del; d J F d Feed 2g Auflage 48000 Exemplare t ie eintz e regg- ig Au. 4 g Badiſchen Sandwirtſchaftlichen Vereins— eee ele del Sehe 1* 5 erhalten durch dieſen das Wochenblatt frei ins Babiſcht 72 e Lr 4 12 Laus zugeſtelit. 50 5 Ba dis iſches 1 0 f 9 N Amtliches Organ Ser Daoiſchen Janòwirtſchaftsllammer und Srgan des Badiſchen Janòwirtſchaftlichen Verein⸗ Nr. 91. 1916. Herausgegeben von der Badiſchen Landwirtſchaftstammer Karlsruhe 16. Dezember. r! Verantwortlicher Redakteur: Geſchäftsführender Direktor der Badiſchen Landwirtſchaftskammer, Okonomierat Dr. Müller; für die„Landwirtſchaftlichen rn Vereins nachric en“ A. Keller, Generalſekretär des Badiſchen Landwietſchaftlchen Vereins, beide in Karlsruhe. Alle Ein ſen ndr ingen it Aus na nd an die Badiſche Land wirtſchafts kammer, 3 1 1 Karlsruge S eins nachrichten“ aufgenommen werden ſollen, 90090 Find an den Babischen Landwirtſchaftlichen tene 2 mm hohe Zeile oder deren Naum 50 ff, bel Wiederholu iffeſter Rabatt, der bei Klage ung, zwangsweiſer Beitreibung 1 verfahren hinfällig 10 25 nd an die G. Braunſche Hofbuchbruckerei in Karls ruhe, Karlfriedri ſtraße 14, zu Erfüllungsort Karlsruh lll. Inhalt: 5 i für den Abſchnitt La aße 43, zu richten. Einſer Karlsruhe, Ba terſtraße rtſchaftliche Vereins nachrichten“ und der Inſerate „Landwirtſchaftliche* — Anzeigen(für vie viergeſpa Neue Verordnungen und Bekanntmachungen. Verordnung, Bohnen behoben werden?— Badiſcher Landwirtſchaft⸗ die Verſorgung mit h u Spe ten betr.(Sch licher Verein.— Saatmais⸗(Welſchkorn)⸗Beſtellungen betr. Iren Veror über Höchſtpreiſe für Hafer und Gerſte.—— Beſuch der landwirtſchaftlichen Winterſchulen. Beachtenswertes aus anderen Zeitſchriften. Verſtärkter Flachs⸗ anbau im Jahr 1917. 555 Sonſtige Mitteilungen. Stand der Maul⸗ und Klauenſeuche. 5 ng un eine Bücherſchau.— Marktbericht. Landwirtſchaftliche Beſpre⸗ kann der 2 an Erbſen und chungen und Verſammlungen. Sammelanzeiger. l Zorgt für gute Reinigung und trocene Unterkunftsſtätte der im NR landwirtſchaftlichen Betriebe verwendeten Maſchinen und Geräte. 2 Für Kalkdüngung, die beſonders auf ſchweren Böden ſehr zu empfehlen iſt, iſt jetzt die geeignetſte Zeit! mmunalverbands. Bei der Stel⸗ n Betrieb vorh anderen Vorräte Erie Nene Rerordnungen und gehannkmachungen. N enn 10 von Ver⸗ eimen ſom b: fang al Be 106 e Die Verſorgung mit Milch und Speiſefetten betreffend. Hierb ei ſind die Speiſe⸗ welche von den betref⸗ bd 8 tums be gogen Freindenverkehrs kann entſpre⸗ 0* F ii r 81 A b⸗ V. Gemeinſchaftliche Vorſchriften für die Ab⸗ gabe von i und dere 77 10 * ha en von Milch und Anſtalten, Kranken Htvollmilchverſorgi die Magermil tkarten und Fe 1 5 auf den Bezug der Bezu nu Den en einde Milch oder Butter zu ver⸗ Verkauf gelangt, minderbemittelten denheimen 10 Uhr vor⸗ den verabfolgt wird, Ver 14 878 0 Räumen, in denen Milch oder Speiſefett iſt von dem Unternehmer ein hängen. Speiſewirtſ Fremde ind von nur Gü 8 befugt, in die Geſchäft sräume derjenigen Perſonen, welche gewerbsmäßig Milch oder Speiſefett verabfolgen, jederzeit ein⸗ zutreten. 1 9 1 igungen vorzunehmen und die Ge⸗ f. 1 die ſonſtigen geſchäftlichen Aufzeichnungen eir Die 1 1 hmer ſowie die von ihnen beſtellten Betriebs⸗ leiter und Aufſichtsperſonen ſind verpflich tet, den Beamten und den Sachberſtändigen Auskunft über den Bezug und die Ver⸗ abfolgung der von ihnen feilgehaltenen Milch und Speiſefett ſowie über Art und Umfang des Abſatzes zu erteilen. § 82. Die Sachverſtän digen 8 vorbehaltlich der dienſt⸗ lichen Berichterſtatt g und der Anzeige von Geſetzwidrig⸗ keiten, verpf chte ber die Ein chtungen und Geſchäftsver⸗ hältniſſe welch 9 die Aufſicht zu ihrer Kennnis kommen, zen 18 ichten und ſich der Mitteil nung und Verbreitung der G geheimniſſe zu enthalten. Sie ſind hierauf zu vereidigen. VI. Strafbeſtim mungen. §. 33. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften die ſer Ver⸗ ordnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. VII. Inkrafttreten der Verordnung. § 34. Dieſe Verordnung tritt am 1. Dezember 1916 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt unſere Verordnung vom 11. Auguſt 1916, Speiſefette betreffend(Geſetzes⸗ und Verord⸗ nungsblatt Seite 226), 15 5 Wirkſamkeit. 80 Karlsruhe, den 20. November 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern. 19 von Bodman. Dr. Schühly. Verordnung über Höchſtpreiſe für Hafer und Gerſte. Vom 4. Dezember 1916. Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 401) wird folgende Verordnung erlaſſen: Artikel 1. Der durch§ 1 Abſ. 1 der Verordnung über Höchſtpreiſe für Hafer vom 24. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 826) in der Faſſung der Verordnung vom 18. September 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 1048) feſtgeſetzte Höchſtpreis von zwei⸗ hundertachtzig Mark für die Tonne inländiſchen Hafers beim Verkaufe durch den Erzeuger gilt bis zum 31. Januar 1917 einſchließlich. Soweit nach dieſem Zeitpunkt geliefert wird, darf der Preis zweihundertfünfzig Mark für die Tonne nicht überſteigen. Der. von zweihundertachtzig Mark für die Tonne darf bei e an die Heeresverwaltung auf Antrag auch noch bezahlt werden, wenn die Ablieferung oder Verla⸗ dung des rechtzeitig ausgedroſchenen Hafers aus Gründen, die der Birſe nung pflichtige nicht zu vertreten hat und die außerhalb ſeir Betriebs liegen, bis zum 31. Januar 1917 nicht hat erfolg nnen. Der Antrag muß bis zum 28. Fe⸗ bruar 1917 einſchließlich bei den Empfangsſtellen geſtellt wer⸗ den. Über alle Streitigkeiten wegen der Zahlung des Preiſes entſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Als höhere Verwaltungsbehörde gilt die auf Grund des§ 24 der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 811) beſtimmte Behörde. Arti! el Der durch§ 1 der Verordnung über Höchſt⸗ für Gerſte vom 24. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 824) in der FJaſſung der Verordnung vom 18. September 1916 Reichs⸗Geſetzbl. S. 1049), keſtgefeste Höchſtpreis von zwei⸗ aer di Mark für die Tonne inländiſcher Gerſte beim Verkaufe durch den Erzeuger gilt bis zum 10. Dezember 1916 inſchließlich. Soweit nach dieſem Zeitpunkt genieſert wird, darf der Preis zweihundertfünfzig Mark für die Tonne nicht überſteigen. Axtikel 3. Dieſe e ng tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. Berlin, den 4. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: D Selffe rich. Bekanntmachung. Die Geſchäftsſtelle der Badiſchen Futtervermittlung ſucht in den Kreiſen Villingen, Konſtanz und Waldshut Mühlen, welche bereit ſind, Gerſte und feuchtes Ge⸗ treide zu ſchroten. Es können ſich nur ſolche Mühlen melden, welche über das notwendige Sackmaterial ver⸗ 68 — fügen— für Benü itzung der Säcke wird Leihgebühr he⸗ zahlt— ebenſo über einen Lagerraum für mindeſtens 400 Zentner. Angebote wären uns ſofort erwünſcht. Karlsruhe, den 13. Dezember 1916. Lauterbergſtraße Nr. 3. Riehm. Bekanntmachung. Regelung der Fleiſchverſorgung betr. Folgenden Perſonen 1 gemäß§ 1 der bad. Ver⸗ ordnung vom 27. Februar 1916 betr. die Verſorgungs⸗ regelung mit Fleiſch, die 1 ing zum Handel bezw. Einkauf von Vieh erteilt: 1. Bürgermeiſter Heinrich Eckmann, Buchenbach, 2. Bürgermeiſter Andreas Sayer, Wagenſteig, 3. Bürgermeiſter Friedrich Ketterer, Breitnau, 4. Bürgermeiſter Quirin Simon, Steig, 5. Bürgermeiſter Leo Heitzler, Waltershofen, 6. Bürgermeiſter Joſ. Hügele, Hugſtetten, 7. Bürgermeiſter Andreas Braun, Zaſtler, 8. Bürgermeiſter Joſ. Willmann, Unteribental. Freiburg, den 6. Dezember 1916. Großh. Bezirksamt. Saatmaislieferung. Wir fordern hiemit die Landwirte auf, ihren Bedarf an badiſchem Saatmais— anderes iſt nicht zu erhalten bei dem Genoſſenſchaftsverband badiſcher landwirt⸗ ſchaftlicher Vereingungen in Karlsruhe, bei dem Badi⸗ ſchen Bauernverein in Freiburg oder bei dem Landwirtſchaftl. Verein in Karlsruhe bis ſpäteſte 15. Januar 1917 zu beſtellen. Sollte der Vorrat nicht ausreichen, ſo werden die Be⸗ ſtellungen entſprechend gekürzt werden müſſen. Bei der Beſtellung iſt ein Verpflichtungsſchein zu unterzeichnen, 18 wonach die bezogene Menge Saatmais ausſchließlich nur zur Verwendung als Ausſaat im eigenen landwirtſchaft⸗ lichen Betrieb abgegeben wird. Die Einzelabnehmer ha⸗ ben auf einem beſonderenn Verpflichtungsſchein dieſe Bedingungen anzuerkennen. Solche Beſtellſcheine und Verpflichtungsſcheine geben obengenannte Körperſchaften ihren Mitgliedern ab. Geſchäftsſtelle der Badiſchen Futtervermittlung G. m b. 5 Die badiſche verordnung über die Ver- ſargung mit Milch und gpeiſefetten iſt nunmehr unterm 20. November d. J. erſchienen. Bei der großen Wichtigkeit, welche dieſe Verordnung für unſere Landwirte hat, haben wir dieſelbe in dieſer Zeitung vollſtändig aufgenommen und erſuchen alle un⸗ ſere Mitglieder, ſich gründlich mit dem Inhalt dieſes Ge⸗ ſetzes vertraut zu machen. In den früheren Nummern des„Landwirtſchaftlichen Wochenblattes“ wieſen wir auf die große Bedeutung der Verſorgung der ſtädtiſchen Be⸗ völkerung mit Milch und Fett ſchon mehrmals hin. Wir heben nochmals hervor, daß die Umlegung des Bedarfes an Milch unbedingt notwendig war, wenn ein Durchhal⸗ ten bis zu einem guten Ende dieſes Weltkrieges ermög⸗ licht werden ſoll und daß bei gutem Willen jeder Land⸗ wird dieſe Opfer, die für ihn durchaus keine allzugroßen ſind, bringen kann. Nachdem auch die Preiſe ſich günſtig geſtaltet haben, wird der Landwirt beim Verkauf ſeiner Milch, Butter, Magermilch oder Quark eine entſprechende Einnahme finden. Wir machen beſonders auf die 88 4, 5, 6, 9 und 10 aufmerkſam und möchten aus der Verordnung und aus den Erfahrungen, die wir bereits 0 damit geſammelt haben, noch folgendes beſonders hervorheben: * Verteilung: Zunächſt ſorgen alle Kommunalverbände für eine ge⸗ ſetzmäßige Verteilung der Milch und der Butter innerhalb ihres Bezirkes und verteilen zu dieſem Zweck die aufzu⸗ bringenden Milchmengen auf die einzelnen Gemeinden; die Gemeinden wieder legen dieſe Mengen auf die einzel⸗ nen kuhhaltenden Betriebe um. Es iſt klar, daß bei dieſer Verteilung auf die einzelnen Gemeinden die Betriebe auch bei gleicher Kuhzahl nicht gleichmäßig behandelt werden können. Es muß dabei berückſichtigt werden: die Anzahl der im Haushalt be⸗ ſchäftigten Perſonen, ob noch Ziegen vorhanden, die f it der Tiere und wieviel Milch die Tiere über⸗ betreffenden Betrieb geben. Um dieſe Verhält⸗ tiſſe genau zu prüfen, muß in jeder Gemeinde in ähn⸗ licher Weiſe wie bei den Viehverſicherungsvereinen ein — 2 . Ausſchuß . ernannt werden, an deſſen Spitze der Bürgermeiſter ſteht 1 und welchem Vertreter der kuhhaltenden Betriebe und der * Hur 8 2— 7 2 3* 3 g f Verbraucher angehören ſollen. Daß dieſe Kommiſſion in der Me it aus ſolchen Perſonen beſtehen ſollte, welche die M 2 iebigkeit der Tiere beurteilen können, iſt rſtändlich. Dieſe Kommiſſion muß nun nach un⸗ nſicht mindeſtens alle 4 Wochen ſämtliche Betriebe durchſehen und prüfen, welche Mengen Milch der einzelne Betrieb unbeſchadet ſeines Anſpruches als Selbſtverſor⸗ ger abgeben kann. Es wäre nicht richtig, wenn ſolche Betriebe, die nur eine Kuh haben, immer ganz freigelaſſen würden, denn wenn die Haushaltung nur aus wenigen Perſonen beſteht und die eine Kuh friſchmelkend iſt, ſo kann dieſer Betrieb mehr Milch abliefern wie eine Haus⸗ haltung, die aus vielen Köpfen beſteht, mit 2 oder 3 Kühen, wenn von letzteren ein Teil trocken ſteht. Eine genügende Ablieferung von Milch wird in erſter Linie davon abhängig ſein, ob der zu bildende Ausſchuß ſeiner Aufgabe gewachſen iſt und es verſteht, gerecht die Milch nicht en, ſondern aus ſolchen Betrieben, größere Mengen abliefern können, möglichſt viel Der Überſchußkommunalverband wird, nachdem er ſeinen Bedarf in Milch und Butter gedeckt t Gemeinden benennen, welche an den Bedarfs⸗ lommunalverband die Milch abliefern müſſen, nachdem jede Gemeinde vom Bezirksamt die Auflage bekommen hat, wieviel Milch ſie mindeſtens abliefern muß. In denjenigen Kommunalverbänden, die weder Überſchuß⸗ nur umzuleg N g fskommunalverbände ſind, erfolgt die Vertei⸗ L. in gleicher Weiſe; Gemeinden, die Überſchuß haben, n die Gemeinden, die Bedarf haben, die entſpre⸗ Mengen liefern. Dabei wird ſich aber die Not⸗ eit ergeben, daß verſchiedene ſolche Kommunal⸗ verbände eigene Molkereieinrichtungen ſchaffen müſſen, um die nötigen Fettmengen der nichtſelbſtverſorgenden Bepölkerung zur Verfügung ſtellen zu können, weil nur bei einer richtigen E tung auch eine volle Ausbeute des Butterfettes zu erreichen iſt und auch nur dadurch Gewähr geboten wird, daß auch die nichtvorzugsberech⸗ tigten Perſonen gute Magermilch erhalten können. Vollmilchlieferung: Die Kuhhalter ſind verpflichtet, in erſter Linie friſche Vollmilch von guter Beſchaffenheit an eine, im Ort zu be⸗ 4 zeichnende Sammelſtelle zu bringen, falls nicht die Milch 5 im Haus abgeholt wird. Kann wegen ſchlechten Verkehrs⸗ verhältniſſen keine Vollmilch geliefert werden, ſo kann 5 Dabei ſind die bisherigen Lieferungen, die beſtehen bleiben müſſen, ſchon in Abzug gebre ö 689 —— das Bezirksamt Ausnahmen geſtatten und die Lieferung von Butter, Magermilch und Quark anordnen. Wird keine Magermilch geliefert, ſo muß ſtatt der vorgeſehenen 28 Gramm auf einen Liter Vollmilch 32 Gramm Butter abgeliefert werden oder für 1 Liter Magermilch 100 Gramm Quark. Auch iſt die Lieferung von Rahm mit mindeſtens 25 7 Fettgehalt ausnahmsweiſe geſtattet. Dies dürfte hauptſächlich dann notwendig ſein, wenn die Milch aus weiterer Entfernung nicht täglich an eine Mol⸗ kerei abgeliefert werden kann. Milchabſatz- und Molkereigenoſſen⸗ ſchaften: In der Regel werden die Milchabſatz⸗ und Molkerei⸗ genoſſenſchaften ihre eigenen Betriebe fortführen; nur ausnahmsweiſe können Sie dieſelben an den Bedarfs- kommunalverband gegen entſprechende Vergütung ver⸗ pachten. Wir hoffen, daß dieſe Beſtimmung, nirgends in Kraft treten muß, ſondern daß überall die Molkerei⸗ und Milchabſatzgenoſſenſchaften ihre Betriebe voll aufrecht er⸗ halten können.? In den Gemeinden, in welchen Molkereigenoſſenſchaf⸗ ten beſtehen oder in den Gemeinden, die verpflichtet ſind, an die Molkereigenoſſenſchaften ihre Milch voll abzulie⸗ fern, haben die Halter von Kühen alle Milch, welche ſie nicht im eigenen Betrieb bedürfen, nur an die Molkerei⸗ genoſſenſchaft abzuliefern. Die Handzentrifugen müſſen alſo vollkommen verſchwinden. Auch iſt den Landwirten in ſolchen Gemeinden die Herſtellung von Butter in ihren eigenen Betrieben nicht geſtattet, dagegen haben ſie das Recht, bis zu 180 Gramm Butter pro Woche von der Mol⸗ kerei für ihren eigenen Betrieb zurückzuerhalten. Selbſt⸗ verſtändlich ſoll auch von dieſem Recht nur ſo weit es un⸗ bedingt nötig iſt, Gebrauch gemacht werden, damit mög⸗ lichſt viel Butter für die Allgemeinheit zur Verfügung ſteht. Vorzugsmilch. Die Beſtimmung über Vorzugsmilch ſoll neu geregelt werden; insbeſondere muß dieſe einen Fettgehalt von mindeſtens 3,2) beſitzen und müſſen die Milchkühe einer tierärztlichen Unterſuchung und Überwachung unterſtehen. Es war dies notwendig, damit Klarheit darüber herrſcht, was Vorzugsmilch iſt, weil für dieſe Vorzugsmilch ein höherer Preis bis zu 48 8 vorgeſehen iſt. überſchußmilch: 5 Der Landwirt darf auch Milch, welche er mehr erzeugt, wie vorgeſehen, nicht beliebig verkaufen; er würde ſich ſtrafbar machen. Er muß dieſe Milch, oder Butter und ſonſtige Erzeugniſſe daraus, ſoweit er ſie im eigenen Haushalt nicht bedarf, nur an die Sommelſtelle oder an die von der Gemeinde beſtimmte Stelle abliefern. Milchkarten: a 5 Vollmilchkarten müſſen in ganz Baden, alſo auch in den Landgemeinden eingeführt werden. Wer Anſpruch auf Vollmilch hat, iſt im Geſetz genau feſtgelegt; aber auch für Magermilch müſſen Karten in Städten von über 10 0 Einwohnern eingeführt werden. In Landgemeinden kön⸗ nen dieſe eingeführt werden. Mehr wie 34 Liter Mager⸗ milch pro Kopf und Tag an die Nichtvorzugsberechtigten ſoll nicht abgegeben werden. 5 Abgabe von Fett: Wie bisher kann Butterfett nur gegen Fettkarten ab⸗ egeben werden. 4 a In einer Woche dürfen höchſtens 90 Gramm Jett ab⸗ gegeben werden, oder aber täglich„ Liter Vollmilch un⸗ 2 Dieſe Beſtimmung dürfte nur da in Kraft treten, wo ehe⸗ malige Molkereien beſtanden haben, aber vor dem Kriege ſchon ſtillgelegen ſind. ter Rückgabe und Verzicht der Fettkarten. Wenn die Lie⸗ ferung in dieſer Höhe erreicht wird und dieſe müßte er⸗ reicht werden können, wenn jeder ſeine Pflicht und Schul⸗ higkeit tut, dann wäre dies höchſt erfreulich und die größte Not in den Städten wäre damit beſeitigt. Wir hoffen von unſeren Landwirten, daß ſie ſich be⸗ mühen werden, die Durchführung dieſer Verordnung in möglichſt kurzer Friſt zu bewerkſtelligen. Sie dienen da⸗ mit dem Vaterland! Riehm. Mitteilung der Großh. Landw. Verſuchsanſtalt Auguſtenberg. Nas Rhenaniaphosphat, ſeine Zuſammen⸗ ſetzung und ſeine Brauchbarkeit. Infolge verſchiedener Anfragen, die der Verſuchsanſtalt von praktiſchen Landwirten zugingen, erſcheint es mir angebracht, über das Rhenaniaphosphat einige kurze Mitteilungen zu machen. „Soweit bekannt, wird das neue Phosphorſäuredünge⸗ mittel von der Chemiſchen Fabrik Rhenania in Aachen durch Glühen eines Gemiſches von belgiſchen Phospha⸗ ten und Kaliſalzen hergeſtellt. Durch das Verfahren wird erreicht, daß die ſchwer lösliche Phosphorsäure des Roh⸗ phosphats für die Pflanzen leichter aufnehmbar wird. Das Rhenaniphosphat iſt ein recht feines Mehl von mausgrauer Farbe; der Feinheitsgrad iſt ſehr hoch, denn durch das für Thomasmehl vorgeſchriebene Sieb gingen mehr als 90, während der Feinmehlgehalt bei Tho⸗ masmehlen ſelten über 80 7 beträgt. Der wertbeſtimmende Beſtandteil iſt die Phosphor- ſäure, die aller Wahrſcheinlichkeit nach in der Form von Doppelverbindungen von Kieſel⸗ und Phosphorſäure mit Kalk, Kali und Natron als ſog. Sikophosphat vor⸗ handen iſt. Der Gehalt an Geſamt phosphorſäure ſchwankt in verhältnismäßig engen Grenzen. Nach der Unterſuchung von 161 bisher hier eingegangenen Proben ergab ſich ein Durchſchnittsgehalt von 12,24%; der niedrigſte Wert war 11,1%, der höchſte 13,63 9. Von einiger Bedeutung iſt ferner der Gehalt an Kali, der nach den vorliegenden Angaben zwiſchen 3 und 5 90 betragen ſoll; bei 2 hier daraufhin unterſuchten Probe wurde jedoch nur 2,38„ gefunden. Ferner verdient beachtet zu werden, daß das Rhenania⸗ phosphat etwa 40—45% Kalk enthält, von dem etwa 25.30% in baſiſch wirkſamer Form vorhanden ſind. Die mit dem Rhenaniaphoshat gegebene Kalkmenge reicht je⸗ doch, wie übrigens auch beim Thomasmehl, nicht aus, um den Verluſt zu decken, der durch die Kalkaufnahme der Pflanzen und durch die mit den Sickerwäſſern fortgeführ⸗ ten Kalkverbindungen entſteht. Bei der eingehenden Unterſuchung von zwei willkür⸗ lich ausgewählten Proben des Handels ergab ſich folgende Zuſammenſetzung: Gehalt an Probe 1 Probe 2 Kalk(Calceiumoxrid 44,40% 46,00% Magneſia 5 0,98„ 0,94„ Kali 23 2,38„ Natron 3,09 2,24„ Eiſenoxyd und Ton⸗ erde. 8 1 13,79„ 12,24„ 5 hosphorſäure 1 11,96„ Aieſelſäure 20,25„ 2010„ Schwefelſäure SO, 1 ee Unlösliches(Sand). 950 0,40„ Verluſt b. Trocknen 0,09„ 0,09„ —— An Eiſenverbindungen iſt im Gegenſatz zum Thomas⸗ mehl nur ſehr wenig vorhanden. Beide Proben enthiel⸗ ten ferner Spuren von Mangan, Chlor und Schwefel⸗ vaſſerſtoff. Kohlenſäure und Fluor waren nich chzu⸗ weiſen. Bei einigen Unterſuchungen, die die Lös lich keit der Phosphorſäure betrafen, wurde gef: in; den, daß in 2 iger Zitronenſäure 6070 7 löslich während in der früher zur Wertbeſtimmung von phaten benutzten alkaliſchen Zitratlöſung 40 Geſamtphosphorſäure gelöſt wurden. In Waſſer iſt von der Phosphorſäure nichts löslich. dieſen Verhältniſſen läßt ſich bereits folgern, daß die Phosphorſäure des Rhenaniaphosphats zum große Teil wirkſam iſt. Das hat ſich auch bei den bisher 5 os deſtilliertem Aus wordenen Düngungsverſuchen ergeben. Sowohl ne Verſuchen von Prof. Remy, Bonn, als auch bei Gefäß⸗ verſuchen, die von der Landw. Verſuchsſtation Hohen⸗ heim durchgeführt wurden, hat die Phosphorſäure des Rhenaniaphosphats eine Wirkung gezeigt, die namentlich bei den größeren Gaben der des Thomasmehls überlegen 0 war. Es wird abzuwarten ſein, ob dies durch weitere Ver⸗ ſuche beſtätigt wird. Ebenſo iſt noch nichts Näheres darüber zu ſagen, für welche Bodenarten das Rhenania⸗ phosphat beſonders geeignet iſt, doch es iſt kaum zu er⸗ warten, daß es bei unſeren gewöhnlichen Ackerböden ver⸗ ſagen wird. Wo es irgend möglich iſt, ſollte man bei allen phosphorſäurehungrigen Böden ganz einfache Verſuche in der Weiſe ausführen, daß ein möglich chſt gleichwertiges Feld⸗ oder Wieſenſtück zur Hälfte mit Thomasmehl, zur* Hälfte mit Rhenaniaphosphat gedüngt wird. Man muß dabei natürlich auf den Gehalt an Phosphorſäure Rück⸗ ſicht nehmen; z. B. wäre auf je 100 qm, wenn man auf 1 Hektar 50 kg Phosphorſäure zuführen will, von einem Thomasmehl mit 16 9 Geſamtphosphorſäure 8 kg, von Rhenaniaphosphat 4 kg zu geben. Wiederholungen der⸗ artiger Verſuche werden ſehr bald erkennen laſſen, ob und welche Unterſchiede ſich in der Wirkung der beiden Phos⸗ phorſäuredünger zeigen. Wegen der Zeit der Anwendung kann man ſich ohne weiteres an für Thomasmehl geltende Regeln hal⸗ ten. Ebenſo darf das Rhenaniaphosphat mit allen Dün⸗ gemitteln zuſammen ausgeſtreut werden, mit denen man auch das Thomasmehl miſchen darf. Ein Vermi⸗ ſchen mit ſchwefelſaurem Ammoniak, Ammoniakſuper⸗ phosphaten, Guano, Stallmiſt, Jauche iſt unbedingt zu vermeiden, da hierbei Verluſte an Stickſtoff eintreten können. Auch das Miſchen mit Superphosphat oder Kno⸗ chenmehl iſt nicht zu empfehlen, weil die Phosphorſäure dabei ſchwerlöslich und ſelbſt unwirkſam werden kann. Phos Schließlich iſt noch hervorzuheben, daß die phor⸗ ſäure im Rhenaniaphosphat höher bezahlt werden muß, wie im Thomasmehl, jedoch weſentlich billiger iſt als in den Superphosphaten. Das Preisverhältnis von 1 kg Phosphorſäure berechnet ſich zur Zeit für Mittelbaden ungefähr auf 100(Thomasmehl) zu 150(Rhenaniaphos⸗ phat). Ob Ausſicht beſteht, daß der Preis bei 1 dehnterer Herſtellung noch etwas herabgeſetzt we wird, vermag ich nicht anzugeben. Seiner Einführn würde das wefeng ſehr förderlich ſein. Prof. Dr. Mach. Wie kann der Mangel an Erbſen und Bohnen behoben werden? Von Dr. Schulte ⸗Bäuminghaus, Breslau. Nachdem es der deutſchen Technik gelungen iſt, den großen und unerſchöpflichen Stickſtoffvorrat der Luft im Kalkſtickſtoff zu binden, iſt unſere Induſtrie ſowohl wie 691 —ͤ— Landwirtſchaft von der Zufuhr des amerikaniſchen Sal⸗ peters frei geworden. Wenn auch die hiermit geſchaffene Unabhängigkeit vom Auslande nicht hoch genug ange⸗ ſchlagen und die hieraus folgende weitere Entwicklung namentlich der deutſchen Landwirtſchaft nicht überſchaut werden kann, ſo iſt die Stickſtofffrage, ſo weit ſie unſer Wirtſchaftsleben während der jetzigen Kriegslage hin⸗ ſichtlich der organiſchen Form des Stickſtoffs beeinflußt, toch nicht gelöſt. Außer für die Munitionsinduſtrie und für den Aufbau und die Ernährung der Pflanzen in den Düngemitteln iſt für Tier und Menſch der Stickſtoff ein notwendiger Beſtandteil der täglichen Nahrung, und heute wie früher iſt die Erbſe und die Bohne als deſſen gehalt⸗ vollſte Träger vom ganzen deutſchen Volke ſehr begehrt und von unſerem Feldheer ſtets geſchätzt worden. Dieſe beiden eiweißhaltigen Nahrungsmittel ſtehen aber zur⸗ zeit nicht in dem gewünſchten Maße zur Verfügung. Den beſtehenden Mangel hieran zu heben, muß daher Auf⸗ gabe und eifrigſtes Beſtreben der deutſchen Landwirtſchaft ſein. Der einfachſte Weg hierzu wäre zwar in einer Ver⸗ größerung der Anbaufläche der Leguminoſen, insbeſon⸗ dere der Erbſen und Bohnen, gegeben. Allein dem iſt in heuti Stunde eine Grenze geſteckt. Abgeſeher davon, Bodenbeſchaffenheit, Fruchtfolge örtliche Schädlinge uſw. dieſen doch immerhin anſpruchsvolleren 0 einen beſtimmten Platz anweiſen, hat die Kriegslage den Anbau anderer, noch notwendigerer Früchte ſo gebieteriſch verlangt, daß für einen erweiterten Anbau jener kein Platz mehr vorhanden iſt. Und doch dürfte es einen Weg geben, der ohne beſon⸗ dere Mühe und mit ziemlicher Sicherheit über den be⸗ ſtehenden Mangel hinwegführen und ohne jede Störung und Aufhebung der Fruchtfolge und ohne jede Wirt⸗ ſchaftsänderung oder Beſorgnis vor Wirtſchaftsausfällen einen ungeahnten Ertrag an Hülſenfrüchten bringen könnte. Es iſt ja bekannt, daß jede Frucht durch die Leguminoſen als Rivalitätsfrucht nicht geſchädigt, ſon⸗ dern g ig beeinflußt wird; ganz abgeſehen von der Berei 0 s Bodens durch die fſtickſtoffſammelnde igkeit der Hülſenfrüchte. Bei rechtzeitiger Ausſaat iſt ein gleichzeitiges Reifen nd damit ein voller Erfolg geſichert. Die Ernte und der erdrutſch bereiten bei der angegebenen geringen Aus⸗ ſaatmenge der Beifrucht keinerlei Hinderniſſe, und ebenſo ie Trennung der Leguminoſen vom Hafer leicht aus⸗ bar. Schon durch die Dreſchmaſchine läßt ſich eine ich ſcharfe Trennung durch entſprechende Stellung ommelſiebe erreichen, und für eine einwandfreie der Hülſenfrüchte ſteht heute wohl jedem ein Trieur oder Schnecken⸗Trieur zur Verfü⸗ Je nach deren Verwendung kann die Hülſenfrucht auch mit anderen Zerealien als mit dem Hafer ausgeſät wer⸗ fte aber dieſem der Vorzug zu geben ſein. Auch Stelle der Erbſen für ſchweren Boden die und für leichtere Böden die Wicke und Peluſchke, namentlich zur Gewinnung von ſtickſtoffhaltigen Futter⸗ mitteln, empfohlen werden. Es ergeht daher hiermit an alle Landwirte der Mahn⸗ ruf, bei Aufſtellung des nächſtjährigen Beſtellungsplanes dieſem angegebenen kleinen Mittel in der Ernährungs⸗ frage einige Beachtung zu ſchenken; ſie erwerben ſich da⸗ mit ſicherlich außer einem klingenden Verdienſte den Dank des Vaterlandes. ö Sadiſcher Janoͤwirfſchaftlicher Nerein. Am 8. Dezember fand in der Gartenwirtſchaft zum Bahnhof in Titiſee eine Verſammlung des landwirtſchaft⸗ lichen Bezirksvereins Neuſtadt ſtatt, die ſehr gut beſucht war. Herr Regierungsrat Dr. Be chtold begrüßte die An⸗ weſenden und gedachte in ſeiner Eingangsrede auch des auf dieſen Tag fallenden Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Luiſe. Sodann begrüßte er das im 90. Lebensjahre ſtehende, ſeit 60 Jahren dem Verein angehörende, altbewährte Mitglied, Herrn Hauptlehrer a. D. Hofſtetter aus Hinterzarten. Der Redner übermittelte dem rüſtigen Greiſe die Glückwünſche des Bezirksvereins, ſowie die des Vorſtandes des Landwirt⸗ ſchaftlichen Vereins. Herr Okonomierat Häcker aus Freiburg ergriff dar⸗ auf das Wort zu einem längeren Vortrag über alle die großen Fragen, die heutzutage von unſerer Landwirt⸗ ſchaft zu löſen ſind. Es ſind ſchwere Aufgaben, vor die unſere Landwirte geſtellt ſind und immer neue, immer größere Anforderungen treten an ſie heran. Außer der augenblicklich im Vordergrund des Intereſſes ſtehenden Neuregelung der Milch⸗ und Fettverſorgung und ihres Anlaſſes— der dringenden Milch⸗ und Fettnot in den Städten— beſprach Herr Okonomievat Häcker noch alle anderen, den Landwirt heute beſonders intereſſterenden Sorgen und Nöte, wie die Frage der Beſchaffung von Saatkartoffeln, der Heuabgabe und Viehfütterung u. ſ. f. mit wertvollen, ſachkundigen Anregungen und Ratſchlä⸗ gen. Beſonders zu beachten unter dieſen waren die Dar⸗ legungen über den hohen Wert der Rüben und Erd⸗ kohlraben als Kartoffelerſatz für Menſch und Tier mit der Mahnung, ſich ſo weit wie möglich damit einzudecken. — Die Schlußworte des Redners mit der Aufforderung, zu weiterem opferbereiten Durchhalten, fanden wärmſten zuſtimmenden Beifall bei allen Anweſenden. a In der darauffolgenden Ausſprache trugen vor allem Herr Bürgermeiſter Sigwarth⸗Saig und Herr Sä⸗ gewerksbeſitzer Stier noch beſondere Wünſche vor, de⸗ ren Beſprechung durch Herrn Okonomierat und den Ver⸗ ſammlungsleiter für alle Beteiligten wertpolle Aufklä⸗ rungen brachte; ihre Prüfung und, ſoweit nach Sachlage und Beſtimmungen möglich, auch ihre Erfüllung, wurde von dem Herrn ſtellv. Amtsvorſtand zugeſagt. Mit war⸗ men Worten des Dankes, beſonders an Herrn Okonomie⸗ rat Häcker, ſchloß letzterer gegen ½7 Uhr die Verſamm⸗ lung. Ihr Ergebnis hat wiederum gezeigt, wie wertvoll ſolche mündliche Ausſprachen gerade in der heutigen Zeit find und es iſt zu hoffen, daß es vielleicht möglich ſein wird, ſchon in Bälde auch in einem andern Teil des Amtsbezirks eine derartige landw. Verſammlung zu wie⸗ derholen. Saatmais⸗(Welſchkorn) Beſtellungen wollen ſpäteſtens bis 5. Januar 1917 beim Badiſchen Landw. Verein in Karlsruhe, Baumeiſterſtr. 2 eingereicht werden. Der Beſtellung iſt folgender Ver⸗ pflichtungsſchein nebſt bürgermeiſteramtlicher Be⸗ ſtätigung anzuſchließen:. 1 Ich verpflichte mich hiermit, den beim Badiſchen Landw. Verein in Karlsruhe in einer Menge von ... beſtellten Saatmais(Welſchkorn) ausſchließlich nur zur Ausſaat in meinem eigenen land wirtſchaftlichen Betrieb zu verwenden. Es iſt mir bekannt, daß, wenn ich entgegen dieſer Verpflichtung den Saatmais zum Verkauf, Vermahlen, Verfüttern oder zum Brennen ver⸗ wende, ich den dreifachen Betrag des Kaufpreiſes an die Geſchäftsſtelle der badiſchen Futtervermitt⸗ lung zu vergüten habe, welche die eingezogenen 6 92 e eee Vertragsſtrafen zur Anſchaffung und Verbilligung von Futtermitteln verwendet wird. Für dieſen Fall unterwerfe ich mich der Zu⸗ ſtändigkeit der ordentlichen Gerichte in Karlsruhe. Datum und Ort 5 Büngermeiſteramtliche Beſtötig Wir beſtätigen hiermit, daß Landwirt den von ihm in einer Menge von . beſtellten Sgatmais zur Aus⸗ in ſeinem eigenen landw. Betriebe benötigt ung: ſaat und Bedenken gegen den Bezug dieſer Menge nicht beſtehen. Datum und Or i der landwirtſchaftlichen Winter⸗ ſchulen. 6/17 weiſen die landwirtſchaft⸗ Beſuch rhalbjahr 191 Im Wint lichen Winterſchulen, welche den Unterricht aufnehmen konnten, 1 0 de Schülerzahl auf: Auguſtenberg 57 1 Eppingen 17 3. Ladenburg 20 4. Müllheim 34 5. Tauberbiſchfosheim 41 zuſammen 169 Beachtenswertes aus anderen Zeitſchriften. Verſtärkter Flachsanbau im Jahre 1917. Der Landwirtſchaftlichen Wochenſchrift für die Provinz Sachſen entnehmen wir fol⸗ genden Artikel. Die Ausrüſtung unſerer Heere erfordert Steigerung der Erzeugung von Faſerſtoffen; die der Bevölkerung mit Fett fordert den zen; die Erhaltung der Viehbeſtände fordert den Anbau und eiweißreichen Samens, deren Verwertung Landwirten ein hochwertiges Futtermittel biete en! ntliche rgung Anbau öl haltige r Pflan⸗ eme w e dieſe Forderungen erfüllt der Flachs. Sein Stengel lie⸗ Baſtfaſern, von denen auf Antrag ein kleiner Teil für den eigenen Bedarf der Flachsanbauer verwendet en darf; ſein Samen liefert das wertvolle Nährmi nöl; die Preßrückſtände liefern die für das Vieh un zaren Leinkuchen, und die Leinſamenſpreu bietet eiweiß⸗ und fettreiches Futtermittel für alle Tierarten. Man rechnet mit einem„ je Hektar von 600 leg reinen Baſtfaſern, aus 34000 ug Strohflachs, 600 Kg Leinſamen, 600 leg dankee Da mit den Leinſamen⸗ und Spreuer 0 er gen von der Flä werden, e hinter den auß nene rener durch Hafer⸗ und Gerſt ſo müſſen auch alle Bede aues zurücktreten, die etwa aus Hen Hen, Ernähr ungegr ünd gegen den Flachsbau angeführt werden können; nebe 1 jexkt, macht bei einer Geſamie von 35 en Hektar die diesjährige Flachsanbaufläche von 20000 3 nur rund 91 0 q des ee e aus. Kaheoft die bes abe bingen Bruchteil beutſcher e ce ee 1 ö Der Kleingrundbeſitz iſt in hervorragendem Maße an der Ausdehnung des Flachsbaues beteiligt. Von den etwa 85 000 deutſchen Flachsanbauern gehören nicht weniger als rund 80 000 Flachsbauer dem Kleingrundbeſitz an mit weniger alt Hektar Flachsanbaufläche. Die Urſache für dieſe Erſchel⸗ nung liegt vorwiegend darin, daß einerſeits im Kleingrund⸗ beſitz die Arbeiterſchwierigkeiten noch nicht in ſo hohem Maße fühlbar find, als bei dem mit fremden Arbeitskräften ſchaf⸗ fenden Großgrundbeſitz. Andererſeits iſt für den Flachsan⸗ bauer beſonders verlockend die Ausſicht, durch den Flachsanbau eine nicht unk ende Men ige von Leinſamen zu gewinnen, die er laut teils zur Olgewinnung, teils zur erung in der ten Wirtſchaft verwenden darf. Nach den jetzt geltenden geſetzlichen Beſtimmungen(Be⸗ kanntmachung vom 26. Juni 1916) ſteht den Flachsanbauern das Recht zu, von dem ſelbſt geernteten Leinſamen das zur Verwendung in der eigenen Wirtſchaft erforderliche Saatgut außerdem gewiſſe Mengen zum Wirtſchaft zurückzuhalten. in unbeſchränkter 1 1 Verbrauch in der Aller über beſchränkten Mengen Leinſamen iſt an den Kriegsausf für liefern. Der Flachsanbauer erhält für die Ernte 1917 je Zent⸗ ner Leinſamen 29,16„ ferung frei nächſter Bahnſtatton des Flachsanbauers. Außerdem werden dem Anbauer im Jahre 1917 auf Antrag für eigenen Bedarf auf je 100 kg Lein⸗ ſamen 35 kg Leinkuchen Bed arf von der Bezugsvereinigung der Deutſchen Landwirte käuflich überlaſſen. Ferner wird das Kriegsamt(Kriegs⸗Rohſtoff eilung des Königlich Preußiſchen Kriegsminiſteriums zu Berlin, Verl. Hedemannſtr. 8/10, in denjenigen Regierungsbezirken oder Bundesſtaaten, in welchen auf Grund alter Gewohnheit noch hinaus gewonnene Ole und Fette abzu⸗ dieſe C bei den Abr die Möglichkeit und das Bedürfnis zur Verarbeitung der jelbſt erzeugten Flachsmengen zu Bekleidungszwecken für den eigenen B gen Flach darf beſteht, auf beſonderen Antrag geringe Me zur Verarbeitung im eigenen Betriebe freigeben. In dieſen Vergünſtigungen liegt ein ſtarker Anreiz zum An⸗ bau von Flachs gerade für den Kleingrundbeſitz. Um weit l rigkeiten die Anbaufre hat die t ungeröſteten Stroflachs der Ernte und zwar ſollen gezahlt werden: für lufttrocknen(ſtrohdürren für 100 kg(12 abfallende Qualitäten en Deutſchland zu beſchloſſen, 1917 2 Kriegs⸗ Preiſe für bedeutend zu erhöhen, t behandelten, rohen Stro! je Ztr.), N weniger, jede 155 af unter 20„ für 100 kg(10& je für beſonders gute Qualitäten nicht über 28„ für 100 Der Du je Zentner) für. ungeröſteten und iteten Flachs noch nden Höhe feſtgeſetzt werde einer Normalernte, auch eine hohe Rentabilität, abge ſehen von den bere erwähnten Vorteilen, welche der Anbau von dem Landwirt bietet. Dieſe Preiſe bei Vergleich zu anderen Früchten, dewährleiſten 111 Flac Es wird den Flachsbauern Geſellſchaft zu Berlin, Markgrafenſtraße 36, Flachſes im rohen oder bearbeiteten Zuſtande auf de dem Flachsanbauer nächſtgelegenen Voll⸗ oder Kleinbahnſtation zu den vertraglichen Preiſen g leiſtet. Die beſonderen Flachsanbauverträge des Jahres werden em Inter⸗ eſſenten von der zuſtändigen Landwirtſchaftskammer, der nächſtgelegenen Röſtanſtalt oder der Kriegs⸗Flachsanbau⸗Ge⸗ aft auf Wunſch zugeſandt. Die Bezahlung des Flachſes erfolgt entweder bei ladung oder nach Eintreffen des Flachſes auf der Em ipfangs⸗ ſeitens der Kriegs „Flachsbau⸗ die Abhng 191 eee ſtetioan, falls nicht andere Vereinbarungen zwiſchen den Betei⸗ ligten getroffen ſind. Der 5 0 0 Leinſamen wird den Flachsanbauern von der Kriegs⸗ 0 zu Berlin, Markgrafenſtraße 36, zum P ſe von 8250 Se ntner ab Saatverteilungs⸗ ſtelle in S i 97% Reinheit, 85 9% und Sei freiheit Der Minderwert wird der⸗ hältnismäßig vergütet. Jedem Flachsanbauer wird die erfor⸗ derliche Belehrung und Anbaua zeiſung durch ge⸗ naue Anbau⸗ und Ernte⸗Vorſchriften zuteil. Außer⸗ dem ſtehen in jedem Bezirks aitken. Sachverſt tändige wünſchten Auskünfte ge und ich erteilen. Auch die Kriegs Flachs ⸗Ge eſelIfchaft zu Berlin Marktgrafenſtraße 3, ſteht j gern mit Aus- künften zur Verfügung. Sonſtige Mitteilungen. Stand der Maul- und Klauenſeuche. Die Maul⸗ und Klauenſeuche iſt ausgebrochen in W Amt Buchen. Einträgliche Schweinehaltun Weiß. D Frankfurt Anhal Spunkt Jur Schwein dehaltung erf ift nicht nur für die jetz ge hoffentlich bald folgende Fr Ein ſoeben erſchiene chen“, Preis M. 1. Landwirts von Dr. zu Sellnow, Bez. Neudamm 1916. einträglichen . au geben. Sie Schumann,„Das Kani in⸗ ein Bändchen, das auf Hürfniſſe des kl gend die 2 praktiſch ö Harkei Leben Landwi U belegen Srosgſle Jahr 1917 r. d 1.80, in Kunſtlederband M. 2. lin SW. 48). rungen f eitet iſt 2 daher vo a aneh was „Verw 1e 1 ung bei ſich einzuft ühren. Kalender für 1917 noch ichtungen, welche er Kalender in zwei bis 3.50 Mk. Er 0 zur Anſicht ge⸗ SW 68, Koch⸗ . Jahrgang. 1917. n SW., Hedemannſtraße Vreisnotierung. Ferkelpreiſe. Marktpreiſe für 1 Paar ch a ab alle Eppingen„ 3 5576 e. eee 25 40 6060160 Raſtatt 1 85 3 5 4065 100250 Villingen 8 4 8— Salem 5 5060 Markdorf Überlingen Wertheim Mosbach Fance A 380 20—86 Rüben. Höchſtpreis beim Verkauf durch den Erzeuger frei Waggon, pro Zentner: 1. Maſſerrüben, Stoppelrüben, Herbſtrüben, und Zuckerrunkeln unter Aus ſchluß der roten Rüben i 3. Kohlrüben Wokenkalank Stecrüben 1. 8 5 5 Waldau 1,50„. 158 95 Beim Verka hen buch den Groß ändle handelspreiſe) dürfen folgende Preiſe für den Zet ntner 1 5 überſchritten werden: 1. bei Waſſerrüben n, Stoppelrüben, H e a. Ausſchluß der Teltower Rübchen 8 2.— 2. bei Runkelrüben und Zuckerrunkeln unter 2 Ausf hluf der Roten Rüben(Rote Beete„ 30 3. bei Kohlrabi, Wruken, Boden kohlrabi, Steckrüben„„ 4. bei Möhren aller Art, ausgenommen Karotten 5. 5. bei Karotten(kleine Speisen, die zu Speiſe⸗ zwecken gebaut find.„ 8. Beim 2 W bon Rüben durch den b an der Saba Kleinhandelspreiſe) dürfen folgende Preiſe für den Zentner 1 überſchritten werden: 1. bei Waſſerrüben, Stoppelrüben, Herbſtrüben unter Ausſchluß der Teltower Rübchen 2. bei Runkelrüben und Zuckerrunkeln unter ausſaluß der Roten Rüben(Rote. 3. bei Kohlrabi, Wru 1 4. bei Möhren alle Art, ausgenomn n 0 5. bei Karotten(kleine Speiſemöhren, die zu Speiſe⸗ wecken ge. Berfauft der Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher frei deſſen Haus oder dem Markte, ſo darf 5 3955 Verkauf ngen unter einem halben Zentner den Kleinhandels⸗ preis, ſonſt den Großhandelspreis beanſpruchen. Getreide, Heu und Stroh. Heu und Stroh Preis für 11 ER Getreide Höchſtpreis für 100 1g Wieſenheu frei Waggon 800 Kleeheu 1„ 9700 Langſtraoh„ 1 9 500 N 00 5 Landwirtſchaftliche ef ſrechungen und e e Landwirtſchaftliche Bezirksvereine. Sonntag, 17. Dezember. een, 1 Adee m. Nachm. 43 Uhr im 1 und Landwirt⸗ ee Hager 15 0), Auch ſonf ſtige J Inder ⸗ eſſenten, namentlich auch die n, ſind eingeladen. 995 Aus der Geſchäftswelt. Die Firma E. Schneider, Kinderſpielgaſſe, Straßburg i. Elſ. bietet in 1 imferem Blatt ihre Handnähahle„Motolnr“ an, mti der man den Steppſtich gut wie mit einer Maſchine nähen kann.(Siehe Anzeige Seite 695) Arbeitsnachweis der Badiſchen Landwirtſchaftskammer. . Stellengeſuche: Stellenſuchende Knechte, Mägde, Melker, Aufſeher und Verwalter können ſtets nachgewieſen werden. Für Form 117 Juhalt der Anzeigen iſt die Redaktion dem Leſer gegenüber nicht verantwortlich. Sammelanzeiger Einſendungen für ven Sammelan tzeiger müſſen ſpäteſtens A 5 mittag bei der Redaktion eingelaufen ſein. Es können nur ſolche G nde Aufnahme finden, die zu den Erzeugniſſen oder zum Bedarf eigenen Landwirtſch aftlichen Betriebes gehören oder darin Verwendung ge⸗ funden haben. Die Anzeigen find ſchriftlich einzuſenden, ganz kurz zu halten und vom Ein ſeuder mit voller Unterſchrift zu verſehen. Die Redaktion behält ſich vor, die Texte ſinnentſprechend zu ändern und auf vier Druckzeilen zu kürzen. Ueberſteigt die An⸗ zeige dieſen Raum, ſo wird für ſede Mehrzeile der Betrag von M. 0.25 erhoben, der von der Redaktion eingefordert wird. Mehr als einmal darf eine Anzeige nicht aufgenommen werden. des 5 8 5 10 St. ſchöne Zuchtfarren, 10 Su ver kaufen 15 5. 2 22 einige ſe Rinder, b. Ortsverein Allmanns⸗ weier, Zuchtgenoſſenſchaft Lahr. 6 Jahre a. Braun⸗Wallach, ein⸗ 6 St. 0 ſpännig gut eingef., b. K. Barth, Ww. 11—15 M N efern b. fe ſche. Lahr, Ortsverein Meiſſenheim Pferde. Simment. r., 15875 m⸗ ſprungf., 14 Mon. a., ment. ren, ſehr gut im Zuchtfarren, Rotſcheck un nheim, Schulſt.55. ſchwere Milchkuh en a. auf 1 Meiſſenheim b. Lahr. ne Zucht Zuchtfarren, ton. a., b. der Zuchtgenoſſen⸗ Tochterkalb, b. G. Sommer, Maker. 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