Beilage zu Nr. 130 der Karlsruher Zeitung. Mittwoch, L. Juni L8L2 Badischer Landtag. -j-j- Karlsruhe, 27. Mai. Treiundsünszizste öffentliche Sitzung der Zwerten Kammer, unter dem Vorsitze des Präsidenten Hildebranbt. Von Seilen der Regierung anwesend: Der Präsident des Justizministeriums, Slaatsmimster vr. Stabei; der Präsi- den! des Ministeriums des großh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Frhr. v. Roggcndach;der Präsident des Handelsministeriums, Geh. Rath Or. Wcizcl; Mini- sterialrath Ammann; später der Präsident des Ministeriums des Innern, Geh. Rath vr. Lamey. Nachstehend tragen wir die allgemeine Diskussion über das Eiuführungszesetz zum deutschen Handelsgesetzbuch, so weit dies nicht schon in dem übersichtlichen Bericht bereits geschehen ist, ausführlich nach. Nach Eröffnung der Diskussion durch den Präsidenten er« hält zunächst das Wort Abg. Haager: Ich danke dem Hrn. Staatsministcr für die vortrefflichen Mittheilungen, die er so eben uns machte, indem hiedurch im Wesentlichen die Anfrage in Betreff der allgemeinen Gesetzgebung beantwortet ist, die ich in heutiger Sitzung an die großh. Regierung stellen wollte. Ich erlaube mir hieran nur folgende Bemerkungen zu knüpfen. Einheitliches Zusammengehen und Zusammenhalten aller deutschen Fürsten und Völker ist cs, was gerate jetzt wieder mehr als je noch thut, um den Stürmen, die da kommen weiden, gerüstet entgegentreten zu können und denselben gewachsen zu sein. Dieses zu verwirklichen, ist die große Ausgabe unserer Zeit. Je schwieriger die Lösung derselben im Wege der politischen Reform der Bundesverfassung ist, um so uothwendiger erscheint cs, die anderen Wege zu Erreichung des Ziels nicht unbenützt liegen zu lassen. Die tiefer Denkenden und weiter Blickenden der deutschen Nation haben stets anerkannt, daß gleiches Recht und eine gemeinsame Gesetzgebung eines der stärksten natwnalen Bande ist. Leit der nationalen Wiedergeburt Deutschlands hat es auch bei uns nie an patriotischen Männern gefehlt, die, wie Thibaut, sogleich nach Abschüulung des fremden Jochs, und etwas später Frhr. v. Türckheim m der badischen Ersten Kammer für die Idee einer allgemeinen deutschen Gesetzgebung ihr Wort erhoben, und ebenso hat der Hr. Staatsministcr der Justiz bei vcrichiedcnen Anlässen sowohl in diesem als in dem andern hohen Hause und in dcm Schoße des obersten Gerichtshofs der allgemeinen deutschen Gesetzgebung laut und kräftig das Wort gesprochen. Auch von Mrtgliedern dieses Hauses wurde dasselbe Thema in Anregung gebracht, und zwar im Jahr 1846 von dem Abg. Christ durch eine Motion auf Einführung eines allgemeinen deutschen Handels- und Wechselrechts, und im Jahr 1848 von dem Abg. Zöllner Lurch eine Motion gleichfalls auf Einführung eines allgemeinen deutschen Handels- und Wcchselrechis, sowie eines bürgerlichen Gesetzbuchs oder doch einzelner Theile, besonders eines Obligatiouenrechts. Der crsteren Motion trat die Zweite Kammer bei; die zweite Motion kam nicht mehr zur Berathung und Beschlußfassung in diesem Hause. Was längere Zeit hindurch blos das Ideal und der fromme Wunsch einzelner patriotischer Männer und Ständeversammlungen war, ist jetzt nicht nur der Wunsch aller Regierungen, ivndcrn auch das Verlangen des Volkes selbst, welches Verlangen zum Theil schon verwirklicht ist, zum Theil der Verwirklichung nahe steht, und zwar durch die Wechselordnung von 1849 und das Handelsgesetzbuch von 1861, daö gegenwärtig zur Leraihung vorliegt. Auf den Vorschlag des deutschen Juristeutags hat sich die Mehrheit der deutschen Regierungen bereit erklärt, eine gemeinsame Zivilprozeßordnung, eine Strasprozeßordnung, und ein Gesetz über das Obligationenrecht bearbeiten zu lassen. Wegen der formellen Behandlung dieser gesetzgeberischen Arbeiten sind aber unter den deutschen Regierungen Zerwürfnisse ausgebrochen, woran vielleicht die ganze Sache scheitert. Es zeigt sich hier wieder recht deutlich, wie in Deutschland allgemeine Anordnungen, von deren Nvthwen- digkeit und Zweckmäßigkeit Jedermann überzeugt ist, an leeren, überflüssigen Formfragen Hindernisse finden. Die Formfrage, die jetzt wieder verhängnißvoll zu werden droht, ist die, ob die freiwillige Vereinbarung zu Herbeiführung einer allgemeinen deutschen Gesetzgebung, wie von den meisten Staaten verlangt wird, durch die Bundesversammlung vermittelt, oder aber, wie Preußen vorschlägt, mir Umgebung des Bundes durch unmittelbare Korrespondenz unter den Regierungen oder durch besondere Bevollmächtigte betrieben werden solle. Diese Frage ist eiu Formstreit der allorunerquicklichsten Art, und dient nur dazu, von Seiten des Auslandes Hohn auf unsere nationalen Zustände zu werfen. Es ist klar, daß bei Aufstellung solcher allgemeinen Gesetzbücher, um die es sich handelt, die Gegensätze politischer Interessen und Einflüsse, sowie alle Machtsrage» nicht in Betracht kommen können. Wenigstens sehe ich uicht ein, wie solche Rücksichten hier zur Geltung kommen können. Eben so wenig ist aber auch Raum vorhanden für die in neuerer Zeit oft mehr als nothwendiz betonte Furcht vor Majorisirung, denn, nur um eine freiwillige Vereinbarung und uicht um eine Ueberstimmung kann es sich nach dem Art. 64 der Wiener Schlußakte handeln, welcher sagt: Wenn -Vorschläge zu gemeionützigeu Anordnungen, deren Zweck nur durch -ix zusammenwirkcnde Theilnahme aller Bundesstaaten ttreichr werden kann, von einzelnen Bundesgliedern an die Bundesversammlung gebracht werden, und diese sich von der Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit solcher Vorschläge im Allgemeinen überzeugt, so liegt ihr ob, die Mittel zur Vollführung derselben in sorgfältige Erwägung zu ziehen, und ihr anhaltendes Bestreben dahin zu richten, die zu dem Ende erforderliche freiwillige Vereinbarung unter den fämmrlichen Bundesgliedern zu bewirken. Es liegt also gar kein vernünftiger Grund vor, in einer Angelegenheit, die Oesterreich und Preußen gemeinschaftlich behandeln wollen, die Mitwirkung der Bundesversammlung auszuschlicßen. Im Gegenthcil sprechen viele Zweckmäßizkeitsgründe für diese Mitwirkung. Die Beschlußfassung über die Niedcrsetzung einer Kommission zur Enlwerfung der betreffenden Gesetze, die Berathung der Modalitäten, unter denen die Zusammensetzung stattfinden soll, und die weitere Korrespondenz unter den Regierungen sowohl als mit der Kommission müßte ohnehin einem Verein von Bevollmächtigten derjenigen Staaten, die sich an dem Gcsetz- gebungswerk berheiligen wollen, übertragen werden. Daß dies zu unnützem Zeitaufwand und Verschleppung führt, wird Jeder zugcben. Statt einen Verein von besonvern Bevollmächtigten , sobald dies nolhwendig sein wird, neu zu bilden, und so oft das Bevürfniß sich zeigt, zusammentreten zu lassen, erscheint es doch gewiß zweckmäßiger, die ständig tagende Bundesversammlung mrt ihrer schon angcwohnteu Geschäftsordnung zu dem fraglichen Zweck in Thätigkeit zu setzen. Dieses Verfahren wurde auch bei Bearbeitung des Handelsgesetzbuchs beobachtet und hat sich als zweckmäßig erprobt. Andererseits kann ich aber die Bemerkung nicht unterdrücken, daß man Unrecht thut und daS Interesse des Gcsammtvaler- landes gefährdet, wenn man bei allgemeinen Anordnungen d:e Mitwirkung der Bundesversammlung als oonäitio sin« qua non hiustclll, Venn das ist nicht der allein korrekte und bundeS- verfaffungemäßige Weg, indem der Art. 64 der Schlußakte der Bundesversammlung wohl eine Befugmß und dem entsprechende Verpflichtung auflezt, aber keine ausfchließliche Kompetenz einräumt. Man kann al>o auch auf einem andern Wege, nämlrch der freiwilligen Vereinbarung mit Umgehung des Bundes, zum Ziel kommen. Allen deutschen Regierungen, sie mögen auf dem einen oder andern Wege gehen, rufen wir die ernste Mahnung zu, daß sie einen Weg der Einigung finden mögen; denn es handelt sich nicht um Majorisirung und Ueberstimmung, sondern um freiwillige Vereinbarung, und es ist im Effekt gleich, vb diese mit oder ohne Mitwirkung des Bundestags hcrbeigeführt wird. Wenn aber in der Sache wegen einer solchen leeren, überflüssigen Formfrage nichts zu Stande kommen sollte, >o würde die deutschen Regierungen ein schwerer Vorwurf treffen. Es würde ein Ruin sein für alle Natioualintereffen, wenn gemeinnützige Maßregeln, von deren Nützlichkeit Alles überzeugt ist, an solchen überflüssigen Formen scheitern würden. Möchten sich die deutschen Negierungen auch beeilen, einen solchen Weg zur Einigung zu finden! Gegenwärtig werden in mehreren Staaten Zivil- und Strafprozeßordnungen vorbereitet und die Entwürfe sind zum Theil fertig. Hab^n nun die meisten dieser Staaten ihre Ge- setzgebungsarbeilen abgeschlossen und ihre Entwürfe zu Gesetzen definitiv erhoben, so wird das Zustandekommen gemeinsamer deutscher Gesetze um so schwieriger oder ganz unmöglich, wie der Hr. Staatsministcr bereits bemerkt hat. Die Juristen werden sich mit mehr oder weniger Vorliebe in ihre Partrku- largesetze eingcarbeitet haben. Es wird eine Verschiedenheit theoretischer Grundsätze und Systeme entstehen, über die die Deutschen schwer hinauskommen. Es ist dcßhalb der zweite Theil des Antrags auf S. 4 des Berichts der Kommission durchaus ungerechtfertigt. Auch steht dieser Wunsch mir dem Wunsch auf S. 5 in großartigem Widerspruch, wie ich später aussühren werke. Die großh. Regierung wird sich aber ein großes Verdienst um bas Vaterland erwerben, wenn sie dahin wirkt, einen Weg zu finden, auf welchem alle Regierungen miteinander Arm in Arm gehen können, um das große schöne Ziel einer allgemeinen Gesetzgebung zu erreichen. Indessen enthalte ich mich, jetzt einen Antrag zu stellen, werde mich aber später weiter über den Gegenstand aussprechen. Abg. Prestinari: Ich habe mich zum Wort gemeldet, um für den zweiten Theil des Kommissionsantrags eine andere Fassung vorzuschlrgen. Gegen den ersten Theil habe ich kein wesentliches Bedenken. Wäre die Redaktion nur obgelcgen, so würde ich einzelne Ausdrücke andern vorgezogen haben; statt der „einheitlichen Gewalt" hätte ich eine „Zentralgewalt" oder eine „kräftige Zentralgewalt" gewünscht und die Worte „wie bisher" hätte ich weggelassen. Indessen ist der Ansdrnck „einheitliche Gewalt" weit genug, um verschiedenen Anschauungen Raum zu lassen, und den Worten „wie bisher" kann ich in dem Sinne bei- stimmcn, daß ich wünsche, die großh. Regierung möge den Patriotismus, die Hingebung und Begeisterung für die deutsche Sache, die sie, wie ich gern anerkenne, bisher bewiesen hat, auch fernerhin bethätigen. Der zweite Theil des Kommissionsantrags ist so, wie iH ihn anffasse, fast noch unverfänglicher als der erste; es scheint aber, daß die Kommission ihn in einem andern Sinn verstanden wissen will. Nach ihrem Anträge soll die Kammer den Wunsch aussprechen, die großh. Regierung möge sich bei der Vorbereitung weiterer gemeinsamer Gesetze zwar noch betheiligen, aber nur zum Zwecke wissenschaftlicher Vorarbeiten. Nun ist aber jeder Entwurf eines Gesetzes, so lange er nicht Gesetzeskraft erhalten hat, eine bloße Vorarbeit. Auch die Entwürfe einer deutschen Wechselordnung und eines deutschen Handelsgesetzbuches waren von der ersten bis zur letzten Lesung und von der letzten Lesung bis zur Annahme in den einzelnen deutschen Staaten nichts weiter als bloße Vorarbeiten. Das Handelsgesetzbuch ist bis zur Stunde noch eine bloße Vorarbeit für alle deutschen Staaten, in welchen es nicht Gesetz geworden ist; auch für uns hat es staatsrechtlich zur Zeit noch keine andere Bedeutung, als jeder Gesetzentwurf, den uns die großh. Regierung zur Zustimmung vorlegt. Die Kommission spricht nun allerdings nicht blos von einer Vorarbeit, sondern von einer wissenschaftlichen Vorarbeit; was sie mit diesem Beiwort sagen wolle, ergibt sich aus ihrem weitern Verlangen, daß die großh. Regierung in Bezug aus die Einführung weiterer Gesetze auf dem seitherigen Wege keinerlei Verpflichtung eingehen möge. Ich weiß nicht, was für eine Verpflichtung, die irgend bedenklich wäre, die großh. Negierung hier möglicher Weise eingehen könnte. Von der Einführung eines Gesetzes kann ja erst die Rede sein, nachdem es als Gesetz zu Stande gekommen ist; nun ist es aber weder dcm Bundestag, noch irgend sonst Jemanden eingefallen, für die Bundesversammlung im Gebiete des Zivilrechts, das hier in Frage steht, eine gesetzgebende Gewalt in Anspruch zu nehmen. Der Bundestag hat bei der Berathung der Wechselordnung und des Handelsgesetzbuches lediglich den Verkehr zwischen den Regierungen vermittelt und höchstens dieselbe Rolle 'kann er bei der Berathung weiterer gemeinsamer Gesetze übernehmen. Soll der Entwurf, der aus dieser Berathung hervorgchen wird, in irgend cinem Staate Gesetzeskraft erhalten, so kann eS nur dadurch geschehen, daß ihn die Regierung den Ständen zur Zustimmung vorlegt und daß die Stände ihre Zustimmung erthcilen. Worin soll denn nun die Verpflichtung bestehen, welche die großh. Regierung möglicher Weise übernehmen könnte? Fürchtet die Kommission, die großh. Regierung möchte sich zum voraus verpflichten, den Entwurf, der aus den Bs- rathungen hervorgchen werde, wie er auch ausfallen möge, den Kammern zur Zustimmung vorzulegen ? Es wäre kcine- Gesahr dabei, da ja die Zustimmung der Kammern vorbchalten- bliebe ; aber das Ansinnen wäre so auffallend, daß Niemand cs stellen und noch weniger eine Negierung cs eingehen wird. Oder fürchtet die Kommission, unsere Regierung möchte, nachdem der Entwurf vollendet sein wird, den anderen Regierungen erklären, daß sie ihn den Kammern zur Zustimmung vorlegen werde? Wenn unsere Regierung mit dem Entwurf nicht einverstanden ist, wird sie eine solche Erklärung nicht abgeben ; ist sie einverstanden, so mag sie cs thun; sie geht aber damit keine Verpflichtung ein, und jedenfalls wäre auch hier jede Gefahr durch das ZustimmungSrccht der Stände ausgeschlossen. Gleichwohl verlangt die Kommission, daß die großh. Negierung nicht blos keine Verpflichtung eingehe, sondern sich auch noch ausdrücklich dagegen vcrivahre. Fast scheint cs die Absicht der Kommission zu sein, unsere Regierung möge zwar bei der Entwerfung weiterer Gesetze sich bethei'ligen, vorher aber den übrigen zu diesem Zweck vereinigten Regierungen erklären, sie trete nur unter der Voraussetzung bei, daß die auszuarbeitendcn Entwürfe, wie sie aus der letzten Lesung hervorgehen werden, nicht als Gesetze einzuführen versucht, sondern als wissenschaftliche Vorarbeiten für eine dercinstige Reichsgesetzgebung bei Seite gelegt werden zu den vielen ähnlichen Vorarbeiten, die schon bei Seite liegen, um nie wieder ausgenommen zu werden. Ich kann aber nicht glauben, daß die praktischen, einsichtsvollen Männer, aus welchen die Kommission zusammengesetzt ist, unserer Regierung eine solch eigcnthümliche Verwahrung zumuthen wollen. Wäre es die Absicht der Kommission, daß vor der Neugestaltung des Bundes kein gemeinsames Gesetz mehr zu Stande komme, so würde sie ohne Zweifel beantragen, daß die großh. Regierung sich bei der Berathung weiterer Entwürfe nicht betheiligen möge. So muß ich denn mein definitives Urtheil des zweiten Theils des Kommissionsantrags aussetzcn, bis sein wahrer Sinn sich herausgellt haben wird. Uebrigens habe ich mich weniger zum Wort gemeldet wegen Desjenigen, was der Kom- missivnsantrag enthält, als wegen Desjenigen, was er nicht enthält, aber nach meiner Ansicht enthalten sollte. Ich vermisse nämlich in dem Kommissionsanirage den Wunsch, der allein unter den obwaltenden Verhältnissen einen praktischen Werth hat, der allein unserer Stellung und der Ansicht entspricht, die von dem letzten Juristentage, von andern Stände- kammern, von unserer Regierung, von unserer Ersten Kammer und »on uns selbst bei andern Anlässen ausgesprochen worden ist. Ich meine den Wunsch, daß, so lange als die deutsche Nation kein Parlament hat, die großh. Regierung dahin wirken möge, daß wenigstens den Ständekammern der einzelnen Staaten eine einflußreiche, rechtzeitige Mitwirkung bei der Berrthnngwciterer gemeinsamer Gesetze gewährt werde. Unsere Kommission sagt in ihrem Berichte, sie wünsche, so lange eine Zentralgewalt mit einem vollständigen Parlament nicht zu erlangen fei, einstweilen ein Parlament für die gemeinsame Gesetzgebung.^ Ich halte diesen Wunsch für begründet und weiß nicht, weßhalb er in dem Anträge der Kommission keinen Ausdruck gefunden hat. Tie Hauptschwierigkeiten, welche der Reform des Bundes entgegenstehen, müßten bei der Gründung eines solchen beschränkten Parlaments nicht überwunden werden; immerhin ist aber auch dieses Werk nicht so leicht, daß wir mit einiger Zuversicht darauf hoffen dürften. Praktisch ist daher hauptsächlich die Frage, wie in der Zeit, in der wir weder ein allgemeines, noch ein besonderes deutsches Parlament haben werden, bei den künftigen Bestrebungen für gemeinsame deutsche Gesetzgebung die Rechte der Volksvertretung am wirksamsten gewahrt werden können. Wenn man freilich der Ansicht wäre, daß bis zur Reform deS Lundes tcül gemeiusames Gesetz mehr zu Stande kommen soll, so wäre man dieser Frage überhoben. Ich bin jedoch nicht dieser Ansicht und hoffe, daß auch die hohe Kammer sich nicht dazu bekenne. Wir würden uns dadurch nahezu mit ganz Deutschland in Widerspruch setzen, auch mit Preußen, das ja zuerst wegen Entwerfung einer deutschen Zivilprozeßordnung Schritte gethau und nur wegen des Formenstreites, von welchem bereits die Rede war, von den übrigen Regierungen sich abgesondert hat. Aber nicht blos mit dem übrigen Deutschland, auch mit sich selbst würde sich die hohe Kammer in Widerspruch setzen, wenn sie einerseits den Entwurf eines deutschen Handelsgesetzbuches, der nicht blos ohne ein die deutsche Nation vertretendes Organ, sondern auch ohne wirksame Betheiligung der Ständekammern der einzelnen Staaten zu Stand gekommen ist, gleichwohl in Bausch und Bogen anneh- mcn und in derselben Sitzung gegen jeden weitern Versuch einer gemeinsamen deutschen Gesetzgebung, selbst bei wirksamer Betheiligung der Ständekammern sich erklären wollte. Glaubt die Kommission und die Kammer das Handelsgesetzbuch nicht ablehnen zu können, weil die Nation jedes gemeinsame Gesetz als einen weitern Schritt zur Einigung willkommen heißt, so muß sie aus derselben Rücksicht auch zu weiteren ähnlichen Schritten die Hand bieten, wenn nicht ihr eigenes Gefühl sie dazu treibt. Wie eine wirksame Betheiligung der Volksvertretung der einzelnen Staaten am zweckmäßigsten zu erzielen sei, darüber ist in der Ersten Kammer und anderswo gesprochen worden. Man hat zweierlei Vorschläge gemacht; nach dem einen würde der von den Kommissären der Regierungen ansgearbcitetc Entwurf einer Versammlung von Abgeordneten des Volkes, seien sie unmittelbar oder von den Ständekammern gewählt, zur Aenßeruna über die Grundzüge vorgelegt; nach dem andern würde derselbe Entwurf den Ständekammern der Einzelstaa- ten selbst zu dem gleichen Zwecke übergeben. Auf dem einen, wie auf dem andern Wege würden die Regierungen die im Volke vorherrschenden Ansichten erfahren, und es versteht sich von selbst, daß ihre Kommissäre bei der letzten Lesung des Entwurfes die gebührende Rücksicht darauf zu nehmen hätten. Nach allem Dem beantrage ich für den 2. Theil des Kommissionsantrages folgende Fassung: „So lange dieses Ziel nicht erreicht und eben so wenig für die gemeinsame deutsche Gesetzgebung ein vorerst auf diesen Wirkungskreis beschränktes Organ geschaffen werde, möge die großh. Regierung wie bisher auch fernerhin den Bemühungen für gemeinsame deutsche Gesetze sich anschlicßen, zugleich aber dahin wirken, daß den Ständen der einzelnen Staaten die wirksame Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte durch rechtzeitige Betheiligung an der Berathung der Entwürfe gesichert werde." Abg. Fröhlich erklärt, er sei dasjenige Kommissionsmitglied, welches nach dem Bericht die Meinung vertritt, daß überhaupt die Erlassung gemeinsamer Gesetze auf sich beruhen solle. Diese Meinung gründe sich auf Befürchtungen für das Zustandekommen der politischen Einheit nach außen. Ein Freund gemeinsamer deutscher Gesetzgebung befürchte er nur, daß die in den deutschen Ständekammern immer wiederkehrenden Anträge auf Herstellung von einerlei Münze, Maß und Gewicht, auf gemeinsame Gesetzgebung rc. von gewisser Seite dazu benützt würden, um, indem man diese Wünsche gewähre, das Verlangen des deutschen Volkes nach politischer Einheit in den Hintergrund zu drängen. Redner hält es deshalb für bedenklich, daß die Kammer den Antrag auf Theilnahme an den Vorberathungcn einer gemeinsamen Zivilprozeßordnung stellt, wenn schon gegen die Betheiligung der Regierung an diesen Vorberathungen nichts einzuwenden sei. Zn seinen Befürchtungen werde er durch die neuesten, nach den Zeitungsnachrichten von den sog. Würzburger Negierungen ausgehenden Bundesreform-Vorschläge unterstützt, welche das Hauptgewicht auf einen ständischen Ausschuß für die Berathung materieller Gesetze legen. Redner ist daher mit Ziffer 1, nicht aber auch mit Ziffer 2 des Kommissionsantrags einverstanden. Abg. Artaria: Die Freude über das Zustandekommen des deutschen Handelsgesetzbuchs werde getrübt durch die Betrachtung der Art und Weise des Zustandekommens, namentlich den von den drei größeren Regierungen gegenüber den kleineren geübten Druck, und dadurch, daß den Kammern jetzt nur die Wahl zwischen Annahme oder Verwerfung im Ganzen bleibe und so das ständische Mitwirkungsrecht illusorisch werde. Abg. Häusser: Zch habe mich zum Wort gemeldet, um den Kommissionsautrag rn allen seinen Theilen und Motiven zu unterstützen. Wären wir eine juristische Fachversammlung, dann würde, glaube ich, die Frage der besten und vollständigsten Gesetzgebung unsere Aufmerksamkeit ausschließlich in Anspruch nehmen und wir müßten diesem alle andere Bedenken unteroidnen. Wir sind aber eine politische Versammlung, eine Volksvertretung, und in diesem Sinne ist es zuerst unsere Aufgabe, zu fragen, was ist der richtige verfassungsmäßige Weg, welcher Weg ist derjenige, der das uns zustehende Recht am meisten wahrt? Zn diesem Smne kann lch nicht umhin, wie bereits der Hr. Vorredner thal, die Seite der Sache zu berühren, die vielleicht für den juristischen Fachmann, der eiue Freude an dem gelungenen Werke hak, nicht die wesentliche ist, die aber in einer Ständeversammlung nicht allzu leicht genommen weiden darf. Auch ich glaube, daß ein starkes Aergerniß in der Art lag, wie das ganze Gesetzbuch zu Stande kam. Wenn man das eine freie Vereinbarung nennt, und wenn das föderative Grundsätze sind, so weiß ich nicht, waS Föderation, Freiheit und Vereinbarung ist. Wir sind daher als Ständcversammluug vollkommen im Recht und in der Pflicht, daS zu betonen. Gesetze auf diesem Wege zu Stande dringen, wird um der Konsequenzen willen selbst den Werth der trefflichsten Gesetze beeinträchtigen. Das ist ein Moment, das mich bedenklich macht, allein eS ist nicht das einzige. Daß Gesetze auf diesem Wege zu Stande gebracht in jeder Richtung vollkommen sind, ist nicht zu erwarten ; daß sie aber Punkie enthalten, von denen man bestimmt sagen kann, sie würden in keiner deutschen Ständevcr- sammlung angenommen worden sein, ist doch etwas Erorbi- tautes und läßt den Weg, den man bei dem Zustandxbriuzen dieses Gesetzes einzeschlagen har, auch materiell nicht als den besten erkennen. Es ist zwar umer allen Fachmännern anerkannt, daß daS Handelsgesetzbuch eines der besten legislatorischen Werke ist, allein gleichwohl — und ich berufe mich auf den Bericht der Ersten Kammer — kann man Einzelnes heraushedeu, von dem dort ausdrücklich gesagt wird, daß es in keiner deutschen Ständeversammlung durchgegangen wäre, und dennoch ist ungeachtet aller Einreden und Bedenken das Gesetzbuch doch schließlich oklrcyirl worden. Es ist sodann aber auch noch ein Anderes betont worden. Ist cS schon unendlich schwer, auf diesem Wege ein gutes Gesetz zu Stande zu bringen, t» ist es fast unmöglich, ein solches Gesetz zu modifi- zircn. Die Möglichkeit der Ausbildung und Fortbildung desselben wird abgeschmtten, und Sie werden von mir nicht erwarten, daß tch die Mängel solch eines Zustandes weiter ausführe. Die rechtsgelehrtcn Mitglieder wissen besser als ich zu beurcheilen, was der Mangel an Fortbildung des Rechts und ein starres Stepeudleiben für Nachtheile hat. Der wichtigste Grund indessen, warum ich den bisherigen Weg für bedenklich Halle, ist der konstitutionelle Gesichtspunkt, der Gesichtspunkt unseres Rechts. Es mag richtig sein, was der Hr. SlaatS- minister gesagt hat, daß es prinzipiell uns zusteht, das Gesetz zu verwerfen; allein es ist das eines von den prinzipiellen Rechten, die wir nicht gebrauchen können. Die deutsche Nation hat seil 40 Jahren verschiedene prinzipielle Rechte gehabt, allein sie konnte sie nicht gebrauchen. So ist es auch hier. Wir haben das Recht, das Gesetzbuch zu verwerfen; allein die Ausübung dieses Rechts führt zu Absurditäten. Was soll daraus werden, wenn einige 40 Stäudeversamm- lunzen — denn so viel sind es, wenn man die Ersten Kammern mitzählt, — von ihrem Recht Gebrauch machen wollten, und wenn auch der kleinsten Versammlung zustande, ein solches Gesetzbuch zu verwerfen? Man gebraucht eben das Recht nicht, sondern verzichtet darauf aus einem allgemeinen höheru Gesichtspunkte, und ich tadle dies nicht. Auch ich werde für dieses Gesetzbuch stimmen, wie ich auch für das Wechsclrecht stimmte; allem die Konsequenzen dieses Verzichts scheinen mir nicht unbedenklich. Zch brauche dies darum nicht weiter auS- zuführen, weil gerade unsere Regierung wiederholt und mit nachdrücklichen Worten auf diese Konsequenzen verwiesen hat. Es ist der Standpunkt unserer Negierung in dieser Frage bisher nach allen Seiten hin der richtige gewesen. Sie hat, so weil an ihr lag, die Hand geboten zur Zustanvebringuug dieser Gesetzgebungswerke, allein bei jedem Anlaß ihre Verwahrung zu Gunsten der Aufrechthallung des konstitutionellen Prinzips eingelegt. Sie hat es gethan in der Depesche des auswärtigen Ministeriums, die im vorigen Zahre veröffentlicht worden i>r, und später bei Gelegenheit des Heimathsgesetzes und der Patentgesetzgebung, was bekannt genug ist. Wohin es auf diesem Wege käme, ist in diesen Erklärungen treffend ausgefühn. Einer von den Eroberern, von Denen der Hr. Slaarsminister sprach, und einer von denen, die ihr Geschäft am besten verstanden, Napoleon, hat gesagt: taut Oouvernemslll ost don, qui peut msroller. Auf diesem Wege aber käme wir zu einer Regierung und einer Form des konstitutionellen Lebens, die nicht mehr mar- schiren könnte. Wir können keinerlei, uns noch so dringend und nothwendig scheinende Verbesserungen in das Gesetz dringen, ja wir werken nicht selten zu etwas zustimmen, was wir für verderblich Hallen; allein wir thun es doch, denn wir würden sonst gar nichts erlangen. Das ist aber um so bedenklicher, als wir mit einem Theil unserer Finanzgesetzgebung bereits auf ähnlichem Wege begriffen sind. Die Zollangelegenheiten, worauf ein nicht unwesentlicher Theil unseres Staatshaushalts beruht, werden auf demselben schwerfälligen und unbeweglichen Weg erledigt, und auch dort erhalte« wir Gesetzgebungswerke und Verträge, denen wir zustimmen, auch wenn wir nicht einverstanden sind. Was soll aber aus der Verfassung werden, wenn einerseits ein wichtiger Faktor, die finanzielle Kontrole, und andererseits ein wichtiger Theil der Gesetzgebung aus der Sländeversamm- luug weggenommen wird? So lange wir nichts Anderes und Besseres, nämlich ein gemeinsames Organ, an die Stelle zu setzen haben, sind wir eben in dem Fall, das Recht, das wir haben, aus das eifersüchtigste zu wahren. Was nun die Gesetzgebung und ihren selbständigen Werth betrifft, so glaube auch ich, daß eiue einheitliche Gesetzgebung ein großes Gut ist, und zwar aus den von dem Hrn. Staatsmiuister angeführten Gründen, indem sie dazu führt, die verschiedenen Stämme einer Nation besser mit einander zu verbinden, sodann auch um der bessern Rechtspflege willen, und dann auch um in der Wissenschaft die Fortbildung und Weiterbildung zu fördern, die durch ein einheitliches Recht allein möglich wird. Wir dürfen aber diese Eigenschaften in dieser Versammlung nicht überschätzen, und dies ist der Gesichtspunkt, von dem die Kommission ausgegangen ist. Sie hat den Werth einer einheitlichen Gesetzgebung nicht verkannt, allein sie hat gesagt, es gibt noch etwas Höheres und Wichtigeres; sie hat weiter gesagt, man möge sich nicht darüber täuschen, als ob auf diese Weise das große politische und nationale Bedürfniß befriedigt werden könne, und auch in dieser Hinsicht bin ich mit der Kommission vollkommen einverstanden. Was der Nation als dringendstes Bedürfniß devorstehl, wissen wir Alle. Wir sind über den Zweck einig, -wenn auch nicht überall über die Mittel und Wege. Was wir wünschen und wollen, eine einheitliche Gestattung zersplitterter Kräfte zu unserm Schutz und Sicherheit, eine einheitliche Organisation, die uns Macht und Festigkeit nach außen in unserer erponirtcn Lage verleiht, wird aus dem Weg einer einheitlichen Gesetzgebung über Maß und Gewicht oder Münzeinheit auch nicht im mindesten befördert. Es ist wohl richtig, auch die GesetzgebungSeinheil entspringt derselben Quelle, wie die politische Einheit; allein sie will in ihrem Ziel zunächst etwas Geringeres , als das politische und nationale Resormbestrebeu, und ras eine läßt sich durch das andere nicht ersetzen. Wir wollen eine einheitliche Organisation für alle deutschen Staaten, und das kann man nie auf dem Weg einer gemeinsamen Zivilprozeßordnung oder Gerichtsverfassung zu Stande bringen.. Wir wollen eine gemeinschaftliche Organisation unserer reichen, aber zersplitterten Heereskräfte. Das weiden Sie nie durch gemeinsame Gesetze über Zivilprozcß oder Oblizationenrccht erreichen. Zn dieser Richtung hat es die Kommission bewnders betonen wollen, daß die hoher« naiionalen Bedürfnisse nie ersetzt werden können durch diesen. an sich wertbvollen, aber nicht zu überschätzenden Faktor der einheitlichen Gesetzgebung. Zch bin deßhalb auch mit dem Bedenken einverstanden welches der Hr. Abg. Fröhlich geäußert hat. Ich glaube, daß eine Tendenz besteht (nicht als ob sie die allgemeine wäre, die das streben nach allgemeinen Gesetzbüchern hervorruft), eine Tendenz, die dieses Streben benützen möchte, um die Befriedigung der politischen Bedürfnisse zu umgehen, eine Tendenz, die mit einer einheitlichen Prozeßordnung und Obligationenrecht, mit gleichem Maß und Gewicht jene andern Forderungen bei Seite schieben möchte. Das hat aber an sich etwas Wunderliches. Wir fordern und die große Mehrheit der Nation verlangt das Gleiche, auch wenn sie über die Wege auseinandergeht, Nationaleinheit, Sicherheit und Macht. Das kann man mit einerlei Gesetz nicht schaffen, und daß die Kommission in dieser Hinsicht das nationale Moment der Reform scharf betont hat, danke ich ihr, besonders wenn ich erwäge, wie der Hr. Abg. Fröhlich schon hervorhob, daß es sich um eine praktische Frage handelt, die uns vielleicht in nächster Zeit beschäftigen kann. Nicht einverstanden kann ich mich aber mit Dem erklären, was der Hr. Mg. Prestinari, wenn ich ihn recht verstand, gegenüber dem «Latz 2 des Kommissionsantrags vorgeschlagen hat. Er wünscht eine wirksame Betheiligung der Stände einstweilen interimistisch, bis ein allgemeines und nationales Organ für Deutschland zu Stande gekommen ist. Ich bin damit nicht einverstanden, und zwar glaube ich dem Vorwurf nicht ausgesetzt zu sein, als sei mir etwa das Bessere der Feind des Guten und als wolle ich, weil das Höhere nicht zu erreichen ist, auch das weniger Gute, aber doch Zweckmäßige verschmähen. Dieser Vorschlag nämlich ist theils in dem andern Hause in etwas verschiedener Weise zur Sprache gekommen, theils hängt er innerlich zusammen mit dem seit 5—6 Monaten bisweilen als Projekt auftauchendcn Gedanken, Ausschüsse aus den Ständcversammlungen für Gesetzqebunqs- sraaen zu berufen. Ich kann mich nicht überzeugen, daß wir auf diese Weise ein besonders ersprießliches Ziel erreichen. Entweder werden solche Ausschüsse und Versammlungen von Delegirten nur die Arbeiten vorbereiten und dann jede Ständeversammlung rasjenige Recht prinzipiell behalten, das sie jetzt schon hat; dann ist dies nur eine andere Form für die bisherige, weitläufige und nicht unbedenkliche Praxis, und ich würde'in solchem Fall eine Versammlung von Fachmännern vorziehen. In die aus den Ständeversammlnngen hcrvorgehenden Ausschüsse würden vielleicht zu gutem Theil Männer nach ihrer politischen Parteistellung und ihren politischen Namen gewählt, während z. D. die Versammlung, die das Handelsgesetzbuch bearbeitete, aus den tüchtigsten und fähigsten Fachmännern bestand, die mir viel mehr zu einem solchen Werke geeignet scheinen, als eine im Ganzen doch lebensunfähige politische Versammlung, die fachmännisch unzulänglich vorbereitet wäre. Oder ich setze den zweiten Fall: Eine solche Versammlung beschließt vorbehaltlich des Sanktionsrechts der Regierungen ein solches Gesetzbuch wie in einem Parlament, mit andern Worten, sie tritt an die Stelle der Ständeversammlnngen selbst. Wenn ich nun den ersten Weg nicht für zweckmäßig hielt und selbst den bisherigen für entsprechender erachtete, so würde mir der zweite Weg geradezu gefährlich erscheinen, weil damit der Versuch gemacht werden könnte, die dringenden und berechtigten Wünsche einer Nationalvertretung gleichsam abzuschneiden. Ich weiß nicht, ob es eine deutsche Ständeversammlung geben wird, die geneigt wäre, für dieses Linsengericht ihr Erstgeburtsrecht hinzugcben. Zn diesem Hause wird wohl keine Neigung hiezu vorhanden sein. Die Sache ist überhaupt nicht so unverfänglich, als sie aussieht. Lesen Sie den Notenwechsel zwischen den Höfen von Wien und Dresden über den Vorschlag einer Bundesreform, so werden Sie finden, daß eine solche Delezirtenversammluiig in Wien und Dresden als ein geeigneter Ausweg erscheint, um dem Ruf nach einem Parlament eine Art Abfindung zu gewähren, und es herrscht zwischen beiden Höfen nur eiue etwas komisch klingende Meinungsverschiedenheit, ob man jener Versammlung ein Weniges oder ein Wenigstes an Rechten einräumen wolle und auf welchem Weg man sie in dem Kreise ihrer politischen Rechte von jeder Lebensfähigkeit und Lebcnslhäligkeil mehr oder weniger zurück- halten könne. Zch empfehle Zhnen, diese der Zeit nach bereits hinter uns liegenden Noten, namentlich die österreichische Denkschrift zu lesen, um vollkommen darüber klar zu werden, was für eine parlamentarische Vertretung eine solche Telezir- tenversammlunz für Deutschland bieten würde. Noch scheint vielleicht die Sache nicht bedenklich, allein sie könnte bedenklich werden. Die Neigung nach einem ersten Erfolg würde sehr rasch wachsen, eine solche Versammlung als eur Organ zu brauchen, wirksamer als irgend riu anderes Organ bei der so vielfachen Spaltung es sein könnte, nur jene Politik zu üben, mit der die deutsche Nation scu 40 Zähren im Kampfe liegt. Wie würde diese Versammlung gebildet? AuS den beiden Kammern der deutschen Stände. Ich sebe nicht em, warum ich mit meiner Meinung zurück- halren sollte, um so mehr, da wir in einem Verhältmß einträchtigen Zusammenwirkens beider Kammern leben; allein DaS verberge ich Zhnen nicht, die verschiedenen deutschen Herrenhäuser, wre sie sonst in Teutschlans beisammen sind, gehören durchaus nicht zn Gegenständen meiner Bewunderung. Ich bin für das Zweikammersystem, wenn irgend die erforderlichen Elemente hiezu vorhanden sind; allein diejenige Organisation, wie wir sie in Preußen, Bayern, Württemberg und anderwärts finden, halte ich für einen wahren Hemmschuh der deutschen politischen Entwicklung und für ein Institut, das namentlich für Die gefährlicher ist, die dadurch vertreten sind. Eine Versammlung, in gleichen oder verhältnißmäßigen Thei- tzn aus zwei Kammern gebildet, wozu aber die Herrenhäuser r ihr wesentliches Kontingent stellen und wozu wahlverwandte Elemente aus manchen Zweiten Kammern sich einsinden, würde eine Delegirtenversammlung sein, mit der die Politik der letz- len 40 Jahre, die Politik von Karlsbad und Wien noch viel raschere Erfolge erzielen könnte, als auf dem alten Weg des Bundestags. Sie könnte Gesetze für unsere Einzelstaaten machen, daß uns die Augen übergingen; sie könme mit unfern politischen Freiheiten und Rechten umspringen, daß wir nur das traurige Nachsehen hätten, wie gefährlich es ist, mit dem Scheine eines RechlS statt des wirklichen sich abfinten zu lassen. Der Hr. Abg. Prestinari Hai ohne Zweifel gemeint, jenen ersten Weg müsse man betreten, den Weg nämlich, die Siändemitglieder als Ausschüsse zuzuziehen und ihre Mitwirkung zu dem Gesetzgebung««»»!, so lauge es nicht fertig ist, heranzuziehen, das fertige Werk aber an die einzelnen Stände und Negierungen gelangen zu lassen. Ich traue ihm nicht die weitgehenden reaktionären Tendenzen zu, die in dem zweiten Weg versteckt sein können. Allein ich sehe in dem, den er vorschlägt, keine Verbesserung des bisherigen weitläufigen und schwerfälligen Verfahrens, wohl aber unter Umständen eine Verschlimmerung, weil zu wenig sachverständige Männer daran Theil nähmen. Aus allen diesen Gründen halte ich den Kommissionsantraz für ganz angemessen, oeun er will das einzig und allein zum Ziel Führende. Daß wir uns auch einer Delegirtenversammlung nicht unlerordnen können, darüber wird kein Zweifel sein, und daß alle andern Versuche entweder die ständischen Rechte illusorisch machen, oder zu unabsehbaren Weitläufigkeiten führen würden, scheint mir gleichfalls nicht zu läugnen. Der einzige Weg rst eine nationale Vertretung, ge- bildet aus der ganzen Nation und aus den einzelnen Ländern, wo also da« Allgemeine wie das Besondere seine Vertretung findet. Ihm wird sich jeder deutsche Staat aus die Dauer unterordnen können und müssen. Ich sehe nicht ein, warum die Kommission Das, was sie für das ganz allein zum Ziel Führende ansieht, nicht nennen und die ihr bedenklich scheinenden Wege nicht ausschließen sollte; sie will nicht, daß unsere Regierung eine Verpflichtung eingeht, sondern unablässig das Einzige, was zum Ziel führen kann, erstrebt. Die Frage wird sich übrigens auch bei anderen Anlässen verdrängen, und es wird vielleicht nicht lange dauern, daß wir bei einer andern Sache zu gleichen Betrachtungen kommen. Auch dort, in den Zollvereins-Angelegenheiten, wird es nicht anders gehen; auch dort wird sich die Unmöglichkeit Herausstellen, mit dem bisherigen liberum veto durchzukommen. Auch dort wird es sich zeigen, daß die verschiedenen Wendungen und Verlegenheiten, die uns jetzt drängen, alle nach einem Weg hinführen der Nationalvertretung, die etwas Ganzes und in sich Vollständiges darstellt. Oeßhalb hat die Kommission Recht gethan, daß sie das gesagt hat und erklärt, wir wollen dies und nichts Anderes. (Schluß folgt.) Deutschland. Wiesbaden, 31. Mai. (Mitt. Z.) In der Ersten Kammer erklärte heute Regierungsralh Grimm: Die landesherrlichen Kommiffarien sind beauftragt, auf die wegen einer gemeinsamen Gesetzgebung der deutschen Bundesstaaten im Gebiete des Zivilrechts und des Zivilprozcffes gestellte Anfrage des Abg. v. Eck Folgendes zu erwiedern. Die Regierung hat den Anträgen der Majorität des für Errichtung eines Bundesgerichts niedergesetzten Ausschusses der Bundesversammlung: 1) die Bestrebungen wegen der allerdings wün- schenswerthen Herbeiführung einer gemeinsamen Zivil- und Kriminalgesetzgebung für Deutschland zunächst auf einige Theile des Zivilrechts und auf bas gerichtliche Verfahren in bürgerliche» Rechtsstreitigkeiten zu beschränken; 2) vorerst eine Kommission zur Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfs einer Allgemeine» Zivilprozeßordnung für die deutschen Bundesstaaten in Hannover nieberzusetzen, sowie 3) eine Kommission zur Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfs eines allgemeinen Gesetzes über die Rechtsgeschäfte und Schuld- Verhältnisse (Obligationenrecht) für die deutschen Bundesstaaten mit dem Sitze in Dresden in Aussicht zu nehmen, zugestimmt. Ueber die Zusammensetzung der fraglichen Kommissionen sind Verhandlungen im Gange. Eine deßfallsige Gesetzvorlage kann aber voraussichtlich auf dem diesjährigen Landtage nicht erfolgen. Ob dies wegen Abänderung einiger Bestimmungen der deutschen Wechselordnung und wegen gegenseitiger Vollstreckung der Urtheile deutscher Gerichte möglich sein werde, darüber ist die Regierung eine bestimmte Zusicherung zu machen vorerst nicht in der Lage, indem die dcßfall- sigcn Verhandlungen noch nicht geschlossen sind. * Berlin, 1. Juni. Es sind bis jetzt 348 Mitglieder in das Abgeordnetenhaus eingetreten. Dasselbe besteht aus 3 Ministern a. D., 84 Gutsbesitzern, 6 Bauern, 5 Landrälhen, 118 Juristen (darunter 33 Kreisrichter und 27 Kreis - und Stadtgerichlsräthe) , 18 königlichen und 20 Kommunal- und Privatbeamten, 9 Offizieren a. D., 33 Geistlichen und Lehrern, 28 Kaufleutea und Fabrikanten, 7 Privatpersonen, 5 Bürgern und Handwerkern, und 6 Literaten. — Oem Polizeiobersten Patzke ist die gegen ihn wegen Gebrauchs emes falschen Passes erkannte vierwöchentliche Ge- fängnißstrafe im Weg der Gnade erlassen worben. Schweiz. Genf, 28. Mai. (Sch. M.) Die „Nation Sniffe" berichtet über einen neuen Grenzkonflikt. Einige Einwohner von Pougny (Frankreich) ließen sich in einem Wirthshaus in Chancy (Schweiz) über die Schweizer auf beleidigende Weise aus, wiversetzten sich den Gendarmen, welche sie um die gesetzliche Polizeistunde aufforderten, das Lokal zu verlassen, gingen zu Thätlichkeiten über, und verwundeten die Gendarmen ziemlich stark, worauf sie die Flucht ergriffen. Die Thäter, 15 an der Zahl, sind fast alle bekannt und werden gerichtlich verfolgt werden. Italien. Mailand, 28. Mai. (A. Z.) Bevor Garibaldi Lecco verließ, erhielt er eine Regierungsdepesche, in welcher ihm befohlen wird, seine Reisen zum Zweck der Errichtung von Schützengescllschaften definitiv einzustellen. Der General antwortete ungefähr mit folgenden Worten: Er sei ein italienischer Bürger, und könne in der ganzen Halbinsel nach Belieben reisen; wenn man nicht wolle, daß er Herr seiner Freiheit sei, möge man ihn verhaften. — Die Errichtung zweier Lager in San Maurizio und Soma unter General Durando und Dell» Rocca ist offiziell, fortwährend marschi- ren Truppen gegen die Nordgrenze. Amerika. * Reu-Bork, 20. Mai. (Ausführlicheres über die letzten telegraphischen Mittheilunzen.) Oberst Campbell hat, vom General M'Clellan hiezu ermächtigt, offiziell berichtet, daß die gepanzerten Unions-Kanonenboote „Monitor", „Galena", „Nangatuck", „Port Royal" und „Aristoü" bei Fort Darling durch die Batterien der Südstaatlichen (7 Meilen unterhalb Richmond) zurückgeschlagen worden sind. Depeschen aus Washington melden, daß der Jamesfluß bis auf 8 Meilen vor Richmond offen sei. Dann aber wehrt eine auf einem hohen Borsprung angebrachte Batterie den Schiffen, weiter vorzudringen, zu welchem Zweck überdies die Zufahrt durch Ketten, versenkte Steine, Schiffe und Valken gesperrt ist. Da der „Monitor" nicht im Stande war, seinen Geschützen die nöthige Elevation zu geben, war er unbrauchbar zum Angriff auf das hochgelegene Fort. Im „Nangatuck" sprang der eine Hunderlpfünder beim ersten Schuß. Längs des Flußufers waren Schützenverstecke gegraben worden, 'von denen aus die Kanonenboote, welche tdeil- weise dem Fort bis auf 600 Jards nahe gekommen waren, stark beschossen wurden. Die Nordstaatlichen mußten sich nach einem vierstündigen Kampf zurückziehen und geben selber ihren Verlust auf 1000—1100 Mann an. Die Flottille fuhr nach Jamestown-Island zurück, und die Gefallenen wurden am Flußufer begraben. M'Clellan's Vortrab war bis nach der 15 Meilen vor Richmond gelegenen Betons Bridge vorgedrungen, fand aber die Brücke zerstört. Nordstaatliche Kanonenboote hatten eine Nekognoszirung, 25 Meilen oberhalb White-house, auf dem Pamunkepstuß vorgeuommen. Sie überzeugten sich, daß der Feind zwei seiner eigenen Dampfer nebst 20 Schoonern zerstört hatte. Deßgleichen sind alle Brücken durch ihn abgebrochen und ist jede erdenkliche Vorkehrung getroffen, um dem Vordringen des Gegners Hindernisse in den Weg zu legen. Dem „Newbern Progreß" zufolge weigert sich der Gouverneur von Nord - Carolina, dem Südbunde weitere Unterstützung zu gewähren, und hat derselbe sämmtliche Truppen seines Staates heimberufen. Der „Mobile Advertiser" meldet, daß Pensacola von den Südlichen geräumt wurde, nachdem diese alle Forts und Werften zerstört hatten. Bewegliches Staatseigentum war früher weggeschaffl worden. Pensacola ist seitdem von den Unions- truppeu besetzt. * Neu-Bork , 20. Mai, Abends. Präsident Lincoln hat eine Proklamation erlassen, in welcher er die zuletzt durch General Hunter veröffentlichte null und nichtig erklärt. Der Präsident macht in derselben ferner bekannt, daß er sich selber das Recht der Entscheidung vorbehält, ob er als oberster Befehlshaber über Heer und Flotte die Vollmacht besitze, Sklaven einzelner Staaten frei zu erklären, und ferner zu entscheiden, ob es zu irgend einer Zeit und in gewissen Fällen für die Aufrechihaltung der Regierung unerläßlich uothwendig werden dürfte, von vieler seiner Vollmacht Gebrauch zu machen. Er bezieht sich auf die im Kongreß angenommene Resolution in Betreff der, gemeinsam mit einzelnen Sklavenstaaten anzustrebenden, Emanzipation, und sagt unter Andern,: „Ich wende mich jetzt dringend an die Bevölkerung jener Staaten, und bitte Alle, über ihre Stellung nachzüdenken. Ihr könnt, selbst wenn Ihr wolltet, Eure Augen den Zeichen der Zeit nicht verschließen. Wollt Jvr unsere Vorschläge von Euch weisen? Wird die Vergangenheit und Zukunft nicht bedauern müssen, daß Ihr eine solche Gelegenheit, so viel deS Guten zu tbun, verabsäumt habt?" Der Kommandeur deS Unionsdampfers „Tuscarora" (der, wie mqn sich erinnern wird, dem „Nashville" vor »«1o Orlglnnt-I.vv«>v rum LUkrseiaovur» oiiipllolitt unte r Liistvlivrniix IssvndnLtesler Uritlonunx Iiv88marki 12, Lrnck- miss VVeotwelMMÜ, kr-ucklurt a. U. >k. vie.Vlietkscdeiiie vvercken sukOrixinol-hoose, sie rujecker^eit sukmeiuem Comptoir eingeseden «ercken können, ausgestellt, »an kann «toller mit item geringfügigen bin-str von S tl am L. ^uU «len grossen Preis von Liner Viertel LlUIlai» t»ul«len gewinnen. Z.k.87. Hamburg. Nur T Thule? Pr. Crt kostet ein halbes, 4 Thlr. ein ganzes Original-Loos der von der Herzog!. Braunschweiger Regierung garantirten großen Geldverloofung, deren Ziehung am 12. und 13. Juni d. I. stattfindet, in der nur Gewinne gezogen werden. DieseVerloosung befiehl aus L«,SOO Gewinnen zum Betrage von ca. Ciner Million Thlr. 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Juli, Post-Dampfschiff Hammonia, Capt. Sckwensen, am Sonnabend den S. August Passagepreise: Nach New-Aork Erste Kajüte Pr. Ert. Thlr. 136, Zweite Kajüte Pr. Erk. Thlr. 166, Zwischendeck Pr. Crt. Tklr. 66. Nach Southampton Erste Kajüte Psd. St. 4, Zweite Kajüte Psd. St. 2. 16, Zwischendeck Psd. St. 1.3. Die Expeditionen der obiger Gesellschaft gehörenden Segelpacketschisie finden statt: nach New-Pork am 13. Juni per Packet- schiff Columbns» Capt. Gordes. Näheres zu erfahren bei August Bolten, Wm. Miller s Nachfolger, Hamburg, und besten Agenten: Karl Hnnd in Achern und dem Central - Erprditions - Bnreau Mannheim Walter, Reinhardt S» Müller. Z.k.746. Heidelberg. Hotel M Pension r»m kussisokenHok empfiehlt fich einem verebrtcn reisenden Publikum als neu eröffnet. Schönste Lage in der Nähe des Bahnhofes und der Stadt. Sechzig für Familien wie für Einzelne gut eingerichtete Zimmer. Großer Garten, Bäder, in- und ausländische Journale. Pensionspreise 4, 3 bis 6 Franken per Tag. Z. C. Wettstein zum Russischen Hof, Anlage 35. Z.i.635. Mannheim. Gutta-Percha- und vulc. Gummifabrikate, als flache und runde Riemen, Röhren und Schläuche zur Leitung von Wasser, Wein, Bier, Säuren re., Platten und Ringe für Dampfdichtungen rc., bei Heinrich Glock in Mannheim. Ferner zu beziehen durch Konradin Haagel in Karlsruhe, , Schubert K Hacker in Lahr, . Joh. Durst in Freiburg. Kadelburg, Amts Waldshut. Oesfentliche Mahnung zur Erneuerung von Grund - und Pfandbuchs-Emträgen. Z.k.330- Kadelburg. Auf Grund des Gesetzes vom 5. Juni 1860, Reg.-Bl. Nr. 30, werden die in nachstehendem Verzeichnisse aufzekührten Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger aufgesordcrt, die bezeichneten Einträge von Vorzugs- oder Pfandrechten, wenn solche noch Giltigkeit haben, binnen 6 Monaten erneuern zu lassen, widrigenfalls diese Einträge nach Art. 4 des erwähnten Gesetzes gestrichen würden. Der Rcchtsgrund nachstehender Forderungen, die in das Pfand buch eingetragen find, besteht in bedungenen Unterpfandsrechten, der Rechtsgrund der im Grundbuch eingetragenen Forderungen in des Verkäufers gesetzlichem Vorzugsrecht, insofern nicht bei einzelnen Einträgen etwas Anderes bemerkt ist. Kadelburg, den 7. Mai 1862. Das Pfandgericht. Der Bereinigungs-Kommissär: Bürgermeister Zuber. Jan, Assistent. Des Eintrags Namen, Stand und Wohnort Namen, Stand und Wohnort Betrag Des Eintrags Namen, Stand und Wohnort Namen, Stand und Wohnort Betrag des Schuldners des Gläubigers der des Schuldners des Gläubigers der Datum. Seite und seiner Rechtsnachfolger. und seiner Rechtsnachfolger. Forderung. Datum. Seite. und seiner Rechtsnachfolger. und seiner Rechtsnachfolger. Forderung. fl. kr. fl. i kr. I. Einträge im Grundbuch der Gemeinde Kadelburg Band I. 20. März 1811 44 Joh. Groß, Weber hier Heinr. Bercher, Altfähr h. (Gantmasse) 192 - 105 — 23. Okt. 1810 3 Kaspar Bercher, Wagner hier Jakob Hässig, Fischer hier 7i Jakob Zuber, Fähr hier dto. dto. 51 — 25. Febr. 1812 9 Joh. Groß, Fahr hier Joh. Bercher, Schuster hier 1k » - 44/45 1 84 — 27. Jan. - 17 Jvh. Matt. Tritschler in Höchen Joh. Herzog, Nagler, Erben von hie 70( -- Maria Räuberin hier f 61 ' 57 — schwand — 30. März 1810 26 Franz Joseph Hässig, Ochsenwirtk Elisab. Hässig und Joh. Hermann 4d — - 45 Martin Groß, Wagner hier dto. 74 — hier Krämer Hässig, Gant, hier S - Jakob Groß, Waisenrichter, und Joh. dto. 103 — 27 Heinrich Groß, Förster hier 5Z — Bcrcker Geschwister hier - Jakob Groß, Kvrnhändler hier dto. 32 _ - - Fidel Zuber hier dto. 12 30 - Heinrich Bercher, Lismers, hier dto. 28 s - Xaver Zuber, Schuster hier dto. 91 — - Heinrich Hässig, Küfer hier dlo. 3c — s - Joh. Groß, Schuster hier dto. 8 — - - Bernh. Jak. Hässig, Bauer hier dto. 32 30 25. Nov. 1811 47 Jvh. Herrmann, Schreiner hier Heinrich Bercher, Altfähr Ehefrau 980 — r - Heinr. Groß, Förster hier dto. 5c — Maria Räuberin hier, Gantmasse 28 Heinrich Hässig, Küfer hier dto. 3c — - - Jakob Zuber, Weber hier dto. 92 — - Jakob Hässig, Bogt hier Joseph Ruf, Küfer hier dto. 49 — - Joh. Bercher, Schneider hier dtv. 72 — - dto. 55 - Michael Ruf, Bauer hier dto. 46 — - Alois Ruf, Schuster hier dto. 26 30 - Heinrich Bercher, LiSmcrS hier dtv. 84 — - Jak. Bercher, Säckler hier dto. 3 - - Xaver Hässig zur Krone hier dto. 71 50 - Christoph Hässig, Schiffmacher hier dto. 10« — 24. Sept. 1812 55 HanS Gq. Hofmann hier Mart. Trötschler hier 1600 — 9. Jan. 1809 29 Jakob Bercher, Säckler Jak. Groß, Bauer hier, Gant 108 14. Jan. 1813 63 Bernh. Jak. Hässig, Allbauer hier Jvh. Jak. Hässig, Säckler hier, Er- 325 — - Mart. Groß, Wagner hier dto. 63 ben unbekannt - Heinr. Groß, Schmied hier dto. 175 - Joh. Groß, Weber hier dto. 190 — 30 Jakob Groß, jg., Weber hier dto. 46 4. Jan. 1813 - Jos. Ruf, Fahr hier dto. 90 — s - Heinrich Bercher, Posamentier hier dto. 58 - Xav. Urban hier dto. 85 — Xaver Ruf, Führ hier dto. lOO — s 64 Xav. Zuber, Schuster hier dto. 110 — - - Jos. Zuber, Richter hier dto. 11 — s Joseph Ruf, Altkrämer hier dto. 36 s - Jos. Hässig, Bauer hm dlo. 42 15 s - Xaver Ruf, Fähr, und Christoph dto. 19 — 31 Jvh. Kuchcprann, jg., hier Jakob Groß, Bauers, Ehefrau Eli die. 50 — ! - Hässig, Schiffmacher HIr - dto. 46 — ! - - Stephan Frei, Zimmcrmann hier dto- 4 — Groß hier dto. 20. Febr. 1813 73 Joh. Herrmann, schpeiner hier Mich- Ruf Eheleute hier, Debit- , 65 — - - Joh. Groß, Martins Sohn hier 9 — Masse j 50 s - Jakob Zuber, Bauer hier dto. 22 15 ! - - Heinrich Groß, Altgeschw. hier dto. 734 - Jos. Hässig, Bauer hier dto. 40 — - - Jakob Hässig, Krämer hier dto. 54 - s Heinrich Groß, Schmied hier dto. 9 - I - 74 Jak. Bercher, Allcrwclts hier dto. 61 s - Christoph Hässig hier dto. 8 — Stephan Frei, Zimmermann hier dto. 101 K 32 Joh. Groß, Martins Sohn hier dto. 18 _ - - Jakob Ruf, Schneider hier dto. 50 - Christoph Hässig, Schiffmachcr hier dto. 18 3 - - Janaz Frei. Zimmcrmann hier dto. sr - Jvh. Groß, Bauer hier dto. 10 30 l - 75 Xaver Zuber, Schuster hier dto. 68 - Heinrich Groß, Schmied hier Jakob Groß, Metzger hier dto. dto. 170 15 - i - Jakob Groß, Waiscnr. hier dto. j 106 s 86 — S Franz Jos. Hässig, Ochsenwirth hier dto. 45 — - » Frz. Joseph Hastig zum Ochsen hier dto. 104 - Barb. Knecht, des Joh. Bercher Allerwells Ehefrau hier dto. 30 — - 76 Marlin Groß, Wagner hier dto. s 26 i 12 — 33 Blasi Ruf, Schneider hier dto. 50 30 — - Jvh. Zuber, jg., Bauer hier dto. 35 — i 70 - Jak. Groß, jg., Weber hier dto. j 3 10 30 - 76.Z77 Hans Jörg Hvsinann hier dto. / 73 ) 45 _ - Jak. Groß, Bauers, Ehefrau Elisab dto. 16 j 70 — Groß hier 30 45 ( 151 25. Jan. 1809 33/34 Joh. und Jakob Groß, Schusters Söhne hier dto. l 32 93 ! 100 - 77 Beruh. Ruf. jg., hier Xav. Ruf, Fähr hier dto. dto. j 75 j 141 131 — 34 Bernh. Jakob Hässig hier dto. 17 _ S 78 Pet. Hässig, jg,, hier dto. 70 — s Heinr. Kuchemann, Bauer hier dto. 20 45 ! - - Martin Bercher, Fähr hier dto. 71 — x x Joh. Groß, Martins hier dto. 50 '_ - Joh. Kuchemann, Schneider hier dto. 40 — 25. Mai 1811 3» Joh, Groß, Weber hier Jvh. Zuber jg. Gant hier 590 - Jakob Zuber, jg, hier dto. l 91 — 36 Joh. Groß, jg., Altgeschworncr hier dto. 330 - ^ 79 i 107 — Stephan Frei, Zimmermann hier dto. 130 _ > - Viktor Ruf hier dto. 62 — - Jakob Zuber, Fähr hier dto. 10L _ s - Pfarrer Schwendbühl hier dto. 152 — ' , - Alois Ruf, Schuster hier dto. 321 - Joh. Bercher Geschw. hier dto. 71 — - s Jos: Ruff Altkrämer hier dto.' 71 _ - - Frz. Jos. Hässig, Ochsenwirth hier dto. 302 — r Joh. Hässig, Bauer hier dto. 51 _ - 80 Xaver Hässig, Kronenwirth hier dto. 120 37 Heinrich Bercher, jg., hier dto. 160 _ ! r Fidel Zuber hier dto. 54 — Bernh. Ruf, jg., hier dto. 205 21. Nov. 1810 6 Jakob Bercher, Maurer hier Jak. Kuchemann -f in Basel 180 — - Jakob Zuber, Bauer hier dlo. 153 — 1. Febr. 1813 71 Kaspar Bercher, Wagner hier Jakob Brunhofer Wtb., Elisab., geb. 105 — s Jak. Groß, Altgeschworncr hier dto. 19 . _ 85 Heinrich Groß, Schmied hier Groß hier - Joh. Hässig, Schuster hier dto. 43 — 9. März 1812 Jak. Hässig, Bauers, Gantmasse 161 — 36 Jak. Groß, Waisenrichter hier Jak. Hässig, Fischer hier dto. dto. 51 37 — - - Therese Noll hier dto. l 103 j 86 — - Joh. Kuchemann, Schneider hier dto. 170 — - - Kirchcnfond Kadelburg dto. 326 — s - Jak. Hässig, Vogt hier dto. 70 — - 86 Heinrich Bercher, jg., hier Christoph Hässig, Wcidlingmachcr hier dto. 95 — Joh. Groß, Martins hier dto. 15 — - - dto. 90 — - Heinrich Hässig hier dto. 20 — - - Jvh. Bercher, Führ hier dto. 62 — s r Pet. Hässig, jg., hier dto. 45 — - - Heinrich Hässig hier dto. 16 — 39 Joh. Bercher Geschw. hier dto. 40 _ S Heinrich Bercher hier dto. 65 — 20. Mai 1311 » Alois Ruf, Nagler hier Johann Berlinger Ehefrau Verena 75 — - 87 Joh. Herrmann hier dto. 35 — Hässig in Oberlauchringeu, Gant - - Joh. Hässig zur Krone hier dto. 12 30 40 Jos. Ruf, Schuster hier dto. 155 — - Martin Kuchemann, Bauer hier dto. 111 — Jakob Groß, jg., hier Xaver Ruf, Lehrer hier dto. 100 — - - Heinrich Groß, Altgeschw. hier dto. 72 — dlo. 30 — - Hans Ulrich Zuber hier Stephan Frei, Zimmermann hier, Heinrich Groß, Schmied hier dto. 72 — loh. Groß, Schuster hier dto. nicht gen. 88 dto. 29 — Konrad Zuber hier dto. 18 — - dto. 12 — Martin Kuchemann, Kcllcrmstr. hier dto. 96 — - Joh. Hässig zur Krone hier dto. 41 — 41 Joh. Hässig, Bauer hier Jakob Groß, Metzger hier dto. dto. 36 45 — - Joh. Bercher, Schneider hier dto. 16 22 30 15 - Beruh. Jak. Hässig, Krämer hier dto. 150 — - S Joh. Bercher, Geschw. hier dto. 83 - Joh. Bercher, Schneider hier dto. 82 — r 89 Xaver Hässig zur Krone hier dto. 18 _ - Jakob Groß, jg., hier . dtv: 165 — - r Mart. Groß, Wagner hier dto. 100 30 - kaver Hässig zur Krone hier dto. 45 — » Joh. Hässig zur Krone hier dich 60 Jakob Zuber, jg., hier dt«. 77 - Peter Hässig, jg., Bauer hier Jvh. Bercher, Schneider hier Joh. Hcrrmann, Schreiner hier dto. 60 — Jvh. Groß, Weber hier dto. 60 — , » dto. 20 _ Jak. Ruf, Fahr, und Pet. Ruf, Fähr dto. 215 '— - 90 dto. ' 43 — hier - 89 Joseph Hässig, älter, hier dto. 57 — - Xaver Ruf, Fähr hier dto. 300 '_ > - . 90 Gemeinde Kadelburg dto. 43 — ro. März 1611 43 Maria-Räuberin hier Heinrich Bercher, Altfähr hier (Gant- 857 -- ' - Joseph Hässig, älter, hier dto. 35 — Heinrich Groß, Förster hier maste) Fidel Zuber hier dto. 10 _ - - dto. 50 - ! - 91 Jakob, Gpxß, Marlins hier dlo. 4 _ - Zonaventur Ruf hier dto. 132 - . * Xaver Ruf, Siegrist hier dto. 20 _ - gvh. Bercher, Fähr hier dto. 101 — ! * - Jakob Zuber, jg., hier dto. 19 — s Martin Bercher, Fahr hrer dto. 35 — ! Xaver Hässig zur Krone hier dto. 16 _ s - Joh. Groß, Martins Sohn hier Jakob Groß, Waisenrichter hier dto. dto. 18 70 - e - 91/92 Therese Noll hier dto. 16 5 — s 44 Joh. Groß, Weber hier dto. 123 — - 92 Heinrich Bercher, Schuster hier dto. 5 — - - Joh. Zuber, Hirschwirth hier dtv. 321 30 , Jakob Hässig, Maurer hier dto. 10 45 - - Maria Räuberin hier dto. 78' — -> Joh. Bercher Geschwister hier dto. 41 — Zweite Beilage zu Nr. 130 der Karlsruher Zeitung De» Eintrags Namen, Stand und Wohnort Namen, Stand und Wohnort Bettag .Des Eintrags de» Schuldner» des Gläubigers der Datum. Seite. und seiner Rechtsnachfolger. und seiner Rechtsnachfolger. Forderung. Datum. Seite. Xaver Hässig, Kronenwirth hier fl. kr. 9. März 1812 92 Jak. Hässig, Bauers, Gantmasse 850 — ! 31. März 1819 294 1 - 93/94 Joh. Herrmann, Krämer hier Joh. Groß, Seilers, Debitmasse 123 — - 94 Jakob Groß, Waiscnrichter hier dto. 40 56 — - - ^ . - Konrad Zuber, Löwenwirth hier dto. 11 _ - 295 - - Jakob Hässig, Fischer hier dto. 56 15 - - 95 Heinrich Bercher, Posamentier hier dto. 33 30 - 1 23. März 1812 Heinrich Hässig, Küfer hier dto. 50 — - z S Bernhard Ruf, jq., hier dto. 37 30 295 - Joh. Kuchemann, jq., hier dto. 42 M ^96 Jak. Bercher Geschw. hier dto. 65 — - Joh. Groß, Martins Sohn hier dto. 5 45 * 96 - Joh. Zuber, Hirschwirth hier Joh. Zuber, Lehrer hier dto. dto. 40 46 — - - 1 - , r Jakob Bercher, AllerweltS Sohn hier dto. 15 — - 297 § s Johann Bercher, AllerweltS hier dto. 15 30 Jakob Bercher, Schuster hier dto. 27 — - F r Heinrich Groß, jq., hier dto. 56 — - 2 97 Michael Ruf, jg., hier dto. 22 — r - 1 , Heinrich Bercher, Posamentier hier dto. 11 — 298 2 Heinrich Bercher, Schuster hier dto. 45 30 - 1 Bernhard Jak. Hässig, Krämer hier dto. 26 — - i Heinrich Groß, Schmied hier dto. 130 — z - s r Joh. Bercher, AllerweltS hier dto. 2 15 - L . - 98/99 Heinrich Bercher, jg., hier Heinrich Kuchemann, Bauer in IM — - 299 -> Joh. Kuchemann, jg., hier Amerika - - l - 99 dto. 167 — - - : - - Jak. Hässig, Säckler hier dto. s 122 j 78 — - - r - Joh. Heinrich und Jak. Groß hier dto. 140 300 > 100 Lao. Ruf, FLHr hier dto. 165 - : - Franz Ruf, Weber hier dto. 64 21. April 1820 326 l - » Joh. Herrmann, Schreiner hier dto. 55 - Jak. Groß, Waisenr. hier dto. 380 _ . r Bernh. Jak. Hässig, Bauer hier dto. 49 20 12 — 11. Dez. - 341 I 101 Jak. Groß, Metzger hier dto. - » Xaver Urban hier dto. 66 — 8. Jan. 1821 343 S . Joh. Bercher Geschw. hier dto. 91 140 — - ? . Xaver Hässig, Kronenwirths hier dto. 220 _ - 1 Jak. Hässig, Vogt hier dto. 48 394 I 17. Mai 1813 106 üläsi Ruf hier A. Maria Ruf hier 500 - - 9 6. April 1814 136 Joh. Groß, älter, hier Jak. Zuber, Bauer hier 85 139 Joh. Groß, Schuster hier dto. 56 4. Juni 1814 147 Heinrich Bercher, jg., hier Jakob Ruf, jg., Fischers hier 40 344 X Alois Ruf, -Schuster hier dto. 61 - ^ Joh. Zuber zum Hirschen hier dto. 73 s 345 ( - Joh. Bercher, Fähr hier dto. 25 2 - Konrad Zuber, Geschwister hier dto. 107 M - Z - Joh. Kuchemann, jg., hier Xaver Ruf, jg., Lehrers hier dto. 44 - 148 dto. 21 — - - ^ - - Bernh. Jak. Hässig hier dto. 76 106 — ' - -1 346 3 Heinrich Groß, Förster hier dto. 31 - - 2 - Christoph Hässig, Schiffmacher hier dto. 35 — - - 2 - 149 Jak. Ruf, jg., Fischers Sohn hier dto. s 80 — - » 2 - § 14. Febr. 1815 IM Jak. Groß, jg., Altgeschworner hier Joh. Kuchemann hier Jakob Zuber Geschwister hier 6 18 II - 347 1 10. März - 172 Joh. Jak. Hässig, Säcklers, Wittwe, 40 — Mart. Groß, Wagner hier Anna, geb. Herrmann hier - dto. 183 * - ! - * Jakob Bercher, Säckler hier dto. 172 - 170 Joh. Kuchemann, Schneider hier dto. 100 r » » Joh. Bercher, FLHr hier dto. 46 . i - Jak. Ruf, Fischers Sohn hier dto. 120 * - 348 - - 174 Heinrich Groß, Schmied hier dto. 311 - » Xaver Ruf, Fähr hier dto. 100 , 173 Abraham Groß, Säckler hier dto. 33 15 » 174 Hemrich Hässig, Küfer hier dto. 92 , - 2 » Bernh. Ruf, jg., hier dto. 70 349 ^ » 175 kaver Ruf, Seegrist hier dto. 245 - - Johs. Eckert hier dto. 65 40 - - § - - Joh. Kuchemann, Schneider hier dto. 82 30 - ( - Laver Hässig zur Krone hier dto. IM S< - 176 Joh. Herrmann, Schreiner hier dto. IM - 350 I < Jak. Groß, Barbier hier dto. 77 30 S - * Heinrich Bercher, Schuster hier dto. 202 - Z - Jak. Groß, Martins hier dto. 25 - X - 177 Joh. Groß, Bauer hier deo. 21 15 5. Jan. 1821 356 2 - * Bernh. Jak. Hässig, Krämer hier dto. 61 - . « Joh. Kuchemann, Schneider hier dto. 350 _ 22. April 1822 375 I Jak. Groß, jg., hier dto. 550 _ 16. März 1815 178 195 Joh. Hässig, Schneider hier Heinrich Bercher, LiSmerS, hier 55 _ 18. Sept. 1815 Viktor Rus hier Kath. Ruf hier 43 _ . 18. April 1817 193 Xaver Ruf hier Joseph Ruf, jg.. hier 70 _ 7. Sept. 1822 378 1 16. Juni 1816 20-^/ 9 Abraham Groß, Säckler hier Jakob Bercher, Maurer hier 80 29. April 1816 209 209 Alois Rus, Schuster hier Heinrich Groß, jg., hier Jakob Zuber Geschwister hier 60 _ 18. März 1817 Johann Groß, Baumwollenweber 500 _ 3. Jan. 1823 385 12. Febr. 1817 210 hier 7. Febr. - 388 212 Jak. Groß, Waisenr. hier Verwalter in Zurzach, Name? Ver- 39 36 25. Febr. 1824 434 wiesen an Heinrich Bercher, jg., Kaspar« Aloiy Ruf, Schuster hier, verwiesen 17. März 1819 304/6- 18. Juni 1817 214 Joseph Ruf, FLHr hier 36 _ 19. Febr. 1820 321 an den Einzieher Peter Ruf, Fähr 4. Jan. 1821 341 17. Nov. 1817 230 231 Johann Georg Hofmann hier hier, mit . . . 29 fl. 10 kr. 24. April - 361 Jak. Bercher, Schuster hier 13 — ' s 10. Jan. 1818 240 Laver Ruf, FLHr hier Jak. Hässig, Steinhauer hier, ver- 80 — r 241 wiesen an Jak. Kuchemann, -j- in - 362 10. Febr. 1318 Basel . . . . 49 fl. 15 kr. » r 248 Heinrich Groß, Schmied hier JohWroß, Schusters, Sohn hier, ver- IM - - 249 wiesen an Jak. Kuchemann in Basel.M fl - - Mart. Bercher, Fähr hier Heinrich Herrmann, Schuster hier, verpfändet an Jakob Kuchemann 61 — ' 11. März 1818 in Basel s 363 250 Han« Jörg Hofmann hier Jakob Bercher, Schuster von hier 20 27. Ott. 1818 258 Fidel Kern, Lehrer hier Jak. Groß, Metzger hier, verwiesen 77 — « 7. Sept. 1818 an Anna Herrmann Wittwe von hier . 71 fl. 40 kr. 260 Mart. Bercher, Fähr hier Verene Laubi Wittwe hier. Zu zah- 220 len an Herrn Verwalter (Name) 2. April 1825 33 5. Okt. - in Zurzach (Aufgeld aus Tausch) 34 263 Jakob Groß, Waisenrichter hier Jkb. Zuber, Vogt hier 14M » 35 2. Jan. 1819 273 Heinrich Hässig, Maurer hier Johann Groß, Schusters Sohn hier. 122 - 36 30. Verwiesen an Jkb. Zuber, Vogt hier 8. Mai - 53 280 Jkb. Bercher, Schndr. hier Joh. Bercher, Altgcschw. Au« Ver- M 54 Weisung von Joh. Hässig, Sckm- s 55 22. März 18l9 sier hier 2 49 283 Heinr. Hässig, Steinhauer hier Jkb. Groß, Metzger hier. Verwiesen 40 17. Juni - 59 31. an Jkb. Hässig, Schndr. hier 60 293 Elisab. Ruf Wttb. hier Lao. Ruf, Fähr, Wittwe hier, De- IM 61 bitmasse - 62 - - Kath. Gehringer hier dto. 65 63 Lao. Hässig, zur Krone hier dto. 600 - 64 ' 294 Kath. Gehringer hier dto. > ^1 51 r 65 66 Joh. Zuber Geschw. hier Alois Ruf, Accisor hier Name», Stand und Wohnort des Schuldners und seiner Rechtsnachfolger. Hässig, Schneider hier ch Ant. Ruf hier Derselbe Hässig, Altvogt hier e. Groß, Schmied hier Jkb. Hässig, Krämer hier Gehringer hier Groß, Seilers hier Hässig, Kronenwirth hier ». Gehrinqer hier Groß, Bauer hier kd. Groß, Martins, und Hcinr. Bercher jg. hier La«. Hässig, Krournw. hier Joseph Gantert in Birkendorf Groß, Waisenrichter hier Zuber, Schuster hier Hässig, Kroncnw. hier > Kuchemann, Bauer hier Binkert vom Ettikvnerhof Joh. Hekmann hier Heinr. Bercher, Kaspers hier ih. Jk. Hässig, Krämer hier t. Bercher, FLHr hier Groß, Kaminfeger hier r. Bercher jg. hier r. Groß jg. hier Rar. Leuthe hier Groß, Barbier hier Hässig, Schuster hier r. Bercher jg. hier Namen, Stand und Wohnort des Gläubigers und seiner Rechtsnachfolger. Lao. Ruf, Fähr, Wtb. hier, Debitmasse dto. Lao. Ruf, Fähr, Eheleute hier, De bitmasse dto. dto. dto. dt«. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. Moses Guggenheim in Thiengen. Verwiesen an Andreas Mayer (von ?).40 fl. Jkb. Hässig, Fähr hier. Verwiesen an Joseph Artenhofer zum Schiff in Zurzach Joh. Hässig und Maria Rosa Steg' maier'sche Kinder (Namen ?) dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dt«, dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dt», dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. Heinr. Kuchemann, Bauer in Amerika Jkb. Bercher, AllerweltS hier. Verwiesen an 1. den Jud (Name ?) in Thiengen; 2. Joh. Bercher, Lochschneider (ausgewandert) Der Judenvogt in Thiengen. Aus Verweisung an Jakob Bercher Schndr. hier Jakob Hässig, Steinhauer hier Fidel Kern hier Therese Stoll Erben hier Joh. Bercher, alt, Schndr., Gant- massc Joh. Heinr. Ruf, Oehler«, Erben Jkb. Bercher, Schuster hier Abrah. Groß hier, Gant dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. Band H. Groß, Schuster hier Kath. Groß, Erben hier dto. dto. dto. Jkb. Groß, Schuster, Erben in Frank reich dto. dto. dto. Christ. Hässig, Gant dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. Betrag der Forderung. fl. 90 IS 76 40 170 140 100 53 58 90 170 IM M 35 55 22 106 IM 80 IM 30 40 40 150 27 30 12 80 130 30 140 IM IM 45 110 60 101 30 105 60 124 4 30 70 107 97 31 43 43 30 45 42 6 50 14 30 56 15 43 80 57 111 143 16 71 35 56 77 95 10 5 37 306 66 35 15 125 13 1022 260 IM 77 22 41 341 49 63 33 85 46 123 47 74 > 25 i 31 56 41' 88 40 17 29 10 134 817 133 202 72 150 30 29 84 kr. 20 30 15 30 30 15 45 15 30 30 30 Des Eintrags Namen, Stand und Wohnort Namen, Stand und Wohnort Betrag Des Eintrags Namen, Stand und Wohnort Namen, Stand und Wohnort . Betrag des Schuldners .des Gläubiger« der des Schuldners des Gläubigers der Datum. Seite. und seiner Rechtsnachfolger.. und seiner Rechtsnachfolger. Forderung. Datum. Seite. und seiner Rechtsnachfolger. und seiner Rechtsnachfolger. Forderung. 17. Juni 1825 67 Vogt Bercher hier Christ. Hässig, Gant st- 50 kr. 10. März 183 l 326 Joh. Hässig, am Fahr, hier Kasp. Kuchcmann in London 116 kr. - 68 Mathias Ritter hier dto. 81 — - 327 Mich. Schäuble, hier dto. 61 — S 69 Lav. Hässig z. Krone hier dto.. 156 — - 328 Jkb. Hässig, Altvogts Sohn hier dto. 115 — - 70 Jkb. Groß, Waisenr. hier dto. 81 — - 329 Jkb. Groß, Metzger hier dto. 30 - 71 Jkb. Bercher, Kaspers hier dto. 71 — - 330 Jkb. Groß, Martins hier dto. 116 — 27. Juni - 72 Jkb. Groß jg. hier dto. 30 — - 331 Heinr. Groß, Altförsters hier dto. 3b 30 10. Okt. 1825 80 Joh. Keller in Zurzach Melchior Kellers Erben in Zurzach 110 — - 332 Joh. Hässig, Erequent hier dto. 76 — 2. Jan. 1826 129 Christoph Hässig, Schiffmacher hier Joh. BercherS, Altgefchw., Erben hier. 60 - 333 Heinr. Zuber, Zollers hier dto. 5 — Ausgewanderl - 334 Joh. Groß, Altschusters Sohn hier dto. 8 — 15. Juli - 131 Jkb. Bercher, Schuster hier Johann und Heinrich Knchemann 80 — - 335 Jkb. Groß, Geschw. hier dto. 6b — des Bauern Söhne in Amerika - 336 Jkb. Hässig, Fähr hier dto. 115 — 132 Joh. Mart. Thoma hier - dto. 140 - 337 A. Mar. Kuchemann hier dto. 190 — - 133 Jkb. Groß, Schulpfleger hier dto. 46 — - 340 Mart. Bercher, Lismers, hier dto. 48 — 134 Jkb. Groß, Waisenrichter hier dto. 40 — 27. Juni 1831 342 Joh. Mart. Thoma hier dto. 131 — S 135 Vogt Bercher hier deo. 156 — - 343 Lav. Hässig, Kronenwirth hier dto. 70 — s 136 Jkb. Hässig, Altvogts hier dto. 210 — - 344 Joh. Bercher, Fähr hier dtp. 26 — - 137 Jkb. Groß, Altgefchw. hier dto. 273 — - . 34s Sebast. Ruf, Führ hier dto. 260 _ 138 Gesellschaftskasse Pflegschaft- hier dto. 155 — - 346 Joh. Kuchemann, Bauer hier dto. 36 _ 139 Abrah. Groß, Säckler hier dto. 65 — - 347 Jos. Brunner und Franz Ruf, Stein- dto. 165 - 140 Franz Jos. Ruf, Küfer hier dto. 65 — 349 Hauer hier 14. Nov. - 147 Joh. Bercher, Fahr hier dto. 30 — 27. Aug. - Fidel Hässig, Schuster hier Heinr. Hässig, Steinhauer und des- 778 — 11. Jan. 1827 150 Heinr. Bercher, Kaspers hier Joh. und Heinr. Kuchemanu des 127 — 351 Johann Herrmann, Schreiner hier. sen Sohn Johann Hässig hier Bauern Söhne in Amerika ^ r Barb. Hässig, hier ß 27 30 29. 152 Heiur. Groß, Martins hier Heinr. Hässig, SteinhauerS Erben 500 — Aus Verweisung an Heinr. und Elisab. Hässig hier si in Bern 51 40 hier 353 Jkb. Hässig 17. März 1827 157 Joh. Kuchcmann jg. hier Heinrich Bercher, Lismers, hier. Ver- 60 — - Joh. Bercher beim Steg hier Joseph Guggenhcim in Lengnau 6 21 , wiesen an Joh. Bercher, Altge- schworner, Erben. Ausqewandert - 354 Joh. Groß, Thierarzt hier Gesellschaftskasse Kadelburg.' (Ist aufgelöst) I 3 11 6 10 29. Okt. - 169 Fidel Hässig hier Jkb. Zuber, Löwenwirth hier 150 — 357 Jkb. Bercher, Kaspers hier. Aus s 1 59 8. Jan. 1828 172 Heinr. Groß, Altgefchw. Sohn hier dto. 81 — s Heinr. Hässig, Steinhaucr, Ehefrau j 60 9 20. Febr. - 192 Bapt. Hässig, Führ hier Heinr. Hässig, Steinhaucr hier 67 — 358 Verweisung an Heinr. und Jkb. I 99 — 29. 194 Joh. Groß, Schuster hier dto. s 152 ! 42 26. Okt. 1831 360 Hässig Vogt Bercher hier Gebrüder Joh. und Heinr. Küche- 300 12. März - 196 Bapt. Hässig, Fahr hier dto. 66 — mann in Amerika - 197 Heinr. Bercher, Schndr. hier dto. 37 — 9. Mai 1327 164 Ignaz Frei hier Johann Groß, resp. Andreas Groß 44 199 Jkb. Groß, jg. hier dto. 30 hier 10. Juni 1828 208 Bonaventur Ruf, FSHr hier Der Ziegler (Name ?) in Thiengen. 7 — 7. Febr. 1828 191 Jkb. Groß, Waisenr. hier dto. 315 _ Aus Verweisuitg von Abraham 7. Juni 1830 294 Vogt Bercher hier Johann Groß, refp. Andreas Groß 170 Jkb. Groß jg. Martins hier Groß, Säckler hier hier 29. Jan. 1829 219 Gebrüder Joh. und Heinr. Küche 463 — 7. Dez. 1831 369 Joh., Jkb. und Heinr. Groß hier dto. 914 Lav. Hässig, Kronenw. hier mann in Amerika 370 220 dto. 448 — - 221 Heinr. Zuber, Zollers hier dto. 134 — H. Einträge un Pfandbuch der Gemeinde Kadelburg Band I. , 222 223 Jkb. Groß jg., Fähr hier Jos. Brunner hier dto. dto. 130 96 21. Nov. 1755 11 Mart. Kuchemann hier Jungfrau Margaretha Mayer in Zürich Barb. Bercher hier Fräul. Maria Josephs v. Beck in Willmendingen A. Mar. Bercher hier dto. dto. Joh. und Heinrich Kuchemann in Amerika, als Ereen der 's Verene 375 — '' 224 225 226 Joh. Bercher, Küfer hier Beruh. Jkb. Hässig, Krämer hier Heinr. Groß, Geschworn. Sohn hier dto. dto. dto. 35 285 100 — 2. Dez. 1809 2. Dez. 1812 32 45 Heinr. Hässig, Kiiser hier Joh. Groß, Bauer hier 100 110 227 228 229 230 231 232 Joh. Hässig, Schuhmacher hier Joh. Groß, Altschusters Sohn hier Joh. Groß, Ausschuß hier Beruh. Jkb. Hässig jg., Bauer hier Joh. Mart. Thoma hier Math. Ritter, Hafner bier dt«. dto. dto. dto. dto. dto. 20 26 33 255 69 22 — 25. Aug. 1822 25. Febr. 1823 101 181 Mart. Bercher, FSHr hier Heinr. Kuchemann jg. hier Jkb. Bercher, Schndr. Heinr. Kuchemann, Bauer hier 40 37 54 1139 58 - 233 234 235 236 Heinr. Groß, Schmied Mathä Ruf, Alois Sohn hier Heinr. Bercher, Kasp. Sohn hier Georg Hofmann hier dto. dto. dto. dto. 42 34 40 38 — 19. März 18L3 195 196 196 Jkb. Groß, Barbier hier Jkb. Bercher, Säckler hier Jkb. Bercher, Fähr hier Kuchemann hier Anna Herrmann Wttb. hier, Kauf dto. dto. - 77 ! 172 j 46 30 36 237 Mart. Groß, Förster hier dto. 15 197 Jkb. Hässig, Schndr. hier - 238 Jkb. Groß, Schaffner hier dto. 70 — 13. Okt. 1824 257 Barbara Hässig hier u. Heinr. Hässig, 40 — - 239 Heinr. Hässig jg. hier dto. 138 — 258 Heinrich Hässig, Maurer hier Maurer Heer. Aus Pflegschaft r 240 Christoph Hässig, Schiffmacher hier dto. 70 — 17. Febr. 1825 260 Joh. Bercher, Altgeschworner hier. 89 r 241 Vogt Bercher hier dto. 60 — Mart. Bercher, FSHr hier Kauf 4. Jan. 1329 246 Fidel Hässig, Schuster hier Jkb. Bercher, Schuster hier 93 — 28. April - 282 Maria Bercher hier 53 - 247 Jkb. Groß, Geschw. hier dto. 10 — 19. Mai 1826 319 Derselbe Hans Jkb. Schiatter, Müller in 1000 25. Febr. 1829 262 Joh. Groß, Weber hier Gebrüder Joh. und Heinr. Küche- 255 — Joh. Zuber, z, Hirschen hier Otelfingen Matthä Ruf, Aloisen hier mann iit Amerika 124. Nov. 1813 48 Jkb. Kuchemann hier, -j- in Basel Anna Herrmann, Wttb. hier 2000 - 263 Jkb. Bercher, Schuster hier 49 — 9. Nov. 1826 327 Jkb. Bercher, Säckler hier 500 7. März 1829 266 Jkb. Groß jg., FSHr hier Heinr. Bercher, Lismers, hier 130 — 14. 330 Heinr. Hässig, Steinhauer hier Barb. Hässig hier. Mütterl. Erb- 27 30 17. Aug. - 275 Joh. Bercher, Fähr hier Gebrüder Joh. und Heinr. Küche- 225 — Johann u. Heinr. Knchemann hier geld Christoph Zuber, Schreiner hier mann in Amerika 8. Aug. 18L8 373 Elisab. nird Katharina Kuchemann 400 20. Jan. 18Z0 279 dto. 1010 _. hier 12. Mai - 289 Johann Groß jg. und Mart. Groß, Wagner hier Christoph Zuber, Schreiner in Amerika 200 — Band II. 23. Febr. 18S1 314 Jkb. Bercher, Sohn des,Mart. Ber- Verene Bercher Wittwe hier 75 — 17. Marz 1830 38 Jkb. Hässig, Fähr hier Vogt Bercher hier, für Johann Hässig 150 320 cher, Fähr hier ' in Amerika 17. März - Kasp. Bercher, Schreiner hier Kasp. Kuchemann in London 192 — 28. Okt. 1831 96 Joh. Kuchcmann, Beck hier Anna und Elisab. Knchemann hier. , 32 3 321 Kasp. Groß, Steinhauer hier 97 Ausgewandert. (Elterl. Erbtheil) s 32 3 10. - 319 Christoph Zuber, ledig, hier 800 _ 25. Nov. 1831 104 Derselbe Anna Maria und Barb. Kuchemann in Amerika. (Elterl. Erbtheil) s 32 3 - 322 Jkb. Groß, Schulpfleger hier Kasp. Kuchemann in London 77 — 115 Joh. Bercher, jg., hier i 34 4 - 323 Vogt Bercher hier dto. 95 — 26. Dez. 1822 Jkb. Friedrich Welte, Artillerie-Lieute- 330 - 324 Heinr. Bercher, Löwenhansen Sohn dto. 76 — nant in Zurzach 325 hier 6. März 1829 13 Mart. Bercher, Fähr hier HanS Jkb. Schlotter, Müller in 990 Frz. Ruf, Steinhauer hier dto. 83 — Otelfingen Z.k.313. Nr. 4Ü03. Neckargemünd. (Aufforderung.) I. S. Michael Bud in MeckeSheim gegen Schachtmeister Sch eurer allda, Forderung betr. Protokoll von heute. Beschluß. Aus Antrag de« Kläger« wird der an unbekannten Orten abwesende Eisenbahn-Arbeiter Christian Th er« aus Friedewald, Kurfürstenthum Hessen, von seiner Beiladung zum Streite und Zuschiebung eines Hand- gelübde« nach der Formel: Es ist nicht wahr, daß ich von dem Klager für 22 s!. Marken erhalten habe, mit der Altflage benachrichtigt, sich binnen 14 Tagen über da« zugeschobene Handgelübde, bei Vermeiden der Folgen der Eidesweigerung, zu erklären. NeckirrgemKnd, den 24. Mai 1862. Großh. bad. Amtsgericht. Thilo. Z.k.803. Nr. 7521. Freiburg. (Aufforderung.) In Sachen des Abraham Bloch von Emmendingen, Klägers, gegen Theodor Uebelhardvon Oberwolfach, Forderung betr. Die Ehefrau des Bernhard Karle von Freibmg, Katharina, geb. Disch, -hat wegen Abwesenheit ihres Ehemannes um die obrigkeitliche Ermächtigung nachgesucht, in rubr. Rechtssache als Nebenintcrvenicntin vor Gericht zu stehen. Der abwesende Ehemann Bernhard Karle wird daher ausgefordert, feine etwaigen Einwendungen binnen 14 Tagen vorjubriugen, widrigenfalls dem Gesuch entsprochen werden wird. Freiburg, den 28. Mai 1862. Großh. bad. Stadtamt. M. Frey. Z.k.807. Nr. 4331. Buchen. (Aufforderung.) Valentin Link von Hainstadt, ledig, hat sich vor 13 Jahren von Hause entfernt und seit einigen Jahren keine Nachricht mehr von sich gegeben. Ans den Antrag seiner Verwandten wird derselbe nunmehr aufgefordert, binnen Jahresfrist zu erscheinen und das ihm zugefallene mütterliche Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigen- er für verschollen erklärt und sein Vermögen feinen Anverwandten in fürsorglichen Besitz, gegen Sicherheitsleistung, gegeben würde. Buchen, den 28. Mai 1862. Großh. bad. Bezirksamt. Baader. vckt. F. A. Wittemann. Z.k.725. Nr. 2932. Konstanz. (Erbvorladung.) In der Erbtheiluug des verstorbenen ledigen Johann Baptist Honscll zu Reichenau ist seine halbbürtige Schwester Maria Theresia Honscll, geboren daselbst am 1. November 1820, zur Erbschaft berufen. Dieselbe soll sich im Jahr 1855 mit Staatserlaub- niß nach Nordamerika begeben und sich dort mit Josef Glenkler von Reichenau verheirathel haben, ihr dcrmaliger Aufenthalt ist aber mibekannt. Dieselbe oder ihre Rechtsnachfolger werden daher aufgefordert, sich binnen drei Monaten, von heute an, zur Erbtheiluug zu melde», widrigenS die Erbschaft Denjenigen zugewiesen wird, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladene beim Erbanfall nicht mehr am Leben gewesen wäre. , Konstanz, den 26. Mai 1862. Großh. bad. AmtSrcvisorat. M a d e r. Z.k.822. Nr. 2714. Waldkirch. (Erbvorladung.) Christian Wißer von Unterglottcrthal ist zur Erbschaft seiner verstorbenen Mutter Maria, geb. Ganter, Wiltwe des Allbürgermeisters Mathias Wißer von da, berufen, und da dessen Aukcnthalt diesseits unbekannt ist, so wird dcrs.lbe andurch aufgefordert, von heule an gerechnet binnen drei Monaten sein Erbbetrsffnlß dahier in Empfang zu nehmen, widrigen« solches Jenen zugetheilt würde, denen es zu - -käme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfall« nicht mehr gelebt hätte. Waldkirch, den 30. Mai 1862, Großh. bad. Amtsrevisorat. Kaiser. Der Distriktsnotar: E b e r l e. Z.k.671. Nr. 4197. Ektenheim. (Aufforderung.) Adolf Hog von Ettcuheim ist une raubt nach Amerika ausgewandert und hat sich auch bereits daselbst verehelicht. Derselbe wird aufgefordert, sich hierüber innerhalb 2 Monaten dahier zu rechtfertigen, andernfalls er unter Verfällung in die Kosten des großh. Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt und in die gesetzliche Vermögcnsbuße werde derurtheilt werden. Zugleich wird hieniit Beschlag auf besten Beimögen gelegt. Eltenheirn, den 24. Mai 1862. Großh. bad. Bezirksamt. Pfister. Z.k.819. Nr.4831. Neckarbischofsheim. (Aufforderung.) Karl Friedrich Bernhard Jäck von Bargen hat sich unerlaubt nach Amerika begeben, dort niedergelassen und verehelicht. Derselbe wird aufgefordert, sich bi nn cn 3 Mo na t en dahier zu stellen und über seinen unerlaubten Austritt zu verantworten, widrigenfalls er des Staats- und Gemeindebürgerrechls für verlustig erkannt und in die gesetzliche VermögenSstrafc vcrurtheill wird. Zugleich wird dessen Vermögen mit Beschlag belegt. Neckarbischofsheim, den 31. Mar 1862. Großh. bad. Bezirksamt. Benitz. Z.k.810. Nr. 54l5. Lörrach. (Erkenntuiß.) Nachdem Jakob Friedrich Wagner, Weber aus Binzen, der diesseitigen öffentlichen Aufforderung vom 6 Marz d. I., Nr. 2580, in der gesetzten Frist keine Folge geleistet hat, wird derselbe de« Staat«- und Ortsbürgerrechts für verlustig erklärt, in die Kosten verfällt und 3 Prozent seines außer Land gezogene« und noch kommenden Vermögens der großh. Staatskasse zuerkannt. Lörrach, den 28. Mai 1862. Großh. bad. Bezirksamt, v. Pr een. Z.k.814. Schvpfheim. (Urthiil.) J.U.S. gegen Johann Leber von Wehr, wegen Körperverletzung, hat das großh. Hofgericht des Oberrheinkreise» durch Urtheil vom 13. l. Mrs.. Nr. 1252/53, I. Senat, zu Recht erkannt: Johann Leber von Wehr sei der im Affekte unter dem Straf,niloerungSgruiide. des 8. 233 de« Str.-Ges.-B. verübten Körperverletzung de- Damian Meier von Heimbach schuldig, deshalb zu einer Geldstrafe von 5 st. oder im Falle deren Unbeibringlichkeit zu einer Amtsgefäng- nißstrafe von vier Tage« zu verurtheilen und habe die Kosten des Strafverfahrens und des UrtheilSvollzugs zu tragen. Dieses Urtheil wird dem flüchtigen Angeschuldigten hiermit verkündet. Schvpfheim, den 28. Mai 1862. Grvßh. bad. Amtsgericht. Müller. rät. Schönle. Z.k.722. Nr. 4152. Schwetzingen. (Aufforderung.) Die Wittwe des im Jahr 1849 verstorbenen Johann Karl Wein von Neulusheim hat um Einsetzung in die Gewähr der Berlaffenschaft ihres Ehemannes gebeten. Einsprachen dagegen sind binnen4 Wochen dahier vollbringen. Schwetzingen, den 26. Mai 1862. Großh. bad. Amtsgericht. Ried. vckt.Pitsch,A.j. Druck und Verlag der G. Braun'schen Hofbuchdruckerei.