«Mer WgcheMtt Bezugspreis: Vierteljährlich 1 Mk. 60 Pfg. Im Reichsgebiet 1 Mk. 90 Pfg. ohne Bestellgeld. EinrLckungSgebühr: Die viergespaltene Zeile oder deren Raum 9 Pfg., Reklamezeile 20 Pfg. (Tageblatt) mit amtlichem Verkündigungsblatt für den Amtsbezirk Durlach. Schriftleitung, Druck und Verlag von Adolf DupS, Mittelstraße 6, Durlach. — Fernsprecher Nr. 204. Anzeigen-Annahme bis 10 Uhr vormittags, größere Anzeigen tags zuvor erbeten. ^ 206. Dienstag, den 4. September 1917. 89. Jahrgang Bsr einem Jahre. 5. September 1916. 7 Werke der rumänischen Donaufestung Tutrakan werden durch deutsch-bulgarische Truppen genommen. — Ein Zeppelin über Bukarest. Vom Weltkrieg. Deutscher Abendbericht. W.T.B. Berlin, 3 Sept., abends. (Amtl.) Riga ist genommen. W.TB. Großes Hauptquartier. 4 Sept. (Amtlich) Se. Majestät der Kaiser richtete an Ihre Majestät die Kaiserin folgendes Telegramm: Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Potsdam. Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern meldet mir soeben die Einnahme von Riga durch unsere Truppen. Ein neuer Markstein deutscher Kraft und unbeirrten Siegeswillens! Gott helfe weiter! Wilhelm. Weiter richtete Se. Majestät an den Generalfeldmarschall PrinzLeopold von Bayern folgendes Telegramm: Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern. Dir und der 8. Armee spreche ich aus Anlaß der Einnahme von Riga meinen und des Vaterlandes Glückwunsch und Dank aus. Weitsichtige Führung und stahlharter Wille zum Sieg verbürgten den schönen Erfolg Weiter mit Gott! Wilhelm l. R W.TB. Berlin, 3. Sept. (Amtlich.) S. M. der Kaiser hat aus Anlaß der Einnahme von Riga für den 4. September in Preußen und Elsaß-Lothringen zu flaggen befohlen. * Berlin, 4. Sept. Die drei Worte „Riga ist genommen" genügen, wie das „Berl Tagebl." sagt, um in ganz Deutschland eine frohe Befriedigung zu verbreiten. Niemand im Publikum erwartete, daß das Ergebnis so schnell eintreten würde. Die Genugtuung über die Besetzung von Riga, dessen Charakter immer deutsch geblieben war, wird durch die Schnelligkeit, mit der sich das Ereignis vollzogen hat, noch erhöht. — Der „Berl. Lokalanz." schreibt: Hindenburg tut schnelle und geräuschlose Arbeit, ganz im Gegensatz zu der vielköpfigen Heeresleitung der Entente. Riga ist eine durch und durch deutsche Stadt und was es heute geworden ist, das verdankt es ausschließlich seiner deutschen Bevölkerung und Stadtverwaltung. Als der russische Kaiser vor einigen Jahren Riga seinen ersten Besuch abstattete, soll er verwundert gefragt haben: „Bin ich noch in Rußland?" Nun ist die baltische Metropole am Dünastrom wieder sich selbst zurückgegeben und mit ihr die Selbstbestimmung ihrer Bewohner wieder gesichert. — Ein alter Baltentraum, so heißt es in der „Täglichen Rundschau", ist gestern in Erfüllung gegangen. Auf dem alten Ordensschloß der Großmeister von Livland weht die deutsche Fahne. Das ist nicht wie sonst ein Sieg, der mit der Eroberung der feindlichen Hauptstadt seine Krönung findet. Seit dem großen Vormarsch Hindenburgs im Sommer 1915 haben wir immer die leise Hoffnung genährt, Riga, die Perle des Baltenlandes, werde eines Tages unser sein. Wir werten die Einnahme von Riga nicht nur als einen hohen militärischen Erfolg, sondern auch als eine Tat, die unserem deutschen Stammesgefühl zu besonderem Stolze gereicht. — In der „Berliner Bolkszeitung" heißt es: Das Großartigste an> der Offensive gegen Riga ist, daß sie zu einer Zeit erfolgt, ebenso wie die Befreiung der galizischen Landesteile und der Bukowina, in der uns unsere westlichen Feinde außerordentlich scharf anfassen und uns den Sieg ihrer Waffen und die Niederlage der deutschen aufzwingen wollen. * -ft W.TB. Berlin* 3. Sept. (Amtlich.) Im Aermelkanal, an der englischen Westküste und in der Nordsee wurden durch unsere U-Boote wiederum 5 Dampfer und 1 Segler versenkt, darunter der bewaffnete englische Dampfer „Palatine", Ladung 3000 Tonnen Kohlen, sowie 3 weitere bewaffnete Dampfer, von denen 2 als englische ausgemacht wurden. Ein tiefbeladener Dampfer wurde aus Geleitzug herausgeschossen. Der Kapitän des bewaffneten englischen Dampfers „Palatine" wurde gefangen genommen. Eine englische U-Boots- falle in Gestalt eines etwa 2000 Tonnen großen Dampfers, der mit 4 verkappten Geschützen armiert war, wurde durch 3 Artillerie- treffer beschädigt. Der Chef des Admiralstabs der Marine. W.T.B. Großes Hauptquartier, 3. Sept. (Amtlich.) S. M. der Kaiser empfing heute den Universiiätssekretär Frhrn. von Stein, den Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung. W.T.B. Kopenhagen, 4. Aug. Das hiesige Blatt „Sozialdemokraten" schreibt zum Suchomlinow-Prozeß: Auf diese Weise also begann der Krieg, der von Anfang an mit dem Namen der Freiheit, Gerechtigkeit und Wahrheit geschmückt wurde. In den Ententeländern wird man über die unheimliche Gestalt Suchomlinows den Mantel des Schweigens hängen. Trotzdem aber wird sich der Bericht über die ganze Welt verbreiten als neues Glied in der Verurteilung der Verbrechen, die sich hinter dem feinen Spiel der Diplomaten versteckten. In solchen Händen lag das Schicksal der Welt, als der Krieg ausbrach. Die Zeit wird die Zukunft der Welt in die Hände der Völker legen. -ft * Basel, 2. Sept. Die „Morning Post" meldet aus Newyork: Wie die „Sun" erfährt, hat der Präsident seiner Antwortnote an den Papst ein persönliches Handschreiben an Benedikt X V. bei gefügt, das dem Papste ermöglicht, trotz der formellen Ablehnung durch den Präsidente seine Bemühungen um den Frieden auf der Grundlage der Wilsonschen Note fortzusetzen. Der Präsident hat in dem Handschreiben seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, weitere Vorschläge des Papstes entgegenzunehmen. gewässert beanstandet. 15 LandwirtsehefvkHe^. aus dem Amtsbezirk Karlsruhe wurden wegen Milchfälschung ar.gezeigt. S Heidelberg, 4. Sept. Bürgermeister Dr. Drach, der am 1. April 1914 in städtische Dienste trat und bei Kriegsbeginn ins Feld rückte, befindet sich seit einigen Wochen unverwundet in englischer Gefangenschaft. Er hat sich in zahlreichen Schlachten durch besondere Tapferkeit hervorgetan und besitzt das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse. .Y, Singen-Hohentwiel, 3. Sept. Im Hinblick auf die hohen Obstpreise hat Bürgermeister Thorbecke erneut sich telegraphisch an das Ministerium des Innern gewandt und den im Auftrag des Verbandes mittlerer Städte schon einmal gestellten Antrag auf Ermäßigung der Obsthöchstpreise auf das dringendste wiederholt. In dem Telegramm wird betont, daß auch die neu festgesetzten Obst- Höchstpreise für die oberbadischen Verhältnisse bei dem vorhandenen Obstreichtum viel zu hoch sind und die Landwirte das Obst jetzt schon weit unter Höchstpreis direkt an die Verbraucher verkaufen. Es bestehe Gefahr, daß das Obst bei den bestehenden Höchstpreisen nicht abgesegt werden kann und verdirbt. Konstanz, 3. Sept. Die hiesige Preisprüfungsstelle hat an das Landespreisamt in Karlsruhe einen Protest wegen der hohen Obsthöchstpreise gerichtet und betont darin, daß die falsche, der ganzen Bevölkerung unverständliche Preispolitik der bad. Landwirtschaftskammer es durch die ungewöhnlich hohen Preise es unmöglich mache, das Obst in genügenden Mengen zu kaufen. Nicht nur das werktätige Volk, sondern auch der Mittelstand empfinde die hohen Obstpreise als eine ungerechte Belastung ihrer für dis Lebenshaltung ohnehin stark erhöhten Ausgaben. Man reduziere die Preise um mindestens die Hälfte, denn ein Zwetschgenpreis von 28 Pfg. für das Pfund, eilt Apfelpreis von 30—60 Pfg. und ein Birnenpreis von 28—55 Pfg. für das Pfund entspricht nicht mehr den Gewohnheiten unseres obstreichen Landes. Diese Preispolitik, so schließt die Beschwerde, der hoffentlich die maßgebenden Stellen das Ohr nicht verschließen werden, ruft die größte Verbitterung gegen die maßgebenden Stellen hervor und die ganze Bevölkerung erwartet, daß eine Preisherabsetzung des Obstes ohne jeden Verzug eintritt. -«> Bei dem herrschenden Mangel an für den Postschalterdienst geschulten Beamten kann das Publikum zur glatten und raschen Ab- S Wickelung des Schalterverkehrs viel beitragem» wenn nachstehende Regeln beachtet werdsrE^^ 1. Fertige Aufschriften, Telegramme usw8lMU§ " deutlich aus. 2 Wähle für DeintzS,HMg§>§, A ^8 schäfte möglichst nicht die HauptoerkehHWMA.«'s- 3. Tritt an den richtigen, duM AMDLftv bezeichnten Schalter von ^-- - Kaufe Marken, Postkarte^ zelnen Stücken, sondern-' Kl. angemessenen MenAr^s Markenheftchen -Atzl^^arkenWKZ. MKr^ -Zgtz i kleinen LZost^S-«? ^ / Zeichengeber. BUMÄrfKL/LBGachrldF' Sendungen UruhkLckü^auN HiM 4 »» PostancheisunKg. / Hs Mld / 2 . MKZZK Hages-Weuigkeilev. Baden. _ Karlsruhe, 4. Sept. Bei der im August hier vorgenommenen Nahrungsmittel- /zählt bereit. , . _^ kontrolle wurden unter 59 Milchproben 24 abtz piergeld stÄ^LeLZM^MeTine^ uKKiA.^»« /H Fragen beehre SeniHZHA /H -r v ^ s ^ 2 / wandte Personen und hilf ihnen. 8 Lege gewöhnliche Briefsendungen in Briefkasten, Briefsendungen in größerer Zahl gib geordnet am Schalter ab. 9. Fördere den bargeldlosen Zahlungsausgleich durch Anschluß an den Postscheck- und Bankverkehr. 10. Benutze bei eigenem stärkerem Verkehr die besonderen Einrichtungen (Posteinlieferungs'Bücher und Verzeichnisse, Selbstvorbereitung von Paketen und Einschreibbriefen). — Unzulässigkeit der Belieferung der von militärischen Stellen aus- gefertigten Bezugsscheine, An- fchaffungsbescheinigungen oder bloßen Notwendigkeitsbescheinigungen. Vielfach werden von Truppenteilen oder anderen militärischen Stellen Bescheinigungen zum Einkauf von Web-, Wirk- Strick- oder Schuhwaren ausgestellt, die entweder als „Bezugsscheine" bezeichnet werden oder doch ihrem Inhalte nach die Berechtigung zum Einkauf bescheinigen. Auf derartige Bescheinigungen hin Haben mehrfach Gewerbetreibende bezugsscheinpflichtige Waren geliefert. Das ist ebenso unzulässig wie die Lieferung auf die von den Disziplinarvorgesetzten ausgestellten bloßen Notwendigkeitsbescheinigungen hin. Die Gewerbetreibenden dürfen aus-, schließlich gegen Bezugsscheine liefern, die von den bürgerlichen Bezugsscheinausfertigungsstellen oder der Reichsbekleidungsstelle ordnungsgemäß „ausgefertigt" worden sind. Vergehen hiergegen sind zur Bestrafung zu bringen. Deutsches Reich. W. T. B. Berlin, 3. Sept. (Amtlich.) Am 1. September, nachmittags, wurde ein größerer Transport über die Schweiz nach der Heimat zurückkehrender deutscher Kriegsgefangener in Konstanz von der Einwohnerschaft festlich empfangen und in Gegenwart Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Luise von Baden auf allerhöchsten Befehl S. M. des Kaisers und Königs durch den Generalobersten und Generaladjutanten von Plessen in der Heimat feierlich begrüßt. . * Berlin, 4. Sept. Wegen fahrlässigen Verschuldens des großen Eisenbahnunglücks am 11. November 1916 zwischen Rahnsdorf und Wilhelmshagen, wo durch den Balkan-D-Zug 191 Streckenarbeiterinnen zermalmt und eine große Anzahl andere Arbeiterinnen schwer verletzt wurden, wurde heute der Vorarbeiter Karl Krüger von der 1 Ferienstrafkammer des Landgerichts Berlin II zu einem Jahr Gefängnis verurteilt I RerreRe Drshrdericht«. W.T.B. GroßeSHauptquartier,4.Sept.. vormittags. (Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern war nachmittags die Kampftätigkeit der Artillerien an der Küste und zwischen Langemark und Warneton zu großer Heftigkeit gesteigert. Im Bogen von Ipern entspannen sich Kleinkämpfe im Vorfeld unserer Stellungen, dabei wurden einige Engländer gefangen genommen. Nachts griff der Feind nordwestlich von Lens an. Er drang vorübergehend in unsere Linien, aus denen er sogleich durch Gegenstoß vertrieben wurde. Heeresgruppe deutscher Kronprinz. In der Champagne stießen die Franzosen an der Straße Somme py Souain nach Trommelfeuer vor. Unser Gegenangriff warf sie aus einem von unS geräumten Graben wieder heraus. Der Feuerkampf von Verdun nahm abends wieder große Stärke an. Auch die Nacht hindurch lagen die Artillerien auf dem Ostufer der Maas im Wirkungsfeuer. Heeresgruppe Herzog Albrecht. Westlich der Mosel wurden von gewaltsamer Erkundung bei Remenauville französische Gefangene eingebracht. * * * In der Nacht vom 2 /3. September bewarfen unsere Flieger Calais und Dünkirchen mit Bomben. Die entstandenen Brände waren tagsüber zu beobachten. Dover wurde gestern,Chatham.Sheer- neß und Ramsgate wurden heute nacht durch unsere Flugzeuge mit Bomben angegriffen. Gestern sind 19 feindliche Flieger, 2 Fesfel- ballons abgeschossen worden. Rittmeister Freiherr v. Richthofen errang den 61. Luftsieg. Der vor kurzem wegen seiner Kampfleistungen vom Vizefeldwebel zum Offizier beförderte Leutnant Müller brachte seinen 27. Gegner zum Absturz. Oest.licher Kriegsschauplatz . Front des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Nach zweitägiger Schlacht hat die 8. Armee unter Führung des Generals der Infanterie vonHutier gestern das an mehreren Stellen brennende Riga von Westen und Südosten her genommen. Unsere kampfbewährten Truppen brachen überall den russischen Widerstand und überwanden in ungestümem Drang nach vorwärts jedes Hindernis, das Wald und Sumpf bot. Der Russe hat seinen ausgedehnten Brückenkopf westlich der Düna und Riga in größter Eile geräumt. Unsere Divisionen stehen vor Dü ns münde. Dichte ungeordnete Heereshausen drängen sich in Tag- und Nachtmärschen auf allen Wegen von Riga nach Nordosten. Südlich der Straße nach Wenden zu beiden Seiten des Gr.Jaegel- Baches warfen sich in verzweifelten blutigen Angriffen starke russische Kräfte unseren Truppen entgegen, um den Abzug der geschlagenen 12. Armee zu decken. In erbittertem Kampf erlagen sie unserem Sturm. Die große Straße ist an mehreren Stellen von unseren Divisionen erreicht. Einige 1000 Russen sind gefangen, mehr als 150 Geschütze und zahlloses Kriegsgerät erbeutet. Die Schlacht bei Riga ist ein neues Ruhmesblatt der deutschen Armee. Front des Generalob ersten Erzherzog Josef. Südöstlich von Czernowitsch entrissen österreich-ungarische Regimenter den Russen eine zäh verteidigte Höhenstellung. Zwischen Sereth und Moldawa dauert die lebhafte Gefechtstätigkeit an. Heeresgruppe der Generalfeldmat- schallS von Mackensen. Bei Munculul nordwestlich von Foc- sany scheiterten mehrere russisch-rumänische Angriffe verlustreich. Mazedonische Front: Die Truppen der feindlichen Mächte wiederholten ihre Angriffe gestern nicht. Der 1. Generalquarticrmeister: Ludendsrff. (Amtsgericht Durlach.) Tagesordnung zur Schöffengerichtssitzung am Mittwoch, den 5. Sept.: 1) Gottfried Gräber Ehefrau, Katharina geb. Sinn in Durlach, wegen Uebertretung der Feldpolizeiordnung. 2) Michael Rau Ehefrau, Barbara geb. Rapp von Conweiler, wegen Milchfälschung. 3) Juliane Sophie Hirschauer von Durlach wegen Diebstahls (4 Fälle). 4) Frida Hof von Grötzingen wegen Betrugs. 5. Emil Kiefer Ehefrau, Ernstine Elisabeth geb. Gärtner von Durlach, wegen Betrugs. 6) Ferdinand Lorenz Ehefrau, Frida Auguste geb. Bitsch von Hannover, wegen Diebstahls. 7) Alois Kantwerg von Durlach wegen Diebstahls 8) Heinrich Schneider von Durlach wegen Uebertretung der Feldpolizeiordnung. Spart Papier! Wer jetzt Papier verschwendet, versündigt sich am Vaterlande! Drnm spare! Wekanntrnachung. Nach Mitteilung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins beabsichtigt der Pfinzgauverband in der zweiten Hälfte des Monats September d. I. Zuchtfarrerr und wenn möglich auch Zuchtkalbinne« aus dem badischen Oberland einzuführen. Bestellungen sind bis spätestens 1v. d. M. diesseits einzureichen - ' näheren Bedingungen eingesehen werden kö—- Durlach, den <> " tob st mren- d. s. r 8 2 . Molkereien sind errichtet in den Gemeinden: Aue für die Gemeinden Aue und Wolfartsweier, Grünwettersbach für die Gemeinden Grünwettersbach und Palmbach (Rahmstation), Hohenwettersbach für die Gemeinden Hohenwettersbach und die Hofgutsgemorkung Hohenwettersbach, Jöhlingen für die Gemeinde Jöhlingen, Langensteinbach für die Gemeinden Langensteinbach und Auerbach (Rahmstation), Spielberg für die Gemeinde Spielberg, Söllingen für die Gemeinden Berghausen, Grötzingen, Kleinsteinbach, KönigSbach, Singen, Söllingen, Stupferich (Rahmstation). Untermutschelbach und Wilferdingen, Wöschbach für die Gemeinde Wöschbach. 8 3. Die Aufbringung der Milch und Butter für die versorgungsberechtigte Bevölkerung erfolgt in den einzelnen Gemeinden nach dem vom Kommunalverband aufgestellten Plane durch Umlegung auf die einzelnen kuhhaltenden Betriebe. Die Umlegung erfolgt durch eine oder mehrere Kommissionen, denen vom Gemeinderat ernannte Vertreter der kuhhaltenden Betriebe und der Verbraucher angehören sollen. Gegen die Umlegung ist Beschwerde an den Gemeinderat und gegen dessen Entscheidung wieder Beschwerde an daS Bezirksamt zu geben. 8 4 . Die Kuhhalter sind verpflichtet, die ihnen aufgegebene Lieferung in frischer Vollmilch von guter Beschaffenheit auszuführen und die Milch an die in der Gemeinde errichtete Sammelstelle zu bringen. In den Gemeinden, die Sitz einer Molkerei sind, ist die Molkerei zugleich Sammelstelle; doch bleibt eS dem Gemeinderat unbenommen, je nach Bedarf neben ihr noch weitere Sammelstellen zu errichten. Die Milchabgabe von Pflichtmilch an die Verbraucher ist nur mit aus- drücklicher Genehmigung des Kommunalverbandes gestattet. 8 b. Alle Milch, welche die Kuhhalter nicht als Frischmilch für ihren eigenen Bedarf und den ihrer Haushalt- und WirtschastSangehörigen zurückbehalten (Z 4 bs. 1) oder als solche an Verbraucher unmittelbar (§ 4 Abs. 2) zulässigerweise rtzrn, ist an die Molkerei bezw. Sammelstelle abzuliefern. Die kuhhaltende«: Selbstversorger dürfen an Vollmilch vom MilcherträgniS Kühe zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch V» Liter für de, lopf ihrer altungs- und WirtschastSangehörigen zurückbehalten. 8 6 . >e bisher nach den Städten Durlach, Karlsruhe und Pforzheim bestandenen 'ungen dürfen nur in den vom Kommunalverband ausdrücklich festgesetzten «stecht erhalten werden. Alle übrigen Lieferungen, insbesondere von einer Gemeinde deS Amtsbezirks in eine andere, hören äüs. Die zur Lieferung nach auSwürtS bestimmte Milch ist ebenfalls an die Sammelstelle abzuliefern. 8 7. Für Vollmilch, Magermilch und Butter.darf nur der festgesetzte Höchstpreis beansprucht und bezahlt werden. 8 8' Kommt ein Kuhhalter der ihm obliegenden Ablieferungspflicht ohne Vorhandensein triftiger Gründe nicht nach, so wird er vom Bürgermeisteramt verwarnt. Bei weiterer Weigerung hat das Bürgermeisteramt neben der Einleitung strafenden Ei»fchreitenS die zwangsweise Wegnahme der abzuliefernden Milch zu verfügen. Außerdem werden solche Personen bei der Zuteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, wie Zucker, Petroleum u s w., gekürzt werden Auch die Versagung der Genehmigung von Hausschlachtungen und bei fortgesetzter böswilliger Weigerung auch die einstweilige Versagung der Erlaubnis zum Ausmahlen von ! Brotgetreide gegenüber Selbstversorgern kann in Betracht kommen. 8 S- D-e Abgabe von Vollmilch an die Verbraucher und der Bezug von Vollmilch durch diese erfolgt nur gegen Vollmilchkarte. Die Bollmilchkarten werden vom Kommunalverband den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Vollmilch- karte gilt im ganzen Großherzogtum. Sie wird in der Regel für einen Monat .ausgestellt und besteht aus einer Stamrnkarte und den dem täglichen Milchbezug entsprechenden Abschnitt (Vollmilchmarken) Der Haushaltungsvorstand hat auf der Stammkarte den Namen des Bezugsberechtigten zu vermerken. Die Uebertragung der Stammkarte und der Voll- milchmarken auf dritte Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören oder und die unbefugte Benützung der Vollmilchkarte ist m ihm verpflegt werden, verboten. 8 io Die Vollmilchkarte wird vom Bürgermeisteramt ausgegebrn, bei dem auch vom Haushaltungsvorstand der Antrag auf Ausstellung der Vollmilchkarte zu Kellen ist. Einen Anspruch auf Ausstellung einer Bollmilchkarte haben nur s) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, d) stillende Mütter, e> schwanger« Frauen in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung, ä) Kranke auf Grund amtlich vorgeschriedener Bescheinigungen. 8 11. Von den VollmilchversorgungsLcrechtigten sollen täglich erhalten: s) Kinder im 1. und 2 Levensjahr, soweit sie nicht gestillt werden 1 Liter d) stillende Mütter für jeden Säugling.1 Liter e) Kinder im 3 und 4 Lebensjahr.V« Liter ch der Antrag auf Ausstellung der Fettkarte zu stellen ist. Die Menge, welche auf Fettkarte höchstens abgegeben wird, ist auf 90 xr in der Woche festgesetzt Die Uebertragung von Fetttarten auf andere Personen, welche nicht dem Michen Haushalt angehören, und die unbefugte Benutzung der Fettkarte ist verböten. 8 21 . ^ Die näheren Bestimmungen über die Fettabgabe bleiben den Gemeinden Erlassen. 8 22. Luhhalter forme deren Haushalts- und WirtschaftSangehörigen (Selbstver- ^ger) erhalten keine Fettlarten. Die Herstellung von Butte? in ihren Betrieben ist untersagt. Ihren Bedarrt an Butter erhalten sie in den Molkereien und zwar höchstens ISO xr für des Kopf und die Woche geliefert. 8 23. In Gastwirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, in Vereins- und Er- srischungsräumen und in Fremdenheimen darf Butter und Brot mit Butteraufstrich nach 10 Uhr vormittags nicht verabfolgt werden. 8 24. Inhaber von Gast-, Schank- und Speisewirtschaften können Speisefett nur aus Grund von Bezugsscheinen erwerben Die Bezugsscheine werden auf Antrag durch Vermittlung des Bürgermeisteramtes vom Kommunaloerband ausgestellt und haben nur innerhalb des Kommunalverbands Gültigkeit. Bei der Stellung des Antrages sind die im Betrieb vorhandenen Vorräte an Speisefett anzugeben. 8 25. Die Kuhhalter, die Zentrifugen oder Buttermaschinen im Besitze haben, sind verpflichtet, dem Bürgermeisteramt hierüber Anzeige zu erstatten Wird entgegen der Vorschrift in 8 22 Abs. 2 Butter im Haushalt des Kuhhalters hergestellt, so wird die Schließung oder Wegnahme der Zentrifuge oder Buttermaschme vom Kommunalverband verfügt werden. 8 26 Die für die Nichtvollmilchbezugsberechtigten ausgestellten Vollmilchkarten, die Magermilchkarten, die Milchbezugsscheine, die Fettkarten und die FettbezugS- scheine gewähren keinen Anspruch auf den Bezug der entsprechenden Menge Milch oder Fett; sie ziehen nur die oberste Grenze, bis zu welcher die Erwerbung durch den Inhaber der Karten oder des Bezugsscheines zulässig ist. § 27. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 28. Diese Anordnung tritt in den Gemeinden, in denen Molkereien errichtet sind, sofort, in den anderen Gemeinden mit der Inbetriebsetzung der betr. Molkereien in Kraft. Kommrrnalverbaud Durlach-Lanb Abt. ii. SMIW SMM NlllM. Bargeldloser Zahlungsverkehr. Die Notwendigkeit der Einschränkung des Bargeldumlaufs maA eS jedem Deutschen zur Pflicht, die Zahlungen auf dem Wege de» Verrechnung und Neberiveisung zu begleichen. Dies geschieht auf einfache und zweckmäßige Weise und vollständig, gebührenfrei durch Anschluß an den Sparkassen - Giro - Verkehr, der durch seine Ausdehnung auf sämtliche deutschen Sparkassen d« beste Ueberweisuuzsmöglichkeit bietet. Die Einzahlungen ans Giro-Konto können sowohl in bar — Zinsscheine und Schecks werden in Zahlung genommen — als namentlich auch durch Ueberweisung der Geschäfts» eingänge, sowie dauernder Bezüge, wie Gehalt, Mietzinsen und ander« Zinsen etc, erfolgen. Die Verfügung über ein Guthaben aus Giro-Konto geschieht durch Zahlungsaufträge mittelst der empfangenen Giro- Anweisungen. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie Steuern^ Umlage, Miet- xnd Hypothekenzinsen, Gas- und Wasserrechnungen, Schulgelder, Krankenkassenbeiträge us. w, genügt eine einmalig« Zahlungsanweisung, die bis zum Widerruf ausgeführt wird. Die Guthaben auf Giro-Konto sind in ihrer Höhe unbegrenzt und werden wie die übrigen Einlagen mit 4 °/o verzinst. Zu Ueberweisunqen auf sein Giro-Komo benutzt man am zweckmäßigsten die Giro-Verbindungen der siädt. Sparkasse: R-ichsbarik-Giro-Aonto, Postscheckkonto Nr. 12^6 Rarlsrrrhe. Bankkonto: Badische Bank. Rarlsruh«, und Rheinische Rreditbank» Filiale Rarlsrnhe. Weitere Auskunft wird an der Kasse bereitwilligst erteilt. Die Werwcrtturrg. Gvflverfteigerung. Am Donnerstag, de« 6. September, nachmittags V»3 Uhr, findet auf dem hiesigen Hoigul eine Versteigerung von Most- und Tafelobst gegen Barzahlung statt. 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