Karlsruher Zeitung. Freitag, 18. Mai. U. 11s. Vorausbezahlung: halbjährlich 4 fl., vierteljährlich 2 fl., durch die Post im Großherzogthum Baden 4 fl. 15 kr. und 2 fl. 8 kr. Einrückungsgebühr: die gespaltene Petitzeile oder deren Raum 5 kr. Briefe und Gelder frei. Expedition: Karl-FriedrichS-Straßr Nr. 14, woselbst auch die Anzeiger, in Empfang genommen werden. 1862 Amtlicher Theil. Karlsruhe, den 15. Mai. Aeine königliche Hoheit der Wroßherzog haben Aich gnädigst bewogen gefunden, unterm 12. d. M. den Kammcr- junkcr, Hofgerichtsrach von Stoesser zum Kammerherrn zu ernennen. Nicht-Amtlicher Theil. Telegramme. Kassel, 14. Mai. (Frkf. Bl.) Die „Kassel. Ztg." berichtet heute, die kurfürstl. Regierung habe unter Rechtfertigung ihrer Wahlvervrdnung die Erklärung am Bunde abgegeben, daß sie ein Ersuchen der Bundesversammlung um Sistirung der Wahl ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung gegenüber nicht berücksichtigen könne. ^ Dresden, 15. Mai. Dem „Dresden. Journal" geht — im Widerspruch mit obiger Aeußerung der offiziösen „Kassel. Ztg." — in Betreff der Entschließung der kur hessischen Regierung aus Frankfurt folgende telegraphische Mittheilung zu: „Die kurhessische Regierung hat sich entschieden, dem vorgestrigen Bundesbeschluß nachzukommen und wegen des einzuhaltenden weitern Ganges mit der Bundesversammlung ins Vernehmen zu treten." Neu-Bork, 3. Mai. (Frkf. Bl.) Die Einnahme von Neu-Orleans wird bestätigt; es hat jedoch kein Gefecht dabei stattgefunden. Das Fort Macon hat sich ohne Bedingungen ergebe». Der „Neu-Iork Herald" sagt, seit der Okkupation Neu-Orleans halte der französische Gesandte Mercier die Zeit für gekommen, um als Vermittler zu handeln. — Eine große Schlacht steht bei Memphis in Aussicht. Brüssel, 13., Schloß Laeken, 12. Mai. Die Besserung desKönigs ist so stätig und anhaltend, daß, wenn kein Zwischenfall stattfindet, Bulletins nicht mehr ausgegeben werden. Wien, 14. Mai. (Frkf. Bl.) Der Cheftedakteur des „Vaterlandes", Hr. Keipp, ist des Verbrechens der Maje- stätSbeleidigung für schuldig erkannt worden. — In der heutigen Sitzung deS Unterhauses wurde die Freistädter Petition wegen Uebergabe deS Kirchenvermögens au den Ortspfarrer dem Staatsministerium zur aufmerksamen Würdigung und weitern Verfügung übergeben. Tori«, 12. Mai, Abends. Der Minister des Innern hat auf Anlaß des Nation alsefies ein Rundschreiben an die Präfekten gerichtet, in welchem er denselben ancmpfiehlt, um allen Reibungen vorzubeugen, keine Einladungen an die geistlichen Behörden ergehen zu lassen, jedoch Erkundigungen darüber einzuziehen, ob sie geneigt sind, sich an dem Feste zu betheiligen und demgemäß ihre Anstalten zu treffen. Der König ist heute früh nach Reggio abgereist. Alexandria , 12. Mai. Aus Aleppo wird über fortwährende Beleidigungen berichtet, denen die christlichen Prie- ter und die sonstige christliche Einwohnerschaft ausgesetzt eien. Dem Prinzen v on Wales ist Seitens der Dru- en ein günstiger Empfang zu Theil geworden. Badischer Landtag. -fs Karlsruhe, 15. Mai. Neunundvierzigste öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer, unter dem Vorsitze des Präsidenten Hildebrandt. Von Testen der Regierung anwesend: Der Präsident deS Justizministeriums, Staatsminister vr. Stabel; Ministerialrats» Ammann. Das Sekretariat zeigt den Einlauf einer Petition auS Pforzheim au, welche sich der Mannheimer Petition bezüglich de« PreßgesetzeS. des Vereinsrechts rc. anschließt. Der Tagesordnung gemäß wird die Berathung des Berichts des Abg. Prestinari über die Gerichtsverfassung fortgesetzt, und zwar mit Berathung der einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs begonnen. ^Berichterstatter Prestinari theilt zunächst die in Folge der gestrigen Beschlüsse nothwendig gewordenen Abänderungen ver KommiffiorlSaMrägr mit; wir werden dieselben bei den einzelnen Paragraphen anführen. 8- 1 wird unverändert beantragt. Die Kommission spricht bei dieser Gelegenheit den Wunsch aus, daß auch die Behörde, welche die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und Verwaltungsbehörden zu entscheiden hat, durch ein Gesetz gebildet werde. Abg. Kusel wünscht, daß sich die Kammer darüber aus- fpreche, ob sie die Ansicht der Kommission unterstütze, und stellt den Antrag, die Kammer wole den Wunsch zu Protokoll erklären, daß die zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte kompetente Behörde durch ein Gesetz bestimmt werde. Abg. Schmitt unterstützt den Antrag; es sei dies eine so wichtige Frage, wie die Organisation der Gerichte selbst, und auch in andern Ländern durch die Gesetzgebung geregelt. Abg. Mays unterstützt ebenfalls den Antrag. Staatsminister vr. Stabel erklärt, die Negierung trage kein Bedenken, dem Wunsche zu entsprechen. Abg. Knies unterstützt den Antrag und weist darauf hin, daß in Folge deS neuen Gewerbegesetzes in Zukunft die Zahl der Kompetenzkonflikte sich vermehren werde. Der Antrag des Abg. Kusel wird hierauf angenommen. 8§. 2 und 3 werden nach dem Kommissionsantrag ohne Diskussion genehmigt. 8. 4 lautet nach der neuesten Abänderung der Kommission wie der Regierungsentwurf, jedoch ist statt „Oberhofgericht" zu setzen: „Oberlandesgericht". Abg. Moll drückt seine freudige Anerkennung über die Errichtung von Handelsgerichten aus, bespricht deren zweckmäßige Besetzung und das Verfahren, bedauert, daß Handelsgerichte nur in größer» Städten errichtet werden sollen, und stellt schließlich einen auf größere Ausdehnung des Instituts der Handelsgerichte vermittelst Prorogation zielenden Antrag. Abg. Schaaff erklärt sich dagegen, da man blos da Handelsgerichte errichten sollte, wo Handelssachen verkommen. Redner stellt bezüglich der Benennung der Gerichte den Antrag, die Appellationssenate mit einem eigenen Namen als „Appellatiouögerichle" aufzuführeu. Abg. Knies beantragt die Errichtung von Handelsgerichten an den Sitzen der Kreisgerichte, ändert diesen Antrag aber auf eine Bemerkung des Staatsministers vr. Stabel und des Abg. Artaria dahin: Innerhalb des Bezirks der Kreisgerichte werden für den Umfang derselben Handelsgerichte errichtet. Abg. Wagner unterstützt den Antrag in dieser Form. Abg. Eckhard erklärt sich gegen die Benennung Ober- landesgericht; die Namen Amts-, Kreis- und Landesgericht seien die einfachsten. Den Antrag des Abg. Knies würde er, wenn er durchführbar wäre, gern unterstützen. Dagegen wünscht er die Gestattung eines umfassenden Prorogationsrechts. Der Präsident beschränkt die Diskussion auf die Frage der Benennung der Gerichte. StaatSmlnister vr. Stabel: Der Antrag Schaafsis sei nicht ganz passend. Als selbständige Gerichte mit besonderem Namen kann man die Senate nicht hinstellen, da sie es nicht sind. Das Obcrhofgericht hat sich unter diesem Titel einen guten Namen auch außer dem Lande erworben, man sollte diesen nicht ändern. Abg. Haager beantragt, daß in §. 4 der Titel „Oberlandesgericht" in „Oberhofgericht" umgeändert werde; es sei dies, wie der Ausdruck Hofgericht, den er auch gern beibehalten hätte, ein historischer Name. Abg. v. Stockhoru unterstützt diesen Antrag. Abg. Kusel: Man wird einfache Kreisgerichte und Kreisgerichte mit Appcllationsseuaten auch durch die Bezeichnung unterscheiden müssen; er unterstütze daher sachlich den Antrag deS Abg. Schaaff. Berichterstatter Prestinari: Der Antrag Schaafffs führe nur zu Verwirrung. Dem Antrag Haager's hätte er sich angeschlossen, wenn er auch den Namen Hofgericht beantragt hätte,; so aber befürworte er den Kommissionsantrag. Dw Debatte wird hierauf bezüglich deS KuieS'schen Antrags weitergeführt, und der Antrag vondenAbgg.Kapferer und Moll unterstützt. Staatsminister vr. Stabel: Dieser Vorschlag würde die Regierung in die größte Verlegenheit bringen, dadurch, daß sie in die Lage käme, Handelsgerichte errichten zu müssen, während keine Handelsleute vorhanden. Die Handelsgerichte dürfen, damit sie schnell die Handelssachen erledigen können, nicht zu weit entfernt sein. Abg. Fisch! er: Für die kleinern Orte würde es kein Bortheil sein, wenn sie zu einem Handelsgericht gehen müssen; er stimmt für den Regierungsentwurf; ebenso der Abg. Lenz. Abg. Walli: Die Form des Knics'schen Antrags scheine ihm dem 8> 6 nicht zu entsprechen. Abg. Haager: Die Handelsgerichte sollen nur fakultativ eingerichtet werden; er empfehle daher den Kommissionsantrag. Abg. Schmitt erklärt sich gegen den Antrag von Knies, da schon der Ausdruck „Handelsstadt" so vag sei, daß daraus Schwierigkeiten entstehen. Abg. KnieS: Sein Antrag gehe blos auf Beseitigung der Anomalie, daß für einen Theil des Landes andere Gerichte gelten sollen, als für den andern. Ministerialrath Ammann: Die großh. Regierung theile mit der Kommission die Ansicht von den Vorzügen der Handelsgerichte. Diese letzter» unterscheiden sich aber von allen übrigen Gerichten gerade dadurch, daß sie Keinem aufgezwungen werden, sondern nur auf Verlangen der Betheiligten und da, wo die Entwicklung des Handels ein solches Bedürsuiß zeigt, eingerichtet werden sollen. Weitere Bezirke sollen nur beigczogen werden, wenn sie sich freiwillig dem Institut unterwerfen. Der Antrag des Abg. Knies gehe dahin, auch da, wo kein Bcdürfniß sich zeige, Handelsgerichte zu errichten. Dies entspreche aber weder dem Recht und der Billigkeit noch der Zweckmäßigkeit; in vielen Bezirken würden sich gar nicht einmal die zur Besetzung der Gerichte nöthigen Kräfte finden. Einzelstehenden Fabrikanten z. B. aber in Gegenden, wo kein eigenes Handelsgericht bestehen kann, könne man kaum zumu- then, sich dem Handelsgericht einer entfernten Stadt zu unterwerfen, zu dem sie vielleicht^ gar kein Vertrauen hegen, da sie bei seiner Besetzung keinen Einfluß haben. Die Eintheilung eines ganzen Landes in Handelsgerichte, wie sie der Abg. Moll wünsche, finde sich bis jetzt auch blos in den Länderndes französischen Rechts. Eine Autorität, die der Antragsteller gewiß ankennen werde, der Heidelberger Handelstag, habe die Errichtung der Handelsgerichte auch nur in der von der Negierung vorgeschlagenen Richtung empfohlen. Der Berichterstatter Prestinari erklärt sich gegen die von Knies beantragte Einrichtung, die bis jetzt nirgends bestehe. Die Anträge von Schaaff und Haager bezüglich der Benennung werden hierauf abgclehnt; ebenso der Antrag des Abg. Knies und 8- 4 nach dem oben erwähnten verbesserten Regierungsvorschlag angenommen. Bezüglich des 8- 5 beantragt die Kommission in Folge des gestern gefaßten Beschlusses über die Errichtung von Appellationssenaten die Wiederherstellung des Regierungsentwurss, welchem Antrag die Kammer ohne Diskussion beitritt. 8- 6 lautet nach dem neuesten Vorschlag der Kommission: „Zahl, Bezirk und Sitz der Gerichte werden durch landesherrliche Verordnung geregelt, und ebenso die Kreisgerichte bestimmt, welche Appellationssenate habe n." Abg. F in gab o: Ich erlaube mir, an den Hrn. Staatsminister der Justiz den dringenden Wunsch zu stellen, bei der bevorstehenden Gerichtsörgauisation die Stadt Lahr mit einem Kreisgerichtssitz bedenken zu wollen. Die Stadt Lahr zählt gegen 8000 Einwohner mit einem Gesammtsteuerkapital von 5,300,000 fl., und gehört wohl zu den ersten Handels«, Fabrik- und Gewerbstädtrn unseres Landes. Mit Lahr stehen die Bewohner aus den Bezirken Ettenheim, Kenzinge«, Grngenbach, Haslach, Wolfach und Homberg in sehr vielen Verkehrsbeziehungen. Die Vertreter der Stadt Lahr haben schon am 30. Mai v. I. ihr Gesuch um Verleihung eines Kreisgerichts dem großh. Justizministerium vorgelegt und in ihrer deßfallsigeu Bittschrift daS Anerbieten gemacht, für die hiezu erforderlichen Gebäulichkeiten selbst Sorge tragen zu wolle»; ei»Opfer, das wahrlich nicht gering anzuschlagen ist. Ich beziehe mich auf die motivirte Vorstellung der Vertreter von Lahr und hege die Hoffnung und das Vertrauen zu der gegenwärtigen Negierung, daß sie den wohlbegründeten Interessen der Stadt Lahr, die sich bis jetzt nie einer besonder» Gunst von Seiten der Staatöregierung zu erfreuen hatte, und die es wahrlich nicht verdient, stets hintangesetzt zu werden, gerecht und dieselben gebührend berücksichtigen werde. Abg. Wagner schließt sich dem Vorredner an. Staaisminister vr. Stabel: Die Regierung werde in dieser Beziehung nach bestem Wissen und Gewissen ihre Entscheidung treffen. Auf einen andern Punkt wolle er aber aufmerksam machen. Die Negierung halte sich durch den vorliegenden Paragraphen für ermächtigt, kleinere Kreisgerichte, die nicht alle Funktionen der Kreisgerichte haben, an Orten, wo sich das Bedürfniß zeigt, zu errichten. Würde jedoch über diese Bcfugniß ein Zweifel vorhanden sein, so wäre ein Ausspruch der Kammer hierüber wünschenswerth. Abg. Schmitt will bezüglich eines einzelnen Ortes keinen Wunsch aussprechen, befürwortet aber Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Odenwaldes und des Schwarzwaldes, und wird hierin von den Abgg. Schaaff und K irsuer unterstützt, welche sich im Verein mit dem Abg. Eckhard auch - für die erwähnte Ermächtigung der großh. Regierung aussprechen. Auf Antrag des Abg. v. Stockhoru wird die Ermächtigung der großh. Negierung zur Errichtung von Kreisgerichtcn mit beschränkter Funktion in daS Protokoll ausgenommen. Der 8.6 wird in der oben erwähnten Fassung angenommen. Bei 8- 7 beantragt die Kommission in Folge des gestrigen Beschlusses Wiederherstellung des Regierungsentwurfes: „Bei den Amtsgerichten wird die bürgerliche Gerichtsbarkeit durch Einzelrichter ausgeübt, in Strafsachen werden zur Schlußverhandlung und Aburtheilung zwei Schöffen beigezogcn. Die übrigen Gerichte haben eine kollegiale Verfassung rc." Staatsminister vr. Stabel: Die Regierung beabsichtige, in die Prozeßordnung gewisse Ausnahmsfälle, in denen aus besonderen Gründen das Verfahren vor Schöffen nicht ein- treten. solle, aufzunehmen, wie dies auch in Oldenburg und Hannover der Fall sei. Sollte man wegen des gestrigen Beschlusses, der die Schöffen allgemein einführe, jedoch Anstand haben, so sei es vielleicht gerathcn, die Möglichkeit dieser Ausnahme schon jetzt in das Gesetz auszunehmen. Abg. Schmitt stellt hierauf den Antrag auf Zusatz der Worte „vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmsfälle", welcher Antrag vom Abg. Hägelin unterstützt, vom Abg. Schwarzmann als überflüssig erklärt, und schließlich angenommen wird. Die 88- 8 bis 10 werden nach dem Kommissionsantrag ohne Diskussion angenommen; ebenso 8-11, bei dem nach dem neuesten Vorschlag der Kommission der Regierungsent- wurf wieder hergestellt wird. Bei §. 12 beantragt die Kommission die Herabsetzung der Kompetenz der Amtsrichter aus 150 fl. statt der von der Negierung beantragten 200 fl. Abg. Fing ado: Wenn man verschiedene Gerichte erster Instanz haben will, so ist es erklärlich, daß man über die Gerichtsbarkeit der Amtsrichter die verschiedensten Ansichten haben kann. Man muß bei Beurtheilung dieser Dinge von gewissen Rücksichten ausgehen. Die erste Rücksicht für mich ist die, daß die Prozesse nicht zu sehr vertheuert, sondern die Kosten in richtigem Verhältniß mit dem Werth des Prozeßgegenstandes bleiben. Aus diesem Gesichtspunkt die Sache betrachtet, dürfen wir uns nicht täuschen, daß die Prozesse bei den Kollegialgerichten nicht unmittelbar von den Parthicn, sondern durch Vermittlung von Sachwaltern geführt werden. Berücksichtigen wir, was ein Prozeß unter Beziehung eines Advokaten kostet, wenn beide Theile sich der Rechtsanwälte bedienen, so werden Sie mit mir übereinstimmen, daß sich diese Kosten mindestens aus 50 fl. belaufen. Ich meines Theils glaube, daß die Prozeßkostcn theuer genug bezahlt sind, wenn sie den 4. Theil des Prozeßwerthes wegnehmen. Eine zweite Rücksicht, die wir beobachten müssen, ist die, daß wir im Interesse der Rechtsuchenden die Kompetenz der Amtsgerichte, die einmal ein volksthümliches Institut sind, nicht allzu sehr beschränken und daß dem Volke ohne Noch der Weg zu den Gerichten nicht zu sehr erschwert werden sollte, indem sonst leicht Unzufriedenheit und Mißstimmung gegen die neue Gerichtsverfassung hervorgerufen würde. Nach meinem Dafürhalten sollten wir es aus den von dem Herrn Staatsminister der Justiz vorgetragenen überzeugenden Gründen bei dem Regierungsentwurf belassen, und kann ich « daher dem Antrag Ihrer Kommission auf Beschränkung der Kompetenz der Amtsrichter von 200 fl. auf 150 fl. meine Zustimmung nicht ertheilen und stelle vielmehr den Antrag, „dieses hohe Haus möge den Vorschlag der großh. Negierung annehmen." Abg. Allmang: Nach der Regierungsvorlage soll den Amtsgerichten die bürgerliche Gerichtsbarkeit für diejenigen Rechtsstreitigkeiten, deren Gegenstand den Werth von 200 fl. nicht übersteigt, zustehen; nach dem Antrag der Kommission soll dieser Betrag aus 150 fl. herabgesetzt werden. Auch ich verkenne den hohen Werth einer guten Rechtspflege nicht, bin aber auch der Ansicht, daß man bei den bezüglichen Anordnungen darauf zu sehen habe, daß so viel thunlich das Suchen des Rechts möglichst leicht und wohlfeil zu machen sei. Durch Herstellung des Regierungsentwurfs werden mehr Rechtsstreitigkeiten vor die Amtsgerichte gewiesen; dadurch aber, daß dort ohne Rechtsbeistand das Recht gesucht werden kann und das Gericht gewöhnlich viel näher ist, wird Geld und Zeit erspart. Ist eine der Parteien mit dem Urtheil des Amtsgerichts nicht zufrieden, so kann diese bei einer höhern Instanz Recht suchen, andernfalls muß diese es dort suchen. Nach der im Kommissionsbericht gegebenen Uebersicht werden viele Rechtsstreitigkeiten durch Vergleiche verhütet. Darüber kann man sich nur freuen. Weit eher aber werden Vergleiche vor dem Amtsgerichte zu Stande kommen, als vor einem höhern Gerichte. Der Amtsrichter kennt Personen und Verhältnisse näher, und bringt darum eher einen Vergleich zu Stande. Nicht selten sind auch die Kosten des Rechtsstreits das Hinderniß zum Vergleich; vor dem Amtsgericht sind diese gewöhnlich unbedeutend, hindern deßhalb das Zustandekommen eines Vergleichs weniger. Ich will Sie nicht aufhalten mit Schilderung der verderblichen Folgen des Prozessirens, was so leicht zur Prozeßsucht und dadurch zum Ruin vieler Familien führt; wie anerkannt dies ist, zeigt schon das so häufig gehörte Sprüchwort: „Besser ein magerer Vergleich, als ein fetter Prozeß." ES mag diese Anerkennung auch der Grund sein, aus dem in neuerer Zeit, wie wir auch auf Seite 12 des Berichts ersehen, die Kompetenz der Einzelrichter erhöht worden ist. Abg. Kusel: Der §. 13 a. des Kommissionsantrags gebe ja die Möglichkeit der Vergleiche. Wen» man sich überhaupt einmal für das Kollegialverfahren als das bessere ausgesprochen habe, so müsse man auch konsequent möglichst viel Fälle an der Wohlthat des bessern Gerichts Theil nehmen lassen. Der Amtsrichter ist jetzt schon mit Geschäften so überladen, daß, wenn man auch noch in Zivilsachen die Kompetenz erhöht, man die Zahl der Amtsrichter verdoppeln muß. Abg. Fischler: Er habe großes Vertrauen zu dem Institut der Amtsrichter. Der §. 13 a. erfülle nicht, was man wünsche. Wenn die Vergleichsverhandlungen von Nutzen sein sollen, so müsse man die Kompetenz auf 200 fl. erhöhen. Die Vermehrung der Geschäftslast durch die Erhöhung der Kompetenz sei am Ende nicht so groß. Abg. Allmang glaubt auch nicht an die Nothwendigkeit der Vermehrung der Amtsrichter. Abg. May s hält eineErhöhung der Kompetenz der Amtsgerichte nicht für nothwendig. Redner wünscht, daß zur Erzielung von Vergleichen in der künftigen Prozeßordnung eine stillschweigende Prorogation an das Amtsgericht in' dem Maße zugelassen wird, daß dasselbe auf jede bei ihm eingereichte Klage ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes Ladung zu verfügen hat. Abg. Gschrey unterstützt den Antrag des Abg. Ftngado. Ebenso der Abg. Schaaff, welcher weiter bemerkt, der Amtsrichter habe früher alle Prozesse gehabt, jetzt werde er herabgedrückt, daß man ihn schon mit einem französischen Friedensrichter verglichen habe.. Ter H. 13 a habe nicht viel Bedeutung in Fällen, welche über die Kompetenz des Amtsrichters hinausgingen; der Amtsrichter werde sich in solchen Fällen nicht viel um einen Vergleich bemühen, wenn er schließlich die Erfolglosigkeit voraussehe. Abg. Schmitt: Aus dem Grund, daß die Amtsrichter durch die Erhöhung der Kompetenz geschäftsüberladen, die Kreisgerichte aber ohnedies nicht sehr viele Geschäfte haben würden, stimme er für den Kommisflvnsantrag. Abg. Schaaff: Wo ein Amtsrichter nicht die GeschäftS- last zu bewältigen vermöge, könne man ja zwei anstellen. Abg. Fischler für die Erhöhung der Kompetenz, ebenso Abg. Artaria, der Letztere besonders wegen der im Verhältniß zu dem geringeren Streitwerth unverhältniß- mäßigen Kosten des kreisgerichtlichen Verfahrens. Die Geschäftsüberlastung hält auch er nicht für allzu bedeutend. Skaatsminister vr. Stabel: Die Grenze der Kompetenz sei im Allgemeinen eine willkürliche, doch sei ein maßgebendes Prinzip Vas der Verhältnißmäßigkeit der Kosten mit dem Streilwerth, und von diesem Grundsatz sei auch die Negierung ausgegangen. Die Kosten eines Prozesses vor dem Kreisgericht würden, auf 50 fl. angeschlagen, bei einer Kompetenz von 200 fl. 1 / 4 , bei 150 fl. aber schon V, des ganzen Streit- wcrths betragen. In andern Ländern, z. B. Bayern und Württemberg, sei zwar die Kompetenz theilweise noch niedriger; man müsse aber bedenken, daß dort die Prvzeßführung durch Advokaten hergebracht sei, es dagegen kein Land gebe, wo das Volk so sehe an die Selbftführung seiner Prozesse gewöhnt sei, wie das unsrige. Die steigenden Kosten würden ihm also doppelt schwer fallen. Man werde aber auch bei allzu niedriger Kompetenz die Prorogation vorziehen, um die unverhältnißmäßigen Kosten des Kollegialgerichts zu ersparen. Auf der andern Seite würden bei nur 150 fl. Kompetenz die Kreisgerichte etwa 1000 Prozesse jährlich mehr erledigen und der Staatsaufwand müßte erhöht werden. Wenn es sich zeige, daß die Kompetenz der Einzelrichter zu groß sei, so könne man sie später leicht herabsetzen, nicht aber werde die Uebertragung von kreisgerichtlichen Sachen an Amtsrichter später so leicht mehr sich Herstellen lassen. Abg. Mays macht auf die große Geschäftslast aufmerksam, die dem Amtsrichter in Folge der Erhöhung der Kompetenz der Schöffengerichte, der Prorogation, Uebertragung der Rechtspolizeisachen rc. aufgebürdet werde. Schon dies spreche gegen die Erhöhung der Kompetenz. Abg. Sieb stimmt für den Antrag des Abg. Fingado; ebenso Abg. Lamey (Pforzheim), der Letztere hauptsächlich weil er mit dem Abg. Allmang das Zustandekommen möglichst vieler Vergleiche wünscht. Abg. Walli: Man erwarte von der neuen Gerichtsverfassung eine bessere Justiz, man müsse deßhalb auch im Sinn der gestrigen Beschlüsse handeln. Dem Einzelrichter der untern Instanz wolle mau Alles aufbürden, während man das neu und prächtig errichtete Gebäude der dreifachen Kollegialgerichte leer und unbenützt stehen lasse. Im Geiste der neuen Gerichtsverfassung müsse man die Kompetenz des Amtsrichters auf das Marimum von 150 fl. herabsetzen. Abg. Schwarzmann erklärt sich für den Antrag des Abg. Fingado. Berichterstatter Prestinari: Man lege zu große- Gewicht auf die angebliche Einfachheit und Wohlfeilheit des amtsrichterlichen Verfahrens, und weniger Werth darauf, gleich Anfangs in erster Instanz eine gute Justiz zu haben. Die Ersparniß ist aber schon deßhalb illusorisch, weil in Fällen, in denen es sich schon um eine Summe von 150 fl. handle, die Partei, wenn die Frage nicht ganz einfach ist, wohl daran rhun wird, sich einen Advokaten zu nehmen; diesen wird sie aber in der Folge nur an dem Sitz des Bezirksgerichts nehmen können, bei dem künftigen Mangel derselben an Amtsgerichten. Erhöht man die Kompetenz der Amtsrichter, dann errichtet man mit großen Kosten Kollegial- gerichte und überläßt die Geschäfte den Amtsrichtern. Bei der hierauf folgenden Abstimmung erklären sich 30 Stimmen für den Antrag des Abg. Fingado, welcher somit angenommen ist. Zu §. 13 (Prorogation) erklären sich die Abgg. Walli, Eckhard und Knies gegen den oben erwähnten Antrag des Abg. Mays auf Erweiterung der Prorogation. Abg. Mays: Das öffentliche Interesse stehe nicht entgegen, daß die Parteien sich zuerst an die Kollegialgerichte wendeten. Abg. v. Stockhorn: Diese Frage gehöre nicht hieher, sondern zur Prozeßordnung. Abg. Walli: Frei stellen kann man wohl die Prorogation, aber dazu veranlassen, moralisch nöthigen soll man die Parteien nicht. Abg. Mays: Er habe bloß die Erzielung von Vergleichen beabsichtigt. §. 13 wird hierauf angenommen. §. 13 s. wird nach dem Kommissionsvorschlag beantragt. Staatsminister vr. Stabel: Dieser Paragraph sei überflüssig, da schon die Prozeßordnung eine Bestimmung über die Anstellung von Vergleichsversuche» enthalte. Durch die beabsichtigte Bestimmung werde aber der Amtsrichter in seiner Stellung verletzt, da er Vergleiche in Rechtsstreiten versuchen solle, in denen ihm gar keine Gerichtsbarkeit zustehe, in denen er also eigentlich gar nichts zu sagen habe. Abg. Hägelin beantragt aus diesen Gründen den Strich des 8> 13» und wird vom Abg. Sieb unterstützt. Berichterstatter Prestinari kann in der Bestimmung nichts Verletzendes für den Amtsrichter erblicken. Staatsminister I)r. Stabel: Der Paragraph 13 a gehört gar nicht in das Gesetz über die Gerichtsverfassung, sondern in die Prozeßordnung, in welche auch die Regierung eine ähnliche Bestimmung aufnehmen wird. Abg. Schaaff: Der Paragraph sei überflüssig und zwecklos, er werde ohne den gewünschten Erfolg sein, denn der Amtsrichter werde sich in Sachen, in denen er keine Gerichtsbarkeit habe, mit einem Vergleich keine große Mühe geben. Abg. Prestinari: Er traue darin dem Amtsrichter doch ein größeres Pflichtgefühl zu. Der Antrag des Abg. Hägelin wird hierauf abgelehnt und der Kommissionsantrag angenommen. §. 14 wird nach dem Kommissionsantrag ohne Diskussion angenommen. Bezüglich §. 15 (Strafgerichtsbarkeit der Amtsgerichte) beantragt die Kommission in Folge des gestrigen Beschlusses über die Schöffen-Wiederherstellung des Regierungsentwurfs, (namentlich auch die Erhöhung der Kompetenz). Abg. Kusel vertheidigt die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Herabsetzung der Kompelenz und beantragt in dieser Beziehung Wiederherstellung des früher» Kommis- sionsantrags. Abg. Walli sieht keinen Grund, warum man die Kompetenz jetzt noch herabsctzen wolle, da man durch die Einführung der Schöffen die größere Garantie eines bessern Gerichts habe, und außerdem der Rekurs beibehalten sei. Aehnlich äußert sich der Abg. Mays, während der Abg. Schmitt den Antrag Kusel's unterstützt. Staatsminister vr. Slabel: Wenn man die in dem An- hangsvcrzcichniß aufgcführten Fälle einmal vor das Schöffengericht weist, dann kommt es auf das Strafmaß nicht mehr so genau an. Abg. KirSner erklärt sich für Erhöhung der Kompetenz als Anerkennung der Schöffen. Abg. Haager stimmt ebenfalls für den Regierungsentwurf. Es wird hierauf zunächst darüber abgestimmt, ob die in dem Anhang zu dem Regierungsentwurf verzeichnelen Vergehen vor die Amtsgericht gewiesen werden sollen, und diese Frage bezüglich sämmtUcher einzelnen Vergehen bejaht. Der Antrag des Abg. Kusel, den der Abg. Eckhard unterstützte, wird abgelehut. Die M. 16—20 werden nach dem früheren Kommifsionsantrag ohne Diskussion angenommen; ebenso §. 21 nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Schaaff und Schmitt über die Zulässigkeit der Stellvertretung der Richter durch Verwaltungsbeamte. §. 22 wird ohne Diskussion nach dem Kommissionsantrag genehmigt. Hiermit wird nach 1 Uhr die heutige Sitzung geschlossen. -j- Karlsruhe, 15. Mai. Zwanzigste öffentliche Sitzung der Ersten Kammer. Tagesordnung auf Samstag den 17. Mai, Morgevs 10 Uhr: 1) Anzeige neuer Eingaben. 2) Diskussion des Berichts des Hvfraths vr. Schmidt über den Entwurf eines Gesetzes, die Auslegung des 8-74 der Verfaffungsurkunde betreffend. 3) Diskussion des Berichts des Stadtdireklors Graf v. Hennin über den Gesetzentwurf, die Aufhebung einiger Beschränkungen deS Rechts zur Verehelichung betreffend. -j-^-Karlsruhe, 15. Mai. Fünfzigste öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer. Tagesordnung auf Freitag den 16. Mai, Vormittag- 9 Uhr. 1) Anzeige neuer Eingaben. 2) Fortsetzung der Berathunz des Berichts des Abgeordneten Prestinari über den Entwurf einer Gerichtsverfassung. Deutschland. ** Karlsruhe, 15. Mai. Nach dahier eingetroffener Anzeige ist der großh. Konsul Spangenberg inMil- waukee kürzlich unerwartet mit Tod abgegangen. Schopfheim, 10. Mai. (Sch. M.) Die Wiesenthalbahn »st fertig. Heule kam zum ersten Mal der Dampfwagen unter freudigem Zurufe der Bewohner im ganzen Thale hier an. Ls wurve eine Probefahrt mit 18 schwer beladenen Wagen von den betreffenden Beamten unter Zuziehung vieler Gaste veranstalte». Am 2. Juni wird die ganz: Bahn von Basel bis hier dem Verkehr übergeben. ES ist wirklich staunenswertst , wie eine Bahn von solcher Länge innerhalb 10 Monaten hergestellt werden konnte. (—) Konstanz, 12. Mai. Unser Gesangverein „Botz an" machte gestern eine Fahrt nach Zürich, um dem Sängerverein „Harmonie", welcher voriges Jahr hieher gekommen war, einen Gegenbesuch zu machen. Die zurückgekehrtrn Sänger können nicht genug erzählen von der großen Gastfreundlichkeit und Liebenswürdigkeit, mit der sie von den Züricher Gesangsgenoffen, sowie von den Zürichern überhaupt empfangen und behandelt wurden. Eine nähere Beschreibung dieses schönen Sängerfestes würde für Ihren Raum zu weitläufig werden; nur mag es gestattet sein, mit einem Worte des freudigen und stolzen Gefühles zu gedenken, das uns Badener erfüllte, wenn wir wiederholt in traulichem Gespräche sowohl, wie in den Tisch- und Festreden unsere heimischen badischen Zustände in der anerkennendsten Weise und in größter Hochachtung gedenken hörten. Stuttgart, 13. Mai. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer richtete Abg. Mittnacht folgende Interpellation an den Minister des Auswärtigen: Nachdem die kursierst!, hessische Negierung neuerdings ein Wahlversahrm nach Maßgabe der Versassungsurknnde und deS Wahlgesetzes vom 30. Mai 1860 eingeleitet hat, und ein auf die Sistirung jenes WahlversahrenS abzielender Antrag von Oesterreich und Preußen bei der Bundesversammlung eingebracht worden sein soll, so erlaubt sich der Unterzeichnete, an den Hrn. Minister der Aeußern die Anfrage zu richten, ob die königl. Regierung in der Lage ist, über den Stand der kurhessi- schen Angelegenheit bei der Bundesversammlung und über das Verhalten der königl. Regierung zu dem österreichisch-preußischen Antrag vom 8. März d. I., insbesondere auch zu der Frage über den Rechtsbestand deS Wahlgesetzes von 1849, der Kammer Mittheilung zu machen. O Stuttgart, 14. Mai. Heute wird Ihre Großh. Hoheit die Frau Markgräfin Wilhelm von Bade» und morgen I. Maj. die Königin der Niederlande zum Besuch der königl. Familie hier erwartet. — Ja den Sitzungen der ZweitenKammer ist wieder eine Unterbrechung eingetreten, da kein vorbereiteter Stoff mehr zu Berathuugen vorliegt. Man will damit den beiden Kommissionen., die eben solche Arbeiten zur Berathung haben, Zeit zur Erledigung lassen; es ist dies die Legitimatious- und die volkswirth- schaftliche Kommission. Elftere hat über die angefochtenen Wahlen zu berichten und cs hat der Berichterstatter dieser Kommission, Probst, die Ermächtigung von der Kammer verlangt und erhalten, wo sie eS für geeignet hält, mit der Regierung direkt zu verkehren oder die Einleitung von Untersuchungen zu beantragen. Zwar hatte der Abg. Fe - er, auf einen Ausspruch Rob. v. Mohl's sich berufend, noch einen Schritt weiter gehen und für die Kammer das Recht in Anspruch nehmen wollen, selbst derlei Untersuchungen vorzunehmen ; er war jedoch mit dieser Ansicht allein geblieben. Der gestern erfolgte Eintritt des Abgeordneten von Blaubeuren, des Direktors 11r. v. Steinbe is, in die Kammer ist nicht ohne Bedeutung für die wahrscheinlich zu Ende nächster Woche bevorstehende Berathung der Frage über den preußisch-französischen Handelsvertrag. Sleinbeis gilt für einen Ber- theidiger dieses Vertrags, und er ist besonders deßhalb von London, wo er als württembergischer Ausstellungs- kommiffär fungirt, hieher gekommen, um die Vertheidigung des Vertrags zu führen und für denselben zu stimmen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß er, obgleich täglich Eingaben gegen den Vertrag einlaufen, doch manche Unentschiedene auf seme Seite bringen wird, da er als eme Autorität in Handelssachen eine sehr gewichtige Stimme hat. Darmstadt, 14. Mai. Nach einer Mittheilung der „Darmst. Ztg." wurde die Großherzogin zu Ende des verflossenen Monats, in Folge von Verkältung, von einer Unterleibsentzündung befallen, deren rasche Beseitigung sich indessen mit Wahrscheinlichkeit annehmen ließ. Inzwischen dauern die Krankheitserscheinunzen, wenn auch jede Gefahr glücklich vorüber ist, noch vereinzelt fort. Frankfurt, 14. Mai. (Fr. I.) Luxemburg, dessen Gesandter gestern bei der Beschlußfassung über den österreichisch-preußischen Sistirungsantrag noch ohne Instruktion war, hat nachträglich dem Anträge zugestimmt. * Frankfurt, 15. Mai. (Offizielle Mittheilung über die BundestagS->sitzung vom 13. d. M.) In der Sitzung vom 8. d. M. war von dem k. preußischen Gesandten beantragt worden, die Eingabe der 87 Kasseler Wähler, welche damals von der Bundesversammlung der Reklamationskommission zugewiesen wurde, sofort an den Ausschuß für die kurhessische Verfassungsangelegenheit gelangen zu lassen, und der kurfürstl. hessische Gesandte hatte sich zu einer Erwiederung auf die zu Begründung dieses Antrags abgegebene Abstimmung veranlaßt gesehen. In der heutigen Sitzung erfolgte nun eine Erklärung des k. preußischen Gesandten, in welcher er seine frühern Behauptungen aufrecht erhielt, worauf von dem kurfürstl. Gesandten seiner höchsten Negierung eine Gegenerklärung Vorbehalten wurde. Kurheffen gab eine Erklärung zu Protokoll, in welcher bezüglich des in der Sitzung vom 10. d. M. von Oesterreich und Preußen gestellten Antrages im Wesentlichen Folgendes ausgeführt wurde. Die Bundesversammlung sei verpflichtet, den Antrag, von welchem die kurfürstl. Regierung behaupte, daß derselbe in den Bundesgesetzen keine Begründung finde, nach dem Bundesrecht zu prüfen und, wenn der Beschluß dem Antrag entsprechend ausfallen sollte, darzulegen, daß und wel- chergestalt der Beschluß in den Bundesgesetzen seine Begründung finde. Der jetzige Verfassungs- und Rechlszustand in Kurhessen, an dessen Gründung Oesterreich und Preußen den hervorragendsten Antheil genommen hätten, und welcher nur insoweit seine endliche Erledigung noch nicht gefunden habe, als die kurfürstl. Regierung die chr in Aussicht gestellte Garantie für die Verfassung vom 30. Mai 1860 noch nicht nachgesucht, beziehungsweise erhalten habe, beruhe eincstheilS auf noch in voller Kraft bestehenden Bundesbeschlüffea und sei andern- theils dergestalt eine innere Landesangelegenheit geworden, daß die Bundesversammlung nicht berechtigt erscheine, daran ohne Einwilligung der kurfürstl. Regierung zu ändern. Insbesondere sei die Frage wegen Einberufung der Zweiten Kammer und der zu diesem Zweck anzuordnenden Wahlen eine rein innere Landesanzelegenheit. Ein hiergegen angehender, die kurfürstl. Negierung an Vornahme der Wahlen hindernder Bundesbeschluß würde eine Verletzung der bundesgrundgesetzlich garaotirten Unabhängigkeit eines Bundesglieds sein, während ein bloßes Ersuchen der bestimmten verfassungsmäßigen Verpflichtung gegenüber von der kurfürstl. Regierung selbstverständlich nicht berücksichtigt werden könnte, indem ein Ersuchen den betreffenden Minister vor einer Verfaffungsver- letzung und deren Folgen nicht schützen könnte. Die Verordnung vom 26. April l. I. sei durch das auf den letzten drei Landtagen von der Zweiten Kammer beobachtete Verfahren geboten gewesen und enthalte nicht das Allergeringste, was nicht schon in der bloßen Vornahme des Wahlakts rechtlich und tatsächlich liege und damit ausgesprochen werde, wenn derselbe in verfassungsmäßiger Weise und ohne Mentalreservation geschehe. Die kurfürstl. Regierung sei daher mit dieser Verordnung nicht über das Gebiet der Handhabung und Vollziehung der Gesetze hinausgegangen und dürfe mit Zuversicht von der Bundesversammlung erwarten, daß ihr durch Suspension der nach dieser Verordnung vorzunehmenden Wahlen, mithin durch Hinderung des verfassungsmäßigen Ganges der Regierung ein Zustand im Lande nicht bereitet werde, wodurch ein verfas- sungSloser Zustand, wenn nicht unmittelbar herbeigeführt, doch vorbereitet werden würde. Als sodann zur Abstimmung über den gemeinschaftlichen Antrag Oesterreichs und Preußens geschritten werden sollte, erklärte das Präsidium, es bedauere, daß die kukfürstl. hessische Regierung sich durch den in der vorigen Sitzung von Oesterreich und Preußen gestellten Antrag nicht zu einer entgegenkommenden Erklärung veranlaßt gesehen habe, hege aber, ungeachtet der in heutiger Sitzung von dem Hrn. Gesandten von Kurheffen zu Protokoll gegebenen Erklärung, die Hoffnung, daß die kurfürstl. Regierung einem diesem Anträge entsprechenden Beschlüsse der hohen Bundesversammlung Folge geben werde. Der kurfürstl. Gesandte beantragte mit Bezugnahme auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung, daß der Antrag zuvörderst einem Ausschuß zur Begutachtung zugewiescn wer. den möge. Die Mehrheit der Bundesversammlung sprach sich jedoch für sofortige Abstimmung über den gedachten Antrag aus und erhob denselben alsbald zum Beschluß. Zugleich wurde beschlossen, den kurfürstl. Gesandten zu ersuchen, den gedachten Beschluß zur Keuutniß seiner höchsten Regierung zu bringen. Berlin, 13. Mai. Wie die „Nat.-Ztg." vernimmt, wird Hr. v. Jagow die Berathung der Schwerin'schen Kreis- ordnung im Herrenhause sortsetzen lassen; auch das Mi - nisterverantwortlichkeits-Gesetz wird seinen Weg aus jenem Hause ins Haus der Abgeordneten nehmen. — Das Kriegsministerium hat sich „mit Rücksicht auf die jetzigen bewegten Zeitverhältnisse" veranlaßt gesehen, für die gesammte Militärverwaltung anzuordnen, „daß die Benützung von Zeitungen von entschieden regierungsfeindlicher Tendenz zu amtlichen Insertionen von Seiten der Truppen und Militärbehörden hinfort zu unterlassen ist." — Die „Magd. Ztg." schreibt aus Magdeburg vom 12. Mai: „Heute zirkulirt hier das aus glaubwürdiger Quelle stammende Gerücht, daß das 4. Armeekorps bis zum 23. d. M- marschbereit gemacht und die Bataillone auf 800 Mann gebracht werden sollen." — Ein Privatbrief des „Nürnb. Korresp^" aus Neuyork vom 22. April berichtet: „Die ehemaligen preußischen Leutnante Sobbe und Putzki hatten sich an den amerikanischen Kriegssekretär gewandt, um in der Armee eine Anstellung zu bekommen; ihre Dienste sind aber nicht angenommen worden, weil man die deutschen Regimenter nicht beleidigen wollte und bei den amerikanischen ein für die beiden Herren noch viel unangenehmeres Zurückweisen befürchtete. Sie haben sich vor einigen Tagen eingeschisst, wohin, ist nicht bekannt." * Berlin, 14. Mai. Die „Korresp. Stern" schreibt: „Wenn der Kurfürst jetzt, nachdem der Bund den österreichisch-preußischen Antrag angenommen, nicht nachgibt, dann dürfte schon in der morgigen Bundestagssitzung ein weiterer Antrag gestellt werden. Jetzt muß es darauf ankommen, rasch zu Werke zu gehen und allen nur möglichen Eventualitäten sofort die Spitze zu bieten. Darum stellt Preußen 56,000 Mann dem General Willisen zur Verfügung und vertraut das Kommando dem General Schack, einem Alaune von sehr energischem Charakter. Es können möglicher Weise Verwicklungen entstehen, deren Umfang sich noch nicht ermessen läßt, und es würde uns nicht Wunder nehmen, wenn auch den anderen Armeekorps Befehle zugingen, einleitende Vorbereitungen für gewisse Eventualitäten zu treffen. Man erzählt sich, das 2. Garderegiment sei gewählt worden, an der Expedition Theil zu nehmen, weil diebeidenGrenadierregimenter vor 12 Jahren ebenfalls den Linientruppen schon beigegeben worden sind." Wien, 13. Mai. Die „Presse" widerlegt nach verläßlichen Mittheilungen die Nachricht von einem russischfranzösischen Protest gegen eine türkische Invasion in Montenegro. Fürst Gorlschakoff habe dem türkischen Gesandten in Petersburg einen Vergleichsvorschlag auf Grund der Anerkennung der Unabhängigkeit Montenegro's in konfi- dentieller Weise gemacht. Dieser Vorschlag wurde in Konstantinopel abgelehnt. Weiter geschah von der Pforte nichts, worüber die Mächte verständigt. * Wien, 14. Mai. Der Sprache verschiedener, der Regierung näher stehenden Organe, wie der „Wien. Korresp.", des Fröbelschen „Botschafters" rc. nach zu schließen, scheint man hier zu der außerordentlichen Sendung des Generals v. Willisen ziemlich scheel zu sehen, insofern man wünscht, daß Alles, was in Kurheffen geschieht, von Bundes wegen geschehen soll, und nicht aus der Initiative einer einzelnen Macht. Inzwischen soll man von der Voraussetzung ausgegangen sein, der genannte General werde wohl nur zu dem Zweck nach Kassel gesandt worden sein, um in nachdrücklicher Weise den am 10. Mai von Oesterreich und Preußen am Bunde gestellten Antrag zu unterstützen, d. h. auf die Noth- wendigkeit, demselben alsbald Folge zu leisten, hinzuweisen. „In diesem Sinne — meint die „Wien. Korresp." — wäre der genannte General der Mandatträger beider Antragsteller gewesen, und so faßte wohl auch das Wiener Kabinet die Sendung auf, so stimmte es derselben zu, als es, freilich erst in der elften Stunde, von dem beabsichtigten Schritte Kennt- niß erhielt." — Staatsminister v. Schmerling ist vorgestern von Salzburg hieher zurückgekehrt. Schweiz. Schaffhausen, 14. Mai. Für die Verbiudungs-P f e r- debahn von Schleitheim bis zur badischen Hauptlinie wird ernstlich gewirkt. Die Kosten sind auf 800,000 Fr. berechnet; davon übernimmt Schleitheim 300,000 Fr., eiueu gleichen Betrag erwartet man vom Staat, und den Rest von der Privatbetheiligung im ganzen Kanton. Frankreich. j Paris, 14. Mai. Dem König der Niederlande hat der Kaiser die „Militärmedaille" verliehen. Die Equipagen des Kaisers gehen bereits nach Vichp ab, wohin Se. Majestät sich sogleich nach dem Besuche des Vizekönigs von Egypten begeben wird. Zu Ehren dieses Fürste» werden während seines Aufenthalts in Paris verschiedene Festlichkeiten stattfinden. — Die Königin Jsabella hat die Königin Christine, ihre Mutter, eingeladen, sie während ihres Aufenthalts zu Santander zu besuchen. Die Königin Christine erwiederte, daß auch sie sehnlich wünsche, ihre Tochter nach 8jäh- rigerTrennung wieder umarmen zu können; daß sie jedoch fest entschlossen sei, den spanischen Boden nicht wieder zu betreten, bevor cs ihr gestattet sei, dort frei und, wenn cs ihr beliebt, in Madrid zu verweilen. — Prinz Oskar von Schweden ist gestern Abend incognito hier eingetroffen und im Gesandtschaftshotel abgestiegen. Der Prinz, welcher heute von II. Majestäten empfangen wurde, wird nur 2 Tage in Paris bleiben.— Das französische Geschwader ist, dem „Tou- lonnais" zufolge, am 11. von Neapel direkt nach Algier abgegangen. — Die Budgetkommission des Gesetzgeb. Körpers hat zum Berichterstatter für das ordentliche und außerordentliche Budget Hrn. Alfred Lerour, und für die speziellen Steuerprojekte Hrn. Segris ernannt. Die „Patrie" will eine Privatdepesche erhalten haben, wonach die Spanier am 20. dem am 15. von Paso-Ancho nach Mexiko abgegangenen General Lorencez folgen würden. ( ? ) Derselben Depesche zufolge hätte Präsident Juarez beschlossen, sammt den Regierungsmitgliedern »ach Valladolid, etwa 150 Kilom. hinter Mexiko, zu flüchten. — Hr. MiröS veröffentlicht diesen Abend seinen Aufruf zu einer Subskription von 200 Millionen, die nach seiner vorläufigen Annahme ungefähr 60 Millionen Gewinnst abwerfen sollen. Die Art und Weise, wie, und der Ort, wo dieser Gewinnst realisirt werden soll, ist noch nicht näher angegeben. Man unterzeichnet nur an einem Tage, Samstag den 17. Mai. — 3proz. 70.65. Konv. 69.65. Ost 565. Rußland und Polen. Warschau, 11. Mai. Großes Aufsehen erregt hier die Verhaftung mehrerer russischen Offiziere echt russischer Nationalität, wegen politischer Umtriebe. Es sollen bei ihnen russische Proklamationen und verbotene Bücher gefunden worden sein und sie sind angcklagt, Propaganda unter den Soldaten gemacht zu haben, um sie zum Ungehorsam gegen die höheren Offiziere zu verleiten. — Der polnische Literat Apollo Korzeniowski ist zur Ansiedelung nach Sibirien, und zwar nach Perm, verurtheilt worden und soll morgen mit der Petersburger Eisenbahn zunächst nach Grodno von hier weggeführt werden. Seine junge Frau folgt ihm mit einem kleinen Kinde in die Verbannung. Amerika. * Ne«-Bork, 29. Apr. Man schreibt dem Pariser „Moniteur": Neu-Orleans befindet sich heute in der Gewalt der Unionstruppen. Die Separatisten hatten zur Vertheidigung der Stadt furchtbare Verschanzungen aufgeworfen; sie hatten die beiden Ufer des Mississippi bis auf eine Entfernung von 8 Meilen mit maskirten Batterien versehen und quer über den Fluß ungeheure eiserne Ketten gespannt, um den Schiffen die Durchfahrt zu verwehren. Außerdem sollte Fort Jackson mit seinem schweren Geschütz jedes Fahrzeug in den Grund bohren, welches den Fluß hinaufzufahren versuchen würde, und das Fort St. Philipp sollte mit seinen 60 Kanonen dem Feinde, im Fall ihm die Einfahrt gelänge, jede Hoffnung auf einen weitern Erfolg benehmen. Hinter diesen Festungen befanden sich auf dem Fluß selbst schwimmende Batterien, gepanzerte Kanonenboote und der famose „ManaffaS", dessen Sporn, wie Commodor Hollings sagte, alle Unionsfregatten aufschlitzen sollte. Schließlich sollte die 25,000 Mann starke Louisianische Garnison die Stadt bis auf's äußerste vertheidigen und sie eher dem Erdboden gleich machen, als in die Hände der Nordstaatlichen gelangen zu lassen. Nichtsdestoweniger befindet sich die Unionsflotte im Hafen von Neu-Orleans, und die Fahne der Union hat die Stelle der Jcfferson Davis'schen eingenommen. Wie dieses prächtige Resultat erzielt wurde, weiß man noch nicht, da der Telegraph seit der Einnahme nicht mehr in Thätigkeit ist. Die Blätter von Mobile sagen, daß in dem Augenblick, als eS den feindlichen Schiffen gelang, an Fort Jackson vorbeizu- fahren, in Neu-Orleans das Kriegsgesetz in volle Kraft trat und alle Baumwolle und alle Dampfer, die zum Transport von Geld, Munition:c. unentbehrlichen ausgenommen, zerstört wurden, und daß sich die Einwohner in größter Bestürzung befanden. Die nordstaatlichen Streitkräste, welche an dieser großen Expedition Theil nahmen, waren wie folgt zusammengesetzt: 1) Die Flotte des Kapitäns Porter; sie besteht aus 21 Briggs oder Schoonern, von denen jeder einen Riesenmörser an Bord hat, der in einer Minute fünf 240pfündige Bomben schleudern kann; 2) die Flotte des Commodors Farragut; sie zählt 35 Schiffe und Kanonenboote, die mit Colombiaden und gezogenen Kanonen vom stärksten Kaliber ausgerüstet sind, und 3) die Transportfiotte, welche das Armeekorps deS Generals Butler an Bord hatte. Die Stadt scheint keinen Widerstand geleistet zu haben, und diese augenblickliche Unterwerfung verlangt eine Erklärung, die schwer zu geben ist. Man glaubt, daß die »monistische Gesinnung, die in Neu-Orleans und dem übrigen Theil deS Staats stark verbreitet sei, viel zu diesem Resultat beigetragen haben mochte. Der Fall Neu-Orleans ist ohne Widerrede das bedeutendste Ereigniß des gegenwärtigen Krieges. Er wird die sofortige Rückkehr Louisiana's zur Union nach sich ziehen. Außerdem wird der Fall Neu-Orleans unberechenbare Folgen für den Krieg im Westen haben. Die Fahrzeuge der Union können jetzt ohne Schwierigkeit den Mississippi, dis Memphis, hinauffahren und dieser Stadt von der einen Seite zusetzen, während Commodor Foote sie von der andern anzreifen wird. Der Mississippi wird alsdann von der Quelle bis zur Mündung frei und offen sein, und die Truppen werden die südstaatliche Konföderation in zwei Stücke getheilt haben. Auf diese Weise könnte sich Beauregard mit seiner bei Korinth kouzentrirteu Armee in einer ernsten Lage befinden. Vermischte Nachrichten. — Tübingen, 12. Mai. Der Antrag, auch hier eine akademische Feier des Fichte-Jubiläum- zu veranstalten, ist, einem vorangegangenen Gutachten der philosophischen Fakultät entsprechend, vom Senate der Universität abgelehnt worden. (Wir fügen bei, daß zu den Mitgliedern der philos. Fakultät Professor Fichte, Sohn des großen Philosophen und Patrioten, gehört. Prof. Fichte in Tübingen selbst zählt zu den hervorragendsten und schriftstellerisch fruchtbarsten heutigen Philosophen Deutschlands.) — In Riehen bei Basel soll ein gemeinschaftliches Zollbureau für die Schweiz und den Zollverein errichtet werden; die Feststellung der Bedingungen ist einer Konferenz Vorbehalten. Verantwortlicher Redakteur: de. I. Herm. Kroenlein. Großherzogliches Hoftheater. Freitag 16. Mai. 2. Quartal. 67. Abonnementsvorstel- lang: Jeffonda; große Oper mit Ballet in 3 Akten, von Spohr. „Amazili" — Frl. Genast. I , Z.k.250. Baden. Allen Freunden ^H^uud Bekannten meines in Gott ruhenden R lieben Gatten, Kon r ad Mayer, -lOt-Kammerdiener. gebürtig von Sulzfeld, gebe ich die traurige Nachricht, daß es dem allmächtigen Gott gefallen hat, ihn am 9. dieses Monats zu sich zu rufen. Baden, den 14. Mai 1862. Im Namen der tieftrauernden Wittwe: Lisette Mayer, geborne Rheinschmidt. Zur 100jährigen Fichte-Feier am 19. Mai! Z.k.253. Tübingen. Im Laupp'schen Verlage ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Karlsruhe durch die G. Braun'sche Hosbuchhandlnng: ZoliLiui Ooltlisd I'ioltls's Reden an die deutsche Nation. Bon Neuem herausgegeben und enigeleitet durch Immanuel Hermann Fühle. gr. 8. broch. t fl. 48 kr. ES war ein äußerst glücklicher Gedanke des Herausgebers, die unvergeßlichen Reden seines Vaters an die deutsche Nation von neuem seinem Volk zu bieten. Mit treffendem Ausdruck sind sie als das „politische And ach t s buch" dieser Nation bezeichnet worden. In einer Zeit wo alle Lehren der Geschichte vergessen, und alles Dagewescne noch einmal wiederkchren will, soll das deutsche Volk erinnert werden an das was es ist, und das war es sein konnte. — Von dem vaterländischen Gedanken der öffentlichen Meinung den Schwung wieder zu geben, den sie einst besessen, ging der Herausgeber aus, als er Fichte's Reden von neuem unter die Presse gab. Was zur ' Zeit I. G. Fichte's geschehen war, das droht uns wieder. Was damals die Geister entstammte, das dürfte auch jetzt sie wenigstens — aufklären. — In der Unterzeichneten ist erschienen uno durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Hof- ml- Stmltshml-tmch des Großherzogthums Baden 1862 . Preis auf gewöhnlichem Papier 2 fl. auf Velinpapier 2 fl. 30 kr. Karlsruhe. G. Braun'sche Hofbuchhandlung. Z.kL60. Salem. Nach kaum halbjährigem Bestehen der Sterbekasse für die Angehörigen des Aktuariatsstande« kam ich in die traurige Lage, das für die Hinterlassenen der Mitglieder bestimmte Benefizium von 300 fl. in Anspruch zu nehmen, und sehe mich durch die pünktliche und rasche Ausbezahlung dieser Summe gedrungen, sowohl den Gründern als den Vorstehern dieses schönen Pereins meinen warmen Dank zu zollen. Salem, am 13. Mai 1862. Aktuar Steidel's Wittwe, Ther esia, geb. Fu chs. Kellnerlehrlingstelle-Gesuch. Z.k.237. Ein junger Mensch wünscht die Kellnerei in einem Gasthose zu erlernen. Wer? sagt die Erpe- dition dieses Blatter. _ Ellenwaarenlager - Verkauf. Z.k.239. Ein Elleuwa«»enlager auf dem Land«, in den gangbarsten Artikeln bestehend, ist wegen Geschäfts- Veränderung um billigen Preis zu verkaufen. Wo? sagt die Erpedition dieses Blattes. _ AW- Lehrling-Gesuch. Z.k.246. In ein frequente- bn-qras - und Detail- Geschäft wird ein mit den nöthigen Vorkenntnissen verscheuer junger Mann aus achtbarer Familie in die Lehre gesucht. Näher es bei der Erpedition dieses Blattes. _ Weinverkauf. s Ohm Affenthaler Roth- l»ein 1858r werde» einzeln oder Inn Ganzen billig abgegeben. ^Näheres bei der Erpedition diese« Blattes^Z.k.32. - Ein. Paar Wagenpferde, Schwarzschim- »mel,' 17 Faust hoch, 4- und bjährig, beide von englischen Stuten und arabischein Hengst abstammend , ganz froimn pnd fehlerfrei und sehr gut eiuaefahren, sind zu verlauten. " Ebenso ein vicrfitziger GlaSwagen, noch wie neu, und ein Phaeton, zu billigem Preise. - Wo? sagt die Erpcditjon dieses Blatte». 'Z k.43. Z.k.231. Pforzheim. Bierbrauerei- Verkauf. AuS der Lcrlaffenschaftsmasse der 1 Bierbrauer Jakob Kiefer's Wittwe, Karoline, geb. Karl dahier, werden auf Antrag der Betheiligten und der Erbtheilung wegen die vorhandenen Liegenschaften ' Montag den 26. d. M., Vormittags 11 Uhr, auf hiesigem Rathhause öffentlich zu Eigenthum versteigert, u. z. unter diesen ein Wohn- und Brauhaus mit Bier- und Gemüsegarten sammt Gartenhaus im Kappelhof dahier gelegen, nebst Bierbrauerei- und Branntweinbrennerei-Einrichtung , etwa« Küscrhand- werkszeug und verschiedenen WirthschaftSrequi- siten, im Angebot von .... 15,000 fl. Pforzheim, den 12. Mai 1862. Großh. bad. AmtSrevisorat. Saue r. Stuhl, Notar. Z.k.254. Karlsruhe. Verloofrmg Künstlich getrockneter Bouquets UN- lebender Wanzen. Von dieser .gelegmtlich der BlummauSsteüung im großh. botanischen Garten dahier zu Gunsten de« badischen und Karlsruher Frauenvereins veranstalteten Lotterje stehen nach Ablauf betz Termins zur Empfangnahme der Gewinste nachfolgende Loosnummern, auf welche Gewinne fielen, noch aus: LooS Nr. 55. 69. 301. 542. 940. 1166. 1320. 1453. 1718. 1867. 1889. 2144. 2169. 2708. 2738. 2933. 2948. 3019. 3052. 3387. 3406. 3453. 3500. 3948. 3979. 3983. 4261. 4291.4305.4-797. . ^ ^ ^ , Die Gewinne können gegen Abgabe der Loose täglich der Herrn Kunstgärtner Sonntag dahrer (vor dem KarlSthor) bis zum 23. d. MtS. einschließlich in Empfang genoinmen werdm. lieber die Gegenstände, welche bis zum 26. d. Mts. etwa noch nicht abgeholt sind, wird anderweit verfügt. Karlsruhe, den 15. Mai 1862. _Das Komitee._— Z.k.241. Mannheim. Da-ische Mnk-Gesellschaft. VI. ordentliche Generalversammlung am Montag den 16. Juni, Nachmittags 3 Uhr, im Europäischen Hofe dahier. Unter Beziehung auf die 88- 45 und 51 der Statuten laden wir die Herren Aktionäre dazu ein. Die Herren B. H. Goldschnndt in Frankfurt a. M., Gebr. Schiller St Comp, in Hamburg, L. R. Bischoffsheim in Antwerpen, I. I. Raqnet in Paris, Seydlitz 8» MerkenS in Cöln, sowie unsere Direktion hier, sind ermächtigt, gegen Hinterlegung der Aktien Eintrittskarten zu verabfolgen. Mannheim, den 15. Mai 1862. ^ ^ ^ Der Z.i.55. Frankfurt a. M. Freiburger Fl. 7 Anlehensloose. Gewinne Fr «6,66«, SO,«IX», '1 «»,<><»<>, 36,666 tztk. Zieh ung am LS J uni König!. Schwedische 10 Thlr. Loose. Gewinne: Thlr. 2S,«v«, 2«,«««, L8,««» ete. ete. Ziehung am 1 November. Für sichere und vortheilhafte Anlagen kleiner Kapitalien und Ersparnisse empfehlen wir diese StaatS-Anlehensloose zum Tagescours und ertheilen jede zu wünschende Auskunft, sowie Berloosungspläne gratis. Sk. Sserr,. Sank- und Wechfelgcschäst in Frankfurt a. M., Paradeplatz Nr. 2. .k.9. Durlach. iegenschafts-Ber- steigermrg. Leimfabrikant Gottlieb Döttinger's Wittwe und Kinder lassen Montag denj26. Mai, Nachmittags 2 Uhr, im Rathhause zu Durlach im Wege öffentlicher Steigerung verkaufen: Gebäude. 1. Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Scheuer, Stallung, Schweinställen, Werkstätte, Trockenhäusern und Magazinen, zu einer Leimsiederei eingerichtet, in der Pfinzvorstadt hier, neben Martin Döttinger, Leimsieder, der Eisenbahn und Pfinzbach. Anschlag 6500 fl. Gebot 6560 fl. In diesem Hause wird seit 20 Jahren ein« Leimsiederei mit Knochenhrndel aufs einträglichste betrieben, und eignet sich dasselbe zur Einrichtung jedes größeren Geschäfts. Wiesen. 2 . Circa 1 Viertel alt Matz hinter den oben beschriebenen Gebäulichkeiten, im Anschlag zu 85 fl. Gebot 87 fl. Durlach, am 5. Mai 1862. Bürgermeisteramt. I. A. d. B.: KnauS. rät. Siegrist. Z.k.201. Nr. 2600. Wiesloch. (Aufforderung.) Margaretha Hofmann, Ehefrau des Adam Hofmann von Schatthausen, hat gegen ihren Ehemann Klage auf Ehescheidung erhoben und zur Begründung derselben vvrgetragen. daß der Beklagte seit 1849 abwesend und sein Aufenthalt unbekannt sei f er sei deßhalb apf ihren Antrag durch Verfügung des großh. PHirksqmtS dechier vom. 14. März v. I. öffentlich aufgefordert worden, binnen Jahresfrist inseine Heimath zurückzukehren, und da dieses nicht geschehen, durch Beschluß des großh. Bezirksamts dahier vom 3. April d. I. für verschollen erklärt worden. Der Beklagte wird deßhalb aufgesordert, sich binnen 3 Monaten auf diese Klage dahier vernehmen zu lassen, widrigenfalls nach Lage der Akten erkannt würde. Wiestoch, den 9. Mar 1862. Großh. bad. Amtsgericht. Haury. vät. Ioos, A. j. Z.k224. Nr. 2485. Jestetten. (Urtheil.) In Sachen der Ehefrau de« Anton Schmutz, Magdalena, geb. Baumgartner, von Balm, gegen ihren Ehemann Anton Schmutz von da, Vermögensabson- derung betr., wird auf gepflogene Verhandlung zu Recht erkannt: Di« Klägerin sei für berechtigt zu erklären, ihr Vermögen von den: des Beklagten zu trennen und in eigene Verwaltung zu nehmen. B. R. W. Dies wird öffentlich verkündet. Jestetten, den 9. Mai 1862. . Großh. bad. Amtsgericht. Hirsch. Z.k.161. Nr. 4936. Radolfzell. (Verlas- senschastSein Weisung.) Di« Wittwe des Fabrikarbeiters Fridolin Greuter von Singen, Thekla, geb. Kernmaifr, wird, nachdem aus unsere Aufforderung vom Iß. Januar d. I., Nr. 713, Anspruch« in der gegebenen Frist nicht geltend gemacht wurden, in Besitz und Gewähr der Verlassenschaft ihres verstorbenen Ehemannes eingewiesen. Radolfzell, dctz 4. Mai 1862. Gpoßh. bad. Amtsgericht. Dietsche. rät. Höll, A. j. Z.k.120. Nr. 7589. MoSbach. (Aufforderung.) Die Wittwe des Schuhmachermeister« Heinrich No he von MoSbach, wohnhaft in Mannheim, bat um Einweisung in Besitz und Gewähr der Verlassenschaft ihres st Ehemannes nachgesucht. Etwaige Einsprachen dagegen sind innerhalb sechs Wochen zu erheben, ansonst diesem Gesuche stattgegeben würde. Mosbach, den 8. Mai 1862. Großh. bad. Amtsgericht. W. Kapferer. Z.k.130. Nr. 1833. Oberkirch. (Aufforderung.) Xaver Doll, Taglöhner von PeterSthal, hat um Einsetzung in Besitz und Gewähr der Verlassenschaft seiner Ehefrau, Helena, geb. Huber, gebeten. Etwaige Einwendungen dagegen sind binnen 4 Wochen geltendzu machen, widrigenfalls dem Gesuche entsprochen würde. Oberkirch, den 9. Mai 1862. .Großh. bad. Amtsgericht. B o h m. Z.k.251. Nr. 4191. Karlsruhe. (Aufforderung.) Johann Reinhard Meinzer von Hochstetten, welcher nach Amerika ausgewandert ist und seit 10 Jahren keine Nachricht von sich gegeben hat, wird auf Antrag seiner nächsten Verwandten aufgefordert, sich, innerhalb Jahresfrist dahier zu stellen oder von seinem Aufenthaltsorte An< zeige zu machen, widrigenfalls er für verschollen erklärt und sein Vermögen dessen Verwandten in fürsorglichen Besitz, gegen Sicherheitsleistung, gegeben würde. Karlsruhe, dm 8. Mai 1862. Großh. bad. Landamt. Bausch. vät. Schäfer. Z.k.235. Nr. 4247. Müllheim. (Aufforderung.) Postbote Wilhelm Keller von hier steht bei uns wegen Unterschlagung von Geldern und Briefen, sowie wegm Fälschung m Untersuchung. Derselbe war von Mitte Juli v. I. bis 21. Januar d. I. bei großh. Posterpedition dahier in Diensten. Alle Diejenigen, welche in Erfahrung gebracht, daß während dieser Zeit von ihnen hieher adressirte Briefe oder Gcldpakete ihre Adresse nicht erreicht haben, werden aufgefordert, hierüber sofort ihrer Gerichtsbehörde oder hieher Anzeige zu machen. Müllhcim, den 12. Mai 1862. Großh. bad. Amtsgericht. Stein. Z.k.257. Nr. 2068. Meershurg. (Anfkor- derung.) Der Krämer Thomas Wilderer von Oberailingen ist der im Affekt verübten Körperverletzung der Karoline Eisele von Urnau angeschuldigt, und wird aufgefordert, sich binnen 8 Tagen dahier zu stellen, indem sonst nach dem Ergebnisse der Untersuchung das Erkenntniß gefällt werden würde. Meersburg, den 13. Mai 1862. Großh. bad. Amtsgericht. S p e e r. Z.k.227. Nr. 3216. Tauberbischofsheini. (Bekanntmachung.) Im Dezember v. I. übernachtete im Grünen Baum zu Großrinderfeld ein Handwerksbursche, dem nach Aussage des Wirths Steiler eine silberne Taschenuhr entwendet worden, welche dann im Besitz der Magd gefunden wurde. Ohne vorherige nähere Erkundigung über den Namen und die Heimath dieses Handwerksburschen entfernte sich derselbe und hat auch inzwischen nicht« von sich hören lassen; er soll aber „Friedrich Köchel", nach anderen Angaben auch „Königle" oder „Kegel" heißen und von Bergwitz sein. Da seine Einvernahme nothwendig und sich bis jetzt wider die bezeichneten Namen de« Beschädigten, noch der Ort Bergwitz auSmitteln ließen, so buten wir, uns hierüber etwa mögliche Auskunft zu ertheilen und den Beschädigten im Ausmittelungsfall entweder hieher zu weisen oder uns seinm Aufenthaltsort anzuzeigen. Tauberbischofsheim, den 10. Mai 1862. Großh. bad. Amtsgericht. B Ulster. vät. Bauer. Z.k.197. Emmendingen. (Dienstantrag.) Durch Beförderung werden die 1. und 2. Gehilfmstelle mit 500 fi-, resp. 400 fl. Gehalt hei uns erledigt. Erster« sollte bis 15. Juni, letztere auf 1. Juni l. I., beide aber längstens binnen 3 Monaten besetz! werden. Berechtigte, in den Geschäften bereit« geübte Bewerber mögen sich binnen 14 Tagen melden. Emmendingen, den 13. Mai 1862. Großh. bad. Obereinnehmerei. D o r n e r. Z.k.109. Müllheim. (Vakante Aktuar- stelle.) Bei diesseitigem Amt«gerichr ist eine Aktuar- stelle vakant und soll entweder sogleich oder längstens bis 1. Juli d. I. mit einem Aktuar wieder besetzt werden. Lusttragende wollen ihre Bewerbung alsbald einreichen. Gehalt 375 fl. und Accidenzien. Mnllheim, den 8. Mai 1862. Großh. bad. Amtsgericht. Stein. Z.k.137. Nr. 1332. Haslach. (Erledigte Aktuar «stelle.) Bei diesseitigem Amtsgericht ist eine Aktuarsstellc mit einem Gehalt von jährlichen 350 fl. und einigen Accidenzien sogleich oder längstens bi« 1. I uni d. I. zu vergeben. Die hiezu lusttragenden Herren Rechtspraktikanten oder Aktuare wollen sich in frankirten Schreiben anher wendm. Haslach, den 23. April 1862. Großh. bad. Amtsgericht. B o d e m ü l l e r. Frankfurt, 14. Mai 1862. Staatspapiere. Oestr. Preuß. Bayern Wrtbg 5»/oMet.i.S.b.R. 5"/o do. in holl. St. 5»/o do. 1852 i.Lst. 5"/o do. 1859 . „ 5"/°Lomb.i.S.b.R., 5°/oVenet.C.b.R.°/7 5«/„ Nat.-Anl. 1854 5"/ö Met.-Obligat. 5°/« do. 1852C.b.R. 4>/,»/g Met.-Oblig. 4°/o dto. 5°/, Oblig. b. Rth. 4'/,Va dto. 4"/, dto. 3'/,"/« Staatssch. 5"/, 4. Emission 4'/?/» Ijährig 4'/?/° '/-jährig 4"/g Ijährig 4"/o '/-jährig 4»/o Ablös.-Rente SV-°/a 4'/,°/» Obl. b. Rth. 4°/, ditto 3V,"/o ditto 78 P. 78P. 75 G. 70V. P- >G.H.ss. 85'/- G. 76'/« G. 62'/«b.G 54'/. P. 54'/. P. 47'/« P- 107 G. 100'/« G. 100'/. P, 89'/- P. 102 G. 103 G. 103V« P- 100V«G. 101V. P. 100V« G. 98'/, G. 105'/. G. 103V« G. 98'/. G. Baden Nassau Brschw. Lurbg. Franks. Span. Belgim Schwd. Schwz. N-Am, 4'/,V« Obligation. 40/, dto. 3'/?/° dto. v. 1842 5"/» Obligation. 4"/o dto. 3'/-»/° dto. 5°/° Oblig. b. Rth. 4'/-°/° dto. 4"/o dto. 3'/-°/» dto. 3'/-V°O.b.R.L105 4°/oO.Fr.ä28kr.h.E. 3'///« Obligation. 3V» dt.. 3°/» inl. Schuld 2°/« Schuld 4'/-"/°O.i.Fr.L28kr. 4'/-"o Obligation. 4'/-"/oPsbf.b.B.LE. 4'/-"/»E.O.Fr.»28k. 4'/,"/<> Bern. St.-O. 4»/» dto. 5"/,Gf.St.O.Fr.28 6"/„St.i.D.Lfl.2.30 5°/g do. 1871 u. 74 101'/- P 101V. P 96'/-P. 10t P. 100V« G. 97V« P. 104 G. 103 P. 101P. 95 V« G. 93'/. P. 95'/. P. 99'/. P. »M/«P. 49 G. 44 G. 99'/, P. 99'/, P. 98'/, P. 102'/« P- 101V. P 96 G. 99V. P. 91 P. 81 G. Diverse Aktien, Eisendahn-Aktien und Prioritäten. 3"/« Frankfurter Bank 3"/« Oesterr. Bank-Aktien 5V« „ Cred.A.i.O.W. 3»/« Bayr. Bank 5 fl. 500 4°/o Darmst. B.-A. « fl. 250 4"/» Weimar. Bank-Aktien 4VoMittcld.Cr.-A. L100TH. 4"/o Nordd. Credit-Aktien 4"/o Lurnnb. Bank-Aktien Span. H. u. Jnd. Fr. 500L28 TaunuSbahn-Akt. L fl. 250 3'/rVuFrattkf.Han.Esnb.-A. 5VoOesterr.StaatS-Esnb.-A. 5Vl,Elisab-B. fl.200pr.St.Vs Rbein-Nahe-Bahn 47 ,, Ldwh.-Berb. Eisenbahn 4 ///„Pf-Mar-Esb.-A.b.R. 4' //«Bayer.Ostbahn-Aktien 4°/« Hess. Ludwigsbahn 121'/- G. 753 b. 195 b.G. 216 G. 82 G. 88 G. 98'/- P- 512 G. 341 P. 74'/. P- 243 P. 123V. G. 31 Vs /,V»Frkft.-Han.Prior.O. 4»/„Südd.Bnk.-A.30VMnz. Span.Cr.b.Pereire707o » 4'/,"/, Bayer. Ostb.ZOV» - 3VoDeutsch.Phönir20V<> . > 40 /oFrkf.Provident.lOVs - 53'/« G. 53 P. 79 V, P- 78-/. P. 101'/, P, 73 G. 67'/, P. 100 V« B 103'/. G. 100'/. P- 100'/, P. 248'/, G. 546 P. 105'/.bG 146 G. 100'/. P. Anlehens-Lovse. Oest.250fl.b.R183S . 250 . . 1854 . 100 „Pr.L.1858 ' 500„ v. 1860V- K/,°/° Preuß. Pr. A. Schwed.Rthlr. 10L. Bad. 50-fl.-Loose 35-. . Kurh.40Thl.L.b.R. Gr.Hess.50fl.L.b.R. Nass. 2k?fl. L. b. R. Sch.-Lippe25Thl.L. Sard.36Fr.L.b.B. Mail. 45 Fr. L.b.R. 2'/,Lütt.Pr.-Och.G Vereins-L. 510 fl. Ansb.-Gunzenh. L. Wechsel-Kurse. 110'/. P. 73'/. P- 121'/,b. 75'/, P. 121V, P- 100-/. P. 55V« P. 58'^ P. 133'/« P. 37'/. P. 37 P. 53 P. 35 P. 36'/. P. 10V. P- 12V. P. Amsterdam k.S. Antwerpen AugSbg.r'fl.100, Berlin Bremen Brüssel Cöln Hamburg Leipzig London Maild. i. Fr. 200, München Paris Wien DiSconto. 100'/, b. 93'/, G- 99-/. G. 105'/. B. 96'/, B. 93'/, G. 104V«G. 86'/, V. 105'/« B. 118'/« B. 93'/, G. 99'/« B. 93V« G. 89'/« B. 3'/» G. Gold und Silber. Pistolen Preuß. Friedrd'or. Holl. st. 10 Stücke Rand-Ducatcn 20-Frankenstücke Engl. Sovereign» Gold pr. Zollpfund Hochh.Silb.p.Zpfd. Preuß. Cassensch. Dollars in Gold 9^9 9 56'/, 9 45 533'/, 9 23 1153 801—6 5215 1 45'/. 2 27 Druck und Verlag der G. Braun'schen Hofbuchdruckerei. (Mit einer Beilage.)