Karlsruher Zeitung. Dienstag, S. Februar. N 40. Vorausbezahlung: Expedition: Karl-FriÄrichS-Straße Nr. 14. woselbst auch die Anzeigm in Empfang genommen werde», vierteljährlich 3 M. bO Pf.; durch die Post iurGebiete der deutschen Postverwaltung» Briefträgergebühr eingerechnet, 3 M. 6S Einrückungsgebühr: die gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfennige. Briefe und Gelder frei. r 18S3 Amtlicher Theil. Seine Königliche Hoheit der Grotzherzog haben unter'm 31. Januar 1892 gnädigst geruht, den Oberförster Karl Maler in Offenburg auf sein unterthänigstes Ansuchen wegen vorgerückten Alters unter Anerkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste auf 1. April 1892 in den Ruhestand zu versetzen. Seine Königliche Hoheit der Grotzherzog haben Sich unter dem 2. Februar d. I. gnädigst bewogen gefunden, dem ordentlichen Professor an der Universität Freiburg Geheimen Hofrath l)r. Karl Richard Sontag das Kommandeurkreuz 2. Klaffe Höchstihres Ordens vom Zähringer Löwen zu verleihen. Seine Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Baden, zugleich als Vertreter Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Maximilian von Baden, haben Sich unter'« 7. Februar d. I. gnädigst bewogen gefunden, den Revidenten Karl Vieser dahier zum Revisor bei Höchstseiner Domänenkanzlei zu ernennen, dem Verwalter Anton Nheinboldt beim Rentamte Salem den Titel Nechnungsrath zu verleihen, dem provisorischen Verwalter Franz Brand die Vorstandsstelle beim Rentamte Herdwangen unter Ernennung zum Rentamtmann definitiv zu übertragen und den Gehilfen Karl Vieser beim Forstamte Salem zum Forstamtsbuchhalter zu ernennen. Nichtamtlicher Theil. Karlsruhe, den 8. Februar. Gegen die überschwänglichen russisch-französischen Freuud- schaftsbczengnngen bei der Kronstädter Flottenzusammenkunft macht sich eine immer deutlicher zu Tage tretende Reaktion bemerkbar. In angesehenen russischen Blättern wird rund heraus erklärt, daß Frankreich bei einem Angriffe auf die Dreibundstaaten nicht auf die Unterstützung Rußlands zählen könne. Der „Westnik Jewropy", die vornehmste russische Monatsschrift, bringt in seiner Januarlieferung einen Rückblick auf das Jahr 1891 und bespricht in demselben die Enttäuschung derjenigen Russen und Franzosen, die phantastische Hoffnungen an den Kronstädter Besuch knüpften. Die „Nordd. Allg. Ztg." gibt die bezeichnendsten Stellen des Artikels an hervorragender Stelle wieder. Die russische Monatsschrift gibt den französischen Freunden den guten Rath, je eher je lieber ihren Erwartungen auf die aktive Beihilfe Rußlands in der elsaß-lothringischen Frage zu entsagen, denn damit sei's nun einmal doch nichts, und geht dann des Näheren ans die Mißernte von 1891 und deren politische Folgen ein. Sie sagt: „Was bei uns geschehen, ist mehr als eine einfache Mißernte, selbst etwas mehr als eine zeitweilige Hungersnoth; es hat sich ein vollständiger, lange vorbereiteter Niedergang des ganzen wirthschaftlichen Wohlstandes der Volksmassen dargethan, es hat sich eine tiefe und nicht wiederherzustellende Auflösung des ganzen landwirthschaftlichen Betriebs offenbart, es haben sich mächtige Nebel und Mißordnungen in unserem ganzen öffentlichen Sein enthüllt. Die gewohnte Formel, daß Alles gut steht, wird bei jedem Schritt widerlegt; in der Gesellschaft entwickelt sich und festigt sich das Bewußtsein, daß die erste und wichtigste Aufgabe des Staates in der Verbesserung der bemerkten Nebel besteht, in der Beseitigung oder Milderung der schweren Bedingungen, welche das ökonomische Dasein der Mehrheit des Volkes bedrängen. So lange diese inneren Nebel nicht beseitigt sind, kann man an keinerlei auswärtige Unternehmungen denken. Mangel an Vorbereitung zu zweckentsprechenden und entschiedenen Maßnahmen, Abwesenheit der Folgerichtigkeit und der Einheit in den Anordnungen, Fehler und Mißbräuche bei den ausübenden Personen — dies paralysirt Alles und macht die heroischsten Thaten der Armee im Kriege unfruchtbar. Wir haben dies an uns selbst genügend nicht nur während des Krimkriegs erprobt, sondern auch im letzten türkischen Feldzuge, und wenn alle unsere riesigen Opfer in den 1877/78 nur zu unbedeutenden Ergebnissen geführt haben, so sind hieran nur jene militärischen, Intendanz- und Verwaltungsordnungen schuld, die durch den Krieg aufgedeckt wurden und welche uns möglich rasch den Friedensabschluß um jeden Preis wünschens- werth macht. Die gegenwärtig durch die Mißernte hervorgerufene Erfahrung enthüllt die alten Züge, die in unseren Sitten und Gewohnheiten immer noch festsitzen und offenbar in den Besonderheiten unseres öffentlichen Wesens ihre Wurzel haben. In diesem Sinne ist die Hungersnoth, da sie eine elementarische ökonomische Plage ist, gleichzeitig ein politisches Ereigniß ersten Ranges aus dem Jahre 1891." So weit der „Westnik Jewropy." Ein Seitenstück zu dieser Aeußerung scheint ein Artikel des „Birschwjo" zu sein, welcher der „Köl. Ztg." in folgender Weise telegraphisch angekündigt wird: Gestern erschien ein unbedingt beeinflußter Artikel im „Birschwjo", der von einem angeblichen Stimmungswechsel der deutschen Regierungskreise zu Gunsten Rußlands und dessen Folgen spricht und u. a. sagt: „Wir haben Grund, anzunehmen, daß sowohl die deutsche wie die russische Regierung die Zeit bis zu dem Punkt, wo der auswärtige Handel Rußlands seinen derzeitig einseitigen Charakter verliert, dazu ausnutzen werden, für beioe Staaten auf Grund gegenseitiger Zugeständnisse einen mockus vivencki im Zollverkehr ausfindig zu machen. Dieser Artikel wird hier sehr bestimmt der Feder des Geheimeraths Witte zugeschrieben. Interessant ist auch die Schlußbemerkung, daß „die begeisterten französisch-russischen Kundgebungen von 1891 nunmehr einer nüchternen Berücksichtigung der Wirklichkeit und der beiderseitigen Interessen gewichen sind." Deutschland. * Berlin, 8. Febr. Die großen Hoffestlichkeiten dieses Winters haben mit der „Cour der Königin" gestern Abend ihren Anfang genommen. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin kamen von der Rothen Sammetkammer her, wo die Mitglieder der Königlichen Familie sich versammelt hatte», und traten um 8 Uhr in den Rittersaal. Der Kaiser war in großer Galauniform mit dem Bande des Schwarzen Adlerordens; an der rechten Seite ihres erlauchten Gemahls ging die Kaiserin mit Band und Stern des Schwarzen Adlerordens und dem Luisenorden. Die Prinzen und Prinzessinnen stellten sich zu beiden Seiten des Thrones auf, rechts von demselben Prinz Heinrich, der Erbgroßherzog von Baden, der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, Prinz Aribert von Anhalt, Herzog Ernst Günther von SchleS- wig-Holstein, Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, der Erbprinz von Hoheuzollern, Prinz Albert von Sachsen- Altenburg u. s. w., links vom Throne die Prinzessin Heinrich, Prinzessin Friedrich Karl, Erbprinzessin Charlotte von Meiningen, Erbprinzessin von Hoheuzollern u. s. w. Nachdem die Gesellschaft begrüßt war, nahmen der Kaiser und die Kaiserin unter dem Thronhimmel Aufstellung und die Cour nahm ihren Anfang. Es erschienen zunächst die Fürstinnen und Gemahlinnen der Reichsunmittelbaren des Landes; dann folgten die übrigen Damen. Die Cour der Herren wurde von den Fürsten des Landes eröffnet; ihnen schlossen sich an die Wirk!. Geheimen Räche, die Bevollmächtigten zum Bundesrath, die Generalmajors, die Kammerherren und die in ritterschaftlichen Uniformen erschienenen Herren, die Mitglieder des Herren- und des Abgeordnetenhauses, die Vertreter der Universität, der Akademie der Künste und Wissenschaften und der Geistlichkeit. — In der gestrigen (165.) Plenarsitzung des Reichstags wurde die zweite Etatsberathung bei den Kapiteln des Reichsamts des Innern: „Alters- und Invalidenversicherung" und „Reichsversicherungsamt" fortgesetzt. Dazu lag ein Antrag Auer vor auf Aenderung des Unfallversicherungsgesetzes 1. in Bezug auf 13wöchentliche Karrenzzeit für für den Bezug der Rente; 2. auf Berechnung der Rente für die Hinterbliebenen eines Verunglückten auch unter Anrechnung einer von diesem etwa bezogenen Unfallsrente; 3. auf die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Strafgefangenen und 4. auf die Bestrafung der Arbeitgeber, die ihre Beitragspflicht aus die versicherten Arbeiter abznwälzen versuchen. Abg. Möller regte die Errichtung eines Museums für Unfallversicherung an. Staatssekretär v. Boetticher erwiderte, daß bei dem Neubau des Gebäudes für das Neichs-Versicherungsamt geeignete Räumlichkeiten für ein solches Museum bestimmt werden würden. Abg. Grillenberger begründete sodann den Antrag Auer, der eine Lücke in dem Unfallversicherungsgesetze ausfüllen wolle, und brachte eine Reihe von Beschwerden über ungehörige Anwendung des Wahlgesetzes für die Schiedsgerichte zur Sprache. Er führte dann weitere Bedenken gegen die Bestimmungen des Alters- und Jnvaliditätsversicherungs- gcsetzes vor, das einer Revision dringend bedürftig sei; dabei indeß betonend, daß den Sozialdemokraten der von freisinniger Seite ausgesprochene Gedanke auf Aushebung des Gesetzes überhaupt durchaus fernliege. Im klebrigen brachte er auch betreffs der Ausführung des Gesetzes eine Reihe von Uebelständen zur Sprache, denen abgeholfen werden müsse, wenn man die Agitation gegen das Gesetz nicht vermehren wolle. Staatssekretär des Innern, Staatsminister vr. v. Boetticher wies einen vom Vorredner gegen ihn erhobenen Vorwurf, daß er einen GrvMrrrogttchrs Hvkkhralrr. „König Heinrich V.- —r. Von den Dramen der Lancaster-Tetralogie, die am Freitag an unserer Hofbühnc rum Abschlüsse gebracht wurde, ist „König Heinrich V." das am seltensten gegebene Stück. Die ihm vorangehenden Stücke sind dem Publikum vertrauter. „Richard II." wird öfters gegeben» weil das Werk den Vortheil hat, daß es die Reihe der Königsdramen eröffnet und also zu seinem vollen Verständnisse nicht die Kenntniß eines früheren Stückes verlangt; es hat einen richtigen Anfang und rundet sich auch zu einem leidlich befriedigenden Schlüsse ab. „Heinrich lV." hält sich auf der Bühne durch die unvergleichliche Figur des Falstaff. Mit „Heinrich V." ist es ein gefährlicheres Ding: eine spanüungerregendeHandlung ist nicht vorhanden, die Scenen folgen aufeinander ohne dramatische Steigerung und für den köstlichen Humor Falstaffs leisten die komischen Prahlereien Pistols keinen Ersatz. Aber man konnte doch bei der hiesigen Aufführung des DramaS am Freitag wieder die Wahrnehmung machen, daß von der Gestalt des jugendlichen Heldenkönigs Heinrich V. ein sympathischer Reiz ausgcht. der auch für den Gang der Ereignisse eine warme Theilnahme erweckt. So jugendfrisch und doch so männlich tritt Heinrich V. vor uns hin, daß wir seinen Fahnen in der Schlacht von Azincourt von Herzen den Sieg wünschen. Dabei ist eine ästhetische Schwäche des Stücks ein Vortheil für die Bühnenwirkung: die recht parteiische und auS der nationalen Voreingenommenheit des Dichters entsprungene Bertheilung von Licht und Schatten zwischen Engländern und Franzosen. Gerade weil die Franzosen in dem Stück so schlecht wegkommcn und so flüchtig skizzirt sind, wendet sich unsere ganze Aufmerksamkeit und nicht nur unser menschliches, sondern auch unser künstlerisches Interesse ganz dem König Heinrich und seinen Leuten zu. Unsere Empfindungen sind »öllig im Lager Heinrichs und da uns nichts von den Menschen und Vorgängen im gegnerischen Lager fesselt, folgen wir mit um so größerer Antheilnahme dem Ringen der kleinen und anscheinend dem Tod geweihten Schar König Heinrichs mit der Uebermacht der Franzosen. Dieses Moment tritt freilich erst gegen die Mitte des Stücks in Wirksamkeit und bis dahin bleiben die Zuschauer denn auch ziemlich kühl; aber die zweite Hälfte des Stücks findet ein lebhaft angeregtes und dankbares Publikum. Es kommt natürlich für die Bühnenwirkung viel darauf an, daß das Stück nicht äußerlich zu sehr zerstückt wird, da sonst der Mangel einer dramatischen Steigerung allzu stark in die Augen springt, und deßhalb fällt dem Bearbeiter gerade in „Heinrich V." eine ziemlich wichtige Ausgabe zu. Wenn man von den Bühnenbcarbeitungcn „Heinrichs V." redet, so muß natürlich in erster Reihe Dingelstedts gedacht werden, da Dingelstedt das Werk eigentlich erst recht auf die deutsche Bühne eingeführt bat; denn die Versuche, die vor der Dingelstedt'schen Gesammtaufführung der Königsdramen mit „Heinrich V." gemacht worden sind, haben es über eine lokale Bedeutung nicht hinaus gebracht. Dingelstedt verfuhr in „Heinrich V." ziemlich willkürlich. Er ist weder vor Auslassungen zurückgeschreckt, die kaum durch die Nothwendigkeit geboten waren, noch vor Zusätzen, die noch bedenklicher waren als die Auslassungen. Es ist jedenfalls bemerkenswerth, daß man jetzt auch im Wiener Burgtheater, der Stätte langjähriger Wirksamkeit Dingelstedts» im Begriffe steht, mit der Dingelstedt'schen Bearbeitung zu brechen und sich strenger an das Original zu halten' Was die am Freitag hier aufgeführte Bühneneinrichtung betrifft, so behauptete der Theaterzettel, daß die Aufführung der Oechel- häuser'schen Bearbeitung folge. Schon die erste Scene lehrte jedoch, daß diese Angabe irrthümlich war, denn das Stück setzte mit dem Auftreten des Königs Heinrich ein» während das von Oechelhäuser beibehaltenc, im Original das Drama einleitende Gespräch zwischen dem Erzbischof von Canterbury und dem Bischof von Ely fortblieb. Die hier gespielte Bühneneinrichtung > ist recht beifallswerth; sie trifft im Allgemeinen die richtige Mitte, - das für den Fortgang des Stückes Entbehrliche zu entfernen und doch auch aus den nicht gerade entscheidenden Scenen so ! viel zu retten, wie sich ohne eine ungebührliche Ausdehnung der Vorstellung eben reiten läßt. Unerfüllt gebliebene Privatwünsche j wird man jeder Bühncneinrichtung „Heinrichs V." gegenüber zu j verzeichnen haben. Daß die Verschwörungsscene ausgeschlossen wurde, ist schade, weil sie, wie schon in unserer Vorbesprechung zur hiesigen Aufführung erwähnt, einen bezeichnenden Zug zu dem Charakterbilde des Königs beiträgt; aber sie ist allerdings ohne Einfluß auf den weiteren Gang der Ereignisse und wurde ! auch von Dingelstedt fortgelaffen. Dagegen hat der Bearbeiter ^ die von Dingelstedt unterdrückte Dueüscene zwischen Nym und Pistol wieder ausgenommen. Daß bei den Kürzungen der Reden ^ einige Großsprechereien Heinrichs, die so schlecht zu dem einfach ! männlichen Wesen des Königs paffen, gefallen sind, gereicht der > Wirkung nur zum Vortheil; da ist nnrklich aus der Noth eine ^ Tugend gemacht worden. Ungern haben wir die erste Scene ^ zwischen Katharina und Alice vermißt, und zwar aus demselben ! Grunde, den Oechelhäuser dafür anführt, daß er sie stehen ließ: ^ damit das spätere Auftreten Katharina's durch ihre vorherige i persönliche Einführung etwas wirksamer gemacht werde. Aber ! die harte Nothwendigkeit, daß das Unwesentlichere zu Gunsten ! des Wichtigen und Unentbehrlichen zurückgestellt werde, entschied ^ für die Auslassung der Scene. Erfreulich ist. daß die französische ^ Lagerscene mit den Prahlereien des Dauphin so viel, als eben > anging, geschont wurde; es tritt dann der Kontrast der Stimmung l in dem französischen und dem englischen Lager in voller Deut- ! lichkeit hervor. Auch die Zusammenlegung verschiedener Scenen, ^ die durch unsere modernen Bühnencinrichtungen nothwendig wild, ! ist im Allgemeinen eine sinngemäße: daß cs dabei nicht überall > ohne Gewalttbätigkeit und Zwang hergeht, versteht sich von selbst, ' aber nach Möglichkeit ist ein annehmbarer Zusammenhang her« ^ gestellt. (Schluß folgt.) im vorigen Sommer vom Reichs-Versicherungsamt ihm unterbreiteten Gesetzentwurf auf Aenderung des 8 87 des Unfallversicherungsgesetzes nicht an den Bundesrath rc. habe gelangen lassen, zurück. Hoffentlich werde schon in der nächsten Session ein Gesetzentwurf vorgelegt werden können, welcher die Unfallversicherung auf das Handwerk, die Fischerei und das Handelsgewerbe ausdehne. In demselben würden dann auch die einzelnen Ausstellungen des Abg. Grillenberger an dem bestehenden Gesetz Berücksichtigung finden. Die Durchführung des Alters- und Jnvaliditätsgesetzes sei nach seiner Beobachtung in überaus glücklicher Weise erfolgt. Freilich sei es nicht anders möglich, als daß ein Gesetz von solcher Bedeutung eine Anzahl von Unbequemlichkeiten mit sich bringe. Die Vorschläge aber, welche zur Abhilfe derselben bisher gemacht wären, erschienen ziemlich dunkel. Wo das „Kleben" unbequem werde, biete das Gesetz selbst durch die Bestimmung des 8 112 des Gesetzes, wonach die Krankenkassen zur Durchführung herangezogen* werden können, eine wünschens- werthe Abhilfe. Die verbündeten Negierungen würden im Uebrigen zur Beseitigung»von Unbequemlichkeiten gern die Hand bieten; an Aufhebung des Gesetzes aber könne schon mit Rüchsicht auf die von 11 Millionen Personen erworbenen Rechtsansvrüche in keiner Weise gedacht werden! — Abg. Frhr. v. Stumm anerkannte ebenfalls ein Revisionsbedürfniß des Unfallversicherungsgesetzes in bestimmten Punkten, hält aber zunächst die Ausdehnung des Gesetzentwurfs auf das Handwerk für qngezeigt. Dann wurde die weitere Berathung auf Montag vertagt. Frankreich. Paris, 7. Febr. Der Finanzminister Rouvier ist an einer Lungenentzündung erkrankt. Die Krankheit trat heft'g auf, ein heute Mittag zusammengetretenes Konsilium von Aerzten konnte jedoch feststellen, daß bereits eine entschiedene Besserung im Befinden des Patienten cingetreten ist. Rouvier steht im 50. Lebensjahre und hat eine sehr widerstandsfähige Natur, die ihn wohl dazu befähigen wird, die Krankheit verhältnißmäßig rasch zu überwinden. — In der dem Handelsmisterium unterstehenden Ecole Centrale hat es einen Aufruhr der Studirenden nach dem Muster der Turiner Studentenunruhcn gegeben. Es kamen Ausschreitungen vor, die zur Folge gehabt haben, daß der Unterricht bis auf Weiteres ausgesetzt wurde. Die Ausschreitungen sind eine Frucht des neuen Militärgesetzes, an dem man ja auch sonst in Frankreich wenig Freude erlebt hat. Als in Frankreich das neue Militürgesetz eingeführt, wurde sogleich hervorgehoben, daß die Franzosen früher oder später über die schwere Lasten murren werden, die ihnen durch dieses Gesetz auferlegt worden. Die Ausschreitungen in der Ecole Centrale, der Anstalt, wo Civil- ingenieure ansgegebildet werden, stehen, wie aus den Mittheilungen der Pariser Blätter hervorgeht, in innigem Zusammenhang« mit der Ausführung des erwähnten Gesetzes. Der HandelSminister Jules Roche hat eine Deputation der Zöglinge — der Centraux, wie sie kurzweg genannt werden — empfangen und ihre Beschwerden angehört. Die Zöglinge der Ecole Centrale beklagen sich im Wesentlichen darüber, daß sie infolge der durch das neue Militär- gesctz an sie gestellten Anforderungen in eine ungünstigere Lage gebracht worden als ihre ausländischen Kameraden. Zwar sind die Centraux nur zu einjährigem Militärdienst verpflichtet; während ihrer ganzen Studienzeit müssen sie jedoch an militärischen Hebungen in der Schule theil- nehmen, von denen ihre ausländischen Kameraden natürlich dispensirt sind. Hierzu kommt dann, daß, wie die Zöglinge der Ecole Centrale behaupten, die minderwerthi- gen „militärischen" Leistungen in den Abgangszeugnissen für das durchschnitliche Urtheil mit maßgebend sein sollen, wodurch ebenfalls eine ungünstigere Situation gegenüber den Ausländen herbeigeführt wird. Die Unzufriedenheit in der Anstalt ist allerdings auch dadurch geschürt worden, daß den Centraux die sonst übliche Aufführung einer Revue im Theatre Beaumarchais nebst dem vorangehenden „Monome", einem regelmäßig mit großem Skandal verbundenen Aufzuge in den Straßen, untersagt worden ist. Der Hauptbeschwerdepunkt liegt jedoch auf mitäri- schem Gebiete, ein Vorgang, der den französischen Chauvinisten zu denken geben muß. Griechenland. Athen, 8. Febr. (Tel.) Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin Sophie ist seit Samstag an Influenza erkrankt; seit gestern Nachmittag ist ein Nachlassen der Krankheitserscheinungen bemerkbar. Badischer Landlag. * Karlsruhe, 6. Febr. 24. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer unter dem Vorsitze des Präsidenten Lamey. (Ausführlicher Bericht.) Am Regierungstisch: Geh. Rath I)r. Nokk, StaatS- rath Eisenlohr und die Mimsterialräthe Heß und vr. v. Jagemann. Nach Eröffnung der Sitzung um 9*/« Uhr gibt das Sekretariat dem Hause folgende neue Einläufe bekannt: 1. Bitte der Gemeinde Müllheim um Ausbau der Höllenthalbahn von Neustadt über Löffingen nach Hüfingen bez«. Donaueschingen; übergeben vom Abg. Blankenhorn; 2. Bitten der Gemeinden Lörrach, Stetten, Schopf- Heim, Wehr, Adelhausen, Hasel und Wies um Ermäßigung der Gütersrachtsätze, sowie der Fahrkartenpreise; übergeben von den Abgg. Vogelbach und Weygoldt. Die Petitionen werden der Kommission für Eisenbahnen und Straßen überwiesen. Vor Eintritt in die Tagesordnung erhält Staatsrath Eisenlohr das Wort, um auf eine Beschuldigung zurückzukommen, welche bei Berathung der Petition der Rhein- nfergcmeinden in Betreff der Abtretung des Rheinvorlandes an den Staat gegen ihn erhoben und in der Presse wiederholt worden sei. In jener Kammerverhand- lung sei ihm vorgeworfen worden, er habe bei seiner Amvesenheit in Breisach dem dortigen Gemeinderathe in einer Unterredung über die Rückgabe des Rheinvorlandes seine Unterstützung zugesagt, worin dann Abg. Wacker eine Wahlbeeinflussung habe erblicken wollen. Die Einzelheiten dieser Unterredung seien ihm in jener Sitzung nicht gegenwärtig gewesen; wie aber nachträglich ihm der Oberamtmann in Breisach berichte , sei in der ganzen Unterredung von der Abtretung des Rheinvorlandes mit keiner Silbe die Rede gewesen, vielmehr habe es sich um eine Besteuerung von jenseits des Rheins gelegenen Liegenschaften durch elsässer Gemeinden gehandelt. Abg. Schüler entgegnet, jene Mittheilung sei ihm von einem Gemeinderathsmitgliede Ende Januar in Breisach gemacht worden, er müsse sie aufrecht erhalten. Staatsrath Eisenlohr beruft sich auf den Oberamtmann in Breisach und mehrere Gemeinderathsmitglieder, welche die Richtigkeit seiner Erklärung bestätigen könnten, und verliest auch noch eine Stelle aus einem Schreiben des Oberamimanns. Abg. Wacker: Wenn Staatsrath Eisenlohr den Nachdruck darauf legen wolle, daß er in Breisach eine wohlwollende Aufnahme der Petition versprochen habe, so sei es in Redners Augen dasselbe, wie wenn er der Gemeinde Breisach eine Zusage gemacht habe. Staatsrath Eisenlohr wiederholt nun nochmals, daß damals von dem Nheinvorland überhaupt nicht die Rede gewesen sei. Präsident Lamey erklärt hiermit die Angelegenheit als erledigt. Nach Eintritt in die Tagesordnung wird die Berathung de» Kommissionsberichts über das Budget des Großh. Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts für 1892/93 fortgesetzt. Nach Eröffnung der allgemeinen Diskussion über Tit. VII der Ausgabe und Tit. ll der Einnahme (Strafanstalten) bemerkt der Berichterstatter, Abg. Wittum, der Kommissionsbericht sei in 8 2a. des außerordentlichen Etats insofern zu berichtigen, als der dort genannte Betrag von 1 500 M. für ein Altarbild in der neuen Anstaltskirche für das Landesgcfängniß und die Weiberstrafanstalt Bruchsal zufolge einer seitens der Großh. Negierung abgegebenen Erklärung sich auf 200 M. ermäßige, indem das vorhandene Bild noch verwendbar sei, wenn ihm ein neuer Nahmen gegeben und eine entsprechende Wanddekoration hergestellt würde, wozu jener Betrag benöthigt werde. Ferner seien die Einnahmen im gedruckten Berichte irrthümlich auf 1602 544 M. anstatt auf 1623 964 M. (für beide Budgetjahre) angegeben, was er hiermit richtig stelle. Abg. Dreesbach: Zufolge ihm zugegangener Mittheilungen werde der regelmäßige Transport der Straf- und Untersuchungsgefangenen von Konstanz über Offenburg nach Heidelberg in einer Weise bewerkstelligt, welche der Humanität durchaus nicht entspreche. Von 4 Uhr Morgens an befänden sich dieselben auf der Bahn und erhielten, abgesehen von Brod, erst bei ihrer Ankunft in Offenburg gegen 8 Uhr Abends etwas Suppe; eine solche Ernährung sei völlig ungenügend und veranlasse ihu, an die Großh. Negierung die Anfrage zu richten, ob nicht durch eine verbesserte Verpflegung hierin Wandel geschaffen werden könnte. Ministerialrath I)r. v. Jagemann bedauert, augenblicklich die Schubfahrzeiten nicht angeben zu können; die Strecke Konstanz-Offenbnrg werde allerdings in einem Tage zurückgelegt; eine Beförderung der Schüblinge mit Schnellzügen sei aber doch nicht angängig, zumal der Transport den Zweck habe, unterwegs bei den einzelnen Amtsgerichten Gefangene abzuliefern und erforderlichenfalls neue aufzunehmen. Jeder Gefangene erhalte nach der Vorschrift vor Abgang des Transportes eine warme Suppe und es werde ihm ein reichlicher bemessenes Reise- brod ausgehändigt; außerdem seien die Schubbegleiter in der Lage zu einer Fürsorge bezw. Vermittelung des Einkaufs je nach Umständen; die Einführung einer warmen Kost während der Fahrt sei mit großen Schwierigkeiten verknüpft (einen Küchenwagen für die Gefangenen werde wohl Niemand verlangen), aber auch nicht durchaus nothwendig, denn die Zahl derjenigen Gefangenen, welche sich während des ganzen Tages auf der Fahrt befänden, sei eine äußerst geringe; weitaus die Mehrzahl derselben würden nur auf kurze Strecken befördert. Auch sei bisher weder von Schüblingen noch von ärztlicher Seite je eine Klage zur Kenntniß der Großh. Negierung gelangt. Abg. Rüdt fährt hierauf in der von ihm in der vorletzten Sitzung begonnenen Schilderung der von ihm behaupteten Mißstände im Amtsgefängnisse in Heidelberg unter Bezug auf seine dortige Strafverbüßung fort. Die Sitzvorrichtungen in den Zellen seien äußerst unbequem. Bedenklicher noch stehe es mit- der Verköstigung. Redner habe bei Beginn seines Strafvollzugs an einem Magenkatarrh gelitten; der Großh. Bezirksarzt habe aber eine erbetene Untersuchung nicht vorgenommen und ihn in barschem Tone und mit ironischen Redensarten abgewiesen. Schließlich sei ihm doch eine Verbesserung der Kost durch tägliche Fleischgabe zu Theil geworden. Er beziehe sich wegen der Amtsgefängnißkost auf einen Aufsatz in der „Neuen Zeit" (Revue des geistigen und öffentlichen Lebens), wonach auch der Bezirksarzt in Freiburg für die Kost der Amtsgefängnisse eine Verbesserung durch Gleichmachung mit derjenigen in den Centralanstalten begehrt habe; aber auch die letzteren stünden nicht auf der Höhe der berechtigten sanitären Anforderungen. Redner verliest nunmehr einen Küchenzettel aus einem Amtsgefängniß, wonach nur einmal wöchentlich Fleisch, sonst aber nur wässerige Suppe gereicht würde. Eine mangelhafte Verpflegung sei hart, sowohl für solche Untersuchungsgefangene, welchen die^ Mittel zur Selbstverköstigung fehlen, als auch für politische Strafgefangene. Wenn bezüglich der letzteren die Absicht vorliegen sollte, durch schlechte Kost eine Besserung derselben in politischer Hinsicht herbeizuführen, so sei diese Ansicht gewiß eine irrige; bei Redner selbst fei in diesem Punkte Hopfen und Malz verloren. Durch eingehende Schilderung der Uebelstände jenes Amts- gefängnisies in öffentlichen Versammlungen habe er sich einigermaßen Genugthuung zu verschaffen gewußt. Was die Centralstrafanstalten betreffe, so habe die „Neue Zeit" darüber Beschwerde geführt, daß im Lan- desgefängniß Freiburg verhältnißmäßig viele Schwachsinnige zur Straferstehung eingeliefert würden, welche wegen Unzurechnungsfähigkeit hätten freigesprochen und eventuell in Irrenanstalten hätten untergebracht werden sollen. Ein Gleiches sei in Bruchsal der Fall, wo eine ' besondere Abtheilung für geistig erkrankte Sträflinge hätte eingerichtet werden müssen. Als weiteren Mißstaud in den Gefängnissen bezeichnet Redner das als Disziplinarstrafmittel angewandte und von der Gefängnißordnung auch sür zulässig erklärte Einsperren der Sträflinge in vollständig dunklen Zellen (Dunkelarrest); dies sei eine mittelalterliche Grausamkeit, welche namentlich bei'Jugendlichen leicht eine Gesundheitsschädigung zur Folge haben könne. Ebenso unbillig sei es, die Zellen der Amtsgefängnisse während der langen Winterabende unbeleuchtet zu lassen. Ueberall, könnte mit mehr Humanität verfahren werden. Die Großh. Regierung, welche übrigens in der neueren Zeit eine mildere Praxis in Einigem zu haben scheine, möge dahin wirken, daß den Gefangenen, namentlich aber den politischen, eine günstigere Behandlung zu Theil werde. Die Juristen ließen sich heute nicht mehr von der Idee leiten, durch Abschreckung mittelst harter Strafen bessern zu wollen; der einzig berechtigte Strafzweck bestehe darin, der Gerechtigkeit eine Sühne zu geben. Ministerialrath 1)r. v. Jage mann dankt zunächst, namens der Großherzogl. Regierung für die sachgemäße und wohlwollende schriftliche Berichterstattung des Abg. Wittum hinsichtlich des Budgets über die Strafanstalten und freut sich, daß die Einrichtungen für den Aufseherstand stets eine so gute Aufnahme fänden. Der Staatszuschuß, welcher pro Kopf und Jahr auf 253 M. in. den Centralanstalten angeschlagen sei und infolge der Verweisung einiger Ausgaben in den außerordentlichen Etat nur 251'/, M. betrage, habe sich in erfreulicher Weise innerhalb der letzten 10 Jahre von 313 M., somit um 60 M. pro Kopf ermäßigt, was für die Budget- Periode stets eine Ersparnis von 168 000 M. bedeute. Die Möglichkeit sei jedoch nicht ausgeschloffen, daß infolge gesteigerter Lebensmittel- und Kohlenpreise die gesetzlich nach dem Nechnungsdurchschnitt gebildeten Budget- sütze speziell für Verpflegung und Heizung nicht völlig ^ ausreichen würden. Was die vorgetragenen Beschwerden des Abg. Rüdt betreffen, der sich in Heidelberg von den 4 Elementen verfolgt gesehen, vom Feuer zu viel Hitze, von der Zellenluft einem widrigen Parfüme und im Spazierhof die Verschwörung von Erde und Wasser zu einem schmutzigen Verbündniß ertragen habe, so müßte dies auf das richtige Maß zurückgeführt werden. Klagen über zu starke Heizung, wie sie Abg. Rüdt im Amtsgefängniß in Heidelberg angetroffen haben wolle, kämen auch in der Freiheit vor; der Abg. Rüdt Hütte nur dem Gefangen- wärter gegenüber seine Wünsche äußern sollen. Auch die Aborteinrichtungen in den AmtSgefängniffen hingen recht wesentlich davon ab, wie die Gefangenen damit umgehen und ob sie für genügende Lüftung sorgen. Ob es im Hof vielleicht an Kies gemangelt habe, könne man Nachfragen; was aber die daselbst angetroffene Gesellschaft anlange. so sei die Schilderung des Vorredners gewiß ungenau; denn es sei streng untersagt. daß männliche und weibliche Gefangene gleichzeitig im Spazierhof verweilten. Vielleicht sei dem Abg. Rüdt aus Schonung gestattet worden, zu anderer Zeit wie die übrigen männlichen Insassen des Gefängnisses seinen Spaziergang zu machen; dann könne cs möglich sein, daß ihm ein weibliches Wesen, das zufällig zur Küche oder Waschküche ging, begegnete. Und bezüglich der Verpflegung habe Abg. vr. Rüdt ja selbst hervorgehoben, daß ihm besondere Kost, nämlich täglich Fleisch verabreicht wurde. Die gegen den Großh. Bezirksarzt erhobenen Beschuldigungen hätten sich nach den Erhebungen über eine Beschwerde des Abg. Rüdt nicht als begründet herausgestellt. Der Arzt habe eine Untersuchung nicht vorzunehmen,' wenn es ein Gefangener verlange, sondern wenn sie ärztlich nöthig sei. Die seitens des Abgeordneten gegen die badische Ge- fängnißverwaltung erhobenen Beschwerden beruhten nur zum Theil auf eigener Kenntniß; zum andern Theil seien sie einer sozialistischen Zeitschrift entnommen, in welcher eine wegen eines Verbrechens bestrafte, auch mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte belegte Person, deren Namen Redner aus Schonung nicht nennen wolle, die badische Gefängnißverwaltung angegriffen und viel Unrichtiges, verbrämt mit einigen in der Schreibstube eines Gefängnisses widerrechtlich angeeigneten Notizen vorgebracht habe. Derselbe Autor habe früher in einem klerikalen Organ, das aber bald dessen Unzuverlässigkeit erkannt zu haben scheine, sein Unwesen getrieben. Das gegenwärtige Kostsystem in den Amtsgefäugniffen sei nach Anhörung nicht bloß eines, sondern vieler Aerztc im Jahre 1881 eingeführt, und zwar zuerst probeweise und dann nach Erfahrung und Bewährung damit definitiv, mit einer Aufbesserung für länger anwesende UntersuchungS- gefangene. Die Gefangenenkost solle und müsse knapp sein, d. h. das Nothwendige und nicht mehr bieten; früher, vor diesem Kostsystem, seien von den Bettlern und Land- «reichern unsere Gefängnisse wegen ihrer guten Verkösti- aung von den Nachbarstaaten aus aufgesucht worden. Die Lost entspreche den einfacheren Lebensverhältnissen, könne aber auf Anordnung des Arztes für Kranke. Schwäch' linge und Rekonvaleszenten verbessert werden. Denjenigen Untersuchungsgefangenen, welche nicht in der Lage seien, sich Kostzusätze für ihre Mittel zu verschaffen, stünde durchgängig auch zu Hause keine bessere Kost zur Verfügung. Redner halte es als völlig außerhalb der Auf. gaben der Gefängnißverwaltung liegend, auf Kosten der Steuerzahler den Gefangenen eine bessere Verpflegung rukommen zu lassen, als die sie in ihrer Freiheit genießen. Bei Schilderung des Küchenzettels, welcher übrigens nn Einzelnen nicht durch das Kostregulativ festgelegt sei, habe Abg. Rüdt das jeden Mittag gereichte Gemüse ganz außer Betracht 'gelassen. Nichtig sei, daß nur Sonntags die Suppen Fleischbrühe enthalten: an den übrigen Tagen würden der Suppe andere nahrhafte Zuthaten gegeben. Dies seien rationelle Grundsätze und es liege dabei gewiß der Großh. Negierung ferne, auf die politische Ueber- zeugung der Gefangenen etwa durch „Diät" einwirken zu wollen. Was die Verurtheilung angeblich Geisteskranker betreffe, so müsse er bemerken, daß in jedem Stadium des Strafverfahrens ärztliche Gutachten erhoben werden, sobald sich Zweifel über die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten offenbarten. Nach 8 51 R.-St.-G.-B. wirke aber nicht jede Geisteskrankheit strafbefreiend, vielmehr nur eine solche krankhafte Störung der Geistesthätigkeit, durch welche die freie Willensbestimmung ausgeschlossen^ wäre. Es gäbe nun verschiedene geringere der Zwischenstadien, die sogar recht häufig vorkämen, in deren Beurtheilung allerdings auch die Ansichten der Aerzte manchmal auseinander gingen. Biele Menschen würden im Leben allgemein ertragen trotz einiger Schrullen, man brauche nicht sofort zur Annahme von Manien zu schreiten. Sollte aber in einem einzelnen Fall irrthümlicherweise eine tatsächlich vorliegende erheblichere Geisteskrankheit außer Acht gelassen worden sein, so würde sie gerade bei unfern Einrichtungen erkannt und iiann würde die Gr. Regierung gewiß die Begnadigung an Allerhöchster Stelle in Vorschlag bringen. Die Verhängung des Dunkelarrestes als Disziplinar- strafmittel, welche Abg. Rüdt als eine drakonische Einrichtung aus alten Zeiten geschildert habe, sei durch Art. 12 Ziff. 5 des badischen Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom Jahre 1871 für zulässig erklärt und sei demnach s. Zt. auch von dem Landtag gutgeheißen worden. Die Schärfe der Disziplinarstrafen in Baden stehe derjenigen vieler anderer Staaten nach; von dem Dunkelarreste insbesondere würde bei uns kein unpassender Gebrauch gemacht, übrigens auch der Gefängnißarzt vor dem Erkenntniß zugezogen, wenn ein nachtheiliger Einfluß auf die Gesundheit des Bestraften irgend zu besorgen sei. Bei Beurtheilung des Gefängnißwesens dürfe man durchaus nicht einseitig nur auf die Wünsche der Gefangenen sehen, sondern deren oft unerhörtes Benehmen, solgeweise der Schutz der Ordnung, mache auch Zwangsmittel nöthig. Richtig sei es, daß nur in den Anstalten größeren Betriebes, wo auch länger gearbeitet werde, eine künstliche Beleuchtung der Zellen am Abend regelmäßig statthabe; doch könne auch da in besonderen Fällen Licht gewährt werden. Ebenso richtig sei, daß in der neueren Zeit bezüglich der Gesangenenbehandlung in der Richtung der Humanität Fortschritte gemacht worden seien. Insbesondere bei der durch Inkrafttreten des Beamtengesetzes äußerlich veranlaßten Durchsicht der Dienst- und Hausordnung seien in Bezug auf Anrede, Beschäftigung und Selbst- beschäftigung, Haar- und Barttracht, Kleidung u. dergl. Bestimmungen in diesem Sinn fortgebildet worden, wie überhaupt keine Gefängnißordnung auf unendliche Zeit feststehe, sondern jede von dem Wandel der Sitten außerhalb des Gefängnisses mitbeeinflußt werde. Doch dürfen humanitäre Bestrebungen niemals zu einem verweichlichten Strafvollzug führen; die Grenze bleibe, wie Abg. Rüdt selbst richtig betont habe, das Prinzip, daß die Strafe eine richtige Sühue sei. Zur Behandlung der politischen Gefangenen übergehend bemerkt Redner, daß eine prinzipielle Lösung dieser Frage auch der Theorie noch nicht geglückt sei, namentlich bezüglich der im Strafgesetz und Urtheil ja nicht vorkommenden Unterscheidung zwischen politischen und nicht politischen Delinquenten; so sei man z. B. zum Zweifel berechtigt, ob es für den Strafvollzug ein politisches Delikt sei, wenn zufällig ein Politiker die Höflichkeit habe, einen Bürgermeister oder Gendarmen als „Langohr" zu bezeichnen und dann Hierwegen in's Ge- fängniß komme (Heiterkeit). Die Schwierigkeit der Un- terscheidung zeige sich schon daraus, daß. von der letzteren ganz absehend, die neuerdings im Reichstage eingebrach- ten Anträge des Abg. Or. v. Bar, welche auf eine mildere Behandlung der Gefangenen in gewissen Fällen abzielen, spezielle Bestimmungen zu Gunsten der politischen Sträflinge nicht vorsehen. Uebrigens habe die Großh. Negierung gegenüber solchen in neuerer Zeit vorgekommenen politischen Delikten viele Mäßigung gezeigt und dabei den Begriff des politischen Gefangenen nicht engherzig aufgefaßt; doch könnten allein ihrerwegen, die doch einen verschwindenden Prozentsatz ausmachen, keine allgemeinen Anordnungen und Erleichterungen, welche dann allen Gefangenen zugute kämen, getroffen werden. Es müsse vielmehr hierfür der Einzelfall erfaßt werden und sei dabei auch, wo einmal der an sich gegebene Straf- vollzugSort weniger geeignet scheinen könnte, die Bestimmung eines andern Gefängnisses schon vorgekommen; auch die Jyitiative der Einzelnen durch Anträge in dieser Richtung sei nicht ausgeschlossen. (Schluß folgt.) * Karlsruhe, 8. Febr. 26. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer. Tagesordnung auf Dienstag den 9. Februar, Vormittags 9 Uhr: 1. Anzeige neuer Eingaben. 2. Berathung der Berichte der Budetkommission über das Budget des Großh. Finanzministeriums für 1892/93: Tit. 1-III, XII und XIll der Ausgabe; Berichterstatter: Abg. Heimburger; Tit. V und VIII der Ausgabe, Tit. II und V der Einnahme; Berichterstatter: Abg. Fischer; Tit. IX der Ausgabe, Tit. VI der Einnahme; Berichterstatter: Abg. Webex. Großherzogthum Duden. Karlsruhe, den 8. Februar. Heute Vormittag nahisi Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Vorträgt des Geheimeraths Freiherr» von Ungern-Sternberg und darnach des Staatsministers I)r. Turban entgegen. Hieraus empfing Hvchstderselbe den Premierlieutenant Rauthe im Badischen Fuß-Artillerie- Bataillon Nr. 14, welcher Seiner Königlichen Hoheit die von ihm verfaßte Geschichte dieses Bataillons überreichte. Nachmittags hörte der Großherzog die Vorträge des Flügeladjutanten Oberstlieutenants Müller und des Legationsraths IN. Freiherrn von Babo. Darnach nahm Höchstderselbe an dem Empfang Theil, welcher bei Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin stattfand und zu welchem zahlreiche Einladungen ergangen waren. T (Infolge vonLawinenüürren zwischen den Stationen Langen und Danöfen) und wegen Stein- rutschungen auf der Strecke Hintergasse-Bratz der Arlberg bahn ist der Gesammtverkehr zwischen Blud ent und Longen eingestellt worden. Die Personenzüge verkehren auf der einen Seite nur bis Bludenz und auf der anderen Seite nur bis Langen. Die Beförderung von Reisenden auf der Straße zwilchen Bludenz und Langen ist wegen der Schneeverhältnisse nicht möglich. Ueber die voraussichtliche Dauer der Störung ist Näheres noch nicht bekannt. * (Die Monatsversammlungen) des Gewerbevereins und dcS Kunstgewerbeocreins finden am Mittwoch den 10. Febr., erstere im Gartensaal des Hotel Stoffleth, letztere in den .Bier Jahreszeiten" statt. Im Gewerbcverein wird Herr Patentanwalt Otto Sack aus Leipzig über: „Der neue Gebrauchsmusterschutz» dem veränderten Patenlgesetz, Marken- und Musterschutz gegen- übergestellt", unter Vorzeigung verschiedener interessanterBeisv'.els, gegenstände einen Vortrag ballen. Der Kunstgcwerbeoerein hat aus der Tagesordnung den Bericht über den Delcgirtentag deutscher Kunstgewerbevereine in Hannover und die Berathung über eine Betheiligung an der Weltausstellung in Chicago. O Mannheim, 7. Febr. (Eine große Wechselfäl- schung) ist in unserer Stadt verübt worden. Vor etwa drei Jahren brachte der 23 Jahre alte Kaufmann Jean Lang aus Frankenthal, welcher bei der hiesigen Unionbank in Stellung war, angeblich im Auftrag dieser Bank einen auf eins hiesige Firma lautenden Wechsel im Betrag von 25 000 M. zu der diesigen Köster'schen Bank zum Diskonliren. Die Köster'sche Bank zahlte diese 25 OM M. auch unbeanstandet aus. Jetzt, wo der Wechsel fällig wurde, stellte sich heraus, daß derselbe von Lang, welcher inzwischen verschwunden ist, gefälscht worden ist. und zwar mit einer außerordentlichen Raffinirtheit. Lang hatte die Namenszüge der zwei Direktoren der Unionbank auf dem Wechsel nachgeahmt und außerdem das Geschäftssiegcl der Unionbank demselben aufgedrückt. Vor einiger Zeit meldete sich Lang krank und die Direktion der Unionbank bewilligte ihm zur Wiederherstellung seiner Gesundheit einen mehrwöchentlichcn Urlaub, den er zur Flucht benutzte. Seinen in Frankcnihal wobnenden Eltern soll er vorgeschwmdelt haben, daß er in der Antisklavereilotterie 30 OM M. gewonnen habe. Hiesige Kriminalschutzleute waren gestern in Frankenthal und Hielien in Gemeinschaft mit der dortigen Polizeibehörde Haussuchung bei den E tern des Durchbrenners vor. Lang ließ sich während seiner angeblichen Krankheit noch jeweils von der Unionbank am Ende jeden Monats seinen Gehalt nach Frankenthal schicken. Der Wechselfälschcr wurde gestern Nachmittag in München verhaftet. In seinem Besitz befanden sich noch 12 500 M. V Heidelberg, 7. Febr. (F e u er w e hr. -- S t a d t t h e a t e r.) Für die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einlheilung in eine Ost- und Westkomvagnie geplant, die im Bedürfnißfall nur einzeln cinzuschreiten hätten. Da im Stadttheatcr ganze Logen nicht mehr an studentische Kc.Porationen vcrmiethet werden sollen, der Direktion hierdurch aber ein Schaden entsteht, soll die städtische Subvention um weitere 1500 M. erhöbt werden. Es ist ferner eine Tieferlegung des Orchester- und Renovirung des Zuschauerraumes geplant. 2-- Vom Bodcnsee, 6. Febr. (Getreideverkehr. — Mehlabschlag. — Eisenindustrie) In der zweiten Januarhälste war der Schrannenvcrkehr äußerst lebhaft. Beispielsweise verkaufte man in Pfullcndorf an einem Markttage 669 Doppelzentner Korn (Mittelvreis 22 M. 22 Pf.), 93 Doppelzentner Weizen (Preis 22 M. 32 Pf.), 183 Doppelzentner Gerste (Preis 16 M. 45 Pf.) und 2>1 Doppelzentner Hafer (Preis 13 M. 27 Ps.) — Unsere Mühlenbesitzer haben in jüngster Zeit einen Abschlag der Mchlvreise, und zwar um 1M. 50 Pf. per 100 Kilo, eintcctcn lassen, und es soll eine weitere Ermäßigung bevorsteben. — Die mechanische Werkstätte des Herrn I. G. Fahr in Gott- madingen» welche daselbst etwa 60 Arbeiter beschäftigt, hat in Stockach eia Filialgeschäft ihrer Eisengießerei errichtet, worin vorerst 20 Arbeiter eingestellt wurden. Das erwähnte Etablissement verfertigt hauptsächlich landwirthschaftliche Maschinen und Mühlen- bestandtbeile. Verschiedene». IV. Freiburg, 7. Febr. (GiSbert Freiherr von Vincke), der durch seine Shakspeare - Bearbeitung und eigene, namentlich novellistische Dichtungen bekannte Schriftsteller. rin Bruder Georg v. Vincke's, ist hier im 79. Lebensjahre gestorben. Frhr. Karl Friedrich Gisbert v. Vincke war am 6. September 1813 auf dem Gut Haus-Busch bei Hagen als Sohn des Oberpräsidenten von Westfalen geboren und hatte nach Absolvirung des juristischen Studiums sich der Verwaltung gewidmet. Er war 186« als Regierungsrath zn Münster in den Ruhestand getreten. Seitdem lebte er in Freidurg. Seine literarische Thätigkeit begann er mit poetischen Uebertragungen» namentlich einer Reihe Sbakspeare'scher Stücke und der Uebersetzung van Catderons »Tochter der Lust". Von eigenen Werken Bincke'S erschienen: »Sagen und Bilder aus Westfalen" in Gedichtform, drei Bände Novellen »Im Bann der Junasran" , »Lustspiele"; »Reisegeschichtcu", eia Novrllenbuch in Versen, welches wohl die frischest« und inhaltrrichste Arbeit Bincke'S war, endlich daS »ABC für Haus nnd Welt". U.k. Baltimore, 7. Febr. (Schiffsstrandnng.) Der Allan-Dampfer »Polhnesian" von Liverpool nach Baltimore ist in der Nähe von Cav Henry gestrandet. Es sind Maßregeln zur Rettung der Passagiere und Mannschaften getroffen und man hofft, mit der nächsten Fluth den Dampfer wieder flott machen zu können. Neueste Telegramme. Berlin, 8. Febr. Der Reichstag setzte heute die zweite Berathung des Etats des Reichsversicherungsamts fort. Abgg. Möller (nat.-lib.) nnd Hartmann (kons.) beantragten die baldige Vorlegung einer Novelle zum Unfallversicherungsgesetz. Staatssekretär v. Boetticher erklärte , die Novelle werde die Ausdehnung des Gesetzes auf andere Berufsarten und Abhilfe der erkannten Mängel enthalten; allerdings sei sie in diesem Jahre nicht mehr möglich. Das „Klebegesetz" habe sich glücklich eingeführt, aber es bedürfe zu seiner Durchführung der Mitwirkung aller Kreise. Besonders günstig sei das finanzielle Ergebniß. Im Jahre 1891 wurden 15 450 000 Mark Rente gezahlt mit einem Kapitalwerth von 54500000 Mark; dazu kam ein Reservefonds von 10900000 M. Die Verwaltungskosten betrugen 11 Millionen. JnS- gesammt erwuchsen an Belastung 76 400000 M. Ein- genommen wurden an Klebemarken 88 600000 M., also ist der Bedarf des ersten Jahres mehr als gedeckt. Der Staatssekretär schloß mit der Bemerkung, die Durchstreichung der Marke genüge für die Entwerthung nicht, das Datum sei erforderlich. Hirsch (freis.) bekämpfte das Gesetz und erklärte seine Zustimmung zu den Abänderungsanträgen der Sozialdemokraten. v. Helldorf (kons.) befürwortete das Gesetz, dessen Mängel abznstellen seien. Möller erörterte verschiedene Punkte und konstatirte schließlich, daß im Lande die Zufriedenheit mit dem Gesetz immer allgemeiner werde. Die weitere Berathung -wurde auf morgen vertagt. Das Haus genehmigte in dritter Lesung einstimmig den neuen Weltpostvertrag. Fortsetzung morgen 2 Uhr. Berlin, 8. Febr. . Die Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses für das Bolksschnlgesetz nahm den 8 1 der Vorlage gegen die Stimmen des Centrums mit dem ersten Absatz des Antrags Rickert an, wonach die Volksschule als eine Veranstaltung des Staates und unter dessen Aufsicht stehend hingestellt wird. Danzig, 8. Febr. In der heutigen Sitzung des Magistrats theilte der Oberbürgermeister Baumbach mit, er sei von Seiner Majestät dem Kaiser ermächtigt, der Bürgerschaft mitzntheilen, daß der Kaiser im Laufe des Sommers Westpreußen und Danzig besuchen werde. Washington, 8. Febr. Der Staatssekretär Blaine erklärt, daß er für die Präsidentschaft der Vereinigten Staaten nicht kandidire. New-Aork, 8. Febr. Nach den bisherigen Feststellungen büßten bei dem Brande des Hotel Royal 5 Personen ihr Leben ein; 80 wurden verletzt. 69 Menschen werden noch vermißt, 81 retteten nur ihr Leben, während ihr Eigenthum verbrannte. Grohher;vglichrs Hostheatrr. Dienstag, 9. Febr. 2l. Ab.-Borst. Zum erstenmale wiederholt: »König Heinrich V.", geschichtliches Schauspiel in 5 Akten von Sdakspeare, übersetz: von W. A. v. Schlegel, nach der Bearbeitung von W. Oechelhäuser. Anfang '/,7 Uhr. Familiennschrichten. Karlsruhe. Auszug aus dem Stanvrsbuch-RrMer. Geburten. 4. Febr. Kar!, V.: Joses Kistner, Fabrikarbeiter. — Karl Ernst, B.: Ludwig Wentz, Kanzleidiener. — Friedrich Julius, V.: Adam Fricdr. Mösstager, Maurermeister. — 5. Febr. Hermann Jakob Kilian, V.: Anton Lauinger, Eisenbahnschaffner. — Hermine Ficda Bertha, V.: Wilhelm Zwecker, Hilss- bremscr. — Emil, V.: Pius Dantes StaLttagtöhncr. — 6. Febr. Ottilie Wilbelmina. B.: Karl Appenzeller. Kaufmann. — Elsa Kätchcn Marie, V.: Fricdr. Nöll, Schloffermeister. — 7. Febr. Kart, B.: Karl Lang, Hanptanitsassistcnt. — 8- Febr. Lina Susanns und Alwine Auguste, Zwillinge, V.: Stefan Stather, Schlosser. Eheschließung. 8. Febr. vr. Louis Hirschselder von Müdringen, prakt. Arzt in Jschenhausen, mit Klara Drchfuß von hier. Todess 8 lle. 5. Febr. Luise, Ehefrau von Schneider Auguk Spohn. 28 I. — Johann Schäfer, Ehemann, Privatier, 66 I. — 7. Frdr. Tbeodor, 7 M- 29 T., V, Wilh. Kratzer, Bäcker. — 8. Febr. Rosalie Bützow, ledig, Privatiere, 66 I. Uebersicht der Witterung vom 8. Februar. Während hoher Druck, wie bisher, den äußersten Westen Mitteleuropas bedeckt, liegt über der Nordsee eine Depression. welche weit südwärts ousgebuchtetist; ausibrerRückseite-blsWestdeutschland herein — herrscht sehr mildes Regenwctter, auf ibrer Vorderseite dagegen liegen die Temperaturen meist unter dem Gefrierpunkt. Eine wesentliche Besserung des Wetters steht vorerst nicht in Aussicht. Frankfurter telegraphische Kursberichte vom 8. Februar 1892 St«»p8»i«re. s Dresdener Bank 18».- 8'/» D. Reichsauleche 8».tS LLnderbank 178.— »"/, dt». 108.70! »»Snakilex. »'i, Prenß. Sonsbl 108.80s Schweiz. Nordoslbahn 108.,» »»/«Baden in st. ior.«o Lombarden s>»/, »»/. . . M. Galizier Oesterr. Soldrente »s.»o Slbthal ros.?» . Silberrente «i.sa Heff. Lubwigrbah» ris.t« »»/.Ungar. Soldreatr »».so Gotthard i»8.s» issor jstnffen »L.so II. Orieutanleth» » so Italiener comptant »l.»o Eghpter »8.7« Spanier «8.— Zoll-Tiirke» 8».t° 8'/, Serben 81.— Sinke». ltreditaktie» »»»'/, Diskonto stomnmdt. isi.ib Basier Bankverein l»8.7o Darmkilbter Bank i»».»o Handelsgesellschaft Deutsch« Borst I« - Wechsel nnd Bor!»». Wechsel a. «miterb 188.88 , » London »o.»o , . Part» 8i.°z » . Wie, 17»ch» RapoleonSd'or l».»i Privat» «Skonto l'<« Badische Zuckerfabrik .— R 0 ch » i » I«- «reditaktiru »» DiSkoilto-lkoimaanbit 180.80 Staat»» ah» 888.- Berit». Oesterr. Lreditaktien » StaatSbnhn Lombarden Dlbkanto-Aommand. Marienbnrger Dortmunder Lanrahiitte Lendenzt —. ins.— »»io ir» «» «8 1» »7.8» 1IS.I8 irr. 8 oir»«b«rde» Leu»«»»! «all. Wie». Sredttaktie» Marluote» Ungar» StoatSbah» Tendenz! ruhig. 80/, Rente Spanier Türke» Ott»»»»« 8«7 78 88.88 188 — 88 ! 78 88 88 88',. 1 » 88 »»».- Verantwortlicher Xrdatteur: Wilhett» Harder in Karlsruhe. «^Todesanzeige. ^D^R-229. Karlsruhe. Heute Vormittag elf Uhr entschlief sanft unser unvergeßlicher, innigstge- liebter Gatte, Vater, Bruder und Schwiegervater, Herr Srhrime Kkzieruugsrith s.D. Ludwig Hrff im Alter von nahezu 75 Jahren, versehen mit den Tröstungen unserer hl. Religion. Um stille Theilnahme bitten Die tieftrauersdku Hinter- bliebkuerl. Karlsruhe, 8. Februar 1892. Die Beerdigun« findet Mittwoch den 10. Februar, Vormittags 11'/. Uhr, vom Trauerhans, Sofienstraße Nr. 53, auS statt. R.21K. K.-Mühlburg. Versteigerungs- Ankündigung. AuS der Verlafsen- schaftsmaffe der Kauf- , mann Josef Wicde- ' mann Wwe.Barbara, geb. Braun in Beiertheim, werden der Erbtheilung wegen die nachbeschriebenen Liegenschaften am Mittwoch den 17. Februar 18S2, Bormittags 8'/, Uhr, in dem Rathhausc zu Beicrcheim einer öffentlichen Versteigerung zu Eigenthum auSgesetzt und endgiltig »ugeschlagen, wenn der SchätzungSpreiS erreicht oder mehr geboten wird. Gemarkung Beiertheim. 1. L.B. Nr. 21. 5 Ar 87 Bieter Hofraithe und Gartenland im Ortsetter, an der Bürgerftraße Nr. 56 gelegen. Auf der Hosraithe steht ein einstöckiges Wohnhaus mit gewöld- tem Keller, Metzel mit Stallung unter einem Dach, eine querstehende Scheuer mit Stallung. Letztere ist angebaut an jene auf Grundstück Nr. 22 stehende unter einem Dach, eins. Augustin Ra- stättcr Hl-, Christian Bauer» Wagner, ands. Bernhard Fischer 1- Sckätzungsprcis . . 13000 M. Sodann: 1 Hektar 28 Ar 9 Meter Wiesen und Ackerland in 12 Parzellen, im Grsammt- schätzungsprcis von .... 9830 M. Die Zahlung des Kaufschillings hat zu geschehen: a>. von der Hofraithe alsbald baar, d. von den Güterstücken auf Martini 1892, 1893 und 1894 mit je */g, alles verzinslich zu 5°/« vom Zuschlagstage an, nach Verweisung des Notars. K.-Mühlburg, am 3. Februar 1892. Großherzogl. Notar: _ Mathos._ Gchilstnstelle. R 220.1- Unsere HI. Gehilfenstelle mit einem Gehalt von monatlich 75 80 M- kommt in nächster Zeit in Erledigung und soll möglichst auf 1. April wieder besetzt werden- Etwaige Bewerber, unter denen Fi- nanzgehilfen den Vorzug erhalten, wollen ihre Eingaben unter Anschluß von Zeugnissen innerhalb 14 Tagen bei der Unterzeichneten Verwaltung einreichen. Evang. Pflege Schöna«. R.217. Nr. 302. Rust. Bekanntmachung. Die Gemeinde Rust versteigert am Samstag de« 13. Februar d. I.» Vormittags *^10 Uhr anfangend im Oberwald: 34 Stück Eichen bis 3,15 Festmeter messend, 11 Ruschen, 5 Ahorn, 7 Kirschbäume und 13 Eschen, mit Borgsrist. Die Zusammenkunft ist im Holzschlag. Ruft, den 5. Februar 1892. Der Gemeinderath Schichte, Bürgermeister. Bumann. Kassenschränke, in nur bester Qualität bei Q 774-3. HVLL1,. 88^vr8r<;I>eri»ix8-«e8vIl8edstt von Hlew-Vorlr) lUoknrcl kräsiäent. Onrl I'osjllivrr von Snblonn, Direktor unä LeveralbevollmLektiZter. LLLLIX » ., LsrkArsrevstrnsss 52. Im eigenen Oebäuäs der OeseliscliLkt. «u» 1891 runck 670 NlHioaei» Unrlc KOZkn runck 625 LIM. LIK. um 31. vee. 90. runä 50 NMiooen Skark gegen ruuä 42 LIill. LIK. am 31. vee. 90. In» 1891 runä 158 «illionsn Llnrk gegen runä 149 LIill. LIK. im 3adre 1890. LarlsruLv, LaLssrstrasss 136. Leneksl-Agent in lraNsruke. R io, VLs LudälrsotLon Lu Friood Stern, Das Verzeichnitz der Vorlesungen, welche im Sommersemester 1892 an der Universität Frei- bnrg in Baden gehalten werden, ist erschienen und durch alle Buchhandlungen oder vom Sekretariat zu beziehen. Freiburg i. B., 5. Februar 1892. Akademisches Direktorium. (I'l423tz) Rümelin. R.222. I Mchter-H'enstonaL HMard-Wasson in l^l«» bei l>4 r»n«1t ). Sorgfältige Erziehung und Unterricht. — Familienleben. — Gesunde Luft und gute Verpflegung. — Mäßiger Pensionspreis. — ProlvektuS ficht zur Verfügung. — Auskunft ertheilen: Fräulein M. Lauz. Vorsteherin des Prinzeß Wilhelmstifts in Karlsruhe» Herr Barth, Stadtpfarrer in Schiltach. Herr Profeffor Märkliu in Stuttgart. R.223.1. 84»L«1i8>« toilir>»Lr j< <1 i ^ »i»«1 1 8 « t t « » -«I» r I li UNl! äU88tStkUNg8g680k3ft W'SGM Hoklieksi-Lnl Lsinsr Illüwßliolrso Hokeli Oes Orossksrro^s. 8 rsislists kür- Sstisu gratis urrü ki-arrso. R 2311 . in« Die Dividende für das Geschäftsjahr 1890,91 ist gegen Auslieferung des Coupons Nr. 5 sofort mit 1'/«^'« — M. ^5.— per Actie zahlbar, und zwar! Walters M eist er von Waidachshof bei Seckach, zur Zeit an unbekannten Orten» Beklagten, Berufungsbeklagten, wegen Ehescheidung, bat die Klägerin gegen das Urtheil deS Großh. Landgerichts Mosbach — Civilkammer 1 — vom 17. Juni 1890 die Berufung eingelegt, mit dem Anträge, abändernd unter Kostenfolge zu erkennen, die Ehe der Streil- theile sei wegen harter Mißhandlung und grober Verunglimpfung durch den Ehemann für ausgelöst zu erklären. Nachdem die durch Gerichtsbeschluß vom 10. Dezember 1891 ungeordneten Beweisverhandlungen deS Gr. Amtsgerichts Adelsheim eingekommen find, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung in die am Donnerstag den 5. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, beginnende öffentliche Gerichtssitzung deS Ul- Civilsenats des Großh. Qber- landesgerichts zu Karlsruhe bestimmt und wird der Beklagte hiezu mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem G-richtshofe zugelassenen Anwalt vertreten zu lassen. Karlsruhe, den 26. Januar 1892. Der Gerichtsschreiber des Großh. Oberlandesgerichts: Eschbach er. Konlursvrrfadreu. R.172 Nr. 6053. Heidelberg. In dem Konkursverfahren über das Ver- ! mögendesSchuhmachersJohannZiescl in Heidelberg ist zur Prüfung der nachträglich angemcldeten Forderungen Termin auf Montag den 29. Februar 1892, Vormittags 9 Ubr, vor dem Großh. Amtsgericht Hierselbst, Zimmer Nr. 2, anbei aumt. Heidelberg, den 5. Februar 1892. ! Fabian, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. R'207. Nr. 6615. Mannheim. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Leopold Cono in Mannheim ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver- Eiii intelligenter junger Mann, nnverheirathet, von angenehmem Aeußern und von guter Familie, im Besitze von M.2000, sucht irgend welche paffende Beschäftigung, würde sich auch mit seinen Baarmitteln an einem kleinen Geschäfte betheiligcn oder auch eine Filiale übernehmen. R 230. Gefl. Offerten unter R. 230 an die Expedition d. Bl. erbeten. Strafrechtspflege. Ladung. R.213.1. Nr. 1882. Karlsruhe. Der Tischler Peter Hebert, geboren am 2l. Januar 1861 zu Heidelberg, zuletzt hier wohnhaft, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Er-, laubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen 8 360 Nr. 3 des St.G.B. Derselbe wird auf Anordnung dcS Großh. Amtsgerichts bierselbst auf Samstag den 26. März 1892, Vormittags 8 Uhr. vor das Großh. Schöffengericht Karlsruhe zur Hauvtvrr Handlung geladen. Bei unentschuldigtcm Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 8 472 der Strafprozeßordnung von dem Königl. Bczirkskommando zu Bremen ausgestellten Erklärung verurthrilt werden. Karlsruhe, den 5. Februar 1892- Rittelmann, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. in Worms bei der Kasse der Gesellschaft; „ Frankfurt a. M. bei Herrn E. Laden bnrg; R 168 „ Karlsruhe bei Herrn Veit L. Hamburger; » Mannheim bei Herren W H. Ladcnburg sb Löhne Worms, den 30. Januar 1892. I-Lv LZLr«e<1«>». Lorl8ruIi6, ll6rr6N8lrfl880 21. I^«irr«rr- mr<1 » . KussiTttunAtzn« üoinäsn naeti Naa-ss- Heiden-, vsmen- unl! Xinliei'-Mllclie. IrieotLMvaareii. Oavatteo. R 75.2. Hr rr t rlr lit i - zu verhüten, genieße man Slret- n per 5-Kilokorb 3 ^4 50 ditr-oi»«» 2 ^4 80, Mlrrr»- 50 Stück 3 50, frostgeschützt verpackt, portofrei, versendet die Administration drS Q 702.9 „kxpoi'teui'" in I«-is8t. utei-rjebt in eoirenatloii, voeeeeponiienr, llea«»rtilc. rwrig prallt, vetboile. dikdsres in 1- MckM WkhUllIIMSlM. b.llrn.'l'll-Mici unä bei Herren keHr. l-eWIill. OfliasttL« PlvIezxei»I»elt rar grünälieden unä prslrtisoken UriernunK ctisser vodUclinxenäen Lprneden, veleke kür äeu 1 >VsIrrsrüsbr immer wsür an Leäsntuug xevinnen noä äem irrtol- oäer « beuts sekon «iM Bitte genau auf V ornamen ,u achten. "Wtzk Das SmialgeM» für Q'571.5. Uöb6l1rAv8p«rt, VerpaekuvK unä Xuk- Ilowritiilm^ von Kemried Vmckeeker «Lnrlurrrlrv, (früherer Theilhaber der Firma Gebr. Windecker), befindet sich SS» Kaiserstratze SSI. Inhaber deS größten Möbeltransportwagens per Bahn ohne Umladung. — Jeder Transport ist um die Summe von Mk. 15,000.—versichert. Bürgerliche Rechtspflege. Orffrutliche Zustellung. R 212.1. Nr. 731. Karlsruhe. In Sachen der Magdalena Meister, geb. Brand in Langenbcutiugen, Klägerin, Bernfungsklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Zutt hier, gegen ihren Ehemann, Landwirth Christian Dienstag den 23. Februar 1892, Vormittags 9*2 Uhr, vor Großh. Amtsgericht IH Hierselbst bestimmt. Mannheim, den 6. Februar 1892. Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: G a l m. R'206. Nr.3612. Frciburg. In ! dem Konkursverfahren über das Ver- ! mögen des Schneidermeisters Georg Neukirch in Freiburg ist zur Prüfung der nachträglich angemcldeten Forderungen Termin auf Samstag den 20. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem Großh. Amtsgerichte Hierselbst — Zimmer Nr. 81 — anberaumt. Freiburg, den 5. Februar 1892. Dirrler, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. R 154.2 Nr. 1236. Radolfzell. Ueber das Vermögen des Schreiners Josef Walter in Radolfzell ist heute Bormittaq '/«12 Ubr das Konkursverfahren eröffnet und Stadtrechner Barett in Radolfzell zum Konkursverwalter ernannt worden. Anmeldefrist bis 2. M ärz 1892, offener Arrest mit Anzeige- frist bis ebendahin. Wahltermin und allgemeiner Prüfungstermin am 9. März 1892, Vorm. 8'/i Uhr. Radolfzell» den 1. Februar 1892. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: HaeuSler- Erbeiuweisuug. R'14.3. Nr.394. Staufen. Das Großh. Amtsgericht Staufen hat heute beschlossen: Aufforderung. Bäcker Fridolin Dörflinger in Hausen a/M. bat um Einsetzung in die Gewähr des Nachlasses seiner verstorbenen Ehefrau, Barbara, geb. Huber, gebeten. Diesem Gesuch wird stattge- gegeben, wenn nicht binnen 4 Wochen Einsprache dagegen erhoben wird. Staufen, den 29. Januar 1892. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Dufner. Erbvorladuuz. R.125.1. Lahr. Christian Ugi, Müller von Lahr, in Amerika unbekannt wo abwesend, ist am Nachlaß seines verlebten Vaters Christian Ugi, Privatmannes von Lahr, erbberechtigt und wird hiermit aufgefordert, zum Zwecke des Bcizugs bei den Verlaffenschafts- verhandlungen binnen sechs Wochen Nachricht von sich anher gelangen zu lassen. Lahr, am 1. Februar 1892. Der Großh- Notar: Liebl. Arbeit-Vergebung. R 68 2. Nr. 1211. Für den Neu- bau der Protestantischen Kirche in Badenweiler soll die Lieferung des Walz- und Gußeisens, sowie der Schmiedwaare» im Wege des öffentlichen Angebots auf Einzelpreise vergeben werden. Die Werkzcichuungen sind vom 3. bis 15. Februar d. I. zu den üblichen Bureaustunden bei Großh. Baudirektion und bei Großh. BezirkS- bauinsp:klion Lörrach aufgelegt, woselbst auch die Angebotsformulare in Empfang genommen werden können. Letztere sind längstens bis 15. Februar d. I., Abends 6 Uhr. bei dem Sekretariat der Bandirrktiou versiegelt abzugebe«. Die Zuschtagsfrist beträgt 14 Tage. Karlsruhe, den 3. Februar 1892. Großh. Baudirektion. Ur. Josef Durm. Martin. Arbeit-Vergebung. R 166.1. Nr. 1214. Für den Bau des Erbgroßh. Palais in Karlsruhe soll die Schmiedearbeit und Walz- eisenlieferuug auf Einzelpreise zur Vergebung kommen. Die Schmiedearbeiten umfassen beiläufig und ungefähr 12000 Kilo Schlau- dern, Anker, Klammern, Schrauben, Winkel, Verlaschungen; die Walzeisenlieferung beiläufig und ungefähr 250000 Kilo Stäbe für Deckengcbälke. von denen etwa die eine Hälfte bis 15. Mai bezro- 15. Juni d. I. anzuliefern ist, die andere bis April 1893. Lagepläne der Balken können täglich zu den üblichen Bureaustunden auf dem Sekretariat der Großh. Baudirektion eingeschen werden, woselbst auch die Angebotsformulare in Empfang genommen werden können. Letztere find ansgefcrtigt biö längstens Samstag den SO. Februar. Abends 6 Uhr, versiegelt bei uns einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt 4 Wochen. Karlsruhe, den 8. Februar 1892. Großh. Bauvirektio«. Or. Josef Durm. väe. Martin. Nutz- und Brennholz^ Versteigerung. R'224. Nr. 126. Großh. Bezirks- sorftei Stein versteigert aus den Hiebs- schlägen der Domänenwaldungen Schaltender«, Limberg und Schafterheu Mittwoch den IO. d. Mts., Vormittags '/M Uhr, auf dem Rathhause ;u Stein: 9 Eichenstämme ll- Kl, 21 dto. UI. Kl., 25 dto. IV. Kl.» 13 meist starke Forten»Stämme und-Klötze; sodann speziell aus dem Schafterheu noch 15 Stcc forlencs Prügel- und Stockholz, 3150 Stück gemischte Wellen. Domänenwaldbüter Seiter und Hilfshüter Jäger in Stein zeigen die Hölzer auf Verlangen vor und fertigen AuS- züae aus den Aufnahmslisten. _ R.219. Nr. 28. Freiburg. Bekanntmachung. Höherer Ermächtigung zufolge wird zur Aufstellung de» Lagerbuchs der Gemarkung Lcherzingen Tagfahrt auf Freitag IS d. M., Vorm. S Uhr, in dem Rathszimmrr zu Scherzingerr anberaumt. Die Grundrigenthümer dieser Gemarkung werden hiervon in Kenntniß gesetzt und bezugnehmend auf Artikel 7 letzter Absatz der Allerhöchst landesh. Verordnung vom 11. September 1883 (Nr. 20 des Gesetzes- und Verordnungsblattes von 1883) aufgefordert, die zu Gunsten ihrer Liegenschaften etwa bestehenden Grunddienstbarkeiten unter Anführung ihrer Rechtsurkunden dem Unterzeichneten zum Eintrag in daS Lagcr- buch in obiger Tagfahrt anzumeldcn. Freiburg, den 6. Februar 1892. Der Lagerbuchsbeamtc: I. Fuhrmann, Bezirksgeometer. Druckund Verlag der G. Brau n'fchrn Hofbuchd rnckerei. (Mit einer Beilage.)