Großherzoglich Badische Staats - Zeitung. Nro. 46. Freitag, den 15. Februar i8ii. Rheinische Bundesstaaten. Vermöge eines unterm 16. Dec. v. I. erlassenen groß- herzogll frankfurtischen Edikts hat nun auch das Militär des Großherzogthum Frankfurt eine neue Organisation und neue Kriegsartickel erhalten. Nach demselben hört mit dem lezten December die bisher dem Militär zugestandene eigene Gerichtsbarkeit und der Gerichtsstand in bürgerlichen Gegenständen aus. Die Militärs stehen unter der bürgerlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand, und zwar die Oberofsiziere unter jenem der Staatsdiener, so lang diese einen privilegirten Gerichtsstand haben, und vom Feldwebel abwärts unter dem Gerichtsstände der übrigen Bürger und Einwohner. Der Code Napoleon gilt auch vom i. Jänner an fürs ganze Militär. Die Gerichtsbarkeit in peinlichen Fällen bleibt dem Militär auch für die Zukunft. Die bisherigen Kriegs-Artickel sind aufgehoben und dafür neue dem Zeitgeiste angemessene Kriegs-Artickel erlassen, die mit dem i. Jänner 1811 in rechtliche Anwendung kommen. Nur das Duell-Mandat von 1766 behalt auch ferner seine Kraft. Zu Frankfurt wird ein ständiges Kriegsgericht, zu Aschaffenburg aber ein ständiges Revisionsgericht angcstellt; Präsidenten und Mitglieder beider Gerichte ernennt der General en Chef. Für beide werden in den Anlagen Instruktionen mitge- theilt. Das Begnadigungsrecht bleibt dem Großherzoge dergestalt, daß alle Kriegs- und Revisionsgerichts-Urtheile, worin auf Todesstrafe oder die Strafe in Eisen und Streichung aus den Muster- und Zahlungslisten der übrigen Militär-Individuen erkaimt ist, vor der Bekanntmachung und Vollziehung mit sämmtlichen Akten und Bericht an den Souverän eingeschikt werden müssen, der jedesmal hierauf verfügt. Die Kriegs-Artickel bestehen aus 93 Ar- tickeln. Für jedes einzelne Verbrechen wird eine besondere Strafe bestimmt. Alle Strafen mit Stockschlägen und Spicßruthen hören auf. Zeder Militär, der ausser.dem Fall einer natürlichen Vertheidigung und jenen der Wiedersammlung der Flüchtlinge vor dem Feinde oder der Beraubung derTodten oder Verwundeten aufdem Schlachtfelde, überführt seyn wird, seinen Untergebenen geschlagen zu haben, wird seines Grades entsezt, mit ein Jahr Ge- sängniß bestraft und unfähig erklärt, irgend einen Grad unter den Truppen Sr. königl. Hoheit zu bekleiden. Erfolgt der Tod auf die Mishandlung, so wird der Schuldige mit dem Tode bestraft. Die Strafen sind 14 Tage und weiteres Gefängniß', 1, 2, 8, 20 und mehrere Jahre, die Eisen, ferner Tod. Bei jedem Verbrechen wird genau die Strafe artikulirt. Sehr aus einander gesezt sind die Artickel, welche vom Marodieren, von den Proviantmeistern, Proviantbäckern und überhaupt allen Personen handeln, die mit Austheilung rc. der für das Militär bestimmten Lebensmittel beauftragt sind. Jeder, der in ein Haus, Hof, Viehhof, Garten, Park oder mit.Mauern umgebenen Bezirk, überhaupt in jedes verwahrte Eigenthum eindringt und überführt ist, entweder Vieh, Federvieh, Fleisch, Früchte oder sonstiges Speifewerk oder Fourage genommen zu haben, wird ver- urtheilt, zweimal in dem von feinem Korps besezten Quar^ tier in der Mitte eines Piguets, das einen Kreis um ihn schließt, und wo die übrigen Truppen ausgerükt und unter Waffen sind, umherzugehen; er trägt die geraubten Sachen öffentlich zur Schau, seine Montur umgekehrt und unv auf der Brust einen Zettel oder Tafel, worauf in großen Buchstaben Marodeur zu lesen ist. Wiederholung in Marodierungs - Verbrechen wird auf 5 Jahre in die Eisen bestraft. Jeder Proviantmeister oder Proviantbecker, der überführt wird, Mehl, Holz oder Geräthschaf- ten, zum Unterhalte seiner Dienste bestimmt, zu seinem Vortheil entwendet oder verkauft zu haben, wird mit 5 Jahren in die Eisen bestraft und muß das Entwendete ersetzen. Untreue im Gewicht der Brodrationen wird mit 2 Zähren in die Eisen bestraft. Das nemliche gilt von Fleisch. tmfc' andern Lieferungen. Der Plan zur Anlegung der neuen Festung in Torgau in Sachsen, ist nunmehr vom Kaiser Napoleon gebilligt worden , und vor kurzem ist der Hauptmann Aster, der mit Aufträgen in dieser Angelegenheit nach Paris gesandt war, von daher zurükgekommcn. Sogleich nach seiner Zurükkunft begab, sich eine militärische Kommission nach Torgau, um die nöthigen Vorkehrungen zu tressen, und sobald die Witterung es erlaubt, wird mit dem Bau angefangen und thätig fortgefchren werden. Auch die wegen des Frostes eingestellten Arbeiten zu Demolirung der Dresdner Festungswerke werden dann wieder sortgesezt werden. Aus Nürnberg meldet man unterm io. d. „Nachdem heute früh durch einen reitenden Boten aus Lauf der Austritt des Pegniz-Flusses angekündigt worden, schwoll fünf Stunden darauf, wie gewöhnlich, die Pegniz in unserer Stadt so sehr an, daß die Verbindung des einen Theils der Stadt mit dem andern über die Brücken nur durch Kähne erfolgen konnte. Zu Weidcnbühl, 11/4 Stunde von Eschenau, wurde die reitende Post mit dem Felleisen «om Wasser fortgcrissen. Mehrere Stunden nachher wurde erst das Felleisen wieder aufgefunden." Frankreich. Der Moniteur vom y. d. bemerkt, daß Se. Majestät, hei Ihrem Besuch der Fruchthalle am 6. sehr wenig zufrieden mit dem Stande der noch wenig vorgerükten Arbeiten der Kuppel gewesen, und daß Sie Befehl gegeben hätten, dieselben noch vor Ende dieses Zahrs zu beendigen. Der Moniteur sezt alsdann hinzu: „Se. Maj. haben auch die Märkte des Tempels, der Jakobiner und des Innocens besucht. Sie haben mit Vergnügen den Stand der Arbeiten aus dem zweiten Markte gesehen, und ihr Befremden darüber zu erkennen gegeben, daß die Arbeiten auf dem Markte der lnnacens noch so wenig vorgerükt wären." Am 6. Februar erließen Se. Majestät eine Verordnung, den Schlachtvieh - Handel im Seine - Departement betreffend. Es wird darin verordnet, daß vom künftigen i. März an, die Kasse des Fleischhandels den Namen, Kasse von Poissy, tragen soll; sie soll für Rechnung und zum Nutzen der Stadt Paris seyn. Sie ist beauftragt, baar den fremden Viehhändlern den Preis alles Schlachtviehes zu bezahlen, welches die Fleischer von Paris und aus dem Seine-Departement aus den Märkten von Sceaur, Poissy, auf dem Markte der fetten Kühe, und auf dem Kälber. Markte kaufen werden rc. Auf allen diesen Märkten wird vom künftigen i. März an von dem Schlachtvieh, das daselbst verkauft wird, znm Nutzen der Stadt Paris eine Abgabe erhoben, welche in z .1 Cent, vom Frank von. dem Betrag aller Verkäufe besteht rc. Die Zahl der Fleischer soll nach und nach auf dreihundert herabgcsezt werden rc. Ein kaiserl. Dekret vom 2. dieses verordnet folgendes: Die Buchd.ucker-Patente werden auf Pergament von un- serm General-Direktor der Buchdruckerei, nach der im y. Artickel unsers Dekrets vom 5 Februar vorgeschriebenen. Form, ausgefertigt. Die Ausfertigungs-Kosten der Patente oder Diplomen bleiben auf 50 Fr. für Paris und auf 2Z Fr. für die übrigen Städte des Reichs festgesezt.. Die Patente werden den Jmperranten nur allein nach Ansicht der Quittung für die Ausfertigungs - Gebühren ausgeliefert. Diese Gelder werden mit denjenigen vereinigt, welche insbesondere den allgemeinen Kosten der Buchdruckerei und des Buchhandels gewidmet sind rc. Folgendes sind die Hauptvcrfügungen des die Entschädigung der aufgehobenen Buchdruckereicn betreffenden kaiserl. Dekrets vom 2. d.: „Die in unserer guten Stadt Paris beibchaltenen Buchdrucker sind gehalten, die Pressen der abgcschafften Buchdrucker zu kaufen; sie sollen dieselben in dem Abschätzungs-Preise innerhalb eines Jahres, »!ld in vier Terminen, bezahlen. Zeder der beide-, haltenen Buchdrucker bezahlt einen sechszigsten Theil des. Gesammtpreises dieses Kaufes. Die beibehaltenen Buch-, drucker verstehen sich unter einander, um die also gekauft ten Pressen unter sich zu vertheilen. Unmittelbar nach der Bekanntmachung des gegenwärtigen Dekrets werden die Schriften der abgeschafften Buchdrucker unter Siegel gelegt. Sie können sie nach Gutbesinden verkaufen; nur muß es an patentirte Buchdrucker oder. Schriftgießer geschehen. Die abgeschafften Buchdrucker erhalten von den. beibehaltenen Buchdruckern eine Entschädigung; diese Entschädigung ist auf den Fuß von 4000 Fr. für jeden abgeschafften Buchdrucker festgesezt. Es wird daraus eine Totalsumme gemacht, welche im Nerhältniß der gehörig bewiesenen Wichtigkeit und der Thätigkeit ihres Er-, werbzweigs vertheilt werden soll. Zu dem Ende werden die abgeschafften Buchdrucker in mehrere Klaffen abge- theilt rc. Die Abtheilung in Klassen geschieht durch ein« 185 Kommission, welche auch die Entschädigung' bestimmt rc. Zeder von den beibehaltenen 60 Burchdruckern bezahlt ein Sechzigste! der Tokalsumme, die zu der, den abgeschaff- ten Buchdruckern schuldigen Entschädigung festgesczt ist. Die von den beibehaltenen Buchdruckern bezahlten Summen, sowohl für den Kauf der Pressen, als für die Entschädigung der abgeschafften Buchdrucker, werden in die Lilgungskasse geliefert, nämlich das erste Quart baar und in Geld, die drei andern Quart in Wechsel, in 4, 9 und 12 Monaten zahlbar. Der Werth kann nur auf die Mandate des Präsidenten der Kommission, vom General-Direktor der Buchdruckerei visirt, herausgezogen werden, um ihn unter die abgeschafften Buchdrucker zu vertheilen. Jeder Gläubiger der abgeschafften Buchdruk- ker kann bei der Tilgungskasse eine Opposition einlegen, um seine Rechte zu verwahren rc." Jllyrische Provinzen. Der Marschall General-Gouverneur, Herzog von Ra- gusa, ist den 26. Jänner in Triest angekommen, wo derselbe den Karnaval zubriugen wird. O e st r e i ch. Am 6. d. gicng zu Wien der Kurs nach Augsburg auf 830 zurük, weil starke Partien Bankvzettel, die neuerdings aus den illyrischen Provinzen zum Verkauf dahin geschikt worden waren, ausgeboten wurden. Zwei-Monats- Briefe konnte man zu 8x8 haben. Die Konventions- Münze stand auf 825. In Kornncuburg, zwei Stunden von Wien, wird eine Pionierschule errichtet, in welche 30 Kadeten ausgenommen werden, die sich mit einer monatlichen Zulage von 15 Gulden ausweisen müssen, und nicht über 17 Jahre alt seyn dürfen. Preussen. Se. kvnigl. Majestät von Preussen haben den bisherigen Polizei - Präsidenten Grüner zum Staatsrath und Eh es einer .Abtheilung im Büreau des ^Staatskanzlers zu befördern geruht. Schweiz. Durch ein Kreisschreiben des Landammann der Schweiz, vom 23. Jän. ist den Ständen der Antrag bekannt gemacht worden, den der französische Gesandte an den Landam- m«M gethan hat, um eine Erneuerung der Konvention wegen dm Posten, zwischen Frankreich und der Schweiz, vorzunehmen. Seit so — Zo Jahren,, als die lezte Konvention zwischen Frankteich und den Standen Bern und Basel festgesezt wurde, haben sich die Brieftaxew und der Münzfuß verändert; das französische Reich ist vergrössert worden, und andere Umstände sind eingetreten/ so daß eine Revision sehr nöthig geworden ist. Man wünscht, daß die Schweiz zu diesen Geschäften Kommissarien ernennen möge, um mit Französischen, die hierzu werden ernannt werden, zu traktiren. — Da die Regierung des Königreichs Italiens, wie in Frankreich, eine General-Direktion des Buchhandels eingeführt hat, so ist bekannt gemacht worden, daß die Stadt Eomo als das einzige und Zentral-Mauth-Büreaux für die Bücher bestimmt ist, die aus der Schweiz nach Italien eingeführt werden. Theater - Nachricht. Heute, Freitags, den 15. d.: Die S on n en j uu gfr au. Schauspiel in 5 Akten von Kotzebue. —- Samstags, den 16. d.: R 0 llas T 0 d, Trauerspiel in 5 Allen, von Kotzebue. Demviselle Demmer in beiden Stücken« als: Cora. — Sonntags, den 17; d.: Dämona, das Bergweibchen, eine Zauber-Oper in 3 Akten, Musik von Tuzeck. — Der Klavier - Auszug dieser Oper ist bei Ph. Macklot in Carlsruhe zu haben. Klein - Laufenburg. sEdiktal- Vorladung des Deserteur, Simon Bähr von Hochsat.j Simon Bähr von Hochsal, welcher im Jahre 1809 durch das .Loos zum Militär - Dienste bestimmt wurde, bei se ner Einberufung aber entwichen ist, wird in Folge höheren Weisung hiemit aufgefordert, sich binnen 3 Monaten bei diesem Amte zu stellen, widrigens gegen ihn nach der Landes - Konstitution würde fürgefahren werden. Klein-Laufenburg, am 7. Febr. i8n. Großherzoglich Badisches Amt. Burstert. Vät. Wildpret. Bretten. sBe kanntmachung.j Da die auf den 21. d. ausgeschriebene Versteigerung der Joseph Lohrerischen Eheleuten Mühl dahier, wegen inzwischen eingetretenen Umständen, nicht vorgenommen wird; als wirs dieser^ zu jedermanns Wissenschaft anmit bekannt gemacht. Breiten, den ii. Febr. 18ix. Großherzogl. Stadtrath. Säckingen. sV 0 r l a d u n g M i l i z p f l i ch 1 i g e r.s Nachstehende Milizpflichtige und unwissend wo Abwesende, werden andurch aufgefordert, sich binnen 6 Wochen dahier- bei Amte zu melden, widrigenfalls gegen sie als böslich ausgetretene Unterthanen nach den bestehenden Landesgesetzen verfahren werden wird. Mathias Fr ick er, Schuster von Bergatingen. Damian Si bold vonHerrischrsed. Anton Gottstein von Hottingen. Blast G all mann-von Rüttehof. Dominikus Brutsch in von Nellingen. Leo' . Ba um 3:4 xt ner, Weber von dar. Melchior Senger^ 184 Schuster von dar. Anton Hsterholzer von Rippolingen Joseph Fridolin M ü l l e r von Säckingen. Leonhard Trey e'r von Warmbach. Martin Kramer aus der Vogtey Wehr. Martin Büche von dar. Konrad Gückmann von dar. Säckingen, den 4. Febr. 18n. Großherzogliches Bezirksamt. I. F. Wieland. Vät. Ruf. Mökmühl, Landvogtey untern Neckars und Neckark- ulmer Oberamts. (Testaments - Publikation.) Frau Regine Wilhelmine, weil. Hrn. Georg Adam Arnolds, gewesenen Stadt- und Amtspflegers, und Amtsburgermeisters dahier, Hinterbliebene Wittwe, eine geb. Ra bausch aus Stuttgart, ist vor ungefähr 8 Wochen ohne Hinterlassung ehelicher Leibes-Erben, dagegen mit Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen. Da wir nun gesonnen sind, dieses Testament Montags, den 11. März 1. I. zu eröffnen, so werden alle diejenige, welche an gedachte Frau Amtspflegerin Arnold eine gegründete Erbs-Ansprache zu haben vermeinen, hiemit öffentlich vorgeladen, an gedachtem Tag, Morgens 8 Uhr auf dem allhiesigen Rathhaus zu erscheinen. Sollte aber eines ausbleiben, so wird dennoch das Testament eröffnet, jedoch den darin Bedachten eine Abschrift zugestellt werden. Möckmühl, den 7. Febr. 1811. Amtmann, Bürgermeister und Waisenrichter allda. Lörrach. (Unterpfandbücher betre ffend.jMan findet für nöthig, die Unterpfandsbücher der Gemeinden Herthen und Degerfelden zu erneuern, und hat zur Liquidation aller derjenigen Geldanlehen und sonstigen Forderungen, wofür Güter im Herthener oder Degerfelder Bann gerichtlich verpfändet sind, folgende Tage festgesezt, nämlich den 1. 2. 4. 5' 6. 7. 8. 9. ii . 12. 13. 14. 15. 16, 18. 19. 20. 21. Merz d. I. Es werden daher alle diejenige, welche gerichtlich gewährte Schuldverschreibungen besitzen, in denen Güter in obbenannten Bännen versetzt sind, ausgefordert, solche unter Mitbringung der Urschriften oder glaubwürdigen Abschriften davon, dem an vbbenannten Tagen in Herthen befindlichen Liquidation-Kommissär vorzulegen und zu liquidiren, widrigenfalls dieselbe den aus der unterlassenen Erscheinung für sie entspringenden Schaden sich selbst beizumessen haben, indem die Herthener und Degerfelder Ortsvorgesezten und Orts- Gerichte der Wirkung ihrer dafür geleisteten Wahrschaft enthoben und aller Verantwortlichkeit deswegen entbunden werden. Lörrach, den 21. Jän. 1811. Großherzogl. Amt und Amts-Revisorat. D eimling. Pfeiffer. Emmendingen. sBad- und Wirths h ausver- kauf.j Johann Georg D anzcißen, der Burger dahier, ist gesonnen seine Behausung, das Weiher-Schlößle genannt, mit der Gerechtigkeit das ganze Jahr hindurch Wirthschaft zu treiben, auch einem gut eingerichteten Bad, nebst dazu gehörigen Zübern, ingleichem einer Scheuer, drei Kellern zu ohngefähr 1000 Saum und einigen sonstigen Nebengebäuden, welche auch zu einer grossen Brandtwein - Brennerep eingerichtet sind, sodann das dabei liegende Feld, in einem chönen Krautgarten und 4^ Juch Acker und Martfeld bestehend, eine kleine halbe Stunde von der hiesigen Stadt an der Straße nach Hochberg gelegen, in Steigerung auf 3 Jahrs-Termine zahlbar, zu verkaufen. Diese Steigerung wird Dienstags, den 5. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dem Plaz selbsten vorgenommen, und es werden auch Fremde, jedoch mit dem Beding dazu eingeladen, daß sich dieselben mit obrigkeitl. Zeugnissen ihres guten Herkommens und Vermögens halber zu legitimiren haben. Emmendingen, den 1. Februar 1811. Großherzogliches Bezirksamt. Roth. , Kandern. (Bekanntmachung.) Man hat schon oft zu ersehen gehabt, daß Schreiben von Privaten in Par- thiesachen unfrankirt an das diesseitige Amt eingesendet werden. Man siehet sich deshalb veranlaßt hiemit bekannt zu machen, daß man für die Zukunft geradezu solche unfran- kirte Schreiben uneröffnet zurüksenden werde» Kandern, den 30. Jän. 1811. Großherzogliches Bezirksamt. Deurer. Emmendingen. (Verpachtung.^ Die Erben der verstorbenen Schmid Götzischen Wittib von hier, haben sich entschlossen, die ihnen eigenchümlich zugefallene Behausung, Scheuer samt Schmiede, in der Lammgasse gelegen, auf 6 Jahre öffentlich zu verlehnen, wozu auch das Handwerksgeschirr abgegeben wird. Die Schmiede liegt in einer vortheilhaften Lage, und ist wegen ihrer langen Existenz eine der gangbarsten in der Stadt Emmendingen. Diese Verlehnung wird Donnerstags, den 28. Februar, Nachmit- mittags um 2 Uhr auf dem hiesigem Rathhaus vorgenommen , wozu die Liebhaber hierdurch eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß sich Fremde wegen ihres Vermögens- Zustandes und sittlicher Aufführung durch Attestate auswei- sen sollen. Emmendingen, den 1. Febr. 1811. Großherzogliches Bezirksamt. Roth. Carlsruhe. (Vakante Scribe n ten - Stelle.) Bei der Großherzoglichen Verwaltung allhier ist die erste Scribenten-Stelle vakant. Wer dazu Lust hat und gutes Zeugniß von Kenntniß im Rechnüngsfach und moralischen Karakter bejbringen kann, darf sich auf ein honnorables Sala- rium und auf gute Behandlung verlassen. Der Eintritt kann sogleich geschehen. . Carlsruhe. (Dienst - Gesuch.) Ein junger Mann, der mehrere Jahre als Keller konditionirte, in seinem Fache ziemlich bewandert ist, und Zeugn ße seines Wohlverhaltens aufweisen kann, wünscht auf ähnliche Art eine Stelle zu erhalten. Diejenige, weiche aus ihn reflektiren, belieben Ihre Adresse mit der Aufschrift K. M, im Staats - Zeitungs- omptoir abzugeben. Rastadt. (Empfehlung.) Untenstehender empfiehlt ch mit allen Sorten weissen gestrikten baumwollenen Mannsrauen- und Kinderflrümpfen bester Qualität und bmigflen reifes. Mit Bestellungen wendet man sich an Hrn. Renner im Rindsfuß in Rastadt; in Bühl zum Sternen und i Unter-Achern zum Engel. ^ , Jakob Strohmeyer und Sohn, aus Schwab - München, Fabrikant.