A ton „ Karrer * Jun end. 9 und Organ bes luflage 48000 Exemplare Die Mitglieder aller anderen landwirt⸗ ſchaftlich Vereinigungen dis Landes be⸗ Badiſches Herausgegeben von der Badiſchen Landwirtſchaftskammer lommen das W cheuhlatt bei Beſtellung durch die Badiſche Landwirtſchaftskammer zum Preiſe von 2 Mark frei ins Haus geliefert. l „* f 718 47 5 8 3 Amtliches Organ der Dasoiſchen Janodwirtſchafts kammer Sadiſchen Tano wirtſchaftlichen Vereins Karlsruhe, J. November. er, Okonomierat Dr. Müller: für die„Landwirtſchaftlichen lichen Vereins, beide in Karlsruhe. ate ſind an die Badiſche Landwirtſchaftskammer, ius nachrichten“ aufgenommen werden ſollen, de 2 mm hohe Zeile oder deren Raum 50 Pf., bei ſind an die G. Braunſche Hofbuchdruckerei in Karlsruhe, Neue Verordnungen und il reiſe für Rüben 5 Bekanntmachungen. No U ö en g ung über die Be⸗ Kar⸗ Aufſä 8 d 90 und des Quarks agig einwintern.— en einet Der Futterwert von Brenneſſellaub.— Sollen künftig in Deutſchlands Geflügelhöfen noch Krüppel und Miß⸗ geburten gezüchtigt werden? Jonſtige Mitteilungen. Obſt⸗ und Gemüſeverwertungs⸗ kurſe auf Hochberg 1916.— Ausnahmetarif.— Fracht⸗ ermäßigung für friſche Eier. ammelt Bucheckern! Kriegsanleihezeichnungen der 1 irtſchaftlichen Ge⸗ noſſenſchaften. Vo rtoffelernte 1917. 1 Bücherſchau.— Marktbericht.— Landwirtſchaftliche Beſpre⸗ chungen und Verſammlungen.— Sammelanzeiger. Da ſich herausgeſtellt hat, daß für Baden viel weniger Gerſtenſchtot als Maſtfutter von der Roichsfutter⸗ flittelstelle zur Verfügung geſtellt werden kann, als ursprünglich angenommen wurde, empfiehlt ſich taſche Einsendung der Anträge auf Abschluß von Mäſtungsverträgen! Es wird vorausſichtlich vor erst 1017 feine andere Gelegenheit mehr gegeben werden, Maſtfutter zu erhalten! Landwirte behallet genügend Rüben für die eigene Miehhaltung: es treten höhere Milchpreiſe in Kraft! Verfüttert Rüben ſtatt Kartoffeln! (Siehe Aufſatz in dieſer Nummer.) Neue Verordnungen und gekanntmachungen. Verordnung über Höchſtpreiſe für Rüben. * K 22 anntmachung 1 vom 22. Erzeuger dürfen en werden: 150 M. en Rüben 1,80 M. en(Wruken, ibi, Steck⸗ 2,50 M. 4 bei Möhren aller Art e„00 M. Die Preiſe ſchließen die Koſten der Beförderung bis zur Verladeſtelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Waſſer verſandt wird, und die Koſten der Verladung ein. Die Landeszentralbehörden können niedrigere als die im Abſ. 1 beſtimmten Höchſtpreiſe feſtſetzen; ſie können für kleine Speiſemöhren, die zu Speiſezwecken gebaur ſind(Karotten), höhere als die im Abſ. 1 Nr. 4 beſtimmten Höchſtpreiſe feſt⸗ lezen. § 2. Verträge zwiſchen dem Erzeuger und Dritten über zrwerb von Rüben der im§ 1 genannten Art, die vor krafttreten dieſer Verordnung abgeſchloſſen ſind, ſind un⸗ gültig, ſofern ſie zu höheren als den im Fl feſtgeſetzten Prei⸗ ſen abgeſchloſſen ſind und die verkauften Rüben ſich zur Zeit d Inkrafttretens dieſer Verordnung noch auf dem Grund des Erzeugers befinden. § 3. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen be⸗ ſtimmten Behörden ſetzen Höchſtpreiſe für den Verkauf von Rüben der im 81 genannten Art durch den Groß⸗ und Klein⸗ handel feſt. Sie können beſtimmen, daß beim Verkaufe durch den Erzeuger an den Verbraucher höhere als die im§ 1 feſt⸗ geſetzten Höchſtpreiſe gelten. Die Landeszentralbehörden können beſtimmen, daß Verträge, die vor Feſtſetzung der Höchſtpreiſe(Abſ. 1) zu höheren Preiſen abgeſchloſſen und noch nicht erfüllt ſind, ungültig ſind. § 4. Die Kommunalberbände können Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeſchränkungen für Rüben der im 8 1 genannten Art erlaſſen. Die Landeszentralbehörden können nähere Beſtim⸗ mungen treffen. § 5. Die vom Reichskanzler beſtimmten Stellen ſind beim Ankauf von Rüben der im§ 1 genannten Art an die Höchſt⸗ preiſe, die in dieſer Verordnung oder auf Grund dieſer Ver⸗ ordnung feſtgeſetzt ſind, nicht gebunden. Die auf Grund des§ 4 erlaſſenen Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeſchränkungen gelten nicht für die Lieferung an die nach Ab. 1 vom Reichskanaler beſtimmten Stel 1 5 6. Das Eigentum an Rüben der im§1 genannten Art kann durch Anordnung der zuſtändigen Behörde einer von zieſer bezeichneten Perſon übertragen werden. Die Anord⸗ nung iſt an den Beſitzer zu richten. Das Eigentum geht über, ſobald die Anordnung dem Beſitzer zugeht.. Der Übernahmepreis wird unter Berückſichtigung der Höchſt⸗ preiſe ſowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der zuſtändigen Behörde feſtgeſetzt. Die höhere Verwaltungs⸗ behörde entſcheidet endgültig über Streitigkeiten, die ſich aus der Anordnung ergeben. § 7. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld⸗ ſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft: 1. wer die in dieſer Verordnung oder auf Grund dieſer Verordnung feſtgeſetzten Preiſe überſchreitet; 2. wer einen andern zum Abſchluß eines Vertrags auf⸗ fordert, durch den die Preiſe(Nr. 1) überſchritten wer⸗ den, oder ſich zu einem ſolchen Vertrag erbietet; 8. wer einem nach 8 4 erlaſſenen Verbote zuwiderhandelt. Neben der Strafe können die Gegenſtände, auf die ſich die trafbare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. § 8. Die Landeszentralbehörden beſtimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, zuſtändige Behörde und Kommunalver⸗ band anzuſehen iſt. § 9. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1916. Der Präſident des Kriegsernährungsamts: von Batocki. Verordnung betreffend Abänderung der Verordnung über Höchſtpreiſe für Hafer vom 24. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 826). Vom 26. Oktober 1916. Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 401) wird folgende Verordnung erlaſſen: Artikel 1. Der§ 1 der Verordnung über Höchſtpreiſe für Hafer vom 24. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 826) in der Faſſung der Verordnung vom 18. September 1916(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 1048) erhält folgenden Abſatz 3: Der Preis von dreihundert Mark für die Tonne darf bei Lieferung an die Heeresverwaltung auf Antrag auch noch bezahlt werden, wenn die Ablieferung oder Verladung des rechtzeitig ausgedroſchenen Hafers aus Gründen, die der Lie⸗ ferungspflichtige nicht zu vertreten hat und die außerhalb ſei⸗ nes Betriebs liegen. bis zu dem im Abſ. 1 und 2 feſtgeſetzten Endzeitpunkte(30. September, 15. Oktober 1916) nicht hat erfolgen können. Der Antrag muß bis zum 15. November 1916 einſchließlich bei den Empfangſtellen geſtellt werden. Über alle Streitigkeiten wegen der Zahlung des Preiſes ent⸗ ſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Als höhere Verwaltungsbehörde gilt die auf Grund des§ 24 der Verord⸗ nung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 811) beſtimmte Behörde. Artikel 2. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Dr. Helfferich. Bekanntmachung über Miſchungen von Knochenmehl und Kali. Vom 24. Oktober 1916. Auf Grund des§ 12 Satz 4 der Bekanntmachung über künſt⸗ liche Düngemittel vom 11. Januar 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 13) in der Faſſung der Bekanntmachung, betreffend Abände⸗ rung der Bekanntmachung über künſtliche Düngemittel, vom 5. Juni 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 440) und des§ 1 der Be⸗ kanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungs⸗ amts vom 22. Mai 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 402) wird fol⸗ gendes beſtimmt: Artikel I. Der 8 6 letzter Abſatz der Bekanntmachung über künſtliche Düngemittel vom 11. Januar 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 18) erhält folgende Faſſung: „Das Miſchen bon phosphorſäurehaltigen Düngemitteln— mit Ausnahme von Superphosphat und aufgeſchloſſenem ſtick⸗ ſtoffhaltigen ausländiſchen Guano— mit ſtickſtoffhaltigen Stoffen oder mit Kaliſalzen iſt verboten. Zuläſſig iſt jedoch das Miſchen von entleimtem, nicht aufgeſchloſſenem Knochen⸗ mehl mit Kali; als entleimtes, nicht aufgeſchloſſenes Knochen⸗ mehl im Sinne dieſer Vorſchrift gelten nicht Stampfmehl, Trommelmehl, Fleiſchdüngemehl, Fiſchdüngemehl, Fleiſch⸗ knochenmehl, Kadaverdüngemehl und ähnliche Mehle.“ f Artikel II. Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Oktober 1916. Der Präſident des Kriegsernährungsamts: von Batocki. Bekanntmachung über die Anmeldung der Beſtände von Kornbranntwein. Vom 238. Oktober 1916. Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 401) wird verordnet: § 1. Wer mit Beginn des 1. November 1916 unverſteuerten oder unverzollten Kornbranntwein, der den Beſtimmungen des§ 107 Abſ. 2 des Branntweinſteuergeſetzes in der Faſ⸗ ſung vom 14. Juni 1912(Reichs⸗Geſetzbl. S. 378) entſpricht, in Gewahrſam hat, hat die Vorräte, getrennt nach den La⸗ gerungsarten, der Zahl und Art der Behältniſſe ſowie nach den Eigentümern, unter Angabe des Alkoholgehalts in wichtshundertteilen und unter Nennung der Eigenti Spiritus⸗ Zentrale, G. m. b. H. in 9 in W. 9, ſtraße 14/15, bis zum 5. November 1916 anzuz Anzeige über Mengen, die mit Beginn des 1. Novem unterwegs ſind, iſt unverzüglich nach deren Empfange von dem Empfänger zu erſtatten. Dieſe Vorſchriften gelten nicht für Mengen, die im Eigen⸗ tume des Reichs, eines Bundesſtaats oder Elſaß⸗Lothringens, insbeſondere der Heeresverwaltungen oder der Marinever waltung ſtehen. § 2. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft, wer vorſätzlich die ihm nach§ 1 Abſ. 1 obliegende Anzeige nicht erſtattet oder wiſſentlich unrichtige oder unvoll⸗ ſtändige Angaben macht. Neben der Strafe kann der Branntwein, auf den ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unter⸗ ſchied, ob er dem Täter gehört oder nicht. § 3. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 88. Oktober Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Dr. Helfferich. 1916 Bekanntmachung über die Regelung des Betriebs in Kartoffeln verarbeitenden Brennereien im Betriebsjahr 1916/ö17. Vom 24. Oktober 1916. Auf Grund der Baekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 401) und der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom gleichen Tage wird be⸗ ſtimmt: § 1. Der Beſitzer einer Kartoffeln verarbeitenden Brennerei iſt verpflichtet, bis zum 1. November 1916 dem zuſtändigen Kommunalverband und gleichzeitig der Spiritus⸗Zentrale, G. m. b. H., Berlin Wie, Schellingſtraße 14/15, anzuzeigen: 1. ob er ſeinen Brennereibetrieb im Brennereibetriebs⸗ jahr 1916/17 bereits aufgenommen hat oder noch auf⸗ nehmen will; 2. welche Branntweinmenge 90 meinen Durchſchnittsbrandes ſpricht; 8. welche Kartoffelmenge(in Zentnern) zur Erledigung der 90 Hundertteile des allgemeinen Durchſchnittsbrandes unter Zugrundelegung von 18 Zentnern Kartoffeln auf ein Hektoliter Branntwein erforderlich iſt; 4. welche Kartoffelmenge— einſchließlich der ſeit Betriebs⸗ eröffnung auf Branntwein verarbeiteten Kartoffeln— aus ſeiner eigenen Ernte ihm für den Brennerei⸗ betrieb zur Verfügung ſteht. §. 2. Wer die im§ 1 vorgeſchriebene Anzeige nicht recht⸗ zeitig erſtattet, darf im Betriebsjahr 1916/17 Kartoffeln auf Branntwein nicht verarbeiten. Das gleiche gilt, wenn der Brennereibetrieb nicht ſpäteſtens am 15. November 1918 er⸗ öffnet iſt, es ſei denn, daß dies infolge behördlicher Anordnun— gen ſowohl hinfichtlich des Betriebs ſelbſt als auch hinſichtlich der Lieferungspflicht der Kartoffeln eigener Ernte oder in⸗ folge anderer, nicht in der Macht des Brennereibeſitzers lie⸗ gender Umſtände— insbeſondere Kohlenmangels, Maſchinen⸗ allge⸗ ent⸗ Hundertteilen des ſeiner Brennerei s Lermert ar 2 ſchäden, Perſonalmangels cher Unmöglichkeit kann der weinſtelle auf einen bis die Spiritus⸗Zentrale, G. m. b. 12885 ſtraße 14/15, zu richtenden Antrag de Friſt für die Zuläſſigkeit der Betriel unmöglich war. Im Falle ſol⸗ Vorſitzende der Reichsbrannt⸗ zum 12. November 1916 an ihn oder Berlin W. 9, Schelling⸗ ennereibeſitzers die ffnung verlängern. §. 8. Mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geld⸗ ſtrafe bis zu zehntauſend Mark wird beſtraft: 1. wer vorſätzlich die ihm nach 81 nicht f oder wiſſentlich ro obliegende unrichtige oder Anzeige erſtattet unvoll⸗ ſtändige Angaben macht; 2. wer erſt nach dem 15. November 1916 ſeine Brennerei in Betrieb nimmt, ohne di ierzu nach 8 2 erforder⸗ liche Genehmigung des Vorſitzenden der Reichsbrannt⸗ weinſtelle zu haben. Berlin, den 24. Oktober 1916. Der Präſident des Kriegsernährungsamts: don Batocki. Erſatz der Kartoffeln durch Futterrüben bei der Schweinemaſt. Die Kartoffeln müſſen der menſchlichen Ernährung vorbehalten bleiben. Nur„Ausleſekartoffeln“ kleine, beſchädigte oder kranke— ſollen verfüttert werden. Bei der Schwierigkeit, den nötigen Eiweißgehalt der Futter⸗ ration zu erreichen, wird die Nutzanwendung der Ver⸗ ſuche des Profeſſors Franz Lehmann in Göttingen von größter Wichtigkeit. Lehmann hat feſtgeſtellt, daß 70 9⁰ des Na bedarfs durch Rüben(Kohlrüben, Wruken, Runke en, Möhren) gedeckt und dabei höchſte Lebend⸗ gewichtszunahmen erzielt werden können. Nur gegen Ende der Maſt läßt die Rübenaufnahme durch die Schweine etwas nach. Folgende Regeln ſind hierbei inne⸗ zuhalten: Koche oder dämpfe die Rüben und gib das nährſtoffreiche Dämpfwaſſer in das Futter! Dämpf⸗ von Kartoffeln iſt ſchädlich, Rüben und Kartoffeln 23 Tag 84 bis 1 kg Beifutter zu; 9 rmehl oder Trockenhefe zu/ Schrot oder Kleie ermöglichen 500 bis 700 gr tägliche Zunahme. Stehen nur Schrot und Kleie zur Verfügung, ſo werden wenigſtens 4 bis 5 9 iben mit Comfrey, Fiſch⸗ Klee, e od eu gefüttert(Vormaſt). Dieſe Grünf ln oder zu Zuſtand weſentlich beſ⸗ viel zu n nicht unerheblich wenn monatlie kg zu erzielen ſind, be⸗ Schrot und Kleie. In gen Vollmaſt werden eſchrot und Kleie dar⸗ Sättigung treten. Klee⸗ * ten, durch Dreſchen der Fut⸗ Teil der 7 Die Verwertung der Magermilch und des Nuarks als Nahrungsmittel. Von Dr. J. Schaller, Auguſtenberg. Da er Verbrauch von Fleiſch, das früher der Bevölke⸗ rung als hauptſächlichſtes eiweißreiches Nahrungsmittel durch die Knappheit, wie auch durch den eingeſchränkt iſt, ſo muß verſucht werden, einen r die ausfallende Fleiſchnahrung zu finden und die Eiweißſtoffe aus anderer Quelle zu ſchöpfen. Es ann dies gelingen, wenn wir die bei der Verarbeitung Vollmilch in den Molkereien anfallenden Produkte a sher geſchehen iſt, zur Ernäh⸗ diente, 3 Fi lich dielen rung heranziehen. 617 — ö ö ſtand für das Rindfleiſch 76 Pfa, koſten. Beſonders ſei auf die Verwendung von Magermilch hingewieſen, die im Vergleich zu ihrem Geldpreis einen ſehr hohen Nährwert beſitzt. Mager⸗ und Buttermilch müſſen, ſo weit als angängig, der menſchlichen Ernährung zugeführt werden; ihre Verfütterung an Tiere, insbeſon⸗ dere an ältere, ſollte auf das allernotwendigſte Maß ein⸗ geſchränkt werden, da die Ausnützung hauptſächlich bei den für die Maſt beſtimmten Tieren wirtſchaftlich nicht vorteilhaft und unter den jetzigen Umſtänden geradezu verwerflich iſt. Um den hohen Wert der Magermilch klar vor Augen zu führen, braucht nur auf ihre Gewinnung hingewieſen zu werden. Die alten Aufrahmungsverfahren der Vollmilch mögen hier unberückſichtigt bleiben, weil ſie ſchon lange durch das ſog.„Separieren“ der Milch überholt ſind. Von anderen, weſentlichen Vorteilen abgeſehen, ge⸗ lingt es unter Benützung von Separatoren(Milchſchleu⸗ dern), das Fett faſt vollſtändig aus der Vollmilch unter der Einwirkung der Zentrifugalkraft herauszuſchleudern und die Magermilch ſehr raſch, vollſtändig ſüß und ſo⸗ mit unzerſetzt zu erhalten. Die Vollmilch kann als vollkommenes Nahrungsmittel gelten, da in dieſer alle diejenigen Nährſtoffe in leicht verdaulicher Form enthalten ſind, welche zur Erhaltung des Lebens und zum Aufbau unſeres Körpers dienen. Wir können hierbei drei Hauptgruppen von Nährſtoffen unterſcheiden, nämlich die blutbildenden Beſtandteile, die ſog. Eiweißſtoffe(der Käſeſtoff und das Albumineiweiß), ferner die Heizſtoffe(das Fett und der Milchzucker), welche durch ihre Verbrennung während des Lebens⸗ prozeſſes dem Körper Energie zuführen, ſowie die haupt⸗ ſächlich zum Aufbau des Knochengerüſtes dienenden Mineralbeſtandteile. Beim Entrahmen der Vollmilch wird nur ein einziger Beſtandteil, nämlich das Fett Magermilch iſt daher nichts anderes, als eine ent⸗ aus der J entfernt, während die übrigen Beſtandteile agermilch in unverändertem Zuſtande verblei⸗ fettete Milch, welche die beſonders für unſere Ernährung, ſo überaus wichtigen und wertvollen Eiweißſtoffe noch in ihrer Geſamtmenge, ungefähr 40 g im Liter, beſitzt“. Es iſt deshalb ein großer Irrtum, der leider weit verbreitet iſt, die Magermilch als ein minderwertiges Nahrungs⸗ mittel zu betrachten. Gegen derartige falſche Auffaſſungen und Vorurteile, die häufig zu einer ſinnloſen Vergeu⸗ dung der Magermilch geführt haben, muß angekämpft und der große Wert durch den Hinweis auf ihre Zuſam⸗ menſetzung hervorgehoben werden. i 5 Die Magermilch an ſich läßt ſich ſchon ohne weitere Zubereitung als hochwertiges, an blutbildenden Beſtand⸗ teilen reiches Nahrungsmittel zur Herſtellung von Sup⸗ pen, Getränken und Mehlſpeiſen verwenden. Mit Früch⸗ ten(Erdbeeren, Heidelbeeren uſw.) laſſen ſich Speiſen zubereiten, die beſonders von den Kindern gerne genom⸗ men werden. Wir erhalten in keinem anderen Nah⸗ rungsmittel die Eiweißſtoffe ſo billig, wie in der Mager⸗ milch, die ſelbſt bei einem Literpreiſe von 16—18 Pfg. in den Städten als ſehr preiswert gelten kann. Leider iſt friſche Magermilch beim Transport den gleichen Zer⸗ ſetzungsmöglichkeiten ausgeſetzt, wie Vollmilch. Soll ſie daher auf größere Entfernungen verſandt werden, ſo muß ſie wie Vollmilch, vor allem in der wärmeren Jahreszeit, vor dem Einfüllen in Kannen ſtark gekühlt und möglichſt raſch an die Verbrauchsſtelle befördert wer⸗ den, damit ſie in ungeſäuertem Zuſtand in die Hände der Verbraucher gelangt. Um ſich von den Unbequemlich⸗ keiten des Transportes unabhängig zu machen und grö⸗ 2 ben. „Dieſelbe Menge Eiweiß iſt auch in zirka 190 g knochen⸗ freiem Rindfleiſ enthalten, die nach dem heutigen Preis⸗ ßere Koſten zu erſparen, kann der wichtigſte Beſtandteil der Magermilch dadurch gewonnen und in Verkehr ge bracht werden, daß Quark, oder Weißkäſe, auch Zieger genannt, hergeſtellt wird. Der Quark iſt genügend halt⸗ bar, ſo daß ſelbſt ein weiterer Verſand ſeine Beſchaffen⸗ heit und Güte nicht beeinträchtigen kann; er läßt ſich überall ohne beſondere Vorkenntniſſe und Gerätſchaften herſtellen. Am beſten verfährt man folgendermaßen: Magermilch wird auf 30 C erwärmt in einem durch ein Tuch loſe bedeckten Gefäß an einem warmen Orte aufgeſtellt, bis ſie dem Gerinnen nahe iſt, was ſich leicht am Geſchmack erkennen läßt. Um ein gleichmäßiges Säuern herbeizuführen, darf die Wärme der Milch nicht unter 20 C. ſinken. Iſt die Säuerung genügend vorwärts. ſo wird die Milch auf 35 C. nachgewärmt und ½ Stunde ſich ſelbſt überlaſſen, bis ſich der ſog. Bruch etwas ab⸗ geſetzt hat. Der Quark wird nunmehr auf ein ſauberes Tuch aus Leinen oder Baumwollſtoff gegoſſen, das nach Formen eines Beutels an einer Schnur aufgehängt wird, bis keine Flüſſigkeit mehr abtropft. Alsdann wird noch leicht nachgepreßt und der weiße Käſe iſt gebrauchsfertig. Es iſt darauf zu achten, die Temperatur zum Ausfüllen des Käſeſtoffes nicht höher zu wählen, als oben angegeben iſt, da andernfalls der ausgeſchiedene Quark zu hart, zu trocken u. ſpröde wird. Es kann in der angegebenen Weiſe nur unabgekochte Magermilch verwendet werden, da die Säuerungskeime, die in roher Milch ſtets vorhanden ſind, bei höherer Temperatur abſterben. Soll gekochte Mager⸗ milch benutzt werden, ſo iſt dieſe vor dem Erwärmen auf 30 C. mit einigen Löffeln voll geronnener, ſaurer Milch zu verſetzen, um ſie dadurch mit Säuerungskeimen zu imp⸗ fen und das Gerinnen herbeizuführen. Der weiße Käſe kann divekt verzehrt werden oder aber er läßt ſich durch Zutaten, wie Salz, Schnittlauch, Kümmel, Zwiebeln, Eſſiggurken, Pfeffer, Paprika uſw., je nach der vorhan⸗ denen Geſchmacksrichtung, in den verſchiedenſten Formen zubereiten. Auch kann er als vorzügliche Zuſpeiſe zu an deren Gerichten, z. B. als Beigabe zu Mehl⸗ und Kartof felſpeiſen, die dadurch ſehr nahrhaft werden, dienen. Der Quark läßt ſich ferner mit Butter und Zucker gemiſcht unter Zugabe von etwas Zimt und Vanillin genießen; es kann auch dem Quark, beſonders für Kinder, Frucht. ſaft oder Marmelade zugegeben und die Miſchung auf das Brot geſtrichen werden. Die Zubereitungs⸗ wie Verwen⸗ dungsmöglichkeiten ſind außerordentlich mannigfaltig ſo daß man allen e zu genügen vermag. Durch die Benützung von Quark läßt ſich nicht nur eine be⸗ kömmliche, kräftige, ſondern vor allen Dingen billige Koſt bereiten, da der Flelſchgenuß bei dem hohen Gehalt an Eiweiß völlig entbehrlich wird. Bei richtiger, einwand⸗ freier Herſtellung enthält der Quark ungefähr/ mehr blutbildende Beſtandteile, als das Fleiſch; iſt aber unter Berückſichtigung des Eiweißgehaltes annähernd 3—4Amal ſo billig. Um den Quark in eine Dauerware überzuführen, laſ⸗ ſen ſich aus ihm ſog. Sauermilch⸗, Harz⸗ oder Handkäſe bereiten, die bei richtiger Zubereitung ſehr ſchmackhaft ſind und gerne verzehrt werden. Von den verſchiedenen Herſtellungsweiſen ſei nachfolgende angegeben: Dem Sauerquark werden auf 100 Teile 4 Teile Salz zugeſetz tzt, das gleichmäßig aufgeſtreut mit den Händen gu ˖ in die Quarkmaſſe eingeknetet wird, zugleich läßt ſich auch Kümmel oder anderes Gewürz zugeben und mit dem Quark verarbeiten, der hierauf geformt wird. Das Formen geſchieht mit der Hand, indem man den Quark zu rundlichen oder flachen Käſen formt, die zu⸗ nächſt einige Tage auf Tüchern getrocknet und zum Rei⸗ fen in irdene Töpfe eingeſchlagen werden. Alle paar Tage werden ſie herausgenommen, zur Unterdrückung der Schimmelbildung mit ſchwachem Salzwaſſer gewo⸗ ſchen und ſpäter einfach abgerieben. Nach 4—6 Wochen iſt der Käſe für den Gebrauch reif. Es muß darauf Bedacht genommen werden, und es iſt von größter Bedeutung, die Nährſtoffe der Milch in den jetzigen Zeiten unſerer Bevölkerung möglichſt zu erhalten und für die auskömmliche, zweckmäßige und billige Er⸗ nährung unſeres Volkes nutzbar zu machen. Bienen einetagig einwintern. Bienenfamilien, die zurzeit weniger als 10—12 Wa⸗ ben, auch dicht ſitzend, belagern, können, beſonders dieſes Jahr(um Futter zu ſparen) beſſer einetagig als zwei⸗ etagig eingewintert werden. Bienen und Futter ſind nahe beieinander und der Bien ſitzt wärmer und zehrt be⸗ deutend weniger. Es wird verhütet, daß die Bienen in einer Etage verhungern, während in der 2. Etage noch Futter wäre. Wenn die Winterſitzwaben(Brut⸗ und Blütenſtaubwaben in der Mitte) richtig geordnet in die unterſte Etage gehängt ſind(Löcher als Durchgang in der Mitte der Waben), legt man an beiden Wandſeiten etwa 1 Zentimeter hohe Längsleiſten über die Rähmchen und darüber der Breite nach ein Deckbrett oder mehrere Brett⸗ chen als Decke; Abſchluß wie zwiſchen 2. und 3. e Die 2. Etage wird mit trockenem Material(ja kein Ohmd oder feuchtes Heu) ausgefüllt. Ebenſo dann hinten, wenn gefüttert iſt. Mit 12 bis 18 Pfund ſind 6—8 Halbrah⸗ men gefüllt, die für ſolche kleinere Völkchen genügen, für zweietagige Stöcke aber nicht. Wer aber mittelſtarke und ſchwächere Völkchen doch zweietagig auf 8 oder 10 oder 12 Rahmen einwintern will, beachte beſonders auch bei ſtar⸗ ken Völkern, daß die oberen Waben, die der 2. Etage, ja bis unten bis ans Holz ausgebaut ſind und zwiſchen zweiter und erſten Etage ja keine zu großen Abſtände bleiben; denn zu oft verhungern Bienen in einer Etage, während in der andern Etage noch Nahrung wäre. So eingewintert, nehmen die Bienen das Futter auch lieber, wenn ſie tiefer gegen den Boden ſitzen. Je ſpäter man füttert, deſto dicker muß die Löſung ſein uſw. Es ſoll nun zeitig gefüttert werden, daß der Winter nicht über⸗ raſcht. Wer den verfügbaren Zucker nicht den Bienen gibt und ſonſt verwendet, verſündigt ſich an ſeinen Bie nen. Wenn ſolche einetagig eingewinterte Bienen mit rüſtigen Königinnen(andere werden heuer i wintert) im Frühjahr richtig h 1 ſie ſo weit, wie jene in zwei Etagen. Unſerer 31 ſol gung— hohe Regierung Land„ Ober⸗ zollinſpektor Kall, Waghäuſel— KHommunalverba nd. Und Bezirksverein ſind wir Bienenbeſitzer vielen Dank ſchuldig. Möge 1917 ein e babe wer⸗ den. Oſtertag, Zarten bei Freiburg i. Bk. Mitteilung der Großh. Landw. Verſuchsanſtalt Auguſtenberg; Der Tutterwert von Hrenneſſellaub. Von Prof. Dr. F. Mach, Auguſtenberg. Die Brenneſſeln, die zur Beſchaffung von Spinnfaſern in möglichſt großem Umfange geſammelt werden ſollten, liefern außer den für die Faſergewinnung allein in Be⸗ tracht kommenden Stengeln reichliche Mengen von Blät⸗ tern, Blüten⸗ und Fruchtteilen. Man trocknet am zweck⸗ mäßigſten die Pflanzen, die man in kleinen Bündeln aufhängt, an luftigen, vor Feuchtigkeit zu ſchüßenden Orten und ſtreift nach genügendem Austrocknen Blätter, Blüten und Früchte ab. Es iſt nun bekannt, daß der hierbei entſtehende Abfall als Futtermittel gut zu brau chen iſt; es iſt jedoch bisher meines Wiſſens nicht ge⸗ nügend hervorgehoben worden, daß man es hier mit einem ungewöhnlich ſtärkewert⸗ und eiweiß⸗ reichen Futter zu tun hat, das von allen Tieren gern genommen und zweifellos hoch verwertet wird. kern 619 Man weiß zwar ſchon lange, daß die Brenneſſelblätter eiweißreich ſind. Da aber von der hier in Betracht kom⸗ menden Neſſelart Urtica dioica nur eine Analyſe der lufttrockenen Blätter“ bekannt geworden iſt, ſchien es von Intereſſe, den beim Abſtreifen der getrockneten Stengel entſtehenden Abfall zu unterſuchen. Im Juli d. J. geſammelte Brenneſſeln, die durch⸗ ſchnittlich etwa 1,5 m lang waren, wurden in kleinen, am Fußende der Stengel zuſammengebundenen Bündeln in einem luftigen Bodenraum zum Trocknen aufgehängt und nach 14 Tagen durch Abſtreifen von Laub, Blüten⸗ und Fruchtteilen befreit. Dabei ergab ſich, daß von 10 kg friſchen Stengeln nach dem Trocknen insgeſamt 2, kg= 25 9% übrig geblieben waren. Von den ge⸗ trockneten Pflanzen entfielen 12 kg Stengel und 13 kg 13 9% auf das abgeſtreifte Blatt⸗ werk. Man wird alſo ohne großen Fehler annehmen können, daß beim Trocknen der friſchen Brenneſſeln ein Gewichtsverluſt von rund 78 v. H. eintritt und daß man ungefähr gleiche Teile trockene Stengel und. Blattwerk exhält. Es ergibt ſich hieraus ferner, daß man, um 100 kg trockene Stengel zu gewinnen, ungefähr 800 kg 8friſche Brenneſſeln ſammeln muß, daß man dabei aber auch noch 100 kg eines überaus wertvollen Laubheus erhält. Die Zuſammenſetzung des a b geſtreiften Blatt⸗ werkes war folgende: 12,43 97 21,06% Rohprotein mit 16,03 9% Reineiweiß und 12,09/ verdaulichem Reineiweiß, 20 l 4,39 97 Fett, 31,27) ſtickſtoffreie Extraktſtoffe, 10,88 ꝰ Rohfaſer, 0,63 9 Phosphorſäure 9 Kali und 6,85% Kalk(Kalziumoxyd). Hieraus berechnet ſich nach den von Kellner ange⸗ nommenen Verdauungskoeffizienten ein Stärkewert von 43 und ein Gehalt von 127 verdaulichem Eiweiß. Auf 100 Teile Stärkewert entfallen daher rund 28 Teile ver⸗ * dauliches Eiweiß, ſo daß der hier vorliegende Abfall ſehr wohl g i rme Futtermiſchung mit Eiweiß hern. Futterwert entſpricht nahezu dem de Stärkewert von 42—48 und einen Gehalt an verdau⸗ lichem Eiweiß von 9—11% anzunehmen pflegt. Sehr hoch iſt auch der Gehalt an Mineralſtoffen, beſonders an Kalk, was bei der Fütterung von wachſenden Tieren und eierlegendem Geflügel wertvoll iſt. Der Kalireichtum des Brenneſſellaubes kommt dem Düngewert des Stall⸗ miſtes zugute. Es wird indeſſen ratſam ſein, bei der 2 Verabreichung von Neſſellaub ſtets auch etwas Viehſalz zu verabreichen, weil die Tiere bei kalireicher Fütterung ein beſonder oßes Bedürfnis nach Salz haben. orzuheben iſt, daß man mit der Ver⸗ Brenneſſellaub, das man in Form von roh oder gebrüht mit anderen Futter⸗ gibt, bei allen Tiergattungen ſehr gün⸗ nacht hat. Milchkühe ſollen danach 8 Milchmenge, ſondern auch eine ackende Milch liefern. Bei Pferden tet, daß ſie ein glänzenderes Haar be⸗ 1 Winter Neſſelblätter erhalten, tiger legen. Bekannt iſt ja auch mitteln gemiſck ſtige Erfahrungen g beſonderz hat man kamen. Hüh ſollen danach Nach dieſer von J. Moſer ſtammenden Unterſuchung enthielten die Blätter 18,3 v. H. Rohprotein, 7,7 pb. H. Fett, 88 b. H. ſtickſtoffreie Extraktſtoffe und 16,6 v. H. Rohfaſer. *Die Aſche war frei von erdisen Beſtandteilen. 1 die beltebte Ampendung gehackter Neſſeldlätter bei der Aufzucht der Küken, Gänſe und Puten. Die Brennkraft der friſchen Blätter wird übrigens bereits durch Abwel⸗ 9 beſeitigt. Für getrocknete Blätter gilt das erſt recht. Schließlich iſt zu berückſichtigen, daß die Koſten für das Sammeln, Trocknen und Abſtreifen der Neſſeln ſchon durch den Verkauf der trockenen Stengel ganz oder faſt ganz gedeckt werden. Man gewinnt alſo hierbei ein äußerſt billiges Futter, deſſen lohnende Verwertung außer Frage ſteht. Nach alledem iſt dringend zu empfehlen, alle hoch⸗ ſtengeligen Brenneſſeln zu ſammeln, deren man habhaft werden kann. Auch jetzt im Spätherbſt können die überall noch vorhandenen, voll belaubten und meiſtens noch ſaftig grünen Brenneſſeln eingebracht werden. Man erweiſt damit nicht allein dem Vaterlande einen Dienſt, ſondern arbeitet auch zum eigenen Vorteil. ollen künftig in Deutſchlands Geflügel- hüfen noch Krüppel und Niißgeburten ge⸗ jüchtet werden? Iſt es nötig, daß alle Geflügelraſſen in allen Regen⸗ bogenfarben vorhanden ſind? Müſſen alle Geflügelraſſen in Zwergform herausgezüchtet werden? Sind denn das noch echte Raſſen, wenn Form und Farbe von den an⸗ dern entlehnt ſind?— Soll das Ei in Deutſchland Luxus werden? Dieſe Frage behandelte eine kürzlich erſchienene Denkſchrift und leider kann geantwortet werden, daß das Ei bereits Luxus geworden iſt und wo es noch nicht der Fall, da wird es auch bald Luxus werden. Alle dieſe Fragen drängen ſich uns in der gegenwärtigen Kriegs zeit auf, ſie drehen ſich alle um das Wohl der Allgemein⸗ heit. Darum haben wir auch in Zukunft auf dem Gebiete der Geflügelzucht nur praktiſche Arbeit zu liefern, die Fleiſch und Eiererzeugung in Maſſen muß der leitende Hauptgedanke ſein. Durchaus möchte ich aber nicht falſch verſtanden ſein, es wird von mir weder die Reinraſſs⸗ zucht noch die Sportzucht verworfen. Sport und Spiel haben auch ihre Berechtigung, aber ſie müſſen jetzt ſo lange zurücktreten, bis die ernſteren Aufgaben gelöſt ſind. Sie müſſen zurücktreten, weil es jetzt gilt, für das all⸗ gemeine Volkswohl erforderliche, ja unentbehrliche Nah⸗ rungsmittel zu beſchaffen, das heißt eben, der Einzelne muß auf ſeine Sportliebhaberei verzichten. Niemals dürfen, wie es bisher geſchehen iſt, Sport⸗ und Ziergeflü⸗ gelraſſen dem Nutzgeflügel auf Ausſtellungen die Prö⸗ mien ſtreitig machen. Die Staats- und Städtiſchen Preiſe dürfen nur für Nutzgeflügel vergeben werden, dagegen bleibt es natürlich Spezialzüchtern und Spezial⸗ ſportgeflügelzucht⸗Vereinen unbenommen nach Gutdün⸗ ken Preiſe für ihre Liebhabereien auszuwerfen. Wir leben in der Zeit des Durchhaltens und die Geflü⸗ gelfutterbeſchafung, namentlich Körner, iſt ſehr ſchwierig. Wie vieles Zier und Sportgeflügel aber ſchmälert die Körnerration der Nutzgeflügelraſſen und trägt doch we⸗ der jetzt noch in Zukunft zur Volksernährung etwas bei! Der Reichtum an Arten von Geflügelraſſen iſt ſo groß, daß es gar nicht darauf ankommt, wenn auch einige über Kriegszeit verloren gehen ſollten, es gehen noch viel größere Werte zugrunde, andernfalls kann noch allen allen Wünſchen nach Form und Farbenſchönheit Rech⸗ nung getragen werden bei der Nutzgeflügelzucht. Darum begeiſtere man angehende Geflügelfreunde mehr für die Nutz⸗ als für die Sportgeflügelzucht, es gibt auch auf dieſem Gebiete Erfolge, die des Schweißes der Edlen wert ſind. f ö Praktiſche Leiſtungen müſſen erſtrebt und auch belohnt werden, das ſei die Richtſchnür, wer übriges Geld hat, „ 620 möge als Privater dem Luxus opfern, ſoviel er mag, für Luxus⸗Sportgeflügelneuzüchtungen darf es ſtaat⸗ noch weitere deutſche Nutz dürfen licherſeits keine Anerkennungen geben. Ja Einſchränkungen ſind gerechtfertigt, nur geflügelraſſen und nur deutſche Geflügelzüchter Lohn erwarten. Es iſt in Wirklichkeit gar kein Bedürf— nis vorhanden, die große Zahl von Hühnerraſſen noch durch Neuzüchtungen oder Import zu vermehren. Man es gibt noch Arbeit ge und dieſel ſage nicht Stillſtand iſt Rückgang, vorhandene Raſſen zu vervollkommnen ben auf höhere Leiſtungen zu bringen. dem Gebiete Geflügelzucht in us getrieben werden? Oder ſollen mit den Übergangstieren, alſo nug, der Zukunft die den Soll auf enpre die ſich bei der„Herſtellung neuer oder Raſſen zur Weiterzucht unverwend alſo g maßen mit den„Abfällen“ der ſich laſſen? Ich denke, die Nutz flügelzüchter haben doch auch das Recht, mit Vollblut⸗ chten zu dürfen. nun ein Krüppel? Ein Krüppel iſt ein Lebe⸗ das Fehlen(mangelhafte Beſchaffen übermäßige 1(Anhängſel, Über⸗ g g zübung ſeiner l n e Mahrun igsaufnahme, Be wegungsfreiheit, Fortpflanzung) behindert und deshalb auf fremde Hilfe angewjeſen iſt. Wodurch entſtehen üippel? Durch falſche Zuchtwahl(Zwangspaarung das durch oder W Verwandtſchaftspaarung, Inzucht), ferner durch mecha⸗ niſche Einwirkung, Druck, Fall oder ſonſtige Störung) der Brutzeit, der Schwangerſchaftsperiode, während dem Geburtsakte. Die planmäßige 2 Witerkächu ing dieſer Zufallsprodukte kann zur Entſte hung einer neuen Art führen(Raſſe). ſich nun, können dieſe Überzüchtungen der heit Nutzen bringen oder ſind ſie als Spielerei zu betrachten? Sollen ſie gefördert werden und wird damit nicht zu ſehr dem Sport Vorſchub geleiſtet? Jetzt mötigen wir nun Wirtſchaftszüchtungen und auf allen bieten dürfen nur Nützlichkeitsbeſtrebungen vorerſt in tracht kommen. Beſchauen wir uns die Tiere in der Freiheit, Körperverhältniſſe in ſchönem, harmoniſchem ſtehen, wie ſie über die Freiheit ihrer Bewegungen verfü⸗ gen, wie ſie imſtande ſind, ſich rechtzeitig drohenden Ge⸗ fahren zu entziehen oder gegebenenfalls ſich 5 en Fein⸗ den gegenüber zur Wehr zu ſetzen. Und wenn wir dage gen manche Hochzüchtungen in der Gefangenſchaft betrach⸗ wie ihre Einklang ten, ſo legt ſich mancher die Frage vor: Soll d ſchön ſein? oder: Iſt das nicht Geſchmacksverirrung? Ein Mancher kann ſich aber des Mitleides nicht erwehren über die ſchreckliche Hilfloſigkeit vieler dieſer Geſchöpfe. Eine Anzahl Beiſpiele verdeutlichen meine vorſtehen⸗ den Auseinanderſetzungen noch mehr. Indi taner⸗ und Carriertauben bekommen im zweiten Jahre ſchon ſo große Augenringe und Schnabelwarzenwi icherungen, daß owohl ar mmlern ehen wie am Freſſen gehindert ſind. Bei und manchen Farbentauben werden ſo große Latſchen den Tieren angezüchtet, daß man ihnen dieſelben, bevor ſie zur Brut ſchreiten, wieder kürzen muf weil ſie ſonſt ihre Eier oder kleinen Jungen mit denſelben zus den ee ſchleppen. Manchen e und 71 wurden ſo k Schnäbel angezüchtet tern a1 an ſind, ihre ingen und man, um oft nur ein einziges auf⸗ rei Paar e e daneben halten muß, runde gehen. Den Perük ähnen und ſog. Hut ange⸗ hende Gefahr kaum wahr⸗ den ſo 8 8 ben eine dro 1 nehmen können und man ihnen namentlich während der“ die hind für Me Brutzeit lichen Federn beſchneiden muß. es nicht hen ſelbſt aufregend, wenn man Pfau⸗ tauben, Zitterhälſe Kröpfertauben in ihrer nervö⸗ ſen Überreizheit ſieht, wie ſie nicht mehr über ſelbſt Herr werden können. Hierher iſt auch das ankhafte Iſt und ſich Purzeln der Bodentümmler zu rechnen. (Schluß folgt.) SHonſtige Mitteilungen. Obſt⸗ und Gemüſeverwertungskurſe auf Hochberg 1916. Mit Rückſicht auf die beſondere Wichtigkeit einer ra⸗ tionellen Obſt⸗ und Gemüſeverwertung während des Krieges, wurden dieſes Jahr an der Ackerbauſchule Hoch⸗ burg, durch Okonomierat Bach in imendingen, drei ſol⸗ cher Kurſe abgehalten, nämlich: vom 17. bis 21. Juli, 21. bis 26. Auguſt und 11. bis 16. September, die im ganzer von 45 Schülern beſucht waren und zwar der erſte und dritte Kurs von je 16 und der zweite von 13 Schülern; 6 beſuchen alle drei Kurſe. Im erſten Kurs kam vorzugs⸗ weiſe die Verwertung des Beerenobſtes, im zweiten die des Steinobſtes und im 3. die des Kernobſtes zur Behandlung und in allen drei Kurſen die Verwertung der Gemüſe. Die Unterrichtserteilung erfolgte derart, daß der Vormittag der theoretiſchen Belehrung, die Nachmittage der praktiſchen Ausführung und Übung ge⸗ widmet waren. Die ſchönen und zweckmäßigen Einrich⸗ tungen der Anſtalt ermöglichten es, alle Lehrgegenſtände praktiſch vorzuführen und den Schülern Gelegenheit zur Selbſtbetätigung und Übung zu geben in: Herſtellung und Behandlung der Obſt⸗ und Beerenweine und Frucht⸗ ſäfte, Bereitung von Gelee, Mus und Marmelade, Ein⸗ dünſten von Obſt und Gemüſe mit und ohne Zucker, Her⸗ ſtellung von Obſtpaſten, Trockenobſt und Dörrgemüſe, Fruchtbranntwein, ſowie Sortieren und Verpacken von Obſt. Die Schüler beteiligten ſich mit großem i und Intereſſe an allen Unterrichtsgegenſtänden und es darf daher mit Beſtimmtheit erwartet werden, daß auch durch dieſe Kurſe nicht unerheblich mit zur Verbreitung und Verbeſſerung einer rationellen Obſt⸗ und Gemüſever⸗ wertung beigetragen wurde. Ausnahmetarif. Die Großh. Generaldirektion der Bad. Sta gibt bekannt: Mit Gültigkeit vom 26. Oktober tarif(2 III h) auf Buchecke und Wagenladungsſendungen 1916 iſt der Buche ln) dehnt worden. Mit Wirk! ing vom Oktol friſcher Eier b gabe als zum halben Tarifſatz der allge dert. Dieſe Frachtermäßigu kehr und im* F und ſämtlichen 0 Aufkäufer der an die Bezirks ſammelſtellen Mannhein nalverbände, durch die 0 Mannheim(S i Karlsruhe, den 25. Gene ralpfrektton ſchen Nek enbahr Kommunalve 1916. Staatsei ſenbahnen. Sammelt Buche ckern! Die Preiſe können auf Wu unter Berückſie örtlichen Verhältniſſe auf pro Pfu S tler erhöht werd die Zentr 5 Verkau 30 Gemeinden damit den könnnen. G ſämtliche Buck badiſchen Landwirtſchaftlick ſchaften in Karlsruhe i. ſammelſtellen— affe d Ve die Buchecker rn. bar bezahlt Intereſſe des Vaterlandes, geſammelt werden. den den es 21 werden wenn Bühl(Be 62¹ —̃— Kriegsauleihezeichnungen der e 0 enoſſenſchaften 8 8 ſammengeſ Mark geze 1e Millionen Vorſorge für die Kartoffelernte 1917. gücherſchan. Wie bekämpfen wir die bebenemtitelguerung Neue We zur Förderung de Bauer und Ka ann Konkordia, Kommiſſions a gegeſetz, f ung(Zu⸗ z, Der neue neue Poſt⸗ „Bein S. 14, 1535 M. nach vereinfach⸗ ttner, königl Ratgebers im und verbeſſerte Frankfurt a. O. Die neuen teuergeſetz 2.— M. ckenzucht und ihre Vorteile. igen 1 lohr onden Baetri b langj lag von 10 oder Preisnotfierung. Schlacht vieh. für Rindvieh dürfen höchſtens betragen: a) für Maſtochſen im Alter bis zu 6 Jahren, 0 für Farren, weibliche Rinder(noch nicht 3 gekalbt) und bis zu 4 Jahren alte Kühe, Mülhausen noch nicht abgezahnt), ſoweit nicht unter ö „ gehörig: 11 Zentner und mehr Die Stallpreiſe 205.20 * 10 0 9 6 un ter 8 Zentner JFF 80— b) für über 4 Jahre alte Kühe und über 6 Jahre alte Ochſen, ſowie nicht unter ö gehörig: 11 Zentner und mehr„„ 90 205. 10 3 85 200.210 S 9„ 80 180.190 8 Unter 8. 70— 8 c) für mageres Schlachtvieh wurf) 0 Preis für den Zenter g 65— Der Verkauf darf nur nac Bel der Bemeſſung des Kauſp ein Abzug von 5 Prozent zu machen. Kälber: 1. bei Kälbern mit einem Gewicht bis zu 150 Pfund einſchl.[ 100 215.230 bei Kälbern mit eimem Gewicht ö von mehr als 150 N 8— Schafe g 90 3 Schweine: gebendtewicht t von über 2 Mannheim 110 190„22882 129.60 1900 5 110120„ Ss 124.20 136 100—1 110 8552 11380 400 ö 90100„ f 8838 108.00 119,00 80— 90 3 8 98.00 108.00 f 70— 80„88800 988.00 60— 70, s 8300 8100 50 u darunter 78.00 88.00 8 Eber von 120 ke und darunter)“ 88 98.00— Ferkelpreiſe. rere te unter 6] über 6 Marktpreiſe für 1 Paar Woch. alte Woch. alle Läufer Finbeieim 50—70 o 4060 Durlach 2540 Raſtatt 40 Villingen 50 i , FE 18027 W/ 5 Mosbach 90 Tauberbiſchofsheim 8 5 Be VVV %%%( 160189 160180 ,,,, Sonnenblumenlerne nn durch den E Benner. zeuger frei 1,50 he„ . Kohlr(Bodenfohlrabi, Speckrüben) 20 0„ 4 hei Möhren aller AÄtt Kartoffeln. Der Höchſtpreis für Kartoffeln aus der Ernte 1916 enwwirt F. Nältner, Schwarzach. beträgt beim Verkaufe durch den Kartoffelerzeuger für 100 Kg. bei Mengen von mehr als 10 Zentner, falls die Lieferungszeit vom 1. Okt. bis 15. Febr. ver 622 Schöner, 15 Mon. a. Simmenth. Prima weiße Italienerhühner, Zuchtfarren, präm. Abſt., b. Schwa⸗ ſchöner Stamm, 1,5, meiſt 15er, zum Teil legend, ausgemauſert, 52 Mk., b Trippmacher, S Schriesheim, a. d. B. e Staltenerhahnen arenen, 5½ Mk., b. Geflügelzücht. Leuchtweis, ö Schönen, gelbſcheck., ſprungf. Zucht⸗ karren, Simmenth. Abſt., b. Georg ö Kiſtler, Richen. 5 1 3 77 15 80 1 8.00 Mark 1 ½ähr. Zuchtfarren, Gelbſcheck⸗ 0. oßrinderfeld. ei Mengen bis zu 1 entner höchſtens, falls ie ſehr ſchön gebaut, präm. Abſt., b. M. 8 1e Enten 1916er Brut, verſchied. 5 117 ab Acker oder Keller des Erzeugers 1 00 e 2. Helnſtart, b. Wedge St. 8 Mk. mit e bei erfolg 3 e 16 Mon. a., erſtkl. ſehr ſchön. Zucht⸗ 15 Returmarke, b. Karl Mann, bei Mengen bis „Güterbahnhof des Erzeugers ohne Rückſicht auf die Menge frei geliefert in den 15 25 Keller des Verbrauchers zu 10 Zentner frei nächſten Hüffenhardt. * k, bei Karl Kimmer farren, Rotſch 1 car weier, A. Kehl. ö Schmiedemeiſt., Hunde, Kaninch., Bienen, Fiſche. 18 Mon. a. Or mal Rigifarren, Sinzheim, A Baden. 4 Jahre alte deutſche Dogge, Rüde, bei( rüninger, Blumberg. 9.50„ b. Philipp Drarp, und Stroh. 5 1 ſprungf. Farren, präm. Abſt, Alb. Bürkle, Zieg zelhof, Offenburg. Kräft. Notiweiler, als Zughund beſtens geeignet, 0 ſehe wachſ., preiswert bei Karl Fr. Koch, Obſt⸗ Heu und Stroh Preis für 100 kg 5 Paar gute Fahrſtiere, 38 Jahr b. Herm. Kröner, Löwenwirt, Nöt⸗ ö Getreide, Heu Getreide Höchſtpreis für 100 kg Weizen 28,20 Kernen 28,20 Spelz 19,74 Roggen 24,20“ Braugerſte 34,00 Hafer 28,00 75 einſchl. 1,20 Dreſchprämie bis 15 November Tafeläpfel u. Tafelbirnen I. Wahl II. Wahl Koch⸗ u. Wutſchaftsobf 8 Moſtobft 5 tingen Anlagen, Eberbach. ee, ee Mon. r deer Mie „ 1 Wieſenheu frei Waggon 8,00 Kleeheu 5 1 9,00 n gez, prämiterte 8 555 0 ingen b. age 5 Sch 1 2 15 Schäfer, Schal Langſtroh 1 5 57 b. benen ee Kurz⸗(Krumm)ſtroh n, 4,00 Altere Kälberkuh mit Kalb, b. Preßſtroh 5. 4,70 K. Berger, Dietenhauſen, A. Pforzh. Schr warz Rieſen⸗ Namml., belg. Abſt., 6 Pfd. ſchwer, 8 M., bei R. Merkel, Horrenberg bei loch. Für gepreßtes Heu erhöht ſich der Preis um 70 4 für 100 Kg. Nuh⸗ und Schaffeuh. bei Franz Bartholomä Ww., Weingarten b. Dur⸗ lach, Jöhlingerſtr. 52. 1. Schönen, Loth. Nieſenrammler, Gute Nutz⸗ u. Schaffkuh, 34 Woch. 7 Pfd. ſchwer, 12 M., ſowie 2 deut⸗ trächt., 1 Simmenth. Zuchtrind, gut ſche Rieſenſcheckhäſin., 7 Pfund gewöhnt, einige Mon. trächt., unter ſchwer, 15 M., bei Jakob App 2., zwei die Wahl, b. W. Fritſches, Wein⸗ Zaiſenhauſen. Beim Verkauf an garten, A. Durlach. die Verbraucher—ͤ—ñnͤ——— 3 38 Woch. trächt⸗ gut gelernte Nutz⸗ u. Zugkuh mit dem 5. Kalb, zum Alleinfahren gewöhnt, b. G. Kuhn, , Hauptft 98 f 17. ee Dee e grau, 5 Mt. alt, v. St. 7 775 19,5 39 Woch. trächt., gute e Milchkuh, Alois Müller, Werbachhauſe b. A. Degen, z Mohren, Geiſingen. Werbach. eutſcher diefen Sch. amml., 8 Mon. a., erſtkl. Tier, 20 M., bei Emil Verdon, Bühl. 20 30 6 Stck. ſchöne, belg. Mieſenhaſen, Hopfen. 5 We Tettuang, f. 50 Kg Nürnberg, f. 50 Kg 80105 A4 1 Kühe, unter 2 die Wahl, 9 St. ſchöne, geſunde Belg. Rieſen, Mon. alt, p. St. 3 M., bei Frier Hoc er, Wertſ, St. Leon. Gut eingefahrene Kuh mit Kalb,— 25 A. Fath 4., Heddesheim. unverändert. Landwirtſchaftliche geſprechungen und e. N. Mechlng, Ver ſammlungen. ſtechling, Dilsberg. 3 graue und ein ſchw., großbelg. Rieſen, 7 Mon. a., per St. 9 M., Kuh, Gelbſcheck, 35 Woch. trächt., 1 Fr. Wieſer, Stahringen, Kreis mit dem 2. Kalb, gut gewöhnt, ſcwerer Konſtanz. Generalverſammlung der Orts⸗, Samstag, 11. Eppelheim. Rechnung liegt e e Wirkbnent trei voll die Kette und den Ring. 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