A G r o ß h e r z o g l i ch Badisches »zeige- Blatt für den Kinzig- Murg- und Wnz - Kreis. ttro. -jb. Mittwoch den 17. September 1823. Mit Großherzoglich Badischem gnädigsten Privilegiv. Bekanntmachungen. Nro. 17580. Die zwischen den Karlsruher und auswärtigen Handwerksleuten hergesteklte Gewerbsfreiheit betreffend. Vermöge Rescripts aus dem höchstpreifilichcn Staatsministerium vom 7. August d. F. Nro. 1686. Ist den in Karlsruhe befindlichen Handwerköleuten ohne Ausnahme gestattet worden, alle von ihnen gefertigten Gewerbsproducte, die von Auswärtigen, nicht dort sich aufhaltenden Personen bestellt werden, diesen sowohl zu zuschicken, als auch selbst zu überbringcn. (Gleiche Befugnrß ist durch ein früheres Refcript des hohen Staatsministeriums vom 27. Juny 182a Nro. 1 464 . umgekehrt den ausserhalb Karlsruhe angesessenen Profcssionisten in Bezug auf Karlsruhe er- theilt worden, wonach diese, die bei ihnen bestellten Produkte ihres GewerbS ihren Bestellern in der Residenzstadt Karlsruhe überbringen oder zusenden dürfen. Dieses wird hierdurch zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. Durlach den io. September ,62z. Da- Direktorium de- Murg * und PfinzKreiftS. v. L i r b e n st e i n. vät. B k«n k n e r. Nro. i 44 o 4 . Den Gebrauch ^«S Stempelpapiers betreffend. Da. «S sich häufig ereignet bat, daß zu den bei Großh. hoher LberforstCommission, und den übrigen Forstbchörden eingereichten Eingaben, kein Stempelpapier genommen worden ist, so hat sich diese hohe Stelle veranlaßt gesehen, durch die hohen Beschlüsse vom 4 . November v. I. und 18. August d. I. folgendes zu verfügen: ,) Alle Eingaben bey Großh. ObersorstCommissfon, so wie bey den Oberforstämtern, Fcrstämtcrn» Forstinspcclionen und Forstverrechnungen, welche nicht nach Lit. A. §. 1. bis 7. der Tax- und Sportel- Ordnung stempelfrey sind, müssen auf Stempel - Papier der ersten Klaffe von drey Kreuzern für den Bogen geschrieben seyn, das nemiiche muß 2) bey allen Beilagen dieser Eingaben beobachtet werben, und es ist dabei noch ferner zu merken, haß Urkunden nemlich Kaufbriefe, BestandsAccorde, und dergleichen nach Verhallniß des Werths des Gegenstandes, worüber sie ausgefcrtigt sind, auf Stempelpapier einer höher» Klasse geschrieben ftv» müssen, «otübek die Belehrung in der Tax- undHporleln-Ordnung unter der Rubrik „Kaufbrief Pagina 67. zu finden ist. z) Alle Mittel. und Unterforstbehörden sind verbunden in denen Fallen, wozu den ihnen ringereicht werdenden, oder ihren Beilagen, entweder gar kein Stempelpapier, oder nicht das Stempelpapier der ver» ordneten höhern Klasse verwendet worden ist, den Ansatz des fehlenden Stempelpapier - Betrags zu bewirken, und überdies noch den rofachen Betrag desselben als Strafe anzusezen.E 4 ) Unter die Eingaben, welche dem Papier - Stempel unterliegen, gehören auch die Holz - Bedarfs- Listen, Bauüberschlägt, Heljverzeichnisse und dergleichen ; diese müssen daher entweder auf Stempelpapier geschrieben, oder Vorschristmäsig mit der nöthigen Anzahl von Stempelbögen belegt werden, wenn der Wald-Inbaber oder Exhibent nicht gesezlich stempelfrei ist. Die Wald-Inhaber, und andere Wald-Bewohner können, wenn sie auch in den entlegensten Ge- birgsforsten entfernt von der StempelpaxierVerrechnung wohnen, von der Verbindlichkeit, dieses z« beob- 4 96 «Afcti, nichtlbefteit werden; damit aber diese Lenke nicht durch bst «Schwierigkeiten, dar Slcmpespapier zu erhalten, in Strafe geratbcn, so wird den Oberforst- und Forstämtern, nnniittelbarcn ForsiinspeetioneN und Forstverrechnungen hiedurch aufgegeben, von denselben durchaus keine dem Stempel unterliegende Eingaben anzunehmen, welche nicht auf Stempelpapür geschrieben, oder damit belegt sind. Dieses wird zur Nachachtung aller dabei Betheiligten bekannt gemacht, und die AcMter angewiesen, dafür zu sorgen, daß diese Verfügung den Gemeinden gehörig verkündet werde. Lffenburg den 30. August >8rz. Großherzogliches Directorium des KinzigKreiseS. In Abwesenheit des KreisDirectorS. Hennemann. vät. Dittenberger. Nro. 15152. Die Ur sprungssch ejne betreffend. Unter Bezug auf die hohe Verordnung vom ro. v. M. Regierungsblatt Nro. XXI. hat das Großh. Finanzministerium Auftrag ertheilt, den Handelsstand anzuweisen, bei der Bestellung von Fabrikwaaren, welche nach Art. 6. des JollgesetzeS vom >8. Juli 18*2 höher» Zöllen unterliegen, in den Staaten, mit welchen Verabredungen geschehen sind, die zum Beweis dieses Ursprungs dienlichen Scheine nicht außer Acht zu lassen. Sie werden daher ihre dortigen Korrespondenten unterrichten, daß, da die Freiheit von den höhern Zöllen im Interesse der Fabrikation durch den unmittelbaren Bezug bedingt ist, die Ursprungsscheine zum Beweis desselben folgendes enchaltcn müssen: 1) den Namen des Fabrikanten, und seinen Wohnort; 2) die Bestätigung, daß die versendeten Waaren sein eigenes Fabrikat seyen; 3) die Beziehung der Waaren, und 4) den Namen des Beziehers oder — da dieser auch ans dem Frachtbriefe ersehen werden kann — wenigstens den Bezugsort, das ist den Wohnort des Beziehers. Hiebei wird bemerkt, daß nach Artikel r. der Vollzugsverordnung vom 23. Aug. »822. Reg.Bl.S. 83 . bezüglich auf die, Artikel 6. des Gesetzes vom >8. Juli I822 genannten Waaren, jene Urfprungsscheine nicht genügen, welche blos von dem Gemeinds - oder Ortsvorstande des Erzcugungsortes ausgestellt sind, sondern dieselben auch von der Obrigkeit, das ist von dem Stadt - oder Bezirksamt, oder Landgericht jenes Ortes legalisirt seyn müßen. Jedes Amt wird den Handelsstand seines Bezirks zu obigem Zwecke hierauf aufmerksam machen. Auch dient dieses den Obereinnehmereien, der Oberzollinspektion und Kceisrevision bei Prüfung der Ursprungsscheine zu ihrem Benehmen. Offenburg den II. Sept. 1813. Großherzogliches Directorium des Kinzigkreises. In Abwesenheit des Direktors. Hennemann. vät. Bucke isen. Die verehrlichen ordentlichen und correspondirenden Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins für Baden werden ersucht, über die von ihnen dieses Jahr unternommenen Anbau, und andere aufdasland- wirthschafrliche Gewerbe Bezug habenden Versuche, und über deren Resultat, mit hinlänglicher Beleuchtung der Gründe, bald gefällig ausführliche Nachrichten hieher mitthcilen zu wollen. Mit dieser Bitte wird zugleich das weitere Ansuchen verbunden , auch jene Beobachtungen und Erfahrungen mittheilen zu wollen, die außer dem Bereich absichtlich angestellter Versuche, gemacht wurden, ^""rzüglich bittet man, Uebersichten über die — im vorigen und in diesem Jahr stattgefundene Verde« Hopfen - und Tabakbaues, so wie über die Verbesserung des Rebbaueö, und über die Resultate dieser Culturarten gefälligst mittheilen zu wolle». Karlsruhe den H. September 1823. Die Direktion des landwirthschaftlichen CentralVereins. In Abgang des Direktors. Ackermann. 487 Bekanntmachungen. DaS von der verlebten Jungfer Eleonore Th0l- läue in Heidelberg für einen die katholische Theologie auf einer kathol. Üiiiversität studierenden dürftigen Kandidaten gestiftete Stipendium ist dermalen zu vergeben , diejenige welche sich hierum zu bewerben gedenken, haben sich unter Vorlage der nothigen Studien-, Sitten - und ArmuthsZeugniffe an den katholischen Stadtpfarrer Dekan Beyhöfer zu Heidelberg in Zeit Z Wochen zu melden. Karlsruhe den 13. Sept. >8*3- Ministerium des Innern. Katholische Kirchen - Sektion. Durch gnädigste Uebertragung der erledigten Pfar- rey Grafenhm-sen, Am:s Bonndorf im Seckreis, an den Pfarrer Kaspar Harder, wird die Pfarrey Espasingen , Amts Stvckach im nämlichen Kreis, mit einem beiläufigen Einkommen von 450 — 5oo fl. in Geld und Naturalien vakant, um welche Pfründe sich die Kompetenten an die Grundherrschaft zu Bod- mann als Patron nach Vorschrift zu melden haben. Durch den Tod des Pfarrers Lebrun ist die Pfarrey Büchig, Amts Bretten im Murg und Psinz- kreis, erledigt worden Die Kompetenten um diese etwa «000 fl. jährlich ertragende Pfarrey haben sich vorschriftmasig an das KreisDirectorium zu wenden. Durch den Tod des Pfarrers K ah, ist die Pfarrey Srupferich (Amts Durlach) erledigt. Die Kompetenten um diese bciläusig 900 bis 1000 fl. tragende Pfarrey, haben sich vorschriftmasig an das Murg- und PsinzKreikDircctorium zu wenden. Der in Nro. 49 ausgeschriebene kath Schuldienst zu Degenfelden (Amts Sickingen) hat ein Einkommen nicht von 1 »7 fl. sondern von <58 fl. Die Kompetenten werden aufgefordert, sich bey dem Dreifam- KreisDrrectorium binnen z Wochen zu melden. Untergerichtliche Aufforderungen und Kundmachung en. Schuldrnliquidationen. Andurch werden all« diejenigen, welche an folgende Personen etwas zu fordern haben unter dem Präjudiz, von der vorhandenen Masse sonst mit ihren Forderungen ausgeschlossen zu werden, zur Liquidirung derselben vorgelade».— AuS dem Bezirksamt Bretten. (2) ,zu Stein an die in Gant erkannte Friedrich M Ulfe r'fchen Eheleute, auf Dienstag den 30. September d. I. Nachmittags r Uhr auf Großh. Amtskanzley zu Bretten. (2) zn Münzesheim an den in Gant erkannten gewesenen Anwald Franz Burkhard, auf Donnerstag den 2. Oct. d. I. Nachmittags r Uhr auf Großh. Amt-kanzley zu Bretten. Aus dem Bezirksamt Bühl. (1) zu Bühlerthal an den in Gant erkannten Bürger und Nagelschmidt Wilhelm Schiele, auf Donnerstag: den <6. .October d. I. auf Großh. Amtskanzlei zu Bühl. Aus dem Bezirksamt Durlach. (1) zu Durlach an das in Gant erkannte Vermögen des Heinrich Maier, auf Montag den 6. Oct. d. I. Nachmittags 2 Uhr auf Großh. AmtS- kanzley zu Durlach. AuS dem Bezirksamt Ettenheim. (3) zu Schmieheim an den gantmäsigenHandelsjuden Karschel Weil, auf Montag den 22. Sept. d. I. Morgens 9 Uhr auf Großh. AmtSkanz- ley zu Ellenheim. Aus dem Obcramt H oh eng ervl d Se ck. (r) zu Stein b a ch an die Joseph Burkhard t'- schen Eheleute, auf Montag de» 6. October d. I. auf der Amtskanzley zu Seelbach. Aus dem Stadtamt Karlsruhe. (3) zu Karlsruhe an das in Gant erkannte Vermögen des Schuhmachermeisters alt Andreas Zimmermann auf Dienstag den ». Oct. d. I. Nachmittags 3 Uhr auf diesseitiger Amtskanzley. A. d. Lanlramt Karlsruhe. (3) zu Blankenloch an das in Ganterkannte Vermögen des Michael Hofmann, auf Dienstag den 30. Sept. d. I. Vormittags 8 Uhr bei Großh. Landamt zu Karlsruhe, wo zugleich über die Wahl des EuratorMasse, so wie über die Gebühr desselben für die Verwaltung der Masse verhandelt werden wird. (. 3 ) zu Eg genstejn an das in Gant erkannte Vermögen des Müllers Convert, auf Montag den 6. Oktbr. d. I. Vormittags 8 Uhr bei Großh. Landamt zu Karlsruhe, wo zugleich über die Wahl deS EuratorMasse, so wie über die Gebühr desselben für die Verwaltung der Masse verhandelt werden wird. Aus dem Bezirksamt Kork. (2) zu Eckartsweier an den in Gant erkannten Johannes Walther, auf Mittwoch den 1. Oktober d. I. früh 8 Uhr auf Großh. Amtskanz- ley zu Kork. (r) zu Hesselhurst an den in Gant erkannten Jakob Scharf den Alten, auf Mittwoch den ,. Oktober d. I. früh 8 Uhr auf Großh. Amtökanz- ley zu Kork. Aus dem Bez irksamt kahr. (r) zu Dinglingcn an den in Gant erkannten Jakob Rießer, auf Mittwoch den ri. Sept. d. I. Morgens 9 Uhr auf Großh. AmtSkanzley zu Lahr. Aus dem BezirksamtNeustadt. (z) zu Neustadt an den Nvthgerber Johann S i g w a r t, welcher um gerichtliche Erhebung seines Schuldenstandes gebeten, auf Donnerstag de» 25. Septbr. d. I. früh 9 Uhr auf Großh. Anttskanzlei dahier. Aus dem Oberamt Offenburg. (3) zu Durbach an dcn in Concurs erkannten Bürger Joseph Männle, auf Montag dcn 29. Sepkdr. d. I. Nachmittags auf der Oberamtskanzlei zu Offenburg. Aus dem Oberamt Rastatt. (1) zu Iffezheim an den in Gant erkannten Bürger PiuS Zoller, auf Freitag den Z. Okt. d. I. Vormittags 8 Uhr auf Großh. Amtskanzlei zu Rastatt. (1) Achern. sLiquidation.f In Sachen mehrerer klagbar gewordener Gläubiger gegen den Schelg- berger Hofgulsbesitzer Peter Joseph Elienne Fink, angeblich von Lauterburg, Forderungen betreffend, »vird «nmit Tagfahrt zur Liquidation und weitern Verhandlung auf den 26., 27. und 29. November festgesetzt, und der Beklagte, welcher sich schon seit Jahr und Tag von seinem Gute entfernt hat und besten Aufenthalt bisher nicht ausgekundschaftct werden konnte, öffentlich vorgeladen, sich an dcn festgesetzten Tagfahrten bei diesseitiger Stelle entweder in Person oder durch einen hinreichend Bevollmächtigten einzufl'nden und sich auf die gegen ihy eingcklagten Forderungen zu erklären, und zwar unter dem Rechts- Nachtheil, daß dieselben für liquid angenommen und aus dessen rückgelassenem Vermögen, in so weit das. selbe reicht, befriedigt werden sollen; und da die vorhandene Vermög.nsmasse zur Befriedigung der bereits bekannten Gläubiger bei weitem nicht hinreicht, so werden zugleich auch alle noch unbekannte Gläubiger desselben aufgcfvrdert, sich an den obbenannten Tag- fahrtcn dahier einzusinden und ihre Forderungen gleichfalls zu liquidicen, andernfalls das vorhandene Vermögen zur Befriedigung der sich bereits gemeldeten Gläubiger verwendet; sie aber von der Masse ausgeschlossen werden. Achern den Sept. »8rZ. Großh. Bezirksamt. Mundtodt-Erklarlungen. (3) F r e i b u r g. sMundtodterklarung.f Durch Beschluß des Hochpreißl. KriegSministerii vom 30. Juli d. I. Nro. 7203. ist Joseph Vürkle von Waltershofen, Gemeiner bei hem Großh. Dragvnrr- regiment v. Geusau Nro. 2. im ersten Grad mund- tvdl erklärt, und Anton Bürkle von Waltershofen als sein Pfleger ausgestellt, ohne dessen Zustimmung mit dem Dragoner Bürkle keine im tz. 5,3. dcS Landrcchts bemerkte Handlung gültig eingegaugeu werden kann. Freiburg den 20. August 1823. Gcoßhcrzogl. Landamt. Erbvorladunge«. Folgende schon längst abwesende Personen oder deren LeibeSerben sollen binnen 12 Monaten sich bei der Obrigkeit, unter welcher ihr Vermögen steht, melden, widrigenfalls dasselbe an ihre bekannten nächsten Verwandten gegen Eaulivn wird auSgeliefert werden. Aus dem Bezirksamt Gengenbach. (3) von Oberhacmersbach die über 2a Jahre unwissend wo abwesende Gebrüder Anton und Johann Hcrrmann, deren Vermögen in 23» fl. 55 kr. besteht. Aus dem Bezirksamt Konstanz. (r) von Konstanz die Gebrüder Joseph und Xaver Löffler, von welchen seit vielen Jahren keine Nachricht mehr cinging, deren Vermögen in 80 fl. besteht. Aus dem Bezirksamt Lahr. (O non Oberweier der Müller Simon Kunz, welcher sich im Jahr 1798 von Haufe entfernte, dessen Vermögen in 304 fl. besteht. Aus dem Obcramt Naltatt. (1) von R a st a lt die Magdalena Schnippcr, welche im Jahr >795 nnt einem östreichischen Soldaten sortgezogcn, ohne bisher etwas von sich hören zu lassen, so wie deren Bruder Franz Sch nipp er, welcher unter das östccichische Militär gekret.n und seit 15 Jahren keine Nachricht von sich gegeben. (0 Rastatt. sEcbvcrladung.) AuS Versehen wurde, im Jahr «8>8 der schon damals seit geraumer Zeit von HauS abwesende Lorenz Schneider von Bietigheim unter dem Namen Lorenz S ch m i d e r öffentlich vorgeladen. Dem zufolge wird gedachter Lorenz Schneider nunmehr aufgesordcrt, sich innerhalb 12 Monaten dahier zu melden und sein Vermöge» in Empfang zu nehmen, obn zu gewärtigen , daß dasselbe an die bekannten nächsten Verwandten gegen Kaution in fürsorgliche» Besitz gegeben werde. Rastatt den 4 . Sept. >8rZ. Großherzvgl. OberAmt. (3) Bruchsal. [ Verschollenheitserklärung. ] Milch Stelzer von Untergrombach, welcher unge- od)tf£ der di ss.iti.zcn cffenttichen Vorladung vom 25. Februar v. I. Nro. gssiy- sich inzwi'chen nicht s, sticke, wird nunmehr für verschollen erklärt, und verordnet, daß sein Vermögen seinen bekannten nächsten Anverwandten in fürsorgliche» Besitz überlassen werden solle. Bruchsal den 2,. August 1 8 ^ 3 - Großherzoglichee Lberamt. (0 Karlsruhe. > Verschollenheitserklärung.) Georg Ernst von hier hat auf die öffentliche Vorladung vom 10. Dezember 1821. sich weher gemeldet, noch sonst Nachricht von sich gegeben. Auf Betreiben seiner nächsten Verwandten wird Georg Ernst nun- mcbr für verschollen erklärt,, und fein Vermögen die- sen Verwandten gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz übergeben. Karlsruhe den z. Sept. 1823. Großh. Stadrantt. (3) Durlach. fAufforderung.) Der Bürger und Rothgerber Johann Jakob Luger von Durlach, rin Ehemann und Vater von k Kindern, wird seit dem 'Y. Oklbr. «8t?. vermißt, ohne daß bis jetzt eine weitere Spur von ihm bekannt worden ist. Auf Anstichen seiner Relictcn wird derselbe aufgefordert, sich binnen Jahresfrist dahier zu stellen, oder von seinem Aufenrbalt Nachricht zu ertheilen, widrigenfalls er für verschollen erklärt wird. Durlach den *6. August 1823. Großh. Bezirksamt. Ausgetretener Vorladungen. (>) Boxberg. (Vorladung.) Heinrich Kiefer von Dberwlltstadt gebürtig, Tambour bei der Großh. Badilchen LeibGrenabierGarde ist am 2. dieses aus der Garnison zu Karlsruhe desertirt. Derselbe ivird aufgefordert, binnen 6 Wochen sich entweder bei dem Großh LeioGrenadierGardeCommando zu Karlsruhe, oder dahier zu stellen, und über seine Entweichung zu rechtfertigen, andernfalls aber zu gewärtigen , daß gegen ihn nach MaaSgabe der bestehenden Geletzt erkannt werden wird. Boxberg den 8. Sept. ,8tZ. Großh Dcstrfsamt. (2) Engen. sVorladung Bey der am 18. v. M. vorgenommcNen Visitation und Messung der milizpflichri^en Mannschaft aus der ordentlichen Con- fcripticn igr, haben sich nicht gestellt. Wendelin Ehrenfperger von Engen, Joseph Ke sec von Eßlingen und Mathias Koller von Welschingen. Dieselben werdest deswegen aufgefor. dcrt, sich innerhalb 6 Wochen bey Vermeidung der gesetzlichen Strafe vor unterfertigter Behörde zu stel- lcn. Engen den 5. Sept. 1823. Wroßberzoql. Be-irksamt. (2) Rastatt. sVorladung.) Ludwig F ü t- terer von Rastatt, Grenader bei der Großh.' Garde ist am 1. Sept. aus der Garnison Karlsruhe befer, tirt. Derselbe wird daher aufgefordert, sich binnen 4 Wochen entweder dahier, oder bei dem Großherzogl. Cvmmando der LeibGrenabierGarde in Karlsruhe zu stellen, wldrlgcns gegen ihn die gesetzlichen Strafen, in so weil möglich verfügt würden, und das Weitert auf Betreten Vorbehalten würde. Rastatt den 8. Sept. >823. Großherzogl. Lberamt. (1) Ach er». sFahnduug und Signalements Untensigmillsirter Putsche, welcher dahier wegen ge» brochener Landesverweisung und Vagabundität fn Untersuchung war, ist den 4. bufcä früh 4 Uhr mittelst Ausbruch aus seinem Gcfängniß entwichen. Sammllich« Behörden werden daher ersucht, auf den» selben zu fahnden, ihn im Belrekungsfall arretiren und hieher überliefern zu fassen. Signalement. Joseph Sakinger von Eichhalten im Königreich Würtemberg, 33 Jahre alt. 5 ' 5 " groß, hat dunkelbraune Haare, kurz geschnitten, schwarze Augenbraunen , blaue Augen, mittelmäßige Nase, etwas großen Mund, spitzes Kinn, offene Stirne, rundes Gesicht, und von gesunder Farbe. Derselbe trug bei seiner Entweichung einen schwarz manche- sternen Rock, nach Fuhrmanns Art, mit einer Reihe großen metallenen Knöpfen, schwarz lederne kurze Hosen, weiße Strümpfe und Schuhe mit ledernen Riemen, schwarzes Halstuch von Flor» Achern den er. Sept. 1823. Großh. Bezirksamt. (r) Rastatt. (Warnung, Fahndung und Signalement.^ Seit dem April >8r> ist der von St. Louis gebürtige Kattundrucker Ferdinand Steinkrug wegen arbeitlosem Hcrumziehen schon zweimal in Karlsruhe, dann wieder in Pforzheim, Heidelberg, Mannheim, Stuttgart, Konstanz, Frankfurt, Erkingen und Rastatt auf den Schub gebracht, worden. Er wurde heute nach erstandener Strafe mit dem Vcrbcthe, daS Großherzogthum nicht wieder zu betreten, an die Königs. Mairie zu Straßburg, von wo er sein letztes Wanderbuch und zwar unter dem Namen Ferdinand Steineck erhielt, überliefert; und es wird nun sein Signalement zu dem Ende bekannt gemacht, damit er auf Wiederbekreten sogleich Handfest gemacht, und als habitueller Landstreicher zur Untersuchung und Strafe gezogen werden möge. 490 Signalement. Derselbe ist gegen 30 Jahre alt, mißt 5' 4" tadenschcn Maaßes, ist von schlanker Statur, hat blond etwas rötblichke Haare, eine hervorragend« Stirne, düne blonde Augenbraunen, tiefliegende graue Augen, eine etwas gebogene Nase, ein langlichtes Gesicht mit starken Backenknochen, mittler» Mund,. gute Zahne, spitziges Kinn und röthlichten Bart. In der Gegend des rechten Ellenbogenzelenkes bat er eine Narbe von einem Schüße; und nach ärztlichem Zeugniß leidet er am Schwinden des rechten Armes. Rastalt den 9. Sept. >823. Großherzogl LberAmt. (2) Baden. sDiebstahl.) In der Nacht vom Zv. auf den 31. v. M. wurden einem Bürger in Sinsheim nachbtschriebene Effecten entwendet: 1) 38 Ellen halbgebleichte werkcne Leinwand, 2) 35 Ellen bald vollends gebleichte halbhanfene dito, z) Ein Paar neue kalblederne Bauernstiefel oben doppelt umgeschlagen, 4 ) Ein Paar kurze dito neu vorgeschuht, 5) Ein Paar dito mit Rindleder neu vorgeschuht, 61 Ein Paar neue Suwarovstiefel, 7) Ein Paar kalblederne Weiberschuhe, 8) Ein Paar neue blaue Zeugschuhe, 9) Eine silberne Taschenuhr. Man ersucht die löblichen Polizeybehörden, auf diese entwendeten Gegenstände sowohl, als auch auf den Thäter fahnden zu lassen, und im Entdeckungssalle des Einen oder Andern gefällige Mittheilung anher gelangen zu lassen. Baden den 9. Sept. »823. Großherzogl. Bezirksamt, fr) Engen. sDiebstahl.) Dem Weber Joh. S ch e l h a m m e r zu Möhringen ist aus einem Waschzuber in dem Waschhaus« in der Vorstadt folgendes entwendet worden: fl. kr. Ein Stück von ZZ Ellen flachsene Leinwand bereits ganz weiß mir dem Buchstaben W. bezeichnet, per Elle 30 kr. . . 16 30 Ein Stück von 43 Ellen reisten« mit dem Buchstaben 8 . bezeichnet, ü 24 kr. 17 1* jo Unterband reisten Garn ü 6 kr. per Stück . . . . . . 1 — Zusammen 34 4 * Sammtliche Behörden werden ersucht, zur Ausfindigmachung dieser Sachen und des unbekannten ThaterS das Geeignete zu verfügen, und den Erfolg hieher anzuzeigrn. Engen den 4 . Sept. 1823. Großherzogl. Bezirksamt. (,) Karlsruhe. sDiebstahl.) AmH. d. M, wurde aus einem hiesigen Hause uutenbeschriebene Uhr entwendet, welches man biemit zur öffentliche» Kennlniß bringt Mil der Auffe-dcrung gegen den Besitzer oder Verkäufer derselben m Belretungsfall das geeignete zu verfügen und sogleich hievon die Anzeige anher zu machen. Karlsruhe den 9. Sept. »823. Großberzogl. Stadt'wt. Beschreibung der Uhr. Diese Uhr ist von mittlerer Größe, glattem goldenem Gehäuse, und als Repctieruhr ausnahmsweise mit einer silbernen Schlaqglocke versehen, das Zifferblatt hat römische Zahlen, die Zeiger sind von Gold, und als besonderes Kennzeichen wird angegeben, daß das Schlüsselloch gegen unten etwas ausgesprengt ist — die an der Uhr befindliche goldene Kette ist etwa 7 Zoll lang; an dieser sind zwei goldene Petlschaften mit glatten Karinolstcinen, der einfache goldene Schlüssel ist von guillochirter Arbeit — als besonderes Kennzeichen kann nur angegeben werden, daß der Tragring an dem einen Petlschaste angelöthet ist, welches man deutlich sehen kann. (1) Karlsruhe. sDiebstahl.) In der Nacht vom 3. auf den 4 . d. M. wurde aus einem Wasch- garten dahier Folgendes entwendet: j) ein Stück hänfenes Tuch, von 8Z Ellen, welche- in 2 Stücken, eines ä 30 Ellen, da« andere ü 53 Ellen verschnitten ist. An dem von 53 Ellen sind IZ Ellen halbbaumwollenes eingeschlagen. An einem Ende sind noch die Franzen vom Wedstuhl, die andern 3 Ende sind blos mit Faden überstvchen. Das Tuch ist erst halb weiß. 2) ein Stück hänfenes Tuch von 29 Ellen halbweiß, an einem Ende gesäumt, am andern Ende die Franzen vom Wcbstuhl. Sämmtliche Behörden werden gebeten, auf den Besitzer des Entwendeten zu fahnden und jede sachdienliche Entdeckung anher mitzulheilen. Karlsruhe den 9. Sept. >823. Großherzogl. Stadramt. (1) Pforzheim. sDiebstahl.) In einem WirthSbause zu Dietlingen wurde in der Nacht vom 9. auf den jo. d. M. aus einem in der Wirlbsstube stehenden Schrank nach dessen Oeffnung eine Schublade mit etwa Zv fl. in ganzen, halben und viertel- Kronenthaler und 3 fl. in Kupferkreutzcr entwendet. Dieses wird bekannt gemacht, mit Ersuchen an jede Behörde, wenn von dem Thäter etwas entdeckt würde, anher schleunige Anzeige gelangen zu lassen. Pforzheim den ,, Sept. 1823. Großherzogl. Oberamt. fr) Pforzheim. sDiebstahl.) Am Sonntag den 24. August b. I. zwilchen 5 und t» Uhr Morgens wurde» mittelst Erbrechung eines Wand- 0 491 kastenS in einem Privathause dahier nachbenannte Eeldsorten gestohlen, als: fl> kt. ») ZZ Kronen - und Z Konven'ionsthaler, samml einer schwarchlechen.n Büchse mit ein, in Mahlschloß . . « y6 18 ,) r Rollen Sechskecuzeistücke ü,o fl. . ro —> 3) i dito diro ü >5 fl. . . . >5 4) In einem blau darcheten Säckchen mit einem leinenen Bändel zugebunden, 24 , ii, 6 und 3 kr. Stücke . . Z823. Großherzogi. Oberamt. fr) Pforzheim. (Straferkenntniß.) Da sich Bernhard Baumeister von Huchenfeld zur Eon- scripiion pro >823 nicht gestellt hat, und öffentliche Vorladung desselben fruchtlos geblieben ist, so wird derselbe jetzt wegen Refraction mit Verlust des Schutz, bürgerrechtes in Huchenfeld bestraft, mit Vorbehalt der gesetzlichen Geldstrafe wenn ihm Vermögen künftig anfallen sollte, und weitern Verfahrens, wenn er betreten würde. Pforzheim den 29. August ,82z. Großh. Obecamt. (r) Pforzheim. (Straferkenntniß) Da sich Daniel Bayer von Hohenwarth von der Conscrip- tionpro >823 und Tcodor Maurer von Tiefenbronn von der Eonscription pro 1822 nicht gestellt haben, Und öffentliche Vorladung derselben fruchtlos geblieben sind, so werden dieselbe mit Verlust ihrer OrtSbürger- rechke und jeder in die gesetzliche Strafe von 800 fl. verfällt, und wird weitern Verfahrens, wenn sie be, treten würden Vorbehalten. Pforzheim den 29. August 1823. Großh. Oberamt. (1) Wolfach. (Straferkenntniß.) Da sich der, bey dem Großh. leichten JnfanterieBataillon als Korporal gestandene, und in Urlaub d-sertirte Joseph Richter von hier nuf die herwärtige Vorladung vom July d. I. nicht gestellethat; so wird derselbe der Desertion für schuldig erkannt, das Orts- burgerrechcs verlustig erklärt, und zu einer Geldstrafe von 1200 p. verfällt. Wolfach den 9. Sept. 1823. Großh. Bezirksamt. ft) Buchen. (Bekanntmachung.) Aus der VcrlasseNschaft des im Jahr 1701 verstorbenen Pfarrers Streun zu Hainstadk werden von Fürstlich Lei- ningischer Kammer zu Amorbach 451 fl. »b kr. gerichtlich hlntwlegte Gelder erhoben, welche dieselbe nunmehr mit 4 pCt. Zinsen vom 24. April »806 zurückzuzahlen sich erboten hat. Da jedoch der Einlieferungs resp. Schuldschein den VerlassenschaftsActcn sowohl als Jenen über gerichtlich hinterlegte Gelder abgeht, und man daher ge- nörhigt ist, die Rückzahlung gegen einen Mortifikationsschein bewirken zu lassen, so bringt man das verwaltende Verbältniß zur Vermeidung eines schädliche» Mißbrauchs mit dem Anhang zur öffentlichen Ken^t- niß, der allenfallstgr Jnnbaber des Schuldscheins solle sich innerhalb 4 Wochen zerstörlicher Frist a dat» wo diese Kundmachung im Druck erscheinen wird, unter dem Rechtsnachtheil über die Rechtmäßigkeit dessen Besitzes vor dahiesiqem Amt auSweisen, daß ansonst der Schuldschein alsbald nach Umlauf bereg- ter Frist in Bezug auf den rechtmästg oder bösliche« Besitzer durchaus dabin gegen erst nach rückbezahltein Kapital und Zinsen für erloschen erachtet werden soll. Buchen den >. Sept. 1823. Großh. Bezirksamt. (i) Heidelberg. (Bekanntmachung.) D« sich ungeachtet der öffentlichen Vorladung vom 18. Juni l. I. A. Nro. 6695. bis jetzt niemand gemel» det hat, welcher auf die in hiesigem Pfandbuche zu Gunsten des ehemaligen ,,neuen PartikularWittwen- Kastens" unterm 5 - März 1776. eingetragene Hypo- . thekarSchuId von 300 fl. einen Anspruch machte; — so wurde der Stadtrath ermächtigt, diesen Pfand- Eintrag von 300 fl. in dem Pfandbuche zu tilgen. Heidelberg den »2. Sept. >8rZ. Großberzogl. Stadtamt. (1) Karlsruhe. (Amortifirte Pfandurkunde.) Da sich auf unsere Aufforderung vym 23. Juni d.J. niemand gemeldet hat, welcher auf die zu Gunsten deS Herrn Kammerhercn von Röder unterm 15. Map ,792. ausgestellte Pfandurkunde über'eine auf dem ehemaligen Handelsmann Karl Meier'schen nun Wilhelm W ielan d t'schen Hause dahier haftende Schuld von 2000 fl. Ansprache gemacht hat, so wird nunmehr jedermann mit seinen allenfallsigen Ansprüchen ausgeschlossen, und gedachte Pfandurkunde für amortistrt erklärt. Karlsruhe den 9. Sept. 1823. Großh. Stadtamt. (,) Karlsruhe. (Bekanntmachung.) D» sich auf unsere Aufforderung vom »2. Juli d. I. niemand gemeld.t hat, welcher auf die in den Klein- Karlsruher Grund - und Pfandbüchern auf dal HauS 49 * des Bäckermeisters Philipp Wolf dahier zu Gunsten des verstorbenen NagelschmidtS Kaufmann über ein Kapital von 200 fl. gemachte Vormerkung, eine Ansprache geltend gemacht hat, so wird nunmehr jedermann mit seiner allenfallsigen Ansprache ausgeschlossen und dieser Eintrag in den Grund- und Pfandbüchern getilgt werden. Karlsruhe den r. Sept. 1813. Großherzogl. Stadtamt. (i)Uebc klingen. sAmvrtisations-Erkennt- mß.f Da diesseitiger Aufforderung vom 11. Juny d. I. verkündet in den Anzeigeblattern zu Konstanz, Freyburg, Karlsruhe und Mannheim ohngeachtet, sich nicht ein Besitzer von Obligationen, welche auf die Kapelle Hormannsbcrg als Gläubigerin ausgestellt sind, im Trrmin gemeldet hat; so werden hicmit alle diese fammt und sonders für amortisirt erklärt. Ueberlingcn den 3. Sept. 1813. Gcoßh. Bezirksamt Kauf-Anträge. (1) Grngenbach. sHäliserversteigerung.) Bon den hiesigen herrschaftlichen Gebäuden, werden am 30. September d. I. Morgens um" 10 Uhr folgende unter RatjsikationSVordehalt als Eigcnthum verstei- gert: 1) Di? ehemalige Beschließerey. Sie enthalt in 2 Stockwerken, 6 Wohnzimmer, 4 Kammern, Küche, Hclzremis und Waschbühne unter einem Dach; sodann besonderen Keller und Schweinställe. 3) Das Zollhaus an der Kinzigbrücke , welches »ine vorzüglich günstige Lage hat, und bestehet aus Wohnstube, Küche, 2 Kammern, Kühstall und Bühne in einem Stockwerk. Zu Abtragung des Kaufschillings werden verzinsliche Termine gestattet. Gengenbach den >2. Sept. i8rZ. Großherzoglichr Dvmainenverwaltung.' (z) Karlsruhe. sHollanderholzDerkauf.ä AuS dem LiedolSheimer Gemeindswalde werden Dienstag den 7. Oktober d. I. Vormittags 9 Uhr 128 Stamm Hollandeuichen auf dem Nathhaus zu Liedolsheim öffentlich versteigert, wozu die Liebhaber cingeladen «erden. Karlsruhe den 5. Sept. 1823, Grvßh. Forstinspectivn. (3) Karlsruhe. sLeihhausPsandkrDersteige- Montag den 13. Oktober d. I. und die darauf folgende Tage werden in dem Gasthaus zum König von Preußen die über 6 Monate verfallene LeihhausPfander öffentlich versteigert. Dieses wud mit dem Anhang bekannt gemacht, »aß in der Woche vor und in der, während der Versteigerung keine verfallene Pfandscheine mehr prolongirt werden können. Karlsruhe den 8. Sept. «8*3- Großh. Leihhaus - Commission. (r),Neckargemünd. sGerberey- undMüh- lenversteigerung.) Die zwischen dem hiesigen Bürger und Rothgerber Georg Friedrich Lepnhard und dem glcichmäsigen hiesigen B ürger und Rothgerber Jakob Leonhard sen. bishir gemeinschaftlich gewesene Nothgerbcrey sammt der dazu gehöri.en Oehl-, Gyps-, Loh- und Jieibmühie wurde, da erster mit Tod adgcgangcn ist, zwischen beiden Besitzern förmlich abgetheilt, und da den Erben des Verlebten zu- gefaUenen Antheil wird nunmehr der Erbtheilung wegen bis Mittwoch den 1. Oktober d. I. Morgens 9 Uhr auf hiesigem Rathhause unter annehmlichen Bedingnissen zu Eigcnthum versteigert. Die Gerberey liegt im untern Theil dcr Stadt an der Elsensbach und bestcht in zwey zweystöckigkcn Wohnhäusern, einer Rindenl'cheucr, und in der Hälfte des vorhandenen Gerbhauses, das für den «ersteigt werdenden Antheil, 2 Wcichkästen und einer Schwitz enthält; in 22 mittclmäsigen Gruben und 16 steinernen Farben; in der gemeinschaftlichen Benutzung des zur ganzen Gerberey gehörigen Abwassers von einem ohnweit derselben springenden 3 Röhr- brunnen und in der gemeinschaftlichen Benutzung d«S in der Gerberey besinblichcn Pumpl-rnnnenS. Zur Gerberey gehören weiter: mehrere LvhkäS- rabmen, auf deren zu gleicher Zeit wenigstcs 18000 Stück Lohkäse getrocknet werden können und 36^ Ruthen Pflanzgartcn. Die hierzu gehörige , gleichfalls im Untern Theil der Stadt und an der Elsensbach gelegenen Oehl-, Gyps-, Loh - und Reibmühlen ist zwischen den Georg Friedrich Leonhacdischen Erben und dem Jakob Leonhard ftn. gemeinschaftlich, weßhalb solche vom Steiger und dem weitern Mireigenthümer gemeinschaftlich benutzt werden darf. Gerberei und Mühlen sind in gutem Stand» und von der auf der crstern befindlichen Gruben sind ir mit gutem Sauerlohe angefüllt. Indem man die Versteigerung vorstehender Ger- bercy und Mühlen 'zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet man die Steiglusiigen mit dem Bemerken ein, daß sich Auswärtige mit legalen Zeugnissen über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen haben. Die weitern Bedingungen am Tage der Versteigerung bekannt gemacht werden , inzwischen aber auch auf der diesseitigen Schreibstube «ingesehen werden können. Neckargemünd bin 6 . Sept. 1823. Großh. Amcsr.visorat. (Hierbty eine Vehlage.)