Für die V d e r Univerſitaͤt Freiburg. A u 5 „ des Prorektors und Conſiſtoriums geſchrieben v o n Dr. Karl von Rotteck, Hofrath und Profeſſot, e eihhetg i der Herderſchen Univerſitäts⸗Buchhandlung. 0*56 1 865 ht die 0 fr lör ie Fehalent eien ſhle 101* Ualhergt uänd/ u.. Munden, ſug kiute Fuͤr die Erhaltung der Univerſitaͤt Freiburg. Eine vor Kurzem erſchienene Druckſchrift:„Für die Erhaltung der Univerſität Heidelberg. Im Nah⸗ men der Lehrer der Univerſität ausgearbeitet von Dr. Karl Salomo Zachariä, derzeitigem Prorektor der Univerſität.“— hat das Publikum von den Ge⸗ fahren unterrichtet, welche jüngſt die Fortdauer der Univerſität Heidelberg bedrohten, ſo wie von den Gründen, worauf dieſelbe die Hoffnung ihrer Erhal⸗ tung baute, und deren weiſer und gütiger Würdi⸗ gung ſie ſolche Erhaltung auch wirklich dankt. Kein ſchöneres Denkmal kann eine Regierung ſich ſetzen, keines, das geeigneter wäre, ihr Liebe und Zutrauen zu gewinnen, als wenn ſie Publizi⸗ tät in allen Verhandlungen über gemeinwichtige Sachen duldet oder ermuntert; und es mag als er⸗ freuliches Zeichen einer Zeit gelten, wenn Einzelne oder Gemeinweſen in der Publizität einen Schirm oder eine Bürgſchaft für ihre Rechte und für ihre Wohlfahrt finden. —— Die Univerſität Freiburg hat das Glück, unter derſelben Regierung zu ſtehen, wie Heidelberg; ſie findet durch ähnliche— vielleicht dringendere— An⸗ läſſe wie dieſe ſich aufgefordert, ihre höchſten Inter⸗ eſſen, ja die Frage um ihre Fortdauer vor das Tri⸗ bunal der öffentlichen Meinung zu bringen. Sie thut es freimüthig und zutrauensvoll, wohlwiſſend, daß— wenn der Einzelnen Meinung und in der eignen Sache trüglich— doch die öffentliche Meinung ſtets gerecht, und daß ihr Urtheil einer erleuchteten Regierung ſtets ehrwürdig ſeie. Ja, wir ſind, ſeitdem die Schrift der Heidelb. Univerſität erſchienen, demnach die öffentliche Verhandlung dieſer Angelegenheit im Gang iſt, nicht nur berechtigt, ſondern ſelbſt verpflichtet, vor jenes Tribunal zu treten, weil uns bei ſolcher Ver⸗ handlung die Vertheidigung ſowohl der gemeinen Sache als der eignen zuſteht und obliegt. In jener Schrift wird nämlich laut verkündet, daß„von Manchen das Leben der einen von den zwei Univerſitäten als der Tod der andern betrach⸗ tet werde.“— Wenn dem wirklich alſo iſt, ſo könn⸗ ten unter den„Manchen“ auch ſolche ſeyn, de⸗ ren Meinung gewichtig, deren Wort von wirkſamer Kraft wäre; und für ſolchen Fall erſcheint die Univ Freiburg theils als Streitgenoſſin, theils als Gegenparthei jener von Heidelberg. Sie iſt Streitgenoſſin, in ſo fern jene Meinung von der Unverträglichkeit der Fortdauer beider Univerſttäten bekämpft werden muß. Und legt unte( ng Aihccſt ſacen Scht 01l%0 — 3— hier liegt ihr ob, zu ſuppliren, was Heidelberg ver⸗ ſäumte,(denn außer einer wörtlichen Verwah⸗ rung gegen den Verdacht eines Angriffs auf unſere Univerſität finden wir darüber nichts in der frag⸗ lichen Schrift) und mit allen Kräften für die ge⸗ meinſame Erhaltung, d. h gegen die Idee der Aufhebung einer oder der andern zu ſtreiten. Sie iſt Gegenparthei, wenn ſolche Idee ſich behauptete, und alſo wirklich das Loos zwiſchen Beiden geworfen würde. Für dieſen traurigen Fall heiſcht die Pflicht der Selbſterhaltung oder der Vertretung des Gemeinweſens, welchem wir ange⸗ hören, die unumwundene Darſtellung des eigenen Rechts, I. Die Univerſität Freiburg als Streit⸗ genoſſin Heidelbergs. Richt in Anführung von Gründen, welche im Allgemeinen beiden Univerſitäten zu Statten kommen können, jedoch ſpeziell nur für die eine angeführt, und auch nur nach den beſondern Ver⸗ hältniſſen dieſer einen dargeſtellt und berechnet ſind, zeigt ſich ſolche Streitgenofſenſchaft. Denn es mö⸗ gen wohl— wie die Heidelberger Schrift anerkennt, und freilich nicht zu hindern ſteht— dieſelben allgemeinen Betrachtungen für Beide ſtreiten: aber doch vielleicht für die eine mehr als für die andere, und zumal für diejenige ſcheinbar mehr, von welcher ſie nur einſeitig, und nur mit Rückſicht auf die eigenen Verhältniſſe geltend gemacht werden. Es „„„ ſteht alſo immer die eine mit dem relativen Ge⸗ wicht oder mit der Behauptung des Ueberge⸗ wichts ſolcher Gründe der andern feindlich gegen⸗ über, ſo lange die Meinung gilt, von beiden eine müſſe fallen. Nur in der Bekämpfung dieſer Idee, oder in Aufſtellung von Grundſätzen, welche durchaus gleiche Anwendbarkeit für beide haben, und auch als ſolche anerkannt werden, liegt das gemeinſame Intereſſe Beider. Alles aber, wobei eine Vergleichung Statt finden kann, iſt in ſo fern Partheiſache. Die Univ. Freiburg iſt, ihrer Geſinnung nach, wohl geeignet, als Streitgenoſſin Heidelbergs aufzutreten; ſie hat nicht einmal nöthig, gegen einen Verdacht der Feindſeligkeit ſich zu verwah⸗ ren, als welcher von Niemanden auf ſie geworfen wird. Der Verfaſſer dieſer Schrift insbeſondere liebt und verehrt die Univ. Heidelberg und ihre berühmten Lehrer mit aufrichtiger und inniger Em⸗ pfindung, und hat ſchon früher ſolche Geſinnung öffentlich kund gethan“). Mit Stolz und Freude kämpft er für die gemeinſchaftliche Sache; mit Be⸗ trübniß tritt er in die Schranken des einſeitigen Streites. Man ſagt:„Zwei Univerſitäten ſeien zuviel für das Großherzogthum Baden; alſo müſſe die eine eingehen.“— gehaltene akademiſche Gedächtnißrede auf Karl Fried⸗ pich zu berufen. Git! beelth! ſit Mache geal bes Landt Aaag guf! Es iſt wahr, Baden hat nur eine Million Seelen Bevölkerung; es könnte eine Univerſität für dieſelbe genügen. Aber die geographiſche Geſtalt des Großherzogthums, das in der Länge wohl 60 Stunden mißt, macht den Beſitz zweier ho⸗ her Schulen den eigenen Unterthanen ſowohl, als jenen der vielen fremden Staaten, mit welchen Ba⸗ den zuſammengrenzt, zur großen Wohlthat. Die Verſchiedenheit der Religion macht ſie dabei faſt zum Bedürfniß. Auch wird durch den Wetteifer der zwei Uni⸗ verſitäten ein für beide nützlicher Sporn der Geiſtes⸗ thätigkeit erzeugt, eine ſicherere Bürgſchaft des freu⸗ digen Wirkens, des Strebens nach Vervollkomm⸗ nung, als, bei iſolirtem Daſein der einen, die ſorgfältigſte Pflege, die wachſamſte Aufſicht der Re⸗ gierung ihr geben könnte. Es wird durch die ver⸗ ſchiedenen Elemente, Grundlagen und Ver⸗ hältniſſe beider nicht minder als durch ihre Ri⸗ valität ſowohl die Einſeitigkeit vermieden, als dem Entſchlummern auf unbeſtrittener Ehrenſtufe geſteuert werden. Und ſind denn die teutſchen Univerſitäten bloß als Landesanſtalten zu betrachten, einzig und allein auf das geſonderte Bedürfniß desjenigen Für⸗ ſtenthums berechnet, in welchem ſie beſtehen?— Sind ſie nicht vielmehr gemeinſame Beſitzthü, mer der teutſchen Nation, des großen teut⸗ ſchen Vaterlandes? ja wohl koſtbare Beſitzthü⸗ mer, da von ihnen vorzüglich der wiſſenſchaftliche Ruhm Teutſchlands, und der ganz eigene Charakter der teutſchen Geiſtesbildung ausgieng und noch fetzo ausgeht, und da von ihnen vorzugsweis die edlere öffentliche Meinung— dieſes wichtige Natio⸗ nalband— erzeugt oder gelenkt wird!— Welche teutſche Regierung wird ihren Staat als ſo ganz abgeſchloſſen, den Kreis ihrer Pflichten als ſo enge gezogen betrachten, daß ſie vermeine, nicht auch jenſeits ihrer Landesgrenzen auf die gemein⸗ vaterländiſchen Dinge ihren Blick richten, das Ge⸗ ſammt⸗Intereſſe der Nation ehren und wahren zu müſſen?? Welche wird nicht einen Ruhm darin finden, durch ihre einheimiſchen Schätze und An⸗ ſtalten zugleich für ganz Teutſchland wohlthätig zu wirken, ja einen Ruhm darin finden, Depoſitär oder Schirmherr einer nach Geiſt und Zweck na⸗ tionalen Anſtalt, eines National-Beſitzthums zu ſeyn? Alſo nicht, ob Baden eine von ſeinen beiden Univerſitäten miſſen könne, ſondern ob eine derſel— ben für Teutſchland überhaupt, und insbeſon⸗ dere für Südteutſchland entbehrlich oder unnütz ſeie? muß gefragt werden. Schon hat unſere Nation durch die Stürme der jüngſt verfloſſenen Zeit, durch den Geiſt der Zer⸗ trümmerung, welcher ſchonungslos alles Alte und Heilige umſtürzte, von ihren hohen Schulen eine bedeutende Zahl verloren. Jeder neue Verluſt würde doppelt ſchmerzlich ſeyn. Auch iſt's ein an⸗ derer Geiſt, der itzo waltet oder walten ſoll. Nicht gel d Reth uhage che — länger gebietet einer unſeligen Nothwendigkeit eiſer⸗ nes Geſetz. Der Friede iſt wiedergekommen, und— menſchlicher Ausſicht nach— auf lange geſtchert. An ſeiner Hand ſind das verſcheuchte Recht, die bürgerliche Ordnung, die Humanität zurückgekehrt. Sie alle fordern zur Erhaltung des noch Beſtehen⸗ den, ja zum Wiederbau des Umgeſtürzten, oder zu neuer Gründung auf. Die Aufgabe unſerer Zeit iſt zu heilen, und nicht neue Wunden zu ſchlagen. Daß Teutſchland der Univerſitäten nicht zu viele habe, geht aus dem noch unverhallten Klageruf über den Untergang derjenigen, welche im Sturm der jüngſten Zeit gefallen ſind, und aus den Planen erleuchteter Regierungen zur Gründung Anderer her⸗ vor. Daß aber Südteutſchland der hohen Schulen nur zu wenige beſitze, iſt augenſcheinlich. Ein ſchädliches, die gleichförmige Entwicklung des Nationalgeiſtes hemmendes Mißverhältniß iſt hierin zwiſchen Süd und Nord. Durch Aufhebung einer von den Badiſchen hohen Schulen würde es noch auffallender werden. Ein Blick auf die beſondern Verhältniſſe beider Univerſitäten zeigt dieſes noch deutlicher. Heidel⸗ berg, als an der äußerſten Grenze des Staates gelegen, gehört ſchon dadurch zur Hälfte den Frem⸗ den(5. h. nicht Badiſchen Teutſchen) an. Der Wirkungskreis Freiburgs aber umfaßt nach dem Zweck ſeiner Stiftung und nach ſeinen ganz eige⸗ nen Verhältniſſen einen großen Theil zumal des katholiſchen Südteutſchlands. Insbeſondere beirach⸗ 10— ten die katholiſchen Würtemberger dieſe hohe Schule faſt wie ihre eigene, und nicht ohne Grund, da faſt die Hälfte ihres Beſitzthums im Würtem⸗ bergiſchen liegt. Dieſes natürliche Verhältniß iſt in der neueſten Zeit durch die liberale Geſinnung Seiner Majeſtät des glorwürdigſt regierenden Kö⸗ nigs wieder befeſtigt worden. Nicht nur geſtattet Allerhöchſt Derſelbe ſeinen Unterthanen den Beſuch der Univerſitätt Freiburg; ſondern ſie hat auch von ſeiner Huld noch allerneueſt die allergnädigſte Ver⸗ ſicherung der fortwährenden Theilnahme Seiner Majeſtät an allen ihren Ereigniſſen in Höchſteignen, wiederholten Handſchreiben erhalten. Aber auch für den Badiſchen Staat Selbſt ſind beide Univerſitäten vielfach vortheilbringend, und es würde die Aufhebung einer wie der andern für denſelben ein öffentliches Unglück ſeyn. Die Unkoſten der Erhaltung können nach den hier vorwaltenden Verhältniſſen kaum in Betrach⸗ tung kommen. Ausgaben auf zweckmäßige Verviel⸗ fältigung oder Vervollſtändigung der Lehranſtalten ſind wohl, nach der Schätzung liberaler Regierun⸗ gen, diejenigen, welche den meiſten, d. i. den edel⸗ ſten, und dem Staatszweck vorzugsweis entſprechenden Gewinn geben. Die höchſte Kultur, demnach ver⸗ breitete Geiſtesbildung, mit welcher jene des Jemü⸗ thes gleichen Schritt hält, Flor der Kunſt und Wiſ⸗ ſeuſchaft, Ueberfluß an tüchtigen Männern für alle Staats⸗Dienſte, für alle Sphären geiſtiger Thätig⸗ keit und edlerer bürgerlicher Geſchäfte— kaun et eeeeeee ae niäh Uithſchef ea e zet hg was Koſtbareres geben?— Können die dahin ab⸗ zu zweckenden Anſtalten leicht zu theuer bezahlt wer⸗ „den??— Und ſelbſt nach bloß pekuniärer Schä⸗ tzung, wird nicht, was da mit einer Hand ausge⸗ an geben wird, meiſt vervielfältigt mit der andern wie⸗ der eingenommen??— Wenn auch unſere beiden zun Univerſitäten unmittelbar vom Staat aus ihre Sub⸗ 0 ſiſtenz erhielten, ſo würde ſchon durch den erhöhten 1 Flor der beiden Univerſitätsſtädte und ihrer Umge⸗ „bungen, durch den vermehrten Kapitalwerth aller Häuſer und Gründe, durch Belebung des Ackerbaues an und der Induſtrie in einem weiten Steuerbezirk, alſo durch höhern Ertrag oder leichtere Einbring⸗ lichkeit der Steuern die Ausgabe vergütet. Die Zuflüſſe vielen fremden Geldes, ſo wie i der verhinderte Ausgang des eigenen ſind abermals baarer Gewinn für den Staat. Denn, ob 0 Heidelberg, ob Freiburg aufhöre, ſo werden viele Fremde, dort die Nordiſchen, hier die Südlichen, dort die Proteſtanten, hier die Katholiken ausblei⸗ „ben, und dagegen viele Einheimiſche auf fremde Uni⸗ verſitäten ziehen: und endlich zeigt die Wichtigkeit „ und Einträglichkeit des Nordteutſchen Buchhan⸗ dels, der von Univerſitäten aus ſein Leben und „ſeinen meiſten Stoff erhält, daß von Staats⸗ „wirthſchaftlicher Seite die Univerſitäten, und die mit ihnen zuſammenhängenden Verlagshandlun⸗ gen als höchſt gewinnbringende(Bücher⸗) Fabriks⸗ Anſtalten betrachtet, und durch ſie oft aus einer Sphäre, wohin die übrige Handelsthätigkeit nicht reicht, bedeutende Summen ins Land können gezo⸗ gen werden. Dazu kömmt, daß von den zwei Univerſſtäten nur eine die Suſtentation aus Staatsmitteln in Anſpruch nimmt; die andere aber, als welche aus eigenem Fond ſich erhält, ihn im Grund nichts koſtet, daß alſo, ob auch beide beſtehen, doch im Finanz⸗Etat nur eine erſcheint. Daß aber die Aufhebung einer der beiden Uni⸗ verſitäten ein öffentliches Unglück wäre, davon liefert, was Heidelberg betrifft, die vorliegende Schrift des Hru. Hofrath Zachariä den vollgül⸗ tigſten Beweis. Wenn wir hier daſſelbe für Freiburg darthun, ſo iſt der Beweis vervollſtän⸗ digt, und der Hauptſatz, deſſen Vertheidigung unſer gemeinſames Intereſſe iſt, befeſtigt:„Keine von beiden Univerſitäten darf untergehen.“ Wir nehmen die Darſtellung davon und mehreres Andere aus dem acht Monate vor dem Erſchei⸗ nen der Heidelberger Schutzſchrift von dem akade⸗ miſchen Senat in Freiburg an ein hohes Miniſterium eingereichten unterthänigſten Promemoria, und halten für nothwendig, zumal diejenigen Gründe, weiche gleichen oder ähnlichen Inhaltes wie jene Heidelbergs ſind, wörtlich aus unſerer eigenen ältern Schrift anzuführen, um dem Verdacht zu begegnen, als hätten wir ſolche Betrachtungen bloß aus der Heidelberger Schutzſchrift entlehnt. In jenem Promemoria alſo wurde über„die Wirkungen oder nothwendigen Folgen“ der icce eagt: tg hu; hefürchteten Aufhebung unſerer Univerſität Folgen⸗ des geſagt: 1) Seit 1456, alſo ſeit dreihundert ein und ung ſechszig Jahren, gehört die, ausdrücklich für Frei⸗ „ a zahhurg geſtiftete, Univerſſtät) dieſer Stadt und der rund aic ſie in weitem Kreis umgebenden Landſchaft an. Seit dee dieſer langen Zeit— kurze Unterbrechungen durch äußerſte Kriegsbedrängniß ausgenommen— ſind die der belden ſe geiſtigen und pekuniären Früchte dieſer Stiftung f IuStadt und Land zu gutem gekommen; in hundert ann und hundert Kanälen, für Einzelne, für Familien gn und Gemeinden ſegenbringend, unverſieglich ſind die Wohlthaten derſelben ausgeſtrömt; ſie iſt durch ihre von Geſchlecht zu Geſchlecht aufgehäuften, durch unſ fortwirkenden mittelbaren Einfluß ſich vervielfälti⸗ Felthe borgenden Gaben wahrhaft die ernährende Mutter, und ehet.“durch die in alle bürgerlichen und Erwerbs-Ver⸗ nebrerh hältniſſe und ins innerſte Leben dieſes Volkes ge⸗ dem Erſchb drungene Gewohnheit ſolchen Empfangs und % Segens das eigentliche Prinzip ſeiner bürgerlichen Aem Wohlfahrt, ja ſeiner Erhaltung geworden. Die 1, Univerſität aufheben heißt das Land ſeines koſtbar⸗ Line ſten Beſitzthums, ſeiner reichſten und zuverläſſigſten „n Hülfsquelle, der Wurzel ſeines Wohlſtandes und ſei⸗ ** nes Glückes, ja— da rettungsloſe Verarmung den 5)„Durch welche Werk wir hoffen, inſonderheit unſerer Stadt Freyburg un Breisgau Lob, nuz vnd Ehr zu er⸗ werben“— ſind Formalten in dem der Unwerſitat er⸗ theilten— durch feierliche, vertraosmätzzege Annahme von Seiten der Stadt beträftigten— Freiheits⸗Brief. 1 Namen des bürgerlichen Lebens kaum verdient— ſeines Lebens berauben. 2) Nachſtehende, auf Thatſachen gegründete Ueber⸗ ſicht und Schätzung der von der Univerſität aus⸗ fließenden Vortheile wird die Wahrheit obiger Be— hauptung darthun. a) Die Mittelzahl der alljährlich aus dem Aus⸗ land kommenden reinen Renten der Univerſitit beträgt. 20,000 fl. Aus in ländiſchen Gütern und Gefällen zc. bezieht ſie 8 25000 fl. Ueberhaupt 2 8 45,000 fl. Die Summe ihrer hierländiſchen Ausgaben auf Beſoldungen, Penſionen und laufende Bedürfniſſe 1605 nach dem ordentlichen Etat der Summe der Einnahmen ſo ziemlich gleich. b) Aber dieſer Verbrauch iſt der kleinſte Theil]“ des Gewinns, welchen das Land von ihr zieht. Die n Profeſſoren, Beamten und Diener mit ihren Fami⸗ lien, welche ohne ſie meiſt gar nicht hier wären, verzehren neben ihren Beſoldungen noch die Früchte ihres eigenthümlichen Vermögens oder ihrer litera⸗ riſchen Thätigkeit ꝛc., was eine gewiß nicht ungn⸗ ſehnliche Summe beträgt. e) Die Zahl der Studirenden mag nach einem mittlern Durchſchnitt auf 300 angenommen werden). ) Bei der jüngſten Inſeription waren 311: einige frühere— weil der Kriegslärm die Fremden verſcheuchte, und das Heer und die Landwehr die Einheimiſchen in Anſpruch Ane bog u die ſl g Akiggt tun z Wenn Jeder im Durchſchnitt 300 fl. jährlich ver⸗ zꝛxehrt,(gewiß eine mäßige Annahme, aber auch für die hieſigen Jünglinge gültig, als welche ſonſt die gleiche Summe auswärts verzehren, und ſo— c, nach der Cirkulation dieſes Landes entziehen wür⸗ den) ſo giebt dieß eine Summe von 90,000 fl. 1) d) Viele Studenten bleiben nach abſolvirten „Studien noch mehrere Jahre in Freiburg, theils um zu graduiren, oder ſonſt ſich weiter durch Selbſt⸗ ſtidium oder Praxis auszubilden. Ihre Verzehrung kömmt gleichfalls der Stadt und dem Land zum Guten. ) Hiezu kommen die Summen, welche von den, . zur Begleitung oder zum Beſuch ihrer Angehörigen Ausgalen hieher reiſenden Vätern, Freunden, oder auch ſonſt Bebürfniſt der Univerſität willen vorübergehend erſcheinenden Summe Fremden verzehrt werden; weiters der Verdienſt der verſchiedenen Handwerker ꝛc., welche für die Uni⸗ iude Tü verſität ſowohl in ihrer weitläuftigen Wirthſchaft, als zum Behuf ihrer literariſchen Bedürfniſſe arbei⸗ 10 35 ten, und welcher zum Theil in obigem Anſchlag der Ausgaben und reinen Einnahmen nicht erſcheint, e ſondern als Vorauslage von der Bruto⸗Einnah⸗ „ me ſchon abgezogen iſt; weiters die Summen, wel⸗ „che durch die mit der Univerſität verbundenen, oder — nahm— wieſen etwas weniger, nämlich zwiſchen 280 und 300 Studenten aus. Ehedem zählte man meiſt 400 und mehr derſelben. 1) Die Heidelberger Schutzſchrift rechnet für jeden Auslän⸗ der 1100 fl. jährlich. Nach ſolchem Maaßſtab wird hier ſtatt 90%%00 fl. die Totalſumme 330/00 fl. ſeyn.(Nach⸗ getragene Anmerkung.) von ihr abhängigen Gewerbe und Handlungen— zumal Buchdruckerei und Buchhandel— ins Land gezogen werden. Daß der Buchhandel allein(wel⸗ chem ohnehin die Profeſſoren die meiſten Verlags⸗ artikel liefern) dem Land, als in welchem auch der Verdienſt aller untergeordneten Arbeiter verzehrt wird, viele Tauſend Gulden reinen Gewinn ein⸗ bringe, iſt wohl jedem klar. H) Endlich gehört hieher das Erträgniß des an der hohen Schule beſtehenden Stipendien⸗Fon⸗ des von 300,000 fl. Zwar mag ein Theil deſſelben als unter der Verzehrungs⸗Summe der Akademiker begriffen erachtet werden; aber nur ein Theil. Denn vieles beziehen auch Gymnaſiſten, und ab⸗ ſolvirte Akademiker, die nicht mehr in den Inſcriptions⸗Liſten ſtehen, bis zur Graduirung ze. Verwaltungs⸗Koſten, geſtiftete Almoſen oder andere Perwendungen ſind alle für das Land. Ja die Ka⸗ pitalien ſelbſt, als welche im Fall der Aufhe⸗ bung meiſt weg an verſchiedene fremde Familien oder Orte ſtelen, ſind als Wohlthat, ja als ſehr große und tiefwirkende Wohlthat der Univerſität zu betrachten. g) Es iſt wohl ein ſehr mäßiger Anſchlag, wenn das Total dieſer jährlichen Nutzungen zu 200,000 fl. 7) geſchätzt wird. Dieſe Summe wird aber in ſo vie⸗ len kleinen Theilen und verſchiedenen Kanälen über + Nach obigem Maaßſtab könnte man wohl das Doppelt⸗ annehmen. Aber wir wollen lieber zu wenig als zu viell behaupten.(Nachgetragene Anmerkung.) 60 Aelht, 1 ng de g ſen de ſi hfte Stadt und Land ausgegoſſen, vervielfältigt ſich — ih durch die Wirkung der Circulation zwiſchen allen el alan Klaſſen der Einwohner, und bringt mittelbar durch den geſteigerten Werth der Häuſer, der Grund⸗ ſtücke, Miethzinſe und Arbeiten ſo mannigfaltig er⸗ hoͤhten Gewinn, daß ihr eigentlicher Werth für den Wohlſtand der Provinz ganz unſchätzbar wird. 3) Von allen dieſen durch Aufhebung der Uni⸗ verſität verloren gehenden Summen iſt ein großer Theil, als die Renten der im Würtembergiſchen ge⸗ legenen Güter, welche alsdann Würtemberg anheim⸗ ſſelen, dann was die fremden Studenten im Land verzehrten, weiters die an die betreffenden Familien oder Ortſchaften zurückfallenden Stipendienfonde, der ausbleibende Ertrag des auswärtigen Buchhan⸗ dels ꝛc. auch für den Staat ein unmittelbarer Verluſt; mittelbar aber, nämlich durch Vermin⸗ derung der Steuerfähigkeit der Bürger brächte ihm auch das Ganze empfindlichen Nachtheil. 4) Durch Aufhebung der Freiburger Univerſität würde den Söhnen der obern Provinzen die geiſtige Bildung ausnehmend vertheuert und erſchwert wer⸗ den, welches nicht nur ihnen Selbſt fehr ſchmerz⸗ lich fallen, ſondern auch bald ein auffallendes und ſchädliches Mißverhältniß in dieſer Bildung zwiſchen den obern und untern Provinzen verurſa⸗ chen müßte. Von der den Katholiken, welche zwei Drittheile der Badiſchen Unterthanen ausmachen, durch Aufhebung der katholiſchen Univerſität zuge⸗ henden Kränkung werden wir unten reden: mehre⸗ ves anderes aber,(wie z. B. die mit der Univerſität der Stadt und Umgebung dargebotene reichlichere ärztliche Hülfe, Rechtsberathung, auch Privat⸗Un⸗ terricht durch Studirende u. ſ. w.) als welches ſich jedem Unbefangenen wohl von ſelbſt darbietet, über⸗ gehen wir mit Stillſchweigen. 8) Was aber vorerſt oder vorzugsweis den pe⸗ kuniären Nachtheil betrifft, ſo iſt einleuchtend, daß derſelbe um deſto empfindlicher, ja ganz uner⸗ träglich fallen müßte, da ſchon früher die dem Land in ſo vielfacher Beziehung wohlthätigen, den Geldreichthum und die Geldeirkulation ſo mächtig vermehrenden und befördernden Abteien und Klöſter, dann auch das Fürſtenthum der Maltheſer-Ordens⸗ Ritter in Heitersheim, und die Kommenden der Teutſchen Herren aufgehoben, und ihr viele Mil⸗ lionen betragendes Vermögen großentheils außer der Cirkulation des Landes geſetzt worden ſind. Die Univerſität, als das faſt einzig noch übrige Be⸗ ſitzthum, aufheben, hieſſe dem Land den Herzſtoß geben. 6) Auch iſt für ſolches Unheil ein Er ſatz durch⸗ aus nicht möglich, zumal aber derjenige, den man halb und halb ſchon angekündet hat, vollends nich⸗ tig. Freiburg ſoll ein Bisthum und ein Regiment erhalten. Allein a) Das Bisthum würde wohl meiſt aus dem Vermögen der hieſigen Münſterpräſenz, welches oh⸗ nehin der Stadt angehört, und vielleicht auch aus einem Theil der inländiſchen Univerſitäts⸗Güter— 1 ſuft El Aachgf nt f6 lß d Aag de. kgchehden ib Heerln 0 Fhen ſelhſ ſu, dut Litthag het bagt; l uag ſic welche in voranſtehender Ueberſicht(Nro. 2.) die kleinſte Stelle einnehmen— dotirt werden. Ein Biſchof mit ſeinem Kapitel würde weniger verzehren als bloß der Univerſitätskörper an und für ſich be⸗ trachtet. Für die Verzehrung der Studenten und die übrigen bemerkten Erträgniſſe wäre gar kein Surrogat vorhanden. b) Ein Regiment aber kann nie als zuver⸗ läßige Hülfsquelle betrachtet werden, da ſelbſt im Frieden die Standquartiere nach wechſelnden Rück⸗ ſichten beſtimmt werden, und im Krieg, alſo gerade wenn die Hülfe am nöthigſten iſt, alle Standquar⸗ tiere aufhören. Auch möchte, je nach dem für den Friedensfuß beliebten Stand der Armee und nach den von dem Oberland hiezu gelieferten Kontingen⸗ ten, daſſelbe ohnehin einigen Anſpruch auf den Beſitz eines verhältnißmäßigen, d. h. mit ſei⸗ nem Conſeriptions⸗ und Steuerbetreffniß im Ver⸗ hältniß ſtehenden Theils dieſer Armee haben. Ob dann die Truppen nach Freiburg ſelbſt, oder in die umgebenden Landſtädte verlegt würden, wäre für das Oberland im Ganzen einerlei. c) Eben ſo wenig kann unſere Stadt und Gegend von ſelbſt, als durch geſteigerte Induſtrie, Acker⸗ bau, Fabriken oder Handel, ſich aufhelfen. Der Ackerbau hat bei uns ſeine faſt höchſte, nach Be⸗ ſchaffenheit unſers Bodens erreichbare, Stufe bereits erreicht; aber er allein kann unſere gedrängte Volks⸗ menge nicht ernähren, und er braucht zum Gedei⸗ hen ein belebendes Kapital. Zu einem irgend 85* bedeutenden Handel iſt ein ſchiffbarer Fluß, oder ſind andere lokale Vortheile und Verhältniſſe nöthig, welche ſich nicht ſchaffen, ſondern nuf, wo ſie ſind, benützen laſſen. Freiburgs Lage und des umgebenden Landes innere und äußere Ver⸗ hältniſſe ſind— wie unſerer Regierung am beſſen bekannt iſt— der Fabrikation und dem Handel un⸗ günſtig, und beide würden noch tiefer ſinken, wenn durch Aufhebung der Univerſität ihr eigenes Lebens⸗ prinzip, nämlich Unternehmungs-Kapital und Wohl⸗ ſtand, zu Grund gerichtet wären. Wir wollen dieſen Betrachtungen noch einige an⸗ dere beifügen: 7) Es würde eine ſehr geringe Verminderung des Unheils ſeyn, wenn— wie in Antrag gekommen ſeyn ſoll— ſtatt der gänzlichen Aufhebung nur eine theilweiſe verhängt würde, wenn etwa die katholiſch theologiſche und die philoſophiſche Fakul⸗ tät in Freiburg blieben, die juridiſche und medizi⸗ niſche aber aufhörten, oder nach Heidelberg kämen. In ſolchem Fall wären nicht nur die katholiſcher Theologen um den unſchätzbaren Vortheil gebracht, ſich, gleich den Proteſtantiſchen, an einer Univer⸗ ſität(Universitas studiorum) demnach voll⸗ kommener, als an einem Lyceum und an einem ſepa⸗ raten theologiſchen Inſtitut möglich iſt, auszubilden, und alſo die edelſten Intereſſen der Katholiſchen Ge⸗ meinde weſentlich gekränkt: ſondern es würde für Stadt, Land und Staat doch immer die Univer⸗ ſität als ſolche, demnach auch ihr Hauptgut im Ausland und Inland, weil es ihr nur als Uni⸗ verſität angehört, verloren ſeyn. Der Schlag wäre faſt ſo ſchmerzlich als die gänzliche Aufhebung, ja vielleicht noch kläglicher, da er— bei ſeiner ſcheinbaren Milderung, und weil ſofort nicht die ganze Schwere ſeiner Folgen erkannt würde— die allgemeine Theilnahme minder anſpräche, und den traurigen Troſt des lauten Aufſchreiens weniger erlaubte. 8) Auch alle andern Gründe— wenigſtens die allermeiſten— welche noch jenſeits der pekuniären oder ſtaatswirthſchaftlichen— zu Gunſten Heidelbergs angeführt werden, ſtreiten auch für Freiburg, und mögen zum Theil ganz wörtlich, zum Theil mit der einzigen Abänderung des„Proteſtantiſch“ in „Katholiſch“ darauf angewendet werden. Die Vorzüge der Stadt Freiburg als Univerſttäts⸗ ſtadt, ſowohl was die Lage, die Einrichtungen, die herr⸗ ſchenden Sitten und den Charakter der Einwohner be⸗ trifft, ſind ſchon von Andern, zwar nicht ſo vielſtimmig als jene von Heidelberg, doch gewiß mit gleicher Wahr⸗ heit geprieſen worden; obſchon Elnige ſind, welche nicht glauben wollen, daß eine katholiſche Stadt ſolche Vorzüge beſitzen könne, und Andere abgeneigt ſind, es auch zu unterſuchen. Nicht minder iſt für Freiburg wie für Heidelberg wahr, daß ſeine Aufhebung für die Wiſſenſchaft, für die(katholiſche) Religion, für das teutſche Va⸗ terland ſchädlich ſeyn, und daß ſie in traurigem Widerſpruch mit demjenigen ſtehen würde, was bis letzt von unſerer liberalen Regierung zu Gunſten Freiburgs verkündet und gethan worden. Denn auch uns/ und ſchon aus dem Mund weiland SY Königl. Hoheit Karl Friedrichs, glorreichen und geſegneten Andenkens wurde verheiſſen,„un⸗ ſere Uuniverſität werde fortdauern, wenn und ſo lange ſie der Staatskaſſe nicht allzuläſtig falle“(und ſie koſtet ihr wirklich unmittelbar gar nichts); auch Uns wurde die lan⸗ desväterliche Gnade des jetzt regierenden Durchlauch⸗ tigſten Großherzogs, unſeres huldreichſten Fürſten und Herrn in vielen Worten und Thaten kund: auch unſere Stadt und unſer Land ſind ſeinem Herzen theuer, und nicht unwürdig, durch den geſtatteten Fortgenuß derjenigen Beſitzthümer, mit welchen ſie an Baden fielen, ein Monument ſeiner Großmuth und Gerechtigkeit zu werden. II. Die Univerſität Freiburg als Parthei wider Heidelberg. Soweit die Zuſammenſtellung— noch nicht Vergleichung— Freiburgs mit Heidelbergs. So weit alſo unſer gemeinſames Intereſſe, unſer glei⸗ ches Recht.... möge ſeine Vertheidigung wirk⸗ ſam ſeyn! möge nie mehr die traurige Alternatibe erklingen:„Freiburg oder Heidelberg“!— Für den Fall jedoch, daß ſolches geſchehe, für den Fall, daß wirklich das Leben der einen Univerſität der Tod der Andern ſeyn ſollte, fordert eine heilige Pflicht uns auf zur Darſtellung des eigenen Rech⸗ Aallt 60%, deſen s, deſe 0 ürzüöglt Feihyr —101425 Wtagſe Gkoßmun tes/ damit es auf vergleichender Wage gegen jenes von Heidelberg abgewogen, und hiernach das Urtheil der öffentlichen Meinung wie der Regierung mögt beſtimmt werden. Indem wir alſo in die Schranken treten, ſpre⸗ chen wir nicht für uns Selbſt oder für unſere perſönliche Sache. Unſer Loos, das wiſſen wir wohl, wird von einer gerechten und gütigen Re⸗ gierung in jedem Fall alſo beſtimmt werden, daß uns kein Grund zur Beſchwerde, ſondern nur des Dankes bleibe. Aber wir betrachten uns als die natürlichen Wortführer des literariſchen Gemeinwe⸗ ſens, deſſen Glieder wir ſind, auch der Stadt und des Landes, womit daſſelbe ſeit Jahrhunderten durch gegenſeitige Liebe und Wohlthat verbunden iſt/ und welchen Wir ſelbſt als nähere Mithürger und Schick⸗ ſalsgenoſſen angehören, ja des ganzen weiten Krei⸗ ſes— des Teutſch⸗ vaterländiſchen zumal— wo⸗ rin unſere Univerſität nach Lage und Verhältniſſen wirkſam ſeyn kann, und desjenigen Religionsthei⸗ les, deſſen beſonderes Beſitzthum unſere hohe Schule als katholiſch-geiſtliche Stiftung iſt, und wir hal⸗ ten uns vor Zeitgenoſſen und vor der Nachwelt ver⸗ antwortlich wegen Weiſe und Eifer, womit wir ſolche große Pflicht erfüllen. A. Als erſten Grund gegen Heidelberg, d. h. als erſtes Moment eines vergleichungsweis vorzüglichern Anſpruches der Univerſität Freiburg mögen wir ſchon das Reſultat der voranſtehenden Betrachtungen geltend ma⸗ 24 chen. Wir glauben nämlich, und halten uns für überzeugt, daß kein Unbefangener, nach Verglei⸗ chung der von uns dargeſtellten Folgen der Aufhe⸗ hung Freiburgs mit dem, was von den Nachtheilen der Aufhebung Heidelbergs in der ofterwähnten Schutzſchrift geſagt wird(ſo ſchön und kräftig die Zachariäiſche Darſtellung, und ſo wahr und gründ⸗ lich auch ihr geſammter Inhalt iſt) nicht eingeſte⸗ hen wird, daß, ob auch eine Aufhebung wie die andere ein großer Verluſt, eine ſchmerzliche Wunde für Stadt, Land und Staat ſeyn würde, gleich⸗ wohl das Uebergewicht des Unglücks und deſſen Unheilbarkeit auf Seite Freiburgs ſeie. B Sollten hierüber noch einige Zweifel obwal⸗ ten, ſo wird die nachſtehende Parallele ſie aufheben. Wir haben ſchon in dem mehrerwähnten Promemoria ſolche Vergleichung aufgeſtellt; und es iſt kein Grund gedenkbar, warum ſie nicht zur Publizität dürfte gebracht werden. Wir ſagten: 1) Dieſe Vergleichung könne natürlich auf den perſönlichen Werth der wirklichen Lehrer keine Rückſicht nehmen. Ein ſolcher iſt zufällig und wandelbar, und deſſen Schätzung weder der eigenen Perſon noch der Rivalen Sache. Uebrigens würden die vortrefflichen Männer, welche die Großh. Re⸗ gierung unter ſo liberalen Bedingungen aus dem Ausland nach Heidelberg berief, auch in Freiburg dieſelben Männer bleiben; und ſollten ſie Be⸗ denken tragen, eine katholiſche Univerſität zieren in wollen(wir würden ſie mit Stolz die unſrigen ſerlſ ath a nennen:) ſo hienge es immer von der Regierung ab, zan durch gleich vortheilhafte Anerbietungen auch gleich ſchätzbare Lehrer herbeizuziehen. Indeſſen hat auch den guche die Freiburger Umiverſität in jedem Zeitpunkt tnün berühmte, durch Schriften thätige, ſehr gemeinnü⸗ Atzige Lehrer und Mitglieder gehabt“). Wenn in gün der jüngſten Zeit ihr Flor abzunehmen ſchien, ſo iſt dieß die leicht erklärbare und wohl vorwurfsfreie Wirkung der vielfältigen Kriegsnoth und der man⸗ nigfaltigen— wiewohl zufälligen und will's Gott vorübergehenden— Bedrängniß, in der wir hülflos een ſchmachteten, und worin wir, faſt ausſchließend mit der Sorge des Daſeins beſchäftigt, und außer Stand, die nöthigen literariſchen Hülfsmittel uns zu ufhebe verſchaffen, mit Betrübniß, aber unverſchuldet in orll ſchriftſtelleriſcher Thätigkeit nachließen. Uebrigens um haben wir auch in dieſer Periode unſern Haubtbe⸗ ruf, Unterricht der Jugend und Bildung derſelben zum Staatsdienſt mit Erfolg und ehrenvoll erfüllt, en wie ſowohl die Zahl der bei uns ſtudirenden Inlän⸗ an der(ſie iſt immer dreimal ſo groß als zu Heidel⸗ berg) als auch das Reſultat der mit ihnen von Staatswegen vorgenommenen Prüfungen, beweißt. 2) Die Vergleichung kann alſo bloß auf die örtlichen Vortheile oder Nachtheile, und auf die ) Das im Jahr 1806 dahier gedruckte akademiſche Pro⸗ gramm:„Grundlinien zur Geſchichte der Al⸗ bertiniſchen hohen Schule' zählt viele derſelben namentlich auf. 26 den beiden Univerſitäten als ſolchen vermög ihrer Natur und bleibenden Beſtimmung eigene Beſchaffenheit und Verhältniſſe gehen. Hiet fallen nun folgende Unterſchiede auf: 3) Freiburg iſt faſt in der Mitte des Staates, Heidelberg an deſſen äußerſter Grenze gelegen. Bleilt die Freiburger Univerſität, ſo ſind die koſtharen Vortheile des wiſſenſchaftlichen Unterrichts und det höhern geiſtigen Bildung allen Unterthanen mit mög⸗ lichſter Gleichheit dargeboten, bleibt Heidelberg allein, ſo wird den Bewohnern der obern Provin⸗ zen, ja zweier Drittheile des Landes die Theilnahme an jenen Gütern durch übergroße Entfernung ver⸗ kümmert; die Vortheile der Nähe aber— da faſt die halbe Umkreiſung Heidelbergs aus fremden 1 Land beſteht— auch auf die Hälfte der Umgebung beſchränkt. Die nähern Berührungen Freiburgs mit der Schweiz— allwo kein Schulzwang herrſcht, von woher demnach der Zufluß von Fremden ſicheret iſt als aus dem nördlichen Teutſchland, welches je⸗ den Augenblick für Heidelberg geſperrt werden mag, auch die Berührung mit dem Elſaß und dem katho⸗ liſchen Würtemberg, überhaupt die gegrün⸗ dete Hoffnung eines von allen Seiten zu erhaltenden Zufluſſes von Katholiſchen Fremden, ſobald eini⸗ germaßen die innern und äußern Verhältniſſe ſich zum Beſſern wenden, ſind nicht minder bemerkens⸗ werth. 49 Daſſelbe iſt in Anſehung der ökonomiſchen Vortheile zu ſagen. Da der wohlthätige Einfluß fun lunf ale d 91 * in einer Univerſitätsſtadt auf Wohlhabenheit und Geld⸗ eirkulation wie von einem Mittelpunkt aus in einem Kreiſe ſtatt hat, ſo fällt bei Heidelberg wieder ein gro⸗ ßer Theil der Umkreiſung ins Ausland, und was derge⸗ geſtalt verloren geht, iſt nicht nur für die einzelnen Unterthanen, ſondern auch für den Staat verloren. 365) Die Stadt Heidelberg hat vermög ihrer Lage an einem ſchiffbaren Fluß und wegen anderer wen erhältniſſe noch immer bereite Hülfsquellen in Han⸗ Hebch del und Induſtrie, während Freiburg faſt ganz ohne Fabrik und Handel iſt, und natürlicher Umſtände an illen ſeyn muß. 1 6) Durch Aufhebung der Univerſität Heidelberg würde der Zuſtand der Pfalz, wie er zur Zeit des end Anfalls an Baden war, gar wenig verſchlimmert; denn damals war die Univerſität wegen des Verlu⸗ ſtes faſt aller ihrer Güter im äußerſten Verfall, ja der unausbleiblichen Auflöſung nahe. Sie wurde durch Baden wie von Grund aus neu errichtet. Durch ihre Aufhebung kämen hier alſo die Sachen bloß zum alten Stand zurück. Die Freiburger Uni⸗ verſität dagegen befand ſich bey dem Anfall des Breis⸗ gaues an Baden wohl wegen der Kriegsleiden in einiger Bedrängniß, war jedoch innerlich noch ge⸗ ſund und kräftig, und eine ergiebig fließende Ouelle des Segens für's ganze Land. Ihre Aufhebung würde dieſem Lande, welches ſo viele andere Opfer ſchon gebracht hat, den völligen Ruin bereiten. 7) Heidelberg, wie es jetzt durch alljährliche Zu⸗ ftüſſe aus der Stagtskaſſe beſteht, iſt keine eigent⸗ — liche oder ſelbſtſtändige Stiftung, ſondern bloße Staatsanſtalt, eine dem höhern Unterricht ge— widmete Stelle, welche demnach, wie die übrigen Staats⸗Stellen oder Behörden, dahin oder dort⸗ hin, wie die jedesmal beliebte Landes=Organi⸗ ſation es mit ſich bringt, mag verſetzt werden. Frei— burg iſt Staatsanſtalt und Stiftung, ja das letztere urſprünglich und vorzugsweis. Sie gehört Freiburg und dem Lande vermög des heilig zu hal— tenden Willens verehrter Stifter an, und kann nicht verſetzt, ſie kaun nur aufgehoben, d. h. ge⸗ tödtet werden. 80 Heidelberg koſtet den Staat alljährlich eine große Summe, welche wir ohne Gefahr der Ueber— ſchätzung zu 60,000 fl. annehmen 7). Freiburg ko⸗ ſtet nichts, um zu beſtehen wie bisher t). Mit dem dritten Theil des für Heidelberg verwende⸗ ten würde aber die Freiburger hohe Schule ſo blü⸗ hend und glänzend werden können, als irgend eine in Teutſchland. Denn an lokalen Einrichtun⸗ gen und Gebäuden iſt Freiburg weit reicher als Heidelberg, und eine als Stiftung beſtehende Univerſſtät hat ein inneres Lebensprinzip, welches +) In der ofterwähnten Schutzſchrift wird der unmittelbare jährliche Aufwand der Staatskaſſe für Heidelberg auf 55,¼194 fl. beſtimmt.(Nachgetr. Anmerk.) Tr) Die Darſtellung unſerer ſinanziellen Verhältniſſe, wor⸗ aus die Wahrheit des im Text geſagten, zugleich auch die Erklärung unſrer früher erlittenen Bedrängniß, ſo wie unſerer begründeten Hoffnung einer beſſern Zukunft her⸗ vorgeht, liegt den höchſten Behörden vor, iſt aber zur Publikmachung nicht geeignet.(Nachgetr. Anmierk.) J fe Gebe 5 9 dn fth eg A an auch bei geringern äußern Hülfsmitteln zum freu⸗ digen Gedeihen führt. aie de 9) Durch die Aufhebung der Univerſität Heidel⸗ bineden berg gewinnt der Staat die volle Summe, wel⸗ „dnche allzährlich für dieſelbe aus der Staatskaſſe ver⸗ ben z wendet wird. Durch die Aufhebung der Freiburger J hohen Schule gewänne der Staat oder deſſen Finan⸗ zen nur wenig. Denn die Würtembergiſchen Güter uh und Gefälle, 2 Million an Werth, würden an Wür⸗ uneh temberg fallen, und dieſer wahre Staatsverluſt den aus der Einziehung der hierländiſchen Univer⸗ ſitätsgüter etwa für die Staatskaſſe oder irgend ichth einen beſondern Staatsfond hervorgehenden Ge— ſr ber laß winn ſchon weit überwiegen. Ja es würde auch der Frelburg“ hierländiſche, einzuziehende Univerſitätsfond noch ge⸗ raume Zeit— ſo lange nämlich die Penſtonirung der Univerſitäts ⸗Angehörigen fortdauerte— nicht ſo h einmal ein Erträgniß abwerfen; und wenn die Pen⸗ dn ſtonen durch Abſterben der Profeſſoren und Beam⸗ otn ten ꝛc. erlediget wären, da würde wohl ſchon durch * Verarmung des Landes eine ſolche Verminderung in n den Steuerertrag gekommen ſeyn, daß die Ren⸗ ten der Univerſitäts⸗Güter dafür keinen Erſatz gä⸗ dben. Uebrigens würden die meiſten dieſer Renten— als Renten von urſprünglichen Pfarreigütern, und vermög der ausdrücklichen Verfügung der Incorporations⸗Urkunden, bei Aufhe⸗ bung der Univerſität an die Pfarreien zurück⸗ fallen, demnach nicht in die eigentliche Staatskaſſe fließen. — 0— 10) Endlich könnte die Univerſität Heidelberg wenn etwa die Aufhebung in ihren Folgen als ſchäd, lich erſchiene, durch den Willen der Regierung, all welchem allein ſie ihr jetziges Daſein verdankt jeden Augenblick wieder hergeſtellt werden. Iſt un⸗ ſere hohe Schule einmal aufgehoben, ſo bleibt ſſef ſ zerſtört auf immer. In dem Moment, wo ſie et— liſcht, fällt ihr halbes Vermögen unwiderruflich aß Würtemberg, und erlöſchen auf immer viele der he ihr beſtehenden Studienſtiftungen, welche ſofort ent— weder den betreffenden Familien— meiſt Ausländi⸗ ſchen— zufallen, oder die in den Stiftungsbriefen verordneten weiteren Beſtimmungen erhalten. Dieſe Univerſität kann dann nie wieder erſtehen, und eine neue hier zu gründen, würde unſägliche Koſten fordern. C. Noch bleibt uns eine koſtbare Feſte übrig, auf deren Mitbeſitz der Herr Verf. der für Heidel⸗ berg geſchriebnen Schutzſchrift ausdrücklich vet⸗ zichtete: „Die Gründe, die dieſe Schutzſchrift aufſtellen! wird— ſagt Herr Hofr. Zachariä— ſind nicht von der Heiligkeit wohlerworbener Rechte, ſondern nur von den Vortheilen entlehnt, welche die Erhaltung der Univerſität zu gewähren verſpricht, von den Nachtheilen, welche mit der Aufhebung der Univer⸗ ſität unausbleiblich verbunden ſeyn würden. Jedoch das Beſte des Fürſten und des Landes iſt zugleich das Prinzip des öffentlichen Rechtes.“— 1090 E lihen Ahel baek ſch 9 Mg) —— Von dieſem uns alſo überlaſſenen Feld des Rech⸗ tes nehmen wir hiermit freudig und feierlich Beſſtz, Hhlen und bauen hierauf die zuverſichtlichſte Hoffnung Daſag zan unſerer Fortdauer. Auch glauben wir, der erleuch⸗ aben. teten und liberalen Regierung, unter welcher zu haſtehen wir das Glück haben, durch ſolche Berufung uauf das Recht eine edlere Huldigung zu erweiſen, zarng als durch eine vorgelegte Rechnungstafel, d. h. r tilen durch bloße Gründe der Staatswirthſchaft. ſbünm Unſerer Regierung iſt das Recht das Prinzip meiſ dunder öffentlichen Wohlfahrt, nicht aber der Stfungün Vortheil das Prinzip des Rechtes. erhalten. Es iſt aber ein dreifaches, und dreifach hei⸗ meiiges Recht, welches für unſere Erhaltung ſtrei⸗ je tet: Denn 1) Freiburg iſt eine Katholiſche Lehranſtalt. Bei Proteſtanten, die ihres Namens unwerth ſind, mag dieſes ein Grund der Verwerfung ſeyn: wie denn noch jüngſt ein Herr Kieſewetter in ſeiner„Reiſe durch einen Theil Teutſchlands ꝛc. 18416“ ſich ver⸗ nehmen ließ:„BVaden habe nebſt Heidelberg noch eine andere Landesuniverſität; dieſelbe ſeief aber katho⸗ liſch“... Aufgeklärte und billige, d. h. wahre Proteſtanten haben hier wohl eine ganz andere An⸗ th ſicht. Sie ehren bei Andern das gleiche Recht, an! welches ſie für ſich Selbſt anſprechen, und fürch⸗ ten auch den Fortbeſtand der katholiſchen Kirche nicht, als welcher der ihrigen eben durch den Wi⸗ % derſtreit der Prinzipien Leben und Bedeutung giebt. Wenigſtens wird kein rechtlicher Proteſtant die 1 5% katholiſche Kirche rechtlos, d h. ihre Beſitzthü⸗ mer abhängig von bloßer Willkühr wiſſen wollen kein billiger Proteſtant wird den Katholiken in Teutſchland nach ſo vielen Verluſten, die ſie— in der Eigenſchaft als Religionskörper— durch die politiſchen Umſtaltungen unſerer Tage erfahren ha⸗ ben, noch weitere Verluſte wünſchen. Die Aufhebung der Univerſität Freiburg, alt einer der wenigen katholiſchen hohen Schulen, welche Teutſchland geblieben ſind“), würde aber ein ſehr empfindlicher Ver luſt, und wohl unver⸗ einbar mit der wiederhergeſtellten Gültigkeit dez öffentlichen Rechtes ſeyn. Niemand wird uns darum, weil wir die Sache unſerer Univerſität zugleich als Sache des Katho⸗ lizismus darſtellen, der Intoleranz oder engherziger, *) Herr Hofr. Zachariä ſchätzt zwar den Verluſt, welchen die Proteſtanren an Univerſitäten erlitten, für größer als jenen der Katholiken, indem jene Helmſtädt, Nin⸗ teln, Duisburg und Wittenberg, dieſe aber nut Mainz, Erfurt und Bamberg verloren hätten. Aber die Schätzung muß nicht bloß nach der Zahl der aufge⸗ hobenen, ſondern vielmehr nach jener der früher beſtande⸗ nen, und der noch gebliebenen Univerſitäten geſche⸗ ben. Auch hat Herr Hofr. Zachariä vergeſſen, der Aufhe⸗ bung von Dillingen, von Salzburg, von Inns⸗ bruck zu gedenken, welche alle katholiſch waren, und alle durch die Folgen der Revolution gefallen ſind. Alſo viel⸗ mehr als die Prateſtanten haben die Katholiken verloren, und weit weniger, ja bald nichts mehr, iſt ihnen zu ver⸗ lieren geblieben. — 33— beſchränkter Anſichten in Religionsſachen zeihen. Welchem guten Proteſtanten nicht minder als einem guten Katholiken wird nicht die geiſtige Bildung ſeiner Konfeſſionsverwandten, demnach das Beſttz⸗ thum höherer Unterrichts-Anſtalten, von welchen jene ausgeht, am Herzen liegen, und koſtbar ſeyn?? Es iſt zwar— ſelbſt in öffentlichen Blättern— ſol⸗ ches uns zum Vorwurf gemacht, es iſt dagegen geei⸗ fert worden, daß man bei Wiſſenſchaftlichen Anſtalten— auch abgeſehen von den theologiſchen Studien— eine Religionseigenſchaft unter⸗ ſcheide. Aber unterſcheidet man doch ſelbſt die po⸗ litiſche Eigenſchaft, und legt— auch in Wiſſen⸗ e ſchaften die auf politiſche Verhältniſſe keinen Bezug e baben— auf den Beſttz von National-⸗Auſalten einen beſondern Werth. Die Wiſſenſchaft Selbſt iſt dweder katholiſch noch proteſtantiſch, aber die Le h⸗ rer ſind es oder der geſammte Geiſt der Schule iſt es, oder kann es ſeyn, wirklich oder wenig⸗ ſtens in der Meinung der Menſchen. Auch ſprechen wir hier nicht von rein verſtändigen Anſichten über ſolche Dinge, ſondern von ihrer 05 Wirkung aufs Volk. Rein verſtändiger An⸗ ſichten iſt das Volk nicht fähig und Gleichgültig⸗ zn keit gegen Konfeſſions⸗Unterſchied kann bei ihm nicht anders als auf Unkoſten der Religioſität über⸗ haupt aufkommen, und iſt alſo wohl nicht wün⸗ ſchenswerth. Die Großherzogliche Regierung Selbſt hat dieſes durch eigene Verfügungen anerkannt, und ſo viele Rückſicht auf des Volkes vorzügli⸗ 2 cheres Vertrauen und Liebe zu eigenen Konfeſſions⸗Verwandten genommen, daß ſie ſogar zu den Gerichtsſtellen, als zu den Provinz⸗Hofge⸗ richten und dem Oberſten Hofgericht Beiſitzer und Advokaten von beiden Konfeſſionen verordnet. Wenn aber der Bürger, ſelbſt wo es ſich um geſetzliche Rechtshülfe handelt, ſich vertrauensvoller an eigene Konfeſſionsgenoſſen wendet, oder wenigſtens Beru⸗ higung dabei findet, daß er ſolches thun kann; ſollte ihm die gleiche Begünſtigung verſagt werden, wo es ſich um den Unterricht ſeiner Söhne, um ihre Ausbildung für's ganze Leben handelt?— Demnach würden nicht nur die Teutſchen Katho⸗ liken vollgültigen Grund haben, die Aufhebung der Univerſität Freiburg als ein wahres Unglück zu be⸗ klagen, ſondern ſie würden die Unterdrückung die⸗ ſer katholiſchen hohen Schule in einem Land, wo zwei Drittheile der Einwohner Katholiken ſind, — und zwar durch eine Proteſtantiſche Re⸗ gierung— als eine Maaßregel betrachten, welche nach ihrem Prinzip und nach ihren Folgerungen al⸗ len Rechten und Beſitzthümern der Katholiken Ge— fahr drohte. Die Gegenbemerkung, daß durch die veränderten politiſchen Umſtände und zumal durch die Einführung der Souverainetät, die ehemaligen Reichsgeſetzlichen Rechte beider Religionstheile un⸗ kräftig geworden, und ſelbſt durch die Verfügungen der Bundestagsakte nicht völlig wieder hergeſtellt ſeien, würde nur dazu dienen, die Beſtürzung und die Betrübniß der Katholiken zu vermehren. tkn fengn 0 L. Doe Aa ae w g , 0 N Aber iſt denn nicht alles das auch für die Prote⸗ ee ſtanten und für Heidelberg wahr?— t Veiſzer Im Allgemeinen gewiß; aber nicht nach den tebnet, La vorliegenden beſondern Verhältniſſen. Wäre um geſcht Heidelberg eine wirkliche Stiftung, und nicht ſnn bloß Staats⸗Anſtalt, und wäre von ihrer Auf⸗ zu hebung durch eine katholiſche Regier ung die ge% Rede, dann, aber nur dann würde die nämliche bekbene Rechtsfrage obwalten. ne, um i Wir ſetzen die Darſtellung unſeres beſonderen 75. Rechts fort: 0 2) Die Univerſität Freiburg iſt eine geiſtliche Korporation, ihr Gut ein Kirchengut. Sol⸗ % ches geht nicht nur aus dem Inhalt ihres Stiftungs⸗ zue briefes, und deſſen Beſtätigung durch Kaiſer und 10 Pabſt, aus der Beſchaffenheit ihres urſprünglichen in Stiftungs⸗Fondes,(nämlich der ihr, als einer ze kirchlichen, moraliſchen Perſon inkorporirten * Pfarreien) ſondern auch aus den allgemeinen, ngen, bei den Proteſtanten ſelbſt gültigen Grundſätzen g, über die Eigenſchaft der geſtifteten Schulen hervor. „(Scholae quoad institutionem juventutis in do e- trinis religionis vel tantum velsimul respiciunt, universitates ecelesiaticae sunt „eodem censu habentur in terris Protestantium. „—. L. Boehmer princ. jur. Canon, J. 456.) Was aber in Anſehung ſolcher Kirchengüter über⸗ J baupt, und der, einem oder dem andern Religions⸗ theil insbeſondere angehörigen Kirchengüter und Kor⸗ porationen Rechtens ſei, daß ſie nämlich nur 3* durch die geiſtliche oder Kirchengewalt, (welche über die Proteſtanten zwar der gleichfalls proteſtantiſche Landesherr jure delegato, über die Katholiken aber der Biſchoff ausübt) mit Ein⸗ willigung der weltlichen Autorität, können verändert, aufgehoben ꝛc. werden, iſt allgemein bekannt, und unbeſtritten, und es iſt hievon im Reichs⸗Deputa⸗ tions⸗Abſchied von 1803 bloß in Rückſicht der fun⸗ dirten Stifter und Klöſter,(als welche der Dispoſition der Landesherren aus politiſchen Grün⸗ den überlaſſen wurden) nicht aber in Rückſicht der übrigen Kirchen und Kirchengüter oder Schulen ꝛe. eine Ausnahme gemacht, ſondern vielmehr das alte Rechtsverhältniß der letzteren ausdrücklich beſtätiget worden, und daſſelbe auch beſtimmt und feierlich durch das Churfürſtlich Badiſche Organifg⸗ tions⸗Edikt vom 11. Febr. 1803.§. XVIII. ge⸗ ſchehen, wo es heißt. „Dieſe Regel ſchreiben wir zur unabweichlichen Norm vor, und erklären, zur Sicherſtellung ihrer Anwendung, ausdrücklich, daß in deren Gefolg niemals ein Religionstheil zu dem Mitgebrauche und Mitgenuſſe von Kirchen- von Pfarr- oder Schul⸗Gebäuden, von Kirchen⸗ Pfarr- und Schul⸗ Gütern oder Einkünften, in deren unbeſtrittenem Genuſſe ein anderer Religionstheil dermalen ſteht, ſich eindringen oder von Jemanden darein einge⸗ wieſen oder zugelaſſen werden ſoll.“ Noch deutlicher aber ſagt dieſes Edikt§. XXI. wie folgt; 1 tigen pin)l lun ibe ſin deſ Kite Safigu g0h ian H ſb⸗Aoſc Alttitg courens 0 Kerſlt ſin Ut 1— d tgigt achtet Glulti Kai 00 f itit Fatürl 1 U — 37— „Jenes Verbleiben des Kirchenguts in ſeiner vorigen Verfaſſung iſt jedoch, nach dem Depata⸗ tions⸗Abſchiede, nicht von Stiftern(des Cha- pitres) und Klöſtern zu verſtehen, als welche theils zu Unſerer Indemniſation in ſäculariſirtem Stande Uns übergeben, theils zum Behuf der zweckmäßig⸗ ſten Vorſorge für die Wohlfahrt des Staats und der Kirche dem landesherrlich freien Belieben zur Verfügung überlaſſen ſind; dieſe bleiben alſo auch von gegenwärtiger Anordnung ausgeſchieden.“— Denn ſind nur allein die in§. 35. des Deputa⸗ tions⸗Abſchiedes genannten fundirten Stifter, Abteien und Klöſter(chapitres, abbayes et couvens fondés) agusgenommen: ſo muß unſere Univerſität nach der in§. 63. und 65. feſtgeſetzten Regel behandelt werden. Wir haben geglaubt, auf dieſe Rechtsverhält⸗ niſſe und Geſetze um ſo mehr uns berufen zu dür⸗ fen, da— nach vielfältigen öffentlichen Erklärun⸗ gen unſerer eigenen und anderer teutſcher Regierun⸗ gen— die in der jüngſten Zeit eingeführte So u⸗ verainetät keineswegs als Aufhebung der frühern Rechtsverhältniſſe der Unterthanen, ſondern bloß als Aufhebung der einſt beſtandenen äußern Sanktion oder Garantie durch die Obergewalt von Kaiſer und Reich zu betrachten iſt. 3) Endlich, und unabhängig von allen dieſen poſitiven kirchlichen Rechten, bloß nach dem natürlichen und nach dem allgemeinen bür⸗ gerlichen Geſetz muß unſere Univerſität als eint fromme Stiftung für eine heilige und unan⸗ taſtbare Sache geachtet werden, deren oberſtes Geſetz der Wille des Stifters bleibt, ſo lang der⸗ ſelbe nicht unverträglich mit den Staatszwecken erſcheint, und deren Rechte die einer moraliſchen Perſon, d. h. die nämlichen wie die Privatrechte der Einzelnen, ja noch mit vorzüglicher Begünſtigung verſehen, ſind. Erzherzog Albrecht VI. unſer Stif⸗ ter, hat die Univerſität zu bleibenden, allgemein guten und löblichen Zwecken“), auf die feierlichſte, nach Form und Inhalt rechtskräftigſte Weiſe einge⸗ ſetzt. Seine Stiftung kann darum, weil er zugleich Landesherr(wiewohl damahls noch mit unterge⸗ ordneter Hoheit unter Kaiſer und Reich) war, keine geringere Kraft als die eines Privaten beſſtzen. Sie giebt daher nicht bloß der Univerſität ſelbſt, )„Ut Simplices erudiantur, et fides catholica dilatetur“ heißt es in der Päbſtlichen Beſtätigungs⸗ Bulle, und der eigentlichen Stiftungsurkunde. In dem mebrerwähnten Freiheitsbriefe aber ſteht unter andern Beweggründen der Stiftung:„daß wir mit andern Chriſtli⸗ chen Fürſten helfen graben den Brunnen des Lebens, daraus geſchöpft mög werden erleuchtens waſſer tröſtlicher und heilſamber Wyßheit“ Daß dadurch auch„inſonder⸗ heit der Stadt Freyburg Lob, nuz und Ehr“ bezweckt worden/ iſt oben bemerkt. In allen, auf unſere Stiftung und Dotirung Bezug habenden Urkunden wird dieſer beſtimmte Zweck, neben dem allgemeinen; „um durch ſolches gute Werk den ewigen Gott uns in Barmherzigkeit zu ermildern und zu hulden gusdrücklich erklärt. — 39— ketn a welche ſie ins Leben rief, das inhärirende Recht des , ſ%o ln Fortbeſtehens als moraliſcher Perſon, ſondern auch Sune, der Stadt und dem Land, wofür ſie ausdrücklich Ferglt geſtiftet worden, das heilige— von wandelba— ren Berechnungen der Staatsklugheit, oder von ſubjektiven Anſichten Einzelner unabhängige— Recht auf ihren fortwährenden, wohlthätigen und koſtbaren Beſitz. Wenn es daher Jedem als offenba⸗ res Unrecht erſcheinen würde, ein von einem Pri⸗ vaten für irgend eine Stadt oder Landſchaft geſtifte⸗ tes Hoſpital, oder Armenhaus ꝛc. aufzuheben,(ſo lang nicht ein— in der Wirklichkeit wohl ſelten anzutreffender— Nothfall es unbedingt geböte) warum ſollte gerechter ſeyn, eine geſtiftete Un⸗ terrichts⸗Anſtalt, und welche ſo wohlthätig und belebend für Stadt und Land, wofür ſie ausdrücklich geſtiftet worden, wirket, außer jenem— kaum ge⸗ denkbaren— Nothfall aufzuheben?— Fürwahr nein! und welche faktiſche Bei⸗ ſpiele man vom Gegentheil anführte, ſie könn⸗ ten nie die Wahrheit jenes ewigen Rechtes umſtoßen. Wo ſolche Aufhebungen geſchahen, da lagen entweder keine eigentlichen Stiftungen vor, und die nämliche Staatsgewalt, welche zeit⸗ lich hier oder dort eine Studieneinrichtung ꝛc. grün⸗ dete, ohne die Abſicht, ſich ſelbſt für die Zukunft die Hände zu binden, oder einem Ort ein jus quae- situm zu ertheilen, mochte unbedenklich ihre Sqhul⸗ Organiſation oder Vertheilung der Lehranſtalten ꝛc. nach neuen Zeitumſtänden oder Anſichten verändern; odet es waren die Stiftungen von ſelbſt, injuris temporum, verfallen, und in die Unmöglich⸗ keit fortzubeſtehen geſetzt worden; alsdann war es keine förmliche Aufhebung, ſondern bloße Et, klärung, die Stiftungen hätten aufgehört; (wie erſt füngſt mit Erfurt geſchah, das nur noch 18 Studenten zählte“), und in ſeinem tiefen Ver⸗ fall längſt kein eigentliches Leben mehr hatte) odet es war die Einwilligung der Betheiligten, de⸗ nen etwa volle Erſatzleiſtung ward, vorhan⸗ den; oder endlich es waren faktiſche Gewalts⸗ übungen, welche freilich eben dadurch, daß ſſe oft zur Rechtfertigung für ähnliche Uebungen ge⸗ braucht werden, am unheilbringendſten wirken, und um ſo ſchwerer verantwortlich ſind. Dieſe Rechtsgründe ſtreiten alle nur für Frei⸗ burg nicht für Heidelberg. Darum will auch die Schutzſchrift für Heidelberg ihre Kraft nicht an⸗ erkennen. Es wird darin behauptet: daß der Umſtand) ob eine Univerſität bloſſe Staatsanſtalt oder zugleich ſelbſtſtändige Stiftung ſeie, nicht in Betrachtung komme, weil„jede öffentliche Anſtalt nur in dem Staat und durch den Staat beſtehe! und weil nicht die Quelle, ſondern der Zweck des Aufwandes über die Frage entſcheide, ob ſie zu er⸗ halten oder aufzuheben ſeie.“— Aber die Unrich⸗ tigkeit dieſer Behauptung iſt wohl auffallend. Wenn ) M. ſ. das Intelligentblatt der Jenaer allg. Lit. Zelt. vom Jahr 1816. Nro. 80, en ſaen der Staat eine Anſtalt macht, ſo hat er— ſo fern neegiſ er nicht zugleich eine vertragsmäßige Stiftung er⸗ aen kichtet— die Abſicht nicht, ſich für immer zu ver⸗ binden, die Anſtalt in der Weiſe, oder an demſel⸗ nante ben Ort, wohin er ſie einmal verordnete, für ewig Hah, d zu erhalten. Es iſt ein Akt ſeiner bloßen Willkühr ſäben len!(ob auch durch weiſe Ueberlegung beſtimmt) und nehe hne“ von derſelben Willkühr widerruflich. Wenn hat je tallan, eine Stadt, welcher durch eine veränderte Organi⸗ % binden ſation ein Dikaſterium, eine Verwaltungsſtelle ꝛc. tſchegenn entzogen wurde, deren Beſitz aus Rechtsgründen but reklamirt?— Dieſelbe moraliſche Perſon— die lche Unm Regierung— von deren augenblicklichem Willen Mien bün(ſo wohl überlegt, ſo genau berechnet, ſo weiſe er immer geweſen) die Einſetzung einer ſolchen An⸗ ſtalt abhieng, dieſelbe kann auch in jedem folgenden Augenblick durch einen Akt deſſelben freien Willens (etwa in Betrachtung der veränderten Umſtände oder überhaupt nach ihrem guten Ermeſſen), ihre Anſtalt wieder aufheben. Dieſes liegt im Begriff der Re⸗ gierungsgewalt und geſchieht alltäglich. Anderſt aber iſts mit ſelbſtſtändigen Stiftungen, als wel⸗ che wohl unter dem Schutz des Staates, und durch dieſen Schutz, aber nicht abhängig von ſeiner Willkühr, ſondern vermög eigenen oder Privat⸗ rechtes efiſtiren, deren Erhaltung alſo, wie die Erhaltung der einzelnen Bürger, an und für ſich zum Zweck und zur Verpflichtung des Staats gehört, ſo lang ſie nicht als verderblich für den⸗ ſelben erſcheinen oder feindſelig wider ihn daſtehen. — 2 Solche Stiftungen, oder moraliſche Perſonen, G. meinheiten, können zwar faktiſch aufhöreg, d. h. eines natürlichen oder gewaltſamen Todes ſtei, ben; aber aufgehoben werden mögen ſie nur, wehg ſie das Recht des Lebens verwirkten, alſo nur al Rechts⸗ nicht aus politiſchen Gründen. Wir hoffen, daß die freimüthige Darſtellun unſerer Anſprüche auf Erhaltung weder von unſern; erleuchteten und gerechten Regierung, noch von uſ, ſerer verehrten Schweſterſchule Heidelberg, noch end, lich von den Proteſtanten überhaupt werde verkan oder mißbilligt werden. Alle Schritte, welche de Univerſität und Stadt Heidelberg zur Rettung ihrn koſtbaren Schule thaten, auch ihre öffentliche Schutz ſchrift, welche vor uns liegt, ſind von der preiswör⸗ digen, Großherzoglichen Regierung huldvoll aufhe, e nommen worden. Es wäre ſtrafbar zu zweifelg daß Uns, die wir nicht minder Unterthanen und! Pflegbefohlene dieſer edlen Regierung ſind, nicht auch dieſelbe Huld wiederfahren werde. Und ob auch eig Theil unſerer Gründe ſchon in einer frühern, an die] hohen Behörden gerichteten— daher in ſolcher Forn zur Publikmachung nicht geeigneten)— Schfiſt geſtanden habe; ſo können doch die Gründe ſelbſt, nach ihrem Inhalt— theils als notoriſche Fakth oder zu deren Verheimlichung wenigſtens keine Uk⸗ ſache vorliegt, theils als wiſſenſchaftliche Sühe *9 Sie iſt deßwegen auch nur als Manuſeript, in w⸗ nigen Exemplarien, gebruckt worden. ſltde dan, welche nach ihrer Weſenheit publici juris ſind, und zum freien Beſitzthum des Geiſtes gehören— „der Publizität niemals entzogen werden. Ein jeder Freund der Albertina, ob hier oder auswärts, hätte dieſe Vertheidigung ſchreiben können. Aber den Mit⸗ gliedern lag als Pflicht ob, es zu thun. Auch wird Heidelberg darin, daß wir für „unſere hohe Schule ein vorzügliches Recht des Fortbeſtandes anſprechen, keine feindſelige Geſinnung finden. Schweigen, nachdem durch die Schutz⸗ ſchrift Heidelbergs unſere Sache öffentlich geworden wäre, als Mangel an Rechtsgründen, oder als kleinmü⸗ thige Dahingebung erſchienen. Wer aber ſpricht, ſoll— ſelbſt der redliche Gegner wird es billigen— ſeine Ueberzeug ung und die Wahrheit ſpre⸗ chen. Doch iſt, wenn Heidelberg bereits die Zuſi⸗ ſcherung ſeiner Fortdauer erhalten, für daſſelbe gleich⸗ gültig, auf welche Gründe Wir die Hoffnung einer gleichen Erhaltung bauen. Wir freuen uns jener Zuſicherung, die wir als eine Bürgſchaft dafür be⸗ trachten, daß auch uns, den weit ſtärker Berechtig⸗ kägan ten, dieſelbe Gnade lächeln werde. 0 Was endlich den ehrwürdigen Körper der Pro⸗ eteſtanten betrifft, ſo ſind wir gewiß, durch vor⸗ guc liegende Schrift weder ihren Intereſſen noch ihren Abilligen Wünſchen zu nahe getreten zu ſeyn. Wir an eſind ja nicht Feinde der Proteſtanten, und werden fllchwohl von ihnen nicht als ſolche geachtet. Wir be⸗ haupten für Uns kein Anderes Recht, als welches an wir unter gleichen Umſtänden(welche freilich bei 81 Heidelberg jetzt nicht eintreten) auch für eine pit, teſtantiſche Stiftung behaupten würden, alſo ei allgemeines und gleiches Recht. Wiewoh wir die Intereſſen des Katholiſchen Körpers ven, theidigen, und unſere Eigenſchaft als Katholiſch, kirchliche Stiftung geltend machen; ſo wiſſen ui⸗ doch nichts von engherziger Ausſchließung. Lang haben wir uns unſers proteſtantiſchen Mitgliedeh Jakobi, erfreut; ein proteſtantiſcher rei 0 Wucherer, bekleidet wirklich die Stelle unſeh Prorektors, ein anderer, Erhardt, iſt e N jüngſt auf unſern Vorſchlag von Sr. Kön. Hoheſ in dem Großherzog in unſere Mitte berufen wordet g ſ0 u In mündlicher Lehre, wie in Schriften ſind wir voh Feindſeligkeit wider die Proteſtanten fern. Da Proteſtantiſche Zögling findet hier eine evangeliſch Pfarrkirche, er findet Glaubensgenoſſen unter allth Klaſſen der Einwohner, aber nicht weniger Liel bei den Katholiken, und nirgends eine Spur vohſ Intoleranz. Was könnte der evangeliſche Körh dabei gewinnen, wenn unſere Hörſäle geſchloſſeh würden?— Bald iſt's mit dem Katholiſchen Körpen in Teutſchland ſo weit gekommen, daß auf ihn d⸗ humane Spruch anwendbar iſt: afflicto non enf addenda afflictio. Solches erkennen auch die Billigen— alſo wohl die Meiſten— unter den Proteſtanten; und— Daff dem liberalen Geiſt unſerer Zeit— es ſind unte ihnen ſchon gewichtige Stimmen zu Gunſten ihte *8 geſet 0 Afthe f nf en Saſcla. ſſen den Aalaet ſch ſghich 0 Ane, t il ehemaligen Gegner erklungen. Wir wollen nur eine hier anführen: „Die Proteſtantiſchen Regierungen“— alſo ſagt der vortreffliche Plank in ſeiner neuen Schrift: „Ueber die gegenwärtige Lage und Verhältniſſe der a egtholiſchen und der proteſtantiſchen Parthei in 1. Teutſchland. S. 103. ff.“ Die Proteſtantiſchen Re⸗ Agierungen, an welche katholiſche Länder gekommen duſind, ſollten es ſich nicht nur zum Geſetz, ſondern Alzur eigentlichen Staats⸗Mapime machen, mit der 2. beſonnenſten Umſicht Alles zu beſeitigen und zu ver⸗ ün ghüten, was dem katholiſchen Volk zu einem religiö⸗ eſen Aergerniß Anlaß geben könnte. Es iſt dieſes porzüglich nothwendig da, wo die durch den Drang en fern, der Umſtände veranlaßten und verlängerten Provi⸗ tine tvangſoriſchen Verwaltungen und Organiſations⸗Mani⸗ ſen unter pulationen ſchmerzhafte Reibungen und Druck ſchon weniger hervorgebracht, und Verſtimmung erzeugt haben. Leicht könnte bei einem ſolchen Volk der früher faſt berloſchene Religionshaß wieder aufflammen, wenn es guch nur eine ſcheinbare Urſache bekäme, für die ſeinige etwas von der unſrigen zu beſorgen, oder daß uuf hnur einen Scheingrund zu der Vorſtellung bekäme, Allicto un daß auch unſer Proteſtantismus e inen Antheil an jenem Drucke habe.“..„„Es ſind auch nicht bloß Gründe der Klugheit, ſondern höbere Rückſich⸗ gen-llten— denen wenigſtens jede finanzielle nachzuſetzen -Liſt— wodurch unſere Regierungen ſich bewogen füh⸗ diet len müſſen, gegen die katholiſche Kirche ſelbſt uoch Giis mebr als gerecht zu ſeyn ————————————— 46 Indem ich, meine theuren Kollegen und Freunde, dieſe, nach Eurem ehrenden Auftrag geſammelten Betrachtungen Eurer Gutheißung vorlege, durch⸗ dringt mich dieſelbe wehmüthige Empfindung, mit welcher ich ſie niederſchrieb. Sollen wir denn nach ſo vielen Jahren der quälenden Unruhe, der beküm⸗ mertſten Sorge, und nachdem wir den Stürmen des Kriegs und den mannigfaltigen Gefahren der Fein⸗ desgewalt, wie der politiſchen Umwälzungen, glück⸗ lich entronnen ſind, noch jetzt, in den Tagen des en Friedens und der allgemeinen Wiederherſtellung, für n unſer Daſein bangen?— Umgeben von den Bildern; unſerer ehrwürdigen Stifter und Wohlthäter, ange⸗ ſprochen von den Erinnerungen freudigen Lebeus und gemeinnütziger Thätigkeit, müſſen wir mit Be⸗ 15 klommenheit den Blick auf eine ungewiſſe Zutunft„ richten?— Doch laßt uns aus dem Anſchauen eben dieſer theuren Bilder tröſtende Hoffnung ſchöpfen! Ihr Hochherzigen und Guten! Albert! There⸗ ſia! Joſeph! Franz! vor Allen aber Du, in deſſen väterlichen Zügen die Milde mit Majeſtat ſich paart, Verklärter Karl Friedrich! der 18 Selbſt Dein koſtbares Bild uns zum Unterpf Deiner Gnade ſchenkteſt,— in Eurer 11 können wir uns nicht verwaist deuken. Euer Name iſt die Bürgſchaft unſerer Erhaltung. Wohl iſt die neue Gründung Heidelbergs ein preiswürdiges Denkmal. Das Pfälziſche Land muß ewig den en e Zmeiten 5 1 N5 fandes ſegnen. Aber gleich edel— ob auch minder en gicgzend— als die Gründung iſt die Erhaltung einer gemeinnützigen Anſtalt, und mit ihr die Erhal⸗ kung von eines Landes Glück; ja der Ruhm jener nenen Gründung Selbſt würde minder rein erſchei⸗ n n nen, wenn ihr eine andere, für ſich beſtehende⸗ zum ber kelit Opfer gebracht würde. Und wenn eine natürliche Liebe zur Erhaltung der eignen Werke auffordert, ſo iſt's eine heilige Pietät, welche die Werke der Stammesgenoſſen bewahrt. Baden und Oeſtreich ſind Zweige eines Stammes. Was von Oeſtreich geſtiftet ward, hat Anſpruch auf die ͥlben Liebe Badens. , dlge Und Du endlich, unſerem Gemeinweſen ſeit Jahr⸗ hunderten treu verbundene, Stadt, und Du N Breisgauiſches Land, zaget nicht um euer Zukünft Kleinod. Noch ſtehen um uns her die vielen Denk⸗ male der großen, in Friedenswerken berühmten, hür⸗ gerfreundlichen Z ringer. Du, Freiburg Selbſt, zbet und dein hoher Dom ſind Gründungen der Zärin-⸗ u, ger. An dieſen theuren Namen knüpfen ſich die ſaſchnt ſchönſten Gedächtniſſe. Im Mund, im Herzen des Volkes lebte durch alle Zeiten der Name des edlen Hauſes; die Rückkehr unter ſeine Beherrſchung konnte allein uns Troſt geben über die Lostrennung bon Oeſtreich. Den Zäringern danken wir ſo man⸗ che herrliche und wohlthätige Stiftung:— Ein Zäringer wird unſere hohe Schule nicht auf⸗ heben. Anhang. Da die Schrift:„Für die Erhaltung der Unſverſſti Heidelberg“— von Hrn. Hofrath Zachariä, als dermali⸗ gem Prorektor der dortigen hohen Schule herausgege⸗ ben wurde: ſo könnte es vielleicht Einem oder dem Andern auffallen, warum die gegenwartige nicht den Unterzeichneten zum Verfaſſer habe. Daß ich unvermögend hiezn ge⸗ weſen ſey— mag immerhin die Meinung Einiger ſeyn und bleiben. Ich werde dieſe mir ganz gleichgültige Meinung um ſo weniger bekämpfen, da wirklich etwas Wahres in ihr liegt, das nämlich daß zu Abfaſſung dieſer Schrift manche Kenntniſſe des Nechts erforderlich waren, die ich nicht beſſhhe und nicht zu beſitzen brauche. Ganz anders verhält es ſich mit der eben ſo möglichen Vermuthung, als hatte es mir zur Her⸗ ausgabe einer ſolchen Schrift am Willen gefehlt. Wer mich und meine ganze Lage näher kennt, wird zwar beide Voraudſetzungen als unſtatthaft verwerfen; allein bei Man⸗ chen, die jene Kenntniß nicht haben, dürfte die erwähnte Vermuthung entweder auf meinen Charakter oder auf die hiek vertheidigte gute Sache ſelbſt, oder auf beide einen Schatten werfen. In dieſer Hinſicht ſcheint mir die Erklärung nicht überflüſſig zu ſeyn, daß ich mit dem ganzen Inhalte dieſer Schrift einverſtanden bin äund ſomit auch dem beipflichte/ was darin aus dem Standpunkte des Katholiken Wahres geſagt worden; was aber ich nicht ſagen konnte, und nicht ſagen wollte, weil es für Manche aus dem Munde des Prote, ſtanten unnatürlich würde geklungen, und eben bieduuch ſeinen Zweck würde verfehlt haben. Dr. G. Fr. Wucherer, d. 3. Prorektor.