eilsge -u Ar. 115 -ex K»rlsrüher Zeitung. Samstag, 27. April 18SS. Verhandlungen des Badischen Landwirthschaftsraths. in. Gutsbesitzer Steingötter berichtet sodann über die Er- fabrungen, welche mit dem Verkaufe deS noch nicht dach- reifen Tabaks gemacht wurden, sowie über Vorschläge, wie de» bei solchen Verkäufen hervor- getretenen Mißständen begegnet werden kann. Es sind die alten bekannten Klagen, die der Berichterstatter auf» fübrt, die in dem Herabdrücken der Preise beim Abwiegen deS Tabaks ihren Kulminationspunkt bilden. Ueber die Abhilfe bestünden die verschiedensten Ansichten: darüber aber sei man sich wohl einig, daß auf gesetzlichem Wege nichts zu machen sei- Man müsse auf eine richtige und gute Behandlung des Tabaks binwirken und darauf, daß immer mehr vom Dachverkaufe abge' sehen werde. Hier sei den Gemeindebehörden» wie auch den land- wirthschaftlichen Bezirksvereinen Gelegenheit zu ersprießlicher Thätigkeit gegeben. Altbürgermeister Roth-Ichenheim verspricht sich davon nicht viel , ihn habe die eigene Erfahrung gelehrt, daß man bei dieser Methode wokl eine Reihe Scherereien habe, den Tabak aber doch nicht los werde. Redner theilt dabei des Näheren mit. wie eS ihm und den Tobakpflanzern von Meißenheim gegangen sei, als sie einmal versucht hätten, den Tabak nur in gebusckeltem Zustande zu verkaufen. Wittmer - Eppingen tritt den Ausführungen des ersten Referenten bei und spricht sich in eingehender Darlegung für Verkauf des Tabaks in dachreifem Zustande aus. Exc. Geh. Rath Eisenlohr führt aus, daß er dieser Frage seine vollste Aufmerksamkeit zugewendet habe und daß er der Ueberzeugung sei, daß die jetzige Art des Verkaufs schädlich und nachtheilig wirken müsse. Die jetzigen Verhältnisse seien ganz besonders gelagert, denn bei'm Abschluß des Kaufes erwarte der Käufer, daß der Verkäufer ^st gebunden fei. während der Käufer sein Verhalten von der Lag? des Marktes abhängig mache. Nun entstehe die Frage, ob ein derartiges Verfahren deS Käufers zulässig sei, dies sei zu verneinen; bei einem Verkaufe in Bausch und Bogen, und um solche handle es sich regelmäßig, gehe das Eigenthum und damit die Gefahr im Augenblicke des Verkaufs auf den Käufer über. Allerdings hafte auch dann der Verkäufer für Veränderungen der Waare, die auf sein Verschulden zurück- zusühreu seien. Weniger günstig werde die Lage des Verkäufers nach Inkrafttreten des deutschen Civilgesetzbuches sein. Er halte für zutreffend, was der Referent ausgeführt; ob diese Vorschläge freilich den gewünschten Erfolg hätten, sei nach den bisherigen Erfahrungen und nach den Ausführungen des Herrn Korreferenten eine andere Frage. Nach einigen Ausführungen des Herrn Scipio ergreift das Wort Ministerialrath 0r. Reinhard, um auszuführen, daß auch er wenig Hoffnung habe, die Mißstände alle beseitigt zu sehen, die bisher beim Verkauf des Tobaks hervorgetreten seien, doch dürfe man die Hände deßhalb nicht in den Schoß legen. Er habe als Amtsvvrstand nicht selten die Erfahrung gemacht, daß man im Uebermaß pessimistischer Stimmung eS versäumt habe, von all' den RechtSbehelfen Gebrauch zu machen, welche die Gesetzgebung biete. Wichtig sei vor allem die Feststellung der persönlichen Verhältnisse der bei'm Tabakeinkauf betheiligten Unterhändler Die Ortsvorstände sollten kvntroliren, ob dieselben mit den durch die Gewerbeordnung vorgeschriebenen Ausweispapicren versehen seien. Sie sollten ferner festzustellen suchen, ob die Unterhändler in der That berechtigt feien, die Häuser zu vertreten, als deren Vertreter sie sich bezeichnen, daß sic so leistungsfähig seien, daß ev. auf sie Rückgriff genommen werden könne. Zweckmäßig sei es ferner, wenn die landwirthschaftlichrn Vereine zu den Verwiegungen Vertrauensmänner entsenden und vor allem wenn sie bei Streitigkeite» den Rechtsschutz nicht" nur ihrer Mitglieder, sondern auch den der übrigen Landwirthe des Vereins« bezirks übernehmen. Hier öffne sich den Vereinen ein weites und dankbares Feld der Thätigkeit. Nach einem Schlußwort des Berichterstatters resumirt Präsident K l e i n - Weltheim das Resultat der Verhandlung dabin, daß der Verkauf am Dach möglichst abzuschaffen sei. wobei man dir Schwierigkeit nicht verkenne, denn dem Verkäufer stehe der mächtige Käufer gegenüber. Anerkannt fei, daß auf gesetzlichem Wege nicht geholfen, sondern der Weg der Belehrung beschritten werden müsse, und zwar in der Weise, wie Herr Ministerialrath Reinhard angedeutet in Bezug aus Entsendung von Vertrauensmännern, Gewährung von Rechtsschutz u s. w. Nach ejnigxr» geschäftlichen Mittheilungen wird die Sitzung nach 1 Uhr geschloffen. _ Präsident Klein eröffnet am Donnerstag den 25. Avril die zweite Sitzung. Als Kommissär deS Finanzministeriums wohnte Ministerialrath Göller bei. Gutsbesitzer Basler berichtet über den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung »Vorschläge behufs Erleichterung tzes Weinabsatzcs". In der vorjährigen Sitzung des Landwirthschaftsraths fei folgender Antrag einstimmig ange- pommeo worden; «Der Landwirthschaftsrath möge eine Kommission von fünf Mitgliedern ernennen, welche sich der Aufgabe unterzieht, Mittel und Wege zu finden, den raschen Absatz badischer Weine zu befördern, insbesondere auch durch zweckmäßige Bekanntmachung geeigneter Herbst und Verkaufsberichte." Die Kommission habe unter Leitung des Herrn Ministerialrath vr. Reinhard ihre Berathuna abgehalten und befürwortet» daß über die Weinerträgniffe und Weinverkäufe regelmäßig Berichte l eröffentlicht werden sollen, wie dies denn auch seither in der „Karlsruher Zeitung" und dem „Landwirthschaftlichen Wochen- l latt" geschehen sei. Da sich diese Einrichtung bewährt habe, so möge sich der Landwirthschaftsrath für Fortsetzung derselben auS- sprechen- Ganz besonders befürwortet der Berichterstatter eine Aen- derung deS badischen Weinsteuergesetzes in der Richtung, daß die Weinaccise abgeschafft werden mögen. Die jetzige Steuer, welche den geringsten Wein eben so doch belaste wie die besseren Sorten, sei in ihrer Wirkung ungerecht und stehe oft außer Berhältniß »um Werth des Weins; der Absatz der Weine werde dadurch, sowie durch die sonstigen steuerlichen Vorschriften sehr erschwert- ES sei im Interesse der Weinproduzenten sowohl als deS Wein- Handel- dringend zu wünschen» daß diese Steuer so bald al» nur möglich beseitigt werde- In Bezug auf die »W ein fr ach t- tariserwäßigung" wolle der LandwirthschaftSratb entsprechend dem vom Deutschen Weinbaukongreß im vorigen Jahre ,u dieser Frage eingenommenen Standpunkt die Aufmerksamkeit der Regierungen darauf lenken, daß die Frachtsätze der deutschen Weine in Deutschland gegenüber denjenigen» welche im durchgehenden Verkehr zur Anwendung gelangen, zu hoch seien. Bon besonderem Werth für die Weinproduzenten würde eS sein, wenn für Weinversendnng vont Herbst bis etwa Januar gewisse Fracht- Verbilligungen gewährt würden. Der Berichterstatter befürwortet schließlich, der Landwirthschaftsrath möge feine im vorigen Jahre e nannte Kommisston mit drei Mitgliedern verstärken und mit der eingehenden Prüfung der ganzen Sache beauftragen. Der Korreferent Blankenborn weiche vom Standpunkt des Referenten hauptsächlich dadurch ab, daß er, ohne die Nachtheile» welche die jetzige Besteuerungsart hat, zu verkennen. das Verlangen nach Abschaffung derselben schon mit Rücksicht auf die Finanzlage für aussichtslos hält. Eine Besteuerung nach dem Werth, wir sie der Referent andeutungsweise erwähnt habe, würde noch viel ungünstiger wirken, als die jetzige Steuer. Schmidt-Tauberbischossheim bringt einige Wünsche der Winzergenossenschaft Beckstein zur Kenntnis und bittet, wenn thunlich, um Berücksichtigung derselben. Freiherr v. Bodman führt aus. daß er eigentlich den Antrag habe stellen wollen, es möge die Regierung bet günstiger finanzieller Lage die Abschaffung der Weinsteuer in Erwägung ziehen. Doch könne er jetzt den Ausführungen der Berichterstatter zustimmen. Das eine müsse immer wieder gesagt werden, unsere Weinsteuer sei eine veraltete, deren Abschaffung dringend geboten- Zu einer Werthsteuer könne man nicht übergehen, doch halte er die in Elsaß bestehende Lizenzsteuer für die rationellste, weil sie den Verkehr frei lasse. Geh. Hofrath vr. Neßler wendet sich des Ausführlichen gegen dir Weinaccise, die die Hauptschuld an dem schlechten Verkauf und mithin auch an dem schlechten Rebstand trage. Auch die Herstellung besserer Obstweine, insbesondere mit Zuhilfenahme von Weintrauben sei durch die Besteuerung geradezu unmöglich geworden. Auch eine rationelle Weinbchandlung sei erschwert; der kleine Produzent könne dieselbe nicht leisten und Auskäufen durch größere Geschäfte zu diesem Zwecke stehe die Steuer sehr hinderlich im Wege. Die Weinaccise feien auch der Bildung von Winzergenossenschasten außerordentlich hinderlich und er könne nur wünschen, daß die Weinaccise so bald als möglich beseitigt werde, denn sie sei ein Unglück für den Weinbau wie für deu Weinhandel. Wittmer-Eppingen verweist auf den erheblichen Rückgang des Weinkovsums, die Ueberhandnahme des Bierverbrauches und die wesentlich veränderte Geschmacksrichtung der Konsumenten, welche sauere Weine schlechterdings nicht mehr annehmen. Die Forderung, daß das Weinsteuergesetz endlich einmal falle» müsse immer wieder gestellt werden. Insbesondere sei auch die Benützung von sog. Lagerkellern z. Z. erschwert und mit Kosten verknüpft. Ministerialrath Göller ist, was die Forderung der Aufhebung der Weivsteuer anbelangt, von seinem Chef, dem Herrn Präsidenten des Finanzministeriums, zu der Erklärung ermächtigt, daß an eine Beseitigung der Weinsteuer in absehbarer Zeit nicht zu denken sei. Eine erheblich praktische Bedeutung würde also ein solcher Beschluß nicht haben. Wenn einmal die Finanzlage sich so gestaltet habe, daß die Aufhebung bestehender Steuern in's Auge zu fassen sei, so werde die Großh. Regierung pflicht- mäßig zu prüfen haben, ob es sich empfehle, in erster Linie die Weinsteuer zur Beseitigung vorzuscklagen. Der Zeitpunkt aber, wo diese Frage in der Zukunft zur Erörterung gestellt werden könne, sei vorerst unabsehbar. Die heute zu Tage getretene Meinung, daß die Weinsteuer ausschließlich und vollständig von den Winzern getragen würde, sei nicht bewiesen und auch unwahrscheinlich. Es sei bekannt, daß auf die Gestaltung der Weinpreise die Qualität, die vorhandenen Mengen und die sonstigen Marktverhältniffe die hauptsächlich bestimmenden Faktoren seien. Es lasse sich dabei allerdings nicht läugnen, daß eine Steuerüberwälzung von den Weinbändlern auf die Produzenten versucht werde, hier und da auch gelinge, im allgemeinen sei aber die Behauptung, daß die Weinsteuer lediglich von den Winzern getragen würde, unzutreffend. Was die Qualitätsbesteuerung betreffe > so sei dieselbe theoretisch wohl die richtige Steuerform, allein man habe in Baden die langjährige Erfahrung der Qua- litälsdesteuerung gehabt und dabei gefunden, daß dieselbe Praktisch undurchführbar sei. Auch die weinbauende Bevölkerung selbst habe sich gegen diese Steuer ausgesprochen. Nu» seien die Besteuerungsformen der anderen Staate» zum Beweis dafür angezogen worden, daß Baden dir schlechteste Besteuerungsform habe. Dem gegenüber könne er nur bemerken, daß bas württem- bergische.Svkem jedenfalls nicht rationeller sei, als das badische, Boden habe eine allgemeine Weinsteuer, o. h. eine den gelammten Weinverbrauch (mit Ausnahme desjeuigen der Produzenten) treffende Steuer« während in Württemberg nur der in den Wrrthschgften sich vollziehende Weinverbrauch besteuert werde, so daß das württembergische Stzstem den Forderungen der Gerechtigkeit nicht entstzreche. Auch die Angaben über das System in Elsaß-Lothringen bedürften der Berichtigung; denn dort bestehe neben der Lizenzabgabe noch eine Zirkulationssteuer, so daß da- seidft im wesentlichen dasselbe System wie in Baden bestehe. In Hessen werde augenblicklich allerdings keine Weinsteuer erhoben, grundsätzlich bestehe aber eia Weinsteuergefetz, dessen Vollzug susyrudirt sei, weil über dir Steuersätze Kammer und Regierung bisher sich nicht hätten verständigen können, Redner verbreitet sich sodann über die einzelnen im Laufe der Diskussion gemachten Vorschläge zur Verbesserung des Wein- steuergesctzes, bereu Prüfung er zusagen könne. Was die Klagen über die Steuererheber betreffe, so könne er nur bitten» den Weg der Beschwerde im einzelnen Fall einzuscklagen, es werde dann gewiß die uöthige Remedur eintreten. Auch die Frage der Einführung bestimmter Bureaustuudeu für diese Erheber fei der Erwägung werth. Die gemachten Vorschläge über die Art der Ausführung der Kontrolscheine vereinigte» sich dagegen nicht mit dem Grundgedanken des WeiofteuergesetzeS. Redner berührt sodann iu Kürze die vorgebrachten Beschwerden der Winzerge» nossenschaften, die bereits die ressortmäßige Erledigung gefunden hätten und denen, soweit sie mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar seien, durch die Steuerdirektion abgeholfen worden sei. Auch daS Finanzministerium habe daS Mögliche getbav, um die Winzergenossenschasten finanziell zu entlasten, indem es dieselben von der Entrichtung der für die Ausstellung der Kontrolscheine vorgeschriebenen Gebühr befreit habe. Doch sage er zum Schluß seiner Ausführungen gerne zu , daß eine wohlwollende Prüfung der gewachten Vorschläge zur Verbesserung deS bestehenden Gesetzes, soweit sie von dem Ausschuß des Landwirthschaftsraths als berechtigt anerkannt werden, eintreten und daß deren Verwirklichung, sofern sich dies mit der Wahrung der steuerlichen Interessen vereinbarlich erweise, werde angestrebt werden. Die Vorschläge der Berichterstatter gelangen schließlich zur Annahme. Nach der Berichterstattung über die Weinfrachttarif- Ermäßigung ergreift das Wort Ministerialrath Dr. Rei n» hard und bemerkt hierzu» daß das Ministerium des Großh. HauseS und der auswärtigen Angelegenheiten den Standtpunkt, den eS in der Frage der Weintarife einnehme, schriftlich dargelegt habe. Redner gibt die Erklärung deS Ministeriums im Wortlaut wieder. Dieselbe hat etwa folgenden Inhalt: „Der Antrag bezwecke in erster Reihe, die geringeren badischen Weine auf größere Entfernungen versandtsähig zu machen. Schon auS diesem Grunde sei ein einseitiges Vorgehen Badens nicht möglich, vielmehr wäre hierzu die Mitwirkung aller an der Beförderung betheiligteu Bahnen erforderlich. Auch eine Ausaahme- tarifirung sei unmöglich, wie überhaupt einem Antrag auf De- tarifirung gewichtige Bedenken entgegenstüuden. Eine allgemeine Ermäßigung der Weinsrachten hätte zur Folge, daß die Ber- sandtfähigkeit der werthvolleren Sorten zum Nachtheil der geringeren noch wehr gesteigert würde. Die Eisenbahnvrrwaltung befinde sich iu der gleichen Lage, wie die Stmerverwaltung, der eS nicht gelungen sei, die als gerecht anerkannte Besteuerung nach dem Werthe durchzusühre». Eine allgemeine Detarifirung sei eben auck deßhalb nicht in Aussicht zu nehmen, weil damit sehr erhebliche Ausfälle verbunden seien- Hierdurch würden namentlich diejenige« Eisenbahnverwaltungen, welche nicht wie die «nsrige Rücksichten aus daS Gedeihen des Weinbaues zu nehmen haben» verhindert, einem diesbezüglichen Antrag zuzuftimmen. Besonders schwierig werde die Frage, wenn man die unausbleibliche» Rück. Wirkungen auf andere Güter in Betracht ziehe. Namentlich wäre unausbleiblich, daß eine Begünstigung der Weine der im Berhältniß zu seinem Gewicht geringwerthigen Biere gleichfalls gewährt werden müsse. Dies würde aber so große Einnahmeausfälle und gleichzeitig so große Verschiebungen in deu Absatzver- hältniffen zur Folge haben, daß daran nickt gedacht werden könne. Alle diese Erwägungen müßten aber die badische Eisenbabnver- waltung abhalten, die Detarifirung von Wein bei der ständigen Tarifkommission zu beantragen. Auch der Eventualantrag, auf bestimmte Zeit eine Frachtermäßigung zu gewähren, könne nicht berücksichtigt werden," Er, Redner, sei nicht in der Lage, diesem Bericht etwas bei- zusügen; wenn aber zur Berathang der von den Antragstellern angeregten Fragen eine Kommission eingesetzt werde, so könne ja in derselben auch die Frage der Weiutarifirung behandelt werden. Finanzielle Uundschau. —o— Frankfurt» 25. April. Wie schon seit geraumer Zeit, so ist auch diesmal bei der Berichterstattung über die deutschen Börsen der Blick zunächst nach Wien zu richten. Von dort waren die Hauptimpnlse zur Steigerung ausgegangen und von dort wurde auch die ganze Strömung in's Wanken gebracht. Die VerstaatlichungS- aktion, welche die österreichische Regierung iu Angriff genommen hatte, ist vorläufig iu die Brüche gegangen uud dir österreichische Spekulation, die auf diese Anregung hin ein großes Haussegebäude aufgerichtet hatte, sah sich plötzlich der Grundlagen beraubt. Wohl versuchte sie eS noch einmal, ihre Position zu behaupten, indem sie das Gerücht verbreitete, daß die Dividende derStaatSbahn auf 35 Francs festgesetzt werde« solle» aber unmittelbar darauf kam schon die Nachricht, daß dieselbe 33 Francs betrage« werde. Nun ist auch dies Resultat ja ein ganz gutes» namentlich wenn man ihm diejenigen der letzten Jahre gegenüberstellt» und man muß schon uw 20 Jahre zurückgeben. um auf eine gleiche Ziffer zu kommen. Aber waS dir Haussetendenz der Börse angeregt hatte, waren ja nicht Erwägungen , die fick auf den Ertrag bezogen, sondern die Bewegung hatte zum Ausgangspunkte die Erwartung, daß sich ei» Käufer für die Bahn finden werde, der geneigt sei. die Aktien zu einem den Tageskurs erheblich übersteigenden Preise zu erwerben und damit isi'S vorläufig nichts. Es läge nahe, die Muthmaßuug auSznsprechen, daß bei den Vorbereitungen zu der vorläufig gescheiterten Aktion manches nicht mit rechten Dingen zugegange» iss. Indessen haben sich diese Bedenken nicht zu direkten Anschuldigungen verdichtet, wohl aber hat man sich in Börsenkreisen über die Naivetät gewundert» die von Seiten einzelner in amtlichen Stellungen befindlichen Staatsmänner in der Einleitung und parlamentarischen Führung dieser Angelegenheit gezeigt wurde. DaS Interesse der deutschen Märkte an den österreichischen Werthen spekulativen Charakters war schon lange im Rückgang begriffen gewesen, das effektive Material, daS sich darin in deutschen Händen befunden hatte, war in großen Posten nach Oesterreich obgeflossen. und diejenigen Speknlanten, namentlich an der Berliner Börse, die lange Zeit gegen den Strom geschwommen waren, haben sich erst vor ganz kurzer Zeit dazu bekehrt, die Dinge auck durch die rosig gefärbte Brille anzusehen, die in Wir« selbst in Anwendung war. Soweit der Frankfurter Matz in Betracht kommt, dürfte von einer tiefgehenden Beunruhigung desselben durch die KurSerschütterung wohl nicht die Rede sein, dagegen scheint eS, daß in Berlin manche Sauluse zu Paulusen geworden sind und eifrige Baissiers jetzt durch die RückwärtSbeweguug eiozelner österreichischen Eisenbahnaktien auch berührt werden. Staatsbahu sind zu einem wilden Spekulativ»«- Papier gewvrdru, gegen den vorwöchentlichen Stand haben sie einen Rückgang von circa 10 fl. erfahren, wobei oft der Kur« au einer und derselben Börse um mehrere Gulden hin und her schwankte. Lombarden, für die man vor kurzem günstige Stimmung an den Tag legte, find circa 5'/, fl. gewichen, eine» Rückgang von 14 fl. haben Graz-Köflacher zu verzeichnen, deren Divideadenschätzung unbefriedigenden Eindruck machte. Böhm. Nord verloren 5 fl, Elbthal 1b 8. uvd Nordwrst 11 fl. Eff soll UN» nicht wundern, wenn nach Ueberwindung der durch dst lebten Erderschiitterungea schwieriger gewordenen Situation der Wiener Börse von dort anS neue Haufseversuche gemacht werden sollten. Einstweilen wird man bei unS zu einer größeren Vorsicht und Zurückhaltung durch die Erwägung veranlaßt, daß möglicherweise bis zum Ultimo noch manche Schwankungen von Wien auS gehen und die Lösung dort bestehender schwacher Positionen auch die übrigen Märkte nachtbeilig berühren dürfte. Die österreichischen Bankwerthe haben auch ihre Preise ermäßige» müssen. Von Kreditaktien gilt bis zu einem gewissen Grade, waS wir von Staatsbahn sagten, dieselben schwankten hin und her und blieben ca 1 Gulden unter dem vorwöchentlichen Stand. Gegenüber den genannte» Werthen blieben die speziell nach Deutschland gravierenden Effekten besser behauptet, immerhin haben die leitenden Banken auch Preisermäßigungen erfahren. Dannstädter und Diskonto - Kommandit verloren l'/i Proz.» Deutsche Bank und Handelsgesellschaft 1"/« Proz. Auf dem Markte für deutsche Eisenbahnwerthe steht nun heute die Generalversammlung der Hessischen Ludwigs- bahn bevor, deren Verlauf man mit großer Spannung entgegensieht. Es dürfte wohl eine starke Beschickung derselben stattsinden. Pfälzische Eiseubahnaktien haben unter dem Eindruck der ungünstigen Jahresbilanzen stärkere Preisermäßigungen erfahren, und ztpar verloren Pfälzische Max I"/, Proz.. Pfälzische Nord 2V« Proz. Oestliche Bahnaktien im Zusammenhang mit der Besserung der Getreidepreise fest. Die Umsätze in schweizerischen Bahnaktieu haben im Vergleich zu denjenigen früherer Zeit bedeutend nachgelassen und das Interesse dafür ist nicht mehr so lebhaft wie früher. Man sieht angesichts der letzten Einnahmeergebnisse keinen rechten Grund, sich dafür nach oben zu echauffiren, betrachtet aber andererseits im Hinblick auf den flüssigen Geldstand es auch für widersinnig. Abgaben darin vorzuuehmeu. Heftige Schwankungen fanden in dem Preis der Luxemburger Prince-Henri- Aktien statt, die über 5 Proz. gewichen sind. Angesichts der Tariskündigung der Elaß-Lothringschen Eisenbahnen, die auf die zukünftigen Verhältnisse deS luxemburgischen Unternehmens eine einschneidende Bedeutung erlangen werden, könnte man es wohl etwas sonderbar finden, daß die Verwaltung bei der Verfügung über de» vorjährigen Reingewinn nicht größere Zurückhaltung zeigte und es in den guten Zeiten unterlassen hat, Vorkehrungen für die schlimmen zu treffe». Deßhalb wird dem Gerüchte auch eine gewisse Bedeutung beigemeffen, daß der nächsten Generalversammlung ein Antrag eingcbracht werden soll, von dem Ertrag nur 2 Proz. an die Aktionäre zu vertheilen, den Rest aber eifler Spezialreserve zuzuweise». Gegenüber der schwachen und unfreundlichen Tendenz der be- zrichneten Werthe darf diejenige für amerikanische Eisenbahnprioritäten als eine ausgeprägt feste bezeichnet werden. Der ticfergehende Pessimismus in der Beurteilung der amerikanischen Verhältnisse ist allmählich von einer zuversichtlicheren Anschauung verdrängt worden. Die Steigerung in den Pressen verschiedener wichtiger Konsumarkikel» insbesondere der Bodenfrüchte und der Baumwolle, ist für die Entwicklung der amerikanischen Wirtschaftslage von großer Bedeutung und ihre Wirkung macht sich bereits in den vorliegenden etwas besseren Emnahmeausweisen geltend. Dazu kommt, daß im Zusammenhang mit dem gewachsenen Vertrauen die Reorganisation einzelner Unternehmungen, deren mißliche Lage wesentlich dazu beigetragen hat, das ganze Gebiet der amerikanischen Bonds nachteilig zu berühren, jetzt sich besser zu vollziehen scheint. In dieser Hinsicht ist besonders die Oregon Railway und Navigation Comp, und die Btchison Topeha und Santa Fe-Bahn zu erwähnen. Der hier schon seit einiger Zeit wahrnehmbar gewesenen günstigeren Meinung für Atlantic- und Pacific-Bonds hat nun auch die in der abgelausenen Woche eingetretene Kursbewegung Recht gegeben und diese Obligationen sind ca. 2'/, Proz. hinaufgegangen. Hl- Northirn stiegen 1 Proz» Oregon Railway und Navigation ebensoviel. Von den besseren Sorten waren besonders Miffonri-Konsols gefragt und 2 Proz. höher, I Northern werden fortgesetzt zu Anlagezwecken aus dem Markte genommen, LouisvilleNashville sind stark gestiegen, ferner haben III- California eine Steigerung von 2 Proz. zu verzeichnen. Am Fondsmarkte war das Geschäft ruhig und die Preise stellten sich meist etwas niedriger. Für mexikanische Obligationen ist an und für sich gute Tendenz vorhanden, der Preis hat sich aber, im Zusammenhang mit der Abschwächung des Silberkurses, etwas nach unten bewegt Italiener sind schwächer, türkische Werthe fest, in türkischen Loosen staden fortgesetzt hier Verkäufe von erster Seile statt» während man in Berlin ebenso starke Käufe poienter Firmen wahrnimmt. Die Subskription aus die neue Bukarester Stadtanleihe, die durch eine Anzahl erster Banken bewerkstelligt wird, dürfte angesichts des verhältnißmäßig lohnenden Ertrages der Obligationen guten Erfolg haben. Der förmliche Brand nach Anlagepapieren ist bei der Subskription auf die ungarischen Central - Sparkassen - Pfandbriefe charakteristisch zum Vorschein gekommen; abgesehen davon, daß die Subskriptionsfirmen auf die Zeichnungen nur ganz minimale Beträge zutheilen konnten, mußte, als die Obligationen zum erstenmale nvtirt werden sollten, die Notirung unterbleiben, weil dem stürmischen Begehr gegenüber so gut wie gar kein Material am Markte war. Deutsche StaatSpapiere sind'im ganzen fest» die Zproz. haben sich mäßig abgekchwScht. Die Nachricht, daß der Württembergische Staat seine 4proz. Guldenanleihe kündigen werde, wird von manchen Seiten günstig gedeutet und man glaubt darin einen Anhaltspunkt dafür erblicke» zu können, daß auch die Umwandlung der deutschen 4proz. Reichsanleihe nähergerückt sei. Nach unseren Informationen ist aber diese Auslegung eine zu weitgehende. Am Bergwerksaktienmarkte ist für Eisenwertbe feste Tendenz zu verzeichnen, besonders sind die Aktien der Oberschlesischen Gesellschaften big'ehtt und' »izin glaubt angesichts der befriedigenden Entwicklung der dortissü« Behältnisse Noch wettere Preissteigerung dafür in Aussicht nehmen zu können. Auch am Kohlenmarkt hat sich im Zusammenhang mit den guten Einnahmeausweisen der Harpener und Hibernia-Gesellschaft wesentlich festere Stimmung Bahn brechen können. Von sonstigen Jndustriepavieren waren Chemische Fabriken Mannheim 6 Proz., Höchster Farbwerke 4 Proz. Chemische Fabrik Griesheim 3 Proz-, Chemische Fabrik Weiler 2 Proz.» Zellstofffabrik Waldhof 2 Proz., Badische Anilin 1 Proz. rückgängig. Diskonto 1»/, Proz. Nachstehend unsere Tabelle über die wichtigsten Veränderungen während der abgelausenen Woche: 3Deutsche Reichsanleihe 3 °/° 3 /r /» Preußische Konsols ^0/g „ 4"/, Badische Obl. 4'/« „ . voa 188k 3'/-°/« . . . 1892 und 1894 Ungarische Goldrente „ Kronenrente 5°/, Italienische Rente 6°, Mexikaner Oesterreichische Kceditaktien Diskonto-Kommanditantheile Staatsbahn Lombarden Hessische Ludwigs Bahn Gotthard Nordost Laura Äochumer Gelsenkirchen Harpener Badische Anilin Türkenloose 18 April 25. April 105.- 105.- 98 45 98,— 105 — 105 — 98.80 9865 105.80 10585 107 05 167.05 104.80 104 95 163.— 102 96 9855 98-45 88.— 87.40 81.20 80-20 332»,. 332.- 217.90 21600 374 — 364. - 94-/4 89'/, 116.86 117 — 180 — 180,80 137 60 138,66 131 20 13090 14710 146.20 158.80 159.80 140.— 141.70 390.- 389 — 44.30 44 50 Bürgerliche Rechtsstreite. Ladung. Q 40 S- Nr. öoS8- Karlsruhe. Die Andxeas Mühleisen Ehefrau, Rosa, geb- Frank zu Hamburg, Neuer Gteinweg Nr- 74 IV, vertreten durch Rechtsanwalt Grumbacher in Karls- rnhr, klagt gegen ihren Ehemann, zur Zeit an unbrkauuten Orten abwesend, wegen harter Mißhandlung und grober Verunglimpfung der Klägerin durch den Beklagten» mit oem Anträge, die unter den Streitthrilen am 23- Dezember 1882 geschloffene Ehe für geschieden zu erklären, unter Verfüllung des Beklagten in die Koste» deS Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits var die II. Civilkammer deS Gr Landgerichts zu Karlsruhe auf Samstag d-eq Iss. Juni 1895, Vormitta-ö 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zngelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der ösfentlichenZnstellmig ivird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, de» 16. April 1895. vr. Gerber, Gerichtsschreibrr des Gr. Landgerichts. Q.26.2. Nr. 5961. Donaueschingen. Rosalie Flnck von Leipferdingeu, unehrliches Kind der Agatha Flnck von da, vertreten durch den Klagvormund Philipp Münch von da, klagt gegen Hhrwann Baur von Reuthe, Amts Stockach, »«letzt in Neudingen, jetzt an unbekannten Orten abwesend, aus außerehelichem Beischlaf mit der Kindesmuttcr in der gesetzlich unterstellbaren Zeit der Empfänglich mit dem Anträge auf Ber- urthrilung deS Beklagten zur Bezahlung eine- in Bierteljabrsraten vorauszahl- b-ren wöchentlichen Ernähruvgsbeitrags von 60 Psg. von der Klagzustellung an bis »nm »nrückgelcgten 14. Lebensjahre der Rosalie Flnck, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung deS Rechtsstreits vor Großh. Amtsgericht Donaueschingen auf Mittwoch den 12. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr. Zugleich bittet dieselbe, daS llrtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zum Zweck der öffentliche» Zustellung wird dieser Auszug der Klage öffentlich bekannt gemacht. Donaueschingen, 17. April 1895. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Gäßler. Konkurse. Q127. Nr. 4857. Durlach. In m Konkursverfahren über das Ber- ögrn deS Mechanikers Georg Heil- ann in Durlach ist zur Abnahme der ichlutzrechnuug deS Verwalters Schiuß- xmvt aus Freitag den 3. Mai 1895. BormiltagS 9'/, Ühr, »r dem Großh. Amtsgerichte Hierselbst stimmt. Durluch, den 24. April 1895. .. Frank, enchtSschreibrr deS Gr, Amtsgerichts. vermögrnsaisonbernllg. Q:82. Nr. S172. Karlsruhe- ir Ehefrau des KranzwirthS Karl ecker, Paulme Amalie, geb. Mauz Baden, vertreten durch RechtSan- alt Beck allda, klagt gegen ihre» mannten Ehemann unt dem Anträge, i für berechtigt zu erklären, ihr Vermögen von dem ihres Ehemannes abzusondern. Termin zur Verhandlung deS Rechtsstreits vor Großh. Landgericht hier, Civilkammer HI, ist bestimmt auf: Donnerstag den 4. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr. Dies wird hiermit zur Kenntniß- nabme der Gläubiger bekannt gemacht. Karlsruhe, den 22. April 1895. Gerichtsschreiberei deS Großh. bad. Landgerichts: vr. Gerber. Q:135. Nr. 6482. Mannheim- Die Ehefrau des Trödlers Philipp Walter, Luise, geborene Allgeier in Heidelberg, hat gegen ihren Ehemann bei diesseitigem Landgerichte eine Klage mit dem Begehren eingereicht, sie für berechtigt zu erklären, ihr Vermögen von dem ihres Ehemannes abzusondern. Termin zur Verhandlung hierüber ist auf: Samstag den 15. Juni 1895, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Dies wird zur Kenntnißnahme der Gläubiger andurch veröffentlicht Mannheim, den 23. April 1895- Der Gerichtsfchreiber Gr. Landgerichts: Schulz. Zwangsvollstreckung. Q.56. Karlsruhe. Steigerungs Ankündigung. «amstag de« 18. Mai 1895, Nachmittags S Uhr, wird im Hause Hebelstraße Nr. 7, ebener Erde, dem Kutscher Eduard Hanck in Karlsruhe die unten beschriebene Liegenschaft der Gemarkung Karlsruhe in Folge richterlicher Verfügung einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt, wobei der endgiltige Zuschlag erfolgt, wenn wenigstens der Schätzunisprcis erreicht wird. R-H.B XXV. 5314. TaS in der Durlacherstratze unter Nr. 19, einerseits neben Schreiner Hermann Schlüter» anderseits neben Schuhmacher Leopold Wehrte gelegene zweistöckige Wohnhaus mit Seiten- »nd Ouergebäude, sammt aller liegen- schaftlicher Zugehörig, einschließlich des Grund und Bodens, taxirt zu. 24000 M. Viecundzwanzig Tausend Mark Die Bedingungen können in meinem Amtszimmer — Amalienftraße 19 — eingefehe» werde». Karlsruhe, de» 13. April 1895. Großh Notar: Beck. Freiwillige Gerichtsbarkeit. Berschollenheitsversahren. QI31.1. Nr- 3229. Ettlingen. Endbescheid. Landwirth und Schneider Georg Schneider, geboren am 7. Januar 1828 zu Spessart» wird für verschollen erklärt. Ettlingen, den 24. April 1895. Großh. bad. Amtsgericht, ge». Zimpfer. Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Gut. Q'132.1. Nr. 3502- Eppingeu. Großh. Amtsgericht Evpmgen hat unterm Heutigen folgenden Beschluß erlassen: Nachdem Landwirth Heinrich Geiger von Stebbach der öffentlichen Aufforderung vom 14. Februar 1894, Nr. 1355, innerhalb Jahresfrist Nachricht von sich an Gr Amtsgericht gelangen zu lassen, nicht entsprochen hat, wird auf weiteren Antrag der Brüder, Wilhelm Geiger, Karl Geiger und Leonhard Geiger von Stebbach, die Abwesenheit des Heinrich Geiger an unbekannten Orten anerkannt, wird Heinrich Geiger für verschollen erklärt. Eppingen, den 24- April 1895. Der GerichlsschreiberGr. Amtsgerichts: Schütz. Handelsregiftereinträge. P.97S. Nr. 5390,91. Wies loch. Es wurden folgende Einträge gemacht: I In das Firmenregister: a. Unterm 1b. März 1895: 1. Zu O.Z 378, Firma G Heinz- mann in Wiesloch: Gottfried Heinzmann ist am 5. Juni 1894 gestorben; die Firma ist ans dessen Witwe, Barbara, geb. Breyer, überlangen. 2. Zu O.Z. 334, Firma Weudelin Lädel rn Rauenberg: Der Inhaber» Kaufmann Wendelin ädel» hat sich am 31. Januar 1895 mit ?arie, geb. Spannagel verheiratbet, >ne einen Ehevertrag zu errichten, b- Unterm 30. März 1895: 1. Zu O Z. 238, Firma Wols Heß in Malsch: Der Inhaber, Wolf Heß, ist am 10. cktober 1891 gestorben; das Geschäft ird von der Witwe, Karoline, geb. schelbacher, weitergesührt. 2. Zn O.Z 362» Firma Adolf Bnrckhardt in Wiesloch: Der Inhaber, Heinrich Adolf Änrck- irdt, ist seit dem 16. März 1895 in oeiter Ehe mit Anna Hoffingcr von aiserslautern verheirathrt. Artikel 1 des am 15. März d. I zu aiserslautern abgeschlossenen Ehever- ags bestimmt, daß unter den Ehe- itten nur die Gemeinschaft der Er- mgevschaft im Sinne der Artikel 1498 ld 1499 des in der Pfalz geltenden leserlichen Gesetzbuches bestehen soll td daß jedes der Brautleute einen Be- ag von 166 Mark in die Gemeinschaft »wirft. 3. Unter O-Z. 461, Firma JnliuS Mayer in Walldorf: Der Inhaber, Handelsmann JnliuS iayer in Walldorf, ist seit 25. Mai B6 verheirathet mit Hannche», geb. tarx von Michelfeld. In 8 1 des zu Zicstoch am 5. Mai 1886 abgeschloffe- u Ehevertrags ist bestimmt: Die be- mzene Gütergemeinschaft, wie sie die R SS. 1560 -1561 bestimmen, wird S Regel des künftigen ehelichen Ver- ögensverhältniffeS der Brautleute festsetz-, in diese Gemeinschaft aber vom hrenden Vermögen eines jeden Tbeils rr die Summe von 56 Mark einge- orfen, dagegen wird alles jetzige und -künftige» aktive und Passive fahrende eibringen der Ehegatten von dieser iütergemeiuschaft ausgeschlossen und rliegenfchaftet. 0. Unterm 17. April 1895: Zu O.Z. 143, Firma M. Lehman» Wiesloch: Die Firma ist erloschen. !. In daS GesellschastSregister: a. Unterm 1b. März 1895: Zn O.Z. 49, Firma Dimer und iayer in Wiesloch: Die Firma hat sich am 20. Mai 1891 d. Unterm 17. April 1895: Zu O Z. 51, Firma Lutz und Bir- kenmeier in Malsch: Die Firma Lutz und Bickenmeier in Malsch ist erloschen. Aktiva und Passiva sind auf die Firma Barth und Birkenmeier in Calmbach (Württemberg) übergegangen. Wiesloch, den 17. April 1895. Großh. bad. Amtsgericht. N e ß l e r. Q:2. Nr. 6042. Donaueschingen. Zu O Z. 167 des diesseitigen Firmenregisters, „Firma M. Häge 1 e, Leder- bandlung in Donaueschingen", wurde heute eingetragen: Die Ehefrau des Firmeninhabers Kaufmanns Martin Hagele in Doaau- cschingen, Theresia, geb. Riedlinger in Donaueschingen, wurde durch UrtKeit des Gr. Amtsgerichts Donaueschingen vom 1. März 1895 für berechtigt erklärt, ihr Vermögen von demjenigen ihres Ehemannes abznsondern. Donanksckingen, den 18. April 1895. Großh. bad. Amtsgericht. _Bücherei._ Verwaltungssachen. Q:136. Müllbeim. Bekanntmachung. Zur Fortführung der BeriüeffungS- werke und der Lagerbücher nachfolgender Gemarkungen ist im Emverständmh mit den Gemeinderäthen der betheiligten Gemeinden Tagfahrt jeweils ans dem Rath- hause der betreffenden Gemeinde an beraumt, für die Gemarkungen: 1. Angge«, Donnerstag» 2. Mai, Vormittags 9 Uhr; 2. Rhetnwüler, Samstag, 4. Ntai, Vormittags 9 Ubr; 3. Bamlnch, Montag, 6. Mai, Vormittags 9 Uhr; 4. Bellinge», Mittwoch» 8. Mai, Vormittags 9 Uhr. Die Grmldeigenthümer werden hiervon mit dem Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß das Verzerchniß der seit der letzten Fortführung eingetretenen, dem Gemein- drrath bekannt gewordenen Veränderungen im Grundeigenthum währent 8 Tagen vor dem Fortführungstermin zur Einsicht der Betheiligten aus dem Rathhause aufliegt; etwaige Einwendungen gegen die in dem Verzcichniß vorgemerkten Aercherungen in dem Grund eigenthum und deren Beurkundung in Lagerbuch find dem Fortführungsbe amten in der Tagfahrt vorzutragen Die Grundieigenlhümer werden gleich zeitig aufgefördert, die seit der letzter Fortführung in ihrem Grundeigenthum ! eingetretenm, aus dem Grundbuch: nicht ersichtlichen Veränderungen den Fortführungsbeamten in der bezeichnet» Tagfahrt anzumelden. lieber die in der Form der Grundstücke eingetretenen Ver äuderuugen sind die vorgeschriebener Handriffe und Meßurkunden vor bei Tagfahrt bei dem Gemeinderach oder in der Tagfahrt bei dem FortführungS beamte« abzugeben, widrigenfalls dieselben auf Kosten der Betheiligteu vo> Amtswege» beschafft werde» müßten. Auch werden in der Tagfahrt Anträge der Grundeigenthümer wegen Wiederbestimmung verloren gegangener Grenzmarken an ihren Grundstücken entgegen- genommeo. Müllheim, den 25- April 1895- Der Großh. Bezirksgeometer: Fr W. Meye r. Vermischte Bekanntmachungen. 0116.2. Nr. 6085. Karlsruhe. Großh. Bad. Staats- Eisenbahnen. Die Neuherstellung des Besenwnrses am Aufnahmsgebäuoe in Pforzheim soll im öffentlichen Verdiagungswege vergeben werden. Die Bedingungen liegen aus dem Hochbaubüreau in Pforzheim, Rettenmciec'schcr Neubau, auf und werden an die Unternehmer abgegeben. Die auf Einzelpreis für denQuadrat- Meter zu stellenden Angebote sind verschlossen, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen spätestens bis Mittwoch de» 1. Mai d. I, Bormittags S Uhr, an den Umerzelchneten hierher einzn- reichen, um welche Zeit die Eröffnung staufindet. Karlsruhe, den 24. April 1895. Der Großh. Bahnbauinspeklor. Q:117.1. Nr. 2638. Ottenburg. Großh. Bad. Staats- Eisenbahnen. Zur Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthalts- und Uebernachtlokaten, sowie eines Abtrittgcbäudes auf dem Bahnhof Offenburg sollen die Grab- nnd Maurerarbeiten, Verputzardeiten, Steinhauerarbeiten, Zimmerarbeiten, Schrewerarbeiten» Schiofserarbeiten, Glaserarbeilen, Blechnerarbeiten,Maler- nnd Tiincherarbeitrn und Pflästerer- arbeiten. im Gesammtbetrage von 19,340 M. 41 Pf. für erstgenanntes und van 1439 M. 13 Pf. für letztgenanntes Gebäude, vergeben werden. Arbeiten gleicher Gattung sollen thun- lichst für beide Gebäude zusammen h:r- geben werden. Pläne und Bedingungen liegen im Geschäftszimmer des Unterzeichneten zur Einsicht auf. woselbst auch Verdingungsanschläge abgegeben werden. Die Angebote sind längstens diS LL Mai d. I.» Vormittags '/-IO Uqr, portofrei und mit geeigneter Aufschrift versehen, anher einznreichen. Eine Znschlagsfrist von 3 Wochen wird Vorbehalten. Offmbnrg, den 24. April W5, Q.92.2? Nr. 988. Freiburg. Steinlieferung zum Rheiuba«. Tue Großh. Rhetnbnutuspekttou Freiburg vergibt mit dreiwöchentlicher Zuschlagsfrist die Lieferung von IM) Kubikmeter Bruchsteinen zum Rheiabau nach Breisach, elsäßische Seite. Kanalufer» badischer-Lagerplatz, in öffentlicher Verhandlung. Angebote mit der Aufschrift „Steinlieferung" versehen sind portofrei und verschlossen bis Mittwoch deu 1. Mai 18SS. Vormittags 11 Uhr» auf dem Geschäftszimmer der Großh. Rheinbaulnspekliou (Marienstraße 3) einzureichen. Maßgebend für die Vergebung ist die Verordnung vom 2. Juni 1890, daS „öffentliche Berdingungswesen brtr." Die näheren Bedingungen können ans dem Geschäftszimmer der Gr. Rheinbanillspcktion wie bei dem Damm- meifter io Mbreisach eingesehen werden. Dru» nutz »>eriaa oer G- *>.»«» ichev Hb-rvHvruck-re: m