Beilage zu Nr. 78 -er Karlsruher Zeitung. Samstag, I. April L8«S. Deutschland. München, 29. März. (Sch. M.) Die Kammer der Reichs rät he hielt heute ihre erste Sitzung. Der erste Präsident v. Stauffenberg gedachte der seit dem letzten Zusammensein der Kammer verstorbenen Mitglieder, namentlich des Grafen v. Seinsheim, des zweiten Präsidenten, dessen Pflichttreue und Charakterfestigkeit er besonders hervorhob. Die neueintretenden Mitglieder wurden beeidigt. Die nächste Sitzung, und zwar eine geheime, wird künftigen Freitag statt- s'nden; in derselben wird die Wahl des zweiten Präsidenten vrgenommen. — Morgen findet die erste Sitzung der Abgeordnetenkammer statt. In derselben wird v. Auer das Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten interpelliren wegen des Baues einer Eisenbahn an die bayrisch-österreichische Laudesgrenze. — Bekanntlich will sich neben der Fortschrittspartei eine liberale Fraktion bilden, welche von den sogen. Altliberalen sich absondern und selbständig auftreten wird. Dieser Schritt ist von Hohenadel, Schlör, Wild, Thürmayr, Waldbauer und Streit vorbereitet worden. Gestern hat nun deßfalls eine größere Versammlung von Abgeordneten stattgefunden, die aber von einer solchen politischen Farbenmischung war, daß man die Organisi- rung einer bestimmten Partei nicht wohl erwarten konnte. Es wurde jedoch beschlossen, einen Ausschuß niederzusetzen, welcher ein Parteiprogramm auszuarbeiten hat. Die Wahl fiel aus Schlör, Hohenadel, Mandel, Krumbach, Hänle, Bischof, Delefant, Wiedenhofer und Landr. Schmid. Als Grundgedanke des Programms wurde ausgesprochen: vollständige Ausbildung Bayerns zu einem Rechtsstaat, sowie freie und einheitliche Entwicklung Deutschlands unter einem Volksparlament und mit Aufrechthaltung der Integrität aller deutschen Stämme gegenüber jeder wie immer benannten Hegemonie. Wien , 27. März. Dem „Dresden. Jvurn." wird zur schleswig-holsteinischen Frage geschrieben: Da die von Berlin aus inspirirten preußischen und anderen deutschen Zeitungen forifahren, die Frage einer Kompensation Oesterreichs für seine Zustimmung zur preußischen Annexion der Elb- herzogthümer durch Preußen zu erörtern, Angebote formuliren, die Geneigtheit Oesterreichs, auf eine solche Vereinbarung einzugehen, voraussetzen, ja die erfolgte Anmeldung solcher Forderungen geradezu behaupten, so erklären wir uns für ermächtigt, Folgendes dagegen zu bemerken: Die kaiserl. Regierung hat ihre unbedingte Ablehnung der preußischen Forderungen damit begründet, daß solche mit der Konsti- tuirung eines schleswig-holsteinischen Staates und den Bundesgcsetzen unvereinbar seien, so daß von weitern Verhandlungen, welche gegen diese Prinzipe verstoßen, nicht die Rede sein könne. Worauf die kaiserl. Regierung also besteht, ist die Gründung eines souveränen, selbständigen, von keiner andern einzelnen Bundesregierung abhängigen Staatswesens in den Herzogthümern, und es ist mithin absolut falsch, daß in der österreichischen Antwvrtsdepesche vom 5. März Gegenvorschläge gemacht worden seien, die, jenen Zeitungsnachrichten zufolge, nicht allein die Unabhängigkeit des neuen Bundesstaates beschränken, sondern seine Existenz ganz und gar aufheben würden. Es ist im Gegentheil die schleunige Lösung der Frage betont worden: wer Souverän in den Herzogthümern sein soll? Eine Kompensation durch Gebietsabtretungen oder Garantiezustcherungen ist weder angeboren, noch verlangt worden. Wie«, 28. März. Die Redaktion der „Konst. Vorst ad tztg." bringt folgende Anzeige an der Spitze ihres Blattes: , Wie ein Blitz aus heiterm Himmel traf uns gestern Nachmittag eine in der .Wiener Abendpvst" enthaltene Nachricht, wornach das k. k. Landesgericht auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt habe, es sei das weitere Erscheinen der .Konst. Vorstadtztg." für die Dauer von drei Monaten einzustellen. Zu gleicher Zeit erhielten wir vom k. k. Landesgericht ein ausführliches Reskript, worin wir diese Nachricht mit Angabe der auf unfern frühern Preßprozessen beruhenden Gründe bestätigt und die Suspension unseres Blattes ausgesprochen fanden. Tief erschüttert durch diese unerwartete Maßregel, haben wir sofort den Rekurs ergriffen. Dem Erscheinen des Blattes liegt sonach vorläufig kein Hinderniß im Weg, und wir geben unfern geehrten Abnehmern die Versicherung, daß dieselben keinesfalls in irgendeiner Weise zu Schaden kommen werden. Die „Presse" bemerkt zu dieser Maßregelung: Wir machen blos darauf aufmerksam, daß die verfügte Maßregel in der neuen Aera für Wien eine neue ist. In dem belagerten Galizien hat man den Fall wohl bereits an dem „Czas" erlebt, was aber die Provinzen unseres Vaterlandes, in welchen die ordentlichen Gerichte walten, betrisst, so schweben solche Angelegenheiten bisher blos in Prag. Die der „Vorstadtzeitung" drohende Maßregel, welche, nebenbei bemerkt, außer in der österreichischen blos in der Usance des Napoleonischen Frankreichs vorkommt (und in Nassau), ruft den übrigen Tagesblättern ein älsmeuto mori, beredter als alle Kommentare zum Preßgesetz, zu, und ist geeignet, ihnen, gewiß nicht zum Gewinn der öffentlichen Interessen, zu empfehlen, von der Preßfreiheit den allerdiäletischsten Gebrauch zu machen. Großbritannien. * Lo«do«, 28. März. Parlamentsverhandlungen vom 27. März. Oberhaus. Der Marquis of Westmenth beantragt die Vorlage der amtlichen Schriftstücke über einen in der Grafschaft Sligo in Irland vorgekommenen Prozeß gegen mehrere Personen, die ein armes Mädchen, Katharine Ganghran, aus konfessionellem Eifer arg mißhandelt hatten. Die Ganghran war als Kind nach Schottland gekommen und dort zum Protestantismus übergegangen; allein bei ihrer Rückkehr in die Heimalh wollten ihre Verwandten und Bekannten sie mit Gewalt, und zwar sehr roher Gewalt, wieder katholisch machen. Die Schuldigen wurden zu sehr gelinden Strafen verur- theilt, wogegen der edle Antragsteller weniger cinzuwenden hätte; aber er behauptet, daß die Polizei während der mehrtägigen öffentlichen Mißhandlung des Mädchens sich passiv verhalten habe. Er sei kein Orangist und habe für die Katholiken-Emanzipation aus Ueber- zeugung gestimmt; allein gewaltsame katholische Proselytenmachern müsse man bekämpfen. Die Polizei in Irland benehme sich als Werkzeug der Priester, und der Lord-Statthalter spiele die Rolle einer bloßen Puppe. Earl Granville sagt, daß die Regierung nichts gegen den Antrag einwende, und derselbe wird genehmigt. — Durch die zweite Lesung geht darauf die Naval Defence Bill, die den Kolonien das Recht verleiht, zu ihrer Selbstvertheidigung Kriegsschiffe in See zu stellen. Unterhaus. Eine auf die Reform der Armenpflege abzielende, von Villiers eingebrachte Bill, welche die einzelnen Armenpflege- Distrikte ausgedehnt wissen will, indem sie ihnen einen größer» Bereich als das Kirchspiel verleiht, wird zum zweiten Mal verlesen, nachdem sich 203 Stimmen dafür und 131 dagegen ausgesprochen haben. Bermischte Nachrichte». — Leipzig, 27. März. (Fr. I.) Wir befinden uns in einer sehr bedrohlichen Krisis. Der größte Theil der hiesigen Drucker und Setzer hat, vielleicht gegen 600 Mann zählend, nachdem die Prinzipale ans folgende Zuschrift abschläglich geantwortet, gekündigt: „Geehrter Herr! Hiermit erlauben wir uns, Ihnen den beiliegenden, von der durch die gesammte Leipziger Gehilfenschaft niedergesetzten Kommission ausgearbeiteten, den jetzigen Verhältnissen entsprechenden und in der Generalversammlung am 21. d. M. durchbera- thenen neuen Setzer- und Druckertarif (dieser Tarif verlangt 20 und mehr Prozent) ergebenst zu überreichen. Von der unwidersprechlichen Ueberzeugung geleitet, daß (bei den Ansprüchen, welche das Leben und die Führung einer einigermaßen menschlichen Existenz an jeden Einzelnen von uns jetzt macht, und bei dm Anforderungen, welche gegenwärtig an den Buchdrucker gestellt werden) die seitherige Bezahlung nothwendig als eine geringe erscheinen muß, hegen wir die zuversichtliche Erwartung, daß auch Sie dieser Erkenntniß sich nicht verschließen und Ihrerseits der Erfüllung unserer gerechten Ansprüche nicht hinderlich sein werden. Im Hinblick auf die bedeutendsten Druckstädte Deutschlands (wir nennen nur Berlin, Stuttgart und Frankfurt a. M.), wo das bereit« von den dortigen Prinzipalen gewährt ist, was der Ihnen andurch vvrgelegte Tarifentwurf enthält, glauben wir uns um so mehr zu der oben ausgesprochenen Erwartung berechtigt, und zeichnen mit aller Hochachtung: Die zur Ausarbeitung eines Tarifs niedergesetzte Kommission." Die Prinzipale sehen sich durch die Kündigung einer solchen Masse Arbeiter zwar sehr in Verlegenheit gebracht; die Folgen der nächsten Samstag eintretenden Stockung lassen sich zur Zeit gar nicht übersehen. Trotzdem sind sie entschlossen, sich nicht ohne Weiteres zu fügen. Die „Leipz. Nachr." schreiben unterm 26. März: Welchen bedeutenden Umfang die Bewegung in unfern Druckereien angenommen hat, ist aus der Thatsache ersichtlich, daß von den hier beschäftigten 800 Setzern etwa 600 gekündigt haben, und wenn in der bevorstehenden Woche eine Einigung, welche gewiß beide Theile wünschen, nicht erzielt wird, so wird die Arbeitseinstellung auch eine beträchtliche Rückwirkung auf das geschäftliche Leben unserer Stadt äußern. Der Druck der Bücher würde auf eine Zeit lang gewiß vollständig stillstehen — was am Ende zu ertragen ist —, der unendliche Bedarf an sog. Acci- denzarbeiten aber müßte äußerst beschränkt werden; doch werden hoffentlich die dann noch vorhandenen Kräfte ausreichen, um wenigstens die Zeitschriften und die Tagesblätter, wenn auch vielleicht in verringertem Umfang, forterscheinen zu lassen. Zum 28. d. Abends ist von Hrn. F. W. Fritzsche eine allgemeine Arbeiterversammlung im „Hotel de Saxe" angesetzt worden. Auf die Tagesordnung sind gestellt: t) die Arbeitseinstellung der Buchdrucker; 2) der Vierte Stand und die Prinzipien des allgemeinen deutschen Arbeitervereins. — Graf Adelbert Baudissin, bekannt durch seine Geschichte des schleswig-holsteinischen Kriegs und mehrere humoristische Romane, gibt im Verlage von Eduard Hallberger in Stuttgart unter dem Titel: „Schleswig-Holstein, Kriegs- und Friedensbilder aus dem Jahre 1864", ein Werk heraus, das allgemeine Beachtung verdient. Auf die dem Verfasser eigenthümliche unterhaltende Weise werden wir mit dem letzten Krieg, den Waffenthaten der Oesterreicher und Preußen, den Bedrückungen der Danen, der Geschichte, den Verhältnissen und Gegenden des Landes und dem Charakter der Bevölkerung bekannt gemacht. Dazu kommt ein reicher Bilderschmuck (daö Werk soll ungefähr 200 Illustrationen enthalten), welcher uns in werthvollen Holzschnitten Alles veranschaulicht, was nur irgend Interesse erwecken kann. Das Werk erscheint lieferungsweise, das Heft zu 21 kr. Verantwortlicher Redakteur: vr. I. Herrn. Kroenlein. Weiße Gesundheits-Senfkörner von Didier. Jahre eines täglich zunehmenden Erfolges sind ein hinlänglicher Beweis von den vortrefflichen Eigenschaften der wei - ßen holländischen Gesundheits-Senfkörner. Mehr als 200,000 urkundlich bestätigte gelungene Kuren berechtigen die allgemeine Popularität dieses unvergleichlichen Heilmittels, welchem der berühmte vr. Kooke so richtig den Namen eines gesegneten und herrlichen Geschenkes desHimmels beilegte. — Es gibt kein einfacheres, sichereres und billigeres Mittel: 3 — 4 Kilog. genügen zur Heilung der Magen-, Gedärm- und Leberkrankheiten, der Hämorrhoiden, der Engbrüstigkeit, der Milzkrankbeiten, der Winde, des Schleims, wie auch der durch Alterswechsel verursachten Uebel und aller Leiden, welche von verdorbenem Blute und schlechten S ä f- t e n herrühren; lauter Krankheiteil, gegen welche die Anwendung der Senfkörner täglich von den berühmtesten Aerzten vorgeschrieben und empfohlen wird. _ , , — Ansichten der Herren Tronsseau und Pidvur, Professoren an der Fakultät zu Paris. In ihrem gelehrten Irsitc cke tberspeutique et ite mstiere meäicsle sprechen sich die HH. Trousseau und Pidour, Profes- soren an der Medrzinschule von Par's, wie folgt aus: „Persönliche Erfahrungen lassen uns nicht zweifeln, daß die stuhlbefördernde Wirkung der weißen Senfkörner sehr mächtig ist: cutane Krankheiten, chronische Rheumatismen, welche nichts lindern konnte, wurden durch deren Anwendung geheilt; trotzdem drastische Purgirmittel,die Eingeweide lebhafter stimuliren, heilen sie Flechten und Rheumatismen dennoch nicht so sicher. Wir lenken die Aufmerksamkeit der Aerzte auf dieses zu wenig bekannte, daher auch zu wenig gewürdigte Mittel." (Diesem Aufruf wurde durch eine Menge gewissenhafter Aerzte Folge gegeben; man ofserirt die Liste von 350 derselben, die jetzt die weißen Senfkörner vorschreiben oder selbst gebrauchen.) _ Ansichten des vr. Hcinrich der Fakultät zu Paris. Die Revue ües Sciences veröffentlicht einen interessanten Artikel über die medizinischen Eigenschaften der weißen Senfkörner von Didier. Bekanntlich wurde dieses jetzt allgemein geschätzte Heilmittel ursprünglich in England unter den Auspizien eines berühmten Arztes und eines edelmüthigen Philantropen, der HH. vr. Kook und Turner, rasch verbreitet. Später übernahm Hr. Didier, welcher diesem Mittel eine für unmöglich gehaltene Heilung verdankte, die Mission, es auch in Frankreich zu pvpularisiren. Von da aus verbreitete es sich schnell über alle Länder der Welt. Ein solches Heilmittel, welches einen solchen Beifall findet, und zwar ausschließlich durch die Erfolge seiner Tausende von glänzenden Kuren, — ein solches Heilmittel steht offenbar auf einer Höhe, welche Einwürfe und Zweifel nicht zu erreichen vermögen und vor welcher jede Diskussion schweigen muß. So spricht sich in genanntem Artikel vr. Heinrich aus, welcher überdies nur den Weg seiner gelehrten Kollegen, der Doktoren Trousseau, Pidour, I. Masse, Cullerier, Toutain, Castelnau u. s. w. verfolgt, die schon vor ihm die therapeutischen Eigenschaften der weißen Senfkörner wissenschaftlich würdigten. _ Ansichten des vr. Toutain der Fakultät zu Paris. vr. Toutain sagt uns im Iloniteur ckes lküpitsux vom 24. Mai 1859, daß er vor noch sieben bis acht Jahren gegen die weißen Senfkörner sehr eingenommen war; die imposante Autorität der Herren Professoren Trousseau und Pidour vermochte sein Mißtrauen nicht zu besiegen. Damals hörte er den vr. Cullerier, Arzt des Spitals von Laurcine, in einer feiner chemischen Konferenzen, die Geschichte einer langen und hartnäckigen Krankheit erzählen, welche einer Menge energischer Kuren widerstanden hatte und den Senfkörnern raschsweichen muhte. Eine solche Erzählung im Munde eines solchen Mannes machte auf den vr. Toutain einen lebhaften Eindruck ; er nahm sich vor, zur Beseitigung seiner Zweifel, demnächst selbst Versuche anznstellen. Bald bot sich eine günstige Gelegenheit: ein Kranker war durch Schmerz in den Gelenken geplagt, durch Hämorrhoidalfluß erschöpft und in völlige Abzehrung verfallen ; die energischsten und mannichfachsten Heilmittel hatten diese Erschöpfung nur vermehrt, ohne die Leiden zu mildern vr. Toutain beeilte sich, den Gebrauch der Senfkörner zu verordnen. Bald ließen die Schmerzen und der Hämorrhoidalfluß nach, um sodann ganz zu verschwinden; die Kräfte kamen wieder, .die Gesichtsfarbe nahm ihre natürliche Frische wieder an, und, nach zehn Monaten, waren von einer Krankheit, welche so viele Besorgniß und Qualen verursacht hatte, nur noch seltene unbedeutende Beschwerden zurück. Dieser Erfolg war der Beginn einer Reihe anderer; namentlich waren es glänzende und unverhoffte Kuren in der Behandlung von Hautkrankheiten, von Rheumatismen und heftigen Cachetien, welche die allenfalls noch übrigen Zweifel des vr. Toutain über die wunderbaren therapeutischen Eigenschaften her weißen Senfkörner vollends beseitigten. Unsere einzige Niederlage für die Stadt Karlsruhe: PH. D. Meyer, Hoflieferant, Langestraße Nr. 155; für Mannheim: °L. BurSel. Z.u.693. ülffiUIütlMCtlUIIMll Lllsr Lrt in sLmmtliclle ckölltscks, krrnrüsiscdö, s»8> liseds, russiseks, ckLnisods, dollLnckiscds Lcdvsckiseds skc. rleuuugeu rverllen prompt ru >iem Original. Inssrtlollsprsis atme4»- recbnuug von Rorti oäer sonstigen Spesen besorgt unll bei grösseren 4ot'trsgen enlspre- cbenäer Rsbslt gervLdrt. von Issgen L Fort in LeiMg. hcK' vnsör neuester 2eitungs-l!«tslog nebst Insertionstsrik stebt suk kremeo Verlsn- gen gratis unä üraaroo ru Diensten. Z.u.821. Offen bürg. Bekanntmachung. Die Aufstellung des Lagerbuches in der Gemarkung und Gemeinde Altenheim betreffend. Nachdem da» Vermessungswerk der Gemarkung Altenheim auf den neuesten Stand gebracht ist, soll die Ausstellung de? Lagerbuches daselbst vorgenommen werden. Es werden deßhalb sämmtliche Grundeigeuthümer dieser Gemarkung aufgefordert, zur Wahrung ihrer Rechte auf Liegenschaften, solche unter Anführung der R-chlSurkunden vom 3. — 6. April zum Eintrag in da» Lagerbuch anzumeldcn. Mündliche Anmeldungen können auf dem Rathhause zu Altenheim, schriftliche portofrei dahier gemacht werden. Offenburg, den 28. März 1865. _ Seusert , Be zirksgeometcr. _ Z.u.794. Furtwangen. Bekanntmachung. Versteigerung von Maschinen und Gegenständen der Uhrenmacherei. Mittwoch den 5. April d. I., und soweit erforderlich den folgenden Tag, Vormittags 9 Uhr beginnend , werden in Folge höherer Ermächtigung in dem Gebäude der früheren Uhrenmacherschule dahier I verschiedene, entbehrlich gewordene Maschinen und Gegenstände der Uhrmacherei, alS: eine Drehbank mit 12 Fuß langer, gußeiserner Bank, Leitspindel zum Schroubenschueiden und Wechselrädern, eine Hobelmaschine für Arbeitsstücke von J' z Fuß Länge, ein Wasserrad, drei Stanzmafchinen mit Zugehör, kleinere Maschinen, Werkzeuge rc. rc. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich versteigert; wozu die Liebhaber eingeladen werden. Furtwangen, den 25. März 1865. _ C Fräßle. Z.u.818. Ettenheim. Fcttvieh Versteigerung. Am Mittwoch den 5. April, Vormittags 11 Uhr, werden in den grundberr- lichen Schloß- und Meierhosstallungen zu Rust 10 Stück fette Ochsen und 46 , „ Kühe und Kalbinen versteigert. Ettenheim, den 28. März 1865. Die Freiherrlich von Böcklin'sche Gutsverwaltung. G s ch r e y. Z.u.771. Nr. 744. Lörrach. Vergebung von Bauarbeiter:. Die Ausführung lder nachstehend genannten Arbeiten zur Erbauung eines neuen Amtsgefängnis- seS nebst Einfriedigungen, sowie eines Oekonvmiege- bäudes hier, soll auf schriftliches Angebot vergeben werden, und zwar: Die Maurerarbeiten zusammen im Anschlag zu . . . die Steinhauerarbeit Zimmerarbeit Schmiedarbeit Gypserarbeit . . Blechnerarbeit. . Schieferdeckerarbeit Anstreicherarbeit . Pflästcrerarbeit 13,979 fl. 48 kr. 3,738 fl. 11 kr. 2,219 fl. 9 kr. 324 fl. 34 kr. 742 fl. 11 kr. 519 fl. 37 kr. 472 fl. 56 kr. 343 fl. 45 kr. 603 fl. 51 kr. Pläne, Voranschläge und Akkordbedingungcn liegen bei der Unterzeichneten Stelle zur Einsicht auf. Die Angebote sind »ach Prozenten des Voranschlags aufzustellen und längstens bis Samstag den 8. April d. I., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und portofrei einzusenden. Lörrach, den 24. März 1865. , Großh. Bezirks-Bauinspektion. H c m b e r g e r. Z.u.759. Nr. 240. Mosbach. Holzlieferung 1) 925 eichene Bord, 36 und 26' lang, 10 bis 15" breit und 15 Linien dick; 2) 520 f^' eichene Bord, 10 und 20' lang, 8—15" breit und 12 Linien dick; 3) 1000 LI' eichene Bord. 27 und 33' lang, 8-15" breit und 14 Linien dick; 4) 291 s^' eichene Bord, 52' lang, 12—14" breit und 15 Linien dick; 5) 156 Hf' eichene Spannkurven, 12'/-' lang, 8 bis 15" breit und 40 Linien dick; 6) 2 eichene Maulklötze, 14'lang, 14" breit und 14 Zoll dick; 7) 34 eichene Hölz, 4'/- bis 6' lang , 5-7" breit und 5—9 Zoll dick. Lusttragende wollen ihre Angebote portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift .Holzlieferung" versehen, längstens bis zum 12. April d. I. anher einreichen. Die Eröffnung der Angebote, wozu die Soumittenten «ingeladen werden, wird an diesem Tage, Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem Zeitpunkt die Bedingungen zur Einsicht aufliegen, auf unserm Bureau stattfinden. Mosbach, den 24. März 1865. Großh. Wasser- und Straßenbau-Inspektion. Schmitt. Z.u.800. Karlsruhe. Bekanntmachung. Steinkohlenlieferung für die Militärverwaltung betreffend. Die Lieferung des für die Zeit vom 1. Juli 1865/66 erforderlichen Bedarfs der Militärverwaltung an Rührer Grubenkohlen, und zwar für die Garnison Karlsruhe mit Durlach Mannheim Bruchsal. Rastatt . Kehl . . Freiburg. Konstanz. für daS Montirungs-Kommis- sariat Ettlingen . . zusammen 15,000 Zentner, 6,600 . 2,500 6,000 1,100 . 3,300 3,000 600 „ 38,100 Zentner, wird im Soumissionöwege vergeben werden. Diejenigen, welche die Lieferung des Bedarfs einzelner Orte oder des ganzen Quantums zu übernehmen beabsichtigen, haben ihre Angebote schriftlich und versiegelt, mit deutlicher Bezeichnung des Preises per Zentner und des Namens der Garnison versehen, mit der Aufschrift: „Titeinkohlenlieferung" längstens bis Donnerstag den 20. April 1865, Vormittags 10 Uhr, portofrei an das großherzogliche Kriegsministerium einzusenden, oder in die hier aufgestellte Soumissionslade einzulegen. Die Kohlen sollen wo möglich frei in die Magazine der betreffenden Garnisonen geliefert werden, und ist hiernach der LiescrungspreiS zu stellen. Doch bleibt es den Soumittenten überlassen, ihre Angebote auch aus die Lieferung frei Bahnhof der Garnison oder frei Wagen am Schiffsausladeplatz zu machen. Die Lieferung der Kohlen, welche in bestem Skuhrer Fettschrot zu bestehen habenmuß im Laufe des sommers 1865 bis längstens Ende September erfolgen. Auf diejenigen Soumittenten, welche direkt aus'den Rührer Gruben zu liefern im Stande sind, wird vorzugsweise Rücksicht genommen, und behalt sich daher die großh. Kriegsverwaltung die Wahl unter den Soumittenten vor. Karlsruhe, den 24. März 1865. Sekretariat großh. Kriegsministeriums. Fischer. ten zu verkaufen. Näheres bei der Erp. d.Karlsr. Ztg. Z.s.894. Bou dem ausgezeichnet gute« Amerika».-owelt-präparirtenPert-Mehl, qaS von den ersten französischen und englischen, sowie jetzt auch von den berühmtesten deutschen Amten als unbedingt heilsam wirkendes Rahrnngsmittel allen kränkelnde» und schwächlichen Personen und Sinder«, Unterleibs- und Lnngen-Kranken, stillenden Müttern, sowie auch vorzüglich alle» mit Hnsteu behafteten Personen und Kindern dringend empfohlen wird, haben Unterzeichnete den Alleinverkauf übernommen, und kostet das 1-Psund-Palet» sür 1 Monat ausreichend, »nr 24 kr. mit Gebrauchsanweisung, und empfehlen solches zur gesäll, Abnahme bestens. In Karlsruhe Alleinverkauf bei Fr. Maisch, am Lndwigsplatz, „ „ ,» bei M. Maisch» Durlachrrthorstraße. In Bade« Alleinverkauf bei Karl Dürr, Sohn. In Eberbach Alleinverkans bei G. A. Alt. Solide Häuser, welche den Alleinverkauf dieses ausgezeichneten Perl-Mehls in Kommission gegen annehmbare Provision übernehmen wollen, belieben sich franko an Kaufmann Fr. Maisch, am Ludwigsplatz in Karlsruhe, zu wenden._ ° FeuerverficherungS-Anftalt dkl DlMlislhen Hypotheke«-«. Wechsel-Dank. Geschäfts-Abschluß pro 1864. Das Versicherungs-Kapital der Anstalt laut Ausweis des vorjährigen Rechenschaftsberichtes am Schluffe deS Jahres 1863 in Kraft mit.st. 341,833,982; erhielt im Jabr 1864 einen Netto-Zugang (abzüglich aller aufgehobenen und abgelaufenen Versicherungen) von. betrug somit ultimo Dezember 1864 . Für Brand-Entschädigungen wurden an 210 Brand-Beschädigte verausgabt . 32,713,464. Deckungsmittel sind: Der completirte Reservefond von Die Prämienreserve von . . . . . fl. 374,569,446. . . A. 315,871. . . K. 4,530,275. . . fl. 3,00«,»«V. i,oo«,ooo. 277,159. st. 4,277,159. Die Bank versichert Gebäude, Mobilien, Maaren, Maschinen, Feldfrüchte, Vieh rc. rc. gegen Feuer- und Blitzschaden (auch kalten Schlag) zum volle» Werth und findet bei derselben keine in vorhinein bestimmte Abmindcruug der Erntevorräthe statt; auch leistet die Bank Ersatz für das beim Brande Abhandengekommene. Im Falle einer Vorauszahlung der Prämie gewährt die Bank alle jene Vortheile , welche andere solide Versicherungsanstalten einräumen. Zur Vermittlung von Versicherungen unter Zusage billiger Prämien und prompter Entschädigung im Unqlücksfalle erbieten sich die Agenten der Feuerversicherungs-Anstalt der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank. A. Schenck» Kaufmann in Pforzheim. Karl Anton Speck, Kaufmann in Ettlingen. Jakob Knab, Gemeinderath in Langensteinbach. Karl August Zoberst, Kaufmann in Knielingen. Joh. Hch. Mattin, Geometer in Weingarten. Karl Walter, Ralhschreiber in Gondelsheim. Jos. Klinger, Kommissionär in Wiesrnthal. Raimund Bregenzer, Kommissionär in Karlsruhe. GeuttNMhmigen von Ktaats-Anlehens-Lotterien in welchen man sehr bedeutende Gewinne erlangen kann, ohne die Einlage je einbüße» zu können» finden fast jede Woche statt. DaS Unterzeichnete Handlungshaus empfiehlt namentlich die kleineren Anlehms-Loose, welche schon von fl. 7. — an zu haben sind, und ist dasselbe auf frankirte Anfragen gerne bereit, solche vorzuschlagen, die sich als Kapital-Anlage am besten eignen. Man beliebe sich daher direkt zu wenden an Isidor Lottenvs-leser, Bank- und Staatseffeklen-Geschäft in Frankfurt a. M. ?8. Aufträge auf Wechsel- und sonstige Staatspapieren-Geschäfte werden prompt ausgeführt und Ein- kassirungen jeder Art gegen geringe Provision rasch besorgt. Z.u.398. Z.u.848. Nr. 281. Philippsburg. (Eichen- schälrinde-Verstcigerung.) Aus diesseitigen Domänenwaldungen der Distrikte I 5 Molzau und Ul Rheinschanzinsel versteigern wir bis Freitag den 7. April l. I., Mittags 2 Uhr, in der Krone zu Huttenheim ungefähr 1800 Gebund Eichenschälrinde Iler Qualität, wozu wir die Steig- licbhaber mit dem Bemerke» etnladen, daß die Waldhüter Straub zu Huttenheim und Hambsch in Oberhausen angewiesen sind, das Eichen-Gehölz auf Verlangen vorzuzeigen. Philippsdurg, den 29. März 1865. Großh. bad. Bezirksforstei. H e r e S. Z.u.831. Civil-Kammer, I. Senat. Offenburg. (Vorladung.) I. S. des F. A. Sundhauser von Stadt Kehl, Kl., gegen Anton Gothron von Mombach bei Mainz, Bekl., Vertragsauflösung und Entschädigung belr., hat Namens des Klägers Herr Anwalt Eckhard mit der Klage vom 23. d. Mts. vorgetragen: Zwischen beiden Parteien sei unterm 20. November v. I. zu Stadt Kehl ein Vertrag dahin zu Stande gekommen, daß. Kläger das Fertigen und Brennen der sog. Feldbacksteine aus seinem Acker im Kotter Ried vom 20. November v. I. an, bis der ganze Acker ausgegraben ist, dem Beklagten unter der Bedingung übergebe, daß Letzterer alle Arbeiten ohne Ausnahme zu besorgen, dagegen per tausend Stück gelieferter, verkaussfähiger Feldbacksteine 6 fl. anzusprechen habe. Der Beklagte habe diesen Vertrag bisher nicht erfüllt und der Kläger sei genöthigt gewesen, den bezeichneten Acker fortwährend bereit zu halten, so daß er denselben, obgleich sich mehrere vortheilhafte Gelegenheiten hiezu geboten, weder veräußern noch in anderer Weise habe benützen können. Als Streitwert!) wird der Betrag von 720 fl. angegeben. Da der Aufenthalt des Beklagten unbekannt, sei eS dem Kläger unmöglich gewesen, denselben in Verzug zu setzen. Auf Grund des Vorgetragenen begehrt Kläger, daß der Vertrag vom 20. November v. I. für aufgelöst, und der Beklagte unter Versällung in die Kosten für schuldig erklärt werde, wegen Nichterfüllung desselben den Kläger zu entschädigen. Beschluß. Wird Tagfahrt zur mündlichen Verhandlung in öffentlicher Gerichtssitzung auf Donnerstag den 11. Maid. I., Vormittags 8 Uhr, ' ängeordnet, und werden hiezu beide Theile, der Beklagte unter Androhung der Rechtsnachtheile vorgeladen , daß bei seinem Ausbleiben die Klagthatsachen sür zugestanden angenommeir und er mit seinen etwaigen Einreden ausgeschloffen würde. Zugleich wird der Beklagte ausgefordert, unverweilt einen Anwalt aufzustellen, wenn er den Klaganspruch bestreiten will, und einen am hiesigen Gerichtssitz wohnenden Gewalthaber zu ernennen, widrigenfalls alle weitern Verfügungen und Erkenntnisse mit der gleichen Wirkung, wie wenn sie der Partei eröffnet wären, an dem Sitzungsort des Gerichts angeschlagen würden. Offenburg, den 24. März 1865. . Großh. bad. Kreis- und Hofgericht. Faller. Gönner. Z.r.541. Nr. 1967. Ettlingen. (Bedingter Zahlbefehl.) In Sachen des Julius Hüfner von Spessart gegen Peter Anton Kraft, von da, z. Z. an unbekannten Orten in Amerika abwesend. Forderung von 57 fl. ErbgleichstellungSgclo taut Theo lung vom Novbr. 1862 betr., wird dem Beklagten aufgegcben, binnen 14 Tagen den Kläger zu befriedigen »der zu erklären, daß er die gerichtliche Verhandlung der Sache verlange, widrigenfalls sonst aus Anrufen des Klägers die Forderung als zugcstan- den erklärt werden würde. Die Erklärung, daß die gerichtliche Verhandlung der Sache verlangt werde, kann mündlich oder schriftlich bei Gericht geschehen. Zugleich wird dem Beklagten aufgegeben, binnen 14 Tagen einen am Ort des diesseitigen Gerichts wohnenden Gewalthaber aufzustellen, widrigenfalls alle weitern Verfügungen und Erkenntnisse mit der gleichen Wirkung, wie wenn sie der Parthie eröffnet wären, an dem Sitzungsort des diesseitigen Gerichts angeschlagen werden würden. Ettlingen, den 13. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. Richard. Z.r.542. Nr. 1968. Ettlingen. (Bedingter Zahlbefehl.) In Sachen des Josef Krafft von Spessart, Kläg., gegen Peter Anton Krafft von da, z. Z. an unbekannten Orten in Amerika abwesend, Forderung von 27 fl. betr., herrührcnd aus Erbgleich- stellungSgeld lt. Theilung voni Novbr. 1862, wird dem Beklagten ausgegeben , binnen 14 Tagen den Kläger zu befriedigen oder zu erklären, daß er die gerichtliche Verhandlung der Sache verlange, widrigenfalls sonst auf Anrufen des Klägers die Forderung als zugestanden erklärt werden würde. Die Erklärung, daß die gerichtliche Verhandlung der Sache verlangt werde, kann auch mündlich oder schriftlich bei Gericht abgegeben werden. Zugleich wird dem Beklagten auf- gegeben, binnen 14 Tagen einen am Ort des diesseitigen Gerichts wohnenden Gewalthaber aufzu- ! stellen, widrigenfalls alle weitern Verfügungen und Erkenntnisse mit der gleiche» Wirkung, wie wenn sie der Parthie eröffnet wären , an dem Sitzungsort des diesseitigen Gerichts angeschlagen werden würden. Ettlingen, den 13. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. Richard. Z.r.540. Nr. 1973. Eberbach. (Gantedikt.) Ueber die Verlafsenschaft des Mathias Hertel von Schwanheim haben wir Gant erkannt und wird Tagfahrt zum Richtigstellungs- und Vorzugsverfahren auf Freitag den 21. April 1865, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Wer nun aus was immer für einem Grunde einen Anspruch an die Gantmasse zu machen hat, hat solchen in der genannten Tagfahrt, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, schriftlich oder mündlich, persönlich oder durch Bevollmächtigte dahier anzumelden, und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder Unterpfgndsrechte zu bezeichne», mit gleichzeitiger Vorlegung der Beweisurkunden oder Antretung des Beweises mit andern Beweismitteln. Auch wird an diesem Tage ein Borg- oder Nachlaßvergleich versucht, dann ein Massepfleger und Gläubigerausschuß ernannt, und sollen hinsichtlich der beiden letzten Punkte und hinsichtlich des Borgvergleichs dieNichterschienenen als der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werden. Eberdach, den 27. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. Hauser. A. Rittelmann. Z.r.533. Nr. 7242. Heidelberg. (AuS- schlußerkenntniß.) Die Gant gegen Handelsmann Jonas Mayer in Hei, delberg betr. , Werden alle Diejenigen, welche in der Tagfahrt vom Heutigen die Anmeldung unterlassen haben, von der Masse ausgeschlossen. Heidelberg, dm 22. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. K a h. v>1t. Engler, A. j. Z.r.534. Nr. 7288. Heidelberg. (AuS- schlußerkenntniß.) Die Gant gegen KaufmannJosef Krausmann Sohn dahier betr. Werden alle Diejenigen, welche in der Tagfahrt vom Heutigen die Anmeldung unterlassen haben. von der Masse ausgeschlossen. Heidelberg, den 27. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. K a h. vilt. Engler, A. j. B.326. Nr. 8245. Freiburg. (Bekanntmachung.) Nach Beschluß vom Heutigen, Nr. 8245, ist heute unter O.Z. 97 die Anmeldung des Erlöschens der Firma I. Strohm in Freiburg in das Firmenregister dahier eingetragen worden. Freiburg, den 28. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. Dietz. B.324. Nr. 2776. Wiesloch. (Bekannt- mach ung.) Unterm Heutigen wurde unter O.Z. 16 des Gesellschaftsregisters eingetragen die Firma ,H. u. L. St ein gölter" in Wiesloch. Die Gesellschafter sind Heinrich und Louis Stein götter von hier; sie betreiben eine Gerberei und Lederhandlung und jeder derselben hat die Gesellschaft ohne Mitwirkung des Andern zu vertreten. Wiesloch, den 29. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. Hördt. Beck. Z.u.832. Nr.651. Civ.-Kammer. Lörrach. (Bekanntmachung.) In Sachen der Ehefrau des Leopold Hugenschmidt in Bamlach gegen ihren genannten Ehemann wurde heute auf die beantragte Vermögensabsonderung erkannt. Dies wird hiemit öffentlich bekannt gemacht. Lörrach, den 23. März 1865. Großh. bad. Kreisgericht. K. v. Stoesfer. vckt. Blum. Z.r.543. Nr. 2311. Ettlingen. (Verschollenheitserklärung.) Kreszentia Krauß von Spessart, welche der Aufforderung großh. Bezirksamtes Ettlingen vom 4. Februar 1864, Nr. 1188, keine Folge geleistet hat, wird nunmehr für verschollen erklärt und ihr Vermögen ihren Anverwandten in fürsorglichen Besitz gegeben. Ettlingen, den 26. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. Richard. Z.r.535. Meßkirch. (Erbvorladung.) Kaspar und Peter Kretz, Beide von Meßkirch, und vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewandert, sind zur Erbschaft ihrer am 18. Februar d. I. dahier verstorbenen Mutter Anna Maria Sattler, gewesenen Ehefrau des Händlers Michael Schneider von hier, berufen. Da deren Aufenthaltsort unbekannt , so werden sie hiermit zu der am Samstag den 29. April d. I., früh 9 Uhr, dahier stattfindenden Vermögensaufnahme und der übrigen Theilungsver- bandlungen mit dem Anfügen vorgeladen, daß, wenn sie sich nicht innerhalb 3 Monaten, von heute an, zur Empfangnahme ihres Erbantheils melden, solcher lediglich jenen Personen wird zuge- theilt werden, denen er zukäme, wenn sie, die Vorgeladenen, zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären. Meßkirch, den 28. März 1865. Der großh. Notar Reebstein. Z.r.511. Liedolsheim. (Erbvorladung.) Jakob Friedrich Jahraus und Leopold Jahraus, Schmiedgeselle, Beide von Leopoldshafen, Söhne des j-alt Friedrich Jahraus und der -j- Margaretha, geb. Hübscher, von da, deren Aufenhalt zur Zeit dahier unbekannt ist, sind zur Erbschaft auf Ableben ihrer Eltern berufen. Dieselben werden hiermit zu den Erbtherlungsver- Handlungen mit dem Bedeuten öffentlich vorgeladen, daß, wenn sie nicht innerhalb 3 Monaten dahier erscheinen, die Erbschaft werde Denjenigen zu- getheilt werden, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären. Liedolsheim, den 25. März 1865. Der großh. Notar F. Köhler. Z.r.519. Nr. 3261. Breisach. (Straferkenn tn iß.) Nachdem die Konskriptionspflichtigen Heinrich Schwenninger. Kaspar Schwcnnin- ger und Gottlieb Heß von Gottenheim und Peter Jehle von Schelingen auf diesseitige Aufforderung vom 10. Januar d. I. sich nicht gestellt haben, so werden sie der Refraktion für schuldig erkannt, deßhalb ein Jeder in eine Geldstrafe von 800 fl. und zur Tragung der betreffenden Kosten verfällt. Breisach, den 23. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. Mors. Z.r.536. Nr. 4188. Rastatt. (Erkenntniß.) Nr. 532. Protokoll aus heutiger geheimer Gerichtssitzung. In Untersuchungssachen gegen Kanonier Eduard Dieb old von Hügelsheim, wegen Desertion. Beschluß. Erkenntniß: Der von dem großh. Staatsanwalt unter . dem 12. Januar d. I. gegen das Urtheil des großh. Amtsgerichts Rastatt vom 4. November 1864, Nr. 15,656, ergriffene Rekurs wird als verspätet verworfen. Baden, den 14. März 1865. Großh. KreiSgerichl Baden (Rekurskammer), gez. vr. P u ch e l t. Vorstehendes wird dem flüchtigen Anaeschuldigten auf diesem Wege eröffnet. Rastatt, den 24. März 1865. Großh. bad. Amtsgericht. Stein. Druck und,Verlag der G. Braun'schen Hofbuchdruckerei.