1 Verlagspostamt: dam, 8 n 1 N Straßburg Els. AchaUe],ẽnàaH BADEN CHE S ORSAN DES REICQHSNAHRSTANOES FOLGE 31 — 111. Jahrgang Karlsruhe, 31. dun 1943 Pflicht zur eigenen Ausdrucksformen Landvolk in vierung der brachte. Der Rasse. züchtet worden sind. kann unsere Kultur auch heute die Verwurzelung im Bäuerlichen nicht ent- behren. Das deutsche Bauerntum ist eine reale geschichtliche Kraft und — hat deshalb ein Recht darauf, daß die Kultur seinen Lebensäußerun- * gen Rechnung trägt. Die 0 Aufgaben, die unser Volk — dem Bauerntum stellt, werden eine ausgeprägte bäuerliche Haltung for- men. Vor allem die Meisterung der ge- schichtlichen Aufgaben im Osten wird in Zu- kunft eine hohe Zeit bau- licher Haltung und Lei- ben stung bringen, die von * einer kulturellen Erneu- g erung des Bauerntum begleitet sein wird. Das Bauerntum will der Vor- trupp des Volkes bei der Meisterung der gro- Ben Aufgaben der Zu- kunft sein.— Diese von Backe geforderte Aus- 8 Stärlcung bäuerlicher Lebensgemeinschaſt Während das geistige und kulturelle Leben Europas bis in die jüngste Zeit überwiegend von großstädtischer Zivi- lisation bestimmt war, wird heute und in Zukunft der bäuerliche Mensch das Kulturbild der Zeit mitgestalten helfen. 4. Je weiter der Krieg fortschreitet, um 80 „mehr erkennen Wir. daß eine besondere Nene Anspannung der Kräfte auch eine hohe geistig-seelische Bereitschaft erfordert. Hieraus erwächst dem Landvolk die Stärkung der Lebensgemeinschaft durch die Pflege der schöpferischen Anlagen In den Dienst dieser kriegswichtigep Aufgabe hat sich eine Arbeitstagung des Reichsamtes für das Würzburg gestellt, Wesentliche Anregungen für die Akti- dörflichen Leiter des Reichsamtes, Obderbefehlsleiter Herbert Backe, * Wies dabei auf die unveränderliche Bin- 85 dung der Kultur an die Lebenskraft der Da die Germanen in einem Jahr- tausende währenden Entwicklungsgang auf eine bäuerliche Lebensbeltung ge- richtung unseres Kulturdenkens nach denden Kräfte in unserem Landvolk wen- den Aufgaben der Gegenwart und Zu- det“ Das Dorf soll an den hohen Kul- kunft wird stärker von den schöpferi- turschöpfungen des Gesamtvolkes ge- schen Kräften des Volkes getragen wer- rechten Anteil haben, aber vor allem den als die zivilisatorischen Lebens- seine eigenen schöpferischen Kröfte in formen der Vergangenheit Diese neue Lied, Spiel, Tanz, Handwerk und Brauch- deutsche Lebensgestaltung soll künftig, tum entfalten. Hierbei hat vor allem der wie der Leiter des Kulturamtes der Dorflehrer eine große Aufgabe. NSDAP., Cerff, auf der Würzburger Der Erlaß des Reichsleiters Bormann Tagung ausführte, hohe Kulturleistung hat die Voraussetzungen für die Akti- und einfache gemeinschaftsgebundene vierung der Porfkultur im Kriege ge- Schöpfung zur Einheit der Lebensäuße- schaffen. Der Leiter des Amtes Dorf- rung führen. Das bedeutet die schärfste gemeinschaftsleben“, Rehm. verwies n Kampfansage gegen den Geist dex Ver- einem Vortrag über die Aktivierung der massung und Verflachung, die die libera- dörflichen Kulturarbeit im Kriege auf listisehe Gesinnung unserer Gegner im die Bedeutung dieses Erlasses, der die Amerikanismus zu einem zerstörenden Pflege und Förderung der eigenschöpfe- Kkulturpolitischen Kampfmittel entwickelt rischen und gemeinschaftsbildenden Be- hat. Die geistige Situation dieses Krie- gabung unseres Volkes zur Pflicht ges bedingt eine Hinkehr zu den echten macht. Aufgabe der Zukunft wird es Kultur werten unseres Volkes, die unsere sein, den Landmenschen durch die tech- seelische Abwehrkraft stärken.„Kul- nische Aufrüstung des Dorfes von seiper Arbeitsüberlastung zu befreien und ihm damit Muße und Zeit für kulturschöp- ferische Tätigkeit zu geben. Es gilt das dörfliche Selbstbewußtsein und den Stolz auf die tausendjährige Leistung des Bauerntums zu wecken. dörflichen und die Kulturarbeit Ver- tur ist keine Flucht aus der Zeit, son- dern heißt, für diese Zeit Kraft schöp- fen.“ Deshalb ist Kulturarbeit im Lebens- bereich des Dorfes eine politische Ar- beit, die sich an die gemeinschaftsbil- innen her aktiviert und von eigenschöpferischen Kräften getragen wer- den. Zahlreiche Möglich- keiten gibt es dazu. Man braucht hier nur die Dorf- bucharbeit oder die Ein- richtung des Dorfgemein- schaftsabends bzw. der Heimgaststunde zu er- wähnen, die neuen For- men der Heldenehrung, die Betreuung der Hin- terbliebenen unserer Ge- fällenen, die Heimatbrie- fe der Dorfgemeinschaf- ten an die Front und den Ausbau der Dorfbüche- reien. Die Einführung von Beispielsdörfern mit vorbildlichen Leistungen soll, auch den Wettbe- werbsgedanken in die Dorfkultur tragen. Das Landvolk muß den Wil- len haben, seine Kultur durch aktive Mitarbeit zu gestalten. W. Ho. Bauernwelt auf der Großen Deutschen Kunstausstellung in München „Bei der Hirtin“, OUigsmäldé von Julius Paul J un ghanns, Düsseldorf Aufnahme: Weltbild . Helfer der Landwirtschaft Arbeitsbedingungen, Verpflegung und Maßnahmen bel Arbeitsverweigerung Für die zusätzlichen Arbeitskräfte die auf Grund der Verordnung des Reichsmarschalls vom J. März 1942 in den Dörfern und Landstädten für die Landarbeit eingesetzt werden(vergleiche unseren gleichnamigen Aufsatz in Folge 30 des Wochenblattes), gelten die für die Arbeitsstelle maßgebenden Arbeits- bedingungen Die Hilfskräfte erhalten also die im Betrieb üblichen Stunden- bzw Tagelöhne der ständig beschäftigs ten deutschen Arbeitskräfte. Auch be der Heranziehung zu Akkordarbeiten und bei Gewährung von Leistungszulagen und sonstigen betriebsüblichen Zuwen- dungen 2 B Kartoffel- und Rübenanbau- prämien, Naturelzulagen nichtkarten- pflichtiger Lebensmittel für eine be- stimmte Anzahl geleisteter Arbeitstage. Melkzulagen usw., sind sie den ständigen deutschen Arbeitskräften gleichgestellt. Die zur Mitarbeit verpflichteten Kräfte haben sich auch der Arbeitszeit des Be- triebes anzupassen. Ein verspäteter Be- ginn oder eine vorzeitige Beendigung der Arbeit stört den Betriebsablauf und läßt die zusätzliche Arbeitsleistung nicht zur vollen Geltung kommen. Deshalb werden im allgemeinen die halbtägig zur Mitarbeit verpflichteten Arbeitskräfte entweder am Vormittag oder am Nach- mittag ihrer Arbeitspflicht genügen müssen. Für die Bek õstigung nichtständiger Arbeitskräfte, die nicht in die Selbstver- sorgergemeinschaft aufgenommen sind und nur vorübergehend, d. h. für weniger als 4 Wochen eingesetzt werden können die Betriebsführer von den Kartenstellen in den Erzeugnissen, in denen diese Arbeitskräfte nicht Selbstversorger sind, ſe Arbeitskraft zusätzlich bewilligt er- halten: Brot: 150 9 je Arbeitstag. 0 Butter bzw. Margarine: 159(= 129 Speise- 50) je Arbeitstag. Fleisch 250 g je Arbeitswoche. Die Fleischration von 250 g je Woche verteilt sich wie folgt: für 1 Arbeitstag— für 2 Arbeitstage 50 g für 3 Arbeitstage 100 g für 4 Arbeitstage 1509 für 5 Arbeitstage 200 g für 6 Arbeitstage 250 g für 7 Arbeitstage 250 g für 8 Arbeitstage 300 g usw. Die Zulagen werden nur für volle Arbeitstage gewährt. Bei stundenweiser Beschäftigung dürfen die einzelnen Stun- den nicht zu vollen Tagen zusammenge- zählt werden. Für Lebensmittelmengen, die über den Rahmen dieser Zusatzratio- nen hinausgehen. können die Betriebs- führer die Abgabe der entsprechenden Abschnitte der Lebensmittelkarten ver- langen Erfolgt die Beköstigung der nicht- ständigen Arbeitskräfte nicht im Betrieb, so können die Betriebsführer für die Zu- satzverpflegung solcher Arbeitskräfte Reise- und Gaststättenmarken oder Lebensmittelmarken erhalten und an die nichtständigen Arbeitskräfte weiter- geben. Ausdrücklich wird darauf hinge- wiesen, daß die Arbeitskräfte die Lebens- mittelmarken vom Betriebsführer nur an- fordern dürfen, wenn ihnen die darauf erhältlichen Lebensmittel nicht in der Beköstigung durch den Betriebsführer gewährt werden. Sie dürfen ihre Arbeits- leistung nicht von der regelwidrigen Zu- wendung von Lebensmittelmarken oder von bezugsbeschränkten Lebensmitteln abhängig machen Dem Antrag auf Zu- teilung der zusätzlichen Lebensmittel- mengen bei der Kartenstelle müssen die Betriebsführer eine Bescheinigung des zuständigen Ortsbauernführers beifügen, aus der hervorgeht. in welcher Zahl und für welche Zeit Aushilfskräfte bei ihnen beschäftigt und beköstigt werden. In der Hackfruchternte tätige Arbei- ter erhalten zusätzlich je Woche und Arbeitskraft: Brot: 1400 g oder 900 g Brot und 373 g Mehl Fleisch: 250 g. Butter bzw. Margarine: 100 g oder 80 g Speiseöl Im übrigen gelten auch für diese zusätz- lichen Arbeitskräfte die oben aufgeführ- ten Bestimmungen. Zur Mitarbeit verpflichtete Arbeits- kräfte die der Aufforderung zur Arbeits- aufnahme ohne triftigen Grund nicht nachkommen, sind vom Betriebsführer dem Ortsbauernführer zu benennen der sie dem zuständigen Arbeitsamt sogleich meldet. Soweit sie sich freiwillig zur Mitarbeit bereit erklärt haben und nach Prüfung durch das Arbeitsamt ein Grund zur Ablehnung nicht vorgelegen hat, spricht das Arbeitsamt alsbald die Dienst- verpflichtung zur Verfügung des Orts- bauernführers aus Hat eine dienstver- pflichtete Kraft die Aufnahme der Arbeit unberechtigt verweigert, so wird vom Arbeitsamt zunächst ein Zwangsgeld von mindestens 50 RM festgesetzt. Im Wie- derholungsfalle wird ein höheres Zwangsgeld festgesetzt und in schwere- ren Fällen Strafanzeige erstattet. Außer- dem werden solchen Personen, wenn sie Selbstversorger sind die Selbstversorger- rationen auf herabgesetzt und die Lebensmitteldepu- tate entzogen. Auch eine Hausschlech- tungsgenehmigung wird ihnen nicht mehr erteilt. Die Entziehung der Lebens- mitteldeputate bezieht sich auch auf nichtkartenpflichtige Lebensmittel sowie auf Deputatland. Oberlandwirtschaftsrat Dr. Wittern. Bauernart ist Artverpflidiuung Die neue Folge von„Zucht und Sitte“ Ahnenbewußtsein, Ahnengedächtnis und Ahnenverehrung sind durch den National- sozialismus zu einer Angelegenheit des gan- zen deutschen Volkes geworden. Der bäuer- Iiche Mensch erlebte es mit Genugtuung, daß sich die gesamte Volksgemeinschaft zu der einzig natürlichen Anschauung bekennt die in ihm selbst stets wachgeblieben ist. Unser Wissen von den untrennbaren Zu- sammenhängen zwischen Ahn und Enkel sieht sich damit bestätigt. Das Ahnen bewußtsein, das neue Denken und Erleben in diesem Bewußtsein, hat auf die Formung des neuen deutschen Menschenbildes einen erheblichen Einfluß. Das gil: für das Land- volk ebenso wie für die Stadt. Es ist aber— dies sei im gleichen Zusammenhang festge- stellt— auch von nachhaltiger Einwirkung auf das Kulturleben, auf das Kulturschöpfe- rische in unserem Volke. 5 Wie stark sich dieser Einfluß bereits kundtat, wird der in den Alltag einge- spannte Mensch, zumal in 80 harter Zeit Wie jetzt, nicht immer voll ermessen und überschauen können. Um so verdie-stvoller ist eine zusammenhängende Schau über „Das Ahnenbewußtsein und die Ahnenver- ehrung in der jüngeren deutschen Lyrik“, die wir in der neuen Folge der Schriften; 41⁰ sammlung zur Neuordnung unserer Lebens- gesetze„Zucht und Sitte finden. Der Verfasser, Dr. phil. Bellmuth Langenbucher, geht dabei von der Feststellung aus, daß zwar iich dichterische Arbeiten aus der Zeit vor 1933 den Ahnengedanken pflegten. und erinnert dazu insbesondere an den lei- denschaftlichen dichterischen Einsatz des Schwaben Ludwig Finkh für den Ausbau der Ahnenforschung und der Pflege des Ahnen- erbes. Dem einsamen Rufer soll und dart sein Wirken nie vergessen werden. Sein Name gehört an die Spitze der Ubersicht, die, bemüht um Vollständigkeit und Ge- rechtigkeit, so ausgezeichnete Namen wie Friedrich Griese, Moritz Jahn, Josefa Berens-Totenohl und Hans Carossa auf- weist, um schließlich der Schaffenden in der Gegenwartslyrik mit Namen und Werk zu gedenken. In der Anerkennung der bäuerlichen Lebensart, sich zum Ahnenerbe zu bekennen, sieht Langenbucher mit Recht eine Verpflichtung für den Dichter unserer Zeit zumindest für die Besten unter ihnen. Hier wird also ein Bild des artverpflich- teten Menschen mit den Farben gemalt, wie sie der Dichter durch die Kunst des Wortes zu verwenden weiß. Die neue (dritte) Folge der Schriftenreihe„Zucht und Sitte“, die im Verlag C. V. Engelhard, Ber- Iin, erscheint Preis je Folge 3,80 RNMͤ), läßt jedoch in ihren mannigfaltigen Beiträgen erkennen, daß das Fundament der Erkennt- nis vom artverpflichteten Menschen viel- fältig gesichert dasteht. So verhilft die Ar- beit der Forschung zu einer großartigen Um- und Ausschau auf einem Gebiete, das im Letzten die gewaltige Wirkungsstätte der Neuordnung unserer Lebensgesetze dar- stellt. obwohl nancher im ersten Anblick zu glauben und zu erkennen vermeint, es sel der Tummelplatz einer nie abreißenden Reihe wuchernder Lebensäußerungen Ein Beitrag von Dr. phil. Heinrich Banniza von Bazan über„Adel und Neuadel im Sippen- gefüge unseres Volkes spricht das Be- kenntnis zur Artverpflichtung auf eine be- sondere Weise aus, und auf Besonderes weisen auch die weiteren Beiträge hin, die scharfdenkende, empfindungsstarke Männer wie Wulf Bley. Josef Martin Bauer oder Carl Diem geschrieben haben. Mit unerbitt- licher Klarheit erweitert schließlich Dr. habil. Herbert Grabert in der hervorragend ausgestatteten Schrift das Thema vom art- verpflichteten Menschen, Seine Erkenntnis „Auch heute noch findet sich der ärtver- pflichtete Mensch ehesten im kernbäuer- lichen Lebenskreis unseres Artbereiches und unter bäuerlich gearteten Menschen“ wollen wir als besondere Verpflichtung aus der geruhsamen Stunde des Studiums auf den Alltag übertragen. E. Wes ner, Normalverbrauchersätze 2 — bineinge! geeische! schaft 25 gemac! daß A Zuteilu den An iu er 5 Elsen Hacktr Jen Vesſgek Acht dad Kang Und g Warte Der I* * e dy⸗ W Die Selbstverantworniqmoil des Beſriebsfünrors von Dr. Earl Heim Roemer, vorsihender des Reicksverhandes der pflamemuct Die Ernährungskraft und der Wille zur Nahrungsfreiheit waren von jeher hervortretende Leistungserscheinungen des deutschen Bauerntums. Galt es vor dem Kriege dem verjudeten internatio- nalen Welthandel zu widerstehen und den um jeden Preis nach Deutschland hineingepumpten Agrarprodukten über- seeischer Länder die unsere Landwirt- schaft zerstörende Wirkung zu nehmen so hat uns die derzeitige gewaltige Aus- einandersetzung mit unseren Gegner die Versorgung des deutschen Raumes als zwingende Pflicht auferlegt Die Produktionskraft des deutschen Bauerntums findet ihre Grundlage in dem Leistungswillen, der dem germani- schen Menschen angeboren ist. Weder völkische noch politische Rückschläge vermochten ihn abzuschwächen. Immer hat unser Landvolk alle Senken seines jabrhundertelangen Weges überbrückt Auch die Erzeugungsschlacht, die poli- tisch ungemein bedeutungsvolle Lei- stung unseres Volkes, fand den deut- schen Bauern wieder mit starken Fäu- sten den Pflug führend an der Scholle. Anbauplanung und Ernteerhebung Der dem deutschen Volke eigene Lebensstandard bei der bermetischen Abschnürung der Lebensmittelzufuhr aus naturbeqünstigten Ländern zieht für manche Erzeugnisse eine Verbrauchs- einengung nach sich, die durch die Be- wirtschaftung ausgeglichen werden muß. Jeglicher Fleiß und alle Mühe des Bauern wären dabei umsonst, wenn nicht alle Teile unseres Volkes an der großen Aufgabe gleichen Anteil hätten. Die Marktordnung. die revolutionärste Er- scheinung der nationalsozialistischen Gesamtwirtschaft, bürgt hierfür Sie er- faßt und verteilt gerecht Wenn auch im Zuge naturbedingter Erzeugungsände- rungen Unausgeglichenheiten in der Verteilung beobachtet werden, so ist doch der Grundgedanke für alle bin- dend. Schon der Bauer muß die not- wendige Selbstverantwortung aufbrin- gen, wenn nicht an der Quelle des Stromes der Güter unserer Scholle Stö- rungen eintreten sollen Die dem Staat obliegende Planung, die im Kriege 19147 1918 restlos versagte. setzt die Kenntnis der zu erwartenden Ernte voraus. Die Erhebungen und Schätzungen, die vom Bauern verlangt werden, bedürfen daher einer sorgsamen Gewissenhaftigkeit. Die Angaben sind nur denn verwendbar. wenn sie verantwortungsbewußt genau gemacht werden. Nicht der Gedanke, daß Ablieferung von Erzeugnissen oder Zuteilung irgendwelcher Hilfsmittel von den Angaben abhängig sind, dürfen das zu erwartende Bild trüben. Die Anbauplanung schon birgt die ersten Voraussetzungen. Brotgetreide- Hackfrucht- und Ulfruchtflächen müssen den Erfordernissen entsprechend wei- testgehend vorgesehen werden. Bei richtiger und zeitiger Bodenbearbeitung und Anwendung geeigneten Saatgutes kann auch, bei den bestehenden Arbeits- und Düngungsverhältnissen ein zu er- wartendes Mindestsoll erreicht werden. Der Anbau dieser Früchte sichert auch eine genügende wirtschaftseigene Fut. tergrundlage, die durch Zwischenfrucht- bau verschiedenster Art erweitert wer den kenn. Die Nachkriegszeit wird hier- für die wünschenswerte preisrelation zwischen Nutz- und Schlachtvieh brip- gen müssen Die Viehhaltung selbst muß den veränderten Futterbedingungen Rechnung tragen darf aber einen Min- destbesatz aus Gründen der Fleisch- und Milcherzeugung sowie der Sicherung der nötigen Wirtschaftsdüngermengen nicht unterschreiten Die Landwirtschaft hat diesen Forderungen weitestgehend Rechnung getragen Die Pflege der bestellten Felder und die Schädlingsbekämpfung stellt an die Betriebsführung hohe Anforderungen. die auf den Höfen der Einberufenen in einwandfreier Zusammenarbeit zwischen Bäuerin und Hofpaten ihren Nieder- schlag finden müssen Die Vorbereitun- gen zur Ernte umfassen nicht nur die im Winter durchzuführende Herrichtung der Maschinen und Geräte, sondern er- strecken sich auch auf die Planung des Druschs, der Reinigung und Lagerung der Ernte. Bei Erzeugnissen mit hoher Verderblichkeit muß der Absatz bald geregelt werden Raps- Ol- Rüben: und Gemüsesaat z. B. erwärmen sich bei hohem Wassergehalt leicht und sollten daher rasch einer Aufbereitungsstätte zugeführt werden. Handel und Genos- senschaft können daher nur bei recht- zeitiger Planung durch frühen Vertrags- abschluß, die nötigen Vorkehrungen treffen Unumgängliche Gebote der Betriebs- führung Die Erhaltung der Ernte verlangt auch geeignete Lagerung, um jeglichen Verlust zu vermeiden Beim Aufstapeln von eiweißheltigem Rauhfutter bedarf es sorgfältiger Prüfung und Beaufsichti- gung, damit falsche Gärung oder gar Selbstentzündung nicht wertvolles Gut zerstören Die Desinfektion der Lager- stätten[Speicher und Böden) zur Ver- hinderung von Schädlingsbefall sollte auf keinem Betrieb. und sei er noch 80 klein, unterbleiben. Umfangreiche Staatsmittel stehen hierfür zur Ver- fügung. Die Kartoffelmieten werden 80 angelegt, daß die Temperaturen den Witterungs verhältnissen entsprechend geregelt werden können und Fäulnis DIEMERKTAF EI. Schützt Hof und Feld gegen Luft- angriffel Läufer sind mit Grünfutter oder auf Weide zur Mast vorzubereiten. Vermeidet Körnerverluste beim Dre- schen, die bei falscher Einstellung der Maschine entstehen können! Lein- und Hanfsamen dürfen nur zu Saatzwecken veräußert, erworben und verwendet werden. Verurteilung wegen Schwarzschlach- tung bedingt neben der Bestrafung den Verlust der Bauernfähigkeit. und Keimung weitestgehend vermieden werden Die Silos sind sofort nach Ent- lèeerung Zzu reinigen und je nech Füllung heiß oder kalt mit dem entsprechenden Instapdsetzungsmittel zu streichen die wie die Kopservierungsmittel selbst auch heute noch ausreichend berqestellt werden Besopdere Aufmerksamkeit erheischt die Veredelung oder Umarbeitung der landwirtschafflichen Frzeugnisse Sorg- fältige Ausbeute in Molkerei Käserei, Brenperei Trocknerei usw. verlangt nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Be- triebe sondern das Erfordernis daß dem Volke keine Nährstoffmengen verloren- gehen dürfen Sparsam bei Eicen verbrauch und Verfütterungl Dort wo die Verarbeitung dem länd- lichen Betriebsführer nicht selbst de- stattet ist muß er peinlichst drüber wachen daß nur die freigegebene Menge in die Verarbeitungsbetrieve kommt. Jedes weitere Kilogramm muß dem Markt zur Verfücdung gestellt wer- den. Dies gilt besonders bei der Ver- kütterung wirtschaftseſqener Futtermit- tel Beim Drusch des Getreides bei der Gewinnung der Milch und beim Ein- lagern stärkehaltiger Wurzel- und Knol- lenfrüchte ist die genaue Gewichtsfest- stellung Pflicht des Betriebsführers. Werden amtliche Gewichtsermittlunqen anqeordnet. so sind sie kriegsbedingt und müssen vertrauensvolles Verständ- nis finden. Ein Verbot der Verfütte- rung verschiedener für Ernährung und Technik nötiger Erzeuqnisse sowie be- dingte Freigabe der der Tierzahl oder Leistung entsprechenden Mengen sind unumgängliche Notwendigkeiten denen der Beuer weitestgehendes Verständeis entdeqenbringen muß Die Aussaat be- darf besonderer Sparsamkeit, damit bei den Millionen Hektar zu bestellender Fläche nicht unnötige Mengen im Boden verderben Besonders sparsam wird die Land- wirtschaft als Selbstversorger beim Eigenverbrauch in Haus und Hof sein müssen Die freigegebenen Menqen sind höher als die für Normalverbraucher 3 selbst als die für Schwer- und Longarbei- ter vorgeschriebenen Rationen. Das muß den Erzeuger zu größter Disziplin ver- pflichten und ihn den Erfordernissen der Marktordnunq nachkommen lassen. Die Selbstverantwortlichkeit im Rah- men der Marktordnung umfaßt alle Maßnahmen der Betriebsführung von der Plenung über die Erzeugung bis zur Ablieferung und zum Verbrauch Nicht willenloses Befolgen von Anordnungen oder widerstrebende Erfüllung von Not- wendigkeiten sondern des Gefühl des Gemeinscheftsgedankens und national- sozialistisches Verantwortungsbewußt- sein sichern die restlose Verwertung des Erntegutes. Vereinzelte Irrungen müssen verhütet und die Täter wieder der Leistungsgemeinschaft des Land- volkes zugeführt werden Unverbesser- liche Verbrecher aber werden ausge- merzt Der ländliche Betriebsführer ist sich der Aufgaben bewußt. die er durch Erfüllung seiner Pflichten zu dem Endziel beiträgt dem Aufbau des bäuer- lich bewußten ewigen Großdeutschen Reiches. 411 Groß grundbesitrer v. Furche: Enteignung geforderl Von Landeshauptabteilungsleiter, Bauer Friedr. Schmitt. Ein Volksschädling ersten Ranges ist der Grundbesitzer von Furche. 4517 Morgen Land hat er in Besitz, ohne daß er es bewirtschaftet oder bewirtschaften läßt. Auf seinen Riesen- flächen, die zum überwiegenden Teil aus fruchtbarstem Acker boden bestehen, wächst kein Getreidehalm, keine Kartoffel, kein Futter fürs Vieh. Dieser Volksfeind läßt das Land einfach unbestellt liegen. Er liefert, von seinem Riesenbesitz überhaupt nichts ab. Kein Getreide, keine Kartoffel, kein Vieh, keine Milch, rein garnichts. Nur Steuern zahlt er von seinem Besitz und zwar anstandslos und pünkt- ch, hier ist er nicht rückständig. Und dies mag auch der Grund sein, weshalb man ihm nicht schon länger zu Leibe rückte. Es ist kaum glaublich: Im 4. Kriegsjahr existiert im geseg- neten fruchtbaren badischen Land ein Groß- grundbesitzer, an dem die Erzeugungsschlacht spurlos vorüber gegangen ist. Einer, der über- haupt nichts tut für die Volksernährung, rein gar nichts. Wo sitzt dieser Lumpacius! Wo hat er seinen Besitz? Was soll mit diesem Schweinehund geschehen? Ich bin der Meinung, daß der Besitz dieses Grofigrundbesitzers als volksfeindliches Vermögen zu betrachten und unverzüglich in die Hände der angrenzenden Bauern und Landwirte zu überführen sei. Aber wo ist er denn, wer kennt ihn? Ist er nicht schon längst über den südlichen Oberrhein über Berg und Tal in Sicherheit? Nein, lieber Leserl Dies- mal erwischen wir ihn und machen ihm den Garaus— radikall Er ist übrigens nicht so un- bekannt. In jeder badischen Gemarkung ist er begütert, läßt sein Land verludern, zahlt seine Steuern und tut sonst überhaupt nichts. Um es nun ganz deutlich zu sagen: Dieser Großgrundbesitzer v. Furche besteht aus den vielen, ungeheuerlich vielen Ackerfurchen land- auf, landab. Ich habe mir die Mühe gemacht, den Besitz dieses Besitzers v. Furche zusammen- zurechnen. Hier ist die Rechnung: Sie stimmt. Aus weislich der Hofkarte, die nur die Be- triebe über 2 ha erfaßt, haben wir in Baden 92 285 Betriebe mit 1 696 699 Parzellengrund- stücke. Wohlgemerktl das sind nur die Betriebe über 2 ha Größe. Die Bętriebe unter 2 ha sind 162 653 an der Zahl. Für diese ist mangels einer Hofkarte die Zahl der Parzellen nicht er- mittelt. Ich schätze vorsichtig, daß im Durch- schnitt all dieser Betriebe mindestens 5 Parzellen auf den Betrieb entfallen. Dann kommen also nochmals 813 265 Parzellen hinzu— gibt zu- sammen 2 509 964 Parzellengrundstücke. Es dürften eher mehr als weniger sein. Nimmt man nun die durchschnittliche Länge aller Parzellen mit nur 150 Meter an, dann entsteht eine Ge- samtlänge aller Ackerfurchen von 376 494 Kilo- Furche, dieser Querulant läßt veröden gar sein Land Auf den riesengroßen Strecken Wachsen bestenfalls nur Quecken. meter. Diese Länge ist größer als der Erdum- fang und reicht neun mal um die Erde. Bei einer durchschnittlichen Furchenbreite von 30 em— und das ist mindestens die Flache, auf der über- haupt nichts wächst, ganz abgesehen von der Ertragsminderung an den Furchenrändern,.— ergibt dies über elf Millionen Quatradmeter oder genau 112 948 Ar oder 1 129 Hektar oder 4717 Morgen nach dem Reichsmaßg. Umgerechnet auf Weizenertrag würde diese Fläche eine Ernte von 33 870 Zentner Weizen bedeuten. Das sind rund 113 Eisenbahnwagen Weizen. Bei Kartof- 412 keln wären es 451700 Ztr. oder 1506 Eisenbahn- wagen. Das sind ungeheuere Mengen an Er- tragsausfall, die der Grundbesitzer v. Furche der Volksernährung entzieht. Herr v. Furche ist auf dem besten Weg dazu, Kohlenklau noch zu übertrekken. Letzterer klaut nur die Kohlen, die gefördert sind, während v. Furche von vorn- herein die Erzeugung großer Mengen an Nah- rungsgütern sabotiert. In der Praxis entsteht nun die Frage: Sind Furchen nötig? Ich sage nein! Um die Grund- stücksgrenze sichtbar zu machen, genügen die Grenzsteine, die oben und unten, vielfach sogar außerdem noch in der Mitte der Parzellen stehen. Nun entstehen zwar an den Grundstück- Kohlenldlau war wutverzerrt Als man ihn hat eingesperrt: Denn ein noch viel üblerer Bursche Ist der Grundbesitzer Furche. grenzen Furchen durch das Zusammenpflügen. Beim Auseinanderpflügen entsteht die Furche in der Mitté, die sogenannte Mittelfurche. Je klei- ner nun die Parzellen sind, umsomehr wieder- holt sich derselbe Vorgang, umsomehr Furchen sind also vorhanden, sodaß der Großgrundbe- sitzer v. Furche ausgerechnet in Baden, in dem Land des Klein- und Nleinstbesitzers am begü- tersten ist. Durch die Verwendung von Dreh- pflügen anstelle von Beetpflügen entstehen von vornherein weniger Furchen, da es keine Mittel- kurche gibt. Auf diese Möglichkeit, ja Notwen- digkeit habe Iich seit Jahr und Tag immer wieder hingewiesen. Ich verweise auf meinen Artikel »Der Beetpflug muß verschwindené, der im jahre 1937 auch an dieser Stelle erschien. Da- mals gab es noch keine Bezugsbeschränkung, Drehpflüge standen für jede, noch so grohe Nachfrage bereit. Aber auch bei Verwendung von Beetpflügen müssen die entstehenden Furchen durchaus nicht offen bleiben. Sie sind vielmehr durch die Bo- denbearbeitung zu schließen, anstatt offen zu halten oder gar zu vertiefen. Zwischen zwei vernünftigen Bauern gibt es keine Furchen an den Grundstücksgrenzen. Ich habe in memem Betrieb nie eine Furche offen. Darüber hahe ich mich mit den Grenznachbarn noch mit keinem Wort unterhalten oder verabredet. Es gilt als un geschriebenes Gesetz und Selbst- verständlichkeit, daß an den Grundstücksgren- zen keine Furche bleibt. In den meisten Gemar- kungen ist das gerade Gegenteil üblich. Beson- ders in manchen Gemarkungen des Oberelsaß wird diese Unsitte noch verstärkt durch jahre- lang hintereinander erfolgtes Zusammenpflügen der Grundstücke, die dadurch die Form eines Grabhügels angenommen haben. An den Gren- zen fehlt hier jede Baukrumme und die Fur- chen sind zu Gräben geworden, Dort geht nicht nur die Furchenbreite selbst verloren, sondern an den Grenzen wächst oft bis zu einem Meter Breite nichts höchstens Unkraut. Eine solche mehr oder minder stark geübte Unsitte kann im 5. Kriegsjahr nicht mehr ge- duldet werden. Auf diese Weise gehen große Flächen der Volksernährung verloren. Darüber hinaus führt diese»Grabenziehung« zur häufi⸗ gen Beschädigung der Landmaschinen, deren Verwendung mindestens am Anfang der Par- zellen außerordentlich erschwert wird. Auch 80 mancher beladene Heu- oder Getreide wagen verdankt sein Umkippen der sinnlos gezogenen Grenzfurche. Die Beseitigung des Furchenunfugs ist zu- nächst einmal eine Angelegenheit der Landwirte selbst. Einsicht und Selbsterziehung sind die ersten Voraussetzungen dazu. Guter Wille und Miterziehung derer, die aus Eigennutz oder Stur- heit nicht mitziehen, sind nötig. Die Berufsge- meinschaft auf dem Dorfe wird immer Mittel und Wege finden anders Handelnde entspre- chend praktisch zu belehren. Ein kräftiger Eggen- oder Kultivatorstrich auf der anderen Seite wirkt oft Wunder, handelt es sich doch um die Beseitigung einer beschämenden Rück- ständigkeit. Der Appell des Gauleiters, daß kein Quadratmeter Grund und Boden ungenutzt blei- ben darf, genügt im übrigen um erforderlichen- falls den entsprechenden Nachdruck zu ver- leihen. Darum helft alle mit, den Grundbesitzer v. Furche zu enteignen. Auch hier gilt die Pa- role: Totes Land in Bauernhand! Ihr selbst habt den Nutzen davon und mite Euch die gesamte Volksernährung. Ablieferung ist vordringiich Alle erfaßbaren einsatzfähigen Kräfte des deutschen Volkes sind erneut für die Aufgaben des Krieges herangezogen worden. Hunderttau- sende deutscher Männer und besonders Frauen haben sich in die Reihen der Schaffenden ge- stellt. Gleich ob alt oder jung. ob Städter oder Landbewohner— sie alle leisten heute ihren Beitrag zur Erringung des Sieges. Dieser Tat- sache muß auch das Landvolk durch erhöhte Pflichterfüllung Rechnung tragen. Es bedarf keines Appells an die Landbevölkerung zum Arbeitseinsatz. So wie bisher, so wird sich die geballte Kraft des Landvolkes auch in Zukunft rückhaltlos dafür einsetzen, dab dem Boden die höchsten Erträge abgerungen werden und dag trotz aller kriegsmäßiger Erschwerungen und des Mangels an schaffenden Händen kein noch 80 kleines Stückchen land wirtschaftlich nutz- baren Bodens ungenutzt bleibt oder auch nur nicht voll genutzt wird. Aber auf einem anderen Gebiet, das die Er- zeugung ergänzt und erst zur Auswirkung bringt, lassen sich durch erhöhten Einsatz des Landvolkes noch mancherlei Erleichterungen schaffen, die nicht nur der Ernährungs wirtschaft in ihrer Gesamtheit, sondern auch dem einzelnen Verbraucher unmittelbar zugute kommen: die prompte Erfüllung der Ablieferungspflicht. Sie umfaßt aber nicht jenes falsche Mitleid, das manche von uns erfassen möchte, wenn gewisse Einzelgänger aus den Städten, die genügend Zeit dazu haben, mit augenzwinkernden Wün- schen für ihre persönliche Magenfrage zu uns kommen, im Gegenteil! Wer solche Wünsche erfüllt, beeinträchtigt die Ablieferungspflicht und schädigt die schwer schaffende Allgemeinheit. Die organisatorische Grundlage der gesamten deutschen Ernährungs wirtschaft bildet die Marktordnung, die sich auf allen Gebieten als wirkungsvolles Instrument der Ernährungs wirt- schaft bewährt hat. Im Kriege kommt der Markt- ordnung in erster Linie die Aufgabe der Ver- sorgungslenkung zu. Diese. lebenswichtige Auf- gabe kann aber nur dann befriedigend gelöst werden, wenn das Landvolk seine Erzeugnisse ordnungsmäßig, rechtzeitig und vollständig ab- liefert. Jede Verzögerung bei der Ablieferung muß zwangsläufig zu Schwierigkeiten in der Versorgung führen, sei es dadurch, daß die Erzeugnisse dort, wo sie gebraucht werden, fehlen, oder sei es, daß sie erst mit Verzögerung an die Verbraucher verteilt werden können. Wir müssen daran denken, daß die kriegs- bedingten Schwierigkeiten, die bei der starken Anspannung aller Wirtschaftszweige unver- meidlich sind, von den Stadtfrauen ohnehin ein hohes Maß von Zeitaufwand erfordern, v enn sie zur Herbeischaffung von Lebensmitteln oft lange Wartezeiten auf sich nehmen und sich lange anstellen müssen, was bei den Verteiler- stellen unvermeidlich ist, aber auch ungemein ermüdend wirkt. Dabei hat ja heute auch jede Stadtfrau beruflich oder in der Hauswirtschaft ein außergewöhnliches Maß von Arbeitsleistung zu erfüllen. Jede Zeitversäumnis wirkt sich bei ihr ebenso zu einer Leistungsverminderung aus wie bei allen anderen berufstätigen Personen. Es gibt heute keine schaffenden Menschen, denen man zumuten kann, ihre Zeit unnütz zu vertun. Die kurze Freizeit, die jeder zur Ent- spannung und Erfrischung der Kräfte dringend braucht, muß auch ausschließlich diesem Zweck dic astbar gemacht werden, zumal in sehr vielen Städten die Nacht noch durch feindliche Terror- angriffe gestört und zerrissen wird. Jede unnütze Zeitversäumnis des schaffenden Menschen mußte uave- meidlich auf eine Verminderung der Leistungsfähigkeit der Volksgemeinschaft hin- auslaufen. Das Landvolk kann daraus ersehen, wie vor- dringlich die Ablieferung ist. Alle diese Tat- sachen spornen uns an, diese Pflicht ge wissen- haft zu erfüllen. Nur durch rechtzeitige und restlose Bereitstellung unserer Erzeugnisse ist es möglich, die städtischen Vertellerstellen recht- zeitig zu beliefern, so daß keine Versorgungs- lücken entstehen und andererseits den Ver- brauchern unnötige und leistungsmindernde Wartezeiten erspart bleiben. Im totalen Krieg bildet das deutsche Volk nicht nur eine Schick- sals-, sondern auch eine Arbeitsgemeinschaft. Die Leistungen jedes einzelnen dienen im Rah- men der Gesamtaufgabe der Heimatfront in jedem Falle dem einen großen Ziel: dem End- sieg. Jede Einzelleistung ist ein Beitrag dazu. In ganz besonderem Maße aber gilt das von der gewissenhaften Erfüllung der Ablieferungs- pflicht. J. K Il. Die feldrundfahrt als Anschauungsunterricht Zu den Zeiten eines blühenden landwirt- schaftlichen Vereinswesens, wie später auch in den Versuchsringen war es vielfach üblich, in der Zeit kurz vor der Ernte, wenn die Früchte in voller Pracht im Felde standen, Rundfahrten durch eine Reihe von Gemarkungen zu machen. Früh am Morgen versammelten sich dann eine große Anzahl von Wagen, oft dreißig oder vier- zig, um in guter Ordnung die Reise anzutreten. Später benutzte man wohl auch den Autobus, wenn man größere Wege zurücklegen wollte. Viel schöner war es aber mit Pferd und Wagen. Eine solche Rundfahrt mußte selbstverständ- lich sorgfältig vorbereitet werden. Die Felder, auf die es in der Hauptsache ankam, wurden vielfach mit Schildern versehen, auf denen die nötigsten Angaben über den Eigentümer, über Sorten und Düngung usw., gemacht wurden. Oft gab man den Teilnehmern auch nähere Beschrei- bungen der Wirtschaft sowie der Felder und ihrer Bestellung in die Hand. Weiter erforder- liche Erklärungen wurden von den verschiede- nen Führern mündlich gegeben. In einzelnen Dörfern wurden dann vielleicht noch Hofbe- sichtigungen vorgenommen. Man warf einen Blick auf die Viehbestande, soweit man sie nicht We — von ölfrüchten Unsere Pflicht! Daher jetzt Winter-Raps und Winter-Rübsen bar mæliti aubaiau! NAH 157 WaffE und geselliges Ereignis auf der Weide sah, neue Einrichtungen und neue Maschinen wurden besichtigt. Bei den Mahlzeiten, die gemeinschaftlich ein- genommen wurden, ergaben sich vielfach Mög- Üchkeiten zu weiteren Erläuterungen und zum Gedankenaustausch. Den Schluß bildete in der Regel eine gemeinschaftliche Kaffetafel im Freien, bei der etwas Musik den festlichen Rah- men bildete. Vielleicht machte dann die jugend. wie das im Frieden üblich war, noch ein kleines Tänzchen. Ist so etwas heute im Kriege möglich und ist es nötig? Wenn auch ohne Zweifel vielerlei 3 Erschwerungen vorliegen, so läßt sich die Mog- lichkeit nicht bestreiten. Pferde und Wagen sind vorhanden. Es gibt auch vor der Ernte Zeiten, in denen die Pferde nicht so stark angespannt werden, und will man keinen Arbeitstag ver- lieren, so kann man im Notfall auch einen Sonntag zu einer solchen Rundfahrt heran- ziehen. Weite Entfernungen braucht man dazu auch nicht zurücklegen. In den Kreisen könnten die Landwirtschaftsschule und die Hofberater die Führung übernehmen. Möglich sind also solche Veranstaltungen. Sind sie aber auch nötig, sind sie vielleicht kriegs- wichtig? Sie sind es aus verschiedenen Grün- den. Die Schwierigkeiten der landwirtschaft- lichen Erzeugung wachsen in mancherlei Weise mit der längeren Dauer des Krieges. Es ist daher noch mehr nötig als früher gegenseitig vonein- ander zu lernen. Für eine erfolg versprechende Maßnahme in Feld und Hof kann nichts so gut werden wie der sichtbare Erfolg selbst. Auch über die Gemein- schaftseinriehtungen in den Dörfern wird man bei solchen Gelegenheiten etwas erfahren. Aus- führungen dazu im einzelnen erübrigen sich. Aber nicht nur der Verstand soll angeregt wer- den, auch Herz und Gemüt können von einer solchen Veranstaltung etwas mitnehmen. Das Landvolk ist in vieler Beziehung. was die Pflege der Geselligkeit und der Unterhaltung anlangt, wesentlich schlechter gestellt als die Stadt. Auch das Landvolk soll Kraft durch Freude gewinnen. Je schwerer die Zeit wird, desto nötiger ist das, desto stärkere Wirkungen können aber durch solche einfachen gemeinschaftlichen Veranstal- tungen auch auf die Stimmung und Haltung des Landvolkes ausgeübt werden. Wilhelm Seedorf Göttingen Lohnsteuer der Aushilfskräfte in der Lundwirtschufl Die lohnsteuerliche Behandlung der Aushilfs- kräfte, namentlich bei den Erntearbeiten hat in der Landwirtschaft immer wieder zu Zweifeln und Schwierigkeiten geführt. Die Betriebe der Landwirtschaft und der Gärtnereien müssen not- gedrungen im Sommer Aushilfskräfte in An- spruch nehmen, wie sie gerade zu erhalten sind. Sehr oft handelt es sich um Personen aus der Gemeinde, die nur kurze Zeit, manchmal nur an einzelnen Tagen in der Arbeit aushelfen oder auch um Schüler, Studenten, Soldaten und an- dere Erntehilfen, die keine Lohnsteuerkarte haben. Auch von den Arbeitskräften, die eine Lohnsteuerkarte haben müssen, ist diese dem Arbeitgeber nicht immer vorgelegt worden. Die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer hat dadurch zu grogen Schwierigkeiten geführt und ist in vielen Fällen überhaupt nicht mehr richtig durchzuführen gewesen. Die Nacherhebung der Lohnsteuer durch die Finanzämter hat dann Un- billigkeiten und Härten gebracht. Ein neuer Runderlaß des Reichsministers der Finanzen vom 2. Juni 1943(RStB., 1943 8. 457) hat eine Klärung und zugleich eine wesentliche Vereinfachung in folgender Weise gebracht: 1. Alle Aushilfskräfte, die aufgrund ihrer Zu- gehörigkeit zu einer politischen Organisation in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wer- den, ebenso Schüler und Studenten, stehen in keinem Arbeits verhältnis. Voraus- setzung dabei ist, daß der Einsatz durch die Par- tel oder eine Gliederung derselben, durch den NS- Studentenbund oder auch durch Schulbe- hörden durchgeführt wird. Das Taschengeld dieser Aushilfskräfte, der Wert der Unterkunft und Verpflegung gelten nicht als Arbeitslohn. Eine Lohnsteuer ist also nicht zu erheben. 4 2. Andere Arbeitskräfte, die des Erwerbs wegen in der Ernte tätig sind, oder die von den Arbeitseinsatzbehörden in der Landwirtschaft eingesetzt werden, stehen dagegen in der Regel in einem Arbeits verhält ns. Ein solches ist insbesondere immer dann anzunehmen, wenn der Tariflohn bezahlt wird Diese Arbeitskröfte haben grundsätzlich dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorzulegen. 3. Zur Entlastung der land wirtschaftlichen Arbeitgeber hat der Reichsminister der Finanzen sich nunmehr damit einverstanden erklärt, dag zur Vereinfachung des Lohnabzuges die Lohnsteuer der Aushilfskräfte nicht aufgrund der Lohnsteuer- karte, sondern in einem Pausch betrag von 2 v. H. des aus bezahl ⸗ ten Barlohns von dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Von dem Wert der Sachbezüge(Unterkunft Verpflegung und Naturallohn) ist eine Lohn- steuer nicht abzuführen. Es ist auch nicht er- forderlich, daß gemäß 3 2 Abs. 1 LStGB des Betrag der Lohnsteuer mit 2 v. H. zunächst dem Bahrlohn zugeschlagen und dann die Steuer berechnet wird. Die Lohnsteuer ist also immer 2 v. H. des ausbezahlten Barlohns. 1. Bei Abführung der Lohnsteuer in einem Pauschbetrag hat der Arbeitgeber nur die Z a h! der Arbeitskräfte und die Summe des baren Arbeitslohnes im Lohnkonto auf- zuzelchnen. Für alle Arbeitskräfte, die pauschal besteuert werden, ist nur ein Sammel konto zu führen. 3. Diese Regelung gilt nicht für atändige Ar- beitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft. Diese Anordnung des Neſichsministers des Finanzen bedeutet in den jetsigen Krlagsverhäle- nissen für die Landwirtschaft eine große Ex- leichterung: sie beseitigt die bisherigen Schwie- rigkeiten und erspart viel Arbeit. OLR. Mader. 413 Jaudie ist U Da uns jetzt nur noch ein Jeil der Vorkriegsmengen an Handelsdüngern zur Verfügung steht, sind wir gezwungen, ihren Einsatz noch reiflicher zu über- legen und sie vor allem den anspruchs- vollen Ackerfrüchten sowie den lei- stungsstarken Weiden zuzuteilen. Für die Zwischenfrüchte wird nur noch in seltenen Fällen ein Stickstoffdünger übrigbleiben. Andererseits ist die Fut- tergewinnung im Zwischenfruchtbau nach wie vor von entscheidender Be- deutung und es muß daher alles getan werden, um auch hier ein Absinken der Erträge zu verhindern. In dieser Lage fort die Not zur Tugend, d. h. man er- kennt wieder mehr den Wert der wirt- schafteigenen Dünger, insbesondere des vielfach vernachlässigten Stiefkindes „Jauche“, deren planmäßigen Einsatz man auf vielen Höfen bisher überhaupt noch nicht kannte, obschon es sich hier um einen Dünger handelt, dessen Güte und rasche Wirkung unübertreff- lich ist. Diese Form der Wirkung ist aber gerade bei unseren Futterzwischen- früchten erwünscht, um in der meist kurzen Wachstumszeit möglichst hohe Ernten zu erzielen. Dies gilt für alle, ins- besondere aber für die im Herbst zur Ab- erntung kommenden Zwischenfrüchte, Grün mais Markstammkohl, Stoppelrüben, Sonnenbłumen und Senf, deren möglichst ausreichende Düngung jetzt überlegt und bald durch- geführt werden muß. Ich kenne Betriebe, in denen seit vielen Jahren die Herbst- zwischenfrüchte ausschließlich mit Jauche gedüngt werden. Diejenigen Betriebe sind jetzt im Vor- teil, die sich rechtzeitig ausreichend große Jauchegruben geschaffen haben und in denen geregelte Jauche: Vorrats wirtschaft möglich ist. Wer schon eine geregelte Jauchewirt- schaft einexerziert hat, weiß ganz genau, wieviel Jauche er besitzt bzw. welche Schläge er damit auf Grund des vor- liegenden Düngungsplanes äbdüngen kann. Diese Betriebe werden auch mit Jauchefässern und guten Verteilern aus- gerüstet sein Das Augenmerk ist nur noch auf eine gleichmäßige Verteilung zu legen. Man wird hier nach Möglich- keit die Jauche vor der Bestellung der Zwischenfrüchte ausfahren und je nach der Fruchtfolge im Rahmen der Boden- bearbeitung entweder mit Grubber oder Schälpflug unterbringen. Soweit dies nicht zu schaffen ist, kann man die Jauche bei trockenem Boden auch noch nach der Bestellung oder in die schon wach- senden Zwischenfrüchte fahren. Hierbei müssen natürlich Schäden am Boden durch Radspuren, Tritt der Zugtiere so- wie Verätzungen und Verletzungen der Pflanzen möglichst vermieden werden. Wer einen Jauchedrill hat, kann sich be- sonders glücklich preisen. Ist die Ent- fernung zum Feld nicht weit und steht genügend Zeit zum Ausfahren zur Ver- fügung, ist es nach alter Erfahrung zweckmäßig, reine Jauche etwas mit Wasser zu verdünnen und dafür etwas mehr anzuwenden, weil dadurch die Verwertung der Nährstoffe erhöht 414 wertvoll für Fufterzwisdienirüdite Von Landwirtschaftsrat Karl Beinert wird.— Schwieriger ist der erfolgreiche Einsatz der Jauche in Betrieben mit un- zureichenden, d h zu kleinen Jauchegru- ben, die eine geregelte Vorrats wirtschaft ausschließen. Hier bleibt nichts anderes übrig, als die Jauche dann auszufahren, wenn die Gruben voll sind. Dies trifft leider nicht immer auf einen Zeitpunkt, an dem ein für Jauchedüngung vorge- sehenes Feld frei ist. Trotzdem muß alles versucht werden, um die periodisch zum 2 Zeichnungen Burgfeldt Ausfahren kommende Jauche zweck- mäßig anzuwenden. Und wenn dann eben vor Aberntung der Vorfrucht eine An- wendung zu Zwischenfrüchten nur zum Teil möglich ist, kann diese zwischen- durch nach der Heuernte auf Wiesen oder im Rahmen des Weideumtriebes auf Koppeln gefahren werden. Weitere Mög- lichkeiten, in solchen Betrieben die Jauche zweckmäßig als Dünger zu ver- werten, bestehen im Rahmen der jewei- ligen Ernte von Acker- früchten, ganz gleich, was als Nachfrucht folgt. In allen Fällen wird der angestrebte Erfolg aber nur dann erreicht, wenn die Jauche unter allen Umständen in möglichst geregelten Gaben gleichmäßig verteilt wird. Man hat dabei den Vorteil, daß die Jauche als Träger wichtiger, im Lebens- kreislauf umlaufender und unentbehrlicher Wirk- oder Lebens- stoffe, wie Fermente, Hormone usw., 5 10 Leben und damit auch die biologisch- chemi- . 5 %. vun ui. schen 5 b 44 N 1 60 ite u. 7 A 5 0 Boden und Pflanze günstig beeinflußt und daß darüber hinaus die darin selbst ent- 7.%%% K ee„ C,„% 1. 1. haltenen Pflanzennshrstoffe bestens ver- wertet werden, weil sie in Wasser ge- löst und daher ebenso leicht wie rasch aufgenommen werden können. Versuche und Beobachtungen beweisen immer wieder, daß man die jetzt zur Verfügung stehenden geringen Mengen Handels- dünger dann am besten verwertet, wenn man gleichzeitig eine Jauchegabe mit verabreicht. Dem Boden werden dabei durch die Jauche vor allem jene 2. T. noch unbekannten Stoffe und Kräfte zur Verfügung gestellt, die im belebten Boden eine gute Verwertung der in den Handelsdüngern gegebenen Mineral- stoffe bewirken. Schließlich sei am Schluß noch dar- auf hingewiesen, daß die Verwendung eines guten Jauche verteilers unerläßlich ist. Der beste Verteiler ist 2. Z. der in der Abbildung dargestellte AKRA-Hörenz-Jauchestreuer, bei dessen Verwendung es möglich ist, absolut gleichmäßige und regelbare Jauche- gaben zu verabreichen. Es wurde im Hin- blick auf die kriegsbedingte Verknap- pung an Handelsdüngern veranlaßt, daß für die Herstellung guter Jaucheverteiler auch weiterhin entsprechende Eisenkon- tingente zur Verfügung gestellt werden. Die anzuwendende Jauchegabe richtet sich nach deren Beschaffenheit bzw. Nährstoffgehalt. Bei ordentlicher Gewin- nung und Lagerung kann man aber mit 3 bis 4 kg Stickstoff und 8 kg Kali in 1000 Liter Jauche rechnen. Dagegen ist darin nur wenig Phosphorsäure ent- halten. Jauchegaben von 8000 bis 12 000 Liter je ha sind pormal; ihre Verteilung ist aber nur mit einem guten Verteilgerät möglich. Es wird immer besser sein, kleinere Gaben zu geben und dafür größere Flächen abzudüngen. Anderer- seits vertragen die meisten Futter- zwischenfrüchte auch hohe Gaben von 15 000 bis 20 000 Liter je ha, falls infolge Fehlens eines quten Verteilers geringere Mengen nicht verteilt werden können. Wenn wir die Jauchevorräte zweckent- sprechend zur Düngung der Zwischen- früchte ausnutzen, so lassen sich jeden- falls die früher benötigten Handelsdün- ger weitgehend ersetzen. 5 7* 114 771 Der neue AKRA-Jauchestreuer Modell H D. R. P. Hörenz, mit Meß- und Regulier vorrichtung der Firma Kyfthäuserhütte Artern 4 6 Viel Schon icht chen und Flat verluste haben 0 uns bel ganz ab betreffen beutel 8. nekt ele ichen* Die Dres gland e Selbstve Maechit gem 11 Herhane ö Die Dres f Kanter nutzt. Werker eingety 8 Ist die Dreschmaschine in Ordnung? 55 von allen en befreit worden Nun reinige man vor allem noch . 0 Viel. sehr viel Druckerschwärze ist frei sauber ist Dann sehe man die Becher sämtliches chmierstelle n und schon darauf verwendet worden, die nach und befestige lose Becher ord- ersetze fehlende Staufferbüchsen. Die Wichtigkeit einer in Ordnung befind- nungsgemäß am Gurt. Jetzt nehme man Schmierstellen sind bei dieser Gelegen- lichen Dreschmaschine zu verkünden den Softie zylinder vor.— Man heit gleich gründlich durchzuschmieren 6 und klarzulegen welch große Körner- stelle diesen weit damit alle Körner her- wozu für die einzelnen Schmierstellen verluste ungepflegte Maschinen zur Folge ausfallep können und untersuche dann jeweils das in Frage kommende und sei- haben Und solche Verluste können wir die einzelnen Lötstellen genau, denn die tens der Dreschmaschinenfabrik vor- nn uns heute einfach nicht mehr leisten, Drahtbiegungen müssen unbedingt fest- geschriebene Schmiermateriel verwen- 1 ganz abgesehen devon, daß es für den sitzen. Bemerkt man lockere Stellen so det werden soll. Man nehme 4180 Ol. betreffenden Bauern ja selbst am Geld- muß der Handwerker heran, der diese wo Ol hingehört und Fett wo Fett vor- beutel spürbar wird wenn er mit einer Stellen neu binden und verlöten muß., geschrieben ist Scheut man diese Rei- nicht einwandfrei in Ordnung befind- Es ist klar daß auch die Bürste n einer nigungs- und Prüfungsarbeiten nicht 80 0 lichen Maschine arbeitet Deshalb also: Untersuchung unterworfen werden müs- kann man bei der Inbetriebnahme der ve Die Dreschmeschine nachsehen und in- sen, denn nur zu gern werden sie von Dreschmaschine viel Zeit und manchen stand setzen bzw instand setzen lassen! den Mäusen angeknabbert und zerstört, Arger sparen und der kommenden Selbstverständlich muß da zunächst ein- vor allem dann, wenn sie bei der Still- Dreschperiode mit ruhigem Gewissen mal eine gründtiche Säuberung der legung der Dreschmaschine nicht gründ- entgegensehen. R. Th. Maschine vorangehen denn unter dem Schmutz und Staub verdeckt können 2 22 8 allerbeng Feblerauenen ruhen Ales, Ausbildung für den Generatorgasschlepper eilt Die Dreschmaschine innen und außen reinigen Fllerbei wird man schon auf Eine große Zahl von neuen Generstor- werden jetzt Umbauten in immer größe- diesen oder jenen kleinen Fehler stoßen, àckerschleppern ist in den letzten Mo- ren Zahlen vorgenommen. Damit ergibt wie 2 B lose Bretter lockere naten in die Landwirtschaft gekommen. sich, daß auch die Notwendigkeit der Mutterév und Schrauben usw. Es hat sich dabei herausgestellt, daß Ausbildung steigt und die Zahlen der zu Alle derartige ins Auge fallende Be- diese Maschinen durch ihre Leistung, den Lehrgängen Drängenden wird schädiqungen und Unregelmäßiqkeiten ihre Betriebssicherheit und ihre verhält- größer. sipd sofort in Ordnung zu bringen Das nismäßig einfache klandhabung allge- Die Deulakraft hat nun schon so viele ist je nicht schwer und mit wenigen mein überrascht haben. Urteile und Lehrgänge durchgeführt, daß sie Erfah- Handariften getan. Beispiele aus der Praxis stehen jetzt in rung genug hat, um den Schlepper Nun kommen die einzelnen Teile an 8 5 85— 5— besitzern hier zu ratén 0 l g 8 5 erden, daß sie günstig sind 1 die Reſbe— Doe ist zunschst mal die und daß diejenigen, welche glaubten Der erste und wichtigste Ratschlag: W Trommel. An ihr prüfe man ob die schwarz sehen zu müssen, Gott sei Dank Wartet nicht se lange mit der Ausbil- 8 e in Ordnung sind Dann läßt Unrecht behalten. Eine der wichtigsten 5 9 1 5 155 e — 8. 3 esten die Trommel eine curze und für das störungsfreie Einschalten der te 8 1 8 5 5 1 a N eit laufen damit das Fett und O! ihrer neuen Maschine in der Landwirtschaft 18 ene e Lagerstellen weich wird und probiere ausschlaggebende Frage war die Unter- en ne e den eee nun aus ob die Trommel in ſeder Stel- richtung, die Ausbildung und die tech- Deulakraft 85 Kursusteilnahme 0 Thr — stehen bleibt und nicht etwa pen- nische Ausrichtung derjenigen Men- 8 5 eh dsa dis gandſigste t 1 5 Ist das schen, die diese Maschinen zu betreuen N. Pe nichts 2 s sie neu und einzusetzen haben. Ist der Schlepper erst einmal auf dem 1 Das kapn aber nur ein Diese Ausbildung ist zuerst nur als Hofe, dann soll er auch eingesetzt Wer- Fac monn machen. der die J Vorkehrung gefordert den. Ist dann noch niemand ausgebildet, wendigen Hilfsmittel und erkzeuqe zur worden, und ist heute, nachdem der 80 hat man wohl den Schlepper, aber der Verfügung hat. Die Trommel ist also Erfolg dieser Forderung ganz klar und Fahrer fehlt weil er zum Lehrgang n in die Werkstatt zu bringen. eindeutig vorliegt, auch durch Verord-* Man hat dann also die dop- Eine wichtige Sache ist auch der K or b. nung des Reichsverkehrsministers zum Pelteè e Er muß herausgenommen und ebenfalls Gesetz erhoben Der Nachweis einer Der zweite Ratschlag ist der: Glaubt gründlich untersucht werden Vor allem gründlichen praktischen Ausbildung ist nicht, daß eure Schlepper vom Umbau 3 e 1 8 5 daß die, Lei: der B.B.-Schein(Betriebsberechtigungs- ausgenommen werden. Die Kraftstoff- 8 n 8 5 gebogen 8 85 Mit schein). Dieser Schein wird durch das lage ist so, daß eines Tages der flüssige — ine besser mittels eines NSKK. und die vom NSKK. beauftragten Betriebsstoff restlos für die Wehrmacht 7 2 langen Lineals kann man das ja leicht Stellen ausgestellt. Für die Landwirt- eingesetzt werden muß, und dann wird 8 feststellen. Durchgebogene Leisten be- schaft ist die Deulakraft mit ihren Zweig- derjenige, der vorgesorgt hat, d. h., der „ deuten Körnerverlust und sind deshalb umgehend zurechtzubiegen. Man prüfe ober auch die Kanten der Leisten. die nicht abgerundet sein dürfen. Ge- gebenenfalls kann man sich in einem solchen Falle so behelfen, daß man den Korb einfach dreht, so daß die anderen Kanten der Korbleisten arbeiten. Sind die Kanten jedoch schon zu stark abge- nutzt. so muß der Landmaschinen-Hand- werker einspringep und neue Leisten einsetzen bzw die alten reparieren. Jetzt kommt der Schüttler an die Reihe. Handelt es sich um Holzschüttler, stellen die Heuptausbildungsstätte für Fahrer an Generatorackerschleppern und hat schon viele tausend Schlepper- führer und Schlepperbesitzer für den Generatorbetrieb geschult. Wenn nun die Erfahrungen mit den neuen Generatorackerschleppern durch- weg recht gute sind, so besteht kein Zweifel, daß die jetzt anlaufende Umbau- aktion vorhandener Diesel- und Glüh- kopfschleppet auf Generatorbetrieb mit genau demselben guten Erfolg einschla- gen wird. Wie schon erwähnt, ist hier die Aus- einen ausgebildeten Generatorführer auf dem Betriebe hat und der festen Kraft- stofk beschafft hat und der seinen Schlepper hat umbauen lassen, ohne irgendwelche Betriebsstörungen weiter- arbeiten können. Der dritte Ratschlag: Gewöhnt euch an den Gedanken, daß ein Mann oder auch eine Frau für die Dauer des Kur- sus entbehrt werden muß; Anfänger zwei Wochen und erfahrene Schlepper- führer eine Woche. Für diese Zeit müssen die Fahrer der Maschinen frei gemacht werden. Denkt dabei daran, N so kann man etwa notwendige Repara- bildung des Bedienungspersonals von daß die Schulungsstätten nicht alle Fah- 89 turen selbst ausführen, denn das Er- ganz ausschlaggebender Bedeutung. Es rer auf einmel aufnehmen können, son- V. setzen der Holzleisten macht meist keine ist also wichtig für die Besitzer der für dern— auch das ist kriegsbedingt die 00 zu große Mühe Hat der Schüttler jedoch den Umbau vorgesehenen Schlepper, daß Kurse immer nur den Lehrkräften und 1 Greapelbelag so muß man die Stege sie, sich rechtzeitig um die Ausbildung Lehrmaschinen entsprechend belegt entweder richten oder den Belag durch neuen ersetzen. Nicht vergessen darf der Elevator werden.— Vor allem sorge man dafür, daß der Kanal einwand- bemühen Nach Lage der Dinge ist es so, daß eine solche Aktion verhältyis- mäßig langsam anlaufen wird. D 2 Anlaufzeit ist aber nun vorüber, und es werden können. Deshalb nochmals: „Rechtzeitige Anmeldung sichert auch den gewünschten Ausbildungstermin“. GOo8s e. 415 Tabakbau für Eigen- Verbrauch Von Oberlandwirtschaftsrat Dr. Meisnel, Karlsruhe Die Verknappung von Tabakwaren aller Art hat viele Bauern, Landwirte, Gärtner, ja sogar Privatgartenbesitzer dazu veranlaßt, sich in die- sem Frühjahr einige Tabakpflanzen selbst heranzuziehen, um durch die Ernte aus diesem Kleinstanbau für Eigenbedarf die Lebens- dauer“ der Raucherkarte etwas zu stützen. Es gab sogar geschäftstüchtige Samenhandlungen und Tabakgeschäfte, die sogenannte»Tabak-⸗ briefe und Tabaksaatguté mit wohlklingenden Namen in den Verkehr brachten und dabei sicherlich von allen Beteiligten das beste Ge- schäft machten. Es ist auch verständlich, daß starke Raucher mit den 2. Zt. auf die Raucher- kontrollkarte zugeteilten Tabakmengen nicht auskommen und versuchen, ihren Tabakbedarf durch reichsgesetzlich zugelassenen Eigenanbau bis zu 30 Pflanzen zu decken. Um es gleich von Anfang an zu sagen, sei festgestellt, daß die Zungen jener Raucher nicht verwöhnt sein dürfen, wenn sie ihr eigenes Ge- wächs aus der Pfeife oder in Form einer Zigarre genießen wollen. Denn die Herstellung einer Zigarre ist aus einer einzigen Tabaksorte schon garnicht möglich, da ja bekanntlich die Zigarren stets aus einer Mischung von 6—8 verschiedenen Herkünften besteht und erst da- durch ihren Wohlgeschmack und ihre Bekömm- lichkeit erhält. Eine Zigarre aber herstellen zu wollen aus dem Eigenanbau benötigt ein Gut- teil Heldenmut und weitgehendste Verachtung alles dabei störende. Auch der Rauchtabak, den man sich aus dem Eigenanbau herstellen kann, wird allein genossen, nicht sehr gut schmecken, da auch der sonst käufliche, fabrikationsmäßig hergestellte Rauchtabak stets eine Mischung mehrerer Tabaksorten und Herkünften ist und dadurch seinen Geschmack und seine Bekömm- lichkeit erfährt. Man kann aber den selbstge- bauten Tabak nach entsprechender Auftrock- nung und Behandlung fein mit einer Ras jer- klinge schneiden und ihn zur Streckung des auf die Raucherkontrollkarte gekauften Tabaks mischen. Dasselbe gilt auch für die Selbstanfertigung von Zigaret-⸗ te n. Nur bei Zigarren und Stumpen ist eine solche Streckungsmöglichkeit nicht gegeben. Über den Anbau selbst kann man jetzt nicht mehr viel sagen, da die Pflanzen bereits wach- sen. Wichtig ist, daß man den Boden durch öfteres Hacken in der obersten Schicht locker hält und damit auch gleichzeitig das Unkraut bekämpft. Von einschneidender Bedeutung für die Güte dieser Tabake ist es, daß sie erst im richtigen natürlichen Reifestadium zur Abern- tung kommen. Sobald die Tabakblüte aus dem Tabakstock hervorgewachsen ist und beginnt sich zu entfalten, muß dieselbe werden und zwar in der Höhe des letzten oberen normalen Blattes. Der Tabak wird dann Ne- bentriebe(Geizen) bilden, die eben- falls im Laufe der Monate Juli/August aus den Blattachsen herausgebrochen werden müs- sen. Ein Abblühenlassen der Tabakpflanzen ist dort am Platze, wo es sich um einen besonders nährstoffreichen Boden handelt. Wir Tabak- pflanzer nennen das Ausbrechen des Blüten- standes»Köpfens. Dieses„Köpfen« kann man auf guten nährstoffreichen Böden unterlassen, damit sich die Nährstoffaufnahme in der Tabak- pflanze besser auf alle Teile verteilt. Die Wachstumszeit des Tabaks bis zum Be- ginn der neuen Reife beträgt etwa 120130 Tage, vom Tage der Auspflanzung an gerech- net. Die Reife der einzelnen Tabakblätter er- folgt von unten nach oben. Zuerst werden die sogenannten Bodenblätter Grumpen 416 ausgebrochen genannt— erntereif die am Tabakstock richtig gehend vertrocknen. Sie stellen ein sehr be- kömmliches, feinschmeckendes Erntegut dar, das ohne Vergärung, beim nötigen Feuchtigkeitsge- halt fein geschnitten, in der Pfeife geraucht werden kann. Diese Grumpenblätter läßt man am Stock vollkommen dürr werden, sammelt sie ein und bringt sie zur Nachtrocknung der Rippe auf einen luftigen warmen Boden oder Speicher. Wenn man sie dann später schneiden will, um 2. B. Rauchtabak damit zu vermischen, müssen sie vorher in einen feuchten Raum ge- bracht werden, wo sie dann von der sie umge- benden Feuchtigkeit aufnehmen und dadurch ge- schmeidig werden. Die Sandblätter, wohl die edelsten Blätter an einer Tabakpflanze— etwa 3 bis 4 Stück— sind die 3 bis 4 untersten Blät- ter der Tabakpflanze. Diese reifen Ende juli, Anfang August, vorausgesetzt, daß der Tabak im Monat Mai zur Auspflanzung gelangt. Man erkennt den richtigen Reifezustand an den gelb- lich-grünen Flecken, sogenannten Glflecken, auf der Blattspreite, der untersten 3 bis 4 Blätter. Sobald dieses Reifezeichen festzustellen ist, werden die Blätter am Stock a bge brochen, auf eine Schnur, durch das untere Ende der Rippe gezogen und zum Trocknen in einen luf- tigen, trockenen Raum, unter Einfluß von gebro- chenem Tageslicht und Sonnenschein gehängt. Die Schnur kann 1 bis 1,20 m lang sein und muß völlig freihängend im Trockenraum auf- gehängt werden; dabei straff gespannt, damit die Tabakblätter, zwischen denen oben. am Rippenende immer ein guter Finger breiter Zwischenraum sein muß, nicht zusammenrut- Die Ziegenzucht muß gefördert werden Die großen Nachfragen nach guten Milch- ziegen und Lämmern beweisen, daß der Wert der Ziege erkannt wird. Zahlreiche frühere Ziegenhaltungen stellen jetzt wieder eine Ziege ein, da sie wissen, wie futterdankbar die Ziege ist und daß sie sonst oft wertlose Abfälle in wertvollste Nahrungsmittel wie Milch, Butter und Käse umwandelt. Ziegen werden heute in sehr beträchtlichem Umfange zur Ausweitung und Vermehrung des Ziegenbestandes benötigt. Es ist deshalb unverantwortlich, wenn heute Milchziegen und Lämmer geschlachtet werden. Die ziellose Abschlachtung von Milchziegen und Lämmern schädigt die deutsche Ziegenzucht und damit die deutsche Ernährungs wirtschaft ganz empfindlich. Gerade die Ziege ist das wirt- schaftlichste Kleintier und sollte in keinem Kleinbetrieb fehlen. Die Ziegenzucht verdient daher jede Förderung. Jedes zur Zucht taugliche Lamm darf nicht ge- schlachtet werden. Alle Lämmer, die von leistungsfähigen Ziegen abstammen und ge- sund sind, müssen aufgezogen wer- de n. Sowelt die Lämmer nicht für den eigenen Bedarf benötigt werden, sind dieselben an Zie- genhalter oder Ziegenzüchter weiterzugeben, aber niemals dürfen diese wertvollen Tierchen dem Schlachtmesser zum Opfer fallen. Für die organisierten Züchter ist es selbstverständlich, daß jedes brauchbare Lamm aufgezogen wird und Lämmer, die nicht für die eigene Zucht benötigt werden, der Geschäftsstelle der Landes- fachgruppe Ziegenzüchter zur weiteren Vermitt- lung gemeldet werden. Auch die Ziegenfelle müssen sorgfältig be- handelt werden. Jedes einzelne Fell ist wertvoll und muß laut Anordnung spätestens 30 Tage schen. Die Auftrocknung, bei der der Zutritt von Außenluft sehr erwünscht ist, dauert etwa 6 bis 8 Wochen. Die Blätter werden bei rich- tiger Durchführung hellbraun bis goldbraun, manchmal auch dunkelbraun— also Tabak- farbe— und müssen solange hängen bleiben, bis die Rippe ebenfalls trocken ist. Als näch- stes kommt dann die Ernte der Hauptguthblaätter, etwa weiteren 4 bis 5 Blätter, die an der Tabak- pflanze über den bereits abgeernteten Sand- blättern stehen geblieben sind. Auch hier wird man zuwarten, bis vereinzelte Reife- zeichen(Glflecken) festzustellen sind. Man kann etwa 3—4 Wochen nach der Sandblatt- ernte mit der Aberntung der Hauptgutblätter be- ginnen. Die letzten 2—3 Blätter am obersten Teil der Tabakpflanze, bilden das sogenannte Obergut, das am längsten wachsen muß, um einigermaßen Reife zu erhalten. Das Hauptgut und Obergut wird ebenfalls bei er- langter natürlicher Reife gebrochen, wie die Sandblätter auf Schnüre eingefädelt und zur Auftrocknung in einen luftigen, regengeschützten Raum aufgehängt. Bei dieser Auftrocknung wird sich eine allmähliche Braunfärbung dieser Blät- ter herausbilden, die je nach dem Nährstoff- gehalt des Bodens hell- bis dunkelbraun wird. Wichtigist, daß die Tabakpflanze Währendihrer Wachstumszeit nie- mals mit Jauche oder Latrine ge- düngt wird, da hierdurch die Qua- tät fast ungenieBbar, sehr scharf und beißend wird. In der Regel genügt der Nährstoffgehalt der Gartenböden, um ein gutes Wachstum der Tabakpflanzen zu gewähr- leisten. Gut verrotteter Stallmis t ist die beste Grundlage für die Ernährung der wachsenden Tabakpflanze. (Wird fortgesetzt) nach dem Abziehen einem Aufkäufer bzw. Händler abgegeben werden, Das Fell darf nicht an der Sonne getrocknet, sondern muß, wie jedes andere Fell, an einem luftigen, schattigen Platz aufgespannt werden. Bakterielle Tomatenwelke Diese Krankheit wurde im Jahre 1927 aus Nordamerika eingeschleppt. Die befallenen Pflanzen beginnen von unten her nach oben zu welken und sterben schlieglich unter Frucht- abfall ab. Die Ansteckung findet an Wundstel- len durch Handberührung oder Messer beim Ausgeizen usw. statt. Urheber der Krankheit ist der Spaltpilz Aplanobacter michiganense. Die Keime breiten sich bald in der ganzen Pflanze aus. Dadurch werden die Gefäßbahnen verstopft und zerstört, und die Nährstoff- und Wasserzufuhr wird so unterbrochen. Es gibt keine widerstandsfähigen Sorten und auch keine Mittel, einmal befallene Tomaten zu er- halten. Abgewehrt wird die Kranlcheit durch Verwendung gesunden Saatgutes sowie durch Entseuchung der Anzuchterde. Kranke Jung- pflanzen müssen sofort und noch vor dem Gei- zen vernichtet werden. Um Verschleppungen der Spaltpilze möglichst zu vermeiden, werden die Geiztriebe frühzeitig ausgebrochen, ohne dabei die Wunde zu berühren. Bei weiterer Entwicklung der Achseltriebe ist es angebracht, die Finger oder Messer durch jedesmaliges Ein- tauchen in eine 0, 1% ige Sublimatlösung zu des- infizieren. Strauchtomaten werden zwar weni⸗ ger von der Kranlcheit betroffen, aber nur des- halb, well sle nicht ausgegeizt zu werden brau- chen. Nach Auftreten von bakterieller Toma- tenwelke ist bei Neupflanzungen ein Platz- wechsel anzuraten 15 4 Preisregelung für Ziegenböcke und Ziegen Auf Absatz veranstaltungen für Ziegen- döcke und Ziegen gelten künftig reichsein- heitliche Höchstpreise. Auch im freien Ziegenhandel sind Preisverstöße nicht statt- haft. Zwecks Festsetzung der Preise werden Ziegenböcke und Ziegen in 4 Zuchtwert- klassen(1. 2, 3, 4a) und eine Obergangs- klasse 4b eingestuft. Mindestens 70 vH der zum Verkauf kommenden Ziegenböcke und Ziegen müssen in die Zuchtwertklassen 3 und 4à sowie in die Ubergangsklasse 4b auf- genommen werden. Von den Ziegenböcken dürfen hochstens 5»H in die Zuchtwert- klasse 1 eingestuft werden. Jungböcke müssen am Tage der Absatz veranstaltung mindestens 5 Monate alt gewesen sein Nachstehende Höchstpreise dürfen nicht überschritten werden: Zuchtziegenbocke: Ubergangsklasse 4b 100 RM. Zuchtwertklasse 44a 150, 3 200, 2= 350 ODurchschnittspreis= 275), 1 500, Durchschnittspreis= 425] RM. Zuchtziegen im Alter von über 10 Mona- ten: Ubergangsklasse 4b= 80 RM. Zucht- wertklasse 44a= 100, 3 120. 2 160. 1 2 200 RM Jungziegen, 5 bis 10 Monate alt: Uber- gangsklasse 4b= 60 RM. Zuchtwertklasse 48 75, 3= 90, 2 120, 1= 160 RM Weibliche Ziegenſämmer. 3 bis 5 Monate alt: Ubergangsklasse 4b= 40 RM. Zucht- wertklasse 44a= 45, 3= 50, 2= 60, 1 80 RM. Für Nutzziegen gelten die gleichen Preise wie für Zuchtziegen der Ubergangsklasse 4b. In einer besonderen Anordnung ist dann die Einstufung der weiblichen Tiere in Zucht- wertklassen festgesetzt. Die Bewertung er- folgt nach Punkten, und zwar werden für Form und Leistung je 1 bis 5 Punkte ver- geben. Die Vergebung der Formpunkte er- folgt dabei auf Grund freier Urteilsbildung, die Vergebung der Leistungspunkte jedoch nach bestimmten Vorschriften. Maßgebend för die Bewertung der Leistung ist bei Zie- gen die eigene Milchleistung, bei Jungziegen und Ziegenlämmern die Milchleistung der Muttertiere. Bei der Weißen deutschen Edelziege wer- den vergeben bei einer Milchleistung von 500 dis 700 kg Milch(oder mindestens 18 kg Fett) 1 Leistungspunkt. Für je 100 kg Milch mehr wird ein weiterer Leistungspunkt zu- geteilt, also bei über 1000 kg 5 Punkte. Bei der Bunten deutschen Edelziege kann die Milchleistung um 100 kg niedriger sein. Es genügen also 300 bis 600 kg Milch ſoder mindestens 15 kg Fett) für 1 Leistungspunkt, für je 100 kg Milch mehr ein Weiterer Lei- stungspunkt, also für 900 kg 5 Punkte. Der Mindestfettgehalt der Milch ist 3 vH. Er kann um 0,2 vf niedriger sein, wenn die durchschnittliche Jahresleistung bei Weißen deutschen Edelziegen mindestens 700 Kg, bei Bunten deutschen Edelziegen 600 Kg beträgt. Bei einer zweijährigen Ziege darf die durchschnittliche Jahresleistung an Milchmenge, nicht aber der Fettgehalt der Milch bis zu 20 vl geringer sein. Bei einem Durchschnittsfettgehalt von 2.8 bis 2,99 wird ein Leistungspunkt in Ab- zug gebracht, bei über 3,5 vH Fett ein Punkt in Zuschlag. Bei zweijährigen Ziegen ist die Jahresleistung an Milch und Fett um 23 vH zu erhöhen. Bei 5 bis 8 Laktationen kommt 1 Punkt in Zuschlag, bei 9 und mehr Lakta- tionen 2 Punkte Demnach werden eingestuft Herdbuch- ziegen und Jungziegen mit Abstammungs- und Leistungsnachweis in Zucht wertklasse 1: 9 bis 10 Punkte, Klasse 2: 7 bis 6 Punkte (mindestens 3 Leistungs- und 3 Formpunkte), Klasse 3: 5 bis 6 Punkte(mindestens 2 Lei- stungs- und 2 Formpunkte), Klasse 4a: 2 bis 4 Punkte(mindestens 1 Leistungs- und 1 Formpunkt; Sonstiqe Ziegen und Jung- ziegen können nur in Klasse 4h eingestuft werden. mindestens Hiuueioe ud Iitteilũugeu füt deu Beteieloſulicer Pflanzkartoffelpreise 1944. Die Erzeuger- mindest- und Erzeugerhöchstpreise, die wie bisher nach Erzeugergebieten, Sortengrup- pen, Anbaustufen und Lieferzeit für aner- kanntes Pflanz- und zugelassenes Handels- saatgut geordnet wurden, erfahren gegen- über dem Vorjahr keine Anderung. Die Herbstlieferungen finden nach der Bewirt- schaftungsanordnung mit dem 30. November ihren Abschluß. Demzufolge treten amtlich Dezember die erhöhten Dezemberpreise für Frühjahrslieferung in Kraft. Die Zuschläge für Frachten, Säcke, Kleinmengen usw. sind ebenfalls unverändert geblieben. Die Sor- tierungsgrenze beträgt für runde Sorten 3,4 bis 7 cm und für lange Sorten 4 bis 8 em In Sortierung von 3,4 bis 8 em dürfen die besonders großfallenden Sqrten Agnes, Edel- gard, Pepo, Sabina und Wekaragis gellefert werden. 5 Sprachführer. Der Fremdsprachendienst Verlags- G. m.b. H., Berlin- Charlottenburg 2, hat Sprachführer in ukrainischer und russi- scher Sprache herausgegeben, die dem frem- den Arbeiter ermöglichen, das deutsche Wort zu verwenden und sich allmählich die häufigsten Ausdrücke anzueignen. Die Sprachführer sind zu empfehlen. Sie können durch den Landbuchvertrieb G. m. b. H., Berlin N 4. Oranienburger Str. 44, béezogen werden * Brennergehilfenprüfungen. Für die wei- tere Dauer des Krieges können Lehrlinqe mit Volksschulabschluß schon nach minde- stens einjähriger Landarbeitslehre zur Land- arbeitsprüfung und nach 1½ jähriger Brenner- lehre bei einem vom Reichsnährstand aner- kannten Lehrmeister zur Brennergehilfen- prüfung zugelassen werden. Die Lehre muß sich über zwei Kampagnen erstrecken. Vor der zweiten Kampagne ist ein Grundlehr- gang einer Brennerlehranstalt zu besuchen, der auf die Brennerlehre angerechnet wird. Lehrlinge mit Mittelschulabschluß Ver- setzung in Klasse 7 einer höheren Schule) werden zur Brennergehilfenprüfung zuge- lassen, wenn sie 1½ Jahre(zwei Kampagnen) in einem Lehrbetrieb für die Brennerlehre gelernt haben. 4 Grundlehrgand für Brennerlehrlinge. In Ueckermünde(LBSch. Pommern) findet vom 18. August bis 19. September 1943 ein Grund- lehrgang für Brennerlehrlinqe statt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 20 RM. Anmel- dunqen sind unmittelbar an die Ldwsch. Ueckermünde zu richten. * Hackmaschinen. Drinqlichkeitsbescheini- gungen für Hackmaschinen dürfen durch die Landesbauernschaft bis auf weiteres nicht mehr ausgestellt werden. * Repalatur von Landmaschinen. Die Ober- meister der Landmaschineninnungen sind darauf hingewiesen worden, daß dann, wenn bei den Innungsmitgliedern die Reparatur der gesamten eingelleferten Maschinen auf Schwierigkeiten stößt, in erster Linie die gemeinschaftlich und genossenschaftlich ein- gesetzten Maschinen reparfert werden sollen. * Generatorackerschlepper. Zur Ergänzung der Liste der beihilfefähigen Maschinen wird mitgeteilt, daß für die Anschaffung der Famo 40 PS. Boxer Generatorgas Ketten- schlepper(Einstoffverfahren) 1200 NMH und für Famo 55-PS“, Rübezahl“-Generator-Ket- tenschlepper per 2200 RM Beihilfe gewährt werden können.„ 5 Leinenwarenrücklieferung. Gefolgschafts- mitglieder derjenigen Betriebe, die für die Ablieferung von Faserpflanzenstroh Leinen- Warenrücklieferung erhalten haben, sind an dieser Sonderzuteilung in geeigneter Weise zu beteiligen. Ferkel vor der Mast läufern! dauliche, eiweißreiche Futtermittel stehen für die Schweinemast nur im beschränkten Umfang zur Verfügung. Daher ist die so- genennte Schnellmast in heutiger Zeit nur selten möglich. Für die Mast mit voluminö- sen Futtermitteln eignen sich jedoch nur Schweine, die hiersuf rechtzeitig vorbereitet sind. Die Eingeweide müssen genügend ge- weitet werden, so daß. die Tiere auch später- hin bei der Aufnahme großer Futtermengen gesund bleiben. Mindestens bis zu einem Läufergewicht von 40 kg müssen sie daher mit Weide oder Grünfutter ernährt werden. Diese Fütterung kann solange ausgedehnt werden, bis genügend Kartoffeln oder Rüben als Mastfutter vorhanden sind. Auf diese Weise wird beim Ausmästen ein Drittel des Aufwandes an Eiweißfutter erspart. Der Mehraufwand an Futter kommt dabei durch einen stärkeren Fettansatz dem Verbrauch wieder zugute. Damit die Läufer die erfor- derlichen Grünfuttermengen aufnehmen, sind bereits die Ferkel allmählich an diese Fütterung zu gewöhnen. * Obstbaumleitern. Wenn Obst gepflückt werden soll, dann ist die Verwendung ein- facher Leitern, die an den Baum angelehnt werden müssen, nicht immer ganz zweck- mäßig. Besser ist es, wenn die Leiter zwei Stützen hat, so daß sie vollkommen frei aufgestellt werden kann. Hat man etwas altes Eisen zur Verfügung, das der Schmied umarbeiten kann, so lassen sich an einer Scheide 1 gewöhnlichen Leiter sehr leicht zwei Stützen anbringen, Die Einzelheiten sind aus den beiden Bildern ersichtlich. Auf ihnen ist natürlich nicht die gesamte Länge der Leiter aufgezeichnet, sondern nur der Teil, an dem sich das Verbindungsstück zwischen Leiter und Stützen befindet. Mit Hilfe der frei stehenden Leiter kann das Obst auch von den dünnsten Zweigen gepflückt werden. Unterleg- ſcheibę M Madelen Holm 2 Zeichnungen: Burgfeldt letefſtützs 417 Hochver- 6 Direktor Pg. Kleiser A Am 19. Juli 1943 verstarb infolge eines Herz- zchlages mitten aus seiner Tätigkeit heraus Dir. Pg. Kleis er von der Badischen Bauern- Krankenkasse. Mit Dir. Kleiser ist ein Mann aus seinem Schaffen gerissen worden, der von Klein- sten Anfängen an ein Sozialwerk für unsere Bauern aufgebaut hat, das als vorbildlich be- zeichnet werden kann. Im Jahre 1927 erhielt Herr Kleiser vom damaligen Bauernverein den Auftrag, eine Landkrankenkasse für unsere Bauern auf freiwilliger Grundlage aufzubauen. Unbeirrt von allen Strömungen und Notzustän- den der damaligen Systemzeit hat Herr Kleiser gefertigtes und finanziell gesichertes Unterneh- men in den reichsnährständischen Aufbau ein- gearbeitet; in einer Zeit, Wo alles im Gleiten fügen. Die Bad. Bauern-Krankenkasse ist das 1 755 25 in 1 alles verloren ureigenste Werk des Dir. Pg. Kleiser schien, hat err eiser gearbeitet; in einer 4 f 5. 5 5 8 5 e 1 gewesen; sein soziales Verständnis und fach- Zeit, wo alles im Gleiten war und wo in 104 5 f. l 1 liches Wissen haben das Werk gesichert und Deutschland alles verloren schien, hat Herr Dal 11 l 5115 80 N l N . l 3 aben ihm einen bleibenden Namen 1 eu- Kleiser Zielbewußt seinen Weg verfolgt; er hat 75 f 5 55 1 a„ aufbau der nationalsozialistischen Ordnung seine ehemaligen Auftraggeber mit seinem Werk überlebt und als nach der Machtübernahme in Deutschland wieder feste Verhältnisse eintraten, konnte Herr Kleiser im Rahmen der neuen nationalsozialistischen Bauerntumsgedanken ein innerhalb des badischen und els chen Bauerntums geschaffen. Bauernführung und Bauerntum werden Dir. Kleiser ein bleibendes Andenken bewahren. Aus dem Reichsnährstand Behanntmachungen der Landesbauernschaſt Baden Nachstehend gebe ich meine Bekanntmachung vom 5. Juni 1943 in Folge 23 0 des Wochenblattes der Landesbauernschaft Bäden nochmals zur Kenntnis: Betr.: Schätzorte und Schätztermine für Mutzpferde und Fohlen, bzw. Zuchtpferde und Zuchtfohlen. 5 Aufgrund der Anordnung des Herrn Reichsbauernführers vom 20. 2. 43 über die Ver- sowie in der Zeit vom Juli bis September dle Schätztermine, wie folgt festgelegt:(wo die Angaben über Termine und Zelt fehlen, werden diese dem Anmelder zur Schätzung jeweils mitgeteilt) TIE HZ UCHTAMT RADOLF ZELL. Ausserung von Pferden sind die Schätzorte, der Anordnung ein Zuschlag in Höhe von 3% de 88 tzgebühr von RM. 5,— erhoben werden. 4 rminen(s. oben fett gedruckt), die mit dem Zusatz„mit Zuchthengst- fohlen“ versehen sind, müssen alle als Henstganwärter in Frage kommenden Hengstfohlen vorgestellt werden. Werden solche Hengstfohlen auf anderen Terminen vorgestellt, können sie nur als Nutzfohlen aus eingetragenen Stuten geschätzt werden. Letzter Anmeldetermin für Mutzpferde ist 14 Tage vor dem jeweiligen Termin bei der zu- ständigen Kreisbauernschaft, für Zuchtpferde 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin bei der Hauptgeschäftsstelle des Badischen Pferdestammbuches in Karlsruhe. Später eingehende Anmeldungen werden auf den nächsten Schätztermin zurückgestellt. 18555 übrigen verweise ich auf meine Bekanntmachung im Wochenblatt Folge 21 vom 22. 5. Ich betone ausdrücklich, dass diese Schätzorte und-termine sowohl für Zuchtpferde und fohlen, als auch für Nutzpferde und Nutzfohlen Geltung haben. Die vonseiten des Be chätz wertes, zu- 555 e N Pferdestammbuches zu Beginn des Jahres veröffentlichten Termine der Fohlenabsatzver- Kreis bauernschaft Schätzort Termin Zeit Platz anstaltungen sind damit hinfällig geworden. jeder Verkauf ab Stall und ohne Schätzung a 0 verboten. Die Schätzorte haben bis auf weiteres Gültigkeit. Ab 1. Oktober 1943 werden n 5 die Termine nach Bedarf festgesetzt. Zum Verkauf kommende Pferde und Fohlen dürfen Donauesching Banne 9 145 405 9 nur auf diesen Schätzorten geschätzt und veräussert werden. Breltünd 23. 9.. Das zur Zeit äusserst geringe Angebot an Fohlen gibt mir Anlass zu der Vermutung, dass Pfullendorf. Salem(mt Zucht- die Fohlen zum Teil zurückgehalten werden in der Annahme, dass die Preise wieder herauf- hengsttonlen 15.9. 10.00 e 1 50 Hierzu bemerke ich, dass die Schätzpreise in absehbarer Zeit keine Anderung Pfullendorf 24. 8./28. 9.„ 1 2. 8.6. 0. Der Landesbauernführer: Engler- Fü lin. Lippertsreute 4. 8./ 1. 9. 5 0 Seckach 14 10 900 Vehm late 0 des K en ee 80 22. Juli 1943 NMesskirch 14.0. 9.00 Viehm. Platz f i Stetten 14.9 15,00 a Rats Betrifft: Preise für Schlachtrinder ab 25. Juli 1943. Engen 4. 10. 9,00 Viehm. Platz Nachstehend gebe ich die auf Grund der Anordnung Nr. 16 vom 16. 7. 1943 der Haupt alds hut Säckingen 12. 8./16. 9. 10,00 vereinigung der Deutschen Viehwirtschaft und meinen Anordnungen Nr. 32 vom 28. 12. 1937, Stühlingen 12. 8./ 16. 9. 10,00 Nr. 39 vom 7. 8. 1939, Nr. 42 vom 7. 3, 1940 und Nr. 67 vom 13. 11. 1941 gültigen Preise Tiengen 12. 8. 10,00 für Schlachtrinder je 50 kg Lebendgewicht in Reichsmark bekannt: (mit Zuchthengstf.) I. 9. 10,00 a) Marktpreise auf den Schlachtviehmärkten Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Ludwigs- 33 hafen, Baden-Baden, Heideiberg, Lörrach und Offenburg in der Zeit vom; Bl Basa 10. 8./7. 9. 8,00 Viehm. Platz Gättun Schlacht- 25.7.— 21.8.1943 22.8.— 18.9.1943 19.9.—16. 10.1943] ab 17.10.1943 ttung Schwarzach 28. 6/28. 8. 8,00 Klosterhof Wert klasse RU RU RM 51 Achern 20. 9. 8,00 Turnhalle————— Freiburg.... Freiburg 2. 8.6. 9. belm Peterhof Ochsen 4 47,.— bis 50,.—46,.— bi 45.—— bis 47 „Firchzarten 2. 8./ 6. 9. Zur Krone Ochsen b 43,.—„ 40. 42 155 41 405 5 Jottenheim 2. 8.6. 9. Bahnhof wirtschaft Ochsen 0 88,„, 8 80.„ Waldkirch 16../ 20. 9. Zum Hirschen d„ 32,50 15 1 Denzlingen 16. 8./20. 9. Zum Ochsen 2 40,.—„ 49, 45,.—„ 44.— 5 Emmendingen 16. 8./20. 9. Grüner Baum b„ 40,.— 8 8550 16. 8./ 20. 9. Rathaus 0 82,.—„ 40,— 31,.—„ 30,.— e Peter d„ 31,50. dn nenden) es.. 10.00 ee, e 48,.— 1 enzingen 1 b 41,.—„ 44,.— 40,.—„ 39.— 1 (mit Zuchtnengstt.) 12. 8. 10,00 Bullen„ 31.„ 30. 30. 20.— 8 Mülhem. Müllheim Bullen 4„30,50 3 5 5 (mit Zuontnengstt) 6.9. 10,00 Kühe a 45.„ 48. 44.—„ 43.— 8 Staufen Kühe b 17JCC00000 38,.— 15 Kandel„ Kühe 0 29.„ 27.30. 1 andern Kühe d 28,50 5 32075 3 Lörrach Keine feste Termine b) Prei N 1 1 3 e 5 Schopfiteim b) Preise auf den Vertellungsstellen Bruchsal und Konstanz in der Zeit vom: Zell 5 Senda Gattung Schlacht- 25.7.— 21.8.1943 22.8.— 18.9.1943 19.9.— 16.10.1943] ab 17.10 Offenburg Lahr 2.8.6. 9. 9,00 Iilchhof 5 RM. RM RM RMI Kürzell 2. 8./ 6. 9. 11,00 Zum Löwen 8 e M. Ogenburg 2. 8./6. 9. 15,00 Viehm. Halle Ochsen a 46,.— bis 49,.— 45,— bis 48,— 44,— bis 47,.— 43,— bis Wäustätt 4. 8. /. 9. 9,00 Zum Adler Ochsen b 4„,, ß Rheinbischofsheim 4. 8./ 1. 9. 12,00 Zur Pfalz Ochsen 0 32,—„ 40,.— 81,.—„ 39,—] 30,—„ 38,.— 5 Renchen 4. 8.71. 9. 15,00 Rath Ochsen d 31,50 5 975 5 „ aus„„„ 30,50„ 29,50 Altenheim Fürsen a))!!! 8 (mit Zuchtnengstt) 17. 9. Fürsen b 41.—„ 44,— 40.—„ 43,.— 30. 4. 38. TIERZUcHTAMT ME USTADr Pen 4 22; 5 Ars 29 2 5 WotnʒhB.. St. Georgen 28. 9. 14,00 Gasth. Sonne Bullen a*** 49— 222 8 2 Haslach 27. 9. 8,30 Marktplatz Bullen b Z! Wolfach 20. 9. 8,30 Sportplatz Bullen 0 0, 8 2 e.„ e e TIERZUcHTAUHT UE ELSER0 Küe d„ 20,50 2. a b 44.—„ 47.— 43. 2 8 5 Bruchsal. Eppingen 155 5„ 5 5»fIçÿce (mit Zuchthengstt) 24. 9. 10,0 Turnhalle 5—„ ß Sinsheim(m. Zht.) 25. 8. 10,00 Robert- Wagner- Plat 2— 4„ r nen 20 85 10,00 2 Kühe d„ 27,50„ 26,50„ 25,50„ 24,50 Heldelberz... Großsachsen 27. 8. 10,00 Sportpl Für Ausstichtiere kann auf den unter a und b genannten Schlachtviehmärkt, Seckenheim 1. 9. 10,00 portplatz Verteilungsstellen ein Ausstichzuschlag von 11 Walldorf. 1. 9. 14,00 Beim Rath 5,— RM. für Ochsen 5,— RM. für Färsen Hdlb.-Kirchheim 2. 9. 10,00 eee 5 en e een 3.— RN. für Kühe 5 Mauer 2. 9. 14,00 Beim Rathaus je 50 kg Lebendgewicht gezahlt werden. Farlsru ne Linkenheim 28. 8. 10,00 e) Preise auf der Verteilungsstelle Lahr in der Zeit vom: Pier 14. 9. 10,00 Marktplatz 0 „ 14. 9. 14,00 Kappelhof Gattung 25.7.— 21.8.1943 22.8.— 18.9.1948 19.9.—16. 10.1943 dab 17.10.1943 Kennenenwepdett) fel. 8 10.0 sdortolatz.———— 1 ngen 0 Tosb ach... Mosbach 0 8 1 0 bis 48,50 bis 47,50 bis 10.50 (mit Zuontnengstt.) 28.9. 10,0 Mänrst. 11 1 8 4 2. Osterburken 18.8. 10,00 Sportplatz 1210, 4780„ 46,50 7 45.50„ 44.50 Bun 19. 8. 10,00 Am Bullenatall 9 n 47.50„ 46,50„ 45,50„ 44,50 udau 19. 8. 14,00 Beim Rathe relse auf den Vertellungsstellen Singen und Villingen 1 5 Tauberblschofsheim. Tauberbischofshelm a 8. (mit Zuchthengstf.) 26. 8. 10,00 i 3 ostf.) 5 1269 ee 8 26.7.— 21.8.1943 22.8.—18.9. 1043 19.9.— 16.10.1043 ab 17.10.1943 Werthelm 3. 8/7.. 10,00 Markthalle— RX. RM. RM. Auf diesen Schätzort müssen alle zum Verkauf kommenden Nutz 5 8 5 endlen Nutzpferde und-fohle— sowie Zuchtstuten und-fohlen, zur Schätzung vorgeführt werden. Stallschätzungen durfen 7 125* 19 475 1 5 bel Nutapferden nur mit Genehmigung des Herrn Kreisbauernführers. bei Zuchtpferden nur Bullen 5. e 85 1 8 e mit Genehmigung des Badischen Pferdestammbuches erfolgen. Bel genehmigten Stallschätz- Kühe 8 47.— 8 40. 3 2 0 4 **** 3 418 Wochenblatt der Landesbauernschaft Baden, Folge 31 vom 31. 7. 1963 Jane Au be Url Luer Nule 01 Verden 94 ad 1 Ie n e dh wobl; Woche in inn a1 1 en burn Freise ausserhalb der Mürhte: Preisgebiet 1(dte Stadtgemeinden: Frankenthal, Ludwigshafen, Heppenbehmn, Lampertheim, Viernheim und die Landkreise Frankenthal, Ludwigs- hafen, Mannheim, Heidelberg, Bruchsal, Karlsruhe, Rastatt, Bühl, Kehl, Odkenburg, Lahr, Wolfach, Emmendingen, Freiburg, Müllheim, Lörrach, Säckingen und Konstanz) in der Zeit vom: 25.7.— 22.8.— 19.9.— ab Gatt ung Lleferbedingung 21.8.1948 18.9.1943 16.10.1943 17.10.1943 1 RM. RM. RI. RM. Ochsen ab Stall bis 46,50 bis 45,50 bis 44,50 bis 43,50 ſrel Empfangsort„ 48,50„ 47750„ 40,50„ 15,50 Fürsen ab Stall„ 45,50„ 44.50„ 43,50„ 42,50 be kmpfangsort„ 47.50„ 40,50 1 45,50„ 44.50 Bullen ab Stall„ 44,50„ 48,0„ 42,0„ 41,50 8 frei Empfangsort„ 46,50„ 46,50„ 44,50„ 43,50 Kühe ab stall„ 44.50„43,50„ 42,50„ 41,50 trei Empfangsort„ 46,50„ 45,50„ 44,50„ 43,50 Preisgebiet II(die Landkreise Mosbach, Sinsheim, Villingen, Neustadt(Schwarz- wald), Donaueschingen und Waldshut) in der Zeit vom: 25.7.— 22.8.— 19.9.— ab Gattung Lieferbedingung 21.8.1943 18.9.1943 16.10.1943 17.10.1943 RM RM. RM. RM. Ochsen ab Stall bis 46,50 bis 45,50 bis 44,50 bis 43,50 trei Empfangsort. 1 8 3 Fürsen ab Stall. 5 E„ 44.80„ 43,50„ 42,50 frei Empfangsort 0„ 46,.—„ 45.—„ 44.— Bullen ab Stall 3„ 43,0„ 42.50„ 41,50 5 tre iuplangsort* ö„ 45,.—„ 44.—„ 43,.— . Kühe ab Stall F 131080 42,50„ 41,50 frei Empfangsort 133„ 45,.—„ 44,.—„ 43,.— Preisgebiet III(die Landkreise Tauberbischofsheim, Buchen, Stockach lingen) in der zeit vom: und Uber- 0 7.— 48. 19.9.— a Gattung Lieferbedingung 2 1943 18.9.1943 16.10.1943 17.10.1943 RM. RM. RA. RM. Ochsen ab Stall bis 46,.— bis 45. bis 44. bis 43. 8 frei Empfangsort„ 47,50„ 46,50„ 45,50„ 44,50 Färsen ab Stall„ 45,.—„ 44.„ 43,.—„ 42,.— frei Empfangsort„ 46,50„ 45,50„ 44,50„ 43, 50 Bullen ab Stall„ 44.—„ 43,„ 42,.—„ 41.— 2 frei Euplangsort„ 45,50„ 44,50„ 4,50„ 42,50 Kühe ab Stall 8„ 49.—„ 42,„ 44, frei Empfangsort 2„ 44,50„ 43,50„ 42,50 Vorstehende Preise treten am 25. Juli 1043 in Kraft. Mit gleichem Zeitpunkt verlieren die am 31. 8. 1942 verötfe tigkeit. 5 Karlsruhe, den 22. Juli 1943. Der Vorsitzende des Viehwirtschaftsverbandes Baden gez. Ru doll ph. utlichten Preise ihre Gül- ano RD⁰Uαν,HipepY77 des Viehwirtschaftsverbandes Baden vom 23. Juli 1493 Betriſft: Belieferung der Grossverbraucher mit inländischem Nieder- und Schalenwild durch Wildhandelsbetriebe Aufgrund der Verordnung über die öffentliche Bewirtsch Uchen Erzeugnissen vom 27. 8. 1939(Reichsgesetzblatt I S. 1 Ottentliche Bewirtschaftung von Tieren und tie IS. 171% in der geltenden Fassung in ve vereinigung der Deutschen Viehwirtschaft vom 7. blatt Nr. 29 vom 11. 5. 1943) wird mit der Deutschen Viehwirtschaft in Berlin 5 8 1 (J) Sämtliche Wüldhandelsbetriebe in den Grosst mit ablieferungspflichtigem Wild freigegebenen Ger gebietes haben von allen ihren verbraucher g und zwar 10% an Hotels, und 15% abzugeben. 5(2) Die gleiche Regelung Verbandsgebietes, halten. 5 2 Der Nachweis der Abgabe an Grossverbraucher is vom Wildhandel zu erbringen, in der neben de das Datum der Abgabe und die Abga Verstösse gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. * 8 angeordne 2 t: aftung von landwirtschaft- 521) der Verordnung über die chen Erzeugnissen vom 7. 9. 1939(RGBl. bindung mit der Anordnung Nr. la der Haupt- 5. 1943(Reichsnährstandsverkündungs- Lustimmung des Vorsitzenden der Haupt vereinigung ädten und in den für die Belleferung neinden innerhalb meines Verbands- Wareneingängen an Nieder- und Schalenwild 25% an Gross- Gaststätten und ähnliche Gross verbraucher an Werkküchen der Rüstungsindustrie und Lazarette gilt. für die übrigen Wildhandelsbetriebe Innerhalb meines wobei jedoch obige 25% nur aus der der Ablieferungspflicht in die Gross- städte und freigegebenen Gemeinden nieht unterliegenden Wildmenge zu errechnen sind. (3) Im übrigen sind die Eingänge an Wild der Verteilung an Einzelverbraucher vorbe- t durch eine laufend geführte Liste n genauen Anschriften der Empfänger auch bemenge zu vermerken ist. 9 3 Diese Anordnung tritt am 2. August 1943 in Kraft. Karlsruhe, den 23. Juli 1943. Der Vorsitzende des Viehwirtschaftsverbandes Baden gez. Ru doll ph. ANO RHRDONMVUNG Nr. 76 des Viehwirtschaftsverbandes Baden vom 12. Juli 1943 Betreff: Preiss für Lämmer und Jährlinge. Aufgrund der Verordnung über den Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh vom 22. November 1935(RGBl. I S. 1353) und der Anordnung Nr. 13 der Haupt vereinigung der Deutschen Viehwirtschaft vom 24. Mai 1943(RN VBI. S. 210) wird mit Zustimmung der Hauptvereini- gung der Deutschen Viehwirtschaft und der Preisbildungsstelle angeordnet: 9 1 (J) Der Verkauf von Lämmern und Jährlin verbandes ausser nach Gewicht auch nach Paaren erfolgen: (2) Beim Verkauf nach Paaren beträgt der Höchstpreis je Paar: Für Lämmer und Jährlinge mit einem Durchschnittsgewicht je Paar bis 50 kg RM. 50,.— von 51— 60 kg 75 60,.— von 61— 80 kg„ 85, von 81—100 kg„ 106,—, von 101—110 kg„ 115, über 110 kg 5 180. 8) Beim Verkauf von Hammeln und Merzen, die nicht werden, sind die festgesetzten Höchstpreise ebenfalls zu bea (4) Diese Höchst preise sonstige Abnahmestelle. gen kann im Gebiet des Viehwirtschafts- zu Schlachtzwecken gekauft chten. gelten für beste gesunde Tiere; bei Tieren geringerer Qualität und bei offensichtlich leichteren Tieren haben angemessene Preisabschläge zu erfolgen. Die Höchst preise gelten sowohl beim verkauf ab Erzeuger wie ab Viehhandelsbetrieb oder Wochenblatt der Landesbauernschaft Baden, Folge 31 7 Ad.-Hitler-Str. . 22 i 5 Verstdese gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Bestimmungen bestes Diese Anordnung tritt am 2. 8. 1048 in Kraft. Karlsruhe, den TA. Juli 1943. Der Vorsitzende des Viehwirtschaftsverbandes Baden gen. Rudolph. GENERALVERSAMMLUNGEEN: Ab Ruræungen und Zeichenerkldrungen gielie Folge 10/943, Seite 154 Sonntag, den g. August 1943 Königschaffhausen, L. B. A. V., 14 Uhr,„Rathaus“, T. O. 1. 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der Vor- stand; Hassler, Kublin. Königschafthausen, Winzerg., 15 Uhr,„Rathaus“ stand: Bury, Hassler. „T. O. 1—4, 6, 7, 8, 21, 22. Der Ver- Wolfen weller, L. E. V. G., 14 Uhr,„Löwen“, T. O. 8(Neuwahlen). Der Vorstand: Kaiser, Kratt. Sonntag, den 18. August 1943 Herrenschwand, L. E. V. G., 20 Uhr,„Schulhaus“, T. O. 1—3, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Steinebrunner, Dietsche. Lenzkirch, L. E. V. G., 10 Uhr,„Wilder Mann“, F. O. 1—5, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Schelb, Schmidt. Menzingen, Sp. u. D., K., 14 Uhr,„Adler“, T. O. 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 21, 22. Der Vorstand: Vogel, Hoffmann. Menzingen, L. E. V. G., 15 Uhr,„Adler“, T. O. 1—5, 7, 8, 21, 28. Der Vorstand: Gabriel, Hoffmann. Nordrach, L. E. V. G., 14,30 Uhr,„Kreuz“, F. O. 1, 2, 4, 5, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Muser, Spitzmüller. Ubstadt. L. E. V. G., 15 Uhr,„Salzbad“, T. O. 1—3, 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Beyerle, Neff. Waltershoten, Sp. u. D. K., 13 Uhr,„Adler“, T. 0. 1—5 ler IL. Hodapp I. 7, 8, 21, 22. Der Vorstand: Glöck- Nachruf! Mitten aus seiner Tätigkeit heraus ist am 19. Jull dieses Jahres Herr Direktor Pg. Carl Kleis er Geschäftsführer und Vorstands mitglied der Badischen Bauern- Krankenkasse im Al- ter von 57 Jahren an einem Herzschlag verschieden. Das Werk, das Dir. Kleiser in unermüdlicher Arbeit in der Badischen Bauern-Krankenkasse aufgebaut hat, ist das Denkmal seiner Arbeit, mit dem er sich ein bleibendes Andenken im Badi- schen und Elsässischen Bauerntum ge- setzt hat. N Landesbauernschaft Baden: Engler-Füßlin, Lbf. Der Vorstand der Badischen Bauern- Krankenkasse: ftudolph. Kleiner Anzeiger 0 Herma Zugochse, pr. Eins p. zu verk. Hockenheim, 1 Granitbrunnentrog, neuwertig, 2,20. 0,90 zu verkaufen. Adr. Vertausche ein, 3jäh- zu erfragen beim Ver- rigen schweren Wal- lag K 324.. lach, gut eingefahren Lanz-stronpresse, ein- u. zweispännig, sehr gut erhaltene, alle Garantie, gegen 5 schwere Bauart, 1500 ein gutes Stutfohlen, Kanalbreite für RM. Verkäufe 0 Stellengesuche Heirai Argeitsmaid suem als Land wirtsch.-Lehr- mädchen auf grösse rem Gutshof eine Lehrstelle. Eintritt am 1. Okt. Angebote an die Geschäftsst, des Bl. unt. K. 321. Gesucht zu baldigem Zintritt für grösseren Gutsbetrieb tüchtige Stütze für Küche u. Haus. 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Stellvertreter: Werner Saegert, gültig. Verlag: Reichsnährstandsverlag G. m. Druck: Straßburger Druckerei& Verlagsanstalt A. und 18 Rpf. Zustellungsgeld. Einzelpreis 13 Rpf. 40 Straßburg. Anzeigenleiter: Karl Dorffer, Straßburg. Zur Zeit ist Anzeigenliste Nr. 11 H., Zweigniederlassung Oberrhein, Straßburg(Els.), Kronenburger Ring 21 3. G., Straßburg, Maurerzunftgasse 15. Bezugspreis vierteljährlich RM 1.32(einschließlich 9 Rpf. Roland Schulze, Berlin. Verlagsleiter:. Postzeſtungsgebühr) Wochenblatt der Landesbauernschaft Baden, Folge 31 vom 31. 7. 1943 0 1 b —