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Verhandlungen der zweiten Kammer. Einunddreißigſte öffentliche Sitzung, am 2. Auguſt 1841.

weil es beſſer geworden iſt. Nun, wo ſich die Concurrenz in Beziehung auf die Bieranſtalten außerordentlich ver mehrt hat, werden ſich auch die Bürger umſehen und finden, daß die fragliche Brauerei ein ſehr vortheilhaftes Gewerbe für ſie wäre. Warum ſollte man alſo nicht ei nen Verſteigerungeverſuch machen, der nur mit ſehr wenig Koſten verbunden ſeyn kann? Hat man denn die Gewiß heit, daß er nicht gelingt?

Sei dem aber auch ſo, ſo iſt ja angetragen, daß für dieſen Fall die Kammer das Geld bewilligen möge.

Das ift meine Meinung, von welcher der Herr Finanze|

miniſter mich nicht zurückbringt.

Finanzminiſter v. Böckh: Ich muß darauf aufmerkſam machen, daß Brauereien ſehr häufig von andern Perſonen als Bürgern und Gewerbsleuten betrieben werden. Wir haben nur eine einzige Brauerei, mit der wir concurriren und dieſe wird auch nicht von einem Bürger betrieben, wirft aber einen ſehr hohen Ertrag ab. Die Brauerei iſt ein Geſchäft, das nicht mit einem andern Fabrikations zweig verglichen werden kann.

Es iſt ein einfaches Geſchäft, und wenn man einen tüchti gen Brauer hat, und das Geſchäft in angemeſſener Weiſe beaufſichtigt, ſo kann es von einer Verwaltung eben ſo mit Vortheil geführt werden, wie von einem Privaten. Uebri gens wiederhole ich, daß die Frage, ob man einen Ver ſuch machen ſolle, oder nicht, nicht von der Wichtigkeit iſt, daß wir uns noch länger dabei aufhalten ſollten.

Der Antrag deg Abg. Schinzinger kommt hierauf zur Abſtimmung und wird mit 29 ge gen 18 Stimmen abgelehnt, der Commiſ ſions antrag dagegen angenommen.

Als außerordentlicher Bedarffür den Etat

des Finanzminiſteriums wegen der Zehnt

ablöſung ſind in das Budget 16,206 fl. 30 kr. aufgenommen.

Die Commiſſion ſtellt den Antrag, bei der in Vorſchlag gebrachten Minderbewilligung bei den Befoldungen die Summe von 16,056 fl. zu bewilligen.

Finauzminiſter v. Böckh: Wir haben darauf ange tragen, für das Rathsperſonal der Zehntſection die mitt⸗

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lere Beſoldung zweier Räthe dieſer Stelle aufzunehmen, und dieſe mittlere Beſoldung eines Rathes bei einer Mit- telſtelle beträgt 1800 fl.

Wir ſind dabei von der Betrachtung ausgegangen, daß für alle Mittelſtellen der Finanzverwaltung die Summe des Normaletats budgetsmäßig iſt, obgleich dieſelbe gegen⸗ wärtig nicht ganz verwendet wird, weil eine größere Zahl von Aſſeſſoren angeſtellt iſt, als aormalmäßig angeſtellt ſeyn ſollten, und weil ferner jüngere Männer angeſtellt ſind, die noch nicht die normalmäßige Beſoldung erhalten.

Meine Abſicht war, die Zehntſeetion an die übrigen Mittelſtellen anzureihen, und deßhalb, glaubte ich, ſollten auch die normalmäßigen Beſoldungen dafür bewilligt wer den, indem ſonſt ein offenbares Mißverhältniß entſteht. Wenn wir z. B. ſtatt des gegenwärtigen Perſonals, das in einem Rathe und einem Aſſeſſor beſteht, künftig zwei Räthe anftelen múffen, fo würden die Mittet, die wir fúr die Zehntfection haben, niht reihen.

Ich gehe immer bei ſolchen Verhältniſſen bloß von dem objektiven Geſichtspunkte aus, ohne auf die Perſonen zu ſehen, die augenblicklich bei einer Stelle angeſtellt ſind. Es wird übrigens in dieſem halben Jahr wahrſcheinlich keine Perſonalveränderung ſtatt finden, und darum auch fuͤr dieſe Zeit die Summe, auf deren Bewilligung die Budgetcommiſſion angetragen hat, vollkommen reichen.

Der Commiffiongantrag wird angenommen,

Für ein neues Walzwerk in Albbbrugg werden 35,214 fl., wegen Cinfúhrung der Jaber fen Gas- öfen auf ben Hütterwerfen 11,000 f., zur Vollendung der Zollgebäude zu Kehl , Kadelburg, Stühlingen und Ludwigs hafen, wie der damit zuſammenhängen den Einrichtungen 383,128 fl., und für den Aufbau des einen Seitenflügels am Kanzleigebäude des Miniſteriums des Innern 3,50 fl. verlangt.

Die Commiſſion trägt auf Bewilligung

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