Beilage zur Karlsruher Zeitung. Nr. 100. Wichtige Anzeige kirr Ktem-rnckerei - Inhaber. Neue Steindruckpresse erfunden von Rudolph Schlicht in Mannheim. Dem Erfinder wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baven die goldene Preiß - Medaille für Kunst und Industrie huldreichst verliehen. Schon im verflossenen Jahre habe ich mehrere Exemplare meiner Pressen versandt und darüber die günstigsten Zeugnisse erhalten. Seitdem ist es mir gelungen, die Vereinfachung des Mechanismus derselben auf einen so hohen Grad zu steigern, daß nun keine wesentliche Verbesserung mehr möglich ist. Vor einem zahlreichen Verein sachverständiger Männer aus verschiedenen Fächern habe ich m Karlsruhe die, bei einer lithographischen Presse vorkommenden Fälle, praktisch durchgesührt, wobei mir der ungetheilteste Beifall zu Thcil wurde. Das hierüber ausgefertigte, und unten bcigedruckte Gutachten gibt über die Zweckmäßigkeit und den Gehalt meiner Maschine hinlänglichen Ausschluß. In der Absicht mein Streben, für die Vervollkommnung der Lithographie, gemeinnützig zu machen, lade ich die Herren Lithographen und Liebhaber dieser Kunst hiermit zur Subscription, auf die Herausgabe meiner Presse, höflichst ein und offerire ihnen die Mcheilung derselben unter folgenden Bedingungen: 1. Die Pressen werden sämmtlich mit möglichster Solidität und Eleganz ausgeführt, und keine ausgegeben, die nicht alle Proben genügend ausgehalten hätte. 2. Sie werden auf einmal ausgegeben und zwar sobald als die uöthige Zahl von Subskribenten vorhanden ist. 3. Der Preis eines Eremplares für groß Median- sormat, womit die am häufigsten verkommenden Arbeiten abgedruckt werden können, in einer Kiste verpackt, 230 fl. im 24 fl. Fuß. Ein Eremplar für groß Royal- svrmat 300 fl. Kleinere oder größere Pressen nach Ver- hällinß. 4. Die Hälfte des Betrages wird bei Aufgabe der Bestellung, die andere vor dem Absenden entrichtet. 5. Ein mit größter Eleganz ausgeführtes Merkchen enthält die Zeichnungen und die Beschreibung der Presse, so wie die Anweisung zum Gebrauch derselben, und wird jedem Eremplar beigegcben. Ueber meine Zuverläßigkeit als Geschäftsmann hat sich das wohllöbliche Stadtamt Mannheim in nachstehendem Zeugniß ausgesprochen. Mannheim, im April 1k33. Rudolph Schlicht. Gutachten über die von dem Herrn Rudolph Schlicht in Mannheim erfunvene neue Steindruckpresse. Nach vorangegangener Einsicht einer dahier veranstalte, ten praktischen Anwendung, der von R. Schlicht in Mannheim erfundenen Steindruckpresse und nach sorgfältiger Prüfung der Presse selbst, so wie über die Zweckmäßigkeit derselben für den Abdruck der Kreidezeichnung, des Steinstiches und der gewöhnlichen Schriftplatten, ertheileu die Unterschriebenen dem Erfinder nachstehendes Gutachten: »Oie Grundsätze, worauf der Mechanismus dieser Presse beruht, sind von überraschender Einfachheit und weichen hauptsächlich von der bisherigen Observanz dadurch ab, daß die Presse dem Stein nachgibt, während dem man immer vom Steine verlangte, dieser nachzugebcn, wodurch das häufige Springen der Steinplatten unvermeidlich herbeigeführt wurde. Diese starke, unveränderliche Elasticität, und die Entfernung aller unnöthigen Reibungen, alles Hebelwerkes, der Gegengewichte und Stahlfedern, gestattet eine Leichtigkeit in der Behandlung, welche bis jetzt an den Steindruck» pressen vergeblich gesucht wurde. Für die ausgeführtesten Federzeichnungen und Steinfti- che ist diese Presse ebenso genügend, als die gewöhnlichen Arbeiten, Tabellen rc., mit einer überraschenden Schnelligkeit abgedruckt werden. Sehr interessant ist hierbei die Anwendung der Punk- turspitzen, womit das Papier, statt auf die Steinplatte, in den Rahmen angelegt wird. Die Vertheilung der Verrichtungen bei dem Abdrucken ist so gleichmäßig veranstaltet, daß keiner der beiden Drucker einen Augenblick unbeschäftigt bleibt, oder auf den andern warten muß. Die Presse beschränkt sich wegen ihrer niedlichen Form auf den kleinsten Raum, und vermöge der Einfachheit und Leichtigkeit ihrer Construktion läßt sie sich in größerer Zahl in den obern Stockwerken eines Hauses aufstellen, ohne: das Gebälk im mindesten zu gefährden. Diese sinnreiche, einfache Construktion verbärgt eine solide Dauerhaftigkeit und enthebt den Lithographen den lL- 852 »imehmlichkeiten kostspieliger Reparaturen, die bei einer komplicirten Maschine stets zu befürchten sind. Ohne die geringste Gefahr für die Presse ka nn darauf selbst die unmäßigste Spannung des Druckes gegeben werden. Auch für den Liebhaber der Lithographie wird sie eine willkommene Gabe seyn, weil man damit ohne alles Geräusche arbeiten kann und die zum Druck nöthigen Geräth- schasten sich bequem im Innern der Presse aufbewahren lassen. Ihre symetrlsche Form gestattet die Aufstellung in jedem Zimmer neben dem übrigen Ameublement.« Zur Vergleichung wurden uns die Zeichnungen und Abbildungen folgender Pressen vorgelegt. Presse des Herrn Engelmaun in Paris, wofür demselben von der Loeietö ck'vnooursAement die goldene Medaille zuerkannt wurde. Presse des Herrn Förster in Wien, worauf ihm die österreichische Regierung ein Privilegium erthcilte. Presse des Herrn Naumann in Frankfurt a. M., die nach einem englischen Muster mit vielen Verbesserungen versehen ist. Von letzterer nahmen wir von einem hier aufgeftelllen Exemplar Einsicht. Im Vergleich der vorerwähnten Pressen mit der Schli ch- ti scheu ergibt sich unverkennbar: '-Daß letztere alle Mängel der andern entbehrt, daß «sie die Vorzüge der einzelnen in sich vereiniget und «alle an Einfachheit, Dauerhaftigkeit, Leichtigkeit und «Schnelligkeit im Gebrauch übertrifft. Sie wird daher dem bisherigen Schwanken der Steindruck- preffen ein festes Ziel setzen, und wir sind der Ueberzeu- gung, daß durch diese Erfindung die Lithographie einen großen Vorschritt an Vollkommenheit erreicht hat. Karlsruhe, den 26 . März 18ZZ. Zos. Ha berstroh, Maschineubauiiieister. C. Frommes, Galleriedirector- Ernst Fries, Hofmaler. C. Th ier y, Architekt. L. Kachel, Münzwardem und Medailleur. E. W. Döll, Münzmeister und Hofmedailleur. H. Abresch, Mechanikus- Wm. Cre uzbau er, Kupferdruckerei--Inhaber. P. .Wagner, Lithograph. W. Hasper, Buchdruckerei-Besitzer. Ich Eudesuuterzcichneter arbeitete in Beiseyn einer zahlreichen Kommission von Sachverständigen mit Hrn. Schlicht an dessen neu erfundenen Steindrnckpreffe; es kamen auf die Stunde 150 Abdrücke. Ohne der Wahrheit im geringsten zu nahe zu treten kann ich bezeugen, baß diese Presse meine Erwartungen bei weitem übertraf. Oie bewundernswürdige einfache und dauerhafte Construktion, verbunden mit der Leichtigkeit, mit welcher man ohne alle Anstrengung damit arbeitet, und ihre eminente Kraft, stellt alle bisher bestehende derartige Maschinen in Schatten, und ich habe die volle Ueberzeugung, daß zwei geübte Arbeiter ohne große Anstrengung des TagS zwei tausend Abdrücke (Schreibpapier Große) lief«» können. Karlsruhe, den 26 . Marz 16ZZ. W. Hasper, Buchdruckerei - Besitzer. Mannheim, den 2 . April iSZZ. Das großherzoglich badische Stadtamt. Mannheim. St. A. Nr. 5152. Dem hiesigen Bürger und Stein- drucker Rudolph Schlicht bezeugen wir pflichtgemäß, daß er uns als ein vollkommen zuverläßiger, solider, sich seiner Kunst und seinem Gewerbe mit aller Liebe hingehender Geschäftsmann bekannt ist, und in dieser Hinsicht alles Vertrauen verdient. Der Stadt - Director vckt. Are ans. Literarische Anzeigen. Hoffmami's Leitfaden der Geographie. Bei Unterzeichnetem erschien so eben: Allgemeine Erdbeschreibung für Schulen, ein Leitfaden für Lehrer und Lernende, von K. Fr. Vollr. Hoffmann. 264 Seiten, gr. 8 ., eleg. geh. 54 kr. Der Name des Verfassers möge für den Werth dieses Schulbuchs Bürge seyn; der Verleger hat es an schöner, solider Ausstattung nicht fehlen lassen, und einen so ausserordentlich billigen Preis gestellt, daß es sich auch in dieser Hinsicht zu Einführung in Schulen ganz besonders eignet. Ich bitte hiermit die Herren Schulinspektvren und Lehrer der Erdkunde, sich Hoffmann's Leitfaden zm Prüfung von der nachstgelegenen Buchhandlung verlegen zu lassen, und hege die feste Ueberzeugung, daß dieses Buch — ihren Erwartungen gewiß entsprechend! — zu Verbreitung der wichtigsten Kenntnisse mit Erfolg wirken und dadurch den Fleiß des Herrn Verfassers lohnen wird. Stuttgart, im Marz 1833. Carl Hoffmann. Zu finden in Karlsruhe bei Marx, Braun und Macklot. Gemeinnützige Schrift. In allen Buchhandlungen ist zu haben, in Karlsruhe bei G. Braun. Ich. Heinr. Roth's unentbehrlicher Rachgeber in der deutschen Sprache für Ungelehrte, sowie für das bürgerliche und Geschäfts- lck'n überhaupt; oder Anweisung, sich schriftlich und mündlich, ohne Kcnntniß und Anwendung der grammatischen Regeln, sowohl im Allgemeinen) als in allen mkeimnenden Fällen, im Deutschen richtig auszudrücken und jedes Wort ohne Fehler zu schreiben. Mit besonderer Berücksichtigung des richtigen Gebrauches der Wörter mir, mich, Ihne», Sie, dem, den n. s. w. Ein nützliches Hülfsbuch für Jedermann. In alphabetischer Ordnung. Zweite Auflage, gr- 8. Geh. Preis 1 fl. 12 kr. Stuttgart. sSechste Verlosung würtem- bcrgischer Creditvereinsobligationen.s Der Tilgungsfond des Creditvcreins hat theils wegen erfolgter Kapitalaufkündigungen, theils wegen der planmäßig jährlich zur Einlösung von Obligationen bestimmten Summe über 51,900 fl. zu verfügen. In Folge der heute in Gegenwart des K. Regierungs- komiiiissärs und des Bevollmächtigten der Vereinsgläubi- gcr geschehenen Verloosung werden die mit den hienach bezeichnten Nummern versehenen Obligationen am 1. Oktober 1833 zurückbezahlt, und zwar: von Dir. ü 1000 fl. die Nummern: 9. 20. 41. 119. 131. 135. 152. 158. A3. 225. 254. 255. 308. 323. 328. 330- 347. 452. 459. 489. 499- 505. 508. 577. 614. 618. 707. 809. von Dir. .4. Ä 500 fl. die Nummern: 56. 76. 90. 95. 98. 100. 123. 241. 288- 301. 333. 411. 412. 443. 490. 498. 592. 619. 643- 676. 701. 707. 713. 717. 722. 737. 769. 816. 9V5. 922. 1026. 1059. von Is.it. 3 100 fl. die Nummern: 10. 12. 27. 36. 37. 58. 92. 97. 104. Ul. 157. 432. 451. 608. 669. 684. 690- 696. 703- 774. 808. 810. 813. 835. 839. 908. 945. 958. 1001. 1063. 1066. 1073. 1094- 1113. 1192. 1221. 1227. 1248. 1254. 1286. 1325. 1344. 1357. 1404. 1431. 1445. 1462. 1510. 1559. 1563. 1606. 1633- 1644. >715. 1730. 1766. 1801. 1821. 1839. 1843. von Dir. L. ä 1000 fl. die Nummern: 108. 268. 281. von Dir. D. ü 500 fl. dir Nummern: 134. 265- 339. von Dir. L. ä 100 fl. die Nummern: 240. 368. 415. 465. Die Besitzer dieser zur Einlösung bestimmten Obligationen werden ersucht, sich spätestens bis 1. Sept. d. I. gegen die hiesige Kasse, oder gegen eines der in den Obligationen aufgeführten Wechselhäuser zu erklären, ob sie den baaren Betrag, und bei welchem dieser Häuser sie solchen erheben wollen, oder ob sie es verziehen, jene zur Rückzahlung bestimmten Kapitalien gegen 4 pCt. tragende Pfandbriefe nmzutauschen. Diejenigen, welche sich bis 1. Sept. d. I. nicht erklärt haben, können den Betrag ihrer Obligationen nur bei der Vereinskasse, und zwar allein baar in Empfang nehmen. Sowohl die Zahlung, welche auf Verlangen des Gläubigers auch sogleich erhoben werden kann, als die Umtauschung geschieht gegen Rückgabe der Obligationen und der noch unverfallenen Zinskoupons. Jedenfalls hört die Verzinsung jener verlosten Pfandbriefe mit dem 1. Oktober d. I. auf. Folgende Obligationen von der 2ten, 3ken und 4ten Verlosung, nämlich: von der 2ten Verlosung (26. Juni 1830) Dir. L. ä 100 fl. Nr. 104. von der 3ten Verlosung (28. April 1831) Dit. 1^. ä 1000 fl. Nr. 945. 948. „ » ä 100 fl. " 164. von der 4ten Verlosung (28. Merz 1832) Dir. ä 1000 fl. Nr. 306. 565. ,, ,, » 500 fl. „ 117. 835. „ „ ä 100 fl. 124. 334. 719. 944. 954. 955. 1l20. 1198. 1285 1465. 1640 1662. 1718. Dir. L. ä 100 fl. Nr. 72. 143. 256. 279. wurden bis jetzt noch nicht eingezogen, und deren Inhaber werden hiemit abermals darauf aufmerksam gemacht, daß sie ihre, beziehungsweise am 1. Jan« 1831, 1. Nov. 1831 und 1. Okt. 1832 verfallenen Kapitalien erheben, und fernere Zinsverluste vermeiden möchten. Stuttgart, den 28. März 1833. Der Verwaltungsansschuß des Würtembergischen Creditvereins. Gengenbach. sAufforderung.j Der Herr geheime Rath Reich in Karlsruhe hat seit dem Jahr 1828 4000 fl. Kapital, welche derselbe zum Betrieb des Amalienbergwerks in Mosbach zu Nordrach der Gewerkschaft lehnungsweise vorzeschoffen hat . an letztere zu fodern. In Bezug aus die von dem Central-Ccmitä des genannten Bergwerks in der Karlsruher, Freiburger und Mannheimer Zeitung an die Gewerkschaft ergangene Aufforderung vom 31. Jänner v. I., sich für den Fortbetrieb und die Leistung der dazu erforderlichen Zubusen zu erklären, welche jedoch nicht eingekommen seyn sollen, hat nun der Herr Gläubiger bei diesseitiger Stelle 1) um die Eintragung seiner Forderung auf das Nutzeigenthum der Amalien-, Karl-und Stepanien - Stollen, so wie auch die dazu gehörigen liegenschastlich zu fahrenden Gegenstände in das Nordrachex Unterpfandsbuch, 8Z4 2) um die Einweisung in den provisorischen Besitz des Nutz- cigenthums genannter Bergwerke und der dazu gehörigen beweglich und unbeweglichen Gegenstände, endlich 3) rnn die definitive eigenthümliche Zuweisung dieser Bergwerke — und was an Liegenschaften und fahrenden Gegenständen dazu gehört, und bisher der Gewerkschaft eigenthümlich angehört habe, dahier angesucht. Indem man dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, wird nicht nur jedes einzelne Mitglied insbesondere, sondern auch die Gewerkschaft im allgemeinen aufgefordert, innerhalb 6 Wochen von heute an — ihre etwaigen Einsprachen dagegen, und allen- fallfige ältere und ähnliche Ansprüche auf diese Bergwerke anher anzuzeigen und geltend zu machen. Ebenso werden auch alle diejenigen, welche nicht zur Gewerkschaft gehören, Forderungen und Ansprüche auf diese Bergwerks «der Gewerkschaft zu machen haben sollten, aufgefordert, in derselben Zeit solche dahier vorzutragen, und unter Vorlage der Beweisurkunden an die letztere geltend zu machen, andernfalls nach Ablauf dieses Termins dem Gesuche des Gläubigers Herrn geheime Rath Reich entsprochen, und derselbe in den eigenthümlichen Besitz aller bisher der Gewerkschaft eigenthümlich zugestandenen Liegenschaften, Gerätschaften und vorräthigen Erzen eingewiesen werden wird, sofort die sich nicht gemeldet habenden den durch Unterlassung der Anmeldung etwaiger Ansprüche innerhalb des festgesetzten Termins ihren zugehenden Schaden sich selbst beizumessen haben. Gengenbach, den 1. April 1833. Großhcrzogliches Bezirksamt. Bossi. Offenburg. sHausversteigerung.) Gemäß verehrli- chen oberamtlichen Erlasses vom 3. Jänner d. I. Rr> 21. sollte am Samstag den 30. v. M. Nachmittags 2 Uhr das dahier in der Gerbergasse einerseits Taver Kirchners Erben, anderseits Johann Maier gelegene, der Franziska Rubi, Ehefrau des Küfermeisters Joseph Schaible dahier gehörige zweistöckigte, unten mit Stein, oben mit Holz aufgeführte Wohnhaus sammt Hof, Scheuer, Stallung, Trott und Garten von einem beiläufigen Flächeninhalt von 3)8 Morgen auf diesseitigem Gemeindehaus versteigert werden. Da aber der Schätzungspreis bei der Versteigerungstagfahrt nicht erreicht wurde, so wird nach den U. 1048 und 1050. der Bollstreckungsordnung am Samstag, den 4. Mai Nachmittags 2 Uhr auf hiesigem Gemeindehaus eine zweite Versteigerung vorgenvmmcn werden, wozu man die Liebhaber mit dem Bemerken einladet, daß der endliche Zuschlag um das sich ergebende höchste Gebot erfolgen wird, auch wenn solches unter dem Schätzungspreise bleiben würde. Offenburg, am 3. April 1833. Bürgermeisteramt. K. Burger. Gengenbach. sHausversteigerung.j Aml29. April d. I. Nachmittags 2 Uhr wird von der Verlassenschaft des Bierbrauers Franz Kayser in Gegenbach ein zweistöckiges neu erbautes Haus sammt Bierbrauerei, Scheuer, Stallung und Garten auf dem Gemeindehaus" öffentlich versteigert werden. Unter dem Hause befinden sich 3 gewölbte Keller, dasselbe ist sehr geräumig, und kann der vortheilhasten Lage wegen, zu jedem Etablissement verwendet werden. Fremde Steigerer müssen Vermögenszeugniffe Herdringen- - Gengenbach, den A) März 1833. Bürgermeister Schmitt. Wiesloch. sHausversteigerung.j Das dem israeliii- schen Bürger Herz Hirsch Handelsmann dahier zugehörige, i« der Schloßgasse liegende zweistöckigte Wohnhaus nebst Scheu«, Stallung und Hof, wird Dienstag, den 23. April d. I. Nachmittags 3 Uhr auf dem Rathhause dahier öffentlich versteigert, wobei der endgültige Zuschlag sogleich erfolgt, wenn der Schätzungspreiü erreicht wird. Wiesloch, den 23. März 1833. Bei Verhinderung des Bürgermeisters. H. Dussel, Gemeinderath. vckt. Frenzburg. Hornberg. (Schuldcnliquidation.) Aler-nit« Jäkle von Büchenberg ist gesonnen nach Nordamerika autju- wandern, und eS werden deshalb seine sämmllichen Gläubig« aufgefvrdert, bei der am Mittwoch, den 17 . April d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf der hiesigen Amtskanzlei abziihaltente, Schuldenliquidation ihre Ansprüche um so gewisser geltend zu macken, als ihnen sonst zu keiner Befriedigung geholfen nur, den kann. Hornberg, den 21 . März , 6 ZZ. Großherzogliches Bezirksamt. Böhin e. Schopfheim. sSchuldenliquidation.! Gegen Fritz Vaier von Nicdertegernau wird Gant erkannt, und Tagfahrt zur Schuldenliquidation auf Dienstag, den 2 Z. April d. I., Vormittags 6 Uhr, in diesseitiger Amtskanzlei «»geordnet, wobei alle diejenigen, welche Ansprüche an die Gantmassc machen wollen, solche bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse anzumclden, un» zugleich die etwaigen Verzugs- oder UnterpsandSrechtc, dik jie geltend machen wollen, zu bezeichnen Zugleich soll ein Borg- oder Nachlaßvergleich versucht und ein Moffepfleger und Gläubigerausschnß ernannt werden. In Bezug auf den Borgveraleich, die Ernennung des Miss,- Pflegers und Gläubigerausschusses werden die NiLttrichkinente» als der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werdeu. Schvpfheim. den 20 . März , 8 Z 5 . Großherzoaliches Bezirksamt. Rett lg. vllt- Sievert, A. j. Schopfheim. sAufs 0 ri> erung.j Bei dem im vorig«, Jahre, in der Behausung des Altvogl Greiner zu Gerßdach, statt gehabten Brand giengen die dort aufbewahrten Unterpfandsund Gewährbücher gänzlich zu Grunde, daher dieselben wieder neu hergestellt werden müssen. Demnach werden alle Jene, welche Pfand - und Vorzugsrechte auf Liegenschaften, in der Gemarkung Gersbach anzuMecken haben, hiermit aufgefordert, ihre darüber in Händen habende Urkunden, entweder in Original! oder beglaubigter Abschrift der Kommission zu Gersbach am 22., 23. und 24. April d. I. so gewisser darzulegen, als sich vre nicht erscheinenden Gläubiger die aus unterlassener Anmeldung entspringenden Nachtheilen selbst beizumessen haben. Schopsheim, 20. März 1833. Groherzogliches Bezirksamt» Rettig.