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388 Verhandlungen der zweiten Kammer.

4) Eine Eingabe des Ober-Reviſor Vierordts, Ruͤck gabe der ſeinen fruͤhern Vorſtellungen beigeſchloſſenen Acten betreffend.

Beilage Nro. 5.(nicht gedruckt).

Der Praͤſident will fie an dag Secretariat mit Der Legitimation zu Aushaͤndigung der Acten verweiſen.

Duttlinger verlangt aber, daß ſie zur Bericht erſtattung an die Petitions -Commiſſtion nach Vorſchrift der Geſchaͤftsordnung verwieſen werden, weil nur da⸗ durch die Kammer von dem Inhalt der Eingabe unter richtet werde, ohne Kenntniß des Inhalts aber keinen Beſchluß daruͤber faſſen koͤnne.

Der Pråfident erwiedert, daf er diefe Eingabe nicht al eine Petition angefehen, welche fih an die Petitiong- Commiffion eigne.

Foͤhrenbach unterſtuͤtzt den Antrag des Abgeordn. Duttlinger, weil alles, was von auſſen an die Kammer komme, eine Petition ſey, und nach der Geſchaͤftsord⸗ nung an die Petitionscommiſſion verwieſen werden muͤſſe. Zudem habe jedes Mitglied der Kammer das Recht, vorerſt das Gutachten der Petitionscommiſſion zu ver- langen, bevor es abſtimme.

Der Antrag des Abg. Duttlinger wurde zur Mb- ſtimmung gebracht, mit Stimmenmehrheit von der Kammer angenommen und obige Eingabe ſofort an die Petitionscommiſſion verwieſen.

5) Eine Bitte der Gemeinde Donaueſchingen , Straſ⸗ fenbau betreffend.

Beilage Nro. 6.(niht gedruckt).

Gie wird an die Petitiongcommiffion verwiefen.

6) Bitte der Gemeinde Hemgbach, Mufpebung alter Abgaben betreffend.

Beilage Nr. 7.(niht gedruét).

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