Großherzog!ich Badische S t a a t s -Zeitung. Nro. 17. Donnerstag, den 17. Januar 1811 Rheinische Bundesstaaten. Ihre königl. Hoheit, die verwittibte Frau Herzogin von Zweibrücken, ist am u. Januar zu München angekommen. Durch Gotha pasiirten am 5. Januar einige von Mainz kommende Wagen, welche 200,000 Fr. Geld geladen hatten. Hiezu sollen, wie es hieß in Erfurt noch 100,000 Fr. gefügt, und die ganze Summe der Stadt Jena, als die von Sr. Maiestat, dem Kaiser, ihr zu- gesichcrte Entschädigung zugestellt werden. Frankreich. Der Moniteur vom n. d. enthalt wieder ein Derzeich- niß von y engl. Schiffen,, welche durch französische Korsaren aufgebracht worden sind. Durch Dekrete vom 10. dieses, haben Se. Majestät den Baron Connyneck-Outrive, gegenwärtigen Präfekten des Departements der Schelde - Mündungen, zum Präfekten der Elbe-Mündungen; den Baron Pyeke, Maire von Gent, zum Präfekten des Departements der Schelde- Mündungen ; den Grafen Darberg, Kammerherrn, zum Präfekten des Departements der Wesermündungen; den Hrn. Keversberg, Unterpräfekten von Cleve, zum Präfekten des Departements^der Dber-Ems, und den Ritter Der- ville-Malcchard, zum Präfekten des Depattement des Sim- plon ernannt. Ein Dekret vom ü. dieses bestimmt, daß die royte holländische Lotterie auf die gewöhnliche Art,. und nach den bestehenden Verordnungen, statt haben werde. Sie besteht aus 30,000 Billets, 26,000 Preißen, und 485 Primen, in fünf Klassen abgetheilt. Die Billets können ün ganzen Umfange des Reichs ausgegeben und verkauft werden. Ein anderes Dekret vom nämlichen Zage verordnet: Die Mitglieder der Wahl-Kollegien, aus denen die Deputationen bestehen, welche, vor Uns gelassen werden, sollen in Seide oder Sammet, je nach der Jahreszeit , gekleidet seyn. — Die großen Amts-Trachten und Mäntel der Großbeamten und Beamten Unseres Hauses und Mitglieder der großen Staatskorps, welche sich an Galla- Tagen in Unsere Pallaste begeben, sollen gleichfalls vom Seide oder Sammet seyn. Am io. d. ist zu Paris Hr. Chenier, Mitglied beS- Instituts, an der Brustwassersucht, und am 13. dieses zw Strasburg der dortige Festungs-Kommandant, Divisions- General, Leclaire, gestorben. Beschluß das den. Tabak betreffenden Dekrets:. g) Von der Bekanntmachung des gegenwärtigen Dekrets an,, wird ein Jnventarium von allen Materien und' allem' Geräthe in den Fabricken gemacht. Die Tabaksblätter werden, nachdem sie gewogen worden,, unter Siegel gelegt, und bleiben so, bis sie abgcschäzt sind,, und die Regie die: Lieferung derselben übernommen hat, in Gemäsheit der vorhergehenden. Artickel. Der Fabrikant sezt die Fabrikation des zubereiteten Tabaks bis zum 1. April igri fort,, nachdem das Gewicht desselben erkannt, und er in. Kisten oder Tonnen mit einer Aufschrift niedergelegt worden, ist,, auf welchen das Gewicht des Inhalts steht, und aus welcher er nicht kann herausgenommen werden, als in Gegenwart. der Angestellten, und nur im Verhältnis! zu den. Bedürfnissen des Tages. Alle Abende bestimmen die.Angestellten den Betrag der Fabrikation des Tages, und« setzen davon in ihrem Tagbuch einen Akt auf,, den der Fabrikant aufgcfordert wird, zu unterschreiben. 6) Der durch Jnventarium konstatitte fabrizirte Tabak, so. wie: der Tabak, der von. der Fabrikation der.Massen herkommt,, die man in der Zubereitung, gefunden hat, bezahlt eine: Abgabe von 1.3 Decimen, vom Kilogramm, um statt jeder Abgabe der Licenz, des Verkaufs, und der Fabrikation des Ueberschüssigen zu dienen, ohne daß eine Remise gefordert werden kann für das,, was an den Materien, 66 auf das trockene Gewicht reducirt, fehlen kann, so wie an deyi Gewicht des inventirten fabrizirten Tabaks. Er wird ferner bis zum i. künftigen Julius von den Fabrikanten verkauft, welche gehalten sind, diese Abgaben in den zehn Tagen des Verkaufs baar, oder in gehörig verbürgten Obligationen auf drei Monate, wenn die zu bezahlende Summe 300 Fr. übersteigt, zu bezahlen, 7) Aller fabrizirte Tabak, der am 1. Iuly unverkauft geblieben ist, und den man für Kaufmanns-Waare anerkennt, soll in Güte zwischen der Regie und dem Fabrikanten, oder, wenn man nicht Übereinkommen kann, durch Experten abgeschäzt werden, welche lezterc bei dem Preiße das Verhältniß der Mischungen und den Werth des Ta- backs zum Grunde legen, den man zur Fabrikation gebraucht hat, nach dem laufenden Preiße, mit der Fabrikations-Abgabe vermehrt, und der Bonifikation von rg Procent, für Arbeitslohn und Gewinn, wenn der Tabak zum Lheil aus ausländischem Tabak besteht; u. von2oProcent, wenn der Tabak aus inländischen Blättern, ohne einige Beimischung fremder Blätter, fabrizirt worden ist; er wird baar bezahlt. 8) Die Regie nimmt von allen Fabrikanten , die es begehren, den von ihnen fabrizirten Tabak zurük, nachdem man ihn als Koufmanns-Waare erkannt hat. Er wird abgeschäzt, und der Preiß davon, in Gemäsheit der Artitel 7. und vorhergehenden, bezahlt. 9) Von der Bekanntmachung des gegenwärtigen Dekrets an, wird von allem bei den Kleinhändlern, die im Jahr 1810 eine Licenz hatten, vorräthigen Tabak ein Jnventa- rium gemacht. Dieser Tabak hat 10 Decimen vom Kilogramm zu bezahlen, die nach Maasgabe des Verkaufs entrichtet werden. Sie können in keinem Falle von demjenigen Tabak gefordert werden, welcher, in den Fabriken, der Abgabe, die im Art. 6 bestimmt ist, unterworfen gewesen wäre. 10) Die Kleinhändler, welche im Jahr 1810 mit einer Licenz versehen waren, fahren fort, ihren Tabak zu verkaufen, ohne gehalten zu seyn, sich eine neue Licenz zu verschaffen, bis zum 1. Jul. i8ti, als zu welcher Zeit kein Tabak mehr von jemand anderm, als von den Agenten der Regie, die zu diesem Ende festgesetzt sind, verkauft werden kann. Diejenigen, deren Verkauf ins Kleine geschloffen würde, sind gehalten, gütlich ihren Tabak an den Angestellten der Regie, welcher die Niederlage hat, abzu- treten, oder ihn in seinem Büreau unter Siegel zu legen, bis dm anderes darüber verfügt worden ist. 11) Jede Uebertretung der Artickel gegenwärtigen Dekrets, wird mit einer Geldbuße von 1000 Fr., und mit Konfiskation des Tabaks bestraft rc. O e st r e i ch. Die Wiener Zeitung vom 9. d. meldet : „Am Sonntag den 6. dieses hatte der königlich-baierische ausserordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Freiherr von Rechberg, die Ehre, Sr. kaiscrl. königl. apostolischen Majestät das Beglaubigungsschreiben in einer eigends hierzu bestimmten Audienz in hergebrachter Art zu übergeben." Das Resultat des Wiener Börsentages am 8. d. hat die Erwartung des merkantilischen Publikums abermals getäuscht. Als neulich der Kurs von 1250 auf 80,0 sich besserte, hofte man aus mehreren Gründen, daß er sich im Laufe des Januars auf 600 setzen würde. Allein am 8. wurde er nach Augsburg zu 935 Uso nvtirt. Preussen. Die Berliner Zeitungen enthalten folgende Anzeige; „Meinen hiesigen und auswärtigen hohen Gönnern, Verwandten und Bekannten zeige ich hicmit ganz gchorsamst und ergebenst an, daß des Königs Majestät gnädigst geruhet haben, mich von meinen bisherigen militärischen Verhältnissen zu entbinden, und zum General-Major zu avanciren. Berlin, den 20. Dec. 1820. Unterz, von Massenbach." Die nämlichen Zeitungen melden: Se. Majestät, der König von Baiern, haben, in Anerkennung der Verdienste des Akademie - Direktors A ch a r d auf Cunern, bei Steinau in Schlesien, um die Zucker- Fabrikation aus Runkelrüben, solchen, in Begleitung eines höchst gnädigen und huldreichen Schreibens, mit der Schenkung einer großen Medaille zu begnadigen geruhet. Die in Cunern erst im kommenden Sommer zu vollendende Zuckerfabrick des Dir. Achard erzeugt schon in diesem Winter täglich Zoo Pfund Syrop, der zum Küchengebrauch ganz die Stelle des Zuckersyrops und Kochzuckers vertreten kann. Bei einem bleibenden, die Fabrikationskosten reichlich belohnenden, Gewinn wird der Centner mit 20 Thlr. r. M. verkauft, und findet zu diesem Preiß einen sehr guten Absatz. Auf eine von den Ständen des Stolpeschen Kreises in Pommern an Se. königl. Majestät gerichtete Vorstellung, über die durch die neuen Gesetze bereits vollständig ent- 67 wickelten oder angedeuteten Veränderungen, haben Aller- höchstdieselben nachstehendes Kabinetöschreiben zu erlassen geruhet: „Wir sind durch große Unglüksfalle und durch die Gewalt der Umstände in diese Lage versezt, daß nur aus großen allgemeinen Maasregeln Rettung und eine Erneuerung und Wiedergeburt aller geselligen Verhältnisse hervorgehen kann. Ich habe cs Mir von Anfang an nicht verhehlen können, daß die Nothwendigkeit u. Heilsamkeit jener Maasregeln von manchen bald aus Eigennutz, bald'aus Mangel an gehöriger Uebersicht verkannt, oder wenigstens im Anfänge mißverstanden werden würde. Mit desto größerer Zufriedenheit habe Ich aus der an Sinn und Fassung lobenswerthen Vorstellung der Stände des Stolpeschen Kreises in Pommern ersehen, daß sie nicht allein mit Ergebung das Unabwendbare zu tragen bereit sind, sondern auch über den Verlust des Augenblicks hinaussehen und die heilsamen Folgen jener Maasregeln gewahr werden. Ein Theil der einzelnen, mit einer rühmlichen Bescheidenheit vorgetragenen Bedenken, welche deutlich zeigen, daß man nur das Gute und Rechte wolle, würde sich erledigen, wenn den Ständen alle Bewegungsgründe und der ganze Zusammenhang des Abgabensystems in diesem Augenblick vollständig vorgelegt werden könnte; andere, welche aus örtlichen Verhältnissen hergenommen sind, /ollen aber gewiß bcrüksichtigt werden. Zur Festsetzung dieser Modifikationen lasse Ich aus jeder Provinz einige unterrichtete Männer nach Berlin berufen, und werde erst nach einer mit ihnen anzustellenden Be- rathung einen Entschluß fassen, wie er für das Wohl des Ganzen u. der Einzelnen am angemessensten scyn wird. Die Konservation der Grundbesitzer werde Ich auf alle Weise, zumal da ein Wechsel alles Eigenthums.und der Uebergang desselben in andere Hände keineswegs gleichgültig, sondern höchst nachtheilig seyn würde, begünstigen. Nach diesen Zusicherungen vertraue Ich doppelt auf die patriotischen Gesinnungen Meiner getreuen Stände des Stolpeschen Kreises, und hoffe, jede Besorgniß vo.n ihnen entfernt zu haben." Vereinigte Staaten von Nordamerika. Fortsetzung der Botschaft des Präsidenten an den Kongreß vom 5. Dec.: Von der brittischen Regierung haben wir keine Mittheilung in Absicht auf oben erwähnte Akte erhalten. Auf die ihr von unserm Gesandten in London bekannt gemachte Zurücknahme der Dekrete von Berlin und Mailand wurde geautwortet,daß das engl. System verlassen werden würde, sobald die Zurüknehmung der franz. Dekrete wirklich die Ausübung erhalten, und der Handel der neutralen Nationen auf denselben Fuß gesetzt wäre, als er vor der Bekanntmachung dieser Dekrete war. Diese Verbindlichkeit, obgleich sie dieselbe nicht nothwendiger Weise in sich schließt, schließt aber auch ebensowenig die Absicht aus, zu gleicher Zeit mit den Kabinetsbefehlen auch dem Gebrauche dieses neuen Blokaderechts, welches in Hinsicht der Unterbrechung unsers neutralen Handels gleiche Wirkung hat, zu entsagen. Und man hat um so mehr Ursache, auf dieser den vereinigten Staaten zu erweisenden Gcnug- thuung zu bestehen, da besagte Blockaden den bestehenden Gesetzen aller Völker eben so entgegengesetzt sind, als den ehedem von Großbritannien selbst anerkannten Blokade- Grundsätzen widersprechen, u. daher auch keinen andern zugegebenen Grundsaz haben können, als den Vorwand der Repressalien, der als Basis der Kabinetsbefchle aufgestellt ist. Nach den, den ersten Befehlen vom Nov. 1807 durch den Befehl vom April 1809 beigebrachten Modifikationen, besteht höchstens in der That nur ein namentlicher Unterschied zwischen der Wirkung dieser Befehle und der Blo- kade selbst. Da eine dieser Blokadcn, durch einen Befehl vom Monat Mai 1806 festgesetzt, ausdrücklich anerkannt worden war, als wenn sie nicht zurükgenommen und sogar in den Kabinetsbefehlen begriffen gewesen sey, so würde sie nur zu bestimmt in die Beschränkungen der Akte des Kongresses zurüktreten, um nicht unter der Anzahl der Edikte begriffen zu seyn, welche zurükgenommen werden mußten, um demselben Genüge zu leisten. Die engl. Negierung ist folglich durch unfern Minister bei derselben benachrichtigt worden, daß es unter diesem Gesichtspunkte sey, daß dieser Gegenstand angesehen werden müsse. Nach diesem neuen Zustand unserer Verhältnisse mit diesen zwei Mächten , liegt dem Kongreß das Geschäft ob, alle Zweifel zu entfernen, welche sich bei der Auslegung der besagten Akte darbieten, so wie die Schwierigkeiten, die sich ihrer Ausführung entgegensetzen könnten. Der Handel der vereinig» ten Staaten mit dem nördlichen Europa, welcher bisher durch zügellose Korsaren, besonders unter dänischer Flagge, beunruhigt wurde, ist kürzlich durch neue und bettächtli- chere Plündereyen angegriffen worden. Da die Maasregeln, welche angenommen wurden, um unfern gekrankten Mitbürgern Recht zu verschaffen, ohne Erfolg geblieben.sind, 68 fo haben wir die Absicht, bei der dänischen Regierung einen feierlichen Schritt zu thun. Die Grundsätze, welche diese Regkerung stets in Hinsicht des neutralen Handels bewiesen hat, so wie die Eetheurungen von Freundschaft Sr. dani- schewMajestat gegen die vereinten Staaten, sind uns Bürge eines günstigen Erfolgs. Mitten unter den Ereignissen, welche eine Folge'des Zustandes der spanischen Monarchie sind, war unsere Aufmerksamkeit nothwendig auf die Veränderungen gerichtet, welche in jenem Theile von West-Florida vorgefallen sind, der, obgleich er mit Recht den vereinten Staaten gehört, dennoch in den Händen der Spanier geblieben war, indem wir das Resultat der wegen seiner Uebergabe eröffneten Unterhandlungen erwarteten. Spaniens Macht wurde umgestürzt, und es entsprang daraus ein Zustand der Dinge, welcher dieses Land fer- nern Ereignissen aussetzte, wodurch die Rechte und die Ruhe der Union hätten wesentlich gefährdet werden können' In solchen Umstanden versäumte ich nicht, die erheischte Dazwischenkunst wegen der Besitzungen des im Westen des Flusses Perdido gelegenen Gebiets, worauf sich dieRechte der vereinigten Staaten erstrecken, u. auf welches die für das Orleanssche Gebiet aufgestellten Gesetze anwendbar find. Zu diesem Ende wurde die Proklamation, wovon Ihnen Abschrift überreicht werden wird, an den Gouverneur dieses Gebiets gerichtet, damit er dieselbe vollziehen solle. Die Gesetzlichkeit und Nothwendigkeit dieser angenommenen Verfahrungsart versichern mich, daß sie von der Ge- sezgebung in einem günstigen Lichte werde angesehen, und ich bin überzeugt, daß diese schnell die nöthigen Maas- regeln ergreifen werde, um die Rechte und das Interesse des Volks, welches solchergestalt milder großen amerikanischen Familie vereinigt werden soll, sicher zu stellen. Unsere Freundschaft mit den Mächten der Barbaren scheint mit Ausnahme eines zu Tunis statt gehabten Vorfalls, worüber wir so eben eine Erklärung erhalten haben, gar nicht gestört worden zu feyn, und mit jedem Tage fester zu werden, Was die indianischen Volksstämme betrifft, so finden diese den Frieden und die Freundschaft mit den vereinten Staaten für so vorth,eilhaft, daß ihre Neigung, dieselben ferner zu erhalten , fortdauernd neue Kräfte genannt.. (Die Fortsetzun^folg t.) Theater -Nachricht, Henke, Donnerstags, den 17. Januar: Die junge Zig e ttnerrn., ein Schauspiel in 4Akten, von Kotzebue. Tode? - Anzeige. Am 14. dieses Nachts zwischen viertel und halb io Uhr, wurde von einer schon mehrere Jahre andauernden Krankheit, mir meine innig geliebteste Ehegattin Christina, geb. Ott, und zugleich meiner einzigen Tochter ihre zärtlichste Mutter, aus den Armen in dem 44. Jahr ihres Alters entrissen. Durchdrungen von Schmerz eröffne ich dieses unter Derbittung aller Beileids-Bezeugungen meinen Freunden und Gönnern, rüit der Bitte, die seel. Verlebte ihrem Andenken, mich und meine Tochter aber der ferner» Freundschaft und Gewogenheit empfohlen seyn laffen z-u wollen. Karlsruhe, den 15. Januar 1811. Ioh. Evangelist Brandl, Großherzogl. Badischer Musik-Direktor. Bühlerthal. jBekanntmachnng.s Nach erfolgter Entschliessung des Großherzogl. Finanz-Ministern,soll das bei Bühl im Bühlerthal, in dem Gebirgszug zwischen den bekannten Bädern Baden und Hub gelegene landesherrliche Eisenhammerwerk in öffentlicher Steigerung verkauft werden. Es besteht aus zwei Großfeuern und einem Kleinfeuer, und hat die nöthigen Hütten- u-nd Wohngebäude, Wafferwerke und Maschinen die im besten Zustande sind, aber es besizr weder eigene Waldungen noch bestimmte Ve- holzigungs-Rechte oder Begünstigungen. Der Kohlenpreiß für einen Kubikfuß tannener Kohlen auf das Werk geliefert, war im lezten Jahr sechs und einen halben Kreuzer. Montag der 24. Februar laufenden Jahrs ist zu dieser Versteigerung auf dem Werk selbst bestimmt, wozu die Liebhaber hierdurch eingeladen werden. Den 12. Januar 1810. Großherzogl, Badische Eisen-Faktorie. Veit Heidenreich. Acher«. sStek - Brief.j In der Nacht vom 20. aus den 2i. April v. I. entwich der wegen Jauner-Lebens und Diebstahls dahier eingesessene Jean Perret, von Sargans, im Kanton St. Gallen, mit Hülfe des ihm beigegebenen Wächters aus dem hiesigen Gefängniß. Alle bisher zur Wieder- Beifangung dieses gefährlichen Menschen getroffene Anstalten waren vergebens, daher solcher in Gemäßheit hofgerichtlicher Weisuna öffentl. vorgeladen werden soll. Jean Perret hat sich demnach binnen 6 Wochen dahier zu stellen, und sein Ur- theil abzuwarten, widrigenfalls er der Großherzogl. Badeschen Lande wird verwiesen und sein Namen an den-Galgen geschlagen werden, Achern, den 10. Januar i8n> Großherzogl. Bezirksamt. Endingen. jVorladung.j Franz und Anna Maria Kester, von Wihl, welche sich schon vor mehr als 20 Jahren nach Ungarn begeben haben, oder deren etwaige Leibeserben werden hiermit aufgefordcrt, binnen Jahr und Tag. a dato an gerechnet, dahier zu erscheinen und das wenige ihnen erblich angefallene Vermögen in Empfang zu nehmen , widrigenfalls dasselbe den nächsten Anverwandten in. fürsorglichen Besitz wird ausgefolgt werden, Endingen, den 7, Januar i8n. Großherzogliches Bezirksamt, Baumüller,