Karlsruher Zeitung. Mittwoch, 2. April M 78. Vorausbezahlung: halbjährlich 4 fl., vierteljährlich 2 fl., durch di« Post im Großherzogthum Baden 4 fl. 15 kr. und 2 fl. 8 kr. kinrückungsgebühr: die gespaltene Petitzeile oder deren Raum 5 kr. Briefe und Gelder frei. Expedition: Karl-FriedrichS-Straße Nr. 14, woselbst auch die Anzeigen in Empfang genommen werden. 1862 Telegramme. D Stuttgart, 1. Apr. Graf Rechberg ist zum Präsidenten der Kammer der Standesherren ernannt worden. Die Kammer» werden auf Ende April berufen. Warschau, 29. März. Der heutige „Dziennik" enthält einen kaiserlichen Befehl au den Staatsraih wegen einer Re« Vision de« Strafkoder, der Prvjektirung zeitgemäßer Aeuderungea und neuer Gesetze für Staatsverbrecher. Schien« kcr ist zu viermouatlicher Festungshaft verurtheilt und nach Modli» abgeführt worden. Der Marquis Wielvpolski ist wieder hier «»gekommen. Konstantinopel, 29. März. Der Sultan hat aus seiner Privatschatulle 19 Millionen rückständigen Soldes an die Truppen bezahlt. — Die Nachricht von der Ucbergabe Nauplia 's bestätigt sich. Die Garnison ist amnestirt, mit Ausnahme von 12 Offiziere», welche sich auf der Flucht be« finden. In Griechenland ist die Ruhe wieder hergestellt. -keu-Bork, 15. März. (Weser-Ztg.) Eine Depesche de- BrigadegeaeralS Streng an den Prästornlen meldet die Ein« nähme New «Madrids auf dem- rechte« Msssissippi-Ufcr unterhalb CvlumbuS durch die Dundeetruppen. Die dort be« fiuvticheu Rebellen, etwa 6000 Mann, räumten den Platz iu der vorgestrigen Nacht; sie ließen ansehnliche KnegSvorräihe, sowie Geschütze im Stich. Der Räumung war eine kurze Ka« «oaade zwischen sütstaatlichen Kanoncnbölen und »ordstaal« lichen Belagerungsbatterien vorauSgegangen. Die Bundes» truppen verloren nur 20 Mann an Torten und Berwundeteu. Auch die Mississippi«Insel Nr. 10, eine der wichtigsten Positionen in dem Fluß, wo die RebeUeu nach der Räumung von EolumbuS sich festzusetzen beschlossen hatten, soll von ihnen jetzt geräumt sei». Ba-ischer Landtag. -j-f Karlsruhe, 1. Apr. Einunddreißizste öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer, unter dem Vorsitz des Präsidenten Htldebrandt. 8»« Seite« der Regierung anwesend: Der Präsident drS Handelsministeriums, Geh. Rath 1)r. Weizel; Ministerial- rarh Turba». DaS Sekretariat zeigt den Einlauf von Petitionen an, welche wir Nachträgen werden. Adg.Hoffmeister «hält «egenUnwohlseins einen mehrtägige» Urlaub. Die Tagesordnung führt zur Fortsetzung der Berathung des Gewerbegesetze«. Art. 7 des KommissionSantragS lautet: „Personen, welche wegen eines der in den Titeln XXVI. k>L XXXVlll. de« Strafgesetzbuchs genannten Verbrechen bestraft sind oder wegen unredlicher Handlungsweise einen von ihnen bekleideten öffentliche» Dienst verloren, oder sich als Pfleglinge in der polizeilichen Berwahrungsanstalt befunden haben, find zum Betrieb sogenannter Kommission»- oder Geschäfts« bnreauS, sowie der Makler«, Boten-, Packer«, Spanner-, Trödler« und Pfandleihergewerde nicht befugt. Die vorstehend genannten Personen, ferner diejenigen, welche «ege» eine« Verbrechens gegen die Sittlichkeit bestraft worden sind, oder welche der Trunksucht verfallen find oder einen ausschweifenden Lebenswandel führen, dürfen sich mit dem Verdingen von Gesinde, ArbeitSgehilfen und Lehrlingen, mit dem Vrrmiethen von Schlafstellen, mit der Kostgeberei, mit der Errichtung und dem Betrieb von öffentliche» Bädern, Schaustellungen, Tanzschulen und dergleichen nicht befassen. Bo» dem Kerbst diese« Artikels kann die Verwaltungsbehörde wegen erprobter Besserung Nachsicht ertheilrn." Abg. Eckhard: Die Grundlage des Gesetzes sei die Freiheit des Erwerb»; Au-nahmen davon werden daher strikte auszulegen und nur da zuzulaffeu sein, wo sie unbedingt nöthig sind. Dies scheine» aber die Ausnahmen des Artikels dem Redner nicht zu sein. Wenn man die Leute, die der Artikel im Auge habe, und bei denen der genannte Gewerbebetrieb iu der Regel der letzte Versuch sei, ihr Brod auf redliche Weise iu verdienen, daran verhindere, so werden sie gewiß nicht zu riner h-hern Kategorie deS Gewerbebetriebs hinauffteigeo, vielmehr, wenn sie bisher ihr Brod auf zweifelhafte Weise sich verdienten, so werden fie jetzt i» einer unzweifelhaften Weise, h- auf dem Weg des Verbrechens, ihre Eristeuz zu fristen mchen. Deßhalb könnt er drm Artikel nicht zustimmen. Das Publikum soll, wie in ander» Fällen, sich auch hier selbst ichüheu. Die Polizei Mag die in drm Artikel gemeinten Per- t^ven strenger beaufsichtigen; man soll ihnen aber nicht von vornherein, sondern erst, wenn sie im Gewerbebetrieb sich vrr« srhlten, das Gewerbe entziehe». Rbg. Prestinari beantragt, die in dem Artikel gemeinten Verbrecht» in Parenthese einzeln anfzusühren oder unter der Zeichnung „Verbrechen aus Gewinnsucht" näher zu charak- rrrifiren. Bei Absatz 2 beantragt Redner den Strich der AufangS- "Dir vorstehend genannten Personen, ferner". "bg. Frist stimmt dem erster» Antrag bei, erklärt sich ge« V« Eckhard'« Antrag, nnd unterstützt den Kommissionsautrag »«Mllch deS Prinzip«, daß Ausnahmen gemacht werden Abg. Poppen unterstützt den Antrag deS Abg. Prestinari. Eventuell beantragt Redner, die dem Taglöhnergewcrbe näher stehenden „Boten, Packer und Spanner" in dem Artikel weg- zulasse«. Abg. Moll unterstützt den Antrag deS Abg. Eckhard. Der Präsident des Handelsministeriums, Geh. Rath Weizel, hat gegen den Antrag auf nähere Bezeichnung der Verbrechen Nichts einzuwenden, erklärt sich aber entschieden gegen den weitgreifeude» Eckhard'schen Antrag auf Strich des Artikels, da nicht der Schutz deS Publikums der einzige Gesichtspunkt der Bestimmung sei, sondern hauptsächlich das allgemeine Wohl, das öffentliche Interesse hier zu berücksichtigen sei. Es gibt keine Freiheit, die nicht, um es zu bleiben, gewisse Schranken in sich finden muß. Die allzu große Ausdehnung der individuellen Freiheit würde nur die allgemeine Freiheit beeinträchtigen. Die in dem Artikel genannten Leute find ja durchaus nicht von dem Gewerbebetrieb ausgeschlossen, sondern im öffentlichen Interesse nur von einer geringen Anzahl von Gewerben. Die Abgg. Schmitt und Walli erklären sich für den KommissiouSantrag mit der vom Abg. Prestinari vorgeschla- geneu Rcdakionsverbefferuag. Abg. Haager wünscht eine genauere Bestimmung der Kompetenz, da in Art. 7 bloß von der „Verwaltungsbehörde" ohne nähere Bezeichnung der einzelnen Stelle d»e Rede fit, diese letztere aber zur Vollständigkeit des Gesetzes gehöre. Abg. MayS hätte es lieber gesehen, wenn die Fassung so wäre gewählt worden, daß daS Ermessen der Behörde hier das Entscheidende wäre. Redner will aber wegen der daraus sich ergebenden Acnderungen der folgenden Bestimmungen keilten dahin gehenden Antrag stellen, schließt sich vielmehr dem des Abg. Poppen an. Die Abgg. Seiz, Poppen, Prestinari machen Bemerkungen über die Redaktion des Artikels. Abg. Moll stimmt dem Abg. Haager bei. Redner wünscht außerdem eine Betheiligung des technisch-gewerblichen Elements bei den Entscheidungen der Verwaltungsbehörde. Der Präsident des Handelsministeriums, Geh. Rath Weizol, erklärt sich gegen den Antrag deS Abg. Haager, und erwiedert dem Abg. Moll, daß der Negierunzsentwurf ja gerade den Grundsatz ausspreche, daß die Gewerbtreibenden m vollster Freiheit ihre Angelegenheiten selbst ordnen und verwalten, und die Behörde blos da eingreise, wo ein Konflikt die Entscheidung eines unparteiischen Dritten nöthig mache. Abg. Kusel macht darauf aufmerksam, baß in andern Gewerbegesetzgrbungen nicht allein die Ausnahmen des Artikels auch bestehen, sondern hinsichtlich ihrer sogar das Kon« zessionssystem unbedingt gelte, daher auch in dieser Beziehung unser Entwurf zu den freisinnigsten gehöre. Nachdem noch die Vertreter der großh. Negierung, sowie die Abgg. Prestinari, Haager, Mays, Eckhard, KirSner, welcher in Absatz 3 die Fassung „ans erheblichen Gründen" beantragt, Schmitt, Artaria, Frick und der Berichterstatter KnieS gesprochen, wird Artikel 7 nach dem Kommissiensantrag, vorbehaltlich einer im Sinne deS Antrags deS Abg. Prestinari von der Kommission vorzunehmenden Re- dakliensvrrbefferung des Absatzes 1, angenommen, nachdem die entgegenstehenden Anträge verworfen, der des Abg. Pce- stinari zu Absatz 2 aber zurückgezogen war. Art. 8 lautet »ach dem KommissiouSantrag: „Den Hausirhandel, sowie alle anderen Gewerbe, welche im Umherzichen betrieben werden, dürfen nur solche Personen ausüben, welche an keinem von den in Art. 7 gcnauntea Mängeln leiden." Der Regierungsentwurf hat den weiteren Zusatz: „und iu deren Verhalten und persönlichen Verhältnissen überhaupt kein Grund zu der Besorgniß zu finde» ist, daß sie diesen Gewerbebetrieb zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mißbrauchen werden." Abg. Spohn beantragt die Fassung: Den Hausirhandel rc. „dürfen die in Art. 7 bezeichneten Personen" nicht ausüben. Nachdem der Abg. Kapferer, der Berichterstatter Knies und der Präsident des Handelsministeriums, Geh. Rath Weizel, einige Bemerkungen gemacht, beantragt der Abg. Haager die Wiederherstellung der Art. 8 und 9 des RegierungsrutwurfS. Abg. Fischler unterstützt diesen Antrag. Abg. Kusel erklärt sich dagegen. Mmisterialrath Turban vcrtheidigt den Negierungsentwurf. Wenn man den Hausirhandel in der Weise freigebe, wie die Kommission beantrage, so würde die öffentliche Sicherheit namentlich auf dem Laude darunter leiden. Es sprechen hierüber weiter die Abgg. Prestinari, Kirsner, Feder er, Paravicini, der Präsident des Handelsministeriums, Geh. Rath Weizel, die Abgg. Schmitt, Frick und Friderich, welch Letzterer einen Zusatz beantragt, wonach den Hausircrn da- Betreten der Häuser verboten werden soll, Ministerialralh Turban, die Abgg. Fischler, Moll, Schaaff. Abg. Baer: Der Hausirhandel erscheine ihm als ein wünschenSwerlhes und nützliches Glied in dem Handels- und Gewerbeverkehr, daher man denselben auch nicht weiter beschränken müsse, als dies das allgemeine Interesse verlange. Sowohl die Regierung als die Kommission seien von dieser Ansicht geleitet worden; die Kommission habe aber geglaubt, in der Beschränkung nicht so weit als die Negierung gehen zu sollen, indem sie diejenigen Personen, welche nicht bereits gerichtliche Strafe erlitten haben, von dem Hausirhandel nicht ausschließen will, wenn auch durch deren Verhalten Besorgnisse für die öffentliche Sicherheit vorliegen sollten. Der Antrag der Kommission werde aber für den Hausirhandel nicht nur nicht förderlich, sondern vielmehr nachtheilig sein, weil man sich, wenn das Gesetz nach Antrag der Kommission fest- gestellt werde, weniger gerne als bisher mit Hausire.n ein- lasseu werde, da man besorgen müsse, mit schlecht beleumundeten Personen in Verkehr zu treten. Sowohl die Gewerbtreibenden, welche sich der Hausirer zum Verkauf ihrer Erzeugnisse bedienen, als die Hausirer selbst, welche ihr Geschäft nicht zu unerlaubtem Zwecke benützen wollen, werden sich keineswegs beeinträchtigt sehen, wenn übel beleumundeten Personen der Betrieb des Hau« sirhandelS nicht gestattet wird. Die Besorgnisse der Kommission, daß bei Annahme des Regierungsentwurfs eine gewisse Willkür bei Versagung der Hausirerlaubniß durch die Behörden geübt werden dürfte, kann der Redner nicht theilcn, den» die bisherigen Klagen zeigen, daß man die Hausirbewil- ligungen eher zu weit ausgedehnt, als zu viel beschränkt habe. Dem Antrag des Abg. Friderich: „den Hausirer» den Eintritt in die Privatwohnungen zu untersagen", könne er nicht bcitre- tcn,denn dadurch würde der Hausirhandel, wie schon aus seinem Namen hervorgeht, geradezu, namentlich auf dem Lande bei den vielfach zerstreut liegenden Wohnungen, untersagt. Sollte sich nicht eine der Absicht des Regierungsentwurfs entsprechende andere Fassung finden lassen, der er ebenfalls beitreten könnte, so bevorworte er den Regierungscntwurf. Abg. Thoma erörtert die volkswirthschaftliche Nothwen« digkeit und die Vortheile deS Hausirhandels und erklärt sich gegen die Beschränkung desselben. Nachdem noch der Präsident des Handelsministeriums, Geh. Rath Weizel, hierauf erwiedert, die Abgg. Walli und Haager sich für den vom Abg. Frick unterstützten Antrag des Abg. Spohn, der Abg. Fe de rer sich für den Antrag deS Abg. Friderich erklärt und der Berichterstatter den Kommissionsantrag vercheidigt hatte, wird der Antrag der Abgg. Spohn und Frick in folgender Fassung angenommen : „Den Hausirhandel, sowie alle andern Gewerbe, welche im Umherziehen betrieben werden, dürfe» die im Art. 7 de- zeichneten Personen, sowie Diejenigen nicht ausüben, in deren Verhalten und persönlichen Verhältnissen überhaupt Grund zu der Besorgniß zu finden ist, daß sie diesen Gewerbebetrieb zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mißbrauchen werden." Ebenso wird der Schlußsatz des Art. 7: „Von dem Verbot dieses Artikels kann die Verwaltungsbehörde wegen erprobter Besserung Nachsicht ertheilen", hierher gezogen. Art. 9 und 10 9. „Wer eines der in Art. 7 und 8 genannten Gewerbe auf eigene oder fremde Rechnung betreiben will, hat vor dem Beginn sein Vorhaben unter Nachmessung der gesetzlichen Erfordernisse bei der Verwaltungsbehörde anzumclven, welche die Eröffnung des Geschäfts untersagt, wenn ein gesetzlicher Mangel vorliegt, andernfalls darüber, daß derselbe keinem Anstand unterliege, alsbald eine Bescheinigung (Ausweis) ertheilt. Ausgenommen von diesen Vorschriften sind Diejenigen, welche mit Brennmaterialien oder mit Erzeugnissen der Land- wirthschaft, der Viehzucht und des Gartenbaues hausirer,." 10. „Die Fortführung eines Gewerbebetriebs ist durch die Verwaltungsbehörden zu untersagen, sobald die gesetzlichen Bedingungen der Gewerbebefngniß hinwegfallen. Dasselbe kann geschehen, wenn der ursprüngliche Beginn des Gewerbebetriebs unberechtigt war." werden nach kurzer Besprechung nach dem Kommissionsantrag angenommen, der erste vorbehaltlich einer kleinen RedaklionS- verbefferung. Der Präsident theilt mit, daß in die Kommission zur Berathung des Gesetzentwurfs über die Einführung des deutschen Handelsgesetzbuches von den Abtheilungen gewählt worden seien die Abgg. Fröhlich, Kusel, Stüber, Moll, Artaria. Hiermit wird die Sitzung geschlossen, über welche wir übri- genS später einen ausführlichen Bericht folgen lassen werden. 2 " Bericht über die 29. Sitzung haben sich einige sinnentstellende rurksrhler erngeschttchen, Art. 5 lautet nämlich : „Die Gewerbebesug- isse einer Inländers kommen auch den Angehörigen der deutschen Bun- »staaten zu ... Die nun folgende» Wort« „sowie den Angehörigen aderer Staaten' sind zu streichen; dagegen muß eS in Absatz 3 hei- n: -Anatbonae und «t Karlsruhe, 1. Apr. Zweiunddreißigste öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer. Tagesordnung auf Mittwoch den 2. April, Vormittags 9 Uhr: 1) Anzeige neuer Eingaben. 2) Berathung des Bericht« des Abgeordneten Artaria über den Gesetzentwurf, die Umwandlung der 4'/z- prvzentigen Obligationen der Eisenbahn-SchuldcntilzungS- Kaffe in 4-prozentige betreffend. 3) Fortsetzung der Berathung des Berichts deS Abgeordneten Knies über den Entwurf eines Gewerbegesetzes. Deutschland. Karlsruhe, 1. Apr. Das gestern erschienene Regierungsblatt Nr. 12 enthält (außer Personalnachrichten): I. Gesetz, die Steuererhebung in den Monaten April, Mai und Juni 1862 betreffend. II. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. 1) Bekanntmachung des großh. Ministeriums deS großh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten : Die Ernennung des Eduard Traumann in Mannheim zu>v Konsul Sr. Mas. des Königs Viktor Emanuel II. in Italien betreffend. 2) Bekanntmachungen deS großh. Justizministeriums : a) Die Namensänderung des Ferdinand und der Katharina Zimmermann von Kronau betreffend, b) Die Modifikation deS frciherrlich von Degenfeld'schen Lehens „Schloß und Burgstall Neuhaus mit Zwingen und Dorf Ehr- stadt mit Zugehör" betreffend. 3) Bekanntmachung des großh. Ministeriums des Innern: Die Aussteuerstiftung für angehende Lehrfrauen zu Baden, Rastatt und Freiburg betreffend. 4) Bekanntmachung des großh. Handelsministeriums: Die Organisation des EiscnbahndiensteS betreffend. 5) Bekanntmachungen des großh. Finanzministeriums: a) Die Tilgung der 4 VrprozentigenEisenbahnanlchen von I854und1856 betreffend, b) Die Einlösung der Z'/sprozentigen Nentenscheine betreffend. III. Diensterledigungen. Die Stelle eines Amtsgerichtsarztes in Rheinbischofsheim und die eines Assistenzarztes bei dem Bezirksamt und Amtsgericht Waldshut, letztere ohne Staatsdiener-Eigenschaft, mit einem Gehalt von 180 fl. und 120 fl. Aversum für Haltung eines Dienstpferdes. Die Stelle eines Amtsrichters in Müllheim. IV. Todesfälle. Gestorben sind: Am 25. Fcbr. d. I. Münzmeister Ab re sch in Karlsruhe; am 7. März d. I. Hauptzollamts-Verwalter I. I. Serauer in Breisach; am 14. März d. I. der pensionirte Kanzlist F. Fischer in Durlach ; am 17. März d. I. der katholische Dekan und Stadt- pfarrerJ.Guggert in Bruchsal; am 21.Märzd.J.Hauptmann Alerander Cassinone vom (ersten) Leib-Grenadier- regiment in Karlsruhe. Karlsruhe, 1. Apr. Die Wohnung des großh. badischen Kommissärs der Industrie- und Kunstausstellung in London, Hrn. Geheimen Referendärs Or. Dietz, ist 40. örompton 8»M«- 4 » 88 ltzII»»K im großh. botanischen Garten zu Karlsruhe. Wir machen yiermit die Anzeige, daß während der Zeit vom 27 April bis inel. 6 Mai I. DZ eine große Z Blumen- und Pflanzen-Ausstellung Mtz »m großh. botanischen Garten zu Karlsruhe stattfindet. MD Während der Zeit der Ausstellung werden von allen Zugsstationen des badischen Landes Retonr- MZ billete, die 3 Tage Giltigkeit haben, zu ermäßigten Fahrpreisen ansgegeben. ^ Eine gleiche Fahrpreisermäßigung wird voraussichtlich bei andern Bahnen während der angegebe- neu Zeit eintreten. >ML Karlsruhe, im April 1862. Vroßh. Garteninspektion. Mayer. Z.H.776. In der C. F Winter'schcn VcrlagShandlung inLeipzig und Heidelberg ist erschienen und in der G. Brann'schen Hofbuchhandlung in Karlsruhe zu haben; Spitz, Ilr. Carl. Lehrer am poliflechnikum in Larl-ruhe, Lehrbuch der ebenen Geometrie zum Gebrauche an höheren Lehranstalten und beim Selbststudium. Zweite verbesserte und vermehrte Aufl. Mit 200 in den Ten gedruckten Figuren, qr. 8. geb. 1 fl. 27 kr. - Anhang zu dem Lehrbuche der ebenen Geometrie. Die Resultate und Andeutungen zur Auflösung der iu dem Lehrbuche befindlichen Aufgaben enthaltend. Zweite vermehrte und verb. Aufl. Mit 79 in den Text gedruckten Figuren, gr. 8. geh. 36 kr. Von demselben Verfasser sind früher folgende Lehrbücher erschienen: Elemente der Geometrie. 2 Theile. 1 fl. 36 kr. — Geometrische Aufgaben. 3 Theile. 2 fl. 24 kr. — Lehrbuch -er Stereometrie und Anhang dazu. 1 fl. 12 kr. — Lehrbuch -er ebenen Trigonometrie und Anhang dazu. 1 fl. 6 kr. Z.H.787. Geschäftsleute werden eingeladen zum Abonnement auf das II. Quartal des in Stuttgart erscheinenden öligem, deutsch. Telegraph und Correspondenzblalt für Kapital, Talent und Arbeit. Preis pro Ortl. 42 kr. Jnsertionsgcbülir pro 3spalt. Petitzeile 10 V, kr. rh. Dieses gediegene Blatt bringt tüchtige Aufsätze sür Gewerbe, Handel, Landwirthschaft, aus Naturkunde nndNational-Oekonomic, und die Anzeigen, die eS enthält, verbreitet cs unter Geschäftsleuten durch alle deutsche Lande und in weitere Ferne; e« strebt der Verwirklichung der großen Idee nach. das Einzige Geschäftsblatt für die Industrielle« von ganz Deutschland zu sein. Z.H.806. Karlsruhe. Gasthofzum Weißen Daren in Karlsruhe. 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StadtamtS-Revisorat. G. Gerhard. Z.H.641. Nr. 315. Freiburg. (Eichenrin- den-Versteigerung.) Freitag den 4. k. M. wird da« diesjährige Ergebniß an Eichenrinde im Do- mänenwald Forstwald von cica 11 Klfrr. an den Meistbietenden versteigert. Die Zusammeukunst ist Vormittag« 9 Uhr im Hvlzschlag. Freiburg, den 25. März 1862. Großh. bad. Bezirksfvrstei. Wannemachch. Z.H. 799 . Waldshut. Badischer Bahnhos zu Basel. Akkordbegebung. Die Herstellung der Pflästererarbeit vordem Hauptgebäude de» obigen Bahnhofes, im Gesammtde- trage von circa 23000 sI'Pflaster, sowie di« Lieferung von circa 950 lfd/fogenannte Liniensteine, soll im Soinnisfionswegt aus Einzelpreise in Akkord gegeben werden. Wir laden die hierzu Lusttragenden mit dem Bemerken ein, daß von heute an bis künftigen Montag den?. April, Nachmittag« 3 Uhr, di« näheren Bedingungen auf unseren» Baubureau, Riehenstraße Nr. 23 zu Basel, eingesehen und die versiegelte» Angebote portofrei abgegeben werden können. WaldShut, den 29. März 1862. Großh. Eisenbahn-Hochbau-Jnspektion. Hemberger. Z.H785. Freiburg. (FahndungSzurück- nahm«.) Da der desertirt gewesene Füsilier Johann Michael Glöckler von WeiSweil gefänglich eilige- bracht worden, so wird da» AuSschreiben vom 23. Februar und 15. Mai 1860 hiermit zurückgenommen. Freiburg, den 31. März 1862. Das Kommando des großh. 1. FüsilierbataillonS-. Bayer, Obcrftlieut. kr»obk. üörssnrvttvl osob cksm Kursblatt« ctv» Wvottsslnuchlsr-Lzfncht. r». n»-. 8u>«t8p,piere. «vinptLi v«»rE. 8-/.N.I.8. 8.N. — »W-K. 4»/,»/. 051.5. 8t5». » L»/, «». 18521. l.,t. 72'/. k. V.Uch» 57.051,,. 5. «.»>5, >»»'/» o. b»/. «». 1859 I. I..t. 68 t» »«/.»/. 4»/, 6». b»t 5»/. 1.5.1. S. 5. «. «2-,. v. iviT, n. L*/, Veu.vovp.b.8. 7L^ U. SsHber. Z«'/»«/. ät»t. bV.vbl. b»1 8^»,. 97 tt 5»/.N»t.5»I.,.185« S/NBKi ,»5'/, p. 7,0. 5«/. N.t, 051. 4-/,»/. 051. «IN, llU'/ch p. 4«/»0tzt. w» t». »-/,»/.«» .. «27. l>. Z7.V. »5». «itb. 9VL k. Wb'/. 0. »7,7, 051.5.11.,5». S2V. 0. 9»'/, »*. «-/.'/. 0511,. 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I Druck und Berlag der E> Brann'schen Hosbnchdruckerei. (Mit einer Beilage und einer Bekanntmachung der Direktion drr großh. Verkehr-anstaltm.)