Beilage zue Karlsruher Zeitung Ne. 118 . Samstag, den 1. Mai 1841. Baden Karlsruhe, 1<1. April. Verordnung, die Fahrt der Dampf- und Segelschiffe, sowie der Flöße auf dem Rhein betreffend. Zur Verhütung von Unglücksfällen, welche durch die gleichzeitige Fahrt verschiedener Schiffe uud Floße auf dem Rheine entstehen können, wird auf den Grund eines Beschlusses der Zentralkoinmission für die Rheuischifffahrt vom 27. Juli 1833 (.Protokoll - Nr. 25) und im Einvernehmen mit den übrigen Rheinnferstaaten, nach erfolgter höchster Genehmigung aus großh. Staatsmini- stcrium vom 7. April 1841 Nr. 641, verordnet, wie folgt: Art. 1. Wenn auf dem Rheine zwei Dampfschiffe einander begegnen, so soll das siromaufwärts- fahrende Dampfschiff überall, wo es das Fahrwasser znläßt, das linke Rheinufer, daS strvmabwärtSfahrende Dampfschiff aber, so viel thunlich, das rechte Rheinufer halten. Art. 2. Wenn ein Dampfschiff stromaufwärts an einem andern, ebenfalls aufwärtsfahrcnben Dampfschiffe vorbeifahren will, sp hat das Schiff, welches vorbcizufahren beabsichtigt, durch Aufhissen einer Klanen Flagge bis halben Mast und durch 5 Schläge auf die Glocke dem vorfahrenden Schiffe ein Zeichen zu geben, worauf sich dies letztere auf der Seite des Stroms, wo es sich gerade befindet, so weit dem Ufer nähern muß, als dies das Fahrwasser zuläßt. DaS vorbcifahrende Schiff hingegen nimmt die entgegengesetzte Wasserfeste in möglichster Entfernung von rem andern Schiffe. Befindet sich aber daS vorfahrcnde Schiff in der Mitte des Stromes, dann weicht dieses, so viel möglich, nach dem linke» Ufer (Steuerbordseite) aus, und das vorbcifahrende Schiff richtet seinen Lauf nach dem rechten Ufer (Backbordseite) ebenfalls so viel das Fahrwasser dies zuläßt. Art. 3. Wenn ein Dampfschiff stromabwärts an einem ebenfalls stromabwärts fahrenden Dampfschiffe vorbeifahren will, so hat elfteres die im vorstehenden Artikel vorgeschriebenen Zeichen zu geben, worauf das vorfahrende Schiff, so viel es das Fahrwasser erlaubt, das linke Ufer (Backbortseite) halten muß, um das vorbeifahrende Schiff zwischen sich und dem rechten User vorbeiznlasscn. Art. 4. Die im Art. 2 und 3 berührte Vorbeifahrt ist jedoch nur an solchen Stellen, wo das Fahrwasser das Ausweichen ohne Gefahr zuläßt, und nur dann erlaubt, wenn daS Schiff, welches vorbeifahren will, unbezweifelt schneller als daS vorfahrendc Schiff zu fahren vermag und auch schneller fahren will. Art. 5. Alle stromaufivärtöfahrenden Dampfschiffe müssen den ebenfalls stromaufwärtsfahrenden Scegelschiffen an der entgegengesetzten Seite der Leinpfade vorbeifahren. Wenn diese Vorbeifahrt an einer Stelle geschehen soll, wo das Fahrwasser so eng ist, daß, um diese Vorbeifahrt zu bewirke», das Segelschiff ausweichen muß, so soll das Dampfschiff seine Absicht, vorbeizufahren, durch die im Art. 2 vorgcschriebenen Zeichen geben. Auf diese Zeichen soll das Segelschiff so viel auf die Lcinpfadseite beilegen, als daS Fahrwasser dies gestattet; wogegen daS Dampfschiff so viel thunlich an der entgegengesetzten Seite vorbcizufahren hat. Wenn durch ausserordentliche Fälle das Dampfschiff genöthigt ist, seinen Lauf zwischen dem Segelschiffe und dem Leinpfade fortzusetzen, so hat das Segelschiff auf das erste Zeichen die Leine fahren zu lassen und den Paß frei zu gebe». Art. 6. Wenn die stromabwärtsfahrenden Segelschiffe ohne Gebrauch der Segel sich der Strömung überlassen, und daS Thalwaffer inne halten, und es dann an den erforderlichen Mitteln fehlt, gehörig ausweichen zu könne», so ist den Dampfschiffen überlassen, diejenige Uferseite zu wählen, welche sie am geeignetsten erachte», um an den zu Thal fahrenden Segelschiffen vorbeizufahren. Ausgenommen hiervon sind jedoch diejenigen Stelle», für welche hierunter, besondere Bestimmungeu erlassen sind. Art. 7. Wenn aber rin Segelschiff mit angeschlagenen Segeln oder mit Rudern zu Thal fährt, so hat es den zu Berg fahrenden Dampfschiffen überall nach dem rechten Ufer hin auszuwcichen und zwar so viel, als dies das Fahrwasser znläßt, damit das Dampfschiff an der entgegengesetzten Seite der Leinpfade ausweichen kan». Muß aber das Dampfschiff das rechte Ufer halten, jo hat cs die im Art. 2 vorgeschriebenen Zeichen zu geben, worauf das Segelschiff, so viel möglich, dem linken Ufer sich zu nähern hat. Art. 8. Wenn die zu Thal fahrenden Dampfschiffe den zu Berg fahrenden Segelschiffen begegnen, so haben die Dampfschiffe immer möglichst die entgegengesetzte Seile des Lcin- pfadufers zu halten. Die Segelschiffe haben dagegen, so viel thunlich, auf dem Leinpfadufer beizulcgen. Art. 9. Abgesehen von den vvrbczeichneteu Fällen, müssen die Schiffsführcr (Kapitäne) jedesmal, wenn die Fahrt der Dampfschiffe den kleinern Fahrzeugen Gefahr droht, die Glocke anziehcu lasse», oder mit dem Sprachrohre rufen, damit solche Fahrzeuge noch zeitig genug ab- lenkcn können. Im Nothfall muß der Lauf der Dampfschiffe ermäßigt oder ganz eingestellt werde», bis diese kleinen Fahrzeuge ausser Gefahr sind. Zu den hier besprochenen kleinern Fahrzeugen werden alle jene gerechnet, die nicht über zehn Lasten (400 Z»tr.) Ladungsfähigkeit besitzen. Art. 10. Die Dampfschiffe geben an denjenigen Orten ihrer Vorüberfahrt, resp. ihrer Ankunft, wo sic a» die Landungsbrücke anzulegen oder im Strome anzuhalten gedenken, um Reisende oder Waareu abzusetzen oder einzunchmen, ihre Annäherung durch Läuten mit der Schiffsglocke zu erkenne». Art. 11. An den Orten, wo für die Dampfschiffe eigens angestclltc Kahnführer sind, wird von dem ankommendc» Dampfschiffe, sobald es des Ortes ansichtig wird, die Signalflagge aufgc- hißt, wenn eS Personen oder Güter an den Kahnführer abgcben will. Dies Zeichen gilt als Aufforderung für den Kahnführcr, sich dem Dampfschiffe zu nähern. Wollen Reisende oder Maaren durch diese Kahnführcr auf das Dampfschiff gebracht werden, so ist auf dem Kahne gleichfalls eine Signalflagge aufzustccken; bei Nacht oder während des Nebels bestehen die vorbesprochenen Signale der Dampfschiffe und Kähne, statt in Flaggen, in blauen Laternen. Der Kahn darf sich dem Dampfschiffe nicht eher nähern, als bis des letzter» Räder stillstehcu und der Dampf abbläst, und die Räder dürfen nicht eher wieder in Bewegung gesetzt werden, als bis der Kahn wieder zehn Schritte von dem Dampfschiffe entfernt ist. Jeder dieser Kähne muß wenigstens von zwei starken, schiffskundigen Männern geführt ulid mit allen Vorrichtungen und Ge- räthcn zu diesem Dienste versehen seyn. Die Dampfschifffahrtsunternchmer dürfen nur solche Kahnführcr in ihre Dienste nehmen, welche sich durch ein Zeug- niß des ihnen Vorgesetzten Bezirksamtes darüber auszuwcisen vermögen, daß sie Deinen vollkommen taugliche» Kahn, nebst dazu gehörigen Geräthschafte» besitzen (die Pcrsonenzahl, welche dieser Kahn auszunchme» fähig ist, muß in diesem Zeugnisse bemerkt scpn), und 2) schiffskundige Personen von gutem Leumunde sind. Ein solches Zeugniß muß alljährlich auf's Neue beigcbracht werden. Art. 12. Dir Unternehmer von Dampfschiffen müssen die Gränzen der Fahrbahn überall, wo es nöthig ist, mit Signalstangen bezeichnen, und diese Maaßregel muß so ost erneuert werden, als eine Aendcrnng der Fahibah» eintritt. Wenn die Fahrt Nachts oder bei Nebel stattfindet, so müssen die anerkannt schwierigen Stellen an passenden Punkten deS Ufers durch Signalfeuer angedeuiet werden. Die Feuer sind wenigstens Stunde vor der Ankunft der Schiffe anz,«zünden, und sie dürfe» nur nach der Durchfahrt ausgclöscht werden. Die Holzflößer, welche durch das Flößen Signalstangen entfernen, sind gehalten, solche augenblicklich wieder herzustellen; geschieht dies nicht, so wird die Ergänzung der fehlenden Stangen auf ihre Kosten angeordnet, abgesehen von der Strafe des Zu- widerhandelns gegen diese Verordnung. Art. 13. Jedes Schiff, welches bei Nacht und Nebel fährt, soll von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei der Bergfahrt mit zwei brennenden Laternen von weißem Glase seitwärts am Maste und über einander versehen seyn; bei der Thalfahrt aber noch eine dritte brennende Laterne von rothem Glase auf halbem Maste führen. Bei nebeliger Witterung wird der Schiffsführer (Kapitän) ausserdem von 5 zu 5 Minuten Zeichen durch 7 Schläge auf die Glocke geben lassen. Art. 14. Jedes Schiff, welches bei Nacht oder Nebel auf dem Strome an irgend einer Stelle vom Ufer entfernt, ober dort, wo gewöhnlich keine Schiffe zu halten pflegen, oder in der Nähe von Brücken, wo die Dampfschiffe anfahren, vor Anker liegt, muß mit einer brennenden Laterne am Maste, oder in Ermanglung eines solchen, an einer sichtbaren Stelle des Verdeckes versehen seyn. Art. 15. Die Führer von Flößen sind verpflichtet, auf den des Nachts oder bei Nebel angelegten Flößen an den beiden, dem Fahrwasser zunächst gelegenen Ecken des Floßes auf erhabenen und überall sichtbaren Punkten brennende Laternen aufzustcllen und zu unterhalten. Art. 16. An folgenden Stellen der großherz. bad. Strvmstrecke ist bei dem Begegnen oder Vorbeifahren der Dampf- und Segelschiffe bcson- dcre Vorsicht anzuwendeu, und es sollen die zu Berg gehenden Segelschiffe auf das von dem Dampfschiffe nach Art.,5 zu gebende Zeichen anhalten, bis letzteres vorüber ist, nämlich: längs der französischen Gränze: 1) bei dem isteiner Klotz, 2) am Kuhplan bei Namsheim, 3) am Königsgießen bei Jechtlingen, 4) an der Durchfahrt bei Allbreisach am Eckartsberg, 5) am gelben Stein bei Hartheim, 6) am kleinen Rhein bei Straßburg, 7) an der Kiesbank bci'm Ausfluß der Jll, 8) in der Nähe von Drusenheim (drusenhcimcr Sporn bei'mKoh- lengießen), 9) am Steinbau bei Plittersdorf, 10) am ittlinger Uferbau unterhalb Modern, 11) am lauterburger Bremergrnnd; v. längs der bayerischen Gräuze: 12) an der Einmündung des pforzer Durchschnitts bei der Marimi- liansau, 13) bei'm neupforzer Schöpfwerke, 14) am Karlskopf unterhalb Leopoldshafen, 15) am Hochwald bei Dettenheim, 16) an der altripper Ecke, 17) am Kopf des Meßwerts in Darlandcn, 18) vor der Buhne im knielinger Durchschnitt, 19) bei Lußheim oberhalb Speyer, 20) am Schöpfwerk des angelhofer Durchschnitts. Art. 17. Wenn die Dampfschiffe jene Rbeindurchschnilte befahren, welche ihre Normalbreite noch nicht erreicht haben, so sind sie gehalten, a) durch Läuten der Glocke ihren Eintritt in die Mürkdungen dieser Durchschnitte anzukünden, b) die den Mündungen nahenden oder in der Ausfahrt begriffenen Schiffe auslaufen zu lassen, »nd e) bei dem Begegnen beladener Schiffe im Durchstiche nur mit änsserster Vorsicht und schwacher Dampfkraft vorbeizufahren. Art. 18. Wenn ein Dampfschiff zu Berg oder Thal ankommt, so soll die fliegende Brücke zu Hnningen gewöhnlich auf das linke und die fliegende Brücke zu Breisach auf das rechte Ufer ausweichen. Zu diesem Ende sollen die Dampfschiffe bei den vorgedachten Punkten sieben Schläge auf die Glocke geben. Bei Nacht soll die gedachte Brücke zu Hnningen stets auf dem linken, jene zu Breisach stets auf dem rechten Rheinufer halten, und sie sollen eine brennende Laterne am Maste haben, wenn besondere Umstände eine Ausnahme von dieser Bestimmung nöthig machen. Art. 19. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind je nach Umständen mit Geldstrafen von 1 bis 25 fl. oder mit Gefängnißstrafen bis zu vier Wochen zu belegen. Bei inländischen Schiffern, Führern her Dampfschiffe und Segelschiffe oder Floß- und Steuerleuten kann unter erschwerenden Umständen, und namentlich in Rückfällen, ausser der vorbestimmten Strafe, Entziehung des Patents erkannt werden. Sind die Uebcrtreter dieser Verordnung aber Ausländer, so soll nach Maaßgabe des Art. 47 der Rheinschifffahrtskonvention vom 31. März 1831 der Antrag auf Patententzichung unter Anschluß der gepflogenen Verhandlungen bei der betreffenden Territorialbehörde gestellt werde». Ministerium des Innern. Mannheim, 30. April. Das heutige „Journal" sagt: Die „Mainzer Zeitung" und »ach ihr die „Franks. Obcrpvstamtszeitung", das „Frankfurter Journal" (jedoch ohne Quellenangabe), die „Karlsruher", „Oberdeutsche", „Hessische", „Kölner" und wahrscheinlich noch viele andere Zeitungen, enthält folgende» Artikel: jHicr ist die fragliche Korrespondenz der „Mainzer Zeiiuug" aus Mannheim vom 24. April und aus ihr in der K. Z. vom 28. April, S. 731, wiederholt und dann heißt es weitcrj: Diese ganze Erzählung ist eine Erfindung und völlig unwahr. Als die Beerdigung der Frau B. statlfinden sollte und sich damals noch keine Spuren vom wirklichen Tode gezeigt hatten, wurden Wiederbelebungsversuche angewandt, die jedoch ohne Erfolg blieben. DaS Zuschlägen des Sargdeckels, das Ocffnen der Augen und das Lächeln der lobten Frau ist eine eben so leere Fabel, als die Beunruhigung der Gemüther, welche die Bewohner der Stadt erfaßt haben soll. Auch ist cs nnnörhig, den Lcichenbeschauer zur Verantwortung zu ziehen, wie der Verfasser jenes Artikels ancmpfiehlt. U nglückssälle. * Brette», 27. April. Gestern Nachmittag fuhr ein Fuhrmann von Sternenfels mit einem mit zwei Pferden bespannten, schwerbeladene» Wagen durch Breiten, als ein drei Jahre alter, ohne Aufsicht.auf der Straße hcrumspringcnder Knabe ohne Verschulden des Fuhrmanns unter den Wagen kam. DaS eine Vorderrad ging dem Kind über den Kopf »»d zer, quetschte ihn so, daß dasselbe nach 7 qualvollen Stunden unter großen Schmerze» starb. — * Hornberg, 27. April. Gestern Abend ging ein lediger Bäck-r- geselle von Gntach etwas betrunken von hier nach Hanse; unterwegs traf er auf eine» sogenannten Holländerwagen, auf den er steigen wollte, um vollends »ach Hause zu fahren; er bekam jedoch in seiner Trunkenheit das Ue- bergemicht, stürzte rücklings mit dem Kopf zur Erde und blieb auf der Stelle todt. Redigirt unter Verantwortlichkeit von E. Macklot. 754 fX.639 3j Langenbrücken. Eröffnung der Ortschaften RvthenfeK und Gaggenau bequeme Wohnungen für Kurgäste in hinlänglicher Zahl hergerichtet worden find. Hinsichtlich des zur Verschickung bestimmten rothenfelser Wassers fügen wir noch die Bemerkung bei, daß dasselbe nach neuester Methode mit aller Sorgfalt verfällt und verschlossen wird, daß es in größere» oder kleineren Parthien bei der Unterzeichneten Verwaltung direkt oder auf Bestellung, in frankirten Briefen, nach firirten Preisen bezogen werden kann, daß hiervon aber auch in mehreren Orten, und in Karlsruhe bei Herrn Kaufmann Ammon, Kurbruunen- und Badaustalt zu Langenbrücke«. Am 1. Mai d. I. wird diese Kurbrunnen- und Badaustalt für den laufenden Sommer wieder eröffnet. Die ausgezeichnete und vielseitige Heilkräftigkeit dieser Schwefelquellen, welche zufolge den jährlich statthabenden . schönen Resultaten die einzige Süddeutschlands in dieser Beziehung sevn dürfte, so wie die vervollkvmmneten Einrichtun- namentlich .. gen zu allen Arten Douche-, Dampf- und Gasbädern, letztere vorzüglich zum Einathmen für Hals-, Brust- und Lungen- Depots angelegt find^ kranke, gegen welche lebensgefährliche Uebel in dieser Gaseinathmung das nach neuern Erfahrungen heilkräftigste Mittel Rothenfel«, den L6. April 1811. enthalten ist, glaube ich schon hinlänglich bekannt, und verweise für ein Näheres auf die bei Winter in Heidelberg Markgräfl bad Verwaltung, erschienene neuere Brunnenschrift von Physik»« Dr. Hergt in Neberlingen, vormaligem Badeärzte hier. Mit Bezug auf obige Anzeige bringe ich, der Unterzeich- Mit der Anzeige, daß wir auch dieses Schwefelwasser in ganzen und halben Krügen nach Bestellen versenden, »ete, als Beständer der Wirthschaft und der Bäder bet der empfehlen wir auch unsere, den ganzen Sommer bestehende Gastwinhschaft, so wie bequem eingerichtete Wohnungen allen Elisabethenquelle in Rothenfels, zur Kenntniß eine« hohe« verehrlichen resp. Reisenden. und geehrten Publikums, daß ich meine Wirthschaft und Hiermit verbinden die Unterzeichneten die ergebenste Anzeige, daß fi« ihr Geschäft in seithenger Weise sortfuhren, ebenso die Bäder aus den 2. k M eröffnen werde, und sich bestens angelegen sehn lassen werden, sich der Zufriedenheit der resp. Kur- und sonstigen Gäste in jeder. Be- Wenn schon die anerkannten heilkräftigen Wirkungen des ziehung zu versichern. .... - . Ämaliendad Langenbrücken, den 13. April 1841. A. Sigel's Wittwe und Söhne. j-4.771.LZ Karlsruhe. (Anzeige.) Italienische ötcohhüte für Herren und Knaben sind in großer Auswahl «I» «k: «I» billigst zu haben bei ' Mathiss Kc Leipheimer. jx.78l.2j Mannheim. ( G a st h of e m p f e h l u n g. ) Die Unterzeichneten bringen zur allgemeinen Kenntniß, daß sie am ersten Montag -es Monats Mai ihren Gasthof zum Hot«! »I« H»» »Z»« am Rhein, nahe am Landungsplatz der Dampfschiffe, eröffnen, und empfehlen sich einem geehrten Publikum. Mannheim, den 26. April l84l. Schott A Fohr. s-^.786.3) aiI 8 c u Ii 6. Gesuch. 1^8 beä6ul6iiä68 86liii6iä6iK6- in ein 6111 VlniIII «'68l1olrt) ti61- in j6ll6I- Ü6 lt6I1 I*1atL ri>8 <4i68eIlä1'l8KtIlI6I' 0Ü6I' 80<^6I>ri1Ikit6I' Xu8l'tlII6i(l6I' V61'86ll6I1 Icömit6. Vi6 L6l1mKiiiiK6ii will! joiioi' ainiotuiltiai- lin- ä6ii. I)N8 X.iil6i6 6i'1a!»il inan NN Lontor ä 61 ' I- ^ 6 l 1 uNK. - bin, daß man beim Molkengebrauche nicht HNtjßtltNtHITAOLkcN. nöthig hat, die sonst gewöhnlich zu Brunnen- Der erste Transport ganz ächter, von meinem Bruder kmeN gewählte heiße Zeit des Jahres, die in Havanna direkt bezogener Zigarren ist eingetroffen und " - - - billig en xros >L en clötail zu haben bei en lle'tnil C. Leop. Döring in Karlsruhe. s^.809.1) Nipp oldsau. Zur Nachricht. Der Wunsch vieler Aerzte und die anerkannt heilkräftige Wirkung der Ziegenmolken, welche sie auf die Thätigkeit der Haut und den Darmkanal, so wie auf die Schleimhäute der Athmungsorgane und besonders die Harnwerkzeuge ausüben, und wodurch sie namentlich in allen auf Stockungen im Pfortadersysteme beruhenden Krankheiten, wieder eröffnet, in chronischen Katarrhen, langedauernder Heiserkeit n. s. w. so vortreffliche Heilmittel geworden sind, wenn sie zudem in Verbin- düng mit einem dazu geeigneten Mineralwasser getrunken werden, haben Herrn Gö- ringer, Badinhaber von Rippoldsau, veranlaßt, auch hier eine Monate Juli und August abzuwarten, sondern daß man schon gegen Ende Mai und den Juni hindurch, wo die Vegetation besonders in höher gelegenen Gegenden am üppigsten zu seyn pflegt, dieselben am kräftigsten haben kann. Rippoldsau, den 26. April 1841. S a u e r b e ck, praktischer Arzt und Badarzt. j.4.770.2j Rothen fels. (Anzeige.) Mit dem Beginn des kommenden Monats Mai wird sie Kurbrunnen- und Badanstalt zur Elisabethenquelle bei RothenfelS Mnrgthal medizinischen Annalen die großh. hohe Sanitätskvmnnssivn ÜRolkenkUransialt Abhandlung veröffentlichen, die auf die inzwischen ge- ..._^ machten Erfahrungen, sowie auf «»gestellte Beobachtunqen zu krrichtkU, wozu douu auch schou alle Vor- u»d Untersuchungen gestützt, über die heilkräftige Wirkungen kehrungen getroffen sind, so daß mit kom- Wassers sich weiter verbreiten wird. ^ -r, Znvem wir hierauf, ,ow,e auf eine demnächst im Buch- MbtlokUk ÄtbkkKlb (8b" Handel erscheinenve — hierher bezügliche, kleine Brunnen- brauch gemacht werden kann. kchrift aufmerksam machen, — bringen wir zugleich zur Bei d,p», iri.,ps.a» !>»,. Kenntniß des geehrten Publikums, taß die Bad- UN» sonsti- Seit der kurzen Zeit ihres Bestehens hat sich das Wasser der Elisabethenquelle in vielseitiger Beziehung und «heilweise in auffallender Wirkung ausgezeichnet heilkräftig bewährt. Die vorzüglichen Eigenschaften desselben sind schon mehrfach in öffentlichen Blättern, und namentlich in einem in . - . . den Annalen der Staatsarzneiknnde vom Jahr 1840, im NUNg NMNer WerthkN Gäste bestens ElNNch vierten Hefte rmd XXXVI. 1, enthaltenen Aufsatze gerühmt worden; auch wird in dem nächgerscheinendcn Hefte der jjcrrvlst-ti (ittv«.. rothenfelser Wassers eine zahlreiche Frequenz der Quelle in Aussicht stellen, und die überaus freundliche Lage derselben, in einer der reizendsten Gegenden des Lande-, schon von selb- sten zum Besuche einladen, so glaube ich mich der Erwartung eines zahlreichen Zuspruchs — zu dem ich mich hiermit insbesondere noch empfehle, — um so mehr überlassen zu dürfen, wenn ich die Versicherung beifüge, daß ich auch meine Wirthschastseinrichiungen für die veginnende Saison möglichst zu vervollkommnen bemüht war, daß ich durch die verdefferten und ausgedehnteren Einrichtungen bei den Bädern, welche der Durchlauchtigste Eigenthümer in Ausführung bringen ließ, allen billigen Wünschen zu entsprechen, in die Lage gesetzt bin, und daß ich durch ein« aufmerksame und reelle Bedienung das mir bisher geschenkte Zutrauen nicht nur zn erhalten, sondern noch mehr zu verdienen möglichst mich bestreben werde, Rothenfels, den 27. April 1841. Der Wirthschaftsbeständer. Erforth. j-4.751.3j Gernsbach, i m M u r g t h a l e. (B a d- und Gasthausempfehlung.) Durch neue Einrichtungen in meinem, in der schönsten Lag« vor der Stadt Gernsbach, an der sehr besuchten Straße nach Forbach gelegenen Bad- und Gasthause zum Ludwigsbade kann ich allen, gute und prompte Bedienung und Bewirrhung entsprechenden Anforderung!» der Art entsprechen, daß eine vorzüglich gute Tafel und rein gehaltene in- und ausländische Weine in stets billigen Preisen immer bei mir zu treffen sind, und mein Streben, den Wünschen der mich Beehrenden in jeder hierauf Bezug habenden Hinsicht zuvorzukommen, da« mir geschenkte Vertrauen rechtfertigen wird. Auck für Logis ist bestens gesorgt. Gernsbach, den 25. April 18)1. Laver Ehret zum Ludwigsbad. j,V.732.4j Baden. (Stelle für einen Instrumentenmacher.) Ein in Flügel und Fortepiano geübter Instrumentenmacher, der zugleich im Stimmen etwas geübt ist, kann sogleich bei mir in Kondition treten. Karl Withum, Hofinstrumentenmacher. j-4.73I.3j Karlsruhe. (Gesuch.) Man wünscht ein aus achtbarer Familie elternloses, wohlgesittetes Mävchen von 16 Jahren, welches in den meisten häuslichen Arbeiten noch einiger Anweisung bedarf, bei einer auf dem Lande oder in einer Landstadt wohnenden achtbaren Familie unterzubringen, und siebt nur aus gute Behandlung. Das Nähere auf portofreie Anfragen im Kontor der Karlsruher Zeitung. j-4.6lg.) Karlsruhe. (Köchinge- such.) Es wird eine perfekte Köchin gesucht, die sogleich eintreren kann. Nähere« im Kontor der Karlsruher Zeitung. j-4.743.3j Karlsruhe. (Lehrlings- gesuch.) In eine Handlung verschiedener Zweige wird ein junger Mensch mit den erforderlichen Eigenschaften in die Lehre gesucht, mit K H. »ersehen besorgt das Kontor der Karlsruher Zeitung. (X.7Sk.2j Karlsruhe. (Kellner, gesu ch.) Ein mit guten Zeugmssen »ersehener gewandter Kellner, der die nöthige Fähigkeiten besitzt, findet in einem Gasthaus sogleich dauernde Anstellung. Das Nähere erfährt man im Kontor der Karlsruher Zeitung. 5^.807.3) Altbrei, sach. (Weinversteige- rung und Badempfeh. lnng.) Den 10. Mai setze ich einige hundert Ohm alte und neue Weine in rein gehaltener Qualität (von 1825 bis 1830 und 1840) einer Steigerung aus, wo« zu ich ergebenst einlade. Hiermit verbinde ich die Anzeige, daß ich mit dem 1. Mai meine Badanstalt sowohl Warm- als Flußbad eröffne, und zur Bedie. Anträge Altbreisach, den 27. April 1841. B. Herb st, zum Rheinbad. f- 4 . 804 . 3 ) Offen bürg. (Jagdver- Pachtung.) Die auf den 31. IM Z. leihfällig werdenden Scan,che» Pachtjagdeu in den Gemarkungen Appenweier, Nußbach, Wind- schläq u. Ebersweier, sollen im Wege öffentlicher Steigerung ans weitere 9 bis 12 Jahre wieder in Pacht gegeben wer- ^bUl Einflüße, dkl! das Fnttkr dkr gen Einrichtungen bei »er Quelle seit dem abzewichenen den; zn dieser Verhandlung ist Ziegen ans die Beschaffenheit der Milch und Sommer den Bedürfnissen mehr entsprechend hergeftellt, daß Montag, Len 17 . Mai d. I., mikkin -ins b>ip §)Dnlk»n - - ^ie bei der Quelle befindlichen RestaurationSgelaffe etwas anberaumt, wozu man die Liebhaber auf VormittaaS lO Ubr Mithin aus ole -Molken ausubt, leuchtet es «rweitert, und daß in de» der Quelle gegenüberliegenden in das Gasthaus zum Adler dahier mit dem Bemerken ein» 755 ladet, daß die SteigenmgSbedinzniffe schon vor der Steigerung, sowohl aus diesseitigem Geschäftszimmer als bei der Bezirkforstei Willstett dahier eingefehen, »nd allenfalls gewünscht werdend« nähere Auskunft -erhöbe» werbe» kann. Zn der Versteigerung selbst, Landleute und Handwerker «brr nur dann zngelaffen werden, wenn sie sich durch rin von dem betreffenden grvßh. Bezirksamt ausgestelltes Zeug- »iß darüber ausweisen könne», daß durch die Uebernahme eine« Jagdpachtes weder ihnen selbst noch dem öffentlichen Wühl Nachtheil zugehe. , Offenburg, den 24. April 184t. Großh. bad. Forstamt. v. Ritz. s24.81L.3j Bruchsal. (H o lz v er st e < g e r u n g.) Durch die Bezirksforste, Graben werden aus den Domänenwaldungen des Schntzrevirrs Hardt, Distrikt auf dem neu anzule^enden Wege von Bruchsal uach Büchenau, nachstehende Holzgattungen öffentlicher Versteigerung ausgesetzt, und zwar: Dienstag, den 11 . Mai b. 3.: 24'/, Klafter buchener Scheitrrholz, 28 - eichene» - 16 » gemischter - 21 - buchenes Prügelholz, 41'/, - gemischtes - 1025 Stück buchene Wellen, 9450 - gemischte - Mittwoch, den 12 . Mai d. I.: 20 Stämme Eichen, Bau. und Nutzholz, worunter einige Holländer, 9 Stämme eschene« Nutzholz, 800 Stück Hopfenstangen; wozu die Liebbaber mit dem Bemerken «ingeladen werden, daß die Zusammenkunft jeden Tag früh 8 Uhr an der Kohl- platte auf der bühnauer-bruchsaler Straße in der Hardt stattfindet. Bruchsal, den 28. April 1841. Großh. bad. Forstamt. von Rotberg. s^.758.2j Burbach. (Holzver- 'steigerung.) Bis Samstag, den 1 . Mai d. A., Morgens 9 Uhr anfangend. werden in hiesigem Gemeindewald: 174 Klafter buchenes Scheiterholz, 48'/, - - Prügelholz und 13 - eichenes Prügelholz an den Meistbietenden öffentlich versteigert; wozu di« Liebhaber höfischst tingeladen werden und sich am Rathhausversammeln wolle». Burbach, den 24. April 1841. Das Bürgermeisteramt. Merklinger. s-4,790.2j Gernsbach. (Holzversteigerung.) Aus dem Korstbezirk Gernsbach, Distrikt Gernsberg, wird Donnerstag, den 6 . Mai d. Z., durch Bezirksforsteiverweser Bechmann folgendes Wind- fallholz versteigert werden: 46 Stämme lannene« Bauholz, 4 - lercheneS d«. 78 tannene Nutzholzklötze, 1 Akazien - Nutzholzklotz, 10'/. Klafter tannenes und '/. Klafter Akazienschei- terholz, 2 - tannenes Prügelholz. Die Zusammenkunft ist Morgens 8 Uhr bei der herrschaftlichen Saatschnle in der Waldbach. Gernsbach, den 27. April 1841. Großh. bad. Forstamt. v. Kettner. s-4.78S.3j Karlsruhe. ^Holzversteigerung.) Au- dem großh. Harvtwalde, Forstbezirks Sggenstein, Distrikte Liedaker, Schökenaker und Schwarzschlauchschlag werden öffentlich versteigert: Montag, den 3. Mai d. I., 12'/. Klafter eichenes Scheiterholz, 152'/. - - Gtvckholz und 6 Stück eichene Hauklötze. Die Zusammenkunft findet früh S Uhr auf der grabner Allee bei'm schröker-stassorier Weg statt. Karlsruhe, den 28. April 1841 . Großh. bad. Hofforstamt. v. Schönau. s24.782.2j Nr. 4753. Thengeu. (Hausver- kau s.) Nachdem der am 29. ». M. starrgehabte Verkauf des Verwaltungsgebäudes dahier die höhere Ratifikation nicht erhalten hat, so wird dieses Gebäude am Montag, den 10. Mai 1841, Morgens 10 Uhr, auf diesseitigem Buieau einem nochmaligen Verkauf in Steigerung ausgesetzt, wozu die Liebhaber eingeladrn werden. Thengen, den 24. April 1841. Großh. bad. DomäucnvSrwaltung. S t ä b l y. s24 728.3j Dnrlach. (Verpachtung.) Montag, de» 24 Mai d. 3.. wir» der geräumige Keller unter dem vorder» Flügel des hiesigen Speichergedäudes, worin ungefähr 320 Fuder Wein gelagert werden können, alterna>iv mit Zugabe der darin befindlichen Fässer »m Maasgehalt vo« 3143 Ohm 5 Stützen 8 Maas, und im leere» Zustand, aus 6 oder mehr Jahre im Aufstreich verpachtet. Gleichzeitig setzt man die darin gelagerten 42 Stück weingrünen, wohl erhaltenen, von dem stärksten Holz gebauten und solid in Eisen beschlagenen Fässer von 1 dis 41 Ander GehÜltz, Muter RatifikittipnSvorbehalr, dem Verkauf aus. Die Liebhaber wollen sich präzis 2 Uhr aus dieffeitigem Bureau eistfin»«»: Durlach, de« 32. April.Ihbl. SrHH. bad. Domänenverwaktunz. Lang. s-4.691.3j Lahr. (Mühle n v e r st « ig e ru ng.) 3n Sachen des Sebastian Krämer von Reichenbach, Kläger« gegen Müllermeister Michel Eble daselbst, Beklagter, Kaufschillingsforderung von 14,634 fi. 34 kr., nebst Zinsen und Kosten betreffend, werden zufolge richterlicher Verfügung vom 1 ». pr. 17 . ». M. Nr. 8550, durch die Thcilungskommisfion im SchwanenwirthShausr in Reichrnbach Donnerstag, den 13. Mai d. 3., . . Nachmittags 2 Uhr, versteigert werbt« I 1) Ein zweistöckige- an der Schütter gelegene« Wohnhaus mit darin befindlicher Mahmühle von 2 Gängen; 2 ) Sine 1 '/, stöckige Scheuer, Stallung und Keller sammt Schweinställen; 3) Eine besonders stehende Hanfreibe; 4) Zwei Sester 2 Meßle Gemüsgarten beim Han« ; 5) 5'/, Sester Acker and Mattfeld bei« Haus. Der endgültige Zuschlag wirr erfolgen, wenn das Gebot den Schätzungspreis und darüber erreicht. Dieser, so wie die Kaufbedingnngen, können bei dem Bürgermeisteramt in Reichenbach erfragt werden. Lahr, den 17. April 1841. Großh. bad. AmtSrevisorat. B i t t m a n n. s-4.808.3j Nr. 5844. Weinheim. (Landesverweisung.) Der durch Unheil großherzoglichen Hof- gerichts des Unterrheinkreises vom 2. April d. 3-, Nr. 3311 1 . Ci». Sen., wegen Verwundung zu einer achttägigen Schellenwerksstrafe verurtheilte Adam Nieschwiz von Lorsch wurde, uach erstandener Strafe, heute entlassen und in Gemäsheit obigen Erkenntnisses des großherzoglich bad. Landes »erwiesen. Signalement. Alter: 26 3ahre. > Statur: untersetzt, Größe: 5 Schuh, 4 Zoll, Gesicht: frisch, Haare: braun, Stirn: breit, Augenbraunen: braun, Augen: braun, Nase: gewöhnlich, Mund: mittelmäßig, Zähne: gut, Kinn: rund, Bart: braun. Weinheim, den 15. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Gockel. s^.787.3j Nr. 10,629. Breiten. (Vorladung und Fahndung.) Georg Walzer von Oberaker, Soldat bei m großh. Leibinfanterieregimcnt in Karlsruhe, welcher sich am 14. b. M. heimlich aus der Garnison entfernt hat, wird aufgefordert, fick binnen 4 Wochen » 6 -»to dahier oder bei seinem Regimentskommando zu stellen und darüber zu verantworten, indem er sonst wegen Desertion in die gesetzliche Strafe verfällt würde. Zugleich werde» die Polizeibehörden ersucht, auf den Entwichenen, dessen Signalement hier beifolgt, zu fahnden und ihn im Betretuiigsfallc anher abführcn zu lassen. Signalement. Alter: 20'/, 3ahre, Größe: 5' 2" 4"', Körperbau: untersetzt, Gesichtsfarbe: gesund, Augen: schwarzgrau, Haare: blond, Nase: stumpf. Derselbe trug bei seiner Entweichung «ine blaue Aermel- weste, eine blaue Holzkappe, ein Paar blaue PantalonS. Breiten, den 27. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Eichrodt. vät. Heinsheime r, Akt. jur. s^.?S7.3j Nr. 2628. Rheinbischofshel in. (Auf- gefundeuer Leichnam.) Am sogenannten Kälberkops, einer Rheinmsel bei Diersheim, wurde vorgestern ein männlicher Leichnam gelandet. Der Verunglückte, dessen Gesichtsbildung wegen eingeiretener starker Verwesung nicht beschrieben werden kann, hatte eine Größe von 5 ' 3 ", einen starken Körperbau, röthlichen Bart, und mag ein Alter von 4y bis 45 Jahren erreicht haben. Verletzungen waren an dem Körper durchaus nicht wahr- zunehme». Er war mit einem hänfenen kurzen Hemd, ohne Zeichen, weiten schwarzgrautnchenen PantalonS mit gestrickten baumwollenen Hosenirägern, einem weißen wollenen Unier- w»mms mit weißen beinernen Knöpfen, einem kurzen blau- tuchenen Kamisol mit weißen Metallknöpsen, worauf die Figur von Pferden eingrgraben, eine« schwarzen seidenen Halstuch «nd rindsledernen Halbstiefeln bekleidet. Dies wird zur Kenntnißnahme der Angehörigen des hier unbekannltn Verunglückten bekannt gemacht. Rheinbischofsheim, den 22. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Jägerschmid. 744.3) Nr. 8l80. Eppingen. (Oefsent- tiche Vorladung.) 3n Sachen des 3sak Löb Ettlinger dahier, Kl., gegen 3ohann Kümerle von da, Bell., wegen Forderung. 3sak Löb Ettling er in Eppingen fordert mittelst Klage vom 20 . Jan. d. 3. an Johann Kümrrle von da für dl« in den Jahren 1836 und 1837 verkaufte Krämer- waaren 86 fl. 37 kr. Darleihen vom 14. Februar 1837 4 - — - Darleihen vom 26. Februar 1837 11 t - 29 - iS^fi. 6 kr, Von den beiden ersten Posten wird der Zins von dem Lag« der Zustellung der Ladung; und von dem letzten Posten der Zins mir 5 pZk. vom 26. Febr. 1837 auf den Grund de« dessalls gemachten Versprechens in Anspruch genommen. Es wir» gebeten, zu erkenne«: daß der Beklagte schuldig setz, dem Kläger die einge- klagten 182 ff. 8 kr., nebst 5 pZt. Zinsen aus Hl fi. 29 kr. vom 26 . Febr. 1837 und au» 70 fi. 27 kr. vom Tage der Verkündung der Klage an, binnen 14 Tagen bei Vermeidung der Hülfsvollstreckung zu bezahlen und die Kosten des Streit« z« tragen, Auf riese Klage wird Ladung erkannt, Tagfahrt zur mündlichen Verhandlung auf Freitag, den 25. Juni d. 3-, .... „ . srü, 8 Uhr. auf dieffeltiger Gerichtskanzlei anberaumt und der Beklagte Johann Kümerle. dessen Aufenthalt unbekannt ist, zur Abgabe seiner Vernehmlassung öffentlich unter dem RechlS- nachtheile vvrgetaden, daß >m NichterscheinnugSsalle der that- sächliche Vortrag des Kläger« für zugefianben angenommen «nd jede Schutzrede des Beklagten für versäumt erklärt würde. Eppingen, de» 17. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Ruth. s24.778.1j Nr. 12,503. Mosbach. (Präklusivbescheid.) Die Gant des Heinrich Brecht von Neckarzimmern betr., werden die in der heutigen LiquidationStag- fahrt nicht erschienenen Gläubiger von der vorhandenen Gantmaffe ausgeschlossen. V. R. W. Mosbach, den 16. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Lindemann. vckt. Stierte, A. j. s24.8l2.1j Nr. 9168. Dur lach. (Präklusivbescheid.) Die Gant des Sebastian M 0 ßuer in Spielberg betr., werden alle diejenigen, welche in der heutigen Liqnidationstagfahrt ihre Ansprüche nicht geltend gemacht haben, von der Gantmasse ausgeschlossen. Durlach, den 28. April 1841. Großh. bad. Oberamt. B e n ck i s e r. vckt. K. Dill. s24.7S2.1j Nr. 6630. Achern. (Präklusivbescheid.) In der Gant des Michael Binder von Kavxel- rodeck werden diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen bisher nicht angemelbet habe», damit ausgeschlossen. N. R. W. Achern, den 25. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Banker. s-4.722.3j Nr. 9618. Pforzheim. (Schulden- liqnidation.) Konrad Gegenheimer und dessen Schweüer Anna Maria Gegenheimer von Ittersbach, welcke im Jahr 1834 nach Nordamerika gewandert sind, haben von dort aus um Entlassung aus dem StaatSverbanbe und Erportation ihres Vermögens nachgesucht. Es wird deshalb Tagfahrr zur Schuldenliquidation auf Freitag, den 21 . Mai d. I., früh 8 Uhr, dahier anberaumt, und werden hierzu deren allenfallfige Gläubiger zur Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen unter dem NechtSnachtheil vvrgetaden, daß sonst die Erlaubniß zar Erportation des Vermögens sofort ertheilt werden würde. Pforzheim, den 20. April 181l. Großh. bad. Oberamt. Deimling. (-4.755.3) Nr. 9589. Sinsheim. (Schuldenliquidalion.) lieber die Verlaffen>chafl de« Wasenmeisters Georg Michael Vögele in Sinsheim haben wir Gant erkannt, und Tagfahrr zum Richtigstellung-- und Vorzug-verfahren auf Dinstag, den 1 . Juni d. I., Vormittags 8 Uhr, anberaumt. Wer nun aus was immer für einem Grunde einen Anspruch ar diese Gantmaffe zu machen hat, hat solchen in genannter Tagfahrr, bei Vermeidung res Ausschlusses von der Masse, schriftlich oder mündlich, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier anznmelden, dir etwaigen Vorzugs- oder Unterpfands-Rechte zu bezeichne», und zugleich die ihm zu Gebote stehenden Beweise sowohl hinsichtlich der Richtigkeit, als auch wegen der Vorzugsrechte der Forderung anzmrelen. Auch wirb an diesem Tage ein Borg- oder Nachlakver- gleich versucht, dann ein Massepstegec und ein GläubigeeauS- schuß ernannt, und sollen hinsichtlich der beiden letzten Punkte und hinsichtlich des Borgvergleichs die Nichterscheiuenden als der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werde«. Sinsheim, den 20. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Spangenberg. s-4.67l.3j Nr. 5877. Baden. (Schulden!!- qulvati 0 11 . ) Gegen die Veilaffenschaft des verstvrbtne» Chirurgen Heinrich Kramm von Baden ist Gant erkannt, und Tagfahrt zum RichtigstellungS- und Vorzugsver- fahren ans Freiiag, den 7. Mai 1841, Vormittags 9 Uhr, aus diesseitiger Amtskanzlei fcfigesetzr. Alle Diejenigen, welche, aus was immer für einem Grunde, A»,prüche an die Gantmaffe machen wollen, werde» daher aufgesorderl, solche in der angesetzten Tagfahrt, bei Vermeidung des Ausschlußes von der Gant, perffnlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anznmelden, und zugleich die etwaigen Vorzugs- »der Unrer- pfanrsrechte zu bezeichnen, welche sie geltend machen wollen, unter gleichzeitiger Vorlegung der BeweiSurknndrn oder Antretung res Beweises mit andern Beweismitteln. Zugleich werden in der Tagfahrr ein Massepflcger und ein GtäublgerauSschuß ernannt, und sollen in Bezug «uf Ernennung der Massepfiegers und Gläubigerausschnsses die Nichierscheinenren als rer Mehrheit der Erschienenen tei- trerend angesehen werden. Baden, den 13. April 1841. Grvßh. bad. Bezirksamt, v. Uria. vät. Schneider, A. ;. s-4.70l.3j Nr. 8655. Lahr. (Schuldenliqni- darion.) Die Sebastian H e i m b u r g e r'schen Elieteute von AUmanlisweier sind Wittens, uach Nordamerika auSzu-' wandern und wird deshalb vorerst Tagfahrt znr Schnlden- liquibation auf Donnerstag, den 13. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, anberaumt, zu der hiermit alle diejenige«, welche irgend Ansprüche an die genannten Epeleuke zu machen haben, auf diesseitige Amtskanzlei vvrgetaden werden, um dieselben geltend zu machen, indem ihnen sonst später nicht mehr zu ihrer Befriedigung »erhoffen werden könnte. Lahr, den 14. April 184l. Großh. bad. Oberamt. Held. (24.773.2j Nr. 5297. Ettlingen. (Schulden- l i q u i d a t l 0 n.) Wegen der Richrigstellung des Schnlden- standeS der verstorbenen Viktoria Kramer, Wittme des Posthalters Kramer dahier, ist auf Abhaltung einer öffentlichen Liquidation angetragen worden. Es werden daher alle diejenigen, welche an deren Vermögensnachlaß eine rechtmäßige Forderung zu machen haben, hiermit aufgefordert, solche unter Vorlage der Bcweisur- kunden Donnerstag, den 27, Ma! d. Z„ Vormittags 8 Uhr, vor dem Theilungskommissariat dahier gebörig und zu liquidiren, oder sie haben z» gewärtigen f-^.826.3j Nr. 10,963. Bruchsal. (Strafer-stcn fick hierzu meldenden Verwandten gegenfKautiou l» kenntnr ß.) Da die nachbenannten, der ausserordentlichen fürsorglichen Besitz gegeben. Konskription unterworfenen Militärpflichtigen, welche nach ihrer Loosnummer zum Aktivdienst verpflichtet sind, auf die einzugeben Aufforderung vom 4. Febr. d. 2., Nr. 3216, sich bis jetzt daß sie bei nicht fistirt haben, nämlich: der Auseinandersetzung der Verlassenschast nicht berücksichtigt werden würden. Ettlingen, den 23. April 1811. Großh. bad. Bezirksamt, v. H u n o l t st e i n. s^.736.1j Nr. 10,053. Oberkirch (Schulden- liquidation.) Gegen die Vcrlaffenschaftsmaffe der Magdalena Feger, Bäcker Fidel Stökles Wittwe von Winterbach ist Gant erkannt, und Tagfahrt zum Nichtig, stellungs- und Vorzugsverfahren auf SamSiag, den 5. 2uni 1841, Vormittags 8 Uhr, aus diesseitiger Amtskanzlei festgesetzt. Alle Diejenigen, welche, aus was immer für einem Grunde, Ansprüche an die Gantmassc machen wollen, werden daher aufgefordert, solche in der angesetzten Tagfahrt, bei Vermeidung de« Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden, und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder Unter- pfandSrechte zu bezeichnen, welche sie geltend machen wolle», unter gleichzeitiger Vorlegung der Beweisnrkunden oder Antretung des Beweises mit andern Beweismitteln. Zugleich werden in der Tagfahrt ein Maffepfieger und «in Gläubigerausschuß ernannt, und sollen in Bezug auf Ernennung des Maffepflegers und GläubigerausschuffeS die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen bei- tretend angesehen werden. Oberkirch, den 15. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. 2 ü n g l in g. (X.723.3) Nr. 5733. Wein heim. (Schuiden- liquidatio n.) Gegen den Wirth 2ohann DieSbach von Weinheim ist Gant erkannt, und Tagfahrt zum Rich- tigstellungS- und Vorzugsverfahren auf Mittwoch, den 19. Mai 1841, Vormittags 8 Uhr, auf diesseitiger Amtskanzlei festgesetzt, wo alle diejenigen, welche aus was immer für einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen gedenken, solche, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder UnrerpfandSrechte, welche sie gellend machen wollen, zu bezeichnen haben, und zwar mit gleichzeitiger Vorlegung der Beweisurkunden oder Antretung des Beweises mir andern Beweismitteln. Zugleich werven in der Tagfahrt ein Maffepfleger und »in Gläubigerausschuß ernannt, Borg- und Nachlaßvergleiche versucht, und sollen in Bezug auf Borgvergleiche und Ernennung des Maffepflegers und GläubigerausschuffeS die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen bei- rretend angesehen werden. Weinheim, den 15. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Meier. vckt. B i tz e l. f^.828.3j Nr. 13,071. Heidelberg. (Schul- denliquidation.) Der ledige Zoseph Heinrich Hof - mann von Ziegelhauwn gedenkt nach Amerika auSzuwait- dern. Zur Richtigstellung seiner etwaigen Schulden ist Tagfahrt auf Samstag, den 8. Mai d. 2., Morgens 8 Nhr, anberaumk. Alle Gläubiger des 2. H. H o f in a n » werde» hierzu auf das Geschäftszimmer des Unterzeichneten mit dem Bemerken vorgeladen, daß man ihnen im Falle ihres Ausbleibens später nicht mehr zur Befriedigung verhelfen könne. Heidelberg, den 24. April 1841. Großh. bad. Oberamt. Dr. von Zagemann. vckt. Otrendorff. f^.724.3) Nr. 5632. Tauberbischofsheim. (Straferkenntniß.) Da die zur Ergänzungskonskription pro 1841 gehörigen Pflichtigen: ») Aus der Altersklasse von 1837 : Loos-Nr. 1, Zohann Adam Spinner von Werbach; b) aus der Altersklasse von 1838: Loos-Nr. 2, Peter Berberich von Königheim, - 20, Georg Michael Kuhn von Werbach, - 51, Anselm Häfner von Brehmen, 57, Mathias Wolz von Königyeim, - 67, Michael Mathias Löhr von Külsheim; e) aus der Altersklasse von 1839 : LooS-Nr. 45, Franz Mathias Franz von TauberbischofS- heim, - 84, Zohann Baierstettel von Külsheim, sich auf die öffentliche Aufforderung vom 4. Februar d. Z., Nr. 1540, nicht gestellt, so werden dieselben, gemäß Gesetzes vom 5. Oktober 1820, der Refraktion für schuldig erkannt, in eine Geldstrafe von 800 fl. verfällt, ihres angeborenen Ortsbürgerrechts für verlustig erklärt und deren weitere Bestrafung auf den Betreiungsfall Vorbehalten. Tauberbischofshcim, den 20. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt, v. F a b e r. s-4.734.3j Nr. 7992. Buchen. (Straferkennt- n i ß.) Die ausserordentliche Konskription betreffend, werden die KonskriptionSpflichiigen aus der Altersklasse 1837: Loos-Nr. 51, Zoief Alois Ruppert von Bliche»; Altersklasse 1838: Loos-Nr. 23, Zohann Zosef Kehl von Muda«, , 87, Isaak Löb Eis« m a » n von Hainstatt; Altersklasse 1839: Loos-Nr. 37, Franz Karl Rohe von Mudaii, 69, Ehrist,an Schäfer von Gözingen, da sie auf die diesseitige öffentliche Aufforderung vom 13. Febr. d. 2-, Nr. 3072, sich zur Elfallnng ihrer Konskriptionspflicht dahier nicht gestellt haben, des Vergehens der und Herrenstraße mtt unserem bekannten Refraktion kür schuldig erkannt, und vorbehaltlich der persönlichen Bestrafung auf den Fall des Betretens in eine Geldstrafe von 800 fl. für Jeden, unter Verfüllung in die Kosten, ve urtheilt. Buchen, den 23. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. ' L i ch t e n a il e r. vckt. Schubart. 64, 158, 180. 86 , 139, 140, 153. 62, 90, 122 , 125, 153, 167, 1) Roman Beiz von Bruchsal, 2) 2oh. Friede. Gottiried Neuert von Bruchsal, 3) Lorenz Kurz von Heidelsheim, 4j 2oh. Zoseph Mönig von Forst, 5) Johann Georg Schmitt von Bruchsal, 6) Jakob Michael Mehl von Ilnteröwisheini, 7) Ludwig Weitgenannt von Mingolsheim, so werden dieselben hiermit der Refraktion für schuldig erklärt, in eine Geldstrafe von 800 fl. verfällt, des Ortsbürgerrechts für verlustig erkannt und die persönliche Bestrafung gegen sie auf Betreten Vorbehalten. Bruchsal, den 24. April 1841. Großh. bad. Oberamt. von Berg. f^.795.3j Nr. 10,052. Offen bürg. (Strafer. kenntniß.) Nachdem sich die zur ausserordentlichen Konskription pro 1841 gehörigen Pflichtigen, und zwar: Aus der Altersklasse von 1837: MathiaS-H ck e n fu S von Windschläg LooS-Nr. Philipp Hansmaun von Schutterwald - Wilhelm Heitzmann von Diersburg - Aus der Altersklasse von 1838: Zoseph Zentner von Zell Loos-Nr. Zgnaz Nassal von Durbach . Albert Droll von Offenburg - Leonhard Stöckel von Urlosfcn - Aus der Altersklasse von 1839: Karl Lurker von Griesheim Loos-Nr. Sebastian Eisinger von Elgersweier Nikolaus Zeckerst von Bohlsbach Augustin Herzog von da Bartholomä Bahr von da Ludwig Siebert von da auf die öffentliche Aufforderung vom I.März d. 2. Nr. 5081 innerhalb der festgesetzten Frist nicht sistirt haben, so werden dieselben andurch der Refraktion für schuldig und jeder derselben des OrtSbüigerrSchtS für verlustig erklärt und in eine Geldstrafe von 800 fl. verfällt, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den dereinstigen VermögenSanfall von ihnen erhoben werden soll. V. R. W. Offenbnrg, den 24. April 184l. Großh. bad. Oberamt. Kern. vckt. Klett. f^..772.3j Nr. 7822. Villingen. (Sträfer- kenntniß.) Die zur Ergänzungskonskription pro 1841 gehörigen Pflichtigen: Altersklasse von 1837: Loos-Nr. 17, Martin Steidinger von Mönchweiler, Altersklasse von 1838: Loos-Nr. 2, Johann Steiger von Schobenhausen, - 42, Zgnaz Rottler von Obereschach, Altersklasse von 1839 : Loos-Nr. 3, Franz Rottler von Obereschach, - 8, Martin Kopp von da, haben sich auf die öffentliche Aufforderung vom 1. März d. 2. nicht gestellt; sie werden daher der Refraktion für schuldig erkannt, in eine Geldstrafe von 800 fl. verfällt, des angebornen Ortsbnrgerrechts für verlustig erklärt, und wei- tere Bestrafung auf ihren Betreiungsfall Vorbehalten. Villingen, den 24. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. B l a t t in a n n. f^.806.3j Nr. 2387. Salem. ( B e k a n n t in a- ch u u g.j Bei dem dahier wegen Diebstahls verhafteten Zohann Mauz von Ochsenbach wurde ein röthlichcr tuchener Regenschirm gefunden, den er am Mittwoch, den 3l. März d. I. im Schiffwirthshause zu McerSburg entwendet zu haben behauptet. Da der Eigenthümer dieses Regenschirmes unbekannt ist, um so gewisser zu so bringen wir dies zur öffentlichen Kenntniß, damit sich fähigen Verwandten derselbe bei diesseitiger Stelle melden könne. Salem, den 24. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. R u ck m i ch. f-V.630. 3 j Nr. 3674. N e ck a r b i s ch o fs h e i m. (Verschollenheitserklärung.) Da weder der ledige Christian Keller von Epkenbach noch seine etwaigen Leibeserben auf die öffentliche Aufforderung vom 1. Februar 1810 sich zur Enivfangnalnne des Kapitals von 300 fl. gemeldet haben, so wird solches nunmehr den nächsten Verwandten, gegen Sicherheitsleistung, in den fürsorgliche» Besitz gegeben. Neckarbischofsheini, den 5. März 1811. Großh. bad. Bezirksamt. Benitz. f^.614.3) Nr. 5129. W e i n h e im. (Versryol- lenhcitserklärung.) Nachdem die unterm 25. Febr. 1630 öffentlich vorgeladene Margaretha Mecke « von Großsachsen, vercbelicht mit Schuster Georg Merkel von da, dis beute nicht erschienen ist, wird dieselbe andurch für verschollen erklärt und das ihr anerfallene Vermögen den näch- Weinheim, den 4. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Gockel. f^.696.2j Nr. 5794. Neckarbischofs heim. (Verschollenheitserklärung.) Da die Margaretha Pfau von Waibstadt oder ihre Leibeserben auf di« ergangene Aufforderung vom 19. Januar 1837 sich zur Empfangnahme des in 183 fl. 14 kr. bestehenden Vermögens nicht gemeldet haben, so w>rd dieselbe hiermit für verschollen erklärt und den nächsten Verwandten dasselbe gegen Kaution in fürsorglichen Besitz gegeben. Neckarbischofsheim, den 15. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Benitz. f^..793.3j Nr. 4852. Bonndorf. (Oeffent- liche Aufforderung.) Z. ll. S. wegen «ine« durch Entwendung von Waldprobukten begangenen Forstfrevel- soll Zimmermann VituS Royninger von Oberfischbach, Amt« Neustadt, als Zeuge vernommen werden. Da nun derselbe der Vorladung vom 9. April d. 2- ungeachtet nicht erschienen, und dessen Aufemh-lr z. Z. unbekannt ist, so wirr er hiermit öffentlich aufgef-rdert, bei diesseitiger Stelle behufs seiner Einvernahme sich zu stellen. Zugleich werden die verehrlichen Polizeibehörden ersucht, gedachten Zeugen auf Betreten hierher zu weisen und un« hiervon zu verständigen. Bonndors, den 20. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Dienstverweser: Horz. vckt. Hefter, Akt. jur. f^.798.3j Nr. 2615. Rheinbischofsheim. (Dienstantrag. > Es wird ein tüchtiger und brauchbarer Wundarzneidiener (Chirurg 3ter Klaffe) gesucht, der seinen Aufenthalt in Lichtcnau zu nehmen hätte, wo er bei Fleiß und Sparsamkeit seinen Unterhalt finden dürfte. Diejenigen geprüften inländischen Chirurgen, welche gesonnen sind, ihren Aufenthalt in Lichtenau zu nehmen, werden daher aufgefordert, binnen 4 Wochen in portofreien Eingaben sich hier zu melden, und mit dem Rezeptionsschein auch Zeugnisse ihrer Herkunft, Familienstand, sittliches Betrage» und Befähigung einzusenden. Rheinbischofsheini, den 22. April 1841. Großh. bad. Bezirksamt. Jägers chmid. l>.831.lj Nr. 6330. Karlsruhe. (Aufforderung.) Gestern Nachmittag wurde auf dem Speicher eines hiesigen Privathauses ein neugeborene« und ausgetragenes todtes Kind in einem wergenen Sack, welcher mit einem drei Finger breiten Streifen von grünem wollenem Zeug zngebunben war, gefunden. Das Kind war schon so stark in Fäulniß üvcrgegangen, daß das Geschlecht desselben nicht mehr erkannt werden konnte. Wer über die Mutter dieses Kindes irgend eine Auskunft zu geben im Stande ist, wird aufgefordert, der Unterzeichneten Stelle hiervon Anzeige zu machen. Karlsruhe, den 28. April 1L41. Großh. bad. Stadtamt. S t ö s s e r. vckt. Flieg auf. f.4.776 3j Nr. 4559. Gengenbach. (Aufforderung.) Christian Zsemann von Unterharmersbach, jetzt in einem Alter von 5t Zähren, soll vor einige» 40 Zähren mit seiner Mutter, Mathias Zsemann's Wittwe, Magdalena, geborene Braig, mit nach Bayern oder Ungarn genommen worden sehn, da ihm inzwischen rin Vermögen verfallen ist, welches gegenwärtig unter pfleg- schaftlicher Verwaltung auf 307 fl. 18 kr. sich beläuft, u»d seit vielen Zähren von seinem Aufenthalt nichts mehr bekannt wurde, so ivird Christian Jsemann hiermit aufgefordert, über dieses Vermögen binnen Jahresfrist verfüge», als solche- sonst seinen erb- in fürsorglichen Besitz ausgefolgt werden würde. Gengenbach, den 19. April 1811. Großh. bad. Bezirksamt. W a s m e r. f-^.834.3j Karlsruhe. (Pferdeversteigerung.) Mittwoch, den 5. Mai d. I.,. Nachmittag« 3 Uhr, werden in dem großherzoglichen Marstall einige brauchbare Pferde gegen baare Zahlung öffentlich versteigert. Karlsruhe, den 30. April l811. Großherzogliche Stallverwaltung. Jost. i^.769.2) Karlsruhe. te Havannazigarren direkt aus Havanna bezogen, sind in verschiedenen Qualitäten und Preisen zu haben bei C. A. Fellmeth. ^— s^r.7l9.3j Karlsruhe. LMMnilltg. Wir beehren uns hiermit ergebenst anzuzeigen, daß wir morgen unser neues Geschäft-lokal am Eck der Laugen- mit unserem bekannten Seide- und Modewaarenlager eröffnen werden, und empfehlen uns unseren geehrten Gönnern zu fernerem Karlsruhe, den 24. April 184l. geneigten Wohlwollen. Druck und Verlag von E. Macklot, Waldstraße Nr. 10.