Beilage M Ar. 164 -er Karlsruher Zeitung. Donnerstag, 16. Juni 1862. Badischer Landtag. * Karlsruhe, 13. Juni. 26. öffentliche Sitzung der Ersten Kammer. (Fortsetzung und Schluß aus der Beilage Nr. 163.) Namens der Kommission zur Berathung des Antrags der Zweiten Kammer betr. Einführung direkter Wahlen zur Zweiten Kammer führt Frhr. v. Göler als Berichterstatter etwa folgendes aus: Am 28. Mai d. I. sei er mit der Ausarbeitung des Kommissionsberichts beauftragt worden und er müsse mit Rücksicht auf die kurze ihm zur Verfügung gestandene Zeit von vornherein für denselben um Nachsicht bitten. WaS die vorwürfige Frage anlange, so sei dieselbe angeregt worden durch zwei gleich zu Beginn dieses Landtags im andern Hause eingebrachte Anträge. Von diesen habe der von dem Abgg. Muser u. Gen. gestellte die Großh. Regierung lediglich um die Vorlage eines Gesetzentwurfs ersucht, welcher die Einführung des direkten Wahlrechts zu den Landtagswahlen bestimme; dagegen habe der unmittelbar darauf eingebrachte Initiativantrag des Abg. Birkenmayer u. Gen. zur Erreichung des nämlichen Zwecks einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf enthalten. Nach nahezu sechsmonatlichem Beruhen dieser Anträge in der Kommission habe am 14. Mai d. I. die Berathung darüber in der Zweiten Kammer stattgefunden. Es seien in derselben zwei Kommissionsberichte vorgelegt worden. Der voch Abg. Muser erstattete Minderheitsbericht habe beantragt: „Es wolle die Kammer 1. dem Antrag des Abg. Birkenmayer u. Gen., und im Falle dessen Ablehnung 2. dem Antrag des Abg. Muser u. Gen. zustimmen." Erstrebt habe man damit die unbedingte Gewährung des direkten Wahlrechts ohne Kautelen. Der Kommissionsbericht der Mehrheit, erstattet vom Abg. Fieser, habe drei Anträge enthalten, und zwar: 1. die Anträge des Abg. Birkenmayer u. Gen. und des Abg. Muser u. Gen. abzulehnen; 2. auszusprechen, daß die Zweite Kammer mit der Aenderung des Wahlsystems durch Einführung der direkten Wahlen einverstanden sei, daß sie aber für den Fall der Einführung dieses Wahlsystems eine Gesammtrevision der Verfassung für nothwendig er- erachte; 3. die Großh. Regierung zu ersuchen, dem Landtag einen Gesetzentwurf wegen Abänderung der Verfassung in diesem Sinne vorzulegen. Dabei seien in der Kammer auch die wesentlichen Fragen der absoluten und relativen Majorität, der Integral- und Partialerneuerung in wesentlich auseinander gehender Meinungsäußerung der verschiedenen Parteien erörtert worden. Die Großh. Regierung habe sich sämmtlichen Anträgen gegenüber ablehnend verhalten und die Situation sei zunächst die gewesen, daß keiner der gestellten Anträge eine Majorität gefunden hätte, als man durch einen Kompromißantrag überrascht worden sei, des Inhalts: auszuspreche«, daß die Zweite Kammer mit der Aenderung des Wahlsystems durch Einführung der direkten Wahlen einverstanden sei, und wünsche, daß bei diesem Anlaß eine Gesammtrevision der Verfassung vorgenommen werde. Die vage Fassung dieses Antrags habe den Wünschen der verschiedenen Parteien insofern Rechnung getragen, als sie die verschiedenartigste Auslegung gestattete, und der Antrag sei so angenommen worden, ohne daß aus dem Beschlüsse unzweideutig eine einheitliche Absicht der Mehrheit der Kammer erkenntlich geworden wäre. Die Wirkung der Annahme des Antrags sei überraschend gewesen; die oppositionelle Presse habe von einer großen Niederlage der Großh. Regierung gesprochen, und auch außerhalb Badens sei diese Auffassung gelegentlich aufgetreten. Im Anschluß an Artikel 67 der Verfassung sei die Resolution der Zweiten Kammer an die Erste Kammer gelangt, welche dieselbe am 28. Mai einer Kommission von 7 Mitgliedern übergeben habe. Der Kommission habe zunächst die Prüfung der Vorfrage obgelegen, ob überhaupt die Hohe Erste Kammer Veranlassung habe, von der ihr gebotenen Gelegenheit zur Aeußerung Gebrauch zu machen; obwohl die bisher übliche Form der Adresse an den Landesherrn nicht gewahrt gewesen und die Zeit so vorgeschritten sei, daß eine der Wichtigkeit und Bedeutung der Frage entsprechende allseitige und eingehende Berichterstattung in Frage gestellt werde, habe die Kommission sich dahin schlüssig gemacht, daß die Würde und das Ansehen des Hohen Hauses es verlange, in einer so wichtigen politischen Frage sein Votum in die Waagschale zu werfen, und daß insbesondere es ihr als Wächterin der Verfassung obliege, zu den angeregten staatsrechtlichen Fragen Stellung zu nehmen. Auch im Mai des Jahres 1882, als von der Zweiten Kammer mit einer Stimme Mehrheit ebenfalls der Antrag auf Einführung direkter Wahlen angenommen worden sei, habe die Hohe Erste Kammer, obwohl unmittelbar vor dem Schluffe der Tagung stehend, nicht gesäumt, sich über denselben auszusprechen. Im abgekürzten Verfahren sei ' Geh. Rath Schulze als Referent ernannt worden und er habe in dem Sinne Bericht erstattet, daß kein Bedürfniß vorliege zu einer Aenderung des bestehenden Wahlsystems. Von den damals an der Debatte betheiligten Rednern habe Graf v. Berlichingen sich mit ^ Rücksicht auf die nach den Reichstagswahlen gewachsen praktischen Erfahrungen, Frhr. v. Marschall von seinem politisch konservativen Standpunkte und Geh. Rath v. Holst mit Rücksicht auf die augenblickliche politische Lage gegen den Antrag der Zweiten Kammer gesprochen, der denn auch damals abgelehnt worden sei. Diesmal habe in der Kommission eine Mehrheit von 5 Mitgliedern das Bedürfniß einer Verfassungsänderung verneint, in der Erwägung , daß Baden das liberalste Wahlsystem unter den größeren deutschen Einzelstaaten besitze; denn Preußen halte an dem Dreiklassensystem mit indirekter Wahl und öffentlicher Stimmabgabe fest; Bayern mache sein allgemeines Wahlrecht von der Entrichtung direkter Staatssteuern abhängig und besitze indirektes Wahlverfahren; Sachsen und Württemberg hätten wohl das direkte Wahlverfahren eingeführt, elfteres beschränke aber das allgemeine Wahlrecht durch einen Census und letzteres besitze für seine Zweite Kammer ein gemischtes System, indem neben den eigentlichen Volksvertretern auch Vertreter von gewissen Interessentenkreisen in derselben Platz fänden. In Hessen sei das aktive Wahlrecht davon abhängig, daß der betreffende Wähler seit Anfang des Kalenderjahres am Wahlorte Staats- und Gemeindesteuer ohne Rückstände bezahlt hat. Die Wahl sei indirekt. In Baden bilde das indirekte Wahlverfahren die einzige Kautel gegen die Gefahren des allgemeinen Stimmrechts. Der Vorzug dieses Systems bestehe darin, daß er allerdings die Geltendmachung momentan aufwallender Stimmungen in entscheidender Weise hindere, zugleich aber die Möglichkeit in sich trage, allen tiefer gehenden Strömungen im Volksleben einen adäquaten Ausdruck zu verschaffen, wie die Geschichte der Zweiten badischen Kammer der 40r Jahre bis auf die Gegenwart beweise. Die Mehrheit der Kommission beantrage die Verwerfung des Antrags der Zweiten Kammer, weil sie die Bedürfnißfrage nach einer Verfassungsänderung verneine und in dem direkten Wahlsystem eine wesentliche Gefährdung und Schädigung der Entwickelung unseres Volslebens erblicke. Habe doch jeder Vaterlandsfreund mit tiefem Bedauern die demoralisirende Wirkung der direkten Wahlen, die durch maßlose Agitation verursachte monatelang nachwirkende Verhetzung in den Gemeinden und in den Familien und das Wirsamwerden jenes falschen Parteigeistes beobachten müssen, der die Partei über das Vaterland stelle und dessen Stärkung der grimmigste Feind unseres Volkslebens sei; und es sei wohl zu bedenken, daß diese Agitation und diese Zwiespältigkeit im Lande immer schlimmer werde, wenn in kleineren Verhältnissen, als zum Reichstag, und alle 2 oder 4 Jahre direkt gewählt werde. — Mit der Anschauung des Großh. Staatsmini-- steriums sei die Majorität der Kommission endlich der Ansicht gewesen, daß eine Kautel gegen die Gefahren des direkten Wahlrechts unter allen Umständen nur in einer etwaigen Aenderung der Zusammensetzung der Zweiten Kammer selbst gefunden werden könne. Zwei Mitglieder der Kommission seien diesen Anschauungen nicht völlig beigetreten; das eine derselben habe sich dahin ausgesprochen, daß angesichts der That- sache, daß für den Reichstag das direkte Wahlverfahren bestehe, das indirekte Wahlverfahren für die Einzel-Landtage auf die Dauer kaum mehr haltbar sei. Mehr und mehr nehme das letztere Verfahren den Charakter der direkten Wahlen an, indem schon vor der Wahl der Wahlmänner die Kandidaten für den Landtag aufgestellt und die Wahlmänner sodann darnach erwählt würden, wie sie sich zu diesen Kandidaturen stellten. Immer lauter erschalle deßhalb der Ruf nach dem direkten Wahlverfahren aus den verschiedensten Lebenskreisen und immer mehr nehme die Betheiligung bei indirekten Wahlen ab. Ohne wirksame Kautelen gegen Mißbräuche der direkten Wahlform möge aber die Einführung dieses Verfahrens auch nicht befürwortet werden. Es sei aber dem gegenüber zu betonen, daß auch in der preußischen liberalen Partei die Anschauung nachdrücklich vertreten worden sei, daß gerade, weil das Reich als solches direkte Wahlen zum Reichstag besitze, es ein Gebot kluger Politik sei, von den Landtagswahlen das direkte Wahlsystem fernzuhalten. Das andere Kommissionsmitglied habe mehr einen idealen Standpunkt vertreten; es habe insbesondere, abgesehen von einer Reform der Ersten Kammer, die Einführung einer Interessenvertretung in die Zweite Kammer befürwortet; es habe darauf hingewiesen, daß es nach Umstünden auch angemessen sei, wenn die Erste Kammer zur Erreichung ihrer Zwecke auch der demokratischen Partei die Hand biete, und, wenn heute der Ruf nach direkten Wahlen immer vernehmlicher erschalle, vor einer Verfassungsänderung nicht zurückschrecke und sich bestrebe, eine gefahrdrohende Bewegung zum Heil des Vaterlandes auszugestalten. ^Es sei aber dem entgegenzuhalten, daß die Forderung einer Interessenvertretung, eines in diesem Sinne gemischten Systems, einen nicht unbedenklichen staatsrechtlichen Anachronismus enthalte und daß das moderne Staatsvecht mit Recht bei der Zusammensetzung beider Kammern eine verschiedene Grundlage verlange, ferner, daß das vorgeschlagene Vorgehen nur allzu leicht eine tiefe Enttäuschung im Gefolge haben könne. Was schließlich die Frage einer Reform der Ersten Kammer anbelange, so bedeute diese einen Herzenswunsch des Hohen Hauses seit langem. Schon seit dem Jahre 1865 habe man eine Verstärkung in der Richtung erstrebt, daß gewisse Interessengruppen verfassungsmäßig und nicht allein kraft landesherrlicher Ernennung ihre Vertretung fänden und daß durch Verstärkung der Mitgliederzahl des Hohen Hauses einer Geschäftsüberlastung der regelmäßig anwesenden Mitglieder vorgebeugt werde. Namens der Kommission stelle er aus diesen Gründen den Antrag: Hohe Erste Kammer wolle folgende zwei Resolutionen beschließen: 1. In Erwägung. daß der Antrag der Zweiten Kammer sich für Einführung direkter Wahlen erklärt, ohne dabei Bestimmungen vorzuschlagen, welche geeignet wären, die mit dem allgemeinen Stimmrecht und dem direkten Wahlverfahren verbundenen Uebelstände und Gefahren zu verhüten, vermag die Erste Kammer dem Antrag der Zweiten Kammer nicht beizutreten. 2. Unabhängig von der Frage einer Aenderung des Wahlsystems zur Zweiten Kammer ersucht sie die Großh. Regierung, eine Reform der Ersten Kammer im Sinne einer Verstärkung derselben in Erwägung ziehen zu wollen. Nach Eröffnung der Diskussion ergreift Geh. Hofrath Professor vr. Meyer das Wort zu etwa folgenden Ausführungen : Er stehe, was den ersten Theil des Kommissionsantrags betreffe, den Anschauungen der Zweiten Kammer etwas freundlicher gegenüber als die Majorität der Kommission , die Großh. Regierung und voraussichtlich die Mehrheit des Hohen Hauses selbst. Es sei aber auf der andern Seite nicht zu verkennen, daß bei objektiver und leidenschaftsloser Betrachtung für die eine und die andere Anschauung gewichtige Gründe sprächen. — Er stehe auf dem Standpunkt, daß eine absolute beste Wahlart z. Zt. nicht bezeichnet werden könne, insbesondere so lange die Frage der Minoritätenvertretung nicht gelöst sei, und er gehe davon aus, daß es sich hier nicht sowohl um eine prinzipielle als um eine politische Zweckmäßigkeitsfrage handle. Er gebe zunächst zu, die Agitation und die Erregung des Parteigeistes könne erfahrungsgemäß durch Einführung direkter Wahlen verstärkt werden; allein im kleineren Kreise unserer Landtagswahlen werde sie voraussichtlich doch nicht in dem Maße wirksam werden, wie bei den Reichstagswahlen, andererseits habe das indirekte Wahlverfahren gelegentlich auch ähnliche Nachtheile und Mißstände gezeitigt. Seine Hauptgefahr liege darin, daß es einen politischen Jndifferentismus im Volke erzeuge -und daß auch die extremen Parteien deßwegen Erfolge erzielen könnten, weil ihnen gerade bei diesem Wahlsystem die Lauheit der gemäßigten staatserhaltenden Elemente zu Gute komme. Insbesondere hätten die Erfahrungen der letzten Landtagswahlen gezeigt, daß das indirekte Wahlrecht einen Schutz gegen die Sozialdemokratie nicht biete; wenn es aber gelinge, jene indifferente Lauheit zu überwinden, dann gerade laufe das indirekte Wahlsystem Gefahr, nicht mehr rein in die Erscheinung zu treten, dann erstrebten die Urwähler das Ziel, den Abgeordneten selbst zu bestimmen, und s» werde, wenn auch nicht in allen Bezirken, doch oft genug, in Folge starker, auf einen bestimmten Abgeordneten konzentrirter Agitation das indirekte Wahlsystem zur Illusion, indem das Volk in der Form indirekter Wahlen die unmittelbare Bestimmung seiner Vertretung erstrebe. Das mehrfach beobachtete indifferente Verhalten der Bevölkerung erkläre sich dann auch weiter daraus, daß das indirekte Wahlrecht möglicherweise die Anschauungen der Majorität unrichtig zum Ausdrucke bringe, und aus diesen Gründen vermöge er sich nicht in dem Umfange, wie die Majorität der Kommission, für das indirekte Wahlsystem auszusprechen. Was die von dem Herrn Kommissionsberichterstatter angeführten Citate anbelange, so seien diese doch wohl im Zusammenhangs der Darlegungen der betreffenden wissenschaftlichen Autoritäten zu betrachten. Wenn er demgemäß in der Lage sei, die Frage der Einführung direkter Wahlen zur Zweiten Kammer in Erwägung zu ziehen, so vermöge er sich doch andererseits nicht einverstanden zu erklären mit dem angeregten Wunsche einer Gesammtrevision der Verfassung; derselbe habe allerdings insofern nur eine geringe praktische Bedeutung, als in der Zweiten Kammer nicht festgestellt worden sei, was, im Sinne der Majorität der Kammer, der Inhalt dieser Gesammtrevision sein solle. Die einzelnen Parteien hätten sich dabei schließlich etwas ganz Verschiedenes gedacht. Auch sei die Noth- wendigkeit einer solchen Gesammtrevision aus einem vorhandenen Bedürfnisse nicht abzuleiten. Befürwortet könne allerdings werden eine Revision der Verfassung in einzelnen Bestimmungen, so insbesondere hinsichtlich des Wahlrechts und der Wählbarkeit; auch halte er gewisse Kautelen gegen die Gefahren des direkten allgemeinen Wahlrechts für unentbehrlich. Aus sozialpolitischen Gründen sei er jedoch gegen die Einführung eines Census, der, wenn er hoch sei, die Geltendmachung gewisser tiefgehender politischer Strömungen verhindere. wenn niedrig, keine praktische Bedeutung habe. Auch die Einführung einer Ständevertretung in die Zweite Kammer neben der eigentlichen Volksvertretung müsse als unzeitgemäß bezeichnet werden. Dagegen dürfte wohl in Erwägung gezogen werden, ob nicht eine gewisse Dauer des Wohnsitzes an einem bestimmten Orte und eine gewisse selbständige Lebensstellung in dem Sinne zur Voraussetzung des Wahlrechts zu machen sei, daß gegenüber der fluktuirenden Bevölkerung die seßhafte eine überwiegendere Bedeutung erhalte. Dann kommen wohl auch, wenn man einmal davon ausgehe, daß das Volk für direkte Wahlen politisch reif sei, die Aufhebung der Bestimmungen über Unzulässigkeit der Wahl von Beamten in ihren Amtsbezirken und über Erlöschen der Mandate derselben im Falle einer Beförderung im Staatsdienste in Betracht. Im übrigen würde er bei Einführung direkter Wahlen unbedingt für Jntegralerneuerung und gegen Stichwahlen sich aussprechen müssen. Eine bindende Stellungnahme zu diesen Fragen halte er indessen momentan kaum für möglich, da es, nachdem die Kommission des anderen Hauses 6 Monate hindurch mit der Prüfung derselben sich befaßt habe, der Ersten Kammer nicht wohl zugemuthet werden könne, das sämmt- liche Material in ganz kurzer Zeit endgiltig zu erschöpfen. Der Ziffer 2 der Kommissionsanträge sei er in der Lage durchaus zuzustimmen, während er sich gegenüber dem ersten Anträge ablehnend verhalten müsse. Zur Zeit stehe die Erste Kammer unter dem überwiegenden Einflüsse des erblichen adeligen Grundbesitzes und der von der Großh. Regierung ernannten Mitglieder, denn die Vertretung der Kirchen und Universitäten sei numerisch gering. Es habe für diese Organisation s. Zt. wohl das Vorbild des englischen Oberhauses in Verbindung mit demjenigen der französischen Pairskammer vorgeschwebt. Seit dem Bestehen der Verfassung habe aber der Großhandel, die Großindustrie, der nichtadelige und nicht erbliche Großgrundbesitz und die Verwaltung der größeren Städte eine Bedeutung gewonnen, welche ihre Vertretung in diesem Hohen Hause erwünscht erscheinen ließe, und Hvar in der Weise, daß diesen Interessen nicht sowohl durch die landesherrliche Ernennung einzelner Mitglieder aus diesen Kreisen, sondern kraft Verfassungsbestimmung eine Vertretung hier gegeben werde. Was endlich die landesherrlich ernannten Mitglieder anbelauge, so dürfte wohl eine längere Zeitperiode für ihre Ernennung gewünscht werden. Die vorliegenden Fragen möchten heute wohl nicht zum letzten Male Gegenstand der Berathungen im Hohen Hause gewesen sein; in jedem Falle wolle er mit dem Wunsche schließen, daß diese dem Lande zu Heil und Segen gereichen möchten. Frhr. v. Hornstein stimmt im allgemeinen den Ausführungen des Herrn Vorredners zu, desfen wissenschaftlichen Darlegungen das Gewicht einer wissenschaftlichen Autorität der Gegenwart und Zukunft zukomme; er möchte demgegenüber nur mehr im Hinblick auf seine vielfachen praktischen Erfahrungen im Gebiete dieser Fragen sich etwas näher aussprechen. Positiv für direkte Wahlen spreche die Thatsache, daß bei diesen eine Beeinflussung der Wähler mehr ausgeschlossen sei als im indirekten Verfahren, so daß jene geeigneter seien, den Willen der Wahlen zum unverfälschten Ausdruck, zu bringen, als dieses. Die große Zahl der Wahlberechtigten, denen gegenüber Rede und Schrift allen Parteien gleichmäßig zur Vertretung ihrer Anschauungen zur Verfügung stünden, erschwere dort die Beeinflussung; während hier, namentlich in zweifelhaften Wahlbezirken, die wenigen Wahlmänner auch weitergehenden Einflüssen unschwer zugänglich gemacht werden könnten. Das Ideal einer richtigen Vertretung der einzelnen Interessengruppen finde in direkten Wahlen eher einen Ausdruck als in indirekten, wo die breiten Schichten, insbesondere der ländlichen Bevölkerung, zu wenig zur Geltung kämen. Es sei nothwendig, durch Gewährung des direkten Wahlrechts die Berechtigung des 4. Standes anzuerkennen. Wenn Herr Baron v. Göler davor gewarnt habe, an der Hand der demokratischen Partei konservative Zwecke zu verfolgen, so möchte er demgegenüber darauf Hinweisen, daß gerade in der großen Masse der ländlichen Bevölkerung ein wesentlich konservativer Sinn herrsche; schon deßwegen sei von der Gewährung des direkten Wahlrechts nichts zu befürchten. Im Anschluß hieran müsse sich die Frage aufwerfen, wie es komme, daß der Herr Staatsminister so energisch gegen die Forderung des direkten Wahlrechts Stellung genommen habe. Seit 30 Jahren habe der Regierung die Majorität der Landstände zur Verfügung gestanden zur Erziehung und Leitung des Volksgeistes. Da sollte doch die Regierung die Früchte dieser Erziehung bei der Majorität her Wähler nicht zu fürchten brauchen; im Gcgentheile gewähre eine Volksvertretung, die aus direkten Wahlen hervorgegangen sei, eine unmittelbare Anschauung der Wirkungen der Gesetzgebung der letzten 30 Jahre. Er habe das vollste Vertrauen zu den breiten Schichten der ländlichen Bevölkerung, die die gleichen Interessen habe, wie der Grundadel, und welche das Mißtrauensvotum nicht verdienten, das in der Vorenthaltung des direkten Wahlsystems gelegen sei. Dem Herrn Kommissionsberichterstatter, welcher von letzterem eine Stärkung des Parteigeistes befürchte, möchte er entgegenhalten, daß er — Redner — in direkter Wahl zum Reichstag, gerade weil außerhalb der Parteien stehend, gewählt worden sei und daß die erwünschte Schwächung des Parteigeistes auch bei direktem Wahlsystem erstrebt werden könne. Es thue noth, daß von obenher, von dem leitenden Staatsmanne, in dieser Richtung gewirkt werde; denn man glaube im Volke, daß, nicht sowohl die übrigen Minister, als der Herr Staatsminister zu wenig über den Parteien stehe; dieser Umstand habe wesentlich zum Wachsen der Opposition beigetragen; für das Urtheil des Volkes seien die Thaten der Regierung maßgebend; dasselbe glaube aber, daß der Regierung die Aufstellung eines jeden Kandidaten recht sein müsse, der politisch intakt und monarchisch gesinnt sei; und er vermöge daher nicht zu begreifen, warum seiner Zeit die Wahlen Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Baden, der Freiherren von Marschall und v. Göler von der Regierung so lebhaft bekämpft worden seien. Er stehe absolut auf dem Standpunkt der Forderung direkter Wahlen und werde daher gegen den ersten, im übrigen für den zweiten Kommissionsantrag stimmen. Was den letzteren anbelange, so sei er mit dem Herrn Vorredner insbesondere darin einverstanden, daß die Ernennung von Mitgliedern dieses Hauses seitens der Großh. Regierung auf längere Zeit, etwa auf die Dauer von 8 Jahren erfolgen sollte, daß namentlich Großhandel und Großindustrie eine gesetzliche Vertretung hier fänden, und er wünsche auch, daß gewisse Mißstände hinsichtlich der grundherrlichen Wahlen, wie sie früher schon zur Sprache gekommen seien, beseitigt würden. Ministerialpräsident Eisenlohr: Die Stellung, welche die Großh. Regierung gegenüber den von den Abgeordneten zur Zweiten Kammer v. Buol und Muser eingebrachten Anträgen einnehmen zu sollen glaube, sei durch die Erklärung des Herrn Staatsministers im anderen Hohen Hause zur Genüge klargelegt worden; und seine Erklärung sei abgegeben worden im Namen des gesammten Slaatsministeriums; die Großh. Regierung sei auch nicht etwa durch den darauf folgenden Beschluß der Zweiten Kammer zu anderen Anschauungen geführt worden; vielmehr glaube sie diesem Beschlüsse des anderen Hauses ein erhebliches Gewicht um deswillen nicht beilegen zu können, weil, wie sich aus seiner Entstehungsgeschichte ergebe, diese scheinbar die übereinstimmende Ansicht dsr überwiegenden Mehrheit der Zweiten Kammer darstellende Resolution einen inneren Widerspruch in sich schließe. Da die verschiedenen Parteien sich unter der gewünschten Gesammtrevision der Verfassung je nach ihrer politischen Stellung die verschiedenartigsten Abänderungen der geltenden Verfassungsbestimmungen gedacht hätten, so sei es der Großh. Regierung nicht möglich, dem Wunsche der Zweiten Kammer durch Vorlage eines Gesetzentwurfes zu entsprechen, ohne daß gegen denselben sofort von Seiten der einen oder anderen Partei entschiedener Widerspruch erhoben werden würde. Er glaube hier nicht näher auf den Inhalt der von dem Herrn Staatsminister im anderen Hause abgegebenen Erklärung eingehen zu müssen, nachdem der wesentliche Inhalt derselben in dem ausgezeichneten Kommissionsberichte dem Hohen Hause mitgetheilt worden sei. Immerhin möchte er hier ausdrücklich nochmals hervorheben, daß, nachdem die Großh. Regierung im Jahre 1870 sich entschlossen habe, das allgemeine Stimmrecht unter der wesentlichen Garantie eines indirekten Wahlverfahrens einzuführen, ihr nicht zugemuthet werden könne, diese wichtige Garantie nunmehr ohne weiteres aufzugeben, weil einzelne Parteien im Interesse der Verfolgung ihrer Parteizwecke dies wünschten; die Großh. Regierung bleibe dabei bestehen, daß das indirekte Wahlverfahren als noth- wendige Kautel gegen die Gefahren des allgemeinen Stimmrechts angesehen werden müsse. Nach den Ausführungen des Herrn Geh. Hofralhs Professors l)r. Meyer könnte allerdings der Anschein erweckt werden, als ob die Regierung mit dieser Anschauung in Täuschungen und Illusionen befangen sei und eine Garantie beizubehalten wünsche, welche nicht erforderlich oder doch wirkungslos sei. Allein es handle sich hier um das sehr wesentliche Moment, daß diejenigen Bevölkerungsschichten, welche durch Besitz, Erfahrung und Selbständigkeit des Urtheils voraussichtlich befähigt sind, ein Gegengewicht gegenüber den politischen Agitationen einer maßlosen Demagogie zu bilden, zur entsprechenden Geltung im Staatsleben kämen. Die Natur der Verhältnisse bringe es mit sich, daß, insbesondere in den ländlichen Bezirken, Wahlmänner gewählt würden, welche jene Eigenschaften in hinreichendem Maße besäßen. Auch vermöge er durchaus nicht der Ansicht des Herrn v. Hornstein beizupflichten, als ob die Beeinflussung der Wahlmänner im indirekten Wahlsystem eine so überwiegende Bedeutung habe gegenüber den bei direkten Wahlen sich geltend machenden Einflüssen. Unter den Tausenden von Wählern, die bei direkten Wahlen thätig würden, seien erfahrungsgemäß sehr viele, Seren Motive bei der Stimmgebung verwerfliche seien und denen dabei ganz andere Erwägungen näher lägen, als das Bestreben, den für Sie Volksvertretung entsprechend vereigenschafteten Mann in den badischen Landtag zu entsenden. Wenn man ferner die Einwendung erhebe, als ob das System des bestehenden indirekten Wahlverfahrens thal- sächlich insofern beseitigt sei, als die Wahlmänner vielfach mit Bezug auf die Wahl eines bestimmten Abgeordneten und unter Aufhebung ihres selbständigen und freien Wahlrechts gewählt würden, so möge das an einzelnen Orten allerdings zugetroffen haben; aber es sei dann eine eigene Sache, zu behaupten, daß das indirekte Wahlsystem eine Bevormundung der Urwähler in sich schließe. Gerade die direkten Wahlen bedeuteten eine erhebliche Bevormundung der Wahlberechtigten insofern, als diese, wenn sie nicht ohne jeden praktischen Erfolg ihr Wahlrecht ausüben wollten, den von einem beliebigen Parteikomitö nominirten Abgeordneten wählen müßten, während die Legitimation des betreffenden Komitö's zur Aufstellung seiner Vorschläge eine recht zweilfelhafte sei. Dagegen können die Urwähler die ihrer Politischen Richtung angehörenden Wahlmänner selbst wählen und erwarten, daß diese auch einen geeigneten Vertreter dieser Richtung zum Abge- geordneten wählen werden. Das durch das indirekte Wahlsystem gegebene Gegengewicht gegen die Einflüsse einer demagogischen Agitation sei nicht entbehrlich, so lange die politische Entwickelung noch nicht soweit vorgeschritten sei, daß auch gegenüber den Parteiagitationen auf eine selbständige Entschließung aller Wähler gerechnet werden könne. Er möchte schließlich noch darauf ausdrücklich Hinweisen,! daß die Zweite Kammer nicht nur als hochpolitische Körperschaft, sondern auch viel mehr, als dies in einem. Großstaate thunlich sei, zur Berbescheidung wirthschaft- licher und > örtlicher Jnteressenfragen thätig werden müsse, und gerade in dieser Beziehung sei es von Werth, daß auch die Gemeinden eine Vertretung ihrer Interessen bei der Wahl und bei dem Verkehr mit dem Abgeordneten durch gemeindeweise Wahl der Wahlmänner fänden. Eine gelegentlich vorkommende Vertretung von Minderheiten sei allerdings bei den Wahlmännerwahlen nicht völlig ausgeschlossen; das sei aber auch bei der Zusammensetzung der Kammer selbst und überhaupt so lange möglich, als man an einer Repräsentation von Bezirken aus guten Gründen festhalte. Unter nochmaliger Betonung des Moments, daß das indirekte Wahlverfahren wesentliche Garantien gegen ein Uebergewicht schrankenloser Parteiherrschaft bedeute, empfiehlt Redner die Annahme des ersten Kommissionsantrags. Den zweiten anlangend sei die von der Zweiten Kammer erstrebte Gesammtrevision der Verfassung bis jetzt noch nie versucht worden; ein Grund für eine solche sei zur Zeit nicht vorhanden; die allerschwierigsten Fragen, langwierige Arbeiten und die heftigsten Parteikämpfe müßte eine solche unbedingt im Gefolge haben; wenn die Großh. Regierung daher eine Gesammtrevision ablehnen müsse, so sei sie doch, wie auch früher, durchaus bereit, wün- schenswerthe Abänderungen einzelner Bestimmungen der Verfassung in Erwägung zu ziehen. Staatsminister vr. Turban möchte den Ausführungen des Herrn Vorredners nur wenige Worte gegenüber den von dem Frhrn. v. Hornstein gegen ihn in seiner Eigenschaft als leitender Staatsminister gerichteten persönlichen Bemerkungen hinzufügen. Frhr. v. Hornstein habe ge- gesagt: Seit 30 Jahren werde von Seiten der Großh. Regierung dahin gestrebt, das Volk aufzuklären und zu unterrichten, und es sei doch natürlich, wenn die Großh. Regierung dem so erzogenen Volke mit vollem Vertrauen gegenübertrete und ihm diejenigen Befugnisse anvertraue, welche ihm durch das direkte Wahlrecht zukommen. Er glaube nun, daß mit ihm alle Anwesenden die Empfindung gehabt hätten, als ob diese Aeußerung des Frhrn. v. Hornstein nicht so ganz ernstlich gemeint gewesen, es ihm vielmehr darauf angekommen sei, sich etwas spöttisch über den dermaligen leitenden Staatsminister auszusprechen, und daß er eine Argumentation herangezogen habe, welche er bei näherer Betrachtung nicht als zutreffend aufrecht erhalten könne. Es sei richtig, daß die Großh. Regierung in Uebereinstimmung mit den Ständen des Landes sich bestrebt habe, sowohl in geistiger als auch in materieller Beziehung das badische Volk zu heben; allein es wäre eine Vermessenheit von der Regierung und der ständischen Vertretung, behaupten zu wollen, daß damit der ideale Zustand der Volksbildung erreicht und deßhalb di? mit dem direkten allgemeinen Wahlrecht verbundenen Gefahren beseitigt seien. Diesen Erfolg hätten jene Bestrebungen noch nicht erreicht, sie würden ihn auch nie erreichen, wie er denn auch in keinem, noch so sehr auf das geistige und sittliche Wohl des Volkes bedachten und vorgeschrittenen Staate erreicht worden sei. Die Großh. Regierung nehme die Dinge, wie sie that- sächlich seien. Sie freue sich, wenn in vielfachen Beziehungen die Zustände des Landes durchaus befriedigende seien; sie beklage es, wenn in der und jener Richtung noch Mängel vorhanden seien; aber —, er wiederhole es — sie nehme die Verhältnisse wie sie thatsächlich lägen. Man lebe in einer Zeit, wo politische Agitationen die großen Massen des Volkes für sich zu gewinnen strebten, jene Massen, welche als solche durchaus nicht denjenigen Grad von Intelligenz, Charakterfestigkeit und Bildung besitzen, welcher nothwendig ist, wo über das Wohl des Staates entschieden werden soll. Diese Entscheidung sei aber in gewissem Umfange durch das allgemeine Stimmrecht, welches im Lande eingeführt sei, in die Hand der Massen gelegt, und wenn jenes ohne jede Schranke bestünde, so würde das lediglich zur Folge haben, daß die besitzenden und gebildeten Klassen von der wirksamen Betheiligung am Staatsleben, von der Verwaltung und Gesetzgebung des Staates, ausgeschlossen wären. Deßwegen sei, wie überall, auch in Baden eine Einschränkung des allgemeine« Stimmrechts für nothwendig erachtet worden, und diese Schranke sei z. Zt. eine solche, daß man immerhin sagen dürfe, das ganze badische Volk sei in der Lage, an der Gesetzgebung und Verwaltung seines Landes mitzuarbeiten, weil den Urwählern die Wahl der Wahlmänner zustehe, somit auch die politische Richtung seiner in der Zusammensetzung dieser und demzufolge in der Abgeordnetenwahl entsprechend zum Ausdruck kommen; der von dem Freiherrn v. Hornstein in dieser Richtung erhobene Angriff sei daher unbegründet. Was die von demselben angeführten besonderen Fälle von Wahlen anlange, so seien das Vorgänge, welche vor der Zeit seiner Thätigkeit als verantwortlicher Leiter des Ministeriums des Innern lägen. Aber auch für seine Vorgänger irt diesem Amte dürfe er durchaus die Würdigung in Anspruch nehmen, daß sie keineswegs jene Art von Wahlbeeinflussung sich erlaubt hätten, welche ihnen vorgeworfen werde und etwa mit den von den Parteien geübten Wahlbeeinflussungen zu vergleichen sei; wenn in jener Zeit seitens der Regierung bezügliche Wünsche zu erkennen gegeben worden seien, so sei dabei die Sache und nicht die Person in Frage gezogen und demjenigen Ausdruck gegeben worden, was nach der Ansicht des damaligen Ministeriums der Durchführung der Staatsaufgaben förderlich gewesen sei. Es könne jedenfalls in dieser Richtung ein Vorwurf gegen ihn nicht begründet werden. Er wolle sich auf diese Bemerkungen vorerst beschränken unter dem Vorbehalte weiterer Ausführungen, falls der Gang der Debatte hierzu noch Gelegenheit bieten werde. Frhr. Ferdinand v. Bodman: Die Vermuthung spreche dafür, daß aus parteitaktischen Gründen die Forderung des direkten Wahlrechts von einzelnen Parteien erhoben werde; dem sei aber entgegenzuhalten, daß das derzeitige Wahlsystem ein gesundes und vernunftgemäßes sei; denn es beruhe auf dem Gedanken, daß der Urwähler wohl in der Lage sei, einen Wahlmann zu beurtheilen, den er nach eigener Anschauung kenne, während der in direkten Wahlen Gewählte den Wählern fern stehe und ihnen nicht hinreichend bekannt sei. Daher komme denn die Agitation und die persönliche Verhetzung; jede Reichstagswahl beweise es von neuem, wie das Gift der Unzufrieden- heit und der Verhetzung dabei wirksam um sich greife. Wenn behauptet werde, daß die öffentliche Meinung sich für Einführung des direkten Wahlrechts zum Landtag ausgesprochen habe, so sei darauf aufmerksam zu machen, daß es sich hier nicht sowohl um eine tiefgehenve allgemeine Strömung der Volksmeinung, sondern um das Produkt einer lebhaften Parteiagitation handle. Der Herr Präsident des Ministeriums des Innern habe mit vollstem Rechte darauf hingcrpiesen, daß die Berechtigung der Führer dieser Agitationen hierzu oft eine sehr zweifelhafte sei. Ferner sei nicht in allen Wahlkreisen die indirekte Wahl durch eine, übrigens die Wahlmänner nicht bindende, Wahl derselben auf den Namen eines bestimmten Abgeordneten zu einer thatsächlich direkten umgestaltet worden; zweifellos bleibe der Vortheil, daß jede Wahl, welche in zwei Akten geschehe, mit mehr Ueberlegung behandelt werde, als eine direkte Wahl. Sei das allgemeine Wahlrecht trotz mancher Vorzüge schon gefährlich, weil dort die Stimmen gezählt und nicht gewogen würden, so dürfe man an der wesentlichsten Kautel gegen diese Gefahr, dem indirekten Wahlverfahren, nicht rütteln. Wenn man sage, daß das allgemeine direkte Wahlrecht ein nothwendiges Correlat der allgemeinen Schul-, Wehrund Steuerpflicht bilde, so sei zu bemerken, daß das Csr- relat jener Pflichten nur der Anspruch auf Freiheit, nicht auf politische Herrschaftsrechte sei; die Schulpflicht gewähre überdies nur Vortheile für den Einzelnen; das allgemeine direkte Wahlrecht als Correlat der Wehrpflicht müßte schließlich dazu führen, daß nur diejenigen wahlberechtigt seien, welche ihrer Wehrpflicht genügten, und hinsichtlich der Steuerpflicht sei die Gesetzgebung fortwährend bemüht, die Lasten der unteren Klassen möglichst zu vermindern und ihre Pflichten zu ermäßigen. Gerade für die Zweite Kammer, die so wesentliche Befugnisse hinsichtlich des Steuerbewilligungsrechtes habe, sei das diesen Umständen entsprechende Gewicht der steuertragenden Klassen nicht zu vermindern. Man könne sich im übrigen wohl damit begnügen, daß Baden die liberalste Wahlgesetzgebung in Deutschland besitze, und deßhalb davon abstehen, die nothwendigen Schranken derselben fallen zu lassen. Der Bericht der Kommissionsmehrheit in der Zweiten Kammer habe auch auf diese Gefahren sehr eindringlich hingewiesen; um so mehr müsse man über den schließlich von der Majorität gefaßten Beschluß des andern Hauses erstaunt sein, der, dem Kompromißantrage entsprechend, der inneren Folgerichtigkeit entbehre. Das bedeute für die Majorität der Kommission nichts anderes, als sich der Gnade des Siegers zu empfehlen, zu kapituliren. Da er von der Zweckmäßigkeit des indirekten Wahlsystems überzeugt sei und ein direktes an dessen Stelle nicht für nothwendig halte, so verzichte er auch darauf, sich über einzelne Kautelen gegen die Gefahren des letzteren, die übrigens zweifellos in der Zusammensetzung der Zweiten Kammer liegen müßten, auszusprechen. Abgesehen davon sei wünschenswerth die Erweiterung der Finanzbefugnisse der Ersten Kammer. So sehr er liberalen Anschauungen zugeneigt sei, so fürchte er doch von der Einführung direkter Wahlen eine Gefährdung des Staatslebens, die ihn veranlasse, der Resolution der Zweiten Kammer entgegenzutreten. Landgerichtspräsident vr. v. Rotteck glaubt auf weitere Darlegungen, nachdem die bisherigen neue Seiten der Betrachtung nicht mehr offen gelassen hätten, verzichten zu können und erklärt, daß er für den Kommissionsantrag stimmen werde. Kommerzienrath Sander möchte aus dem praktischen Leben heraus betonen, daß gerade die direkten Wahlen die Beeinflussung erleichterten; er erinnere nur an die von den Kandidaten den Wählern gegebenen Versprechungen; die praktische Erfahrung lehre, daß die Masse der Wähler nicht diejenige Reife des politischen Verständnisses besäßen, welche für die Einführung direkter Wahlen Voraussetzung sei. Tie letzteren entsprächen mehr der Verwirklichung, des Gedankens der Volkssouveränetät. Die demokratische Partei verlange von diesem Standpunkt aus im Sinne ihrer zu wert gehenden politischen Gleichheits- — nicht Freiheits- — bestrebungen das direkte Wahlrecht. Den Löwenantheil an den Vortheilen der Einführung der direkten Wahlen werde aber die sozialdemokratische Partei für sich nehmen. Für Baden sei nach seiner auf die Erfahrungen des praktischen Lebens gestützten Anschauung das indirekte Wahlverfahren geboten; einem gemäßigten Fortschritte sei dieses Hohe Haus niemals entgegengetreten; jede Ueberstürzung aber müsse vermieden werden, und deshalb werde er gegen den Beschluß der Zweiten Kammer Stellung nehmen. Graf v. Hennin will seinen Standpunkt nur kurz präzisiren; er werde dem Kommissionsantrage zustimmen, obwohl er der Forderung direkter Wahlen nicht so ganz ablehnend gegenüberstehe, und zwar deshalb, weil die bei Einführung direkter Wahlen erforderlichen Kautelen von der Zweiten Kammer nicht hinreichend z. Zt. bezeichnet seien; auch sei er nicht für eine Gesammtrevision der Verfassung. Der Kommissionsberichterstatter ergreift nach geschlossener Diskussion zu einigen Schlußbemerkungen das Wort; er dankt für die ruhige und objektive Behandlung der Frage in dem Hohen Hause und bemerkt, daß, was die von ihm im Kommissionsbericht zitirten Autoritäten anlange, so glaube er diese Zitate als richtig aufrecht erhalten zu können, sowohl im Hinblick auf den Zusammenhang der betreffenden Darlegungen als auf mancherlei persönliche Rücksprache mit einzelnen der Genannten. Wenn Herr v. Hornstein darauf Bezug genommen habe, daß er — Redner — in früherer Zeit gelegentlich einer Wahlkandidatur von Seiten der Regierung bekämpft worden sei, so wolle er hierüber nur so viel sagen, daß der Regierung daraus kein Borwurf gemacht werden könne, wenn sie glaube, in einem einzelnen Falle ihren Einfluß in die Wagschale werfen zu müssen; gerade wenn bei indirekten Wahlen die Regierung mehr Einfluß geltend machen könne, sei er für dieses System, auch falls er persönlich darunter zu leiden hätte; beim der Einfluß der geordneten Staatsgewalt sei unter allen Umständen den Beeinflussungen anderer Faktoren vorzuziehen. Nach einer persönlichen Bemerkung des Frhrn. v. Horn - stein, wonach er sich dagegen verwahrt, seine Bemerkungen gegen den Herrn Staatsminister spöttisch und nicht im Ernst gemeint zu haben, wird der Kommissionsantrag, und zwar Ziffer 1. mit allen gegen 2, Ziffer 2. mit allen Stimmen angenommen und demnächst die Sitzung geschlossen. * Karlsruhe, 14. Juni. 91. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer unter dem Vorsitze des Präsidenten Geh. Rath Lamey. Am Regierungstisch: Geh. Oberfinanzrath Zittel. Nach Eröffnung der Sitzung um 9*/« Uhr bringt der Präsident zunächst eine Zuschrift des Präsidiums der Ersten Kammer zur Kenntniß, wornach diese dem Gesetzentwurf betreffend die Ausführung der Krankenversicherung in der von der Zweiten Kammer angenommenen Fassung ihre Zustimmung ertheilt hat. Ein Urlaubsgesuch des Abg. Streicher wird genehmigt. Sodann theilt der Präsident mit, daß als Schluß der laufenden Tagung der Landständ« der 22. d. Mts. in Aussicht genommen sei. Die Regierung lege Werth darauf, daß der Landtagsschluß bis zu diesem Tage erfolge, und es werde bei Vermeidung von Abschweifungen auch gelingen, sämmtliche noch vorliegenden Arbeiten bis mit 21. d. Mts. zu bewältigen. Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Fieser und Wacker zur Geschäftsordnung wird in die Tagesordnung eingetreten. Ueber die Bitte einer großen Anzahl von Gemeinden der Amtsbezirke Bonndorf, Neustadt und Waldshut, die Errichtung einer Eisenbahn von Neustadt nach Weizen und Fortsetzung von Stühlingen nach Beringen betreffend, sowie jene der Handelskammer für die Kreise Lörrach und Waldshut gleichen Betreffs berichtet namens der Kommission für Eisenbahnen und Straßen der Abg. Vog elbach. Die Bittsteller wünschten, die Kammer möge ihre Bitte der Großh. Regierung in dem Sinne empfehlend überweisen, daß diese 1. der Erbauung einer Verbindungsbahn zwischen der Höllenthal- und der Wutachthalbahn von Neustadt aus in südöstlicher Richtung über Lenzkirch und Bonndorf nach Weizen—Stühlingen näher trete und 2. mit der Schweiz wegen Ausführung der Strecke Stühlingen—Behringen, wegen der bereits im Jahre 1875 zwischen beiden Staaten ein Staatsvertrag abgeschlossen worden sei, Verhandlungen anknüpfe. Die Bittsteller führten in ihrer Eingabe aus, daß sie sich durch den weniger günstigen Erfolg, den sie mit ihrer gleichen Bitte bei dem vorigen Landtag erzielt hätten, nicht abschrecken ließen, ihre Bestrebungen nach einer Verbindung mit den strategischen Bahnen einerseits und der Höllenthalbahn andererseits weiter zu verfolgen. Die wirthschaftliche Nothlage und der Rückgang in allen Verhältnissen der Gegend, der immer weiter um sich greife, zwinge sie dazu. Es sei ein Gebot der Billigkeit, daß der Staat die Bevölkerung jener Gegend vor den Gefahren, die ihre Existenz bedrohten, schütze. Der gewünschten Bahnlinie stünden keine Terrainschwierigkeiten im Wege, sie bilde die natürliche Fortsetzung der Höllenthalbahn in südöstlicher Richtung. Die Bahn durchgehe ein Gebiet, dessen wirthschaftliche Verhältnisse geeignet seien, günstige Betriebsergebnisse zu sichern. Landwirth- schaft und Industrie, letztere besonders in dem Orte Lenzkirch, stünden auf einer hohen Stufe und seien weiterer Entwickelung fähig, während sie beim Mangel einer Bahn zu verkümmern drohten. Von großer Bedeutung seien die schönen Waldbestände des Domänenärars der Standesherrschaften und Gemeinden, die in weiter Ausdehnung das Hochplateau des Schwarzwalds bedeckten und die große Holzmassen zum Export lieferten. Auch der Fremdenverkehr in der an Naturschönheiten so reichen Gegend werde durch eine Bahn gehoben werden. Eine solche habe aber nicht nur lokales, sondern auch allgemeines Interesse. Wenn die Linie Stühlingen-Beringen, wie schon längst projektirt, von der Schweiz ausgeführt werde, so werde der Durchgangsverkehr von Freiburg aus nach der Mittelschweiz seinen Weg durchs Höllenthal über Stühlingen nach Schaffhausen nehmen. Der Ansicht der Generaldirektion, daß jedenfalls der Güterverkehr nach wie vor den Weg von Freiburg über Basel nach der Schweiz machen werde, könnten die Bittsteller nicht beipflichten. Die Handelskammer für die Kreise Lörrach und Waldshut habe aus dem Umstande, daß zwei Projekte über die Fortsetzung der Höllenthalbahn — in nordöstlicher Richtung nach Donaueschingen und in südöstlicher nach Weizen — vorlägen, Veranlassung genommen, sich zur Sache zu äußern. Soweit es sich um Erschließung eines weiten Verkehrsgebiets mit großem Güterverkehr handle, verdiene ihrer Ansicht nach die südöstliche Linie den Vorzug. Die Handelskammer sei aber mangels eines genaueren Projekts über diese Linie noch nicht in der Lage, bestimmte Stellung zu einer der beiden Verbindungen zu nehmen, und ersuche, beide einer genaueren Prüfung auf ihre Bauwürdigkeit zu unterziehen, bevor man sich für die Strecke Neustadt-Donaueschingen oder Neustadt-Weizen endgiltig entscheide. Die Regierung stehe in der Frage noch auf dem gleichen Standpunkt wie früher: sie lehne es ab, die Bahn auf Staatskosten zu erbauen, da ihr ein allgemeineres Verkehrsinteresse nicht zukomme. Durch die Abstimmung über die Petition der Handelskammer Freiburg, die Fortsetzung der Höllenthalbahn betreffend, sei nun bereits eine Entscheidung in der Sache herbeigeführt worden. Die Mehrheit des Hauses habe sich für den Ausbau der Höllenthalbahn über Löffingen nach Donaueschingen erklärt, und an eine Abänderung dieser Entschließung werde wohl nicht zu denken sein. Die Bitte der Handelskammer für die Kreise Lörrach und Waldshut sei also wohl damit als erledigt zu betrachten. Dagegen halte die Kommission den Wunsch der Bevölkerung der Aemter Bonndorf, Neustadt und Waldshut nach einer Bahnverbindung für gerechtfertigt. Es habe ihr nun zunächst der Gedanke einer Privatbahn nahe gelegen; die von ihr bei kompetenter Seite eingezogenen Erkundigungen hätten sie indeß belehrt, daß die Erstellung der gewünschten Linie durch eine Privatgesellschaft als ausgeschlossen betrachtet werden könne und daß, wenn der Staat den Bahnbau nicht selbst in die Hand nehme, keine Aussicht vorhanden sei, daß die Petenten ihr Ziel erreichten. Ein Eintreten des Staats scheine der Kommission in Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sowohl wie mit Rücksicht auf das Vorgehen in anderen Landestheilen gerechtfertigt zu sein. Wenn sie auch die Petition nicht in dem Wortlaut, wie sie gestellt sei, befürworten könne, so möchte sie dieselbe doch in dem Sinne der Großh. Regierung zur Kenntniß überweisen, daß diese ein genaues Projekt nebst Kostenvoranschlag und approximativer Rentabilitätsberechnung über die erstrebte Bahnlinie ausarbeite und dem nächsten Landtag vorlege.- Abg. Kriechle ergreift als Vertreter des Bezirks, für den der vorliegende Gegenstand von außerordentlicher Wichtigkeit sei, das Wort. Die Nachtragsforderungen des Finanzministerium für die strategischen Bahnen und die Bahnhofumbauten in Basel hätten in seiner Heimath durch ihre bedeutende Höhe Ueberraschung und Mißstimmung hervorgerufen; man fürchte wohl nicht ohne Grund, daß dadurch die Erfüllung ihrer Wünsche wieder weit in den Hintergrund geschoben werde. Er halte es namentlich angesichts des Baseler Projekts für eine ernste Aufgabe der Regierung und der Volksvertretung, Mittel und Wege ausfindig zu machen, daß nicht Gegenden, die noch keine Bahnen hätten, durch Ausführung so kostspieliger Projekte mit ihren berechtigten Wünschen zurückgedrängt würden. Die Lage sei eine recht ernste, denn die wirthschaftliche Existenz einer ganzen Gegend stehe in Frage; er dürfe daher wohl erwarten, daß die Regierung wie die Volksvertretung die Frage einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Redner gibt sodann eine eingehende Schilderung der wirthschaftlichen Verhältnisse der in Betracht kommenden Gegend. Der Wunsch nach einer Eisenbahn sei in seiner Heimath erstmals vor 40 Jahren, als mit Anlage des badischen Bahnnetzes begonnen wurde, laut geworden. Die Regierung habe auf eine beim Landtag eingereichte Petition erklärt, eine Bahn in der gewünschten Richtung über den Schwarzwald sei technisch unmöglich, und die Bevölkerung habe sich damit zufrieden gegeben. Sie habe zugesehen, wie in andern Landestheilen Bahnen gebaut wurden; aber sie habe auch nicht nöthig gehabt, auf eine Bahnverbindung zu dringen, da sie sich aus eigener Kraft blühende Verhältnisse auf allen Gebieten geschaffen und es zu einem gewissen Wohlstand gebracht habe. Das habe sich aber seit etwa 10 Jahren total geändert: Land- wirthschaft und Gewerbe gingen zurück und die Absatzverhältnisse für die erzeugten Produkte seien unhaltbare geworden. Die Konkurrenz anderer Gegenden, denen die modernen Verkehrsmittel zu Gebote ständen, drohe alles zu erdrücken. Die Bevölkerung sehe sich deßhalb genö- thigt, um Erbauung einer Bahn zu bitten, wenn sie nicht zu Grunde gehen wolle. Ein sprechender Beweis des Rückgangs sei die stete Abnahme der Seelenzahl in der ganzen Gegend. Die Landwirthschaft im Bonndorfer Bezirk habe es zu hoher Blüthe gebracht. Der Viehstand sei ein vortrefflicher und komme den besten im Lärche gleich. Seit Jahren aber vermöge man die Thiere nicht mehr abzusetzen, da kein Viehzüchter mehr die Gegend besuche. Für den Getreide- und Futterbau lägen die Verhältnisse namentlich im Wutachthal so günstig, daß Frucht und Futter erster Qualität erzeugt werden; aber die Preise seien trotzdem niedriger als sonstwo im Lande. Der Gewerbebetrieb sowohl in der Fabrikindustrie wie im Kleingewerbe habe bis vor einigen Jahren einen hohen Aufschwung genommen, jetzt aber vermöge er die Konkurrenz günstiger gelegener Orte nicht mehr auszuhalten. Wie das enden werde, sei leicht vorauszusehen. Die Bevölkerung komme in ihrem Wohlstand immer mehr zurück, der Grund und Boden verliere seinen Werth und die ganze Gegend müsse zu Grunde gehen. Und ein solches Schicksal drohe einem Landstrich, der zu den schönsten in Baden gehöre, einer braven und fleißigen Bevölkerung, die die Fähigkeit und auch noch die Mittel habe. Tüchtiges zu leisten. Angesichts solcher Thatsachen könne die Höhe der Eisenbahnschuld, die man entgegenhalten werde, keine Rolle spielen. Ueberhaupt könne er in dem jetzigen Stand unserer Eisenbahnschuld nichts besonders Gefahrdrohendes erblicken. Wenn einmal das Eisenbahnnetz im ganzen Lande ausgebaut sei, dann sei es Zeit, an eine Minderung derselben zu denken. Wollte man sich die Mittel zur Amortisation der Schuld sichern, dann müsse man sein Augenmerk darauf richten, die Steuerkraft des Landes zu stärken und die Steuerzahler auch zu befähigen, die öffentlichen Lasten auf sich zu nehmen. Nachdem jährlich 4 Millionen zur Tilgung der Eisenbahnschuld aufgebracht werden müßten, sei es geradezu ein Gebot der Billigkeit und Gerechtigkeit, nun auch einmal die Landestheile mit Bahnen zu bedenken, die bisher blos das Zusehen gehabt hätten. Uebergehend zu der eingereichten Bittschrift beleuchtet Redner die in derselben zur Begründung gegebenen Thatsachen und hebt hervor, daß alle Bedingungen zur Alimentation einer Bahn in dem von ihr durchzogenen Gebiet vorhanden seien. Das Interesse des Domänenärars allein, das gerade im Bonn- dorfer Bezirk große Waldungen besitze, gebiete es, mit dem Bahnbau nicht länger zurückzuhalten. Was den zweiten Punkt der Bittschrift angehe, so werde damit der Regierung kein Opfer zugemuthet, wenn die Linie Neustadt-Weizen gesichert sei, so werde die schweizerische Nordostbahngesellschaft nicht zögern, die Bahn von Stühlingen nach Beringen weiter zu führen. Die Regierung habe zwar behauptet, daß ein durchgehender Verkehr über die in Frage stehende Strecke sich nicht entwickeln werde, Redner glaube indeß, daß der Durchgangsverkehr sogar ein recht lebhafter sein werde. Von diesem Gesichtspunkte aus müsse er es bedauern, daß die Petition bisher von Freiburg aus keine Unterstützung gefunden habe; denn diese Stadt würde durch die Verbindung mit Schaffhausen sicher mehr gewinnen, als durch jene mit Donaueschingen, indem sie ihre frühere Stellung als Stützpunkt des Fremdenverkehrs nach der Schweiz wieder erlangen werde. Zum Schluß gibt Redner seiner Zustimmung zu dem Antrag der Kommission Ausdruck. Er hätte zwar gewünscht, daß sie noch weiter gegangen wäre; die Hauptsache aber sei ihm die, daß die Regierung die Frage einer sorgsamen und eingehenden Prüfung unterziehe. Wenn das geschehe, dann habe er auch die Ueberzeugung, daß die Genehmigung einer Staatsbahn Neustadt—Weizen in nicht mehr weiter Ferne stehe. Abg. Birkenmayer bestätigt, daß die Nachtragsforderungen der Regierung für Bahnbauten eine unliebsame Ueberraschung im Lande hervorgerufen haben. Was seine Stellung zu der vorliegenden Bittschrift anbelangt, so schickt er voraus, daß er kein prinzipieller Gegner der Bahnlinie Neustadt—Weizen sei. Wenn man aber zwischen den drei Projekten der Fortsetzung der Höllenthalbahn — Neustadt—Löffingen—Donaueschingen, Neustadt— Hammereisenbach und Neustadt—Weizen — zu wählen habe, so müsse er darauf beharren, daß erstcres zuerst ausgeführt werde. Es sei das naturgemäßeste, biete die geringsten technischen Schwierigkeiten und habe die Priorität und die Entschließung der Kammer für sich. Was zu Gunsten der Verbindung mit der Wutachthalbahn angeführt worden sei, gelte auch für die Linie Löffingen— Donaueschingen. Träten beide mit einander in Konkurrenz, derart, daß die eine oder die andere Linie gebaut werde, so würde er sich für letztere entscheiden. Er würde sich aber freuen, wenn neben dieser auch die Linie Neustadt-Weizen zur Ausführung komme. Was die Rentabilität der Bahnen angehe, so stimme er mit dem Abg. Kriechle darin überein, daß man nicht erst bauen solle, wenn eine Gegend in ihren wirthschaftlichen Verhältnissen zurückgekommen sei. Die Frage, ob die gewünschte Bahn als Staatsbahn, wie die Kommission empfohlen habe, oder als Privatbahn gebaut werden solle, sei noch nicht zur Entscheidung reif. Er werde, wenn die Linie über Löffingen gebaut sei, auch die Mittel für eine Staatsbahn gerne bewilligen. Abg. Fieser hat durch die Ausführungen des Abg. Kriechle die Ueberzeugung gewonnen, daß der Wunsch einer Verbindung zwischen der Wutachthal- und der Höllenthalbahn ein berechtigter ist. Das Haus müsse es als eine Ehrenschuld betrachten, die großartige Erwerbs- thätigkeit, die sich der Schwarzwälder geschaffen, nicht zu Grunde gehen zu lassen. Württemberg gehe uns mit dem Bau solcher Nebenbahnen mit gutem Beispiel voran. Wenn unsere Eisenbahnschuld noch etwas steige, so dürfe man sich dadurch nicht beirren lassen. Auch schlössen sich die verschiedenen Projekte über die Fortsetzung der Höllenthalbahn seiner Ansicht nach keineswegs aus. Man möge einig gegen die Regierung zusammenstehen, dann werde man die Ausführung beider Linien durchsetzen. Die Regierung thue nicht gut daran, mit dem Bau von Nebenbahnen in so langsamem Tempo vorzugehen. Wenn die Erwerbsthätigkeit einer Gegend vernichtet sei, sei es zu spät, ihr durch eine Eisenbahn helfen zu wollen. Die Volksvertretung müsse daher der Regierung gegenüber drängend auftreten. Auch sei es wünschenswerth, daß mit dem Ausbau unseres Bahnnetzes mit einem gewissen System vorgegangen werde. Redner wendet sich sodann gegen, die Kritik, die die Abgg. Kriechle und Birkenmayer an der Nachtragsforderung der Regierung für den Bahnhofumbau in Basel geübt habe. Es handle sich hier einfach um die Frage, ob der Aufwand nothwendig sei oder nicht. Und wenn er nothwendig sei, sei man auch noch in der Lage, ihn aufzubringen. Wie er für verschiedene ähnliche Wünsche auf diesem und auf früheren Landtagen eingetreten sei, so befürworte er daher auch die Fortsetzung der Höllenthalbahn bis Stühlingen. Es sei auch die Frage gestreift worden, ob die Bahn nicht als Lokalbahn gebaut werden könne. Daß sich eine Privatgesellschaft dazu finden werde, sei aber undenkbar; man solle sich daher die Augen nicht verschließen und die Last, die nun einmal nicht abzuwenden sei, auf den Staat übernehmen. Abg. Marbe schließt sich der ausführlichen Begründung, die der Abg. Kriechle zu der Bitte gegeben, an, und betont sodann die Bedeutung der Weiterführung der Höllenthalbahn von Neustadt nach Weizen für die Stadt Freiburg. Es läge im Interesse dieser Stadt, das Projekt zu unterstützen. Der frühere lebhafte Verkehr von Freiburg nach Schaffhausen, der durch den Bau der Hauptbahn nach Basel abgeleitet worden sei, werde wieder in seine frühere Bahn zurückkehren und Freiburg zum Ausgangspunkt für den Reiseverkehr nach der Mittelschweiz machen. Freiburg habe außerdem durch den Bau der Bregthalbahn ein Absatzgebiet verloren, es sei daher wohl am Platze, ihm hierfür Ersatz zu schaffen. Geh. Oberfinanzrath Zittel erklärt, er habe ursprünglich nicht beabsichtigt, heute in die Debatte einzugreifen, da die Stellung der Regierung in der Angelegenheit von früher genügend bekannt und auch im Kommissionsbericht richtig wiedergegeben sei; allein die herzbewegende Schmerzensäußerung des Abg. Kriechle veranlasse ihn, einige Worte anzufügen. Er sei der Letzte, der den Einfluß der Eisenbahnen auf das wirthschaftliche Wohl eines Landestheils verkenne, und gebe auch zu, daß eine Bahnverbindung für die wirthschaftlichen Verhältnisse der Bonndorfer Gegend recht vortheilhaft und wünschenswerth sei. Der Abg. Kriechle scheine ihm aber in der Schilderung der mißlichen Verhältnisse in seiner Heimath und in der Begründung, die er dazu gegeben habe, doch etwas zu weit gegangen zu sein, indem er den wirthschaftlichen Rückgang in allen seinen Erscheinungen dem Mangel einer Eisenbahn zuschreibe. In dieser Beziehung habe sich derselbe in gewissem Sinne selbst widersprochen, indem er z. B. den Rückgang der Lenzkircher Industrie in den letzten Jahren hervorgehoben habe. Dieser Ort sei durch den Bau der Höllenthalbahn vor wenigen Jahren in ziemliche Nähe einer Eisenbahnstation (Neustadt) gekommen, während er früher viel abgeschlossener vom Verkehr gewesen sei. Wenn die Industrie dort dennoch erst in neuester Zeit im Niedergang begriffen sei, so müßten wohl noch andere Gründe obwalten, als lediglich der Mangel einer Eisenbahn. Aehnliche Verhältnisse lägen wohl auch in anderen Erwerbszweigen vor. Man habe sodann die beiden Projekte über Fortsetzung der Höllenthalbahn — über Löffingen nach Donaueschingen und über Bonndorf nach Weizen — einander gegenüber gestellt. Man habe es hier mit zwei Linien zu thun, bei denen vollständig verschiedene Verkehrsverhältnisse vorlägen. Die eine bilde die Fortsetzung in der Richtung nach Nordost, die andere nach Südost; beide Linien könnten sich nicht gegenseitig ersetzen. Das Haus habe sich seiner Zeit für die Erbauung der Verbindung mit Donaueschingen ausgesprochen und es sei kein Zweifel, daß diesem Projekt die Priorität vor dem anderen zukomme. Den Abgg. Kriechle und Marbe könne er darin nicht zustimmen, daß die Linie über Bonndorf den Durchgangsverkehr von Freiburg aus nach der Schweiz an sich ziehen werde, er müsse mit aller Entschiedenheit bestreiten, daß die gedachte Bahnlinie einem allgemeineren Verkehrs- intereffe diene. Die Verbindung mit der Centralschweiz gehe über Basel und Waldshut, nicht über Schaffhausen, und dem Orte Waldshut, der ein badischer Ort sei, müsse sie auch erhalten werden. Die Linie über den Schwarzwald sei virtuell ungleich länger als die über Basel— Waldshut, weßhalb sich auch der Verkehr in letzterer Richtung erhalten werde. Für den Gütertransport besonders sei die Schwarzwaldlinie viel unvortheilhafter, dd wegen der erheblichen Steigungen größere Zugskraft erforderlich wäre und die Transportkosten sich deßhalb höher stellen würden. Die Regierung könne daher der Bahn als Transitlinie keinen Werth beilegen. Auch am Bau der Strecke Stühlingen—Beringen durch die Schweiz habe Baden kein Interesse. Diese Strecke sei früher als Zufahrtslinie zur Gotthardbahn in Aussicht genommen gewesen. Sie komme aber, wie sich durch die Thatsachen erwiesen habe, als solche heute nicht mehr in Betracht. Die Erbauung der Linie ließe für Baden eher den Nachtheil befürchten, daß der Verkehr von Stühlingen aus nach Schaffhausen und in die Schweiz abgeleitet werde, statt daß er seine Richtung nach Waldshut nehme. Er betone nochmals, daß für die Linie nur lokale Interessen sprechen. Daß diese vorhanden seien, erkenne er an. Die Erbauung der Bahn erscheine daher begründet, wenn auch im Anfang vielleicht bloß eine Zweiglinie nach Bonndorf zur Ausführung komme. Ob die Linie als Staatsbahn oder als Privatbahn in nächster Zeit erstellt werden könne, sei er nicht in der Lage zu entscheiden. Diese Frage müsse der Zukunft überlassen bleiben. Die Kommission habe den Antrag gestellt, die Großh. Regierung möge ein genaues Projekt über fragliche Bahnlinie ausarbeiten lassen. Er glaube aussprechen zu können, daß die Regierung geneigt sei, diesen Wunsch, wenn thunlich, zu erfüllen. Er wolle aber darauf aufmerksam machen, daß die Techniker der Generaldirektion zur Zeit an Zahl reduzirt und für lange mit großen Aufgaben überlastet seien, so daß schwer vorauszusehen sei, ob mit Bearbeitung eines Projektes schon in nächster Zeit vorgegangen werden könne. Die Regierung werde aber die Angelegenheit im Auge behalten und dem Wunsch der Kommission, soweit möglich, Rechnung tragen. Abg. Frank: Er sei kein Eisenbahnschwärmer, wie seine Abstimmung in verschiedenen Eisenbahnfragen bewiesen habe, aber er freue sich, wenn Gegenden, die vom Verkehr abgeschlossen gewesen seien, Eisenbahnen bekommen sollten. Und von diesem Gesichtspunkt aus habe der Wunsch des Bonndorfer Bezirks alle Berechtigung. Die Bahn müsse gebaut werden, auch wenn sie für den Transitverkehr werthlos sei. Wenn nur einmal die Theil- strecke bis Bonndorf hergestellt sei, würden gewiß die jetzt gehörten Klagen aus dem Bezirk zum größten Theil verstummen. Die Rentabilität dürfe man in solchen Fragen nicht zu sehr in den Vordergrund stellen; es sei eine Forderung der Billigkeit und Gerechtigkeit, den Wunsch der Petenten zu erfüllen. Er wünsche, daß die Regierung die Bearbeitung des Projekts möglichst bald in die Hand nehme, damit bereits dem nächsten Landtag eine Vorlage über eine Staatsbahn nach Bonndorf gemacht werden könne. Abg. Birkenmayer vertheidigt sich gegen einige Angriffe des Abg. Fieser und spricht seine Befriedigung darüber aus, daß der Herr Regierungsvertreter die Bedeutung Waldshuts als Eingangspunkt nach der Schweiz hervorgehoben habe. Er glaube aber unter diesen Umständen auch, daß die Betriebswerkstätte in ihrem jetzigen Umfang dort belassen werden könnte. Abg. Klein-Wertheim ist erfreut über die Erklärung des Regierungsvertreters, nach der die Regierung zu dem Projekt jetzt eine wesentlich günstigere Stellung einnehme als früher. Er möchte nur wünschen, daß aus der Zusage zu dem Kommissionsantrage die Worte „wenn thunlich" entfernt würden. Ferner halte er es für nöthig, daß die Bahn als Staats- und nicht als Privatbahn geb«ut werde. Er nehme an. daß es der Eisenbahnverwaltung gelinge, ein solches Projekt rechtzeitig zustande zu bringen. In der hierauf vorgenommenen Abstimmung wird der Kommissionsantrag angenommen. (Schluß folgt.) Bürgerliche Rechtspflege. Aufgebot. U'125.1. Nr. 30,478. Mannheim. Auf Antrag des katholischen Kirchenfonds Mannheim, vertreten durch den katholischen Stiftungsrath daselbst, erläßt das Gr. Amtsgericht V Hierselbst das Aufgebot deS auf der Gemarkung Mannheim gelegenen Grundstücks: L.B. Nr. 431: 344.57 Ruthen Acker in den Spelzengärten III. Gewann Nr. 840, bezüglich dessen ein Eintrag in den Grund- und Pfandbüchern der Stadt- gemeinde Mannheim nicht besteht. Es werden alle Diejenigen, welche an ! diesem Grundstücke in den Grund- und ! Pfandbüchern nicht eingetragene und auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stammguts- oder Familien- gutsverbande beruhenden Rechte haben oder zu haben glackben, aufgefordert, solche längstens in dem auf: Montag den IS. September d.J., Vormittags 9 Uhr, vor Großh. Amtsgerichte, Abth. 5, hier festgesetzten Termine geltend zu machen, widrigenfalls dieselben dem Aufgebotskläger, katholischen Kirchenfond dahier, gegenüber für erloschen erklärt werden. Mannheim, den 10. Juni 1892. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Stalf. Aufgebot. ll.124-1. Nr. 9372. Stockach. Auf Antrag des Kirchenfonds Seelfingen werden auf Anordnung des Gr. Amtsgerichts Stockach alle Diejenigen, welche au den unten beschriebenen, auf Gemarkung Seelfingen gelegenen Liegenschaften dingliche oder auf einem Stammguts- oder Familiengutsverband beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem von Großh. Amtsgericht Stockach auf Samstag den 29. Oktober d. I., Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine anzumelden, da sonst alle nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden. 1. Plan Nr. 1. Die Kirche mit Fried- Hof 5 Ar 16 Quadratmeter im Ortsetter, beiderf. der Gemeinde Seelfingen. 2. Plan Nr. 6. 60 Ar 92 Quadratmeter Ackerland und Rain im Heiligenbühl, einerseits Matthä Lutz und anderseits Bernhard Keller und Matthä Lutz. Stockach, den 8. Juni 1892. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Hotz. HaudelSregifterrintriige. U'50- Nr. 9532. Offenburg. Zu O.Z. 83 des Gesellschaftsregisters, „Vknzentiusverein Offenburg", wurde unter'm Heutigen eingetragen: In der Generalversammlung vom 30. Mai l. Js. wurden als AufsichtS- räthe gewählt die Herren: Rechtsanwalt Josef Bechler, Rentner Friedrich Borho, Stadtpfarrrr Leopold Grimm, Rentner Karl Gütle, Rentner Wilhelm Henko, Landgerichtsrath Franz Jungbanns, Prediger Edmund Reuschling, Rechtsanwalt Hermann Schneider, Geometer Franz Weber, Rentner Karl Wörter, und als Stellvertreter die Herren: Bildhauer Franz Simmler, Kaufmann Friedrich Reese, Seifensieder Rudolf Nadler. Offenburg, den 3. Juni 1892. Großh. bad- Amtsgericht. Nusser. U'49. Nr. 9586. Offen bürg. Zu O.Z. 110 des Gesellschaftsregisters, »Karl Stigler Söhne m Offenburg". wurde unter'm Heutigen eingetragen: Druck und Verlag der G. Braun'scheu Hofbuchdruck-rei. Der Gesellschafter Karl Stigler jg- hat sich am 7. April l. Js. mit Thekla, geb. Helbling, verehelicht. Nach 8 1 de- Ehcvertrags vom 6 April 1892 wirst jeder Theil 100 M. in die Gemeinschaft» alles übrige, gegenwärtige und zukünftige Einbringen wird mit den etwa darauf haftenden Schulden von der Gemeinschaft ausgcschlofsen und verliegenschaftet. Offenburg, den 3. Juni 1892. Großh. bad. Amtsgericht. Nusser. U'48. Nr. 7848. Emmendingen. Zn O.Z. 101 des Firmenregisters, Firma C. A. Ringwald in Emmendingen wurde eingetragen: Buchhalter Arthur Clebsch in Emmendingen ist als Prokurist bestellt. Emmendingen, den 3. Juni 1892. Großh. bad. Amtsgericht. Frey.