Karlsruher Zeitung. Nr. 66. Donnerstag, den 7. März 1833. Baden. * Aus dem Murgthal, 4. Marz. Nachdemgro- ßc politische Katastrophen die Gemüther aller Parteiungen in einen krampfhaften Zustand versetzt, ja sogar den Prozeß der Legitimität vor die Schranken der Habilität gefordert haben, so bringen die'Ergänzungswahlen unserer Abgeordneten zum Landtag wieder einen Punkt hervor, der durch seine Fortsetzung im Kreise unserer Betrachtung eine Linie bilden soll. So wechseln die Begebenheiten des Tages in mannichfachen Gestaltungen unter einander ab, und so werden Gegenstände oft zu einer Bedeutung hervorgezogen, welche ohne dieses Ereignrß vielleicht das Glück gehabt hatten, das Gespräche eines Tages zu werden. Mag man uns desfalls auch der Gleichgültigkeit --der Lauigkeit beschuldigen, wir finden unsere Genug- thuung wieder in der Erfahrung, daß die liberalen Begriffe unserer Zeit, welche den großen politischen Horizont erleuchten wollen, sich mit der Aristokratie des Geldes, der Ehrsucht und des Eigennutzes gar wohl vertragen. Wird aber aus dem Kampfe der Parteiungen jener edlere Kampf für die Begründung der Wohlfahrt unseres Vaterlandes hervorgehen und wird die Achtung, welche wir andern Völkern schuldig sind, zum unverbrüchlichen Gesetz erhoben, dann wird sich unser inneres Glück immer mehr befestigen und unser Ansehen vor der öffentlichen Meinung hochstellen. B a i e r n. München, 1. März. Se. Maj. der König hat genehmigt, daß an der baier. Gränze bei Kiefersfelden, wohin König Otto am 7. Dez. v. I., nachdem Er Nachts vorher die Landesgränze gegen Tirol überschritten, von Kufstein aus zurückeilte, um noch einmal vom Vaterlande Abschied zu nehmen, ein Denkaml aus freiwilligen Beiträgen errichtet, und zu diesem Zwecke eine Kapelle daselbst erbaut werde. Das k. Landgericht Rosenhcim, welchem die Ausführung dieses Denkmals übertragen ist, hat eine öffentliche Einladung zu freiwilligen Beiträgen erlassen. Mü nchen, 3. Marz. Die gegen den Baron von Stein auf Altenstcin (seit 16. Dez. vorigen Jahrs imNeu- thurmc dahier provisorisch verhaftet» eingeleitete Untersuchung wegen Hochverrats, ist im königl. Appcllationsge- lichte für den Jsarkrcis, da der Angeschuldigte dieses Verbrechens nicht schuldig befunden wurde, definitiv aufgehoben, und der Verhaftete am 1. d. auf freien Fuß gesetzt «erden. (Baier. Beob.) Königreich Sachsen. Dresden, 26. Febr. In der gestrigen öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer der Stände nahm der Staatsrath Or. Müller daS Wort, und machte in Bezug auf eine von dem Ministerium des Kultus zu bewirkende größere Theilnahme der Gemeinden bei Besetzung der geistlichen u. Schullehrerstellen folgende Eröffnung: Seitdem das Königreich sich einer Konstitution erfreue, erkenne daS Ministerium des Kultus als ctn unabweisbares Bedürfniß an, daß den jetzigen Zeitbedürfniffen angemessene Abänderungen in der evangelischen Kirchenverfassung getroffen werden müßten. Jndeß habe man geglaubt, daß es notwendig scy, die Stimmen der Geistlichkeit hierüber vorher zu vernehmen , deshalb seyen auch Verfügungen an die sämmt- lichen Konsistorien und die Oberamtsregierung in der Ober- lausttz ergangen, den Geistlichen Gelegenheit zu geben, ihre Ansichten mit Offenheit hierüber zu äuffern, und ein Gutachten darüber an das Ministerium einzusenden. Dies sey aber allerdings schon seiner Natur nach ein sehr zeitraubendes Geschäft gewesen, weshalb erst nach Zusammentritt der Kammer diese Gutachten der Geistlichen an das Ministerium gelangt seyen. Dadurch sey denn dem letztem ein so reichhaltiger Stoff zugegangen, daß die Bearbeitung desselben viel Zeit in Anspruch nehme. So beschränk auch indeß das Personale sey, welches dem Ministerium zugegeben ivorden, so hoffe er doch bald Veit Ständen darüber etwas vorlegen zu können, worin jedenfalls auch die in den Anträgen eines geehrten Mitgliedes gedachten Gegenstände, insbesondere eine zeit - und zweckmäßige Theilnahme der Gemeinden an der Wahl ihrer Geistlichen und Schullehrer, Berücksichtigung finden würden. Diese Erklärung bitte er, dem Protokoll noch beizufügen. Hannover. Celle, 26. Febr. Am 17. d. verloren unsere Stadt und unsere juristischen und historischen Zeitgenossen nach kurzer Krankheit den kön. Oberappellationsrath Or. Ernst Spangenberg, den Begründer und langjährigen Herausgeber des "neuen vaterländischen Archivs", der "Beiträge zu den deutschen Rechten des Mittelalters" und der Provinzialgesetzsammlungen unsers Landes und anderer bedeutender Werke. Hessen-Homburg. Frankfurt, Z. März. Der landgräflich hessische Stadtschuktheiß zu Friedrichsdorf im Amte Homburg vor der Höhe und das Verwaltungsamt letztgenannter Residenz haben uns zu der öffentlichen Erklärung aufgefordert, die aus dem schwäbischen Merkur in viele Zeitungen übcrge- gangcne Nachricht, es wandere e>n großer Theil der Einwohner von Fricdrichödorf nach Nordamerika aus, und eS sey bereits eine Kommission dorthin gesandt, als völlig grundlos und erdichtet zu bezeichnen. (Fr.O.P.A.Ztg.) Freie Stadt Hamburg. Hamburg, 22. Febr. Der Syndikus Gütschon und der Senator Horn sind hier von Bremen und Lübeck eingetroffen, um mit unserem Senat wegen deS Bundeskontingents zu konferiren. M e ck l e n b u r g « S ch w e r i n. Schwerin, 25. Febr. Nach dem diesjährigen mcck- lenburg-schwerinschcn Staatskalender betragt die Volksmenge des Großherzogthums 455,032 Seelen, 1966 mehr als im vorhergehenden Jahre, so daß jetzt auf jede unserer 228 geographischer Quadratmeilen etwas mehr als 1995'/- Seelen kommen. Die Zahl der Geburten betrug im letzten Kirchenjahr 15,317, die. der Gestorbenen (mit Ausschluß der Todtgebornen) 12,717. Getraut wurden 3777 Paare, konfirmirt 4885 Söhne und 4795Töchter. — Unter den Krankheiten im verflossenen Jahre hat die Cholera die meisten Opfer gefordert. Es starben nämlich daran etwa 930 Personen. P r e u s s e n. Berlin, 3. Marz. Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich OX. Reuß-Schleitz-Köstritz ist auS der Neumark hier eingctroffcn. Posen, 22. Febr. Ein Theil der nach Polen übergetretenen Individuen, etwa sechshundertundfünfzigander Zahl, ist nunmehr durch des Königs Majestät begnadigt worden. Man hat ihnen gedruckte Eröffnungen unter der Unterschrift des Oberpräsidenten der Provinz und des Lhefpräsidenten des Oberappellationsgerichts über ihre Begnadigung zustellen lassen, und sie nur für verpflichtet erklärt, die Kosten der wider sie eröffneten Untersuchung zu berichtigen. ES dürften sich indeß nur wenige von ihnen in der Lage befinden, dazu angezogen werden zu können, da die Mehrzahl minderjährig oder unvermögend ist. Angestellte oder Individuen von Auszeichnung befinden sich unter den Begnadigten nicht. Wie verlautet, haben auch die ohne Gehalt angestellt gewesenen, auf einen Wiedereintritt in den Staatsdienst eben so wenig zu hoffen, als die vermögendem Angesessenen auf eine Begnadigung, wie die eben jener Anzahl zu Theil geworden ist; Letztere sdllen vielmehr den fünften Theil ihres Vermögens dem Schuldenablösungsfonds der Provinz abgeben. — Die noch immer ohne Unterbrechung fortdauernden Sitzungen des Staatsrathcs gestatten unserm Oberpräsidenten erst gegen das Ende des künftigen Monats wieder hieher zurückzukehren. Dadurch wird nun auch der Zusammentritt der Stände der Provinz wieder weiter hinausgeschoben. Es zeigt sich immer mehr, welches Gewicht die Regierung auf die im Grvßherzogthume zu treffenden Maßregeln legt. Fürs Erste hat man für angemessen erachtet, die Wahl der Landräthe nicht mehr den Kreisen, denen diese vorstehen sollen, zu belassen; sie wird nun von der Regierung ausgehen. Bereits sind mehrere Landräthe mit Pension entlassen, und andere von der Regierung an ihm Stelle ernannt worden. Dann sieht man Versetzungen vieler Beamten, sowohl bei der Regierung als den Justizkollegien, entgegen. Es gehört aber wohl nur zu den Gerüchten, daß die polnische Sprache, welche bisher neben der deutschen in den Gerichtshöfen Geschaftssprache war, auf- hören würde, es ferner zu seyn, obschon eine dahin gehörige Andeutung in der bereits in Ausführung gebrachten Bestimmung zu finden wäre, wornach die Korrespondenz sowohl der geistlichen Behörden als der einzelnen Geistlichen mit der Regierung, jetzt nur in deutscher Sprache geführt werden muß. Der Gebrauch der polnischen Sprache ist nur noch denjenigen Geistlichen dabei nachgelassen worden, deren Unkenntniß der deutschen Sprache man ermittelt hat. Auch bei unfern Juden stehen große Vei- änderungen bevor. Zwei der unterrichtetsten aus ihm» sind deshalb noch Berlin berufen worden. Leider sich! in keiner Provinz des preussischen Staates der Ick noch auf so niedriger Stufe als hier. (Allg. Z.) Frankreich. * Paris, 3. Marz. Nachdem Vas Journal deS De- bats die Unklugheit begangen, die regierende königlicheF«- milie auf Kosten der altern Bourbonen nach den jüngst!» Ereignissen als erhaben und groß, moralisch und lügenhaft darzustellen, bestreben sich sowohl die legitimistische» als republikanischen Publizisten, vasGegentheil durch eine Reihe von vergessenen oder unbekannten Vorfällen darzu- thun. Sie gehen inzwischen mit diesen Dingen so vorsichtig zu Werke, daß sie nicht geradcswegs den König Minen, sondern aus der Geschichte, aus Werken ältererZeil- genoffen und gerichtlichen Erkenntnissen ihre Angaben entlehnen. Daß alle diese Ausfälle ihren Zweck verfehl!«, geht aber schon daraus hervor, daß die Regierung sie unbeachtet läßt. »Seht, sagt sie, welche Sprache die Häupter der Parteien führen, wie roh, wie ungeschliffen rohste sind. Und diesen Männern wollt ihr des Landes Wohlfahrt anvertrauen?" Mit Vergnügen bemerke ich, baj der National, der Temps, Courrier, Constitutionncl M das Commerce nicht diesem Pamphletstyl huldigen, « Gegentheil sich allmählig mit einer ruhigem Opposition einzig und allein dem Gesammtintereffe des Landes mimen. Sie sehen ein, daß die Doktrinäre, als wiffenschch lich gebildete und politisch gereifte Männer nichts weich! als despotische Gewalt ausüben, sondern Frieden und Ruhr herbeiführen wollen, um dem Volke einen wahrhaften Genuß seiner Freiheit zu verschaffen. Ich möchte wissen, wo etz ksvto größere politische und religiöse Freiheit gäbe als eben jetzt hier. Wer nicht mit blinder Wuth rcbellirt und seine Flinte daheim läßt, der kann machen und schrei ben was er will. Volk und Regierung sind dahin gekvni men, daß sie sowohl den politischen als religiösen Fanatis 533 inuS verachten. Mn folgt der eignen Einsicht, der Ue- berzeuguug, dem erprobten Charakter und durch ganz Frankreich erschafft der Ruf: Keine Revolution mehr. Pariö, 1. Marz. Das köm'gl. Korps des Gene-al- st-hs, welches im Jahr 1818 errichtet wurde, hat eine Neue Organisation erhalten, und sein Personal wird künftig bestehen aus 30 Obersten, 30 Obristlieutenants, 100 Schwabronschcfs, 300 Hauptleutcn und 100 Lieutenants. Der Moniteur enthält die ausführliche Ordonnanz über dieses Korps. — Es heißt jetzt, die Königin von Belgien werde nicht nach Paris kommen, sondern ihre Mutter sich nach Brüssel begeben. Auch sollen die übrigen Prinzessinnen ihre Mutter nach Brüssel begleiten. — Der engl. Gesandte, Lord Granville, hatte gestern Morgen eine lange Konferenz mit Hrn. v. Broglie, welcher auch der belgische Gesandte Lehon beiwohnte. (Temps.) — Auffer den l V- Mill. Fr. für geheime Ausgaben, welche die Kammer zugestanden, verlangt die Regierung abermals t s /2 Mill. zu gleichem Zweck. Die Deputirtcn der Opposition haben eine Zusammenkunft gehalten, um sich darüber zu berathen. (Messt.) Straßburg, 5. Marz. Der Nied. Kurier gibt den Text der königl. Verordnung über das Rheinbrückengeld, nebst Auszügen aus dem beigefügten Tarife. Die Verordnung sag! unter anderm: »In Betracht, daß Frankreich und die badische Regierung übereingekommen sind, daß die Laxe, weiche von den Fußgängern, sowohl bei dem Ein- tritie in die beiden Staaten als bei dem Austritte aus denselben gefordert wird, nur noch einmal wird bezahlt werden, nämlich, indem Bureau von Straßburg, durch die Personen, welche sich nach Kehl (Ausland) begeben, und indem Bureau dieser letzten Stadtdurch diejenigen, welche nach Straßburg gehen; „Daß, der nämlichen Uebcreinkunft zufolge, die Ge- bührfür die Fuhrwerke, welche gegenwärtig je nach dem Gewichte erhoben wird, künftighin je nach den Gcspännen bezahlt werden soll; daß aber die badische Regierung, indem sic diese Veränderung genehmigt, für die Fuhrwerke nicht auf doppelte Erhebung der Gebühr verzichtet hat, wie sie cs für die Fußgänger gethan. „In Betracht jedoch , daß diese doppelte Erhebung für die französischen Fuhrleute eine Last ist, welche die Fracht beeinträchtigt, und daß cs sich folglich gebührt sie zu erleichtern, indem man sie von derjenigen der beiden Gebühren befreit, welche zum Vortheil Frankreichs erhoben wird. „Auf den Bericht unseres Ministers, Staatssekretärs der Finanzen, haben Wir befohlen und befehlen wie folgt: „Art. 1. Die Zollgebühr auf der großen Rheinbrücke wird vom I. März I ^33 an, dem gegenwärtigen Ordonnanz beigefügten Tarif gemäß erhoben werden. „2. Die Verfügungen derjenigen Verordnungen, welche durch die gegenwärtige Ordonnanz nicht aufgehoben werden, sind und bleiben gültig." Die Hauptbesiimmunzcn des Tarifes sind folgende: Die nicht hängenden Fuhrwerke mit zwei Rädern, den Fuhrmann und die Zugpferde mit inbegriffen, werden an dem französischen Büreau bezahlen: leer, mit einem Pferde bespannt 20 Cent., mit zwei Pferden 30 Cent., mit drei Pferden 40 Cent., mit einem Ochsen 15 Cent., mit einer Kuh oder einem Esel 10 Cent, und 5 Cent, mehr für jedes Zugthier, das noch hinzukömml. Wenn die Fuhrwerke beladen sind, so bezahlen sie: mit einem Pferde bespannt 50 Cent., mit zwei Pferden 1 Fr. 40 Cent., mit drei Pferden 1 Fr. 80 Cent. Für ein Gespann von Ochsen, Eseln oder Kühen ist die Vermehrung vcrhältniß- mäßig. Wenn die Fuhrwerke vier Räder haben, so findet in dem Tarif gleichfalls Vermehrung statt, welche wechselt je nach den Zugthiercn. Der Tarif ist im Gegentheil niedriger für die in Federn hängenden Fuhrwerke. Die Fußgänger werden die Gebühr von 7^ Cent, oder zwei Kreutzer nur ein Mal bezahlen. Was die nicht hängenden Fuhrwerke betrifft, sie mögen beladen oder nicht beladen seyn, so werden die französischen Fuhrleute keine Gebühr zu bezahlen haben, weder wenn sie über die Brücke herüber kommen, noch wenn sie zum Lande hinausfahrcn, wenn sie beweisen, daß sie Franzosen sind. Au diesem Zwecke sollen sie an ihren Fuhrwerken ein Blech haben, worauf der Name und Vorname des Eigcnthümcrs und sein Wohnort in Frankreich angegeben sind, nnd ausserdem haben sie einen Paß vorzuweisen, auf welchem, auffer diesen Angaben, das Signalement des Fuhrmanns sichen soll. Diese Verordnung wird gültig seyn, so lange die badische Regierung, die Zollgebühren für die Fuhrwerke erheben wird, sowohl wenn sie von der Brücke Herkommen, als auch wenn sie über dieselbe hinüber fahren. Großbritannien. * London, 28. Febr. Die Liebhaber der Stichworts halten lange keine so angenehme Beschäftigung als die, welche ihnen die durch den Moniteur angekündigte Nachricht über die Herzogin von Berry gewährt. Es wird in den Routs (auserlesenen Gesellschaften) sowohl als andern hohen Zirkeln blos mit Glossen darüber die Zeit verbracht. Es gewährt ein sonderbares Schauspiel, wenn man die Toristinncn verschämt und mit niedergeschlagenen Blicken die Abenteuer der Vendeer Heldin bekritteln und die schönen Dandies (Stutzer), welche seit wenigen Wochen wieder die schöne Welt mit ihrer kostbaren Gegenwart beg'ü- cken, darüber im Almanachstone sprechen hört. Solche Vorfallenbeiten sind wie geschaffen für unsere vor Langeweile dahin sterbende hohe Gesellschaft. Kurz die Gefangne in Blaye hat ganz London in Bewegung gesetzt. Die liberalen französischen Blätter sind nicht befriedigend ge- - stunden worden; die karlisiischen spielen ihre Rolle ziemlich gut. Die Times werden wahrscheinlich auf de»: Fesi- lande nicht gefallen, denn sie betrachten die Sache von der wahren Seite. Die Regierung ist in Irland keineswegs in Gefahr (?) und es steht selbst zu erwarten, daß die Proklamationsbill, welche trotz der heftigsten Widerrede im Unterhause durchgehen will, blos als Vorsicht dienen soll. 534 Alle Briefe aus Dublin und andern Städten des Landes kommen darin überein, daß einige wuthentbrannte Parla- mentsrcdncr nicht gefährlich werden können. Die Begen- Partei braucht Mäßigung, die Behörden müssen darauf sehen, daß die zur Verzweiflung gebrachten, vom Elend gebeugten Bauern sich nicht mit Waffen versehen. Der Stand unserer Kurse deutet übrgcns darauf hin, wie wenig höher» Orts Sorge obwaltet, wie sehr Mes berechnet ist, um etwaigen Ausbrüchen mit Erfolg die Spitze bieten zu können. London, 28. Febr. Der Standard sagt: Seit 2 — 3 Tagen geht und erhält sich das Gerücht von einer Auflösung des Ministeriums Grey. Wir wissen aus ganz zuverlässiger Quelle, daß der König mit Aufopferung seiner Ruhe, mehrmals in den Ministerrath kommen mußte, um die streitenden Elemente des Kabinetß zu beschwichtigen. Diesen Morgen versicherte unS eine Person, die uns nie getäuscht hat, daß Lord Althorp seine Entlassung ange- boten und Paulett Thompson seinem Beispiele gefolgt sey. Lord Althorp soll dem Lever des Königs nicht beigewohnt haben, und man unterhielt sich allgemein im Schlosse darüber, daß seine Abdankung wahrscheinlich angenommen werde. Holland (Schluß der Anhänge zur Note vom 14. Februar.) Anhang k. Entwurf der Uebcreinkunft, welche dem Hrn. van Zuylen am 4. Febr. 1833 angeboten wurde. — I). MM. der König der Franzosen und der König des vereinigten Reichs Großbritannien und Irland einerseits, und G. M. der König der Niederlande, Großherzog von Luxemburg, andererseits, nachdem sie beschlossen hatten, die vor dem l. Nov. 1832 bestandenen Verhältnisse mittelst der zu diesem Ende geschloffenen Uebereinkunft wiederherzustcl- len, haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt dieHrn.. welche, gehörig bevollmächtigt, wegen folgender Artikel Übereinkommen sind: Art. 1. Augenblicklich nach Auswechselung der Ratifikationen der gegenwärtigen Uebereinkunft sollen durch JI. MM den König der Franzosen und den König des vereinigten Reichs Großbritannien und Irland zugleich auch durch S. M. den König der Niederlande, Großherzog von Luxemburg, Befehle zur Aufhebung aller der strengen Maaßregeln, welche gegenseitig seit dem 1. Nov. 1832 getroffen worden sind, gegeben werden, um zu erwirken, daß die zwischen ihnen bestandenen Verhältnisse auf denselben Fuß wiederhergestellt werden, aus dem sie sich zu jenem Zeitpunkte befanden. Die Schcldefahrt soll frei bleiben und bis zur Abschlicßung einer definitiven Bestimmung soll es damit gehalten werden, wie stcvordem 1. Nov. 1832 bestand. — Art. 2. Die holl. Land- und Seesoldatcn, welche gegenwärtig in Frankreich zurückgehalten werden, und aus denen die Garnisonen der Zitadelle von Antwerpen und der dazu gehörigen Forts bestanden, sollen mit ihrer Bagage unverweilt nach den Staaten S. M. des Königs der Niederlande, Großherzogs von Luxemburg, zurückkchren. — Art. 3. In Erwartung daß die Verhältnisse zwischen Holland und Belgien durch einen definitiven Traktat gänzlich fcstgestellt werden solle» erkennt S. M. der König der Niederlande, Großherzoz von Luxemburg, die Neutralität Belgiens in den Gräuzrn an, welche ihm durch den zwischen den fünf Mächten und Belgien am 15. Nov. 183 t geschloffenen Traktat zugch chert sind, und soll während des Zeitraums zwischen den Truppen S. M. des Königs der Niederlande, Großher- zogs von Luxemburg, und den belgischen Truppen vollkommener Waffenstillstand statt finden. — Art. 4. 8. M. der König der Niederlande, Großherzog von Luxemburg, verbindet sich, unmittelbar nach Ratifikation vergegenwärtigen Uebereinkunft dem Handel die Fahrt auf der Maas frei zu geben, und soll die Fahrtauf der Maas, bis daß ein definitives Reglement in dieser Hinsicht zu Stande gekommen seyn wird, den Bestimmungen der am öl. März 1831 wegen der Rheinfahrt zu Mainz Unterzeichneten Uebereinkunft, in so fern nämlich die Bestimmungen auf den gesagten Fluß anwendbar sind, unterworfen bleiben. — Art. 5. Die hohen kontrahirenden Mächte verbinden sich unverweilt mit dem definitiven Traktat, der die Verhältnisse zwischen S. M. dem König der Niederlande, Großherzoz von Luxemburg, und Belgien feststellen soll, sich zu beschäftigen. Sie werden die Höfe Oesterreich, Preussen und Rußland einladcn, dabei mitzuwirken. - Art. Cours der Staatspapiere in Frankfurt. März. Schluß 1 Uhr. IpCtjPapier Geld. / fl. 100 Loose Comp. 1 Metalliq. Oblig. Comp. 2X — 48V, 21X 1 ditto ditto Comp. 1 — lOblig. bei Bethmann 4 82°/. — 1 ditto ditto 4/ 86/ — I Stadtbanko-Obligationen 2'/- — 51'/. s Domestikalobligationen 2'/- 35'/, — j Staatsschuldscheine 4 — 95'/, l Oblg. b. Rothschild in Frft. do.do. b.Lst. L 12'/«fl. 5 — 102 4 — 89 ! Prämienscheine , Obligationen 4 53/« 52/. 99V. j Lotterieanlehen »500 fl. L LI 4 — 108/ Obligationen 4 — 102/ 102/ 83/ 99/ j fl. Rentenscheine '50 Loose bei Goll u.S. j Obligationen 4 -. 4 f fl. 50 Loose Obligationen bei Rothschild 4 60/ 99/ j Integrale 'Neue in Certifikate ^ -2 5 47/ 87'4 Lertifikate bei Falconet 5 — 84/ Mte. perpet. bei Will. 5 — 64/ t. ditto 3 . — 43/ Lottcriclvose Rthlr. Cert. bei Grunelius et Comp. 6 59V, 63/ Oesterreich Preuffen Baiern Frankfurt Baden Nassau Holland Neapel Spanien Polen Rußland Nach dem Schluffe der Börse (1/ Uhr) 5proz. Metalliq. 93°/», 4proz. Metall. 82/, Bankaktien 1483, Integrale 47'/«Geld. öledigirt unter Verantwortlichkeit von PH. Macklot. Z36 Auszug aus den Karlsruher Witterungü- beobachtungen« 5. Marz Barometer Tberm. Httgr. Wind. M. 27S.li,3-ö. 1,2 G. 63 G. Windstille M. 2 27 A. 11,6^. 9,6 G. 54 G. Windstille N. 7/2 27 Z.11,0 ö. 6,6 G. 59 G- W. Ziemlich heiter, jedoch etwas nebelich — klar — zerstreutes leichtes Gewölk. Psychrometrische Differenzen: 1.1 Gr. - 4.0 Gr. - 2.3 Gr. Theateranzeige. Donnerstag, den 7. März: Braut und Bräutigam in einer Person, Lustspiel in zwei Aufzügen von Kotzcbue. Hierauf (statt des angekündigten Ballets die Bauernhochzeit): Der geraubte Kuß, Lustspiel in einem Aufzuge, von Raupach. Freitag, den 8. März (mit allgemein aufgehobenem Abonnement, zum Vortheil des Hrn. Weymar, zum Erstenmale): Faust, Gedicht in sechs Abtheilungen, von Göthe; für die Darstellung eingerichtet von Regisseur Seydelmann; die zur Handlung gehörige Musik, Ouvertüre u. Zwischenakte von Lindpaintner. Sonntag, den 10. März: Wilhelm Tell, große Oper in vier Aufzügen, von Rossini. Todesanzeige. Sein rastlos thätiges Leben endete gestern Herr Ernst Christian Schulmeister, Kirchenrath, Dekander Diözese Rheinbischofshkim undPfarrer zu Freystett, in seinem 79. Lebensjahre. Gesund hatte er sein Haus verlassen, um einen alten Jugendfreund, Herrn Pfarrer Schochzu Lichtenau, auf dem Krankenbett zu besuchen; unterwegs erhielt er die Nachricht von dessen in der Nacht (3. auf 4. März) erfolgten Tode, setzte aber seinen Weg fort, um die nöthigen Dienstanordnungen daselbst zu treffen, allein beim Eintritt ins Pfarrhaus zu Lichtenau wurde er von einem Nervenschlag gerührt, und starb wenige Minuten nachher, am 4. März Morgens 9 Uhr. Seinen vielen Freunden erlheilen wir diese schmerzliche Nachricht. Karlsruhe, den 5. März 1833. Die Hinterbliebenen. Rheinische Dampfschifffahrt. Der Dienst der Dampfschifffahrt zwischen Köln und Mainz wird für dieses Jahr am l. März eröffnet. Vom 1. bis zum 15. März fahren die Schiffe in folgender Weiser Don Köln nach Koblenz: Freitags, Sonntags, Dienstags und Mittwochs, Morgens um 6 Uhr; von Koblenz nach Mainz: Samstags, Montags, Mittwochs und Donnerstags, Morgens um 6 Uhr; von Mainz nach Köln: Sonntags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, Morgens um 6 Uhr- Die erste Abfahrt von Köln erfolgt am 1., von Koblenz am 2. und von Mainz am 3. März. Vom 15. März an fahren die Schiffe wieder täglich. - Die Frachten für Passagiere und Waaben sind unverändert geblieben und in den Gefchäftsstuben der Agenten und Schiffskondukteure zu erfragen. Die Paffagierräume werden geheizt. Literarische Anzeige. So eben ist bei Unterzeichnetem fertig geworden, und in allen Buchhandlungen zu haben: Gründlicher Unterricht i» der Obstbaumzucht. Ein Hand- und Hausbuch für Landwirthe, Schullehrer und jeden Freund der Obß- baumzucht von Jakob Bauer, Schullehrer zu Adersbach und Mitglied der großherzogl. badiW» landwirihschafti. Verein«. Daß der Verfasser in diesem Merkchen, was der Titel ausspricht — ein Hand - und Hausbuch für jeden Freund der Obstbaumzucht, einen treuen und sichern Ralhgeder und Führer in allen dabei verkommenden Fällen — wirklich gegeben habe, dafür ist wohl die besondere und nachdrückliche Empfehlung, welche die Neckarkreisabtheilung unseres vaterländischen landwirthschaftlichcn Vereins demselben nach Prüfung des Manuskripts angedcihen ließ, eine hinlängliche Bürgschaft. Die Brauchbarkeit des Werkes wurde durch einen auf Veranlassung des landwirthschaftl. Vereins abgefaßten und beigefügten, sehr bcachtungswerthcn Aufsatz über das Dörren des Obstes und die Einrichtung von Dörröfen, mit erläuternden Abbildungen, noch erhöht. Die ungewöhnliche Theilnahme, die das Buch schon vor seinem Erscheinen allenthalben gefunden, setzt den Verleger in den Stand, den überaus billigen Subskriptionspreis von 1 fl. 12 kr. vor der Hand noch bestehen zu lassen, und er wird überdies Behörden oderVereinen, welche beabsichtigen, durch Verbreitung des trefflichen Buchs auf Verbesserung dieses Zweigs der Bodenbenutzung hinzu- 5Z7 wirken, durch Bewilligung besonderer Vortheile bei Abnahme größerer Parthieen, gerne die Hand bieten. Heidelberg, im Februar 1833. C. F. Winter, Universitätsbuchhändler. Karlsruhe. ^Museum. H Nächsten Samstag, den 9. März, ist die 9te Abendunterhaltung im Museum. Der Anfang ist um 6 Uhr. Karlsruhe, den 5. März 1833. Die Museumskommission. Karlsruhe. ^Anzeige. ^ Unterzeichneter macht hicmit bekannt, daß er nur noch kurze Zeit hier zu verweilen gesonnen ist. Wer ihn noch mit Aufträgen beehren will, möge cs binnen 8 Tagen anzeigen. Einige seiner Arbeiten sind auf dem Museum zu sehen. Er logirt im Ealmen in der langen Straße. Portraitmaler Holder jun., aus Stuttgart. Karlsruhe. (Anzeige.) Ueber homöopathische Arzneimittel, für deren Aechtheit garantirt wird, gibt auf geeignete Anfragen Auskunft Regimentsarzt vr. L. Griesselich. Ettlingen. (Anzeige.) In Beziehung auf die Bleich- anznz« in Nr. Zg dieser Zeitung, besorgt der Unterzeichnete auch ferner noch du Bleichgeschäfte für die schon langst bekannten vorzüglichen Bleichen, von Hrn. Peter Montfont in Zell im Wiesenthal, und von Hrn. Johannes Kiehnle in Pforzheim, und verspricht, die ihm aufgegeben werdenden Leinwände nach dem Wunsch der Eigcnthümer bestens zu besorgen. Ettlingen, im März i 833 . Alois Grischeke, Sohn. Karlsruhe. (Dien st ge such.) Ein seit mehreren Jahren rezipirter Scribeiit, der sich über Kenntnisse und Auflüh« rung genügend auszuweisen vermag, wünscht — unter von ihm zugesichert werdenden — vorthcilhasten Bedingungen — bei einem großherzogl. Revisorate ein Theilungskommissariat auf den i. April oder i. Juli zu erhalten. Wer, sagt das ^eit.Komptvir. Karlsruhe. (Dienstgesuch.) Ein Frauenzimmer von guter Erziehung und Bildung, schon in gesetzten Jahren, wünscht ein Unterkommen zu finden. Einer treuen und gewissenhaften Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten dürfte man zum voraus versichert scyn, und bei honetter Behandlung würde sie sich mit einem geringen Salair begnügen. Jm Ieitungskomptoir ist da» Näher« zu erfragen. Karlsruhe. sPferdeversteigeru ng.^ t 2 n Folge hoher Weisung werden bis Mittwoch, den i 3 . d. M., Vormittags g Uhr, im Kasernenhose zu Gottesaue Stück ausrangiric Artillerie Reit - u. Zugpferde gegen baare Bezahlung öffentlich versteigert. Karlsruhe, den 5 . März , 833 . Aus Auftrag des großherzogl. Kommando der Artilleriebrigade, v. Fro den, RegimcntSguartiermeister. Karlsruhe. (Bau- undBrennholzversteige, rung.j Montag, den >8. d. M., Morgens halb g Uhr, werden im herrschaftlichen Ritrnertwalde, Berghäuser Forsts, iS Stamm Eichen, welche theils zu Holländerhokz tauglich sind, 1 » Buchen, 1 - Hagenbuchen, s - Kirschbaum, iS - Tannen, » - forlen Nutzholz, - 2 - do. Bauholz, 2» Klafter Buchen, 6 - Eichen 17 - Aspen Brennholz und 9626 gemischte Wellen öffentlich versteigert werden, und die Steigerungsliebhaber hier, mit eingcladen, sich zu öbgedachter Zeit auf dem Rittnerthvfe (von wo aus sie zu dem nahen Versteigerungsorte geleitet werden) einzufinden. Karlsruhe, den 4. März i 83 Z. Großherzogliches Forflamt. Fischer. Karlsruhe. sSpeich erg eräthsch afte n ver st eige- rung.s Nächsten Samstag, den g. d. M-, Nachmittags 1 Uhr, werden in dem Mciercigebäude zu Rüppurr 1 Windmühle, mehrere Mcßzuber, und sonstige mit neuer Eiche versehene Meß« geschirre rc. unter RatifikationSvorbehalt öffentlich versteigert werden. Karlsruhe, den 4. März i 633 . Eroßherzogliche Domänenverwaltung. Fri esen egger. Rastatt. sHolzversteigeru ng.s Am Dienstag und Mittwoch, den 12. und i 3 . d. M., werden im Herrschaftswalde, SteinbaLer Forsts, folgende Hölzer in kleinen LooSabtheilungm versteigert: 4g,)4 Klafter buchenes Scheiterholz, 1261)4 - tannen do. 91)2 - buchenes Prügelhvlz, S,)4 - tannenes do. 85 o Stück buchene Wellen, 5475 « tannene do. 3 g - - Sägklötze. Die Zusammenkunft ist im Adlerwirthshaus zu Varnhalt wo die Liebhaber sich einfinden können. Rastatt, den 3 . März i 8 Z 3 . Großherzogliches Oberforstamt. v. Degenfeld. Rheinbischofs heim. sHollanderhvlzvcrsteige- rung.s Zufolge genehmigten Hiebsplans läßt Mittwoch, om i 3 . d. M., die Gemeinde Rheinbischofsheim, Vormittags g Uhr, 40 Stämme eichen Holländerholz, die bereits gefällt sind, und gleichen Tag Nachmittag 2 Uhr die Gemeinde Hausgreulhe 10 Stämme eichen Bau - und Hollanderholz an den Meistbietenden dffentlich versteigern. Hierzu ladet man die Liebhaber mit dem Anfügcn ein, daß die Versteigerung von. Seite der Gemeinde Bischof-Heim aus dem dasigen Rathhause, jene der Gemeinde HauSgreuthe aber in dem Korker Waldanth-il vorgenommen wird, und die der Steigerung ausgesetzten Stämme täglich cingesehen werden können. Rheinbischostheim, den März , 833 . Das Bürgermeisteramt. Dörr. Ncuweiher. sMauerversteigerung-I Samstag, den 9 März d. I., Vormittags g Uhr, wird bei Unterzeichneter Stille dahier die Anlegung eines zunächst dem hiesigen Schloß gelegenen Rebbergs mit 16 Mauern von Kalk, wovon 11 irde circa 27» — und 7 jede circa 200 Schuh in der Länge, und einer verhältnißmäßigen Höhe und Dicke, enthalten soll, gegen Kautionsleistung durch annehmbare Bürgschaft oder Hipotheken- stellung, öffentlich an bell Wentgstnehmenben nach Luabrat- klaftcr versteigert, wozu die sieigerungslustigen Handwerksleute hiemit eingeladen werden. Neuweiher, den 26. Febr. » 833 . Grundherrlich von Knebel'sches Rentamt. E l l s e s s e r. Heidelberg. (F r u cht v e r st ei ger u ug.) Dienstag, den 12. k. M., Nachmittags 2 Uhr, werden im Gasthaus zum Hirsch dahier vom diesseitigen Zehiuspeicher zu Ladenburg »,6 Mltr. Korn, , ° ! rbLsr Gewächs, 400 - Spelz, l 233 - Haber, I in öffentlicher Versteigerung dem Verkauf ausgesetzt, und dabei die Fucktproben zur Versteigerung vorgezeigt werden. Heidelberg, den 25 . Febr. , 833 - Großh. Schulsondsverwaltung. Grüßer. Emmendingen. (Fru ch tv erstefg e ru ng.) Freitag, den , 5 . d. M-, Vormittag» 10 Uhr, werden bei Unterzeichneter Stelle 5 o Mltr. Weizen, g„ - Roggen und 20 - Gerste gegen baare Zahlung öffentlich versteigert werben. Emmendingen, den 3 . März 18ZZ. Großherzvgliche Domainenverwaltung. H 0 p e r. Offen bürg. fAu ffvrderung.) Karabinier Johann Himmelsbach von Niederschopfheim und Johann Evangelist Burr von Zell, deren Signalement unten folgt, haben sich am 24. d. M. ohne Erlaubniß aus ihrer Garnisou zu Rastatt entfernt. Dieselben werden daher aufgefordert, binnen 4 Wochen, von seht, sich um so gewisser bei dem Kommando des grvßherz. Karabinierbataillvns oder bei diesseitigem Oberamr zu stellen, als sonst bei ihrem Ausbleiben die auf Desertion gesetzte Strafe gegen ste erkannt wird. Offenburg, den 26. Febr. 18ZZ. Großherzogliches Oberamt. R ü t t i n g e r. Signalement des Johann Himmelsbach. Alter, 23 Jahre. Größe, 5 ' 4" 2'". Körperbau, schlank. Gesichtsfarbe, gesund. Augen, braun. Haare, blond. Nase, mittler. Signalement des Johann Evangelist Burr. Alter, 26 Jahre. Größe, 5 ^ 2" 1'". Körperbau, mittler. Gesichtsfarbe, lebhaft. Augen, braun. Haare, schwarz. Nase, kurz. Mannheim. (Schulde » kiqu i dat > 0 n. ^ lieber den Nalchaß des verstorbenen kürsil. Vretzenheimischen Kanzlciraths Joseph Hart mann wurde umerm heutigen die formelle Gant erkannt, und Tagfahrt zum Richtigstellung«- und Dorjugsrerfah- ren auf Dienstag, den 9. April d. I., Vormittags tt — >2 Uhr, in dem Büreau des grvßhcrzoglichen Oberamtmanns Söldnn anberaumt. Es werden daher alle diejenigen, welche aus was immer füreiiM Grunde Ansprüche an die Gantmasse machen wollen, aufgesor. den, solche in der angesetzten Tagfahrt, bei Vermeidung «s Ausschluffes von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevell» «nächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden, und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder Unterpfandsrechte zu bezeichnen, die der Anmeldende geltend machen will, mit gleichzeitiger Vorlegung der Bewcisurkunden oder Antretung des Beweises mit aridu» Beweismitteln. Damit wird noch die Anzeige verbunden, daß in der Tagfnhrt ein Maffepffeger und ein Gläubigerausschuß ernannt, und Borgte. Nachlaßvergleiche versucht werden sollen, mit dem Beisatze, daß in Bezug auf Borgvcrgleichc und Ernennung des Masse- pflegers und Gläubigerausschusses die Nichterscheinenden als da Mehrheit der Erschienenen beitrctend angesehen werden sollen. Mannheim, den 19. Febr. , 833 - Größherzogliches Stadtamt. Srff. Durlach. fSchuldenliquidation. 1 Christian Rausch, Bürger und Bauer, und seine Ehefrau Katharine, geb. Stephan von Weingarten, »vollen nach NordamcM auswandcrn. > Wer eine Forderung an dieselben zu machen hat, muß stickt Donnerstag, den ,4. März l. I., früh 9 Uhr, auf hiesiger Oberamtskanzlci gehörig anmeldm, Ui Vermeidung der sonst entstehen mögenden Nachtheile. Durlach, den so. Febr. , 833 . Größherzogliches Oberamt. B a u m ü l l e r. vclr. Dokz. Durlach. fS ch u l d e n l i q ui d a t i 0 nJ Nachbenannii Personen von Weingarten: ») Christoph S ch u m a ch er, Bauer, und dessen Eheste» Margarethe geb. Jordan nebst 2 Kindern, k>) Michel Jordan, Wiitwer, e) Georg Jakob Schumacher, ledig, wollen nach Nordamerika auswandern. Wer eine Forderung an dieselben zu machen hat, muß solch» Donnerstag, den 14. März l. I., früh 9 Uhr, auf hiesiger Oberamtskanzlei gebörig verbringe» bei Vermeidung der sonst entstehen mögenden Nachtheile. Durlach, den ig. Febr. i 833 . Größherzogliches Obcramt. B a u in ü l l e r. vllk. Vokz. Gernsbach. (Entmündigung.) Dem Haiidelsm-m» Alois Haitz von Fordach wurde wegen Gcmüthskrankhett k>» Beistand nach Maasgabe des L. R. S. 499 in der Person tu Philipp Karelier von Forbach beigegeben, ohne dessen Beirvir- kung erster» weder rechten. noch Vergleiche schließen, Anlehen aufnehmen, «ngreiflrche Kapitalien erheben, noch hierüber Empfangscheine geben und Güter veräussern oder verpfänden darf; was hiermit zur allgemeinen Kennlniß gebracht wird. Gernsbach, den »8. Febr. , 833 . Großherzogliches Bezirksamt, v. Dürrheimb. vllt. Sturm, Aer- jur. Verleger und Drucker: PH. Macktor.'