. Als sie dann nach Untergrombach zurückritten, um Joh Fritz zu verhaften, hatte Bernhard, der Entsprungene, 0 diesen schon gewarnt. So mißlang in letzter Stunde der Schlag, der— wie 5 sich später herausstellen sollte— bei der Verfolgung des Aufstandes der aller- ud wichtigste gewesen wäre. Blitzschnell drang jetzt die Warnung unter den Ver- th schworenen von Ort zu Ort und überall verschwand noch gerade rechtzeitig ein gut Teil der Schuldigen, darunter begreiflicher Weise die Anführer, die ja bei einer Bestrafung am meisten zu befürchten hatten. abe Lux Rapp war währenddem nicht müßig gewesen. Begegnete ihm der Speirer Bischof mit Mißtrauen, so versuchte er sein Glück bei jenen beiden Fürsten, in deren Gebiet nach seinen Ermittlungen die Werbearbeit der Auf- ständischen bereits Boden gewonnen hatte. Vielleicht, daß er hier mehr Glauben fand und sich leichter in Gunst bringen konnte. So erfuhren der 1 Markgraf von Baden und der Bischof von Straßburg den Handel zu gleicher Zeit, als Speier unter dem Eindruck der Udenheimer Warnung endlich seine i Maßnahmen traf2. Jene beiden Fürsten glaubten, ihren Speirer Freund 1 zu schleunigem Handeln antreiben zu müssen; da hatte dieser bereits selber die Verschwörung entdeckt. Am sorgfältigsten verfuhr der Straßburger Bischof, der die Angaben des Warners von seinem Schreiber zu Papier bringen ließ. War Rapp bei seinen ersten beiden Besuchen in Speier durch die ableh- nende Haltung Ludwigs enttäuscht worden, so sollte er jetzt, wo seine Aus- sagen so überraschende Bestätigung gefunden hatten, um so freundlicher auf- genommen werden. Man stand nicht an, ihm für seine frühzeitige Warnung zu danken und eine Belohnung in Aussicht zu stellen. Da er seine Anhänglich- keit so handgreiflich bewiesen, nahm man ihn, den Landfremden, geradezu in Speirer Dienste auf. Er verpflichtete sich, auch weiterhin für das Wohl des Bistums tätig zu sein, und erhielt als Entgelt vom Hofe jährlich ein Kleid. a Als nach zwei Jahren Bischof Ludwig starb, kam diese Abmachung vorübergehend in Vergessenheit, so daß Lux Rapp bei dessen Nachfolger* 1 yinen entsprang aber Bernhart, der eine xnechil. der warnet Fritzen und ander der a0 sachen verwanten und furnemigsten, die inen auch entgingen. den sloßbecher æu Grunbach Pe fingen sie. der bebant den handele(U. S. 96). 2 in der æeit schreiben der bischove von Straß- in burg und margrave æu Baden mim gnedigen hern die warnung auch. aber es tas an sie dureß ba Luæen aueh brachte(U. S. 96).; es ist die Aufzeichnung U. S. 100. 0 9 Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 219 Philipp vorstellig werden mußte. Im Beisein des Hofmeisters Hartmann Fuchs, der die Rechtmäßigkeit der Ansprüche Rapps am besten bezeugen konnte, erneuerte Bischof Philipp die Maßnahme, die sein Vorgänger getroffen hatte, und ließ dem Diener für das Kleid, das ihm während des Sommers nicht verabfolgt worden war, vier Gulden auszahlen. Auch weiterhin wußte Rapp seine Gefälligkeit von 1502 bei der Speirer Behörde in Erinnerung zu halten und erreichte, daß ihm Bischof Philipp einige Jahre später eine Stelle bei den Stuhlbrüdern in Speier verlieh. In dieser Eigenschaft mußte er an dem gottesdienstlichen Leben der betreffenden Kirche fleißig teilnehmens und bezog dafür gewisse Einnahmen, die ihm den Lebensunterhalt nicht un- wesentlich erleichterten. So behielt man in Speier den Lux Rapp im Gedächtnis als den, oder in diesem handel der erst warner geivest«(U. S. 96), obwohl tatsächlich seine An- gaben erst durch die bestätigenden Mitteilungen des Udenheimers Theobald zur Entdeckung des Bundes geführt hatten. Etwa am 13. April wußte man sowohl in Speier als auch in Baden und Straßburg, daß man— nichts ahnend — unmittelbar vor dem Ausbruch einer umfassenden Bauern verschwörung, eines abermaligen Bundschuhs gestanden habe. Das Netz der geheimen Pläne war mittlerweile zerrissen, Die Schuldigen befanden sich auf der Flucht; einzelne saßen bereits im Gefängnis; die große Mehrzahl wartete daheim in Furcht und Sorge, ob auch sie zur Rechenschaft gezogen oder ob ihr Anteil am Bunde verborgen bleiben werde. 9. Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? a) Die Schutzmaßregeln. Das erste, was die Behörde nach Entdeckung des Handels tat, war selbst- verständlich die Verhaftung der Schuldigen. Aber weder wußte sie sofort, wer alles in das Unternehmen verwickelt war, noch auch gelang es ihr, alle Angegebenen dingfest zu machen. Mehrere entkamen, auf die man— als auf die Hauptbeteiligten— den Speirer Bischof besonders dringend aufmerk- 1 U. S. 120. 2 U. 8. 97. 6c erhielt 2. B. der reitende Bote Peter eine Stuhl- bruderpfründe din unser dumbirchen au Spiere; da er aber keinen Gebrauch davon machte Odaruf er nit geonete), so wurde statt seiner der alte Waldvogt Hans Kästner mit der Stelle ausgestattet, damit oder gotsdinste deshalb gemeret und nit, als vormals durch den benanten Petern, versumel wirdets(G. L. A.— Kopialb. 306 Bl. 51a). 4„den so becher æu Grunbach ingen sie. der belant den handel und besagt auoh ander daselbs æu Obern und Undern Grun- bach, desgleichen æu Bruchisall, auch etlich aum Veiuvendorff, die alle wurden gefenglien ange nomen“(U. S. 96). 220 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. sam gemacht hatte. Wollte man auf ihre weitere Verfolgung nicht schon sofort verzichten, wollte man verhüten, daß sie ihr gefährliches Handwerk außerhalb der Speirer Grenzen um so eifriger kortsetzten, so mußte man mit den benach- barten Herrschaften Fühlung nehmen. Bei der großen Zersplitterung der süd- westdeutschen Gebiete war es ja dort ohnehin Brauch, Versammlungen der Obrigkeiten anzuberaumen, wenn Fragen der öffentlichen Sicherheit ent- schieden werden mußten. Denn was vermochten die sorgfältigsten Maßnahmen des einzelnen Fürsten oder der einzelnen Reichstadt auszurichten, solange die Unruhstifter sich durch einen Tagemarsch außer Landes verfügen und im fremden Herrschaftsbereich unbehelligt aufhalten konnten? Damals aber, wo der Bundschuh verraten wurde, standen die Obrigkeiten vor einer geheimen Zettelung, die sich jedenfalls weit über das Speirer Bistum erstreckte und von der man noch gar nicht ahnte, wo ihr Einfluß endete und wieweit ihre Rüstun- gen gediehen waren. In der Aufregung der ersten Wochen trat darum die Frage der Bestrafung der einzelnen Verhafteten zunächst völlig in den Hinter- grund vor dem viel schwierigeren und verwickelteren Anliegen, wie man die Bewegung als Ganzes fassen, die drohende Flut abdämmen und jede weitere Beunruhigung des Volkes vermeiden könne. Es ist also völlig begreiflich, daß die beteiligten Fürsten es für das Drin- gendste hielten, ihre Nachbarn zu warnen. Am eifrigsten betätigte sich hierin der Straßburger Bischof. Von ihm, nicht von seinem Speirer Amtsge- nossen, gingen die ersten Lärmnachrichten aus. An der eigentlichen Heim- stätte des Aufstandes war man ja nur zögernd an die Aufdeckung und Verfol- gung des Geheimbundes herangetreten. Die Landesherren von Baden und Straßburg dagegen hatten den Angaben des Lux Rapp sofort Glauben ge- schenkt. Deshalb liefen von diesen beiden Seiten bereits Warnungschreiben in Speier ein, als man hier erst gerade die nötigsten Schritte zur Verhaftung tati. Bischof Ludwig aber tat auch dann nichts weiter, als daß er der Stadt Speier und seinem mächtigen Nachbarn, dem Pfälzer Kurfürsten, Nachricht zukommen lieg 2. Durch seine Lässigkeit gingen mehrere kostbare Tage für die Verfolgung verloren. Ganz anders rührig verhielt sich Albrecht von Straß- burg. Wie wir es seiner Aufzeichnung verdanken, daß wir uns von den Mel- dungen des Lux Rapp ein genaueres Bild machen könnens, so sehen wir ihn vom 15. April ab in emsiger Tätigkeit, die verschiedenen Obrigkeiten des Elsaß von der drohenden Gefahr zu benachrichtigen und sie zu einheitlichem Han- vin der æeit schreiben der bischove von Straßburg und margrave æu Baden mim gne digen nern die warnung auch(U. S. 96). 2 mein gnediger her tei dieser ding heræog Ludigen boltschaft, warnet aueh die statt Spe(U. S. 96). 32 U. S. 100 ist die Niederschrift, die man am Straßburger Hof von Rapps Meldungen gemacht hat; nicht etwa stammte sie aus Speirer Mitteilungen. Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 221 deln aufzufordern. Er war es gewohnt— namentlich in seiner Eigenschaft als führendes Mitglied der Niederen Vereinigung—, über der Handhabung des Polizeiwesens in den vielen kleinen Herrschaften des dortigen Bezirks zu wachen. Sein schnelles und gründliches Eingreifen rechtfertigte deshalb erneut den Schritt, den man um der öffentlichen Sicherheit willen vor neun Jahren getan hatte, als man unter dem Eindruck der Schlettstadter Verschwörung das abgelaufene Bündnis des Niederen Vereins am 12. August 1493 wieder aufrichtete. Er konnte sich denken, daß es im Volk unruhig zugehen werde, wenn der Ausbruch der Empörung vetouschen sanct maræ tag“(25. IV.) geplant seil. Von den Verhaftungen im Speirer Gebiet wußte er offenbar noch nichts. Um so größere Eile tat not, damit das Elsaß nicht durch blutige Unruhen heimgesucht werde. So ließ er schleunigst an den Unterlandvogt in Hagenau, an die Städte Straßburg, Schlettstadt und Oberehnheim, sowie an Herrn Wilhelm von Rappoltstein schreiben und ihnen verschärfte Aufmerksamkeit auf alle verdächtigen Vorgänge im Lande empfehlen. Und da er glaubte, die Verschworenen wüßten einstweilen noch nicht, daß ihr Vorhaben verraten worden, so riet er, alle obrigkeitlichen Maßregeln möglichst geheim zu treffen?. Vielleicht werde es dann glücken, den einen oder anderen zu ertappen. Im übrigen konnte er die städtischen und fürstlichen Behörden darauf verweisen, daß ihnen die Verhaltungsmaßregeln für einen derartigen Fall des Aufruhrs ja aus den Gründungsbestimmungen des Niederen Vereins bekannt seiens. Die Angerufenen verstanden, was jetzt ihre Pflicht war!. Sie versprachen, die Augen offen zu halten, und baten um gegenseitige Benachrichtigung über jedes verdächtige Vorkommnis. Schlettstadt z. B. gab die erhaltene Warnung an Kolmar und Kaysersberg weiters; Straßburg hin wiederum glaubte, die Neuerung noch an Schlettstadt mitteilen zu müssens, so daß um den 20. April die geheimen Boten von einer Stadtobrigkeit des Elsaß zur anderen eifrigst hin und her gingen. Hatte der Straßburger Bischof zu diesem Briefwechsel den Anstoß 8.981 ost ieruf unser begeren, der ding ein getruu ufsehens und doch in still und geheim æu haben und sunst der maißen æu handlen, sich noch gelegenheit geburen pille (U. S. 98 vgl. 99). 3 vgl. aus der Gründungsurkunde vom 12. VIII. 1493: Hobe beschae, das iemuans.. mit einem frõmben oder heimschen vollie ubereiehen.. ibuỹ,ο?.., so sol- lent und wollent ir anderen alle dem oder den selben getrinolichen beholfen und berotten sin, doꝛoider getruꝛbeè hilfe und bistent au tunde, glich als obe es unser ĩeglichen selbs ungienges(Ur- kundenbuch der Stadt Basel IX S. 130). Vgl. auch die Anordnungen über Sicherheitspolizei aus dem ersten Jahrzehnt der Niederen Vereinigung: Matzinger S. 46f., 97, 112f., 165 ff., 183ff., namentlich 187:„keinem harguenigens herrenlosen Ritter oder Knecht darf Geleite gegeben werden, sondern man soll diese zur Verantwortung ziehen, und jeder Ort dem nächstliegenden Nachbarn Kenntnis der jeweils getroffenen eigenen Verfügungen geben“ (Schlettstadt 10. XII. 1481). JjjjßVVCCꝙCCCC0000000 8 222 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. gegeben, so regte er auch die erste Zusammenkunft an. Obwohl bisher an keinem Ort der dortigen Landschaft ein greifbarer Beweis für aufrührerische Absichten erbracht worden war, hielt er doch die Gefahr für so ernst, daß er eine Tagsatzung des Niederen Vereins auf den 29. April nach Schlettstadt an- beraumtei. Als Unterlage für diese Verhandlungen sollten ihm die Eröffnungen des Lux Rapp dienen. Sie waren aufregend genug, um den Obrigkeiten die Pflicht eines nachdrücklichen gemeinsamen Vorgehens recht eindringlich vorzustellen. Mochte in ihnen auch manches übertreibende Gerücht enthalten sein, so gab doch schon allein die Nachricht vom Geheimbund mit den Schwei- zern und von der großen Anzahl der umherziehenden Werber Grund zu ver- schärfter Wachsamkeit. Außerdem wußten die elsässischen Behörden wohl selber am besten, wieviel Bundschuhneigungen noch von 1493 her im dortigen Landvolke schlummerten?. So kam an dem bestimmten Freitag eine stattliche Anzahl von Vertretern in Schlettstadt zusammens. Die Stimme des Pfalzgrafen, der bis 1504 die Reichslandvogtei im Elsaß verwaltete, führte Moritz Jungzorn und Zinsmeister Balthasar Imhof, die der vorderösterreichischen Lande der Statthalter Ludwig von Maßmünster. Bischof Albrecht von Straßburg ent- sandte seinen Kanzler und den Junker Hans von Mittelhausen. Für die Herr- schaft Hanau und Bitsch erschienen Hans Fuchs und Gangolf von Mittel- hausen. Herr Wilhelm von Rappoltstein war persönlich anwesend. Aus den Städten kamen Ratsherren oder Bürgermeister, so aus Straßburg Friedrich Bock und Jakob Wurm, aus Hagenau Ulrich qungvogt und Klaus von Mummen- heim, aus Kolmar Georg Ringlin und Ludwig Hutsch, aus Schlettstadt Hans Herrenberg und Jost Schaffner, sowie der Stadtschreiber Andreas Boner, der mit den Vorgängen von 1493 aufs genaueste bekannt gewesen war. Auch Weihenburg, Rosheim, Oberehnheim, Kaysersberg, Münster und Türkheim waren vertreten, wogegen Mülhausen mit Entschuldigung fehlte. Abgesehen von einem Schreiben an den Kaiser, das als erster Punkt der Tagesordnung erledigt wurde, beschloß man lauter Maßregeln der Selbsthilfe. Irgend ein verdächtiger Einzelfall lag wohl auch jetzt noch nicht vor; so konnte man sich damit begnügen, für etwaige Möglichkeiten Vorkehrung zu treffen. Vorab sollte das ganze Land unverzüglich in Verteidigungszustand gesetzt werden, damit kein Schloß und keine Stadt überrumpelt werden könnes. War man bisher möglichst geheim vorgegangen, so hielt man es jetzt für ratsamer, den Amtleuten und auch den Untertanen in aller Offenheit zu sagen, woher die Gefahr drohes. Man mußte also Grund zu der Auffassung haben, die Bevölke- 1 U. S. 100. 2 vgl. den Ausdruck Schlettstadts über das gefährliche Treiben, odas sdeß glichermaß aeigt uf den vergangnen buntschuche(U. S. 99). 3 U. S. 104. U. S. 104. .. in allen und deden gebieten und herrschaften.., das die mit amptluten, proviand, geschuute e bestallt anerdes(U. S. 102).„das ein ede oberkeit tren ampiluten und underthonen den handel enideche(U. S. 102). K Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 223 rung werde— jedenfalls in ihrer überwiegenden Mehrheit— treu zu ihrer Obrigkeit stehen. Denn es wurde sowohl den Einwohnern wie den Beamten angesonnen, ihre Rüstung bereit zu machen und auf Anruf sofort unter die Waffen zu treten. Und zwar lautete der ausdrückliche Befehl, daß keiner die Verantwortung dem andern zuschieben, sondern beim ersten Anzeichen jeder selbständig handeln sollei. Am stärksten fühlten sich wohl die nördlichen Gebiete bedroht, weshalb Mülhausen den Tag überhaupt nicht besuchte und die übrigen oberelsässischen Städte wenig Neigung zeigten, sich wegen einer so fern liegenden Gefahr Ausgaben aufzuerlegen. Aber die Versammlung ge- stattete keine Abstufung in der Erfüllung der Bundespflichten, sondern wollte den ganzen Bereich der Niederen Vereinigung als ein einheitliches Gebiet behandelt wissen. Im einzelnen wurden noch folgende Polizeivorschriften für das gesamte Elsaß verordnet: 1. Alles herrenlose und arbeitslose Volk sollte aufgespürt und des Landes verwiesen werden, namentlich die entlassenen Landsknechte, die angeblich geworbenen Söldner und die jungen, starken Bettler. Ubrigens fühlte man sich hier seiner Sache nicht ganz sicher; sonst hätte man diese Elemente, unter denen der Aufruhr am ehesten seine Anhänger hatte, wohl gründlicher unschädlich gemacht. Anstatt sie zu verhaften und in Strafe zu nehmen, wozu man nach früheren Beschlüssen wohl berechtigt wars, traf man die lahme Anordnung, sie„gütlich hinweg zu weisen“. Ob das dem Umsturz nicht eher Vorschub leistete, als ihn zurückdrängte? 2. Jede Obrigkeit sollte moch rem vermögen und geschieblichteité Streif- züge auf den Landstraßen vornehmen und alles verdächtige Gesindel auf- greifen“. Schon im Winter 1481/ hatte man eine ähnliche Sicherheitspolizei angeordnet,„indem der Herzog von Osterreich und die anderen Fürsten und Städte zur Bewachung perlich ritter uf die stroßen allenthalben ordenen« sollten“ (Matzinger S. 187). Ist es aber schon von damals her fraglich, wie die straßen- polizeilichen Vorschriften zur Durchführung gelangten und wie der Betrieb von der Vereinung organisiert wurde“(S. 191), so dürfte man füglich bezwei- keln, daß jetzt in der angegebenen Richtung irgendwie etwas Gründliches uf stunt und on vereogii.. uf æe seinde, und dhein theil uf das ander arten oder sich des weigern in dieinen weg, sonder am nechisten æueiehen in diesem beer, nemlich atbischen Basel umd Missenburga(U. S. 102). 2 alle landspnechi und reisbuben.., desglichen die starten jungen bettleræ(U. S. 103). 3 vgl. den Tag des Zehnstädtebundes vom 5. XI. 1500:»Von der betiler wegen, da mag sich ein iede stalt darin schichen, iemans vom rat oder ust deu ordenen, die selben nach lut des artiſtels, welliche jung und gebrechens on sint, von dem bettel au wien und inen das nit au gestatten(Mob mann IV S. 389). Ferner die Beschlüsse des Freiburger Reichstags von 1498. vim land ströifung tun, dumit das lande(straßen und wege) in fride und besen gehalten werdes(U. S. 103). 5 222 7 2²⁴4 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. geschah. Einzelne mochten Berittene auf die Landstraßen ihres Gebietes aus- senden, wie Straßburg es 1493 getan(U. S. 78); für die meisten verbot sich das schon wegen der hohen Kosten, die für den Unterhalt derartiger Straben wächter unerläßlich waren. 3. Der Vorschlag, allerwärts eine bestimmte Polizeistunde einzuführen, wann die Wirtshäuser kein Getränk mehr verabfolgen und kein Würfel- oder Kartenspiel mehr dulden dürften, konnte ein gutes Mittel werden, das unge- zügelte Treiben der aufsässigen Kreise wenigstens einigermaßen in der Gewalt zu behalten— wenn er überhaupt in die Tat umgesetzt wurde. Da er aber nur als Ratschlag, nicht aber als bindende Verpflichtung beschlossen wurde, wird man sich seine Durchführung kaum sehr streng denken dürfen. 4. Man wollte ernstlich darauf dringen, daß kein Untertan ohne Wissen seiner Obrigkeit in fremde Kriegsdienste eintrete, weil ein solcher Schritt leicht zum Vorwand genommen werden konnte, um sich der heimischen Zucht und Ordnung zu entziehen. Ob man sich aber von dieser Maßregel noch viel Erfolg versprach, nachdem sowohl das Reich wie auch die Niedere Vereinigung schon oft genug vergebens versucht hatte, auf diese Weise das Ab- und Zu- strömen unbotmäßiger Gesellen zu verhindern? Im großen und ganzen waren es alte, längst gewohnte Waffen, die man hier zur Abwehr gegen die neue Gefahr hervorsuchte. Sollten sie überhaupt wirken, so war unerläßliche Vorbedingung, daß man in lückenloser Geschlossenheit vorging. Alle Versuche, das Land zu säubern, mußten notwendig fehlschlagen, solange noch hier und da ein Bezirk sich von der strengen Befolgung der Polizeimaßnahmen aus- schloß und dadurch den Verfolgten eine bequeme Freistätte und sicheren Schlupfwinkel bot. Daß man sich verpflichtete, einander jede einschlägige Nachricht mitzu- teilen, war unter solchen Umständen eine bare Selbstverständlichkeit. Daß hingegen veiliche sendbotten disen abscheit und verhandlung genomen haben hinder sich an ire herren eu bringen“(U. S. 103), erweckt nicht gerade die gün- stigsten Urteile über den Erfolg dieses Schlettstadter Tages. Man fühlte das offenbar schon sofort und brachte deshalb die gut gemeinte Sicherung an, die Unschlüssigen sollten ihre Antwort binnen sechs Tagen an den Bischof von Straßburg schicken. Das einheitliche Vorgehen sollte wenigstens durch keine Verschleppungspolitik lahm gelegt werden können. In der Tat hatte Schlettstadt am 4. Mai den Bescheid der Betreffenden in Händen und reichte ihn nach Straßburg weitere. Wir erfahren daraus wenigstens, wo der Sitz 1 ves ist gerotschlagt, das gut wer, das ein iede oberfteit ein nemliche stund ordnete und satete, dus die wurte und gasthalter noch der selben stunde nieman kein win, kurten oder wurfe geben solten(U. S. 103). 2 U. S. 106. i G Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 225 des Widerstandes war. Wenn Kolmar in seinem eigenen Namen und dem oder andern unser mitverwandten stet«(L. S. 105) die Antwort gab, so ist im höchsten Maße wahrscheinlich, daß gerade die oberelsässischen Städte sich zu dem tatkräftigen Vorgehen, wie man es in Schlettstadt beschlossen hatte, nur mit Mühe aufraffen konnten. Da übrigens das Schreiben erst über Oberehn- heim an den Bischof gehen sollte, so wird auch dieses unter den Zögernden gewesen sein, die auf Hinter-sich-bringen gestimmt hatten. Mittlerweile war aber wohl auch in diesen Städten die Erkenntnis durchgedrungen, daß zur Sicherung des Landes etwas Nachhaltiges geschehen müsse. Denn daß die Antwort Kolmars und der übrigen zustimmend gelautet hat, läßt sich aus der Bemerkung entnehmen, mit der Schlettstadt sie an Oberehnheim weitergab: vund ist daruf ouch genelich unser ail und meinung, das es bi der abgeredien meinung verlibe und wellent dem selben nach unserm vermogen geleben und staltung thun, sie sien das ie nach schichung des handels gepuren wurte(U. S. 106). Diese Ausdrucksweise läßt keinen Raum für die Annahme, daß die städtischen Obrigkeiten sich der Durchführung der Schlettstadter Beschlüsse auch weiter- hin widersetzt hätten. Aber selbst wenn sie jetzt den Vorschriften des 29. April zustimmten, war die Einheitlichkeit des Vorgehens noch nicht gesichert. Mülhausen hatte ja in Schlettstadt überhaupt keine Vertreter gehabt; die Beamten Württembergs zu Reichenweier und des sizilischen Königs zu St. Pilt waren überhaupt nicht eingeladen worden; ebensowenig der Herr von Lupfen. Mochte nun auch der österreichische Statthalter den Auftrag übernehmen, odie selben æu beschriben und inen disen handel gutter meinung furæuhalten«(U. S. 103), so war damit noch längst nicht sicher, daß diese ohne weiteres einer Abmachung beitreten würden, zu deren Beratung sie nicht einmal zugezogen worden waren. So blieb Mülhausen auch nach der Kolmarer Antwort, die am 5. Mai in Zabern einliefi, noch außerhalb der Sache. Die vorderösterreichische Regie- rung zu Ensisheim versuchte, durch ein dringendes Schreiben die Stadt von der Notwendigkeit der Schlettstadter Beschlüsse zu überzeugen2. Aber sei es, daß man in Mülhausen über diese Abmachungen noch nicht genügend unter- richtet war(was kaum zu glauben ist), oder daß man die Tragweite jener Maßnahmen als einen willkommenen Vorwand benutzte, um einer eigenen, schnellen Entscheidung aus dem Wege zu gehens,— Mülhausen hielt es für nötig, eine Besprechung in Schlettstadt zu veranstalten, und lud daher Ober- ehnheim auf den 30. Mai dorthin ein. Dieser Schritt beweist, daß Mülhausen so ist wohl anzunehmen, wenn sie am 4. nach Oberehnheim kam(U. S. 105). 2„der lantvogt ete hat. etibas an uns gesinnen und werben lassen(U. 8. 106).„daran nit deni gelegen, ouch on uwer und ander ersumen stett(in die lantvogtie gehörende) mitioissen, rat und willen uns nit gepurt, einich antipurt æu gebene(U. S. 106). Rosenkranz, Bundschuh. I. 15 88 82 ee 85 226 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. damals(um Pfingsten) die vor 14 Tagen vereinbarten Anordnungen des Niede- ren Vereins für sich noch nicht als bindend anerkannt hatte. Pfingsten aber war— nach Rapps Enthüllungen— der Zeitpunkt, wo die aufgeschobene Empörung tatsächl'ch losbrechen sollte. Wir finden darum Anzeichen, daß man in diesen Tagen auf jede verdächtige Regung ein verschärftes Augenmerk richtete. Kolmar ließ einen Mann verhaften, der durch seine üppige Kleidung aufgefallen war. Bei dessen verdächtigem Auftreten handelte es sich um eine Unsitte, über die in Versammlungen und Chroniken, in Predigten und Dicht werken jener Zeit viel geklagt wird: daß man sich nicht mit einfachem, einfarbigem Anzug begnügte, sondern durch buntes Tuch und reichliche Stoffverschwendung einander zu überbieten trachtete— eine Modetorheit, an deren Verbreitung wohl die Landsknechte großen Anteil hatten. So trug der Messerschmiedknecht, auf den Schlettstadt die Kolmarer aufmerksam gemacht hatte, einen himmelblauen Mantel mit weißen Auf- schlägen, dazu rot und weiß gestreifte Hosen. Wer sich 80 auffällig kleidete, kam leicht in den Verdacht, daß er auch in seinem Benehmen die Grenzen seines Standes zu überschreiten trachte, und nicht mit Unrecht witterte man in solchen Uppigen zugleich die Unbotmäßigen. Jedenfalls war Kleider- verschwendung ein Zeichen dafür, daß es an der rechten Gediegenheit der Gesinnung fehlte. Kolmar hatte freilich in seinem Eifer, mit dem es Schlett- stadts Wunsch zu erfüllen strebte, den Unrichtigen gegriffen. Denn der Ver- haftete konnte sich durch Berufung auf seine Schlettstadter Heimatobrigkeit als einen durchaus einwandfreien und tüchtigen Mann ausweisen(U. S. 100). Am ernstesten scheint die Stadt Straßburg mit der Möglichkeit von Un- ruhen um Pfingsten gerechnet zu haben. Sie verordnete für den zweiten und dritten Feiertag ein beträchtliches Aufgebot von Zunftgenossen, die im Harnisch Tag und Nacht Wache halten sollten. Die Torhut an den Ausgängen der Stadt wurde verdoppelt, und fortwährend mußte ein Späher vom Turm Ausschau ins Land halten. So hatten die Metzger, Wirte, Küfer, Bäcker, Salzmütter und Fischer insgesamt 59 Mann auf die Fischerstube zu entsenden, die Krämer, Tucher, Kornleute, Schmiede und Schuhmacher 56 Mann auf die Schuhmacherstube und die Goldschmiede, Kürschner, Gerber, Weinsticher, Schneider, Wagner, Gärtner und Maurer 70 Mann in die Herberge zum Bipper- nanz, wo die Zimmerleute ihre Trinkstube hatten(U. S. 107). 185 Bewaffnete aus dem Handwerkerstande bewachten also während der Pfingsttage die Stadt — eine Vorsichtsmaßregel, die da zeigt, wie groß die Sorge der Behörde war. Von irgend welchen üblen Vorkommnissen wird indes nichts berichtet. Ent- weder war man mit den Vorsichtsmaßregeln noch gerade rechtzeitig gekommen, um vorhandene Aufruhrneigungen des gemeinen Mannes zu unterdrücken, oder Lux Rapp hatte mit seinen aufregenden Meldungen die Sache doch schlimmer dargestellt, als sie tatsächlich war. e Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 227 Daß die erstere Ansicht die größere Wahrscheinlichkeit für sich hat, ergibt sich aus der Tatsache einer abermaligen Zusammenkunft in Schlettstadt. Zwar scheint die Mülhauser Einladung auf den 30. Mai nur die Oberehnheimer nach Schlettstadt geführt zu haben. Aber vielleicht war es auf die Anregung der oberelsässischen Stadt zurückzuführen, wenn der Straßburger Bischof Ende Mai eine allgemeine Tagsatzung für den 10. Juni anberaumte. Außerdem bewog ihn hierzu die anedig gloubꝛoirdiger personen, daß osollich bõß furnem- men noch nit erlöschen(U. S. 109). Also wiederum nur Warnungen, ohne daß wir einzelne Fälle von Ungehorsam namhaft machen könnten. Auf diesem zweiten Schlettstadter Tage waren alle Obrigkeiten vertreten, die auch an dem ersten teilgenommen hatten, dazu die Stadt Mülhausen und— für den Württemberger Besitz in Reichenweier— der Ritter Hans von Reischach. Aus Ensisheim erschien diesmal der Landvogt(Freiherr Kaspar von Mörsberg) in eigener Person; im Namen des Pfalzgrafen als des Reichslandvogts eben- kalls der Landvogt(Jakob von Fleckenstein) und sein Zinsmeister Balthasar Imhof; für den Straßburger Bischof wiederum der Kanzler(Lic. Joh. Sigrist) und diesmal Junker Friedrich von Rosenberg. Hanau und Bitsch waren durch die gleichen vertreten wie am 29. April; dagegen schickte der Herr von Rappolt- stein seinen Ritter Georg Marx. Von den Städteboten erfahren wir nur die Namen der Straßburger Abgesandten(Friedrich Bock und Andreas Drachen- berg). Was alle diese Vertreter zu erneuter Beratung zusammenführte, war zu- nächst der Wunsch, die Abmachungen des letzten Tages ausdrücklich zu be- stätigen und somit für alle verbindlich zu machen. Nachdem hierüber ein Beschluß erzielt worden warz, wandte man sich der neuen F rage zu, wie im Falle eines Aufstandes der allgemeine Landesschutz praktisch gehandhabt werden solle. Die Bestimmung, odas alsdann ie ein theil dem andern aum nechisten æuæiehen solle, war so unbestimmt gehalten, daß sich mit ihr kein wirk- sames militärisches Vorgehen erzielen lassen würde, am wenigsten in einem Gebiet, das sich vom Jura bis nach Weißenburg hinzog. Den lang gestreckten Landstrich machte man jetzt dadurch übersichtlicher, daß man ihn durch den sog. Landgraben in zwei Teile zerlegte und in jeder dieser Hälften einen oberen und einen unteren Bezirk unterschied. So erhielt man vier Bereiche und konnte in jedem von ihnen die Verantwortung für ausreichende Wachsam- keit einer bestimmten Obrigkeit übertragen. Im obersten Kreise hatte diese Pflicht der österreichische Landvogt zu Ensisheim; im zweiten die Stadt Kolmar; im dritten Schlettstadt; im vierten der unterelsässische Landvogt 2 f vel. U. S. 113. nds die ordnungen des gehalinen tags.. gehalten und nochmals volneogen werden sollenta. Also auch Mülhausen und die Württembergische Herrschaft scheinen sie sich jetzt zu eigen gemacht zu haben. 15˙* 228 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. oder die Stadt Hagenau. Brach nun eine Empörung aus, so lag es der betreffen- 1 Ken i den Behörde ob, sämtliche Herrschaften der beiden ober-, bzw. der beiden a unterelsässischen Kreise zur Verteidigung aufzubieten. Dadurch war wenig- stens jede der beiden Landschaften zu einer geschlossenen Einheit zusammenge- faßt. Damit sie sich nun aber auch gegenseitig Hilfe leisteten, wurde bestimmt, 0 Bran daß Schlettstadt und Kolmar die Brücke zwischen Ober- und Unterelsaß ent bilden und die Nachrichten hinüber und herüber vermitteln sollten?. Auf den ersten Blick mag diese Ordnung ziemlich umständlich und ver- wickelt erscheinen. Bedenkt man aber, wie zerrissen damals das Elsaß war u, al und wie schwer es fiel, seine Obrigkeiten zu einem einheitlichen Vorgehen zu 1 bewegen, so kann man der Schlettstadter Abmachung das Verdienst nicht 115 absprechen, daß sie erreichte, was man im Rahmen des Möglichen verlangen 50 rl konnte: eine übersichtliche Ordnung des Gebiets und eine verständige Ver- Läudes teilung der Pflichten. Das einzige, was man vermißt, ist eine straffe Ober- leitung. Wer war der Berufene, um im Ernstfalle jedem anzuweisen, wo er sich einzufinden und wie er sich zu verhalten habe? Wer traf die kriegerischen aug ua. Maßnahmen, durch die man einem groß angelegten Bauernaufruhr begegnen lag konnte? Sollte die Ausführung schließlich doch wieder jedem einzelnen Fürsten, N Amtmann, Landvogt, Stadtrat oder Burgherrn überlassen bleiben?— Und überdies— auch dieser 2. Schlettstadter Tag endete mit einem Beschluß, der nur auf Hinter-sich-bringen gefaßt war(U. S. 117). Also selbst in diesem ent- scheidenden Augenblick hatten die einzelnen Obrigkeiten sich nicht dazu auf- schwingen können, ihren Vertretern Vollmacht für bindende Abmachungen zu geben. So kamen die Abgeordneten ein drittes Mal in Schlettstadt zusam- men, mit dem einzigen Zweck, die Beschlüsse des vorigen Tages zu bestätigen. Am 30. Juni fand diese Sitzung statt. Der Herr von Rappoltstein überbrachte ein kaiserliches Schreiben, das erneut zur Wachsamkeit aufforderte. Das bot willkommene Gelegenheit, die Bereitschaft zu tapferem Vorgehen abermals mit Niger den bekannten, längst abgedroschenen Redensarten zu beteuern(L. S. 118). n nchun Das einzige wirkliche Ergebnis war, daß auf diesem dritten Tage der zweite 1 bestätigt wurde, ebenso wie seinerzeit der zweite Tag den ersten bestätigt hatte— ein trauriges Zeichen kleinlicher Unentschlossenheit. Und auch jetzt mußten drei Städte, die am 30. VI. in Schlettstadt nicht vertreten waren (Weibenburg, Türkheim und Mülhausen), von den neuen Beschlüssen erst men litt 1 2. B. im 2. Bezirk: v 80 soll dureh die von Colmar dem landvogt æu Ensipheim, den 1 1 hern von Rappolstein, den ampiluten æu Rufach, Kunßhheim, Richemoiler und Sanct Pult, aueh den stetten Mulhusen, Keisersperg, Munster und Durebheim..(U. S. 114). 2 2. B. Kolmar, nachdem es im Oberelsaß allerwärts gewarnt hatte, sollte weiter berichten ddem bischof und statt Straspurg und den ihenen du ætuschen gesessen; und furter dureh unseren hern von Straßburg dem underlandvogt und von dannen bis gon Wissemburge(U. S. 114). — Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 229 in Kenntnis gesetzt werden. Würden sie ihnen beitreten? War nicht die ganze Verteidigung in Frage gestellt, wenn einige Glieder in der Kette aus- fielen? Zum Glück wurde der Plan, den man da für die Landesverteidigung mit so großer Sorgfalt berechnet hatte, durch keine Empörung auf seine prakti- sche Brauchbarkeit geprüft, sonst wäre wohl doch offenbar geworden, daß von rechtzeitiger Benachrichtigung bis zu einheitlichem Handeln noch ein weiter Schritt warl. Aber darin lag ja überhaupt der Wert und die Schranke derartiger Versammlungen, daß jeder einzelne sich möglichst nach Hilfe um- sah, daß die Last der Verantwortung auf möglichst viele Schultern gewälzt wurde, daß aber der tatsächliche Fortschritt in gar keinem Verhältnis zu der aufgewandten Zeit und Mühe stand. So glaubte man sich an jenem 10. Juni in Schlettstadt auch verpflichtet, die Landesherren, in deren Gebiet nicht nur Gerüchte über Bundschuh- neigungen umliefen, sondern der Umsturzplan nachweisbar seinen Ursprung und Sitz hatte, zu tatkräftigerem Handeln zu ermahnen. Ein Schreiben erging nach Speier sowie an Baden und die Pfalz, in dem die Gefährlichkeit und Tragweite des kürzlich entdeckten Unternehmens mit beweglichen Worten dargelegt und die Fürsten um baldige Bestrafung der Schuldigen gebeten wur- den. Natürlich wußte man in Schlettstadt, daß drüben schon Schritte gegen den Bundschuh unternommen worden waren. Aber zu irgend welchem schrift- lichen Austausch der Meinungen und Erfahrungen war es offenbar zwischen dort und hier noch nicht gekommen. Der Mahnbrief macht durchaus den Eindruck, daß ihm weder von Speier aus eine Benachrichtigung noch vom Elsaß aus eine Anfrage voraufgegangen ist2. Daher fehlte in der Schlettstadter Versammlung nicht ganz der Argwohn, daß die Gefangenen oirs vergeß, bösen willens und unerlichen fursate ungestraft von handen gelossen werden solten (U. S. 116); und man meinte, die Fürsten darauf aufmerksam machen zu müssen,„dus es allen irs lichifertigen anhangs sterpung und verharrung, auoh verdruchung und abgang aller oberfteit, eerlichs stands und abesens geheren wurd. Der einzig zureichende Grundsatz sei gegenüber einem derartig schweren Vergehen nicht Geldbuße, sondern Leibesstrafe. Die elsässischen Stände hatten eben(nach allem, was sie über das Vorgehen der Speirer Verwaltung hörten) das Bewußtsein, daß sie selber die Abwehrmaßregeln ernster genom- men hätten als die zunächst betroffenen Obrigkeiten. 8 5 33 2 idee 8 8. — — 85 5— e „ Lehrreich ist an dieser Stelle ein kurzer Seitenblick auf die Vorgänge des Jah- res 1525, wo die Obrigkeiten des Landes vor den Bauernhaufen 80 jämmerlich versagten und erst der Herzog von Lothringen mit seiner geschlossenen Heeresmacht imstande War, die Empörung niederzuwerfen(vgl. Hartfelder S. 62 fl.); selbst damals, wo der„Bundschuh“ von neuem sein Haupt erhob und das ganze Land in Aufruhr brachte, versagten die Versamm- jungen, zu denen der kaiserliche Unterlandvogt die zehn Städte des Elsaß einlud. Uber die Einladung der elsässischen Obrigkeiten an den Lothringer vgl. ebendort S. 121f., 135f., 141 Anm. 2. e 188 5 8 * 230 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. War man denn in Speier, Baden und der Pfalz während der beiden Monate seit der Entdeckung des Umsturzplanes völlig müßig gewesen? Der Schrecken über die Gefahr, in der man ahnungslos geschwebt, war doch auch hier groß gewesen, wie Brentz berichtet!, und das Schloß zu Udenheim, der Wohnsitz des Bischofs, auf Rat des Pfalzgrafen, eine Zeitlang mit Adligen und Berittenen wohl versehen worden?. Als dann aber kein Angriff der Bauern erfolgte, als sowohl der St. Georgentag wie auch die Pfingstzeit verging, ohne daß sich irgend welche Anzeichen von Empörung bemerkbar machten, war man ruhiger und lässiger geworden. Nur hatte am 30. April das Domkapi- tel den Dechanten Heinrich von Helmstadt zum Bischof abgeordnet, damit sie gemeinsam zum Pfalzgrafen ritten und mit ihm, der ja ebenfalls Bund- schuher im Gefängnis hatte, Verhaltungsmaßregeln verabredeten(U. S. 105). Der Anstoß, daß man hier endlich zu entscheidenden Schritten kam, scheint vom Kaiser ausgegangen zu sein. Dieser wußte seit Anfang Mai durch das Schreiben des ersten Schlettstadter Tages von den Gärungen im Bauernstand, denen man auf die Spur gekommen war. In seiner lebhaften Art wandte er sich ungesäumt an den Pfalzgrafen und forderte ihn zu nach- drücklicher Verfolgung der Unbotmäßigen auf. So lag, als das Speirer Dom- kapitel am Pfingstmontag Sitzung hielt, die Einladung vor, 14 Tage später eine Zusammenkunft in Heidelberg zu veranstaltens. Während man also in diesen Pfingsttagen zu Straßburg schon die Zünfte zur Bewachung der Stadt aufbot und im ganzen Elsaß seit einem halben Monat Maßregeln für die Sicherheitspolizei getroffen hatte, waren die speirer, pfälzer und badischen Herren erst dabei angelangt, daß sie die Vertreter zur ersten Versammlung ernannten. Domprobst und Domdechant wurden dazu bestimmt, den Bischof nach Heidelberg zu begleiten. Wer außer ihnen und den Abgesandten von Baden und der Pfalz an der Tagsatzung teinahm, wird uns nicht berichtet. Wir erfahren nur, daß vcurfursten, fursten, dier selben botschaft, graven und herren(U. S. 109) zugegen waren. Die Versammlung umfaßte also nur fürst- liche bzw. adlige, nicht aber städtische Herrschaften; in dieser Beziehung bildete sie fast ein Gegenstück zu den Tagen der Niederen Vereinigung in Schlettstadt. 5 Manche der Verhütungsmaßregeln, die jetzt getroffen wurden, berührten sich naturgemäß eng mit den zu Schlettstadt beschlossenen. So, wenn die Poli- zei sowohl auf die ansässigen wie auf die durchreisenden Bewohner ein scharfes Aufsehen haben sollte. Nur gedachte man hier nicht, sie gütlich abzuschieben, auen so hat diese meer, als sie noch nei vas, den fursten( großen und leinen) nit wenig fureht brachte(U. S. 97). 2 ebendort. 2 ,. verlesung etlicher brief von romischer koniglicher majestat, aueh minem gnedigsten herrn pfalegruve Pliliphen churfursten eie usgan- gene(U. S. 108). —— 2 Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 231 sondern sie ohne Rücksicht auszutreiben, wollte auch vor härterer Behandlung nicht zurückschrecken, wenn es gälte, die Geheimnisse der Verschwörung durch die Folter zu ermitteln. Ahnlich wie im Elsaß verbot man, daß die Untertanen sich ohne Erlaubnis ihrer Obrigkeit auger Landes entfernten, weil man alles ungezügelte Umherschweifen vermeiden wollte. Die Herren hatten nämlich mit Recht erkannt, welch unheilvoller Einfluß von den vielen Müßiggängern auf das Volk ausging, von den Leuten, odie nichts hetten und nit arbeitten, sonder æerten und hofften stettigs, dureh anderer unfall eu reichiumb a omen; wann die selben predigen und reden von sollicher põsen sachen und hilden es den einfeltigen ein“(U. S. 112). Auch darin ging die Versammlung ähnliche Wege wie der Schlettstadter Tag, daß sie jeder Obrigkeit die Verpflichtung aufer- legte, beim Ausbruch irgend welcher Unruhen in ihrem Gebiet nicht nur selber auf dem Posten zu sein, sondern auch die benachbarten Herrschaften zu Hilfe zu rufen. Nur fehlte diesem an sich selbstverständlichen Gedanken die straffe Durchführung, die man ihm in der Juni-Sitzung zu Schlettstadt gab: man teilte das Land nicht in feste Bezirke ein, wohl weil es hier an der Geschlossen heit fehlte, die das Elsaß doch wenigstens vorübergehend in der Niederen Ver- einigung erlangt hatte. Ebenso selbstverständlich war die Anordnung, alle Schlösser und Städte in Verteidigungszustand zu versetzen, wie es der Speirer Bischof in Udenheim ja schon besorgt hatte. Ganz im Gegensatz zu den Elsässern hielt man es in Heidelberg für richtig, jede öffentliche Erwähnung des Bundschuhs zu verbieten2. Für beide Auffassungen ließen sich stichhaltige Gründe anführen: allgemeine Aufklärung empfahl sich, wenn man den ge- kährlichen Umtrieben den Schutz des Geheimnisses entziehen wollte; Tot- schweigen war dagegen das richtige Mittel, um jene Kreise vor Ansteckung zu schützen, die bisher von dem Gift der Umsturzgedanken noch nicht erreicht worden waren. Vielleicht war doch die elsässische Maßregel die klügere,— schon allein darum, weil man sie durchführen konnte. Endlich sprach man sich dringend dafür aus, daß Pfalz und Speier ihre Gefangenen nunmehr unver- züglich strafen sollten, auch ohne dafür einen förmlichen Auftrag des Kaisers erlangt zu haben; der Speirer Bischof, als der Nächstbeteiligte, sollte sogar die Befugnis erhalten, sich etwaige Schuldige aus benachbarten Gebieten zur Bestrafung ausliefern zu lassen. Die Hauptsorge der Versammelten richtete sich wohl darauf, feste Regeln zu bekommen, nach denen man mit den Schuldigen zu verfahren habe. Bei der allgemeinen Wichtigkeit der Sache glaubten sie, sich nicht damit begnügen zu dürfen, daß jede einzelne Obrigkeit sie nach Gutdünken das man sich nit betaren lauß, ob lchts æu erfurung desselben daruf gelegt werde 2 (U. S. 112). 2 das verbotten werd, das miemant offentlich von den sachen, den puntschuch beruren, redes(U. S. 113). 232 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. mit Milde oder mit Strenge behandelte, sondern wünschte das Strafmaß durch kaiserliche Verordnung festgestellt zu sehen. Man entwarf daher einen ausführlichen Erlaß, in den man die Ansichten und Vorschläge hineinarbeitete, et en über die man sich in Heidelberg einig geworden war. Mit den Redewendungen, wie man sie aus den Rundschreiben des lebhaften Herrschers kannte, schilderte man die Verwerflichkeit des entdeckten Bauernbundes und die drohende Ge- fahr einer allgemeinen Umwälzung, vergaß auch nicht zu bemerken, daß der Bundschuh odem Durlen, den unglaobigen und finden des glauobens, so sie das erfurn, trost und furschlags avider die cristenheit gebern urdes(U. S. 110), und legte es der landesväterlichen Fürsorge des Kaisers ans Herz, durch scharfes Zufassen ein größeres Blutvergießen zu verhindern. Die Strafen, die man 1! vorschlug, werden demnächst in anderem Zusammenhang zu behandeln sein. u Von diesem Erlaß erhoffte man die Wirkung, daß alle unangebrachte Nachsicht gegen die Verschwörer aufhören und in allen Gebieten gleichmäßige Strenge Platz greifen werde. Auf den guten Willen der einzelnen Obrigkeiten blieb man gleichwohl angewiesen. Deshalb gab man den Teilnehmern an der Versammlung vor dem Heimgehen noch die Bitte an ihre Herren mit, sie möch- ten sich den ernsten Erwägungen nicht verschließen, die Vorbeugungsmaß- regeln willig übernehmen und etwaige Meinungsverschiedenheiten nicht zum Anlaß einer Lossagung machen, sondern sie in Gestalt von Anderungsvor- lng schlägen an den Pfalzgrafen gelangen lassen. Lage in Zu einer weiteren Tagung, die am Schluß in mögliche Aussicht genommen wurde, kam es indes nicht. Dadurch, daß der Kaiser den gewünschten Erlaß herausgab, wurde alle Ungewißheit beseitigt und eine feste Grundlage für das gerichtliche Verfahren geschaffen. Es war allmählich an der Zeit, daß man nicht bloß Sicherheits-Vorkehrungen traf(für den Fall eines großen Bauern- aufruhrs), sondern daß man jene Täter aburteilte, die man hatte festnehmen können und die bereits 11 ½½ Monate im Gefängnis saßen und auf ihr weiteres Schicksal warteten. b) Die Strafen. Als Hartmann Fuchs und Peter Nagel um die Mitte April nach Grombach ritten(U. S. 96), gelang es ihnen nur teilweise, die verdächtigen Personen in Gewahrsam zu bringen. Nicht nur entschlüpften ihnen mehrere der aller- wichtigsten, sondern es dauerte auch eine Weile, bis sie die nötigen Anhalts- punkte hatten, um aus der Menge der Unschuldigen die geheimen Mitglieder des Bundes herauszufinden. Auf Neudorf wies bereits die Aussage jenes Uden- heimers Theobald, der durch den Neudorfer Michel den geplanten Anschlag erfahren hatte; auf Ober- und Untergrombach, sowie auf Bruchsal das Be- kenntnis des Schlogbäckers, der den Verfolgern auf dem Grombacher Schloß GCP Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 233 in die Hände gefallen war. Dagegen scheint der Anteil der Jöhlinger, die doch recht zahlreich der Verschwörung beigetreten waren!, erst verhältnismäßig spät erkannt worden zu sein.»Uber ein gut eeité schreibt Brentz, wurden auch dort etliche verhaftet. Möglicher Weise dauerte es bis nach Pfingsten, ehe man in dieser Ortschaft einschritt, denn erst am 19. Mai, als eine Abord- nung von dort in Speier vorstellig wurde, um die Schuld ihres Dorfes vor dem Domkapitel ins Reine zu bringen, vereinbarten diese Herren mit dem Bischof, oderselbigen buntgenossen einen oder eien aneunemen«(L. S. 109). Die Lässigkeit eines solchen Vorgehens konnte nur teilweise mit der Unkenntnis der Behörde entschuldigt werden, die erst sorgsam habe in Erfahrung bringen müssen, wer alles zu den Aufständischen gehöre. Im Elsaß war man 1493 viel rascher und erfolgreicher zu Werke gegangen. Immerhin gelang es auch den Speirer Amtleuten, reichlich hundert Be- teiligte festzunehmen. Außerdem ließ der Pfalzgraf einige seiner Untertanen verhaften, ohne daß wir über Namen und Zahl näheres anzugeben vermöchten?. Der Markgraf von Baden scheint an der Verfolgung der Aufständischen nicht beteiligt gewesen zu sein, obwohl sich die Werbetätigkeit der Bundschuher auch in sein Gebiet erstreckt hatte. Die Speirer Verhafteten brachte man in die verschiedenen bischöflichen Schlösser, nach Obergrombach, Kißlau (bei Mingolsheim), Bruchsal und Udenheim(Philippsburg). Ahnlich wie Klaus. Ziegler in Schlettstadt alsbald nach seiner Verhaftung einem peinlichen Verhör unterzogen worden war, ließ man auch jetzt die Gefangenen folterns, um durch ihre Geständnisse einen Anhalt zu weiterer Verfolgung zu bekommen. An dieser Stelle macht sich der Mangel unserer Uberlieferung am stärksten fühlbar. Denn von den Niederschriften der Verhöre ist keine einzige erhalten geblieben. Wir besitzen nur ihre Bearbeitung in den sog. 13 Artikeln der Chroniken, die uns allerdings die Grundzüge der Verschwörung angeben. Aber es fehlen all die wertvollen Einzelnachrichten, wie wir sie aus den Aussagen der elsässi- schen Verschworenen des Jahres 1493 kennen und uns durch sie ein soviel lebendigeres Bild des Hergangs machen können. Kein Name wird uns außer Joh Fritz, dem Schlogknecht Bernhard und Michel von Neudorf genannt, keine Zusammenkunft geschildert, nichts Näheres über die Beteiligung der vielen Bruchsaler angegeben. Wir können uns infolge dessen kein klares Urteil darüber bilden, wie tief die Umsturzgedanken bereits in die Masse des Volks eingedrungen waren, oder in welchem Maße der Plan lediglich eine Sache der 1 Sogar vor den Grombachern, die doch wahrlich nicht unschuldig waren, mußten die Jöhlinger sich den Vorwurf des Domkapitels gefallen lassen,(das mein herrn der handel laid ere, dan die von Iholingen sunderlich in diesem handel verlumbi«(U. S. 119). 2 U. S. 113. pybefragt dureh den nachriehieræ, sagt Brentz(U. S. 96), din tormentis confessi sunt, er- wähnen auch die Chroniken(Trith.). 2 e 125 * 8 22 5 234 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. führenden Köpfe war. Wir wissen auch nicht, welche Bundschuhziele auf den einfachen Mann am stärksten eingewirkt haben: ob er mehr für Abschaffung der örtlichen Mißstände oder schon für Befreiung des gesamten Bauernstandes zu haben war. Derartige Unterschiede machten die Behörden zunächst noch nicht, denn es kam ihnen einstweilen nur darauf an, die Bewegung als möglichst gefährlich darzustellen, um ihre weitere Ausdehnung rechtzeitig zu verhindern. Deshalb hatten sie es mit dem Vollzug der Strafen nicht eilig, sondern trafen zunächst jene Abwehrmaßregeln, von denen im Vorigen berichtet worden ist. Bis in den Juni dauerte es, ehe der kaiserliche Erlaß eintraf, dessen Entwurf die Heidelberger Versammlung vom 30. Mai aufgestellt hatte. Zwar war auf diesem Tage dem Pfalzgrafen und dem Bischof von Speier aus- drücklich anempfohlen worden, nicht auf die Verordnung des Kaisers zu warten, sondern jetzt ungesäumt die Bestrafung vorzunehmen. Aber als die elsässischen Abgesandten sich am 10. Juni in Schlettstadt versammelten, war von jenen beiden Fürsten noch kein weiterer Schritt unternommen worden. Man wartete Maximilians Antwort erst ruhig ab. Von der Befugnis, sich von den benachbarten Herrschaften etwaige Bundschuher ausliefern zu lassen, wird der Bischof unter diesen Umständen nicht viel Gebrauch gemacht haben. Etwa um die Mitte Juni lag der Erlaß des Kaisers vor und gab nun genaue Anweisungen, wie sich die Obrigkeiten zu verhalten hätten. Die leiten- den Gesichtspunkte stammten von diesen selber her und zeigten, daß sie in der Einzelbehandlung zwischen größerer oder geringerer Schuld wohl zu unterscheiden wußten. Es sollte scharf auseinander gehalten werden, ob jemand bewußt und absichtlich in den Bund eingetreten sei und ihm Vorschub geleistet habe, oder ob er lediglich als Mitwisser des verbrecherischen Unter- nehmens anzusehen sei. Unter den eigentlichen Tätern sollte wiederum das Hauptaugenmerk auf die Anführer und Werber gerichtet werden: valle, die houptleꝛut in dem punt gewesen sein und ander darin eu komen gereiet, auch ubd von inen genomen oller daran rate, date oder schuld haben(U. S. 111). Diese sowohl wie die bewußten Anhänger,„die in puntschuch gelobt und das verstanden haben wider ihr fursten, hern, herschaft, geistliche und ꝛweliliche, und all oberteitæ(U. S. 111), sollten als Hochverräter angesehen und zu der ehrlosen Todesstrafe des Vierteilens verurteilt werden. Uber diese Maßnahme, die ja auch 1493 bereits angewandt worden war, ging man aber jetzt noch einen Schitt hinaus, indem man das Eigentum der Hingerichteten beschlag- nahmte und ihre Kinder des Landes verwies. Während also z. B. Hans Ulmans Witwe vermutlich in Schlettstadt hatte wohnen bleiben können und der dortige Stadtrat die Familie Scherers in ihren Eigentumsrechten vor der drohenden oder aller gutter, den hern verfallen, angenomen und der selben binder des lands verꝛoisene(U. S. 111). . Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 235 Beschlagnahme ausdrücklich schützte(U. S. 77), traf jetzt die Strafe der Ver- fehmung auch die unschuldigen Angehörigen der Täter— offenbar, damit die übrige Bevölkerung desto nachdrücklicher abgeschreckt und von allen umstürzlerischen Neigungen geheilt werdei. Die azZötlut, anfenger, retter und tettere sollten außerdem noch dadurch besonders gebrandmarkt werden, daß sie vor der Hinrichtung mit Pferden hinausgeschleift wurden. Auch den bloßen Mitwissern war unnachsichtige Bestrafung zugedacht, obwohl sie sich darauf berufen konnten, daß sie den Bundeseid abgelehnt hätten?. Ihnen warf man nämlich vor, durch Verschweigen ihre Pflicht gegen die Obrigkeit verletzt zu haben. Denn die Erfahrungen von 1493 wie auch die neuen von 1502 hatten gezeigt, wie gefährlich gerade das still- schweigende Mitwissen vieler war. Das Strafmaß für sie festzusetzen, überließ man der betreffenden Obrigkeit, um so zum Ausdruck zu bringen, daß es sich hier nicht um Hochverräter handelte, die von Reichs wegen abgeurteilt wer- den mußten, sondern um Untertanen, die den Eid des Gehorsams gegen ihren Landesfürsten verletzt hatten. Jedenfalls sollten diese Mitwisser sich keinerlei Hoffnung machen, mit einer Geldstrafe davon zukommen. Für sie kam wohl hauptsächlich in Frage, was man im ähnlichen Fall 1493 in Molsheim verhängt hatte: daß ihnen die Schwurfinger abgehauen und sie des Landes verwiesen wurden. Lauteten bis dahin die Strafbestimmungen recht streng, so zeigte der dritte Punkt des Erlasses eine bemerkenswerte Milde der Auffassung. Man war sich bewußt, daß noch eine ganze Anzahl von Verschworenen vor- handen sein mußte, deren Namen die Obrigkeit nicht ausfindig machen konnte, weil niemand sie anzeigte. Sie hoffte man am sichersten dadurch zu ermitteln, daß man ihnen eine glimpfliche Behandlung zusicherte, wenn sie sich binnen einer bestimmten Frist meldeten. Die Furcht vor Entdeckung und schwerer körperlicher Strafe werde sie veranlassen, die Gnade der Behörde anzurufen, wenn man ihnen diese Gnade in sichere Aussicht stellte. So hatte ja bereits das Dorf Jöhlingen am 19. Mai seine Mitschuld vor dem Speirer Domkapitel offen eingestanden und infolgedessen erreicht, daß man nur ein oder zwei Schuldige aus ihrer Mitte verhaftete. Für derartige Fälle wurde jetzt die Regel aufgestellt, daß sie sich im Lauf der nächsten beiden Monate melden müßtens und dann trotz ihrer Mitschuld nicht körperlich gestraft werden, sondern nur eine Geldbuße entrichten sollten. Die Nachsicht, die sich hierin 1 wie Brentz schreibt: Halso das æ hoffend ist, die straff soll andern ein vermanung sin, dergleichen conspiracion nit balde meer fureunemmen«(U. S. 96). 2 halle, die vom punt geꝛoist oder inen angemutet ist und it darin gelobt, sonder darin au omen abgeschlagen, doch sollis nit gesagt, geoffenbart oder gewarnt haben(U. S. 111). vin erbeten moneten(den nechsten) komen und sieh schuldig anseigen«(U. S. 111). er — 2 8 3 Sie! 2 es e 236 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. aussprach, entsprang wohl weniger der Bereitwilligkeit zum Verzeihen, als dem Wunsch, die geheimen Zusammenhänge des Bundes möglichst gründlich aufzudecken und dadurch seine weitere Verbreitung zu verhindern!. Endlich drohte der kaiserliche Erlaß noch mit schweren Strafen? gegen alle Richter und Urteilsprecher, die sich nicht nach diesen Bestimmungen richten würden— eine Maßhregel, die etwa bei einem bundschuhfreundlichen Dorfgericht oder bei Vorgängen wie denen von Ebnet 1493(D. S. 108) in Betracht kommen konnte. Als diese Verordnung des Kaisers in Speier eintraf, ging man schließlich dazu über, die zahlreichen Gefangenen, deren Verhöre längst vorlagen, rechtskräftig zu verurteilen. Die Sitzungen fanden dort statt, wo die Täter im Gefängnis lagen: in Bruchsal, Udenheim, Grombach und Mingolsheims. Rädelsführer scheint man nicht unter ihnen gehabt zu haben; denn es besteht keine Nachricht darüber, daß ein Verurteilter von Pferden zur Richtstätte geschleift worden wäre. Dagegen fand man zehn schuldig, daß sie mit vollem Bewußtsein dem Bunde beigetreten seien und seine Bestrebungen gefördert hätten. Diese zehn wurden zunächst enthauptet und dann ihr Leichnam in vier Teile zerschnitten und diese an den Landstraßen aufgehängt.— 80 Wie es Ziegler, Ulman und Hutmacher 1493 widerfahren war. Größer war die Zahl derer, die sich nur als Mitwisser strafbar gemacht hatten, indem sie dem Bunde zwar nicht beitraten, sein Vorhandensein aber auch nicht verrieten. Doch traf nur drei von ihnen die Strafe, die man 1493 in Molsheim verhängt hatte: daß sie der Schwurkfinger beraubt und des Landes verwiesen wurdens. Bei mehreren gewannen die Richter die Uberzeugung, daß sie nur aus Unbe- dacht oder aus jugendlicher Unerfahrenheit in das böse Vorhaben gewilligt hätten, und liegen sie daher mit einer Geldstrafe davon kommens, für die ebenfalls die erwähnte Molsheimer Verhandlung Beispiele an die Hand gibt. Legen wir die dortigen Ziffern von 3 oder 5 Pfund Pfennig als Maßstab zu- grunde und nehmen wir nach Brentz an, daß 80-90 Bauern mit Geldbußen belegt wurden?, so wird ersichtlich, daß die bischöfliche Kasse durch diese Urteile eine Einnahme von etwa 400 Pfund empfangen haben muß. Das Angebot scheint übrigens wenig befolgt worden zu sein. Denn als die Jöhlin- ger am 2. IX. vor dem Domkapitel erschienen, wußten sie nur von solchen zu erzählen, die sich aus Furcht vor Strafe geflüchtet hätten. Man traute wohl den Zusicherungen der Gnade nicht oder wollte auch der Geldstrafe zu entgehen suchen. 2 Han leib und an gui gestrafft werden“(U. S. 111). 3 U. S. 96. 4 henthaꝛobt und gefierteilt an die straßen ufge- henitte(U. S. 96). yder finger enisetet, des lands verioisend(U. S. 96). s yetliche aus gnaden umb ire juget und torheit ꝛvillen an lib und gelidern geschonet, doch am gut gestrafft nael mas eins ieden mißhandelung und gelegenheite(U. S. 96). Hier scheint man also auch die häuslichen Verhältnisse der Verurteilten berücksichtigt zu haben.“ Ysu]pmma der an dem buntschuchi schuldig erfunden seind, ist ob hundert geibeste(U. S. 96). Davon gehen die 10 — Wie unterdrückte die Obrigkeit den Aufstandsversuch? 237 Uber das gerichtliche Vorgehen des Pfalzgrafen fehlen uns alle näheren Einzelheiten. Nur erwähnt Brentz, daß auch dort einige mit dem Tode bestraft worden seien. Dagegen vermögen wir uns von der Zahl dieser Verurteilten keinerlei sichere Vorstellung zu machen. Es werden beträchtlich weniger gewesen sein als im Speirer Gebiet, weil die pfälzischen Untertanen weniger stark beteiligt gewesen waren. Sollte die Strenge, mit der die Obrigkeiten nach kaiserlicher Verordnung gegen die Verschworenen vorgingen, namentlich dazu dienen, für die Allge- meinheit ein abschreckendes Beispiel aufzustellen, so konnte man auf die Dauer doch auch der verzeihenden Gnade nicht ganz entraten. Schon in der Mitte des Mai hatten die Jöhlinger darum nachgesucht und größeres Entgegen kommen gefunden, als mancher von ihnen erwartet haben mochte(U. S. 108 f.). Als nun(etwa um den Anfang Juli) die Strafurteile vollstreckt worden waren, ließ der Zorn der Behörde allmählich nach. So wagten es am 2. Sep- tember eine Anzahl Bauern aus Jöhlingen, Ober- und Untergrombach, die Fürsprache des Domkapitels anzurufen, damit denen, odie us einfaltig- und unuoissenhait in solehe buntnus omen und unschuldig wern«(U. S. 119), vom Bischof Straffreiheit gewährt werde. Die Bitte betraf zum Teil die Verbannten, dann aber auch solche, die aus Furcht vor gleicher Strafe geflüchtet waren. Als Gründe für die gewünschte Begnadigung führten die Abgesandten nicht nur an, daß den betroffenen Familien der Ernährer fehle und infolgedessen die Kindererziehung notleiden müsse, sondern auch die Unfähigkeit der Zu- rückgebliebenen, das Land in ertragfähigem Zustand zu erhalten; blieben aber vir gutter ungebꝛvete(L. S. 119), so wurde die arme Familie abermals straffällig, da es zu den Pflichten der Eigenleute gegen ihren Grundherrn gehörte, dag sie das von ihm entlehnte Land nach Kräften bebauten!. Diese Erwägungen verfehlten ihren Eindruck nicht. Die Kapitelherren erkannten an, daß trotz der offenkundigen Schuld der drei Dörfer ↄdannoch vil hiderlut unter in aerna, und versprachen ihnen, sich beim Bischof für sie zu verwenden, wenn er in der nächsten Woche nach Speier komme, glaubten sogar, ihnen gnädige Gewährung ihrer Bitte in Aussicht stellen zu können. Uber den Ausgang der Sache wird nichts mehr berichtet. Doch ist wohl kaum daran zu zweifeln, dab die Verbannten, oder wenigstens die Geflüchteten mit der Zeit wieder haben heimkehren dürfen. Die Bundschuh-Bewegung hatte ja in den Augen der Behörden das un- Gevierteilten und die 3 Verbannten ab, so daß etwa 90 übrig bleiben. Der Ausdruck, dab vil am gut gebußte seien, ist also keine Ubertreibung. Die Pfälzer Verurteilten waren in diesen Ziffern offenbar nicht mit eingeschlossen. 1„Das Lehen ist in rationeller Weise zu bewirtschaften. Es soll keine Lehensver- schlechterung eintreten“(Heerwagen S. 59). 5 85865 5 5 2 — 238 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. mittelbar Bedrohliche verloren, seitdem eine Anzahl der Schuldigen bestraft, umfassende Vorkehrungsmaßregeln getroffen und alle gefürchteten Ausbrüche der Empörung unterblieben waren. Ob man der Sache tatsächlich Herr ge- worden, mochte selbst für damalige Beurteiler gelindem Zweifel unterliegen. Zu vieles wies auch hier— wie 1493 im Elsaß— über das hinaus, was man hatte beobachten, fassen und ahnden können, in eine ungewisse Zukunft. 6. In welchen Stücken wies die mißglückte Empörung über sich selber hinaus? a) Die Nächstbeteiligten. Die groß angelegte Unternehmung war fehlgeschlagen. Niemand hatte sich zur Verteidigung der Gefangenen geregt. Abermals— wie 1493— War deutlich geworden, daß derartige Umsturzpläne aus den schwärmerischen Hoffnungen auf Sieg ihre Kraft empfingen, daß sie aber beim ersten offen- baren Mißerfolg in sich zusammenbrachen. Vor dem harten Griff obrigkeit- licher Gewalt erlosch der großsprecherische Mut derer, die sich gerühmt hatten, das gesamte Landvolk werde ihnen zufallen. Die Zuversicht schlug in Verzagt- heit um. Der geplante Kampf für göttliche Gerechtigkeit galt nur noch als verbrecherischer Ungehorsam gegen die bestehende Obrigkeit. Die Vertreter der Ordnung hatten über die Verfechter der Freiheit einen schnellen und leich- ten Sieg davon getragen. Dennoch wollte in den herrschenden Kreisen ein Gefühl des Uñnbehagens noch nicht weichen. Längere Zeit blieb der Schrecken in den Gemütern, wie knapp man einem großen Blutvergießen entgangen war. Unter den obersten Beamten des Bistums Speier führte man eingehende Gespräche darüber, wann wohl der Bundschuh zum Ausbruch gekommen sein würde, ob dann überhaupt noch die Möglichkeit gewesen wäre, seiner Herr zu werdens, und wie es doch zugehe, daß eine so große Zahl von Speirer Untertanen dem ge- fährlichen Bunde beigetreten sei und keiner von ihnen das Geheimnis seinem Amtmann verraten habes. Den Gebietenden wurde unheimlich, wenn sie sahen, welch ein Berg von Unzufriedenheit und Erbitterung sich im einfachen 1 Als die wisen davon halten. wo es noch ein monat versꝛyigen bliben, so wer, als au be- sorgen geist, ein sollich volg æu inen geslagen, das nit one gros Hutvergießen æau tilgen geiuesie (U. S. 97). 2 bein teil meinten, dus es æu tilgen unmuglich were geivesen, dan der friheit alle- meniglich hegert und von pfaffen und adel ungern bestuert seinde(U. S. 97). 3 Befremdlich sei,„das sovil stieftsveriwanten von dem bösen handel gewiß, und ire aller einer seiner pflicht gedacht und warnung getan hate(U. S. 97). In welchen Stücken wies die mißglückte Empörung über sich selber hinaus? 239 Volk angehäuft hatte. Der landläufige Herrenstandpunkt schlug freilich alle derartigen Anwandlungen der Selbstbesinnung mit der bequemen Auskunft nieder: das die obristen(priester und der adel) regiren und die huren dienen sullen«(U. S. 97). War nicht der Mißerfolg des Aufstands ein Gottesurteil? und hatte nicht die höchste Schicksalsmacht durch die rechtzeitige Verhütung des Bundschuhs den Machtanspruch der bestehenden Obrigkeiten aufs deut- lichste bestätigt!? Wer allerdings tiefer sah und den Dingen unbefangener gegenüberstand. konnte das Vorgehen der Bauern nicht so unbedingt verurteilen. Da ist es denn in hohem Maße bemerkenswert, daß ein Mann wie der Landschreiber Georg Brentz, der nicht nur in bischöflichen Diensten stand, sondern auch in die Verwaltung des Landes einen Einblick wie wenige besaß, in der Schluß- bemerkung seines Berichts auch den Regierenden einen Teil der Schuld beige- messen hat. Was er in den allgemein gehaltenen Sätzen fordert, was er also bei den damaligen Oberherren offenbar vermißt hat, ist einmal das rechte Augenmaß für die Grenzen, über die hinaus auch das dienende Volk nicht belastet werden dürfe2; sodann aber das Gefühl der Verantwortung, die auch sie einem noch höheren Herrn schuldig seiens. Deutlicher und maßgeblicher konnte kaum anerkannt werden, welcher berechtigte Kern in der verun- glückten Bauernbewegung steckte. Sie haben sich empört, weil der Druck ihrer äußeren Lage unerträglich war und weil ihre Herrschaft sie unwürdig behandelte. Anstatt sich also über den Frevelmut der Umstürzler zu ent- rüsten, hätten die Obrigkeiten lieber untersuchen sollen, welche Erleich- terungen man den Uberlasteten gewähren könne. Anstatt einseitig den Herren- standpunkt hervorzukehren und bedingungslosen Gehorsam zu fordern, hätte dem Bischof und Domkapitel ein größeres Maß von Verständnis, Billigkeit und Wohlwollen für die Geknechteten wohl angestanden. Das einzige aber, was wir nach dieser Seite beobachten können, ist die Abschaffung des Bruchsaler Ungelts, das mit Martini 1502 außer Kraft gesetzt wurde, weil es nicht die nötigen Einnahmen erbracht hatte. Alles übrige blieb beim alten; der Zustand der bischöflichen Landeskasse hätte ja auch keinen dot dem almechtigen hern, von dem alle oberhheit und gewalt rurte, si lob und dan gesagt, der uns fur dem forgenomen ubel und burischer regierung behut hate(U. S. 97). 2 vbiewole die regirer sich auoh maß und underscheits, den armen nit untreglioh lescht ufeulegen, vernunftiglich gebruchen sullens(U. S. 97); der Hinweis auf die unaufhörlichen Steuerlasten ist deutlich genug... als sie antiourt darumb geben mussen, dunn sie auch ein fern im hiemel habens(U. S. 97). War diese Anspielung auf Kolosser 4, 1 wirklich noch weit entfernt von dem bäuerlichen Anspruch, die Abhängigkeitsverhältnisse nach dem Maß- stab der göttlichen Gerechtigkeit prüfen und umgestalten zu wollen? Es klingt wie eine leise Rechtfertigung der Untertanen, wenn Brentz dann fortfährt: do ste nit recht uber dem volle sein, werden sie damit gestrafft, das volſ aueh nit recht under inen ista. 240 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. nennenswerten Verzicht auf Abgaben gestattet, wenn nicht die bevorree hteten Kreise des Adels und namentlich der Geistlichkeit herangeholt werden sollten. Dazu aber vermochte sich damals eine Behörde, zumal eine geistliche Behörde, nicht aufzuschwingen. Hier lag die eigentliche Kurzsichtigkeit jener Tage, daß man den Pfaffenhaß der Laienkreise nicht gebührend würdigte und ihm nicht durch rechtzeitige Reformen den Boden entzog. Das aber mußte sich jeder Einsichtige sagen: der Haß gegen die Geistlichkeit werde infolge der Strafmaßregeln gegen den Bundschuh wahrlich nicht abnehmen. Die Lust zum Aufstand mochte den Bauern vor der Hand vergangen sein; das Urteil über den Priesterstand mit seinen grogen wirtschaftlichen Vorrechten wurde aber im Lauf der Jahre cher schroffer als freundlicher. Dafür saßen allerwärts noch zu viele, die zum Bundschuh gehört hatten. Mochten 100150 bestraft worden sein, so war der Bund doch allein in Bruch- sal 400 Mann stark gewesen, hatte in Untergrombach beinahe das ganze Dorf umfaßt und auch in Jöhlingen viele Anhänger gezählti. Die meisten von ihnen blieben jedenfalls straffrei. In der Markgrafschaft Baden wurden in dieser Sache überhaupt keine Prozesse geführt. Im Elsaß aber, wo man gegen die geheime Macht des Umsturzes die sorgfältigsten Vorkehrungsmaßb regeln traf, kam kein einziger Fall von Unbotmäßigkeit zur Anzeige. Wir können also damit rechnen, daß auf beiden Seiten des Rheines noch Hunderte von ehemaligen Mitwissern unbehelligt haben weiterleben können. Auch hierüber hatte Brentz das richtige Urteil, wenn er sagte: man het aber durfur, das ire noch garvil mee bern, heimlich unbesagt«(U. S. 96). Wer aber einmal in die Bestrebungen des Bundschuhs eingeweiht gewesen, wer das Sprüchlein vom Pfaffenhaß gelernt, das Ziel der Freiheit nach Art der Schweizer lieb gewonnen und sich den Grundsatz der göttlichen Gerechtigkeit angeeignet hatte, der kühlte sich in seinen alten Abhängigkeitsverhältnissen nicht leicht wieder wohl. Der Stachel blieb ihm im Herzen, wie ganz anders die Lage des Bauern werden könne, wenn der Bundschuh seinen Befreiungsversuch je mit mehr Glück wiederholte. In den Ortschaften, die hauptsächlich am Aufruhr beteiligt gewesen, blieb die Angelegenheit noch lange im Gedächtnis der Dorfbewohner. Ahnlich wie im Elsaß nach 1493, so nahmen auch hier die Unschuldigen Partei gegen die Bundesgenossen und ihre Angehörigen. Man warf ihnen vor, daß sie sich in eine verbrecherische Unternehmung eingelassen, und behandelte sie bei jeder Gelegenheit als Ehrlose. War das Dorfgericht neu zu besetzen, so sprach man ihnen die Fähigkeit ab, die Ehrenstelle eines Schöffen zu versehen. Selbst 1 auf die etwas märchenhafte Ziffer von 20000 Anhängern(U. S. 101) soll kein Wert gelegt werden; selbst wenn sie zehnfach übertrieben wäre, bliebe die Bewegung beachtens- wert genug. a n In welchen Stücken wies die mißglückte Empörung über sich selber hinaus? 241 die Kinder und Anverwandten, die doch mit dem Bundschuh nichts zu tun gehabt hatten, wurden mit Vorwürfen und Schmähreden verfolgt. Mancher mag durch solche üblen Erfahrungen erneut auf die Bahn der Verschwörung getrieben worden sein. Andere suchten nach Mitteln und Wegen, um den 55 kleckten Ruf ihrer Familie wieder herzustellen. Selbst solche befanden sich unter ihnen, die seinerzeit nach Verlust ihrer Schw urfinger oder nach Entrich- tung einer Geldbuße außer Landes gewiesen worden. Sie wandten sich daher — teilweise unter Fürsprache ihrer Kinder, Freunde und Verwandten— an den Speirer Bischof und erzielten unter dem 17. XI. 1519 eine Urkunde, in der sie der Landesherr von allem Makel der Beteiligung am Bundschuh freisprach, sie in ihre bürgerlichen Ehrenrechte einsetzte und ihnen, soweit sie vertrieben waren, die Heimkehr gestattete. 17 Jahre war also das e ken an die Vorgänge von 1502 in den beiden Dörfern Grombach wach geblieben (U. S. 120). Auch die Art der Bestrafung hatte dafür gesorgt, daß der Same der Empörung nicht zugrunde ging. Die ielen, denen eine Geldstrafe auferlegt war, mußten sich Jahfe lang doppelt anstrengen, um ihre vermehrten Schulden an die Landeskasse zu entrichten, und wurden an jedem Zahltag lebhaft daran erinnert, wie stark sie verknechtet waren. Die aber flüchtig 1 Land durch- zogen und keine Erlaubnis zur Heimkehr bekommen Nonnen; namentlich die mit abgehauenen Schwurfingern von Haus und Hof vertrieben waren, ver- mehrten das Heer der zuchtlosen Gesellen, der fahrenden Leute, der 5 mäßigen Bettler, Schwindler und Gauner, die darauf ausgingen, allerwärts Unrat zu stiften, weil sie aus der allgemeinen Verwirrung 8 Vorteil zu ziehen hofften!. Unter denen, die so in die große Masse des heimatlosen Volkes untertauchten, befanden s aber nicht nur Mitläufer der verunglückten Bewegung, sondern geradezu ihre Hauptleute und Anstifter. Von dem Schloßknecht Bernhard, der entsprungen war, läßt sich annehmen, daß er als Soldat zu den Landsknechten gegangen ist. Vor allem aber entkam ja JoB Fritz. Er entkam, aber er verkam nicht. Davor bewahrte ihn die Zähigkeit seines Willens und die Nüchternheit seines Wirklichkeitsinnes. Er hn seinen Weg südwärts genommen zu haben, wohin ihn ja schon die Nähe der freien und gastlichen Schweiz lockte. Selbst wenn er eine Weile obdachlos umhergeirrt ist, hat er doch der Versuchung zum Landstreichertum widerstan- den und sich wieder ansässig gemacht. In dem Flecken Nenzingen, der zum Hegauer Amt Stockach gehts, fand er nicht nur Wohnsitz, Sen auch 1 Pie Obrigkeiten kannten diese gefährlichen Leute gar wohl. Wie kurzsichtig also, wenn sie durch ihre Vertreibungen wohl das eigene Land säuberten, an den Grenzen aber um so mehr von denen anhäuften, odie nichts fetten und nit arbeitten, sonder æerten und hofften sleltigs, dureh anderer unfall au reichtumb æu omen(vgl. D. S. 231). Rosenkranz, Bundschuh. I. 16 — 2 88 8 . 2 2 8 8 2 2 2 1 e 8 118 1502. uh zu Untergrombac 242 2. Der Bundse Familienanschlug. Er heiratete die Tochter eines Hans Schmid, dessen andere Tochter an einen gewissen Hans Trinklin im nahen Eigeltingen verhei- ratet war(D. S. 185). Mit seiner Frau Else scheint Job Fritz im der dortigen Gegend eine Weile gewohnt zu haben, ehe er sich Wieder der Rheinebene zuwandte und in Lehen bei Freiburg niederließ. Dag Kinder aus dieser Ehie hervorgegangen wären, wird nirgendwo angedeutet. Brauchten sie auf keine Kinder Rücksicht zu nehmen, so würde das ihr unstätes Wandern umd rastloses Werben eher verständlich machen. Denn Else stand— wWie die Vorgänge von 1513 und 1517 beweisen— ganz auf der Seite ihres Mannes umd war offenbar eine dreiste, derbe Natur, die sich nicht durch Rücksichten auf Sitte und Ordnung binden Hegg! Hier behielten also die Bundschuhgedanken eine Pflegestätte. Jog Fritz verkörperte nicht bloß das Unternehmen von 1502, sonderm er trug die Grund- sätze, die man damals aufgestellt hatte, wie lauter unverbrauchte Kräfte mit sich umher. Vom Speirer Boden losgelöst, lieh er die unmittelbaren F Orderun- gen der dortigen Untertanen zurücktreten und wandte sich immer mehr dem Plan einer allgemeinen Bauernbefreiung zu. Was er amderwärts an Be- drückung durch die Obrigkeit erfuhr, das wurde ihm mum bloßes Mittel zu dem Zweck, die Leidenschaft des geknechteten Volkes gegen alle Gewalthaber zu entfesseln. In Nenzingen aber wohnte er der Schweizer Grenze so nahe, daß er auch aus der eidgenössischen Republik neue Anregungen zum Freiheits- kampf empfangen haben wird. Zum beherrschenden Gesichtspunkt aber ent- wickelte sich ihm mehr und mehr jenes Schlagwort, das über alle örtlichen Beschwerden hinausgriff und seine Herkunft aus dem radikalen Hussitentum nicht verleugnen konnte: Nichts denn die Gerechtigkeit Gottes! Ungebengt, unbesiegt ging Joß5ß Fritz aus dem Zusammenbruch seiner Pläne von 1502 hervor: hatte er der Macht des Speirer Bischofs für den Augenblick weichen müssen, so sollten ihn die gesamten Obri ten bei besserer Gelegenheit in stärkerer Rüstung finden. Wer einmal einen so umstürzlerischen Gedanken wWie die hussitisch verstandene göttliche Gerechtigkeit zum Mittelpunkt seines Strebens gemacht hatte, den brachte keine vorübergehende Enttäu- schung von seinem Wege ab. Das ungestörte Fortwirken dieses einen Mannes wog für die Bundschuhbewegung schwerer als die strenge Strafe, der über 100 Teilnehmer verfallen waren. = 1 vgl. die Schilderung Freiburgs aus dem Jahre 1517: v8ν,⁸ma iat sd Sie um vil orten up gehalten, un selbs am mi, οů-Den gemacſit umd besonden mit einem ꝛuugmen bi ung, desen aun germ at u griffen ſettem. so ist dν,&a I Sid oft Bi i geruesem, daruber si ao fragen dbl, oh Si Si Mel 00). a uανJten, Jo Me(U. 8 Ne Sαον U In welchen Stücken wies die mißglückte Empörung über sich selber hinaus? b) Die Fernerstehenden. Wenn die Versammlung des Niederen Vereins 2u Schlettstadt am 29. April dem Kaiser die kürzlich entdeckte Verschwörung mit den Worten anzeigte, daß vsollich ungepurlich furnemen ent verruchung der oberbeit, göttlicher und reißerlichen rechten, abider alle erber eit. eu verclillbung der fursten, herrschaft, adels, priesterschaft und geordneten regimenten«(U. S. 104) geplant gewesen sei, so lag hierin keine Ubertreibung. In der Tat Waren, wenn der Bauernstand sich in größerem Umfang erhob und einheitlich vorging, alle Obrigkeiten gleichermaßen bedroht. Bei einem so leicht erregbaren Manne wie Maximilian bedurfte es nicht vieler Warnungen, um ihm den Bundschuh in höchst gefähr- lichem Lichte zu zeigen. Neigte er doch von Natur dazu, überall geheime Zusammenhänge zu vermuten und die entlegensten Vorgänge mit einander in Verbindung zu bringen. Er hielt es daher für seine Pflicht, die nächstbe- teiligten Behörden in Speier, Baden und der Pfalz zu rascherem Vorgehen anzuspornen(U. S. 96, 108). Auf seine Anregung ging aber nicht nur der Heidel- berger Tag vom 30. Mai zurück; auch in dem Erlaß, den ihm dort die Versam- melten entwarfen, finden sich Redewendungen, die ursprünglich aus der kaiserlichen Feder stammen dürften:»fir vernemen mit bestbertem gemute oder v8 sein bir, als ein vogt der eristenlichen irchen und ein oberhant des heili- gen Reichis, der cristenheit und aller steent darinne, nit wenig daribider in unserm gemut beꝛuegt und beswert«(U. S. 110)— das klingt, als habe der Kaiser unter dem Eindruck des Schlettstadter Berichts diese Wendungen in seinem Brief an Speier gebraucht, von dem auch Brentz Kunde gibt(U. S. 96). Die Besorgnis des Herrschers war nicht unbegründet. Denn die Tragweite des Bundschuhs reichte ohne Zweifel über das eigentliche Gebiet seiner Entstehung beträcht- lich hinaus. Allerwärts befand sich das Landvolk in einem Zustand der Er- regung über die unerträglich gewordenen Lasten. Wenn nun im Verlauf eines einzigen Jahrzehnts zweimal die Empörung aufgeflammt war und sich beide Male die Befreiung des gesamten Bauernstandes zum Ziel gesetzt hatte, so waren diese Sturmzeichen, die auf bevorstehende schwere Erschütterungen des Reiches hindeuteten, nicht gering anzuschlagen. Mit der Verordnung also, die einzelnen Obrigkeiten müßten den geheimen Fäden des Bundes eifrigst nachspüren, war der Kaiser durchaus im Recht: eine 80 allgemein verbreitete Unzufriedenheit konnte nicht dadurch erledigt werden, daß die herrschenden Gewalten eines einzelnen kleinen Gebietes sie für den Augenblick mundtot machten. Anderseits schoß aber die Einbildungskraft Maximilians weit über das Ziel hinaus, wenn er in der geheimnisvollen Bundschuhbewegung allerhand Machenschaften seiner auswärtigen Gegner witterte. Uber diese gespenster- scherischen Gedanken des Kaisers wissen wir noch aus den Verhandlungen des Schwäbischen Bundes. Schon am 10. April sollen die Bundesgesandten auf 16* 2 2 1 * 8 88 * ee e 8 23 1 2 8 2 — 2⁴⁴ 2. Der Bumdschuh zu Untergrombach. 1502. einem Tag in Nördlingen zu einer peworstehemdem gröſzerem Bamernerhebung 1 Stellung genommen haben. Der Zeitpunkt erscheint freilich überraschend fel früh, da erst in dieser Woche(zwischen dem 3. und 10. April) Lux Rapp geine Meldung beim Speirer Bischof erstattete umd der Straſpbburger kaum vor dem 14. April von der Sache Bescheid wWuſste2. Der so Weit entlegene Schwäbi⸗ sche Bumd miſzte danm also eher Kumde gehabt haben, als die Hächstbeteiligten 14 Obrigkeiten gegen die Verschwörung einschritten. Allenfalls lee sich der auffallend frühe Nördlinger Beschluſb dadurch eriklären, dals der Pfälzer Kur- Fürst Philipp, der im diesen Tagen nach Bayern reisten, Kurz vor seiner Abfahrt die Neuigkeit erfuhr und sie am 10. April Sofort im Nördlimgem berichrtete. Galtem die dortigen Beratungen tatsächlich dem zumdschuh umd micht etwa den gleichzeitigen Unruhen im Ochsenhausen, so würdem die Mafiregeln, die Wlettetadt mam zum Schutz dagegen beschloß, ein Vorläufer der Bestimmungen des inn ersten Schlettstadter umd des Heidelberger Tages seins. Die Sorge der Bumdes- 15 versammlung erwies sich freilich in dem nächsten Momatem als ummötig, da sich Walen keinerlei Ausläufer der Bruchsaler Bewegung im Gebiet des Bundes zeigten. Um so mehr waren die Abgesandten erstaunt, als sie aum 24. Jumi auf dem Tage au Lim eine kaiserliche Eröffnumg zu hören bekamen, die ihnen gamz ungeheuer- liche Dinge über den Bundschuh verriet. Nicht nur Sollltem die aufstämdischen e Bauern mit den Eidgenossen im Einvernehmen stehen; ihre Pläne wurden 5 sogar auf das Anstiften des französischen Königs zurückgefüühnrt. Für die Vermutung schweizerischen Einflusses hatte Maximilian wenigstens insofern einigen Anhalt, als in den Nachrichten, die mam ihm über den Bundschuh schickte, auch von der Gesandtschaft der Aufstämdischem zu dem Schweizern leg die Rede Wars. Allerdings hätte er die aufregende Mitteilung des Lux Rapp, 1 die Schweizer wollten poder geneclittigſteid Husten lum uml une aht umd gutt eu ein went gie geteene nicht allzu ernst zu nehmen brauchen. Denn von ein paar unverbind- lichen aufmunternden Worten bis zu wirksamer militärischer Hilfeleistung 1 Klüpfel I 463: Der Satz, daſb vd diesen tag eilialten mulſiauillligen Bunuens leute u heit. dag cr untenthamem Il man benlEi angelhungtt ista, lautet recht umbestimmt, wünde alben eben im seiner Unbestimmtheit zu der oben vermuteten Mitteilung des Pfalz dem passem. 2 vgl. U 8. 96. a den die act a REgenm das(L. S. 96) ß allendings gehörte den Pfälzer nicht, den t zum Schwäbischen Bumd. 4 5% ole end(micht„umd“, Wie Klüpfel schreibt) nam des- dach; alben unden gebn Oden Benicſit ꝛvint, sollen, alle bunte venuumdibn, so) dies uriss em oden hericlit dle Art; empfaalien, duunam sci umd vonlle„ dus solAH,iüu mH ôab H v gesinafſt, dumm vennen Obrore e ummalt, 80 dunanus emu,EAiCfä möcht, funſtomem mend. ob) den den lau mae gystellll dur, dus e dbuncl die Bums venuuten, du SU Solclis Degel, mi gestilltt vuendem müufit, soll dunum ain ves, fündenlich fungen omen, aud. gegen solute geflumddiIlt mandun,, dl dis mount en- fondente Klüpfel I 468 fl. 5 jm dem Entwurf der bischöfllichem Räte zum Schllettstaddter Tage(V. S. 10 J), mithin auch im dem hig En sql, die als, Belege das Schreibem an dem Kaiser begleiteten(U. S. 1040. . In welchen Stücken wies die mißgglückte Empörung über sich selber hinaus? 245 war noch ein weiter Schritt; und die Schweizer Politik hätte es sich wohl überlegt, ehe sie sich um aufständischer Bauern willen mit dem Reich abermals in einen Krieg eingelassen hätte. Aber der blutige Freiheitskrieg der Eidge- nossen lag erst drei Jahre zurück und mittlerweile hatten sie kampflos die wichtige Stadt Basel vom Reiche weg und in ihr Staatswesen hineingezogen, so daß es für Maximilian nahe lag, auch jetzt wieder feindliche Absichten bei ihnen zu mutmaßen. Ganz und gar überspannt war aber die Anspielung auf geheime französische Treibereieni. Wenn überhaupt eine Verbindung zwischen der süddeutschen Bauernbewegung und dem französischen Nachbar- land vorhanden war, so konnte sie höchstens in jenen Landstreichern 9 welscher nacionæ(U. S. 99) bestehen, die nach einer gelegentlichen Bemerkung Schlettstadts mit zu den elsässischen Unruhstiftern gehörten. Daß sie aber vom französischen Könige eigens ausgesandt worden seien, um das deutsche Landvolk aufzuwiegeln, war ein Gedanke, der nicht einmal den nächst an- grenzenden elsässischen Obrigkeiten in den Sinn kam. Auch Maximilian ver- fiel auf diese unbegründete Verknüpfung wohl nur deshalb, weil er in seiner wechselvollen Politik gegen Frankreich einmal wieder recht kriegerisch ge- stimmt war und nach dem Scheitern des Heiratsplanes für seinen Enkel Karl V. glaubte, in seinem mächtigen Gegner die Quelle alles Unheils sehen zu müssen. Abenteuerlich wie diese ganze Ansprache, die nach dem Bericht des Umer Gesandten 9 Blatt lang war, mußte man auch die kaiserliche Behaup- tung bezeichnen: vn die ö. Mt. nit darvor geibest, so zbüren dieselben deteo 50 weil gereiset, das si uf diesem tag vor Ulm vüren, als dunn ir erster anschlag getbest seid. Man weiß nicht, worüber man mehr staunen soll: über die Unver- frorenheit, mit der Maximilian den Speirer Bauern die Absicht zuschrieb, als erste Stadt Ulm zu erobern, oder über die Eitelkeit, mit der er das Verdienst für sich in Anspruch nahm, der Empörung Herr geworden zu sein, für deren Unterdrückung er doch außer der Anregung zum Heidelberger Tag nicht das geringste getan hatte. Die Einbildungskraft des erregten Herrschers ging 80 weit, daß er für die Bauernbewegung einen neuen Namen erfand, den sie sonst nirgendwo führte und der absichtlich-rätselhaft klang. Der Bundschuh wurde den Versammelten unter der Bezeichnung monita vorgeführts; das kann doch wohl nur den Sinn haben, daß der Kaiser die bäuerlichen Unruhen als eine Art von„Denkzettel“ betrachtet wissen wollte, dazu bestimmt, die lässigen Obrigkeiten zu größerer Achtsamkeit aufzu wecken. Alles führte er an, um die vue der nig von Franchreich sich understanden hat, allenthalben im Reich unfried, widerwertighait und ufrur au bewegen, dardurch die Aidgenossen Constane, Basel und anders au erobern understanden haben, auch ein punischuol, genant monita, au eriechena Klüpfel S. 470. Kaser II S. 99. Ich bleibe bei dieser Schreibweise trotz der Bemerkung Herolds, nach genauen Erkundigungen sei Monica zu lesen(S. 19). reren 1295 99 5 1 4 dt 0 2 246 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Herrschaften des Schwäbischen Bundes in Sorge vor den drohenden Gefahren zu versetzen. Sogar der Käse- und Brot-Krieg, der 1491 in den Niederlanden stattgefunden hatte, mußte dazu herhalten, den Beweis für eine allgemeine deutsche Bauernverschwörung zu erbringeni. Uber dieser verstiegenen Ver- knüpfung völlig zusammenhangsloser Begebenheiten entging dem leidenschaft- lichen Herrscher, daß der Bruchsaler Bundschuh tatsächlich einen Vorgänger gehabt, und zwar daß die Fäden von Joß Fritz und seinen Anhängern rück- wärts zur elsässischen Bewegung von 1493 liefen. Aber dem Kaiser kam es weniger auf zuverlässige, als auf eindrucksvolle Beweisgründe an. So war er denn auch alsbald mit grogsprecherischen Plänen, Rüstungen und Drohungen bei der Hand. Sein Geheimschreiber Nikolaus Ziegler mußte den Städteboten zu Ulm ein kaiserliches Ausschreiben mitteilen, in dem alle Reichsangehörigen pei ihrem Untertaneneid aufgeboten wurden, oo Stund an uf eu sein und rer Mt. gerust gen Bruchisal(oberhalb Speir gelegen) æuæeeieen— und eriart, das heiner veretei mit meldung, abelche git erscheinen werden, gegen denselben 2000l er als röm. rõnig proceclieren umd hunden, als sich gegen die unmgehorsamen des Reichs gepurt«(Klüpfel 1 S. 470). Hatte er wirklich vor, den Bundschuh, der längst fehlgeschlagen war, mit einem Reichsheer zu bekriegen und sich dadurch vor aller Welt lächerlich zu machen? oder was der Zug nach Bruchsal nur ein willkommener Deckmantel, hinter dem sich Angriffsabsichten gegen Frankreich verbergen? Daß er in der Tat ein großes Unternehmen plante, beweist seine gleichzeitige Aufforderung an den vorderösterreichischen Land- vogt, Graken Wolfgang von Fürstenberg in Ensisheim, die allerdings wesentlich nüchterner gehalten ist als jene Ulmer Bundesansprache. Von der zuverlässi- gen Kundschaft, doi, Dich der buntschuch von munben eines, unterscheidet Maximilian hier seine persönliche Vermutung, die Schweizer möchten sich dieser Unruhen bedienen und einen Uberfall nach Burgund und von da ins Elsaß unternehmen— was an sich durchaus im Bereich der Möglichkeit lag. Auch das, was Graf Wolfgang zum Schutz des bedrohten Landes leisten sollte, war eine durchaus verständige Maßregel: nicht nutzloses Truppenaufgebot mutete der Herrscher seinem Beamten zu, sondern einstweilen nur sorgfältige Aufmerksamkeit auf alle Vorgänge an der Schweizer Grenze und erst im Falle eines Angriffs schnelles Eingreifen zur Abwehr. Am Schluß des Briefes ver- stieg sich der vielgewandte Mann freilich wieder zu dem Versprechen, nicht nur persönlich alsbald d einer merllichen anædl vollbs u roſß u fuß auf dem Plane sein, sondern auch deαẽ nν, send guldine zur Rettung der südwest- 1 Tatsächlich hatte der Niederländer Aufstand nichts mit den Bundschuh-Verschwö⸗ rungen am Oberrhein zu tun, nicht einmal mit der des Hans Ulman. Denn als dieser 1488 die Schlettstadter Truppen nach Holland führte, hatte der Brot- und Käse-Krieg(1491) noch nicht stattgefunden(Blok: Geschichte der Niederlande II S. 634ff.) In welchen Stücken wies die mißglückte Empörung über sich selber hinaus? 247 lichen Landschaften schicken zu wollen(U. S. 117). Er rechnete also mit dem Erscheinen eines Reichsheeres im Rheintal schon als mit einer feststehenden Tatsache, während doch der Schwäbische Bund die Aufforderung des Kaisers mit dem dehnbaren Versprechen beantwortete, er werde sich nach seinem Vermögen also halten, daß der Kaiser Wohlgefallen darob haben könne(Klüpfel S. 469). Der gefürchtete Schweizer Vorstoß erkolgte freilich ebensowenig wie der Ausbruch des Bundschuhs. Allerdings nahmen die Eidgenossen an der ober- elsässischen Grenze in jenen Monaten eine etwas bedrohliche Haltung an, wie der Ensisheimer Statthalter an den Kaiser berichteter. Die Gerüchte entsprangen aber bloß dem Argwohn Basels, das sich durch die Abwehrmaß- regeln der Niederen Vereinigung gefährdet glaubte. Gegenseitiges Mißtrauen schuf hier eine gereizte Stimmung, die leicht hätte zu Tätlichkeiten führen können?. Deshalb regte Graf Wolfgang Ende September beim Bischof von Straß- burg an, einen Tag der Niederen Vereinigung anzusetzen, auf dem man 2u diesen Gefahren gemeinsam Stellung nehmen könne. Also auch die unmittel- baren Nachbarn standen damals unter dem Eindruck, bie sich die von Bausell eusambt den Eydigenossen in rustung geben, æu besorgende uberfall koniglicher majestet unsers allergnedigisten herren landen«(U. S. 119). Bischof Albrecht ging auf den Vorschlag ein und berief die Mitglieder der Niederen Vereinigung auf den 6. Oktober nach Schlettstadt. Uber die Ergebnisse der dortigen Be- ratungen scheint sich keine Spur eines Berichtes erhalten zu haben(Matzinger S. 536). Der Bischof von Straßburg vermittelte hier offenbar zwischen den sehr gereizten Baslern und der nicht minder aufgebrachten Ensisheimer Regierung. Die Besorgnisse, die sich in all diesen Erlassen, Anreden und Vorkehrungen des Kaisers aussprachen, mochten sich im weiteren Verlauf der Dinge als überflüssig herausstellen; im einzelnen mochte manches übertrieben sein, was er vermutet, angeordnet oder befürchtet hatte. Dennoch lag der Aufregung, in die Maximilian durch die Entdeckung des Bundschuhs versetzt wurdes, das richtige Empfinden zugrunde, daß die unzufriedene Stimmung des Landvolks weiter gären werde und daß man sich auf neue Ausbrüche der Volksleidenschaft gefaßt machen müsse. „Die Stellung von Konstanz war noch unsicher und Basel seit 1501 gar offen zu den Schweizern abgefallen. Diese neuen Eidgenossen benahmen sich wie regelmäßig feindliche Brüder. Unleidlich schien ihr Hochmut, ihr übermütiger Spott, ihre Anstachlung zum Un- gehorsam den Beamten in den vorderösterreichischen Landen“(Ulmann II S. 126). 2„Es war blinder Alarm, da Basel in offenbarem Irrtum kriegerische Maßnahmen der elsässischen Stände zur Niederwerfung neuer Bundschuhunruhen als Vorbereitung zu einem Kriegszug in baslerisches Gebiet ansah“ Matzinger S. 533. 3„ q%uνẽ,ẽũõmvçes delata ad aures Matimibianl regis animum eius hiaud mediocriter commovitè(Trith.). 12411 8 1 5 25 15 5 3 8 2 2 85 1 2 248 2. Der Bundschuh zu Untergrombach. 1502. Klarer als der Kaiser sprachen sich nach dieser Richtung die Kurfürsten aus, die sich während des Sommers 1502 zu Gelnhausen trafen. In den Ab- machungen des Heidelberger Tages vom 30. Mai war unter anderm bestimmt worden, Kurfürst Berthold von Mainz möge, wenn die Kurfürsten nicht schon ohnchin bald zusammenkämen, sie bald zu einer Beratung einladen, won disen dingen eu reden und alles, so in herben und underthon not ist, eu reformiern und nach sollicher handlung mit andern fursten auch eiter eu handeln æum pestena (U. S. 113). Also bereits in Heidelberg rechnete man mit der Notwendigkeit, durch gründliche Reformen die berechtigten Beschwerden des Volks abzu- stellen. Das ist um so bemerkenswerter, als eben in dieser selben Versammlung die Strafmaßregeln für die Aufwiegler beschlossen wurden, man also cher zur Strenge als zur ausgleichenden Gerechtigkeit geneigt war. Fast gleichzeitig mit der Ulmer Versammlung des Schwäbischen Bundes, auf der Maximilians hochtönende Ansprache verlesen wurde, traten die Kurfürsten in Gelnhausen zusammen und beschlossen unter dem 5. Julii eine Vereinigung zu gegenseitigem Schutz, an der aber der Kaiser nicht beteiligt sein sollte. Sie planten sogar einen Reichstag, zu dem sie die Stände auf den 1. XI. 1502 nach Gelnhausen einluden(Müller S. 263). Zwar kam diese große Reformtagung, die sich mit „allerlei Brechen und Unordnung im heiligen Reiche“ beschäftigen sollte, nie zustande(S. 271); doch besitzen wir noch den Entwurf, den die Kur- fürsten bei ihrem Zusammensein am Anfang Juli für den kommenden Reichs- tag aufgestellt haben. Hier sind ohne Zweifel die Vorkommnisse im Speirer Bistum ausgiebig besprochen worden. Man betrachtete die Angelegenheit natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der Unbotmäßigkeit, gegen die sich jede tüchtige Obrigkeit zur Wehr setzen müsses. Aber was in keiner der sonstigen Tagungen über den Bundschuh zu beobachten ist, das findet sich als das Urteil der sechs höchsten Würdenträger des Reichs: die unumwundene Anerkennung, daß der gemeine Mann übermäßig belastet sei und daß eine gesunde Reichspolitik hierin Wandel schaffen müsse. Neben der Schluß- bemerkung des Brentzischen Berichts haben wir hier die bündige geschicht- liche Rechtfertigung für den Bundschuh, nicht für seine Absichten, wohl aber für seine Beweggründe. Zugleich macht das Urteil der Kur- 1 Dienstag nach Peter und Paul(Müller, Reichstagsstaat S. 248). 2 Ranke: Deut- sche Geschichte VIâ S. 24f. 3„Nachdem sich Ruræverschinner ⁊eit etlich eniborung wider die obrichait angeruigt hat, soll uf oben angesaigten tag auch bedacht und gehandelt werden, wie es hinfur(ob sich der gleichen begeben wurde) gehalten werde und was sich einer au dem andern in solchem versehen solo. 4 lsdan auch æu handeln von bestnerungen des gemeinen armen manns, der mit frone, dinsin, ataunge, sterren, geistlichen geriehten und andrm also merltlich beswert, das es in die harre nicht au leiden sein wirt, durumb die nottorft erfordert, darin ⁊u zee dus dem auch leidlich æimlich maß befunden, damit æu ergernus michi ursach gegebn Werde. r In welchen Stücken wies die mißglückte Empörung über sich selber hinaus? 249 fürsten klar, daß die Bedrückung der niederen Volkschichten unbedingt zu neuen Ausbrüchen des Freiheitsdranges führen mußte, wenn man die Miß- stände nicht schnell und gründlich aus dem Wege räumte. Aber wer setzte damals das beliebte Schlagwort Reform in nüchterne Wirklichkeit um? Mit örtlichen Erleichterungen war dem Bauernstand nicht zu helfen; im ganzen Reiche mußte mit dem Grundsatz gebrochen werden, daß alle Lasten des ökkentlichen Lebens auf die Schultern des kleinen Mannes gewälzt wurden. Hierin Wandel zu schaffen, war aber am wenigsten zu einer Zeit möglich, wo sich die beiden mächtigsten Gewalten im Reiche gegenseitig lahm legten in allem, was zur Besserung des gemeinen Wesens hätte durchgeführt werden müssen. Die Nöte blieben unvermindert bestehen, weil bei der Zerkahrenheit der damaligen inneren Politik schlechterdings kein Weg zu sehen war, wie die Reform, die gründlich und allumfassend sein mußte, in Angriff genommen werden könne. Dann aber durfte man sich auch nicht wundern, wenn die radikalen Umsturzbestrebungen immer wieder ihr Haupt erhoben, zumal ihre Anhänger keineswegs vernichtet worden waren, sondern sich unter dem Druck der Verfolgung rings umher ins Land zerstreut hatten. Der Bundschuh war weder innerlich noch äußerlich überwunden. Es konnte nur eine Frage der Zeit sein, dag Joß Fritz abermals zum Schlage gegen die Obrigkeiten aus- holte. e 3 28 7 2 1 7 2 28 92 3 Der Bundschuh zu Lehen. 1 8 2 1 8 1 . 2 75 25 5287555 5 1 . 125 eee —.— 3 2 5 Ae ae 4 15 112 5 4575 5 ien — 1 770 816451 42 15 Welche Antriebe zu neuer Empörung gingen aus der allgemei- nen Lage des Reiches hervor? Die letzten Wellen der Bruchsaler Bundschuh-Bewegung verliefen sich. Nach einigen Monaten allgemeiner Erregung kehrte das öffentliche Leben in die ruhigen Bahnen des Gewohnten zurück. Die Reformpläne der Kur- fürsten blieben unausgeführt, oder die geplanten Tagungen kamen überhaupt nicht zustandel. Zwar kehrte die Frage der inneren Reform des Reiches immer wieder, so oft Reichstage abgehalten wurden, und der Gegensatz zwischen den Bestrebungen des Kaisers und denen der Stände setzte sich von Reichstag zu Reichstag fort. Aber immer lahmer und träger wurden die Verhandlungen. Man rang um jede Bewilligung und man widersetzte sich jeder Durchführung. Seitdem Berthold von Mainz im Dezember 1504 gestorben war, verlor der Kampf zwischen Maximilian und den Reichständen auch noch den letzten Rest von großzügigem Schwung, den er seit 1495 besessen hatte. Der einzige, der etwa 1505 in Köln oder 1510 in Augsburg oder 1512 in Trier-Köln mit Anregungen und Vorschlägen an die Reichsboten herantrat, war Maximilian selbers. Aber die Versammlung beschränkte sich darauf, die kaiserlichen Entwürfe einzuschränken oder lahmzulegen. Selbst 80 bedeutende Errungenschaften der letzten Jahre wie den gemeinen Pfennig (Worms 1495), das Reichsregiment und die Reichsmiliz(Augsburg 1500) hob man 1505 in Köln wieder aufs. Erst recht ablehnend verhielten sich die Stände, wenn Maximilian sie in die verschlungenen Wege seiner äußeren Politik ziehen wollte und ihnen Waffen- oder Geldleistung für seine Kriegszüge zumutete. Als er sich in dem erbitterten Kampf gegen Venedig, der 1508 entbrannte, mit Frankreich, Spanien und dem Papst zusammenschloß(Liga von Cambray) und auf dem Wormser Tage 1509 das Aufgebot einer Streit- Am 2. XI. 1502 sollte eine Reichsversammlung ohne den Kaiser in Gelnhausen stattfinden und dort das„hochinteressante Schriftstück“, das die kurfürstlichen Reform- gedanken enthielt(s. oben S. 248), den Beratungen zugrunde gelegt werden. Am 18. X. sagten aber die Kurfürsten den Gelnhauser Tag ab und verlegten ihn nach Würzburg, wo er Anfang Dezember stattfand.„Wir hören nichts von einem Versuche, wie verheißen, die Besserung der sozialen Verhältnisse in Angriff zu nehmen“. Ulmann II S. 81. 2 Kaser II S. 234. 3 Kaser II S. 236. 254 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. macht des Reiches begehrte, lehnten die Stände jegliche Kriegshilfe mit der eigentümlichen Begründung ab, ihre Untertanen seien derart erschöpft, daß sie jede neue Belastung mit Aufruhr beantworten würden!. In ermüden- der Gleichförmigkeit kehrte dieser Ablehnungsgrund auf den folgenden Reichstagen wieder2, und man hat den Eindruck, daß die Drohung mit Um- sturz, mit einem„Bundschuh“, den Reichsverdrossenen als Schutz gegen alle kaiserlichen Ansprüche höchst gelegen kam. Denn diese selben Stände, die so geflissentlich die Rücksicht auf ihre geplagten Untertanen im Munde führten, nahmen 1512 keinen Anstand, eine Stener zu beschließen, die nur das Volk traf, während sie das Kammervermögen der Stände frei ließ. Freilich war die Willigkeit zu staatlichen Abgaben in Stadt und Land nicht eben grob, aber nicht das Reich hatte die Steuerzahler übermäßig in Anspruch genommen, sondern der Landesfürst, Ortsobrigke Zündstoff zu neuen Unruhen war also genügend vorhanden, doch wahrlich nicht um der allgemeinen Reichsaufgaben willen, sondern lediglich in der Entrüstung über die endlose Zahl landesherrlicher und ndherrlicher Abgaben. Weder in den Klagen der Bauern von 1502, noch in den Forderungen des Bundschuh-Aufstandes von 1513 finden wir irgend welche Vorwürfe gegen Kaiser und Reich. Es gab ja auch tatsächlich damals keine großen Gesamtunternehmungen denen die Allgemeinheit beteiligt gewesen wäre. Die Kriege, die Maxin in Ungarn oder Italien ausfocht, führte er zum überwiegenden Teile mit den Truppen und Geldmitteln seiner Erblandes. Wie konnte also der gemeine Mann in Deutschland aufsässig werden, gegen Zumutungen, die durch den Passiven Widerstand seiner Landesobrigkeit geradezu von ihm fern gehalten wurden? Wenn die Stände sich gegen den Kaiser stränbten, so taten sie das nicht, weil sie die Untertanen schützen zu müssen glaubten, sondern weil sie in ihren landesherrlichen Einnahmen geschmälert zu werden fürchteten. Umgekehrt: wenn das Volk sich empörte, so richtete sich sein Zorn nicht gegen die Reichsregierung, sondern gegen den Landesherrn. Die Bauern, die sich 1513 unter Joh Fritz verschwuren, nahmen bei ihrem Kampf um die Freiheit den Kaiser eben so gut aus wie den Papsts. Also nicht Maximilian beschuldigten sie, daß aus den zahlreichen Anläufen der letzten Jahre zur Besserung der Reichszustände nichts Rechtes geworden War. Aber die Fürsten und 12 970 die Städte und Stifter waren in ihren Augen die Hindernisse — 1 Kaser II 8. 115 vgl. 118, 124, 131. 1510 2 Trier-Köln: 980 besorgen die stende., doe he dee K as gunmst mit tren burden gen gendig * un solchen etiuus aus Jen sie(8 einen man ersclirecſtem moigte(S. 874). 2 Uimann 1 S. 564. U. S. 190, 194. (J aßen II S. 803), 1512 5 uu mit belestigt, au men 9), dm solls den Kaser II S. 100, 113. 0 l r Antriebe zu neuer Empörung. 255 für eine durchgreifende Gesundung des Reichskörpersi. Ihnen machten sie den Vorwurf, daß die Reichsabgaben— falls solche überhaupt erhoben wurden — in die landesherrlichen Kassen, statt in die Hand des Kaisers flossen2. War schon in den Jahren bis 1502 das allgemeine Gefühl der Enttäuschupg ein gefährlicher Nährboden für Umsturzbestrebungen gewesen, so mußten die Reformverhandlungen des nächsten Jahrzehnts das ungeduldig wartende Volk geradezu in Grimm und Verzweiflung stürzen. Ein Beispiel für den verfahrenen Zustand der Dinge bildete der bayrisch pfälzische Erbfolgekrieg, der während des Jahres 1504 namentlich die Gebiete Bayerns und Tirols schwer heimsuchte. Das geplagte Volk bäumte sich auf gegen die Verheerungen, die dieser rein dynastische Streit über die unschuldigen Untertanen brachte. Aber es begeisterte sich für Maximilian, der doch nur in beschränktem Maße der Hüter unparteiischer Gerechtigkeit genannt werden konntes, da er seine höchst greifbaren politischen Vorteile aus dem Zwiespalt der verfeindeten Fürstenhäuser zu ziehen wußte. In den Augen des Volkes trug der Kaiser keine Schuld daran, daß die Taten wilder Gewalt auf allen Straßen des Reichs nicht aufhörten und der heiß ersehnte Landfriede nicht einkehren wollte. Machte er doch dem Reichstag von 1512 den ernsthaften Vorschlag einer Reichspolizei, odas in den sechss deilen les Reichis in ĩedem ein sonder heuptiman nit meher dun mit eiboνꝗỹe rden geordnet und underhalten werde, der sunst nichts æu thun hab, dan uf solch ohelthetter eu mirken und æu strafen und, ꝛwo sich etiods eutregt, demselben ilenæ nachæultomemn und die nechsten in sechis tuilen auch æu munen. c(Jangen II S. 860). Der un- überwindliche Widerstand der einzelnen Obrigkeiten trug die Verantwortung dafür, daß aus alledem nichts wurde; und das ungehinderte Treiben der Es„ist nicht zu verkennen, daß der mißlungene Versuch, an das Uberkommene die bessernde Hand anzulegen, überall eine Gärung der Säfte hervorgerufen und, wo sie schon vorhanden, verschlimmert hatte. Ansprüche waren nachdrücklich anerkannt und keineswegs befriedigt, widerstreitende Interessen gereizt und doch nicht in wohltätiges Gleichgewicht ge- setzt worden“. Ulmann II S. 575. Als ein vereinzeltes Beispiel der Auflehnung gegen die Reichs- auflage von 1512 führt Ulmann die Stelle aus Vigneulles über die Metzer Bürger an: Les dits recteurs.. avoient jects cette somme sus le commun peuple.. en fut le peuple fort maulæ contentæ(UImann II S. 605 Anm. 2). 2„Der gemeine Mann in Stadt und Land hatte von den Neuerungen die Jahre her nichts als erhöhte Lasten und Anforderungen erfahren. Wie wenig von all jenen Bewilligungen dem Kaiser schliefllich zugute gekommen ist: was erlegt worden war, stammte doch wesentlich aus den Taschen der handarbeitenden Klassen“. UImann II S. 576.„Es wird lohnen, dem Element der Beunruhigung nachzuforschen, welches durch das Verhalten der fürstlichen Stände untereinander und zum Oberhaupt damals in die deutschen Dinge getragen worden ist“. S. 578. 3„Dem Volke erschien der Kampf Maximilians als ein Kampf fürs Recht.“ Kaser II S. 106. 4„In Tirol und Schwaben, im Schwarzwald und am Rhein hatte er seine Hausmacht beträchtlich vergrößert“. Kaser II 8. 106. 52525 228 2 1 256 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. adligen„, Heckenreiter“ bildete in den Augen des leidenden Volks eine stän- dige Anklage gegen die Saumseligkeit und den verbohrten Eigensinn derer, die sich auf den Reichstagen jeder wirksamen Durchführung eines starken Reichswillens zu widersetzen wußten. Je größer aber der Uberdruß des Volkes an dem Verhalten der einzel- staatlichen Obrigkeiten wurde, desto williger schenkte es seine Aufmerksamkeit jenen Einflüssen, die von der Eidgenossenschaft in das südliche Deutsch- land drangen. Teils war es die Anziehungskraft, die das junge, geordnete, freiheitliche Staatswesen auf die gelockerten Bestandteile des Reiches aus- übte, teils das republikanische Vorbild, das namentlich auf den bedrückten deutschen Bauernstand mit unverminderter Kraft ein wirkte. So schen wir in diesen Jahren die Niedere Vereinigung— bisher den letzten Rückhalt öffentlicher Ordnung im Elsaß— ihrem Zerfall entgegengehen“. Gelegentlich raffte sie sich wohl noch dazu auf, alte Verordnungen gegen odie stueifendlen hnechta und vdie starben jungen beilera wieder aufzufrischen und die Aufgaben der Wegepolizei erneut einzuschärfen(Moßmann IV, S. 420). Aber sie ver- mochte doch nicht zu hindern, daß Mülhausen, das sich schon 1502 bei den Ab- wehrmaßregeln gegen den Bundschuh zurückhaltend benommen hatte, am 5. VI. 1506 einen Vertrag mit Basel schloß, aus dem sich mit innerer Folge- richtigkeit 1515 der Eintritt in die Eidgenossenschaft entwickeltes. Diese Abschwenkung der oberelsässischen Stadt erfolgte aber keineswegs glatt und leicht. Jahre lang wurden die Mülhauser von dem giftigen Spott der einheimi- schen Schweizerfeinde, namentlich aus den Kreisen des niedern Adels, verfolgtô. Ließ sich aber nicht einmal eine bisherige Reichstadt durch die unflätigen Redensarten und Taten, die sich an diesen Schritt knüpften, von dem Bündnis mit den Schweizern zurückschrecken, wieviel stärker mußten sich dann die Bauern zum Anschluß an die vielgeschmähten„Kühmüler“ getrieben fühlen! Für das deutsche Landvolk kam ja die schweizerische Republik 1 Am 12. VIII. 1508 lief der 15 jährige Bund von 1493 ab. Versuche, ihn neu zu be- gründen, scheiterten 1512.„Eine allgemeine, dringende Not, die zum Selbstschutze gezwun- gen hätte, lag für die Städte nicht vor wie damals und man war es gänzlich überdrüssig, mit eigenen Kosten nur zum Wohlergehen des Hauses Habsburg und seiner Ländereien im Elsaß zu dienen“. Matzinger S. 551. 2 Moßmann IV S. 443 ff. 3 vgl. die Vorkommnisse aus dem Jahre 1507 bei Moßmann IV S. 453459; 2. B. das Benehmen des Hans vom Haus, der deinspennig buben, als den huller und sins glichen(so der statt Mulhusen wide ig gewesen sind) u Pfaffstatt enthaltene, obwohl oderselb utler offenlich geredt, der burgermeister und der gane rat æu Mulhusen siend hnghigers S. 457. Diese seine mutwilligen Hausgenossen haben sich ouch geflissen, aus si ic mans von Mullhusen gesehen, uber ine æu luligen I- brüllen] mit kimorn umd derglich. und sunderlich hat sich begeben, dus miner herrn werhmeister(mit der statt farbe becleidt) sumpt einem andern æaimmermann, ouch einem priester noch bi dem huis Tfaffstat ingangen sind, da hat Peterhanns(dus sloß bevolhen geiuesen) mit eim kimorn uber si gemuhet, als ob si kuh werend, und darnach mit der buchsen geschossen.“ S. 459. n Antriebe zu neuer Empörung. 257 nicht bloß als das machtvolle politische Gebilde in Betracht, als welches sie sich in den letzten Kriegen zwischen Frankreich und Maximilian bewiesen hattel. Dem Bauer war, wie wir schon von 1493 und 1502 wissen?, die Eid- genossenschaft das Urbild der Freiheit, das Muster eines volkstümlichen Staatswesens. Sie wurde es in diesen Jahren erst recht, weil sich in ihrem Volksleben damals unter dem Einfluß der großartigen kriegerischen Erfolge Neigungen zu Uppigkeit und Unbotmäßigkeit herausbildeten, die auf die benachbarte deutsche Landbevölkerung wie ein Lockruf und Ansporn zu gleich keckem Auftreten wirktens. Teils waren es die eigenen Landeskinder, die durch solche, neuen Sitten“ ihrer Obrigkeit Sorge bereiteten, teils brachten die ausländischen Bettler, Landstreicher, Abenteurer und Verbrecher, die unter irgend welchem harmlosen Schein das Land durchstreiften, immer neue Gärung in das Volké. Denn ein großer Teil von ihnen hatte es lediglich darauf abgesehen, Unfug zu stiften; einige waren geradezu gedungen, an möglichst vielen Stellen Feuer anzulegen, um den Behörden Schwierigkeiten zu verursachen. Indem die Eidgenossen diese unliebsamen Elemente aus- wiesen, übertrugen sie geradezu deren Hang zu wildem Leben auf die Nachbar- gebiete. Mancher trotzige Gesell, der in der Schweiz seiner verdienten Strafe knapp entgangen war, trieb sich nunmehr in den badischen oder elsässischen Es verdient Beachtung, daß die Schweizer gerade 1512, im Jahre vor dem erneuten Ausbruch der Bundschuh-Verschwörung, den Gipfel ihrer Macht erreichten.„Nie sind sie höher gestanden als damals“. Kaser II S. 126. 2 vgl. die Hinweise Ulmanns(II S. 640 Anm. 2) auf gefährliche Umtriebe der Basler, die im Herbst 1502 Maximilians Untertanen zur Ubertretung seiner Befehle aufwiegelten und in den Fasten 1503 durch ihren Angriff auf Rheinfelden das dortige Landvolk zum Abfall vom Reiche mürbe zu machen suchten. ie nun die frömden reisen vil frömder, seltsamer münaen hattend in ein Eidgnoschaft gebracht, also mitan und noch vil me frömder, seltsamer avisen, sitten und brüch, welche gar nach in stüten und ländren, ja ouch in dörfren und öfen alle der alten Eidgnossen dapferleit, erber- keit, einvaltileit, mäßikeit, æuclit und scham hond hingenommen oder ie geschüchte Anshelm II S. 389(zum Jahre 1503) vgl. die dortige überaus anschauliche Schilderung der üppigen Kleider. War der Zustrom auswärtiger Bettler, gegen den sich die Tagsatzung zu Baden am 5. VI. 1502 wandte(E. A. III2 S. 166), eine Folgeerscheinung der mißglückten Bruchsaler Bundschuh-Erhebung? Maßregeln werden getroffen in Zug(2. IX. 1504), Luzern(5. XI. 1504), Zürich(13. XI. 1508), Luzern(13. III. 1510). 1508 wird aus dem Aargau berichtet, „es gehe ein Bettler dort herum, der dem Untervogt zu Muri eine ziemliche Summe Geldes zur Aufbewahrung übergeben habe. Auf die Frage, warum er bettle, wenn er doch so viel Geld habe, habe er eine stolze Antwort gegeben“(E. A. III2 S. 440). 5 vgl. 1510 die Land- streicher,„welche mit Brand, Diebstahl und anderen den biderben Leuten Schaden zufügen“ (E. A. III S. 482). 1503:„Vogt und Untervogt von Rheinfelden hatten zwei Weibspersonen, denen von Basel zugehörig, welche eingestanden hatten, sie seien von Basel bestellt, in der Stadt Rheinfelden Feuer einzulegen,. gefangen“(E. A. III2 S. 221); vgl. schon 1491 E. A. III. S. 385, Anshelm I S. 383), wo derartige Bettler von süddeutschen Adligen zur Brandstiftung gedungen waren. Rosenkranz, Bundschuh. I. 258 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Landschaften, um den Bodensee oder in den Dörfern des Schwarzwaldes umher umd wurde der Werber für eine ungezügelte Freiheit, die sich doch nur mit Unrecht auf das Schweizer Vorbild berufen konnte. So war es wohl eine Rückwirkung dieses Einflusses, wenn 1513 und noch mehr 1517 die Teilnehmer am Bundschuh durch ihre üppige Kleidung und ihr prahlerisches Wesen auffielen. SchlieBlich erlebte die Eidgenossenschaft gar selber einen gefähr- lichen Bauernaufstand, der dem Ausbruch des Bundschuhs unmittelbar vor- aufging. Zum ersten Male brachen die Unruhen im Sommer des Jahres 1513 aus, als die Schweizer Truppen von der siegreichen, aber auch verlustreichen Schlacht bei Novara(6. VI. 1513) heimkehrten und man in den Kreisen des einfachen Volkes mit der Entwicklung zum Machtstaat und mit dessen außen- politischen Wagnissen aufs tiefste unzufrieden war. An drei Stellen, bei Bern, Luzern und Solothurn, flammte der Aufstand empor, so daß man gerade- zu von einem schweizerischen Bauernkrieg gesprochen hats. Mußte schon die Bewegung als solche weithin von sich reden machen, so werden die deutschen Bauern noch ganz anders aufgehorcht haben, als sie den Ausgang der Empörung eriuhren. In Bern erlangten die Aufständischen leichte Verzeihung; zwar mußten sie sich verpflichten, entwendetes oder zerstörtes Eigentum zu erset- zen; dafür wurde ihnen aber auch die Forderung erfüllt, daß mibliebige Per- sonen vor Gericht geprüft werden sollten, ob sie in französischem Solde ständens. In Luzern, wo das erregte Volk seinen Willen bis zur Verhaftung mehrerer Herren und zur Enthauptung des einen von ihnen durchgesetzt hattel, gewährte die eidgenössische Tagsatzung unter andern wichtigen Zu- geständnissen den folgenschweren Satz, die Untertanen hi tren alten harkom- men und gerechiigleit æe hliben lassen, ouch inen dhein ander nus ufses und be- Stverilen ufeeleggen(E. A. IIIà S. 728). In Solothurn, wo am 3. VIII. vier- tausend Bauern vor der Stadt erschienen, kam es ebenfalls zu einem Vergleich, der den Leibeigenen die Freiheit gewährte, sich loszu kaufen“. Wie muß die 1 Das Landvolk„sträubte sich gegen die neue Staatsordnung und Staatswillkür, gegen die Ausdehnung des Begriffs der Landeshoheit über die Schranken der alten, geschriebenen, verbrieften und in seinem Gedächtnis fortlebenden besonderen Rechte und Freiheiten, gegen die Mißbräuche in der Amterbesetzung usw. Dazu herrschte echt republikanischer Widerwille gegen die Verflechtung in Händel der höheren Politik.(Lechner S. 93). In Bern und Solothurn hatte übrigens schon 1508 ein wüster Auftritt stattgefunden, bei dem es nach der Losung herging: ostelen, rornen luieſß lxlein schmetaelinerſe, mõrdem lrieſi strufens(Anshelm III S. 178). 2„Man kann diese ganze Bewegung den schweizerischen Bauernkrieg von 1513 nenmen. Nur ist der Krieg ziemlich einseitig, eigentlich nur von Seite des Landvolkes, ge- Tührt worden. Die Regierungen gelangten nicht zu einer nachdrücklichen Aktion, sie gaben notgedrungen nach, und die Bauern trugen einen völligen, wenn auch vorübergehenden Sieg davon“(Lechner S. 95). E. A. III S. 723(Bern 2. VII. 1513) vgl. Anshelm III 8. 442 f.(der die Bewegung ausführlich schildert).„Der Zwiebelnkrieg im Jahre 1513 in„Helvetia“ I S. 606f. Glutz-Blotzheim V S. 341. 4 F Antriebe zu neuer Empörung. 259 8 Kunde von diesen Vorgängen das süddeutsche Landvolk erregt haben! Erfolge wie die zu Luzern errungenen, klangen wie Musik in den Ohren derer, die ebenfalls für das alte Herkommen und gegen die neuen Auflagen kämpften. Kaum aber war der schnelle und leichte Sieg der Schweizer Bauern bei ihren deutschen Brüdern bekannt geworden, kaum hatte etwa ein Joß Fritz erfahren, was drüben in der Eidgenossenschaft den bewaffneten Haufen der Landleute gelungen war, da brachen an allen drei Orten die Unruhen aufs neue aus. Diesmal entzündete sich die Entrüstung des Volkes an dem unrühmlichen Frieden vom 13. IX. 1513, durch den der kluge Statthalter von Burgund das Schweizer Heer bewogen hatte, die Belagerung der Festung Dijon aufzu- geben.„Es war nach dem verfehlten Kriegsunternehmen eine doppelt auf- geregte und unruhige Zeit, da ein jeder auf seine Faust Geschäfte machte und gegen Obrigkeit und Tagsatzung arbeitete.“ Zwar fallen die eigentlichen Taten des Aufruhrs erst nach der Entdeckung des Lehener Bundschuhs. Aber die Erregung, die während des ganzen Sommers 1513 die Schweizer Kantone in Atem hielt, hat sicherlich auch auf die Erneuerung der Bundschuh-Pläne des Job Fritz eingewirkt, der ja schon von 1502 her Beziehungen zur Schweiz besaß. So sicher nun aber dieser schweizerische Einfluß dabei mitgewirkt hat, daß die süddeutschen Umsturzgelüste 1513 zu einem abermaligen großen Auf- standsversuch heranreiften, ebenso deutlich liegt zutage, daß den Gesinnungs- genossen des Joß Fritz damals auch aus Deutschland selber ein starker Antrieb zur Selbstbefreiung gekommen ist. Er ging von den Städten aus, in denen sich um 1513 gleichfalls die Empörungen häuften2. Schon bei den ersten beiden Bundschuh-Verschwörungen handelte es sich nicht ausschließlich um ländliche Teilnehmer und bäuerliche Ziele. Der gemeine Mann aus den Dörfern suchte seinen natürlichsten Bundesgenossen in der Masse des besitz und recht- losen Stadtvolkes. Da ist es denn eigentümlich, zu beobachten, wie allgemein die Unzufriedenheit in den unteren städtischen Schichten verbreitet war und wie gleichzeitig sie sich— auch an weit entlegenen Stellen— Luft machte. 1509 sah Erfurt einen blutigen Aufstand, 1511 gärte es in Schwäbisch Hall. 1512 kam es in Speiers zu einem starken Zusammenstoß zwischen Obrigkeit und Gemeinde, in Ulm zu Reibungen, in Regensburg zu erbittertem Kampf. 1 Lechner S. 103. 2 Kaser: Polit. Bewegungen. Aus den 39 Beschwerden dieser Bewegung sei nur die dritte erwähnt, die das Ungelt für den Hausgebrauch von Wein, Korn und Mehl auf die Hälfte herabgesetzt wissen wollte. Wie schr in diesen Dingen das soziale Empfinden den Regierenden abging, zeigte sich in der Antwort des Rates auf jenen Vorschlag:„Die Vorschläge der Gemeinde, den Ausfall am Umgeld durch eine allgemeine Abgabe vom Weinkauf oder durch doppelten Schoß auf die Reichen zu decken, bekämpft der Rat. Denn ein Armer, welcher nichts oder wenig vermag und doch Wege, Stege, Wasser, Weide und Allmend wahl ebenso viel und ihrer mancher mehr als ein Reicher gebraucht, hätte sich darein gut zu ergeben“. Kaser, Polit. Bewegungen S. 100. 5 25 * 8 1 14222 2 260 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. 1513 flammte es dann schier überall auf: in Braunschweig, Göttingen, Neuß, Köln, Aachen, Lüttich, Worms, Schweinfurt. Hier kann man nicht mehr von bloß örtlichen Vorkommnissen sprechen, die nur zufällig zur gleichen Zeit ausgetragen worden seien. Anlaß und Verlauf mag überall seine Be- sonderheiten gehabt haben, unmittelbare Verbindungsfäden mögen kaum nachzuweisen sein,— die seelische Grundverfassung dieser vielen Städte- unruhen ist gleichartig, einheitlich, symptomatisch. Auch ohne daß die städtischen Empörer einen umfassenden Plan allgemeiner Volksbefreiung aufgestellt haben— etwa ein städtisches Gegenstück zu dem Bundschuh der Bauern—, ist doch ein gemeinsamer Zug nach Befreiung und Fortschritt in der aufbegehrenden Stadtbevölkerung nicht zu leugnen. Und jedenfalls: wenn 1513 sowohl für die Bauern wie für die Städter ein Jahr des Aufruhrs wurde, dann dürfen wir in diesem eigentümlichen zeitlichen Zusammentreffen ein Anzeichen dafür erkennen, daß damals die sozialen Zustände tatsächlich für einen gewaltsamen Bruch mit dem Bestehenden reif geworden waren. Es mag schwierig und verfänglich sein, mit allgemeinen Volkstimmungen als mit einem zuverlässigen Erklärungsgrund geschichtlicher Ereignisse zu rechnen. In diesem Falle aber scheint es mir auf tiefer innerer Verkettung zu beruhen, daß die neue Bundschuh-Verschwörung in ein Jahr fällt, in dem nicht nur die stärksten Antriebe zum Umsturz von der Schweiz ausgingen, sondern in dem auch ringsum in Deutschland die städtischen Empörungen wie auf ein verabredetes Zeichen losbrachen. Auch im Bauernstand war die Luft der allgemeinen Lage wieder schwül geworden. Das Gewitter mußte sich dort entladen, wo der Mann wohnte, der das Feuer des Umsturzgedankens hegte und nährte, und wo er unter seinen Standesgenossen das nötige Ver- langen nach Befreiung vorfand. 2. Warum fand Joß Fritz in Lehen einen geeigneten Boden für seine Bestrebungen? Allerwärts im südwestlichen Deutschland waren damals die Vorbedin- gungen für einen erneuten Aufstandsversuch gegeben. Wie die Mißstände im groben und ganzen die gleichen waren, so herrschte auch allgemein dieselbe 1 Die städtische Bewegung von 1509— 14 ist„nur ein Symptom der allgemeinen Gärung, welche jene Zeit erfüllt, ein Ausdruck des tiefen Mißbehagens, der Sehnsucht nach gerechteren wirtschaftlichen und sozialen Zuständen, von welcher auch die bürgerlichen Kreise ergriffen sind“. Kaser, Polit. Bewegungen S. 183 f., vgl. UImann II S. 606.„Als eine Spezialität solches tiefgreifenden Unbehagens einflußreicher Klassen der städtischen Gesell- schaft, solcher fast an Besserung verzweifelnden Unbefriedigung unter den Städten dürfen die gerade damals mehrfach vollzogenen Anschlüsse an die schweizerische Eidgenossenschaft hier nicht fehlen“(Basel u. Schaffhausen 1501, Mülhausen 1506 bzw. 1515) Ul mann II S. 609. n Warum fand Joß Fritz in Lehen Boden für seine Bestrebungen? 261 Gärung. Der Ausbruch der nächsten Verschwörung hing also weniger davon ab, daß eine Obrigkeit ihren Untertanen das Los unerträglich machte, als von der Frage, wo Joß Fritz sich in diesen Jahren aufhielt. Denn in ihm verkörperte sich geradezu der Drang, jedes Unbehagen seiner Standesgenossen zu dem umfassenden Plan einer Aufwiegelung der gesamten Bauernschaft zu benutzen. Was den schwer geplagten Landleuten von sich aus kaum in den Sinn gekommen wäre, das legte ihnen dieser geborene Volksführer und Aufwiegler nahe: die Lage der Dinge werde sich nicht eher bessern, als bis der arme Mann selber sich aufmache, überall mit seinesgleichen Bündnis schliebe und alle Besitz- und Abhängigkeits verhältnisse von Grund auf umgestalte. Joß Fritz war es, der den Anstoß zu einem neuen Bundschuh- Unternehmen gab. Der zähe und verschlagene Untergrombacher war mittlerweile nicht nur persönlich älter und reifer geworden, hatte nicht bloß seine Führereigenschaften durch die Erfahrungen der letzten Jahre besser ausgebildet, sondern besaß auch— infolge seines mehrjährigen Wanderlebens— eine größere Welt- und Menschenkenntnis als 1502. Namentlich hatte er den Lauf der ökkentlichen Dinge mit lebhafter Teilnahme verfolgt. Zwar steht uns kein unmittelbar beweisendes Zeugnis dafür zu Gebote, daß ihm die Reichstags- verhandlungen dieser Zeit bekannt geworden seien. Wenn wir aber sehen, daß noch ein Jahrzehnt nach dem mißglückten Versuch von Bruchsal sein Denken ganz auf die allgemeine Besserung der Verhältnisse gerichtet ist, dann hat er sicherlich auch in der Zwischenzeit sich um die Reformversuche gekümmert, mit denen die herrschenden Gewalten im Reiche sich beschäftigen. Dann ist ihm aber auch nicht verborgen geblieben, wie schmählich die Landes- gewalten den Kaiser bei allen Ansätzen zur Erneuerung im Stich liegen. Aus dem, was damals über die Reformarbeit in die weiteren Volkskreise drang, bildete sich Jog Fritz leicht das Urteil, alle Schuld an dem traurigen Zustand Deutschlands liege bei den Ortsobrigkeiten, bei dem bunten Heere der Gebieter, das sich im Laufe der Jahrhunderte zwischen das eigentliche Reichsoberhaupt und die große Masse der Untertanen geschoben hatte. Sie zu beseitigen und den einfachen Mann wieder in unmittelbare Abhängigkeit vom Kaiser zu bringen, erschien daher dem Bauernführer als eines der wichtig- sten Mittel, um die Mißstände zu beseitigen, zu denen sich die immer verwickel- teren Verhältnisse des veralteten Lehenstaates ausgewachsen hatten. Es mag verwunderlich erscheinen, daß ein Bauer so Umfassendes be- dacht und geplant haben soll. Aber Joß Fritz war eben nicht bloß der Land- mann, der an seiner Scholle klebte und dessen Denken in dem engen Kreise seiner ländlichen Obliegenheiten aufging. Hatte er schon in seinem Speirer Heimatdorf Sinn für das Umfassende und Allgemeine gezeigt, so ließ ihn erst 262 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. recht der häufige Wechsel seines Wohnsitzes nicht bäuerlich-einseitig werden. Er war genötigt, sich immer wieder in neuer Umgebung einzuleben; er lernte die Zustände verschiedener Gebiete mit einander vergleichen; 80 drang sein Blick über die kleinen örtlichen Besonderheiten, die dem Einge- sessenen als das wichtigste erscheinen, zu den großen Gesichtspunkten einer allen gemeinsamen Not. Nachdem er eine Weile in oder um Nenzingen gewohnt, wo er bei der Familie seiner Frau Anhalt gefunden hatte, wandte er sich wieder der Rhein- ebene zu. Neben der Sorge um das persönliche Fortkommen mag dabei das Verlangen wirksam gewesen sein, den Aufstandsgebieten von 1493 und 1502 wieder näher zu kommen. Denn es wäre eine schier unmögliche Annahme, dab der Mann, der über ein Jahrzehnt lang den Aufstandsgedanken mit sich trug, während dieser ganzen Zeit keinerlei Berührung mit seinen früheren Bundesgenossen gehabt haben sollte. Die Verbindungsfäden zwischen diesen gesinnungsverwandten Bauern liegen allerdings für uns 80 völlig im Dunkel, daß wir lediglich darauf hindeuten können, wo wir sie in jenen Jahren der Ruhe zu vermuten haben. Aber vorhanden waren sie. Sonst hätten sich die Bundschuh-Neigungen nicht immer gleichzeitig auf dem rechten und auf dem linken Ufer des Rheines gezeigt. Und bei der Wichtigkeit der Rolle, die Jog Fritz nicht nur 1502, sondern erst recht 1513 und noch bis 1517 gespielt hat, muß namentlich er es gewesen sein, der heimliche Bespre- chungen abhielt und sich über die Stimmung des Landvolks im Rheintal zul unterrichten wußte. Bei derartigen Zusammenkünften wird er nicht ver- fehlt haben, die Bauern auf das Vorbild der freien Schweizer hinzuweisen und ihnen im Gegensatz zu der starken eidgenössischen Geschlossenheit die zerfahrenen dentschen Zustände zu schildern. Was an Zeugnissen des Volksunwillens gegen die Obrigkeiten in Form von Liedern und Erzäh- lungen, von„neuen Zeitungen“ oder Prophezeiungen damals umlief, das wird JoB Fritz geflissentlich verbreitet und dadurch die Lust zur Selbst- befreiung wachgehalten haben. Ehe er aber mit dem Plan eines neuen Aufstandes hervortrat, sorgte er dafür, daß er selber wieder in gesicherte Lage kam. Um das Jahr 1510 mag er in Lehen— eine Stunde rheinwärts von Freiburg— eingewandert sein. Diesen Zeitpunkt später anzusetzen, verbietet der Umstand, daß er drei Jahre nachher in den dortigen Ortschaften bereits gut bekannt war. Ja, als ein fähiger Kopf(der er zweifellos war), gelangte er bei der Herrschaft des Dorfes sogar zu solchem Ansehen, daß er zum Bann wart oder Feldhitter des Ortes bestellt wurde(U. S. 134). Das ist nur dann denkbar, wenn er damals in gutem Einvernehmen mit der Obrigkeit gestanden hat. Und nicht nur die Vorgesetzten müssen auf seine Tüchtigkeit aufmerksam geworden C7 eee Warum fand Joß Fritz in Lehen Boden für seine Bestrebungen? 263 sein; auch den Dorfbewohnern hat er, der kürzlich erst Zugezogene, mehr und mehr Eindruck gemacht; die Bereitwilligkeit, mit der sie auf seine Um- sturzpläne eingingen und sich ihm unterordneten, liefert dafür den besten Beweis. In Lehen fand Joß Fritz andere Verhältnisse Vor, als sie ihm von seiner Heimat Untergrombach in Erinnerung waren. Dort hatte es sich in der Haupt- sache um einen gemeinsamen Landesherrn gehandelt, an dessen Verordnungen sich der Widerstand der Bauern entzündete. Mochten auch noch andere Abhängigkeitsverhältnisse in die Bewegung von 1502 hineinspielen, der eigentliche Gegner für die damaligen Verschworenen war doch der Speirer Bischof. Ahnlich hatte sich die Bewegung von 1493 gegen einen geistlichen Fürsten, den Bischof von Straßburg, gerichtet. Lehen gehörte nicht zu einem derartig geschlossenen Gebiet. Als Bestandteil des Breisgaus war es Freilich der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim untertan. Aber sein un- mittelbarer Oberherr war Balthasar von Blumeneck, einer aus jener zahlreichen Adelsfamilie, die sowohl in Freiburg wie auch auf den Schlössern zu Müllheim, Tachswangen und Kirchhofen saß(Jos. Bader S. 15). So wie er in Lehen, hatten andere Adlige in andern breisgauischen Dörfern die herr- schende Stellung erworben: sei es durch Kauf oder Verpfändung, durch Be- lohnung, Tausch oder Erbschaft. Nicht als ob darum die einzelnen Bauern des betreffenden Dorfes diesem ihrem Herrn leibeigen gewesen wären: das persönliche Abhängigkeitsverhältnis hatte mit der Untertanenschaft nichts zu tun,— Wie z. B. der Lehener Kilian Meiger der Leibeigene Gabriels von Bollschweil, aber der Untertan Balthasars von Blumeneck war. Auch der Grund und Boden des Dorfes war nicht etwa das Eigentum des Dorfherrn, obwohl selbstverständlich nicht ausgeschlossen war, daß er in diesem seinem Herrschaftsbereich auch einzelne Gehöfte persönlich zu eigen besaß und gegen Grundzins an Bauern auslieh. Aber seine obrigkeitliche Stellung gründete sich auf die Gerichtshoheit, die er im Dorfe besaß, also nicht auf eine privatrechtliche Befugnis, weder persönlicher oder dinglicher Art, sondern auf ein öffentlich-rechtliches Amt. So finden wir Kaspar von Blumeneck als Oberschultheigßen in Munzingen(Krieger II Sp. 250), in seinem Auftrag 1490 Hans Brun als Vogt zu Mengen(II, Sp. 170). So hat der Ritter Peter zum Wyger 1487 einen Vogt Hans Meyß in Wolfen weiler(II, Sp. 1499), einen andern namens Hans Müller in Au(I, Sp. 81). So waren die Blumen- eck an der Gerichtsherrschaft zu Merdingen beteiligt, das doch als Eigen- tum der Familie von Kageneck, bzw. der Deutschordenskommende in Freiburg zugehörte(II, Sp. 176f.). Als Gerichtsherren stellten diese Adligen die eigentliche Obrigkeit für die Bauern dar, die von ihnen Ab- gaben und Fronen zu fordern hatten(vgl. Knapp S. 113ff.). Gegen das Uber- 2 8822 . 5 885 2 8 2 22 2 325 264 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. maß solcher gerichtsherrlichen Forderungen richtete sich der Aufstand von 1513. In verschiedenen Schreiben hat Freiburg versucht, alle Schuld der Obrigkeit in Abrede zu stellen und die Sache so zu drehen, als habe 2. B. Balthasars von Blumeneck Freundlichkeit überhaupt erst ermöglicht, daß JoB Fritz Wohnung gefunden und unter dem obrigkeitlichen Schutz seine bösen Pläne habe schmieden können!. Zum Glück haben sich aber in den städ- tischen Briefbüchern noch eine Reihe von Zeugnissen erhalten, die das Verhalten gerade dieses Adligen in einem ganz anderen Lichte zeigen. Am 17. XI. 1512 schrieb ihm der Rat der Stadt: Wir haben dir vergangner tagen geschriben, das du von unserm imboner Severinus Hnderlin die steuer uf sein person nemen und ame dargegen der glupt und gevunſenus ledig lassen, ouch die froꝛoen und dochier dennoch, ob du nit empùren mochitest, ie sich geburt, vor uns ersuchen soltest. Der Ritter hatte also die Notlage seines Schuldners dazu benutzt, ihn gefangen zu setzen und ein drückendes Versprechen von ihm zu erpressen. Ein ordnungsmäßiges Gerichtsverfahren war offenbar nicht nach seinem Sinn. Denn der Brief des Rates fährt fort:»Aber du hast uns daruf kein antꝛurt geben, den unsern noch in glupt behalten und dennoch(als wir be- richt erden) elꝛvas ochmuetiger wort geredt, des alles ir(o dem also, bie uns furgetragen) von dir billich uberhaupt aberen. uber wie dem, so begeren dir nochmals: du vwellest von Severinus die æo vergangen sturen(trifft sich uf sein person von eien joren, hit achit schilling) von diesem unserm diener empiahen und den selben Severinus dagegen der glupt gestrachs(on lenger ufetiehen) ledig lassen. Haste dum ansprochen um die frauen und dochter, so wellen wir dir uf dein ansuchen furdorlich recht ergon lassen; ꝛsbes Si dir dunm ꝓflichtig und schuldig werden, dem mussent si ouch statt thun.( Also um 8 Schilling willen warf der Gerichtsherr nicht bloß den Bauern ins Gefängnis, sondern verfolgte gleich- zeitig auch dessen Frau und Tochter mit seinen Rechtsansprüchen. Der Eindruck dieser Hartherzigkeit wird nur wenig gemildert, wenn wir er- fahren, daß Balthasar selber dem Freiburger Ratsherrn Hans Suter verschuldet war und seine Schuld nicht bezahlte(Miss. 9, 38 a), und daß ihm der Rat Ende 1514 abermals den Vorwurf machte: os bheclagen ellich unser intoner, Mie di innen schuldig sigest und uber dein ausugen beæulung lang vereogen habeste ( Miss. 9, Bl. 184 a). Aber es war ja damals nur zu sehr die Regel, daß der arme Edelmann sich an seinem bäuerlichen Hintersassen schadlos hielt, unbarm- die Verschworenen behaupten, bals ob si von rer oberkeit genodirengt und in vil wege begꝛwaltigets seien; dem sei kein Glaube zu schenken,„ue, möcht sin, abo ir oberbeit(der edel- man, under dem si gesessen sint) Josen den rechten houpisecher und anaettler diß spils nit hinder ime in seiner oberpeit pliben heit lassen, so er dis ubel nit entstandene(U. S. 168 vgl. S. 170, 174, 181, 185). f 1 r Warum fand Joß Fritz in Lehen Boden für seine Bestrebungen? 265 herzig jeden Schilling einfordernd, während er selber allen Aufforderungen zum Bezahlen trotzigen Widerstand entgegensetzte. Freiburg kannte seine Gesinnung und schloß daher den obigen Brief mit der Warnung, sie erwarteten des din geschriben antiourt hi diesem potten; denn soltestu uns lenger ufhalten und uf deiner meinung verharren, so wurden bir geursachet, dagegen furæunemen, des bir lieber vertragen sein wellena(Miss. 9, Bl. 27a). Wer sich derartiges von der Stadt Freiburg sagen lassen mußte, konnte wahrlich nicht als ein gerechter Herr seiner Untertanen bezeichnet werden. Und der erwähnte Fall war nicht etwa vereinzelt. Im Herbst 1513— gerade während der gericht- lichen Verhandlungen gegen die Bundschuh-Verschworenen— beklagte sich der Freiburger Rat abermals bei dem von Blumeneck, weil er der Schwester des verstorbenen Freiburger Schultheißen wegen einer rückständigen Zahlung von vier Gulden Schwierigkeiten mache, obwohl er doch schon vor dem Rat versprochen habe, die Sache abzustellen(Miss. 9 Bl. 109 b). Wiederum ein halbes Jahr später beschwerte sich Lup von Kenzingen in Freiburg über Balthasar, voie du sin husfraten noch gegen her Hans Funben(Y) nit geledigt kabesteé(Miss. 9 Bl. 160 b, vgl. 167 ab). Schließlich machte der Herr von Lehen noch den Versuch, das Erbe des Bundschuhers Hans Enderlin gewalt sam an sich zu bringen, obwohl dessen Sohn Christoph, dem er es streitig machte, in keiner Weise an der Verschwörung beteiligt gewesen war. Man konnte dieses sein Vorgehen nicht auf berechtigten Unwillen gegen seine unbotmäßigen Untertanen zurückführen. Denn der Freiburger Rat, der sich an Strenge gegen die Empörer von niemandem überbieten lieg, fühlte sich gleichwohl verpflichtet, nachdrücklich für den jungen Enderlin einzutreten! Diese Zeugnisse greifen zwar teilweise schon über die Zeit der gegenwärtigen Bundschuh-Verschwörung hinaus; aber sie zeigen uns übereinstimmend die Persönlichkeit des Blumeneckers als einen Mann, der selber in mancher Geld- not war und der also jede Gelegenheit benutzte, um sich Einkünfte zu ver- schaffen, von dessen Hand mithin die Einwohner Lehens unnachsichtig streng, wenn nicht gar ungerecht und gewalttätig behandelt wurden. Auch ohne daß uns Angaben über die von ihm erhobenen Steuern vorliegen, können wir auf Grund jener Freiburger Ratsbriefe das allgemeine Urteil wagen, daß er seine Stellung als Gerichtsherr dazu benutzt haben wird, die Zinse zu steigern, die Anrechte der Dorfinsassen auf Wald und Weide einzuschränken und jede Zahlungschwierigkeit eines Untertanen zum Anlaß desto stärkerer Belastung zu machen. Dieser Einfluß des Blumeneckers wog um so schwerer, weil der Ritter vgl. die beiden Schreiben U. S. 231, deren zweites mit der scharfen Wendung schliegt: viewol ir uns furtherhin deheins abschlags me au dir versehen, 80 hegern wir doch dein antiurti. 88 5 2 8 5 8 — 1 3 8 2 225 115 5 255 266 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. zu einem Geschlechte gehörte, das im Breisgau weit verzweigt wohnte und von dem einzelne Glieder wichtige Stellungen bekleideten. In der ganzen Fami- lie scheint ein herrisches Verfahren gegen die Untergebenen üblich gewesen zu sein. So hören wir, daß auch ein Kaspar von Blumeneck in den Dörfern, die später am Bundschuh beteiligt waren, allerlei Ubergriffe gegen„arme Leute“ sich zu schulden kommen ließ. Beispielsweise wandte sich ein Bauer, der in Munzingen(wenig südwestlich von Lehen) Ackerland und einen Weingarten besaß, bittflehend an den Freiburger Rat: duns bericht Martin Berner vom Buchumer See, unser hindersaß, ur standen etwas in ꝛideriillen gegen ime, deshalben er seiner gueter aus Munteingen nit darf ablesen und dus sein eu nue heren. Da es gerade Erntezeit war(27. IX. 1512), traf das Verbot des Ad- ligen den Rebmann doppelt hart, und Freiburg hatte alle Ursache zu dem Vorschlag,„ir woll ume seine gueter und nutæung æu handen pringen und ame his geꝛaltigs heꝛoisen, sonder eber spruch umd vordrumng guetlich anstam lossen, bis ir e, u herin comen, so aellem abr mit uch von diesen suchen redend. Be- rechtigte Forderungen wollte die Freiburger Obrigkeit dann gerne eintreiben helfen; das er aber detæt solt seine frucht an reben oder sunst in guetern verderben lassen und it dareu dorft omen, heduchit uns heschvüͤrlich genug sein(Miss. 9, Bl. 7a—b). In der Tat waren die Landleute übel daran, wenn ihr Gerichts- herr sie wegen rückständiger Zahlungen sogar am rechtzeitigen Einbringen der Ernte hindern konnte. Aus den Jahren nach der Bundschuh-Unruhe erfahren wir von diesem Kaspar von Blumeneck noch ein weiteres Beispiel von Willkür. Aus Gründen, die uns nicht genannt werden, weigerte er sich, einen Bauern namens Hußler nach Merdingen kommen zu lassen, wodurch dieser begreiflicher Weise empfindlich geschädigt wurde; und gleichzeitig benutzte er die Heirat eines aus Gallenweiler(zwischen Staufen und Heitersheim) mit einer Merdingerin, die offenbar des Blumeneckers Untertanin war, um sich auch den Ehemann zinspflichtig zu machen?. Ohne daß wir in die Einzelheiten der strittigen Fragen einzutreten brau- chen, sagt uns das Freiburger Urteil klar und deutlich, daß die von Blumeneck ihre Befugnisse auf jede Weise auszudehnen bestrebt waren, daß also die Bauern Grund zu der Klage hatten, sie würden von ihrem alten Herkommen gedrängt(U. S. 193). über ihn verzeichnet Kindler v. Knobl.:„Caspar R, markgräflicher Amtmann in Badenweiler 1484, Gerichtsherr in Schliengen und Pfandherr in Thiengen 1495, darf die verpfändeten Dörfer Thiengen und Mengen einlösen 1497, 15. V., Träger des kaiserlichen Thronhimmels in Freiburg 1499, Vogtherr in Merdingen 1515, tot 1537“(1 S. 117); 1512 seßhaft zu Kirchhofen(oberhalb Freiburg), Krieger I Sp. 224. 2 ir vernemen, wie ir Rem Hußlern nit wellen lussen gen Merdyngen fueren. desglichen understanden ir, Ludiwigen Hehlers sun von Gallentogler, der ein burgerin au Merdingen genomen hat, æu steuren. das alles achten awir wider den alten gepruch, ouch ider den ufgerichten vertrag seins. 9. II. 1515. (Miss. 9 Bl. 203 b). rr 1 Warum fand Joß Fritz in Lehen Boden für seine Bestrebungen? 267 Als dritter aus der Familie von Blumeneck mag noch Hans Georg genannt werden, dem die Freiburger gleichfalls Ubergriffe gegen seine Untergebenen nachsagten. Nicht bloß nahm er seinen Schuldner gefangen, sondern hielt ihn auch noch in Haft, obwohl dessen Frau Bürgschaft anbot. Freiburgs Für- sprache für den Gefangenen, der ihr Zinsmann sei, hatte dieses Mal schnellen Erfolg!. Es scheint also, wie wenn dieses Glied der genannten Adelsfamilie weniger eigenmächtig und willkürlich verfahren sei als jene beiden anderen, über die man sich in Lehen und Merdingen beklagte. Im ganzen freilich erfreuten sich die Blumenecker bei den breisgauer Bauern offenbar keiner großen Beliebtheit. Glücklich der Untertan, der im Falle der Benachteiligung sich wenigstens nach Freiburg wenden und den Schutz des Rates anrufen konnte. Wer aber trat für jene vielen ein, die nicht durch irgendein Abhängig- keitsverhältnis mit der breisgauer Hauptstadt verknüpft, die weder ihre Leib- eigenen noch ihre Grundholden waren? Beschwerde bei der landesherrlichen Regierung, beim vorderösterreichischen Regiment zu Ensisheim, würde wohl kaum viel genützt haben, da die mißliebige Familie auch dort vertreten war: Rudolf von Blumeneck gehörte zu den königlichen Räten bei der Ensisheimer Regierung; er würde in einer Streitfrage kaum die Partei der Bauern gegen 0 seine eigenen Geschlechtsgenossen ergriffen haben, um 80 weniger, da er nachweislich selber an der Gerichtsherrschaft eines der breisgauischen Dörfer beteiligt war(Merdingen 1515; vgl. Kindler v. Knobl. I S. 118). So waren die Bauern in den Dörfern um Freiburg der Willkür ihrer adligen Oberherren nach mancher Richtung hin preisgegeben. Neben den Blumenecks sind noch andere zu nennen, bei denen die Untertanen wenig Wohlwollen fanden. Vor allem kommt hier Gabriel von Bollschweil in Betracht, mit seinem genauen Namen: Gabriel Schnewlin Bärenlap, ein Glied der freiburgischen Familie der Schnewlin, der in der breisgauischen Hauptstadt das Bürgerrecht besaß, aber in der Burg Bollschweil(zwischen Freiburg und Staufen) wohntes. Freiburg an Hans Georg von Blumeneck(18. XII. 1514):„ bericht des Hieglers von Falſenbuhels eefruto, bie du den selben tren emun vunklichen angenomen und sieh deshalben burgschaft aum rechiten æu tun erpotten, so hubest du in bishar nit ledig wellen lassen.. diuil doch ir eeman unser æensman iber und um ser leſiengueter besdiſß... I begeren sie dessen Frei- lassung](Miss. 9, Bl. 189 a). Zwei Tage später dankt ihm Freiburg, daß er die Bitte gewährt habe(Bl. 189 b). 2 Auch er war, wie das Freiburger Untreuebuch(VIII Ha 3, Bl. 3b—4a) ergibt, vor zwei Jahrzehnten wenig freundlich mit seinen Leuten verfahren, hatte aber all- mählich eine andere Haltung angenommen: u vissen, da Rudolf von Blumnegli unsern burgern eu Waltershoffen(zwischen Lehen und Merdingen) menigerlei beswärd æuigeaogen. wann er hat inen veilen boff abbundt, also das er den sinen verpoten hat, unsern hurgern nichts a Hoffen ae geben. sonder vor alf jaren(1483?) understanden, unserm burger ein huis, dus er der sinen eim abkofft hat, mit gwaltigen verpoten ꝛoider abeetrengen, danm das ein rut das understund. Item er hat inen verpoten, in irn eigen wülden eichen nit ac hoꝛven, ider alt harhomen.— Aber dis wen artiſtel stond iete in ro und sind nit mer in ubung. 2 vgl. den Freiburger —— 2 4 268 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Schon 1494 verzeichnet das Freiburger Untreuebuch(VIII Ha 3, Bl. 8a) mibbilligend von ihm, er habe„Hansen Blijdisser im Borer gefangen mit ge- unte. Im Herbst 1512 hatte er selber Ursache, sich über das ungehörige Ver- halten von Dorfleuten zu beklagen. Einwohner von Gundelfingen(wenig nördlich von Freiburg) hatten nämlich in seinen Wäldern Holz gefällt, so daß er durch Freiburgs Vermittlung den Vogt von Hochberg ersuchen ließ, bei jenen seinen Untergebenen auf Abstellung dieser Ubergriffe zu dringen! Streng genommen, mochten in diesem Falle die Bauern der schuldige Teil sein. Möglicher Weise stellte aber ihr Waldfrevel nur eine Verzweiflungsaus- kunft dar, weil die wachsende Bevölkerung in den immer stärker beschränkten Gemeindewaldungen nicht mehr genügend Holz fand, um ihre Häuser instand zu halten, ihre land wirtschaftlichen Werkzeuge auszubessern, ihre Zäune zu klicken und ihre Küchenfeuer zu speisen(vgl. D. S. 267 Anm. 2). Daß jedenfalls der Edelmann nicht lediglich der leidende Teil war, ergiebt sich aus dem Umstand, daß seine Untertanen aufs unangenehmste in einen persönlichen Zwist hineingezogen wurden, in dem Gabriel mit dem Abt von St. Ulrich (wenig östlich von Bollschweil) stand. Der Grund des Streites ist aus dem Freiburger Briefbuch nicht zu erkennen. Wohl aber ergeben die Briefe an den Abt noch deutlich, wie rücksichtslos dieser kirchliche Würdenträger seinen Groll gegen den persönlichen Widersacher an dessen unschuldigen Eigen- leuten ausgelassen hat. Es handelte sich um Bewohner des Dorfes Rimsingen, zwischen Munzingen und dem Rhein, also im späteren Aufstandsgebiet gelegen?; und das Vorkommnis ereignete sich gerade während der Sommer- monate des Jahres 1513, als der Plan zum Aufstand in den Bauerngemütern reif wurde. Um die Landleute widerstandslos in seine Hand zu bekommen, lieb der Abt sie vor das geistliche Gericht nach Basel ladens und— da sie wegen der großen Unkosten vermutlich nicht erschienen— dort mit dem Bann bedrohen. Es bedurfte des scharfen Einspruches der Freiburger Stadt- behörde, daß er von dem betretenen Rechtsweg Abstand nahm und sich zu einem gütlichen Austrag vor dem Rat der Stadt einfands. Wie wenig Ursache Brief: vsich beclagt unser hurger Gabriel Schnerlin Berenluup von Bolschioiler. s(Miss. 9, Bl. 11a). vgl. Jos. Bader S. 15. Gabriel beklagt sich, die ime etliche deins ampis veriuandien von Gundelyingen in seinen welden wider die billicheit sein hols abhomena 12. X. 1512(Miss. 9, Bl. 11a). 2 Miss. 9, Bl. 49 b. vsich beclagend Gabriel von Bolschunglers underthionen(diese æouger), wie ir si 9on Basel fur ewern conservator eitiert habens 30. V. 1513.(Miss. 9, Bl. 48 b). 580 werden wir doch berichi, das ir etlich proceß ioider die bemelten armen leut, dus si in bann omen, erlangt haben sollen 11. VI. 1513, Miss. 9, Bl. 49b. 5 13. VI.: dals ir mit dem geistlichen gericht gegen des von Bolschuvilers armen leuten æu Rimsingen abgestanden und der sachen fur uns au rech komen sint, verbunden wir uich einen rechtlichen tag... 4 Bl. 49b—- 50a. Der Tag fand am 2. Juli statt und brachte nur die persönlichen Mißhelligkeiten zwischen dem Abt und dem Edelmann zur Sprache; Bl. 61 b, 63. — Warum fand Joß Fritz in Lehen Boden für seine Bestrebungen? 269 der Abt hatte, gegen die Bauern gerichtlich vorzugehen, ergab sich auf diesem Ausgleichstage, auf dem ausschließlich die persönlichen Mißhelligkeiten zwischen dem Abt und Gabriel von Bollschweil zur Aussprache kamen. Der eigentliche Gegner des Landvolks in dieser ganzen Angelegenheit War augenscheinlich der Abt. Er änderte auch in Zukunft sein Verhalten nicht, wie sich aus mehreren Beispielen ergiebt. Schon am I. September hatte Freiburg wieder einen Beschwerdebrief an ihn zu richten, weil er aber- mals einen Untertan Gabriels von Bollschweil in Biezighofen(zwischen Bollschweil und Freiburg) widerrechtlich vor das geistliche Gericht gezogen hattet. Der Freiburger Rat verurteilte diesen Schritt nicht bloß, weil er selber— der Rat— zuständig gewesen wäre, Streitigkeiten gegen seinen Bürger Gabriel von Bollschweil und dessen Eigenleute zu entscheiden, sondern auch weil das kirchliche Gerichtsverfahren dazu dienen mußte, die armen Leute in unerlaubt hohe Kosten zu stürzen. Aber die Klagen gegen derartige Willkür des Abtes wollten nicht verstummen. Schon am folgenden Tage mußte Freiburg einen ähnlichen Fall zur Sprache bringen2. Ein Vierteljahr später tauchte jene Biezighofener Angelegenheit wieder auf und zeigte, daß der Abt trotz seiner Zusage, in Freiburg vor Gericht zu erscheinen, abermals ein kirchliches Strafverfahren hatte einleiten lassens. Auch hier handelte es sich übrigens im Grunde um den Streit des Abtes mit dem Herrn von Boll schweil, für den wiederum die wehrlosen Untergebenen die Kosten tragen sollten. Was Wunder, wenn gelegentlich auch das Entgegengesetzte vorkam: wenn nämlich Gabriel von Bollschweil sich an einem Leibeigenen des ihm ver- haßten Klosters schadlos zu halten suchtea! Der schlichte Mann auf dem Lande, für den keine selbstbewußte städtische Behörde schützend eintrat, war eben wie ein Spielball in der Hand der Herrschenden. Dafür bieten diese Beispiele aus Freiburg ebenso überzeugende Beweise wie die aus Schlettstadt für den vir begeren, das ir das furnemen geistlich gericits gegen Gabriel von Bolschuilers underthonen Matheusen Rynnglin æu Bueteigroffen guellich abstellen und denselben mit rechit vor uns suechen, domit großer cost vermidten plibe(Aiss. 9, Bl. 73 a). 2.. ir sollen ouch daeiuuschen das furgenomen geistlich gericht gegen des von Bolschuuylers verwandten, der die lutissen und fettin ufgehept haben soll, gane abstellen( Miss. 9, Bl. 73 b). 3 psο beclagent etlich vom Buetæiglroffen abermals, nde ir si understunden mit ꝓapstlichem rechten furaunemen, uber das si sich rechtens fur uns erpotten. dioil ir nun dasselb vormals ouch als angenomen und ir des halben etlich tag æwuschen eueli gesetet haben(schlagen sie abermals einen Rechtstag in Freiburg vor). 2. XII. 1513(Miss. 9, Bl. 112 a). Am 30. I. 1514 kam Freiburg nochmals darauf zurück(Bl. 121 a) und gab zu erkennen, daß es sich nur um den persönlichen Zwist des vorigen Abtes mit Gabriel von Bollschweil handelte. Ein neuer Fall wird am 17. VII. 1515 (Bl. 230-b) erwähnt. Freiburg an Gabriel v. B.(10. VIII. 1515): duns ist von des priors au sant Ulrich furgebracht, das du understandest, Heinrich Schubpſteer, seins gole huis eigen man, eu fahen, umb æuspruch, die dem gotelius und seinen armen luten unlidenlich sigend. ( Miss. 9, Bl. 235 b); am 29. VIII. ist die Sache noch nicht beigelegt(Bl. 240 b). 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Aufstand von 1493. Und die Verhältnisse wurden um so drückender, weil Leib-, Grund- und Gerichtsherrschaft sich mannigfach durchkreuzten, der Bauer aber in diesem dreifachen Abhängigkeitsverhältnis stets der leidende Teil war. Wer von den Adligen oder den kirchlichen Herren im einzelnen die meiste Schuld auf sich geladen hat, mag bei dem dürftigen Stand unserer Uberliefe- rung dahingestellt bleiben. Erwähnung verdient noch der kaiserliche Rat Konrad Stürzel von Buchheim, mit dem seine Untertanen nachweislich des öfteren Schwierigkeiten hatten. Ein Freiburger Schreiben vom 1. XII. 1512 bezeugt sogar, der Zwist wegen der Schweinemast in den Wäldern der Mark habe bereits mehrere Jahre hindurch gedauert und dem Rat der Stadt viel Mühe und Arbeit gemacht. Stürzel suchte die strittige Bewilligung 80 lange hinauszuziehen, bis die Bauern ihm das Pachtgeld für die in den Wäldern weidenden Schweine gezahlt hatten und er ihnen dann desto leichter seinen Willen aufzwingen konntei. Ein halbes Jahr später war der pan æibuschen Connratten Sturteel und seinen armen leutene noch immer nicht beigelegt2. Da zu den Dörfern, um die es sich hier handelte, auch Betzenhausen gehörte(U. S. 188), das nachher am Bundschuh stark beteiligt war, so erhellt leicht, welche Bedeutung das Verhalten Stürzels für das Zustandekommen des Auf- ruhrs gehabt hat. Ubrigens scheint auch dieser Adlige verschuldet und mit seinen Zahlungen säumig gewesen zu sein. Wenigstens forderte ihn 1515 ein Basler Bürger vor das geistliche Gericht, so daß sich Freiburg für ihn verwen- den mußtes. Die Härte, deren er sich gegen seine Untergebenen bediente, mag daher zum Teil in seinen eigenen Geldnöten ihren Grund gehabt haben“. Wie drückend mußte aber die Lage für die breisgauischen Bauern werden, wenn sie sich auf Schritt und Tritt der Bedrängnisse ihrer adligen Herren zu erwehren hatten! Freiburg an die Regierung zu Ensisheim:„Es haben Conmrat Sturteel von Buchenn und sein hindersũssen und armen leut in der marith nun etlich jor har spnn und irrung geliapt des acherits halben, darunder dann tir in guetlicher handlung vil mueg und arbeit gebraucht, in hoffnung, si solten vertragen worden und heidersits der unruio aberhabt sein. aber als air bericht worden, so sucht OConrat Sturtael etivas, das die armen leut nit e rliden mogen, und vermeini villicht(als vordrigen jors ouch beschehen sein sol) die sachen 80 lang ufeufialten, his das er abermals das gelt von den lonschuninen in sechel pringen mog. deshalben stond si in willen, bi eimer nad umb recht gegen ime ouch dubi anauruffen, die lonschiin oder das gelt davon ictet 2¹ arrestieren bis ustragl der sache..(Miss. 9, Bl. 23a b). 2 Miss. 9, Bl. 60a(28. VI. 1513). 5 Freiburg an Basel(27. IV. 1515): Konrad Stürzel], unser hindersaß, hal uns aneougt, me in Clemens Keller(genani Klümlin), uer burger, umb etlich schuld fur ein bapstlichen richter ciliert..(Miss. 9, Bl. 215). 4 noch 1516 war das Verhältnis zwischen Stürzel und seinen Untertanen nicht in Ordnung; Freiburg ersucht da Breisach, ein gewisser Jakob Ziegler möge sich nicht in den Handel mischen:).. 80 werden iir doch lelet dureh Sturtæeln herichi, 10(Ziegler) hab ein von Rimsingen gen Rotioil geladt. das befrembd uns merltlich..((Miss. 10, l. 30 b). . Warum fand Joß Fritz in Lehen Boden für seine Bestrebungen? 271 So hören wir gelegentlich, daß Christoph von Neuenfels(östlich von Müllheim) sich einen Bauern in Krozingen gewaltsam zinspflichtig machte, der durch sein Freiburger Bürgerrecht davor hätte geschützt bleiben sollen!. Begreiflicher Weise sträubte sich der Mann gegen solche widerrechtliche Knech- tung und wandte sich um Schutz an den Freiburger Rat. Die Folge davon war, daß der Neuenfelser seinem Beamten Auftrag gab, dem Wehrlosen, auf dessen Leibeigenschaft er so unbegründeten Anspruch erhob, ein Pferd wegzu- nehmen und zu verkaufen2. Freiburg legte sich abermals ins Mittel; mit welchem Erfolg, wird nicht erwähnt. Aber selbst wenn es dem Rat gelang, den gewalttätigen Edelmann in die Schranken des Rechtes zu verweisen, mußte in den Bauernkreisen ein tiefer Unwille gegen den adligen Bedrücker zurückbleiben. Die Beispiele häufen sich immer mehr, vielleicht nicht alle zeitlich der Bundschuh verschwörung Vorausgehend, aber doch örtlich mit ihrem Gebiet eng zusammenhängend. So, wenn das Untreuebuch aus dem Jahre 1495 dem Wilhelm von Lichtenfels nachsagt: per hat usern arm luten eu VNutoershusen(in der Buchheimer Mark) ir ordnung, vogt und dier genomen und beioisd inen tliglichs unlidlichen trunge(VIII Ha 3, Bl. 3b). So, wenn der Ritter Wendel zum Wyger(vgl. Krieger II Sp. 1377f.) am 19. X. 1515 von Freiburg zur Rede gestellt wird: v uns æougt an unser hindersus UNrich Muller, das im sin hab und gut eu Eristetten(zwischen Bollschweil und Krozingen) durch den vogt bishar etlicher maß verspert sies(Miss. 9, Bl. 249 b). So, wenn sich Ende quli 1513 ein Freiburger über den Vogt zu Staufen, Marx Nagel, beschwert, dum werd etꝛoas unbillicher aꝛbise angevordert, das er au gehen nit schuldig sige(Miss. 9, Bl. 67a). So, wenn Freiburg mehrfach dem Tübinger Vogt zu Umkirch bei Lehen schreiben muß, daß er Leute unter seine und seiner Herrschaft Gewalt zu bringen trachte, die ihm nicht unter- tänig seiens. Allzu verwickelt waren ja dort die Besitz- und Abhängigkeits- verhältnisse, allzu leicht daher die Möglichkeit, daß ein Herr durch Anwendung vnochdem du understast, uf unsern burger.. ein steur au legen..(Miss. 9, Bl. 187 a) heißt es 4. XII. 1514. 2%.. unsers burgers Hanns Wildenstein æu Orotaingen Ralb..; aber wir werden bericht, das dein vogt gemeltem unserm burger ein roß ge- nomen und willen hab, im dasselb æu verhaufen...(Miss. 9, Bl. 190 a) 22. XII. 1514. IMWir werden bericht, ie ir unsers inuoners Lienhart Schmidts sun mit dem stab behefjt haben, umb des willen, das er der herschaft Tuꝛingen mit Hibeigentschaft vertvand sein soll. divil aber derselb etꝛvas heschiberung dagegen traget, vir ouoſi achten, er solt billicher vorhin bi uns deshalben ersuechit sin, so hegeren air mit vlis, ir wellet den handel ufschrieben umd den unsern us der hiehafftung lassen, his der herrn von Tubingen vogt Rudolf von Plummecſeh an- heimsch ompt.. 4 21. XI. 1513(Miss. 9, Bl. 109 b). Am 13. VIII. 1516 schreibt Freiburg an den gleichen Vogt: Mir vernemen, das unserm inwoner Hansen Vselin, dem schmid, etwas irrung und intrag begegne, der maßen, das er mit gericht au Unnſeloh behaft werd. diuil wir aber dafur gefriet sind..(Bitte, die Sache vor das Freiburger Stadtgericht zu weisen) e (Miss. 10, Bl. 12 b). 3 1 1 272 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. von List oder Gewalt die wehrlosen Bauern sich dienstpflichtig machte. Die 4 herrschaftlichen Vögte oder Schultheißen liehen dazu bereitwillig ihre Hilfe, wie wir noch aus Beispielen aus Gundelfingen und Ihringen wissen. Auch geringfügige Versehen wurden durch übereifrige Juristen zu schweren Rechts- verletzungen aufgebauscht, die den Schuldigen mitsamt seiner Familie völlig ins Verderben bringen konnten2. Selbst dem Bischof von Konstanz en mußte Freiburg Vorhaltungen machen, daß er zwei Freiburger Familien wider- dez rechtlich in seine Leibeigenschaft zu ziehen trachtes. f So lauerten auf den einfachen Mann von allen Seiten die feindlichen Ge- walten, um ihm Freiheit oder Einkommen zu rauben. Je weniger Hilfsmittel ihm gegen die Willkür der Mächtigen zu Gebote standen, desto tiefer erfaßte i da ihn Zorn und Erbitterung, desto williger lieh er den Einflüsterungen der Auf- bc wiegler sein Ohr. Vor allem entrüstete er sich über das Verfahren, das in der n Freiburger Gegend offenbar ebenso beliebt war wie in der Schlettstadter: in. über die Verschleppung der Streitsachen vor die geistlichen Richter oder vor das Rottweiler Hofgericht. Die Beispiele derartiger Rechts- Willkür, die im vorigen bereits erwähnt worden sind, mögen noch durch einige wenige ergänzt und in ihrer Beweiskraft verstärkt werden. Eine ge- Ane wisse Dorothea Hermann hat 1512 den Freiburger Jakob Gutjahr vor den bischöflichen Offizial zu Konstanz laden lassen, duber dus der ir nichis pflichtig noch schuldig sige(Miss. 9, Bl. 1a). Ende des Jahres wird„Petter Nolf, der hbueffer, unser hindersü ß vor den Probst zu St. Peter in Basel gefordert, obwohl a odoch die sach leiisch und hurgerlich istæ(Miss. 9, Bl. 19 b). Verständlicher war ö es schon, wenn an die Nonnen von St. Agnes und St. Clara eine Ladung vor man v den kirchlichen Richter erging, obschon auch hiergegen von Freiburg geltend 3 gemacht wurde, daß die städtische Gerichtsbehörde zuständig sei, da es sich um ihre Bürgerinnen handle(Miss. 9, Bl. 56 b 57a, 60 b, 62 b). Denselben Grund- u beide Briefe vom 3. XII. 1512; Freiburg an den Vogt zu Gundelfingen: noch- ade ritt dem du unsern hindersũssen Melchior Eberlin understast mit der steur æu beschwũren (⸗Miss. 9, Bl. 24); Freiburg an den Schultheiß zu Uringen, weil er Anspruch erhebe auf den Freiburger Remigus Hußler„tö%m wegen seiner eefruwen ellicher steur halbe(Bl. 24 b). 2 Der Müller zu Muttershausen, ein Freiburger Bürger, wurde vom Markgrafen von Baden gerichtlich verfolgt, weil er nicht alle pflichtmäßigen Bauten an seiner Mühle ausgeführt habe. Freiburg erklärte, der Müller habe alles Mögliche geleistet, und bat den badischen Kanzler, er möge doctor FVehus, erm antpalt, der dunn etiuus empsiklich gnug von ethertiegen gegen dem unsern handelt, bevelhen, still au ston..; das alles avellend im besten beden ten und in sonderheit sein ib und unereognen ind ansehen, domit die nit an bettelstab gericht werdens(Miss. 9, Bl. 43 a- b) 15. IV. 1513.„nochdem eſ iner] flurstlich] glnad] ellich unser inwoner, namlich die geschlecht Muller und Kolben, ansuchen lossen, als ob si elwer] flursllieh] glnad] mit libeigentschaft augehorig sein.. soltene(Miss. 9, Bl. 31232 b) N 11. I. 1513; vgl. auch die Klage gegen den Abt zu Ochsenhausen in Sachen eines Erbteils, f das dieser dem Peter Kläm vorenthielt(Miss. 9, Bl. 30a) 24. I. 1513. ——— Warum fand Job Fritz in Lehen Boden für seine Bestrebungen? 273 satz— odioil ir nun beidersits unser burger sind— führte der Rat der Stadt ins Feld, als der oben erwähnte Abt von St. Ulrich die Günterstaler mit einer Vorladung nach Basel behelligte(iss. 9, Bl. 165). Bald war es ein Straß- burger, bald ein Breisacher, bald freilich auch ein Freiburger, der das beliebte Mittel einer gerichtlichen Verfolgung durch kirchliche Richter an wandten. Bei dem Eifer, mit dem sich der Rat der breisgauischen Hauptstadt gegen derartige kirchliche Eingriffe in das Gebiet des bürgerlichen Rechtes ver- währte, mutet es fast wie Hohn an, daß dieser selbe Rat in einer Schuldforde- rung der Stadt an den Kaiser sich nicht scheute, seinerseits den bischöflichen Prokurator zu Konstanz als Schiedsrichter anzurufens. So dringend war damals das Bedürfnis nach unparteiischer, zuverlässiger Rechtsprechung, so groß allerwärts das Gefühl der Rechtsunsicherheit. Von diesem Gesichts- punkte aus sind wohl auch die vielfachen Vorladungen nach Rottweil zu be- werten. Teils legte Freiburg nachdrücklich dagegen Verwahrung eins oder sorgte dafür, daß die Ladung zurückgezogen wurde“, teils aber drohte die Stadt selber mit dem genannten Gericht oder mußte erst gebeten werden, von dem eingeschlagenen Weg zurückzutretens. Grundsätzlich war ja zweifel- los zu verlangen, daß jede Streitsache zunächst an Ort und Stelle abgeurteilt werden solle; und sicherlich verbarg sich hinter den Verschleppungen nach Fr. an Straßburg: uns hat unser burger Hanns Bryßwerelhi furpringen lassen, das etlich bi euch von wegen Claus Jergers[7] gelgen gꝛärb understanden, in mit geistlicnem rechten fureunemens(Miss. 9, Bl. 203 a) 9. II. 1515. Fr. an Breisach: Kaplan Protasius Hagnauer in Freiburg wird von seinen Brüdern um Geldschuld pin geistlichem gericht au Basell furge- nomens..(Miss. 10, Bl. 18 a) 9. IX. 1516. Fr. an Breisach:„Vir haben f uber schreiben unsern burger Paule Hutmacher daræu gehalten, dus er des geistlichen rechten gegen der uivern, Ennlin Pruchmegierin, abgestundens.(Aiss. 10, Bl. 2a) 3. VI. 1516. 2„Uns sind etibas sachen und hndel angelegen gegen Conratten Sturtael e 2 Friburg und Heinrichen Louchern eu Nuꝛoenburg, deshalben wir in villen sind, si gon Costente fur den official au eitierena(Freiburg an den Prokurator Michel Schleich in Konstanz, 13. IX. 1512) Miss. 9, Bl. 3a, vgl. 3a ba, 10a bb, 13a, 25b— 26a. 3 daß Jakob Ziegler von Breisach einen Rimsinger nach Rottweil vorgeladen(Miss. 10, Bl. 30b), II. XII. 1516. 4 Fr. an Kolmar: O Mir habent das schreiben, Martin Stroumeyger eibern burger beruren, gehort und daruf Hanns Graffen den unsern fur uns besendet und, ewoll er villicht von dem eꝛbern etibas gevorlichen umbgeæogen sein mochi, bi ime vermogt, das er des rottiolischen gerichis gegen dem eibern abgestanden ist, und will sich des rechten hi euch benuegen lassend. 11. I. 1514(iss. 9, Bl. 118 a). 5 Fr. bittet Wolf von Lichtenfels, er möge seine Schulden an den Freiburger Bernhardin Fedrer endlich bezahlen; dann solt das nit geschehen, so urden ir ume beuilligen, dio mit rottuglischem oder andern gerichten furaunemen und sein schuld æuibegen æu pringen.. 8. X. 1512(Miss. 9, Bl. 10a).— Fr. an Neuenburg: der Freiburger Prokurator Hans von Gmund könne seine Beleidigungs- klage gegen Vttellendin von Neuenburg nicht aufgeben ono das rottꝛoillisch gericht abstellen (Bl. 39 b) 26. III. 1513.— Fr. an Graf Wilhelm von Fürstenberg: vuf eſwer] glnaden] schrift- lien pit und ansuechen haben ꝛbr des furgenomen rottꝛoilischen gericht nechimalen der 900 gulden halben, so ir uns schuldig, abgestelletou(Bl. 51 a) · 30. V. 1513. Rosenkranz, Bundschuh. I. — 2 2 N 2 2 25 274 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Rottweil viel böser Wille, der bei den fremden Richtern leichter zum Ziele zu kommen hoffte als bei den sachkundigen und bauernfrenndlichen Schöffen des heimatlichen Dorfgerichtes. Aber anderseits traten auch oft Fälle ein, in denen sich die schwächere Partei nicht anders zu helfen wußte als durch Berufung auf das königliche Landgericht. Zu bedauern war eben nur, daß der einfache Mann aus dem Volke bei den Kosten und dem umständlichen, langwierigen Verfahren zu Rottweil meist als der geschädigte Teil hervorging (vgl. D. S. 26ff.). Die Migstände, für deren Vorkommen in der Umgegend Freiburgs wir hier aus den Aufzeichnungen der Stadt eine Reihe von Belegen gegeben haben, stellten freilich noch nicht das Ganze der bäuerlichen Not dar. In dem Bilde, das wir hier zu entwerfen versuchten, fehlen die Beten, Zölle und Ver- brauchsteuern ebenso wie die kirchlichen Verpflichtungen an Zehn- ten und ähnlichen Gefällen. Aber weder die Freiburger Stadtbehörde noch die Klagen der aufständischen Bauern haben dieser Lasten in besonderem Maße Erwähnung getan. Sie kamen wohl mit in Frage, aber sie standen nicht im Vordergrund der Beschwerden. So dürfen wir nach allem, was uns aus dem Aufstandsgebiet an Vorkommmissen herrschaftlicher Willkür berichtet wird, wohl die Behauptung aufstellen, daß die Bevölkerung, in der Joß Fritz um das Jahr 1512 lebte, in besonderem Maße unter dem Adel der Landschaft zu leiden hatte. Jene verarmten Burgherren, die selber oft nicht wußten, wie sie die Zinsen für entliehene Kapitalien aufbringen sollten, drängten ihre sau- migen Zahler unter den Bauern mit unbarmherziger Strenge, suchten mit allen Mitteln die Zahl ihrer Leibeigenen zu vermehren, setzten die Abgaben des einfachen Mannes geflissentlich in die Höhe, aber seine Rechte an Wald und Wiese ebenso eifrig herunter, und hatten für das alles keinen anderen Rechtstitel als ihre Gewalt und höchstens noch ihre eigene Geldnot. Die Ver- zweiflung, die deswegen allerwärts in den bäuerlichen Kreisen aufkam, suchte vergebens nach Abhilfe von diesem schier unerträglichen Druck. Das öffentliche Recht versagte, da der Bauer sowohl von den geistlichen Höfen wie von den Rottweiler Richtern mehr hingehalten und ausgesogen, als ver- teidigt und geschont wurde. In diesen Boden weitgehender Unzufriedenheit streute nun der erfahrene Bundschuh-Führer von 1502 den Samen seiner Umsturzgedanken. Bis jetzt hatte er sorgfältig vermieden, den Schleier zu lüften, der über seiner Herkunft lag. Wie hätte er es wagen dürfen, seine Vergangenheit bekannt werden zu lassen, wo die Aufmerksamkeit der Behörden ihm sicherlich Gefängnis und wohl gar Hinrichtung eingetragen hätte! Als aber das Jahr 1513 kam und sowohl in der Schweiz wie auch in den deutschen Städten eine Reihe von Aufsehen erregenden Empörungen ausbrachen, als von Braunschweig und Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 275⁵ Köln bis nach Luzern und Bern die Unbotmäßigkeit des rechtlosen Volkes aufbegehrte, da regte sich auch bei Jog Fritz der lange verschwiegene Wunsch, den Bundschuh zu erneuern. Um die Schweizer Vorgänge wußte er wohl sicher, da er ja seit 1502 Beziehungen zur Eidgenossenschaft unter- hielt. Auf die Unruhen am Niederrhein hat er selber im Kreise seiner Be- kannten hingedeutet(U. S. 180. 190). Hatte er nun lange genug auf die Er- füllung seines Lebenswunsches gewartet? War die Zeit endlich reif für das groge Unternehmen bäuerlicher Selbsthilfe, das ihm seit 1502 vorschwebte und dessen Durchführung er seitdem in so mancher Stunde erwogen hatte? 3. Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? a) Die Forderungen. Auch aus dem Jahre 1513 besitzen wir keinerlei schriftliche Aufzeichnung des Bauernführers selber. Gleichwohl vermögen wir in die Pläne dieses neuen Aufstandes einen genaueren Einblick zu gewinnen als in das Vorhaben von 1502. Denn wir sind hier nicht bloß auf die kurzen Angaben des Mannes angewiesen, der den Geheimbund an die Obrigkeit verraten hat(U. S. 133). Sondern wir können noch die Niederschriften der meisten Verhöre heranziehen, die damals mit gefangenen Aufständischen abgehalten worden sind. Zwar sind auch diese Aussagen der unmittelbaren Teilnehmer nicht freiwillig ab- gegeben, sondern unter dem Zwang des Gerichts und in der Regel sogar durch die Folter erpreßt worden. Aber sie stimmen in den Hauptpunkten derart überein, daß sich aus ihnen wohl ein zusammenhängendes Bild der Bundschuh-Forderungen gewinnen läßt. Ergänzend tritt das Urteil hinzu, das wir in den behördlichen Schreiben(namentlich in den Kundgebungen des Freiburger Rats als der nächstbeteiligten Obrigkeit) über das Wesen des geplanten Aufstandes finden. Dieses Urteil lautet meist dahin, die Bauern hätten gegen die Ehrbar- keit kämpfen wolleni. Bei dem Worte Ehrbarkeit wird nun weniger an den heutigen Sinn des Ehrbaren als einer sittlichen Eigenschaft gedacht, sondern hauptsächlich an eine bestimmte Gruppe damaliger Obrigkeiten. Im Unter- U. S. 140, 143ff., 150, 153, 155, 159, 174, 185, 228. Der Ausdruck begegnet auch schon in den früheren Bundschuhbewegungen(vgl. U. S. 50). 2 obwohl auch diese Bedeutung vorkommt(U. S. 155, 174, 178) und deshalb der Aufstand als ein unehrbares Vornehmen bezeichnet wird; vgl. auch die Zusammenstellung dumb aller erberbeit umd gerechtigeit, die Got niemer unbelonet laßt(S. 155f.). 5 n 276 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. schiede von den großen unabhängigen Landesfürsten bezeichnet Ehrbarkeit die vielen kleineren Herrschaften, adliger oder bürgerlicher Art, die weit unmittelbarer mit dem Volk zu tun hatten als die Fürstenl. Und zwar bekam Ehrbarkeit im engeren Verstand des Wortes die Bedeutung von städtischer Obrigkeit, so daß eine Stadt die andere zu Maßregeln gegen den Bundschuh nicht wirksamer auffordern konnte, als indem sie sich auf die gefährdete Ehrbarkeit beriefz. Dann mußte freilich, wenn die Ziele des Bundschuhs sorgfältig angegeben werden sollten, der Ausdruck dahin erweitert werden, daß sie den adel und erbarbeit æu vertillen vermeinen«(L. S. 133, 136,140). Denn der Aufstand richtete sich nicht bloß gegen städtische, sondern in erster Linie gegen adlige Gewalten. Der obrigkeitliche Sprachgebrauch in den Schreiben, die sich auf unsere Bewegung beziehen, bestätigt also das Ergebnis, zu dem wir im vorigen Abschnitt gelangt waren: daß die Bauern sich 1513 in erster Linie nicht gegen die fürstlichen Gewalten empört haben(wie 1493 und 1502), son- dern gegen die Bedrückungen der Grund- und Leibherren, vor allem aber der Gerichtsherrschaft. An keiner einzigen Stelle der reichlich fliegenden Quellen tritt ein Zeichen von Unwillen gegen die vorderösterreichi- sche Regierung oder gegen den badischen Markgrafen zutage. Wohl aber klagen die Gefangenen vor Gericht, vie sie der urtschuft halb mit irem jung- herren(Balthasar von Blumeneck) lang eitt eu Ennßheim gerechtiget; daselbs mit urteil und rechit erlangt, das ein ieder hinderses æu Lehen mochit wurtschaft halten und iriben frie und on alle besterd. das aber ir jungherr inen nit heit wellen vertragen, sonder ider ir brief, sigel und erlangte recht si duvon getrungen und die anurtschaft andern personen umb ein gelt verluhen«(U. S. 193). Frei- burg übertrieb also, wenn es in der Aufregung über den kürzlich entdeckten Aufstandsversuch den Zünften mitteilte, das Ziel des Bundschuhs sei: odhein hern haben«(U. S. 131). Man verbaut sich völlig das Verständnis für dieses nene Unternehmen des Joß Fritz, wenn man es mit so allgemeinen Schlag- worten abtun zu können meint. Der oberste Satz der Verschworenen hat viel- mehr gelautet, daß sie Papst und Kaiser in ihrer Macht unangetastet lassen wolltens. Sie legten also Wert darauf, den Vorwurf grundsätzlicher Unbot- mäßigkeit von sich abzuwälzen,— wie denn einer von ihnen vor Gericht be- teuerte:„so wolltent si irer herren nit verlbuſnet haben«(U. S. 194). Hatte man 1502 vielleicht mit dem Gedanken geliebäugelt, jegliches Joch der Unter- tänigkeit abschütteln zu können, so war Joh Fritz mit den Jahren so nüchtern 1 vgl. die Fassung odie erberxeit von herschaften und stettens(U. S. 145, 156). 2 vgl. Freiburg an Schaffhausen: des sollet ir uns als der erberkeit ol vertrinene(U. S. 168). Ohr schränkt den Begriff Ehrbarkeit sogar noch enger ein und bezieht ihm auf die herrschende Oberschicht unter den Städtern(W. Ohr, S. 4). Die Quellen des Bundschuhs bieten für diese Deutung keine Belege. U. S. 133, 145,183, 186,194; S. 190 fehlt der Papst wohl nur irrtümlich. Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 277 und— so praktisch geworden, daß er nur dem lästigen Stand der nahe wohnen den Ortsobrigkeit den Kampf ansagte. Wollte man der Darstellung Glauben schenken, die Freiburg von den Ursachen der bäuerlichen Unzufriedenheit zu geben liebte, so wäre der Bund- schuh ohne jeden zureichenden Anlaß, lediglich aus frevlem Ubermut ent- standen: vus argem insprehen des tuffelso, wie man sich damals ausdrückte (U. S. 182). Nun mag man der unmittelbar bedrohten Obrigkeit zugute halten, daß sie den Aufstandsversuch in erster Linie als verbrecherischen Ungehorsam brandmarkte. Aber indem sie die Berechtigung der bäuerlichen Beschwerden rundweg bestritt, zeigte sie lediglich, daß sie selber in keiner Weise sachlich und unparteiisch urteiltei. Der Freiburger Rat mußte aus seinem eigenen Briefwechsel mit dem breisgauischen Landadel zur Genüge wissen, mit welcher Willkür diese Herren ihre obrigkeitliche Stellung gegen- über den machtlosen Dorfbewohnern auszunutzen pflegten?. Und Balthasar von Blumeneck, der Herr des Dorfes Lehen, war unter den adlligen Herren wahrlich keiner der unschuldigsten. Die häufigen Freiburger Beteuerungen von der unerklärlichen Anmaßung der bäuerlichen Forderungen vermögen daher das sachliche Recht dieser Ziele des Aufstands in keiner Weise zu ent- kräften. Eher erwecken sie ein günstiges Vorurteil für die Reformvorschläge der Verschworenen. Was war es denn, wofür Joß Fritz die Leidenschaft seiner Genossen zur Empörung aufrief? In erster Linie die Abschaffung der Prozesse vor dem geistlichen Gericht oder vor dem Rottweiler Hofgerichts, also ein Ver- langen, das man nicht nur aus dem Schlettstadter Aufstand übernommen hatte, sondern das— wie wir im vorigen Abschnitt sahen— auch in den Breisgauer Verhältnissen nur allzu begründet war. Im Laufe der zwanzig Jahre seit 1493 muß gerade diese Rechtsunsicherheit für das bäuerliche Denken der ganzen dortigen Gegend zu einem besonderen Stein des Anstoßes geworden sein. Der einfache Bauersmann, auf den sich ohnehin die Bürden der verschie- densten Abgaben häuften, konnte tatsächlich nicht ertragen, daß er obendrein in zeitraubende und kostspielige auswärtige Gerichtsverfahren verwickelt wurde, in denen er sicherlich nur selten unparteiisches Recht fand. Es war also keine bloße Fr. an Schaffhausen bestreitet, daß os von trer oberfteit genodtrengt und in vil Woge begwaltiget, dardurch si au diesem irem furnemen merftlich geursachet werente U. S. 168; vgl. an Basel(Oder hesch j],H,k, ul von edellutend) S. 170, an Augsburg O0 all ursach, unge- enge) S. 174, so daß sich schließlich auch im Erlaß der Ensisheimer Regierung der Ge- sichtspunkt findet: von alle redlich ursachen, allein das si irer hillichen gehorsam umd dienst. bharleeit entladen sein.. mochten S. 185. 2 vgl. U. S. 226. 230 f. kurz angegeben U. S. 145, 183, ausführlicher von den beiden angesehensten unter den Gefangenen UL. S. 190, 194, ein Zeichen dafür, wie wichtig dieser Punkt gerade in den leitenden Kreisen des Bundes genommen wurde. — 8888527 3. Der Bundschuh zu Lehen. 15 27 Geldlfrage, noch weniger eine Nahrumgsorge, die am der Spitze der Bumdschuh- 1 n Bestrebungem stamd, sondern das höchst begreifliche Verlamgem mach zuver- l lässiger, erreichbarer, wohlwollender umd volkstümlicher Rechtsprechung. Mam mag das kürzliche Aufkommem des römischem Rechtes umter dem Erklä- rumgsgrümdem der damaligen Baumernbewegungen zeitweilig zu hoch ange- schlagen haben, es bleibt doch die bemerkenswerte Tatsache bestehem, dals sich gerade am dem verhaften Berufungem vor die mut Juristem besetzten aus- wärtigen Gerichte der bäuerliche Unwille immer wieder ent zümdet hat. Wie gamz amders wurden die bäuerlichen Streitfragem behamdelt, wenn sich die Dorfgerichte mit ihmem be faßten! Bei dem Schöffem, die aus seimes- gleichen genommen waren, famd der einfache Mamm Verständnis: ihre Rechits- grumdsätze waren ihm bekammt umd einleuchtend: bei ihmem kamm es— trotz aller altgermanischem Formelhaftigkeit— weniger auf spitzfimdige Form- g Streitigkeiten als auf sachliche Erledigung am; vor allem gimgem sie also miclit 1 darauf aus, die Entscheidung der Sache im die Lämge zu ziehen, was bei den höherem Gerichten mur zu sehr die Regel war. Nebem diesen Klagem aus dem Gebiet des Rechtslebens drängten die breisgaumischen Bauern auf Verringerung ihrer Abgaben, und zwar bezeichnenden Weise der Schulden zinsen. Auch hier zeigt sich wWäeder, daß die Dorfbewohmer lediglich müt ihrem örtlichem Oberherrem aufzumaumen f begehrten. Denn offenbar waren es zumeist jene Adligen, vom denen der Bauer in der Not Geld geborgt hatte. Klagen über jüdischen Wucher(wie 1493 inn Elsag) fimdem sich 15 3 ebenso Wenig Wie Feindschaft gegem städtische Geld- 50 verleiber. Aller Groll richtete sich gegen die Blumeneck, Stürzel, Schmewlän. l umd wie die Herrem des Lamdadels heifzen mochten. Zwar ist micht amzumelb- se men, das diese selber über großen Geldbesitz verfügten; finden sich doch 40 wie oben erwähnt(D. S. 270)— noch Anzeichen, daſh sie ihrerseits verschuldet 1 umd müt ihrem Zahlungem melhrfach im Rückstamd waren. Aber matiärlichb a „Vom einer allgemeinen tiefgehendem Opposition gegem das römische Noclltt ist miclhüts aun sehen. Kaser II 257. 2 Das beste Beispiel Bienfün sind die Trlle, im denem Bamerngwninlüte üben gefangene Bundschuber zu unteilem attem: Vg. Maldlkineh U. S. 188, 208, 212 den Ant- mamm zum Hochberg stellte seinem Gefangenen von ein solches Ganicktt: vndens Jiulliunm Sti mitt mon dam auſten, Yffunnti enſtenmi umd ſuur eim ums dul, em Sils gin nun, deu Si dem umd mit lasuliaiama 5 N (8.180) im Au lautete das Urteil auff& rhein. Guldem(S. 213) im Tumsel zügentam sin mitt den Jude, Bestnaſung(S. 227) umd win kenmem moch die Naumem den Beisitzer imm dontigem Genin llt: J dundlch Lantter einfache Laute aus dem Vollke(S. 228). Wären diese Stimmen bessen Zun Geltung ge- kommen, 80 Rüttem die Obniglkeitem das Recht den Bauennlklagem mitt grüftenem Venstämünis geprüft, als wenm sie bloß dem Ungehunsam den Empönen s trafttem umd dem Amlaſi den Empörung a wagleugnetem, 3 Der Plam, Freibung einzumehmem, War reim miliitämis lh gedankt: mam be- ne dunftte eines stiädtischem Riinlkhaltes, wenm mam enfolgneich Eümpfem Wollte; olb dinsw Stall Freiburg oder Breisani Wan, spielte dabei Beine Nalla A e ———— Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 279 wurde es ihnen vermöge ihrer Verbindungen mit den besitzenden Kreisen der Stadt Freiburg leichter als den Bauern, bares Geld aufzunehmen; liehen sie es dann weiter an die Bewohner ihres Dorfes aus, so hatten sie dabei ohne Zweifel im Auge, einen höheren Zinsfuß zu erzielen oder aber(kalls der Schuld- ner nicht bezahlen konnte) das verpfändete Grundstück in ihren Privatbesitz zu bringen. Die Dörfler kamen auf diese Weise immer stärker in Abhängigkeit von solchem Adligen, dem ursprünglich vielleicht nur die Gerichtshoheit über die Ortschaft zustand. Je mehr Familien im Orte ihm verschuldet waren, desto rücksichtsloser konnte er auftreten. Um von dieser hypothekarischen Belastung freizukommen, die in dortiger Gegend sehr drückend gewesen zu sein scheint, faßten die Bauern einen Ausweg ins Auge, der zunächst ganz umstürzlerisch aussah, der aber in den Anschauungen des Mittelalters durchaus seine Erklärung fand. Betrachtete doch die Kirche selber das Zinsnehmen als Wucherl. So lag für die Bauern der Gedanke nicht fern, daß man alle entrichteten Zinsen als Rückzahlungen auf das Kapital ansehen wollte. Die zweite große Hauptforderung(neben der Abschaffung der fremden Gerichte) lautete daher:»alle eins, die solang genossen ꝛsveren, das es sich dem hopigut verglichen mochte, die solten ab sin und die briefe herusgüben werden“ (C. S. 145). Eine solche Maßregel hätte, allerwärts durchgeführt, selbst- verständlich aufs empfindlichste in die Besitzverhältnisse eingegriffen; und der Freiburger Rat mochte von seinem Standpunkte wohl höhnisch fragen, ob es ein göttliches und billiges Unternehmen sei, die Zinsen von hateptiguet mit ir selbs fraveln und ongegrundt thut abeulosen«(U. S. 168, 170). Aber wie sollte man aus der immer drückender werdenden Verschuldung überhaupt loskommen, wenn man nicht irgendwie durch einen scharfen Schnitt die ganze Vergangenheit für erledigt erklärte? Oder war der Bauer so leistungsfähig, dab man ihm schier endlos Lasten aufbürden durfte? Trug er nicht ohnehin schon den Hauptanteil an den verschiedenartigen Steuern?— Ich vermag die Forderung einer Abschaffung der Zinsen nicht für so grundstürzend zu halten, wie sie den Vertretern des Bestehenden damals erschienen ist. Und das um 80 weniger, als sje durchaus nicht als allgemein verbindlicher Grundsatz ausge- sprochen wurde, sondern lediglich als Hilfsmittel für die gegenwärtige Notlage. So oft nämlich von dieser gewaltsamen Ablösung der Zinsen gesprochen wurde, bezog man es nur auf die in der Vergangenheit eingegangenen Ver- bindlichkeiten.„An welchem eins das hoptgutt einest oder mer vereinst bord en were, sagte Simon Strüblin in seiner Vergicht, oder selbig eins sölt tod und pecercere usuras esse peccatumè(Konzil von Vienne 1311); d¼cher ist, ob ein man mehr einnimpt oder aufhebt, denn er ausleietè(Sachsenspiegel); Real. Enzyklop. 3, 21 S. 5234, 52451; für Luther war Zinsnehmen gleichbedeutend mit Wucher: S. 5254. 2 vgl. U. 8. 183, 187, 190, 193f. . eee ente: r 280 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. absin und nit mer geben werden“(U. S. 187) 1. Nirgendwo aber stellt man die Regel auf, Geld dürfe hinfort nur zinslos ausgeliehen werden. Zwar läge es nahe, hier den Radikalismus eines Joh Fritz als Erklärungsgrund einzuführen und von vorne herein für selbst verständlich zu halten, daß eine Bewegung, die sich offensichtlich auf das kirchliche Verbot des Zinsnehmens stützte, in ihrem Zukunftstaat keinen Raum für kapitalistische Verwertung des Geldes mehr gehabt haben werde. Aber auch an diesem Punkte ist der Bund- schuh maß voller gewesen, als man nach den Vorgängen von 1493 und 1502 anzunehmen geneigt sein möchte. Der einzige Grundsatz über die erlaubte Höhe des Zinsfußes, der uns in den Bundschuhforderungen überliefert ist, geht dahin, 5 Prozent als obere Grenze festzusetzen. Man drückte das in der Fassung aus: Zinsen sollten abgeschafft werden, wenn nicht 20 um 1 wären, d. h. wenn nicht wenigstens 20 Gulden Kapital auf 1 Gulden Zinsen kämen, mithin wenn der Zinsfuß von 5 Prozent überschritten würde. Daraus ergibt sich, daß die Verschworenen keineswegs beabsichtigten, das Zinsnehmen überhaupt abzuschaffen, sondern nur, es auf ein Maß zurückzuführen, das man als ein richtiges und gesundes bezeichnen muß. Auch hier wehrten sich die Bauern lediglich gegen die Willkür, gegen das Unberechenbare, Schranken- lose, Gewaltsame in der Behandlung, die ihnen die Gerichts- und Grundherren angedeihen ließen. In einer Zeit, wo die verschuldeten Adligen aus ihrer Geldnot keinen anderen Ausweg kannten, als ihren verschuldeten Dorfinsassen die Zinsen in die Höhe zu schrauben, verlangte der Bauer, der sich an nieman- dem schadlos halten konnte, gegen derartige Ausbeutung durch die„Ehrbar- keit“ einen wirksamen Schutz. In die gleiche Richtung weisen Forderungen inbetreff der Fronen und dinglichen Abgaben, die man ebenfalls herabzusetzen begehrte. Diese persönlichen Leistungen der Bauern wurden damals von mehreren Seiten gleichzeitig in Anspruch genommen. In erster Linie natürlich von dem Leib- herrn, dem der betreffende Dorfbewohner persönlich zugehörte, dessen Leib- eigener er war— wie z. B. Kilian Meiger von Lehen Herrn Gabriel Schnewlin von Bollschweil mit Leibeigenschaft verpflichtet war(U. S. 193).„Doch treten diese Leibdienste sehr zurück hinter den Fronen, die zuweilen dem Grundherrn, viel häufiger dem Gerichtsherrn zu leisten sind“(Knapp S. 355f.). Uber die besonderen Lasten der Leibeigenschaft finden sich in der ganzen Ver- n ühnlich Jakob Huser:„all eins, die 80 lang werent geben, das die sich dem houpigut hetten verhlichta(U. S. 191); Kilian Meiger spricht als Ansicht des Jog Fritz aus: 5s einer geainst und die beaalten æins dem houbigut sich verglichtent..(S. 193) und faßt den 3. Artikel ihrer Forderungen so: das alle æins, die 50 lang genossen weren, das sie sich dem houbtgut verglichen möchtent, solltent absin und die brief hurusgegeben werdens 8. 194). 2 U. S. 145, 182 Anm. d., 187, 194. . Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 281 schwörung von 1513 keinerlei Klagen, weder über den Sterbfall, so drückend er oft sein mochte, noch über den Leibzins, der ja in der Regel auch nur in dem jährlichen Leibhuhn bestand, noch über die Verpflichtung, die Erlaubnis der Herrschaft zur Heirat oder zum Wegzug nachsuchen zu müssen. Uber- haupt ist die Berechtigung der Leibeigenschaft von den Verschworenen 1513, soweit sich aus den Quellen ersehen läßt, nicht angetastet worden: die Forderung unbedingter Freiheit, die 1502 so deutlich erkennbar ist, sucht man in dieser neuen Bewegung vergebens. Es scheint, als habe der Bundschuh auch in diesem Punkte die Bahn des Radikalismus verlassen und sei wieder in den Weg maßvoller und erreichbarer Reformforderungen zurückgebogen. Was man abzuschaffen begehrte, waren die unberechenbaren Leistungen, die der Gerichtsherr forderte. Denn nach damaligem Brauch waren hierin dem Belieben der Herrschaft keine Grenzen gezogen: die Fronen, die der Ge- bieter beanspruchte, waren„ungemessene“ und wohl auch die Abgaben nicht kest umgrenzt. Unter der Willkür, die dadurch zur Regel erhoben worden war, litten die Bauern begreiflicher Weise am stärksten. Denn wenn ihre Hand- und Spanndienste zu jeder Zeit angefordert werden konnten, trat leicht ein Zustand ein, den man schon 1502 in die harte Klage zusammengefaßt hatte: nicht einmal die 4. Stunde der Arbeit sei den Bauern zu ihrer freien Verfügung übrig geblieben(U. S. 101). In dieses Gebiet der ungemessenen Fronen gehörte die Verpflichtung, Getreide, Holz, Heu, Dünger zu fahren, als Bote zu reiten, Getreide und Gras zu mähen, Holz zu hauen, auf der Jagd Treiberdienste zu tun, bei Bauten zu helfen, Flachs zu bereiten und zu spinnen (Knapp S. 31821). Zwar bestand auch für den Gerichtsherrn die Pflicht, sich in der Forderung derartiger Dienste Schranken aufzuerlegen, indem er sie nur für die eigentlichen Bedürfnisse des herrschaftlichen Haushalts in An- spruch nehmen durkte und sie mit kleinen Vergütungen belohnen mußte (Knapp S. 320 f.). Aber was half das unbedeutende Entgelt dem Bauern, der um der Herrschaft willen seine eigene notwendige Arbeit vernachlässigen mußte? Und wer zog den Gebieter zur Rechenschaft, wenn er jene gebotene Grenze überschritt und die Arbeitskraft des Untergebenen rücksichtslos ausnutzte? Das war der Punkt, an dem die bäuerlichen Forderungen ein- setzten. Die Bedrückten empfanden als unerträglich, daß außer den fest bestimmten Leistungen, zu denen die Leibeigenschaft sie verpflichtete, auch noch der Gerichtsherr unbegrenzte Forderungen an sie stellen dürfe. Diese letzteren wollten sie auf ein erträgliches Maß zurückgeführt und ein für allemal kest abgegrenzt wissen. Und zwar scheint es namentlich Joß Fritz gewesen zu sein, der die Bauern auf diese Forderung hinwies. So berichtet Simon Strüb- lin von einem Gespräch, das er mit dem Bauernführer gehabt und in dem dieser ihm gesagt habe:„daß, so einer sim eignen herren(also dem Leibherrn) — 2528888855 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. sturen mussen hub, und dem, hinder dem er gsessen sig,(also dem Gerichtsherrn) och, sig dem lund ein großer heschierd. das muß num also sin, daß einer sim herren, hindler dem er gsessen sig, jurs ein faßnachihun, ein froniuwan(Frontage- werk) und ein eimliche stur geben und thon söll und witter nie(U. S. 187). Das bestätigt Kilian Meiger, der nicht nur wegen seiner eigenen doppelten Ab- hängigkeit in besonderem Maße Verständnis für die Sache haben mußte, sondern der selber zu den Führern des Aufstandes gehörte; auch ihm hatte Job Fritz seine Meinung dahin kund getan:»sodenn wollten sie auch tren herren und obern in hunfligem bie bishur nit me dann æum jar ein froniugiuen thun, sunder understunn, sich selbs hi iren bruchen, rechien und altharhomen eu hanthben, das sie bishar von irem jungherren(Balthasar von Blumeneck) gewaltiglich und on recht enisetet und davon geirungen«(U. S. 193). Wenn in unmittelbarem Anschluß daran auf den Streit hingewiesen wird, den die Untertanen mit Balthasar vor der Regierung zu Ensisheim gehabt hatten, s0 zeigt das, wie sehr die Erregung der Verschworenen gerade durch kürzliche Versuche ihrer Herrschaft, die Fronen zu steigern, veranlaßt worden war. Auch das Bekenntnis Konrad Enderlins gibt nach dieser Seite einen Wink; auf seine Weigerung, Geld zu der Bundschuhfahne zu geben, habe ihm Kilian Meiger mit einem derben Fluch geantwortet: doltest du nuce gen? du must doch dinem junſherren die stur gen(L. S. 227). In den Abgaben, die man dem Dorfherrn Balthasar von Blumeneck zu entrichten hatte und die von diesem kürzlich in die Höhe gesetzt worden waren, lag also vor allem der Stein des Anstobes für die gedrückten Bauern. Aber auch hier begehrten sie das Abhängigkeitsverhältnis nicht völlig aufzuheben; sie waren zu einer„ziem- lichen Steuer“ bereit, also zu einer Leistung, die für sie nicht zur Bedrückung wurde. Das eine Huhn, das sie ferner abzuliefern beschlossen, stellte freilich nur eine bescheidene Bereicherung des gutsherrlichen Haushalts dar; doch ist zu bedenken, daß auch die persönliche Abhängigkeit der Leibeigenschaft nur durch ein jährliches Huhn bekundet zu werden brauchte. Mit der Fest- setzung aber, daß jeder Untertan nur zu einem Frontagewerk im Jahre ver- pflichtet sein solle, zogen die Verschworenen der herrschaftlichen Bewegungs- freiheit wohl enge Grenzen, und es ist fraglich, ob diese Regel ohne arge Störung der damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse hätte durchgeführt werden können; aber als Schutzmaßnahme einer ohn mächtigen Bevölkerung gegen die ausbeutende Rücksichtslosigkeit ihrer Gebieter ist sie wohl verständlich, und jedenfalls weit entfernt davon, umstürzlerisch genannt zu werden. Die Unbotmäßigkeit der Bauern hätte sich zweifellos bald gelegt, wenn in dem Ver- hältnis der Herrschaft zu ihnen nur die Auswüchse der Willkür und Gewalt beseitigt worden wären. Wenig Anstoß scheint man in den Kreisen der Verschworenen an Zöllen Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 283 und Verbrauchsteuern genommen zu haben. Vom Ungelt, das in Bruchsal eine so große Rolle gespielt hatte, war in den breisgauischen Dörfern keine Rede; offenbar weil es sie nicht in besonderem Maße drückte. Vom Zoll heißt es in der Freiburger Abhandlung über den Bundschuh nur ganz zurückhaltend: etlich gefangen haben verjechen, das ir meinung gewesen sig, die æoll abeuthnume (U. S. 183); aus den Gefangenen-Verhören ist es lediglich die Vergicht Jakob Husers, die als 8. Artikel den Satz enthält: deum achten ꝛwolten sd all unbillieh stur und eoll abgethon haben(S. 191). Diese Festsetzung ist aber 80 allgemein gehalten und jene Erwähnung so gelegentlich, daß die Bundschuher in ihren Gesprächen offenbar nur nebenbei darauf hingewiesen haben, auch im Zollwesen fortan keine übermäßige Belastung mehr dulden zu wollen. Eingehender haben sie sich mit der Benutzung von Wald und Jagd befaßt. Hier taucht die Forderung wieder auf, die Job Fritz aus der Bewegung von 1502 mitgebracht hat pogeln, vischen, Role und eld sollt armen und richen gemein sin worden(U. S. 145, 183, 187, 191, 194, 226). Und zwar kehrt der Grundsatz stets in der gleichen Form wieder, ohne daß je eine nähere Erläute- rung dazu gegeben wird. Daraus ist zu entnehmen, daß die breisgauischen Bauern nach dieser Richtung hin nicht gerade außerordentliche Beschwerden vorzubringen hatten, sondern daß sie nur an den allgemeinen Mißständen teilnahmen, die damals allerwärts in der Benutzung von Wald und Jagd herrschten. Aus sich selber wären die Breisgauer vielleicht nicht zu dem Vor- schlag gekommen, die Beschränkungen des Weide-, Holzungs- und Jagdrechtes aufzuheben, weil es bei ihnen an dem dringenden Anlaß fehlte, den die Speirer Waldordnungen 1502 den Bauern in der Umgegend von Bruchsal geboten hatten. Aber da der Führer von damals ihnen den Gedanken nahelegte, daß die alten Dorfgerechtsame der Allmende wiederhergestellt werden müßten, gingen sie bereitwillig darauf ein, auch diesen Punkt unter ihre Reformforde- rungen aufzunehmen. Läßt sich hier eine unmittelbare Abhängigkeit der Lehener Bewegung von der Bruchsaler nachweisen, so ist jene spätere, was die Stellung zur Kirche betraf, wieder mehr ihre eigenen Wege gegangen. Zwar erhob der neue Bundschuh auch nach dieser Seite hin seine Forderungen, aber es fehlte ihnen die Schärfe des Priesterhasses, der den Aufstand von 1502 gekennzeichnet hatte. Die Behauptung in dem Freiburger Schreiben an den Bischof von Konstanz, der Aufstand habe in erster Linie bezweckt, den Priestern nur je eine Pfründe zu belassen und den Geistlichen ihre„Renten, Nutzungen und Gülten“ abzunehmen(U. S. 140), war wohl nur so gemeint, daß gegen- über dem Kirchenfürsten gerade die kirchenfeindliche Seite der Empörung ins Licht gerückt werden sollte. In der Tat übte man ja an der Stellung der Kirche Kritik, aber nur an ihren wirtschaftlichen Ansprüchen, nicht an 284 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. ihrer religiösen Haltung. Und auch die wirtschaftlichen Vorschläge hielten sich in mahvollen Grenzen. Daß die Häufung von Pfründen beseitigt werden sollte, war ein Verlangen, das damals von den verschiedensten Seiten erhoben wurde und das schon seit 1493 zu einem selbst verständlichen Bestand- teil der Bundschuhforderungen geworden war. Das volkstümliche Empfinden sträubte sich eben gegen die ungerechte Verteilung des priesterlichen Einkom- mens; darum eẽelicher priester æo oder dri pfrunden gehept, dem ꝛwollen si eine genommen haben und damit einen andern priester, der bein pfrund gehepi, ouch versehen haben(U. S. 191). Möglich, daß priesterliche Anhänger des Bundschuhs, wie der Pfarrer von Lehen, auf die Notwendigkeit dieser Reform- forderung besonders drangen; die Bauern selber hatten ja von ihrer Er- füllung keinen unmittelbaren Nutzen. Aber die Bewegung ging in ihren Vor- schlägen über diesen Satz hinaus. Sie wollte den Klöstern und Priestern nicht me dan notturflige narung gelassen, das ubrig under das gemein volh geteilt haben(U. S. 145, 183),— wie Freiburg es darstellt und wie es durch die Aussagen zweier Gefangenen bestätigt wird. Damit nahm das Volk für sich das Recht in Anspruch, den kirchlichen Besitz nicht nur gerechter zu verteilen, sondern auch wesentlich einzuschränken. Die herrschenden Gewalten der Kirche empfanden natürlich solches Vorhaben als strafbare Auf- lehnung. In einer Zeit aber, wo die Kritik am Uberreichtum der Klöster allgemein war, wo die Reichstädte es für ihre Pflicht ansahen, den großen Besitz der toten Hand dem Volkswohl besser dienstbar zu machen, konnte man es wohl auch der Bauernschaft nicht verargen, wenn sie nach den kirchli- chen Besitztümern ausschaute, um ihre eigene dringende Not zu stillen. Auch hier gingen die Bauern nicht so weit, der Kirche als solcher den Krieg zu erklären: sie wollten die Klöster ebenso beibehalten wissen wie die Priester; sie hatten ja auch die Ergebenheit gegen den Papst an die Spitze ihrer Fest- setzungen gestellt. Wie sie sich die Beschränkung des klösterlichen Einkom- mens in der praktischen Ausführung dachten, ergiebt sich aus einer Freiburger Bemerkung: sie hätten die abgelaufenen und versessenen Zinse, die den Klöstern geschuldet wurden, in ihre Hand bringen und dadurch einen Grund- stock für ihre Bundeskasse gewinnen wollen. Sie hatten dabei wohl im Sinn, die Schuldner, die ein Kloster in nichtbäuerlichen Kreisen hatte, zur Bezahlung zu nötigen, aber das Geld dem Bundschuh zugute kommen zu lassen. Der Erfolg dieser Maßregel wäre eine weitgehende Befreiung des Volkes von der wirtschaftlichen Beherrschung durch die Kirche gewesen: ein kühner Versuch, oder clöster gutt sõli teilt werden und inen ir æimliche narung plibens(U. S. 187); : dolltent sie den clöstern und priestern æimlich narong gelassen haben und das uberig æu iren handen genomen und darus sich selbs ernert, damit si an ir narong dhein mangel gehebt nach gelitten hettents(S. 194). Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 285 die verschobenen Besitzverhältnisse wieder einigermaßen zurechtzurücken. Aber man konnte diesem Versuch weder eine Absicht bloßer Zerstörung des Bestehenden nachsagen, noch trieb ihn blinde Feindschaft gegen die Kirche. Die Sachlage hatte sich für Joß Fritz und sein Unternehmen seit 1502 wesentlich geändert. Er hatte gelernt, sich im Rahmen des Erreichbaren zu halten. Anstatt also aller Herrschaft mit Vernichtung zu drohen, jede Ab- hängigkeit beseitigen zu wollen, der gesamten Geistlichkeit Fehde an zusagen, beschränkte er sich auf die greifbaren Forderungen: 1. Abschaffung der fremden Gerichte, 2. Einschränkung der Zinsen, angemessene Festsetzung der Frondienste, völlige Freigabe von Wald und Jagd, gerechte Verteilung des priesterlichen Einkommens und des klöster- lichen Besitzes. S Weil so das Ziel ein anderes geworden war, gab man auch der Losung des Bundes eine neue Fassung.„Gott grüß dich, Gesell, was hast du für ein Wesen?“ so lautete die Frage in wörtlicher Ubereinstimmung mit 1502. Dann aber war nicht mehr von den Pfaffen die Rede, von denen man sich kreimachen müsse, sondern der Ausdruck ganz allgemein geprägt:„Der arm Mann mag in der Welt nit mer genesen“.(U. S. 146, 185, 191). Der Feind des Armen Mannes war hier eben nicht mehr bloß die kirchliche Obrigkeit, sondern vor allem der niedere Adel; und doch wiederum nicht dieser allein, sondern alle weltlichen und geistlichen Gewalten, die in der Bezeichnung Ehrbarkeit zusammengefaßt wurden. Der Bauer erhob sich diesmal gegen die allzu klein- liche, engherzige, willkürliche Bezirks- und Ortsobrigkeit, gegen jene Herr- schaften, deren Druck er im täglichen Leben am häufigsten und am empfind- lichsten spürte. Die großen Reichs- und Kirchenherren ließ er unangetastet. Welches waren denn überhaupt die Mächte, die der Bundschuh noch gel- ten lassen wollte und vor deren Entscheidung er sich. beugte? Von der Er- gebenheit gegen Kaiser und Papst war schon oben die Rede. Ob für diese Gesin- nung der Bauern auch die Persönlichkeit Maximilians in Betracht kam, läßt sich kaum feststellen. Die Volkstümlichkeit, die der Herrscher besaß und die namentlich in jenen Jahren um 1513 groß war, mag dazu beigetragen haben, ihn den gedrückten Landleuten im Lichte eines wohlwollenden und verständ- nisvollen Landesvaters zu zeigen, obgleich sein Straferlaß von 1502 den Bund- schuhern hätte zeigen missen, wie schroff er alle Versuche des Volkes, sich selber zu befreien, ablehnte und verurteilte. An den Stellen, wo der Kaiser im Munde der Verschworenen genannt wird, fehlen denn auch alle Züge per- sönlichen Zutrauens, wie sie das Volk seinen Helden beizulegen pflegt. Da 286 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. ist keinerlei Andeutung, der Oberherr werde sich ihrer Not erbarmen, sobald er davon Kunde erhalte. Kaiser und Papst stellen dem Mann aus dem Volke einfach die beiden großen Gewalten dar, ohne die er sich das Leben nicht denken kann: den staatlichen Zusammenhang des Reiches und die religiöse Gemein- schaft der Kirche. Ihnen beiden untertan sein wollen, heißt nach unserer heutigen Ausdrucksweise lediglich: wir sind weder staats- noch kirchenfeind- lich. Am klarsten ergibt sich das aus dem Satz in Simon Strüblins Bekenntnis: vman wurd dem bapst geben, iwas im æugehorte, und dem Reiher och dus, so im eu- horte(U. S. 186). So sprach keiner, der von Papst oder Kaiser irgendwelche nennenswerte Hilfe erwartete, sondern nur wer äußerlich in unanfechtbarem Verhältnis zu den beiden obersten Gewalten der Christenheit bleiben wollte. Allerdings bestand in Bundschuhkreisen die Absicht, ihre Reformvorschläge dem Kaiser zu unterbreiten, sobald sie an die Ausführung gehen würden!. Aber in demselben Augenblicke, wo man solches ins Auge faßte, rechnete man schon mit der Möglichkeit, vom Kaiser zurückgewiesen zu werden. Der Uber- gang zu den Schweizern, den man für diesen Fall plante, sollte durch das vor- herige Gesuch an den Kaiser nur mit dem Schein der Rechtlichkeit umkleidet werden. Den Vorwurf der Unbotmäßigkeit wollte man mit dem Hinweis darauf entkräften, daß man es ja vorher auf dem verfassungsmäßigen Wege versucht habe. Die Hoffnung auf kaiserliche Hilfe kann also in den Bauern- kreisen nicht sehr groß gewesen sein. Allerdings darf nicht übersehen werden, daß im Spätherbst 1513, als die Gerichtsverhandlungen gegen die gefangenen Bundschuher gerade im Gange waren, das abenteuerliche Gerücht auftauchte, der Kaiser habe den Befehl ergehen lassen, keinen Angehörigen des Bauern- bundes mehr zu töten oder zu foltern(U. S. 166). In den Kreisen des niederen Volkes hielt man an diesem Gerücht so hartnäckig fest, daß die Ensisheimer Regierung sich am 16. November genötigt sah, in einem Erlaß dagegen Stel- lung zu nehmen(U. S. 185). Es scheint also, wie wenn tatsächlich das erregte Landvolk wenigstens zeitweilig von dem ritterlichen Kaiser einen Eingriff zu ihren Gunsten erwartet hätte. Wie trügerisch diese Hoffnung war, ergab außer den Ensisheimer Kundgebungen schließlich eine unmittelbare kaiser- liche Verfügung, in der sich der Herrscher zu allen Strafmaßregeln seiner Be- hörden gegen die Bundschuher bekannte(U. S. 221). Die leitenden Männer der Verschwörung werden wohl auch kaum darauf gerechnet haben, daß ein Gesuch an den Kaiser von Erfolg begleitet sein werde. Ein Mann wie qoß Schon der Markgraf von Baden wußte am 4. X. hiervon(U. S. 4):„sobald der hffen ausamen komen, wolte die gemein geselschaft kaiserlicher majestet ir furnemen schriftlich aneougen, und sover sein majestet si nit annemen, wurden si eu den Schunnſteern ruckene; Kilian Meigers Bekenntnis lautet am 18. XI. so ähnlich, daß man annehmen möchte, jene Aufzaich- nung vom 4. X. habe beim Verhör in Basel als Unterlage gedient(U. S. 195). Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 287 Fritz wußte besser, wo Bauernforderungen auf geneigtes Gehör rechnen konnten: sein Blick richtete sich auf die Schweiz, von wo er schon 1502 die Hilfe erwartet hatte. Merkwürdig ist allerdings, wie selten jetzt in der neuen Bewegung das Verhältnis zu den Schweizern erwähnt wird. Nachdem der Bruchsaler Aufstandsversuch geradezu sein Kennwort daher empfangen hatte, es sei Plan der Bauern gewesen, den Schweizern gleich zu werden, sollte man er- warten, dieser Gesichtspunkt müsse bei der Erneuerung des Bundschuhs durch Joß Fritz erst recht an der Spitze der Leitgedanken gestanden haben. Statt dessen faßten die Aufständischen nur für den Notfall ins Auge, bei den Eidgenossen Anschluß zu suchen: erst die Ablehnung des Kaisers wollte man mit der Wendung zu der Bauernrepublik beantworten. War Joß Fritz auch in diesem Stücke nüchterner geworden, daß er bei den Schweizern zwischen amtlicher politischer Bundesgenossenschaft und privater volksmäßiger Bei- hilfe zu scheiden verstand? Er hat sich zwar, wie wir wissen, vor seinen Ge- sinnungsgenossen anheischig gemacht, ber 20ell hilf von den Eydgnossen eu- wegen pringene(L. S. 161), und hat, um diesen Gang unauffällig vollbringen zu können, ihn mit einer Wallfahrt nach Einsiedeln verknüpfen wollen(U. S. 186). Weit schwerer wiegt, daß die beiden Gefangenen, die in Basel verhört wurden, vor Gericht behaupteten, sie seien am 19. Oktober auf dem Wege gewesen, aden tag eu Zurich, der inen angeeoigt sie, eu besuchen und steh umb disen handel eu bewerben(U. S. 193, 197). Demnach hätten sie sich nach Ent- deckung ihres Aufruhrs nicht bloß an befreundete Kreise in der Schweizer Bauernschaft gewandt, sondern geradezu mit der dortigen Obrigkeit Fühlung genommen und von dieser die Einladung erhalten, an einer Tagsatzung in Zürich teilzunehmen und ihre Wünsche dort vorzubringen. Die Glaubwürdig- keit dieser auffälligen Nachricht läßt sich um 80 weniger nachprüfen, als die Verhandlungen— falls solche wirklich stattgefunden haben— wegen der Gefährlichkeit des Unternehmens nur in aller Heimlichkeit geführt worden sein können. Daß die Eidgenossen amtlich irgendwelche Verbindung mit einer aufrührerischen Bauernschaft im benachbarten Südwestdeutschland angeknüpft haben sollten, während sie bei sich selber alle Hände voll zu tun hatten, um die Umstürzler in Bern, Solothurn und Luzern zur Ruhe und Ordnung zurückzuführen, will dem unparteiischen Beobachter schwer ein- leuchten. Anderseits bezeugen die beiden Tatsachen, daß die süddeutschen Obrigkeiten ernstlich vor einer Schweizer Begünstigung des Bundschuhs bangten(U. S. 161, 164f., 168, 175, 200, 213) und daß die fliehenden Verschwo- renen sich wie auf Verabredung in die Schweiz begaben(S. D. S. 346 ff.), den tieken Zusammenhang zwischen dem oberdeutschen Aufstand und dem frei- heitliebenden Schweizer Landvolk. Sicher bestanden Verbindungsfäden hin 288 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. und her. Und soviel konnten Joß Fritz und seine Leute auch bei nüchternster Betrachtung der Sache von der Schweiz erwarten, daß sie beim Ausbruch der Verschwörung und bei einigermaßen glücklichem Verlauf der ersten Er- eignisse viel Zuzug eidgenössischer Bauern erhalten würden. Die kürzlich ausgebrochenen Unruhen in der Schweiz hatten ja gezeigt, wie bereitwillig man dort auf umstürzlerische Einflüsterungen einging. Und das war es, was Joß Fritz von der Bauernrepublik erhoffte: sie sollte ihm— vielleicht kein politisches Bündnis, wohl aber zahlreiche und wertvolle Bundesgenossen nefern. Der Plan lautet deshalb in Jakob Husers Fassung dahin: wenn sie einige hundert Mann stark wären, wollten sie sich eine militärische Verfassung gegeben vund dabi ein gemein Eidynosschafjt umb hilf und bistand angerut huben. (U. S. 191). Bei dieser Rolle, die man den gesinnungsverwandten Schweizern zugedacht, kann allerdings nicht davon die Rede sein, daß ihr Vorbild für die süddeutschen Bauern schlechterdings maßgebend gewesen sei. Ohne Zweifel hat sich JoB Fritz gern auf die Freiheiten berufen, die sich die Landleute in den Schweizer Bergen errungen hatten. Aber wenn er mit solchen sprach, die er in den geplanten Bund zu bringen trachtete, dann spielte er nicht die Schweizer Freiheit als den obersten Gesichtspunkt aus, sondern die göttliche Gerechtigkeit. Darin zeigt sich die Weiterentwicklung von 1502 bis 1513, daß in diesem Jahrzehnt der Gedanke an die Schweizer in die zweite Reihe, die Losung von der Gerechtigkeit Gottes aber an die Spitze der Forderungen getreten ist. Die Berufung auf Gottes Willen mußte dem geschickten Führer freilich zunächst als Mittel dienen, seine Pläne in möglichst harmlosem Lichte erscheinen zu lassen. Indem er von vorneherein beteuerte, sie beabsichtigten ein Unternehmen, das göttlich, billig und recht(U. S. 190) oder göttlich, ziemlich und billig(S. 191,193) sei, wollte er allen Argwohn gewissenhafter Unter- tamen beschwichtigen, als könne die Verbindung mit dem Bundschuh sie bei ihrer Obrigkeit in Unannehmlichkeiten bringen. Aber die göttliche Macht, auf die er sich da berief, war doch nicht gleichbedeutend mit der bestehenden menschlichen Ordnung. Wie, wenn sich zeigen ließ, daß die Verhältnisse, wie sie augenblicklich vorlagen, den Grundsätzen göttlichen Willens wider- sprachen? War dann der Drang nach Reform mit dem bequemen Einwand zu beschwichtigen, daß man sich nicht gegen die Obrigkeit auflehnen dürfe? Forderte nicht gerade der Gehorsam gegen Gott, mit allen derartigen Miß- ständen schonungslos aufzuräumen? So wurde das Losungswort, das Joß Fritz seinen Genossen gab, aus einem Rechtfertigungsmittel zu einem Sturmruf von umüberbietbarer Wucht. Der allerhöchste Maßstab war den Bauern in die Hand gegeben, wenn sie angeleitet wurden zu fragen: sind unsere gegen- wärtigen Zustände vor Gott gerechtfertigt? Die tiefste Leidenschaft mußte — Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 289 sich in ihnen regen, wenn sie lernten, sich als Vollstrecker des göttlichen Willens zu wissen. Unbedingte Selbständigkeit nahm der einfache Mann für sich in Anspruch, der als Geknechteter vor seine Gewalthaber hintreten und Rechenschaft von ihnen fordern wollte, wie sie ihre willkürlichen Taten mit dem heiligen Gesetze Gottes in Einklang zu bringen vermöchten. Das Losungswort von der göttlichen Gerechtigkeit bildete also den denkbar stärk- sten Antrieb zur Umwälzung alles Bestehenden, weit stärker noch als der Ruf: Wir wollen frei werden wie die Schweizer. Nicht menschliches Vorbild sollte von jetzt ab mehr ausschlaggebend sein. Nur das, was unbedingte, ewige Gültigkeit hatte, wollte man in den Dingen des praktischen Lebens zur Anwendung bringen. Zum Beispiel in der Frage, wie hoch der Zinsfuß bei ent- liehenem Kapital sein dürfe, berief man sich nicht auf Satzungen des geschrie- benen Rechtes oder des landläufigen Herkommens, sondern griff über alle menschlichen Maßstäbe hinweg nach dem, vas dus gottlich recht aneoigi nd sie underwisen hette(U. S. 194). So kündete sich— bei aller maßvollen Nüch- ternheit, die wir sonst an den Forderungen des Job Fritz beobachten konnten — in seiner Berufung auf die Gerechtigkeit Gottes der Umsturz in seiner schroffsten Form an, weil hier alle Rücksicht auf das Vorhandene und Ge- wordene im Namen des Unbedingten und Ungebundenen über den Haufen gestoßen wurde. In diesem Sinne war es gemeint, wenn Job Fritz seine neuen Bundesgenossen fragte: voiltu uns auch helfen æu der götlichen gerechiigſeitꝰ (U. S. 193), oder wenn man in den Bundeskreisen das geplante Unternehmen dahin kennzeichnete: vie si der gerechtikeit welten bistons(S. 206) oder die gerechtigleit aburd ein furgang geivinnen«(S. 225). Etwas Unwidersteh- liches, Zwingendes, Hinreigendes lag in dem Schlagwort. Der gleiche Stolz sprach sich aus, wenn an die Spitze der Bundschuhforderungen der Satz gestellt wurde, das sie wolltent.. den habst,. den yelser und vorab Got 22 iren herren gehebt.. haben(U. S. 194). Bezeichnender Weise führten auch die Behörden, wenn sie über den Bundschuh berichteten, diesen Satz an (S. 133, 145), wohl deswegen, weil es nach ihrer Meinung den Eindruck anmaßen- der Uberhebung hervorrief, wenn eine aufrührerische Rotte behauptete, Gott zum obersten Herrn zu haben. Dagegen vermieden sie völlig, den Anspruch der Verschworenen zu erwähnen, daß sie der göttlichen Gerechtigkeit Beistand leisten wollten. Der Gesichtspunkt, als ob irgendwelches höhere Recht auf seiten des Armen Mannes sein könne, sollte aus der öffentlichen Erörterung möglichst ausgeschlossen bleiben. Nur spöttisch wiesen die städtischen Schrei- ben gelegentlich darauf hin, vob das ein gottlich und billich furnemen sig(S. 170), wenn man sich von allen Verbindlichkeiten aus eigener Machtvollkommenheit losen wolle. Daß man in Bundschuhkreisen viel von dieser religiösen Begrün- dung ihrer Pläne geredet und ernstlich darüber nachgedacht hat, ergibt sich Rosenkranz, Bundschuh. I. 19 290 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. aus einem Umstand, der jetzt zum ersten Male in den Bauernunruhen auftaucht: die führenden Männer warfen nicht bloß das Schlagwort„göttliche Gerechtig- keit“ in die Masse, sondern machten sich auch daran, den Inhalt dieses Begriffes aus der Bibel zu erläutern. So gab Job Fritz dem Jakob Huser die Erklärung: sie wollten nichts anderes tun dann dus, so die heilig geschrift inhieli und ouch fur sich selbs göttlich, hillich und rechit mere(U. S. 190). So erboten sich auf der Hardmatte(in einer wichtigen Bundesver- sammlung) Jog Fritz und der fremde Bäckerknecht Hieronymus, die und ander anschleg irs furnemens halb us der heiligen geschrift schriftlich æ verfassen und schribhen und alsdenn inen voreelesen«(U. S. 191). Leider fehlen uns alle Spuren dieses biblischen Nachweises. Wir möchten wissen, welche Sprüche den Verschwörern zur Rechtfertigung ihrer Pläne dienten und woher diese ire Kenntnis stammte. Da ist es denn merkwürdig, aus dem späten Bekennt- nis Hans Humels zu erfahren, daß der Pfarrer von Lehen, der tief in den Bund- schuh verstrickt war, ihm versichert habe: des wär ein gotlich ding darumb, dann die gerechitigłeit urd ein furgang gewinnen. dann Got wolt's, man heiss auch in der geschrift funden, das es ein furgang haben mueßt.4(U. S. 225). Von diesem Manne scheinen demnach den Bauernführern die Sprüche geliefert worden zu sein, die das Recht des gedrückten Volkes auf Befreiung dartun sollten. An sich wäre denkbar, daß der Lehener Pfarrer aus eigener Kenntnis und Forschung auf solche Schriftstellen gestoßen sei. Näher liegt hingegen die Vermutung auswärtigen Einflusses, sei es in mündlicher Uberlieferung, sei es in irgendwelchen aufreizenden Schriften. Sollte nicht alte husitische Gepflogenheit hier noch verspätet nachwirken, die gerade darin ihre Eigenart und ihre Werbekraft gezeigt hatte, dab sie auf ihren Flugblättern die umstürz- lerischen Forderungen mit Bibelworten stützte? Auffällig bleibt, daß im Ver- lauf der gesamten Bundschuh-Bewegung die religiöse Betrachtungsweise— das Kennzeichen husitischen Auftretens— erst allmählich aufgekommen ist und mit der Zeit an Stärke zugenommen hat. Die Verschwörung von 1513 stand durchaus unter dem Leitgedanken, daß man nichts anderes fordere als was die göttliche Gerechtigkeit an die Hand gebe, daß man diese Forderungen aber auch mit der völligen Hingabe durchführen wolle, wie man sie dem gött- chen Willen schuldig sei. Die Frage, ob auch auf der Bundesfahne das Lo- sungswort von der göttlichen Gerechtigkeit gestanden habe, mag späterer Erörterung vorbehalten bleiben. Soviel ist sicher, daß im Bewußtsein der Bun- desglieder Sprüche wie die folgenden den Kern des neuen Unternehmens be- zeichneten:„Herr, stand diner gottlichen gerechtileit bie(U. S. 193) oder Barmheræiger Gott, hilf den armen eu rücht“«(S. 145, vgl. 183 Anm. a). Sie standen unter dem Eindruck, ein gottgewolltes Werk zu tun. Der Aufschwung, der sich ihnen aus solcher Betrachtungsweise ergeben mußte, ist noch in einigen Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 291 kleinen Zügen erkennbar. Sie trugen sich mit dem Gedanken, auch die Aus- wüchse ungezügelter Volksitte auszutilgen, die sich in Trunksucht, Fluchen, Wucher und Ehebruch bemerkbar machten; und wir haben keine Ursache, diese Absicht als einen bloßen Vorwand zu beurteilen, ihrem Unter- nehmen ein frommes Gewand umzulegeni. Der Eifer, die göttliche Gerechtig- keit auf allen Lebensgebieten durchzuführen, war ihnen offenbar ernst ge- meint. In echt volkstümlicher Begeisterung verknüpften sie darum mit dem Gedanken an Säuberung des heimatlichen Volkslebens den Plan eines Kreuz- zuges: voie si der gerechitibeit aelten histon und das gotelestern abium und ꝛbie durch ein buntschu sölt das heilig grab gerbonnen aberden«(U. S. 206). Kannten die Männer, die diesen Vorschlag machten, noch jenen alten Bericht über Graf Eckhard von Scheiern, der unter dem Feldzeichen eines doppelten Bund- schuhs gegen die Türken focht und vermöge dieses volkstümlichen Wahrzei- chens einen solchen Zulauf hatte, daß er Jerusalem zu Fuß stürmen konnte (vgl. D. S. 15)? Oder war der Türkenkrieg weniger als religiöse Tat gedacht, sondern mehr als Ablenkungsmittel für überschüssige und unbotmäßige Be- völkerung, die nach Schweizer Vorbild in ausländische Feldzüge geschickt werden solltes? Jedenfalls schwebte den Bundschuh-Verschworenen ein Zu- stand allgemeinen und dauernden Friedens vor, den sie mit ihrer Erhebung vollkommener durchzuführen hofften, als es den Reichstagen mit allen Be- schlüssen und Verordnungen über den Landfrieden gelungen war. So verband sich bei dem neuen Unternehmen des Job Fritz und seiner Genossen hohe Begeisterung mit nüchternen Einzelforderungen, und man kann dem Untergrombacher Bauern die Anerkennung nicht versagen, daß er aufs glücklichste vermieden hat, in den praktischen Fragen maßlos und in den beherrschenden Grundsätzen schwunglos zu werden. Was er im einzelnen auf seine Fahne geschrieben hatte, waren lauter Beschwerden, die auf tatsächlichen Mißständen beruhten und der Abhilfe bedurften. Und was er als Leit- und Losungswort über alle Bundesbestrebungen setzte: der Ruf nach göttlicher Gerechtigkeit, war ein Gedanke von unbedingt sieghafter Kraft, weil er die Gemüter zu gleicher Zeit zwang und erhob, weil er jeden Widerstand zum Verbrechen stempelte und jede Anwandlung von furchtsamer Bedenklichkeit als Kleinglauben brandmarkte. Ob freilich die grogen Grund- gedanken des Bundschuhs sich durchsetzen würden, hing noch von ihrer prak- tischen Durchführung ab, von der Umsicht und Gründlichkeit, mit der die Verschworenen ihre Maßnahmen trafen. Auch diesen muß daher unsere Aufmerksamkeit sich zuwenden. so stellt es Freiburg dar, als habe Joß Fritz diese Vorschläge nur hunder einem guten schina gemacht(U. S. 182). 2 sie wollten beinen bestendigen friden in der ganæen eristenheit angesehen und gemacſit iuben;.. vbelicher aber ie hett oll 1 hortegen, dem ꝛvol. en oi gelt geben haben und in an die Tureſten und ungloubigen gesc fete(U. S. 191). 19* r 88 25 1 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. b) Die Teilnehmer. Im Frühjahr 1513 ist, soweit wir zu erkennen vermögen, Job Fritz aum ersten Male aus der Zurückhaltung herausgetreten, die er ein Jahrzehnt lang sorglältig beobachtet hatte. Unter den Dorfgenossen, die er durch täglichen Umgang kannte, erschien ihm Kilian Meiger als der geeignetste, den gefähr- lichen Plan des Aufstands mit ihm zu besprechen. In scheinbar harmloser, dabei aber doch recht gewichtiger Weise begann er ein Gespräch mit ihm, dessen Wortlaut dem Angeredeten unvergeßlich in der Erinnerung blieb. Ein halbes Jahr später schilderte dieser die Unterredung folgendermaßen (U. S. 193). Joß Fritz sprach zu ihm: AKilius, wiltu uns auch helfen æu der götlichen gerechtißeit, so mustu sigen und davon niemand uteit sagen a. Es hat demnach den Anschein, als wäre damals in den Kreisen der Lehener Bauern nicht nur von dem unerträglichen Verhältnis zu ihrem Gerichtsherrn Balthasar von Blumeneck geredet worden, sondern als hätte man hie und da auch be- reits den Gesichtspunkt der göttlichen Gerechtigkeit in die Besprechung hin- eingezogen.„Dann du sichesta, fuhr Joß Fritz fort,„ie es uns godt, und dus dir hutt umb dis und morndes umb das ander oment, und das man uns ni will lassen bliben bi unsern alten bruchen, rechten und harbomen. Nach diesen ein- leitenden Worten fiel es dem gewandten Manne nicht schwer, seinem Freunde das geplante Unternehmen in der günstigen Beleuchtung eines Kampfes für Gerechtigkeit zu zeigen und die Forderungen des Zinsnachlasses und der verminderten Fronen als wohlbegründet darzutun. In geschickter Weise ver- wob er die Erinnerung an den kürzlichen Streit der Lehener mit ihrem Gerichts- herrn, der sie sogar bis vor die Regierung zu Ensisheim geführt hatte, mit den allgemeinen Zielen einer umfassenden Reform, wie sie manchem Bauerngemüt vorschwebte und von Joß Fritz in gelegentlichen Gesprächen behandelt sein mochte. Bei diesen vorläufigen Eröffnungen ließ er es gegenüber Kilian Meiger einstweilen bewenden, indem er zunächst den Eindruck abwarten wollte, den das Gehörte auf seinen Freund machen werde. Erst nach und nach lüftete er den Schleier von den Maßnahmen, durch die er den großen Um- schwung der Lage herbeizuführen hoffte. Die Gefahr einer vorzeitigen Ent- deckung nötigte ihn dazu, dieses Mal noch behutsamer zu Werke zu gehen als 1502. Aber Kilian Meiger erwies sich als zuverlässig, sodaß er ihm während der nächsten Wochen von Bundschuh, Kriegsplan, Werbetätigkeit und Schwei- zerhilfe sprechen konnte. Im selben Maße, wie dieser erste Eingeweihte in die Einzelheiten der großen Unternehmung eindrang, wurden auch andere ins Vertrauen gezogen. Vor allem ein gewisser Hieronymus, der bei der Ent- stehung des Aufstandes eine wichtige Rolle gespielt zu haben scheint. Er war aus dem Etschland zugezogen und diente als Bäckerknecht bei dem Müller zu Lehen(U. S. 190). Ob er schon von seinem Wanderleben her die Neigung Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 293 zum Aufstand und den Gedanken an eine großzügige Umgestaltung aller Ab- hängigkeitsverhältnisse mit nach Lehen gebracht hat, läßt sich nicht mehr ausmachen. Viel Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß erst durch das Zusam- mentreffen mit ihm der Entschluß in Joß Fritz gereift ist, den Bundschuh, der 1502 gescheitert war, aufs neue zu versuchen. Gerade ein Auswärtiger, der in Lehen nicht bodenständig war, der draußen allerlei Unruhen erlebt und An- regungen empfangen hatte, konnte leicht auf den Plan verfallen, eine Ver- schwörung im gesamten Bauernstande anzuzetteln. Neben Job Fritz galt er denn auch später in den Kreisen der Verschworenen als der geschickteste, um die Ziele des begonnenen Unternehmens zum Ausdruck zu bringen(U. S. 191); man traute diesen beiden Führern sogar zu, die Anschläge dus der heiligen geschrift schriftlich æe verfassen und schriben, und alsdenm inen voree- lesen(U. S. 191). Ein Wanderbursche aber, der lesen und schreiben konnte und der das ganze Oberland von der Etsch her durchzogen hatte, war sicherlich auch mit mancher aufreizenden Flugschrift bekannt geworden, die damals unter den Unzufriedenen der verschiedensten Gegenden von Hand zu Hand gegeben wurde. So vermochte er in besonderem Maße, das schwerfällige Denken der eingesessenen Bauern durch seine größeren Gesichtspunkte und seine umfassendere Welt- und Menschenkenntnis anzuregen. Es scheint, als sei er die rechte Hand des eigentlichen Führers, des Joh Fritz, gewesen. In der wichtigen Versammlung auf der Hartmatte spielte er eine solche Rolle, daß Jakob Huser ihn hernach in der Liste der Teilnehmer sofort hinter Jog Fritz nannte(U. S. 192). Und als später der Handel entdeckt wurde und die Beteiligten in die Schweiz flohen, waren es wiederum Joh Fritz, Hieronymus und Kilian Meiger, die als Hauptleute der Bewegung zu Sewen Beratungen darüber anstellten, wie man aus dem Zusammenbruch des Aufstands noch möglichst viel retten könne(U. S. 192, 196). Der Eintritt dieses Bäckerknechtes in den Bund muß daher große Bedeutung gehabt haben, mag er nun dem des Kilian Meiger vorangegangen oder bald nachgefolgt sein. Aber auch unter den ansässigen Lehenern machte Joß Fritz bald weitere Eroberungen. Außer Hans und Karius Heitz, von denen wir keine persön- lichen Züge kennen(U. S. 187, 190, 192, 196), war es namentlich Hans Freuder, dessen Beitritt dem Bunde eine wertvolle Kraft zuführte. Er be- schränkte sich nicht darauf, Gefolgsmann und Mitläufer zu sein, sondern hatte sowohl an den Beratungen der Führer wie an den Werbungen unter Außen- stehenden tätigen Anteil(U. S. 195, 197, 205). Namentlich gab er sich Mühe, bei den Gesinnungsgenossen um Beiträge für die Bundschuhfahne zu bitten. So wie er selber einen halben Gulden dazu beisteuerte.(S. 197), vermochte er auch Konrad Brun von Betzenhausen 2u einer namhaften Gabe, einem„dicken Pfennig, zu bewegen(S. 205). Eine günstige Gelegenheit zu diesem Gang 157 425 88845 3 294 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. pot ihm die Betzenhauser Kirchweih, die damals in die Pfingsttage gefallen sein muß(vgl. die Randbemerkung U. S. 205 Anm. 2) und bei der er seinen 10 Freund unauffällig besuchen und um ein größeres Stück Geld angehen konnte. U Ubrigens war Konrad Brun nicht einmal am Dorffest, wo es doch sonst nicht gerade sparsam herzugehen pflegt, in der Lage, den gewünschten Beitrag zu entrichten; es dauerte mehrere Tage und es bedurfte eines erneuten Besuches des Leheners, bis Hans Freuder den erbetenen Drittel-Gulden erhielt. Die Freiburger. Stadtbehörde scheint also mit ihrer Bemerkung nicht ganz unrecht gehabt dach zu haben, die Teilnehmer am Bundschuh hätten sich zumeist aus verschuldeten Lell! Bauern zusammengesetzt!; ebenso wie die Beobachtung zutreffend war, die Verschworenen hätten sich mit Vorliebe auf den Kirchweihen versammelt?. Lain Von Pfingsten, das in jenem Jahre auf den 15. Mai fiel, bis zum St. 1 Jakobstag hören wir über den Fortgang der Verschwörung keine näheren Ein- 5 zelheiten. n Ende Juli finden wir drei Führer, Job Fritz, Hieronymus und Kilian Meiger, in der Nähe des Kaiserstuhls. Auf einem gemeinsamen Gang trafen sie einen gewissen Hans Humel, einen Schneider, der in Lehen wohnte, aber nicht aus diesem Dorfe stammte. Wie Joß Fritz und Hieronymus war auch er von auswärts zugezogen. Von Geburt stammte er aus Feuerbach bei Stuttgart, war aber schon in jungen Jahren ausgewandert und auf seinen Reisen, wie es scheint, auch ins Elsaß gekommen. Wenigstens war seine Frau, mit der er nach einiger Zeit wieder in Feuerbach auftauchte, nach seinen eigenen Angaben eine Elsässerin. Es ließe sich wohl denken, daß er in ihrer Heimat auf irgend- welche Weise mit Bundschuh-Erinnerungen von 1493 in Berührung gekommen wäre. Etwas Unstätes in seiner Natur gönnte ihm daheim keine lange Ruhe, ob- wohl er in Feuerbach ein Erbgut vorfand, das ihm dauernde Ansiedlung hätte nahelegen können. Er verkaufte seinen Besitz und zog mit seiner Frau abermals in die Fremde. Auf dieser Wanderfahrt kam er nach Lehen, wurde mit Job Fritz bekannt und war nun— eben in seiner Eigenschaft als Auswärtiger i — für die Umsturzgedanken des Bundschuhführers doppelt empfänglich h der (U. S. 222 f.). In seinem späteren Verhör stellte er es so dar, als habe er am St. Jakobstag(25. VII.), als er mit JoßB Fritz und Hieronymus nach Eichstetten gewandert sei, nur soviel von dem beabsichtigten Unternehmen gewußt, daß„der Bundschuh angefangen werden solle“(U. S. 225). Wieviel ihm aber damals im einzelnen von dem Bundschuhplan bekannt gewesen ist, mag dahin- gestellt bleiben; Tatsache ist, daß er an diesem Tage einen Berufsgenossen, den Schneider Marx von Limburg, der damals in Eichstetten wohnte 1 es seien Bauern gewesen, die ir guter mer, dun si ertragen mogen, verseet, dareu ir gemut allveg uf vil aerung und wenig arbeit gestellet haben(U. S. 182); oder ves sind och alles arm verdorben pursleiute(S. 185); vgl. auch die Verschuldung des Hans Manz S. 204. 2 U. S. 185. Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 295 (U. 8. 224), anredete:„Lieber Mare, Jos vill den uns ,d ôunfahen; illu nit aueh in der geselschaft seinꝰ e Offenbar gehörte also Humel jetzt schon zu den Eingeweihten. Der Mann, an den sich hier der schwäbische Schneider wandte, war ihm bereits von früheren Begegnungen her wohl bekannt. Und zwar scheinen diese gemeinsamen Erlebnisse nicht sehr friedlicher Natur ge- wesen zu sein. Das rauhe Wanderleben hatte sie tüchtig umhergeworfen, so daß Marx jetzt seinen ehemaligen Reisegenossen daran erinnerte, vote st münchen wilden struß mit einander begangen hetten«(U. S. 225). Als sie nun- mehr von Eichstetten zusammen nach Neuershausen wanderten, beschäftigte sich Job Fritz des weiteren mit Marx, während Hans Humel einen anderen Landmann, namens Ceneius Hesse, zu beeinflussen versuchte. Der Erfolg war bei beiden der gleiche: sie versprachen, sich die Sache zu überlegen und ihre Antwort demnächst mitzuteilen. Die Bundschuhführer waren damit ein- verstanden; es lag nicht in ihrer Absicht, durch übereiltes Drängen die Umworbenen kopfscheu zu machen. Joß Fritz erklärte, bis zur Lehener Kirchweih warten zu wollen. Wann das War, geben die Quellen nicht an; offenbar aber früher als der heutige Zeitpunkt dieses Ortsfestes(Anfang (Oktober). Die Kirchweih sollte Gelegenheit zu unauffälliger Versammlung der Bundesgenossen bieten. Aber weder Marx noch Cencius Hesse erschienen, um sich von Joß Fritz nähere Auskunft zu holen. Die Bemühung um diese beiden war fehlgeschlagen. Nur soviel Eindruck hatten Joß Fritz, Hieronymus und Hans Humel an jenem 25. Juli auf die Vorsichtigen gemacht, daß sie das Geheimnis wahrten und nicht zu Verrätern an dem großen, gemeinsamen Unternehmen wurden. Der Monat August verging indes mit weiterer Werbearbeit. Ein fremder Knecht, der aus der Mortenau(dem Bezirk nördlich des Breisgaus) zugewandert war und Jakob hieß, schloß sich dem Bunde an; den Eingesessenen war er so wenig bekannt, daß Kilian Meiger beim Verhör nicht einmal seinen Namen anzugeben wußte(U. S. 192, 196). Aber wichtiger als der Beitritt solcher Auswärtigen war in diesem Augenblick die Frage, ob sich die ansässige Dorfbevölkerung in irgend welchem Umfang gewinnen ließ. In Lehen hatten die Verschworenen den größten Erfolg unter den Mit- gliedern der Familie Enderlin. Anzeichen dafür, daß diese Familie in be- sonders schlechten Vermögensverhältnissen gewesen sei, lassen sich nicht auf- weisen. Im Gegenteil ist nach der Beilegung der Unruhen von einem Erbe die Rede, das der Schuldigste aus dieser Familie(Hans Enderlin) seinen Nachkommen hinterlassen habe(U. S. 226, 231). Wir werden daher ihre Neigung zum Aufstand eher aus trotziger Freiheitsliebe als aus drückender Bettelarmut zu erklären haben. Dazu stimmt auch, daß der genannte Hans Enderlin eine geachtete Stellung im Dorf bekleidete. Man kann zwar im 296 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Zweifel darüber sein, ob seine Bezeichnung als„der alte Vogt“(U. 8. 134, 139, 151., 162,) wirklich auf ein früheres Amt hinweist, das er etwa als Beauf- tragter des Gerichtsherrn Balthasar von Blumeneck eine Zeitlang verwaltet habe. Da Enderlin nämlich auch in der Verkleinerungsform„das alte Vögt- lein“(U. S. 191, 195, 231) genannt wird, so ließe sich hierin ein bloß scherz. hafter Beiname erblicken, den ihm seine Dorfgenossen etwa wegen seines selbstbewußten Auftretens angehängt hätten. Tatsächlich kannte man ihn unter dieser Bezeichnung am besten, so daß ihn ein badischer Beamter gar nden Pogtlin« nannte(U. S. 189). Trotzdem ist das Wort Vogt hier in seiner vollen Bedeutung als Amtsname zu verstehen, da Freiburg(das die Verhält- nisse durchaus kannte) in einem Schreiben den unmißverständlichen Ausdruck „Hans Enderlin, der vogt æu Lehen(S. 199) angewandt hat. Als Vogt war dieser Enderlin von dem Gerichtsherrn des Dorfes eingesetzt worden: freilich wohl nicht mit den Befugnissen, die anderwärts der Vogt als Stellvertreter des Landesherrn besaß, so daß er geradezu der Gebieter der Lehener Gemeinde gewesen wäre, sondern in der Stellung des Dorfschultheißen, der aus der Zahl der Gemeindemitglieder genommen wurde und eine Mittelsperson zwischen Dorf und Gerichtsherrn darstellte(vgl. Knapp S. 43, 59, 168). Jeden- Falls zählte Hans Enderlin zu den geachtetsten Bauern im Dorfe, um so mehr, als er über eine längere Lebenserfahrung verfügte als der Durchschnitt der Lehener Männer. Wenn er jetzt für den Bundschuh gewonnen wurde, dann konnte man diesen weder als eine jugendliche Torheit unerfahrener Hitzköpfe noch als einen Verzweiflungstreich etlicher heruntergekommener Habenichtse brandmarken. Im Gegenteil hielten die Söhne des Alten Vogts, von denen man wegen ihrer Jugend erwarten sollte, daß sie sich zu den Aufständischen geschlagen hätten, sich von den Kreisen der Bundschuher völlig fern!. Der Vater dagegen, der mit großem Eifer auf den umstürzlerischen Plan einging und später mit unbeugsamer Zähigkeit an ihm festhielt, wußte aus seiner Amtszeit als Vogt nur zu gut, wieviel Anlaß der Herr von Blumeneck den Lehenern zur Unzufriedenheit gegeben hatte. Enderlins Beitritt war deshalb für die Verschwörung von 1513 ebenso wichtig wie 1493 die Teilnahme des Schultheißen Jakob Hanser von Blienschweiler: einer der Leiter des Dorfes, der bis dahin das Vertrauen der Obrigkeit genossen hatte, trat nunmehr auf die Seite der Empörer. Daß auch die Dörfler hierfür Verständnis besaßen, ergibt sich aus der gelegentlichen Bemerkung eines der späteren Gefangenen, man habe für den Fall einer gewaltsamen Störung des Geheimbundes allgemein gewuht, daß die Fahne beim Alten Vogt aufbewahrt werde(U. S. 191). * Im Frühjahr 1514 entstand freilich auch unter ihnen Zwiespalt, sodaß Christoph, der eine von ihnen, sich in Freiburg darüber beklagte, daß ihm Bruder und Schwester das väterliche Erbe streitig machten(U. S. 226.) Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 297 Die Freiburger aber, denen es nach Aufdeckung des Handels alsbald gelang, den Alten Vogt zu verhaften, wußten sokort, daß ihnen hiermit eines der wich- tigsten Bundesglieder in die Hände gefallen war(U. S. 139):„dann voir achien ie, der vogt solt vil vom handel wissen). Bei diesem Ansehen, das der alte Mann genoß, ist die ablehnende Haltung seiner Söhne immerhin be- fremdlich; denn man kann nicht annehmen, daß ihnen die gefährliche Unter- nehmung, in die sich ihr Vater eingelassen, verborgen geblieben sei; waren sie soviel vorsichtiger als der erfahrene Dorfschulzel, oder trieb diesen viel- leicht Arger über irgend eine persönliche Zurücksetzung, die er von seiten des Gerichtsherrn erfahren hatte, und nahmen die Söhne gegenüber diesen Er- fahrungen ihres Vaters eine kühlere Haltung ein? Aus der sonstigen Familie Enderlin ergriffen nämlich nicht weniger als drei Männer die Partei des Alten Vogts, der etwa ihr Oheim oder Vetter in näherem oder fernerem Grade sein mochte2. Am tiefsten ließ sich, wenn man aus dem Strafmaß auf die Größe der Schuld schließen darf, der junge Augustin Enderlin in die Händel der Empörung ein. Er zeigte solchen Mut und solche Verschlagenheit, daß Jog Fritz ihn nach der Entdeckung des Unternehmens mit dem gefährlichen Auf- trag betraute, aus der Schweiz heimlich nach Lehen zurückzukehren, die Bundesgesellen aufzusuchen und sie zu weiterer Beratung nach Schaffhausen 2u entbieten(C. S. 167). Er war es denn auch, der ein anderes Mitglied der Familie, den Konrad Enderlin, in den Bund zu ziehen vermochte. Etwa einen Monat vor der Versammlung auf der Hartmatte, also in der letzten Au- gustwoche, sprach Augustin den Konrad zum ersten Male auf die Sache hin an. Und zwar schlug er dabei das gleiche Verfahren ein wie Humel bei dem Schneider Marx in Eichstetten und wie Joß Fritz bei Kilian Meiger: er teilte ihm zunächst nur den allgemeinen Plan mit, man wolle den Bundschuh an- kangen. Das hatte den Vorzug, daß der Angeredete zwar darauf aufmerksam gemacht wurde, wie hier ein Unternehmen bäuerlicher Selbsthilfe im Werke sei, daß er aber von den verdächtigen Einzelplänen der gewaltsamen Erhe- bung noch nichts erfuhr. Deswegen kleidete Augustin die Mitteilung des Geheimnisses in die verlockende Form, er wolle dem Konrad einen hüb- schen Possen erzählen. Neugier und Abenteuerlust sollte in dem Umwor- benen angeregt werden. Mußte er dann Stillschweigen geloben und bis 2u weiteren Eröffnungen wochenlang warten, so war das die beste Gelegenheit, seine Zuverlässigkeit zu erproben s. Er blieb der Sache treu, in die bereits seine 8 1 Möglicherweise stellten sie ähnliche Erwägungen an wie Konrad Enderlin, als er zur Bundesfahne zusteuern sollte:„o-. aa es den selben weg ergrifft, das ich die stur muß gen, so aul ich dennest lugen, das ich minem junſtherr die gebes(U. S. 227). 2 Wären sie seine Söhne gewesen, so hätten die Freiburger in ihren orts- und sachkundigen Aufzeichnun- gen wohl sicher darauf hingewiesen. 3 Konrad Enderlin schilderte diesen Vorgang später folgendermaßen: pie er bi dem Augustin Enderlin sie gesin in ainem wingurten, da sagt er SS 298 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Verwandten Augustin und der alte Vogt verflochten waren, und beteiligte sich in der letzten Septemberwoche an der wichtigen Versammlung auf der Hart- matte.— Das letzte Glied der Enderlinschen Familie, das in den Bundschuh hineingezogen wurde, war Bernhard Enderlin. Er wanderte einst in diesen Wochen mit Joh Fritz, Kilian Meiger und Hans Freuder von Lehen nach Freiburg und kehrte dort in dem Hause zum Sponhart ein. Offenbar hatten es die drei Verschworenen darauf abgesehen, ihn an diesem Tage in den Bund zu ziehen. Im Laufe der Unterhaltung auf dem Heimwege vertrauten sie ihm daher an, sie wollten den Bundschuh aufwerfen und zu diesem Behuf ein Fähnlein machen lassen, das ihnen demnächst voran fliegen solle. Kilian Meiger wußte ihn schließlich zu überreden, daß er ihnen einen Drittel-Gulden als Beitrag zu geben versprach. Auch hier beschränkten sich die Mitteilungen der Bundschuhführer auf diese allgemeinen Grundzüge; bei der nächsten Zusammenkunft des Bundes sollte Bernhard näheres bören. Da als solche nicht mehr die Versammlung auf der Hartmatte(etwa 22. IX.), sondern die Bienger Kirchweih(9. X.) genannt wird, muß jenes Gespräch auf dem Heim- weg von Freiburg in den allerletzten Septembertagen stattgefunden haben. Zum Glück für Bernhard Enderlin kam dann die Entdeckung des Handels so schnell, daß er sich nicht weiter an ihm beteiligen konnte und infolge- dessen nachher mit einer leichten Strafe davonkam(U. S. 152, 162, 177, 192, 197, 202, 205). So war allmählich die Familie Enderlin eine der Hauptstützen der Ver- schwörung im Dorfe Lehen geworden. Auch Kilian Meiger versuchte, in seiner Verwandtschaft Eroberungen für den Bundschuh zu machen. Bis zu einem gewissen Grade gelang ihm das bei seinem Bruder Georg(U. S. 177); doch erwies sich hernach vor dem Freiburger Gericht dieser Georg Meiger so wenig schuldig, daß er auf Urfehde aus dem Gefängnis entlassen wurde (S. 152, 162, 172, 201). Ahnlich stand die Sache bei Lan ghans Schweiger, dem Wirt zu Lehen(U. S. 152, 162, 172, 201), der Georg Meigers Schicksal teilte. Vermutlich waren beide Männer mit dem Geheimbund in Berührung gekommen, der eine, weil er der Bruder eines der führenden Männer war, der andere, weil bei ihm in der Wirtstube gelegentliche Andeutungen über den geplanten Aufstand gefallen waren. Sie wußten um die Sache, so wie eben ein Wirt Zeuge manches Gespräches ist, dessen Inhalt er doch unbeteiligt gegenübersteht. Durch solche Mitwisserschaft kam er dann später leicht in den Verdacht, Mitglied des Bundes gewesen zu sein; es lag ja nur zu nahe, daß die Behörden im Dorfwirtshause eine Stätte der geheimen Zusammen- e mir, wan ieh wölte schabigen, so wölte er mir ain hupschen bossen sagen;„ und wilt mir 8 davon nua au sagen“? da han ich im das gelopt, das ich nuoa darvon wolle sagen. a (U. S. 227). Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 299 künfte vermuteten. So wurde auch ein Vetter des Wirts, namens Hans, als Mitschuldiger genannt(U. S. 135), ohne daß wir über seine Teilnahme an der Verschwörung näheres erführen. So begegnet in den ersten Verzeichnissen, die von den Behörden aufgestellt wurden, der Name eines gewissen Gilg, der im ersten Augenblick der Entdeckung geflohen, aber alsbald zurückge- kehrt zu sein scheint; auch seine Spur läßt sich nicht weiter verfolgen(U. S. 134k.). Wichtiger als diese Außenseiter waren dem werdenden Bunde Männer wie Thomas Müller, der hernach sein Geschick mit dem des Augustin Enderlin verknüpfte(U. S. 162, 164f., 167, 170, 195f.), wie er auch gleich diesem unverheiratet, also wohl noch ein jüngerer Mann war und gemeinsam mit ihm den Botengang von Solothurn zurück nach Lehen unternahm. Er kam zur Versammlung auf der Hartmatte, befand sich auch bei den wenigen Führern, die auf der Flucht in die Schweiz sich in dem Dorfe Sewen zu wich- tigen Beratungen trafen, und stand in dem Ruf, daß er den grogen Betrag von 4 Gulden zur Bundesfahne beigesteuert habe. Wenn auch die letztere Nachricht auf einem Irrtum beruhte und man ihm, wie Kilian Meiger sich aus- drückt, mit solchem Vorwurf Unrecht tat, so gab er doch offenbar nur deshalb keinen Beitrag, weil er nicht in der Geldlage war; am Willen fehlte es ihm sicherlich nicht. Gleich ihm treue Anhänger waren die Stüdlin oder Stüblin, die teils in Lehen, teils östlich in Betzenhausen oder südwestlich in Munzingen wohnten. Die Schreibweise schwankt zwischen Stüdlin und Stüblin so stark hin und her, daß man sich nur schwer entscheiden kann, wie der Name eigent- lich gelautet hat. Da aber der Freiburger Schreiber, der die Persönlichkeiten am ehesten kennen konnte, nachweislich an einer Stelle das Wort Stublin der Basler Vorlage in Studlin verbessert, dürfte durchgehends Stüdlin die richtige Form sein. In Lehen gab es zwei Männer dieses Namens, die zum Bunde gehörten: Hans und Peter Stüdlin, beide Teilnehmer an der Versammlung auf der Hartmatte(U. S. 192, 196), Hans außerdem als solcher genannt, der einen Vetter in Freiburg zum Eintritt in die Verschwörung zu bewegen hoffte(U. S. 195). Wer von den beiden durch Hans Humel auf die Hartmatte gerufen worden ist(U. S. 225), läßt sich ebensowenig ausmachen, wie wen der Freiburger Stadtschreiber in den Tagen der Entdeckung des Bundschuhs mit der Bezeichnung oder jung Stublina gemeint hat(U. S. 134). Bemerkens werter ist, daß zwei Männer des gleichen Familiennamens auch außerhalb Lehens zu den Verschworenen gehörten. Denn das zeigt, daß hier verwandtschaftliche Beziehung dem Bundschuh zu weiterer Ausbreitung verhalf. Im nahen Betzenhausen, dem Heimatdorfe des Konrad Brun, gewann man einen Cyriacus (oder, wie man gewöhnlich sagte, Ciliax) Stüblin, der dann für tauglich befunden wurde, eine der Führerstellen bei der militärischen Ordnung des 32 — 99 . 1 r 5 8 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. 300 Bundes zu bekleiden. In Munzingen war es Marx Stüdlin, der dem Bunde besonders treu anhing, tief in die Geheimnisse der Verschwörung eingeweiht war, über ihre Verzweigungen genau Bescheid wußte und wegen seiner augen- fälligen Schuld als einer der ersten zum Tode verurteilt wurde(U. S. 136, 1381f., 151, 192, 194f., 199); wie die Enderlin in Lehen, so stellten also die Stüdlin oder Stüblin in mehreren Dörfern des Breisgaus die Hauptstützen des Bundschuhs dar. An Wichtigkeit waren ihnen nur wenige zu vergleichen. Aus Lehen höchstens Männer wie Simon Strüblin, Jakob Huser und Hans Schwarz. Uber den Anteil Simon Strüblins wissen wir aus seinem Bekenntnis, das er vor dem Dorfgericht zu Waldkirch abgelegt hat(augenscheinlich ohne Folterzwang U. S. 186). Danach teilte ihm Joh Fritz die Forderungen und Pläne des Bundschuhs sofort in aller Ausführlichkeit mit, hielt ihn also von vorneherein für vertrauenswürdig,— wenn nicht eine erste, vorläufige Besprechung vor- aufgegangen ist, die der Gefangene nicht deutlich von den späteren abgegrenzt hat. Strüblin leistete den Eid der Verschwiegenheit, blieb an diesem Tage auch in der Gesellschaft der Bundschuher, als sie durch die Dörfer der sog. Mark auf Buchheim zu wanderten, zog sich dann aber— wenn wir seiner Aus- sage Glauben schenken dürfen— von der gefährlichen Genossenschaft ganz zurück. Die Ensisheimer Regierung hatte aber wohl Grund zu der Annahme, daß er weit stärker durch Teilnahme an der Empörung belastet sei, als das Waldkircher Urteil der Bauerngeschworenen angenommen hatte. Sie ruhte daher nicht eher, als bis das Gerichtsverfahren wieder aufgenommen und Strüblin als ein überzeugtes Mitglied des Bundes nachgewiesen und hingerichtet wurde(U. S. 138, 152, 188, 212, 221, 230).— In Verbindung mit ihm mag hier der Lehener Clewin Weber genannt werden, der nachher von demselben Waldkircher Gericht abgeurteilt wurde wie Simon Strüblin und wie ein dritter, dessen Name uns nicht überliefert worden ist. Nach dem Ergebnis dieser Gerichtsverhandlung zu urteilen hat sowohl Weber wie der u ngenannte Dritte wohl um den Bundschuh gewußt und das Geheimnis der 0 brigkeit nicht verraten, aber auch den Beitritt nicht vollzogen und die gefährliche Tragweite des Unternehmens oirer einfalt halben nicht erkannt(U. S. 212). Vermutlich waren es also zwei Mitglieder, die an Bedeutung hinter Simon Strüblin und den beiden folgenden, die hier zu nennen sind, merklich zurückstanden.— Jakob Huser stammte aus Haslach, dem Vororte Freiburgs, und war von dort nach Lehen übergesiedelt. Brachte Hans Enderlin, der alte Vogt, den Bundschuhern die Erfahrungen seines ausgereiften Lebens und seines ehemaligen Amtes, 80 zeichnete sich Jakob Hnser durch 8, 8 U. S. 161, 192, 196; der Name Jakob Stüblin in der Aussage Konrad Enderlins ist offenbar eine Verwechslung mit Ciliax(S. 228). Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 301 seine unverbrauchte Jugendkraft und seine ansehnliche Körpergestalt aus (U. S. 170, 196). Weil er»ein hubscher junger starter und gerader man war, wie Kilian Meiger vor Gericht aussagte, wählte man ihn bei der nächtlichen Zusammenkunft auf der Hartmatte zum Fähnrich, beabsichtigte also, beim Ausbruch der Empörung ihm die Bundesfahne anzuvertrauen. Es war ledig- lich seine stattliche äußere Erscheinung, die ihn zum Träger und Hüter des kostbaren Feldzeichens empfahl. Denn er befand sich weder in so günstigen Verhältnissen, daß er sich aus eigenen Mitteln die erforderliche Tracht des Fähnrichs hätte beschaffen können; noch besaß er durch früheren Kriegsdienst die nötige Erfahrung, um all die Handgriffe und Gepflogenheiten zu kennen, die sich nach damaligem Kriegsbrauch mit dem Dienst eines Fähnrichs ver- banden. Aber man hatte offenbar keine große Auswahl an geeigneten Persön- lichkeiten, und Jakob Huser hatte den Bundesgesellen Vertrauen eingeflößt. Das ist um so bemerkenswerter, als er erst kürzlich in das Geheimnis der Ver- schwörung eingeweiht worden war. Wenn ihm der Zeitpunkt nach zehn Wochen noch richtig in der Eripnerung war, dann hatte seine erste Begegnung mit Job Fritz etwa Anfang September stattgefunden(U. S. 190). Der Bundschuh- führer tat da, was er auch sonst beim ersten Gesprach zu tun pflegte: er ent- hüllte nur die allgemeinen Grundzüge des geplanten Unternehmens: sprach andeutend von der os ac, die fur in und vil frommer lat 0er, beteuerte dann, die sach, die er im wolt furhalten, avere erlich, sprach von Bund und Bundes- fahne und beschwichtigte die Bedenken seines Zuhörers mit der schwerwiegen- den Versicherung, odas ir furnemen götlich, eimlien, und rechit wer, dann si anders nuteit handlen awölten dann das, so die heilig geschrift inhrielt und ouch fur sich selbs göttlich, billich und recht werd. Wir haben hier das ausführlichste Beispiel der Art, wie Job Fritz und seine Gesinnungsgenossen neue Mitglieder in den Bund zu ziehen pflegten: sie erregten deren Neugier, verpflichteten sie zur Verschwiegenheit, gaben ihnen den großen Grundgedanken eines all- gemeinen Bauernbundes zu erwägen und ließen ihnen dann mehrere Tage Bedenkzeit, in denen sie das Gehörte in sich verarbeiten konnten. Beim näch- sten Gespräch stellte sich dann heraus, ob der Neue sich zustimmend oder ablehnend verhielt. So erfuhr auch Jakob Huser erst nach Tagen, worauf die Bundschuhbestrebungen hinausliefen. Nach dem, was er darüber vor Gericht ausgesagt hat, sind ihm übrigens die Ziele der Bewegung schnell klar geworden; er war ja nicht(wie z. B. Kilian Meiger) schon seit Monaten eingeweiht und gehörte auch nicht(wie z. B. Hans Enderlin) zu den erfahrenen Leuten, die an solch umfassende Gesichtspunkte gewohnt waren. Vierzehn Tage, nachdem er zum ersten Male von Joß Fritz angesprochen worden war, kand bereits die Versammlung auf der Hartmatte statt, die ihn zum Fähnrich wählte, und nach weiteren vierzehn Tagen hatte Freiburg die Verschwörung 302 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. entdeckt und gesprengt. Die Bedeutung Husers besteht also weniger in dem, was er für den Bund geleistet hat, als in der Aufgabe, die ihm für den Ausbruch des Aufstandes zugedacht war.— Das Umgekehrte gilt von Hans Schwarz. Er war der Pfarrer des Dorfes Lehen und bekleidete diese Stelle schon minde- stens zehn Jahre lang, kannte also die Mitglieder seiner Gemeinde und ihre wirtschaftliche Lage eingehend. Uber seine Herkunft und Vorbildung wird uns nichts überliefert. Dagegen scheint er seine Kanzel dazu benutzt zu haben, um unter den Dorfbewohnern die Unzufriedenheit mit den Abhängig- keitsverhältnissen und den Drang nach Selbsthilfe zu wecken und zu nähren. Doch wandte er hierbei alle Vorsicht an, da er ja sonst der erste gewesen wäre, dessen aufrührerische Außerungen die Aufmerksamkeit der Behörden erregt hätten. Nach außen hin wußte er so geschickt den Harmlosen zu spielen, daß es ihm nach Entdeckung des Handels Monate hindurch möglich war, sich der Verhaftung zu entziehen(U. S. 140, 146, 157, 220). Um so wichtiger muß seine Teilnahme an der Verschwörung im Sommer und Herbst des Auf- standsjahres gewesen sein. Er kam zwar nicht zu den Versammlungen, stand dafür aber im lebhaftesten Verkehr mit Joh Fritz. Hier wurden die Gedanken über göttliche Gerechtigkeit durchgesprochen, mit denen der Bundschuh das ganze Landvolk an sich locken wollte. Hans Schwarz wird aus seiner Bibel- kenntnis dem Bundesführer die nötigen Sprüche mitgeteilt haben, die in den Augen des Volkes die Rechtmäßigkeit der Bauernforderungen zu beweisen vermochten. Die Frage ist nur, ob der Pfarrer darin ganz allein aus eigenem Ermessen geraten hat, oder ob auch ihm die Verwendung der heiligen Schrift zu Umsturzzwecken wieder anderswoher bekannt geworden ist. Nach dem, was über die merkwürdig aufgeklärte Denkweise des Speirer Landschreibers Georg Brentz gesagt worden ist(vgl. D. S. 239), wäre möglich, daß Hans Schwarz bei Gabriel Biel in Tübingen gelernt hätte, biblische Maßstäbe kritisch an die gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzulegen. Aber auch das andere ist denkbar, daß ihm durch Hlugschriften oder durch mündliche Berichterstattung husitische Gedankengänge vertraut geworden sind und daß er diese Betrachtungsweise dann geflissentlich auf Job Fritz übertragen hat. In dieser Beziehung ist er ein Vorläufer jener umstürzlerischen Pfarrer, die im großen Bauernkrieg nicht nur als Wortführer, sondern geradezu als Schöpfer der Aufruhrgedanken hervorgetreten sind. Nur selten trat Hans Schwarz aus seiner Zurückhaltung heraus. Selbst gefangene Bundschuher wußten später nur von Hörensagen, daß er dou⁰νανν in der gesel- schaft gewesen sei(U. S. 199). Der einzige, der— außer Joß Fritz— Einzelheiten über den Lehener Pfarrer angab, war Hans Humel, der Schneider, den sein Handwerk einmal in das Pfarrhaus geführt hatte. Damals flickte er dem Pfarrer ein paar Hosen und fragte ihn im Laufe des Gesprächs, was für Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 303 eine Bewandtnis es mit dem von Joß Fritz geplanten Bundschuh habe. Hans Schwarz merkte wohl, daß er es mit einem Eingeweihten zu tun hatte, wußte möglicher Weise schon vorher aus Mitteilungen des Joß Fritz, daß Humel für die geplante Sache eingenommen sei, und trug daher kein Bedenken, dem Flickschneider zu versichern: des abr ein gotlich ding darumb, dann die ge- rechtigfeit wurd ein furgang gewinnen; dann Got Woll's, mam hel's auch in der geschrift funden, das es furgang haben mueſßta(U. S. 225). Daß die Eröff- nungen, die mit diesen knappen Worten angedeutet werden, auf den Schneider großen Eindruck gemacht haben, läßt sich denken. Hans Schwarz bildete eben einen der wertvollsten Bundesgenossen der Verschwörer, da er sich mit dem ganzen Ansehen seines priesterlichen Amtes für die neuen Gedanken ein- setzte. Ubrigens scheint er nicht in dürktigen Verhältnissen gelebt zu haben, da er imstande war, für seinen Weinberg einen Kelterknecht zu halten, der dann ebenfalls mit in die Verschwörung verwickelt gewesen sein soll (U. S. 199). Außer diesen Mitgliedern des Bundschuhs bleiben nur noch wenige zu nennen, die enger oder loser mit der Sache in Berührung standen. Nach Lehen scheint noch Thomas Henkin zu gehören, da er stets in Gemeinschaft mit Simon Strüblin erwähnt wird(U. S. 138, 186). Er war stark an dem Ge- spräch beteiligt, durch das Strüblin in die Bundespläne eingeführt wurde, und nahm diesem das Versprechen ab, das Mitgeteilte geheim zu halten. Er gehörte also zu jenen Mitwissern, die tatkräftig für die Verbreitung des Unter- nehmens eintraten.— Ahnlich Hans Giger aus Betzenhausen, über den uns keine bezeichnenden Einzelzüge berichtet werden, von dem wir aber noch wissen, daß er neben Stüblin auf der Hartmatte zum Weibel erwählt worden ist, also bei seinen Kameraden ein besonderes Maß von Vertrauen besessen haben muß(U. S. 161, 192, 196).— Aus der Gegend am Kaiserstuhl und aus den Dörfern der Mark, zu denen übrigens auch Betzenhausen gehörte, sollen„viele“ im Einvernehmen mit Joß Fritz gewesen sein(S. 151). Von dort aus scheint sich ein Zweig des Bundes in den Schwarzwald hinauf erstreckt zu haben; denn wir erfahren, daß der Vogt im Glottertale eingeweiht war, dab freilich später die Behörden in Verlegenheit gerieten, welcher von den vier Vögten des Glottertales mit dieser unbestimmten Angabe gemeint sei(85151 166, 171).— Der andere Zweig der Verschwörung dehnte sich von Lehen nach Süden aus. In mehreren Dörfern, die sich dort an Freiburg anschließen, gab es vereinzelte Teilnehmer: so war in dem Seitental, das nach Bollschweil kührt, ein„armer Ludwig“ zu Merzhausen(S. 135) und ein Ungenannter, der hernach in dem benachbarten Au verhört und milde gestraft wurde (S. 213). An der Basler Straße hatte man in Lautersberg Hans Suter(S. 135), in Wolfenweiler nachweislich vier in den Bund aufgenommen: Gallin Menz, 304 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Martin Zimmerman, Mathis Gärman(S. 130) und den Vogt(S. 135), über die uns nichts näheres berichtet wird; in Schallstadt einen jungen Ru- precht(S. 135) abgesehen von Michel Hanser(S. 133) und Hans Manz(S. 204), die dann zu Verrätern am Bundschuh wurden; in Norsingen Adam Herlin (S. 134); in Mengen Matern oder Mathis Maler(S. 130) und Matern Wein- man(S. 133f.). Letzterer ist uns dadurch näher bekannt, daß er alsbald von markgräflich badischen Behörden gefangen genommen, mehrfach verhört und schließlich in Badenweiler hingerichtet wurde(S. 137ff., 151, 155, 171, 195, 199). Seine Aussagen sind uns leider nicht erhalten geblieben; doch ergiebt sich aus gelegentlichen Bemerkungen, daß er namentlich mit Marx Stüdlin bekannt war und von diesem über die Einzelheiten des Bundschuhs unterrichtet wurde. Mit diesem und Kilian Meiger unterhielt er sich bisweilen über die Feldzugspläne, die man im Schilde führte: ob es ratsamer sei, Freiburg oder Endingen als erste Stadt einzunehmen, und daß man sich an die Schweiz wenden werde, wenn der Kaiser den Bundschuhern kein Gehör schenken wolle(S. 195). Allen Anzeichen nach gehörte er also zu den tätigen Mitgliedern, zu den überzeugten Anhängern des Bundes. Aus Munzingen endlich, der Heimat Marx Stüdlins, wird noch ein gewisser Clewy Jeeklin genannt (S. 151); aus dem nahe gelegenen Merdingen ein Lorenz Schumacher, von dem freilich ebensowenig feststeht, ob er in den Bund eingetreten ist(S. 199), wie von jenen beiden Schallstadtern, die das Geheimnis an die Obrigkeit ver- rieten. S0 bildete sich mit der Zeit ein ganzer Ring von Verschworenen um Freiburg als Mittelpunkt herum. Da ist die Frage nicht ohne Belang, ob man auch in der breisgauischen Hauptstadt selber die Netze ausgeworfen und Anhang gewonnen hat. Die Freiburger Obrigkeit hat den Gedanken, dab die Verschwörung auch in die Reihen ihrer Bürger übergegriffen habe, mehr- fach mit Nachdruck zurückgewiesen(S. 139, 161, 179). Aber die Absicht bei dieser Beteuerung springt zu deutlich in die Augen: es war der Stadt— na- mentlich gegenüber dem Kaiser und der vorderösterreichischen Regierung höchst unangenehm, daß sich Aufstandsgelüste in ihren Mauern gezeigt haben sollten. Und doch ist an dem Tatbestand nicht zu zweifeln. Es wäre ja auch verwunderlich, wenn Joß Fritz, der die Verbindung der aufständischen Bauern mit den städtischen Unzufriedenen aus der Bruchsaler Bewegung von 1502 kannte, jetzt in unmittelbarer Nähe Freiburgs auf alle Annäherungsversuche an dortige unruhige Köpfe verzichtet haben sollte. Schwebte ihm der Angriff auf die Stadt tatsächlich vor, so gebot schon die Klugheit, daß er dort für einen Kreis von Anhängern sorgte, die ihm dann geholfen hätten, die Stadt zu überrumpeln. So finden wir ihn denn nachweislich mehrmals in Freiburg, sicher nicht bloß zu müßigem Zeitvertreib, sondern mit der ernsten Absicht, Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 305 nach Gesinnungsgenossen zu suchen. Er verkehrte im Hause zum Spenhart, vermutlich einem Wirtshause, und hatte 80 überzeugte Anhänger der Bund- schuhsache wie Kilian Meiger und Hans Freuder von Lehen bei sich(U. S. 205). Er wandte sich an einen dortigen Wirt, als er einen Maler suchte, der ihm das Bundesfähnlein malen sollte(U. S. 187). Auf einem derartigen Gang nach Freiburg war es, daß die beiden Lehener Meiger und Freuder mit dem Mengener Matern Weinman und dem Munzinger Marx Stüdlin planten, wie sie in der Stadt festen Fuß fassen wollten. Sie dachten das 80 zu erreichen: in jeder Zunft sollten einer oder zwei für die Verschwörung ge- wonnen werden, und diese dann unter ihren Zunftgenossen weiter werben. Stüdlin wußte sofort einen Anknüpfungspunkt zu nennen, da er bei dem Brü- derlin(einem Hause in der jetzigen Universitätstraße, Poinsignon S. 81) einen Vetter namens Kaspar Schwarz wohnen hatte. Hier scheint überhaupt ein Treffpunkt für die Verschworenen gewesen zu sein; denn Kilian Meiger ver- kaufte den Wein, dessen Erlös er zur Bundschuhfahne beisteuern wollte, einem Bäcker»hi dem Bruderlin gesessend(U. S. 197), war also offenbar in diesem Teil der Stadt bekannt. Auch Stüdlins Vetter wird daher zu dem Kreise der Freiburger gehört haben, in dem die Lehener Bauern aus- und ein- gingen. Stüdlin traute dem Kaspar Schwarz zu, daß er für den Aufstand Stimmung machen werde, da er Hall sin tag ein Kriegshnecht geꝛbesend, also zu militärischen Unternehmungen geneigt sei(U. S. 195). Job Fritz hin wiederum kehrte gelegentlich in der Zunftstube der Schneider ein, im Gasthaus zum Spiegel(jetzt Kaiser-Straße 76; Flamm S. 156), und sprach dort in prahle- rischen Worten von der bevorstehenden allgemeinen Volkserhebung. Und zwar war er klug genug, die ländliche Seite der Verschwörung hier zurück- treten zu lassen und vor den Ohren der Städtebürger vielmehr auf die um- kassenden städtischen Unruhen hinzuweisen, die damals gerade ausgebrochen Waren und ohne Zweifel viel von sich reden machten. Er rühmte sich daher, als ob vir huntschu bite gon Kõln hinab gienge(U. S. 205), obwohl eine Verbin- dung zwischen dem Aufstand des Joß Fritz und den verschiedenen städtischen Erhebungen sicherlich noch nicht hergestellt, ja nicht einmal angebahnt war, sondern höchstens als Möglichkeit und Wunsch den Bauernführern vorschwebte. Wie weit Job Fritz mit seinen Annäherungsversuchen in Freiburg Entgegen kommen fand, ist schwer zu sagen. Natürlich gab es unruhige Köpfe unter dem niederen Stadtvolk, die sich über jede Gelegenheit zu unbotmähigem Auftreten freuten. In dieser Beziehung achtete die städtische Obrigkeit namentlich auf die Landfremden, Kriegsknechte, Bettler, also auf das eigent- liche Proletariat, mußte allerdings auch erleben, daß sie im Argwohn gelegent- lich nach dem Verkehrten griff(wie dem Bernhard Flescher aus St. Gallen, der vargibonig gangen ꝛvas in der statt, deshalb man inne fur ein verreiter hielté, Rosenkranz, Bundschuh. I. 20 eee eee l 2 3 8 306 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. der sich aber hernach aufs beste auszuweisen vermochte, U. S. 160). Dagegen stellte sich nach vier Jahren heraus, daß ein verwegener Geselle, seines Zeichens ein Sesselmacher, in den Herbstwochen 1513 die Wachtposten in der Stadt ausgekundschaftet und den Lehenern geheime Nachricht darüber zugetragen hatte. Es glückte ihm dann, selbst der scharfsichtigen Freiburger Polizei zu entgehen. Aber als er 1517 in die Hände der Breisacher geriet, wies man ihm auer einer ganzen Anzahl von Diebstählen einen Mord und die Teilnahme an drei weiteren Mordtaten nach. Wenn es wahr ist, daß er dem Bundschuh von 1517 fern geblieben, so beweist dieser Umstand, daß er sich auch vier Jahre früher nicht aus reinem Drang nach Reform an der Verschwörung beteiligt hat, sondern daß seine wilde Rauflust hier eine willkommene Gelegen- heit zur Betätigung gefunden zu haben glaubte(U. S. 305). Der einzige Freiburger, dem außer diesem Sesselmacher eine gewisse Verbindung mit dem Bundschuh nachgesagt werden konnte, war der„Nachthirt“ Heinrich Spies, genannt Rotheinz(U. S. 162, 172, 179, 201). ne Schuld beschränkte sich aber darauf, daß er das Geheimnis der Verschwörung gekannt und ver- schwiegen hatte. In derselben Lage war Martin Tüfel aus der Vorstadt Adelhausen, der ebenso wie Spies hernach auf Urfehde freigelassen wurde (U. S. 162, 172, 177, 201). Der Freiburger Rat konnte also am 15. November mit vollem Recht behaupten, selbst bei sorgfältiger Nachforschung habe sich in der Stadt kein Anhang der Bundschuher entdecken lassen: vusgenomen ein verlorne person(U. S. 179). Aber abgesehen davon, ob mit dieser ver- lorenen Person der Nachtwächter Spies gemeint sein kann, der doch schon am 7. November Urfehde geschworen hatte, zeigen mehrere Redewendungen des Rats, daß er seiner Zünfte nicht unbedingt sicher war. Als am Martini- Jahrmarkt im Wirtshaus zum Kiel, das neben dem Rathaus lag, ein verdäch- tiger Brand ausbrach, mußte die Behörde zugeben, daß der Grund in dem Widerwillen zu suchen sei, den sie sich durch die Bestrafung der Bundschuher zugezogen habe; es gab also doch auch in Freiburg Leute, die illicht me 17 obgemellen boshafligen handel dann æu der erbarkeit geneigt sind«(L. S. 175). Dieses Vorkommmnis veranlaßte den Rat zu einem warnenden Erlaß an die Zünfte, in dem zwar die Ergebenheit der Bürgerschaft lobend anerkannt, aber auch die Aufmerksamkeit der Handwerker darauf gerichtet wurde, das sich niemunts in schimpf oder ernst mit inorten oder ꝛnerlten diser hoshaftigen leuten gesellschaft und handlungen annüme, inen dhein glimpf, bistand oder furschub thãtt mit nnorten oder werben, si och nit enthielt noch undersloffteæ(U. S. 176). Es fehlte also dem Bundschuh nicht völlig an Freunden unter den Freiburger Zunftgenossen, und mochte auch das Urteil Humels übertrieben sein, daß schaft ine rente 1 vgl. auch die Wendung vob etlich bi uns æ Preburg in solher ges (U. S. 180) — Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 307 „vil von Fryburge im Bunde seien(U. S. 226), so war doch jedenfalls der Anfang damit gemacht, Stadt- und Landvolk mit einander in Verbindung zu bringen. Allerdings vermißt man greifbare Beschwerden, die der Arme Mann in Freiburg gegen seine Obrigkeit erhoben und in denen ihn Joß Fritz und seine Genossen bestärkt hätten. Was nützte es den Bauern, wenn eine Hand- voll Unruhstifter in Freiburg sich auf ihre Seite schlug? Nennenswerte Hilfe konnte ihnen erst das groß angelegte Unternehmen breiter städtischer Kreise bieten, wie es in diesen Jahren 2. B. in Speier, Worms, Köln oder Aachen ausgebrochen war. Derartiges aber fehlt in Freiburg, und es scheint, als habe die Kraft und Umsicht des Lehener Bauernführers an diesem Punkte tatsäch- lich versagt. Er plante zwar, mit den Städtern Hand in Hand zu gehen; er redete auch gern von dem Bundschuh, der sich den Rhein hinab bis Köln erstrecken solle; aber er brachte es nicht fertig, für die Mitglieder der Frei- burger Zünfte eine Reihe praktischer Forderungen aufzustellen, die ihr Emp- finden ebenso deutlich aussprachen wie die Forderungen des Bundschuhs das Empfinden der Landleute. Das leitet uns zu der abschlie genden Frage über, welchen Anteil der Führer Joß Fritz persönlich an der Bewegung gehabt hat, die in dem halben Jahre von Ostern bis Michaelis vorbereitet worden ist. Er kann zwar nicht als der einzige Führer bezeichnet werden; Männer wie Kilian Meiger oder der Lehener Pfarrer Hans Schwarz spielten zweifellos eine recht bedeutende Rolle in der wachsenden Anhängerschaft. Aber alle wichtigeren Schritte gingen wohl von Job Fritz aus. Er entwarf die Pläne, er leitete die Zusammenkünfte, er überwachte die Werbearbeit, in den meisten Fällen knüpfte er selber die Beziehung zu neuen Genossen an. Wenn sie nachher vor Gericht erzählten, wie sie in den Bund gekommen seien, so war es fast immer Jog Fritz, der sie zum Beitritt überredet hatte. Und zwar wußte er es auf die geschickteste Weise anzufangen, daß er die Bedenken der Zögernden zerstreute und die Verschwörung in verlockendem Lichte zeigte. Jakob Huser und Kilian Meiger (L. S. 190, 193) sind dafür ebensogut Zeugen wie Simon Strüblin(U. S. 186) und Konrad Enderlin(U. S. 227). Auch dann, wenn er andere in den Vorder- grund treten ließ und sich selber zurückhielt, stand er als der eigentliche Leiter im Hintergrund. So war der Bundschuh nicht etwa eine Bewegung der Masse, die sich Joh Fritz zum Haupt erwählt hätte, sondern im vollen Sinne sein persönliches Werk, zu dem er mehr und mehr Anhänger warb. Er hatte den Anstoß gegeben, er blieb auch die treibende Kraft. Von einer Massenbe- wegung kann schon deshalb nicht gesprochen werden, weil die Gesamtzahl derer, die uns als Bundschuher genannt werden, sich blog auf 42 beläuft und weil die Verschworenen selber im Augenblick, als der Handel entdeckt wurde, auf höchstens 200 Teilnehmer rechneten(U. S. 145). Was den Umfang der 20* 1 a 308 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Bewegung betraf, so war sie keinesfalls größer, sondern eher bescheidener zu nennen als die von 1502 und 1493. Ihre Stärke lag weniger in der Menge ihrer Anhänger als in der Zähigkeit und Uperzeugungskraft ihres Führers. Ubrigens hatte er seine Gefolgsleute nicht lediglich unter den Bauern; auch das Hand- werk war vertreten, wie der Schneider Hans Humel beweist. Um den Mann, der das Schlagwort von der göttlichen Gerechtigkeit ausgab, sammelten sich die Unzufriedenen aus den verschiedensten Gruppen des niederen Volks, vom Müllerknecht bis zum Dorfpfarrer, vom Dorfvogt bis zum städtischen Nachtwächter. c) Die Veranstaltungen. Die Sommermonate waren mit Werbungen in Lehen und den benach- barten Dörfern ausgefüllt. Es ist verwunderlich, daß die Verschworenen hierfür gerade die Jahreszeit wählten, in der die Landleute am wenigsten freie Zeit zur Verfügung haben. Sowohl 1493 wie 1502 hatten die geheimen Beratungen vielmehr im ausgehenden Winter stattgefunden, so dab die ersten größeren Zusammenkünfte in den Anfang des Frühlin; len. Aus Gründen, die wir nicht mehr zu erkennen vermögen, wich Jo- Fritz jetzt von diesem Verfahren ab und richtete alles für einen Ausbruch der Verschwörung im Herbst ein. Während die Werber von Dorf zu Dorf zogen(U. S. 185), unternahm es der Führer persönlich, das Bundesfähnlein zu beschaffen. Denn für das Empfinden des Volkes war es von größter Wichtigkeit, daß sie ein sichtbares Abzeichen ihrer Gemeinschaft besaßen. Mit einer geheimnisvollen Scheu wird daher von den Genossen über dieses ihr Wahrzeichen geredet. Es galt ihnen als Heiligtum, dessen Anblick jedem Unberufenen versagt bleiben müsse. Nur zwei aus der grogen Zahl der Eingeweihten sind von Joh Fritz gewürdigt worden, das wertvolle Besitztum zu sehen: Hans Humel, der Schneider, kannte bloß den Stoff, bezeugte aber später, es sei ihm eine große Freude ge- wesen, daß er dieser Ehre gewürdigt wurde(U. S. 225); Kilian Meiger, der nächst Jog Fritz der leitende Mann des Bundes war, durfte als einziger das fertig bemalte Fahnentuch betrachten(S. 196); allen anderen, sogar dem Fähnrich Jakob Huser, blieb es ein Geheimnis. Joß Fritz kannte offenbar die volkstümliche Vorstellumgsweise seiner Leute, daß sie nicht bloß mit nüchter- nen Berechnungen zu gewinnen waren; ihre Begeisterung wurde erst geweckt, wenn ihnen etwas geheimnisvoll Großes„vorschwebte“. Wie sie letzten Endes nicht um einzelne wirtschaftliche Forderungen, sondern um die„göttliche Gerechtigkeit“ kämpften, so sollte ihr eigentlicher Führer nicht diese oder jene menschliche Person, sondern das heilige Banner des Bundschuhs sein. 80 große Verehrung zollte man daher in Bundeskreisen dieser Fahne, die man doch nie zu sehen bekam, daß mam in blinder Zuversicht darauf baute: dauenn si ir vennlin mi dem pumischuech fliegen lie ent, so sollen die armen umd das Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 309 gemein volfth uf ir parthie gefallen seine(U. S. 178, 183, 185). Joß Fritz ließ es sich infolgedessen aufs höchste angelegen sein, daß die Fahne zustande kam. Die Werbearbeit konnten auch die Gefährten übernehmen, das Bundes- zeichen beschaffte er selber. Abgesehen von der großen Wichtigkeit, die es für die gedeihliche Fort- entwicklung seines Unternehmens hatte, wenn ein sichtbares Wahrzeichen vorhanden war, stellte es nämlich an die Klugheit und Geschicklichkeit dessen, der es verfertigen ließ, hohe Ansprüche. Schon von 1502 her wußte Joß Fritz, wie schwierig es war, die Sinnbilder des gefährlichen Geheimbundes auf der Fahne anbringen zu lassen, ohne daß der Handwerker Verdacht schöpfte und die Obrigkeit benachrichtigte. Damals hatte er deswegen die weite Reise bis Basel unternommen(vgl. D. S. 215), um als Fremder sich leichter verborgen halten zu können. Die Folge war freilich gewesen, daß es nicht 2u dem Zeit- punkt fertig wurde, für den er den Ausbruch des Aufstandes geplant hatte. Um ein derartiges Hemmnis zu vermeiden, versuchte er es jetzt in unmittel- barer Nähe. Zunächst kaufte er den nötigen Stoff, und es ist bezeichnend für den grogen Wert, den er der Fahne beilegte, daß er sich nicht mit billigem Lei- nenzeug begnügte, sondern kostbare Seide wählte(U. S. 227). Bei der damaligen Vorliebe für üppige Kleiderstoffe läßt es sich begreifen, daß an der heiligen Fahne am allerwenigsten gespart werden sollte. Für einen Bauern- bund, der eigens gegen die wirtschaftlichen Notstände ankämpfte, war eine 50 kostspielige Anschaffung allerdings eine gewagte Sache. Wer sollte das Geld liefern, um den Seidenstoff zu bezahlen und auch dem Maler einen Lohn zu geben, der in Anbetracht des gefährlichen Auftrags gewiß nicht klein aus- fallen durfte? Wir finden daher, daß man in Bundschuhkreisen große Anstren- gungen hat machen müssen, um den nötigen Betrag zusammenzubringen. Außer dem Hauptführer gaben sich namentlich Kilian Meiger, Hans Freuder, die beiden Heiz und der Müllerknecht Hieronymus Mühe, um die Genossen zu größeren Beiträgen zu veranlassen(U. S. 190, 205). Einzelne steuerten sogar einen„dicken Pfennig“, also ½ Gulden bei(Igl. U. S. 177 Anm. c). Aber nicht viele waren in der Lage, soviel aufzubringen(U. S. 177, 205). Als nun die Seide gekauft(U. S. 227) und der Maler bezahlt war, drängten jene Führer, denen die Verantwortung oblag, daß die Schuld getilgt werde. Um andere willig zu machen, scheuten sie daher auch vor übertriebenen Angaben nicht zurück, indem sie z. B. verbreiteten, Thomas Müller habe 4 Gulden ge- geben(S. 197). Anderseits konnten sie recht ärgerlich werden, wenn ein neues Mitglied keinen Beitrag geben wollte.„Du must gelt gende rief Kilian Meiger dem Konrad Enderlin auf der Hartmatte zu.„Ich vermag's vile gab dieser zur Antwort, worauf der Werber fluchend losfuhr:„Du meist abo! migen, das dich Gotts flaisch schendl ꝛvoltest dis nuuce gend du must doch dinem junſtherren 310 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. ie stur gen. Diese polternde und aufdringliche Art war aber dem Enderlin 80 verdrieglich, daß er sich mit den Worten abwandte: u π es den selben ꝛbeg ergrifſt, das ich die stur muß gen, so wil ich dennest lugen, das dcn minem junſtherr die gebe.“(U. S. 227). Sollte er bloß darum den Kampf gegen den Gerichtsherrn und seine hohen Abgaben begonnen haben, daß er nun zu Bundeszwecken empfindlich besteuert wurde? Neben aller opferwilli- gen Freigebigkeit machte sich also auch nüchterne Bauernberechnung bemerk- par. Allenfalls versprach man, wenn man sich des Zuredens nicht anders er- wehren konnte, sich mit einem ansehnlichen Betrag zu beteiligen: wie Bern- hard Enderlin dem Kilian Meiger, als dieser mit Job Fritz und Hans Freuder ihm auf dem Heimweg von Freiburg hart zusetzte(U. S. 192, 197, 205). Kilian Meiger hatte übrigens selber Mühe genug, um seinen Anteil zur Be- streitung der Fahnenkosten aufzubringen. Als Rebmann besaß er wohl Wein, nicht aber bares Geld; so verkaufte er fünf Viertel Wein bei einem Bäcker in Freiburg und brachte den Erlös in der Höhe von einem halben Gulden seinem Freunde Joß Fritz. Auf solche Weise mögen insgesamt einige Gulden für die Bundschuhfahne eingekommen sein; aber das Geld war nur unter großen Schwierigkeiten erbettelt und nur unter merklichen Opfern hergegeben Wor- den. Man betrachtete es wohl als eine Art Bundessteuer oder Vereinsbeitrag, fühlte sich also zur Zahlung verpflichtet, obwohl diese Bezahlung dem Grund- satze nach rein freiwillig war. Die Versammlung auf der Hartmatte beschloß alsdann, daß alle gleichmäßig einen halben Gulden dei stur an das huntschu- veνw geben sollten(U. S. 197). Während so die Bundesmitglieder angespannt wurden, damit man die Kosten für das gemeinsame Unternehmen erschwingen könne, sah sich Job Fritz nach einem Maler um, der die Kennzeichen der Empörung auf dem Sei- denstoff anbringen sollte. Vorher zeigte er die Fahne dem Schneider Hans Humel, der von diesem Anblick noch in der Erinnerung behielt: es sei las vůnnlin plan und ein ꝛsiß rute darin(U. S. 225). Damit läßt sich die An- gabe des andern Bauern, der das Bundeszeichen gesehen, wohl in Einklang bringen: es sei daS venlin awiß und blo- und uf der einen sitten ein wiß eruts- (U. S. 197). Merkwürdig ist nur, daß genau die gleiche Farbenzusammenstel- lung scbon in dem Bericht des Trithemius über die Bruchsaler Verschwörung von 1502 enthalten ist: eau’ſi sibi ordinaverumt fieri hicoloratum, album vidlelicet ei blavium«(U. S. 89). Diese Ubereinstimmung ist kaum schon durch eine besondere Vorliebe des Bauernführers für die beiden Farben genügend erklärt. Wenn hier nicht in die Darstellung des Trithemius die Einzelheiten über das Fähnlein nachträglich aus der Schilderung von 1513 eingetragen worden sind, so müßte man schließen, Joß Fritz habe den blau-weißen Stoff zu der Fahne 1502 in Basel von dem Maler zurückgefordert und dann das — Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 31¹ ganze Jahrzehnt hindurch bei sich aufbewahrtl. Das weiße Kreuz befand sich natürlich auf der blauen Seite und war wohl kaum— wie Freiburg nach Basel schreibt(U. S. 161)— gemalt, sondern aus weißem Zeug ausgeschnitten und auf den blauen Grund aufgenäht; denn Hans Humel sah es so, ehe die Fahne in die Hand des Malers kam. Auch Matern Weinman bezeugt das Vorhandensein des weißen Kreuzes; man habe beabsichtigt, es durch einen Adler zu ersetzen, wohl um die Hokknung auf kaiserliche Hilfe und die Ergeben- heit gegen das Reich sinnbildlich zum Ausdruck zu bringen(U. S. 133, 145, 1975 Ubrigens ist diese Absicht nicht zur Ausführung gekommen. Mit dem blau-weißen Seidenstofk begab sich also Joß Fritz eines Tages nach Freiburg, um einen zuverlässigen Maler ausfindig zu machen. Nachdem er sich bei einem Wirt erkundigt hatte, wurde ihm einer namens Theodosion genannt, der obi den bredigerne, d. h. in der Nähe des Dominikanerklosters wohnte(U. S. 187, 195). Anstatt nun persönlich sein Anliegen vorzubringen, schickte er einen der Bauern zu Theodosion, von dem er wußte, daß er ihm kremd sei. Dieser Bauer war aber viel zu ungeschickt, als daß er das gefähr- liche Unternehmen irgendwie vor dem Maler hätte verschleiern können. Vach langem seufeen mit großer besꝛwerunge(L. S. 183) schüttete er ihm sein Herz aus und fragte den Maler geradezu, ob er ihnen eine Bundschuhfahne malen wolle. Als Theosion solches Ansinnen entrüstet von sich wies und den Bauer vor den üblen Folgen der Empörung warnte, hatte dieser wenigstens soviel Geistesgegenwart, daß er sich eiligst aus dem Staube machte. Die Obrigkeit, der Theodosion das auffällige Vorkommnis mitteilte, war daher auhßerstande, der Spur des Aufruhrs weiter nachzuforschen, da Name und Herkunft des Bauern unbekannt geblieben war. Auch nachher versuchte sie vergebens, aus den Gefangenen zu erkundigen, wer dieser Unbekannte gewesen sei (U. S. 195). Der Migerfolg, den Jof Fritz bei diesem ersten Versuch gehabt hatte, hinderte ihn nicht, auf die nächste Gelegenheit bedacht zu sein, wo er besser zum Ziele zu kommen hoffte. Während des Sommers traf es sich, dab die Dorfkirche in Lehen neu angestrichen wurde und daß zu diesem Behuf ein Maler für einige Wochen im Dorfe Wohnung nahm. Mit zwei Freunden machte sich Joß Fritz abends, als der fremde Handwerker nach Feierabend sei- nen Imbiß einnahm und dazu seinen Wein trank, an diesen Mann heran und fragte ihn, ein fremder Geselle wolle ein Fähnlein malen lassen: 7048 er nemen und dasselb machen woltèꝰs Auf seine Frage, was auf dem Fahnenstoff ange- bracht werden solle, erfuhr er: ein Bundschuh. Wiederum also kam man mit der Sache offen heraus und verschanzte sich nur hinter das Geheimnis 5 Dazu würde stimmen, daß wir viel davon hören, wie der Stoff 1513 bemalt wurde, aber kein Wort darüber, wie man ihn damals beschaffte. Dagegen spräche, daß man 80 großen Nachdruck auf die Geldbeiträge für die Bundesfahne legte. 312 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. einer unbekannten Persönlichkeit. Der Ausdruck Bundschuh muß aber damals bereits einen stark verdächtigen Beigeschmack gehabt haben, was wohl auf die beiden Erhebungen von 1493 und 1502 zurückzuführen ist. Selbst dieser einfache Anstreicher wies also die Herstellung der Fahne weit von sich und erklärte, odas er mit aller elt gut nemen wolt, inen sollich fenlin eau machens (U. S. 184). Plötzlich wurde es Joß Fritz und seinen beiden Gefährten Klar, in welche Gefahr sie sich und ihre Sache durch das böse Wort Bundschuh gebracht hatten. Sie verzichteten allerdings darauf, sachlich an der Eröffnung irgend etwas abzuschwächen, sondern lieben die Angelegenheit auf sich be- ruhen und geboten dem Maler in auffallend ernsten Worten Stillschweigen: vdlise red, so si mit im gethon hetten, soll niemanten dun dem luft und erdricſ geoffnet sin; und iwo er sollichs usbrechit, so muß es im eu ser werdend. Tat- sächlich erreichten sie dadurch, daß der Mann eingeschüchtert wurde und aus Furcht vor persönlichem Nachteil(Kürzung des Lohnes) der Obrigkeit nichts verriet. Erst als die Entdeckung schon anderweitig erfolgt war, stellte er — ebenso wie Theodosion— sich beim Freiburger Rat ein und machte die obigen Angaben. Allmählich schien es nun, als sollte es Joß Fritz nicht gelingen, die beabsichtigte Fahne zustande zu bringen. Da änderte er sein Verfahren und ersann eine List, um die Aufmerksamkeit von der geplanten Empörung abzu- lenken. Für mehrere Tage begab er sich auf die Wanderschaft; aber diesmal nicht nach Basel wie 1502, überhaupt nicht in die Schweiz, wie man bei seinen sonstigen Beziehungen zu dortigen Gesinnungsgenossen annehmen sollte; sondern er wanderte über den Schwarzwald nördlich nach Heilbronn. Vergebens sucht man nach Andeutungen, was ihn gerade auf diese Stadt aufmerksam gemacht habe, und erinnert sich unwillkürlich an jene eigentüm- liche Ubereinstimmung der Namen, auf die früher schon hingewiesen worden ist(D. S. 185). Es wäre immerhin möglich, daß er Verwandte dort gehabt hätte. Bei dem Maler, den er aufsuchte, würde er dann freilich von dieser Verbindung keinen Gebrauch gemacht haben. Im Gegenteil wob er bei diesem um seine Herkunft ein Geheimnis, indem er ihn durch eine erdichtete Erzählung geflissentlich von der wahren Fährte weglockte. Um es zunächst unverdächtig erscheinen zu lassen, daß er als einfacher Bauersmann überhaupt solch eine Fahne malen lasse, gab er vor, er habe in einer Schlacht das Gelübde getan, eine Wallfahrt nach Aachen zu unternehmen und daselbst als Weihgeschenk eine Fahne aufzuhängen. Dieser Gedanke lag damals nicht fern, weil in Aachen alle sieben Jahre die dortigen Reliquien gezeigt wurden, womit ein reicher Ablaß verbunden war. So hatte es beispielsweise 1510 stattgefunden(Ulmann: Das Leben d. V., S. 48). Auch zwischen diesen festlichen Jahren liebte man es, seinen religiösen Eifer durch eine Wallfahrt nach Aachen zu betäti- — Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 313 genl. Schwieriger war es, für das Anbringen des Bundschuhs einen unverfäng- lichen Grund zu finden. Aber auch hierin verfuhr qoß Fritz mit grober Geschick- lichkeit. Er erzählte, sein Vater sei Schuhmacher in Stein am Rhein— also weit genug entfernt, um jede N achforschung von Heilbronn aus unmöglich zu machen— und führe, da er gleichzeitig Wirtschaft habe, einen Bundschuh also den bäuerlichen Schuh, im Unterschiede von dem der feinen Kreise in seinem Wirtshausschilde, du ,« en lich den bol erbenned(U. S. 184). Aus Anhänglichkeit an seinen Vater wolle er dessen Abzeichen gerne auf der Fahne anbringen lassen. Diese Gründe erschienen 80 stichhaltig und waren auf die Denkweise des einfachen Mannes so wohl berechnet, daß der Maler kein Be- denken trug, die gewünschte Malerei auf dem Seidenstoff anzubringen. Joh Fritz konnte nach einiger Zeit die fertige Fahne mit nach Lehen tragen, hoch erfreut, daß ihm endlich mit List geglückt war, was bei offener Angabe seines Zweckes ihm kein Maler hatte anfertigen wollen. Was stand nun schließlich auf dieser Fahne, die er aus Heilbronn fertig mitnahm? Die verschiedenen Angaben darüber lassen sich nur schwer mit einander völlig in Einklang bringen. Fest steht, daß auf der blauen Seite das weiße Kreuz angebracht war(U. S. 133, 145, 161, 197, 225). Ob der Bundschuh ebenfalls auf dieser Seite stand, ist nach den Aussagen der Verschworenen nicht unmittelbar festzustellen. Freiburg behauptet es, auf Grund dessen, was seine Gefangenen zu erzählen gewußt(L. S. 145,161). Tatsächlich scheint es sich so ver- halten zu haben?; denn neben allem, was sonst noch auf der weißen Seite erwähnt wird, hätte der Bundschuh kaum noch Platz gehabt. So wird man sich auf dem blauen Grunde das weiße Kreuz und daneben den braunen Bauern- schuh mit seinen langen Riemen vorzustellen haben. Im weißen Felde war dann namentlich der Gekreuzigte gemalt, links und rechts von ihm die beiden Ge- stalten, die zur Leidensszene gehören: Maria und Johannes(U. S. 145, 184, 187, 193, 197); aber natürlich nicht der Täufer, wie Huser und Meiger in begreif- licher Verwechslung meinten, sondern der Jünger und Evangelist. Außerdem hatte man— wohl in den oberen Ecken— irgend welche Abzeichen des Papst- und Kaisertums angebracht: sei es nun die beiden Persönlichkeiten in ihrer bekannten Amtstracht(S. 193, 197) oder bloß die kaiserliche und päpst- liche Krone(CL. S. 161). Unter dem Kruzifix kniete ein Bauer(U. S. 145,193,197), wie es der damaligen Sitte entspricht, den Stifter eines religiösen Bildes in anbetender Stellung auf dem Gemälde selber anzubringen. Fraglich ist nur, ob auch ein Spruch darauf geschrieben war. Huser behauptet es, Meiger Zu solchem Zwecke ließen sich die Herren Philipp von Rosenberg, Johann Dichtel bach und Mathias Leubel in Speier am 15. IV. 1501 vom Domkapitel Urlaub geben(G. L.A. — Kop. 10929 Bl. 37 a, 43a). 2 per hab nebent den puntschuech in das vünnlin ein wiß rut malen lassen“ U. S. 161. eee 5 5 8 8 55 74 1513. 3. Der Bundschuh zu Lehen. 31⁴ leugnet es, Freiburg verzeichnet es wenigstens als Gerücht(U. S. 145). Nach Huser soll der Spruch gelautet haben:„Herr, stand diner goitlichen gerechitibeit HU. S. 193), und es liege sich sehr wohl vorstellen, daß dieser Satz auf einem Spruchband gestanden habe, das von dem Munde des Bauern ausging. Die Freiburger Gefangenen führten den Wortlaut so an:»Barmhereiger Goll, hilſ den armen æu rüchit(U. S. 145). Aber ist nicht aller Zweifel dadurch au ge- schlossen, daß Meiger, der einzige Augenzeuge, als ihm Husers Aussage vorge- legt wurde, bündig erklärt hat: doch zvusse er von dheinem spruch, so daran gemalet sin soll, æc sagen: dann er hut dlieinen durun gesehen(L. S. 197)? Der Schluß scheint zwingend zu sein. Aber Meiger hat auc s er nach dem vanartecichen, dem Losungswort der Aufständischen gefragt wurde(U. S. 194), den Spruch von der göttlichen Gerechtigkeit abzulengnen versucht, allerdings in der milderen Form:& uber dassell) anoreeichen gewesen, sie im us gedechinis gangen und genelich vergessen. Demnach hatte er deutlich die Absicht, das Schlagwort von der göttlichen Gerechti sonders verletzend klang, nach Möglichkeit abzuschwächen oder aus dem Wege zu räumen, um so der Bewegung den schärfsten Stachel des Umstürz- lerischen zu nehmen. Sein Zeugnis gegen das Vorhandensein des Spruches ist daher nicht ganz un verdächtig. Höchstens aus dem Grunde könnte man sich auf die Seite seines Urteils stellen, weil es JoB Fritz schwer gefallen sein dürkte, einen so verfänglichen Satz von dem Heilbronner Maler auf die Seide malen zu lassen. In der Erzählung, die er von der Schlacht und dem dort abgelegten Gelübde gab, war wohl für einen Bauern Raum, der vor dem Kreuze kniete, und etwa für ein Dankeswort dessen, der aus Lebensgefahr gerettet worden war, nicht aber für den Wunsch, Gott möge seiner göttlichen Gerechtig- keit beistehen. Die größte Wahrscheinlichkeit spricht also wohl doch dafür, daß kein Spruch auf der Fahne gestanden hat; vielleicht hat Joh Fritz seinen Freunden(wie Jakob Huser) die Absicht kund gegeben, beim Ausbruch der Empörung dem knienden Bauern ein Spruchband mit dem betreffenden Satz anfügen 2zu Alle diese bildli eit, das in den Ohren jeder Obrigkeit 1 me haben auf die Verschwörung nur insofern ein; ritz im Kreise der Genossen von ihnen gesprochen hat. Die Fahne ist ja nicht einmal in den geheimen Versammlungen entrollt worden. Was die Verschworenen für dieses ihr sicht- bares Wahrzeichen so begeisterte, war mithin lediglich das Bewußtsein, daß hier bildlich, also in greifbarer Deutlichkeit vorgestellt war, wofür sie demnächst au kämpfen beabsichtigten: die göttliche Gerechtigkeit— verkörpert in der wichtigsten göttlichen Veranstaltung zum Heile der Menschen, im Leiden Christi, vor dem der Bauer anbetend kniete; Papst- und Kaisergewalt, als die beiden einzigen irdischen Mächte, vor denen sich die Aufständischen noch gewirkt, als Joh F — ee eee Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 31⁵ zu beugen gedachten; die Selbstbefreiung des niederen, gedrückten Volkes, des„armen Mannes“ in Stadt und Land aus dem unerträglichen Druck seiner obrigkeitlichen Lasten— versinnbildlicht durch das alte volkstümliche Zeichen des Bundschuhs. Man muß gestehen, daß die Fahne nicht ungeschickt entworfen worden war, wenn wir uns auch ihre künstlerische Auskührung recht ungelenk und grob vorzustellen haben werden. Möglicher Weise schwebten die Einzelheiten des Entwurfs dem Joß Fritz schon von 1502 her vor(Vgl. D. S. 200). Auffallend ist dann freilich, daß die religiös gefärbte Anordnung jener früheren Bewegung jetzt 1513 in Wegfall gekommen ist: daß die Ein- tretenden bei der Aufnahme in den Bund fünfmal das Unser-Vater und das Ave Maria beten sollten(vgl. D. S. 197). War vor elf Jahren das religiöse Emp- finden des Joß Fritz noch regsamer und wärmer gewesen, und hatte es seitdem in demselben Maße nachgelassen, wie die nüchternen Forderungen des wirt- schaftlichen Lebens in den Vordergrund getreten waren? Es verdient immerhin Beachtung, daß bei der Erneuerung des Bundschuhs die religiöse Weihehand- lung der Eintretenden wegfiel, dagegen die Berufung auf die göttliche Ge- rechtigkeit in den beherrschenden Mittelpunkt rückte. Was man von den neuen Mitgliedern forderte, war lediglich der Schwur, das Geheimnis des Bundes zu wahren, und die Verpflichtung, weitere Genossen zu werben(U. S. 146, 183). Aber im Laufe der Wochen und Monate wuchs das Bedürfnis, die Eingeweihten nicht bloß einzeln zu sprechen, zu benach- richtigen und anzuspornen, sondern sie in größerer Anzahl an einem un- belauschten Orte zu versammeln. Gelegentliches Zusammentreffen bei Dorf- kirchweihen genügte hierfür nicht(U. S. 146, 185). Man verabredete sich deshalb unter dem Schutz der Nacht an irgend einer entlegenen Stelle auf dem Felde(U. S. 183, 185). Nähere Nachricht ist uns nur über eine derartige Versamm- lung erhalten, die sich wohl auch durch ihre Wichtigkeit vor den übrigen ausgezeichnet hat: die auf der Hartmatte. Kilian Meiger hat vor Gericht angegeben, man habe diese Versammlung abgehalten, um sich gegen die Gefahr der Entdeckung zu sichern, da Freiburg vor dem Bundschuh gewarnt worden sei(U. S. 195f.). Aber man sieht nicht recht, wodurch Freiburg gerade in diesen Tagen auf die Verschwörung auf- merksam geworden sein soll. Das Vorkommnis mit dem Maler lag mit Sicher- heit schon einige Wochen zurück, da sonst kein Raum bliebe für die Reise des Joß Fritz nach Heilbronn. Meiger macht überhaupt den Versuch, die wichtigsten Maßnahmen des Bundes als bloße Verteidigungsmaßregeln dar- zustellen. Ebensowenig aber, wie sie Hauptmann, Fähnrich und Weibel tat- sächlich nur deshalb aufgestellt haben: ¹/¹jẽlm̃. sie uberfallen wurden, das si sicht dlester baß hettent mögen in ein gegendver schieben(S. 196),— sind sie auf der Hartmatte nur aus dem Grunde zusammengetreten, weil Freiburg auf sie 4 0 2 316 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. aufmerksam geworden war. Ihr Zweck war vielmehr damals noch, die nötigen Verabredungen zum Angriff zu treffen. Denn ihre Hoffnung auf Erfolg war noch ungebrochen. Den Zeitpunkt der Versammlung bezeichnen Huser und Meiger übereinstimmend so: h den herbst(U. S. 191,195); da nun Freiburg von seinen Gefangenen die genauere Angabe dungevorlich achiag vor michaelisa erkundet hat(S. 161, 167), so ist unter dem„Herbst“ offenbar der Herbstanfang zu verstehen. Etwa zur Tages- und Nachtgleiche kamen die Verschworenen an der verabredeten Stelle zusammen. Die Betglocke hatte geläutet(8. 195), die Dämmerung brach herein. Ringsumher wurde es still. Da schlich sich hier und dort ein Mann von Lehen westwärts die Straße, die über die Dreisam führte. Nach wenigen Minuten war man so weit vom Dorfe entfernt, daß man ungescheut über den Bundschuh sprechen konnte. Ein Wäldchen links der Straße legte sich zwischen die Verschworenen und ihr Heimatdorfi. Hier lag ein Feld, das wenig Ertrag brachte und daher die Hartmatte genannt wurde; der Weg nach Mundenhofen führte an dem Felde vorbei. Mit der Zeit sammel- ten sich an dieser verschwiegenen Stelle 18 Teilnehmer der Verschwörung. Von Hans Humel wissen wir noch, daß er einen der Stüblin mitbrachte, sei es nun Hans oder Peter, die beide erschienen. Außerdem kamen von Lehen die beiden Heiz, Konrad und Augustin Enderlin, Hans Freuder, Thomas Müller und Clewi Meiger, natürlich auch die Hauptführer Hieronymus, Jakob Huser, Kilian Meiger und Joß Fritz, dagegen auffallender Weise weder Simon Strüblin noch der alte Vogt Hans Enderlin. Von auswärts waren nur die drei Betzenhauser Konrad Brun, Ciliax Stüblin und Hans Giger anwesend, die ja zur Versammlungstelle nur wenig weiter zu gehen hatten als die Lehener, und endlich der Bauernknecht Jakob, der aus der Mortenau zugewandert war. Alle übrigen Ortschaften, in denen Eingeweihte wohnten, waren auf der Hartmatte nicht vertreten. Konrad Brun hat sich später vor Gericht den Anschein gegeben, als sei er rein zufällig in die Versammlung geraten, während er zwei Stück Vieh habe suchen wollen und dabei ganz absichtslos in die Nähe der Hartmatte gekommen sei(U. S. 205). Der Versuch der Verschleierung liegt aber hier ebenso handgreiflich zutage wie bei Kilian Meigers Angabe, man habe sich nur zur Abwehr gegen einen Uberfall Freiburgs versammelt. Der Verlauf des Zusammenseins auf der Hartmatte wird uns weit weniger deutlich als der des Bundschuhtages auf dem Ungersberg 1493, mit dem sonst die Versammlung auf der Hartmatte viel Verwandtes hat. Zu beraten gab es auch hier recht viel, sodaß man sich erst gegen Mitternacht trennte(U. S. 161). Joß Fritz und Hieronymus führten das Wort, setzten die Pläne der Verschwörung noch einmal bis ins einzelne auseinander und erboten daher im Meistergesang vom Bundschuh v. 98 richtig: oder blate lit in eim weldli nach bei Lehene(Goedeke, Pamphilus Gengenbach S. 389). Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 317 sich, die Bibelsprüche, die das Recht ihrer Sache bewiesen, zusammenzu- stellen und vielleicht sogar aufzuschreiben. Jetzt, wo so viele beisammen waren, sollte jeder genau erfahren, wofür man kämpfte. An diese Darstellung der leitenden Gesichtspunkte schloß sich ohne Zweifel eine lebhafte Aussprache. Denn bei aller Ergebenheit gegen die Führer war man doch nicht bloß gekom- men, um Befehle entgegenzunehmen, sondern um selbständig mit zu beschlie- Ben. Der Pfarrer Hans Schwarz, der bei den grundsätzlichen Besprechungen gute Dienste hätte leisten können, hielt sich an diesem Abend völlig fern. Die Bauern mußten also selber die Forderungen aufstellen und die Pläne ent- werfen, für die man demnächst eintreten wollte. Manches Mißverständnis mochte aufzuklären sein, ehe man völlig einmütig zu Beschlüssen kommen konnte. Auch war zwischen dem Ungestüm der Heißgblütigen und dem Zögern der Furchtsamen die gesunde Mitte zu finden. Man beschloß, in den nächsten Wochen das Zeichen zum Losbrechen zu geben. Es war also nötig, daß man eine Anzahl von Männern mit der Füh- rung betraute. Ebenso wie 1493 im Elsaß sollte diese Führung militäri- scher Art sein: Hauptmann, Fähnrich und Weibel. Dag Joß Fritz zum Hauptmann erwählt wurde, verstand sich ebenso von selber, wie daß 1493 Hans Ulman diesen Posten bekleidet hatte: Der Urheber des Aufstandes mußte auch sein Führer werden. Zum Fähnrich brauchte man cher einen hübschen, stattlichen Jüngling, als einen Mann mit reifer Lebenserfahrung. Als die Wahl auf Jakob Huser fiel, weigerte sich dieser, ein Amt zu überneh- men, zu dem ihm sowohl die fachlichen Vorkenntnisse als auch die nötige Kleidung fehlte. Er hatte nie mit dem Kriegsdienst zu tun gehabt und war zu unvermögend, um sich die stattliche, bunte Tracht anzuschaffen, die da- mals zu einem Fahnenträger gehörte. Aber die Genossen ließen seine Ein- wände nicht gelten, sondern versprachen ihm, oso der handel angan, aburdle er wol becleidet werden(L. S. 192). So fügte er sich dem Wunsch der Ver- sammlung. Zu Weibeln wurden der Lehener Hans Stüblin! und der Betzen- hauser Hans Giger bestellt. Man wundert sich, daß weder Hieronymus noch Kilian Meiger ein Amt überkamen. Bei jenem mochte hinderlich sein, daß er erst Kürzlich aus der Ferne zugezogen war. Meiger dagegen hatte einen anderen wichtigen Dienst zu versehen: er mußte alle Teilnehmer den Bundes- eid schwören lassen. Und zwar übernahmen die Genossen durch diesen Schwur eine doppelte Verpflichtung: sie wollten den Bund verschweigen(wie sie ja schon bei der ersten Aufnahme versichert hatten), und sie wollten ihn„voll- strecken“, ausführen, in die Tat umsetzen(was sie bisher wohl noch kaum nicht der Betzenhauser Ciliax Stüblin, wie Freiburg in nahe liegender Verwechslung berichtet(U. S. 161). 318 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. des Wortlauts hat Jakob Huser diese Doppelverpflichtung so ausgedrückt, dab heiner von dem andern ichen sold(U. S. 192) 1. Man wollte sich also vor der sie die Vereinbarungen verschweigen und das si hi einander hliben und Gefahr der Entdeckung und vor der des Abbröckelns schützen; die Verschwo⸗ renen sollten weder schwatzen noch sich im Notfall von der gemeinsamen Sache lossagen. So glaubte man den Bund für alle Fälle neu gefestigt zu haben. Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Beratung über die Losung, das„Wortzeichen“, das von nun ab ein Mitglied dem andern kenntlich machen sollte. Es scheint nämlich, als sei der Wahlspruch, den Job Fritz ja von 1502 her übernahm, noch nicht allgemein gekannt oder ge- billigt worden(U. S. 191). Zwar bestritt man nicht die Notwendigkeit eines solchen Kennworts, nahm auch den Vorschlag des Leiters entgegen, vertagte aber— wenn wir Jakob Huser glauben dürfen— die endgültige Be- schlußfassung über diese Frage bis zur nächsten Zusammenkunft. Ich halte diese Berichterstattung Husers freilich für einen leisen Abschwächungsver- such, wie denn Meiger sich des Spruches überhaupt nicht mehr hat erinnern wollen. Den beiden Männern lag offenbar daran, das Verslein möglichst in Vergessenheit zu bringen, weil die Frage„Gott grüß dich, Gesell! Was hast du für ein Wesen?“ leicht zur Entdeckung der Eingeweihten führen konnte, wenn solcher arglos die verabredete Antwort gab:„Der arme Mann in der Welt mag nicht mehr genesen.“ Wie hätte man in einem Zeitpunkt, wo man alles zum Losbrechen bereit machte, eine so wichtige Sache wie die Fest- setzung des Losungswortes noch vertagen können? Jedenfalls, ob der Beschluß gefaßt oder vertagt worden ist, kannten seit jenem Abend auf der Hartmatte die Bundesglieder das Verslein als ihr Losungswort und behielten es fest in der Erinnerung, wie sich aus dem Bericht ergibt, den Freiburg aus den Verhören seiner Gefangenen hergestellt hat(U. S. 146, 185). Endlich kam man im Laufe dieses Abends überein, daß jeder Erschienene einen halben Gulden Beitrag an das Fähnlein zahlen solle(U. S. 197). Auch hier war es Kilian Meiger, der die Sache betrieb. Er fand aber nicht bei allen Gefährten ein williges Entgegenkommen. Konrad Enderlin sträubte sich gegen die„Steuer“ und wurde, als Meiger ihm kräftiger zusetzte, so ungehalten, daß er im Zorn von der Hartmatte heimging, noch che die Verhandlungen zum Abschluß gekommen warenz. Die andern scheinen der Zahlung allesamt zugestimmt zu haben. Sie war wohl so gedacht, daß nach und nach auch die übrigen Mitglieder je einen halben Gulden zahlen sollten. 1 dige 2 9 5 i 5 ach. 9 2 N 107 Fi Meiger hat auch hier den Sachverhalt abgeschwächt, indem er die Schweigepflicht erzählt, die Pflicht zu unbedingtem Zusammenhalt aber übergangen hat(S. 196). 2 U. S. 227; das war wohl auch der Grund, weshalb J. Huser seinen N amen unter den Anwesenden vergaß, während Meiger ihn schon wegen des persönlichen Zusammenstoßes nicht vergessen konnte. e Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 319 Ehe man auseinander ging, verständigte man sich noch über einige Punkte, wWie z. B. daß die vier Führerstellen ohne Gehalt, rein ehrenamtlich verwaltet werden sollten(C. S. 192), sowie daß im Falle plötzlicher Zertrennung des Bundes und allgemeiner Flucht das wertvolle Heiligtum, die Bundschuhfahne, beim alten Vogt Hans Enderlin zu finden sein werde(U. S. 191). Dann begaben sich die Teilnehmer mitten in der Nacht heim, ohne daß ein Unberufener auf sie aufmerksam geworden wäre. Was sie in diesen Abendstunden erreicht hatten, war zwar keine Massen versammlung sämtlicher Anhänger aus den verschiede- nen Dörfern, sondern mehr nur ein Zusammentreten der Kerntruppe. Aber in diesem kleineren Kreise war man sich über die wichtigsten Stücke klar und einig geworden: 1. über die Forderungen, die man zu stellen gedachte, 2. über die Art des militärischen Vorgehens, das demnächst eingeschlagen werden sollte, über die leitenden Beamten des Bundes und ihre Besoldung, über den Bundesschwur und das Losungswort, über den Mitgliederbeitrag. 2 Trat keine Störung ein, so konnte sich der Bund auf der festen Grund- lage dieser Abmachungen gedeihlich entwickeln. Ohne Zweifel diente das Zusammensein auf der Hartmatte dazu, das Selbstvertrauen und den Wagemut der Verschworenen zu stärken: man hatte das Gefühl der Geschlossenheit, der sieghaften Eintracht bekommen. Jetzt war der Zeitpunkt eingetreten, wo nicht nur die paar Führer, sondern auch die einfachen Mitglieder sich tatkräftig für die Sache des gedrückten Volkes einsetzen mußten. Aus dem Beraten kam man ins Handeln; der Abend auf der Hartmatte bildete die Grenze zwischen beidem. So schaute man denn nach entlegeneren Gebieten aus, als es die Dörfer in der Rheinebene waren, und schickte Werber auf Eroberung in die Täler des Schwarzwaldes(CL. S. 133) und nach allen anderen Richtungen(U. S. 146, 185). Die kurze Frist, die ihnen bis zur Entdeckung des Handels noch gelassen war, hat wohl bewirkt, daß wir von ihrer Werbetätigkeit keinerlei weitere Spuren überkommen haben als die Nachricht über jene drei Bauern, die in den Simonswald vordrangen und hernach in Waldkirch abgefaßt wurden (D. S. 368). Nur einen Fingerzeig erhalten wir in den Quellen, der nicht über- sehen werden darf: die Lehener hatten Beziehungen zum Elsaß. Alle näheren Einzelheiten dieser Verbindung liegen zwar für uns im Dunkel. Aber die Selbst- verständlichkeit, mit der man darauf rechnete, daß im Augenblick, wo die Empörung ausbrechen sollte, die Elsässer den Breisgauern zuziehen würden, weist auf geheime Verabredungen hin, die hüben und drüben getroffen worden 1818 17 320 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. sein müssen. Und zwar erwartete man die elsässischen Bundesgenossen bei Burkheim am Kaiserstuhl(U. S. 133), dachte also wohl an jene Ortschaften, die 1493 den Aufstand geplant hatten. Als hernach die O1 rigke iten jenseits des Rheines Abwehrmahregeln gegen die Gefahr des Bundschuhs trafen(U. 8. 214219), wußten sie zwar keine einzige Ortschaft oder Persönlichkeit zu nennen, die im Verdacht umstürzlerischer Neigungen stand. Aber das beweist höchstens, daß sich niemand durch unbedachte Reden oder Taten bloßgestellt, nicht aber, daß man dem erneuten Versuch des Bundschuhs gleichgültig gegenübergest anden hat. Joß Fritz kannte noch von 1502 her die Bereitwilligkeit der Bauern z. B. im bischöflich-straßburgischen Gebiet, sich an einem groß angelegten Plan bäuerlicher Selbstbefreiung sofort zu be- teiligen. Als vielgewandter und verschlagener Mann wird er diese Beziehungen im geheimen fleißig gepflegt haben. Auch Hans Humel hatte aus seinen Wanderjahren noch Bekannte im Elsaß, da ja seine Frau von dort stammte (U. S. 223). Und merkwürdigerweise wandte sich Hans Schwarz, der Pfarrer, als ihm der Boden in Lehen zu heiß wurde, nach dem Elsaß, weil er dort am sichersten Unterschlupf zu finden hoffte(U. S. 157). Die äußere Ruhe, in der die dortige Bauernschaft während des Jahres 1513 verharrte, kann also nicht darüber hinwegtäuschen, daß es auch in ihren Kreisen wieder gegärt hat und daß im gegebenen Falle die Bewohner der beiden Rheinufer aufs engste mit einander Hand in Hand gegangen wären, so daß tatsächlich das Fähnlein aus Lehen nach dem Elsaß gebracht werden konnte(U. S. 133). Die nächste größere Zusammenkunft, die man unter den Verschworenen ins Auge faßte, sollte aus Anlaß der Bien ger Kirchweih am 9. Oktober stattfinden. Man beabsichtigte dort eine Art Probe-Mobilmachung. Möglichst viele sollten sich einfinden, was ja auf einer solchen Bauernkirmes nicht weiter auffallen konnte. Es sollte durchaus nicht bloß— wie Huser es darstellt— ein Zusammentreffen der Führer werden, die dann hier über weitere Maßnahmen zu beraten dachten(I 191), 8 sondern man plante, zum ersten Male an die Ofkentlichkeit zu treten. der fröhlichen Stimmung des Festes— war es doch eine vreb-uve(U. S. 187 7)— wollte man, wo Tanz und Fähndel- schwenken geübt wurde, e das Bundschuh-F. ähnlein fliegen lassen, gleich- sam als eine Tat harmloser Ausgelassenheit, und wollte dann die W r. beobachten, die das Feldzeichen auf die Festteilnehmer ausübte(L. S. 145, 185, 187, 205). Diese Enthüllung des Fähnleins sollte nach Joß Fritzen Meinung der Anfang des großen Erfolges werden, auf den man für den Bundschuh rechnete. Denn die Verschworenen konnten es sich nicht anders denken, als daß der Arme Mann in Stadt und Land ihnen begeistert zufallen werde, sobald sie das Zeichen zur s Selbstbefreiung gaben(U. S. 178, 183, 185, 187, 203). Das mochte echt volkstümlich gedacht sein, aber es verriet keinen tieferen Wie sollte das Unternehmen ins Werk gesetzt werden? 321 Einblick in das Walten politischer Kräfte. Man meinte, das Wichtigste getan zu haben, wenn man einen recht eindrucksvollen Anfang des Aufstandes ins Werk setzte; das Ubrige werde dann schon„von selber“ kommen. Zwei- hundert(C. S. 145, 187, 191) oder vierhundert(S. 195) Anhänger— der bloße Gedanke an diese Zahl genügte schon, um denen, die in der Behandlung der Welthändel noch wie Kinder waren, das Gefühl unwiderstehlicher Sieghaftig- keit zu geben. Dabei mußten sie sich doch sagen, daß ein so auffälliges Hervortreten an die Offentlichkeit, wie es der Besuch der Bienger Kirmes gewesen wäre, mit unbedingter Sicherheit und großer Schnelligkeit die Dinge zur Entschei- dung gedrängt hätte. Sie rechneten denn auch, soweit wir das aus gelegent- lichen Außerungen noch zu erkennen vermögen, mit einem Ausbruch der Ver- schwörung binnen acht Tagen(U. S. 134, 182): an St. Gallen Tag sollten die kriegerischen Handlungen beginnen. Zu verschleiern war ja dann nichts mehr, wenn man die Fahne des Aufruhrs öffentlich gezeigt hatte. Nur schnelles Handeln konnte der Sache noch nützlich sein. In das, was nunmehr erfolgen sollte, haben wir keinen genauen Einblick mehr. Es wird erwähnt, daß man— wie das bei jedem Bauernaufstand das erste Erfordernis war— eine Stadt einnehmen und das ganze Rheintal entlang ziehen wolle. Aber wir vermissen den straffen, einheitlichen Plan, der doch einem Manne wie Joß Fritz zweifellos vorgeschwebt hat. Nach den Angaben der Gefangenen war noch anfangs Oktober in Bundschuhkreisen zweifelhaft, ob sich der große Angriff gegen Freiburg, Breisach oder Endingen richten werde(U. S. 133, 145, 157, 185, 194k., 228). Daß die erste dieser drei Städte für die Verschwörung am wichtigsten war, versteht sich von selber. Aber wie konnte man dann am 16. Oktober losschlagen und erst zu Martini(auf dem Jahrmarkt) die Uberrumpelung Freiburgs planen? Es wäre mehr als leicht- kertig gewesen, sich vier Wochen lang mit kleinen Unternehmungen gegen die Breisgauer Dörfer oder gegen Städte zweiten Ranges wie Breisach und Endin- gen aufzuhalten und der Freiburger Obrigkeit diese wertvolle Zeit zu gönnen, ihre Streitkräfte zu sammeln und gegen die Bauern ins Feld zu führen. In die Bundschuhpläne kommt erst dann Folgerichtigkeit, wenn wir annehmen: Job Fritz hat Mitte Oktober zunächst— vielleicht im Bunde mit einer elsässi- schen Bauernschar— sich nach der Schweiz, etwa bis unter die Mauern von Basel durchschlagen und erst von hier aus— mit der schweizerischen Republik als Rückhalt— das Rheintal erobern wollen!. Gelang das, so konnte er hoffen, Die Frage, die für Freiburg noch unentschieden war, ob der Zug durchs Rheintal aufwärts oder abwärts gehen sollte(U. S. 154), Iöst sich also im Sinne der letzteren Möglich- keit, so daß denn auch das Gerücht auftauchen konnte, Basel habe einen Handstreich auf Breisach geplant(S. 158). Rosenkranz, Bundschuh. I. 21 32² 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. in einigen Wochen vor den Toren Freiburgs zu stehen. Der Martini-Jahrmarkt hätte ihm dann eine günstige Gelegenheit geboten, sich der Stadt zu bemäch- tigen. Und zwar sollte in dem bunten Jahrmarkttreiben an irgend einer Stelle Feuer ausbrechen(wie tatsächlich am Abend des 10. November im Gasthaus zum Kiel geschah[U. S. 180 und, während die Aufmerksamkeit der Stadtleute nach dieser Richtung hin in Anspruch genommen wurde, ein Uperkall von seiten der aufständischen Bauern erfolgen(U. S. 185, 187). Es ist schwer zu beurteilen, wieviel Aussicht auf Erfolg solch ein Kriegszug der Bauernheere gehabt haben würde. Daß die Widerstandskräfte der herrschenden Gewalten von ihnen nicht hoch genug eingeschätzt worden waren, leuchtet ohne weiteres ein. Auch die militärischen Vorbereitungen der Bundschuhführer muß man unbedingt als mangelhaft bezeichnen. Dennoch ging hernach die Meinung Freiburgs, als der nächst beteiligten„Ehrbarkeit“, dahin, daß der Bundschuh zum mindesten eine große Verwirrung im Lande angerichtet haben würde(U. S. 178). Denn die breiten Volkskreise waren dem Bundschuhgedanken nur allzu geneigt, wie sich alsbald ergab, als der Auf- stand entdeckt und vereitelt wurde und nun die Behörden anfingen, die Teil- nehmer strenger zu bestrafen, als nach dem Rechtsempfinden der Dorfbewohner und wohl auch manches einfachen Mannes in den Städten am Platz gewesen wäre. Namentlich aber fürchteten die Obrigkeiten, daß der Bauernaufstand alle Betroffenen zu klarer Parteinahme genötigt haben werde. Mit der unerbitt- lichen Entschlossenheit des Radikalismus hatten die Verschworenen immer wieder den Grundsatz aufgestellt: wer ihrem Bunde beitrat, sollte unange- tastet gelassen, ja bei dem Seinigen geschützt werden; wer sich ihnen aber widersetzte, den wollten sie totschlagen(U. S. 145, 170, 183, 185, 187, 191, 194, 203). Wurde das rücksichtslos durchgeführt und blieb das Glück den Bauern nur einigermaßen hold, so mußte die öffentliche Ordnung durch den Ausbruch des Bundschuhs aufs tiefste erschüttert werden, wie sich nach zwölf Jahren im Bauernkriege zeigte. So stand auf seiten der Bauern alles zum Losschlagen bereit. Bisher war es— ähnlich wie 1502— gelungen, das Geheimnis zu wahren. Die Empörung War bis unmittelbar vor den Ausbruch vorbereitet. Nur noch wenig Tage, dann 20g Job Fritz das Fahnentuch hervor, das er bisher sorgfältig verborgen gehal- ten hatte, dann wurde Bundschuh das große Schlagwort, an dem sich die Leidenschaft des Landvolkes diesseits und jenseits des Rheines entzündete. Die alte Weissagung Hans Ulmans stand vor ihrer Erfüllung: Joß Fritz schickte sich an, den letzten Willen des unglücklichen Schlettstadter Bürger- meisters zu vollstrecken. Die Forderungen waren genau geprägt, die Mit- glieder geworben und verpflichtet, die Pläne klar herausgearbeitet worden. Da wollte es das Geschick, daß abermals in letzter Stunde das geheime Unter- nehmen verraten wurde.. Tie gel b Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 323 4 Wie gelang es den Obrigkeiten, der drohenden Gefahr Herr zu werden? a) Die Entdeckung. Während der ersten Oktobertage rüsteten sich die Verschworenen in kieberhafter Tätigkeit darauf, daß sie auf der Bienger Kirchweihe zum ersten Male an die Offentlichkeit treten wollten. Seitdem man vor acht Tagen auf der Hartmatte über Grundzüge und Pläne des Unternehmens einig geworden war, fühlte jeder Eingeweihte die Verpflichtung, zum Gelingen des Werkes das seinige beizutragen. Bisher war noch alles geheim geblieben. Wenigstens verriet keine Maßnahme der Behörde, daß man in obrigkeitlichen Kreisen auf den Geheimbund aufmerksam geworden sei. Tatsächlich war allerdings das Treiben der Aufständischen in Freiburg nicht ganz unbekannt geblieben. Jener Anstreicher Theodosion, der dem Abgesandten des Joß Fritz die An- kertigung der Bundschuhfahne abgeschlagen hatte, war alsbald zum Rat seiner Stadt gegangen und hatte von dem verdächtigen Vorfall Meldung ge- macht. Die Stadtväter waren sich auch sofort darüber klar geworden, daß es kür die gesamte Landschaft eine große Gefahr bedeuten werde, wenn ein Bund- schuh aufgeworfen würde, also eine Empörung ausbräche. Aber da ihnen nicht ein einziger Teilnehmer mit Namen genannt worden war, hatten sie keinen Anhalt, um irgendwie mit Vorkehrungsmaßregeln einschreiten zu kön- nen. Sie beschränkten sich also darauf, die umliegenden Obrigkeiten insgeheim über das Vorgefallene zu verständigen und ihnen vorzuschlagen, daß man allerwärts ein verschärftes Augenmerk auf jede Regung der Unbotmäßigkeit und auf jede Neigung zu geheimen Zusammenkünften der Bauern haben wolle. Damit verband sich die Bitte, etwaige Beobachtungen auffälliger Art nach Freiburg zu berichten und die Stadt 80 instand zu setzen, sich gegen drohende Anstürme rechtzeitig zu sichern(U. S. 184). Da sich von diesem Gedankenaustausch mit den umliegenden Herrschaften in den Freiburger Briefbüchern keine Spur erhalten hat, liegt die Annahme nahe, daß er lediglich durch mündliche Benachrichtigung erfolgt ist. Auch wird es uns dadurch un- möglich gemacht, den genauen Zeitpunkt des Geschehnisses festzustellen. Es muß mehrere Wochen vor die Versammlung auf der Hartmatte gefallen sein, da Joh Fritz nach der Ablehnung in Freiburg noch Zeit hatte, den Ver- such in Lehen zu wiederholen und endlich die Reise nach Heilbronn zu unter- nehmen. Ubrigens legte sich der Argwohn Freiburgs bald wieder, da sich die breisgauische Bauernschaft offenbar ruhig verhielt. Der Lehener Maler aber war durch Joß Fritz dermaßen eingeschüchtert worden, daß er seine Kunde erst anbrachte, als die Verschwörung anderweitig entdeckt worden 21* 32⁴ 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. war. Von dieser Seite drohte also dem geheimen Treiben der Bundschuher keine Gefahr. Die erste Handhabe zu ihrer Verfolgung boten die aufständischen Bauern ihrer Obrigkeit durch eine unbesonnene Tat dreier Hitzköpfe. Um den ersten Oktober, also zu einer Zeit, als der Werbeeifer in den Kreisen der Ver- schworenen groß war, fiel ein Bauer etwa eine Wegstunde außerhalb Freiburgs jenen drei Bundschuhern in die Hande. Die Namen sind uns sämtlich unbe- kannt geblieben. Zunächst redeten die drei ihrem Genossen zu, ihmen Ver- schwiegenheit zu geloben, da sie ihm ein Geheimnis eröffnen wollten. Als er sich dessen weigerte, brachten sie ihn abseits zum Walde und nötigten ihm den Eid ab. So bekam er denn wider Willen zu hören, daß sie eine Empörung planten. Und zwar wurde ihm das Unternehmen in seiner radikalsten, gewalt- tätigsten Weise geschildert. Wenigstens in dem Bericht, wie er durch mehrfache Vermittlung an uns gekommen isti, findet sich weder vom Grundsatz der göttlichen Gerechtigkeit noch von den wohlbegründeten Einzelforderungen des Bundschuhs irgend etwas erwähnt. Hier ist nur die Rede von Mangel und Hunger des Armen Mannes, von Auflehnung gegen die Reichen aller Art, vom Beutezug nach Freiburg, do si dunn alle notturft getreuen æu finden (U. S. 129). Der Baner lehnte es durchaus ab, auf derartig abenteuerliche Dinge einzugehen. Die Bundschuher aber gedachten, hier bereits den Zwang anzu- wenden, der später ja ohnehin zum Grundsatz der Empörung werden sollte: uber irem furnemen nit hett wollen gelben oder volg finn, den molten si æu tod geslagen haben(L. S. 185). Auch mochten sie fürchten, ds 3 der Mann trotz der beschworenen Verschwiegenheit die Sache ans Licht bringen werde. Nur dadurch, daß gerade einige Reiter des Weges kamen, die der Bedrohte durch Schreien hätte herzurufen können, ließen die Bundschuher ihr Opfer aus den Händen. Glücklich heimgekehrt, schlug der Bauer den einzig möglichen Weg ein, um aus dem Zwiespalt seines Gewissens herauszukommen, das ihn einer- seits an die Wahrung des geschworenen Eides band, anderseits ihm aber ver- pflichtete, der Obrigkeit den drohenden Aufstand zu verraten. Er beichtete seinem Priester, was ibm widerfahren war, und dieser vertraute das Bun dschuh- Geheimnis dem Professor an der Universität Freiburg, Magister Johann Cäsar, an2. Auf diesem Umwege gelangte die Nachricht schlieplich an den Freiburger Stadtrat, ohne daß Cäsar den Namen des Bauern oder seines Beicht- 1 Was die Bundschuher dem Bauern gesagt, hat dieser seinem Beichtvater mitgeteilt. Von dort ist es durch Vermittlung des Professors Cäsar an die Freiburger Behörde gelangt, die nun darüber an den Konstanzer Bischof schreibt. Zu verwundern wäre also nicht, wenn die Darstellung auf diesem langen Wege recht bauernfeindlich geworden Wäre. 2 Übrigens ein Zeichen dafür, daß der überfallene Bauer nicht aus Lehen stammte; denn der dortige Pfarrer Hans Schwarz würde nicht so gehandelt haben. Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 325 vaters zu verraten brauchte. Für die städtische Behörde war diese zweite Warnung von großem Wert; stellte sie doch in unbedingt zuverlässiger Weise das Vorhandensein der Verschwörung fest. Aber umso peinlicher empfand man, daß wiederum kein Mitglied des Geheimbundes genannt und kein Hinweis auf den Sitz des Aufstandes gegeben worden war. Konnte sich die Obrigkeit damit begnügen, ganz allgemein auf Anzeichen beginnender Unruhen acht zu haben, auf die Gefahr hin, daß die Unruhen eines Tages verheerend losbrachen? Das einzige Hindernis, das einer nachdrücklichen Verfolgung im Wege stand, war das Beichtgeheimnis. So wandte sich denn der Freiburger Rat an den Bischof von Konstanz mit der Bitte, den Professor Cäsar und weiterhin den von ihm geschützten Dorfpfarrer von der Schweigepflicht zu entbinden. Gegenüber dem Bedenken, daß päpstliche Rechte und Satzungen diesem An- sinnen hinderlich sein möchten, führte der Rat die matiche billicheit4 ins Feld, die allen Mord und Jammer einer Bauernempörung in Betracht ziehe (U. S. 130). Mit allem Eifer ließ es sich der Rat in den nächsten Tagen angelegen sein, dem keimenden Aufstand auf die Spur zu kommen. Geheime Späher müssen in die umliegenden Dörfer geschickt worden sein, die sich erkundigen sollten, wer im Bundschuh sei. In der Ratsitzung, die am Montag, 3. Oktober, statt- fand, konnte man die ersten Angaben machen. Bezeichnend für die Ziellosig- keit, mit der die Freiburger suchten, ist dabei der Umstand, daß die Fährte nicht in die Hauptorte der Verschwörung führte, und daß Männer als Ver- schworene genannt wurden, die nach allem, was später über die Bewegung bekundet wurde, nicht zu ihren wichtigeren Mitgliedern gehörten. Man war auf der Basler Landstraße nach Wolfenweiler geraten und hatte dort Gallin Mentz, Martin Zimmerman und Mathis Gärman ausfindig gemacht, außerdem in dem wenig westlich gelegenen Mengen einen Matern oder Mathis Maler. Nicht als ob diese vier nunmehr verhaftet worden wären. Man befand sich ja noch durchaus im Zustand der Mutmaßungen. So glaubte man, in den beiden letztgenannten bereits zwei Hauptleute der Verschwörung entdeckt zu haben, während sich doch später herausstellte, daß die Bundesleitung durchaus bei den Lehenern lag. So verzeichnete man auch das Gerücht, die Bundesfahne sei in Metz hergestellt worden(U. S. 130), obwohl es den Tatsachen in keiner Weise entsprach. Nachträglich mochten auch die Freiburger lächeln über das, was sie in jenen Anfangstagen vom Bundschuh geglaubt hatten. Aber vorläu- tig bot ihnen dieses tastende Forschen die einzige Möglichkeit, die geheimen Gänge der Verschwörung bloßzulegen. Namentlich war zu gewaltsamem Vor- gehen die Stunde noch durchaus nicht gekommen. Ein kriegerischer Streifzug in die Dörfer hätte höchstens dazu gedient, den Verschworenen den Mund zu schliegen und ihr Geheimnis vor allem Verrat desto sicherer zu schützen. Nur e 32 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. für den Fall eines Angriffs mußte Freiburg sich rüsten. Deshalb wurden eben an jenem 3. Oktober Vorkehrungsmaßregeln beschlossen, die demnächst in anderm Zusammenhange besprochen werden sollen. So war die Freiburger Obrigkeit durch die zweite Warnung tatsächlich nur wenig vorwärtsgekommen. Sie würde auch noch längere Zeit gebraucht haben, um zu handgreiflichen Ergebnissen zu gelangen, wäre nicht am Tage nach jener Ratsitzung anderwärts ein ganz unerwartetes Ereignis ein- getreten, das den Schleier der Verborgenheit mit einem Male völlig von dem Geheimbunde wegriß. Am 4. Oktober begab sich nämlich ein breisgauischer Bauer zum Markgrafen Philipp von Baden auf das Schloß zu Rötteln bei Lörrach und verriet ihm den ganzen Plan des Aufstandes, dessen Mitwisser er selber gewesen war. Er hieß Michel Hanser(U. S. 133) oder Hans Manz (U. S. 204), was bei der schwankenden Bezeichnung damaliger Zeit recht wohl der gleiche Name(nur in verschiedener Ausprägung) sein kann. Er stammte aus Schallstadt, zwischen Wolfenweiler und Mengen, und war dem Karthäuserkloster in Freiburg verschuldet(L. S. 204). Jetzt, in den Ernte- monaten, befand er sich im Dienst eines Bauern zu Biengen. Ob dieser sein Brotherr in den Bundschuh eingeweiht war, wissen wir nicht; Michel Hanser war es jedenfalls. Er kannte auch den Plan, daß nach einer Woche hier in Biengen auf der Kirmes die Bundschuhfahne flattern sollte. Im Vorgefühl dieser nahen Entscheidung mag er— ähnlich wie die drei Bauern, die den Wanderer bei Freiburg zum Beitritt drängen wollten— etwas ungeduldig und zu Gewalttat geneigt gewesen sein. Als er eines Tages mit zwei Genossen in der Scheune seines Bauern Getreide drasch, kam es zwischen ihm und einem der beiden anderen zu einem heftigen Wortwechsel, weil er— Michel Hanser einen Fremden, ohne sich vorher nach seinem Begehren zu erkundigen, zum Bauer des Hofes geführt habe. War der Argwohn seines Mitknechts insofern berechtigt, als der Fremdling etwa in Sachen des Bundschuhs kam und Michel Hanser als Mitwisser ihm einen leichten Eingang verschaffte? Der Wort- wechsel artete schließlich in Tätlichkeiten aus, dergestalt, daß Michel Hanser seinen Widersacher totschlug. Um den Folgen dieser Untat 2u entgehen, entfloh er südwärts, offenbar in der Richtung auf die Schweiz, die schon 80 manchem Flüchtigen ein Unterkommen gewährt hatte. Kurz ehe er die Grenze erreichte, übernachtete er noch einmal in einem Wirtshaus zu Eimeldingen, von wo die Landstraße in kurzem Aufstieg zum markgräflichen Schloß in Rötteln hinaufführte. Hier kam er auf den Gedanken, die Schuld des Tot- schlags dadurch von sich abzuwälzen, daß er seine Teinahme am Bundschuh in den Augen der Behörde zu einem Verdienst umwandelte. Abends vor dem Schlafengehen vertraute er sich dem Wirte an und versprach, dem Markgrafen das ganze Bundschuhgeheimnis zu verraten, wenn er dafür freies Geleit erhalte. Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 327 Dem Wirt kam die Eröffnung wenig glaubhaft vor; er hielt die Bundschuh- erzählung für ein Märlein, das lediglich die Strafe für den Totschlag von ihm abwenden solle. Am andern Morgen trat er deshalb an das Bett des seltsamen Gastes und machte ihn abermals auf die Tragweite seiner Aussage aufmerksam. Aber der Fremde blieb dabei:»as ich nüchitin redt, red ich auch hut umd ails auch also reden vor minem gnũdigen herren(U. S. 127). S0 begleitete der Wirt den Bauernknecht aufs Schloß zu Rötteln. Es traf sich, daß Markgraf Philipp gerade persönlich anwesend war, daß er also den ganzen Sachverhalt mit eigenen Ohren anhören konnte. Obwohl das Migtrauen nahe gelegen hätte, der fremde Bauer versuche bloß, eine verdiente Strafe von sich abzu- wenden, so stand anderseits, wenn der Bericht den Tatsachen entsprach, eine große Gefahr so drohend nahe vor der Tür, daß mit vorsichtigem Ab- warten keine Zeit zu verlieren war. Heute schrieb man bereits Dienstag, 4. Oktober. Noch fünf Tage, und die Bienger Kirchweih sah eine Ansammlung von Verschworenen, die leicht über hundert zählen konnte. Die Zeit, die bis dahin zur Verfügung stand, mußte mit Vorsichtsmaßregeln ausgenutzt wer- den, selbst auf die Gefahr hin, daß sich die Warnung als grundlos herausstellte. So war, als man in Freiburg noch tastend nach zuverlässigen Spuren der Verschwörung suchte, hier im Röttelner Schloß das ganze Gewebe des Geheim- bundes offengedeckt worden. Und zwar mit einer Ausführlichkeit und Ge- nauigkeit, die da zeigt, daß dieser Michel Hanser mehr als bloß oberflächlich mit den Plänen des Joß Fritz bekannt gewesen ist(U. S. 133). Er wußte nicht nur Dinge von grundlegender Wichtigkeit wie den geplanten Anschlag auf Freiburg oder Breisach, oder den Grundsatz, nur Papst und Kaiser als ihre Herren anzu- erkennen. Er hatte auch von den Beratungen Kunde, die unter den führenden Männern der Bewegung gepflogen wurden: daß man das weiße Kreuz im Fähnlein durch einen Adler ersetzen wolle, dag im Augenblick des Losbruchs die Elsässer in Burkheim heranziehen und umgekehrt die Fahne ins Elsaß gebracht werden solle. Ihm war wohl bewußt, daß man schon mit dem Uber- gang zu den Schweizern rechnete, wenn der Kaiser der schriftlichen Eingabe des Bundes kein Gehör schenken werde. Auch die neuesten Wendungen des Bundschuh-Unternehmens waren ihm nicht verborgen geblieben: der Zug der beiden Werber durch den Simonswald, die Verabredung auf die Bienger Kirmes und der endgiltige Losbruch um die Mitte Oktober. Sachlich erfuhr also der Markgraf am Morgen jenes 4. Oktober schon beträchtlich mehr über die geheime Angelegenheit, als der Freiburger Rat bisher gewußt hatte. Nur eins fehlte noch: ein Namensverzeichnis derer, die sich durch die Verschwörung schuldig gemacht hatten. Michel Hanser, der sonst soviel verraten hatte, war nämlich in diesem Punkte überaus zurückhaltend gewesen. Aus der Nieder- schrift, die Markgraf Philipp über seine Eröffnungen sofort herstellen lieg, 328 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. ergaben sich insgesamt nur drei Namen: Matern Weinman aus Mengen, ein gewisser Gilg aus Lehen und Adam Herlin aus Norsingen. Für eine ver- folgende Behörde waren das nur dürftige Anhaltspunkte. Und doch mußte man es vom obrigkeitlichen Standpunkte aus einen großen Glücksfall nennen, daß einem der beteiligten Landesherren so kurz vor dem Ausbruch des Auf- standes eine so genaue und so zuverlässige Kenntnis der geheimen Abmachun- gen zugetragen wurde. Verstanden es die Herrschaften jetzt, mit der nötigen Schnelligkeit und Gründlichkeit, und dabei doch vorsichtig zu Werke zu gehen, dann glückte es ihnen nicht blog, das gefährliche Bauernunternehmen noch rechtzeitig zu vereiteln, sondern dann durfte ihnen keiner der namhaften Bundschuher entgehen. Michel Hanser verdiente sich den Dank der Gebietenden, so daß sich nach einigen Monaten Markgraf Christoph bei der Stadt Freiburg für ihn ver- wandte, sie möge durch ihre Fürsprache Aufschub seiner rückständigen Zah- lungen bei den Karthäusern erwirken. Seine Rechnung hatte ihm also nicht getrogen. Von Strafe für den Totschlag wird nichts erwähnt; er stand ja im Glanze des obrigkeitlichen Lobes, er sei der,„80 die has unæettelung des hunt- schuchs erstlieh angecbigt«(U. S. 204). In den Augen seiner alten Genossen dagegen war er nichts anderes als der Verräter, dem mam vermutlich um 80 mehr grollte, als er den groß angelegten Plan noch in letzter Stunde zum schei- tern gebracht hatte. Wie niederdrückend für Jog Fritz, mm zum zweiten Male unmittelbar vor der ersehnten großen Stunde des Losbruchs durch die Untreue eines Eingeweihten um die Früchte monatelanger Wühl- und Werbe- arbeit gebracht worden zu sein! Die Heimlichkeit des Bundschuhs— seine notwendige Vorbedingung erwies sich also abermals als seine schwache Stelle. Sobald dieser scheinbar so wirksame Schutz weggezogen worden war, lag das ganze Gebiet des weitverzweigten Geheimbundes der Bauern für die Verfolgung der Obrigkeit offen und wehrlos da. b) Die Vorsichtsmaßregeln. Schon ehe Markgraf Philipp die wichtigen Eröffnungen Michel Hansers in Röttehn empfing, hatten die Freiburger sich gegen den etwaigen Ausbruch der Verschwörung geschützt, indem sie am 3. Oktober die Stadt in Vertei- digungszustand setzten. Die alte Verordnung über den Sturm wurde erneut in Erinnerung gebracht, damit jeder sich zu verhalten wisse, wenn Nogl gat oder ein morigeschirei ist(U. S. 131). Dazu wurden noch einige be- sondere Bestimmungen getroffen: daß beim Ton der Sturmglocke alsbald ein Nachbar dem andern klopfen und sich eiligst mit ihm zum Kirchhof (nämlich zum Münsterplatz) verfügen solle; daß die Leute aus der Nachbar- schaft des Bürgermeisters zunächst alle diesem zueilten und dann die Stadt- Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 329 kahne von ihm zum Münsterplatz brächten; daß man in der gleichen Weise dafür Sorge tragen müsse, die Banner der Zünfte ungefährdet zum Versamm- lungsorte zu schaffen; daß die Torschlieger wohl acht gäben und nicht etwa die Schlüssel bei sich trügen(so daß sie ihnen abgenommen werden könnten), sondern sie an sicherem Gewahrsam wüßten; daß jedes Tor durch zwei Be- waffnete behütet werde(merkwürdiger Weise genügte für das Predigertor, das doch nach Lehen hinausführte, nur einer); und endlich, daß die Bewohner der Vorstädte(Neuenburg, Adelhausen, Wiehre und Schnecken vorstadt) sich je unter einer besonderen Fahne und einem eigenen Hauptmann sammelten (C. S. 130 ff.). So war wenigstens ausgeschlossen, daß die Stadt von außen her durch einen unvorhergesehenen Handstreich überrumpelt wurde. Größere Schwierigkeiten verursachte schon die Gefahr, daß die Verschwörung auch im Innern Freiburgs Boden gefaßt haben und nun nach Art anderer städtischer Unruhen zum Aufstand des niederen Stadtvolkes führen konnte. Oder war der Rat seiner Untertanen so unbedingt sicher? Trotz aller späteren Beteue- rungen der Unschuld Freiburgs haben die Ratsherren es an diesem 3. Oktober durchaus nicht für ausgeschlossen gehalten, daß in den Zünften offene oder ver- steckte Anhänger des Bundschuhs sähen, oder zum mindesten, daß ein scharfes behördliches Vorgehen gegen den Bauernbund in den Kreisen der städtischen Handwerker starkes Mißfallen erregen werde. Sonst hätte der Rat an die Spitze seiner Verordnung für die Zünfte nicht den eigentümlichen Satz ge- stellt: der Kaiser habe großen Widerwillen gegen den Bundschuh und stehe durchaus auf Freiburgs Seite. Denn wer den Sachverhalt kannte und darüber Bescheid wußte, daß der Kaiser von der eben erst entdeckten Verschwörung überhaupt noch keine Kunde haben konnte, der lächelte über eine so nichts- sagende Beteuerung. Wer die Worte aber als bare Münze nahm, der wurde, wenn er schon dem Bundschuh zuneigte, durch diese Berufung auf den Kaiser wahrlich nicht vom Unrecht der Bundschuhsache überzeugt. Unter allen Um- ständen ergibt sich aus dem Erlaß, daß sich die Freiburger Behörde nicht ganz sicher fühlte, wenn sie schon auf so zweifelhafte Verteidigungsgründe zurück- greifen mußte. Sie ließ denn auch auf den Zunftstuben eine ausdrückliche Warnung vor jeder Teilnahme am Bundschuh verlesen. Das Vorhaben der Empörer wurde in diesem obrigkeitlichen Erlaß etwas grob dahin gekennzeich- net, sie wollten keinen Herrn haben(was mindestens ungenau war), keine Zinsen mehr bezahlen(was zweifellos eine Ubertreibung bedeutete) und eine Stadt einnehmen(was weder das letzte noch das wichtigste Ziel des Aufstandes darstellte). Durch diese abschreckende Schilderung hoffte der Freiburger Rat zu erreichen, daß keiner in den Zünften der Verschwörung Vorschub leistete, sondern jeder, der etwas davon erfuhr, der Obrigkeit Anzeige erstattete. Mit alledem war natürlich gegen die Verschwörung selber noch nichts 330 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. ausgerichtet. Um hier vorwärts zu kommen, mußte die Stadt erst noch mehr Namen der Bundschuher erfahren. Späher waren daher in den umliegenden Dörfern eifrig damit beschäftigt, aus dem Gespräch mit Bauern zu erlauschen, wer noch von dem Geheimbund wisse. So oft der Rat wieder Sitzung hielt, wurden die neu ermittelten Namen aufgeschrieben. Außerdem trug Freiburg Sorge, daß die Nachbarstädte über die drohende Gefahr unterrichtet wurden. So brachte Georg Dorfel die Kunde vom bevorstehenden Bundschuh schon am 4. Oktober nach Neuenburg bei Müllheim, vermutlich auch vorher nach Breisach(U. S. 134). An diesem selben Dienstag, 4. Oktober, schickte Markgraf Philipp nach dem Verhör des Dreschers Michel Hanser zwei Ritter zur vorderöster- reichischen Regierung nach Ensisheim. Die einzige Möglichkeit, des Bundschuhs Herr zu werden, bestand ja darin, daß die badischen Amtleute mit den österreichischen Hand in Hand gingen. Nur bei geschlossenem Auf- treten durfte man hoffen, das politisch so zerrissene Gebiet des Breisgaus von allen Auf wieglern gründlich zu säubern. Als Unterlage für ihre Beratungen mit der Ensisheimer Regierung gab Philipp seinen beiden Abgesandten ein Schrifstück mit, das die Eröffnungen Hansers in ihren Grundzügen enthielt und auf dem zugleich die Vorschläge ihres Herrn für die Verfolgung des Bundschuhs kurz verzeichnet standen. Nach Philipps Dafürhalten wäre es unklug gewesen, ohne Kenntnis der Namen sofort eine allgemeine Verfolgung in den breisgau- ischen Dörfern zu veranstalten; denn in der großen Unruhe, die ein derartiger Schritt zur Folge haben werde, müsse man mit der Flucht vieler Aufständischen rechnen. Das einzige, was man ungesäumt tun könne, sei der Versuch, den beiden Werbern, die den Simonswald hinaufgezogen, den Rückweg abzuschnei- den, wobei der österreichische Vogt zu Waldkirch gute Dienste tun werde. Zugleich ließ der Markgraf aber durchblicken, daß er den Anstoß zu durch- greifenden Verhaltungsmaßregeln erst von den Herren der Ensisheimer Regierung erwarte(U. S. 133f.). Mündlich nahmen Philipps Abgesandte noch die beiden Vorschläge mit, die er später auch an Freiburg gelangen ließ: man möge einander alle Namen der Entflohenen mitteilen und anderseits alle verdächtigen Fremden verhaften(vgl. U. S. 137, 139, 143). Die Uberbringer dieser Botschaft waren Blicker Landschad und Hans von Schennow. Sie beeilten sich so, daß sie noch am selben Dienstagabend in Neuenburg über den Rhein setzten, also am andern Morgen in Ensisheim zur Stelle waren. Man sollte annehmen, bei der dringenden Gefahr habe es nur weniger Stunden bedurft, um die Regierung zu einem Erlaß an die Städte, Amtleute und Adligen des gefährdeten Bezirks zu veranlassen. Aber in unglaublicher Sorglosigkeit nahmen sich die Herren bis zum Donnerstag der nächsten Woche, also volle acht Tage Zeit, ehe sie die erforderliche Polizeiverfügung ergehen — Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 331 lieben;— und das obwohl sie wußten, daß die wichtigste vorderösterreichische Stadt Freiburg durch den Bauernaufstand gefährdet war und daß die Bienger Kirmes mit der geplanten Erhebung der Bundschuher bereits binnen drei Tagen stattfand. Wären die örtlichen Obrigkeiten nicht auf eigene Faust vor- gegangen, so hätte man jede Verfolgung der Verschworenen überhaupt unter- lassen können, da sich dann alle wichtigeren Mitglieder des Bundes rechtzeitig in Sicherheit gebracht haben würden. Aber die Städte zeigten sich rühriger als die königlichen Räte und Statt- halter. Kaum waren Landschad und Schennow am Dienstagabend über- gefahren, da schickte Neuenburg am nächsten Morgen Botschaft nach Breisach und nach Freiburg, des Inhalts: in Rötteln habe man Genaueres über den Bundschuh erfahren, auch die Regierung in Ensisheim wisse jetzt darüber Be- scheid, daß an einem der nächsten beiden Tage eine Ansammlung der Ver- schworenen zu Tiengen, Mengen oder Biengen erwartet werde(U. S. 135) Diese Nachrichten konnten in Freiburg nicht anders wirken, als daß sie die vorhandene Spannung noch erhöhten und den Eifer der städtischen Behörden noch mehr anstachelten. Namentlich der Hinweis auf Biengen, wo am 9. Okto- ber Kirmes war, eröffnete den Freiburgern eine Aussicht auf durchgreifende Verfolgung der Bauern. Ehe es aber nach dieser Richtung zu Taten kam, langte auch in Freiburg ein Bote des Markgrafen Philipp an: Franz von Rockenbach, der Amt- mann zu Badenweiler bei Müllheim. Freitag, 7. Oktober, ritt er nach Freiburg, brachte vermutlich eine Abschrift der Aufzeichnung, die Landschad und Schennow mit nach Ensisheim genommen hatten, und nachweislich noch einige Bundschuher-Namen, die man inzwischen zu Rötteln aus Michel Hanser her- ausgefragt hatte. Darunter war namentlich Jog Fritz, oder„Jg us dem nidderlande, wie man ihn wegen seiner Herkunft aus dem unteren Baden nannte; neben ihm aber nur ein paar wenig bedeutsame Persönlichkeiten (U. S. 135); immerhin ein Anhalt zu weiteren Nachforschungen in Lehen, Schallstadt, Wolfenweiler, Lautersberg und Merzhausen. Im Auftrag seines Herrn sollte der Amtmann den Freiburgern jene beiden Vorschläge unter- breiten, die Philipp auch der Ensisheimer Regierung übermittelt hatte: I. an- statt durch sofortige Verhaftung etlicher Schuldigen allgemeines Aufsehen zu erregen und dadurch den übrigen Mitwissern Gelegenheit zur Flucht zu geben, solle man lieber einander möglichst genaue Verzeichnisse der Entflohe- nen zuschicken, damit man diese verhafte, wenn sie arglos wieder heimkehren wollten; 2. alle Fremden, die nicht die nötigen Ausweise besäben, müßten so- kort verhaftet werden. Philipps Bestreben ging also weniger darauf aus, das augenblickliche Vorhaben der Verschworenen zu stören, als vielmehr ihr dauerndes Festwurzeln in Bauernkreisen unmöglich zu machen. Freiburg hin- 332 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. gegen neigte mehr einer raschen Verfolgung zu, da es unmittelbar selber be- droht wurde, wenn es nicht gelang, die Ansammlungen der Bundschuher zu stören, die für die nächsten Tage geplant waren. So begnügte es sich nicht damit, die Stadt Villingen im Schwarzwald um scharfe Obacht auf alle flüchtigen Bauern zu bitten(U. S. 136), sondern veranstaltete am Samstagabend vor der Bienger Kirchweih eine Haussuchung in den Dörfern, die vermutlich Verschworene enthielten. Die Ausbeute war geringer, als man erwartet hatte. Alle„Hauptsächer“ hatten sich in Sicherheit gebracht, nur vier unbedeutende Teilnehmer fielen den Freiburgern in die Hände: ihr eigener Nachthirt Heinrich Spies, der Vorstädter Martin Tüfel aus Adelhausen und die beiden Lehener Georg Meiger und Langhans Schweiger(der Dorfwirt). Mit Gewaltmaßregeln war hier offenbar nicht viel zu erreichen. Man mußte in Ruhe auf günstige Gelegenheiten warten, wo der Zufall einen oder den andern Bundschuher ins Garn der Verfolgung treiben werde. Denn alle Angriffspläne hatten die Verschworenen, wenigstens für den Augenblick, aufgegeben. Wir hören nichts davon, daß auf der Bienger Kirch- weih auch nur das geringste Verdächtige vorgekommen sei. In Lehen waren nämlich die Freiburger Verteidigungsmaßregeln nicht verborgen geblieben. Wer in dieser Woche zur Stadt ging, mußte sich wundern über die verstärkte Bewachung, die man dort an den Toren sah. Joß Fritz und seine Vertrauten trafen schleunigst Vorsorge für die Sicherheit der Bundesmitglieder. In aller Heimlichkeit gaben sie die Losung aus, sich abends zur Bettglockenzeit wieder auf der Hartmatte einzufinden!. Ganz entsprechend jener zweiten Versamm- lung 1493 wußte man auch jetzt keinen andern Ausweg, als daß man den Bund aufhob, sich gegenseitig Verschwiegenheit gelobte und im übrigen jeden für seine eigene Rettung sorgen ließ. Es wird sich zwar zeigen, daß man den Plan einer Erhebung noch nicht endgültig fallen ließ; aber jetzt einen Angriff auf die Obrigkeit zu versuchen, wo diese gewarnt war, erschien den Verschworenen völlig aussichtslos. Der Erfolg des Bauernunternehmens hing eben einzig daran, daß die Herrschaften überrumpelt wurden. Gelang das nicht, sondern entdeckte die Obrigkeit den Bauernbund vor dem Ausbruch der Verschwörung, so sah dieser keine Möglichkeit mehr, sein Vorhaben durchzusetzen, mochte er sich vorher auch noch so zuversichtlich gebärdet haben. Alle Verfolgungsmaßregeln wurden seit dem Kirchweih-Sonntag(9. Ok- tober) von zwei Seiten getroffen: der Markgraf von Baden und die Stadt Freiburg ließen ihre Amtleute beständig acht geben, wo etwa ein Bund- schuher zu entdecken und zu verhaften war. Sie hielten auch einander über Kilian Meiger hat die Erinnerung daran aufbewahrt(U. S. 195), allerdings indem er sie mit jener ersten V. ersammlung auf der Hartmatte vermengte, um dieser den Anschein einer harmlosen Verteidigungsmaßnahme zu geben(vgl. U. S. 127). Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 333 alles, was vorfiel, auf dem laufenden, teilten sich gegenseitig mit, wen sie ge- fangen genommen und was sie aus ihm erkundet hatten. Denn nur 80 konnten sie hoffen, das Geheimnis nach allen Seiten zu ergründen, wenn sie durch die Aussage eines Gefangenen aus einem anderen neue Nachricht herauszuholen verstanden: man mußte sie dahin bringen, daß sie„auf einander aussagten“. So hatte Philipp bereits einen nicht unbedeutenden Fang getan: Matern Weinman von Mengen war durch den Amtmann zu Badenweiler verhaftet worden. Am Montag, 10. Oktober, ließ ihn Philipp verhören— wie anzunehmen ist, mit Hilfe der Folter— und sandte die Niederschrift noch am gleichen Tage der Freiburger Stadtbehörde(UL. S. 137), die tags darauf mit einem kurzen Bericht über das Ergebnis des nächtlichen Streifzuges in den Bundschuh- dörfern antwortete(U. S. 138f.). Und zwar wußten jetzt auch die Freiburger von einem glücklichen Griff zu erzählen, den sie am Abend zuvor getan, als es ihnen gelang, Hans Enderlin, den alten Vogt von Lehen, dingfest zu machen. Nur hatte der alte Bauer allen bisherigen Versuchen seiner Gegner, durch die Folter ein Geständnis aus ihm zu erpressen, unüberwindlichen Widerstand ent- gegengesetzt. Bei diesem Verfolgungseifer der breisgauischen Hauptstadt läßt sich verstehen, daß sie in Matern Weinmans Bekenntnis nur ungern die Angabe las, die Hälfte der Freiburger Handwerker gehöre zum Bundschuh; sie benutzte das Antwortschreiben an den Markgrafen, um ihre Stadtkinder gegen einen derartigen Vorwurf nachdrücklich in Schutz zu nehmen(U. S. 139). Ein weiterer Fang glückte den Freiburgern nicht ohne Schwierigkeit. Sie hatten erfahren, Marx Stüdlin in Munzingen gehöre zur Verschwörung, und hatten Herrn Kaspar von Blumeneck mit der Verhaftung beauftragt(U. S. 138). Sobald Stüdlin die Gefahr merkte, rettete er sich in die Dorfkirche, aus der ihn ohne Frevel am Heiligtum niemand mit Gewalt nehmen durfte. Aber weder Freiburg noch der Blumenecker waren gesonnen, sich einen so wert- vollen Gefangenen entgehen zu lassen. Gemeinsam mit den beiden Adligen Sigmund Freiherrn von Falkenstein und David von Landeck, sowie mit dem Ensisheimer Regierungsrat Rudolf von Blumeneck nahmen sie den Schuldigen trotz des Verstoßes gegen die Kirchenrechte aus seinem Versteck und führten ihn nach Freiburg gefangen. Um unliebsamen Folgen von seiten der kirchlichen Behörde aus dem Wege zu gehen, baten sie in einer gemeinsamen Eingabe vom 11. Oktober den Bischof Hugo von Konstanz, nachträglich seine Genehmigung zu dem Schritt zu erteilen, der an sich widerrechtlich, aber durch die Not unvermeidlich gewesen sei. Um den Kirchenfürsten ihrem Ansinnen günstiger zu stimmen, versäumten sie nicht, die priesterfeindliche Seite der Bauernver- schwörung geflissentlich in den Vordergrund zu rücken. Auch dadurch suchten sie ihn von der Notwendigkeit des obrigkeitlichen Einschreitens zu über- 334 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. zeugen, daß sie ihm von der Mitschuld des Lehener Pfarrers berichteten, gegen den er selber, der Bischof, als Vorgesetzter des Dorfpfarrers einzuschrei- ten verpflichtet sei(U. S. 140). Vor Ablauf einer Woche befand sich die bischöfliche Zustimmung bereits in den Händen Freiburgs, zugleich mit der Ermächtigung, gegen den Pfarrer von Lehen oder andere verdächtige Priester mit Polizeigewalt vorzugehen(U. S. 146). So hatte Freiburg in den ersten zehn Tagen seit Aufdeckung des Bund- schuhs immerhin schon wichtige Schritte getan, um hinter das Geheimnis zu kommen, wenigstens einige der Schuldigen festzusetzen und vor allem die eigene Stadt innerlich und äußerlich vor dem Aufstand zu schützen. Mittwoch, 12. Oktober, kam vor dem Rat im Beisein des Zunftausschusses der sog. Acht wer zur Sprache, was die Stadtbehörde bisher in der Sache unternommen habe. Die Vertreter des Handwerks erklärten sich durch die Darlegungen des Rates befriedigt, sprachen ihm für seine Tatkraft und Umsicht den Dank der Gemeinde aus und erboten sich, mit Leib und Gut zu dem Rat zu stehen. Diese Kundgebung hatte nicht bloß den Wert einer selbstverständlichen Ergebenheitsbeteuerung. In einem Augenblick, wo der Rat noch nicht wußte, Wie weit etwa aufrührerische Neigungen in die Zünfte eingedrungen seien, stärkte es seine Stellung gegenüber der Gemeinde nicht unerheblich, wenn die amtliche Vertretung des Handwerks sich unbedingt auf die Seite des Rates stellte(U. S. 138). Trotz allem Eifer, den Freiburg auf die Verfolgung des Bundschuhs ver- wandte, konnte die Stadt nicht verhindern, daß ein Teil der Verschworenen— darunter gerade die Rädelsführer— das Weite suchten und sich der Gefangen- nahme zu entziehen wußten. Doch gab sie sich auch hier alle Mühe, den Ent- wichenen auf die Spur zu kommen. Man war sich bald darüber klar, daß Job Fritz der Schuldigste sei. Da seine Frau Else, geb. Schmid, in Lehen zurück- geblieben war, so ermittelte man leicht, daß sie aus Nenzingen bei Stockach stammte, und vermutete wohl nicht ohne Grund, Joß werde auf seiner Flucht in die Schweiz zunächst bei der Verwandtschaft seiner Frau vorsprechen, die in der Nähe des Bodensees wohnte. S0 erging ein Schreiben an den Vogt zu Nellenburg bei Stockach, auf den gefährlichen Bundschuher acht zu geben. Inzwischen regte sich die Ensisheimer Regierung noch immer nicht. Die Bienger Kirchweih war längst vergangen, selbst der Gallustag(16. Oktober), an dem der Bundschuh hatte ausbrechen sollen, ging vorüber, ohne dab Freiburg einen Bescheid der berufenen Vertreter des Landesherrn in Händen hatte. Donnerstag, 13. Oktober, rafften sie sich endlich zu einer Verfügung auf, wußten aber nichts anderes anzuordnen als die beiden Vorschläge des Markgrafen Philipp, die dieser längst nach Freiburg übermittelt hatte: die Namen der Entflohenen auf zuschreiben und alle verdächtigen Fremden 2u Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 335 verhaften. Auch dann dauerte es noch fünf Tage, bis Freiburg im Besitz dieses Regierungserlasses war. Da versteht man den Unmut des Freiburger Stadt- schreibers, der am 18. Oktober, als das Schriftstück in Freiburg anlangte, die bittere Bemerkung dazu schrieb:„er vor 10 tagen wol omen(U. S. 143). Wie wohltuend sticht von solcher unverantwortlichen Sorglosigkeit die unermüdliche Rührigkeit der Städte ab! Selbst Straßburg bemühte sich durch Briefe und Botschaften, um über das Vorgefallene Klarheit zu bekom- men. Sein Städtchen Kenzingen lag freilich dem Bundschuhgebiet recht nahe. So war die Sorge, mit der sich dessen Schultheiß Jakob Doppler um Anweisung nach Straßburg wandte, wohl zu verstehen. Leider ist uns von dem, was er in jenen Anfangstagen über die Verschwörung erkundet, außer einer neben- sächlichen Bemerkung über Joß Fritz und das Fähnlein nichts erhalten ge- blieben(U. S. 142). Aber seine Nachrichten machten in Straßburg solchen Eindruck, daß er mitsamt einem Straßburger Ratsdiener nach Freiburg ge- schickt wurde, damit er dort Erkundigungen einziehe. Hier freute man sich über die Teilnahme der mächtigen Reichstadt so sehr, daß außer dem, was Doppler mündlich hörte, eine Zusammenstellung aller bisherigen Gefangenen- aussagen nach Straßburg geschickt wurde(U. S. 143ff.). Daraus erfuhr die elsässische Hauptstadt die Forderungen und Pläne der Verschwörung, sowie daß Joß Fritz ihr Urheber gewesen sei und wie er sich in Heilbronn das Fähn- lein zu verschaffen gewußt habe. Es war zwar nur ein vorläufiger und lücken- hafter Bericht, aber gegenüber den nichtssagenden Redensarten, die sonst die behördlichen Schreiben zu füllen pflegten, bot er eine zuverlässige Handhabe für jede Obrigkeit, die sich näher mit der Sache befassen wollte. Diese Darstellung des Vorgefallenen wurde während der nächsten Wochen von Freiburg jedesmal benutzt, wenn einer Stadt im Umkreis Nachricht über den Bundschuh zu geben war. So wurde sie unter dem 17. Oktober den Villingern und Breisachern geschickt, als diese sich besorgt erkundigt hatten, ob das Gerücht wahr sei, Freiburg habe sich durch seine strammes Vorgehen den Unwillen der umwohnenden Landbevölkerung zugezogen(U. S. 148150). So diente sie auch als Antwort an Schlettstadt, als sich dieses auf Anregung der Ensisheimer Verfügung vom 13. Oktober bei Freiburg erkundigte, ob in den Gefangenenaussagen irgendwelche Absichten auf Er- oberung des Elsass wahrzunehmen seien(U. S. 153). Ubrigens konnte Freiburg jetzt die beruhigende Versicherung hinzufügen,„bir hoffen, ir gesel- schaft sol merteils getrennet und die sach etibus besser orden sein“(U. S. 149f., 153),— ein Erfolg, den die Stadt wesentlich ihrem eigenen Eifer zuschreiben durfte. Darum unterließ sie aber doch nicht, mit ihrer vorgesetzten Behörde in Ensisheim Fühlung zu behalten. Namentlich wurde der Obristmeister Ulrich Würtner mit derartigen Verhandlungen betraut; teils führte er sie 336 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. mit den Herren in Ensisheim, darunter mit dem kaiserlichen Rat Jakob Vil- linger(U. S. 142), teils auch mit dem Markgrafen Philipp von Baden und mit der Stadt Breisach(U. S. 150). Es scheint, als habe der Freiburger Vertrauens- maänn zunächst den Markgrafen in Badenweiler aufgesucht, dann einige Tage in Ensisheim zugebracht und auf der Rückreise mit den Breisachern beraten. Angaben über das, was er an diesen drei Stellen vorgebracht, werden uns nicht gegeben; am nächsten liegt die Vermutung, daß Freiburg jetzt, nach- dem der Handel entdeckt und der Geheimbund auseinandergesprengt war, vornehmlich an die Bestrafung der Gefangenen dachte und hierfür einheitliche Grundsätze aufgestellt wissen wollte. Denn bei der gereizten Stimmung des niederen Volkes in Stadt und Land wären Ausbrüche des Unwillens zu befürch- ten gewesen, wenn man die Schuldigen an verschiedenen Orten verschieden streng bestraft hätte. So bat Freiburg den kaiserlichen Rat Rudolf von Blumen- eck, mit der Gerichtsverhandlung gegen die Bundschuher, die er in Gewahrsam hielt, noch einige Tage zu warten(U. S. 147). So ersuchte es den österreichischen Schultheißen Marx Nagel zu Waldkirch, der inzwischen die Werber aus dem Simonswalde abgefangen und außerdem Simon Strüblin verhaftet hatte, er möge gegen diese seine Gefangenen nicht eher vorgehen, als bis UIrich Würtner aus Ensisheim zurückgekehrt sei und genaue Weisung mitgebracht habe(U. S. 152). Mit dem gerichtlichen Verfahren gegen die Schuldigen hatte man ja um so weniger Eile, als man immer noch auf neuen Fang hoffte und jedes Verhör weitere Aufschlüsse über die geheimen Machenschaften bringen konnte. Da alle Nachrichten über das Ergebnis der Sendung Würtners fehlen, so läßt sich leider nicht feststellen, ob in Sachen des Strafmabßes damals ein Einvernehmen zwischen Freiburg, dem badischen Markgrafen und der Ensisheimer Regierung zustande gekommen ist. Auch Straßburg blieb in diesen Anfangswochen noch in Verbindung mit den rechtsrheinischen Behörden, da man ja nicht wissen konnte, ob sich eine Verzweigung des Aufstandes ins elsässische Gebiet erstreckte. Am Montag, 19. Oktober, sprach der Schultheiß von Kenzingen im Auftrage Straßburgs sowohl beim Markgrafen Philipp wie auch beim Freiburger Rat vor. Den Fürsten traf er in Brizingen, als er gerade nach Baden-Baden wegritt, wurde infolgedessen auf spätere schriftliche Antwort vertröstet. In Freiburg fand er freundliche Aufnahme, erhielt aber keinerlei neue Nachrichten(C. S. 150f.). Auch das Schreiben, das Philipp nach wenig Tagen von Baden-Baden an die Straßburger schickte, enthielt über das Vorhaben der Verschworenen nur die Auskünfte, die Straßburg bereits aus den Freiburger Aufzeichnungen kannte. Nicht unwesentlich aber war, daß Philipp hinzufügen konnte, der Bundschuh scheine viele Anhänger im Elsaß zu haben, wenngleich die Unter- tanen der Stadt Straßburg nicht ausdrücklich angegeben seien. Es war also Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 337 nicht umsonst, wenn die elsässische Hauptstadt der gefährlichen Bauern ver- schwörung nach wie vor ihre Aufmerksamkeit zuwandte. Zugleich empfing die städtische Behörde aus Philipps Schlußbemerkung den wertvollen Wink, der Lehener Pfarrer Hans Schwarz sei seit wenig Tagen flüchtig und solle auf Straßburg zu entwichen sein. Bei den weitreichenden Verbindungen der mächtigen Stadt mußte es ihr möglich werden, einen 80 einflußreichen Anhänger der Bauernsache irgendwo im Elsaß aufzugreifen(U. S. 157). Die Hauptsorge der Behörden richtete sich freilich während dieser zweiten Hälfte des Oktobers nach einer andern Seite. Man wußte, daß die Bundschuh- führer sich südwärts gewandt hatten und sich vermutlich in den Grenzgebie- ten versteckt hielten. Sollten sich nicht Mittel und Wege finden lassen, um eines Mannes wie Joß Fritz habhaft zu werden? Unermüdlich war daher die Feder des Freiburger Stadtschreibers tätig, um die Aufmerksamkeit der Poli- zeigewalten im Oberland auf die Entwichenen zu lenken. Dem badischen Landvogt Jakob Nagel zu Rötteln teilte er mit, bei dem Plan der Bundschuher, von Basel herab das Rheintal zu durchziehen, sei zu vermuten, daß sie sich in seinem, des Vogts, Amtsbereich sammeln würden(U. S. 154). An demselben 21. Oktober erging eine Warnung an Basel, aus der man zwischen den Zeilen ersehen konnte, daß Freiburg der jüngsten eidgenössischen Stadt geheime Hinneigung zum Bundschuh zutraute, in der deshalb Basel nachdrücklich beschworen wurde, sich auf die Seite der angegriffenen Obrigkeit zu stellen (U. S. 155). Ahnlich lautete am kolgenden Tage das Schreiben nach Schaff- hausen(U. S. 155), dem— ebenso wie nach Basel— die gedrängte Freiburger Darstellung des Bundschuhs beigegeben wurde. Da traf eine Botschaft in Freiburg ein, die halb Freude, halb Enttäuschung hervorrufen mußte. Am 19. Oktober waren Basler Dienstleute zwischen Sewen und Liestal auf einige auswärtige Bauern aufmerksam geworden, hatten ihnen nachgestellt und zwei von ihnen ergriffen. Und zwar waren die beiden, wie sich nachher ergab, der„Hauptsächer“ Kilian Meiger und der Fähnrich Jakob Huser von Lehen. Der dritte kreilich, der ihnen ent wischte, war kein geringerer als Jof Fritz selber. So nahe war man also daran gewesen, die Seele des Aufstandes zu fassen. F reiburg erfuhr das Vorgefallene sowohl von Basel wie auch von Dr. Jakob Stürzel; dà aber in keinem der beiden Briefe die Namen der Verhafteten angegeben worden waren, so blieb die wahre Be- deutung dieses glücklichen Griffes den Freiburgern einstweilen noch verborgen. In die Freude mischte sich daher das Bedauern über die abermalige Flucht des Hauptanstifters und der Wunsch, er möge doch noch gefaßt werden. Basel, das sich bisher mit der breisgauischen Verschwörung noch nicht beschäftigt hatte, konnte natürlich nicht sofort ermessen, wie wichtig die beiden Lehener Gefangenen für die Erforschung des Bundschuhs waren. Sie verhörten die Rosenkranz, Bundschuh. I. 22 1 2 2 285 7 2 15 2 2 8 338 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Verhafteten, aber nur vorläufig und ohne die Folter anzuwenden. Ehe sie gründlich gegen sie vorgingen, erbaten sie sich von Freiburg Auskunft über die Einzelheiten der Verschwörung. Von irgendwelcher Hinneigung zu den Aufständischen war übrigens bei der Basler Obrigkeit keine Rede. Sie sah die Verschwörung lediglich vom Standpunkt der Behörde an, deren Pflicht es sei, die Unbotmäßigen zum Ge- horsam zurückzuführen. So benachrichtigte sie außer Freiburg auch noch den badischen Landvogt im nahen Rötteln und die— ebenso wie Freiburg— vom Bundschuh bedrohte Stadt Breisach, daß die beiden Aufwiegler in Basel gefangen seien. Den Breisachern fügte sie sogar noch eine besondere Ver- sicherung nachbarlicher Ergebenheit hinzu. Denn ein Gerücht war ihr zu Ohren gekommen, das offenbar aus Bundschuhkreisen stammte, als plane Basel einen feindlichen Uberfall auf Breisach. Vermutlich rechnete man unter den erregten Landleuten in der Tat mit der Möglichkeit, daß Basel sich auf die Seite der Empörer schlagen und die bevorstehenden Unruhen zu einem Er- oberungsfeldzug ins Rheintal benutzen werde. In einem Augenblick, wo die Macht der eidgenössischen Republik auf ihrem Höhepunkte stand, war ein solcher Drang nach Ausdehnung ebensogut denkbar wie der Eifer, mit dem damals tatsächlich Mülhausen und Rottweil umworben wurden. Warum sollte sich die Schweiz eine günstige Gelegenheit zu kriegerischen Eroberungen entgehen lassen, wo sie ohnehin auf friedliche Erwerbungen unablässig be- dacht war? Allein auch hier täuschte sich wieder die Berechnung der Bauern- politik eines Jog Fritz und seiner Genossen. Basel wurde des Bundschuhs Feind, wohl nicht ohne den Nebengedanken, daß man nicht mit einer Empörung im süddeutschen Grenzgebiet Iiebäugeln dürfe, während gleichzeitig die Be- hörden in Luzern, Solothurn und Bern Mühe hatten, der Unruhen im dortigen Landvolk Herr zu werden. Unmittelbar nach diesem Schreiben Basels an Freiburg, Breisach und den Landvogt zu Rötteln wurde die eidgenössische Stadt durch eine Kundgebung der Ensisheimer Regierung auf die Gefahr der Bauern verschwörung aufmerk- sam gemacht(U. S. 159). Sei es daß Freiburg durch Ulrich Würtner die An- regung gegeben hatte oder daß die Regierungsräte selber auf den Gedanken gekommen waren,— jedenfalls hatten sie erkannt, daß bei der erwiesenen Hinneigung der Bundschuher zur Schweiz augenblicklich viel auf die Haltung Basels ankomme. In den breisgauischen Dörfern wurde eine Verfolgung der Schuldigen von Woche zu Woche weniger aussichtsvoll, da sie sich in immer größerer Anzahl flüchteten; die Stadt aber, die mit ihrem Gebiet für die Flüch- tigen das Eingangstor der Schweiz bildete, hatte es ganz und gar in der Hand, innen den Weg zu verlegen und sich ihrer Personen zu bemächtigen. Die Ratsitzung, in der sich Basel mit dem Ensisheimer Schreiben beschäf- Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 339 tigtel, sprach sich unbedingt gegen den Bundschuh aus: wo es sich um die Ver- teidigung vnaturlicher und geseteter ordnungene handelte, werde man den Rat der Stadt stets auf seiten der bedrängten Obrigkeit finden. Man hatte auch aus mancherlei Erkundigungen den Eindruck gewonnen, daß hier tatsächlich ein gefährliches Unternehmen geplant worden sei, daß also die Freiburger Hilferufe keineswegs übertrieben hatten 2. Da man bislang noch keine Einzel- heiten des Umsturzplanes erfahren, begrüßte man die erläuternden Beigaben des Ensisheimer Schreibens. Konnte man doch die Niederschriften der Ge- fangenenverhöre, die Ensisheim mitschickte, vortrefflich dazu benutzen, um die richtigen Fragen an die beiden Lehener zu stellen, die man selber seit einigen Tagen in Gewahrsam hatte. Nunmehr nannte man auch die Namen der Verhafteten: Meiger und Hußer. Allerdings ließ man zugleich er- kennen, daß man sich mit dem Verfahren gegen die Verhafteten nicht sonderlich beeilen werde. Trotz aller Beteuerung, oder erbarſeit æu- und solichen bösen ansechungen ꝛwiderstund ee ereoigene, bekundeten die Basler deutlich eine gewisse Zurückhaltung gegenüber einer Angelegenheit, deren Wesen und Tragweite ihnen noch nicht hinlänglich klar geworden sei. Selbst offenkundige Aufwiegler sollten in Basel möglichst unparteiische Richter finden. Den süd- deutschen Behörden blieb diese Stellungnahme der Basler natürlich nicht verborgen. Freiburg wartete noch wochenlang auf die entscheidenden Schritte der Schweizer Stadt: voller Sorge, daß der Bundschuh Nutzen daraus ziehen könne, und zugleich voller Ungeduld, daß die Tatsache einer Hinrichtung in Basel allen Bundschuhern die Augen darüber öffnen möge, was sie bei den Schweizern zu erwarten hätten(vgl. U. S. 164 f., 175, 177). Bei dem Eifer, den Freiburg in der Bekämpfung des gesamten Aufstands- versuchs an den Tag legte, ließ es die Basler nicht lange auf Antwort warten, sondern schickte ihnen ungesäumt, was es an Aussagen der Gefangenen be- saß, wobei freilich dahingestellt bleiben muß, ob diese Niederschriften nicht die gleichen waren wie die von Ensisheim geschickten. Außerdem aber wußte Freiburg zu berichten, es habe sich zuverlässige Kunde dadurch verschafft, dab es einige Bundschuher gegen das Versprechen eines freien Geleits habe zu sich kommen lassen. Durch deren Aussagen stand nunmehr zweifelsfrei fest, dab um Herbstanfang die verfassunggebende Bundesversammlung auf der Hartmatte stattgefunden hatte und daß Joß Fritz die Eidgenossen um ihre Hilfe zu bitten beabsichtigte(U. S. 161). Auch von dem Anhang, den der Bundschuh unter der Freiburger Stadtbevölkerung haben solle, war dem Rat durch die erwähnten Verschworenen wiederum berichtet worden. Uber das Ales wollte er darum gern durch die Basler Gefangenen nähere Auskunft 5 der ergänzende mündliche Bericht eines Dr. Reichenbach war noch nicht eingetrof: ken(U. S. 159). 2„und ist nit ons. 22˙ 340 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. haben. Denn ebenso wie Basel um Angaben gebeten hatte, damit es die eigenen Gefangenen richtig verhören könne, so hoffte auch Freiburg, daß Meiger und Huser! bei gründlicher Befragung neue Anhaltspunkte geben würden, die wiederum zur genaueren Erforschung der Freiburger Gefangenen dienen möchten. Deshalb nannte das Schreiben, das unter dem 24. Oktober nach Basel abging, die Namen sämtlicher Männer, die augenblicklich in Freiburg gefangen lagen, mit besonderer Betonung des Hans Enderlin, in dem die Freiburger wohl mit Recht einen Hauptschuldigen vermuteten. Die breisgau- ische Hauptstadt beschränkte sich auch nicht darauf, den Basler Rat aufs inständigste um kräftige Maßnahmen zu bitten, sondern erbot sich sogar, ihnen die Kosten zu ersetzen, die ihm durch wiederholte Botschaften nach Freiburg erwachsen würden(vgl. U. S. 170). rotz allem Fleiß, den Freiburg hier auf eine schnelle und gründliche Benachrichtigung der Basler verwandte, tat das Schreiben nicht die beabsich- tigte Wirkung. Die Gerichtsverhandlung gegen die beiden Lehener verzögerte sich noch volle 3 Wochen. Woran lag dieses langsame Vorgehen Basels? Offenbar nicht an unzuverlässiger Gesinnung des dortigen Rats. Denn er peteuerte, als er Freiburgs Antwort erhalten hatte, in einem Brief an Straßburg abermals, er sei über den Bundschuh nicht bloß erschrocken, sondern auch entrüstet, und die süddeutschen Städte möchten ihm volles Vertrauen schen- ken, daß er nichts unterlassen werde, den bösen Samen aulszutilgen. Aber ehe er ogane entlichæ mit den Gefangenen handeln könne, bedürfe er noch Heflicher underrichtung«(U. S. 169). Offenbar erschienen ihm die Freiburger Nachrichten hierfür nicht als ausreichend, wodurch die obige Vermutung bestätigt wird, daß die von Freiburg geschickten Gefangenenaussagen den Baslern nichts Neues sagten, weil sie diese schon von Ensisheim erhalten hatten. Ubrigens ließ Freiburg es nicht bei dem Brief vom 24. Oktober bewenden, sondern schickte sein Ratsmitglied Georg Dorfel nach Basel, damit er die schriftliche Auskunft durch mündlichen Bericht ergänzte. Dieser fand dann bei seiner Besprechung mit den Basler Ratsherren Gelegenheit, den wahren Grund ihrer Zurückhaltung zu erfahren. Meiger und Huser hatten es bei den bis- herigen Verhören mit Erfolg verstanden, ihre Mitschuld an der Verschwörung in milderem Lichte erscheinen zu lassen. Namentlich scheint Jakob Huser den Eindruck hervorgerufen zu haben, daß er als ein junger Mann lediglich auf Zureden seiner erfahreneren Genossen in den Geheimbund gezogen worden 1 Wenigstens von Meiger hatte Freiburg durch den Landvogt zu Rötteln die Kunde erhalten, er gehöre zu den Basler Gefangenen; allerdings drückte es sich in dem Schreiben noch vorsichtig dahin aus: bob ir Kyllian Merger hettendç(U. S. 161); vgl. S. 164: r werden ouch durch den lantvogt eu Rotelen bericht, Kylian Meyger soll der ein gefangner seins (25. X.), S. 167(Killian Mepger, der dan eu Basel gefangen soll ligens(28. X.). Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 341 sei. Vor allem aber hatten sie den Baslern viel von den Mißgständen berichtet, unter denen sie daheim gelitten und durch die sie schließlich veranlaßt worden seien, gegen ihre adligen Gerichtsherren zur Selbsthilfe zu schreiten. Und die verhörenden Ratsherren waren unparteiisch genug gewesen, den beweg- lichen Klagen der Lehener Bauern Glauben zu schenken. Erschreckt nahm daher Dorfel wahr, daß die Verschwörung hier weniger schroff beurteilt wurde als in seiner Vaterstadt Freiburg, und beeilte sich, seiner heimischen Behörde die Gefahr zu melden, die in der Haltung des Basler Rats für eine rücksichts- lose Bekämpfung des Bundschuhs lag(U. S. 170). Ungesäumt versuchte Frei- burg in einem abermaligen Schreiben(vom 4. November), den Basler Stand- punkt im Sinne eines schrofferen Vorgehens zu beeinflussen. Gegen Jakob Huser konnte die belastende Tatsache ins Feld geführt werden, daß er nicht nur an der wichtigen Versammlung auf der Hartmatte teilgenommen habe, sondern sogar zum Träger der Bundesfahne erwählt worden sei. Schwieriger wäre die Entkräftung des anderen Grundes gewesen, daß der Bundschuh lediglich infolge behördlicher Mißggriffe zustande gekommen sei. Hier würde sich die Freiburger Stadtverwaltung durch ein gründliches und sachliches Eingehen auf den Tatbestand ein großes Verdienst erworben haben. Aber statt den Forderungen der Bauern nachzuforschen und etwa das Verstiegene an ihnen vom Wohlbegründeten zu sondern, beschränkte sich der einseitige Eifer der Freiburger Stadtväter darauf, das Vorhandensein unerträglicher Zustände in den breisgauischen Dörfern einfach zu leugnen und die ganze Entstehungsursache des Bundschuhs in der persönlichen Bosheit des Anfüh- rers Jog Fritz zu suchen. Den tief gewurzelten Unwillen des Landvolks gegen die Edelleute taten sie also mit der raschen Wendung ab: er hat dunsers bedunſtens gar dehein grund uf imec. Der Umstand aber, daß Joß Fritz vor elk Jahren bereits einen Bundschuh unternommen habe, gab ihnen, wie sie meinten, das Recht, dem Aufstandsversuch alle rechtmäßigen Oee haf. tend) Ursachen abzusprechen. Dabei versäumten sie auch nicht, die bequeme Schlußfolgerung erneut ins Feld zu führen, ob es ein göttliches und ziemliches Vornehmen sei, wenn die Bauern ihren Willen mit Gewalt hätten durch- kühren und allen Widerstand mit dem Tode bestrafen wollen. Die Schwäche dieser Beweisführung, aus der weit mehr Parteilichkeit als Sachverständnis sprach, konnte den Baslern nicht verborgen bleiben. Sie beeilten sich daher auch jetzt noch nicht, ihre Gefangenen in der entscheiden- den Weise zu verhören, so daß Freiburg nach Verlauf einer Woche abermals — sowohl durch die Ensisheimer Regierung als auch unmittelbar in einem Schreiben— Basel zum Handeln zu drängen suchte(U. S. 175, 177). In dem Briefe benutzte es die neuen Gefangenenaussagen, die sich mittlerweile aus Verhören ergeben hatten, als unverfänglichen Anlaß, um die Basler darauf 342 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. hinzuweisen, daß sie nach den unruhigen Tagen des Martini-Jahrmarktes wohl die nötige Muße finden würden, um die Verhandlung gegen die beiden Bundschuher zu Ende zu führen. Die verbindliche Form, in der diese Mahnung von Freiburg ausgesprochen wurde, und die wiederholte Beteuerung des Ver- trauens, daß Basel sicherlich den nötigen Eifer zeigen werde, konnte doch nicht über die Sorge hinwegtäuschen, mit der Freiburg noch immer an die Mög- lichkeit dachte, die Basler könnten ihre Gefangenen ungestraft entlassen (U. S. 175). Am 15. November endlich— als Antwort auf das letzthin erwähnte Schreiben— gab die Stadt den lange ersehnten Bescheid nach Freiburg, sie werde noch am selben Tage das Verhör vornehmen und dann baldigst das Urteil sprechen. Zur Genugtuung der eifrigen Freiburger fügte sie auch die höfliche Entschuldigung bei, sie würde schon längst gerne zum Schluß ge- kommen sein, habe aber aus wichtigen Ursachen nicht eher handeln können (U. S. 178). Drei Tage später waren von den umfänglichen Aussagen Husers und Meigers so viele Abschriften hergestellt worden, daß sie sowohl nach Frei- burg wie auch an die Stadt Straßburg und die Regierung zu Ensisheim ge- schickt werden konnten. Freiburg hatte also erreicht, woran es einen Monat lang unablässig gearbeitet: der erste Schritt zur Bestrafung der beiden Lehener Bundschuher war durch die Basler Obrigkeit geschehen. Gleichzeitig und mit nicht minderem Eifer mühte sich die breisgauische Hauptstadt um Schaffhausen. In jenem ersten Schreiben, das in Bundschuh- sachen am 22. Oktober dorthin abging(C. S. 155), machte Freiburg die Schaff- hauser darauf aufmerksam, daß nach zuverlässiger Kunde Joß Fritz und einige seiner Genossen sich in ihrer Stadt aufhalten sollten. Es war in eben jenen Tagen, als Kilian Meiger und Jakob Huser bei Liestal gefangen genommen wur- den und Joh Fritz ostwärts entrann. Und nicht genug damit, daß Freiburg schriftlich um die Mitwirkung der eidgenössischen Stadt bat, betraute es noch seinen angesehenen Mitbürger Dr. Rudolf von Blumeneck, kaiserlichen Rat zu Ensisheim, mit der Aufgabe, die Werbung durch seine mündliche Fürsprache zu unterstützen. Zwei Tage darauf erschien dieser— mitsamt dem Freiburger Die- ner Hans Trübelber- frühmorgens vor dem Rat zu Schaffhausen und gab ihnen an der Hand der Freiburger Verhöre eine Schilderung der Bundschuhpläne. Zwar bedang sich hierauf der Rat eine Bedenkzeit aus, ehe er seinen Stand- punkt kund gab. Aus dem, was dann aber den Freiburger Gesandten eröffnet wurde, gewann Rudolf von Blumeneck die Zuversicht, daß die Schaffhauser die Bundschuher mit allem Nachdruck bekämpfen würden, wie sie denn auch persönlich den beiden Boten alle Ehren der Gastfreundschaft erwiesen(U. 8. 159). Kaum war der Blumenecker mit Hans Trübelber aus Schaffhausen weggeritten, als dort die Obrigkeit Gelegenheit bekam, ihre Gutwilligkeit durch die Tat zu beweisen. Zwei fremde Bauern fielen nämlich der Polizei Wie gelang es, der Gefahr Herr zu werden? 343 in die Hände, die sich als die beiden Lehener Augustin Enderlin und Thomas Müller herausstellten. Zwar gaben sie sich den Anschein, als hätten sie weder den Bundschwur geleistet noch auch irgendwelche umstürzlerischen Aufträge übernommen. Ihre Zugehörigkeit zum Bundschuh gestanden sie aber ohne Umschweife ein. Vielleicht hofften sie, dadurch desto mildere Behandlung zu erfahren, um so mehr, als sie behaupteten, nur wegen der harten Strafmaß- regeln gegen ihre Genossen von Lehen entwichen zu sein. Da sie beide unver- heiratet, also wohl noch ziemlich jung waren, wollten sie offenbar den Eindruck hervorrufen, auf den auch Jakob Huser in Basel hingearbeitet hatte: daß sie in jugendlicher Unerfahrenheit zur Teinahme an der Verschwörung verführt worden seien(U. S. 162). Schaffhausen nahm aber den Vorfall durchaus ernst und gab nicht nur Befehl, dem flüchtigen Joß Fritz nachzuspüren, sondern benachrichtigte auch durch Eilboten den Dr. Rudolf von Blumeneck, der in Stein am Rhein über- nachtete. So erhielt Freiburg nach wenig Tagen(U. S. 163 f.) doppelten Be- scheid von der Gefangennahme der beiden Lehener. Blumeneck schickte das Schaffhauser Briefchen, und außerdem erging auf seinen ausdrücklichen Wunsch noch ein besonderes Schreiben von Schaffhausen nach Freiburg. Für letztere Stadt war die Angelegenheit damit noch nicht erledigt, daß es Schaffhausen geglückt war, die beiden Verschworenen festzunehmen. Denn ebensowenig wie bei Basel wußte man hier, wie sich die Obrigkeit zu der Schuldfrage der Verhafteten stellen werde. Außerdem hatte ja Schaff- hausen den Freiburger Rat ausdrücklich um nähere Einzelheiten über Enderlin und Müller gebeten. So riet denn schon Rudolf von Blumeneck seiner Vater- stadt, durch die Ensisheimer Regierung einen Druck auf Schaffhausen auszu- üben, damit es den Bundschuh mit gebührendem Ernst strafe(U. S. 163). Freiburg säumte nicht, noch an dem 28. Oktober, als es diese Nachricht er- hielt, sowohl nach Ensisheim wie nach Schaffhausen zu schreiben. Es hatte damals gerade zwei seiner Beauftragten bei der vorderösterreichischen Re- gierung: Ulrich Würtner und Hans Schöffel. Ihnen beiden vertraute der Rat seinen Wunsch an, durch geschickte Verhandlung mit den Regierungs- raten ein geeignetes Schreiben nach Schaffhausen zu erwirken. Der Vorschlag sollte in keiner schroffen Form an die Regierung gebracht, sondern ihr in einer Weise nahegelegt werden, daß sie sich aus freien Stücken zu dem gewünschten Brief entschloß(L. S. 165). Aus einer späteren Freiburger Bemerkung läßt sich entnehmen, daß die Aufforderung tatsächlich von Ensisheim nach Schaff- hausen ergangen ist(L. S. 180).— Große Mühe machte sich Freiburg mit seiner Antwort auf das Schaffhauser Schreiben(U. S. 167). An der Ausführlichkeit dieses Schriftstücks merkt man, welchen Wert der Rat darauf legte, den Stand- punkt Schaffhausens zu beeinflussen. Uber Augustin Enderlin und Thomas 344 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Müller wußten sie soviel belastende Einzelheiten zu erzählen, daß deren Un- schuld auch für unparteiische Richter mindestens zweifelhaft erscheinen mußte. Namentlich entkräftigten sie den Vorwand, als ob die beiden aus Furcht vor dem harten Schicksal ihrer Genossen entflohen seien, durch die Tatsache, daß ihre Flucht zu einer Zeit stattgefunden hat, dee lemands dieser Sd ichen hiulb gepinmigt aworden isté(S. 167). Wie in dem späteren Schreiben nach Basel(U. S. 170), so bestritt Freiburg auch hier die Behauptung der Gefangenen, pals ob si von rer oberſteit genodtrengt und in vil ege hegiwaltiget, dadureh si æu diesem rem furnemen merhlich geursachiet werente(S. 168). Frei- lich wußte der Rat, der doch wahrlich die Verhältnisse in der unmittelbaren Nachbarschaft seiner Stadt kannte, keine anderen Gegengründe anzuführen, als daß er die Angaben der Bauern einfach für unwahr erklärte. Anstatt mit einigen nüchternen Zahlen darzutun, daß die Bauern im Breisgau von ihren Herren gerecht behandelt würden— ein Beweis, der dem Rat einige Schwierig- keiten gemacht haben dürfte—, führte er lediglich den Gesichtspunkt der Entrüstung ins Feld: es sei von Joh Fritz in höchstem Maße undankbar, sich gegen einen Gerichtsherrn zu empören, der ihm, dem Fremdling, überhaupt erst die Ansiedlung in Lehen ermöglicht habe. Freiburg mochte im Rechte sein, wenn es den Anstoß zur Verschwörung großenteils auf Rechnung der Persönlichkeit des Untergrombachers setzte; es mochte von seinem Stand- punkte aus nicht ungeschickt in so manchem Schreiben die Frage aufwerfen, ob gewaltsame Beseitigung aller Zinsen und Schulden sich in den Deckmantel der göttlichen Gerechtigkeit hüllen dürfe. Aber der wirtschaftlichen Not, die so viele Bauern zur Verschwörung willig gemacht hatte, wurde Freiburg durch solch bequeme Anklagen durchaus nicht gerecht. Hätten Schaffhausen oder Basel von sich aus die Lehener Sache untersucht, so wären sie wohl zu anderen Ergebnissen gekommen als die breisgauische Hauptstadt in ihrem blinden Verfolgungseifer. Das empfand man wohl auch in Freiburg. Deshalb schloß man das lange Schreiben abgesehen von den gewöhnlichen Bitten noch mit dem überaus praktischen Hinweis, man werde ein Entgegenkommen Schaffhausens in dieser Sache wohl zu belohnen wissen, wenn etwa Söhne jener Stadt zur Freiburger Hochschule kämen, um dort ihrem Studium obzu- liegen. So vereinigten sich in diesem Briefe rein sachliche Erwägungen mit stark parteiischen Ergüssen, Gründe der Sittlichkeit mit Rücksichten auf den Nutzen der Schaffhauser: alles um des einen Zieles willen, daß dort nur ja keine milde Behandlungsweise des Bundschuhs und seiner Anhänger Platz greife. Der Erfolg entsprach insofern den Bemühungen, als Schaffhausen sich den Freiburger Darlegungen nicht verschloß, sondern nach einigen Tagen abermals Auskunft von dort erbat, indem es die Bekenntnisse seiner Gefangenen bei- Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 345 fügte(U. S. 170). Freiburg hielt die Angelegenheit für 80 wichtig, daß es zwei seiner Ratsmitglieder zum 8. November in die eidgenössische stadt schickte, damit sie dort vor versammeltem Rat Bericht erstatteten und den Standpunkt ihrer Vaterstadt vertraten. Es kam zu eingehenden Verhandlungen, die in den Freiburger Abgesandten den befriedigenden Eindruck hinterließen, Schaf. hausen rde nicht Milde, sondern Strenge gegen seine Gefangenen walten lassen(U. S. 175) 80. F. deiburg um die Mitte November mit Genugtuung feststellen, daß es nicht nur an Ort und Stelle das meiste zur Bekämpfung des Bundschuhs beigetragen hatte, sondern auch daß es ihm sowohl in Basel wie in Schaffhausen geglückt war, seine Beurteilung des Bundschuhunternehmens entgegen allen milderen Regungen der dortigen Behörden durchzusetzen. Nur eine Frage War trotz aller Bemühungen ungelöst geblieben: Jof Fritz hatte nicht ver- haftet werden können. Auch hier hatte Freiburg zäh und scharfsichtig daran gearbeitet, das Netz der Verfolgung für den verschlagenen Bauernführer un- entrinnbar eng und fest zu knüpfen. Die Polizei war im ganzen Umkreis auf- geboten, um ihm weitere Flucht unmöglich zu machen. Nicht nur waren die Amtleute im ganzen Oberland auf ihn aufmerksam gemacht worden, nicht nur fahndete der Vogt von Nellenburg bei den Verwandten der Frau des Flüch- tigen nach dessen Spur, auch Basel und Schaffhausen stellten ihm nach, ja unter dem 8. November erging sogar nach Augsburg ein Freiburger Mahn- schreiben, auf den gefährlichen Mann acht zu geben. Es schien fast unmüglich, daß der Verfehmte sich auf die Dauer verborgen halte. Und doch! Der „Hauptsächer“ blieb 1513 ebenso unangetastet wie 1502. Alle Vorsichtsmaß- regeln hatten nicht ausgereicht, die geheime Verbindung der Bauern bis in ihre letzten Schlupfwinkel zu verfolgen. Selbst in dem Zeitpunkt, als allerwärts die Gerichtsverhandlungen ihren Anfang nahmen, bestand ein Rest des ver- borgenen Unternehmens noch fort. Das lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die Frage, was aus den Teilnehmern am Bundschuh geworden ist. 0. Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? Die Entflohenen. Uber das, was die Verschworenen zu ihrer Sicherheit taten, als ihr Vor- haben an den Tag kam, sind wir begreiflicher Weise am wenigsten unterrichtet, weil es sich in der größten Heimlichkeit abspielen mußte. Für sie war es ein Glück, daß Freiburg gewarnt war, ehe die genaueren Angaben Michel Hansers 1 vel. das Schreiben vom 21. Oktober an den Landvogt zu Rötteln(U. S. 154). 28188 885 282 5 8 0 346 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. bekannt wurden. Denn die Schutzmaßregeln, die man seit dem 3. Oktober innerhalb der Stadt traf, offenbarten den Verschworenen in den umliegenden Dörfern, daß Gefahr für sie im Verzuge sei. Und zwar ist zu vermuten, daß der Sesselmacher, jener verwegene Bundschuher in Freiburg, die Kunde von der verstärkten Besatzung den Lehenern hat zukommen lassen. Denn wenn er schon den Auftrag hatte, Stärke und Aufstellung der Wachtposten in Er- fahrung zu bringen, als man noch plante, einen Sturm auf Freiburg au unter- nehmen, so wird er seine Kenntnis der städtischen Polizeiverhältnisse den Ver- schworenen erst recht zur Verfügung gestellt haben, als ihnen Entdeckung und Strafe drohte(U. S. 305). So konnte Joß Fritz, ehe die Verfolgung zur Flucht nötigte, die Bedrohten zu einer letzten Zusammenkunft auf die Hartmatte berufen und ihnen seine Anweisungen geben. Diese scheinen nach zwei Seiten gegangen zu sein: man behielt einen Anknüpfungspunkt in Lehen, und man verabredete ein Wiedersehen auf Schweizer Boden. Denn nicht alle Beteiligten entflohen. Namentlich blieb Hans Enderlin zu- rück, der sich in seiner Stellung als früherer Vogt vor Verfolgungen sicher kühlte. Man hatte schon in der grundlegenden Versammlung vor 14 Tagen ins Auge gefaßt, daß im Falle der Entdeckung des Unternehmens jeder wissen solle, das Fähnlein liege beim Alten Vogt(L. S. 191). Wenn nun Joh Fritz auch schlieglich das Bundeszeichen mit fortnahm, so hatte man in Hans Enderlin doch immerhin eine Vertrauensperson, bei der man sich erkundigen konnte, welche Schritte der einzelne am besten zu tun habe. Auch der Pfarrer Hans Schwarz war imstande, während der nächsten Wochen den Gefährdeten einen Rat zu erteilen. Und endlich konnten Nachrichten gar leicht dadurch vermit- telt werden, daß Joßg Fritz seine zurückbleibende Frau durch einen zuver- lässigen Boten verständigte und diese die Winke ihres Gatten an die Bundes- gesellen weitergab. Als ein klar denkender Kopf wehrte sich nämlich Job Fritz dagegen, daß man jetzt planlos in alle Winde auseinander stob. Trotz des offenkundigen Fehlschlages war er noch keineswegs gesonnen, auf alle Erneuerungsversuche zu verzichten. Durch irgendwelche Verbindung mit der Schweiz war ihm wohl Kunde geworden, daß demnächst eine eidgenössische Tagsatzung in Zürich stattfinden werde. Dorthin bestellte er seine Freunde, die jetzt im Begriff waren, Haus und Hof zu verlassen. Da sie den Zeitpunkt kannten, so hofften sie, einander auf den Wegen nach Zürich zu treffen, auch wenn sie zunächst nach verschiedenen Richtungen wanderten. So ging Matern Weinman auf der rechten Rheinseite, Jog Fritz dagegen vermutlich auf dem Elsässer Ufer, da er sich dem Gebiet von Solothurn zuwandte. Zugleich mit ihm flohen Augustin Enderlin und Thomas Müller, während Kilian Meiger und Jakob Huser erst auf Schweizer Boden wieder zu ihm gestogen zu sein scheinen. Meiger hatte in dem schweizerischen Baden einen Anhalt bei seinem Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 347 Schwager Michel Metzger, mit dem er seine Lage offen besprach. Anstatt irgendwelche Zustimmung zu den Bundschuhplänen bekam er hier nur das Urteil zu hören, es sei gut, daß er mit einem so gefährlichen Unternehmen nichts mehr zu tun habe(U. S. 196). Einige Tage konnte er in Baden ungestört verweilen, dann trieb es ihn wieder auf die Wanderschaft, wo er mit Jog Fritz zusammentraf. Wohin sich Hieronymus, der Bäckerknecht, wandte, oder Hans Freuder, die Brüder Heiz, ferner Hans und Peter Stüdlin, Konrad Enderlin und Clewi Meiger von Lehen, sowie die Betzenhauser Ciliax Stüblin und Hans Giger, oder endlich der Knecht Jakob aus der Mortenau,— das alles bleibt für uns dunkel. Der Freiburger Stadtschreiber hat Ende November bei diesen Namen nur vermerkt: sind entwichen(U. S. 192, 196). Ihre Spur verliert sich in der großen Menge des niederen Volkes, das damals trotz aller Hindernisse der Freizügigkeit beständig von Landschaft zu Landschaft wan derte. Nur einer taucht später wieder auf— zu seinem eigenen Verderben: der Schneider Hans Humel aus Feuerbach in Württemberg. Er kehrte, als die Verschwörung entdeckt wurde, mit seiner Frau in die württembergische Heimat zurück und gab sich alle Mühe, durch einwandfreien Dienst bei den Meistern seines Handwerks die unangenehme Lehener Vergangenheit aus der Erinnerung auszutilgen. Vielleicht bewog ihn aber das Verlangen, mit den übrig gebliebenen Verschworenen aufs neue Verbindung anzuknüpfen, viel- leicht gar eine ausdrückliche Bestellung des Joß Fritz zur Rückkehr in den Breisgau. Dort fiel er März 1514 der Freiburger Polizei in die Hände, die seine Schuld entdeckte und ihn mit dem Tode bestrafte(U. S. 222). Matern Weinman, der sogleich in den ersten Tagen von Mengen aus südwärts ent- flohen war, erfreute sich der Freiheit nur kurze Zeit. Am 10. Oktober befand er sich bereits in der Gefangenschaft des badischen Amtmanns Franz von Rockenbach in Badenweiler(U. S. 137). Glücklicher erging es Jof Fritz. Mit seinen beiden Gefährten gelangte er unbehelligt ins Solothurner Gebiet. Dort fühlte er sich so sicher, daß er die Fäden der Verschwörung wieder aufgriff. Enderlin und Müller beauf- tragte er, sich heimlich nach Lehen zu schleichen und dort mit den Genossen Fühlung zu nehmen. Ob seine Frau dabei Dienste tun konnte, ist Fraglich, da sie sich vor dem 26. Oktober in Freiburger Gefangenschaft befand(L. S. 160). Trotz aller Achtsamkeit der Polizei gelang es den beiden Sendboten, etwa am 18. oder 19. Oktober ihren Heimatort zu erreichen, nächtlicher Weile bei ihren Freunden Einlaß zu bekommen und ihnen den Auftrag des Joß Fritz auszurichten. Dieser lautete dahin, daß möglichst alle Eingeweihte sich un- bemerkt auf den Weg begeben und durch die versteckten Schwarzwaldtäler nach Schaffhausen vordringen sollten. Dort, unter eidgenössischem Schutz, wolle man weitere Schritte beschließen. Joh Fritz hielt also noch für möglich, 348 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. daß mit einer kleinen Anzahl zuverlässiger Genossen der Bundschuh ins Werk gesetzt werde. Er trug ja das Fähnlein bei sich; er kannte das Schlagwort von der göttlichen Gerechtigkeit; er verstand sich auf die Beeinflussung des Landvolkes: mußte in der Schweiz, die eben jetzt mehrere ernsthafte Auf- stände erlebte, nicht das Volk in Scharen dem Bundschuh zufallen und dann der Eroberungszug rheinabwärts ein Leichtes sein?(U. S. 167). So arbei- tete der Lehener Geheimbund unmittelbar unter den Augen Freiburgs weiter, — ein Zeichen dafür, daß die Obrigkeit durchaus noch keinen völligen Sieg errungen hatte. Enderlin und Müller entkamen auch zum zweitenmale den Häschern, die auf den breisgauischen Straßen Wache hielten. Gemäß der Verabredung mit Joß Fritz wandten sie sich diesmal dem Schwarzwald zu, erreichten das Kirchzartener Tal und drangen seitwärts durch das Welchental zu den Höhen empor, wo ihre Spur nicht leicht mehr entdeckt werden konnte. Anstatt sofort auf Schaffhausen zuzuziehen, trafen sie zunächst im Basler Landgebiet mit Kilian Meiger und wohl auch mit Jakob Huser und Joß Fritz zusammen. Hier in Sewen brachten sie den Genossen Nachricht über das, Was sich mittlerweile daheim ereignet hatte. So wußten sie zu erzählen, der Freiburger Maler Theodosion sei vom Rat zum Bericht darüber aufgefordert worden, wie es sich damals mit dem Verding der Bundschuhfahne verhalten habe. Auch die Verhaftung Hans Enderlins erfuhren die Genossen hier durch die beiden Wanderer(U. S. 196). Dann trennten sich ihre Wege. Thomas Müller und Augustin Enderlin bekamen den Auftrag, in Schaffhausen zu erkunden, wie man die geplante Zusammenkunft am sichersten veranstalten könne. Etwa am 24. Oktober kamen sie dort an(U. S. 162). Der Plan des Job Fritz schien geglückt. Welche Gefahr konnte den beiden Boten noch drohen, nachdem sie allen Verfolgern daheim entgangen waren? Aber Freiburg in seinem Eifer war ihnen zu vorgekommen. Frühmorgens am 24. Oktober sprach ihre Gesandtschaft beim Schaffhauser Rat vor und warnte vor etwaigen flüchtigen Bundschuhern, die sich dort versteckt halten könnten. In erster Linie war dabei an Joß Fritz gedacht. Denn Rudolf von Blumeneck verhandelte schon mit den Schaffhausern, ob er oder Freiburg die Klage vor Gericht erheben solle, wenn es gelänge, diesen Hauptschuldigen zu ergreifen(U. S. 159). Die Sorge war überklüssig; Jog Fritz war auch hier auf seiner Hut. Aber Enderlin und Müller ließen es an der nötigen Vorsicht fehlen, so daß die Schaffhauser Polizei, die durch Rudolf von Blumeneck auf alle fremden Wanderer aufmerksam gemacht worden war, sie entdeckte und gefangen nahm. Zu weiteren Verhaftungen kam es hier allerdings nicht. Wenn wirklich noch mehr Verschworene der Verabredung gemäß auf Schaff- hausen zu wanderten, so wurden sie von dem Schicksal ihrer beiden Genossen noch rechtzeitig verständigt und konnten den gefährlichen Bereich dieser Stadt meiden. Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 349 Vor allem entrann Joß Fritz wiederum. Schon am 19. Oktober, als er mit Kilian Meiger und Jakob Huser von Basel in der Richtung auf Schaff- hausen wanderte, war er bei Liestal von Basler Polizisten aufgehalten worden, hatte sich ihnen aber noch im letzten Augenblick zu entziehen gewußt, während seine beiden Begleiter in Gefangenschaft gerieten. Durch diese Erfahrung gewitzigt, hielt er sich in den nächsten Tagen möglichst in der Verborgenheit. Das war wohl die Zeit, in der er bei der Familie seiner Frau vorsprach, bei seinem Schwager Hans Trinklin in Eigeltingen,— vorausgesetzt, daß die Erwähnung dieses Namens in der Aussage Hans Humels besagen soll, daß er mit Job dort Unterschlupf gefunden habe(U. S. 226). Humel scheint ihn während jener Tage noch öfters begleitet zu haben; denn wir finden die beiden in Arbon(Thurgau) zusammen. Als dann die Zusammenkunft in Schaffhausen scheiterte, wandte sich Humel seiner schwäbischen Heimat zu, wo er am 28. Oktober eintraf(C. S. 222). JoB Fritz aber nahm seinen Weg südwärts, zur inneren Schweiz. Die Freiburger spähten ihm auch dorthin nach und erfuhren, wie er sich durchzubringen verstanden(U. S. 180). Ahnlich wie Hans Ulman 1493 schützte er, um unbehelligt weiterwandern zu können, eine Wallfahrt nach Einsiedeln vor. Wenn die Nachricht, die Freiburg über diesen Marsch erhielt, einigermaßen für glaubwürdig zu halten ist, dann begann der„Hauptsächer“, sich wegen des Fahnentuchs, das er bei sich trug, unsicher zu fühlen. Keine Kaltblütigkeit oder Schlauheit konnte ihn vor Entdeckung und Strafe bewah- ren, falls er einer Obrigkeit in die Hände fiel und das Fähnlein ihn verriet. So gab er sich alle Mühe, dieses verräterische Zeichen seiner Schuld auf unver- dächtige Weise loszuwerden. Unbehindert gelangte er zu der berühmten Wall- kahrtskirche. Dort war man schon gewöhnt, die eigenartigsten Lebenschicksale zu hören und die seltsamsten Weihgeschenke in Empfang zu nehmen. Der Kirchendiener schöpfte daher ebensowenig Verdacht wie der Heilbronner Maler, als Joß Fritz seine erdichtete Erzählung von der Schlacht vortrug, in der er aus Todesgefahr errettet worden sei und der Jungfrau Maria ein Fähnlein gelobt habe, auf dem das Handwerkszeichen seines Vaters(der Bund- schuh) angebracht werden mußte. Nur eins wird durch diese Tat des Joß Fritz ausgeschlossen: auf der Fahne kann kein Spruch von der göttlichen Gerechtig- keit gestanden haben, denn hierdurch würde der Sigrist in Einsiedeln ebenso argwöhnisch geworden sein, wie der Maler in Heilbronn die Ausführung des Fähnleins abgelehnt haben müßte. Als die List am Wallfahrtsort gelungen War, hatte Job Fritz erreicht, daß die Bundesfahne, an deren Zustandekommen er soviel Mühe gewandt, von deren Enthüllung er so Großes erwartet und die er mit soviel Aufopferung behütet hatte, den bundschuhfeindlichen Obrig- keiten nicht in die Hände fiel. War die Verschwörung mißgglückt und mußten manche ihrer Teilnehmer demnächst das Leben lassen, so sollte wenigstens 2285257 N r 333 85 350 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. das ehrwürdige Wahrzeichen der Befreiung des Landvolks vor Vernichtung bewahrt und an heiliger Stätte aufgehoben bleiben. Vielleicht änderten sich die Verhältnisse in Zukunft einmal so, daß die süddeutsche Bauernschaft sich trotz aller Hindernisse empören, den ersehnten Anschluß bei den Schwei- zern finden und dann das blau-weiße Fähnlein im Triumph aus Einsiedeln abholen konnten. Für den Augenblick gewann jedenfalls Joß Fritz dadurch, daß er sich der Fahne entledigte, eine größere Bewegungsfreiheit, die es ihm ermöglichte, in den nächsten Monaten sich versteckt zu halten und dabei doch seine Werbearbeit dort, wo er sich gerade aufhielt, unter den Bauern kortzusetzen. Dieses Versteckenspielen gelang dem Listenreichen so gründlich, daß uns von Mitte November keinerlei Anhaltspunkte über seinen Verbleib mehr überliefert werden. Zwar behielten die Freiburger seine Verfolgung nach wie vor im Auge und hätten viel darum gegeben, wenn sie ihn zu einer Zeit, als die Verschwörung bereits in Vergessenheit geriet, noch hätten ins Garn locken können. Aber auch im Frühjahr 1514 fingen sie nicht ihn, sondern nur einen seiner Helfershelfer, den Schneider Hans Humel. Was sie dabei über den„Hauptsächer“ erfuhren, beschränkte sich auf die ganz allgemeine Nach- richt, daß er nicht nachlasse, für die Bundschuhsache zu arbeiten und überall den gemeinen Mann aufzuwiegeln(U. S. 223). Während so der Haupturheber der Bewegung in weitem Umkreis dafür tätig war, das Verlangen des niederen Volkes nach bewaffneter Selbsthilfe zu wecken und wachzuhalten, verloren sich an ihrem Ursprungsort die Spuren des Unternehmens von Woche zu Woche. Der Streifzug, den die Freiburger in der Nacht vor der Bienger Kirchweih in die breisgauischen Dörfer unternahmen, brachte ihnen freilich nur geringe Ausbeute. Aber am Tage nach dieser Kirmes wurde Hans Enderlin, der alte Vogt, verhaftet: für die Verschworenen ein harter Schlag(U. S. 139). Gleichzeitig nahm Kaspar von Blumeneck den Marx Stüdlin aus der Munzinger Pfarrkirche gefangen(L. S. 138). Etwa eine Woche später entfloh der Lehener Pfarrer Hans Schwarz über den Rhein ins Elsag. Mitte November lag Konrad Brun aus Betzenhausen bereits im Freiburger Gefängnis(L. S. 177). Wieviele sich außerdem noch durch die Flucht aus der Heimat entfernt haben, können wir nicht mehr feststellen. Jedenfalls war anfangs November der Kreis der Verschworenen in und um Lehen so gut wie völlig gesprengt. Sonst würde Freiburg die Els Schmidin, Job Fritzen Weib, nicht unter dem 26. Oktober auf Urkehde und gegen Er- stattung der Gerichtskosten freigelassen haben(U. S. 160). Wenigstens mußten die Leiter der Stadtverwaltung damals bereits die Uberzeugung haben, dab von seiten der aufständischen Bauern kein ernsthafter Schlag mehr zu befürch- ten sei. Diese Zuversicht sollte sich bald darauf als übereilt erweisen. Der Jahr- Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 351 markt, der zu Martini in Freiburg stattfand, war ja ursprünglich von den Bund- schuhern dazu ausersehen worden, den geplanten Uperrumpelungsversuch gegen die Stadt ins Werk zu setzen. Unter den Anhängern, die jetzt zurück- blieben, wird von diesem Vorhaben noch viel gesprochen worden sein. Es ist sogar möglich, daß einige verwegene Köpfe trotz der Aufdeckung des Handels mit dem Gedanken umgegangen sind, den Angriff zu wagen. Allerdings war irgendwelcher Erfolg so gut wie ausgeschlossen, da mit Jog Fritz die Seele des Unternehmens fehlte und außerdem eine Anzahl der fähigsten Bundesgesellen geklohen oder gefangen waren. Für wen sollte durch die Brandstiftung, die man während des Volksfestes beabsichtigt hatte, jetzt noch das Zeichen zum Sturm gegeben werden? Da waren nur noch Bruchteile des Geheimbundes übrig und kein Fähnlein mehr zur Stelle, durch das man die Masse hätte fortreigen können. Trotz dieser völligen Aussichtslosigkeit machte sich der Freiburger Vertrauensmann des Bundschuhs an die Ausführung des tollkühnen Planes heran. Vielleicht ging sein Bestreben weniger dahin, einem Ausbruch der Verschwörung den Weg zu bahnen, als vielmehr den Freiburgern für ihre harte Behandlung der Bundschuher einen bösen Schabernack zu spielen. So faßten es wenigstens die Ratsherren der Stadt auf, als sie nach vollbrachter Tat erklärten, sie würden sich in ihrem Verhalten gegen die gefangenen Auf- ständischen durch derartige Streiche nicht irre machen lassen(L. S. 176). Nach den Aussagen freilich, die der Täter 1517 in Breisach gemacht hat, zündete er das Feuer zu dem Zwecke an, daß die Bürger erschreckt zur Brand- stelle liefen und die Verschworenen dann desto leichter in die Stadt eindrangen (C. S. 305). Demnach hätten tatsächlich die zurückgebliebenen Bundschuher den Handstreich auf Freiburg ins Werk setzen wollen. Dazu kam es nun nicht. Aber auch ohne daß ein Bauernheer vor den Toren der Stadt erschien, wurde die Bürgerschaft nicht wenig erschreckt, als in der Nacht vor Martini im Wirtshaus zum Kiel, das hart neben dem Rat- haus lag, Feuer ausbrach. Es war bereits Mitternacht, die Stadt also größten- teils in Ruhe. Da schlich sich jener Sesselmacher, der während der letzten Wochen alle Polizeimaßnahmen des Rates den Verschworenen hinterbracht hatte, in die Gebäulichkeiten des Wirtes Rumann, legte Feuer an das Wohn- haus oder die Stallungen und verschwand unbemerkt, ehe das Unheil entdeckt wurde. Wenige Minuten später war ganz Freiburg in Aufregung, nicht bloß weil der Brand, der im Herzen der Stadt ausgebrochen war, die Menge der Wohnhäuser bedrohte, sondern weil man gleichzeitig einen Angriff der Bauern befürchtete. Wie es vor einem Monat der Bürgerschaft für Notfälle erneut ein- geschärft worden war, so lief jetzt ein jeder zum Münsterplatz, ordnete sich seiner Zunft ein und scharte sich um das Banner der Stadt. Störungen, wie sie im nächtlichen Dunkel und in der allgemeinen Verwirrung leicht hätten 352 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. eintreten können, unterblieben gänzlich. Der Rat war mit der Haltung seiner Bürger durchaus zufrieden. Als die böse Nacht vergangen war, merkte man, daß die Sorge doch größer gewesen war als die Gefahr(U. S. 180). Gleichwohl hielt es die Obrigkeit für ihre Pflicht, die breiten Kreise ihrer Einwohnerschaft noch hinterher auf die Tragweite des Vorgefallenen hinzuweisen. Donnerstag abends hatte der Brand stattgefunden, Freitags hielt man den Martini-Jahr- markt, der sich vermutlich noch über den folgenden Samstag ausdehnte; Sonntags wurde sodann in sämtlichen Zunftstuben eine Ratsverordnung verlesen, die auf das auffallende Vorkommnis Bezug nahm. Darin gab die Obrigkeit ohne weiteres zu, daß mancher schlichte Bürger sich über ihre Strenge gegen die Bundschuher gewundert habe. Man möge aber bedenken, wie not- wendig ein solch scharfes Zufassen gewesen sei, und sich vor allen feindseligen Außerungen hüten, die von der Regierung als Ungehorsam aufgefaßt und be- straft werden müßten. So warnte der Rat seine Zünfte, deren Ergebenheit er im übrigen lobte, vor jeder Anwandlung von Vermessenheit: das sich memants in schumpf oder ernst mit worten oder erſten diser bohhaftigen leuten gesellschaft umd handlungen annùme, inen dhein glimpf, bistand oder furschub thütt mit worten oder aberlten, si och hit enthielt noch underslofftes(U. S. 176). Um die Warnung recht nachdrücklich zu gestalten, wurden zum Schluß des Erlasses noch einmal die Hauptforderungen der Bundschuher verzeichnet. Die ganze Kundgebung sollte wohl mehr etwaigen Neigungen zum Unwillen vorbeugen als wirkliche Aufruhrgelüste bekämpfen. Denn an einen Ausbruch der Verschwörung war vorerst kaum zu denken. Nur den Täter jener Brand- stiftung vermochte Freiburg trotz allen Suchens nicht zu ermitteln. Erst daß der Sesselmacher 1517 zufällig den Breisachern in die Hände fiel, brachte die längst verjährte Sache nachträglich ans Licht. Das Vorkommnis am Martini-Jahrmarkt bewies den Freiburgern, daß zwar die aufständischen Regungen in ihrer Stadt und vermutlich auch in den umliegenden Dörfern noch nicht völlig erloschen waren, dag man aber unlieb- same Auftritte größeren Maßstabs fürs erste wohl nicht zu fürchten brauche. Die Bewegung als Ganzes war in der Hauptsache abgetan. Jetzt kam es darauf an, die Schuldigen, soweit man ihrer hatte habhaft werden können, möglichst schnell und nachdrücklich zu bestrafen. b) Die Gefangenen. Man sollte meinen, es hätte den Behörden keine Schwierigkeiten verur- sacht, sich über die Grundsätze bei der Behandlung der Gefangenen klar und einig zu werden. Lag denn nicht in dem kaiserlichen Erlaß des Jahres 1502 (U. S. 110) die Anweisung, die man wünschte, in aller Deutlichkeit vor? Und machte Freiburg nicht immer wieder darauf aufmerksam, daß der vorliegende Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 353 Bundschuh nur die Erneuerung der Bruchsaler Unruhen sei? Aber als wenn die Erfahrungen von 1502 gar nicht voraufgegangen wären, so suchten die Behörden jetzt wochenlang nach Richtlinien, wie man die Schuld der Täter in ihrer Abstufung zu beurteilen habe. Die ganze Umständlichkeit, Schwer- fälligkeit und Kleinlichkeit der damaligen politischen Zustände Südwest- deutschlands machte sich hier wieder bemerkbar. Das Gerichtsverfahren z0g sich infolgedessen so lange hin, daß im Landvolk das Gerücht auftauchte, der Kaiser habe befohlen, keinen Bundschuher mehr zu töten oder zu foltern. Im Glottertal, zwischen Freiburg und Waldkirch, war man auf dieses Gerede gestoßen(U. S. 165 f.), also in jenem Gebiete, wo man bereits einen Vogt als Anhänger der Verschwörung vermutet hatte(U. S. 151), aber unter den drei bis vier Vögten nicht den schuldigen zu greifen wußte(U. S. 174). Okkenbar War hier das Volk seiner Lasten so müde und seines Rechtes 80 sicher, daß es sich den volkstümlichen Maximilian nicht anders denken konnte, denn als einen Freund der Bauernbewegung. In diesem Gerücht sprach sich dieselbe Hoffnung aus, die den Bundschuhern in ihrem obersten Leitsatz vorgeschwebt hatte: sie wollten den Kaiser als einzigen weltlichen Herrn anerkennen. Das lange Schweigen des Herrschers gab jener irrigen Vorstellung nur neue Nahrung. In der Tat muß es wundernehmen, daß Max, der 1502 so schnell bei der Hand war, sein Urteil über den mißglückten Aufstandsversuch bekannt zu geben, bei der erneuten Empörung, die noch zudem seine vorderösterreichischen Lande unmittelbar betraf, unbeteiligt beiseite blieb. Auf Freiburgs Benachrichtigung ging es zurück, wenn jetzt die österreichische Regierung zu Ensisheim von dem Urteil des Landvolks über den Kaiser Kunde erhielt. Durch seine beiden Ab- gesandten Ulrich Würtner und Hans Schoffel ließ es in den letzten Oktober- tagen dem Statthalter und seinen Regierungsräten Bericht erstatten: über die kürzlich erfolgte Gefangennahme der beiden Lehener in Schaffhausen und über das Gerücht im Glottertal. Letzteres schien ihm wichtig genug, daß es vorschlug, einen Landtag einzuberufen, auf dem man gemeinsam zu der Sache Stellung nehmen könne. Auch war dem Scharfsinn der Ratsherren nicht entgangen, daß der Gewürzhandel, der in den Händen des landfahrenden Volkes lag, ein geeigneter Deckmantel war, unter dem sich allerlei unwillkom- mene Fremdlinge einschleichen konnten. Der Regierung wurde deshalb anheim gegeben, ein Verbot gegen diesen Brauch ergehen zu lassen, wie es schon in einigen angrenzenden Gebieten erfolgt sei(U. S. 166). Der Eifer der breis- gauischen Hauptstadt in der Bekämpfung des Bundschuhs ist auch an diesem Punkte unverkennbar. Die Regierung nahm sich auch diesmal wieder Zeit. Nicht einmal der Umstand, daß Freiburgs Vorschläge durch die beiden Gesandten so nach- drücklich vertreten wurden, trieb sie zu schnelleren Entschlüssen an. Am Rosenkranz, Bundschuh I. 5 1 80 354 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. 12. November, als die Stadt abermals in Sachen der Schaffhauser Gefange- nen nach Ensisheim schrieb und dabei von der Brandstiftung erzählte, die zwei Abende vorher im Wirtshaus zum Kiel erfolgt war(U. S. 175), hatten sich die dortigen Herren noch immer nicht über die Fragen geäuhert, die doch für Freiburg so brennend waren. Unter dem 16. November erfolgte endlich die Verfügung(U. S. 185.) In einem schwülstigen und verschrobenen Satze gab sie allen Untertanen der vorderösterreichischen Lande von dem verbrecherischen Vorhaben der Bundschuher Kenntnis, leider ohne das geringste Gefühl dafür, daß hier unerträgliche Notstände das Volk zum Aufruhr getrieben hatten. Es klang wie ein getreuer Widerhall des parteiischen Standpunktes der Frei- burger Behörde, wenn die Entstehung des Bundschuhs gekennzeichnet wurde: von alle redlich ursachen, allein das si irer billichen gehorsame und dienstharſeit entladen sein und niemanden das, so si ime pflichtig, nichts thun nocſi geben dorften«(U. S. 185). Die einzige greifbare Einzelheit, die der Erlaß anzuführen wußte, war eben jenes von Freiburg gemeldete Gerücht der Bauern, der Kaiser habe befohlen, das hinfur derselben buntschucher heiner mer angenomen(d. b. verhaftet) noch an seim lib oder leben gestrofft, besonder æuvorderst irer majestet furgebrachit averden solte. Es war allerdings begreiflich, daß dem gegenüber die Regierung allen Nachdruck darauf legte, der Kaiser fordere nichts anderes als rücksichtslose Bestrafung aller Schuldigen. Denn wenn der Gesichtspunkt, den die unbotmäßigen Bauern geflissentlich verbreiteten, in weiteren Kreisen Glauben fand, so mußte eine allgemeine Stimmung entstehen, die sich jederzeit gegen die strafende Obrigkeit auflehnen konnte. Freiburg aber— und unter seinem Einfluß nunmehr auch die Ensisheimer Regierung— war der Meinung, daß die öffentlichen Gewalten in ihrer Stellung gegenüber dem Bundschuh nicht die leiseste Nachgiebigkeit zeigen durften; odam etlich von dem gemeinen paursfolli avollen ĩren handel mit so hos achten, als er un im selbs ist, und geschehen bi inen ebious schiberer reden ꝛsider ums und ander, die den handel also straffen (U. S. 178). Bei einer derartigen Gefahr einer weitgehenden Unsicherheit und Unzuverlässigkeit des Volksempfindens hätte die Regierung sogar weit schneller und weit nachhaltiger durchgreifen sollen als dadurch, daß sie bloß die Straf- barkeit der Verschwörung feststellte. Denn Freiburg hatte in jenen Wochen noch mit einer anderen Frage 2u schaffen, die ein gerichtliches Verfahren gegen die Bundschuher erschwerte: was sollte mit denen geschehen, die nur Mitwisser, aber nicht Mittäter gewesen waren? Denn die Schuld der Gefangenen bestand nicht immer darin, daß sie bewußt und absichtlich auf Umsturz hingearbeitet hatten. Mancher war bloß durch die Verschwiegenheit, die er zum Anfang des ersten Gesprächs über den Bundschuh hatte geloben müssen und die er dann zu halten sich verpflichtet gefühlt hatte, der obrigkeitlichen Strafe verfallen. Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 355 Man konnte ihn also nicht ebenso streng behandeln wie die überzeugten An- hänger des Umsturzplanes. Anderseits gebot die Sorge um die heimliche Weiter verbreitung des Bundschuhgedankens, daß man die Mitläufer nicht allzu leichten Kaufes davonkommen lieg. Und vor allem war es in diesem Punkte wichtig, bei den verschiedenartigen Gerichten, die über Bundschuher zu urteilen hatten, ein einheitliches Verfahren durchzuführen, damit das Volk sich an ein festes Urteil über derartige Fälle gewöhnte. Die Frage konnte, wie Freiburg richtig erkannt hatte, nur vom Kaiser oder seiner stellvertretenden Regierung in Ensisheim entschieden werden. Deshalb beauftragte es seine beiden Vertrauensleute Würtner und Schoffel, als sie Ende Oktober im Ober- elsaß waren, mit der Besprechung dieser Angelegenheit im Beisein der Regie- rungsmitglieder(C. S. 166). Man hätte erwarten sollen, daß diese sich des kaiserlichen Erlasses von 1502 erinnert hätten, wonach derartige Mitwisser jedenfalls harter Strafe verfallen, die Art der Strafe aber der jeweiligen Landes- obrigkeit anheimgestellt sein sollte(L. S. 110f.). Statt dessen liegen sie die Entscheidung der Frage wochenlang in der Schwebe. Freiburg kam dadurch in um so größere Verlegenheit, als es auch von anderer Seite befragt wurde, wie man sich hierin verhalten solle. Der badische Landvogt Jakob Nagel zu Rötteln schickte seinen Badenweiler Amtmann Franz von Rockenbach eigens nach Freiburg, um zu erfahren, vie ir uch gegen denen halten, so in huntscht opt und witers nit gehandlet, oder die, so den handel vernomen umd nit opt, doch versiviegen und das nit anbrachiæ(U. S. 172). Vermutlich gab diese Anfrage die Veranlassung zu jenem Auftrag an Würtner und Schoffel, sich in Ensisheim nach der Meinung der kaiserlichen Behörde zu erkundigen. Da aber die Ant- wort ausblieb, sah sich der Röttelner Landvogt genötigt, am 4. November sein Anliegen bei Freiburg schriftlich zu wiederholen(U. S. 171). Freiburg wartete abermals eine Woche. Da benutzte es die Gelegenheit, als über die Schaffhauser Gefangenen nach Ensisheim zu berichten war, und machte durch den Uberbringer der Botschaft mündlich noch einmal auf die viel ver- handelte Frage aufmerksam(U. S. 175). Auch dadurch kam man noch nicht zum Ziele. Erst als der Ensisheimer Statthalter, Freiherr Leo zu Staufen, bei Gelegenheit des Martini-Jahrmarktes nach Freiburg kam, rückte man in der an sich so einfachen Angelegenheit einen Schritt vorwärts, indem der Statthalter mit der Freiburger Stadtverwaltung eine Besprechung der Sache abhielt, zu der auch der badische Landvogt von Hochberg, Ludwig Horneck von Hornberg, zugezogen wurde(U. S. 188). Was man hierbei vereinbarte, war freilich wiederum nur ein Vorläufiges Ergebnis: ydanm beraten ist, in solchem fall dhein teil on den andern eu handeln, dumit es Men in der gamen luntschaft gehandelt erda(S. 188). Uper die Art der Strafe wurde auch bei dieser Zusammenkunft nichts festgesetzt, und Ludwig Horneck von Hornberg 23. 356 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. mußte den Markgrafen, dem er hiervon berichtete, erst noch auf die zukünftige Vereinbarung zwischen Freiburg und Ensisheim vertrösten, die er ihm dann Zzu- schicken werde. Vergebens sucht man in dem Schriftwechsel aus jenen Wochen nach irgendeiner sachlichen Meinungsverschiedenheit, die ein Ubereinkommen zwischen den beteiligten Obrigkeiten schwierig gemacht habe. Die Sachlage war doch ganz klar: einige Dorfgerichte, die mit bäuerlichen Schöffen besetzt waren, hatten gerade in den letzten Tagen solche Gefangenen, die nur mit- wissend an der Verschwörung beteiligt gewesen waren, sehr milde abgeurteilt; anderseits standen die wichtigen Gerichtsverhandlungen in Basel und Schaff- hausen bevor, bei denen man im Breisgau noch gar nicht wußte, ob die Schwei- zer Richter den vorliegenden Fall als verbrecherische Empörung oder als ver- zeihliche Verirrung beurteilen würden(U. S. 188 f.). Beiden gegenüber wäre eine deutliche Kundgebung nach Art des Erlasses von 1502 wohl ohne größere Schwierigkeiten herzustellen gewesen. Oder lag etwa das Hindernis in Freiburg selber? Eine einzige kurze Bemerkung in Hornecks Schreiben deutet darauf hin: die Freiburger hätten den alten Vogt von Lehen ent- haupten, aber nicht vierteilen lassen; des Hat ursdch, nit æu schriben sinds (U. S. 189). Dieses etwas rätselhafte Sätzchen kann doch nur bedeuten, daß die Freiburger Obrigkeit, die sonst so eifrig auf strenge Bestrafung drang, in diesem besonderen Falle aus irgendwelcher Nachgiebigkeit ihrem eigenen Grundsatz untreu geworden sei. Am nächsten liegt es, dabei an die Brandstiftung im Wirtshaus zum Kiel zu denken und an die frühere Stellung Hans Enderlins in Lehen. In einem Zeitpunkt, wo dem einfachen Mann in Freiburg ein rück- sichtsloses Vorgehen gegen die Bundschuher offensichtlich mißfiel und wo das Landvolk in der Umgegend fabelte, der Kaiser habe jede Strenge gegen die Verschworenen untersagt und sich selber die Beurteilung dieser Fälle vorbe- halten, mochten die Freiburger Ratsherren zögern, den früheren Vogt von Lehen„mit einem schändlichen Tode zu strafen“(U. S. 144) und dadurch den Unwillen in Stadt und Land herauszufordern. Und es wäre denkbar, daß in dieser Stimmung, die zwischen Rücksicht und Strenge schwankte, auch für die Frage nach der Behandlung der bloßen Mitwisser nicht die rechte Ent- scheidung gefunden werden konnte. Jedenfalls nahm der Statthalter, als er von der Besprechung in Freiburg nach Ensisheim zurückkehrte, die Bitte der Stadtverwaltung mit heim, daß die vorderösterreichische Regierung die Ange- legenheit nochmals durchberaten und dann durch einen„Ratschlag“ ent- scheidend regeln möge(U. S. 202). Aber auch der mündliche Gedankenaustausch hatte nicht vermocht, den Vertreter der Regierung davon zu überzeugen, daß hier Eile not tue und daß die Frage nur von Ensisheim aus entschieden werden könne. Noch am 26. No- Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 357 vember mußte Freiburg in einem Brief an die Regierung darauf aufmerksam machen, daß von dort inzwischen keinerlei Bescheid ergangen sei. Ob seine Bitte, dem Uberbringer des Schreibens die Antwort mitzugeben, von den Ensisheimer Herren erfüllt wurde, muß mindestens zweifelhaft bleiben(U. 8. 202), da sich von einem Erlaß in dieser Sache später nicht die geringste Spur findet. Es scheint, als habe man auf einheitliche Regelung verzichtet und es jeder Obrigkeit überlassen, ihre Gefangenen nach eigenem Er- messen zu bestrafen. Was wollte man auch, nachdem die Lösung der Frage 80 lange verschleppt worden war, jetzt noch über das Strafmaß der Mitwisser verordnen, wo bereits eine Anzahl derartiger Fälle gerichtlich entschieden worden waren? Die Verhandlungen wurden einmal wieder durch die Tatsachen überholt, die grundsätzliche Regelung durch die praktische Einzelentscheidung zurückgedrängt. Statt eines einheitlichen Vorgehens, das bei der damaligen politischen Zersplitterung ohnehin nur schwer zu erreichen war, finden wir lauter einzelne Gerichtsverhandlungen gegen die Gefangenen, je nachdem, welcher Obrigkeit sie gerade in die Hände gefallen waren. Der größte Anteil entfällt auch hier auf Freiburg. Nachdem es der Stadt in den Tagen der Bienger Kirchweih gelungen, nicht nur vier verhältnismäßig Unschuldige festzusetzen, sondern auch den alten Vogt Hans Enderlin zu ver- haften und Marx Stüdlin trotz seiner Flucht in die Munzinger Kirche zum Ge- fangenen zu machen, waren sie eifrig darauf bedacht, durch scharfe Befragung dieser ihrer Verhafteten und durch Austausch der Gefangenen verhöre mit anderen Obrigkeiten festzustellen, wieweit sich jeder einzelne in die Verschwö- rung eingelassen hatte. Der erste, bei dem sie darüber zur Klarheit kamen, war Marx Stüdlin. Am 11. Oktober gefangen genommen(U. S. 138), wurde er bereits am 20. Oktober hingerichtet(U. S. 155). Er scheint seine Mitschuld nicht geleugnet zu haben, war übrigens auch durch die Angaben Matern Wein- mans genügend belastet, die der Markgraf Philipp am 17. Oktober nach Frei- burg übermittelte(U. S. 151). Stüdlins Verhör ist uns im Wortlaut leider nicht erhalten. Inhaltlich wird es als Grundlage jener ersten Freiburger Aufzeich- nung über den Bundschuh zu erkennen sein, die zwischen dem 9. und 15. Okto- ber hergestellt wurde(U. S. 144). Denn da Hans Enderlin nur mit groger Mühe zu Aussagen gezwungen werden konnte(U. S. 139), kam außer den Vieren, die wenig von der Sache wußten und deshalb später wieder freigelassen wurden, und außer den Mitteilungen Michel Hansers von Schallstadt(U. S. 133) lediglich Marx Stüdlin mit seinem Bekenntnis in Betracht. Er wird es gewesen sein, der den Freiburgern so genaue Auskunft über die einzelnen Forderungen und Pläne der Verschwörung gegeben hat, wie wir sie in jenem Schriftstück finden. Im selben Maße aber, wie er seinen Richtern Stoff lieferte, aus dem sie das Wesen des Geheimbundes erkennen konnten, zeigte er ihnen auch, wie tief 358 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. er in das Unternehmen verstrickt gewesen sei. So bildet sein ausführliches Bekenntnis, das der ersten zusammenfassenden Darstellung des Bundschuhs zugrunde liegt, gleichzeitig die Unterlage für seine so baldige Verurteilung. An seiner Schuld war kein Zweifel mehr. Sein Leben endete bereits, als Augu- stin Enderlin und Thomas Müller den Lehenern Nachricht von Joß Fritz brachten und als Kilian Meiger und Jakob Huser in Basel gefangen gesetzt wurden. Uber die Todesart Stüdlins wird nichts erwähnt. Nach der sonstigen Gepflogenheit Freiburgs(Hans Enderlin wird ausdrücklich als eine Ausnahme bezeichnet) kann man vermuten, daß man den Unglücklichen an jenem 20. Oktober gevierteilt hat, ähnlich wie es 1493 und 1502 mit den„Haupt- sächern“ geschehen war. Am glimpflichsten kamen jene Vier davon, die Freiburg in der Nacht vor der Bienger Kirchweihe verhaftet hatte. Einen Monat lang verblieben sie freilich im Gefängnis. Beim Verhör wandte man auch gegen sie die Folter an (U. S. 162). Durch Ratsbeschluß vom 7. November wurden dann zunächst Langhans Schweiger, der Dorfwirt zu Lehen, und Heinrich Spies (genannt Rotheinz), der Nachthirt zu Freiburg, auf Urfehde freigelassen. Hierin bekannten sie, daß sie von der Verschwörung gewußt, aber der Obrig- keit keine Anzeige erstattet hatten. Anderseits wurde ihnen bezeugt, sie hätten sich in keiner Weise durch eidliche Gelübde dem Bundschuh verpflich- tet, auch keine nennenswerte Kenntnis des heimlichen Unternehmens besessen. Weil sie sich somit zwar nicht im eigentlichen Sinne schuldig, wohl aber verdächtig gemacht hatten, erklärten sie, die Untersuchungshaft als wohl ver- dient hinnehmen und in Zukunft weder mit jemandem über den Bundschuh sprechen noch etwaige neue Anschläge der Bauern vor der Obrigkeit geheim halten zu wollen(U. S. 172). In gleicher Weise und mit gleichlautender Urfehde wurden 14 Tage später Georg Meiger von Lehen und Martin Tüfel von Adelhausen entlassen(U. S. 201), nachdem der Versuch, von Basel Belastendes über sie zu erfahren, ergebnislos verlaufen war(U. S. 177). Besondere Mühe hatte Freiburg mit Hans Enderlin, dem früheren Vogt von Lehen, der am 14. Oktober verhaftet worden war(U. S. 139). Allen Ver. suchen, ihm ein Geständnis zu entlocken, setzte er hartnäckigen Widerstand entgegen(L. S. 139, 152, 162). Da aber Freiburg aus irgendwelchen Anzeichen Ursache hatte, ihn für einen Hauptschuldigen zu halten(U. S. 162), mußte es versuchen, ihn durch belastende Außerungen anderer Gefangenen 2zu über- führen. Hierzu dienten die Mitteilungen, die Markgraf Philipp aus Matern Weinmans Verhör nach Freiburg gelangen ließ(U. S. 151). Zum gleichen Zwecke wurde der Schultheiß Marx Nagel zu Waldkirch um Auskunft gebeten, was sein Gefangener Simon Strüblin über die Beteiligung des alten Vogts an der Verschwörung ausgesagt habe(U. S. 152); die Niederschrift dieses Wald- Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 359 kircher Verhörs enthält freilich nicht einmal den Namen Enderlins(U. S. 186). Grögeren Erfolg hatte die Bitte, die Freiburg unter dem 24. Oktober in dieser Sache nach Basel richtete(U. S. 162); denn Jakob Huser wußte zu berichten, im Falle der Entdeckung des Bundschuhs habe das Fähnlein beim alten Vogt aufbewahrt werden sollen(C. S. 191); Kilian Meiger behauptete freilich, nichts davon zu wissen, daß Hans Enderlin bei dem Versuch zugegen gewesen sei, dem Freiburger Maler Theodosion das Bundschuhfähnlein in Auftrag zu geben (U. S. 195). Diese Aussagen der beiden Basler Gefangenen hatten nun allerdings auf das Schicksal des Angeklagten keinerlei Einfluß mehr. Denn als sie unter dem 18. November nach Freiburg gesandt wurden, war der alte Vogt bereits hingerichtet worden(U. S. 189). Wenn die oben ausgesprochene Vermutung richtig ist, dab die städtische Behörde dabei auf die Volkstimmung Rücksicht nahm, die zu Martini in der Brandstiftung des Sesselmachers bedrohlich zum Ausdruck kam, so dürfte Hans Enderlin zwischen dem II. und 16. November seinen Tod gefunden haben, etwa am 14. November, als Freiburg auch sonst mit Bundschuhangelegenheiten zu tun hatte(U. S. 177). Die ehrlose Strafe des Wierteilens blieb ihm erspart; er wurde enthauptet. In den nächsten Wochen beschäftigte sich hier das Gericht mit einem ande- ren Mitglied der bundschuhfreundlichen Familie Enderlin und mit dem Betzen- hauser Konrad Brun. Wie und wann diese beiden in Freiburger Gefangen- schaft gerieten, wissen wir nicht. Bernhard Enderlin wartete auf seine Ab- urteilung mindestens schon seit dem 18. Oktober(U. S. 152), Konrad Brun seit dem 14. November(L. S. 177). An dem letztgenannten Tage konnte Freiburg über die beiden nur soviel nach Basel berichten, daß Enderlin„sich etlicher Maßen des Handels bekannt habe“ und daß Brun seine Teilnahme an der Versammlung auf der Hartmatte und am dortigen Bundschwur ebensowenig leugne wie seine Beisteuer zur Bundesfahne. Diesen Geldbeitrag suchte er freilich dadurch in ein harmloses Licht zu stellen, daß er behauptete, Hans Freuder einen dicken Pfennig geliehen zu haben, vaber mit uf dus fenlin«(S. 177). Nicht ohne Grund argwöhnte Freiburg, hinter solchen Beschönigungsversuchen Konrad Bruns verstecke sich eine größere Schuld. So wartete es mit Spannung darauf, was die Basler Gefangenen über die beiden aussagen würden. Schon nach wenig Tagen lag die Abschrift des dortigen Verhörs in Freiburg vor. Sie bestätigte die Vermutung der Freiburger Richter. Uber Enderlin behaup- tete Jakob Huser gehört zu haben, daß er auf einem Gang nach Freiburg ver- sprochen, eine Beisteuer zur Bundschuhfahne entrichten zu wollen(C. S. 192); Kilian Meiger berichtigte aber den Tatbestand dahin, daß er— Meiger— auf dieser gemeinsamen Wanderung dem Enderlin zugeredet habe, einen Beitrag zu geben, daß aber Enderlin sein Versprechen, beinen dichten pfening daran ee geben, niemals ausgeführt habe(S. 197). Mithin war dieser Verwandte des 360 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. alten Vogts wohl mit den Bundschuhern in Berührung gekommen, hatte sich auch nicht ablehnend gegen sie verhalten, war aber anderseits doch kein tätiges Mitglied des Bundes geworden: ein Beispiel für jene Klasse von Anhängern, über deren Strafbarkeit Freiburg so viel mit der Ensisheimer Regierung ver- handelt hatte. Von Konrad Brun stand in der ganzen ausführlichen Basler Niederschrift nichts anderes erwähnt, als daß Jakob Huser seinen Namen unter den Teilnehmern an der Zusammenkunft auf der Hartmatte anführte. (U. S. 192). Aber diese kurze Bemerkung genügte, um ihn den Freiburgern als ein überzeugtes Mitglied des Bundschuhs erscheinen zu lassen. Am Montag, 5. Dezember, als die Frage der beiden Gefangenen in der Ratsitzung zur Sprache kam, hielt man sie soweit für spruchreif, daß die beiden nicht etwa freigelassen werden könnten, daß man aber, um ihre Schuld endgültig festzu- stellen, sie abermals einem Verhör unterziehen solle(U. S. 201 f.). Bereits am zweitkolgenden Tage fand die Verhandlung statt. Sie ergab bei Bernhard Enderlin im wesentlichen das gleiche, was die Basler Gefangenen über ihn aus- gesagt hatten; außer dem Versprechen, einen Beitrag zur Bundschuhfahne zu geben, das er aber nicht gehalten habe, wußte er von dem ganzen Unter- nehmen nur noch zu berichten, Joß Fritz habe einst im Versammlungshause der Freiburger Schneiderzunft sich gerühmt, die ir buntschu bite gon Köln hinab gieng(U. S. 205). Irgendeinen Bundeseid hatte Enderlin nicht geleistet; das einzige, was er gelobt und auch gehalten, war Verschwiegenheit über das, was sie ihm anvertraut hatten. So lautete denn das Urteil zwar auf schuldig der Teilnahme an der Verschwörung, aber schuldig nur im Sinne der Mit- wisserschaft. Man verfuhr mit ihm ebenso, wie 1493 und 1502 im gleichen Falle verfahren worden war: die beiden Schwurfinger wurden ihm abgehauen, und zwar hinter dem vordersten Glied, sodaß die Nägel nicht wieder wachsen konnten; und man wies ihn für alle Zeit aus der Stadt Freiburg aus. Konrad Brun versuchte auch jetzt noch einmal, seiner Teilnahme an Bundschuhhand- lungen, die er nicht leugnen konnte, einen harmlosen Schein zu geben. Daß er Job Fritz und Hans Freuder ein Stück Geld verabfolgt hatte, stand fest. Brun stellte es aber so dar, als seien die beiden Freunde auf der Betzenhausener Kirmes zu ihm gekommen und als habe er dem Freuder auf dessen wiederholte Bitte rein freundschaftlich einen Drittel-Gulden geliehen. Ferner konnte Brun nicht abstreiten, daß er um Herbstanfang mit auf der Hartmatte gewesen war. Aber auch hierfür wußte er einen Entschuldigungsgrund anzuführen: er habe abends auf den Weiden zwei Stück Vieh suchen wollen, die sich ver- laufen hätten; dabei sei er zufällig auch auf die Hartmatte gekommen und habe im Herzutreten nur den Ausspruch eines der Verschworenen gehört: „Es ist genug“, ohne dessen Zusammenhang und Tragweite zu erkennen. Wenn er dann zugab, weiter gehört zu haben, Joß Fritz sei zum Hauptmann, Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 361 Jakob Huser zum Fähnrich, Hans Giger und Hans Stüblin zu Weibeln gewählt worden, so konnte man ihm die Versicherung unbeteiligter, zufälliger Anwesen- heit ebensowenig mehr glauben wie bei seinem Geständnis, er habe mitsamt den andern dem Kilian Meiger den Bundeseid geschworen. Das alles paßte nicht mehr zu einem Manne, der außerhalb der Sache stand. So handelte nur ein bewußter Anhänger des Bundes. Die Einzelheit, daß man ihm beim Ab- schied den Auftrag nachgerufen habe, er solle seinen Bruder und die übrigen Betzenhauser in Gelübde nehmen, und daß er hierauf keine Antwort erteilt, also das Versprechen nicht gegeben habe, mochte zutreffen, war aber viel zu unbe- deutend, um ihn irgendwie zu entlasten. Vollends dann wird er bei seinen Richtern nur ein ungläubiges Kopfschütteln hervorgerufen haben, als er ihnen klarzumachen versuchte, man habe ihm den Bundschuh ausschließlich als eine gerechte, ja fromme Sache dargestellt, mit der ein löblicher Kampf gegen das Gotteslästern und ein Feldzug zur Eroberung des heiligen Grabes ver- bunden sei. Je mehr er sich entschuldigte, um so deutlicher ergab sich, wie ge- nau er um die Verschwörung wußte und wie stark er an ihren Veranstaltungen teilgenommen hatte. So konnte das Urteil über ihn nicht zweifelhaft sein. Als ein tätiges Mitglied des Geheimbundes wurde er hingerichtet, entweder sofort am Tage des Verhörs(7. Dezember) oder unmittelbar nachher. Am 12. Dezember lag die Hinrichtung bereits mehrere Tage zurück(U. S. 207). Ob sie in Enthauptung oder Vierteilung bestand, läßt sich nicht mehr ermitteln. Hiermit war die strafende Tätigkeit der Freiburger Stadtverwaltung be- endigt, da sie keine weiteren Bundschuher in ihrem Gefängnis hatte. Nur einmal noch mußte das Gericht in Wirksamkeit treten, und zwar zu einer Zeit, als man im Volke schon anfing, die aufregenden Vorgänge der Herbst- wochen zu vergessen. Gemäß dem Vorschlag, den Markgraf Philipp bei der ersten Entdeckung des Handels gemacht hatte(U. S. 137), blieb nämlich die Freiburger Polizei noch monatelang aufmerksam auf solche Personen, von denen man wußte, daß sie an der Verschwörung teilgenommen hatten, und die dann noch rechtzeitig geflohen waren. Mit Recht hatte der Markgraf vermutet, sie würden über kurz oder lang versuchen, in aller Stille wieder zu ihrem alten Wohnort zurückzukehren. Wir wissen nicht, wie vielen das ge- lungen ist; denn uns könnte nur dann Kunde von ihnen zugekommen sein, wenn sie der Obrigkeit aufgefallen und von ihr zur Verantwortung gezogen worden wären. Bei dem Schweigen unserer Quellen ist also möglich, daß nach Jahr und Tag der eine oder andere wieder unbehelligt seinen Weg nach Lehen zurückgefunden hat. Nur einer geriet dabei ins Unglück: der württembergische Schneider Hans Humel. In den ersten Tagen des März 1514 kam er mitsamt dem Bauer, in dessen Haus er gerade wohnte, in Gefangenschaft. Es muß in einem Dorf gewesen sein, wo ein Herr von Neuenfels zuständig war: etwa 362 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. in Krozingen, wo nachweislich 1514 Christoph von Neuenfels einen Freiburger Bürger zu besteuern versuchte. Denn der Hauswirt Hans Humels wurde von dem Neuenfelser verhaftet, während die Freiburger Polizei nach Hans Humel griff(P. S. 222, 224). Ob der erstere ebenfalls zu der Verschwörung gehört hatte und was dann weiterhin aus ihm wurde, erfahren wir nicht. Mit Humel hatten die Freiburger viel Mühe, da er auch mit der Folter zu keinem Geständ- nis zu bringen war. Und doch wußten die Richter durch die früheren Gefange- nenverhöre, deren Niederschriften noch vorlagen, wie stark der schwäbische Schneider in den Aussagen seiner Genossen belastet wurde. Das einzige, was er zu erkennen gab und was ihn nach seiner Meinung vor allen Maßregeln gerichtlicher Bestrafung schützen sollte, war seine Angabe, er habe seit dem 28. Oktober 1513 in seinem Heimatorte Feuerbach(bei Stuttgart) im Dienste mehrerer Meister seines Handwerks gearbeitet. Und er nannte auch die Namen der Schneider sowie die Zeit, die er bei jedem zugebracht. Die Erkundigung, die Freiburg hierüber bei Herzog Ulrich von Württemberg einzog, ergab ledig- lich eine Bestätigung der Angaben Humels(U. S. 222 f.). Die Räte des Herzogs stellten dem Gefangenen sogar das Zeugnis aus, er habe sich während dieses Vierteljahres in Feuerbach einwandfrei betragen und in aller gebühr- lichen Form vom dortigen Handwerk seinen Abschied genommen. Von dieser Seite war ihm also nicht beizukommen— ein Zeichen dafür, daß so wilde Gesellen wie der Freiburger Sesselmacher durchaus nicht die einzigen Anhänger des Bundschuhs waren, sondern daß ihm auch Männer angehörten, die sich wohl in Zucht zu halten verstanden(über die unstete Jugend Humels vgl. D. S. 294). Freiburg war nach dieser Auskunft der württembergischen Räte einigermaßen in Verlegenheit. Denn da der Gefangene allen Versuchen, ihn zu verhören, ein hartnäckiges Schweigen entgegensetzte, konnte man ihn von seiner Schuld nicht überführen. So wandte sich die Stadt an Hans Fried- rich Widergrün von Staufenberg, den Vormund jenes Herrn von Neuenfels, mit der Bitte, er möge seinen Einfluß dahin geltend machen, daß der Neuen- kelser seinen Gefangenen sorgfältig verhöre und dessen Aussagen baldigst nach Freiburg übermittele(U. S. 224). Um aber sicher zu gehen, versuchte das Gericht gleichzeitig noch einen zweiten Weg und rief die Hilfe des badischen Landvogts zu Hochberg an. In dessen Amtsbereich wohnte nämlich zu Eich- stetten am Kaiserstuhl ein Schneider Marx, der in den Anfangstagen der Verschwörung— wie Freiburg erfahren hatte— bei einem Gespräch mehrerer Bundschuher, darunter auch Humels, zugegen gewesen war. Diesen Schneider Marx möge der Landvogt befragen, was er und Zenzius Hesse am 25. Juli des letzten Jahres auf dem Wege über Neuershausen nach Buchheim mit Hans Humel, Job Fritz und dem Müllerknecht Hieronymus über den Bundschuh geredet habe(U. S. 224). Eine so scharf gestellte Einzelfrage führte zum Erfolg. Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 363 Auch ohne daß wir die Antwort des Hochberger Landvogts noch besitzen, können wir doch mit höchster Wahrscheinlichkeit behaupten, daß der Schnei- der Marx die gewünschte Auskunft gegeben hat. Denn als die Freiburger nach 14 Tagen Hans Humel abermals befragten, legte er ein so ausführliches Geständnis ab, daß wir annehmen müssen, die Richter haben ihm ganz be- stimmte Aussagen des Marx vorgehalten. Möglicher Weise bekannte auch Humels Hauswirt noch Einzelheiten, die ihm sein Gast anvertraut hatte: etwa seine früheren Beziehungen zum Pfarrer von Lehen, seine Kenntnis der Bundschuhfahne und sein Zusammentreffen mit qoßg Fritz während der Flucht im Oktober 1513. So konnte Hans Humel, als ihm am 31. März alle diese Punkte auf den Kopf zugesagt wurden, seinen Richtern nicht länger ausweichen. Er gab zu, einer der Bundesgenossen des Joh Fritz gewesen zu sein und tat- sächlich am 25. Juli den Schneider Marx und den Zenzius Hesse zum Beitritt geworben zu haben. Hierbei kamen noch eine Reihe von Einzelzügen des da- maligen Gesprächs zur Kenntnis der Richter. Vor allem aber bekannte er jetzt, an der Versammlung auf der Hartmatte tätigen Anteil genommen zu haben. Außer Kilian Meiger war er der einzige, der sagen konnte, er habe das Fähnlein gesehen, allerdings ehe es gemalt wurde; und er machte jetzt, wo seine Schuld ohnehin offenbar war, kein Hehl mehr daraus, daß er sich über den Anblick sehr gefreut habe. Auch darin ergänzten seine Aussagen die der übrigen Gefangenen, daß er als einziger etwas Näheres über die Stellung des Pfarrers Hans Schwarz zum Bundschuh zu berichten wußte; denn als Flick- schneider war er bei dem Pfarrer im Hause beschäftigt gewesen und hatte im Laufe eines Gesprächs von diesem das schwerwiegende Urteil gehört, der Bundschuh sei ein göttlich Ding und müsse Erfolg haben, wie man sogar in der Schrift gefunden habe. Von den Plänen und Zielen der Bewegung verriet er im Verhör nur die allgemeinen Sätze, man habe Fischfang und Jagd frei machen und Geldstrafen, Steuern und Bodenzinse abschaffen wollen. Die großen militärischen Anschläge behauptete er nicht zu kennen. Endlich gab er noch zu verstehen, er sei nach Entdeckung des Handels in die Schweiz ge- flohen und dort mit Jog Fritz und anderen zusammengekommen.— 80 hatte denn Freiburg endlich aus seinem eigenen Munde das Geständnis seiner Schuld. Sein Schicksal vollendete sich demgemäß mit größter Schnelligkeit: am Tage nach dem entscheidenden Verhör wurde er enthauptet und sein Leich- nam in vier Teile zerstückt und an den Straßen aufgehängt. Wie an den Vorkehrungsmaßregeln, so hatte mithin auch an den Strafen, die gegen die Bundschuher verhängt wurden, Freiburg den Hauptanteil. Die Obrigkeit, die neben der breisgauischen Hauptstadt am meisten in Betracht kam, war der Markgraf von Baden. Ihm war die erste ausgiebige Kunde von dem Vorhaben der Verschworenen zugekommen; er hatte als erster 364 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Grundsätze für die Behandlung der Schuldigen aufgestellt und dadurch der Ensisheimer Regierung die nötigen Anhaltspunkte für ihren Erlaß vom 13. Oktober gegeben; seine Amtleute bekamen auch mit flüchtigen Bundschuhern zu tun. Zunächst fiel Matern Weinman von Mengen dem Amtmann von Badenweiler in die Hände. Vielleicht trug hierzu die Aussage Michel Hansers bei, der sich ausdrücklich auf Weinman berufen und dadurch die badischen Amtleute auf ihn aufmerksam gemacht hatte(U. S. 133). Als dieser nun— nach dem Scheitern der Zusammenkunft in Biengen— südwärts floh, entdeckte ihn irgend ein badischer Polizeibeamter und lieferte ihn auf dem Schloß in Badenweiler ein. Montag, 10. Oktober, wurde er dort zum ersten Male verhört und eine Niederschrikt seiner Geständnisse nach Freiburg ge- schickt, wo sie sich unter den vielen sonstigen Bundschuhpapieren leider nicht erhalten hat(U. S. 137). Markgraf Philipp war nämlich inzwischen von Rötteln, wo er am 4. Oktober die erste Nachricht über die Verschwörung erhalten hatte, rheinabwärts geritten und hielt sich für einige Tage in Badenweiler auf. Die Freiburger beeilten sich, dem Markgrafen ihre Freude darüber auszusprechen, daß er durch sein persönliches Zugreifen so tatkräftig zur Aufdeckung des Geheimbundes beigetragen habe(C. S. 138 f.). In der Folgezeit tauschten beide wiederholt mit einander aus, was sie durch erneutes Verhör in Erfahrung gebracht hatten(vgl. z. B. U. S. 147). So wurde beispielsweise Matern Wein- man über den alten Vogt Hans Enderlin befragt, der in Freiburg gefangen lag, wie umgekehrt Marx Stüdlin in Freiburg Belastendes über Weinman aussagte (U. S. 151). Ferner erwähnte der letztere, daß nach Stüdlins Angaben viele An- hänger des Bundschuhs am Kaiserstuhl und in der Mark wohnten, konnte aber an bestimmten Namen nur Clewiecklin von Munzingen nennen(U. S. 151). Seit dem 17. Oktober überließ Markgraf Philipp das weitere Vorgehen gegen Weinman dem Landvogt von Rötteln, bezw. dem Amtmann Franz von Rockenbach in Baden- weiler, da er selber zu seinem Vater Christoph nach Baden-Baden ritt. Mittler- weile waren übrigens zu Matern Weinman noch weitere Gefangene gekommen (U. S. 147, 155, 157, 171), ohne daß wir von diesen Schicksalsgenossen auch nur das geringste anzugeben vermöchten. Um den 20. Oktober müssen aber in Badenweiler abermals Verhöre stattgefunden haben; denn Philipp deutet derartiges in einem Brief nach Straßburg an(U. S. 157). Wenn er sich darin des Ausdrucks bedient, er habe bisher noch nichts Endgültiges mit seinen Ge- kangenen vorgenommen, so erlaubt das wohl den Schluß, daß damals, am 22. Oktober, eine Entscheidung bald zu erwarten war. Zwei Wochen später scheint Matern Weinman tatsächlich bereits hingerichtet gewesen zu sein; denn Freiburg, das damals um eine Auskunft an den Amtmann zu Badenweiler schrieb, verwies ihn dabei nicht bloß auf seine Gefangenen, die er befragen könne, sondern außerdem auf Matern Weinmans Vergicht— augenscheinlich, Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 365 weil er nicht mehr am Leben war und mündlich auszusagen vermochte(U. S. 170). Es ist daher fraglich, ob die Erwähnung seines Namens in dem Bekennt- nis Kilian Meigers(U. S. 194) auf sein Schicksal noch irgendwelchen Einfluß gehabt hat. Am 19. November zählte er jedenfalls zu den Toten(U. S. 199). Alle näheren Einzelheiten seiner Bestrafung bleiben für uns dunkel. Auch die Spur der übrigen Gefangenen in Badenweiler läßt sich nicht weiter verfol- gen. Daß sie freigelassen worden seien, ist bei der sonstigen Haltung des badischen Fürsten in höchstem Maße unwahrscheinlich. Ganz eigenartig klingt freilich, was der andere badische Landvogt, Ludwig Horneck, über das Verfahren berichtete, das in seinem Amtsbereich angewandt wurde. Es ist die einzige Erwähnung dieses Vorgangs. Ein Bundschuher war bei ihm in Gefangenschaft geraten und er hatte ihn vor ein Gericht gestellt, das nach landesüblicher Weise zusammengesetzt war, vermutlich also aus Bauern bestand. Anstatt ihn bei erwiesener Schuld mit Strenge, womöglich an Leib und Leben, zu strafen, hatten sie ihn mit einer Geldbuße von zehn Pfund davonkommen lassen und die— für alle Obrigkeiten empörende— Begründung hinzugefügt, er sei ein Narr. Was sollte aus dem Un- kraut des Bundschuhs werden, wenn man den Teilnehmern an der Verschwörung die mildernden Umstände beschränkter Zurechnungsfähigkeit zubilligte (U. 8. 188)? Besondere Aufmerksamkeit verdient noch der Ausgang des Verfahrens gegen die beiden Gefangenen in Basel und gegen die beiden andern in Schaff- hausen. Durch sein unermüdliches Werben und Drängen hatte Freiburg erreicht, daß Kilian Meiger und Jakob Huser etwa am 15. November in Basel ausführlich verhört wurden. Die Schreiben, die Freiburg in dieser Sache an die Basler Stadtverwaltung richtete, und die Gefangenenaussagen, die es ihmen beifügte, hatten den Richtern in Basel die Unterlagen verschafft, auf denen das Frageverfahren des Verhörs aufgebaut wurde. Jakob Huser war der erste, der vorgenommen wurde(was sich daraus ergibt, daß Meigers Aussagen auf die seinigen Bezug nehmen). Zunächst begehrte man von ihm zu wissen, auf welche Weise er mit dem Unternehmen bekannt geworden sei. Ferner mußte er mitteilen, was er über die Grundsätze und Pläne des Bund- schuhs wußte, und was in der wichtigen Versammlung auf der Hartmatte verhandelt worden war. Bundschwur, Fähnlein, Wahlspruch sollte er an- geben, dazu auch die Namen derer, die auf der Hartmatte beteiligt gewesen. Endlich hatte er auszusagen, was sie seit der Flucht von Lehen unternommen hatten und was ihm sonst noch an Einzelheiten im Gedächtnis geblieben war. Genaueres erfuhr man von Kilian Meiger, weil er länger und eingehender mit der Verschwörung zu tun gehabt hatte. Allerdings wußte er seine Aus- sagen an einzelnen Punkten auch zu verschleiern, indem er Vergeßblichkeit . 5 5 25 5 25 S 22. 3 5 12 7 366 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. vorschützte: so bei dem Wahlspruch und bei dem Angriffsplan gegen Freiburg. Von ihm als dem besser unterrichteten begehrten die Richter namentlich zu wissen, welche Beziehungen ihr Bund zu den Handwerkerkreisen in Freiburg unterhalten habe; gerade diesen Gesichtspunkt hatte ja der Freiburger Rat in seinem Brief nach Basel in den Vordergrund gerückt(U. S. 161). Daß Meiger die grundlegende Versammlung auf der Hartmatte mit der letzten Zusammen- kunft vor der Flucht zu vermischen und als harmlose Maßhregel der Notwehr hinzustellen suchte, ist schon in anderem Zusammenhang erwähnt worden (D. S. 315). Von besonderer Wichtigkeit war, daß er über die Beschaffenheit des Bundschuhfähnleins Auskunft geben konnte, weil außer ihm kein anderer von Job Fritz gewürdigt worden war, das heilige Feldzeichen zu sehen. Zum Schluß stellte er noch eine Reihe von Aussagen richtig, die sich auf die Bundes- steuer bezogen und die ihm offenbar aus anderen Verhören vorgehalten worden waren. Insgesamt genommen, stellten die Bekenntnisse dieser beiden Basler Gefangenen das Wertvollste dar, was damals über den Bundschuh zu Papier gebracht wurde. Denn man verhörte sie in einem Zeitpunkt, als man über das Wesen der geheimen Unternehmung schon so gut unterrichtet war, daß man das Frageverfahren auf die wichtigsten Punkte lenken konnte. Und man be- kam hier die Auskunft von zwei Männern, die nicht bloß oberflächlich und von Hörensagen die Pläne der Umstürzler gekannt, sondern die unter den Mit- gliedern des Bundes in vorderster Reihe gestanden hatten. Auch die damaligen Obrigkeiten müssen ein Verständnis für die Bedeutung dieser Basler Verhöre gehabt haben; denn wir finden, daß sie die Mühe nicht gescheut haben, das umfängliche Schriftstück einander abschriftlich zuzuschicken, und das— während andere Gefangenenaussagen uns heute gänzlich fehlen— diese Basler Niederschrift sich sowohl in Freiburg wie in Straßburg zweimal erhalten hat. Auf das Verhör folgte nun freilich in Basel noch längst nicht die Strafe. Während es anderwärts üblich war, nach Feststellung der Schuld am selben oder am nächsten Tage das Urteil zu sprechen und zu vollstrecken(Vgl. U. S. 226), lieb man hier die Gefangenen noch einen ganzen Monat in der Unge- wibßheit. Das kann sich nur daraus erklären, dag die Basler schwankten, wie große Schuld sie auf Grund der Geständnisse ihren Gefangenen beimessen sollten. Vielleicht deuteten sie das in jenem Schreiben an, das sie mit Vergichten an die Ensisheimer Regierung schickten(U. S. 200). Wenigstens hielten es deren Mitglieder, die doch sonst in bezug auf Bestrafung der Bundschuher nicht besonders eifrig vorgegangen waren, jetzt für wünschenswert, daß am 23. November eine gemeinsame Gesandtschaft Freiburgs und Ensisheims in Basel vorspreche, damit die dortigen Gefangenen nicht mit leichter Strafe davonkämen(U. S. 200 f.). Freiburg ging bereitwillig auf diesen Vorschlag ein Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 367 und schickte seinen alten Obristmeister Ulrich Würtner, der die Stadt schon früher wegen des Bundschuhs bei auswärtigen Obrigkeiten vertreten hatte. Denn die Ratsherren waren der Meinung, von einem Sieg über den Aufruhr könne erst dann gesprochen werden, wenn die eidgenössischen Gerichte(in Basel und Schaffhausen) durch Hinrichtung bekundet hätten, daß kein Bund- schuher bei ihnen auf milde Behandlung rechnen dürfe(U. S. 201). Ein kurzes Briefchen an Würtner wies diesen, der gerade seine Schwester in Liestal be- suchte, zur Teilnahme an den Basler Beratungen an(UL. S. 201). Hier liegen es sich die Gesandten angelegen sein, den Baslern die Strafbarkeit der ver- eitelten Empörung klar zu machen und ihnen die Notwendigkeit einer strengen Behandlung der Gefangenen ins Gewissen zu schreiben, wobei sie alle Gründe vernünftiger Uberlegung und rechtlicher Verpflichtung ins Feld zu führen wußten(C. S. 210). Zwei Tage später schrieb Basel nach Schaffhausen, indem es ihm die Bekenntnisse Meigers und Husers übersandte, man sei noch nicht entschlossen, was man mit den beiden Schuldigen tun werde, doch stehe die Entscheidung in nächster Zeit bevor. Tatsächlich schien der Rat mit dieser Angelegenheit, die sich nun schon durch einen ganzen Monat hingeschleppt hatte, kurzerhand aufräumen zu wollen(U. S. 200). Allein hier sprach wohl nur eine vorübergehende Stimmung, wie sie durch das Zureden Würtners und der Ensisheimer Gesandten in den Basler Ratsherren geweckt worden War. Nach einigen Tagen war der Eifer wieder verflogen, und es dauerte aber- mals einen Monat, bis das Urteil gefällt und vollstreckt wurde. Als Basel am 23. Dezember Mitteilung davon nach Freiburg schickte(U. S. 210), entschul- digte es die lange Verzögerung mit der Menge der obliegenden Geschäfte. Das mochte zutreffen. Aber ebenso sicher ist aus ihrem langsamen Vorgehen zu schließen, dag sie den Bundschuh nicht mit demselben Eifer wie Freiburg bekämpften und bestraften. Donnerstag, 22. Dezember, stellten sie also end- lich die beiden Lehener Bauern vor Gericht. Langer Beratungen bedurfte es jetzt nicht mehr, da die ausführlichen Bekenntnisse ja schon seit Wochen vorlagen. So lautete denn der Spruch dahin, daß sie des versuchten Aufruhrs schuldig seien. Man beschloß, sie aufs Rad zu flechten. Nur die dringenden Bitten der beiden Unglücklichen, die nun schon seit zwei Monaten auf den Ausgang ihres Gerichtsverfahrens warteten, vermochten die Richter zu einer Milderung der Strafe zu bestimmen. Noch am gleichen Tage wurden sie durch den Scharfrichter enthauptet. Der Stadtrechner aber zog am Ende der Woche alle Unkosten zusammen, die diese beiden Verurteilten der Stadt Basel ver- ursacht hatten: insgesamt belief sich die Summe auf 14 Pfund 1 Schilling und 6 Pfennig. In der Freude, die Freiburg bei der Nachricht von dieser Hinrichtung empfand, vergaßen die dortigen Ratsherren alsbald die Sorge und Ungeduld, unter der sie in den letzten Wochen wegen der Haltung Basels 368 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. gelitten hatten, und antworteten mit vollendeter Höflichkeit, Basel habe sein langes Säumen nicht zu entschuldigen brauchen, da ihm Freiburg nie etwas anderes zugetraut habe, als was es jetzt geleistet(U. S. 211). In Wirklichkeit atmeten die Freiburger Herren erleichtert auf, als das Haupt der Basler Ge- fangenen gefallen und somit alle Hoffnung der Bundschuher auf Beistand oder Nachsicht der Schweizer endgültig vereitelt war. Sie hielten diese Ent- scheidung für so wichtig, daß sie den Landvogt zu Hochberg baten, dem badi- schen Markgrafen Mitteilung davon zu machen— ein Beweis dafür, wie wenig selbstverständlich ihnen ein derartiger Ausgang der Sache geschienen(U. 8. 212). Der Erfolg war— von ihrem Standpunkt aus— in der Tat grog. Hatten sie doch außer in Basel auch noch in Schaffhausen erreicht, daß keine milde Behandlung der gefangenen Bundschuher aufgekommen war. Wie schon an einer früheren Stelle erzählt worden ist(D. S. 342), hatte anfangs der kaiserliche Rat Rudolf von Blumeneck die Sache Freiburgs in Schaffhausen geführt (U. S. 162 f., 165). Bald darauf war es den Abgesandten der breisgauischen Hauptstadt gelungen, die Ensisheimer Regierung zu einem Druck auf die Schaffhauser Entschliegungen zu bewegen(U. S. 165, 180). Durch eigene Schreiben hatte die Stadt sich dann weiterhin bemüht, die nötigen sachlichen Unterlagen, aber auch die rechtlichen Gesichtspunkte für das dortige Verhör zu beschaffen(U. S. 167.). Sogar eine abermalige Ratsbotschaft aus Frei- burg war am 8. November in Schaffhausen erschienen(U. S. 170 f.), so daß wenige Tage darauf die schriftlichen Bekenntnisse der beiden Lehener in Frei- burg vorlagen(U. S. 174 f.). Die Hoffnung Freiburgs, daß die Schaffhauser streng vorgehen würden, sollte sich aber erst nach Wochen erfüllen. Am 21. November waren Augustin Enderlin und Thomas Müller noch nicht abgeurteilt(U. S. 201). Nur die zufällige Bemerkung in einem Schreiben der Ensisheimer Regierung vom 29. Dezember erwähnt überhaupt, daß sie hinge- richtet worden sind(U. S. 213). Nach der Reihenfolge, in der dort aufgezählt Wird, scheint es, als sei das Urteil an den Schaffhauser Gefangenen kurz vor der Hinrichtung der Basler vollstreckt worden. Freiburg hatte also auch hier seinen Willen durchgesetzt: die Schweizer Behörden waren an beiden Stellen vom Bundschuh deutlich abgerückt. Hatte denn die vorderösterreichische Regierung gar keinen un- mittelbaren Anteil an dem Verfahren gegen gefangene Bundschuher? War keiner der Flüchtigen in die Hand ihrer Amtleute geraten? Eine Spur dieser Art führt uns nach Waldkirch, wo der Schultheiß Marx Nagel drei Anhänger der Bewegung verhaftet hatte, darunter einen der beiden Werber, die kurz vor Entdeckung des Handels in den Simonswald gezogen waren(U. S. 133, 152); der andere, Gilg, wird unbehelligt in die Heimat zurückgekehrt sein. Der Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 369 kaiserliche Rat Rudolf von Blumeneck scheint sich während jener Tage in der dortigen Gegend aufgehalten und die Frage der Behandlung dieser Gefan- genen vorübergehend in die Hand genommen zu haben. Kurz vor dem 15. Ok- tober schrieb er nach Freiburg und erhielt von dort die Auskunft, man habe sich sowohl an die Regierung zu Ensisheim wie auch an den Markgrafen von Baden gewandt, um Grundsätze für ein einheitliches Vorgehen zu vereinbaren (U. S. 147). Die Hoffnung, diese Botschaft werde bereits am 17. Oktober wieder in Freiburg sein, erfüllte sich allerdings nicht. Da nun aber die städti- sche Behörde fürchtete, die Waldkircher Gekangenen möchten in der Eile zu milde bestraft werden, schrieb sie am 18. an den dortigen Schultheigen und bat auch ihn, mit der Gerichtsverhandlung zu warten, bis der Bescheid eingetroffen sei(U. S. 152). Rudolf von Blumeneck, der wenige Tage später im Einvernehmen mit Freiburg nach Schaffhausen ritt, um dort die Stadtver- waltung zu strengem Einschreiten gegen die Bundschuher zu bewegen(U. 8. 156), konnte sich nicht weiter mit der Waldkircher Angelegenheit befassen und überließ sie dem dortigen Schultheißen. Es handelte sich, wie wir aus dem Freiburger Schreiben an den letzteren entnehmen können, um Simon Strüblin von Lehen, einen der bedeutenderen Anhänger des Bundschuhs, und außerdem um zwei weniger wichtige Mitglieder Veit M eyer und Clewin Weber(C. S. 152, 233). Freiburg scheint diese Angelegenheit vorübergehend aus den Augen verloren zu haben. Wenigstens hat sich kein Schriftstück er- halten, in dem sie auf strenge Bestrafung der Waldkircher Gefangenen hinge- arbeitet hätten. Offenbar waren sie während jener Wochen zu stark mit der Sorge um die Haltung Basels und Schaffhausens beschäftigt. So nahm die Verhandlung in Waldkirch einen Verlauf, über den hernach alle umwohnenden Obrigkeiten aufs höchste erstaunt waren. Der Statthalter Freiherr Leo von Staufen ließ im Namen der vorderösterreichischen Regierung die Gefangenen vor Gericht stellen und unter Anwendung der Folter verhören(U. S. 212). Dabei stellte sich heraus, daß Simon Strüblin über die Bundespläne bis ins einzelne Bescheid wußte. Thomas Henkin scheint ihm das meiste mitgeteilt au haben. So wußte er von dem Vorhaben, nur noch Papst und Kaiser als Herren anzuerkennen, bei den Schweizern Hilfe zu suchen, Freiburg am Martini-Jahr- markt zu überrumpeln, allen Widerstand mit Gewalt zu brechen und auf der Bienger Kirchweih das Fähnlein zu enthüllen. Dabei waren ihm so bezeichnende Einzelheiten bekannt, wie die, daß Joß Fritz unter dem Schutz einer Wall- kahrt nach Einsiedeln in die Schweiz gelangen und die Eidgenossen für den Bundschuh werben wollte. Er hatte eine klare Einsicht in die praktischen Forderungen, für die man einzutreten unternahm: nur in seinem Geständnis kinden wir die Unterscheidung zwischen den Abgaben der Leibeigenschaft, die man nicht beanstandete, und den Leistungen an den Gerichtsherrn, die man Rosenkranz, Bundschuh. I. 24 370 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. auf ein bescheidenes Maß herabzusetzen begehrte. Anderseits liefen ihm frei- lich auch kleine Irrtümer und Verwechslungen unter, wie er z. B. Mengen statt Biengen als Ort der Kirchweih angab und die Begebenheit beim Frei- burger Maler mit der beim Heilbronner vermischte(U. S. 187). Im ganzen genommen, mußte aber jeder aus seiner Vergicht erkennen, daß man es hier mit einem überzeugten und tatkräftigen Mitarbeiter des vereitelten Unter- nehmens zu tun hatte, der zwar bei der wichtigen Versammlung auf der Hart- matte nicht zugegen gewesen war, wohl aber den Bundesschwur geleistet und Anhänger geworben hatte. So verstand es sich von selber, daß die Anklage gegen ihn auf Leib und Leben ging. Auch für die beiden weniger Schuldigen erwartete der kaiserliche Statthalter eine empfindliche Strafe. Aber das Ge- richt urteilte anders. Da es nach Landesbrauch aus Dorfinsassen zusammen- gesetzt war, betrachtete es das Vergehen der Gefangenen mehr als Verirrung denn als Verbrechen. So wurde für Simon Strüblin festgesetzt, daß ihm die peiden Schwurkinger abgehauen wurden— eine Strafe, wie sie anderwärts die bloßen Mitwisser traf. Seine beiden Genossen kamen sogar straflos davon, nachdem sie geschworen, sie hätten den Bundschuh wohl gekannt, aber nicht angenommen, und in ihrer Einfalt hätten sie nicht bedacht, daß es ihre Pflicht gewesen, der Obrigkeit Anzeige zu erstatten(U. S. 188, 212, 233). Diese Entscheidung des Waldkircher Bauerngerichts erregte bei den Obrig- keiten des Landes berechtigtes Aufsehen. Der badische Landvogt von Hoch- berg, der freilich in seinem eigenen Amtsbereich gerade ähnliches erlebt hatte, meldete es seinem Herrn, dem Markgrafen Christoph; die Stadt Freiburg war aufs höchste entrüstet, weil ein derartiges Urteil dazu dienen mußte, den Auf- ständischen Rückhalt im Volk zu gewähren; auch die Ensisheimer Regierung lieb erkennen, wie wenig sie mit solcher Behandlung der Empörer einverstanden sei(U. S. 188). Die letztere verfügte sogar unverzüglich, Simon Strüblin wieder zu verhaften und nach den andern beiden zu fahnden. Und zwar solle die Entscheidung über alle drei dem kaiserlichen Gericht vorbehalten werden. Es dauerte allerdings noch bis Neujahr, ehe über diese Bundschuher, die nun zum zweiten Male ins Gefängnis gerieten, das Urteil gesprochen wurde. Erst das tatkräftige Vorgehen der Obrigkeit in Schaffhausen und Basel veranlaßte die Ensisheimer Herren, sich zu einem Entschluß aufzuraffen. Kurz nach Weihnachten wandten sie sich an den österreichischen Landvogt im Oberelsaß, den Herrn von Rappoltstein, mit dem Vorschlag, er möge be- denken, wie schlecht es auf die eidgenössischen Städte wirken müsse, wenn die Bundschuher vor deutschen Gerichten milder abgeurteilt würden als vor schweizerischen, und möge verfügen, daß gegen die drei Waldkircher Gekange- nen mit Strenge vorgegangen werde. Dabei machten die Regierungsräte und der Statthalter noch auf das neuerliche Vorkommnis aufmerksam, dab Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 37 in Au bei Merzhausen ein Bundschuher mit der leichten Strafe von acht rheinischen Gulden freigekommen sei; auch da gebühre sich ein scharfer Ein- griff der übergeordneten Behörde(U. 8. 213). Das Ansinnen, dem Kaiser hierüber Bericht zu erstatten und seinen Befehl in beiden Angelegenheiten einzuholen, wird der Landvogt ausgeführt haben. Während des Januar wurden jedenfalls die drei Waldkircher aufs neue vorgenommen, und zwar vermutlich in Ensisheim, da sich Strüblins Vergicht in den dortigen Papieren vorgefunden hat. Dieser, als der Hauptschuldige, wurde ohne Zweifel hin- gerichtet; für die andern beiden ist anzunehmen, daß man ihnen die Schwur- kinger abgehauen hat. Diese Strenge verursachte in der badischen Landbe- völkerung einen solchen Unwillen, daß die Ensisheimer Regierung den Kaiser bat, ihr Verhalten in einem öffentlichen Erlaß zu rechtfertigen. Unter dem 4. Februar gab Maximilian von Rattenberg im Inntal seinen vorderöster- reichischen Untertanen insgesamt bekannt, er sei mit den Strafen, wie sie gegen Mittäter und auch Mitwisser verhängt worden seien, durchaus einver- standen(U. S. 221). Von dem Gefangenen in Au wird nichts mehr erwähnt. Es ist aber möglich, daß er kein anderer gewesen ist als Konrad Enderlin, der in einem recht späten Verfahren am 4. Mai 1514 erst verurteilt wurde. Diesen Konrad Enderlin klagte nämlich die vorderösterreichische Regierung an, und zwar durch Oswald Kreuzer, von dem bekannt ist, daß er Vogtherr in Tunsel(zwi- schen Heitersheim und Krozingen) war(U. S. 226). Wo die Gerichtsverhand- lung stattgefunden hat, wird nirgendwo gesagt. Nur die Namen der acht Bei- sitzer sind uns noch erhalten(L. S. 228). Dreimal kommt unter ihnen der Vorname Lienhard vor; sollte das ins Elsaß weisen? Daß es sich hier um ein Dorfgericht handelt, wird nämlich durch die Erwähnung des Stadtschreibers ausgeschlossen(U. S. 227). Am ehesten ließe sich denken, daß die Regierung den Mann, der von seinem heimischen Bauerngericht zu milde beurteilt worden War, nach Ensisheim vorforderte und hier— zwar von einem landesüblichen Laiengericht, aber doch unter den Augen der Regierung— bestrafen ließ. Die Vergicht, die uns erhalten geblieben ist, weil Oswald Kreuzer sie nach Freiburg schickte, zeigt uns diesen Enderlin als einen Mann, der zwar den führenden Männern des Bundschuhs nahe gestanden hatte und auch auf der Hartmatte zugegen gewesen war, der aber sich geweigert hatte, einen Beitrag zur Bundschuhfahne zu geben. Durch seinen Verwandten Augustin Enderlin War er mit der Verschwörung bekannt geworden, Joß Fritz hatte ihn zur Hartmatte bestellt, Kilian Meiger ihn mit aller Gewalt zu einer Steuer an die Bundeskasse zu drängen versucht. Hierbei behauptete Konrad die schlag- kertige Antwort gegeben zu haben: wenn er schon Geld zahlen müsse, 80 wolle er es lieber seinem Gerichtsherrn entrichten(U. S. 227). Der Ausgang 24 : 2 8 ret 4 385 2222 372 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. seiner Angelegenheit ist für uns völlig in Dunkel gehüllt. Daß er bestraft worden ist, läßt sich annehmen; denn Oswald Kreuzer schickte den Stadt- schreiber mit zwei Beisitzern des Gerichts nach Freiburg, damit sie sich dort Richtlinien für die Bestrafung geben liegen. Freiburgs Rat wird aber auf Grund der Vergicht auf Todesstrafe gelautet haben, da hier von keiner bloßen Mitwisserschaft die Rede sein konnte. Dieser Konrad Enderlin ist einer der letzten Bundschuher, dessen Verur- teilung wir noch nachzuweisen vermögen. Mittlerweile war ja auch bereits ein halbes Jahr seit der Aufdeckung des Handels vergangen. Wenn man überhaupt noch Schuldige verhaftete, so konnten es nur solche sein, die— wie Hans Humel — geflohen waren und jetzt zurückkehrten. So wird es auch Konrad Enderlin ergangen sein, der nach mehrmonatlicher Abwesenheit die Heimkehr für ge- kahrlos halten mochte, aber trotzdem noch aufgegriffen und gestraft wurde. Derartiges widerfuhr während des Frühjahrs oder Sommers 1514 sicherlich noch mehreren. Nachrichten darüber sind uns nur sehr spärlich aufgezeichnet worden, weil die öffentliche Anteilnahme an der mißglückten Verschwörung allmählich erlahmte. Wir wissen aber z. B. noch, daß Franz von Rockenbach, der badische Amtmann zu Badenweiler, anfangs Juni nach einem gewissen Huser fahndete, den er für einen Bundschuher hielt, und daß er Freiburg bat, auf den Verdächtigen acht zu haben(U. S. 229). Uns wird ferner berichtet, daß der Schultheiß Marx Nagel zu Waldkirch am 11. August einen Schuldigen hinrichten wollte und sich hierzu den Freiburger Scharfrichter kommen lieb. Es ist also doch noch ein Mitglied des Geheimbundes von 1513 vor dem Wald- kircher Dorfgericht angeklagt und zum Tode verurteilt worden(U. S. 230). End- lich ist jener Sesselmacher, der am Martini-Jahrmarkt das Feuer in Freiburg angezündet hatte, erst nach vier Jahren in Breisach verhaftet und als ein Bundschuher entlarvt und gestraft worden(U. S. 305). Daß man ihn zu der schrecklichen Todesart des Räderns verurteilte und dann seinen Leichnam noch am Galgen verbrannte, hatte wohl seinen Grund nicht nur in seiner ehemaligen Verbindung mit dem Bundschuh, sondern in der großen Reihe anderer Freveltaten, die man ihm nachzuweisen vermochte. Ja, selbst dieser Sesselmacher war noch nicht der letzte, der wegen des Lehener Bundschuhs zur Verantwortung gezogen wurde. Volle fünf Jahre nach den unglücklichen Ereignissen, zu einer Zeit also, da schon der Aufstand von 1517 entdeckt und unterdrückt war, fiel Hans Freuder aus Lehen in die Hand des Richters. Damals, als seine Mitverschworenen verhaftet wurden, war es ihm gelungen, noch rechtzeitig zu entkommen. Er mußte allerdings Weib und Kinder im Stiche lassen, und es ist anzunehmen, daß sie von da ab schwere Zeiten durchgemacht haben. Aber das Leben des gefährdeten Mannes war wenigstens gerettet. Wo er sich in den nächsten Jahren aufhielt, liegt Was wurde aus den Teilnehmern am Aufstand? 373 für uns völlig im Dunkeln. Er wird irgendwo Arbeit gefunden und sich not- dürktig durchgebracht haben. Sei es, daß ihm dieses Leben in der Fremde nicht länger behagte, oder daß er Nachricht über das Elend seiner Angehörigen erhielt, er unternahm einen Bittgang zur kaiserlichen Regierung und brachte es fertig, daß ihm ein Schreiben mitgegeben wurde, die Behörden sollten ihn wieder unbehelligt zu Weib und Kindern zurückkehren lassen. Im Spätherbst 1518 hatte er dieses Ziel erreicht und machte sich nun auf den Weg nach Hause. Um allen Weiterungen zuvorzukommen, ging er zunächst in die Hauptstadt des Breisgaus und wies der Freiburger Behörde, die ja eine besonders erbitterte Gegnerin des Bundschuhs gewesen war, das kaiserliche Schreiben vor. Die Stadt war aber nicht gewillt, ihn so leichten Kaufes heimkehren zu lassen. Den kaiserlichen Befehl konnte sie allerdings nicht umstoßgen. Anderseits war sie von der Schuld Freuders so fest überzeugt, daß sie ihm keinerlei obrigkeit- lichen Schutz gewähren konnte. Die Schriftstücke aus dem Jahre 1513, die ja noch im städtischen Archiv lagen, zeigten einwandfrei, daß Freuder mit 2u den leitenden Männern der Verschwörung gehört hatte. Er war nicht nur auf der Hartmatte zugegen gewesen(U. S. 192, 196), sondern hatte geholfen das Fähnlein kaufen(U. S. 190). Vor allem war es wesentlich seinen Bemühungen zu verdanken gewesen, wenn mehrere(wie Konrad Brun) ihren Beitrag zur Be- schaffung der Fahne geleistet hatten(U. S. 177, 205). Und bei dem bloßen Uberreden war es nicht geblieben. Während die anderen einen„dicken Pfen- nig, also ½ Gulden beisteuerten, gab er, der doch selber Familie daheim hatte, ½ Gulden(U. S. 197). Er war auch mitbeteiligt gewesen, als man auf einem Gang nach Freiburg den Plan entwarf, die dortigen Zünfte zum Eintritt in den Bund zu überreden(L. S. 195). Uberhaupt hatte er mehrfach wichtige Gänge mit den Haupträdelsführern unternommen(U. S. 197, 205). Und einen solchen Mann, von dem man das alles wugte, hätte der Freiburger Rat straf- frei ziehen lassen können? Am nächsten hätte es gelegen, daß die Behörde mit einem aufklärenden Schreiben bei der kaiserlichen Regierung vorstellig geworden wäre. Möglich, daß ein derartiges Schreiben erkolgt ist; wir haben davon keine Kunde. Jedenfalls aber behielt Freiburg den kaiserlichen Schutz- brief Freuders zurück und versagte ihm das Geleit. So mußte er weiter wan- dern und kam nach Lahr. Hier fiel er der markgräflichen Polizei in die Hände, und da er sich mit keinem Schriftstück ausweisen konnte, wurde er verhaftet. Seine Erzählung über das, was ihm zugestoßen, war so seltsam, daß die Amt- leute von Lahr sich bei Freiburg erkundigten(U. S. 233). Aber anstatt des schleunigen Bescheides, auf den die Lahrer gerechnet hatten, muß Freiburg dem Boten mündlich eine ausweichende, auf jeden Fall eine unbefriedigende Antwort gegeben haben. So blieb den Amtleuten nichts anderes übrig, als sich von ihrem Fürsten, dem Markgrafen Philipp, Weisung zu erbitten. Der wandte 374 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. sich an den österreichischen Amtmann von Waldkirch, wo ja 1513 drei Bund- schuher vor Gericht gestellt worden waren, und erhielt am 24. Dezember die Mitteilung, der Amtmann entsinne sich nicht, dab einer seiner Gefangenen über Hans Freuder irgendwelche Aussagen gemacht habe(U. S. 233 f.). Nicht einmal in Simon Strüblins Bekenntnis, das ja noch vorliege, sei er erwähnt. Diese Auskunft erhielten die Lahrer vom Markgrafen zugeschickt und beeilten sich, sie ihrerseits an Freiburg weiterzugeben. Inzwischen hatten sie Freuder durch die Folter zu einem Geständnis zu bringen versucht, aber auch auf diesem Wege nichts weiter ermittelt, als daß er wider seinen Willen an der Versammlung auf der Hartmatte teilgenommen habe. Nunmehr glaubten sie, da in keiner Weise eine wesentliche Schuld des Gefangenen festzustellen sei, von Freiburg eine Entscheidung erwarten zu dürfen(U. S. 234). Sie rech- neten mit der Möglichkeit, daß es der Stadt inzwischen gelungen sei, neue Belastungszeugnisse gegen Freuder zu bekommen, die dem Gerichtsver- fahren eine ungünstige Wendung geben würden. Leider bricht an dieser Stelle der Briefwechsel ab. Wir erfahren nicht, ob Freiburg seinen Widerstand auf- gegeben oder— wie bei Hans Humel— auf dem Prozeß bestanden hat. Bei der sonstigen Haltung dieser Stadt gegenüber den aufrührerischen Bauern sollte man annehmen, sie sei bei der Strenge verharrt. Anderseits würde, falls sie auf Hinrichtung Freuders zielte, die städtische Polizei ihn nicht haben ziehen lassen, als er— etwa im November 1518— mit dem kaiserlichen Schutz- brief bei ihr vorsprach. Daß die schriftlichen Quellen hier versiegen, ist viel- leicht das Zeichen für einen milderen Ausgang. Dann wäre Freuder mit der Folter, die er in Lahr erduldet hatte, oder allenfalls mit einer leichteren Strafe davongekommen und hätte tatsächlich— nach einer Abwesenheit von 5½ Jahren— seine Familie und sein Dorf wiedersehen dürfen. Das ist um 80 wahrscheinlicher, als die Lahrer Amtleute die Schuld Freuders nicht in schlim- mem Lichte angesehen haben. Auch so war ja die Strafe, die der Heimatlose seit 1513 erduldet hatte, noch schwer genug; und nichts deutet darauf hin, dab er an der Verschwörung von 1517 wiederum teilgenommen habe. Uberblickt man noch einmal die Strafen, die über die Bundschuher ver- hängt worden waren, so ergiebt sich, daß man dreizehn hingerichtet und drei zum Verlust der Schwurfinger verurteilt hatte, während einer bloß mit Geld gestraft und vier gegen Urfehde freigelassen worden waren. Im großen und ganzen hatte man also scharf zugegriffen, und es war namentlich Freiburgs Verdienst, daß fast nirgendwo eine mildere Beurteilung des Aufstandsversuchs hatte aufkommen können. Der Kampf der Obrigkeiten gegen die Empörer war mit Nachdruck geführt worden. Fraglich blieb nur, ob— um in der Sprache 55 damaligen Regierenden zu reden— das Unkraut wirklich ausgerottet wor- en war. ſelcbe l Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 375 6. Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? a) Dieletzten Maßnahmen der Obrigkeiten. Bei der Haltung der Obrigkeit gegenüber dem Bundschuh muß vor allen Dingen auffallen, daß der Kaiser sich so gut wie gar nicht mit der Angelegen- heit befaßt hat. Im Vergleich zu dem Eifer, den er 1502 an den Tag gelegt, wo er den Schwäbischen Bund aufbot und mit einem Heer in Bruchsal zu er- scheinen beabsichtigte, muß seine Teilnahmlosigkeit bei der Lehener Ver- schwörung um so mehr befremden, als es sich jetzt um seine eigenen vorder- österreichischen Lande handelte. Vielleicht liegt der Schlüssel seines beharr- lichen Schweigens in seinem damaligen Verhältnis zu Frankreich. Vor elf Jahren hatte er ja die Unruhen am Rhein dazu benutzt, für ein tatkräftiges Vorgehen gegen seinen westlichen Feind Stimmung zu machen, dem er sogar die unmittelbare Anzettelung des Bundschuhs zur Last legte. Jetzt hätte ein derartiger Vorwurf um so näher gelegen, als nicht nur der Breisgau sich zu empören anschickte, sondern auch das Elsaß den Aufständischen Zuzug versprochen hatte. Aber mit keinem Wort versuchte Maximilian diesmal, eine ursächliche Verbindung zwischen deutschem Bauernaufruhr und fran- 20sischer Werbearbeit aufzuzeigen. Offenbar paßte ihm dieser Gedanke augenblicklich nicht in die Pläne, die er auf dem westlichen Schauplatz ver- folgte. Seine schweizerischen Bundesgenossen hatten gerade die Belagerung von Dijon abgebrochen und sich durch den übereilten Friedenschluß vom 13. September aus dem Kampf gegen Frankreich losgelöst. Gleichzeitig blieb Heinrich VIII. von England, der andere Verbündete Maximilians, bei Terouanne und Tournai stehen und unterließ den weiteren Vormarsch ins Innere Frankreichs, den der Kaiser so dringend gewünscht hätte. Zwar schloß dieser mit Heinrich VIII. und Ferdinand dem Katholischen noch im Oktober ein An- griffsbündnis gegen Frankreich. Doch trieb die Klugheit des französischen Königs alsbald einen Keil in diese Vereinigung seiner Gegner und erreichte im kommenden Frühjahr einen Waffenstillstand zwischen Frankreich und Spanien, dem dann auch Maximilian beitrat(Kaser II S. 127128). Die Mo- nate, in denen das Verhältnis zwischen Frankreich und dem Kaiser derart in der Schwebe war und wo letzterer so leicht bewogen werden konnte, seine An- grifkspläne gegen Westen aufzugeben, waren offenbar nicht geeignet dazu, die Bundschuhangelegenheit zum Werbemittel gegen Frankreich zu benutzen und durch Aufstellung eines großen Heeres die Franzosen zu einem Vorstoß gegen das Elsaß zu reizen. Fiel dieser Gesichtspunkt aber weg, dann fehlte es kür Maximilian geradezu an einem genügenden Anlaß, sich nachdrücklich um das unruhige oberrheinische Gebiet zu bekümmern. Denn wenn die Er- 2 22755 5 2 1 12 255 25 145 Aeltege 376 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. regung, in die ihn 1502 die Bruchsaler Verschwörung versetzt hatte, wirklich aus Sorge um einen möglichen allgemeinen Bauernkrieg entsprungen war, so mußte ihm doch die schnelle Unterdrückung der Unruhen und das Fehlen jeglicher Nachwehen gezeigt haben, daß die örtlichen Obrigkeiten sehr wohl imstande waren, einer solchen Bewegung Herr zu werden, wofern sie nur rechtzeitig entdeckt wurde, daß es sich also nicht lohne, das umständliche und kostspielige Verfahren einer Reichshilfe ins Werk zu setzen. Er wußte ja, dab sowohl die Ensisheimer Regierung als auch die Stadt Freiburg in seinem Auftrag für möglichst gründliche und schnelle Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung tätig sein werde. Er erfuhr auch durch deren Mitteilung, wie eifrig sich der Markgraf von Baden die Verfolgung der Empörer angelegen sein lasse. So bedurfte es des kaiserlichen Eingreifens nicht, weder durch einen Erlaß noch durch persönliches Erscheinen. Freiburg allerdings— daran kann kein Zweifel sein— hätte es gern gesehen, wenn das Oberhaupt des Reiches in dieser Sache seinen Willen unzweideutig kund gegeben hätte. Das erste Wort, das die Stadt am 3. Oktober über die gerade erst entdeckte Verschwörung äußerte, war der Satz, den sie ihren Zünften verlesen lieb: Der Kaiser habe großes Mißfallen am Bundschuh, aber Wohlgefallen an Frei- burg(U. S. 131). Als sie dann nach der Brandstiftung am Martini-Jahrmarkt abermals mit einem Erlaß an die Zünfte herantrat, ließ sie ihre Darlegungen wiederum in die Bemerkung ausmünden: oi majestet hett sonder gnedig gefallen ob der handlung, die bisher hier beschehen avere ꝛpider die puntschulier, und daruf begert, das mam ir majestet der punischuher furnemen grunilich herichien ôlte(U. 8. 176). Für diese Beteuerungen hätte sie aber einen ganz anderen Rückhalt ge- habt, wäre ein Erlaß vorhanden gewesen, der die Empörung unbedingt verdammt und die strengen Strafmaßregeln bestätigt hätte. Und das um so mehr, weil Freiburg nicht freie Reichstadt, sondern österreichische Landstadt war, also von der Billigung des Kaisers stärker abhing als etwa Schlettstadt 1493. Wir finden denn auch, daß die Stadt sich nicht dabei begnügt hat, in Bund- schuhsachen mit ihrer nächsten vorgesetzten Behörde, der Ensisheimer Regie- rung, im Einvernehmen zu bleiben, sondern darauf aus gewesen ist, auch den Kaiser selber zu einer Willenskundgebung zu veranlassen. Sie bediente sich hierbei der Vermittlung des kaiserlichen Rats Jakob Villinger von Schönberg, mit dem sie in seiner Eigenschaft als Schatzmeister auch schon deshalb öfters zu verhandeln hatte, weil ihr der Kaiser vom letzten Reichstag(1511) her noch die Rückzahlung eines Darlehens von 1000 Gulden schuldete, das sie bei den ständigen Geldschwierigkeiten Maximilians nur mit größter Mühe wiederer- langen konnte(vgl. U. S. 179 Anm. a). Bereits am 12. Oktober bat sie den Mittelsmann, er möge die Nachrichten, die ihm Ulrich Würtner kürzlich über das Vorgehen Freiburgs gegen den Bundschuh überbracht habe, zu einem Emp- Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 377 kehlungschreiben an den Kaiser benutzen und ihm den Eifer rühmen, mit dem sich die städtische Behörde für die Aufrechterhaltung der Ruhe bemüht habe(U. S. 142). Für die Beurteilung der rücksichtslosen Strenge, mit der Freiburg nicht nur gegen seine eigenen Gefangenen verfuhr, sondern zu der es auch die übrigen Obrigkeiten(einschließlich Basels und Schaffhausens) zu drängen vermochte, ist es nicht unwichtig, auf diesen ursächlichen Zusam- menhang hinzuweisen: je mehr sich die Stadt in der Bekämpfung der Bund- schuher hervortat, desto größere Willigkeit hoffte sie beim Kaiser zu erzielen, daß er ihr das große und für die Stadt drückende Darlehen zurückerstattet. Für den Kaiser wird freilich diese selbe Verknüpfung nur dazu beigetragen haben, daß er sich vor einem billigenden oder gar lobenden Erlaß an Freiburg möglichst hütete, den dieses sicherlich sofort dazu benutzt haben würde, um seine Schuldforderung bei Maximilian erneut geltend zu machen. Als die kaiserliche Antwort auch nach Verlauf eines Monats noch nicht eingetroffen war, wandte sich der Freiburger Rat unter dem 15. November abermals an Jakob Villinger. Da diesmal keine mündliche Botschaft das Schreiben begleitete, nahm die Behörde Veranlassung, den augenblicklichen Sachverhalt schriftlich in aller Ausführlichkeit darzustellen. Sie fügte deshalb eine Abhandlung über den Bundschuh bei, die wesentlich breiter angelegt War als jene Zusammenstellung, die sie zwischen dem 9. und 15. Oktober ver- kaßt und dann nach Straßburg, Villingen, Breisach, Schlettstadt, Basel, Schaffhausen und Augsburg gesandt hatte(U. S. 144, 148, 150, 154 ff., 174). Mehrfach setzte der Stadtschreiber an, um der Schilderung die rechte Form zu geben,— ein Beweis dafür, wie wichtig ihm das Schriftstück für den angegebe- nen Zweck erschien. In dem eigentlichen Briefe an Villinger ist das Bestreben Freiburgs deutlich zu beobachten, beim Kaiser einen möglichst günstigen Ein- druck zu erzielen. Mit unverkennbarem Geschick werden Hinweise auf den Ernst der Verschwörung verwoben mit geflissentlicher Hervorkehrung des Erfolges, den Freiburg durch sein festes Auftreten errungen habe. Unmittelbar nach einander heißt es, die Unterdrückung des Aufstands sei ein gewichtiges An- liegen aller Ehrbarkeit, und dann, die Zahl und der Stand der Anhänger zeige nach den bisherigen Ermittlungen die Verschwörung als das Werk eines ver- hältnismäßig kleinen Kreises bloger Bauern. Verächtlich gibt Freiburg an, die Aufständischen hätten ihren eigentlichen Zulauf in höchst unpolitischer Weise von dem Entrollen ihres Fähnleins erwartet; besorgt fügt es aber hinzu, durch solch einen, im Grunde unwesentlichen, Vorgang werde zum minde- sten eine große Irrung im Lande entstanden sein(U. S. 178). Auch die Frage, ob Freiburger am Bundschuh beteiligt gewesen, wird mit dieser Mischung von geringschätziger Ablehnung und dienstbeflissener Sorgsamkeit behandelt. Natürlich versäumt der Rat nicht, seine neuesten Nachrichten 85 225 378 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. einzufügen: sowohl den Brand am Martini-Jahrmarkt wie auch das Ent- weichen des Job Fritz nach Einsiedeln(U. S. 180). Das Schreiben gipfelt in der Bitte, Villinger möge nicht nur Freiburg, sondern auch die übrigen Herr- schaften und Obrigkeiten des Landes beim Kaiser in empfehlende Erinnerung bringen, denn auch die übrigen Städte und der Adel ständen der Verschwörung ablehnend gegenüber. So war das Schriftstück in einer Weise abgefaßt worden, dab der Empfänger es ohne weiteres dem Kaiser in die Hand geben konnte. Nur ein beigefügter Zettel mahnte ihn, die besonderen Wünsche Freiburgs, die er ja kannte, nicht zu übersehen, d. h. auf die Rückzahlung des Darlehens hinzuwirken(U. S. 181). Der ersehnte kaiserliche Erlaß blieb auch jetzt noch aus. Für die beteilig- ten Obrigkeiten war das um so peinlicher, als das Landvolk in diesen Wochen die eigentümliche Kunde verbreitete, der Kaiser habe verboten, Bundschuher noch fernerhin zu töten oder zu foltern. Ferneres Schweigen des Herrschers mußte in den Augen der Bauern, die ja dem Kaiser ihre Sache anheimstellen wollten, wie eine Billigung ihrer Reformpläne aussehen(U. S. 165 f.). Endlich erschien unter dem 16. November wenigstens eine Verfügung des Statthalters 2 Ensisheim, die jenen Gerüchten den Boden entzog und zu strengem Vor- gehen gegen die Bundschuher aufforderte(U. S. 185). Die Unterschrift Maxi- milians trug freilich auch dieser Erlaß noch nicht. Zwei Tage später wandte sich der Herrscher, der 1502 so schnell von Entschluß gewesen und jetzt 80 behutsam war, an die Kurfürsten von Köln und Pfalz, sowie an die Stadt Frankfurt, mit der Bitte, ihm über das richtige Verfahren ihren Rat zu erteilen. Maximilian sah nämlich die Schwierigkeit in der engen Verbindung, die der Bauernaufruhr mit den sog. laufenden Knechten habe oder jederzeit leicht gewinnen könne(U. S. 198). Es waren die entlassenen Soldaten, herrenlosen Söldner, arbeitscheuen Burschen, die schon seit Jahren im südwestlichen Deutschland Unruhe stifteten und stets die Neigung bekundeten, dem franzö- sischen Könige zuzuziehen, der ihnen Aussicht auf Lohn und Beute machte. Von ihnen befürchtete der Kaiser einen massenhaften Ubertritt ins Lager der Bauern, sobald die Reichsbehörde den laufenden Knechten die Annahme französischer Besoldung allzu streng untersagte. Den Bundschuh selber sah er demnach nicht für so gefährlich an, daß er Maßregeln gegen ihn überhaupt noch für nötig gehalten hätte. Oder glaubte er im Gegenteil die Bauernschaft des ganzen Rheintals bereits in einem solchen Zustand der Erregung, daß er jede strafende Kundgebung vermeiden wollte, um die Aufwiegler nicht noch mehr zur Empörung zu reizen? Immerhin bleibt es befremdlich, wie er von einem Geheimbund der Bauern den ganzen Rheinstrom hinab sprechen und dabei von etwaigen Vorbeugungs-Maßnahmen völlig schweigen konnte. Frankfurts Rat, der einen Monat später dem Kaiser mitgeteilt wurde(C. Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 379 S. 208), brachte diesen kaum einen Schritt weiter. Gegenüber den laufenden Knechten wußte man nichts anderes zu empfehlen als eine Wiederholung der krüheren Verbote,— natürlich mit dem gleichen Mißerfolg, den derartige papie- rene Maßnahmen bisher schon immer gehabt hatten. Erst recht überflüssig aber war, was gegen den Bundschuh vorgeschlagen wurde. Denn was sollte es jetzt noch nützen, wenn den Obrigkeiten eingeschärft wurde, etwaige Bundschuher gefangen zu nehmen, wo Freiburg, die Ensisheimer Regierung, der badische Markgraf und die Städte Basel und Schaffhausen sich bereits 2½ Monate lang mit dem Kampf gegen die zersprengten Angehörigen des Geheimbundes beschäftigt hatten? Nur völlige Unkenntnis der Sachlage konnte um Weihnachten noch zum Eifer treiben, odomit solichem merglichen unrat eitlich II] furłomen, ehie die handelung ferner erwachsen awerde«(L. S. 209). Auch jene andere Befürchtung, die Bundschuher könnten irgendwelche Ort- schaften gewaltsam einnehmen, war längst gegenstandslos geworden, seitdem etwa zehn Schuldige hingerichtet und die Bewegung so gut wie erloschen war. Und doch zeichnete sich diese Frankfurter Antwort auf das kaiserliche Begehren noch durch Tatkraft aus, wenn man sie mit dem gleichzeitigen Schrei- ben des Kölner Erzbischofs vergleicht(U. S. 207). Obwohl er durch die Un- ruhen, die 1513 gerade in seinem Gebiet ausgebrochen waren, die Gefahr einer bewaffneten Volkserhebung selber unmittelbar vor Augen hatte, sah er den Bundschuh als eine wenig bedrohliche Sache an. Nur auf die Reisläufer riet er acht zu geben. Aber auch ihnen gegenüber wußte er nichts anderes vorzu- schlagen, als daß etwaige Maßgregeln möglichst geheim gehalten werden sollten — Vielleicht kein ganz unnützer Rat, aber doch nur ein matter und lahmer Gedanke, wenn man erwägt, was alles damals in Südwestdeutschland auf dem Spiele stand.— Tiefere Einsicht verriet die Antwort des Pfälzers. Er hatte wenigstens einen Blick für die mannigfachen Zusammenhänge, die zwischen Bauernschaft und Landsknechten bestanden, wenn er warnte, die Reisläufer ihren vielen bäuerlichen„Vettern, Brüdern, Schwägern und Freunden“ in die Arme zu treiben(UL. S. 210). Nur sieht man nicht recht, wie das Ubel des Auslaufens in fremden Kriegsdienst durch solch halbe Maßregel wirksam unter- drückt werden konnte. Aber offenbar erschien es dem Pfälzer Kurfürsten wichtiger, daß neue Bauernaufstände vermieden wurden, als daß man dem französischen König die deutsche Grenze für seine Werbungen sperrte. Mittel- bar spricht also dieses kurfürstliche Schreiben dafür, daß man damals in den leitenden Kreisen am Mittel- und Oberrhein die Bundschuhgefahr keineswegs gering angeschlagen hat— ein schwacher Nachhall des denkwürdigen Kur- fürstentages von Gelnhausen vom 5. VII. 1502, nur mit dem Unterschied, dab jetzt der Kurfürst dazu riet, die Dinge möglichst ungestört ihren Weg gehen zu lassen. 2222 5 25 525 1 22 2285 380 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Der Kaiser scheint sich denn auch vor jeder allgemeinen Kundgebung gehütet zu haben, in der richtigen Erkenntnis, daß es dem Anschen des Reiches nur schädlich sein könne, wenn eine Verfügung in dieser Weise hinter den Er- eignissen her hinke. Nur wo besondere Einzelfragen seine Entscheidung nötig machten, sprach er kurz seinen Willen aus. So konnte er auf die Dauer nicht umgehen, seiner Stadt Freiburg eine Antwort auf ihre umfängliche Eingabe vom 15. November zu schicken. Sie beschränkte sich auf ein Lob ihres Eifers und eine Ermunterung, im Wiederholungsfalle ebenso vorzugehen; jede grund- sätzliche Stellungnahme zum Bundschuh und zur Bestrafung seiner Anhänger unterblieb. Hier äußerte sich nicht der Kaiser über eine allgemeine Reichs- sache, sondern lediglich der Landesherr zu seiner Landstadt(U. S. 209). Sechs Wochen später erließ er dann jene oben erwähnte Verfügung(D. S. 37), durch die er seine Ensisheimer Regierung vor der üblen Nachrede schützte, sie habe durch die strenge Bestrafung der Bundschuher gegen seinen Kaiser- lichen Willen gehandelt. Indem er hier ihr Verhalten rechtfertigte, sprach er freilich ein Verdammungsurteil über den vereitelten Aufstandsversuch aus (L. S. 221), forderte auch, daß etwaige flüchtige Bundschuher noch weiterhin verfolgt und bestraft würden, konnte aber naturgemäß nicht erwarten, daß dieser sein Erlaß noch irgendwie wesentlich in den Gang der Dinge eingreifen werde. Das einzige, was er von Reichs wegen anordnete, war die Berufung der elsässischen Städte zu einer Beratung der brennenden Fragen. Unter dem 9. Dezember lieg sein Landvogt, der Freiherr Hans Jakob von Mörsberg, die Einladung an die betreffenden Obrigkeiten ergehen(U. S. 206). Wie ein Nachspiel längst erledigter Dinge mutet es an, daß um die Jahres- wende diese elsässischen Behörden noch zu Tagungen in Sachen des Bund- schuhs zusammentraten. Allerdings waren sie insofern nicht ganz unbeteiligt, als gewisse Ausstrahlungen des Lehener Geheimbundes ins Elsaß wiesen. Nicht, dab man bestimmte Einzelpersonen links des Rheines entdeckt hätte, die mit Joß Fritz gleichen Sinnes waren. In dieser Beziehung konnte Freiburg den Schlettstadter Rat(U. S. 153) und Markgraf Philipp die Stadt Straßburg beruhigen(C. S. 157). Aber nicht nur hatte schon Michel Hanser bei der Auf- deckung des Handels bekundet, daß beim Ausbruch der Empörung die Elsässer bei Burkheim über den Rhein ziehen würden(L. S. 133), sondern auch der Pfarrer von Lehen hatte durch seine Flucht ins Elsaß angezeigt, daß er dort auf sicheren Unterschlupf rechnete(U. S. 157). Bei den engen Beziehungen zwischen links- und rechtsrheinischer Bauernschaft ist es darum doppelt ver- ständlich, daß Vertreter der elsässischen Obrigkeiten sich zwischen Weihnach- ten und Neujahr in Hagenau versammelten, um eine gleichmäßige Haltung gegenüber der drohenden Gefahr zu vereinbaren. Dem Reichslandvogt lag die Aufgabe ob, die Ansicht der elsässischen Städte über die Fragen des Bund- Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 381 schuhs und der laufenden Knechte zu erforschen. So fand denn die Versamm- lung am Sitz des Reichslandvogts, in Hagenau, statt. Am 29. Dezember kamen die Boten von Speier, Landau, Weißenburg, Hagenau, Straßburg, Rosheim, Oberehnheim, Schlettstadt, Kolmar, Kaysersberg und Münster hier zusammen. Die kaiserliche Regierung machte ihnen den Vorschlag: den Knechten, die in französische Dienste entlaufen seien, möge nochmals Gelegenheit gegeben werden, straflos in die Heimat zurückzukehren, dagegen müßten solche, die trotz kaiserlicher Verbote jetzt noch westwärts über die Grenze zu entweichen versuchten, mit aller Strenge bestraft werden. Auch für den Bundschuh war man noch auf weitere Regungen des Umsturzes im oberrheinischen Landvolk gekaßt und befürwortete nicht nur eine verschärfte Achtsamkeit der Polizei auf jedes verdächtige Vorkommnis, sondern zugleich eine schleunige Meldung an den Reichslandvogt, der dann die städtischen und adligen Obrigkeiten des Landes zu gemeinsamer Beratung um sich sammeln sollte. Mit solchen Maß- nahmen glaubten die Regierungsvertreter dem Willen ihres kaiserlichen Herrn genau zu entsprechen. Und doch blieb, was jetzt vorgeschlagen wurde, an Wirkungskraft beträchtlich hinter dem sorgfältig ausgearbeiteten Geküge eines schnellen Nachrichtendienstes und raschen, gemeinsamen Handelns zurück, das man ohne kaiserliche Anregung 1502 im Elsaß vereinbart hatte(U. S. 102, 133). Außerdem kam man bei den umständlichen Gepflogenheiten solcher Versammlungen am ersten Tage nicht weiter, als daß die Städteboten sich bereit erklärten, vsolichs under sich an ir hern und frunt eu hringen«(U. S. 215). So mußte man am 13. Januar abermals in Hagenau erscheinen. Inzwischen hatten sich daheim die städtischen Obrigkeiten mit den beiden Fragen befaßt. In erster Linie kam es dabei auf die Entscheidung Stragburgs an. Hier gab der Rat seinen drei Abgesandten die Weisung mit, den Regierungs- Vorschlag hinsichtlich der laufenden Knechte ohne Einschränkung gutzu- heißen, da es unter gegenwärtigen Umständen ratsamer sei, den vielen deut- schen Soldaten im französischen Heer durch freundliches Entgegenkommen den Weg in die Heimat offenzuhalten, als sie durch Strafandrohung in eine unlösliche Verbindung mit Frankreich zu drängen. Uber die Behandlung des Bundschuhs dagegen hatte Straßburg eine Meinung, die von der der Re- gierung abwich. Man versprach sich nicht viel davon, daß im Falle irgend- welcher aufrührerischer Vorkommnisse zuerst der Vertreter der Reichsgewalt benachrichtigt und dann auf einem Versammlungstage aller Obrigkeiten des Landes gemeinsame Schritte beraten werden sollten. Empörungsversuche konnten nur durch schnellstes Zufassen der nächstbeteiligten Behörde über- wunden werden. Zudem waren nach den Erfahrungen, die man sowohl 1493 bei Schlettstadt wie auch rechtsrheinisch 1502 und jetzt 1513 gemacht hatte, die Geheimbünde der Bauern trotz aller ihrer Werbearbeit auf einen so kleinen 382 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Kreis beschränkt, daß die Polizeigewalt der betreffenden Landschaft völlig ausreichte, um den Bundschuh zu sprengen und seine Anhänger zur Rechen- schaft zu ziehen. Warum sollte man örtliche Unruhen zu einer aufregenden Angelegenheit des ganzen Landes aufbauschen? Tat jede Obrigkeit unge- säumt ihre Pflicht, wie es etwa Freiburg in den verflossenen Monaten getan hatte, so war damit die meiste Gefahr schon beschworen. Stellte sich aber heraus, daß die geheimen Verbindungen der Empörer weiter reichten und daß ihre Macht nicht mit den gewöhnlichen Mitteln der Polizei niedergeworfen werden konnte, so war der Fall gegeben, gemeinsam Rat zu nehmen und ein umfassendes Vorgehen ins Werk zu setzen; und hier mußte natürlich die Führung in der Hand des Reichslandvogts liegen, der dann nicht nur die Städte, sondern auch den Bischof von Straßburg, den Markgrafenvon Baden und die Herrschaft Hanau-Lichtenberg hinzuziehen werde(U. S. 216). Diesem Gutachten, das die Straßburger Vertreter am 13. Januar in Hage- nau vortrugen, schlossen sich die übrigen Städte inhaltlich durchaus an. Nur bezogen sie sich nicht ausdrücklich auf jenes ihr Vorbild, sondern gaben eine eigene Erklärung ab und wiesen in ihr noch besonders darauf hin, daß die vielen städtischen Unruhen der letzten Jahre voraussichtlich die Neigung zu Aufständen allerwärts im Reiche gesteigert hätten, um so mehr, als vielfach die Gewaltsamkeiten nicht bestraft worden seien. Sie gaben daher anheim, die wichtige Frage, wie man im Reiche wieder zu ruhigeren und festeren Zu- ständen gelangen könne, auf dem nächsten Reichstag den versammelten Ständen vorzulegen(U. S. 2171.) Der Beschluß, zu dem die Versammlung am 13. Januar kam, deckte sich ganz und gar mit den Straßburger Vorschlägen, und der Reichslandvogt übernahm, diese Antwort auf die Regierungsvorlage an seinen Kaiserlichen Herrn gelangen zu lassen. Die Anregung der übrigen Städte, den nächsten Reichstag mit der Angelegenheit zu befassen, wurde in den Hagenauer Abschied nicht mit aufgenommen(U. S. 218 f.). Vergleicht man die Beratungen dieser beiden Tage mit denen des Jahres 1502 oder gar 1493, so zeigt sich, daß diesmal die elsässischen Obrigkeiten nur mit einer sehr schwachen Hinneigung ihrer Untertanen zum Bundschuh rechneten. Es war mehr die Möglichkeit, gegen die man sich wehrte, als die nachweisbare Wirklichkeit. Unbotmäßiges war eben jetzt, während die Gärung im Breisgau sich auswirkte, unter den elsässischen Bauern nicht bemerkt worden. Wie klang nun die Bewegung in jenem Landstrich aus, in dem sie ent- standen war? Die breisgauischen Obrigkeiten griffen von Zeit zu Zeit noch einmal ein, wenn ein Anhänger des Bundschuhs ihnen nachträglich in 0 die Hände fiel. Die näheren Einzelheiten darüber sind im vorigen Hauptstück Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 383 geschildert worden. Hier sei rückblickend und zusammenfassend nur noch darauf hingewiesen, wie wichtig für Freiburg und den badischen Markgrafen war, daß sich der einheimische Adel ausnahmslos auf die Seite der Regierenden stellte. Vergleicht man die Vorgänge in Ebnet 1493, wo Landecker und Neuen- felser Edelleute, wo Dietrich von Blumeneck, Hans von Reischach, Konrad von Schellenberg, wo namentlich David von Landeck in dem Streit zwischen Bundschuh und Städten eine recht zweideutige Haltung angenommen hatten (U. S. 74), so fällt auf, mit welcher Eintracht sämtliche Blumenecks(Kaspar, Rudolf, Mathis und Balthasar), sowie jener David von Landeck, ferner Sigmund von Falkenstein, Hans Friedrich Widergrün von Staufenberg und der junge Jeuenfelser sich an die Seite Freiburgs stellten und alle Verbindung mit den aufrührerischen Bauern ablehnten. Seine Ursache hatte das wohl in dem Um- stand, daß sich der Bundschuh diesmal vornehmlich gegen die adligen Herren richtete. Wäre er städtefeindlich gewesen, so würde wohl sicher einer oder der andere von den verarmten Edelleuten seinen Weg ins Lager der Verschwörung gekunden haben, und Freiburg hätte nicht schreiben können: die vom adlel habent que in diesen sachen mit uns trulich gehandelt«(U. S. 149). Dadurch, daß der Adel von vorne herein in die Feindschaft gegen den Bundschuh ge- drängt wurde, verschlechterte sich die Lage der Bauern nicht unwesentlich. Noch einmal hatte sich die Stadt Freiburg mit der längst überwundenen Empörung zu befassen. Die beiden Gemeinden Lehen und Betzenhausen pflegten nämlich Weiden, die Freiburg gehörten, gegen Pacht zu benutzen und stets zu Beginn des Mai dieses Geld zu entrichten. Der Stadtrat hatte aber den beiden Dörfern, die der Hauptsitz des Geheimbundes gewesen waren, ihre feindliche Haltung gegen Freiburg so übelgenommen, daß er schon unter dem 7. Dezember beschloß, die Pacht im Mai 1514 nicht ohne Weiteres zu er- neuern. Die Gemeinden als Ganzes sollten mit dafür büßen, daß in ihrer Mitte eine solche Gefahr für Freiburg erwachsen war. So wurde ihnen durch jenen Ratsbeschluß vom 7. Dezember bereits verboten, sich mit einer Waffe, die länger als eine halbe Elle sei, der Stadt Freiburg bis über das Kreuz an der Lehener Landstraße hinaus zu nähern(U. S. 202). Diese Maßnahme war auch nicht etwa als vorübergehendes Schreckmittel gedacht, sondern wurde den Zollbeamten an der Stadtgrenze nachdrücklich eingeschärft. Jeder Bewohner der beiden Dörfer, der von nun an nach Freiburg wanderte, mußte sich eine Untersuchung gefallen lassen, ob er etwa eine längere Waffe bei sich trug, als ihm erlaubt war. Durch diese Einschränkung erreichte die Stadt, daß das Schuldgefühl in Lehen und Betzenhausen lebendig blieb. Außerdem wußte die Dorfbehörde, daß es von Freiburgs Belieben abhing, ob ihr im nächsten Früh jahr die Benutzung der wertvollen Ländereien wieder erlaubt werde. In der Ratsitzung des 5. Mai erschien denn sowohl aus Lehen wie aus Betzenhausen eine Abord- 384 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. nung, bestehend aus dem Vogt und einem größeren Teil der Gemeinde, und baten den Rat, er möge die Kündigung rückgängig machen und ihnen die Weide wieder verpachten. Dem wurde stattgegeben und am 8. Mai mit Betzen- hausen, am 26. mit Lehen die Verschreibung vollzogen(U. S. 2 28). Darin erklärten die Abgesandten der Dörfer, sie hätten sich durch die Verschwörung des vorigen Jahres den berechtigten Unwillen Freiburgs zugezogen und jetzt nur durch das gnädige Gewähren der Stadtverwaltung die Weide wiederum zu den alten Bedingungen in Pacht bekommen. So war denn auch an diesem Punkte die Erinnerung an das störende Ereignis von 1513 getilgt worden; der Verkehr zwischen Stadt und Dörfern konnte sich wieder in den alten Bah- nen vollziehen. Trotzdem geriet der Bundschuh nicht bald in Vergessenheit. Dafür waren die Gemüter im Breisgau(und namentlich in Freiburg) durch ihn 2u tief aufgeregt worden. Kurz vor Weihnachten 1513 erhielt man hier die Nach- richt, daß sowohl Basel wie auch Schaffhausen ihre Gefangenen hingerichtet hätten. Ein Gefühl der Befriedigung und Erleichterung ging durch die Reihen derer, die der Stadtverwaltung nahe standen oder gar zu ihr gehörten. Da kam der Johannistag, der 27. Dezember, an dem die junge Gesellschaft der Frei- burger Meistersinger um die Mittagszeit ihr Wettsingen veranstaltete! Die Feier fand im Dominikanerkloster statt, und zwar in der Konventstube. Was lag näher, als die Ereignisse, die noch frisch in aller Erinnerung waren, zum Gegenstand eines derartigen Liedes zu machen und vor einheimischen und auswärtigen Gästen im Zusammenhang und mit Sachkenntnis darzustellen. Ein wortgewandter Mann bemächtigte sich also des Stoffes, verkertigte während der Feiertage das Gedicht und trug es am dritten Weihnachtstage als Uber- raschung und neue Mär vor2. Wir haben hierfür zwar kein urkundliches Zeugnis; der Wortlaut des Liedes ist vielmehr von dem Basler Buchdrucker Pamphilus Gengenbach herausgegeben worden. Aber der Verfasser muß nach verschiedenen Anzeichen ein Freiburger gewesen sein; nur wer dort die Ereignisse der letzten Monate in nächster Nähe miterlebt und in den Schriftwechsel der Behörden Ein- blick gewonnen hatte, konnte so bezeichnende Einzelheiten wissen wie die Aus- führung der Bundschuhfahne(v. 76—80), die genaue Lage der Hartmatte Oder blut lit in eim aveldli nach bei Lehienæ v. 98), den Wortlaut des Erkennungs- 1 H. Schreiber: Urkunden der Meistersinger zu Freiburg im Breisgau(Mone: Badi- sches Archiv II S. 197). 2 Pamphilus Gengenbach, herausg. von K. Goedeke, Hannover 1856. S. 386—92. Von Goedekes Ansicht über den Verfasser weiche ich hier ab, namentlich von seiner Be- hauptung, der Verfasser des Meistergesangs habe nicht in Freiburg gelebt; denn die eine Wendung Y vorab. Hryburg, als ich hör& v. 186 fällt kaum ins Gewicht im Vergleich zu der Menge des Gegenteiligen, das oben angeführt wird. ——— Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 38⁵ spruchs(V. 129 f.), den Plan der Erhebung auf der Bienger Kirchweih(v. 137 bis 143), den Freiburger Streifzug am 8. Oktober, bei dem man einige Bund- schuher im Bett gefunden habe(v. 207). Nach Freiburg weist namentlich die unverkennbare Freude darüber, daß Schaffhausen und Basel sich in der Bestrafung der Bundschuher als zuverlässig erwiesen hätten(v. 180). Ein Irrtum war es, wenn der Meistersinger behauptete, Freiburg habe die ersten Nachrichten über den Geheimbund an den Markgrafen von Baden gesandt und diesen dadurch veranlaßt, sich an der Verfolgung der Schuldigen zu be- teiligen(v. 158f.); aber gerade diese übertriebene Betonung der Verdienste Freiburgs paßt ganz zu der Meinung, die in den Kreisen der dortigen Rats- herren verbreitet war. Man glaubt manchmal, den Stadtschreiber selber reden zu hören; so eng klingt das Gedicht an die städtischen Schreiben und Abhandlungen über den Bundschuh anz. Da nun aber aus der prosaischen Schlußbemerkung, die dem Gedichte im Druck angefügt ist, sich zweifelsfrei ergiebt, daß es vor Neujahr 1514 verfaßt ist Odas gib ieß euch eu einem gutten jare S. 392), so bleibt kaum eine andere Möglichkeit, als daß es von einem Frei- burger verfaßt worden ist, der bereits über den Hergang Bescheid wußte. Und der Schluß ist nun nicht mehr allzu kühn, es dem Fest der dortigen Meister- singer am 27. Dezember zuzuweisen. Da man auch in Basel während der letzten Wochen mancherlei vom Bundschuh gehört und gesprochen hatte, lag es für Gengenbach nicht fern, sich das Lied zu verschaffen und es mitsamt einer kurzen Darstellung, die er selber aus den Basler Quellen zusammengstellte, in Druck zu geben. Seiner Darstellung schickte er eine gereimte, erbauliche Vorrede voraus, die sich in absprechenden Urteilen über den aufsässigen Bauernstand ergeht(S. 23). Dem Meistergesang kügte er noch eine andere dichterische Bearbeitung des verunglückten Aufstandes bei: Das Narrenschiff vom Bundschuh, das in Anlehnung an Brants Narrenschiff die Bauernerhebung verspottet und mehr grundsätzliche Bekämpfung als geschichtliche Darstellung enthält. Das Büchlein, das Gengenbach auf diese Weise zusammenstellte und von dem sich mehrere Ausgaben erhalten haben, ist ein Zeichen dafür, wie lange sich die Offentlichkeit noch mit der Lehener Bewegung beschäftigt hat. Auch in einem Volkslied, das Liliencron(III Nr. 284) abdruckt, klingt die lebhafte Teilnahme der breiten Volkskreise am Bundschuh noch nach. Trotz allen Gegensatzes, den die Verfasser gegen die aufständischen Bauern aussprechen mochten, sorgten sie durch ihre dichterische Berichterstattung dafür, daß man nunmehr über das ganze Land hin von den Absichten, Erken- gl. Verse wie diese:» Frbung den bunt æerstöret hat. dun abt alle hurger in der lat, die gemain und auch ein ganser rut, dus sie hond disen großen mort verbummen 4 (. 195— 198), die an manche Wendung in den städtischen Schreiben erinnern: von dem Verdienst Freiburgs und von der löblichen Haltung der dortigen Bevölkerung. Rosenkranz, Bundschuh. I. 386 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. nungszeichen und Schicksalen der Bundschuher hörte. Ein Mann wie Joh Fritz wurde erst recht volkstümlich, wenn jetzt das Lied seinen Namen durchs ganze Land trug und ihm widerwillig eingestehen mußte, daß er nicht nur jetzt, sondern auch schon 1502 der Obrigkeit entschlüpft sei, obwohl man nach ihm als dem Hauptsächer mit besonderem Zifker gefahndet hatte. So wurde aus der Winkelsache, die der Bundschuh 1493 und noch 1502 gewesen war, eine allgemeine Volks angelegenheit, deren Kraft und Gefahr allerwärts bekannt wurde und von der keiner sagen konnte, wann und wo sie abermals hervorbrechen werde. p) Nachträgliche Regungen unter den Verschworenen. Der Bundschuh war für seine Anhänger noch nicht damit abgetan, dab einige von ihnen gestraft, andere entflohen, noch andere unbehelligt geblieben und daß ihr Vorhaben an der Wachsamkeit und Strenge der Behörden ge- scheitert war. Schon die Strafen hatten gewisse Nachspiele, die das Anden- ken an die unglückliche Unternehmung wach hielten. Freiburg hatte darauf gedrungen, daß die Täter persönlich zur Rechenschaft gezogen und rücksichts- los abgeurteilt wurden. Aber es hatte die Familie der Schuldigen nicht in Mit- leidenschaft ziehen wollen. Der beste Beweis hierfür ist die Tatsache, dab Job Fritzen Frau, die doch wahrlich mit dem Hauptsächer in enger Verbin- dung stand, am 26. Oktober auf Urfehde freigelassen wurde(U. S. 160). Man hat ihr offenbar auch kein Hindernis in den Weg gelegt, als sie Lehen verließ (der Zeitpunkt ist uns unbekannt) und die Spur ihres verfolgten Gatten wiederzufinden suchte. Weniger sachlich und weitherzig urteilten die Adligen, unter denen die Bundschuher bisher gewohnt hatten. Obenan Balthasar von Blumeneck, der Hauptgegner des Bauernbundes. Er wartete nicht einmal die Gerichtsentscheidung über die Gefangenen ab, sondern nahm insgesamt die Güter derer, die durch die Flucht ihre Schuld eingestanden hatten, in Be- schlag. Dazu mochte er— sei es als Grund- oder Gerichtsherr— dem Buch- staben des Rechtes nach befugt sein, weil der Inhaber des betreffenden Gutes nicht mehr zur Stelle war(vgl. Knapp S. 442). Aber die Eile, mit der er diesen Schritt tat, noch che sich entschieden hatte, ob die Bauern zu ihrer Heimstätte zurückkehrten, zeigte deutlich die gefühllose Härte des Mannes, über die sich die Verschworenen beklagt hatten. In einem einzelnen Fall nahm sogar Freiburg, die eifrigste Bekämpferin des Bundschuhs, Veranlassung zu helfendem Eingreifen, wenn auch nur zugunsten eines unbeteiligten Dritten. Meister Hans von Wangen hatte dem Clewin Weber, der als Bundschuher in Waldkirch gefangen saß, Heu abgekauft und auch schon bezahlt, das nun Frau Weber wegen der Beschlagnahme nicht an den rechtmäßigen Besitzer gelangen lassen konnte. Auf dessen Antrag forderte daher der Freiburger Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 387 Rat den Blumenecker auf, das beanspruchte Heu kreizugeben(U. S. 158). Gegen die Maßnahme als solche(daß die Habe der Schuldigen vom Gerichts- herrn eingezogen werde), erhob die städtische Behörde allerdings keinen Ein- spruch. So ist anzunehmen, daß viele der beteiligten Bauernfamilien entweder von Haus und Hof vertrieben worden sind oder nur unter der Bedingung neuer, schwerer Abgaben haben bleiben können— auf die eine wie die andere Weise ein Mittel, die Erbitterung im Volk eher zu steigern als zu beseitigen. Denn die unschuldigen Familienmitglieder mußten dabei das Gefühl haben, dasselbe Vorgehen werde doppelt geahndet: zunächst verdientermaßen an dem Hausherrn, nachträglich aber unbillig an seiner hinterlassenen Witwe und den Kindern. War es nicht genug, daß diese auf Jahre hinaus an der Schande zu tragen hatten, mit der ihr Gatte und Vater seinen und ihren Namen befleckt hatte? Aber die herrschenden Gewalten wären derartigen Erwägun- gen der Billigkeit in der Regel wenig zugänglich. Wenn etwa der Hingerichtete leibeigen gewesen war, so trat der Leibherr an die Witwe mit der Forderung heran, sie habe, da ihr Mann gestorben, den üblichen Todfall zu entrichten, d. h. das beste Stück Vieh an ihn zu verabfolgen. Auch das mochte nach dem strengen Rechtsbuchstaben unanfechtbar sein, mußte aber in der Wirklichkeit als verletzende Doppelbestrafung wirken. Auch hierfür besitzen wir noch einen Beleg. Konrad Brun von Betzenhausen war Leibeigener des Johanniter- ordens gewesen, dessen Komtur zu Heitersheim unmittelbar nach der Hin- richtung des Mannes durch seine Amtleute von dessen Witwe das Besthaupt fordern ließ. Auch hier griff F. reiburg vermittelnd ein. Rechtliche Einwände ließen sich nicht erheben. Aber die Not der Familie, wo die Frau für fünf kleine, noch unerzogene Kinder zu sorgen hatte, lag so deutlich auf der Hand, daß der Rat kein Bedenken trug, in diesem Falle auf gut willigen Verzicht anzu- tragen, oder doch wenigstens dem Komtur eine milde Behandlung der Ange- legenheit empfahl(U. S. 207). Selbst wenn aber diese Bitte geneigtes Gehör gefunden hat, zeigt sie, wieviel Schweres nachträglich noch über die Familien der Hingerichteten gekommen ist. Möglicherweise hat auch jenes Gerichtsverfahren noch mit dem Bund- schuh zu tun, in das Kilian Meigers Witwe durch den Freiburger Melchior Uringer verwickelt wurde. Inhaltlich ist uns freilich über die Angelegenheit nichts bekannt. Frau Meiger gewann einen Rechtsbeistand an dem Lehener Pluwelhans. Durch Berufung kam der Streitfall sogar bis zur Ensisheimer Regierung. Diese verwies ihn zu gütlicher Beilegung an die Stadt Freiburg, die nun ihrerseits sowohl Melchior Uringer wie auch Pluwelhans und seine Schutzbefohlene auf den 30. Juni 1514 vor den Rat kommen ließ(CU. S. 230). Der Vergleich wird zustande gekommen sein, da von weiteren Verhandlungen nichts erwähnt wird. 388 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Mit Sicherheit können wir noch an einem andern Fall die Nachwirkungen der Unruhen des Jahres 1513 beobachten. Aus der Familie Enderlin waren, wie früher dargestellt worden ist, nicht weniger als vier Mitglieder am Bund- schuh beteiligt gewesen, obenan Hans Enderlin, der frühere Vogt des Dorfes Lehen. Bei der üblen Nachrede, die infolgedessen auf der Familie lastete, rückten die Kinder des alten Vogts, die nicht auf ihres Vaters Seite gestanden, nach dessen Hinrichtung mit einer gewissen Schroffheit von der Sache der Verschwörer ab, da sie nicht in den Verdacht geheimer Hinneigung zum Bundschuh kommen wollten. Als nun unter den Geschwistern ein Zwist aus- brach, versuchten zwei von ihnen, das Erbteil ihres Bruders Christoph, der gleichfalls unbeteiligt gewesen, dadurch an sich zu bringen, daß sie vor dem Gerichtsherrn geltend machten, dieses frühere Besitztum ihres Vaters sei durch seine Verurteilung der gerichtlichen Beschlagnahme verfallen. Es war gerade Anfang April 1514; Christoph Enderlin wurde also gehindert, seine Felder für den Sommer zu bestellen. In seiner Not wandte er sich an Freiburg, dessen Hintersasse er war, und dieses ersuchte seinen Gerichtsherrn Balthasar von Blumeneck, das Verbot über Enderlins Güter aufzuheben(U. S. 226). Das Gewünschte trat ohne Zweifel ein, denn Freiburg fand keine Veranlassung, sich weiter mit der Angelegenheit zu befassen. Aber die Belästigungen hörten für Christoph Enderlin noch nicht auf. Als das nächste Frühjahr herankam, machte der Gerichtsherr selber den Versuch, das fragliche Erbteil dem Enderlin zu entwinden. Er griff daher auf die Schuld des Vaters zurück und behauptete, das Stück Land, das dem Christoph zugefallen, sei durch die rechtskräftige Verurteilung des alten Vogts verwirkt. Dieses Verfahren des Blumeneckers war um so befremdlicher, als der junge Enderlin sich nun schon 1% Jahre im Besitz der Ländereien befand. Wiederum legte sich Freiburg ins Mittel und wies den Edelmann höflich, aber bestimmt in seine Schranken: Hans Enderlin sei nicht in Lehen, sondern in Freiburg abgeurteilt worden, der Blumenecker also in der ganzen Sache nicht zuständig, außerdem habe das Vergehen durch die Hinrichtung des Vogts seine Sühne gefunden, da das Urteil keinerlei Einziehung des Vermögens angeordnet habe; sei aber Hans Enderlin nicht zu dinglicher Strafe verurteilt worden, so könne von seinem Sohn und Erben nicht das väterliche Gut als Buße für dessen Frevel gefordert werden(U. S. 231). Aber selbst Freiburgs Bitte genügte nicht, den rücksichts- losen Adligen von seinem unrechtmäßigen Vorhaben abzubringen. Nach Monatsfrist mußte ein zweites Schreiben an Balthasar geschickt werden, höflich bittend wie das erste, aber doch mit der leisen Verschärfung am Schluß: vvieol air uns furtherhiin deheins abschlags me æu dir versehen, so begern uuir doch dein antuurte(U. S. 231). Bei der Entschlossenheit, mit der hier Freiburg seinen Willen durchzusetzen begehrte, ist das fernere Schweigen über den Vor- — Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 389 fall wohl ein vollgültiger Beweis dafür, daß Balthasar von Blumeneck nach- gegeben und Christoph Enderlin fortan Ruhe gehabt hat. Die Bedeutung dieser Streitsache liegt freilich weniger in der Person Enderlins, der ja kein Bundschuher gewesen war, sondern darin, daß sie uns zeigt, wieviel Willkür jene Familien werden erduldet haben, deren Oberhaupt als schuldiges Mit- glied der Verschwörung hingerichtet worden war. Nicht nur die üble Nachrede der Leute folgte ihnen nach, auch die Habgier des gewalttätigen Gerichtsherrn war ihnen im Wege und suchte aus ihrer Notlage für sich Nutzen zu ziehen. Verfuhr aber der Blumenecker nach Unterdrückung des Bundschuhs noch 80 rücksichtslos, dann werden auch die früheren Vorwürfe der Verschworenen gegen seine harte Herrschaft nicht so grundlos gewesen sein, wie Freiburg es darzustellen liebte(C. S. 158, 170). Der Gerichtsherr, gegen den sich die Be- wegung in erster Linie gewandt hatte, blieb Sieger über die Bauern. An eine Minderung ihrer Lasten dachte kein Regierender. Wie sollte da der Drang nach Selbstbefreiung in den Kreisen der Landleute aussterben? Wir finden denn auch durchaus nicht, daß durch den Fehlschlag der Ver- schwörung und die zahlreichen harten Bestrafungen der Täter die Hoffnung auf einen neuen Aufstand erloschen sei. Schon während der Gerichtsver- handlungen beobachtete Freiburg einen gewissen Widerwillen im Volk gegen das strenge Vorgehen der Obrigkeit und ein laxes Urteil über die Schuld der Gefangenen. Die Vermutung, daß der Bundschuh im geheimen mehr Anhän- ger oder Begünstiger habe, als es äußerlich scheine, sollte sich bei mehreren Amlässen bestätigen. Das Feuer am Martini-Jahrmarkt wies bereits in diese Richtung. Um Neujahr müssen die Freiburger abermals verdächtige Anzeichen wahrgenommen haben, und zwar in den Dörfern der Umgegend, da sie— mög- lchst ohne Aufheben— die Stadt in Verteidigungszustand setzten. Wir er- kahren davon durch ein Schreiben des Kenzinger Schultheißen Jakob Doppler an die Stadt Straßburg, in dem er meldet, F reiburg habe sein Geschütz geladen in der Steinhütte(nahe beim Münster) und an anderen Punkten der Stadt auf- gestellt, und in dem er die Stimmung der dortigen Behörde mit den Worten kennzeichnet: gro Jnut und sorg, so s tag und nacht tragen«(U. S. 215). Er wies sich diese Sorge auch nachträglich als unbegründet, da das Landvolk ruhig blieb, so zeigte doch die kaiserliche Verfügung vom 4. Februar, in der die Ensis- heimer Regierung gegen den Vorwurf übertriebener Strenge in Schutz genom- men wurde, wie erregt die Gemüter des Volkes noch waren und wie leicht ihre Parteinahme für die Bestraften zu einer Auflehnung gegen die Obrigkeit führen konnte(U. S. 221). Es darf daher nicht wunder nehmen, daß zehn Tage später der badische Landvogt zu Hochberg von neuen Regungen des Bundschuhs zu berichten wußte(U. S. 222). Und zwar hatte er dabei nicht etwa irgendeine örtlich begrenzte Beunruhigung des Volkes im Auge, sondern 390 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. das planmäßige Unternehmen, das ganze Land mit einem Heer von Mitwissern und Werbern zu überschwemmen. Job Fritz war eben nicht müßig geblieben. Er, der in jenen Wochen den Schneider Hans Humel veranlaßte, aus seiner Heimat Feuerbach wieder in den Breisgau zurückzuwandern(U. S. 222), ging auch darauf aus, durch einen sorgfältiger vorbereiteten und breiter ange- legten Bund die Obrigkeiten zu überraschen. Und wie Humel sich von seiner heimischen Behörde ordnungsmäßig die Papiere zum Auswandern mitgeben lieb, um gegen alle Verfolgung geschützt zu sein, so trachtete Joh Fritz danach, bei dem neuen Aufstandsversuch die Aufmerksamkeit der Polizei unbedingt zu hintergehen. Als Mittel zu ungestörter Werbearbeit wollte er sich der Ver- kleidung bedienen, die damals am nächsten lag. Fahrendes Volk und Bettler zogen unausgesetzt im Lande umher, teils indem sie als unheilbar Kranke (malezen) oder als Wallfahrer die Wohltätigkeit der Leute um milde Gaben angingen, teils indem sie allerhand Reliquien feil boten und dem Bedürfnis des Volkes nach handgreiflichen Zeichen einer überirdischen Hilfe entgegen- kamen(Stationierer oder Heiltumführer). Unter diesem oder jenem Deck- mantel, vielleicht gar unter dem Schutz priesterlicher Tracht sollten die Ab- gesandten des Joh Fritz das Volk für einen neuen Aufstandsversuch bear- beiten. Die Warnung des Hochberger Landvogts und die Wachsamkeit Frei- burgs scheinen diesen Plan des rastlosen Bauernführers schon vor der Ausfüh- rung vereitelt zu haben. Drei Jahre später sollte er jedoch in weit größerem Umfang wieder aufleben. Auch jenseits des Rheines zeigten sich noch vereinzelte Regungen bäuerlicher Unbotmäßigkeit. Wenige Tage, nachdem die Städteboten von der zweiten Hagenauer Tagung heimgekehrt waren, erfuhr Straßburg von allerhand verdächtigen Außerungen, die jemand im Weilertal über einen be- vorstehenden neuen Ausbruch des Bundschuhs getan haben sollte. Schlett- stadt, das ja erst 1510 durch die Prahlereien Konrad Rosenmeigers an das Vor- handensein aufrührerischer Neigungen im Volke gemahnt worden war(D. S. 129), ging der Sache mit Ernst nach, und fand heraus, der Sohn eines gewissen Oswald von Drienbach habe verraten, am Samstag, 21. Januar, würden 300 Anhänger der Bundschuhsache zusammenkommen, um über die Möglichkeit einer neuen Erhebung zu beraten. Denn die Verschwörung sei durch das Scheitern in Lehen noch durchaus nicht erledigt. Da der Schlettstadter Ge- währsmann diese Nachricht erst am Sonntag, 22. Januar, anbrachte und auch keinerlei Einzelheiten über den Ort der Versammlung anzugeben wußte, wandte sich der Rat schleunigst an den Verwalter der Herrschaft Ortenberg (am Eingang des Weilertales), in dessen Bezirk der junge Drienbach wohnte (U. S. 219). Der Uberbringer des Briefes meldete noch am selben Sonntag- abend in Schlettstadt, Georg von Ratsamhausen, der Pfleger zu Ortenberg, 9 Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 391 habe ihm versprochen, unverzüglich an den Meier in Weiler zu schreiben und um Auskunft zu ersuchen. Dienstags erhielten denn die Schlettstadter münd- liche Botschaft von Ortenberg, man habe dort einen von Drienbach verhaftet, und teilten erfreut nach Straßburg mit, dieses sei offenbar die Persönlichkeit, von der die auffälligen Außerungen herrührten(U. 8. 220). Von dem weiteren Verlauf der Sache können wir nichts sagen, da sich auger diesen beiden Schrei- ben keine Spuren des Briefwechsels zwischen Straßburg und Schlettstadt über den Gegenstand erhalten haben. Aber es ist bedeutsam genug, daß sich abermals nachweisen läßt, wie eng die rechts- und Iinksrheinische Bauernschaft in jenen Jahren Hand in Hand gegangen ist. Der Bundschuh war wie eine Hydra, der sofort an anderer Stelle ein Kopf nachwuchs, wenn man ihr den alten abgeschlagen hatte. Da fällt denn schwer ins Gewicht, daß auch der entflohene Pfarrer von Lehen sich eine Zeitlang im Elsaß aufgehalten hat. Denn er trug gerade die leitenden Grundgedanken der geplanten Bauernbefreiung in sich, er wußte von der göttlichen Gerechtigkeit ihrer Sache zu reden und ihre Forderungen aus der heiligen Schrift zu belegen. Es dürfte ihm allerdings nicht ganz leicht geworden sein, im Elsaß eine kirchliche Anstellung zu erhalten, da er keine ordnungsmäßige Entlassung aus seinem bisherigen Amt besaß und eine Nach- frage bei seiner vorgesetzten Behörde alsbald seine Mitschuld am Bundschuh verraten mußte. Dagegen ließe sich wohl denken, daß er für eine Reihe von Wochen oder Monaten bei gesinnungsverwandten Bauern oder auch bei sozi- alistisch denkenden Pfarrern Unterkunft gefunden hätte. Gegen Ende Januar scheint er aber trotz aller Vorsicht dem Straßburger Bischof in die Hände ge- fallen und mit der Lehener Bewegung in Zusammenhang gebracht worden zu sein. Denn auf wen sollte sich sonst die Anfrage beziehen, die der Bischof wegen eines Gefangenen und verdächtigen Priesters an die Stadt Basel richtete (U. S. 220)? Hans Schwarz war der einzige Pfarrer, der am Bundschuh be- teiligt gewesen war, über den also ein derartiges Gerücht an den Bischof von Straßburg gelangen konnte. So ist mit höchster Wahrscheinlichkeit anzu- nehmen, daß er sich um diese Zeit in bischöflich straßburgischer Gefangen- schaft befunden hat. Nicht ebenso zuversichtlich können wir angeben, was weiter aus ihm geworden ist. Daß der Bischof sich seinetwegen gerade nach Basel und nicht etwa nach Freiburg wandte, war für den Gefangenen ein Glück. Denn Freiburg würde so Belastendes über ihn mitgeteilt haben, daß er mit Sicherheit einer schweren Strafe anheimgefallen wäre. Basel hingegen, das nur die Aussagen Meigers und Husers zur Hand hatte, fand in diesen keinerlei Andeutung dafür, daß der Lehener Pfarrer mit im Bunde gewesen sei. Auch mündlich war seiner in den dortigen Verhören keine Erwähnung getan worden, wie eine Rückfrage bei den Richtern ergab. So konnte Basel dem Straßburger 392 3. Der Bundschuh zu Lehen. 1513. Bischof nur mitteilen, sie wüßten von keiner Schuld seines Gefangenen. Mög- licherweise genügte diese günstige Auskunft, um Hans Schwarz von dem Ver- dacht zu reinigen. Dann wird der Bischof ihm, abgesehen etwa von gelinder Strafe, mit der Zeit auch die Freiheit wiedergeschenkt haben. Aber das sind alles bloße Vermutungen. Sicher ist, dag auch im bischöflich straßburgischen Gebiet, in dem vor 20 Jahren der erste Bundschuh ausgebrochen, die Neigung des Landvolks zur Auflehnung gegen die Obrigkeit nicht erloschen ist und daß vielleicht auch die Geistlichkeit einen gewissen Anteil an ihr gehabt hat. Anfangs Mai 1515 kam es nämlich im Wirtshaus des Lienhard zu Hoch- kelden zu einem Auftritt, bei dem sich die gereizte Stimmung des Volkes in unwilligen Reden Luft machte. Jost Bot, der Pförtner des bischöflichen Schlos- ses zu Zabern, war Zeuge eines Gesprächs zweier Gugenheimer, eines Schneiders Heinrich und eines Wirtes Lorenz Clesel. Sie klagten über die Lasten, unter denen die Armen Leute auch dort zu leiden hätten, und beschwerten sich namentlich über die Härte eines Amtmanns. Bei der bischöflichen Verwal- tung in Zabern scheinen sie schon vorstellig geworden zu sein, aber kein ge- neigtes Gehör gefunden zu haben. Denn sie äußerten: Wann sie schon gene Zabern emen gen hof, so weren sie unterder weder die hunde(U. S. 232). In solcher Verzweiflung sahen sie keinen andern Ausweg, als daß sie sich der Regierung bemächtigten und regirten solang, als die hern regiert betten d. Als der Pförtner sie wegen dieser unbedachten Worte zur Rede stellte, bekam er erst recht eine trotzige Antwort zu hören, so daß er sich veranlaßt sah, sich bei der Wirtin nach dem Namen der beteiligten Personen zu erkundigen und dann der bischöflichen Regierung Anzeige zu erstatten. Was diese daraufhin unternahm, wird schriftlich nicht klar bezeugt. Wir lesen nur von einer Ver- kügung aus den nächsten Tagen an die Amtleute zu Dachstein, Epfig, Gugen- heim, Rufach und im Breuschtal, daß sie in ihren Gebieten auf die laufenden Knechte acht geben sollten, die etwa Neigung zeigten, nach Frankreich 2u ziehen(U. S. 232). Vielleicht nahm also der Bischof an, daß die Beunruhigung des Landvolks von dieser Seite ausgehe, und glaubte, mit einer derartigen Maß- nahme ihre Quelle zu verstopfen. Merkwürdig scheint mir sodann, daß er gleichzeitig dem Leutpriester von Hochfelden schreiben ließ, er müsse seinen Helfer entlassen, der sich nur widerrechtlich die Befugnisse des geistlichen Amtes angemaßt habe. Verbarg sich hinter diesem Hilfsprediger ein verkapp- ter Werber der Verschwörung, und ging in Hochfelden die trotzige Aufsässig- keit der Bevölkerung letzten Endes auf Anregungen aus dem Pfarrhause zurück? So klingt die Bewegung von 1513 mehr in Fragen als in nachweisbaren Tatsachen aus. Die Niederlage des Bauernbundes konnte allerdings nicht ge- leugnet werden. Der Bundschuh war nun schon zum dritten Male fehlgeschla- . ˙ n Welche Ausklänge und Nachwehen hatte die Verschwörung? 393 gen, und die Behörden konnten leicht zu dem beruhigenden Gefühle kommen, daß die Zettelungen der Bauern nicht allzu ernst genommen zu werden brauch- ten. Aber schätzten sie nicht doch die eigentliche Triebkraft der Bewegung zu gering ein: die tatsächliche Notlage des Landvolks und seinen zähen Willen, das unerträgliche Joch abzuschütteln? Würdigten sie genügend, welch hin- reibende Kraft in den Ohren der Uberlasteten das Schlagwort von der gött⸗ lichen Gerechtigkeit und der Ruhm der schweizerischen Freiheit hatte? Und rechneten sie nüchtern mit der Tragweite der einen Tatsache, daß Joß Fritz entkommen war und daß er sicherlich das Scheitern dieses Unternehmens nur zum Anlaß für neue, sorgfältigere und gefährlichere Pläne nehmen werde? — Der Bundschuh war geschlagen, aber nicht tot. Seine Macht war unterlegen, sein Recht aber nur mit der stumpfen Waffe der Entrüstung über den frevel- haften Ungehorsam der Bauern bestritten worden. Mit der unwiderstehlichen Kraft einer bloß zurückgedrängten, aber nicht erledigten Frage mußte er über kurz oder lang wieder sein Haupt erheben. 5555 e 33 1 1 1 3 5 r 82 55 3 5 4. Der Bundschuh von 1517. 2 25 8 * ed 1 Wodurch blieb während der Jahre 1513—17 das Landvolk in Spannung? a) Allgemeine Zeichen der Unruhe. Es ist eine eigentümliche Erscheinung, die mehr beachtet zu werden verdient, als bisher geschehen ist: die Bundschuh-Bewegung hat sich je länger desto mehr von den örtlichen Anlässen und Beschwerden eines bestimmten Untertanenkreises losgelöst und ist zur Angelegenheit einer ganzen breiten Volkschicht geworden. 1493 griff der Aufstand— trotz weitergehender Absichten— noch nicht über den Bereich zwischen Schlettstadt und Straßburg hinaus. 1502 liefen von dem eigentlichen Sitz der Unruhe, von der Bruchsaler Gegend, die Fäden schon deutlich ins Elsaß hinüber. 1513 bestand ein geheimes Einvernehmen zwischen den Breisgauer Bauern und denen jenseits des Rheins. Aber in allen drei Fällen knüpfte die Bewegung noch wesentlich an die Miß- stände einzelner landschaftlich umgrenzter Bezirke an: man hatte mit ganz bestimmten Landesherren oder Grundherren zu tun. Anders 1517. Als man sich zu dieser letzten vorreformatorischen Empörung rüstete, war mittlerweile das ganze Oberrheintal von aufrührerischen Gelüsten durchsetzt. Man brauchte nicht mehr im einzelnen zu beweisen, warum man sich entschlossen habe, das drückende Joch abzuschütteln. Das Recht zum Aufstand lag für seine Teil- nehmer nunmehr in der durchgängig gleichen Not des„armen Mannes“. Der einzelne Untertan mochte mehr oder weniger zu klagen haben: jeder Bauer galt als selbst verständlicher Bundesgenosse bei dem Bestreben, dem am meisten geknechteten Stand des Volkes zu der gebührenden Freiheit zu verhelfen. Die allgemeine Lage des Reiches bot allen Anlaß, die Mißstimmung im Bauernstand anwachsen zu lassen. Die Jahre vor dem letzten Ausbruch der Bundschuh-Verschwörung fallen ja mit dem Ausgang der Regierung Maxi- milians zusammen. Wahrlich, ein armseliger Abschluß der kaiserlichen Politik, sowohl im Innern des Reiches wie auch auf den auswärtigen Schauplätzen! Der frische Schwung der Reformbestrebungen blieb tot, seitdem er mit dem Tode Bertholds von Mainz(1504) sein Ende gefunden hatte. Niemand raffte 398 4. Der Bundschuh von 1517. sich mehr auf, um an die allbekannten Mißstände die bessernde Hand zu legen. Reformerische Reichstage fanden nicht mehr statt,— einer, der für den Herbst 1514 nach Freiburg ausgeschrieben wurde, kam überhaupt nicht zustande (Kaser II S. 129 A. 2). Nur schwache Anläufe wurden— namentlich von Maximilian— noch unternommen, um in die zerbröckelnde Reichsverwaltung straffere Einheit zu bringen. Reichsausschug, Gemeiner Pfennig, Kreisord- nung, scheinbar große Errungenschaften der letzten Reichstage, erwiesen sich in der praktischen Durchführung als lauter Fehlschlägel. Scheitern über- all! Erst recht in der äußeren Politik. Noch einmal rafft sich der Kaiser auf, um in Italien,„dem Angelpunkt der damaligen internationalen Politik“ (Kaser II S. 131) den gesunkenen Einfluß des Reiches wieder zur Geltung zu bringen. Zumal seitdem sein alter Gegner, Ludwig XII. von Frankreich, am 1. Januar 1515 gestorben ist, hofft Maximilian mit Franz I. erfolgreich über Mailand abrechnen zu können. Am 25. März 1516 steht er mit seinem Heere vor der lombardischen Hauptstadt— noch am selben Tage nötigt ihn die Ubermacht der Franzosen, kampflos den Rückzug anzutreten. Seine Trup- pen meutern bei Bergamo, weil die englischen Hilfsgelder ausgeblieben sind. „Apfelkönig“,„Strohkönig“ muß sich der alte Kaiser von seinen eigenen Landsknechten schimpfen lassen(Kaser II S. 31, 130). Ohne Truppen kehrt er heim: ein Bild der ganzen Trostlosigkeit damaliger Zustände im deutschen Reich. Daß in solchen Zeiten die allgemeine Verdrossenheit nicht abnehmen konnte, leuchtet ein. War aber das Volk mit der Gesamtlage des Vaterlandes unzufrieden, fehlte ihm die Gelegenheit zu großen, ruhmvollen Taten, spürte man allerorten, daß es mit dem gemeinen Wesen eher rückwärts als vorwärts ging, dann war es nur natürlich, daß jene Stände des Volkes, die schon ohnehin damals auf der Schattenseite des Lebens standen, mit immer tieferem Groll sich gegen das Unerträgliche aufbäumten und immer gewaltsamer nach Frei- heit begehrten. f Wenig Unruhe war während dieser Jahre in den Städten zu beobachten. Die zahlreichen Beispiele städtischer Ausbrüche, die Kaser zusammengestellt hat, fallen in die Zeit vor 1514. Es schien, als sei mit 1513 ein besonders kriti- sches Jahr für Stadt und Land vorübergegangen, wo von Köln und Braun- schweig bis nach Bern und Solothurn die Welle der Empörung flutete. Aber im Landvolk blieb es auch nach dem ruhmlosen Ausgang des Lehener Bund- schuhs nicht ruhig. 5 1„Es wird lohnen, dem Element der Beunruhigung nachzuforschen, welches durch das Verhalten der fürstlichen Stände unter einander und zum Oberhaupt damals in die deutschen Dinge getragen worden ist“(Ulmann II S. 578). Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 399 Diesmal brach der Aufstand im fernen Südosten des Reiches aus— eine rein örtliche, landschaftliche Bewegung, also kein eigentlicher„Bund- schuh“, aber doch ein gefährliches Anzeichen dafür, wie weit verbreitet und wie tief gewurzelt die damalige Not des deutschen Bauernstandes war. Im selben Jahre 1514, in dem das Herzogtum Württemberg seinen Armen Konrad erlebte(s. u.), empörten sich die ungarischen Bauern unter Georg Dosa. Es war ein blutiges Ringen, durch die Grausamkeit etlicher Edelleute veran- laßt, durch rücksichtslose Bestrafung der Empörer beendet. Zu einem Kreuz- zug, der Ostern von den Kanzeln des Landes gepredigt wurde, wollten die Adligen ihre Bauern nicht ziehen lassen, sondern zwangen sie unter Migbhand- lungen zur Rückkehr. Anderseits stachelten zwei Pfarrer, Laurentius und Barnabas, die Landleute zu bewaffneter Gegenwehr gegen alle Ubergriffe der Edelleute an. Aus dem Kreuzheer wurde eine gefährliche Schar von Empörern. Georg Dosa stellte sich an ihre Spitze. Gegen 400 Adelige wurden vom Volke umgebracht. Der Kampf, in dem nunmehr die herrschenden Parteien des Landes den Aufstand erstickten, wurde hüben und drüben mit tierischer Grausamkeit geführt. An die 60000 Bauern sollen dabei umgekommen sein. Das Schicksal der Uberlebenden gestaltete sich durch diesen mißglückten Be- freiungsversuch ihrer Brüder nur desto schlimmer(Jimmermann, S. 269277; Wachsmut: Histor. Taschenbuch V 1834, 8. 400fk.)—„Jedenfalls in innerem, wenn auch in keinem nachweisbaren äußeren Zusammenhang mit den Bauern- aufständen im südwestlichen Deutschland stehen die Unruhen, welche seit dem Jahre 1513 Krain, Kärnten und Steiermark erschütterten“(Liliencron III S. 188). Es war das Gebiet, das durch die Unzahl der Türkeneinfälle des letzten Jahrhunderts und durch die Venezianerkriege Maximilians wohl am stärksten gelitten hatte. Trotzdem war die Obrigkeit nicht müde geworden, das ausge- plünderte Volk zu immer größeren Steuern heranzuziehen. Sei es bei Fronen oder Todfall oder Gerichtsbußen oder Verbrauchsteuern oder Jagdgerecht- samen: allerwärts fühlte der Bauer durch kürzlich erlassene Verordnungen den Druck härter werden. Da wurde„tara prauda“, das alte Recht, zum Losungswort der Aufsässigen. Nichts begehrte man, als daß die verhaßten Neuerungen beseitigt und der frühere Zustand wiederhergestellt werde. Statt sachlicher Untersuchung der Bauernbeschwerden wandte auch hier die Be- hörde bloß das Mittel blutiger Unterdrückung an. Im März 1515 brach die Empörung aus, die blutige Schlacht bei Cilli im Juli des gleichen Jahres setzte der Bewegung ihr Ende. Den Zusammenprall der Bauernscharen mit den geschlossenen Reihen der Landsknechte und ihrer adligen Führer schildert ein gleichzeitiges Volkslied, aus dem noch der beiderseitige Schlacht- ruf zu erkennen ist. Es lautet in seiner 2. Strophe: 4. Der Bundschuh von 1517. Der adel gut aus freiem mut tet sich gar starlt aufschuwingen, er machit das pest, vas nit der lest Id. h. letzte] mit vechten und mit ringen,; der hauren schur was rufen dar: tara prada. die landsknecht teten prangen mit sießen und mit stangen, le uhu, le uſchup, le ufchup, le ulh,ꝭEůie Id. h. nur zusammen!] woga gmaina![d. h. ins Feuer, Gemeinde!] der bhauren pund was eertrent, ir lainer west umb das end. (Liliencron III, S. 189). Maximilian versuchte zwar, den Ursachen der Unruhen beizukommen, indem er von den Landständen forderte, das Upermaß der Lasten zu untersuchen und zu beseitigen. Aber die Stände setzten dem ein rundes Nein entgegen, indem sie ihre Maßnahmen als wohl berechtigt hinzustellen wußten.„An der Starrheit, mit der sie an ihren wirklichen oder vorgeblichen Rechten festhielten, scheiterten die reformfreundlichen Absichten des Kaisers“(Kaser II S. 503). In dem anderen Grenzgebiet Süddeutschlands, in der Schweiz, kam es während dieser Jahre zu keinen bemerkenswerten Unruhen. Daß sich 1515 nach der Hinrichtung Kaspar Bechlis, der wegen ausländischer Pensionen gevierteilt wurde,„800 man am Zürichse æu ufrur bewegten und für ir hern stat eugen«(Valerius Anshelm IV S. 156), war ein Vorgang von rein örtlicher Bedeutung, der don vitern schaden geschueigte wurde und keinerlei Folge- rungen nach sich zog. Dagegen geriet Württemberg, das unmittelbare östliche Nachbarland des alten Bundschuhgebietes, 1514 in tiefste Erregung. Ich muß es mir ver- sagen, den dortigen Aufstand aus den Quellen heraus erneut darzustellen, weil der Umfang einer derartigen Schilderung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Was sich im Remstale abspielte, war kein Bundschuh. Es fehlte das Bestreben nach allgemeiner Umwälzung der Besitzverhältnisse und der Gesellschaftschichten. Wofür man kämpfte, war keine Befreiung des gesamten Bauernstandes, sondern lediglich die Abstellung innerwürttem- bergischer Mißstände. Drückende Maßnahmen der harten Regierung Herzog Ulrichs hatten den Unwillen des Volkes, der schon seit Jahren vorhanden War, mächtig angefacht.„Ein Volk, durch seine Fürsten seit Generationen beun- . 1„Nicht schwächliche Weichherzigkeit, sondern staatsmännische Erwägung ist be- stimmend gewesen für seine Anschauung“(Ulmann II S. 631). — Warum blieb von 151317 das Landvolk iu Spannung? 401 ruhigt, ein pathologisches Herrscherhaus, ein durch die Stände abgesetzter Fürst(Eberhard II.), ein unmündiges Kind als Herzog(Ulrich), ein direktions- loser Regimentsrat als Regierung, dazu eine gewaltige Schuldenlast“(Ohr S. 21)— das war der Nährboden, aus dem die Empörung des Volkes erwuchs. Zu klagen hatte man über mancherlei: über die Mig wirtschaft in den leitenden Stellen der Regierung, über mangelnden Rechtschutz, über Bestechlichkeit der Beamten, über böse Wildschäden infolge der ungezügelten Jagdlust des Fürsten. Daß man zu bewaffneter Selbsthilfe griff, lag aber schließlich an einer neuen Steuerordnung. Eine Vermögensteuer, die bereits beschlossen war, scheiterte schließlich am Widerstand der Reichen. Es wiederholten sich die Vorgänge, die 1502 in Bruchsal zum Aufstand geführt hatten. Die Vermögen- den wälzten die neuen Abgaben auf den gemeinen Mann ab: aus der direkten wurde eine indirekte Steuer gemacht. Trotz starkem Widerstand setzten Mar- schall und Kanzler ein Ungelt auf Fleisch, Wein und Früchte durch. Zwar ließ man die verhaßte Auflage in dieser Form schließlich fallen. Aber unter anderem Namen kam sie doch zur Ausführung: man vermied, den Preis der Lebensmittel durch den Steueraufschlag zu erhöhen, aber man setzte das Gewicht herunter(das Pfund um 2½ Lot) und zwang die Metzger, nach diesem verringerten Gewicht noch zu altem Preise zu verkaufen und für diesen Vorteil dann eine Abgabe an die Behörde zu bezahlen. Diese Verschleierung sollte den Aderlaß dem Volke weniger fühlbar machen. Das Gegenteil trat ein: am Samstag vor Ostern(15. April 1514) warf Gaispeter von Beutelsbach eines der neuen Gewichte in die Rems,„indem er mit der freilich sonderbaren Wasserprobe ein Gottesurteil forderte: haben wir Bauern Recht, sprach er, 80 fall zu Boden; hat aber unser Herzog Recht, so schwimm empor!“(Stälin IV, S. 99). Bei den Unruhen, die sich an diesen halb scherzhaften, halb mut- willigen Vorgang knüpften, standen nicht etwa bloß ein paar migvergnügte Bauern gegen ihre Herrschaft auf, sondern hin und her in Stadt und Land kand die Auflehnung gegen die verkappte Steuer lauten Beifall. Das Urteil, das der herzogliche Marschall Konrad Thumb in einem Schreiben an Kurfürst Friedrich von Sachsen(30. V. 151 abgab, wird zutreffend sein, sowohl wenn er diesen besonderen Ausbruch mit der allgemeinen Mißstimmung des Landes in Verbindung setzt, als auch wenn er der„Ehrbarkeit“ in den Städten ein geheimes Wohlgefallen an der Erhebung des Landvolkes nachsagt2. 5 a„Das war eine Maßregel, unmoralisch und unklug zugleich.“(Ulmann: Fünf Jahre S. 14f.). 2„Nachdem sin f. g. mit ꝛvissen und villen gericht und ruuit in ainer ꝛeglichen siner fürstlichen gnaden stat ain ungelt uf flatsch, win und frücht hat ꝛ¾oòllen seteen und etlicher mas angefengt, haben sich die gemainden duriider gesetet, in emborung erhept und das nit wollen geben. aber ir bescſnberung ist nit us raichung des ungelts, sonder allain us ainem wider- willen entsprungen, das min gnediger fürst umd her bisher ain sölichen großen costen gefiert hat. darumb die erbern solichen untbillen und ufrur ouch destbas haben mögen liden und also Rosenkranz, Bundschuh. I. 26 . 402 4. Der Bundschuh von 1517. Es ist und bleibt merkwürdig, dab der Bundschuh im Rheintal und der Arme Konrad jenseits des Schwarzwaldes nicht den Weg zu einander hin gefunden haben. An Beziehungen zwischen den beiden Landschaften fehlte es doch sicherlich nicht: ich erinnere nur an Hans Humel aus Feuerbach (U. S. 225), der 1513 an der Verschwörung zu Lehen teilgenommen hatte, und an Michel von Dinkelsbühl, den Bundschuher von 1517, der aus dem Armen Konrad hervorgegangen war(U. S. 289). Aber im ganzen lassen sich Einflüsse hinüber und herüber so gut wie gar nicht nachweisen. Worauf Stälin sein Urteil stützt, in Beutelspach, dem Ursprungsort des württembergi- schen Aufstandes, habe„der Bundschuh schon seit einem Jahrzehend Gesin- nungsgenossen gehabt“(IV, S. 99), ist mir unklar, so nahe die Vermutung an und für sich auch liegen mag. Ich neige vielmehr zu der Ansicht, daß der Arme Konrad völlig unabhängig vom Bundschuh entstanden ist; denn bei seinem Ausbruch läßt sich zweierlei noch deutlich beobachten: die Forderungen der Aufständischen knüpfen in keiner erkennbaren Weise an die bisherigen Ver- suche einer allgemeinen Bauernbefreiung an, und sodann zeigt sich unter den württembergischen Empörern keinerlei Neigung, bei den Resten der Kürzlich unterdrückten Bundschuhunruhen Kampfgenossen zu suchen. So wird die geschichtliche Betrachtung diese beiden Aufstandsbewegungen trotz ihrer örtlichen und zeitlichen Nähe sorgfältig auseinander zu halten haben. Der Arme Konrad bleibt ein Ereignis für sich. Dennoch muß man sagen: es wäre schier unnatürlich, wenn 1513 um Freiburg ein gefährlicher Aufstandsversuch entdeckt worden wäre und von diesen Vorgängen nichts in das württembergische Landvolk gedrungen sein sollte; und umgekehrt: wenn das Schwabenland im Jahre 1514 der Schauplatz einer großen Volkserhebung gewesen wäre und von den Wellen dieser Unruhe die ohnehin gereizte Bauernschaft der westlichen Schwarzwaldtäler und der Rheinebene völlig unberührt geblieben sein sollte. Ja, nicht einmal nur im Unterbewußtsein der Württemberger hat die Erinnerung an den Bundschuh mitgewirkt. Uber die Erzählung, die Verschwörer hätten absichtlich den Namen Bundschuh vermieden, weil ein Bundschuh niemals glücklichen Fort- gang habe(Steiff 96), mag man denken, wie man will. Sie ist insofern glaub- würdig, als die Württemberger bewußt ein Seitenstück zu der bisherigen oberrheinischen Bewegung haben herstellen wollen. Schon die Erfindung des neuen Namens„Armer Konrad“ beweist das. Es ist dieselbe Vorliebe des Volkes für sinnbildliche und bildhafte Redeweise, die dort nach dem alten Abzeichen bäuerlicher Kleidung, hier nach einer gebräuchlichen Personen- eugese hen. aber us sölicher ungehorsami und uferwegung ist daneben ain mutwillig hös mainung ingeꝛvůreel, also das der gemain man gern alle oberfait vertrib und abtet. Got schich das æum besten!(Ohr, S. 40). reer Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 403 benennung hat greifen lassen. Hinz und Kunz lebten als volkstümliche Probe- namen seit Jahrhunderten im Munde der Deutschen; vermutlich haben die Heinriche und Konrade, die auf dem Kaisertron gesessen, mit dazu beige- tragen. Und zwar bekam Kunz den besonderen Sinn, daß er für das niedere Volk gebraucht wurde, während Hinz mehr für die Hohen galt. So bildete sich ein Sprichwort heraus: bes laut wol, daß ein armer mann Kunrad elta. (Grimm, Wörterbuch). Auf diese Gepflogenheit griff der Württemberger zurück, der sich mit den Worten, er wolle der Arme Konrad sein, an die Spitze der Bewegung stellte. Er brachte dadurch zum Ausdruck, daß man nicht nur sachliche Beschwerden auf dem ordnungsmäßigen Wege an die Obrigkeit bringen, sondern daß der„arme Mann“ selber das Werk der Besserung in die Hand nehmen wollte. Es wurde zum Erkennungszeichen der Unbotmäßigkeit, wenn an mehreren Orten sich der Verwegenste„zum Armen Konrad auf warf“. Bald erlangte dieser Name eine solche Volkstümlichkeit, daß man sogar die ganze Bewegung als Armen Konrad bezeichnete, in den man schwur und zu dem man die Fernstehenden entbot(Stälin IV. S. 99 A. 2). Selbst eine Fahne wird erwähnt, die das neue Kennwort über dem vor dem Gekreuzigten knien- den Bauern gezeigt habe. Wenn nun auch Pfarrer im Sinne der Neuerung pre- digten(Markgröningen), Kirchweihfeste als Sammelpunkte benutzt(Unter- türkheim), Städte zum Beitritt gezwungen(Backnang, Calw), ja mehrere Bauernführer zu einer Art Kanzlei oder Regierung bestellt wurden(Schorn- dorf, Leonberg), so vermag man sich in der Tat des Eindrucks nicht zu erweh- ren, dab die Art des Vorgehens bis ins einzelne dem der Bundschuhverschwore- nen ähnelt. Das Grundstreben mochte im Armen Konrad„konservativer“, d. h. weniger umstürzlerisch sein, die Mittel und Wege, wie man diese Pläne in die Tat umsetzte, unterschieden sich kaum von dem, was die Bundschuher— getan haben würden, wenn sie je zur Ausführung ihres Vorhabens gekommen wären. Auf der Bienger Kirchweih 1513, auf der Zaberner 1517 würde es ver- mutlich nicht viel anders zugegangen sein, als es uns von württembergischen Auftritten berichtet wird(Stälin IV. S. 101). Und noch etwas anderes ist zu beachten, wenn man Bundschuh und Armen Konrad vergleicht. Aus der letzteren Bewegung ist mit der Zeit etwas viel Gefährlicheres geworden, als sie in ihren Ursprüngen vermuten ließ. Schon mehrfach hat man beobachtet, daß ein verständiges Vorgehen der Regierung während des Monats Mai das aufgeregte Volk sehr wohl hätte wieder zur Ruhe bringen können. Es wäre dann bei dem verhältnismäßig harmlosen Treiben der ersten Wochen geblieben und sehr viel Blutvergieghen vermieden worden. Aber„die Hinausschiebung des der Verständigung geweihten Land- tages, die Ausschliehung der Vertreter der Bauern von demselben, und der dadurch gesteigerte Argwohn, die vom Herzog ins Land gerufenen Reiter 26* N 1 inden 774 2 — 3 404 4. Der Bundschuh von 1517. seiner Verbündeten seien bestimmt, rücksichtslose Rache zu nehmen an allen Teilnehmern trotz der zuerst gewährten Verzeihung: diese und andere Anlässe führten zur neuen Empörung“(UlImann II. S. 647). Hierzu kam, daß auf dem Landtag die Vertreter der Städte, die doch anfänglich nicht ohne Wohlgefallen dem stürmischen Vorgehen der Bauern zugesehen hatten, jetzt„den Armen Mann verrieten, um ihre eigenen Interessen fördern zu können“(Ohr S. 31). So nahm denn der Aufstand jene bedrohliche Wendung, von der die mehrfach geäußerte Besorgnis zeugt, pals sölt oder wöltè entlich ein puntschuch daraus werden(Ullmann II. S. 647 A. 1: Ulrich an den Kaiser). Das war nicht übertrieben: auch auf dem Landtag fürchtete man ein derartiges Anschwellen der Gefahr(Ohr S. 40). Gelang es den radikaleren Elementen erst, das feste Bollwerk der landesherrlichen Obrigkeit über den Haufen zu stoßen, dann war schlechterdings nicht abzusehen, warum der einmal entfesselte Strom an den Landesgrenzen Halt machen sollte. Was noch nicht Absicht der Verschwore- nen war, konnte an einem solchen Punkte der Entwicklung leicht zur Versu- chung für sie werden. Ja, fast mit Naturnotwendigkeit würde ein siegreicher Armer Konrad zum unwiderstehlichen Anziehungspunkt für die heimlichen Bundschuhgenossen geworden sein: der Bauernkrieg wäre 10 Jahre vor seinem tatsächlichen Ausbruch schon eingetreten. Gegenüber dem Verlauf, den der Arme Konrad seit dem Tübinger Abschied vom 8. Juli 1514 nahm und der mit völliger Unterwerfung der Empörer endigte, kann eine derartige Betrachtung wie ein wertloses Spiel mit geschicht- lichen Möglichkeiten erscheinen. Aber sollte nicht auch der mißlungene Arme Konrad seine Bedeutung für das Fortwirken des Bundschuhs gehabt haben? Man erfuhr doch sicher allerwärts in Süddeutschland, was sich während der Sommermonate 1514 in Württemberg begeben. Zaghafte mochten durch den Fehlschlag eingeschüchtert werden. Wer aber ohnehin schon einen starken Unwillen gegen die allgemeinen Mißstände in sich trug, faßte nun um so fester den heimlichen Entschluß, das unerträgliche Joch nicht länger zu dulden. Zin mal mußte es doch möglich sein, die Freiheit zu erringen! Namentlich die ntwichenen aus dem Armen Konrad werden dafür gesorgt haben, das„Gift der Empörung“ weiterzuverbreiten. 155 von solchen„Ausgetretenen“ wurden am 14. August in Stuttgart in contumaciam verurteilt. Es wäre wertvoll, könnten wir ihren Spuren im einzelnen nachgehen. Aber die Rücksicht auf die eigene Sicherheit gebot ihnen, möglichst im Verborgenen zu bleiben. Nur Der Berner Valerius Anshelm urteilt über die harten Strafen, denen sich die Auf- ständischen unterwerfen mußten: da bruchit der hereog ein semliche grimme mit tůten, schtsen, vertriben, hus plunderen und huser schlüssen, daß nachmals Feiner gwin darvon erwuchs. stur und straf muß sin, söllen aber also ge mauſget, daß nit us einem frien fürsten ein guöter ran, und us guòten undertanen mutwillige frihiart aerdema IV. S. 29. re Warum blieb von 1513-17 das Landvolk in Spannung? 40⁵ im allgemeinen wissen wir, daß sich viele von ihnen in die Schweiz wandten und in jenem Wetterwinkel Zuflucht kanden, wo die meisten Schleichwege der vertriebenen Bauernaufwiegler mündeten. Daß sie hier auch mit ehemali- gen und zukünftigen Bundschuhern Bekanntschaft machten, ist mehr als wahrscheinlich. Daß sie noch auf Jahre hinaus ein Gärstofk im Landvolk waren, ergibt sich aus den Zusammenrottungen im Klettgau, die 1515 den Schweizer Behörden Anlaß zur Achtsamkeit gaben(Stälin IV, S. 113 nach F. A. IIIb 885, 1225). Aber wir sind in der glücklichen Lage, noch unmittelbarer den Einfluß des Armen Konrad auf die Fortentwicklung des Bundschuhs auf- zuzeigen. Michel von Dinkelsbühl, der 1517 in Baden als Bundschuher verhaf- tet wurde und in Rötteln das ausführliche Geständnis ablegte, das uns den will- kommenen Einblick in diesen letzten Ausbruch der Bewegung gestattet, war ein altes Mitglied des württembergischen Armen Konrad(U. S. 289). Hier ist also wenigstens Einer nachweisbar, der die Gesinnung der Aufständischen von 1514 in die Bauernschaft des Reintals verpflanzt hat. Ein zweites, nicht min- der wichtiges Bindeglied bildet der badische Aufruhr des Jahres 1514, den man mit Recht einen Seitentrieb des württembergischen genannt hat. Er verlangt hier eine ausführlichere Darstellung, weil er zwar ohne sichtbare Einwirkung des Bundschuhs, aber doch mitten in dessen Gebiet entstanden istl. b) Der Arme Konrad in Bühl 1514. Ursachen. In der Markgrafschaft Baden herrschte seit 1475 einer der besten und er- folgreichsten badischen Fürsten, M. Christoph, der leider im letzten Teile seiner Regierung geisteskrank wurde. Durch eine Reihe sorgfältiger Verord- nungen war er darauf bedacht, den Wohlstand seines Landes zu mehren, die wichtigsten Einnahmequellen des Staates zu verstärken und einen einheit- lichen Zug in die Verwaltung seiner zersplitterten Gebietsteile zu bringen. Mit Tatkraft und Besonnenheit vertrat er den Standpunkt eines rechten Lan- desvaters jener Zeit: bis ins kleine hinein seine Untertanen bevormundend, dafür aber auch sie anspornend und widerstrebende Kräfte ausgleichend. Die rechte Hand des Vaters war sein Lieblingsohn Philipp, der 1514 den Unter- tanen des Badener Gebietes schon fast als der eigentliche Landesherr galt, ein Kluger und tüchtiger Fürst, und wenigstens im Bauernkrieg bei seinen Unter- „Die das göttliche Recht anriefen und die nach dem alten historischen Recht schrieen, waren gleich gefährlich, sobald sie zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur nackten Gewalt griffen. Darum war es eine so ernste Sache mit dem Armen Konrad in Württemberg und seinem Seitentrieb in Bühel im Badischen“(Ulmann II 8. 646). 1 19617 7757 4 406 4. Der Bundschuh von 1517. gebenen nicht unbeliebt(Hartfelder S. 375, Gothein in den Neujahrsblättern der Bad. Hist. Komm. 1910 S. 10)! Natürlich konnte nicht ausbleiben, daß alle solche Verwaltungsmaßnah- men, die das gemeine Beste über die Ansprüche des einzelnen stellten, im Volke zunächst lebhaften Widerspruch wachriefen. Böses Blut machte namentlich ein Gesetz des Jahres 1511, das die Fragen des Erbrechts regeln sollte. Schon seit einem halben Jahrhundert war von seiten der vier einzigen Städte der Markgrafschaft(Pforzheim, Baden, Ettlingen und Durlach) auf mehrfachen Tagungen versucht worden, die verschiedenen Gepflogenheiten der einzelnen Orte unter einheitliche Grundsätze zu bringen. Als das zu keinem Ergebnis führte, lieb der Landesherr durch den berühmten Freiburger Rechtslehrer Ulrich Zasius ganz selbständig ein Gesetz ausarbeiten. Kraft landesfürstlicher Verfügung erlangte dieses Gesetz vom 1. I. 1512 ab allgemeine und bindende Geltung: alle gegenteiligen Rechtsitten wurden aufgehoben(Gierke in Z. f. d. G. d. O., 1888, S. 163). Schon diese barsche Art der Einführung war nicht dazu angetan, das Landvolk, das bekanntlich gerade an seinen Rechtsbräuchen mit der größten Zähigkeit hängt, von der Notwendigkeit der Neuerung zu überzeugen. Aber auch inhaltlich griff das Werk des Freiburger Professors aufs tiefste in den Gang des Familienlebens ein. Das bisherige Erbrecht wurde an einem der wichtigsten Punkte in Frage gestellt. Im Volke lebte wie selbstverständlich der Grundsatz, Hab und Gut von Eheleuten sei eine einzige gütergemeinschaftliche Masse; der überlebende Ehegatte galt ohne weiteres als der Alleinerbe:»srbt der selben menschen eins von dem andern ohne libes erben, so ist desselben gestorbenden verlassen gut des lebendigen eigin gut, es 8d ligende oder furend, und mug du mit tun und lassen nach sinem villen ongehindert menglichs«(Gierke S. 143). Nun aber wurde der völlig neue und entgegengesetzte Leitgedanke zur Regel erhoben, daß bei dem Tode von Eheleuten das Vermögen des Verstorbenen(einschließlich der Errungenschaft) sofort auf seine nächsten Blutsverwandten vererben, dem überlebenden Ehegatten aber höchstens die Nutznießung des Nachlasses verbleiben solle., Die strenge Hausgemeinschaft des mittelalterlichen fränkischen Rechtes“ wurde hier durch den ganz neuen Trieb des„modernen Individualismus“ durchbro- chen. Die Denkweise des einfachen Mannes, der noch ganz in den mittelalter- lichen Bindungen lebte, sträubte sich heftig gegen die Zumutung, ddas ein egemechd dus ander nit erben solte(U. S. 244). Ob es ihm bekannt und bewuht wurde, daß diese Neuerung ihren Ursprung in dem eindringenden römischen Recht hatte? Jedenfalls haben wir hier einmal den nachweisbaren Fall, dab eine Bauernbewegung des ausgehenden Mittelalters— wenn auch nur eine 1 55 Ruppert(Geschichte der Mortenau I S. 363) findet allerdings das Urteil über Philipp noch sehr der Klärung bedürftig, besonders stark ausgeprägt seine Selbstsucht. Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 407 winzige— zum Teil aus dem Widerspruch gegen das fremde Recht hervorge- gangen ist. Es traf ohne Zweifel den Kern der Sache, wenn Bastian, der An- führer dieser Bewegung, die Leute immer wieder aufforderte, man solle die nunben recht helfen abthun und alten recht helfen handhaben(U. S. 257f., 264). Noch am Schluß seines letzten Schuldbekenntnisses faßte er alle einzelnen Bestrebungen seiner Partei dahin zusammen, sie hätten die alten Rechte wieder in Kraft setzen wollen, die ihnen der junge M. Philipp beizubehalten verspro- chen habe, als sie ihm huldigten. Eine andere Neuerung, die den Unwillen der markgräflichen Untertanen erregte, war mehr örtlicher Art. Sie betraf das dörfliche Rügegericht in dem Marktflecken Bühl. Glücklicher Weise sind wir noch in der Lage, den Sachverhalt völlig klar zu machen. Das Dorf Bühl,„schon im Mittelalter ein Ort von einiger Bedeutung, der Sitz eines baden-badischen Amtes, gewerb⸗ reich und weither besucht seiner Wochen- und Jahrmärkte wegen“(Reinfried S. J, unterstand in dieser Zeit zwei Herren: dem Markgrafen von Baden, der wenige Stunden entfernt seine Stammburg Baden hatte, und dem Herrn von Windeck, der auf dem angrenzenden gleichnamigen Schlosse saß und unter der Ritterschaft des dortigen Gebietes(der Ortenau) eine angesehene Stellung einnahm. Beide Gerichtsherren hatten in Bühl einen Vogt, doch überwog der badische Anteil den windeckschen, wie denn in der Empörung von 1514, soweit man sehen kann, nur vom badischen Vogt die Rede ist und nur Mark- graf Philipp sich als Landesherr angegriffen fühlt. Die beiden Gerichtsherren hatten 1488 gemeinsam eine Dorfordnung für Bühl erlassen. Als sie diese Ord- nung im Jahre 1507 erneuerten, hängten sie eine Bestimmung an, die das Rügegericht betraf, jene altgewohnte Einrichtung, nach der im Dorfgericht von Zeit zu Zeit gefragt wurde, ob etwas gegen die Dorfrechte gehandelt worden sei, und wo dann jedermann verpflichtet war, anzugeben d& rugbar ist und der oberleit eu wissen struf halben geburet«(U. S. 246 Anm. a). Diese selbst- verständliche Bestimmung wurde jetzt erneut eingeschärft. Und zwar sollte der Dorfschultheiß derartige Fälle nach strengem Recht ahnden und sich hier- bei im Notfalle durch die Gewalt der beiden Vögte unterstützen lassen. Wie kam es, daß diese Bestimmung 1507 so nachdrücklich in den Vordergrund gerückt wurde? Besondere Vorkommnisse im Dorf hatten die Veranlassung dazu gegeben: νπ liche und ungeburliche hendel, du dlie thieter eu allemaln ungestraft usgangen und hinſtomen sind. Es muß also mehrfach recht wüst und unordentlich im Dorfe zugegangen sein und die Polizei sich dem gegenüber recht nachsichtig benommen haben.„Wo kein Kläger, da ist auch kein Rich- ter“— wurde der bequeme Schutzschild für die Zuchtlosen und Unbotmäßigen im Orte. Daß die Gerichtsherren hier eingriffen und Abhilfe schafften, war vom Standpunkt einer gesunden Dorfverwaltung nur zu begrüßen. Zweifel eee eee 408 4. Der Bundschuh von 1517. haft konnte höchstens das Mittel sein, dessen sie sich als Abwehr bedienten: dab jeder Dorfbewohner eidlich verpflichtet sein sollte, unleidliche Vorkomm- nisse öffentlich anzuzeigen. Es war zwar im deutschen Volksrecht durchaus gang und gäbe. Aber im einzelnen Fall konnten peinliche Lagen entstehen: mußte man z. B. auch den eigenen Verwandten zur Anzeige bringen, selbst auf die Gefahr hin, daß dadurch ein unheilbarer Riß in die Familie kam? oder war es bei den vielfachen gegenseitigen Beziehungen, Verpflichtungen, Verschuldungen, die nun einmal in einem engen Dorfe herrschen, überhaupt ratsam, daß der Nachbar dem Nachbarn, der Schuldner dem Gläubiger, der Händler seinem Kunden zum Ankläger wurde? Hier lagen praktische Schwie- rigkeiten, die jener gut gemeinten Verordnung auf Schritt und Tritt im Wege standen. Doppelt in einem Dorfe, das ohnehin durch die Ubelstände der letzten Jahre naturgemäß in zwei Heerlager geteilt war: wo die einen nicht genug zu erzählen wußten von Ruhestörungen, frechen Gewalttaten und dergleichen, wo aber die andern sich fortwährend beschwerten über engherzige Polizei- bestimmungen, über lästige Schnüffelei der Dorfgenossen und über Feind- schaften im engsten Familienkreise. Das Migbehagen der Bühler wäre aber wohl nicht so groß geworden, hätte in der Vogtei ein Mann gewaltet, der ruhig und unparteiisch die Geister zu leiten gewußt hätte. Der markgräfliche Amt- mann hieß Hans Volmar Aus dem Grimm, mit dem 1514 die Aufständischen gegen diesen Vogt auftraten, darf man wohl den Schluß ziehen, daß er es nicht verstanden hat, sich die Liebe seiner Untergebenen zu erwerben. Es lag wesentlich in seiner Hand, ob die neue Rügeordnung versöhnend oder ver- letzend angewandt wurde. Das letztere scheint der Fall gewesen zu sein. Wenn seit 1508 deins ieden jars uf mitwoch nach der heiligen drier xonig lag, oder einen andern bequemlichen tug davor oder darnachæ das Rügegericht in Bühl zusammentrat und die ualiebsamen Vorfälle des letzten Jahres besprach, kam es immer zu unliebsamen Auseinandersetzungen; dieser Gerichtstag wurde mit Unwillen erwartet und mit Unwillen noch lange Zeit besprochen. Schließlich häufte sich im Laufe von sechs Jahren ein solcher Zorn auf diese ganze Einrichtung, daß man sie in den Kreisen der Unzufriedenen, die es in jedem Gemeinwesen gibt, ebenso heftig bekämpfte wie die neue Erbordnung. Mag sein, daß das Rügegericht namentlich unter denen seine Feinde hatte, die sich überhaupt keiner straffen Ordnung fügen wollten. Aber wenn auch die allzeit Aufsässigen den Kern dieser Feindschaft gegen die polizeiliche Uberwachung bildeten, beliebt war das Rügegericht weithin nicht. Und die Annahme ist wohl kaum zu bestreiten, daß daran die etwas harte Hand des Vogts mitschuldig war. Auf die gleiche Vermutung kommt man bei einem 3. Punkt, der die Bühler 1514 zum Aufstand trieb. Das Dorf wird durchflossen vom Bühler Bach, Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 409 der sog. Billot, die den nördlichen oder badischen Teil von dem südlichen oder windeckschen Teil des Ortes trennte. An einem Teil dieses Baches lagen die Stampfen oder Blaulen der Hänferzunft, die eine ziemliche Bedeutung im Dorfe hatte. Man nannte deshalb den dortigen Bach den Bläuelbach und die Häusergruppe das Hänferdorf(Reinfried S. 26). Die Fischereigerecht- same im Bläuelbach besaß damals der Markgraf von Baden; wie er behaup- tete, schon seit langen Zeiten; doch wiegt dieses Urteil nicht allzu schwer, denn„bis zum Jahre 1386 werden markgräflich badische Herrschaftsrechte zu Bühl nirgends erwähnt“(Reinfried S. 9). Unter den Bühlern wollten noch etliche sich erinnern, der Bach sei einst eine Allmende gewesen. Als später der Aufstand niedergeschlagen war und dem Rädelsführer der Prozeß gemacht wurde, ließ der Vogt Hans Volmar vor dem Bühler Dorfgericht durch Bürger- meister und Viermannen, also durch die Verwalter des dörflichen Gemeinde- besitzes, eidlich erklären, sie hätten nie gehört, daß die Gemeinde Bühl deinich brief oder sigel uber das bantuasser[nämlich den Bläuelbach] geheht, sonder des gut ꝛoissens haben, daß es allꝛueg ein banasser gewesen und noch sig, und jares von der herrschaft umb ein eins verlihien worden sie(L. S. 253). Ja, bei der Aussage des Bürgermeisters wurde geflissentlich hinzugefügt, daß er bi viereig jaren au Bufel gerbest und under denen bi vier oder funf malen hurgermeister geꝛbest und von der gemein wegen vil gehandelte. Aber woher kam es denn, daß außer dem Anführer Bastian noch so viele Anhänger des Gedankens, der Bach müsse wieder in die Gerechtsame der Gemeinde kommen, in Bühl, Kappel, Altschweier und Bühlertal zu finden waren? Wie konnte gerade das Aus- tischen des Bläuelbaches zum Losungswort der Bewegung werden, also daß sogar Auswärtige(Stollhofen und Achern) hierzu den Bühlern die Hand reichen wollten? Sprach da wirklich bloß nackte Begehrlichkeit? Oder lag der all- seitigen Forderung ein verletztes Rechtsgefühl zugrunde? Wer sorgfältig abwägt, kommt auch hier zu dem Schluß, daß die Herrschaft ihre Rechte auf Kosten des Landvolks ausgedehnt hat. Nicht als hätte der Markgraf den Bühler Bach erst kürzlich beschlagnahmt; die Dörfler waren längst ge- Wöhnt, daß die Fischerei im Bach jährlich gegen einen Zins verpachtet wurde. Aber eben die Art, wie der Vogt dieses Recht seines Herrn handhabte, war für die Bauern oft verletzend. Es ist nämlich merkwürdig, daß der Haupttäter unter seinen Beschwerden, die er im Kerker zur Niederschrift gab, den Haupt- punkt des Fischens nur in der seltsamen Einschränkung erwähnt hat: wer eine schwangere Frau habe, dem dürfe doch nicht verweigert werden, für sie ein Gericht Fische aus dem Bach zu fangen(U. S. 245). Aus manchem mittel- alterlichen Weistum wissen wir aber, daß die Rücksicht auf eine schwangere Frau sich über die Schranken des strengen Rechtes hinwegsetzen durfte. Trotz aller Vorrechte der Herrschaft war es einer Frau in solcher Zeit ohne eee: 410 4. Der Bundschuh von 1517. weiteres gestattet, sich von ihrem Manne Fisch oder Wildbret besorgen zu lassen, wenn es sie gerade nach solcher Speise gelüstete. Nun war die Frau des Anführers im Frühjahr 1514 guter Hoffnung(ihre Niederkunft trat um den 1. Oktober ein, U. S. 259). Ist da die Vermutung zu kühn, daß ihr Mann aus sol- chem Anlaß mit dem Vogt aneinander geraten ist und daß sich an dieser rein persönlichen Entrüstung des gekränkten Ehemannes der Haß gegen die drük- kenden Herrschaftsrechte des Markgrafen entzündet hat? Gerade weil an einem krassen Einzelfall der quälende Zustand der allgemeinen Lage offenbar geworden war, griff das Volk in seiner Leidenschaft über die unbestreitbaren Rechte seines Landesfürsten auf das„natürliche“, das„höhere“, das„alte“ Recht zurück, nach dem in Deutschland Wald, Wiese und Wasser Gemeinbesitz aller war. Das Ungeschick eines einzelnen Vogts war hier imstande, verborgene Kräfte des allgemeinen Widerstandes plötzlich an die Oberfläche zu rufen. Die neue Erbordnung, das verschärfte Rügegericht, die Fischereigerecht- same— das waren die drei Streitpunkte, an denen sich 1514 der Aufstand entzündete und mit denen die Werber alle Draußenstehenden in den Bund zu ziehen suchten(U. S. 256ff., 263). Dazu kam endlich viertens der Kürzlich erhöhte Weinzoll(U. S. 256, 263). Hier ist nun geradezu mit Händen zu greifen, daß die aufstrebende fürstliche Verwaltung den Untertanen Zur Last werden mußte. Der Zoll betraf ein für die dortige Gegend höchst wichtiges Kaufgut: den Wein. Sowohl in Bühl wie auch in dem benachbarten Amt Steinbach empörte man sich dagegen, daß dieser Zoll seit einiger Zeit auf den fünffachen Betrag erhöht worden war— in der Tat eine ganz bemerkenswerte Härte, selbst wenn man die sinkende Kaufkraft des Geldes in Anschlag bringt. Das andere, was den Druck der Steuerschraube so empfindlich machte, war die Anordnung, daß neuerdings sogar der Wein, den man im eigenen Hause oder im freundschaftlichen Austausch mit Verwandten oder Bekannten ausschenkte, genau so verzollt werden mußte wie der im Handel und in den Wirtshäusern. Es waren ja meist nur geringfügige Beträge, die der Herrschaft entgangen wären, wenn sie diesen Privatwein freigegeben hätte. Um so wider- strebender zahlte der Rebmann den Zoll für ein paar Liter seines eigenen Weins, den er einem guten Freunde schenkte. Geradezu verhaßt wurden die Zollab- gaben aber, wenn der Bühler ein Vierling Wein zu Bekannten ins Ried lieferte, in die Dörfer Wintersdorf, Ottersdorf oder Plittersdorf(zwischen Rastatt und dem Rhein) dort den entsprechenden Wert in Korn eintauschte und nun für diesen unbedeutenden Tauschverkehr an die Herrschaft Zoll entrichten sollte, gleich als ob man ins Ausland geliefert hätte. Und dabei gehörte das Ried doch ebensogut zur Markgrafschaft Baden wie das Amt Bühl oder Stein- bach. Für das Rechtsempfinden des einfachen Mannes hatte hier die Obrigkeit die Linie des Zulässigen zweifellos überschritten. — Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 411 Das sind die vier Stücke, die man 1514 abstellen wollte: man empörte sich oder nuten ordnung, des ruggerichts, des æolls und hachs halbend(U. S. 256). Daß sich, nachdem einmal weithin die Unzufriedenheit erwacht war, auch noch andere Wünsche im dortigen Landvolk einstellten, ist nicht zu verwun- dern. Man pflegte deshalb jenen vier Punkten noch die Bemerkung hinzuzu- fügen vund ander artikel mehr«(U. S. 256, 263). Was man damit meinte, zeigt eine Zusammenstellung von acht Beschwerden, die sich im Freiburger Stadt- archiv erhalten hat und die offenbar das Ergebnis eines Verhörs darstellt, das man dort mit dem Hauptführer der Bewegung, mit Bastian Gugel, am 12. August 1514 anstellte(U. S. 243). Hier finden wir unter 2, 3, 4 und 6 jene vier Hauptstücke. Dazu tritt als Nr. 1 die Entrüstung der Bauern über den Wild- schaden, den sie ja damals in fürstlichen Gebieten allerwärts aufs bitterste zu beklagen hatten. Nicht daß man das Jagdrecht des Markgrafen als solches angetastet hätte,— so umstürzlerisch war man im Bühler Gerichtsbezirk nicht. Nur die Auswüchse glaubte man bekämpfen zu müssen. Nach allem, was wir wissen, war es also eine Ubertreibung, wenn der angegriffene M. Philipp hinterher den Bühlern nachsagte, sie hätten Jagen und Hasenfangen, das doch der Herrschaft gebühre, für sich in Anspruch genommen(C. S. 259). Was sie wollten, war vielmehr nur die Befugnis, das Wild scheuchen und töten zu dürfen, das ihnen die Weingärten verwüstete. Solche Selbsthilfe mochte wohl leicht zu allerhand Unzuträglichkeiten führen: wer wollte immer nach- prüfen, ob der Bauer den Hasen, den er seiner Frau in die Küche brachte, tatsächlich im eigenen Rebberg erlegt habe? Aber im Grundsatz ließ sich gegen den bäuerlichen Anspruch kaum ein stichhaltiger Grund ins Feld führen. Hatte doch z. B. der berühmte damalige Rechtsgelehrte Gabriel Biel in einer Abhandlung über die Schadenersatzpflicht die Forderung aufgestellt, den zu- gekügten Schaden müsse erstatten,„wer seine Untertanen hindert, das Wild, das die Frucht abfrigßt, wegzuscheuchen oder zur Verteidigung zu töten“ (A. Bühler: Wald und Jagd S. 14). Und als 1525 auch im Gebiet des badi- schen Markgrafen der Bauernkrieg ausbrach, kam es bei den vorläufigen Ver- handlungen in Renchen zu dem wichtigen Zugeständnis des Fürsten, die Bauern dürkten das Wild in den Feldern und Weinbergen fangen oder töten, mit der alleinigen Einschränkung, derartige Jagdbeute müsse an den Vogt abgeliefert werden(Hartfelder S. 387). Uber diese Vereinbarung geht es nur wenig hinaus, wenn Bastian Gugel verlangte, das Wild, das er so in berechtigter Selbsthilfe umbringe, für sich selber behalten zu dürfen, und ob er abolt, den vogt æu vererene (d. h. zu beschenken). Hier stieg Untertan und Landesfürst an einem Punkte aufeinander, wo unparteiische Uberlegung dem Gebieter zweifellos geraten haben würde, dem Fordernden nachzugeben. Mit jedem neuen Zug, den man beobachtet, verstärkt sich der Gesamt- 412 4. Der Bundschuh von 1517. eindruck des Bildes: der gemeine Mann sucht dort in Bühl nicht überhaupt sein Joch abzuschütteln, sondern nur das Zuviel der Lasten von sich abzu- wälzen. Das gilt auch von dem Futterhaber im Steinbacher Amt, der den dortigen Bauern unerträglich hoch geworden sei Punkt 5). Auch ihn wollte man nicht abschaffen, sondern nur verringern. Wir wissen im einzelnen nicht mehr, warum diese Beschwerde gerade in Steinbach auftauchte und warum sie sich gerade in diesem Jahre meldete. Denn über diesen Punkt wird anderswo nichts berichtet. Es wird einer von den Wünschen gewesen sein, die schon seit einiger Zeit und ganz allgemein laut geworden waren. Ahnlich steht es mit den sog. Gülten, d. h. den dauernden Renten, die auf den Gütern lasteten und die zumeist in Frucht entrichtet werden mußten (Punkt 7). Die Gültbriefe, die darüber aufgesetzt waren und in der Hand der Grundherrschaft lagen, erregten allerwärts den besonderen Unwillen der Bauern. Denn hier war eine dingliche Last rechtlich festgelegt, von der sich auch der Fleißigste und Sparsamste niemals lösen konnte. Einfache Berech- nung sagte aber dem Zinser, man könne den Wert dieser wie jeder anderen Schuld auf einen bertimmten Geldbetrag veranschlagen und dann die Gült als jährliche Rückzahlung ansehen. Zinsnehmen war ja nach herrschender kirchlicher Anschauung verboten. Wer also 20 Jahre lang jährlich 5 Prozent der Schuld als Gült an den Gläubiger bezahlt hatte, mußte— so urteilte man seine Verpflichtung erfüllt haben. Es war die gleiche Forderung, die auch im Bundschuh 1513 aufgestellt wurde: ein Schuldbrief, der 80 lange gegolten habe, bis das„Hauptgut“ durch die Jahresbeträge zurückgezahlt sei, solle pot und ab sine(U. S. 246, vgl. 145, 194, D. S. 279). Hier wehrte sich das bäuerliche Empfinden, das noch ganz naturalwirtschaftlic h eingestellt war, gegen die kapitalistische Denkweise der herrschenden Schichten, namentlich in den Städten, die toten Besitz für eine Macht ansahen, die man für sich arbeiten ließ und deren Errungenschaften man in der Form von Zinsen einheimste. Man kann es gewiß den damaligen Fürsten nicht verargen, wenn sie bei den steigenden Ansprüchen des Lebens aus jedem Stück Land, das sie ausliehen, möglichst viel herauszuholen suchten. Man muß aber anderseits auch das Bestreben des Landmanns verstehen, der von den„ewigen Gülten“ auf irgend eine Weise loskommen wollte. Und aa um 80 mehr, wenn— wie es nicht sel- ten vorkam— das gepachtete Gut durch unbe rechenbare Umstände in seiner Ertragfähigkeit sank oder durch Vermächtnisse seines Nutznießers an Kirche oder Kloster belastet wurde, also füglich die Gült nicht in der bisherigen Höhe aufbringen konnte(lartfelder S. 388). Kurzum: Gründe zur Unzufriedenheit waren für die Bauern im Bühler und Steinbacher Amt zahlreich vorhanden. Faßt man sie zusammen, 80 ergibt sich als beherrschender Grundzug der dortigen Miß verhältnisse ein ——— Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 413 übermäßig starkes Vordringen der landesherrlichen Ansprüche an die Untergebenen. Die Fürsorge für eine gedeihliche Fortentwicklung des Ländchens mag jede einzelne Maßnahme des Fürsten wohl begründet erscheinen lassen. Insgesamt hat sich durch solch straffes Anziehen der mark- gräflichen Landesverwaltung eine nicht geringe neue Last auf die Schultern des„armen Mannes“ gewälzt. Das Maß war zum Uberlaufen voll. Der Tropfen, der noch hinzutrat und das Unglück herbeiführte, war eine Fronarbeit, die in der Pfingstwoche von den Bühlern verlangt wurde. Sie wird als 8. Punkt unter den Beschwerden des Anführers erwähnt, hat aber wohl keine selbstän- dige Forderung der Bauern dargestellt. Wir finden nämlich sonst nirgendwo einen Hinweis darauf, daß man der Herrschaft die Wiesen nicht mehr mähen wolle. Daß diese Last über Gebühr hart gewesen sei, wird nicht gesagt, ist auch kaum anzunehmen, da im ganzen südwestlichen Deutschland sich damals die landwirtschaftlichen Fronen in mäßigen Grenzen hielten(Knapp S. 136). Dagegen mag man es als drückend empfunden haben, daß von diesem Gelände, dessen Ertrag der Herrschaft durch die fronpflichtigen Bauern ohnehin kosten- los geliefert wurde, noch obendrein ein Zins erhoben werden sollte. Wenn der Arme Mann den Zins zahlte, wollte er auch das Heu für sich vereinnahmen (U. S. 246). Nur werden sich derartige Erwägungen erst eingestellt haben, als die Gärung unter den Bühler Eingesessenen bereits stark geworden war und als nun die jährliche Forderung des Vogts, den Hartgraben mit seinen Wiesen abzumähen, den Widerspruch der Erbitterten wachrief. So zeigt sich auch hier wieder, daß es damals nicht in erster Linie die Leibeigenschaft war, die den Bauern beim Anbruch der neuen Zeit in die Schranken rief, sondern daß er sich weit mehr gegen den steigenden Druck der Grundherrschaft auflehnte, die damals vielerorts in langsamer Umbildung zur Landesherrschaft begriffen war(vgl. Lamprecht in Westd. Zeitschr. VI 1887, S. 262). Es ist das Sträuben einer ganzen Volkschicht, einfach als willen- lose Untertanen betrachtet und behandelt zu werden. Insofern kann man den Bühler Unruhen von 1514 eine gewisse typische Bedeutung zusprechen. 1 vgl. auch die Verhandlung in Renchen am 22. V. 1525, wo die Bauern das Aner- bieten der Räte des Markgrafen annahmen,„wegen der Frondienste mit den Untertanen ihres Herrn besonders zu unterhandeln; für die andern wurde bestimmt, daß sie verpflichtet seien, nicht über vier Tage im Jahre für ihren Herrn zu fronen, und während dieser Zeit sollen sie entweder verköstigt werden oder acht Pfennige täglich erhalten“(Hartfelder S. 388), vgl. Ruppert: Geschichte der Mortenau 1 S. 215. 2„Da zeigt sich wieder die verhäng- nisvolle Tatsache, unter der unser Volk mehr als irgend ein anderes zu leiden gehabt hat, daß alles, was ein großer Fortschritt auf der einen Seite war, zur drückenden Last auf der anderen wurde“; der Vergleich dieser Fürsten mit den aufgeklärten Despoten des 18. Jahr- hunderts ist lehrreich:„die Neigung zum Ordnen überall, und überall die Lust am Experi- mentieren. Da waren denn die Bauern zum corpus vile des Experimentes recht eigentlich bestimmt“. Gothein in Westd. Zeitschr. IV, 1885 S. 7—8. 414 4. Der Bundschuh von 1517. Wie weit reichte nun dort der Kreis der Un zufriedenen? Bastian Gugel stellte es hinterher beim Verhör so dar, als habe die ganze Gemeinde auf seiner Seite gestanden. Das wird Ubertreibung sein, wenngleich das nach- trägliche Bestreben der angesehenen Bauern, namentlich der Dorfobrigkeit, ihre Beteiligung an dem Unternehmen völlig in Abrede zu stellen, ebenso- wenig den Tatsachen entsprechen dürfte. Schon der Umstand, daß Bastian und sein Anhang mehrere Tage hindurch ungestört umherziehen und ihr wüstes Treiben vollführen konnten, sowie daß der Markgraf schließlich Waffengewalt zu Hilfe nehmen mußte, um der Bewegung Herr zu werden, beweist zur Genüge, wie allgemein man dort mit dem Geplanten einverstanden war. Etwa 62 sind an einem der unruhigen Tage dem verhaßten Vogt vors Haus gezogen (U. S. 264). Hätte es sich bloß um eine Handvoll verwegener Gesellen gehandelt, so würde es Vogt und Gericht, Bürgermeister und Viermannen keine allzu grohe Mühe gekostet haben, sie mit Hilfe der ruhigeren Dorfgenossen irgendwie unschädlich zu machen. Aber der Handel fand offenbar weithin Zustimmung. Behauptete doch Bastian Gugel vor seinem Tode sogar, der Bürgermeister von Bühl, Klaus Frank, wisse genau Bescheid darum, daß auch die von Achern mit ihnen hätten gemeinsame Sache machen wollen. Und jene Drohung Bastians, der Vogt möge die Hand von ihnen lassen, odanm unser 1bür me dunn den iren(U. S. 262), scheint ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Die Empörung der Bauern hatte in der Tat weite Kreise ergriffen. Wenn wir Bastians Aussage Glauben schenken dürfen, hatte er in Bühl seine Anhänger namentlich unter der Zunft der Hänf er(CL. S. 255, 262).„Sie waren meistens im östlichen Ortsteile ansässig, wo sie längs des Mühlbaches ihre Blaulen(Hanfstampfen) hatten“ (Reinfried S. 26). Die Zunft war in Bühl nicht unbedeutend; hieß es doch 1540 bei einem Streit um das dortige Gewässer, daß über 200 Menschen aus diesem Gewerbe sich und die Ihrigen ernähren müßten(Reinfried S. 26). Hatte nun Bastian die Hänfer auf seiner Seite, so konnte er auch der Obrigkeit gegenüber mit Zuversicht auftreten. Seine Hauptstütze scheint er aber in den angrenzenden Dörfern Kappel, Altschweier und Bühlertal gefunden zu haben. Auf ihre Bereitwilligkeit zu helfen beruft er sich immer wieder (U. S. 255., 262k.). In Altschweier gelang es ihm nachher sogar, die Gemeinde zusammenzuberufen. Ja, einige der dortigen Viermannen standen so unent- wegt zu Bastian, daß er es ihnen überlassen konnte, die Forderungen des Auf- standes der Gemeinde darzulegen. Hier konnte er also Zuzug erwarten, wenn er mit dem Vogt abzurechnen begann. Weniger sicher scheint es mir zu sein, daß in dem entlegenen Dorfe Stollhofen, nördlich von Lichtenau am Rhein, eine Hilfsmannschaft von 300 Mann zum Eingreifen bereit gewesen sei (U. S. 255). Wenn da der Anführer Bastian behauptet, der Vogt von Stollhofen wolle ihm diese 300 Mann selber zu Hilfe herbeiführen und das Fähnlein tragen, 3 Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 41⁵ so wird dem wohl irgend etwas Tatsächliches zugrunde liegen. Aber an eine ausdrückliche Verabredung zwischen Bastian und dem Vogt ist kaum zu den- ken. Denn jener hat in seinem letzten Verhör seine Verbindung mit Stollhofen darauf beschränkt, daß ihm der Adelheid Hansen Knecht gesagt, er habe von seinem Meister gehört, jener Vogt wolle mit 300 Mann beim Fischen des Bläuel- bachs helfen, damit auch die Bühler ihm Beistand leisteten, wenn sie das Holz wieder erlangen wollten, das ihnen der Abt von Schwarzach entzogen habe. Demnach hatten die Stollhofer nur gehört, in Bühl solle gegen die Herrschaft vorgegangen werden, und daraufhin geplant, sich die Bundesgenossenschaft der Bühler dadurch zu erwerben, daß sie ihnen mit 300 Mann zuzogen(U. S. 262). Ubrigens war in Schwarzach 1514 ein neuer Abt gewählt worden, der nun ver- mutlich durch neue Maßnahmen den Unwillen seiner Untergebenen erregt hatte. Die dortige Angelegenheit hatte also mit den Bühler Unruhen höchstens insofern zu tun, als im Ernstfalle auch in Stollhofen ein Aufstand ausgebrochen wäre und dann die beiden sich mit einander hätten verbinden können. Schwieriger ist es, über die Beteiligung Acherns ins klare zu kommen. Bei der Zusammenkunft der Bühler Verschworenen, die am Sonntag Trini- tatis auf der Hessenbach stattfand, schlug einer der beiden, die Bastian Gugel als Ratgeber mit in die Leitung des Unternehmens 20g, der Versammlung vor, man wollle demnächst nach Achern ziehen und dort die Wage zerschlagen (U. S. 257). Dem entspricht, was Bastian bei seiner letzten Vernehmung darüber ausgesagt hat: der hab ouch gehört sagen und hab des der burger- meister gut ꝛsvissen: das die von Achern ouch haben ꝛbellen vischen, so doit, das man inen die meliwog ouch hulf æurbrechen und abtun(U. S. 264). An der Zuverlässigkeit dieser Nachricht wird nicht zu zweifeln sein. Ahnlich wie in Stollhofen gab es also auch in Achern örtliche Beschwerden: dort die Frage nach dem Holz, hier die nach der Mehlwage, dort den Widerstand gegen den Schwarzacher Abt, hier die Unzufriedenheit mit dem Straßburger Bischof. Den Sachverhalt in Achern erklärt Ruppert(Gesch. Acherns S. 33 Anm. 1) dahin, es seien Klagen über die Müller gekommen, daß sie zuviel Molter nähmen; deshalb habe die Herrschaft eine öffentliche Wage aufstellen lassen, allerdings nunmehr neben der Mahlgebühr noch das Wiegegeld verlangt. Es ist durchaus glaublich, dab diese Mabnahme zu den„Neuerungen“ gehörte, die den dortigen Bauern unerträglich schienen. Der Anteil Acherns, wo übri- gens die Herrschaft eine ganz andere war als in Bühl, steht somit auf gleicher Linie wie der Anteil der Stollhofener Bauern: beide galten als auswärtige Bundesgenossen der Bühler, nicht aber als unmittelbare Mitverschworene. Nun liegt freilich im Straßburger Stadtarchiv ein Schriftstück, das Beschwer- den der Gemeinde Oberachern enthält(U. S. 247) und das auf der Außenseite die Bezeichnung trägt dartibel des Armen Cuneen æu Achern d. Es umfaßt rge tete z! * 416 4. Der Bundschuh von 1517. zehn Beschwerden, die zumeist nur kurz angedeutet werden. Man nahm Anstoß an den Gebühren zur Instandhaltung der Wege, an dem„Banngeld“, an den Jagdkosten, die von den Bauern aufzubringen waren. Man wollte auch Auswärtige zur Bet herangezogen wissen, ebenso die Einwohner Acherns, die nicht zu den Eigenleuten der beiden Gerichtsherren gehörten. Man ver- weigerte das Wachtgeld an den Kirchhof des Straßburger Bischofs im nahen Sasbach, der den umliegenden Ortschaften bei Kriegsgefahr Schutz bieten sollte. Eine Umsatzsteuer auf Wein war lästig geworden. Den Vogt, einen „Junker Melchior“, wollte man nicht länger dulden. Die bekannte Abgabe beim Todesfall eines Bauern, das sog. Buteil, sollte abgeschafft werden. Und endlich ein nicht näher bezeichnetes Ungelt. An und für sich läßt sich die Möglichkeit nicht bestreiten, dag derartige Wünsche 1514 in Achern laut geworden sind. Denn sie decken sich zum großen Teil mit den Forderungen der dortigen Gegend im Bauernkrieg 1525. Aber wo findet sich in diesem Schriftstück eine Erwähnung der Mehlwage, die doch 1514 in Achern zweifellos den Stein des Anstoßes bildete? Merkwürdig! Kein Wort von dem Haupt- anliegen derer, die sich mit Bastian Gugel verbünden wollten. Dagegen eine ausführliche Aufzählung von Verhandlungsgegenständen des Jahres 1525. Zu den 17 Beschwerden, die am 7. Juni 1525 mit den Untertanen des Gerichts Achern besprochen wurden, gehörte aus unserm Schriftstück das Banngeld, das Wachtgeld, das Ungelt, die Jägerkosten. Der Verdacht läßt sich also nicht mehr abweisen, daß die Acherner Beschwerden von einem Strab- burger Schreiber nur irrtümlich auf das Jahr 1514 angesetzt, also dem Armen Konrad zugewiesen worden sind. Diese Mutmaßung wird schier zur Gewißheit, wenn man den Schlußsatz liest: das ungelt eu behalten, bis sie all æusummen kommend. Was sollte das in den Bühler Unruhen bedeuten, die doch gar nicht auf einen so langen Verlauf und allgemeinen Zuzug angelegt waren? Dagegen paßt die Bemerkung ausgezeichnet in den Mai 1525, wo in der Tat die einzel- nen Gemeinden und Bauernhaufen eine abwartende Haltung einnahmen, bis von allen Seiten die Bundesgenossen eingetroffen sein würden(vgl. Hartfelder S. 384 ff.). Ich glaube daher, daß die Acherner Beschwerden aus der Erklärung des Armen Konrad fernzubleiben haben. Nicht als ob damals, elf Jahre vor dem Ausbruch des Bauernkriegs, derartige Forderungen den Bauern des dorti- gen Gerichtsbezirks fremd gewesen wären. Aber sie gehörten nicht zu den treibenden Kräften beim Aufstand von 1514. Sonst hätte von ihnen weit mehr die Rede sein müssen. Vor allem müßten wir bei einem so ausführlichen Programm erwarten, daß auch in Achern— wie in Bühl— ein Herd der Be- wegung und ein Führer des Aufstands gewesen wäre. Scheidet aber jenes Straßburger Schriftstück aus, dann bleibt Acherns Anteil darauf beschränkt, daß man dort die kürzlich errichtete herrschaftliche Mehlwage beseitigt wissen wollte. TI Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 417 Der Kernpunkt der Verschwörung lag also 1514 lediglich in Bühl. Gesin- nungsgenossen gab es auch auswärts, bis nach Stollhofen und Achern, vermut- lich auch noch an anderen Orten, die uns nicht genannt werden. Aber im Grunde handelte es sich um Bühl, um die dortigen Mißstände und um den Vogt Hans Volmar. Was hatte nun Bastian Gugel mit der Bewegung zu tun? Uberall bildet ja die Persönlichkeit des Führers ein besonders wichtiges Glied in der Kette der Entstehungsursachen eines Aufstandes. Von seiner Vergangenheit wissen wir nur, daß er von Hause aus ein Steinmetz war(U. S. 242). Reinfried behauptet, er sei auf der sog. Hessenbach(in Bühl) seßhaft gewesen(S. 47). Sein Verhalten in den unruhigen Tagen nach Pfingsten zeigt ihn als einen auf- sässigen, gewalttätigen Menschen. Er versteht, die Unzufriedenheit seiner Landsleute zu schüren, die Widerstrebenden zum Beitritt zu drängen, die Zaghaften durch Drohungen einzuschüchtern. Rücksichtslos greift er durch, um seinen Plan in die Tat umzusetzen. Ohne die bedeutenden Führereigen- schaften eines Joß Fritz zu besitzen, gehört er doch zu den Verwegenen, denen stets in Zeiten der Gärung die Aufgabe zufällt, sich an die Spitze einer auf- begehrenden Masse zu stellen. Er war verheiratet, hatte auch bereits min- destens ein Kind. Aber das hinderte ihn nicht an seinem gewagten Auftreten. Schon oben(D. S. 410) wurde erwähnt, daß die Rücksicht auf seine Frau ihn geradezu in die Bahn des Aufruhrs trieb. Ohnehin scheint er zu den Leuten gehört zu haben, die mit dem scharf achtsamen Rügegericht unliebsame Bekanntschaft machten. Möglicherweise war er auch schon beim Schutz seines Weinbergs gegen Wildschaden in unfreundliche Berührung mit dem Vogt geraten, wie denn überhaupt die sachlichen Beschwerden eines derartigen Empörers in weitem Maße auf persönliche Erfahrungen zurückzugehen pflegen. Jedenfalls würde sich hieraus am besten erklären, warum Bastian so erbittert auf den Vogt war. Und umgekehrt läge hier der Aufschluß für das spätere Verhalten des Vogts, der beim Gerichtsverfahren gegen Bastian nicht auf die sachlichen Forderungen einging, sondern bloß auf die unbotmäßige Art des Auftretens den Nachdruck legte. Wir hätten uns also vorzustellen, daß Bastian bereits eine Zeitlang mit Hans Volmar im Unfrieden lebte, als dieser ihn zwischen Ostern und Pfingsten 1514 dabei ertappte oder daran hinderte, daß er im Bläuelbach fischte. Vielleicht war die Entschuldigung, er habe es nur für seine schwangere Frau getan, in den Augen des Vogts lediglich ein Vorwand, um sich der verdienten Strafe zu entziehen. Bastian aber sah in der Strenge des Beamten eine neue Gewalttat. Er wußte seinen Groll nicht mehr zu bändigen, sondern hatte tagelang nur das eine im Sinn, wie er dem Vogt zum Trotz das Verbot des Fischens übertreten könne. In diese seine erregte Gemütsverfassung muß die Nachricht vom württembergischen Armen Rosenkranz, Bundschuh. I. 27 418 4. Der Bundschuh von 1517. Konrad gedrungen sein. Denn der Umstand, daß er sich nachher diesen neuen Namen aneignete, beweist seine Kenntnis der Bewegung, die eben damals jenes Herzogtum erschütterte. Mitte April war dort der Aufstand ausgebro- chen, im Laufe des Mai breitete er sich unter dem ärmeren Volke des ganzen Landes aus. Am 29. Mai stürmten in Güglingen eine Anzahl der Verschwore- nen durch die Straßen, warfen Spieße um sich und riefen trotzig:„Hier steht der Arm Konrad mit Grund und Boden, und ist sonst kein Herr auf Erden reich“(Stälin IV S. 101). Am Anfang Juni erreichte die dortige Bewegung ihren Höhepunkt. Die Obrigkeit schickte sich zu Verhandlungen an, der Tübinger Landtag stand vor der Tür. Solch ein erfolgreiches Unternehmen der württembergischen Bauernschaft, dessen trauriges Ende damals noch niemand vorhersehen konnte, wirkte wie Zündstoff rings im Umkreis. Bastian muß irgendwie Kunde von den württemberger Vorkommnissen erhalten haben. Das Beispiel lockte. Die eigene Erbitterung trieb in die gleiche Bahn. An Beschwerden fehlte es auch in Bühl nicht. So kam in der Woche nach Pfing- sten auch dort im Badischen der Stein ins Rollen. Verlauf. Auf den Mittwoch nach Pfingsten, den 7. Juni, wurden die Bewohner Bühls vom Vogt entboten, im Hartgraben Heu zu machen. Daraus nahm Bastian Gugel und seine Gesinnungsgenossen Anlaß, sich ihrer Untertanenpflicht zu entziehen und ihren Eigenwillen zu bekunden(U. S. 237, 250, 253, 261). Statt auf die Wiese zu gehen und die Arbeit in den Frühstunden des Tages zu verrichten, setzten sie sich ins Wirtshaus, zechten dort und fanden sich erst um 10 oder 11 Uhr im Hartgraben ein. Der Vogt war offenbar nicht zur Stelle, so daß ein Zusammenstoß mit ihm zunächst noch vermieden wurde. Die andern aber, die stundenlang gearbeitet hatten, regten sich über die Pflichtversäumnis der Unbotmäßigen auf. Einer der Viermannen aus Bühl, ein Beisitzer also des Bürgermeisters, der Bauer Jörg Nielder, stellte die Ankömmlinge zur Rede und drohte ihnen, man werde sie wegen der unterlassenen Fron in Strafe neh- men,„ihnen das Gebot abnehmen“, wie man damals sagte. Bastian antwortete mit einem Fluch, und die gereizten Schuldigen nahmen eine so drohende Hal- tung an, daß Nielder und die Seinen vorzogen, zu schweigen. Nachträglich erklärte man ihnen, sie würden„zu Stücken geschlagen“ worden sein, hätten sie noch weitere Worte gemacht. 5 Dieser Vorgang im Hartgraben hatte an sich noch nicht viel zu bedeuten. Er war die Tat gereizter, vielleicht auch angetrunkener Männer. Ernstere Folgen liegen sich einstweilen nicht voraussehen. Natürlich aber kam durch den Wortwechsel, der stattgefunden hatte, einige Aufregung in das Dorf. — Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 419 Denn Bastian und die Seinen machten keine Miene, die verdiente Strafe auf sich zu nehmen. Namentlich konnte Jörg Nielder den Aufsässigen die trotzigen Drohworte nicht vergessen, die sie gegen ihn ausgestoßen hatten. Schon am folgenden Tage bot sich Gelegenheit zu abermaliger Aussprache. Bastian arbeitete bei Nielder. Das Gespräch kam von selber auf die gestrige Tat. Ein Wort gab das andere. Schließlich rief Nielder dem Bastian zu: wenn ich dein Herr wäre, würde ich dich gekangen setzen. Das stachelte den Zorn und Trotz des Angeredeten um so mehr auf. Selbstbewußt entgegnete er: seine Genossen würden ihn nicht eine Stunde im Turm sitzen lassen, sondern mit der Trommel umherziehen, 12000 Gefährten aufbieten und das Gefäng- nis zerbrechen(U. S. 254). Die Leidenschaft der Bühler wurde immer stärker erregt. Der Freitag verging ohne nennenswerte Ereignisse. Vielleicht war der Vogt nicht daheim, so daß er sich einstweilen nicht um die Sache bekümmern konnte. Am Samstag aber beobachtete Bastian eine verdächtige Unruhe. Klaus Frank, der Bürger- meister, der junge Klaus Berk, der Schultheiß, auch sonst noch einzelne Männer in leitender Stellung, machten mehrfach den Gang zum Amtshaus des Vogts. Er hatte sie wohl kommen lassen, um mit ihnen Über die notwendigen Maß- regeln zu beraten. Allerwärts merkte man, daß etwas Besonderes im Werke sei. Bastian arbeitete gerade bei Hans Degenhart und fragte ihn, ob die Ge- schäftigkeit der Dorfvorsteher mit den Vorkommnissen im Hartgraben zu- sammenhänge. Als er keinen Bescheid bekam, wiederholte er seine Drohung vom Donnerstag: jede Strafe werde von seinen Genossen mit Gewalttat beantwortet werden. Es war deutlich: der Streitfall spitzte sich mehr und mehr zu. Bastian war keineswegs geneigt, bei der Obrigkeit um Entschuldigung zu bitten. Ge- rade das Eingreifen des Vogts steigerte seine Erbitterung. Er sah sich nach seinen Gesinnungsgenossen um, gab unter der Hand nach allen Seiten Meldung und schlug eine Zusammenkunft vor. Der folgende Sonntag, der 11. Juni, war ein geeigneter Tag zu einem Handstreich. Die Arbeit ruhte, so konnte man sich in stattlicher Zahl versammeln. Mit Pfeifen und Trommeln stellten sich die Gefährten ein. Außer Bastian traten noch Freiden Hans und Pfiffer Palin an die Spitze. Insgesamt mochten es über 60 sein. Selbst der Regen, der in dieser Stunde niederrann, hinderte sie nicht an ihrem geplanten Unter- nehmen. Ahnlich wie in Württemberg zogen die kecken Gesellen durchs Dorf. Ihr Ziel war das Haus des Vogts. Bastian forderte im Namen der andern von ihm Auskunft, ob er sie für die Unterlassung der Fron zur Strafe aufge- schrieben habe, und erbot sich, ihm auf dem Wege des Rechtes zur Verfügung zu stehen. Das Ergebnis dieses Auftretens wird nichts anderes gewesen sein, als daß sie ihrem Gebieter ihre Macht gezeigt hatten. Sachlich war nichts 27. 14 7 5 2 3 9 420 4. Der Bundschuh von 1517. erreicht. Der Vogt verhielt sich offenbar ruhig, da er einsah, daß im Augenblick gegen die Ubermacht nichts auszurichten war. Im weiteren Verlauf des Tages mehrte sich die Zahl der Anhänger. Auf der Hessenbach, einem Wiesenplatz bei Bühl(Reinfried S. 48), kamen sie am späten Nachmittag dieses II. Juni zusammen. Zastian war durch den unge- hinderten Gang zur Vogtei siegesgewiß geworden.„Plan, d. h. wohlan, ihr Gesellen!“ so trat er in den Kreis der Genossen,„ihr habt gesehen und gehört, was ich mit dem Vogt geredet habe. Nun will ich der Arme Konrad sein—“ (U. S. 257, 263). Damit war das entscheidende Wort gesprochen: er machte sich vor seinen Freunden anheischig, die gemeinsame Sache der Unterdrückten auf dem Wege der Selbsthilfe vor der Obrigkeit zu vertreten. Noch einmal setzte er deshalb kurz auseinander, was man gegen die Herrschaft durchzufechten gedachte. Es waren die bekannten Beschwerdepunkte. Der Vorgang ähnelte dem auf dem Ungersberg 1493 und allen derartigen Gründungsversammlungen. Nachdem Bastian sich zum Führer aufgeworfen, ging er darauf aus, von den Erschienenen das Versprechen treuer Gefolgschaft zu erhalten. Ein Kreis wurde gezogen und alle aufgefordert, zum Zeichen der Treue in diesen Ring zu stupfen. In diesem Augenblicke zeigte es sich aber, daß wohl viele zur Stelle waren, die mit Freuden die Abstellung der Beschwerden gesehen hätten, aber nur wenige, die sich dem Führer auf Gedeih und Verderb verschreiben wollten. Männer wie Mur Hans, Leymen Hans, Pfeiffer Hans und manche andere waren auf der Hessenbach zugegen, weigerten sich aber des Treuschwurs. Die Sache war offenbar noch nicht genügend vorbereitet und ausgereift. Es heißt sogar, nicht ein einziger habe in den Ring gestupft. Bastian wurde stutzig. Hatte er sich verrechnet? Er schlug vor, man solle wenigstens die Hand auf- heben, wenn man mit den sachlichen Forderungen einverstanden sei. Auch das taten nur einzelne. Nun war kein Zweifel mehr möglich: Bastian genoß nicht das volle Ansehen eines Führers in dieser weitgreifenden Angelegenheit. So lenkte er ein und nahm zwei Bauern zu Beisitzern, Luden Klaus von Bühl und Junger Bernhard von Altschweier. Vielleicht bekamen die anderen mehr Mut, wenn sie sahen, daß nunmehr drei Männer die Verantwortung trugen. Aber die anfängliche Begeisterung nahm immer mehr ab. Einzelne begaben sich auf den Heimweg. Die Entschlosseneren versuchten, sie zum Bleiben zu nötigen. Wütend erklärten sie, bei solcher Zaghaftigkeit müsse das ganze Unternehmen zusammenbrechen; hier sei vielmehr rücksichtslose Tatkraft am Platz, und man müsse zur Not dem Gegner auch Degen oder Hellebarde durch den Leib stoßen können. Luden Klaus war einer dieser Mutigen. Er riet, möglichst bald nach Achern zu ziehen und die dortige Mehlwage zu zer- trümmern; 400 aus Achern würden dann zum Dank mit nach Bühl kommen und ihnen helfen den Bläuelbach ausfischen. Aber der Obmann aus Altsch- 7 Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 421 weier, Junger Bernhard, sprach mehr für besonnenes Vorgehen: man möge die Forderungen der Bauern dem Markgrafen mitteilen und auf gütlichem Wege Abhilfe suchen. So gingen an diesem Sonntagabend die Meinungen ausein- ander. Statt daß in der Versammlung auf der Hessenbach ein fester Bund geschlossen worden wäre, hatte sich vielmehr gezeigt, wie sehr es den Mit- gliedern an einheitlichem Willen gebrach. Es scheint, als habe Bastian ge- fürchtet, in der Nacht verhaftet zu werden; denn er bat etliche, sie möchten bis zum Montagmorgen bei ihm bleiben. Um noch möglichst viele beisammen zu halten, schlug er beim Abschied vor, in dem nahen Ottersweier(auf dem Wege nach Achern) einen Schlaftrunk einzunehmen(C. S. 258). So ging dieser ereignisreiche Sonntag zu Ende. Das laute Auftreten der Empörer entsprach doch nicht ihrer tatsächlichen Macht. Nichtsdestoweniger blieb ihr Mut ungebrochen. Vielleicht ist auch in den Aussagen der Zeugen, die sich aus begreiflichen Gründen möglichst rein waschen wollten, die Versammlung auf der Hessenbach, an der sie unzweifel- haft teilgenommen hatten, weniger bedeutend dargestellt worden, als sie tatsächlich war. Denn wir finden nach diesem Sonntag den Anführer mit un- vermindertem Eifer tätig, um das Netz der Verschwörung auszuwerfen. Am folgenden Tage setzten sie die herausfordernden Umzüge mit Trommeln und Pfeifen fort(U. S. 264). Von Haus zu Haus marschierten sie, forderten die Bewoh- ner auf, ihrem Bunde beizutreten, und drohten ihnen im Weigerungskalle mit Plünderung(U. S. 259). Manchen Unentschlossenen rissen sie auf diese Weise mit sich fort; denn auf gewaltsamen Widerstand konnte es niemand ànkom- men lassen. Dienstagmorgen war Bastian schon früh tätig. Seine Berufsarbeit lieb er bei Seite liegen und widmete sich nunmehr ganz der neuen Stellung als„Armer Konrad“. Inzwischen hatte die Bewegung auch in Altsch- weier festen Boden gewonnen. Funst Kunz hatte sich dort zum Führer, zum Armen Konrad, aufgeworfen; und als auch hier mit Kreide ein Ring gemacht worden war, hatten viele zum Zeichen der Treue hineingestupft(U. S. 264). Die Sache stand also an diesem Dienstagmorgen durchaus nicht verzweifelt. Der Anhang mehrte sich. Es galt, durch einen entscheidenden Schritt die ganze Gemeinde in die Genossenschaft hineinzuziehen. Bastian hatte mit seinem neuen Beisitzer Luden Klaus und mit Pfiffer Palin den Plan entworfen, im Lauf des Dienstags möglichst viele Bauern aus Bühl, Kappel, Altschweier und Bühlertal aufzubieten und dann am folgen- den Mittwoch in großer Zahl den Bläuelbach auszufischen. Hatte der Auf- stand mit Verweigerung der Heufron begonnen, so sollte er mit der Wieder- eroberung des Fischrechts sich vor allem Volk als siegreich erweisen. Wer hätte dann noch fernbleiben können, wenn es gelang, der Gemeinde eine All- mende zu verschaffen, die schon seit Menschengedenken in den Besitz der gts stztitt 8 18 . 5 8 8 25 271177 8 5 — 422 4. Der Bundschuh von 1517. Landesherrschaft geraten war? Frühmorgens um 7 Uhr machte sich Bastian an einige angesehene Bühler Einwohner. Er scheute sich sogar nicht, jenen Jörg Nielder, mit dem er am Donnerstag den Wortwechsel gehabt hatte, mit dreisten Worten zum Beitritt zu drängen.„Jörg, ich gebiete dir, daß du morgen früh kommst und uns den Bach ausfischen hilfst!“— so sprach er im herrischen Tone des Häuptlings, fügte hinzu, auch die oberhalb Bühls ansässigen Talbe- wohner würden kommen, und drohte dem Angeredeten mit Plünderung, falls er sich nicht anschließe. Ebenso ging es bei Bertsch Schnider, der— wie Nielder— zu den vier Beisitzern des Bürgermeisters gehörte. Aber die beiden weigerten sich, auf den Handel einzugehen(C. S. 254). Nicht einmal der Hinweis auf den erwarteten Zuzug der Unzufriedenen aus Stollhofen wollte verfangen (U. S. 262). Aber Bastian ließ sich nicht beirren. Als er weiter ging und dieselbe Werbung bei Hans Holdermann und Hans Crutz(gleichfalls einem Viermannen) anbrachte, behauptete er sogar, der Bürgermeister und Bertsch Schnider ständen auf seiner Seite. Das hatte zur Folge, daß Holdermann stracks zum Markt lief und sich davon überzeugte, wie wenig der Bürgermeister einverstan- den war, und daß Crutz die vorsichtige Antwort gab:„Was Bürgermeister und Viermannen und Gemeinde tun, das will ich auch tun“(U. S. 255, 262). Ahn- lich ging es bei Bechtold Gucker, einem Nachbar Bastians. Wichtiger war das Gespräch, das der Anführer in dieser frühen Morgenstunde mit Klaus Frank, dem Bürgermeister von Bühl, hatte. Angeblich ging es auf den Vorschlag eines gewissen Michel Schmidt und des Gemeindeboten Hans Schreiner zu- rück, daß Bastian von dem Bürgermeister forderte, er möge durch Glocken- zeichen die ganze Gemeinde zusammenberufen, denn es handle sich um Be- schwerden und Wünsche der Gesamtheit. Gelang dieser Kunstgriff, dann hatte Bastian die denkbar beste Rückendeckung gegenüber der Herrschaft. Frank scheint die geforderte Zusammenkunft nicht unbedingt abgelehnt zu haben. Denn er stellte sie nur für den Augenblick als untunlich hin, da die Leute be- reits auf den Feldern beschäftigt oder aus irgend welchem Anlaß nach Achern verreist seien. Dagegen vertröstete er ihn mit der Aussicht, am morgigen Tage seinen Wunsch zu erfüllen. Aber Bastian drängte weiter. War an diesem Dienstag in Bühl noch keine Entscheidung der Gemeinde herbeizuführen, dann sollten wenigstens die drei befreundeten Dörfer Kappel, Altschweier und Bühlertal Stellung nehmen. Hierzu brauchte er die Zustimmung des Büh- ler Bürgermeisters, dessen Urteil für die Vorsteher der umliegenden kleinen Flecken vorbildlich war. Beim ersten Anlauf gelang es ihm nicht, Franks Ein- willigung zu erhalten. Aber als er nach dem Mittagessen abermals vorsprach, erklärte sich Frank bereit, die Beschwerden der drei Dörfer aus dem Munde ihrer Vorsteher, der sog. Heimburgen, entgegenzunehmen. Kaum hatte Bastian dieses wertvolle Zugeständnis seines Bürgermeisters erlangt, da eilte er in ——— Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 423 die drei Dörfer, um noch am selben Nachmittage die wichtigen Gemeindever- sammlungen zustande zu bringen. Am weitesten lag Bühlertal; dorthin scheint er am ehesten gegangen zu sein. Aber es glückte ihm nicht, den Heim- burgen Hans Geng zu überreden. Unverrichteter Sache mußte er zurück- kehren. Er kam zu Gunten Klaus, dem Heimburgen von Altschweier. Hier hatte er besseren Erfolg. Einige Gesinnungsgenossen im Dorfe halfen ihm, den Vorsteher von der Dringlichkeit der Sache zu überzeugen. Es waren Martin Müller, Hans von Weinheim und Meiger Klaus, die in Altschweier zu dem Aus- schuß der Viermannen gehörten. Sie übernahmen es, die Gemeinde, die der Heimburge zusammenrufen ließ, nach ihren Wünschen über die vier Haupt- punkte zu fragen: Fischfang, Rügegericht, Erbordnung und Zollerhöhung. Sie versprachen sogar, ihren Dorfgenossen einzuschärfen, daß die Abordnung, die man in dieser Sache nach Bühl schicken wollte, bis 4 Uhr nachmittags an diesem selben Tage bei dem dortigen Bürgermeister Klaus Frank sein müsse. Da in Altschweier so kräftig im Sinne der Beschwerden gearbeitet wurde, brauchte Bastian Gugel nicht selber bei der Versammlung zugegen zu; sein!. Er überließ es seinen drei Freunden, die Gemeinde zur Eile zu drängen, damit noch vor Abend in Bühl eine Bittschrift der ganzen Gegend aufgesetzt und dem Markgrafen aufs Schloß nach Baden gebracht werde. Hätte Bastian dieses Ziel erreicht, dann wäre der Arme Konrad wohl nicht so ergebnislos verlaufen. Aber wir erfahren nichts darüber, ob die Altschweirer Gemeinde sich zu der vorgeschlagenen Gesandtschaft nach Bühl aufgerafft hat. Bastian eilte derweil in das dritte Nachbardorf, nach Kappel unter Windeck, fand dort aber ebensowenig Anklang wie in Bühlertal. Offenbar hatte der dortige Heimburge, Jörg Rapp, bereits irgendwie mit dem Vogt Rücksprache ge- nommen und sich dessen vergewissert, daß dort die Beschwerden der Bauern kein Gehör finden würden. Deshalb lehnte er die Zusammenberufung der Gemeinde mit den Worten ab:„Bastian, es ist nicht gut; auch der Vogt meint das.“ Trotz aller Betriebsamkeit scheint es also Bastian an diesem Dienstag nicht fertig gebracht zu haben, die Bedenken der Dorfvorsteher zu zerstreuen und die Gemeinden zu einheitlichem Vorgehen zu bewegen. Man sprach aller- 1 Während sonst das abschließende Bekenntnis Bastians sich zumeist mit den Aus- sagen der Bühler Zeugen deckt, weicht es hierin ab. Gunten Klaus hat vor Gericht den Vorgang so dargestellt, als habe Bastian der versammelten Gemeinde in Altschweier die 4 Be. schwerde punkte selber auseinandergesetzt(U. S. 256). Bastian hat diese Schilderung mit der ausdrücklichen Erklärung beantwortet: Martin Müller, Hans von Weinheim und Meiger Klaus hätten die Gemeinde zusammenberufen und zu ihr geredet, hund er nit, dunn er si nit dorbi gewesene(U. S. 263). Ich halte diese Berichtigung für glaubwürdig, da ein Irrtum in der Erinnerung eher bei Gunten Klaus anzunehmen ist, der nur lose mit der Sache zusam- menhing, als bei Bastian, für den jedes Erlebnis dieses Dienstags Bedeutung hatte. 424 4. Der Bundschuh von 1517. Wärts von der Sache, man nahm an ihrem Verlauf auch lebhaften Anteil, aber der entscheidende Schritt einer ordnungsmäßigen Eingabe an den Markgrafen wollte nicht zustande kommen. Vielleicht war die zuchtlose Art daran schuld, mit der Bastian und seine Gesellen von Anfang an aufgetreten waren. In dieses wilde Treiben fiel er vermutlich auch am Mittwoch wieder zurück. Nicht einmal die große gemeinsame Tat, die für den Mittwoch geplant war, scheint ausgeführt worden zu sein. Wenigstens hören wir nirgendwo, daß sie den Bläuelbach tatsächlich ausgefischt hätten. Ein derartiger Vorgang wäre spüter in den Anklagen der Behörde sicher nicht mit Stillschweigen übergangen worden(U. S. 237, 259). Alles, was man den Aufrührern zur Last legen konnte, waren die lärmenden Umzüge und die herausfordernden Reden!i. Noch weniger wird es dann zu der Bühler Gemeindeversammlung gekommen sein, die der dortige Bürgermeister Klaus Frank für diesen Mittwoch in Aussicht gestellt hatte. Bastian war eben in jeder Weise übereilt zu Werke gegangen. Wie ihm am Sonntag auf der Hessenbach die Gefolgschaft versagt wurde, so waren am Dienstag die Dorfgemeinden nicht aus ihrer abwartenden Haltung heraus- zubringen. Die Sache zog sich in die Länge, und das wurde ihr zum Verderben. Auf Donnerstag, 15. Juni, plante der Anführer abermals eine große Ver- sammlung. In Oensbach, einem Dorfe oberhalb Achern, sollten gegen 800 Anhänger zusammenkommen und weiteres beraten(U. S. 249). Man sieht, die Bahn des ordnungsmäßigen Beschwerdeweges war verlassen und die Hilfe der Massen ins Auge gefaßt. Die Lage wäre dadurch ohne Zweifel verschärft worden, die Bewegung hätte weitere Kreise gezogen, sachliche Unterhandlung wäre immer weniger möglich gewesen. Da machte Waffengewalt den Unruhen mit Einem Schlage ein Ende. Markgraf Philipp, der durch seinen Bühler Vogt von der drohenden Gefahr unterrichtet worden war, ließ am Donnerstag- morgen? eine Anzahl Reiter mit zugehörigem Fußvolk in Bühl einfallen und 1 Bastian hat es in seinem letzten Verhör als, ihren Anschlag“ bezeichnet: ann inen der vogt das vischen hiette wellen eren, dus si nuts umb in geben haben welten, sunder iren gewalt bruchene(U. S. 264). Daraus folgt wohl, daß der Vogt das Fischen nicht gewehrt, aber noch nicht, daß sie es auch wirklich ausgeführt haben, wie Z. B. Reinfried S. 50 als sicher annimmt. Wichtig ist auch die Ausdrucksweise des Angeklagten in diesem Verhör: des sie der Bluwelbach, den er und sine gesellen haben angeschlagen eu vischeng(U. S. 262). Ieh nehme daher an, daß sich die Tat verzögert und daß der Eingriff der Polizei am Donnerstag morgen sie dann unmöglich gemach hat. 2 Auch diese Einzelheit ist nicht ganz eindeutig überliefert. U. S. 237 schreibt M. Philipp am Freitag, 16. VI., er habe die Bühler pwergungner nachie überfallen lassen; zwei Monate später(U. S. 249) hat er in Erfahrung gebracht, dab an jenem Donnerstag, wo vir morgens æu Bufel infallen lassene, die Versammlung in Oens- bach geplant gewesen sei. Diese Zusammenkunft hätte aber nicht vereitelt werden können, wenn die Truppen des Markgrafen erst abends in Bühl eingerückt wären. Ich nehme deshalb an, dab jenes overgangner nachte einfach für vgesternd zu verstehen ist. Die T ruppen werden morgens in Baden ausgerückt und erst im Lauf des Vormittags in Bühl eingetroffen sein. JJC... ˙ B11 Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 42⁵ möglichst viele Mitschuldige verhaften. Widerstand wagte keiner. Wer konnte, entfloh. Auch auswärts machte niemand den Versuch, die Gesellen, die sich bisher so siegesgewiß gebärdet hatten, zu einer Truppe zu sammeln. Vor der militärischen Macht zerstob der Aufstand in alle Winde. Strafe. Die Schnelligkeit, mit der die Behörde in Bühl eingriff, half zwar dazu, die dortigen Unruhen im Keim zu ersticken, hinderte aber, die Täter in größerer Anzahl dingfest zu machen. Im Augenblick des Uberfalls mochte es den markgräflichen Truppen lieb sein, auf keinerlei Volksansammlung zu stoßen; denn so brauchten sie keinen gewaltsamen Widerstand zu überwinden. Aber hintennach war es für den Markgrafen sicherlich nur wenig angenehm, daß ihm nicht mehr als vier Schuldige in die Hände gefallen waren. Denn nun fehlte ihm die Möglichkeit, sich durch zahlreiche Gekangenenaussagen ein genaues Bild von Wesen und Tragweite dieses seines„Armen Konrad“ zu ver- schaffen. Wir finden ihn daher noch tagelang in einer tastenden Ungewißheit gegenüber dem, was seine aufrührerischen Untertanen gegen ihn im Schilde geführt hatten. Das einzige, was er den Obrigkeiten der benachbarten Gebiete sofort mitteilen konnte, war die Tatsache, um eines wohl begründeten Fron- werks willen hätten sich vor 8 Tagen einige seiner„Angehörigen“ empört, und sein Urteil, zu solchem Vorgehen sei keinerlei Ursache vorhanden gewesen (U. S. 237, 239). Er scheint demnach aus den vier Verhafteten keine bemerkens- werten Aufschlüsse ermittelt zu haben, obwohl er nach damaligem Brauch sicher nicht verfehlt hat, den Zwang der Folter zu Hilfe zu nehmen. Allerdings gehörten die Vier, die ihm ins Gefängnis geliefert wurden, auch nicht zu den bedeutendsten Tätern. Der Markgraf rühmt zwar, er habe unter ihnen wenigstens den einen der beiden„Armen Kunzen“ erwischt. aber es war nicht Bastian Gugel, sondern Kunz Funst aus Altschweier, von dessen Beteiligung am Aufruhr wir nur das eine erfahren: er habe durch sein festes Auftreten viele seiner Dorfgenossen zum Eintritt in den Bund ver- anlaßt und diese Anhänger dann nach Bühl geführt(U. S. 264). Möglicherweise wurde er eben auf diesem Marsch von den markgräflichen Truppen überrascht und mit seinen drei Gefährten verhaftet. Ob er von den Einzelheiten der Pläne Bastians viel gewußt hat? Seine drei Leidensgenossen waren wohl zu ein- kältig, als daß sie Aussagen von wichtigem Inhalt hätten machen können. Aber hierauf richtete sich auch damals noch kaum die Aufmerksamkeit des Fürsten. Da offensichtlich viele der Schuldigen entronnen waren, ein Marsch von wenigen Stunden sie aber schon ins„Ausland“ brachte, sie also der Bot- mähbigkeit des badischen Markgrafen entzog, hielt Philipp es für seine drin- gendste Pflicht, die Obrigkeiten der Grenzgebiete zu verständigen und sie zu gemeinsamer Verfolgung der Flüchtigen aufzufordern. 725 5 5 2 2 ——ꝛ— 5 2 25 8 N 45 426 4. Der Bundschuh von 1517. Aber noch ehe der Brief des Markgrafen an die mächtige Reichstadt Straßburg abging, hatte die Kunde von dem Vorgefallenen bereits ihren Weg zum Rat dieser, Stadt gefunden. Ungesäumt mußte nun ein städtischer Bote nach Zabern eilen, um den Straßburger Bischof in seinem dortigen Schloß zu warnen; gehörte doch z. B. Achern, das der Bühler Bewegung freundlich gegenüberstand, zu des Bischofs Gebiet. Niemand konnte also wissen, ob nicht auch dem geistlichen Fürsten von seinen Untertanen Gefahr drohe. Aber selbst am Samstag, also zwei Tage nach dem Zusammenbruch der Bühler Unruhen, hatten die rechtsrheinischen Amtleute des Bischofs diesem noch keinerlei Bericht zukommen lassen(U. S. 238). Gleichzeitig mit dem Brief nach Zabern schickte Straßburg einen andern nach Baden. Auch M. Philipp sollte wissen, daß er sich im Notfall auf die Hilfe Straßburgs verlassen könne. Dieses Angebot lag bereits am Sonntag in Baden vor, also noch eher, als Philipps Nachricht an den Straßburger Rat, die bereits am Freitag abgefaßt worden war, Straßburg erreicht, oder gar Baden verlassen hatte. Es klingt fast wie eine Bitte um Entschuldigung, wenn dieser nächstbetroffene Fürst den Brief vom Freitag erst jetzt— am Sonntag— zur Beförderung brachte und dabei die einflubreiche Stadtbehörde auf seinen guten Willen hinwies, ihr rechtzeitig Bericht zu erstatten(U. S. 239). Und er hätte wirklich allen Grund gehabt, jenen liegen gebliebenen Brief noch am Freitag abzuschicken. Denn in dem Schreiben stand die Bitte an die Straßburger Polizei, auf einen der Entflohenen, Burkels Hans von Bühl, acht zu geben, da er einer der Hauptschuldigen sei. Wie sollte aber Straßburg diesen Fremdling noch entdecken und verhaften, wenn er fünf Tage lang Zeit gehabt hatte, sich unauffällig in Sicherheit zu bringen? Denn so töricht waren die Landflüchtigen natürlich nicht, daß sie die erste Gelegenheit benutz- ten, um— etwa in Straßburg— neue Unruhen zu stiften. Ihnen lag mehr daran, für eine Weile unerkannt zu bleiben, als für ihre Pläne Anhänger zu werben(vgl. die entgegengesetzte Vermutung M. Philipps U. S. 238). Woran aber sollte man in Straßburg den Burkels Hans, der ja wohl kaum unter seinem rich- tigen Namen ging, oder einen anderen der Entronnenen erkennen? Mit Recht bat daher der Rat in seiner Antwort an M. Philipp, es möge jemand nach Straß- burg geschickt werden, dem die Verdächtigen von Angesicht bekannt seien. Der Bote, der inzwischen bereits mit diesem Auftrag nach Straßburg gezogen war, kam aber sicherlich längst zu spät, um noch einen guten Fang zu tun. Wir hören denn auch nichts mehr davon, daß es im Elsaß geglückt wäre, einen der Bühler Ausgetretenen zu fassen. Und eine Spur solchen Erfolges dürften wir sonst in dem Briefwechsel zwischen M. Philipp und der Stadt Straßburg wohl erwarten. Uperhaupt geben uns die Schriftstücke, die uns aus jenen Tagen erhalten 9 Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 427 sind, einen ganzen Monat lang keinerlei Bescheid, was aus den Teilnehmern am Bühler Aufstand geworden ist. Uber das Schicksal der vier Gefangenen des Markgrafen wird nicht das geringste mehr erwähnt. Aber wir gehen wohl nicht fehl mit der Vermutung, daß Kunz Funst— als ein„rechter secher“— hingerichtet, die andern drei aber— als bloße Mitläufer— irgendwie empfind- lich gestraft worden sind. Während des Juli richtete sich nämlich die Auf- merksamkeit der badischen Obrigkeiten nach einer ganz anderen Seite: Herzog Uukrich von Württemberg hatte um Hilfstruppen gegen die Empörer des dorti- gen Armen Konrad gebeten. Die badischen Markgrafen liegen den bedrängten Fürsten nicht im Stich. Aus den oberen Landen(Rötteln, Sausenberg und Badenweiler) sowie aus der Markgrafschaft Hochberg hob man Truppen aus und zog sie im Unterland zusammen, um sie von dort aus über den Schwarz- wald zu führen. Derartige Werbungen trugen nicht gerade dazu bei, die Ruhe in den betroffenen Gebieten ungestört zu erhalten. Auch war es nicht immer leicht, eine Schar von tausend Fußsoldaten heranzuführen, ohne daß die Dörfer, durch die sie zogen, von ihnen behelligt oder gar geplündert wurden. Da nun die badischen Krieger den österreichischen Breisgau durchqueren mußten, wenn sie von Badenweiler nach Baden-Baden gelangen wollten, so teilte M. Philipp in einem Schreiben vom 25. Juli der Stadt Freiburg, als der wich- tigsten Obrigkeit des Breisgaus, sein Vorhaben mit und bat um ihr Wohl- wollen für den Durchzug und um Schutz für die zurückbleibenden Familien- glieder des Heeres(C. S. 240). Eine entsprechende Mitteilung nach Straßburg gelangen zu lassen, scheint Philipp nicht für nötig gehalten zu haben. Aber gerade hier schöpfte der Rat der Stadt Argwohn, da man nicht wissen konnte, wohin derartige Truppenansammlungen zielten. Drei seiner Ratsmitglieder, die sich gerade auf dem rechten Rheinufer aufhielten, bekamen daher Weisung, sich nach Ursache und Zweck der militärischen Maßnahmen zu erkundigen. Sie brachten aber nicht mehr heraus, als daß Truppen an Kenzingen vorbei zum Markgrafen gezogen seien; oissent aber nit aneueeigen, aooëu man sie bru- chen wolle(L. S. 241). Erst eine Anfrage bei Ehlingen klärte die Stadt Straßburg darüber auf, daß es sich um ein Hilfsunternehmen für Herzog Ulrich handle und daß dieser tatsächlich der Hilfe bedurft habe(U. S. 241). Während in Württem- berg die letzte Entscheidung fiel, ruhte in Baden das Vorgehen der Obrigkeiten gegen den Armen Konrad. Die gröbere der beiden Bewegungen fesselte die Aufmerksamkeit der Herrschenden so völlig, dag man für die kleinere keine Zeit mehr übrig hatte. Das änderte sich, als die Kraft der badischen Regierung von dieser aus- wärtigen Fessel frei wurde. Um den Anfang August muß ein Schreiben Philipps an Freiburg abgegangen sein, man möge auf Bastian Gugel acht haben, der ja die Seele des Bühler Aufstandes gewesen war. Der Bühler Vogt hatte also 428 4. Der Bundschuh von 1517. durch Nachforschungen ermittelt, daß die Spur des wichtigsten Flüchtlings nach Freiburg wies. Das war nicht allzu schwer festzustellen; denn Bastians Frau und Kinder wohnten noch in Bühl(U. S. 265) und bekamen sicher von Zeit zu Zeit geheime Kunde von dem Entronnenen. Außerdem hatte M. Philipp so viel aus seinen vier Gefangenen erfahren, daß er gegen Bastian, falls der ergriffen wurde, begründete Anklage erheben konnte. Auf Grund seines Briefes also gab der Rat der Stadt Freiburg Auftrag an die Polizei, den also Gekenn- zeichneten im Namen seines Landesfürsten, der ja im österreichischen Freiburg nicht zuständig war, zu verhaften. Das glückte am 4. August. Der Gesuchte arbeitete gerade in seinem Steinmetzen-Handwerk an dem Umbau, den der kaiserliche Schatzmeister Jakob Villinger in den Jahren 1514—16 an seinem Hause(der heutigen städtischen Sparkasse) vornehmen lieg. Uber die Einzel- heiten dieser wichtigen Verhaftung sind wir nicht unterrichtet. Wir wissen nur, daß an eben diesem Freitag, als der Rat Sitzung hielt, die Nachricht von der Gefangennahme im Sitzungsbericht vermerkt wurde. Drei Tage später faßte die gleiche Behörde den Beschluß, den Bühler durch die Folter zu einem Geständnis zu zwingen. Damit begann für den Unglücklichen der Leidensweg, der ihn durch zwei harte Monate zum Richtplatz bringen sollte. Von zwei Seiten suchte Freiburg an die Angelegenheit seines neuen Gefangenen heranzukommen. Zunächst ging eine Botschaft nach Baden mit der Nachricht, Bastian sei verhaftet, und mit der Bitte, durch den Bühler Vogt belastende Aussagen gegen den Bauernführer zusammenstellen zu lassen. Sodann nahm man selber mit diesem ein Verhör vor, bei dem es offenbar nicht milde herging. Samstag, 12. August, wurde er im Diebsturm gefoltert. Die Qualen, die der Bedauernswerte bei dieser Behandlung ausgestanden, finden noch einen schwachen Nachhall in seinem Angstruf, den die Freiburger am folgenden Montag an M. Philipp übermittelten:»ir sollen uns der suchen bi eier furstlich gnaden und sonst haß erfaren und ime sein lider davor nit 80 gane serrißen«(U. S. 243). Aber selbst dieser grausame Zwang hatte nicht ver- mocht, übermäßig Belastendes aus dem Gefangenen herauszupressen. Er gab etwas weitläufige und umständliche Schilderungen von dem, was vor zwei Monaten in seiner Heimat vorgefallen. So viel war aber aus seiner wortreichen Auskunft doch zu entnehmen, daß er die Bühler Bewegung keineswegs bloß als sein persönliches Unternehmen angesehen wissen wollte, sondern als eine Sache der ganzen Gemeinde, einschließlich ihrer Vorsteher und Altesten. Und überdies habe man M. Philipps Herrschaft nicht antasten wollen; ihr Plan sei vielmehr gewesen, die Wünsche der Gemeinden über Fischfang und die übrigen Beschwerdepunkte auf dem ordnungsmäßigen Wege vor ihre Obrig- keit zu bringen(U. S. 243). Durch solche Darstellung mag der Gefolterte seine Schuld ein wenig milder haben erscheinen lassen, als sie tatsächlich war(neben —— Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 429 der sachlichen Begründung des Aufstands fiel doch auch die wüste Art des Auftretens der Unbotmäßigen ins Gewicht); aber die Freiburger, die doch in bäuerlichen Erhebungen scharf urteilten, gewannen von dem Bühler Gefange- nen den Eindruck, er habe sich nicht so schwer vergangen, wie sein Landesherr ihnen geschrieben hatte. Sie setzten daher das Gerichtsverfahren gegen Bastian einstweilen aus und erbaten sich von Baden neue Anhaltspunkte(der Vogt auf Hochberg sollte das Freiburger Schreiben an seinen Herrn nach Baden weiter befördern U. S. 249). Leider besitzen wir das Bekenntnis Bastians nicht mehr, das die Frei- burger auf Grund dieses ersten Verhörs aufschrieben und an den Markgrafen schickten. Nur eine kurze Zusammenstellung der Bühler Beschwerden hat sich in Freiburg erhalten, die offenbar aus jener verloren gegangenen Vergicht gewonnen und als fester Anhalt für eine richtige Beurteilung der Sache bei den Akten behalten worden ist. Die Uberschrift weist nämlich unverkennbar auf jenes erste Verhör hin.„Dis sind die artibel und anschleg, so ander belent furnemen und machen wellen«(U. S. 243)— 80 stellte es Bastian an jenem Samstag im Diebsturm dar: er zog sich auf das Vorbild der„Witzigeren und Alteren“ zurück(U. S. 243). Was er dann eingestand, war mehr als die vier Hauptpunkte, die man in Bühl während der stürmischen Julitage immer wieder besprochen hatte. Hier half wohl die Folter nach, bei deren Anwendung man ja im dama- ligen Gerichtsverfahren möglichst darauf hinarbeitete, recht viele einzelne „Punkte“ herauszufragen. Die Folge dieser erzwungenen, qualvollen Befra- gung war, daß nun wichtige und nebensächliche Fragen bunt durcheinander liefen. So oft die Schmerzen der Folter unerträglich wurden, stieß der Ge- marterte aus, was ihm gerade aus der fraglichen Angelegenheit in die Erinne- rung kam. Der Gerichtschreiber aber hielt jeden derartigen Ausruf als ein neues Item in seiner Niederschrift fest, ohne einen Klaren Uberblick über die Bedeutung der einzelnen Beschwerdepunkte zu bekommen. So muß man die vier Hauptanlässe der Bewegung aus den niedergeschriebenen acht Punkten erst heraussuchen(D. S. 406 ff). Immerhin muß die Vergicht, die Freiburg unter dem 14. August an M. Philipp schickte, so gelautet haben, daß für einen Unbefangenen die sachliche Begründung und Berechtigung der Bühler Unzufriedenheit nicht völlig in Abrede gestellt werden konnte. Für den Landesfürsten allerdings, der sich mit scharfer Anklage gegen Bastian nach Freiburg gewandt hatte, wäre jedes nähere Eingehen auf die Beschwerden seiner Untertanen peinlich gewesen, zumal vor dem Gericht einer auswärtigen Behörde. Er sah in dem Vorgefalle- nen nichts anderes als die Auflehnung etlicher mutwilliger Buben gegen ihren angestammten Landesfürsten; deren sachliche Berechtigung bestritt er ganz und gar(U. S. 237, 239, 259). Was er zu dem Verfahren gegen Bastian beisteuern 430 4. Der Bundschuh von 1517. konnte, lief einzig und allein darauf hinaus, den Richtern möglichst viele Ein- zeltatsachen zu liefern, die das Verhalten des Gefangenen als Aufruhr erwiesen. Nach dieser Seite muß aus Kunz Funst und seinen drei Gefährten nichts Wesentliches ermittelt worden sein. Es hätte ja sonst nahe gelegen, deren Bekenntnisse nach Freiburg zu übermitteln. Vielleicht hatte der Fürst mit diesen Vieren inzwischen bereits abgerechnet. Jedenfalls gewann er, was er jetzt an Nachrichten über den Armen Konrad brauchte, nicht von seinen Gefangenen, sondern von seinem Bühler Vogt Hans Volmar. Jede kleine Neu- igkeit über die damaligen Vorgänge wurde von Bühl nach Baden und von Baden nach Freiburg berichtet. Am 16. August schrieb M. Philipp von Bastians geplanter Versammlung in Oensbach, die durch das Eintreffen der markgräf- lichen Truppen vereitelt worden war, und begehrte hierüber näheren Auf- schluß durch Bastian: hoh das war sd, was er davon isse, us as dorfen und aer die gewest, die alda erschinen sin solten(U. S. 249). Zwei Tage später entschuldigte sich der Fürst bei Freiburg, daß der Bühler Vogt für etliche Tage verreist sei und er ihnen erst nach dessen Rückkehr Weiteres über Bastian Gugel mitteilen könne(U. S. 250). Als Hans Volmar von diesem Ritt wieder heimgekehrt war, nahm er sich mit aller behördlichen Gründlichkeit der Sache an. Er stellte sieben Punkte zusammen, die auf bestimmten einzelnen Nachrichten beruhten und dazu angetan waren, Bastian als Empörer erscheinen zu lassen: 1. sein freches Auftreten bei der Fron im Hartgraben, 2. sein Anspruch, der Bühler Bach sei von Rechts wegen eine Allmende, 3. sein Wortwechsel mit Jörg Nielder und Hans Degenhart, 4. sein Versuch, einzelne Bühler zum Aus- Tischen des Baches zu drängen, 5. sein Verlangen, die Bühler Gemeinde zu- sammenzuberufen, 6. seine ähnlichen Bestrebungen in Bühlertal, Altsch- weier und Kappel, 7. sein Verhalten am Sonntag vor der Vogtei auf der Hessen- bach!. Zu jedem dieser Punkte machte der Vogt seine Gewährsmänner nam- haft, von denen er die Einzelheiten erfahren hatte. Er verlangte nun, diese Leute sollten vor Schultheiß und Gericht zu Bühl über die Punkte befragt und zu einer eidlichen Aussage veranlaßt werden. Die geforderte Gerichts- sitzung fand am Samstag, 26. August, unter dem Vorsitz des Schultheiben, des jüngeren Klaus Berk, in Bühl statt. Mit der ganzen Umständlichkeit des damaligen Gerichtswesens wurde erst festgestellt, daß des Vogts Begehren fur eimlichꝭ und billich geachitetæ(C. S. 252) und ihm deshalb stattgegeben werden müsse. Darauf wurde die Vorlage des Vogts Punkt für Punkt durchgenommen; die Aussagen erfolgten, wie der Ankläger sie im voraus wußte. Für uns sind sie insofern von Wert, als sie uns manche Einzelheit aus den kurzen Tagen des Aufruhrs mitteilen, über die wir sonst keinen Bescheid wüßten(vgl. D. S. 409). Die geplante Zusammenkunft in Oensbach fehlt hier; ich nehme daher an, daß die Anklageschrift Volmars fertig war, ehe M. Philipp von dieser Versammlung erfuhr(16. VIII. vgl. U. S. 249). Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 43¹ Die umfangreiche Niederschrift der Bühler Gerichtsitzung wurde nach Freiburg geschickt. Hier hatte man es mit der Antwort auf die verschiedenen markgräflichen Schreiben nicht sonderlich eilig. Das vom 16. August lag bis zum 21., das vom 18. gar bis zum 25., ehe man es im Rat zur Kenntnis nahm (U. S. 249 f.). Am 1. September fand wieder eine Sitzung statt. Auf Grund der inzwischen eingelaufenen Kundschaften wurde beschlossen, Bastian abermals zu verhören und ihn, wenn er nicht geständig sein wolle, wieder unter die Folter zu nehmen. Aber auch das verzögerte sich um eine Woche. Erst am 12. September hatte M. Philipp das zweite Bekenntnis Bastians in Händen, das ihm der Kanzler Dr. Hieronymus Vehus nach einer mündlichen Aussprache mit den Freiburgern überbrachte. Es scheint, als habe der Fürst für nötig befunden, durch seinen ersten Beamten auf die Freiburger Obrigkeit einen Druck auszuüben, damit sie das Verfahren gegen Bastian mit größerer Eile und Strenge handhabe. Er freute sich, nun endlich aus dem Munde des Gefangenen das Eingeständnis aufrühre- rischen Vorgehens in Händen zu haben. Uns ist darüber nichts Näheres bekannt. Wir besitzen weder den Wortlaut dieser Vergicht noch wissen wir, ob sie ohne den Zwang der Marterwerkzeuge zustande gekommen ist. Nur aus dem markgräflichen Schreiben(U. S. 259) läßt sich entnehmen, daß Bastian mittlerweile seine Erhebung zum Armen Konrad, sein Werben um Anhänger, sein Auftreten vor der Vogtei und auf der Hessenbach eingestanden hatte. Das genügte in den Augen der Regierung, um ihn zum Empörer zu stempeln. Dr. Vehus wird also den Freiburgern die weiteren Schritte klar vorgezeichnet haben: eine abschließende Gerichtsitzung, Todesurteil und Hinrichtung. Das alles bestätigte M. Philipp in dem Schreiben vom 12. September. Nur eine Einschränkung hatte er zu machen: er wünschte die Hinrichtung nicht eher vollzogen, als bis Frau Bastian ihres Kindes genesen sei. Offenbar hatte er aus Bühl erfahren, daß die Niederkunft in Bälde bevorstehe. So war das Schicksal des Anführers besiegelt, ihm aber noch eine letzte Frist gelassen. Er verbrachte den Rest des Monats September im Gefängnis, seine Frau aber sah ihrer schweren Stunde entgegen mit dem drückenden Gefühl, daß sie den Ernährer ihrer Kinder demnächst auf grausame Weise verlieren werde. Im übrigen hörte man von dem Bühler Aufstand nichts mehr. Die Strafen, denen die Schuldigen sicher nicht entgingen, beschäftigten die Allgemeinheit nicht. Es war ja auch nur ein geringfügiges Ding gewesen, wenn man es mit dem großen Armen Konrad in Württemberg vergleicht. Und doch gehört auch die kleine badische Unruhe von ein paar stürmischen Juni- tagen mit in die allgemeinen süddeutschen Gärungen, die damals den Landes- obrigkeiten und dem Reichsoberhaupt nicht geringe Sorge verursachten. Auf dem schwerfälligen Wege, der die damalige Reichsverwaltung kennzeich- 432 4. Der Bundschuh von 1517. net, erschien endlich am 25. September aus Ensisheim der kaiserliche Erlaß vom 6. dieses Monats, der die nötigen Maßnahmen anordnete in Anbetracht der dscheren lou, emporungen und seleamen pratiſten, so sich dete allenthalben .. begeben(U. S. 260). Es waren die alten Rezepte, die man bei derartigen Ubeln immer(und zwar meist nachträglich) hervorholte: jeder Untertan solle für den Kriegsfall gerüstet sein, zur Not werde der Kaiser selber erscheinen, Landsknechte aus den Erblanden dürften nicht in fremden Sold ziehen, sondern vallein uf uns als ren herren und lanisfursten(ob wir derselben notturftig uur- den) arten— als ob auch nur die geringste Möglichkeit bestanden hätte, derartige heimkehrende Krieger auf Kosten des Landesherrn passend zu be- schäftigen, bis ein neuer Krieg sie wieder unter die Waffen rief! Derartige Verordnungen muten an, als kämen sie aus einer fremden Welt. Von irgend welchem Einfluß auf die weitere Gestaltung der Dinge kann man bei ihnen küglich nicht reden. Etwa am gleichen Tage, als dieser Erlaß der österreichischen Regierung in Freiburg eintraf, hielt man dort die entscheidende Gerichtsitzung über Bastian Gugel. Mittwoch, 27. September, legte man ihm die Bühler Zeugen- aussagen vor und ließ sie sich— ob mit oder ohne Folterzwang, wird nicht erwähnt— durch den Gefangenen bestätigen. Natürlich haben wir nun hier kein selbständiges Bekenntnis vor uns, sondern nur das— vermutlich nicht freiwillig abgegebene— Ja des Schuldigen auf bestimmte Fragen seines Anklä- gers. Der Wert dieser Vergicht liegt also nicht in den Stücken, in denen sie wörtlich mit den Angaben der Bühler übereinstimmt, sondern in den verein- zelten Punkten, in denen der Angeklagte seine abweichende Meinung zu sagen gewagt hat. Hierhin gehört sein Urteil über den Bläuelbach, den er ausfischen wollte: der os etwen almend geiesen, als er gehört habe(U. S. 262). Das ist wohl vorsichtig ausgedrückt und vermag das entgegengesetzte Urteil der Bühler Dorfbehörde nicht zu entkräften; aber das betend scheint auf eine Vergangen- heit hinzudeuten, wo tatsächlich die Gemeinde noch befugt war, die Fische des Dorfbaches zu fangen; und es läßt sich gut vorstellen, daß die Bauern in Zeiten, wo die Herrschaft ihre Ansprüche auffällig steigerte, sich leidenschaft- lich an die Zustände früherer Jahrhunderte erinnerten, wo die Freiheit des Dorfes noch nicht durch grundherrliche Gerechtsame eines Mächtigen ein- geengt war. Auch darin mag Bastian Recht gehabt haben, daß die lauten Drohreden, deren er sich gegen Jörg Nielder und andere bedient, im Kreise der wohl bekannten Dorfgenossen weit harmloser klangen als auf dem Papier einer markgräflichen Anklageschrift(U. S. 262). Sehr belastend schien auf den ersten Blick der Hinweis auf die stattliche Hilfe, die der Vogt von Stollhofen dem Bühler Rädelsführer zugesagt hatte. Denn es sah ganz so aus, als habe dieser weit verzweigte Verbindungen unterhalten, um die ganze Landschaft, . Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 433 in die Netze einer wohl vorbereiteten Verschwörung zu ziehen. Aber bei schärferem Zusehen erwies sich diese angebliche Bundesgenossenschaft der Stollhofener als das prahlerische Gerücht eines Dienstknechtes(U. S. 262). Auch eine scheinbare Kleinigkeit darf man nicht übersehen. Als Bastian sich dazu bekannte, er habe die Zögernden mit dem Hinweis auf die Hilfsbereitschaft der drei Nachbardörfer zum Beitritt gedrängt, kügte er hinzu: Luden Klaus und Pfiffer Palin hätten ihm diesen Rat gegeben. Von Luden Klaus aber wissen wir, daß er in der Versammlung am Sonntagabend von Bastian zum Beisitzer angenommen wurde und daß er einer von den ungestümen Drauf- gängern war(U. S. 257); von Pfiffer Palin, daß er sich an dem Zug zur Vogtei kührend beteiligt hat(U. S. 263). Wir werden daher die Schuld an den stürmischen Vorgängen in Bühl micht bloß auf Bastian Gugel wälzen dürfen, sondern neben ihm noch mehrere Rädelsführer anzunehmen haben. Eine ganz selb- ständige Uberlieferung vertritt dieses letzte Bekenntnis Bastians über die Verhandlungen am Dienstagnachmittag in Altschweier. Abermals läuft seine Aussage darauf hinaus, daß er weniger hervorgetreten sei, als es die Bühler Zeugen vermuten ließen. Offenbar hatte sich in der Erinnerung der dortigen Dorfbewohner schon im Verlauf von zwei Monaten die einseitige Meinung kestgesetzt, als habe Bastian damals alle Schritte persönlich unternommen: das Volk liebt Bilder mit starken Strichen. Der Nächstbeteiligte aber wußte noch genau, daß in der Gemeindeversammlung von Altschweier nicht er, sondern drei seiner dortigen Freunde das Wort geführt hatten. Endlich verdienen einige Nachrichten aus dem Munde des Gefangenen erwähnt zu werden, die wir nur von ihm erfahren: daß in Altschweier eine selbständige Zusammenkunft der Unzufriedenen stattgefunden hat, in der sich Kunz Funst zum Armen Konrad aufgeworfen und viele Anwesende sich zur Treue gegen ihn verpflichtet hätten(U. S. 264); daß auch der Bürgermeister Klaus Frank von dem Einverständnis der Acherner Untertanen gewußt habe(U. S. 264); und daß nach Ansicht der Aufständischen der Landesfürst durch die verhaßten neuen Ordnungen sein Wort gebrochen habe, mit dem er sich bei der Ubernahme der Regierung feierlich verpflichtet hatte, die alten Rechte unangetastet zu lassen (J. S. 264). Nach allen Seiten gewinnen wir also durch die Schlußsitzung über Bastian Gugel den Eindruck, daß der Ausbruch der Unzufriedenheit in Bühl wohl hauptsächlich durch diesen Anführer veranlaßt worden ist, daß er aber eine Anzahl gesinnungsverwandter Helfer neben sich gehabt hat, die wohl kaum alle die verdiente Strafe bekommen haben, und dab man in den beteiligten Ort- schaften weithin mit Bastians Vorschlägen einverstanden war, wenn man auch vor seinem herausfordernden Auftreten zurückwich und namentlich hinterher nicht als Freund eines Empörers gelten wollte. Abgesehen von den vier Gefangenen aus Altschweier, die in Baden-Baden Rosenkranz, Bundschuh. I. 2 22 22 1 25 7 2 3 5 8 tagte; 1 regetktes 2 434 4. Der Bundschuh von 1517. abgeurteilt wurden, blieb allem Anschein nach Bastian das einzige Opfer der verunglückten Dorkunruhen. Männer wie Luden Klaus oder Pfiffer Palin scheinen unentdeckt geblieben zu sein. Auf Bastians Haupt häufte sich die ganze Schuld, somit folgerichtig auch die ganze Strafe. Am Donnerstag, 5. Oktober, wurde das Todesurteil über ihn gefällt, vermutlich auch alsbald vollstreckt. Es lautete auf Enthauptung; der schändliche Vorgang, daß der Körper des Hingerichteten in vier Stücke geschlagen und diese an den vier Heerstraßen aufgehängt wurden, wäre diesem Bauernführer bei seiner heimat- lichen Gerichtsbehörde wohl kaum erspart geblieben. Seine Frau hatte inzwischen das erwartete Kind geboren. Der Haushalt kam durch diesen Familienzuwachs in noch größere Bedrängnis als bisher. Sie wandte sich— wir wissen nicht, wann— nach Freiburg, fand dort auch Unterkommen, mußte sich aber kümmerlich durchschlagen. Die neue Erb- ordnung, gegen die ihr Mann ja die Hand erhoben, verhinderte, daß sie Haus und Land von ihrem Gatten erbte. Zwar waren Kinder vorhanden, die in den rechtlichen Besitz hätten eintreten müssen. Aber rücksichtslos wußte sich ein Bruder des Verstorbenen mit anderen„An verwandten“ oder„Freun- den“ schnell der Hinterlassenschaft zu bemächtigen;— wie hätte man auch auf einen Verbrecher oder dessen Hinterbliebene Rücksicht zu nehmen brau- chen! Drei Jahre lebte so die arme Witwe mit ihren Kindern im Elend dahin. Da nahm sich der Freiburger Rat dieser schutzlosen Fremdlinge an und for- derte in einem kurzen Brief den Bühler Vogt Hans Volmar auf, für die Rechte der unschuldig Geschädigten einzutreten. Die Witwe wolle sich an die jetzigen Eigentümer des Hofes wenden, um von ihnen eine Beihilfe zur Versorgung der unmündigen Kinder zu erlangen. Diesen Anspruch unterstützte die Frei- burger Behörde auf das wärmste: es sei nicht mehr als recht: odie bruder und frumt umd aber sein gut genomen hat, erden die hillicheit hedenen und die armen binder nit hungers sterben lassen(U. S. 265); außerdem könne man nicht verlangen, daß Freiburg noch weiterhin für den Unterhalt der zugezogenen Kinder aufkomme. Hat— was wir nicht wissen— diese Verwendung der mächtigen Stadt bei dem markgräflichen Vogt Erfolg gehabt, dann wird Basti- ans Familie im Sommer 1517 in die alte Heimat zurückgekehrt sein: auch jetzt noch völlig verarmt und auf das Wohlwollen der Dorfgenossen angewiesen. Das elende Leben blieb nun einmal ihr Los, denn sie waren durch die Tat des Vaters vor der Offentlichkeit gebrandmarkt. Selbstverständlich war diese Zerrüttung der Familien verhältnisse des An- kührers nicht die einzige und auch nicht die wichtigste Folge des gescheiterten Armen Konrad. Auch hier wieder waren Schuldige entflohen, die nun den Samen der Unzufriedenheit weiter trugeni. Auch hier waren berechtigte f 1 Als der Freiburger Stadtrat am 30. März 1515 den B. von Konstanz um Ent- Warum blieb von 1513-17 das Landvolk in Spannung? 435 Forderungen der Untertanen im Blute derer erstickt worden, die ihnen— wenn auch mit verwerflichen Mitteln— hatten zum Siege verhelfen wollen. Das Gefühl, rechtlos zu sein, wuchs im Landvolk mit jedem gescheiterten Befrei- ungsversuch. Sollte die„Gerechtigkeit“ tot sein, weil es bisher der Macht immer wieder gelungen war, ihre Verfechter mundtot zu machen? Unmittel- bar hatte die Bühler Unruhe mit der großen Sache des oberrheinischen Bund- schuhs nichts zu tun; aber in den ungelösten Resten, die sie hinterließ, lieferte auch sie den verschlagenen Führern und Wühlern nach der Art des Joh Fritz willñkommenen Zündstoff. Auch darin unterschied sich diese rein örtliche Bewegung von den um- fassenderen Befreiungsversuchen des Bundschuh, daß Markgraf Philipp wenigstens nachträglich auf die Beschwerdepunkte seiner Untertanen einging, während von derartigen sachlichen Untersuchungen nach Bundschuhauf- ständen nie die Rede ist. Wir hören nämlich, der Landesfürst habe„in dem schwülen Jahre 1516, als der württembergische Bauernaufstand des Armen Konrad die Gefahren der Lage grell beleuchtet hatte, alle Amter seines Landes veranlaßt, ihre einzelnen Beschwerden zu sammeln und ihm vorzutragen“. Es wäre äußerst wertvoll, diese Schriftstücke wieder aufzufinden, um aus ihnen die Bauernforderungen zu erkennen und mit den Zielen Bastian Gugels ver- gleichen zu können. Tatsächlich scheint es, als habe Markgraf Philipp sich Mühe gegeben, berechtigten Wünschen seiner Untertanen entgegenzukommen. Wir besitzen nämlich in einem Sammelband Bühler Polizeiordnungen eine Reihe von Nachträgen zu jener ursprünglichen Festsetzung von 1488/1507, aus denen sich ergibt, daß die Bestrebungen des Armen Konrad nicht ganz ohne Einfluß auf die Regierung des Landes geblieben sind. Zwar sind diese Nachträge leider nicht datiert, müssen aber, nach dem ganzen Zusammenhang zu urteilen, aus der Zeit kurz nach 1514 stammen und enthalten namentlich in ihrem Inhalt deutliche Beziehungen auf den verunglückten Aufstands versuch. Ein unverkennbarer Nachhall der Bühler Unruhen, wo ja die Dorfobrig- keit vereinzelt die Gemeinde zur Aufstellung ihrer Beschwerden zusammen- berufen hatte, ist in folgender Weisung zu erblicken:»Es sollen duch alle burgermeister, heimburger und vierleuth des ampts Büfl furterluin aue ewigen tagen ein gemeine versamblung— fur sie selbst oder ander— gestatten ue schuldigung bat, weil die städtische Polizei beinen boshaftigen ubeltattigen menschen, der in unsers gnedigen herrn von Butesch I Bitsch] oberfeit einen priester u den tod geiwundetè aus der St. Nikolaus-Kapelle zu Freiburg verhaftet und dadurch das Asylrecht verletzt habe, kügte er zur Begründung hinzu: der Gefangene stehe außerdem im Verdacht, an Diebstäh- len beteiligt zu sein, sei jüngst aus dem Gefängnis zu Heytersen(-Zt˙eitersheim) entflohen oderglichen soll er dem Armen Contæen ouch anhangens(Fr. St. A.-Missive 9 Bl. 210b 211a; vfritags vor palmarum 15150. 1 E. Gothein in„Neujahrsblätter“ 1910 S. 11. 436 4. Der Bundschuh von 1517. geschehen, darunder unheil berathschlagt werden mòclu, das der herrschaft eue abbruch ihrer obrigſrheit und herbrachiten gerechitigitheit(wie hievor beschehen) dienen möcht, sonder ab sie oder andere soleh heimblich versamblung und rath- schlag hörten oder vuiten, soll ein ieder bei seinem geschavornen dit das den ambi. leuten von stumt an furbringen«(G. L.A., Ordnung der pollicei beder gerichts- herrn zue Buhel, Bl. 29 b—30 a). Der fiskalische Gesichtspunkt, der in all diesen Anordnungen den Landesherrn leitete, schlägt sofort im nächsten Satze wieder durch: Item es sollen auch die burgermeister, heimburger und verleuih dieß umpis æue Buſiel uf der herrschaft obriglcheiten und gerechtigſcheiten, aueh der ganeen gemeind herbruchie gebruch und gute gewonhelten ein getremlichs ufsehens haben, und ab sie sehen, das darum etisoas enteogen oder abguenge sein solt, sollen sie dus deder æeit den amplleuthen furbringen..(Bl. 30a). Was die sachlichen Punkte betrifft, die zur Empörung von 1514 geführt hatten, so finden wir, daß der Landesherr auf zweierlei einging. Den Anstoh, den die neue Erbordnung gegeben hatte, glaubte er aus folgenden Gründen nicht beseitigen zu können: eil die erbordnung in unßer lantschaft nunmehr in ubung und gebrauch ſchommen,.. und vorhanden ist, daß etlich under unher anstöſßer in ubung stent, sich auch(soviel muglioh) mit un perer erbordnung eue vergleichen, achten ur, das noch æur æeit deren nit enderung æue thun sei, wollen's doch dabei mit der æeit noch gelegenheit umbgeschlagen haben, so das ihrer oder anderer unherer angehörigen halb fur nute angesehen wurdet, auch. znsehens eue thun(Bl. Ia-b). Immerhin ist bemerkenswert, daß der Mark- graf die Berücksichtigung der Wünsche seiner Untertanen nicht völlig von der Hand wies. Der Rückschluß liegt nahe, wie berechtigt der Unwille der Bühler Bevölkerung über den starken behördlichen Eingriff in das Erbrecht tatsächlich gewesen ist. Die Leute gewöhnten sich denn auch auf die Dauer nur schwer an die neuen Rechtsgrundsätze.„Gab es doch“, wie Gothein zu der Regierungszeit Philipps II.(T 1588) anmerkt,„noch immer Gemeinden im Land, die um Rückkehr zu ihren alten Gewohnheiten im Erbrecht baten und das unter ihre ständischen Beschwerden aufnahmen, obwohl Christophs Erbordnung nun bereits seit 70 Jahren galt“(Neujahrsblätter 1910, S. 10). Die andere Beschwerde betraf das Rügegericht. Hier schränkte Philipp die strengen Bestimmungen von 1507 wenigstens so weit ein, daß jeder Dork- bewohner nur das anzuzeigen verpflichtet war, was er vor Gericht beweisen konnte. Die neue Fassung lautet: Das ruggericht hetreffent, ist dasselbig eue erhaltung friedens und einigitheꝛt und damit einer von dem andern geiwalts vertrau- gen, moͤnniglichem bidermanm æue guet angesehen, als das man achtet, es sei nit fur gemeinen nuteen, solches abeuestellen. tedoch awöllen ur hiemit gnediglich und guetlich euegeben, daß hinfur heiner niche æue rugen schuldig seie, er möge dann solches eue recht gnungsamb beweiſßene(Bl. Ib). Auch hier gibt also die — Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 437 Behörde zu, daß die Bevölkerung nicht ganz ohne Ursache und Recht gehan- delt hatte, als sie sich gegen die bisherigen schroffen Forderungen wehrte. Anderseits ist es erfreulich, hier einmal feststellen zu können, daß es damals auch Landesfürsten gab, die für berechtigte Wünsche ihren Untergebenen ein offenes Ohr besaßen. Wäre diese Gesinnung weiter verbreitet gewesen und hätte sie sich auch vorbeugend, und nicht erst nachträglich heilend betätigt, so wäre der damaligen Zeit viel Ungemach erspart geblieben. Aus dem Fehlen dieser landesväterlichen und staatsmännischen Einsicht zog die Bundschuh- neigung des Volkes immer wieder neue Kraft!. c) Die laufenden Knechte. Gelegentlich ist schon an früheren Punkten der Darstellung(vgl. D. S. 148) darauf aufmerksam gemacht worden, was für ein unruhiges Element jene Söld- nerscharen ins Land brachten, die entweder sich gerade zu einem Kriegszug rüsteten oder kürzlich aus dem Sold entlassen waren und nun müßig auf neue Gelegenheit zu kriegerischen Taten warteten. Kamen sie aus dem Felde heim, 80 lagen sie in den Dorfwirtshäusern und verzehrten ihren Sold bei Spiel und Trinkgelage, wenn sie nicht gar noch Schlimmeres trieben: Straßenraub, Bauernerpressung, Mord und Brand. Denn auch in der Heimat fanden sie nur selten den Weg zu geregelter Arbeit zurück. Meist lungerten sie unter ihren alten Bekannten als die rechten Habenichtse und Tagediebe umher und störten das ruhige Leben des Landvolkes. Wohnten sie aber an fremdem Orte, dann galten innen die Bauern, mit denen sie ja dort kein Band der Freundschaft oder Ver- wandtschaft verknüpfte, als willkommene Beute für ihre rohe Willkür. Auf die eine wie auf die andere Weise vermehrten sie bei solchen, die ohnehin mit der eigenen Lage unzufrieden waren, den Hang und Drang zu trotziger Selbst- hilfe und zu umfassender Verschwörung. Der Südwesten Deutschlands war kür derartig„gartende Knechte“ der geeignetste Boden. Hierhin wiesen die nie aufhörenden Kämpfe mit Frankreich, die zwar damals auf italienischem Boden ausgefochten zu werden pflegten, die aber auch das Oberrheintal be- ständig in Atem hielten. Hier waren die Gebiete der verschiedenen Landes- herren so klein, so zersplittert, so bunt durcheinander gewürfelt, daß ein Tauge- nichts es leicht hatte, sich den polizeilichen Gewalten durch Flucht ins„Aus- land“ zu entziehen. Hier übten so kriegstüchtige Staaten, wie die schwei⸗ Umann(II S. 588) fällt über die damaligen Landesherren das harte Urteil:„Von Kleinlichen Leidenschaften getrieben, vergessen sie alles um sich her: wie gegen Türken wüten sie gegen die eigenen Stammesgenossen. Einsichtigen Zeitgenossen bangte vor dem Tag der Abrechnung seitens des gemighandelten Volkes. Der beherrschende Zug in der Physiognomie dieser Herren ist Selbstsucht und eine, allerdings gradw-eise abgestufte Unbe- kümmertheit um die vernünftigen Interessen des allgemeinen Wesens wie der Beherrschten“. Fete 438 4. Der Bundschuh von 1517. zerische Eidgenossenschaft und das Herzogtum Lothringen ihre Anzichungs- kraft auf alle Berufsoldaten aus. Hier hatten sich im Laufe der letzten zwanzig Jahre so blutige Kämpfe abgespielt, wie der Schweizerkrieg und(in einem Ausläufer) der pfalz-bayrische Erbfolgestreit. Infolgedessen fehlte es in der Bevölkerung links und rechts vom Rhein während jener Jahrzehnte nie an wilden Gesellen, deren Handwerk die Gewalttat, deren Uberschuß an Kraft für die ganze Landschaft eine stete Quelle des Ubels war. Die Obrigkeiten, denen diese Mißstände nur allzu gut bekannt waren, lieben es nicht an Abwehrmaßnahmen fehlen. Im Elsaß war es eine bestän- dige Aufgabe der Niederen Vereinigung gewesen, gegen die„laufenden Knechte“ Abhilfe zu schaffen(D. S. 222 ff.). Nach Beendigung des bayrischen Erbfolgekrieges, in dem der Kaiser dem Pfälzer Kurfürsten ja auch die Reichslandvogtei über das Elsaß entrißg, war das Unwesen auf den elsässischen Straßen so groß, daß am 23. September 1504 eigens deshalb ein Landtag in Schlettstadt abgehalten werden mußte. Es ligend dete allenthalben uf den straßen abgeloufen fusbuben, die die furwandernden per- sonen rechifertigen und anstrengent, also das niemum sicher und ungerechitfertig vor inen wwebern und die straßen gebruchen mage, schrieb B. Albrecht von Straß- burg in seiner Einladung zu diesem Tage an die Reichstadt Oberehnheim (O. E. St. A.— AA 62). In dem Abschied jenes Schlettstadter Tages(omontug nach mathe 23. IX.) wurde aber kein Zweifel daran gelassen, daß man es hier nur mit Nachwehen jenes kaiserlichen Kriegszuges zu tun habe, wWo nach innemungꝰ? gemelter lanivogthi etlich fusvolſt allenthalben im lande Elsus verliben und seinen enthalt durin hat umd durch dasselbe fusvolſ menglichè frombde und inlendige personen, die dheiner vechde nach vientschaft vertvandt oder an- hengig seins“(O. E. St. A.— AA 61). Also der Ausgang des Krieges hatte allem möglichen Gesindel den Eingang ins Land verschafft, und es bedurfte sicher noch Monate, wenn nicht Jahre, um die bösen Folgen jenes Feldzuges in den betroffenen Landschaften des Elsaß zu verwischen. Ruhe und Friede kehrten auch dann noch nicht ein; dafür sorgten in jenem Wetterwinkel schon die fortwährenden Spannungen der Großmächte und die Späne der kleinen Gewalten. Dafür lag ja auch die Schweiz jenem Gebiete zu nahe, die während dieser Jahrzehnte fortwährend mit den herrenlosen Söldnern zu schaffen hatte. Man erntete hier, was man in all den Kriegen der letzten Zeit gesät: irrtümlich steht Hanstregend in dem Schreiben, das abern uf donnerstag noch nativitatis marie anno eie 15044— 12. IX.— datiert ist. 2 Us.: innemug, nach der Ein- nahme des Schlosses Ortenberg bei Offenburg(14. VIII. 1504) wandte sich Max nach dem östlichen Kriegschauplatz(Ulmann II S. 215ff.). 3 d. h. die mit keinerlei Fehde oder Feindschaft etwas zu tun haben. — Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 439 neben dem Ruhm und der reichen Beute brachten die heimkehrenden Soldaten auch viel wildes Treiben ins Land. Da nimmt es sich seltsam aus, wenn die Züricher gegenüber einem Boten Maximilians im Frühjahr 1514 Beschwerde erhoben, daß von Isny, Kempten und dem Allgäu her die laufenden Knechte sich in der Eidgenossenschaft bemerkbar machten, also von Gebieten, die vin schute und scherm des habs Gsterretchsa ständen; der Vertreter des Kaisers hatte es wahrlich nicht schwer, ihnen zu entgegnen, due si nimmer 80 gar unruwerig sein dann dio irend. Die Unruhen gingen tatsächlich dort stets hinüber und herüber, und nicht ohne Sorge blickte die Innsbrucker Regierung in jenen Jahren zur Schweiz hinüber, wo odie pratixen allenthalben gros, selaam und schiere seien?. Die Behörden aber standen dem Treiben der,, Reisbuben“ ratlos gegenüber. Vollends als Gefahr drohte, durch Strafen die früheren Soldaten ins Lager des Bundschuhs zu treiben, fühlte sich die Tatkraft der Regierungen gelähmt. Als der Kaiser sich kurz nach Beendigung der Lehener Bundschuhunruhen von einigen der angesehensten Reichstände ein Gutachten darüber ausstellen ließ, was mit den laufenden Knechten unter solchen Umständen zu machen sei, ging der Rat des Pfalzgrafen, der noch am ehesten den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprach, wie selbstverständlich von dem Grundgedanken aus, das den gescheen verbotten und mandaten eim straf nachfolgtæ(L. S. 211, vgl. D. S. 378). Der Kaiser selber aber hatte schon in seinem Anschreiben deutlich durch- blicken lassen, daß er mindestens jetzt, wo der Bundschuh kaum unterdrückt sei, ein neues Verbot gegen die laufenden Knechte für aussichtslos halten würde(U. S. 198). Man wußte eben mit den herrenlos umherschweifenden Soldaten schlechterdings nicht fertig zu werden. Die beiden einzigen Heilmittel, die man abwechselnd immer wieder an- wandte, waren polizeiliche Achtsamkeit auf Ubergriffe und behördliches Ver- bot, in fremde Kriegsdienste zu tretens. Als ob sich die Wanderlust und Kampf- gewohnheit der entlassenen Soldaten durch derartige„Mandate“ irgendwie hätte eindämmen lassen! Wie diese entwurzelten Existenzen wieder in geord- nete Bahnen des bürgerlichen Lebens zurückzuleiten seien, gab kein Erlaß der Regierungen an. Und doch lag hier erst der Kern der Schwierigkeit. Die Räte am grünen Tische hatten leicht befehlen; wer mit dem praktischen Leben r d. h. die Ihren, die Schweizer; W. von Reichenbach an die Regierung in Innsbruck, urch 2. tag marcii anno ete 140(W. H. H. St. A.— Maximiliana 24a— II Bl. 98). 2 eben- da, Maximiliana 24 b Bl. 51; Innsbr. Regierung an Kanzler Serntein 22. IV. 1514. 3 Aus- weisung empfahl der Kaiser in solchem Falle, wie sein Erlaß vom 25. VI. 1518 aus Kauf- beuren(B. St. A.— Deutschland A 1) zeigt: d sic, also die gedachten hnechit welter under- steen wurden, auf unser oder eier armleut au garden, au legern oder si sonst in ander seg eu dringen, au nõtigen oder au beschedigens. 2822 7 2 1 440 4. Der Bundschuh von 1517. in Berührung kam, mußte erkennen, daß hier unbezwingliche Mächte des Volks- lebens am Werke waren, die aller behördlichen Regelung spotteten. So war z. B. die Stadt Freiburg durchaus entschlossen, ihre Untertanen nicht in aus- wärtigen Kriegsdienst ziehen zu lassen, unkontrollierbare Fremdlinge aber ge- bührend zur Rechenschaft zu ziehen. Allein, was wollte man tun, wenn jemand erklärte, odas er von ſaiserlichier majestat wegen bestelt und angenomen sige? Da war auch Freiburgs Macht am Ende. Und schlieglich gab der Rat in dem Schreiben an Villingen, aus dem wir diese Sätze entnehmen, ziemlich barsch und unwillig zu verstehen: das wir aber all laufend ſnecht, die umbeſanter gestall wdandlen, abstellen und ersuchen ſonnen, ist nit in unserm vermogen d. So war es tatsächlich. Und alle Versuche, die im Laufe dieses Jahres 1513 auf Betreiben der Ensisheimer Regierung gemacht wurden, im Breisgau eine straffere Ordnung durchzuführen, scheiterten an der Ubermacht der Verhält- nisse. In einem Falle gab sich Freiburg wirklich einmal die Mühe, den Lands- knechten nachzuforschen, die aus ihrem Gebiet in die Fremde gezogen seien (Februar 1514). Was war das Ergebnis? Der Rat der Stadt berichtete am 19. Februar an die Regierung in Ensisheim: hi finden, dus von denen, die unsers versprechens Id. h. in unserer Botmähbigkeit] sid, villichit ungevorlich hi eeneig nechi hinteg gesogen. ob si aber all æaum unig von Franchrieh geloffen sient, habent abr in worheit dehiein eigentlich abissen. dann etlich und der merteil vor eelen ſoren hingesogen und sithar nit ider inlendig omen. Die Sache stellte sich also wesentlich harmloser heraus, als man nach den lauten Klagen der kaiserlichen Mandate annehmen mußte. Was aber wollten die dutzendfachen Verbote des Reislaufens besagen, wenn Freiburg in der Fortsetzung des Schrei- bens folgende Verhältnisse enthüllte: des sind ouch arm gesellen, die schulden halb nit pliben mogen und ir eib und binder, sovil sd derem hie verlassen, muęssend armut umd ellend liden, werdent auoh us dem almuesen eræogen«(Fr. St. A.— Miss. 9, Bl. 129b—130 a). Angesichts dieses Elends, das offenbar manchen Mann erst in den Kriegsdienst trieb, weiß man nicht recht, was man zu der völligen Verständnislosigkeit der damaligen Landesregierungen sagen soll, mit der sie dem Arbeitsmangel und dem Hunger ihrer einfachen Bevölkerung gegenüber- standen. Anderseits kann man jenen notleidenden Familien sein Mitgefühl nicht versagen, die durch die Abwesenheit des Vaters auf Jahre hinaus, viel- leicht gar für immer auseinander gerissen waren, wo der Frau die ganze Sorge kür den Unterhalt der Kinder blieb und wo trotzdem die öffentliche Armen- kasse beständig zu Hilfe genommen werden mußte, um das Allerschlimmste abzuwehren. Das waren die Kreise, aus denen die laufenden Knechte hervor- gingen. Wie groß muß die Not in manchem Hause gewesen sein, wenn es den Freiburg an Villingen omentag noch oculi— 28. II. anno domini ete 180 Fr. St. A.— Miss. 9, Bl. 34 b). — Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 44¹ Obrigkeiten selbst mit allen Zwangsmaßregeln nicht gelang, die Männer und Söhne aus solchen verschuldeten, heruntergekommenen Familien im Lande festzuhalten! Je länger derartige Zustände dauerten— und sie lassen sich 1515 schon mindestens ein Menschenalter zurückverfolgen!— desto mehr wuchs die Gärung dort in Südwestdeutschland2. Um so schlimmer, wenn noch beson- dere Fehden das Land in Aufruhr brachten. Und solche lassen sich in jenen Jahren auf dem Boden der früheren und späteren Bundschuhverschwörung noch nachweisen. Nur vorübergehend war die Unruhe, in die das Unterelsaß während des Sommers 1515 geriet, als der junge Franz I. Mailand angriff und Maximilian ihn durch einen Vorstoß vom Oberrhein her im eigenen Lande zu überkallen plante. Der Kaiser ließ seine Reiter ins Elsaß einmarschieren, aber bald wieder zurückziehen, weil das Unternehmen scheiterte(UImann II, S. 662) — gerade Ursache genug, um den Frieden der dortigen Landschaft für ein paar Wochen zu stören. Die elsässischen Landstände, die offenbar vorher nicht verständigt worden waren, gerieten in Sorge; Weihenburg erstattete am 2. Juni eilends dem mächtigen Vorort Straßburg Meldungs; dieses warnte den Herzog von Lothringen; endlich veranstaltete der kaiserliche Statthalter mit Räten der Stadt und des Bischofs von Straßburg eine Zusammenkunft in Zabern, um mit ihnen die brennenden Fragen zu besprechens. Aber wenn auch die Gefahr eines wirklichen Krieges damals vom Elsaß abgewandt wurde, 1 von etwa 1485 rechnet man die Entstehung der Landsknechte(UImann I S. 852). 2 Noch im November 1515 beriet der Landtag in Ensisheim über die laufenden Knechte; zur gleichen Zeit fragte Straßburg bei Freiburg an, ob keinerlei neue Verfügungen in dieser Sache ergangen seien; Freiburg antwortete darauf an Straßburg— Ydonstag vor martinia — am 8. XI. 1515: wir vtragen von nochigondem mandat, so usgangen sein soll, noch aur ait dehein gloublich wissen. so haben wir oui bishar die ihennen, so uber faiſserlicher] mlajestelt gepott ungezogen sind, uf ir ansuchen nit intomen lassen. aber unser bottschaft, so detet uf dem landtag æu Ennsiphenm ist, soll sich dieser sachen erfuren und uns verrer bescheid pringene (Str. St. A., AA 364 Bl. 19). Man sieht, die Hilf- und Ratlosigkeit der Behörden war nach wie vor die gleiche. 2„f hut noch der vesper æit spat ist uns glauphaftige warnung æulomen, wie sich ein großer geꝛug sol versamlen und understan, hie auschen mittwochs nestrompi(6. VI.) einen strauf umb uch une gein Elsasꝛabern au thum und etlichè schi llosser næaunemen. aber wem au widder, ist uns nit geoffenetæ(Weib. an Str. Ysampstag pro festo trinitatis anno ete funfeehma (Str. St. A.— AA 364 Bl. 20). 4 die Lothringer Räte und Regenten antworten darauf am 24. VI. 1515 an Straßburg: Mir han hievor etlich der unsern hinusgeschiclct, sieh gemelter werbung au erkunden, önnen aber nit erfaren, so oder uber wem die usgee, bittende mit fleiß, wo euch deshalben etibas withers begegnen wurde, uns solchs au wissen thun.(Str. St. A.— AA 364 Bl. 23). s Statthalter und Räte an Straßburg villens Hagnoꝛis einstag noch johanns zaptiste anno ete 154(26. VI.):„Also sind uns etiuas bestberlicher hendel augevallen, die ſteilser- liche] mſajestelt heruren. deshalben wir etlich von uns auf morn au frugem imbiſß eu unßerm glnedigen] lern] von Stroßburg abgevertigt..., ir welt uber rotsbotschaft aueh morgen æu frugem imbiß au Labern haben, us ursachen, ie ir vernomen werde(Str. St. A.— AA 364 Bl. 21). deen: 442 4. Der Bundschuh von 1517. 80 blieben doch die Obrigkeiten— und sicher auch die Untertanen— noch für eine Weile in Sorge, so daß z. B. Herzog Anton von Lothringen, ehe er im August an den französischen Königshof ritt, seine elsässischen Besitzungen der Obhut Straßburgs anvertrautel. Allerdings trug eben dieser Lothringer Herzog selber die Schuld, wenn wenige Monate später nochmals Unruhe in die Weißenburger Gegend kam. Er, der sich jetzt offenkundig an den jungen französischen König anschloß, ihn im Jahre 1515 nach Bologna begleitete und sich im gleichen Jahre mit einer französischen Prinzessin(Renate von Bourbon) verheiratete, war natür- lich am allerwenigsten geeignet, die deutsche Westmark gegen etwaige An- griffe Franz I. zu verteidigen. Im Gegenteil hatte man am Kaiserhofe allen Anlaß, ihn für einen französischen Parteigänger anzusehen(Ulmann, Sickingen S. 48). Vielleicht auf Frankreichs Antrieb, jedenfalls mit dessen Truppenhilfe unternahm Herzog Anton im Oktober 1515 einen Zug auf Windstein, nördlich von Niederbronn, worin wir vielleicht die französische Antwort auf Maximilians geplanten Angriff aus dem Elsaß zu erblicken haben. Am 8. Oktober hatte man in Hagenau Kunde von der Annäherung der Truppen, ohne noch Absicht und Ziel des Zuges zu kennen?. Nach acht Tagen war Windstein eingenommen, wie wir aus einem Briefe Nick Wackers von Brühel, des Hauptmanns zu Wind- stein, an Straßburg entnehmens. An Allerheiligen schrieb der Kaiserliche Landvogt besorgt an den Straßburger Rat, was wohl dieser Lothringer Uberfall zu bedeuten habe, wo doch jedermann wisse,„ h%,˖j... unser allergnedigster her diher eit mit der kron Franchrich stoté; man werde keinesfalls in der Lage sein,„por emelter welschen nacion eu gestatten, sich also geralteclichen in diße arten eu thund, sunder sie widder hinder sich eu dribene; deshalb möge sich die mächtige Stadt mit aller macht eu roß und fuos, geschute, profiand und undrem, so ins veld gehort, in rustung schichen d. So befand man sich dort im Unterelsag während des ganzen Jahres 1515 in Sorgen, ob von 1 5 ir wbellent in unserem abꝛuesen unsere lantschaf, lande und luden, in gutiem bevelſ haben, und ob etwas widderwertigs gegen uns oder den unseren furgenomen, solichs us sonderer fruntschaft au wenden(der Herzog an Straßburg) Nanceg uf frittag sant laurenciustag(10. VIII.) anno 15154(Str. St AA 364 Bl. 24). 2 der Zinsmeister zu Hagenau an Straßburg montag nach fran: Mich ist angelangt, wie sich ein meritlich anæul volls us dem land Lutheringen besamlen soll und gegen dihßer art sich nehern; ꝛvas aber irs furnemens, dus hab ich noch ein woren berichtè(Str. St. A.— AA 364 Bl. 22). 3 ein Straßburger, Wiß Hensel, hatte dem Hauptmann bei der Eroberung Windsteins Geld entwendet und war entflohen; der Geschädigte bat Straßburg, ihm zur Erlangung des Geldes behilflich zu sein(Str. St. A. — AA 364 Bl. 27— 29). 4 Hans Jakob Freiherr zu Mörsberg und Beflort an Straßburg Hagnoꝛu uf allerhelgen dag anno etc 154(Str. St. A.— AA 364 Bl. 26); er fürchtete, dab noch weitere Truppen von Lothringen her anrücken möchten; das Ganze kam ihm überaus ver- düchtig vor, dan die leuf ĩeet ungedrumò(ungetreu, unzuverlässig). Das Gefühl allgemeiner Unsicherheit im Elsaß ist hier deutlich zu erkennen. Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 443 Osten oder von Westen der große Vorstoß zu erwarten sei, der den Entschei- dungskampf zwischen dem alternden Kaiser und dem jugendfrischen Franzo- senkönig eröffnen werde. Diesen Zusammenhang gilt es im Auge zu behalten, um die Tragweite der Fehde zu verstehen, die 1516 das Elsaß in Atem hielt. Es ist der Handel, den Gangolf von Geroldseck mit dem Herzog von Lothringen ausfocht. In dem ortenauischen Adelsgeschlecht der Herren von Geroldseck(östlich von Lahr) war damals der jüngere Gangolf darauf bedacht, sein väterliches Gut, das in Gefahr stand, an Pfalz oder Baden verloren zu gehen, zurückzugewinnen und alle alten Besitzansprüche des Hauses wieder in Kraft zu setzen. Nachdem es ihm 1511 geglückt war, sein Stammschloß wieder einzunehmen, trachtete er nach dem Rückerwerb der Kastenvogtei über die beiden Klöster Schuttern und Ettenheimmünster. Hierüber geriet er in Fehde mit der Ensisheimer Re- gierung, in deren Schirmschaft sich die beiden Abte letzthin begeben hatten. Aber Gangolf wußte sich gegen die Ensisheimer Truppen zu behaupten und seine Ansprüche durchzusetzen. Nur bekamen die Bewohner der oberen Ortenau— wenn auch für kurze Zeit— die Schrecken des Krieges zu kosten. Weit schlimmer wurde es für das Landvolk im Rheintal, als der Geroldsecker im Mai 1516 Anstalten traf, frühere Besitzungen seines Hauses im Elsaß zu- rückzuerobern, die jetzt Herzog Anton von Lothringen besaß. Schon der An- marsch der Truppen, der sich gegen St. Pilt richtete, brachte auf dem linken wie auf dem rechten Rheinufer den Bauern viel Ungemach. Namentlich die alte Bundschuhgegend um Schlettstadt erlebte noch einmal böse Tage, als St. Pilt am 17. Mai und Weiler am folgenden Tage eingenommen wurde und als nun die siegreichen Truppen sich in das Lebertal ergossen und dort plünder- tent. 14 Tage später beklagten sich die„armen Leute“ von Marlenheim, daß sie von den Geroldseckern gebrandschatzt würden?. Die Angst der Land- schaft wuchs, als im Juni die Truppen des Lothringers heranrückten. Da nahm der Krieg ein schnelles Ende, weil Franz von Sickingen vom Westrich her den Lothringer Herzog angriff und ihn binnen wenig Tagen zu einem glimpflichen Frieden zwang. Das hinderte freilich den Herzog nicht, mit seinen 2000 Fuß- soldaten und mehreren hundert Reitern vor St. Pilt zu rücken, das Städtchen am 5. Juli zu stürmen und das Lebertal militärisch zu besetzen. Erst der 1 Am 20. V. schreibt Hans Jakob Zorn an seinen Vater Adam nach Straßburg: 580 hat her Hans von Hatstat uf samstag(17. V.) sant Bildt ingenom von egen des von Gereseß, und uf sontag hat er dan Miller ingenomen, und hant das Leberdal ouch geblindert und den (d. h. teten) den armen litten großen schaden und beeullen nit. die sum acht man uf 5000.4 (Str. St. A.— AA 364 Bl. 56). Acht Tage später schreibt derselbe: vifter so halten sich dis von Geresecles nechit gant(d. h. ganz) uibel im dal und dient(d. h. tun) den armen litten großen schaden, und nemen, as sie finden, und gent uf keinen haupiman mit. das ist ein groß mitliden æu haben mit den armen liiten.(ebda. Bl. 66). 2 ebenda Bl. 68, 71. 2255252221 2 444 4. Der Bundschuh von 1517. drohende militärische Anmarsch der Geroldsecker nötigte ihn, sich über das Gebirge zurückzuziehen!. So bekamen die Landschaften von der Ortenau bis St. Pilt und Bitsch während dieses Jahres 1516 die Greuel eines nutzlosen Kriegszuges zu kosten. Es war genau das Gebiet, in dem das Jahr darauf der Bundschuh wieder ausbrach. Man sieht deutlich: der Krieg pflügte den Boden, in dem der Same des Aufstandes nun desto leichter und üppiger aufwuchs. Auch Sickingens Hauptfehde jener Jahre, sein Streit mit Worms, der nun schon seit 1514 dauerte, zog unsere Landschaft mit in ihren Bereich. Der Land- vogt im Unterelsaß(Hans Jakob Freiherr zu Mörsberg und Beffort) bemühte sich mehrfach um einen Bund zur„Landrettung“ vor dem gefährlichen Geg- ner 2. Anfangs Mai 1517 hatte er es so weit gebracht, daß mehr oder minder ganz Unterelsaß sich zur Abwehr rüstetes. Zwar stellten sich die Gerüchte von räuberischen Einfällen der Sickingischen meist als übertrieben oder unbegrün- det herausd. Aber die Spannung und Gefahr muß in jenen Wochen doch groß gewesen sein; denn Markgraf Philipp von Baden hatte ausdrücklich Befehl gegeben,„daß auf den Rheinfähren etliche Tage lang kein gerüsteter Reiter oder Fußgänger übergesetzt werden solle“(Virck S. 10 Anm. 3) 5. Auch der Kaiser machte die größten Anstrengungen,„um die schwerfällige Reichsma- schine gegen den Ritter in Bewegung zu bringen“(UIlmann, Sickingen S. 62). Am 28. August 1516 forderte er von Schloß Ehrenberg aus die Städte des Breisgau auf, sie sollten ihre Truppenhilfe nach Worms schicken vumd daselbst vier oder funf tag, his die von Worms iren aweinꝛoachs einbracht haben, beleiben, 8d vor den veinden beschurmen umd sobald der wein einbrachi ist, iderumb anhaim eiehen(Fr. St. A.).»Das ist alles umb eelf oder æum lengsten umb vierechen tag eu tune, fügte er beschwichtigend hinzu. Trotzdem erschraken Kenzingen, Ich beschränke mich auf diese kurzen Andeutungen. Die Geroldsecker Fehde be- darf noch einer eingehenden Darstellung. 2 Schon im Mai 1515 suchte er die Stände des oberrheinischen Kreises aufzubieten(UImann, Sickingen S. 46); über 1517 vgl. Strobel IV S. 7. Virck S. 8. Der Landvogt an Straßburg, 5. V. 1517:„.. des hat auch min schꝛbager, graf Philips von Han, mir mündlich eusag thun lassen, diser landsrettung mit der nachburschaft nach allem seim ver moegen aneufangen, dergleichen die von Wyßenburg eu thun ⁊ugeschrieben und die von Hagenou mundlich e ugesagt. so hat es min oheim, der friher von Flecſenstein, aueh ⁊ugeschrieben, so hab ich der ritterschaft im Milertal und den uberigen stetten der landvogti lassen schriben, sieh in rustung eu schielen, wan si witer erfordert werden, das sie dann mit uns auf sein wollend. Virck S. 11. 29. IV. 1517 schreibt Graf Reinhard von Zweibrücken an Straßburg, das Land sei tatsächlich nicht bedroht. Virek S. 8. Aber am 30. VI. meldet Wendel von Mulheim, Vogt zu Herrenstein bei Neuweiler, an Straßburg das Gerücht, daß Sickingen mit 300 Mann 5B Lutæelburg bi Zabern ingeeogen ist und in willen, Detꝛiller, Wasselheim, Wangenberg und was doatischen uch, min herren, æustot, ver- brennen, herouben und hunderna Virck S. 14. Die Straßburger Hilfstruppen konnten nur mit besonderer Erlaubnis des Landesherrn durch die Markgrafschaft ziehen. Virck S. 14. — Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 445 Endingen, Breisach, Neuenburg und Villingen sehr über die Zumutung ihres Landesherrn; ↄdas uns etlicher maß unhers leinen vermögens halb beschuwbertô, schreibt Kenzingen am 6. IX. an Freiburg und kügt später hinzu: debt doch es kſeiserliche] mſajestelt als landsfursten nit heruren iste(26. IX.— Fr. St. A.). Aber Maximilian wußte, warum er seine vorderösterreichischen Landstädte in erster Linie aufbot. Hier konnte er befehlen, während er bei den Reichs- ständen sich immer wieder auf die lange Bahn unfruchtbarer Verhandlungen gewiesen sah. Nicht einmal im oberrheinischen Kreis, den doch die Fehde in erster Linie betraf, schwang man sich zu einer bemerkenswerten Hilfeleistung kür Worms auf(UImann, Sickingen S. 63). Eine Hagenauer Tagung am An- fang Februar endete mit dem üblichen Hinter-sich-bringen. Weitere Auffor- derungen des machtlosen Herrschers hatten keinen größeren Erfolgr. Sein eigen- artiger Plan, den vorigjährigen Bundesgenossen Sickingens, eben jenen Gan- golf von Geroldseck, mit der Leitung des Strafzuges gegen den Ebernburger Reichsritter zu betrauen, kam infolge dessen nicht zur Ausführung. Immerhin erreichte Maximilian durch diese vergeblichen Versuche, daß die Obrigkeiten am Oberrhein während des Sommers 1517 in stetiger Unruhe waren. Und auch die Untertanen blieben davon nicht völlig verschont. In der Weißenburger Gegend 2. B., wo wenige Monate später der Bundschuh einen seiner Mittel- punkte hatte, wurde die Sickingsche Hohenburg bei Fleckenstein(Ende Mai) durch kaiserliche Truppen eingenommen; daß bei solch einem Kriegszug die unschuldige Landbevölkerung ihren reichlichen Anteil an Plünderungen und Gewalttaten der zuchtlosen Soldaten bekam, versteht sich ohne weiteres (Umann, Sickingen S. 72). Selbst bis an das Karthäuserkloster, unmittelbar vor Straßburg, wagte sich Sickingen und strafte es um 2000 Gulden(Strobel IV S. 8). Die Verwirrung in dieser Gegend scheint einen solchen Umfang ange- nommen zu haben, daß Straßburg in den ersten Tagen des Mai geradezu mit Aufruhr bedroht war. Das Gerücht von diesen Vorgängen veranlaßte Freiburg, sich bei der Schwesterstadt zu erkundigen und ihr Rat und Hilfe anzubietens. Die Quelle dieser Unruhen wurde zwar dadurch verstopft, daß auf Be- treiben der rheinischen Kurfürsten eine Aussöhnung Sickingens mit dem Kaiser 1 vgl. Max an die Grafen von Tübingen, Antwerpen 23. IV. 1517. Fr. St. A. 2 Ul- mann, Sickingen S. 62. War der Geroldsecker wirklich dazu bereit gewesen? Das wäre ein merkwürdiges Zeichen der vielgepriesenen„ Ritterehre“. Freiburg an Straßburg mitioch noch jubilate(6. V.) anno etc 17(Fr. St. A.— Missive 10, Bl. 48 a):„Mer horen in lantmans wise, ir solt mit vehde und andern iderwertigen beswerungen beladen, aueh merle. lich ufruren von dem von Sicſeingen und andern vorhanden sein. so verr dem also, aer es uns in truwen leid. darumb us guter nachpurschaft und liebe, besonder och in bedeneung des trui- lichen ansprechens, so ir uns vergangner jarn im handl, die puntschucher berurent, ouch gethan (vgl. U. S. 142 f., 147, 150, 157, 169, 190, 203 f., 214 ff., 220), so haben wir diesen unsern diener au euer lieb abgevertigt, solichs au erfurn.... — 22225 8782822 7 885856. 446 4. Der Bundschuh von 1517. zustande kam!. Aber die Nachwehen dieser stürmischen Zeit liegen sich nicht so leicht austilgen. Die Erregung zitterte nach— just der rechte Zeit- punkt, um Neigungen zu bewaffneter Selbsthilfe, zu trotzigem Ungehorsam, zum Bundschuh wach und stark werden zu lassen. d) Geheime Kräfte. Während das Land zwischen Schwarzwald und Wasgenwald durch kriege- rische Unruhen erschüttert und die wirtschaftlichen Nöte im Volk immer un- erträglicher wurden, während die Unzufriedenheit des gemeinen Mannes durch den traurigen Zustand des Reiches fortwährend neue Nahrung bekam und durch die Nachrichten von mißlungenen Versuchen der Selbsthilfe sich mehr und mehr in erbitterten Ingrimm verwandelte, trieb der Mann noch immer sein Wesen, der nun schon zweimal an der Spitze einer Bundschuh-Verschwö⸗ rung gestanden hatte. Alles, was in den letzten Kapiteln geschildert worden ist, wirkte auch auf die Seele des Jog Fritz irgendwie ein. Wo er sich in diesen Jahren aufhielt, erfahren wir natürlich nicht: die Möglichkeit seines Wirkens hing ja davon ab, wie lange er den Augen der Polizei verborgen blieb. Fast noch lieber möchten wir den Schleier lüften, der hier für uns über der Denkweise dieses eigenartigen Mannes und seiner Gesinnungsgenossen gebreitet liegt. Aber darüber hat es nie eine Aufzeichnung gegeben. Es ist ja eine un- literarische Schicht, aus der diese Bauernführer stammen. Wie sollte einer von ihnen imstande gewesen sein, die treibenden Gedanken auf einen schriftlichen Ausdruck zu bringen oder gar ihnen die sorgfältige Ordnung eines abgerundeten Programms zu geben? Die Artikel im späteren Bauernkrieg bieten hierfür nur bedingterweise einen Ersatz. Denn sie sind bereits unter dem Einfluß der Reformation verfaßt. Sie sagen uns aber auch nicht alles, was an Grundan- schauungen durch die bäuerlichen Gehirne gezogen ist. Es ist auch kaum anzunehmen, daß der Bauer aus sich selber ein Gesamtbild von„Welt- und Lebensanschauung“ entworfen hat. Bei seiner geistigen Schwer- källigkeit blieb er darin immer abhängig von jenen Kreisen, die sich vermöge ihrer Bildung zu klarerer Erkenntnis erhoben, die aber doch noch volkstümlich genug empfanden, um die Berührung mit der handarbeitenden Klasse nicht zu verlieren. Ein eigentümliches Schriftstück ist da auf unsere Tage gekommen, namenlos und in vielem rätselhaft, aber nicht ohne Bedeutung. Es spiegelt die Erfahrung eines Mannes, der die Zeit Maximilians mit Bewußtsein und Am 26. VI. erschien Franz vor den Kurfürsten von Pfalz, Mainz und Brandenburg zum Verhör in Mainz, am 17. VII. hob der Kaiser die Acht gegen Sickingen auf(Ulmann, Sickingen 8. 79, 82).„Ein oberrheinischer Revolutionär aus dem Zeitalter Kaiser Maximilians 1“, herausgegeben von Herman Haupt im Ergänzungsheft VIII der Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst. — Warum blieb von 1513—17 das Landvolk in Spannung? 447 heißer innerer Anteilnahme miterlebte in einem zu Reformen geneigten Ge- müte. Daß der Verfasser oft recht verworrene Ansichten kundgibt, wird für deren volkstümliche Verbreitung eher fördernd als hinderlich gewesen sein. Denn das Volk liebt ein solches Gemisch von geschichtlichen Erinnerungen und märchenhaften Träumereien. Ein Seitenblick auf diese Schrift dürfte darum hier am Platze sein, weil der Verfasser im Breisgau oder Oberelsaß gelebt hat, „Offenbar aus einer genauen Bekanntschaft mit dem Bauernvolk heraus und für das Volk schreibt“(a. a. O., S. 95), sich nachweislich vielfach mit den Forde- rungen der Bundschuher eng berührt und seine Schrift höchstwahrscheinlich im Jahre 1510 abgeschlossen hat. Es muß daher mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß von dieser Schrift oder ihrem Verfasser gerade auf den letzten Ab- schnitt der Bundschuhbewegung Einflüsse ausgegangen sind. Denn in dieser letzten Verschwörung überwog das Allgemeine durchaus gegenüber den früheren örtlichen Beschwerden. Urkundlich lassen sich derartige Fäden der Verbindung natürlich nicht aufzeigen. Aber was ist aus jenen entlegenen Zeiten an geistigen Wechselwirkungen immer mit schriftlichen Zeugnissen zu belegen? Wer nicht ganz darauf verzichten will, jene geheimen inneren Kräfte wenigstens anzudeu- ten, die ja doch schließlich die eigentlichen Beweger des menschlichen Handelns sind, der darf sich auch nicht scheuen, eine etwas verworrene, niemals gedruckte Reformschrift von„400 enggeschriebenen Folioseiten“(S. 79) in Verbindung zu bringen mit den Aufstandsversuchen von Bauern, unter denen wohl nur hier und da einer des Lesens und Schreibens kundig war!. Für das, was man im landläufigen Gespräch über die Lage des gemeinen Mannes urteilte, für den Ton, in dem man die allbekannten Lasten beklagte, für die Heilmittel, die man einander zur Abhilfe von diesen Nöten anpries, war es offenbar nicht gleichgiltig, daß in jenen Jahrzehnten dort oben bei Kolmar oder Freiburg ein Mann lebte, der mündlich und schriftlich mit großer Beredtsamkeit die Sache des geplagten Volkes verfocht und der vor Werbe- gesprächen auf Landstraghen und in Wirtshäusern vermutlich ebensowenig zurückschreckte, wie er vor Fürsten und Königen zurückgewichen war. 1495 hatte er sich persönlich auf dem Wormser Reichstag eingefunden, mit einem Reformentwurf, in dem gegen das damalige Rechtswesen die Anklage erhoben wurde: des ber rein strof, die ucherer, ebrecher, tolschleher besehen dus recht, 1 H. Haupt fragt sogar, indem er von der Reformschrift einen Seitenblick auf den Bundschuh wirft:„ob sich wohl unser Verfasser unter den Verschworenen befand?“ S. 104. Für 1493 könnte ich mir das denken, da war er etwa 55 Jahre alt(S. 92) und schickte sich gerade an, seine Reformpläne bis an höchster Stelle zu vertreten(S. 99). Dagegen ist es schwer, sich einen 75 jährigen als Mitglied der Lehener Verschwörung von 1513 vorzustellen. Wichtiger erscheint mir, was Haupt über die aufwieglerischen Absichten des Verfassers zusammengestellt hat(S. 211). 448 4. Der Bundschuh von 1517. die man billicher solt stroffen den den cleinen armen diebe(S. 99). Jahrelang hatte er dann, von Erzbischof Berthold an seine heimische Obrigkeit verwiesen, mit dem Landvogt zu Ensisheim verhandelt: oder lies mich æum funften mol gon Einsen humen und sunder etlich abscheid ston. doch æulest lies ich ab mii mim nochreisen, en ich sach, das ein gewaltiger geneigt wer, den rechten aeg au gon(S. 100). Ein Mann, der so zäh an seinen Plänen hing, sollte seit 1500 aufgehört haben, auf die Allgemeinheit einzuwirken? Wenn auch seine Schrift in keines Bauern Hände gekommen sein dürfte, sein Wort wird manches Bauern Ohr gesucht und gefunden haben. Ging er doch mit seinem Gedanken ganz und gar im Elsaß und im Schwarz- wald auf(vgl. S. 90). Hier machte er seine Beobachtungen über die herrschen- den Mißstände und entwarf seine Pläne für eine glücklichere Zukunft. Er wußte von empörenden Fällen fürstlicher oder behördlicher Willkür, die damals in Bräunlingen(bei Villingen), in Munzingen(bei Freiburg), in Triberg und Neuen- burg vorgekommen waren und teilweise noch auf ihre Erledigung warteten: valle, so st clagen und abe sie sagen, rechilos sind verliben, als wol æu merſten ista (S. 140). Hier in den Dörfern sammelte er seine Erfahrungen über die Rück- sichtslosigkeit der Vögtel, über die unberechtigten Ansprüche des Rottweiler Hofgerichtsz, über den Wucher der unbarmherzigen Geldverleihers, über den Wildschaden durch das Jagdrecht der Herrenâ, über die Kriegsteuern, Ungelt, Verlust der Allmendens, über die Auswüchse der Leibeigenschafté, über die unerträgliche Last der Zinsen?—lauter Klagen, die auch den Bundschuhern längst geläufig waren. 1 Der ampiman ist von Got vermaledig, von der kirchen abgescheiden; er ist verglich eim dieb... er wird von der sund des bosen gewalte erschlagen, wan er sim armen man lot sin but ussugend S. 139. 2„Ist dae nit ein hesunder uffsetæiger schad, das einer ein gon Rottu ladet, und site(nämlich der Geladene) binder eim fursten oder herrn oder statt, die darfur gefrit ist, und die æu Rotioil geben ladbrief und triben ein unnuteen lostenbe S. 188 vgl. den Bund- schuh von 1493 D. S. 28. 3„Der wucherer sicht weder hagel noch ungeiitter an, der arm muß eum dicſtermol fur ein fiertels orn dus ander jor 10 fiertel geben. do ist fein fiscal, do ist vein richter, der sag, es sig unrecht. ursache der richiter ist ein wucherer. 4 S. 184. Got ein tier eim armen man in sin wingarten oder boumgurten und tut im großen schaden, der arm man darf dus nit au tot schlafen. got aber ein ander frembd mensch in sinen garten, schlecht er in ee tot, man spricht: er het im recht ton; worumb nimpt er im dae sin 50 8. 133. 5 587 legen schateung uf den gemein man mit umbgelt, beschiernus mit dem geld, si ehen die almend an sich, domit man den gemeinen mute solt offenen und handhaben, den wend(wollen) si under sich eignend. Kriegsgeld: van ein furst risen pill, so leit er schatæung uf sin arm lait, desglichen die trabanten uf den armen man, der in dri meg for beschwert ist, do mit æinsen, den ucherern, mit reisgelt, und uf dus letst kein schirmen von sim herrend S. 182. „Der edellnecht oder der herr æwingt sin indersessen, si mussen frönen, dus sin buen, aber ein schirm sind si von im auissend. das ist diebstal ,... Feiser Karolus het uns Tutschen gefriet. wir sind all gebruder von Adam herummena S. 129 f.„Man einer von 20 guldi alle jor I guldi ingenomen hat und das 40 jor lang, so het er fur I guldi 2 fur sin gesucht(gesuoch= Erwerb, Gewinn, Zins) oder wucher- er soll abston“e S. 170 vgl. die Bundschuh-Forderungen. r Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 449 Und zwar machte er sie nicht schüchtern geltend, wie der folgsame Unter- tan seinen gnädigen Herrn bittet, sondern schleuderte seine Forderung gebiete- risch und selbstbewußt vor die Machthaber. Er redete leidenschaftlich wie ein Prophet, sprach von drohendem Unheil, weissagte für 1509, daß oder Flein will uber den großen«(S. 204), verschob das erwartete Strafgericht auf 1511, schließlich auf 1515, war also gerade in den Jahren der letzten Bundschuhver- schwörungen in höchster Spannung, wann das Volk aufstehen und seine Fesseln abwerfen werde. Er hoffte auf den Kaiser, auch darin mit den Bauern des Job Fritz ver- wandt. Ahnlich wie sie sich gegen die Landesherren sträubten und keinen Herrn mehr über sich haben mochten denn den Kaiser, so kündigte dieser Reformator den Fürsten Absetzung an und wollte die breite Masse des Volkes in unmittelbarem Verkehr mit dem Kaiser seheni. Natürlich sollte es ein wahrhaft volkstümlicher Kaiser sein, ungleich vollkommener als der jetzige Maximilian, an dem der Verfasser so viele Enttäuschungen erlebt hatte.»Das vol macht ein heiser, und der heiser macht nit das vol(S. 159)— so ruft der kühne Neuerer aus. Dem Schwarzwaldbauern klang das doppelt verlockend, wenn er weiterhin hörte, daß der kommende Kaiser ein König auf dem Schwarz- wald heißen werde, daß er womöglich selber ein Bauersmann sei?, jedenfalls daß er nden gemein mann eu sich berufene oder aden pursman an sich nemen rd(S. 210). Und selbst die Kaiserhoffnung stellte nicht das letzte Auskunftsmittel dar, das dieser seltsame Volksfreund den unzufriedenen Massen anpries. Ge- legentlich rief er sie wild und hinreißend zur Selbsthilfe auf.„80 sage oh uc und er hat es sicher nicht bloß schriftlich„gesagt“, sondern in manches emp- kängliche Ohr geraunt, odae der gemein man in dem Schibaretbuld ꝛbirt den pflegel oder howen hinlegen und die igen rutten in die hend nemmem(S. 210). Darumb verman ich den armen mano— und der arme Mann wird diese Ver- mahnung schon zu Ohren bekommen haben— er der ist, der ein bosen schlecht in dem, dae er boß tut,.. er ꝛvirt genant ein diener Gotec(S. 211). Vocht an den houptern an, die min schate solten veriwaren, und hert nit/ en sbroffen von dem babst ums am die cleinen schuler] schluchit si all es tote(S. 212). Derartige Botschaft, gleichzeitig mit der Wühlarbeit des Joß Fritz und mitten in seinem Au furchten ist, en die fursten nit abston von bosem gewalt und den gemein mute hunt. haben, das fluchen abstellen und Got for ougen han,. der fluch der gemein wirt des babst bann nit achiten noch des Reisers och, sunder das æcpter in die hunt nemmen und uber die Hovipſ gebieten S. 160, vgl. S. 126. Wolt der heiser nit doron ston, mitsampt 12 alter ritter het(der Er- wählte des Volks) macht, im sin gewalt æu nemmen und im ein purenputli ufseteen und in in das ellend schielen, ie Nummas ꝛbard abgesetet und sateten an sin stat ein puren æu eim heiser S. 161. Vgl. die Forderung der Markgräfler 1525:„wenn der Markgraf an Kaisers Statt regieren wolle, müsse er auch ein Bauer sein“(Hartfelder S. 291). Rosenkranz, Bundschuh. I. 450 4. Der Bundschuh von 1517. Werbegebiet verkündigt, sollte auf die Stimmung der Landleute ohne Einflug geblieben sein!? Hier fand der Pfaffenhaß, der ja z. B. in Untergrombach 1502 eine große Rolle gespielt hatte, einen beredten Verfechter.„S0 geistlicher, so geitlichere prägte er die Formel für den damaligen Tatbestand(S. 121). Nicht daß er den Priester als solchen hätte abschaffen wollen; niemand konnte mit Worten höherer Wertschätzung von dem Amt des Geistlichen sprechen?. Sein Haß traf nur den unwürdigen Gottesdiener, den habgierigen Pfründenjäger und faulen Schlemmer. Wie die Bundschuher wollte er dem Priester dein aimlich ene(S. 171) gewährt, aber den überreichen Besitz der Kirche wieder in den Gebrauch der Allgemeinheit übergeführt wissen. Als Ziel schwebte ihm wohl der kommunistische Idealzustand vor, alle Dinge gemein zu haben und wie Brüder auf Erden zu leben(S. 168)— eine Brüderlichkeit, wie sie auch die Bundschuher verfochten, die augenscheinlich mehr im Nehmen als im Geben bestehen sollte. Gütergemeinschaft in enger Gedanken verknüpfung mit Selbsthilfe des gemeinen Mannes— deutlicher konnte man den Leitsatz des Bundschuhs nicht aussprechen: ein berechtigtes Grundgefühl verstieg sich da zu den ausschweifendsten Forderungen und Er- Wartungen. Das ist es, was uns diese Kolmarer Handschrift lehrt, und darum ergänzt sie in willkommener Weise die Lücken unserer Kenntnis, die uns über die geheimen Triebkräfte des Bundschuhs noch zu Gebote steht. Es ist zwar nicht Joh Fritz, der in dieser Reformschrift redet. Aber der Mann, dessen Herzensergüsse uns hier in solcher Breite vorliegen, ist dem Bauernführer gesinnungsverwandt gewesen und hat im selben Gebiet und im gleichen Geist wie er auf die Bevölkerung eingewirkt. Ahnlich wie die Worte dieser Schrift hat das„süße Gift“ gelautet, das Jog Fritz seit 1513 in die Herzen seiner Ge- nossen geträufelt hats. 1 Man vergleiche damit, was Joß Fritz über die Gerechtigkeit Gottes verkündigte, in deren Namen sie die Mißstände beseitigen wollten(D. S. 183ff.). Auch die obige Reformschrift klagt über die dνν.fundige geipalte und die mu- fundige heschibernise, mit denen die Herren in letzter Zeit ihre Untergebenen plagten(S. 131).„Ein statut oder gebot von Gott ist von ver. nuft der natur geben. aber der amptlut gebot ist ein herdochit gebott, eioan nutelichen, etuan als vil als wider das gotlich recht. darumb tan ein mechiliger herr lot(läßt) ein bosen bruch wachsen uber dae gollich recht, tut ider Got groslich. er wirt usgescriben von dem gnadriechen liechit Gotz. daa(romisch) rechit ist wider dus naturlich gotlich recht, dorvon nid umd haß erstanden ista(S. 129). 2 Der priester, der sin ampi vertrit,. ist glich eim engel er au erbitten,. ein priester, der sich noch den botten der hirchen halt, irt erltant glich Gotta S. 178. 3 Wegen der Verworren- heit und der abenteuerlichen Breite dieser Reformschrift kommt H. Haupt zu dem Urteil, sie habe schwerlich dazu dienen können,„den Anschauungen und Zielen des Verfassers einen größeren Kreis von Gläubigen zu gewinnen“ S. 104. Schon richtig. Aber man muß scheiden zwischen schriftlicher und mündlicher Beeinflussung. Wer 80 leidenschaftlich schrieb und auch im öffentlichen Leben sich 80 vordrängte, wird wohl doch— wie das auch — Warum blieb von 151317 das Landvolk in Spannung? 451 Die ꝛoisen sagen: man sol den jungen erneren; dargegen soll derselbig fliß mit eren anwenden], ie er den geber eu frunt behalt, der im gute tut. aber es kumpt gar dib, das der mechitig nit erlennt, abus im der lein tut. er meind, er muß tun, und umb ein lein sach ubergipt er in und stoßßet in umb. er sicht mit an die gutheit, under er het ein froud, in eu verderben. dorumb 80 dig iche den ge- waltigen ist nut eu vertrutoen; in in ist weder Moub noch barmſiereilbeit, und hand die armen lieb, dieeil si geben, aber si denben nit, abarumb S due end- hohen. wir sind vor Gott schuldig, den armen eu beschirmen. dae und desglichen wirt ein geselschaft æausammentriben, das man die mechitigen, beid geistlich und weldlich, zwurt stroffen. und ꝛbam der gemein man understot e ꝛbutten, 80 grost Ischwilltl er im hereen und setet hein barmhereibeit und besalt mit dem meß, domit man im gemessen hate(S. 130 f.)— das sind Worte, wie sie um 1510 von jenem oberrheinischen Revolutionär niedergeschrieben worden sind. Der andere oberrheinische Revolutionär jener Tage, Jog Fritz, wird oft genug ähnlich geredet haben, wenn er 1513—17 auf seinen Schleichwegen fahrende Leute ansprach, Bauern auf wiegelte, geheime Zusammenkünfte abhielt, ver- trauenswürdige Boten auf Werbereisen ausschickte und die Fäden zu einem großen neuen Bundschuh spann. Denn seinen Eifer hatte kein Migerfolg gelähmt. Untergrombach und Lehen hatten ihn gelehrt, daß er noch behutsamer 2u Werke gehen und bei aller Heimlichkeit doch ein viel größeres Gebiet als bisher zur Empörung reif machen müsse. Will man sich— mangels jeglicher Quellen überhaupt ein Bild von seinem Treiben machen, so wird man ihn sich vorstellen als den geheimen Mittelpunkt eines Kreises von verwegenen Umstürzlern, deren manch einer bereits an früheren Verschwörungen beteiligt! oder sonst aus bösem Aulaß heimatlos geworden war. Der Schwarzwald mag ihm zumeist Unterschlupf geboten haben. Befand er sich in Schweizer Grenzgegend, dann stiegen dort ganz von selber jene flüchtigen Empörer zu ihm, die aus Württemberg oder von Bühl entwichen waren und, wie unter dem Zwang eines Instinkts, der freien Schweiz zustrebten. Umgekehrt kam aus dem Hauptquartier dieses verschlagenen Bundschuhführers mancher, der jetzt unter dem harmlosen Schein eines Bett- lers, Gauklers oder Wallfahrers rheinabwärts durch Baden oder das Elsaß 20g. Haupt vermutet—„durch seine maßlosen Angriffe auf die bestehenden Einrichtungen und durch seine radikalen Forderungen das Seinige zur Schürung der Unzufriedenheit und zur Erhitzung der Gemüter in den ihm nahestehenden Kreisen beigetragen haben“ S. 104f. Und die Kreise der Bauern standen ihm offenbar nahe(S. 95); auch verstand er ohne Zweifel, volkstümlich zu reden. Hartfelder macht einmal(S. 327) die zutreffende Bemerkung:„Es geschehen zu allen Zeiten viel mehr Dinge, als in amtlichen Schriftstücken stehen. Insbe- sondere finden die Gefühle und Empfindungen der Zeitgenossen selten ihren Weg in das, was sich die Behörden zuschreiben“. vgl. Michel von Dinkelsbühl, der 1514 im Armen Konrad gewesen war und 1517 all die Namen der Beteiligten im Kopf hatte. U. S. 289. 29* 8 8 — — 452 4. Der Bundschuh von 1517. Schon 1514 glaubte der achtsame badische Vogt auf der Burg Hochberg, Ludwig Horneck, Anzeichen für einen erneuten Ausbruch des Bundschuhs darin zu finden, daß allerhand verdächtiges Gesindel in seltsamer Verkleidung die Landstraßen unsicher machte(U. S. 221). Man hatte ihm von Leuten in priesterlicher oder mönchischer Tracht erzählt, von Reliquienkrämern, Brest- haften, Vermummten. Aber es scheint, als sei damals nichts Gefährliches ent- deckt worden. Oder hatte der Vorwitz eines Beteiligten der Offentlichkeit allzu früh einen Plan verraten, der sich nach der Absicht seines Urhebers erst im Laufe von Jahren verwirklichen sollte? Tatsächlich ging ja das Vorhaben des Joß Fritz in dieser Richtung, daß er sich unter den Landfahrern ein ganzes Heer von Helfershelfern heranbilden wollte. Aber er setzte sich diesmal nicht eine Frist von Monaten, sondern von Jahren. Erst als die Unruhen von 1514 bis 1516 das Volk erregt hatten, glaubte der kluge Rechner den Zeitpunkt ge- kommen, wo er den ganzen Oberrhein zum Kampf für die„göttliche Gerechtig- keit“ des kleinen Mannes aufrufen könne. Durch die jahrelange sorgfältige Vorbereitung sollte diesmal ein Feuer entzündet werden, das nicht bloß die Untertanen einer bestimmten einzelnen Herrschaft ergriff, sondern die gesamte Bauernschaft zwischen Basel und Worms in Flammen setzte. Der Bundschuh nahm den Umfang eines Bauernkrieges an; so weit hatte es Joh Fritz bis zum Herbst 1517 gebracht. Sicherlich waren ihm die Verhältnisse günstig gewesen; aber den entscheidenden Antrieb hatte er, der„rechte Sächer“, selber gegeben. 2 Nach welchem Plan sollte dieses Mal die Empörung durch- geführt werden? a) Das Gebiet. Das hervorstechende Merkmal der neuen Bundschuh-Verschwörung ist der weite Bereich, den sie umfaßt hat. Wir besitzen freilich kein lückenloses Verzeichnis aller Ortschaften, in denen sich Teilnehmer am Bunde befunden haben. Aber die Ortsnamen, die uns überliefert sind, lassen deutlich genug erkennen, bis zu welcher Ausdehnung sich der Bundschuh im Laufe der letzten vier Jahre erstreckte. Unermüdlich zähe Wühl- und Werbearbeit muß am Werke gewesen sein, einen derartig großen Geheimbund zustande zu bringen. Hier handelt es sich keineswegs mehr um die Untertanen einer einzelnen Herr- schaft. Unterschiedslos ist der Bauernstand links und rechts des Rheines aufgewiegelt. Von den Tälern des südlichen Schwarzwaldes laufen die Fäden bis in die Schlettstadter Gegend, bis Weißenburg, bis in die Nähe von Bretten J7r.C7.˙˖˙.˖.. Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 453 und im Württembergischen bis Horb und Ehingen. Man sieht sofort, daß der Bundschuh nicht mehr bloß in der Forderung die Sache des gesamten Bau- ernstandes war, sondern daß er sich in der Tat über alle Grenzen der ein- zelnen Herrschaftsgebiete hinwegsetzte. Zeichnet man die etwa hundert Ortschaften, in denen es nachweislich Ver- schworene gegeben hat, auf einer Karte ein, so stellt sich heraus, daß wir es mit einem Kreise zu tun haben, in dessen Mittelpunkt die Stadt Straßburg lag. Das ist nicht so zu verstehen, als habe der Aufstand sich vornehmlich gegen diese mächtige Reichstadt gerichtet; wir finden in den Aufzeichnungen die uns erhalten geblieben sind, nie den geringsten Hinweis darauf, daß die Bauern gegen Straßburg feindselig gewesen seien. Nur räumlich, nicht sachlich gruppiert sich das Aufstandsgebiet um die Reichstadt. Es ist sogar zweifel- haft, ob in ihr überhaupt Anhänger des Bundschuhs gewesen sind; auger einem Gaukler Heinrich von Straßburg(UL. S. 270) und einem Bettler Hans von Straß- burg(U. S. 293), die für den Bund Werbearbeit taten, wird nichts erwähnt, was nach dieser Richtung wiese. Dagegen waren die umliegenden Dörfer von Bundschuhern durchsetzt. Aus Schiltigheim werden Teilnehmer erwähnt (U. S. 273), ebenso aus Niederhausbergen und Mundolsheim(L. S. 287f.). Weiter nördlich der Stadt war Wanzenau(U.S. 272), nach Westen Eckbolsheim(U.S. 278) und Schäffolsheim(U.S. 287), im Süden IIIkirch(L. S. 276), Hindisheim und Nord- hausen(L. S. 286) von der Bewegung ergriffen. Besonders stark hatten die Bund- schuher in und um Molsheim Fuß gefaßt. Aus dem Städtchen selber werden uns zwar nur vereinzelte Namen genannt(U. S. 280, 306). Aber ohne Zweifel liefen von dort die Fäden in die umliegenden Dörfer. So nach Dachstein (V. S. 275), Bad Sulz(U. S. 287) und dem benachbarten Biblenheim(L. S. 287), das damals bedeutender war als heute; ferner nach Dangolsheim(U. S. 277, 307) und Bergbieten(U. S. 306), weiterhin zu dem ganzen Kranz von Ortschaften um Marlenheim: nach Westhofen(U. S. 277) und Kirchheim(U. S. 281), so- wie zu den Dörfern am Kochersberg: Nordheim(U. S. 277), Küttolsheim, Fessenheim(U. S. 276) und Schnersheim(U. S. 273, 285). Zwischen Mols- heim und Straßburg befanden sich Verschworene in Dorlisheim(U. S. 286), Altdork, Düppigheim(U. S. 275), Enzheim(U. S. 285), Geispolsheim(U. S. 272) und Bläsheim(U. S. 285). Kurzum, hier hatten die Bundschuher offenbar recht gründliche Arbeit getan. Wandte man sich von Molsheim weiter nach Süden, am Fuß des Gebirges hin, so gelangte man in das alte Aufstandsgebiet von 1493. Es wäre befremd- lich gewesen, wenn hier die neue Bewegung keinen Boden gefunden hätte. Schon im oben erwähnten Sulz hatte damals Hans Ulman Gesinnungsgenossen gehabt. An jene Vorgänge vor 24 Jahren konnte man jetzt anknüpfen, wenn man in Rosheim(L. S. 283) und Börsch(U. S. 278), in Meistratzheim(U. S. 287) 454 4. Der Bundschuh von 1517. und Oberehnheim(U. S. 284) Anhänger warb. Diesmal erstreckte sich also die Verschwörung bis in die kleineren Reichstädte hinein. Von den früheren Bundschuhdörfern befanden sich jetzt, soweit wir wissen, Epfig(L. S. 277), Stotzheim, Blienschweiler(U. S. 277), Heiligenstein(U. S. 278) und Zell- weiler(U. S. 288) im Einvernehmen, dazu Barr(U. S. 278) und Matzenheim an der III(U. S. 276). Es ist aber wahrscheinlich, daß auch Orte wie Dambach und Scherweiler nicht unbeteiligt geblieben sind. Das elsässische Aufstandsgebiet ist aber mit diesen Kreisen um Straßburg, Molsheim und Barr noch nicht restlos gekennzeichnet. Von den Dörfern am Kochersberg griff der Bundschuh ins Tal der Zorn und in die Gegend um Zabern über. Die benachbarten Orte Friedolsheim, Sässolsheim(U. S. 288) und Gugenheim(U j 276) bargen Anhänger, ebenso Dettweiler(U. S. 286) und Hochfelden(U. S. 276) im Tal, Eckartsweiler(U. S. 275), Dossenheim(U. S. 287) und Ingweiler(U. S. 274) am Rande des Gebirges. Aus den Dörfern um den Hagenauer Wald werden uns keine Teilnehmer erwähnt. Doch ist kaum anzunehmen, daß dieses ganze Gebiet unberührt geblieben sei. Finden wir doch weiter nordwärts, in Riedselz und Steinselz bei Weißenburg(U. S. 307), abermals einen Herd der Unruhen, und ging doch der Plan der dortigen Bundschuher dahin, die Städte Hagenau und Weißenburg zu überrumpeln und zu„befreien“. Nur nach dem Rhein zu können wir noch einige betei- ligte Ortschaften namhaft machen. Am Austritt der Zorn in die Ebene waren Geudertheim und Weyersheim(L. S. 273) mit eingeweiht, weiter unterhalb end- lich Offendorf, Herlisheim(U. S. 273) und Drusenheim(U. S. 285). Erwägt man, daß diese Namen fast sämtlich von einem oder zwei Gefan- genen herrühren, die aus dem Gedächtnis aufzählten, wer alles zum Bundschuh gehöre, dann wird man das Urteil nicht zu kühn finden: das gesamte Unter- elsaß, von Schlettstadt bis nach Weißenburg, ist damals vom Bundschuh durchsetzt gewesen. Natürlich nicht in dem Sinne, als sei die Bevölkerung bis auf den letzten Mann oder auch nur in ihrer überwiegenden Mehrheit auf seiten der Aufständischen gewesen. Wieviele wußte denn der gefangene Bund- schuher aus jedem Orte zu nennen? Zwei oder vier; wenn es hoch kam, sechs oder acht. Er mag viele, ja die meisten vergessen oder verschwiegen haben; aber an wirklichen Mitgliedern wird man dem Bunde in jedem Dorfe durchschnittlich höchstens 12—25 zurechnen dürfen. Aber auch dann kämen, da über 54 elsässische Orte genannt werden, noch etwa 6001000 Verschworene zusammen. Das Gefährlichste an dem Unternehmen war, daß es wie mit Sauerteigskraft die ganze Landschaft durchdrang. Glückte die erste Erhebung, dann fielen an Dutzenden von Orten die geheimen Bundesgenossen dem Auf- stand bei und rissen die Zaghaften mit fort. Was bei den früheren Bundschuh- versuchen nur erst Plan gewesen war, das hatte man hier nahezu erreicht: der Boden war gründlich durchpflügt, und die Saat keimte allerorten. Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 455 Diese Leistung ist um so größer, wenn man bedenkt, daß sich auf dem badischen Ufer des Rheins genau das Entsprechende abgespielt hatte. Auch für diese Hälfte des Kreises bildete Straßburg den(räumlichen) Mittelpunkt. Aus dem kleinen Kehl(U. S. 285) wußte der Gefangene, dem wir diese Nachrichten verdanken, nicht weniger als 7 Namen anzugeben. Er kannte Bundschuher in Hundsfeld, einem Dorf, das seither eingegangen ist und bei Eckartsweier lag(C. S. 289), ferner in Neumühl(U. S. 288), Willstett bzw. Sand(U. S. 274), in dem gleichfalls untergegangenen Schweighausen, auf Griesheim zu(U. 8. 274. 294), in Zimmern(U. S. 274) und Ulm bei Renchen(U. S. 272). Den el- sässischen Dörfern von Straßburg rheinabwärts entsprachen auf badischer Seite Auenheim(C. S. 275), Rheinbischofsheim(U. S. 275), Rencherloch(heute Maienhof bei Memprechtshofen U. S. 274), Muckenschopf, Scherzheim und Schwarzach(U. S. 274f.). Wir nähern uns hier dem Aufstandsgebiet des Armen Konrad von 1514, doch scheint Bühl selber sich von dieser neuen Erhebung fern gehalten zu haben. Auch von Kehl den Rhein hinauf können wir die Spur der Werbetätigkeit verfolgen. Sie führt nach Weier und Bohlsbach bei Offenburg(L. S. 279), weiter südlich nach Schutterwald und Zunsweier, rheinabwärts nach Ichenheim(U. S. 278) und Nonnenweier(L. S. 288). Ging man von Offenburg das Kinzigtal hinauf, so fand man Verschworene in Weiler und Eschau(U. S. 271) sowie in dem bedeutenderen Wolfach(U. S. 271, 283f.). Auch in den südlicheren Zu- gängen zum Schwarzwald, in Kenzingen und der Umgegend(L. S. 284), in Suggental(U. S. 269, 283) und Waldkirch(U. S. 268 f.) sowie im Tal der Glot- ter(U. S. 269, 283) rührte es sich im Landvolk. Hier werden noch Nachwirkungen des verunglückten Lehener Aufstandes zu spüren gewesen sein, der ja kaum vier Jahre zurücklag. Damals war Wald- kirch durch den milden Urteilspruch über seine drei Bundschuhgefangenen aufgefallen(U. S. 188). Hier fand sich vermutlich mancher, der den Einflüsterun- gen der Werber ein offenes Ohr lieh. Nicht minder in dem bundschuhfeind- lichen Freiburg(L. S. 269, 271), das sich durch seine harten Maßregeln den grollenden Widerwillen aller Habenichtse zugezogen hatte(Hartfelder S. 295, 307, 324). Lehen selbst wird zwar dieses Mal nicht erwähnt; wohl aber Opfin- gen(U. S. 280), Lautersberg und Schallstadt(U. S. 279). Und endlich zeigen sich in der oberen Markgrafschaft wenigstens vereinzelte Stützpunkte der Bewegung: Ballrechten bei Heitersheim(U. S. 280) und Feldberg, südlich von Müllheim(U.S. 280). Nehmen wir hinzu, daß auch in Todtnau, auf den Höhen des Schwarzwaldes, nach einem Vorkommnis des Jahres 1518 bundschuhische Neigungen im Volke vorhanden gewesen sein müssen(U. S. 309), dann zeigt sich uns das Netz der Verschwörung fast über das ganze Baden ausgebreitet, über die Gebirgstäler nicht minder als über Städte und Dörfer in der Ebene. 85 456 4. Der Bundschuh von 1517. Die Zahl der Ortschaften, die uns hier genannt werden, ist zwar nicht 80 groß wie die im Elsaß— es mögen etwa 35 sein. Aber sie liegen so über das gesamte Land verstreut, daß auch hier von einem zusammenhängenden Gebiet gespro- chen werden kann. Wo die Grenzen dieses rechtsrheinischen Bundschuhgebietes anzunehmen sind, läßt sich schwer sagen. Wir haben Nachrichten, die uns sowohl nach Süden und Norden wie auch nach Osten über das bisher Gekennzeichnete hin- ausweisen. Als die Verschwörung entdeckt wurde, hielt sich Joß Fritz, wie die einen sagten, bei Zurzach am Rhein(nicht weit von Schaffhausen) auf(U. S. 268). Andere gaben an, er habe sein Wesen bei Villingen und Horb(U. S. 270, vgl. 295). Beides wird stimmen, da der unermüdliche Häuptling sehr oft auf weiten Wanderungen gewesen sein wird. Wo er sich aber aufhielt, wird er auch für seine Sache gearbeitet und Mitwisser gehabt haben. Dazu stimmt, daß auch der andere Führer, Stoffel von Freiburg, mehrfach in Ehingen, also auf der württembergischen Abdachung des Schwarzwaldes tätig gewesen ist(U. S. 260, 271). Also das ganze Gebirge war der Schauplatz ihrer Wirksamkeit. Ja, von dieser Südostecke scheinen die Werbegänge der Anführer und ihrer Hilfs- mannschaften ausgegangen zu sein. Ob auch Dinkelsbühl, die Heimat des einen Bundschuhgefangenen(U. S. 289) mit in den Kreis der Bewegung einbezogen worden ist, läßt sich nicht ermitteln. Dagegen wissen wir noch von Anhängern in der Nachbarschaft von Bretten. Ein Edelmann in dem Dorfe Derdingen war nicht nur selbst mitverschworen, sondern versammelte auch gelegentlich die Teilnehmer zu Beratungen bei sich(U. S. 271). Bei einer derartigen Weitläufigkeit des Aufstandsgebietes leuchtet ohne weiteres ein, daß man keine bestimmten örtlichen Ursachen der Empörung nachweisen kann. Es waren ja keineswegs Untertanen einer und derselben Obrigkeit, die ihre Aufruhrpläne schmiedeten. Wenn irgendwo im deutschen Lande, so lagen hier die Herrschaften bunt zerstückelt durcheinander. In der Freiburger Gegend durchkreuzten sich die Markgrafschaft Baden und der österreichische Breisgau. In der Ortenau war bald der Graf von Hanau- Lichtenberg, bald der Bischof von Straßburg zuständig. Es gab dort Dörfer, die der Stadt Straßburg, und solche, die den Fürstenbergern oder Geroldseckern untergeben waren. Und auf dem elsässischen Rheinufer sah es in dieser Be- ziehung noch schlimmer aus. In das große Gebiet des Bistums Straßburg waren Dörfer eingesprengt, die noch unmittelbar unter dem Reich standen, andere, die an Straßburger Patrizier zu Lehen gegeben waren. Da hatte das Domkapitel so gut seine Besitzungen wie das Thomasstift. Da war die Stadt Straßburg die Obrigkeit, oder Hanau-Lichtenberg oder Bitsch-Zweibrücken. Und um die Liste der Herrschaften in den Bundschnhorten zu vervollständigen, so sei auch Nassau- Saarbrücken und der Deutschherren-Orden erwähnt. Wer Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 457 will untersuchen, welche von diesen Obrigkeiten durch harte Steuern, neue Fronen oder dergleichen am Ausbruch dieser Verschwörung Schuld gehabt hat? Wir besitzen noch einen einzigen Anhalt dafür, was die Bundschuher in einer ihrer vorbereitenden Versammlungen als ihr Ziel aufgestellt haben. Diese Aufzeichnung stammt aus Weißenburg und betrifft die Verschworenen von Riedselz und Steinselz(C. S. 308). Hier steht zwar, sie wollten Hagenau und Weißenburg erobern und dort den Rat und die Gerichtsbehörde„abtun“. Aber einmal hatte das mit eigentlich ländlichen Forderungen kaum etwas zu schaffen, und sodann ist aus den sonstigen Punkten ihres Vorhabens nur wenig zu entnehmen, was sie gerade der dortigen Obrigkeit vorwerfen konnten. Denn daß sie Renten, Zinse und Gülten beseitigen wollten, war ein viel zu all- gemeiner Satz, als daß er sich ausschließlich gegen die Geldverleiher und Grund- besitzer dieser beiden Städte richten konnte. Zudem hatten sie ja auch im Plan, Adel und Ritterschaft„useutilgen“ und wollten außer Kaiser und Kirche überhaupt keinen Herrn über sich dulden. Also gerade hier, wo man örtliche Beschwerden suchen könnte, zeigt sich vielmehr ein völlig grundsätzliches und allumfassendes Aufbegehren gegen alle Landesherrschaft. Immer deutlicher und unbestreitbarer tritt also hier die Eigenart dieser Verschwörung zutage. Von einigen Führern wurde durch die Vermittlung zahlreicher Hilfskräfte ein fertiges Bundschuhprogramm in einen möglichst umfassenden Kreis des Volkes hineingetragen. Daß man dabei an jeweilige örtliche Unzufriedenheit anknüpfte, versteht sich von selber. Das Entschei- dende aber war nicht die örtliche Beschwerde, sondern der allgemeine Leit- gedanke. Daß es gelingen konnte, diese Werbearbeit so gründlich zu besorgen, sie über eine weite Länderstrecke auszudehnen und sie trotz der Gefährlichkeit des Unternehmens bis hart vor dessen Ausbruch geheim zu halten, ist nur bei außerordentlich kluger, tatkräftiger und zielbewußter Führung und bei ge- schickt ausgewählten und durchaus zuverlässigen und geeigneten Hilfskräften möglich gewesen. Wenden wir zunächst den letzteren unsere Aufmerksam- keit zu. b) Die Hilfskräfte. Als Jog Fritz 1502 in Untergrombach seine Verschwörung anzettelte, war er selber noch ein ansässiger Bauer und hatte in der Hauptsache mit ein- gesessenen Untertanen zu tun. Wollte er Mitglieder für seinen Geheimbund werben, so brauchte er bloß einen Geschäftsgang nach Bruchsal zu benutzen, um in den Schenken der Stadt oder auf den Straßen unterwegs Leute zu treffen, die er ansprechen, aushorchen, und im geeigneten Falle einweihen konnte. Und selbst wo er gelegentlich einen Vertrauten zu Hilfe nahm und auf Werbung aussandte, handelte es sich höchstens um einen leicht abkömmlichen Bauern 458 4. Der Bundschuh von 1517. oder Händler, der einen Tagemarsch nach Udenheim oder Menzingen, einen Gang von wenigen Stunden nach Jöhlingen, Obergrombach oder Heidesheim daran wandte, um dem Unternehmen neue Anhänger zuzuführen. Höchstens die auswärtigen Beziehungen, die er schon damals z. B. nach dem Unterelsaß anknüpfte, erheischten Helfer, die nicht mehr an die Scholle gebunden waren, sondern gewohnheitsmähßig das Land durchstreiften. Aber das kam bei diesem ersten Bundschuhversuche doch nur anhangsweise in Betracht. Die Haupt- sache bildete noch die Aufwiegelung eines eng umgrenzten Bezirkes von Land- leuten. So war es 1493 in der Schlettstadter Gegend gewesen, so blieb es auch 1513, wo ja Joh Fritz in Lehen wiederum sein Heim gefunden hatte. Ein um- fassender Aufstand, ein Bundschuh des gesamten Bauernstandes, mochte zwar dem Führer beständig als Plan vorschweben, fand aber sein natürliches Hindernis in der strengen Gebundenheit, mit der in jenen Zeiten der Bauer seiner Scholle verknüpft, seiner Herrschaft„verwandt“ war. Das änderte sich, seitdem Joß Fritz heimatlos geworden war, nicht mehr auf das eigene Heim Rücksicht zu nehmen brauchte, von keinem Grund- herrn mehr etwas zu befürchten hatte— und nun, als ein frei schweifender Mann, in erster Linie den Aufstand der gesamten Bauernschaft des Oberrheins ins Auge fahßte, einerlei, was der einzelne gegen seinen Gebieter zu klagen habe. Abschaffung aller drückenden Lasten, völlige und grundsätzliche Be- kreiung sollte gefordert werden. Uberall sollten Werber tätig sein, in den Tälern des Schwarzwaldes wie in den Dörfern am Rande des Wasgenwaldes; in den Zunftstuben zu Freiburg wie unter den Bauern um Weißenburg; ja bis nach Schwaben und bis hart an die Grenzen der Pfalz. Daß dazu der land- läufige Bauer nicht zu gebrauchen war, bedarf keines weiteren Beweises. Selbst wenn er freizügig gewesen wäre, es mangelte ihm doch die geistige Ge- lenkigkeit, um sich fort und fort in neue Verhältnisse zu finden und sich Klug den mannigfachen Eigenheiten der Leute anzupassen. Joß Fritz brauchte Männer, die vom Leben umhergeworfen worden waren, denen das Wandern zur täglichen Gewohnheit gehörte und die sich darauf verstanden, der Polizei keine Angriffsflächen zu bieten. Noch immer war bisher der Bundschuhplan durch allzu ehrliche Bauern kurz vor der Ausführung verraten worden. Sollte das jetzt, bei dem ungleich größer angelegten und darum schwierigeren Unter- nehmen, vermieden werden, so durfte der Anführer seine Geheimnisse nur solchen Leuten anvertrauen, die unbedingt verschwiegen waren, die geraden Künstler in der Verstellung sein mußten, die unter dem harmlosesten Schein die gefährlichste Kunde an ihre Zuhörer zu bringen vermochten. Sie mußten schweigen können. Aber nicht minder mußten sie reden können. Ganz anders als der unbeholfene Landmann, der jahraus, jahrein hinter dem Pfluge ging und dessen Gesichtskreis nicht über den Rundblick von seinem Dorfkirchturm Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 459 hinausging. Denn die Hauptaufgabe dieser Hilfskräfte bestand im Uberreden. Innen mußten Worte zur Verfügung stehen, um einen 80 gefährlichen Plan wie die allgemeine Bauernempörung auch dem Zurückhaltenden, dem Miß- trauischen, dem Konservativen, dem Zaghaften als verlockend und aussichts- reich anzupreisen. Sie mußten sich einschmeicheln können, mußten Witzig, schlagfertig, überlegen reden können, mußten zäh, hartnäckig, unermüdlich sein. Und weil es im Falle einer Entdeckung sofort an Hals und Kragen ging, durften sie durch keinerlei Rücksichten auf Weib und Kind, auf Haus und Hof, auf Leib und Leben gebunden sein. Hier kamen nur die verwegensten Gesellen in Betracht, Heimatlose, Habenichtse, die gewohnt waren, ihren Kopf aufs Spiel zu setzen. Es mußten Leute sein, vor denen sich der brave Bürger viel- leicht fürchtete, zu denen er sich aber doch aus diesem oder jenem Grunde hingezogen fühlte. Wo war diese Klasse von Menschen zu finden? Nur auf den Landstraßen und in jenen Schlupfwinkeln, wo solche Recht- lose sich allenfalls bergen konnten. Und mit ihnen ging Joß Fritz jetzt einen Bund ein, hier bildete er sich seine Hilfsmannschaft aus. Da waren vor allen Dingen die Bettler. Nicht der einzelne verarmte Bürger oder Bauer, der aus Not an den Türen um Almosen anklopfte. Sondern die berufsmäßigen Nichts- tuer, von denen damals das Land wimmelte. Hat man doch das 15. und 16. Jahrhundert„die höchste Blütezeit des deutschen Bettlertums“ genannt (Hampe: Die fahrenden Leute S. 66). Sie hatten es zu einer fachmännischen Kunstfertigkeit gebracht, Mitleid zu erwecken, indem sie vorhandene Ge- brechen ausbeuteten oder nicht vorhandene vortäuschten. In Basel, wohin sich Jog Fritz ja nachweislich 1513 gewandt hat, gab es eine ganze Nieder- lassung derartiger Landstreicher, den sog. Kohlenberg, wo diese heimat- und rechtlosen Leute eine Art eigener Gerichtsbarkeit ausübten. Die Vermu- tung liegt nicht allzu fern, daß der alte Bundschuhführer hier manchen seiner Helfershelfer gefunden hat. Es waren oft noch recht jugendkräftige Gestalten, wie jener Lorenz von Pforzheim, von dem es im Berichte heißt: ist jung und feist, hat nit vil heß[Hose] an und schrie lut uf der gassen, umd ist me der rechit arm umb den elenbogen offen und lasset den nit au⁰ eilen(U. S. 280). Ein ande- rer, Georg Frank, der einst in Kirchheim bei Marlenheim das Vieh gehütet hatte, wurde auf etwa 40 Jahre geschätzt und trug ein Weidmesser an der Seite, ähnlich wie ein dritter, Heinrich von Straßburg, stets Degen und Dolch mit sich führte(U. S. 282). Neben ihnen finden wir ergraute Gestalten, wie das alte Künzlein mit einem schielenden Auge, mit einem Stecken in der linken Hand und einer Krücke an der rechten Seite(U. S. 283), oder wie jenen Un- genannten, der einen langen weißen Bart trug(U. S. 283). Wieviel Schwindel hinter diesen Mitleid erregenden Gestalten verborgen lag, wußte damals natürlich jeder Kenner des Volkslebens. Daß man mit dem Saft sog. Bettler- 460 4. Der Bundschuh von 1517. kräuter die Wunden künstlich offen hielt, ist bereits oben angedeutet; dab man Arme oder Füße geschickt wegband, um so den Eindruck des Krüppels vorzutäuschen, mag zur Ergänzung des Bildes hinzugefügt werden(Hampe S. 73); dab man Kinder mietete, die mit ihrem armseligen Außern die Mild- tätigkeit der einfältigen Leute erst recht zum Geben anreizen würden, läßt sich ebenfalls aus unseren Schilderungen belegen: oder drt hut ein sihenjürig meillin mit ime geen, verbindet dem meitlin oft die schenlel, dem meitlin brist lgebricht] aber nichts«(U. S. 281). Es waren alles andere als harmlose Arme. Unheimlich sah jener Wolflin von Salzburg aus: ptregt ein messer bie ein richi- szvert, das nimmet er in die ein hunt und ein stein in die ander und sagt, er huſße ein frauen, die hab er mit eim messer eu tot geworfenæ(U. S. 281). Die Namen dieser Gesellen deuten schon an, daß wir es bei ihnen mit dem Gesindel aus aller Herren Ländern zu tun haben. Neben Batt von Rufach wird Jorg von Longingen, neben Mathis von Duchstatt Hans von Straßburg genannt. Aber man darf auf diese Namen nicht allzu sichere Schlüsse bauen; denn die sie trugen, wechselten mit Vorliebe ihre Namen, um sich vor Nachstellungen zu sichern. So kam es vor, daß man bei der Zaberner Kirchweihe, wo der Bund- schuh ausbrechen sollte, einen Verdächtigen in der Gestalt des Kaspar Loch- müller von Horb erwischt zu haben glaubte, hernach aber von der Frau, die ihn begleitete, Friedrich Beeck als seinen wirklichen Namen erfuhr. Für die Behörden war es deshalb außerordentlich schwer, solche Landstreicher zu er- mitteln. Als der Bundschuhgefangene über diese Dinge Auskunft gab, lieh man sich von ihm möglichst genaue Kennzeichen der Gestalt und Kleidung dieser Bettler geben; und wenn wir seine Angaben nicht als bewußte Irrefüh- rung der Obrigkeit, sondern als einigermaßen zuverlässig ansehen dürfen, dann ist es geradezu erstaunlich, wie er alle diese Einzelheiten hat im Kopfe behalten können. Aber er war eben selber einer der Landfahrer gewesen und somit daran gewöhnt, sich einen Menschen nach seiner äußeren Erschei- nung, nicht aber nach seinem Namen einzuprägen. Durch ihn erfahren wir nun, was für Kleider der betreffende trug, was für einen Schmuck am Hut, ob er ein Gesicht mit Pockennarben oder ein schielendes Auge hatte. Man könnte die Gestalten malen, so sprechend werden uns einzelne von ihnen ge- schildert. Der Findigkeit der Behörde gelang es nachher, noch weitere Kenn- zeichen der Verdächtigen festzustellen. So machten sie, wenn sie sich einem Eingeweihten oder Vertrauenswürdigen zu erkennen geben wollten, bestimmte Figuren in den Sand oder auf Papier: etwa ein Rebmesser oder einen Krug mit einem Kreuz darin, ein Horn mit einer Sense, Hacke oder einem Schwert dadurch oder einer Eule darauf, eine Narrenkappe, eine Jakobsmuschel im Hackmesser oder in einem Kreuz von Jakobstäben(U. S. 292). Was für Bezie- hungen diese Geheimzeichen gehabt haben zu Herkunft, Beruf und Absicht —————— Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 461 der betreffenden Bettler, mag dahingestellt bleiben. Vermutlich hat jeder dieser Gegenstände für die Zunft der Landfahrer seine bestimmte Bedeutung gehabt, ebenso wie sie in ihrem Rotwelsch ja auch eine bestimmte eigene Spra- che ausgebildet hatten. Die Muschel wies auf den Brauch hin, eine Wallfahrt nach San Jago de Compostella zu unternehmen und sich unterwegs das Geld zu erbetteln!. Unter diesem Deckmantel gingen die sog. Jakobsbrüder2, die uns ein Holzschnitt von 1568 schildert und mit den Versen erklärt: Wir Jakobsbrüder mit großem Haufen im Land sind hin und her gelaufen, von Sankt Jakob, Ach[Aachen] und gen Rom, singen und bettlen ohne Schom[Scham], gleich anderen presthaften Armen. Oft thut uns der Bettelstab erwarmen in Händen, alsdenn wir es treibn, unser Lebtag faul Bettler bleibn.(Hampe S. 84). Auch die Gesellen des Jog Fritz verstanden sich wohl darauf, derartige religiöse Verbrämung anzuwenden. Mehrere der Bettler hatten sich je einen besonderen Heiligen auserkoren, in dessen Namen oder um dessentwillen sie jetzt„heischten“. Der eine erwählte„Sankt Ciliax“, ein Zweiter Sankt Veltin; der dritte nahm außer der Jungfrau Maria noch die heilige Odilie und die 14 Nothelfer zu Bundesgenossen; ein vierter heftete„das Kindlein von Trient“ ans rote Barett; und ein Fünfter ließ auf zwei Brettlein, die er dann an seinem schwarzen Hut befestigte, Sankt Anna und„unsere Frau von Einsiedeln“ malen. Wir sehen hier die enge Verbindung, in der das damalige Bettlertum mit den religiösen Wallfahrten jener Zeit stand. So behauptete Wolklin von Salzburg, eine Bußfahrt zu machen, wegen einer Frau, die er ge- tötet habe. So hatte sich Georg Frank einen Brief verschafft, der ihm die Erlaubnis gab, in Sankt Veltins Namen zu betteln(U.S. 282). Derartige Empfeh- lungsbriefe gab die Obrigkeit damals bereitwillig auss; und mancher, der 1 Geiler von Keisersberg sagt in einer Predigt:„So der Pilger also nichts mehr hat, so geht er in die großen Städte, da etwann barmherzige Leute sind. Da bettelt er von einer Gassen zu der andern, bis er wieder etwas überkommt, daß er seine Fahrt vollenden möge. Er lugt, daß ihm ein Zeichen werde oder daß man ihm erlaube, daß er da betteln möge; und so man es ihm drei Tage erlaubt, so schlägt er vier dazu, daß ihrer sieben werden“(Hampe S. 66). 2„In ihrer schwarzen Pilgerkleidung, mit Muscheln und Heiligenbildern O Zeichen) an den Hüten und Wanderstäben mit anhängenden Kürbisflaschen in den Händen, werden sie überall arglos aufgenommen. Ein noch ungedrucktes Verzeichnis solcher Brüder führt eine Reihe derselben auf und bemerkt bei jedem:„brennt im Elsaß,— im Württemberger- Land,— ist auch von der Gesellschaft usw.“(Schreiber, Geschichte Freiburgs III S. 261). Die Schlettstadter Missivbücher bieten hierfür verschiedene Belege.„Ein armée erbare frowen parson« leidet an St. Veltens Krankheit(Fallsucht), kann im Schlettstadter Beginen- 462 4. Der Bundschuh von 1517. in der besten Absicht die Wallfahrt angetreten haben mochte, verkam im Laufe des langen Wanderns und fiel jener bösen Zunft der Jakobsbrüder anheim, die noch immer Stab und Muschel als Zeichen auf ihren Kleidern trugen. Mit diesen Bettlern in ihren hundertfachen Abarten und Verkleidungen traf Job Fritz die Verabredung, daß sie zu bestimmter Zeit an Orten, die er ihnen angab, Unruhe stiften sollten; nicht durch Lärm und Streit, sondern dadurch, daß sie heimlich Feuer anlegten. Dieses Verfahren war damals weder neu noch selten. Herrschaften mieteten solche armen Schelme, damit sie in feindlichen Gebieten„Feuer einlegten“(Anshelm I, S. 383, E. A. III I, S. 385, III 2, S. 221, Virck S. 93 Anm. 2). Nach diesem Vorbild sandte der Bauern- führer seine Bettler aus. Innen wurde es nicht schwer, sich mitten in das Gebiet einzuschieben, das der Bundschuh treffen wollte. Wer hätte von einem alten verkrüppelten Hungerleider erwarten können, daß er das Pfarrhaus anzünden werde. Und doch trieb sich im September 1517 ein solcher Graubart mit langem geflickten Mantel nördlich von Freiburg, bei Suggental und an der Glotter umher, von dem man wissen wollte, er werde dem Pfarrer von Denz- lingen und dem von Teningen die Häuser anstecken(U. S. 268). Aber dieser eine war nur Glied in einer größeren Kette. Acht Bettler(und es mögen leicht noch mehr gewesen sein) hatten den Auftrag, derartige Brandstiftungen im Elsaß, Breisgau und in der oberen und unteren Markgrafschaft Baden vorzunehmen (U. S. 280kf.). Der Plan ging also, ähnlich wie 1513 beim Martinimarkt in hause nicht länger verpflegt werden, weil dieses leer steht, wird deshalb an das Kloster St. Veltin zu Rufach überwiesen(5. XII. 1500; Miss. 1498 1503, S. 262). Lienhard Schni- der, der mit derselben Krankheit behaftet ist, will(20. III. 1511) mit seiner Frau zum hl. Apollinaris wallfahren(Miss. 1509— 11, S. 124). Hans Koler ist vom bösen Geist besessen, seine Frau will ihn in Begleitung zweier Schlettstadter Bürger zum hl. Anastasius führen (23. VII. 1509, Miss. S. 48). Die Frau des Jakob Grymel ist seit einem Jahre gelähmt und hat nun(22. IV. 1509) eine Fahrt zur Maria in Aachen und Einsiedeln vor(S. 27). Der Scherer Hans Sporer tritt eine Reise zum hl. Jakob von Compostella an(24. III. 1509). Die Schlettstadter Behörde bittet in diesen Fällen um wohlwollende Förderung des Unter- nehmens durch jeden, der von dem Wallfahrer um Hilfe angesprochen wird, indem sie be- zeugt, ↄdas sein handlung und walfart ufrechit und redlich were(Miss. 1509 11, S. 18). Nament- lich Frauen pflegten sich auf solche Weise unbehelligtes Wandern zu verschaffen. So bezeugt Schlettstadt am 21. III 1489 der Frau des Gerbers Jakob Stark,„das su irer sinne und ver- nunft beroupt und æu besorgen, mit dem bösen vint besessen. ouch sollicher ſerangleit halb verarmet«(Miss. 148793, S. 149). Als ihre Wallfahrt zum yimelfursten sant Anastasios erfolglos blieb, gab der Rat den beiden Eheleuten am 30. IX. 1490 abermals ein Schreiben mit auf den Weg, in dem es hieß: der Ehemann sei jetzt vin willen, su mit lf des Almeliligen an und eu der heiligen sulen gůn Rome æau furen, und nochdem sollichs sonder fromer lui sture und Hilf in dhieinem weg an sinem vermögen, uns umb furderung der erberxteit angerufte; die Bitte des Rates geht also dahin, aden benampten Jacoben und die ihennen, so er dan bi im haben ꝛwurt, sicher und unbeleidigi dureh uber lande und gebut wandeln lossen und uf ubern caneeln eu furdern, ouch das almusen, domit er sollich fart volbringen mag, gönnen eu heischen und getruꝛelich miteuieilend(Miss. S. 312). Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 463 Freiburg, dahin, zunächst einmal Verwirrung zu stiften, die dann von den Ver- schworenen zu einem erfolgreichen Vorstoß benutzt werden konnte. Nebenbei mögen die Bettler auch mit dem Wort gelegentlich für den Bundschuh gewirkt haben. Aber ihre eigentliche Aufgabe war die Propaganda der Tat. Zum Reden ersah sich Job Fritz die andere Klasse der fahrenden Leute: die Spieler, Gaukler, Hausierer, Quacksalber, Bänkelsänger, Marktschreier, kurzum jene Heimatlosen, die namentlich auf Jahrmärkten, Kirchweihen und ähnlichen Volksfesten aufzutauchen pflegten. Auch sie standen allgemein in schlechtem Ruf, weil sie mehr oder minder vom Betrug lebten. Die Kräutlein, die sie anpriesen, Theriak und wie die Wunderkräuter alle hießen, waren in der Regel wohl ebenso schwindelhaft wie die Reliquien, die sie anboten, die„Heiltümer“, von denen Sebastian Brant, der feine Straß- burger Volkskenner, einmal spottet: Des glichen dunt die heiltum- furer[Reliquienhändler] stüůrnenstoſßer Pilger, die mit der Stirn die Erde berühren], stationierer Verkäufer von Heiligenbildern], die nienant Inirgend] rein tirchivih verligen Iversaumen], u der sie nit oflich usschrigen, ie das sie füren in dem sach das hei Heu], das tief vergraben lag under der fripf æu Beltlehein, das si sei] von Balams[Bileams! esels bein, ein füder von sant Michels flugel, ouch von sant Jörgen roß ein agel, oder der buntschu Schnürschuh] von sant Claren(Nr. 6311-21). Das waren die rechten Leute, um die Kunde vom Bundschuh durchs Land zu tragen. Jeder wußte, daß man sich vor ihnen hüten müsse. Und doch konnte weder Hoch noch Niedrig sie entbehren. Mit ihren Gaukelkünsten waren sie immer wieder willkommen. Ihren turnerischen Leistungen und Taschenspielerkniffen sah der einfache Mann mit Staunen und Freude zu. Solch ein Lotter, d. h. Gaukler, war jener Michel von Dinkelsbühl, der hernach in die Hände der oberbadischen Polizei fiel und uns durch sein ausgiebiges Ge- ständnis in diese Kreise seiner Bundesgefährten Einblick gewährt. Man nannte ihn behördlicherseits einfach den Bundschuher mit dem Lotterholz (U.S. 267) 1. Andere werden erwähnt, die„Driacker(Theriak), Gewürz und Wurm- 1 Geiler von Keisersberg schildert uns den Gebrauch eines solchen Lotterholzes in einer seiner Predigten folgendermaßen: man spricht gemeinlich: hut dich vor dem geteilten! die mit dem lotterhola geben eim das selb holæ ætischen heide hend, und machent ein heilunt (binde) dorumb, und weltent mit eim, ob es fürab gang oder nit. welches er denn erwelet, so ist es verlorene(Grimm). Es war also eine Art Wünschelrute. 464 4. Der Bundschuh von 1517. samen“ umhertrügen oder mit„Heften, Fingerhut und Glufen(Stecknadeln)“ (U. S. 276) handelten oder„Schleier“ feil hielten(U. S. 270, 272). Gelegentlich hören wir von einem, daß er auf dem Hackbrett spielte, auf jenem altmodischen Instrument also, das man als den Vorläufer unseres Klaviers ansehen kann und auf dem die gespannten Drähte mit Holzschlägeln gerührt wurden(L. S. 270). Es waren demnach die verschiedensten Arten von„Freiheitsbuben“, wie man jene ohne Heimat und Sippe und Recht umherschweifenden Landfahrer nannte. Warum Joß Fritz gerade sie in seinen Dienst stellte, erfahren wir aus einer unscheinbaren Bemerkung unserer Quelle, wo es bei einem dieser Gaukler, Heinrich von Straßburg, nicht bloß heißt, er trage seinen Gaukelsack mit allen seltsamen Gerätschaften bei sich, sondern gewichtig hinzugefügt wird: ran duν˖ Sprechen(U. S. 270). Das war es, was der Anführer von ihnen wollte. Ir wollte sich ihre Gabe zunutze machen, mit grobem Wortschwall und ge- schickten Gründen eine Sache anzupreisen, die Leute anzulocken, zu über- reden, für sich einzunehmen. Wer so„sprechen“ konnte, also im besonderen Sinne ein Sprecher war(wie Hans von Ulm, U. S. 270), war auch der rechte Mann, um in geheimer Unterredung den Bauern die große Neuigkeit des Bundschuhs mundgerecht zu machen. Denn die Landleute waren es gewohnt, aus dem Munde dieser Markt- schreier auf den Kirchweihen die„neuen Zeitungen“ zu hören. Wo es noch keine Berichterstattung in unserem Sinne gab, wo der einfache Mann in der Regel überhaupt noch nicht lesen konnte, traten die Bänkelsänger als Bringer aller Neuigkeiten auf. An der Hand von grob gezeichneten Bildern besangen sie das Ereignis, von dem sie Kunde geben wollten. Sie tri ugen die Volkslieder über Kriege und Helden von Dorf zu Dorf. Sie boten auch jene Einblattdrucke feil, auf denen mit geheimnisvollen Worten und Bildern die Zukunft des näch- sten Jahres geweissagt wurde, jene„Bauernpraktiken“ mit ihren astrologischen Prophezeiungen von bevorstehenden Aufruhren und Naturereignissen. Unter solche Reden, denen die hinterwäldlerischen Bauern stets ein offenes Ohr liehen, lieb ich leicht auch das„süße Gift“ der Bundsce huhgedanken mischen, 81e in geschickter Verkleidung und ohne den gefährlichen und verdäch- tigen Namen zu nennen. Auf diese Sendboten baute Joß Fritz seinen Plan. Sie konnte er getrost ins Vertrauen ziehen, bei ihnen fand er Verständnis und Zustimmung. Er hätte sich keine besseren Hilfskräfte aussuchen können, die zugleich so ver- wegen und so behutsam, so aufdringlich und doch so geschickt zu Werke gingen. 5 geeignete ente schlossen sich diesen Unterführern an. Da waren die ausgedienten Soldaten, die Lan dsknechte, die kürzlich in einer Fehde mitgekämpft hatten, dann von ihrem Führer entlassen worden waren und nun RR Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 465 das Land durchstreiften und den Rückweg zu geordneten Verhältnissen und geregelter Arbeit nicht finden konnten. Der eine hatte dem Geroldsecker gedient, der andere dem Sickinger; dieser war Maximilians Fahnen gekolgt, jener dem französischen Könige oder dem Herzog von Lothringen. In diesen Gesellen lebte eine unbezähmbare Wanderlust und ein wilder Tatendrang. Sie rotteten sich leicht zu mehreren Hunderten zusammen, liegen ein Fähnlein fliegen und gaben vor, irgend einem Heerführer zuzuziehen. Auf sie richtete sich darum sofort die Aufmerksamkeit Freiburgs, als der Stadt das Gerücht von einem erneuten Ausbruch der Bundschuhverschwörung zu Ohren kam (L. S. 266).»Wir sind worlich gewarnet, das sich abermaln etibas ufruren von ge- meinen mannen im land erhebena, so schrieb der Rat am 12. August nach Wald- kirch, und fügte bezeichnend hinzu: so sollen auch detet etlich necht mit eieien umbgeslagnen faänlin das land haruf æiechen, vveißt niemdnt, abohin oder em æu gefallene. Wenige Stunden später hatte man schriftlichen Bescheid bekommen, odas bi 600 fuhhnecht das land haruf mit ætbeien umbgeslagnen fenlin eiechen. die sollen dureh Straspurg æogen sein und villicht morn oder des andern tags auch uf uns ætechenæ(U. S. 266). Damals, wo Sickingen gerade anfing, Truppen zu entlassen, war ein derartiger Landsknechthaufe an sich nichts Uberraschendes. Aber die Stadt Freiburg, die gewohnt war, mit Bundschuh- dingen umzugehen, witterte hier alsbald einen geheimen Zusammenhang. Und wohl mit Recht. Es mochte Ubereifer sein, wenn sie die beiden reisigen Straßenräuber, die in jenen Tagen unmittelbar vor den Toren Freiburgs überwältigt und nach Ensisheim gebracht wurden, mit den aufrührerischen Bauern in Verbindung brachte(U. S. 267). Aber allzu fern lag eine derartige Vermutung nicht. Wie sollten auch die zahlreichen„laufenden Knechte“ im Lande unbeteiligt geblieben sein, wo ein Unternehmen wie der Bundschuh zum Kampf gegen alle Obrigkeit aufrief! Joß Fritz wußte auch diese Kräfte an sich heranzuziehen. Der erste jener Werber, die in der Ortenau, in der Markgrafschaft und im Breisgau die Bauern aufwiegeln sollten, war ein gewisser Klaus Kranz, der sich bei Offenburg aufhielt und in der auffälligen Landsknechttracht einherging. Er war ein Kriegsmann und verbrachte seine Tage hauptsächlich in den Wirts- häusern(U. S. 279). Auch die anderen drei, die mit dem gleichen Auftrag bedacht waren, scheinen ehemalige Krieger gewesen zu sein. Denn ihre Kleidung war nicht die schlichte der Bauern, sondern das zweifache Tuch der damaligen Soldaten: Rot über Gelb„zerhauen“, oder Gelb mit Schwarz unterzogen, oder ein weißer Rock mit schwarzen Lappen darauf. Auch trugen sie ein stolzes Barett, womöglich mit Federn daran, und der vierte sogar ein Schlachtschwert in der Hand. Hier im rechtsrhein ischen Gebiet hatte also Joh Fritz die ausge- dienten Landsknechte an einen der wichtigsten Posten gestellt. Aber auch im Rosenkranz, Bundschuh. I. 30 466 4. Der Bundschuh von 1517. Elsaß gab es ehemalige Krieger im Bundschuh. Von einem der Verschworenen in Eckartsweiler bei Zabern erfahren wir, er sei früher ein Hauptmann in Frank- reich gewesen(U. S. 275); ebenso von Jörg Schnider in Rosheim(U.S. 283). Ein Schnersheimer namens Simon Huter wird wenigstens als Kriegsmann bezeich- net(U. S. 285); und von einem gewissen Müllerhans aus Dettweiler bei Zabern stellten die späteren polizeilichen Nachforschungen fest: dist aufe mit andern eriegern ufgerbegt worden und ein pferd mit imè genommen; du er due vereert, ist er oder omen(U. S. 286 Anm. 12); oder— wie Schultheiß und Heimburge des Dorfes ergänzend von ihm berichteten nu ein iß leit an und umm us Francherich, ist eins scheffers sun und dut ietæt sin arbeit und hat ab und ind, und ist ein muibilliger ynelit und spielt gerne. Diese verstreuten Bemerkungen genügen, um darzutun, daß die rauhen, unbotmäßigen Kriegsgesellen, über die damals im Elsag und in Baden so viel geklagt wurde, in der neuen Bund- schuh verschwörung eine wichtige Rolle gespielt haben. Stellten sie früher wohl vereinzelte Mitglieder zum Bunde, war 1493 der Hauptmann(Hans Ulman) ein ehemaliger Truppenführer, so sollten sie jetzt neben Bettlern und Gauklern die eigentliche Hilfsmannschaft des Häuptlings bilden. Es waren die Männer des tatkräftigen Handelns, die verwegenen Draufgänger, die im Augenblick der Entscheidung einen kühnen Handstreich auszuführen verstan- den, die sich auch vor einem geschulten Heere nicht fürchteten, ja die sich freuten, Burgen und Städte zu stürmen und jeden Widerstand mit Gewalt zu brechen. Daß sich in ihren Reihen auch allerhand Verbrecher einfanden, kann nicht wunder nehmen. Ein Beispiel dafür haben wir noch in jenem Georg von Ulm, der an Martini 1513 in Freiburg Feuer angezündet hatte und der (vermutlich zur Strafe dafür) einen eisernen Ring um den Hals trug(U.S. 272); ferner einen Sesselmacher, der an der gleichen Sache beteiligt war, außerdem aber noch vier Morde und zahlreiche Diebstähle auf dem Gewissen hatte (U. S. 305) und der— trotz seines Leugnens in den Bundschuh von 1517 ebenso verwickelt gewesen sein wird wie in den von 1513. Mit den schleichenden Bettlern, den redegewandten Gauklern und den ge- walttätigen Landsknechten haben wir wohl die wichtigsten Hilfskräfte genannt, auf deren Dienste sich Joß Fritz bei seiner Unternehmung stützte. Sie wurden von ihm in seine Pläne eingeweiht und zogen nun von Dorf zu Dork, um das Landvolk für die allgemeine Empörung reif zu machen. Ihrer Geschicklich- keit und Findigkeit blieb es überlassen, allerwärts die rechten Anknüpfungs⸗- punkte zu suchen, wo Unzufriedene seien, die man wohl mit in den Geheim- bund ziehen könne. Die gegebenen Fundstätten hierfür waren naturgemäß die Dorfwirtshäuser. Hier fand sich ein, wer den Tagesärger bei einem Trunk vergessen oder seinem Unmut im Gespräch mit Leidensgefährten Luft machen wollte. So hatte denn jener Michel von Dinkelsbühl, der uns die lange Liste ——— e Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 467 der Verschworenen verraten hat, aus manchem Dorfe neben etlichen anderen Namen gerade den Wirt im Kopfe. Eine wichtige Zusammenkunft in Der- dingen bei Bretten fand im Hause eines solchen Wirtes Clewe statt(U. S. 271). Der Vertrauensmann in Eschau bei Haslach war Stefan Rap, ein Wirt(U.S. 271), im benachbarten Weiler ebenfalls ein Wirt, namens Lux, in der Vorstadt von Wolfach wiederum ein Wirt, Konrad. Dasselbe, was wir hier im Kinzigtal beobachten, finden wir drüben im Elsaß: in Weyersheim(Schnider), in Geudertheim(Lang Hans), in Offendorf(Klein Hans, U. S. 273), in Küttolsheim (Augen Hans, U. S. 276), in Rosheim(Job zum Fuhrmann, U. S. 283), in Oberehn- heim(Wolf im Hohen Haus, U.S. 284), in Dettweiler(Klaus, U. S. 286). Uberall bildet die Dorfschenke den Mittel- und Sammelpunkt der Verschworenen und der Wirt den Helfershelfer des Jog Fritz. Bei jenen dreien im Kinzigtal ist das 80 deutlich, daß der Gefangene außer dem Wirt keinen Insassen des Dorkes als Bundschuher zu bezeichnen wußte. Aus anderen Ortschaften gab er vereinzelte an, die mit Vorliebe im Wirtshaus sähen, wie jenen Stefan in Scherzheim bei Lichtenau(L. S. 274) oder den Wirtsohn Wolf in Eckartsweiler, der gern Wür- kel spielte(L. S. 275). Auch die Bemerkung, daß einer ein Spieler sei, wird dahin aufzufassen sein(U. S. 279, 286). Im Wirtshaus war eben der Boden am günstigsten für so verwegene Pläne. Von hier breitet sich nun die Bewegung unter den Dörflern weiter aus. Einzelne Bauern waren bereit, sich am Bundschuh zu beteiligen. Leider er- fahren wir nichts Näheres über die Gründe, die sie zum Beitritt veranlaßt haben. In der Regel werden uns nur ihre Namen genannt, die uns aber natür- lich keinen genaueren Aufschluß geben. Im Elsaß wird gelegentlich ein Reb- mann erwähnt(U. S. 277 f.). Oder wir erfahren aus Dettweiler, daß einer der Beteiligten von Michaelis bis Weihnachten in Steinburg und von da ab in Ingenheim zu arbeiten pflegte(U. S. 286), daß er also zu den minder Bemittelten gehörte, die auswärts Verdienst suchen mußten. Wie bei ihm die Verbindung mit der heimatlichen Scholle gelockert sein wird, so waren auch die Knechte der Bauern noch wenig durch Rücksicht auf Haus und Hof gebunden. Und es sind nicht ganz wenige, die aus diesen Kreisen als Bundesgefährten genannt werden;: ein Bauernknecht Wolf in Schiltigheim(U.S. 273), ein anderer in Herlis- heim(CL. S. 273), zwei in Dangolsheim(CL. S. 277), ein Reitknecht in Rheinbischofs- heim(C. S. 275); ein Geselle Furdenkranz in Molsheim(U. S. 280), der Knecht des Wirtes in Rosheim(L. S. 283), der kleine Knecht Peter in Hindisheim, der gerne spielte(C. S. 286), und in Biblenheim ein gewisser Kunz, der angeblich im Hof unserer lieben Frauen diente(U.S. 287). Diese jüngeren Männer, die bei einem Aufruhr außer ihrem persönlichen Schicksal noch nichts aufs Spiel setzten, waren vermutlich an manchem Orte die ersten und natürlichsten Verbündeten der Aufwiegler. Sie sorgten auch dafür, daß der Bundschuhplan weitere An- 30* —— 1 2 72752 7 1646 7776 2 25 5 125 2 753 N 20 8 55 8 2 1225 * 8 * 5 1 5 1 5 7 1 468 4. Der Bundschuh von 1517. hänger fand. In Bergbieten ließ sich so der Bader des Dorfes gewinnen(U.S. 307). Anderswo war es der Schäfer(U. S. 286), an mehreren Orten der Metzger(in Rhein- pischofsheim, U. S. 275, in Matzenheim, U. S. 276, oder eben in jenem Bergbieten U. S. 306), mehrfach auch ein Weber(in Offendorf, U. S. 273, in Nordheim, U.S. 277, und in Leutersberg U. S. 279). Böte unsere Uberlieferung noch genauere Angaben, so würden wir noch eine Reihe anderer Handwerkszweige an der Ver- schwörung beteiligt finden. Nicht unwichtig scheint mir auch— worauf gelegentlich, wenn auch in anderem Sinne, schon H. Ulmann(Kaiser Maximilian, II S. 637) hingewiesen hat— die Mitwirkung einzelner Frauen gewesen zu sein. Von dem Wirt in Küttolsheim hören wir, er habe ein hübsches Weib gehabt, eine Näherin (U.S. 276); von dem Brüderlin zu IIlkirch, der mit Heften, Fingerhüten undsSteck- nadeln hausieren ging, er habe eine Metze mit sich geführt(U. S. 276). Vor allem muß aber hier die Frau des Anführers Joh Fritz selber genannt werden, jene Else Schmid, die schon 1513 der Behörde unliebsam aufgefallen war. Sie trieb sich während der letzten Jahre viel umher, nahm es mit der Sauberkeit ihres Lebenswandels nicht sehr genau, hatte beispielsweise in Freiburg allerhand zweifelhafte Freunde, blieb aber darum doch in steter Verbindung mit Joh Fritz und wandte offenbar alle Verführungskünste an, um Verwandte und Freunde, Verdächtige und Unbescholtene in die Netze des Bundschuhführers zu ziehen. Hier läge ein Seitenblick auf spätere Volksunruhen(bis in die neueste Zeit) nahe, um die Bedeutung der Mitarbeit weiblicher Personen ins rechte Licht zu stellen. In einem Kreise von Männern, die ohnehin rechtlos waren und im Begriff standen, sich gegen die ganze bestehende Rechtsordnung zu empören, mußte die hinreißende, anstachelnde Leidenschaft sittenloser Frauen ein besonders wirksamer Bundesgenosse sein. In diesem Zusammenhang mag schließlich auch ein Hinweis auf die üppige Kleidung der Aufrührer am Platze sein. Man hat ja auf sie schon oft den Finger gelegt und aus ihr den Nachweis zu erbringen versucht, daß die Bauern, die sich noch so reich und mannigfaltig mit Stoffen zu behängen vermochten, unmöglich in drückender Armut gelebt haben könnten. Für den, der schärfer zusicht, ergibt sich aber ganz deutlich: nicht die ansässigen Bauern haben die Uppigkeit gepflegt, sondern die leichtfertigen Gesellen von der Landstraße, die ehemaligen Landsknechte, die Gaukler und Abenteurer. Deren Tracht hatten sich die beiden Hauptleute, Stoffel von Freiburg und Job Fritz, angeeignet(U. S. 269 f.), seitdem sie ein Landstreicherleben führten. Nicht einmal alle Werber sahen in ihrer Kleidung so bunt aus(U. S. 270). Erst recht aber vermissen wir derartige Bemerkungen von„geteilten Hosen“, „zerhauenen Röcken“ und stolzen Baretten bei den Verschworenen aus den Bauerndörfern. Es sind lediglich einige wenige Landstreicher, Männer wie n Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 469 Bastian Rebenkönig(U.S. 283), der„Kriegsmann“ Klaus Kranz, sein„Gesell“ Stoffel Zimmermann oder die beiden Bohlsbacher Kilian Ratz und Alexander, von denen gesagt wird, sie hätten sich in der auffälligen Weise der Landsknechte gekleidet(U.S. 279). Diese Tracht ohne weiteres den Bauern zuschreiben, wäre ebenso unberechtigt, als wenn man die zerrissenen Röcke der Bettler allgemein bei jedem Dorfinsassen voraussetzen wollte. Natürlich wird es auch unter den Bauern einzelne gegeben haben, die den damaligen Kleiderluxus mit machten, obwohl das über ihre Verhältnisse hinausgingi. Das beweist aber höchstens, daß der Betreffende schon im Begriffe war, von der Bahn der chrbaren Gewohn- heit abzubiegen. Denn jedermann wußte, daß er damit„argwöhnische“ Kleider anlegte und sich den Behörden unliebsam bemerkbar machte(Vgl. U. S. 106). Der durchschnittliche Bauer, auch der Bundschuher, trug seine altge- wohnte graue Joppe oder„Kappe“ und seinen„Gogel“-Hut. Die Männer in doppelfarbigen Hosen, in schwarz-weißem oder rot-gelbem Wams und mit federngeschmücktem Barett waren die fahrenden Gesellen, die allerdings bei der Leitung des Bundschuhs eine besonders wichtige Rolle spielten, die aber nicht mehr den Bauernstand vertraten, sondern einen eigenen Stand der Heimatlosen bildeten. Weil sie so auffällig im Vordergrund der ganzen Ver- schwörung standen, konnte man wohl auf den Gedanken kommen, die bunte Tracht sei in Bundschuhkreisen allgemeiner Brauch gewesen. Aber man darf hier die kleine Anzahl der Führer nicht mit der großen Menge ihrer Gefolgs- leute verwechseln. Tonangebend waren allerdings die wenigen, die auch in ihrem äußeren Gebaren so herausfordernd aufzutreten verstanden. So zeigt sich das Unternehmen des Job Fritz immer deutlicher als ein wilder Umsturzversuch schroffster Art. Die armen, gedrückten Bauern, die es zweifellos allerorten gab, stellten durchaus nicht mehr die Hauptträger der Bewegung dar. Sie bildeten höchstens noch die Masse, auf deren blinder Gefolgschaft sich der verwegene Plan des unwiderstehlichen Bauernführers aufbaute. Die treibenden Kräfte befanden sich unter den sittlich Minderwerti- gen, unter den Entgleisten und Verkommenen. Dorthin werden wir auch die Anhänger in den städtischen Kreisen zu rechnen haben, die gelegentlich er- wähnt werden(Freiburg U. S. 269, 271 f., 300, und Weißenburg U. S. 307). Dort- hin jenen vereinzelten Adligen, Stefan von Derdingen(CU. S. 271), der in die Ver- schwörung verwickelt war. Wenn an irgend einem Punkte, so läßt sich gerade durch einen Blick auf die Hilfskräfte des Jof Fritz zeigen, wie sehr aus einem ursprünglich örtlichen Umsturzversuch mehr und mehr eine radikale Gesamt- verschwörung des niederen Volkes geworden ist. Der Grundgedanke des Bund- schuhs hatte ja immer schon die Befreiung des ganzen Bauernstandes zum Ziel gehabt. Aber erst als der Führer heimatlos geworden war und als er sich 1 solche werden 2. B. aus Opfingen und Ballrechten erwähnt(U. S. 280), ebenso aus Dossenheim(U S. 287), Schallstatt(U. S. 279). 2 52227 282 470 4. Der Bundschuh von 1517. mit dem ganzen Heer seiner Brüder von der Landstraße verbündet hatte, verwandelte sich der Zielgedanke in den Ausgangspunkt, die Aufwiegelung der Massen in die erste, grundlegende Aufgabe der Bundesleitung. So weit hatte sich die Idee, die vor 24 Jahren in Schlettstadt erstmalig aufgestellt worden war, im Verlaufe dreier mißglückter Versuche und unter dem Einfluß der daraus gewonnenen Erfahrungen jetzt ausgereift. Das reine Bundschuh- programm, ohne örtliche Verquickung und Hemmung, konnte jetzt ver- breitet werden: der Umsturz an sich, rein um seiner selbst willen. Für diese Botschaft warben die Landstreicher, wirkten die Bettler, kämpften im Ernst- falle die ausgedienten Landsknechte; von dieser Botschaft redeten die Gäste in den Dorfschenken und träumten die verunglückten Existenzen in Stadt und Land, auf den Straßen und vereinzelt sogar in den Schlössern. Wer aber hielt die Fahne des Bundschuhs in seiner Hand? Wo war die Leitung dieses ganzen weit verzweigten und wohl durchdachten Unternehmens? Auch darüber muß noch ein Wort gesagt werden. c) Die Leitung. ine Volksbewegung wird immer von drei Stücken beherrscht: von dem Leitgedanken, der alle Mitglieder verbindet und treibt, von den führenden Per- sönlichkeiten, die durch ihr geistiges Ubergewicht die Menge in eine ganz be- stimmte Bahn drängen, und von der Organisation, die den naturhaften Kräften erst die Gestalt des Brauchbaren und Wirksamen gibt. Wollen wir den Leit- gedanken dieser letzten Bundschuhverschwörung ermitteln, so geben uns die Quellen leider nur dürftigen Anhalt. Irgendwelche Kundgebung aus dem Munde des Joß Fritz ist uns diesmal überhaupt nicht aufbewahrt worden. Die Obrigkeiten, die auf die drohende Gefahr aufmerksam machten, behandel- ten das Unternehmen als eine bekannte Sache, die man nur in ihren allge- meinen Umrissen anzudeuten brauche. So schrieb Freiburg, das sich ja in diesen Dingen von 1513 her aufs beste auskannte, beim ersten Auftauchen der neuen Bundschuhgefahr an Villingen: odas sich etlich onentlich erlos lui eusamen tum sollen, in namlicher anæull, der meinung, die erburlteit eu uber- fallen, inen narung eu schaffen und sich von tren einsen und schulden selbs mit gꝛyalt eu locligen((U. S. 266). Das waren jedenfalls die Züge, die der städtischen Obrigkeit an der neuen Bewegung zuerst in die Augen fielen: die Verschwörer beabsichtigten, eine oder mehrere Städte zu überfallen(also gegen die„Ehr- barkeit“ vorzugehen), Nahrungsmittel zu erbeuten(hauptsächlich wohl in Städten und Klöstern) und das Joch der gesamten Schulden gewaltsam abzu- schütteln. Einen Monat später urteilte Markgraf Ernst von der oberen Mark- grafschaft Baden, der Bundschuh gehe dahin, oden gemeinen armen man idldler dre oberloit au umbilligene(U. S. 290), d. h. das niedere Volk unterschieds- rr Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 471 los, in Städten und auf dem Lande, zur Empörung aufzuwiegeln. Das klingt scheinbar sehr unbestimmt; man vermißt alle greifbaren Einzelpunkte eines wirklichen Programms. Aber das einzige noch erhaltene Geständnis eines Ge- kangenen über die Ziele ihres Geheimbundes(U.S. 308) belehrt uns, daß gerade in dieser allgemeinen Fassung das Wesentliche des Bundschuhs von 1517 lag. Das Geständnis stammt nicht aus dem Hauptquartier der Bewegung, sondern aus einem Grenzort des Gebietes, das sie umspannte: aus dem Weißen- burger Dörfchen Riedselz. Klaus Fleckenstein, der Gefangene, hat es auch nicht freiwillig abgelegt, sondern es ist ihm unter dem Zwang der Folter abge- preßt worden(C. S. 307). Aber es ist die einzige Aussage über das Ziel des Aufstandes, die uns aus dem Munde eines Beteiligten aufbewahrt worden ist. Wir sind also gezwungen, uns an sie zu halten. Hier finden wir nun den gleichen Satz wie in jenen obrigkeitlichen Briefen: sie wollten ratschlagen, he sie den gemeinen armen man in den stetten und uf dem lande am stoh bringen und darnach Hagnoi und Nienburg uf einen tag innemen möchten. Was hier für die Gegend von Hagenau und Weißenburg gesagt wird, dürfen wir wohl allgemein auf das ganze Gebiet der Verschwörung anwenden. Uberall lag ja eine Stadt im Mittel- punkt der aufrührerischen Dörfer: sei es Rosheim, Molsheim, Oberehnheim, sei es Straßburg oder Freiburg, sei es Okkenburg, Lahr oder Kenzingen. Aller- wärts strebte man nach einer Verbindung des niederen Volkes in den Städten mit dem auf dem platten Lande, ähnlich wie das schon Hans Ulman 1493 in und um Schlettstadt getan hatte. Wie hätte der Bundschuh auch sonst sich Hoffnung darauf machen können, eine Stadt in seine Gewalt zu bringen, wenn er in der betreffenden Stadt nicht zahlreiche Bundesgenossen gehabt hätte? Somit richtete sich der Angriffsplan tatsächlich„gegen alle Ehrbarkeit“, d. h. gegen die städtischen Behörden im ganzen Land. Aber es wäre verkehrt, den Aufstand darum lediglich zu einer stadtfeind- lichen Bewegung zu stempeln. Ebenso wie man die starke Obrigkeit der Städte über den Haufen stoßen wollte, plante man einen Vernichtungskrieg gegen vallen adel und die ritterschaft allenthalben in diser lantsart“ Auch diesen Punkt werden wir verallgemeinern dürfen und als Absicht der Verschworenen anzunehmen haben, in Baden wie im Elsaß die Burgen zu brechen und die adligen Herren vuSeα,Eiind. Jedwede Art von Obrigkeit und Herrschaft sollte fallen; ein allgemeiner Umsturz war im Plan. Merkwürdiger Weise kehlt in dieser Aufzählung jeder Hinweis auf die geistlichen Gebiete, nament- Iich auf die allgemein verhaßten Klöster. Aber wir werden diese Lücke nicht 80 zu deuten haben, also sollten die kirchlichen Würdenträger geschont werden. Eine derartige Haltung wäre zu unverständlich bei einem Bundschuh, dessen Vorläufer 1502 unter der Losung ins Leben getreten war: wir mögen vor den Pfaffen nit genesen. Der Pfaffenhaß ist wohl als selbstverständliche Ergänzung 472 4. Der Bundschuh von 1517. zu der Feindschaft gegen städtische und adlige Obrigkeit hinzuzudenken. Gehörte doch der Ort Riedselz, aus dem jener Klaus Fleckenstein stammte, zum Deutschorden, also zu einem geistlichen Herrschaftsgebiete. Und hatte man doch ganz allgemein die Weisung gegeben: der sich sunst widder sie gesetel und inen nit anhengig gewesen were, wollten sie uf dem lant und in den steten all eu tod geschlagen habend. Wie umfassend die Auflehnung gegen die bevor- stehenden Gewalten gedacht war, ergibt sich am deutlichsten aus dem Satz, das mam hinfure, usgescheiden einem römischen ſreiser umd der firchen, nichts mer geben, aueh heiner oberſreit gewertig und gehorsam sein solteç. Hierin lag die Beseitigung all der kleineren oder größeren Landesherrschaften einge- schlossen, die— ob geistlich oder weltlich, ob städtisch oder adlig— den Un- tertanen in Stadt und Land so viel zu schaffen machten. Was den Empörern vorschwebte, war ein Zustand, wie er auch dem Verfasser jener oberrheinischen Revolutionschrift wünschenswert erschien: das ganze Volk unter der unmittel- paren Botmäßigkeit eines volkstümlichen Kaisers, wo der einfache Mann mit dem alleinigen Herrscher ohne Hindernis einer Zwischengewalt verkehren könne(vgl. D. S. 449). Ebensowenig wie die oberste Reichsgewalt gedachte man auch die kirchliche Leitung zu stürzen. Der Bundschuh war an sich nicht religionsfeindlich; nirgendwo finden wir Anzeichen dafür. Nur die weltliche Gewalt der Kirche trachtete man zu beseitigen. Als religiöse Führer der Christenheit erkannte man Priesterstand und Papsttum ausdrücklich an. So hatte man es schon 1502 und 1513 getan, weiter als damals reichten auch die jetzigen Bestrebungen nicht. Was man, wenn die mittleren Gewalten beseitigt und nur noch das freie Volk unter dem Kaiser und der Kirche übrig geblieben wäre, nun an die Stelle der bisherigen Ordnungen setzen wollte, wird nirgends gesagt. Hier zeigt sich, wie einseitig zerstörend der Bundschuh nach seiner ganzen Geistes- art gewesen ist. Der wilde Zorn der Erbitterten und Verzweifelten kannte nur das eine Ziel: Sturz des Bestehenden. Um die viel schwierigere Frage, wie etwas Gesundes, Neues zu schaffen sei, bekümmerte er sich nicht. Aber gerade durch diese radikale Einseitigkeit gewann er die Massen. Denn der Uperdruß an dem Bisherigen stellte in der Tat das Einheitsband zwischen allen Unzufriedenen dar. Wäre man vom Brechen zum Bauen übergegangen, so hätten sich die Bundesgenossen alsbald wieder entzweit. Es war die kurz- sichtige Volksleidenschaft, die damals wie zu allen Zeiten in dem bloßen Ge- kühle schwelgte, alles Mangelhafte und Unerträgliche in Stücke schlagen zu dürfen: was hernach kommt, wird sich finden; wenn nur erst der jetzige Zustand möglichst gründlich zerstört ist! Dieses Ziel hatte nicht nur etwas Wildes, Gewaltsames, Hinreißendes, sondern auch etwas Verstiegenes, Unerreichbares, Schwärmerisches an sich. Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 473 Jeder Kompromiß zwischen Wunsch und Wirklichkeit sollte ausgeschlossen sein. Möglichst nichts wollte man gelten lassen. Ein allgemeines Trümmerfeld war der Anblick, nach dem man lechzte. Nicht einmal für die beiden Städte, deren Rat und Gericht die Empörer abschaffen wollten, erfahren wir, wie dort die Verhältnisse geregelt werden sollten. Schrankenlose Freiheit, unge- zügeltes Schalten und Walten war der unheimliche Leitgedanke, der durch die Landstreicher und Seßhaften, durch die bürgerlichen und bäuerlichen Untertanen des Bundschuhs ging. Die Befreiung von allen Lasten, die man anstrebte, fand ihren greifbaren Ausdruck in dem Satz, odas renten, eins und gulten tod und abe sein solten“. Früher hatte man sich darauf beschränkt, allzu schlimme Auswüchse der Verschuldung beseitigen zu wollen. Jetzt legte man den Finger nicht mehr auf einzelne wirtschaftliche Mißstände, sondern die Hand an das gesamte grundherrliche Schuldenwesen. Keine Jahresrente an Geld oder an Landes- erzeugnissen, keine der regelmäßigen Abgaben an den Grundbesitzer, kein Zins an den Geldverleiher sollte mehr gezahlt werden. Dem Kapitalismus in jeder Form wurde der Krieg erklärt. Die groge Masse der wirtschaftlich Ab- hängigen gedachte sich mit Einem Schlage die unbeschränkte Freiheit des Besitzes zu erringen. So weit war also die Bewegung im Lauf der letzten Jahre gediehen: der krasse Radikalismus hatte über alle gemäbigteren Forderungen gesiegt.„Nichts oder alles“ lautete nunmehr die Losung. Kühn griff man ins traumhafte Wunschland, und verlor dabei allen Boden der Wirklichkeit unter den Füßen. Denn daß mit solcher Vernichtung sämtlicher Schuldbriefe, wie sie hernach im Bauernkriege an so vielen Orten zur Tat wurde, noch keiner- lei Neuordnung der Dinge herbeigeführt werden konnte, war doch wohl eine Erkenntnis, die dem ruhig Denkenden bald aufdämmern mußte. Aber wir haben es ja beim Bundschuh immer weniger mit einem ruhig durchdachten Reformprogramm als mit einer leidenschaftlichen Umsturz- bewegung zu tun. Uferlos waren die Pläne, Zerstörung das einzig erkennbare Ziel. Nur eins wußte man in diesen Kreisen über den großen Vernichtungskrieg hinaus: v], S ẽ Weißenburg und Hagnotb erobert und das gemein vollè an steh bracht hetten, wolten ste æeen us inen eu den Schnogteern in die Hidignoßschaft geschiclet haben, rati umd hilf bi inen eu suchen, damit sie ir furnemen dester dapferer anfahen und vollenden möchten c. Also noch einmal taucht hier jenes rührend naive und dabei unbelehrbar hartnäckige Zutrauen zu den Schweizern auf, das sich durch sämtliche Bundschuhregungen wie ein geheimer Verbin- dungsfaden gezogen hat. Als ob die amtliche Vertretung der Eidgenossenschaft ein siegreiches Bundschuhheer ohne weiteres in Schutz und Bund aufgenommen haben würde, und als ob die bloße Anlehnung an die freien Republiken der Berge allen begehrlichen Wünschen eines aufrührerischen Volkes die Erfüllung 474 4. Der Bundschuh von 1517. gebracht hätte! Aber hier zeigt sich noch einmal die ganze Kurzsichtigkeit und die nicht minder große Verstiegenheit alles Radikalismus, wenn der bloße Gedanke an die vergötterten Schweizer jedes Bedenken gegen die Aus- führbarkeit der Umsturzpläne einfach niederschlug. Von Politik, als der Kunst des Möglichen, war hier auch nicht das Geringste mehr zu spüren. Der Verlauf des Bauernkriegs hat das— gerade nach der Seite des Schweizer Anschlusses— mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt. Aber vielleicht darf man, um diese immer schroffere radikale Richtung des Bundschuhs gerecht zu würdigen, das eigentümliche Schicksal zur Erklä- rung heranziehen, das alle bisherigen Aufstandsversuche gehabt hatten. Nicht nur war keiner bisher geglückt; noch nicht einmal bis zur Ausführung war man je gediehen. Diesseit der Tat hatte irgend eine vorzeitige Enthüllung stets die Grenze gezogen. So wie aber im Seelenleben Gedanken, die durch einen stören- den Eingriff unvermittelt abgebrochen werden, sich dadurch zu rächen pflegen, dab sie hernach desto wilder im wachen oder träumenden Gemüte spuken, so glaubte der Bundschuhgedanke, der nie Gelegenheit gefunden hatte, sich durch die Tat zu bewähren, um so ungezügelter sich im Felde der Möglichkeiten tummeln zu können. Trotz all der Führer, deren Haupt wegen des Bund- schuhs schon dem Beil des Henkers anheimgefallen waren, hatte die Bewegung als solche niemals den Beweis ihrer Richtigkeit und Fähigkeit erbringen können. Eben weil ihr das bisher versagt geblieben war, hatte sie nicht die Berichtigung und Beschränkung erfahren, die jedem großen Programm in dem Augenblick zuteil wird, wo es seine Kraft an der harten Wirklichkeit messen muß. Unge- hemmt durch irgendwelche praktischen Rückschläge und Fehlschläge hatte sich der Bundschuhgedanke immer wilder und schrankenloser entwickelt und mündete jetzt in das unbedingte Nein, in das Programm der allgemeinen Zer- störung, in den Umsturz bloß um des Umsturzes willen. Wie weit war daran der alte Bundschuhführer Jog Fritz beteiligt? Hier macht sich die Lückenhaftigkeit unserer Quellen besonders fühlbar. Ausdrücklich genannt wird nur die Gegend, in der er sich aufhielt, und das Außere, an dem man ihn erkannte. Beides ist immerhin bezeichnend genug, um uns vorsichtige weitere Schlüsse zu erlauben. Einen festen Wohnsitz hat der alte Bundschuhhäuptling in diesen Jahren offensichtlich nicht mehr gehabt. Ende August 1517, als die Verschwörung entdeckt wurde, gab der Gefangene an, er halte sich um Villingen und Horb, also auf den Höhen oder in den Tälern des südlichen Schwarzwaldes auf(U. S. 270, 291). Der markgräfliche Vogt von Hochberg wollte indes erkundet haben, er befinde sich in Zurzach, also am Oberlauf des Rheines, nicht allzu weit von der Stelle, wo sich 1513 seine Spur verloren hatte(U.S. 268, 192). Das eine wie das andere wird stimmen. Denn darin bestand gerade seine Tätigkeit, daß er unaufhörlich wanderte und . Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 475 durch sein persönliches Werben die Verschwörung ausbreiten half. So finden wir, daß er am 13. Juli mit mehreren Verschworenen in dem elsässischen Städt- chen Oberehnheim zusammen war(U. S. 284) und daß er am 8. September, am Tage der Zaberner Kirchweihe, in dem benachbarten Rosheim sein und dort eine wichtige Zusammenkunft abhalten wollte(U. S. 283). Traf man ihn aber im Juli auf elsässischem Boden, im August bei Villingen oder Horb, dann bei Zurzach, und im September schon wieder bei seinen elsässischen Freunden, so werden wir uns sein ganzes damaliges Leben als ein unstetes Umherschweifen vorzustellen haben. Ein derartiges Treiben allein bot ihm auch den nötigen Schutz vor polizeilichen Nachstellungen. Nicht nur Freiburg, auch andere Behörden am Oberrhein kannten seinen Namen noch von 1513. Zwar schreibt Basel auf einem Kleinen Zettel nach Straßburg in merkwürdig unbestimmter Fassung:»einer heißt Jos Frite, sol ir aller houptman sin(L. S. 271 Anm. a), als ob von den Taten dieses Mannes noch nie etwas verlautet habe. Aber dafür würden die markgräflichen und österreichischen Amtleute, sowie die wichtig- sten Städte(Villingen, Breisach, Straßburg und vor allem Freiburg) über die Bedeutung dieses Mannes ohne Zweifel um so besser Bescheid gewußt haben. Iren Augen konnte sich Joß Fritz nicht besser entziehen als durch ein Leben nach Art der„gartenden Knechte“, der ausgedienten Soldaten. In deren Tracht schildert ihn daher der Gefangene. Bald trug er weige Hosen und einen schwar- zen französischen Rock, bald ein rotes zerschnittenes Gewand, bei dem das gelbe Tuch der Unterlage durchschimmerte. Er liebte es also, seine Verkleidung öfters zu wechseln, teils um nach Landsknechtart den einfachen Bauersleuten mehr Eindruck zu machen, teils um von der Polizei weniger leicht erkannt zu werden. Wer gründlicher eingeweiht war, achtete bei ihm auf den silbernen Ring, den er an der Hand trug, und auf das schwarze Muttermal, das er am linken(oder rechten?) Arm in der Nähe der Hand zeigte. Für den Fremden war Joß Fritz einfach einer von den vielen Soldaten, die das Land durchstreif- ten und die man unbehelligt lieg, solange sie sich ordentlich betrugen. Die Landstraße war also jetzt die eigentliche Heimat des Bundschuh- führers. Dazu paßt, was wir über das Verhältnis zu seiner Frau erfahren. Auch sie war mehr oder minder heimatlos geworden, seitdem ihr Mann als ein Geächteter Lehen hatte verlassen müssen. Nur scheint Frau Else innerhalb der Grenzen des Breisgaus geblieben zu sein(U. S. 300). Dadurch konnte ihr Mann alle jene Beziehungen aufrecht erhalten, die er noch von 1513 her hatte und die ihm für die neue, grögere Verschwörung natürlich von größtem Werte waren. Sie befreundete sich mit Männern von zweifelhaftem Ruf, in und um Freiburg, und sorgte auf diese Weise für einen kleinen Kreis von Gefolgsleuten, die sie rem Manne beim Ausbruch der Verschwörung zuführen konnte. Da sie ökters im Geheimen mit Joß Fritz zusammentraf, war sie die geeignete Ver- 476 4. Der Bundschuh von 1517. mittlungstelle, durch die etwaige Nachrichten von der Bundesleitung an die einzelnen Mitglieder gelangen und umgekehrt die Meinungen der Mitglieder an Joh Fritz hinterbracht werden konnten. Daß unter diesen vielen Freund- schaften der Frau mit anderen Männern ihre rechtmäßige Ehe not litt, scheint weder Gatten noch Gattin sonderlich gekümmert zu haben. Da nun doch einmal ihr häusliches, seßhaftes Leben durch den Bundschuh zerstört war, mochte auch ihr Eheleben der großen Bundessache zum Opfer gebracht e werden. g Diese Beobachtungen betreffen nur scheinbar unwichtige Einzelzüge aus dem persönlichen Gebaren des Joh Fritz. Wer äußerlich wie ein Lands- knecht lebte und auch in seinem Verhalten zur eigenen Frau die Gepflogen- heiten des wilden Soldatenlebens gelten ließ, dessen Denkart mußte allmählich in den Bann der landfahrenden Gesellen gezogen werden. Vielleicht neigte m Job Fritz schon als seghafter Bauer, in Untergrombach und in Lehen, zu der zügellosen Wildheit des Straßenlebens. Aber jetzt muß diese verwegene, rücksichtslose, radikale Geistesrichtung der Landstreicher völlig in ihm die Oberhand bekommen haben. Er lebte ausschließlich für die Idee des Bund- schuhs. Alle mahvolleren Ziele der vergangenen Jahre hatte er abgestreift. Wie er persönlich getrost alles aufs Spiel setzen konnte, weil er weder Heimat noch Besitz noch Ehre mehr zu verlieren hatte, so spitzte sich in ihm auch die Bundschuhidee zu jenem„Alles oder Nichts“ zu, von dem wir vorhin gespro- chen haben. Job Fritz war und blieb die Verkörperung des Bundschuhs auf allen Stufen seiner Entwicklung seit 1502. Ob er auch das alte Fähnlein wieder mit sich geführt hat, dessen er sich 1513 in Einsiedeln entledigt hatte? für Dem Listenreichen wird es nicht schwer gefallen sein, das wertvolle Wahr- derer B. zeichen aus der Wallfahrtskirche wieder in seinen Besitz zu bringen. Und ohne Fähnlein hätte er kaum gewagt, das Landvolk zur Empörung aufzu- rufen. Aber haben wir noch das Recht, von der einzigen Führerstellung des Job vorde Fritz zu sprechen, wenn in dem Bekenntnis des Gefangenen neben ihm, ja 1 an erster Stelle ein gewisser Stoffel von Freiburg als voberster haupiman der g. mitsampt Joßᷣ Fritæen(erwähnt wird(U. S. 269)? Das Wenige, was wir über diesen Mann erfahren, zeigt ihn uns als einen stattlichen Reiter, der auf weißem Roß durchs Land trabte, einen weigen Mantel mit schwarzem Samtbesatz trug und drück im Barett einen silbernen Pfeil führte. Im Außeren übertraf er also Jog(b. 8.27 Fritz, der offenbar zu Fug wanderte, und prägte sich wohl eben dadurch ren par den übrigen Verschworenen als Oberhauptmann ein. Auch er war viel unter- 8 2 wegs, bald im schwäbischen Ehingen, bald im badischen Waldkirch. Er wird also eine ähnliche Rolle des Leiters und Aufschers gespielt haben wie Joh Fritz. Daß er auch geistig dem alterfahrenen Bundschuhführer gewachsen 2 5 22 7 1 8822 15 25 — trgetete gige 3 tk * Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 477 oder gar überlegen gewesen wäre, werden wir kaum annehmen dürfen. Viel- mehr mag es sich so verhalten, daß der Hauptträger der Idee sich einen ge- eigneten Genossen beigesellte, der mit ihm die Pläne entwarf, die Zusammen- künfte leitete und jedem einzelnen Mitglied seine Stellung in dem großen Unter- nehmen an wies. Stoffel kam hierfür um so mehr in Betracht, als er ungehinder- ten Zugang zu jenem wichtigen Bundschuhgebiet in und um Freiburg hatte, das dem Job Fritz seit 1513 verschlossen war. Wir finden ihn deshalb im August 1517 in Suggental und an der Glotter; in Waldkirch hatte er sogar ein festes Standquartier: im Wirtshaus vor dem Tor bei der Kirche. Von hier aus leitete er die Wühlarbeit in der Rheinebene und in den Schwarzwaldtälern, innerlich — wie wir annehmen dürfen— mit Joß Fritz völlig eines Sinnes. Er stand auch fortwährend zur Verfügung, um einen schnellen Befehl in entlegenere Bezirke des Aufstandsgebietes zu tragen. Mit Joß Fritz wird er sich an verabredeten Orten und zu bestimmten Zeiten getroffen haben, um mit ihm Rücksprache zu nehmen und so die Einheitlichkeit in der Leitung des ganzen Unternehmens zu wahren. So stand über der Verschwörung ein großer Leitgedanke und ein kähiges Führerpaar. Alles wurde bis ins einzelne durchdacht und angeordnet. Diesmal sollte der große Schlag nicht eher erfolgen, als bis die Vorbereitungen restlos getroffen waren. Zu diesen Vorbereitungen aber gehörte auch die Organisation, die wie ein Netz über die vielen Teilnehmer gebreitet wurde. Irgendwann scheinen die beiden Hauptleute einen ganzen Kreis von Männern um sich versammelt zu haben, mit denen sie die Aufgabe besprachen, wie man am besten das Volk für den Bundschuh gewinnen könne. Vermutlich ist dabei jedem sein beson- derer Bezirk zugewiesen worden, wodurch natürlich nicht ausgeschlossen war, daß die einzelnen Werber sich gelegentlich trafen und gemeinsam vorgingen. Jeder sollte dort tätig sein, wo er durch seine früheren Beziehungen am leich- testen Anknüpfungspunkte fand. Joß von Bretten wird in seiner Heimat ge- worben haben, wie wir ihn denn am 22. April bei einer geheimen Zusammen- kunft in dem benachbarten Derdingen finden. Heinrich von Straßburg war der geeignete Mann, um in den Dörfern im Elsaß zu wirken(U.S. 270). Veltin von Freiburg taucht einmal in Oberehnheim auf(U. S. 284). Balthasar Rebenkönig warb in der Gegend von Suggental und der Glotter(U. S. 283). Vier wurden aus- drücklich in den Breisgau, die Markgrafschaft und die Ortenau abgeordnet. (U.S. 278), um dort„Leute in ihre Gesellschaft zu wege zu bringen“. Diese letzte- ren waren, ihrem Außern nach zu urteilen, Landsknechte. Die ersteren werden uns zumeist als Gaukler beschrieben; doch befand sich unter ihnen auch der Edelmann Stefan von Derdingen(U. S. 271). Etwa ein Dutzend werden uns 80 namhaft gemacht, die im Auftrage der beiden Anführer als Werber das Land durchzogen. 4. Der Bundschuh von 1517. Außer diesen reisenden Dienern hatte der Bund aber natürlich noch in den einzelnen Ortschaften ansässige Vertrauensleute. Nur gelegentlich erfahren wir den einen oder anderen von ihnen, dürfen aber annehmen, daß es sie überall gab, wo Bundschuher geworben wurden. Schon früher ist darauf hingewiesen worden, daß gerade die Wirte oft diesen wichtigen Dienst taten. Ferner gab es in Rosheim einen gewissen Marx Küfer, der die dortigen Verschworenen leitete und viel von der Sache wußte(U. S. 283). Ahnlich bezeichnete man bei Weißenburg den Hans Küfer von Steinselz als htm. u principal diser conspiration«(U. S. 307). Das waren die Männer, die in ihrem örtlichen Bezirke alles für den Ausbruch vorbereiten mußten, die das Nötige an die Verschwore- nen mitteilten, aber auch für die Geheimhaltung des Unternehmens die Haupt- sorge trugen. Von ihnen hing es wohl großenteils ab, wieviel Boden der Bund in dem betreffenden Dorfe gewann. So hören wir von Rosheim, wo jener Marx Küfer als Hauptmann wirkte, das Städtlein sei wohl schon zur Hälfte ihrer Partei zugefallen(U.S. 283). In dem badischen Dorfe Auenheim glaubten die Bundschuher sogar, auf die gesamten Insassen zählen zu dürfen, ohne daß wir hier den Namen des„Hauptmanns“ anzugeben vermöchten(L. S. 275). Zu den reisenden Werbern und den ansässigen Hauptleuten kamen endlich noch die organisierten Bettler hinzu, von denen schon früher einmal gehandelt worden ist. Zehn von ihnen werden erwähnt, die diesseits und jenseits des Rheines Brand stiften sollten. Ihre Zahl war aber damit offenbar noch nicht erschöpft. Denn der Bauer, der hernach den Bundschuh verriet, war gleich- falls dazu gedungen worden, Feuer einzulegen, und zwar in Freiburg(L. S. 303). Was die Bundesleitung damit beabsichtigte, geht am klarsten aus einer Be- merkung hervor, wo Breisach an jene Brandstiftung am Martinijahrmarkt 1513 in Freiburg erinnerte: damit ein rouch gemacht wurde, dus die burger aum feur luffen und die puntschnuchier drem anschlag dester has nach ſtomen mochten (U. S. 305 f.). Am wertvollsten war eine derartige Brandstiftung daher, wenn sie in einer Stadt gelang; dann ermöglichte sie vielleicht den Bundschuhern, einen so wichtigen Stützpunkt durch Uberrumpelung zu gewinnen. Wir er- fahren denn auch, daß dieses Verfahren für Freiburg(U. S. 303) und Kenzingen (U.S. 284) geplant war. In Dinglingen, dem Vorort von Lahr, war das Feuer sogar schon ausgebrochen, che es zur allgemeinen Empörung kam(L. S. 282); wir haben darin wohl den voreiligen Schritt eines allzu Eifrigen zu sehen. Was die Brandstiftung im Pfarrhaus zu Teningen und Denzlingen bezwecken sollte(U. S. 268), ist dagegen nicht recht ersichtlich. Höchstens in Verbindung mit anderen kriegerischen Maßnahmen konnte sie helfen, Verwirrung zu stiften und so den Verschworenen die Wege zu bahnen. Wie umfassend diese Tätigkeit der Bettler in Aussicht genommen war, ergiebt sich daraus, daß man ihnen für den Fall des Gelingens 2000 Gulden zu zahlen versprach(U. S. 284). Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 479 Im ganzen genommen haben wir also hier ein überaus sorgfältig vorbereite- tes, einheitlich geleitetes und gründlich durchorganisiertes Unternehmen vor uns, den regelrechten Plan eines Krieges, den der Geheimbund gegen alle Landesobrigkeit führen wollte. So fehlte bei diesem Plane auch Losung und Feldgeschrei nicht. Man wollte einander daran erkennen, daß jeder Teilnehmer den Buchstaben H in schwarzem Tuch auf rotem Untergrund am Brusttuch tragen sollte; warum gerade diesen Buchstaben, hat uns der Ge- kangene nicht verraten(L. S. 284). Da sich nicht jeder dieses Zeichen beschaffen konnte, da man wohl auch das Auffällige vermeiden wollte, verabredete man als Ersatz, daß auch drei überzwerch angebrachte Schnitte im rechten Armel als Bundesmal dienen sollten. Allgemein aber galt das Feldgeschrei: St. Georg! Auch bei diesem Punkte hielt man sich also nicht an die Uperlieferung von 1513, sondern erfand neue Kennmarken. Nur scheint es hierin etwas an Einheitlichkeit gefehlt zu haben. Denn wenn wir den Weißenburger Aussagen kolgen dürfen, war für die dortigen Verschworenen verordnet worden, den Daumen in der rechten Hand beschlossen zu halten und dabei zu sagen: Das ist gut(L. S. 309). Möglicher Weise hatte man hier für einen besonderen ört- lichen Kreis ein besonderes Erkennungszeichen aufgestellt, das aber beim Ausbruch der Verschwörung vor der allgemeinen Losung zurückgetreten sein würde. Uberdies war ja das Unternehmen noch nicht zur letzten Reife gediehen, als es entdeckt wurde. Daß es mit viel Uperlegung und von langer Hand durchgearbeitet war, ergibt sich aus allem Gesagten mit genügender Deutlich- keit. Nur über den Zeitpunkt, für den der Ausbruch geplant war, bleibt noch ein Wort zu sagen übrig. d) Der Zeitpunkt. Uber der Vorbereitung eines Unternehmens, wie es der Bundschuh War, liegt seiner ganzen Art nach selbstverständlich ein dichter Schleier des Ge- heimnisses. Daß es längerer Zeit bedurft hat, um einen so großen Plan zu ent- werfen und in die Tat umzusetzen, ist aber von vorne herein anzunehmen. Ein Gebiet von Villingen bis Weißenburg, von Schlettstadt bis Bretten läßt sich nicht in wenigen Wochen zum Aufstand reif machen. Dennoch haben wir keinen Anhalt, um von jahrelangen Vorbereitungen zu sprechen. Nichts weist uns über den Anfang des Jahres 1517 hinaus. Natürlich hindert uns nichts, anzunehmen, dag Joh Fritz sich seit 1513 beständig mit dem Gedanken getragen hat, wie er den Bundschuh mit mehr Glück erneuern könne. Für ihn persönlich wird der Entschluß zu einem abermaligen, und zwar viel um- kassenderen Aufstandsversuch spätestens in das Jahr 1516 fallen. Die unruhi- gen Ereignisse jener Zeit, die beiden Ausbrüche des Armen Konrad 1514, die Begleiterscheinungen der Geroldsecker und der Sickinger Fehde von 1516 480 4. Der Bundschuh von 1517. werden ihn zu der Uberzeugung gebracht haben, daß jetzt der Zeitpunkt zur Aufwiegelung der Massen günstig sei. Aber an die Ausführung des Unterneh- mens ging er, soweit wir sehen können, doch erst im Frühjahr 1517. Die erste Spur werbender Tätigkeit finden wir in der Zusammenkunft, die am 22. April in einem Wirtshaus beim Kloster in der Nahe von Derdingen stattfand(U. S. 271). Da Job Fritz selber hier anscheinend nicht zugegen war, müssen wir die allerersten Beratungen zwischen dem Führer und seinen Hilfs- kräften noch einige Wochen vorher ansetzen und vermuten, daß er etwa gegen Ende des Winters, als die Landstraßen wieder gangbar wurden, an irgend- einer Sammelstelle der fahrenden Gesellen seinen Plan vorgetragen und die geeigneten von ihnen mit Werbeaufträgen ausgeschickt hat. Jeder von ihnen wußte nun soviel Bescheid, daß er auf eigene Hand vorgehen konnte. So oft ein Anlaß zu gemeinsamer Beratung vorlag, kamen sie an einer verabrede- ten Stelle zusammen. Warum sie sich am 22. April gerade in Derdingen trafen, wird nicht gesagt. Vielleicht wollten sie die dortige Gegend besonders kür ihre Pläne bearbeiten, wenn wir freilich nachher auch nichts von Erfolgen hören, die sie um Bretten errungen hätten. Es erschienen Michel von Dinkels- bühl, Jog von Bretten und Veltin von Freiburg, dazu noch eine Anzahl der Gaukler und Landfahrer, vor allem aber der Edelmann Stefan von Derdingen. Hier waren also lauter Werber beisammen, und wir können uns denken, daß sie mit einander vereinbart haben, wo und wie jeder vorgehen wolle. Weitere Einzelheiten über diese heimliche Zusammenkunft beim Wirt Clewe werden uns nicht genannt. Da aber Michel von Dinkelsbühl sich ihrer noch nach einem halben Jahre so lebhaft erinnert hat, ist anzunehmen, daß wir in ihr einen gewissen Markstein der Bewegung zu sehen haben. Hier trat der Bund- schuh aus dem Zustand des bloßen Planens in den der praktischen Ausführung. Uper die nächsten drei Monate schweigen unsere Quellen völlig. Die Geheimarbeit hat aber natürlich nicht geruht. Die Werber sind untereinander und mit der Bundesleitung in ununterbrochenem Zusammenhang geblieben. Immer neue Gruppen von Dörfern sind in Angriff genommen worden, und zwar wohl kaum bloß von jener Nordostecke Bade ns, von Bretten, aus, son- dern gleichzeitig vom südlichen Schwarzwald und vom Elsaß her. Am 13. Juli befand sich Joß Fritz mit seinem Helfer, dem Freiburger V eltin, in Oberehn- heim. Vermutlich hatten sie sich dort für diesen Tag verabredet. Daß der Bundesführer im Elsaß weilen werde, war den Eingeweihten mitgeteilt worden. Wer mit ihm Rücksprache nehmen wollte, wußte also, wo er ihn treffen konnte. So machten sich fünf Verschworene aus Se hneräheim(zwischen Straßburg und Zabern) auf den Weg, um diese günstige Gelegenheit wahrzunehmen. Das Zusammensein mit dem Leiter des Bundes verlief auch ungestört. Was besprochen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis(U. S. 284 f.). 9 Wie sollte die Empörung durchgeführt werden? 48¹ Ahnlich mag es in den kolgenden Wochen oft zugegangen sein: Joß Fritz überzeugte sich durch persönliche Besuche an möglichst verschiedenen Orten, wie weit die Sache gediehen war und wann etwa der Ausbruch der Verschwö— rung ins Auge gefaßt werden könne. Am Anfang September kam größere Bewegung in die Schar der Bundesgefährten. Das Schwergewicht wurde für diese Zeit ins Unterelsaß verlegt. Der Tag der Zaberner Kirchweihe(8. Sep- tember) wurde dazu ausersehen, die Mitglieder zu sammeln und auf die baldige Entscheidung vorzubereiten. Joß Fritz plante, dann mit mehreren Führern in Rosheim zu erscheinen, wo er ja einen besonders starken Anhang hatte, und möglichst viele Bundschuher aus dem Lande an sich zu ziehen. Mit der in solchen Fällen üblichen Ubertreibung sprach man schon von 2000 Anhän- gern, die sich dort um den Hauptmann scharen würden(U. S. 283). Zwei Tage später, am 10. September, sollten dann die Anführer in Mittelbergheim bei Barr sein, wo sie ebenfalls einen starken Rückhalt hattenl. An dieser Zusam- menkunft wollte auch Michel von Dinkelsbühl teilnehmen und dort berichten, Was er inzwischen an Werbeerfolgen im Badischen zu verzeichnen gehabt (U. S. 284, 297). Von diesem alten Bundschuhgebiet sollte also um die Mitte September der Aufstand losbrechen. Die Dörfer um Molsheim und Zabern würden sich alsbald hinzugesellen, auch die Hagenauer und Weißenburger Bauern waren vorbereitet. Gelang dieser erste Schlag, dann war es nicht mehr schwierig, die Fahne der Empörung auf das rechte Rheinufer 2u tragen. Alles wartete ja dort im Geheimen. Sobald die Bettler die verabredeten Brandstif- tungen besorgten, würde sich der gemeine Mann erheben und den grohen Kriegs- zug gegen alle Obrigkeit beginnen. Auch für die rechtsrheinischen Bundesglieder war schon ein bestimmter Zeitpunkt des Losschlagens vereinbart worden. Drei Tage vor Michaelis, am 26. September, sollten die Verschworenen in möglichst stattlicher Anzahl auf dem Kniebis zusammenkommen. Man rechnete wohl darauf, daß dort oben auf der einsamen Paßhöhe es nicht so schnell auffallen werde, wenn aus allen umliegenden Schwarzwaldtälern sich die Geheimbündler einfänden (U. S. 284). Die letzten Septembertage sollten dann, so hoffte man, den gemein- samen Aufmarsch des rechts- und linksrheinischen Bundesheeres sehen. Auch für die badische Zusammenkunft glaubte man Aussicht auf 2000 Teilnehmer zu haben. Brachten dann die nächsten Tage noch einigen Zuwachs, so war in der Tat die Schar der Bauern, die für die Bundschuhfahne kämpfen wollten, groß genug, um einen Vorstoß gegen die Landesherrschaften zu wagen. Daß diese zusammenströmenden Bauernhaufen noch längst nicht als eine starke Kampftruppe gelten konnten, war eine Schwäche, über die sich die Führer N Der entronnene Küferhans von Steinselz nahm nachher ebenfalls seine Zuflucht sofort nach Mittelbergheim(U. S. 307). Rosenkranz, Bundschuh. I. 2 8 482 4. Der Bundschuh von 1517. um so cher hinwegtäuschten, als sie ja manchen alten Landsknecht in ihren Reihen wußten. Mit der Verblendung des Radikalismus hielten sie die Massen für unwiderstehlich, weil die Idee, für die sie ins Feld zogen, nach ihrer Meinung unwiderleglich war. So hatte Joh Fritz auch diesmal sein Unternehmen bis hart vor die Ver- wirklichung geführt. Auf der Zaberner Kirchweihe kam es tatsächlich zu einem verdächtigen Auftritt. Kaspar Lochmüller von Horb machte sich durch sein auffälliges Benehmen der Polizei bemerkbar, so daß sie ihn verhaftete (U. S. 295). Aber an jenem 8. September war es für qoß Fritz und seine Genossen bereits zu spät. Der Bundschuh war entdeckt, die Obrigkeit allerwärts gewarnt; die sorgfältig ausgearbeiteten und geheim gehaltenen Pläne lagen auf den Schreibstuben der städtischen Verwaltung zu Freiburg und Straßburg, beim badischen Markgrafen, bei der Ensisheimer Regierung und beim Straßburger Bischof offen zutage. Das Unternehmen war wieder einmal gescheitert, noch ehe es überhaupt zur Tat geworden war. 2 0 Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? a) Die Gefangenen. Der Schleier des Geheimnisses, der bisher all die Monate hindurch über dem groß angelegten Aufstandsplane gelegen hatte, riß merkwürdigerweise dort, wo die Behörde schon immer mit der größten Schroffheit gegen Bund- schuhversuche aufgetreten war: der Freiburger Polizei, also der ärgsten Fein- din des aufrührerischen Bauernstandes, wurden die ersten Nachrichten vom bevorstehenden Umsturz hinterbracht. Ein benachbarter Bauer, dessen Na- men wir nicht wissen, war in den Bundschuh eingeweiht und mit der Aufgabe betraut worden, in Freiburg eine Feuersbrunst zu stiften(vgl. das ähnliche Vorhaben 1513, D. S. 321). Wann das stattfinden sollte, erfahren wir nicht; wahrscheinlich war es für den September geplant, wo ja der elsässische Haufe den badischen Brüdern zuziehen sollte. Weil vom Gelingen dieses Schrittes so viel abhing, hatte man dem Täter eine Belohnung von vier Gulden ver- sprochen. Aber es erwies sich als verhängnisvoll, daß zwischen dem Auftrag und seiner Ausführung ein Zeitraum von mindestens einem Monat lag. Dadurch konnte der Bauer in Ruhe über das gewagte Unternehmen nachdenken, und je länger er abwog, desto mehr trat bei ihm an die Stelle des Mutes, mit dem er anfänglich sich dem Bundschuh zur Verfügung gestellt hatte, angstvolle Besorgnis, daß er Leib und Leben aufs Spiel setzen werde. Er wußte noch genau, wie unerbittlich gerade Freiburg beim letzten Bundschuh(1513) Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 483 gegen die Schuldigen vorgegangen war. Sollte er sich den Folterqualen und der grausigen Hinrichtung aussetzen, bloß um einiger Gulden willen? Kluge Berechnung sagte ihm, er könne sein Wissen um die Verschwörung als einen wertvollen Tauschgegenstand behandeln, für den die Freiburger Polizei wohl den Preis der Straflosigkeit zahlen werde. So Vertraute er das schwerwiegende Geheimnis seinem Beichtvater an. Der erschrak und fühlte sofort die Ver- pflichtung, der Obrigkeit Nachricht zu geben. Durch eindringliche Vorstellun- gen brachte er den Bauer sogar dahin, daß er selber zur Stadtverwaltung ging und ihr mitteilte, was er von der Verschwörung wußte(U. S. 299, 303). Ge- messen an dem späteren Bekenntnis des Michel von Dinkelsbühl, mochte die Aussage des Freiburger Bauern dürktig genug sein. Aber die Stadt erfuhr doch jedenfalls, Joß Fritz und die Seinen seien wieder am Werke, der neue Geheim- bund habe große Ausdehnung und einer der ersten Vorstöße sei gegen die breisgauische Hauptstadt geplant. Das genügte, um ihre Wachsamkeit und ihren Eifer anzuregen. Der verräterische Bauer wurde ohne Zweifel für seine wertvolle Meldung gebührend belohnt und sein Rat, recht behutsam vorzu- gehen, aufs sorgfältigste befolgt. Am 7. August, als Freiburg gerade das Geheimnis erfahren hatte, bat es den badischen Amtmann Ludwig Horneck, der im Auftrag des Markgrafen Ernst auf der nahen Burg Hochberg bei Emmendingen saß, er möge um- gehend nach Freiburg kommen, da man ihm Dinge mitzuteilen habe, 580 sich in geschrift fuflich nit Jassen ausrichten(U. S. 265). Man wollte eben ver- meiden, daß ein Brief in die Hände der Bundschuher fiel und sie vorzeitig warnte. Ludwig Horneck übernahm es darum, die Kunde von dem bevorste- henden Aufruhr insgeheim an seine Amtsgenossen in Badenweiler und in Röt- teln gelangen zu lassen und natürlich auch seinen fürstlichen Herrn zu benach- richtigen. Allerwärts wollte man acht geben, wo ein verdächtiges Zeichen auf heimliche Verschwörung schließen lieg. Es dauerte denn auch nicht man- chen Tag, da wußte Freiburg, daß eine Anzahl Landsknechte— man sprach sogar von 600— mit zwei umgeschlagenen Fähnlein durch Unterelsaß rhein- aufwärts zögen. An sich war das in den Monaten, wo Sickingens Fehde zu Ende ging, nichts Ungewöhnliches. Aber wie leicht konnte es Zwischen dieser Schar Soldaten und den vereinzelten Landsknechten aus dem Gefolge des Job Fritz zu einer Verständigung und Verbindung kommen! Angesichts dieser Gefahr schrieb Freiburg unter dem 12. August ohne Umschweife an die Ortsbehörde zu Waldkirch und den benachbarten österreichischen Amt- mann Martin von Rechberg auf Schwarzenberg, es solle os ubermaln etꝛous ufruren von gemeinen mannen im land erhebend(U. S. 266). Vor allen Dingen wollte die Stadt alle drohende Gefahr von dem Gebiete abwenden, zu dem sie selber gehörte: vom österreichischen Breisgau. Deshalb benutzte sie an 31⁰ 484 4. Der Bundschuh von 1517. diesem selben 12. August die Gelegenheit eines Briefes nach Villingen, der gleichfalls österreichischen Landstadt, um auch dorthin die Neuigkeit mitzu- teilen und um schnellste gegenseitige Benachrichtigung zu empfehlen von allem, das unser gnedigste herrschuft von Osterrich, uns oller andern dren verwand- ten besꝛberlichs æustumd U. S. 266). Hier gab der städtische Schreiber schon aus- kührlicheren Bescheid über das, was man bisher in Freiburg ermittelt hatte: die„unendlich ehrlosen Leute“ unterständen sich, die Städte zu überfallen, Nahrungsmittel zu rauben und alle Schulden und Zinse abzuschütteln; ins- besondere sei Freiburg mit Brand und Verrat hart bedroht. Das Wort Bundschuh findet sich in diesem Schreiben freilich noch nicht. Doch zeugt die Bemerkung, Freiburg habe wegen dieser Gefahr mehrere Tage in Sorge und Rüstung gestanden, von der Wichtigkeit, die man hier dem dro- henden Aufstand beimag. Namentlich fürchtete man das Heranrücken der 600 Fußsoldaten, von denen man gehört hatte, sie seien inzwischen bereits durch Straßburg gezogen und am 13. oder 14. August vor Freiburg zu erwarten. Die nächsten Tage brachten jedoch keinerlei weitere Beunruhigung, so scharf die Polizei auf alles Verdächtige acht gab. Nur ein unbedeutender Fang glückte ihr: in einer Entfernung von etwa einer Meile außerhalb Freiburgs wurden zwei berittene Wegelagerer verhaftet, bei denen sich aber zunächst wenigstens noch keine Verbindung mit dem Bundschuh feststellen lieg. Freiburg ver- mutete daher, sie möchten zu Sickingens Truppen gehören. Da sie sich aber in der dortigen Gegend schon viel hatten zu schulden kommen lassen, wurden sie zu näherer Untersuchung und etwaiger Strafe nach Ensisheim in das Ge- fängnis der vorder österreichischen Regierung gebracht. Freiburg gab von diesem Vorfall nach Villingen Bescheid, zum Dank für die beiden Briefe, die inzwischen von dort eingelaufen waren und die das völlige Einvernehmen der beiden Städte in dieser wichtigen und gefährlichen Angelegenheit erneut festgestellt hatten(U. S. 267). Die zweite Hälfte des August verstrich, ohne dab eine Verhaftung erfolgt wäre. Da hatte Jakob Nagel, der Vogt in Rötteln, das Glück, zwei Bundschuher zu greifen, die sich in seinem Gebiet zu schaffen machten. Er brachte sie gefangen aufs Schloß Rötteln und erfuhr, daß der eine der beiden zu den beauftragten Werbern gehörte. Es war Michel von Dinkels- bühl, der sich 1514 ͤ am württembergischen Armen Konrad beteiligt hatte und nun als Gaukler(mit einem„Lotterholz“, einer Art Wünschelrute) das Land durchzog. Den Namen des andern erfahren wir nicht(U. S. 267, 289). Auch der Amtmann zu Badenweiler, Franz von Rockenbach, scheint einen ähnlichen Fang getan und seinen Bundschuher nach Sausenburg(U. S. 303) in Gewahrsam gebracht zu haben, so daß Markgraf Ernst am 7. September schreiben konnte, odus wir nu mit hilf Gottes derselbigen huntschuher dri eu unsern handen gebracht haben(U. S. 290). Auch von diesem erfahren wir nichts Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 485 Näheres. Die beiden gehörten wohl zu den minder wichtigen Gefolgsleuten, die keine Aussagen von irgendwelcher Tragweite zu machen wußten. Um so bedeutsamer war, wie sich alsbald erwies, die Verhaftung des „Bundschuhers mit dem Lotterholz“. Ohne den benachbarten Obrigkeiten Bescheid zu geben, ja sogar ohne Weisung von seinem Landesfürsten, Mark- graf Ernst, abzuwarten, nahm Jakob Nagel schleunigst ein Verhör vor, das spätestens am 3. September stattgefunden haben muß(U. S. 267). Nach damali- gem Rechtsbrauch, wie er beispielsweise in Freiburg unverzüglich angewandt zu werden pflegte, hätte es für den Amtmann nahe gelegen, sich der Folter zu bedienen. Es ergab sich aber, daß der Gefangene auch ohne Zwang zu einem ausführlichen Geständnis bereit war. Dabei brachte er eine solche Fülle von überaus wichtigen Nachrichten und von kleinsten Einzelheiten zu Gehör, daß man sich unwillkürlich fragt, was ihn bewogen haben kann, die geheimen Fäden der Verschwörung so bis zum letzten bloßzulegen. Aussicht auf Lohn werden wir nicht annehmen dürfen, denn sein Leben hatte er unwiderruflich verwirkt. Fürchtete er sich vor der Folter? War er überhaupt ein willens⸗ schwacher Mensch? Rächte sich hier, daß Joß Fritz gerade die Leute von zwei- kelhaftem Ruf zu seinen Vertrauensmännern erwählt hatte? Eins kann man allerdings diesem Gefangenen nicht absprechen: er muß ein ungewöhnliches Gedächtnis besessen haben, wenn ihm die Bundesmitglieder aus etwa hundert Ortschaften gegenwärtig waren. Und jedenfalls muß er lange und gründlich mit der Werbearbeit vertraut gewesen sein. Seit jener Zusammenkunft in Derdingen, am 22. April, muß er das ganze Gebiet des Bundschuhs selber bereist haben. Denn anders als durch persönliche Bekanntschaft lassen sich seine eingehenden Angaben über Ortschaften, Mitglieder, Organisation, Zu- sammenkünfte des Bundes nicht erklären. So konnte nur ein Mann berichten, der allerwärts mit dabei gewesen war. Und seine Aussagen erwecken nicht den Eindruck, als ob er die Behörden absichtlich habe irreführen wollen. Zwar können wir sie nur an den wenigen Punkten nachprüfen, wo die Straßburger Polizei N achforschungen veranstaltet hat. Aber hier ergibt sich, daß eine Anzahl der Persönlichkeiten, die er nam- haft gemacht, auch wirklich an der Verschwörung beteiligt waren. Daß ihm auch einige irrige Angaben mit unterliefen, kann bei der Menge der Namen nicht auffallen. Wer hätte die Hunderte ohne jedes Versehen aus dem Gedächt- nis angeben können? Die ursprüngliche Niederschrift dieses wichtigen Geständnisses besitzen wir nicht mehr; die Abschriften, die noch Vorliegen, weichen vielfach von ein- ander ab. Aber man merkt dem Ganzen noch an, welche Mühe es dem Schreiber gekostet hat, alles in Ordnung zu Papier zu bringen. Der Vogt scheint im wesentlichen nur nach den Personen gefragt zu haben, die zum Bunde gehörten. 486 4. Der Bundschuh von 1517. Deshalb erfahren wir leider nichts über die Zwecke und Ziele der Verschwörung, worüber gerade dieser Eingeweihte vortrefflich hätte Aufschluß geben können; die besser geschulte Freiburger Polizei würde sicher nicht versäumt haben, ein- gehend darnach zu fragen. Um so ausführlicher werden uns dafür die Mit- glieder geschildert! Was wir in keiner der bisherigen Verschwörungen bekom- men haben, das wird uns hier mit aller wünschenswerten Deutlichkeit geboten: die Namen von mehreren hundert Teilnehmern, von den wichtigeren sogar das Aussehen. Hierauf lief offensichtlich das Bestreben des Amt manns hinaus, eine möglichst brauchbare Handhabe zu bekommen, um etwaige Schuldige ermitteln und zur Verantwortung ziehen zu können. So finden wir denn hier das genaue Außere des Joh Fritz und seines Mit- hauptmanns Stoffel von Freiburg, die Tracht jedes einzelnen Landsknechts, der auf Werbung umherzog, die Kennzeichen der Bettler und der Gaukler; bald weiß er, daß der betreffende eine Schramme im Gesicht hat oder daß er schielt oder ein schwarzes Bärtchen trägt oder mit einem eisernen Ring um den Hals versehen ist oder ein Muttermal auf der Hand hat oder eine gebogene Nase zeigt. Die Namen der Ortschaften sind ihm nicht alle gegenwärtig; aber er gibt sie dann so genau an, daß wir sie heute noch feststellen können. Von vielen Dörflern kennt er den Beruf oder nähere Umstände aus ihrer Vergangen- heit. Geradezu erstaunlich ist sein Gedächtnis, wenn er die einzelnen Bettler schildert: nach dem, was sie an Gebrechen haben oder an Kleidungstücken tragen oder an Gepflogenheiten zeigen, nach den Heiligen, in deren Namen sie betteln, nach den Reden, die sie dabei führen. Man merkt ihm an, daß er lange in diesen Kreisen verkehrt hat. So kam aus den Mitteilungen dieses Dinkelsbühler Gauklers ein ganz eigenartiges Bild von der geplanten Verschwörung zustande, sprechend in seinen Einzelheiten, wenn man auch die grogen Grundgedanken vermißt. Jakob Nagel schätzte sich jedenfalls glücklich, als er das umfassende Schrift- stück in Händen hatte, und verzichtete darauf, durch Anwendung der Folter seinem Verhör noch größeren Nachdruck zu verleihen. Die Aussagen des Ge- fangenen mußten ja um so zuverlässiger erscheinen, wenn man immer wieder versichern konnte, er habe sie von alle marter verjchvna(U. S. 267,290). Das erste, was der Amtmann nach dem Verhöre tat, war eine Benachrichtigung seines Landesherrn, des Markgrafen Ernst, der sich gerade in Hochberg aufhielt. Er traf ihn unterwegs(U. S. 295, 298) und konnte mit ihm das Nötige bereden, Was jetzt zu tun sei. Es handelte sich darum, möglichst schnell, aber doch insgeheim, alle beteiligten Obrigkeiten zu verständigen, damit sie namentlich in den Ortschaften ihres Gebiets, die in dem Geständnis verzeichnet waren, nachforschen konnten. Am 4. September war der Hochberger Vogt, Ludwig Horneck, als der Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 487 erste im Besitz der neuen Nachrichten. Da zu einer Abschrift des langen Ver- zeichnisses die Zeit nicht reichte— es war bereits 9 Uhr abends, teilte er dem benachbarten Freiburg wenigstens einige Kleinigkeiten daraus mit, die gerade diese Gegend betrafen. Mit Hilfe der städtischen Polizei hoffte er zum minde- sten einen der Bundschuher greifen zu können: Bastian Rebenkönig, von dem es hieß, er halte sich zu Suggental und an der Glotter, also zwischen Freiburg und Hochberg auf. Wenn er von dem alten, weibbärtigen Bettler erwähnt, er solle dem Pfarrer von Teningen und dem von Denzlingen das Haus anzünden, so muß er neben dem schriftlichen Geständnis des Gefangenen noch mündliche Mitteilungen von Jakob Nagel erhalten haben. Auch die Nachricht, daß der Hauptmann des Gauklers sich in St. Blasien befinde und Joß Fritz und noch einer in Zurzach, kann nur aus den mündlichen Ergänzungen stammen, die der Vogt von Rötteln auf Grund des Verhörs zu geben vermochte(U. S. 268). Das eigentliche Schriftstück sollte Freiburg erst von anderer Seite erhalten. Ohne Zweifel auf Anraten seines Landesherrn ritt Jakob Nagel am 7. Sep- tember zur vorderösterreichischen Regierung nach Ensisheim, um dort über das Vorgefallene Bericht zu erstatten(L. S. 289). Er lieferte den Regierungsbe- amten eine Abschrift des Geständnisses, wie sie auch die beiden badischen Markgrafen Ernst und Philipp bereits in Händen hatten. Da er aber auch aus dem Gedächtnis noch manche Einzelheit des Verhörs hinzuzufügen wußte, verarbeitete der Ensisheimer Schreiber Mündliches und Schriftliches zu einem neuen und in manchen Stücken umfänglicheren Verzeichnis. Diese Arbeit wurde so beschleunigt, daß die Regierung noch am selben Tage vangends der nachtæ eine Abschrift davon nach Freiburg schicken konnte. Die Erblande waren ja dann am besten gesichert, wenn sowohl von Freiburg wie auch von Ensisheim aufgepaßt wurde. Aber auch andere Gebiete mußten vor dem Bund- schuh geschützt werden, zumal das des Straßburger Bischofs, zu dem wohl die meisten der bekannt gewordenen Bundschuhdörfer gehörten. Graf Wilhelm von Fürstenberg, der gerade in Ensisheim zu Besuch war, übernahm es, eine Abschrift der Vergicht in der Ensisheimer Fassung schleunigst durch einen Knecht an den bischöflich-straßburgischen Vogt in Rufach zu schicken. Von dort aus traf die wichtige Nachricht bereits in der Mittagstunde des 8. Septem- ber bei Bischof Wilhelm in Zabern ein, also eben dem Zaberner Jahrmarkts- tag, wo der Bundschuh an die Offentlichkeit treten wollte.(UL. S. 291, 298). Dieser Kirchenfürst hin wiederum, der sich bewußt war, in gewissem Sinne die Haupt- verantwortung für die Sicherheit des Elsaß zu tragen, säumte keine Stunde, um auch die anderen wichtigeren Herrschaften zu verständigen. Nicht nur schrieb er noch an diesem 8. September an sein Straßburger Domkapitel, sondern auch an den kaiserlichen Landvogt des Unterelsabß in Hagenau, der übrigens schon von Baden aus Warnung bekommen hatte(U. S. 297), und 7— 55 2 85 82 —— 5 8 3 2 255 488 4. Der Bundschuh von 1517. an die Stadt Straßburg. Die Abschrift des Geständnisses, die er an die Reichs- stadt schickte, hat sich dort erhalten und bietet nun mit der erwähnten, die nach Freiburg gesandt wurde, die Ensisheimer Fassung der Gefangenen- aussagen(U. S. 269ff., Nr. III u. IV). Aber auch die badischen Markgrafen blieben nicht untätig. Beide hielten es für ihre Pflicht, der Stadt Straßburg genaue Unterrichtung zukommen zu lassen, wohl in der Meinung, daß es von diesem Mittelpunkt des Elsaß weiterhin an die Herrschaften des Landes gelangen werde. Das Schreiben des Markgrafen Ernst ging on ie noch am 7. September von Hochberg ab(L. S. 290), das des Markgrafen Philipp fünf Tage später von Baden-Baden(U. S. 295). Ernst versicherte, er habe in den vergangenen Wochen mit hochstem flipes und in stillem in der Sache gehandelt; beide hofften auf tätige Mitwirkung der Straßburger Polizei. Beiden Briefen lag das Geständnis des Gefangenen abschriftlich bei, und da auch diese durch das Straßburger Stadtarchiv aufbe- wahrt worden sind, so können wir an ihnen noch die badische Fassung des Worlautes nachweisen, die kürzer ist als die Ensisheimer(U. S. 269ff. Nr. Ju. II. So waren denn die beiden wichtigsten Städte des Bundschuhgebietes aufs genaueste über die Verschwörung unterrichtet. Die Polizei konnte arbei- ten. Am schnellsten war wieder Freiburg auf dem Plan. Schon unter dem 9. September schrieb der Stadtrat an das befreundete Villingen, weil man in der dortigen Gegend den Haupttäter, Jog Fritz, vermutete. Sie wiesen die Schwarzwaldstadt darauf hin, daß man namentlich die umherziehenden Gaukler und Bettler scharf im Auge haben müsse. Von den letzteren hatte Freiburg sogar noch allerhand Einzelheiten erfahren, die in dem Geständnis des Michel von Dinkelsbühl nicht enthalten sind, die also wohl Jakob Nagel mündlich berichtet hat. Neun Bettler hatte er noch namhaft gemacht und von jedem das Kennzeichen angegeben, mit dem sie sich unter einander zu verstän- digen pflegten. Der Freiburger Schreiber fertigte davon ein ergänzendes Ver- zeichnis an, fügte zu jedem Bettler mit wenigen Strichen ein Abbild seines Kennzeichens hinzu und sandte diese wertvolle Urkunde mit jenem Brief an die Stadtbehörde von Villingen(U. S. 292 ff.). Zum Schluß glaubte Freiburg noch ausdrücklich bitten zu müssen, daß man die Sache nur ja recht geheim halte; denn die Möglichkeit war noch immer nicht ausgeschlossen, daß die Ver- haftung der drei Bundschuher den übrigen Verschworenen einstweilen verbor- gen blieb, daß sie also arglos in ihrer Werbearbeit fortfahren und sich eben dadurch der Polizei in die Hände spielen würden. Die Beteuerung, wieviel Eifer man in Freiburg auf die gründliche Entdeckung des Aufstandes verwende, das menihlich soll sehen und spuren, uns dise handlung leid eu sein, war bei der bekannten Haltung dieser Stadt überflüssig. Eine Woche später hatte Freiburg mit Breisach einen kurzen Briefwechsel Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 489 wegen der Frau des Joß Fritz. Es ist nicht ganz deutlich, ob die Breisacher sie inzwischen verhaftet oder nur eine Kunde über sie erhalten hatten. Da Freiburg schreibt, man müsse sie befragen, ob sie etwas über den Aufenthalt ihres Mannes angeben könne, so ist fast anzunehmen tember tatsächlich im Breisacher Gefängnis befand. „dab sie sich am 16. Sep- Im übrigen gab hier die Freiburger Behörde über die genannte Frau jene Auskunft, die früher bereits ausführlich besprochen worden ist(D. S. 475). Es waren die bekannten Anzeichen ihres liederlichen Lebenswandels(U. S. 300). Davon, daß auch sie als Mitschuldige am Bundschuh zu behandeln und demgemäß zu bestrafen sei, findet sich in diesem Freiburger Briefe ebenso wenig ein Hinweis, wie in dem Verfahren, das die Stadt 1513 mit ihr angestellt hatte(U.S. 160). Da auch von einer Verurtei- lung der Frau nirgendwo etwas verlautet, obwohl wir noch mehrere Briefe Breisachs aus jenen Wochen besitzen, so wird wohl anzunehmen sein, daß sie auch diesmal wieder frei ausging. In dem Eifer, den man aus jenen ersten Tagen wohl verstehen kann, griff nämlich die Polizei mehrmals nach Leuten, die wohl des Bundschuhs ver- dächtigt wurden, sich aber hernach als unschuldig herausstellten. Teilweise mochten irrtümliche Angaben eines der Gefangenen daran schuld sein. So hatte„der in Rötteln“, also wohl Michel von Dinkelsbühl, einen gewissen Lienhard Wolf aus Wurzach namhaft gemacht. Der markgräfliche Amtmann in Badenweiler, Franz von Rockenbach, fand nun heraus, daß er aus Ufhausen bei Freiburg südwärts nach Heitersheim gewandert war und dort vj der obern eieglhuttene arbeitete. Da Heitersheim dem Johanniterorden gehörte, so for- derte Franz den dortigen Amtmann dieses Ordens, Veit Scherhägk(oder Schorheckel), auf, den Verdächtigen gefangen zu n ehmen und zu verhören. Aber Veit konnte bei dem Verhafteten keine Schuld entdecken, gewann viel- mehr den Eindruck, daß er es mit einem redlichen Manne zu tun habe. Er erkundigte sich nach seiner Vergangenheit und erfuhr, er habe vor 6—7 Jahren bei Meister Rosenfeld in Freiburg gedient und dessen Magd Agathe geheiratet. Eine Nachfrage in Freiburg bestätigte diese Angaben: Lienhard habe sich immer ordentlich gehalten und in allen Formen seinen gebührlichen Abschied genommen. Nur ein Gerücht lautete verdächtig: er solle mit der Frau des Joß Fritz verwandt sein und viel mit ihr und ihren„Freunden“ verkehrt haben(UL. S. 301f.). Allein auch diese Nachricht scheint den Ruf des Gefangenen nicht sonderlich belastet zu haben. Denn wir hören nichts weiter von Straf- mabregeln gegen ihn. Es blieb wohl nichts anderes übrig, als ihn mangels aus- reichender Beweise wieder in Freiheit zu setzen. Allmählich drang die Nachricht von dem drohenden Aufstand auch bis in die Vogteien des Schwarzwaldes. Hans von Wytingen, der dort das Amt des Obervogts versah, wandte sich deshalb mit der Bitte um Aufklärung an Frei- 8 8 2 15 490 4. Der Bundschuh von 1517. burg(U. S. 302) und erhielt von dort unter dem 21. September eine kurze, aber genaue Schilderung über den bisherigen Verlauf der Sache(C. S. 303). Hier be- richtete die Stadt über die anfängliche, unbestimmte Warnung, die ihr zuge- kommen sei, und über die Nachforschungen, die sie daraufhin angestellt habe. Die unverzügliche Meldung, die Freiburg dann bei den markgräflichen Amt- leuten erstattet, habe bewirkt, daß diese das Land abgesucht und jene Gefan- genen von Sausenburg und Rötteln(Freiburg spricht nur von einem in Rötteln) dingfest gemacht hätten. Zu näherer Kenntnis liegen die Freiburger dem Obervogt sogar das umfängliche Verzeichnis abschreiben, obwohl sich darin keine Ortschaften aus seinem Amtsbezirk fanden, sowie die Kennzeichen der Bettler, die ihm allerdings gelegentlich wohl zu statten kommen konnten. Vor allem machte ihn die Stadt noch auf die Bedeutung des Job Fritz und der anderen Rädelsführer aufmerksam, deren Verhaftung für alle Herrschaften von größtem Werte sein würde. Obwohl der Brief die geplante Zusammen- kunft der Bundschuher auf dem Kniebis, die ja am 26. September stattfinden sollte, nicht eigens erwähnte, so hoffte Freiburg— wie der Brief vom 24. Sep- tember nach Straßburg zeigt(U. S. 304)— doch offenbar, daß die betreffende Stelle des großen Geständnisses den Obervogt aufmerksam machen werde. Denn vielleicht zogen zu dem verabredeten Tage doch etliche Bundschuher zu der Paßhöhe. Aber die Breisgaustadt machte sich im Ernst keine großen Hoffnungen mehr. Enttäuscht schrieb sie in dem erwähnten Brief nach Straßburg, sie habe trotz aller Mühe weder os Friteen noch ander hetrettene, auch sonst nichts Gründliches ermitteln können. Immerhin könne man ja auf den Pfaden, die zum Kniebis führten, in diesen Tagen verschärfte Obacht geben, denn 9fursorg mag nichts geschadene. Aber die Aussicht auf einen glücklichen Fang sei nur sehr gering, denn in all den Wochen hätten sich die Täter ohne Zweifel längst zerstreut. Was war denn mittlerweile im Elsaß erreicht worden? Am Tage, als die Botschaft mit den wichtigen Enthüllungen aus Ensisheim beim Straßburger Bischof in Zabern ankam, fand im dortigen Städtchen gerade die jährliche Kirchweihe statt. Unverzüglich erhielten die bischöflichen Beamten Weisung, auf die zusammenströmende Menge acht zu geben und jede verdächtige Person zu verhaften. Die Beute fiel aber mager aus. Man setzte einen Mann ins Ge- kängnis, der durch sein Benehmen aufgefallen war und durch den eisernen Ring, den er um den Hals trug, an einen der Gaukler im Verzeichnis des Michel von Dinkelsbühl erinnerte. Es mußte den Argwohn der Behörde wecken, daß er sich Kaspar Lochmüller von Horb nannte, während die Frau, die in seiner Be- gleitung getroffen wurde, ihn als einen Friedrich Beeck bezeichnete. Ander- seits berief er sich mit solcher Bestimmtheit auf einen Straßburger Bürger, Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 491 bei dem er gearbeitet haben wollte und der nur gute Auskunft über ihn geben werde, daß die Räte des Bischofs das Vorkommnis an die städtische Behörde zu Straßburg mitteilten und um Aufklärung baten(U. S. 295). Denn man wolle dem Verhafteten nicht unrecht tun. Das Schreiben macht nicht den Eindruck, als habe die bischöfliche Verwaltung diesen Mann für einen Bundschuher gehalten, zumal er oder geselschaften gar ein Huntschaft habens wolle. Und wo jede weitere Angabe über den Fall in unseren Quellen fehlt, werden wir kaum annehmen dürfen, daß er bestraft, oder wenigstens, daß er hart bestraft worden ist. Auch über etwaige Nachforschungen, die der Bischof in den vielen Bundschuhdörfern seines Gebiets angestellt habe, ist uns keinerlei schriftliche Uberlieferung erhalten geblieben. Dennoch wäre es verkehrt, dieses Schweigen auf völlige Untätigkeit der bischöflichen Polizei zu deuten. Die Amtleute werden in manchem Dorf Untersuchungen abgehalten und auch manchen Schuldigen herausgefunden haben. Mittlerweile war auch die Stadt Straßburg nicht müßig geblieben. Unter dem ersten Eindruck der neuen Kunde schickte sie einen angesehenen Boten, offenbar ein Ratsmitglied, begleitet vom Kanzleischreiber Ludwig, aufs rechte Rheinufer, um beim Markgrafen Ernst genaueres über den Bundschuh zu er- fahren. An Stelle des Fürsten, der gerade verreist war, brachten die Gesandten den Straßburger Wunsch beim Amtmann Ludwig Horneck zu Hochberg vor. Der wies sie nach Rötteln, als der eigentlichen Quelle aller Nachrichten über die Verschwörung. So ritten die beiden am Samstag, 12. September, ohne Unterbrechung von Freiburg nach Rötteln. Nur ein bis zwei Stunden hielten sie sich dort auf, fanden aber Gelegenheit, mit dem Gefangenen(Michel von Dinkelsbühl) ausführlich über den Bundschuh zu sprechen. Aber obwohl sie die umfangreiche Niederschrift seines ersten Geständnisses in der Hand hielten und den Landstreicher Punkt für Punkt fragen konnten, erfuhren sie von ihm doch nur geringfügige Ergänzungen seiner Vergicht. Er gab zu, dab manche Namen der Bundesmitglieder dort falsch angegeben sein könnten, sowohl die Vor- wie auch die Zunamen(U. S. 297). Ob sie in dem betreffenden Dork ansässig seien, ob also eine Nachforschung nach ihnen sich lohne, behaup- tete er nicht zu wissen; ebensogut könnten sie zum fahrenden Volk gehören, (dann hatten die Angaben über ihren Wohnort nicht viel Wert). Auch was man mit den vielen Brandstiftungen beabsichtigt habe, ließ er gänzlich im unklaren, obwohl er darüber kaum ohne Kenntnis gewesen sein wird. Das einzige Neue, das er verriet, war die Mitteilung, er habe überall die Leute werben und am vergangenen Zaberner Jahrmarktstag seinen Hauptleuten Bericht erstatten sollen; doch habe seine Gefangennahme alle Verabredungen der Bundschuher über den Haufen gestoßen. Mit diesen mageren Ergebnissen mußten die Straß- burger ihre Rückreise antreten. Hatten sie nicht viel Neues in Erfahrung ge- 1 — grteteget 52 2 2 8 25 7 52 71 492 4. Der Bundschuh von 1517. bracht, so wollten sie das Erfragte wenigstens mit aller Eile heimbringen. Sogar die Einladung zum Ubernachten in Rötteln schlugen sie ab. Am Sonntag zur Vesperzeit ritten sie schon wieder in Freiburg ein. Hier hielten sie sich allerdings länger auf, als um der Sache willen nötig gewesen wäre. Der Ratsherr hatte nämlich schon auf dem Hinwege einen alten Schulfreund, den kaiserlichen Hofbäcker Kaspar Meys, getroffen und konnte nunmehr dessen gastfreundliche Einladung nicht wohl ausschlagen. In dem Reisebericht, den er noch am Sonntagabend für seine heimatliche Behörde aufsetzte(U. S. 296ff.), glaubte er die kleine Verzögerung dadurch rechtfertigen zu können, daß er durch seinen Jugendfreund die wertvolle Gelegenheit bekommen habe, sich mit den leitenden Herren der Freiburger Stadtverwaltung über die schwebenden Fragen gründlich und vertraulich auszusprechen. An der außergewöhnlich ehrenvollen Aufnahme, die er dort gefunden, habe er ermessen, welchen Wert man in Frei- burg darauf lege, in der Bekämpfung der Unruhen mit Straßburg Hand in Hand zu gehen. Ob die Zusicherung gegenseitiger Freundschaft und Hilfs- bereitschaft, die man in jener Sonntagabendstunde im Freiburger Ratskeller mit einander austauschte, der Stadt Straßburg ein vollgiltiger Ersatz war kür die genauere Kunde über den Bundschuh, die man von den heimkehrenden Reisenden erwartete, aber nicht empfing, entzieht sich unserer Kenntnis. Was sie am 26. September nach Freiburg schrieb, klang reichlich nüchtern, ja fast wie Enttäuschung: ihre bisherigen Erkundigungen hätten nichts grunilichs ergeben(U. S. 304). Doch wollte sie damit wohl nur ausdrücken, daß es sich nicht lohne, die kleinen Einzelheiten nach auswürts mitzuteilen, die man in dem einen oder anderen Falle herausgebracht habe. Denn tatsäch- lich hatte Straßburg über die Untertanen, die aus seinen Dörfern als verdächtig angezeichnet waren, mehreres festgestellt. Sechs Zettel im Straßburger Archiv geben darüber Aufschluß. Manchmal waren es nur Kleinigkeiten, die man beim Nachforschen erfuhr und dann neben den Namen auf den Zettel schrieb: Was für ein Handwerk der betreffende trieb, ob er auswärts arbeitete, welchen zweiten Namen er führte, daß er ein Weibsbild in seiner Begleitung habe u. dgl. Bei einzelnen führte aber die Erkundigung zu allerlei belastenden Aus- künften: daß er ein Spieler sei, oder ein Kriegsmann, oder vννiehi und ein Mndlerlichs mennlins oder„ein verdorben Mensch und hinweg gelaufen“, oder ein mutwilliger Knecht und aus Frankreich gekommen. Oft fand man den Genannten in dem Dorfe nicht, weil es mehrere des Namens gab, oder erkannte ihn als einen„redlichen Gesellen“ oder schrieb aus sonst einem Grunde ein nie an den Rand. Das Kreuz neben dem Namen dürfte wohl be- deuten, dab der betreffende schuldig befunden wurde; denn das Sternchen, das neben Sigels Paul zu IIlkirch steht, wird auf einem andern dieser Zettel durch das Wörtchen nie erläutert, während andere Namen auf diesen beiden Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 493 Zetteln übereinstimmend mit Kreuz versehen sind. Stimmt diese Deutung, dann dürfen wir folgende mit Sicherheit als Bundschuher ansprechen: aus Schiltigheim einen Bauernknecht Wolf, einen Arbogast und jenes wunderliche Hänslein; aus Dossenheim einen Mathis und Hans Müller; aus Kehl nur Veit, den früheren Wirt zum Rosenkranz; endlich aus Dettweiler Müllerhans. In dem letzteren Orte scheint man besonders genau nachgeforscht zu haben; denn es wird mehrfach auf die Aussagen von Schultheiß und Heimburgen hingewiesen. So erfuhr man dort von jenem Müllerhans, er sei mit andern Kriegern aufgewiegelt worden, habe ein Pferd mitgenommen und sei erst, als er das verkauft und den Erlös verzehrt, wieder in sein Dorf zurückgekehrt. Als auch diese Straßburger Merkzettel geben insgesamt nur sieben Bundschuher an, deren Schuld wir mit einiger Bestimmtheit feststellen können(U. S. 269 ff. unter 8 1-6). Und selbst da wissen wir nicht, wer von ihnen zur Rechenschaft gezogen und was für Strafen über sie verhängt worden sind. Das Bild, das wir von den Anstrengungen der Polizei gewinnen, ist in Baden und im Elsaß wesentlich das gleiche: etliche wenige konnte man ver- haften, aber ein Vorgehen gegen all die vielen einzelnen erwies sich als untun- lich. So stand es hüben und drüben während des Monats September. Der Tag der Zusammenkunft auf dem Kniebis ging ohne die leisesten Anzeichen einer Unruhe vorüber. Als ob nicht auch der Bundschuh seinen geheimen Nachrichtendienst gehabt hätte! Er wußte sich der Polizei immer wieder zu entziehen. Nur wenige fielen noch in die Hände der Behörden. Daß Breisach einen Sesselmacher aus Freiburg festnahm, hing weniger mit dem Bundschuh als mit allerhand sonstigen Verbrechen zusammen, die dieser Mann schon seit Jahren begangen hatte(U. S. 305 fl.). Trotz aller Mühe, die sich die Brei- sacher auf Freiburgs dringenden Rat gaben, weitere Nachrichten über diese letzte Empörung aus dem Gefangenen herauszubringen, erfuhren sie nur, er sei 1513 an den Lehener Unruhen beteiligt gewesen(vgl. D. S. 351); mit der neuesten Erhebung wollte er keinerlei Zusammenhang gehabt haben. Also auch hier schlugen die eifrigen Anstrengungen der Behörden fehl. Zwei Wochen später jedoch, am 18. Oktober, konnte Breisach nach Straß- burg berichten, sie hätten aus Anlaß eines Diebstahls einen gewissen Hans Metzger von Molsheim verhaftet, und dieser stelle sich bei näherer Unter- suchung als ein Hauptschuldiger am Bundschuh heraus(U. S. 306). In Ausübung seines Metzgerhandwerks war er vor Monaten in dem nahen Bergbieten ge- wesen und dort mit Jakob Küfer bekannt geworden. Dieser habe ihn in die Bundschuhpläne eingeweiht und als Mitglied aufgenommen. Außerdem sei der Dorfbader mit im Einvernehmen gewesen. Aus dem nahen Dangolsheim nannte er noch fünf Bundschuher, die im Verzeichnis des Michel von Dinkels- bühl fehlen und mit denen er gleichfalls oft Beratungen über die Verschwörung 494 4. Der Bundschuh von 1517. gehabt hatte. Namentlich hätten sich die Bundesgefährten verpflichtet, alsbald zur Stelle zu sein, wenn das Zeichen zum Losbruch des Aufstandes gegeben werde. Diese Breisacher Nachrichten waren deshalb für Straßburg von be- sonderem Wert, weil sämtliche Bundschuher, die Hans Metzger angab, sich damals in Haft befanden. Wer das in Bergbieten vorgenommen, ist nicht klar zu erkennen; denn das Dorf gehörte zwar dem Bischof von Straßburg, war aber an mehrere Familien zu Lehen ausgegeben worden. Möglich also, daß hier die bischöfliche Polizei noch gearbeitet hat. Dangolsheim hingegen war eines der reichsunmittelbaren Dörfer, deren es im Elsag noch eine Anzahl gab; dort war also der Reichslandvogt von Hagenau zuständig. Von diesen beiden Seiten werden die Verhandlungen gegen die Schuldigen aus den beiden genannten Dörfern geführt worden sein, ähnlich wie uns solche Vorgänge 1493 aus Molsheim und Oberehnheim überliefert worden sind(8. D. S. 115 ff.). Zu gleicher Zeit beschäftigte sich die Reichstadt Weißenburg mit dem Bundschuh. Sie hatte verdächtige Regungen in den benachbarten Dörfern Riedselz und Steinselz erkundet und dort zwei Teilnehmer verhaftet. Der Führer dieses Bezirks, ein gewisser Küferhans, war indessen mit mehreren anderen entkommen. Weißenburg hoffte, daß noch weitere Verhaftungen glücken würden, und schrieb deshalb noch nicht an Straßburg. Aber als diese Aussicht fehlschlug und Straßburg wegen des Bundschuhs anfragte, teilte man unter dem 19. Oktober die bisher gewonnenen Erkenntnisse nach dorthin mit(U. S. 307). Die beiden Gefangenen waren gefoltert worden, und namentlich der eine von ihnen, Klaus Fleckenstein, hatte Genaueres über das Vorhaben der Verschworenen kund getan. Dieses Bekenntnis hat für uns dadurch seinen besonderen Wert, daß es die Grundgedanken des Bundschuhs von 1517 enthält, allerdings in der Anwendung auf den bestimmten Bezirk um Hagenau und Weißenburg, aber doch 80 allgemein, daß sie sich unschwer auf die übrigen Teile des Aufstandsgebietes übertragen lassen. Somit ergänzt es aufs glücklichste das große Verzeichnis des Michel von Dinkelsbühl, aus dem wir die Namen, Ortschaften und Organisation des Bundes erfahren. Flecken- steins Aussagen(U. S. 308) lassen die leitenden Gesichtspunkte der Verschwörung klar erkennen: Verbindung des Proletariats in Stadt und Land, Beseitigung aller Obrigkeiten außer dem Kaiser und dem Papst, Abschaffung sämtlicher Renten, Zinse und Gülten, Kampf gegen Adel und Städte, gewaltsame Unter- drückung jeglichen Widerstandes und endlich Ubergang zur freien Schweiz. Die verabredete Losung— der eingeschlossene Daumen in der rechten Hand und dazu der Satz:„Das ist gut“— war ein sprechendes Zeichen der Selbst- hilfe, einerlei ob sie nur für den Weißenburger und Hagenauer Bezirk oder auch für sonstige Bundschuher galt. Ob der Weibenburger Klaus Vock, der hierüber Bescheid wußte, an der Verschwörung mitbeteiligt war, läßt sich nicht Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 495 feststellen. Möglich, daß er die Kunde nur von Hörensagen hatte. Mit diesem Bekenntnis erhielten die Behörden wenigstens nachträglich eine zuverlässige Unterlage, um Zwecke und Ziele der mißglückten Bewegung richtig beurteilen zu können. Das Verbrecherische des Geheimbundes war nicht mehr zu leugnen. Als Strafe konnten nur die härtesten Maßregeln in Betracht kommen. Es ist kein Zweifel, daß alle beteiligten Herrschaften, in Baden wie im Elsaß, den Bundschuh unter dem Gesichtspunkt des Hochverrats betrachteten und dem entsprechend bestraften. Gefangene saßen nachweislich in Rötteln und Sausenburg, in Breisach und Weigenburg, vielleicht noch der eine in Heitersheim, und Kaspar Lochmüller in Zabern; auch aus Bergbieten und Dangolsheim wissen wir bestimmt von Verhaftungen, und in den Dörkern der Stadt und des Bistums Straßburg dürkten mit Sicherheit Strafmaßregeln angenommen werden. Aber merkwürdigerweise erfahren wir bei keinem einzigen dieser Fälle den Ausgang. Wollen wir uns dennoch ein Bild davon machen, so bleibt uns nichts anderes übrig, als die ähnlichen Vorgänge der krüheren Verschwörungen heranzuziehen. Wie man 1493, 1502 und 1513 die Hauptschuldigen mit dem Tode bestraft hat, teilweise sogar in entehrender Weise(durch Rädern oder Vierteilen), so wird man Michel von Dinkelsbühl und die beiden andern badischen Gefangenen hingerichtet haben. Darauf deutet auch die Bemerkung des Hans von Wytingen am 19. September, er habe gehört, daß etliche in Rötteln gerichtet worden seien(U. S. 302). Diese Nach- richt wird stimmen, auch wenn wir sie nicht weiter nachprüfen können. Auch Hans Metzger in Breisach wird hingerichtet worden sein, zumal er außerdem bei einem Diebstahl ertappt worden war. Hatte Jakob Küfer von Bergbieten wirklich so stark für den Bundschuh gearbeitet, wie es ihm nachgesagt wurde, dann entging auch er dem gleichen Schicksal nicht. Bei dem straffen Vorgehen der Weißenburger gegen ihre Gefangenen ist als selbst verständlich anzunehmen, daß der dortige Prozeß mit der Todesstrafe geendigt hat. Bei den übrigen Verhafteten müssen wir es in der Schwebe lassen, ob ihre Schuld der Art war, daß sie ihr Leben verwirkt hatten, oder ob man ihnen die Schwurfinger ab- schlug oder ob sie mit Landesverweisung oder einer Geldstrafe davon kamen. Das letztere dürfte namentlich gegenüber den vielen Mitläufern angewandt worden sein, die in den Dörfern der Stadt und des Bistums Straßburg ermittelt wurden. Bei vorsichtiger Schätzung würden wir also kaum mehr als 1015 Hin- richtungen anzunehmen haben. Die Zahl der leichter Bestraften war natürlich größer. Aber als die Gefahr des Aufstandes vorüber war, mag auch die Strenge der Behörden bald nachgelassen haben. Selbst nach dem viel größeren Bauern- krieg ging es ja so. Der Bundschuh aber hatte wohl ein bedrohliches Aussehen gehabt, war indessen an keiner Stelle zur Tat geworden. Was man also be- strafte, waren nur Absichten und Vorbereitungen, noch keine Taten der Empörung. 25 * 42 5 9 25 2 5 üb s f — 25752 2 496 4. Der Bundschuh von 1517. Die Obrigkeiten konnten wieder einmal das beruhigende Gefühl haben, ein heraufziehendes Unwetter rechtzeitig beschworen zu haben. Die Ruhe, die alsbald in sämtlichen Dörfern einkehrte, schien ihrem Urteil recht zu geben, daß es den vereinigten Bemühungen der Herrschaften gelungen sei, mit dem radikalen Befreiungsversuch des Volkes fertig zu werden. Oder dämmerte doch dem einen oder anderen unter den Gebietenden die Einsicht, daß man mit einem elementaren Drang nicht„fertig“ wird, indem man einzelne Träger des unruhigen Triebes greift und straft? b) Der ungelöste Rest. Wenn schon nach dem unglücklichen Ausgang von 1493, 1502 und 1513 der Bundschuh keineswegs tot war, sondern sich infolge des Fehlschlags zu desto größerer Kraftanstrengung sammelte und seine Forderungen desto schroffer erhob, so konnte der Verlauf des Jahres 1517 noch weit weniger ver- nichtend auf eine Bewegung wirken, die nun bereits seit einem Vierteljahr- hundert im südwestdeutschen Bauernstande lebte und arbeitete. Ein Dutzend Todesurteile und mehrere Dutzend Landesverweisungen waren kein genügend starkes Hindernis, um den Strom dieses elementaren Freiheitsdranges einzu- dämmen und in geordnete Bahnen zu lenken. Wer war denn von der Strafe betroffen worden? Ein paar fahrende Gauk- 1 ler und nur verschwindend wenig seßhafte Bauern. Unentdeckt zogen all die Jahrmarktkrämer, Landsknechte und Bettler weiterhin durchs Land e und trugea das Geheimnis der Verschwörung von Dorf zu Dork. Fürs erste mochten sie um ihrer Sicherheit willen wohl schweigen. Aber es kamen Zeiten und Gelegenheiten, wo sie mit aller Vorsicht auch wieder zu reden wagten von dem großen Plan, in dessen Dienst sie sich gestellt hatten. Auch die mei- sten Bauern, die mit im Bunde gewesen waren, blieben unbehelligt. Sollten sie wirklich das Unrecht ihres Vorhabens eingesehen haben, bloß weil die Obrigkeiten dem Ausbruch der Verschwörung rechtzeitig zu vorgekommen 1 waren? Dafür entsprang der Bundschuh doch viel zu sehr ihrer eigenen mut de Nd mannigfachen Not und zeigte ihnen die Freiheit in viel zu lockenden Parben. Belegt att Es war diesmal nicht bloß ein Bund etlicher weniger Dörfer auf engem Raume fen gewesen, sondern jeder Teilnehmer hatte das Bewußtsein einer weitreichenden lastet Massenbewegung gehabt. Ganz Baden und Unterelsaß im gemeinsamen Ab- der geh wehrkampf gegen alle drückende Herrschaft— das vergaßen die Beteiligten so bald nicht wieder. Gegenüber diesem stolzen Gefühl der Einigkeit und Macht bedeuteten die wenigen Strafmaßregeln der Polizei nur einen Schlag 2 ins Wasser. Das Geheimnis mochte an den Tag gekommen sein; die Träger b dieses Geheimnisses konnten, bis auf wenige Ausnahmen, trotz aller Nachfor- ——— Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 497 schungen nicht ermittelt werden. Das wirkte wie ein Ansporn, die Empörung nur auf gelegenere Zeiten zu verschieben. Was hatte z. B. Freiburg mit all seinem Verkolgungseifer erreicht? Wie okt mußte Straßburg in seinen Dörfern erfahren, daß Unschuldige verdächtigt worden waren! Küferhans von Steinselz war mit mehreren Freunden entron- nen, und es ist mehr als fraglich, ob er in der Gegend von Mittelbergheim, wohin er sich gewandt, verhaftet worden ist(U. S. 307). Bastian Rebenkönig ist wohl sicher nicht ergriffen worden, obwohl sich der Hochberger Vogt und die Freiburger Polizei genügend Mühe darum gaben(U. S. 268). Nament- lich war aber alles Fahnden nach den Hauptschuldigen vergeblich. Weder Stokkel von Freiburg noch Joß Fritz fiel der Behörde in die Hände. Und wenn irgend etwas die Gewähr dafür geben mußte, daß der Bundschuh weiterlebte, so war es das ungehinderte Fortwirken des alten Führers. Er besaß genügend Anpassungsfähigkeit, um auch nach diesem abermaligen Fehlschlag auf neue Wege zum alten Ziele zu sinnen. Denn daß er die vielen wertvollen Beziehungen zum Bauernstand diesseits und jenseits des Rheines weiter pflegte, die er im Laufe der Jahre angeknüpft hatte, konnte ihm keine Wachsamkeit der Polizei verwehren. Er blieb der geheime Leiter des Bundschuhs, und seine Hilfskräfte hielten ihm sicher zum großen Teil die Treue. Wo aber sowohl der erprobte Volksführer wie auch die Hunderte seiner Anhänger an der Sache festhielten, konnte der große Bundschuhgedanke nicht zugrunde gehen. Daß das Volk sich gewaltsam befreien, daß es alle Obrig- keit außer dem Kaiser abstellen, daß es die ganze Last der Zinse und Abgaben von sich schütteln, daß es nach siegreichem Kampf zu den Schweizern rücken müsse, das blieb wie ein kurzer, einleuchtender Katechismus dieses Bauern- evangeliums in den Köpfen der Landleute und der Landfahrer lebendig. Die Ausführung eines so großen und dabei so einfachen Gedankens galt unter den Eingeweihten nicht als aufgegeben, sondern nur als verschoben. 1 Oder geschah von seiten der Regierungen irgend etwas, um das Ubel an der Wurzel zu fassen? Nirgendwo hören wir, daß man sich gründlich mit der Not des Landvolkes befaßt und entschlossen die bessernde Hand an- gelegt hätte. Die Ubelstände im wirtschaftlichen sowie im Rechtsleben blieben unvermindert bestehen. Der Druck allgemeiner Mißachtung und Ausbeutung lastete nach wie vor auf den Bauern. Da konnte es nicht ausbleiben, daß sich der geknechtete Stand fort und fort in der Abwehrstellung gegen die Obrigkeit kühlte und daß dieses mühsam niedergehaltene Aufbegehren von Zeit zu Zeit sich stürmisch Luft machte. Zufällig ist uns aus dem Anfang des nächsten Jahres(1518) eine Begeben- heit überliefert, die diese gereizte Stimmung der Bauern schlaglichtartig be- leuchtet und die für ganz Südwestdeutschland typisch sein dürfte. Bei dem Rosenkranz, Bundschuh. I. 32 t bete 25257 25 E272 4. Der Bundschuh von 1517. 498 Silberbergwerk zu Todtnau im südlichen Schwarzwald war ein Streit zwischen dem dortigen Vogt Philipp König und den Bergarbeitern ausgebrochen. Da das Bergwerk dem Kaiser gehörte, suchte die Ensisheimer Regierung zu ver- mitteln und beschied beide Parteien zu sich. Obwohl der Vogt auf diese Vor- ladung nicht in Ensisheim erschien, gab die Regierung den Bescheid, die Streitenden sollten bis zur endgültigen Regelung des Falles einander in Ruhe lassen. Aber ein Todtnauer, namens Konrad Ogkers, konnte sich im Wirts- hause nicht enthalten, auf die Sache zurückzukommen und seinen Mitbürgern den Rat zu geben, os sollen sich wicht trugichen lassen, er wölle die Sipeiteer uber die gebirg bringen, wan sie wollen(U. S. 309). Da ein Bergknappe sich diese Reden verbat, kam es zu einer Schlägerei. Die Gewerkschaft fürchtete nun, da auch andere Todtnauer für Ogkers Partei genommen, es möchte eine Ver- schwörung, dain puntschueche, daraus entspringen und baten den Kaiser um eine gründliche Untersuchung der Angelegenheit. Sie rieten sogar, dieses Ver- fahren nicht bloß dem dortigen Bergrichter anzuvertrauen, sondern die Frei- burger Stadtleitung mit heranzuziehen, die dan vormals im puntschuech auch awendung gethan habend. Denn es solle nur ja nichts versäumt werden, odamit ain empòrung und pumtschuech entstundes. Der Kaiser gab die Bitt- schrift nach Ensisheim weiter, und die dortige Regierung scheint tatsächlich Freiburg mit der Angelegenheit befaßt zu haben, da die beiden Briefe in ihrem Archiv aufbewahrt worden sind(U. S. 310). Was uns hier an dem Vorkommnis bemerkenswert erscheint, ist die Tatsache, daß nicht ein einzelner Bürger, sondern eine ganze Gruppe von Dorfinsassen in jenem entlegenen Schwarzwald- ort vom Bundschuhgedanken ergriffen waren und daß es nur eines verhältnis- mäßig kleinen Anstoßes bedurfte, um ihre Neigung zu bewaffneter Selbsthilfe wachzurufen. Der Drang zu allgemeiner Befreiung des„armen Mannes“ lebte damals offenbar in sehr vielen Herzen, so wie er ja auch schriftlich nicht ganz selten geäußert wurde. Der Bundschuh war— und dazu hatten die vier mißglückten Aufstandsversuche das meiste beigetragen— ein Bestandteil des volkstümlichen Denkens geworden. Er versank mit 1517 nicht etwa in Vergessenheit, vielmehr hatte der Bauer ihn fortwährend gewüärtig. Man rech- nete, vielleicht unbewußt, auf Schritt und Tritt mit der Möglichkeit, daß die Idee aufs neue zur Tat werden könne. Aber auch das zeigt uns der eigenartige Vorgang von Todtnau: am Bundschuh schieden sich die Geister. Die Berg- arbeiter, oder wenigstens die Mehrzahl der dortigen Bergarbeiter, lehnten ihn ab. Es war— in Todtnau wie wohl allerwärts— bloß die Schicht der Radi- kalen, Verwegenen, Heißblütigen, Verbitterten, die ihre Hoffnung auf bessere Zeiten mit dem Bundschuhgedanken nährten. Da aber diese schroffe Gesinnung mehr oder minder allenthalben Vertreter hatte, fand auch der Bundschuh Anknüpfungspunkte über das ganze Land hin. Was wurde aus dem gescheiterten Unternehmen? 499 So glomm das Feuer unter der Asche fort. Soweit wir Wissen, ist es 1519 im Elsaß noch einmal für kurze Zeit aufgeflackert. Zwar habe ich die Kurze Nachricht darüber bei dem elsässischen Geschichtschreiber Strobel(III, S. 488) nicht auf ihre Quellen prüfen können. Sie wird aber in den Einzel- heiten so genau gegeben, daß ein Irrtum kaum vorliegen dürfte. Es entstand, wie Strobel berichtet,„1519 ein Aufstand unter den Bauern in Dankrotzheim ODangolsheim) und der Umgegend, zu dessen Dämpfung der Landvogt schnelle Maßregeln nahm und wozu Straßburg 20 Pferde lieferte.“ Wenn die Zeitangabe stimmt und es sich also nicht um die polizeilichen Eingriffe im Herbst 1517 handelt, wo ja nachweislich in Dangolsheim einige Bundschuher verhaftet wurden, dann wäre also zwei Jahre nach der allgemeinen Verschwörung in dem Umzkreis dieser Dörfer, die damals sämtlich vom Bundschuh durchsetzt gewesen waren, abermals eine Volksbewegung ausgebrochen, zwar nur von geringem Umfang, aber doch mit solcher Kraft, daß der Landvogt sogar die Hilfe der nahen Reichstadt anrufen mußte. Hier bestätigt sich, was wir auch im Schwarzwald beobachteten: der Bundschuh lag sozusagen in der Luft, seine Keime steckten noch überall im Boden und fanden auch genügend Nahrung. Wenn Strobel hinzufügt, derartige Aufstandsversuche der Landleute hätten bei den Gebildeten jener Tage wenig Anklang gefunden, und wenn er das mit einigen Worten aus Maternus Berler von Rufach belegt, daß der Bundschuh eine schmutzige Sache seit, so wiederholt sich hier nur das gleiche wie auch in Todtnau: der Bundschuhgedanke war, wie jede radikale Idee, bei den einen ebenso verhaßt, wie sie von andern begeistert verfochten und zäh festgehalten wurde. Möglicherweise besitzen wir noch ein verspätetes quellenmäßiges Zeugnis dieser Dangolsheimer Unruhen von 1519 in einem Brief des Bischofs Wilhelm an die Stadt Straßburg(U. S. 310). Er ist zwar undatiert, der nächste Brief stammt von 1521. Aber da er von einem Ott Schlosser handelt, der vor der peurischen ufrure wegen eines Vergehens zu 4 Wochen Gefängnis verurteilt worden, aber sic als pald in die friheit gethan und volgents entlaufen, und pald darnach, als sieh die paurschaft empôrt, æu denselben hommene— so scheint dieser Täter ein Mitglied des erwähnten Aufstands gewesen zu sein. Denn wenn der grohe Bauernkrieg gemeint wäre, sollte man erwarten, daß ein stärkerer Aus- druck als„bäurischer Aufruhr“ gebraucht worden wäre. Jedenfalls ist dieses Vorkommnis die letzte bekannte Spur von Bauernunruhen im Elsaß vor dem großen Kriege von 1524/25. Scheinbar hat auch Freiburg im Frühjahr 1521 wieder Sorgen mit dem ymit den punischuchen gatt man in hatt Kot], und wur æu Reinen eeren gebraucht: also schetę ich und vermain ouoh die vertbilliger und anhenger des Bundschuchs im folt andlen desa nd und hase irs ursprungse(Strobel III, S. 488 Anm. I). 32* 500 4. Der Bundschuh von 1517. umliegenden Landvolk gehabt. Ein Brief Straßburgs vom Sonntag, den 21. Mai 1521, spricht darüber. Doch liegt hier offensichtlich ein Versehen des Schreibers vor. Denn der 21. Mai fiel nicht 1521, wohl aber 1525 auf einen Sonntag. Der Brief gehört also in jene unruhigen Wochen, als Freiburg mit dem Ansturm der heranziehenden Bauernhaufen zu tun hatte. Der Zündstoff lag seit 1517 im ganzen südwestdeutschen Bauernstand bereit und wartete nur auf den Funken, der das große Unglück hervorrufen mußte. Ein ganzes Menschenalter hindurch hatte das gedrückte Landvolk auf Mittel und Wege gesonnen, um sich gleich anderen, bevorzugten Ständen einen Platz an der Sonne zu erringen. Nie war es indes zur Ausführung gekom- men; unglückliche Zufälle und die Macht der Behörden hatten alle Regungen vorzeitig entdeckt und erstickt. Endlich mußte eine Tat kommen. Die Ent- wicklung drängte unaufhaltsam darauf hin, daß der Bundschuh erneut und verstärkt aufleben werde. Und wenn es abermals zu einem umfassenden Ge- heimbunde kam, dann mußte— darauf konnte man im voraus mit Sicherheit rechnen— das neue Programm womöglich noch radikaler sein als das alte. Die Stunde brach an, Joß Fritz erlebte sie noch. Sieben Jahre nach dem letzten Aufstandsversuch begann jenes furchtbare Ereignis, das den Zeitgenossen mit Recht als Bundschuh erschien. Was die Erlebnisse des deutschen Volkes in diesen sieben Jahren, seit dem Oktober 1517, für den Freiheitshunger einer geknechteten Volksklasse bedeuteten, konnte nur dazu dienen, den alten Brand zu einem neuen gewaltigen Feuer anzufachen. Aber die Kraft, die dem zugrunde lag, war nicht neu. Der Bundschuh lebte nicht seit 1517, sondern seit 1493. Und dort wurzelt auch der große Bauernkrieg. 775 ee feſee 70 225 75 rern 25 Aae eee 5 2 D ie Aeebaadadadabadndeaadacdaddadaddadadaaddoadadamaadadadadedn Carl Winters Universitätsbuchhandlung/ Heidelberg nnen enegittelataattunmuueer Aadaltttttatteatttttt nta Aaaddalnundnuddnnnnanaddnadunnudin önaanuunumiunnnunmüuunnnunn nnn ennnum Schriften des Wissenschaftlichen Instituts der Elsag-Lothringer im Reich Die Verfassungsbestrebungen des Landesausschusses für Elsaß- Lothringen(1875 1911) von Fritz Bronner. M. 15.—. Wimpfeling und Murner im Kampf um die ältere Geschichte des Elsasses. Ein Beitrag zur Charakteristik des deutschen Früh- humanismus von Emil v. Borries. M. 16.—. Konrad III. von Lichtenberg, Bischof von Straßburg(1273 von Dr. Manfred Krebs. M. 3.—. 1299) Die Entwicklung der Straßburger Universität aus dem Gymnasium und der Akademie des Johann Sturm. Ein Beitrag zur Kul- turgeschichte des Elsasses von Dr. Gerhard Meyer. M. 3.—. Die örtliche und soziale Herkunft der Straßburger Studenten 1621 bis 1793 von Dr. Arthur Schulze. M. 4.—. Elsaß-Lothringische Hausbücherei Band 11: Elsässische Erzählungen eines alten Advokaten von Dr. Otto Mayer(Eduard Dupre). Band 12: Das weiße Haus von BerndlIsemann. Band 13: Tagebuch eines Franzosen über die Belagerung von Straßg- burg(August— September 1870). Aus dem Manuskript übersetzt von Fritz Bronner. Band 14: Lothringische Gedichte von Viktor Wendel. Mit 7 Fe- der zeichnungen von Wilhelm Biel. Jedes Bändchen hübsch kartoniert M. 2.—. ee Aeeecdaddddadoddddaaddddodddoaddoddödddoddddddododdbdd˖üü lb bböc pub drndd. dada. 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