` 300 Zu b. Die Einführung der Faber'ſchen Gaß-Oefen auf den Hüttenwerken, kommt zum erſtenmal bei der Kammer zur Sprache.
Die Erfindung beſteht darin, daß die Hochofen⸗Gaße zum Eiſenhüttenbetriebe benutzt werden könne, und dadurch eine bedeutende Erſparniß an Brennmaterial bezweckt wird.
Der Erfinder theilte gegen ein Honorar die zu dieſem Zwecke erforderliche Einrichtungen mit, und, um ſie in Wehr wirklich auszuführen, wurde ein Kredit von 7,500 fl. durch das Großherzogliche Staatsminiſterium eróffnet, und wird nun um diefe Einrichtung auh auf den andern Hüttenwerken einzuführen, die weitere Summe von 22,000 fi. für nöthig erachtet, wovon die Halfte mit 114,000 fl, aug dem Grundftot zahlbar, in das halb jährige Budget aufgenommen ift,
Die Tedmifer, über diefe Einrichtung gehört, erwarten von derfelben wefentlihe Vortheile. Soviel der Budget-Commiffion befannt ift, hat fidh diefe feit wenigen Jahren anderwårts zur Anwendung gebrachte Crfindung mwohlthatig bewahrt.;
Es wird durch dieſelbe das Kohlenoxid-Gaß, welches nach der alten Einrichtung der Hochöfen unbenutzt verloren ging, aufgefaßt und durch eigne Vorrichtungen wieder als vorzügliches Heitzungsmittel zurückgeführt.
Das Gutachten der Techniker wird, ſo Dürfen wir vorausſetzen, den Umfang des Betriebes unſerer Eiſen—⸗ werke, und den Preiß der Brennmaterialien an den verſchiedenen Werken, mit der aus der Einrichtung her— vorgehenden Erſparniß an Brennmaterial verglichen haben, ehe der Regierung der Rath gegeben werden konnte, ein Kapital von mehr als 30,000 fl. anzuwenden, um eine Einrichtung zu treffen, welche nicht allein die Zinſen des Kapitals, ſondern auch deſſen allmählige Tilgung herbeizuführen hat. Liegt dieſe Ueberzeugung vor, und wir mußten dieß nach den Begründungen der Regierung annehmen, ſo dürfen wir auch der Kammer vorſchlagen:
„die wegen Einführung der Faber'ſchen Gaß-Oefen auf den Hüttenwerken verlangte Bewilligung für die Summe von 11,000 fl. auszuſprechen.“
§. 6. Zur Vollendung verſchiedener Zollgebäude und der damit zuſammenhängenden Einrichtungen wird der ganze nod) erforderliche Bedarf von 33,128 fl. in dem halbjährigen Budget gefordert.
Schon die frühere Budgetsberichte haben der Kammer umfaſſende Nachricht von den vielen, durch den Beitritt zum Zollverein nöthig gewordenen Zollgebäuden, und von dem allerdings ſehr großen Aufwande für dieſelbe gegeben.
Die dermal geforderten Summen find nur zur Vollendung ſchon angefangener und für nöthig erkannter Werke beſtimmt.
Die Commiſſion kann unter dieſen Umſtänden nur den Antrag ſtellen:
„Die Kammer möge die zur Vollendung der Zollgebaͤude zu Kehl , Kadelburg, Stühlingen und Ludwigs- hafen, wie der damit zuſammenhängenden Einrichtungen die Summe von 33,128 fl. bewilligen.“
Die bisher von den gg 1. big mit 6 begutachtete Poften gehören, wie die Beilage 3 des Finanz-Etats zeigt, gu Den aften und Verwaltungskoſten.
Wir gehen nun über zu dem eigentlichen Staatgaufwande.
S. 7. 3ur Vollendung des NMfademie-Gebäudes hat dag Budget als halbjährigen Bedarf die Summe yon 24,500 fi. aufgenommen.
G3 ift dief, wie ung die Begründung der Negierung fagt, nur der 4. Theil jener 86,000 fl. die nunmehr von den Bautechnifern noh gefordert werden, um den Bau mit demjenigen Grade der Opuleng zu vollenden,