Großherzoglich Badische Staats- Zeitung. Nro. 15. Sonntag, d Rheinische Bundesstaate n. Zu München ist am i. Jan. folgender Armeebefehl erschienen: „ i) Der wichtigste Einfluß auf den Dienst, und das Beispiel der größten Armeen machen es nvth- wendig, daß die Beförderungen künftighin auch in den hö- hern Graden nicht mehr bestimmt nach der Tour, sondern einzig, so wie sie den Umständen angemessen sind, statt finden. 2) Der General-Lieutenant, Graf Vsenburg wird, in Betracht seines vorgerükten Alters, mit Beibehaltung seines ganzen Gehaltes, in den Ruhestand ver- sezt. Diesem langen und treu gedienten General wird hjemit die allerhöchste Zufriedenheit bezeugt. Z) Bon neuem ist ein höherer Gcneralgrad und Rang in der Armee bestimmt, und zwar unter der Benennung, General von der Infanterie, Kavallerie, oder Artillerie, welche unter sich nach ihren neuen Patentenden Rang haben. 4) Unscrs gelicbtesten Sohns, des Kronprinzen von Baiern, königl. Hoheit und Licbdcn, des H. Herzogs Wilhelm in Baiern Durchlaucht und Lieb- den, und der General-Lieutenant von Deroy, werden zu Generals der -Infanterie; der General - Lieutenant, Graf Wred e, zum General der Kavallerie; der General-Lieutenant von Triva zum General der Artillerie; der Stadt - Kommandant von München, Generalmajor, Freiherr von Ow, die beiden General-Majors und General-Adjutanten , Ludwig Graf von Marternder g- Rot.h, und Heinrich Graf Reuß von Plauen, zu General - Lieutenants, und des Herrn Herzogs, Pius August in Baiern Durchlaucht und Liebden, Oberst, Inhaber des 8. Linien - Infanterie - Regiments, zum Generalmajor befördert." Am Z. d. verstarb zu Paris in einem Alter von 63 Jahren, Ehr. Carl Graf v. Beust, des St. Stanislaus- und Löwen-Ordens Ritter, wirkt. Geheimerath Sr. königl. Hoheit des Großherzogs von Frankfurt, und besser ausser- en 15. Januar 1811. ordentlicher Gesandter am Hofe Sr. Majestät des Kaisers von Frankreich rc. Dänemark. Unterm iy. Dec. ist durch die Rentkammer eine königl. Verfügung erlassen worden, wodurch, vom Anfänge des k. I. an, die unter dem 8. Februar v. I. angeordnete Einkunftsteuer, in so fern diese Einkünfte aus dem Eigen- thum oder Benutzung von Ländereien, und aus Zinsen von Kapitalien herrühren, gänzlich aufgehoben seyn, und dagegen eine Abgabe, sowohl von dem Werthe aller urbaren Ländereien, als von den zinsentragenden Kapitalien,, jede zu i f pCt., in den näher vorgeschriebenen Terminen entrichtet werden soll. Am 28. war der Belt vollkommen frei von feindlichen Schiffen. F r a n k r e i ch. Am 6. d. wurde das Pariser Domkapitel Sr. Mas. dem Kaiser präsentirt. Der Hr. Weihbischoff, Jalabert,, las eine Adresse ab, worin das Kapitel seine unwandelbare Anhänglichkeit an die Grundsätze der gallikanischen Kirche, mit Motivirung derselben, ausdrükte. Der Kaiser unterhielt sich beinahe eine Stunde mit den Mitgliedern des Kapitels. Am nemlichen Tage hatten noch einige andere Präsentationen statt; unter andern wurde Sr. kaiserlichen Majestät die Frau Baronesse von Helmstatt durch die Frau Gräfin von Lugay vorgestellt. Am 2. d. Abends ist der Hr. Staatsrath Graf von Chaban aus Paris zu Hamburg eingetroffen. In seiner Begleitung befinden sich die Herren Petit de Beauverger und David, Auditeurs im Staatsrath. Großbritannien Hier folgt eine nähere Anzeige der Wcrhandlrmgen des Unterhauses in seiner Sitzung am Zi. Decrmber: Nachdem das Haus sich in einen allgemeinen Ausschuß gebildet hatte, nahm der Kanzler der Schazkammer das 50 Wort, und sagte: Da die Kammer der Lords die Resolutionen angenommen habe, wodurch erklärt werde, daß der König unfähig sey, die königl. Gewalt auszuüben, daß beide Kammern das Recht und die Pflicht hätten, dieser Regierungs-Unterbrechung abzuhelfen, und daß die Art und Weise, wie dies zu geschehen habe, durch eine Bill zu bestimmen sey, so sey es nun die Sache des Unterhauses, die in dieser Hinsicht zu ergreifenden Maasrcgeln in Erwägung zu ziehen, und er schlage demnach dem Hause folgende 5 Resolutionen vor: i) Um die Ausübung der königl. Gewalt, während der Krankl)eit Sr. Majestät, in der Art und in dem Umfange, zu sichern, wie die dermaligen Umstände und die dringenden Bedürfnisse der Nation es erfordern, ist es angemessen, Se. königl. Hoheit, den in dem Königreich anwesenden Prinzen v. Wallis, zu ermächtigen, die königliche Gewalt nach den Gesez- zcn und der Konstitution Großbrittanniens, im Namen und anstatt Sr. Majestät, und unter dem Titel, Regent des Königreichs, auszuüben und zu verwalten, aller Rechte und Borzüge zu genießen, und alle Regierungs-Verfügungen zu erlassen und zu vollziehen, wie dies dem Könige dieses Reichs zukommt, alles jedoch nach Maasgabe der Beschränkungen und Ausnahmen, welche werden festge- sezt werden. 2) Dieser Ausschuß ist des Dafürhaltens, daß, während einer noch zu bestimmenden Zeit, die Sr. königl. Hoheit dem Prinzen von Wallis zu übertragende Gewalt nicht bis zur Ertheilung irgend eines Rangs in der Pairie, an wen es auch sey, an jenen oder jene allein ausgenommen, welche zu Wasser oder zu Land irgend eine große Kriegsthat verrichtet haben könnten, sich ausdchnen soll. 3) Dieser Ausschuß ist des Dafürhaltens, daß, wahrend einer noch zu bestimmenden Zeit, die Sr. königl. Hoheit dem Prinzen von Wallis zu übertragende Gewalt nicht bis zur Ertheilung von Anwartschaften auf Aemter, oder bis zur Verleihung von Aemtern, Besoldungen oder Pensionen, anders als auf so lange, als es Sr. Majestät gefallen könnte, und in sofern es nicht solche Aemter sind, welche, nach den Gesetzen, auf Lebenszeit verliehen werden müssen, oder deren inan nur durch ein Dienstverbrechen verlustig werden kann, sich ausdehnen soll. 4) Dieser Ausschuß ist des Dafürhaltens , daß der Theil des Privateigenthums Sr. Maj., der noch keinen Curgtoren anvertraut ist, zum Besten Sr. Maj. Curatorcn anvertraut werden soll. 5) Dieser Ausiß des Dafürhaltens, daß die Sorge für die kön.Person Sr. Maj. Ihrer Maj. der Königin anvertraut werden, und daß während einer noch zu bestimmenden Zeit Ihre Majestät die Königin die Bcfugniß haben soll, nach Ihrem Gutbefinden Personen aus den Diensten des königl. Hauses zu entlassen, oder dabei anzustellcn, und überhaupt wahrend erwähnter Zeit alles, wie die Sorge für die königl. Person Sr. Maj. angeht, anzuordncn, und daß, um Ihre Maj. in Stand zu setzen, diesen wichtigen Geschäften um so besser vorzustehen, ein Conseil ernannt werden soll, um Ihre Maj. mit seinem Rathe und auf jede andere Art zu unterstützen, welches Conseil zugleich ermächtigt seyn soll, von Zeit zu Zeit, nach seinem Gutbefinden, die Aerzte und übrigen bei dem König angestellten Personen über den Gesundheitszustand des König und alles dahin Beziehung habende eidlich zu vernehmen. Nach einer lebhaften Discussion wurde die erste Resolution mit einer Mehrheit von 224 gegen, 200, die zweite und dritte aber mit einer Mehrheit von 22Ü gegen 210 Stimmen angenommen. Die 4te Resolution fand keinen Widerspruch, und die zte wurde zu weitern Verhandlungen bis zum i. Jän. Abends ausgcsczt. ■— Die bereits erwähnten Pro- tcstationen gegen die drei ersten Resolutionen sind, und zwar die erste von 34, die zweite von 42, und die dritte von 41 Parlamentsgliedern unterzeichnet, unter welchen sich, wie gleichfalls schon bemerkt wordenlist, sämtliche königlichen Prinzen befinden; blos an der Protestation gegen die erste Resolution hat.der Herzog von Uork keinen Theil genommen. Zn der Unterhaus-Sitzung am 1. d. schlug Lord Co- wer eine Abänderung in der gten Resolution vor, die auch, nach langen Debatten, mit 226 gegen 213 Stimmen angenommen wurde. Durch diese Abänderung verliehrt die Königin das Recht, unter der höhern Dienerschaft der königl. Hauses Entlassungen oder Anstellungen 'vorzuneh - men. Nach.dem Blatte, Morning-Chronicle, glaubte man, daß in der folgenden Sitzung, am 2. d., von Zurüknahme der 4 ersten Resolutionen die Rede seyn, und daß die Minister hier gleichfans überstimmt werden würden. Man hatte am 2. d. zu London die Botschaft des französ. Kaisers an den Senat in Betreff der Vereiniung der Hanseestädte rc. mit dem franz. Reiche erhalten. Zn dem Journal, Alfred, wird diese Vereinigung die ungeheuerste Usurpation und die gewaltsamste Tyranney seit den Zeiten Karls des Großen genannt. Das französi- 51 sche Amtsblatt, baS die diesen Artickel giebt, entgegnet darauf in einer Anmerkung: „Dies ist in wenig Worten ein schönes Lob." Zllyrische Provinzen. Der General, Graf Lauriston, Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs Napoleon, ist von Laibach auf der Save nach Susscck in Croaticn abgcreist, um Einleitungen zu der neuen merkantilischcn Verbindung zwischen der Türkei und Frankreich zu treffen. Diese Kommunikation wird künftigen Frühling vollkommen offen, und, wie nicht zu zweifeln ist, sehr lebhaft seyn. O e st r e i ch. Die Wiener Zeitung vom 5. dieses enthält folgendes: „Unter den manchfaltigcn Gegenständen der öffentlichen Verwaltung, mit deren Verbesserung die landesherrliche Sorgfalt Sr. kaiserl. königl. Majestät unablässig beschäftiget ist, hat die Reihe nu.mrchr auch die Grundsteuer getroffen. Zu diesem Ende haben Sc. kaiserl. königl. Majestät eine selbstständige Hofkommission aufgcsicllt, welche p,e gegenwärtige Beschaffenheit der Grundsteuer, sowohl im Allgemeinen als vereinzelt, nach den verschiedenen Provinzen, mit aller Genauigkeit erheben, in die Gebrechen ihrer ursprüngl. Ausschreibung, u. der auf diese Grundlage ver- thcilten Zuschüsse in das Verhältniß der Provinzen bei der Belegung, so wie der producirenden Klassen in derselben Provinz gegen einander eindringen, und die Mittel zur Ausgleichung und standhaften Verbesserung Sr. Majestät unmittelbar in Vorschlag bringen soll. Zum Präsidenten dieser Hoflommission haben Se. Majestät Ihren wirklichen geheimen Rath, Kämmerer und Kommandeur des königl. ungarischen St. Stephans-Ordens, Grafen von Wurmser, zum Beweise Allcxhöchstihrer Zufriedenheit über seine als Landes - Gouverneur, und in der lezten Epoche als bevollmächtigter Hofkommiffär in Gallizien geleisteten wichtigen Dienste, allergnädigst zu benennen, und ihm dabei das besondere Zutrauen in seinem Diensteifer durch ein eigenes allerhöchstes Kabinetsschrciben in den gnädigsten Ausdrücken zu erkennen zu geben geruhet rc. (Hier folgen noch verschiedene andere Ernennungen.) Ru ß l a n d. Eine Beilage zur Petersburger-Zeitung vom 18- Dec. enthält folgende Fortsetzung des Journals der Kriegsoperationen der moldauischen Armee. „Am 6. Nov. wurden die Türken wiederum von einer abbeorderten Parthci von dem Detaschement des Generalmajors, Grafen Woronzow, bei dem Orte Schanke, wo sie sich, 500 Mann stark, zwischen den Gebirgen an einer vortheilhasten Stelle verschanzt hatten, geschlagen. In diesem Gefecht bewiest der Staabs- Kapftän Wukatitsch, der sich mit dem Bajonet auf den feindlichen Haufen warf, ausgezeichnete Tapferkeit. — Ueber 100 Türken wurden niedergestossen, Z5 zu Gefangenen gemacht, und die übrigen zerstreuten sich in den Wäldern. Unserer Seits sind geblieben: ein Junker, zwei Jäger u. ein Kosak, und verwundet: sieben Jäger und ein Kosak. — Die Folge dieses Gefechts war, daß den folgenden Tag aus mehrern Dörfern die Türken unaufgefordert kamen, um ihre Waffen abzugeben und um Gnade zu bitten. — Der Truppen - Aelteste Melenjew Z, der mit seinem Regiment nach der nahe bei Widdin gelegenen Dorfschast Ean geschikt war, um die Mühlen zu zerstören, auf welchen die Türken für die Garnison Mehl mahlten, stieß am 7. Nov. aus eine starke Parthei türkischer Kavallerie, welche er sogleich unit Flintcnfeucr angriff. Das Gefecht dauerte über zwei Stunden, worauf der Feind, nachdem er 40 Getödtete und 5 Gefangene verloren hatte, die Flucht nahm. Die Mühlen wurden nun in Brand gesiekt, auch wurden 18 Karuzzen genommen, auf welchen die Türken Faschinen in die Festung fuhren. Unsrer Seils sind drei Kosaken leicht verwundet und vier Pferde getödtet." Schweiz. Ein Kurier, den der Ländammann der Schweiz, um die Mitte Dezembers, mit einem Schreiben an Se. Majestät den Kaiser nach Paris abfertigte, hat eine vorläufige Antwort des Hrn. Herzogs von (Lodore zurük gebracht, welche -der Landammann, am Schluffe seiner Bundesverwaltung, den Ständen mitgethejlt hat. Durch dieselbe berichtet der Minister einstweilen: „daß Se. Majestät, welche sich der Schweiz günstig zu bezeigen wünschen, und den Zustand berüksichtigen, in den die Manufakturen, durch längere Transito-Hcmmung der levantischen Baumwolle verfallen würden, die Durchfuhr dieser Baumwolle (durch den Rheinbund) nach der Schweiz bewilligt haben." — Auch die Einfuhr von eigener Baumwolle und Indigo aus der Schweiz nach Frankreich, 1,500,000 Franken an Werth, ist neun in Paris etablirten Häusern, über Bourglidre, zugestanden worden, Hr. Lothon hat sich zu diesem Zwek dorthin verfügt. — Ihre Majestät die Kaiserin Josephine haben der Frau Landamma.min von Wattcnwyl ihr freundlich gewogenes Andenken, durch Uebersendung eines vollständigen Schmucks (Halsschnur, Diadem, Kamm, Ohrengehang, u. s. w.), bezeugt. Den Werrh dec Gabe erhöht es, daß der Schmuck aus eben den Juwelen, neu 52 umgefaßt,ibesteht, welche die Kaiserin in Bern selbst getragen hat.^— Se.Maj. Carl XIII. von Schweden hat der Schweizerischen Eidgenossenschaft, durch ein Schreiben vom g. Nov. vom Schlosse Stockholm, und unter verbindlichen Freundschafts - Aeusserungen, die Erhebung, die Adoption und den Einzug des, mit Ruhm umgebenen, Fürsten von Ponte Corvo, nunmehrigen Kronprinzen von Schweden, angezeigt. Am r. dies trafen die Herren Nicolaus Rudolph von Wattcnwil, Schultheiß des Cantons Bern, für das Jahr i87o gewesener Landannnann der Schweiz, und Heinrich Grimm von Wartenfels, Schultheiß des Cantons Solothurn, auf dem Schlosse Fraubrunnen zusammen, um den Gesetzen der eidgenösischen Bundesakte zufolge, die Ueber- gäbe des Direitoriums der verbündeten Schweiz von dem Stand Bern an den Stand Solothurn gelangen zu lassen. Die Ucbergabc geschah nach den schon bekannten Feierlichkeiten, und die Original-Urkunde der Vermittlungsakte, die eidgcnvßischen Staatssiegel und das cidgenößsische Archiv wurden von dem austretenden Herrn Landammann zur Disposition des neuen gelegt. Nach diesem Akt schwur der neue Herr Landammann durch einen feierlichen Eid Anhänglichkeit und Treue an das Vaterland und die Verfassung, Dann wurden dcEanzler, Herr Mousson, und der Staatsschreiber der Eidgenossenschaft, Hr. Gasser, unter desselben Befehle gestellt. Todes - Anzeige. Allen meinen Verwandten und Freunden eröffne ich hierdurch den schmerzlichen Hintritt meiner lieben, treuen, mir unvergeßlichen Gattin. Augusta Friederika, einer ge- dohrnen Köliz, in einem Alter von 30 Jahren; was der für mich heute früh zwischen 8 und 9 Uhr so plözlich erfolgte Hintritt in meinem Innern als Vater von zwei unmündigen Kindern verursachte, ist unermeßlich. Ich empfehle mich mit denselben, unter Verbittang aller Beileidsbezeugung, in fortwährende Freundschaft. Carlsruhe, den 70. Januar 7817. Leopold Heer, Silberarbeiter. Durlach. sFrü ch tenv e r k au f.) Bei der unterzcich» neten Stelle werden Donnerstags, den 24. laufenden Monats Januar, Vormittags 9 Uhr, 600 Malter Korn, 700 Malter Gersten, guter Qualität, vom Jahrgang 7809, in kleinen w. b grosseren Parthien, wie sich Liebhaber dazu «infindcn, in öffentlicher Versteigerung verkauft. Durlach, den 8 . Januar 7817. Großherzogl. Amtskellerey allda. Achern. fStek - Brief.) In der^Nacht vom 20. auf den 21. April v. I. entwich der wegen Jauner-Lebens und Diebstahls dahier eingesessene Jean Perret, von Sargans, im Kanton St. Gallen, mit Hülse des ihm beigegebenen Wächters aus dem hiesigen Eefängniß. Alle bisher zur Wieder- Beifangung dieses gefährlichen Menschen getroffene Arlstalten waren vergebens, daher solcher in Gemäßheit hofgerichtlicher Weisung öffentl. vorgeladen werden soll. Jean Perret hat sich demnach binnen 6 Wochen dahier zu stellen, und sein Ur- »heib Lbzuwarren, widrigenfalls er der Großherzogl, Badischen Lande wird verwiesen und fein Namen an den Galgen geschlagen werden. Achern, den 70. Januar 7877. Großherzogl. Bezirksamt. Emmendingen. sSchulden - Liquid ation.) Zu der Schulden-Liquidation Andreas Stephan, des Burgers und Bauers von Nieder-Emmendingen, sollen alle diejenige, welche ein Eigenthum oder eine Schuld an die Masse zu fordern haben, unter Mitbringung ihrer Beweis-Urkunden Dienstags, den 5. Februar d. I., Vormittags, bei Verlust ihrer Rechte und Forderungen, beim Großherzogl. Amts- Revisorat sich einfinden und dem Recht abwarten. Emmendingen, den 6. Januar 787 7. Großherzogl. Bezirksamt. Endingen, sAufforderung.) Nachstehende miliz- pstichtige Unterthanen-Schne sind bei diesjähriger Konskription vom Loos getroffen worden, haben sich aber bis jetzt nicht gestellt, und werden daher aufgefordert, binnen sechs Wochen um so gewißer zu erscheinen, als sonsten nach Vorschrift der Gesetze sürgefahren, ihr Vermögen konsiszirt und sie des Gemeinds-Burgerrechts verlustiat werden. Von Bahlingen: Andreas Jenne, ein Becker. VonAmoltern: Taver Detter, ein Weber, und von Schelingen: Anton Nadler. Verfügt: Endingen, den 7. Januar 7377 bei Groß- herzoglich Badischem Bezirksamt. Baumüller. Carlsruhe. sMühlenverkaufoder Verpachtung.) Unterzeichneter gedenkt feine besitzende Mühle, die Appenmühle genannt, zw scheu Mühlburg und Daxlandengelegen, und',eine Stunde von Carlsruhe entfernt, am 4. Februar 787 7, Vormittags um 9 Uhr dahier in seiner Behausung, dem Gasthofzum Erb-Prinzen, im Weg der Versteigerung, Bestands- oder Verkaufsweise abzugeben, und ladet zu dieser Verhandlung hie- mit die Liebhaber oder Kauflustige höflichst ein, ist auch er- böthig ihnen nach anhero auf jedesmaliges Verlangen dis dießfallsige Bedingungen nebst aller erforderlichen sonstigen Auskunft vollständig mitzutheilen. Vorläufig wird jedoch folgendes bemerkt: Die Mühle hat 6 Mahlgange und 1 Gerbgang nebst einer Hanfreibe und ist auf der einen Seite mit einer Mauer und auf der andern Seite von dem Alp- Fluß umfangen. Der Wasserbau ist aus puren Quader- Steinen dauerhaft aufgeführt. Das ganz maffiv von Steinen aufgeführte Gebäude enthält auch eine geräumige Wohnung für den Müller, nebsi zwei großen Fruchtspeichern und Kellern; ferner ist dabei ein geräumiger Hof mit einem Brunnen und Waschhaus, dann hinlängliche Pferd - und Rindvieh-Ställe, eine ganz von Steinen gebaute Scheuer mit durch das ganze Gebäude laufenden Heuboden, auch ein langer Wagenschopf und viele Schweinställe nebst Huh" nerhaus. Weiter gehören zu dieser Besitzung noch 4 Garten, welche sämtlich mit einer Mauer eingefaßt sind, und eine große an den Stallungen stehende Wiese von ungefähr 7 Morgen, welche nicht nur gewassert werden kann- 'andern auch durch das vor einigen Jahren von Quader- Steinen neu aufgeführte Wehr, dem Alpfluß und demÄd- sallgraben ganz eingeschlossen ist. Carlsruhe, den 7. Januar 7377. Kreglinger, Postverwatter,