mrz IS, ’Mtttfe j 'r, wo h, wurde I ^ 6 Ubr net. n Töckin- s verwalt bis zum ichte an- vor de« zur Be- . bchaliuuj j ahl einer über die usschuM j die » : I bezeiL- j zur Prü- derungw| 910, eine zur e in Be- s kursmaße j lfgegebeir Idner zu! auch die >on dem j n Förderer Sache j in An- csverwal-! Anzeigej 010 . zgericht»: etär. intßen. n oft Kmi- ivald, >eiratete» \ Borbii- ) R. und ,n. B«. ■in ?<* iß. i 1 $“«"* ntrt GesE 291* errchie über die er F94. Karlsruhe, den 13. Mai 1910^ ternddnch listrikt i »tag ^ VA «* abefr* S0^‘ 44 t* Uf Ä? rif- a#»* Erste Kammer. sLi tölO-. 13. öffentliche Sitzung am Dienstag den IO. Mai 1910. Unter dem Vorsitz des Durchlauchtigsten Präsidenten, Seiner Großherzoglicheil Hoheit des Prinzen Maximilian von Baden. Tagesordnung: 1 Bekanntgabe neuer Einläufe. , ^ Mündlicher Bericht der Budgetkommission und Beratung das Budget des Grotzh. Finanzministeriums (Haupt- fc? 1 -/) für 1910 und 1911, und zwar Ausgabe Titel I—III; -T'HI; X—XIII und Einnahme Titel II—V; Berichteter: Abgeordneter Engelhard. ^Mündliche Berichte der gleichen Kommission und Be- über *1 das Spezialbudget der Grotzh. Oberrechnungskammer lhaupt-Abt. VI) für 1910 und 1911; ^ die Denkschrift der Grotzh. Oberrechnungskammer über ne Ergebnisse der Rechnungsabhör in den Geschäfts- Wren 1907/08 und 1908/09; ^ jjf Rechnungen der Grotzh. Oberrechnungskammer für ne Jahre 1907 und 1908; Berichterstatter: Freiherr "vcklin von Böcklinsau; ^ über den Gesetzentwurf, betr. die Änderung des Gesetzes über das Wohnungsgeld nebst 4 bezüglichen Petitionen *>n den Beamten in Tauberbischofsheim, Schopfheim, ; Mannheim und Lauda; Berichterstatter: Dr. Freiherr I “°n Ia Roche-Starkenfels. ^Mündliche Berichte der Petitionskommission und Be- - 8 über die Petitionen: bes Kanzleiassistenten Georg Singler bei Grotzh. Forst- und Domänendirektion um Einreihung unter I 3b des ■ Gehaltstarifs; ^ ter b^chnischen Assistenten und Hochbauassistenten der ^nsenbahnverwaltung um Ausgleich der beim Vollzug eg Beamtengesetzes unterlaufenen Härten; ^ Landesvereins badischer Schaffner um Verbesserung Mer Lage; Berichterstatter: Dr. Freiherr von la ^ocbe-Starkenfels. 5. Mündlicher Bericht der Kommission für Eisenbahnen und Stratzen und Beratung über die Petition der Gemeinde Tiengen, um Errichtung einer Bahnsteighalle in Tiengen betr.; Berichterstatter: Dr. Freiherr von Stotzingen. Am Regierungstisch: Ministerialdirektor Geheime Rat Göller, Zoll- und Steuerdirektor Staatsrat Seu- bcrt, Forst- und Domänendirektor Geheime Rat Tröger, die Ministerialräte Schellenberg, Antoni und Moser, Bergrat Naumann; später Ministerialdirektor Geheime Rat Schulz. Der Durchlauchtigste Präsident eröffnete die Sitzung um 10 Uhr und gab folgende Einläufe bekannt: 1. Entschuldigungen wegen Fernbleibens von der Sitzung von den Herren: Lkonomierat Frank und Wirkl. Geheime Rat Scherer wegen Krankheit Geh. Kommerzienrat Sander, Geh Kirchenrat Troeltsch, Geh. Kommerzienrat Pfeilsticker und Geh. Hofrat Dr. Schmidt wegen dienstlicher Abhaltungen, Oberbürgermeister Dr.Wilckens wegen Zusammentritts des Preisgerichts für den Rathaus-Neubau in Heidelberg. 2. Ein zunächst der Zweiten Kammer vorgelegter Gesetzentwurf, die Abänderung des Jagdgesetzes betreffend. 3. Seitens des Großh. Finanzministeriums der Ent- wurf eines zweiten Nachtrags zum Staatsvor- anschlag für 1910 und 1911; O.-Z. 2 wird der Kommission für Justiz und Der- waltung, O.-Z. 3 der Budgetkommission überwiesen. rs-2* An Petitionen sind eingekommen: , Von dem Volksbund zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild, betreffend öffentliche Auslagen, Schaufenster, Kinematographen und Mutoskope. Wird der Petitionskommission überwiesen Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der Budgetkommission und Beratung über das Budget des Großh. Finanzministeriums (Haupt-Abt. V) für 1910 und 1911, und zwar Ausgabe Titel I—III, V—VIII, X—XIII und Einnahme Titel II —V erhält das Wort der Berichterstatter Fabrikant Engelhard: Die Beratung des Budgets des Finanzministeriums muß diesmal leider in Abwesenheit seines schwer erkrankten Leiters stattfinden. Ich bin mir der Zustimmung des Hohen Hauses sicher, wenn ich bei dieser Gelegenheit die Gefühle der Sympathie für die Person des Herrn Finanzministers und die besten Wünsche für seine Gesundheit erneut zum Ausdruck bringe. Das zur Beratung vorliegende Budget zeigt in allen Teilen, über welche ich zu berichten die Ehre habe, den Geist, den wir in der Rede finden, welche der Herr Finanzminister am 11. Januar im andern Hohen Hause trotz seines leidenden Zustandes mit so bewundernswürdiger Energie hielt, eine Rede, welche wegen der darin niedergelegten Summe von Erfahrungen und wegen ihrer Fülle von Lebens- und Staatsweisheit noch auf lange Zeit hinaus bedeutungsvoll für unser Land bleiben wird. Vor allem ist es der Geist der so dringend nötigen Sparsamkeit, der das vorliegende Budget durchzieht mit dem Erfolg, daß, wenn man absieht von der anderweitigen Einstellung der eine Million betragenden Zinsenablieferung der Amortisationskasse an den allgemeinen Staatshaushalt, sowie von der Erhöhung des Zuschusses zur Eisenbahnschuldentilgungskasse, die Ausgabesteigerung nur 44 000 M. oder 0,6 Prozent beträgt. Auch den Beamten des Finanzministeriums und der verschiedenen ihm unterstellten Verwaltungszweige möchte ich Worte der Anerkennung aussprechen, und ich tue das besonders auf Grund meiner Erfahrungen in Mannheim, wo der Verkehr des Publikums, besonders mit den Stellen der Zoll- und Steuerverwaltung ein sehr reger ist, und wo wir gewohnt sind bei diesen Stellen immer ein für die Bedürfnisse des Verkehrs verständnisvolles Entgegenkommen zu finden. Übergehend m den einzelnen zur Beratung stehenden Titeln habe ich oas folgende zu berichten: Ausgaben. Titel I. Ministerium. Ordentlicher Etat. Dieser Titel bringt eine Vermehrung der Anforderungen von 170 595 M. auf 174 455 M., also um 3 860 M. jährlich. Es sind 26 statt bisher 25 Beamte vorgesehen. Ein etatmäßiger technischer Beamter nach c soll neu angestellt werden, außerdem ein weiterer, nicht etatmäßiger Gehilfe, wogegen aber eine bisherige Anforderung für Dienstaushilfe mit 4 000 M. in Wegfall kommt. Im übrigen rechtfertigt sich der Mehraufwand durch anfallende Gehaltszulagen und durch ein kleines Mehr für Wohnungsgeld, Dienstreisen, Umzugs- koiten und lacklicke Amtsunkosten. Titel II. Landeshauptkasse. Ordentlicher Etat. Im ganzen werden angefordert 68 415 M. gegen bisher 65 663 M., demnach jährlich mehr 2 752 Es tritt ein Beamter nach 6- 2 a hinzu, so daß 16 statt bisher 15 Beamtenstellen angefordert werden. Ae U ß & boi ktiaße Titel III. Hochbauwesen. Ordentlicher Etat. Anforderung 627 130 M. gegen 602 675 M. Die Mehranforderung von 24 455 M. wird auch hier bei« anlaßt durch eine Erhöhung der Beamtenzaht von 53 auf 56 und durch anfallende Gehaltszulagen (-«-7065 SK.- Wohnungsgeld (-«-1200 M.), Dienstreisen und Umzugkosten (-»-2330 M.), sonstige persönliche Unkosten (-«-580 M.), sachliche Amtsunkosten (-»-900 M.), Mw zinse (-«-2430 M.) wegen vorübergehender Anmietunz von Diensträumen infolge von Unzulänglichkeit eigenen Diensträume, und 2810 M. mehr für Auftvaiü auf Zentralstaatsgebäude. Die größte Mehranforderunz wird unter § 3 c für Vergütung des nicht etatmäßigen Personals sowie Kosten für Stellvertretung und Diech aushilfe gestellt. Es werden hier 6 Stellen für tch nische Gehilfen und 7 Stellen für Kanzleigehilfen mch angefordert mit zusammen 66 250 M., denen aber fe sparnisse an Dienstaushilfe gegenüberstehen, so bflB dieser Budgetposten schließlich nur nrit 7140 M belastet wird. 3 Beamte beziehen künftig in WegB kommende budgetmäßige Gehaltszulagen von je 500 t für die Leitung des Bauwesens an den Landesunivew täten und an der Technischen Hochschule. 1 BeaM bezieht einen ebenfalls zum Wegfall bestimmten Rebe» gehalt von 2000 M. für Leitung der Neubauten fr Irrenanstalt Wiesloch. tritt 33200 23200 )n En! z friorbe A besucht mb ß pmiifi wähn fe in pte si Herben Saline; betreib, ® an fcrtretf erhöhui 2!,5 P Herben Ael en 3on- u scheint, fantner Titel V. Salinenverwaltung. A. Ordentlicher Eta: iie 324 02 I. Persönliche Ausgaben. Anforderung 67 264 M. gegen bisher 68 358 t also 1 095 M, weniger im Jahr. Es soll ein zweüe lieg et , mafchinentechnisch vorgebildeter Werkführer in Rappel tantenf angestellt werden, wogegen eine Maschinistenstelle - fällt. Für Wohnungsgeld und persönliche Ausga! werden Ersparnisse von zusammen 1 570 M. gemacht Für II. Sachliche Verwaltungsausgaben werden 317 M. jährlich weniger angefordert. III. Besondere Kosten und Lasten des Salinenbetä Die Anforderung steigt von 618 351 M. auf 699 89$ demnach um 81 548 M. im Jahr. Davon auf Lie schäften, Einrichtungen und Gerätschaften 9 623 M- > größere Herstellungen, auf Gewinnung, Förderung^ Verarbeitung 35 302 M. wegen Steigerung der Preise und Löhne, auf Magazinierung und Verpa 35198 M. wegen Steigerung der Säckepreise Löhne und auf verschiedene Ausgaben 1 425 M- PWh IV. Besondere Kosten des Solbadbetriebes. Wenigeranforderung 3 656 M. Die gesamten Anforderungen für Titel V bev ^ im ordentlichen Etat 790 459 M. gegen 713 979' demnach mehr 76 480 M. B. Außerordentlicher Etat. Dieser Etat bringt 2 Positionen 1. Erweiterung der Wasserleitung und elektr^ Anlage in Dürrheim 12 S50 : |f«ui latent ..§»5 [Hl 1 Ir 33 9 io q ^rrn, Wrben Zu 293 * : Etat. M- aeg 2 752 ! Erstellung eines Solreservoirs in Dürrheim 10000 M. Ae erweiterte Wasserleitung sowie die elektrische An- Ikje find für den Ort Dürrheim und insbesondere für p dort auf staatlichen Grundstücken neu zu erstellenden io daß lfiKttajjen und Gebäude bestimmt. erden. Etat. M. A- hier der Für die Position 2 wurden bereits im Budget 1906/07 KM M. bewilligt, von denen aber bisher bloß J3200 M. zur Verwendung kamen. Da die Bewilligung izi Ende 1909 gesetzlich erloschen war, so muß die noch Mht zur Verwendung gekommene Restsumme neu an- T von NiMdert werden. ■ 7065 M. ii^^Wfiucht und werde auf die dort gewonnenen Eindrücke Unkosten ll.s. M» lnmietuog chkeit ^ Auftvoiü iforderuiij atmäfiigei nd Dienfi für tei- Ifen mch ^ aber &■ so das M. mÄ n Wegfall je 500 SR-j esuniwrfi . Beamte en Nebw auten jer Et« ; 359 stelle Ausglü gemacht en Ich habe die Salinen von Rappenau und Dürrheim Md Einblicke bei dem entsprechenden Einnahmetitel ^nruckkommen. Bei den Ausgaben möchte ich nur Wähnen, daß nach den mir gewordenen Mitteilungen lie in den badischen Salinen gezahlten Löhne sehr fite sind, wie sie auch in Mannheim nicht höher gezahlt >«!den, und dabei ist noch zu berücksichtigen, daß die salinenarbeiter fast alle noch nebenher Landwirtschaft detreiben. Es kann also nur zugestimmt werden, wenn M andern Hohen Hause von seiten eines Regierungs- Vertreters gesagt wurde, es müsse nach den Lohn- echöhungen von 1906 und 1908, welche zusammen -l'» Proz. ausmachten, auf einige Zeit Halt gemacht »erden. » fttel \l. Zoll- und Steuerverwaltung. Ordentlicher Etat. (V , , . ' \5ti meiern Titel sind infolge der Vereinigung der *j‘ und Steuerdirektion, die sich bewährt zu haben Jrort, die bisher getrennt gehaltenen Voranschläge zu- Mmengelegt worden. I. Zentralverwaltung. rie Anforderung beträgt 515 712 M. gegen bisher M., also 8 309 M. jährlich weniger. Es fällt «rthMet**!!? E ' ne Direktorenstelle nach B ld, außerdem 4 Be- r+ 0 rf/> irtAi!* e ^ en einer Gesamtersparnis von 11 205 M. M Abzug der anfallenden Gehaltszulagen. An Woh- Kgeld werden 3 600 M. erspart unh an Vergütun- und sonstigen ständigen Bezügen des nichtetat- Wn Personals 1 000 M.; 2 801 M. mehr erfordern Un die Positionen § 3t>, c, d, e, Ersatzleistung für “ E 3üge eines Beamten der chemisch-technischen Prü- ,nstalt, Reise- und Umzugskosten, sonstige persön- - Ausgaben. Die Zahl der Beamten geht von 113 zurück. Für II. Bezirksverwaltung 'rn angefordert 5 350114 M. gegen bisher 5 394 286 >"mit weniger 44 172 M. Die Beamtenzahl ver- ^ ßch von 1626 auf 1589, zum Teil infolge der «edung der Finanzämter in Buchen, Breisach und mrch. Dennoch wächst die für Beamtengehälter aus- o^nde Summe von 2 995 515 M. auf 3 030 700 M., L- c !?, 35 185 M., eine Folge der Gehaltserhöhungen. . "che Ersparnisse werden erzielt an den Positionen: ^lohnungsgeld —16 360 M. infolge der geringeren "33 Kumten, § 7 andere persönliche Ausgaben ll, rf. ü ^ ' § 9 Aufwand für Dienstkleidung —4895 M., " & 030 OT^ re ^ efo1 " teit —14 590 M, § 11 Umzugskosten flau § 12 Vergütungen für außergewöhnlicheDienst- - " 8e . n ~~ 29 400 M. Wesentliche Mehranforderungen . . dagegen gestellt bei den sachlichen Amtsunkosten wmnien -+-13 570 M„ zumeist wegen eingetretener ' den 3 979! siektrilE 2 330 : Preissteigerungen insbesondere bei den Heizstoffen, ferner für besondere Kosten der Zollverwaltung -4-13 210 M. III. Katastrierung der direkten Steuern. Anforderung 961 590 M. gegen bisher 818 540 M., mithin mehr 143 060 M. Die Zahl der Beamten steigt von 134 auf 156. Damit erhöhen sich auch die Wohnungsgelder, sowie die andern persönlichen Ausgaben und sachlichen Amtsunkosten. IV. Abgang und Rückersatz. Dieses Kapitel ist das wenigst erfreuliche. Es bringt eine Mehrforderung von 1205 631 M. Gegen 3168 389 Mark im letzten Budget werden diesmal 4 374 020 M. angefordert. Infolge des Rechnungsergebnisses von 1908 sowie der Rechnungsdurchschnitte sind eingestellt für die Vermögenssteuer 679450 M. (mehr 491895), für die Einkommensteuer 1712180 M. (mehr 318 851), für die indirekten Steuern 1320 850 M. (mehr 201695), für die Justiz- und Polizeigefälle 654000 M. (mehr 192 795), wobei indessen zu bemerken ist, daß hier erstmals die vom Justizetat überwiesenen Untersuchungs- und Straferstehungskosten sowie Geldstrafen mit 163 250 Mark in Betracht kommen. Die wesentliche Erhöhung fast aller Posten dieses Kapitels hat wie im andern Hohen Hause so auch in der Kommission zu eingehender Besprechung Anlaß gegeben. Es wurden dabei von Regierungsseite dieselben Erklärungen abgegeben, wie bei den Verhandlungen im Plenum der Zweiten Kammer, und man muß sich mit der Hoffnung trösten, daß infolge des leichten Anziehens des geschäftlichen Lebens die vorgesehenen Ansätze für Abgang und Rückersatz sich als zu hoch erweisen werden. Infolge der Erhöhung der Biersteuer wird sich die für diese Steuer vorgesehene Summe für Ausfuhrvergütung und Rückersatz wesentlich erhöhen, und es ist in dem mittlerweile erschienenen Nachtragsbudget ein entsprechender Posten eingestellt. V. Sonstige Ausgaben. Anforderung 827 392 M. gegen bisher 808140 M., mithin mehr 19 252 M., hauptsächlich begründet durch den höheren Nechnungsdurchschnitt für Strafanteile der Gemeinden-4-3415 M., Lasten derHundstaxe-4-16 995 M., Aufwand für gestempelte und kontrollierte Vordrucke -4-2620 M., Gefällbetreibungskosten-«-4270M., Zahlung einer Vergütung an die Eisenbahnverwaltung für die Überlassung von Dienstwohnungen in eisenbahneigenen Gebäuden -4-16972 M. Öffentliche Abgaben erfordern 1820 M. mehr, da die staatlichen Gebäude und Grundstücke in diesem Jahre erstmals nach den Bestimmungen des Vermögenssteuergesetzes zu den Gemeinde- und Kirchensteuern herangezogen worden sind. Postporto erfordert mehr 6810 M. und verschiedene zufällige Ausgaben 2890 M. Dagegen treten Ersparnisse ein: bei den Ausgaben wegen der Wandergewerbesteuer —1365 M. wegen der indirekten Landessteuern —2035 M., für Festsetzung der Sporteln, Taxen und Strafen der Verwaltungsbehörde sowie der Abhörgebühr —10 000 M. und für Kosten der Prüfung des Ansatzes der Gerichts-, Notariats- und Grundbuchkosten —20 000 M., weil diese Gebühren mit dem Inkrafttreten der neuen Gehaltsordnung unter Gewährung entsprechender Dienstzulagen weggefallen sind. Im ganzen werden für Titel VI angefordert 12 028 828 M. gegen früher 10 713 376 M. demnach mehr 1315 452. M. 294 * Titel VII. Münzverwaltung. Ordentlicher Etat. Anforderung im ganzen 53 172 M. gegen 61 391 M. oder 8219 M. weniger, welche hauptsächlich mit dem niedrigeren Rechnungsdurchschnitt der Posten unter §§ 7 und 11 begründet werden. Titel VIII. Allgemeine Kassenverwaltung. -Ordentlicher Etat. Es tverden 570 M. weniger als in der früheren Budgetperiode angefordert. Titel X. Ruhcgehalte, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen. Ordentlicher Etat. Summe der Anforderungeu 7 962400 M. gegen 7523924 M., somit mehr 438476 M., eine Folge der Erhöhung der Gehalte, der Verbesserung der Ruhegehaltsbestimmungen und der Vermehrung der etatmäßigen Stellen. Der Mehraufwand beträgt für die etatmäßigen Beamten im allgemeinen 245000 M., und für die Volksschullehrer 18000 M. Schon bei der Beratung im andern Hohen Hause hat der Vertreter des Finanzministeriums eine bedeutende Nachtragsforderung angekündigt, da die Wirkungen der neuen Ruhegehaltsbestimmungen erst im Jahre 1909 in der Hauptsache in die Erscheinung getreten seien. Der Zugang an zuruhegesetzten Beamten sei in 1909 ganz außerordentlich emporgeschnellt. Näheres darüber besagt der uns mittlerweile zugegangene Nachtrag zum Staatsvoranschlag. Der Zuschuß zu der Beamtenwitwenkasse steigert sich wegen der Beamten im allgemeinen von 2292000 M. auf 2455400 M. und wegen der Volksschullehrer von 386000 M. auf 427300 M-, dagegen kommt ein Betrag von 98000 M. in Wegfall, welcher in der letzten Budgetperiode zur Deckung des Defizits der Weamten- witwenkassen angefordert werden mußte. Sterbegehalte erfordern 10000 M. mehr, Beihilfen an zuruhegesetzte und an entlassene etatmäßige Beamte und Volksschullehrer 26 750 M. mehr. Für Beihilfen an Hinterbliebene von etatmäßigen Beamten werden unter § 8 b 35000 M. mit Rücksicht auf den zu erwartenden Zugang mehr angefordert. Titel XI. Allgemeiner Fonds der Großh. Regierung für im Staatsvoranschlag nicht vorgesehene Bedürfnisse persönlicher und sachlicher Art. Ordentlicher Etat. Infolge der Erfahrungen der letzten Jahre und mit Rücksicht darauf, daß aus den unter Titel X ^ 6 angeforderten Mitteln jetzt auch die obern Beamten Bei- Hilfen erhalten können, die bisher aus den allgemeinen Fonds geschöpft werden mußten, werden bei diesem Titel 25 000 M. gegen bisher 50 000 M. als ausreichend angesehen. Titel XII. Außerordentliche Belohnungen und Beihilfen. Ordentlicher Etat. Angefordert werden 37 645 M. gegen 44 320 M. oder weniger 6 675 M. Titel XIII. Verschiedene zufällige Ausgaben. Ordentlicher Etat. Anforderung 13190 M. gegen 11 670 M., mithin mehr 1 520 M. Einnahmen. Titel II. Salinenverwaltung. Ordentlicher Etat Veranschlagte Gesamteinnahmen 1 223 789 M. gex» 1 164 800 M., das ist mehr 68 989 M. Der M Teil dieser Mehreinnahmen fällt auf die nach d» Rechnungsdurchschnitt eingesetzten Einnahmen aus &• Zeugnissen im Betrage von 1 167 011 M.- geger 1 107 416 M. oder mehr 59 595 M. Die Bäder Dürrheim sollen infolge Preiserhöhung 7 089 M. mch als bisher bringen. Wenn nran von den Einnahmen der Salinen bi Ausgaben im ordentlichen Etat abzieht, so kommt « auf einen Einnahmeüberschuß von 433 330 DI geW 170 434 M. im, Jahr 1900 und 119 129 M. in 18f» DaS muß als ein recht günstiges Ergebnis bezeichn tverden. Der Einnahmeüberschuß der Württembergs Salinen beträgt für 1908 548 530 M., der der bayci» schen einschließlich der dortigen Bergwerke 630 811 N In der Kommission ivurde die Aufmerksamkeit te Regierung auf das in einzelnen auswärtigen Laim eingeführte Vakuumverfahren gelenkt. Von Regierung feite wurde geantwortet, daß dieses Verfahren bis ft noch gewisse Mängel habe und die Einrichtung nab sehr teuer sei, man werde aber die fernere Entwickle aufmerksam verfolgen. Voll den beiden Salinen ist Rappenau die an dehnung und Leistungsfähigkeit größere und gelvm dringendere, während andererseits Türrheim als bad mehr Anziehungskraft ausübt altz Rappenau. $ Badeeinrichtungen in letzterem Orte gehören der & meinde, welche dafür tut, was sie kann. In Tiirrhäi gehören die Badehäuser dem Staat, der sie auch treibt. Der Staat ist zur Zeit im Begriff, ein itf** großes Gelände zum Bau von Villen und andern^ bäuden zu erschließen. Tie Salzerzeugung betrug im abgelaufenen Jahr - Dürrheim 135 391 Doppelzentner, in Rappenau 2 schiedenen Salzsorten scheint demnach etwas günM " als in den letzten Jahren gewesen zu sein. 9ai( eins 250 In I daß fegt Mar 191 Mg 76 3, Titel III. Zoll- und Steuerverwaltung. A. Ordentlicher Etat. I. Direkte Steuern. Hier ist das Ergebnis der Vermögenssteuer 1518 880 M., das der Einkommensteuer mit 4 380^ Mark per Jahr höher eingesetzt, nämlich die VernE steuer mit 10904 180 M. und die Einkommens mit 20 783 870 M. nach der Katasterzusammens^ unter Zuschlag der Steuernachträge. Die gewerbesteuer ist mit 8670 M. niedriger veraM die Beförsterungssteuer mit 3470 M. höher. Der M von der Badischen Bank erhöht sich im Rechnung^ ^ schnitt um 25 480 M. und beträgt 38 060 M. ^ ganzen sind die Ergebnisse der direkten Steuern zusammen 32173 350 M. gegen 26 253 480 M-, ; *^1 mit 5 919 870 M. höher veranschlagt. Hierin lie^ *1 Erträgnis der Einkommensteuererhöhung von l^v 1909. Die von den Landständen beschlossene Erhöhung der Einkommensteuer wird bekanntü« gefähr weitere 2 000 000 M. bringen. Im diesja^» Budget sind zum erstenmal, um dem Rechnungser^ näher zu kommen, Zuschläge zu den auf GE 295 * r Etat. M. W, Oer pjs. nach dm t aus fe M. gep Bäder ii ) M. mefe, alinen di nnmt M M: MW . in ISS*.*, bezeichn nberglild? ler baym> ;0 8N » mfcit ie n Sa!ina egieruH x bis jer tung nrf ntwicklm , Jahr i ,U 2050!^ pelzend 1 308 w r die * giin ! sia? S : Masterzusammenstellung berechneten Steueranschlägen eingesetzt worden und zwar bei der Vermögenssteuer 250 0 00.2)?. und bei der Einkommensteuer 750 000 M. In dem uns zugegangenen Nachtragsbudget wird gesagt, daß der Zuwachs bei der Vermögenssteuer nach dem Ergebnis der Steuerveranlagung für 1910 um 115 000 Mark zu niedrig, bei der Einkommensteuer aber um 191820 M. zu hoch angegeben sei. Das Nachtrags- dndget sieht hier also eine Mindereinnahme von 76330 M. vor. II. Indirekte Steuern. Das Erttägnis der indirekten Steuern ist mit 17480 265 M. gegen 17 770 865 M., also mit 290 600 2)?. weniger veranschlagt und zwar die Weinsteuer mit 417790 M. und die Grundstücksverkehrssteuer mit 50 0 75 weniger, dagegen die Biersteuer mit 180845 M. und die Fleischsteuer mit 5670 M. mehr. Ob man !ie Fleischsteuer nicht nach dem günstigen Ergebnis vcn 1009. mit 100 000 M. höher hätte einsetzen können, mag dahingestellt bleiben, andererseits erscheint es zweifelhaft, ob bei der derzeitigen Stille im Jmmobilien- geschäft, welche noch durch die geplante Wertzuwachssteuer verstärkt wird, der für die Grundstücksverkehrssteuer eingestellte Betrag erreicht werden kann. Durch die Neuregelung der Biersteuer wird auch dieser Budget- Posten eine wesentliche Änderung erfahren. Es ist nicht uninteressant, die Entwicklung der indirekten Stenern mit der der direkten zu vergleichen. Nach den Budgetanschlägen betrugen die Einnahmen aus den '«direkten Steuern: 1890 8 789 760 M., 1900 14 213 722 R, 1910 17 480 265 WL, die direkten Steuern betrugen in 1890 12250659 M., 1900 15 789 733 M., 1910 321<3350 M. Die direkten Steuern sind also in 20 eahren um 163 Proz., die indirekten nur um 99 Proz. Wegen. In deir letzten 10 Jahren betrug die Steige- der direkten Steuern 104 Proz., die der indirekten ^er nur 22,5 Proz., also noch nicht einmal den vierten 11 war der Meinung, daß die Großh. Regierung diese prüfen sollte. Bei voller Würdigung aller Gründe, 7 ^ gegen eine Staatslotterie sprechen, kann doch nicht ^onnt werden, daß im Lande ein nicht unbedeutendes ^elbedürfnis vorhanden ist, dem auch in vollem Um- genügt wird durch Spielen in ausländischen Lottens sowohl, als in solchcir anderer Bundesstaaten. Es V ~ daraus die Frage, ob es nicht zweckmäßiger ist, r* Wielbedürfnis zugunsten der badischen Steuerzah- ^.^rken zu lassen, als daß dadurch die Steuerzahler » . ^ Staaten Vorteil haben. Allgemein war man der , swung, daß durch die Einführung einer Landeslotterie t- 5 Spielen im Volke über seine jetzige Ausdehnung "°us nicht zunehmen werde. -^ e 8rage der Unterstützung der Tabakarbeiter ^rde eingehend besprochen und bei der Biersteuer wurde „ . brache auf die von der Zweiten Kammer bei An- Biersteuergesetzes beschlossene Resolution ge- oi- sicher die Erwartung ausgesprochen wird, daß Regierung einer Entschädigung der infolge foTZ Gesetzes arbeitslos werdenden Brauereiarbeiter Stimmung gibt. Die Kommission war zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, sich in dieser Frage der Meinung des anderen Hohen Hauses anschließen zu können, sie billigt vielmehr die Gründe, welche von seiten- des Herrn Vertreters des Finanzministeriums in jener Sitzung gegen eine solche Entschädigung geltend gemacht worden sind. III. Justiz- und Polizeigefälle. Im ganzen 9 493 370 M. gegen 8 347 .915 M., mithin mehr 1145455 M.: das Rechnungsergebnis für 1909 beträgt 9 093 370 M. Unter § 9 erscheinen zum ersten Mal die vom Justizetat überwiesenen Untersuchungsund Straferstehungskosten sowie Geldstrafen mit 699 170 M. IV. Vergütung des Reichs für die Kosten der Grenzzollverwaltung und der Reichssteuern. Zusammen 2 268 240 M. gegen 2 267 300 M., demnach mehr 930 M. Für Vergütung der Kosten der Grenzzollverwaltung sind 55040 M. weniger eingesetzt. Ein Einnahmeposten der letzten Budgetperiode für einmalige Zuwendung auf Grund der neuen Gehaltsordnung fällt mit 19 950 M. weg. Für die Kosten der Verwaltung der Reichssteuern werden mehr vergütet: für die Tabaksteuer + 26 020 M., Zigarettensteuer + 3830 M., Wechsel- stempel -st 7220 M., Reichsstempelabgaben -st 78 000 M., Leuchtmittelsteuer -st 20000 M., Zündwarensteuer-st 35000 M., statistische Gebühr-st 270 M. Bei der Branntweinsteuer ist eine Mindereinnahme von 84 880 M. eingesetzt unter Berücksichtigung des Ausfalls infolge des neuen Branntweinsteuergesetzes. Es werden seitens des Reiches nur noch 8 Proz. statt bisher 16 Proz. vergütet. V. Verschiedene Einnahmen. Zusammen 1154 850 M. gegen 1013540 M., demnach mehr 141310 M. Bei § 18, Niederlage- und Waggebühren sowie Verwaltungskostenbeiträge werden vom Rechnungsdurchschnitt 20 000 M. abgesetzt wegen der Herabsetzung der Gebühren für außerordentliche Dienstleistungen in Tabakgeschäften. Erhöhungen erfahren die §8 19, 20 und 21, letzterer „Ersatz von Kreisen, Gemeinden und anderen Körperschaften für Geschäftsverrichtungen der Steuerverwaltung" um M. 111400 M., was das Doppelte des Voranschlags von 1908/09 ausmacht. Weitere Erhöhungen bringen die §§ 22, 23 und 24. Im ganzen sind die Einnahn^n des Titels III veranschlagt mit 62570075 M. gegen 65 653110 M., also mit 6 916965 M. mehr. 8. Außerordentlicher Etat. Hier findet sich ein Posten von 37 509 M. als Entschädigung für das durch Brand zerstörte Finanzamtsgebäude in Donaueschingen. Im Interesse der von beiden Kam- meru so sehr befürworteten bodenständigen Bauweise wäre es nicht zu beklagen gewesen, wenn dieses Gebäude gänzlich vom Feuer vernichtet worden wäre. Nach seiner ganzen Architektur paßt es nicht in den so hübsch wiederaufgebauten Stadtteil Donaueschingens. Titel IV. Münzverwaltung. Ordentlicher Etat. Es werden int ganzen als Einnahmen veranschlagt 102 844 M. gegen 104 937 M., also Wenigereinnahmen 2093 M. Dieses Minus ergibt sich unter I. Einnahmen aus Fabrikaten, welche mit 2673 8L 296* niedriger eingesetzt sind. Ein kleines Plus zeigt sich unter II. Verschiedene zufällige Einnahmen. Titel V. Allgemeine Kassenverwaltuiig. Ordentlicher Etat. Veranschlagte Gesamteinnahme 3 862 700 M. gegen 2 473 980 M., mithin mehr 1388 720 M. Von diesen Mehreinnahmen entfallen 374 500 M. auf § 5 „Ersatz einzelner Verwaltungszweige für Ruhe- u. lknterstützungsge- halte, Versorgungsgehalte sowie Beihilfen n. außerordentliche Belohnungen", ferner 1000 000 M. auf erwirtschaftete Zinsen der Amortisationskasse. Die Zinsenablieferung dieser Kasse an den allgemeinen Staatshaushalt wurde bisher im Etat nicht vorgesehen, sondern durch besondere Verfügung des Finanzgesetzes festgestellt. Es erscheint dem Finanzministerium sachgemäß diese Einnahme kiinf- tig in den ordentlichen Etat einzustellen. Damit bin ich am Ende der Bndgettitel, über welche ich zu berichten habe, angekommen. Ihre Budgetkommission stellt den Antrag: Das Hohe Haus wolle den Staatsvoranschlag der zur Verhandlung stehenden Titel in Ausgabe und Einnahme gemäß den Beschlüssen der Hohen Zweiten Kammer genehmigen und darüber in abgekürzter Form beraten. Ministerialdirektor Geheimerat Göller-: Ich mochte nicht versäumen, dem Herrn Berichterstatter den Tank dafür auszusprechen, daß er mit so warmen Worten des Herrn Finanzministers im Eingang seiner Rede gedacht hat. Weiter habe ich ihm meinen Tank dafür abzustatten, daß er der Tätigkeit, namentlich der Zoll- und Steuerverwaltung ebenfalls Worte der Anerkennung gewidmet hat. Es darf wohl hervorgehoben werden, daß gerade die Beamten der Zoll- und Steuerverwaltung im vorigen Jahre einer außerordentlich schwierigen Aufgabe gegenübergestanden sind. Infolge der Reichsfinanzreform wurde eine ganze Anzahl neuer Steuern eingeführt oder eine wesentliche Umbildung bereits vorhandener Steuern durchgeführt, und es ist von allen beteiligten Beamten, von der Direktion bis zu den ausübenden Organen, ein ungewöhnliches Maß von Arbeitsleistung beansprucht worden. Die Aufgabe war um so schwieriger, als die Gesetze sämtlich mit kurzen Fristen in Kraft treten mußten, und weil infolge dessen die Ausführuntzsvor- schriften, die den Vollzug einzuleiten bestimmt waren, den beteiligten Beamten erst sehr spät, gewöhnlich erst ein' paar Tage vor Inkrafttreten der betreffenden Bestimmungen zugestellt werden konnten. Dadurch wurde die Aufgabe, die von ihnen zu lösen war, außerordentlich erschwert, und es freut mich, namens des Finanzministeriums aussprechen zu dürfen, daß sämtliche beteiligte Beamte ihrer Aufgabe durchaus gerecht geworden sind und das Jnslebentreten der neuen Steuern nach Kräften gefördert haben. Die übrigen Ausführungen des Herrn Berichterstatters geben mir nur in ganz wenigen Punkten Anlaß zu einigen Bemerkungen. Er hat darauf hingewiesen, daß unter per Rubrik „Abgang und Rückersatz" im Bereich der Zoll- und Steuerverwaltung ein außerordentlich hoher Betrag zu verzeichnen sei und hat daran die Hoffnung geknüpft, daß durch die Besserung der Verhältnisse im Wirtschaftsleben eine Herabminderung dieses Betrags in die Erscheinung treten werde. Bei dieser Anforderung ist man leicht einer gewissen Täuschung ausgesetzt insofern, als es sich hier nicht um Abgänge, wenigsten; in sehr weitem Umfange nicht um Abgänge handelt, di? infolge Unbeibringlichkeit eintreten, sondern es ist bei den direkten Steuern — um zunächst diese zu erwähnen — der ganz überwiegende Teil der Abgangsposten aus gesetzliche Bestimmungen zurückzusühren. Wenn eine Steuerveranlagung stattgesunden hat, und es tritt eine Änderung ein — um Beispiele anzuführen, es stirbt je- mand oder es zieht ein Steuerpflichtiger aus dem Land« weg, oder er zieht von einem Ort des Landes in einen andern Ort — so ist es notwendig, daß die Steuer, die an dem Ort, an dem er veranlagt war, auf ihn angesetzt war, einer Berichtigung unterworfen lvird, Und diese Beträge werden dann an dem betreffenden Orte in Abgang geschrieben. Für eine große Anzahl dieser Posten tritt gleichzeitig wieder ein Zugang in den sogenannten Nacki- trägen ein. Wenn ein Steuerpflichtiger an einem andern Ort sich ansässig macht, so wird er zur Steuer veranlagt und die daraus sich'ergebende Steuerleistung wird in den Nachträgen gebucht. Es ist also notwendig, daß man diese Abgänge und Niickersätze in Verbindung bringt mit den Nachträgen, die unter den Einnahmen der Zoll- und Steilerverwaltung erscheinen. Wenn man diese Posten, die sich gegenseitig ergänzen, einander gegenüberstellt, io wird man finden, daß die Summe der Abgänge dotzi nicht so beunruhigend- ist, als es auf den ersten BA scheinen möchte. Der Herr Berichterstatter hat schon ganz zutreffend hervorgehoben, daß bei den indirekten Steuern unter dieser Rubrik auch die Steuerrückvergütungen mit inbegriffen sind, die bei der Biersteuer — der Steuer, dir den größten Ertrag liefert unter den indirekten Steuern — einen sehr breiten Raum einnehmeir. Das sind Rüä- Vergütungen, die geleistet werden für das von Bade» nach nichtbadischen Gebieten ausgeführte Bier. wenn man diese Verhältnisse berücksichtigt, so glaube Ä ist kein Grund vorhanden, die an sich recht hohen Zahlen irgendwie pessimistisch aufzufassen. Es ist nur der » tr ; hältnismäßig kleinste Teil dieser Anforderungen am wirkliche Unbeibringlichkeit zurückzusühren. Der Herr Berichterstatter hat ferner erwähnt, ob cs nicht vielleicht ratsam gewesen wäre, den Budgetsatz Fleischsteuer mit Rücksicht auf das günstige Ergebnis,.das im Jahre 1909 festgestellt werden konnte, zu eryöhen- Das ist eine Frage, die gewiß geprüft werden könnte- Jch möchte aber doch glauben, daß es sich mehr empfiehlt bei der vorsichtigen Veranschlagungsmethode zu blcibck- die tvir bei allen indirekten Steuern durchführen. Da nehmen den Rechnungsdurchschnitt der letzten 3 Jahr« und -ziehen davon für die möglichen Ertragsschwankunge» 5 Prozent ab. Es läßt sich gerade auf dem Gebiet d" indirekten steuern sehr schwer Voraussagen, welche Wicklung sie im Laufe der zur Diskussion stehenden M anschlagsperiode nehmen werden, und es wird immE noch der zulässigste Weg der Ermittlungen der bleibem den wir bei unseren Berechnungen zugrunde ä {,£ - haben. Ter Herr Berichterstatter hat ferner die Frage Einführung einer Staatslotterie erwähnt, und da ich nur die Erklärung wiederholen, die ich auch schon dein andern Hohen Hause abgegeben habe, daß die FE der Einführung einer Staatslotterie in irgend elN» Form — möge es nun eine selbständige Lotterie von 0° Ui i mtzeh «r Mtrnni Zu kt B a) i) c) d Angliederung an eine bestehende Lotterie sein ^ Regierung notwendig wird geprüft werden müssen- ^ sind aber doch recht gründliche und sorgfältige ^ Wägungen anzustellen, bevor man sich über dcn wl ^ einzuschlagenden Weg schlüssio macht, und ich mochte zml sie e 1910 13244 , it%rc | kbingt *it 28 : Seiner! : ks Cb I Werra I legen, i Ätzer i ia btei Rennt« iaiM togegei 'A«A! 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Lberrcchunngskanuner für die Jahre 1907 und 1908 erhält das Wort der Berichterstatter « Mhcrr Böcklin von Böcklinsau: Das Budget Jjf & Großh. Oberrcchnungskammer für die Jahre 1910 und 1911 schließt ab mit einer Forderung von 132 4 40 M. in Ausgabe, das sind mehr wie in der (Mfieren Budgetperiode 637 M., die in der Hauptsache ^>ngt sind durch sachliche Amtsuukosteu; in der Einnahme Ä 280 M. Ihre Kommissivit hat zu dem Budget leine Äierkungeu zu machen und beantragt die Genehmigung. Sa» die Denkschrift aulaugt, so hat gemäß Artikel 18 j dk-Obcrrechnungskaminergesetzes vom 25. August 1876 die etorrechnungskammcr den Ständen eine Denkschrift Vorzügen, die die hauptsächlichsten Ergebttisse ihre RechnuugS- üdhör enthält. Ihre Kommission hat von einer Bemerkung nt dieser Denkschrift mit ganz besonderer Genugtuung Kenntnis genommen. Es heißt dort: „bei der Eisenbahn- Mhikasse haben die Rechnnngsseiten um 4 034 abgenommen, Regelt die Rechnungsbeilagen um 47 569 zugenommen. Abnahme der Anzahl der Rechnungsseiten hat in der Mcheren und zweckmäßigeren Anlage des Hauptbuches ^ Grund." Ihre Kommission glaubt daraus ersehen $ ‘ännen, daß hier ihren mannigfachen Anregungen auf ^einsachnng des Geschäftsbetriebes Folge geleistet wurde, Paubt erivarten zu dürfen, daß diesen: guten Beispiel 1 iu anderen Berwaltungsziveigen Folge gegeben wird. Mandende Bemerkungen hat Ihre Kommission zu dieser chchrift nicht zu machen. ^ komme schließlich zur Rechnung der Oberrechnungs- ^r selbst. Diese muß gemäß Artikel 8 des Ober- ^MlnMammergcsetzes vom Präsidenten geprüft loerden ^alsdann dem Landtag zur Entlastung porgelegt tvcrden. D Kommission hat diese Rechnung durch ihren Berichteter prüfen lassen und hat beanstandende Bemerkungen |L‘ Kracht. Ich darf datier namens Ihrer Budget- enfsion folgenden Antrag stellen: 7^.Hohe Erste Kammer tvolle das Spezialbudget der • «koßh. Oberreckmungskammer (Hauptabteilung VI für ^10 und 1911) mit 132 440 M. in der Ausgabe nnd ,.,J0 in der Einnahme genehmigen. M V t{ Hohe Erste Kammer wolle erklären, daß sie von J Denkschrift der Großh. Oberrechnungskaunner über ini ^^ebnisie der Rechnungsabbör in den Geschäfts- M're« igo? und 1908 und 1908/09 Kenntnis ge- ^tnieu und beanstandende Bemerkungen nicht zu machen ^ .Hohe Erste Kammer wolle erklären, daß sie der 1 |W- Oberrechnungskammcr für ihre Rechnung der I 9 y 7 und 1908 Entlastung erteilt. > ^er die genannten Gegenstände wolle in abgekürzter beraten werden. Der Antrag der Kommission wird einstimmig angenommen. Zu Punkt 3 6: Bericht über den Gesetzentwurf betr. die Änderung des Gesetzes über das Wohnungsgeld nebst vier bezüglichen Petitionen von den Beamten in Tauber- bischofsheini, Schopsheim, Mannheim und Lauda erhält das Wort der Berichterstatter Or. Freiherr von ln Rochc-Stnrkcnfcls: Mit dem vorliegenden Gesetzentwürfe kehrt ein alter Bekannter wieder, der das Hohe Haus schon des öfteren beschäftigt hat, seit durch das Gesetz vom 9. Januar 1874 erstmals Wohnungsgeldzuschüsse — wie es damals hieß — für die Staatsdiener und Angestellten eiugeführt wurden. In der Zwischenzeit ist dieses Gesetz immer wieder mit steigender Tendenz sowohl was. die Höhe des Wohnungsgeldes als was die Zugehörigkeit der einzelnen Genicinden zu den Ortsklassen betrifft, abgeändert worden. Seine letzte Abänderung hat das Gesetz erfahren durch § 45 des Gesetzes vom 12. August 1908, die Gehaltsordnung betreffend, tvelcher die 88 3 und 1 aufhob. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll an der Höhe des den einzelnen Beamtenkatcgorien gewährten Wohnungsgeldes nichts geändert werden, dagegen tritt an die Stelle des bisherigen Ortsklassenverzeichnisses ein neues Verzeichnis, durch welches im ganzen 91 Gemeinden in eine höhere und 6 Gemeinden in eine niedrigere Ortsklasse cingereiht werden, entsprechend den Verschiebungen, welche seit der letzten Redaktion des Gesetzes vor 8 Jahren in den einzelnen Orten hinsichtlich der Wohnungspreise cingetreten sind. Und zwar sollen versetzt werden: Eine Gemeinde von der zweiten in die erste Ortsklasse, 12 Gemeinden von der dritten in die zweite Ortsklasse, 20 Gemeinden von der vierten irr die dritte Ortsklasse, eine Gemeinde von der fünften in die erste Ortsklasse, zwei Gemeinden von der fünften in die zweite Ortsklasse, 6 Gemeinden von der fünften in die dritte Ortsklasse und 49 Gemeinden von der fünften in die vierte Ortsklasse. Von diesen Gemeinden waren bisher der fünften Ortsklasse zugeteilt und durch Gewährung von Ortszulagerr gleichgestellt: Drei Gemeinden der dritte:: Ortsklasse und 11 Gemeinden der vierten Ortsklasse. Als erfreulich darf es bezeichnet werden, daß die Beamten in St. Blasien, welche, wie Ihr Berichterstatter aus Erfahrung weiß, in einer besonderen Notlage sich befanden, endlich ihre durchaus gerechtfertigte Einreihung in Ortsklasse I erreicht haben. Dem gegenüber sollen nur 6 Gemeinden in eine niederere Ortsklasse versetzt werden, nämlich eine Gemeinde (Rheinau) von der ersten in die zweite Ortsklasse, zwei Geineinden (Mingolsheim und Brühl) von der dritten in die vierte Ortsklasse, eine Gemeinde (Henrsbach) von der dritten in die fünfte Ortsklasse, rrnd zwei Gemeinden (Litzelstetten und Oberhäuser:) von der vierten in die fünfte Ortsklasse. Die Grürrde hierfür sind in der Regierungsvorlage Seite 23 und 24 ausführlich auscinan- dergesetzt. Es darf hier wohl darauf verwiesen rverden, wie überhaupt die ganze Begründung zum Gesetzentwurf eine so klare und erschöpfende ist, daß sie einer weiteren Erlänterung oder Ergänzung nicht bedarf. Zu dieser Äirderung der Ortsklassen liegen mehrere Petitionen vor, welche hier gleichzeitig mitzubehandeln sind. Ter Bund der Mannheirner Staatsbeamtenvereine ist dahin vorstellig geworden, man nröchte iür Mann- heim eine besondere Ortsklasse schaffen, oder den dortigen Beamten eine Ortszulage gewähren. Es muß zugegeben werden, daß die Wohnungspreise in Mannheim höher sind, als in irgend^ einer andern Stadt Badens. Trotzdem kann dem Wunsch der Petenten nicht entsprochen werden, denn es würde dadurch der Anfang einer besonderen Spitzenklasse geschaffen, in welche eingereiht zu werden gewiß auch die Beamten anderer teurer Städte alsbald den Versuch machen würden und wir wären damit auf dem Wege, statt bisher 6, künftighin 7 Ortsklassen zu be- konuncn. Auch ist zu berücksichtigen, daß Mannheim trotz feiner hohen Wohnungsmieten für die gesamte Lebenshaltung noch nicht die teuerste Stadt in Baden ist. Wenn der Preis für Mietwohnungen in unseren großen Städten ständig steigt, so wird man den dort ansässigen Beamten nicht sowohl durch Gewährung höheren Wohnungsgeldes, als dadurch Helsen können, daß man ihnen auf Ansuchen gestattet, in den als Vororte zn betrachtenden nahe gelegenen Landgemeinden zu wohnen, und daß man ihnen dies durch einen weiteren Ausbau der Straßenbahnnetze erleichtert, welche diese Landgemeinden mit den Städten verbinden. Werden erst in noch reicheren, Maße als heute solche elektrisch betriebenen Straßenbahnen erstellt, so werden sich. auch zwischen den Großstädten und den Landgemeinden einzelne Kolonien und Gartenstädte ansiedeln, über welch letztere wir demnächst in Form einer uns vorliegenden Petition zu verhandeln haben werden, und es werden solche Kolonien gerade für kleinere Beamte eine willkommene Gelegenheit zur Ansiedelung bieten. Ferner liegen Petitionen vor von den Beamten in Schopsheim, Tauberbischossheim und Lauda mit- der Bitte, Schopsheim voll der dritten in die zweite und Tauberbischossheim und Lauda von der vierten in die dritte Ortsklasse zu versetzen. Nach der Begründung stehen diese Orte mindestens unmittelbar an der Grenze der betreffenden Ortsklassen: möglicherweise wird eine Nach- prüfung ergeben, daß sie jeweils in die vorangehende Klasse einzureihen sind. Trotzdem tonnte sich Ihre Kommission nicht entschließen, diesen Petitionen in der Weise Folge zu geben, daß auf eine Änderung der Vorlage abgehoben wird; dazu sind die Unterlagen, die in den Petitionen geboten werden, nicht völlig ausreichend, und es erscheint bei der vorgeschrittenen Zeit nicht tunlich, die Verbescheidung des Gesetzes durch weitere Erhebungen zu verzögern. In 8 2 des Gesetzes in seiner neuen Fassung ist der Regierung die Möglichkeit gegeben, die Behauptung der Petenten iwchmals eingehend zu prüfen und ihnen gegebenenfalls zu entsprechen. Eine weitere Änderung soll das Wohnungsgcldgesetz in 8 2 erfahren. Dieser Paragraph lautet zurzeit: „In den Gemeinden, die ohne Rücksicht auf die amtlich erhobenen Mietpreise vom 1. Juli 1900 der fünften Ortsklasse zugeteilt worden sind, werden den Beamten mit Wirkung vom l. Januar 1902 Ortszulagen bewilligt, sofern dieselben für eine standesgemäße Wohnung einen Mietzins zu zahlen genötigt sind, der die Einreihung der Gemeinde in eine höhere Ortsklasse rechtfertigen würde. Die Ortszulagen sind zu bemessen nach dem Unterschied zwischen dem Wohnungsgeld für die fünfte und für diejenige Ortsklasse, welcher die betreffende Gemeinde nach der Höhe der amtlich festgestellten Mietpreise für standesgemäße Wohnungen zuzuteilen wäre. uw i v^runo o Ergebnisse der zu wiederholenden amtlichen Erhebung, über die ortsüblichen Mietpreise für standesgemäß Wohnungen in allen in die fünfte Ortsklasse eingereiht» Gemeinden neu sestzustellen." An seine Stelle tritt nun folgende Bestimmung: „I, nächste Revision des Ortsklassenverzeichnisses erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 1920; in der Zwischenzeit si das Staatsministerium ermächtigt, bei hervortretendm Bedürfnis in besonderen Ausnahmefällen die bim» hung einzelner Orte in eine andere Ortsklasse anzuordnen. Von den auf Grund von Absatz 1 getroffenen Anord-» nungen ist den Landständen bei ihrem nächsten reget.» mäßigen Zusammentreffen jedesmal Kenntnis zu gebe».'» Damit wird cinenr Gedanken Rechnung getragen, daR bereits im Kommissionsbericht der Ersten Kammer tu®» Jahr 1902, erstattet von (sieh. Rat Frhr. von NeubmiiM zum Ausdruck gekommen war. » Die Gründe, wtzlckje frülier dafür geltend gemacht wm- : den, die Gemeinden der V. Ortsklasse in bezug ans dir zeitliche Revision der Ortsklasseneintcilung anders als die übrigen Gemeinden zrr behandeln, waren entschied« nicht durchschlagend und die jetzige Änderung ist dodc: als eine nicht nnwesentliche Verbesserung zu betrachte«. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Januar 1910 i« Kraft treten. Das Ministerium der Finanzen ist mit dem Vollzüge betraut und crniächtigt, den Text des (ü- sctzcs in der nach seinem Inkrafttreten geltenden jV 25 ' sung mit neuer Paragraphenfolge als „WohnungsM gesetz" durch das Gesetzes- und Verordnungsblatt bekam! zu machen. daher nur der 8 1 Absatz 1 und der beigefügte Wad nungsgeldtarif in Kraft bleiben. Da nach Art. 4 der Novelle der Text des Gef-k» in der nach s e i n e m Inkrafttreten geltende» Fassung bekannt zu machen ist, müssen in 8 1 Abs. 1 ^ die Worte „mit Wirkung vom 1. Januar 1902" i fallen. Die finanzielle Wirkung wird keine ganz uuerheblÄ sein, Nach der Berechnung, lvelche irr der Regierung Vorlage Seite 91 auf 32 augestellt ist, wird die jäfirli* Mehrbelastung der Staatskasse 83 760 M., rund 8liB M. betragen; davon entfallen auf die allgemeine Staats Verwaltung 60 000 M., ans die EisenbabnverwalM 24 000 Bk. Die Hohe Zweite Kammer hat den Gesetzentwurf ihrer 64. Sitzung vom 18. April unverändert äugend men. Ihre Budgetkommission stellt den Antrag: 1. Hohe Erste Kammer wolle den Gesetzentwurf Änderung des Gesetzes über das Wohnungsgeld 12. Juni 1902 betr., in Übereinstimmung . Hohen Zweiten K'anuner unverändert anne, • 2. die zu dem Gesetzentwurf eingekommene der Beanitcn in Mannheim für erledigt er 3. die Petitionen der Beamteir in Schopsheu», . berbischofsheim und Lauda der Großh. Rew zur Kenntnisnahme überweisen und 4. darüber in abgekürzter Form beraten. vr. Frhr. von Stotzingen: Bei der Beratuust^^ Gehaltsordnung vor uvei Jahren habe ich die 399 * lgerePe, | iß: *ü! folgt m; icnjeit ür trctaibcm Eime- anzuord- tt Anmd- n rezel- n geböi.' j igert, tej mer eubrom, icht wm- l auf bie ldcis ab itschiM ist NA“ ckrachW. 1910 fc ist ms des Erlen ngsM bekanR 02 vsti te.#* GejS» effeniff s. latf 2" HKf cheblÄr ictungs* iafirfeäf 84« 2taoö‘| vursf». irs, ^ ld«^1 Bit» Sefiü»! klare»: r tov> MlÄ j geworfen, ob nicht eine Differenzierung der Gehaltsbezüge R verheirateten und der unverheirateten Beamten möglich twre. Diese Anregung ist damals aufgegeben worden, »eil mit Recht entgegen gehalten wurde, daß der Gehalt 8e Vergütung für die Dienstleistung der Beamten und KÄalb bei den verheirateten und bei den unverheirateten Minien die gleiche ist; dagegen ist in der Kommission iwd — wenn ich mich recht erinnere — auch von seiten kr Großh. Regierung anerkannt worden, daß es möglich wäre, der Anregung bei dem Wohnnngsgeldgesetz Folge zu geben. Ich bedauere nun, daß diese Anregung bei dem ms jetzt vorliegenden Gesetz nicht beachtet wurde. Das Wohnungsgeld ist seinem Begriffe nach eine Entschädigung für den Aufwand, der durch die Miete der erforderlichen Wohnräume entsteht, und ist klar, daß dieser Ästvand bei den unverheirateten Beamten und bei denen, die keinen eigenen Haushalt haben, ein unverhältnismäßig kleinerer ist, als bei den verheirateten Beamten. Es scheint mir nun nicht logisch und nicht billig zu sein, daß der Verheiratete nicht mehr bekommt, als der Unver- ^iratete. Für den unverheirateten, alleinstehenden Beamten bildet das Wohnungsgeld eine Erhöhung seines Gehalts, während für einen Beamten mit einer großen Familie das Lohnungsgeld zur Bestreitung der Wohnungsmiete häufig nicht reichen wird. Wie mir scheint, könnte eine Differenzierung dnrchgeführt werden ohne größeren Aufwand für die Staatskasse, wenn etwa von dem jetzt bestimmten Wohnungsgeld ein bestimmter Prozentsatz den unverheirateten und ein Oberer Prozentsatz den verheirateten Beamten, jenen mit eigenem Haushalt, gegeben würde, etwa 6 / j0 bis 7 /io des Dohnungsgelds den alleinstehenden und etwa 13 /io jenen Senmten mit einem Haushalt. Es wird vielleicht billiger sein, die Differenzierung nicht zwischen verheirateten und unverheirateten Beamten zu treffen, sondern zwischen solchen mit eigenem Haushalt und ohne eigenen Haushalt, weil ia auch ein unverheirateter Beamter genötigt sein kann, leine Angehörigen zu sich zu nehmen. - Ich möchte davon Umgang nehmen, einen Antrag in Hohen Hause zu stellen, da ja die Detaillierung der uHerenzierung sorgfältig geprüft werden muß; ich möchte E die Großh. Regierung bitten, bei einer künftigen Ge- Mnheit der Erfüllung dieses Gedankens näherzutreten. , Bürgermeister Bier »eisel: Warum ich mich zum Wort ^Melder öabe, geschieht, um einige empfehlende Worte zu Mn ,,u den Petitionen von Tauberbischofsheim und Lauda. Tauberbischofsheiiu ist in seinen Wohnungsverhältnissen M verschieden. In dem alten Stadtcil sind die Woh- ^ugen zehr minimal, sic müssen infolgedessen auch etwas Meder in der Preisbemessung gehalten werden; dagegen sind me neueren Wohnungen verhältnisnläßig teuerer, wesentlich «euerer als das Wohnungsgeld, das dafür entschädigt wird, m«d es wurde mir von den Herren in Tauberbischvfsheim Mgt, daß gerade bei der Feststellung des jetzigen Tarifs unglücklicherweise verschiedene Beamte von diesen weniger Vrien Wohnungen inne hatten, und infolgedessen die all- Enwine Norm etwas zu nieder beinessen wurde. Ich möchte ^halb der Großh. Regierung empfehlen, daß die Ver- dullnisse dort noch einmal geprüft iverden, bevor die Orts- % für Tauberbischofsheim festgelegt wird. Lauda sind es verhältnismäßig andere Rio mente, me eine Rolle spielen. Es ist in der Petition hervorge- Aven, daß Wohnungsmangel herrscht, und man sollte dessen annehmen, daß gerade der' Wohnungsmangel die ^hreise erhöhen sollte. Das trifft aber trotzdem nicht : und zwar deswegen nicht, weil den einzelnen Besitzern des verhältnismäßig niederen Wohnunasaeldes nicht die Möglichkeit geboten ist, die Wohnungspreise zn steig««. Das rührt daher, daß Leute, die mit ihren Mitteln rechnen, überhaupt nicht bauen, trotzdem eine große Nachfrage nach Wohnungen vorhanden ist, weil sie sich eben vorher sagen müssen, daß sie nicht zu einer entsprechenden Rente kommen. Ich habe hierfür einige Notizen gemacht: Die Großh. Staatsverwaltung hat selbst in Lauda infolge dieses Wohnungsmangels verschiedene Gebäude erstellen lassen, z. B. zwei Gebäude errichtet mit je vier 4 Zimmerwohnungen. Diese kamen auf 84 000 M. zu stehen. Rechnet man noch den Platz mit 6000 M. dazu, so betragen die Baukosten 90 000 M. Das Wohnungsgeld, das die Beamten bezahlen in diesen 8 Wohnungen beträgt zusammen 2880 M., also 2,64 Prozent des aufgewendeten Betrags. Ein weiteres Gebäude mit 6 Wohnungen zu je 4 Zimmern in einem dreistöckigen Bau hat einen Aufwand von 39 000 M. verursacht; die Mete, die erzielt wird, beträgt 1620 M. Die Wohnung kostet durchschnittlich 260 M., und dabei befindet sich noch die Wohnung des Bahnhofwirts, der 320 M. bezahlt. Trotzdem berechnet sich der Ertrag dieses Gebäudes nur auf etwa 4,15 Prozent. Ein weiteres Gebäude mit sechs 3 Zimmerwohnungen bringt 1250 M. ein, dasselbe hat einen Aufwand verursacht von etiva 35 000 M. Die Prozentuierung dürfte hier 3,57 betragen. Sie sehen, daß bei einer derartigen Rente ein Privatmann niemals Veranlassung finden kann, Wohngebäude zu errichten. Ich habe auch einige private Verhältnisse nachgeprüft und bin zu ähnlichen Resultaten gekommen, und zwar sind bei den Prozenten, die ich in Rechnung gebracht hahe, noch garnicht berücksicht die Aufwendungen, die der Hauseigentümer zu machen hat für das Gebäude selbst; es sind nicht die Unkosten mit eingerechnet, denn diese würden die Rente noch wesentlich kürzen. Infolgedessen wird also nicht gebaut. Wo aber gebaut wurde, da waren es meist Eisenbahnbeamte, die in der Verärgerung, wenn sie von einem Haus zum andern verschoben wurden, sich enffchlossen haben, selbst ein Gebäude zu errichten. Diese sind dann genötigt, da sie selbst nicht über die nötigen Barmittel verfügen, Geld aufzunehmen und so bringen sie es nicht einmal zu einer 4 prozentigen Rente. Dabei müssen sie noch darauf aus sein, ihr Haus ständig besetzt zu haben, und so können sie die Miete nicht hinauffetzen» weil sie befürchten müssen, daß, wenn sie die Mete steigern, ihnen die Mieter draußen bleiben. Sie müssen in der stieget 4 % Prozent HypothekenzinS zahlen und wohnen infolgedessen teurer, als wenn sie in Mietwohnung wären. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß dieser Unterschied zwischen Stadt und Land ein wesentlicher ist. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, daß bei der Berechnung die Beamten, die ein eigenes Haus bewohnen, außer Betracht bleiben sollen. Ich denke, daß das geschehen ist, weil man annimmt, daß in der Stadt die Wohnungsmiete im eigenen Haus billiger zu stehen kommt als in der Mietwohnung, und daß man deswegen diese Wohnungen weggelassen hat, damit nian nicht die anderen Wohnungen ungünstig beeinflußt. Allein auf dem Lande wohnt derjenige, der sich selbst ein Gebäude erstellt hat, wesentlich teurer. Und so sind es z. B. in Lauda 30 Eisenbahnbeamte, die selbst gebaut haben, und die in der mißlichen Lage sich nun befinden, daß sie ihre eigene Wohnung höher anrechnen müssen als das Wohnungsgeld beträgt. Sodann möchte ich darauf Hinweisen — was auch in der Petition ausgesprochen ist —, daß wahrscheinlich aus Versehen die Wohnungen von etwa 17 Beamten gar nicht bei der Berechnung mit in Berücksichtigung gezogen worden sind. Es wurde mir von einem Eisenbahnbeamten eine Aufstellung gemacht, nach der damals — im Jahre 1909 — ■m ,r als diese Berechnung ausgestellt wurde, etwa 155 etatmäßige Beamte in Lauda waren. Davon sind 35 in Dienstwohnungen gewesen, 29 hatten eigene Häuser und 8 wohnten auswärts. Zieht inan diese von den 155 ab, so blieben noch 83 Beamte, die in Lauda wohnten, während in der Aufstellung nur etwa 67 angeführt sind. Es scheint also ein Teil der Wohnungsverhältnisse ans irgend einem Grunde nicht berücksichtigt worden zu sein. Ich mochte deshalb das Hohe Haus bitten, dcni Antrag der Kommission zustimmen zu wollen und gleichzeitig auch die Großh. Regierung ersuchen, noch einmal Nacherhebungen machen zu wollen über die Wohnungsverhältnisse in Lauda und Taubcrbischofsheiul und hoffe, daß sie dann dazu kommt, den Wünschen der Petenten Rechnung zu tragen. Ministerialdirektor Geheimerat Göller: Der Herr Berichterstatter hat die Absicht des vorliegenden Gesetzentwurfs und die einzelnen Bestimmungen so genau dargelegt und erläutert, daß ich auf diese Gesichtspunkte nicht mehr zurückzukommen brauche. Ich kann mich darauf beschränken, die Einwendungen, die bis jetzt im Anschluß an die vorliegenden Petitionen gegen unser Vorgehen erhoben worden sind, näher zu beleuchten, und da möchte ich vorausschickcn, daß nach meinem Dafürhalten diejenigen -Drtsvertretnngen, die gegen die Einrichtung, wie wir sie vorgefchlagen haben, Bittschriften eingcrcicht haben, wohl durchweg von einer unrichtigen Unterstellung ausgehen. Sie nehmen an, daß das Wohnungsgeld bestimmt sei, den Wohnungsaufwand des Beamten voll zu decken, und wenn nun an einem einzelnen Orte der Wohnungsaufwand das Wohnungsgeld übersteigt, glauben sie annehmen zu dürfen, daß hier berechtigter Grund zur Beschwerde vorliege und Abhilfe von der Regierung geschaffen werden müsse. Diese Betrachung können wir nicht als berechtigt anerkennen. Das Wohnungsgeld, wie es in unserem Tarif ist, soll nur einen Teil des Wohnungsaufwandes decken, und wir befinden uns mit dieser Auffassung in itbercin- stimmnng mit derjenigen in den anderen deutschen Bundesstaaten. Es ist das erst neuerdings wieder bei der Beratung der Neugestaltung des Wohnungsgelds für das Reich eingehend erörtert worden. Jni Reich und in Preußen nimmt man an, daß das Wohnungsgeld etwa % des Wohnungsaufwands decken soll, und nicht mehr. An diesem Gesichtspunkt müssen wir auch in Baden fest- halten. Das Mißverständnis, das in dieser Beziehung regierungsseitig festgcstcllt werden muß, ist vielleicht darauf zurückzuführen, daß unser Wohnungsgeldgefetz vom Jahre 1902 die Sachlage etwas getrübt und verschoben hat. Es wurde damals eine Neuregelung durchgeführt mit der ausgesprochenen Absicht, in dem Wohnuugsgclde eine Gehaltsaufbesserung zu gewähren, weil mau der Ansicht war, man könne die damals schon lange begehrte Gehaltstarifsrevision noch einige Jahre hinausschieben, wenn man vorher auf dem Gebiet des Wohnungsgeldes gewissermaßen eine Abschlagszahlung leiste. Es sind also in unserm bestehenden Wohnungsgeldtarife Gehaltsteile inbegriffen, und >vir müssen zu dem normalen Zustand zurückkehrcn, daß das Wohnungsgeld nur eineü Teil des Wohnungsaufwandes zu decken bestimmt ist. und sie mit den Feststellungen, die die Unterlage des Ge- setzentwurfes bilden, vergleichen und dann zu Lcni Schluffe kommen, die zutag tretende Abweichung müsse auf einen Fehler in den Zahlen der Regierungvorlage zurückgeführt werden, der eine Nachprüfung und Richtigstellung erheische. Ich glaube, daß auch in dieser Beziehung die Bittsteller nicht auf dem richtigen Wege sich befinden. Als wir die Erhebungen einleitcten, die die Grundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf zu bilden bestimmt waren, war es nottvendig, genaue Grundsätze aufzustellcn, nach denen die Erhebungen zu bewerkstelligen waren. Es war insbesondere notwendig, einen bestimmten Zeitpunkt festzusctzen, auf den alle Angaben bezogen werden mußten, und als solcher wurde der erste April 1909 gewählt. Also alle Zahlen, die in dem Regierungs- cntwurf niedergelegt sind, geben den Stand nach denü 1. April 1909 wieder. Und es ist keine richtige Beurteilung, wenn man nun die Verhältnisse, wie sie sich im Laufe eines Jahres etwa geändert haben, mit jenen len vergleicht. Wenn man diese Betrachtungsweise zulassen wollte, so würde man niemals aus einen, fcsteu. Boden gelangen. Wir können, wenn wir derartige Erhebungen veranstalten, immer nur einen bestimmte« Zeitpunkt als den normalen ins Auge fassen, und der inutz dann aber für das weitere gesetzgeberische Vorgehen unbedingt maßgebend bleiben. Dem Einwande, daß die Verhältnisse sich nach einem Jahre vielleicht etwas anders gestaltet hätten, kann keine Bedeutung beigemessen werden. Herr Bürgermeister Vierneisel hat ans die Verhältnisse in Tauberbischofsheini und Lauda hingewiesc« und hat darzulegen versucht, daß hier offensichtlich Feh ler bei den regierungsseitigen Erhebungen unterlauft» sein niüßten. Ich kann das nicht Zugeben. Was er im allgemeinen ausgeführt hat, das ergibt allerdings ei« Bild der Wohnungsnot und der Wohnungsverhältnisft- wic sie sich in Lauda gestaltet habeu. Aber das ist auä> nicht die Absicht unserer Vorlage, in das Wohnungswesen überhaupt regulierend eiuzugreisen und aus diesem Gebiet überall befriedigende Zustände zu schaffet liegt ganz außerhalb des Rahmens des Gesetzentwürfe- Ans lag nur die Aufgabe ob, festzustellcn, in welchem Maße das Wohnungsbediirfnis Kosten in den einzelnen Orten verursacht und darnach die Einreihung der Lrft in die vorgesehenen Ortsklassen neu zu regeln. Was insbesondere die Stadt Lauda aubelangt, so w>^ verlangt, daß wir sie in eine höhere Ortsklasse vorrückc» solleil. Nach unseren Erhebungen wird durch das stehende Wohnungsgeld der Wohnungsaufwanö m Lauda in dem vorhin von mir bezeichneten Umfange wirklich gedeckt. Es beträgt beispielsweise in Tarifabteilnng 6 Sf 1 Aufwand für eine Wohnung 345 M. Dafür wird eM Wohnungsgeld von 300 M. bezahlt. In Abteilung ** beträgt der Aufwand für eine Wohnung 286 M., dem ein Wohnungsgeld von 260 M. gegenübersteht. 2» ^ teilung J beträgt der Aufwand 263 M., Wohnungsgk» 230 M., in Abteilung K Aufwand 223 M., Wohnung-' geld 200 m. Wenn nian diese grundsätzliche Auffassung im Auge behält, so 'werden viele der vorgebrachten Beschwerden sich sofort als nicht begründet erweisen. Ein zweiter Gesichtspunkt, der nachdrücklich betont werden muß, ist der, daß die Pctcnteil die Verhältnisse, wie sic heute in den einzelnen Orten bestehen, ermitteln Wenn inan nun der Petition entsprechen und die Lauda in eine höhere Ortsklasse einreihen wollt-, w würde durchweg der danik zu gewährende Wohnung-*5 • satz den wirklichen Wohnungsaufwand übersteigen, l - würde also der Beamte mehr bekommen, als dem wi«' ; Wn Wohnungsaufwand entspricht. Das würde aber ^1«- Absicht unseres Gesetzentwurfes durchaus zuwider- ^ Imsen,, und ich kann deshalb nicht in Aussicht stellen, daß i km Wunsche der Beamten in Lauda entsprochen werden s kann. Heyr Baron von Stotzingen hat die Frage berührt, ob > K>t eine Differenzierung eintreten solle zwischen ledi- ! M und verheirateten Beamten in der Weise, daß die j ledigen nur ein gemindertes Wohnungsgeld erhielten, s ist eine Frage, die gewiß erörtert werden kann. Sie ; Äßftcr bei der Gestaltung unseres Wohnungsgeldtarises :« Jahre 1902 von den Landständen tatsächlich geprüft »erden, und man ist danials zu dem Ergebnis gekommen, : Ju% man eine solche Unterscheidung nicht eintreten lassen 'tolle. In allerneuster Zeit hat man quch im Reiche dieselbe Frage gelegentlich der Neufeststellung der Woh- nungsgeldsätze erörtert und man ist auch dort dahin ge- Lfoigt, eine solche unterschiedliche Behandlung der beiden Bwmtenkategorien abzulehnen. Es würde also dieser Gedanke, wenn man ihn in Baden durchführen wollte, eine Ausnahmestellung von Baden gegenüber den anderen deutschen Bundesstaaten bedeuten. Es ist auch nicht zu eerkennen, daß gegen den Vorschlag gewichtige Bedenken Stehen; und ich glaube, daß die Regierung das Hohe fo>S nur bitten kann, es bei dem System, das dem jetzigen Regierungsentwurs zugrunde liegt, zu belassen, wodurch »icht ausgeschlossen wird, daß in einem späteren Zeit- kvnkt die Anregung des Herrn Baron von Stotzingen äner erneuten Prüfung unterzogen wird. Ministerialdirektor Geh. Rat Dr. Hübsch: Ich mir erlauben, zu der Petition der Mannheimer ^amtenschaft um Gewährung einer Ortszulage einige Mmcrkungen zu machen. Es liegt mir natürlich ganz lwi, der Annahme des gegenwärtigen Gesetzentwurfs ^wierigkeiten zu bereiten. Ich verkenne auch durchaus die Begründetheit der Besorgnis, daß, wenn man einzigen Ort des Landes ein besonderes Vorrecht ^>wumt, alsbald die Wiinsche anderer Plätze rege wer- . • Meine dienstlichen Erfahrungen haben mich aber ^ der Ansicht immer mehr und niehr bestärkt, daß die ^mtcuschast gerade in Mannheim besonderen Verhält- !* n gegenübersteht, die wohl ihre Hauptursache in dem der großen und reichen Industrie- und Handels- M haben. Verhältnissen, die auch eine besondere Berück- ^Mgung zu verdienen scheinen, tzn der Begründung zu dem Gesetzentwurf ist darauf gewiesen, daß z. B. für die Beamten der Gehaltsklasscn und D der durchschnittliche Mietpreis der Wohnung £ stellen würde auf 1493 und auf 1247 M. Die Mittungen, die ich insbesondere von richterlichen Beamten habe, stellen es doch wohl außer Zweifel, daß t diesen Preis in Mannheim Wohnungen, wie sie für Beamten dieser Gehaltsklassen zu verlangen sind, ^t zu finden sind. Es ist mitgeteilt worden, daß Woh- v/^en im 4. Stock in den Vororten, weit entfernt vom "tru,„ j, er Räumen, die nicht besonders ^dig erscheinen, unter einem Preis von 1600 und 1700 -nicht zu bekommen sind. Es ist dabei doch auch nicht zu fe u 11 * 161 !' llerade was Mannheim anlangt, daß auch an- j, Ege Verhältnisse den Aufenthalt in der Stadt e * m sür die Beamten nicht so wünschenswert er- kassen als an anderen Orten, tz. * Ed des öfteren geklagt von den Beamten über M^Eiligen Einwirkungen der schlechten Luftverhält- die ihren Grund haben in den Ausdünstungen der aueai,lagen und Fabriken. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, daß die Beamten nicht in der Lage sind, ihren Kindern den nötigen Raum zum Spiel und zur Erholung zu gewähren, weil das Wohnen in den oberen Stockwerken dazu jede Gelegenheit versage. Die Petenten selber weisen in der Petition auch darauf hin, daß es sehr schwierig ist, Beamte zu bestimmen, sich nach Mannheim versetzen zu lassen, und daß der Wunsch vieler Beamten dahin geht, wieder von Mannheim wegzukommen'. Ganz besondere Schwierigkeiten schaffen diese Verhältnisse nun für die Beamten der Justizverwaltung. Es wird kein Ressort mit solchen Schwierigkeiten bei der Besetzung der Beamtenstellen in Mannheim zu kämpfen haben, wie die Justizverwaltung. Einmal haben die übrigen Ressorts in Mannheim speziell in den Beamtenklassen Cu.D des Gehaltstarifs nicht eine so reiche Zahl von Beamten wie die Justizverwaltung. Sodann besteht für die andern Verwaltungen eine größere Zahl von Dienstwohnungen, als dies für die Justizverwaltung der Fall ist, denn letztere hat, wenn ich nur die Richter erwähnen darf, für 44 richterliche Beamte nur 2 Dienstwohnungen. Vor allem aber liegt die Schwierigkeit darin, daß die anderen Ressorts ihre Beamten nach Mann» heim nach Bedarf des Dienstes versetzen können, wie es ihnen gut scheint, währenddem die Justizverwaltung dazu nicht in der Lage ist, weil sie der Zustimmung eines Richters bedarf, wenn sie ihn versetzen will. Wenn daher in Mannheim bei dem dortigen großen Gerichtshöfe eine Stelle zu besetzen ist, muß sie in der Regel aus den Richtern des Amtsgerichts besetzt werden. Bei dem Amtsgericht geht es noch leichter, weil man die Assessoren eher bestimmen kann, nach Mannheim zu gehen, der Ort ihrer ersten Anstellung überdies nicht von deren Willen abhängig ist. Die Folge ist aber doch die, daß immer mehr verhältnismäßig junge, im Dienste nicht genügend ersah, rene Kräfte an das Kollegialgericht kommen. Bei vollster Anerkennung der Pflichttreue u. Leistungsfähigkeit aller richterlichen Beamten in Mannheim muß doch auf die Dauer eine schwere Schädigung der Rechtspflege darin gefunden werden, wenn einer der größten Gerichtshöfe des Landes auf diese Weise immer nur vom Orte selbst aus ergänzt werden kann. Ich möchte deshalb mir an die Großh. Regierung und insbesondere die Finanzverwaltung die Bitte gestatten, den Verhältnissen in Mannheim doch ihre Aufmerksam, kcit in wohlwollender Weise unausgesetzt zu schenken und den Gedanken, unter Umständen durch Bewilligung einer besonderen Ortszulage diesen Schwierigkeiten zu begegnen, nicht dauernd von der Hand weisen zu wollen. Ter Gesetzentwurf wird in namentlicher Abstiinmung einstimmig angenommen. Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der Petitionskommission und Beratung über die Petition a) des Kanzleiassistenten Georg Singler bei Großh. Forst- und Tomänendirektion um Einreihung unter J 3 b des Gehaltstarifs erhält das Wort der Berichterstatter Freiherr Or. von la Roche-Starkenfels: Ter bei der Großh. Forst- und Tomänendirektion dahier als Kanzleiassistent angestellte Georg Singler, welcher z. Zt. unter K 2a des Gehaltstarifs eingereiht ist, stellt den Antrag, veranlassen zu wollen, daß ihm bei gleicher Behörde die angeblich seit 26. August 1909 freie Kanzleiassistentenstelle J 3b übertragen werde. 303 * (Ter II. Vizepräsident Graf von Heimstatt übernimmt den Vorsitz.) Es muß namens des Landtages grundsätzlich abgelehnt werden, in solche Interessen einzugreifen, über welche allein die Regierung zu befinden hat, so daß auf die Einzelheiten des Falles nicht eingegangen zu werden braucht. Eine Gesetzesverletzung kann von Singler nicht behauptet werden. Die fragliche Stelle ist überdies seit 1. September 1909 wieder besetzt; damit ist die Petition gegenstandslos geworden. Ihre Petitionskommission stellt den Antrag: Hohe Erste Kammer wolle über die Petition des Kanzleiassistenten Georg Singler in Karlsruhe um Einreihung unter J 3b des Gehaltstarifs zur Tagesordnung übergehen. Der Antrag der Kommission wird einstimmig angenommen. Zu 6) Petition der technischen Assistenten und Hochbauassistenten der Eisenbahnverwaltung um Ausgleich der beim Vollzug des Beamtengesetzes unterlaufenen Härten erhält das Wort der Berichterstatter Freiherr Or. vonlaRoche-Starkenfels: Eine Reihe von technischen Assistenten und Hochbauassistenten, welche einzeln namhaft gemacht werden, fühlen sich durch den Vollzug des Beamtengesetzes benachteiligt, wie dies in der Petition des näheren ansgeführt wird. Dieselben sind von Abt. II O.-Z. 1 des alten nach Abteilung G O.-Z. 2c des neuen Gehaltstarifs eingereiht worden. Diese Einreihung und die Unordnung der Reihenfolge der Beamten stellen nun nach Ansicht der Petenten keine .Verbesserung dar, weil eine Erhöhung des Einkommens ausgeblieben sei, auch das Vorrücken nach Abteilung F 3c des neuen Tarifs sich denkbar ungünstig gestaltet habe. Bisher seien technische Assistentenstellcn in Abt. II 1 des alten Gehaltstarifs tüchtigen und leistungsfähigeil Beamten aus den Abteilungen II 2, II 3 und II 4 übertragen worden. Teilweise hätten auch technischen Beamteir ihre etat- uläßige Anstellung sofort in II 1 gefunden, bei den Hoch- bauassistenten sei dies fast durchweg der Fall gewesen. Ta im alten Gesetze nur die Beamteir aus II 1 als Zeichner Gehaltsklasse I mit dem Titel Baukontrolleur nach Gehaltsklasse F 5 des alten Tarifs vorgerückt seien, habe man die Hoffnung gehegt, daß auch beim Vollzug des neuen Gesetzes in gleicher Weise wie bisher verfahren toerde, eine Nichtberücksichtigung eines Teiles der an erster Stelle stehenden Beaiuten II 1 aber sicher nicht ein- treten werde. Diese Hoffnung und Erwartung habe sich nicht erfüllt. Die Regierung habe beim Vollzug der Gehaltsordnung der Gehaltsabteiluugen H 1, H 2 und H 3 des alten Tarifs zusammengefaßt und hieraus die mittleren technischen Beamten für den neuen Gehaltstarif gebildet, die Einreihung aber nach deir in Betracht kommenden Gehaltsabteilungen F 2c, F 3c und G 2c des neuen Tarifs nach den neuen Bestimmungen, also auf Gruird des Dienstalsers vorgenommen. Für die Neueinreihung sei nur die etatmäßige Dienstzeit, die in der Gehaltsabteilung H 1, H 2 und H 3 des alten Tarifs verbracht wurde, als maßgebendes Tienstalter angerechnet worden. Ten Beamten H 1 des alten Tarifs, die ihre erste etatmäßige Dienstzeit in Gehaltsabteilung H 4 verbracht. sei von dieser Zeit nichts angerechnet worden; für st habe man 8 5 des alten Gehaltsgesetzes ausgaschalte; wonach die Amtsstellen derselben Abteilung, auch wen» sie unter verschiedenen Ordnungszahlen angesüh rt sich als gleichwertig gelten. Auf Tabellen, die der Petition beigegeben finb r will die Wirkung dieser Maßregeln im einzelnen nrafr gewiesen. Noch einschneidender wie die durch den Vollzug hcrbej- geführten vorläufigen Nachteile seien aber folgende: Eine Anzahl technischer Assistenten und Hochbauassistenten habe bereits den gegen früher gleich gebliebe«« Höchstgehalt von 3000 M. erreicht, andere erreichten % 1910 bezw. 1912 und müßten, da die Aussicht auf ei« Vorrücken nach Abteilung F 3c bei der Art des stattgk- habten Vollzugs wie bei der geringen StellenvermehruW geradezu trostlos sei, auf dem Höchstgehalt der 2. Ga Haltsklasse stehen bleiben, wenn nicht ein Ausgleich ge-, schaffen werde. Das Budget der Verkehrsanstalten für die lausende Periode sehe für die Gehaltsabteilung F 3c und F 2e je eine Stelle, zusammen zwei Stellen für zwei' Jahre vor. Es wird ausgerechnet, daß die Petenten so gut wie keine Aussicht hätten, je dieses Ziel zu erreichen. Die Petenten beantragen nun, es solle den technischen Assistenten und Hochbauassistenten, die bei dem Vollzug des Gesetzes durch die Übergangsbestimmungen nach 62c eingereiht worden sind, bei der. Beförderung nach F 3c gegenüber den aus Abteilung H 2 und II 3 nach G 2c herübergenommenen Beamten der Vorrang gegeben werden, damit nachträglich ein Ausgleich geschaffen werde gegenüber den Beamten, die durch die übergangsbcsüm- mungen von II I, II 2 und H 3 des alten Tarifs nach F gelangt sind. Seitens des Ministeriums des Großh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten ist folgende Airskunst erteilt worden: „In dem neuen Gehaltstarif sind die i« alten Tarif unter Abt. II 1, II 2 und II 3 getrennt am- gefiihrten Bcamtenklasscn, technische Assistenten und Hoo> bauassistenten (II I), Werkmeister (II 2) und Wcrstuh- rer (II 3) unter dem Begriff „technische Beamte" zu- samniengefaßt und für diese Beamtengruppe, soweit W zu den mittleren Beamteir zir rechnen ist, 3 BeamteniM lungen (Gehaltsklasse II in G 2 c, Gehaltsklasse I F 3 c und Spitzenstellung in F 2 e) vorgesehen worden. 'Nach 8 10 Abs. 2 und 8 II G.O. hatte beim Vollzug des neuen Gehaltstarifs die Einreihung der vorhandene» Beamten der drei vorgenannten alten Klassen in die Z« der neuen Gruppe der technischen Beamten gehörigen - ' Haltsklasse I und II nach dem Dienstalter zu erfolgen- Nach der Erläuterung dazu in 8 19 Abs. 2 der Landes' herrlichen Vollzugsverordnung zur Gehaltsordnung stimmt sich das für das Vorrücken in eine stöbere lstebalm klaffe maßgebende Dienstalter in der Regel nach der die der Beamte ununterbrochen aus Stellen zugebra^ hat, welche der gleichen oder einer höheren Ordnungs zisser (Unterabteilung) oder einer höheren Abteilung Gehaltstarifs angehören wie die Stelle, die der Bea»h inne bat. In Absatz 3 des gleichen Paragraphe»^ weiter bestimmt, daß für die bei Inkrafttreten der ~ cr , ordnung in derselben Gehaltsklasse befindlichen BeaM e das Dienstalter unter Berücksichtigung der bisher J 1 dessen Bestimmung üblichen Grundsätze, soweit erst'u- lich, im Einzelfall festzusetzen ist. Zur Durchführung des neuen Gehaltstarifs war d^ her zunächst die Aufstellung einer Tienstaltersfolge 1,011 died 6.£. lipt IO achtci Dean sige» afoli »ahiil alten drßc imL jmde cnöei so e i&ie er (feit i'i • ebenfi ter ii angej anfftd Sann cleftr nische Ais,, «berh feiten Me big, s tat, i Hl, H 2 kautzt teil g, »nb I «ach! kl 2 kuckte tatet 1 tatg: tttt § Atel tat ui Äu kkikgt Kdi % J 303 * für st Malta, h wen» >rt sich hcrbej- be: 3aiM|> iebe»a ten 'che ^ uif ein stattgr- ehrunx 2. G» ich ge" die der Einreihung der Beamten irach Maßgabe von 8 16 $.£. iuv Grundlage zu dienen hatte. Bei der Fertigung dieser Dienstaltersfolge wurde die frühere Anstellung irach II 1, H 2 oder H 3 für gleichwertig erachtet. Es wurden daher alle in Betracht kommenden Kamten lediglich nach dem Zeitpunkt der ersten etatmä- d, wir! R Mn Anstellung, einerlei ob diese in II 1, II 2 oder H 3 t | erfolgte, in die Reihenfolge ausgenommen. Diese Maßnahme war erforderlich, weil unter der Herrschaft des allen Gehaltstarifs der Gang der Dinge nicht der war, dch alle'Techniker zrrnächst in II 3 angestellt wurden und im Wege der Beförderung nach H 2 und II 1 vorrückten, ,-pnderit daß ein Teil der Beamteir gleich nach bl 1, ein Anderer Teil zunächst nach II 3 oder H 2 angestellt wurde. Mso erlangtem z. B. die Hochbauassistenten ausnahmslos ^leerste Anstellung leicht in II 1; die technischen Assisten- ^sten des Bahn- mtb Tiesbautechnischen Dienstes wurden ^ebenfalls gleich nach H 1 angestellt; soweit sie nicht vor- jpler schon als 'Bahn- oder Telegraphenmeister nach II I »»gestellt waren; die technischen Beamten des maschinen- dzw. elektrotechnischen Dienstes wurden als Wertstätte- aussichtsbeamte zunächst alle als Werksührer in H 3 und öami als Werkmeister in II 2, iit der Verwendung int elektrotechnischen Dienst aber in der Regel gleich als technische Assistenten oder Betriebsleiter itach II I angestellt. Ausnahmen von der Regel kamen nicht feiten vor. wie überhaupt bei der Art der Anstellung vielfach Zufälligsten, z. B. das Freisein budgetmäßiger Stellen, eine .^iolle spielteit. Bei dieser Sachlage war es nicht angän- A, so zu verfahren, wie es die Bittsteller gewünscht hät te», nämlich in die Dienstaltersfolge zunächst alle nach ll 1 augestellten Beamten und erst hinter ihnen die nach ll 2 und H 3 eingestellten einzureiben. Ties hätte hauptsächlich den Werkstätteaufsichtsbeamten zum Nach- teil gereicht, die als Werksührer und Werkmeister in Ick 3 '»nd H 2 angestellt wurden, eine Vorrückungsmöglichkeit ^ach H 1 überhaupt nicht hatten, vielmehr so lange in ll 2 verbleiben mutzten, bis sic, meistens erst in 'vorgerückterem Alter, in die Stellung eines Werkstättevor- Mers (6 2) vorrücken koirnten. Es wäre nicht gerecht- . fertigt gewesen, diese von vornherein als mittlere Beamte za» Zinne des neuen Gehaltstarifs anzusehenden Werk- : Mtebeamten grundsätzlich hinter die technischen Assisten- und Hochbauassistenten zurückzusetzen. Nach der Dienstältersfolge, wie sie nach den oben dar- Äegten Grundsätzen seinerzeit ausgestellt wtrrde, ist seit- , Dk'die Einreihuirg der Beamten in die Gchaltsklasse II JJ- I nach Maßgabe des 8 16 Abs. 2 G.O. erfolgt. Ente Abweichung von diesem Verfahren im Sinne einer Be- ^kzugung der technischen Assistenten und Hochbauassisten- E 5 den Wünschen der Bittsteller, wodurch dann wie- ^ Beschwerden der dadurch benachteiligten anderen Junten hervorgerufen würdeit, kann tticht in Aussicht ^Üallt werden." Übrigens sei einer der petitionierenden Beamten in- Khchen nach Abteilung I' des Gehaltstarifs befördert ^rden. Diesen Ausführungen der Grotzh. Regierung kann ü/diich beigetreten, eine Änderung der getroffenen An- «uungen nicht befürwortet werden. ^uch hier, wie bei einer großen Zahl anderer Beamten- ^llionen würden sich die Petenten die Mühe, die im itfei C11 ' )t ' n * )url ^ Ausarbeitung der graphi- Darstellungen eine besonders umfangreiche war, ^ ersparen können, wenn sie mit ihrer Vorgesetzten ^ehorde in persönliches Benehmen getreten wären, um ^uort von der Aussichtlosigkeit ihrer Wünsche überzeu- ' äu lassen. Ihre Petitionskommission stellt bei dieser Sachlage den Antrag: Hohe Erste Kammer wolle über die Petition der technischeir Assistenten und Hochbauassistenten der Eisenbahnverwaltung um Ausgleich der beim Vollzug des Beamtengesetzes unterlaufenen Härten zur Tagesordnung übergehen. (Der D u r ch l a u ch t i g st e Präsident überstimmt wieder den Vorsitz.) Ter Antrag der Kommission wird einstimmig ange- nommeit. - Zu c) Petition des L a n d e s v e r e i n s badischer Schaffner um Verbesserung ihrer Lage, erhält das Wort der Berichterstatter Freiherr Dr. von I a Rochc Starke » fels: Der Landesverein badischer Schaffner, über 600 Mitglieder zählend, hat eine Petition cingereicht, in welcher eine größere Anzahl voir Wünschen vorgetragen wird, die auf eilte Verbesserung ihrer Lage hinzielen. Es wird zunächst anerkannt, daß das neue Beamtengesetz auch für die Schaffner Vorteile gebracht hat, indem sowohl ihr Anfangs- wie ihr Höchstgehalt eine nicht unwesentliche Steigerung erfuhr. Ihre Freude darüber sei aber durch die Übergangsbestimmungen wesentlich vermindert worden. In Ziffer 1 und 2 der Petition wird nun der Wunsch ausgesprochen, daß denjenigen Schaffnern, welche am 1. Juli 1908 bereits etatmäßig angestellt waren, die verdienten Zulagen zum neuen Gehalt geschlagen werden sollten. Dieser Wunsch ist itach den unter Ziffer II gegebenen Beispielen dahin zu verstehen, daß die Gehalts- hezüge der beim Vollzug des neuen Gehaltstarifs auf 1. Juli 1908 bereits etatmäßig angestellten Schaffner so geregelt werden sollten, als ob diese Beamten feit ihrer etatmäßigen Anstellung unter der Herrschaft des neuen Gehaltstarifs gestanden hätten. Eine derartige Regelung, die natürlich nicht auf die Schaffner allein beschränkt werden könnte, sondern auf sämtlich Beamte ausgedehnt werden müßte, würde den Vorschriften, der 88 38 und 39 der G.L. widersprechen und könnte nur im Wege einer Änderung dieses Gesetzes zustande kommen. Nach dem allgemeinen Standpunkte, welchen das Hohe Haus Anträgen auf Abänderung des Beamtengesetzes gegenüber eingenommen hat, kann diesem Wunsche nicht näher getreten werden. Es muß übrigens der Großh. Regierung beigepflichtet werden, welche auf die schweren sachlichen Bedenken hinweist, die der von den Bittstellern erstrebten Regelung entgegenstehen. Dieser Wunsch würde eine Neuordnung der Gehalte der großen Mehrzahl aller Beamten mit einent ganz erheblichen weiteren Mehraufwand zur Folge haben. In Zifffer 3 der Petition werden die Schwierigkeiten der Zugmeisterprüsung beleuchtet, und es wird der Wunsch ausgesprochen, nach der Schaffung von Bedingungen, welche den Schafnern Gelegenheit geben, sich für die Zugmeisterprüsung vorbereiten zu können, ohne eigene Mittel in Anspruch nehmen zu müssen. Zu die- sein Zwecke sollen den Schaffnern die Lehrmittel und Lehrer unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. In der seitens des Ministeriums des Großh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten gegebenen Auskunft werden die Prüfungsbedingungen eingehend besprochen, wie sie zurzeit in Kraft sind. Es sind darnach gegen früher nicht unwesentliche Erleichterungen eingetreten und Wird eigentlich nur noch der Nachweis über ein gewisses Maß von Schulkenntissen verlangt, die sich in jeder Volksschule erlernen lassen, und unter welche tut Interesse des Dienstes nicht herabgegangen werden kann. Seitens der Regierung wird des weiteren ausgeführt: „Die Eisenbahnverwaltung hat nur ein Interesse daran, auch unter Aufwendung besonderer Mittel die f a ch l i ch e Ausbildung des Personals zu fördern. Für die Anwärter für Beamtenstellen auch noch lediglich zur Erwerbung der vorgeschriebenen Schulkenntnisse Unterrichtskurse einzurichten, ist nicht Aufgabe der Verwaltung. Dazu liegt auch kein dienstliches Bedürfnis vor; denn der Bedarf an genügend vorgebildeten Anwärtern ist noch immer und überall reichlich gedeckt worden. Am wenigsten kann ein Bedürfnis bei den Zugmeisteranwärtern anerkannt werden, deren Zahl stets besonders groß ist. Die Heizerschule und die Eisenbahnschule für die Anwärter für mittlere nichttechnische Beamtenstellen können nicht zum Vergleich herangezogen werden, denn sie sind Fachschulen. Soweit tunlich wird aber unter Wahrung dieses grundsätzlichen Standpunktes die Vorbereitung der Zugmeisteranwärter für die von ihnen abzulegende Prüfung gefördert. So hat die Großh. Generaldirektion der Staatseisenbahnen im Jahre 1907 nichts dagegen erinnert, daß in Heidelberg ein Betriebsassistent unter zeitweiser Befreiung von anderen Dienstgeschäften freiwillig und unentgeltlich die Ausbildung der Kandidaten für die Zugmeisterprüfung unternommen hat. Ebenso wurde den Kandidaten bessere Gelegenheit zum Unterricht dadurch geboten, daß sie für die Dauer der Unterrichtsperiode statt im Zugdienst im Bahnfteigsperredienst verwendet wurden. In Ziffer 4 der Petition wird darüber Klage geführt, daß in J 4 des neuen Gehaltstarifs eine Klasse zugführender Wagenwärter geschaffen sei, die bei den Lokalzügen verwendet werde, ohne die theoretische Zugmeisterprüfung abgelegt zu haben. Dadurch würden die Petenten benachteiligt. Zu dieser Frage hat sich das Großh. Ministerium auf die Petition des Vereins badischer Zugmeister und Anwärter, die Zusammenlegung der theoretisch geprüften Zugmeister mit den nichtgeprüften Oberschaffnern in den Gehaltsklassen H 3 u. J 4 des Gehaltstarifs betreffend, bereits geäußert und dargelegt, daß die Führung der Vorortzüge die eigenste Aufgabe der zugführenden Wagenwärter sei, mit der Zeit aber ein Ausgleich von selbst dadurch sich ergeben werde, daß im Zusammenhang mit der allgemeinen Aufhebung der Wagenwärterstellen künftighin nur noch solche Wagenwärter zu Zugführern ernannt werden, die die theoretische Zugmeisterprüfung abgelegt haben. Unter Ziffer 5 wünschen die Petenten eine Vermeh- rung der Gehaltsklasse K 1 der Zugs- und Bahnsteig- schasfner mit der Begründung, daß z. Zt. die Befördc- rungsaussichten ungünstige wären. Tie Anzahl der Schaffnerstellen in Gehaltsklasse I (K 1 des Gehaltstarifs) ergibt sich aus der Gesamtstellenzahl in den Gehaltsklassen I und II (K ln und K 2i) nach dem durch § 17 Abs. 1 der G.-O. festgelegten Verhältnisse, wonach in die obere Klasse bis zu einem Drittel aller Stellen eingereiht werden sollen. Bei der Anforderung von Schaffnerstcllen im zweiten Nachtrag zum Staatsvoran- fchlag 1908/09 wurde bereits bis zu dieser äußersten Grenze gegangen, indem von im ganzen 510 Schaffnerstellen ein Drittel, d. i. 170, in Gehaltsklasse I angefordert wurden. Das gleiche ist in dem z. Zt. vorliegenden Staatsvoranschlag 1910/11 der Fall. Die Anforderung von weiteren Schaffnerstellen, Gehaltsklasse I würde eine Änderung der G.-O. nötig machen, ist also ausgeschlossen In Ziffer 6 wünschen die Petenten eine anderweitige Regelung der Dienst- und Ruhezeit, obwohl sie anerkennen müssen, daß darin in den letzten Jahren bereits eine Besserung eingetreten ist. Die Petenten streben eine Bestimmung dahin an, daß für sie auf ein Kalenderjahr mindestens 62 Ruhetage, darunter 17 freie Sonntage, fallen sollen. Die Petenten sind der Ansicht, daß zu diesem Zwecke weitere Stellen geschaffen werden sollen und weisen darauf hin, daß viele Hilfsschaffner vorhanden seien, welche die theoretische und praktische Schaffmr- prüfung abgelegt haben und seit Jahren vergeblich am ihre Anstellung warten. Wenige von ihnen würden vor Erreichung des 40. Lebensjahres auch nur vertragsmäßig angestellt, die etatmäßige Anstellung erfolge kauni noch vor dem 46. Jahre. Die Petenten heben hervor, daß sie im Sommerhalbjahr mit dem gesteigerten Verkehr und den vielen Sonderzügen besonders angestrengt seien und in ihren Ruhetagen verkürzt würden. Seitens der Großh Regierung wird hierzu ausgeführt: „Nach den Bestimmungen über die planmäßige Dienst- . und Ruhezeit der Eifenbahnbetriebsbeamten, zu denen auch die Schaffner gehören, hat jeder im Betriebsdienst ständig beschäftigte Beamte monatlich mindestens 2 Ruhetage zu erhalten. (Als Ruhetag gilt nur eine Diensrbe- freiung von mindestens 24 Stunden). Über diese Mindestmaße wird nach Möglichkeit hinausgegangen. Die Schaffner erhalten in der Regel im Durchschnitts Ruhetage, wovon mindestens einer so eingerichtet ist, daß ihm eine Nachtruhe vorhergeht und eine folgt. Tie beiden Nachtruhen werden so bemessen, daß die Ruhezeit in der dem Ruhetag vorhergehenden Nacht spätestens um ü Uhr beginnt und in der auf den Ruhetag folgenden Nackt frühestens um 6 Uhr endigt. Es ist richtig, daß zu Zeiten außergewöhnlichen Verkehrs anläßlich von Festlick- keiten, des Ferienbeginns und dergl., wo die Führung zahlreicher Sonderzüge nötig fällt, da und dort auch einmal dienstfreies Personal zum Dienst herangezogen werden muß. Dies läßt sich bei einem Masfenverkehr fchleck terdings nicht vermeiden. Aber in solchen Fällen werden die freien Tage bei nächster Gelegenheit nachgebo-v Jedenfalls verbleiben dem Fahrpersonal die zwei M nach den Bestimmungen über die planmäßige Trenn und Ruhezeit zustehenden freien Tage: Klagen in du,er Richtung sind noch nicht vorgebracht worden. Wenn oar Personal aber berechtigten Anlaß zu Beschwerden gehabt hätte, so wären diese sicherlich nicht aüsgeblieben. De« Personalstand nach dem Bedürfnis 'bei den wemgcu außergewöhnlichen Vorkommnissen zu bemessen, ist itöofl wegen der Unwirtschaftlichkeit nicht angängig. Für den über den Normalstand hinausgehenden Bestand würde e- im normalen Dienst an Beschäftigungstzelegenheit stylen und dies wäre in der Hauptsache das ganze Jahr der Fall. Andererseits ist von der Verwaltung alles geschehen, um für alle Fälle genügend Hilfspersonal reit zu haben. Auf den großen Stationen wird alles zum Schasfnerdienst brauchbare Personal in diesem Dienst ausgebildet. Für die Bremser, die an Sonntagen, an denen meistens die mit besonderem Verkehr verbundenen Feste stattfinden, zur Verfügung stehen, ist grund' fätzlich die Ablegung der theoretischen SchäffnerprüstnM vorgeschrieben, eben um sie nach kurzer praktischer Äu-- bildung ohne weiteres zum Schaffnerdienst heranzie hen zu können. Der Beizug dienstfreier Schaffner kommt deshalb nur ganz ausnahmsweise vor, wenn viele EMkran kungen vorliegen, oder Beurlaubungen zn vollziehen st" ' ' Senn S ®i) Alt khen, MW Mna Zu; Mit im Bel in der dem c len wh Jngeie Zunä ijtic tohro, Mche Mich «sl re fderMsr ' Hilden tatta! der Bel regeln»! l »erpersl ar ^ »er in I Die 1 Wtm roßh. .Sie hMMl fWtt § Ml d! de Meb de nicht «ione> fec». ' tut i Kl. 1 jft Well % V. «fetten :Mzu is* Ifeietc fe 3 .fe teil 305 * [gatn bem Personal in solchen Fällen auch einmal etwas ; Dienst zugemutet wird in der Absicht, auch für das rsonal trotz des in den Sommermonaten zu bewäl- LM stärkeren Verkehrs Beurlaubungen in. dem nerhalbjahr, das ja dafür die günstigste Zeit ist, > auf das die Eingabe besonders abhebt, zu ermög- »en, so sollte man eigentlich Klagen über die haupt- jlich im Interesse der beteiligten Beamten getroffene iaßnahme nicht erwarten." Ziffer 7 der Petition finb verschiedene Wünsche prochen, die zunächst zur Kenntnis der vorgesetz- i Behörde hätten gebracht werden müssen. Es ist das i bet Kommission zur Sprache gebracht worden, weil rin eben ein Mangel in jenem Vertrauen erblickt wer- muß, welches die betreffenden Beamten zu ihren Letzten hätten haben sollen. st wird darüber Beschwerde geführt, daß 160 Mer, die ani 1. März 1908 vertragsmäßig angestellt irdm, nachdem das Eisenbahnbudget 1908/09 eine er- e Stellenvermehrung gebracht hatte, die Beamten- Mschast noch nicht erlangen konnten, obwohl solches : regelmäßig nach Ablauf eines Probejahres geschah, «rausgesetzt, daß sich die Betreffenden nichts hatten zullten kommen lassen. Ein Gesuch an die Großh. dmeraldirektion sei abschläglich beschieden worden mit Begründung, daß infolge der beabsichtigten Neurung des Zngleitungsidienstes der Bedarf an Schaff- personal erheblich vermindert werde und es deshalb ausgeschlossen sei, daß ein großer Teil der Schaffer in den Bremserdienst übergeführt werden müsse. Petenten führten nun im einzelnen aus, welche Wtände diese Maßregel für sie haben wiirde. Die Regierung gibt folgende Auskunft: -Wie in den Erläuterungen zur Anforderung von pmvärterstcllen (lei 1 m und K2g des Gehaltstarifs) /kt § 1 der Ausgaben im Eiscnbahnbctricbsbudget ^ WlO/ll dargelegt, sollen Wagenwärter künftig lo- l den Pcrsouenzügen wie den Gütcrzügcn nicht mehr irgeben und die vorhandenen Wagenwärter, soweit für den vermehrten Dienst auf den Revisions- pn nötig sind, zum Schaffnerdieust herangezogen Pollzug des Atäatsvoranschlags für 1908/09 sind März 1908 noch 165 Schaffneranwärtcr in das ^mäßige Dieuftvcrhältnis ausgenommen worden. Rden bestehend»;» Bestimmungen hätten diese Be- ^kten nach eincni Jahre Probedicustzcit, d. i. auf 1. •2* die Ei-g>enschast uichtetatmäßiger Beamten können. Zu jenem Zeitpunkt war aber noch g 5" übersehen, wie die oben erwähnte Herübernahme * ^blreichen W»genwärter in den Schaffnerdienst auf - "tthältnisse !«er Schaffner ciuwirken würde, insbe- ob der Bedarf au solchen nicht überhaupt auf ^ Zeit hinaus gedeckt sei, so daß die erwähnten 165 Schaffner auf absehbare Zeit hinaus wine Aussicist auf Verwendung und Anstellung als pr haben würden. Die Großh, Generaldirektion üaatseisenkahnen hat daher und um freie Hand chtlich öor Verwendung des nichtetatmäßigen Per- SU haben, den bezeichneten 165 Schaffnern die Bc- deigenschaft zunächst nicht verliehen. w jetzt sp-ht die endgültige Diensteinstellung nach ^/ urchführmna der Vereinfachung des Zugsbeglei- ^-^lenstes noch nicht fest. Nach den vorläufigen Er- llen weichen etwa 50 vertragsmäßig angcstellte wer aus dem Schaffnerdienst zurückgezogen und kemserdkonst verwendet werden müssen. Auf einzelnen Stationen werden zwar auch etatmäßig und mit Beamteneigenschaft angestellte Schaffner im Schaffnerdienst überzählig: dagegen werden sich auf anderen Stationen auch nach der Durchführung der Maßnahme noch vertragsmäßig angestellte Schaffner im Schaffnerdienst befinden. Nimmt man durch Versetzung einen Ausgleich im Lande vor, so verbleiben die obenerwähnten 60 vertragsmäßigen Schaffner als überzählig. Diese Zahl wird sich voraussichtlich noch dadurch etwas verringern, daß etwaigen Wünschen älterer Schaffner um Belastung an ihrem Stationsort unter vorläufiger Verwendung als Bremser soweit tunlich Rechnung getragen werden wird. Es werden dann so viel mehr vertragsmäßige Schaffner im Schaffnerdienst bleiben können, als bereits etatmäßig angestellte oder im Besitz der Beamteneigenschaft befindliche nichtetatmäßige Schaffner im Bremserdienst verwendet werden. Nachdem die Verhältnisse nunmehr wenigstens soweit klar liegen, daß sie erkennen lassen, daß die große Mehrzahl der auf 1. März 1908 vertragsmäßig angenommenen 165 Schaffner im Schaffnerdienst wird bleiben können und nur ein ge- ringer Bruchteil davon in den Bremserdienst übergehen muß, wird die Großh. Generaldirektion den Bediensteten, und zwar auch jenen, die zunächst als Bremser verwendet werden müssen, mit Wirkung vom 1. März 1909, d. i. dem Zeitpunkt ab, auf den die Verleihung frühestens in Frage hätte kommen können, die Beamteneigenschaft als Schaffner nachträglich verleihen und ihnen auch auf 1. April 1910 die bis dahin fällige zweite Vergütungszulage von 100 M. bewilligen." Das Großh. Ministerium bemerkt, daß die bisherige Vorbehaltung der Beamteneigenschaft eine Benachteiligung der Betreffenden hinsichtlich der Bezüge nicht zur Folge hatte. Denn die nach den bestehenden Bestimmungen auf 1. April 1909 fällig gewesene erste Vergütungs- zulagc ist den Schaffnern seinerzeit bewilligt worden. Ebenso wird bei der in Aussicht genommenen Regelung eine Benachteiligung gegenüber den gleichaltrigen Wa- genwärtergehilfcn nicht eintreten. Ferner wünschen die Petenten eine Erhöhung der Vergütung für die älteren nicht etatmäßigen Schaffner. Die Erklärung der Großh. Regierung lautet: „Nach den Grundsätzen für die Bemessung der Vergütungen der nichtetatmäßigen Beamten erhalten die Schaffner drei Jahre nach der vertragsmäßigen Aufnahme eine Vergütung, die gleich ist dem Anfangsgehalt nebst Wohnungsgeld des etatmäßigen Schaffners. Wenn man ihnen zu dieser Höchstvergütung noch einmal das Wohnungsgeld eines etatmäßigen Schaffners geben wiirde, wie es die Bittstelleb anscheinend erstreben, so würden sie in ihren Bezügen weit über die etatmäßigen Schaffner hinausrücken. Darüber würden sich mit Recht die etat- niüßig angestellten Schaffner beklagen. Die Leute selbst würden aber auch bei der etatmäßigen Anstellung wieder bedeutend weniger Einkommen beziehen als vorher. Eine derartige Regelung der Vergütungsfrage ist daher ausgeschlossen. Sie würde auch der Bestimmung in 8 1 Abs. 4 der landesherrlichen Vollzugsverordnung zur G.O. vom 10. Juli 1909 widersprechen. Nur in den Fällen, in denen der Beamte nach seinem Lebens- und Dienstalter gemäß 8 9 Abs. 3 der G.O. bei der etatmäßigen Anstellung einen erhöhten Anfangsgehalt erhalten könnte, kann ihm auch als nicktetat- mätziger Beamter eine entsprechend erhöhte Vergütung bewilligt werden. Für diese Erhöhung kommen aber nur solche nichtetatmäßige Schaffner in Betracht, die älter als 32 Jahre sind und länger als 12 Jahre im Schaffner- 306 * dienst oder in einer anderen Beamtentätigkeit ständig und hauptsächlich beschäftigt waren. Wo diese Voraussetzungen zutreffen, wird von der Großh. Generaldirektion die erhöhte Vergütung bewilligt werden. Der weitere Wunsch der Bittsteller, daß denjenigen Schaffnern, die früher als Rangierer tätig waren, die in diesem Dienst zugebrachte Dienstzeit bei der Berechnung der maßgebenden Beamtendienstzeit angerechnet werden möge, kann nicht erfüllt werden, da in § 40 Abs. 1 Ziff. 5 des Beamtengesetzes, auf den in 8 9 Abs. 3 der Gehaltsordnung ausdrücklich Bezug genommen ist, nur solche Dienstzeit als anrechnungsfähig erklärt ist, während der ein Bediensteter mit Dienstverrichtungen betraut gewesen ist, die nach dem Gehaltstarif Beamten übertragen zu werden pflegen. Darunter fällt wohl der Dienst als Wagenaufschreiber (Gehaltstarif K 3 f), aber nicht jener als Rangierer, für die im Gehaltstarif keine Beamtenstellen vorgesehen sind." Schließlich beklagen sich die Petenten darüber, daß sie bei den: Bezug an wandelbaren Gebühren an letzter Stelle stünden. Sie hofften, daß bei Neuregelung des Gehaltstarifs auch eine Neuregelung der wandelbaren Gebühren vorgenommen werde, die ihnen darin eine Gleichstellung mit den Wagenwqrtcrn bringe. Das sei bisher nicht geschehen. Rach der Auskunft der Großh. Regierung sind die Arbeiten für eine Neuregelung der wandelbaren Gebühren des Eisenbahnpersonals noch nicht abgeschlossen, der vorgetragene Wunsch nach Gleichstellung der Schaffner kn dem Gebührenbezug mit den Wagenwärtern werde übrigens insofern gegenstandslos sein, als die Beamtenklasse der Wagenwärter demnächst ganz aufgehoben werde. Alle diese Darlegungen der Großh. Regierung sind überzeugend. Auch da, wo an und für sich die Wünsche der Peienten sympathisch berühren, wie bei dem Wunsche nach Erweiterung ihrer Ruhepausen und insbesondere nach Ausdehnung der Sonntagsruhe können daraus praktische Folgerungen zurzeit nicht gezogen werden, vielmehr ist anzucrkennen, daß auch hier seitens der Großh. Regierung die Verhältnisse fachentsprechend geregelt sind. Ihre Petitionskornmission kommt daher zu dein Antrag: Hohe Erste Kammer wolle über die Petition des Landesvereins badischer Schaffner um Verbesserung ihrer Lage zur Tagesordnung übergehen. Der Antrag der Kommission wird einstimmig angenommen. gen um Errichtung einer Bahnsteig halle in Tiengen betreffend, erhält dci I Wort der Berichterstatter Dr. Freiherr von Stotzingcn: Die Gemein. Tiengen hat sich schon auf dem Landtage 1907/08 an isi Hohe Zweite Kammer mit einer Petition gewendet, Er richtung einer Bahnsteighalle betreffend. Diese Petitir- ist in der 112. Sitzung der Zweiten Kammer vom 25. 1908 der Großh. Regierung empfehlend überwiesen te- den. Der Hohen Ersten Kammer lag 1907/08 eine bfe I bezügliche Petition nicht vor. Die Großh. Regier«! | erklärte der Petition nicht stattgeben zu können, da eh Überdachung des Bahnsteiges das Fahrdienst- und & | päckbureau verdunkeln würde. Durch Eingabe vom 2- Januar 1910 legte der Gemeinderat Tiengen die Per-! tion den Ständen, dieses Mal auch der Ersten Kamm j erneut vor. Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, Si Erstellung einer Schutzhülle sei bei dem starken Lecker: ein dringendes Bedürfnis, insbesondere da der Ssi durch die Bahnsteighalle sehr verengt und dadurch d! Benützung eines Regenschirmes erschwert sei. - Die Hohe Zweite Kammer hat die Petition inte 29. Sitzung nach tvariner Befürwortung durch verstr dene Abgeordnete der Großh. Regierung empfehlet überwiesen. Tie Großh. Regierung äußerte sich über ihre Stellung zur Petition. Nach Mitteilung des Bcrichtierstatters der Zweh: Kammer stellte die Großh. Regierung die Erfüllung ^ Wunsches der Petenten bei Einführung des 2. Gleise» r Aussicht, zurzeit könne es sich jedoch nur um ein 'ÄM dach vor den beiden Wartesälen handeln. Ihre Kommission glaubt gerne, daß der Mangel eine: Schutzdaches auf der Station Tiengen von den Reisende bei schlechtem Wetter unangenehm empfunden andererseits glaubt sie aber doch hervorhebcn zu müsste, daß auch manche andere Station mit viel größerem M kehr als Tiengen, z. B. auf der Schwarzwaldbahniw Stationen Hausach und Jmmcnhiugen, eines daches entbehren und daß die Erfüllung aller dieser, sjc® auch an sich berechtigten Wünsche, bei der gegenwärtig Finanzlage unmöglich ist. Ihre Petitionskommission beantragt deshalb: Hohe Erste Kammer wolle die Petition der meinde Tiengen um Errichtung einer Bahnsteigs Großh. Regierung zur Kenntnisnahme überwert' in dem Sinne, Großh. Regierung wolle die HeM lung eines Schutzdaches vor den beiden Wartesäl'- in Erwägung ziehen. Zum letzten Punkt der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der Kommission für Eisenbahnen und Straßen und Beratung über die Petition der Gemeinde Tie n- Der Antrag der Kommission wird einstimmig an nommen. Schluß der Sitzung 12 Uhr. Berr».twortlich für den Bericht über die Verhandlungen der Ersten Kammer: Dr. Hans Stro meyer. Druck und Verlag der G. Braun schen Hofbuchdruckerei. Beide in Karlsruhe.