Karlsruher Zeitung. U 2S1. Samstag, LL. Dezember. Vorausbezahlung: halbjährlich 4 fl., vierteljährlich 2 fl.; durch die Post im Großherzogthum, Briesträgergebühr eingeschlossen, 4 fl. 6 kr. u. 2 fl. 3 k. EinrückungSgebühr: die gespaltene Petitzeile oder deren Raum b kr. Briefe und Gelder frei. Expedition: Karl-FriedrichS-Straße Nr. 14, woselbst auch die Anzeigen in Empfang genommen werden. L86S. Telegramme. -j-München, 10 Dez. Bei der gestrigen Gemeindewahl wurden 38 Liberale, 22 Ultramontane gewählt. Es kamen äußerst wenig Wiederwahlen vor. j-Darmstadt, 10. Dez. Abgeordnetenkammer. Dumont, Edinger und Oechsner interp elliren das Kriegsministerium wegen der fortgesetzten Pensionirung höherer Offiziere. j- Wien, 10. Dez. Die „Wien. Ztg." veröffentlicht die Ernennung des Fürsten Karl Auersperg zum Präsidenten des' Herrenhauses und des Grasen Eugen Wrbna und des Frhrn. v. Dobblhoff zu Vizepräsidenten. -s Florenz, 9. Dez. Nachdem der Abgeordnete Sella den Auftrag, ein Kabinet zu bilden, übernommen, hat er den Wunsch geäußert, sich mit Cialdini zu besprechen, der diesen Abend in Florenz angekommen ist. -s- Rom, 10. Dez. Der Papst sagt in einer Alloku- tion, die Bischöfe seien gekommen, um mit ihm unter den Auspizien des heil. Geistes die falsche menschliche Wissenschaft zu richten. Die Kirche müsse gegen gottlose Verschwörungen kämpfen, habe aber nichts zu fürchten. -j- Kairo, 9. Dez. Jede Befürchtung eines Konflikts ist beseitigt. Der Firman des Sultans ist mit der gebräuchlichen Feierlichkeit unter Kanonendonner von der Zitadelle heute verlesen worden; — ein Zeichen der Nachgiebigkeit des Khedives. Deutschland. München, 9. Dez. Die „Korresp. Hosfmann" meldet: Der König habe iu Folge des Entlassungsgesuches des gesummten Ministeriums nach reiflicher und eingehender Prüfung aller Verhältnisse beschlossen, die Entlassungsgesuche der Minister des Innern und des Kultus anzunehmen, jedoch jenen der übrigen Minister die Genehmigung zu versagen, und habe zugleich den Staatsrath Fischer mit der Verwesung beider Ministerien von beute an betraut. Kassel,». Dez. (Fr. I.) Die Synode ist heute Mittag nach vorausgegangenem Gottesdienste in der Garnisons- kirche durch den landesherrlichen Kommissär, Geh. Regierungs- rath RoedenbeS, im Ständehause in vertraulicher Sitzung nach einem längeren Vortrage eröffnet worden. Hierauf schritt man zur Wahl des Vorsitzenden und des Vorstandes der Synode. Dem Vernehmen nach wurden gewählt: Superintendent Berger (Großneudorf) zum Vorsitzenden und zu Mitgliedern des Vorstandes aus dem geistlichen Stande: Kon- sistorialrath Asbrand (Borken), Metropolitan Sangmeister (Caldern), Metropolitan Mannö (Gelnhausen); aus dem Stande der weltlichen Mitglieder: Landesdirektor v. Wintzingerode (Kassel), Professor l)r. Henke (Marburg) und Amtsrichter Reul (Bockenheim). Morgen wird eine Sitzung zur Feststellung der Geschäftsordnung stattfinden. Berlin, 9. Dez. Abgeordnetenhaus. Aus die Anfrage Hammachers, die Verbindung zwischen Frankfurt und Wiesbaden betreffend, antwortete der Handelsminister, er werde hierfür ein billiges Abkommen mit der Taunusbahn zu schließen versuchen und im Falle dies nicht gelingen sollte, eine Staatsbahn bauen. Berlin, 9. Dez. Se. Maj. der König empfing heute Vorulittag u. A. den russischen Militärbevollmächligten am hiesigen Hofe, Generaladjutanten v. Kutusow, und den neuernannten diesseitigen Gesandten am k. k. österr. Hofe, Generalmajor v. Schweinitz. Ihre Maj. die Königin Au gusta ertheilte heute Mittag dem schwedischen Gesandten, Hrn. Due, die erbetene Antrittsaudienz. Graf Bismarck wurde auch heute Mittag wieder von dem Könige empfangen. Vormittags hatte derselbe im Ministerium des Auswärtigen mehrere Besprechungen. Graf Bismarck hat sich während seines jetzigen Aufenthalts in Berlin noch gar nicht mit inneren preußischen Staatsangelegenheiten befaßt. In dieser Beziehung wahrt er noch vollständig sein Urlaubsverhältniß. Nach dem neuenVereinS-Zollgesetz, welches bekanntlich mit dem 1. Jan. 1870 in Kraft tritt, sind die zu dessen Ausführung nölhigen Regulative vom Bundesrathe des Zollvereins festzustellcn. Die Bundesraths-Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen, sowie für Handel und Verkehr, denen die Vorbereitung dazu obliegt, haben bei ihrem neuerlichen Zusammentreten in erster Reihe über die Niederlage - Re - gulative verhandelt. Der von ihnen durchberathene Entwurf, den in seiner ursprünglichen Gestalt der Geh. Finanzrath v. Valois aufgestellt hat, wird jetzt dem Bundesrathe zur Annahme empfohlen, und zwar mit dem Anträge, daß seine Geltung vom 1. Februar k. I. an datiren solle. — lieber die Vorlagen zur Ausführung des Bundcsgesetzes in Betreff der Wechsel-Stempelsteuer ist von den Bundesraths-Aus- schüssen für Handel und Verkehr, sowie für Rechnungswesen nunmehr Bericht erstattet worden. Die Ausschüsse beantragen, mit einigen Modifikationen die vom Bundeskanzler Angebrachten Entwürfe anzunehmen. — Wie verlautet, hat der Kron-Fideicommiß-Fond in diesen Tagen einen schon lange schwebenden Prozeß gewonnen. Durch Urtheil des Kammergerichts ist ihm die Herrschaft S ch w e d t zugesprochen worden. Bei diesem Besitzthum handelt es sich u, A. um 90,000 Morgen Waldungen. OesterreLchische Monarchie. j-j- Wien, 8. Dez. Einzelne Blätter haben neueftens mit der Meldung, daß die Regierung Beweise für die Thätigkeit einer preußischen Agitation in Dalmatien habe, zu Hetzen versucht. Gestatten Sie mir aus unmittelbarer Quelle zu versichern, daß, die Regierung solche Beweise weder hat noch sucht. Frankreich. * Paris, 9. Dez. Sitzungen des Gesetzgeb. Körpers vom 8. und 9. Dez. In der gestrigen Sitzung wurden die Wahlprüfungen fortgesetzt. Eine längere Debatte erhebt sich bei der Wahl Dreolle's, welche von der Opposition heftig angegriffen wurde. Der Minister des Innern, Forcade, hielt eine Rede, in weicherer sagte: „Die Regierung will die wahre Freiheit begründen, und zwar unter der Mitwirkung Aller, wen» sie diese erhalten kann, Sie verkennt nicht die Gefahren, welche die Freiheit bedrohen, aber sie sieht denselben mit Vertrauen und Entschlossenheit entgegen. Die Regierung setzt heute ihren Ruhni darein, die Freiheit zu begründen. Ihre Vorgänger sind dieser Aufgabe unterlegen. Die kaiserl. Regierung erhebt den Anspruch, glücklicher, geschickter und entschlossener zu sein. Sie blickt mit Achtung auf ihre achtzehnjährige Vergangenheit, welche dem Lande die Freiheit gegeben hat, aber sie ist entschlossen, vorwärts zu gehen und aus dem Kaiserlhum den endgiltigen Begründer der Freiheit in Frankreich zu machen. Dieser Entschluß ist kein neuer Zwischenfall, sondern die Entwicklung der Thatsachen, welche seit 10 Zähren auseinander gefolgt sind. Zwei Bedingungen aber sind zur Begründung der Freiheit nothwendig: Klugheit und Festigkeit. DaS Land will nicht die Revolution; es will eine liberale, aber starke Regierung. Es soll sie haben. Das ist es, was der Kaiser mit dm Worten: „Ich bürgt für die Ordnung, helfen Sie die Freiheit retten", hat sagen wollen!" (Lange anhaltender Beifalls 5k u les Fa v re nimmt Akt von der Erklärung des Ministers, will aber zwischen diesen liberalen Worten und der Forderung, daß die Wahl Dreolle's für giltig erklärt werde, einen grellen Widerspruch erblicken. Nach längerer Debatte spricht die Kammer die Giltigkeit d:r Wahl Dröolle's mit 171 gegen 77 Stimmen (Linke und linkes Zentrum) aus. Heute protestirte Hr. Rochefort gegen die Bezeichnung: „naiv", welche gestern Hr. v. Forcade in Bezug aus den v. Raspail eingereichten Gesetzentwurf gebraucht har. Diese Taktik der Ironie und des Lächerlichmachens, welche auf die Bürger zur Anwendung gebracht wird, sei nur eine Fortsetzung de« bei Eröffnung der Session inaugurirten Systems. Der Slaatschcf habe lachen zu müssen geglaubt. (Stürmische Unterbrechung.) Nach zwei von Hrn. B-thmont und Hrn. v. Keratry an den Marineminister gerichteten Bemerkungen werden die Wahlen des Hrn. Le Ronr und Rochefort bestätigt. Letzterer leistet den Eid. Postschluß. * Paris, 9. Dez. Der „France" zufolge ist es jetzt bestimmt, daß sowohl das Blaubuch, die Darlegung der Lage des Reichs, als das Gelb buch, erst bei Beginn der ordentlichen Session den Kammern mitgetheiit werden sollen. Nach der „Libcrle" wird die äußerste Rechte ehestens ihr Programm veröffentlichen. In Marse tlle haben gestern Abend aus Anlaß des Jahrestags der unbefleckten Empfängniß einige partielle Beleuchtungen stattgefunden. Eine Bande von 1000 bis 1500 Individuen durchzog die Straßen, pfiff und schrie vor den erleuchteten Häusern und sang die Marseillaise und den „vimnt äv äepart". Sie begab sich hieraus vor das bischöfl. Palais und das Jesuitenkloster. Die Ruhestörer wandten sich sodann nach der Präfektur, wo sie gegen Mitternacht ankamen und einige Laternen zertrümmerten. Der Auflauf wurde durch eine starke Abtheilnng Polizei unter Führung eines Po- lizeikommissärs auseinander gesprengt. Ungefähr 60 Verhaftungen fanden statt. Die Schildwachc vor dem bischöfl. Palais wurde leicht verwundet. — Rente 72.90, Cred. mob. 211.25, ital. Anl. 54.70. Rußland und Polen St. Petersburg, 8. Dez. Der Kaiser schloß die Anrede, welche er beim Georgenfeste hielt, mit folgenden Worten: „Gott gebe, daß wir Frieden behalten; wenn aber der Krieg vom Schicksal bestimmt ist, so bin ich überzeugt, daß die Land- und Seemacht den Ruhm unserer Waffen und die Ehre Rußlands aufrecht erhalten werden." Der Kaiser hat dem K ö- nigevon Preußen das Großkreuz des St.-Georgs-Ordens verliehen. St. Petersburg, 8. Dez. In dem Befinden Goptscha- koff's ist eine anhaltende Besserung eingetreten. Die angeblich eventuelle Berufung Jgnatiefs's an Gortscha- koff's Stelle wird als total verfrüht bezeichnet. Egypten. "Kairo, 8. Dez. Der Kronprinz von Preußen besuchte vorgestern die Pyramiden Heute Morgen ist der Kronprinz nach Alexandrien abgercist. Amerika Washington, 6. Dez. Botschaft des Präsidenten Grant an den Kongreß. (Schluß.) , - Die Botschaft geht sodann auf die Beziehungen zum Auslande über. Sie stellt den Grundsatz auf: „Die Vereinigten Staaten sind die freieste aller Nationen, ihr Volk nimmt Antheil an allen Völkern, die um ihre Freiheit kämpfen; aber trotz dieser Theilnahme dürfen sie ihre Ansichten widerstrebenden Nationen nicht aufdrängen, noch auch ungerufen sich in einen Streit zwischen Nationen oder zwischen Regierungen und deren Unterthanen thätig einmischen." Diese Politik, sagt die Botschaft, sei von der Regierung befolgt worden. Seit länger als einem Zahre kämpfe eine werthvolle Provinz Spanien« um ihre Unabhängigkeit. Volk und Regierung der Verein. Staaten legten für da- Volk Cuba 's dieselben warmen Gefühle in dem jetzigen Kampfe, wie sie es in den früheren Kämpfen zwischen Spanien und seinen damaligen Kolonien sür/>ie letzteren gethan; aber der Kampf auf Cuba habe noch nicht jenen Umfang genommen, daß er einen Krieg im völkerrechtlichen Sinne ausmache oder eine hinreichend starke politisch« Organisation der Aufständischen bestehe, der eine Anerkennung krieg- führender Parteien rechtfertige. Es sei die Ansicht der Verein. Staaten, daß mit der Zeit Spanien und die übrigen europäischen Mächte ihre Verbindungen mit den überseeischen Kolonien lösen und letztere sich als unabhängige Staaten hinstellen würden, indem sie nicht mehr zu Tanschgegcnständcn zwischen europäischen Mächten gemacht werden könulcn. DaS Anerbieten der Verein. Staaten, in dem Kampf ans Cuba zu vermitteln, wurde von Spanien nicht auf der Grundlage angenommen, auf welcher es allein von Cub« genehmigt werden konnte; es ward daher zurückgezogen. Jedoch stehe zu hoffen, daß die freundschaftliche Bernntrlung der Verein. Staaten schließlich zu einer Lösung dieses unglückseligen Kampfes sühren werde. Die Botschaft bespricht im Weiteren die von der Regierung der Verein. Staaten verhinderten cubiuujchen Flibustier-Expeditionen, den von Peru erhobenen Streit über die in Neu-Aork gebauten spanischen Kanonenboote, den in diesem Winter nach Washington einbcrufenen Friedenskongreß zwischen Spanien, Peru und Chili, um sodann auf die Alabama-Frage überzugehen. Der während der vorigen Regierung in London Unterzeichnete Vertrag zur Schlichtung aller gegenseitigen Forderungen zwischen Groß- nehmigt, weil, wie die Botschaft bemerkt, Zeit und Umstände ungünstig. die Bedingungen aber den großen Unbilden, welche sowohl die Regierung als die Bürger der Vereinigten Staaten erlitten hatten, nicht im geringsten entsprachen. Der durch GroßbriiannienS Haltung während des Bürgerkriegs de» Vereinigten Staaten zugesügte Schaden, bestehend in den erhöhten Versicherungssätzen, der Verminderung von Aus- und Einfuhr und anderweitigen Störungen der heimischen Industrie, in den Wirkungen auf den auswärtigen Handel, in der Schmälerung unserer Handelsmarine zum Vortheil Englands, in der Verlängerung de« Kriegs, in den vermehrten Kosten an Menschenleben und Geld zur Unterdrückung des Ausstandes — könne nicht auf dieselbe Weise beurtheill und vergütet werden wie gewöhn- liche Handelssordcrungen von Staat zu Staat, und doch habe der i» London Unterzeichnete Vertrag ihn wie eine derartige Forderung behandelt. Kein Wort fand sich in dem Vertrag, kein Schluß ließ sich aus demselben ziehen, wodurch das amerikanische Volk mit der un- freundschaftlichen Haltung Großbritannien« während de» Bürgerkrieg« hätte versöhnt werden können. Der Senat habe daher weise gehandelt, als er einen so weit von dem richtigen Ziele abweichenden Vertrag verwarf und den Frieden befördert, sowie einen noihwendigen Schritt für eine aufrichtige Freundschaft zwischen den beiden Ländern gelhan. Die auf die Verwerfung des Vertrag» gefolgte Stimmung in beiden Ländern sei der Wiederanknüpsung neuer Unterhandlungm uich't vortheilhast gewesen, doch hofft der Präsident, daß die Zeit bald kommen werde, wo die beiden Regierungen zn einer Erledigung der gewichtigen Angelegenheit zusammenlreten könnten, um nicht nur alle Klagen aus der Vergangenheit zu beseitigen, sondern auch die Umrisse eines völkerrechtlichen Grundsatzes zu zeichnen, welcher ferneren Slrciiigkeiten Vorbeugen und eine dauernde Freundschaft au« dieser Angelegenheit entstehen lassen würde. Den GegensettigkeitSvertrag mit Canada zu erneuern hält di« Regierung nicht für vortheilhast. Es werden weiterhin das französische Kabel, die angestrebte Abschaffung von Monopolen der Kabellandung. die an die europäischen Mächte gerichtete Einladung zu einer Bera- thung über Auswandererbeförderung und dm Bau von gesunden angenehmen Schiffen, das Wachsthum der Fabrikation in Amerika die HandelSverbmdung mit China erwähnt. Die neue Politik in dm Jndiancrangelegenheiten, die Sendung der Quäkerkvmmissäre, habe sich auf's beste bewährt, «nd da jeder Plan, in dessen Hintergründe die Ausrottung der Indianer lauere, zu schändlich sei, um Beachtung zu verdienen, so bleibe nur der eine Ausweg, allen Indianern große Landstrecken zur Ansiedlung (Reservationen) zu überweisen und ihnen dort unbedingten Schutz zu gewähren. Der Präsident gelobt,, sich unverbrüchlich an die Grundsätze zu halten, welche er bei seinem Amtsantritt als nothwendig für die Wohlfahrt des Landes erkannt habe; strengste Redlichkeit in Erfüllung aller Verpflichtungen; Schutz sür dre Person und das Eigcnthum jede» amerikanischen Bürgers, wo er sich auch befindet, ohne Unterschied der Religion. Abstammung, Haulfarbe, polnischen Anschauung, unlösliche Vereinigung aller Staaten der Union auf gleicher Rechtsgrundlage. Neu-Nork, 7. Dez. Die Präfidenten-Botschaft an den Senat theilt mit, daß die französische Regierung den Konventionsvorschlag behufs der Kabelnentratität in Kriegsfällen und Gegenseitigkeits-Konzessionen ungünstig ausgenommen habe; der Präsident urgirt die Betheiligung aller Nationen an derartigen Konventionen. Badifcher Landtag. -j-j- Karlsruhe, 9. Dez. 31. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer. Unter dem Vorsitz des Präsidenten Hildebrandt. In der heute Nachmittags 4 Uhr wieder erössneten Sitzung ergriff zuerst Abg. Kusel das Wort: Nachdem Abg. Kiefer mit solcher Warme seine eigenen Ansichten gegenüber denen der Gegner vertheidigt habe, fühle er sich gedrungen, seine derselben entgegengesetzte Ansicht in kurzem darzulegen. Es liege überhaupt kein Grund vor, die Sache in so extremer Richtung, wie von mancher Seite geschehen, zu betrachten ; die Folgen der Einführung deS einen oder andern Wahlsystems werden jedenfalls nicht so eingreifend wie geschildert sein. Jedenfalls sei die Beibehaltung des Klassensystems der Ueber- gang zu andern Einrichtungen, bei welchen man dasselbe werde gut gebrauchen können. Obgleich er so liberal wie Andere sei, werde er für den Majoritätsantrag der Kommission stimmen. Abg. Weber: Er habe in der Kommission der Majorität angehört, er werde aber jetzt uiit der Minorität stimmen. Der große Ausschuß müsse als eine Darstellung der Gemeindeversammlung im Kleinen, welche sich ja auch nicht nach Klasseneintheilung versammle, von den Bürgern auch ohne selche Scheivung gewählt werden. Abg. v. Notteck konstatirt, daß er zu den Gegnern des Klassensystems gehört, schlagt aber zur Vermittelung vor, zu dem Systeme, Nach welchem die Gemeindeordnung von 1831 den großen Ausschuß bildete, zurückzukehren, so daß alle nicht durch Klassen geschiedene Bürger aus den drei Klassen ihre Vertreter je zu einem Drittel in den großen Ausschuß wählen sollen. Hierauf wird beschlossen, nach Anhörung der Antragsteller Abgg. Holtzmann und Eckhard und des Berichterstatters Abg. Schupp die Verhandlung zu schließen. Abg. Holtzmann hebt hervor, daß die katholische Volks- Partei, der Nationolkonservatismus und die Demokratie sich gegen den voll ihm gemachten Antrag auf Annahme des Re- gierungSentwurss geschart haben und schon deßhalb ihn ein gewisses Vertrauen für die von ihm vertheidigle Ansicht beseele. Nur ein Argument wolle er noch anführen: wenn auch der Besitz immer einen natürlichen Einfluß bei der Gemeindewahl ausüben könne, so sei dies eben doch nicht immer durch loyale Mittel möglich; darum müsse man, um schlechte Mittel zu verhüten , dem Besitz schon durch das Gesetz diesen Einfluß zugeben. Abg. Eckhard entgegnet, daß er sich zwar mit seiner Ansicht in der Gesellschaft der Ultramontanen, der konservativen und der Demokratie befinde, aber dennoch glaube, zu keiner der genannten Parteien zu gehören, vielmehr habe er aus dem bisherigen Gang der Debatte die Ueberzeugung geschöpft, auch «in»»» g*-b**** s <» i » v mann unterstützt zu sein. Diese Verhandlung erinnere ihn an die Berathung über das Gewerbegesetz; wie man sich darüber, ob man mit 21 oder 25 Jahren Gewerbe zu treiben ansangen dürfe» gestritten habe, so theile man sich heute in .Klassiker" und „Nichtklassiker". Damals habe man sich für- gar kein Alter entschieden und damit die Bedeutungslosigkeit der Frage dargethan. Dieselbe Bedeutungslosigkeit und Un- aefährlichkeit der Frage habe auch die heute vorliegende Frage. Von der größern und geringem Freisinnigkeit der Einzelnen hänge die Entscheidung der Frage nicht ab. Auch könne man nicht von vorliegenden Mißverständnissen oder von gemachten Uebertreibungen, wie es von mancher Seite geschehen sei, reden. In den niederftbefteucrten Klassen herrsche auch warmes Gefühl für das öffentliche Leben, welches ausgebildet werde, wenn die Besitzenden durch die Natur der Dinge genöthigt, nicht durch das Gesetz davon befreit würden, dieselben zu sich heranzuziehen. Redner habe die heute von ihm vertretenen Grundsätze schon im Jahr 1866 vertreten; die Regierung habe, mit der Zeit fortgeschritten, mehr als damals geboten, nicht er habe höhere Anforderungen gestellt. Es sei ferner von der Kommission nicht ein Experiment, sondern bloS ein Versuch vorgeschlagen, und man habe dabei die Ueberzeugung gehabt, daß bei diesem Anfang oder Versuch das Volk nicht schlimmer als vorher fahren werde. Wenn bei Aufhebung des Dreiklassensystems von den Freunden desselben theils gefürchtet werde, daß keine wirtschaftlichen Unternehmungen mehr ausgeführt würden, theils, daß Alles durcheinandergeworfen werde, wenn ferner dafür lobend angeführt werde, daß man bisher trotz ihres Bestehens die Klassen- scheidung gar nicht gespürt habe, so zeige dies Alles, daß dasselbe überflüssig sei. Man trenne die formale Gestaltung der Gemeinde, welche eine politische Anstalt sei, und den innern Gehalt, welcher wesentlich wirthschaftlich sein solle, mit Unrecht, denn auch der innere Gehalt der Gemeinde sei politisch; darum habe sich ja im Jahre 1831 die politische Neugestaltung, im Jahre 1837 der Geist des Rückschritts zuerst in den Verhandlungen über das Gemeindeleben geltend gemacht; darum habe man in der auf 1849 folgenden Periode die politische Rückgestaltung in sehr wirksamer Weise in der Gemeinde in Angriff genommen; darum seien die politischen Wahlen alle bisher durch die Gemeinde vorgenourmen worden; darum seien alle die Petitionen gegen das Konkordat aus den organisirten Gemeinden hervorgegangen; darum werden die Kämpfe über Ortsschulrath, über gemischte Schulen, über religiöse Fragen in der Gemeinde auSgefochten. Aus der Gemeinde sei endlich wieder ein frischerer Luftzug in das öffentliche Leben hineingekommcn; aber der immer dort noch vorhandenen Apathie dürfe kein gesetzlicher Schutz verliehen werden. Die Gemeinde sei zwar ein Glied deö Staatskörpers, diesem untergeordnet, aber man solle ihr, so lange es das Staatswohl erlaube, Gesetze geben, wie sie eS wünsche, wie sie ihrer Autonomie behagen. Man solle derselben mcht diesen Schutz aus- dringen, welcher den Höchstbestcuerten nicht nöthig, ja denselben sogar schädlich sei. Wegen der vielleicht noch manche Jahre anstehenden Einführung der Einwohnergemeinde könne man die Abschaffung des Dreiklassensystems nicht aufschieben. Daß aber praktisch dieselbe nicht so gefährlich sein könne, zeige die Meinungsäußerung so vieler Gemeindeglieder und Bürgermeister der größten, nach Ansicht der Vorredner so bedrohten Städte, welche gegen da« Dreiklassensystem gestern sich ausgesprochen hätten. Gehässiger aber noch scheine ihm das von Abg. Rotleck vorgeschlagene System, nach welchem aus Klas- - sen, nicht von Klassen gewählt werden solle; denn dies erinnere an die Zusammensetzung der allen Landtage nach Geistlichen, Avel, Bauern und Bürgern. Man könne auch nicht darauf Hinweisen, daß vielleicht von andern Faktoren der Gesetzgebung die Abschaffung des Dreiklassensystems nicht angenommen werde; sondern unbeirrt von fremdem Urtheil habe die- s c s Haus seine Ansicht, die Stimme des Volks, kund zu thnn und die Wirkung dieser gewichtigen Stiinme zu erwarten. Der Berichterstatter Abg. Schupp erklärt sich für den Antrag der Minderheit der Kommission; es sei schwer, über die Folgen der Abschaffung oder Beibehaltung des Dreiklassensystems jetzt ein Urtheil zu geben. Im Allgemeinen sprechen für beide Ansichten gute Gründe, sowohl aus der Natur der Sache als aus den bestehenden Gesetzgebungen hergenommen. Die von der Kommission vorgeschlagene Fassung habe in dem Gemeindegesetz der bayrischeil Rhein- psalz ein Vorbild. Er selbst neige sich zwar mit seinem persönlichen Wunsch für das Dreiklassensystem, werde aber, weil die Stimme des Landes sich gar nicht dafür erklärt habe, dagegen stimmen. Es sei zwar keine Inkonsequenz, daß der Bürgerausschuß anders als der Gemernderath gewählt werden solle. Aber wenn mail den Bürgerausschuß als verkleinerten Ausdruck der nicht in Klassen geschiedenen Gemeindeversammlung anjehe, wenn man in Betracht ziehe, daß der Gemeinderath als Verwaltungskörper, einheitlich zusammengesetzt werden müsse, so ergebe sich auch bei der Wahl dieser Körper die Beseitigung des Dreiklassensystems. Hieraus wird dem Abg. Renk als Vertreter der Mehrheit der Kommission noch das Wort gestattet: Bei dem Vorschlag der Mehrheit werde das Recht der Niedcrbesteuerten durchaus nicht zu Beden getreten, sondern blos den Wohlhabenden, welche seit 1851 immerhin thätig im öffentlichen Gemeindeleben gewirkt haben, der ihnen zukommende Einfluß gegeben. Redner bittet, unter Zusammenfassung der für das Dreiklassensystem sprechenden Gründe, durch Annahme des Re- gierungeentwurfs eine mäßige Vertretung der Interessen in der Gemeinde sicher zu stellen. Unter Uebergehung des nicht unterstützten Antrags des Abg. v. Rotleck wird bei der Abstimmung über den Antrag des Abg. Holtzmann (aus Herstellung des Regierungsentwurfs) und des Abg. Eckhard (für allgemeine Wahl des Gemeinderaths und Ausschusses ohne Klassensystem) letzter Antrag mit 42 Stimmen angenommen und hieraus zur näheren Formulirung an die Kommission zurückgegeben. § 14 nach dem Kommissionsentwurf angenommen. z LS rprnnl ven or» MlvjU- rungsentwurf im ersten und letzten Absatz wiever herzustellen, so daß nicht, wie der Kommissionsantrag wolle, jeder Staatsbürger, sondern nur ein Gemeindebürger zum Bürgermeister und Gemeinderath wählbar sein solle, weil diese Ausdehnung der Wählbarkeit überflüssig und schädlich sei, insbesondere die Regierung durch ihr subsidiäres Einsetznngsrechr sonst einen der Gemeinde ganz Fremden derselben oktroyiren könnte. Nachdem Abg. Schuster sich diesem Antrag angcschlossen hatte, da der Kommissionsentwurs unpraktisch sei, weil in größeren Gemeinden die Wahl des Bürgermeisters aus Nichtbürgern nicht nöthig, in kleineren Gemeinden aber wegen des Gemeindegeistes nicht durchführbar sei, auch keine Rechtsgründe diese Bestimmung heischen, da die Staatsbürger ja sonst kein Stimmrecht in der Gemeinde hätten. Redner wendet sich gegen Die, welche nichts sehnlicher wünschen, als die Einwohnergemeinde, und die Liese Kommissionsbestimmung als einen Schritt zu derselben betrachten. Die Bestimmung gebe nur ehrgeizigen Nichtbürgern Anlaß, sich in den Gemeinderath durch Jntriguen hinein zu drängen. Sie gehe auch viel weiter als die Gemeindevrdnung von 1831, welche ja verlange, daß der zum Bürgermeister zu Wählende mindestens 1 Jahr Gemeindebürger gewesen sei. Selbst bei Aktiengesellschaften sei es unthunlich, den Verwaltungsrath aus Nicht- aktionären zu wählen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wolle er dem Kommissionsantrag, soweit er den Bürgermeister betreffe, nicht entgegentreten, dagegen bitteer, für den Gemeinde- ralh wenigstens den § 15 des Kommissionsberichts dahin abzuändern, daß nur Gemeindebürgern die Wählbarkeit ber- liehcn werde. Abg. Kölle wendet sich gegen die Vorredner, da gerade auch von Gemeinden darum petitionirt werden sei, daß alle Staatsbürger zu Bürgermeistern und Gemeinderälhen wählbar seien, da die sich stets vermehrenden Aufgaben der Gemeinden verlangen, daß man die Gemeindebehörden suche, wo man sie finde. Abg. Nvkk macht geltend, daß ja damit die Gemeinde noch nicht gezwungen werde, sondern blos das Recht erhalte, Nichtgemeindebürger in die Gemeindebehörden zu wählen. Die Befürchtung scheine ihm ungegründet, daß die Regierung dann auch einen Nichtbürger ernennen könne; denn die Ernennung eines Nichtbürgers sei eine stillschweigende Annahme als Gemeindebürger, solche könne aber nur in der Ernennung durch die Gemeinde, nicht durch die Regierung liegen. Staatsminister vr. Jolly schließt sich der Auslegung des Abg. Nokk und dem Kommisstonsantrag an, während Abg. v. Rotte ck, die Aufschiebung dieser Bestimmung bis zur Einführung der Einwvhnergemeinde wünschend, den Antrag des Abg. Frank unterstützt und hinter Bürgergenuß auch „und die Lokalanstalten" einzuschal^n beantragt. Abg. Turban vertheidigt den Kommissionsantrag als den Beschlüssen der 17 Bürgermeister des Landes entsprechend , wogegen die Ausführungen des Abg. Frank und Schuster das Gefühl einer geringen Gemeindeselbständigkeit an den Tag legen. Für die großen Städte allein sei derKom- misstonSantrag wichtig, wo schon eine Anzahl tüchtiger Männer in allen ihren Interessen, obgleich Nichtbürger, mit der Gemeinde verknüpft seien (so in Pforzheim und Konstanz fast die Hälfte der Einwohner); diesen werde ein Einfluß auf die Gemeindeverwaltung durch die Bestimmung des Kommissionsantrags gesichert. Nach Erwiederung des Abg. Schuster, welcher bestreitet, daß durch den Kommissionsentwurf den Nicht-Gemeindebürgern ein wirklich von ihnen ausznübendes Recht eingeräuml werde, und diese Bestimmung als einen in die Gemeinde geworfenen Zankapfel erklärt, und des Abg. Frank, welcher sich gegen den Vorwurf des Mißtrauens in die Gemeindebürger verwahrt und erklärt nach der Erläuterung der StaatS- regierung, seinen Antrag zurückziehen zu wollen, wendet sich Abg. Friderich gegen den Kommissionsantrag, daß Nicht- bürgcr in den Gemeinderath gewählt werden dürfe.., al§ dem jetzt bestehenden Ganzen widersprechend und für fast alle Gemeinden mit wenigen Ausnahmen (wie Karlsruhe) überflüssig. Der Berichterstatter Abg. Schupp schließt sich den Ausführungen des Abg. Turban an nnd beantragt den §15 genauer dahin zu präzisiren, daß darin, der Regierung das Recht, einen Bürgermeister aus Nichtbürgern zu ernennen, ausdrücklich abgcsprvchen werde und daß das durch Anführung des § 11 der G.O. leicht entstehende Mißverständniß beseitigt werde, als ob der zu Wählende ortsanwesend sein müsse. Es ward hierauf beschlossen, daß die Kommission auch die Beseitigung dieser beiden Mängel in Angriff nehmen solle. Bei der Abstimmung ward unter Ablehnung des Antrags des Abg. Schuster der Kommissionsantrag angenommen. Der Antrag des Abg. v. Rotteck ward nicht unterstützt. j-j- Karlsruhe, 16. Dez. 32. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer. Unter dem Vorsitz des Präsidenten Hildebrandt. Am Ministertisch: Staatsminister l)r. Jolly und Mini- sterialrath Winnefeld. Nach Eröffnung der Sitzung zeigte Sekretär G erb e r das Einkommen einer Anzahl Petitionen, die Anlegung von Straßen und das projrktirle StiflungSgesetz betr., an. Hierauf wird zum Gegenstand der Tagesordnung zur Fortsetzung der Berathung des Berichts des Abg. Schupp über den Gesetzentwurf, die Abänderungen einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden betr., übergegangen. Zunächst trug Abg. Schupp die von der Kommission dem § 15 der G. O. gegebeneweränderte Fassung vor: „Wählbar zum Amt des Bürgermeisters und in den Ge- meinderath sind sämmtliche Gemeindebürger. — Die Orts» abwesenheit ist kein Hinderungsgrund fürdie Wahl. — Unter denselben Voraussetzungen kann auch jeder Staatsbürger gewählt, aber nicht von der Staatsbehörde ernannt werden." Nach einer Bemerkung des Staatsministers 0r. Joll>y, daß im Falle der Annahme dieser Fassung die Abwesenheit ausdrücklich als Entschuldigungögrund, die Wahl anzunehmen angeführt werden müsse, bittet Abg. v. Fcder eine Be- fchranlang Waylva.krlt dro Atnvcsc.tdcn dahi» zu uiacheu daß derselbe seinen Wohnsitz an dem Orte der Wahl nehmen müsse. Nachdem Abg. Schupp daran erinnert hatte, daß bei dieser Fassung manchmal ein ganz in der Nähe einer Stadt Wohnender ausgeschlossen werden könne, wird der Kommisstons- antrag stillschweigend angenommen. Zu 8 16 beantragt Abg. Baumstark beizufügen: Das Amt des Bürgermeisters dauert 6, das deö Gemeinderaths 4Jahre (Kommissionsentwurf 6 Jahre); der letztere erneuert sich alle 2 (Regierungsentwurf 3)Jahre zurHälfte. Die Vertreter der katholischen Volkspartei hätten in den beiden vorher gehenden Sitzungen Stillschweigen beobachtet; sie wirken objektiv und loyal mit zum Zustandekommen eines Gesetzes, mit dessen Grundlagen sie vollkommen einverstanden seien. Er bitte daher seinen Verbesserungsvorschlag auch objektiv entgegenzunehmen. Derselbe empfehle sich besonders, weil es nicht gut sei, wenn daS oberste Vollzugsorgan und die oberste Ver- waltungsbehörve zu gleicher Zeit erneuert werde, wenn beide die gleiche Zeit neben einander funktionirten. Abg. v. Feder unterstützt diesen Antrag, wiewohl er prinzipiell noch weiter gehe; während Abg. Kiefer sich gegen den Antrag wendet. Gemeinderath und Bürgerausschuß müssen als Vertreter der Gemeinde für deren Verwaltung tüchtige GeschäftSkenntniß besitzen, auch sei es nöthig, daß der Gemeinderath harmonisch mit dem Bürgermeister zusammenwirke. Wenn nun die Gemeindevertretung aus der breitesten Volkswahl hervorgegangen sei, müsse man dieselbe nicht noch zwingen, beständig durch rasch sich wiederholende Wahlen mit den Massen zu kapituliren. Auch müsse man gerade wegen der bisherigen Zurückdrängung der Mehrheit dafür sorgen, daß die nunmehr Herängezogenen durch längere Dienstzeit sich die nöthige GeschäftSgewandtheit erwerben können. Abg. Kirsner schließt sich diesen Ausführungen an. Nachdem Abg. Baumstark seinen Antrag ferner noch darauf gestützt hatte, daß bei Annahme des Kommissionsantrags sich die bürgermeisteramtliche Omnipotcnz gegenüber den Gemeinderäthen ergeben werde, wird dieser Antrag abgelehnt und der 8 16 nach dem Kommissionsentwurf angenommen. Zu 8 17 beantragt Abg. Schupp, zwischen Ziffer 5 und 6 einzuschieben: „Diejenigen, welche sich in einem der Fälle der 88 54 und 55,1 des Bürgerrechtsgesetzes befinden", damit nach der vorhin vom Staatsminister gemachten Bemerkung den Ortsabwesenden ein Entschuldigungögrund, die Wahl anzunehmen, eingeräuml werde. Nachdem Abg. Turban sich in dieser Richtung ausgesprochen, Staatsminister l)r. Jolly die Fassung: „Diejenigen, welche ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Gemeinde haben", und Abg. Baumstark die Fassung: „jeder nicht ortsabwesende Gemeinvebürger", beantragt hatte, ward beschlossen, einen solchen Zusatz anzunehmen und den Paragraphen zur genauer» Redaktion an die Kommission zurückzuweisen. Zu § 18 bedauert Abg. Kirsner, daß im Kommissionsentwurf durch die Beschränkung aus Städte über 4000 Einwohner das Recht, einen zweiten Bürgermeister zu ernennen, vielen Städten entzogen werde, und beantragt, den Regierungsentwurf (über 3000 Seelen) wieder herzustellen. Abg. Schupp vertheidigt den Kommissionsentwurs, da der Maßstab von 3000 Seelen 36 Gemeinwesen umfasse, von welken sehr viele nicht eigentliche Städte seien, während die 17 von 4000 Seelenzahl und mehr den rein städtischen Charakter schon mehr tragen. Auch daß für die Besteuerung diese Zahl als unterscheidend angenommen und dieselbe bisher die gesetzliche gewesen sei, spreche für den Kommissionsentwurf. StaatSministcr vr. Jolly beantragt im Interesse der Gleichheit der Redaktion, die Diskussion bis zu dem Theil des Entwurfs aufzuschieben, wo die Frage über diese Seelenzahl von entscheidenderer Bedeutung sei. Abg. Kiefer unterstützt den Antrag des Abg. Kirsner, weil auch in kleinern Gemeinden besonders wegen der zeitraubenden Geschäfte der Ortspolizei die Ernennung eines zweiten Bürgermeisters zweckmäßig sein könne. Nach den Bemerkungen der Abgg. Gerbel, Paravicini, Renk und Nicolai wird der Antrag auf Wiederherstellung des Regierungsenlwurfs abgelehnt. Abg. Lenz spricht den Wunsch aus, daß dem zweiten Bürgermeister eine festere Stellung gegeben und dessen Geschäftskreis gesetzlich von dem des ersten Bürgermeisters abge- lheilt oder doch dem Gemeinderath das Recht solcher Abtheilung gegeben werden möchte. Zu § 19 wendet sich Abg. Kölle gegen die Bestimmung, daß der dienstälteste Gemeinderath die Stelle des verhinderten Bürgermeisters versehen solle, und beantragt, da diese Bestimmung besonders bei' längerer Verhinderung keine Garantie gebe, die Wahl des Stellvertreters im Verhinderungsfall dem freien Ermessen des Gemeinderaths anheimzustellen, und zwar so, daß der Stellvertreter zum Voraus für eine bestimmte Frist gewählt werde. Nachdem die Abgg. Paravicini, Roder, Renk und Slaatsminister 0r. Jolly dagegen, Abg. Schuster und He il i g für den Antrag des Abg. Kölle eingetreten waren, machte der Berichterstatter Abg. Schupp für den Kommissionsantrag noch geltend, daß dieser für alle Fälle eine Besetzung des Bürgermeisteramts garantire, auch für den Fall, wenn auch der nächste Stellvertreter desselben verhindert sei, daß wenn auch durch die Kommissionsbestimmung nicht durchgängig für gute Besetzung dieser Stelle gesorgt sei, eine solche auch bei der freien Wahl durch den Gemeinderath, wo das dienstälteste Mitglied desselben meist Anspruch auf Berücksichtigung bei der Wahl erheben «erde, ebeil so wenig gesichert sei, zudem ein nicht dazu befähigter dienstältester Gemeinderath ja auf Begleitung der Stelle verzichten könne, und wurde hierauf unter Ablehnung des Antrags des Abg. Kölle der 8 19 nach dem KommifsionScntwurf angenommen. (Schluß folgt in der morgigen Beilage.) nt. Die Uebrreinkunft wegen der Fischerei im Rhein und dessen Zuflüssen. Karlsruhe, 10. Dez. Die Wahrnehmung, daß der Bestand an edlen Fischen, und namentlich an Salmen, im Rheine und dessen Nebenflüssen seit einer Reihe von Jahren im Ab- uchmen begriffen ist, hat die Regierungen der Ufcrstaaten des Rheines veranlaßt, die Ursachen dieses Verfalls der Fischerei, welche eine wichtige Quelle für die menschliche Ernährung und für den wirthschaftlichen Wohlstand der an den Flüssen wohnenden Bevölkerung bildet, zu untersuchen und auf Mittel zu deren thunlicher Beseitigung, sowie auf die Wiedervermehrung der Fischbestände bedacht zu sein. Als Ursachen des Zurückgehens des Fischreichthums in den rheinischen Gewässern hat man einerseits die Dampfschifffahrt und die Stromkorrektivnen, andererseits den irrationellen Betrieb der Fischerei erkannt. Durch den Wellenschlag der Dampfschiffe und durch die Verlandung von Altwässern sind viele günstige Laichplätze eingegangen. Dieser Verlust ist natürlich unmittelbar nicht zu ersetzen; er muß aber auch als das geringere Uebel gelten, sowohl weil die Fische, zum Theil wenigstens, neue ruhige Laichstellen instinktmäßig aufsuchen, als weil es möglich ist, den Ausfall an natürlichem Nachwuchs durch das AuSfetzen künstlich ausgebrüteter junger Fische auszugleichen. Anders ist es bezüglich eines irrationellcn Betriebs der Fischerei, wobei, ohne Rücksicht auf die fortwährende Wie- dereroänzung oder die Vermehrung der Bestände, sowohl die sortpfianzungsfähigen erwachsenen Fische, als der junge Nachwuchs im Uebermaße gefangen.werden; denn dabei muß auch in den Gegenden, welche günstige Laich- und Brutplätze besitzen, der Bestand allmälig über Gebühr geschwächt und der Erfolg der künstlichen Fischzucht vereitelt werden. Je weniger eS möglich ist, die Folgen der Dampfschifffahrt und der Rheinkor- reklion unmittelbar zu heben, um so mehr ist es nothwendig, den Fischfang nach rationellen Grundsätzen zu regeln, wenn nicht die Fischerei ihrem gänzlichen Verfall immer mehr entgegensetzen soll. Wie zur Erhaltung der Jagden Schonzeiten vorgeschrieben sind und die Bestände des Wildes nicht über ein gewisses Maß angegriffen werden dürfen, so ist auch für die Fischerei, wenigstens für den Fang der werthvolleren Fischarten, auf deren Gedeihen und Vermehrung besonderer Werth zu legen ist, eine nach rationellen Grundsätzen geregelte Beschränkung durchaus geboten. Diese Beschränkung, welche im Wege der innern Gesetzgebung oder des Vertrags den Fischereiberechtigten bei Ausübung ihrer Gerechtsame auferlcgt wird, tritt gegen die mit Bestimmtheit zu erwartenden Vortheile in den Hintergrund. Ohne jene Beschränkung würden die Fischereirechte immer mehr an Werth verlieren, während sich in Folge derselben ihr Werth heben wird. Baden insbesondere ist reich an Gewässern, welche für den Aufenthalt, die Fortpflanzung und Ernährung der Fische, und zumal der Salmen und Forellen, geeignet sind, und eine vernünftige Schonung des FischbestandrS und der Nachzucht wird eine baldige Zunahme der Fischerei in den inländischen Gewässern hcrbeiführen. Weil nun aber der Rhein zum Theil Grenzfluß ist und weil die Fische je nach dem Wasserstanve, der Klarheit oder Trübung des Wassers, den NahrungsverhLltnissen rc. ihre Standorte wechseln, mehrere Arten, zumal die vor Allem wichtigen Salme, sogar in regelmäßigen Perioden den Rhein und dessen Nebenflüsse, vom Meere bis zu Alpen, hinauf- und hinabsteigen, kann die Aufgabe nur durch ein Zusammenwirken sämmtlicher Rhcin-Uferstaaten (unterhalb des Schaffhauser Falles, welcher dem Zuge der Fische eine unüberwindliche Schranke setzt) gelöst werden. Der Erlaß von Fischerei- gefetzen für einzelne Staaten oder eine Einigung eines Theils der Uferstaaten über Fischercibestlmmungen reicht hiejür nicht aus, und ein i. I. 1840 zwischen Baden, Frankreich und einigen Schweizer Kantonen geschlossener Vertrag zum Schutze der Salmen hat sich praktisch als unzureichend für den Zweck erwiesen. Es hat deßhalb die Erkenntniß sich überall Eingang verschafft, daß die Erhaltung und Hebung der Nheinfischerei nur im Wege von Vertragsschlüssen unter allen betreffenden Regierungen über gemeinsame und gleichmäßige Vorschriften für den Fischereibetrieb möglich sei, und eine von der Großh. Regierung gegebene Anregung zu derartigen Vereinbarungen hat bei den mitbetheiligten Regierungen allgemein ein bereitwilliges Entgegenkommen gefunden. Die in Folge dessen angeknüpften Verhandlungen haben zunächst zu der Vereinigung einer Konferenz von Bevollmächtigten und Sachverständigen der Uferstaaten des konventionellen Rheines, Baden, Frankreich, Bayern, Hessen, Preußen und Niederlande, geführt, welche zu Mannheim im August und im laufenden Monat getagt hat und auf welcher am 27. v. M. eine „Uebereinkunst über gemeinsame Bestimmungen für die Fischerei im Rhein von Basel an abwärts, sowie in seinen Zuflüssen und seinen Abflüssen bis in das offene Meer" abgeschlossen und unterzeichnet worden ist. Die wesentlichen dieser Bestimmungen sind die folgenden: Verboten ist jede ständige Vorrichtung für den Fischfang (Fischwehr rc.) und jede Anwendung feststehender Netze (Sperrnetze), welche auf mehr als die Hälfte des Wasserlaufs den Zug der Fische versperrt; verboten ist die Anwendung von Netzen und Neusen, deren Ocffnungen unter einer gewissen Weite bleiben (für den Salmenfang 6 Centimeter); verboten ist die Anwendung von betäubenden Mittel», von Schlagfallen, Schießwaffen, Gabeln und andern Mitteln zur Verwundung der Fische (der Gebrauch der Angeln ist jedoch erlaubt). Verboten ist der Fang und Verkauf von Fischen der edleren Art, welche unter einer gewissen Länge vom Auge bis zur Schwanzflosse bleiben (Salm 35, Lachsforelle, Ritter, Ma'.fisch 20, Bachforelle 15 Centimeter). Bezüglich der in den Niederlanden angewendeten Zegen (durch Pferdeoder Dampfkrafl in Betrieb gesttzle, die ganze Slrombreite einnehmende Netze) ist bestimmt, daß eine Zegenfischerei nicht mehr als zwei Netze zugleich fischend im Wasser haben darf und täglich den Fang wenig,tr»» au-» lang einstellen soll. Zum Zweck der Vermehrung der Salmen findet eine jährliche Schonzeit statt und wird der Fang eingestellt — mit Zegen vom 1. September bis 1. Januar, mit andern Fanggeräthen vom Meer bis zur badijchen Grenze vom 1. September bis 15. November, von da bis Basel vom 15. Oktober bis 1. Januar. Vom 1. September bis 1. Januar dürfen zur Fortpflanzung geeignete Salmen weder verkauft noch transporlin werden. Die Schonzeit für Lachsforellen, Bachforellen und Ritter ist auf die Zeit vom 20.Oklbr. bis 20. Jan. gesetzt. Das Ablassen von Fabrikabgängen in Fischgewäsfer, wodurch die Fische beschädigt werden, ist untersagt. Jedoch darf die Behörde bei überwiegendem Interesse der Land- wirthschaft und Industrie Nachsicht gewähren, wie sie auch bezüglich der Anwendung von Gabeln und Schießwaffen Ausnahmen zulassen und den Fang von Fischen zum Zweck der künstlichen Fischzucht während der gebotenen Schonzeiten gestatten kann. Die Ufcrstaaten,'welche günstige Laichplätze für die Salmen besitzen, verpflichten sich zur Betreibung der künstlichen Salmenzucht und zum AuSfetzen junger Salmen- brut, auch zur Anlage von Steigen (Leitern) für die Salmen und Forellen an geeigneten Orten (SUomschnel- len, Wasserfällen, Wehren, Mühlen). Um den Vollzug der vereinbarten Bestimmungen zu sichern, werden von jedem Staat die betreffenden Strafbestimmungen zu erlassen, auch die nöthigcn Aufsichtspersonen zu bestellen sein. Die Regierungen ernennen jede für ihr Gebiet Fischerei- bevollmächtigte, welche sich zur Förderung der gemeinsamen Fisckereiinteressen unter einander im Benehmen erhalten. Die Uebereinkunst ist zunächst auf 10 Jahre geschlossen und soll am 1. Juli 1870 in Kraft treten. Die Verhandlung einer analogen Uebereinkunst mit der Schweiz wird der Großh. badischen Regierung übertragen; endlich den bei der RheinschifffahrtSakle nicht betheiligten, im Rheingebict gelegenen Staaten der Beitritt zu der Mannheimer Uebereinkünft Vorbehalten. Zwischen Baden und der Schweiz waren bereits im Laufe des verflossenen Sommers wegen einer Fischcrciübcreinkunst vorbereitende Verhandlungen gepflogen worden, bei denen sich ein erfreuliches Einverständniß ergeben hatte. Die beiderseitigen Regierungen haben sich nunmehr darüber geeinigt, diese Verhandlungen wieder aufzunehmen uud zum Abschluß eines förmlichen Vertrags zu schreiten. In Folge dessen sind die Bevollmächtigten beider Theile, der Broßh. Geh. Rath Or. Dietz und der Vorstand deS Schweizerischen Departements des Innern, Hr. Schenk, am 7. d. M. zu Bern zusammengetreten und ist dem Vernehmen nach gestern am 9. eine Uebereinkunst wegen der Fischerei im Rhein von Konstanz bis Basel einschließlich dessen Zuflüsse und des Unterste'- unterzeichnet worden. Damit darf die Aufgabe als gelöst gelten, für das ganze Rheingebict gemeinsame Bestimmungen für die Fischerei zu sichern. Es bleibt nunmehr für unS übrig, auch die innere Gesetzgebung den Anforderungen eines rationellen Fischereibetriebs entsprechend neu zu ordnen, und darf wohl der in der Thronrede verheißenen Vorlage des Entwurfs zu eitlem Fischereigesetz an die Stände in naher Zeit entgegengesehen werden. Badische Chronik. I Karlsruhe, 10. Dez. Wir bringen einen Eisenbahn- Unfall zur Kenntniß, welcher sich heute Vormitlag vor >1 Uhr bei dickem Nebel zugetragen hat. Der Personenzug Nr. 1b, welcher um 10" Uhr hier einzulreffen hat, stieß zwischen hiesigem Bahnhofe und Gottesau auf den Giiierzug Nr. ob, der um 10" schon hätte hier angekommen sein sollen. Die Kraft des Zuges war aber im Abnehmen, und es konnte noch Angesicht« der Gefahr stark gebremst werben, und diesem Umstande ist zu verdanken, daß Verletzungen der mitfahrenden Personen nicht vorgekommen sind, wenigstens nicht ncnnenswerthe; dagegen hat die aufstoßende Lokomotive Schaden gelitten und ü Güterwagen mehr oder weniger beschädigt. Der Schaden wird immerhin auf einige hundert Gulden sich belaufen. 8' Pforzheim, 10. Dez. Der hiesige .Katholikenverein zur Bekämpfung ultramontaner Bestrebungen" hat auf's neu« begonnen, eine rege Wirksamkeit zu entfalten, und zwar sind es mehrere wichtige Zeiifragen, die er, wie bei der am letzten Montag abgehalienen Generalversammlung von Seite de- leitende» Ausschusses mitgelheilt wurde, der Besprechung in seinem Kreise unterzogen hat. Es sind dies das eben eröffnet« Konzil und dessen Veranlassung rc. rc., die Schulfrage, b.zw. die Verschmelzung der hiesigen konfessionellen Schulen, die Zivilehe, die Enzyklika und der Syllabu« rc. rc. lieber den ersten Punkt hat am Montage Hr. Notar Damm einen eingehenden Vortrag bereits gehalten. Betreff« der Echulsrage wird auf Ersuchen de« Verein» Hr. Abg. Eckhard nächsten Montag hier einen Vortrag vor einer größern Bersammlung halten. — Der bisherige Direktor de« Museum«, Hr. Fabrikant E. Nützelberger, welcher die Wiedererwählung ablehnte, ist in Anerkennung seiner langjährigen hingebenden Verwaltung zum Ehren- mitgliede der Gesellschaft ernannt worden. 2s. Freiburg, 8. Dez. E« ist in hiesigen Zeitungen bereit« ein paar Mal die Rede gewesen von einer große» Urkundenverschleuderung, welche die allgemeine Slismng«kommisston sich hat zu Schulden kommen lassen. Leider sind jene Angaben picht übertrieben , vielmehr die Sache weit umfangreicher, »l« man nach den ersten Mittheilungen hätte meinen sollen. Es mögen wohl an 2000 Stück Pergamenturkunden zuerst ihrer Siegel beraubt, dann dem Händler nach dem Gewicht übergeben worden sein. Dieselben gehören, wie man au« einigen wenigen erhaltenen Resten und den abgeschnitlenen Siegeln sieht, zumeist dem 14. und 1b. Jahrhundert an und rühren von den Grasen von Freiburg, den Markgrafen von Baden, Herzogen von Oesterreich, Bischöfen von Konstanz, dem Johan- niterhause in Heiiersheim u. s. w., den Edlen von Blumeneck, Neuen- fels, Schnewelm, Turner, Kolmann, Besenstein, Küchlin u. m. a., den Städten Freiburg, Breisach, Endingen, Burkheim u. a., sowie den in UNS ver Fir,v!»g _x vor Monaten geschehen ist, gelang es — wie wir hören — den verlorenen Schätzen auf die Spur zu kommen, und er ist Au»flcht vorhanden, daß dieselben der Wissenschaft erhallen bleiben. Nur daß der durch da« mulhwillige Abschneiden der Siegel »»gerichtete Schaden sich nie wieder völlig ersetze:, läßt. Wir beklagen diese Verschleuderung um so mehr, als daraus hervorgeht, daß die unmittelbare Berwadrung so bedeutender, wenn auch vielleicht nicht mehr für da« Vermögen von Gemeinden und Stiftungen, so doch für die Geschichte und Topographie unseres Landes, seiner Fürsten, Geschlechter und Städte werth- vollen Archivalien Personen anverlraut ist, welche nicht im Stande sind, deren Werth und Bedeutung zu verstehen. ES wäre gewiß sehr wünschenswert!), daß eine ähnliche staatliche Fürsorge für die Erhaltung alter Urkunden bestände, wie sie für die Erhaltung der Bau- deukmale unseres Landes getroffen ist. Vom Hohenstosfeln, 6. Dez. (Konst. Z.) Die Bericht« über den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh können wir leider dadurch bereichern, daß wir da« Vorhandensein dieser Viehseuche, die einer Art Landplage geworden zu sein scheint, auch au« unserer Gegend melden. E« ist un« auf viele Stunden im Umkreis kein Ort bekannt, in welchem sie nicht eingckehrt ist und da und dort mitunter bedeutende Opfer gefordert hat. Man hat allgemein erwartet, daß mit dem Eintritt strengerer Wintern, illerung der Gesundheitszustand sich bessern werde, weil eure unmittelbar« Ansteckung der Zuglhiere weniger möglich sei, allein diese Annahme hat sich nicht bewahrheitet. Zu dieser Krankheit de« Rindvieher gesellte sich auch der Milzbrand unter den Schweinen. Dieser hat in einzelnen Orlen so sehr verheerend gewirkt, daß der Schade» sich bi« auf 1000 fl. belauft. Ferner ist unter den Pferden auch der Rotz ausgebrochen, der jüngst einem größern Gutsbesitzer b zum Theil werthvolle Thiere geraubt hat. Frankiurt, 10. Dez.. Nachm. Oesterr. Kreditaklien 244, Staat«, bahn-Aklicn 376, Silberrente 57V,, 1860r Loose 79'/», Amerikaner 91V»- WitterungSbeobacktungen tzrr meteorologische» Zentralstation Karlsruhe. 9. Dez. Barometer. Thermometer. zeuch»». Pro- Wind. Himmel. Witterung. Mrg«.7llhr Mtg«. 2 » R»cht« S . 27" 9,7'"!— 1.6 27 9,8 "'-1-1.1 27"10,1'"j-j- 0.0 0,97 088 0,95 NO. bn. bcd. hlb. bcd.I trüb.frisch.Glattei« . gelinde . frisch Verantwortlicher Redakteur: vr. I. Herrn. Kroenlein. Großherzogliches Hoftheatcr Sonntag 12. Dez. 4 Quartal. 136. AbonnemenlSvor- stellung. Wegen Unpäßlichkeit des Hrn. Hauser stakt der angekündigten Oper „Der Barbier von Sevtlla*: Der Freischütz, romantische Oper in 3 Allen, von Friedrich Ktnd. Musik von E. M. v. Weber. H.386. Nr. 1001. Konstanz. Die Vacatur eines v. Reischach'schen Stipendiums. Von den drei v. R eischach'schenStiftungsgenüssen Nr. ll von jährlich 200 fl. für katholische Studirende au« den ehemaligen Höhgauischen Ritterortm ist eines frei geworden. Rücksichtlich der Vergebung diese« Stipendiums gelten folgende Grundsätze: 1) Dazu vereigenschaften sich jene Studenten, welche arm sind und die mittlere Gramatig, jetzt Ober- 'quarta, auf einer inländischen Lehranstalt absol- virt haben. Bis nach geendeter Philosophie td. h. bis zur Vollendung des Lhccalstudiums) erhält der Stipendiat seine jährliche Quote von 200 fl. in halbjährigen Fristen gegen Einlegung der Zeugnisse über gute Sillen und Fortgang in den Studien, welche wenigstens mit der ersten Klasse bezeichnet sein müssen. Während der Lyceumszeit ist der Genuß de« Stipendiums von der Erklärung, sich künftig einem bestimmten Berussfach widmen zu wollen, nicht abhängig, dagegen ist der Stiftungsgenuß auf der Universität durch die Wahl des geistlichen Standes bedingt. 2) Sollten keine gehörig vereigenschafteten Bewerber aus Weilerdingen und Binningen vorhanden sein, so kömmt die Reihe an mit guten Qualitäten versehene siudirende Söhne Großh. Unter- thanen aus andern Högauischcn ehevorige» Ril- terorten, und 3) wenn auch keine solche vorhanden, an andere katholische Studenten des Grotzherzogthums. Bewerber uni dieses Stipendium haben binnen 4 Wochen ihre gehörig belegten Bittschriften bei unterfertigter Stelle einzureichen. Konstanz, den 18. November 1869. Verwallungsrath der Distriktsstiftungen: Lang. P f a f f. Veit. Volderauer. H.592. Nachstehende sehr beliebte» bei Stahel in Würzburg erschienene Kalender: für: 1870 sind durch alle Buchhändler und Buchbinder zu beziehen: Der allein ächte Herrie-ener Laubsroschkalender. Em lustg-r Volkskalender u. Wetterprophet auf das Jahr 1870. 3. Jahrg. Mit vielen drolligen Bildern. Preis 9 kr. 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Cred.-A.i.O.W. 241bez.G. 4Vg Luxemb. Bank-Akt. 118 G. 4V,Va Psddr. d. Frks-Hyp.-B. 93 bez. G. 4V, Psdbr. d. bahr. Hyp.-B. 91 G. 9"/n Psdbr. d. würt.Renten-A. — 5V, Psdbr. d.würt. Hyp.-B. 100V, P. 9°/g Psdbr. d. österr. Ered.-A. 88 P. 9V-, neue do. i. österr. W. — 9°/,Pfbr.russÄ.-E.-V.i.S.R. — 4V-V, Psdbr. finnl. VR.Ü109 — 4V//u . schwrd- . . 83V. P. 3V-Vo Frkf.-Han. Ei,nb.-A. 111'/-G. TaunuSbahn-Aklren » fl. 290 338 G. Rhein-Nahe-Bahn Thlr. 200 — 4°/» Rhein. E.-B. Stamm-». 119'/. G. 4V» do. E.-B.-A. Lit. B. 81'/-G. 3V»V«Magdb.Halbrst.St.Pr. — -IV-VoBayr.Ostbahir l29bez.G. 4V-V-. Psälj. Maxbahn 106'/» G. 4V, Ludwh.-Berb. Eisenb. — 4V, Neustadt-Dürkheimer 87V, G. 4"/, Heff. Ludwigsbahn 142-/, P. 3V.VoOberh.Eisb.-A.it fl.390 68'/. G. 9Vv Oester. StaatSeisb.-A. 367'/,bez. 9VoOcst.Süd.Lmb.St.-E^A. 241 bez. 9V, Elisabeth-Bahn fl. 200 183'/, G. 9°/a Rud.-Eisb. 2. Em. 200 fl. 199 G. dVoBöhm. WestbM.fl.200 216 P. 5°/s Fr.Jos.Eisb.Akt. steuerst. 174'/, 9"/g Siebend. EL. steuerst. V, Alföld-Fiumaner Gsb.-A. 4'/,Vo Rhein-Nahcb.Pr.-Ob 4'/-Vo Oberschlcs. Pr.-Obl. 4V, Berl. Stett.Pnor.-O.6.E. 4V,Vo Ludwh.-Bexd.Pr.-Obl. 4Va » » , 9°/„ Hess.Ludwb.-Prior. i.Thr. 4V,V°, 9°/gBöhm. W.-B.-P.i.S.'/t 9V„Elisabethb.Pr. I.Em.V, bV, . 2. . V« bVo Fr. Jos. Pr.-Ob. steuerst. bVo Kronp. Rudolf Eisb.-Pr. ho/, Gal.Karl-Ldwb. Pr.O.V, 9V»Lemb.Ezern.E.-P.V.67«/, 9"/, Sicbenb. Eisenb.-Pr. V, 6"/, östr. Südst. u. Lomb.Eisb. 3°/, östr. Südst u. Lomb.Eisb. 3",« östr. St^Eisenb.-Prior. 3V, Liv. LD. u. DLF-^WK. 9"/, ToSc. Emtr. Eisb.-Pr. 9"/, Schweiz. Centr.Pr. Fr. 28 9V,Schuja-Jvanovo E.-PO>. 9V,Kur»k-Eharkow E.-P^O. 4V, Deutsch. Phönix 20V. «z. 4°/oFrkf.Provibmt.20d/s . 9VoOch.Nordwestb.25V, 5V°Ungar.Creditbank40°^ 4"/o PsLlz.Al,-B..A.40'/o. 84'/, G. VV-Va Oberh.90°/, . 68 br». 80'/, P. 86'/» P. 100'/. P. 73'/, G. 74V. P- 76'/, P> 74'/« P. 79 P. 72V. P. 100'/, P. SO bez. 56V, bez. 31'/« S. S1V,P. 101G. AotehraS-Loose. 3V-V„Preuß.Pr.A. Kurh. 40 THK.-L. N»ss.29-st-L. Brschw.20-Thlr.-L. 4VoBayr.Präm.A. AnSb.-Gunzenh. L. 4 V« Badische Bad.39-fl.-Loose Gr. Hess. bO-fl.-L. . 25-fl.-L. Oestr.250stv.1839 . 250fi.v.1894 . 50s) fl. v.60°/, . 100fl.v.1864 . 100fl.Pr.L.58 Schweb. Thlr.lO-L. Finnl. Thlr. 10-L. 3»/oBord.Fr.100 3VoAntw. v.1867 3°/., Brüssel v. 1862 3°/o .. v.1868 4°/g Florenz Fr. L28 Mailand. Fr.-45-L. 56V. G. 38V« G. 17 V« b.G. 109-/, G. llV,P. 103'/, G. 96 P. 178V. P. 44'/. G. 72 G. 79V.be,. 113V. P. 161'/, G. 11°, P. 7'/,bz.G. 74 P. 29V. G. Wechsel-Knrse. Antsterdam k.S. 100'/, G. Antwerpm 94°/, G. Augsburg 99V. G. Berlin 105 B. Bremen 97V. B. Arüffel 94V, G. Cöln 105«. Hauchurg Leipzig ' 88V. G. 105 B. London 119'/, bz. Mailand — München Paris ' 99°/« G. 95 P. l.S. — Wien r.S. 95V, G. Bankdisconto 4Vo G. Gold und Silber. Preuß.Kasssch.st 144'/,-49'/, SLchs. , . — Dw.K.-»nw. Prruh.Frd'or. Pistolm .. doppeüe, Holl.10-sl.-St. . vucate« 20-Krankenst Engl. Svver. Ruff. Imp«. . GoldprL^lpft., — 9Hr.-Thlr. ' - WeöstrLO^r. rmchPf^ovgr.. - Dost m G»ld , 227-28 948-90 954-98 936-38 9 28-29 .1194-58 94840 vrnck und Verlag der G. vraun'schrn Hofbuchdruckerei. Mt einer Beil, und dem flenograph. Bericht über bk «Handlungen brr bad. Erst« Kammer. Erster B»g.)