Bezugspreis monatlich 50 Rpf. frei Haus. Hauptſchrift⸗ leitung: Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, Fernruf 8280, nach Dienſtſchluß 7862. Zuſchriften für Schriftleitung u. Verlag erbeten nach Karlsruhe, Poſtfach Nr. 187. Re⸗ daktions⸗ und Anzeigenſchluß: Dienstag mittag 12 Uhr. Das Wochenblatt erſcheint am Freitag jeder Woche. Folge 43, 3. Jahrgang Dutund eden = 8 Verleger: Landesbauernſchaftsverlag Baden G. m. b. H., Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16. Fernruf 8280, nach Dienſtſchluß 8288. Anzeigengebühren und Preisnach⸗ läſſe: z. Z. iſt Preisliſte Nr. 7 gültig. Erfüllungsort: Karlsruhe. Alle Zahlungen an Poſtſcheckkonto Karls⸗ ruhe 18830 oder Bad. Landwirtſchaftsbank, Karlsruhe. Karlsruhe, B. im Gilbhart(Okt.) 1935 Am 30. im Gilbhart(Oktober) 1935 Seite 1418— Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wichtige Geſetze regierung 1 0 leiſtet eine in die A auf das der eamten und d B n. t die Aufgal der Ueb g ver 1* gerate tra 0 61 70 16 der* Io 5. kun Volk f* er de Bed 7 d zum lic 0 f hindert Al 1 den in allen S ndkr ſun K et, die in ei Beratu 0 die du 1 N 1 1 el 0 ſchließen un 0 0 ni d f lobten ner 1 fahr v ndenen Krankheit leidet, die eine erheb igung der Geſundheit des an⸗ deren Teils oder achkommen befürchten läßt, wenn einer der Verlobten entmündigt iſt, oder unter vorläufiger Vor⸗ mundſchaft ſteht, wenn einer der Verlobten, ohne entmündigt zu ſein, an einer gei n Störung leidet, wenn einer der Verlobten an einer Erbkrankheit im Sinne des Geſetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchſes leidet. Ehen, die ent⸗ gegen dieſen Beſtimmungen, durch Ausſtellung eines falſchen Zeug niſſes ermöglicht oder zur Umgehung des Geſetzes im Ausland geſchloſſen werden, ſind ungültig. Wenn die beiden Eheſchließenden eine fremde Staatsangehörigkeit beſitzen, fin⸗ den die Vorſchriften dieſes Geſetzes auf ſie keine Anwendung. Das Geſetz tritt der Verkündigung in Kraft. Der Zeitpunkt, zu dem ein Zeugn vor Eheſchließung vorgeleg werden muß, wird durch den Reichsminiſter des Innern be⸗ ſtimmt. Bis zu dieſem Zeitpunkt beſteht alſo keine Pflicht zur Vorlegung des Ehetauglichkeitszeugniſſes. Jedoch iſt es wünſchenswert, daß ſich die eheſchließenden Parteien allgemein, nicht nur in Zweifelsfällen, über die geiſtigen und körperlichen Vorausſetzungen zur Schließung einer Ehe gegenſeitig ver⸗ gewiſſern. — 5 Das öſterreichiſche Kabinett hat eine Um⸗ bildung erfahren, die von großer innen⸗ und außenpolitiſcher Bedeutung iſt. Der Sinn der Umbildung ſoll eine ſtärkere Konzen⸗ Verſchiedene neue Männer ſind in das Kabinett Miniſter Fey, der ſeit langem Differenzen mit dem Heimwehrführer und Vizekanzler Fürſt Starhemberg hat, iſt nicht im neuen Kabinett. Starhemberg iſt durch die Umbildung der ſtarke Mann Oeſterreichs geworden. Sämtliche Wehrverbände werden zu einem Schutzkorps,„Freiwillige Miliz“ zuſammengefaßt, die in enger Fühlungnahme mit dem Heer ſteht. Die geſamten Jugendverbände werden in der Staatsjugend vereinigt. Starhemberg hat von Schuſchnigg alle Vollmachten zur Durchführung dieſer Maßnahmen erhal⸗ ten. Das bedeutet eine Stärkung des Kurſes Starhemberg, der ſeit längerer Zeit in enger Fühlung mit Muſſolini ſteht und auf eine Angleichung der öſterreichiſchen Politik an Ita⸗ lien hin arbeitet. Allgemein wird dieſe Kabinettsumbildung Oeſterreich in dieſem Sinne ausgelegt. Ja man ſpricht davon, daß die neue öſterreichiſche Regierung gewiſſer⸗ maßen die Aufgabe übernommen habe, Italiens Brenner⸗ zrenze zu garantieren und ſo für Italien Truppen für den abeſſiniſchen Kriegsſchauplatz frei zu machen. Die Ambildung des ö ſterreich. Kabinetts tration ſein. eingezogen. Moskau ruft Der Hauptans ſchuß der kommuniſtiſchen zur Wel Partei Rußlands hat zum bevorſtehenden revolution 18. Jahrestag der bolſchewiſtiſchen Revo⸗ lution, 65 Loſungen herausgegeben. Wenn 8 ſchon die Aufforderung an die eigenen Leute den Stempel der Schwäche trägt, ſo zeigt die Forderung an die Ausländer die wahren Pläne des Weltbolſchewismus. Als Ziel wird die Be⸗ freiung der unterjochten Kolonialv den Kapitalismus angegeben. Arbeiter und Bauern des gan⸗ zen Erdballs ſollen gemeinſam gegen den Faſchismus, den ſchlimm 8 Feind des Bolſchewismus, kämpfen. Beſonders wird an eutſchland, Frankreich und China gedacht. Den Volksmaſſen Abeſſiniens wird ein Gruß überſandt. Es iſt intereſſant, daß ſich die Aufforderung an die Abeſſinier rich⸗ ölker nd der Kampf gegen et und eitig an die Arbeiter ume mit Frankreick 5 Aus Rom wird gemeldet ß die italie⸗ in Abeſſinien? ſeien, einen ſtoß zu unternehmer da alle Verbindungen mit dem Hinterland Sgebaut ſeien. Der Angriff ſoll ſüdlich von Adua erfolgen. sgleichen ſoll demnächſt ein Angriff gl eichzeitig von 3 oder 4 Stellen konzentriſch auf die Stadt Harrar unternommen werden. Dort werden ſich heftige Kämpfe abſ ſpie len, da die Abeſſinier gut verſchanzt ſind und auf die Verteidigung von Harrar als einen wichtigen Punkt beſonders großen Wert legen. Im Norden iſt der Angriff zum Stillſtand gekommen. Die Italiener haben ihre Stellungen an der Grenze von Eritrea ſtark befeſtigt. Auch die Bewegung der Italiener an der Südfront ſind ins ocken geraten. 1 ſind neuerdings ſehr ſtarke Regenfälle zu verzeichnen, 1 den Vormarſch rdentlich erſchweren und geradez u unmöglich machen. allen Fronten iſt es verhältnismäßig ruhig. Dagegen neh⸗ men die kriegeriſchen Vorbereitungen in Lybien und Nord⸗ ägypten ihren Fortgang. Italien ſcheint Vorbereitungen gegen einen Konflikt mit England im roten Meer zu treffen und verſtärkt dort ſeine Luftwaffe, ſeine Kriegsflotte und ſeine Truppen. Die Abeſſinier bereiten anſcheinend einen großen Gegenangriff vor, der Aufmarſch der Truppen ſei nahezu voll⸗ endet. Die Stärke des abeſſiniſchen Heeres in der Nordfront beträgt 350 000 Mann. Wenn auch vorläufig nichts unternom⸗ men würde, ſo hänge das mit dem genau im einzelnen aus⸗ gearbeiteten Plan des abeſſiniſchen Generalſtabes zuſammen. Von abeſſiniſcher Seite wird gegen Italien Klage geführt, daß 1 E außero Auf durch die Bombardierung von Städten große Verluſte an Frauen und Kindern zu beklagen ſeien, und daß Italien Dum⸗Dum⸗Geſchoſſe verwenden würde. Die unentſchloſſene Haltung Frankreichs hat eine Spannung zwiſchen Paris und London herbeigeführt. Der franzöſiſche Vermitt⸗ lungsvorſchlag, Flotteneinheiten aus dem Der Streit um die Sanktionen Mittelmeer zurückzuziehen, wurde von England abgelehnt. England hält an der Völkerbundspolitik feſt und wird erſt dann bereit ſein, ſeine militäriſchen Maßnahmen zurückzu⸗ ziehen, wenn Italien den aus Abeſſinien und Feldzug beendigt und die Truppen Lybien in die Heimat zurückbefördert hat. Auf dieſe energiſche Forderung Englands ſoll nun Frank⸗ reich die engliſche Frage auf die Hilfe Frankreichs bei einem evtl. italieniſchen Angriff im Mittelmeer England zugeſagt haben. Inzwiſchen haben auch direkte Beſprechungen zwiſchen Muſſolini und dem Botſchafter von England und Frankreich ſtattgefunden. Der engliſche Vorſchlag für den Boykott italie⸗ niſcher Erzeugniſſe wurde von dem Arbeitsausſchuß der Sank⸗ tionskonferenz angenommen. Verſchiedene Mitgliederſtaaten, die dadurch ſehr ſtarke Schädigung ihrer Handelsbeziehungen fürchten, haben Einſprüche erhoben; dies ſind die Schweiz, Holland, Polen und die Kleine Entente. Italien wehrt ſich gegen die Sanktionsmaßnahmen und erklärt, daß es dieſe Maßnahmen mit entſprechenden Gegenmaßnahmen beantwor⸗ ten werde. Urſprünglich ſollte von den Mitgliederſtaaten die Nichtmitgliederſtaaten dadurch an den Sanktionen beteiligt werden, daß die etwas ſtärkere Ausfuhr von Deutſchland. Amerika, Japan und Braſilien nach Italien dadurch einen Ausgleich finden ſollte, daß die ſich an den Sanktionen betei⸗ ligten 5 ien g unterſtützen ſollten, um einen Aus⸗ gleich für die 1 Abſatzgebiete in Italien zu ſchaffen. So geht der ga npf für oder gegen die Sanktionen hin und her. 22 Saaten haben de m Generalſekretär des Völkerbun⸗ des mitgetei daß ſie den Sanktionsvorſchlag Nr. 1, Ausfuhr⸗ ſperre für Waffe n und Kriegsgerät nach Italien und Auf⸗ hebung der Sperre nach Abeſſinien in Kraft geſetzt haben. 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Lelge 4, Seile 1419 Go erging es eint den Bauern Die Zeit nach den Bauernkriegen Die Macht der Herren und der Mangel an Organiſa⸗ tion und Führung bei den Bauern ließ die Entſcheidung im Bauernkrieg zugunſten der neuen Ideen ausfallen. Damit wurde nicht nur das alte deutſche Bodenrecht endgültig be⸗ ſeitigt, ſondern auch der Stand der Bauern in völlige Abhängigkeit gebracht. Es iſt bezeichnend, daß die Geſchichte des deutſchen Volkes von jener Zeit an, ein langſames Sterben eines einſt mäch⸗ tigen Reiches verzeichnete. Der alles zerſtörende 30jährige Krieg iſt nur der Schlußpunkt einer durch 2 Jahrhunderte gehenden Entwicklung. Bei dieſer Betrachtung verſtehen wir das Wort unſeres Führers:„Das Deutſche Reich wird ein Bauernreich ſein oder es wird nicht ſein!“ Nitter oder Gutsbeſitzer Die damaligen ſcheinbaren Nutznießer der Umſtellung, die ehemaligen Ritter und Herren, handelten nach dem Gebot der Stunde. Ihnen war durch die Entwicklung des Kriegsweſens die ſeitherige Lebensführung unmöglich. Die Heere beſtanden ja nicht mehr aus einem Landesaufgebot von Rittern, ſon⸗ dern aus geworbenen Söldnern, die im Dienſte der verſchie⸗ denen kleinen Landesherren ſtanden. Die bisherigen„Rittergutsbeſitzer“ konnten alſo wieder entweder nur„Gutsbeſitzer“ werden, oder ſie mußten ver⸗ ſuchen, in dem neuen Lebenskreis am Hofe eines kleinen Für⸗ ſten Beamter oder Höfling zu werden. Der Zwieſpalt, der in den neuen Verhältniſſen und dem nach den alten Gegebenheiten gewachſenen Ehrbegriffen lag, hatte ja zu Beginn dieſer Zeit zum Raubritterunweſen geführt. Da dem Ritter jeder Han⸗ del(außer dem Pferdehandel) unterſagt war und die An⸗ liefen Zinſen in Naturalien erfolgte, ſuchte er ſich auf dieſem„kriegeriſchen“ Wege die nötigen Geldmittel zu beſchaffen. Dann aber begann der Einbruch in die Gemein⸗ ſchaftsrechte von Zwing und Bann und deren Ausbeutung 1 ig ſeiner zu kapitaliſtiſchen Zwecken. Der Begriff des Eigentums änderte ſich im Laufe eines Jahrhunderts grundlegend. Während noch im 13. Jahrhundert der Boden als Eigentum deſſen galt, der ihn beba der Satz durchgeſetzt:„D A ute, hatte ſich nach den Bauernkriegen Das des Bauern Erblehen.“ Gut iſt der Herrſchaft Eigen und Bauern, die mit ihren Zinſen im Rückſtand blieben oder ſich ſonſtwie gegen eines der zahlreichen Geſetze verſtießen, wurden einfach enteignet u. das Bauern⸗ lehen wurde zum Gut geſchlagen. Man nannte dies„Bauernlegen.“ Das Bauernlegen wurde von einzelnen preußiſchen Fürſten geradezu amtlich verlangt! In jener Zeit nach dem Bauernkrieg entſtand der oſtelbiſche Großgrundbeſitz. Um die für die Bearbeitung nötigen Arbeits⸗ kräfte zu erhalten und die Abwanderung der Bauern zu ver⸗ hindern, wurde die Leibeigenſchaft die Bindung an den Boden, wie ſie noch zum Teil in der alten Bodenverfaſſung ſteckte, beſonders ausgebaut. Bauernarbeit ſchafft„Neunte“ Anders dagegen war es in den dichter beſiedelten Gegenden Süd⸗ und Südweſtdeutſchlands. Hier brauchte kein Herr Sorge wegen Mangel an Arbeitskräften zu haben. Für einen weg⸗ ziehenden Bauern traten gern zwei in die freiwerdende Stelle ein. Der Eigenbau der Herrſchaften beſchränkte ſich hier auf den Eigenbedarf. Große Güter wie in den erwähnten preußi⸗ ſchen Gebieten entſtanden ſelten. Der Herr ſuchte ſein„Eigen⸗ tum“ durch Erzielung einer möglichſt hohen Rente auszu⸗ nutzen. Er konnte dies durch Umſtellung der bisherigen un⸗ tsnutzun der perſönlichen Leiſtungen So wurde im Süden der Bauer zur Rentenguelle, während der in Oſtelbien Leibeigener, Sache, war. In beiden Fällen aber iſt ein Eigenleben und eine eigene Entwicklungsmöglichkeit völlig ausgeſchloſſen. Der Bauer hatt aufgehört, als freier Menſch, als gleichberechtigter Volksge⸗ noſſe zu exiſtieren. Der Boden wird Ware Sehen wir uns noch einmal den grundlegenden Unterſchied zwiſchen der alten Agrarverfaſſung und der neuen Auffaſſung an! Als„Eigen“ galten nach der alten Verfaſſung die Güter, die aus der Allmend ausgeſchieden waren und Lon einem Bauern bebaut wurden. Bebaute der Bauer ſeinen Acker Freie Bauern werden Leibeigene Zweierlei Art iſt die Auswirkung dieſer Entwicklung. Einmal konnte die Herrſchaft den Boden in Eigen⸗ betrieb— natürlich mit abhängigen Bauern— nehmen, und zum andern konnte ſie ihr Eigentumsrecht an den von Bauern bearbeiteten Einzel⸗ gütern durch willkürliche Feſtſetzung der Zinſen, Fronen und ſonſtiger Ab⸗ gaben wirkſam machen. Die Endaus⸗ wirkung iſt im erſten Fall die völlige Leibeigenſchaft des Bauern, im zwei⸗ ten ſeine Entrechtung und Vogelfrei⸗ heit. Da in Deutſchland beide Wege gegangen wurden, entſtanden zwei berſchiedene Typen bäuerlicher Dienſt⸗ eigener. Der Norden, beſonders das Kolonialland Oſtelbiens, hat eine an⸗ dere Entwicklung als der Süden. In den dünner beſiedelten oſt⸗ elbiſchen Gebieten zogen ſich die ehe⸗ maligen Ritter auf ihre Güter zurück. Sie ſuchten ſich dabei ſo viel als mög⸗ lich zu vergrößern. tach einem zeitgenöſſ. Bild Neue Laſten für den Bauern werden verkündet Seite 1420— Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. im Gilbhart(Oktober) 1935 ſchlecht oder überhaupt nicht, ſo wurde er ihm ohne weiteres entzogen und einem andern zugeteilt. Die Verſorgung der Ge⸗ meinſchaft ſtand als Forderung über allen perſönlichen Vor⸗ teilen. Das Aufſichtsrecht über die Durchführung dieſer For⸗ derung hatte die Herrſchaft und die Gemeinde. Nun aber ſteht Zeitgenöſſiſches Bild nach den Bauernkriegen: Die Bauern werden gepeinigt, weil ſie ihre Fronen nicht erfüllen konnten dem Recht des Eigentums keine Pflicht mehr gegenüber. Der Herr kann mit ſeinem„Eigentum“ machen, was er will. Nie⸗ mand kann ihm vorſchreiben, was und wann er bauen ſoll. Er kann einen Hof nach freiem Ermeſſen vergeben, verkaufen, N verſchenken. Der Boden iſt zur Ware geworden. Zehnten und Fronen verkapitaliſiert Die Umſtellung der veränderlichen Abgaben(Zehnten) in feſte Renten, auch die Umwandlung der Naturalabgaben in Geldzahlungen machte in der Zeit nach dem Bauernkriege be⸗ deutende Fortſchritte. Doch waren dieſe Einnahmen der Herr⸗ ſchaften immerhin begrenzt und konnten nicht willkürlich ge⸗ ſteigert werden. Das wäre nur durch eine ſyſtematiſche Er⸗ tragsſteigerung der Güter möglich geweſen. Dagegen blieben auf dem Gebiet der Dienſte perſön⸗ licher Art, der Fronen, alle Möglichkeiten offen. Sie wurden beſonders herangezogen und im Gegenſatz zu ihrer urſprünglichen Beſtimmung(der Bebauung des Herren⸗ hofes) kapitaliſtiſch ausgenutzt. Eine maßloſe Steigerung der Fronlaſten kennzeichnet die Zeit zwiſchen Bauernkrieg und 30jährigem Krieg. Als Beiſpiele für die„Kapitaliſierung der Fronlaſten“ führen wir an: Einführung der„geſetzten“(feſten) Zehnten im Gebiet der Schwarzwaldklöſter um 1530. Einführung des„Heupfennigs“ ſtatt des Heuzehnten im Hagenſchießgebiet 1578. Umwandlung der Wegfronen in Geldabgaben(Oberkirch an den Württemberger 1609 für 1500 Gulden, aber 1622 für 2500 Gulden!) Umwandlung der Spannfronen in Geldabgaben in Mittel⸗ baden um 1560. Dabei Einteilung der Pflichtigen nach Liegen⸗ ſchaftsvermögen, nicht nach dem Tierbeſtand. Alſo Steuer ſtatt Dienſt! Todfallberechnung nicht nach feſten Sätzen oder Beſthaupt, ſondern nach Prozentſätzen des Vermögens! Verfahren wie oben! Syſtematiſche Ausnutzung der Allmendswälder durch die Fürſten. Waldordnung der Württemberger. Verwaltung durch bezahlte Beamte.(Folge: Aufſtände und ſpäter Waldprozeſſe). Einzugs⸗ und Abzugsgelder nach Prozentſätzen des Ver⸗ mögens. Verpachtung und Wegzöllen. indirekter Steuern wie Umgeld, Stichgeld Die Steuerlaſt Wir ſehen, wie die Zahl der Belaſtungen anſchwillt. Der Bauer hatte nur noch für die Steuern zu arbeiten. Es iſt intereſſant, eine Zuſammenſtellung der verſchiedenen Abgaben für die Zeit nach den Bauernkriegen zu machen. Damals be⸗ zahlte ein Bauer: 1. Direkte Steuern: Die Bed oder„Steuer“, nach Grund rechnet. Hühnerabgaben, ſeit 1600 etwa wandelt. Großer Zehnt(alles, was der Halm trägt) Kleiner Zehnt(Hülſenfrüchte, Hanf, Flachs, ſpäter Kar⸗ toffeln und Rüben). und Boden be⸗ in Geldabgaben ver⸗ Heuzehnt. Blut⸗ und Novalzehnt Holzgelder. Eckerichgelder(Schweinemaſt). Abzugs⸗ und Einzugsgelder. Kriegsſteuern(Umlage der Kriegführenden, nach Grund⸗ beſitz). 2. Indirekte Steuern: Umgeld(Umſatzſteuer für Wein). Fleiſchakzis(für auswärts verkauftes Vieh). Stichgeld(bei Hausſchlachtungen). Keſſelgeld(beim Schnapsbrennen). 3. Fronen: Ackerfron(Hand⸗ und Spannfronen). Wegfron. Jagdfron. Brückenfron. Transportleiſtungen. Dazu kamen Sonderabgaben für Pfandeinlöſungen, Krö⸗ nungsgelder, Umlagen für beſondere Feſte uſw. Daß ein Bauer bei dieſer Menge der Abgaben nur wie ein Sklave leben konnte, nimmt uns nicht wunder. Wir ver⸗ ſtehen die Klage eines Mannes aus jener Zeit, der ſagte, er könne ſich nicht mehr ſatt eſſen, während zu Lebzeiten ſeines Vaters noch täglich Fleiſch auf dem Tiſch geweſen ſei. Ein in Kitzingen hingerichteter Bauer gab als Grund für ſeine Auflehnung an, daß er ſich noch nie in ſeinem Leben an Brot ſatt gegeſſen habe! Derart waren die Folgen der Loslöſung von der alten deutſchen Bodenverfaſſung. Der Bauernſtand hatte ſeine Freiheit verloren und das Reich taumelte in die Kataſtrophe des 30jährigen Krieges. 8 Farm er iſt, wer oſſne erbliche Verwurzelung ſeines Heſchlents nit Grund und Boden ſein Land betet und in dieſer Tatigkeit nur eine rein wirtſchaftliche Aufgabe des Geldverdienens erblickt. Gauer iſt, wer in erblicher Jerwurzelung ſeines Geſchlechts mit Hrund und Boden ſein Land bestellt und ſeine Tätigkeit als eine Aufgabe an ſeinem Geſchlecht und an ſeinem Volle betrachtet. ——— 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1421 Wer ſpart, kämpft für die Arbeits ſchlachi Wenn zum 30. Oktober d. J. zum dritten Nationalen Spartag aufgerufen wird, dann geſchieht dies nicht etwa, um für Spareinrichtungen zu werben, ſondern um einmal alle Nichtſparer aufzurufen und zur Sparfreudigkeit zu mahnen und zum andern, um aller Welt zu zeigen, daß das deutſche Volk von dem Willen beherrſcht iſt, aus eigener Kraft die Schwierigkeiten der Arbeitsloſigkeit zu überwinden. Es ſoll aber auch durch den Nationalen Spartag der Beweis erbracht werden, daß das deutſche Volk für eine liberaliſtiſche Einrich⸗ tung— den 5— wie er in früheren Jahren je⸗ weils am 31. Oktober abgehalten wurde, kein Verſtändnis mehr zeigen will. Dieſer Weltſpartag dient ausſchließlich dem unbekannten Kapital, während der Nationale Spartag das deutſche Volk an ſeine eigenen Kräfte erinnert. Dieſer Natio⸗ nale Spartag wirft wie alljährlich wieder die Frage auf: Warum ſoll man ſparen, und wozu ſoll man ſparen? Sparen heißt, auf eine nicht notwendige Ausgabe verzichten und Einkommen zurücklegen; Sparen iſt die Pflicht, für un⸗ vorhergeſehene Not Vorſorge zu treffen, heißt aber auch, freie Kräfte ſammeln, um ſie ſeiner Volksgemeinſchaft dienſtbar zu machen. Sparen dient zur Tilgung alter Schulden, zur Siche⸗ rung einer angemeſſenen Berufsausbildung der nachgebore⸗ nen Kinder und zur Unabhängigmachung durch Anſiedlung, alſo zur Schaffung einer eigenen Scholle. Sparen heißt alſo für viele Fälle Vorſorge treffen. Es geht nicht an, ſich wich- tiger Verpflichtungen gegenüber Staat und lksgenoſſen zu entziehen. Es iſt nationale und völkiſche Pflicht ein den Mannes, jeder Frau und jedes Kindes, an der nationalen Kapitalbildung mitzuhelfen, die für die völkiſchen Forde⸗ rungen, wie Erzeugungsſchlacht und Wehrhaftmachung un⸗ erſetzlich iſt. Vom Kreislauf des Wie ſich das Blut im menſchlichen Körper in einem be⸗ ſtimmten Kreislauf bewegt, ſo ſoll ſich auch das Blut der Wirtſchaft im Dorfe, das Geld, ſtets in einem planmäßigen Laufe bewegen. Wenn ſich im Blutkreislauf des Menſchen Störungen oder Reibungen einſtellen, oder wenn ihm gar von dem geſunden Blute geſchröpft wird, ſo iſt der menſchliche Körper krank und ſchwach. Genau ſo verhält es ſich beim Wirtſchaftskörper. Wie der Menſchenkörper krank und ſchwach wird, wenn im Blut⸗ kreislauf Fehlleitungen und Störungen eintreten, ſo auch der Wirtſchaftskörper. Je ſtärker eine Dorfkaſſe, deſto größer und ausge⸗ dehnter die Vermittlung von Betriebskapital an die Wirtſchaft. Wie im menſchlichen Körper Herz und Blut, das eine nicht ohne das andere wirken kann, ſo auch im Leben der Dorf⸗ kaſſe. Ohne Geldſtrom iſt die Dorfkaſſe leblos. Der Geld⸗ ſtrom, der durch das Organ der Dorfkaſſe fließen muß, wird durch die täglichen Einnahmen und Ausgaben der geſamten ländlichen Bevölkerung geſpeiſt. Je vollſtändiger und unge⸗ ſtörter dieſer Geldſtrom durch die Adern der Dorkaſſe fließt. um ſo geſünder und widerſtandsfähiger kann der Geſamtwirt⸗ ſchaftskörper, d. h. das Wirtſchaftsleben der Dorfgemeinſchaft, geſtaltet werden. Beſonders bedeutungsvoll für einen geregelten und gegen äußere Einflüſſe unempfindlichen Ablauf des Wirtſchafts⸗ lebens innerhalb der Dorfgemeinſchaft wie auch für eine ein⸗ wandfreie Tätigkeit der Dorfkaſſe ſelbſt ſind die angeſammel⸗ ten eigenen Kraftreſerven, die Spareinlagen. Ein ſtockender Eingang von Spareinlagen wird zunächſt eine Lähmung der Funktionen einer Dorfkaſſe nach ſich ziehen. aber auch dann eine mangelhafte Verſorgung der bedürftigen Mitglieder der Dorfgemeinſchaft mit Krediten zur Folge Der Bauer muß auch hier ſeine Pflicht tun. Die nationalſozialiſtiſchen 9 Narktregelungsgeſetze ſowie die Feſtpreiſe und nicht zuletzt das Erbhofgeſetz haben die not⸗ wendigen Vorausſetzungen geſchaffen, daß der bäuerliche Hof ſich wirtſchaftlich feſtigen und der Spargedanke im Bauern⸗ haus in noch größerem Maße wieder Eingang finden kann. Die Erhöhung der Spareinlagen bei den Dorfkaſſen gibt den Beweis hierfür. Folgender Ausſpruch unſeres Führers kennzeichnet die Stellung des Nationalſozialismus zum Spargedanken:„Wir ſchützen den Ertrag jeder ehrlichen Arbeit, r icher Erſpar⸗ niſſe und redlichen Eigentums!“ Um dieſe redlichen Erſpar⸗ niſſe kämpft der Nationale Spartag für die 5 1 Unab⸗ hängigkeit. Dabei ſteht aber immer die richtige Sparmethode im Vordergrund, nämlich die Hinterlegung der Gelder bei einer anerkannten Kaſſe. Leider wird oft noch heute nach falſchen Methoden geſpart. Es 25 weder wirtſchaftlich noch gemeinnützig, Geld oder an⸗ dere Werte, die für ſpätere Zeiten beſtimmt ſind, im Strumpf oder im Kaſten aufzubewahren und ſie auf dieſe Weiſe dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.)herweiſe Wenn bedauerli noch immer fünf Millionen R Silber⸗ oder eig Ueber tauſend beite wenn dieſes Silbergeld zuge⸗ floſſen wäre. Geldes im Dorfe haben. Wo jedoch in einer Gemeinſchaft die nötigſten Mittel zum Wirtſchaften fehlen, herrſcht Not und Armut. Es muß daher im Intereſſe eines jeden Mitgliedes einer Dorfgemein ſchaft liegen, ſeinen Nachbarn leiſtungsfähig zu erhalten, 52 nur auf der Wirtſchaftsmöglichkeit ſeiner Mitmenſchen kann eine eigene geſunde Wirtſchaft aufgebaut werden. Auf dem Grundgedanken des Ausgleichs des Geld⸗ überſchuſſes und des Geldbedarfs innerhalb einer Dorfgemeinſchaft iſt die genoſſenſchaftliche Dorfkaſſe aufgebaut. Jetzt zieht der Winter im Hochſchwarzwald ein Seite 1422— Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 een der Dorfkaſſen? Seitdem die Frage einer allgemeinen Bankreform auftauchte, iſt bei vielen davon betroffenen Geldinſtituten das Bemühen feſtzuſtellen, den Nachweis der eigenen volkswirtſchaftlichen Notwendigkeit zu erbringen. Dagegen iſt im Grunde genom⸗ m l einzuwenden! Im Gegenteil: es iſt unbedingt er⸗ forderlich, daß jeder Wirtſchaftszweig zu einer überſichtlichen ung t Darſtellung gebrach 1 Wird, um ſo die erforderliche Grun für einen vorbildlichen Aufbau der deutſchen Wirt⸗ ſch ift im nationalſozialiſtiſchen Sinne zu ſch affen. Aus 5 nde muß es ſtark befremden, wenn verſucht wird, durch Verdunkelung anderer Leiſtungen oder gar durch Verdächti- gungen und Vorwürfe die eigenen Leiſtungen in einem beſſe⸗ ren Licht erſcheinen zu laſſen. So wird in dieſem Zuſammenhange den ländlichen Spar⸗ und Darlehnskaſſen immer wieder der Vorwurf gemacht, ſie verfolgen monopoliſtiſche Ziele in bezug auf den landwirt⸗ ſchaftlichen Geldverkehr. Dieſer Vorwurf richtet ſich im weſent⸗ licjen gegen den von dieſen Genoſſenſchaften aufgeſtellten und vertretenen Grundſatz:„Das Geld des Dorfes dem Dorfe“. Dieſer Grundſatz iſt nun aber keineswegs— wie vielfach ausgelegt wurde der sdruck eines Monopolſtrebens, ſondern er beſagt einzig und allein, daß das ſeinem Verwendungszweck, alſo der Ausleihung, auf kürzeſtem und ſchnellſtem alſo billigſtem, Wege zuzuführen iſt. Dieſer wirtſchaftliche Leitſatz ſchließt keineswegs einen Spitzenaus⸗ gleich über größere Bezirke oder über Reichsgebiet aus. Er ſoll alſo in keinem Falle eine Beſchränkung der wirtſchaft⸗ lichen Betätigung auf einen beſtimmten Stand oder Beruf zum Ausdruck bringen. geſparte Geld Die genoſſenſchaftliche Verflechtung der Dorfkaſſen mit allen Ständen geht bereits aus der Berufsgliede⸗ rung der Mitglieder derſelben hervor. Den ländlichen Spar- und Darlehnskaſſen gehören insgeſamt Mitglieder an, die ſich zu 54,5 v. H. aus Bauern und Landwirten, zu 20,4 v. H. aus Handwerkern, Ge⸗ werbetreibenden, ſelbſtändigen Kaufleuten uſw., zu 25,1 v. H. aus Arbeitern, Angeſtellten, Beamten und Volksgenoſſen der übrigen Stände zuſammenſetzen. Wenn alſo der genannte Grundſatz:„Das Geld des Dorfes dem Dorfe!“ als eine Kre⸗ ditbeſchränkung ausſchließlich auf Bauern und Landwirte ge⸗ ca. 2 Millionen deutet würde, ſo würden ſelbſt bei den ländlichen Spar⸗ und Darlehnskaſſen 45,5 v. H. der eigenen Mitglieder benachteiligt werden. Ein ähnliches Bild ergibt ſich aus der Zuſammen ſetzung der Einlagen, die zu 50,1 v. H. von Bauern und Landwirten ſtammen, zu 20,5 v. H. von Hand⸗ werkern, Gewerbetreibenden, ſelbſtändigen Kauf⸗ leuten uſw. und zu 29,4 v. H. von Arbeitern, Ange⸗ ſtellten, Beamten und Volksgenoſſen anderer Stände. daß bei den Dorfkaſſen ſich in der Erfaſſung des Geldver⸗ einen Stand oder Beruf zu be⸗ Auch hierin kommt zum Ausdruck, nicht die Abſicht beſteht, kehrs ausſchließlich auf ſchränken. Dieſe Tatſache beweiſt dann noch am deutlichſten das Verhältnis der Ausleihungen, an denen die Bauern und Landwirte mit 57,8 v. H., die Handwerker, Ge- werbetreibenden und ſelbſtändigen Kaufleute mit 27,3 v. H. und die Arbeiter, Angeſtellten, Beamten und ſonſtigen Volksgenoſſen mit 14,9 v. H. beteiligt ſind. Wenn alſo eine monopolartige Beſchränkung beabſichtigt wäre, ſo würde ſie naturgemäß bei den Ausleihungen am eheſten zum Ausdruck gebracht werden. Dieſe ſtatiſtiſchen Ergebniſſe allein zeigen alſo, daß die Vorwürfe der Monopolbeſtrebungen durch die ländliche Kreditgenoſſenſchaftsorganiſation auf jeden Fall zu Unrecht erhoben ſind. Wenn aber mit dem Grundſatz„Das Geld. Dorfe“ die Erzielung der wirtſchaftlichſten, d. h. der billigſten Geſtaltung des Geldverkehrs auf dem breiten Lande erſtrebt wird, ſo wird man wohl hiergegen nicht den Vorwurf des Monopols erheben dürfen, denn man wird ſich nicht nach⸗ ſagen laſſen, daß das Streben nach Steigerung der Leiſtungs⸗ fähigkeit, die ſich in dieſem Fall in der billigſten Geſtaltung des Geldverkehrs ausdrückt, das„Monopolſtreben“ der länd⸗ lichen Kreditgenoſſenſchaftsorganiſation iſt, ſondern man wird dieſes Streben in der gleichen Weiſe ſelbſtverſtändlich auch für ſich in Anſpruch nehmen, darf alſo auf keinen Fall den Spar⸗ und Darlehnskaſſen daraus einen Vorwurf machen wollen. Dorfes dem Den Geldumlauf im eigenen Vereinsbezirk unter Ausſchal⸗ tung aller verteuernden Zwiſchenglieder zu regeln, iſt Sinn und Zweck der genoſſenſchaftlichen Geldwirtſchaft. Geldaus⸗ gleichsſtelle will und ſoll die Genoſſenſchaft im engeren Hei⸗ matbezirk ſein und damit auch zugleich billigſte Geldquelle für den kreditbedürftigen Bauern und ſonſtigen bäuerlichen Bewohner. Von welch ungeheuerer Bedeutung die ländlichen Kredit⸗ genoſſenſchaften für den Geldumlauf auf dem Lande ſind, zeigen am beſten einige ſtatiſtiſche Zahlen. Dem Reichsverband der deutſchen landwirtſchaftlichen Ge⸗ noſſenſchaften— Raiffeiſen— e. V., Berlin, waren Ende 1933 angeſchloſſen: 17 959 mit etwa 1,9 Millionen Einzelmitgliedern. Nimmt man an, daß es ſich bei den Mitgliedern durchweg um Haushaltsvor⸗ ſtände handelt und zu den Familien im Durchſchnitt 4 Per⸗ ſonen gehören, ſo ſind etwa 7,6 Millionen Menſchen mit den ländlichen Kreditgenoſſenſchaften verbunden. A Kreditgenoſſenſchaften n Spareinlagen einſchließlich der Einlagen in laufender Rechnung waren ihnen anvertraut: am 31. Dez. 1913= rd. 2,4 Milliarden RM., am 31. Dez. 1927= rd. 1,0 Milliarden RM., am 31. Dez. 1934 D rd. 1,87 Milliarden RM. Die Steigerung der Einlagen in den Nachkriegsjahren und insbeſondere wieder in den Jahren 1933 und 1934, nach den Jahren größter wirtſchaftlicher Not, läßt ohne weiteres darauf r daß man den Kreditgenoſſenſchaften weiteſt⸗ gehend Vertrauen entgegenbringt und von der großen volks⸗ wirtſchaftlichen Bedeutung des ländlichen genoſſenſchaftlichen Geldverkehrs in weiten Kreiſen der Bevölkerung überzeugt iſt. Die Neugeſtaltung der kreditpolitiſchen Verhältniſſe für den deutſchen Bauern, die infolge des Erbhofgeſetzes und des Geſetzes zur Regelung der landwirtſchaftlichen Schuldverhält⸗ niſſe notwendig geworden ſind, machen die ländlichen Kreditgenoſſenſchaften für die Zukunft vollends unentbehrlich, denn ſie ſind grundſätzlich Perſonalkreditinſtitute. Getragen von dem Vertrauen der ländlichen Bevölkerung und dem gemeinſchaftlichen Wollen der angeſchloſſenen Genoſſen unter reſtloſer Hintanſtellung des eigenen Nutzens werden die ländlichen Kreditgenoſſenſchaften auch weiterhin in erſter Linie die ländlichen Geldquellen zu erſchließen und der heimiſchen Wirtſchaft dienſtbar zu machen haben. Wo in einer Gemeinde eine gut geleitete, geſunde Dorfkaſſe, in der nach den ein⸗ fachen Grundſätzen Raiffeiſens gearbeitet wird, vorhanden iſt, da iſt ein geſunder Geldkreislauf zum Nutzen der bäuerlichen Dorfgemeinſchaft ſicher garantiert. 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 — Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1423 Warum tiefere Bodenbearbeitung? Viele Berufsgenoſſen machen ſich um dieſe Frage keine große Sorge. Und doch iſt ſie für manchen Betrieb und vor allen auch für die Volksgemeinſchaft von nicht zu unterſchätzen⸗ der Bedeutung. Jeder praktiſche Landwirt hat ſchon ſelbſt er⸗ fahren, daß ſchlechte Pflugarbeit den Ertrag eines Ackers ſo⸗ fort ungünſtig beeinflußt. Man braucht nur einen ſchweren Boden im Frühjahr naß zu pflügen, ſo daß er„ſchollen⸗ ſtarrend“ daliegt, oder aber zu breite Furchen nehmen, ſo daß Riemen ſtehen bleiben, die zwar zugedeckt und unſichtbar, des⸗ wegen aber doch nicht gelockert ſind, um zu ſehen, wie ſich der⸗ artige Verſtöße gegen die Forderung guter Bodenbearbeitung auswirken. Warum ſoll alſo dann nicht eine verbeſſerte Pflug⸗ arbeit höheren Ertrag hervorbringen? Richtig angefaßt tut ſie das auch. Die Fehler aus Gewohnheit Es gibt Gegenden in Baden, wo ſich die Tiefe des Pflü⸗ gens nicht nach den Bedürfniſſen der angebauten Pflanzen richtet, auch nicht nach den Möglichkeiten, welche der Boden in dieſer Beziehung gibt, ſondern nach alter Gewohnheit, nach den nun einmal vorhandenen Pflügen, nach dem möglichſt geringen Zugkraftbedarf uſw. Daß dieſe Einſtellung, auf die Erzielung von Höchſterträgen verzichtet, iſt klar. Manche Be⸗ rufskollegen fühlen dies und verſuchen, die mangelhafte Bodenarbeit durch überhöhte Kunſtdüngergaben auszugleichen, was wohl zum Teil, nie aber ganz gelingt und immer mit unnötigen Aufwendungen verbunden iſt. Wir müßen heute leider bekennen, daß unſere Altvorderen, die dem Boden Ern⸗ ten ohne Kunſtdünger abringen mußten, in mancher Beziehung mit ihren einfachen Geräten viel ſorgfältigere Bodenbearbei⸗ tung betrieben, als wir dies heute mit verbeſſertem Gerät tun. Es zeigt ſich in Verſuchen der Praxis auch immer wieder, daß eine 100prozentige Auswertung der Düngemittel im Ackerbau an gute Bodenbearbeitung abſolut gebunden iſt. Dieſe wird mit erhöhter Kunſtdünger⸗Anwendung ſogar noch notwendiger, weil der eine oder andere dieſer Dünger auf den Bodenzuſtand nicht nur keine guten, ſondern ſogar oft ſchlechte Wirkungen ausübt. Man braucht deswegen nicht auf ihn zu verzichten, aber man muß dafür ſorgen, daß eine Bodenverſchlechterung keinesfalls auftritt. Man wird dies jedoch nur fertigbringen, wenn man über die notwendigen Fachkenntniſſe bezüglich der ganzen Bodenvorgänge verfügt, ſo wie ſie die Bäuerlichen Werkſchulen vermitteln. Wonach haben wir uns zu richten? Heute ſoll nur eine von den vielen Teilfragen beſprochen werden, die ſich in dieſem Zuſammenhang ergeben, nämlich die Frage der richtigen Pflugtiefe. Dieſelbe richtet ſich ſelbſtver⸗ ſtändlich in erſter Linie nach der Bodenart und der Tiefe der Ackerkrume, wobei unter Ackerkrume der obere Teil des Bodens verſtan⸗ den iſt, der durch Humus dunkler gefärbt und zumeiſt allein der Pflugarbeit unterworfen iſt. Sie hat ſich aber auch nach der Art des Untergrundes, nach den anzubauenden Pflanzen uſw. zu richten. Oftmals iſt es ſo, daß im Frühjahr wie im Herbſt in derſelben althergebrachten Tiefe oder beſſer Flachheit ge⸗ pflügt wird. Es entſteht dann da, wo immer wieder die Pflug⸗ ſohle entlanggleitet eine Verhärtung, die ſo ſtark ſein kann, daß kaum mehr der Pflug mit ſeinem eiſernen Schar einzu⸗ dringen vermag, wieviel weniger die Wurzeln der Pflanzen? Oft ſieht man, daß auch noch auf die derartig verhärtete Pflugſohle Kartoffeln hinter dem Pflug gepflanzt werden und hört dann womöglich noch über das eventl. verwendete Saat⸗ gut ſchimpfen, wenn der Ertrag zu wünſchen übrig läßt. Aber, wo ſoll denn eigentlich der Wurzeltrieb der Kartoffel mit ſei⸗ nem Beſtreben, nach unten zu wachſen, in einem ſo vorbereite⸗ ten Kartoffelacker hin? Wenn er nicht zufällig einem Regen- wurmgang oder der Wurzelröhre einer auf dem Acker ge⸗ ſtandenen Luzerne— oder Kleepflanze folgen kann, dann dreht und windet er ſich, wächſt ſchließlich nach großem Kräfte⸗ verbrauch ſeitwärts und es bildet ſich ein ſchwächlicher Stock, der keinen vollen Ertrag geben kann. Und wenn gar ein trockener Sommer kommt und das Regenwaſſer ausbleibt, wie ſoll er dann das nötige Naß aus dem Untergrunde ſchöpfen? Die Folge unüberlegter und ungenügender Pflug arbeit iſt dann ein frühzeitiges Abſtehen der Kräuter u. Zwiewuchs nach dem verſpätet einſetzenden Regen. Wie gut hat man dieſe Verhältniſſe gerade im vergangenen Sommer feſtſtellen können! Manchmal ſah man Felder, die total abgeſtanden waren und nur an den Stellen normalen Stand aufwieſen, wo im letzten Jahr eine Tiefenlockerung des Bodens durch Anlage einer Rübenmiete ſtattgefunden hatte. Da konnten die Wurzeln dem Waſſer in die Tiefe folgen und ſo die Pflanze befähigen, auch Durſtzeiten zu überſtehen. Da hatten die Wurzeln auch Luft genug zum Atmen, ſie konnten ſich ungehindert und ohne Kraftverluſt ausbreiten und auf die Suche nach Nährſtoffen gehen. Letzten Endes waren da auch alle ſonſtigen Vorausſetzungen für ein gutes Wachstum ge⸗ geben, die auf den übrigen Feldern fehlten und ſo den unbe⸗ friedigenden Ertrag verurſachten. ain —— So arbeitet der Untergrundlockerer Seite 1424— Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Im Frühjahr pflügen? Beſſer find ſchon jene Landwirte beraten, die im Herbſte tief(20—25 Zentimeter), im Frühjahr aber flacher(15 Zentimeter) oder zu Sommerhalm⸗ früchten gar nicht pflügen, ſondern Schleppe, Grub⸗ ber oder Kultivator anwenden. Foto: Tölle Alle Hackfrüchte ſind für eine Untergrundlockerung beſonders dankbar Sie ermöglichen es ſo dem Winterfroſt, in den Boden tief ein⸗ zudringen, die Umſetzung der Nährſtoffvorräte zu erleichtern, manchen Schädling zu vernichten, die Lagerung der Boden⸗ teile zueinander zu verbeſſern, d. h. den Boden krümelig zu machen, ſein Waſſerfaſſungsvermögen zu erhöhen und für die im kommenden Jahre zu bauende Kulturpflanze gute Möglichkeiten für ihr Gedeihen zu ſchaffen. Durch Abwechſlung in der Pflugtiefe kann zwar die Bildung einer verhärteten Bodenſchicht auch nicht ganz verhindert werden. Dieſelbe wird aber nach der Tiefe zu verlegt, ſo daß darüber eine mächtigere Ackerkrume(25 Zentimeter) für die Wurzelentwicklung zur Verfügung ſteht. Selbſtverſtändlich wäre es für tiefwurzelnde Pflanzen günſtiger, wenn man die Ackerkrume noch ſtärker machen könnte. Dem ſtehen aber ſtarke Hinderniſſe entgegen. Zunächſt einmal iſt der Untergrund, dem man dazu herauf⸗ pflügen müßte, tot, d h. es fehlen diejenigen Kleinlebeweſen, welche die Ackerkrume erſt fruchtbar machen. Andererſeits ſind im Untergrund oft Stoffe vorhanden, die ſich an den Pflan⸗ zenwurzeln wie Gifte auswirken und dieſe ungünſtigen Eigen⸗ ſchaften erſt nach einiger Zeit verlieren. Das Heraufholen von mehreren Zentimeter Untergrund auf einmal hat ſchon oft ſchwere Rückſchläge im Ertrag der Böden mit ſich gebracht. Halmfrüchte(Sommergerſte) ſind dagegen beſonders empfind⸗ lich, weniger die Kartoffeln. Tiefer pflügen— Bodengewinnung Will man einen Boden in ſeiner Ackerkrume vertiefen, ſo wähle man zu dieſer Arbeit immer den Herbſt, damit der winterliche Froſt die Verwitterung des heraufgeholten Boden⸗ materials einleiten kann. Man gehe nur langſam, niemals aber plötzlich in die Tiefe. Ferner vergeſſe man nicht, daß der Untergrund in der Regel nur wenig Nährſtoffe enthält, und der Nährſtoffgehalt der Ackerkrume durch Heraufholen größerer Untergrundmengen zunächſt verdünnt wird. Man muß alſo während der Vornahme einer Bodenvertiefung ſtär⸗ ker düngen als ſonſt, wenn man Ertragsrückgänge vermeiden will. Dies gilt aber nur während der Zeit der Umſtellung. Nach Vollendung derſelben kehrt man zu normalen Nährſtoffgaben zurück. Um eine raſche Angleichung des heraufgebrachten Un⸗ tergrundes an die Ackerkrume zu erzielen, bringt man wäh⸗ rend der Umſtellung unbedingt Bakterien⸗ und Humusdünger, vor allem gut verrotteten Stallmiſt, der hier durch nichts anderes erſetzt werden kann. Der Vorteil einer vertieften Ackerkrume beſteht immer in höheren und vor allem ſichereren Erträgen. Die Vertiefung der Ackerkrume iſt damit gleichbedeutend mit einer Vergrößerung der Boden⸗ bzw. Anbaufläche. Noch viel Neuland könnte in Baden auf dieſe einfache Weiſe gewonnen werden, ziemlich ebenſoviel wie durch die ſonſtigen Meliorationen! Antergrund lockern! Allerdings iſt die Vertiefung der Ackerkrume in der geſchil⸗ derten Weiſe nicht überall durchzuführen. Bei ſteinigem Unter⸗ grund würden mehr Steine als Boden heraufkommen, deren Ableſen und Wegtransport unwirtſchaftlich ſein könnte. Auch auf Kiesböden wird ſie manchmal recht ſchwierig ſein. Wo es größere Schwierigkeiten gibt, kann man ſchon durch eine Tiefenlockerung, alſo durch eine Auflocke⸗ rung der oberen Teile des Untergrundes, einen gro- ßen Teil der Vorzüge genießen, wie durch eine Ver⸗ tiefung der Ackerkrume. Es genügt, wenn dieſe Tiefenlockerung wenigſtens alle drei Jahre oder aber jeweils im Herbſte vor dem Anbau der tief⸗ wurzelnden Hackfrüchte in der Furchenſohle auf 6—15 Zenti⸗ meter durchgeführt wird. Dieſe Lockerung kann erfolgen durch beſondere Untergrundlockerer, mit denen man hinter dem Pfluge herfährt. Man kann Untergrundlockerer auch an den meiſten Pflügen befeſtigen. Als ſehr brauchbar hat ſich hierfür auch der Klauſing⸗Pflug(Klauſing, Pflugfabrik, Rabber, Be⸗ zirk Osnabrück) gezeigt. Dieſer Pflug hat über der Schar eine Ausſparung, welche bewirkt, daß nur die Ackerkrume gewen⸗ det, der obere Teil des Untergrundes aber lediglich gelockert wird. Eine Vermiſchung der Ackerkrume mit dem Untergrund findet nur in ſehr geringem Umfang ſtatt, ſo daß auch bei Der Klauſing⸗Pflug wendet die Ackerkrume und lockert den Untergrund ſchlechtem Untergrund Schäden bei der Anwendung dieſes Ge⸗ räts nicht zu befürchten ſind. Der höhere Zugkraftbedarf wird durch die erzielten Mehrerträge immer ausgeglichen, wie dies von der Tiefenlockerung überhaupt gilt. Deshalb: Weg von der meiſt flachen gewohnheitsmäßigen Pflugarbeit; hin zu einer überlegten, die Erträge erhöhenden Vertiefung der Ackerkrume oder zur Tiefenlockerung. 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1425 Was iſt bei der Obſtweinbehandlung zu beachten? (Mitteilung der Das Auftreten von Fehlern und Krankheiten bei Obſt⸗ weinen iſt meiſt auf eine unvollſtändige Durchgärung oder auf einen zu ſpäten Abſtich zurückzuführen. Obſtweine, die in der Gärung ſtecken geblieben ſind, werden leicht eſſigſtichig und bekommen häufig einen mehr oder weniger ſtark hervor⸗ tretenden Mäuſelgeſchmack. Bleiben die Weine zu lange auf der Hefe liegen, ſo treten durch den in Zerſetzung übergegan⸗ genen Hefetrub äußerſt nachteilige Folgen ein. Neinhefe für die Gärung Man muß daher bei Zeiten prüfen, ob die Weine vergoren ſind, d. h. keinen Zucker mehr enthalten. Iſt ein Wein noch ſüß im Geſchmack und weiſt er noch Zucker auf, ſo wird die Durchgärung am beſten unter Anwendung von gärkräftiger Hefe(Reinhefe) herbeigeführt. Beim Bezuge von Reinhefe iſt darauf zu achten, daß die Reinhefekultur friſch und gär- kräftig iſt. Die Vermehrung der Reinhefe iſt genau nach der Gebrauchsanweiſung vorzunehmen. Vor der Zugabe der Reinhefe iſt der Wein von der Eigenhefe abzulaſſen, und wenn er zu kalt iſt, ſo muß er auf die notwendige Gärtemperatur von 16 Grad Celſius erwärmt werden, denn nur bei dieſer. auch unter Anwendung von Reinhefe, verläuft die Gärung raſch und vollſtändig. Sofern es ſich um nicht allzu 7 5 8 handelt, gibt man einen Teil des Weines in einen gut emaillierten Topf, erwärmt den Inhalt auf 50—60 Grad Celſius, bringt ihn in das f zurück und wiederholt dies mit neuen Mengen ſo oft, bis die Geſamtmenge die notwendige Gärungstemperatur beſitzt. Auf den Säuregehalt e igen Abſtich iſt beſond Es iſt dringend anzuraten, Obſtw Durchgärung abzulaſſen und ers zu achten. eine 15 erfolgter kräftig eee en rechtzeit iſt eine dünne nitte je r S U, der Obſtweinen f U 11 Von Bedeutung f icklung und Haltbarkeit der Obſtweine iſt ein aus 8 Bei Verwen Birnen iſt dies beſonders zu beachten. Zur Erhöhung des Säuregehaltes iſt Moſtmilchſäure geſtattet. Die Zugabe von einem Viertelliter 50prozentiger Moſtmilch⸗ ſäure je Hektoliter wird in den meiſten Fällen ausreichend ſein. Ferner iſt dafür zu ſorgen, daß die Lagerfäſſer ſpund⸗ voll ſind. Wird dies unterlaſſen, dann finden Kahmpilze und Eſſigbakterien gür iſtie je Bedingungen zu ihrer Entwicklung. Der Wein wird krank. Vor einer Umgärung eſſigſtichiger oder zum Stich neigen⸗ der Weine iſt zu warnen. Auch laſſen ſich ſolche Weine nicht dadurch wieder herſtellen, daß man ſie über friſche Treſter ſchüttet, weil mit Sicherheit damit zu rechnen iſt, daß der Stich zunimmt. Es iſt noch hervorzuheben, daß eine Wieder- herſtellung eſſigſtichiger Weine durch eine Entſäuerung mit kohlenſaurem Kalk ausſichtlos iſt. Neigt ein Wein zum Eſſigſtich, ſo muß er möglichſt unter Vermeidung einer Lüftung abgelaſſen und kräftig geſchwefelt werden. Iſt der Wein bereits von der Hefe abgelaſſen, ſo erfolgt die Schwefelung zweckmäßig durch Zugabe von 10—15 Gramm entſprechend 1—1½ Tabletten Kaliumpyroſulfit je Hektoliter. In nicht ſpundvollen Fäſſern oder bei in Zapf befindlichen Weinen laſſen ſich Kahmbildung und Eſſigſtich durch Aus⸗ ſchwefeln bekämpfen. Hierzu verwendet man eine halbe dünne, nicht tropfende Schwefelſchnitte. Wenn der brennende Schwe⸗ dung von Staatl. Landw. Verſuchsanſtalt Auguſtenberg) fel beim Einführen ins Faß erliſcht, dann muß man zuvor etwas Luft einblaſen, oder ein Aufbrennrohr verwenden. Ein zu häufiges Aufſchwefeln eines Weines iſt nach⸗ teilig, weil dadurch mit der Zeit zu große Mengen ſchwefeliger Säure, bzw. Schwefelſäure in den Wein gelangen können. Es iſt ratſam, den Wein in ein kleineres Faß zu füllen. Nach un⸗ ſeren Erfahrungen hat ſich bei in Zapf befindlichen Getränken der Selbſtſchwefler Lahrs Weinfreund(Kahmhüter) als brauchbar erwieſen. Der Apparat, der dicht und feſt im Spundloch ſitzen muß, wird mit Sproz. wäſſeriger ſchwefeliger Säure bis zur Marke gefüllt. Iſt die wäſſerige Löſung der ſchwefeligen Säure verbraucht, was leicht durch den Ge⸗ ruch feſtzuſtellen iſt, ſo muß ſie erneuert werden. Zähe Obſtweine Eine häufig auftretende Krankheit iſt das Zäh⸗Schleimig⸗ werden der Obſtweine. Je frühzeitiger eine ſachgemäße Be⸗ handlung einſetzt, um ſo leichter läßt ſich der Fehler beheben. Vor der Wiederherſtellung zäh gewordener Weine iſt zunächſt feſtzuſtellen, ob ſie noch unvergorenen Zucker enthalten. von der nicht K kräftige i 1 gelüf⸗ Zähen, durchgegorenen Wein läßt man durch ein Reißrohr laufen oder in eine geräumige Bütte ſprin⸗ gen, wo er dann mit einer Rührlatte kräftig geſchla⸗ gen wird, bis er dünnflüſſig geworden iſt. in ein friſch eingebranntes Faß. Hierauf füllt man den Wein vendung der beſprochenen W Beſchaffenheit der Obf i ch verhindert Verderben M 3 Fiſchler 2 De 5 1. 8 Herrlich liegt Güttenſtein im Donautal — 2 m Seite 1426— Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Vom badiſchen Weinbau Im nördlichen und öſtlichen Kaiſerſtuhlgebiet iſt die Leſe endet Die Steigerung der Qualität war von Ta n die Leſe hinausgeſchoben wurde, feſtzuſtellen. Moſtgewichte bei 665 Grad lagen u ti gen deefe 3 e und erbeſſert 3 werden braucht. 1 8 5 N— 1 * N* 8 2 8 5 b R 5 8 2 .. 5 Wer. Vielfach ſind dieſe neuen Weine heute ſchon durch⸗ gegoren und zeigen eine ſehr ſchöne Art. Die Erträge der Elblinge waren höher als alle Erwartungen und trotzdem von einem Teil des Handels und der Gaſtwirte große Mengen an Keltertrauben und auch Moſten aufgenom⸗ men wurden, war die Erleichterung nur ſchwach fühlbar, denn auch von den kleinen Winzern mußten umfangreiche Ein⸗ kellerungen vorgenommen werden. In mehreren Gemeinden, in denen Stauungen des Marktes auftraten und die Winzer keine ausreichenden Lagerfäſſer mehr hatten, wurden Notge⸗ meinſchaften gegründet und die Weine gemeinſam eingelagert. Es war wohl noch ſelten, daß bei ſo hohen Erträgen eine Qualität wie in dieſem Jahr erzielt wurde, daher hegt der Winzer 2 die zuverſichtliche Hoff⸗ nung, Käufer für die Weine zu finden. Die in dieſem Gebiete neugegründeten Winzergenoſſen⸗ ſchaften, die namhafte Mengen aufgenommen haben, konnten den Markt von drängenden Angeboten entlaſten. Sehr viele Winzer hätten ohne die Hilfe durch die Winzergenoſſenſchaf⸗ ten nicht gewußt wie ſie den Wein lagern ſollten, denn der zur Verfügung ſtehende Faßraum hätte nicht ausgereicht. Trotzdem die Winzergenoſſenſchaften ſich auf die Unterbrin⸗ gung einer großen Ernte vorbereitet hatten, ſtellte ſich doch vielfach ein Mangel an Lagerfäſſern heraus und es mußten ſolche in Eile beſchafft und aufgeſchlagen werden. Nun lagert die reiche Ernte unter ſorgfältiger Pflege in guten Kellern und baut ſich aus. 1 2 2 Vom Kaiſerſtuhl Auch im ſüdlichen und weſtl 8 Kaif ſerſtuhl hat die Leſe begonnen, da durch das regneriſche Wetter die Elblingtrauben zu faulen begannen, aber auch die Edeltrauben hatten vielfach ihre Vollreife erlangt. Auch hier ſind die Erträge ſehr groß und bereiteten in ihrer Unterbringung Schwierigkeiten. So mußte in Burkheim und in Ihringen eingegriffen und eine Notgemeinſchaft gegründet werden, da die Trauben von leinen, Winzern keinen Faßraum mehr hatten, vom Han⸗ del ien wurden. 5 in 5 hat ſic ch ſt, und für jene 1 — d fiir Burgunder R e fur en 9 eine ſehr gut wualität— He Winzergenoſſenſchaften und grö⸗ d 2 eſi er ſind noch nicht geleſen und werden beſſere Moſt⸗ ewichte zeigen. Größere Umſätze fanden in Keltertrauben tatt, die auch zur Süßmoſtbereitung Verwertung fanden. Trotzdem auch größere Poſten in„Neuem“ an den Weinhandel und die Gaſtwirte abgeſetzt werden konnten lagern doch ſehr erhebliche Mengen, auch bei den kleinen Winzern. Der Ver⸗ kauf iſt langſam. Die Preiſe lagen meiſt nahe bei den Richt- preiſen, für Edelſorten wurden 45 bis 50 RM. je Hektoliter bezahlt, aus geringeren Lagen auch von 40 RM. an. In der Markgrafſchaft hat man ſich vielfach im Ernteergebnis unterſchätzt. Die Trau⸗ ben ſind noch ſehr aufgequollen und großbeerig geworden. Die Moſtausbeute iſt i. V. zu anderen Jahren viel günſtiger. Man rechnet durchſchnittlich mit etwa einem 2% Voll⸗ herbſt. Man hat in der Markgrafſchaft die Leſe ſoweit wie irgend möglich hinausgeſchoben, aber das feuchte Wetter ließ ein wei⸗ teres Zuwarten nicht angezeigt erſcheinen. Die kleineren Lagen haben die Ernte um den 16. Gilbhart beendet, während die bekannten Weinorte um dieſe Zeit begannen. Spätleſen ſind noch nicht geleſen. In den einzelnen Gemeinden zeigen die Moſtgewichte nicht die Einheitlichkeit, wie in anderen Jahren; dies dürfte teilweiſe auf die ſehr großen Erträge der Jung⸗ anlagen und den geringeren Behang der alten Stöcke zurück⸗ zuführen ſein. Auch in den im vorigen Jahr durch Hagel ge⸗ ſchädigten Gemeinden iſt der 1 der Leſe geringer. Elb⸗ linge zeigten durchſchnittlich ein Moſtgewicht von 75 bis 80 Grad Oechsle bei 8 bis 10 pro Mille Säure. Der Vorherbſt und die zuerſt geleſenen Lagen waren etwas unter dieſen Zah⸗ len mit 68 bis 75 Grad und 11 pro Mille Säure. Gutedel wog 75 bis 85 Grad bei 6 bis 8 pro Mille, 5 85 bis 95, Ruländer 90 bis 100 Grad bei etwa 8 pro Mille Säure. Die Orte Buggingen und Obereggenen ſind ſchon faſt voll⸗ ſtändig ausverkauft. In den übrigen Gemeinden iſt der Abſatz meiſt ſchleppend, aber doch beſſer als im vergangenen Jahr. Die Richtpreiſe werden einge⸗ halten. Abſchlüſſe werden gemeldet von Mauchen mit 32 bis 37 RM., von Oberweiler mit 40 RM., von Auggen mit 36 bis 52 RM., von Laufen mit 45 RM. je Hektoliter. Schwierigkeiten in der Unterbringung ergaben ſich nicht. In der Wieslocher Gegend iſt dieſe Leſe faſt beendet. Es kann mit einem etwas höheren Ertrag als im letzten Jahre gerechnet werden. Die Moſtgewichte ſind befriedigend. Riesling wiegt 83 bis 95 Grad bei einer Säure von 8 bis 10 pro Mille. Für kleine Weine wurden 32 bis 40 RM. je Hektoliter bezahlt; der Ge⸗ ſchäftsgang iſt langſam. Spatleſen der 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1427 Ordnung am Düngekalkmarkt Landwirtſchaftsrat Hauß, Sachbearbeiter II C, 3 Das„Markenzeichen für Düngelkalk“ hat aufgehört zu ſein. Soll das heißen, daß die Beaufſichtigung der Kalkwerke, denen dieſes Zeichen verliehen war, nunmehr aufhört und die Kontrolle des Kalkes, der den Feldern, Wieſen und Wäldern unſerer badiſchen Bauern und Landwirte zugeführt wird, auf⸗ gegeben werden ſoll? Nein, durchaus nicht. Im Gegenteil, die Kontrolle ſoll auf einer breiteren Baſis aufgebaut werden. Zur Ordnung des Düngekalkmarktes wurde zwiſchen dem Verwaltungsamt des Reichsbauernführers, und der Reichs⸗ fachgruppe Kalkinduſtrie Bezirk Südweſtdeutſchland ein Rah⸗ menabkommen geſchloſſen. Die Landesbauernſchaften wurden dann beauftragt, mit jedem Kalkwerk, das Düngekalk in ihr Gebiet liefert, Einzelverträge abzuſchließen. Die Kalkwerke, welche das Kalkabkommen der Landesbauernſchaft Baden unterzeichnet haben, werden in einer der nächſten Nummern dieſes Blattes veröffentlicht werden. Die Neuordnung des Düngekalkmarktes beſteht in der Hauptſache darin, daß alle Kalkwerke, die Dünge⸗ kalk liefern, unter Kontrolle der Landesbauernſchaft ſtehen ſollen. Was hat das für einen Zweck? Dadurch ſoll erreicht werden, daß der Bauer, bzw. Landwirt nur guten, brauchbaren und preiswerten Kalkdünger erhält. Von dem bisherigen„Mar⸗ kenkalkabkommen“ unterſcheidet ſich das neue Abkommen da⸗ durch, daß es ſich nicht auf einen kleinen Kreis von Kalkwer⸗ ken beſchränkt, die nur hochprozentigen Kalk liefern, ſondern möglichſt alle Kalkwerke, welche Düngekalk herſtellen, erfaßt. Die weſentlichen Punkte des Abkommens: 1. Benennung der Kalkſorten. Es gibt nur drei Hauptgruppen: a) Kohlenſaurer Kalk. Ausgangsſtoff für alle Kalkformen iſt der kohlenſaure dalk. Er kommt in der Natur als Marmor, Kalkſtein und Mergel vor. Dieſe drei Arten werden fein gemahlen und je nach Bedarf vorher getrocknet, oder mit einem Zuſatz von Branntkalk verſehen, der die Grubenfeuchtigkeit aufnimmt. Die Naturkalke enthalten im allgemeinen außer dem kohlen⸗ ſauren Kalk noch Beimengungen von anderen Mineralien. Ein vollſtändig reiner Kalkſtein enthält Kalk und Kohlenſäure iin Verhältnis 56 zu 44. Die kohlenſauren Kalke eignen ſich vorwiegend zur Ver⸗ wendung auf leichteren Böden, weil ſie langſam und nicht ſo hitzig wirken, wie Branntkalk. b) Gemahlener Branntkalk. mehr gebräuchlich.) Er wird aus dem Kalkſtein(Ca CO,) durch Brennen bei etwa 1000 Grad Celſius in Kalköfen gewonnen. Dabei ent⸗ weicht die Kohlenſäure(CO,), ſo daß der Gehalt an Rein⸗ kalk ſteigt, es bleibt Calciumoxyd oder Kalkerde(CaO) zu⸗ rück. Dieſe wird als Branntkalk, gebrannter Kalk oder Stück⸗ kalk bezeichnet. Der Gehalt der Handelsware an Kalk iſt um ſo höher, je reiner der zum Brennen verwendete Kalkſtein iſt und je vollſtändiger die Kohlenſäure durch das Brennen ent⸗ fernt worden iſt. Die Verwendung des Stückkalkes iſt unbe⸗ quem; auch hat ſeine oft unſachgemäße Behandlung zur Folge, daß er an Wirkung verliert. Er wird deshalb von den Wer⸗ ken gemahlen und als gemahlener Branntkalk in den Handel gebracht. Der Stückkalk iſt in das Abkommen nicht mit aufgenommen, weil es nicht möglich iſt, eine einwandfreie Probe zu ziehen Eine chemiſche Kontrolle iſt deshalb ſehr erſchwert und dis Landesbauernſchaft hat keine Möglichkeit, die Gehaltsgewähr nachzuprüfen. Die Werke können Stückkalk außerhalb des Ab⸗ kommens in den Handel bringen. Ebenſo iſt es mit dem Ab⸗ fallkalk geregelt, d. h. mit der Kalkaſche, die beim Ausräumen des Kalkofens anfällt und ein Gemiſch aus Branntkalk, Aſche und Sandteilchen darſtellt. (Bezeichnung Aetzkalk iſt nicht c) Löſchkalk Der Löſchkalk wird aus dem Branntkalk durch Begießen mit Waſſer in einer Menge von etwa einem Drittel ſeines eigenen Gewichtes gewonnen. Der Branntkalk zerfällt dabei unter ſtarker Erwärmung in eine trockene Maſſe, das Cal⸗ ciumhydroxyd, das als Löſchkalk oder Kalkhydrat ebenſo wie Branntkalk fein gemahlen gehandelt wird. In das Abkommen wurde folgender Satz aufgenommen: „Miſchkalk wird als Kalkſorte von dem Abkommen ausgeſchloſſen. Das Werk verpflichtet ſich deshalb, Miſchkalk im Gebiete der Landesbauernſchaft Baden weder feilzuhalten, anzubieten, zu veräußern, oder ſonſt in den Verkehr zu bringen.“ Miſchkalk wird in der Weiſe hergeſtellt, daß gemahlener Branntkalk und kohlenſaurer Kalk in wechſelndem Verhältnis gemiſcht werden. Die Miſchkalke werden oft unter beſonderen Namen vertrieben, z. B. Branntkalkmergel, präparierter Düngekalk uſw. Der badiſche Bauer hilft mit bei der Berei⸗ nigung des Düngekalkmarktes, indem er nur die im Ab⸗ kommen angeführten Sorten verwendet, keinesfalls aber Miſchkalk. 2. Gehaltsgewähr Jedes Kalkwerk verpflichtet ſich für ſeine Düngekalke einen beſtimmten Kalkgehalt zu garantieren, der ſeinem Geſteins⸗ vorkommen entſpricht. Es gelten folgende Mindeſt⸗ u. Höchſt⸗ garantien: a) Kohlenſaurer Kalk Mindeſtgarantie 75 Prozent kohlenſaurer Kalk(Ca CO,) Höchſtgarantie 95 Prozent kohlenſaurer Kalk(Ca CO,) b) Gemahlener Branntkalk Mindeſtgarantie 70 Prozent reine Kalkerde(CaO) Höchſtgarantie 90 Prozent reine Kalkerde(CaO) c) Löſchkalk Mindeſtgarantie 60 Prozent reine Kalkerde(CaO) Höchſtgarantie 70 Prozent reine Kalkerde(CaO) Feinmahlung: Der kohlenſaure Kalk muß zu 80 Prozent durch Dinſieb 20(400 Maſchen) gehen, der Reſt durch Din⸗ ſieb 6; der gemahlene Branntkalk muß zu 90 Prozent durch Dinſieb 3 E(9 Maſchen) gehen, der Löſchkalk zu 80 Prozent durch Dinſieb 20, der Reſt durch Dinſieb 6. Die Gehaltsgarantien ſind bei Angeboten, Kaufabſchlüſſen, auf Rechnungen und Säcken anzugeben. Auf jedem Sack muß außerdem Kalkwerk, Herkunftsort und Sackinhalt aufgedruckt Archw Wochenblatt Heimkehr vom Nartoffelacker Seite 1428— Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 5. im Gilbhart(Oktober) 1938 werden. Bei loſer Verladung ſind dieſe Angaben auf Fracht⸗ brief, bzw. Lieferſchein zu verzeichnen. 3. Kontrolle Alle Kalklieferungen unterliegen auf Grund des Kalkab⸗ kommens einer ſtändigen Ueberwachung durch die Landes- bauernſchaft bzw. durch die Staatliche Landwirtſchaftliche Ver⸗ ſuchsanſtalt Auguſtenberg. Jedes Kalkwerk hat einen kleinen Beitrag zu leiſten, mit welchem die Unterſuchungen gedeckt werden ſollen. 1,5 Rpf. für jede Tonne gelieferten kohlen⸗ ſauren Kalk, 3 Rpf. für jede Tonne gelieferten Brannt⸗ oder Löſchkalk. 4. Recht der Kalkwerke Die dem Abkommen beigetretenen Kalkwerke haben das Recht, auf Frachtbriefen, Verpackungen uſw. die Bezeichnung zu führen:„Unter ſtändiger Prüfung des Reichsnährſtandes.“ 5. Rückvergütung Fehlender Feinmehl⸗ oder Kalkgehalt müſſen nach beſtimm⸗ en rückvergütet werden. 6. Verkauf Grundſätzlich ſoll die Verteilung von Düngekalk an den letzten Verbraucher den Genoſſenſchaften und Händlern für eigene Rechnung überlaſſen werden. Bewährte Vertreter der Werke können zugelaſſen werden und bedürfen einer Kon⸗ zeſſion, die durch die Fachgruppe Kalkinduſtrie im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsnährſtand erteilt wird. 7. Preisregelung a Für Kalkdüngemittel gelten in Zukunft Frankopreiſe. Die Feſtpreiſe und Lieferungsbedingungen für Düngekalk inner⸗ halb und nach Baden ſind in Folge 39, vom 27. Sept. 1935, dieſes Blattes veröffentlicht. 8. Vertragsſtrafen Verſtöße gegen das Abkommen werden mit Verwarnung bzw. Ausſchluß vom Abkommen durch den Reichsnährſtand im Einvernehmen mit der Fachgruppe Kalkinduſtrie beſtraft. Der Ausſchluß wird den Landesbauernſchaften, Genoſſenſchaften und Händlern durch Rundſchreiben angezeigt. Evtl. kann der Ausſchluß auch im Wochenblatt bekanntgegeben werden. 9. Bekanntgabe Der Auszug aus den Vertragsbeſtimmungen wird wäh⸗ rend der Kalkabſatzperiode im Frühjahr und im Herbſt eines jeden Jahres im Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden veröffentlicht. Ferner werden Kreisbauernſchaften und Orts⸗ bauernſchaften durch die Dienſtnachrichten der Landesbauern⸗ ſchaft auf die Bekanntmachung über die Vertragsbeſtimmun⸗ gen aufmerkſam gemacht. Es werden ferner alle Kalkwerke namentlich aufgeführt, die das Kalkabkommen unterzeichnet haben. Wie der Menſch und jedes Tier ein Knochengerüſt hat, ſo hat auch jede Pflanze ihre feſteren Teile, zu deren Aufbau Kalk und Phosphorſäure gehören. Der Kalk gehört, wie Phos⸗ phorſäure, Kali, Stickſtoff uſw. zu den unentbehrlichen Pflan⸗ zennährſtoffen. Seine Wirkung in phyſikaliſcher und chemi⸗ ſcher Hinſicht geht weit über die Deckung des Nährſtoffbedürf⸗ niſſes hinaus. Deshalb wird jeder Bauer, deſſen Aecker, Wieſen und Wälder Kalk benötigen, und der ſich vor Schaden be⸗ wahren will, darauf achten, daß er— wie früher Markenkalk— Kalk erhält in Säcken, welche die Be⸗ zeichnung tragen:„Unter ſtändiger Prüfung des Reichsnährſtandes“. Die Erneuerung des„Heidelberger Abkommens“ Von Dr. Meisner, Abteilungsleiter IIC Wie bereits in einer vor einiger Zeit erſchienenen Abhand⸗ lung(Südd. Tabakzeitung Nr. 94 vom 6. 8. 1935) dargelegt, wird auf Grund einer Anordnung des Reichsbauernführers die Marktregelung und Marktordnung für inländiſche Roh⸗ tabake durch die Hauptvereinigung der deutſchen Garten⸗ und Weinbauwirtſchaft, Sitz Berlin, durchgeführt. Auf Grund der Satzung der Hauptvereiniana der deutſchen Garten⸗ und Wein⸗ bauwirtſchaft(l. Verkündungsblatt des Reichsnährſtandes vom 4. 4. 1935 Nr. 23, Verlag: Reichsnährſtandsverlag Berlin SW. 11, Hedemannſtr. 30) obliegt ihr die Regelung des Abſatzes von inländiſchem Rohtabak(ſiehe 8 1). Das erſtmals im Sep⸗ tember(Scheiding) 1933 von dem damaligen„Deutſchen Tabak⸗ bau⸗Verband“ ausgearbeitete „Heidelberger N die Grundlage für den Abſatz der Tabakernte 1933. Schon im erſten Jahre ſeiner Hand⸗ habung hat ſich dieſes Abkommen bewährt, was auch von ſeiten des Handels und der Induſtrie ſtets anerkannt wurde. Von ſeiten der organiſierten Tabakpflanzer wie von Handel und Induſtrie wurde das Abkommen genau eingehalten, ſo daß ſich der Abſatz der 1933er Ernte reibungslos vollzog. Nur ganz ver⸗ einzelt kam es zu kleinen, unbedeutenden Störungen les waren im ganzen Reich nur 4 Fälle), die mehr oder weniger durch „Dickköpfigkeit“ auf beiden Seiten ausgelöſt wurden. Im Scheiding(September) 1934 wurde, nachdem der„Deutſche Tabakbau⸗Verband“ dem Reichsnährſtand eingegliedert war, das„Heidelberger Abkommen“ vom Reichsnährſtand Berlin, Verwaltungsamt, Reichshauptabteilung II, übernommen und mit Vertretern des inländiſchen Rohtabakhandels und den Ver⸗ bänden des deutſchen Tabakgewerbes(Deutſcher Tabak⸗Verein, Reichsverband der Rauchtabakherſteller, Reichsverband der Zigarrenherſteller, Verband deutſcher Rohtabakvergärer uſw.) für den Abſatz der Ernte 1934 erneuert. Auch hier hat ſich das Abkommen nur bewährt, da es allen beteilieten Kreiſen half, Abſatz und Abnahme in ruhigen Bahnen zu halten. Da nun auch im deutſchen Tabakgewerbe im Laufe der Fahre 1934/35 eine Neuorganiſation vorgenommen, die Abſatz⸗ regelung für inländiſche Rohtabake der Hauptvereinigung der deutſchen Garten⸗ nud Weinbauwirtſchaft übertragen wurde, war es notwendig, das„Heidelberger Abkommen“ dieſen ver⸗ ſchiedenen Neuordnungen anzupaſſen, zumal auch der inländiſche Rohtabakhandel als Verteilergruppe auf Grund der Satzung der deutſchen Garten⸗ und Weinbauwirtſchaft bzw. der Satzung der Gartenbauwirtſchaftsverbände(8 4 Ziffer 3) in der Neu⸗ ordnung der deutſchen Tabakwirtſchaft unberückſichtigt blieb, da er organiſatoriſch als Verteilergruppe der Hauptvereinigung der deutſchen Garten⸗ und Weinbauwirtſchaft eingegliedert wurde. Der„Deutſche Tabakverein“ ging in der„Fachgruppe Tabakinduſtrie“ auf, die auf Grund der Neuordnung in der deutſchen Wirtſchaft in die Wirtſchaftsgruppe: Lebensmittel⸗ induſtrie der Hauptgruppe VII der Organiſation der deutſchen Wirtſchaft gehört. Die drei Fachuntergruppen: Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupf⸗ tabakinduſtrie, Zigarreninduſtrie, Zigaretteninduſtrie bilden die Untergruppen der„Fachgruppe Tabakinduſtrie“ Da die„Fach⸗ gruppe Tabakinduſtrie“ organiſatoriſch nicht zum Reichsnähr⸗ ſtand gehört, mußte verſucht werden, mit ihr eine Vereinbarung zu treffen, welche als neue Grundlage für den Abſatz der Ernte 1935 benutzt werden konnte. Kurz, das„Heidelberger Abkommen“ mußte erneuert und den gegebenen tatſächlichen Verhältniſſen angepaßt werden. 2— et liegt Eiſental N im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1429 * Auf„hiſtoriſchem Boden“ zu Heidelberg verſammelten ſich nun am 26. Scheiding(September) 1935 auf Einladung des Vorſitzenden der Hauptvereinigung, Boettner⸗Berlin, die Füh⸗ rer der Fachgruppe Tabakinduſtrie(Staatsrat Ritter⸗Bremen), der Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabakinduſtrie [W. Drees⸗Bochum, Renz⸗ Berlin), der Fachuntergruppe Zigarreninduſtrie(Schöning⸗Vlothow a. d. W., Geiger jr. Oberweier, Jacubeit⸗Berlin), der Fachuntergruppe Zigaretten⸗ induſtrie(Staatsrat Ritter⸗Bremen) ſowie Vertreter der Rohtabakverteiler(Göpfert⸗Speyer a. Rh.) und der Tabak⸗ pflanzer(Mayer ⸗Großſachſen Silbernagel⸗Schwegenheim, Künkel⸗Criewen, Dr. Koch⸗Berlin, Hoffmann⸗Speyer, Dr. Meis⸗ ner⸗Karlsruhe), um in ſachlicher, ruhiger Verhandlung das „Heidelberger Abkommen“ neu zu vereinbaren. Nach engſter Fühlungnahme und regſtem Meinungsaustauſch aller Beteilig⸗ ten gelang es auch die neue Vereinbarung zum Abſchluß zu bringen. Ihr Wortlaut iſt folgender: Im großen und ganzen hat ſich gegenüber früheren Jahren nichts Weſentliches geändert. Die Wünſche der Verteiler und Verarbeiter ſind weitgehendſt berückſichtigt worden. Neu iſt Ziffer VI, die als„Kann“⸗Vorſchrift Maßnahmen geſtattet, die unter Umſtänden ſcharf in die geſamte Tabakwirtſchaft— aber nur im Notfalle— eingreifen kann. Es iſt wohl der Wunſch aller Beteiligten, daß Ziffer VI nie in Anwendung kommt! Aber man kann ſich Fälle denken, wo ein„In⸗Kraft⸗ſetzen“ der Ziffer VI ganz oder teilweiſe notwendig werden könnte. Eine Feſtſetzung von Mindeſt⸗ und Höchſtpreiſen für Inlandtabake hat der Vorſitzende Boettner abgelehnt und zwar mit einer überzeugenden Begründung, die wider⸗ ſpruchslos von allen Anweſenden angenommen wurde und nicht entkräftet werden konnte. Ziffer VIII bedeutet gegenüber der alten Ziffer VI, die oft ſtark umkämpft war, eine Auf⸗ lockerung. Man hat nichts dagegen einzuwenden, wenn ſich die Käufer vor der Einſchreibung über die allgemeine Marktlage uſw. unterhalten. Ningbildung, um Preiſe zu drücken und ähnliches iſt nach wie vor unterſagt. Bedeutungsvoll iſt auch Ziffer II. letzter Satz! Wenn Be⸗ auftragte oder Vertreter einer an ſich kaufberechtigten Firma nur beſchränkte Vollmacht zum Einkauf von Tabaken(preis⸗ und gewichtsmäßig) haben, ſo iſt dies der Verkaufsleitung vor Beginn der Verkaufsſitzung anzuzeigen. Geſchieht dies nicht, dann iſt der Auftraggeber verpflichtet, die von einem Vertreter auf der Einſchreibung gekauften Mengen reſtlos anzuneh⸗ men. Ziffer IV regelt die Größe der Aufgebote. Es können, wie auch in früheren Jahren ſelbſt kleine und kleinſte Her⸗ ſteller auf der Einſchreibung ein Quantum Rohtabak kaufen. Sie müſſen dieſe Wünſche nur dem Vorſitzenden der Verkaufs⸗ ſitzung rechtzeitig, ſpäteſtens vor Beginn, bekanntgeben. Der⸗ artige Wünſche bzw. Anträge müſſen ſeitens der Verkaufs leitung berückſichtigt werden. Die Hauptvereinigung beſtellt gemäß Ziffer IX bei jedem Landesverband der Tabakpflanzer⸗ fachſchaften ein Schiedsgericht für eventuelle Streitigkeiten. Dig Koſten trägt der unterliegende Teil. Sehr zu beachten iſt Ziffer XII, worin die Strafen bei Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung feſtgelegt ſind. Notfalls wird hiervon rück⸗ ſichtslos Gebrauch gemacht. Denn Ordnung muß ſein und die Vereinbarung wurde geſchaffen, damit ſie eingehalten wird. Gemäß Ziffer XI bilden die Verkaufsbedingungen einen Teil des„Heidelberger Ab⸗ kommens“. Sie ſind ebenfalls kaum geändert. Nur Ziffer VII der Verkaufsbedingung enthält eine Neuerung, wonach der Käufer von Rohtabaken bei der Bezahlung der⸗ ſelben auch einen noch zu beſtimmenden Betrag je Zentner— kein Beitrag!— zur Deckung der Verwaltungskoſten an die Hauptvereinigung zu leiſten hat. Dieſer Betrag wird ſo nieder wie möglich gehalten. Er bedarf im übrigen der Genehmigung des Reichs⸗ und Preußiſchen Miniſters für Ernährung und Land wirtſchaft ſowie des Reichsminiſters der Finanzen. In Ziffer VI erhält der Vorſitzende der Verkaufsſitzung die Voll⸗ macht, nach ſeinem Ermeſſen und im Bedarfsfall auch während der Einſchreibung die bisher erzielten Preiſe bekannt zu geben, wenn es der Ablauf der Einſchreibung nötig erſcheinen läßt. Der Vorſitzende der Hauptvereinigung, Boettner, erklärt ſich wiederholt bereit, mit dem Führer der deutſchen Tabak⸗ induſtrie und ihrer Fachuntergruppen, ſooft ein Bedürfnis dazu vorliegt, zur gemeinſamen Ausſprache über Marktlage uſw. zuſammen zu ſetzen, vor allem bot er an, ſich alljährlich vor Beginn des Verkaufes einer neuen Ernte mit den Verarbeitern deutſcher Rohtabake zu beſprechen. Der Vorſitzende der Fach⸗ gruppe Tabakinduſtrie. Staatsrat Ritter⸗Bremen, dankte, nach⸗ dem das„Heidelberger Abkommen“ von allen Beteiligten unterzeichnet war, dem Vorſitzenden und allen Mitarbeitern für die ſorgfältige und ſachliche Behandlung all dieſer wich⸗ tigen Fragen. Das„Heidelberger Abkommen“ tritt mit der erſten Sandblatt⸗Einſchreibung der Ernte 1935 in Kraft. Bis dahin gilt das Abkommen 1934. Man darf ohne jede Einſchränkung heute ſchon ſagen, daß dadurch die Marktordnung im Sinne nationalſozialiſtiſcher Wirtſchaft im deutſchen Tabakbau und Tabakgewerbe geſichert iſt und daß auch die Ernte 1935 in ruhiger, geordneter Bahn abgeſetzt wird. Die landw. Werkprüfung Die landwirtſchaftlichen Werkprüfungen im Spätjahr 1935 ind nunmehr beendet. Bei dieſen Prüfungen ſind die Prüflinge geprüft worden, die ihre zweijährige vertragsmäßige Lehrzeit bei einem aner⸗ kannten Lehrherrn abgeleiſtet hatten. Ausnahmsweiſe ſind in dieſem Herbſt auch noch Prüflinge zur Prüfung zugelaſſen worden, die ihre zweijährige Lehrzeit nicht bei einem aner⸗ kannten Lehrherrn durchgemacht haben. Die Prüfungen fan⸗ den ſtatt unter dem Vorſitz des Sonderbeauftragten für das Lehrlingsweſen, Bauer Eug. Hohenſtatt, Immelhäuſerhof bei Sinsheim a. d. E., bzw. ſeines Stellvertreters. Der Prüfungs⸗ ausſchuß ſetzte ſich in jedem Falle zuſammen aus einem aner⸗ kannten Lehrherrn, dem Leiter der Prüfungswirtſchaft, dem Vorſtand der Bäuerlichen Werkſchule und einem Vertreter der Betriebsgefolgſchaft, ſowie dem Kreisbauernführer oder einem von ihm entſandten Beauftragten. Von 29 eingegangenen Meldungen wurden zunächſt acht Prüflinge zurückgeſtellt. Von den 21 zugelaſſenen Prüflingen trat vor Beginn der Prüfung einer zurück, während ein Prüf⸗ ling von der Prüfung wegen ungenügender ſchriftlicher Arbeit zurückgeſtellt werden mußte. Mithin ſind 19 Prüflinge geprüft worden, von denen drei die Prüfung nicht beſtanden haben. Die reſtlichen 16 haben die Prüfung wie folgt beſtanden: 7 Prüflinge mit gut, 7 Prüflinge mit befriedigend, 2 Prüflinge mit genügend, 16 Prüflinge. Im Anſchluß an die landwirtſchaftlichen Werkprüfungen fanden in den einzelnen Kreisbauernſchafken die B 0 Werkprüfungen ſtatt. Zu dieſen Werkprüfungen waren 9 J bauern zugelaſſen, die mehrere Jahre im elterlichen Betrieb gearbeitet, beide Kurſe einer Bäuerlichen Werkſchule mit Er⸗ folg beſucht haben und mindeſtens ein Jahr in einem fremden Iandwirtſchaftlichen Betrieb tätig geweſen ſind, der zur Aus⸗ bildung eines Jungbauern geeignet war. Die Bäuerlichen und die Landwirtſchaftlichen Werkprüfun⸗ gen ſind gleichwertig. Nur haben hier die bei der Bäuerlichen Werkprüfung zugelaſſenen jungen Leute inſofern Vergünſti⸗ gungen, als ſie nicht eine ununterbrochene zweijährige Lehr⸗ zeit nachweiſen brauchen, wie die Prüflinge der Landwirt⸗ ſchaftlichen Werkprüfung, die aus nicht bäuerlichen Kreiſen ſtammen. Allerdings wird von den Jungbauern der erfolg⸗ reiche Beſuch der Bäuerlichen Werkſchule gefordert. Neben der mehrjährigen Tätigkeit im elterlichen Betrieb kann das gefor⸗ derte eine Jahr Tätigkeit in einem fremden Betrieb mit Rück⸗ ſicht auf den Beſuch einer Bäuerlichen Werkſchule in zwei getrennten Halbjahren abgeleiſtet werden. Ebenſo wird ein Austauſchjahr bzw. ein Austauſchhalbjahr auf die erforderliche einjährige Tätigkeit im fremden Betrieb angerechnet. Falls die Jungbauern den Beſuch einer Bäuerlichen Werkſchule nicht nachweiſen können, müſſen ſie ebenfalls eine ununterbrochene zweijährige Lehrzeit bei einem anerkannten Lehrherrn durchmachen und werden zur Landwirtſchaftlichen Werkprüfung zugelaſſen. Von 30 Prüflingen haben ſämtliche die Prüfung mit fol⸗ gender Bewertung beſtanden: 6 Prüflinge mit ſehr gut, 15 Prüflinge mit gut 8 Prüflinge mit befriedigend, 1 Prüfling mit genügend. An ſämtlichen Prüfungen nahm entweder der Sonder⸗ beauftragte für das Lehrlingsweſen, Bauer Eugen, Hohen⸗ ſtatt, Immelhäuſerhof b/ Sinsheim a. d. E., oder ein Vertreter der Landesbauernſchaft teil. Den Vorſitz des Prüfungsausſchuſſes bei der Bäuerlichen Werkprüfung führte der jeweils zuſte ze Kreisbauernſüh⸗ rer, der Gelegenheit nahm, ſich von dem Können und Wiſſen der Jungbauern ſeiner Kreisbauernſchaft ſelbſt zu überzeugen. Weiterhin gehörte der Vorſtand der Bäuerlichen Werkſchule. in ſeiner Eigenſchaft als Kreishauptabteilungsleiter II, ebenſo ein ſelbſtwirtſchaftender Bauer, zumeiſt aus den Reihen der Ortsbauernführer, dem Prüfungsausſchuß an. Seite 1430— Folge 43 Wochenblatt der Landesbaueruſchaft Baden 25. im Gilbhart(Oktober) 19³⁵ 2 3— 8 lerle —— cr — 3— ertes Der badiſche Landhandel zuſammengeſchloſſen In einer am 15. Oktober 1935 in Karlsruhe ſtattgefunde⸗ nen, zahlreich beſuchten Verſammlung der badiſchen Land kaufleute aus der Getreide-, Futtermittel⸗, Mehl⸗ und Kar⸗ toffelverteilerſchaft wurde einſtimmig die Gründung der Wirt⸗ ſchafts⸗ und Handelsvereinigung der badiſchen Landkaufleute e. G. m. b. H., mit dem Sitz in Karlsruhe beſchloſſen. Reichsfachſchaftsleiter Kugler betonte in ſeinen Ausfüh⸗ rungen, daß die Aufgaben der Fachſchaft als der berufsſtändi⸗ ſchen Vertretung des Landhandels und als beratendes Organ des Reichsnährſtandes zwar ganz klar getrennt liegen gegen⸗ über den wirtſchaftlichen Aufgaben der Landhandels⸗Genoſſen⸗ ſchaften, daß jedoch beide dem großen Ziel dienen, innerhalb der nationalſozialiſtiſchen Marktordnung der ſelbſtändigen Verteilerſchaft für die ihr obliegenden Aufgaben Unterſtützung und Förderung angedeihen zu laſſen. Zweck der Landhandelsgenoſſenſchaften kann und darf es nie ſein, ſich in beſtehende Geſchäftsverbindungen der ariſchen Verteiler einſchließlich der Großverteiler einzuſchalten. Viel⸗ mehr muß es ihre Aufgabe ſein, nur die großen Warenbewe⸗ gungen durchzuführen, wozu der einzelne Verteiler und Groß⸗ verteiler nicht in der Lage iſt. Er wies auf die Stellungnahme des Wirtſchaftsbeauftrag⸗ ten des Führers, Pg. Keppler, hin, welcher für die gewerbliche Wirtſchaft Einkaufs⸗ und Konſumgenoſſenſchaften, Werkhan⸗ delsgeſellſchaften, Filialſyſtem uſw. wohl ablehnte, dabei aber ausdrücklich betonte, daß der Handel mit den Erzeugniſſen des Bauern ſeine beſondere Geſtaltung erfahren müſſe, da das Erzeugnis des Bauern nicht dem freien Markt unterworfen ſein darf. Man könne deshalb eine Landhandelsgenoſſenſchaft beiſpielsweiſe nicht einer Einkaufsgenoſſenſchaft des Maler handwerks gleichſtellen, da dieſe Landhandelsgenoſſenſchaften eine volkswirtſchaftliche Funktion ausüben, die ihren Mitglie⸗ dern auch tatſächlich zuſteht. Solange es anderen Berufskreiſen möglich iſt, ſich wirtſchaftlich zuſammenzuſchließen, ſei es in Genoſſenſchaften, Kartellen und Syndikaten, und dieſe Gebilde auf die Exiſtenzmöglichkeit des ſelbſtändigen Verteilers ein⸗ wirken können, hat auch der Landhandel das Recht, ſich des wirtſchaftlichen Zuſammenſchluſſes zur Sicherung ſeiner Exi⸗ ſtenz und zur Ausübung ſeiner ihm zugewieſenen Funktio⸗ nen zu bedienen. Dabei ſind die Landhandelsgenoſſenſchaften keineswegs irgendwie als Konkurrenzunternehmung gegen⸗ über den landwirtſchaftlichen Genoſſenſchaften zu betrachten, vielmehr ſollen ſie den ſelbſtändigen Verteiler in die Lage ver⸗ ſetzen, die ihm vom Reichsnährſtand zugebilligte Gleichberech⸗ tigung durch eine aus ſich heraus geſchaffene Organiſations⸗ form praktiſch zu erreichen. Irgendeine Beeinfluſſung der Verteiler zur Bildung der Landhandelsgenoſſenſchaften findet ſeitens des Reichsnährſtandes in keinem Falle ſtatt, wie der Reichsnährſtand überhaupt nicht die eine oder andere Wirt⸗ ſchaftsform bevorzugt, ſondern lediglich deren Funktion inner⸗ halb der Marktordnung überwacht. Mit der Bildung der Wirtſchafts⸗ und Handelsvereinigung der badiſchen Landkaufleute e. G. m. b. H. in Karlsruhe iſt der wirtſchaftliche Zuſammenſchluß des ſüddeutſchen Landhandels nunmehr vollendet, da die Landhandelsgenoſſenſchaften bereits in München für die Landesbauernſchaft Bayern, in Stuttgart für Württemberg, in Kaiſerslautern für Pfalz⸗Saar und in Frankfurt a. M. für Heſſen⸗Naſſau beſtehen und ſich ſchon in jeder Hinſicht bewährt haben. Die Pflanzenzüchter in Goslar Zu einer der wichtigſten Grundlagen der Ertragsſteige⸗ rung gehört ein gutes, hochleiſtungsfähiges Saatgut. Dieſes dem deutſchen Bauern und Landwirt ſtets ausreichend und preiswert zur Verfügung zu ſtellen, gehört zu den vornehmſten Aufgaben des nach der Gründung des Reichsnährſtandes ins Leben gerufenen Reichsverbandes der Deutſchen Pflanzen⸗ zuchtbetriebe. Daher hat der Reichsverband kurz vor Eröff⸗ nung der zweiten Erzeugungsſchlacht ſeine Mitglieder zu einer Tagung nach der Reichsbauernſtadt Goslar zuſammenberufen. Auf dieſer am 23. Oktober ſtattgehabten Mitgliederver⸗ ſammlung ſprach der Vorſitzende des Reichsverbandes und Stabsleiter der Reichshauptabteilung II des Reichsnährſtan⸗ des, Dr. Krohn, Berlin, über die Arbeiten des Reichsverban⸗ des im erſten Geſchäftsjahr und ſeine künftigen vordringlichen Aufgaben. Nach den Berichten der Abteilungsvorſitzenden über die Arbeiten in ihren Abteilungen im vergangenen Geſchäfts⸗ jahr und nach dem Bericht des Hauptgeſchäftsführers über die finanzielle Lage des RDp., ſprach am Schluß der Tagung Dr. Kaul, Berlin über das Thema:„Die Bedeutung der Sta⸗ tiſtik für die Verſorgung des deutſchen Bauern mit hochwer⸗ tigem Saatgut.“ Gleichfalls am ſelben Tage hatte auch die Abteilung„Ge⸗ müſe“ im Reichsverband der gartenbaulichen Pflanzenzüchter alle an Samenzüchtung und Samenabſatz intereſſierten Kreiſe zu einer Tagung in das Bahnhofshotel in Goslar eingeladen. Auf der Tagesordnung ſtand ein Bericht aus dem Arbeits⸗ gebiet der Abteilung„Gemüſe“ im Reichsverband der garten⸗ baulichen Pflanzenzüchter. Ferner wurden Fragen des Samen⸗ baues, des Samenabſatzes, der Saatgutverteilung ſowie des Sorten⸗ und Anerkennungsweſens beſprochen. Reichsnährſtand⸗Taſchenkalender 1936 herausgegeben vom Stabsamt des Reichsbauernführers, 368 Seiten. Druck: Reichsnährſtand Verlags⸗GmböH., Berlin SW ü 11. In feſtem Leineneinband Preis 1,50 RM. in Leder gebunden 3 RM.— Der Reichsnährſtand⸗Taſchenkalender kann ſich von allen landwirtſchaftlichen Taſchenkalendern ver⸗ mutlich der größten Verbreitung rühmen. Er verdankt ſie keineswegs nur der Reichhaltigkeit ſeines Inhalts, dem nied⸗ rigen Preis und der gediegenen Ausſtattung, ſondern ebenſo auch dem feſten Willen, durch eingehenden und regelmäßigen Meinungsaustauſch mit den Beziehern alle Wünſche zu ermit⸗ teln, die auf Grund der Erfahrungen des letzten Jahres für die einzelnen Abſchnitte neu geltend gemacht werden können. Gewiß kann nicht jeder Anregung entſprochen werden. Manch⸗ mal ſchließt ein Wunſch den andern aus. Man kann nicht den Kalender in mannigfachen Richtungen erweitern und gleich⸗ zeitig ſeinen Umfang vermindern. Dennoch ſpricht es für die Volkstümlichkeit dieſes Taſchenkalenders, daß alljährlich ein reger Meinungsaustauſch zwiſchen Verlag und Beziehern ſtattfindet und daß dabei nicht ſelten über den Fortbeſtand ſelbſt einer einzelnen Tabelle mit einiger Leidenſchaftlichkeit gerungen wird. Guten Muts kann der Reichsnährſtand⸗ Taſchenkalender ſeine neue Jahresreiſe antreten. Er bringt alles, was der Bauer und Landwirt von ſeinem Taſchenbuch erwarten kann. Das eigentliche Kalendarium, hinreichender Raum für Notizen an jedem einzelnen Tage, Ueberſichten aus Verkehr und Wirtſchaft, die im Berufsleben notwendigen Be⸗ rechnungstafeln, Angaben über Sozialabgaben und Löhne, Winke und Auskünfte zur Tierbehandlung, Mitteilungen über die bäuerliche und landwirtſchaftliche Berufsausbildung, ein umfaſſendes Anſchriftenmaterial aus dem Reichsnährſtand, für regelmäßige Eintragungen be mmte Tabellen über Arbeiter⸗ kontrolle, Deckregiſter, Milchertrag und ⸗verbleib, für Beſtel⸗ lung, Düngung, Saat, Ernte und Erdruſch uſw.— kurz alles, was im Berufsleben an den Bauern herantritt, kann in die⸗ ſem Taſchenkalender alsbald ſeine erſte ſchriftliche Auswer⸗ tung finden. Als Bildſchmuck ſind wiederum wohlgelungene Aufnahmen des Führers und des Reichsbauernführers beige⸗ geben. Bei ſeinem vielſeitigen Inhalt und dem bei einem Taſchenkalender notwendigen dauerhaften Einband iſt der Preis von 150 RM. als mäßig zu bezeichnen. Der Reichs⸗ nährſtand⸗Taſchenkalender kann von jeder Kreisbauernſchaft 5 78 werden. Er iſt auch zu Geſchenkzwecken beſonders ge⸗ ignet. 2 — Jungbauern und Junglandarbeiter, beſucht den koſtenloſen Lehrgang der Bauern: ſchule Ittendorf vom 1. Neblung(November) bis 23. Julmond(Dezember) 1933 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1431 Hauptabteilung 11 Heil und Gewürzpflanzenanbau Noch immer gibt es Bauern, Landwirte und Siedler, die durch eigenmächtiges und voreiliges Handeln nicht nur ſich ſelbſt, ſondern auch der Allgemeinheit mit dem Anbau von Heil⸗ und Gewürzpflanzen mehr Schaden zufügen, als Nutzen ſtiften. Der Anbau von Heil⸗ und Gewürzpflanzen erfordert beſondere Kenntniſſe und Sorgfalt, allein darum ſchon, jedoch auch aus andern Gründen muß der Anbauer ſtets mit ſeiner Landesbauernſchaft in Fühlung bleiben, da auf dieſem Gebiete ſchon manche Uebervorteilungen durch hochtrabende Verſpre⸗ chungen und Redensarten von Unberufenen vorgekommen ſind. In allen Fragen des Anbaues, der Pflege, Ernte und des Abſatzes ſteht die Landesbauernſchaft und der Reichsver⸗ band Deutſcher Arzneipflanzenanbauer, Berlin SW'ö 11, Deſ⸗ ſauer Straße 14, zur Verfügung Um den ſachgemäßen Anbau von Heil⸗ und Gewürzpflan⸗ zen zu fördern, hat der Reichsnährſtand bis jetzt N ü neun Flug blätter herausgegeben, die von der Landesbauernſchaft koſten los abgegeben werden. Es handelt ſich um Richtlinien für den Anbau von Pfefferminze, Eibiſch, Majoran, Senf, Kümmel, Fenchel, Baldrian und ſchließlich um die Trocknung und Lage⸗ rung von Heil⸗ und Gewürzpflanzen. Außerdem liegen die anläßlich des Lehrganges für Arz⸗ neipflanzenanbauer in Erfurt gehaltenen Vorträge gedruckt als Sammelſchrift vor. Intereſſenten können dieſe bebilderte Vortragsſammlung ebenfalls koſtenlos von der Landesbauern⸗ ſchaft erhalten. Senfſaatanbau Die Firma Hengſtenberg in Eßlingen a. N. teilt mit, daß ſie bereit iſt, Verträge auf Anbau von Senfſaat abzuſchließen. Die Anbauverträge ſind vom Reichsnährſtand, Reichs⸗ hauptabteilung II, Berlin, genehmigt. Bauern und Landwirte, die über die nötigen Kenntniſſe des Senfſaatanbaues verfügen und die Abſicht haben, im kommenden Jahr Senfſaat anzu⸗ bauen, erſuchen wir, ſich an die Landesbauernſchaft Baden, Hauptabteilung 11 zu wenden. Heil Hitler! L. Huber, Landesobmann. Gliederungen der HA III (Marktverbände) Bekanntmachung Süddeutſchland hat gemäß Verordnung über aft vom 10. November 1934 nommen. iſt Frankfurt am Main, Arndtſtr. 28, Bank i bauernka furt/ Main, ckenheimer Dienſtzeit des Zuckerwirtſchaf Berktags von 8—12.30 Samstags von 8—12.3 Geſchäftsführer des Zucke Herr Dipl.⸗Landwirt d P Alle Zuſck an den Zuckerwir Adreſſe zu richten: Zuckerwirtſchaftsverband Süddeutſchland Frankfurt am Main, Arndtſtr. 28. e. G. m. b. H., Frank⸗ und 13—16.30 Uhr. haftsverband ſind an nachſtehende Auszug aus den Satzungen der Hauptvereinigung und der Zucker wirtſchaftsverbände Aufgabengebiet Die Hauptvereinigung der Deutſchen Zuckerwirtſchaft(Hauptvereinigung) hat die Aufgabe, unter Wahrung der Belange der Geſamtwirtſchaft und des Gemeinwohls nach Maßgabe der Verordnung über den Zuſammenſchluß der deutſchen Zuckerwirtſchaft vom 10. November 1934(Reichsgeſetzbl. 1 S. 1173) und dieſer Satzung die Erzeugung und den Abſatz ſowie die Preiſe und Preis⸗ ſpannen von kerrüben, Zucker und ſonſtigen Erzeugniſſen aus Zuckerrüben ſo zu regeln, daß die Verwertung der deutſchen Zuckerrübenernte, die Leiſtungs⸗ füähigteit der Zuckerfabriken ſowie die Verſorgung der Verbraucher mit Zucker und der Landwirtſchaft mit zuckerhaltigen Futtermitteln zu volkswirtſchaftlich gerechtfertigten Preiſen geſichert iſt. r Der Zuckerwirtſchaftsverband(Wirtſchaftsverband) hat an der Erfüllung der Aufgaben der deutſchen Zuckerwirtſchaft nach aßgabe dieſer Satzung und entſprechend den Richtlinien und Anweiſungen der Hauptvereinigung mitzu⸗ wirken. Mitgliedſchaft 8 4. (1.) Mitglieder des Wirtſchaftsverbandes ſind: 1. die Zuckerrübenanbauer(Rübenanbauer), 2. die Zuckerfabriken, 3. die Verteiler von Zucker und ſonſtigen Erzeugniſſen aus Zucker⸗ rüben, die im Gebiet des Wirtſchaftsverbandes ihren Sitz haben. (2.) Mitglieder werden ferner diejenigen Betriebe, die nach dem Inkraft⸗ treten dieſer Satzung eine der im Abſ. 1 genannten Tätigkeiten beginnen oder nach Einſtellung oder Stillegung wieder aufnehmen, mit dem Zeitpunkt des Beginns oder der Wiederaufnahme des Betriebes. (3.) Die Mitgliedſchaft endet, wenn der Betrieb dauernd eingeſtellt wird und die Einſtellung dem Verband angezeigt iſt. (4.) Betriebe, die auf Anordnung der Hauptvereinigung ſtillgelegt oder die nur vorübergehend eingeſtellt werden, können für die Dauer der Still⸗ legung oder Einſtellung nach näherer Anordnung des Vorſitzenden von ihren Pflichten ganz oder teilweiſe entbunden werden. 5 (5.) Streitigkeiten über das Beſtehen, den Beginn und das Ende der Mit⸗ gliedſchaft entſcheidet das Schiedsgericht. Organe des Verbandes. 5 5. Organe des Verbandes ſind: 1. der Vorſitzende, 2. der Verwaltungsrat, 3. die Vertteterverſammlung. 9 er Vorſitzende. (1.) Dem band von der He gt nigung ptver er verantwortlich iſt. Er iſt an die V 1 gebunden und hat die Weiſungen und beachten. (2.) Der Vorſitzende iſt berechtie die zur Erfüllung der Aufgaben d ordnungen zu erlaſſen, er kann ir koſten und ſonſtigen Aufwendu notwendig ſind, von den Mitglieder q Zucker und ſonſtigen Erzeugniſſen aus Rü (8.) Der V kann unbeſchadet einer der Hauptvereinig 52 5 hrer Umſätze von Rüben, räge erheben. ihm vom Vorſitzenden gli die gegen ſeine toßen, Ordnangs⸗ ſtrafen bis zu 10 000 für jeden einzelnen Fall feſtſetzen. (4.) Gegen Anordnu n des Vor ausgenommen in den Fällen des Abſatzes 5, ſteht dem Betroffen 5 S gerichts zu. 1g ilten Ermächtigung gegen auf Grund dieſer Satzung ergangenen Anordnungen 2 Schiek (5.) Gegen die Feſtſetzur Ae Anbau⸗ grundre für den Rübena uer u für die Zuckerf ik iſt das Recht der Beſchwerde an den eausſchuß gegeben. Bekanntmachungen (1.) Anordnungen allgemeiner Art, die auf Grund dieſer Satzung er⸗ gehen, ſind in der vom Vorſitzenden zu beſtimmenden Form bekanntzumachen. (2.) Anordnungen, die nur für einzelne Mitglieder beſtimmt ſind, ſind dieſen ſchriftlich mitzuteilen. Hängt von der Mitteilung der Lauf einer Friſt ab, ſo hat die Mitteilung durch eingeſchriebenen Brief zu erfolgen. Anordnungen und Bekanntmachungen des Wirtſchaftsverbandes gem. Abſ. 1 werden ausſchließlich in dem Organ der Landesbauernſchaften Baden, Bayern, Heſſen⸗Naſſau, Pfals⸗Saar und Württemberg veröffentlicht. Pflichten der Mitglieder § 17. htet, nach Kräften an der Erfüllung der haben insbeſondere (1.) Die Mitglieder ſind verpf Aufgaben des Wirtſchaftsverbandes mitzuwirken 1. die von der Hauptverein ſchafts verband im Rahmen der Verordnung und Satzungen getre ten Anordnungen, Feſtſetzungen oder Beſtimmungen zu beachten und ihnen Folge zu leiſten: auf Verlangen der Hauptvereinigung und n Wirtſchaftsverband ſowie ihren Beauftragten jederzeit über ihren Betrieb Auskunft zu geben. Die Angaben müſſen nach beſtem en und E iſſen gemacht werden: 3. der Hauptvereinigung und dem Wirtſchaftsverband ſowie ihren Beauf⸗ tragten die Beſichtigung und Prüfung ihrer Betriebe ſowie die Einſicht⸗ nahme un ihre Geſchäftsbücher zu geſtatten, ſoweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Zuſammenſchlüſſe erforderlich iſt. (2.) Die Organe der Hauptvereinigung, des Wirtſchaftsverbandes ſowie ihre Beauftragten ſind verpflichtet, über die Einrichtungen und Betriebsver⸗ hältniſſe, die ihnen in Ausübung ihrer Befugniſſe zur Kenntnis kommen, Ver⸗ ſchwiegenheit zu beobachten und ſich der Verwertung der Geſchäfts zund Be⸗ triebsgeheimniſſe zu enthalten. Als Beauftragte dürfen nur Ge häftsführer und Angeſtellte der Zuſammenſchlüſſe oder öffentlich beſtellte Wirtſchaftsprüfer, nicht aber Mitglieder und deren Angeſtellte herangezogen werden. Verbindlichkeiten ung und dem 1 do 8 18. 5 (1.) Für Verbindlichkeiten des Wirtſchaftsverbandes haftet ſein Vermögen. Soweit daraus ſeine Gläubiger nicht befriedigt werden können, muß der Schuld⸗ betrag durch Beiträge aufgebracht werden. die vom Vorſitzenden nach Anhörung des Verwaltungsrats entſprechend den Umſatzmengen auf die Mitglieder um⸗ gelegt werden. Streitigkeiten über die Umlegung entſcheidet das Schiedsgericht. (2.) Ausgeſchiedene Mitglieder haften für die bis zu ihrem Ausſch aden umgelegten Beträge. LB88 Vorſitzender des Zuckerwirtſchaftsverbandes Süddeutſchland: Wolf. Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 25. Gilbhart(Oktober 1935 ee l Br. Seit 1866 Lederle⸗ ee werke für Gemeinden, Siedlungen, Klöſter, Landhäuser uſw. zur Förderung von Gebrauchs- und Trinkwaſſer An die Bäuerin! Der Sonntagmittagshaffee ſoll eine verdiente Erholung ſein. Die kluge Hausfrau nimmt dazu Kaffee in den bekannten Packungen. Tau⸗ ſende wiſſen, weshalb ſie das ſo machen! Preninqer& CIE Freiburq im Breisgau gerundet 872 Pumpen für Haus, Hof und Garten. Elektriſch und mit Ver⸗ brennungsmotor. 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Auch heute, mit 75 Jahren, kennt er noch keine Ruhe, ſondern iſt in ſeiner Rüſtigkeit und Arbeitsfreudigkeit ſeinem Bauer eine wertvolle Hilfe. Dieſem Arbeitsveteranen gebührt für ſeine ſeltene Treue zu Bauer und Hof, zu Sippe und Scholle Anerkennung und Dank. SSS Reichsnährſtandsbeiträge fällig! Der Reichsnährſtandsbeitrag für das Rechnungsjahr 1933 wird wie im Vorjahre in zwei Raten erhoben. Der erſte Teil⸗ betrag iſt am 30. Oktober(Gilbhart) 1935, der zweite Teil⸗ betrag am 25. Januar(Hartung) 1936 fällig. Der Beitrag ruht als öffentliche Laſt auf den bäuerlichen oder landwirt⸗ ſchaftlichen Betrieben und landwirtſchaftlich genutzten Grund⸗ ſtücksflächen. Schuldner des Beitrages ſind die Eigentümer der Betriebe und Grundſtücke und die Inhaber von Fiſchereibe⸗ trieben. Der Beitragsſatz iſt für den erſten Teilbetrag in der gleichen Höhe wie für den erſten Teilbetrag des Vorjahres feſtgeſetzt worden. Die Inhaber von Fiſchereibetrieben zahlen den gleichen Jahresbeitrag wie im Vorjahre. Soweit die Forderungszettel nicht bis zum 30. Oktober 1935 in die Hände der Beitragspflichtigen kommen, iſt die Zahlung erſt 10 Tage nach Eingang des Forderungszettels beim Pflichtigen fällig. Es gehört zu den Ehrenpflichten der Bauern und Land⸗ wirte, bis zum 30. Oktober 1935 die fälligen Beiträge zu ent⸗ richten. Die pünktliche Zahlung liegt ſchon deshalb im eigenen Intereſſe der Bauern und Landwirte, da hierdurch die zwangs⸗ weiſe Einziehung mit ihren Unkoſten vermieden wird. Achtung, Bauern des Kreiſes Mannheim! Wir führen durch die Gaufilmſtelle in Mannheim in der Zeit vom 27. bis 31. Oktober d. J. die bad. Erſtaufführungen des Bauernfilmes:„Die Saat geht auf“(Blut und Boden, II. Teil), der unter maßgeblicher Mitwirkung des Stabs⸗ amtes des Reichsbauernführers geöͤreht wurde, durch. Die einzelnen Spieltage ſind folgende: 27. Oktober 1935, Gloriapalaſt, Mannheim, ſtraße, 5 1 28. Oktober 1935, Capitol, Mannheim, Walohofſtraße, 29. Oktober 1935, Schauburg, Mannheim, K 1, 5, 30. Oktober 1935, Scala⸗Theater, Mannheim, Meerfeldſtr. Der Eintrittspreis beträgt für die Mitglieder der Orts⸗ bauernſchaften im Vorverkauf nur 40 bzw. 50 Pfennig. Bauern, nehmt in Maſſen daran teil und ſeht euere Filme an. Alles Nähere iſt in der örtlichen Preſſe, durch die Kreis⸗ bauernſchaft und die Ortsbauernſchaft zu erfahren. Seckenheimer⸗ Mit badiſchen Neubauern in Brandenburg Im Verlauf des Monats Auguſt hat die Landesbauern⸗ ſchaft Baden, Abteilung J F, die Beſichtigung eines Groß⸗ betriebes in Brandenburg durchgeführt, der der Neubildung deutſchen Bauerntums zugeführt wird. Auf dem Guts⸗ hof wurden die Fahrtteilnehmer von dem Vertreter der provinziellen Siedlungsgeſellſchaft„Eigene Scholle“, die das Gut aufteilt, empfangen. Es fand zunächſt eine eingehende Beſprechung über das Gut ſtatt; Glogſen hat eine Geſamt⸗ größe von 2067 Morgen, davon ſind 1082 Morgen Acker, 169 Morgen Wieſe, 206 Morgen Weide, 562 Morgen Holzung, der Reſt entfällt auf Garten, Hof, Wege und Land. Das Gut liegt im Dorf Glogſen, das 250 Einwohner zählt, eine Schule hat und durch eine lange Chauſſee mit der Stadt Züllichau verbunden iſt. Die nächſte Bahnſtation iſt Glogſen⸗ Kay, in einer Entfernung von 1,5 Km. Als Abſatzgebiet gilt der nächſte Marktort Züllichau, wo ſich die Molkerei befindet. Auf dem Gute iſt ein Zuckerrübenkontingent vorhanden, das erweitert werden kann. Die Ablieferung der Zuckerrüben erfolgt durch Verladen auf dem nächſten Bahnhof. Von beſonderer Bedeutung iſt die Brennerei mit einem Kontingent von 98 400 Liter, die in eine Brennereigenoſſen⸗ ſchaft umgewandelt wird, ſo daß jeder Siedler anteilmäßig beteiligt wird. Auf die 60⸗Morgen⸗Stelle entfällt ein Kon⸗ tingent von 3000 Liter und auf die 80⸗Morgen⸗Stelle ein ſol⸗ ches von 4000 Liter. Die 60⸗Morgen⸗Stelle muß zur Erfül⸗ lung ihres Kontingentes 600 Zentner Kartoffeln abliefern, die 80⸗Morgen⸗Stelle 800 Zentner, deren Abſatz von vorn⸗ herein zu guten Preiſen geſichert iſt. Bei einem Anſchlag von 2 RM. je Zentner Kartoffel unter Anrechnung der Schlempe iſt damit für die 60⸗Morgen⸗Stelle aus dem Kartoffelanbau ein Ertrag von 1200 RM., bei der 80⸗Morgen⸗Stelle ein ſolcher von 1600 RM. geſichert. Da dieſer Betrag weſentlich höher iſt, als die Reute, welche aus dem Reſtkaufgeld aufgebracht werden muß, ſo iſt die günſtige Entwicklung dieſer Neubauernſtellen unter allen Umſtänden geſichert. Dazu kommt, daß der Bauer während der ganzen Brennerei⸗ zeit von Oktober bis April täglich koſtenlos Schlempe erhält, — eine wertvolle Erweiterung ſeiner Futtergrundlage dar⸗ tellt. Auf dem Gut iſt elektriſche Licht⸗ und Kraftanlage vor⸗ handen, die Waſſerverſorgung erfolgt durch Waſſerleitung oder durch Anlage von Brunnen für jede einzelne Neubauernſtelle. Insgeſamt gelangen in Glogſen zur Auslegung: 2 Stel⸗ len von 90 Morgen, 4 Stellen von 80 Morgen, 5 Stellen von 60 Morgen, 4 Stellen von 40 Morgen. Insgeſamt entſtehen alſo auf dem urſprünglichen Großbetrieb 15 geſunde Neu⸗ bauernhöfe, von denen 6 mit badiſchen Neubauern beſetzt wer⸗ den. Der Reſt wird an die einheimiſchen Bauern vergeben, ſofern ſie die Vorausſetzung eines Neubauern erfüllen. Der Preis für die 80⸗Morgen⸗Stelle beträgt ca. 25 000 RM., für die eine Anzahlung von 2500 RM. bis zu 4000 RM. zu zahlen 5 je nachdem wie hoch ſich die Gebäudekoſten im Einzelfalle tellen. Der Kaufpreis für die 60⸗Morgen⸗Stelle beträgt ca. 21000 RM. mit einer Anzahlung von 2000— 3000 RM., je nach den Verhältniſſen der einzelnen Wirtſchaft. Die Rente pro Morgen, die nach dem Ablauf der Freijahre in voller Höhe zu zahlen iſt, beträgt ca. 10 RM., ein Betrag, der als unbedingt tragbar anzuſehen iſt. Es iſt naturgemäß, daß die Neubauernſtelle mit den er⸗ forderlichen Erntevorräten für das 1. Wirtſchaftsjahr ausge⸗ ſtattet ſein muß, auch hierfür wird Sorge getroffen. So wird für die 80⸗Morgen⸗Stelle beiſpielsweiſe 32 Morgen Winterung im Herbſt angeſät. Sie erhält weiterhin 12 Morgen Kartof⸗ feln zum Selbſtabernten, außerdem 1,5 Morgen Rüben, 252 Zentner Getreide, 6 Wagen Heu von ca. 20 Zentner und Stroh ſoweit Bedarf beſteht. Im Anſchluß an die eingehende Ausſprache über die Be⸗ triebsverhältniſſe fand eine gründliche Beſichtigung des Gutes ſtatt, die den Bewerbern einen guten Einblick in die vorhan⸗ denen Gebäude und Bodenverhältniſſe vermittelte. Es zeigte ſich, daß die Aufteilung ſehr zweckmäßig unter Anpaſſung an die Bodenverhältniſſe erfolgt war. Die einzelnen Stellen hatten drei Aecker— und einen Grünlandplan, während gleich⸗ große Betriebe in Baden oft in 50 und mehr Parzellen zer⸗ ſplittert ſind. Jeder Bewerber hat bei dieſer Beſichtigung die ihm zuſagende Neubauernſtelle gefunden, die er nunmehr im Laufe des Herbſtes antreten wird. Fr. Kann, Abtlgsvorſt. I F. Speiſekartoffeln für das Winterhilfswerk Der Vorſitzende des Kartoffelwirtſchaftsverbandes Baden hat in ſeiner Anoroͤnung Nr. 11 vom 17. Oktober 1935 auf Grund einer Anordnung der Hauptvereinigung der deutſchen Kartoffelwirtſchaft den Erzeugerpreis für gelbe Speiſekar⸗ toffeln beim Ankauf für das Winterhilfswerk von 2,50 RM. auf 2,40 RM. je Zentner ab Vollbahn— bzw. Kleinbahn⸗ ſtation des Erzeugers herabgeſetzt. 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 143³ —— 2 ..—— 1. Sportlehrgang der Kreisjugendwarte In einem dreitägigen Sportlehrgang in Scheibenhardt bei Karlsruhe wurden die Kreisjugendwarte der Landes⸗ bauernſchaft Baden in bäuerlichen Leibesübungen geſchult und mit dem Weſen derſelben vertraut gemacht, denn es iſt heute eine grundſätzliche Forderung für einen Führer, der irgend⸗ wie mit bäuerlicher Jugend zu tun hat, daß er ein ganz per⸗ ſönliches Verhältnis zu den Leibesübungen gewinnt. Die Leibesübungen auf dem Lande ſtehen heute noch in den allererſten Anfängen. Um ihnen einmal die Stellung zu verſchaffen, die ſie haben ſollen und müſſen, gilt es immer 8 Foto: Ullmer Körperſchulung im Scheibenhardter Garten und immer wieder für dieſelben zu werben. Der Bauer ſoll und wird nie zur Ausübung von Turnen und Sport gezwun⸗ gen werden; denn durch Zwang ginge jede Freude und Luſt zum Sport verloren. Er wird vielmehr aus eigener Anſchau⸗ ung, der Junge vielleicht aus eigenem Erleben heraus die Notwendigkeit einer ſportlichen Betätigung erkennen müſſen, und es wird einmal eine Zeit kommen, da Leibesübungen mit all ihren Forderungen für unſere Landbewohner eine Selbſtverſtändlichkeit ſind. Es gilt nun beſonders bei bäuerlichen Feſten für die Lei⸗ besübungen durch geeignete Vorführungen zu werben. Sie müſſen die Praxis in der ganzen Natürlichkeit des Uebungs⸗ betriebes, ſo wie wir ihn ſchon hier und dort, vor allem aber an unſeren Bauernſchulen kennen, widerſpiegeln. So natür⸗ lich, ſo zweckmäßig und ſo freudbetont wie die Formen der Leibesübungen ſind, genau ſo ſollen ſie auch bei einer Vor⸗ führung in Erſcheinung treten. Gleichzeitig muß aber auch folgende Dreiteilung klar zu erkennen ſein: die Gliederung in Körperſchulung, Leiſtung und Spiel. In welcher Reihenfolge dies nun durchgeführt wird, iſt von Fall zu Fall verſchieden. Wichtig auf jeden Fall iſt es aber, daß die Zuſchauer mit⸗ geriſſen und begeiſtert werden. Es iſt zwecklos, in beſonderen Koſtümen auftreten zu wollen, ſondern ſo wie man es vom gewöhnlichen Uebungsbetrieb her gewohnt iſt, d. h. der Junge in kurzer Turnhoſe und grundſätzlich nacktem Oberkörper, das Mädchen in kurzer Turnhoſe und knappem Turnhemd. Erſtmalig wurden nun Leibesübungen in ihrer natürlich⸗ ſten Form bei den Erntedankfeſten in den verſchiedenen Kreiſen Badens gezeigt. Beim Lehrgang der Kreisjugendwarte in Scheibenhardt wurden aus dem praktiſchen Betrieb heraus einige Uebungen zuſammengeſtellt und eingeübt und zwar lebendige, leichte Formen aus dem Partnerturnen, einige luſtig⸗derbe Spiele und eine einfache Körperſchule. Die Kreis⸗ jugendwarte haben nun ihrerſeits wieder die Aufgabe, mit ihren Gruppen dieſe Uebungen vorzuführen. Am Bodenſee wird außerdem die Bauernſchule Ittendorf mit dem augenblick⸗ lich dort weilenden Mädchenkurs Uebungsformen aus dem praktiſchen Turn⸗ und Sportbetrieb der Bauernſchule zeigen. Neben dieſer beſonderen Aufgabe hatte der Scheibenhardter Lehrgang das Ziel, die Kreisjugendwarte überhaupt mit den einfachſten Formen der Leibesübungen vertraut zu machen und zwar unter Ausſchaltung aller Geräte, außer Hand⸗ und Medi⸗ zinball. So wurden in den drei Tagen Laufen, Körperſchule, Partnerübungen und einfache Ballſpiele geübt. Ein Nach⸗ mittag wurde zum Schwimmen angeſetzt und zwar fand dieſes im ſtädtiſchen Hallenbad ſtatt. Für einen großen Teil der Teil⸗ nehmer war es ein beſonderes Erlebnis, eine moderne Schwimm⸗ balle kennenzulernen. Gut ein Drittel des Lehrganges konnte nicht ſchwimmen; für Landjugend ein verhältnismäßig geri Die Schwimmer wurden mit einigen techni ut ge⸗ macht und dann ſich ſelbſt überlaf 1 d chwim⸗ mer beſonders mit Waſſergewöhnungsübungen u dergl. vor⸗ genommen wurden. Die meiſten fanden ſich in ihrer Begeiſte⸗ rung ſchon recht gut mit dem naſſen Element zurecht. Es darf nach Möglichkeit kein Landſportlehrgang mehr ſtatt⸗ — in dem nicht das Schwimmen genügend berückſichtigt wird. Die Forderung zur Schaffung geeigneter Schwimm⸗ gelegenheiten auf dem Lande kann nicht nachdrücklich genug betont werden. Denn neben dem rein körperbildenden Wert, erfüllt das Schwimmen noch manche hygieniſche Forderungen, die für das Land dringend zu wünſchen ſind. Die praktiſche Durchführung iſt in manchen Gebieten natürlich ſchwer. Es iſt aber be⸗ dauerlich und beſchämend zugleich, daß ein großer Teil unſerer Landjugend, die am Waſſer wohnt(Bodenſee⸗, Rhein⸗ und Donaugebiet beiſpielsweiſe), überhaupt nicht ſchwimmen kann. Foto: Ullmer Wer iſt der Beſte im Hahnenkampf? * Um die Leibesübungen ſich durchſetzen zu laſſen, brauchen wir im Anfang lediglich Einſicht und guten Willen der Landbevölkerung. Die Landſportvorführungen ſollen einen erſten Weg zeigen. Sie wollen neben der allgemeinen Erheiterung der Zuſchauer. dieſe aber auch in erſter Linie zur Nachahmung auffordern. A. Hermann Nau, Dipl.⸗Turn⸗ und Sportlehrer. Seite 1436— Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 28. im Gilbhart(Oktober) 1938 Der Lauf, die natürlichſte Körperübung Wir kommen heute zu der Gruppe der ſchönſten Uebungen! Deshalb die ſchönſte, weil Laufen die natürlichſte Körper⸗ bewegung iſt, und zugleich der edelſte Ausdruck der Körper⸗ bejahung! Man könnte in Umwandlung des Sprichwortes: „Sage mir, mit wem jemand umgeht, und ich will dir ſagen, wer er iſt!“ behaupten:„Zeige mir, wie jemand läuft und ich Foto: Ullmer Der Handſtand hilft zur Körperbeherrſchung will dir ſagen, in welchem Verhältnis er zu ſeinem Körper ſteht!“ Zwei Beiſpiele, der letzten Zeit entnommen, reden mehr als alle Worte! Geht neulich auf einer Straße eine junge Dame an mir vorüber, ſchlank, nett angezogen, und unwill⸗ kürlich denke ich mir:„Sie müßte herrlich ausſehen, wenn ſie tanzt oder Gymnaſtik übt!“ Im gleichen Augenblick begann die junge Dame zu laufen, um eine abfahrende Bahn einzu⸗ holen, und aus der ſo tänzeriſch und nach Körperbeherrſchung Ausſehenden wurde ein watſchelndes Gänschen, von der alle Grazie abfiel wie Blätter von einem herbſtlichen Baum. Es kommt nämlich auf das„Wie“ des Laufens an! Und aus dem„Wie“ des Laufens erwächſt eines Tages ganz von ſelbſt die Leiſtung, die der Reichsſportführer fordert, um das Sportabzeichen zu verleihen! Wenn es im nächſten Jahre ſoweit iſt, daß viele aus unſerer Landjugend auf einem Spiel⸗ und Sportplatze ſich ihre Laufleiſtungen abnehmen laſſen wollen, dann ſollen ſie nur gehen als Menſchen, die wiſſen, daß das Laufen, ſein Rhythmus— oder wie der Sportler ſagen würde: ſeine Technik— der reinſte Ausdruck erhöhten Lebensgefühls und der Körperkultur iſt! Gerade im Laufen zeigt ſich, ob der Menſch aus bloßem Zweckbewußtſein oder aus einer ichbetonten Einſtellung heraus, Körperpflege be⸗ treibt und ob dieſe Körperkultur ihren Urſprung aus ſeeli⸗ ſchem Einſatz hat! Denn allein darauf kommt es an! Und das zweite Beiſpiel! Es erſchütterte mich, als ich es jüngſt erlebte! Es war auf einem Spiel- und Sportplatz in einem Berliner Vorort! SA.⸗Männer, darunter eine Anzahl ländlicher Volksgenoſſen, ſollten die Prüfung für das SA. Abzeichen im 1000⸗Meter⸗Lauf ablegen! Und nun ſah ich ſie 1 laufen: ſchwerfällig, verkrampft, ſtapfend, ohne jedes Gefühl für den Rhythmus ihrers Körpers! Und dabei war mancher dar⸗ unter, der mit der Senſe in der Hand einer ſogenannten „Sportkanone“ vielleicht beim Mähen ein Tempo vorgelegt hätte, daß dieſer Sportkanone ſchon nach kurzer Zeit der Atem ausgegangen wäre! Niemals iſt mir klarer geworden als in jener Minute, daß der Weckruf:„Bauer, treib Leibesübungen!“ ſo lange und ſo laut erſchallen muß, bis er im kleinſten Dorf gehört wird! Und da gerade bei den Leibesübungen und eigentlich nur durch ſie, um ein Wort des Reichsbauernführers anzuwenden, „die Geſetzlichkeiten des Leibes“, am klarſten zum Ausdruck kommen, werden auch die beiden Geſchlechter lernen, aus die⸗ ſer Geſetzlichkeit des Körpers klare Schlüſſe auf die Ehetaug⸗ lichkeit zu ziehen! Und hierin liegt das große Ethos der bäuer⸗ lichen Leibesübungen. Jetzt im Herbſt, im Winter und Früh⸗ jahr, hat man beſte Gelegenheit, auf kurzen und längeren Laufſtrecken zu üben! Immer achte man darauf, locker und ſpielend zu laufen. Mit der Stoppuhr hat man in dieſen Jahreszeiten, die der Vorbereitung dienen, noch nichts zu ſchaffen! Auch nichts mit der Kunſt des Startens! Das kommt alles ſpäter! Auch wer ſich nachher für die kurze Laufſtrecke entſchließt, alſo die 100 Meter, laufe die längere und längſte Strecke. Achte dabei be⸗ wußt auf das Atmen, ſchlenkere beim Laufen auf Feldwegen oder durch den Wald ab und zu Hände und Arme, als wolle er ſich ausſchütteln, und laufe zeitweiſe ganz entſpannt, alſo mit ſchlaffen Muskeln und auf der ganzen Fußſohle! Zwiſchen⸗ durch lege er über 50 oder gar 100 Meter ein ſchärferes Tempo ein—„Sprint“ nennt es der Sportler—, ein Laufen alſo mit geſpanntem Körper und auf den Zehenſpitzen! Und aus dieſem Wechſel heraus, und dem ſteten Gefühl, nicht nur mit den Beinen, ſondern mit dem ganzen Körper zu laufen, kommt jenes herrliche Lauf⸗ und Stilgefühl, das man als Krone aller Leibesübungen anſprechen kann! Und aus dieſem rein⸗ ſten Körperrhythmus, wie er im Laufen zum Ausdruck kommt, erwächſt dann, wie ſelbſtverſtändlich, die für das Sportabzei⸗ chen geforderte Leiſtung— zumal wenn ſich der Kurzſtrecken⸗ läufer ſpäter noch mit der Technik des ſogenannten„Tief⸗ ſtartes“ bekannt gemacht hat— zum Erwerb des Reichsſport⸗ abzeichens. 100 Meter in 13,4 Sekunden— 400 Meter in 68 Sekunden— 1500 Meter in 5 Min. 20 Sek., und ſpäter, in Gruppe 5, das 10 000⸗Meter⸗Laufen in 50 Minuten, das bei Beſprechung der Uebungen in Gruppe 5 beſonders behan⸗ delt werden ſoll! Das Laufen iſt die ſchönſte und die natürlichſte aller b Leibesübungen! Nicht umſonſt ſtehen die Läufe im Mittelpunkt der modernen Olympiſchen Spiele, wie ſie im Mittelpunkt der antiken Spiele ſtanden! Und ein kleines Land wie Finnland ſtellte aus ſei⸗ ner bäuerlichen Jugend olympiſche Läufer, die den Ruhm Finnlands über die Welt verbreiteten! Otto Buchmann. 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbaueruſchaft Baden Folge 43— Seite 1437 Wir räumen unſeren Garten ab Segenſchwer iſt der Oktober, lachende Apfelbäume, ſatte Krautköpfe, ſaftgeſchwellte Trauben ſagen uns, daß die Zeit gekommen iſt, Ernte zu halten und alles gut zu verwahren in Keller und Speicher. Der Aufbewahrungsort iſt von ausſchlaggebender Bedeu⸗ tung für die Haltbarkeit des Obſtes: Der Keller muß im Som⸗ mer kühl, im Winter warm ſein, bequem gelüftet werden kön⸗ nen und trocken ſein. Man ſollte es nach Möglichkeit vermei⸗ den, in einem Raum Gemüſe, Obſt, Moſt, Eſſigfäßchen, Brot, Kartoffeln und Rüben und etwa noch das Sauerkraut aufzu⸗ bewahren, denn die Temperatur, welche für Obſt recht iſt, paßt nicht für Rüben und Kartoffeln. Außerdem nimmt z. B. der Moſt und Wein die Gerüche der übrigen Produkte an und wird dadurch minderwertig. Die zum Aufbewahren des Obſtes und Gemüſes ten Hürden werden ſauber abgewaſchen. Darauf wird Obſt, Stück an Stück gelegt, jede Sorte für ſich, alle gleich lang halten. Wir werden alſo diejenigen Sorten, die zuerſt verbraucht werden müſſen, dahin legen, wo ſie am ſchnellſten und beſten zu erreichen ſind. Iſt das Obſt geborgen, gilt es, unſeren Hausgarten in Ordnung zu bringen. Die Bohnen werden abgemacht, nach dem Reifegrad ſortiert, worauf man ſie auf dem Speicher ab⸗ trocknen l in, bis ſie ausgebrockelt werden können. Das Blattwerk wird von den Stangen geſtreift und auf einen Haufen geworfen, die Bohnenſtangen gebündelt und wieder aufgehoben. Die Zwiebeln ſind wohl längſt geerntet, doch ſind ſie jetzt vollkommen trocken geworden und können nun in langen Zöpfen geflochten, aufgel t wer Sellerie mit dem Kraut aus der e genommen, von den dürren und faulen Blättern befreit, und dann derjenige Teil, der zuerſt verbraucht wird, Stück an Stück nebeneinander in die Erde gegraben. Diejenigen Sellerie⸗ und Lauchknollen, die wir erſt im tiefen Winter verbrauchen werden, legen wir zweckmäßiger⸗ weiſe in den Keller, wo ſie ebenfalls Stück an Stück in trocke⸗ nen Sand gegraben werden. Die Gelberüben, die für Soßen und Suppen beſtimmt ſind, werden ebenfalls in Sand ge⸗ ſchichtet, aber nicht zu hoch, ſonſt faulen ſie. Rote Rüben werden vom Kraut befreit und nebeneinander in Sand gelegt, ebenſo die Winterrettiche. Es iſt natürlich zu empfehlen, jede aufzubewahrende Ge⸗ müſeart für ſich geſondert zu überwintern, ſchon der beſſeren Ueberſicht wegen. Die Kellerfenſter müſſen bis zum Froſt⸗ eintritt geöffnet bleiben, da der Keller ſonſt zu warm wird. Nun zum Kraut. Hier iſt es wichtig, darauf zu achten, daß ſämtliche welken und faulen Blätter entfernt werden. Wir graben das Kraut geſondert nach Arten, Rotkraut, Weißkraut, Wirſingkraut für ſich mit den Wurzeln in die Erde. Alſo, wir heben mit dem Spaten ziemlich tief die Erde aus, als ob wir beſtimm⸗ das da ſie ja nicht don 2 Q Ry A u. Lauch werden anfangen wollten, ein Beet umzugraben, legen das Kraut ſo hinein, daß die Köpfe oben herausſchauen, be zeln mit der ausgehobenen Erde und fahren ſo fort, bis alles Kraut untergebracht iſt. Hat man noch leere Hürden zur Ver⸗ fügung, ſo kann man die Krautſorten, deren Blätter nicht be⸗ ſchädigt ſind, auch Stück an Stück auf dieſe Hürden gelegt, im Keller aufbewahren. Bei regelmäßiger Durchſicht, wobei man jedesmal alles Faulende entfernt, hält es ſich ſo lange Zeit. Winterkohl und Roſenkohl iſt ja winterhart, und kann unbe⸗ ſorgt draußen bleiben. Sollten wir aber beim Herausnehmen des der Erde kropfartige Anſchwellungen an den W 2 decken die Wur⸗ Krautes aus Vurzeln feſtge⸗ ſtellt haben, müſſen dieſe verſeuchten Wurzeln verbrannt wer⸗ den, denn dann handelt es ſi K ohlhernie, eine böſe Seuche in den Bauerngärten. die damit verſeuch⸗ ten Länder beim Umgraben ordentlich gekalkt werden, und Vorarbeit für das Die Erdbeeren werden mit kurzem, verrottetem Miſt be⸗ 117 1 Sin e Stocken, deckt, aber nur zwiſchen den ſen frei bleiben. Iſt nun alles abgeerntet, ſo geht's an das Umgraben des Gartens. Kurzer, verrotteter Miſt wird untergegraben und in groben Schollen bleibt das Land über Winter liegen. Die Blumenſtauden werden etwa 15 em über der Erde abgeſchnitten, und empfindliche Arten ſowie friſchgeſetzte Blu⸗ men bei Froſteintritt mit Reiſig leicht bedeckt. Empfindliche Zimmerpflanzen werden in froſtſichere Räume gebracht. Die Blumenkiſten werden entleert und fbewahrt. Alle beim Abräumen des Garte abfallenden Blätter und ſammengerecht und auf den Kompoſthaufen gebracht. So iſt nun unſer Garten wohl gerüſtet für den Winter. Unſere Mühe wird er uns im kommenden Jahre wieder dan⸗ ken durch erneutes Blühen und Fruchtbringen. Fr. Gißler, Durlach Blumenkohl in Doſen Gute Sorten ſind: Erfurter Zwerg und Frankfurter Rie⸗ ſen. Die Köpfe müſſen ſchön weiß und feſt ſein. Wir befreien die Köpfe von den Blättern, und teilen die Köpfe ſo, daß ſie in die Doſen paſſen. Damit die Strünke beſſer weich werden ſchneiden wir ſie kreuzweiſe ein. Nun waſchen wir die Köpfe und laſſen ſie in folgender Löſung vorkochen: Auf fünf Liter Waſſer nimmt man 60 Gramm Salz und 2 Gramm Zitronen⸗ ſäure oder einen Schuß Eſſig, damit die Farbe nicht leidet. Darin laſſen wir ſie etwa fünf Minuten vorkochen und kühlen ſie dann in fließendem Waſſer ab, packen ſie vorſichtig in blanke Doſen und füllen dieſe mit ſchwachem Salzwaſſer randvoll. Wir verſchließen die Doſen und kochen die ein Kilo⸗Doſe 14 Stunden, die 1 Kilo⸗Doſe 14 Stunden, und kühlen dann auf Handwärme ab. die Pflanzen ſelbſt müſ⸗ erden an d Vieh ver Verluste infolge ungenügender Reinigung der Melkgerzte und Kannen hören sofort auf bei täglicher Verwendung von Henkels Reinigungs- u. Desinfektiensmittel Zinnfest ist zu beziehen durch den Molkereibedarfshandel, dureh die . r Verk. der H 3 haften, den örtlichen Kolonialwaren- und Landmaschinenhandel. Nähere Auskunft und Bezugsquelle vermittelt ihre Molkerei. Seite 1438— Folge 43 Wochenblett der Landesbauernſchaft Baden 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 . 4 2 2 DA eee Le 9 el Vengem htl 757% NIID ZLI III 7 Wm Luis Trenker 23. Fortſetzung Schutze der Nacht wird in der Schlucht von gearbeitet. Sie fällen Bäume, ſchleppen Steine, ſpannen Seile, bereiten neue Felsverhaue für den kommenden Morgen vor. Andere reinigen ihre Bauernſtutzen, richten an der Zündnadel die Kapſelköpfe, gießen Kugeln oder verteilen Blei und Pulver. Ein Hakennaſiger, Aoͤlergeſichtiger ſchürt Holz und rührt in einem Rieſenkübel das Mus für die Verwundeten. Er ſegnet das geröſtete Brot und murmelt dabei. dem Unter Finſtermünz eifrig 8 2 er Acker hat's tragen, Wir dürfen nit klagen, Der Mond ſchenkt die Sonnen, er Himmel die Bronnen, Wir dürfen nit klagen, Der Acker hat's tragen.“ Die uralte Fahne der Nauderſer hängt in der Fichte neben dem Hakennaſigen. Verwittert und zerſchliſſen ſind Glanz und Brokat, viele Bänder ſchmücken ihren Knauf. Sie iſt das Heiligtum der Nauderfer, ſie halten ſie hoch in Ehren. Faltig hängt der Fahnenbrokat aus den Aeſten des Baumes gleich einem ſchützenden Vorhang hinter der Gruppe. „Wir haben achtundſiebenzig Mann verloren. Sakriſch viel!“ „Die Franzoſen mindeſtens tauſend, lieber Senn! „Mir ſein fünfzehnhundert Bauern, und beim de la Motte ſein zwölftauſend Soldaten!“ 3 „Uns hilft der Berg, der Wald, der Bach und die Wildnis!“ „Unds guete Recht!“ „Heut hat der Inn wohl genug Franzoſen geſchluckt.“ Sie hocken ums Feuer, die Schützenoffiziere der Senn aus Pfunds iſt auch dabei— machen Pläne für morgen, warten auf den Severin. Ablöſungen kommen und gehen. Vereinzelt tauchen noch Nachzügler aus dem Vintſchgau auf und aus dem Oberinntal. Die Malſer erzählen, daß die Süd⸗ ttroler es nicht mehr derpackt hätten. Den Brixner Wirt an der Mahr hätten ſie gefangen und in Bozen erſchoſſen; aber bei Stertzing ſeien die Napoleoniſchen ganz arg in die Falle gegangen. Immer neue Nachrichten werden erzählt, aber der Senn hat jetzt andere Gedanken und Sorgen. Ihnen iſt Fin⸗ ſtermünz anvertraut, ſie haben de la Motte von Innsbruck ab⸗ zuhalten. Der Trenkwalder von Arzl iſt auch da, ſein linker Fuß liegt auf einem Moospolſter. Der Stein einer zu früh losgegangenen Lawine hat das Gelenk zerſchlagen. Blu ſickert aus dem aufgeſplitterten Knochen, aber an ſeiner Pfeife kauend, erträgt der Mann ohne Murren und Jammern ſeine furchtbaren Schmerzen. Vor der Hand iſt er zufrieden, wenigſtens nicht bei der großen Gruppe weiter drüben im Wald zu liegen. Dort hat man diejenigen hingetragen, denen nichts mehr weh tut... Der alte Hakennaſige ſteht auf, geht hinüber, bleibt vor einer gebeugten jungen Frauengeſtalt ſtehen, will ihr etwas zu eſſen geben. Es iſt die Kathrin. Sie weint ſtill und hilflos vor ſich hin... Den Hagſpiel haben ſie ihr heraufgebracht in die Waldlichtung. Es war nichts mehr zu machen geweſen, eine Kugel iſt quer durch ſein Herz ge⸗ gangen. Seine zerriſſene Adlerfahne haben ſie über ihn ge⸗ deckt, ſie iſt dunkel von ſeinem Herzblut... Nun liegt er da, der ſtets fröhliche, brave Kerl, ſtumm und ſtill für immer In einiger Entfernung von der Nauderſer Gruppe, etwas unterhalb, iſt unter einem gewaltig überhängenden, rauch⸗ geſchwärzten Stein ein Lazarett errichtet. Die Verwundeten werden dort verbunden, ſo gut es geht; einige Weiber ſind da und helfen. Notdürftig werden die Kugelwunden mit Baum⸗ harz verklebt und dann mit einem Leinenfetzen umbunden. Auch Salbeiblätter, Schafgarbe, Weiß⸗ und Schwarzwurz wer⸗ den unter allerlei Sprüchlein aufgelegt. Nur wenige ſtöhnen, faſt alle ertragen ihre Schmerzen und Leiden mit ergebener Ruhe. Ein uralter Mann müht ſich um ſeinen ſchwerverletzten Enkel. Das Bübel läßt den blaſſen, blutloſen Kopf kraftlos vornüber fallen. Düſter, wild und unheimlich genug ſieht es im Finſtermünzer Wald aus. Severin iſt inzwiſchen durch die ſtockwerkartig übereinan⸗ dergebauten Verſchanzungen heraufgeſtiegen. Ueberall hat er mit den Schützen geredet, ſie aufgemuntert, ihnen den Dienſt eingeteilt, Verwundete getröſtet und für den folgenden Tag Verhaltungsmaßregeln gegeben. Und immer wieder fragt er, ob ſie den Hüterbuben, den Panzl, geſehen hätten. „Na, s Büeble hobn mir nit gſegn.“ „Jo, a por Büeblen ſein do gweſn, hobn Blei daglaſſen für die Büchſen.“ 92 Severin geht es, ſeit er den Hagſpiel hinſinken ſah, im Kopf herum: wo iſt Panzl? Er will ihn gleich zurückjagen— am beſten mit der Kathrin zuſammen hinauf nach Nauders zum Adlerwirt oder nach Pfunds. Dieſe Sorge läßt ihn nim⸗ mer aus, und eine andere, ſchwerere geht auch immer Schritt für Schritt neben ihm her: Munition fehlt.— Sie haben ſich faſt ausgeſchoſſen am vergangenen Tag. Vielleicht iſt unter den erbeuteten bayeriſchen Trainwagen ein Munitionskarren. Das wird er oben im Lager ſchon erfahren. Der umſichtige Senn oder der Trenkwalder würden es ſchon wiſſen. Sie haben ja die Wagen erbeutet. Weiter ſteigt er im kalten Licht des nackten Mondes und gelangt, am Verwundetenſtein vorbeikommend, bald hinauf zum Feuer der Pfundſer. Langſam tritt er ins Licht der Rooͤung und geht durch hok⸗ kende Gruppen, die ihn freundlich grüßen, zum Senn und deſſen Leuten. „Grüß enk, Mander!“ Sie ſtehn auf, ſchütteln ihm die Hände. „Der Anderlan!“ „Der Obernberger Student.“ „Ja, er iſt's!“ Mit wenigen Blicken hat Severin das ganze bunte Lager mit den Heuwagen, umgeworfenen Karren und wilden Geſtal⸗ ten überſehen. Er ſetzt ſich ohne viel Umſtände ans Feuer der Pfundſer. „Alſo, Senn, für morgen mueß olles richtig überlegt werdn. Es gilt für olle, was i euch jetztn ſag. Und du wirſcht dafür ſorgen, daß ſchnell alles recht und guet bekanntgebn wird. Bſunders brauchn wir Pulver und Blei, die Munition iſch knapp. Alſo ſpoaren. Net ſchießen, wenn's net ſein mueß.“ „Sein zwoa Wägen mit und Büchſen unten am Schalklbach den Napoleoniſchen abgenommen wordn. Werdn jetzt gezählt, ſortiert und in der Nacht vertoalt,“ ſagt der Senn. Ueber Severins Geſicht fliegt ein Schimmer der Erleich⸗ terung. Dann fährt er fort: „Koan Schuß fallt, bevor nets Zeichen gebn werd. Es werd morgen abgewartet, was der Franzos unten im Tal tuet. Iſcht er ruhig, bleibn mir a ruhig. Will er durch, hauen mir ihn zruck. Nit einerloſſn, ſolang mir da ſtehn. Um nix in der Welt! Jeder bleibt af ſein Platz. Links draußen am Flügel ober Martinsbruck der Harraſſer, in der Mitten an der Bruckn und an der Felsmauer der Rabenſteiner und i, drüben der Klotz, und am Schalklfels der Senn.“ „Jawoll, olles verſtandn.“ „Wer morgen eppes wiſſen will: Befehle werden vom Lager aus geben. J bin morgen oben beim Hagſpiel⸗Auslug am groaßen Lärch.“ „Jawoll, olles verſtandn.“ „Die Verwundeten werdn af Heufuehrwerk verlodn und af Nauders gebrocht. Die Toaten in der geweichtn Erd vom Nauderſer Gottesacker begrobn.“ „Jawoll, olles in Oroͤnung!“ Und jetzt fragt Severin noch nach dem Panzl. Keiner antwortet. Verlegen ſchauen ſich alle um——— ſie kennen den Buben, wiſſen, daß Severin an ihm hängt wie an einem Bruder Aus den verlegenen Mienen der Umhockenden lieſt er, dem Panzl iſt etwas paſſiert... Ein jäher Schrecken packt den An⸗ derlan. Stumm deutet der Trenkwalder hinüber zur Kathrin und zu den Toten im Wald Langſam und ſchwer ſteht Severin auf. Sieht dort im Dunkeln ein Feuer flackern, hört das Schluchzen— ſieht zwei Burſchen auf und ab gehen. Um ihn herum ſind alle ſtill geworden. Auf dem Wege zur Kathrin muß er an denen vorbei, die heute gefallen ſind und die man hatte hertragen können. Seve⸗ rin ſieht es jetzt: der Panzl iſt auch darunter Unweit vom Hagſpiel liegt der Hüterbub, ſein kleiner, guter, treuer, tapferer Freund... Tot. Tiefer, weher Schmerz ergreift den Severin. Feſt muß er die Zähne aufeinander beißen, ſein Atem geht ſtockend und ſchwer. Das glückliche Lächeln hat der Bub noch im Tode um den fungen Mund. Die blonden Haare leuchten im Schein des verglimmenden Feuers. Blutig und zerfetzt iſt der Hals, aus dem das junge Leben verrann. In der kleinen, ſtarren Hand hält er noch ſeinen Hirtenſtock, ohne den er nie ſein wollte. Der Mund iſt halb offen, als hätte er im Sterben noch einmal alle grüßen wollen... Der treue, gute Panzl (Fortſetzung folgt.) Pulver, Blei — 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1439 Von Fritz Lin Als ſich anno dunnemals dieſe ab lte, ging a ne ſchon beim Bei ber es bei der Kavallerie weit m ac J a Nachkirwe Waffengatt zn den dar 5 end i 1 1 0 8 1 4 f a 5 8 er hatte 8 1 1 3.* 0 n Ja noch N i t, de 11 noch Vor⸗ iſc f Sch 0 t hät der ge 3 u 54 8 ruck R. 2 a 1— 1 J 5 1 un auch nich gerade in 22 1 1 *— m 1 511 Un 2 C 1 5 1 1 1 8 auf 55 f 8 jedenfalls empfi Naß a„ f er ſchärfſten Damit hatte er Reck in das in den zwei Näck ſeinem harten S Pflüger Ne u verbrin er für einen S Mädel nach Herzensluſt ta f 85 5 in 0 3 Folgen nach ſich ziehen konnte. Aber er ſchlug die l 1 0 ſuck 0 1˖ die ihm darüber aufſtiegen, in den Wind, ſtand am Sonntag etch 8 in aller Herrgottsfrühe auf und ging, nachdem er ſeine Sonn nicht 1. er d erg tagsgarnitur angezogen, in den Stall. Dort ſattelte er ſein zwiſchen zwei bild der Mädck ſitzen ſah. Der ſtand ohne Rößlein und erklärte dem darob höchlichſt erſtaunten Wacht⸗ jede Verlegenheit auf, begrüßte den Vorgeſetzten militäriſch habenden auf ſeine berechtigte Frage, was er denn vorhabe, ſtramm und flüſterte ihm zu, er käme gleich mit, aber erſt daß er einen Auftrag des Herrn Rittmeiſters ſo ſchnell als müßte der Herr Unteroffizier einige Schoppen trinken und auch möglich beſorgen müſſe. Darauf zog er ſein Pferd aus dem einmal mit ſeiner Schweſter ein Tänzchen riskieren. De Stall, ſa u galopp fröhlich pfeifend, aus dem Unteroffizier ließ ſich das nicht zweimal ſagen. Er goß zu⸗ Kaf 0 auf Pf eim zu nächſt einige Schoppen hinter die ſchwarze Binde und forderte Als der 5 1 hellblauen dann die hübſche Schweſter ſeines Untergebenen zum Tanz Uniform durch ritt gerade die auf. An dem friſchen, jungen Mädchen fand er Gefallen und Kirche aus a n begrüßt ſchob den Aufbruch immer weiter hinaus. Nachdem er mit ihr Die Burſchen nem in und is zum Ende der Feier getanzt hatte, geleitete ihn ſeine neue die Mädchen li er, el ht ein inntſchaft he m zu den Eltern, die, ſchon vom Sohn unter⸗ Tänzchen zugeſagt hatte ˖ nach 8 ein Nachtquartier für den Herrn Unter⸗ dem er zuerſt ſein Pferd elterl l eingeſtellt r und gut verſ hat 2 tutter h eine Leibſpeiſe Am rgen ſich Linſen mit Sp vo die er mit großem goner noch einmal eine zünf Behagen verz Seine Karline von dem Augenblick an, und zogen dar nach dem Eſſen los. tterwegs kehrten in dem ſie von ſeiner Ankunft gehört hatte, nicht von ſeiner ſie natürlich auch noch manchesmal ein, was ſehr zur Seite gewichen war, nahm dann Nachmittags ſeinen Arm und Hebung ihrer Stimmung beitrug. Am Abend ſtürzten alle zog mit ihm in allen Wirtſchaften herum, aus denen Trom⸗ dienſtfreien Leute an die Fenſter der Kaſerne, denn zwei Dra⸗ peten ſchmetterten und Geigen erklangen. Und ſo ſchwangen goner kamen, laut und fröhlich ſingend, auf einem Pferd die Beiden unermüd das Tanzbein, bis der Polizeidiener in den Hof geritten. Das Singen verging ihnen aber und ein Feierabend gebot. der Reitersmann bei dieſem Feſte Kater ſtellte ſich ein, als das bittere Nachſpiel kam. Der Dra⸗ auch einen ganz gen Durſt entwickelt hatte, fiel er, goner Pflüger erhielt oͤrei Wochen ſtrengen Arreſt und der als ihn ſeine Karline heimgelotſt hatte, todmüde und Unteroffizier zwei. Sie haben dieſe Strafen geduldig abge⸗ torkelig in ſein Bett und wachte am andern Morgen erſt auf, ſeſſen. Was tut man nicht aus Liebe. a f Most und Wein gären. schmecken und halten 8 Mexerus besser mit Hel Oma-Reinhefe Erhältlich 5 klüssi- gen.— von 50* Pfennig an Erhältlich in Drogerien und Apotheken oder durch Hefe- Reinzucht- Anstalt Dr. A. Ostermax er, Pforaheim B. Jetzt Sonderpreiſe! 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Nan 5 Bericht über die badiſchen Obſterzeugermärkte Verkauft wurden 282 Tiere. Der Handel auf dem Viehmark vom 18. bis 24. Oktober 1935 a gut; die Preiſe ſind geſtiegen. Auch auf dem Pferde- Mitgeteilt vom Garten⸗ und Weinbauwirtſchaftsverband Baden markt wurden gute Preiſe erzielt Der Obſtabſatz bot in der 3 woche im weſentlichen Häute und Felle dasſelbe Bild wie in der Vorw oche. Verſchiedene Er ger⸗ Mannheim, 17. Okt. Bei der heute hier ſta ttgefundenen tärkte melden weiterhin ſtarke 5 von Tafel⸗, tte⸗ und Fellauktio fiir 8 0 1 g fts⸗ und Moſtobſt. Allentt rene Nach Haute⸗ und Fellauktion für das bad iſch⸗rhein⸗pfälz ie 5 fund Und 2 ſtr t Allent Tege zefr 0 7 länd 5 Gefälle wurden f nde Preiſe in Pfe und 1 ge bei etwa gleichbleibenden ellen on⸗ ielt chſen: b rd. 29 Pfd. 10*.— ders gefragt ſind gute Qualitäten 0 eräpfeln. Moſt⸗ 39-42%, 60—79 Pfd. 48752, 80—99 Pfd. 4246, 100 u. m. 5 d. 5—— ſind ſelbſt zu recht niederen Preiſen ſchwer unterzu⸗ 395 12, Nordd. bis 49 Pfd. 25, über 50 Pfd. 30 uſw. ringen der: bis 29 Pfd. 33 u. 43, 30 49 Pfd 5662, 50—59 Pf Der Tafeltraubenabſatz hat ſich während der Weinwerbe⸗ bis 52, 60—79 Pfd. 4850, 80 u. m. 46-49, Nordd. bis 49 Pfd. woche nochmals lebhaft geſtaltet. 3 38—45, über 50 Pfd. 33 35.— Kühe: bis 29 Pfd. 25, 3049 Pfd. Es koſteten: Tafeläpfel 1A und A 12—17, Wirtſchaftsäpfel 4146, 5059 Pfd. 40— 44, 6079 Pfd. 4448, 80 u. m. 474753 3 2. Tafe ene 0 Moſtöpfe 145 Mof b 3 8 8. 3 18, 81 m. 1 B Falerbirnen 10. 3 4.5, Moſtbirnen 1,60 Nordd. bis 49 Pfd. 25, über 50 Pfd. 28.— Bullen: bis 29 Pfd⸗ bis 2,50, Tafeltrauben 15—20 RM. je 50 Kg 32 u. 33, 30—49 Pfd. 40— 44, 5059 Pfd. 39—42, 60—79 Pfd. 3772 —* 2 1 0 22 8 2 28 8 0 Schlachtgeflügelpreiſe bis 40, 80-99 Pfd. 36—38, 100119 3436, 120 u. m. 3134, Schlachtgeflügel, tafelfertig hergerichtet, Wochenmarkt⸗ Nordd. Bullen a. Ge 2 24, Schuß: Ochſen, Rinder, Kühe 30.— Kalbfelle ſüdd.: bis Pfd. 58,4—64, 9,1—15 Pfd. 51 3 15 u. Kleinverkaufspreiſe je Pfund in Pfg. für die Zeit vom 25 8 17. bis 22. Oktober le und Pfg. ge m. Pfd. 4852. Kalbfelle, nordd.: bis 9 Pfd. 4448, 9,115 Pfö⸗ ——— 5 g———— 42 45, 15 u. m. Pfd. 40.42. Schußkalbfelle: 37, 8 29545 Ori e Hähnchen] Hahnen Enten Gänſe 5 Wolle 45, Halbwolle 36, Blöſen 28.— Roßhäute: ———— Anktionsverlauf: Die Auktion war auch diesmal wieder 5 Karlsruhe 80100 100-130 80 5— 100. 120— wie üblich von den regelmäßigen Käufern beſucht. Angeboten Freiburg 80-100 120130 70 120 130 50—60 waren 16 729 Großviehhäute, 21993 Kalbfelle, 1048 Hammel⸗ Konſtan: 80-90 100-110 5 110— 50 felle. Das geſamte Gefälle fand flotten Abſatz. Mannheim 150350 1203001303505 350— 400 120-125 50-70 Von den b i S N u 5 f f. adiſchen Schlachtviehmärkten Offenbr 110 140 100 1 120 70 1 5 5 berg 80 100 130 130 75 Der Auftrieb auf den badiſchen Schlachtviehmärkten war Pforzheim] 90100 120130 9 100 1 130 50—80 bei Großvieh und Kälbern ausreichend, an Schweinen war * Preiſe je Stück. Maſthahn. falt 5 i etwas größer, als in der Vorwoche, ein Zeichen dafür, daß die Schweineauftriebe langſam wieder beſſer wer⸗ Erzeug zerfeſtpreiſe für Getreide im Oktober den. An Großvieh waren ſehr gute Weidetiere aufgeſtellt, da⸗ je 100 Kg. in RM. ab Verladeſtation des Erzeugers neben aber auch ſehr geringes Jungvieh und magere Kühe. Roggen: Preisgebiet R XIV 16,20, R XV 16,30, R XVIII Die Preiſe bei Kälbern und Großvieh bewegten ſich auf der 16,70, R XIX 16,90; Weizen: Preisgebiet W XIV 19,80, W XV Höhe der Vorwoche, die Schweine wurden das erſtemal nach 19.00, W XVI 20,00, W XVII 20,10, W XIX 20,40, W XX 20,60; dem neuen Richtpreis verkauft, 3 Futtergerſte: Preisgebiet G VII 16,10, G VIII 16,40, G IX„Fur die nächſten Wochen iſt zu erwarten, daß die Knapp⸗ 16,60, G XI 16,90; Futterhafer: Preisgebiet H XI 15,50, H XIV beit im Auftrieb ſich langſam behebt und die Märkte wieder 16,00. H XVII“ 16,30. 8 regulär beliefert werden. Es iſt daher ein Aufſchlag der 5 2 8 1 Preiſe nicht zu erwarten und vollſtändig falſch, wenn der Nichtamtliche Getreidepreiſe Bauer ſein Vieh in der Hoffnung, noch höhere Preiſe zu er⸗ Ulm, 19. Okt.(Städtiſches Liegenſchaf it.) Wir notieren zielen, zurückhält. folgende Preiſe für je 100 Kilo unter ckſichtigung des An den badiſchen Schlachtviehmärkten vom 21. und 22. Okt. 8 ichts Weizen 18,80, Roggen 16 20, Hafer 16,40 bis wurden zu den einzelnen Preiſen verkauft in Mark je 50 Kg.: 80 NN. 8 je 50 Kg.: P ullendorf, 8. Okt. Dem heutigen Fruchtmarkt waren 2735 7 Kilo Getreide zugeführt Preiſe: Wẽ᷑ eizen 11 Gerſte Preis S ud Preis Stück PretsſStücd reis Stück] Preis Stück Preis Stück] Preis Stück 18,.—. Roggen 16.— RM.; verkauft wurde alles. Karlsruhe 71 2 7 T Färſen ſ 77 30 f II Schweine Preisbericht der Deutſchen Leinenbörſe e. V., Berlin Sw TTT 50 für die Wochen vom 7. bis 19. Oktober 1935 42 83 5 1135 8141 275 1962 7 2154 Strohflachs: Es wurden gemeldet für Mengen unter 120 tr. 41 3— 1. 5— 1 5— 3 55 7127 mit Samen ohne Samen JJV 10 605585 geringe Qualität: RM. 1.— bis 2.— RM. 1,.— bis 2,.— je Ztr. 39 1 TFF 670 mittl. Qualität RM. 225 bis 3,.— RM. 2,25 bis 3,.— je Ztr. p 30 2 3 gute Qualitäk NM. 3,50 bis 3,80 RM. 3,25 bis 3,80 je Ztr. TT. ſehr gute Qualität RM. 4,.— bis 4,50 RM. 4,.— bis 4,50 je Ztr. 41 326 2 Kan— 3158 1] Schafe Ausnahmequalität RM. 4,75 bis 5,.— RM. 4,75 bis 5,— je Ztr. Bullen 40 9 25 1 N 8 8 500 4.40 9 Es wurden gemeldet für Mengen 3 120 Ztr.: 42 55 39 3 5 80 866 12 33 39. geringe Qualitäk RM.— RM. 1,50 bis 2,— je Ztr. 38 6 76781965 11 12 mittlere Qualität RM. 2,25 bis 3,.— RM. 2.25 bis 2 je Ztr. 8.— 5.. f CoCCCCCCVC Manugenn Bullen 22 e deer lebr aute Qualität Na. 425 bis 475 NM. 4.— bis 4.75 je Itr. Ochſen 4 22 30 24 1 4 2 8554 8 R. 5.— bis 5.2 NM. 5— bis 5.25 je Itr. 424941 235 13 20 2 90] 267 2352 10 Nö lachs: 41 12 a 34 13 5 880 366 39 501 geringe Qualität. 40 4 244 3315 12175 3 7048 1 mittlere Qualität RM. 5.— bis 6,— je Ztr. 39 1 1 Färfen 7 11 4 41 38 gute Qualität RM. 6.05 bis 6.85 je Ztr. 388 2 31684253477 1663 49 750 ſehr gute Qualität RN. 7 25 bis 8.— je Ztr. 37 3 30 17 411476 11 62 24 Ausnah megualität RM. 8,05 bis 9,50 je Ztr. 35 1 Kühe 29 1040 175 3061 7 Schweine Faſerflachs: Schwingflachs n) 1 30 1 50 46 85 283 Ausnahmequalität RM. 1,35 je Kg. N 41232 4— 733 59 3 3 J. Qualität RM. 1,25 bis 132 je Ka 401726 8 50 72 4958 1787 29 II. Qualität RM. 1,15 je Kg. 39 1225 8 712357 2851 44. III. Qualität RM. 1.— je Kg. 38 16 24 2 7069 56 2 66² Veredeltes Werg: RM. 5 is 0,80, Schwi nora 3 1 N Vered tes Werg: Re 900 bis 0.80. Schwingwerg: RM. 0,30 Freiburg 41] 134 5 Färſen 70 50 58 4 50% 21 0 e z bis 0,35 je Kg.(Preiſe ohne Reichszuſchuß). Ochſen 933 6421669 7 56 4 5 5— 85—— 2 5 ) Die Preiſe für Schwingflachs beziehen ſich auf Flachs⸗ 42 13 928 225 12 3 langfaſer jeder Art, ohne Rückſicht darauf, ob der Flachs mit 40 1 Kühe 31 1440 267 1652 38 Schwingturbine oder belg. Schwingſtand geſchwungen worden iſt. 38 2 42 830 1 66 3050 2 8 8 0 0 20 38 37 280 Nutzviehmarkt 30 eee eee 21. Okt. Dem heutigen Nutzviehmarkt wur⸗ 488 221 Kälber 63 12 3 16 den 306 Tiere zugeführt, davon 7 Ochſen, 62 Kühe, 111 Kalbinnen 38 621 174 162 7 Schweine 36 9 22* 2 1 37 ö 36 8 und Rinder, 8 Farren, 118 Jungvieh und 60 Pferde. Preiſe: Bullen 37 5 58 7 6% 2 56½ 1335 5 Ochſen 460 700 RM., Kühe 320—580 RM., Kalb. und Rinder 42 8136 2 72 2060 9 54% 55— 450620 RM., Farren 220520 RM., Jungvieh 160265 NM. 35 3 7111 59 2 652% 62 E Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1443 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Jeder Gartenbeſitzer ſein 2 1 68 m 0 I eigener Herſteller! 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November 1935: Sp. u. D. K., 3 Uhr,„Rathaus“. T.⸗O.: 1—5, 7. d:„ Hubbuch. G., 3 Uhr, Neuenb jürg, Amt Bruchſal, 1. 2 Nencnöi g„Rathaus“. T.⸗O.: 1—5, 11, 21. Gen., 3 Uhr,„Blume“. T.⸗O.: Erw bung r Milchzentrale Baden⸗Baden; Verſchiedenes. Pflüger. Sonntag, den 10. November 1935: Uhr,„Roſe. T.⸗O.: Malſchenberg, 1—5, 7, 11, 17, 21. Der Vorſtand Beigel. zekanntmachungen Liquidations⸗ Eröffnungsbilanz per 30. Juni 1935. 10,84 RM.; Forderungen an Mitglieder 2389,50 RM.; Aktiva: Kaſſenbeſtand Beteiligungen 1400 RM.; Ein Bad La RM Geſamtaktiva: 3801,34 tsbank, Karlsruhe, 501,80 RN 9 Paſſiva: Schuld bei Schuld bei Landw. Lag koſten 97,06 Sgenoſſenſchaft Unte Ein⸗ und Ve K Geſamipa ſſiwa 801,34 RM. 9 e. G. m. b. H Georg N rk und Max Rüger 2 Berauntmachung: Durch Beſchluß der Generalverſ und 24. März 19 wurde die Genoſſenſchaft einſt biger werden aufgefor ˖ ich zu melde e. G. m. b. in Lig 8 ren: Otto 2. Bekanntmachung. D 1 rt, ſich zu G. m. b. H. in 3. Bekanntmachung Gemäß Beſchluß 11. 2 mber 1933 wurde die Ger n aufgefordert, ſich zu melden. Landw. Ein⸗ e. G. m. b. H. in Lig. Die Seitz, Landwirt. erke laufsge noſſ enf ſck af ft Liquidatoren: Wilhelm Grimm, Landwirt, Urdeutſchland. Deutſchlands Naturſchutzgebiet in Wort und Bild. 2 755 Profeſſor Dr. Walther Schoenichen, Direktor der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen, Leiter der Reichsfachſte lle für Naturſchutz im Reichsbund Volkstum und 1 Mit zahlreichen ein⸗ und mehrfarbigen Kunſt⸗ drucktafeln, Abbildungen und Karten. Das Werk erſcheint in 2 Bänden 3 je 12 Lieferungen. Preis je Lieferung 2 RM. zu⸗ züglich Porto. Preis des Geſamtwerkes bis zum vollſtändigen Erſcheinen 24 RM. je Band ungebunden ausſchl. Porto. Mo⸗ natlich erſcheint eine Lieferung. Verlag J. Neumann, Neudamm. Das Dauergrünland. Herausgegeben von Prof. Dr. Klapp, Hohenheim.(Schriften über neuzeitlichen Lanoͤbau, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.) Mit dem vorliegenden „Wegweiſer zur erfolgreichen Bewirtſchaftung von Wieſen und Weiden“ gibt der bekannte Verfaſſer der landwirtſchaftlichen Praxis ein Werk in die Hand, das unter Vermeidung aller theoretiſchen Erörterungen auf dem neueſten Stand wiſſen⸗ ſchaftlicher Erkenntnis aufgebaut iſt. Eine eingehende Kennt⸗ nis der Pflanzenbeſtandsverhältniſſe auf dem Grünland und ſeine Veränderungen durch Umwelt und Bewirtſchaftung iſt der Ausgangspunkt der Ratſchläge des Verfaſſers, und es iſt darum verſtändlich, daß Sachgebiete wie Anſaattechnik der Futterflächen, Düngung und Unkrautvertilgung begrüßens⸗ wert ausgiebig behandelt werden. Die Ratſchläge des Buches ſind im übrigen vorwiegend für die Wieſen zugeſchnitten, während die Weide ebewirtſchaftung kürzer und hauptſächlich im Hinblick auf die in Süddeutſchland beſonders wichtige Mähweidenutzung befpruchen wird. N Im ganzen iſt das Werk intereſſierten Wieſenwirt kurz gefaßte und willkommene Richtlinien für eine fortſchrittliche Bewirtſchaftung ſeiner Futterflächen zu geben, und damit die heute beſonders wichtige Futterwirtſchaft unſerer Bauernbe⸗ auf die ſo dringend nötige Leif ſtungsſtufe zu heben. Der des Buches iſt im Vergleich zu andern Grünlandlehr⸗ K n ſehr billig. Es kann allen intereſſierten Kreiſen wärm⸗ zeul 4 n Deſſauer Str.? Durch eine einleiten g der zerändern ng des Pflanzenbeſtandes und die Durchführung der U iterſuchung werden durch das vorliegende Buch die Schwierigkeiten der Grünlandunterſuchungen erheb⸗ lich herabgemindert. Der Hauptanteil des Buches iſt für über⸗ ſichtliche und praktiſche Formulare zur Eintragung der Un⸗ terſuchungs zergebniſſe vorbehalten, die durch ein beigefügtes Beiſpiel erläutert werden. Der Siedler von heute. Von Fritz Müller. Preis bro⸗ ſchiert 2.— RM, Ganzleinen 3,.— RM. Verlag Martin Luther, Erfurt. In einer Zeit, in der die Rückführung auf das Land im Vordergrund ſteht, und in der auch Volksgenoſſen aus det Stadt wieder mit Grund und Boden verwurzelt werden ſollen, gewinnt dieſer Ratgeber für Garten⸗ und Kleintierhaltung beſondere Bedeutung. Viehkauf. Von Dr. Hans Stölzle. Neubearbeitet von Dr. Graminger, München. Gebunden 10,.— RM. Verlag Walter de Gruyter. Die Neubearbeitung dieſes Buches hat der neuen Rechtsſprechugn Rechnung getragen. Alle Teile des Buches wurden gründlich durchgeſehen und Ergebniſſe der Praxis be⸗ rückſichtigt. Für das ſchwierige Rechtsgebiet des Viehkaufes iſt dadurch ein zuverläſſiger Berater geſchaffen worden. Grundzüge der Abſchätzungslehre. Von Prof. Dr. Sa⸗ gawe, Direktor für Inſtitute der landwirtſchaftlichen Be⸗ triebslehre an der Univerſität Kiel. Verlag Paul Paren Berlin. Als Zweck und Aufgaben der landwirtſchaftlichen Ab⸗ ſchätzung bezeichnet der Verfaſſer: Durch zutreffende Ertrags⸗ berechnungen der Spekulation entgegen zu treten, damit an Stelle der Spekulation eine geſunde Wertſchätzung der Güter aufkommt und dadurch eine Annäherung der Kaufpreiſe an die Ertragsverhältniſſe ermöglicht wird. Die Ermittlung des erzielbaren Reinertrags wird als das vornehmſte Ziel der Ertragsrechnung bezeichnet. Die frühere Methode der Schätzung nach Kaufpreiſen und als Gegenſtück das Verfahren des Reichsbewertungsbeirates werden eingehend unterſucht. An Beiſpielen wird gezeigt, daß die Einheitswerte noch nicht die wünſchenswerte Ueberein⸗ ſtimmung mit der Praxis aufweiſen. Den größten Wert legt der Verfaſſer auf die Benützung von Buchführungsergebniſſen. Zu einer richtigen Weiterbildung der Schätzungsmethode wünſcht er, wie früher ſchon Waterſtradt, den Ausbau der Buchſtellen zu Schätzungsämtern. Dieſe ſollen bei Verarbei⸗ tung von Ergebniſſen durch Aufgliederung von wirtſchaftlichen Gebieten die Urſachen des wechſelnden Reinertrages klären. Bei Benützung aller zur Verfügung ſtehenden Unterlagen bleibt dem Schätzer noch die nicht leichte Aufgabe der Prüfung aller Verhältniſſe im Einzelfalle. Alle wichtigen Momente, die dabei zu beachten ſind, werden in dem weiteren Inhalt des Buches aufgef ährt. Eine außerord entliche Sachkenntnis und große Erfahru ſſers geht daraus hervor, namentlich kommt ih Kenntnis der Landwirt⸗ ſchaft im gan eutſchen Reich durch— 1 Mitarbeit im Reichsbewertt eirat zuſtatten. Für jeden, der in Wiſſen⸗ ſchaft und P zraxis mit S Schätzung von Gütern zu tun hat, kann das Buch ſehr gute D Dienſte leiſten. 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden Folge 43— Seite 1445 Richtigstel! Die Firma Brehm& Co. in Stetten hat den Land- wirtschafts- und Gartenbau- Kreisen einen Bericht über die von einem Gutspãchter mit verschiedenen Konkurrenzprodukten ausgeführten Düngungsver- suche bei Gurken- Kulturen zur Kenntnis gebracht. Nit Unrecht wurde für Fellmanns B.& G. Dünger die höchste Rente herausgerechnet. Die falsche Rentenzahl kam dadurch zustande, daß nicht die richtigen Preise und nicht die richtigen Dünger- mengen in dem Gutachten der Berechnung zugrunde gelegt sind. Von Alberts Marke WG und Humus- dünger sind viel zu kleine Düngermengen ange- wandt worden. Durch einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Brackenheim vom 17. ds. Mts. ist die Firma Brehm & Co. als Verstoß gegen das Gesetz betreffend unlauteren Wettbewerb untersagt worden, das Ergebnis dieser Gurken-Düngungsversuche sowohl mittelbar wie unmittelbar zu Wettbewerbszwecken xu verwerten. bringen Kronkheiten in ſde Ratten N 4 3 1 7 7 klaus und verursachen viel Schaden g Dos neuartige, ton ch kontrollierte 2 Delicic- Rottenprdpurat Hũssig. hot verblüffend sicheren Erfolg. Preias 17 8 17— 17 GNA 25 för 100 Brocken. Zo hoben in 0 ollen Apotheken vnd Drogetrien. F Ungelfährlich for Mensch und Haustier en, Motten und gegen alles andere hwirksome onerkonnte stenloso 5 1 1877: vr Schödlingsprüpatrate Seit 817 Ameisen, Woanz Geflügel. Vieh usw. hoc Unbekannte Schädlinge einsenden. Ko Segen Ko rnksfer. Mäuse oller Art, Uagezie fer in Haus. Stall. Gatten, an 9 ialpräparate. Delicie 5 3 Speziolunternebmen bhemische werke, vormals H. k L. Mbert N.-b. Wiesbaden-Biebrien Von 29 Mk. an Fahrräder Marke„Va erland“ dir. an Privat ffir. dert deuenrade i. 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Seite 1446— Folge 43 Wochenblatt der Landesbauernſchaft Baden 25. im Gilbhart(Oktober) 1935 Aufnahme von„Kleinen Anzeigen“ erfolgt nur gegen Voreinſendung des Betrages an den Landesbauernſchafts⸗Verlag Baden G. m. b. H., Karls⸗ ruhe, Beiertheimer Allee 16, in Briefmarken oder auf Poſtſcheck⸗Konto Nr. 18 830.— Anzeigenſchluß für„Kleine Anzeigen“ jeweils Dienstags. „Kleine Anzeigen“(darunter auch Heiratsanzeigen), nur einſpaltig, jedoch nicht über 100 mm hoch, zum ermäß. Grundpreis von 10 Pfg. pro Millimeter. zelegenheitsanzeigen von landw. Betrieben betr. Stellenmarkt, An⸗ u Verkäufe uſw. in der Grundſchrift, je Wort 5 Pfg.(Ziffergebühr 50 Pfg.) rkaufen, weil] Verkaufe eine Erſt⸗] Au⸗ und Verkauf, Einige fabrikneue überzählig: Gutes, lingskuh oder ein Tauſch. Rübenbrockler, für Brennrecht Anzug ⸗ älteres Ackerpferd. Rind, fehlerfrei,[Tauben aller Raſ⸗ Hand⸗ u. Kraftbe⸗ mit Zubehör hat Dundenheim, Haus beide etwas tra- ſen. 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