13 Beilage zur Karlsmtzer Leitung Mo. Samstag, den 13. Januar 1838. z Großherzogthum Darmstadt. ! Darmstadt, 2. Jan. Das Duell mit seinen Ver- j anlassungen und Folgen war von jeder eine Aufgabe, i welche die Gesetzgeber und Pbilosopben beschäftigte, und > Zeitungsartikel weisen von Zeit zu Zeit über einzelne Er- i scheinungen berichtend nach, daß es noch bis auf diesen 'Tag die Quadratur des Zirkels ist. Keine Gesetzgebung wagte es, das Duell ausdrücklich für straflos zu erklären, und die Legislaturen, welche, einen Anlauf nehmend, sich entschlossen, den Zweikampf zu verplanen, fanden später, daß es besser gewesen wäre, es beim Alten zu lassen. Als für das Großherzogthum Hessen das Mi- lirärstrafgesctzbuch, welches im Jahr 1822 berauökam, dcrathen wurde, stießen die Redaktoren natürlich mitten aus ihrem Weg auf Liesen Stein des Anstoßes. Jbn betrachtend, hielten sie eS für besser, ihn zu umgehen, als ihn aus dem Wege zu räumen; sie halfen sich damit, im Art. 154 zu bestimmen: „Duelle werden uach den bürgerlichen Gesetzen bestraft." So ließen sie die Aufgabe unaufgelöst, da die bürgerlichen Gesetze (d. h. das gemeine Recht, das im Großherzogthume herrscht) von dem Duelle schweigen. Vor Kurzem kam hier die Streitfrage mit ihrem ganzen Apparat und allem dem, was damit zusammcnhängt, zur Sprache. Sie wurde, ein gordischer Knoten, durch folgende Kabinctsordre des Größherzogs zerhauen, die immerhin eine Zeile in dem Geschichtsbuche der Zeit, ihrer Ansichten und Bedrängnisse ist und so IN einem Zeitblatt ihr Archiv suchen muß: „Das von mir niedergesetzte Ehrengericht hat in Bezug auf den Sekonde- lieutenaiN * seine Meinung einstimmig dahin ausgesprochen, daß sich derselbe durch die dem Sekondclieutenant * * ohne alle schuldhafte Veranlassung von Seiten deS letzlern zugesügte thätliche Beleidigung des Offizicrstandes unwürdig gemacht hat. Ich billige vollkommen den Grundsatz, daß ein Offizier, welcher sich so weit vergessen kann, einen andern Offizier thätlich zu beleidigen, Gesinnungen an den Tag legt, die mit der Würde und der Ebre deS Offizicrstandes in geradem Widerspruche stehen. Ich finde mich daher bewogen, den Sekondclieutenant * aus Minen, Dienste zu entlassen. Sollte künftighin wider Lerhoffen ein Fall dieser Art wiederkehren, so soll der Beleidiger sogleich vor Gericht gestellt werden und die ganze Strenge des Gesetzes fühlen. Für den Beleidigten sowohl, als für das Offizicrkorps gibt es, wie in allen, so besonders in derartigen Fällen, keine andere und keine vollständigere Genugthuung, als diejenige, welche in meiner Verfügung oder in dem strafenden Ausspruche des Gerichtes enthalten ist. In Betreff des Sekondelieute- nants * * finde ick dasjenige Gutachten, welches aus der Mehrheit der Stimmen gezogen worden ist, mit den Motiven, welche von einem Theile der Mitglieder des Ehrengerichtes ihrer Abstimmung bekgcfügt worden sind, nicht in Uebereinstimmung und kann die Gründe nicht anerkennen, die von denjenigen Mitglievern angeführt worden sind, welche die Ansicht geäussert haben, daß der Sekondelicutenant * * als Offizier nicht fortdienen könne. Indem ich Ließ erkläre, versteht es sich von selbst, daß es nur als Widerstreben gegen meinen Witten erscheinen könnte, wenn fernerhin eine andere Ansicht auf irgend eine Weise zu Tage gelegt werden sollte. Am wenigsten will ich die Möglichkeit amiehmcn, daß die vorliegende Sache den Anlaß zu weitern Gesetzwidrigkeiten geben könnte. Hinsichtlich des Zweikampfes zwischen den Se- kondelieutcnants * und**, sowie hinsichtlich alles dessen, was in Folge desselben vorgekommcn ist, finde ich mich durch die vorliegenden Umstände für diesmal bewogen, die Untersuchung, welche deßfaüs den Bestimmungen des Militärstrafgesetzbuches zufolge stattzufiudcn hätte, hiermit niederzuschlagen; aber ich erkläre zugleich meinen bestimmten Willen, daß in Zukunft bei etwa vvrfallenden Duellen oder Versuchen dazu in meinem Militär nach den bestehenden Gesetzen verfahren, daß mithin jedesmal sogleich die gerichtliche Untersuchung angeordnet und daß von den Militärgerichten lediglich nach jenen Gesetzen erkannt werden solle, indem es alsdann blos mir aiiheimgestellr bleiben muß, ob, in welchen Fällen und in welchem Maaß ich mich etwa bewogen finde, im Wege der Gnade auf eingereichte Gesuche oder Empfehlungen Rücksicht zu nehmen, ich gebe mich indessen gerne der Erwartung hin, daß meine Offiziere meiner so wohlmeinenden als ernsten Ermahnung Gehör geben und ihr Leben, das sie auf meinen Ruf für Thron und Vaterland dahinzngebcu gelobt haben, nicht im Widerspruche damit wegen persönlicher Zwiste und Ehrenhändel aufts Spiel setzen werden. Die §§. 18 und 19 des Dicnstreglements zeichnen den einzigen und richtigen Weg vor, welcher znr Verhütung und Erledigung solcher persönlichen Irrungen betrete» werden muß, und ich erwarte besonders, daß das Offizierkorps im Ganzen, wie in den einzelnen Regimentern und Korps, einen Ruhm darin finden werde,' durch wechselseitige Aufsicht und durch kameradschaftliche Erinnerungen den Anlaß zu Mißverständnissen und Zwistigkeiten abzuwenden und solche, wenn sie dennoch eingetrc- ten wären, zn schlichten — beides im Sinne jeneS echten Korpsgeisics, der zu meiner Zufriedenheit und zur Ehre meines Offizierkorps jederzeit vvrgewaltet hat. Für 118 die Vorgesetzten bedarf es kaum der Hinweisung auf die ihnen obliegende Pflicht, durch Ucberwachung und Belehrung und nöthigenfalls durch den Gebrauch ihrer Autorität für den gleichen Zweck und für Verbannung der Duelle zu wirken- So sehr ich es übrigens belobe und als eines der werthvollflen Attribut- des kameradschaftlichen Verhältnisses erkenne, wenn die Offiziere sich in dem erwähnten Sinne gegenseitig überwachen und an ihre Pflichten erinnern, so wenig kann ich es zugeben, daß ein Offizierkorps sich für befugt halte, einem Kameraden aus was immer für einer Veranlassung zu erkennen zu geben, daß er das Regiment oder Korps verlassen müsse, oder daß sie nicht mehr mit ihm zu dienen vermochten. Es liegt zu klar vor Augen, daß ein solches Verfahren ein Eingriff in die Rechte des Kriegsherrn seyn würbe, als daß es mehr als dieser Erinnerung bedürfen sollte, um ähnliche Vorkommnisse, welche sonst nachdrücklich gerügt werden müßten, für die Zukunft zu verhüten. Ich befehle, daß gegenwärtige Ordre meinem gesummten Offizierkorps bekannt gemacht und daß nach dem Inhalte derselben in allen vorkommenden Fällen verfahren werden solle" (Leipz. Mg. Ztg.1 R-digirt unter Verantwortlichkeit von PH. Macklvt. ck.M »i ------------- "» M l Weihnachtstiftung. Zn der Weihnachtsiiftung sind ein Stipendium erster, und zwei Stipendien zweiter Klaffe zu vergeben. Wir bringen diese« mit Hinweisung auf die. in Nr. 264 der Karlsruher Zeiiung vom Jahr 1826 geschehene Bekanntmachung andurch zur öffentlichen Kenntniß. mit dem Bemerken: daß die Bewerber sich längsten« bi« zum I. Februar d- I. über die unter Ziffer 5 der erwähnten Bekanntmachung angegebenen Erfordernisse vollständig auszuweisen haben, indem sonst auf die Bewerbungen keine Rücksicht genommen werben kann. Die Stiftungsurkunde kann bei diesseitiger Stelle eingesehen werden. Karlsruhe, den 7. Januar 1838. Großh. Direktion dir volptechnischen Schule. Volz. , Oppenau. (Gasthautversteigerung.) Der Unterzeichnete ist gesonnen, wegen Fami- li-nverhältniffen ein andere« ersteigerte« Etablis- ^ sement kinzurichlen, daher seinen hier gelegenen mit Realschildgerechtigkeit zur Sonne unier billigen B-oingniffen au« freier Hand zu verkaufen. Der untere Stock enthält: «inen gewölbten Keller, der bisher al< Weinschenkkeller' benützt wurde, worin ohngefähr 120 Oehmle Wein angelegt werden können; daneben ein Lagerhaus, ein einfacher und 2 doppelte Ställe für ohngefähr 80 Stück Vieh. D-r 2te Stock enthält: ein« Wirthstube, 24 Fuß in'« Gevierte, mit einem Komtvir. ^ eine Küche mit gutem Brunnen und einer Speisekammer; weiter: 3 tapezirte Zimmer, wovon einet heizbar, einen klei. nen Saal neben der Wirthstube, daneben ein heizbare« Schlaf, zimm-r, ein heizbare« schöne« Gastzimmer und Tanzboden. Der 3te Stock enthält: einen tapezirten Saal, 24 Fuß in'« Gevierte, 2 heizbare schöne Zimmer; ferner: eine Küche, ein tapezirte« Gastzimmer. 3 gemeine Kammern und eine Rauchkammer. Oekonomiegebäude — wobei ein Gemüsegärtchen — bestehend: au« einem guten A Ver, worin 3,000 Oehmle W-in und einem solchen, worin 1,000 Oehmle Wein eingelegt werden können, einer mit Steinen geplatteten Scheuer, einem Stall für 10 Stück Pferde oder Kühe, einem Futtergang. einen Stall für 10 Stück Pferde oder Kühe, einem gut eingerichteten Gemüsekeller. Alle« ist unter einem Dach, oben hinlänglich Play für Heu und Stroh; dabei befinden sich ein bequemer Hof, Dunglege und 2 Schweinställe. Auf Verlangen kann auch abgegeben werden: Silber, Zinn, Porzellan, Betten. Getü», Fässer, Heu. Schrein-und Gla«. werk, auch einige der besten Wiesen. Oppenau, den 7. Januar 1838. Ludwig Ignaz Zock er st, Sonnenwirth. Pforzheim. (Holzverkeigerung.) Au« Domänenwalbungen, Forstbezirk« Berzhausen, Distrikt Höchberg, werden durch Bezirksfö, ster Becker versteigert Montag, den 15. Januar d. I.: 7 Stämme eichene« Bau- und Nutzholz, 1 forlener Klotz, 266'/. Klafter buchene« Gcheiterhvlz, 6 >. eichene« 3'/. », forlene« „ 47'/, » buchene« Prügelhvlj, 9'/. " gemischte« Klotzholz. Dienstag, den 16. Januar d. Z.: 7,150 Stück buchene Wellen, S2S » gemischte -- Die Zusammenkunft ist jeden Tag, früh halb S Uhr, im Hoch- berg auf der Ochsenstraße beim Kreuzwege. Pforzheim, Len 5. Januar 1838. Großh. badische« Forstamt. ». Gemmingen. Nr. 1,943. Schwetzingen. (Holzversteigerung.) In den Domänenwaldung-n der Bezirkeforstei W!e«lvch werben durch den Bezirkförster Seidel in kleinen Lovtabtheilungen gegen baare Zahlung versteigert am 17. und 18. d. M- >m Distrikt Sallengrund bei Unterhof: 146'/, Klafter eichene« Scheiterholz, 62'/, » buchene« „ 2 „ sorlrne« 1 » aspene« ,, '/, » eichene« Prügelhvlz, 2,625 Stück gemischte Wellen, 4 Stämme Hollänbereichen. 15 » Bau - und Nutzholzeiche», 6 " buchene« Nutzholz; wozu sich die Liebhaber, früh 9 Uhr. auf dem Schlage einfinde» wollen. Schwetzingen, den 7. Januar 1838. Gioßh. badische« Forstamt. F. Velten. vär. Aipperlin. Nr. 5,903. Stühlingen. (Versteigerung einge- schwärzter Maaren.) Von den bei diesseitigem Hauptzoll- amte gelagerten, mit Umgehung der Eingangtabgaben in « Zoll vereinsgebiet eingebrachren Waaren, werden Donnerstag, den 18. Januar 1838, Vormittag« 9 Uhr. aachbezeichnete dahier in öffentlicher Steigerung verwerthet, und, wenn die S«ätzung«preise erlöst find, gegen baare Zahlung so- gleich zugeichlagen: 234 Pfund Seidenwaaren, 119 155 Pfund Halbseidenwaaren, 574 « Baumwollenwaaren, '/» -- Wollenwaaren, 15 » Kupfer -» Messing - und feine Stahlwaa- ren, worunter 2 neue Maschinen aut Messing für Hutmacher zum Hutdeschueiden und 28 Päckchen Huischnallen begriffen, 8 -- papierene Hutschilde, 5'/» ,, Saffianleder, 3'/» » grobe Bürnenbinderwaare, 2 -- Darmsaiten. Der abgeschätzte Werth dieser Waare» ist von großer Bedeutung und unter den Seidemvaaren sind Zeuge aus Levanlin, dann ganr vorzüglich schöne Bänder von jeder Breite in allen Farben, unter den Halbseidewaaren aber mehrere Stücke Felbel für Hut- macher enthalten. zu dieser Versteigerung werden alleafallsige Liebhaber höflich «ingeladen. Stühliagen, den IS. Dez. 1837. Großh. badlsche« Hauptzollamt Oberinspektor. HaupizvllamiSverwalter. HauptsamtSkontroleur. Kromer. Lumpp. Gamer. Nr. 22,400. Darlanden (LandamtS Karlsruhe.) (Zwangsversteigerung.) Nach richterlicher Verfügung vom 12. Dez. r. 3.. Nr. 16,883, wird Dienstag, den 23. Januar 1838, Vormittag« 10 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Darlanden nachbenannte Liegenschaft dortiger Gemarkung, welche dem Hirschwirth Adam Hauff in Darlanden gehört, erkannter Gant wegen, öffentlich »ersteigert, nämlich: ein zweistöckiges Wohn - und Gastwirththau« mit der Real- schildwirthschaftSgerechkigkeit zum Hirsch, und mit einem Kel- ler, 3 Zimmern, 1 Küche und Küchekammer, SchlachthauS und Metzig im untern Stock, zwei Tanzsälen und 4 Zim- , mern im zweiten Stock, geräumigen Speichern. Viehstall und Scheuer, nebst Garten und Hofraum. 79 Ruthen enthaltend, in der »ordern Gaffe, neben Johanne« Schwall und Anton Schneider 1. SchätzungSpreiS 6,500 fl. Diese« wird mit dem Beisatz bekannt gemacht: baß der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der SwätzungSpreit erreicht wird, und baß auswärtige Steigerer sich mit legalen Zeugnissen über ihre Zahlungsfähigkeit autweisen müssen. Karlsruhe, den 21. Dez. 1837. Großh. badisches LandamtSrevisorat. Rheinländer. *>1t. Reich. Nr. 23,375. Oberkirch. (Bekanntmachung.) Andrea« Panter von Oberdorf, Bürgermeisteramt« Oberkirch. schuldete aat Pfanduikunbe vom 28. Noo. 1828 die Summe von 200 fl., zu 5 päl. verzinslich, an die minderjährigen Kinder d-S Zirwk Walz ,on Sulzbach, Bürgermeisteramt« Lautenbach. Ausweis Ler vorliegenden Quittungen ist Kapital mit Zinsen zurückbezahll; die PsanLurkunde wird aber vermißt. Auf Ansuchen de« Andreas Panter wird diese« zur öffentlichen Kennlmß gebracht, und Jedermann gegen den Erwerb dieser Urkunde gewarnt. Oberkirch, den 15. Dez. 1837. Großh. badische« Bezirksamt. ». Jagemann. vflt. Borger. Nr. 2,536. TauberbischofSheim. (Aufforderung.) Der ledige, am 4. Dezember 1764 geboren» und wegen Blödsinn« unter Kuratel gestellt gewesene KaSpar Reidwieser ist am 26. Mai 1837 gestorben. Seine dahier wohnenden Verwandt« mütterlicher Seit« haben sich bereit« zur Empfangnahm» der m cuca 171 fl. bestehenden Verlassenschaft gemeldet, da aber de« Erblasser« Vater, Johann Heinrich Reidwieser, welcher am 20. April 1768 verstarb, nicht von hier gebürtig war, so können die Anver- wandten de» Erblasser« väterlicher Seit« dahier nicht auSgemil- telt werden; dieselben werben daher aufgefordert, sich binnen 3 Monaten bei diesseitiger Stelle zu melden . und ihren Verwandtschaftsgrad durch legale Zeugnisse nachzuweisen, entgegengesetzten Falls zu gewärtigen, daß die Verlaffenschaft nach Ablauf diese« Termin« denen sich gemeldet habenden mütterlichen Verwandten ohne weiter- autgefolgt werden soll. TauberbischofSheim, den 16. Dez. 1837. Großh. badische« AmtSrevisorat. Kempf. vär. Drmvlb. Nr. 14,854. Weinheim. (Aufforderuna.) In dem Unterpfandsbuche der Stadt Weinheim, Band III. pag. 748, findet sich ein Eintrag vom 17. No». 1807, wonach die nunmehr verstorbenen Peter Keller'« Eheleute von hier den ebenfalls verstorbenen Küfermeister Heinrich Schey von hier ein Kapital von 30l fl. 25 kr. schuldeten. Da nun die Erben der Peter Keller'« Eheleute behaupten, daß diese Schuld durch die Keller'schen Eheleute abgetragen worden sey, ohne jedoch eine Quittung verlegen zu können, so werden die gesetzlichen Erben de« ehemaligen Gläubiger«. Käfermeister Heinrich Schey, deren gegenwärtiger AufenthaliSort hierorts unbekannt ist, hiermit aufgefordert, ihre allenfallsigen Ansprüche, die sie an jraglichen Eintrag geltend machen zu tön- nen glauben, innerhalb 6 Wochen bei der unterfertigten Stelle zu begründen, widrigenfalls der gedachte Eintrag für erloschen erklärt und dessen Strich sofort bewirkt werden würde. Weinheim, den 7. Dez. 1837. Großh. badische« Bezirksamt. Beck. vstt. R. N. Pfeiffer, Akt. jur. St. Blasien. (Aufforderung.) Oer schon seit gerau- wer Zeit an unbekannten Orten abwesende Michael Bauer von Mezenschwand-Hinterdorf, ist zur Erbschaft de« am 5. d. M. allda verstorbenen ledigen Salel Bauer berufen. Derselbe wird aufgefordert, binnen drei Monaten um so gewisser zur Empfangnahme der genannten Erbschaft sich dahier zu melden, alS letztere sonst lediglich auf diejenigen gewiesen würde, welchen sie zukäme, wenn er beim Tode bet Erblasser« gar nicht mehr am Leben gewesen wäre. St. Blasien, den 13. D-zember 1837. Großh. badische« AmtSrevisorat. Lang. Mannheim. (Vorladung.) In Sachen de« grvßherzvg- lichen DomänenfiSku«, Kläger, Appellanten. Oberappellanken, gegen di« Kinder des verstorbenen Domänenverwalters Abele zu Off-nourg, namentlich den Apothekergehülfen August Abele, Beklagten, Appellaten. Oberavpellaten, Nichtigkeit der Uebertra- gung einiger Aktivposten betreffend , wird der beklagte Oberap- pellat August Abele hiermit benachrichtigt, daß großkerzvglicher DomänenfiSku« gegen da« Urtheil det Hvfgerichtt de« M'ttelrhein- kreise« vom 10. Juni d. I., wonach der klagende großherzoglich« Fisku« mit seiner Klage, unter Verfällung in die Kosten, abge- wiesen worden, die Oberberufung dahier eingeführt habe, mit der Bitte, da« hofgerichtlich« Urtheil dahin abzuändern, daß der grvßherzogliche Fisku« nur angebrachtermaßen ab- zuweisen, die Beklagten aber in die Kosten dritter Instanz zu verfallen seyen. Diese Sache ist nunmehr zur mündlichen Verhandlung auSgeseyt, wozu der Beklagte, Oberap. pellat, bei Vermeidung de« Ausschlusses mit seiner Vernehmlas. sung und RechiSauSführung, mittelst einet bevollmächtigten An- 120 «alt- zu erscheinen hat.' Zugleich wird demselben ausgegeben, nach Maaßgabs der §. 27S folgende der Prozeßordnung, einen dahier wohnhaften Gewalthaber mittelst öffentlicher Urkunde zum Empfang aller Einhändigungen, welche nach den Gesetzen der Parthie selbst, oder in deren wirklichem Wohnsitze geschehen sollen, um so gewisser binnen 6 Monaten zu ermächtiqen, als sonst Li« Ernennung eines solchen Gewalt- Habers auf Gefahr und Kosten des Abwesenden vom Gerichtshöfe geschehen wird. Mannheim, den 18. November 1837. Grvßh, badischer Oberhofgericht. Frhr. v. Stengel. vät. Muncke. Nr. I3,Z5S. Säckingen. fAufforderung.) Der Anno 1788 geborene Bernhard Schlachter von Herrischried ist schon über 36 Jahre an unbekannten Orten abwesend, weßhalb derselbe, auf Ansuchen seiner nächsten Anverwandten, aufgefordert wird, binnen Jahresfrist um so gewisser Nachricht von sich zu geben, als er sonst für verschollen erklärt und sein in 465 ff. 42 kr. bestehende« Vermögen an dessen hiervrt« bekannte gesetzliche Erben in fürsorglichen Besitz ausgefolgt werden würde. Säckingen, den 13. Dezember 1837. Großh. badische« Bezirksamt, v. Weinzierl. Nr. 2,732. Hüfingen. (Erbvorladung.) Am 23' v. M. starb zu Donaueschingen die ledige Theresia Ringgenbach mit Hinterlassung eines öffentlichen letzten Willens vom 22. August d. I., worin nur über einen Theil ihres Nachlasses verfügt ist, und wonach also der übrige Theil auf deren gesetzliche Erben sich vererbt. Da aber diese hierorts gänzlich unbekannt sind, so werden alle diejenigen, welche eine erbfähige Verwandtschaft mit Ser Verstorbenen zu dokumentiren vermögen, aufgefordert, ihre Ansprüche an die gedachte Erbmasse binnen 2 Monaten, a dato. bei diesseitiger Stelle geltend zu machen, widrigenfalls, nach Maaßgabe des vorliegenden Testaments, die Ausfolgung der Vermächtnisse an dis Legatarien statlsinden, jener Tdeil der Verlas- senschaft aber, worüber von der Erblasserin nicht dispvnirt worden. dem Staate heimfällig erklärt und durch den ausgestellten Erbvflcgrr an den grvßh. Fiskus ausgefotgl werden würde. Hüfingen, den 20. Dez. 1837. Grvßh. badisches f. f. AuitSrivisorat Zopf. Nr. 8.286. Jestetten. (Zehntablösungsvertrag.) Die großherzvgliche Domänenvsrwaltung Tbiengen hat mit der Gemeinde Bühl, wegen Ablösung des herrschaftlichen Wemzehn- tens, einen von großh. Hofdomänenkammer genehmigten Vertrag abgeschlossen. Wer einen Anspruch auf da« ZehnlablösungSkaxital zu haben glaubt, hat denselben binnen 3 Monaten, von heute an, dahier anzumelden. andernfalls aber sich lediglich an den Zehntberrchtigten zu halten. Jestetten, den 5. Dez. 1837. Großh. badisches Bezirksamt. Lugo. ,Lr. Mutz. Nr. I4S.Ü73. Waldshut. (Zolldefraudation.) Den 12. d. M., Nacht«. hat da« hiesige GrenzaufsichtSpersonal unterhalb Waldshuk von einigen Schmugglern 8 Zuckerstöcke Nettogewicht von 82'/« Pl. in zwei Säcken von roher Packleinwand, wovon der ein- mit LlL — 4, der andere aber nicht drzeichael ist, aufgeqrisfen. Wer EigenthumtansprSche an diese Wrare macht, hat solche binnen S Monaten Mwotten würdet"' " -selb, der Kschsiikatwn u». Wald«hut, den 15 Nvv. 1837. Großh. badische« 'Sezirttamt. Dreye r. Müllheim. (Präklusivbescheid.) Me Gläubiger, drin der Gant de« Joseph Rueb, I nng, von Neuenburg, in der heutigen Liquidationstagfahrt ihre Forderungen nicht angemeldet haben, werde» hiermit von^der^l'^ntmaffe ausgeschlossen. Müllheim, den II. De,. 18 H Grvßh. bad,sche« Bezirksamt. »- Re ich! in. Nr. 8.857. Adeltb «,m. (O ffene Aktuarstelle.) B-i dem Unterzeichneten Am « ist die Stelle eine« Aktuar« mit einem fixen Gehalte «vn 408 fi. erledigt, und zur bessern Einrichtung der Registratur sind 200 fi. verwillizt. Diejenigen Herren Rechtsprak- tikanten und Skribenten, welche eine von diesen Stellen überneh men wollen, b'.li ,ben sich dahier zu melden. Adeltheim. den 81. Dez. 1837. Großh. badisches Bezirktamt. Pfisterer. Sichern. (Offene Aktuarstelle.) Bei hiesigem Bezi'ks- amte ist bi« zum I. k. M. eine Aktuarstelle mit 350 fl. Gehalt, der nach Umständen bi« auf 400 fl. erhöht werden kann, ohne di» geiy-öhnlichen Accidentien. zu besetzen. Nech>«praktikanten oder rszipirte Skribenien, die solche annehmen wollen, werden hiermit eingeladen, sich bei dem Unterzeichneten Amlsvorstand zu melden. Sichern, den 7. Jan. 1838. Großh. badische« Bezirksamt. Bach. Oberkirch. (Gehülfenstelle.) Bei Unterzeichneter Stelle wird bi« 1. April 1838 die zweite Gehülfenstelle erledig!, welche mit einem Gehalt von 350 bis 400 ff. wieder zu besetzen ist; die hierzu lusttragenden und befähigten Herren werden gebeten, sich deß- wegen an den Vvmänenverwalter zu wenden. Oberkwch, den 27. Dez. 1837. Grvßh. badische Domänenverwaltung, Forst-und Amtskaffe. Gsrstner. Nr. 14,820. Neckarbischofsheim. (Bekanntmachung.) Da sich zur Empfangnahme der Erbschaft LeS verstorbenen Wittwers, Johann Obbier von Neichenbach, auf die er. ganzen« öffentliche Aufforderung innerhalb der anberaumten Frist von 3 Monaten niemand als zu dieser Erbschaft gesetzlich berufen gemeldet hat, so wird dieselbe mit 175 ff. 34 kr., nach Abzug der Kosten, dem grvßhcrzoglichen Fiskut al« zugehörig erklärt, und demselben überwiesen. Neckardischvssheim, den I. Dez. 1837. Grvßh. badische« Bezirks» mt. Benitz. Nr. 17,067. Waldshut. (Bekanntmachung.) In Sachen des Johann Huber von Schachen gegen Simon Mayer Erden von da', Forderung betreffend, wird, mit Bezug auf die Lffentliche Vorladung de« Klägers, Johann Huber, vom 14. Juli d. I. zur Urkundenpcorukiionstagfahrt vom I. Sept.. unb da hierbei Johann Huber nicht erschien, nunmehr, auf Anrufen der Beklagten, resp. ihre« Anwälte«, zufolge de« angedrohten Nechls- nachthei'l«, verfügt: S« sehen die von den Beklagten prvduzirten Quittungen rvm 8. Juni 1821 über 1.036 fl. 46 kr., vom 8. April 1822 über 22 ff., vom 26. August 1824 über 200 fl, und vom II. Mai 1828 über S16 ff. 12 kr. für anerkannt anzunehmea. Waldshut, den 18. Dez. 1837. Großh badifcke« Bezirks»« t. Metz-««. S