eilage M Nr. 128 -er Karlsruher Zeitung. Mittwoch, S. Mai 1888 . Nus der Grotzhrrrogl. Ethnographischen Sammlung. L.1V. Der Großh. Ethnographischen Sammlung ist in den letzten Tagen eine werthvolle Bereicherung zugegangen, auf welche wir die Oeffentlichkeit aufmerksam zu machen verpflichtet sind. Man erinnert sich ohne Zweifel der im vergangenen Jahre auch in diesen Blättern enthaltenen Nachricht von dem betrübenden Geschick eines Sohnes der Stadt Karlsruhe, des Freiherrn Wolf von Reichlin-Meldcgg, welcher nach dreijährigem, der Afrikaforschung gewidmeten Aufenthalt am Kongo (1885 bis 1887) bei der Heimkehr noch auf dem Schiffe in blühender Jugend dem Fieber erlag. Eine von ihm mit feinem Sinne und Berständniß veranstaltete Sammlung von Gegenständen, Kunst- und Naturprodukten aus verschiedenen Stationen des äquatorialen Afrika's am Kongo und Kassai bis an die Küste von Kamerun heraus ist nunmehr von dem Vater des Verewigten, dem Fred Herrn v. Reichlin-Meldcgg in Halberstadt, in dankenswerther Liberalität der Großh. Ethnographischen Sammlung überwiesen worden, wo sie als bleibendes Denkmal für den den Seinigcn und der wissenschaftlichen Forschung zu früh entrissenen Sohn Aufstellung gefunden hat und durch die belehrende Kunde, welche sie von jenen noch so wenig bekannten und für die Gegenwart immer wichtigeren Gegenden bringt, des lebhaftesten Interesses sicher sein wird. Als besonders werthvoll erscheint in der Sammlung eine größere Anzahl verschieden gestalteter Th o ng esäß e; sie sind auf der Töpferscheibe gearbeitet, meist glänzend schwarz, mit einfachen Strichornamcnten, aber nicht ohne Geschmack verziert. Was uns besonders überraschen muß, ist ihre ausgesprochene Aehnlichkeit mit den aus unseren vorgeschichtlichen Grabhügeln gewonnenen Gefäßen; dieselbe zeigt sich in den Grundformen, wie im Stil der Verzierung; hier wie dort sind z. B. die Töpfe unten abgerundet, ermangeln einer ebenen Bodtnfläche, weil sie bestimmt sind, nicht auf geebnetem Boden oder auf einer Tischplatte, sondern im Grase, im Moos, im weichen Sande aufgestellt zu werden; hier wie dort wird ihre Verwendung ungefähr dieselbe gewesen sein, ein lebendiger Beweis, wie dieselben Bedürfnisse bei im Ganzen gleichen Kulturverhältnifsen auch gleiche, oder ähnliche Werkzeuge und Formen zu erzeugen pflegen. Müssen wir uns demnach den Kulturstand unserer vorgeschichtlichen Vorväter von dem jetzigen der Kongoneger nicht allzu verschieden denken, so spricht anderseits zu ihren Gunsten, daß wir in ihren Gräbern keine Spuren jener widerlichen Fetische und Götzenbilder finden, wie sie, aus Holz geschnitzt und mit Federn und Spiegclstückchen geschmückt in der afrikanischen Sammlung in verschiedenen Formen vertreten sind. Auch eine besondere Art der Thongefäße, welche sie enthält, nämlich die reiche Auswahl von Tabakspfeifenköpfen, ist unseren vorgeschichtlichen Altvordern noch unbekannt geblieben. Dafür findet sich auf dem Gebiete des Metallschmucks wieder auffallende Ueberein- stimmung. Die vorhandenen Arm- und Fußringe aus Eisen und aus Kupfer sind nicht nur der Form nach mit unseren vorgeschichtlichen fast gleich, sondern sie lassen auch wie diese den eigentümlichen Geschmack erkennen, dem Putze zulieb an Armen und Beinen massive Metallringe von ganz ungewöhnlichem Gewicht mit sich herumzutragen. Zierringe vonElfenbein, auch andere größere Gegenstände der Sammlung von demselben Material, bleiben dann wieder den Afrikanern eigentümlich, ebenso ein aus zusammengefaßten Menschenzähnen gebildetes Halsband und ein primitiver Eßlöffel, der einfach aus einer an einen Stab festgebundenen Fußmuschel besteht. Weiter sind zu erwähnen sauber aus Pflanzenfasern gewobene Zeuge und zierlich aus Bast und Stroh geflochtene Matten und Körbe, dann aus herabhängenden Fasersträngen gefertigte Schürzen; für den Kulturfortschritt im Stamme der Wayanti zeugt sogar eine aus Schnurstücken trefflich gearbeitete Perrücke. Endlich gibt von der bekannten Geschicklichkeit und Erfahrung der Neger in Bearbeitung des Eisens eine ansehnliche Auswahl von zum Theil sehr merkwürdig gestalteten und verzierten Messern, Dolchen, SPeeren und Pfeilen beredtes Zeugniß. Eine Vergleichung einer Anzahl dieser verschiedenen Dinge mit verwandten Formen, welche unsere Sammlung aus den Ländern am obern Nil besitzt, liefert den augenscheinlichen Beweis für die Verwandtschaft, welche mehr oder weniger durch das ganze mittlere Afrika hindurch die Kulturverhältnisse der Negerstämme mit einander verbindet. Bemerkungen, wie die letztere, daß in der Großh. Ethnographischen Sammlung bereits solche vergleichende Betrachtungen möglich sind, mögen beweisen, zu welcher Bedeutung sich die letztere im Lauf der letzten Jahre erhoben hat; von circa 800 Nummern, mit welchen sie 1876 erstmals in die Oeffentlichkeit trat, ist sic jetzt auf nahezu 3 SSO aufgestiegen. Dabei ist dankbar vor Allem eine Reihe größerer und kleinerer Schenkungen zu verzeichnen, welche ihre Entwickelung so überraschend gefördert haben. So sind wiederholt von alten Gönnern, den Residenten van derWy ck und »an Hasselt in Sumatra bedeutende Sendungen ma- layischer Gegenstände eingelaufen; Herrn vr. H. Haas, früher in Tunis, verdankt die Sammlung eine vielseitige Auswahl derartiger Erzeugnisse ; der kürzlich verstorbene Generalkonsul Zappe in Aokohama und Konsul Bair in Tokio haben durch ihre Beiträge die Aufstellung einer stattlichen japanischen Abtheilung ermöglicht; durch die Liberalität des Präsidenten der Geographischen Gesellschaft in Berlin, Herrn vr. Reiß, sind wir in den Besitz merkwürdiger Grabalterthümer aus Ancon in Peru gelangt ; Herr W. Rosset in Freidurg hat Gegenstände aus den oberen Nilländern, Herr vr. Joest in Berlin solche aus den Inseln der Südsee, Herr Länder in Tahiti, ein geborener Badener, allerlei Ethnographisches aus seinem Aufenthaltsort , Herr Isidor Richter in Berlin eine interessante Sammlung von Erzeugnissen der Indianer Nordwest-Amerika's eingesandt; Sr. Kais. Hoheit dem Großfürsten Michael vonRußland sind werthvolle Zusendungen aus den Kaukasusländern, Frau Direktor Hauser in Karlsruhe solche aus Mexico, dem Missionar Fried r. Gmelin von Sinsheim interessante Dinge aus Bengalen zu verdanken; noch neuerdings haben uns die Herren Professor E. Bracht in Berlin und Maler von Meckel in Karlsruhe eine vortreffliche Auswahl von Thongefäßcn und verwandten Gegenständen von ihren Studienreisen im Orient und in Aegypten mitgebracht. Durch alle diese Bereicherungen ist ermöglicht worden, daß gegenwärtig schon die wichtigsten Kulturkrcise der bewohnten Erde wenigstens einigermaßen zu einem anschaulichen Bilde in der Ethnographischen Sammlung zusammcngestellt sind; aus Asien finden wir in derselben die Produkte des Orients, Chinas, Japans und Ostindiens vertreten, aus Afrika solche von Tunis, Egypten, dem oberen Nil und dem! Kongo, aus dem ostindischen Archive! und der Südsee eine reiche Auswahl malayischer Erzeugnisse, aus Amerika solche der Indianer des Nordens, der Mexikaner und der alten Urbewohner von Peru. Man ist wohl berechtigt, auf die unzweifelhafte Bedeutung emcr solchen Lffentlicheü Sammlung, wie wir sie jetzt besitzen, hinzuweiscn. Von ihrem schon ansehnlichen und beständig wachsenden materiellen Werthe, dem ein verhältnißmäßig geringer Aufwand gegenübersteht, nicht zu reden, hat sie sich vor Allem wissenschaftlich schon als ein recht annehmbares und auch als solches immer mehr gewürdigtes und benütztes Hilfsmittel für das jetzt mit so viel Interesse und Vorliebe gepflegte Studium der Erd- und Völkerkunde erwiesen, und für die niedere und höhere Schule bietet sie lebendig anregenden Stoff zu wichtiger, den Gesichtskreis der lernenden Jugend erweiternder Anschauung: dabei finden Kunst und Kunstgewerbe, ja selbst die rein gewerbliche Thätigkeit in ihren Schätzen reiche und oft unerwartete Motive, welche sich in der mannigfaltigsten Weise zur Verwendung bringen lassen. In der That bildet'sie ziemlich die populärste Abtheilung unserer vereinigten Sammlungen und erfreut sich des regsten und zahlreichsten Besuches von Seiten des Publikums. Die seither mit ihr gemachten Erfahrungen sind aber auch geeignet, auf die Gesichtspunkte hinzuweisen, welche für ihre weitere Ausgestaltung als maßgebend anzusehen sind. Ihre Aufgabe wird immer sein, die wichtigsten und bedeutendsten Kulturgruppen, in welche sich die Bevölkerung der Erde scheidet, in in ihrem gegenwärtigen, soweit möglich unverfälschten Bestände, wo es geht auch in ihrer vorangegangenen Entwickelung, durch möglichst charakteristische, typische Erzeugnisse und Formen, also durch Dinge, welche die äußeren und inneren Eigentümlichkeiten eines Volksstammes besonders deutlich in die Erscheinung treten lassen, durch Darstellung der Wohnung, der Kleidung, des Schmucks, der Waffen, des Werkzeugs, durch Erzeugnisse des Kunst- und Gcwerhfleißes dem Auge des Beschauers nahe zu legen; häufig werden auch die in einem Länderkreise benützten Rohstoffe und die jeweilige Art ihrer Bearbeitung so deutlich als möglich vorzuführen sein; über die Bewohner selbst dürften gute photographische und andere Abbildungen am ehesten willkommene Belehrung geben. Je mehr aber eine solche Sammlung ihrer Natur nach mit beliebig gesteigertem Aufwande sich leicht in's Unendliche entwickeln ließe, mit desto größerem Bedacht ist nach den Verhältnissen des kleineren Ortes auf ihre nothwendigen Schranken hinzuweiscn. Es werden also besonders werthvolle Prachtstücke, wiewohl uns solche auch jetzt schon keineswegs fehlen, nicht in erster Linie aufzusuchen sein, denn ethnographische Eigenthümlichkeiten prägen sich fast immer am gewöhnlichen Erzeugniß des alltäglichen Lebens besser aus, als an Gegenständen des Prunks: die charakteristischen Zierformen Ostindiens treten am Schmuck der Armen aus Kupfer oder Zinn ebenso zu Tage, wie an dem aus Gold und Edelstein, und einige wenige Waffcnstücke der Japaner oder der Neger geben schon so gut wie eine reichere Auswahl genügenden Aufschluß über die Behandlung der Metalle bei dem einen oder andern Volksstamm. Man wird demnach auf eine besonders große Ausdehnung der Sammlung geflissentlich verzichten und vielmehr darauf bedacht sein müssen, ihr durch Beschränkung auf das wahrhaft Eigenthümliche und Typische um so größeren inneren Werth zu geben. Geschieht hiezu das Nöthige durch klare, übersichtliche Aufstellung, durch beigegebene schriftliche Erklärungen und ähnliche Dinge, welche das Publikum unmittelbar zu unterrichten geeignet sind, so müßte auch mit geringem Aufwande gelingen, mit der Zeit das jetzt schon Bestehende weiter zu einem überaus belehrenden und populären Museum zu gestalten. Dabei möge die gesteigerte Popularität der Sammlung auch darin ihren Ausdruck finden, daß ihr wie bisher die Theilnahme der Oeffentlichkeit durch liberale Schenkungen erhalten bleibe. Mancher Sohn des Landes befindet sich in fernen Ländern und kann sich durch Sammeln dortiger auch ganz alltäglicher und wohlfeiler Dinge für das heimische ethnographische Museum ein patriotisches, dankbar anerkanntes Verdienst erwerben, mancher Einheimische besitzt Erzeugnisse aus der Fremde, welche ihm zur Ehre und Vielen zum Nutzen in dem letzteren nicdergelegt werden könnten. Freilich wird auch erwartet werden dürfen, daß das bisherige Interesse der Staatsverwaltung an der Entwickelung unserer Sammlung ein lebendiges bleibe. Was ihr auch bei einer durchaus mäßig gedachte^ Ausdehnung am meisten fehlt, ist leider bereits der Raum. Schon jetzt hat eine nicht unbeträchtliche Anzahl seither eingekommener ethnographischer Gegenstände keine Aufstellung mehr finden können und die neueste Bereicherung durch die afrikanische Sammlung des Freiherrn von Reichlin-Meldcgg ließ sich nur dadurch dem Publikum zugänglich machen, daß andere bereits vorhandene, nicht minder wichtige Dinge zunächst von der öffentlichen Ausstellung zurückgezogen wurden. Mit der Zeit wird cs wohl gelingen auch hierin Rath zu schaffen. Badischer Landtag. T Karlsruhe, 4. Mai. 18. öffentliche Sitzung der Ersten Kammer unter dem Vorsitze des Präsidenten Geh. Rath E. v. Seyfried. Am Regierungstische: Staatsminister vr. Turban, Finanzminister Vr. Ellstätter, Geh. Referendar Zittel und Ministerialrath Bechert. Unserem Berichte in Nr. 124 dss. Bltts. haben wir über die Diskussion aus Anlaß der Berathung des von Frhrn. v. Rüdt namens der Kommission für Justiz und Verwaltung schriftlich erstatteten Berichts über den Gesetzentwurf, die Gebühren in Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Sachen betr.. Folgendes nachzutragen. Zur Generaldiskussion führt der Berichterstatter aus» die Gebühren in Berwaltungssachen seien bis jetzt geregelt durch das Gesetz vom 29. Juli 1864, welches durch die Gesetze vom 21. Juni 1874 und vom 22. Februar 1879 eine Ergänzung erfahren habe. Dieses Gesetz unterscheide drei Arten von Abgaben, nämlich Stempel, zu denen auch der sogenannte Jmpressenstempel gehöre, Sporteln und Taxen, welche einzeln oder nebeneinander zur Anwendung kommen könnten. Die beiden erstgenannten Gebühren bezweckten, einen Theil des Aufwandes für die öffentliche Verwaltung durch diejenigen Personen decken zu lassen, welche die Thätigkeit der öffentlichen Behörde im einzelnen Falle in Anspruch nehmen, während die Taxen für gewisse von der Staatsgewalt bewilligte Dortheile oder Vergünstigungen zu entrichten seien. Die Grundlage des gegenwärtigen Gesetzes bilde somit weder das reine Sportel- noch das reine Stempelsystem, sondern ein gemischtes, und zwar komplizirtes System, welches auch bis zur Einführung des Reichsgerichtskostengesetzes im Jahre 1879 auf Grund des badischen Gesetzes vom 11. Juli 1864 für die Gerichtsgebühren im Wesentlichen anwendbar gewesen sei. Seit mit diesem System hinsichtlich der Gerichtsgebühren gebrochen sei, indem das Reichsgerichtskostengesetz nur von der Behörde anzusetzende Sporteln aber keine Stempel bezw. Stempelmarken mehr kenne, sei eine gewisse Ungleichheit zwischen den Gebühren in gerichtlichen und Verwaltungsangelegenheiten Rechtens gewesen, welche zur Folge hatte, daß bei dem Publikum häufig der Jrrthum entstand, es seien auch in Verwaltungssachen Stempelmarken nicht mehr vorgeschrieben, während andererseits nicht selten Eingaben an die Gerichte mit Stempelmarken versehen waren; auch habe das Bestehen ähnlicher Werthzeichen, wie Postmarken, Wechselstempelmarken re. häufig zu Verwechslungen geführt, die ebenso wie das Unterlassen der Verwendung der erforderlichen Stempelmarken mit einer Buße oder, wie das Gesetz sich euphemistisch ausdrücke, mit einer Zuschlagsgebühr geahndet worden seien. Das seitherige System sei daher vom Publikum unangenehm empfunden worden, aber auch bei den Behörden habe die Kontro- lirung der Stempel, der Ansatz von Zuschlagsgebühren zu mancherlei Weitläufigkeiten und Mißlichkeiten geführt und so liege es sowohl im Interesse des Publikums wie der Behörden, wenn durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Beseitigung des bisherigen gemischten Systems sowie eine Vereinfachung des ganzen Gebührenwesens angestrebt werde. Es könne daher nur gebilligt werden, wenn der Gesetzentwurf die Stempelmarken abschaffe und nur noch — abgesehen von den Taxen — die Sporteln beibehalte. Der durch den Wegfall der Stempel und Stempelmarken für die Staatskasse erwachsende Ausfall werde auf 5000—6000 M. berechnet; da überall keine Veranlassung vorliege, die in Verwaltungs- und Polizeisachen zu entrichtenden Gebühren herabzusetzen und eine Minderung der Einnahmen der Staatskasse aus demselben herbeizuführen, habe für den wegfallenden Stempel Ersatz geschaffen werden müssen und dies sei geschehen durch eine entsprechende Erhöhung der Entscheidungssporteln sowie durch Einführung einer bisher nicht gekannten Ber- fahrenssportel für solche Fälle, in welchen eine Endentscheidung nicht erfolgt, sondern die Sache vorher ihre Erledigung findet. Diese Verfahrenssportel erscheine sehr wohl begründet, wenn man erwäge, daß in einem solchen Verfahren vielleicht die Behörde schon in umfangreicher Weise in Anspruch genommen worden sei und daß in sehr vielen Fällen es gerade die Thätigkeit der Behörde sein werde, welche die Erledigung der Angelegenheit ohne Endentscheidung ermöglicht. Was die Taxen anlange, so seien dieselben einer eingehenden Revision unterzogen und den Bedürfnissen der Neuzeit sowie den seit 1864 erlassenen Gesetzen «nge- paßt worden; auch seien einige unpraktisch gewordenen Taxen gänzlich entfernt und bei einigen die bisherigen Sätze in durchaus angemessener Weise erhöht worden. Die hohe Zweite Kammer habe denn auch den vorliegenden Gesetzentwurf mit einigen Abänderungen, von denen die meisten redaktioneller und nur drei materieller Natur seien, angenommen. Redner legt diese letzteren Abänderungen näher dar und schließt mit der Bemerkung, er könne nur den Antrag der Kommission wiederholen, das Hohe Haus wolle dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Kammer seine Zustimmung ertheilen. (Schluß siehe Hauptblatt.) Verantwortlicher Redakteur: Wilhelm Harder in Karlsruhe. Familirnnachrichtrn. Karlsruhe. Ausug aus dem Ktaudrslnich-Rrgifter. Geburten. 2. Mai. Wilhelm Andreas, V.: Karl Taafel, Schuhmacher. — 3. Mai. Hermine Karoline, V.: Aug. Schwall, Wagner. — 5. Mai. Rosa» V.: Karl Luder, Lakier. — Karl Wilhelm, V.: Eugen Mozer, Mechaniker. — Therese Elsa, V.: Julius Ehmann, Tapezier. — Wilhelm. V.: Wilhelm Grafried, Schneider. — Elsa, V.: Wilh. Millstätter, Hoflieferant. — Karl Friedrich Wilhelm, V.: Wilhelm Laib, Werkführer. — Otto, V.: Ferdinand Blum, Kaufmann. — 6. Mai. Karl Johann, V.: Johann Eck, Weißgerber. Todesfälle. 4. Mai. Donat Brender, Ehemann, Bürstenmacher. 59 I. — 5. Mai. Karoline, 15 I., V.: 1 Peter Botz, Werkschreiber. — 6. Mai. Frieda, 5 M., V.: Friedrich Mayer, Kaufmann. — Jakob Bernhardt, Ehemann, Monteur, 58 I. — Sofie Ottilie, 1 M. 8 T., V.: Adolf Bräutigam, Küfer. — Emma Arnold, ledige Taglöhnerin, 37 I. — Elisabetha, 7 I.» V.: Karl Heule, Briefträger. Handel und Verkehr. Handelsberichte. Köln» 7. Mai. Weizen, fremder, loco 19.35, diesiger, loco 18.50, per Mai 18.65, per Juli 18.70. Roggen, fremder loco 14.25, hiesiger, loco 13.50, per Mai 13.25, Per Juli 13.35. Rüböl, per 50 kg, loco 25.—, per Mai 24-40, per Oktober per 100 kg 49.—. Hafer, hiesiger, loco 13.50. Breme», 7. Mai. Petroleum-Markt. Schlußbericht. Standard white loco 6.40. Still. Amenk. Schweineschmalz» Wilcox, nicht verzollt, 39. Antwerpen, 7. Mai. Petroleum-Markt. Schlußbericht. Raffinirtes, Type weiß, disvon. I6V4, per Mai 16Vs, Per Juli I6V4, Per Sept.-Dez. 15^/z. Still. Amerikan. Schweineschmalz, nicht verzollt, dispon., 95'/, Frcs. Paris, 7. Mai. Rüböl per Mai 52.—, per Juni 52.25, per Juli-August 52.75, per Septbr.-Dezember 54.54. Nachgeb. — Spiritus per Mai 43.50, per Sept.-Dezbr. 42.50. Nachgcb. — Zucker, weißer, dispon., Nr. 3, per Mai 38.60, per Okt.- Jan. 35.60. Matt. — Mehl, 12 Marques, per Mai 52.75, per Juni 52.75, per Juli-Aug. 52.80, per Sept.-Dezbr. 52.60. Still. — Weizen per Mai 24.25, wer Juni 24.25 , per Juli- August 24.10, per Septbr. - Dez. 23.75. Still. — Roggen per Mai 14.50, per Juni 14.50, per Juli-Aug. 14.50, per Sept.-Dezbr. 14.75. Still. — Talg 62.—. Wetter: schön. S«ft« .Reduktion-verhältnisse: i Thlr. IS Rmk. 1 Gulden ö. W. - s Rmk., 7 Gulden Md. und Holland. ^ Rink., 1 Franc — 80 Pfg. Frankfurter Kurse vom 7 Mai 1888. I Lira — so Pfg, 1 Pa>. so ruS-l — S Rml. »0 Pf Rmk., I Dollar — « Rink. S5 -Ufo,. I g, 1 Mark Banko — i Rmk. so Pfg. StaatSpapiere. Baden 4 Obligat, fl. 105.10 „ 4 M. 103.70 , 4 Obl. v. 1886 M. 107.40 Bayern 4 Oblig. M. 106.50 Deutsch!. 4 Reichsanl. M. 107.80 v„ Si/g „ ^ 101.20 Preußen 4°'o Consols M. 107.30 kons.St.-Anl.M. 101.90 Wtbg. 4^/-Obl 78/79 M. 106. , 4 Oblv. 75, 80 M. Oesterreich 4 Goldrente fl „ 4^Silberr. fl. 4 V; Papiere, fl 105.30 88.40 64.50 63.60 „ s/«-pageci-k. oo.oo 5Papierr.v.1881 75.20 Ungarn 4 Goldrente fl. 78-20 Italien 5 Rente Fr. 95.80 5°/g Rumänische Rente 92.20 Rumänien 6 Obl. M. 104.80 Rußland 5 Obl. v. 1862 ^ 95.40 „ 5 Obl. v-1877 M. 96.10 „ 511 Orientanl.P-R. 50.10 . 4 Cons- v-1880 R. 78.30 Serbien 5 Goldrente Schweden 4 in M. Span. 4 Ausländ. Rente Schw.4°/oBernv.1885Fr. Egypten 4 Unif. Obligat. Bank-Aktien. 4'/z Deutsche R.-Bank M. 4 Badische Bank Thlr^ 5 Basler Bankverein 4 77 104, 68 , 102 , 81, 30 4 Gotthardbahn Fr. 10 5 Böhm. West-Bahn fl. 136 108, r. 146, Darmstädter Bank fl. 142, 4 Disc.-Kommand. Thlr. 192, 5 Franks. Bankver. Thlr. —, 5 Oeft. Kreditanstalt fl. —, 4 Rbein. Kreditbank Thlr. 119, 5 D. Effekt-u.Wechsel-Bk. 40"/o einbezahlt Thlr. 116, Eisenbahn-Aktie». )eidelberg-Speier Thlr. 38 )ess. Ludw.-Bahn Thlr. 10t keck!. Frdr.-Franz M. 145 Pfälz. Max-Bahn fl. 133 ffälz. Nordbahn fl. 104 Elisabeth Pr.-Akt. fl. - 5 Gat. Karl-Ludw.-B. fl. 5 Oest.Franz-St.-Bahn fl. 5 Oest.Süd-Lombard fl. 5 Oest.Nordwest fl. 5 „ „ Uit.S.fl. 5 Rudolf fl. Eis enb ahn-Briovitäte«. 60»/, 126^, 135°/, rer n. 5 Mähr. Grenz-Bahn fl. 5 Oefl.Nordwest-Gold- 20 Obl. M. 5 Oest.Nordw. Int. L. fl. 90 5 Oefl.Nordw. 1-ir. 11. fl. 4 Vorarlberger '.80Elis.II.Em.Linz-B.Slbr.fl. —!K SouthernPacific ofC.ldl. 111.50 4Mein.Pr.Pfdbr.Thlr.100 123.60 122,70 5 Gotthard IV Ser. Fr. 107.40 sOldenburgerThlr. 40 131.80 245^4 „ . 104.—4Oesterr.v.1854fl. 250 109.90 _ . . _ ^ 70 '.50 4 Schweiz. Central 5 Süd-Lomb. Prior. 3 Süd-Lomb. Prior. 103.— __ . . _ 58.— 5 Oest.Staatsb.-Prior. fl. 107.30 .. 7 81.-, 3 Livor. Int. >1,1)1 u. 1)2 Fr. 65.40 5 Toscan. Central Fr. 105.— 102.20 5 Westsic-Eisb.1880stfr.Fr. 103.- 68 — Pfandbriefe. 4RH.HYP.-Bk.-Pfdbr. -.- 107.— 5 Preuß.Cent.-Bod.-Tred. 85.40' Verl, ä 110 M. — 84.—14 dto. „ älOOM. 74.80,4i/,Oest.B.-Crd.-An 102,10 60'3 Raab-Oedenb.EbenflGold '5 Ruff.Bod.-Cred.S. 40, steuerfrei M. 66.50 4"/aSüd-Bod.-Cr.-Pfdb. 70 4 Rudolf(Salzkgut) i.Gold j Verzinsliche Loose. 50 steuerfrei 100.40 3'/zCöln-Mind.Thlr. 100 134.80 80,6 Buffalo N.-A. u. Phil. >4 Bayrische „ 100 136.60 —! Cons. Bonds —.— 4 Badische . 100 107.40 3OldenburgerThlr. 40 131 104.—4Oesterr.v.1854fl. 250 109 103.90 5 , V.18M„ 500 111 4Raab-GrazerThlr. 100 99, Unverzinsliche Loose Per Stück. Braunschw.Thlr.20-Loose 95.50 Oest.fl.100-Loose v. 1864 273.80 Oesterr.Kreditloosefl. 100 von 1858 289.20 Ungar.Staatsloosefl.100 209.40 Ansbacher fl.7-Loose 35.90 Augsburger fl.7-Loose 26.60 FrelburgerFr.15-Loose 30.30' Mailänder Fr.lO-Loosc 15.60 Meininger fl.7-Loose 24.20 Schweb. Thlr.-10-Loose 68,— Wechsel «nd Sorte». Paris kurz Fr. 100 80.65 Wien kurz fl. 100 160.50 Amsterdam kurz 100 fl. 169.05! London kurz 1 Pf. St. 2P.39> Dollars in Gold 410 20 Fr.-St. 16.09 Souvereigns ^o.26 Obligationen and Industrie Aktie«. 4Karlsruher Obl. v. 1879 — 4Mannheuner Obl. — 4Freiburg . — 4Konstanzer , — Ettlinger Spinnerei 0. Zs. 131.20 Karlsruh.Maschinenf. dto. 134.— Bad. Zuckers., ohne Zs. 84.20 3"/oDeutsch.Phön.20°/oEz. 186.50 4 RH.Hypoth.-Bank 50° - bez. Thl. 5 Westeregeln Alkali 5 Hyp. Obl. d. Dortmund. Union 5Hyv.Anl.d.Oest. Alpin Montgs Reichsbank Discont Frankf.Bank.Discont Tendenz: —. 125.70 156.— 110.60 89.50 3°/» 3°/« N 787. Gemeinde Hornberg, Amtsgerichtsbezirks Säckingen. Öeffentliche Aufforderung zur Erneuerung der Einträge von Vorzugs- und Unterpfandsrechten. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten Einträge von Vorzugs- oder Unterpfandsrechten länger als 30 Jahre in den Grund- oder Unterpfandsbüchern der Gemeinde Hornberg mit Obergebisbach «nd Altdorf, Amtsgerichtsbezirks Säckingen, eingeschrieben sind, werden hiermit auf Grund des Gesetzes vom 5. Juni 1860, die Bereinigung der Unterpsandsbücher betreffend (Reg. Bl. Seite 213), und des Gesetzes vom 28. Januar 1874, die Mahnung bei diesen Bereinigungen betr. (Gesetzes- u. V.-Blatt S. 43), aufgefordert, die Erneuerung derselben bei dem unterfertigten Gewähr- und Pfandgerichte unter Beobachtung der im 8 20 der Vollzugsverordnung vom 31. Januar 1874 (Ges.-u.V.Bl.S.44) vorgeschriebenen Formen nachzusuchen, salls sie noch Ansprüche aus das Fortbestehen dieser Einträge zu haben glauben, und zwar bei Vermeidung des Rechtsnachtheils, daß die innerhalb sechs Monaten nach dieser Mahnung nicht erneuerten Einträge werden gestrichen werden. , Dabei wird bekannt gemacht, daß ein Verzeichmß der m den Büchern der genannten Gemeinde seit mehr als dreißig Jahren eingeschriebenen Einträge in dem Gemeindehause zur Einsicht offen liegt und daß diese öffentliche Verkündigung der Mahnung als Zustellung an alle, auch die bekannten Gläubiger gilt. Hornberg, am 1. Mai 1888. . ^ . Das Gewähr- und Pfandgericht. Der Berermgungskommissär: _Bürgermeister Huber._ Strittmatter, Rathschrbr. Bürgerliche Rechtspflege. Konkursverfahren. N.807. Mannheim. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fuhrmanns Philipp Kno bloch in Mannheim ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters auf Dienstag den 5. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem Großh. Amtsgericht Abth. I dahier anberaumt. Mannheim, den 7. Mai 1888. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: F. Meier. N.804. Nr.4547. Eppingen. Durch Gerichtsbeschluß vom Heutigen wurde das Konkursverfahren über den Nachlaß des ff Schneiders Job- Schwarz von Tiefenbach nach erfolgterAbbaltung des Schlußtermins aufgehoben. Eppingen, den 7. Mai 1888. Der Gerichtsschreiber des Großh. bad. Amtsgerichts: Schütz. VermögensabsonüerulMn. N.772. Nr. 2223. Walds Hut. Die Ehefrau des Johann Ebner, Land- wirths in Albert, Magdalena, geborne Lüber, wurde durch Urtheil der >1. Ci- vilkammer des diesseitigen Gerichtshofes vom 21. April 1888 für berechtigt erklärt, ihr Vermögen von demjenigen ihres Ehemannes abzusondern. Dies wird zur Kenntnißnahme der Gläubiger hiermit öffentlich bekannt gemacht. Waldshut, den 4. Mai 1888. Die Gcrichtsschreiberei des Großh. bad. Landgerichts. Krebs. N.810. Nr. 2273. Waldshut. Die Ehefrau des Karl Malzacher, Wilhelmine, geb. Albicz von Finsterlingen, wurde durch Urtheil der II. Civilkam- mer des diesseitigen Gerichtshofes vom 21. Avril 1888 für berechtigt erklärt, ihr Vermögen von demjenigen ihres Ehemannes abzusondern. Dies wird zur Kenntnißnahme der Gläubiger hiemit öffentlich bekannt gemacht. Waldshut, den 6. Mar 1888. Die Gerichts!chreibcrei Gr. Landgerichts. Krebs. N.796. Engen. Die Ehefrau des Käsers Stefan Kaiser in Engen, Mathilde, geb- Reiner da, wird für berechtigt erklärt, ihr Vermögen von demjenigen ihres Ehemannes abzusondern, und hat elfterer die Kosten zu tragen. Engen, den 4. Mai 1888. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: I. Sckäffauer. Anwünschung. N.809. Nr. 3097. Fr ei bürg. Auf erstatteten Vortrag und gepflogene Be- rathung ergeht Erkenntniß: Das Erkenntniß des Großh. Amtsgerichts Freiburg vom 14. März d. I., Nr. 5651. besagend: Die Anwünschung der Maria Felder von Bombach seitens der An- wünscher Schreinermeister Eduard Heiland Eheleute dahier hat statt, ist bestätigt und folglich: die Anwünschung hat statt. Freiburg, den 1. Mai 1888. Gr. Landgericht, Civilkammer I. (gez.) Courtin. Sengler. Ganter. Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beurkundet. Freiburg, den 1. Mai 1888. Gerichtsschreiberei Gr. Landgerichts. I)r. A. Mays. Erbvorladungen. M 725- Bühl. Auf Ableben der alt Rebstockwirth Reinhard Fall, Ehefrau, Katharina Ernst von Lauf sind betheiligt, der Witwer Reinhard Falk, und die Kinder Achilles, Heinrich, Rein-' hard, und Luise Falk in Kansas City! in Amerika. ! Da deren Adresse nicht bekannt ist, ^ auch deren Aufenthaltsort mit Be-i stimmtheit nickt angegeben werden kann, so werden dieselben andurch ' ! mit Frist von 3 Monaten ! zu den Theilungsverhandlungen und der' Destamentseröffnung mit dem Bedeuten' öffentlich vorgeladen, daß dieselben nach ^ dem Inhalte des Testaments von der Erbschaft ausgeschlossen sind, und daß, wenn dieselben nicht persönlich erscheinen oder sich durch einen gehörig Bevoll- ^ mächtigten vertreten sind, die Erbschaf-1 ten Denen zugetheilt würden, welchen sie nach dem Testamente zukommen, und welchen sie zukäme, wenn die Vor- gcladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären- Bühl, den 3. Mai 1888. Der Großh. Notar: Moll. M.658.2. Säckingen. theus Probst von Wallbach, 24. Januar 1847, unbekannt wesend, wird anmit zur Vermögensaufnahme und der Erbtheilung seines verstorbenen Vaters Thimotheus Probst von Wallbach vorgeladen und aufgefordert, seine Erbansprüche innerhalb drei Monaten dahier geltend zu machen, ansonst dre Erbschaft Denjenigen zugetheilt wird, denen sic zukäme, wenn er zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr' am Leben gewesen wäre. Säckingen, den 24. April 1888. Großh. Gerichtsnotar: Schupp. Handelsregistereinträge. M.735. Mannheim- In Handelsregister wurde eingetragen 1. OZ- 183 des Firm Reg Bd. Zur Firma „Franz Fr! edmann" in Mannheim. Diese Firma ist erloschen- . 2. Zu O-Z-167 des Firm-Neg- Bd. II. Zur Firma „A- Heiß" in Ladenburg. Diese Firma ist erloschen 3. O-Z. 237 des Firm-Reg Bd- III. Zur Firma „D. Schmit t" in Mannheim. Diese Firma ist erloschen- 4- O Z. 319 des Firm.Reg. Bd. III. Zur Firma „W- Görig" in Mannheim- , Der zwischen Wilhelm Görig und Karoline Elisabetha (Lina) Henz am Thimo- geboren wo ab- das III 20. März 1888 zu Mannheim errichtete Ehevertkag bestimmt 8 1: Die Verlobten als künftigen Ehegatten schließen ihr gesammtes, gegenwärtiges wie künftiges, bewegliches und unbewegliches Eheeinbringen sammt allen etwa darauf haftenden Schulden von der Gütergemeinschaft aus bis auf den Betrag von je 100 M- sage Einhundert Mark, den ein jeder von ihnen gemäß L-R S- 1500 von seinem beweglichen Einbringen in die Gütergemeinschaft gibt- 5- O-Z- 509 des Firm Reg- Bd III. Firma „Mannheimer Marmorindustrie A M Kirschner" in Mannheim- Inhaberin Anna Maria Kirschner, geb- Bernhardt, Ehefrau des Kaufmanns Karl Theodor Kirschner in Mannheim- Kaufmann Karl Theodor Kirschner, Ehemann der Firmeninhaberin, ist zum Prokuristen bestellt- Der zwischen Karl Theodor Kirschner und Anna Maria Bernhardt am 12- Dezember 1887 zu Dürkheim errichtete Ehevertrag bestimmt unter Ziff-1: es sollen zwischen ihnen, den zukünftigen Ehegatten, Gütersonderung bestehen, so daß sie also in ihrem gegenseitigen Vermögen getrennt sind nach Maßgabe der Verfügungen der Artikel 1536 bis 1539 des in der Pfalz geltenden bürgerlichen Gesetzbuches OZ- 462 des Firm-Regl Bd- II. Zur Firma „Fr- v- Mörs" in Mannheim- Der Fiemeninhaber hat seiner Schwester Adolphine »- Mörs, wohnhaft in Ludwigshafen am Rhein, Prokura ertheilt- 7- OZ- 354 des Firm Reg. Bd. I. Zur Firma „F z. Mansfeldt" in Mannheim Diese Firma ist erloschen- 8- O-Z- 88 des Ges-Reg. Bd- VI. Firma „Reiß L Brady" in Mannheim als Zweigniederlassung mit Hauptsitz in New-Aork- Die Gesellschafter sind: 1. Siegmund Brady und 2. Ba- ruch Wolfs, beide in New-Aork wohnhaft und 3- Salomon Reiß, wohnhaft in Mannheim- Jeder der drei Theil- haber ist berechtigt, die Firma zu zeichnen. OZ. 89 des Ges-Reg- Bd- VI. Firma „Max Bär Söhne" in Mannheim Die Gesellschafter sind: 1- Adolf Bär, Kaufmann aus Mergentheim, wohnhaft in Mannheim und 2- Heinrch Bär, Kaufmann in Mer- gentheim- Die Gesellschaft hat unterm 24 April 1888 begonnen und ist ein jeder der beiden Theildaber berechtigt, die Firma zu zeichnen und die Gesellschaft zu vertreten 10 O-Z- 153 des Ges-Reg Bd. I. Zur Firma „Haymann