9 l M. 48. Organ des Baödiſcherr Lanödwirtſchaftlichen Vereins Rarlsruhe, N. Jahrgang Herausgegeben von deſſen Vorſtand 1. Dezember 1923 eee Schriftleitung: Gutsbeſitzer Aug. Wachs, Praſident des Badiſchen Landwirtſchaftlichen Vereins, Karlsruhe ie Mitglieder de; Landwirtſchaft⸗ lichen Vereins erhalten das Wochenblatt bezugsgeldfrei.— Bezugspreis für Nichtmitglieder für Dezember 40 Goldpfennig freibleibend. Mitteilungen und Einſendungen für die Schriftleitung ſind an den Baziſchen Landwirtſchaftlichen Verein, Karlsruhe i. B., Baumeiſterſtr. 2 zu richten.— Annahmeſtelle für Anzeigen: G. Braun G. m. b. H.(vormals G. Braunſche Hoſbuchdruckerei und Verlag), Karlsruhe, Karlfriedrich⸗ ſtraße 14.— Anzeigenbedingungen e letzte Anzeigenſeite. (5. ordentliche Generalverſammlung). Einladung. Auch in dieſem Jahre tritt der Verein badiſcher Oflanzenzüchter wieder mit einer großen Tagung vor das Forum der Oeffentlichkeit, und zwar anläßlich ſeiner 3. ordentlichen Generalverſammlung. Nachdem in den letzten 2 Jahren die Städte Karlsruhe und Freiburg für dieſe Tagung aus⸗ erſehen waren, fiel in dieſem Jahr die Wahl auf Heidelberg, das inmitten der unterbadiſchen Cand⸗ wirtſchaft gelegen, die Verbindung herſtellt zwiſchen Kheintal und Bergſtraße einerſeits und Odenwald, Bauland und Uraichgau andererſeits, und ſomit für eine große Landestagung beſonders geſchaffen er⸗ ſcheint, zumal Wiſſenſchaft und Praxis gerade hier in engſter Verbindung miteinander ſtehen. Entſtanden aus dem Bewußtſein heraus, daß für die Förderung der pflanzenzüchteriſchen Be⸗ ſtrebungen Badens der Zuſammenſchluß aller hierbei intereſſierter Ureiſe notwendig iſt, ſchloſſen ſich im Vorſommer 1921 anläßlich eines fachwiſſenſchaftlichen Kurſes auf der Hochburg bei Freiburg, dem da⸗ maligen Sitz der Saatzuchtanſtalt der Badiſchen Candwirtſchaftskammer eine Anzahl Männer in engſter Verbindung mit der Badiſchen Landwirtſchaftskammer zuſammen, um unter Hintanſtellung der Alltagsgedanken ihre Kräfte einem großen volkswirtſchaftlichen Ziel, der verſorgung der badiſchen Landwirtſchaft mit einheimiſchem durchgefüchtetem Saatgut zu widmen durch raſtloſe zielbewußte eigene züch⸗ teriſche Arbeit und durch Aufklärung der großen Landwirtſchaft über das Weſen der Pflanzenzüchtung, über die Vorteile und Ziele derſelben, ſowie über die Möglichkeit, ihre Ergebniſſe im einzelnen landw. Betrieb auszunützen. Bald drei arbeitsreiche Jahre ſind ſeit der Gründung des Vereins verſtrichen. In raſtloſer Tätigkeit wurde während dieſer Zeit durch rege Unterſtützung der Bad. Landwirtſchaftskammer an der Verwirklichung dieſer Ideale gearbeitet. Manches wurde ſchon erreicht, jedoch vieles bleibt noch zu tun, und auch die vor uns liegende Generalver⸗ ſammlung in heidelberg ſoll ein Markſtein werden in der Richtung auf das große Endziel, das dem Verein vorſchwebt. Die Beſichtigung eines pflanzenzüchteriſchen Nruſterbetriebs der Dr. A. Franckſchen Saatzucht⸗ wirtſchaft Straßenheim, Station Heddesheim, am Samstag den 8. Dezember, nachm. 250 Ahr, ſoll die Tagung einleiten, und die große öffentliche Verſammlung am Sonntag den 9. Dezember, nachm. 2 Uhr, im Schwarzen Schiff, Beidelberg-Neuenheim, wird allen Beſuchern in verſchiedenen Vorträgen einzelne beſonders wichtige pflanzenzüchteriſche Fragen der Gegenwart vor Augen führen. Erſte Autoritäten auf dem Gebiet der Landwirtſchaft, wie Geheimrat Prof. Dr. Giſevius Gießen, ſowie Herr Oekonomierat hoffmann⸗Speper werden hier zu der Verſammlung ſprechen, und zugleich wird die Preis verteilung anläßlich der von der Badiſchen Landwirtſchaftskammer durchgeführten Prämiierung der badiſchen Saatzuchtbetriebe im Jahre 1923 ſtattfinden— ein Unternehmen, das von dem ernſten Willen der Pflanzenzüchter, die eigene Arbeit auf ein Höchſtmaß der Leiſtungsfähigkeit zu ſteigern, Zeugnis ablegt. Vicht zuletzt ſei in dieſem Zuſammenhang die mit der Tagung verbundene Austellung erwähnt, in der ausſchließlich Zuchtprodukte und züchteriſche Arbeitsmittel der tätigen Vereinsmitglieder vertreten ſind, und die ebenfalls den Beſuchern der Tagung ein umfangreiches und klares Bild züchteriſcher Arbeit in Baden unter der Beratung und Leitung der Saatzuchtanſtalt der Badiſchen Landwirtſchaftskammer geben wird. Keich an Anregungen wird ſich die Tagung geſtalten. Tohnend iſt deshalb der Beſuch für jeden Land⸗ wirt und wir rufen deshalb allen Pflanzenzüchtern, Berufskollegen und Intereſſenten aus ganz Baden zu: „Laßt Euch nicht durch Alltagssorgen abhalten, die Jagung des Pekeins badischer Alanzen. züchter in Heidelberg zu besuchen und erscheint in Nasen am 9. Dezember in Helbelberg.“ Der Vorſtand. 888 S„ fa r c a d dsteföchhbbübadaahaübs ngen 6 s, aan —— D ** 1 Sür Belehrung und Sortbildung Das wertbeſtändige Geld. Endlich ſcheint Ausſicht vorhanden zu ſein, daß wir wie⸗ der zu einer wertbeſtändigen Währung kommen könnten, wenn nicht die Geldmarder— faſt hätte ich geſagt: die Räu⸗ ber und Ersſpitzbuben„die von unſerem Marke praſſen und in unſeren Schweiß ſich kleiden“ einen Strich durch die Rechnung machen. 5 Beſonders der Bauer wird froh ſein, wenn er von den endloſen Zahlenreihen Abſchied nehmen kann, die ihm ſo manchen Verdruß bereiteten, und er wird ſich glücklich ſchätzen, wenn er wieder mit der alten wertbeſtändigen Mark, die zwar jetzt noch vom Dollar regiert wird, rechnen kann. Erſt ſeit wenigen Wochen taucht wertbeſtändiges Gold⸗ währungsgeld im Verkehr auf. Schon lange vorher haben die Kaufleute ihre Warenpreiſe auf Goldmark eingeſtellt, nur beim Landwirt hat man es nicht verſtehen wollen, daß auch er das gleiche Recht habe. Ihm wollte man anfänglich als Wucher auslegen, was man dem Warenhandel ohne weiteres zubilligte. Eine Feſtſetzung der Produktenpreiſe nach den Friedensſätzen dürfte wohl nicht das Richtige tref⸗ fen, da die Weltmarktpreiſe ſich im allgemeinen bedeutend erhöht haben.— Auf die Weltmarktpreiſe gründet ja auch der Warenhandel ſeine gegen Friedenszeit weſentlich er⸗ höhten Goldmarkpreiſe und der Landwirt darf doch wohl für ſich auch beanſpruchen, nach dem alten Satz behandelt zu werden: was dem Einen recht iſt, iſt dem Anderen billig. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß dem im Wirtſchaftsleben vor⸗ handenen Bedarf an wertbeſtändigem Geld nicht ſo ſchnell genügt werden kann. Das Reich und die Länder ſtehen vor einer ſchweren Aufgabe und doch iſt die Geſundung unſerer Währung allein imſtande, den Zuſammenbruch unſeres Wirtſchaftslebens zu hindern. Wir müſſen aus dem Bil⸗ lionenſchwindel herauskommen. Nur wertbeſtändige Zah⸗ lungsmittel können Handel und Wandel wieder ins rich⸗ tige Geleiſe bringen. Von verſchiedenen Stellen wird jetzt wertbeſtändiges Not⸗ geld, für das dem Reich gegenüber Goldwertgarantien übernommen werden müſſen, in Umlauf geſetzt. Dieſe Not⸗ geldſcheine ſollen nur vorübergehend den Bedarf an wert⸗ beſtändigem Geld decken helfen, um wenn genügend Renten⸗ mark vorhanden ſind, wieder aus dem Verkehr zu verſchwin⸗ den. Die Badiſche Landwirtſchaftskammer gibt mit Genehmigung des Reichsfinanzminiſters ſolche Scheine in drei Ausführungen heraus, die in den letzten Tagen in den Verkehr gelangten. Sie lauten auf 4,2 Gold⸗ mark(1 Dollar), 2,1 Goldmark(½ Dollar) und 1.05 Gold⸗ mark(% Dollar). Das Kammergeld iſt künſtleriſch ausge⸗ führt. Auf dem Golddollar in braunem Ton präſentiert ſich ein Bildchen der Inſel Mainau im Bodenſee, mit der Alpenkette im Hintergrund, umrahmt mit dem Spruch: Wer Heilung ſucht von Leid und Weh Und Frühling noch im Altersſchnee, Den ſchickſt du an den Bodenſee. Am unteren Ende der Landſchaftszeichnung findet der aufmerkſame Beobachter— als Vexierbild— eine Kon⸗ ſtanzerin mit der Goldhaube, während Markgräflerinnen in der Flügelhaube den braunen Ton beleben. Der halbe Dollar— blau getont— führt uns ein präch⸗ tiges Bildchen von Schloß Eberſtein im Murgtal vor, zu dem aus den Wolken als Vexierbild ein Bauersmann herabblickt, der wohl den Spruch deklamiert, der am Nande der Abbildung zu leſen iſt: „O ehret doch de Bureſtand Es iſchſ der ſchönſt im ganze Land.“ Auf dem blauen Grund erſcheinen wieder die Markgräf⸗ lerinnen in Bauerntracht. Die dritte Goldnote in violettem Ton— der Viertels. dollar— zeigt uns das herrlich gelegene Kammerwein⸗ gut Blankenhornsberg bei Ihringen. Am unteren Ende des dargeſtellten Weinberges findet man als Vexier⸗ bild eine Kaiſerſtühlerin, die den ganzen Berg in den Are men trägt. Man denkt unwillkürlich: wenn er ihr nur nicht zu ſchwer wird. Um das Bildchen gruppiert ſich der Hebel⸗ ſche Spruch: „Trinkt me nit en guete Wi Goht er nit wie Baumöl i?“ Und auf dem violetten Grund präſentieren ſich die be⸗ kannten Markgräflerinnen am allerbeſten. Dieſe Kammer⸗Notgeldſcheine ſind wirkliche kleine Kunſt⸗ werke und mancher badiſche Bauer wird dieſe auch ſeiner Raritätenſammlung einverleiben, für Kinder und Kindes⸗ kinder, zum Gedenken an die ſchreckliche Zeit des Währungs⸗ elendes. H. W. Um Mißverſtändniſſe zu vermeiden, machen wir darauf auf⸗ merkſam, daß das Notgeld der Badiſchen Landwirt ſchafts kammer ſelbſtwerſtändlich von den ausgebenden Ban⸗ 85 und Kaſſen gegen Zahlung von Papiermark bezogen werden ann. 5 Steuerfragen Ratſuchenden wird gerne 1 Auskunft gegeben. 2•1 1. Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die Verhältniszahl für die Bewertung der Sachbezüge be⸗ trägt vom 21. Nove mber ab 500 000. Für die volle freie Statio n(Koſt und Wohnung) gelten ab 21. November die fol⸗ genden Sätze: a) für weibliche Arbeitskräfte täglich 480 Milliarden Mark, . 3,36 Billionen Mark, monatlich 14,4 Billionen ark. b) für männliche Arbeitskräfte täglich 624 Milliarden Mark, 5 7 4,461 Billionen Mark, monatlich 19,2 Billionen (ark. c) für höhere Angeſtellte täglich 792 Milliarden Mark, wöchent⸗ lich 5,592 Billionen Mark, monatlich 24 Billionen Mark. Für die Steuerermäßigun gen blieb die Verhältniszahl für die Woche vom 18. bis 24. November mit 800 000 unver- ändert. Die Ermäßigungsſätze ſind danach für die Zeit vom 11, bis 24. November gleich geblieben. Für die Zeit vom 25. November bis zum 1. Dezember beträgt die Verhältniszahl für die Ermäßigungen 700 000. Damit ſind die in der zweiten Septemberhälfte in Geltung geweſenen Er⸗ mäßigungen zu vervielfachen. Danach beträgt dann die Steuer⸗ ermäßigung für einen alleinſtehenden Lohnſteuerpflichtigen für die letzte Woche 1 128,96 Milliarden, d. h. es ſind 11,2896 Billionen Wochenverdienſt leinſchließlich Koſt und Wohnung) ſteuerfrei. 2. Die Abführung der Lohnſteuer. 1 Die monatlichen Teilraten des Lohnabzuges umſaſſen nach ben ſteuerrechtlichen Beſtimmungen den Zeitraum vom 1.—10., vom 11.—20. und vom 21. bis Ende eines Monats. Die für dieſe Zeiträume einbehaltenen Lohnſteuerbeträge hat der Arbeitgeber innerhalb einer Schonfriſt von 5 Tagen abzuführen. Demgemäß hat die Abführung der Lohnſteuer für den Zeitraum vom 11.—20 Nopember ſpäteſtens am 25. November und für den Zeitraum vom 21.—30. November ſpäteſtens am 5. Degember zu erfolgen. Bei verſpäteter Zahlung wird der abzuführende Betrag nach dem Goldwert angerechnet, und es ſind Goldzinſen vom Verfalltage ab zu zahlen. Auch kann die Steuerbehörde vom Ver⸗ falltage ab Vollſtreckungsmaßregeln ergreifen. 3. Vorauszahlung auf die Umſatzſteuer. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Umſatzſteuer müſſen neuerdings längſtens bis zum 7. des nächſtfol⸗ genden Monats bezahlt werden. Bei nicht rechtzeitiger Zah⸗ lung iſt die Steuer nach dem Goldwert zu entrichten; der Goldmarkbetrag der in Papiermark errechneten Steuerſchuld er⸗ rechnet ſich nach dem Goldumrechnungsſatz am Tage der Ent⸗ ſtehung der Steuerſchuld(Monatsende), die Wiederumrechnung in . richtet ſich nach dem Umrechnungsſatz am Zahlungs⸗ age. 4. Vorauszahlungen auf die Grund⸗ und Gewerbeſteuer. Auf 30. November 1923 iſt wieder eine Vorauszahlungsrate auf die Grund⸗ und Gewerbeſteuer für das Rechnungsjahr 1923 fällig, Zu zahlen ift der gleiche Goldmarlbelrag wie auf 61, gen l. 1 ige he. freie die fol, unbel⸗ eit don bellägt nit fi ien Et ⸗ Steuet⸗ uli log arftel. denen d 0 das ein; 0 71 Oktober 1923(es iſt dies der Goldwert des 5000 fachen der geſamten für das Rechnungsjahr 1922 feſtgeſetzten Steuer). Für die Umrechnung dieſes Goldmarkbetrages in Papiermark ift der am Tage der Jabeu 10 geltende Goldumrechnungsſatz maßgebend. Als Zahlungser leichterung ißt dabei vom Badiſchen Fi⸗ nanzminiſterium zugeſtanden, worden, daß die jetzt fällige Voraus⸗ 8e lung in der Zeit vom 30. November bis einſchlie ß⸗ lich 5. Pee m ber Zum gehe eichbleibenden Umrech⸗ nungskurs vom 80. Navember geleiſtet werden kann. Der am 30. Nopember geltende Umrechnungsſatz 1 0 für ſolche Zahl ndert maßgebend bleiben, auch wenn er ſich in⸗ ug kaun an die Ste reinnehmerei erfolgen. Bei * check gilt die Ze Allan ig als rechtzeitig geleiſtet, am 5. Dezember bei der Poſt eingezahlt wird. t in begründeten Fällen von den Finanzämtern die Vora 8 ihlu gen geſtundet, ermäßigt und auch erlaſſen wer⸗ Landabgabe für den Monat Dezember. des Reichsfinanzminiſters vom 5. November neren Be triebe hinſichtlich der Landabgabe mit f ond cho nung behandelt werden. In Fällen, in i ige Vermögen des Steuerpflichtigen bil⸗ Betriaben gewonnenen Erträge nur zum not⸗ alt für den Pflichtigen und ſeine Familie aus⸗ Landabgabe erlafſen werden. ſin 5 nunmehr zum Erlaß von Beträgen bis k und das Landesfinanzamt zum Erlaß von ldmark befugt. Hettishen, bei denen ſich die Ge⸗ ingen als notwendig e kann t wer rden. Die am 1. Dezember f Monats Dezember gezahlt oben werden. nz beſonders auf dieſe Erleichte⸗ „daß ſie ſich dieſelben zunutze Fact, in der Zeit vom icht erhoben 1 1 len in der ühringende A 1 5 9 0 rläufig die Aufgabe des badi ſchen Land⸗ ig der Beſteuerung der Haus⸗ ge dazu liegen dem Landtag ligkeit ene daß kei den im Laufe des olgten Haus chte in 15 5 15 welche um betet. e bereits die Flei hle Entf ſcheidung Finanzmini ter 5 zu gegebenenfalls n krag auf Rück attung zu ſtellen. Steue 10 ng der badiſchen Landwirtſchaft. Selbſtverbrauchs für die Umſatzſteuer. 212 Millionen, 15 Oktober 1923 80 Mil⸗ 1923 kann die Zahl erſt in der nächſten bekannt gegeben werden. ſchnittswerte, N 0 bei einer e e werden ſich je nach Art des Betriebes Abweichun⸗ n Zahlen ergeben, deren Höhe jeder einzelne Steuer⸗ ſich ſelbſt 12 75 muß. Wauen enwerettdttiueg 1 24 J Landidir 5 chaftlie Norw. Dorſchmehl Wagenladung norwegiſches Dor ſchmehl, das ſt zon noch einige mehl, i für uns hierher unterwegs, un verkauft ſind. Intereſſenten erhalten auf Wunſch Bezugsbedingungen. Torfſtreu! Die Berechnung der Torfſtreu erfolgt nach Raummeter. Ein Raummeter(ebm)= 2 Ballen von je 100 kg= zuſammen 4 Zentner. Ein Eiſenbahnwagen faßt 50—75 Raummeter. Lie⸗ ferung kann ſofort erfolgen Roggenmehl 95 5 I Anfere Micglicder erhallen Bt ießka ten hier koſtenlos Auskunft; er- wünſcht ſind namentlich Anfragen, die belehrend wirken oder allgemeines Intereſſe finden. 2—7 252 Nach Uaterharmerahach an A. G. Wenn die Gleichſtellungs⸗ gelder bis 15. Juli 1022 gegen Quittung abbezahlt worden waren und die weitere Geldentwertung infolge Anlehnung des Geldes durch den Vormund bei der Sparkaſſe eingetreten iſt, können ſie Lö⸗ ſchung der Hypothek verlangen. Aus Billigkeitsgründen raten wir Ihnen aber, ſich doch noch auf einer mittleren Grundlage mit ihren Geſchwiſtern zu einigen, wobei allerdings die während 108 Kriegs abbezahlten Beträge als Goldmark oll zu rechnen ſin UL Deiſchaft und Handel Mannheimer Produktenbörſe. Amtliche Preiſe in Goldmark per 100 kg waggonfrei Mannheim ohne Sack netto Kaſſe. Notierungstag: 26. November 29. November 1 Weizen, inländi cher. 24.60—25 Roggen 1 22.5023 Braugerſte 21.5—23 Hafer, alter 20—22 Mais, amerik.— Wieſenheu, neu 7.50—8 Stroh. Preßſtroh. 55.50 Weizenmehl. 37.238 34.7535 Nohmelaſſe 1 8 Tendenz feſt. Karlsruher Produktenbörſe vom 28. November. Getreide und Mehl. Das Bild anderer Getreidemärkte zeigt ſich auch hier. Ohne allgemein verwendbare wertbeſtändige Zahlungs⸗ mittel läßt ſich kein Geſchäft zuſtande bringen, und die ſe ſind nur in ſehr geringem Maße vorhanden. Das Geſchäft bleibt deswegen klein. Es können teils bezahlte, teils geforderte Preiſe genannt werden für: Weizen 26,50—27 Goldmark, Roggen 24.25, Gerſte 21.50, Hafer 19, Weizenmehl 37.2588, Roggenmehl 85. 75—36, Kleie je nach Fabritat, 10.50—12 Goldmark, alles per 100 Kilo, Getreide ohne, Mehl mit Sack; Getreide Frachtparität Karlsruhe, Mehl und Kleie ab Mühlenſtationen. Wein und Spirituoſen. Die Abneigung der Produzen⸗ ten, gegen Papiergeld ſelbſt bei guten Gehoten zu verkaufen, dauert an, ſo daß bei dem Mangel an wertbeſtändigen Zahlungs⸗ mitteln die Beſchaffung auch kleinerer Warenmengen ſchwierig iſt. Preiſe ziemlich unverändert. Tabak. Der Einkauf geht ſchleppend, da den Käufern die von anzern geforderten wertbeſtändigen Zahlungsmittel nicht in genügendem Umfange zur Verfügung ſtehen. Die Preiſe haben weiter angezogen Beim Einkauf von Sandblatt wurden bezahlt in Seckenheim 80 Goldmark, in Plankſtadt 85 Goldmark, in Lorch 85 bis 90 Goldmark. Rippen unverändert, Preiſe feſt. Viehmürkte Mannbeim Karlsruhe 26. Nov. 26. Nov. Ochſen Klaſſe a. 6770 6470 . 64 68 5864 8. 54258 5660 . 40—50 50—56 Bullen Klaſſe a. 64—68 62—67 3 6064 57—62 „ 52—60 49—52 Kühe Klaſſe a. 70—72 65—70 . 62 66 58—635 5056 5058 40 46— 4 30 40 30—40 1 80—85 i e 7880 3 0. 76 78 N 0— Alles in Goldmark für 50 Kilo Kurſe der letzten 1 amerikan. hweizer. 1 Gold⸗ Gold⸗ e 2 7 fel mark anleihe Freitag, 2 0 3.85 02.500 4.200000 Samstag, 4.210.550 l 1.00 4.200.000 Montag, N 3.8. 002. 4200000 Dienstag, 210.50 3381 0 0 4.200.000 Mittwoch, 28. 210.50 37.8 8 9 4.200.000 Donnerstag, 20. 4. 91052 5 0 5 9 4 4.200.000 Sämtliche Bablen in Millionen Mark. 13 der Berliner amtlichen Briefnotig. 1 Goldmark tlicher Berliner Dollarbriefkurs: 4.20. 372 J Ein ſprungf., e Zuchtfarren, gelbſch. G. M. Hirn, Wiesloch, Mühlgaſſes. Syrf. Fasel, 1½ J. a., Sim, Ludw. Kammerer, Wagner, Graben, Karlfriedrichſt. 14. Kl. Lanzdreſchmaſchine für Hand u. Kraft, wertbeſt. Hoffmann, Höll, Urberg. Traubenwein, 23er, tauſcht geg. Heu o. Futterſtr oh Heinr. Bury, Ihringen a. K. 5 Gammelanzeiger Zu verkaufen. Herrenkleider u. Schaftſtieſel gegen ein Schwein zu tauſchen. Kroner, Zwei leichtere Arbeitspferde, 4 u. 14 jähr.(Braunen), flotte Läufer, auch gegen Karlsruhe, Kaiſerſtr. 247. 5 Vieh od. Naturalien zu tauſchen bei Wilh. Dier, Votzinge n a. Kaiſerſtuhl. Geſucht. 1 Paar„jährige, ſchwere, gute, ſtaͤrke Zugochfen. Felizian Bregger, zum Die Gemeinde Langenalb ſucht zur Zucht geeigneten 15 Monate alten ſprung⸗ Schwauen, Bernau(bei St. Blaſien). fähigen Rindsfarren. Augebote ſofort an den Gemeinderat. andwirte beizt Ener Saatgetreide! Jeder Landwirt weiß heute, daß er ſein Saatge⸗ Areide beizen muß, will er ſich eine gute Ernte ſichern. Bei Roggen nimmt man in Bayern ſeit einer Reihe von Jahren in großem Maßſtabe das Roggen⸗ fuſariol, welches ſich beſonders gegen Schneeſchimmel (Fuſarium) ausgezeichnet bewährt hat. Weizen⸗ Verkaufe ſofort noch äußerſt preiswert: ſuſariol iſt bei den Reichsbeizverſuchen der letzten f Paar kompl. Chalſengeſchirre 3 Jahre ſtets als wirkſamſtes Beizmittel gegen mit Kammdeckel, ſchwarz lacktert. Be · Weizenſteinbrand begutachtet worden. Somit iſt schlägen, in nur prima Ausführung. Fuſariol das wirkſamſte und dabei das bil⸗ schi ligt Saatbeizmittel. 1 Paar lonplette Heſchitte mit Artillerieſtallkummt, Nückriemen, Gebeiztes Saatgut braucht nicht ſo dicht geſät Schwanzriemen, Ig. doppe t. Strang⸗ werden wie ungebeiztes, weil faſt jedes Korn auf⸗ aer beine eee ae 2 5 zer- geht. Wer daher an Saatgut ſparen und dabei trotz⸗ dem verschiedene Stallhalfter, Fuhr⸗ 5 5 7 85 35 5 5 5; 3 halfter, Deckegurten, Halsriemen uſw. dem eine größere Ernte erzielen will an Körnern Alle Waren gauz neu u. nur beſte Ver⸗ und an Strohertrag, der beize Roggen mit arbeitung. Aufrag. ſind zu richten au ente ere. melee verenden ben bie dee) Cr en Gemischen Fabrik W. C. lenser, Markreduiz, Fatkerſcneder von welcher es direkt oder durch den für Hand und Kraft, 3 Haniel⸗ Dünger Bandſägen Badiſchen Landwirtſchaftl. Verein Aubenmühlen Shader. Jeder. nge f Fluch funk unt Oerg verwerten Sie vorteilhaft im Lohn und Tausch in der Mechan. Leinenspinnerei und Weberei Memmingen, Bayern. ind immer auf La 105 Karlsruhe Putzmüh en 9 5 3 e b. G.. Wer in Arbei. 908 5 171 Franz Hanie ie., G. i. b. H., ann Nilchzen Tifugen Kaiserstr. 281 Karlsruhe l. B. Ferur. 4853 Julius Kaltenbach, Kochleſſel Vurrach. Herde, Oefen. Inserieren bringt Gewinn. 8 Toft Und Pein. 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