8 monatlich 50 Rpf. frei Haus. Hauptſchrift⸗ arlsruhe, Beiertheimer Allee 16, Fernruf 8280, nach Dienſtſchluß 8289. Zuſchriften für Schriftleitung u. leitung: b Verlag erbeten nach Karlsruhe, Poſtfach Nr. 187. Re⸗ daktions⸗ und Anzeigenſchluß: Dienstag mittag 12 Uhr. Das Wochenblatt erſcheint am Freitag jeder Woche. Folge 26, 3. Jahrgang Verleger: Landesbauernſchaftsverlag Baden G. m. b. H., Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16. Fernruf 8280, nach Dienſtſchluß 8288. Anzeigengebühren und Preisnach⸗ läſſe: z. Z. iſt Preisliſte Nr. 6 gültig. Erfüllungsort: Karlsruhe. Alle Zahlungen an Poſtſcheckkonto Karls⸗ ruhe 18830 oder Bad. Landwirtſchaftsbank, Karlsruhe. Karlsruhe, 28. Brachmond(Juni) 1935 Der Heuet iſt in vollem Gange Joto: Karl Müller, Freiburg YU. 111 Seite 858— Folge 26 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1935 In der letzten Kabinettsſitzung vor einer län⸗ 8 3 geren Sommerpauſe wurde das Geſetz über arbeitsdienſt den Reichsarbeitsdienſt verabſchiedet, wonach alle jungen Deutſchen verpflichtet ſind, im Reichsarbeitsdienſt zu dienen. Zunächſt wird die Arbeitsdienſt⸗ pflicht der männlichen Jugend eingeführt, während die Arbeits⸗ dienſtpflicht der weiblichen Jugend einer beſonderen geſetzlichen Regelung vorbehalten bleibt. Im Anſchluß an das Geſetz über die Einführung der Ar⸗ beitsdienſtpflicht hat der Führer verfügt, daß die Dienſtzeit im Arbeitsdienſt bis auf weiteres ein halbes Jahr beträgt. Die Stärke des Arbeitsdienſtes ſoll während des nächſten Dienſtjahres vom 1. 10. 35 bis 30. 9. 36 einſchließlich des Stamm⸗ und Dienſtperſonals 200 000 nicht überſchreiten. Mit dieſer Zahl werden in zwei Schichten ungefähr alle Tauglichen des Jahres 1915 zum Arbeitsdienſt eingezogen werden können. In England iſt man ee 3 80 N 5 Abkommens begeiſtert und erklärt, daß da⸗ 8 mit ein Zuſtand geſchaffen worden ſei, der viel mehr befriedige als der vor 1914. Die franzöſiſche Oeffentlichkeit iſt über den ſchnellen und unerwarteten Abſchluß überraſcht und beſtürzt. Man ergeht fich in Vermutungen über das neue Verhältnis England— Die Welt Frankreich, das durch dieſes Abkommen eine Aenderung erfah⸗ ren hat. Im übrigen ſtellt man feſt, daß die deutſche Kriegs⸗ marine damit auf ewig unterlegen iſt und weiſt darauf hin, daß das Abkommen nichts enthalte, das Befürchtungen für Frankreich oder Italien entſtehen läßt. Italien iſt über die Schwenkung der engliſchen Politik erſtaunt und iſt der Meinung, daß durch das Abkommen zwi⸗ —2 England und Deutſchland ein wirklicher Friede geſchloſ⸗ en iſt. Führer und Volk Schon durch ſeine Teilnahme an der Trauer⸗ feier für die Opfer der Kataſtrophe von Reinsdorf und Ueberweiſung eines ſehr ho⸗ hen Betrages zur Linderung der größten Not hat der Führer ſeine Teilnahme an dem Unglück und ſeine Verbundenheit mit dem Volk gezeigt. Nun hat er auch den Schwerverletzten einen Beſuch im Krankenhaus abgeſtattet. In herzlicher Teilnahme erkundigte ſich der Führer u. Reichs⸗ kanzler nach dem Ergehen und den Wünſchen jedes einzelnen Patienten. Er dankte den Aerzten und dem Pflegeperſonal für ihre aufopfernde Pflege und betonte ausdrücklich, daß alle Mit⸗ tel der ärztlichen Kunſt aufgewendet werden müſſen, um den Kranken Linderung und Heilung zu bringen. 9 Millionen deutſcher Jungens und Mädels Oeutſchlands von 10—18 Jahren haben ſich am Samstag Jugend u. Sonntag im ganzen Reich auf den Sport⸗ plätzen zuſammengefunden, um im Deutſchen Jugendtag 1935 ihre Liebe zum Sport und zur körperlichen Ertüchtigung zu zeigen. Deutſchland kann auf ſeine Jugend, die ſich in einmütiger Geſchloſſenheit zuſammengefunden hat, um im edlen Wettſtreit die körperlichen Kräfte und Fähigkei⸗ ten zu meſſen, ſtolz ſein. Es hat ſich gezeigt, daß die Sportan⸗ lagen Deutſchlands nicht ausreichen, um der ſportbegeiſterten Jugend die Möglichkeit zu geben, ihren Körper zu ſtählen und geſund zu erhalten. Die Erfolge waren ſehr gut. Der Deutſche Jugendtag wird wohl von nun an eine ſtändige Einrichtung werden. In dieſem Jahr wird die NSDAP. den Der 1 Reichsparteitag vom 10.—16. September in Reichsparteitag Nürnberg, der Stadt der Reichsparteitage, abhalten. Der diesjährige Reichsparteitag wird durch den Neubau der Kongreßhalle, deren Grundſtein vom Führer ſelbſt gelegt wird, und durch die Neugeſtaltung des Reichsparteitaggeländes in Nürnberg ihr beſonderes Ge⸗ präge erhalten. z 81 Nachdem ſchon früher des öfteren eine Füh⸗ 838 lungnahme zwiſchen den franzöſiſchen und in Deutſchland deutſchen Frontkämpfern ſtattgefunden hatte, 188 iſt durch den Verſtändigungsvorſchlag des engliſchen Thronfolgers nun auch ein Zuſammentreffen einer deutſchen Abordnung mit der engliſchen Frontkämpfer⸗Organi⸗ ſation in die Wege geleitet worden. Zu gleicher Zeit befinden ſich franzöſiſche Frontkämpfer als Gäſte bei ihren ehemaligen Kriegsgegnern in Deutſchland. Die Abordnung wurde von deutſcher Seite aufs beſte aufgenommen und hat dem Führer ein Telegramm überſandt, das von unſerm Führer u. Reichs⸗ kanzler herzlich und mit dem Wunſch erwidert wurde, daß den Beſtrebungen der Frontkämpfer Erfolg beſchieden ſein möge. Sicherlich werden die Verhandlungen derjenigen, die den Krieg kennen und ſeine Schrecken ſelbſt erfahren haben, am eheſten geeignet ſein, der Welt den Frieden zu erhalten. 1777 otchenrundſ Die Sudeten. e 4— Abg eordt deutſchen fordern die Vertreter der Sud in der Tſchechoſlowakei, rad Henleins eine ernſte Arbeit für Volk und werde, gleichzeitig aber für die unbedingte Einl nach der Verfaſſung den Sudetendeutſchen zuſtehen eintrete. Das Sudetendeutſchtum iſt gegen ſein Se mungsrecht dem tſchechoſlowakiſchen Staat eingegliedert den und es verlange deshalb die Selbſtverwaltung 5 nationalen Angelegenheiten. Die Politik der Tſchechoſlowakei habe nach der Wahl keine Aenderung erfahren. Die politiſche Verfolgung iſt verſtärkt l worden, der wirtſchaftliche Enteig⸗ nungsprozeß, der bereits 17 Jahre dauere, ſei noch nicht zum Abſchluß gekommen. Die Sudetendeutſche Partei fordert die Sicherung des de hen Schulbildungs⸗ und Erziehungs⸗ weſens. K enünftiger Tſcheche kann verlangen, daß die tgnen; vielmehr werden ſie, wie e bleiben. bisher, in aller des deutſch⸗engliſchen n e Flottenabkommer t der Beauftragte der Fühlungnahme engliſchen Regierun g lt ndsfra⸗ gen, Eden, eine Reiſe nach den häiſchen Hauptſtädten unternomen, um Anbahnung zum Ab ß ähn⸗ licher Abkommen mit den übrigen Staaten zu treffen. Er traf zuerſt in Rom ein und wurde dort unter anderm auch von Muſſolini empfangen. Angeblich ſoll der Beauftragte der eng⸗ liſchen Regierung in Rom ſehr zurückhaltend empfangen wor⸗ den ſein. Darüber freut ſich vor allem Frankreich, denn man iſt dort der Meinung, daß damit die Erhaltung der franzöſiſch⸗ italieniſchen Freundſchaft geſichert iſt. In einer zweiten Un⸗ terredung mit Muſſolini wurde feſtgeſtellt, daß Uebereinſtim⸗ mung über die Arbeit der Befriedung Europas gemäß der Beſchlüſſe von Streſa und London beſtehe, auch die abeſſini⸗ ſche Frage ſei in aller Offenheit erörtert worden. Aus den Beſprechungen Edens mit Laval geht hervor, daß Frankreich noch immer an dem alten Standpunkt feſthält, wonach die europäiſche Politik von franzöſiſchem Intereſſe, das ſich vo allem gegen Deutſchland richtet, diktiert werden muß. So ver⸗ langt Frankreich, daß England hinkünftig keinerlei geſonderte Verhandlungen mehr mit Deutſchland führe, außerdem ſoll die Beratung der Probleme zwiſchen England und Frankreich zu einer ſtändigen Einrichtung werden, und ſchließlich macht Frankreich ſeine Beteiligung an einem weſteuropäiſchen Luft⸗ pakt von der Beſchränkung gewiſſer Landrüſtungen und der Herabſetzung des deutſchen Reichsheeres auf eine Stärke unter 500 000 Soldaten abhängig. In England iſt man jedoch der Meinung, daß Laval, der als Realpolitiker gilt, zu einer Ver⸗ ſtändigung mit Deutſchland kommen will, ohne auf die alten u. erfolgloſen Methoden zurückzugreifen. In der Ueberzeugung, daß Frankreich auf die chauviniſtiſche Einſtellung der Franzo⸗ ſen Rückſicht nehmen muß, wird man daher in England zu tak⸗ tiſchen Zugeſtändniſſen, die den Abſchluß eines Abkommens er⸗ leichtern, bereit ſein. Wie groß Der franzöſiſche Martneausſchuß hat nach wird Frankreichs einem Bericht des franzöſiſchen Kriegsmini⸗ Flotte: ſters über das deutſch⸗engliſche Abkommen f feſtgeſtellt, daß damit der Verſailler Vertrag hinfällig ſei und Frankreich bis zum Abſchluß neuer Abkom⸗ men vollſtändige Freiheit in bezug auf ſeine Marinevpolitik habe. Auf eine Aufforderung hin, Frankreich ſolle Maßnah⸗ men ergreifen, die ſeine Sicherheit auf dem Atlantiſchen Ozean und im Mittelmeer durch genügend Seeſtreitkräfte gewähr⸗ leiſten, erklärte der Kriegsminiſter, daß die Stärke der franzö⸗ ſiſchen Flotte einſchließlich der im Bau befindlichen Schiffe 54 Prozent der engliſchen Seeſtreitkräfte betrage. Da die Schiffe hinſichtlich Angriffs⸗, Verteidigungs⸗ und Beweglichkeitsfähig⸗ keiten unerreicht ſeien, u. da infolge der guten Beziehungen zu Italien im Mittelmeer Schiffe frei werden, die zur Verſtär⸗ kung der Nordſee⸗ und Kanalflotte herangezogen werden kön⸗ nen, beſteht keinerlei Grund zu Befürchtungen. In Italien droht man im abeſſiniſchen Kon⸗ 1 in flikt mit einer Abkehr von der Vereinba⸗ f rung in Streſa. Man befürchtet, aber auch, 5 daß England unter Umſtänden den Suez⸗ kanal für Truppen⸗ und Materialtransporte ſperren wird. Die engliſch⸗italieniſchen Gegenſätze ergeben ſich aus der Notwen⸗ digkeit des Landzuwachſes für das übervölkerte Italien. Das bedeutet jedoch eine Verletzung engliſcher Intereſſen, das Abeſ⸗ ſinien für die Bewäſſerung der engliſchen Baumwollkulturen unbedingt benötigt. Frankreich ſteht hier in der Mitte und ſucht zu vermitteln. Man ſpricht neuerdings von einem italieniſchen Vorſchlag, wonach Abeſſinien unter einem Pro⸗ 1 von England, Italien und Frankreich aufgeteilt wer⸗ en ſo e 28. Brachme Ein Gutes haben die bäuerl gangenheit für uns gehab können, wie man den N daß wir ganiſationen nicht machen ſoll. Es beſteht kein eifel darüber, daß für die zukünf⸗ tige Geſtalt altung einer Organiſation die Fre juchſes eine der entſcheidendſten Fragen iſt. is liegenden Zeit war das Bauerntum in die⸗ geſtellt. Wir haben in jener Zeit als it e Kämpfer oft ein Lächeln nicht unterdrücken können, wenn wir in den landwirtſchaftlichen Organiſationen mit den damaligen Führern zuſammenkamen, die zwar ehren⸗ werte Männer waren, zum größten Teil aber durch ihr Alter weder die Lebensnotwendigkeiten des Bauerntur ns n ſtark genug waren, unſerem 1 Dr 5 werten Widerſtand e 2 f rade in den landt vir * ig d onen eine furcht—— e drängende Jugend t ſen Organiſationen kaum Plat fand, daß infolgedeſſen ebenſo der r t der Geſamtorganiſation dem ſeines Fübrer⸗ . entſprach. In keinem Berufsſtand ſind die Gefahren der Vergreiſung des 5 ſo groß wie im Bauerntum. Hat man aber gerade an jenen Organiſationen der Vergangenheit, d. h. vor der nationalſozialiſtiſchen Revolution, dieſe Erfah⸗ rung gemacht, dann iſt auch ein verantwortlicher Führer ver⸗ pflichtet, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig ſind, um jene Zuſtände zu verhindern. So wenig es Aufgabe des Staats⸗ mannes ſein kann, dafür Sorge zu tragen, daß einer beſtehen⸗ den Ge haftsklaſſe der Einfluß auf die Staatsführung ge⸗ wahrt wird, ſo wenig kann und wird es das Ziel einer ver⸗ antwortungsbewußten Führung des deutſchen Bauerntums ſein, eine berufsmäßige Führerſchicht heranzubilden. Daher wird von uns bei unſerem Führernachwuchs entſcheidend ſein, die begabteſten und tüchtigſten Bau⸗ ern, die beſten Köpfe, an die Stelle zu bringen, die ſie kraft ihres Blutes und ihrer Erbmaſſe zum Wohle der Geſamtheit am beſten auszufüllen vermögen. Es iſt notwendig, die Gefahr der Ueberalterung und der da⸗ mit verbundenen Paſſivität zu erkennen und ihr mit allen Mitteln entgegenzutreten. Neues Blut, neuer Drang, neues Leben kann aber nur von unten aus dem Bauernſtand ſelbſt nach oben geführt werden. Dem Führernachwuchs den Weg u legen, lungnahme und enge Ver⸗ haft für alle 8 gewährleiſtet. Nur kann werden, der Führung und Gefolgſe ſchließt. Nur ſo wird, auch in weite Zuk wille und Stoßkraft der geſamten Organiſatio on auf der del Wes Höhe gehalten, wie während der nationalſozialiſtiſ chen Kampf⸗ zeit. Unſer Führer Adolf Hitler ſagte einmal:„Wenn zwei Völker miteinander konkurrieren, die an ſich gut veranlagt ſind, ſo wird dasjenige den Sieg erringen, das in ſeiner geſamten geiſtigen Führung ſeine beſten Talente vertreten hat, und dasjenige wird unterliegen, deſſen Führung nur eine große gemeinſame Futterkrippe für beſtimmte Stände und Klaſſen darſtellt ohne Rückſicht auf die angeborenen Fähigkeiten der einzelnen Träger.“ Der Reichsbauernführer hat ſich im rpolitiſchen Apparat ein Führerkorps herangeblidet, das ſich in der ſchweren Kampfzeit unſerer Bewegung täglich be⸗ währen mußte. Dieſe Ausleſe, die der Kampf mit ſich brachte, macht ſich vor allem nach der Seite des Charakters und des Blutes bemerkbar. Das aber iſt entſcheidend; die national⸗ ſozialiſtiſche Agraprolitik baut ſich ganz auf der Vorſtellung vom Primat des Blutes in allen politiſchen Fragen auf. Nach⸗ — muß die Hanbſorge der Führung ſein; nur ſo dieſes natürliche künftige Entwicklung 0 vorhin ſagte— die Ausleſe d des e Führertums eine der entf ſcheidendſten Fragen. Ebenſo gilt es hier vor allem— für die Zukunft geſehen— den Reichsnährſtand vor einer Ueberalterung der Führung zu ſchützen, die zwangsnotwendig die lebendige Verbindung zum Bauerntum 8 Das aber iſt nur möglich, wenn jeder der amtlich tätigen 5 in ſeinem eigenen Betriebe die Auswirkungen der Maßnahmen ſieht und er neben ſeiner Tätigkeit als Bauernführer die Sorgen ſeiner Wirtſchaft ſelbſt . Von Dieſen Ueberlegungen ausgehend, hat der Reichs⸗ rer unter dem 27. Mai 1935 eine Anord⸗ nung betreffend Altersgrenze der Bauernführer er⸗ laſſen, nach der für alle ehrenamtlich tätigen Bauern⸗ führer als Altersgrenze das 55. Lebensjahr beſtimmt war. g 3 dieſer 5 8 nur 155 gane beſonderen des Reichsbauernführers. Da durch das Ausscheiden dieſer Bauernführer die Mitgliedſchaft im Reichsbauernrat bzw. den Landes⸗ und Kreisbauernräten nicht berührt wird, haben ſie nach wie vor die Möglichkeit, ihre Erfahrungen auch in Zu⸗ kunft in den Dienſt des Bauerntums zu ſtellen. Nur das beſte Blut hat ein Recht darauf, ſeine Ar⸗ beitskraft an Führerſtellen mit größerer Verantwor⸗ tung zum Einſatz zu bringen. Dieſer Weg aber darf durch irgendwelche Gefühlsmomente nicht verbaut werden. Es iſt mal ſo im Leben: Die Jugend ſucht zu erkämpfen, das Alter lediglich zu erhalten. Die Ju⸗ gend drängt voran. Das Alter verſucht ſtillzuſtehen. Deutſch⸗ land aber hat durch die nationalſozialiſtiſche Revolution eine ungeheuer harte, kampfgeſtählte Generation an die Führung gebracht. Möge es uns gelingen, auch für die Zukunft einen Führernachwuchs zu erziehen, der durch eine ebenſo harte Schule geht, die von vornherein das Schwache und Morſche abſondert; dann können wir dereinſt getroſt einem ſolchen Führernachwuchs die Weitergeſtaltung unſeres Vaterlandes überlaſſen. Reichsobmann, Staatsrat Wilhelm Meinberg — Seite 860— Folge 26 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1935 Ewiger Acker— ewiges Bauerntum Wo immer Menſchen wohnen, friſten ſie ihr Daſein mit den Bodenerzeugniſſen unſerer Mutter Erde. Der Boden ſchlechthin iſt es alſo, der Natur und Menſchheit erſt zur Ent⸗ n kommen läßt. Aus dem Boden ſchöpfen wir Kraft. Die griechiſche Sage weiß von einem Rieſen zu berichten, der Alber windlich war, ſolange er mit dem Boden in Berührung Alter Bauernhof in Laufen(Markgräflerland) ſtand. Sobald er indeſſen die Verbindung mit dem Boden ver⸗ lor, ließen auch ſeine Kräfte ſofort nach. In dieſer Sage ſteckt ein wahrer Kern, der im übertrage⸗ nen Sinne der neuen deutſchen Bauernpolitik richtunggebend iſt: die Bedeutung der Verbundenheit eines Volkes mit der Scholle. Auf das Wort Verbundenheit iſt dabei der Nachdruck zu legen, denn der Bodenbeſitz allein macht es nicht. Nur wem der Boden Heimat iſt, der iſt verbunden mit dem Boden. Schollenverbundenheit iſt daher gleichbedeutend mit Schollen⸗ treue und verlangt mitunter eine ungeheure Opferwilligkeit. Gewiß hängt auch ein Pächter mehr oder weniger an ſeinem Pachtgut, der kleine Beamte oder der Fabrikarbeiter an ſeinem Schrebergärtchen, aber die echte Schollenverbundenheit iſt nur dem Bauer auf der freien Scholle eigen, denn ſie reicht über Generationen hinaus. Es iſt etwas Unwägbares, was den Bauer mit ſeiner Scholle verbindet, und darum ſtellt die Schollentreue der Bauern eine ſtarke Kraftquelle für die Nation dar. Wenn dieſe Erkenntnis in dem Blute unſerer ſeßhaften Bauernfamilien auch immer geſchlummert hat, ſo verdanken wir es doch unſerem Reichsbauernführer R. Walther Darré, der Schollentreue durch das Erbhofgeſetz ihre verdiente Weihe und Verankerung gegeben zu haben. Erſt wenn der Bauer mit ſeiner Scholle gegen alle wirtſchaftlichen Anfechtungen, woher ſie auch kommen mögen, geſichert iſt, kann die Schollen⸗ verbundenheit ihre volle Wirkſamkeit entfalten. Zur Schollenverbundenheit gehört alſo der Begriff des Eigentums. Davon iſt auch, wie wir dies ſchon bei den Ger⸗ manen ſehen, der Grundgedanke der Familie als einer Ge⸗ ſchlechterfolge nicht zu trennen. Jeder, der die angeſtammte Scholle bearbeitet, iſt nur ein Glied ſeines Geſchlechts und aus ſeinem Blute heraus zum Dienſt an der Erhaltung der Scholle verpflichtet. Die bäuerliche Arbeit an der heimatlichen Scholle ſchöpft aus der Vergangenheit und ſchafft für die Zukunft. Der Bauer erntet von Feldern, die jahrelanger Fleiß ſeiner Vorfahren urbar und fruchtbar gemacht hat; er nimmt Früchte von den Bäumen, die ſein Vater und Großvater gepflanzt däben; er ſchlägt den Wald nieder, den der Vorfahr angelegt hat. So erntet er, was die Alten geſät. Aber er ſät auch, was er nicht ernten kann. Er legt den Kern in den Boden, der erſt nach vielen Jahren ein mächtiger Baum wird; er zieht den Graben und legt die Rohre, ſein Feld für immer entwäſſern; er arbeitet ſo auf ſeinem nd und Boden für die Zukunft Wie der Bauernhof ſo die Geſchlechter: nder ver⸗ bindet, ſo verbindet die Arbeit an der Scholle wieder die Fa⸗ milienglieder. Bauernarbeit verlangt eben ganze Hingabe der Sippe. Darin kommt auch die Verbundenheit in Bl und Boden zum Ausdruck. Nicht anders iſt es mit der 9 verbundenheit des Bauern. Einerſeits 8 er in fortwähren⸗ dem Kampfe gegen ſie, um ihr trotz ihrer Launen Frucht und Ernte abzuringen. Denken wir beispielsweiſe nur an unſere Rebbauern, denen bisweilen ein einziger W lkenbruch. 0 ganze Erddecke den Hang hinabſpült, von ied den B hinauf rden muß. tur in der Bauer dn n af läßt. Er iſt und d bleibt von ihrem Lauf nichts ihr abhängig. So führen unſichtbare Fäden vom ewigen Acker zum ewigen Bauerntum. Im neuen Reich, wo infolge der Bevölkerungsdichte und der Struktur ſeiner Wirtſchaft nur ein Teil der Bewohner auf freier Scholle leben und ſich aus eigenem Boden ernähren kann, kommt dem Bauern aber außer ſeinem Dienſt an der Erhaltung der Sippe noch eine weit höhere Aufgabe zu, deren Bedeutung aus der Zuſammenfaſſung des Berufsſtandes im Reichsnährſtand hervorgeht. Der deutſche Bauer ſoll wieder der Ernährer des deutſchen Volkes werden. Es war N Liberalis⸗ mus vorbehalten, dem Volke weiszumachen, daß man die Le⸗ bensmittel daher nehmen müſſe, wo ſie billigſten ſeien. Die traurigen Folgen ſolcher Wirtſchaftspo ben wir im Weltkrieg fürchterlich zu ſpüren bekommen. Die neue deutſche Bauernpolitik hat im Gegenſatz hierzu der Bedarfsdeckung des deutſchen Volkes zu dienen. Ueber ſeine Sippe hinaus ſoll alſo der Bauer vornehmlich zur Erhaltung ſeines Volkes bei⸗ tragen. 0 Eine nicht minder wichtige Bedeutung des Bauernſtandes für das Volk hat der Führer und Reichskanzler am Ernte⸗ dankfeſt 1933 mit dem Satz umriſſen: „Wir ſehen im deutſchen Bauern die Quelle der natio- nalen Fruchtbarkeit, die Grundlage unſeres nationalen Lebens.“ Eine Nation, die leben will, braucht die Blutauffüllung und Blutauffriſchung durch den Bauernſtand.„Das Land erzeugt hab „ De— —— ** 5 eee use w., ** 2 8 7 . Schwarzwaldhof im Gutachtal Menſchen, die Stadt verbraucht Menſchen“, ſagt man. Aber nicht allein die Zahl macht es. Ebenſo wichtig iſt, daß das Land in der Tat die meiſten geiſtigen Führer und ſchöpferi⸗ ſchen Menſchen erzeugt. So ſorgt das Land durch ſich ſelbſt in doppelter Weiſe für die Erhaltung des ganzen Volkes. Der Bauer muß daher leben, damit das Volk leben kann. R. T. e 28. Brachmond ——— rbhofgeſetz hat, ſchen Geſchichte, grundlegend in um dem deutſchen Volke die Lel dem Bauern eine geſick dieſem Wendepunkt der einmal die Entwicklunt letzten tau r Das hen zu er⸗ kennen, die a iſammenbruch der deutſche Landwirtſchaft Minute abgewendet wurde, — Schi Jahren Allgemeinerkenntnis geworden. Dafür zeugen nicht nur die Menge der Bodenfunde, ſondern auch die ganze Le⸗ bensauffaſſung. 5 Die Gotteserkenntnis unſerer Vorfahren, ihr 5 der, ihre Feſte und Feiern, ihre Rechtſpre wurzeln im Lebensrhythmu Jahreszeiten und die je Es uern, der an die tiſſe des Ackers gebun⸗ 4 1 den iſt eines Kriegervolk feiert, wann es will; de nur daun, wenn die Arbeit des Feldes d die natürliche Ruhepauſe eintritt. Wir wollen gelegentlich auf dieſe Dinge zurückkommen. Hier intereſſiert uns, was mit dem oben genannten Reichserbhof⸗ geſetz zuſammenhängt. Zunächſt erhebt ſich die Frage: Was iſt eigentlich ein Hof? Betrachten wir die verſchiedenen Höfe in Baden, ſo finden wir. daß man keine allgemein gültige Antwort geben kann. Das als Hof bezeichnete Gut iſt in den einzelnen Gegenden unſeres Landes durchaus verſchieden. Auf der einen Seite haben wir geſchloſſene Güter, in deren Mittelpunkt das Bauern⸗ haus liegt, auf der andern Seite eine geſchloſſene Wohnſiede⸗ lung, ein Dorf, bei dem die einzelnen Hofgüter in Gemeng⸗ oder Streulage ſich über die ganze Dorfflur verteilen. Und nicht nur dies: Die Größe der Güter iſt überall durchaus ver⸗ Die Entſtehung der Siedlungen Um eine Ueberſicht zu bekommen, müſſen wir uns be⸗ mühen, den älteſten Zuſtand dieſer Höfe, ihre Lage und ihre Größe genau zu erkennen. Wir machen dabei die Beobachtung, daß ſich die geſchloſſenen Güter im Siedlungsgebiet der Ale⸗ mannen, beſonders im Schwarzwald befinden, während die Streulage das Gebiet des Hügellandes und der Ebene bevor⸗ Die Entſtehung aller Siedlungen geht auf die Ale⸗ mannen zurück, die im 3. Jahrhundert hier ein⸗ brachen ie Römer vertrieben und als Bauern⸗ 19 Sie hielten ſich bei der Landverteilung an die Zuſammen⸗ hänge und Verbindungen, in denen ſie das Land erobert hat⸗ ten. Das waren die blutsgebundenen Geſchlechterverbände. Ihnen wurde Land als Gemeineigentum angewieſen, und ſie verteilten es wieder unter die Genoſſen, die Familien zu er⸗ nähren hatten. Der Anteil jedes einzelnen war ſeine„Hufe“, die Urform des Hofes. Doch war es nicht Eigentum im liberaliſtiſchen Sinne: Sowohl die Fruchtfolge als auch die Arbeitszeiten wurden, wie heute noch in geringem Maße in den Rebbergen, von der Geſamt⸗ heit beſtimmt. Die Gewanndörfer Uksmäßig beſiedelten Dörfer ſind heute noch an teilung zu erkennen. Sie tragen den Namen 4 C „Gewanndörfer“. Ihre Feldflur iſt in drei Zelgen eingeteilt, der en te Badens — ie Anzahl der Felder dez fes richtete ſich zunächſt in geregeltem Rhyth⸗ ch drei Jahre dauerte, it wieder neu verteilt. ſtes Erfordernis war nicht der Wohlſtand des ein⸗ zelnen, ſondern die Ernährung der Geſamtheit. Die Fruchtfolge auf den Zelgen entſprach der noch vor hun⸗ dert Jahren geltenden Dreifelderwirtſchaft. Jeder Ort hatte 10 bis 30 Hufen. Der„Hufner“ oder Huber war Vollmit⸗ glied der Gemeinſchaft, hatte im Volksheer und beim Gericht mitzuwirken, alſo die Verpflichtung des Schutzes von Perſon und Beſitz. Das Geſchlecht handelte für den einzelnen. Das Blut herrſchte alſo über den Boden. N n yt beſtand nicht, da jeder Erwachſene und Fa⸗ envater das Recht auf die Zuteilung einer Hufe hatte, Dieſes Recht auf einen Hof iſt der Kern des Genoſſenſchafts⸗ rechtes. Die Waldhufendörfer Aus dem Recht auf die Hufe entſtand mit der Zeit zwangs⸗ läufig die zweite Art der Siedlung, die Waldhufendörfer. Der Wald war urſprünglich Gemeindeeigentum geblieben und war als Holzlieferant und Weide verwendet worden. Mit der wachſenden Bevölkerung ergab ſich die Notwendigkeit, den neu hinzutretenden Genoſſen neues Land zu ſchaffen, da das bereits unter dem Pflug befindliche nicht mehr ausreichte. Man teilte deshalb Stücke der gemeinen Mark, des Waldes, aus, die gerodet wurden. So erklären ſich zunächſt Unregel⸗ mäßigkeiten in der Flurverteilung alter Gewanndörfer. Aber die wachſende Volkszahl bedingte gleichzeitig eine ſtärkere In⸗ anſpruchnahme der Führer. Das Königtum, die Herrſchaft im allgemeinen, kommt auf. Der Volksführer ſelbſt iſt ge⸗ nötigt, ſeine Gefolgsleute irgendwie zu entſchädigen. So legt er ſchließlich die Hand auf alle noch ungenutzten Ländereien. Das iſt im Weſentlichen der Wald. 0 1 Das Gewann⸗Dorf Seite 852— Folge 26 Wochenblatt der Landeshauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1935 Im 7. Jahrhundert wird der Wald Herrſchaftseigen⸗ tum, ſoweit er nicht als gemeine Mark zu irgend einer Genoſſenſchaft gehört. Und da die Wirtſchaft noch nicht auf Geldwirtſchaft umgeſtellt iſt, wird er gewiſſermaßen Zahlungsmittel für die Volksfüh⸗ rer. Die Wälder werden an verdiente Gefolgsmannen„ver⸗ Das Waldhufen⸗Dorf lehnt“. Doch haben ſie keinen Wert, wenn nicht der Boden bearbeitet wird und ſo eine Rente für den Belehnten trägt. Der„lehnt“ ihn deshalb wieder in kleineren Stücken an Bauern, die ihn roden und Aecker anlegen. Die Anlage iſt aher diesmal nicht ſo, wie bei den Gewanndörfern in den Ebenen. Aus dem Beſtreben, möglichſt bald etwas aus dem Boden zu erhalten und aus der Notwendigkeit, eine ſpätere Erweiterung des Rodungsbeſitzes möglich zu machen, werden die Rodungen ſtrichweiſe hinter dem errichteten Hauſe an⸗ gelegt. Ein ſolches Waldhufendorf iſt ſofort an dieſer Anlage zu erkennen. Die Häuſer ſind in einer Reihe angelegt. Da⸗ hinter befinden ſich in langen Streifen die einzelnen Hufen, die dann vom Wald abgeſchloſſen werden. Zwiſchen je zwei Hufen iſt ein Feldweg. Die gemeinſame Allmendwieſe findet ſich auf der andern Seite. Der Unterſchied einem Gewann⸗ und einem Waldhufendorf iſt einleuchtend: Hier iſt infolge der Zugänglichkeit der einzelnen Felder eine willkürliche Wirtſchaft des einzelnen möglich, während dort infolge der Lage in den Zelgen Flurzwang herrſchen muß. Als Beiſpiele von Waldhufendörfern möge Welſchneureut bei Karlsruhe und Hamberg oder Schellbronn bei Pforzheim ge⸗ nannt ſein. Die Einzelhöfe Die dritte Art der Anſiedlung, die in Einzelhöfen, iſt wohl auch jüngeren Datums. Wir finden ſie in den Gebirgsgegen⸗ den des Landes, beſonders im Schwarzwald. Klima und Bodenbeſchaffenheit bedingen dort eine Wirtſchaftsweiſe, die große Flächen beanſprucht. Der Bauer muß notgedrungen inmitten ſeiner Güter wohnen. Doch liegt die Vermutung nahe, daß wir es bei dieſer Anſiedlungsart auch mit einer Eigentümlichkeit der Raſſe zu tun haben. Auffällig iſt, daß die Einzelſiedlungen im alemanniſchen Gebiet vorkommen, im fränkiſchen dagegen nicht. Bei derartigen Anſiedlungen entfällt natürlich die gebundene Wirtſchaft. Außer der gemeinſamen Be⸗ nutzung der Weide und des Waldes iſt keine weitere wirtſchaftliche Verbindung. Die rechtlichen Bindungen beſtehen dagegen genau wie bei den Markgenoſſenſchaften. Nur nennt man dieſe Art der Zu⸗ ſammengehörigkeit„Bauernſchaft“. Als beſondere Pflichten der Bauernſchaftsglieder werden in alten Rechtsregeln be⸗ ſtimmt: Beiſtand vor Gericht, Schutz vor Angriffen, Hilfe den Rufenden, Verſorgung der Armen und Kranken und Beſtat⸗ tung der Toten. Jeder Schwarzwälder Bauer kennt heute noch dieſe Ehrenpflichten des„Dienens“. Zuſammenfaſſend ſtellen wir feſt: Der„Hof“ iſt urſprüng⸗ lich der Anteil des einzelnen Volksgenoſſen am allgemeinen Grund und Boden. Er wird in früheſter Zeit nur für die Zeit einer Fruchtperiode, in der Regel drei Jahre, überlaſſen und dann neu unter den Genoſſen verloſt. Mit der Zeit bil⸗ det ſich ein Eigentumsrecht heraus, das aber durch die Bin⸗ dung an Flurzwang oder mindeſtens Koppelzwang(bei den Einzelhöfen) begrenzt iſt. Im 7. Jahrhundert entſtehen in⸗ folge Volksvermehrung und Beſitznahme der herrenloſen Wäl⸗ der durch die Fürſten, Rodungsdörfer. Der hier verliehene Beſitz des einzelnen wird ebenfalls nach alter Gewohnheit Hufe genannt, obwohl er in der Größe mit andern Urhufen nicht übereinſtimmt. Auch Verleihungen aus der Hand des Königs werden, ohne Rückſicht auf Größe, Hufen genannt. Die urſprüngliche Hufe dagegen deckt ſich ungefähr mit dem heute im Erbhofgeſetz gegebenen Begriff der„Ackernahrung“. H. H. Die Ahnen des Reichsbauernführers Gelegentlich taucht immer wieder die Annahme von einer nordfranzöſiſchen Herkunft der Familie Darré auf. Auch in meiner im Jahre 1933 im Verlag„Zeitgeſchichte“, Berlin, er⸗ ſchienenen Lebensgeſchichte„Reichsbauernführer Darré“ habe ich auf Grund der damals in der Familie vorliegenden Ueber⸗ lieferungen dieſe Herkunft angenommen. Bereits in ſeiner be⸗ kannten Rede in Starkow im vorigen Jahre hat der Reichs⸗ bauernführer ſelbſt davon Mitteilung gemacht, daß ſich die An⸗ nahme der franzöſiſchen Abſtammung als nicht haltbar erwie⸗ ſen hat. Vielmehr hat ſich durch amtliche Ueberprüfung er⸗ geben, daß die Vorfahren Darrés pommerſche Freibauern ge⸗ weſen ſind. Der Urgroßvater Chriſtian Darré iſt aus Pommern gebür⸗ tig, und zwar aus Warnik bei Dammnitz. Er wurde Soldat, da der Freibauernhof des Geſchlechts, der nach Urkunden aus⸗ drücklich als ſolcher ausgewieſen war, dem Bauernlegen des pommerſchen Großbeſitzes zum Opfer gefallen war. Ein ſelt⸗ ſames Schickſal hat den Urenkel, R. Walther Darré, dazu aus⸗ erſehen, im Erbhofgeſetz die Vorausſetzung dafür zu ſchaffen, daß das damals am Bauerntum geſchehene Unrecht heute unter Adolf Hitler wieder gutgemacht werden kann. Intereſſanterweiſe ſcheint, ſoweit die laufenden Forſchun⸗ gen nahelegen, dieſes pommerſche Freibauerngeſchlecht Darrs aus Norwegen zu ſtammen. Andererſeits entſtammt Darrés Mutter dem ſchwediſchen Freibauerngeſchlecht der Lagergren, das, von der Inſel Oeland kommend, dem ſchwediſchen Staate eine Anzahl führender Männer geſchenkt hat. Von ſeiner Groß⸗ mutter mütterlicherſeits, der Bauerntochter Joſephine Marga⸗ rete Thole aus Haſelünne, hat der Reichsbauernführer weiter niederſächſiſches Bauernblut; während über die Großmutter väterlicherſeits ein kräftiger Bluteinſchlag aus kernſchwäbi⸗ ſchem Bauerngeſchlecht(ſeßhaft am Fuße der Rauhen oder Schwäbiſchen Alb) hineinkommt. So vereinigt der Reichs⸗ bauernführer in ſeinem Blute die Erbmaſſe artgleichen nor⸗ diſch⸗germaniſchen Bauerntums, dem, als dem Lebensquell der nordiſchen Raſſe, ſeine Lebensarbeit gewidmet iſt. Dr. Hermann Reiſchle. Folge 26— Seite 863 Wir laſſen Juden ſprechen n n Problem hat es immer gegeben, nur wußte man ſich damit nicht abzufinden. Der Nationalſozialismus hat indeſſen, ſeitdem er in Deutſchland an der Macht iſt, bewieſen, daß er auch vor dieſer Aufgabe nicht zurückſchreckt. Richtunggebend dafür iſt das Wort unſeres Führers und Reichskanzlers:„Ordnung im eigenen Hauſe iſt das Letzte und Entſcheidende für unſere Stellung in der Welt“. Reichs⸗ propagandaminiſter Dr. Goebbels hat auf dem Nürnberger Parteitag 1933 erklärt:„Die Regelung der Judenfrage auf geſetzmäßigem Weg iſt die lovalſte Art der Löſung des Pro⸗ 8 3 Es 1 f hr zur Ruhe kommen, bis es 5 2 uropas ge olöſt iſt.“ ben die Juden in Deutſchland ſehr ſchnell be⸗ daß mit Hitlers Machteroberung für ſie ein anderer behte. Sie ſchufen daher zunächſt den„Kulturbund Feuer Juden“, in welchem ſich alle Juden ohne Trennung von Zioniſten und Nicht⸗Zioniſten die Hand reichen ſollen. Auf dem gleichen Standpunkt ſteht ja auch der„Zentralverein deutſcher Staatsbürger jüdiſchen Glaubens“, wenn er ſagt: „Wir ſind zuſammengeſchmiedet in Leid und Freude, Arbeit und Not“. Wieviel Leid und Not die Juden indeſſen ſchon über unſer Volk gebracht haben, ſteht auf einem andern Blatt. In einer vorausgegangenen Folge unſeres Wochenblattes haben wir vor allem vom jüdiſchen Einfluß in Deutſchland ge⸗ ſprochen, wie er bis 1933 beſtanden hat. Wie ſehr dieſer wachſende Einfluß die Juden ſelbſt allenthalben trunken machte, erſehen wir aus den Worten eines anderen Juden: „Die Juden wurden Europas Bürger durch das Opfer ihrer zeitloſen Träume. Heute wird das Volk nicht mehr von frommen Weiſen gelenkt, ſondern von Rechtsanwälten und Großbankiers organiſiert.“ Nach zwei Jahren nationalſozialiſtiſcher Regierung hat ſich hierin allerdings verſchiedenes geändert. In der letzten Folge unſeres Blattes haben wir ferner davon geſprochen, daß der Jude von Natur aus immer Jude bleibt, daß er N en Be anders als 8 denken kann. ſchen M Luit aber ich bin es, ſooft d die j f bſtammung Vorwurf gemacht wird, und ſooft Juden verfolgt werden. Wie ſtark die Sprache des Blutes iſt, ſehen wir an dem Schickſal des Dichters Heinrich Heine, der ſich zwar taufen ließ, aber infolge der Zwieſpältigkeit ſeines Weſens zeitlebens unglücklich blieb. Da geben wir ſchon lieber der Berliner „Jüdiſchen Rundſchau“ recht, wenn ſie ſchreibt:„In der Tat kann das Judentum, das von ſeinem Mutterboden und Volks⸗ tum losgelöſt iſt,... zu einem Faktor kultureller Verneinung werden. Dies aber iſt nicht eine Folge des Judentums, ſon⸗ dern eine Folge der Zerſetzung des Judentums durch die Aſſi⸗ milation(Angleichung). Das zu vermeiden, gibt es nur einen Weg, den jüdiſchen Juden in ſeinem Weſen zu be⸗ ſtätigen...“ Auf gut Deutſch heißt das nichts anderes als Jude bleibt Jude. Dafür zeugt auch der zioniſtiſche 55 ſteller Kl 1 wenn er(in„Probleme des mod. Judentums“ 1930) ſagt:„Sie(die Juden) trüben oft die Quellen der frem⸗ den Kultur, verfälschen ſie... Der jüdiſche Schriftſteller Theodor Leſſing unternimmt dagegen den Verſuch, das Schick⸗ mir zum ſal der Juden ſo zu deuten, daß es ihre Aufgabe ſei,„nach Blut und Bildung zwei Nationen zugleich anzugehören“. Leſſing iſt es auch, der das Deutſchtum der Juden als Mimikry (Tarnung) bezeichnet. Auf der gleichen Linie ſteht der jüdi⸗ ſche Wortführer Weltſch, wenn er erklärt:„Niemand leugnet mehr, daß die Juden eine deutlich erkennbare Gruppe bilden“. Daß die meiſten Juden dies auch fühlen, geht aus den Wor⸗ ten des bereits erwähnten Dr. Klatzkin hervor, der auf einem Zioniſtenkongreß erklärte: „Wir ſind Juden ohne Vorbehalt, wird ſind ein Fremdvolk in eurer Mitte und wollen es auch bleiben. Eine unüberbrückbare Kluft gähnt zwiſchen uns und euch.“ Daß die Juden für eine Einordnung in das Wirtsvolk nicht in Frage kommen, auch wenn eine ſolche beiſpielsweiſe er⸗ wünſcht wäre, beſtätigt der frühere engliſche Premierminiſter Disraeli:„Der Jude kann nicht aufgeſaugt werden, es iſt nicht möglich, daß eine überlegene Raſſe von einer inferioren (minderwertigen) aufgeſaugt wird.“ Aus dieſer Auffaſſung heraus erklärt ſich auch die Zweck⸗ beſtimmung der deutſchen Judenpolitik. Ein richtiges und wirkliches Volksbewußtſein iſt dem Juden einfach fremd. Seine internationale Einſtellung läßt ihn nicht einmal als völkiſche Minderheit erſcheinen. Er iſt und bleibt daher ein Fremdkörper und ſeine Ausgliederung aus dem Volkskörper eines ſtaatsführenden Volkes iſt eine Notwendigkeit. Dies iſt auch auf dem Nationalitätenkongreß in Prag 1933 von deut⸗ ſcher Seite zum Ausdruck gebracht worden. Wir verzichten im voraus auf die Verſicherung, daß die innerhalb unſerer Grenzen wohnenden Juden gute Deutſche ſeien; ſie ſollen uns lieber erklären, daß ſie gute Juden ſeien, dann haben wir reinen Tiſch. Erte. 1 NN UI 8 70 Aer N N 0 IN 9 85 Einſt waren ſie die Herren des Reiches Seite 864— Folge 26 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1935 Landarbeiter und Neubildung deutſchen Bauerntums Die Machthaber des Nachkriegsſtaates pflegten dem Volke Verſprechungen zu machen, die ſie nie erfüllen konnten und wollten. Die nationalſozialiſtiſche Bewegung aber mit ihrem Führer an der Spitze hat während der ganzen Kampfzeit da⸗ gegen nur ſolche Verſprechungen gemacht, von denen von vorn⸗ herein feſtſtand, daß ſie auch erfüllt werden können. Es wurde auch nie der materielle Gedanke in den Vordergrund geſtellt, ſondern immer und immer wieder der Menſch. Der Menſch wird auch ſtets an erſter Stelle ſtehen, gleichgültig, ob ihn das Schickſal mit irdiſchen Gütern geſegnet hat oder nicht. Ausſchlaggebend werden immer die perſönlichen, guten Eigenſchaften des Einzelnen ſein, auch wenn dieſe Volksgenoſſen aus den ärmſten Kreiſen ſtam⸗ men. Auch jedem Arbeiter iſt im Reiche Adolf Hitlers die Möglichkeit geboten, auf Grund ſeiner Fähigkeiten ſich empor⸗ zuarbeiten und eine eigene Exiſtenz zu gründen. In großzügiger Weiſe wurde durch den Reichsnährſtand dieſe Möglichkeit wahrgenommen, um den ärmſten Volksgenoſ⸗ ſen, den Landarbeiter, zum ſelbſtändigen Bauern zu machen. Im Reichsnährſtandsgeſetz iſt die Gleichſtellung aller bäuerlich ſchaffenden Menſchen verankert. Bauer und Landarbeiter werden gemeinſam betreut, aus der Erkenntnis heraus, daß der Landarbeiter wie der Bauer bäuerlichen Geblütes ſind und beide gemeinſam ſomit die Blutsquelle der Nation ſind. In den meiſten Fällen waren die Vorfahren des Landarbeiters Bauern, die ihren Grund und Boden verloren haben und ein Opfer des Bauernlegens der früheren Jahrhunderte oder der falſchen Agrarpolitik der ſpäteren Zeit bis hinein in die Neuzeit geworden waren. Sie mußten als Landarbeiter hinausziehen, vertrieben von ihrer Scholle, um ihr ſchweres Brot bei denen zu verdienen, die ſie vernichtet hatten. Zweite und dritte Bauernſöhne ſind es, die ebenfalls als Landarbeiter in die Fremde hinausziehen mußten, kärglich in den Großbetrieben um ihr Brot ringend, da der Aelteſte den väterlichen Hof übernahm. Der Reichsnährſtand ſah hier ſeine heiligſte Pflicht und Aufgabe, dieſe Volksgenoſſen wieder auf eigener Scholle zu verwurzeln und ihnen das wieder zurückzugeben, was größten⸗ teils ihren Vorfahren geraubt worden iſt. Und wie ernſt dieſe Aufgabe aufgefaßt worden iſt und weiter durchgeführt werden wird, beweiſen folgende Zahlen: Von den in den Jahren 1933 und 1934 angeſetzten rund 10 000 Neubauernfamilien waren: 35,2 Prozent Landarbeiter, 32,8 Prozent ſelbſtändige Landwirte und Pächter, 19,5 Prozent Jungbauern, 5,1 Prozent Handwerker, 7,4 Prozent aus anderen Berufen. Es wird im neuen Reiche nicht mehr möglich ſein, daß Schieber und Spekulanten ihr ergaunertes Geld durch Kauf von landwirtſchaftlichen Gütern anlegen können. Der bäuerliche Menſch allein, der den Nachweis ſeiner Bauernfähigkeit erbringen kann, iſt berechtigt, heiligen deutſchen Grund und Boden zu bewirtſchaften, ihm allein fallen die hohen Aufgaben zu, der Ernährer ſeines Volkes zu ſein. Der Staat jedoch wird dem unbemittelten Arbeiter, ſo er tüchtig und ſtrebſam iſt, weiter⸗ helfen und nie vergeſſen, daß in ſchweren Zeiten ſein ärmſter Sohn immer ſein treueſter war. W. Gamm, I B 2 Das Abe vom badiſchen Wein Der Affentaler rote Wein Soll allezeit bekömmlich ſein. Schenk Bruder mir Bergſträßer ein Hubberger Riesling muß es ſein. Crescenſen Badens machen froh Das wußte ſchon Zwerg Perkeo. In Durbach tritt gar oft zu Tag Der Durſt nach Clevner, beſter Lag'. Elbling wächſt viel am Bodenſee, Doch Eberblut auf ſtolzer Höh'. Viel Frohſinn ſpendet Traubenblut Vom Fremersberger Kloſtergut. Markgräfler Gutedel munden ſüß Im Glottertal gibts ſchwere Füß'. Bei Hagnaus erſtem Winzerbund Ward Hansjakobs Verſtändnnis kund. Ihringer Sylvaner ſind was Rechtes In Immenſtaad wächſt auch nichts Schlechtes. Vom Kaiſerſtuhl Ruländer Wein Die Koſt flößt man ſich gerne ein. Die Luſt zu leben kommt ſelbſt Toten Bei dem Lützelſachſener Roten. Müllheimer Reggenhag bringt Mut Doch Mauerwein ſchmeckt auch recht gut. Neuweierer ſtärkt Herz und Lung Beim Nägelsförſt', da ſchnalzt die Zung. Der ſtarke Ortenauer Wein Der heizet wie ein Ofen ein. Bei einer Probe Frankenwein Vergeht dir ſicher Sorg und Pein. Badiſcher Wein iſt Qualität Ein Querkopf, der das nicht verſteht. Die Reichenau bringt Wein zu Tag Ein Weißherbſt den gern jeder mag. Sipplinger manches Zechers Pein, Sylvaner iſt ein Frauenwein. Wein aus dem Taubergrund, o Mann, Ein Tränklein, das dir munden kann. Mach' keinen Umweg, geh' drauf los Denn Umwegs Weine ſind famos. Varnhalter Wein ich gern empfehl' Für jede noch ſo durſt'ge Kehl'. Waldulms Burgunder, ei der Blitz Der wandelt Weh in Wohl und Witz. Gießt Xaverl ſeinen Frühſchopp' ein Dann kann Kantipp⸗Kantippe ſein. Jetzt kommt Npſilon,'s iſt bekannt Die Yburg liegt im Rebenland. Die ſchlimmſte Zeit wird uns verſüßt So lang der Zeller Rote fließt. Ansmann. * ee eee eee eee es e ere n * e. 28. Br rachmond Jund) 1935 2 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 2 Folge 28— Seite 865 —̃— Der Bauer im Monat Juli Auf dem Acker Im Hochſommer zeigt es ſich, ob wir den Schädlingen und Krankheiten richtig und wirkſam entgegengetreten ſind. Wer über Schäden in Feld und Garten zu klagen hat, frage ſich ernſtlich, was er verſäumt hat. In vielen Fällen ſind wirk⸗ ſame Pflanzenſchutzmaßnahmen jetzt nicht mehr möglich; „Vorbeugen“ iſt ſtets die Loſung im Pflanzenſch Der Weizen zeigt im Lauf des Ji Beizung verſäumt wurde. die Streifenk krankheit d heiten k he durck en mindert Gerſte ertrag. Beide Krank⸗ 7 leicht und obne große Koſten be⸗ Der Flugbrand bei Weizen und Gerſte 7 e auf das Verſagen der Beizmittel zu⸗ rt werden; er iſt durch chemiſche Mittel nicht zu ver⸗ hindern, ſondern nur durch Heißwaſſerbehandlung des Saat⸗ gutes. Unſere Kartoffelfelder zeigen teilweiſe einen lückenhaften Stand, kleinbleibende, kräuſelnde oder rollkranke Stauden. Hier handelt es ſich um„abgebautes“ Saatgut. In dieſem Fall iſt neues Saatgut im nächſten Jahr zu verwenden. . heißt durchaus nicht auch„Sortenwechſel“. Es iſt beſſer, bei bewährten Sorten zu bleiben, als mit vielen neuen Züchtungen unſichere Experimente zu machen. Im Hopfenbau hat das regneriſche Wetter überall zu Er⸗ krankungen einzelner Blätter durch die Hopfenperonoſpora ge⸗ führt. Die Krankheit wird bei Trockenheit zum Stehen kom⸗ men, doch ſind die zune 1 bei erneutem Regenwetter in großer Gefahr, da Sporen des Pilzes in Menge vorhan- den ſind. Spritzungen mit Kupferbrühen ſind deshalb im Lauf des Juli unbedingt erforderlich. den rück gef! Bei ſtärkerem Auftreten der Blattläuſe iſt Nikotin zuzufügen. Die Randzeilen der Hopfengärten ſind ſorgfältig auf das Vor⸗ kommen der Roten Spinne zu beobachten, die vom letzten Jahr her als ſchlimmer Schädling bekannt iſt. Gegen ſie hilft 2pro⸗ zentige Schwefelkalkbrühe, die aber nicht mit Kupfermitteln Zeit 115 ein ſtarkes Auf⸗ ird eine Periode 21 trete n der, 6 0 trockenen cet ters das Bi ld der Felder f mblicher geſtalten. Eine direkte Bekämpfung iſt kaum möglich. Neben ſach⸗ gemäßer Bodenbearbeitung, die das Wachstum der Pflanzen beſchleunigt, iſt ſpätes hohes Köpfen ſtark erkrankter Felder anzuraten. Das Hauptgut wird dadurch vor dem Krank⸗ heitsbefall eher geſchützt, als wenn man frühzeitig und tief köpft. Die Zuckerrüben ſind infolge der großen Schäden, die durch den Aaskäfer und die im Frühjahr gefallenen ſchweren Niederſchläge hervorgerufen wurden, ſehr ſtark in der Ent⸗ wicklung zurückgeblieben. Auf eine ſachgemäße Bodönbearbei⸗ tung iſt deshalb allergrößter Wert zu legen, um die Schäden ausz zugleichen und noch einen möglichſt hohen Ertrag zu er⸗ elen. 7 Nachdem der Hopfen durch die naßkalte Witterung im Früh in der Entwicklung ſehr ſtark zurückgeblieben war, hat er, nachdem es in den letzten Wochen wärmer geworden iſt, ſehr viel nachgeholt. Nach wie vor iſt der Bodenbearbeitung größte Aufmerkſamkeit zu ſchenken. Auch die Schädlings⸗ ztel bekämpfung darf nicht außer acht gelaſſen werden. Außer den vorbeugenden Spritzungen gegen„Peronoſpora“ muß in die⸗ ſem Jahr, nachdem im abgelaufenen die„Rote Spinne“ zum Teil verheerend aufgetreten iſt, die vorbeugende Spritzung beim geringſten Auftreten dieſes Schädlings mit Schwefel- kalkbrühe oder auch mit Eriſit vorgenommen werden. Ver⸗ ſchiedenerorts war auch ſchon ein Blattlausbefall feſtzuſtellen. Auch der Bekämpfung dieſes Schädlings iſt die größte Auf⸗ merkſamkeit zu ſchenken. Niktotin mit Schmierſeife leiſtet dem Hopfenbauer hierbei einen guten Dienſt. Die Getreideernte ſteht bevor Die Entwicklung der einzelnen Kulturarten iſt gegenüber früheren Jahren geſehen etwa 10 bis 14 Tage zurück. Somit wird ſich hoffentlich auch keine Ueberſtürzung der vorzuneh⸗ menden Erntearbeiten ergeben, ſo daß ausgeſprochene Ar⸗ beitsſpitzen vermieden werden können. Als nächſtes nach der Heuernte wird zunächſt die Ernte der Winterölfrüchte(Winter- raps, Winterrübſen) vorzunehmen ſein. Ueber die dabei zu treffenden Maßnahmen wurde in Folge 24 des Wochenblattes der Landesbauernſchaft Baden Seite 798 vom 14. 6. 1935 aus- führlich berichtet. Wichtig iſt, daß Raps und Rübſen nur in den frühen Morgenſtunden geſchnitten werden dürfen, ebenſo, daß beides ſofort in kleine Garben gebunden und auf⸗ geſtellt wird. Kaum wird die Winterrapsernte geborgen ſein, muß an die Aberntung der Wintergerſte gedacht werden, die ſich in der Rheinebene ebenfalls ſchon verfärbt. Auch hier iſt eine der wichtigſten Maßnahmen, den rechtzeitigen Schnittpunkt feſtzu⸗ legen und dafür beſorgt zu ſein, die Wintergerſte nach dem Schnitt in nicht zu ſtarke Garben gebunden aufzuſtellen, da⸗ mit durch längeres Liegen keine Schädigung eintritt. Der Wintergerſtenbau muß im Herbſt 1935 ſtark ge⸗ fördert werden, da die Wintergerſte in der künftigen Futterwirtſchaft des Bau⸗ ernhofes eine große Aufgabe zu erfüllen hat. Sie liefert uns frühzeitig eiweißhaltige Körner und ein wertvolles Stroh. 0 A 10 g 33—— 5 Nn 1 7 2 3 n. u., 8 0 8. 1 7 5 21 eil 5 217 3 3 2 8 5 3 . Wa N 55 5 2 Der Huttenecker⸗Hof im Renchtal Seite 866— Folge 26 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1935 Gegen Mitte bzw. Ende des Monats Heumond(Juli) wird auch die Ernte von Winterroggen, in den bevorzugten Gebie⸗ ten von Sommergerſte und vielleicht auch Winterweizen be⸗ ginnen. Die gemähte Frucht ſollte unter allen Umſtänden auf⸗ geſtellt werden, um Auswuchs und ſonſtige Schäden an der Korngüte zu vermeiden. Soweit man bis jetzt an Hand des Feldbeſtandes feſtſtellen kann, darf eine gute Körnerernte erwartet werden. Reinheit und Sauberkeit eſtände müſſen nachgeſehen werden, es iſt dafür zu ſorgen, daß dieſelben möglichſt rein ſind. Alle fremden Arten ſind daraus zu entfernen. Auf dieſe Weiſe wird auch bei der Ernte eine reine Frucht erzielt und beim Verkauf Be⸗ anſtandungen vermieden. Die Speicher und Schüttböden ſind zur Aufnahme der neuen Ernte auf das ſorgfältigſte herzurichten. Riſſe in den Fußbodendielen und Zwiſchenräume in den Balken uſw. ſind mit Kitt auszufüllen, je nachdem iſt das Gebälk und die Sei⸗ tenwandungen weiß anzuſtreichen, damit man die Speicher⸗ ſchädlinge raſcher erkennen kann. In den letzten Jahren iſt der Kornkäfer ſtark aufgetreten; gerade gegen dieſen Schäd⸗ ling hilft peinlichſte Sauberkeit der Aufbewahrungsräume. Alle zuſammengekehrten Rückſtände und ſonſtigen Ueberbleib⸗ ſel müſſen aus den Speicherräumen entfernt werden, denn gerade dieſe tragen zur Vermehrung der Getreideſchädlinge bei. Sorgt für Ackerfutter⸗Zwiſchenbau Nach Aberntung der Raps⸗, Rübſen⸗ und Wintergerſten⸗ ſchläge iſt an Hand der Fruchtfolge feſtzuſtellen, inwieweit dieſe Schläge zum Ackerfutter⸗Zwiſchenbau benutzt werden können. Der Wintergerſtenſchlag iſt wohl dazu am geeignetſten, da auf Wintergerſte in den ſeltenſten Fällen zweckmäßig eine Winterfrucht folgen ſollte. Dagegen wäre der Winterraps⸗ acker für Winterweizen pfleglichſt vorzubereiten, aber auch er kann zum Ackerfutter⸗Zwiſchenbau dennoch herangezogen wer⸗ den. Denn es iſt wichtig, daß nach Aberntung frühreifender Früchte das Land mit Ackerfutter beſtellt wird, um da⸗ durch Grünfutter oder Heu oder Silofutter zu ge⸗ winnen. Das Saatgut für den Ackerfutter⸗Zwiſchenbau ſollte ſchon heute bei den hierfür in Betracht kommenden Stellen(Genoſ⸗ ſenſchaften, Lagerhäuſer, Händler) beſtellt und abgerufen wer⸗ den. Jeder Tag im Ackerfutter⸗Zwiſchenbau, der durch ver⸗ ſpätete Ausſaat unbenutzt verloren geht, kann kaum mehr ein⸗ geholt werden! Die Frühkartoffeln Zu Anfang des Monats Heumond(Juli) wird man auch mit der Frühkartoffelernte beginnen können, die durch Froſt und naßkalte Witterung um rund 10 bis 14 Tage zurück⸗ geworfen wurde. Schon heute ſei darauf hingewieſen, daß unſere Frühkartoffelerzeuger nur einwandfrei gute, mit ent⸗ ſprechend feſter Schale verſehene Frühkartoffeln auf den Markt bringen dürfen, da unreife Frühkartoffeln durch die Prüfer zurückgewieſen werden. Die Abſatzregelung der Früh⸗ kartoffelernte 1935 erfolgt nach denſelben Geſichtspunkten wie 1934.(Siehe Seite 869.) Kampf dem Ankraut Soweit unſere Bauern durch die Erntearbeiten nicht in Anſpruch genommen werden, müſſen ſämtliche Kräfte zur Bodenpflege in den Hackfruchtſchlägen herangezogen werden. Denn die ſtarken Niederſchläge im Monat Brachmond(Juni) haben vielfach eine Verkruſtung der oberſten Bodenſchicht mit ſich gebracht, was für die Entwicklung unſerer Hackfrüchte (Kartoffeln, Rüben, Mais, Tabak uſw.) von größtem Nach⸗ teil iſt. Außerdem befindet ſich in den Böden zu viel Feuchtig⸗ keit, wodurch die notwendige Bodenerwärmung für das Wachstum zurückgehalten wird. Darum 3 * MN. 8 Feld hacken und immer wieder hacken, aber nur dann, wenn die Bodenbeſchaffenheit(nicht zu feucht!) eine ſorg⸗ fältige Hackarbeit geſtattet. Beſonders mit dem Anhäufeln der Kartoffeln nicht zu eilig zu Werke gehen und warten, bis der Boden ſoweit abgetrock⸗ net iſt, daß die aufgehäufelte Erde hinter dem Streichbrett des Häufelpfluges ſchön krümmelt. Wir werden aber gerade in dieſem Sommer ohne fleißigſtes Hacken nicht auskommen kön⸗ nen, zumal durch die naßkalte Witterung auch das Unkraut ſtark überhand genommen hat und uns die Kulturen ſtark be⸗ einträchtigt. Und immer wieder:„Kampf dem Unkraut!“ Pflegt den Mais! Sofern die Vereinzelung des Körnermaiſes im Monat Juni noch nicht vorgenommen wurde, muß dieſe ſofort durch⸗ geführt werden. Bei einer Pflanzenhöhe von 25—30 em darf bei einer Standweite von 60 em Reihenweite und 35 em in der Reihe nur noch eine Pflanze ſtehen. Durch eifriges iſt für die notwendige Durchlüftung des Bodens zu ſorgen. Mehr als bisher ſollte dem Mais Zwiſchenfrucht ein beſonderes Augenmerk zugewandt werden. Gerade im Monat Juli nach der Aberntung von Erbſen zum Friſchverkauf, von Wintergerſte und Raps ſowie von Frühkartoffeln kann noch Futter⸗ und Silomais ohne Bedenken ausgeſät werden, zu⸗ mal zwiſchen Saat und Ernte kaum 10 Wochen liegen. Dieſe ſchnelle Entwicklung iſt aber nur unter Verwendung von froh⸗ wüchſigen deutſchen Maisſorten möglich. Die Ausſaatmenge pro Hektar beträgt bei Silomais etwa 80 Kg., für Grünfuttermais ungefähr 100 Kg Die Reihenweite iſt nicht unter 50 em zu wählen, da zu dichte Beſtände— beſonders während der Zeit der Trockenheit — unter Waſſermangel leiden und einen dementſprechend ge⸗ ringeren Ertrag abgeben. Was lehrt uns die diesjährige Heuernte? Die ſchlechte Heuwitterung des vergangenen Monats hat bewieſen, wie dringend notwendig es iſt, ſich beizeiten eine genügende Anzahl von Trockengerüſten zu beſchaffen, um die Heuernte ordnungsgemäß durchführen zu können. Nur die⸗ jenigen Landwirte, die hier zielbewußt vorgegangen ſind, haben es trotz der veränderlichen Witterung fertiggebracht, ihr Winterfutter gut und ſicher in die Scheunen zu bringen. Nach der Aberntung des erſten Schnitts iſt vor allen Dingen Bedacht darauf zu legen, den Wieſen ſo viel Stickſtoff zu geben, daß wir mit Sicherheit einen guten zweiten Schnitt ernten können. Am beſten wird hierzu die Jauche verwendet oder aber auch Handelsdünger in Form von raſch wirkendem leichtlöslichem Kalkſalpeter etwa 0,75= 1 Dz. je Hektar. Eine mit Stickſtoff gut gedüngte Wieſe hält die um dieſe Zeit ein⸗ ſetzende Trockenperiode beſſer aus als eine ſchlecht gedüngte. Die Heugerätſchaften, insbeſondere die Mähmaſchine, ſind zu reinigen und in Ordnung zu bringen, damit ſie wieder jederzeit zur Verfügung ſtehen. In Hof und Stall Die Rindviehbeſtände ſind durch die Maul⸗ und Klauen⸗ ſeuche, welche in den angrenzenden Gebieten Württembergs herrſcht, gefährdet. Jeder, der nicht ſofort ſeiner Meldepflicht genügt, ſobald irgendwelche Anzeichen von Maul⸗ und Klauen⸗ ſeuche in ſeinem Stalle vorhanden ſind, ſchädigt nicht nur ſeine Berufskollegen, ſondern es muß ihm noch der Verluſt wert⸗ voller Volksgüter zur Laſt gelegt werden. Pferde, Schweine, Schafe Anfang Juli iſt die Heuernte noch im Gange. Es iſt viel⸗ fach die Unſitte vorhanden, daß die Pferde beim Heuen das friſche Heu zu freſſen bekommen. Der Erfolg iſt ſehr häufig Kolik und Umſtehen der Pferde. Grundſätzlich ſollte neues Heu nicht verfüttert werden, da das Pferd mehr wie jedes andere Tier zu Erkrankungen des Magen⸗ und Darmkanals neigt. can Hacken 28. Brachmond(Juni) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 26— Seite 867 Mitte bis Ende Juli iſt eine für die Pferde etwas ruhigere Zeit. In dieſer Zeit ſind Beſchlag und Geſchirre nack für die beginnende Ernte, damit die Pferde nicht in ihrer Arbeitstätigkeit gehindert werden. Die im Frühjahr gefallenen Fohlen ſind täglich aus dem Stall zu bringen. Jede Pferdezucht treibende Gemeinde hätte dafür zu ſorgen, daß für die jungen Pferde eine Fohlenweide, )zuſehen geſchaffen wird. Es fehlt bei unſeren badiſchen Pferden ſehr häufig die Gängigkeit und das kommt daher, daß die Tiere in ihrer Jugend viel zu viel im Stall ſtehen müſſen. Das Schwein iſt das beſte Weidetier. Deshalb ſollen die Schweine, vor allem die Zuchtſchweine und diejenigen Tiere, welche auf Maſtvorbereitung ſtehen, täglich auf die Weide. Während der heißen Stunden des Tages ſind die Tiere im Stall zu halten. Vor allem iſt der Weidegang auch für die⸗ jenigen Tiere von Bedeutung, welche im Spätjahr bei An⸗ fallen der Kartoffelernte erſt ausgemäſtet werden ſollen. Iſt kein genügender Weideplatz zur Verfügung, ſo iſt den Schwei⸗ nen, welche auf Maſtvorbereitung ſtehen, Grünfutter, am beſten Klee, zu verabreichen. Hier genügt ein Beifutter von 1 Pfund Kraftfutter und Gras bzw. Klee bis zur Sättigung. Durch dieſe Maſtvorbereitung werden die Verdauungsorgane erweiterk und die Tiere ſind dann befähigt, bei Einſetzung der Kartoffelmaſt entſprechend mehr Futter aufzunehmen und eine tägliche Zunahme bis zu 1000 Gramm aufzuweiſen. Die Schurzeit iſt nunmehr beendigt und die Wolle lagert in den Wollagerhäuſern in Ulm und Würzburg. Infolge des lang anhaltenden Regenwetters und der kühlen Witterung iſt das Schurgewicht leicht und das Rendement hoch, was ſich bei den Wollpreiſen auswirken wird. In den Zuchtſchäfereien, in denen im nächſten Monat das Deckgeſchäft beginnt, werden jetzt ſchon die Böcke entſprechend vorbereitet. Lämmer, die Bandwürmer haben, müſſen jetzt entwohnt werden. Die Kleintierzucht In der Geflügelhaltung gehen im Juli die Legeergebniſſe bereits ſtark zurück, was durch das in⸗Mauſer⸗gehen eines großen Teiles der Hühner bedingt iſt. Es empfiehlt ſich des⸗ halb, den Hühnerbeſtand genau durchzumuſtern und jedes Tier, das bereits ſtark in die Mauſer gegangen iſt und nicht mehr legt, ſofort auszumerzen. Maſthähnchen im Gewichte von 500—800 Gr. und aus⸗ gemerzte Hühner finden zu dieſer Zeit als Suppenhühner verhältnismäßig gute Abnahme, jedoch muß das Geflügel ge⸗ ſund und in gutem Futterzuſtande geſchlachtet ſein. Bei der Aufzucht der Junghennen iſt darauf zu achten, Wachstumsſtörungen zu verhüten, insbeſondere muß die Füt⸗ terung gleichmäßig ſein, man wechſelt ab zwiſchen feuchtem Weichfutter und Körnerfutter. Eine Körnergabe morgens von etwa 10 Gr. und abends von 20 Gr. genügt. Das feuchte Weichfutter wird am zweckmäßigſten gegen 10 Uhr morgens verabreicht. Junghennen, die faſt ausgewachſen ſind, dürfen nicht zu viel Eiweiß erhalten, weil ſie ſonſt zu früh mit dem Legen beginnen, andererſeits jedoch mit dem Legen nicht durchhalten können, ſo daß ſie zur Zeit der beſten Eierpreiſe, im Vorwinter, ſchon wieder in die Mauſer gehen. Bei den Ziegenzüchtern bringen die Kreiszuchtziegenver⸗ ſteigerungen, die raſch aufeinander im ganzen Lande ver⸗ anſtaltet werden, und auf denen ſie ihre Bocklämmer an die Gemeinden verkaufen, eine Umgruppierung im Stalle. Der Erlös für den Bock wird für den Ankauf von einem oder zwei Ferkeln oder Läufern verwendet, die bei Zufütterung von Ziegenmilch prächtig gedeihen. So wird der frei werdende Platz und die überſchüſſige Milch auf das beſte verwertet. 2 Im Garten iſt Erntezeit Im Obſt⸗ u. Gemüſegarten gibt es mehr u. mehr zu ernten. Mehr wie bisher muß hierbei auf ſaubere Erntearbeit und auf gewiſſenhafte Sortierung geachtet werden. Für die Sor⸗ tierung und Aufbereitung der verſchiedenen Früchte und Ge⸗ müſe ſind die„Reichseinheitsvorſchriften für Sortierung und Verpackung“ maßgebend. Je raſcher und allgemeiner dieſe Vorſchriften in die Tat umgeſetzt werden, deſto beſſer wird ſich die neue Markto rdnung auf der ganzen Linie einſpielen. Zur wirkſamen Bekämpfung der Kirſchfruchtfliege ſind die Kirſchen überall reſtlos abzuernten. Die madigen Früchte können zum Brennen verwendet werden. Fruchtbeladene Bäume ſind zu ſtützen. Ueberreicher Frucht⸗ behang iſt ſpäteſtens jetzt auszudünnen. An Spalierbäumen muß entſpitzt, an jungen Hochſtämmen die Sommerbehand⸗ lung durchgeführt werden. Um bei den diesjährigen Pfropfungen dem Ausbrechen der Edeltriebe vorzubeugen, ſei das Aufbinden derſelben an Stämme empfohlen. Zur Sicherung der Kernobſternte vor Schorfbefall müſſen bei überwiegend feuchter Witterung weitere Nachblüteſpritzun⸗ gen durchgeführt werden. Fallobſt iſt zu ſammeln und, ſoweit dasſelbe noch nicht verwertet werden kann, tief zu vergraben oder den Schweinen vorzuwerfen, um ſo die Obſtmade zu vernichten. Abgetragene Erdbeerfelder werden nach der Ernte umge⸗ brochen und anderweitig beſtellt. Für die Neupflanzung von Erdbeeren iſt rechtzeitig an die Beſchaffung guter Setzlinge zu denken. Je frühzeitiger Erdbeerneupflanzungen ausgeführt werden, deſto beſſer. Im Gemüſegarten gibt es laufend zu düngen, zu hacken und zu lockern. Frei werdende Beete ſind ſogleich neu zu be⸗ ſtellen. Zur Anpflanzung kommen: Roſenkohl, Krauskohl, Frühwirſing, Kohlrabi, Kopfſalat, Endivie uſw. Ausſaaten können gemacht werden von Kopfſalat, Endivie, Kohlrabi, Ra⸗ dieschen, frühen Buſchbohnen u. a. m. Kranke Pflanzen und kranke Pflanzenteile ſind laufend zu entfernen und tief zu vergraben oder durch Feuer zu vernich⸗ ten. Bedenke: Kranke Pflanzenteile untergraben oder auf den Kompoſthaufen verbringen bedeutet: Erhaltung und Vermeh⸗ Schädiger für die folgenden Jahre. rung de e A— Seite 868— Folge 26 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1933 Wichtige Maßnahmen für das Getreidewirtſchaftsjahr 1933/36 Von E. Schlauſtedt, Geſchäftsführer d Für das kommende neue Getreidewirtſchaftsjahr 1935/36 werden ſowohl für den Erzeuger, als auch für den Käufer neue wichtige Maßnahmen getroffen. Die auf Seite 874 veröffent⸗ lichte Anordnung Nr. 28 über die Regelung der Ablieferung von Getreide macht es erforderlich, daß ſich vor allem jeder Verkäufer von Getreide eingehend mit den neuen Beſtimmun⸗ gen vertraut macht. Das Weſentliche der neuen Maßnahmen beſteht darin, daß in dieſem Jahr Brotgetreide kontingentiert iſt. Stand alſo im letzten vergangenen Getreidewirtſchaftsjahr die Getreideablieferungspflicht im Vordergrund, ſo wird es in die⸗ ſem Jahr das Ablieferungsrecht ſein, u lung und Marktordnung für Brotgetreide beſonderes Gepräge gibt. Was im letzten Jahr immer und immer wieder betont wurde, daß auf die Pflichtablieferung auch einmal die Recht⸗ ablieferung folgen kann, hat ſich raſch bewahrheitet. Der Bauer und Landwirt, welcher im letzten Jahr Brot⸗ getreide abgeliefert hat, wird im kommenden Getreidewirt⸗ ſchafts jahr ein Kontingent erhalten. Er bekommt von ſeinem zuſtändigen Ortsbauernführer Kontingentsmarken, die aber nur für folches Getreide gelten, das für Zwecke der menſchlichen Ernährung oder für techniſche Zwecke verkauft wird. Dieſe Kontingentsmarken ſtellen für den Bauer einen Wert dar und müſſen ſorgfältig aufbewahrt werden. Verluſt der Marken kann nicht erſetzt werden. Wie im letzten Jahr ſind auch für das Getreidewirtſchafts⸗ jahr 1935/36 Getreideablieferungsbeſcheinigungen zu verwen⸗ den, und zwar für Kontingentsweizen blaue Scheine, für Kontingentsroggen gelbe Scheine. Beim Verkauf von Kontingentsgetreide gibt der Erzeuger dem Käufer die Marken. Der Händler, die Mühle oder die Genof⸗ ſenſchaft, welche kontingentiertes Brotgetreide aufkauft, muß zie vom Erzeuger erhaltenen Marken auf die Rückſeite der es Getreidewirtſchaftsverbandes Baden dritten Ausfertigung der Getreideablief aufkleben und entwerten. Ueber die Wei mit Marken verſehenen Getreideabliefer! kann der Käufer alles Wiſſenswerte aus d ordnung erſehen. Zunächſt wird dem Erzeuger vom Ortsbauernführer nur eine vorläufige Rate an Kontingentsmarken ausgehändigt. Dieſe Marken werden bei dem ſpäter zugeteilten Kontingent aufgerechnet. Irgendwelche Einſprüche gegen die vorläufige Zuteilung erübrigen ſich daher. Neben dem Kontingentsgetreide gibt es auch nicht⸗ endung dieſer ſck gen 1 An⸗ gungen(rote Scheine) au r gentierten Brotgetreide, wofür die i fertigung ausgeſtellt werden müſſen, ſind dieſe zweifacher Ausfertigung auszuſtellen. Somit iſt in dieſem Jahr erſtmalig alles Getreide, welches verkauft wird, durch Ablieferungsbeſcheinigun gen er faßt. Wie außerordentlich wichtig eine ordnungsgemäße Ausferti⸗ gung der Getreideablieferungsbeſcheinigungen war, zeigen die neuen Maßnahmen. Der Müller darf, abgeſehen von jenem Getreide, welches im Lohn vermahlen wird, in dieſem Jahr nur ſolches Getreide vermahlen, wofür er mit Kontingents marken verſehene Getreideablieferungsbeſcheinigungen beſitzt. Der Erzeuger hingegen hat das Recht, im Maße ſeiner vorjãh⸗ rigen Brotgetreideablieferung Weizen u. Roggen zu verkaufen. Im erſten Augenblick könnte die Meinung entſtehen, daß die neue Regelung und Ordnung große Umſtände erfordert. Die Praxis wird aber zeigen, daß dies nicht der Fall iſt, denn Sie im vergangenen Jahr durch die Getreideablieferungsbe⸗ ſcheinigungen geſchaffenen Unterlagen geben Gewähr, daß ſich alles reibungslos abwickeln wird. U dreifa Scheine nur in Badiſcher Bauernkalender 1035 Troſtpreisverteilung In der Folge 2 unſeres Wochenblattes haben wir das Er⸗ zebnis der Verteilung der Hauptpreiſe im diesjährigen Ka⸗ lenderwettbewerb bekanntgegeben. Um die Geduld unſerer Kalenderleſer nicht auf eine zu harte Probe zu ſtellen, ver⸗ öffentlichen wir heute die Nummern der Kalender, auf welche dei der allgemeinen Preisverteilung Troſtpreiſe entfallen ſind. Schneide den Kontrollabſchnitt auf Seite 81 aus und ſende ihn mit ſeiner genauen, deutlich geſchriebenen Adreſſe in gewöhn⸗ lichem Brief an den Kalenderonkel der Landesbanernſchaft Baden Karls⸗ ruhe i. B., Beiertheimer Allee 16. Die Angabe einer Bahnſtation iſt nicht erforderlich. Die Aus⸗ Heferung der Preiſe erfolgt in kürzeſter Friſt, ſo daß ſich An⸗ fragen erübrigen. Es wird wiederholt darauf hingewieſen, daß die Gewinn⸗ abſchnitte ſpäteſtens 3 Monate nach Erſcheinen dieſer Ausgabe des Wochenblattes eingeſandt werden müſſen, widrigenfalls der Anſpruch auf den Preis erliſcht. Anfragen an den Kalenderonkel im Zuſammenhang mit der Preisverteilung können aus grundſätzlichen Erwägungen nicht beantwortet werden. Wir machen in dieſem Zuſammen⸗ hang noch darauf aufmerkſam, daß alle uns vor der Preis⸗ verteilung eingeſandten Kontrollabſchnitte im Intereſſe der Geheimhaltung der Preisverteilung vernichtet wurden. Es bat alſo keinen Zweck, ſich nunmehr auf die frühere Einfendung eines Kontrollabſchnitts zu berufen, da dieſe nicht mehr exi⸗ ſtiereu. Ohne Vorlage des Gewinnabſchnittes wird jedoch kein Preis herausgegeben. Ausdrücklich ſei bemerkt, daß die Taufenderziffer im nach⸗ 8 Verzeichnis jeweils immer nur einmal angegeben wurde. Zum Schluß gratuliert allen unbekannten Gewinnern im voraus. Der Kalenderonkel. Troſtipreiſe entfallen auf die Kalender 1935 mit den Nummern: 1015 11 230 21 122 31 043 41054 51 123 61 604 62 3 33¹ 404 5¹0 124 75 689 807 789 67³ 803 364 769 2224 12226 22 053 32324 42206 52 0906 62 623 408 452 429 679 312 458 6⁵⁴ 689 518 7 7⁰⁵ 309 759 8853 9205 13 319 29 246 33 128 38475 53355 63 007 74⁵ 514 637 384 648 543 011 876 70 778 642 794 898 117 4322 14 400 24 456 834153 44001 54112 64486 768 79 543 243 127 197 568 92¹ 811 889 537 747 87⁵ 797 5025 15 073 25113 85 629 5 678 55 203 65 895 978 173 749 803 8⁵⁴ 463 957 511 67⁵ 8⁴ 998 86 507 989 6 124 16 785 26 427 36119 46 211 56 749 66 628 47¹ 894 539 564 347 8²5 736 684 9²⁵ 875 758 4 98 82⁴ 7033 1735 N 215 37 800 7 127 57 121 67 033 526 6²⁵ 350 814 8⁰⁵ 235 730 899 78¹ 469 95²⁷ 979 299 939 8436 18 206 28 205 38 221 48 568 58 326 68 112 645 649 542 335⁵ 8²2⁴ 568 368 938 8²9 743 551 877 715 659 92 19 46 2 054 39060 49 226 50 206 69 27 40 873 2¹⁶ 430 568 567 578 784 992 753 648 849 579 749 10 112 20 551 30170 40423 50 126 60 333 70 000 357 9¹⁴ 326 672 24⁷ 515 237 868 97⁵ 75⁵² 9⁵8 65 629 628 3 PPPPPPPPPPPPTVPPTVTVT—TVTbTVTVT—T—TT—TT—— e . N, , MWrmand und 1988 2. Brachmond(Juni) 1935 blatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 28— Seite 869 Der Srühkartoffelabſatz 1035 Der Abſe f der Frühkartoffelernte 1935, der in der An⸗ ordnung der Hauptvereinigung der D en Kartoffelwirt⸗ ſchaft vom 12. 6. 1935(Verkündun i ſtandes vom 12. 6. 1935 Nr. 41) 9 ſeinen Grundſätzen der Abſe nordnungen Marktregelung für der Frühkartoffelr konnte. Durch die ge⸗ troffenen M rde eine reibungsloſe Abnahme beim Erzeuger, ze Verteilung und eine glatte Ver⸗ ſorgung der r geſichert. e 1 werden in Baden die in Betracht enden Erzeugergebiete in„geſchloſſene“ und„nicht zeſchloſſene“ Anbaugebiete unterſchieden und getreunt für ſich behandelt. Die Negelung in den geſchloſſenen Anbaugebieten In den geſchloſſenen Anbaugebieten bat der Erz enau wie 1934 die Frühkartoffeln, die er vor dem 1 Ernting) 1935 in den Verkehr bri„ d. 5 an ſeine Ortsſammelſtelle kartoffeln nach Anweiſun ſtelle verfügt ab: 8 erkauf von Früh kartoffeln des Erzen⸗ 1 oder Landwirt oder Gärtner) an den (Verteiler) oder Verbraucher iſt verboten. Die Bezirksabgabeſtelle allein iſt berechtigt, die Frühkartoffeln für Rechnung des Erzeugers zu verkaufen und in den Verkehr zu bringen. Ueber jeden Verkauf hat ſie dem Käufer(Händ⸗ ler, Verteiler) einen vorgeſchriebenen Schlußſchein auszuſtel⸗ len, der für Erzeuger und Käufer bindend iſt. Ferner regelt die Bezirksabgabeſtelle Zufuhr und Abgabe, und hat die Berechtigung, in den Fällen, wo es notwendig wird, den Ver⸗ ſand zu beſchränken. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Bezirksabgabeſtellen wird in Baden betraut: das Getreide⸗ büro Mannheim, das Lagerhaus der Bad. landwirtſchaftlichen Zentralgenoſſenſchaft Karlsruhe, das Lagerhaus der Bad. land wirtſchaftlichen Zentralgenoſſenſchaft Kehl, der Verein der Kaiſerſtühler Frühkartoffel⸗ und Frühgemüſeerzeuger in Rie⸗ gel, Bahnhof, das Lagerhaus der Bad. Landwirtſchaftlichen Zentralgenoſſenſchaft in Krozingen und Haltingen, ſowie das landwirtſchaftliche Lagerhaus Stockach. Was ſind geſchloſſene Anbaugebiete? Die ganze Rheinebene von Mannheim bis Baſel wird als Zeſchloſſenes Anbaugebiet erklärt, ebenſo das Gebiet der Kreisbauernſchaften Engen, Stockach, Konſtanz und Ueberlingen. Somit gehören in das geſchloſſene Anbaugebiet die Erzeuger der Kreisbauernſchaften(= Amtsbezirke) Weinheim, Mann⸗ beim, Heidelberg, Wiesloch, Sinsheim, Bruchſal, Bretten, Kurlsruhe, Pforzheim, Ettlingen, Raſtatt, Bühl, Offenburg, Oberkirch, Lahr, Emmendingen, Freiburg, Waldkirch, Staufen, Müllheim, Lörrach, Säckingen, Engen, Kouſtanz, Ueberlingen. Dieſes geſchloſſene Anbaugebiet iſt auf 6 Bezirksabgabeſtellen eilt, und zwar wie folgt: Kreisbauernſchaften Man loch, Sinsheim. Anbaugebiet II: Bezirksabgabeſtelle Karlsruhe mit den Kreisbauernſchaften Bruchſal, Bretten, Pforzheim, Karlsruhe, Ettlingen, Raſtatt. Anbaugebiet III: Bezirksabgabeſtelle Kehl mit den Kreis⸗ bauernſchaften Bühl, Oberkirch, Offenburg, Lahr. Anbangebiet IV: Bezirksabgabeſtelle Riegel mit den Kreis⸗ bauernſchaften Emmendingen, Waldkirch, Freiburg. Anbaugebiet V: Betzirksabgabeſtelle Krozingen und Hal⸗ kingen mit den Kreisbauernſchaften Staufen, Müllheim, Lör⸗ rach, Säckingen. Anbaugebiet VI: Bezirksabgabeſtelle Stockach mit den Kreisbauernſchaften Engen, Konſtanz, Ueberlingen. 5 In dieſen geſchloſſenen Anbaugebieten dürfen vom Er⸗ zeuger die Frühkartoffeln nur durch die Ortsſammelſtelle bzw. zirksabgabeſtelle in den Verkehr gebracht werden. Jeder ekte Verkauf an Händler(Verteiler) oder Verbraucher iſt 5 Eine Abgabe von Frühkartoffeln durch den Er⸗ en Verbraucher ſerbſt iſt nur innerhalb der Wohn⸗ beſtelle Mannheim mit den bga , Weinheim, Heidelberg, Wies⸗ em, zeuger ar gemein den feſtgeſetzten Preiſen geſtattet. Ein Hinaus⸗ bringen rühkartoffeln durch den Erzeuger an einen Ver⸗ braucher außerhalb der Wohngemeinde iſt unterſagt. Die nicht geſchloſſenen Anbaugebiete und die Abſatzregelung! In den nicht geſchloſſenen Anbaugebieten iſt der Verka wie im Vorjahre vom Erzeuger an den Verteiler(Händler bei Einhaltung der von der Hauptvereinigung der Deutſchen Kartoffel wirtſchaft erlaſſenen Güte⸗ und Kennzeichnungsvor⸗ ſchriften geſtattet. Als nicht geſchloſſene Erzeugergebiete gelten die Kreis⸗ bauernſchaften Mosbach, Buchen, Adelsheim, Wertheim, Tau⸗ berbiſchofslk im, Wolfach, Villingen, Neuſtadt, Donaueſchingen Schopfheim, Waldshut, Meßkirch, Pfullendorf, Stockach. Hier gibt es alſo keine Bezirksabgabeſtellen und Orts⸗ ſammelſtellen, ſondern der Käufer(Händler oder Ver⸗ teiler) kaun direkt beim Erzeuger Frühkartoffeln zu den feſtgeſetzten Preiſen einkaufen, vorausgeſetzt, daß er zum Handel mit Frühkartoffeln zuge⸗ laſſen und im Beſitz eines Schlußſcheinheftes iſt. Der Antrag zul um Handel für Frühkartoffeln und damit zur ink 5 kann nur von zuverläſſigen aftsverband Baden in Karls⸗ — beim Ka werden. Durch dieſe Regelung iſt geſichert, daß in den geſchloſſenen wie in den offenen Anbaugebieten ohne unnötigen Aufwand der Weg der Frühkartoffeln vom Erzeuger zum Verbraucher in geregelten Bahnen verläuft. Bei Kauf und Verkauf gelten die Geſchäftsbedingun⸗ gen des Reichsnährſtandes für Kartoffeln. Bei ſackweiſem Ver⸗ ſand beſteht einheitliche Keunzeichnungspflicht als„Deutſche Frühkartoffel“ mit dem Kennzeichen des betreffenden Anbau⸗ gebietes. Die Preisfeſtſetzung für inländiſche Frühkartoffeln erfolgt durch die Hauptvereinigung im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ preiskommiſſar getrennt nach den 3 Gruppen: weiße, rote und blaue Sorte, runde gelbe und lange gelbe Sorte. Die Anordnung iſt am 12. Juni(Brachet) 1935 in Kraft getreten. —— 15 1 ——— — — = — — —— 1 4 —— Schöne Torbogen zieren viele badiſche Gehöfte 3 Seite 870— Folge 26 ö ſſſſm . 0 7 2 „ Neuordnung der bäuerlichen Hauswirtſchaft 1. Arbeitstagung der Lehrerinnen der Landes bauernſchaft Um eine Durchführung der Aufgaben nach einheitlichen Geſichtspunkten zu gewährleiſten, hatte die Abteilung II H — Haus wirtſchaft der Landesbauernſchaft Baden in der Zeit vom 11. bis 15. Brachmond(Juni) die Lehrerinnen des Reichs⸗ nährſtandes zu einer Arbeitstagung hier verſammelt. Nach einleitenden Begrüßungsworten durch die Sachbearbei⸗ terin II H, Scherer, behandelte dieſe die Aufgabengebiete der Abteilung Hauswirtſchaft und der Hauswirtſchaftsberatung. Den arbeitsüberlaſteten Bäuerinnen muß geholfen wer⸗ den, damit ſie über die bedeutenden Aufgaben der Nahrungs⸗ mittelerzeugung hinweg ſich ihrer Bedeutung und Verantwor⸗ tung als Blutträgerin des Volkes, als Mutter der Nation bewußt ſind. Die Erfüllung dieſer Aufgabe muß vornehmſtes Gebot und erſte Pflicht ſein. Durch die Errichtung von Beiſpielswirtſchaften, die bald⸗ möglichſt in Angriff genommen werden wird, ſoll der Bäuerin gezeigt werden, wie. mit wenig Mitteln oder nur durch Umändern von Vorhandenem eine Verbeſſerung der Lebenshaltung unſerer ſchwer arbeitenden Bäuerin und Landfrau erzielt werden kann. Es muß vor allem eine planmäßige Ar⸗ beitseinteilung angeſtrebt werden. Es iſt gewiß keine leichte Aufgabe, die den Lehrerinnen zufällt; es gehört Takt und ein feines Einfühlungsvermögen dazu, denn manche Bäuerin wird zurückhaltend ſein und ab⸗ wartend zur Seite ſtehen. Iſt es jedoch in jedem Ort vorerſt auch nur mal eine Frau, die das Gute und die Hilfe erkennt und hier mitgeht, ſo iſt damit doch ein bedeutender Schritt vor⸗ wärts getan. Ein wichtiges Hilfsmittel bei der Entlaſtung ſind die Maſchinen. 5 Richtunggebend ſind dabei für uns die Worte des Reichs⸗ bauernführers,„nicht für oder gegen die Maſchine im bäuer⸗ lichen Haushalt iſt zu diskutiern. Alle müſſen eintreten für die Maſchine als handwerkliche Entlaſtung der bäuerlichen Frau. Wo die Maſchine in der bäuerlichen Hauswirtſchaft die handwerkliche Entlaſtung der Bäuerin und ihres Hilfsper⸗ ſonals iſt, iſt ſie ein Segen.“ In den vergangenen Jahren wurde der Wirtſchafts⸗ und Rentabilitätsgedanke über alles geſtellt; die Techniſierung der Hauswirtſchaft wurde von der Induſtrie gefördert. Das führte ſoweit, daß Menſchenkräfte 8 Maſchinen erſetzt wurden. Heute müſſen wir das ab⸗ ehnen. In engem Zuſammenhang mit dieſem Vortrag ſtanden die Ausführungen von Maſch.⸗Ing. Schaal, der für die Schaf⸗ fung des Werkhauſes eintritt. Verſuche zeigen, daß ſich das Prinzip der gemeinſamen Maſchinenhaltung bewährt. Wenn mehrere Familien(Höfe) oder eine Ortsbauernſchaft 6 laſſen ſich größere Anſchaffungen eher ermög⸗ ichen. Fräulein Speck, Wirtſchaftslehrerin, berichtete über die Neuordnung des ländlich⸗hauswirtſchaftlichen Lehrlingsweſens, das nach den neuen Grundbeſtimmungen des Reichsnährſtan⸗ des über die Ausbildung von Jungbäuerinnen und Gehilfinnen eine Trennung in die bäuerliche und landw. Haus⸗Werkaus⸗ bildung vorſieht und dieſe in Bahnen lenkt, für die echt natio⸗ nalſozialiſtiſche Gedankengänge maßgebend ſind. Der heutige Stand des Lehrlingsweſens umfaßt 43 Lehr⸗ frauen, darunter 16 Erbhofbäuerinnen, 34 Lehrſtellen wurden vermittelt und bis jetzt 43 Lehrlinge geprüft. Bedenkt man, wieviel Schwierigkeiten ſich in den vergangenen Jahren der Ausbildung unſerer weibl. Landjugend entgegenſtellten, und daß die Einführung des Lehrlingsweſens für Baden erſt im Jahre 1930/31 möglich war, ſo darf man wohl ſagen, daß in kurzer Zeit erſprießliche Arbeit geleiſtet wurde. Der Nachmittag des erſten Tages vereinigte ſodann die Tagungsteilnehmer zu einem kurzen Lehrgang beim Baden⸗ werk. Hier gab Ing. Schneider in intereſſanten Ausführungen einen Ueberblick über die Entwicklung der Elektrizität, wäh⸗ rend Fräulein Hermann die Handhabung des elektr. Herdes an praktiſchen Kochvorführungen zeigte. 5 Wenn wir uns auch klar darüber ſind, daß die in ſo gro⸗ ßer Zahl vorhandenen Maſchinen und Geräte ſehr zur Ar⸗ beitserleichterung im bäuerl. Haushalt beitragen, ſo muß doch nüchterne, ſachliche Ueberlegung entſcheiden. Dort wo der Strompreis für Kochen, Bügeln uſw. über 10 Pfg. je Kilowatt beträgt und zudem Brennmaterial in ausreichendem Maße zur Verfügung ſteht(Bürgerholz, Holz vom Auslichten der Bäume u. g.), kann die Verwe ing elektriſcher Maſchinen nicht empfohlen werden. Das gleiche gilt für Nachtſtrompreis über 6 Pfg. je Kilowatt. Daher gemeinſame Beſchaffung aller größeren Geräte, z. B. Waſchmaſchine, Brotbackofen, Kartoffeldämpfanlagen, während der elektriſche Herd bei niedrigen Strompreiſen ein wertvoller Helfer in der Familie iſt. Auf dieſem Gebiet iſt eine Zuſammenarbeit mit der Induſtrie dringend nötig, damit immer mehr die Erkenntnis durchdringt, nicht Maſchinen zur Rentabilität der Betriebe, ſondern ſolche, die der Arbeitserleich⸗ terung und damit der Geſunderhaltung unſerer bäuerlichen Frau dienen. 5 Während der erſte Tag den rein wirtſchaftlichen Arbeits⸗ gebieten galt, waren die Vorträge des zweiten Tages kultu⸗ reller, politiſcher und weltanſchaulicher Art. Zunächſt gab Sachbearbeiterin 10, Frl. Weiße, den Lehrerinnen Einblick in die Aufgabengebiete dieſer Abteilung. Aufmerkſame Zu⸗ hörer lauſchten dieſem Vortrag, der uns von alten ſchönen Bräuchen und Ueberlieferungen, von ſtolzer Bauernart und ⸗ſitte berichtet. Um den Kameradſchaftsgeiſt und das Vertrautſein mit nationalſozialiſtiſcher Weltanſchauung zu fördern, war faſt allen weiblichen Beamten und Angeſtellten die Möglichkeit ge⸗ geben worden, den Vortrag von Frau Zippelius, der Gaurefe⸗ rentin für Propaganda der NS.⸗Frauenſchaft, beizuwohnen. Dieſe wurde von Landesobmann Huber herzlich begrüßt. Die Beſichtigung der Milchzentrale Raſtatt ſowie des dor⸗ tigen Verſuchs⸗ und Lehrgutes der Landesbauernſchaft Baden beſchloß die eigentliche Arbeitstagung. Im Anſchluß an die⸗ ſelbe nahmen die Lehrerinnen an dem vom Landesausſchuß für gärungsloſe Früchteverwertung veranſtalteten Süßmoſt⸗ kurs teil, um mit friſcher Kraft in den kommenden Wochen das dort Gelernte weitergeben zu können. Das gemeinſame Zuſammenſein hat die Freude an unſe⸗ rer ſchönen Arbeit neu in uns aufleben laſſen. Verantwor⸗ tungsvoll ſind unſere Aufgaben. Wir betrachten ſie jedoch als eine Ehre und ſind ſtolz darauf, dem bäuerlichen Stand die⸗ nen zu dürfen! Ilſe Scherer, Sachbearbeiterin II H. Erprobte Rezepte Rhabarbergelee Rhabarberſtengel werden in Stücke zerſchnitten und mit ſehr wenig Waſſer weichgekocht. Erkaltet werden ſie ausgepreßt, ſofort auf lebhaftes Feuer gebracht und auf einen Liter Saft 170 Gramm Zucker genommen. Der Saft darf nicht länger als 15 Minuten kochen. Auflauf von weißem Käſe 1 Pfund weißer Käſe, 2 Eigelb werden gut vermiſcht, 150 Gramm Zucker, ſowie 3 Löffel Kartoffelmehl ebenfalls darun⸗ ter gemiſcht, einige Roſinen und der Schnee der Eiweiß kom⸗ men nun darunter, worauf alles in einer gut ausgeſchmierten Form 7 Stunden gebacken wird. Braunes Rindfleiſch Man gibt in eine Kaſſerolle Butter, Wurzeln, gelbe Rüben, Zwiebel, ein Lorbeerblatt, Rosmarin, Gewürz und Muskat⸗ blüte. Während des Kochens verrührt man das Gemenge mit Fleiſchſuppe und Limonieſchalen, gibt das gewaſchene, geklopfte und geſalzene Fleiſch hinein, kocht es ganz langſam, beſtäubt es mit Mehl und ſchneidet dann Schnitten. 1 * 2 r e 8 7 1 E 28. Brachmond(Juni) 1935 Na heulen. 8 ug haunstrukHatt Maids Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 8 Folge 26— Seite 871 Viehverwertungsgenoſſenſchaften und Marktregelung die deutſche Viehwirtſchaft war das Jahr 1935 das entſcheidende Jahr, in dem die Marktordnung des Reichs⸗ nährſtandes auch auf dem Gebiet der Schlachtviehverwertung zur Anwendung gebracht wurde. Ueber die Mitarbeit der Viehverwertungsgenoſſenſchaften an der ſich aus der Markt⸗ ordnung ergebenden Zuſammenarbeit auf den deutſchen Vieh⸗ märkten geben die nachfolgend angeführten Aufſtellungen Aufſchluß. Die genoſſenſchaftliche Viehverwertung in den Jah⸗ ren 1931—1934 betrug in Stück: 1931 1933 1934 34-33 in v. H. 173 801 164 272 174 634 225 195 + 29,0 1 704 795 1 596 644 1 562 027 1 832 302. 17,3 162 924 155 795 126 606 129 885- 2,6 mit einem Geldwert in 1000 RM. 254 290 192 391 200 575 272 823 +L 36,0 Die Steigerung der genoſſenſchaftlichen Umſätze geht z. T. weit über die allgemeine Abſatzſteigerung hinaus. Der Geldwert der genoſſenſchaftlich verwerteten Schlachttiere war mit rund 273 Mill. RM. um 36 v. H. höher als 1933. Rund 90 v. H. des genoſſenſchaftlichen Umſatzes(in Geldwert) wurden über die öffentlichen Schlachtviehmärkte verwertet. Der Gedanke der genoſſenſchaftlichen Viehverwertung ge⸗ winnt in immer breiteren Kreiſen des deutſchen Bauerntums an Boden. Das ergibt ſich beſonders aus einer Erhebung der Genoſſenſchaftlichen Reichsviehverwertung m. b. H. über die Zahl der den Zentralorganiſationen angeſchloſſenen Viehver⸗ wertungsgenoſſenſchaften und ihrer Mitglieder. Am 31. Dezember 1932 beſtanden 539 Viehverwertungs⸗ genoſſenſchaften mit 115 189 Mitgliedern, am 31. Dez. 1934 waren dagegen in 688 Viehverwertungsgenoſſenſchaften 168 241 Mitglieder zuſammengeſchloſſen. Im Jahr 1934 iſt die Zahl der Genoſſenſchaften gegenüber 1933 um 17 Proz., die der Mitglieder um 46 Proz. geſtiegen. Zahl der Vieht erwer⸗ Zahl der Mit⸗ 2 A0* ten glieder am 31. 12. 1932 53 am 31. 12. 1933 588 am 31. 12. 1934 688 1934:1933 + 17 v. H. Die Tätigkeit der Viehverwertungsgenoſſenſchaft hat ſich auf die geſamte Geſtaltung des Marktes ſehr günſtig ausge⸗ wirkt. Wenn die Zentralorganiſationen für genoſſenſchaftliche Viehverwertung bzw. die landwirtſchaftlichen Viehverkaufs⸗ ſtellen häufig gezwungen waren und zum Teil heute noch ge⸗ zwungen ſind, bei der Verteilung der Marktlieferungen viele Wünſche ihrer angeſchloſſenen Genoſſenſchaften unerfüllt zu laſſen, ſo erfüllen ſie damit nur das, was im Intereſſe und zum Nutzen aller erfüllt werden muß. Das große Mehrangebot im vergangenen Jahr konnte nur deshalb ohne Preiszuſammenbruch verwertet wer⸗ den, weil der Abſatz geregelt vor ſich ging. Gleichmäßige Preiſe ſind nur bei gleichmäßiger Anliefe⸗ rung entſprechend der Aufnahmefähigkeit der Bevölkerung zu erreichen und zu halten. Die Verordnung zur Regelung des Verkehrs mit Schlachtvieh hat auf dem Gebiete der Schlachtviehverwertung heute die Vorausſetzung geſchaffen, um zum Nutzen der Erzeuger und Verbraucher den geſamten Vieh⸗ und Fleiſchverkehr auf den Märken und außerhalb der Körperſchaftſteuer der Genoſſenſchaften (Ergänzungsrichtlinien für 1934) Durch eine Verfügung des Reichsminiſters der Finanzen vom 4. Juni 1935 ſind die Veranlagungsrichtlinien zur Ein⸗ kommen⸗ und Körperſchaftſteuer für 1934 ergänzt worden. Im Abſchnitt VIII dieſer Richtlinien wird zu Zweifelfragen Stellung genommen, die ſich hinſichtlich der Körperſchaftſteuer⸗ veranlagung der Genoſſenſchaften für die Jahre 1934 und 1935 ergeben haben. Im Abſatz(1) dieſes Abſchnittes ſagen die Richtlinien folgendes: „§ 36 der Erſten KStDVo. gemäß ſind bei der Veran⸗ lagung für die Kalenderjahre 1934 und 1935 für Erwerbs⸗ und Wirtſchaftsgenoſſenſchaften und für Zentralen von Genoſſen⸗ ſchaften, auch wenn ſie nicht eingetragene Genoſſenſchaften ſind, die Vorſchriften des KStG. vom 10. Auguſt 1925 anzuwenden. Daraus ergibt ſich, daß bei Genoſſenſchaften die ſachlichen Vor⸗ ſchriften des neuen KStG. noch nicht Anwendung finden. Ob und inwieweit ein Verluſtvortrag anzurechnen iſt, iſt nach dem alten KStG. 1925(§ 15 Abſatz 2) zu beurteilen. Die Vor⸗ ſchriften des KSt. 1934 über Abſetzung für Abnutzung bei kurzlebigen Wirtſchaftsgütern des Anlagevermögens(8 6 KStG. 1934,§ 6 Ziffer 1 Satz 4 EStG. 1934) finden für die Kalenderjahre 1934 und 1935 keine Anwendung. Es gelten da⸗ gegen die Vorſchriften des neuen KStG. 1934 für Beſteue⸗ rungszeitraum, Vorauszahlungen und Abſchlußzahlung.“ Nur in den wenigen Fällen, in denen ländliche Genoſſen⸗ ſchaften über den Kreis der Mitglieder hinausgegangen und uneingeſchränkt körperſchaftſteuerpflichtig geworden ſind bzw. werden, ſpielt die Frage der Behandlung des Verluſtvortrages und der kurzlebigen Gegenſtände in den Steuerbilanzen 1934 und 1935 eine Rolle. Sofern ſich bei der einen oder anderen Genoſſenſchaft hierwegen Zweifel ergeben, bitten wir bei der Steuerberatungsſtelle des Verbandes direkt Nachfrage zu halten. Nach Bekanntwerden des neuen Körperſchaftſteuergeſetzes, nach welchem auch die Erwerbs⸗ und Wirtſchaftsgenoſſenſchaf⸗ ten als unbeſchränkt ſteuerpflichtig aufgeführt ſind, haben da und dort Genoſſenſchaften auch mit Nichtmitgliedern Geſchäfte getätigt. Im Abſatz(2) des oben erwähnten Abſchnittes der Er⸗ gänzungsrichtlinien iſt hierwegen folgendes beſtimmt: „Einzelne Genoſſenſchaften, die ihren Geſchäftsbetrieb bis⸗ her auf den Kreis der Mitglieder beſchränkten, ſind Anfang des Kalenderjahres 1935 mit einigen Geſchäften über den Kreis der Mitglieder deshalb hinausgegangen, weil nach 81 Abſatz 1 Ziffer 2 KStG. 1934 Erwerbs⸗ und Wirtſchaftsgenoſ⸗ ſenſchaften unbeſchränkt ſteuerpflichtig geworden ſind. Nach Erſcheinen der erſten KSt DVo. haben dieſe Genoſſenſchaften ihren Geſchäftsbetrieb wieder auf den Kreis der Mitglieder beſchränkt. In dieſen beſonders gelagerten Fällen können die Steuervergünſtigungen nach dem KStG. 1925(8 36 der Erſten KStDDVo.) weiter gewährt werden. Vorausſetzung hierfür iſt jedoch, daß andere Gründe für das Hinausgehen. über den Kreis der Mitglieder nicht vorhanden waren, und daß der Umfang der Nichtmitgliedergeſchäfte unbedeutend war. Folge 26 —— Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachet(Juni) 1935 Bauern kauft nur t nur arbeiten Bezirksanzeigen: Die einſpaltige Millimeterzeile 10 Pfg. 1 Normalfeld 35 mm hoch, 46 mm breit R bei unſern Inſerenten, die auch unſern Berufsſtand unterſtützen M 7.—; Wiederholungsnachläſſe nach Tarif Mannheim K N e Lefer⸗ BMW Waagen 8 wagen Die Wagen höchſter N Präziſi b aller Art Automobile 1 0 1 Gewichte fthein. Automobil Ges. Motorräder“ auro-FEIs. Mannheim 101 m. b. H., Mannheim Standard— Imperia General⸗Vertretung Waagen⸗Fachgeſchäft Halengarage: Jungbuschstr. 40 Rieſenacker& Romich Erſatzteil⸗Lager Friedr. Platz Ausstellung: Kunststr. O0 4. 1 Augartenſtr. 37 Telefon 44163 Groß⸗Garagen Rathausecke M— b. V l Q 5 1 7 1 9 Sehenswerte Ausſtellung in 5 Stockwerken D E 0 R u von der einfachſten bis zur eleganteſten Aus- haus 9 0 führung. Niedrigſte Preiſe. Eigene Polſter⸗ und Schreinerei Eheſtands darlehen —— Silo⸗ A Nauttrich Schutzanſtrich für Beton und Eiſen im Stall Ludwig& Schütthelm Mannheim 0 4, 3 NSu Zündapp Rich. 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B., Waldhornſtraße 26, Telefon 157 Weigand, Georg, Eubigheim, Telefon Nr. 15 (zu erreichen in Mannheim bei Weber, Friedrich, Traitteurſtraße 61) Wohlfarth, Karl, Roſenberg, Telefon 14 Zink, Ludwig, Eubigheim, Telefon 11 Zink, Otto, Cubigheim, Telefon Nr. 22 gewährleiſten beſtmöglichſten Verkauf von Schlachtvieh Ortliche Zahlſtelle für Kaufpreisregulierung aus Viehmarktverkehr e Martin Spieß II, Heidelberg⸗Kirchheim]] Vayeriſehe Hypo heken un Wechſelbank Futtermittel 2 Düngermittel(Am Bahnhof) Telefon 44822, 41372, nach Geſchäftsſchluß 41372 Kartoffeln und Bauſtoffe Fernſprecher 2713 Frühe und ſpäte Saatkartoffeln aus den beſten Saatzuchten Dauerndes Inserieren bringt Erfolg! 2 85 * 5 28. Brachet(Juni) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 26 Weinheim Kaufhaus Gar Wild am Marktplatz. Telefon 2232 Manufakturwaren Konfektion Ausſteuer⸗Artilel Meckesheim Landw. Lagerhaus Meckesheim(Baden) e. G. m. b. 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Die Abſatzregelung wird in den ein⸗ zelnen Anbaugebieten dem zuſtändigen Kartoffelwirtſchaftsverband(Wirtſchafts⸗ verband) übertragen. Der Beginn der Abſatzregelung wird in den einzelnen Anbaugebieten nach den örtlichen Bedürfniſſen nach Anhörung des Wirtſchafts⸗ verbandes feſtgeſetzt. Der Wirtſchaftsverband kann für den Bereich eines den jeweiligen Bedürfniſſen entſprechend großen Gebietes Bezirksbeauftragte ein⸗ ſetzen. Er iſt ferner berechtigt, je nach Erfordernis einzelne Anbaugebiete zu geſchloſſenen Anbaugebieten zu erklären. Er kann auch im Bedarfsfalle beſtimmte Gebiete zu geſchloſſenen Verbrauchsgebieten erklären und in dieſen im Rahmen der Satzung die zur geordneten Belieferung notwendigen Maßnahmen treffen. 2. Für den Abſatz von deutſchen Frühlartoffeln gilt unbeſchadet der Be⸗ ſtimmungen in Ziffer 1 folgende Regelung: a) In geſchloſſenen Anbaugebieten: Der Erzeuger hat die Frühkartoffeln an die Ortsfammelſtelle abzuliefern. Dieſe verfügt über die Kartoffeln nach Anweiſung der ihr übergeordneten Bezirtsabgabeſtelle. Die Be⸗ zirlsabgabeſtelle iſt allein berechtigt, die Frühkartofſeln für Rechnung der Erzeuger zu verkaufen. Die Bezirlsabgabeſtelle hat über jeden Ver⸗ kauf von Frühkartoffeln dem Käufer den vorgeſchriebenen Schlußſchein auszuſtellen. Dieſer Schlußſchein iſt für den Erzeuger und den Käufer bindend. Die Bezirksabgabeſtelle regelt die Zufuhr und Abgabe; ſie iſt insbeſondere berechtigt, eine Beſchränkung des Verſandes zu verfügen. Mit Wahrnehmung der Aufgaben einer Bezirksabgabe⸗ oder Orts⸗ ſammelſtelle werden Geſchäftsbetriebe betraut. Dieſe ſind verpflichtet, während der Zeit ihrer Tätigkeit in der Abfatzregelung für Frühkartoffeln jeden Handel mit Frühtartoffeln auf eigene Rechnung zu unterlaſſen. d) In nicht geſchloſſenen(offenen) Anbaugebieten: Dem Erzeuger von Frühtartoffeln ſteht der Verkauf an den Verteiler bei Innehaltung der von der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft herausge⸗ gebenen Güte⸗ und Kennzeichnungsvorſchriften frei. Bezirksabgabe⸗ und Ortsſammelſtellen werden nicht eingerichtet. Zum Kauf beim Erzeuger ſind nur die Verteiler berechtigt, die im Beſitze des vorgeſchriebenen Schlußſcheinheftes ſind. Das Schlußſcheinheft iſt auf Antrag jedem zu⸗ verläffſigen Verteiler auszuhändigen. Der Schlußſchein iſt vom Käufer auszuſtellen und iſt für den Erzeuger und für den Käufer bindend. Die Regelung unter a) und b) gilt nicht für deutſche Frühtartoffeln, die im eigenen Betrieb verwendet oder am Ort der Erzeugung oder in deſſen nächſter Umgebung dem Verbraucher zugeführt werden. Der Wirt⸗ ſchaftsverband kann beſtimmen, was als Ort der Erzeugung oder deſſen nächſte Umgebung anzuſehen iſt. 3. Käufen und Verkäufen von Frühkartoffeln ſind die Kartoffelgeſchäfts⸗ bedingungen des Reichsnährſtandes zugrunde zu legen. 4. Die Anlieferung von deutſchen Frühkartoffeln hat bei ſackweiſem Ver⸗ ſand an den Verteiler in Säcken zu erfolgen, die einheitlich mit der Bezeichnung „Deutſche Frühkartoffeln“ ſowie mit dem Kennzeichen des betreffenden An⸗ baugebietes zu verſehen ſind. 5. Deutſche Frühkartoffeln ſind ſtets bei Uebergabe der Ware durch den Erzeuger an den Verteiler auf die vorgeſchriebene Beſchaffenheit zu prüfen In geſchloſſenen Anbaugebieten hat dieſe Prüfung der hiermit beauftragte Prü⸗ fer, in nicht geſchloſſenen Anbaugebieten der beim Erzeuger laufende Verteiler vorzunehmen. Die erfolgte Prüfung iſt auf den Sackanhängern zu beſcheinigen. 6. Die Preisfeſtſetzung für inländiſche Frühkartoffeln erfolgt durch die Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft im Einvernehmen mit dem Reichskommiſſar für Preisüberwachung nach folgenden drei Gruppen: a) weiße, rote und blaue Sorten, b) runde gelbe Sorten, e) lange gelbe Sorten. 7. Für ausländiſche Frühkartoffeln gelten die nach Ziffer 6 für den In⸗ landsverlehr feſtgeſetzten Preiſe. 8. Verſtöße gegen vorſtehende Anordnung werden gemäß 8 7 Abſatz 3 Zif⸗ fer 16 der Satzung der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft beſtraft. L368 Dieſe Anordnung tritt mit dem 12. Juni 1935 in Kraft. Berlin, den 12. Brachmond(Juni) 1935. Der Vorſitzende der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft: J. V.: Höppner. 0 — Kartoffelwirtſchaft Anordnung Nr. 6 der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft Betr. Erzeugerpreis für Speiſekartoffeln vom 14. Juni 1935 Auf Grund des 87 der Satzung der Hauptvereinigung der deutſchen Kar⸗ toffelwirtſchaft ordne ich hiermit mit Zuſtimmung des Herrn Reichsminiſters für Ernährung und Landwirtſchaft, des Herrn Reichskommiſſars für Preis⸗ überwachung und des Reichsnährſtandes in Abänderung der Anordnung Nr. 1 der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft vom 13. Mai 1935 (RNVBl. S. 259) folgendes an: l Der in den einzelnen Landesbauernſchaften feſtgeſetzte Erzeugermindeſtpreis gilt bis zum 1. Heumond(Juli) 1935 auch als Erzeugerhöchſtpreis. Dieſe Anordnung tritt mit ſofortiger Wirkung in Kraft. Berlin, den 14. Brachmond(Juni) 19385. Der Borſitzende der Hauptve reinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft: Nietfeld— Beckmann. Anordnung Nr. 7 der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft Betr. Preis für ausländiſche Frühkartoffeln 2 vom 14. Juni 1935 Auf Grund des 8 7 der Satzung der Hauptvereinigung der deutſchen Kar⸗ toffelwirtſchaft ordne ich hiermit mit Zuſtimmung des Herrn Reichsminiſters für Ernährung und Landwirtſchaft und des Reichsnährſtandes in Ergänzung der Ziffer J der Anordnung Nr. 5 der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffel⸗ wirtſchaft vom 12.(RNVBl. S. 301) folgendes an: Der Preis für auslän Frühkartoffeln gilt bei Uebernahme durch die Importeure verzollt ab deutſcher Grenzſtation. Für die Grenzſtationen ſind die Preiſe für inländiſche Frühkartoffeln des Gebietes maßgebend, in dem die Grenzſtation liegt Dieſe Anordnung tritt mit dem 17. Brachmond(Juni) 1935 in Kraft. L834 Berlin, den 14. Brachmond(Juni) 1935. Der Vorſitzende der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft: Nietfeld— Beckmann. Anordnung Nr. 28 des Getreidewirtſchaftsverband Baden Betr. Regelung der Ablieferung von Getreide Auf Grund der 38 6 und 26 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtſchaßt vom 14. Juli 1934— RG Bl. I, S. 629— und des§ 8 der Satzung für Getreidewirtſchafts⸗ verbände in der Faſſung der Verordnung vom 16. Oktober 1934— RGBl. 1, S. 999— ſowie auf Grund der Anordnung der Reichsſtelle für Getreide, Futtermittel und ſonſtigs landwirtſchaftliche Erzeugniſſe vom 22. Juni 1935— Deutſcher Reichsanzeiger Nr. 144 vom 24. Juni 1935— ordne ich mit Zuſtimmung des Reichs- und Preußiſchen Miniſters für Ernährung und Landwirtſchaft und des Vorfſitzenden der Hauptvereinigung der Deut⸗ ſchen Getreidewirtſchaft unter Aufhebung meiner Anordnung Nr. 9 vom 1. November 1934 folgendes an: 15 Kontingentierung der Ablieferung von Brotgetreide Die Erzeuger von inländiſchem Roggen und inländiſchem Weizen find berechtigt und verpflichtet, für Zwecke der menſchlichen Ernährung oder für techniſche Zwecke den ſelbſd⸗ erzeugten Roggen und Weizen ſowie Gemenge, das aus gemiſchter Saat gewonnen iſt und mehr als 50 Prozent Beſtandteile Roggen bzw. Weizen enthält, in der Menge abzu⸗ liefern, für die ihnen von dem zuſtändigen Getreidewirtſchaftsverband Kontingents⸗ marken zugeſtellt werden. Die Ablieferung kann von dem Getreidewirtſchaftsverband mit Zuſtimmung der Hauptvereinigung der Deutſchen Getreidewirtſchaft an eine beſtimmte Friſt gebunden werden. Als Ablieferung im Sinne dieſer Vorſchrift gilt nur die für Zwecks der menſchlichen Ernährung und für techniſche Zwecke zur Erfüllung eines auf Veräuße⸗ rung gerichteten Geſchäfts erfolgte Lieferung, dagegen nicht die Lieferung an Deputat⸗ empfänger, zur Erfüllung von Leibgedingen oder zu Saatzwecken. II. Beſcheinigung der Ablieferung Jeder Erzeuger von inländiſchem Roggen, inländiſchem Weizen(Spelz⸗, Dinkel⸗, Feſen⸗, Emer⸗, Einkorn), inländiſcher Gerſte, inländiſchem Hafer und Menggetreide iſt verpflichtet, ſich die Ablieferung des Kontingentsgetreides, ſowie den Verkauf oder dis Veräußerung von Getreide zu Futterzwecken und zu anderen Zwecken vom Empfänger beſcheinigen zu laſſen. Der Empfänger des Getreides hat hierzu die Ablieferungsbeſcheinigungen zu ver⸗ wenden, die von dem für den Erzeuger zuſtändigen Getreidewirtſchaftsverband zu beziehen ind. Die vorgedruckten Ablieferungsbeſcheinigungen für Kontingentsroggen(gelb), fur Kontingentsweizen(blau) und für nicht kontingentiertes Getreide(rot) ſind vollſtändig und mit deutlicher Schrift auszufüllen. Die bisher bezogenen Ablieferungsbeſcheinigungen für Roggen und Weizen gelten noch bis zum 15. Juli 1935. Für jede Ablieferung von Kontingentsgetreide(Roggen oder Weizen) ſind die Ab⸗ lieſerungsbeſcheinigungen in dreifacher Ausfertigung auszuſtellen. Die erſte Ausfertigung hat der Käufer an die für den abliefernden Betrieb zuſtändige Getreidewirtſchaftsſtelle einzuſenden. Die zweite Ausfertigung wird dem Erzeuger übergeben und iſt von ihm aufzu⸗ bewahren. Die dritte Ausfertigung iſt von dem Käufer auf der Rückſeite mit den vom Erzeuger auszuhändigenden Ablieferungsmarken(Kontingentsmarken) in einer der abgelieferten Menge entſprechenden Höhe zu verſehen. Die Ablieferungsmarken ſind durch Stempel⸗ aufdruck oder in anderer geeigneter Weiſe dadurch zu entwerten, daß Datum und Unter⸗ ſchrift auf ihnen verzeichnet wird. Die Ablieferungsbeſcheinigung mit den aufgeklebten Kontingentsmarken iſt bei jedem Weiterverkauf dem neuen Käufer zu übergeben. Der das Kontingentsgetreide verarbeitende Betrieb hat den mit den Kontingents⸗ marken verſehenen Ablieferungsſchein ſorgfältig aufzubewahren und binnen 2 Wochen nach Ablauf des Getreidewirtſchaftsjahres dem für ihn zuſtändigen Getreidewirtſchafts⸗ verband einzuſenden Für jede Ablieferung von nicht kontingentiertem Getreide(Brau- und Induſtrie⸗ gerſte, Futtergerſte, Hafer, Roggen und Weizen außerhalb des erteilten Kontingents und Menggetreide) ſind d Ablieferungsbeſcheinigungen in zweifacher Ausfertigung auszuſtellen. Die erſte Ausfertigung hat der Käufer an die für den abliefernden Betrieb zuſtändige Getreidewirtſchaftsſtelle einzuſenden. Die zweite Ausfertigung wird dem Erzeuger übergeben und iſt von ihm aufzubewahren. Die Käufer des Getreides ſind verpflichtet, die erſten Ausfertigungen der Abliefe⸗ rungsbeſcheinigungen wöchentlich für jede Getreideart getrennt zu ſammeln und regel mäßig an die für den Erzeuger zuſtändige Getreidewirtſchaftsſtelle einzufenden. III. Verwendungsvorſchriften für inländiſchen Roggen und inländiſchen Weizen Ein Erzeuger darf über inländiſchen Roggen und inländiſchen Weizen nach Erfüllung oder genügender Sicherſtellung der Ablieferung ſeiner Kontingentsmenge frei verfügen. Der für Zwecke der menſchlichen Ernährung oder für techniſche Zwecke gelieferte Kontingentsroggen und Kontingentsweizen darf nur für dieſe Zwecke in Verbindung mit den zugehörigen Kontingentsmarken weiterverkauft oder weiterveräußert werden. IV. Sonderbeſtimmungen Die Hauptvereinigung der Deutſchen Getreidewirtſchaft kann eine von den Vor⸗ ſchriften der Ziffern 1 und II abweichende Regelung treffen, die im Verkündungsblatt des Reichsnährſtandes bekanntzumachen iſt. Sie kann ferner auf Antrag aus beſonderen Gründen im Einzelfall Ausnahmen von den vorſtehenden Beſtimmungen zulaſſen. „Vorübergehende Störungen bei Abſatz und Bezug von Kontingentsgetreide ſind dem zuſtändigen Getreidewirtſchaftsverband zu melden. V. Schlußbeſtimmungen Dieſe Anordnung tritt am 15. Juli 1935 in Kraft. Sie gilt für alle zu dieſem Zeit⸗ punkt hinſichtlich der Lieferung noch nicht erfüllten Verträge. Für die vor dem 15. Juli 1935 erfolgte Lieferung von Gerſte der neuen Ernte treten die Beſtimmungen über die Verpflichtung zur Beſcheinigung der Ablieferung gemäß Ziffer 11 mit ſofortiger Wirkung in Kraft. Karlsruhe, den 25. Juni 1935. Der Vorſitzende des Getreide⸗Wirtſchafts⸗Verband Baden: . gez. L. Huber, M. d. R. Anordnung Nr. 29 des Getreidewirtſchaftsverband Baden Betr. Beitragsordnung Auf Grund des 5 6 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtſchaft vom 14. Jull 1934— RGBl. I, S. 629— in der Faſſung vom 16. Oktober 1934— RGBl. I, S. 999—. und des 8 9 Abſ. 2 Ziffer 9 der Satzung für Getreidewirtſchaftsverbände ordne ich mit Zuſtimmung des Reichs⸗ und Preußiſchen Miniſters für Ernährung und Land wirtſchaft, des Reichsminiſters der Finanzen und des Vorſitzenden der Hauptvereinigung der Deut⸗ ſchen Getreidewirtſchaft folgendes an: Die Geltungsdauer der am 12. März 1935 erlaſſenen Beitragsordnung(Anordnung Nr. 19) wird bis zum 31. Auguſt 1935 verlängert. Karlsruhe, 26. Juni 1935. Der Vorſitzende des Getreide⸗Wirtſchafts⸗Verband Baden F. d. R.: ez. L. Huber, M. d. NR. Schlanſtedt. 3 0 3 —!.. 9 8. Brachmond s am Samstag unterna des Verwaltungsamtes de ſchaftsausflug nach dem Sonnwendfeier und der B In Schönau fand die Einqr Am Grabe u 1 er ſich zu betei Vorkämpfers. rt Leo Schlageter, verſammel dann alle, um ſeiner zu gedenken. Der Freikorp ind Inhaber des Blutordens der NSDAP., Kreisbauernführer und Landwirtſchaftsrat Pg. Herbert Müller, Der Laudesbauernführer(ganz links) ſpricht Rechts Landesobmann Huber, M. d. R., daneben Hauptſtabs⸗ leiter Dr. Stumpf gedachte des großen Freiheitshelden in erhebenden Worten und legte namens der Kameradſchaft der Landesbauernſchaft einen Lorbeerkranz mit Schleife nieder. Die Sonnwendfeier am Samstag Bauern und Jungbauern, eine Abteilung des Arbeits⸗ dienſtlagers Staufen V B 272 und viele andere, hatten ſich auf den höchſten Gipfel des Belchen begeben, wo in ſternenklarer Nacht gegen 10 Uhr mit dem Lied der Arbeitsdienſtmänner „Heiliges Feuer brenne“ das Sonnwendfeuer entzündet wurde. Landesobmann Huber ſprach zu den Verſammelten. Er ſchil⸗ derte das Feuer als Symbol für das Erwachen des neuen Deutſchland und gedachte des Führers, der unſere Sitten und Bräuche zu neuem Leben erweckte. Nach dem Vortrag des Feuerſpruchs und dem Lied„Flamme empor“ hielt Abteilungs⸗ leiter Stängle die Feuerrede. Der Redner legte die Entwick⸗ lung vom Sonnenrad zum Hakenkreuz dar und forderte dazu auf, alles Niedere und Kleine des Alltags über dem großen deutſchen Ziel zu vergeſſen. a Sommerſonnenwende ſtellt den Sieg des edl die Tücke, die Erhebung der Opferbereitſchaft ucht dar und verkörpert den Sieg des Nationalſozialismus über eine Welt von Fein⸗ den des deutſchen Blutes und deutſchen Bodens. Ein Gedicht und der mehrſtimmige Chor des Arbeitsdier ſtes„Deutſchland erwacht“, leitete zu der ergreifenden Hand⸗ lung über, da ſechs Eichenkränze den Flammen übergeben wurden. Mit einleitenden Worten wurden ſie dem Gedenken für die Toten des Krieges und der Bewegung, den abgetre⸗ tenen Gebieten, den Deutſchen in der ganzen Welt, den deut⸗ ſchen Frauen, der deutſchen Jugend und dem deutſchen Führer geweiht. Hoch ſchlugen die Flammen und gaben weit hinaus ins Land, bis zu den Feuern auf den Schwarzwaldbergen und zu den Lichtern der Höfe, Dörfer und Städte ringsum im tie⸗ fen Tal, bis hinüber in die alemanniſchen Lande der Schweiz und des Elſaß, das Zeichen der deutſchen Sommerſonnenwende. Machtvoll erklangen in der ſtillen Nacht die Nationalhymnen und das Sieg⸗Heil auf Führer und Reich. K d⸗ Die Bauernkundgebung Schon früh kamen zahreiche Motorräder und Autos den Berg herauf, um die Teilnehmer am Bauerntreffen auf dieſem herrlichen Fleck unſerer Heimat zu verſammeln. Vor dem Belchenhaus war eine mit Hakenkreuzfahne und mit Tannen⸗ —.— Folge 26— Seite 875 — ig an der Sommerſonnenwende grün geſchmückte büne errichtet. Auch eine Lautſprecher⸗ anlage war aufgeſtellt An den umfangreichen Vorbereitungen hatte ein ganz be⸗ ſonderes Verdienſt unſer Kreisbauernführer Ilch⸗Staufen, der perſönlich keine Mühe für das gute Gelingen dieſer Veran⸗ ſtaltung ſcheute. Die Kreisbauernſchaften am Oberrhein und deren Orts⸗ bauernführer, die Kreisleitungen von Schopfheim und Stau⸗ fen mit den Untergliederungen, Vertreter der politiſchen Lei⸗ tung, der Wehrverbände und des Arbeitsdienſtes waren anwe⸗ ſend. Zwiſchen den bunten Uniformen gaben die ſchmucken Trachten aus dem Markgräflerland, die goldbeſtickten Mieder und bunten Seidenſchürzen der Schwarzwälder Maidle ein prächtiges Bild ab. Unbeſchreiblich ſchön war der Blick in die weiten Täler, in welche ſchmucke Dörfchen eingebettet ſind. Man ſah hinüber bis nach Baſel und Mülhauſen im Elſaß. Drunten aber im Tale breitet ſich die Heimat unſeres Albert Leo Schlageter aus. So waren alle Vorausſetzungen geſchaf⸗ fen, um dieſe Kundgebung unter den tiefen Eindruck von Hei⸗ matland und imatvolk dem neuen deutſchen Staat und ſei⸗ f Bauernpolitik zu weihen. Nach Muſikſtücken der bekannten Kreisbauernkapelle Kirch⸗ zarten(unter Dirigent Witzenhauſen) eröffnete Kreisbauern⸗ führer Ritter, Schopfheim, mit einem Grußwort an die zahl⸗ reich Verſammelten und einem Willkommen an die Bauern⸗ führer die Feier. Dann ſprach Landesbauernführer Engler⸗Füßlin und führte aus, daß der Belchen nunmehr die Thingſtätte des ale⸗ manniſchen Bauerntums am Oberrhein ſein und bleiben muß. Der Belchen iſt das Symbol für die Alemannen am Ober⸗ rhein, und in dieſem Sinne auch ein Wahrzeichen für das ge⸗ einigte deutſche Bauerntum. Wir grüßen auch hinüber über die Grenzen zu unſeren Bluts⸗ und Stammesgenoſſen im El⸗ ſaß und in der Schweiz. In ſeinen Ausführungen über die neue deutſche Agrarpolitik wies er darauf hin, daß die Erzie⸗ hung und Schulung im nationalſozialiſtiſchen Geiſte auch die wirtſchaftlichen Erkenntniſſe für die Betrachtung des Bauern⸗ hofes in einer neuen Form geſchaffen hat. Er iſt nicht mehr Betrieb, ſondern ehrenvolles Gut der Sippe. So möge auch die Landesbauernſchaft Baden ſelbſt ein Muſterhof ſein. An dieſem Ziel müſſen alle Beteiligten nach beſtem Wollen und Können mitarbeiten. Der Landesbauernführer gedachte vor allem des Führers, deſſen Tun eine gottgewollte Sache iſt. Zum Schluß mahnte er die Verſammelten, die Erkenntnis nicht zu vergeſſen, daß zuerſt das Volk und die Sippe und dann erſt der einzelne kommt. Unſer ganzes Handeln iſt von dem Grundſatz:„Alles für Deutſchland“ beſtimmt. Das Deutſch⸗ landlied beſchloß die Rede. Ausſchnitt aus der Kundgebung am Sonntag Die agrarpolitiſchen Fragen der Gegenwart behandelte Landesobmann Huber, M. d. R. Er legte die Maßnahmen der neuen Marktordnung für bäuerliche Produkte dar und wies auch auf die bedeutenden Erfolge in der Erzeugungsſchlacht hin. Dem Ruf zur Herbeiführung der Nahrungsfreiheit ſind Badens Bauern zahlreich gefolgt, weil ſie wußten, daß es um die deutſche Freiheit geht. Für dieſe Opferwilligkeit ſprach er . ̃ Seite 876— Folge 26 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden P 28. Brachmond(Juni) 1935 den badiſchen Bauern den Dank aus. Die Leiſtungen in der Erzeugungsſchlacht ſind eine wertvolle Mithilfe an der prak⸗ tiſchen Arbeit des Führers. Niemand habe das Recht zur Kritik an der Marktordnung, denn die Behauptung des ſtar⸗ ken Eingriffes in die Wirtſchaftsverhältniſſe iſt demagogiſch. Wer es ehrlich mit den Bauern und Arbeitern meint, der muß anerkennen, daß ſie tatſächlicher Sozialismus darſtellt. Reigenſpiel der Banernmädchen aus St. Märgen Alsdann nahm Landeshauptabteilungsleiter I, Albert Roth, M. d. R., das Wort zu einem politiſchen Appell an die Ver⸗ ſammelten. Das Blut iſt die höchſte Subſtanz eines Volkes. Der Schutz dieſes edlen Blutes iſt Aufgabe des National⸗ ſozialismus. Indem er ſich gegen die ewig Unbelehrbaren wandte, zeigte der Redner, daß dieſe Kräfte unter dem Deck⸗ mantel des Kampfes für die Religion ſich gegen den Natio- nalſozialismus wenden. Die geſunde Entwicklung unſerer Berhältniſſe iſt zu vergleichen mit dem Wachstum der Bäume, die zu Ehren unſeres Führers in den Tagen der Machtüber⸗ nahme aufgepflanzt wurden. Langſam, aber ſicher geht es vor⸗ wärts. Sämtlichen Reͤnern dankten die Verſammelten durch rei⸗ chen Beifall. 17 Jungbauern aus der Kreisbauernſchaft Freiburg führ⸗ ten nunmehr Sportübungen vor, die in ihrer Einfachheit und Zweckmäßigkeit, aber auch durch ihre humorvolle Ausführung, beſonders für den bäuerlichen Menſchen geeignet ſind. Dieſe Truppe war bereits auch an den Jungbauernvorführungen in Hamburg beteiligt. Beſondere Heiterkeit erregte ein Stafetten⸗ lauf, bei dem nicht ein Stab, ſondern jeweils ein Mann über die Strecke getragen werden mußte. Bauern und Bauernmädchen aus St. Märgen trugen an⸗ ſchließend mehrſtimmige. bäuerliche Lieder vor und führten Reigen auf, die in einem richtigen Bauerntanz endeten. Als⸗ dann waren es Markgräflerinnen von Auggen, die ſich eine ſinnvolle Hebelehrung ausgedacht hatten und das Hebelſtück „Marktweiber in der Stadt“ humorvoll ſpielten. Zum Abſchluß der glänzend verlaufenen Kundgebung dankte Kreisbauernführer Ritter allen Beteiligten und ließ die Kundgebung mit einem dreifachen Sieg⸗Heil auf den Führer ausklingen. Einweihung des weiblichen Bauernhilfslagers in Königſchaffhauſen a. K. Vor kurzem fand die feierliche Einweihung des von der Kreisbauernſchaft Emmendingen gemeinſam mit den beiden Gemeinden Königſchaffhauſen und Kiechlinsbergen errichteten weibl. Bauernhilfslagers in König⸗ ſchaffhauſen ſtatt. Der Kreisbauernführer Schneider begrüßte die Anweſen⸗ den und dankte allen, die an dieſem Werk mitgearbeitet haben. Die Erſtellung des Lagers zeigt deutlich die Geſinnungswand⸗ lung, welche die Menſchen aller Stände durchgemacht haben. Heute iſt Arbeit für die Allgemeinheit eine Selbſtverſtändlich⸗ keit geworden. Freiwillig nehmen junge Menſchen die Opfer der Umſchulung auf ſich, um nach dem Willen des Führers ihre Kraft dem Bauernſtand zur Verfügung zu ſtellen. Die Grüße des an der Teilnahme verhinderten Landes⸗ bauernführers überbrachte Abteilungsvorſtand 1 C Fiſcher, der Zweck und Ziel des Frauenhilfsdienſtes umriß. „Erde ſchafft das Neue, Erde nimmt das Alte. Wir geloben Hitler Treue bis ins Grab“„ ſo klang es nun aus den friſchen Kehlen der wackeren Mädels vom deutſchen Frauenarbeitsdienſt, die hier im ſchmucken neuen Heim ein⸗ zogen. Glühende Worte richtete Frl. Weiße von der Haupt⸗ abteilung 1 der Landesbauernſchaft Baden an die Helferinnen der Bauern. Der Dienſt an der holle iſt Ehrendienſt. Bauer und Bäuerin vereinigen ſie gemeinſchaftlicher Ar⸗ beit. Sie ſind der Nährſtand un uell des Volkes. Daraufhin übergab die Gauarbeitsf u des deutſchen Frauenarbeitsdienſtes Südweſtdeutſchle Frl. Hammer, das neu erſtellte Lager und dankte ihrerſeits den beteiligten Ge⸗ meinden für die Mitarbeit an der Errichtung d i dienſtheimes. Mit begeiſterten Worten forderte ſie die Mäd auf, jede ihrer Handlungen, alle Arbeit für Deutſchland, für ihr heißgeliebtes Vaterland zu tun.„Wir wollen ein ſtarkes einiges Reich aus unſerem deutſchen Blute!“ a Kreisleiter Dr. Rehm, M. d. R., entrollte ein anſchauliches Bild vom Niedergang des deutſchen Volkes, der in dem Nie⸗ dergang des deutſchen Bauerntums und der Herrſchaft der Börſen⸗ und fjüdiſchen Bodenſpekulanten ſeine Urſache hat. Darum hat der heldenhafte Kampf und das Ringen des Natio⸗ nalſozialismus in erſter Linie dem Bauernſtand gegolten, und 8 r hat mit der Machtergreifung ſeine ganze Kraft, 2 k auf das Landvolk gewandt. a ach ßenden Wo des Kreisbauernführers Schneider wurde das ger Die Vorräte an Ackerbauerzeugniſſen in Baden Die Landesbauernſchaft Baden hat bei ihren Berichterſtat⸗ tern eine weitere Erhebung über die in den Händen der Landwirtſchaft noch befindlichen Vorräte an Ackerbauerzena⸗ niſſen durchgeführt. Die Erhebung brachte folgendes Ergebnis: 5 Vorrũte in erſter Hand in der Geſamternte in Baden im Reich 21. 5. 35 91. B. 35 31. B. 84 er 14 9 10 Winterweizen 15 8 2 Sommerweizen 12 7 13 Wintergerſte 1. 3 1 Sommergerſte 11 81 8 Hafer i 1 16 15 18 Gemenge 9—— Spätkartoffeln 13 10 8 Eine einfache und billige Vogelſcheuche Unſere kleine Zeichnung ſtellt eine Vogelſcheuche dar, die ſich bei größter Wohlfeilheit— ſie koſtet nur eine Kartoffel— durch dauernde, nie verſagende Wirkſamkeit auszeichnet und ſchlechterdings überall, auch in Kirſchbäumen, anzubringen iſt. Eine Kartoffel wird mit einem Draht durchbohrt. Das eine Ende desſelben wird umgebogen, damit der Draht nicht zu⸗ rückrutſchen kann; das andere wird zu einer Oeſe gebogen. An dieſer Oeſe wird die Kartoffel mit einem Faden aufgehängt, an den Aeſten, an einem in das Erdreich getriebenen Zweig oder dgl., je nach den vorhandenen Möglichkeiten. Die Kartoffel wird im dargeſtellter Form mit Glasſcherben, beſſer noch Spiegel⸗ glasſcherben, oder auch Weißblechabfällen geſpickt. Letztere roſten freilich ſehr ſchnell. Je ſtärker oͤie Teile in der Sonne blinken und ſpiegeln, um ſo beſſer wirkt dieſe Vogelſcheuche, denn die Kartoffel dreht ſich im leichteſten Luftzug, alſo faſt ruhelos um ſich ſelber, da die Scherben ähnlich Windmühlen⸗ flügeln wirken. . JJV neruſchaft Baden Folge 26— D I Gewandter Körper, ſchlagſertiger Geiſt Richtlinien für den Betrieb der Leibesübungen auf dem Lande Jeder Leil sübungsbetrieb auf dem Lande dient geſund⸗ heitlichen, erzieheriſchen und ſozialen Zwecken. Körperſchule, Leiſtungsturnen(Sport) und Spiele ſind die Uebungsgebiete, die man gewiſſermaßen als angewandte Lee be⸗ trachten kann. Sollen aber Landarbait und L eibesübungen ſich ergänzen, die Leiſtungsfähigkeit des einzelnen innerhalb ſei⸗ ner— 2 L m geſteigert werden, dann n Richtlinien für den Betrieb en auf dem Lande zur Hand geben, die der zenart angepaßt find. Körperſchule Die Uebungen der Körperſchule ſollen 1. eine gute Hal⸗ kung vermitteln, 2. für eine Kräftigung der Geſamtmuskula⸗ tur ſorgen. Die gute Haltung iſt bedingt einerſeits durch eine natürliche Lagerung des Knochengerüſtes, andererſeits durch den Zug einer gut entwickelten Muskulatur, vor allem der des Rückens. Die Körperſchule auch ohne Geräteaufwand iſt das Mittel, um die Körperform und die innere Organkraft zu ver⸗ deſſern und um ungünſtige Wirkungen der Landarbeit auszu⸗ gleichen. Es beſtand früher das Beſtreben, auch den N Körper in ſeine Beſtandteile zu zerlegen und dieſe als Einzel⸗ teile in der Körperſchule zu trainieren ohne Rückſicht darauf, daß der Menſch eine Weſenseinheit iſt. 2 Wir müſſen uns immer mehr daran gewöhnen, das Schreiten, Gehen und Laufen zur Grundlage unſerer Körperſchule zu machen, zumal da die Bewegungen des Mähens, Hackens, Gabelns, Schaufelns ſowie faſt ſämtliche landwirtſchaftliche Arbeits⸗ vorgänge Ausdrucksformen des Schreitens ſind. Eine weſentliche Schonung der Kräfte iſt die naturgemäße Folge eines ſolchen Arbeitsverfahrens⸗ Das Gewicht des eige⸗ nen wird bei* Arbeit 0 as ebenfalls eine A ter ede ſchule fungszuſtände e den landwirtſchaftlich 5 Dieſe Körpe ch ne Geräte wird ergänzt 5 urch die Kör⸗ perſchule mit Gerät. Als Gerät kommt für uns Bauern in Frage der 55 e der Voll- bzw. Hohlball(Handball die Wurfkeule. Mit dieſen Geräten kön⸗ nen wir aus der r Schri ittbewegung heraus ſämtliche leichtathle⸗ tiſchen Bewegungen und landwirtſchaftlichen Arbeitsformen, wie Werfen, Schleudern, Schocken, Schreiten, Laufen und Gehen körperſchulungsmäßig darſtellen. Dazu geſellen ſich noch die Fang⸗ und W zurfübungen mit den Bällen und den Kugeln mit und ohne Partner. Die Standkörperſchule ſoll lediglich ein Notbehelf bzw. eine vorbereitende Uebung ſein. Die Bodenübungen Die Bodenübungen ſind ein Kraft⸗, Geſchicklichkeits ⸗ und Wagemutsturnen auf dem Raſen, auf Sandflächen oder wei⸗ chen Unterlagen. Sie können mit Hindernisturnen am Gerät und im Gelände verbunden werden. Zu ihnen gehören die Uebungen 1. des Fallens und Aufſtehens, 2. des Ziehens und Schiebens, 3. des Rollens vorwärts, 4. des Rollens rückwärts und 5. die Ueberſchläge und Kopfſtände. Da nun dieſe Uebun⸗ gen bei richtiger Anleitung verhältnismäßig einfach ſind, ihre Ausführung viel Freude macht, ſie auf den Körper äußerſt wirkſam ſind, ihn locker halten, überall durchführbar ſind, müſſen die Bodenübungen zu einem wichtigen Teil unſeres Landturnens werden. Da die Bodenübungen in erſter Linie Fallübungen ſind, lernen durch dieſe unſere Bauern das„ſich locker fallen laſſen“. Es wird dadurch der Verſteifung ent⸗ S und die Unfallgefahr im Beruf durch Stürze von Wagen bzw. in der Scheune vermindert. Das Leiſtungsturnen Das Leiſtungsturnen zerfällt in das Geräteturnen, in die Leichtathletik und in das Schwimmen. Für die Leibesübungen auf dem Lande kommen als Turngeräte das Reck, der Barren, der Kaſten und weniger das Pferd in Frage. Das Hauptgerät für den Betrieb ländlicher Leibesübungen nicht nur für den Winter, ſondern auch für den Sommer iſt das Reck. Es iſt eine Wohltat, ſich nach Arbeiten in überwiegend gebückter Stellung, wie Arbeiten auf dem Rüben⸗ und Kartoffelacken, Ausleſen von Saatkartoffeln, Fahren von„ ſich gehörig ausrecken zu können. Das Reck iſt für den Bauern ein ausgeſprochenes Sprung⸗ und— und ſoll als ſolches ausſchließlich und allein benutzt werden. Der Barren iſt ein Gerät, deſſen unſachgemäße Anwendung viel Unheil an⸗ richten kann. Ausgeſprochene, langandauernde Stützübungen an ihm wie auch am Pferd find zu vermeiden, weil allzu leicht Fot. Follerts Nordiſche Jugend im Gelände 1 rr eee erer ä Seite 878— Folge 26 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1935 eine ſchlechte Haltung dadurch hervorgerufen werden kann. Das Kaſtengerät für Quer⸗ und Längsſprünge ſoll auf dem Lande in erſter Linie benutzt werden. Freie Sprünge über den quer⸗ geſtellten Kaſten können als Vorübungen für die verſchiedenen Sprungarten im volkstümlichen Turnen dienen. Sämtliche Sprungübungen ſind mit Bodenübungen in Verbindung zu bringen. Die Leichtathletik Die leichtathletiſchen Uebungen können wir in Lauf⸗(Geh⸗ und Schreit)hübungen, Sprungübungen und Wurf-, Stoß-, Schleuderübungen einteilen. Der Lauf iſt eine der wichtigſten Uebungen, die wir überhaupt haben. In jeder Turnſtunde ſollte gelaufen und Laufſchule getrieben werden. Denn der Lauf beeinflußt die Körperform und wirkt auf die innere Organkraft. Noch mehr zeigen ſich dieſe gün⸗ ſtigen Einflüſſe beim Hindernislauf Hier wird der ganze Menſch erfaßt, denn das Hind iſt eine Uebung, die Mut, Geſchicklichkeit, Spannkraft, fähigkeit für eine gewiſſe Zeiteinheit Wurf und Sprung fördern Gewand ſchung. Der Springer und der Werfer gen, alle ſeine geiſtigen, ſeeliſchen und körperlie den Zeitpunkt des Abſprunges bzw. des Abwurfes zureißen, wenn er eine„Leiſtung“ erreichen will. Das Schwimmen hat körperformende und konſtitutionsför⸗ dernde Wirkungen. Körperformende Wirkungen ergeben ſich aus der Entlaſtung der Wirbelſäule in der nahezu waage⸗ rechten Lage und aus der dauernden wechſelnden Bewegung des Rumpfes und der Arme. Das Schwimmen wirkt der ge⸗ bückten, gebeugten, gehockten bzw. ſitzenden Arbeitshaltung durch die Ueberſtreckung des Körpers im Waſſer entgegen. erlich macht. J Körperbeherr⸗ keit zei⸗ äfte für zuſammen⸗ Wurf⸗ und Gtoßübungen Wenn man ſich ſchon eine Zeitlang mit den Leibesübungen beſchäftigt hat, wie wir, verſpürt man gelegentlich das Be⸗ dürfnis, außer den ganz einfachen Dingen auch einmal etwas vorgeſchrittenen Sport zu treiben. Dazu gehört die Leicht⸗ athletik. Was kann man da machen? Kugelſtoßen? Gewiß, aber eine Kugel können wir uns noch nicht leiſten. Na, da muß eben der Steinhaufen in der Hof⸗ ecke herhalten. So ein Ding von 774 Kilogramm iſt bald ge⸗ funden. Ein geeigneter Platz hinter dem Hauſe iſt auch da, und nun kann's losgehen. Wir ziehen uns einen Kreis von 2,13 Meter Durchmeſſer. Erſt wird aus dem Stand geſtoßen, um den Ablauf der Bewegung in dieſer Uebung kennen zu ler⸗ nen. Der Kugelſtein liegt auf den Fingerwurzeln der rechten Hand und iſt an den Hals gelehnt. Der Daumen iſt weit ab⸗ geſpreizt: jetzt wird der Oberkörper leicht vorwärts geneigt, bis die Hüfte eingewinkelt iſt und die rechte Schulter zurück⸗ genommen. Das rechte Bein iſt ebenfalls im Knie gebeugt. Der linke Fuß ſteht am vorderen Kreisrand. Jetzt wird in ſchneller Aufeinanderfolge Bein und Hüfte geſtreckt, die Schul⸗ ter in Stoßrichtung geriſſen. Die Streckung des Armes mit Figur 1 Figur 2 einem Ruck des Handgelenks und der Finger gibt der Kugel den letzten Antrieb. Wir müſſen aber darauf achten, daß der Ellbogen immer in Schulterhöhe iſt und dadurch beim Stoß hinter der Kugel, niemals unter der Kugel bleibt. Erſt nach der vollſtändigen Streckung des Körpers darf das rückwärtige rechte Bein an das vordere herangezogen werden.(Figur 1). Iſt uns der Stoß aus dem Stand vertraut, ſo können wir den ganzen Kreis ausnützen. Wir ſtehen am hinteren Kreisrand, pendeln mit dem linken Bein vor- und rückwärts, reißen dieſes Schwungbein dann in en Kreis, gleiten dabei mit dem rechten dicht über den Erd⸗ CCC ß boden hin bis etwa zur Mitte, fallen hier in die oben beſchrie⸗ bene Stoßſtellung, ſetzen das linke Bein an den vorderen Kreis- rand und ſtrecken den ganzen Körper genau ſo wie oben be⸗ ſchrieben iſt. Wichtig iſt, daß man nach dem Stoß nicht über⸗ tritt, ſonſt gilt er nicht! Wir müſſen auf 8 Meter kommen, um fürs Sportabzeichen antreten zu können.(Figur 2.) Nun wollen wir heute auch noch das Speerwerfen ö üben. Haben wir keinen richtigen Speer, dann nehmen wir eben eine etwa 2,40 Meter lange Bohnenſtange, die ſich nach dem oberen Ende hin verjüngt. Zuerſt üben wir wieder das Werfen aus dem Stand. Der linke Fuß ſteht am Abwurf, der rechte iſt nach hinten weggeſetzt. Man faßt den Speer am Schwerpunkt, Figur 3. 2 ciert werden kann. Der Speer ruht in der ganzen Hand, ſo daß ihn alle Finger berühren, der Daumen zeigt nach dem Speerende. Der rechte Arm iſt geſtreckt, die Wurfhand in Schulterhöhe, die Schulter ſelbſt weit zurückgenommen. Die Hüfte und das rechte Bein ſind gebeugt.(Figur 3). Aus die⸗ ſer Stellung wird wieder erſt das Bein, dann die Hüfte ge⸗ ſtreckt und nun die Schulter mit dem Arm vorgeriſſen, ſo daß der Speer dicht am Kopf vorbeigezogen und in einem Winkel von 45 Grad nach oben hinausgeſchleudert wird. Soll der Wurf gültig ſein, dann muß der Speer beim Niederfallen den Boden zuerſt mit der Spitze berühren. Können wir ſo aus dem Stand werfen, dann machen wir dasſelbe mit Anlauf: aus 15 bis 20 Meter anlaufen, die rechte Hand mit dem Speer etwa in Ohrenhöhe halten, dann, kurz vor der Abwurflinie, geht die Hand und Schulter zurück, ein kurzer Wechſelſprung auf dem rechten Bein und— der Speer ſauſt in den blauen Himmel! Die zukunſt ruht in guter Hand, ird land wieder finderland digkeit, Entſchluß⸗ ä ee eee eee ee FCC n ee G RAA Huben K.* 28. Brachmond chenblatt der! 2 lamm. Er ten, von einen blöcke und 5 Au e Waſſerrinne, durch die ein guter Kletterer die Schlucht hineinſteigen konnte. In dieſer eigt er mit Rabenſteiner hinunter bis zu einem tiſch⸗ 5 Felsvorſprung, der wenige Fuß der Straße wie eine Kanzel in die Schlucht hinau konnte er faſt den ganzen ſchnitt i von unten geſehen zu werd ſchickt er Ausga 4 l rſteck, als ſie Pferde⸗ n hören. Schon tauchen auch die metall⸗ lme der Reiter am Eingang der Schlucht Ein ſelt r Troß zieht heran. Drei ſchwerbewaffnete Dragoner eröffnen ihn. Ihnen folgt eine Kolonne junger Männer, zu dreien aneinandergebunden. Die Ausgehobenen von St. Vigil ſind es, die da in Feſſeln vorwärts getrieben werden. Den Schluß dieſes traurigen Zuges bilden aber⸗ mals drei Reiter, die mit Flüchen und mit Gewehrkolben dafür ſorgen, daß die Kolonne vor ihnen das gewünſchte Marſchtempo einhält. Severin ſtößt den neben ihm liegenden Rabenſteiner an: und im richtigen Augenblick handeln! orte unter der Felskanzel, auf der die zwei, platt an den Boden ged liegen, vorbeigeritten iſt, hebt Severin die Rechte in di Das iſt das Zeichen für die Kameraden am Ausgang der Schlucht. Mit einem Satz ſchnellen Klotz und Hagſpiel aus ihrem Verſteck heraus und ſpringen, das Gewehr vorgeſtreckt, auf den Weg. Erſchreckt ſteigen die Gäule der Reiter ſteil in die Höhe. „Hände hoch! Alles halt!“ ſchreien die zwei, und ſogleich erſchallt dasſelbe Kommando vom Ende des Zuges her, wo Severin und Rabenſteiner mit angelegter Büchſe auf der Fels⸗ kanzel knien. Paniſcher Schrecken ergreift die Reiter. Sie beeilen ſich, dem Befehl nachzukommen, werfen ihre Gewehre weg und heben die Hände hoch. Das Gebrüll der vier, das die ſteilen Wände der Schlucht um ein Vielfaches verſtärkt zurückwerfen, 3 8 ſie zuerſt glauben, eine ganze Uebermacht habe ſie über⸗ allen letzt 2 ihnen jedoch keine Zeit. in,„Die Leut losbinden!“ Und brav 0 ſechs Reiter ſeinen Befehlen. Blitz⸗ 33 iſt das Häuflein Tiroler von ſeinen Feſſeln befreit, und o ͤ mancher der Reiter bekommt dabei einen kräftigen Fluch zu hören, der der reichlich aufgeſpeicherten Wut einigermaßen Luft macht.. „Stiefel aus!“ ſchnauzt Severin die Soldaten an. Die machen erſt große Augen und zögern, aber ein nicht mißzuver⸗ —. Wink mit Severins Gewehr genügt, um ſie raſch in ewegung zu ſetzen. Innerhalb weniger Sekunden fliegen zwölf ſchwere Reiterſtiefel auf die Landſtraße. Severin heißt die Tiroler inzwiſchen alle Gewehre auf⸗ ſammeln und die Pferde, die Neigung zeigen, ſich ſelbſtändig zu machen, einfangen. „So— und Mäntel könnten wir auch brauchen und Röcke id Hoſen“, herrſcht Severin die Eskorte wieder an.„Aber ſl fix— mir ham wenig Zeit.“ immig entledigen ſich die Reiter ihrer Kleidungs⸗ beredete Sprache von vier auf ſie gerichteten Ge⸗ r t keine Weigerungsgelüſte in ihnen aufkommen. Grinſend ſchauen die befreiten Bauern dieſer ſo gänzlich unmilitäriſchen Verwandlung ihrer Bedrücker zu und ſind voll Eifer dabei, als Severin die erbeuteten Pferde, Waffen und Kleidungsſtücke unter ſie verteilt. Helle Freude leuchtet den armen Teufeln aus den Augen. So gute Stiefel und warme Zu ett „Abſteigen!“ 45 r e e Tunis Tpont Nn Hen em Luls Crenk ſchnell genug kön⸗ cke und Hoſen wer⸗ rar. Den größ⸗ aus— denn Den aus⸗ kurz ab. euch nit hen. enn he die N Jubel iſt in Noch ein here! ches„Vergelts Gott!“ ſchon ſind f t dunklen nor 1 So N* 1 1* 74 l 4 Wald verſchwunden. Auf heimlichen Wegen haſten ſie hinauf 13 2 7* 2 + 22 7** in die Berge— in die ſchützenden Felſen! 3 Seuerin und ſeine Freunde bringen die Dragoner noch bis an den Ausgang der Schlucht und jagen ſie dann davon. -Laufts und grüßts mir euren Capitaine recht ſchön“, ruft goner— barfuß in Unterzeug und anzuſchauen ren Weg dahin. r Zeit wagen, ſich vorſichtig umzuſchauen, und ſeinen Freunden ſchon längſt nichts * Der Ueberfall Anderlans in der Sillſchlucht war durch⸗ aus kein vereinzelter Fall derartiger Befreiungsverſuche. Allenthalben war die Lage der verhältnismäßig kleinen Gar⸗ niſon ſehr bedroht. Viel Schuld an dieſer geſpannten Lage in Tirol trugen auch die unſinnigen Veroroͤnungen der baye⸗ riſchen Regierung. Warum verbot man den Bauern den Be⸗ ſuch der Kirche? Warum Zuſammenkünfte und Verſammlun⸗ gen jeder Art? Warum verbot man ſogar Bittprozeſſionen und Wallfahrten? Warum ſchließlich— um all den unzäh⸗ ligen Demütigungen u. Erniedrigungen die Krone aufzuſetzen, warum ließ man das alte Stammſchloß Tirol, von welchem Grafſchaft und Land den Namen hatten, meiſtbietend und öf⸗ fentlich verſteigern? 5 Die Dorfſtraße herauf erklingt in kurzen Abſtänden Trommelklang, der langſam näher kommt. Bald darauf hört man die Stimme eines Ausrufers. Vier bayeriſche Grena⸗ diere mit aufgepflanztem Bajonett begleiten den Trommler. Ihnen folgen einzelne Buben und wenige Bauern. Immer näher kommt die Gruppe zum Marktplatz, dort nehmen ſie e und unter ſtändigem Trommelwirbel wird ver⸗ kündet: „Wer einen Fahnenflüchtigen oder einen durch Steckbrief Verfolgten unterſtützt, beherbergt oder ihm ſonſtwie Vorſchub leiſtet, verfällt mit Leben und Eigentum dem Staat.“ „Wer Pulver, Gewehre oder ſonſtige Waffen verborgen hält, wird vor ein Standgericht geſtellt.“ So geht es fort. Aber außer den paar Burſchen und Kin⸗ dern kümmert ſich kein Menſch um den Trommler. Die Fen⸗ ſter der Häuſer bleiben verſchloſſen. Die Bauern wollen nichts mehr hören. Drinnen in der Amtsſtube muß Amtmann Riederer ſchwere Vorwürfe von dem aufgebrachten Leroy über ſich er⸗ gehen laſſen. Dem Capitaine war mitgeteilt worden, was Anderlan und ſeine Leute in der Sillſchlucht aufgeführt hat⸗ ten, und es iſt wirklich kein Wunder, daß er nun nahe daran iſt, ſeine bisherige geduldige Haltung aufzugeben. Wieder muß er feſtſtellen, daß es der bayeriſchen Gendarmerie, wie ſchon oft, am nötigen Einſatz und Ernſt gefehlt hat, den ent⸗ flohenen Aufwiegler zu fangen. „Das iſt es ja“, ſagt er auf eine Bemerkung Riederers hin, der gerade behauptet, nicht wiſſen zu können, wo Ander⸗ lan ſich herumtreibt, ‚das iſt es ja, daß Sie nichts wiſſen, Herr Amtmann. Sie wiſſen gar nichts! Und Sie wollen auch gar nichts wiſſen! Ich muß mich ſehr über Sie wundern. Aber jedenfalls, ſo kann es nicht weitergehen! Wenn Wege⸗ lagerer die mir unterſtellten Soldaten überfallen und ihnen die Stiefel und Kleider ausziehen, dann iſt dies Auflehnung gegen die Staatsgewalt. Sie werden mir dafür einſtehen, Herr Amtmann, daß nun endlich ſchärfere Maßregeln zur Wahrung der Ruhe und Ordnung erlaſſen werden. Der Ueberfall in der Sillſchlucht iſt offene Rebellion. Auch ich muß jetzt Maßnahmen ergreifen, die ich lieber vermieden hätte. Die Bevölkerung aber und Ihr Verhalten, Herr Amtmann, zwingen mich dazu!“ i Riederer, der ſich wirklich in einer unangenehmen Lage befindet, wehrt ſich energiſch, als er hört, daß man neuerdings die Bevölkerung durch Auferlegung von Kontributionen ſtra⸗ ſen will. Er ſteht hinter ſeinem Schreibtiſch auf und geht auf Leroy und ſeine beiden Adiutanten zu:„Aber, meine Herren, 0 14 3 . Seite 880— Folge 28 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni 1935 da muß ich ſchon bitten. Was zuviel iſt, iſt zuviel. Man darf nicht immer die Unſchuldigen für die Schuldigen ſtrafen. So machen wir Land und Leute nur immer unzufriedener. Die Tiroler ſind ein gutes und tapferes Volk; aber auf dieſe Art werden wir mit den Leuten hier nie fertig werden.— Was ſoll ich denn überhaupt tun? Die Menſchen hier wollen nichts als ihr bißchen Freiheit und Ruhe. Wo ſoll denn das hinführen? Die Leute hier halten halt zuſammen. Wenn wir in einem Ort die Verſammlungen verbieten, dann halten ſie ſie eben in einem anderen ab. Die haben ihren Willen, ihre Wege und Mittel.“ Leroy, faſſungslos über dieſe ziemlich offenherzige Stel⸗ jungnahme Riederers, fällt ihm ins Wort:„Aber, lieber Herr Amtsmann, Sie haben doch ſchließlich dasſelbe Intereſſe wie wir, nicht wahr? Wir ſind Verbündete und wollen das gleiche. Man hat euch Bayern dieſes Land gegeben, damit ihr es im Sinne des Kaiſers verwaltet. Wenn ihr nicht fähig ſeid, das zu tun, ſo werdet ihr die Konſequenzen tragen müſſen. Mit feigen Straßenräubern muß man doch ſchließlich einmal fer⸗ tig werden. Wenn ihr es aber nicht könnt, werden wir eben dafür ſorgen!“ f Riederer, der weiß, wie ſehr ſeine Stellung auf dem Spiel ſteht, unterdrückt mit Mühe eine heftige Antwort und ſagt nur:„Wenn Sie erſt einmal mit den Schützen und Kämpfern dieſes Landes zuſammentreffen, werden Sie Ihr Urteil über die„Feigheit“ dieſer„Räuber“, wie Sie ſie zu nennen be⸗ lieben, beſtimmt ändern. Sie ſcheinen dieſes Gebirgsvolk noch nicht lange zu kennen.“ In dieſem Moment geht die Tür auf, und ein alter. weißhaariger Bauer wird von zwei Soldaten in die Stube gezerrt. 5 „Was iſt los?“ fährt Leroy ſie an. „Das Schwein hat ein Pferd geſtohlen?“ meldet einer der Grenadiere. 5 „Wieſo, wem hat er es geſtohlen?“ will Riederer wiſſen. „Unten im Lager unſerer Eskadron!“ lautet prompt die Antwort. a Inzwiſchen iſt der weißhaarige, abgerackerte Mann auf die Knie geſunken und hebt beide Hände bittend zum Amt⸗ Foto: Luis Trenker Die Sillſchlucht mann auf:„Iſcht net wahr, das i g'ſtohlen hab. Die Soldaten haben geſtohlen. Geſtern ſein ſie in mein Hof kommen und haben mir die letzte Kuh und mei Roß aus dem Stall g'holt. Geben habens mir nix dafür und wie i mi g' wehrt han, habens mi niederg' haut. Heut in aller Früh bin i losgegangen und hab mir mei Roß wiederg' holt. Dös iſcht mei gut Recht. Hilf du mir, Herr Amtmann.“ Solch ein Zwiſchenfall war nichts Beſond derer allein war, verſuchte er, die Bauern onend zu be⸗ handeln, Leroy aber war ſtets etwas mißtrauiſcher, vielleicht nicht ganz mit Unrecht, und nur, wenn er Erika in der Nähe wußte, wurde er zu den Leuten etwas entgegenkommender. Wenn Rie⸗ 8. Die Wiener hatten ſich indeſſen ſald genug von den Laſten und Unruhen der Franzoſenzeit erholt. Es gab glän⸗ zende Feſte, Walzermuſik, ſchöne Frauen, Feuerwerk, Aus⸗ ſöhnung und Umzüge. Der Kaiſer Franz wollte endlich Frie⸗ den und gutes Leben für ſich und ſeine Leute, und deshalb hatte er zu Beginn des Jahres 1808 das ſteinige Gebirgsland Tirol auf Napoleons Befehl dem Bayernkönig überlaſſen. Selbſt der weitgehende Einfluß des Erzherzogs Johann konnte dieſen unheilvollen Entſchluß des Kaiſers nicht ver⸗ hindern. So war für die Wiener der Krieg zu Ende. Und der Himmel war hoch und Tirol war weit. In Tirol jedoch ſtieg die Unruhe von Tag zu Tag. Allent⸗ halben ſammelte ſich Zündſtoff an und wartete auf die Explo⸗ ſion. Laufzettel und Briefe wandern durch das Land, geheime Zeichen werden beſprochen und vereinbart, geheime Verſamm⸗ lungen werden überall im Lande abgehalten. Geheime Boten wandern von Ort zu Ort, von Hof zu Hof, von Stadt zu Stadt. Pulver und Blei wird geſammelt. Die Laufzettel im Dorf, im Wald bei den Holzarbeitern und den Geflüchteten gehen von Hand zu Hand, verſteckt in Lebensmitteln, im Hut⸗ futter oder im Rockkragen. In Wien aber tanzt man bei Hofe und feiert prunktvolle Feſte.* Hoch über dem Tal von Obernberg ſteht die alte kleine Kirche von St. Jakob, welche ſeit langen Jahren ſchon nicht mehr von der Geiſtlichkeit verwendet wird. Sie iſt verſiegelt und das Abhalten von Gottesdienſten darin verboten wor⸗ den. Weitum iſt kein Hof und kein Haus zu ſehen, und wer das einſame Kirchlein da oben auf dem Berg bemerkt, wundert ſich, wie ein Pfarrer oder Baumeiſter hatte auf die Idee ver⸗ fallen können, gerade dort die Kapelle des heiligen Jakob hin⸗ zubauen. Am heutigen Tag jedoch, während unten im Dorf die Ausrufer ihre neuen königlichen und kaiſerlichen Verordnun⸗ gen verleſen, da ſcheint es, als ob ein heimlicher Gottesdienſt in der Bergkapelle ſtattfinden ſollte. Aber ein ſeltſamer Gottesdienſt muß es ſein. Am bergſeitigen Eingang des Kirchleins ſtehen zwei Bur⸗ ſchen und haben Gewehre umgehängt. Einzeln und zu dritt, ganz unauffällig und vom Tal aus kaum bemerkbar, kom⸗ men die Bauern langſam und ſchweren Schrittes zur Kirche. Sie tragen kein Sonntagsgewand, ſondern derbe Lodenhoſen, grobe Stiefel und teilweiſe wilde, federgeſchmückte Hüte. Ruck⸗ ſäcke haben ſie auf den Schultern und derbe Stöcke, Gewehre oder ſonſtige Waffen in ihren Fäuſten. Sie kommen ſelbſt⸗ bewußt und aufrecht daher wie es ſich für Bergbauern ziemt. Weit draußen auf einem Hügel vor dem Gotteshaus ſteht ein hoher Lärchenbaum, auf dem ſitzt ein Aufpaſſer, der ſich durch * K mit einem anderen Poſten weiter talabwärts verſtän⸗ igt. 5 Immer mehr kommen über die Wieſen, durch die Wälder, über die ſteinigen Wege.— Zur heutigen Verſammlung wurde mit Laufzetteln einge⸗ laden, auf denen geſchrieben ſtand: „Mitgehen zum Bittgang an Peter und Paul nach St. Jakob, das Wallfahrerkomitee.“ Jeder Bauer wußte, um welchen Bittgang es ſich han⸗ delte und wer die Heiligen ſeien, die man dort anrufen würde. Auch Severin hatte als Vertrauensmann des alten Har⸗ raſſer einen Laufzettel erhalten. Er und ſeine drei unzertrennliche Freunde wollten in der Kirche von St. Jakob nicht fehlen. Es gab dort Wichtiges zu verabreden. Außer ihm waren noch viele Geächtete, gejagte, heimatloſe und verfolgte Deſerteure in den Wäldern und Höhen von dieſer Verſammlung verſtändigt worden. Panzl hat Auftrag, die Hütte zu betreuen, während die vier Burſchen vorſichtig nach allen Seiten auslugend talwärts zum Bergkirchlein ſteigen. (Fortſetzung folgt) .. eee eee eee r ͤ v mene — 28. Brachmond(Juni) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 26— Seite 881 Hauptabteilung 11 Kreiszuchtzuchtziegen⸗Verſteigerungen Im Monat Heuert(Juli) finden nachfolgende Kreiszucht⸗ ziegenverſteigerungen ſtatt. Die Ortsfachgruppen⸗Ziegenzüchter der betreffenden Kreiſe werden aufgefordert, die Anmeldungen zu folgenden Kreiszuchtziegenverſteigerungen bei der Landesbauernſchaft Baden, Hauptabteilung II, Karls⸗ ruhe, Beiertheimer Allee 16, einzureichen. Verſteigerung in Bruchſal am Dienstag, den 2. Heuert Juli), in der Reithalle der ehemaligen Dragonerkaſerne. Zuchtziel: deutſche, weiße Edelziege. Markt in Stühlingen am Montag, den 8. Heuert, am Vieh⸗ rk Zuchtziel: rehfarbene Schwarzwaldziege. V Verſteigerung in Weinheim am Donnerstag, den 11. Heu⸗ ert, in der Markthalle beim Schlachthof. Zuchtziel: deutſche, weiße Edelziege. Verſteigerung in Endingen am Montag, den 15. Heuert, beim Bockſtall. Zuchtziel: deutſche, weiße Edelziege. n Verſteigerung in Villingen am Dienstag, den 23. Heuert, beim Schlachthof. Zuchtziel: rehfarbene Schwarzwaldziege. Der Auftrieb beginnt um 6.30 Uhr und muß um 7.15 Uhr beendet ſein. Die Verſteigerungen werden um 8.30 Uhr er⸗ öffnet. 3 Heil Hitler! Schmitt, Hauptabteilungsleiter II. Der Rückſtrahler Häufig wird der Standpunkt vertreten, daß die Anbringung von Rückſtrahlern an landwirtſchaftlichen Maſchinen und Ge⸗ räten nur dann verlangt werden kann, wenn dieſe bei Dunkel⸗ heit auf öffentlichen Wegen bewegt werden. In einem Rund⸗ erlaß weißt jedoch der Reichsverkehrsminiſter ausdrücklich dar⸗ auf hin, daß der viel geäußerten Bitte, landwirtſchaftliche Maſchinen uſw. nur dann mit einem Schlußlicht oder Rückſtrah⸗ ler verſehen zu müſſen, wenn ſie bei Dunkelheit auf öffentlichen Wegen bewegt werden, nicht ſtattgegeben werden kann. Nach 8 12 der Reichsſtraßenverkehrsordnung müſſen daher alle Fahr⸗ zeuge(auch die landwirtſchaftlichen Fahrzeuge) an der Rück⸗ ſeite zwiſchen Fahrzeug und der linken Außenkante mit amt⸗ lich geprüften Rückſtrahlern verſehen ſein, die nicht höher als 50 em über dem Erdboden angebracht ſein dürfen, damit ſie auch im Scheinwerferlicht überholender Fahrzeuge zu ſehen ſind. Dieſe Rückſtrahler können ſo eingeſetzt und befeſtigt wer⸗ den, daß ſie beliebig ausgewechſelt und an jedem zu benutzenden Fahrzeug angebracht werden können. Da viele Maſchinen nur ganz ſelten aus dem Hof hinausgenommen werden, in zahl⸗ reichen Betrieben öffentliche Wege von Maſchinen überhaupt nicht berührt werden, braucht kein Betrieb für mehr Fahrzeuge Rückſtrahler anzuſchaffen, als gleichzeitig auf öffentlichen Stra⸗ ßen verkehren ſollen. Luſtige Ecke Das weiß er Ein Büble ſteht in München auf der Straße und heult e ee Ein Schutzmann frägt:„Warum heulſt denn, Kloaner?“„J hab mi verlaufen“, antwortet der. Frägt der Schutzmann wieder:„Wo wohnſt denn?“„Woaß i net.“„Ja wie heißt du denn?“„Woaß i net.“„Na und wo holt ihr denn euer Bier?“ Da erwidert das Buberl fröhlich:„Im Bürgerbräu“. * Das wirkſame Mittel Der Doktor fragt einen kranken Bauern, der nachts nicht ſchlafen kann:„Haben Sie gezählt, damit Sie einſchlafen, wie ich es Ihnen angeraten habe.“„Jawohl, Herr Doktor!“„Wie hoch ſind Sie denn gekommen?“„Bis 18 000“.„Ja, und ſind Sie dann eingeſchlafen?“„Nein, Herr Doktor, da war es gerad Zeit zum Aufſtehen.“ e Ein Löffel * für die tagliche Reinigung und 3 entkeimung von mellegeraten und ſſlilqicannen. M ꝛinnſest diem der Betriebs hygiene und Qualifätsförde- rung, es ist zuverlãssig in der Wirkung und àußerst Wirk. schaftlich im Gebrauch. 5 Lk eudhin der handlichen K(leinpaccung m Mess late Di ſſeld or:. Höhere lehranstalt für praktische Landwirte Kʒassel-Wolfsanger 14 Mitte Oktober beginnt der ein Jahr dauernde Lehrgang. 1454 Betr. Aufnahmebedingungen, Kosten des Lehrganges usw. 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Brachmond(Juni) 193 Bericht über die badiſchen Obſterzeugermärkte vom 20. bis 26. Juni 1935 Mitgeteilt vom Gartenbauwirtſchaftsverband für die Landes⸗ 4 bauernſchaft Baden. Spargel: Als letzter Stechtag wurde in dieſem Jahre der 24. Junt feſtgeſetzt. Von der Möglichkeit, die Stechzeit bis zum 29. Juni zu verlängern, wurde innerhalb der Landesbauernſchaft Baden kein Gebrauch gemacht, da erfahrungsgemäß eine längere Stechzeit ſich auf die nächſtjährige Ernte nachteilig auswirkt. Die letzten Tage zeigten ohnedies ſchwächere Anlieferungen, da man vielerorts von ſich aus die Ernte an jüngeren Anlagen einſtellte. Die Preiſe haben ſich demzufolge noch etwas ge⸗ hoben. Sie betrugen zuletzt: Sortierung A1= 30—35 RM. Sortierung A2= 20—25 RM. Sortierung B= 10—5 RM. je 50 Kilogr. Abſchließend kann feſtgeſtellt werden, daß das Ergebnis gegenüber dem Vorjahre mengenmäßig wohl etwas zurück⸗ blieb, daß es jedoch wertmäßig befriedigt hat. Die das erſtemal bei Gartenbauerzeugniſſen durchgeführte Marktordnung des Reichsnährſtandes hat ſich günſtig ausgewirkt. Erdbeeren: Wärme und Feuchtigkeit ſteigerten in der Berichtswoche die Anfuhrmengen allenthalben um ein beträchtliches. So hatten kleinere mittelbadiſche Märkte Tagesanlieferungen von 100 bis 300, größere bis nahezu 1000 Zentner. Ebenſo melde⸗ ten die Verſteigerungen der Bergſtraße Anfallmengen von 300 bis 800 Zentner. Die Hitze ließ die Früchte außerordentlich raſch reifen, ſo daß da und dort der Fernverſand eingeſchränkt werden mußte. Die Preiſe gingen zu Anfang der Woche auf 15—18 RM. zurück, ſie konnten ſich zuletzt wieder auf 2025 Reichsmark je 50 Kilogr. erholen. Die Ernte wird raſcher als ſonſt beendet ſein. Kirſchen: Das Geſchäft iſt nach wie vor lebhaft. ſind gegenüber Normaljahren recht gering. Man hat ſich viel⸗ fach in den mutmaßlichen Erträgen überſchätzt. Gute verſand⸗ fähige Sorten haben ſich im Preiſe weiterhin gehalten, ſie koſteten 20-30 RM. je Zentner. Beerenobſt erzielte: Himbeeren Die Anfallmengen 4050 RM. Johannisbeeren 20—25 RM. Stachelbeeren 10—12 RM. Heidelbeeren 30—36 RM. je 50 Kg. Schlachtgeflügelpreiſe Nachdruck, auch auszugsweiſe, ohne Genehmigung verboten.) Schlachtgeflügel, tafelfertig hergerichtet, Wochenmarkt⸗ Kleinverkaufspreiſe je Pfund in Pfg. für die Zeit vom 19. bis 25. Juni. Suppen⸗ Tauben Ort 8 Hähnchen Hahnen Emen Gan re Karlsruhe 80100 110-140——— 50—60 Freiburg 90—100 140—150 90—— 60—70 Konſtanz 90—100 120 8⁰— 90 50 Mannheim 150—350120—300/150—350“350400120125 60—80 Offenburg 90 130 100 120 100 60 Heidelberg] 90100 110120 10-150120—130 130 80-90 Pforzheim 90—100 130 70.— 110— 120040—70 * Maſſthahn. + alt. Nichtamtliche Getreidepreiſe Zimmern, 25. Juni.(Fränk. Getreidelagerhaus.) Wir notieren heute folgende Erzeugerpreiſe in Reichsmark: Weizen 20,75— 21,35. Roggen 17,40—17,55, Spelz 15,50—15,65, Braugerſte 19,00—.19,25, Futtergerſte 16,40—18,30, Hafer 17,10—17,30, Speiſe⸗ 3 gelbe 5,50, alles per 100 Kilogramm frei Lagerhaus geliefert. Ulm, 22. Juni.(Städtiſches Liegenſchaftsamt) Wir notier⸗ ten folgende Preiſe für 100 Kg. unter Berückſichtigung des Hektolitergewichts, der Zu⸗ und Abſchläge für Ueberlagenahme und Mengen: Weizen—— RM., Hafer 17,60—18,40 RM., Gerſte 18,40 RM. Hopfen Nürnberg, 25. Juni. Hopfen der Ernte 1934: keine Land⸗ zufuhr, keine Bahnabladung. Umſätze: A. Inland: 25 Ballen= 50 Ztr. beſte Hersbrucker Ge⸗ birgshopfen 220—230 RM. je Ztr.; mittel Hallertauer 255270 RM. je Ztr.; beſte Hallertauer 318 je Ztr.; beſte Badener 240 bis 250 RM. je Ztr. B. Export: 6 Ballen- 12 Ztr. Hersbrucker Gebirgshop⸗ ſen 158—160 RM. je Ztr. Tendenz lebhaft, feſt. Hopfen der Ernte 1933: 17 Ballen= 33 Ztr. Haller⸗ tauer 100 RM. je Ztr. * Preiſe je Stück. .—y-̃̃— w öòðuũꝙ—m! 2 Düngemittel Die Stickſtoffpreiſe im Monat Juni ſind wie folgt: Schwefelſ. Ammoniak 0,71 RM. Kalkammoniak(gek.)„„ 0 Ammonſulfatſalpeter(Leuna Mon⸗ Sonder⸗ tan 8778 abſchlag 5 9 ***** Kalkammonſalpeter 0,81„ für 11g Stick⸗ Kaliammonſalpetern b„ ſtoff KFalkſalpeter I 0%„ Re„ Kalif! 5„ für 1 kg Pertkalftenf ff Stickſtoff 5 1. für 1 Kilogramm Stickſtoff Nitrophoska 18 FB 1 i 18 A(kalkpalt.). 19,6 1 5 16 B(kalkhalt.) 20,78„ Sonderabſchlag 18 III 83 Rpf. 18 A 78 Rpf., 10 B 91 Rpf. für 100 Kilogramm Ware. Die Preiſe verſtehen ſich für ungeſackte Ware(mit Aus⸗ nahme von Kalkſalpeter 10) bei Bezug in ganzen Wagenladun⸗ gen von mindeſtens 10 Tonnen frachtfrei jeder deutſchen Bahn⸗ ſtation. 5 Nutzviehmarkt Donaueſchingen, 24. Brachmond. Der Markt war befahren mit 5 Ochſen, 62 Kühen, 9 Kalbinnen, 71 Rindern, zuſammen 147 Tieren. Die Preiſe betrugen für Ochſen 250—555 RM., für Kühe 290—570 RM., für Kalbinnen 310—590 RM., für Rinder 140—260 RM. je Stück. Verkauft wurden 103 Tiere. Der Han⸗ del war gut. Von den badiſchen Schlachtviehmärkten Der Auftrieb auf den badiſchen Schlachtviehmärkten war bei Großvieh weſentlich größer als in der Vorwoche. Trotzdem konnte der Bedarf nicht voll gedeckt werden. Schweine waren genügend aufgetrieben, ebenſo Kälber. Bei Großvieh fehlte es an erſten Qualitäten, dagegen waren Kühe reichlich vorhanden. Die Nachfrage nach Schweinen konnte leicht gedeckt werden, da der Fleiſchverbrauch infolge der wärmeren Jahreszeit kleiner iſt. Der Kälberauftrieb konnte den Bedarf decken, ſo daß hier kein Ueberſtand verblieb. In den kommenden Wochen wird Großvieh weiter ſehr geſucht ſein, die Schweine werden etwas knapper werden, die Kälberpreiſe werden wahrſcheinlich etwas zurückgehen. Das fehlende Rindfleiſch wurde durch Sendungen der Reichsſtelle für Tiere und tieriſche Erzeugniſſe ergänzt. An den badiſchen Schlachtviehmärkten vom 24. u. 25. Junk wurden zu den einzelnen Preiſen verkauft in Mark je 50 Kg.: Preis St ud Preis Stück] Preis Stück] Preis Stüc Preis Stüc Preis Stüd Preis Stud Karlsruhe Ochſen 4136 1 Färſen 6615 5521 J 50 254 452 39 3 35 8 45 5 65 27 54 749 68 42 12 7034 342 52 64 1353 648 7 33 1 52 414 40 1 5 38 263 18 114 38 1 32 2— 62 23 50 8146 24 36 11 Kühe 311 59 61 24 48 245 1 1 4221 130 2 60 52 544 1 40 628 1 21 59 5 43 2 39 127 1 Kälber 58 34 Schweine] 42 3 Bullen 38 4 26 1 681 457 10 52 6. 42 39 37 1 671456 18 51 172 Mannheim 4 n 1 hs 41 10 3418 J Färſen 65 24 7 Schweine er 20 433 1945 1764 34827 3 44 1% 22 1% 4 3 422 43 4 2% 88 231258 26 1 30 21 42 4851 2045 20 85 3 20 8 80 584490 27 41 13 57 4117 49 1 40 3 28 10 40 8 143848 122 8 8 2713 358 82 4 47 37 2 Kühe 26 1338 17 2440 1346 2 36 1 4 1025 1330 256469 45 5 34 1 4 1024 520 25 347644 29 120 83 54 4436 14 43 3 39 1822 3 109 53 30 85342 2 48 38 18 20 1 52 39 32 6 36. 12— 1 51 20 618 3 Bullen 36 23 4% Kälber 50 46 1692 42 38 35 15 66 1 Freiburg Ochſen J 4 1 60 10[Schweine 43 1 3 40 1 Kälber 50 100 392 43 1 8 8 6 58 11 50 2 Schaf 42—2. Bullen 36 2 85 3 57 2 8 8 402 JJC. 56 3 39 4 5— 4 44[ 24 Färſen 34 63 2123 46 738 16 45 3 28 1 2% 0 1% 42 4 Kühe 81 4— 4 21* 1 42 2 20 157 2 3 78 5 9 unnd 2 28. Br achmond 2 ——— — e; 10 ig ung der M der General untes lieg et zandwirt“(Bad. landw. „Rathaus“. T O.: 1, 2, 4, 5, 7, 11—14, 17, 21, 22. 3“. T O.: 1—5, 7, 11, 16, 21, 22. Der Vorſtand: V., 729 Uhr abends,„Ritter“. T O.: 1—4, 7, 8, 11, 12, 16, 21, 22. nd: Böſer, Huber. V. G., 10 Uhr,„Ritter“. TO.: 1-4, 7, 8, 11, 12, 16, 21, 22. Der Vor⸗ ſtaud: Huber, Teylor. Großſachſen, Sp. u. D. K., 79 Uhr,„gold. Löwen“. T D.: 1—5, 7, 11, 21, 22. Der Vo ſtand: Krebs IV, Treuſch. Juzlingen, L. K. A. B., ½9 Uhr,„Rathaus“. T O.: 1—5, 7, 11, 21, 22. Der Vorſtand: Rüſch. Sttlingen, Sp. u. D. K., 9 Uhr,„Rathar TO. 2. Der Vorſtand: Gebhardt, Kauz⸗ mann. Rathaus“. T O.: 1—3, 7, 11, 17, 21, 22. Der Vor⸗ 1935: 7. Juli u. D. K., 3 Uhr,„Löwen“. T O.: 1—5, 7, 11, 19, 21, 22. Der TO.: 1—5, 7, 11, 21, 22. Der Vor⸗ Der Vorſtand: Düörlinbach⸗ L. E. u. V. G., 7410 Uhr,„Löwen“. TO.: 1—22. Der Vorſtand: Wangler, Meßmer. Engen, Getr.⸗Lagerhaus„Hegau“, ½3 Uhr,„Felſen“. TO.: 1—5, 7, 8, 11, 22. Genehmi⸗ gung des Verkaufs vom Lagerhaus und Bürogebäude an die Zentralgenoſſenſchaft. Herabſetzung von Geſchäftsanteil und Haftſumme. Der Vorſtand: Faller, Mehner. Hambrücken, L. E. u. B. G., 25 ä„Jabrikſaal der Gemeinde“. TO.: 1—5, 7, 9, 10. t mer, Miſch. Hambrücken„4 Uhr,„Fabrikſaal der Gemeinde“. TO.: 8, 11, 13, 14, 21. Der Vorſtand: Brämer, Miſch. Hambrücken, L. Kr. B., 75 Uhr,„Fabrilſaal der Gemeinde“. TO.: 1—5, 7, 9, 10, 11, 21, 22. Der Vorſtand: Soder II, Miſch. Hettingen, Sp. u. D. K., 3 Uhr,„Rathaus“. T.: 1—5, 7, 11, 21, 22. Der Vorſtand: Mackert, Kirchgeßner. Nalterd ingen, L. K. u. A. V., 2 Uhr,„Löwen“. TO.: 1—5, 7, 8, 11, 16, 21, 22. Der Vor⸗ ſtand: Leonhard, Zipſe. Nühtenbach, L. EC. u. V. G., 11 uhr,„Sonne“. T O.: 1—5, 7, 11, 16, 17, 21, 22. Der Vorſtand: Schmider, Schmieder. Nührbsſen, L. E. u. B. G., 3 Uhr,„Kreuz“. T O.: 1—5, 7, 8, 11, 12, 21. Der Vorſtand: Schempp, Walter. Naßfig, Sp. u. D. K., 73 Uhr,„Rathaus“. T.: 1, 2, 4, 5, 7, 11, 20—22. Der Vorſtand: Klein, Kunkel III. Nieverrimſingen, Sp. u. D. K., 10 Uhr,„Rathaus“. TO.: 1—4, 6, 7, 11—14, 16, 19—22. Der Vorſtand: Faller, Göppert. Ddetshoſen, L. E. u. B. G., 3 Uhr,„Krone“. TO.: 1—5, 7, 11, 21, 22. Der Vorſtand: Krieg, Göpfer. Ddelshoſen, Dreſchgen., 74 Uhr,„Krone“. T O.: 1—5, 7, 11, 21, 22. Der Vorſtand: Jockers IV, Veid. 3 Milchgen., 4 Uhr,„Krone“. T O.: 1—5, 7, 11, 21, 22. Der Vorſtand: rrel, Beid. Weihen, Sp. u. D. K., 2 Uhr,„Adler“. TO. 1—5, 7, 11, 14, 16, 19, 21, 22. Feier des 25 jährigen Jubiläums. Der Vorſtand: Maag, Schweinfurth. „Adler“. T O.: 1—5, 7, 11, 16, 21, 22. Ang Genoſſenſchaft Mittwoch, den 10. Juli 1 vom 20. )en Beſtimmungen. G 1933. sblatt)“ und„Badiſcher Bauer“ ſowie„Badiſcher Bauernſtand“ 1 ihr,„Roſe“. Sandhauſen, Sp. u. D. K., 3 ſtand: Zimmermann, Ko Schlierſtadt, L. E. u. V. G., 3 Heß, Zimmermann. Schmieheim, Dreſchgen., 1 Uhr,„Löwen“. T O.: 1—5, 7, 8, 9—11, 15, 16, 21, 22. Der Vorſtand: Häberle, Stutz. Steinenſtadt, L. E. u. V. G., 2 Uhr,„Salmen“. T O.: 1—5, 7, 11, 14, 16, 21, 22. Der Vorſtand: Nu l TO.: 1—5, 7, 11, 17, 19, 21, 22. Der Vor⸗ „22. Der Vorſtand: „ 2 Uhr,„Rathaus“. T O.: 1—5, 7, 11, 21, 22. Der Vorſtand: Belchenblick. TO.: 1—5, 7, 11, 17, 2, 22. Der 22. Der Vorſtand: r,„Klumpf“. TO.: 1—5, 7, 8, 1114, 16, 17, 1823. Weinheim a. d. B., Eierverw., 5 Uhr,„Falken“. T O.: 1—7, 11, 21, 22. Auflöſung der Gen., Wahl der Liquidatoren. Der Vorſtand: Dr. Meiſer, Simon. Der Sp. und D. K. in Hambrücken hält am 7. Juli 1935 eine außerordentliche General⸗ verſammlung nachmittags um 35 Uhr im Gemeindeſaal ab. Tagesordnung: Punkt 9, 10 und 21. Der Aufſichtsrat: Debatin, Bürgermeiſter, Florian Debatin. Bekanntmachungen 1. Bekanntmachung: Gemäß Beſchluß der Generalverſammkungen vom 25. April 1938 wurde unſere Genoſſenſchaft aufgelöſt. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ſich zu melden. Liquidations bilanz per 31. Dezember 193. Beteiligungen ſtehende Pflichteinzahlungen 61 Kaſſenbeſtand 5 4. Geſamt⸗Aktiva 2,83.. verbleibenden Mitglieder 28; der ausſcheidenden Mitglieder 4 7. ſtehende Pflicht⸗ einzahlungen 61 2; Geſetzlicher Reſervefonds 322,26 ,; Betriebsrücklage 108,04; Mückſtellung für Dubioſe 100 /; Bankſchuld bei der Landw. Bank 1898,80; Aus⸗ gabenreſte 50,73 N. Geſamt⸗Paſſiva: 2572,83 K. Landw. Ein- und Verkaufsgenoſſen⸗ ſchaft Elſenz e. G. m. b. H. i. Liqu. Die Licuidatoren: Philipp Stather und Auguſt Neff. LAiguibations⸗ Eröffnungsbilanz. Aktiva: Inventar 17; Beteiligungen 1979,75; Forderungen 5772,27; Warenbeſtand 211,72; Kaſſenbeſtand 1358,78. Geſamt ⸗ Aktiva: 9322,52.. Paſſina: Geſchäftsanteilguthaben der Genoſſen 1195; Reſervefonds 1420,89.; Betriebsrücklage 700; Aufwertungsfonds 50.; Delerederefonds 825, 3 At; Schuld bei Landw. Bank 4900,50; Rückſtellungen 230,80. Geſamt⸗Paſſiva: 9322,52 K. Land. Ein- und Verkaufsgenoſſenſchaft Stettfeld, Amt Bruchſal e. G. m. b. H. i. Liqu. Die Liquidatoren: Joſef Pfeiffer und Friedrich Schuhmann. Inventar 12.4; uſtände 1075,27 ſchäftsguthaben der 1. Bekanntmachung: Gemäß Beſchluß der Generalverſammlungen vom 19. und 26. Mai 1935 wurde unſere Genoſſenſchaft aufgelöſt. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ſich zu melden. Landw. Ein⸗ und Verkaufsgenoſſenſchaft Unterwittighauſen, Amt Tauber⸗ biſchofsheim e. G. m. b. H. i. Liqu. Die Liquidatoren: Georg Mark und Max Rüger. 3. Bekanntmachung: Durch Beſchluß der Generalverſammlung vom 25. Mai 1935 wurde unſere Genoſſenſchaft in eine ſolche mit beſchränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Haftſumme wurde auf 300 ½½% pro Ge Santeik und der Geſchäftsanteil auf 30 ſeſtgeſetzt. Die höchſte Zahl der Geſchäftsanteile, auf welche ein Genoſſe ſich beteiligen kann, beträgt zehn. Die Gläubiger werden aufgefordert, ſich zu melden. Landw. Konſum⸗ und Abſatzverein Güttingen e. G. m. u. H. Der Vorſtand: Ottmar Bohl und Otto Keller. 8. Bekanntmachung: Durch Beſchluß der Generalverſammlung vom 17. Februar 1935 wurde die Genoſſenſchaft einſtimmig aufgelöſt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ſich zu melden. Landw. Ein- und Verkaufsgenoſſenſchaft Steinen, Amt Lörrach e. G. m. b. H. J. Lig. Die Liquidatoren: Fritz Sturm und Karl Ludin. 1704 Bücherſchau Der Notwender. Roman von Peter Dörfner. Geheftet 9,50 RM., Leinen 4,80 RM. Grothe⸗Verlag, Berlin SW. 11. Die Erſtellung mechaniſcher Webſtühle bringt den Allgäuer Bauern ſchwere Exiſtenzſorgen. Etwas Gutes aber wird ge⸗ ſchaffen, die rühmlich bekannte Allgäuer Milchwirtſchaft. Da die zuſätzlichen Erwerbsmöglichkeiten verloren gingen, haben ſich die Bauern der Allgäuer Täler mit beſonderer Energie auf ren ureigentlichen Beruf beſchränkt. Bäuerliches Leben und bäuerliches Schickſal in ſeiner engen Verflechtung mit dem Hof und der ſchickfſalhaften Verbundenheit mit der Scholle wird mit gutem Verſtändnis geſchildert. Das Jahr entlang. Deutſche Feiern. Verlag Eduard Block, Berlin. In einer Reihe von neun Heften, Preis pro Heft 60 RM. Das Jahr entlang, das iſt der richtige Titel für dieſe Heftreihe, in der wichtige Tage, Feſte und Bräuche nach ihrem Urſprung, ihrer Bedeutung und das mit verknüpften Feiern behandelt werden. Ein beſonderes Heft iſt Deutſchlands roßen Führern Bismarck, Hindenburg, Hitler und ihrem Werk Die Heftreihe vermittelt nicht nur die Kenntnis der Vom 2 uerntum der Saar, mit einem Vorwort von Eli⸗ Geleitwort von Hermann Groß, Bauern⸗ d einem Aufſatz von Landesbauern⸗ Dipl.⸗Landwirt Karl Kerkenrath, Bonn, Hauptſtabsleiter der Landesbauernſchaft Rheinland. Herausgegeben vom Rheini⸗ ſchen Verein für ländliche Wohlfahrtspflege, Boun, Ende⸗ nicher Allee 60, Preis—90 RM. Auffätze, Gedichte und viele ſehr gute Bilder vermitteln uns einen Ueberblick über das Bauerntum der Saar, ſeine Arbeit, ſein Leben und ſeine Kultur. Vom Urſprung unſeres Brauchtums Das Werk von Karl von Spieß„Deutſche Volkskunde als Erſchließerin deutſcher Kultur“ kann als eine der wenigen erfreulichen Erſcheinungen im volkskundlichen Schrifttum be⸗ zeichnet werden. Ein beträchtliches Wiſſen, die Lebensarheit des Verfaſſers, iſt hier endlich einmal zu einer volkskundlichen Darſtellung gekommen, die von dem richterlichen Grundſatz, nämlich dem Raſſegedanken, ausgeht und die die einzig rich⸗ tige Blickrichtung aufweiſt, nämlich die durch unſere Welt⸗ anſchauung beſtimmte. Die ſtrenge Scheidung von arteigenem und artfremdem Volkskundegut, das klare Herausſtellen ari⸗ ſcher Geiſteshaltung gegenüber fremdraſſiſchen Einflüſſen(„Dä⸗ monen“,„Zauber“) ſind ebenſo erfreulich wie das Aufdecken der Wurzeln unſeres Brauchtums in der Welt unſerer Ahnen. Der Bauer im neuen Reich. Von Otto Zimmer, Verlag Heinrich Handel, Breslau 1, Kloſterſtr. 30, Preis 0,50 RM. Wir haben hier eine Sammlung Gedichte für Bauern und Bauernkinder aus neuerer und älterer Dichtung. Die neuen bäuerlichen Feſte erfordern auch eine Auswahl paſſender Ge⸗ dichte. Dazu iſt das Büchlein beſtimmt. * Seite 886— Folge 26 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1935 Ju verkaufen 14 Wochen altes Rapphengſtfohlen, „Oldenburger“, verkauft Michael Künzler, Mann⸗ heim⸗Feudenheim, Löwenſtraße. 1367 Ein 13 Wochen altes Hengſtfohlen, ſchwerer Schlag, hat zu verkaufen. Karl Lebrecht I, Bodersweier, Nr. 251. 1428 Ju verlaufen einen 4jährigen, ſtarken Bläßfuchswallach m. aller Garantie. Herr und Bauer. Karl Sexauer, Sulz bei Lahr. 1420 Braun- ein 3% jähr. wallach, ſowie 13 Wochen altes Hengſtfohlen zu verkaufen. Johann Back, Mannheim⸗ Sandhofen, Unter⸗ gaſſe 1. 1416 Pferdeverkauf Wallach, 7jährig, Herr und Bauer, mit jed. Garantie. Gaſthaus„Zur Krone“, Oberſchopf⸗ heim“. K412 3½%jährig. Kum⸗ metochſe, gut im Zug, zu verlaufen. 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B.: Valentin Eiſenhauer. beſonderer Seneh⸗ Bezugsabbeſtellungen können nur durch i Bezieher Für Anzeigen, in denen Heil⸗ ader Miſchfuttermittel angeprieſen werben, wird vom Verlag und vom der Laudesbaneruſchaft Baden weder elne Gewähr übernommen, noch ein Werturteil abgegeben. ieee Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden beim Verlag direkt vorgenommen werden, ſofern die Abbestellung den Bezugsbedingungen entſpricht. Die Erfüllungsort: Karlsruhe. Abbeſtellung muß bis ſpäteſtens 20. des laufenden Monats dei uns ein⸗ 3 Durchſchnittsdruckauflage gegangen ſein. ſelbſt und nur Drahtanſchrift: Landesbauernſchafts⸗ Verlag Karlsruhe. das 1. Kalendervierteljahr 1035 beträgt: 62 307 Stücke. ——„ 2—— c a a —— 5 re——.— ö 5 Seite 888— Folge 28 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. Brachmond(Juni) 1935. g * Der Mittelbadiſche Fleckoiehzuchtverband Freiburg l. 573623 er Mittelbadiſche Fledoiehzuchtverband Freiburg 1. Bl. 70 75 dt Gascuf15. f . A 7 a Zuchtfarren⸗Verſteigerung 7 I am Dienstag, den 9. Juli 1935, vormittags 10 Uhr auf der Stadtparkwieſe in Lahr. Jen Süße Zur Verſteigerung kommen 45 ausgeſuchte, aus den bekannten mittelbadiſchen Blutlinien Weir ö ſtammende Farren. L304— Vorbeſichtigung der Tiere von 8 ½ Uhr an. Die Verſteigerungskataloge können vom Verbands⸗ e präſidium in Freiburg, Salzſtraßßſe 28, gegen eine Gebühr von 1 RM. bezogen werden. 15 8 Der Verband der unterbadiſchen Neckviehzuchtgenoſſenschaften e. J. Mannheim I otverkͤk auf! veranſtaltet am 11. Juli 8 vormittags 10 uhr, in der Vieh⸗ Verzinkte 55 N markthalle Juchtoi 9 ſt Waſſer⸗ l. Jauchefäſſer 65 fe aude 2 Sechste Zuch* eh- et 2E gerung 1— 80 bis 1200 Ltr. Juhalt, zu ſehr eis vertreter ge J 8 Es kommen etwa 40 Farren des Fleckviehſchlages, die alle durch den Tierzucht⸗ 1 Wos en d„ direktor vorgemuſtert und mit Abſtammungsnachweiſen verſehen ſind, zum Auftrieb. 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