Schriftleitung: Karlerube aden], Beiertheimer Allee 16 Fernruf 8260— Unverlangte M kripte d. nur bel Rückporto zurückgesandt. Der Abdruck sämtlicher Ar- tikel ist nur mit besonderer Genehmigung der Schriftleitunf gestattet.— Anzeigenannahme: Karlsruhe, Fritz-Todt- Straße 12. Feraruf 4082. Zuschriften nur nach Karlsruhe, Postfach 187. Anzeigenschluß: Montag mittag. Das Wochenblatt erscheint jeden Samstag. langt werden. Denn der ent- selbst, die gesamte persön- Folge 12, 111. Jahrgang Verlags Reichsnährstandsverlag G. m. b. H., Zweigniederlassunt Baden, Karlsruhe, Fernruf 4082/83. Bezufspreie: viertel jährlich 1,32 RM.(einschlieflich 9 Rpf. Postzeit gebühr) und 18 Rpf. Zustellgebühr. Bezufsabbestellung mull durch den Be- zieher schriftlich beim Verlag zum Vierteljahresschluß bis spätestens am 20. des letzten Quartalsmonats erfolgen, Alle Zahl an Postscheckkonto Karlsruhe Nr. 18830 oder an die Badische Landwirtschaftsbank Karlsruhe. Karlsruhe, 20. März 1943 stoßtrupp der Erzeugungsschlacht Die Entwicklung des Krieges und sein Fortgang beschwören Teichen herauf, die jedem Deutschen das Cefühl nahebringen, daß in naher Zukunft Handlun- gen und Taten voller Ent- scheidungsschwere geschehen werden. Die Front macht sich dazu bereit, und voll- bringt zugleich das Wunder, auch den härtesten Anfor- derungen der gegenwärtigen Lage gerecht zu werden. Von der Heimat kann unter diesen Umständen nicht we⸗ niger Einsatzbereitschaft ver- schiedene Siegeswille des deutschen Volkes drückt sich eben am deutlichsten in sei- ner Bereitschaft aus, sich liche Kraft für den Sieg ein- zausegen. Daß das Landvolk sich in seinem Willen zum Siege durch niemand über- treffen läßt, braucht auch in diesem Zusammenhange nicht erst bewiesen zu wer- den. Denn im Grundé ge- nommen hat sich jeder An- gehörige des Landvolks für die Durchführung des totalen Krieges schon seit langem eingesetzt. Es war seit Be- ginn des Krieges im Dorf- bereich selbstverständlich, keine Aufgabe unerfüllt zu lassen. Konnte sie der Nach- bar nicht leisten, weil er an anderer Stelle als auf sei- nem Hofe eingesetzt werden mußte, dann griff einer aus der Reihe der Dorfgemein- schaft mit zu. Vom Rufe zur Mitarbeit und zur Mithilfe fühlten sich immer mehr Menschen angesprochen, die sich aus irgendeinem Grunde, wenn auch zweifellos irrtüm- lich, für entbehrlich hielten. IU Mn Auch die ältesten Frauen ersetzen in der Landwirtschaft den an der Front stehenden Betriebs führer Aber heute ist es Klar erwiesen, daß niemand entbehrlich ist, heute kann und mus gefordert werden, daß sich alle Hände für den Sieg regen. Davon braucht hof. fentlich niemand erst über- zeugt zu werden. Der Füh- rer sprach in seinen letzten Proklamationen eine über- aus klare, eindringliche und unmiß verständliche Sprache. Im Landvolk ist sie verstan- den worden. Es hat bereits ein hohes Maß von Kraft- entfaltung eingesetzt; nun wird es die letzten Kraft- reserven mobilisieren. Viel- leicht, daß wir uns der ge- waltigen Macht dieser Reser- ven voll bewußt werden müs- sen, denn vorhanden waren sie schon, doch erst zum Teil wahrhaft genutzt. Oder läßt sich etwa sagen, daß wir wirklich schon alles getan haben, um auf dem Nach- barhofe zu helfen, dem der Betriebsführer gegenwärtig fehlt? Und können wir ernst- lich behaupten, die Dorf- gemeinschaft habe tatsächlich jede Gelegenheit benutzt, um alle Erträge des Bodens zu sichern, der uns zur Ver- fügung steht? Viel ist un- zweifelhaft geleistet worden, aber alles noch nicht. Und gerade auf die letzte Kraft auf die letzte Ausbeute, auf das lehgte Stüctchen Acker kommt es im totalen Kriege an! Gewih ist jede Leistung von Bedeutung für den Hof, für das Landvolk, für die Volksgemeinschaft— sieg wichtig jedoch ist die Arbeit auf dem Acker und im Stalle dann erst, wenn äus ihr ge- Aufn.: Bavaria nügend Erträge für die Ver- sorgung der Wehrmacht und der Verbraucher in den Städ- ten kommen, die infolge anderweitiger Aufgaben nicht selbst ihre Versorgung sichern können. Nun läßt sich natürlich mancherlei gegen diese Forderung des Tages einwenden. Vor allem können wir nicht an der Tatsache vorbei, daß es im Augenblick nicht so aussieht, als ob genügend Arbeits- leräfte für die Bewältigung der diesjährigen Aufgaben in der Land- wirtschaft bereitstehen. Es wird auch nicht einfach sein, die un- bedingt erforderlichen Kräfte heranzubringen. Die Zahl der Kräfte allein macht es jedoch nicht— es kommt entscheidend darauf an, daß sie auch wirklich zweckmäßig, also nach den Erundsdgen einer guten Betriebsfhrung eingesetzt werden. An dieser Aufgabe kann sich jeder im Landvolk, der dazu berufen ist, besonders überzeu- gend bewähren. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe wird der zweckmäßige Einsatz der zur Arbeit bereiten Hände der Prüfstein des fachlichen Könnens, noch mehr aber des entschiedenen Willens zum Siege sein. Die Einsetzung von Hofpatenschaften schafft eine weitere Mög. lichkeit, um die der Ernährungs wirtschaft zur Verfügung stehenden Kräfte auf den denkbar größten Erfolg hin anzusetzen. Hat doch auch bisher schon in echtem dörflichen Gemeinschaftseinsatz 80 mancher in der Heimat verbliebene land wirtschaftliche Betriebsfüh- rer sich als Pate eines anderen, ungünstiger dastehenden Hofes ge- fühlt, um— wenn auch nicht verantwortlich, so doch verantwop tungsbewußt— alles zu tun, was ihm zu tun möglich ist. Dies wird jetzt in noch verstärktem Maße der Fall sein, nachdem die Hofpatenschaft allgemein gültige Form angenommen hat. Wußte sich der Gedanke einer Hofpatenschaft im Landvolk stets, wenn es notwendig war, in die Tat umzusetzen, so ist nunmehr ausschlag. gebend, daß die Hofpatenschaft dazu mithilſt, jede Hoſgemein- schaft in einen Stoßtrupp der Eraeugungsschlucht zu verwandeln. Von echtem Kameradschaftsgeist beseelt, wie ihn in reinster Aus- prägung die Front kennt, wird sich nun das Landvolk in höchster Kraftentfaltung erst recht bewähren— im Willen zum Siege! Die Aufnahme und die Behandlung der Kriegssachschäden im beidischen Weinbau 8 Von den badischen Weinbergflächen liegt, namentlich im Kaiserstulilgebiet und in der Marlegrafschaft, ein erheblicher Teil in unmittelbarer Nähe des Rheins, so daß bei Beginn der Offen- sivhandlungen an der Oberrheinfront im Frühjahr 1940 durch Kriegseinwirkungen Schäden in den Rebbeständen eintraten. Schon zu Beginn des Krieges im September 1939 kam es auf einzelnen Gemarkungen zu Schädigungen in Weinbergen durch Stellungsbau, Anlagen militärischer Einrichtungen usw., so dag neben Ertragsminderung und ausfall zum Teil auch Rebstöcke beschädigt und vernichtet wurden. Diese Schäden wurden seiner- zeit in der Regel durch die militärischen Dienststellen(Schutz- bereichsamt, Pionierstäbe, Flakstäbe usw.) aufgenommen. Die zu Kriegsbeginn vorgenommene Räumung der in unmittelbarer PFrontnähe liegenden Cemeinden hat den Weinbau nicht weiter be- einträchtigt da zu dieser Zeit die Hauptarbeiten beendet waren und der Herbstertrag mit wenigen Ausnahmen eingebracht wer- den konnte. Sehr ungünstig hat sich dagegen die in der zweiten Mai- und ersten Junihälfte angeordnete vollkommene Freimachung der in der röten Zone liegenden Gemeinden ausgewirkt. Durch die Rückführung der gesamten Bevölkerung wurden alle Pflege- und Erntearbeiten auf den Acker-, Grünland- und Weinbergsflächen sowie in den Obstkulturen in einem wichtigen Vegetationsabschnitt jäh unterbrochen, so daß beträchtliche Schäden durch Verunkrau- tung der Bestände, Futterverluste, Erxtragsausfälle an Frühobst, Krankheitsbefall in Weinbergen usw. entstanden. Die Schäden wurden im allgemeinen durch die Betriebsbeihil ſe abgegolten. Nicht erfaßt werden konnte mit diesem Beihillfeverfahren die Schä- den im Weinbau, weil die erforderlichen Bewertungsgrundlagen für diese Schäden nicht vorhanden waren und ihr Ausmaß die Ein- beziehung in die Beihilfeaktion nicht gestattete. Die Unterbrechung aller Pflegemaßnahmen in einer für die Rebe äußerst wichtigen Entwicklungszeit hat zu außerordentlidien Schädigungen geführt. Zunächst war in diesen Wochen das erste und zweite Spritzen durchzuführen. Diese Arbeiten fielen meist vollkommen aus, 80 daß die Reben durch Peronosporabefall, deren Auftreten infolge der Niederschläge in jener Zeit sehr be- günstigt wurde, in starkem Ausmaß erkrankten. Alle grünen Or- gane am Rebstock, wie Blätter, Triebe, Gescheine und die ange- setzten Beerchen, wurden in gleicher Weise von dem Pilz heim- gesucht und konnten damit keine Funktionen für die Pflanze aus- üben. Die nachteiligsten Folgen waren neben einer generellen Schwächung der Stöcke, Ausfall der Ernte und unreifes Ertrags- im deinem eigenen interesse lese heute: * Boden- und Saatenpflege im Frühjahr 1943. Bestellung der Zucker- und Futterrüben. Neue Bedingungen für die Saatmaisvermehrung. Zur Fütterung der Arbeitspferde im vierten Kriegsjahr. Die Reichssieger wurden geehrt. Die Vorderwälderzucht im Kriege. Der Pferdeverkauf neu geregelt. 174 holz. Mitunter hatten die Anlagen durch den Krankheitsbefall 80 stark gelitten, daß die Stöcke im nächsten Jahr nur noch kümmer- liche Triebe hervorbrachten oder zum Teil auch gänzlich eingingen. Das Schadensbild war nicht nur von Gemarkung zu Gemarkung unterschiedlich, sondern auch in den gleichen Lagen oft un- einheitlich. Die Ursache hierfür ist verschiedener Art. In erster Linie sind die Schäden abhängig von der Dauer der Freimachung, dann spielt aber auch die Rebsorte eine Rolle, schließlich hatten auch die Betriebsgrößen und die Betriebsstruktur einen Ein- fluß. Der eine oder andere Betrieb war beispielsweise in der Lage, noch am Vortage der Räumung den kleinen Rebbesitz zu de entschlossener und härter wir alle die Opfer auf uns nehmen, die ein solcher Krieg mit sich bringen mag, um So Sicherer werden wir jenen Frieden erringen, den unser Volk erstrebt. Adolf Hitler. spritzen und hatte dadurch weniger Ausfall. Auch konnte in Ge- meinden, die einige Tage später geräumt wurden, diese Maß- nahme noch allgemein durchgeführt werden, so daß auch hier der Schaden geringer ist. Andererseits sind Dörfer vorhanden, in denen infolge Feindeinwirkung die Wasserversorgung ausfiel oder durch Beschuß die Gehöfte vernichtet wurden. Nach der Rück- kehr war eine Aufnahme der Pflegemaßnahmen hier zunächst über- haupt nicht möglich. Bei der Aufnahme der Schäden konnte des öfteren festgestellt werden, daß die Unterbrechung der Pflege- mahnahmen nicht gleichzusetzen ist mit der Dauer der Frei- machung. Da der harmonische Verlauf sämtlicher Arbeiten in den meist gemischten Betrieben gestört war, ergab sich in Wirklichkeit eine längere Unterbrechung der Pflegearbeiten. Die verfahrensrechtliche Behandlung der Schäden wurde durch Entscheidung-der zuständigen Reichsstellen dahingehend geklärt, daß die infolge dieser Kriegsmaßnahmen eingetretenen Schäden nach der Kriegssachschadenverordnung vom 30. November 1940 zu behandeln sind. Die Kriegssachschadenverordnung gewährt den Ceschädigten ausdrücklich einen Rechtsanspruch auf ntschũdigung durch das Reich. Es erübrigt sich, hier näher darauf einzugehen, Was unter Kriegssachschäden zu verstehen ist. Erwähnt sei nur, daß der Sachschaden an beweglichen und unbeweglichen Sachen un- mittelbar durch Kampfhandlungen oder durch hiermit in unmittel- barem Zusammenhang stehenden militärischen Maßnahmen verur- sacht sein mug. Nach der Verordnung sind behördlich ganz oder teil- weise freigemachte Gebiete als vom Gegner bedroht anzusehen. Hin- sichtlich der Höhe der Entschädigung von Sachverständigen gilt im Falle des Verlustes oder der Zerstörung der Grundsatz, daß die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung ver- gůtet werden. Uber die Art der Entschädigung sieht die Verord- nung vor, daß diese in Geld oder durch Ersatzleistung in Natur gewährt werden kann. Die Auszahlung der Geldentschädigung erfolgt nach der Feststellung des Schadens, während in den übrigen Fällen nur der Anspruch auf Entschädigung gegen das Reich festgestellt wird und die Auszahlung des Geldes vorläufig unter- 1 heb det 1 10 bach in Jon Nicht Sache den! gung arbeit teilun punk 1 780 in 11, vur unte ale beit Unt mn. der lass die der 0 M fir eil (Ke Arbe ten süss pr die ke gt Au Jon lang un! öden bleibt. Die Gewährung der Geldentschädigung ist abhängig von der Vorlage eines Antrages. Die Durchführung des Verfahrens, das jetzt nahezu beendet ist, erfolgte nach den Richtlinien für die Entschädigung der Kriegs- sachschäden im badischen Weinbau, die vom Landesbauernführer im Einvernehmen mit dem Minister des Innern herausgegeben und von den zuständigen Reichsstellen genehmigt wurden. In den Richtlinien sind die Weinbauschäden aufgeführt, die als Kriegs- sachschäden anzusehen sind und die in Frage kommenden Gemein- den genannt. Weiter ist die Zusammensetzung der Entschädi- gungskommissionen bestimmt, sowie die Antragstellung und Be- arbeitung der Einzelanträge im einzelnen festgelegt. Die Beur- teilung der Weinbauschäden erfolgte nach den folgenden Gesichts- punkten: 5 J. Schaden an Rebanlagen, die den Ertragsdusfall 1940 ver- ursachten; 2. Schaden an Rebanlagen, durch die eine Ertragsminderung in den nachfolgenden Jahren(1941 ,.) bedingt ist; 3. Schaden an Rebanlagen, durch die die Rebstöce vernichtet wurden, 7 4. Schäden an Rebschulen; 5. Schäden an einvorräten. In den Einzelanträgen, die jeder Geschädigte auszustellen hatte, wurden die Schäden nach diesen Merkmalen aufgenommen. Für die unter Ziffer Nr. 1 bis 3 aufgeführten Schäden mußte jede Reb- anlage einzeln angegeben und beschrieben werden. Die Richtig⸗ keit der Angaben war auf dem Antrag vom Antragsteller durch Unterschrift zu bestätigen. Die Größe der Nutzfläche wurde vom Grundbuchbeamten nachgeprüft. Die Ermittlung und Auszahlung der Entschädigung ist Aufgabe der Feststellungsbehörden, die sich hierbei auf Grund eines Er- lasses des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft auf die Gutachten des Reichsnährstandes stützen. Mit der Aufnahme der Schäden wurden besondere Entschädigungskommissionen be- traut. Um die Einheitlichkeit in der Bearbeitung der Anträge zu wahren, waren im Gebiet der Ernährungsämter Freiburg und Müllheim je eine Kommission tätig, in denen der Abteilungsleiter für Weinbau den Vorsitz führte. Den Kommissionen gchörten weiter an ein Beauftragter des jeweiligen Ernährungsamtes (Kreisbauernschaft), der vom Landesbauernführer ernannt wurde, und schließlich als örtliche Mitglieder jeweils der Bürgermeister, Ortsbauernführer, Hoheitsträger und Fachwinzer der Gemeinde, in der die Arbeiten durchgeführt wurden. Durch diese Zusam- mensetzung der Kommissionen war die Einheitlichkeit der Be- arbeitung aller Weinbauschäden gesichert und andererseits konn- ten die örtlichen Verhältnisse durch die starke Vertretung der an- sässigen Winzer gebührende Berücksichtigung finden. In einer Be- sprechung, die den Arbeiten vorausging, wurden die örtlichen Mit- glieder über den Gang des Verfahrens unterrichtet. Bei dieser Ge- legenheit wurden außerdem die in der Gemeinde eingetretenen Schäden untersucht und alle Besonderheiten im einzelnen fest- gelegt, so daß für die Mitglieder neben einem genauen Uberblick auch ein Rahmen für die Schadensaufnahme gegeben war. Von Fall zu Fall fanden Begehungen der geschädigten Gemar- kungsteile statt, um an Ort und Stelle den Schaden zu besichtigen und aufgetretene Zweifel zu klären. Schließlich war es notwen- dig, zu Beginn der Schadensaufnahme einen durchschnittlichen Er- tragsausfall für die Gemeinden festzustellen und die Höhe der Grundpreise für Most bzw. Wein zu klären. Die Bearbeitung der Einzelanträge durch die Kommissionen er- folgte in der Weise, daß jedes Grundstück für sich behandelt und sein Schaden ermittelt wurde. Für die Errechnung des Ertrags- ausfalles 1940 wurde geschätzt, was die Anlage nach dem Kultur- und Extragszustand normaler Weise Liter Most pro Ar ergeben hätte, und ein etwaiger Herbstertrag in Abzug gebracht. Als Wert wurde der Grundpreis für das Jahr 1940 für Most der be- treffenden Sorte eingesetzt. Nur für besondere Lagen wurden hierzu Qualitätszuschläge gewährt. Für den Ertragsausfall 1940 So Wie die Front steht, eisern und pflichtbewußt, So steht auch die Heimat. Hermann Göring. 4 wurde im Herbst 1941 eine Vorauszahlung geleistet, die beim endgültig errechneten Ertragsausfall in Abzug gebracht wurde. Die Ertragsminderung, die unter Umständen noch 1941 und in den folgenden Jahren zu verzeichnen war, wurde in Prozenten des für die Gemeinde errechneten Hektarrohertrages ausgedrückt. Da die Weinberge nicht einheitlich sind, sondern infolge verschie- denen Alters, Kulturzustandes usw. Ertragsunterschiede ergeben, war noch eine Klassifizierung erforderlich, die sich in Zuschläge für beste und Abzüge für geringe Anlagen ergab. Unter Um- ständen kam auch für die Qualitätsrebsorten noch ein besonderer Zuschlag in Frage- Für Rebanlagen, in denen Rebstöcke, sei es durch Beschuß oder infolge der unterlassenen Pflegemaßnabme vernichtet wurden und voll zu entschädigen waren(Totalschäden), hatten je nach Alter, Ertragswert, Sorte usw. die Sätze von 1 bis 2 RM. pro Stock,— qm, Geltung. In diesem Betrag sind als Gesamtentschädigung die Kosten für den eigentlichen Wieder- aufbau(Neuanlagekosten) und für die jährlich infolge des Min- derwerts bis zur Erreſchung des früheren Kulturzustandes eintre- tenden Erxtragsausfälle enthalten. Der für den Stock bzw. Qua- dratmeter festzusetzende Schadenssatz ist auch von der Art der Durchführung des Aufbaues, ob dieser der einzelne vornimmt oder ein planmäßiger Neuaufbau Platz greift, abhängig. Beim planmäßigen Aufbau, über den später noch zu sprechen ist, ent- stehen außer den Kosten für die Behebung des Totalschadens Aus- gaben für Wegebau, Entwässerungsanlagen, Zusammenlegung der Grundstücke, obwohl die Umlegungskosten gesondert von den zu- ständigen Behörden getragen werden. Auf Grund eines Erlasses des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ist die Einbezie- hung der Wegebaukosten in den aus der Kriegsentschädigung zu finanzierenden Wiederaufbau schon deshalb erforderlich, weil den Winzern vielfach nur auf diese Weise eine ordnungsgemäße Bewirt- schaftung der zusammengelegten Weinberge ermöglicht wird. Bei Grundstücken, die in planmäßige Aufbaugewanne fallen, sind die Gesamtentschädigungskosten an der oberen Grenze des genannten Satzes, während beim Einzelaufbau ein niederer Betrag mit zirka 11,40 RM. als Gesamtentschädigung pro qm in Frage kommt. Fr die planmãũbigen Aufbaugebiete wird im allgemeinen als reine Auf- bauſeosten ein Höchsthetrus bis zu J. 20 RM. pro im ausgeiborfen. 1. Der Beruf der landwirtschaftlichen Rechnungsführer und Denkt daran bei der Berufswahl eurer Kinder! Im April beginnen neue Lehr- -führerinnen benötigt Nachwuchs. gänge. 2. Die zeitige Saat hat den Vorzug. Je früher die Bestellung, desto länger die Wachstumszeit und um 80 höher der Ertrag. 3. Beim Sortieren der Mieten sind die vorhandenen Kartof- felmengen festzustellen und zum Verkauf anzubieten, da- er leiafel 4. Das Abfahren von Holz ist teilweise noch nicht erledigt. 5. Mit Ausnahme der Zuchischweine gelten alle Schweine mit die für den Verbrauch verfügbaren Mengen bekannt werden. Tage, an denen Gespannarbeiten auf dem Acker nicht möglich sind, sollten deshalb für die Holzabfuhr ausge- nutzt werden. über 50 Kg als Schlachtschweine. Sie dürfen nicht zu tpferpreisen gehandelt werden. 175 Der restliche Teilbetrag ist als Ertragsausfall für die Zeit bis zur Erlangung des ertragsfähigen Alters der Rebanlage anzusehen. Die- ser Ertragsausfall ist im wesentlichen abhängig von der Zeit, die der Aufbau erfordert, Als Richtsatz ist pro Jahr und qm, in der die Fläche keinen Traubenertrag liefert, der Betrag von—, 10 RM. vor- gesehen. Nun gibt es auch Fälle, daß Rebanlagen zerstört wurden oder infolge der unterlassenen Pflegemaßnahmen eingingen und nicht mehr aufgebaut werden dürfen, weil die Grundstücke außer- halb der festgestellten Rebgewanne liegen. Auch diese Rebflächen sind zu entschädigen. Doch kann obiger Satz hier nicht Anwendung finden, da keine Kosten für Neuanlagen erwachsen. Mit der Ent- schädigung ist hier nur ein Ertragsausfall oder besser gesagt, eine etwaige Ertragsminderung(Ertragsunterschied zwischen der wein- baulichen und der land wirtschaftlichen oder obstbaulichen Nutzung) abzugelten, die durch das vorzeitige Entfernen der Rebanlage ent- steht. Die Entschädigung wird sich hier nach der Lage des Grund- stückes(ev. Frostlage), Alter sowie Kulturzustand der Anlage zu richten haben. Im allgemeinen werden hier Beträge von—,20 bis , RM. pro qm gewährt. Uber die beiden übrigen Schadensgruppen ist zu sagen, daß für Rebschulen sich im allgemeinen die Entschädigung nach der Zahl der eingeschulten Veredlungen richtete und im Höchistfall ein Scha- den von—,15 RM. für die eingelegte Pfropfrebe vergütet wurde. Hinsichtlich der Schäden an Weinvorräten haben die Antragsteller die Angaben möglichst durch Belege nachzuweisen. Der bei aintlich angeordneten Verkäufen erzielte Preis ist durch Vorlage des Schlußscheines zu belegen. Desgleichen sind Transport- und Lage- rungskosten nur für solch Weine zu vergüten, die ausdrücklich auf amtliche Anordnung zurückgeführt wurden. Die nach diesen Grundsätzen bearbeiteten Einzelanträge waren in tatsächlicher Hinsicht durch die Kommission zu prüfen und zu unterschreiben. Nach der rechnerischen Bearbeitung, die durch be- sondere Kräfte erfolgte, gingen die Einzelanträge über den zustän- digen Beratungsleiter an die Feststellungsbehörde zur Entscheidung über den Entschädigungsantrag. Die Landratsämter— Feststel. lungsbehörden— erlassen über die Höhe der Entschädigung einen Bescheid. Cegen den Bescheid ist Beschwerde zulässig, die inner- halb einer Frist von 2 Wochen nadi Zustellung bei der Feststel- lungsbehörde einzureichen ist. Für die unter laufender Nummer 1, 2, 4 und 5 der Anträge bezeichneten Schäden können die Ent- schädigungen unter Anrechnung der etwa gewährten Vorauszah- lungen sofort endgültig festgesetzt und nach Rechtskraft der Be- scheide an die Geschädigten ausgezahlt werden. Bezüglich der unter laufender Nummer 3 aufgeführten Totalschäden an Rebstöcken werden, da die Kosten des Wiederaufbaues noch nicht sicher zu übersehen sind, im Regelfalle Vorbescheide erlassen, wobei die voraussichtliche Entschädigung in Höhe der in den Anträgen an- gegebenen Beträge in Aussicht gestellt werden. In dem Entschä- digungsbescheid sind die Grundstücke der Schadensgruppe 3 nach Cewann und Lagerbuchnummer aufgeführt. Außerdem ist vermerkt, ob der Wiederaufbau durch den Geschädigten selbst erfolgt oder durch die Rebenaufbaugenossenschaft vorgenommen wird. In letz- terem Fall wird in dem Entschädigungsbescheid dem Geschädigten unter Bezugnahme auf die Kriegssachschadenverordnung aufgege- ben, der Rebenaufbaugenossenschaft, die die lückenlose Durchfüh- rung des planmäßigen Wiederaufbaues sicherstellt, beizutreten und sich deren Statuten zu unterwerfen. Zahlungen erfolgen in diesen Fällen nur an die Rebenaufbaugenossenschaft. Die Auszahlung der Schadensbeträge für die totalgeschädigten Grundstücke, die der Geschädigte selbst aufbaut, erfolgt unmittelbar an ihn, sobald er nachweist, daß er die Neuanlage erstellt hat. Für die Ertragsausfälle in den vernichteten Reben werden vor- läufig nur Vorauszahlungen gewährt in Höhe der oben genannten 10 RM. pro qm und auf die als endgültig noch festzusetzende Entschädigung nach Beendigung des Wiederaufbaues angerechnet. Soweit es sich um planmäßigen Aufbau handelt, wird dieser Er- tragsausfall von der Feststellungsbehörde an die Rebenaufbaugenos- senschaft überwiesen und von dieser an den Geschädigten aus- bezahlt. Die Rebenaufbaugenossenschaft, die mit dem Wiederaufbau der Rebgrundstücke in den planmäßigen Aufbaugebieten beauf. tragt ist, erhält für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten von der Feststellungsbehörde Vorschüsse. In einzelnen Gemeinden, in denen der Aufbau schon im letzten Jahr in die Wege geleitet wurde, ist Träger dieser Maßnahme die Teilnehmergemeinschaft, so daß diese die Aufgabe der Rebenaufbaugenossenschaft erfüllt. Wenn die Umlegung in den Gebieten, in denen Rebenaufbaugenos⸗ senschaften bestehen, noch nicht angeordnet ist, so geschieht dies mit Rücksicht auf die starke Belastung der Feldbereinigungsämter. Die Umlegung kann in diesen Gebieten, sobald sich die Notwen- digkeit erweist, angeordnet werden. Die dringende Notwendigkeit, den Aufbau möglichst planmäßig durchzuführen, wurde nahezu überall erkannt. In den Gemarkungs- teilen— um solche handelt es sich vornehmlich, da nur zwei Ge- markungen vollständig planmäßig aufgebaut werden können—in denen vernichtete Rebanlagen in größerem Umfang vorhanden waren, erschien es zweckmäßig, mit dem Wiederaufbau alle Mag- nahmen zu verbinden, die in Zukunft eine leichtere Bewirtschaftung der Rebgrundstücke ermöglichen. Mit dem planmäßigen Aufbau wird nicht nur die Umstellung auf Pfropfreben durchgeführt und damit die Reblausgefahr beseitigt, auch sollen hinsichtlich der Be- wirtschaftung weitgehendste Erleichterungen geschaffen werden, wie Erstellung eines ausreichenden Wegenetzes, Zusammenlegung der vielfach kleinen Teilstücke zu größeren Parzellen, Anlage von Ent- wässerungseinrichtungen und nach Möglichkeit gute Versorgung mit Spritzbrühe. Würde der derzeitige Zustand belassen werden und den Aufbau der einzelne durchführen, so könnte nach der Neuanpflanzung weder ein Wegenetz angelegt werden, noch eine Begradigung der Grundstücksgrenzen oder gar eine Zusammen- legung erfolgten. In arbeitswirtschaftlicher Hinsicht wären die ge- wünschten Erleichterungen, die wir im Weinbau unbedingt anstre- ben müssen, überhaupt nicht möglich. Da in vielen Gemarkungen ein erheblicher Teil der Grundstücke Größen unter 3 Ar vielfach auch unter 1 Ar aufweist, tritt die Notwendigkeit einer Zusammen- legung deutlich hervor. Mit der Durchführung des planmäßigen Aufbaues werden alle Grundstücke, also auch die z. Z. nicht wein⸗ baulich genutzten Flächen, neu angelegt. Soweit Grundstücks- besitzer keinen Anspruch auf Kriegsschaden haben, weil die Flächen 5. Z. nicht mit Reben bepflanzt waren, werden sie für die Aufbaulcosten in einem ertrũglichen Maß herangezogen. In den planmäßigen Auf. baugewannen sind wohl audi vereinzelt Rebgrundstücke vorhanden, die nach dem derzeitigen Zustand erhalten bleiben könnten, aber nunmehr der Durchführung der Maßnahme hindernd im Wege stehen. Auch diese Rebanlagen müssen natürlich in den Aufbau mit herangezogen werden, und es besteht die Möglichkeit, um den Auf- bau überhaupt erfolgreich durchführen zu können, diese in das Entschädigungsverfahren aufzunehmen. Von seiten aller zustän- digen Stellen wird in dieser Hinsicht den Winzern größtes Ent- gegenkommen gezeigt. Von den Beteiligten muß deshalb auch er- wartet werden, daß sie, da sie den Aufbau ja selbst in ihrer Ge- nossenschaft durchführen, sich zu den Arbeiten zur Verfügung stellen, und an dieser großen Aufgabe tatkräftig mithelfen. Daß der Beginn der Arbeiten in diese schweren Kriegsjahre fällt, soll ein besonderes Zeichen für die dringende Notwendigkeit der Maßnahme sein, denn die Rebflächen sind in ihrem Ertragswert und in ihrem Zustand in den letzten Jahren im ganzen Gebiet in- folge Kriegs-, Frost- und Hagelschäden, Uberalterung der Bestände usw., stark zurückgegangen, so daß man mit Recht sagen kann, an einem Tiefpunkt des Weinbaues angelangt zu sein, der an die schlimmsten Krisenzeiten erinnert. Auf vielen Gemarkungen sind die Totalschäden so zerstreut, daß es nicht möglich war, ganze Gewanne einheitlich zu behandeln und in ihnen den Neuaufbau planmäßig durchzuführen. Die Erstellung der Junganlage wird hier der einzelne Winzer selbst vorzunehmen haben. Das Ziel muß auch hier sein, eine gewisse Einheitlichkeit im Rahmen des Möglichen zu erreichen und die anzupflanzenden Sorten(durch die Anbauregelung bestimmt) und Pflanzabstände vorzuschreiben. Das Ausmaß des Schadens, den der badische Weinbau durch die Freimachung erlitt, ist aus der Größe der Rebfläche und dem Kreis der Betroffenen ersichtlich. Die Freimachungsschäden erstrecken sich auf 54 Gemeinden mit einer bewirtschafteten Rebfläche von 2 260 ha, die, gemessen an der im Ertrag stehenden Rebfläche des ganzen Weinbaugebietes, mit 8 086 ha, im Jahre 1940 mehr als den vierten Teil beträgt. Die Schadensaufnahme, die jetzt im we⸗ sentlichen abgeschlossen sind, erstrecken sich auf über 8 300 Ein- zelanträge. Die Rebfläche, die planmäßig aufzubauen ist, kann auf zirka 300 ha veranschlagt werden. Annähernd gleichgroß dürfte die totalgeschädigte Fläche sein, die die einzelnen Winzer selbst wieder herzustellen haben. Engelhardt. Jeder Umbruch von Winterölfirüchten muf dem Ortsbauernführer 176 0 und von diesem der Rreisbauernschaft gemeldet werden 1 822 lerüg lung urch sofor Boden- und Sacdtenpflege im Frühjahr 1943 Von Dr. phil. Franz Meisner, Karlsruhe An die Spitze sämtlicher Bodenbearbeitungs- und Bodenpflege- maßnahmen in diesem Frühjahr, müssen wir den Grundsatz stellen, die knappe Vinterfeuchtigleeit weitgehendst zu schonen, um sie für das Wachstum unserer Kulturpflanzen bereit zu halten. Im Win- ter 1942/43 sind verhältnismäßig wenig Niederschläge gefallen, so daß der Vorrat an Winterfeuchtigkeit gering ist. Um so mehr gilt es jetzt, bei den Frühjahrsarbeiten auf dem Acker diesen geringen Vorrat vor Verlusten zu schützen, so daß wir alle Bodenbearbei- tungsmaßnahmen stark auf Erhaltung der Vinterfeuchtiglreit aus- richten müssen. Der langanhaltende Herbst und der milde Winter hat wohl jedem Bauern und Landwirt das rechtzeitige Pflügen der Winterfurche gestattet. Somit sind, praktisch gesehen, in diesem Frühjahr keinerlei Pflugarbeiten auf den in rauher Furche ge- legenen Ackern notwendig, zumal auch keinerlei Auswinterungs- schäden bis zur Stunde feststellbar sind. Um nun die in rauher Furche gelegenen Acker möglichst schnell saatfertig herzurichten, wird es in den meisten Fällen genügen, wenn man dieselben, sobald die Bodenoberfläche abgetrocknet ist, abschleift und einge Male mit der Egge bearbeitet. Besonders auf leichteren Böden, wie wir sie häufig in der Rheinebene und auch sonst antreffen, müssen wir äußerst vorsichtig mit der Winterfeuchtigkeit umgehen und alles vermeiden, was hier zu Verlusten führen könnte. Hier ist oft schon der Einsatz eines Kultivators oder Grubbers sehr gefährlich, beson- ders dann, wenn nicht sofort nachgeeggt wird. Uberhaupt ist auf diesen leichten, schwach humosen und schwachlehmigen Böden Kultivator oder Grubber meist gar nicht notwendig, da diese Böden an sich genügend gelockert sind. Auf Fräftigeren und schwereren Böden wird es ohne Einsatz des Kultivators oder Grubbers nicht gehen, möglichst schnell ein günstiges Saatbeet herzurichten. Diese beiden Geräte dürfen hier aber erst dann eingesetzt werden, wenn nicht nur die Oberfläche, sondern auch in der vorgesehenen Bearbei- ngstieſe eine entsprechende Auftrocknung erfolgt ist. Wird hier bei zu feuchtem Bodenzustand mit Kultivator oder Grubber ge- arbeitet, verschmiert man den Boden und zerstört mehr, als man nutzen möchte. Grundsätzlich muß aber hinter jedem Kultivator oder Grubber entweder eine leichte Egge oder ein Schleppballen folgen, um, wie gesagt, die Winterfeuchtigkeit weitgehendst zu schonen. Nach dem Grubbern müssen dann in kürzester Zeit 1 bis 2 Eggenstriche folgen, worauf dann der Acker bestimmt saat- fertig daliegen wird. Die Falze kann bei der Frühjahrsfeldbestel- lung meistens entbehrt werden, besonders dort, wo auf Winter- furche gepflügt gewesen ist. Muß schon abgewalzt werden, dann sofort hinter der Walze, am besten die Egge gekoppelt folgen las- sen. Man hüte sich davor, zu feuchten Boden zu walzen. Auf schweren Böden mit hohem Grundwasserstand muß jede tiefgrei- fende Bodenbearbeitung im Frühjahr unterbleiben. Man wird hier durch Abeggen und Abschleppen das Saatbeet schon hinkriegen. Nach der Saat muß der Acker durch häufiges Eggen oder Hacken offen gehalten werden, und zwar so lange, bis der Boden durch die wachsenden Pflanzen beschattet wird. Eine ganz vorzüg- liche Arbeit leistet hierbei die Vegegge oder der Unkrautstriegel umd, wo möglich, die Hackmaschine. Denn durch den rechtzeitigen Merkblatt Die Erzeugung an Zuckerrüben soll in diesem Jahr 120 v. H des Grundlieferungsrechts betragen. Vorteile. Bevor wir endgültig mit den Bestellarbeiten beginnen, vergegenwärtigen wir uns noch einmal die Vorteile des Anbaus von Zuckerrüben: 1. Keine Futterart bringt so hohe Mengen an Nähreinheiten vom Hektar, wie die Zuckerrübe. Die Futterrübe muß deshalb ihr gegenüber zurücktreten. Auch für Futterzwecke ziehen wir die Zuckerrübe der Futterrübe vor. Eine größere Anzahl von Rüben- zerkleinerungsmaschinen wird uns die Möglichkeit bieten, in Brei- form zerkleinerte Zuckerrüben auch der Schweinemast zuzuführen. 2. Die hohe Leistung der Zuckerrübe für Futterzwecke macht IL. für andere wichtige Früchte frei. „Menge und Wert der Zuckerrübenblatternte sind denen aller übrigen Rübenarten überlegen. Um diese Vorteile auch für un- ertellung der Iuchker- und Futterrüben und öfteren Einsatz von Netzegge, Unkrautstriegel oder Hack- maschine erreichen wir die so dringend notwendige Offenhaltung der Bodenoberſläche, zerstören gleichzeitig das Unkraut und erhal- ten die Winter feuchtigkeit. Wir müssen solange in den Beständen eggen oder hacken, bis ein völliger Schluß der Pflanzendecke er- reicht ist. Rotklee, Luzerne oder Kleegrasgemische drillt man am besten gleichzeitig mit der Hauptfrucht ein oder sät sie breitwürfig nach erfolgter Handsaat aus. Auch bei Breitsaat kann unbedenk- lich mit dem Unkrautstriegel für Bodenauflockerung selbst bei Klee- und Graseinsaat gearbeitet werden. Je länger es gelingt, die Bodenoberfläche offen und locker zu halten, desto günstiger wird das Pflanzenwachstum sich entwickeln. Bei Vintergetreide, aber auch bei den Winterölfrüchten, muß unter allen Umständen dafür gesorgt werden, daß durch Eggen oder Hacken die Bodenoberfläche geöffnet bleibt. Wenn wir bis zur Frühlentoffeln Nchtig voeimen! Stunde bei Wintergetreide und Winterölfrüchten auch noch nicht ausgesprochene Bodenverschlämmungen feststellen können, s ist hier die Bodenoberfläche doch so stark verdichtet, daß wir unbe⸗ dingt aufeggen, d. h. auflockern müssen. Denn wir wissen nicht, welche Regenmengen in den nächsten Wochen zu erwarten sind, die dann bei ihrem Eintreten derartige Böden' sicherlich zur Verschläm- mung bringen. Sobald keine Frostnächte mehr zu erwarten sind, mit einer der Schwere des Bodens angepaßten Egge aufeggen! Sollte auf kräftigeren, schweren Böden doch eine Verkrustung vor- handen sein, muß zuerst mit einer rauhen Walze— niemals mit der Glattwalze— die Kruste gebrochen und anschliebend mit Saategge, Netzegge oder Unkrautstriegel aufgeeggt werden. Win⸗ terölfrüchte müssen gehackt werden, bei Breitsaat kann durch Handhacke ebenfalls eine Bodenauflockerung durchgeführt werden. Wir müssen in diesem Frühjahr der Boden- und Saatenpflege unsere größte Aufmerksamkeit schenken, um durch ständiges Offenhalten der Bodenoberfläche die Vinter feuchtigkeit weit- gehendst zu schonen und das von Jahr zu Jahr immer mehr zu- nehmende Unkraut klein zu halten. Denn die Unkrautpflanzen fressen mehr Nährstoffe, als unsere Kulturpflanzen an sich be- anspruchen, was bei der heutigen knappen Versorgung mit Mineral- dünger unter allen Umständen unterbunden werden mug. Bei den Sommersaaten muß nach der Aussaat sofort geeggt werden, die zweite Egge kommt beim Auflaufen und die dritte Egge, wenn das vierte und fünfte Blatt sich entwickelt hat. Dann muß weiter ge- eggt und gehackt werden, so lange dies das Wachstum noch ge- stattet. Denn je länger wir den Boden offen halten, desto gün⸗ stiger und flotter die Jugendentwicklung. Eine günstige, rasche Jugendentwicklung ist aber die erste Voraussetzung für eine gute und sichere Ernte. Darum pflegt eure Böden und eure Saaten, sie werden es euch danken durch gute Ernten! März 1943 sere Betriebe zu nutzen, sollten wir deshalb Zuckerrüben zusätzlich anbauen. Es kommt aber darauf an, nicht nur die Zuckerrüben zu bauen, sondern sie auch richtig und zweckmäßig über den Vieh- magen zu verwerten. Vorfrucht. Die Zuckerrübe wächst nach jeder Vorfrucht. Wir wählen jedoch im Interesse einer ordnungsmäßigen Fruchtfolgestel- lung der anderen Früchte meist Getreide als Vorfrucht. Roggen und Sommergerste sind bessere Vorfrüchte als Weizen und Hafer. Bestellungsarbeiten. Gute Bodenbearbeitung auf den Rüben- schlägen macht das Nährstoffkapital des Bodens den Rübenpflanzen nutzbar. Nur eine tadellose Herbst- oder Vorwinterfurche verbürgt uns eine volle Rübenernte. Bleibt die Frühjahrsfurche als Not- behelf übrig, müssen wir sie so früh- und rechtzeitig wie nur durch- führbar geben. Im Frühjahr schleppen wir die Rübenschläge mög- lichst frühzeitig— sobald die Spitzen der Kämme grau werden— 177 ab. Verspätetes Abschleppen bewirkt nicht nur einen erheblichen Wasserverlust, sondern schafft auch ein schlechtes Keimbett. Bestellung. Das Ziel der Rübenbestellung ist die Herrichtung eines gartenmäßig feinen Saatbettes mit günstigen Keimbedingun- gen. Der Rübenacker soll nicht fest wie eine Tenne, aber doch so fest sein, daß er wasserführend bleibt, um den Rübenkernen ge- nügend und dauernd Wasser zuführen zu können. Wir machen das Saatbett erst kurz vor der Bestellung fertig, um? Wasser zu sparen Die Bestellungsarbeiten selbst leiten wir mit dem Grub- ber ein. Den gegrubberten Acker schleppen wir sofort danach ab. Am besten ist es, reicht die vorhandene Zugkraft aus, Grubber und Schleppe zu koppeln. Danach folgt die schwere Egge. Reißt sie Kluten heraus, geben wir einen Walzenstrich, um sie zu zerkleinern. Hierfür setzen wir Rauhwalzen, aber keine Glattwalzen ein, um das Zuschlagen des Ackers zu vermeiden. Eine nachfolgende leichte Anlagen dateien amdndunditonit ttt ntnd ue en itniien uu 1 brinat Leinen, bel, Kramtulter ung deid Anbetung enen ntun enen munen nennen Schleppe richtet den Acker besonders fein her. Zum Schluß sorgt eine leichte Egge(Netzegge) für die endgültige Herrichtung des Saatbettes. Zur Bestellarbeit gehört Fingerspitzengefühl. Deshalb schwer., Art, Form und Einsatz der einzelnen Geräte für alle hältnisse bindend festzulegen. Aussaat. Wir drillen die Zuckerrüben möglichst früh, weil die heute zum Anbau kommengen E- und N-Rüben zum Ausreifen eine lange Vegetationszeit benötigen. Wir nutzen die günstige Witte rung dieses Jahres durch früheste Bestellung, mit deren Hilfe es uns auch gelingt, die verringerte Phosphorsäuredüngung zum Teil auszugleichen. Das Beizen des Saatgutes hat sich als in jedem Fall zweckmäßig erwiesen. Mit der Aussaat können wir beginnen, wenn der Acker klar und gar ist. Das gilt ganz besonders, wenn wir einkeimigen Rüben samen(M-Samen) verwenden. Er verlangt die Erfüllung aller Vorbedingungen einer gründlichen Bestellungsarbeit. Besonderen Wert haben wir bei ihm auf unkrautfreie Acker zu legen. Starke Aussaaten des einkeimigen Rübensamens sind unsinnig, weil sie zur Säatgutverschwendung führen Wir müssen die vorgeschla- genen Aussaatmengen, die etwas unter der Hälfte der Normalaus- saat liegen, beim einkeimigen Rübensamen also unbedingt einhal- ten. Haben wir aus irgendwelchen Gründen kein sorgfältiges Saat- bett für unsere Rübenschläge bereiten können, verwenden wir lie- ber Normal- als M. Saatgut. Bei der Aussaatmenge verfahren wir so sparsam wie möglich Im allgemeinen werden wir mit 25—35 kg je ha Normalsaatgut ausreichen. Große Aussaatmengen, um die Rüben später quer ver- hacken zu können, dürfen wir uns in diesem Jahr nicht leisten. Für die Saattiefe gilt der Grundsatz: Ist der Boden weder zu fest noch zu locker, liegt die Saat von selbst in der richtigen Tiefe von etwa 3 em. Verwenden wir Zustreicher oder Druckrollen, erreichen wir schnellen und gleichmäßigen Aufgang. Bei sparsamer Aussaat bewirken sie außerdem einen kräftigeren Auflauf. Der richtige Pflanzenstandraum erfordert Uberlegung. Reihen- weiten über 50 cm haben sich in keiner Gegend bewährt. Zu er- streben ist, daß 80 000 Rüben auf dem Hektar stehen. Das er- reichen wir an sich bei einer Reihenweite von 40 em leichter als bei einer solchen von 50 m. Mechanisierte Betriebe werden die Reihenweite auf 50 em bemessen, um besser mit dem Schlepper auf den Rübenschlägen arbeiten zu können. Die Ernten bei diesem 50.eœm-Abstand sind etwa ebenso hoch wie die bei einer 40. m- Reihenentfernung, wenn wir später auf dem laufenden Meter fünf Rüben stehen lassen. Wir können das Auflaufen der Rüben da- durch fördern, daß wir einige Tage nach der Bestellung einen Wal- zenstrich mit der Rauhwalze geben, an die wir eine leichte Egge anhängen. Futterrũbenbestellung. Nochmals: Sofern es die Bodenverhält- nisse gestatten, sollten wir den Anbau der Futterrüben zugunsten der Zuckerrüben flächenmäßig etwas einschränken. Vorbereitungen und Bestellungsarbeiten sind für Futterrüben etwa die gleichen wie bei Zuckerrüben. Besonders gilt das für die im Boden wach- senden Gehaltsrüben. Die gesamte Bestellungsarbeit haben wir für Futterrüben nur nicht ganz so peinlich sauber durchzuführen, müs- sen aber unbedingt eine Verkrustung der Ackerkrume vermeiden, Gute Futterrübenernten werden wir nur erzielen, wenn wir wie zu Zuckerrüben düngen. Vor der Saat können wir auf dem Futter- rübenacker auch Jauche vorteilhaft verwerten. Es ist zweckmäßig, Kali-Rohsalze zu verabfolgen. Beim Anbau der Futterrüben gehen wir so vor, daß wir den ersten Futterbedarf des Jahres durch Mas. senrüben, den späteren durch Gehaltsrüben decken. Dabei denken wir auch daran, daß über dem Boden wachsende Sorten uns später die Ernte erleichtern. Pflicht ist es heute, je nach Boden und Klima an Saatgut zu sparen. 15—25 kg reichen im Durchschnitt je Hektar aus. Da diese Saatgutersparnis heute wichtiger als die Arbeitsersparnis ist, sollten wir— wenn möglich, auf den Saatbeeten Futterrüben pflan- zen. 2—3 kg Rübensamen, im Saatbett ausgesät, reichen für den Pflanzenbedarf von 1 ha. Futterrüben bestellen wir in weiteren Abständen als Zuckerrüben: die kleineren Gehaltsrüben auf etwa 50& 30 em, die Massenrüben je nach Größe auf etwa 50* 60 em. Je früher wir, besonders in trockenen Lagen, Futterrüben säen oder pflanzen, um so sicherer werden unsere Erträge sein. Die Höhe unserer Ernte an Zucher- und Futterrüben ist nicht nur eine Frage der Düngung, sondern vor allem eine Frage der sorgfältigen Bestellung. Auskunft erteilt die zuständige Landwirtschaftsschule und Wirtschaftsberatungsstelle Herausgegeben vom Reichsnährstand und vom Reichskuratorium für Technik in der Landwirt- schaft. Berlin W 9. Hermann-Göring-Straße 2-3. Futterrübensamen sparsam verwenden! Futterrübensaatgut ist nicht so reichlich, daß jeder Bauer und Landwirt gerade die Sorte und die Menge bekommen kann, die er wünscht. Dennoch reicht bei vernünftiger Verteilung des Saatgutes die Menge aus, um die Anbauflächen früherer Jahre wiederum zu erreichen. Allerdings können Futterrüben dann nicht gesät, sondern müssen gepflanzt werden. Der kleinbäuerliche Betrieb kennt es ja auch gar nicht anders, als Futterrüben zu pflanzen. Genossenschaf. ten, Landhandel und Fachsamenhandel sind angewiesen, die Be- steller von Futterrübensamen nach der Anbaufläche zu befragen, damit das Saatgut sparsam ausgegeben wird. Für eine Futterrüben- anbaufläche von 1 ha genügt bei normaler Keimfähigkeit 2—3 kg Saatgut. Nach exakten Versuchen, haben Futterrübensamenknäule zwischen 70 000 und 150 000 Keimlinge. Bei einem Pflanzen- bedarf von 80 000 bis 100 000 Pflanzen je Hektar, genügt theo- retisch also schon 1 kg Saatgut. Dennoch werden 2—z3kg ausgege- ben, damit eine genügende Sicherheit vorhanden ist. Wenn also ein Anbauer 10 Ar Futterrüben anbauen will, benötigt er 200300 g Futterrübensamen. Zur Pflanzenanzucht ist für 1 Hektar eine Fläche von 2—3 Ar notwendig, Reihenweite 20 em, Aussaat mög- licht frühzeitig, damit die Pflanzen rechtzeitig zum Verpflanzen zur Verfügung stehen. Gut gartenmäßig vorgericktetes Land ist für das Pflanzenbeet Vorbedingung. Für das obenangeführte Beispiel von 10 Ar ist also schon eine Beetfläche von 20—30 qm zur Anzucht ausreichend. Zur Förderung des Wachstums empfiehlt sich eine kleine Stickstoffgabe. Bei zu starker Jauchedüngung werden die Pflanzen geil und schwächlich. Für diejenigen, die an Nachbarn Futterrübenpflanzen abgeben wollen, sei auf die„Anordnung über Höchstpreise für Futterrübenpflanzen“ vom 4. Juni 1942 von der Preisbildungsstelle des Bad. Finanz- und Wirtschaftsministers hin- gewiesen. Danach beträgt der Höchstpreis bei der Abgabe von Futterrübenpflanzen durch den Erzeuger 2,50 RM. je 1000 Stück. Der Betrag darf nicht überschritten werden, etwa entstehende Be- körderungskosten hat der Käufer zu trägen. Der Höchstpreis gilt für gesunde handelsübliche Ware. Körner. Maud dnmgnoadauunmm dnnn nlunmmhnunimmmnmnmmmnnmpumnummnmpnnumunnpmmnnnnunmnomnunnnnammnmnpünnnnmmnmnmnnpunmummmmunun Fördert die Entwicclung der ſungschweine durch gleicmmäßige Verteilung und Sparsame Verwendung von Magermilch und Eiweißltonzentrut 178 82 — 1 1 1 0 Aden, Neue Bedingungen för die Saatmaisvermehrung Die Aufgabe der Saatmaisvermehrer ist es, so viel Saatmais zu genügend Saatgut für den Gär- und Grünfuttermais- anbau nicht nur in sondern auch in benachbarten Landes- bauernschaften zur Verfügung steht. Die Saatmaisvermehrung geht erzeugen, daß Baden, nicht in allen Teilen Deutschlands, ja sogar nicht einmal in allen Teilen Badens. Der Mais verlangt ein verhältnismäßig warmes Klima, so daß das Hauptanbaugebiet in Baden in der Rheinebene und hier wiederum am Kaiserstuhl liegt, aber auch an der Berg- strage und in der sowie im Hanauerland kann Saatmais mit bestem Erfolg angebe ut werden, selbst die guten Lagen im Boden- biet, im Main- und* sowie im Kraichgau eignen sich für die Saatmaisvermehrung. ie Vermehrungsfläche ist in den letzten Jahren, durch vielerlei Schwierigkeiten bedingt, zurückge- Einer der Hauptgründe dürfte wohl die ungünstige Wit- terung gewesen sein, die zur Folge hatte, daß der Saatmais vieler- orts nicht ordnungsgemäß ausreifte, oder in den harten Wintern froren ist. 1942 haben die Erträge erstmals wieder besser be- Besonders ärgerlich war es für die Saatmaisvermehrer, daß Hardt, Seeg gangen. vor Jahren einmal Schwierigkeiten im Saatmaisabsatz vorhanden waren und daß die Preisbildung den betriebs wirtschaftlichen Er- fordernissen nicht entsprach. Neben diesen Schädigungen kommen noch in bestimmten Teilen der Saatmaisanbaugebiete Schädigungen durch den Maiszünsler dazu. Die Witterung können vir nicht ändern. Es kann dazu nur gesagt werden, daß der Züchter bestrebt len Mais um 8—10 Tage frühreifer auszulesen, damit die Ernte zeitiger stattfinden kann. Abnahmeschwierigkeiten werden nicht wieder eintreten. Jeder Doppelzentner Hochzuchtsaatmais, der den Bedingungen der Grundregel für die Anerkennung landwirtschaft- licher Saaten entspricht, wird abgenommen. Der 5 für Hochzucht-Saatmais ist ab Ernte 1943 um 6 RM. je dz auf 41 RM. je dz erhöht worden. Um jeden Irrtum zu vermeiden, wird nochmals betont, daß für die Abnahme von Hochzuchtsaatmais der Ernte 1942 der Erzeugerpreis 35 RM. je dz beträgt. Die Maiszünslerschäden sind in den letzten Jahren ganz be jeutend. Die Gründe dafür sind nicht genau festgestellt. Es ist aber auch vollständig gleichgültig, ob der Rück- 8 der 5 durch die Verringerung des Maisanbaues oder auf die harten Winter zurückzuführen ist; erfreuliche Tatsache ist jedenfalls, daß die Maiszünslerschäden 1942 weit geringer als in den Vorjahren waren. Neben der Preiserhöhung verdient be- die Futtermittelrücklieferung an die Saatmaisvermehrer eine Beachtung. Schon für die Ernte 1942, deren Ablieferung 2. Z. im Gange ist, erhält jeder Saatmaisvermehrer 50% Futtermittel- rücklieferung in Form von Gerste- oder Weizenkleie. Zusätzlich werden auch für die Ernte 1942 noch 30% eiweißhaltige Mais- abfälle zurückgeliefert, so daß die Futtermittel-Rücklieferung ins- gesamt 80% beträgt. sonders Jeder Betriebsleiter sollte sich doch einmal klar überlegen, ob nicht auch er sich an der Saatmaisvérmehrung in Zukunft beteiligen kann. Mehr betriebwirtschaftliche Vorteile können z. Z. gar nicht geboten werden, wobei wohl besonderen Anreiz neben der Preis- erhöhung die Futtermittel-Rücklieferung bieten wird. Für 1943 kann schon heute fest zugesagt werden, daß die Rücklieferung von 30% eiweißhaltigen Futtermitteln sichergestellt ist. Ob die Rück- kerung von Kleie wiederum möglich ist, muß später entschieden werden, da derartige Zusagen im voraus in Kriegszeiten nicht ge- den werden 2 Jedenfalls kann jeder ee versichert sein, daß seitens der Landesbauernschaft alle Sckritte unternommen werden, um die Saatmaisvermehrung zu fördern. Die Maisanbaufläche ist in vielen Gemeinden Badens gegen- über den Vorkriegszeiten nicht zurückgegangen, im Gegenteil, man- cherorts ist sogar eine Steigerung zu bemerken, dagegen ist in den eichen Ortschaften die Saatmaisvermehrung sehr stark abge- nken. Wenn wir die Gründe dafür suchen, so sind diese oben chon teilweise angeführt, andererseits war der Mais bisher noch nicht in demselben Sinn wie z. B. Futtergetreide bewirtschaftet, und wurde somit zu einem beliebten„Tauschobjekt“ für andere Man- gelwaxen unserer Bauern und Landwirte, Schon vor dem Kriege wurde gegen Saatmais Holz aus dem Schwarzwald getauscht usw. Diese Tauschgeschäfte haben sich im Kriege vermehrt. Mancher- orts ist die Bettelei von Kleintierhaltern nach Mais beinahe un- glich, so daß oftmals unter Nichtbeacditung der Preisvor- schriften And der Vorschriften des Maismonopolgesetzes Mais ab- gegeben wird. Maisabsatz ist nur an zugelassene Aufkäufer statt- haft und nur zu den festgesetzten Preisen. In der Erkenntnis des- gle 8¹ 8 sen, daß die Maisanbaufläche größtenteils noch vorhanden ist, und daß die Saatmaisvermehrung unerläßlich ist, hat deshalb das Landesernährungsamt— Abt. A Baden, die Ernährungsämter in Baden veranlaßt, die Saatmaisvermehrung mit Hilfe der Umlage eines Anbausolls sicher zu stellen. Diese Maßnahme ist notwendig, weil Gefahr besteht, daß andernfalls in zukünftigen Jahren das notwendige Maissaat fehlt. Zum Anbau von Saatmais werden nur diejenigen Gebiete heran- gezogen, die früher schon Saatmais gebaut haben, und deren klima- tische Verl gältnisse den 8 überhaupt ermöglichen, Hauptsächlich wird das Gebiet der Rheinebene von Lörrach bis Mannheim, sowie der Kraichgau die Saatmaisanbaufläche auf⸗ bringen müssen. Bauern und Landwirte, die von der Kreisbauern- schaft bzw. vom Ortsbauernführer nicht mit einem Anbausoll be- dacht werden, und sich trotzdem an der ö be- teiligen wollen, melden die Anbaufläche mit Saatgutbedarf Bel der Landesbauernschaft Baden. Bei Handsaat werden je Ar 400-500 g benötigt. Der Saatmaisbedarf, der durch Um! soll veranlagten Bauern und Landwirte wird durch die Ernährungsämter festgestellt, Bei der Ausgabe von Elitesaatmais muß jeder Empfänger unte schriftlich bestätigen, daß er die Saatmaisfläche ordnungsgemäß pflegt und erntet, sowie daß er in Kenntnis gesetzt ist, daß der Mais mit Trennung von Grund und Boden in das Eigentum des Züchters übergeht. Es ist zu hoffen, daß die Verteilung eines An- bausolls nur einmal notwendig ist, und daß auf Grund der nun günstiger gewordenen Bedingungen die Saatmaisvermehrung in Zukunft ohne besondere Werbung wiederum ansteigt. Vielfach wird angeführt werden, daß die Arbeitskräfte fehlen, Wenn das auch verschiedenerorts richtig ist, so doch längst nicht überall, denn die Maisanbaufläche ist ja ohnehin vorhanden nur daß der Mais jetzt im eigenen Betrieb verwertet wird. Außerdem wurden 45 Maisfachschaften zweireihige Vielfachgeräte kostenlos zur Ve An gestellt. Mit den Geräten sollen sowohl die Ar- beiten bei der Saatmaisvermehrung, wie beim Kartoffelanbau er- leichtert werden. Es ist kaum zu verstehen, daß einzelne Orts- bauernschaften den Einsatz von Vielfachgeräten ablehnen! Des. wegen können einzelne Geräte noch heute vergeben werden. Der Mangel an Dünger darf kein Hinderungsgrund sein, die Saatmais. vermehrung aufzunehmen. Gerade in den Stichjahren, die der ingerbewirtschaftung zugrunde gelegt sind, war die Saatmais- vermehrung besonders groß, so daß das Kontingent auch entspre- chend groß sein muß, denn der Saatmais braucht ja nicht erst im Kriege so viel Dünger, sondern hat schon in Friedenszeiten einen entsprechend hohen Düngerbedarf gehabt. Auch kann man beim Saatmais sehr gut mit Stalldüngung oder Gründüngung die Boden- Landwirtschaftliche Zwischennutzung geeigneter Waldflächen Der Reichsfersttisistef hat in einem Runderlaß die Forstbetriebe angewiesen, eine Prüfung vorzunehmen; inwieweit geeignete Wald- flächen zu vorübergehender landwirtschaftlicher Nutzung zur Ver- fügung gestellt werden können. In Betracht kommen dafür die- jenigen kahlen und unproduktiven Waldflächen, die während des Krieges nicht wieder der Holzerzeugung zugeführt werden können. In seinem Runderlaß stellt der Reichsforstmeister fest, daß ein- zelne Forstbetriebe die landwirtschaftliche ic ne im Walde bereits vorbildlich verwirklicht haben. Damit sei ein aner- kennens werter Beitrag zur Ertragsteigerung auf dem Gebiete der Ernährungs wirtschaft geleistet. worden, der außerdem an vielen Stellen eine Bodensanierung für forstliche Kulturmaßnahmen her- beigeführt habe. Andere Forstbetriebe wiederum hätten die Voll- umbruchflächen, deren Anbau zurückgestellt werden mußte, der ortsansässigen Bevölkerung für die landwirtschaftliche oder gärt- nerische Bebauung überlassen. Auch seien mit dem Anbau von Heil-, Zier- und ölhaltigen Pflanzen auf Wind- und Schneebruch- flächen ortsweise gute Erfolge erzielt worden. Diese Beispiele be- weisen, daß die vorübergehend brachliegenden Flächen im Walde der Ernährungs wirtschaft noch mehr als bisher dienstbar gemacht werden könnten. Der Reichs forstmeister hält es für engebracht, daß die Forstämter, die wegen Mangel an Arbeitskräfteff'hicht im- stande sind, selbst landwirtschaftliche Zwischennutzung vorzuneh- men, die Bevölkerung der Umgebung auf die Nutzungsmöglich keiten hinweisen. 179 verhältnisse so bessern, daß der Bedarf an mineralischem Dünger entsprechend gekürzt werden kann. Natürlich wächst ohne Stick⸗ stoff, Phosphorsäure und Kali kein richtiger Saatmais. Es wäre zu begrüßen, wenn eine Sonderzuteilung an Dünger durch die Ernäh- rungsämter gegeben werden könnte, aber die zur Verfügung stehenden Mengen zum Ausgleich von Härten reichen dafür niclit aus. Und schließlich muß ich noch auf besonders krasse Schäden zu sprechen kommen, die durch das Wild, gleichgültig, ob es sich um edles oder unedles Wild handelt, entstehen. Von der Seite der Saatmaisvermehrer kann nur gesagt werden, daß es einfach nicht zu verstehen ist, daß im vierten Kriegsjahr den Wildschweinen, den Dachsen und ähnlichem Getier noch Schonzeiten eingeräumt wer- den. Warum ist ein Abschußverbot für beschlagene Bachen not- wendig? Welche Maßnahme rechtfertigt die Anordnung, daß Wild- schweine nur mit der Kugel geschossen werden dürfen? Wenn die Jägerschaft nicht in der Lage ist, dem Wild und den Schädlingen Einhalt zu gebieten, ist es höchste Zeit, daß das Jagdgesetz abge- ändert wird, damit derjenige, der zur Sicherung der Volksernäh- rung Boden bebaut und bearbeitet, auch durch das Stellen von Fallen oder teilweise auch durch den Abschuß der Schädlinge seine Arbeit schützen kann. Die Maisvermehrer dürfen deshalb nicht nachlassen, sämtlidlie Wildschäden sofort dem zuständigen Bürgermeisteramt zu melden. Wenn die Wildschadensanforderung abgelehnt werden sollte, muß auch die Kreisbauernschaft oder sogar die Landesbauernschaft be- nachrichtigt werden. Es sind hier einmal nicht nur die Vorteile der Saatmaisvermeh- rung angeführt, sondern auch diejenigen Momente, die der Saat- maisvermehrung entgegenstehen. Das darf keinen davon abhalten, Saatmais zu vermehren, doch ist es notwendig, den Saatmaisver- mehrern auch in diesen Fällen hilfreich zur Seite zu stehen und sie zu unterstützen. Der Saatmaisvermehrer leistet durch seine Arbeit eine gewisse Pionierarbeit, indem er hochwertiges Grünfuttersaatgut erzeugt, das jeder Bauer und Landwirt braucht, um seine Viehfütterung sicher zu stellen. Er soll deshalb auch wissen, daß der Reichsnährstand mit allen Außenstellen seine Arbeit entsprechend achtet und unter- stützt. Körner. Tur fütterung der Arbeitspferde im vierten Mriegsjahr Von Prof. Dr. K. Richter, Institut fur Haustierfutterung der Forschungsunstult für Tierzucht in Kraftborn, Kreis Breslau. Während bei der Fütterung des Rindviehs und der Schweine der Forderung nach sparsamer Nutzung der Nährstoffe unserer Futtermittel durch eine entsprechende Planung und Gestaltung des Futteranbaues und der Fütterung weitgehend Rechnung getragen wird, wird die Fütterung der Pferde heute noch vielfach ohne be- sondere Uberlegung nach althergebrachter Art und damit zumeist unter ebenso hohem wie unnützem Futteraufwand betrieben. Der MWährstoff bedarf der Arbeitspferde ist ebenso bekannt, wie der der anderen Tiergattungen, und zwar stellt er sich fur ein Pferd von 600 leg Geuicht, je nach der Arbeitsleistung, auf folgende Werte je Tag: Arbeitsleistung verdauliches Eiweiß Stärkewert g kg leicht 450 5,0 mittel 600 6,0 schwer 800 7,5 sehr schwer 900 9,0 An Trockenmasse werden in der Futterration eines Pferdes täg- lich 12 bis 15 kg benötigt. Für die Vintermonate soll bei arbeitenden Pferden ein ein- wandfreies Heu die Futtergrundlage bilden, jedoch liegt schon bei Verfütterung von Wiesenheu mittlerer Güte in der üblichen Ver- bindung mit Hafer oder Gerste, Häcksel und Futterstroh der Ei- weiggehalt der Futtergaben im allgemeinen über dem Bedarf. Keinesfalls sollte daher, wie es leider noch häufig üblich ist, das eiweißreiche Klee- oder Luzerneheu bevorzugt an die Pferde verfüttert werden, da alsdann das für die Fütterung des Milch- viehs 80 dringend benötigte Eiweiß im Pferdestall verschwendet würde. Abgesehen davon aber wird bei alleiniger Verfütterung von Hafer oder Gerste neben Heu und Häcksel ein außerordentlich Wer Brolgetreide Zuriickhehält, macht sich Straar! hoher Anteil an Futtergetreidefläche für das Pferd benötigt. Da im Vergleich zu Getreide Kartoffeln je Flächeneinheit den doppelten, Zuckerrüben mit Blättern mehr als den dreifachen, und gehalt- reiche Futterrüben(Futterzuckerrüben) ebenfalls etwa den drei- fachen Nährstoffertrag erbringen, ist es notwendig, diese Futter- mittel zwecks Ersparnis an Futterfläche auch für die Pferde nutz- bar zu machen. Frische Futtermittel dieser Art dürfen nur in gewaschenem und peinlich sauberem Zustand zur Verfütterung kommen, unter all- mählichem Ubergang bei gleichzeitiger Verabreichung von sauberer Spreu oder nicht zu kurzem Häcksel. Die Futterzubereitung soll täglich bzw. bei Rüben zu jeder Futterzeit frisch erfolgen. Kartoffeln 180 werden zweckmäßig gedämpft. Auch eingesäuerte, gedämpfte Kar- toffeln werden von den Pferden nach allmählicher Gewöhnung aufgenommen, jedoch müssen sie peinlich sauber und frei von Schimmelbildung sein. Bei mittelschwerer Arbeitsleistung werden neben 4 kg Heu, Häcksel und 3 kg Hafer oder Gerste etwa 10 kg Kartoffeln täglich benötigt. Kartoffelflocken oder schnitzel treten im Verhältnis 4:1 an die Stelle der frischen Kärtoffeln. Zuclcerhultige Futtermittel sind zwar für die Pferde besonders geeignet, jedoch ist zu beachten, daß bei ihrer Verfütterung die vorgeschriebenen Mengen nicht überschritten werden und die Pferde an Ruhetagen unbedingt Bewegung haben. Frische Zucterruben sind nach sorgfältiger Reinigung zerkleinert, mit Häcksel vermengt, zu verabreichen. Bei schwerer Arbeitsleistung sind je Tag neben 6 kg eines guten Heues und 2½ kg Hafer oder Gerste nicht mehr als 20 kg rohe Zuckerrüben mit Häcksel zu verfüttern. Getrochb- nete Zucterrüben(vollwertige Zuckerschnitzel) werden in Gaben bis zu 3 kg je Pferd und Tag trocken eingemischt, doch ist das Futtergemisch alsdann in der Krippe gut anzufeuchten. Steffen- Schnitzel weisen annähernd den gleichen Nährwert auf, bei etwas höherem Quellungsvermögen. Sie sind deshalb ebenso wie aus- gelaugte Trockenschnitzel Oiffusionsschnitzel) vor der Verfütte- rung einzuquellen, wobei ein tägliches Auswaschen der Quell- behälter zu fordern ist.— Daß die Melusse in jeder Form ein aus- gezeichnetes Pferdefuttermittel darstellt, ist allgemein bekannt. Aber auch die im Nährwert etwa halb so hoch wie Zuckerrüben liegenden Futterzuclterrũben sind, ebenso wie Mohrruben, beson- ders in den Winter- und Frühjahrsmonaten, ein ausgezeichnetes Ergänzungsfuttermittel für Pferde. Bei leichter Arbeitsleistung wird beispielsweise der Nährstoffbedarf eines Pferdes durch eine Gabe von 20—25 kg Futterzuckerrüben oder Mohrrüben mit Häck⸗ sel und 5 kg mittelgutem Wiesenheu voll gedeckt. Stehen nur Massenrũben zur Verfügung, so können auch diese unter Erhö- hung der Tagesgabe auf 35—40 kg Verwendung finden. Von einer noch stärkeren Auswirkung auf die Nutzung der in der Wirtschaft gewonnenen Futtermittel ist die Beachtung einer dem Nährstoffbedarf entsprechenden Futterzusammensetzung für die Pferde in den Sommermonaten. Bei der noch häufig anzutreffenden einseitigen Verfütterung von Rotklee oder Kleegras oder gar von junger grüner Luzerne oder auch von grünem Leguminosengemenge bis zur Sättigung der Pferde wird eine unerhört starke Eiweißüberfütte- rung betrieben. Grünfuttermittel dieser Art sind entweder in nur mäßigen Gaben unter Ergänzung durch eiweißarme Futtermitteln zu verfüttern oder man sollte, wenn irgendmöglich, an ihrer Stelle Wiesengras als Grünfutter an die Pferde verfüttern, das ein wei- teres Verhältnis von Eiweiß: Stärkewert aufweist. Die eiweiß reicheren Grünfuttermittel dagegen sind einzusäuern oder zu gutem Heu aufzubereiten. Alle vorgenannten Austauschfuttermittel für Hafer sind ein- schließlich der zuckerhaltigen auch den tragenden Stuten durchaus bekömmlich, wenn auch jede Einseitigkeit in der Futter zusammen setzung hier zu vermeiden ist. 1 Trülf bach une artner U J be Lesung In Ber deutschen Stadtsee schalt, d. Emährung urkunden der Reidi Nlustssckt Dr. Inn und der bauvirtsche der Reichs — — U * im Frühjahr 1942 wurde zur Steigerung der Erzeugung im deut- schen Obst- und Gemüsebau ein Reichsleistungsausschuß für Ge- müse- und Obstbau gebildet und ähnlich, wie dies bereits auf dem Gebiet der Milch- und Fetterzeugung geschehen war, ein Reichs- leistungstwett bewerb veranstaltet. In allen deutschen Landesbauern- schaften wurden Landesleistungsausschüsse ins Leben gerufen, um die Erfahrungen bewährter Praktiker einem größeren Kreis von Angehörigen des Landvolkes und der Gärtnerschaft zur Kenntnis zu bringen. An dem Wettbewerb um Obst und Gemüse beteiligte sich nicht nur der Erwerbsgemüsebau, sondern auch der bäuerliche und landwirtschaftliche Feldgemüsebau, und darüber hinaus wurde auch unter Hinzuziehung der Organisationen der deutschen Klein- gärtner und Siedler der Selbstversorgergartenbau mit in diesen Leistungskampf eingeschaltet. In Berlin fand jetzt die Ehrung der 180 Reichssieger aus allen deutschen Gauen durch den Chef der deutschen Ernährungswirt- Staatsselcretãr Bacice ehrt die Reichssieger im Obst- und Gemũsebuu a schaft, Staatssekretär Herbert Backe, im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Uberreichung der Ehren- urkunden statt. Staatssekretär Backe, in dessen Begleitung sich der Reichsobmann des Reichsnährstandes, Bauer Gustav Behrens, Staatssekretär Willikens sowie die Reichshauptabteilungsleiter Dr. Brummenbaum und Zschirnt, Ministerialdirektor Dr. Moritz und der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Garten- bauwirtschaft, Quast, befanden, sprach den Reichssiegern den Dank der Reichsregierung für ihre Leistungen und ihren Einsatzwillen Wieinet nicht, ihr meine Lieben! Weinet nicht, ihr meine Lieben, wenn ich in dem Kampf geblieben, nie zur Heimat wiederkehr'! Ich bin doch zu allen Stunden mit euch Lieben ja verbunden, ist mein Platz am Tisch auch leer! — Geh' mit euch die trauten Gassen alle Schönheit zu erfassen. die mir einst die Heimat gab! Seh' den gold'nen Mond, die Sterne, und sie stehen in der Ferne grüßend über meinem Grab! Für das Vaterland das Leben 5 i als ein heil'ges Opfer geben ist vor Gott ein schönes Los! Darum weinet nicht, ihr Lieben, wenn ich in dem Kampf geblieben, Deutschland wird ja frei und groß! 3 Kari Böle. Die Reichssieger im Gembsebqau worden geehrt Herbert Bache empfing Bauern und GEũriner in Berlin aus. Vor der Uberreichung der Siegerurkunden richtete Staats- sekretär Backe an die Bauern, Gärtner und Kleingärtner, unter denen sich auch mehrere Frauen befanden, eine Ansprache. Her- bert Backe stellte darin fest, daß das Ziel des Leistungswettbe- werbes durch Ausweitung und Intensivierung der Gemüseanbau- fläche sowohl im Erwerbsgartenbau und in der Landwirtschaft, als auch im Selbstversorgergartenbau in vorbildlicher Weise erreicht worden ist. Infolgedessen ist in diesem Winter die Gemüseversor- gung besser als in den Vorjahren. Die Leistung der deutschen Gärt- ner und Landwirte sei bahnbrechend, denn auch nach dem Kriege werde ein großer Bedarf an Gemüse bestehen bleiben. Gemüse und Obst liefern nicht nur die lebenswichtigen Vitamine und Nähr- salze, sondern auch das notwendige pflanzliche Eiweiß, das auch für die Zukunft in stärkstem Maße das tierische Eiweiß in unserer Ernährung ersetzen werde. Herbert Backe betonte weiter, daß durch die Auszeichnung der Reichssieger der ganze Berufsstand ge- ehrt werde. Es komme darauf an, daß auch künftig die Leistungen auf dem Gebiete des Gemüsebaues nicht nachlassen, damit die Ver- sorgung gesichert bleibt. Die 180 Reichssieger, die während ihres Berliner Aufenthaltes Potsdam besuchten, besichtigten des weiteren besonders vorbildliche Berliner Gartenbaubetriebe, um auch noch praktische Anregung in die Heimat mitzunehmen. In den Landesbauernschaften werden rund 1800 Landes, Bezirlis- und Kreissieger durch die Landes- bauernführer ausgezeichnet werden, woraus zu ersehen ist, welche groge Breiten- und Tiefenwirkung der Leistungs wettbewerb hat. In Gesprächen mit den Reichssiegern konnten wir feststellen, daß in allen Produktionsgebieten trotz der Erschwernisse des Krieges erhebliche Leistungen erzielt worden sind. Bei dem Reichswett- bewerb war nicht allein die Ausdehnung der Anbaufläche Bewer- tungsmaßstab, sondern es wurde auch die Steigerung der Ernte- ergebnisse und insbesondere die Marktbelieferung bei der Be- wertung berücksichtigt. In allen Zweigen des deutschen Gemüse- baues war man am Werke, mehr Gemüse für die Volksernährung zu erzeugen, sei es, daß sich der Blumen- und Zierpflanzenbau auf die Anzucht von Gemüsejungpflanzen umstellte, dag der landwirt- schaftliche Feldgemüsebau eingeführt oder intensiviert oder in Selbstversorgergartenbau Rasen: und Blumenflächen Cemüsekul- turen dienstbar gemacht wurden. Besondere Hervorhebung ver- dienen auch die Leistungen der Landfrauen und Gärtnerinnen, die in Stellvertretung des Betriebsführers trotz der angespannten Ar- beitseinsatzlage die Betriebe nicht nur aufrechterhielten, sondern noch erhöhte Leistungen vollbrachten. Die Reichssieger, die in Ber- lin bei Berufskameraden untergebracht waren und eine Sammlung für das WH W. in Höhe von über 3000 RM. veranstalteten, sind inzwischen wieder in ihre Heimatgaue zurückgekehrt. Die Tage in Berlin wurden für sie ein weiterer Ansporn, die Leistungssteigerung im deutschen Gemüsebau auch in diesem Jahre mit allen Kräften voranzutreiben, damit die Gemüseversorgung der Bevölkerung in Stadt und Land gesichert bleibt. G. E. D. Auin.: Reichsnährstand“Limberg(2) Uberreichung des Siegerurkunden im Reichsministerium fur Ernahrung und Landiuirtschiajt 18 Die Vorderwälderzucht im Kriege f Das Vorderwäldervieh ist ein im Schwarzwald beheimateter Land- schlag. Das Zuchtgebiet erstreckt sich von den Schwarzwaldtéilen der Landkreise H aldslhiut und Sdchingen(Hotzenwald), über die Hochschioaraialdgebiete der Landkreise Neustadt, Freiburg, Donaueschingen, Villingen, Emmendingen, Folfach(sämtliche Ge- meinden), Offenburg(Renchtal), Lahr, bis hinauf in einige Ge- meinden des Landkreises Bühl. Da neben dem Holzverkauf Vieh- zucht und Viehhaltung die bedeutendste Einkommensquelle für den Schwarzwaldbauern bilden, ist dieser Landschlag für die Ren- tabilität eines Schwarzwaldbetriebes von ausschlaggebender Bedeu- tung. Der Vorderwälder entspricht den natürlichen Verhältnissen des Schwarzwaldes, mit seinen flachgründigen, nährstoffarmen und kalkarmen Urgesteinsböden(Granit, Gneis und zum Teil Buntsand- stein) weitgehendst. Der Vorderwälder Viehschlag ist in seiner Cesamterscheinung ein Mittelding zwischen Höhenfleckvieh und Hinterwälder. Er gibt, entsprechend seines Körpergewichtes, und Landirauen, Seid snarsam beim boumuchver hrauch! unter Berücksichtigung der oft kargen Futter- und schlechten Um- weltverhältnisse, viel und fettreiche Milch. Ein Vergleich der Lei- stung des Vorderwälder Schlages mit der des Höhenffeckviehs zeigt, daß die Leistung des Vorderwälders im Verhältnis zu seinem Kör- pergewicht höher liegt, als die des Fleckviehs. Bisher erzielte Er- gebnisse lassen erkennen, daß das Vorderwäldervieh in der Lage ist, an Milch- und Fetterzeugung Außergewöhnliches zu leisten. Hierzu nur einige von den vielen Beispielen: Kuf„Fiege“, I. C. 1233, IX: 3585 kg Milch, 4,38% Fett, 157,0 kg Fett, Züchter: Max Rombach, Mieserhof, St. Märgen, Krs. Neustadt(Schw.); Ku„Glesi“, I. 0. 981, VII: 3063 kg Milch, 4,79% Fett- 147,0 kg Fett, Züchter: Joh. Keiser, Salenbauer, Schwärzenbach, Krs. Neustadt(Schw.); Ru.„Fabi“, I. O. 1823, VI: 3349 kg Milch, 4,21% Fett, 140,0 kg Fett, Züchter: Paul Kürner, Schweighof, St. Peter(Kxs. Freiburg i. Br. Die Anpassungsfähigkeit des Vorderwälders, sein Rauhfutter- ausnutzungsvermögen' besonders bei besserer Umwelt, als der seiner Heimat, stempeln ihn gerade in der heutigen Zeit, in der es gilt, das in der Wirtschaft selbst erzeugte Futter in möglichst hohe Milch- und vor allem Fettmengen umzusetzen, zu einem für den Abmelk. betrieb ganz besonders geeigneten Viehschlag, zumal er auch sehr leicht auszumästen ist und ein feinfaseriges, saftiges Fleisch lie- fert. So gibt es in der Nähe von Freiburg i. Br. und anderen Städten eine Anzahl Abmelkbetriebe, die mit Vorliebe Vorderiodl- der Ruhe kaufen. Die Arbeitsleistung ist sehr gut. Die Vorder- wälder Kühe und Ochsen sind äußerst gdngig und zugfest, besitzen sehr harte Klauen und sind von großer Ausdauer. Ob dieser Eigen- schaften sind die Vorderwälder Ochsen weithin bekannt. Der Ver- kauf erfolgt hauptsächlich in die Rheinebene, nach dem Kaiserstuhl und nach Württemberg. Der bedeutendste Markt für Vorderwälder Ochsen ist Haslach im Kinzigtal. Die auf einer Sonderkörung nicht gekörten Bullen werden zwecks späterer Verwendung als Ochsen mit Vorliebe gekauft. Der Vorderwälder besitzt eine robuste Ge- sundheit. Tubergulose und Sterilität sind bei ihm ꝛoeitaus seltener als bei anderen Rinderrassen. Außerdem zeichnet er sich durch eine außerordentliche Langlebigkeit und große Fruchtbarkeit aus. Tiere mit einem Alter von 15 bis 20. Jahren, die noch jährlich ein gesundes Kalb bringen, sind durchaus keine Seltenheit. Mit eine der ältesten Herdbuchkühe ist zur Zeit die f Ruf.„Rösi“, 1. 0. 176, geb. 1928, Züchter: Adolf Mursthorn, Schachenhof, Langenordnach, Krs. Neustadt(Schw.).. Diese jetzt 18jährige Kuh brachte bislang 15 lebende Kälber zur Welt und weist einen IX. von: 2581 kg Milch, 4,22% Fett und 109,0 kg Fett auf, dabei macht sie einen durchaus unverbrauch- ten Eindruck. 5 Eine Dauerleistungskuh, verbunden mit Langlebigkeit und Fruchtbarkeit, ist: i „Nägele“ 340, Züchter Ernst Straub, Langenordnach, Krs. Neu- stadt(Schw.), die im Alter von 14 Jahren einen Leistungsdurch- schnitt von: 4219 kg Milch, 4.32% Fett und 183,0 kg Fett bei 11 Kalbungen aufweist. Diese Kuh zeichnete sich außerdem noch durch 18² sehr gute Körperformen aus und errang auf der Reichsnährstand. Ausstellung in München den Ia. Preis. Rekordleistungen einzelner Kühe werden nicht angestrebt. Da- gegen ist es das Ziel, die gesamte durchschnittliche Milchleistung des HVorderiodilder Schluges zu erhöhen, besonders aber den prozen- tualen Fetigehalt der Milch zu steigern. Letztere Maßnahme liegt auf züchterischem Gebiet, vor allem durch entsprechende Auswahl der Zuchtbullen. Aber auch der Züchter selbst muß dieses Bestreben unterstüt- zen, dadurch, daß er Kälber besonders von solchen Kuhfäamilien nachzieht, die sich seit Generationen durch einen hohen prozen- tualen Fettgehalt der Milch auszeichnen. Jetzt ist es wichtig, daß Maßnahmen ergriffen werden, um aus den Vorderioälder Bestünden eine allgemeine Ertragsteigerung herauszuholen. Und wie ist dies unter den heutigen Verhältnissen noch möglich? Einmal durch Schaffung einer geordneten Futtergrundlage, durch richtige Heu- werbung usw. Weiter muß unbedingt der Viehstapel dem im eigenen Betrieb erzeugten Futter angepaßt werden. Gerade auf diesem Gebiet wird noch schwer gesündigt. Ein großer Teil der Schwarzwaldbetriebe ist an Vieh überstellt. Volks- und privatwirt- schaftlich ist es falsch, mehr Tiere zu halten, als man richtig er nähren kann. Man kann eine erblich für Milch bestens veranlagte Kuh im Stall haben, wird sie ungenügend gefüttert, so schenkt sie schlecht ein. Michi die Anzaſil der Kühe, die gehalten werden, ist aus schlag- gebend, sondern die Leistung, die Marltleistung. Daher raus mit den unnõtigen Fressern. Die Parole muß heißen: Venig, aber gutes Vieh, und das richtig füttern! WPeiter ist dus in der heutigen Leit so costbare Kraftfutter nach Leistung zu verabreichen. Hierzu ist Gruppenfütterung einzuführen. Werden Schnitzel gegeben, so muß man dabei berücksichtigen, daß Zuckerschnitzel am besten von Pferden und Schweinen verwertet werden, weniger gut von der Kuh. Trockenschnitzel dagegen verfüttert man an Kühe. Mehr Wert ist unbedingt auf eine gute Melkarbeit zu legen. Haltet die Euter gesund! Vor allen Dingen miissen die Kühe gut ausgemolken ꝛberden, denn die letatermollene Milch ist die fettreichste. Das in den Viehpflege- und Melkkursen Gelernte ist in der Praxis richtig anzuwenden. In der Unterbringung und Pflege kann trotz Krieg mit seinen Begleiterscheinungen noch manches getan werden. Die fettreichste Milch kommt zur Molkerei, die fettärmste ist zur Aufzucht und für den Haushalt bestimmt. Bei der gro- hen Bedeutung, die heute das Milchfett für die menschliche Ernäh- rung besitzt“ müssen auch die Kälber mit geringeren Vollmilch- gaben auskommen. Durch diese hnappere Ernũhrung in der Jugend leidet die Ge- sundheit durchaus nicht. Voraussetzung hierzu ist, daß die Kl ber nicht ꝛwie Hunde tagaus, tagein an die Rette gelegt erden, son- dern sich in einem Laufstall frei bewegen können. Selbstverständ⸗ lich muß auch außerhalb des Stalles ein Auslauf(Kälberweide) vor- handen sein, in dem sich die Kälber tummeln können, denn nur 80 können sich Herz, Lunge, Muskeln, Sehnen und Bänder richtig ent- wickeln. Unter allen Umständen müssen die Kälber aus dem Kübel getränkt werden, man darf also die Kälber niclit saugen lassen. Mer in der Kriegszeit Külber mästet, versundigt Sich schiber am deutschen Volh. Schlachtkälber sind daher spätestens im Alter von 3 Wochen abzusetzen. Da im Zuchtgebiet des Vorderwälders die Voraus- setzungen für eine ausgedehnte Aufzucht von Natur aus gegeben sind, muß auch das Schwergewicht hierauf gelegt werden. Die Zahl der nachgezüchteten Tiere darf nicht weiter abnehmen, sonst treten in kurzer Zeit auf diesem Gebiet schwere Störungen auf. Das sinn- lose Abschlachten von gesunden, züchterisch wertvollen Kuhkäl. bern muß duffiören. Damit aber jeder Bauer und Landwirt in der Lage ist, seine besten Kuhkälber zeitgemäß aufziehen zu können, muß auch eine Mindestmenge von Magermilch in einer für das Kalb zuträglichen Form bereitgestellt werden. Die zuständige Molkerei müßte sich verpflichten, für jedes aufzuziehende Kuh- und Bullen- kalb eine bestimmte Menge Magermilch zu liefern. Hat der Bauer und Landwirt die Garantie, daß er mit einer gewissen Rückliefe- rung von Magermilch täglich rechnen kann, so wird er wieder seine guten Kuhkälber aufziehen und nicht an den Metzger verkaufen. Für die Betriebe, die infolge ihrer schlechten Verkehrslage einen Berechtigungsschein für Landbutterherstellung haben, be- stehen in der Magermilchbeschaffung keine Probleme. Sie müssen I Ahe 0 de belle Unter den J terwäldert 1 Neff ban de 1 ell. solide Rasde, Tildert A Tal 1 chaten, 5 Lie, die d. il die 2 l lannilie 1 e„pn enchwinden en weider wen vi eine zal Wilder. denudit e. diese Man im Kriege arbeit samt Noch mane einer Upis önne nich habe, und Detriebe n. fall, Li eie gute! die Dauer i werten, ven 4 Fehler 40. Diese] en sehr ol. A der! ben Jertaul kitten it l ler Plerde, plerie und arlnung de weerung, dünäcas d lch des J. oder nicht allen, He Desigvechse Labeuseinen 0 ein Pier wind, bedarf ung. An Laligang e, de ff ſür de Pr zen über! ſachung. binelben kegleder, dennen un ndbel de knng ö fel der 0 logen 1 au ide! een von d deähgug Der li die Veriul u dem 0 bebaut nienngen lug 4 sich daher ganz besonders der Rälberaufzucht widmen. Vor allem die organisierten Züchter müssen dafür Sorge tragen, daß auch unter den jetzigen kriegsbedingten Umständen Nachwuchs von Vor- derwäldervieh in ausreichendem Maße und entsprechender Qualität zur Verfügung gestellt wird, denn für den weiteren Auf- und Aus- bau der Vorderwälderzucht braudien wir, gutes, weibliches Tier- material. Unser Ziel ist nickt etwa die Erzüchtung einer neuen Rasse, sondern, im Gegenteil, wir wollen an den alten, unverfälsch- ten Wäldertyp, mit seinen erblich bedingten, hervorragenden Eigen- schaften, anknüpfen. Nicht brauchbar für dieses Ziel sind jene Tiere, die durch Einkreuzung von Fleckviehbullen entstanden sind, weil sie in ihren Erbanlagen ungleich sind. Sie müssen deshalb planmäßig zurückgedrängt werden, und mit der Zeit muß auch der letzte„Spritzer Simmentaler Bluts“ aus der Vorderwälderzucht verschwinden. Wenn verschiedentlich für den Vorderwälder auch ein weicher Rücken, ein spitzes Becken, feine Knochen usw. als typisch verlangt werden, so treffen diese Merkmale wohl zu auf eine ganze Anzahl, wenn nicht Mehrzahl, der heute vorhandenen Wälder. Sie dürfen jedoch nicht für alle Zukunft das in der Wäl⸗ derzucht erstrebte Idealbild trüben. Es muß vielmehr möglich sein, diese Mängel allmãhlich iwegauzüchten. In dieser Arbeit darf auch im Kriege keine Unterbrechung eintreten. Hierzu aber ist die Mit- arbeit sämtlicher Bauern und Landwirte auf dem Wald notwendig. Noch mancher Bauer und Landwirt steht abseits, der im Besitze einer typischen Vorderwälder Herde ist. Meistens gibt er an, er könne nicht züchten, weil er sich auf Frischmilchabgabe eingestellt habe, und daß Zucht und Milchnutzung in einem und demselben Betriebe nicht möglich wäre. Diese Auffassung ist aber durchaus falsch. Eine Zucht ist dann nur wirtschaftlich, wenn diese auch eine guté Milchleistung aufweisen kann. Andererseits kann auf die Dauer in einem Betrieb eine hohe Milchleistung nicht erhalten werden, wenn es an der nötigen Nachzucht fehlt. Immer noch wird dar Fehler gemacht, daß die weiblichen Tiere zu früh gedeckt wer- der. Diese Kühe bleiben leicht, haben keine Milchleistung und wer- den sehr oft bald steril. Der Erlös eines solchen„Wälderkühle“ ist in normalen Zeiten gering. In der großen Praxis wurde ein- wandfrei festgestellt, daß bei den Kühen, die im Alter von 31 und mehr Monaten abkalben, die Leistung am meisten begünstigt wird. Auherdem ꝛscird das Lebendgeiichit gesteigert und die Frucht- bar heit nimmt zu. Die größeren Aufazuchtkosten sind bald durch eine bessere Leistung ausgeglichen. Für welche Verhͤlinisse eignet sich dus Vorderiäldervieh? Der Vorderwälder kann überall da mit bestem Erfolg gehalten werden, wo keine besonderen Futter- und schlechte Umweltverhält- nisse vorliegen und vor allen Dingen da, wo der Boden kalkarm ist. Für solche Gegenden ist der Vorderwälder der gegebene Vieh- schlag. Bringt man ihn aber in bessere Verhältnisse, dann weist der Vorderwälder infolge seiner Anpassungsfähigkeit und seines großen Futterausnutzungsvermögens mit Leistungen auf, die man zuvor nicht für möglich hielt. Das Vorderwäldervieh ist für seine Heimat, den Schwarzwald, mit seinen flachgründigen, nährstoffarmen und kalkarmen Ur- gesteinsverwitterungsböden von größter wirtschaftlicher. Bedeutung. In dem Vorderwäldervieh besitzt der Schwarzwaldbauer einen boden- ständigen Landschlag, der in der Lage ist, das oft sehr karge Futter wie keine zweite Rinderrasse in höchste Milch- und Fettmengen um- zusetzen. Trotz dieser Tatsache, glaubten sogenannte„Besserwis- ser, durch Zukauf von schwarzbuntem und rotbuntem Niederungs- vieh die Einnahmen aus dem Kuhstall steigern zu können. Sie wurden aber bald eines Besseren belehrt. Da sie nicht in der Lage waren, diesem schollenfremden Vieh die gleichen Lebensbedingun- gen zu bieten, wie dieses sie, in seinem Ursprungsgebiet hat, gin- gen die Leistungen merklich zurück. Außerdem wurden alle mög- lichen Krankheiten, Tuberkulose, Abortus-Bang usw., die bei dem Vorderwälder, dem bodenständigen Landschlag, weitaus sel- tener sind, als bei anderen Rinderrassen, eingeschleppt. Daher, Schwarzwaldbauer' laß dich nicht beirren und halte an deinem bodenständigen Viehschlag fest, denn auf den Wald gehört nur der PFälder, der reine FVälder] Fath. Der Pferdeverkauf neu geregelt Einbeziehung in die Marletordnung des Reichsnährstundes Mit der Neufassung der Anordnung vom 20. Februar 1940 über den Verkauf von Nutzpferden, die am 10. März 1943 in Kraft ge- treten ist(RNVbl. Nr. 16 vom 9. März 1943) würde der Umsatz aller Pferde, mit Ausnahme der Vollblutpferde, der Vollbluttraber- pferde und der Zwergpferde unter 120 em Stockmaß in die Markt- ordnung des Reichsnährstandes einbezogen. Die wesentliche Er- weiterung, die die Anordnung dadurch erfahren hat, erstreckt sich zunächst darauf, daß alle entgeltlichen Verduhßerungen einschließ- lich des Tausches, gleichviel, ob dabei eine Zuzahlung geleistet wird oder nicht, nunmehr unter die Bestimmungen dieser Anordnung fallen. Hier sind lediglich noch die reinen Schenkungen oder der Besitzwechsel von Herden infolge Erbganges, mit dem keinerlei Erbauseinandersetzung verbunden ist, ausgenommen. Uberall also, wo ein Pferd seinen Besitzer wechselt und sein Wert festgesetzt wird, bedarf es einer Schätzung nach den Richtlinien dieser Anord- nung. Als wesentliche Erweiterung der Anordnung ist noch die Einfügung der Bestimmungen über die Handelsspannen zu betrach- ten, die früher eine besondere Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung war. Damit sind nunmehr alle Bestimmun- gen über eine entgeltliche Veräußerung von Pferden in einer An- ordnung vereinigt. Hinsichtlich der Veräußerungsbedingungen der einzelnen Pferdèearten ist die Anordnung in fünf Hauptabschnitte gegliedert, der dann noch zwei Hauptabschnitte über die Handels- spannen und die Schlußbestimmungen folgen. Als weiterer Be- standteil der A rdnung sind angefügt die Richtlinien über die Bewertung von Nutzpferden und Zuchtpferden, mit jeweils einer Tabelle der Höchstwerte und einem Muster der Pferdekarten. End- lich folgen noch die Bestimmungen über die Eintragung von Pfer- den in die Listen A und B der Obersten Behörde für die Prüfun- gen von Warmblutpferden als Erläuterung zu den Veräußerungs- bedingungen für Renn-, Reit- oder Turnierpferde. Der Hauptabschnitt A enthält allgemeine Vorschriften, die auf die Veräußerung aller Pferde Anwendung finden. In dem Hauptabschnitt B wird die Veräußerung von Nutzpfer- den behandelt, die hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Merkmale keine Anderungen erfahren hat. Die Schätzung der Nutzpferde und Aus- stellung der Pferdekarte erfolgt wie bisher, ausdrücklich ist dabei 7 betont, daß die Schätzung nur durch den für den Besitzer oder den Standort des Pferdes zuständigen Schätzer durchgeführt werden darf, ausgenommen in den Fällen, wo das Pferd auf einem öffent- lichen Pferdemarkt oder auf einer von der Landesbauernschaft ge- nehmigten Absatzveranstaltung, die für mehrere Kreise angesetzt ist, veräußert werden soll. Aus Gründen von Zeit- und Arbeits- ersparnis und der übersichtlicheren Zusammenfassung der zum Um- satz gelangenden Pferde, ist die Frist, innerhalb der die Pferde geschätzt werden müssen, von 14 Tagen auf vier Wochen erweitert worden. Im 8 5 ist besonders darauf hingewiesen, daß Schätzer und Berater bei der Schätzung von Pferden nicht mitwirken können, an deren Veräußerung sie irgendwie beteiligt sind. Ferner ist die Gültigkeitsdauer der Dringlichkeitsbescheinigung, die früher un- begrenzt war, nunmehr entsprechend der Gültigkeitsdauer der Pferdekarte auf drei Monate festgesetzt worden. Der folgende Hauptabschnitt C ist ganz neu in der Anordnung und umfaßt die Bedingungen über den Umsatz von Zuchtstuten. Hier gelten von den eingetragenen Stuten nur die als Zuchtstuten, die in einem Hauptstammbuch oder Stammbuch eines vom Reichs- nährstand anerkannten Züchterverbandes eingetragen sind, wäh- rend die Vorbuchstuten beim Verkauf als Nutzpferde anzusprechen sind und nach den Bestimmungen des Abschnitts B dieser Anord- nung geschätzt werden müssen. Als Nutzpferde gelten bei einem Verkauf ferner diejenigen Hauptstammbuch- und Stammbuch- stuten, die in den letzten zwei Jahren kein Fohlen gebracht haben und nicht tragend sind, d. h. also, bei denen auch im dritten Jahr kein Fohlen zu erwarten ist. Die Preise bei Zuchtstuten im Sinne dieser Anordnung sind so festgesetzt, daß hier die Höchstwerte im Durchschnitt um 50 v. H. höher liegen als bei Nutzpferden. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß bei einem Umsatz von Zuchtmaterial die Abstammungsnachweise stets dem neuen Käufer mit übergeben werden müssen. Schätzung und Ausstellung der Zuchtpferdekarte erfolgt bei Zuchtmaterial seitens der Züchterver- bände. Die Veräußerung von Fohlen, Hauptabschnitt D, bedeutet eben- falls eine wesentliche Erweiterung der Anordnung. Dieser Ab- schnitt unterteilt sich nochmals in die Bestimmung über die Ver- 183 Zußerung von Zuchtfohlen einerseits und über Nutzfohlen anderer- seits. Bestimmung für alle Folilen ist, daß sie erst nach Vollen- dung des dritten Lebensmonats veräußert werden dürfen. Die Ver- äuherung von Zuchtfohlen, deren Durchführung in den Händen der Züchterverbände liegt, kann nur an Mitglieder von Züchtervereini- gungen gleicher Zuchtrichtung oder an Pferdekaufleute und Genos- senschaften, die hierzu besonders vom Reichsnährstand anerkannt sind, erfolgen. Bei einem Umsatz von Zuchthengstfohlen und Zucht- hengstjährlingen muß bei einem späteren Verkauf als Zuchthengst der Verkäufer des Hengstes eine einmalige Nachzahlung von 10 v. H. bzw. 15 v. H. des um den Fohlen- bzw. Jährlingspreis ge- kürzten Hengstpreises an den Züchter leisten. Zweijährige Zucht- hengstfohlen dürfen nur mit Zustimmung des Züchterverbandes an anerkannte Hengstaufzüchter verkauft werden. Für die Veräußerung von Nugfohlen gelten die entsprechenden Paragraphen über die Veräußerungsbestimmungen von Nutzpfer- den. Hier kann der Reichsbauernführer mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung anordnen, daß eine Schätzung und Ausstellung einer Pferdekarte für Nutzfohlen unter- bleiben kann, wenn die örtlichen Verhältnisse einen geschlossenen Auftrieb zu den Schätzterminen nicht zulassen. Der Hauptabschnitt E regelt die Veräußerung von Pferden, die zur Verwendung im Renn-, Reit- oder Turniersport erworben wer- den, in die Liste A oder B der Obersten Behörde für die Prüfungen von Warmblutpferden eingetragen sind und nach deren Bestim- mungen verkauft werden. Hier sing für die drei- und vierjährigen Pferde Höchstpreise festgesetzt, während für die über vier Jahre alten Pferde die zuständige Kommission für die Prüfungen von Warmblutpferden im Einzelfall den Höchstwert nach dem Grad der Ausbildung und Leistung des Pferdes festsetzt. Uber die Verdienstspannen, die ein Pferdekaufmann bei der Veräußerung eines Pferdes für sich in Anspruch nehmen kann, sind im Hauptabschnitt H die einzelnen Bestimmungen getroffen. Sie weichen insofern von der bisher durch den Reichskommissar für die Preisbildung erlassenen Anordnung über die Handelsverdienst- spanne ab, als die Verdienstspannen in allen Fällen etwas herab- gesetzt worden sind, und daß ein Pferdehändler, der ein Pferd oder Fohlen länger als drei Monate im Besitz gehabt hat, eine Han- delsverdienstspanne beim Weiterverkauf für sich nicht in Ansprucli nehmen darf. Die Schlußbestimmungen im Hauptabschnitt& ent- halten die Strafbestimmungen und heben die Anordnung vom 20. Februar 1940 auf. Mit dieser Anordnung sind alle Erfahrun- gen aus den vergangenen drei Jahren ausgewertet. Vorbereitungen zur Gemüseerzeugungsschlacht 1943 Aus dem Verlauf der Cemüseversorgung im vergangenen Jahre und aus der Durchführung der Gemüseanbauausweitung haben sich Erfahrungen ergeben, die für die Cemüseerzeugungsschlacht 1943 ausgewertet werden müssen. Prof. Dr. Ebert, der Geschäftsführer des Reichsleistungsausschusses für Gemüse- und Obstbau, geht in einem von der„NS.-Landpost“ veröffentlichten Aufsatz darauf ein und bemerkt dazu, daß die Cemüseanbaufläche während der ver- gangenen drei Kriegsjahre etwa verdoppelt worden sei. Berücksich- tige man, daß der Erwerbsgemüsebau je Flächeneinheit durch- schnittlich das Sechs- bis Achtfache an Arbeitskräften gegenüber dem sonstigen Ackerbau benötigt, daß ferner aus Kriegsgründen die Zahl der ausgebildeten Fachkräfte erheblich vermindert wurde, und daß selbstverständlich auch zahlreiche Betriebsmittel nicht in einem der Friedenserzeugung entsprechenden Umfange zur Ver- fügung stehen, so sei das zweifellos eine beachtliche Leistung. Beim gärtnerischen Gemüsebau unter Glas dürfe man jedoch nicht über- sehen, daß er Sättigungsgemüse, z. B. Kohlrabi, nur in beschränk- tem Umfange schon im Frühjahr zur Verfügung zu stellen ver- möge, Die für die allgemeine Versorgung benötigten Mengen Crobgemüse könne nur der Freilandbau, in der Hauptsache also die den Cemüsebau betreibende Klein- und Großlandwirtschaft er- zeugen. Der gärtnerische Anbau müsse dementsprechend die Jungpflanzenanzucht übernehmen, die eine Vorverlegung der Frei- landernte ermöglichen soll. Die späten Frühjahre der beiden letzten Jahre hätten leider den ersten Satz der Jungpflanzenanzucht zum großen Teil verkommen lassen, weil der tiefgefrorene Boden im Zusammenhang mit der Stalldungknappheit den rechtzeitigen Besatz der Frühbeetkästen verhinderte. Der zweite Satz sei aus den gleichen Raumgründen zu spät angesetzt worden und habe viel- kach ungenügend abgehärtete und zu schwache Jungpflanzen gelie- fert. Aus dieser Erkenntnis heraus sei diesmal die Gärtnerschaft 184 beauftragt, die Jungpflanzenzucht von vornherein in zwei gestaf. felten Sätzen vorzunehmen. Um ausreichende Mengen von Jung- pflanzen zu gewinnen, werde der Blumenbau noch mehr ein- geschränkt und in den kleineren Betrieben auf die Anzucht von Fertiggemüsen verzichtet werden, denn es sei vordringlich, die Ernte von Sättigungsgemüsen im Frühsommer um zwei bis drei Wochen vorzuverlegen. Die Saatgutlage werde von der Hauptvereinigung Gartenbauwirtschaft im allgemeinen günstiger als im vergangenen Jahre beurteilt, wenn auch die Verteilung wieder längere Zeit in Anspruch nehmen werde, weil die benötigten Einfuhren aus dem Ausland im Kriege Verzögerungen erfahren. Sie wäre ganz all- gemein auch im Vorjahre besser gewesen, wenn mehr Disziplin und weniger Saatguthamsterei bestanden hätten. Bezug von Weinbergdraht Das Reichskuratorium für Technik in der Landwirtschaft hat auf Antrag ein Kontingent Weinbergdraht für das Weinbaugebiet freigegeben. Da es sich nur um eine beschränkte Menge Draht handelt, kann hiermit nur der vordringlichste Bedarf im Weinbau gedeckt werden. Das zur Verfügung stehende Material, das nur in Weinbergen Verwendung finden darf, ist in erster Linie für die Er- stellung von Drahtrahmen in mehrjährigen Junganlagen bestimmt. Das Kontingent wurde vom Bund Deutscher Eisenhändler auf die Fachgeschäfte aufgeteilt. Die Verteilung des Drahtes an die wein- bautreibenden Betriebe erfolgt durch die Kreisbauernschaft. Die Rebbesitzer haben die benötigte Drahtmenge und-stärke unter Mit- teilung der Größe und Alter der Rebfläche— die Angaben sind vom Ortsbauernführer zu bestätigen— bei der Kreisbauern- schaft anzufordern. Damit die beschränkte Drahtmenge auch tat- sächlich nur dort Verwendung findet, wo diese unbedingt ge- braucht wird, ist der zuständige Weinbauinspektor bei der Vertei- lung eingeschaltet. Auf Grund von Mitteilungen vers ener Ein- zelhandelsgeschäfte erscheint es jedoch fraglich, ob der Draht 80 frühzeitig angeliefert werden kann, daß seine Verwendung vor dem Austrieb möglich ist. E. Blick auf den Markt Cemuse. Die Beschickung der Märkte mit Gemüse ist der Jahreszeit entsprechend zufriedenstellend. Aus den von der Hauptvereinigung mit der Lieferung beauftragten, Gebieten ist Weiß-, Rot- und Wirsingkohl, Möhren, Rote Rüben, Oberkohlrabi und Kohlrüben eingetroffen. Die gleichen Erzeugnisse standen auch noch aus dem eigenen Anbau zur Ver- fügung. Rettiche sind sehr reichlich vorhanden, ebenso waren auch die Märkte mit Meerrettich gut beschickt. An Frühgemüse stand wiederum Feldsalat, Kresse, Spinat, Radieschen, Petersilie und Schnittlauch zur Ver- fügung. Die Mengen sind aber noch zu gering, um die Kaufwünsche nur einigermaßen zufrieden zu stellen. Aus Italien kamen in kleinem Um- fange Karotten, Endiviensalat, Blumenkohl, Spinat und Wirsingkohl herein. Milch- und Hettiuirtschaft. Die Milchanlieferung ist weiterhin mäßig ge- stiegen und liegt um 7.31% höher gegenüber derselben Zeit des Vorjahres. Der Verbrauch an Trinkvollmilch wie auch an entrahmter Frischmilch ist leicht zurückgegangen. Bei der Buttererzeugung ist ebenfalls ein leich- ter Anstieg zu verzeichnen, so daß die planmäßige Einlagerung fortgesetzt werden konnte. Die benötigten Margarine- und Butterschmalzmengen waren ausreichend vorhanden.— Die Käseerzeugung ist zufriedenstellend. Die Quarckerzeugung ließ etwas nach. Läufer- und Ferkelmärkte Boxberg, 9. März. Auftrieb 55 Ferkel, 7 Läufer. Es wurden bezahlt für Ferkel bis zu 6 Wochen 100 RM. und darüber, über 6 Wochen 150—180 RM., und für Läufer 200 RM. und darüber. Marktverlauf gut. Alles verkauft. Mannheim, II. März. Auftrieb 12 Ferkel. Bezahlt wurden für Ferkel über 6 Wochen 120—160 RM. Marktverlauf gut, alles verkauft. Veinheim, 13. März. Auftrieb 17 Ferkel. Bezahlt wurden für Ferkel über 6 Wochen 120—160 RM. Marktverlauf gut, alles verkauft. Donaueschingen, 13. März. Auftrieb 23 Ferkel, 7 Läufer. Es wurden bezahlt für Ferkel über 6 Wochen 180—200 RM. und für Läufer 350 RM. und darüber. Marktverlauf gut, alles verkauft. Freiburg, 13. März. Auftrieb 155 Ferkel. Ferkel bis zu 6 Wochen er- zielten Preise bis zu 140 RM., über 6 Wochen bis zu 200 RM. und qar- über. Marktverlauf gut, alles verkauft. Tauberbischofsheim, 15. März. Auftrieb 30 Ferkel. Es wurden bezahlt für Ferkel über 6 Wochen 90—160 RM. Marktverlauf gut, alles verkauft. Die Preise verstehen sich jeweils je Paar. Aubell Edlen. Du ken Nach, ert. Aus dem Reichsnährstand Bekanntmachungen der Landesbauernschaft Baden Badisches Pferdestammbuch e. V., Karlsruhe Betr.: Stuteneintragungen und schauen 1943, Musterung der Stuten mit roten Scheinen, Bezirksverband Seekreis(Bereich Tierzuchtamt Radolfzel). Die Stuteneintragungen und schauen 1943 finden auf nachstehenden Terminen statt: Bezirksgruppe: 16. 3. 43 8.00 Uhr Donaueschingen Donaueschingen 12. 4. 43 8.00 Uhr Radolfzell Radolfzell 13. 4. 43 8.00 Uhr Stockach Stockach 14. 4. 43 7.30 Uhr Mebkirch Mebkirch 15. 4. 43 12.00 Uhr Piullendorſ Pfullendorf 16. 4. 43 8.00 Uhr Salem Salem-Uberlingen 19. 4. 43 8.00 Uhr Engen Engen 20. 4. 43 8.00 Uhr Tiengen Waldshut 21. 4. 43 8.00 Uhr Bonndorf Bonndorf 22. 4. 48 8.00 Uhr Villingen Villingen Es ist folgends zu beachten: 1. Zur Eintragung können alle dreijährigen und Alteren Stuten vorgestellt werden. Bei vorhandener Nachzucht ist diese ebenfalls mit der Mutter vorzuführen. Aumeldungen sind 72 dem vorgeschriebenen Formular durch den Ortslachwart sofort, spätestens dis zum März 1943, ap das Tierzuchtamt Radolfzell. Friedrich-Werber-Straße 20, zu richten. dean Stuten werden am Eintragungstag zurückgewiesen. Anmeldeformulare sind i irksgruppenfachwart erhältlich. Das Stallbuch ist zur Eintragung unbedingt mit- Ferner ist bei der Eintragung eine amtliche Bescheinigung vom Bürgermeister vorzulegen, unter welcher Nummer die einzutragende Stute in der Pferdevorführungs- der Gemeinde geführt wird. Anmeldungen zur Stuten- und Fohlenschau sind ebenfalls durch den Ortsfachwart auf dem vorgeschriebenen Formular bis spätestens 27. März 1943 an den Bezirksgruppenfach- würt zu richten. Zu spät und nicht angemeldete Stuten werden zur Schau nicht zugelassen. Lur Schau zugelassen sind grundsätzlich nur Stuten und Fohlen im Besitze von Mitgliedern des Badischen Pferdestammbuckes. 3. Es sind alle Stuten mit roten Scheinen vorzustellen. Die tote Schein ist bei der Vorführung der Kommission vorzulegen, falls noch nicht geschehen, ist vom Bürgermeister auf dem roten Schein die Nummer und die Gemeinde, bei der die Stuten in der Pferdevorführungsliste stehen, nachzutragen. hei Nichtvorführung ver- liert der rote Schein seine Gültigkeit und wird eingezogen. Für die Stuten mit roten Scheinen ist eine Prämiierung vorgesehen Der Vorsitzende: ger. Hugo Weishaar, Bauer, Landesfachwart f. d. Gruppe„ Pierde“. Bekanntmachung des Badischen Pferdestammbuches e. V. Jetr.: Weidebetried 1943. Wie bereits veröktentlicht, werden nur solche Fohlen auf die Weiden des Badischen Pferdstammbuches aufgenommen, die vorher gelegentlich der Stuteneintragugen und schauen vorbesichtigt sind. Als weitere Bedingung zur Aufnahme. sind folgende veterinärpolizei- lichen Vorschriften zu beachten: I. Fohlen. Beim Auftrieb ist ein tierärztliches Zeugnis vorzulegen darüber, daß 1. der Pferdebestand des Besitzers in den letzten zwei Jahren frei war von an- steckender Blutarmut, 2. das Fohlen einer Wurmkur unterzogen wurde und im übrigen gesund ist. U. Rinder. Sämtliche Rinder müssen 1. einer vorherigen Blutuntersuchung auf seuchenbaftes Verkalben unterzogen werden. 2. frei von Tuberkulose sein.. Die hierfür notwendige Impiung wird augleich mit der Untersuchung auf seuchen- haftes Verkalben durch den zuständigen Regierungsveterinärrat durchgeführt. Es ist dem Besitzer freigestellt, dabei seinen ganzen Bestand auf Tuberkulose unter- suchen zu lassen. Letzteres ist bei der Anmeldung mit anzugeben. Die Kosten der Untersuchung trägt der Anmelder. J. Beim Auftrieb ist ein Zeugnis vom PFleischbeschauer über die Freiheit von Maul- und Klauenseuche des Gehöftes vorzulegen. Das Leugnis darf nicht länger als 2 Tage vor dem Auftrieb ausgestellt sein. Anmeldungen für Fohlen, sowie für Rinder, sind an das zuständige Tierzuchtamt zu richten. Die Termine zum Auftrieb auf den Fohlenweiden sind wie folgt festgesetrt: 9.00 Ubr: Sinsheim, 28. April 1943, vormit Rastatt. 29. April 1943, vormittag Liedolsheim, 30. April 1943, vormitta Mannheim-Neckarau, 30. April 1943, nachmittags 15.00 Uhr; Heddesheim, 3. Mai 1943, vormittags 9.00 Uhr. Sollte sich noch eine Xnderung ergeben wird diese sofort zux Kenntnis gebracht. ie genauen Weidebedingungen werden jedem einzelnen Anmelder mit einer besonderen Bestätigung darüber, daß sein Tier aufgenommen wird, zugestellt. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer: gez. Saaler. Landesverband badischer Rinderzüchter In das Deutsche Rinderleistungsbuch sind folgende Tü hſe eingetragen worden Ar. 979 uh„Olla 16 106 es.: Alois Mayer, Plafiwiesen, Gde. Weiterdingen, für eine Gesamtleistung in 9 8 von: 23 263 K kg Milch, 4.12% Fett, 958 kg Fett und 6 Kälbern. Ar. 9792 Kuh„ öustel 1892. 25 Bes.: Albert Krügle, Baltersweil)/Waldsbut, är eine Gesamtleistung in 17 017 kg Milch, 4.31 ¾ Fett, 733 kg Fett und 5 Kälbern. Nr. 9793 Kuh„Klara Pio. 771 Be Josef Dörer, Mühlhausen/ Pforzheim, für eine Gesamtleistung 26 723 kg Milch, 4,07% Fett, 1087 kg Fett und 8 Kälbern. 8 Jahren von: in 11 Jahren von: Vorführung ist Pilicht. Der Nr. 9794 Kuh„Gustel M. 2558“ Bes.: Kloster Lichtental, Baden-Baden, für eine Gesamtleistung in 8 Jabren von: Milch, 4,34% Pett, 782 kg Fett und 5 Kälbern. Nr. 9795 Kuh„Luna M. 2766“ Bes.: Kloster Lichtental, Baden-Baden, für eine Gesamtleistung in 8 Jabren von: 16 250 kg Milch, 4,08% Fett, 663 kg Fett und 5 Kälbern. Nr. 9796 Kuh„Flora 22 304 D Bes.: Alfred Wehinger, Döggingen Donaueschingen, für eine Gesamtleistung in 8 Jahren von; 17 850 kg Milch, 4,12% Fett, 736 kg Fett und 5 Kälbern, Nr. 9797 Kuh„Fanny 4907 B“ Bes.: Wilhelm Welte, Münchingen/ Neustadt/ Schw., für eine Gesamtleistung in 8 Jahren von: 18 826 kg Milch, 4.05% Fett, 763 kg Fett und 6 Kälbern. Nr. 9798 Kuh„Berta 4459 B“ Bes.: Heinrich Duttlinger, Wittlekofen/ Neustadt/ Schw., von: 30 833 kg Milch. 4,11% Fett, Ar. 9799 Kuh„Anna 34 894 M“ Bes.: Hermann Bertsche, Worndort Stockach; für eine Gesamtleistung in 3 Jahren von: 17 847 kg Milch, 3,92% Fett, 700 kg Fett und 5 Kälbern. Ar. 9800 Kuh„Eva Wi. 732“ 18 028 K für eine Gesamtleistung in 13 Jahren 1267 kg Fett und 9 Kälbern. Bes.: Fridolin Ronellenfitsch, Balzſeld/fleidelberg, für eine Gesamtleistung in 9 Jahren von: 22 285 kg Milch, 4.03% Fett, 898 kg Fett und 7 Kälbern. a Nr. 9801 Kuh„Rosalinde Wi. 877“ Bes.: Ambros Blum, Balzfeld fleidelberg, für eine Gesamtleistung in 10 Jahren von: 22 115 kg Milch, 3,98% Fett, 880 kg Fett und 8 Kälbern. Nr. 9802 Kuh„Banale 3663“ Bes.: Ernst Keller III, Uaterschefflenz/ Mosbach, für eine Gesamtleistung in 8 Jahren von: 20 354 kg Milch, 4.43% Fett, 902 kg Fett und 5 Kälbern. Nr. 9803 Kuh„Wachtele 33 672 M. Bes.: Josef Braun, Leibertingen/ Stockach, für eine Gesamtleistung in 14 Jahren von; 34 011 kg Milch, 3,87% Fett, 1316 kg. Fett und 10 Kälbern. Nr. 9804 Kuh„Ornia 11 853 St.“ Bes.: Reinhard Hug, Hecheln-Schweingruben/ Stockach, für eine Gesamtleistung in 9 Jahren Fon: 24 773 kg Milch, 3.90% Fett, 966 kg Fett und 6 Kälbern. Ar. 9805 Kuh„Beth 32 762 M“ Bes.: Emil Pischer, fHleudorf bei Meßkirch)Stockach, für eine Gesamtleistung in 13 Jahren von: 30 948 kg Milch, 8.92% Fett, 1214 kg Fett und 12 Kälbern. Hneranungen ger RHarktwerhände ( Landesernahrungsami Baden) Anordnung Nr. 73 des Viehwirtschaftsverbandes Baden vom 15. März 1943. Detr.: Rückmeldepflicht für den Versand von Schlachtrindern. Auf Crund des 8 8 der Satzung für Viehwirtschaftsverbände in der Fassung vom 9. Mai 1936(RNVBI. wird in ſünzung meiner Anordnung Nr. 33 vom 20. April 1938 (Wochenblatt der Landesbauernschaft Baden, Folge 18, vom 6. Mai 1938) angeordnet: F 1.(1) Jeder Betrieb(Viehkaufmann, Viehverwertungsgenossenschaft oder der Rinder zwecks. Verkauf auf Schlachtviehmärkten oder Verteilungsstellen bringt, hat den tatsächlich vorgenommenen Versand zurückzumelden. (2) bie kückmeldung hat bei dem für den Verladeort zuständigen Kreissschbearbeiter des Viehwirtschaftsverbandes bei der Kreisbauernschaft zu erfolgen. 5 2. Die Rückmeldung hat zu enthalten: a) den Versender „% die Erzeuger und Wohnorte, von denen die Tiere stammten, c) den Verladetag und Perladeort, d) die Zahl der versandten Tiere, e) den Bestimmungsort § 3. Die Rückmeldung hat sofort am Tage des Versandes zu erfolgen. Für Schweine und Kälber verbleibt es bei den in meiner Anordnung Nr. 33 getroffenen Bestimmungen. § 4. Verstöße gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. § 5. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 15. März 1943. Der Vorsitzende des Viehwirtschaftsverbandes Baden: gez.: 2 Erzeuger), zum Versand Ru do lp k. Anordnung des Getreidewirtschaftsverbandes Baden vom 6. März 1943. Betr.: Lohn- und Umtauschmüllerei. Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaft- lichen Erzeugnissen vom 27. August 1939(RGBI. JI. Seite 1521), der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Getreide, Futtermitteln und, 80 landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 7. September 1939(RGI. I. Seite 1705), der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft und der Satzung der Getreidewirtschaftsverbände ordne ich mit Zustim- mung der Hauptvereinigung der Deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft und der zuständigen Preisbildungsstelle in Ergänzung und Abänderung der für die Lohn- und Um- tauschmüllerei gültigen Vorschriften folgendes an: § 1. hei der Verarbeitung von Weizen sind in der Lohn- und Umtauschmüllerei die durchgemählenen Typen W. 1050 und W. 1700 herzustellen. Zu Weizenmehl der Type 1050 sind dem Mahlkunden höchstens 30 v. H. des angelieferten Brotgetreides(Weizen, Roggen, Gerste oder, 1 dieser Getreidearten) zu verarbeiten und entsprechend auszulie- lern. Die restliche Menge von mindestens 70 v. H. ist bei Weizen zu Type W 1700, bei Roggen und Gerste zu den dafür zugelassenen Typen zu verarbeiten. § 2. hei der Herstellung der Type W 1050 sind für Weizen durchschnittlicher Be- schaffenheit mindestens 78 v. H. Mehl und 18 v. H. Kleie, von der Type W 1700 minde- stens 92 v. H. Feinschrot(Mehl) und 3 v. H. Kleie zurückzuliefern. § 3. Der Mahllohn beträgt einheitlich 2,60 RM. je 100 kg. § 4. Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Karlsruhe, den 6. März 1943. Der Vorsitzende des Getreidewirtschaftsverbandes Baden: gez. TTei ber. b Verbesserte Schadenleistung in der Hagelversicherung Nacets cel durch Heraufsetzung des Körneranteils bei Halmfrüchten von 75% auf 80%, Auskunft erteilen die Ortsvertreter bzw. Vertrauensmänner(Kcenntlich durch nebenstehende Schilder) oder die Bezirksdirektionen der CERES Hagelversicherungsges. auf Gegenseitigkeit FRANKFURT/ MAIN, Eschersheimer Landstraße 6 Volle Schadenzahlung! Macels cn STUTTGART, Blumenstraße 13 Wochenblatt der Landesbauernschaft Baden, Folge 12 vom 20. 3. 1943 18⁵ Langenhart, L. B. A. V., 20 Uhr,„zur Krone“. F.-O.: 1, 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der por⸗ Generalversammlungen:, 0 e e 1 1 4 1 6 4 4 v.. stand: Heger, Johs. Abkürzungen und Zeichenerklärungen siehe Folge 10/1943, Seite 154 Malterdingen, 5.0. K., 14 Uhr,„zum Rebstock“. J.70.: 1. 2, 4, 5, 7-9, 21, 22. Per J a Vorstand: Huber, Mundinger. Laustag, den 21. MAT 1943 Meersburg, I., E. V. G., 10.30 Uhr,„zum Becher“. T.-O.: 1, 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der Li E. V. G., 20 U. 5 Brauhaus“. T.-O.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der Vor- Vorstand: Seyfried, Dreher. F— 5 2 Mundellingen, Sp. D. K., 20 Uhr,„zur Traube“. T.-.: 1, 2, 4, 5, T9, 21, 22. ber Hüsingen, I.. K. A. V., 20,30 Ubr.„zum Sternen“. T.-0.: 1. 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Hasenfratz, Merz. 3555 1 3 Vorstand: Schöpflin, Ruf. Mundelfingen, L.. E. V. G., 20 Uhr,„zur Traube“. I.-0.: 1. 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Dee ipper en, I. E. V. G. 1 Sternen“. I.-0.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der Vor- Vorstand: Hasenfratz, Bea.. en ae e Mülhausen pei Wieslach, I...., 15 Uhr.„ur Reichspost“. T.0.: 18, 1, 8m, 16, Moos bei Bühl, Milchgen., 20.30 Uhr,„Rathaus“. T.-0.: 1—5. 7, 8, 21, 22. Der Vor- 21, 22. Der Vorstand: Sauer Ill, Greulich. 1 2 0 stand: Trapp, Spitzmesser. e A 14 Uhr,„zum Steinklingen“. T.-O.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der E. V. G., 2 5 üse“, T.-0.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Vorstand: Hufnagel, Hummel.. e d, 5 Oberhausen, I. E. V. G., 14 Uhr,„zum Deutschen Hof“. 1.-0.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der J.. E. v. G. 2 Löwen“. T.-O.: 1—5, 7, 8, 11, 21, 22. Der Vor- Vorstand: Metzger, Längle. 1 4 .„%o oberlauchringen, Sp. P. K., 20 Uhr,„zum Kraus“. T..: 1-5, 7, 8, 21, 22. ber For 1 5 75 8 J 10 7„. J.-O.: 1, 2. 4. 3, 7. 8, 21, 22. stand: Maier, Manz.. 5 i 5 oberlauchringen, I. E. F. d., 20 Uhr,„zum Kranz. I.-0.: 1-3, 7, 8, 21, 22. ber Vor. E. V. G. ö 2 niche“. IT.-0.: 1. 3. 4, 5, 7, 8, 11, 21, 22. Der stand: Krügle, Anderhuber. l 1. 5 ö 0 5 5 oberrotweil 8. K., Sp. D. K., 14 Uhr,„ zum Bahnhof“. I. 0.: 15, 19, 1416, 21, 22 vies, 01 2 u Adler“. T.-O.: 1—5. 7. 8, 21, 22. Der Vor- Der Vorstand: Bercher, Eriedrich.. eee e VVV 5 dbbervengen, l. B. d., 14 Uhr,„un Oberen Abt“. 7.0. 1-8. 1. 8. 21, 22. ber. 5 N 5 5 stand: Kehl, Kaiser. Sonntag, den 28. März 1943 Reichenau, I.. E. V. G., 15 Uhr,„zum Bären“. T.-.: 1, 2, 4, 3, 7, 8. 21, 22. Der Vor- 9 Fffpp N 7. N stand: Wurz, Böhler b J v Rielasingen, ilch, 14 Uhr.„zum Röble. I. 0.: 1—5, 7, 8. 21, 22. ber Vorstand: fel F„ 17755 400 6 2 22 Fahr, Landsperger. 1 e e ,, Sindolsheim, Sp. flilfskasse, 14.30 Uhr.„Rathaus“. I.-0.: 18. 79, 16, 21, 22. ber ,, Mp schillingstaät, Sp.b. K., 14 Uhr,„um Lamm“, T..: 1. 2, 4, 5, 7-9, 11, 21, 22 ber E .. 5„„ m. Vorstand: Frei, Scherer. ß. Schluchsee, Milch. 14 Chr.. um Schitk“. J..: 1-3, 7. 8, 11. 12, 21, 22. ber Vor. e 8 stand: Schlachter, Rogg. 50 4. E. V. G., 14. 3 1 Ble, T. O.: 1. 2, 4,& 7. 8, 11, 22. De 0. len at, Maple, Schu. e e,, Schündrunn, Sp.. K., nachm.,. zum Rathaus“ T. 0.: 1. 2, 4, 3, 7, 8, 21, 22. ber Vor. ſeſe Deruangen, Ländl. Kr. V., 14 Uhr,„Rathaus“. P.-0.: 1, 2, 4, 5, 7, 8. 21, 22. ber Staud: Hel. Heil: Vorstand: Echtenacker, Gebhardt. Schwandorf, Molkerei, 14 Uhr,., Brauerei Horn“. T.-O.: 1, 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der Derwangen, Milchgen., 20.30 Uhr,„zum Löwen“, T.-0.: 1, 2, 4, 5. 7. 8, 21, 22. ber Vorstand: Fecht, Müller. Vorstand: Frey, Probst. Britzingen, Sp. D. K., 14.30 Uhr,„Rathaus“.-O.: 1, 2, 3, 4, 3, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Imgraben. Schwandorf, L. E. V. G., 15 Uhr,„Brauerei Horn“. T.-O.: 1, 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Bühler, Steppacker. Dünlertal, Sp. b. K., 14.30 Uhr.„Bahnhofhotel'. T. 0.: 1-9, 21, 22. ber Vorstand: f ⁶äꝶ¼./ẽ»ůy1 Welle, Ziegler. orstand: Bruggner, Müller. Degernau, Milchgen., 20 Uhr,„Rathaus“. I.-0.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der vorstand: Schwenningen, I. E. V. G., 14.30 Uhr,„zum Hasen“. T.-O.: 1, 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der Mayer, Heraog 2 Vorstand: Glückler, Grathwohl. Detzeln, I.. E. V. G., 14 Uhr,„um Ochsen“, T.-0.: 1, 2, 4, 5, 7, 8. 21, 22. Der vor- Stetten a. k. M., Molkerei, 14 Uhr,„zur Sonne“. T.-O.: 1, 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der betta wulle ele, Vorstand: Löffler, Stroppel. 7 hs 10. 15* 5 2 7 8— 1 ff„ st. Ulrich, I.. U. b., 15 Uhr.„zum Rögle“. T. 0. 1-8, 7, 8, 21, 22. ber Vorstanl: Dreher, Isele.. 5 5 schneider, Karle. Emmingen ab Egg, Sp. D. K., 14.30 Uhr,„ Hirschen“. T.-O.: 1—5, 710, 16, 21, 22. 15 4 Der Mae e Weggler. e 5„ Tiefenbach, Milchabs., 14.30 Uhr,„zum Ochsen“. T.-.: 1—5, 7, 8, 11, 21, 22. Der Engen, I. E. F. G.. 14.30 Uhr,„zum Felsen“. J.-0.: 1-3, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand Vorstand: Mildenberger, Emmerich. 8 Faller, Meßmer Tunsel, Dreschg., 14 Uhr.„zum Storchen“. T.-.: 1—5, 7, 8, 21, 22. ber Vorstand: eg 1 20 Uhr,„zum Rößle““. T.-0.: 1. 2, 4. 5, 7, 8, 21, 22. Der Vor- Kiefer, Ruf. Stand: Eiche, Lais ifti 5 N 112 5 e 79. 21. 22 15 8 berichtstetten, L. f..., 15 Uhr,„Rathaus“. J.-0.: 1, 2, 4, 5, 7. 6, 21, 22. ber wiegen f. bz 14 Uhr.„Rathaus“. 7. 0. 1. 2. 4. 6. 2—9. 21, 22. ber Verstuakz N„ 7. 8,„ T. Wild, J. Wild. Vorstand: Schretzmann, Heck. 1 f 5 i 5 2 Görwibl. J. E F.6., 11 Uhr,„zun beutschen Hol“. J.0.: 1, 2, 4. 5, 7, 8, 21, 22. ber unnd, Monin, G0 or,„aun Adler. 7.0. 1. 2. 4, 8, 7, 8, 21, 22. ber ler Vorstand: fluber, Vögele. stand: Wenkler, Götz. Görwihl. Milchgen., 10.30 Uhr,„zum Adler“-O.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Welschneureut, I. E. V. G., 14 Uhr,„zur Krone“. T.-O.: 1, 2, 4, 5. 7, 8, 21, 2 Vögele, Huber. Vorstand: Renaud, Buchleither. Handschuhsheim, I.. K.-A. V., 14.30 Uhr„zum Bachlenz“. T.-0.: 1—5, 7, 8. 21, 22. Der en m, I 5 Winterzulgen, Molkerei, 15 Chr,„zum Adler“. T.-O.: 1—5, 7, 8, 13. 21, 22. ber ſe Vorstand: Schmidt, Vogt 8 Vorstand: Stöe Schmieder. 3293 . 2 14.30 Uhr.„zur Traube“. T.-O.: 175, 7, 8, 21, 22. Der 7 2 orstand: G. Kühn, K. i 4— Hausach-Einbach, ve 11.15 Uhr„Rathaus. T.-0.: 1, 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. eee e 9 a Der Vorstand: Kölmel. Heizmann. Adelshofen, Sp. D. K. 20 Uhr,„Rathaus“. T.-0.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: karte. E. V. 4 15 Uhr.„zum Pflug“.(.-0.: 1. 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. ber vor- Seitz, M. Sitaler IV. stand: Eisinger, Pfisterer. Hochstetten, Sp. D. K., 20 Uhr,„zur Linde“ 0.: 5 5 2. Vor- ee eee 14.30 Uhr,„Rathaus“. T.-.: 1—3, 7, 8, 21, 22. Der Vor- stand: 95555 Bae 1 1 TV Stau: Gebhard. Gutmann L. A. V., 2 J f 22 Honau, Sg. P. K., 14 Uhr.„Rathaus“. J.-0.: 1-8, 79, 11, 16, 17, 21, 22. ber Vor- ene ant E, ,, Stand: Merkel, Fritsch.* Ikterheim, Milch- u. Wirtschaftsgen., 15 Uhr„zum Sternen“..- O.: 1—8, 21, 22. Der Vorstand: Schneider, Haitz. Kippenheimweiler, Sp. D. K, 13 Uhr,„Rathaus“. T.-O.: 1—5, 7, 8, 21, 22. Der Vor- stand: ipk, Baier. Kippenheimweiler, L. B. A. V., 13 Uhr,„Rathaus“..-O.: 1—5, 7. 8, 21, 22. Der Vor- stand: Baier, Gänshirt. Kittersburg, L. E. V. G., 14.30 Uhr,„Schulhaus“. T.-0.: 1. 2, 4, 5, 7,8. 21, 22. Der Vorstand: Schäfer, Utri. Klengen, Milch. Abs. Gen., 12.30 Uhr,„Rathaus“.. 20.: 1. 2, 4, 5, 7, 8. 21, 22. Der Vorstand: Schütz, Reitze. 5 Türzell, Sp. P. K. 2 ih. Rathaus“. I.-0.: 15, 79. 21, 22. Der Vorstand: Klatz, 2 Schutzanstrieh 9 25 für Eisen im S. ail 5 für Särfutterbehälte- för Dunggruben 2 Geiß. 9 2 22 5„ 4 Wenn in jedem deutschen Iſuusholi in einer Woche nur I Schaufel Kohlen un- nötig verfeuert wird, so fallen 2.5 Millionen Ionnen Kohlen„Kohlenklau“ zum Opfer. Das ist dieselbe Menge, die nötig ist, um z. 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