Beilage zu Nr. <6 -er Karlsruher Zeitung. Samstag, s«. März 1867. Deutschland. Hannover/ 26. März. (N. Pr. Ztg.) Nachdem nun abermals ein Hauptmann der ehemaligen hannoverschen Armee (Regiment?quartiermeister Klipp) in der preußischen Armee angestcllt und 3 Leutnanten (Frhr. v. Dinklage. Basse I. und II.) die Erlaubniß zum Uebertritt in k. sächsische Dienste ertheilt worden, hat eine neue königl. Kabinetsordre vom 23. d. die Offizier-Angelegenheit weiter erledigt. Es sind nämlich die ehemaligen hannoverschen Stadtkommandanten: 1) Geu.-Leut. v. Hennings zu Osnabrück, 2) Gen.- Leut. Weste zu Hannover, 3) Gen -Leut. v. Linsingen zu Göttingen, 4) Gen.-Major Rechtem zu Stade, 5) Gen.- Maj. v. Diebietsch zu Northeim, 6) die Obersten Schneider zu Eimbeck, 7) Büttner zu Lüneburg, 8) Mehliß zu Hameln, 9) Soest zu Goslar, 10) v. Lösecke zu Celle, 11) Stackemann zu Harburg, 12) v. Beaulieu zu Hildesheim, 13) v. Steineshvfs zu Fort Wilhelm, 14) Oberst-Leut. v. Reden zu Verden, 15) v. Freitag zu Emden, 16) Major v. Dechenhausen zu Nienburg und 17) Oberst-Leut. Rudloff, Platzmajor zu Hannover, sämmtlich in den Ruhestand versetzt. Als Pension ist denselben ausnahmsweise in Berücksichtigung auf ihr zum Theil sehr hohes Alter und ihre lange Dienstzeit das gegenwärtige Einkommen gewährt worden. Ein neuer Beweis, welche rücksichtsvolle Behandlung man eintreten läßt. Berlin, 27. März. Die telegraphisch bereits angedeutete Aeußerung der „Prov.-Korresp.", betr. die Bündnißverträge mit den süddeutschen Staaten, lautet wörtlich:. Man bat nach allerlei Gründen gejucht, warum jene Verträge gerade jetzt veröffentlicht worden find; vornehmlich hat man den Anlaß in der gegenwärtigen Stellung zum Auslande finden wollen. In Wahrheit aber ist der Grund nur in der Entwicklung der deutschen Verhältnisse selbst zu finden. ES galt, dem deutschen Volk das volle Bewußtsein Dessen zu geben, was es an Grundlagen nationaler Eiligkeit bereits besitzt, um die weitere Arbeit der Verständigung und des nationalen Ausbaues zu erleichtern und zu fördern. Oesterreichifche Monarchie. Wien, 26. März. (Allg. Ztg.) Heute ist von den beiderseitigen Bevollmächtigten, Frhrn. v. Beust und dem königl. niederländischen Gesandten Frhrn. v. Hecckeren, ein Han- delsvertrag zwischen Oesterreich und den Niederlanden abgeschlossen worden. Ein ähnlicher Vertrag zwischen Oesterreich und Belgien wird so eben ratifizirt. Für beide Verträge handelt cs sich im Wesentlichen um eine Adoptirung der Begünstigungsklausel mit den daraus sich ergebenden Festsetzungen. — Was die schwebende Verhandlung mitJ t a li e n anbelangt, so ist nur noch ein Punkt zu erledigen: die Regelung des Zolls auf Südfrüchte beim Eingang in Oesterreich. , Ueberlandpost. Trtest, 25. März. Bombay, 6. März, Calcutta, 28. Febr. Belisar, der Gesandte von Bokhara, verließ Calcutta mit dem Bescheid, der Gouverneur von Pendschab werde ihm die Beschlüsse der englischen Regierung mittheilen. — AuS Kabul wird gemeldet, daß Schir Ali's Angelegenheiten günstiger stehen. Er soll den Russen Herat, dem Abdur- rahman Khan Balkh als Pi eis für die Hilfe angebotcn haben. In Muscat ist ein Abgeordneter eines Wechabitenhäuptlings angekommen, um von Sayd Selim Tribut zu verlangen. Hongkong, 14. Febr. Der Taikun schickt seinen jüngeren Bruder mit einem großen Gefolge zur Pariser Ausstellung. Auch an die Höfe der Vertragsmächte sollen Gesandte abgehen. Der Pallast der brittischen Gesandtschaft in Aeddo ist abgebrannt. Ein Gerücht spricht von einem bevorstehenden Krieg Japans gegen Korea ^ Karl«ruhe, 22. März. (Großh. Verwaltungs-Gerichtshof.) Der DomänenwaldRöttcln liegt zwischen sieben verschiedenen Gemeinden, zu deren Gemarkungen derselbe auch gehört, da er keine eigene Gemarkung bildet. Ohne daß die Gemarkungsgrenzen innerhalb des Walde« bestimmt und bezeichnet waren, wurden bei der Einschätzung zur Grundsteuer deck Steuerkataster jeder Gemeinde eine bestimmte Anzahl Morgen von dem im Ganzen zu 2604 Morgen angenommenen Röttler Wald zugetheilt. Unter den gedachten Gemeinden befinden sich auch die Gemeinden Thumring en und Rümmingen, wovon die erstere nach dem Steuerkataster 209, die andere 376 Morgen von dem Röttler Wald besitzen soll. Erst im Jahr 1846 fand eine Abtheiluag des Röttler Waldes unter den übrigen Gemeinden, mit Ausnahme von Thumringen und Rümmingen, statt, wobei den beiden letztgenannten Gemeinden statt der 58b Morgen Wald, welche sie nach ihren Steuerkatastern haben sollten, nur 388 Morgen übrig bleiben ivürden. Was die Grenze der Gemarkungen Thumringen und Rümmingen in dem Röttler Wald anbelangt, so macht die Gemeinde Thumringen, gestützt auf den Gemar- kungsvlan des Geographen Fresson vom Jahr 1756, auf ein von der gleichen Grundlage ausgehendes GemarkungSklassistkations-Protokoll vom Jahr 1771 und auf die angeblich damit übereinstimmende Aus- steinung, eine Grenzlinie geltend, bei welcher für die Gemarkung Rümmingen von dem Röttler Wald fast nichts mehr übrig bliebe. Die Gemeinde Rümmingen verweigert die Anerkennung dieser Gemar- kungSgrenze und behauptet, daß die betreffenden Gemarkungen in dem Röttler Wald überhaupt noch niemals regulirt worden seien, weßhalb dies erst im staalSpolizeilichen Weg noch zu geschehen habe. Das Bezirksamt Lörrach erlich am 10. Sept. 1864 (also noch vor Einführung der neuen Organisation) ein Erkenntniß des Inhalts, daß »eine festbcstimmle GemarkungSgrenze zwischen Rümmingen und Thumringen im Domänenwald durch Steine und Gemarkungspläne nicht erwiesen sei und daß eine feste GemarkungSgrenze durch gesonderte Verhandlungen auezumitteln, und im Fall keine Vereinbarung zu Stande komme, durch das Bezirksamt festzusetzen sei". Der hiegegen von der Gemeinde Thumringen ergriffene Rekurs wurde nach weitern sorgfältigen Erhebungen in der heutigen öffenlrichen Sitzung verhandelt, wobei Hr. Anwalt Kusel die Rckurreutin vertrat. Derselbe suchte in ausführlicher Begründung darzuthun, baß die Gemeinde Thumringen wenigstens den bessern Besitz für sich habe und in diesem so lang zu schützen sei, als nicht die Verwaltung eine Aenderung für angemessen erachte. Der Vertreter des StaatSintereffes, Hr. Ministerialrath Winnefeld, war damit einverstanden, daß es auf den Besitz ankomme, da in den wenigsten Fällen die rechtliche Festsetzung der Gemarkungs- grenzen nachzuweilen wäre. Allein er erblickte diesen Besitz nicht schon allein in der Einzeichnung einer Linie in dem Gemarkungsplan oder in dem bloßen Vorhandensein von Grcuzsteinen, sondern verlangte dazu vor Allem die taktische Ausübung der aus dem Gemar- kungsverhältniß hervorgehenden Rechte innerhalb eines bestimmten Theils des Staatsgebiets. Er führte aus, daß ein solcher Besitz nicht nachgewiesen sei, und bemerkte, daß es überhaupt an einer rechtsgilti- gen Abtheilung des Röttler Walde« unter die Gemarkungen der betheiligten Gemeinden fehle, da auch die Walotheilung von 1846 jeder rechtlichen Grundlage entbehre. Der Gerichtshof, der sich nur über das streitige Recht, nicht aber über die Ordnung de« Verhältnisses im Verwaltungswege auszusprechen hatte, bestätigte das bezirksamtliche Erkenntniß dahin, daß die Gemeinde Thurmingen mit der Klage auf Anerkennung der von ihr in Anspruch genommenen Gemarkungsgrenze abzuweisen sei. Die wesentlichsten Momente der Entscheidungs- gründc sind folgende: Der Gemarkungsplan de« Geographen Fresson hat keine Beweiskrast, da nicht ersichtlich ist, wie er zu Stande kam und ob die betheiligtcn Gemeinden denselben anerkannt haben. Damit zerfällt auch die Berufung auf da« auf jenem Plan beruhende Klassistkationsprotokoll v. I. 1771. Wenn geltend gemacht wird, daß bei letzterem der Stabhalter von Binzen mitgewirkt und das Overat des Fresson anerkannt habe, so steht Dem entgegen, daß jener Stabhalter nicht als Vertreter der Gemeinde B »zen, sondern in der Eigenschaft als Schätzer mitgewirkt hat und daß die Gemeinde Rümmingen schon seit dem Jahr 1750 von Binzen getrennt war. Der Fresson'- sche Plan steht überdies im Widerspruch mit den vorhandenen Planen über die benachbarten Gemarkungen. Auch ist die Grenzlinie desselben, obwohl eine halbe Stunde lang, weder auf dem Plan noch in der Wirklichkeit mit Steinen bezeichnet. Ein in dem Plan eingezeichneter Grenzstein ist da, wo er nach dem Plan stehen sollte, nicht aufzustnden, und von einem in der Nähe entdeckten Stein erklären die Sachverständigen, daß es kein Gemarkungs-Grenzstein sei; auch stehen seine Unterlagen nicht im Einklang mit dem Plan, beziehungsweise mit den Unterlagen der kerccspondirenden Steine de« letztem. Die Besteuerung von 209 Morgen Domänenwald durch die Gemeinde Thuuiringen ist ebenso wie die Besteuerung von 370 Morgen des gleichen Walde« durch die Gemeinde Rümmingen für das Gemarkungsverhällniß unerheblich, da die Bestürmung der Morgenzahl bei der Einschätzung zur Grundsteuer lediglich nach dem Ermessen der Steuerbehörden und nicht auf den Grund einer wirklichen Vermessung oder einer bereinigten GemarkungSgrenze geschah. Vergleiche 8 13 der Grundsteuer-Ordnung, wornach solche Verfügung der Steuerbehörde bei streitigem Ge- markungSrecht —denRechtszuständigkeitenbeiderTheile unbeschadet — überlassen wird. Eben so unerheblich sind auch die Jagdablösungs-Verlräge der beiden Gemeinden, worin da« Domänenärar sich das Jagdrecht auf der den Steuerkaiastern entsprechenden Morgenzahl Domäncnwald auf jeder Gemarkung voibehält. Hiernach fehlt e« also an jedem Nachweis des Rechtes sowohl als des Besitze« bezüglich des von der Gemeinde Thumringen in Anspruch genommenen Gemarkungsumfanges. Der zweite und letzte Fall der heutigen Tagesordnung betras den Antritt de« Ortsbürgerrechts und bot kein besonderes Interesse dar. k Vom Neckar, 23. März. In neuester Zeit, kurz nachdem di« letztausgegedcnen Jnschriftbruchstücke, welche den Name» von Ladenburg als chopockumim konstatiren, für die großh. Sammlung in Karlsruhe erworben waren, wurde von dem nämlichen Grundstücks- Besitzer ein anderer, an der Oberfläche leider größtentheil« zerstörter Weihestein ausgcgraben. Er enthält in zwei Abtheilungen vier Fi« guren, oben einen Genius, von welchem Kopf und Hals ziemlich erhalten sind, der Körper sich kaum errathm läßt; darüber die Buchstaben KMIo 0. V. 8. II. — Rechts unter dieser Zeile die Buchsta- bcnzeichen O, vielleicht O und V. Darunter drei in Nischen, gestützt und getrennt durch Säulen mit spätkorinthischen, fast an sogen, byzantinische erinnernden Kapitälen, stehende Männer, in der linken oder rechten Hand Lanzen tragend; unten die gewöhnliche Weiheformel V. 8. I.. P. «l. Wenn die Lesung der ersten Zeile, wie von einander unabhängig und gleichzeitig zwei Alterlhumssorscher unseres Lande«, Christ und Fickler, sie vorgeschlagen haben, richtig ist, so würde der Stein wahrscheinlich die Ausdehnung des Stadtbezirkes — eivitas vlpis (1.0- pockllnuw) bis Heidelberg bethätigen. Der Stein ist, auch nach dem Charakter der Schrift und Figuren^ nach SeptimiuS Severus gesetzt worden. Neu-Uork, 25. März. (Per transatlantischen Telegraph.) DaS Post-Dampfschiff des Nordd. Lloyd .New-Iork", Kapitän G. Ernst, welches am 10. März von Bremen und am 13. März von Southampton abgezangen war, ist gestern wohlbehalten hier angekommen. Marktpreise. Ergebniß de« am 23. und 26. März 1867 zu Vtllingen abgehaltenen Getreidemarktes. Verkauf. Ganze Per- Preis Aufschlag Getreidegattung. Kernen Roggen Gerste Bohnen Erbsen Mischelfrucht Wicken Haber Esparsette verkauf. Ganze Per- Preis Aufschlag Abschlag Ztnr. kaufssumme, per Ztnr. per Ztnr. per Ztnr. 1257 10606 fl. 24 kr. 8 fl. 26 kr. - fl. - kr. — fl. 8 kr. -fl.-kr.-fl.-kr.-fl.-kr.—fl.—kr. 8 41 fl. 36 kr. 5 fl. 12 kr. fl. - kr. - fl. 18 kr. 19 99 fl. —kr. 5 fl. 13 kr. - fl. 43 kr. — fl. - kr. 2 - S. - kr. - fl. - kr. - fl. - kr. - fl. — kr. 173 810 fl. 22 kr. 4fl.41kr. — fl. 9 kr. — fl. — kr. 5 27 fl.-kr. 5 fl. 24 kr. — fl. - kr. - fl. — kr. 217 931 fl. 57 kr. 4 fl. 24 kr. - fl. 4kr. — fl.-kr. 2 20 fl. - kr. 10 fl. - kr. - fl. - kr. — fl. — kr. Verantwortlicher Redakteur: vr. I. Herrn. Kroenlein. Z.u.373. Civ.Nr. 697. Villingen. (B k an n tma ch u n g.) In Sache der Witlwc I Schlossers Stephan Feederle von Blumberg, Klch nn, gegen die Kinder deS Jakob Happle und des Ehefrau Maria, ged. Straub von da, als: Mar Hopple von Blumberg, Emma und Maria Happ die beiden Letzteren unter Vormundschaft des Lai Vu»le von Jminendingen, Beklagte, Forderung bei hat die Klägerin in einer dahier erhobenen Klage vl «"ragen . daß sie den Jakob Happle Eheleuten v Blumberg am 16. April 1858 die Summe von 200 und am 2. Dezember 1856 die Summe von 136 5 v/o verzinsliche Darlehen gegeben habe, wor außer den Zinsen bl« letzt nur 100 fl. abbczahlt w, Nachdem d,e schuldnerischen Eheleute r E°„?^-gangen, t° wird gebeten, deren hinterlass. Kinder und Erben, di- Beklagten, je zu '/. zur Z- - ngcklagt-n 236 fl. nebst 5 «/« Zins a Uruar ?-??»«l >864 und au« 36 fl. vom ° ES ist d'iZ 'Lauf ^ verurtheilen. Mittwoch den 8. Mai d. I -Vormittags halb 9 Uhr, " «>r mündlichen Verhandlung in Wirtlicher Gerich fitzung au-gesetzt, wovon der flüchtige Beklagte Mi tm Happle mit dn Aufforderung Kenniniß erhZ daß «.wenn er de» Klaganspruch bestreiten will u °"we.It -men m,t den übrigen Beklagten gemeinscha sich zu bevollmächtigenden Anwalt auszuftellen u durch diesen in der angeordnelen Tagfahrt sich vert, ten zu lasten habe, widrigenfalls die in der Klage t hauplelen Thatsachen als zugestanden -ngenomm und « mit seinm etwaigen Einreden ausgeschlos werden würde. Zugleich erhält derselbe die Auflage, bis zur Tc fahrt einen hier wohnenden Gewalthaber aufzustelb widrigenfalls alle weitern Verfügungen und Erken, niste mit der gleichen Wirkung, wie wenn sie ihn, i öffnet wäre», an derGuichlötafelangeschlagen würden. Villingen, den 22. März 1867. Großh. bad. KreiSgericht. Jung Hanns. Amann. Z.u.392. Nr. 998. Baden. (Oessentliche Bekanntmachung.) Die Ehefrau des Anton Gärtner, Amalie, geb. Reith, in Hildmannsfeld, hat in der durch Anwalt Prinz eingereichlen Klage vom 13. l. M. gebeten, sie für berechtigt zu erklären, ihr Vermögen von dem ihres beklagten Ehemannes abzusondern, und wurde zur Verhandlung über diese Klage Tagfahrt auf Dienstag den 21. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Dies wird zur Kenittnißnahme der Gläubiger öffentlich bekannt gemacht. Baden, den 23. März 1867. Großh. Kreisgerichts-Direktor. vr. Puchelt. Beck. Z.u.393. Nr. 1004. Baden. (Oeffentliche Bekanntmachung.) Die Ehefrau des Lammwirths I. Georg Heinzelmann, Julie, geb. Hasenpflug, in Gernsbach hat in der durch Anwalt Gam - bei eingereichten Klage vom 7. l. M. gebeten, sie für berechtigt zu erklären. ihr Vermögen von dem ihres beklagten Ehemannes, abzusondern, und wurde zur Verhandlung über diese Klage Tagfahrt auf Dienstag den 14. Mail. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Dies wird zur Kenntnißnahme der Gläubiger öffentlich bekannt gemacht. Baden, den 23. März 1867. Großh. Kreisgerichts-Direktor. vr. Puchelt. Beck. Z.u.358. Nr. 1684. Heidelberg. (Bekanntmachung.) Die Ehefrau deS Wagners Johann Georg Dolch von Helmstadt, Barbara, geb. Gru- b e r, hat durch Anwalt Hormuth gegen ihren Ehemann VermögensabsonderungSklage erhoben, und ist Verhandlungstagfahrt auf Dienstag den 30. April d. I, früh 8 Uhr, anberaumt; was zur Kenntniß der Gläubig« gebracht wird. Heidelberg, den 25. März 1867. Großh. bad. Kreisgericht als Civilkammer. Der Direktor: Ob kircher. Latterner. Z.u359. Freiburg. (Bekanntmachung.) In Sachen der Ehefrau des Paul Thoma von Hohen- lhengm, Regina, geb. Sigg, z. Zt. in Freiburg, Klägerin, gegen ihren Ehemann, Beklagten, Vermö- genSadsonderung betr., wurde durch Unheil vom Heutigen die Klägerin für berechtigt erkkärt, ihr Vermögen von dem ihres Ehemannes abzusondern; was zur Kenntnißnahme der Gläubiger Lffenllrch belang) ge- macht wird. Freiburg, den 1. März 186?. Großh. Kreis- und Hofgerichr. (Civilkammer.) H i l d e b r a n d t. Setzer. Z.G>82. Nr. 1709. E b e r b a ch. (Aufforderung.) Auf Antrag de« Wilhelm Balde von Eberbach werden alle Diejenigen, welche an den Lie- genscha'ten dortiger Gemarkung 80 Ruthen 75 Schuh Wiesen im Kühnen Waag, neben Jakob Neu«, die Halste; 25 Ruthen Wiesen, Gerb.rswiesen, neben mehrere» Anstößern, in dm Grund- und Psandbüchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingl che Rechte, lehenrechtliche oder fideikommissarische Ansprüche haben oder zu haben glauben, aufgefordert, solche binnen 2 Monate n dahier geltend zu machen, widrigenfalls sie dem Wilhelm Balde gegenüber verloren gehen würden. Eberbach, den 23. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. Hauser. Z.t.297. Nr. 6648. MoSbach. (Bedingter Zahlungsbefehl.) In Sachen Jakob Guldner von Obrigheim gegen Schäfer Karl Lott und seine Ehefrau Barbara, geborne Haas, von da, wegen Forderung von 100 fl., nebst 5 Prozent Zinsen vom 15. Februar 1865, herrührend au« Darlehen vom Jahr 1854, ergeht auf Ansuchen des klagenden Theil« Beschluß. 1) Dem beklagten Theil wird aufgegeben, binnen 14 Tagen entweder den klagenden Theil durch Zahlung der im Betreff bezeichnet«» Forderung zu befriedigen, oder zu erklären, daß « di« gerichtliche Verhandlung der Sache verlange, widrigenfalls die Forderung auf Anrufen des klagenden Theils für zugestanden erklärt würde. Das Verlangen gerichtlicher Verhandlung kann entweder bei Zustellung dieses Befehls dem Gerichtsboten oder innerhalb der gegebenen Frist mündlich oder schriftlich bei Gericht erklärt werden. 2) Dies wird dem flüchtigen beklagten Ehemann mit d« Auslage «öffnet, binnen 14 Tagen einen am Ort des Gericht« wohnenden Gewalthaber aufzustellen, widrigenfalls alle weiteren Verfügungen und Erkenntnisse mit der gleichen Wirkung, wie wenn sie ihm eröffnet wären, an die Gerichlstafel angeschlagen würden. MoSbach, den 20 März 1867. Großh. dad. Amtsgericht. Rüttingcr. Z.l.318. Nr. 7370. Freiburg. (Gantebikt.) Gegen Gustav Bauinann, Bierbrauer von Güntersthal, haben wir Gant erkannt, und es wird nunmehr zum Richtigstellungs- und VorzugSverfahrm Tagfahrt anberaumt auf ^ ^ ^ Mittwoch den 17. April d. I., Vormittags 8 Uhr. Es werden alle Diejenigen, welche aus was immer für einem Grunde Ansprüche an die Gantmasse machen wollen, aufgefordert, solche in der angesetzten Tagsahrt, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden, und zugleich ihre etwaigen Vorzugs- oder Unterpfandsrechte zu bezeichnen, sowie ihre Beweisurkunden vorzulegen oder den Beweis durch andere Beweismittel anzutreten. In derselben Tagfahrt wird ein Massepsteger und ein Gläubigerausfchuh ernannt, und ein Borg- oder Nachlaßvergleich versucht werden, und es werden in Bezug auf Borgvergleiche und Ernennung des Massepflegers und Gläubigerausschusses die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen beitretend allgesehen werden. Die im Auslande wohnenden Gläubiger haben längstens bis zu jener Tagfahrt einen dahier wohnenden Gewalthaber für den Empfang aller Einhändigungen zu bestellen, welche nach den Gesetzen der Partei selbst geschehen sollen, widrigenfalls alle weitern Verfügungen und Erkenntnisse mit der gleichen Wirkung, wie wenn sie der Partei eröffnet wären, nur an dem Sitzungsorte des Gerichts angeschlagen, beziehungsweise denjenigen im Auslande wohnenden Gläubigern, deren Aufenthaltsort bekannt ist, durch die Post zuge- sendct würden. Freiburg, den 24. März 1867. Großh. bad, Amtsgericht. F r o m h e r z. Z.t.309. Nr. 2420. Schönau. (Gantedikt.) Gegen den Bäcker Otto Alb recht alt von Zell haben wir Gant erkannt und Tagfahrt zum Schulben- richligsiellungs- unv VorzugSverfahrm auf - Montag den 1b. April d. I., Morgens 8 Uhr, anberaumt. Alle Jene, welche au» was immer für einem Grunde Ansprüche an die Gantmasse machen wollen, werden hiemit aufgefordert, solche in der angesetzten Tagfahrt bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich, anzumelden, und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder Unterpfandsrechte zu bezeichnen, die der Anmcldende geltend machen will, mit gleichzeitiger Vorlegung der Bewcisurkunden oder Antretung des Beweises mit andern Beweismitteln. Zugleich wird in dieser Tagfahrt ein Massepsteger ernannt und Borg- und Nachlaßvergleich versucht, und werden in Bezug auf Borgvergleich und Ernennung des Massepflegers und Gläubigerausschusses die Nicht- erscheinendcn als der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen. Die im AuSlandc wohnenden Gläubiger haben längstens bis zu jener Tagsahrt einen dahier wohnenden Gewalthaber für den Empfang aller Einhändigungen zu bestellen, welche nach den Gesetzen dir Partei selbst geschehen sollen, widrigenfalls alle weitern Verfügungen und Erkenntnisse mit der gleichen Wirkung, wie wenn sie der Partei eröffnet wären, nur an dem Si tzungSort« deS Gerichts angeschlagen, beziehungsweise denjenigen im Auslande wohnenden Gläubigern, deren Aufenthaltsort bekannt ist, durch die Post zugesendet würden. Schönau, den 21. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. N e u m a n n. Z.«.210. Nr.3878. Bruchsal. (Gantedikt.) Gegen Glasermeister Franz Christian Becker von Bruchsal haben wir Gant erkannt, und es wird nunmehr zum Richtigstellungs - und VorzugSverfahrm Tagsahrt anberaumt auf Dienstag den 30. April d. I., Vormittags 9 Uhr. Es werden alle Diejenigen, welche aus was immer für einem Grunde Ansprüche an die Gantmaffe machen wollen, aufgefordert, solche in der angesetzten Tag- fahrt, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich »der mündlich anzumelden, und zugleich chre etwaigen Vorzugs- oder Unterpfandsrechte zu bezeichnen, sowie ihre Beweisurkunden vorzulegen, oder den Beweis durch andere Beweismittel anzutreten. In derselben Tagfahrt wird ein Massepfleger und ein Gläubigerausschuß ernannt, und ein Borg- oder Nachlaßvergleich versucht werden, und es werdm in Bezug auf Borgvergleiche und Ernennung des Masse- Pflegers und Gläubigerausschusses die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werdm. Die im Ausland wohnenden Gläubiger haben längsten» bis zu jener Tagsahrt einen dahier wohnmden Gewalthaber für den Empfang aller Einhändigungen zu bestellen, welche nach den Gesetzen der Partei selbst geschehen sollen, widrigenfalls alle weitern Verfügungen und Erkenntnisse mit der gleichen Wirkung, wie wenn sie der Partei eröffnet wären, nur an d«m Sitzungsorte des Gerichts angeschlagen, beziehungsweise denjenigen im Auslande wohnenden Gläubigern, deren Aufenthaltsort bekannt ist, durch die Post zugesendet würden. Bruchsal, dm 8. März 1867.. Großh. bad. Amtsgericht. S t a i g e r. . vclt. Raab. Z.t.310. Nr. 8820. Pforzheim. (Aus- schlußerkenntniß.) Dir Gant des Schneider« Blank hier betr. Beschluß. Werdm alle Diejenigen, welche in der Liquidations- tagfahrt vom 23. Oktober v. I. ihre Forderungen nicht angemeldet haben, damit von der vorhandenen Masse ausgeschlossen. V. R. W. Geschehen Psorzheim, den 23. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. B o e ck h. Z.t.325. Nr. 9047. Pforzheim. (Bekanntmachung.) Die Gant des Fabr. Kordes hier betr. Beschluß. I. Werden alle Diejenigen, welche in heutiger Tag- fahrl ihre Forderungen nicht angemeldet haben, damit von der vorhandenen Masse ausgeschlossen. II. Wird auf Antrag der gantschuldnerischm Ehefrau verfügt: Es sei die Ehefrau de« Gant- schuldners Johann Kordes, Karoline Friederike, geborn« Essig, von Psorzheim berechtigt, ihr Vermögen von demjenigen ihres Ehemannes abzusondemunter BerMung desselben in die Kosten. , V. W. W. Geschehen,Psorzheim, den 26. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. B o e ck h. V.31Z. Freiburg. (Bekanntmachung.) Nach Beschluß vom Heutigen, Nr. 6970. ist heute die Anmeldung des Ehevertrags des Kaufmanns F. A. Bürkle mir Karoline, geh. Henning er, von Et- tenheirn, ü. ck. Freiburg, 23. Februar 1867, wornach jeder Theib 100 fl. in die Gütergemeinschaft einwirst, und alle« übrige gegenwärtige und zukünftige Fahr- nißvermögen davon ausgeschloffen worden, unter O.Z. 164 in daS Firmenregister dahier eingetragen worden. Freiburg, dm 20. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. D i e tz. V.312. "Pforzheim. (Bekanntmachung.) Zum Handelsregister wurde eingetragen, et. Firmenregister: Unter O.Z. 306. Die Firma Louis Zeller, Kolo- nialwaaren-Geschäft in Pforzheim; Unter O.Z. 307. Die Firma Julius Kollmar, Bijouteriefabrikant in Pforzheim; Unter O.Z. 308 Die Firma E. Weil, Kleider- handlungS-Geschäst in Pforzheim, k. Gesellschaftsregtster: Unter O.Z. 116. Das Erlöschen der Firma Sattler und Mutschclknauß in Pforzheim. Psorzheim, den 25. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. Gärtner. Z.t.322. Nr. 2435. Neustadt. (Bekanntmachung.) An die Stelle des Müllers Karl Dietsche von Eisenbach wurde Christian Fischer von Bregenbach als Beistand des mundtodten Johann Merz von Bregenbach ausgestellt, was unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 18. September v. I. hiermit veröffentlicht wird. Neustadt, den 26. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. B u l st e r. ' Seifert. Z.t.15. Nr. 1686. A ch e r n. (Aufforderung.) Der großh. Fiskus hat um Einsetzung in Besitz und Gewähr, unter Vorsicht des Erdverzeichnisses, in die Verlassenschaft des ledig verstorbenen Franz Meier von Renchen gebeten. Allmsallstge Einsßrachen hiergegen find binnen 2 Monaten darüber vorzulragm, widrigenfalls diesem Gesuch stattgegeben würde. Achern, den 4. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. Himmel. Z.t.298. Nr. 5295. WaldSh,ut. (Erbschafts- cinweisung.) Nachdem innerhalb der festgesetzten Frist keine Einsprache erhoben wurde, so wird Jakob Schmidt von Tiefenstcin, z. Zt. in Hattingen, in den Besitz und Gewähr der Verlaffenschast seiner ff- Ehefrau, Anna, geb. Kilian, hiermit eingewiesen. Waldshut, den 20 März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. E l s n e r. Z.u.397. Nr. 3307. Ettlingen. (Gläubiger- aufforderung.) Barthel Becker, Bürgerund Metzgermeister von Reichenbach, beabsichtigt, mit seiner Familie nach Nordamerika auszuwandern. Etwaige Forderungen an denselben sind am Samstag den 13. April d. I., Vormittags, um so gewisser dahier anzumelden, als sonst die nachgesuchte AuswanderungSerlaubniß ertheilt werden würde. Ettlingen, den 23. März 1867. Großh. bad. Bezirksamt. L u m p p. LambinuS. Z.u.398. Nr. 3010. Ettlingen. (Gläubigeraufforderung.) Ernst Rauch, Taglöhner von Ettlingen, beabsichtigt, mit seiner Ehefrau eine Reise nach Nordamerika zu unternehmen. Etwaige Einsprachen dagegen sind am Samstag den 13. April l. I., Vorznittags, um so gewisser dabier geltend zu machen, als sonst der Reisepaß ausgesolgt werden würde. Ettlingen, den 18. März 1867. Großh. bad. Bezirksamt. L u m p p. LambinuS. Z.u.395. Nr.3022. Ettlingen. (Släubiger- Aussorderung.) Katharina Bauer, ledig, von Schielberg beabsichtigt, mit ihrem Sohn Mallhäus Bauer nach 'Nordamerika auszuwandern. Etwaige Forderungen an dieselbe find am Samstag den 13. April d. I., Vormittag«, um so gewisser dahier anzumelden, als sonst die nachgesuchte AuswanderungSerlaubniß ertheitt werden würde. Ettlingen, den 18. März 1867. Großh. bad. Bezirksamt. L u m P p. LambinuS. Z.u.396. Nr. 3167. Ettlingen. (Gläubiger- ausforderung.) Hirschwirth Sebastian Merk- linger von Burbach beabsichtigt, mit seiner Familie nach Nordamerika auszuwandern. Etwaige Forderungen an denselben sind am Samstag, 13. April l. I., Vormittags, dahier um so gewisser anzumelden, als sonst die nachgrsuchte AuswanderungSerlaubniß ertheilt werden würhe. Ettlingen, den 18. März 1867. Großh. bad. Bezirksamt. L u m p P. LambinuS. Z.t.299. Achern. (Erbvorladung.) Augustin Weber, ledig und volljährig, vonOensbach, in Amerika unbekannt wo sich aufhaltend, ist zur Erbschaft seines ledig verstorbenen Bruders Franz Laver Weher von Oensbach mitberusen, und wird hierdurch zu den deßfallfigen Erbtheilungsverhandlungen mit einer Frist von dreiMonaten vorgeladen, unter dem Anfügen, daß für den Fall seine- Nichterscheinens die Erbschaft lediglich Denjenigen zugetheilt würde, welchen sie zukäme, wenn er, der Vorgeladene, zur Zeit de» Erbaniall« nicht mehr am Leben gewesen wäre. d Achern, den 25. März 1867. Großh. bad. Notar Brackenheime r. Z.t.290. Eppingen. (Erbvorladung.) Die-nachbenannien Kinder des verlebte» hiesigen Bürger- und Maurer« Bernhard Auchter und dessen verlebten Ehefrau Maria Anna, geborn« Bleikert. als: 1) Josef, geb. 22. Februar 18t 4, 2) Tbercse. geb. 26. März 1832, 3) Melchior, geb. 20. .Mai 1836, sind angeblich nach Amerika auSgewandert und ihr Aufenthalt dahier nicht bekannt. Dieselben sind gesetzlich mit zur Erbschaft ihrer oben genannten Mutter berufen, und werden deßhalb sie und, wenn sie gestorben, ihre etwaigen Nachkommen zu fraglichen Theilungsverhandlungen mit dem Bedeuten anher vvrgeladen, daß, wqnn sie nicht . binnen drei Monaten erscheinen, die Erbschaft Denen werde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn sic, die Vorgelabenen, beim Erbansall gar nicht mehr am Leben gewesen wären. Eppingen, den 20. März 1867. WKr tz, Notar. Z.t.305. Hohenwettersbach, Amts Durlach. (Erbvorladung.) Karl Friedrich Mübleisen, bürgerlich in Mühlburg, schon vor 20 Jahren nach Nordamerika auSgewandert, ist Erbe an dem in fürsorglichen Besitz gegebenen Vermögen des verschollenen Andreas Mühleisen von Hohenwettersbach. Da sein derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist, so werden er oder seine Rechtsfolger hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an genannte Vermögensmasse binnen 3 Monaten bei unterfertigter Theilungsbehörde entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte um so gewisser geltend zu machen, als ihr Erbtheil sonst Denjenigen zugeschieden würde, denen er zukäme, wenn der Abwesende oder seine Rechtsfolge! zu der Zeis, zu welcher die fürsorgliche Einweisung in den Besitz des besagten Vermögens für endgiltig erklärt wurde, nicht mehr am Leben gewesen wären. Langensteinbqch, den 19. März 1867, Der großh. Notar G. Jan. Z.t.304. Untermutschelbach, Amts Durlach. (Gläubigeraufrus.) Alle Diejenigen, welche an die VerlassenschaftSmaffe des verstorbenen AdlerwirthS Karl Maier von Untermutschelbach irgendwelche Forderungen zu machen haben, werden hiermit anfge- fordert, dieselben bei der am 4. April d. I.,'Morgens 8 Uhr, im Ralhhause in Untcrmuischelöach stallstndenden Liquidation entweder schriftlich oder mündlich , unter Vorlage der Beweisurkunden, um so gewisser anzumelden, da sie sonst bei der.Schuldenverweisung nicht berücksichtigt werden können. Langensteinbach, den 23. März 1867. Der großh. Notar G. I a n. Z.t.291. Wald sh ui. (Erbvorladung.) AloiS Ebner, geboren 23. Juni 1823, von Haide, AmtsgerichtSbezirk Waldshut, ist zur Erbschaft seines verstorbenen Bruders, de« Jakob Ebner von Haide, heruscn. Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe hiermit ausgesordert, sich binnen 3 Monaten zur Empfangnahme der ihm aneJallenen Erbschaft um so gewisser zu melden, als s mst nach Umfluß dieser Zeit die Erbschaft lediglich Denjenigen überwiesen werden müßte, denen sie zukäme, wenn er, der Vorgeladene, zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte. Waldshut, den 15. März 1867. Großh. bad. Notar Knoch. Z.t.292. "WaldShut. (Erbvorladung.) Josef TrLndle von Dogern, geboren den 17. Juni 1815, ist zur Erbschaft seines ledig verstorbenen Bruders Klemens Tröndle von da berufen. Da sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist, so wird er hiemit ausgesordert, sich zur Empfangnahme der ihm anerfallencn Erbschaft binnen 3 Monaten um so gewisser zu melden , als sonst nach Umfluß dieser Zeit die Erbschaft lediglich Denjenigen überwiesen werden müßte, denen sie zukäme, wenn er — der Vorgeladene — zur Zeit de« Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte. Waldshut, den 23. Mä rz 1867. Großh. bad. Notar K n o ch. Z.t.245. Wolsach. (Erbvorladung) Alexander Lnaiter von Wslfach ist zum Nachlaß der Josefine Kerken meier von da kraft Gesetzes berufen. Derselbe wird aufgefordert — da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort dahier nicht bekannt ist — binnen drei Monaten seine Ansprüche an die Erbmasse geltend zu machen, widrigenfalls da« Erbtheil Denen zugewiesen würde, welchen eS zukäme, wenn er. der Geladene, z. Z. de« Erbanfall« nicht mehr am Leben gewesen wäre. Wolsach, den 22. März 1867. Huber, Notar. Z t.246. Wolsach. (Erbvorladung.) Jakob Breithaupl von Gutach rst zum Nachlaß seiner Mutter, Maria Breithaupt, geb. Wöhrle, kraft Gesetzes berufen, sein derzeitiger Aufenthaltsort dahier aber nicht bekannt. Der Genannte hat seine Ansprüche an die Erbmasse binnen 3 Monaten, von heute an gerechnet, dahier geltend zu machen, widrigenfalls das Erbtheil Denen zugewiesen würde, welchen eS zukäme, wenn der Geladene z. Z. des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre. Wolsach, den 21. März 1867. Huber, Notar. ZJ.247. Wolsach. (Erbvorladung.) Her^ mann Läufer von Wolsach ist zum Nachlaß feiner Großmutter, Maria, geb. Schnetzer, kraft Gesetzes berufen. Der gegenwärtige Aufenthaltsort des Genannten ist dahier nickt bekannt, und wird dieser mit Frist von drei Monaten, von heute an gerechnet, zur Empfangnahme seines Erbtheil« hiermit aufgefordert, ansonst dieses Denen zugetheilt würde, welchen eS zukäme, wenn er, der Geladene , zur Zeit d-S Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre. Wolsach, den 21. März 1867. Huber, Nolar. Z.t.324. Nr. 9050. Pforzheim. (Aufforderung und Fahndung.) Der wegen Körperverletzung in Untersuchung stehende, z. Zt. flüchtige Friseur Peter Walber von Monzernheim ist außerdem noch des Betrugs, im Betrag von 15 fl., zum Nachthejl des KleidecbändlerS Ferdinand Doll hier angesckuldigt, und wird aufgefordert. sich auch wegen dieses Vergehen« binnen 14 Tagen dabier zu stellen, widrigenfalls nach dem Ergebniß der Untersuchung da« Srkenntniß würde gefällt werden.- - Zugleich wiederholen wir unser Fahndungsaus- jchrciben vom 12. d. MtS., Nr. 7477. Pforzheim, den 26. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. S ch e m d e r. Gut. Z.t.303. Nr<2650. Borberg. (Vorladung.) Zur öffentlichen Verhandlung über die Anklage gegen Karl Anton Rupp von Affarnstadt, Johann Keller von Eubigheim, und Johann Anton Horn von Wölchingen, wegen Refraktion, wird Tagfahrt aus Freitag den 26. April d. I., Vormittags 9 Uhr, aiigeordnet, und werden hiezu die Beschuldigten unter dem Androhen vorgeladen, daß im Fall ihres Ausbleibens daS,U theil nach dem Ergebniß der Untersuchung gefällt wird. Boxberg, den 26. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. Bauer. Z.t.105.' Nr. 4132. MoSbach. (Oefsent- li.che Vorladung.) Franz Heck von Löhrbach, Soldat im groß. Feld-ArtiUkrieregiment, ist der Desertion beschuldigt, und wird Tagfahrt zur Hauplver- handlung angeordnet auf Dienstag den 16. April ö. I., Vorm. 8 Uhr, wozu derselbe mit dem Bedrohen geladen wird, daß bei leinem Ausbleiben das Erkenntniß nach dem Er« gebniß der lliiiersuchung gefällt würde. Mosbach, den 16. Februar 1867. Großh. bad. Amtsgericht. R ü t t i n g c r. Z.t.311. Nr. 6935. Mosbach. (Oeffent- liche Vorladung.) Johann Georg Kraft von Nüstenbach, Soldat im großh. JLgerbataillon, ist der Desertion beschuldigt, und wird Tagsahrt zur Haupt- verhandlung angeordnet auf Dienstag den 30. April d. I.-, früh 8 Uhr, wozu derselbe mit dem Bedrohen geladen wird, daß bei seinem Ausbleiben das Erkenntniß nach dem Er- gebniß der Untersuchung gefällt würde. Mosbach, den 23. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. R ü t t i n g e r. Z.t.3I9. Nr. 2883. Neustadt. (Aufforderung.) Kaspar Schcrzinger von Röthenbach, Soldat bei dem großh. 2. Dragonerregimeni Markgraf Maximilian zu Karlsruhe, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird ausgefordert, sich binnen 4 Wochen dahier oder bei seinem Kommando zu stellen , ansonst die Einleitung des gerichtlichen Strafverfahrens wegen Desertion gegen ihn beaniragt würde. Das Vermögen des Genannten wird zugleich mit Beschlag belegt. Neustadt, den 25. März 1867. Großh. bad. Bezirksamt, vr. Pfeiffer. Z.t.315. Nr. 3868. Lahr. (Aufforderung.) Amon Klaußmann von Keelbach, Soldat im 5. Infanterieregiment, hat sich unerlaubt aus seiner Heimath entfernt und ist sein Aufenthalt unbekannt. Derselbe wird unter dem Androhen binnen 4 Wochen zu« Rückkehr aufgefordert, daß nach vergeblichem Ablauf dieser Frist die Einleitung des gerichtlichen Strafverfahren« werde beantragt werden. Zugleich wird sein Vermögen mit Beschlag belegt. Lahr, den 23. März 1867. Großh. bad. Bezirksamt. E e c a r d. Z.i.277. Nr. 6326. Lörrach. (Urtheil.) Dem flüchtigen Jakob Friedrich Karcher von Hallingen wird hiermit eröffnet, daß er in der heutigen Hauptverhandlung der Refraktion für schuldig erklärt, und deßhalb in eine Strafe von 800 ft. und zur Tragung der UnterfuchungSkosten verfällt wurde. Lörrach, den 16. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. L o s i n g e r. Z.t,308. Nr. 2373. N «ckarbischvfsheim. (Urtheil.) I. ü. S. gegen Hugo Ernst von Epfenbach, Jakob Friedrich Zimmermann von Rappenau, und Philipp Josef Kaiser von Waib- stadt, wegen Refraktion, wird auf gepflogene Hauptverhandlung zu Recht erkannt: Hugo Ernst von Epfenbach, Jakob Friedrich Zimmermann von Rappenau, und Philipp Josef Kaiser von Waibstadt seien der Refraktion für schuldig zu erklären, und deßhalb Jeder zu einer Geldstrafe von 800 fl. und zur Tra- gung von je einem Drittel der UnlersuchungS- kosten, jedoch unter fammtverbindlicher Haftbarkeit, zu verurtheilm. V. R. W. D-es wird den angeschuldigten Abwesenden hiermit eröffnet. Ncckarbischofsbeim, den 20. März 1867. Großh. bad. Amtsgericht. Hornung. Diehm, Akt. Z.u.394. Nr. 985. Baden. (Urtheil.) In Anklagesachen gegen Christoph Gösseli Ehefrau, Magdalena, geb. Fischer, von Karlsruhe, wegen Diebstahls, wurde durch Urtheil vom Heutigen zu Recht erkannt : .Die Angeklagte sei der Entwendung eine« Geldtäschchens, im Werthe von einem Gulden, mit 127 st. 13 kr. Geld, zum Nachtheil der Marie Louise deLongvre, geb.Grufon, von Paris, und damit des Rückfalls in den gemeinen Diebstahl über fünf und zwanzig Gulden für schuldig zu erklären und deßhalb zu einer durch acht Tage Hungerkost geschärften ArbeitShausstrafc von sechs Monaten, sowie in die Kosten des gerichtlichen Verfahren« und der Urtheilsoollstre- ckung zu verurtheilen." V. R. W. Dies wird der flüchtigen Angeklagten andurch eröffnet. Sv geschehen, Baden, den 22. Mär, 1367. Großh. Kreisgericht Baden als Abtheilung der Straf- kammer des großh. Kreis- und Hofgerichts Offenburg, vr. Prickelt. Beck. Druck und Verlag der G. Braun'fchen Hosbuchdruckerei.