eikrge ;u Mr. 98 -er Karlsruher Zeitung. Donnerstag, 7. April 18SL. Vadisrtzrr Landtag. * KarlL^'Ke, 4. April. 58. öffentliche Sitzung der Zweiten KkMster. (Schluß aus dem Hauptblatt Nr. 97.) Abg. He im bürge? wendet sich gegen die vom Abg. v. Stockhorner gewünschte Einführung einer vierten Religionsstunde; wahre Religiosität werde durch Erweiterung des Religionsunterrichts nicht gefördert werden; dies sei vielmehr Sache der Kirche. Dem Abg. Wacker müsse Redner bemerken, daß er keiner Partei ein warmes Herz für den Lehrerstand habe absprechen wollen. Nach den Erklärungen des Herrn Ministers glaube er hoffen zu dürfen, daß die Regierung in den wichtigsten Punkten schließlich doch den Kommissionsanträgen beitreten werde; nicht rathsam sei es aber, ein Gesetz von vornherein in der Absicht zu schaffen, es schon in nächster Zeit wieder abzuändern. Abg. Wilckens freut sich über das persönliche Entgegenkommen des Herrn Ministers in der Frage der Übergangsbestimmungen. Leider treffe dies nicht auch für die Herabsetzung der Zulagefristen zu, an welcher jedoch entschieden festgehalten werden müsse. Es solle etwas definitives geschaffen werden, das sich nicht sofort als reformbedürftig erweise. Sich gegen Abg. Wacker wendend, glaubt Redner im Interesse der Lehrer zu Handels, wenn er die gesetzliche Regelung ihrer Ruhe- und Reliktengehalte auf Grundlage ihrer hohen Aktivbezüge nicht befürworte; solche Ansprüche würden die Grenzen des Möglichen überschreiten und die Erfüllung berechtigterer Forderungen in Frage stellen. Abg. Wacker wünscht nicht, daß der im Großen und Ganzen annehmbare Entwurf an der Regelung gewisser Fragen zum Scheitern komme; man müsse sich mit dem Erreichbaren zufrieden geben. Der Entwurf beabsichtige an erster Stelle die Regelung materieller Interessen, eine Besserstellung der Lehrer in ihren Bezügen. Andere prinzipielle Schulfragen würden dadurch, auch wenn sie die Novelle nicht berühre, doch nicht aus der Welt geschafft. In nicht allzu ferner Zeit werde und müsse es kommen, daß die prinzipielle Schulfrage in diesem Hause eine Neuregelung erfahren werde; doch würden seine politischen Freunde als praktische Leute erst dann mit derselben hervortreten, -wenn derjenige Geist in dieses Haus eingezogen sei, welcher ein erfolgreiches Auftreten verspreche. Abg. Gönner will gerne dem Gesetzentwürfe in der von der Kommission gegebenen Fassung seine Zustimmung geben, da er in wirthschaftlicher und sozialer Beziehung dem Lehrerstande große Vortheile bringe. Der Höchstgehalt von 2 000 M. sei nicht zu hoch bemessen; auch entspreche es der Billigkeit, baß derselbe nach 27 Dienstjahren, also durchschnittlich etwa im 55. Lebensjahre erreicht werde. An dem Anfangs- und Höchstgehalt dürfe zu Gunsten einer Verbesserung der Uebergangsbestimmungen, welche in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung für die Regierung durchaus annehmbar seien, nichts mehr geändert werden. Wenn sich einmal beide Kammern einstimmig für die Annahme der Kommissionsanträge ausgesprochen, so könne die Regierung angesichts des Willens des Volkes nicht länger mehr in ihrem Widerstande verharren. Der Herr Finanzminister werde dann gewiß Mittel mid Wege finden. Nicht zu billigen sei es, daß der Herr Regierungsvertreter auf den Weg der Initiative verweise. Dem Abg. Wilckens müsse er darin beistimmen, daß mit Rücksicht auf die heutzutage an den Gemeindehaushalt gestellten hohen Anforderungen nicht alle Wünsche erfüllt und deßhalb auch den größeren Städten hinsichtlich der Pensionsverhältnisse nicht noch weitere Opfer auferlegt werden können. Abg. Nopp berichtet von seinen langjährigen Erfahrungen als Vorsitzender der Ortsschulbehörde in Philippsburg und spricht seine Befriedigung darüber aus, daß die Gehaltsaufbesserung nicht von den Gemeinden, sondern vom Staate getragen werde, sowie daß das Mitwirkungsrecht der Gemeinden bei Stellenbesetzungen gewahrt bleibe. Mit den Kommissionsanträgen könne er sich einverstanden erklären. Ein Antrag des Abgg. Wittmer u. Gen. auf Schluß der Debatte wird abgelehnt. Abg. Rüdt: Die Einführung einer vierten Religionsstunde halte er nicht für erforderlich, vielmehr sollte der Religionsunterricht überhaupt aus der Volksschule verschwinden. Die Schule müßte ferner dem Einflüsse der Geistlichkeit entzogen und zur ausschließlichen Sache des Staates erklärt werden. Abg. Muser will in Anbetracht der vorgerückten Stunde auf die Auslassungen des Abg. Rüdt, welcher bedauerlicher Weise die prinzipielle Schulfrage heute angeregt habe, bei Berathung des Budgets des Kultusministeriums zurückkommen. Abg. Kiefer: Der Abg. Wacker habe heute die Frage der gemischten Schulen nur deshalb nicht berührt, weil er sich von etwaigen Angriffen auf dieselbe jetzt keinen Erfolg versprechen könne. Doch dürfe Jedermann überzeugt sein, daß derselbe eine mittelalterliche Korrektur unserer Schulverhältniffe herbeiführen werde, sobald er die Macht dazu habe. An der gemischten Schule, welche viel zur Sicherung des konfessionellen Friedens beigetragen habe, dürfe nicht gerüttelt werden. Dem Abg. Rüdt müsse er bemerken, daß er einer Beseitigung des Religionsunterrichts in der Volksschule niemals zustimmen werde, weil diese zur religiösen und geistigen Ausbildung des Gemüthes jenes Unterrichts nothwendig bedürfe, nicht aber, um Zwiespalt und Haß gegen andere Konfessionen zu lehren. ! Abg. v. Stockhorner tritt nochmals für die Erweiterung des Religionsunterrichts ein und betont, daß es sich hier um den Kampf der christlichen Weltanschauung gegen die nichtchristliche handle. Abg. Gerber wird dem Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Zwecken seine Zustimmung geben, sondern weil die Gerechtigkeit und Billigkeit für eine Aufbesserung der Lehrergehalte spreche. Die Einführung einer weiteren Religionsstunde verlange seine Partei nicht. Redner wendet sich schließlich gegen den Abg. Rüdt wegen dessen Bemerkungen über die Religion und den Religionsunterricht an den Volksschulen. Hierauf wird die allgemeine Diskussion über die Gesetzesvorlage geschloffen. Es folgen einige persönliche Bemerkungen der Abgg. Wilckens, Heimburger und Wacker, sowie ein Schlußwort des Berichterstatters. T Karlsruhe, 5. April. 59. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer unter dem Vorsitz des Präsidenten Lamey. Am Regierungstische: Geh. Rath Nokk, Geh. Oberregierungsrath Joos, Ministerialrath Becher er. Nach Eröffnung der Sitzung (9*/. Uhr) macht das Sekretariat folgende Einläufe bekannt: 1. Bitte der Gemeinde Königheim, das Gesetz um Geländeabgabe zu Gemeindewegbauten betr."; übergeben von dem Abg. Gerber. 2. Bitte des Franz Helfrich, pensionirter Gendarm in Gottersdorf, Amt Walldürn, um hochgefällige Erhöhung seines Ruhegehalts betr.; übergeben vom Abg. Frhrn. v. Buol. 3. Bitte des Gastwirths Bonifazius Könninger in Heidelberg-Neuenheim um gnadenweisen Erlaß einer Liegen- schaftsaccise betr.; übergeben von dem Abg. vr. Rüdt. Die Petitionen werden, und zwar zu Ziff. 2 und 3 der Petitionskommission, zu Ziff. 1 der Kommission für Eisenbahnen und Straßen überwiesen. Sodann tritt das Haus in die zum Gegenstand der Tagesordnung gemachte Spezialberathung des Kommissionsberichts zu dem Gesetzentwürfe betr. Aenderungen des Gesetzes über den Elementarunterricht ein. Nach einigen einleitenden Bemerkungen des Berichterstatters Abg. Weygoldt erhält das Wort zu Art. I 8 1 der Abg. Lohr: Die Neufassung des Absatz 4. wonach der Schulzwang auch auf Kinder von Ausländern, die sich im Großherzogthum aufhielten, ausgedehnt werden solle, habe nirgends Befriedigung hervorgerufen. Insbesondere werde diese Vorschrift in vielen Gemeinden der Seegegend, in welche alljährlich im Sommer eine größere Anzahl Kinder aus Oesterreich und der Schweiz zu kommen pflegten, um sich bei Landwirthen den Sommer über zum Biehhüten u. s. w. zu verdingen, als sehr lästig empfunden werden. Wenn man auch anerkennen müsse, daß der Staat ein dringendes Interesse daran habe, daß seine eigenen Bürger ein gehöriges Maß von Bildung besitzen, so träfe eine solche Erwägung doch nicht zu bei solchen, nach badischem Rechte schulpflichtigen Angehörigen fremder Staaten, welche nur vorübergehend ihren Aufenthalt in Baden nähmen. Weder die Eltern der oben erwähnten Kinder, noch diese letzteren selbst würden diesen Zwang als eine Wohlthat empfinden. Die Dienstherren seien durch den Schulbesuch der Kinder, der oft infolge des weiten Weges zur Schule einen großen Theil des Tages in Anspruch nehme, schwer geschädigt. Man thue viel für die Landwirthschaft, manchmal unter Aufwendung bedeutender Kosten. In diesem Falle könne man den Landwirthen der Seegegend ohne jede Aufwendung von Kosten durch Herstellung des letzten Absatzes des 8 1 in der alten Fassung einen guten Dienst erweisen. Eines Antrages in dieser Richtung wolle er sich enthalten, da dessen Annahme wohl nicht wahrscheinlich sein werde. Abg. Heimburger tritt den Ausführungen des Abg. Lohr entgegen; schon im Interesse der Schonung der Kräfte dieser Kinder müsse man dieselben anstatt zu strenger Arbeit zum Schulbesuche anhalren. Da der Herr Vorredner keinen Antrag gestellt habe, wolle er sich auf diese wenigen Worte beschränken. Geh. Oberregierungsrath Joos: Es sei wohl möglich, daß durch den jetzigen Regierungs- und Kommissionsvorschlag den betreffenden Dienstherren kein Gefallen geschehe. Die Bestimmung im Entwürfe sei hervorgegangen aus den Darlegungen der Kreisschulräthe der an der bayrischen und schweizerischen Grenze gelegenen Bezirke Tauberbischofsheim, Konstanz und Waldshut. In diesen Grenzgegcnden sei es vielfach vorgekommen, daß sich schulpflichtige, diesen Nachbarstaaten angehörige Kinder aufgehalten hätten, ohne den Schulunterricht zu besuchen. Ein Zwang gegen diese Kinder sei bis jetzt nicht möglich gewesen, da mit Bayern und der Schweiz keine dahin zielenden Verträge abgeschlossen worden seien. Aehnlich lägen die Verhältnisse in denjenigen Theilen der Seegegend, in welche alljährlich im Sommer eine größere Anzahl Kinder, namentlich aus dem Vorarlberg und Allgäu kämen, um sich dort bei Großbauern zu verdingen, da auch mit Oesterreich kein Staatsvertrag wegen des Schulbesuches zu Stande gekommen sei. Die neue Bestimmung stehe auch mit den Rechtsgrundsätzen, die sich zur Zeit herausgebildet hätten, vollständig im Einklänge. In jedem Lande, also auch in Baden, sei der sich dort Aufhaltende den Bestimmungen des daselbst geltenden öffentlichen Rechts unterworfen. Seitens der badischen Grenzbewohner sei auch schon vielfach darüber geklagt worden, daß die fremden Kinder hinsichtlich des Zwangs zur Theilnahme am Unterricht bester behandelt würden, als die einheimischen. Den Ausführungen des Herrn Abg. Lohr gegenüber wolle er noch besonders hervorheben, daß für Gemeinden, in welchen im Sommer der Austrieb des Viehes auf Weiden in größerem Umfang stattfinde, der Unterricht für die obere Volksschulklaffe auf den Nachmittag verlegt werde, so daß für die Verwendung der Schüler zum Viehhüten der Vormittag frei bleibe. So werde für die bei Landwirthen der Grenzgemeinden beschäftigten Kinder des Vormittags wohl noch genug Zeit zum Arbeiten übrig bleiben, da sie nur am Nachmittage einige Stunden am Schulunterrichte Theil nehmen. Abg. Weygoldt wendet sich ebenfalls gegen die Aeußerungen des Abg. Lohr und spricht seine Freude darüber aus, daß die Regierung nun den Schulzwang gegenüber den Ausländern durchführen wolle. Sowohl in der Schweiz, als in Oesterreich bestehe ein solcher Zwang schon länger; dies sei wohl auch der Grund, warum die genannten Staaten kein Bedürfniß fühlten, Verträge der bezeichnten Art mit Baden abzuschließen. Für den badischen Staat bestehe sowohl eine moralische, als eine Pflicht des Anstandes, hierin hinter den Nachbarstaaten nicht zurückzubleiben. Abg. Wacker hat sich zum Worte gemeldet, um Mißverständnissen im Hause, wie auch später draußen im Lande vorzubeugen, da es ihm sowohl nach den Worten des Vorredners, als des Regierungsvertreters scheine, als ob die vorhin berührten thatsächlichen Verhältnisse in der Seegegend nicht genügend bekannt seien. Zunächst wolle er, um jeder etwaigen späteren Entstellung seines Vorgehens entgegenzutreten, nochmals ausdrücklich hervorheben, daß er von jeher der Jugenderziehung die regste Theilnahme entgegengebracht und auch in seinem Beruf als Seelsorger, manchmal unter schwierigen Verhältnissen, für eine gute Schulbildung stets energisch eingetreten sei. In dem vorliegenden Falle handle es sich aber nicht darum, solche Kinder, die in Baden wohnen, zur Schule zu zwingen, sondern solche, die sich nur vorübergehend im Großherzogthum aufhielten, und zwar zu einer Zeit, während welcher sie in ihrer Heimath schulfrei wären. Im Laufe des Winters gingen diese Kinder wieder in ihre Heimath zurück und besuchten dort die Schule. Wenn man nun an dieselben hinsichtlich des Schulbesuches weitergehende Anforderungen stelle, als dies in ihrer Heimath der Fall sei, so gehe man in dieser Fürsorge zu weit. Man müßte dann auch konsequenter Weise die Kinder von Fremden, die sich oft Monate lang als Kurgäste u. s. w. in Baden aufhielten, ebenfalls zum Schulbesuche anhalten. Weiterhin sei auch zu berücksichtigen, daß einerseits die Früchte eines auf anderer Grundlage aufgebauten Unterrichts wohl nur gering sein würden und daß man andererseits die Lehrer, wie auch die übrigen einheimischen Schüler im Lehrplan hemme. Es genüge wohl, wenn der Pfarrer und Bürgermeister ein besonderes Augenmerk auf diese fremden Kinder hätten, damit sie in moralischer Beziehung keinen Schaden erlitten. In diesem Sinne möchte er die Ausführungen des Abg. Lohr, der ja wohl nach seiner ganzen Vergangenheit und Persönlichkeit nicht in den Verdacht, ein Feind der Jugendbildung zu fein, kommen könne, unterstützen. Geh. Oberregierungsrath Joos: Der Herr Abgeord^ nete Wacker habe Aufklärungen darüber gewünscht, wie es sich mit dem Schulbesuch der Kinder solcher Fremden verhalte, die sich vorübergehend in Baden aufhielten. Man habe in dem Entwurf wohlbedacht die betreffende Bestimmung nur auf Einwohner des Großherzogthums, nicht auch auf vorübergehend Anwesende Anwendung finden lassen. Der Begriff „Einwohner" setze einen Wohnsitz voraus und dieser letztere werde nach den Vorschriften des Landrechts von den Dienstboten mit den Dienstherren getheilt. Im einzelnen Falle sei es eine Thatfrage, ob der Begriff Einwohner zutreffe. Im übrigen brächten ja solche Fremde, die sich für längere Zeit im Großherzogthum aufhielten, meistens entweder ihre eigenen Lehrer für die Kinder mit oder sie ließen die letzter» die an dem fraglichen Orte bestehenden Schulen besuchen. Abg. Gesell hält die Einführung des allgemeine» Schulzwangs für sehr wünschenswerth, da auch nach Pforzheim öfters schulpflichtige Kinder aus den württem- belgische» Grenzorten kämen, um in der Industrie Verwendung zu finden; sobald man diese Kinder in Baden unter den Schulzwang stelle, sei diese Beschäftigung nicht mehr möglich, was auch von den Fabrikanten nur freudig begrüßt würde. Abg. Dreesbach: Die Art und Weise, wie die von Vorarlberg nach Baden kommenden Kinder verdingt würden, sei geradezu empörend. Es finde oft ein förm- ! K' - >!/ licht- Zusammentreiben durch Makler und Agenten statt. Bon allen Seiten muffe man dazu beitragen, diesen Schandfleck verschwinden zu lassen. Trotz aller Bemäntelungen seitens der Abg. Lohr und Wacker handle es sich nur darum, die billige Arbeitskraft der Sinder auszubeuten. Wenn man dieses Treiben begünstigt, so werde man auch bei vielen Eltern im Großherzogthum Baden den Wunsch rege machen, ihre Kinder in dem gleichen jugendlichen Alter dem Verdienste zuzuführen. Wenn irgend ein Zwang seitens des Staates gerechtfertigt sei, so sei es der Schulzwang. Er begrüße daher die Abänderung des letzten Absatzes des Z 1 mit Freuden. Abg. Wacker: Weitaus der größte Theil der Ausführungen des Abg. DreeSbach sei gegenstandslos gewesen. Da es sich um die Frage, ob der Schulzwang überhaupt aufgehoben werden solle, nicht gehandelt habe, seien diese Auslassungen eine reine Zeitverschwendung gewesen. Präsident Lamey bemerkt, den Redner unterbrechend, daß der Abg. Dreesbach in diesem Hause wie jeder Andere das Recht habe, seine Meinung auszusprechen. Auf eine Erwiderung des Abg. Wacker, daß der Abg. Dreesbach ihm gegenüber vorhin viel weiter gegangen sei, ohne daß er vom Präsidenten unterbrochen worden sei. ertheilt Präsident Lamey dem Abg. Wacker einen Ordnungsruf. Er habe gegen den Abg. Wacker stets Nachsicht geübt. Die Würde und das Ansehen des Hauses, nicht die Rücksicht auf seine Person, verlangten aber nunmehr, daß er einschreite. Abg. Wacker fortfahrend, er wolle nicht bestreiten, daß hier und da eine Ausnützung der kindlichen Kräfte vorkomme, dies sei jedoch nicht allein auf dem Lande, sondern auch in der Stadt der Fall. Es sei sehr einfach, zu sagen, der Landwirth solle höhere Löhne bezahlen. Wer die Verhältnisse der Landwirthschaft kenne, der wisse auch, daß eine höhere Lohnzahlung in den meisten Fällen nicht möglich sei. In der Nähe größerer Städte könne der Landwirth selbst bei höchster Lohnzahlung oft keine Arbeitskräfte bekommen. Abg. Lohr: Der Abg. Dreesbach habe ein grauenhaftes Bild entworfen über die Art und Weise, wie die von Vorarlberg kommenden Kinder verdingt würden. Man habe geglaubt, die Schilderung eines Sklavenmarktes in Afrika zu hören. Die Kinder kämen meistens mit den Eltern und es werde ein regelrechter Vertrag mit dem Dienstherrn abgeschloffen. Abg. Kiefer: Der Herr Abg. Wacker habe behauptet, es gebe Niemanden, der den Schulzwang aufheben wolle, während doch die von ihm und dem Abg. Lohr verfolgten Bestrebungen gerade doch mindestens eine theilweise Aufhebung des Schulzwanges bezweckten. Es sei doch gewiß besser und humaner gedacht und würde auch für die religiöse Bildung der Kinder förderlicher sein, wenn sie die Schule besuchten, als wenn sie sich stets mit Viehtreiben und anderen ländlichen Arbeiten abgäben. Die Kinder würden sonst durch die Selbstsüchtigkeit der Eltern und der Bauern zu Grunde gerichtet. Das sei auch trotz aller sophistischen Ausreden des Abg. Wacker der Kern der Sache. Ein erneuter Zuruf des Abg. Wacker, daß dem Abg. Kiefer derartige Angriffe hingingen, während er selbst vorhin zur Ordnung gerufen worden sei, gibt dem Präsidenten Lamey nochmals Veranlassung, dem Abg. Wacker gegenüber den Vorwurf der Parteilichkeit zurückzuweisen. Er habe dem Abg. Wacker stets volle Redefreiheit gewährt und ihn z. B. bei den Debatten über das Staatsministerium, in denen er doch sehr weit gegangen sei, nicht unterbrochen. Den Borwurf der Parteilichkeit hier im Hause müsse er als eine Beleidigung gegen das letztere, das er als Präsident vertrete, rügen. Um seine eigene Person handle es sich erst in zweiter Linie. Abg. Marbe wendet sich gegen die Behauptung des Abg. Kiefer, daß die Abstimmung gegen den letzten Absatz des § 1 als eine Bestrebung auf theilweise Aufhebung des Schulzwanges anzusehen sei. Man dürfe an die Sinder, welche sich vorübergehend in Baden aufhielten, hinsichtlich des Schulbesuches kerne strengeren Anforderungen stellen, als solche in deren Heimathsstaaten bestünden. Der Staat habe nur ein Interesse daran, die Kinder, welche sich längere Zeit im Lande befänden, zum Schulbesuche zu zwingen. Bei besonderen Verhältnissen, wie sie z. B. in der Seegegend vorlägen, müsse man mit Rücksicht auf den praktischen Erfolg von einer zu strengen Durchführung Umgang nehmen. Abg. Rüdt bemerkt dem Abg. Lohr gegenüber, daß die Sklaven oft besser gestellt seien, als die Kinder, die sich in so zarter Jugend zu oft schwerer Arbeit verdingen müßten. Seitens der Eltern walte den Kindern gegenüber oft dar reine Ausbeutungssystem ob. Die Gewährung des Schulunterrichts seitens des Staates sei nur ein Akt der Gerechtigkeit. Selbstverständlich müsse verlangt werden, daß die Kinder nicht etwa abgearbeitet zum Unterrichte kämen. Nach einer persönlichen Bemerkung und einem Schlußworte des Berichterstatters Abg. Weygoldt wird sodann der letzte Absatz des ß 1 entsprechend dem Sommissions- antrag angenommen. Zu 8 2 liegt ein Gegenantrag der Abgg. Hennig, Wacker u. Gen. vor, den 8 2 wie folgt zu fassen: Absatz 1: „Vas schulpflichtige Alter beginnt und schließt an Ostern desjenigen Jahres, in welchem die Kinder am 30. Juni da« 6. bezw. 14. Lebensjahr zurückgelegt haben." Absatz 2: unverändert. Absatz 3: „Mädchen müssen auf Verlangen ihrer Eltern schon nach zurückgelegtem 13. Jahre aus der Schule entlassen werden." Ferner sind zu 8 2 zwei Anträge der Abgg. Muser u. Geu. eingebracht worden. Der erste: Wir beantragen, den Absatz 2 dahin zu fassen: „Für Kinder, welche schwächlich, oder in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind, ist hinsichtlich des Anfangstermins ihrer Schulpflicht Nachsicht zu ertheilen." Der zweite: Wir beantragen zu Absatz 2 folgenden Zusatz: „Für Kinder, welche bei Beginn des Schuljahres das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist stets Nachsicht zu ertheilen." Abg. Hennig: Nach der bisherigen Gesetzgebung habe sich ein unliebsames Mißverhältniß dadurch ergeben, daß die eine Hälfte der Mädchen mit 7 Jahren und die andere Hälfte erst mit 8 Jahren aus der Schule entlassen worden sei. Oft habe es sich getroffen, daß gerade die körperlich und geistig entwickelteren Mädchen ein Jahr länger als die andern in der Schule hätten bleiben müssen. Jetzt sollten etwa ^ der Kinder mit 7 Jahren und etwa mit 8 Jahren entlassen werden. Am zweckmäßigsten s«ä cs, wenn alle Mädchen mit 13 Jahren entlassen werden könnten, sobald es die Eltern wünschten. Man mache im allgemeinen die Erfahrung, daß Mädchen mit 13 Jahren aufmerksamer und fleißiger seien, als die Knaben im gleichen Alter. Das Mädchen entwickle sich gerade zwischen dem 13. und 14. Lebensjahre am meisten. In Folge der körperlichen Entwickelung ergeben sich in der Schule eine Reihe von Unzuträglichkeiten, die besser vermieden würden. Abg. Strübe spricht von den mancherlei Schwierigkeiten, welche die früheren Bestimmungen über die Schulpflicht im Gefolge gehabt hätten, und erkennt an, daß mit der jetzigen Regierungsvorlage ein wesentlicher Fortschritt gemacht sei. Mit dem Anträge Hennig u. Gen. würden Gesuche um Dispensation von Mädchen keineswegs verschwinden. Es sei geradezu eine Versündigung an den Mädchen, sie in dem Jahre, wo sie am meisten Vortheil von dem Unterricht hätten, aus der Schule zu entlassen. Die körperliche Entwickelung der Mädchen in dem fraglichen Alter biete keine Hindernisse, wie allein schon die erweiterten Schulen bewiesen, in denen Mädchen in noch höherem Alter ständig unterrichtet würden. Er befürworte dringend die Annahme des Kommissionsantrags, durch welchen Ruhe und Stetigkeit in die Schulgesetzgebung kommen werde. Geh. Oberregierungsrath Ivos: Die Großh. Regierung sei mit dem Anträge der Kommission einverstanden. Dem Herrn Abg. Hennig sei in seinen vorherigen Ausführungen ein kleiner Jrrthum unterlaufen, indem in Zukunft nicht t/z, sondern etwa die Hälfte der Mädchen mit 8 Schuljahren entlassen würde. Der Antrag des Abg. Hennig sei ihm, Redner, in manchen Punkten nicht klar, namentlich hinsichtlich der Berechnung des Anfangsund Endzieles der Schulpflicht. Eine regelmäßige Entlassung der Mädchen mit dem 13. Jahre sei in Baden, wo das System der sogenannten Halbtagschule bestehe, nicht durchführbar. Die Einführung der Ganztagschule, wie sie z. B. in Württemberg bestehe, würde bei der Bevölkerung in Baden auf großen Widerstand stoßen. Er, Redner, glaube daher, daß man von den Anträgen der Kommission nicht abgehen solle, und er bitte daher, den von dem Abg. Hennig gestellten Gegenantrag zu verwerfen. Abg. Wacker: Von der Annahme des Kommissionsantrags verspreche er für seine Person sich keine Ruhe in der Gesetzgebung. Es führe zu Unzuträglichkeiten, wenn ein Mädchen, das einen Tag später als am 31. Dezember geboren sei , ein ganzes Jahr länger in der Schule bleiben müsse, als dasjenige, welche- nur eine» Tag früher geboren sei. Er anerkenne zwar nicht, daß er Schwierigkeiten im Gefolge habe. wenn die Knaben in der obersten Klasse mit 8, die Mädchen mit 7 Jahren entlassen würden. Für den Antrag Hennig sprächen aber viele Gründe theils positiver, theils negativer Natur. Einmal der Umstand, daß die Mädchen mit 13 Jahren durchschnittlich geistig besser entwickelt und auch fleißiger seien als die Knaben, sodann seien auch die körperlichen Verhältnisse der Mädchen zu berücksichtigen. Der von dem Abg. Strübe in letzterer Beziehung gezogene Vergleich mit den erweiterten Schulen, deren Verhältnisse ganz anders geartet seien, träfe nicht zu. Am besten! sei allerdings die Regelung der Schulpflicht Nach dem j Kalenderjahr. ! Abg. Weygoldt: Der 30. Juni als Termin sei keineswegs ein zufälliger, sondern bereits in der früheren Gesetzgebung vorhanden gewesen; auch in anderen Staaten, z. B. in Sachsen, habe man denselben eingeführt. Gegen die prinzipielle Aenderung des Kommisfions- antragS, welche durch Abs. 3 des Antrags Hennig bezweckt werde, müsse er sich entschieden aussprechen. Die- Stundenzahl des Schulunterrichts in Baden, wo im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten dar System der sog. Halbtagschule herrsche, sei jetzt schon so gering, daß nur durch die konzentrirte Art des Unterrichts ein gleich gutes Resultat erreicht werden könne. Abg. Löffler wird für den Antrag Hennig u. Gen. stimmen und hätte gewünscht, daß das Schuljahr mit dem Kalenderjahr zusammenfalle. ES sei für Kinder unter 6 Jahren, namentlich in Gebirgsgegenden, oft sehr hart, die Schule zu besuchen. Abg. Gerber glaubt, daß der Gesetzgeber sich davon hätte überzeugen sollen, daß die 8jährige Schulpflicht der Mädchen, namentlich auf dem Land«, nicht zweckmäßig sei. Mit 7 Jahren Schulunterricht werde dasselbe erreicht, wie mit 8 Jahren. Abg. Hennig hebt nochmals die Schwierigkeiten hervor, welche durch die ungleiche Entlassung der Mädchen mit 7 und 8 Jahren erwachsen würden. Zur Begründung der von ihm eingebrachten Anträge ergreift sodann das Wort der Abg. Muser: Zunächst wolle er die Erklärung abgeben, daß er gegen den Antrag Hennig u. Gen. stimmen werde. Es müsse de» Eltern die Entscheidung darüber überlassen werden, ob sie ihre Kinder, welche das 6. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hätten, zur Schule schicken wollten. Eine große Anzahl Kinder sei zwar weder schwächlich, noch geistig zurückgeblieben, jedoch nach Ansicht der Eltern vor dem 6. Jahre noch nicht reif, um in die Schule geschickt zu werden. Er wolle namentlich auch, wie schon von: den Abgg. Hennig und Löffler yervorgehoben worden sei. an die gefahrvollen Wege in manchen Gebirgsgegenden erinnern. Der weitere Antrag sei vielleicht nur als eine redaktionelle Aenderung des Abs. 2 arrzusehen, da sowohl die Regierung als die Kammer von der Ansicht auszugehen scheine, daß die Nachsicht stets ertheilt werden müsse, sobald die Voraussetzungen gegeben seien. Sobald ein ärztliches Zeugniß vorgelegt sei, müsse das Ermessen der Schulverwaltung ausgeschlossen sein. Abg. Strübe: Der letzte Antrag habe auf den ersten Anblick viel Bestechendes. Man dürfe jedoch das freie Ermessen der Schulverwaltung nicht ausschließen, um einem Mißbrauch seitens der Eltern vorzubeugen. Die Nachsicht sei bisher stets ertheilt worden, wenn hinreichende Gründe Vorgelegen hätten. Abg. Wacker möchte den Vorredner darauf Hinweisen, daß derartige Gesuche nicht überall gleichmäßig behandelt würden. Vielleicht könne man sich damit begnügen, daß im Protokoll bemerkt werde, daß man allseitig der Ansicht sei, daß diese Nachsicht selbstverständlich stets ertheilt werden müsse, wenn hinreichende Gründe geltend gemacht seien. (Schluß folgt.) Fsmiliennachrirtzten. Ebcaufgebote. 2. April- l>r. Ernst Lembke von hier, prakt. Arzt hier, mit Emma Helmte von hier. — 4. April. Kaufmann Marx von Bruchsal, Kaufmann allda, mit Henriette Schnurmann von hier. — Wilhelm Berg von Ettlingen, Maschinenmeister hier, mit Karoline Guhl von hier. — Hermann Gilliard von Heidelberg, Lackier hier, mit Karoline Spranz, Witwe, von Bühlertbal. — 5. Avril. Ferdinand Michel von Großrinderfeld, Schneider hier, mit Bertha Streckfuß von Odesheim. — Wilhelm Dochat von hier. Schlaffer hier,'mi: Auguste Brensch in Menzingen. — Michael Fahrländcr von Ringshcim» Schneider hier, mit Friederike Zinkgraff von hier. — Heinrich Unmüsfig von Holzhauscn, Schneider hier, mit Katharina Echle von Bollenbach. — llr. Otto Heimchen von Dresden, Chemiker in Ludwigshafen a. Rh., mit Emmy Söhnlin von hier. «eonktwllSvkrliälliltfie: » Ltzlr. - — U Simk» 1 Äsldru ». W. staatSuapiere «-den 4 Obligat. ft. 122.20 . 4 „ M. 10430 . 4 Obl. V. 188« M. 126.20 Bayern 4 Obligat. M. 106 50 Deutsch!. 4ReichSanl. M. 106.70 » tkmk» 7 Glllde» Uldd. und holLu». - 2 Rmk., 1 Fri»c — so Pk>. M. 99 80 M- 8580 M. 106 50 M. 100 — M. 85.82 Preußen 4 EonsolS . 3'/, . . S . - «tbg.4Obl.d. 187S M. . 4 Obl. v. 75/80 M. — Oesterreich 4 Goldreute ft. 95.70 . 4'/, Silben, fl. 8030 , 4V. Papierr. fl. — , 5 Papierr. v. 1881 38 72 Ungar» 4 Goldreute fl. 93 20 Italien 5 Reute kkr Rumäuieu 5 Am.-R. Rußland 6 Goldaul. . kill Orieutanl. . blll . 87 80 ir. 97 40 k. 103 20 !R. «5 80 !R. 6b 80 Port. 4V» Aul. v. 1388 M. . 3 Ausländ. Lstr. Serbien 5 Goldrente Lstr. Schweden 4 Odlig. M. Span. 4 Ausländ. P. Berner 3»/, Obligat. Fr. Egypten 4 Unif. Obl. Lstr. . 3V, Priort. Lstr. Argrnt.b Inn. Goldaal. P. «auk-Aktten. 3'/-Deutsche R.-Bank M. 4 Badische Bank Thlr. 5 BaSler Bankverein Fr. 4 Berlin. HandelSges. M. 4Darmstädter Baut ff. 4 Deutsche Bank M. 4 Deutsche BereinSb. M. 4 Deutsche Uuioubauk M. 4 DiSk.-Korum.-A. Thlr. 5Oeft. Kredit ö. fl. 4 Rhein. Kreditbank Thlr. 4 D. Effektenb. 50°/, Thlr. 4D.Hyv.-Bk. Thlr. 50°/. Frankfurter Kurse vom ö April 1882 . 38— Äisrabahu-Arn-». 13' » Zura-Äern-Luz, 26 40 Hess. Lnduigs-Äabu Thlr- 109 90 4 Schweizer Central - so M,., » Pst. — so N»k.. » Dollar -- t Siml. « Pf,., » Starr' «0«l — » Rmk. »S Psg., l Mart Baut» -- l Not. So Pf,. 79.90 102 70 58 80 9810 97 10 9t 52 , 40 80 148 70 113 - 12190 132 20 15780 104.50 68 30 18180 L66'/ 116 70 129 50 4V» Pfälz.Max-Bahn 4 Mälz. Rorddaha 4 Gotthardbah« fl. 142. §4 dto. Rordost 85-87 fl. 112 70lS Südbahn steuerfrei Fr. 135 -j4 dto. 302°/.! 3 dto. 248V»j3 dto. I.-VIH. Enr. 75V, SLivora. 0. V. u. 0,2 t 80 V-!2 Toscan. Central 201V- 5 Weststc.E.-B.80stfr. 6 South. Pacif. Cal. l.iL Pfausbriefe. 5 Böhm. Westbaha fl. ,Gal. Karl-Ludw.-B. fl. l8l'/^5Oest.-ll.St.-B.73-74L. 107. 5Oest -Ung. St.-B. Fr. .' 5 Oest. Südbahn (Lmd.) fl ö Lest. Rardwest fl. 5 . . lät.8. fl Eiienbahlr-Prioritäteu. 1 Elisabeth steuerfrei M. 100 50! 5 Mähr. Grrnzbahn fl 79.42 4 Pr.B.-K.-«.VII-IXTHlr.100 40 5 Oest. Rordwest v. 74 M. 107.- 4 PreuZ. Eeutr.-Bod.-Kre!>.- 5 . . lüt. ä. fl. 92,30 G. 85 L ISO Thlr. 121 e z . . lät. ö. fl 91 50 4 Rh. Svv. S. 43-49 M. 100.! zRaab-Oed.-Ebsuf. M. «3 50 SV» dto. M. 94.t 1 Rudolf fl. 83—1 -Se«iu»liche Laufe. 1 . Salzkgut. ftfr. M. 102 30 3'^ Preug. Präm. Thlr- 161 l t Vorarlberger fl. 82—,4 Badische Präm. Thlr- 136.! _— O Jtal. gar. E.-B. kl. Fr. 54 8 ) 4 Bayrische Präm. Thlr. 14 101 50 4 Gotthard IV. S. Fr. 103 50>4 Mein. Pr.-Pfb. Thlr. 128 - Fr. 96 60!3 Oldenburger Thlr. 128 — Fr. 103.2) 4 Oesterr. v- 1854 fl. 123 20 Fr. 103 804 . V. 1860 fl. 125 20 fl. 103 904 Stuhlw.Raab-Gr-Thlr. 12380 M. 96 —! liuuerziuSliche so»sr Fr. 60 20 per Stück in M 30 AnSbach-Gunzenh. fl loAugsburger fl. 60 Braunschweiger Thlr. reiburger Kurhessische Mailänder Meininger Oesterrercher dto. Kredit v. Fr. Thlr. Fr. 16 fl v. 1864 1858 42 70 29.60 103.90 20 60 16 20 so.se IuduskO.?- M. 86.90 ck. 93.- ... 27 70 fl 322 fl. 333 50 e Thlr. 81.— Ungar. Staats fl. 258 Wechsel uud Garte«. Amsterdam fl. 100 168.85 Loudoa Lstr- 1 20.41 Paris Fr. ISO 8115 Lien fl. 100 17195 Dollars in Gold 4i6 22 Franken-Stück Engl- Sovereigns Obligatio»«» and Aktie». 3'/, Freiburg s-1888 3 Karlsruhe v-1386 Ettlinger Spinnerei KarlSruh- Maschinen?. M. 143 50 Bad. Zuckers- Wagb. fl 55 90 3 Deutsch-PHSnix A /sE. S1SL0 4 Rheinische Hypotheken» Bank 70°/» Tblr. 131 — 5 Westeregeln-Alkali-W- 91.39 5 Dortmund. Union M- 111.50 4'/»AlpineMontan abgest. 99 69 4 Rom i. G S. 1 Lrre 85.80 4 dto. Ser. ll-Vlll Zrrr 78.— TtaudeSberrl. Aulehe«. 3V» Solms-Lanbach fl. 98.— 4 Asenb.-Büdingen fl 1S2 — 3'/» Äseub-Birstria 87 M. 86.— RnchSbauk-Discost 8'/» Frankfurter Bauk-DiSeout 3°/» Druck »od Verlag der G. Braun'scheu Hosbuchdruckerei.