KM m che Ar Ns AmtsdeKK Ksrlsch. Erscheint wöchentlich 1—L mal je nach Bedarf Bezugspreis für Einzelbezug durch die Post oder den Verlag vierteljährlich 1 Mk. Anzeigenpreis: Di« einspaltige Zeile oder deren Raum IS Pfg. Druck und Verlag von Adolf Du PS in Durlach. — Fernsprecher Nr. L 0 t. Nr. 13. Samstag, 28. Februar 1V14. Die Abhaltung von Tanzbelustigikngrn betr. Wir weisen daraus hm, daß nach §8 60. Kl P Sr G.B. in Berbindunc, mit ZA 5 und 6 der BO vom 29. Nov 1865 (Regierungsblatt Seite 688) an den Sonntagen in der Fastenzeit, während der Cyarwoche, am Osterund Pfingstsonntag weder öffentliche Tanz- beluslimngen, noch solche von Vereinen oder geschlossenen Gesell schäftest stmtfinden dürfen. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Die Bürgermeister-ärmer haben darauf zu achten, daß dieses verbot beach.et wird und etwaige Uebenretungen zur Anzeige kommen. Durlach den 23. Februar 1914. GrokberzoglicheS Bezirksamt Dir Subventionierung der Fohlenweideu betr' Um für die Besitzer von Fohlen eine tunlichste Ermäßigung der von ihnen bei Beschickung euer Weide zu entrichtenden Taxe zu ermöglichen, wid den Unternehmern von Fohlenweiden, welche die in den nmen abgedruckten Grundbesiimmuugen enthaltenen Be- dingungcn einzugehen sich bereit erklärt haben, eine Beihilfe von SO Mk. für jedes die Svmmerweide und von 70 Mk. für jedes die Winterweide begehende Fohlen gewahrt werden, bezüglich dessen die sämtlichen in den Grundbestimmungen gestellten Anforderungen erfüllt sind. Etwaige Gesuche von' Wrideunternehmern wären unter Anschluß der erforderlichen Unterlagen alsbald anher eiuzurcichen. Durlach den 23. Februar 1914. Großherzogliches Bezirksamt. Grundbestimmungcn für die Gewährung einer staatlichen Beihilfe an die Unternehmer von Fohlenweiden. 1 . Staatliche Beihilfe wird zu dem Zwecke gewährt, um die tunlichste Ermäßigung der von den Fohlen- besitzem zu entrichtenden ^Weidetaxe zu ermöglichen. Dieselbe soll 50 Mk. für jedes die Sommerw-ide und 70 Mk. für jedes die Winterweide begehende Fohlen betragen und wird nur bewilligt für Tieie, welche im Eigentum eines Badners stehen und mit Staatsunterstützung eingeführt wurden oder von staatlich unterstützten Hengsten oder von Stuten ge. falle» sind, welcbe zur Verbesserung des ZuchtmaterialS zuit Staatsunterstützung eingeführt worden sind. 8 . Diejenigen Fohlen, für welche um eine staatliche Beihilfe nachgesucht wird, müssen den weitau- giößten Teil der Weideze-t auf der Weide zugebracht haben. Falls dies nicht zutrifft, die Fohlen ater wenigstens die Hälfte der Weivezeir sich auf der Weide befunden hab.n, kann je nach Lage der Be hältnisje eine Bei- hle zwar gewährt werden, jedoch findet in einem solchen Falle eine verhältnismäßige Kürzung de« Betrags statt. 4 . Während einer Weideperivde ist im Gesamten pro Tag und Fohlen eine Heuralion von 3 kg und eine ebenso große Ration Hafer zu verfüttern, wobei eS jedoch der Fohlenweidevrrwaltung überlassen bleibt, 1 kg Hafer durch Kleie, Melasse oder andere geeig- cte Futtermittel zu ersetzen und die für ein Fohlen festgesetzte Gesamt-ation je nach den W tterungS- und W iüeverhält-issen zu verabre.ch n Fohlen oder Pferde, welche nach dem Wunsche ihres Besitzers keine Haler- rati. n erhalten sollen, dürfen nicht ausgenommen werden. 5. Die Weide ist in gutem Zustande zu erhalten und namentlich hinreichend zu düngen. Ebenso ist sür einen ordnungsmäßigen, zuverlässigen Betrieb gewissenhaft Sorge zu tragen. 6 Auf 1 . März jeden Jahres ist dem Eroßh. Ministerium des Jnne.n durch Vermittelung des Wroßh. Bezirksamts über die Höhe der für die Sommer- und Winterwr-ide in Aussicht gekommenen Weidetaxen unter Ansch uß der der Berechnung zu Grunde gelegten Materialien Anzeige zu erstatten. DaS Ministerium behält sich vor, die Bewilligung der Beihilfe an d-e Bedingung zu knüpsen, daß die Weideraxe eine entsprechende Ermäßigung erfahre. 7 . Während der Verabreichung der Hafcrration müssen die Fohlen angebunden sein. 6 Auf 1 . Juli und ans 1. November jeden Jahres ist dem Ministerium duich Vermittelung des Großh. Bezirksamts mir dem Antrag auf Ausberahlung der Beihilfe ein eingehender Bericht über die Beschickung der Winter- vezw. Sommerweide (Zahl, Aller, Rasse, He-kunfr und genaue Abstammung der Fohlen), über den Erfolg des Weideganges für die einze.nen Tiere und über die Betriebsergebnisse vorzulegen. In diesem Bericht ist, wenn immer möglich, das Gewicht der Fohlen beim Austrieb auf die Weide und beim Abgang anzugebcn. Auch ist o- L» es-. Ä 3 3 3 «-r o ^ r-- Lc- rr« 8 Z' ^ «r 2 . OL OL- s cs r: rr »? s - o? rs O -LN ^ w « ^ S -4 74 Sk v 2 » p sr» e» L ^ rr" -SH , rs Z r» k» x: —,Z L.» 8 -L) 2. er -2 cv o ^ 2 " Q 8 «'S ^ Ll ^ N» 2- SL ^tz o » rr-Tx , ^4, -4 —4 --- ---- -- gg.»- L. ^ ' SL r-»-2.2. « Pi 7H S »S 5) « 2 - BL' fv « " 2.<2 — 2 o- L- N- 7« L-v-r, 3 L Z. „.L». Z ^ 2 : rsra: 2 Z rr ^ KitSS-^r L> 2 . r» er 2- 3Ä Z L» § rr o ^ « 2 . ci-rZ° ^ H 3°« 2 L, ZK«; 8 U-' A.Z-. «v 8 - 2 - F' 2 ^ 5 » " 8 8 R. 8 « s Z ß <^> L ? « i-,-^ 2 -- p: « «- -o ^ Ad ^ ^ « ^ ^ ^. « k S s ^ -- L- . « « v ^ 8! S§ ^ r?ZL Z-s-^> 4»»Q>»« s, » -<2 «^.rrpd S ^ ^ ^ x- «^-> S ^ « « «z;^- --L > ^ M l H « s^MZ « « L -LS S>«r>S>2 Kinftrllnng von Drei- und MierjSßrig-Arei- willigen für das III. Seevataillon in Wngta« «nd das Hstaflatische Marine-Detachement in Weking «nd Kientsten (Kyina). Einstellung: Oktober 1914, Ausreise nach Tsingtau: Januar oder Frühjahr 1915, Heimreise: Frühjahr 1917 bezw. 1918. Bedingungen: Mindestens 1,65 m groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1895 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung). Angenommen werden Leute aller BervfS- arten: erwünscht sind: Elektrotechniker, Mechaniker, Chauffeure, Schuhmacher, Schneider, Gärtner und schreibgewandte Leute. Das Hl. Seebataillon besteht aus: 5 Kompagnien Marine-Infanterie (davon ist die 5. Kompagnie beritten), 2 Maschinengewehrzügen, 1 Marine-Feldbatterie (reitende Batterie), 1 Marine-Pionierkompagnie- Die Vierjährig-Freiwilligen sind in erster Linie für die 5. (berittene) Kompagnie bestimmt In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0,50 Mark gewährt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierten Dienst- jahre eine Ortszulage von täglich 1,50 Mark. Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Ziviltzorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an: Kommando des III. Htammseeöaiaisssns in Kurßavrn Einstellung von Drei- und MerMrig-Irei- willige« für die Mstrosenarlillerie- Aöteiiuug Klautschorr (Küstenartillerie) in Fstngtau (KHina). Einstellung: Oktober 1914, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1915 bezw. 1916, Heimreise: Frühjahr 1917 bezw. 1918. Bedingungen: Mindestens 1,64 m groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1895 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung). Angenommen werden Leute aller Berufsarten; erwünscht si d: Handlungsgehillcn. Techniker, Elektrotechniker, Monteure, Mechaniker, Chauffeure, Schuhmacher u. Schneider. In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0,50 Mark gewährt; die Vierjährig Freiwilligen erhalten im vierten Dienst- jahr eine Ortszulage von täglich 1,50 Mark. Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an: Kommando der Stammabteiknug der Malrosenartillerie Kiantschon, Karhavev. Vorstehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Die Bürgermeisterämter des Bezirks werden veranlaßt, dies auch in ortsüblicher Weise bekannt zu geben. Durlach*den 14. Februar 1914. Großherzogliches Bezirksamt. Das Sommer-Semester 1914 beginnt am Mittwoch den 15. April 1914, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung und Einweisung der Schüler. Alle Anmeldungen sind, bei Vermeidung der Zurückweisung, schriftlich bis längstens Freitag den 2l».März an die Direktion zu richten. Zur Aufnahme in die unterste Klasse der hochbau- technischen, bahn- und tiesbautechnischen, maschinenbautechnischen und elektrotechnischen Abteilung ist das zurürkgelegte 16. Lebensjahr, der Nachweis über Absolvierung der b. Klasse einer höheren Schule (Gymnasium, Oberrealschulc usiv) oder einer dreiklassiaeu Gewerbeschule und eine zweijährige praktische Tätigkeit nötig. Ausnahmsweise werden auch tüchtige Schüler einer gewerblichen Fortbildungsschule zugelassen. Zur Aufnahme in die unterste Klasse der Geweroe- lehrer-Abteilung wird das zurückgelegte 17. Lebensjahr, eine mindesiens dreimonatliche praktische Tätigkeit in einem gröberen Baugeschäft und außerdem entweder die erfolgte Aufnahme unter die Bolksschul- kandidaten oder die bedingungslose Reife für die 8. Klasse einer höheren Schule verlangt. Alles Nähere ist aus dem Programm der Anstalt ersichtlich, welches das Sekretariat der Anstalt an Neu- eintrctcnde, ebenso wie die Anmelde-Formulare für alle Ausnahmesuchendc, unentgeltlich verabfolgt. Karlsruhe im Februar 1914. Der Fabrikarbeiter Adolf GovS in Hohen wetterSbach hat beantragt, die verschollene Karolina Goos (verehelichte Geiger), geboren am 11. Juni 1862 in Hohenwettersbach, zuletzt wohnhaft in Mexiko, für tot zu erklären. Die bezeichnte Verschollene wird ansgefordert, sich spätestens in dem ans Freitag den 18. November 1914. vormittags 9 Uhr. vor dem Amtsgericht Durlach Zimmer Nr. 25 anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Durlach den'19. Februar 1914. Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts.