LM. Beilage zur Karlsruher Zeitung Nr. Samstag, den 29. Mai 1841. Baden * Karlsruhe. Nachträglicher Bericht über die 14. Sitzung vom 22. Mai, die zweite Diskussion der Urlaubsfrage betreff. (.Forts.) Der Redner (Welcker) bezieht sich auf Analogien der Gemeinde- und Wahlordnung, und erklärt, nicht berechtigt zu seyn, zwei Bezirke», die nicht vertrete» scyen, Steuern aufzulegen. Man möge wohl die Folgen überlegen, wen» man einmal fo an den Grundfesten deS Rechts rüttle. Zwar könne man einwenden, die Abg. Aschbach und Peter könnten ja durch Niedcrlegung ihrer Stellen die Hindernisse ihres Eintritts selbst wegräume», oder die Kammer solle sie einberufen; man könne sagen, schon 35 Mitglieder seyen hinreichend, einen gültigen Beschluß zu fassen, man könne sagen, man schwäche durch die von ihm für sich gewählte Maaßregel die Kraft und Wirksamkeit der Kammer. Allein alle diese Einwendungen erwiesen sich ihm nicht stichhaltig. Das Einberufungsreskript der Regierung setze ausdrücklich erhaltenen Urlaub voraus; die Kammer für sich aber könne die nicht Beurlaubten auch nicht einrufen, denn nur der Großherzog rufe die Stände zusammen. Niederlegung des Staatsdienstes von Seite» des Staatsdienerö helfe auch nichts, denn man könne den Staatsdienst erst »ach dreimonatlicher Aufkündigung nicderlegen; nun sey der Landtag auf 3 Monate ausgeschrieben; sie würden also erst eintrelen können am Schluß desselben. Aber durch Nieder- lrgung des Dienstes würden sie auch dem Vaterland keinen großen Dienst erweisen, weil ja doch wohl jeder ander« Beamte in gleichem Falle Zurückbleiben müßte, der nicht gleich grvßmüthig den Nahrungsstand seiner Familie opfere, und dann würden alle diejenigen ausgeschlossen seyn, die die Regierung nicht haben wolle. Der Redner kommt dann darauf zurück, daß nicht die Kammer, sondern der Großherzog die Stände einberufe, um daraus zu folgern, daß ein nicht vom Großherzog Eingerufener auch nicht das Recht habe, in der Kammer zu erscheinen, daß er durch physische Gewalt selbst gehindert werden könne; er kommt ferner nochmals darauf zurück, daß 35 Mitglieder wohl einen Beschluß fassen könnte», aber dann müßten alle 63 wenigstens cinberufe» seyn, und sucht den Vorwurf der Inkonsequenz von sich abzulehnc», den man ihm machen wolle, wenn er, der zu früher» Beschlüssen mitgestnumt, sich für nicht befugt halte, zu weiteren mitzuwirken. Aber er habe nur zu zweierlei Beschlüssen mitgewirkr, zur Dankadresse und den Kommissionsbeschlüffen in der Urlaudsfrage; jenes habe ihm der Anstand geboten, letzteres der Wunsch, zu einem Ziel zu kommen in den Streitfragen. Jetzt aber verhalte stch's anders. Hätte die Kammer denselben Weg eingehaltcn, wie 1820, so würde, ist des Redners Meinung, wohl dasselbe erfolgt seyn, wie damals, eine friedliche Lösung der Frage. In Betreff der Beschwerde, so stimme er ihr bei, als einer vermittelnden Maaßregel; er hege die Hoffnung, daß, wenn dieselbe an den Großherzog gelange, sie zn einem erfreulichen Ziele führen würde; er fürchte aber, sie komme nicht dahin, und die Sache werde dann als gegen die Kammer entschieden betrachtet werden. Ohne Mißtrauen in Personen zu setzen, erkenne er doch de» Gang der Zeit, der mächtiger sey, als die Personen. Ihm bleibe daher nichts übrig, als den Strom walten zu lassen und nur seine Stimme bittend und rathend zu erheben, daß man sich von ihm nicht fortreiffen lassen möge. An die HH. Minister stelle er die Bitte, durch irgend eine, die Rechte der Kammer nicht gänzlich zerstörende, Weise, diesem Streit ei» Ende zu machen. Vermittelungsvorschläge seyen in der Kommission einige gemacht worden. Der Redner schließt mit dem Wunsche, daß der Rechkszustand nicht weiter und weiter gefährdet werden möge, mit Hinweisung auf die Gefahren für Gemcinsinn und deutschen Patriotismus. Staatsminister v. Blittersdorff: Wir bedürfe» dieser Aufforderung nicht. Wir kennen unsere Pflichten, und haben sie immer erfüllt. Wir haben Ihnen keinen verfassungsmäßigen Weg verschlossen, sondern zuerst denselben angcboten. Ich habe selbst Ihnen einen solchen versöhnend angebvten, allein Sie haben ihn zurückgestoßcn. Sie sind mit allgemeinen Sätzen gegen die Regierung ausgetreten, allein wir konnten sie nicht anerkennen auf dem Standpunkt unserer Pflichten. Diese Pflichten haben wir erfüllt als Wächter der Rechte der Krone. Wenn Sie eine andere Ansicht aufstellen, so müssen auch Sie sich dem Recht unterwerfen, wie wir uns demselben unterwerfen. Die 1. Kammer und der Großherzog habe» mitzusprechen. Erwarten sie geduldig den Gesammtausspruch und unterwerfen Sie sich diesem. Alsdann sind Sie auf dem einzigen Wege, aus dem wir uns das Vertraue» des Landes gesichert habe». Wir behaupten nicht, daß wir uns von dem Recht loSsagcn, sondern unterziehen uns ja zuerst demselben. Wir stellen uns preis und sage», daß Sie auf verfassungsmäßigem Wege Beschwerde führen sollen. Hiezu kann ich aber jenen Weg nicht zählen, den der Hr. Abg. Welcker betreten will, indem er sagt, weil es nicht so geht, wie es meine Ueberzcugung ist, so will ich lieber keinen Theil mehr an den Berathungen nehmen. Die Kammer wird ihre Rechte besser kennen. Der Hr. Abg. wird um Urlaub rinkommen, und die Kammer wird erwägen, ob er zu er- theilcn oder zu verweigern ist. Im letztem Fall ist dem Hin. Abg. der weitere Weg des Austritts aus der Kammer auch nicht verschlossen. Betreten Sie nur gesetzliche Wege. Dazu fordern wir Sie dringend auf, denn so wenig wir die gesetzlichen Wege verlassen, so wenig können wir unsrerseits dulden, daß Sie jemals davon abweichcn. Welcker längnct, den gesetzlichen Weg verlassen zu haben; seiner Ueberzeugung zu folgen, könne unmöglich ungesetzlich seyn, so lange die Heiligkeit deS Eides noch etwas gelte. Baum gärt n er erklärt zunächst, daß er den von dem Abgeordneten Welcker beabsichtigten Schritt für den halte, den er seinerseits betreten würde. Die Kammer sey konstituirt auf de» Ruf des Großherzogs und habe ihre Arbeiten rn Folge dessen begonnen. Was die Streitfrage selbst betreffe, so wolle er nicht die Lösung derselben, wie der Abg. Welcker, in der ehemaligen deutschen Reichsverfassung oder in Schweden und Norwegen suchen; er finde sie allein in der positiven Gesetzgebung des Großherzogthums. In letzterer Beziehung, fährt der Redner fort, habe ich mich bereits in der Sitzung vom 7. Mai erklärt; meine damals ausgesprochene Ansicht ist heute von den meisten der bisherigen Redner adoptirt worden; sic ist heute noch meine eigene und wird es bleiben. Noch heute ist meine Meinung, daß der Regierung das Urlaubsrechk zustehe, und zwar nicht nur als Ausfluß des AemterrechlS, sondern durch die spezielle Gesetzgebung des Landes. Diese Gesetzgebung hat vor Emanirung der Verfassung das Urlaubsrechts regulirt; diese Bestimmungen sind durch die Verfassung nicht aufgehoben worden, und wenn die Verfassung ein bestehendes Gesetz nicht direkt qnfhebt, so muß dasselbe fortwährend als in Kraft stehend betrachtet werden. Ich wiederhole aber auch, daß ich nicht zugebe, daß die Regierung durch daS > Urlaubsrecht auch die Befugniß habe, eine geschehene Wahl zu annulliren. ES I ergibt sich aus dem bisher Gesagte», daß ich demjenigen Theil der KommisstonS« ! anträge zustimmen muß, der sich auf die Ausschließung der Abg. Peter und Aschbach bezieht; desto größeres Bedenke» aber habe ich, auch dem ersten Anträge der Kommission meine Zustimmung zu geben, da in ihm ausgesprochen ist, daß die Regierung das Recht nicht gehabt, einen Urlaub zu verweigern, ein Satz, der mit dem von mir behaupteten Satze in direktem Widerspruch steht, dem ich also nicht beistimmen kann. Ich komme dabei nicht zur Konklusion, zu der die Abg. Vogelmann und Litschgi komme», welche erklärt haben, daß sie das Recht, Urlaub zu verweigern, zwar anerkennen, nicht aber anerkennen, daß die Regierung eS ausüben solle; (Vogelmann bemerkt durch Zwischenruf, daß er das Recht blos als zweifelhaft anerkenne;) ei» Recht aber, das man nicht ausübe» darf, ist mir ein sonderbares Recht. Der Kommissionsbericht aber geht noch weiter; er erkennt gar kein Recht der Urlaubsverweigerung an; schon aus diesem Grunde kann ich dem ersten Antrag nicht zustimmen. Ueberhaupt gestehe ich, daß ich einen großen Werlh auf die vorliegende Adresse nicht lege; ich glaube nicht, daß sie zum Ziele führt, und zum Ziel möchten wir doch kommen; die Frage soll ein - für allemal beseitigt werden; es liegt dies im Interesse der Kammer wie der Regierung selbst. Dies ist aber nur dadurch möglich, daß die Art und Weise, wie die Regierung ihr Recht der Urlaubsverweigerung zu üben hat, gehörig normirt wird, und das kann nur durch ein Gesetz geschehen. Ich hoffe, es wird die Zeit kommen, wo ein Antrag auf Vorlage eines Gesetzes mehr Anklang in dieser Kammer zu hoffen hat, als heute noch der Fall ist. Finanz- I minister v. Böckh. Vor allen Dingen müssen Sie anerkennen, daß die Regierung das Recht hat, Urlaub zu geben und zu verweigern. Ohne diese Anerkennung ist kein Heil in dieser Sache zu hoffen. Mördes bespricht im Anfang seiner Rede die mißliche Lage der Skaatsdiener in dieser Frage, wie sie schon > von frühem Rednern berührt worden, bezweifelt aber nicht, daß sie auch heute zur Auftechthaltung des früher» Beschlusses beitragen werde». In diese, Zuversicht wolle er eö vermeiden, auf Einzelnes einzngehen, was hie und da man s heute der Abstimmung voranschicken zu müssen geglaubt habe. Er bekenne ! offen, daß er nie darauf bedacht gewesen, für seine Abstimmung vom 7. d. M. irgend eine Deutung suchen zu müssen. Die Lage der Dinge, sage man, habe sich seit der Sitzung vom 7. d. M. geändert, allein er würde sich in der mißlichsten Lage befinden, seinem Bischen Verstand klar zn machen, daß eine veränderte Lage der Dinge auch eine veränderte Abstimmung zur Folge haben müsse. Nach dieser Einleitung geht der Redner über auf die Rede des Ministers der ausw. Angelegenheiten, als welcher heute die Frage von einem früher nie angedeutekcn Standpunkt näher erörtert habe. Er meine den Besitzstand, worauf man so vielen Werth lege. Diesen Besitzstand wolle der Hr. Minister zu Gunsten der Regierung mit Prinzipien vertheidigen, die ihn in Kollision mit den einfachsten Rechtsgrnndsätzen brächten. Er schließe daraus, daß die Staatsdicner selbst seit Jahren um Urlaub nachgesucht, auf die Anerkennung des Rechts der Regierung durch die Staatsdicner selbst. Der Berichterstatter aber habe dies schlagend widerlegt. Wenn der Hr. Fiiiauzminister heute die Vorlage eines Gesetzes abhängig machen wolle von der Anerkennung des Ur- lanbsrechts durch die Kammer, so heiße das wohl, der Kammer dasselbe zumu- then, was der Hr. Finanzminister selbst abgelehnt habe, erst die Waffen zn strecken, dann zu unterhandeln. Ueberhaupt scyen die Argumente für und wie. der erschöpft, er werde sich daher nicht weiter in die Sache cinlassen, sonder» nur wiederholen, daß er mit voller Seele und klarer Ueberzeugung der Kommission zuftimme. Baumgärtner: Der Abg. Mördes hat mich veranlaßt, meinen Vortrag in etwas zu vervollständigen. Er hat erklärt, cs sey seit dem 7. d. M. keine Veränderung eingetrrtcn, und man ruüsse daher bei der frühen: Abstimmung bleiben. Ohne auf das einzugehen, was der Hr. Abg. von der Stellung der Staatsdiener gesagt hat, und unter Zurückweisung jeder dcsfallsi- geu Verdächtigung erkläre ich, daß ich meine Abstimmung rein nur nach meiner Ueberzeugung abgebe. Was den Stand der Sache betrifft, so steht freilich in dem frühem Bericht der Antrag wörtlich so, wie in dem heute vorliegenden; der Sinn aber, in dem er damals gestellt wurde, war ein ganz anderer, als er cs heute ist. Der damalige Antrag war nach der Meinung eines große» Theils der Mitglieder nur ein Vorschlag zur Vereinbarung, der in der Sache nichts entscheiden sollte. Trat man also damals dem Antrag der Kommission bei, so geschah dies nicht, um damit ein Recht der Negierung zu bekämpfen, sondern nur, um die Regierung zu ersuchen, ihre Maaßregel in gütlichem Wege zu modifizirc». Heute aber ist der Standpunkt ein himmelweit verschiedener. Heute ist der Beschluß, oder die Form, in welcher der Beschluß an de» Groß- Herzog gelangen soll, eine Beschwerde, und eine Beschwerde hat den Sinn, daß man Dasjenige, dessen Abänderung man begehrt, für gesetzwidrig erklärt. Da ich nun Verweigerung des Urlaubs nicht für gesetzwidrig erkläre, so kann ich auch nicht mit Sir. 1 stimmen. Dies zur Erklärung auf das von dem Abg. Mordes Gesagte. Mördes: Ich danke für diesen Kommentar, muß aber denselben ablchnen. Baumgärtner. Nach Belieben. Zentner verkennt gleichfalls die schwierige Lage der Staatsdiener nicht, wird aber, wie überall in schwierigen Lagen, nur der Stimme des Gewissens folgen. Zur Sache selbst übergehend, stellt der Redner als Hauptgesichtspunkt bei Benrtheilung der Frage das auf, ob man sie theoretisch an sich oder ob man sie vom Standpunkt der positiven Gesetzgebung auS betrachte. Theoretisch genommen möge die Regierung wohl daS Recht der Urlaubsverweigerung in Anspruch nehmen können; allein die jetzige positive Gesetzgebung spreche eS ihr ab. Als Beweis seiner Behauptung gilt ^ dem Redner das schon von andern gebrauchte Argument des Schweigens der > Verfassung über diesen Punkt. Der §. 37 bezeichne die Erfordernisse, die zur I Wählbarkeit eines Abgeordneten gehörten, sage aber nicht, daß der Urlaub dazu j gehöre. Dieses Argument, sagt der Redner, reiche allein schon hin, der Regierung das Recht der Urlaubsverweigerung abznsprechen. Ueberdics aber habe er alle Verfassungen von Deutschland geprüft und gefunden, daß nicht blos in unsrer die Frage auf diese Weise behandelt sey, sondern in einer Reihe von l andern Verfassungen auch. In mehreren gebe es aber auch einen Vorbehalt j dieses Rechts, woraus zu schließen sev, daß, wo ein solcher Vorbehalt nicht sey, i er auch nicht stillschweigend anzunchmcn sey. Ueberdics beweise auch dir Er- fahrung von 22 Jahren, daß auch ohne Urlaubsverweigerung unsere Verfassung 940 ausführbar sey. Darum halte er sowohl den Beschluß vom 7. gerechtfertigt, als das Beharren auf demselben. Rücksichtlich der Motive zu den Anträgen könnten allerdings verschiedene Ansichten herrsche», allein zu den Anträgen selbst könnten darum doch Alle stimme». Denn wenn auch Manche im Allgemeine» das Recht der Urlaubsverweigerunz der Regierung zugäben, so könnten sie doch ihren Beitritt zn allen Anträgen dadurch motiviren, daß eine Nothwendigkeit, vom Recht Gebrauch zu machen, nicht vorliege. In Bezug auf. die Entscheidung des Prinzipienstreites sehe er bei den starr ausgesprochenen Gegensätzen der Ansicht der Regierung und der Kammer kein Mittel zur Lösung des Streiks dargeboten; ganz anders verhalte sich's mit der Thatfrage. Die Regierung könne ihr Recht wahre», und würde gleichwohl keine Inkonsequenz begehen, wenn sie dem Wunsch, den die Kammer ausgesprochen habe, auf irgend eine Weise entgegenkommc. Wenn der Herr Finanzminister aber der Kammer zu- muthe, das Recht der Urlaubsverweigerung vorweg anzuerkennen, ehe die Negierung weitere Schritte thue, so sey dies zu viel verlangt, und werde nicht zu friedlicher Lösung des Streits führen. Nur dadurch, daß man sich von beiden Thcilcn über den positiven Standpunkt erhebe und die Sache rein aus dem theoretischen Gesichtspunkt betrachte, lasse sich ein Vergleich zu Stande bringe», und ein Gesetz durchführe», wo das Beurlaubuugsrecht der Regierung, dessen Zweckmäßigkeit im Allgemeinen er nicht widersprechen wolle, so regulirt werden könne, wie es sowohl den Interessen der Regierung, als der Kammer zuträglich sey. Der Redner drückt schließlich die Ansicht aus, daß wer dem früheren Beschluß zugestimmt, konsequenter Weise den jetzigen Anträgen nicht entgegen seyu könne, und beleuchtet die Acusserung des Abg. Welcker, daß die Kammer nicht gesetzlich konstituirt sey, mit der er nicht einverstanden ist. Finanz»,, v. Böckh erklärt, daß die Regierung trotz dieses Streites mit der Kammer in keiner Zwietracht leben wolle, sie werde vielmehr mit ihr in Frieden und Eintracht die Geschäfte des Landes besorgen und diesen Streit als ganz bei Seite liegend ansehen. Die Regierung werde ihren Pflichten genügen, die Kammer den ihrigen. Der Berichterstatter Bekk erklärt, sich über die Ansicht des Abg. Welcker über Nichtkonstlttlirtscyn der Kammer, da kein Antrag gestellt sey, vor der Hand nicht verbreiten zu wollen, und wendet sich deshalb sofort zur Sache selbst, zu deren Beleuchtung von materieller Seite er noch Einiges nachzutragen sich veranlaßt sehe. Er habe nie behauptet, daß die Regierung das Recht der Urlaubs- ertheilnng nicht habe, das im Aemrerrecht liege; nur das sey von ihm behauptet worden, daß die Negierung kein Recht habe, nach eigenem Gefallen den Urlaub zu crthcilen oder zu weigern, sondern daß es ihre gesetzliche Verbindlichkeit sey, den Urlaub zu geben, vorbehaltlich derjenigen Maaßregcln, die für Nokhfälle erforderlich scyen, und in welchen dann der Urlaub von der Kammer nachträglich zu geben sey. Gegen daS willkürliche Recht der Regierung, den Urlaub zn verweigern, führt der Redner nachträglich noch zwei Gründe an; als den einen macht ec geltend die Einberufung des Landtags durch den Großherzog. Physische Hindernisse aus dem Wege zu räume», die dem Eintritt eines Abgeordneten im Wege stunden, sey die Regierung nicht berufen, ebenso wenig solche Hindernisse, die in besonderen Verpflichtungen des Einberufenen gegen einen Dritten bestünden; die Einberufung solle nicht beweisen, daß die Regierung Hindernisse des Eintritts aus dem Weg zu räumen habe, sondern nur daS, daß sie nicht erst solche in den Weg legen solle. Letzteres rhue sie aber, wenn sie Urlaub versage. Was ferner das Verhältnis des Staatsdieners zu derselben juristischen Persönlichkeit, der er als Staatsdiener und als Abgeordneter diene, betreffe, so sey die Frage die, wer zu bestimmen habe, welcher Dienst den Vorzug habe; die Antwort sey, das Gesetz, welches bestimme, wen die Wahl treffen solle, und wer die Gewählten einbcrufe. Sey der Gewählte für den Dienst nothwendig, so könne die Kammer Beurlaubung eintrcten lassen. Der Redner geht dann auf die Frage über, ob Urlaubsverweigerung die Wahl annnllire; gebe man der Regierung das Recht, Urlaub zu versagen, so gebe mail ihr auch daS Recht, Ersatzwahlen anzuordncn, denn sonst könnte sie nach Willkür den Bestand der Kammer vermindern. Inkonsequent sey es, wenn man einerseits der Regierung daS Recht der Urlauböverweigerung zuerkenne, und die Anordnung von Ersatzwahlen mißbillige. Der Redner geht über auf den Beschluß der Kammer vom 7. d. M. und den jetzigen Antrag der Kommission, der nichts mehr und nichts weniger besage, als der frühere auch; man erkläre blos, daß man die Waffen nicht strecken wolle; man könne der Kammer nicht zumu- then, ohne Weiteres ein Recht anzuerkennen, was sie von jeher bestritten habe, eS anzuerkennen, weil die Regierung eS einseitig für sich faktisch üben wolle. WaS nun die gegenwärtige Lage der Sache betreffe, so sey sie folgende : Seit dem 7- d. M. sty nichts vvrgekommen, was in der rechtlichen Ueberzeugung etwas ändern könne; es könne daher auch kein wesentliches Bedenken obwalten, den Anträgen der Kommission, die auf dieselbe rechtliche Ansicht, wie früher, gestützt scyen, auch jetzt zuzustimmen. Die Adresse wiederhole den früher» Beschluß nur in einer andern Form, in der Beschwerde. Der Redner geht hierauf zu den abweichenden Ansichten einzelner Abgeordneten über und findet das, was die Abgeordneten Lilschgi, Vogelmann und Merk gesagt haben, ganz unbedenklich, denn eS stehe dies den Absichten und den Gründen der Adresse in keiner Weise entgegen. Ja selbst die Abgeordneten Baumgärtner, und Platz, obwohl in einem Punkt ganz anderer Ansicht, könnten wohl, ohne inkonsequent zu seyn, der Adresse beistimmen. Die Ansicht des Abg. Litschgi sey die der Regierung von 1820, und eS sey zu verwundern, daß die Regierung von 1841 jetzt eine ganz andere aufstelle. In ähnlicher Weise habe der Abg. Vogelmann die Sache aufgcfaßt, der die Frage der Urlaubsver- weigernng als streitig anerkenne, und somit eine einseitige Lösung von Seiten der Negierung nicht zulässig finde. Inkonsequent aber sey es jedenfalls von den Abg. BanmgSrtner und Platz, wenn sie, während sie dem Beschluß vom 7. beigetrcte», jetzt dies zu thun sich weigerten. Sey mau zum ersten Antrag dem Staatsininisterium gegenüber berechtigt, so müsse man überhaupt dazu berechtigt sey»; auf den Inhalt der Begehren könne es also nicht ankommen, oder es könne vielmehr der Inhalt der Begehren nicht gegründet oder ,ingegründet seyn, je nachdem man die eine oder andere Form zur Geltendmachung des Begehrens wähle. Uebrigens könnten die zwei Abg. auch Nr. 1. beistimme», da ja ihre Ansicht vom Recht der Urlanbsverwcigerung in der Adresse direkt gar nicht bestritten sty; auch der Beschluß vom 7. sage nur, die Kammer könne es nicht anerkennen. Der Redner geht dann die einzelnen Absätze der Adresse durch, um ihre Unverfänglichkcit zu zeigen, zu zeigen, daß sie nichts Anderes verlange, als am 7. d. M. auch verlangt worden sey. In Bezug auf Nr. 1 würden die beiden Abg. doch wohl auch den Wunsch hegen, die Hindernisse des Eintritts in die Kammer für die Abg. Peter und Aschbach beseitigt zu sehen, da dies das Mittel sey, die Eintracht wieder herzustellen. Der Hr. Minister des Auswärtigen habe den Satz ausgestellt, von einem Mißbrauch des Rechts könne man nicht sprechen, wenn bas Recht selbst anerkannt werde; er aber möchte diesen Satz um- kehren. Nur dann, wenn man das Recht anerkennt, kann man von dem Mißbrauch desselben sprechen. Zum Schluffe erlaube er sich „och einige Bemerkungen in Beziehung auf ein Gesetz, welches die Frage regeln solle. Er selbst habe den Wunsch eines solchen ausgesprochen, im Interesse der Kammer und des Dienstes; er wünsche, daß da, wo wirklich nur d i e n st l i ch e Verhinderungsgründc obwalteten, die Regierung nach feste» Regeln das Recht haben solle, den Urlaub zu versagen. Politische Bedenken böten sich hier nicht dar; nur das müsse vermieden werden, daß die Urlaubsverweigerunz lediglich aus polil. Gründen hcrgelei- tet scheine; das mindere dann daS Vertrauen des Volks in die Kammer und in die Regierung. Aber der Kammer zuzumnthen, sie solle erst das Recht der Urlaubsverweigerung der Regierung anerkennen, seyseltsam; er muthe auch der Regierung nicht zu, auf ihr Recht zu verzichten. Es sey vielmehr der Weg des Vergleichs, jeder Theil möge auf seinem Recht beharren, aber man versuche, ob nicht über gewisse Punkte eine Vereinbarung möglich sey. Einen Wunsch nach einem Gesetz von Setten der Kammer auszusprcchen, könne er nur billigen, nur nicht dafür sey er, daß im Voraus erklärt werde, die Regierung habe schon das Recht der Urlaubsverweigerunz. (Schluß folgt.) Mannhei m, 27. Mai. Der verflossene Winter und der darauf gefolgte Frühling zeichnen sich beide durch Ertreme aus, die wohl noch selten vogekom- men sind. Der Umschwung der Temperatur beträgt 45 Grad Reaumur. Am kältesten Tage des Winters zeigte der Thermometer 20 Grad uutcr 0 und jetzt steht derselbe des Mittags auf 23 — 25 Grad über 0 im Schatten. In der Sonne war dieser Tage 36 Grad. Die äusserst günstige Witterung, die so frühzeitig dieses Jahr eiutrat, hatte auf die Vegetation die wohlthätigsten Folgen. Die Blüthezeit des Obstes ging sehr rasch vorüber, und jetzt haben die Fruchtgattungcn schon eine Größe erreicht, die seit Menschengcdenken im Monat Mai nicht gesehen worden ist. Die große Trockenheit ist aber dem Klee und Wiesenbau weniger günstig, und cs werden daher die Schuren minder ergiebiger aussallen, wie un verflossenen Jahre. Die Feldfrüchte stehen sehr schön, wiewohl theilweise etwas mager. Wegen dem strengen Winterfrost haben die Rebe» in manchen Gärten stark gelitten und viele sind erfroren. Diejenige», welche der Frost verschonte, stehen in der schönsten Blnthe, und sogar in vielen Gärten haben vie Trauben schon verblüht. In den gesegneten Jahren, 1811, 1819, 1822, 1834, hatte die Blüthezeit um 14 Tage später statt, man verspricht sich deshalb einen ausgezeichneten Herbst. (M. I.) * Frciburg, 23. Mai. Wenn wir gleich uns nicht rühmen könne», daß in hiesiger Stadt eine große Baulust herrsche, und solche an Ausdehnung viel gewinnt, so ist doch heute ein Etablissement eröffnet worden, das eine neue Zierde der Stadt bildet, und die Annehmlichkeiten derselben vermehrt. Es ist dies der Felsenkellcr dcS Bierbrauers Schaich vordem Schwabentbor. Hr. Schaich, früher Pächter der Herrmann'schen Brauerei zu Güntersthal, akqnirirte vor einem Jahr das auf dem Schloßbergc so herrlich gelegene v. Greifenberg'sche Schlößchen sammt Zugehörde, erbaute am Fuße desselben eine Brauerei und in dem gewaltigen Felsen, worauf das Schlößchen steht, einen Keller zur Aufbewahrung des Lagerbiers. Auf der Höhe des Schlößchens selbst, die mit der Brauerei in Kommunikation steht, sind herrliche Anlagen und schattige Gänge für das bicrtrinkenbc Publikum errichtet, von wo ans man eine ungemein schöne Aussicht über die am Fuße liegende Stadt gegen den Kaiscrstuhl, und seitwärts in das kirchzarter Thal genießt. Dieses schöne Etablissement verdient deswegen und auch hinsichtlich des guten Getränkes jede», Reisenden, der Frei- bnrg besucht, mit Recht empfohlen zu werden. Konstanz, 11. Mai. Georg Sieber von Oehningeu, Bezirksamts Radolfzell, hat im Januar l. I. den Konrad Metzger von Eschenz, welcher i» das Eis des Rheines eingebrochcu war, mit eigener Lebensgefahr gerettet. Dem Georg Sieber wurde durch hohen Erlaß großherzogl. hochpreisl. Ministeriums des Innern vom 24. v. M. eine Gcldbelohnnng von 25 fl. zuerkaunt, und es wird ausserdem dessen muthvollc und rühmliche Handlungsweise zur Ehre des Retters andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großhcrzogliche Regierung des Seekreises. Bürgermei st erwählen: Gewählt und von Staats wegen bestätigt wurden: den 13. Mai zu Schluchsen Amts St. Blasien Mathias Ammann aus der Aha; den 11. zu Weil, Amts Lörrach, Johannes Sutterlin ; den 15. zu Zimmern der Nagler N. B. Weiler. Brand fälle. * Freiburg, 27. Mai. Vorgestern Abend um 6 Uhr schlug der Blitz in das Haus des Bauern A. Schweizer zn Hofgrund bei den sogenannten Halden, und zündete, so daß bald das ganze nur von Holz gebaute und mit Schindeln gedeckte Haus in Flammen aufging. Der Brand griff so schnell um sich, daß nur der größere Theil des Viehs und einige Betten gerettet werden konnte, die übrige Fahrniß aber zu Grunde ging. Menschenleben ist glücklicherweise keines zu beklagen. — * Stockach, 26. Mai. In der Nacht vom 24. auf den 25. d. M. brannten Wohnhaus und Scheune des M. Kästle und A. Müller, Kaufmann und Rathschreiber zu Schwandorf ab, wobei sämmt- liche Mobilien, das Waarculager und 4 Stück Rindvieh mit ein Raub der Flammen wurden. Die Gebäude waren nur in der badischen allgemeinen Versicherung, zusammen zu 1400 fl. versichert, Mobiliar- und Waarenlager aber theils im badischen Phönir theils in der Münchner-aachner Versicherung, zusammen mit 3600 fl. aufgenommen. Der Brand brach in der Scheune deS M. Kästle aus, und ist der Nachtwächter in Reitcbuch wegen Verdachts der Brandstiftung bereits in Untersuchung gezogen. Rcdiqirt unter Verantwortlichkeit von E. Mackiot. s«.t17.3j Konstanz. (Offene St.etle.) Die Stelle eines Schiffkapitäns bei diesseitiger Ge- ellschaft mit einer zu leistenden Kaution von 1200 st. ist durch Resignation EricoigunS gekommen. Bewerber um dieselbe wollen sich längstens innerhalb 4 -L°ch-u, a dato, in sran.'irten Briefen. unter Pprlaye .hrcr Besähigungs- u»o reumunoszeugniyc, an oir»rn,gewerwattungs,>cuc Konstanz, Len 19. Mai 184t. Der BerwaltungSrath der Dampfschifffahrt für den Bodensee und Rhein. Der Präsident: Der Sekretär: Egloesf. Kazenmair. sS.176.3j Achern. (D ie n st a n tra g.) Bei der Obereinnehmerei Achern ist die mir .einem firen Gehalt von jährlichen 400 st- verwundene erste Gehülfenstelle entweder sogleich oder Vinnen einem Bierreljayrc zu besetzen. Achern, den 25. März 1841. Großh. da». Obereinnehmerei. F a ch o n. j».154.3s Karlsruhe. (Ausforde- 'rnng.) Aus der Elias Wormser scheu Stiftung dahier sind die azrS dem Stiftungskapitale von 6900 fl. auf den 23. April 184/ fällig werdenden Zinsen zur Unterstützung eines armen Mädchens aus der Anverwandtschast des Stifters, Behufs ihrer 941 --..... «. .. >„... Die hiernach geeigneten Bewerberinnen werden daher so wie des Babnb.?sel°?^d'?'a der Pest, aufgesordert, sich mit ihren desfallfigen Gesuchen, unter An- ckiffe p-,.,» ° l>er Landungsplätze der Dampf- .'s..,»-«- °L- f» NI«-.-«4.»«-». ^L ständ-, ihr All.., fittiich^B.tragcn ... ihr, Vr..-.c.- iung nichrer.r rl.gonken S.iv.s, riaer7r»ßen Anl.hl^rcui^- schafisverhaltniffe mit dem Stifter --. za.--,-ru»o binnen zwei Monaten anher zu melde». Karlsruhe, den 24. Mai 1841. Synagogenrath. Ettlinger jk.180.tj zu Petersthal wird wieder stattfinden. mit Bad Petersthal im Renchthale. Die Eröffnung der Mine- ralbruniien und Badanstalt dem Eintritte des Monats Juni licher Zimmer, Stallung und Remise, so wie auch warmer und kalter Bäder — verbunden mit einer aufmerksamen und reelleit Bedienung — schmeichelt er sich, das ihm bis jetzt geschenkte Zutrauen nicht allein zu erhalten, sondern noch zu erhöhen. Düffeldorf, im April 184l. Karl Dom Hardt. jz.679.3j Karlsruhe. (An-^, zeige und Empfehlung.) Die Unterzeichneten erlauben sich, ihr gegen-i wärtig gut eingerichtetes Möbelmagazirr zu empfehlen. Blau sinder alle Sorten Möbels nach guten Journalen, besonders nach dem malnzer verfertigt, die an Güte, Billigkeit und Eleganz den Auswärtigen sicher nicht nachstehen werden. Auch können wir, da wir bestens Mit dieser Bekanntmachung verbindet der Unterzeichnete «„eint zusammen arbeiten und die Möbel selber verfertigen, die ergebenste Anzeige, daß mit großem Kostenaufwande zur Verschönerung und Vervollkommnung der Anstalt abermals so Vieles gethan wurde, daß alle Fremde beiriedigt und frühere Freunde und Gönner von Petersrhal gewiß Sufferst angenehm überrascht seyn werden. Es erhielten besonders die Zimmer, die Bäder, der Kursaal und die Brunnenhalle zweckmäßigere und zugleich modernere Einrichtungen. Durch diese getroffenen Vorkehrungen, durch Erweiterung und bessere Eintheilung des Etablissements bin ich nun in den Stand gesetzt, allen Anforderungen auch rückfichtlich der Billigkeit mehr als sröher entsprechen zu können. Bezüglich der seit Jahrhunderten bewährten Heilkräftigkeit meiner Mineralquellen erlaube ich mir, besonders das ärztliche Publikum auf die Monographie über Petersthal von Dr. Werber, Professor der Medizin und auf die neueste Schrift: „Die Heilquellen des Großherzogthums Baden w., von Dr. Heyfelder, Leibarzt und Medizinalrath" zu verweisen, und beschränke mich nun noch darauf aufmerksam zu machen, da in ncnerer Zeit die heilkräftigen Wirkungen der Mineralbrunnen in Verbindung einer gesunden Gedirgslust immer mehr gewürdigt und anerkannt werden , daß Petersthal sich einer besonders freundlichen Lage mit einer belebenden, reinen und doch milden Atmospäre zn erfreuen hat. Dieser Eröffnnngsanzeige schließe ich nun auch noch die -Analysen meiner Quellen an. Zusammenstellung -c. der Bestandtheile der Mineralquellen zu Petersthal, nach ange- stellten physikalisch-chemischen Untersuchungen von dem großh. badischen geh. Hofralh und Hofmedikus Dr. Kölreuter. Ans 1 Pfund zu 32 Loth berechnet. Sophienq. Peiersq. Larierq. Acide muriat, kohlensaure Nasron- bittererde Acides kohlensaures Natron Acide kohlensaure Kalkerde Acides kohlensaures Eisenoridul Acides kohlensanres Manganoridul Acide kohlensaure Magnesia Schwefelsaures Natron (kristallistl) Schwefelsäure« Kali Kieselsäure Thonerde Ehlornatrium (Kochsalz) Quellensaure Kalkerde mit Bitumen Quellsaure Bitter- und Kalkerde mit Bitumen Kohlensaures Gas durch Siedhitze aus dem Mineralwasser enlbindbar 46,1V Kubikzoll. Zur Veröffentlichung meiner Analysen auf diesem Wege finde ich mich besonders durch die Mitkheilang der chemischen Untersuchung des sogenannten neuen freiersbacher Mineralwassers bei Petersthal, in der Beilage der Karlsruher Zeitung Nr. 133 veranlaßt. Dort brüstet sich der Hofbaucr Joseph Börsig, als zeichne sich sein Wasser besonders durch Reichthum an Kohlensäure und Glaubersalz neben den andern bekannten Säuerlingen des Kniebis vortheilhaft aus ( ! ? ) Da diese Angabe leicht zu der irrigen Ansicht verleiten könnte, als würde das Wasser dieser neu aufgegra- bene Quelle die benachbarten uralten Sauerbrunnen überlreffen, so wird ein Vergleich der Analysen seiest Las Ge- gentheil beweisen. Es wird hieraus ersichtlich, baß die alten pctersthaler Quellen dem neuen Wasser durchaus nicht nach- sowohl übernommene Bestellungen schnell aussühren, als auch gehörige Garantie für unsere Arbeiten leisten. Das Magazin befindet sich in der Herrenstraße Nr. 37. Paul Weber, Schreinermeister. Schümm, Schreinermeister. Dehn, Schreinermeister. Bauer, Tapezier. l- L im Gesammtanschlag von 55V st. an die wenigstneh- menre» soliden und tüchtigen Hanbwerksleute versteigert werden; wozu hiermit dieselben ringeladen »erde». Baden, den 1«. Mai 1841. Grvßh. bad. Domanenverwaltung. Friesenegger. jk.106.3j Nr. 2084. Breiten. (Schäsereiverlei- un S ) Donnerstag, den 1. Juli d. I., Vormittag« 9 Uhr, wird in dem Rathhause die hiesige Gemeindeschäferei, vom 24. August d. I. anfangend, auf 3 Jahre durch öffentliche Berüeigerung an den Meistbietenden in Bestand verliehen; wozu die Liebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Bedingungen jeden Tag auf dem hiesigen Rathhause eingesehen werden können. Brette», den 13. Mai 1341. Bürgermeisteramt. Martin. sk.146.3j Nr. 13.146. Rastatt. (Diebstahl.) Am 2V. d. M., Vormittags zwischen 9 und 1v Uhr, wurden dem Bürger Michael Riehl von Gaggenau mittelst Einsteigens aus seiner Wohnung beiläufig 3V0 st. in Kronen- thalern, halben Kronenthalern, Guldenstücken, Sechsbätznern und 6 Kreuzerstücken bestehend, entwendet, und solle» sich 110 st-, worunter zwei Konventionsthaler » 36 kr. in einem ledernen, zum Zuzieben eingerichteten Beutel befunden haben; was anmit zur Fahndung auf das entwendete Geld jk.47.3j Mannheim, und den »och unbekannten Thäter zur öffentlichen Kenntniß (Anzeige und Ein- gebracht wird. Rastatt, den 21. Mai 1841. Großh. bad. Oberamt. v. Porbeck. vckt. Wolfs. j».107.3j Nr. 12,631. Rastatt. (Entmündigung.) Reinhard Ernst von Iffezheim wird wegen Blödsinns entmündigt und ihm Anselm Schneider von psehlung.) Hiermit gebe ich mir dir Ehre, anzuzeigen, daß ich meine seitherige Gast- lwirihschast „zumErbprinzen" in Schwetzingen verlassen und jene „zum schwarzen Löwen" in Mannheim augeireten habe. Indem ich einem geehrten Publikum für .. .„. das mir seither geschenkte Zutrauen danke, bitte ich, mir dort als Kurator beigegeben, dasselbe auch in meinem neuen Lokale erhalten zu wollen, Rastatt, den 14. Mai 1841. überzeugt zu sevn, daß es stets mein Bestreben seyn Großh. bad. Oberamt. Beck. vckt. Wolfs. jk.58.3j Nr. 11,954. Pforzheim. (Mundtodt- erkiärung.) Durch diesseitiges Erkenntniß wurde Mi und uderzeugt zu wird, mir dasselbe zu verdienen. Mannheim, den 1. Mai I84l. S ch r i e d e r, zum schwarzen Löwen. „ - . jv.152.2j Pforzheim. (Bierkessel chacl H 0 ch m u t h von Huche,ifÄd wegen verschwenderischen seil.) Ein noch ganz guter Bierkeffel, 6 bis 7 Lebenswandels im ersten Grad für mundtodt erklärt. Dieses Ohm haltend, hat zu verkaufen Georg Machtet, vollzugsreise Erkenntniß wird mit dem Bemerken bekannt Pforzheim, den 23. Mai 1841. gemacht, daß der Schwiegervater des Michael Hvchmuth, sk.l5V.2j Ebingen. (Empfeh- Johannes.S tiegele, thm als Beistand versrdnet wurde, lung chemischer Produkte.) Nach- ohne dessen Beiwirkung er nunmehr weder Rechten noch Verstehende Produkte eigener Fabrik sind stets gleiche schließen, Anlehen aufnehmen, ablösliche Kapitalien in bester Qualität und zu möglichst billigen erheben oder darüber Empfangscheine geben, noch Güter Preisen von mir zu beziehen, als: rohe buchene Holzsäure, veräußern oder verpfänden darf, deirillirte Lolisäure. bol-saures Kikenornd Pforzheim, den 12. Mai 1841. 4,50 — — — 0,28 0,42, 16,46 8,80 8,10, 0,34 0,51 0.26. 0,10 0,14 0,10, — 1,30 1,60. 5,40 10,SO 13.50, 9,60 0,48 0,31, 0,30 0,54 0,30, — 0,22 0,20, 0.20 — — — 0,14 0,10, 46,10 38,40 30,40 Großh. bad. Oberamt. Brauer. jk.l34.l j Nr. 3552. Meersburg. (Präklusivbescheid.) In der Gantsache des Oberlehrers Jvh. Bapt- Meder von Markdorf, werden alle diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen in der heutigen Liquidalivns- ragfahrt nicht angemeldet haben, von der vorhandenen destillirte Holzsäure, holzsaures Eisenoxyd (2V" n Bekstark) holzsaurer Kalk, roher und eingekochter Theer, Schwarzpech ic. so wie alle Sorten kremser, venetianisches, holländisches Blei- und Mineralweiß. Zu recht vielen Aufträgen mich bestens empfehlend zeichne Karl Friedrich Werner. Ebingen, den 24. Mai 1841. s».132. 3j Karlsruhe. (Lehr- .. — iinggesuch.) In ein ausgedehntes Fa- Masse ausgeschlossen, brikgeschäf,, in der Nähe von Karlsruhe, Meersburg, den 6. Mai 1841. wird ei» mit den uöthigen Vorkenntnissen Großh. bad. Bezirksamt, versehener Jüngling von guter Familie als Kontorlehrling Bosch, gesucht. Anträge befördert das Kontor der Karlsruher Zei- vckt. Mathis. tuug. jk.16.3j Heiligenberg. (Erbvorladung.) jk, 161.3j Karlsruhe. (Kapital aus- Der seit ungefähr 4 Jahren unbekannt wo abwesende Bäcker- zuleihcn.) Bis zum 23. Juli werden 55V0 ß. geselle Georg Wilhelm von Beuren wird zur Erbtheilung auszuleihen gesucht. Näheres zu erfahren im Kon- seines am 30. Oktober v. I. verstorbenen Vaters Michael ror der Karlsruher Zeitung. Wilh.elm von da, unter Anberaumung eines Termin» jv.54.2j Freiburg. (Hofgutver- von kauf.) Die Erben des zu Freiburg verstorbc- sechs Monaten, nen Hofraths von Rotteck beabsichtigen das mit dem Bedeuten hiermit öffentlich vorgeladen, daß rm 'zur Verlasseuschast gehörige Hosgut, ter Schöni- Nichteischeinungsfalle die Erbschaft lediglich denjenigen werde Hof genannt, unter der Hand zu verkaufen. 6,tt- .- dazu zwei Wohngebäude, . ist, nnv vie erforderlichen Oekonomiegebäude, sodann 6V Mrg. 18 Nth. Acker, 20 Mrg. 174 Rth. Matte», 4Mrg. 12v Rth. Baum- »nd Gemüsegarten, 45 Mrg. 286 Rth. Waidfeld, 58 Mrg. 120 Rth. Wald, l Mrg. 130 Rth. Haus- und Hofplatz, zusammen 190 Mrg stehen, sondern es gerade an den dort vorzüglich bezeichne- merth ist durch gerichtliche Schätzung auf 4l,147 fl. bestimmt Auf verlangen könnte die erforderliche landwirth .-. um die Hälfte an Glaubersalz reicher erscheint. "^Ebenso an.cr orc s-ano z» verkaufen. zugetheilt werden, welchen fie zukäme, wenn der Vorgeladen Dasselbe lieg, in der Gemarkung Gnndelfingen, eine zur Zeit des Erbankalls gar nicht mehr am Leben gewesen Stunde von Freiburg, auf dein südwestlichen, dem westlichen wäre. ..— ", - - - Heiligenberg, den 11. Mai 1841. Großh. bad. f. f. Amtsrevisorat. S t u d e r. s.4.213.3j Eßlingen. (Ediktallad ung.) Nach dem bei dem ehegerichilichen Senate des königl. württem- bergischen Gerichtshofs für den Neckarkreis zn Eßlingen die Ehefran des Bauers Adam Weninger von Stappach, und dem nördlichen Abhang bis zum Gipfel des Roßkopf, und bietet eine reiche und liebliche Aussicht. Es gehören wovon das eine ganz neu gebaut nen 190 Mrg. und 48 Nkb Der Gekämmt ..„'är, ^racngrr von .en und hervorgehobenen Bestandtheile» nber.reffen', und Schätzung auf 41.147 fl. bestimmt ge^^Sttck^Lkr^fl.ng^von Setten"?6re? Lu"'' ° ^ ">°- zwar in der Art, daß namentlich die Larierquelle ...ehr als schaf.liche Einr^cht^/7azu "gegeben w/r°7"^' '°"dw.rth- Erkennung des Ehescheidung-Prozesses gebeten, ».."man der" d„ »ott.o an Glauber.al- re.cbec er.cbk.nt. ^ » «aza gcgcocn »erden. selbe,, IN diesem Gesuche willfahrt , auch zn Verhandlung wird zu verkaufen gesucht das Gur in der hin- dieser Ekescheidunasklaasack,- reren Eichhalde bei m Jägerhäusle, bestehend in ungefähr ^ ^ ^ . ... Mittwoch, den 11. August d. I., 2 Jauchert Reben, 2 Jauche« Matten und ungefähr 8 Jan- peremtorisch bestimmt hat, so wird durch gegenwärtiges Badanstalt. Herr Wald und Baumgarten. ^ ' scnes Edikt nicht nur gedachter Weninger, sondern ^ Der Plan und die Taxation find bei der Wittm- d-a -»--n -., Petersrhal, den 26. Mai 1841. F. T. K . m m i g, Eigenthümer der Mineralquellen und jö.i81.1j M a n n h e ..... 25. dieses Nr. 119 von meinen Brüdern F. und I. Henle als ai.maßi.chen Pfleger veröffentlichte Warnung, will ich hiermit zur Kenntniß des Publikums bringen, daß ich mir gegen diese meine Brüder wegen der mir angetyanenen eben so lieblosen als ungerechten Handlungsweise, die gebührende Genugthuuug vor ihrem kompetenten Richter zn verschaffen, und der eigentlichen Triebfeder dieser Handlung ans den Grund zn kommen suchen werde. Mannheim, den 26. Mai 1841. Julius Heul«-, Kommis bei Herrn H. I. Earleback in Mannheim. f^.5lö.8j Düsseldorf. (Empfehlung.) Unterzeichneter beehrt sich, die ergebene Anzeige zu machen, daß mit Ende d. M. er seine vf- es welche ihn im seyn sollten, peremtorisch vor- gelaren. an gedachtem Tage, wobei 30 Tage für den ersten, ,k.l42.3j Gausbach. 30 Tage für den zweiten, und 30 Tage für den dritten Ter- -Vavierm üblev erstei- »>>" hiermit anberaumt werden, vor genannter GenchtSstelle a-runa) Am i» Eßlingen. Vormittags 9 Uhr. zn erscheinen, die Klag. Sams.ag, den l9. Juni d.J., der Ehegattin anzuhören, darauf die Einreden in rechtlicher Nachmittags 2 Uhr. Ordnung vorzutragen. und sich eines ehegenchtl.chen Erwirb im Gasthaus zumWald- kenntniff-S zu gewärtigen indem. Wen . n g e r erscheine an born dahier die P-viermütlle gedachtem Termin, oder er,cheine nicht, auf des Gegenthe.ls des Nikolaus B'ar. hUF-nz Jcftvh Wunsch?» weit.r-sA-u^ in d.e,er Ehefche.dungSsache ergehen wird. Wittwe zu Ferbach nochmalS eiN.r öffenittchenVersteigeru.ig w°- R-ch- ^ ^ ^ Senate des königlichen ausaeictzt; wozu man die Liebhaber h>ermit einladet. « ^ .^r den Neckarkreis. Diese Papiermühle wurde vor S Jahren ganz neu er- Gerich y k I . - . ganz neu erbaut, fie liegt auf dem rechte» Ufer der Murg bei Forbach, und ist gut eingerichtet. Die Bedingungen werden am SkeigerungStage eröffnet. Gausbach, den 20. Mai 1841. Bürgermeisteramt. Merkel. rät. Heptrng. btjne Figenthnmsansprüche auf die daselbst ge- j» l27.2j Nr. 2671. Baden. (B a u a k k 0 r d v e r- neunten Maaren gemacht worden sind, so werden dieselben st e i g e r 11 n g.) Am 4. Juni d. I., Morgens 9 Uhr, wer- nunmehr für konfiszirl erklärt. " wirthsckaft „3»m Kölnischen den auf dem Geschäftszimmer Unterzeichneter Stelle in Ge- - - Hof" anfgeben und dagegen mit dem 1. Mai d. I. sein neu meinschaft mit großh. Bezirksbauinspektion Rastatt, die durch eingerichtetes die Baurelativn genehmigten Baureparationsarbeiten an ärarischen Gebäuden zu Baden. Eisenthal. Haueneberstein Eßlingen, den 17. März 1841. Vizrdirektor, Ritter des Ordens der königl. Krone, v. Sattler. vckt. Staib. j».119.lj Nr. 4126. Kork. (Erkenniniß) Nachdem ans die öffentliche Aufforderung vom 4 v M Kloster Lichtenthal, Michelbach, Oos, Sandweier und Stein- Kork, den 18. Mai 1841. Großh. bad. Bezirksamt, v. Neubronn. vckt. Bader, Akt. jur. LU2 Literarische Anzeige. ^ l« so.3j Hechingen. (Schuldenliquidatio».) Stuttgart. 2n^run..rz.ichn°.°nBuchhandlungfiud so eben erschienen und in allen Buchhand- w!rd'7ur S'chLnl.>ik°E der'ekw-7g"n Adlungen vorräthig, IN Karlsruhe bei A. Bielefeld, m Heidelberg bei K. Groos und m Freiburg bei zugsrechte, so wie zum Bersuche eines Borg - und Nachlaß- Emmerling: Die Heilquellen des Großherzogthums Baden, des Elsasses u. des Wasgaues, * . von IZI Heyfelder, Leibarzt und Medizinalrath in Sigmaringen. Mit den Ansichten von Rippoldsau und Petersthal. Gr. 8. engl, kartonuirt. Preis 2 fl. '24 kr. Waren auch einzelne Bäder Baden« dem Publikum durch Schriften bekannt, so fehlte e« doch an zuverlässigen Nachvertrages rc. rc. Tagfahrt auf Donnerstag, den 17. Juni d. I., Morgens 7 Uhr, auf dem Rathhaus in Killer anberaumt, wozu die Gläubiger vorgeladen werden, um entweder persönlich, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, zu erscheinen, oder aber, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an der LiquidationStagfahrt ihre Forderungen durch schriftliche Rrzeffe anzumelden. Die nicht liquidirenden rc. Gläubiger werden, so weit ihre Forderungen und Vorzugsrechte nicht aus den Akten bekannt sind, durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, und ihrer Prioritätsansprüche für verlustig erklärt; von den Nichterscheinenden aber wird angenommen, daß ne hinsichtlich der Genehmigung der Eingangs erwähnten Verträge, der Aufstellung des Güterpflegers und des Verkaufs der richten über die Heilquellen des Elsasses und des Wasgaues. Eine Monographie über diese Mineralquellen war eine Maffegegenstände, der Mehrheit ihrer Klasse beitreten. Lücke in der medizinischen Literatur, die lange und allgemein gefühlt, durch obige Schrift ausgefüllt wird, in welcher nicht allein die naturhistorischen unv pharmakodpnamischen Seiten, sondern auch die ökonomischen Verhältnisse der einzelnen Kurorte auf unpartheiische Weise gewürdigt werden, von einem Manne, der seit einer Reihe von Jahren dem Studium der Mineralwasser eine besondere Aufmerksamkeit widmete und die Heilquellen der genannten Gegenden durch Selbstanschauung kennen lernte. Es ist somit diese Schrift nicht allein Aerzten and Naturforschern, sondern auch Kranken, die von einer Heilquelle Hülfe erwarten, so wie Reisenden und Badinhabern zu empfehlen. Von demselben Herrn Verfasser erschiene» im Laufe des vorigen Jahres in ähnlicher Bearbeitung: Die Heilquellen und Molkenkuranftalte« des Königreichs Württemberg und der hohe 11 zoller' schen Fürstenthümer. Mit vier Ansichten. Gr. 8. engl, kartonnirt. Preis 2 fl. 24 kr., welche Schrift ebenfalls in den genannten Buchhandlungen vorräthig ist. Stuttgart, im Mai 1841. Verlagshandlung von Ebner und Senbert. f-l..946.6j Frankfurt a. M. Geschäftseröffnung. Einem geehrte» auswärtigen Publikum mache ich hiermit die ergebene Anzeige, baß ich auf hiesigem Platze ein vollständig affortirtes Lager von: Bettfedern, Flaumen, Schwan- und Eiderdaunen, gesponnenen Roß- und Waldhaaren, Barchent, Zwillich, Plumeam- und Hechingen. de» 12. Mai 1841. Fürstl. hohenzollern'sches Oberamt. Werner. (8.122.3) Nr. 7089. Neustadt. (Schulven- liqiiidation. ) Gegen den Bürger unv Taglöhner Johann Strobel von Löfsingen ist Gant erkannt, und Tagfahrt zur Schulvenliquivation auf Mittwoch, den 9. Juni d. I., anberaumt. Alle Diejenigen, welche, aus was immer für einem Grunde, Ansprüche an die Gantmaffe machen wollen, werden daher aufgefordert, solche in der angesetzten Tagfahrt, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden, und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder Unterpfandsrechte zu bezeichnen, welche sie geltend machen wollen, unter gleichzeitiger Vorlegung der Beweisurkunden oder Antretung des Beweises mit andern Beweismitteln. Zugleich werden in der Tagfahrt ein Maffepfleger und ein GläubigerauSschuß erkannt, Borg- und Nachlaßvergleiche »ersucht, und die Nichierscheinenden in Bezug auf Borgver- gleiche und Ernennung des Maffepflegers und Gläubigerausschuffes als der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werden. Neustadt, den 14. Mai 1841. Großh. bad. f. f. Bezirksamt. Ganter. vckl. Oberle. (8.159.3j Nr. 10,658. Durlach. (Bekannt»«». BtllÜberzuazkUAttl, chung.) Es wurde unterm 17. v. M. ein Bursche IN» dem angegebenen Namen Karl V i ch e r r o ohne Paß, Hei- Uknen Vollsiaudigkn Bkllkkl und MfllVÜzkll eigener Fabrik, so wie allen (Vallnugen einzelner mathschein noch sonstigen Ausweis, dahier arretirt. Derselbe Bettstücke errichtet habe. Auch besorge ich alle in diesem Fache vorkommenden Reparaturen, und empfehle mich, unter will in Berlin geboren und gerauft worden sehn; er be- Zusicherung reeller und pünktlicher Bedienung, ergebenst. H. Wiesand, vormals Affocie von I. N. Gräfsendeich, große Sandgaffe 8. 163 des großen Kornmarkts in Frankfurt a. M. (A n z e i g e.) Die erwarteten allerneuesten f126.4j Karlsruhe. Leirren-relle zu eleganten Sommerbeinkleidern und Röcken find eingetroffe». Auch von ordinären Leinendrellen zu Strapazierkleidern findet sich große Auswahl in der LivIMÄ- «Uli vou Heinrich Hofmann, Langestraße Nr. 183 neben dem Gasthaus zum Pariser Hof. z8.158.3) Nr. 8232. Achern. (Scyutdenliqui- dation.) Gegen den Bürger und Nagelschmied Nikolaus Doll von Oensbach ist Gant erkannt, und Tagfahrt zum Richtigstellung«- und Vorzugsverfahren auf Freitag, den 21. Juni d. I., Vormittags 8 Uhr, auf diesseitiger Amtskanzlei festgesetzt, wo alle diejenigen, welche aus was immer für einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen gedenken, solche, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder Nnrerpfandsrechte, welche sie geltend machen wollen, zu bezeichnen haben, und zwar (8.141.3) Nr. 6144. Freiburg. (Schulden- l i q u i b a r t o n.) Gegen den Handelsmann Franz Voit von Freiburg haben wir Gant erkannt, und zum Richtigstel- uugs- und Vorzugsverfahren Tagfahrt auf Freitag, den 25. Juni d. I., Vormittags 9 Uhr, angeordnet. Wir fordern daher alle diejenigen, welche aus was immer für einem Grund« Ansprüche an die Gantmaffe machen wollen, auf, solche in der angesetzten Tagfahrt bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumel- de«, und unter gleichzeitiger Vorlage der Beweisurkunden oder Antretung de- Beweises mit andern Beweismitteln mit gleichzeitiger Vorlegung der Beweisurkunden oder An- ihre etwaigen Vorzugs- oder Unterpfandsrechte zu bezeichnen, tretung des Beweises mir andern Beweismitteln. Hiermit verbinden wir die weitere Anzeige, daß bei die- Zugleich werden in der Tagfahrt ein Massepfleger und ser Tagfahrt ein Massepfleger und ein GläubigerauSschuß ein Gläubigerausschuß ernannt, Borg- und Nachlaßvergleiche ernannt, auch Borg- und Nachlaßvergleicht versucht, und daß versucht, und sollen in Bezug auf Borgvergleiche und Er- in Bezug auf Borgvergleiche und Ernennung des Massenennung des Maffepflegers und Gläubigerausschuffes die Pflegers und Gläubigerausschuffes die Nichterscheinenden als Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen bei- der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werden, tretend angesehen werden. Freiburg, den 17. Mai 184t. Achern, den 21. Mai 1841. Großh. bad. Stadtamt. Großh. bad. Bezirksamt. Bannwarth. v. Wänker. vckt. Klose. vckt. Buchold, f 8 . 110 . 1 j Nr. 8120. Waldshut. (Schuldenli- Akt. jur. quiration.) Gegen Jakob Flum von Buch haben (8.178.3) Nr. 9358. W i e S l o ch. (S ch u 1 d e n l i- wir Gani erkannt, und zum SchuldenrichtigsteilungS - und quidation.) lieber das Vermögen der Franz Maier VorzugSversahren Tagfahrt auf von Rauenberg haben wir Gant erkannt, und Tagfahrt zum Richtigstellungs - und Vorzugsverfahren aus Donnerstag, den 24. Juni d. I., Vormittags 8 Uhr, anberanmt. Wer nun aus was immer für einem Grunde euren Anspruch an diese Gantmaffe zu machen hat, hat solchen in genannter Tagfahrt, bei Vermeidung de« Ausschlusses Dienstag, den 15. Juni d. I., Vormittags 8 Uhr, angeordnet. Alle diejenigen, welche au« was immer für einem Grunde Ansprüche an die Gantmaffe machen wollen, werden daher aufgefordert, solche in der angesetzten Tagfahrt, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich an- lmuptet standhaft seit seinem 6. Lebensjahre zur Gesellschaft des Schauspielers Knie gekommen, und bei demselben stets dis zum 20. Jahre verblieben zu sepn, sodann von da an bei mehreren Gesellschaften von Seiltänzern und englischen Reitern gewesen zu sepn, die nirgends einen bleibenden Aufenthalt hatten, und deren Namen er nicht einmal an geben kann, zuletzt will er in München in Diensten des Schauspieler« Bender gestanden fepu, und mit einem vou solchem ausgestellten Zeugniß, das er unterwegs verloren habe, die Reise hierher über Ansbach, Ellwangen, Heilbronn gemacht zu haben. Das königl. preußische Polizeipräsidium in Berlin, an welches wir uns wendeten, erklärt aber den Namen des In» haftirten als dort unbekannt, und wir konnten auch zu kei nen weiteren Ermittelungen gelangen. Da nun die Heimath dieses hier insitzenden Burschen ausgemittelt werden muß, und es möglich ist, daß derselbe einer polizeilichen Aufsicht oder sonstigem Verhaft entkommen ist, so ersuchen wir sämmtliche Behörden, unter Anschluß eines Signalements desselben, so ferne ihnen etwa» von den Verhältnissen dieses Menschen bekannt sepn sollte, um baldgefällige Mittheilung. Signalement des Karl Vicherro. Alter: 29 Jahr, Größe: 5' 4" 3"', Statur: besetzt, Gesichtsform: oval, - färbe: gesund, Haare: branu, Stirne: hoch, Augenbraunen: braun, Augen: grau, Nase: länglich, Mund: gewöhnlich, Zähne: etwas mangelhaft, Kinn: rund, Bart: schwarz, Besondere Kennzeichen: aus dem linken Backen eine Narbe. Durlach, den 23. Mai 1841. Großh. bad. Oberamt. Stüber. vckt. Rast, Akt. jur. f8.25.3j Pforzheim. (D i e n ft a n t r a g.) Der Dienst einer Aufseherin über die weiblichen Sträflinge, verbunden mit einem jährlichen Gehalt von 200 fl. in Geld, nebst freier möblirter Wohnung, Holz, Licht, Wasche, Arzt und Arznei, ist in Erledigung gekommen. Die Bewerberinnen haben sich binnen 3 Wochen unter Vorlage von Leumund«- und OualifikationSzengniffe» anher zu melden. Pforzheim, den 12. Mai 1841. Großh. Verwaltung des allgemeinen Arbeitshauses. Becker. von der Masse, schriftlich oder mündlich, persönlich oder zumelden , und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder Unter- durch gehörig Bevollmächtigte dahier anzumelden, die etwa!- pfandsrechte zu bezeichnen, die der Anmeldende geltend gen Vorzug«- oder Unterpfands-Rechte zu bezeichnen, und machen will, mit gleichzeitiger Vorlegung der Beweisur- zugleich die ihm zu Gebote stehenden Beweise sowohl hin- künden oder Antretung des Beweises mit andern Beweis- fichüich der Richtigkeit, als auch wegen der Vorzugsrechte Mitteln. der Forderung anzutreten. In der nemlichen Tagfahrt soll der Maffepfleger und Auch wird an diesem Tage ein Borg- oder Nachlaßver- Gläubigerausschuß ernannt, und ein Borg- oder Nachlaßgleich versucht, dann ein Maffepfleger und ein GläubigerauS- vergleich versucht, und die nichterscheinenden Gläubiger sollen ^. . , .. schuß ernannt, und sollen hinsichtlich der beiden letzten Punkte in Bezug auf Borgvergleich Bestellung de« Maffepflegers und soll dessen Vermögen seinen erbberechtigten Verwandten und hinsichtlich des Borgvergleichs die Nichterscheinenden als und Gläubigerausschuffes der Mehrheit der Erschienenen in fürsorglichen Btütz gegeben werden, der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werden, beitretend angesehen werden. Mannheim, den 17. Mai 1841. WieSloch, den 21 . Mai 1811 . Waldshut, den 16. Mai 1841. Großh. bad. Stadtamt. bad. Bezirksamt. Großh. bad. Bezirksamt. Riegels K. Faber. Metzger. vckt. Hack«. f8.i44.l.j Nr. 12,886. Mannheim. (Verschollenheitserklärung.) Johann Maas von hier, welcher sich auf diesseitige Edtktallabung vom 5. Mai v. I. nicht gemeldet Hat, wird nunmehr für verschollen erklärt. Druck und Verlag von C. Macklot, Waldstraße Nr. 10.