Bezugspreis monatl. 50% frei Haus l(einſchl. 6,5 N. Poſtzeitungsgebühr und 6% Zuſtellgebühr) Verlag: Reichsnährſtand Verlags⸗Geſellſchaft mb H., Zweignieder⸗ laſſung Baden, Karlsruhe, Ettlinger Straße Nr. 12, Fernruf 4082 und 4083 Erfüllungsort: Karlsruhe.— Bezugsabbeſtellung kann nur durch den Bezieher ſchreft⸗ mittag 12 Uhr. henbt eint am Freitag jeder lich beim Verlag ſelbſt zum Vierteljahresſchluß, Woche. Für d N ttermittel⸗Anzeigen wird ſpäteſtens am 20. des letzten Quartalsmonats erfolgen— vom Ver idesbauernſchaft weder eine Blut und Boden Alle Zahlungen an Poſtſcheckkonto Karlsruhe Nr 18830 Gewa ein Werturteil abgegeben.— oder an die Badiſche Landwirtſchaftsbank. Karlsrube Folge 3, 106. Jahrgang Karlsruhe, 21. Januar 1938 Schriftleitung: Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, Fern. ruf 8280, nach Tienſtſchluß 7862. Zuſchriften erbeten nach Karlsruhe, Poſtfach 187. Unverlangte Manuſkripte werden nur bei Portobeilage zurückgeſandt. Der Abdruck ſämtl. Artitel iſt nur mit beſonderer Genehmigung der Schrift⸗ leitung geſtattet. Redaktio u. Anzeigenſchluß: Montag noch * * * * 2.—— —— Archiv Wochenblatt Bof in Rirnback im Rinzigtal Die guten Fachbücher als Berater zu den ſieben Parolen der Erzeugungsſchlacht 1. Ohne Landarbeit hungert das Volk! Bauernſchickſal iſt Volkes Schickſal von Dr. Horſt Rechenbach broſch. RM. 1,50 Im Dienſte der Nahrungsfreiheit Vorträge des Reichsnährſtandes kart. RM. 3,.— broſch. RM. 2,25 Volk und Wirtſchaft im nationalſoz. Deutſchland von Herbert Backe kart. RM. 1, Der Bauer im Umbruch der Zeit von Dr. Wolfgang Clauß kart. RM. 2,10 in Ganzleinen RM. 2,70 2. Haltet den Boden geſund! Der Boden. Zweite lerweiterte) Auflage von Prof. Dr. O. Tornau⸗Göttingen in Ganzleinen RM. 3,— Der Stallmiſt und ſeine Verwendung von Prof. Dr. Nolte, 3. Aufl. broſch. RM. 0,60 Die Kalkdüngung von Dr. L. Schmitt⸗Darmſtadt kart. RM. 1,65 Wie baue ich meine Dungſtätte und Jauchegrube von Dipl.⸗Landw. Siebold und Dipl.⸗Ing. 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Zweigniederlaſſuns Baden Fernſprecher 4082 und 4033 Karlsruhe, Ettlinger Str. 12 Poſtſcheckkonto Karlsruhe 188 30 ochenblatt der Landesbauerufckaft Baden — Agrarpolitiſche Juſammenarbeit iſt notwendig Der Reichs⸗ und Preußiſche Miniſter für Ernährung und Land wirtſchaft, Reichsbauernführer R. Walther Darré, hat in Erwiderung des Beſuches des italieniſchen Landwirt⸗ ſchaftsminiſters Roſſoni einen Gegenbeſuch in Rom ab⸗ geſtattet, der Gelegenheit zu einem eingehenden Gedankenaus⸗ tauſch über die Zuſammenarbeit der beiden befreundeten Na⸗ tionen auf agrarpolitiſchem Gebiet gegeben hat. Ueber den Rahmen der üblichen Miniſterbeſuche hinaus hat die Herz⸗ lichkeit, mit der der Reichsernährungsminiſter und ſeine Begleiter vom italieniſchen Volk, vom Duce und den führen⸗ den Perſönlichkeiten des faſchiſtiſchen Italien begrüßt worden ſind, die Aufmerkſamkeit der Allgemeinheit auf ſich gelenkt. Aufgabe, die„Kamerad Muſſolini hat betont, die Darré vollbringe, ſei ungeheuer und werde von ihm mit der ganzen Begeiſte⸗ rung für die Landwirtſchaft erfüllt. Die agrarpoli⸗ tiſche Zuſammenarbeit der beiden Länder ſei, ſo erklärte der Duce weiter,„nicht nur nütz⸗ lich, ſondern auch not⸗ wendig.“ Gerade das Problem der agrarpolitiſchen Zuſammen⸗ arbeit kam bei der Preisver⸗ teilung an italieniſche Bauern zum Ausdruck, zu der der Duce den Reichsernährungs⸗ miniſter eingeladen hatte. Hierbei ging der Duce mitten in die Fragen hinein, die die beiden Nationen berühren, wobei er auch die Wege und Möglichkeiten aufzeigte, wo die deutſch⸗italieniſche Zuſam⸗ menarbeit beſonders nötig iſt und Erfolg verſpricht. Die gleichzeitig bekannt geworde⸗ nen Vereinbarungen, wonach durch Einſatz italieni⸗ ſcher Landarbeiter im Reich zugleich der Not der italieniſchen Landarbeiter und dem Mangel an Landarbei⸗ Beim Vorbeizug zeichnet wurde, Aufnahme: Reichsnährſtand Krack in Littoria überbrachten italieniſche Bauern und Bäuerinnen dem Reichsbauernführer Geſchenke in Form von Früchten ihres Feldes Das Ergebnis der Ialienteiſe Reichsminiſter Datrés gipfelte tern im Reich geſteuert wird, zeigen ja hier ſchon einen Weg, der beſchritten wird, und durch den ein neues Werk kamerad⸗ ſchaftlicher Zuſammenarbeit eingeleitet wird. Die italieniſche Bevölkerung bereitete dem Reichsernäh⸗ rungsminiſter beſonders bei ſeinem Beſuch der frühe⸗ ren Pontiniſchen Sümpfe einen begeiſterten Empfang. Die Fahrt des Reichsernährungsminiſters durch dieſe von dem faſchiſtiſchen Italien im Frieden eroberte Provinz, deren Erſchließung noch vor wenigen Jahren als unmöglich be⸗ in der macht vollen Kund⸗ gebung in der Hauptſtadt dieſer Provinz, in Littoria. 50 000 italieniſche Bauern grüßten den Reichsernäh⸗ rungsminiſter als den Abgeſandten des befreundeten Reiches, als den Führer des Bauern⸗ tums im Deutſchen Reich. Während ſeiner Fahrt durch das Pontiniſche Siedlungs⸗ gebiet hat der Reichsernäh⸗ rungsminiſter, geführt vom italieniſchen Landwirtſchafts⸗ miniſter Roſſoni, Gelegenheit genommen, dieſes große Sied⸗ lungs⸗ und Meliorationswerk kennenzulernen, durch das nicht weniger als 40 000 Hekt⸗ ar den Fieberſümpfen ent⸗ riſſen worden ſind. Solch ein Werk iſt freilich nur dann durchführbar, wenn es von einer Regierung in die Hand genommen wird, die weiß, was ſie will und die auch die von der gleichen, einheitlichen Weltanſchauung erfüllten, ein⸗ ſatzbereiten Menſchen dazu be⸗ ſitzt, wie ſich das ebenſo bei den deutſchenLandgewinnungs⸗ arbeiten zeigt. ö Alle Ehrungen und Aus⸗ zeichnungen, die dem deut⸗ ſchen Gaſt im befreundeten Italien zuteil wurden, waren ein beredtes Zeugnis von der Herzlichkeit, in der das Deutſche Reich und Italien miteinander ver⸗ bunden ſind. Lg. 8 6¹ Die Agrarpolitik Friedrichs des Großen Zum 226. Geburtstag des großen Rönigs am 24. Januar 1938 Nicht mit Unrecht wird uns die Wirtſchaftspolitik Fried⸗ richs des Großen als das Muſter einer nationalen Wirt⸗ ſchaftsführung vor Augen geführt. Seine Regierungszeit fällt in die Zeit der Hochblüte des Merkantilſyſtems, in der die Wirtſchaft des Deutſchen Reiches in ſeiner Geſamtheit einen ſtarken Aufſchwung nahm. Wenn er auch neuen Wirtſchafts ideen abhold war, ſo hat er aber die nationalen Ideen des Merkantilismus mit einer Konſequenz durchgeführt, daß ihm der Erfolg nicht verſagt bleiben konnte. Er hat nicht nur„im Frieden eine Provinz erobert“, ſondern die geſamte Wirtſchaft Preußens mächtig gehoben. Seine überragende Führerſtellung mußte auch auf andere Länder, insbeſondere auf die vielen Staaten des Deutſchen Reiches ausſtrahlen. Darum iſt der wirtſchaftliche Aufſchwung Deutſchlands eng mit ſeinem Namen verknüpft. Sein Wirtſchaftsſyſtem wurde durch das Wirtſchaftsſyſtem des Liberalismus abgelöſt, welches ſelbſt wiederum an innerer Entartung zugrunde gegangen iſt. Die verſchiedenen Staaten der Welt kehren darum, heute wie⸗ der durch den Gang der Weltereigniſſe mehr oder minder ge⸗ zwungen, zur nationalen Wirtſchaft zurück. Was galt damals der Bauernſtand? Eine aus der beſonderen Wertſchätzung des Bauernſtandes heraus geborene Agrarpolitik hat Friedrich der Große noch nicht gekannt. Daß das Landrolk das Rückgrat und die tragende Säule der deutſchen Nation ſei, hat erſt die nationalſozialiſtiſche Be⸗ wegung wieder dem deutſchen Volks bewußtſein eingeſchärft. Trotz ſeiner ſonſtigen Aufgeklärtheit, brachte es Friedrich der Große nicht fertig, die Leibeigenſchaft aufzu heben. Obwohl er der Leibeigenſchaft perſönlich abgeneigt war, hat er aus Entgegenkommen gegen die Ritterſchaft die Leib⸗ eigenſchaft nur in eine Erbuntertänigkeit umgewandelt. Die pommerſche Dorfordnung von 1764 erkannte zwar an, daß die Bauern keine Sklaven ſeien, die verkauft oder verſchenkt werden könnten, und daß ſie auch Eigen⸗ tum erwerben könnten, aber ohne Genehmigung des Guts⸗ herrn durften ſie nicht wegziehen und das erworbene Land veräußern. Auch zur Abſchaffung der bäuerlichen Laſten und Frondienſte konnte ſich Friedrich der Große nicht entſchließen. obwohl ſie ihm perſönlich unſympathiſch waren. Seine Vor⸗ liebe für die Ritterſchaft galt aber nicht dem einzelnen Adligen, ſondern der Familienüberlieferung des Adelſtandes. Siedlungstätigkeit Friedrichs des Großen Friedrichs Vorliebe für den Adel und die Rittergüter iſt freilich nicht ſo aufzufaſſen, als ob es in Preußen überhaupt keine freien Bauern gegeben habe. Im Lande des aus⸗ geſprochenen Großgrundbeſitzes konnte das Bauerntum nicht ſo in Erſcheinung treten wie in anderen Reichsgebieten. Friedrich hat ſogar ſehr Bedacht auf die Schaffung von Bauern⸗ dörfern genommen. Er ſelbſt hat mehr als 300 ſtaat⸗ liche Domänen vorwerke zerſchlagen und zu Bauernhöfen aufteilen laſſen. Beſonders in den neu⸗ eroberten Gebieten Polens hat er ſehr viele Bauern ins Land gezogen. Die Zahl der Familien, die in den 46 Jahren der Regierungszeit Friedrichs des Großen auf dem platten Lande angeſetzt wurden, beträgt 57 475. Die Größe dieſer Zahl kommt uns erſt zum Bewußtſein, wenn wir bedenken, daß in der ganzen zwanzigjährigen Tätigkeit der Anſiedlungskomiſ⸗ ſion, von der vor dem Kriege die preußiſche Oſtmark plan⸗ mäßig beſiedelt wurde, nur 12 000 Familien angeſiedelt wurden. Die Zahl der Koloniſten überhaupt, die bis zum Tode Fried⸗ richs des Großen in Stadt und Land angeſiedelt wurden, wer⸗ den auf 300 000 berechnet, ſo daß jeder fünfte Menſch in Preußen einer Koloniſtenfamilie angehörte. Nur ſo iſt die für jene Zeit ſehr ſtarke Vermehrung Preußens zu erklären, die im Durchſchnitt jährlich bis zu 17% Prozent betrug. In den neu beſiedelten Gebieten waren die Bauern ſo gut wie frei, wenn auch die völlige Bauernbefrei⸗ ung erſt mit den Steinſchen Reformen in Preußen 1807 erreicht wurde. Wirtſchaftliche Autarkie Preußens Nach der wirtſchaftlichen Seite hin war die Landwirtſchaft nicht Selbſtzweck, ſie konnte nicht ein nur ſich ſelbſt genügen⸗ 68 den Wirtſchaftszweig ſein, ſondern hatte ſich der geſamten Wirtſchaft als Dienerin unterzuordnen. Aus ſeiner national⸗ wirtſchaftlichen Einſtellung heraus richtete Friedrich der Große ſein Hauptaugenmerk auf die Schaffung einer eigenen Indu⸗ ſtrie. Dieſer mußte auch die Landwirtſchaft dienſtbar ſein. Er führte die Leineninduſtrie in Schleſien ein, hob die Woll⸗ manufaktor und förderte die Zucht der Seidenraupe. Er grün⸗ dete auch eine ſtaatliche Fabrik für Porzellan. Zur Belebung des Binnenhandels wurden Straßen und Kanäle angelegt, zur Hebung des Außenhandels Banken eingerichtet. Die Mit⸗ tel für dieſe Ausgaben verſchaffte er ſich zum Teil durch Er⸗ richtung von ſtaatlichen Außenhandelsgeſchäften und Mono⸗ polen wie z. B. auf Kaffee und Tabak. Die eigene Erzeugung und den eigenen Bedarf ſchützte er durch Ein⸗ und Ausfuhr⸗ verbote, Handelsſperren und hohe Schutzzölle. Er hatte in allen Fällen ſeiner Wirtſchaftspolitik nur die wirtſchaftliche Autarkie Preußens im Auge, ohne Rückſicht darauf, ob er damit den Gewinn einzelner Wirtſchaftsgruppen ſchmälerte oder lähmte. Das Kaffeemono⸗ pol z. B. hatte den Zweck, den Kaffeegenuß zurückzudrängen, damit wieder die alte Bierſuppe eingeführt würde. Das Mo⸗ nopol auf Tabak ſollte die Mittel für die großzügige Urbarmachung und Kultivierung von Mooren und Oed⸗ ländereien ſchaffen. Agrarſtaat Preußen Trotz ſeiner ſtarken Induſtrialiſierungs⸗ beſtrebungen war Preußen im Grunde doch ein Landwirtſchaftsſtaat geblieben, aber die landwirt⸗ ſchaftlichen Intereſſen mußten ſich zugunſten der Gewerbe und der brotverzehrenden Bevölkerung manche Beſchränkung ge⸗ fallen laſſen. Um die junge Wollinduſtrie zu heben, wurden gegenüber den bereits beſſer induſtrialiſierten Nachbarn ſcharſe Wollausfuhrverbote erlaſſen, wodurch der einheimiſche Woll⸗ preis ſehr ſtark geſenkt wurde. Die Getreideausfuhr wurde in der Hauptſache geſperrt. Der König erlaubte ſie nur von Fall zu Fall auf Freipäſſen, die er perſönlich unterzeichnete. Er richtete ſich dabei nach der jeweiligen Marktlage und den Ernte⸗ ausſichten, die er an Hand der monatlichen Berichte ſeiner Kam⸗ merpräſidenten aus allen Teilen des Landes ſehr genau ver⸗ folgte. Ebenſo blieb aber auch die Getreideeinfuhr in der Hauptſache verboten. War Mangel an Getreide vorauszuſehen, ſo ließ der König ſelbſt durch ſeine Magazinbeamte Getreide unter der Hand aufkaufen, z. B. in Polen, meiſt zu verhältnis⸗ mäßig niedrigen Preiſen. Der Kornhandel der Privatleute wurde dadurch nicht gänzlich beſeitigt, aber die Spekula⸗ tion war unterdrückt, und der König hatte die Mög⸗ lichkeit, auf dem im weſentlichen geſchloſſenen Markt ſeines Landes die Preisbildung in hohem Grade zu beeinfluſſen. Sein Beſtreben war dabei auf mittlere und möglichſt gleichbleibende Preiſe gerichtet. Sank der Kornpreis unter die Grenze, bei der der Landwirt nicht mehr mit Gewinn erzeugen konnte, ſo wurden große Einkäufe für die Magazine gemacht, was dann den Preis ſofort erhöhte. Stiegen aber die Preiſe ſo hoch, daß der Handarbeiter und der Soldat, der ſich von ſeiner Löhnung damals ſelbſt verpflegen mußte, nicht mehr ihr Auskommen fanden, ſo wurden große Mengen von Korn aus den Magazinen auf den Markt gebracht, ſo daß dadurch ein Sinken der Preiſe herbeigeführt wurde. Der König ſagte in ſeinem politiſchen Teſtament von 1768, er ſehe es als ſeine Pflicht an, die Intereſſen der Gutsherren gegen die der Lohnarbeiter und Soldaten zu balancieren. Dieſes Syſtem der Getreidehandelspolitik hat ſich in den Hungerjahren, die den allgemeinen Mißernten 1771 und 1772 ſolgten, glänzend bewährt. Während rings herum in den benachbarten Ländern furchtbare Hungersnot herrſchte, iſt es in den preußiſchen Provinzen gelungen, den Kornpreis auf einer immer noch erträglichen Höhe zu halten. Nicht minder bewährt hat es ſich aber auch, als dann infolge über reicher Ernten von 1777 bis 1780 die Preiſe ſo tief ſanken, daß die Landwirte klagten, ſie könnten nicht beſtehen. Damals haben die Magazineinkäufe den Preis wieder auf eine mittlere Höhe gehoben. Er wurde eben nicht durch die Ge⸗ ſchäftslage und gar nicht durch die Spekulation beſtimmt ſondern durch die planmäßige, von ſtaatswirtſchaftlichen Erwä⸗ gungen geleitete Fürſorge der Regierung. al⸗ ße u⸗ Er ll⸗ n= ng gt, it⸗ r⸗ 10⸗ ng r⸗ i n u 1 Je, ier io⸗ en, do⸗ ge ed⸗ n * rt⸗ ind ge⸗ den fe oll⸗ in Fall tte⸗ m⸗ er⸗ der en, ide is⸗ ute ög⸗ nes ein nöͤe bei ſo inn daß ing nen 15 daß der ehe gen den 772 in iſt auf icht ber⸗ ken, en. ine Ge⸗ mt, wä⸗ Der Jude war von jeher der Paraſit und Schmarotzer ſeines Gaſtvolkes. Sein Gott iſt der Mammon, ſeine Lehre Wucher und Betrug, ſein Ziel die Vernichtung der Völker. Er benützt den Grund und Boden lediglich dazu, um auf un⸗ reellen Wegen Geld zu verdienen. Oft wurde der Bauer vor dem Juden gewarnt, doch oft war er gegen dieſe War⸗ nungen taub. Mancher ließ ſich mit Juden ein und hat Hab und Gut dabei verloren! Wenn ein Jude ſein Opfer in den Klauen hat, ſo kennt er keine Rückſicht und kein Erbarmen mehr; er ſetzt ſein Vernichtungswerk bis zur Vollendung durch. Das Reichserbhofgeſetz und die Nürnberger Geſetze haben jetzt dem Bauer einen größeren Schutz gegen den Wucher des Juden gegeben. Viele haben die Gefahr noch nicht erkannt und laſſen ſich vom Juden durch ſeine Sprüche betören. Sie glauben, daß er genau ſo ehrlich denkt wie ſie. Der Jude haßt den Bauer und gibt dieſem Haß offenkundig Ausdruck. So urteilt der Jude über den Bauern Der Jude Bertold Auerbach konnte es ſich nicht ver⸗ kneifen, ſeine Meinung über den deutſchen Bauer offen darzutun. In einem Emigrantenblatt in Prag erlaubte er ſich folgende Frechheit:„Wir Juden ſind doch die intelligenteſte Raſſe, nehmen Sie einen in Lumpen gekleideten polniſchen Trödeljuden und ſtellen Sie dieſen einem Schwarzwälder Bauern gegenüber. Für wen würden Sie ſich entſcheiden? Gewiß für den Juden, denn der deutſche Bauer iſt dumm, hin⸗ gegen der verkommenſte Jude immer noch Jude.“ Bauer, ſo ſchätzt dich der Jude ein, und was tuſt du? Immer wieder war es nötig, gegen die Ausbeutung durch die Juden Stellung zu nehmen. Unſere Vorfahren in den badiſchen Landen blieben von den Juden nicht verſchont. Am Anfang des 18. Jahrhunderts haben die Juden in Baden durch ihr wucheriſches Treiben Unruhe in die Bevölkerung gebracht, ſo daß die Markgrafen Karl Auguſt und s 8 en⸗Hochberg enius von Bade in einer Anordn Februar 1745 gegen die Juden Stellung nehmen m In zwölf Punkten erließen ſie die ſchärfſten Verbote gegen den wuchernden Juden zum Schutze der badiſchen Bauern: „Damit ſo viel immer möglich allen denen in dem verbottenen Wucher erſoffenen Juden angeſtammte und gewohnte wucher⸗ liche Handlungen und Contracte, auch die aus denenſelben auf die Bürger und Unterthanen vielfältig redundirende Ausſau⸗ gungen und Schäden evitiret und vermieden werden möchten.“ Sie beziehen ſich auf„die tägliche und leydige Erfahrung, daß dieſen ſo heilſamen Verordnungen, ſonderlich von denen in Unſern Fürſtlich⸗Vormundſchafftlich⸗Baaden⸗Durlachiſchen Lan⸗ den ſich aufhaltenden und den Schutz genießenden Juden viel⸗ fältig auf dieſe und jene Weiſe zuwidergehandelt, und dadurch Bürger und Unterthanen auf vielerley Arten unverantwort⸗ lich beſchwehret und ausgeſogen worden; Welchen ſchädlichen Handlungen nach äußerſter Möglichkeit zu ſteuern Wir Uns gäntzlichen entſchloſſen.“ Die Verbote des Markgrafen Deshalb verboten ſie: Jedes Handeln an Sonn-, Feſt⸗, Feier⸗ und Bettägen auf offener Straße oder auch im Hauſe in Stadt und Dorf. Wenn Bauersleute vom Land in die Städte kommen, ſollen ſie an den Häuſern der Juden vorbei⸗ gehen und ſich auf keinen Handel einlaſſen. Wer hiergegen handelt, hat, Jude oder Nichtjude, Verluſt des markgräflichen Schutzes für ſich und ſeine Familie zu erwarten.„Alle jüdi⸗ ſchen, ſowohl Manns⸗ als Weibsperſonen, alt und jung, ohne Unterſchied, ſollen an dieſen Tagen ſowohl auf den Straßen wie auch in ihren Häuſern ſich ſtill und eingezogen alles Ge⸗ werbs enthalten.“ Alle Pracht in Kleidungen, aller Sammet, ſeydenes Zeug, Gold und Silber, koſtbare, nach dem Werth von dreyſig Kreuzern überſteigende Spitzen, geſtickte Arbeit, Strick- und Reifröcke an und auf ihrem Leibe, in und auf ihren Kleidungen, wird den Juden in und außer ihren Häu⸗ ſern an dieſen Feiertagen zu tragen verboten. Bei Zuwider⸗ handlung werden ſie mit 10 Reichstaler beſtraft und verlieren dabei den markgräflichen Schutz für ſich und die Familie. Auch der Zinsfuß wurde feſtgelegt 5 Wie auch heute noch, ſo verſuchte damals ſchon der Jude urch hohe Zinſen die in Not geratenen Bürger und Bauern Judenwucker im 18. Jahrhundert Von Abteilungsleiter Otto Heidt auszubeuten. Schon im Jahre 17390 waren beſtimmte Zins⸗ ſätze feſtgelegt, die aber meiſtens nicht eingehalten wurden. Die Zinsſätze waren folgende: Bei einem Darlehen von 50 bis 100 Gulden 6„pro Cento“, 25 bis 50 Gulden 8„pro Cento“, unter W Gulden 10„pro Cento“. Mit ſofortiger Wirkung wurde dieſer Zinsſatz aufgehoben und die Verordnung vom 25. November 1723 wieder in Kraft geſetzt, in der nur 6 Prozent Zins, bei großen oder kleinen Darlehen, genommen werden dürften. Als Strafe wurde angedroht Einziehung des Geldes ſowie eine Geloſtrafe und als höchſte Strafe, die übrigens immer wiederkehrt, Verluſt des markgräflichen Schutzes für die geſamte Familie. Und drittens: Bei Schuldverſchreibungen dürfen keine unterpfänder und Fauſtpfänder als Sicherheit ge⸗ fordert werden, gleichgültig, ob die Summe groß oder klein iſt. Es wurde lediglich verlangt, daß die Schulden in das Gerichts⸗ protokoll eingetragen werden. Als Zeugen bei der Eintragung mußte der Schultheiß und„zweyen Gerichts⸗ oder anderen ehr⸗ baren Männern desjenigen Orts“ anweſend ſein. Als vierter Punkt der Verordnung wurde der Kauf⸗ und Tauſchhandel geregelt, bei dem ſich beſondere Betrügereien der Juden ereigneten. Solche Geſchäfte zwiſchen Juden und Chriſten wegen Vieh, Pferden oder anderen. Fahrniſſen, bet denen der Ehriſt dem Juden Schuldner wurde, mußten in Gegenwart des Ortsſchultheißen und zwei ehrbaren Zeugen „Schriftliches“ aufgeſetzt werden. Fünftens: Bei Schuld forderungen der Juden vor Gericht muß erſt feſtgeſtellt werden, ob der Jude ſeine Handelsbücher ſauber geführt hat und dadurch einen guten Leumund beſitzt. Man ſieht, die Markgrafen haben den Juden nicht getraut! Sechſtens: Bei Schulden muß immer feſtgeſtellt werden, woher der„Poſten“ rühre. Falls es ſich um Wein, Frucht, Vieh oder andere Fahrniſſe handelt, dürfen dieſelben nur zum wirklichen Preis angeſetzt werden. Zinſen dürfen nur bei bar geliehenem Geld genommen werden. Bei Sachwerten tritt erſt nach verfloſſener Jahresfriſt eine Verzinſung in Höhe von 5 Prozent ein. Auf Nebenabgaben darf kein Zins berechnet werden. Verboten iſt die Berechnung von Zinſeszins und das Zuſchlagen des Zinſes auf die Haupt⸗ ſumme. Spekulation wurde verboten! Siebtens: Der Aufkauf von Waren in großen Mengen, beſonders um Knappheit und Teuerung hervorzurufen, wurde verboten. Man ſieht hier deutlich, daß die Juden ſchon damals künſtlich die Ware zurückgehalten haben, um aus den eintreten⸗ den Teuerungen zu profitieren. Auf dieſe Art haben ſie ihr Vermögen erworben. Achtens: Es wurde verboten, auf Vieh Geld zu leihen. Auch das Abkaufen von Vieh zum halben Preis iſt unterſagt. Das Ausleihen von Vieh der Juden an Chriſten gegen Leih⸗ gebühr wurde ebenfalls verboten, um der wucheriſchen Aus- nutzung der in Not geratenen Bauern entgegenzutreten. Der Jude hat nach dem Brief ſcheinbar viele Bauern durch Leihen von Vieh ſchwer betrogen, indem er minderwertiges Vieh in den Stall ſtellte und durch„wucherliche Contracte bey Ver⸗ ſtellung des Viehes“ den Bauer zugrunde richtete. Die Mark⸗ grafen führten folgendes wörtlich an: 5 „Daß theils geitzige Chriſten, hauptſächlich aber die in Un⸗ ſeren Vormundſchafftlichen Fürſtenthumen und Landen ſich aufhaltende— und den Schutz genießende— zu allem uner⸗ laubten Wucher von Natur geneigte Juden andere nicht min⸗ der ſchädliche Schlupfwinkel, ihre gegen die ergangene Verord⸗ nungen zu verbottenem Wucher auch zu Beſchwehr⸗ und Aus⸗ ſaugungen des armen Landmanns abzielend— und gereichende Abſichten dädürch aufzufinden wiſſen: 1. daß ſie in eine Gemeinde mehr Viehe verſtellen als deren Markung und Weyd⸗Gang in ſich faſſen kann, dadurch dann das eigene Viehe derer Unterthanen Noth leyden muß, 2. daß ſie denen Unterthanen gantz junge Kälber hingeben, welche geraume Zeit ohne den geringſten Nutzen erhalten wer⸗ den müſſen, ehe ſie Alters⸗halber trächtig werden können, und 3. daß ſie, wann dergleichen Kälber in etlichen Jehren nicht trächtig fallen, dennoch dem Juden, ſtatt eines Kalbes ein erwachſenes Stück Viehe zur Helffte zurückgeben müſſen.“ Um dieſem Uebelſtand entgegenzutreten, wurden ſcharfe Beſtimmungen über Halten von Vieh, Verſtellen des Viehes 69 Darrẽ beficktigte nalieniſche Böfe Aufn.: Reichsnährſtand(Krack) Reichsminiſter Darrs beſichtigte in der Nähe von Rom einige Betriebe, um einen Einblick in die italieniſche Landwirtſchaft zu nehmen. Hier beſucht Reichsbauer uführer Darrs einen Pferdezuchtbetrieb und Treiben auf die Weide erlaſſen, unter Androhung von großen Strafen. Und neuntens: Den Milchzins ſetzten die Markgrafen von 4 Gulden bis auf 3 Gulden herab. Die Strafbeſtimmungen In den Verordnungen 10, 11 und 12 gaben dann die Markgrafen zuſammenfaſſend die Strafbeſtimmungen heraus: „Welcher Jud hierwider ſamt oder ſonders handeln würde, derſelbe nebſt Erſtattung des dem Chriſten durch ſolche Zu⸗ widerhandlung zugefügten Schadens, eo ipſo nicht nur vor ſeine Perſon, ſondern auch ſeine Famille Unſern Schutz ver⸗ lohren haben, und deſſen verluſtig erklähret werden ſolle.“ Jeder Mann, der Anzeige gegen Chriſt oder Jude wegen Uebertretung der Geſetze erſtattet, ſollte den dritten Teil der Geldbuße erhalten. Scharf, aber gerecht waren dieſe Verordnungen der Mark⸗ grafen von Baden⸗Durlach. Sie erkannten den Juden und ſeine Machenſchaften und ſind mit größter Strenge gegen ihn vorgegangen. Bauer, erkenne auch du den Juden, denn er iſt von Anbe⸗ ginn dein Todfeind, er will dich vernichten! Wer ſich mit dem Juden einläßt, geht zugrunde. Cioederbuck des deutſcken Dorfes Das Liedgut, das Volkslied, hat ſeit jeher eine hervor⸗ ragende Bedeutung innerhalb der deutſchen Volkskultur über⸗ haupt inne gehabt. Man darf wohl mit Recht behaupten, daß gerade das deutſche Volkslied beredter Ausdruck deutſcher Ge⸗ mütstiefe, deutſchen völkiſchen Empfindens geweſen iſt. All die ſeeliſchen Regungen, die in ihrer Geſamtheit den Charak⸗ ter eines Volkes ſo ſehr kennzeichnen, ſpiegeln ſich nirgendwo ſo klar und unverfälſcht wider wie im Volkslied. Die ſchönſten Perlen des völkiſchen Liederſchatzes, insbeſondere ſo⸗ weit es noch im Bauerntum lebendig iſt, zu ſammeln, iſt die Aufgabe eines Liederbuches, das in dieſen Tagen im Auf⸗ 70 (Unſer das trage des Reichsbauernführers erſchienen iſt. Verlag Kall⸗ Land. Ein Liederbuch des deutſchen Dorfes. meyer in Wolfenbüttel und Berlin.) nen Richard Eichenauer und Gerhard Pallmann. Dieſes Lie⸗ derbuch des deutſchen Dorfes iſt gleichzeitig unter Mitarbeit des Reichsheimſtättenamtes in der Deutſchen Arbeitsfront in Verbindung mit den Aemtern„Schönheit der Arbeit“ und „Feierabend“ in der NS.⸗Gemeinſchaft Kraft durch Freude er⸗ ſchienen. Reichsbauernführer R. Walther Darré hat in ſeinem Ge⸗ leitwort zum Ausdruck gebracht, daß dieſes Liederbuch des deutſchen Dorfes ſeinen Teil dazu beitragen ſoll, einen ent⸗ Als Herausgeber zeich⸗ ſcheidenden Vorſtoß zur Rückeroberung echter bäuerlicher und damit völkiſch⸗deutſcher Geſittung zu wagen. Dieſes Liederbuch des deutſchen Dorfes hat ſich eine gan ſpezielle Aufgabe geſtellt. Es will nicht ein Liederbuch ſein neben vielen anderen. Die Herausgeber haben ſich insbeſon⸗ dere bemüht, eine klare Aufgabenteilung zu den Lieder büchern der deutſchen Jugend zu ſchaffen. Das neue Liedgut der deutſchen Jugend, wie es insbeſondere aus dem Erlebnis der Kampfzeit entſtanden iſt, iſt darum in dieſem Werk nicht wiederholt worden. Auf der anderen Seite aber iſt alles Lied⸗. gut, das in den einzelnen Landſchaften noch erhalten geblieben war, einer gründlichen Prüfung unterzogen worden. Man hat dabei bewußt die ſtammliche Eigenart jeweils beibehalten, um den Charakter eines Liedes nicht zu verfälſchen. Selbſtverſtänd⸗ lich iſt auch das neuere Liedgut berückſichtigt, ſoweit es in ein bäuerliches Liederbuch, in ein Liederbuch des Landes gehört. So iſt dieſe Sammlung deutſchen Liedgutes ein anſchau⸗ liches und lebendiges Bild deutſcher Volkskultur. Die Ereig⸗ niſſe des Tages⸗ und des Jahreslaufes rollen an uns vorüber, alle Höhen und Tiefen des Lebens werden lebendig, alle Span? nungen, Konflikte, alle Harmonie und aller Lebensrhythmus, wie ihn das Landleben ſo überreich ſchenkt. Wer die Sprache des Volkes, auch aus alter Zeit, aufnehmen, wer klar und unverfälſcht dem Weſen deutſcher Lebensanſchauung nachſpüren will, dem wird dieſes Liederbuch des deutſchen Dorfes ein immer bereitwilliger Helfer und ein treuer Freund ſein. — um e⸗ es 0 nz in u⸗ g⸗ r, 8, he nd en in Eime zeitgemäße Betrachtung Von Veterinärrat Dr G. Schott. Vor einigen Monaten iſt unſer Grenzland Baden durch den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenſeuche in Schrecken verſetzt worden. Abgeſehen von kleineren, örtlich beſchränkt gebliebenen Seuchenausbrüchen, ſind nahezu 20 Jahre verfloſſen, ſeitdem der letzte Seuchengang die bäuerlichen Betriebe in Baden erheblich geſchädigt hatte. In der Impfung, in Verbindung mit den ſeu⸗ chenpolizeilichen Maßnahmen, hatte man zur Bekämpfung der Maul⸗ und Klauenſeuche bzw. Einſchränkung ihrer Ausbreitung ſo wertvolle Hilfen, daß an eine Verſeuchung des Landes in größerem Umfange faſt nicht mehr gedacht werden wollte. Woher die Seuche ihren Weg zu uns gefunden hat, iſt be⸗ kannt. Die Hoffnung, ihre Ausbreitung verhüten oder doch einſchränken zu können, hat ſich nur teilweiſe erfüllt. Trotz aller Maßregeln und der im allgemeinen verſtändnisvollen Einſicht und Mitarbeit der bäuerlichen Kreiſe, machte die Seuche keinen Halt. Sie ergriff Gemeinde für Gemeinde des badiſchen Rheintales, faßte Fuß im badiſchen Frankenland, er⸗ griff die benachbarten Länder bis ins Rheinland uſw. Den Weg zum Schwarzwald, zur Seegegend, zur Baar und zum ſüdöſtlichen Teil Badens hat die Seuche noch nicht gefunden. Das iſt ein großes Glück im Unglück. Manch einer wird beim Vergleich der veterinärpolizeilichen Maßnahmen zur Jetztzeit gegenüber früheren Jahren einen weſentlichen Unterſchied haben feſtſtellen können. Die Ver⸗ ſchärfung hat indeſſen wohlberechtigte Gründe, denn es geht um die Ernährungsfreiheit des ganzen deutſchen Volkes. Wir ſind nicht mehr gewillt und hierzu auch gar nicht mehr in der Lage, Ausfälle an Milch und Fett durch Oeffnen der Grenzen auszugleichen. Die Verluſte an Mälchtieren und an Nachwuchs könnten im Falle einer größeren Verſeuchung— abgeſehen von den ſchweren wirtſchaftlichen Schädigungen des bäuerlichen Berufsſtandes dem glückhaften Gelingen der Er⸗ zeugungsſchlacht und des Vierjahresplanes ſtark entgegenwir ken. Hoffen wir zuverſichtlich, daß wir vor dieſen letzten Folgen verſchont bleiben In manchen Gemeinden hat die euche beſonders ſchwere Opfer gefordert, teilweiſe ſind neben zahlreichen Notſchlachtun gen auch eine erhebliche Anzahl verendeter Tiere zu beklagen. Darüber, was noch als Folge der Verſeuchung bei geneſenen Tieren eintreten kann, hat der Landwirt vielleicht noch nicht ſo ſehr nachgedacht. Daß aber allerhand Nachkrankheiten, Herz⸗ und Lungenleiden, Unfruchtbarkeit, Milchmangel, Klauenleiden uſw. den Landwirten Sorgen bereiten werden, iſt ja bekannt. Es iſt gut, die zu erwartenden nachteiligen Folgen jetzt ſchon in Rechnung zu ſtellen. Wie ſteht es nun mit der Ausfüllung der Lücken, durch Erſatz⸗ beſchaffung von Tieren? Das wird für viele badiſche Landwirte u. U. eine ſchwer zu löſende Frage ſein, da zumeiſt klein⸗ bis mittelbäuerliche Betriebe, die im allgemeinen kapitalſchwach ſind, von der Seuche betroffen ſind. Inſoweit in Gemeinden die Verluſte durch Fleiſchabnahmevereine, örtliche private Ver⸗ ſicherungsvereine oder anderweite gegenſeitige Hilfsmaßnah⸗ men zum Teil wenigſtens gedeckt werden konnten, wird ſich eine gewiſſe Erleichterung bei der Erſatzbeſchaffung fühlbar machen. Allerdings hängt die Größe dieſer Hilfsmöglichkeiten von der Zahl der, außer den laufenden(durch Fremdkörper, Schwergeburten, Euter⸗ und Gebärmutterleiden, Unglücksfälle uſw. verurſachten) Schadenfällen, infolge der Maul⸗ und Klauenſeuche eingetretenen Tierverluſte, ſowie der Zahlungs⸗ fähigkeit der Viehbeſitzer einer Gemeinde ab. Ein guter Schutz gegen die gehäuft auftretenden Schaden⸗ fälle beſteht in den, im Badiſchen Viehverſicherungsverband zu⸗ ſammengeſchloſſenen Anſtalten. Die geſchädigten Viehbeſitzer erhalten bei notgeſchlachteten Tieren 80 v. H. und bei veren⸗ deten Tieren 70 v. H. des Verſicherungswertes, bzw des bei der Entſchädigungsleiſtung von den Ortsſchätzern feſtgeſtellten Ab⸗ ſchätzungswertes des Tieres unter Berückſichtigung ſeines Ver⸗ kaufswertes im geſunden Zuſtande. Die einzelnen örtlichen Verſicherungsanſtalten haben am Jahresſchluß nur die Hälfte der örtlich geleiſteteten Entſchädigunasſummen durch Umlage aufzubringen, während die andere Hälfte auf den ganzen Ver⸗ band umgelegt wird. Die Hälfte aller durch Verwertung der Tiere und verwendbaren Tierteile erzielten Erlöſe verringert die örtliche Entſchädiaungsleiſtung entſprechend. Das Badiſche Viehverſicherungsgeſetz ſieht für den Fall einer in einer Ge⸗ meinde infolge Auftretens von Seuchen eingetretenen Entſchä⸗ digungsleiſtung in außerordentlicher Höhe die Ermäßigung der Verbandsumlage bis zur Hälfte ihres Betrages vor. Berückſichtigt man dabei, daß in den Umlageforderungen auch bereits die tierärztlichen Behandlungskoſten(ganz oder teilweiſe) ſowie die Ausgaben für Heilmittel enthalten ind, ſo bedeutet dieſe Art der Verſicherung der Tierbeſtände im Hin⸗ blick darauf, daß wenige Tage nach Vorlage der Schadenanzeige die Entſchädigungsſumme an den geſchädigten Viehbeſitzer zur Auszahlung kommt, eine außerordentlich große Hilfe für den verſicherten Land⸗ wirt. Jeden Verſicherten trifft die Heranziehung zur Beitrags⸗ pflicht nach Maßgabe des Verſicherungswertes ſeines Viehbe⸗ ſtandes, und alle Verſicherten tragen gemeinſam an den Scha⸗ denfällen und den Koſten für Tierarzt und Heilmittel, alſo genoſſenſchaftlicher Geiſt bei Bauern und Landwirten! In dem jetzigen Seuchengang verdient die Schaffung des Badiſchen Viehverſicherungsgeſetzes eine beſonders dankbare Würdigung, deſſen Erlaß die Badiſche Staatsverwal⸗ tung im Benehmen mit den landwirtſchaftlichen Vertretungen vor nahezu 50 Jahren trotz großer Belaſtung der Staatskaſſe als eine unumgängliche Notwendigkeit im Intereſſe der klein⸗ und mittelbäuerlichen Betriebe in Baden erkannt hatte. Zu Zeiten ſolcher Verſeuchung und Seuchengefahr wird die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum Badiſchen Viehverſiche⸗ rungsverband als beſondere Wohltat empfunden. Erzeugungskoſtenſenkung für die Candwirtſckaft Bedeutſame Ausführungen von Staatsſekretär Backe und Hauptamtsleiter Dr. Reiſchle Zum Jahresbeginn hat Staatsſekretär Backe vom Reichs⸗ und Preußiſchen Miniſterium für Ernährung und Land wirtſchaft, der gleichzeitig Leiter der Geſchäftsgruppe Er⸗ nährung beim Beauftragten des Vierjahresplanes iſt, in einem ſehr beachteten, in der„Deutſchen Volkswirtſchaft“ erſchienenen Aufſatz die agrarpolitiſche Lage in Deutſchland unterſucht, und damit den Grundſatz vertreten, daß— ähnlich wie bei den künſtlichen Düngemitteln— die geſamten Geſtehungskoſten der deutſchen Land wirtſchaft eine allgemeine Senkung deshalb er⸗ fahren müßten, weil erſt dann die von der Landwirtſchaft ge⸗ forderte Erzeugungsſteigerung in einer für die Exiſtenz des Landvolkes tragbaren Form weiterhin möglich ſei. In der „NoS⸗Landpoſt“, dem parteiamtlichen Organ des Reichsamtes für Agrarpolitik der Reichsleitung der NS DA und Haupt⸗ blatt des Reichsnährſtandes, nimmt auch der Reichshauptamts⸗ leiter Dr. Hermann Reiſchle zu dieſen Problemen Stel⸗ lung, nachdem Backe beſonders auf die ſtändige Steigerung der Barlöhne und Bargehälter in der Landwirtſchaft ſeit 1934/1935 hingewieſen hatte. Dr. Reiſchle legte in ſeinen Ausführungen dar, daß gerade in den bäuerlichen Betrieben Deutſchlands die Barlöhne um durchſchnittlich 40—50 Prozent, verſchiedentlich aber ſogar bis zu 70 Prozent geſtiegen ſeien. Mit Ausnahme der künſtlichen Düngemittel ſeien aber die Preiſe der induſtriellen Produk⸗ tionsmittel der Landwirtſchaft nicht gefallen. Aus dieſen Tat⸗ ſachen ergäbe ſich die Feſtſtellung, daß der Bargeldüber⸗ ſchuß der bäuerlichen Betriebe ſchon im Jahre 1935/1936 wieder in demſelben Maß abzufallen begann, wie er 1933 angeſtiegen ſei. Trotzoͤem be⸗ ſtehe ein Unterſchied zwiſchen dem Lohn auf dem Lande und demjenigen des gewerblich tätigen Volksgenoſſen, ein Unter⸗ ſchied, der ſich in ſtarkem Umfange auf den Fortſchritt der Landflucht auswirke. Dr. Reiſchle ſpricht deshalb von der „Sozial⸗Schere Stadt⸗Land“, die heute ſtark auseinanderklaffe. Aus dieſem Grunde fordert er ein„neues Auswiegen“ des wirtſchaftlichen Verhältniſſes Stadt⸗Land. Die Unterſuchung der Lohn-, Zins⸗ und Steuerfragen in der Landwirtſchaft und nicht zuletzt auch der Preiſe der Produktionsmittel müſſe nun⸗ mehr erfolgen. 11 In jeder bäuerlichen Arbeitseinteilung iſt für den Winter das Miſtfahren vorgeſehen, und es wird wohl kaum einen Bauern geben, der in dieſen arbeitsärmeren Monaten die Humusverſorgung ſeiner Aecker und Wieſen verſäumt. Viel⸗ leicht weil dieſe Arbeit altgewohnt und zur Regel geworden iſt, wird die große Bedeutung der natürlichen Düngemittel nicht genügend gewürdigt. Zwar enthalten Stallmiſt und Jauche die eigentlichen Pflanzennährſtoffe in ſchwankenden Mengen, ihr Hauptwert beruht aber auf dem hohen Gehalt an organiſchen Stoffen(Humusſtoffen). Der Humus erhöht die Aufnahmekraft und Speicherfähigkeit des Bodens für Waſſer, Wärme und Nährſtoffe und bildet die beſte Nahrung für die Kleinlebeweſen, die bei der Bildung der Bodengare von entſcheidender Bedeutung ſind. Die Aufgaben der wirtſchaftseigenen Dünger bei der Fruchtbarmachung des Bodens ſind ſo vielſeitig und wichtig, daß es heute nicht mehr angängig iſt, wenn durch falſche Be handlung des Miſtes im Stalle und vor allem durch ſchlechte Pflege auf einer unz weckmäßigen Düngerſtätte alljährlich der Land⸗ wirtſchaft viele Millionen Mark verlorengehen. Schon im Stalle muß die ſachgemäße Miſt⸗ pflege einſetzen, denn ſchon Art und Durchführung des Einſtreuens ſind für den Wert des Miſtes ſehr wichtig. Das beſte Einſtreumaterial liefert das Stroh des Wintergetreides, deſſen Aufſaugefähigkeit durch Schneiden auf 30 bis 50 Zentimeter Länge erheblich geſteigert wird. Auch iſt kurzſtrohiger Miſt auf der Düngerſtätte und beim Aus⸗ fahren viel leichter zu behandeln. Die erſte Vorausſetzung Archiv Wochenblatt(30 Dungſtätte und ſachgemäße Düngerlagerung aber zur Erzielung guten Miſtes iſt eine richtige Düngerſtätte. Ob die jeweilige Dungſtätte den Anforderungen entſpricht, darüber gibt die zuſtändige Wirtſchaftsberatungs⸗ ſtelle gerne Auskunft; ſie vermittelt die Baupläne für Neu⸗ und Umbauten und ſchließlich auch die ſehr begehrten Bau⸗ zuſchüſſe. Bei der Behandlung und Lagerung des Miſtes auf der Düngerſtätte eines Hofes, der noch nicht mit der neuzeitlichen Dunglege ausgeſtattet iſt, iſt beſonders darauf zu achten, daß der friſche Miſt in einen guten und gleichmäßigen Rottezuſtand gebracht wird, da nur genügend aufgeſchloſ⸗ ſener Miſt eine gute Wirkung auf dem Felde zeigt. Die Er⸗ fahrungen haben bewieſen, daß die Erzeugung einer möglichſt großen Maſſe von gleichmäßig verrottetem Miſt dann am beſten erreicht wird, wenn man den Miſt nicht, wie vielfach üblich, flach über die ganze Düngerſtätte breitet, ſondern ihn in mehreren Stapeln aufgeſchichtet lagert. Bei flacher Lagerung kommt friſcher Miſt zuerſt aufs Feld, oft bleibt ſogar gut verrotteter Miſt in der Düngerſtätte zu⸗ rück, und ſchließlich werden Lagerungsverluſte durch Luft, Sonne und Regen beſonders hoch. Hochſchichtung des Miſtes in mehreren Stapeln iſt daher unbedingt zweckmäßig. Jeder Bauer und Landwirt kann ſie durchführen. Sie muß daher möglichſt raſch auch auf dem letzten Bauernhof eingerichtet werden. Die Arbeit und Mühe, miſtes verwendet wird, wirkt ſich nur dann die auf die Bereitung des Stall⸗ vollſtändig aus, Geordnete Bumuswiriſchaft wenn auch die Anwendung des Stalldüngers ſach⸗ gemäß durchge führt wird. Ausbringen bei kühlem Wetter, gleichmäßiges Ausbreiten und möglichſt Verluſte, die un⸗ baldiges Unterbringen ſchränkt die umgänglich ſind, ſtark ein. Eine Düngung mit Stallmiſt gibt meiſt erſt die Möglichkeit einer beſſeren Ausnutzung der Handelsdüngemittel, ſowohl bei gleichzeitiger Anwendung der beiden Düngerarten wie auch in den der Stallmiſtdüngung Dieſe Tat⸗ folgenden Jahren. Breiten des Miſtes nach dem Ausfahren ver⸗ Alsbaldiges ringert die Verluſte ſache iſt beſonders deshalb wichtig, weil ja eine Düngung mit Stallmiſt allein nur einen Bruchteil der durch die Ernten ent⸗ zogenen Nährſtoffmengen dem Boden wieder zuführt. Statiſtiſcher Ueberſchlag Mittel⸗ Gehobene Hohe haykg ernte Ernte Ernte NIKI P! NIKI P[PNIE IP 1. Ernteentznu g 12001360 4601460165 560184206 70 2. Gedeckt davon durch N-Samm⸗ n 63—— 77——1 98—1— 3. Aus Boden und Dünger zu decken 57136 46 690165] 560 86206 70 4. Von 3 durch Stallmiſt und Jauche zu decken(100 bezw. 120 bezw. 150 dzſha).. 27 70, 28 32 84 30 411105 5. Erhaltung des 3 erfordert an aufnehmbaren Han⸗ delsdüngernährſtoffen„ 30 66 21] 37 81/ 260 45/101 3² 6. Verwendet an Handelsdünger 177 ̃ ᷣ. 32 22 17 32 22 17 32 22 nachfolgend die Bezeichnungen Stickſtoff, Kali und 1 Zur Abkürzung ſind 0 le N, K und P erſetzt. Phosphorſäure durch die chemiſchen Symbo in ſeiner Schrift„Dün⸗ Wenn Geheimrat Remy, Bonn, feſtgeſtellt hat, daß gerverbilligung und Düngerwirtſchaft“ Neuzeitliche dreiteilige Dunglege mit Jauchegrube im bäuerlichen Betrieb —!r.!.ꝛ. r 33 aneckeueee eeen ee en e . emen ee vd berge er Rec per,eneereeeeree. t 2 2 70 70 38 3 wie die Ueberſicht zeigt— die durch die Ernten entzogenen Nährſtoffmengen ſo hoch ſind, daß, im Reichsdurchſchnitt ge⸗ ſehen, Wirtſchaftsdünger und Handelsdünger zuſammen noch lange nicht den wirklichen Nährſtoffentzug decken, ſo liegt die Bedeutung des Wirtſchaftsdüngers klar auf der Hand. Dieſe geben erſt die Gewähr, daß die zur Er⸗ zielung von Höchſternten in erhöhtem Maße zur Anwendung gebrachten Handelsdünger auch den entſprechenden Nutzeffekt im Boden hervorrufen. Schließlich muß aber noch darauf hin⸗ gewieſen werden, daß die richtige Anwendung der wertvollen wirtſchaftseigenen Dünger nicht genügt, um die Wirkung erhöhter Handelsdüngergaben ſicherzuſtellen; die ſonſtige Kulturfürſorge wie Kalkung, Untergrunderſchließung und Boden⸗ bearbeitung, Schädlings⸗, Unkraut⸗ und Lager⸗ ſchutz, Fruchtfolge⸗, Beſtellungs⸗ und Pflegever⸗ beſſerung, Anbau von leiſtungsfähigen und an⸗ paſſungsfähigen Sorten, beſtes Saat⸗ und Pflanzgut und entſprechende Vorbereitungen desſelben machen die Bahn für erfolgreichen Düngereinſatz frei und er⸗ öffnen dem umſichtigen Bauern faſt in jedem Betrieb noch Möglichkeiten der Ertragsſteigerung. Iweckmäßige Aufzucht des fleckviehrindes Den heute begonnenen Aufſatz„Zweckmäßige Aufzucht des Fleck⸗ viehrindes“ von Tierzuchtdirektor Dr. Zettler ſetzen wir in den kommenden Folgen des Wochenblattes fort. Von allen deutſchen Ländern hat Baden auf 100 Hektar landwirtſchaftlich genutzter Fläche die meiſten Kühe, nämlich 54, dagegen ſteht es mit ſeiner verhältnismäßig geringen Zahl von nur 40 Jungtieren auf dieſer Fläche erſt an fünfter Stelle der deutſchen Rinderzuchtgebiete. Dies liegt zum großen Teil in der wirtſchaftlichen Struk⸗ tur des Landes mit ſeiner verhältnismäßig großen Zahl klei⸗ ner und kleinſter Betriebe einerſeits, dem hohen Milchbedarf ſeiner dichten Bevölkerung mit größeren Städten und ſtarker Induſtrie ſowie dem ausgedehnten Handelsgewächs⸗ und Weinbau andererſeits begründet. Es fehlen uns deshalb vor allem die gewaltigen Weideflächen großer Gebiete Norddeutſch⸗ lands, welche die günſtigſten Vorausſetzungen für eine geſunde, naturgemäße und verhältnismäßig billige Aufzucht abgeben. Unſere geringen Weideflächen geſtatten nur die Sömmerung eines kleinen Teiles unſerer Jungtiere. Dazu ſind unſere beſitz- und betriebswirtſchaftlichen Vorausſetzungen inſofern auch ungünſtig, als 91 Prozent der Rinder im Kleinbeſitz bis zu 20 Hektar Betriebsgröße ſtehen. Dadurch ſind ſyſtematiſche Zuchtwahl und Zuchtausleſe außerordentlich erſchwert, und deshalb Nieten und Enttäuſchungen zahlreicher und ſchwer— wiegender. Denn es iſt klar, daß fünf Züchter mit zu⸗ ſammen 100 oder gar 200 Kühen ſchneller zu ihrem Ziel kommen als 30 oder 50 Züchter bei uns mit der gleichen Zahl Zuchtkühe, wie es im größten Teil des badiſchen Fleckviehzuchtgebietes der Fall iſt. Die Großbetriebe fallen ja leider bei uns für die Zucht aus den verſchiedenſten Gründen faſt ganz aus. Der Zuchtbedarf wird nicht gedeckt! So kommt es, daß wir zur Zeit den großen Bedarf an Milch⸗ kühen aus der eigenen Zucht nicht decken und die Einfuhr recht groß iſt. Dieſer Zuſtand iſt un wirtſchaftlich, weil die aus gänzlich anderen Umwelt⸗, Boden⸗, Futter-, Klima⸗ und Wirtſchaftsverhältniſſen(Weidehaltung) kommenden Kühe meiſt ſchon frühzeitig der Ausmerzung infolge Unfruchtbarkeit, Tuberkuloſe und Euterkrankheiten anheimfallen, weil ſie bei den ungünſtigen Haltungsbedingungen(Stallhaltung) den an ſie geſtellten Anforderungen nicht gewachſen ſind. Neben dieſen äußeren Hinderniſſen, welche einer fortſchritt⸗ lichen Rinderzucht allgemein entgegenſtehen, hat die große Maſſe unſerer Züchter noch nicht die richtige Einſtellung zu den Aufzuchtfragen gewonnen. Manche ſind noch die„Prämien⸗ züchter“ früherer Zeiten, andere„Konjunkturzüch⸗ ter“, welche die zur Zeit günſtige Lage des Zuchtbullenmarktes gerne ausnützen möchten, die Aufzucht weiblicher Tiere aber äſſi Groß iſt immer noch die Zahl derer, die das neugeborene Kalb als etwas Fertiges, Gegebenes betrachten und hinnehmen und alles weitere der„Raſſe“ überlaſſen; entwickelt ſich das Kalb gut, iſt die„Raſſe“ gut, iſt es umge⸗ kehrt, taugt die„Raſſe“ nichts. Sie ſollten aber wiſſen, daß ihre ſorgende Hand die Anlagen zu geſtalten und auszubilden hat. Sie vergeſſen noch zu oft, daß die beſte Zeit hierfür das jugendliche Alter, das erſte Jahr, iſt, weil hier Zelltätigkeit und Stoffumſatz am lebhaf⸗ teſten, die Anpaſſungsfähigkeit, Formbarkeit und Entwicklungs⸗ energie am beſten ſind, daß Geſundheit, Lebenskraft und Lei⸗ ſtung der Tiere nicht nur von ihren ererbten Anlagen, ſon⸗ dern ebenſo ſehr von der Geſtaltung der geſamten Umwelt⸗ verhältniſſe abhängen. Es gilt alſo, die Aufzucht der Jung⸗ tiere, namentlich der weiblichen, nicht nur zahlenmäßig zu för⸗ dern, ſondern eine beſſere, ſachgemäßere Aufzucht des Einzeltieres zu erreichen, damit eine möglichſt große Zahl der zur Aufzucht kommenden Kälber zu guten Zucht⸗ tieren oder Milchkühen heranwächſt. Der Fleckviehzüchter in der Erzeugungsſchlacht Es ſoll Aufgabe der folgenden Ausführungen ſein, aufzu⸗ zeigen, wie der Fleckviehzüchter ſeiner ihm in der Er⸗ zeugungsſchlacht zugewieſenen großen Auf⸗ gabe gerecht werden kann, Tiere zu züchten, die im⸗ ſtande ſind, das Futter der Wirtſchaft beſtmöglichſt zu verwerten, in menſchliche Nahrung, Arbeit und andere für uns lebenswichtige Produkte zu verwandeln. Es iſt klar, daß für den vorgeſchrittenen Züchter vieles oder vielleicht das meiſte nichts Neues iſt, denn wir haben in den vergangenen Jahren bewußt einen erheblichen Teil un⸗ ſerer Aufklärungsarbeit für dieſe ſo wichtige und teilweiſe praktiſch ſo ſehr vernachläſſigte Frage verwendet. Andererſeits ſehen wir aber doch täglich Jungtiere, und werden uns immer wieder ſolche auch von organiſierten Züchtern vorgeſtellt, deren Ausſehen uns auf den erſten Blick die falſche Aufzucht erkennen läßt. Selbſt häufige Wiederholungen bekannter, aber oft mißachteter Tatſachen können deshalb zweckmäßig und nütz⸗ lich ſein. Durch unſachgemäße Aufzucht werden immer noch ungeheure Werte verſchleudert, ſo daß dieſe Fragen auch ein erhebliches Allgemeinintereſſe beanſpruchen. Aufnahme: Schlitz Blutentnahme von Kühen, die die Seuche ſchon überſtanden haben, zur Herſtellung von Impfſtoff gegen die Maul⸗ und Klauenſeuche 13 Warum werden die Bybriden entfernt? Wenn jetzt über die von den ſtaatlichen Stellen ange⸗ ordnete Hybridenentfernung geſprochen wird, ſieht man je nach der Gegend, in der die Frage zur Diskuſſion ſteht, entweder zufriedene Geſichter, von denen die jahrelange Angſt um die Erhaltung des Edelweinbaues gewichen iſt, oder aber man begegnet erregten Gemütern, die da glauben, mit der Entfer⸗ nung der Hybriden wolle man nichts anderes als den Edel⸗ weinbau begünſtigen, ihnen den Haustrunk wegnehmen, und noch andere wenig einſichtige Gründe werden angeführt. Die Frage, um die es hier eigentlich geht und derentwegen alles in Gang kam, wird häufig gar nicht beachtet oder nicht voll gewürdigt und leider in vielen Fällen aber auch gänzlich verkannt. Und doch haben ſchon alle etwas von einer Reblaus gehört, und viele kennen ihre verheerenden Schä⸗ den, wenn vielleicht auch nur vom Hörenſagen. Die durch den Reblausbefall entſtehende Ertragsminderung iſt zunächſt für die Betroffenen nicht das Schwerſte und Einzige. Die größten Koſten verurſacht der Wiederaufbau mit reblauswiderſtands⸗ fähigen Pfropfreben, der, wenn er ſich raſch vollziehen muß, nur unter allerſchwerſten Opfern möglich iſt. Eine langſame Umſtellung der gefährdeten Gebiete auf Pfropfreben kann der periodiſchen Verjüngung der Weinberge angeglichen werden und iſt damit ohne weſentlich größere Koſten für den Winzer tragbar. Die langſame Umſtellung auf reblauswiderſtands⸗ fähige Reben iſt aber nur dann möglich, wenn mit allen Mit⸗ teln die Ausbreitung der Reblaus vermindert wird. Nur dieſer Weg wird dazu führen, die deutſchen Weinbaugebiete vor der ſchweren Kataſtrophe zu bewahren, die faſt alle Weinbauländer mit dem Einbruch der Reblaus zu verzeichnen hatten. Neblaus vermehrt ſich ſtark! Ein kurzer Blick auf das Geſchichtliche über das Auftreten der Reblaus gibt ſchon ein ungetrübtes Bild von den außer⸗ ordentlichen Schäden, die das kleine Inſekt in den europäiſchen Weinbauländern verurſacht hat. Als die Reblaus 1854 in Nordamerika an wilden Reben entdeckt wurde, kannte man noch nicht ihre Gefährlichkeit für die Europäerreben und ſo iſt es zu verſtehen, daß der Schädling zu jener Zeit mit Amerikanerwurzelreben unerkannt nach England und Frank⸗ reich eingeſchleppt werden konnte. Dieſe Reben dienten Anbau⸗ verſuchen, um ihr Verhalten gegenüber dem Aeſcherich, gegen den ſie widerſtandsfähig ſein ſollten, feſtzuſtellen. Obwohl ſich 1863 in Frankreich die erſten ſichtbaren Schädigungen in einem Zurückgehen der Stöcke zeigten, dauerte es doch faſt 5 Jahre, bis man der Urſache richtig nachging und ſchließlich dann auch den Schädling feſtſtellen konnte. Bei der außerordentlich großen Vermehrung der Inſekten und in beſonderem Maße der Reb⸗ laus bedarf es keiner weiteren Erklärung, daß dieſe Zeit⸗ ſpanne dem Schädling genügte, ſich ſo feſtzuſetzen und auszu⸗ breiten, daß eine wirkſame Bekämpfung ſelbſt bei richtiger Erkennung der Sachlage nicht mehr möglich war. So kam es dann, daß 15 Jahre nach dem Auffinden des Schädlings von 2% Millionen Hektar Reben in Frankreich 1 Million als ver⸗ ſeucht bekannt war und davon“ Million völlig einging. Aehn⸗ liche Reſultate hatten auch die übrigen Weinbauländer zu ver⸗ zeichnen. Die gefährliche Reblaus fliege Nur Deutſchland war in der Lage, dank ſeiner ſtrengen Reblausgeſetzgebung und des gut arbeitenden Reblausbekämp⸗ fungsdienſtes, die in den 70er und 80er Jahren auftretenden Verſeuchungen im weſentlichen auf die örtlichen Gebiete zu be⸗ ſchränken. Wenn an eine Ausrottung der Reblaus, wie die Er⸗ fahrung zeigt, nicht zu denken iſt, ſo war es durch die An⸗ wendung des Vernichtungsverfahrens und der Ueberwachung des Rebenverkehrs doch möglich, die Ausbreitung weitgehendſt einzudämmen. Erſt in der Nachkriegszeit und beſonders in den letzten 10 Jahren trat ein Umſtand ein, der die Bekämpfungs⸗ maßnahmen vor neue Schwierigkeiten ſtellte. Es zeigte ſich im Jahre 1928 in Baden zum erſtenmal, daß die Reblaus unter den hieſigen klimatiſchen Verhältniſſen in der Lage iſt, die Blätter der Amerikanerreben und Direktträger(Hybriden) zu befallen und dort Gallenläuſe und beflügelte Rebläuſe zu bil⸗ den, ähnlich wie das aus ihrer Heimat und den Mittelmeer⸗ ländern bekannt iſt. Die wenigen Blattverſeuchungen konnten zunächſt als harmlos angeſehen werden, glaubte man doch, daß die Entwicklung nur unter beſonders günſtigen Verhältniſſen möglich ſei. Das Auftreten der Gallenläuſe häufte ſich aller⸗ dings vom Jahre 1933 an in derart erſchreckendem Umfang, daß 1937 80 Gemarkungen blattreblausverſeucht waren. Wie die Ausbreitung weiter vor ſich ginge, wenn ihr nicht mit allen Mitteln Einhalt geboten würde, läßt ſich an den Fingern abzählen, vor allen Dingen, wenn man ſich nicht der Tatſache verſchließt, daß die Zunahme der Verſeuchungen der letzten 3 Jahre in Baden ſo groß war wie die der vorausgegangenen 20 Jahre. Unwillkürlich denkt man an die erwähnte ſtarke Ausbreitung in Frankreich und zieht hier Parallele. Von allen Verbreitungsarten iſt die Reblausfliege die allergefährlichſte, weil ſie vom Wind bis 30 Kilometer und mehr weggetragen wird und ſo, allerdings nur bei Vorhandenſein von Ameri⸗ kanerreben, neue Reblausherde mit Gallen- und Wurzelläuſen bilden kann. Mit dem Entfernen der Hybriden iſt der Reblaus dieſe weite und äußerſt gefährliche Verbreitungsform ge⸗ nommen. Die Entfernung der Hybriden Die für den deutſchen Weinbau außerordentlich gefahrvolle Ausbreitung der Blattreblaus in den unterbadiſchen Wein⸗ baubezirken veranlaßte die zuſtändigen Reichs⸗ und Staats⸗ ſtellen, als einzige Möglichkeit, die dem Weinbau drohende Ge⸗ fahr abzuwenden, die Hybridenentfernung anzuordnen. Aus den vom Finanz⸗ und Wirtſchaftsminiſterium erlaſſenen An⸗ ordnungen iſt erſichtlich, daß die Entfernung der Hybriden ab⸗ ſchnittsweiſe zu erfolgen hat und in der Weiſe vor⸗ genommen wird, daß zunächſt einmal alle Hybriden längs der badiſch⸗württembergiſchen Grenze in einer breiten Zone aus⸗ gehackt werden müſſen. Damit kommt man zunächſt dem von den benachbarten Ländern verlangten Schutz vor einem Ueber⸗ gehen der Reblaus in die angrenzenden Weinbaugebiete nach. Die angrenzenden Länder haben bereits im letzten Jahr der drohenden Verſeuchung Rechnung getragen und die Hybriden entfernt. Die Anordnung ſieht die Umſtellung der Hybriden in der Weiſe vor, daß unterſchieden wird zwiſchen Feldhybriden außerhalb des Rebgeländes, Hybriden in den abgegrenzten Rebgewannen und den Haus⸗ und Gartenhybriden. Die erſt⸗ genannten Hybridenanlagen waren bis zum 15. Januar 1938 auszuhacken, während die Hybridenpflanzungen in den erklär⸗ ten Rebgewannen abſchnittsweiſe geräumt werden. Garten⸗ und Haushybriden brauchen in dieſer Zone zunächſt noch nicht entfernt werden. Im übrigen wird die Entfernung der Hybriden in allen badiſchen Weinbaugebieten nach beſtimmtem Plan durchgeführt werden. Damit wird dann die ſchon erwähnte Gefahr der Reblaus⸗ ausbreitung beſeitigt. Das bedeutet aber nicht mehr und nicht weniger als die Erhaltung der Exiſtenz einiger hunderttauſend Winzerfamilien, die neben dem badiſchen Volk den lebendigen Grenzwall an der deutſchen Weſtgrenze bilden und hier auf oft kleinſten, häufig ſteinigen und ſteilen Bodenflächen, die für jede andere Kultur wertlos ſind, ihr Daſein finden und be⸗ deutende volkswirtſchaftliche Werte erzeugen. Dieſe Familien vor vermeidbaren ſchweren wirtſchaftlichen Schäden zu bewah⸗ ren, iſt das Ziel der Hybridenvernichtung. Der Notwen⸗ bigkeit der Hybridenvernichtung kann ſich heute nur noch der verſchließen, der nicht guten Willens iſt. E. 74 Das Allmendweſen ſpielt bei uns in Baden bis zum heu⸗ tigen Tage eine bedeutſame wirtſchaftliche Rolle. Das ergibt ſich aus den großen Allmendflächen, welche wir in den meiſten Bezirken antreffen. Insgeſamt beſitzen wir eine land wirtſchaft⸗ liche Allmendfläche von rund 35 345,5 Hektar. In manchen Ge⸗ meinden ſteigt der Anteil der Allmend bis zur Hälfte der land⸗ wirtſchaftlich genutzten Gemarkungsfläche und in ſolchen Ge⸗ meinden ſpielt die Allmend und ihre Bewirtſchaftung geradezu eine ausſchlaggebende Rolle. Im Zuge der Maßnahmen zur Ernährungsſicherung iſt das öffentliche Intereſſe wieder mehr als zuvor auf das All⸗ mendweſen hingelenkt worden. Wir machen zur Zeit überall in Deutſchland mit großen Koſten verbundene Anſtrengungen, um minderwertiges Gelände, wie Sümpfe, Moore, Oedland uſw., landwirtſchaftlich nutzbar zu machen. Daneben beſteht die Tatſache, daß bei uns weite Allmendflächen mit vielfach ausgezeichneten Bodenverhältniſſen nicht die Bewirtſchaftung erfahren, die wir unbedingt verlangen müſſen. Dieſer unerfreuliche Zuſtand findet in der Regel darin ſeine Erklärung, daß die Allmendflächen auch heute noch nach den altübernommenen Allmendordnungen bewirtſchaftet wer⸗ den. Dieſe gemeindeweiſe verſchiedenen Allmendordnungen waren bei ihrer Einführung ohne Zweifel gründlich durch— dacht. Sie haben ſich meiſt auch durch Generationen ſegensreich ausgewirkt. Sie paſſen aber in unſere heutige Zeit mit ihren gänzlich veränderten Verhältniſſen, vielfach nicht mehr herein. Es ſei nur hingewieſen auf das von Jahrzehnt zu Jahrzehnt geſtiegene Einrückungsalter, auf die allenthalben eingeriſſene geſetzwidrige Unterverpachtung der Allmend, auf die meiſt ge⸗ radezu unſinnige, jede vernünftige Bewirtſchaftung hemmende Allmendzerſplitterung, um dies einigermaßen klarzumachen. Im Hinblick auf die geſteigerten Erträge, die wir heute von unſeren Böden verlangen, ſind derartige Mißſtände in der Allmendbewirtſchaftung nicht mehr länger zu verantworten. In dieſer Erkenntnis iſt man auch bereits vielerorts daran ge⸗ gangen, die Allmendnnutzung aus ihrer Erſtarrung in veraltete Formen zu löſen und unſeren gegenwärtigen Bedürfniſſen ent⸗ ſprechend elaſtiſcher zu geſtalten. So wurde zum Beiſpiel im Bezirk Mannheim⸗Weinheim die bisherige Art der Allmendvergebung an die Bürger im Laufe der letzten Jahre vollſtändig aufgegeben. Die Allmend umfaßt in dieſem Bezirk durchſchnittlich ein Fünftel, und in einzelnen Gemeinden bis zur Hälfte der landwirtſchaftlich ge⸗ Ein Wort zur Allmendbewirtſckaſtung Von Dr. Krumm, Landesökonomierat, Karlsruhe nutzten Fläche. In ſämtlichen Gemeinden war eine ſtarke Ver⸗ nachläſſigung der Allmendloſe feſtzuſtellen, hauptſächlich infolge des hohen Einrückungsalters, der umfangreichen Verpachtung und der ſtarken Zerſplitterung. Nacheinander haben nun die Gemeinden die Allmendausgabe an die Bürger eingeſtellt und die geſamten Flächen zunächſt an ſich gezogen. Dann wurden die Loſe, die häufig nur 3 bis 6 Ar groß waren, zu Parzellen von 25 bis 50 Ar zuſammengelegt, die eine Bewirtſchaftung mit Maſchinen ermöglichen. Nur einzelne Gewanne behielten eine kleine Unterverteilung, damit für Kleinſtbetriebe und Ar⸗ beiterfamilien jeweils die erforderliche Zahl kleinerer Loſe zur Verfügung ſteht. Nach dieſer Zuſammenlegung erfolgt die Ver⸗ gebung der Allmend auf dem Wege der Verpachtung zu vorher feſtgelegten angemeſſenen Pachtpreiſen. Pachtverſteigerungen fanden nicht ſtatt. Jeder Bauer und Landwirt ſowie jeder Ar⸗ beiter hat grundſätzlich die Möglichkeit, eine Allmendfläche zu⸗ zupachten. Hierbei hat der im Genuß befindliche Bürger je⸗ weils das Vorpachtrecht. Wo die Nachfrage über den Land⸗ vorrat hinausgeht und infolgedeſſen nicht alle Wünſche befrie⸗ digt werden können, wird nach der ſozialen Lage der Pachtlieb⸗ haber entſchieden. Die Pachtdauer iſt auf 9 Jahre bemeſſen. Der Pachtzins iſt von den Pächtern alljährlich an die Gemeinde⸗ kaſſe zu entrichten. Die geſamten Pachtzinſen werden an die genußberechtigten Bürger nach Maßgabe ihres anteiligen An⸗ ſpruches jährlich ausbezahlt. Der Bürgernutzen als ſolcher iſt alſo durch dieſe Art der Neuregelung nicht aufgehoben worden. Dieſe in den vergangenen Jahren durchgeführte Neurege⸗ lung wirkt ſich ſchon jetzt in verſchiedener Hinſicht ſehr vorteil- haft aus. Zunächſt iſt die ſtarke Parzellierung beſeitigt und damit der Weg für einen neuzeitlichen Anbau des Allmend⸗ geländes freigemacht. Sodann bleibt jedes Allmendlos auf 9 Jahre in der Hand ein und desſelben Pächters, womit die Möglichkeit einer auf lange Sicht abgeſtellten Bewirtſchaftung gegeben iſt. Tatſächlich ſind auch überall ſchon im erſten Jahre nach der Neuregelung ſowohl die Aufwendungen wie auch die Erträge erheblich höher geworden. In einer Gemeinde ſtieg beiſpielsweiſe der jährliche Kunſtdüngeraufwand binnen Jah⸗ resfriſt von 500 auf 4000 Zentner. Allgemein erhält die All⸗ mend auch wieder Stallmiſt, was vorher in manchen Gemein⸗ den ſeit Menſchengedenken nicht mehr der Fall war. Der Wert der ſo erzielten Ertragsſteigerung kann für den ganzen Be⸗ zirk Mannheim⸗Weinheim auf etwa eine Viertelmillion RM. jährlich beziffert werden. Hierbei iſt beſonders zu berückſich⸗ Die Allmendfläche vor Zeichnung Krumm und nach der Neueinteilung 15 Aigen, daß die Durchführung der Neuregelung praktiſch keiner⸗ lei Koſtenaufwand verurſacht hat. In den Reihen der Bürger begegnete die Neugeſtaltung des Allmendweſens anfänglich verſtändlicherweiſe ſtarkem Miß⸗ trauen. Dank einer gründlichen Aufklärung ſind jedoch die Ab⸗ ſtimmungen der Bürgerſchaft überall im Sinne dieſer Neu⸗ geſtaltung ausgefallen. Nachdem nunmehr die erſten prakti⸗ ſchen Ergebniſſe vorliegen, findet der neue Zuſtand auch die Zuſtimmung der ehemaligen Gegner. Es herrſcht allgemeine und vollſtändige Zufriedenheit darüber, daß die frühere Un⸗ ſicherheit bei der Allmendbewirtſchaftung aufgehört hat und daß man nunmehr dieſe Flächen genau ſo wie das übrige zum Betrieb gehörige Gelände bebauen kann. Das aufgeführte Beiſpiel, welches auch in anderen Be⸗ zirken zur Durchführung kam, bringt den Nachweis, daß eine Verbeſſerung unſerer Allmendflächen durchaus möglich und ohne große Schwierigkeiten erreichbar iſt. Selbſtverſtändlich werden die Wege zu dieſem Ziel in den einzelnen Bezirken verſchieden ſein. Die jeweiligen Verhältniſſe werden immer hinſichtlich der Methode einer Neuregelung ausſchlaggebend ſein. Entſcheidend iſt ja auch nicht der im einzelnen Fall ein⸗ geſchlagene Weg, ſondern der am Ende erreichte Erfolg. Jedenfalls müſſen wir uns immer wieder die Tatſache vor Augen halten, daß in unſeren ausgedehnten Allmendflächen eine der größten Erzeugungsreſerven für die Zukunft liegt. Indem wir die Allmend im ganzen Lande einer neuzeitlichen Bewirt⸗ ſchaftung zuführen, wird uns die Ausſchöpfung dieſer Reſerven möglich ſein. Maſckinen beer ausnutzen! Die Maſchinen ſind in kleinbäuerlichen Wirtſchaften ſehr wenig ausgenutzt, trotzdem ſind ſie auch in dieſen Betrieben ein zwingendes Erfordernis. Eine intenſive Bewirtſchaftung von Grund und Boden iſt bei dem herrſchenden Arbeiterman⸗ gel ohne Anwendung der Maſchine undenkbar geworden. Um mit den in einem Betrieb zur Verfügung ſtehenden Geldmit⸗ teln die Arbeitsleiſtungen bei Beſtellarbeiten, den Ernte- und Hofarbeiten ſteigern zu können, iſt, wo es irgend geht, die ge⸗ meinſchaftliche Maſchinenbenutzung einzurichten. Immer wie⸗ der iſt feſtzuſtellen, daß Maſchinen für den eigenen Betrieb allein beſchafft werden, obwohl ſich ſolche ſehr wohl von meh⸗ reren Betrieben gemeinſchaftlich benützen laſſen. Auch die Möglichkeit der Leiſtungsſteigerung durch Heranziehung von Lohnunternehmen wird oftmals nicht in vollem Maße erwogen. Bei jeder Maſchinenbeſchaffung iſt zu beachten, daß die Ma ſchine nicht nur Koſten verurſacht, wenn ſie Arbeit leiſtet, ſon⸗ dern auch, wenn ſie ruht. Ueber die Höhe der Maſchinenhal⸗ tungskoſten beſtehen mancherorts Unklarheiten. Je höher die Zahl der Jahresbetriebsſtunden, deſto billiger die Maſchinenarbeit! Gehen wir von einem kleinbäuerlichen Betrieb aus, wel⸗ cher ſich zum motoriſchen Mähen einen einachſigen, geſpann⸗ loſen Motorgrasmäher zu 1000 RM. zulegte. Der Berechnung kann günſtigenfalls eine Maſchinenlebensdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt werden. Demnach müſſen vom Beſitzer Jahr für Jahr 100 RM. zurückgelegt werden, damit er nach Verlauf von 10 Jahren eine neue Maſchine anſchaffen kann. Zu dieſen Koſten der Abſchreibung kommen weitere Jahreskoſten in Höhe von 20 RM. für Kapitaldienſt hinzu, ſo daß ſich die Feſt⸗ koſten auf 120 RM. belaufen. Mit der Maſchine werden Mäh⸗ leiſtungen von 35—40 Ar je Stunde erzielt. Die Betriebs⸗ koſten betragen 1,20 RM. je Stunde einſchließlich Inſtand⸗ ſetzungskoſten, entſprechend 3,20 RM. je Hektar. Die Geſamt⸗ koſten ergeben ſich demnach: bei einer jährlichen Mähleiſtung Anteil der Feſtkoſten Betriebskoſten Geſamtkoſten je ha von 6 ha zu 20,.— 5 3,20— 23,20 RM. von 12 ha zu 10,.— 88 3,20—— 13,20 RM. Bei letzterer Maſchinenausnützung ſtellt ſich die Mäharbeit da⸗ her um 10,.— RM. je Hektar, d. h. annähernd um 45 Prozent billiger als bei der geringeren Maſchinenausnutzung. Die ähnlich hohe Koſtenerſparnis ergibt ſich auch bei allen anderen Maſchinen. Wenn Kleinſchlepperbeſitzer zu 4,50 RM. je Stunde einſchließlich des Maſchinenführerlohnes Lohnarbeiten verrichten, ſo kann daraus nicht abgeleitet wer⸗ den, daß der Kleinſchlepper als betriebseigene Maſchine gleich teuer arbeitet. Es iſt dies nur der Fall, wenn dieſelbe Aus⸗ nützung gegeben iſt wie beim Lohnunternehmen. Wenn ſich im vorhergehenden Fall für den Spezialmotorgrasmäher die Feſt⸗ koſten zu 120 RM. ergaben, ſo iſt beim Kleinſchlepper in An⸗ betracht der höheren Anſchaffungskoſten mit der fünffachen Höhe dieſes Betrages zu rechnen, ſo daß auf die Schlepperbetriebs⸗ ſtunden Jahr für Jahr 600 RM. zu verrechnen ſind. Werden beiſpielsweiſe mit dem Schlepper 300 Stunden je Jahr gearbei⸗ tet, ſo treten die Feſtkoſten von 2 RM. je Betriebsſtunde zu den Barausgaben für Betriebsſtoff und Inſtandſetzung hinzu. Jeder Maſchinenbeſitzer muß die Feſtkoſten in Rechnung ſtellen, um die Frage der gemeinſchaftlichen Verwendung von der Seite der Maſchinenhaltungskoſten her mit überprüfen zu kön⸗ 76 nen. Wären ſolche Nachprüfungen gang und gäbe, ſo ließen ſich manche Schwierigkeiten, die der gemeinſchaftlichen Maſchinen⸗ verwendung entgegenſtehen, überwinden. Die Auswirkungen richtiger Maſchinenverwendung ſeien für einen Betrieb der Betriebsgröße von 5—20 Hektar zahlen⸗ mäßig belegt. Jeder zweite Betrieb dieſer Größengruppe hat in Baden eine eigene Dreſchmaſchine, ein Erfordernis hierfür kann nicht allerorts nachgewieſen werden! Drillmaſchinen wer⸗ den noch wenig verwendet, ſie finden jedoch ſeit kurzem beacht⸗ lichen Eingang. Ihre Verwendung kann und muß weitgehend für mehrere Betriebe gemeinſam eingerichtet werden. In folgender Aufſtellung ſind die Koſten, die bei der Verwendung dieſer Maſchinen in einem 8⸗Hektar⸗Betrieb auftreten, für den Fall als betriebseigene Maſchinen und als Genoſſenſchafts⸗ bzw. Lohnmaſchinen zuſam⸗ mengeſtellt. Maſchinenhaltungskoſten für betriebseigene Maſchinen 350. RM. 850„ 1000, RM. Anſchaffungskoſten: Drillmaſchine Dreſchmaſchine(ohne Strohpreſſe) Feſtkoſten je Jahr: J Abſchreibung in 10 Jahren 100, RM. Kapitaldienſt 25 Inſtandſetzungen 8 152,.—„ Betriebskoſten: Antrieb der Dreſchmaſchine 8,.—„ Geſamtkoſten 160, RM. Demgegenüber ſtellen ſich die Maſchinenhaltungskoſten für gemeinſchaftlich benutzte Maſchinen auf: für Benutzung einer Drillmaſchine (Gebührenſatz 3—5 Rpf. je Ar) Koſten für Lohndruſch 10. RM. 50,.— 77 Geſamtkoſten 60,.— RM. Jährlich werden daher im letzteren Falle 100 RM. erſpart oder in fünf Jahren 500 RM. Als weitere Vorteile kommen hinzu: Das ſonſt in Maſchinen feſtgelegte Kapital bleibt für andere Betriebsverbeſſerungen frei, die Lohndreſchmaſchine dreſcht beſſer aus, die Einrichtungen wie Kurzſtrohförderer und Strohpreſſe erleichtern die Arbeiten weſentlich, gepreßtes Stroh gibt Scheunenraum frei, Unterſtellraum für Drillma⸗ ſchine und Dreſchmaſchine entfällt. Iſt es nicht richtiger, daß bei dieſer hohen Erſparnis und ſonſtig beachtlichen Vorteilen jeder Betrieb die Maſchinen ge⸗ meinſchaftlich verwendet, wo ſich dies nur einigermaßen einrichten läßt? Aehnliche Koſtenaufſtellungen ließen ſich für eine ganze Reihe Geſpanngeräte und Maſchinen noch fortſetzen; ſo zeigen praktiſche Beiſpiele, daß Gemeinſchaftsverwendungen einge⸗ richtet werden können für Düngerſtreuer, Motorbaumſpritzen, Kartoffelerntemaſchinen, Kleinbindemäher, Schrotmühlen, Kreisſägen, Waſchanlagen und für vieles andere mehr. Für die Schwarzwaldbetriebe ſind insbeſondere Motorſeilwin⸗ den und Güllereihochoruckpumpen und Leitungsanlagen für ge⸗ — 9— 2 00 meinſame Nutzung einzurichten. Die ſeit einigen Jahren be⸗ ſonders geförderte Saatgutreinigung⸗Beizung und Kartoffeleinſäuerung ließen ſich nur durch planmäßi⸗ gen Einſatz fahrbarer Gemeinſchaftsmaſchinen erzielen. Solche Fortſchritte in der Maſchinenanwendung müſſen auf weitere Arbeitsgebiete übertragen werden, vor allem in dieſen Jahren, in welchen der Landmaſchinenmarkt ſtärker beanſprucht iſt denn le. Dann wird ein neuer geſunder Aufſchwung im Maſchinen⸗ einſatz eintreten, der oͤie Leutenot mit überwinden hilft. Jeder Bauer und Landwirt ſtelle etwaige Bedenken gegen die Ge⸗ meinſchaftsmaſchine zurück und arbeite Hand in Hand mit Nachbarbetrieben zuſammen. Auf die Mitarbeit der Genoſſen⸗ ſchaften, Unternehmer und Gemeinden kann nicht verzichtet werden. Nur mit gemeinſamen, auf ein Ziel ausgerichteten Kräften, laſſen ſich die großen Aufgaben bewältigen, die dem Landvolk geſtellt ſind. Schaal, II G. Stand der Seuche nunmehr leichter Rückgang der Seuche in Baden Zum erſten Male ſeit dem Seuchenausbruch in Baden kann in der Zeit vom 12. bis 18. Januar 1938 von einer Verringe⸗ rung der Zahl der von der Maul⸗ und Klauenſeuche betrof⸗ ſenen Gemeinden geſprochen werden. Während in der Vor⸗ woche 403 badiſche Gemeinden von der Seuche befallen waren, iſt der Seuchenausbruch in der Berichtswoche vom 12. bis 18. Januar 1938 von 23 Gemeinden gemeldet worden. Gleich⸗ tzeitig iſt aber die Seuche in 30 badiſchen Gemeinden erloſchen, ſo daß die Zahl der verſeuchten Gemeinden auf 396 zurück⸗ gegangen iſt. Hoffentlich iſt dieſe Bewegung der Auftakt zu einer weiteren Verringerung der Seuchengefahr. Doch dürfen dieſe kleinen Merkmale der Beſſerung der Verhältniſſe keines⸗ falls Urſache ſein, um jetzt eine gewiſſe Sorgloſigkeit in den Seuchengebieten aufkommen zu laſſen. Jeder Landbewohner muß vielmehr gerade in dieſer Winterzeit dazu beitragen, den Ablauf der Seuchengefahr möglichſt zu beſchleunigen, ſo daß im nahenden Frühjahr die notwendigen Feldarbeiten ſo wenig wie möglich geſtört ſind. Erloſchen iſt die Seuche in folgenden Gemeinden: Amt Bruchſal: Waghäuſel. Amt Buchen: Eberſtadt, Korb, Mudau. Amt Bühl: Hildmannsfeld. Amt Emmendin⸗ gen: Ottoſchwanden, Tutſchfelden, Broggingen, Weißweil, Nordweil, Heimbach. Amt Freiburg: Gottenheim, Burk heim, Freiburg, Gundelfingen. Amt Karlsruhe: Wein⸗ garten, Berghauſen. Am ahr: Kappel a. Rh., Ichenheim, Ruſt, Kürzell, Wallburg, Schmieheim. Amt Mannheim: Edingen. Amt Mosbach: Neunkirchen. Amt Müllheim: Laufen. Amt Raſtatt: Elchesheim, Illingen, Biſchweier. Amt Sinsheim: Daisbach. Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenſeuche haben in der vorerwähnten Berichtszeit folgende Orte gemeldet: Amt Bruchſal: Mingolsheim, Neibsheim, Odenheim, Neuen⸗ bürg. Amt Freiburg: Au, Oberrimſingen, Hartheim. Amt Heidelberg: Bammental, Siedlung Neurot, Doſſen⸗ heim(Ortsteil Schwabenheim). Amt Karlsruhe: Diedels⸗ heim, Ettlingen. Amt Lahr: Ettenheimmünſter. Amt Lörrach: Wintersweiler. Amt Sinsheim: Eſchelbach, Michelfeld, Dühren, Bargen, Zuſenhauſen. Amt Tauber⸗ biſchofsheim: Schwabhauſen, Ilmſpan, Vilchband. Amt Wertheim: Külsheim. (e Geringer Rückgang der Seuche in Elſaß⸗Lothringen Zum Abſchluß des Jahres 1937 wurden in den Verwal⸗ tungsbezirken Unterelſaß, Oberelſaß und Lothringen Feſtſtel⸗ lungen über den Seuchenſtand getroffen. Sie haben die Hoff⸗ nung vermittelt, daß nunmehr eine rückläufige Bewegung der Seuche jenſeits des Rheins eintreten wird. Die Landwirt⸗ ſchaft in Elſaß⸗Lothringen iſt aber noch weit von der Zuver⸗ ſicht entfernt, daß die Seuche in abſehbarer Zeit erlöſchen könnte. Im Unterelſaß waren am 31. Dezember 1937 366 Ge⸗ meinden, 9 922 Betriebe und 39 461 Rinder verſeucht, gegenüber 46 308 Rindern am 15. Dezember 1937. Im Oberelſaß war zum gleichen Termin die Seuche in 104 Gemeinden, 947 Ställen und bei 3 694 Rindern feſtzuſtellen. Gegenüber dem 15. Dezember 1937 war die Zahl der verſeuchten Rinder um 70 geſunken. In Lothringen betrug die Zahl der verſeuchten Gemeinden 364; 4913 Betriebe waren mit 18 821 Rindern verſeucht. Der Rück⸗ gang gegenüber dem 15. Dezember 1937 betrug in dieſem Ver⸗ waltungsbezirk rund 7750 Tiere. Trotzdem muß die Entwick- lung der Seuche noch mit großer Beſorgnis verfolgt werden, da nach den Meldungen der„Elz“ Seuchenbefall in ſolchen Ge⸗ meinden und Ställen wieder feſtgeſtellt worden iſt, die bereits die Seuche überſtanden haben und als durchgeſeucht galten. Dieſe Feſtſtellungen veranlaſſen auch bei uns zum Appell an alle Bauern und Landwirte, die da und dort in letzter Zeit wieder feſtzuſtellende Sorgloſigkeit abzulegen und den Bekämp⸗ fungs maßnahmen größte Aufmerkſamkeit zu ſchenken. Befriſtete Umſtellung auf krebsfeſte Sorten Im Reichsgeſetzblatt Teil 1 Nr. 114 vom 15. Oktober 1937 iſt eine Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebſes vom 8. Oktober 1937 veröffentlicht. Nach§ 1 dieſer Verordnung darf vom 1. März 1941 zum Anbau von Kartoffeln nur Pflanz⸗ gut krebsfeſter Kartoffelſorten verwendet werden. Nach 8 2 derſelben Verordnung dürfen bis zum 28. Februar 1941 neben den zugelaſſenen krebsfeſten Sorten in Gemeinden, in denen kein Anbauverbot für krebsanfällige Sorten bisher beſtand — alſo in nicht krebsverſeuchten und nicht krebsgefährdeten Gemeinden— auch diejenigen krebsanfälligen Sorten ange⸗ baut werden, die von der oberſten Landesbehörde, oder der von ihr beſtimmten Verwaltungsbehörde nach Anhörung des zu⸗ ſtändigen Landesbauernführers zum Anbau freigegeben ſind. Im Badiſchen Geſetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 43 vom 20. Dezember 1937 iſt eine Bekanntmachung des Badiſchen Finanz⸗ und Wirtſchaftsminiſters veröffentlicht, wonach unter Bezugnahme auf§ 2 der Reichsverordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebſes vom 8. Oktober 1937 in Baden bis zum 28. Februar 1941 neben den krebsfeſten Kartoffelſorten nur die drei nicht krebsfeſten Sorten: 1. Erſtling, 2. Böhm's Allerfrüheſte Gelbe, 3. Profeſſor Wohltmann. zum Anbau in nicht krebsverſeuchten und nicht krebsgefähr⸗ deten Gemarkungen zugelaſſen ſind. Achtet auf die Biſamratten! Vor Jahren wurden von einem tſchechiſchen Grafen von einem Jagdausflug nach Kanada einige Pärchen Biſamratten mitgebracht, die er in ſeinem Park bei Prag ausſetzte, weil er ſich davon eine gewinnbringende Pelztierzucht verſprach. Die Tiere ſuchten ſich bald einen Weg ins Freie und wurden bei ihrer unheimlichen Vermehrung bald eine große Gefahr für die Landeskultur. Durch ihre Wühltätigkeit bedrohen ſie Hoch⸗ waſſer⸗ und Eiſenbahndämme. Für die Fiſcherei ſind ſie da⸗ gegen kaum gefährlich. Weil ſie in der Tſchechoſlowakei nicht wirkſam bekämpft wurden, kamen ſie auf ihrer Wanderung von Oſt nach Weſt nach Bayern, Sachſen und Thüringen. Hier wurden beſondere Biſamrattenfänger aufgeſtellt, die auch im oberen Taubergebiet eingeſetzt wurden, als die gefährlichen Schädlinge dorthin gelangten. Dank der energiſchen Bekämp⸗ fungsmaßnahmen wurde die Biſamratte in Deutſchland nahe⸗ zu ausgerottet. In neuerer Zeit iſt ſie nun in Scharen im Elſaß aufge⸗ treten, wo ſie offenbar durch unzuverläſſige Pelztierzüchter ins Freie gelaſſen wurde. Auf Grund einer Prämie der franzöſi⸗ ſchen Regierung ſind bereits tauſende eingefangen worden. Der Bekämpfungsdienſt war aber doch nicht ausreichend. So ſind mehrere Exemplare über den Rhein nach Oberbaden ge⸗ langt. Bei Iſtein wurden bereits 5 Biſamratten erlegt. Aufgabe der in Betracht kommenden Stellen, vor allem der Waſſerbaubehörden und der Fiſcher iſt es, auf das weitere Vordringen der Ratte ſorgfältig zu achten und die Vermehrung zu verhindern. Der Bekämpfungsdienſt für Baden liegt bei der Hauptſtelle für Pflan⸗ zenſchutz in Baden, Auguſtenberg, bei Grötzingen. 11 Im badiſchen Wald: Aufforſtungswerk 1936/37 im Privatwalde Auf die große Bedeutung des nationalen Aufforſtungs⸗ werkes, das mit der Machtübernahme ſofort tatkräftig in An⸗ griff genommen wurde, iſt ſchon vielfach hingewieſen worden. Dieſe Maßnahmen, die die volkswirtſchaftliche Nutzbarmachung des immer noch reichlich in Deutſchland vorhandenen Oed— landes bezwecken, dienten in den erſten Jahren vor allem zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten, heute ſteht die Frage der Rohſtoffbeſchaffung und Holzbedarfsdeckung für die deutſche Volkswirtſchaft, wenn auch freilich auf lange Sicht geſehen, im Vordergrund. In der richtigen Erkenntnis, daß der kleine Bauer und Landwirt, in deſſen Händen ſich in allen deutſchen Gauen der größte Teil des ertragloſen Oedlandes befindet, nicht in der Lage iſt, für Aufforſtungszwecke Bargeld zur Be⸗ ſchaffung von Saatgut oder Pflanzmaterial aufzubringen, wäh⸗ rend er die notwendigen Arbeitskräfte zumeiſt bereitzuſtellen in der Lage iſt, entſchloß ſich die Reichsregierung, alljährlich verlorene Zuſchüſſe in Höhe von 50—80 Prozent der entſtehen⸗ den Koſten für Forſtſaatgut und Pflanzmaterial, je nach Be⸗ dürftigkeit der Empfänger abgeſtuft, zu verteilen. Im Jahre 1936/37 ſind zu dieſem Zwecke durch den Reichsnährſtand 400 000 RM. Reichsbeihilfen vergeben worden, womit eine Fläche von 11124 Hektar ehemaligen Oedlandes oder früheren Kahlſchlages neu aufgeforſtet und 2058 Hektar vorjährige Kul⸗ turen nachgebeſſert wurden; zudem ſind von den Zuſchuß⸗ empfängern 18306 Walnußbäume zur Erhaltung und Nachzucht dieſes wertvollen Nutzholzes gepflanzt worden. Von dieſer Fläche ſind 11083 Hektar mit Nadelholz, 399 Hektar mit Laub⸗ holz und 1700 Hektar als Miſchwald mit Laub⸗ und Nadelholz beſtockt. Sieht man von den ausgedehnten Nachbeſſerungen ſowie den Walnußbaumpflanzungen gänzlich ab, ſo ergibt ſich für jedes neu aufgeforſtete Hektar ein Zuſchuß von nicht ganz 36 RM., eine im Vergleich zum geſtifteten Nutzen geringe Aus⸗ gabe. Es ſteht zu hoffen, daß auch in kommenden Jahren Reichsbeihilfen für dieſen Zweck zur Verfügung geſtellt wer⸗ den; denn einerſeits iſt aufforſtungsfähiges Oedland in noch genügendem Umfange in Deutſchland vorhanden, andererſeits iſt die Schaffung neuer bzw. Ergänzung der für andere Zwecke vorläufig ſtark beanſpruchten Holzproduktionsflächen eine volkswirtſchaftliche Notwendigkeit. Ueber die Gewährung der Reichsbeihilfen für die Privatwaldbeſitzer und die zweckent⸗ ſprechende Durchführung aller Aufforſtungsvorhaben geben die forſtlichen Dienſtſtellen des Reichsnährſtandes jederzeit ge⸗ wünſchte Auskunft. Im Wochenblatt Nr. 34 vom 17. Auguſt 1937 hatten wir be⸗ reits über das nationale Aufforſtungswerk in Baden im Jahre 1937 berichtet. Dort war bereits darauf hingewieſen worden, daß Pflan⸗ zenzuſchüſſe auch in der kommenden Aufforſtungsperiode in Baden nur dann gewährt werden können, wenn die Pflanzen⸗ beſtellung über die forſtlichen Außendienſtſtellen des Reichs⸗ nährſtandes vorgenommen werden. Da genügend Geldmittel für Pflanzenzuſchüſſe im Früh⸗ jahr 1938 der Forſtabteilung der Landesbauernſchaft zur Ver⸗ fügung ſtehen, ergeht die Aufforderung, die Pflanzen⸗ bedarfs meldungen bei den nachgenannten RNSt⸗Forſt⸗ ämtern oder den zuſtändigen Bezirksförſtern ſpäteſtens bis Ende Februar 1988 vorzunehmen. Reichsnährſtands⸗Forſtämter der Landesbauernſchaft Baden ſind in Tauberbiſchofsheim, Neckargemünd, Wolfach, Freiburg i. Br., Hinterzarten, Waldshut und Radolfzell. Bezirksförſter des Reichsnährſtandes ſind in Buchen, Külsheim, Weisbach bei Eberbach, Neckargemünd, Seebach bei Ottenhöfen, Wolfach, Seelbach, Hauſach, Biberach, Elzach, Freiamt bei Freiburg, Kandern, Wieslet, Görwihl, Waldshut, Limpach bei Markdorf, Meßkirch, Vöhrenbach und Neuſtadt im Schwarzwald. Selbſtverſtändlich iſt auch die Forſtabteilung der Landes⸗ bauernſchaft Baden, Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, nebſt den vorangeführten Forſtdienſtſtellen gerne bereit, die bäuer⸗ lichen Waldbeſitzer in der Aufforſtungstätigkeit zu beraten und zu unterſtützen. gn. Bolzmarktberiddnt Die Nachfrage war für ſämtliche Holzſortimente im ver⸗ floſſenen Dezember äußerſt lebhaft. Trotz jahreszeitlich beding⸗ tem Rückgang der Bautätigkeit trat ſie für Bauholz und Schneideholz ganz beſonders in Erſcheinung. Das viel zu ge⸗ ringe, hinter dem Vorjahrsſtande weit zurückbleibende forſt⸗ liche Angebot konnte kaum den dringlichſten Bedarf decken. Nur durch die ausgleichende Einwirkung der Marktvereinigung der deutſchen Forſt⸗ und Holzwirtſchaft ließen ſich die Wünſche der Sägewerke einigermaßen zufriedenſtellen; die auf den Markt gelangenden Mengen reichten aber nicht annähernd aus, um die auf kleinſte Reſte zuſammengeſchmolzenen Rundholz⸗ vorräte der Werke aufzufüllen. Dieſes mangelhafte Ange⸗ bot ſeitens des Waldbeſitzes dürfte neben den Schwierigkeiten, die mit der Beſchaffung geeigneter Arbeitskräfte verknüpft find, auf die Unſicherheit zurückzuführen ſein, die bezüglich der Marktpreiſe für Fi⸗ und Ta⸗Langholz herrſcht. Nachdem der Grubenholzpreis eine zeitgemäße Neuregelung erfahren hat, hofft man in den Kreiſen des Waloͤbeſitzes auf eine, forſtwirt⸗ ſchaftlich geſehen, ganz zweifellos berechtigte Preisaufbeſſerung bei dem für den Erzeuger am meiſten zu Buche ſchlagenden Sortimente. Wenn der Walbdbeſitz die Hauptmenge ſeines ge⸗ ſteigerten Einſchlags zu Preiſen unter dem derzeitigen Lebens⸗ ſtandard abgibt, ſo iſt dies ein Opfer im Dienſte der nationalen Wirtſchaft, zumal dieſe Eingriffe vielfach ſolche in die Sub⸗ ſtanz ſind, deren Erlöſe, ſtreng genommen, wieder im Walde angelegt werden ſollten. Der namentlich in Süddeutſchland ſich geltend machende dringliche Bedarf an Laubholz iſt ebenſo wenig gedeckt worden. Gegen Monatsende wurden zu guten, etwa den vorjährigen entſprechenden Preiſen 3400 Feſtmeter Eichenwertholz in Un⸗ terfranken und 3450 Feſtmeter aus der Rheinpfalz verkauft. Spezialbedarf herrſcht nach wie vor in größtem Umfange an Eſche, Erle, Pappel, Buche und Eiche, letztere namentlich in Furnierbeſchaffenheit. Da mit ſtarkem Verbrauch zu rechnen ſein wird, wird es der Waloͤbeſitz leicht haben, den Laubholz⸗ anfall unterzubringen, insbeſondere weil ſeitens der Reichs⸗ 78 bahn erhebliche Schwellenmengen zu verbeſſerten Preiſen ange⸗ fordert werden, ſo daß auch weniger glatte Stücke Abnahme finden werden. Rundholzerlöſe(Fi⸗ und Ta⸗Langnutzholz) Preisbezirk II: RNSt⸗Forſtamt Waldshut 58—69 Prozent — 61 Prozent; Preisbezirk III: RNSt⸗Forſtamt Freiburg 59 bis 74 Prozent= 63 Prozent; Preisbezirk IV: RNSt⸗Forſtamt Hinterzarten 62—66 Prozent— 65 Prozent; Preisbezirk V: RNSt⸗Forſtamt Wolfach 72—74 Prozent= 73 Prozent; Preis⸗ bezirk VI: RNSt⸗Forſtamt Karlsruhe 62—73 Prozent= 70 Pro⸗ zent; Preisbezirk VII: RNSt⸗Forſtamt Neckargemünd und Preisgebiet VIII: Tauberbiſchofsheim 68—70 Prozent= 70 Pro⸗ zent. Kiefern⸗Langnutzholz Preisbezirk III: 75 Prozent; Preisbezirk VI: 85 Prozent. Laubſtammholz Preisbezirk II: 70 Prozent; Preisbezirk III: 73 Prozent; Preisbezirk VII:. 76 Prozent. Im Zellſtoffholzhandel war das Angebot an Kiefer zufrie⸗ denſtellend. Es konnten ſich die meiſten Fabriken mit Rohſtoff eindecken, ja, es war der Marktvereinigung ſogar in einigen Fällen möglich, insgeſamt ungefähr 50000 Raummeter von gut verſorgten Werken an ſchlecht eingedeckte zu leiten. Aus⸗ reichende Mengen Fichten⸗ und Buchenzellſtoffholz konnten allerdings noch nicht in genügendem Umfange zur Verfügung geſtellt werden. Zellſtoffholzerlöſe in Baden(8. bis 15. Dezember 1937) 1. Preisbezirk II: RNSt⸗Forſtamt Waldshut, Kl. A 10,50 Reichsmark; Kl. B 8,70 RM., Kl. C 7,20 RM., Kl. D lunentrin⸗ det 6,20 RM.; 2. Preisbezirk IV: RNSt⸗Forſtamt Hinterzarten Kl. A 11,20 RM., Kl. B 9,10 RM., Kl. C 7,90 RM., Kl. D un⸗ entrindet 6,80 RM.; 3. Preisbezirk VI: RNSt⸗Forſtamt Karls⸗ ruhe, Kl. A 11,05 RM., Kl. B 9,10 RM., Kl. C 7,20 RM.; 4. Preis⸗ bezirk VII: RNSt⸗Forſtamt Neckargemünd, Kl. A 11,90 RM. Kl. B 9,80 RM., Kl. C 8,90 RM., Kl. D 9,05 RM. * . 8 „ n EIN FEOQONMN ANN VON ALF FEED HUSS EN BEE SER. 9. Fortſetzung „Gute Verrichtung!“ knurrt Gebhart Mang in ſich hin⸗ ein. Er nimmt ſich Zeit. Er zieht da und dort eine Schraube an und ſieht auch den Geſchirren nach. Dann tritt er zu einem fungen Apfelbäumchen hin, das der Wind vom Pfahle los⸗ geriſſen hat, und bindet es mit einer der zu dieſem Zwecke mitgebrachten Weidenruten mit gemächlicher Sorgfalt feſt. Nachdem er den langſam wachſenden Abſtand zwiſchen ſich und dem Geſpann des Nachbarn mit flüchtigem Blick gemeſſen, füllt er ſich noch eine Pfeife ein und pafft vergnüglich.„Kein Krampf ohne Dampf!“ ſagt er zum Mähnbuben.„So und jetzt los!“ Von Zeit zu Zeit läßt er anhalten, um die über die Marklinie hinausgerollten Schollen an ihren richtigen Platz zu tun. Inzwiſchen iſt der Burgſtaller bei der hinteren Güter⸗ ſtraße angelangt und hat ſeine Pferde bereits wieder in ent⸗ gegengeſetzter Richtung in Gang gebracht. Ziemlich genau in der Mitte des Ackers müſſen ſich die Pflüge kreuzen, der Preſi iſt mit ſeiner Berechnung nicht fehlgegangen. Jetzt wird er ſeinen Giftſpruch zurechtgedrechſelt haben, denkt er bei ſich. Er weiß zwar genau, daß der vom Feldgarten nicht einen Laut über die Lippen bringen wird, und er richtet ſich auch darauf ein; er lieſt die längſt überfällig gewordene Rede im Vorbei⸗ fahren von den krampfhaft geſchloſſenen Lippen des Nachbarn ab. Wort für Wort:„So, du Aemtleinfreſſer, iſt es dir jetzt wohl? Plagt dich kein verſchluckter Knochen mehr im Bauch, weil du es mit deiner Schlechtigkeit zuſtandegebracht haſt, mich mit dieſer Wieſe vor mir ſelber und vor dem ganzen Dorf ge ſchämig hinzuſtellen? Du haſt es aber nicht mit einem Ge ſtorbenen zu tun, einmal wird dann die Schadenfreud' auf meiner Seite ſein.“ Der Preſi ſteckt Anwurf und Drohung mit gleicher Ge laſſenheit ein. Die Antwort behält er ſolange für ſich, bis die beiden Pfluggeſpanne ſich ungefähr auf derſelben Furchenhöhe wiederum treffen und, ein beſchauliches Abbild ſchönen Acker friedens, langſam aneinander vorbeiziehen. Auch der vom Feld⸗ garten iſt keineswegs taub für ungeſprochene Worte. Was Gebhart Mang ihm jetzt in der knappen Spanne Zeit ſagen und doch nicht ſagen wird, das hat er ſchon ſeit geraumer Weile vor ſich her, gleichſam aus dem Boden geackert:„Ich habe lang genug darauf warten müſſen, Burgſtaller, bis ich dir einen ſchwachen Zehntteil zurückzahlen konnte von dem, was du unſerem Hauſe angetan. Was du an meiner Schweſter an Ungutem verdient haſt, das kann nie abbezahlt werden. Wer iſt ſchuld, daß ihr Brautfuder auf dem Eſtrich alt werden muß, daß aus der erleſenſten Frau des ganzen Tales eine wunderliche Perſon geworden iſt?— Fahr zu!“ Der Burgſtaller gehorcht. Er hält nicht an, um ſich zu rechtfertigen, er ſagt:„Hott Bläß— hü!“ Zweimal, dreimal ſchreiten die Ackernachbarn noch anein⸗ ander vorbei, ohne daß ſich der eine ſcheinbar auch nur ein Mückenauge groß um den andern gekümmert hätte. Aber das viertemal— nein, da will es der Burgſtaller nicht mehr in ſich hineinfreſſen. Diesmal will er anhalten und den Preſi Mang mit lauten Worten anſchreien. Ja, er muß ihm ein⸗ mal klaren Wein einſchenken, wie er das ſchon hundertmal im Sinn gehabt, ohne doch je ſo viel Mut und Bekenntniswillen zuſammenbringen zu können. Heute wird es gehen. So ge⸗ laden war er nie.— Aber da iſt ſchon wieder die verdammte Ueberlegung! Die Leitbuben!... Vor denen kann man doch derlei heikle und heimliche Dinge unmöglich auskramen. Und der Urech Keſtler drüben hätte wohl auch die Ohren geſpitzt, um ein paar Wört⸗ lein zu erhaſchen Die zwei Pflüge gehen ihren Weg.„Hüſt, Bläß! G'ſtät, Lieſi!“ Jakob Burgſtaller ſpricht die bitter ſchwere Rede, die er ſich mühſelig ausgedacht und zurechtgelegt hat, mit tief geſenktem Haupte leis in die friſche Furche hinein. Das nächſtemal wird er ſie unterpflügen. Es wird Hafer auf der Furche wachſen, ſchöner gelber Fahnenhafer. „Hörſt du, Mang“, hat er ſagen wollen,„es iſt denn doch nicht alles ſo, wie der große Haufe meint! Ich weiß wohl, daß es nicht recht gegangen iſt. Beteſt du nicht auch: Führe uns nicht in Verſuchung? Man kann die Sünde ſuchen, die Sünde kann zu uns kommen, Mang. Ich habe es deiner Schweſter trotz meiner Verirrung gut bereiten wollen, denn ich war von ihrem Bild und Weſen derart tief bezaubert und gebannet, daß mir der Gedanke, ſie verlieren zu müſſen, unfaßbar er⸗ ſchien. Heute noch muß ich ihren Augen aus dem Wege gehn. um nicht erneut aus meinem Leben herauszufallen in die ver⸗ fluchte Reue hinein, die ich nun mehr als zwanzig Jahre ge⸗ tragen. Ich habe vor ihr auf der harten Straße gekniet wie vor einem Gottesbild, ich habe ſie um Barmherzigkeit an⸗ gefleht. Sie hat meinen Ring ins Ackerfeld hineingeworfen. Sie hat zu mir geſagt: Ich will nicht Urſach ſein, daß ein unſchuldiges Kind zu Leid und Verſchupftſein in dieſe Welt geboren wird. Wenn du die Frau, die dir gut genug geweſen iſt, nicht zu Ehren aufnimmſt, will ich dich verachten bis ich tot bin. Und ich will es dir jeden Tag aufs neue ſagen. Du ſollſt dich deiner Zeit nicht freuen!...“ Jakob Burgſtallers Pflug beginnt an dieſem Tage die Mittagsfeier ausnahmsweiſe ſchon lang vor dem Elfuhr⸗ läuten.„Es iſt mir da eine Art von Geſücht in den Rücken gefahren“, hat er zu ſeinem Mähnbuben geſagt.„Es iſt zu rechnen, daß noch Winterfeuchte im Boden ſteckt. Das Schnee⸗ waſſer behält ſeine Tücken manchmal bis zum erſten Sommer⸗ regen. Der Arnold wird aber mit dem Acker doch vor Abend fertig werden, wenn ihr gleich nach dem Mittageſſen ein⸗ ſpannt.“ Gebhart Mang ſieht dem abziehenden Nachbar mit ge⸗ ruhigem Lächeln nach. Dieſer ſpielt ſich zwar keineswegs als Geſchlagener auf; ſenkrecht ſchreitet er hinter ſeinen dicken Braunen her. Die ſchweren Nagelſchuhe ſcheinen einen Schwur in den Boden hineintreten zu müſſen:„Ein Burgſtaller ver⸗ gißt nie.“ Die Vergeltung Es wiſſen nur erſt wenige Leute im Dorf, daß ſich der Mannentroſt wieder in Auenzelg eingefunden hat, und dieſe wenigen ſind der Meinung, der Burgſtaller habe die Aline Glinz nicht ſich ſelber zulieb, ſondern einem andern zuleid als Magd eingeſtellt; denn es iſt nicht Geheimnis geblieben, wes⸗ halb der Preſi ſeinerzeit die ſchwarzäugige Hexe aus dem Haus getan. Der Burgſtaller, heißt es, brauche zur Zeit für ſein eigenes Haus kein übles Nachſpiel zu erſorgen; ſein Sohn Arnold ſei ja einſtweilen bei einem Erbvetter in Guldenbach, den er warm halten müſſe. Item, die ſchlaue Berechnung des Feldgartenbauers hat ſich als richtig erwieſen. Julius Mang hat ſchon zwei Tage nach Alinens Einzug in den Feldgartenhof auf der Engelwieſe dies und das zu tun gefunden. Fürs erſte mußte das bis faſt auf den Boden herabhängende Geäſt der ſechs großen Apfel⸗ bäume etwas zurückgeſtutzt werden, wenn man dem Burgſtaller im Heuet zu ſeinem Aerger die neue Mähmaſchine vor der Naſe ſpazieren führen wollte. Das viele Holz ließ ſich am beſten gleich auf der Wieſe zu Wellen aufhacken, ſchon der bequemeren Abfuhr wegen. Dann war es auch unerläßlich, daß man den Wehrgraben unten am Waldrand wieder einmal tüchtig aus⸗ hob und das unverſchämte Wurzelwerk damit in ſeine Schran⸗ ken zurückwies. Der Burgſtaller nimmt es nicht auf die hohe Achſel, wenn ſeine auf dem Acker nebenan mit Karſten beſchäftigte Magd Aline mit dem Sohne des Preſi hie und da ein wenig ins Plaudern gerät. Er findet es ſogar nett vom jungen Trau⸗ benhofer, daß er nicht ſo ein Hochmutskalb ſei wie ſein Alter und ſich auch mit einfachen Dienſtboten im Anſtand abgebe. Seine Tochter Bethli iſt freilich hellhörig genug, die giftige Schadenluſt herauszuſpüren, die hinter dieſen Redensarten ver⸗ ſteckt liegt. Ihr Herz zittert vor Erregung, wenn ſie die bei⸗ den jungen Leute von weitem unter den ſchwarzen Rand⸗ tannen beieinander ſtehen ſieht.(Fortſetzung folgt.) 179 — c Q—ͤ Der Handelskommiſſar von Mandſchukuo in Berlin, Dr. Hiyoſhi Kato, hat im Oſteuropa⸗Verlag, Königsberg(Preußen), einen von Dr. Erich Thiel bearbeiteten„Führer durch die mandſchuriſche Wirt⸗ ſchaft“ herausgegeben. Dieſes uns vorliegende Buch wollen wir zum Anlaß nehmen, im nachfolgenden Aufſatz intereſſante Einzel⸗ heiten Mandſchukuos ausführlich zu behandeln. Bei Mandſchukuo handelt es ſich um einen noch jungen Staat. Als nach dem Eiſenbahnzwiſchenfall bei Mukden im September 1931 japaniſche Truppen zur Wiederherſtellung der Ruhe und Ordnung in die Mandſchurei einmarſchierten, traten Vertreter der mandſchuriſchen Provinzen zuſammen und ver⸗ öffentlichten am 18. Februar 1932 eine Unabhängigkeitserklä⸗ rung, die der geſamten Welt bekanntgegeben wurde. Die Kon⸗ ſtituierung des neuen Staates Mandſchukuo erfolgte am 1. März 1932. Es wurde eine Regierung eingeſetzt und zu ihrem Sitz die Stadt Hſinking beſtimmt. Zwei Jahre darauf wurde am 1. März 1934 die Staatsform umgebildet, und Man⸗ Archiv Handelskommiſſar von Mandſchukuo(8) Links: Eine Perillapflanze, eine in Europa wenig bekannte Oelpflanze. Nechts: Eine Sojabohnenpflanze dſchukuo zu einer Monarchie erklärt. Als erſter Kaiſer beſtieg Puyi den Thron. In einer Reihe von Geſetzen wurden die Organiſation und die Verwaltung des neuen Staates ge⸗ regelt, wobei als oberſter Grundſatz die Harmonie der Raſſen und die Wohlfahrt Aller proklamiert wurde. In der Folgezeit bis zum Jahre 1937 wurden noch verſchiedene Staatsreformen durchgeführt. Die erſten Aufgaben der Regierung beſtanden darin, die lang entbehrte Ruhe und Sicherheit wiederherzuſtellen und Eine der großen Schafherden in der mandſchuriſchen Ebene. Das Gebirge tritt hart und ohne Uebergang bis an die Ebene heran die Wirtſchaft des Landes zu heben. 1936 wurde unter Mit⸗ arbeit zahlreicher Wirtſchaftsſachverſtändiger ein Fünfjahres⸗ plan feſtgelegt, der ab. Januar 1937 läuft. Die Grundlage mandlchukuo hierfür bildet die enge wirtſchaftliche Zuſammenarbeit zwiſchen Mandſchukuo und Japan. Es kommen noch andere Aufgaben der Regierung hinzu. Vor allem iſt hier die Entwicklung der Rechtspflege zu nennen. Land und Leute Mandſchukuo liegt im Nordoſten des aſiatiſchen Kontinen⸗ tes und umfaßt rund 1,3 Mill. Quadratkilometer. Es iſt da⸗ mit ſo groß, wie Deutſchland, Frankreich, Belgien, Holland, Schweiz, Oeſterreich und Ungarn zuſammen. Die Grenze wird im Südweſten von der großen chineſiſchen Mauer gebildet, die es vom eigentlichen China trennt. Im Weſten ſtößt Mandſchu⸗ kuo an die Innere und Aeußere Mongolei, die Nord- und Oſt⸗ grenze gegen die Sowjetunion bilden die Flüſſe Argun. Amur und Uſſuri. Der Staat iſt auf etwa 3500 Kilometer Grenz⸗ länge von Gebieten umgeben, die zum Machtbereich der Sowjet⸗ union gehören. Mandſchukuo hat dieſelbe geographiſche Lage auf der Erdkugel, wie in Europa das Gebiet zwiſchen Berlin und Athen. Es herrſcht ein ausgeſprochen kontinentales Klima. Der Hauptteil des Landes wird von der großen mandſchuriſchen Ebene gebildet. Mandſchukuo hat eine Bevölkerung von 33 Mil⸗ eee eee nn lionen. Der Hauptanteil davon ſitzt in der ſüdmanſchuriſchen Da in dieſem neuen Staate noch wenig Acker unter dem Pfluge iſt, muß jeder Quadratkilometer Ackerbaufläche durchſchnittlich 234 Menſchen ernähren. Reichsdeutſche gibt es in Mandſchuko etwa 500, doch wird das deutſche Element durch Ebene. Hirſepflanzen mit reifen Früchten etwa 2000 Deutſchruſſen verſtärkt. Nach dem groß angelegten Beſiedlungsplan iſt vorgeſehen, in zwanzig Jahren etwa eine Million japaniſcher Familien anzuſiedeln. Die Hauptſtadt Hſinking hat 228 000 Einwohner und Muk⸗ 5 den 526 000. Es folgen dann noch eine ganze Reihe anderer wichtiger Großſtädte. Die Kultur der Mandſchurei iſt uralt.„Zeugen derſelben ſind beſonders noch im Süden zu finden. Ehrfurchtgebietende Bauten und Stätten erinnern an die tauſendjährige Tradition des Landes. Dicht dabei zeigen die Errungenſchaften modern⸗ ſter Kultur, daß das Land nicht zurückgeblieben iſt Der neue Staat hat ſich der Pflege der Kultur und Volksbildung beſon⸗ ders angenommen. Das Hauptziel hierbei iſt die Charakter⸗ bildung. f ie Landwirtſchaf Mandſchukuo iſt Agrarland. Der Ackerbau iſt das Rück⸗ grat der mandſchuriſchen Wirtſchaft. wohnern ſtehen 84 Prozent in der Landwirtſchaft. Die Aus⸗ fuhr an reinen Agrarerzeugniſſen beträgt 50 Prozent der Ge⸗ Von den 33 Mill. Ein“ eee r. wee eee eee bee eren e pw. bee eee ere „ e * T* mae eee eee ——— rem deere f wn r Einzelheiten über Leben, Rultur, Can- wirtſchaft, Induſtrie und Bandel ſamtausfuhr. Mit den induſtriell veredelten landwirtſchaft⸗ lichen Produkten macht der Ausfuhranteil ſogar 70 Prozent aus. Von der gewaltigen Fläche des Staatsgebietes ſind nur 35,5 Prozent für den Ackerbau geeignet, und nur 15,6 Prozent unter dem Pflug. Doch genügt dieſe Fläche, um Mandſchukuo 2 Der kultur⸗ fähige Boden Mandſchukuos hat die Größe von mehr als 33 Mill. Hektar. Es ſteht ſomit flächenmäßig an fünfter Stelle in der Welt. Die natürlichen Vorausſetzungen für eine zukunftsreiche Entwicklung der Landwirtſchaft ſind im allgemeinen günſtig. Der Boden iſt ſehr fruchtbar. In der Zentralebene im Norden findet ſich vielfach Schwarzerde. Das Land hat eine kurze Vegetationsperiode, die durch hohe Temperaturen und reich- liche Niederſchläge ausgeglichen wird. Die wichtigſten Nutzpflanzen, die in Mandſchukuo an⸗ gebaut werden, ſind Sojabohne, Kaoliang, Hirſe, Mais, Wei⸗ zen und Reis. Die Sojabohne ſteht neben dem als Volksnah⸗ rungsmittel dienenden Kaoliang und der Hirſe unter den land⸗ wirtſchaftlichen Erzeugniſſen an erſter Stelle. Sie iſt über⸗ haupt das wichtigſte Erzeugnis der Mandſchurei. Mandſchukuo erzeugt 60 Prozent der Welternte an Sojabohnen. 80 Prozent dieſer Erzeugung gehen in Form von Bohnen, Oel und Soja⸗ kuchen ins Ausland. Die Hektarerträge ſind durch Boden und Klima bedingt außerordentlich hoch. Im Erntejahr 1933 wur⸗ den im Durchſchnitt 1300 Kilogramm= 26 Zentner je Hektar geerntet. Mit ihrem Gehalt von 35 bis 38 Prozent Eiweiß unter die Zahl der Weltagrarſtaaten zu rechnen. Intenſive Bewirtſchaftung eines vorbildlichen Betriebes. Eine mandſchuriſche Arbeitergruppe bei der Hackarbeit und 13 bis 21 Prozent Fett ſtellen die Sojabohnen faſt einen Fleiſcherſatz dar und ſind darum ein äußerſt billiges Nahrungs⸗ mittel. Auf die Sojabohne baut ſich in Mandſchukuo eine um⸗ faſſende Induſtrie auf. Kaoliang iſt der mandſſchuriſche Rame für Sorghum. Er ſteht in der Erzeugung an zweiter Stelle und dient der Bevöl⸗ kerung als unentbehrliches Nahrungsmittel. Daneben wird er als Viehfutter verwendet. Auch Alkohol für induſtrielle Zwecke kann daraus gewonnen werden. Die Hirſe und der Mais ſind ebenfalls wichtige Nahrungsmittel der Bewohner. Der Weizen wird mehr im Norden angebaut; jedoch wird der eigene Be⸗ darf an Weizen heute noch nicht im Lande gedeckt. Der Reis⸗ anbau wird beſonders im Südoſten der Mandſchurei betrieben. Man baut zwei Arten, den Trocken⸗ oder Hochlandreis und den Waſſer⸗ oder Talreis. Die größte Bedeutung unter den techniſchen Kulturen kommt der Perilla, der Baumwolle, dem Hanf und Flachs zu. Perilla iſt eine Oelpflanze, die in Europa wenig bekannt iſt. Der Baumwollanbau iſt für Mandſchukuo von großer Be⸗ deutung. Der jährliche Bedarf Mandſchukuos an Baumwolle wird auf 65 000 Tonnen geſchätzt. Die Eigenerzeugung betrug bisher nur 15000 Tonnen. Die Zuckerrübe iſt im Lande noch nicht weit verbreitet. Der Norden bietet günſtige Voraus⸗ ſetzung für ihren Anbau. Auch für den Anbau von Tabak bietet Mandſchukuo günſtige Möglichkeit. Jedoch werden die beiden letztgenannten Kulturpflanzen in geringem Maßſtab angebaut. Die Viehzucht des Landes Die Viehzucht bietet Mandſchukuo größte Möglichkeiten. In den dicht bevölkerten Gebieten werden in erſter Linie Schweine, Rinder und Pferde gehalten. Doch das zukunfts⸗ reichſte Gebiet der Viehzucht ſind die weiten Grasſteppen des mongoliſchen Teiles des Landes, wo vor allen Dingen Schafe und Rinder gezüchtet und gehalten werden. 5 8 5 Aufbau der Hauptſtadt Hſinking. Unſer Bild zeigt die ſchnur⸗ gerade angelegten Straßen, an denen die neuen modernen Ge⸗ bäude der Hauptſtadt entſtehen Die bisherigen Beſtände der Viehzucht ſind gering und raſſiſch wie wirtſchaftlich wenig wertvoll. Hier müſſen noch viele Verbeſſerungen vorgenommen werden. Den zukunfts⸗ reichſten Zweig der Viehwirtſchaft bildet die Schafzucht. Hier hat man bisher auch die größten Erfolge zu verzeichnen ge⸗ habt. Durch Kreuzung des wenig Wolle tragenden einheimi⸗ ſchen Schafes mit Merinos hat man eine dem Land und Klima angepaßte neue Schafraſſe gezüchtet, die die guten Eigenſchaften 535 8 5— 8 2 Siedlung Jehor am Rande des Gebirges. Links im Bild ein Lamatempel beider in ſich vereint. Es wurden mit ſtaatlicher Unterſtützung zahlreiche Schafzuchtfarmen errichtet. Jährlich werden hun⸗ derte wertvoller Merinos in Mandſchukuo eingeführt. Die 81 Geſamtzahl der Schafe nach dem erſten Fünffahresplan ſoll auf 4 Millionen gebracht werden. Waldwirtſchaft, Jagd und Fiſchfang Bis zur Entſtehung Mandſchukuos hat die Verwaltung ſich wenig um die reichen Waldbeſtände gekümmert. Planlos wurde teilweiſe Raubbau getrieben. Dieſem iſt nunmehr ein Ziel geſetzt und einzelne Gebiete ſind wieder aufgeforſtet worden. Die Waldbeſtände Mandſchukuos ſind Urwälder im wahr⸗ ſten Sinne des Wortes mit mehr als 300 verſchiedenen Holz⸗ arten. Die mandſchuriſche Regierung nimmt nunmehr eine planmäßige Erforſchung der Waldbeſtände— wobei auch Flug⸗ zeuge eingeſetzt werden— vor. Das Land beſitzt in weniger beſiedelten Grenzgebieten ein wahres Wildparadies. Im weſtlichen Amurgebiet kommt der Schwarze und der Braune Bär vor. Der Tiger iſt ſeltener el + 8 1 1 7 1 —— Die Kamelkarawane iſt in Mandſchukuo noch ein ſehr wichtiges Transportmittel geworden. An wertvollen Pelztieren ſind Zobel, Skunks, Otter, Luchs, Dachs, Fuchs und das graue Eichhörnchen zu nennen. Die Barga iſt beſonders reich an Füchſen, Wölfen, Haſen, Wie⸗ ſeln und Murmeltieren. Zahlreich kommen Hirſche, verſchie⸗ dene Arten von Rehen, ſtreckenweiſe der Elch und ſeltener auch die Wildziege vor. Jährlich gelangen große Mengen Tierfelle an den Markt. Der Fiſchfang iſt im Lande ſehr weit verbreitet. Wo die Bevölkerung Gelegenheit hat, betreibt ſie ihn für den eigenen Bedarf. Induſtrie, Handel und Verkehr Mandſchukuo iſt reich an Bodenſchätzen. Es kommen Koh⸗ len, Eiſen, Gold, Oelſchiefer und Magneſit vor. Dazu kommen Kupfer, Silber, Blei, Steatit, Kalkſtein, Schwefel, Platin, Zink, Antimon, Nickel, Aluminium u. a. Eiſen und Kohle ſind die wichtigſten Schätze des Bodens. 80 Prozent des Rohmaterials für die Eiſenproduktion des Lan⸗ des werden ſelbſt gewonnen. Die Eiſen⸗ und Stahlproduktion Mandſchukuos iſt in ſtetem Wachſen begriffen. Gold iſt der wertvollſte Schatz des mandſchuriſchen Bodens. Es kommt in alluvialen Schwemmſanden wie auch als Berggold vor. Der Wert des 1936 gewonnenen Goldes betrug etwa 20 Millionen Yen. Die Steinkohle wird teilweiſe im Tagebau abgebaut. Die Hälfte der Geſamterzeugung wird auf dieſe leichte Art gewonnen. 1935 wurden rund 12 Millionen Tonnen Kohlen gefördert. Trotz der reichlich vorhandenen Rohſtoffe entwickelte ſich früher die verarbeitende Induſtrie in der Mandſchurei nur ſehr langſam. In der neuen Zeit ſind die Zahlen von Indu⸗ ſtriegründungen geſtiegen. Es werden zur Zeit vorwiegend Zellſtoff, Papier, Ammoniumſulphat, Soda, Seife, Farbe, Streichhölzer, Gerbereiprodukte, Nahrungs⸗ und Genußmittel, Zucker, Maſchinen und Werkzeuge, Gas, Elektrizität, Tex⸗ tilien und Zement erzeugt. Will man vom Verkehr des Landes ſprechen, ſo muß an erſter Stelle die Südmandſchuriſche Eiſenbahngeſellſchaft S. M. R.) genannt werden. In ihrem 30jährigen Beſtehen hat ſie für die verkehrspolitiſche und wirtſchaftliche Erſchließung des Landes ſoviel geleiſtet, daß ſie heute als das größte Unter⸗ nehmen in Mandſchukuo, mit Recht als das wirtſchaftliche Rück⸗ grat des neuen Staates bezeichnet werden kann. Die S. M. R. iſt ein halbſtaatliches japaniſches Unternehmen. Ihre Eiſen⸗ bahnlinien hatten einſtmals eine Geſamtlänge von 1129 Kilo⸗ meter. Der Eiſenbahnverkehr hat dann ſeit der Entſtehung Mandſchukuos weſentliche Fortſchritte gemacht. Schon 1931 be⸗ ſaß die mandſchuriſche Eiſenbahn eine Geſamtlänge von etwa 6200 Kilometer. Bis Mitte 1937 ſind noch etwa 3200 Kilo⸗ meter neu hinzugekommen. Ebenſo wie der Eiſenbahnbau macht auch der Straßenbau weſentliche Fortſchritte. Neuer⸗ dings kommt dem Luftverkehr bei den weiten Strecken des Landes für den Transport von Perſonen, Poſt und Bedarfs⸗ gütern eine große Bedeutung zu. Der neue Staat hat das ganze Land mit einem Netz von Fluglinien überzogen. Eine Ergänzung des Landverkehrs bilden die Waſſerſtraßen, die auch im Norden zur Erſchließung des Landes und zur Hebung des Handels beitragen. Bei einer Bevölkerung von 32 Millionen und der großen Ausdehnung des Staatsgebietes erfordert der inländiſche Wa⸗ renmarkt eine gute Organiſation. Der Außenhandel Man⸗ oͤſchukuos hat in den letzten 30 Jahren eine Steigerung um das zehnfache erfahren, die in der Hauptſache den Japanern zu verdanken iſt. Deutſchland und Mandſchukuo Deutſchland ſteht im Handelsumſatz Mandſchukuos nach Japan und China an dritter Stelle. Es iſt deshalb an der Wirtſchaft dieſes Landes beſonders intereſſiert. Die wichtig⸗ ſten Waren der Einfuhr Mandſchukuos aus Deutſchland ſind Eiſen und Stahl, Maſchinen und Werkzeuge, Elektrowaren, Fahrzeuge, Farben, Chemikalien, Photowaren, Gewebe und Papierwaren. Die Ausfuhr mandſchuriſcher Erzeugniſſe nach Deutſchland iſt nicht ſo mannigfaltig. Die wichtigſten Waren hierbei ſind Sojabohnen, Bohnenöl, Bohnenkuchen, Buchweizen, Erdnüſſe und Hanfſaat. Auf Grund der gemeinſamen Intereſſen wurden im Jahre 1936 zwiſchen der deutſchen Reichsſtelle für Deviſen⸗ bewirtſchaftung und den entſprechenden mandſchuriſchen Stellen ein Handelsabkommen geſchloſſen, das am 1. Juni 1936 in Kraft trat. Gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Ab⸗ kommens entſchloſſen ſich die Regierungen Handelskommiſſio⸗ nen zu tauſchen. Dieſe Kommiſſionen haben bereits ihr Amt angetreten. Das deutſch⸗mandſchuriſche Handelsabkommen bie⸗ tet Vorteile für alle Beteiligten. Ho. PFROPFREBEN „Weisser gutedels. Bestellungen sofort durch das Bürgermeisteramt. Staatliches Weinbauinstitut, Freiburg i. Br. sind noch in größeren Mengen lieferbar. 7 n Vo u v c ch r J 0 n, L 15 ſe N- n 30 b⸗ o⸗ nt Ib Leibesübungen auf dem Lande: Suchsjagd auf Bretteln Das war ein ganz Schlauer, der in unſerm Sportverein auf die Idee kam,„Fuchsjagd auf Schneeſchuhen“ zu veranſtalten!„Fuchsjagden“— man nennt ſie auch„Schnitzel⸗ jagden“ ſind euch Jungens auf dem Lande ſicher bekannt! Für diejenigen, die dieſes prachtvolle Vergnügen noch nicht kennen, ſei kurz geſchildert, was es mit„Fuchsjagden“ auf ſich hat. Die„Füchſe“, die wir jagen wollen, ſind auch lebendig. Allerdings haben ſie ſtatt vier Beinen, wie der rote Räuber Reinecke, nur deren zwei, und ſie gehören nicht dem Tier⸗ geſchlechte, ſondern dem Menſchengeſchlechte an. Euer ſchnell⸗ füßigſter, fixeſter Kamerad, liebe junge Sport⸗ freunde auf dem Lande, gibt einen herrlichen„Fuchs“ ab! Die⸗ ſer„Fuchs“ bekommt einen kleinen Sack, mit bunten Papier⸗ ſchnitzeln angefüllt, um den Leib gebunden. Dieſe Schnitzel könnt ihr euch ohne große Mühe abends vorher aus alten bunten Zeitſchriften oder bunten Papierbogen zuſammen⸗ ſchnippeln. Je bunter, deſto beſſer! Die„Meute“, die den Fuchs verfolgt, beſteht nicht aus kläffenden Hunden, ſondern aus euch ſelbſt! Wenn nun ein ſchöner Sonntagmorgen über eurem Dorfe graut, verſammelt ihr euch am Waldrande, alle geladen mit Lebensluſt und Jugendfriſche! Zuerſt wird der„Fuchs“ auf die Reiſe geſchickt! Je ſchlauer und raffinierter euer Fuchs es nun anſtellt, deſto mehr Freude werdet ihr haben! Der Fuchs bekommt einen Vorſprung, ſagen wir von zwanzig Minuten. Ihr dürft euch alſo erſt dann auf die Verfolgung machen, wenn die vereinbarten zwanzig Minuten abgelaufen ſind. Wie ihr nun die Spur verfolgen könnt? Ganz einfach! Euer„Fuchs“ verſtreut aus ſeinem Sack alle 50 bis 100 Meter einige Papier⸗ ſchnitzel, die hell auf dem Wege leuchten, je mehr Schnee liegt und deſto bunter die Schnippel ſind. Auf dem Wege habe ich geſagt! Unſinn, nicht auf dem Wege! Durch Dickicht, quer über die Felder hinweg, über Bäche und Koppelzäune muß die„Fuchsjagd“ gehen! Ihr ſollt ja einmal zeigen, wie fix, gewandt und ſchnellfüßig ihr ſeid, und was ihr für Ausdauer habt! Euer„Fuchs“ erſchwert euch hoffentlich die Aufgabe in jeder Weiſe! Vielleicht lockt er euch auf eine Schneiſe, die ihr entlang ſtürmt, um dann mit einem Male zu merken, daß ihr heimtückiſch in die Irre geführt ſeid, daß der Fuchs vorſichtig rückwärts, damit ihr ſchon durch die Fußſpuren im Schnee ge⸗ täuſcht werdet, gegangen iſt und ſich ſeitwärts in die Büſche geſchlagen hat. Wir Jungens vom Sportverein haben neulich einen„Fuchs“ gehabt, der uns geſchlagene zwei Stunden durch Wälder, über Felder und Wieſen gehetzt hat. Damit ihr nun einen Sieger ermitteln könnt, machen wir es ſo, daß wir unſerm Fuchs ein Taſchen⸗ tuch um den rechten Arm gebunden haben. Wer den Fuchs zuerſt fängt, alſo wer der Schnellfüßigſte unter euch Jungens— und Mädels! Ihr Mädels müßt feſte mitmachen!— iſt, muß dem Fuchs das Taſchentuch abreißen, wodurch man un⸗ beſtrittener Jagdkönig wird. Das iſt alſo eine Fuchsjagd, ein herr⸗ liches Sportvergnügen für uns im Winter! Eine Fuchsjagd oder eine Schnitzeljagd, iſt alſo eine Art Waldlauf mit Hinder⸗ niſſen“! Nun kam, wie geſagt, neulich ein Schlau⸗ meier aus unſerm Verein auf den präch⸗ tigen Gedanken, ſolche Fuchsjagd auf Skiern zu machen. Die Idee fand begeiſterten An⸗ klang! Dabei kann jeder einmal wirklich zeigen, wie ſicher er auf ſeinen langen „Bretteln“ iſt! So einfach iſt es aber nicht, mit den langen Schneebrettern unter den Füßen über Koppelricks und gefrorene Grä⸗ ben hinwegzuſetzen. Aber Spaß macht die Geſchichte! Rote Backen bekommt ihr und durchgepuſtete Lungen! Ganz famos wird die Sache, wenn bergiges Gelände zur Ver⸗ fügung ſteht. Dann kann man raffinierte ͤͤ ͤ——— Abfahrten einſchalten und Kraxeleien im Grätſchſchritt, daß es eine Freude iſt. Heraus zur Fuchsjagd auf den Bretteln! Gleich am näch⸗ ſten Sonntag, wenn— Schnee liegt! B n. Lotkerungsübungen Lockerung der Arme und Schultern durch Knieſto ß.— Seitgrätſchſtellung, Oberkörper bis zur Waage⸗ rechten vorgebeugt. Arme hängen locker herab. Durch kurzes Beugen der Knie pendeln beide Arme nach innen. Durch Wie⸗ derholungen der Knieſtöße die Arme ſo weit und hoch wie möglich zum lockeren Schwingen bringen. Beim Hochſchwingen einatmen. Lockerung des Oberſchenkels durch Hüft⸗ ſt o ß.— Standbein ſteht erhöht auf Fußbank oder Buch. Durch Vorſchwung der Hüfte pendelt das freie Bein ſpannungslos vor, hierauf ſchwächer werdend hin und her. Lockerung des Oberſchenkels durch Ab⸗ gleiten.— Standbein ſteht erhöht auf Fußbank oder Buch. Das freie Bein liegt auf Stuhlkante. Durch leichtes Zurück⸗ nehmen des Beckens Abgleiten des Beines und ſpannungs⸗ loſes Auspendeln. Lockerung des Unterſchenkels durch Fal⸗ lenlaſſen.— Ein Bein geſtreckt anheben und Oberſchenkel mit Händen feſthalten. Hierauf Faſſenlaſſen des Unterſchenkels und Auspendeln. Lockerung des Unterſchenkels durch Ab⸗ gleiten.— Auflegen eines Beines auf eine Stuhlkante. Durch leichtes Zurücknehmen des Beckens Abgleiten des Fußes und Auspendeln. Der Oberſchenkel bleibt ſtehen. Lockerung des Unterſchenkels durch Knie⸗ ſt o ß.— Oberſchenkel wird waagerecht angehoben, Unterſchen⸗ kel hängt zwanglos. Durch einmaliges kurzes Einknicken des Standbeines kommt der loſe hängende Unterſchenkel in Schwingung. Späterhin durch mehrmalige Knieſtöße länger anhaltendes Pendeln. Lockerung des Beines und Unterſchenkels durch Knieſtoß.— Oberſchenkel waagerecht angehoben, Unterſchenkel hängt zwanglos. Durch den erſten Knieſtoß Vor⸗ pendeln des Unterſchenkels und Fallenlaſſen des ganzen Bei⸗ nes. Das Vorpendeln des ganzen Beines durch zweiten Knie⸗ ſtoß verſtärkt. Nach Vorſchwung des Beines pendelt wiederum nur Unterſchenkel. Dies öfter hintereinander. Lockerung des Unterſchenkels mit ſeitlich gehobenem Bein.— Grundſtellung. Arme hängen zwang⸗ los. Heben des linken Oberſchenkels ſeitwärts. Unterſchenkel hängt. Die linke Hand hält den Oberſchenkel nah der Knie⸗ kehle. Durch Stoß mit Becken und Knie den Unterſchenkel zum Pendeln bringen. Hans Suren. 15 Aufnahme: Spudich „Unter Großvaters Schutz“ 83 Candfunk/ Reichslender Stuttgart 4. Sendewoche vom 23. bis 29. Jauuar 1938 Gleichbleibende Sendezeiten: 6.00, 8.05, 11.58, 18.00 und 22.00 Uhr: Zeitangabe, Wetterbericht, Landwirtſchaftliche Nach⸗ tichten, Marktbericht des RNSt. Sountag, den 23. Jaunar 8.05 Uhr: Bauer, hör zu! Die Viehmarktordnung im Jahr 1937. Von Bauer Karl Philipp. Montag, den 24. Januar 11.30 Uhr: Volksmuſik mit Bauernkalender:„Bauer und Tier“. Eine Hörfolge von A. L. Frick. 11.45 Uhr:„Arbeit im Bauernwald“. Ein Funkbericht. Dienstag, den 25. Januar 10.00 Uhr: Aus Frankfurt:„Deutſche auf Grenzwacht im Ba⸗ nat“. Eine Rundfunkfolge von Horſt Becker. 11.30 Uhr: Volksmuſik mit Bauernkalender:„Ich hab' kein Geld!“ Eine Hörfolge um die Düngung. 11.45 Uhr:„Zwiſchenfruchtbau“. Eine Hörfolge von Curt Wanner. Mittwoch, den 26. Jauuar 1.30 Uhr: Volksmuſik mit Bauernkalender:„Bauer, bewirt⸗ ſchafteſt du dein Grünland richtig?“ Eine Hörfolge. 11.45 Uhr:„Leutemangel und Arbeitserleichterung“. Eine Hör⸗ folge von Bauer Schmalsriedt. Donnerstag, den 27. Januar 11.30 Uhr: Volksmuſik mit Bauernkalender: vögel“. Von Adolf Will. 1.45 Uhr:„Grünlandpflege“. Von Herbert Wolff. Freitag, den 28. Januar 10.00 Uhr: Aus Berlin:„Wir gewannen die Heimat“. Ein Spiel um die Idee des Arbeitsdienſtes. Von Con⸗ rad Liß. 14.30 Uhr: Volksmuſik mit Bauernkalender:„Das Flachswerk in Mengen“. Ein Hörbericht. 11.45 Uhr:„Denk an den Sommer“. Eine Hörfolge um das Dorfſchwimmbad. Von Kurt Raſche. Samstag, den 29. Januar 11.30 Uhr: Volksmuſik mit Bauernkalender:„Siegerinnen im Stall“. Ein Hörbericht von beſten Leiſtungstieren. 11.45 Uhr:„Wieſo kann der Jörg jetzt ſoviel Vieh halten?“ Eine Hörfolge von der Ertragsſteigerung in der Futtergewinnung. „Unſere Sing⸗ Rurt CLiebickhs letzter Gang Unter außerordentlich großer Anteilnahme fand am Mitt⸗ woch, den 12. Januar 1938, die Beiſetzung des allzu früh ver⸗ ſtorbenen Geſchäftsführers des Milchwirtſchaftsverbandes, Kurt Liebich, in Gutach, am Fuße ſeiner geliebten Hei⸗ matberge ſtatt. Unter Vorantritt der Gutacher Trachtenkapelle bewegte ſich der große Trauerzug zum Friedhof. Hinter dem Sarge ſchritten die Angehörigen des Verſtorbenen und die Fahne der Ortsgruppe Gutach der NS/DelP mit einer Abord⸗ nung Politiſcher Leiter. Es folgten Führung und Gefolgſchaft bes Milchwirtſchaftsverbandes, zahlreiche Mitglieder aller im Milchwirtſchaftsverband vertretener Berufsſtände, Vertreter ber Hauptvereinigung der deutſchen Milchwirtſchaft, Berlin, der Landesbauernſchaft Baden, der Kreisbauernſchaften Karls⸗ ruhe und Wolfach, der benachbarten Milchwirtſchafts verbände, des Badiſchen Innenminiſteriums, Vertreter des Molkereiver⸗ bandes aus dem benachbarten Elſaß und eine große Anzahl der Einwohnerſchaft von Gutach und Umgebung. Tieferſchüttert über den unerwarteten Tod ſtand die große Trauergemeinde am offenen Grabe. Der Vorſitzende des Milchwirtſchaftsverbandes Baden, Pg. Friedrich Mayer, Großſachſen, würdigte die Verdienſte und die vornehmen Charaktereigenſchaften des Verſtorbenen und legte aus Dank⸗ barkeit und Anerkennung einen Kranz des Milchwirtſchafts⸗ verbandes Baden und einen des Verbandes landw. Genoſſen⸗ ſchaften in Baden e. V., Karlsruhe, nieder. Für die Gefolg⸗ ſchaft des Milchwirtſchaftsverbandes Baden ſprach Pg. He⸗ ſpelt ehrende Abſchiedsworte. Landeshauptabteilungsleiter III, Pg. Rudolph, fand in Vertretung des Landesbauernführers Engler⸗Füßlin erhebende Worte der Anerkennung für die er⸗ folgreiche und verdienſtvolle Tätigkeit des Dahingeſchiedenen, ebenſo der Vertreter der Hauptvereinigung der deutſchen Milch⸗ wirtſchaft, Berlin, Pg. Kutter. Alle würdigten ſein ſchlichtes, von idealem Empfinden getragenes Weſen und legten eben⸗ falls Kränze nieder. Baltet den Boden gesund! Jede Leiſtung in der Landwirtſchaft, ſei es auf dem Ge⸗ biete des Pflanzenbaues oder der Tierhaltung, hängt letzten Endes von dem Zuſtand und der Behandlung der Böden ab. Eine Leiſtungsſteigerung läßt ſich daher auf die Dauer nur er⸗ reichen, wenn wir den Boden geſund erhalten. In Heft 3 der „Mitteilungen für die Landwirtſchaft“(Reichsnährſtand Ver⸗ lags⸗Geſem.b. H., Berlin N4, das als Sonderheft unter dem Motto:„Haltet den Boden geſund“ erſcheint, werden alle Fra⸗ gen, die mit der Bodengeſundung und Mehrung der Frucht⸗ barkeit durch Regelung des Waſſerhaushalts, richtige Bearbei⸗ tung des Bodens, Zufuhr der notwendigen Mengen gut ver⸗ rotteten Stallmiſtes, Gründüngung, Kalkung ſowie durch rich⸗ tige Handelsdüngeranwendung zuſammenhängen, von Prak⸗ tikern und Wiſſenſchaftlern eingehend behandelt. Dieſes reich bebilderte Sonderheft iſt für jeden Bauern und Landwirt von allergrößter Wichtigkeit, um ſo mehr, als von den Erfolgen im Ackerbau die Exiſtenz unſerer land wirtſchaftlichen Betriebe und damit die Nahrungsfreiheit des deutſchen Volkes abhängt. Der Einzelverkaufspreis des Heftes beträgt 20 Rpf. zuzüglich Porto. Der badbiſche Geſckäftskalender 1938 Anſchriftenbuch der Dienſtſtellen von Partei, Staat, Gemein⸗ den und Verbänden in Baden, erſcheint ſoeben im 61. Jahr⸗ gang. Verlag G. Braun, Karlsruhe. Der Inhalt iſt gegenüber den früheren Jahrgängen we⸗ ſentlich erweitert und verbeſſert worden durch Aufnahme neuer Dienſtſtellen bei Behörden und Organiſationen. Vor allem wurde Wert darauf gelegt, alle Aenderungen, die bis An⸗ fang Dezember bekannt wurden, zu berückſichtigen. Eine gebotene Erweiterung erfolgte durch Aufnahme der nationalen Gedenktage, eines Abſchnittes über die Landesplanung uſw. Seinem Namen entſprechend wurde auch der Abſchnitt Or- ganiſation der gewerblichen Wirtſchaft erweitert, bzw. neue Auſchriften aufgenommen. Ein Verzeichnis der Gemeinden und ein Sachregiſter vervollſtändigen die ſeit Jahrzehnten ge⸗ ſchätzte Brauchbarkeit dieſes Nachſchlagewerkes, deſſen Umfang um mehrere Bogen erweitert wurde. Velhagen& Klaſings Monatshefte, Januar 1938(52. Jahr⸗ gang, 5. Heft). Die bekannte Familienzeitſchrift bringt zum Beginn des Jahres einen neuen Gegenwartsroman aus der Feder des märkiſchen Dichters Günther Birkenfeld. Ein mit ausgezeich⸗ neten Farbenbildern geſchmückter Aufſatz führt in das Werk des Freskenmalers Otto Thämer ein, der u. a. die bekannte Neulandhalle auf dem Adolf⸗Hitler⸗Koog mit ſeinen Wand⸗ bildern ausgemalt hat und zu den hoffnungsvollſten Erſchei⸗ nungen neuer deutſcher Monumentalmalerei zählt. In das Gebiet des Eis⸗ und Schlittſchuhſports führt eine Schilderung, die mit vielen photographiſchen Aufnahmen unſerer berühmten Eislaufkünſtler verſehen iſt. Die Frauen wird ein Aufſatz über„Bunte Stickbücher der Biedermeierzeit“ beſonders intereſſieren, der viele Beiſpiele aus dem 18. und 19. Jahr⸗ hundert dieſer graziöſen Handfertigkeitskunſt aus alter Zeit vorführt. Von den zahlreichen Kunſtöruckbildern, mit denen die Monatshefte, wie immer, reich geſchmückt ſind, feſſelt uns vor allem ein Gemälde des aus Karlsruhe ſtammenden Malers Willi Münch, das den Fiſcher und Gemüſebauer Hon⸗ ſell von der Inſel Reichenau darſtellt. Mit altmeiſterlicher Treue und Liebe iſt dieſer markante badiſche Bauernkopf wie⸗ dergegeben, der von der wachen Intelligenz ſeiner Raſſe und der harten Arbeit des Fiſchers und Bauern lebensnah zu uns ſpricht. Hanns Reich. Kreisrätſel des Bad. Bauerntalenders 1038 Der Termin für die Einſendung der Preisrätſellöſung läuft Ende Februar ab. Wer nach dem 1. März die Löſung einſendet, kann nicht mehr berückſichtigt werden. Alſo ſchnell an die Aufgabe, ehe es zu ſpät iſt. 84 Betauntmachungen des Neichsnährſtandes Die Regelung der Neuanlagen und der Sortenfrage im Weinbau Das Verwaltungsamt des Reichsbauernführers gibt auf Grund der Verordnung des Reichsminiſters für Ernährung und Landwirtſchaft vom 6. März 1937 über den Anbau von Reben Richtlinien und Grundſätze bekannt, nach denen die An⸗ bauregelung für Weinreben zu erfolgen hat. Das Weinbergsgelände in den einzelnen Gemeinden iſt nach den folgenden Grundſätzen durch eine beſondere Kommiſ⸗ ſion abzugrenzen und dieſe Abgrenzung in Flurkarten einzu⸗ tragen. Ueber den Vorgang iſt eine Niederſchrift zu führen. Nach erfolgter Abgrenzung muß der Plan 14 Tage auf dem Bürgermeiſteramt ausgelegt werden, um gegebenenfalls Einſprüche entgegenzunehmen. Erfolgt in dieſer Zeit kein Ein ſpruch, ſo iſt die Abgrenzung in vorliegender Form grundſätz⸗ lich angenommen. Sie kann aber von der vorgeſetzten Dienſt⸗ ſtelle beanſtandet werden, wenn feſtgeſtellt wird, daß nicht nach den Grundſätzen gearbeitet wurde. Mit der Feſtlegung der Weinbergslagen ſind Einzelanträge für die Genehmigung zum Anpflanzen von Reben in den endgültig abgegrenzten Ge⸗ markungsteilen nicht mehr notwendig. In dieſen Lagen wird die Anlage von Weinbergen durch allgemeine Anordnung er teilt. In der Anordnung wie auch in den zunächſt noch zu ſtellenden Einzelanträgen wird bei Neuanlagen ein Grenz⸗ abſtand von mindeſtens 50 Zentimeter vorgeſchrieben. Die Neuanpflanzung von Bäumen in den feſtgelegten Weinbergs lagen bedarf der Genehmigung des Landesbauernführers. Die reblausgeſetzlichen Beſtimmungen werden durch die Anbau⸗ regelung nicht berührt; Neuanlagen ſind nach wie vor der Ortspolizeibehörde anzumelden. Grundſätze für die Anbauregelung: Die Anbauregelung im Weinbau verhindert, daß die geſamte deutſche Weinbergsfläche eine Vergrößerung erfährt, und daß Reben in Böden und Lagen zum Anbau kommen, die minderwertige Erzeugniſſe er⸗ warten laſſen. Mit beſonderem Nachdruck ſoll der konjunktur⸗ bedingte Weinbau ausgegrenzt werden, d. h. der Weinbau, der nach 1914 auf ackerbaulich guten Böden entſtanden iſt. Zur Feſtlegung der Grenzen für die Weinbergslagen gel⸗ ten folgende Geſichtspunkte: Feſtzulegen ſind 1. Abſolute Weinbergsböden bzw. Lagen, in denen keine andere Kultur als Weinbau betrieben werden kann, und in denen vorausſichtlich kein minderwertiges Erzeugnis zu er⸗ warten iſt. Anmerkung: Unter minderwertigem Wein iſt ein Wein zu verſtehen, der in jedem Jahr, beſonders auch in guten Jahren, gezuckert werden muß. 2. Gute Ackerböden in weinbaulich geringen Lagen, die minderwertigen Wein hervorbringen, ſind nur dann auszu⸗ grenzen, wenn ſie nach 1914 geſetzt wurden. Die Geſchloſſenheit der Lage bleibt hierbei unberückſichtigt. Sind in dieſen Böden vor 1914 Weinberge bereits vorhanden geweſen und wurde die Lage nach dieſer Zeit, aber noch vor dem Inkrafttreten der Anbauregelung vom 22. Dezember 1934 geſchloſſen, ſo iſt das Gelände als genehmigt zu erklären. Anmerkung: Eine Lage iſt als geſchloſſen zu bezeichnen, wenn dieſelbe mit mehr als 70 Prozent mit Weinbergen be⸗ pflanzt iſt. 3. Ackerbaulich gute Böden, in weinbaulich guten Lagen, werden nur dann ausgegrenzt, wenn ſie nach 1914, nach vor⸗ heriger Ackernutzung, zum erſten Male mit Reben beſtockt wurden. Iſt die Fläche vor 1934 ht geſchloſſen geweſen, ſo bleiben die Weinberge beſtehen, ſie dürfen periodiſch verjüngt werden, jedoch eine Vergrößerung der beſtehenden Fläche iſt nicht erlaubt, d. h. es werden keine Neuanlagen zugelaſſen. 4. In allen übrigen Lagen bzw. Lageteilen, Gemarkungen, Gewannen iſt der Anbau von Weinreben verboten und ein An⸗ trag auf Genehmigung zur Anpflanzung zwecklos. Anmerkung: Der Begriff Lage iſt jeweils ſinngemäß an⸗ zuwenden und kann nicht allgemein gleich„Gewann“ geſetzt werden. Sorteneinteilung: Der Feſtlegung der Weinbergslagen folgt unverzüglich die Beſtimmung der Sorten, die in den einzelnen Lagen zum An⸗ bau freigegeben werden. Mit der Sorteneinteilung ſoll erreicht werden, daß durch richtige Auswahl der Rebſorte zum richtigen Standort möglichſt gute und naturreine Weine bei entſprechend hohen Erträgen gezogen werden können. Es iſt nicht erforder⸗ lich, für eine Lage ſtets nur eine Sorte zu beſtimmen. Soweit es die örtlichen Verhältniſſe erlauben und ein Bedürfnis vor⸗ liegt, wird den Winzern im Anbau von Sorten ein gewiſſer Spielraum gegeben. Unzweckmäßig erſcheint es, frühreifende und ſpätreifende Sorten in einer Lage zuzulaſſen, weil hier⸗ durch das Prinzip des Leſetermins durchbrochen wird und der Qualitätsgedanke leiden muß. Es können nur Sorten aus dem Landesrebſortenverzeichnis zum Anbau in den feſtgelegten Weinbergslagen beſtimmt werden unter Beachtung der für die einzelnen Rebgebiete geltenden Einſchränkungen. Der Anbau der Sorten Portugieſer, Elbling, Räuſchling und Müller⸗Thurgau iſt nur noch beſchränkt möglich und be⸗ ſonders genehmigungspflichtig. Anträge auf Erteilung der Ge⸗ nehmigung zur Neuanlage von Weinbergen mit dieſen Sorten ſind über die Kreisbauernſchaft an die Landesbauernſchaft zu richten. Der Anbau dieſer Reben iſt möglichſt einzuſchränken und nur dort zuzulaſſen, wo es beſtimmte Böden erfordern oder die Kultur dieſer Reben aus anderen Gründen gegeben iſt. Die Sorten Limberger und Trollinger können nur in den Rebgemeinden zum Anbau gelangen, in denen dieſe Sorten bisher bereits angebaut wurden. Die für die einzelnen Lagen beſtimmten Rebſorten ſind in der oben bezeichneten Niederſchrift feſtzuhalten und im Plan nach beſonderem Muſter zu vermerken. Die Anbaukommiſſionen, die die Weinbergslagen feſtzu⸗ legen und die Sorten zu beſtimmen haben, ſind bei den Kreis⸗ bauernſchaften zu bilden. Die Kommiſſionen ſetzen ſich zuſammen aus den Kreis⸗ bauernführern oder deren Beauftragten und den zuſtändigen Weinbauinſpektoren als ſtändige Mitglieder ſowie den jeweils zuſtändigen Bürgermeiſter und Ortsbauernführer. Damit eine einheitliche Bearbeitung der Anbauregelung gewährleiſtet iſt, kann die Landesbauernſchaft einen Vertreter zur Teilnahme an den Arbeiten beſtimmen. Die oben genannte Verordnung ermächtigt den Reichs⸗ nährſtand gegen Zuwiderhandelnde Oroͤnungsſtrafen zu ver⸗ hängen und die Vernichtung ſolcher Reben anzuordnen, die ohne Genehmigung oder auf Grund erſchlichener Genehmigung angebaut worden ſind. Karlsruhe, den 17. Januar 1938. F. Engler⸗Füßl in, Landesbauernführer. Dieſer Ausgabe liegt die neue Biloͤbeilage„Blick in die Welt“ bei. umme(Iii Zur Frühfahrsſaat! Ich biete ſolange Vorrat reicht nur Hoch⸗ zuchten von Fichtelgebuegs Saathafer, ue Endreß Frankenhafer 1073, Fr. v. Lochow Petkuſer, Karlshulder Sommerroggen, Ja⸗ netzki⸗ Sommerweizen und Moßburger Saat⸗ gerſte alles mit ermäßigter Fracht zu den amtl. feſtgeſetzten Preiſen in vorzüglichen Qualitäten an: Jou. Erh Dietel in Gotters⸗ dorf, Poſt Münchberg, bayr. 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Rog enmehle 1 Weizenmehl Groß märkte: Roggen W eizen FJiuttergerſte Drangerſte Futterhafer——„———— 0 Nannhem 17. 1. 38 19.10-19.80 20.80— 21.608 17.00 17.808 20.00— 22.00% 16.50—17.305 22.70 23.60 29.40—29.75 Karlsruhe 19. 1. 38 19.10- 19.80 20.90 21.60 17.30 17.50 20.70 21.70 17.30 29998 60 29.40-29.75 . 1 8 19.10-19.80“ 20.20-21.10“ 17.00— 17.30 20.50 21.50 16.50- 17.00 22.70—23.50 28.55—29.30 ur, 19.30— 20.20“ 21.10—22.00——— 22.45-23.50 29.30—29.75 . 38 18.90-19.20“ 20.80-21.00“ 17.00 21.50 16.30—16.50 22.80-22.95 29.30 A 2—*2ũ 18. 1. 38 19.00-20.00“ 24.00 21.80“ 17.70 18.20— 16.80 17.50] 22.75—23.15 29.30 Kleie Gerſten Weizen⸗ Biertreber Erdnuß⸗ Raps⸗ Lein · Roggen Weizen Juttermehl Futtermehl mit Sack kuchen kuchen kuchen Mannheim 3 10.10-10.50 10.60 11.00 18.70 19.50 13.50 14.00 15.80 13.70 16.30 Karlsruhe 19. 1. 8— 10.85— 11.35— 13.85 14.00 14.40 15.80— 10.20 13.70— 14.10 15.50— 15.90 Nuoftga k 18. 1. 38 10.10—10.50 9.95 10.45— 12.45—12.95———— Franffurt 17. 1. 38 9.95 10.50 10.75—11.20— 13.60 14.00——— Mürzh urg 15. 1. 38 9.95 10.15 10.30—10.45— 8 5— 5— C 18. 1. 38 10.80—11.15 11.65— 12.00— 14.50———— Wieſenhen—.— Stroh, Wetzen Roggen Stroh, Gerſte- Haſer Futterſtroh. Spelz⸗ Trocken- Malz⸗ gut, ges., trock. Kleehen ſloſe, bindf.⸗gepr] drahtgepreßt bindfadengepr. drabtgepreßt geb. ſpreu Schnitzel keime Mannheim 17. 1. 38 5.506. 007 7.00-7.20 f 3.20- 3.6088 3.60— 4.00 3.00 3.40 3.40 3. 8 9 50—3.902.70-3 Hor 25 34 13.402 Karlsruhe...... 19. 1. 38 5.60 6.00 6.80— 7.20 3.20— 3.60 3.60— 4.00 3.00—3.40 3.40—3. 0 3.503.900 2.70—3.00— Slligurk 18. 1. 38 5.40 6.40— 4.00 4.00 4.00 4.00— 3.00—— uffn 7———————— 1——— Würzburg 15. 1. 38 5.50 6.50 3.50 3.90 23.50 3.90——.—— Kölln 138. 1. 38 620 33 2.60—3.00 3.00—3.4o.— ln— Mannheim und Karlsruhe: Für 100 kg entto waggonfrer Mannheim bw. Karlsruhe ohne Sack Zahlung netto Kaſſe in Reichsmark bei Waggonbezug. 71 kg bi tergerſte 59/60 kg hl, Futterhafer 46/49 kg hl. Weizen gef tr. 75/77 kg hl. Roggen geſ., tr 659 5g 1 1) Ausg lu Rpf., d 35 Ry eich plu tiedriger. Rpf kg höher. Außerbadiſche Markte: 1 Großhandelspreis 4 Erzeugerfeſtpreis. Marktüberſicht Getreide: Die Anlieferungen an Brotgetreide haben ſich nach Aufhören des Froſtwetters weſentlich verſtärkt. Die unmittel⸗ bare Anlieferung der Erzeuger ſelbſt aus den verſeuchten Ge⸗ bieten iſt weſentlich geſtiegen. Die Mühlen zeigen große Kaufneigung für Weizen. Für Roggen iſt das Kaufintereſſe nicht beſonders groß, da die Mühlen noch für längere Zeit mit Roggen verſorgt ſind. Gerſte und Hafer: Für Braugerſte beſteht weiterhin Ab⸗ gabeneigung, doch finden nur gute Qualitäten Unterkunft. Die Erzeuger zeigen weiterhin geringe Abgabeneigung für Futtergerſte. Der Bedarf kann nur geringfügig gedeckt werden. Auch in Futterhafer konnte der unvermindert große Bedarf mit den zur Verfügung ſtehenden Mengen nicht befriedigt werden. Mehl: Der Mehlmarkt liegt vollkommen ruhig. Die ver⸗ arbeitenden Betriebe ſind ausreichend eingedeckt. Futtermittel: Die ausreichende Verſorgung mit öl⸗ und zuckerhaltigen Futtermitteln hält weiterhen an. Lebhaftes Kaufintereſſe beſteht für Biertreber, Malzkeime und Mühlen⸗ nachprodukte, beſonders aber für Futtergetreide. Für Rauhfutter beſteht laufend Kaufneigung, ebenfalls für Stroh. Molkereierzeugniſſe: Der Milchanfall hat gegenüber der Vorwoche eine weitere Steigerung erfahren. Der Trinkmilch⸗ abſatz hat weſentlich nachgelaſſen, ſo daß die Werkmilchmenge faſt dieſelbe Höhe wie in der Vorwoche erreichte. Die Buttererzeugung war dadurch recht befrieoͤigend, die Beſtände konnten mäßig ergänzt werden. Die erwartete Belebung des Käſeabſatzes iſt noch nicht ein⸗ getreten. Eine höhere Verwendung von Speiſequark im Haus⸗ halt muß angeſtrebt werden. Eier: Durch die eintretende warme Witterung iſt der eieranfall beſſer geworden, doch iſt dieſer für Verſorgung ohne größere Bedeutung. erfolgt nach wie vor durch Kühlhauseier. Obſt und Gemüſe. Die Zufuhren von Obſt waren wieder ſehr reichlich. Guten Abſatz fanden Aepfel der Wertgruppe I, wäh⸗ rend die anderen Wertgruppen nur mäßig verkauft wurden. i Friſch 8 die allgemeine Die Hauptverſorgung Infolge der beſſeren Wetterlage waren auch die Gemüſe⸗ märkte wieder gut beſchickt. Kohlgemüſe auch Spinat, ſtand wieder reichlich zur Verfügung. Der Abſatz an Wurzel⸗ gemüſe hat nachgelaſſen. Feldſalat konnte nur mäßig abgeſetzt werden. Die Anlieferungen an Zwiebeln waren nicht allzu groß, doch reichten ſie aus, um den Bedarf zu decken. 88 Vermittlergebühr.*) zuzügl 50 Rpf t neue Ernte 1) Spelsſpreu frei s ab Fabrik. mpfagasſtat e Gr 0 Feine und on gemäß Anordnung zhandelspreis, frei Ausſtichware RM. 0,40 RM. m gepreßt 5 Erzeugers tion des 0) 4 50 Rpf. Frachtausgleich.** Erzeugerpreiſe frachtfret Empfangsſtatton Vieh und Fleiſch: Durch die Maul⸗ und Klauenſeuche iſt der Verkehr mit Nutz⸗ und Zuchtvieh vollſtändig lahmgelegt. In den verſeuchten Gebieten beſteht bereits eine große Kaufnei⸗ gung für Nutz⸗ und Zuchtvieh, hier iſt jedoch noch eine gewiſſe Zurückhaltung notwendig. Nutzvieh ſteht in den ſeuchefreien Ge⸗ bieten des badiſchen Oberlandes ausreichend zur Verfügung, ſo daß zu gegebener Zeit die erforderlichen Zukäufe möglich ſind. Auf den badiſchen Schlachtviehmärkten waren alle Schlacht⸗ viehgattungen, vor allem aber Schweine, im Vergleich zur Vorwoche reichlicher vorhanden. Die Qualität bei Rindern war mittel bis gut. Bei Kälbern war die Beſchaffenheit mittel⸗ mäßig. Die den Märkten zugeführten Schweine gehörten weiterhin zum großen Teil der ſchweren Klaſſe an. Hausſchlachtungen Es erſcheint notwendig, daß erneut auf die Bedingungen, die bei einer Hausſchlachtung zu beachten ſind, hingewieſen wird. Auf Grund der Anordnungen der Hauptvereinigung der Deut⸗ ſchen Viehwirtſchaft ſind Hausſchlachtungen, die nicht zu ge⸗ werblichen Zwecken erfolgen, grundſätzlich genehmigungspflich⸗ tig. Nur in folgenden Fällen iſt eine Genehmigung nicht erfor⸗ derlich: 1. Wenn der, der eine Hausſchlachtung vornehmen will, das zur Hausſchlachtung vorgeſehene Schwein mindeſtens drei Monate lang ſelbſt gehalten und gefüttert hat, 2. wenn die Hausſchlachtung auf Grund eines Altenteil⸗ oder ähnlichen Vertrags erfolgt. Gaſtwirtſchaften bedürfen jedoch bei allen Hausſchlachtungen, alſo auch in den beiden genannten Fällen, einer Genehmigung. Wer eine Hausſchlachtung vornehmen laſſen will, hat die hierfür erforderliche Genehmigung bei der für ſeinen Wohnſitz zuſtändigen Kreisbauernſchaft ſchriftlich zu beantragen. Die Genehmigung zur Hausſchlachtung wird grundſätzlich dann er⸗ eilt werden, wenn der Antragſteller nachweiſt, daß er in den Winterhalbjahren 1935/1936 und 1936/1937 Zens eee in gleichem Umfange vorgenommen hat. Der Nachweis iſt gleichzeitig mit der Antragſtellung zu bringen. Die Genehmi⸗ gung wird in Form eines Schlachtſcheines erteilt. Der Schlacht⸗ ſchein berechtigt zum Kauf des Schlachttieres, ſowie zur Haus⸗ ſchlachtung enden, Neben den Vorſchriften der Hauptver⸗ einigung der Deutſchen Viehwirtſchaft müſſen bei einer Haus⸗ ſchlachtung ſelbſtverſtändlich die Beſtimmungen über die Fleiſch⸗ beſchau und über die Schlachtſteuer, Schlachthauszwang uſw. beachtet werden. Deputat⸗, Fortſetzung des Marktberichtes Seite 90 14 Inertol-Lager in Siesendorf(Amt 3: Richard Kaiser, 8 Fettwaren reiburg Br: Alb. Gebhardt. Baumaterial., Schwimmbadstr. 1 ak Bad.: Drogerie Th. Walz, ſollystraße 17 Serpent. Kehl a Rh.: Christians& Th Konstanz: J. Sauter, Baumaterialien-Großhandlung Lahr Bad.: Max Zimber, Farbwaren i zaustoff-Großhandlung Hel zuvetassqe um Lörrach Bad.: J. Reckhaus, Baumaterialien VV Mannheim: Ludwig& Schütthelm, O 4. 3 L271 Sec hανα. 75. Pfullendorf/ Bad.: J. Kauthold, Eisenhandlung Dauerhafte 22 Aas, Naunsch gun if chene nHν,). 195? vom Reichsn&hr. sianò gepruſt unò æur Inschasſung empfohlen. 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Ist elne Kopfdüngung erforderlich, 30 streut man den Kampsalpeſer, det hlerfür am melsten lntrage kommt, bel Beginn des neuen Wachstums, sobald der Acker Begehbar lt. Also: Kampdünger frühzeitig streuen! dementsprechend auch Kamp⸗ dünger techtzeitig bestellen, daß sle zur Hand sind, wenn ze gebraucht werden. ace amahh v ume Gan h chen 89 und Mmittelma irkten in Reichsmark je 50 Kilo (Lebend gewich) Viehpreiſe auf den viehgroß⸗ Tie Preiſe ſind Marktpreiſe für nüchtern gewogene Tiere und ſchließen ämtliche Speſen des Handels ab Stall für Fracht⸗, Markt⸗ und Verkaufskoſten, 2 ſowie den natürlichen Gewichtsverluſt ein. 5 Ochſen— 8 5 Bullen f 8 Kühe 5 5 Fürſen 1 2 iehho———— ͤ————ſ— Schlacht⸗ und Viehhof 5 g b 54 2„4. 10. Karlsruhe 18. 1. 38 42—45 38—4133—35— 141-4336— 9 34— 140—4334—39 27330172541—4438—40—— Mannheim 18. 1. 38[42—45 37- 41(30—36—(40-4335—3928—344— 40—43034—39 26—33— 4144 36— 4029— 35— Freiburg 18. 1. 38[43— 4539—41 35— 142— 43038— 39—— 43 39 26—3218—25[43—444 40—— Heidelberg 18. 1. 38 44—4539—41—— 40—43 39— 140—4334—3826——3314—25 4 41—4437—40 35— Pforzheim 17. 1. u. 18. 1. 38— 45741 36— 4143830—— 43 34—3926—330(5—224—4438—40—— Baden⸗Baden 18. 1. 384 8 40—— 140-43——— 43 35.—3826—33013 2440443640—— Lörrach 18. 1. 38 35—% S e eee e 5 7 Stuttgart 18. 1. 8 4— 4 37—40—— 41—42 3738030— 311— 140— 4233—3825—3220- 2440-43035——5 3928 34 27 Würzburg 11. 1. u. 14. 1. 38 41443740—— 40— 42 38 33— 139420333825— 3015—24ʃ4 94 37—3932—34— 3— 5* 5— 2— Kälber Lämmer u. Hammel Schafe Schweine 2 i F CCC 5 120. 100 5 I A ein a b e 4„„ 50 145 kr 184,5 kg 119, kg unter 100 K—— Sanen, Eben ö a 8 0 d— auen Altſchneider Karlsruhe 18. I. 380606555— 5041—50 420o(—U——— 14— 50 54,50 52,50 49,50 53,0— Mannheim 18. 1. 38 6065.53 040 44 500 1„50 55,50 54.50 49,50 53,50— Freiburg 18. 1. 38 60—65.5—5048—50% 40——— 2 156,50 55,50 54,50 49,50 53,50— Heidelberg 18. 1. 38 60—65 53—59 41—50— 44—5040— 43— 56,50 50 1 54,50 49,50 53,50— Pforzheim 17. 1. u. 18. 1. 38[60—6553—59 48 36— 404——— 3„00 55,00 54,00 49,00 53,00— Baden⸗Baden 18. 1. 38 3 64 55—5941—50 30—40]———— 56, 50 55, 50 54,50 49,50 53,50] 51,50 g Lörrach 18. 1. 38 55— 504550-———[ 156,50 55,50 54,50 52,50 49,50— Stuttgart 18. 1. 38 90— 65 5—59 4—50 20 4——— 156,00 55,00 54,00 52.00 49,00 5ʃ.00- 88,00 50,00-51,00 Würzburg 11. 1. u. 14. 1. 38[586351 5740-48 38—— 38-40— 55,50 54,50 53. 50 51,50 48,50 51.50 52,50 48,00 51,00 Auftrieb und Abpſatz Schlacht⸗ und Viehhof Ochſen Bullen Kühe a Färſen Kälber a Scha fe Schweine Auftrieb] verkauft[ Auftrieb verkauft[ Auftrieb] verkauft J Auftrieb verkauft[ Auftrieb verkauft[ Auftrieb vertauft[ Auftrieb verkauft Karlsruhe 8 33 33 62 62 83 83 89 89 425 425— 17 175 Mannheim 18 1. 38 98 98 179 179 161 161 210 210 977 977 59 59 2768 2768 Freiburg 18. 1. 38 39 39 39 39 32 32 14 14 278 2278 5 25 602 602 Heidelberg 18. 1. 38 21 21 21 21 63 63 64 64 178 178 38 38 671 671 Pforzheim„* 26 26 14 1 37 37 35 5 126 126 38 38 314 314 Baden⸗Baden 18. 1. 38 10 10 9 9 33 39 39 147 147—— 457 457 Lörrach 18. 1. 38 8 13 8* 53 53 5 90 90 Stuttgart 18. 1. 38 108 108.202 202353 353 204 204 J 1540 1540 5 2192 21ʃ2 5 Würzburg HA.. 42 42 53 53 9888 82 82 434 434 8 8 720 720 . Maritverlauf: Karlsruhe: Großvieh und Schweine zugeteilt, Kälber lebhaft.— Mannheim Großvieh u. Schweine zugetent, Kälber langſam.— Freiburg: Großvieh, Kälber und Schweine zugeteilt.— Heidelberg: Großvieh und Schweine zugeteilt, Kälber lang⸗ ſam.— Pforzheim alles zugeteilt.— Stuttgart: Großvieh. mit Ausnahme a Kühe, a und o Ochſen, Bullen u. Färſen ſowie Schweine zugeteilt, Kälber lebhaft.— Baden⸗Baden: Großvieh, Schweine und Kälber zugeteilt.— Lörrach: Großvieh, Schweine und Kälber verteilt.— Würzburg: Großvieh und Schweine zugeteilt. Kälber langſam. Viehpreiſe außerhalb der Märkte für Rinder und Schweine in RM. je 30 Kilo Lebendgewicht Preisge ien 8 Preisgebiet l. Preisgebiet 11 Ab 3. 1. 1938 Preis gebiet Preisgebiei 11 Preisgebiet Ill Gattun Land⸗ Empfangs-] Land⸗ Empfangs] Land⸗ Empfangs⸗ Schweine: Land⸗ Empfangs- Land⸗ Emofangs⸗ Land⸗ fangs⸗ preiſe: ortpreiſe: preiſe: ortpreiſe:]preiſe: oripreiſe: der Schlacht werttlaſſe preiſe: ortpreiſe: preiſe: ortr reiſe: preiſe reiſe: Ochſen 41,50 43,50 41,0 43.—41.— 2,50 a, äber 150 bc 6— F Fürſen 40,50 42.50 40,50 42,— 40.— 41.50 r ee 480 50 i,, Bullen 39,50 41,50 39,50 1 39. 40,50 e(v. 100-119, Kg bis 48,50 bis 51.50 bis 48.— bis 50,50 bis 47,50 bis 50,.— 5 5 9.5 ö 5 d-f unter 100 kg) bis 45,.— bis 48,50 bis 44,50 bis 47,50 bis 44,.—[bis 47,.— 2 e W 5— 5 8g fette Speckſauen bis 50,— 2,5 bis 50 bis 51,50 bis 49.— bis 51,.— Die Preisgebiete ſind aus der Betanntmachung des VWV im Wochenblatt g 2-h(and Sauen u. Eber) bis 47,.— bis 46,50 bis 49.50 bis 46,— bis 49,— Nr. 52 vom 22. 12. 36, Seite 20022—004 zu erſehen 1(Altſchneider bis 50,— bis 49.50 bis 51,50 bis 49,.— bis 41,— Nutzvieh⸗ und Ferkelmärkte Haslach, 17. Januar. Auftrieb: 153 Ferkel und 4 Läufer. * 28—40 RM., für Fer⸗ Bezahlt wurden für Ferkel bis 6 Wochen? und für Läufer über 13 Wochen ON 5 9 7* f gotrio hen 5 8 Engen, 10. Jan. Zum Nutzviehmarkt waren aufgetrieben: kel über 6 Wochen 4156 RM., 7 Ochſen, 3 Kühe, 10 Kalbinnen, 2 Rinder und 1 Kalb. Ver⸗ 00 RM je 9. 1 kauft würden 5 Schſen zum Preiſe non 300505 Ne. 1 Kuh 100 RM. ie Paar. Der Marktverlauf war gut. 405 RM., 4 Kalbinnen 350560 RM., 1 Rind 310 RM., 1 Kalb Erzeugerpreiſe für Getreide je 100 kg 150 RM. je Stück. Der Marktverlauf war mittelmäßig. ab 1. Januar bis 31. Januar 1938 Markdorf, 17. Januar. Zum Nutzviehmarkt waren aufgetrie⸗ Roggen: Preisgebiet R XI 19,10 RM., R X 19,20 RM, ben 17 Tiere. Davon 2 Ochſen, 2 Kühe, 6 Kalbinnen und 7 Jung⸗ R XVIII 19,60 RM., R XIX 19,80 RM 5 rinder. Verkauft wurden 1 Kuh zum Preiſe von 520 RM., Weizen: Preisgebiet W XIV 20,80 RM., W XV 20,90 RM. 4 Kalbinnen zum Preiſe von 550570 RM., 5 Jungrinder zum W XVII 21. RM., W XVII 21,10 RM., W XIX 21,40 RM, Preiſe von 280370 RM. je Stück. Der Marktverlauf war W XX 21,60 RM. g 8. lebhaft, Preiſe leicht gebeſſert. Nächſter Nutzviehmarkt am Gerſte: Preisgebiet G VII 17, RM., G VIII 1730 RM, 7. Februar 1938. G IX 17,50 RM., G XI 17,80 RM.: a Ueberlingen, 12. Jan. Auftrieb: 91 Ferkel und 2 Läufer. 19 Preisgebiet II 20,50 RM., III 21.— RM. de it erke iiber W̃᷑̃ 22 8 3 2 2 7 7 Bezahlt wurden für Ferkel über 6 Wochen 46.60 RM. und Hafer: Preisgebiet§ XI 16,50 RM., H XIV 17.— RM. für Läufer über 13 Wochen 64 RM. Der Marktver⸗ lauf war lebhaft. Bonndorf, 13. Jan. Auftrieb: Bezahlt wurden für Ferkel bis 6 Wochen 38 je Paar H XVII 17,30 RM. Preiſe auf dem Karlsruher Wochengroßmarkt am Dienstag, den 11. Januar 1938, je 50 Kilo: 108 Ferkel und 25 Läufer. 50 RM. und für 3 5 Wochen 55—65 RM. je Paar. Der Marktver⸗ Gemüſe: Roſenkohl 1820 RM., Rotkraui 6,507. RM, S. 5 Weißkraut 5,356, RM., Wirſing 6,30—9,.— RM., Spinat Mannheim, 13. Jan. Auftrieb: 60 Ferkel und 13 Läufer. 15,00 16,00 RM., gelbe Rüben 4,006.50 NM. rote Rüben Bezahlt wurden für Ferkel über 6 Wochen 4060 RM. und 56 RM. Bodenkohlraben 34 RM., Schwarzwurzeln 1822 für Läufer über 13 Wochen 62—80 RM. je Paar. Der Markt⸗ Feldſalat 3050 RM., Kreſſeſalat 50 RM., Meerrettich RM. verlauf war lebhaft. 2430 RM., Zwiebeln 8,20.—9,— RM., Endivienſalat je 55 Retti Meßkirch, 17. Januar. Auftrieb: 136 Ferkel und 25 Läufer. Stück 4—8 RM., Sellerie 5—40 RM. je 100 Stück. Bezahlt wurden für Ferkel über 6 Wochen 45-55 NM. und 3—10 RM. je 100 Stück. für Läufer über 13 Wochen 55—65 RM. je Paar. Der Markt⸗ Obſt: Tafeläpfel 1120 RM., Kochäpfel 8—12 RM., Tafel⸗ verlauf war gut. birnen 18—28 RM., Kochbirnen 15—17 RM. 90 lo ber der „ S S „ * — 1— 1 2 1 r. r⸗ n — A O R Abrür zungen: L. E. 8.= Landw. Ein⸗ und Verkaufsgenoſſen⸗ ſchaft; L. B. A. V.= Landw. Bezugs- und Abſatzverein;* verein: K. u. A. V.—Konſum⸗ und Abſatzverein; Ländl. Wirtſchaftsgenoſſenſchaft= L. W. G Milch= Milch oſſenf 2 ſchaft; Dreſch. S Dreſchgenoſſenſchaft; Winzer.= Winzergenoſſenſchaft; Lagerhaus= La Milchabſ.— Milchabſatzgencſſenſchaft; Molkerei. Ma ere . 9. a oſſen:. 5——— gerhausgenoſſenſchaft; Getreide. Getreidelagerhausgenoſſenſchakt; 4 2 Elektrizitätsgenoſſenſchaft; Eier.= Eierabſatzgenoſſenſchaft: B. A G.= Bezugs⸗ und Abſatzgenoſſenſchaft des Bauernvereins; B. B. A. G 0 a 8 Abſapgenoſſenſchaft; Spun Pig. ß Spar- und Darlehnskaſſe: L. Kr V. S Ländl. Kreditverein: K V S Kreditverein; Sp. u. D. K. V= Spa 1 aelebnsiaſen⸗ derein L. pu V. V. d Ländlicher Spar und Vorſchußverein. Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabſchluſſes(Bilanz und Gewinn. und late ſowie des Geſchäftsberichts; 2, Bericht des Vorſtandes und Aufſichtsrates über die Prüfung des Jahresäbſchluſſes i 2 Verwendung des Reingewinns, bzw. Verluſtdeckung; 3 Vericht des Aufſichtsrates über die Euttgkfundene Beiffauig; 2. Zeneislenng de 25 wendung des Gewinnes: 6. Beſchlußfaſſung über die Verluſtdeckung; 7. Entlaſtung des Vorſtandes und des Aufſichtsrates; 8 Annahme eines n busse 5. Ver⸗ ſchlußfaſſung über die Verſchmelzung mit einer anderen Genoſſenſchaft. 10. Genehmigung des Verſchmelzungsvertrages; 11 Neuwahl, bzw Wieder 8 ſchiedene Vorſtands⸗ und Auſſichtsratsmitglieder: 12. Herabſetzung der Zahl der Vorſtands⸗ und Aufſichtsratsmitglieder; 13 Feſtfetzung des Heſamtbetet 625 0 Anleihen der Genoſſenſchaft und Spareilagen bei derſelben nicht überſchrelten follen: 14. Feſtſezung der Grenzen, welche be! Kreditgewährn(del 3 Darlehnskaſſen an die Mitglieder und bei Warengenoſſenſchaften die Warenhöchſtgrenge) eingehalten werden ſollen; 15. Statutenänderungen 2 höhnt Spar⸗ und ſchäftsanteil u. Haftſumme: 16. Beſchlußfaſſung über die Einzahlung des Geſchäftsanteils; 17. Annahme einer Dienſtanweifung für Vorſtand u Aufft wier: 18 2 ſchiedenes: 19. Jahresabſchluß, ſowie Geſchäftsbericht nebſt Bemerkungen des Aufſichstrats liegt eine Woche vor der Generalverſammkung zur Einſicht der Venöſten. In Nachfolge von„Fortſchrittlicher Landwirt“„Bad. landw. Genoſſenſchaftsblatt“ und„Bad. Bauer“ ſowie„Bad. Bauernſtand“ Samstag, den 29. Januar 1938: Unterbaldingen, L. E. V. G. 3 ubr.„Adler“. T.⸗O.: 1—5. 7, 9—14. 18. 10 Balzenbach b. Weinheim, Milchabſ., 8 Uhr, bei„Schüßler“. T.⸗O.: 1—5, 7, Der Vorſtand: Götz. Schneggenburger.. 5 8 a 11, 18, 19. Der Vorſtand: Schwöbel, Walter. Montag, den 31. Januar 1938: Münzesheim, L. E. V. G., 8 Uhr,„Rathaus“. T.⸗ 1. Genehmigung zum 2 8 2 Rauenberg b. Wiesloch, Winzerg., 8 u 0* 2— Me Schi.— r,„Löw. 0 O.: 1— Mannhers, Schilling. bis 19. Der Vorſtand: Fiſcher, brenlich. 3( Mittwoch, den 2. Februar 1938: Staufen, Winzerg., 8 Uhr,„Löwen“. T.⸗O.: 15, 7, 8, 11, 18, 14, 18, 10. Grunderwerb. 2. Verſchiedenes. Der Vorſtand: Sonntag, den 30. Januar 1938: Hockenheim, Spargelbau⸗ u. Abſatzgen., 3 Uhr,„Bad. Hof“. T.⸗O.: 1—5, 7, f. 5 8, 11, 18, 19 und Beſchlußfaſſung betr. Kapitalaufnahme bw. Rückzahlung. r eee e Der Vorſtand: Neuberger, Fahlbuſch. nt ch Reiſelfingen, L. E. V. G., 23 Uhr,„Sternen“. T.⸗O.: 1—5, 7, 9—19, Neu⸗ Bekan ma ungen wahl eines Rechners. Der Vorſtand: Kaltenbrunn, Vogt II. 1. Bekanntmachung: Unſere Genoſſenſchaft hat ſich durch Beſchluß der beiden Reiſelfingen, Milchg., 3 uhr,„Sternen“. T.⸗O.: 1—5, 7, 9—19, Neuwahl Generalverſammlungen vom 26. November 1937 aufgelöſt. Die Gläubiger eines Rechners. Ver Vorſtand: Kaltenbrunn, Vogt II. 5 A N 5 Landw. Ein⸗ und Verlaufsgenoſſen⸗ Schabenhauſen, Ldl. Kr. u. Sp. V., 2 Uhr,„Rathaus“ T.⸗O.: 1. Beſchlußfaſſung Block, Karlsruhe i er 5.1. Lia. Die Llauidatoren: Wiebl und über Verluſtdeckung und Abſchreibung der Geſchäftsanteile. 2. Auflöſung der Genoſſenſchaft. 3. Wahl der Liquidatoren. Der Vorſtand: Wiehl, Block. 2. Bekanntmachung: In der Generalverſammlung vom 6. Nodember 1937 hat ſich die Spar⸗ und Darlehnskaſſe, e. G. m. u. H., Kappel(Amt Villingen) mit Schabenhauſen, L. E. V. G. ½3 Ubr,„Rathaus“. T.⸗O.: 1. Beſchlußfaſſung uns verſchmolzen. Wir fordern die Gläubiger hiermit auf, ſich bei uns zu über Verluſtdeckung und Abſchreibung der Geſchäftsanteile. 2. Auflöſung melden. Darlehnskaſſe, e. G. m. u. O., Villingen. Der Vorſtand: Wehrle der Genoſſenſchaft. 3. Wahl der Liquidatoren. Der Vorſtand: Wiehl. Block. und Wiehl. Togal ist hervorragend bewährt bei: Rheuma Mexenschuss Gicht Nerven- und Ischias Kopfschmerz Grippe/ Erkältungen Togal lindert nicht nur Schmerzen, sondern beseitigt auch Krankheitsstoffe. Es löst Harn- säure u. ist unschädl. 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