897 Großherzoglich Badisches A >> z e i - e - B l a l t ' für de« Oberrher». Kreis. ulhaber von Ettenheim und unterm 13. März 1830 Karl Rauch, unehelicher Sohn der Magdalena Rauch von St. Trudpert. Da der Aufenthaltsort der Mütter sowie rhrer Sohne nicht ermittelt werden konnte und ihnen in den angegebenen Orten das Heimathsrecht nicht zugestanden wird, so ersuchen wir diejenigen Eon« scriptionSämter, in deren Bezirk Karl Rauch und Joseph Faulhaber etwa heimathsberechtigt sind, in die Konscriptionsliste aufzunehmen und uns hievon baldgesälligst Nachricht zu geben. Freiburg den 14. November 1850. Großh. Stadtamt. Konscriptionspflichtiger. sHeidelberg/j Nr. 50625. Am 10. September 1830 wurde dahier in der Entbindungsanstalt geboren: Joseph, dessen Mutter sich für die Franziska Morgenstern von Weingarten ausgab, aber 900 bis setzt nicht ermittelt werden konnte. Wir setzen hievon die Konscriptionsämter in Kenntniß mit Ersuchen, uns Mittheilung zu machen, wenn dieser Pflichtige ausfindig gemacht ist. Heidelberg den 18. November 1850. Großh. Oberamt. Straferkenntniß. sS t o ck a chZ Nr. 29129. Da sich Franz Kratzer von Stockach, Soldat bei dem ehemaligen 4ten Infanterie-Regiment, auf die unterm 5. Juli d. I. Nr. 17803 der an ihn ergangenen öffentlichen Aufforderung weder aus dem Gr. Bureau der früher« Infanterie-Regimenter noch dahier gestellt hat, so wird derselbe zu einer Strafe von 1200 fl. nebst dem Verluste des Gr. Bad. Staatsbürgerrechts vorbehaltlich persönlicher Bestrafung im Betretungsfalle verurtheilt. Stockach den 14. November 1850. . Großh. Bezirksamt. Urtheil. 2 (Schönaus Crim. H. 6. Nr. 7362II. 8en. In Untersuchungssachen gegen Geometer Herrmann H u g in Carlsruhe, wegen Hochverrath, wird auf gepflogene Untersuchung zu Recht erkannt: Herrmann Hug sei der Theilnahme am Hochverrathe schuldig zu erklären, deß- wegen zu einer gemeinen Zuchthausstrafe von drei Jahren oder von zwei Jahren in Einzelhaft, zum Schadenersätze unter sammt- verbindlicher Haftbarkeit mit den übrigen Theilnehmern und zur Tragung der Unter- suchungs- und Straferstehungskosten zu ver- urtheilen. B. R. W. Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiges Urtheil nach Verordnung des Gr. Bad. Hofgerichts des Oberrheinkreises ausgefertigt und mit dem größer» Gerichtsinsiegel versehen worden. (gez.) Lang. (L. 8.) (gez.) Weber. Beschluß. (gez.) Jäger. Nr. 23075. Dieses wird dem flüchtigen Hermann Hug auf diesem Wege eröffnet. Schönau den 23. Oktober 1850. Großh. Bezirksamt. G ä n s e b l u m. vät. Hecker. Urtheil. 2 sSchönauZ In Sachen Großh. Gencralstaats - Kaffe, Kl. Jmplorantin gegen Fabrikant Karl T h o m a in Todtnau, Beklagten, Jmplo- raten, Forderung betr., wird auf gepflogene Verhandlung zu Recht erkannt: der Beklagte sei als Theilnehmer an dem letzten Aufstande schuldig^ den dem Staate hiedurch zugegangenen Schaden in nachgewiesenem Betrage 37801 fl. 37 kr. z» ersetzen sowie die empfangenen Zahlungen mit 140 fl. 12 kr. sammt 5°/, Zinsen vom Tage des jeweiligen Empfangs zurück zu erstatten binnen 4 Wochen bei Erecutions-Dermeiden und habe derselbe die Kosten zu tragen. V. R. W. So geschehen Schönau den 10. Oktober 1850. Großh. Bad. Bezirksamt. G ä n se b l u m. Gründe: Es ist notorisch und auch dürch den Bevollmächtigten des Beklagten zugestanden, daß Letzterer beim Aufstande im Mai v. I. in der Eigenschaft als Mitglied der s. g. constituKKnden Versammlung sowie auch als Civil-Commiffär fungirt und überhaupt am Aufstande thäligen Antheil genommen habe. Die Ersatzpflicht des Beklagten zu dem dem Staate durch diesen Aufstand zugegangenen Schaden ist sonach nach Ansicht der L. R. S. 1382 und 1382 ä rechtlich begründet. Der der Klägerin zugegangene Schaden ist durch die producirten Urkunden unterm 3. Juni d. I. welche durch die erlassene Ausschußverfügung vom 18. August als anerkannt gelten, im Betrag 37801 fl. 37 kr. nachgewiesen und ebenso auch der Emvfang der Diäten u. Reisekosten in der Eigenschaft als Civilcomimffär und als Mitglied der s. g. constituirenden Versammlung im Betrag von 140 fl. 12 kr. Die Pflicht zum Rückersatz letzterer Diäten sowie Zinse hieraus ergibt sich aus den L.R.S. 1238, 1131, 1133, 1235, 1376 1378 und 1382 Da der Beklagte als Mittheilnehmer am Aufstande hier nur für sich allein im bürgerlichen Rechtswege belangt wurde, so kann von AuS- sprechung einer Sammtverbindlichkeit mit den übrigen Theilnehmern nicht die Rede sch». Mit Rücksichtnahme auf §. 169 der P O. wegen der Kosten wurde wie geschehen, erkannt. Nro. 22476. Beschluß. Dies wird dem flüchtigen Beklagten auf diesem Wege eröffnet. Schönau den 26. Oktober 1850. Großh. Bezirksamt. , Gänseblum. Urtheil. 2 sSäckingenZ Nro. 25479. In Sachen 901 des Fürsprech Dr. Fahrländer und med. Dr. Fahrländer von Aarau, gegen Johann Baptist Maier, jung,und August Vollhard von Murg, Forderung und Vertragsum- stoßung betr. Wird auf gesetzlich gepflogene Verhandlungen zu Recht erkannt: 1) Der Beklagte Johann Baptist Mayer, jung, von Murg sei schuldig, binnen vier Wochen die Summe von 3583 fl. 18 kr. für Pachtzinse, verzinslich zu 5% vom Tag der Zustellung der Klage an, an die beiden Kläger bei Zwangsvermeiden zu bezahlen. 2) Der am 3. November.1847 zwischen Johann Baptist Maier, jung und Johann August Vollhardt von Murg über die sämmtliche fahrende Habe -des erster» abgeschlossene Kaufvertrag sei als zur Gefährde der Kläger abgeschlossen, für nichtig und ohne alle Wirkung zu erklären. 3) Die Beklagten seien in die Kosten des Streits und zwar der Beklagte Johann Baptist Maier zu »/.tel und Johann August Vollhard zu /.tel unter sammtverbindlicher Haftbarkeit zu Verfällen. V. R. W. Dies wird dem flüchtigen Mitbeklagteu August Vollhard von Murg auf diesem Weg eröffnet. Säckingen den 16. September 1850. Großh. Bezirksamt. Losinger. Diebstahls - Anzeigen. Nachstehende Diebstähle werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit dem Ersuchen an sämmtliche Gerichts- und Polizeibehörden gebracht, auf die Diebe und Besitzer der entwendeten Effecten zu fahnden, selbe zu arrctiren, und dem betreffenden Amte wohlverwahrt einliefcrn zu lassen. In dem Amte Breisach. In der Zeit vom 29. September bis 3. Oktober d. I. wurde dem Herrn Oberinspektor Ringer dahier aus seiner Scheuer, Chaise oder Drotschge ein englischer Schraubenschlüssel entwendet. In dem Amte Lörrach. Dem Johann Jakob Grether von Mappach wurde am letzten Mittwoch von 12 Uhr Nachts bis gegen 4 Uhr Morgens aus einem Kästchen in einem Wirthszimmer eine silberne Taschenuhr, welche unten näher beschrieben, entwendet, was zur Fahndung auf das Entwendete und den Thäter andurch veröffentlicht wird. Dieselbe ist eine s. g. silberne Ankeruhr vergoldet, von mittlerer Größe und neuester Fayon, hat gravirtes Gehaus mit eingravirter Rose, römische Ziffern und emaillirtes Zifferblatt, am Rande schien sie schon etwas weißlicht. Die Zapfen der Rädchen in der Uhr laufen auf8 Rubinsteinen. Dieielbe hat einen Werth von 50 fl. Lehntsblosungen. In Gemäßheit des §. 74 des Zehntablösungs- gesetzes wird Hiemil öffentlich bekannt gemacht- daß die Ablösung nachgenannter Zehnten endgültig beschlossen wurde: In dem Amte Villingen. 1 DeS der Stadt Villingen auf der Gemarkung Ober- und Unterkirnach zustehenden Zehntens. In dem Amte Oberkirch. 2 Zwischen der Pfarrei Waldulm und den Zehntpflichtigen zu Ringelbach. Alle diejenigen, die in Hinsicht auf diesen ab- zulösenden Zehnten in deren Eigenschaft als Lehenstück, Stammgutstheil, Unterpfand u. s. w. Rechte u haben glauben, werden daher aufgefordert, olche in einer Frist von drei Monaten nach den in den §s. 74 bis 77 des Zehntablösungsgesetzes enthaltenen Bestimmungen zu wahren, andern-- falls aber sich lediglich an den Zehntberechtigten zu halten. Zehn tablösung. 2 sStockachZ Nr. 29084. Die Ablösung des PfarrzehntenS der Grundherrschaft von Langenstein von den Pfarrwittumsgütcrn zu Orsingen betr. Der der Grundherrschaft Longenstein auf den Pfarrwittums - Gütern zu Orsingen zustehende Zehnten ist durch gütliches Uebereinkommm endgültig abgelöst worden. Es werden nun alle diejenigen, welche auf den abzulösenden Zehnten in dessen Eigenschaft als Lehcnstück, Stammgutstheil, Unterpfand u. s. w. ein Recht zu haben glauben, daher aufgefordert, solche in einer Frist von 3 Monaten, nach den in den §§. 74 bis 77 des Zehntablösungsgesetzes enthaltenen Bestimmungen zu wahren, andernfalls sich aber lediglich an den Zehntherrn zu halten. Stockach den 14. November 1850. Großh. Bezirksamt. Otto. Präklusivbescheid. 1 sTauberbischofsheimJ Nro. 27504. Die Zehntadlösung der Pfarrei Werbach auf dortiger Gemarkung betr. Beschluß. Durch Urthcil diesseitigen Bezirksamts vom 1. August l. I. Nr. 20166 wurde das von den Zehntpflichtigen der Zehntberechtigten zu zahlende Ablösungskapital auf 15060 fl. festgesetzt. Da gegen dieses Urtheil keine Berufung angezeigt wurde, 902 so werden Alle diejenigen, welche an dem Ablösungskapital irgend Recht zu haben glauben auf- gefordert, binnen 3 Monaten, bei Vermeidung des in §. 16 des Zehntablösungsgesetzes vom 15. November 1833 angedrohten Rechtsnachtheils geltend zu machen. Tauberbischofsheim den 3. November 1850. Großh. Bezirksamt. Link. vät. LiPP. GsntediKte. Alle diejenigen, welche an nckchbenannte in Gant erklärte Personen Ansprüche zu machen haben, sollen solche bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gantmaffe persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte schriftlich oder mündlich anmelden, und zugleich ihre etwaigen Vorzugs- oder Un- terpfanbsrechte mit gleichzeitiger Vorlegung der Beweisurkunden oder Antretung des Beweises »nt andern Beweismitteln geltend machen, zugleich ihre Erklärung wegen Aufstellung eines Maffe- pflegcrs und Gläubigerausschusses, Vornahme der Güterverkäufe, Abschließung eines Stundungs- nnd Nachlaßvergleiches abgeben wobei die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen beitretend angeseben werden. In dem Amte Breisach. 3 Gegen Daniel Müller von Gündlingen, auf Donnerstag den 19. Dezember d. I., früh 9 Uhr, auf diesseitiger Amtskanzlei. In dem Obe'damte Emmendingen. Gegen Joseph Siegel von Holzhausen, auf Donnerstag den 19. Dezember d. I>, präcis 8 Uhr, auf diesseitiger Amtökanzlei. In dem Amte Ettenheim. Gegen Steinhauer Andreas Feiler von Schmieheim, auf Dienstag den 10. Dezember d. I., Vormittags 8 Uhr, auf diesseitiger Amtökanzlei. In dem Landamt Freiburg. 1 Gegen Jakob Hanser, Schneider, von Wolfenweiler, auf Freitag den 13. Dezember d. I., früh 8 Uhr, auf diesseitiger Amtökanzlei. 1 Gegen Friedrich Maier, Nagelschmidt, von Wolfenweiler, auf Donnerstag den 12 Dezember d. I., früh 8 Uhr, auf diesseitiger Amtökanzlei. In dem Stadtamt Freiburg. Gegen Friedrich Eckes Wittwe, Theresia geb. Schuhmacher von Freiburg, auf Mittwoch den 16. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr, auf diesseitiger Amtskanzlei. In dem Amte Säckingen. . Gegen die Verlassenschaft des ledigen Kirfers Joseph Bühler von Wehr, auf Dienstag den 10. Dezember d. I., früh 8 Uhr, auf diesseitiger Amtökanzlei. In dem Amte Triberg. 1 Gegen Uhrenmacher Joseph Hummel von Triberg, auf Montag den 9. Dezember d. I., Vormittags 8 Uhr, auf diesseitiger Amtskanzlei. In dem Amte Waldkirch. Gegen den Schreiner Karl Merkte von El- zach, auf Mittwoch den 18. Dezember d. Vormittags 9 Uhr, auf diesseitiger Amtskanzlei. Gantedikt. fW a l d k i r ch.) Nr. 24427. Ueber die Verlaffen- fchaft des verstorbenen Georg Im Hof, Sattlers von Waldkirch, ist Gant erkannt, und Tagfahrt zum Schuldenrichtigstellungs- u. Vorzugsverfahren auf Dienstag den 24. Dezember d. Z., Vormittags 9 Uhr, aangeordnet, wobei Alle, welche Ansprüche an die Gantmasse zu machen haben, solche bei Vermeidung des Ausschlusses anzumelden und etwaige Vorzugs- oder Unrerpfandsrechte zu bezeichnen, auch überall den Beweis anzutreten haben. Die Nichterscheinenden werden in Bezug auf Borgvergleiche und Ernennung des Maffepflegers und Gläubigerausschusses als der Mehrheit beitretend angesehen. Waldkirch den 20. November 1850. Großh. Bezirksamt. Helmle. vät. vr. Bayer. Auswanderung. fR i n g s h e i m, Amts Ettenheim. f Nr. 45532. FranztskaBertram, ledige volljährige Tochter des verlebten Georg Bertram von Ringsheim, ist Willens, mit »hren zwei Kinderu nach Amerika auözuwandern; es werden deßhalb alle diejenigen; welche an dieselbe irgend Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, solche Freitag den 29. November d. I., Mittags 1 Uhr, auf dem Rathhause in Ringsheim vor dem Di- 903 striktsnotar Thurn unter Vorlage ihrer Beweis« urkunden anzumelden, um so sicherer, ansonst man ihnen nicht mehr zur Zahlung verhelfen könnte. Ettenheim'den 2t. November 1850. Großh. Bezirksamt. Stigler. Thurn, Notar. Vrsclusiv - WrKrnnirrigge. Alle diejenigen Gläubiger, welche bei den abgehaltenen Liquidations-Tagfahrten der unten genannten Schuldner die Anmeldung ihrer Forderungen unterlassen baden, sind von der vorhandenen Masse ausgeschlossen worden, und zwar: In dem Amtö Breisach. In der Gant des Michael Selz von Breisach; — unterm 14. November 1850 Nr. 49831. In der Gant der Bernhard Simon'schen Ehefrau von Gündlingen; — unterm 7. November 1850 Nro. 49842. In dem Amte Ettenheim. In *^r Gant des Sonnenwirths Andr. Mog von Schweighausen; — unterm 24. Oktober 1850 Nro. 43733. In dem Landamt Freiburg. In der Gant des Jakob Metzger von Hochdorf; — unterm 14. November 1850 Nr. 34109. In dem Amte «vchopfheim. In der Gant des Bauers Anton Baumgartner von Adelbausen; — unterm 15. November 1850 Nr. 20744. In dem Amte Waldkirch. In der Gant des Jakob Ioos von Prechthal; — unterm 15. November 1850 Nro. 24204. Erdvorladung. 1 sTriberg.^ Nro. 1875. Hieronimus und Thomas Dold und Florian Schandelmayer von Schönwald, welche sich vor mehreren Jahren als Ubrenhändler nach Frankreich begaben, deren Aufenthaltsort aber unbekannt ist, werden zur Erbtheilung ihrer verstorbenen Base Alois Fehren- bachs Wittwe, Maria Anna geb. Schandelmayer von Schönwald mit dem Bedeuten öffentlich vorgeladen , daß wenn dieselbe binnen 3 Monaten nicht erscheinen, die Erbschaft lediglich denjenigen würde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn die Borgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären. Triberg den 15. November 1850. Großh. Amtsrevisorat. D o n sb a ch. Mundtodterklärung. 2 sFreiburgZ Nr. 31884. Es wird hiemit bekannt gemacht, daß Franz Joseph Zimmer, m an n von Ebringen wegen Vermögensverschwendung im 1. Grade mundtodt gemacht und demselben Emilian Zimmermann von Ebringen als Beistand bestellt wutde, ohne dessen Mitwirkung der Erstere keine, der im L. R. S. 513 bezeichneten Rechtsgeschäfte gültig vornehmen kann. Freidurg den 23. Oktober 1850. Großh. Landamt. Jägerschmid. Bekanntmachung. sSchopfheimZ Nro. 20794. Elisabetba Müller von Schvpfheim erhielt wegen Geistesschwäche einen Beistand in der Person des Buchbinders Specht von hier, ohne dessen Mitwirkung sie' die im L. R .S. 499 aufgezählten Rechtsgeschäfte rechtsgültig nicht vornehmen kann. Schopfheim den 16. November 1850. Großh. Bezirksamt, v. P o r b e ck. Entmündigung. 1 sTribergZNr. 11881. Die Entmündigung der Elisabeth« Schandelmaier von . Schönwald betr., ergeht folgendes: U r t h e i l. Die Elisabeth« Schandelmeier von Schönwald wird für entmündigt erklärt, ihr die Verwaltung ihres Vermögens entzogen und die« selbe unter Vormundschaft des Martin Schandelmaier von Schönwald gestellt. Triberg een 12. November 1850. Großh. Bezirksamt. Nieder. Bekanntmachung. 1 sWaldkirchZ Nr. 24194. Die Verschollenheitserklärung der Gebrüder Johann und Franz Joseph Wehrte von Oberwinden. Mit Verfügung vom heutigen haben wir die Erben der verschollenen Johann und Joseph Wehrle von Oberwinden endgültig in den Besitz von deren Vermögen das ihnen am 25. Februar 1820 in fürsorglichen Besitz gegeben war, eingewiesen. Waldkirch den 20. November 1850. Großh. Bezirksamt. Betz. Offene Anwaltsstelle. sBü hl.j Nr. 44742. Nach Weisung des Gr. Hofgerichts deS Mittel-Rbein-KreiseS wird die Stelle eines zweiten SchriftverfafferS dahier mit dem Beisatz zur Bewerbung ausgeschrieben, daß nur solche Bewerber welche das SchriftverfaffungS- recht bereits ausüben, Berücksichtigung finden können, und die Gesuche binnen 4 Wochen anher einzureichen sind. Bühl den 18. November 1850. Großh. Bezirksamt. Holzlieferung. 1 sEmmendingenI Nro. 856. Zu verschiedenen Brücken.Reparationen sind erforderlich: 904 1) Mehrere Tausend Quadratfuß zweizöllige eichene Flecklinge, 2) Deßgleichen drcizöllige Flecklinge, 3) Beiläufig 200Kubikfuß eichene Balkenhölzer. Die Lieferung dieses Materials wird Montag den 9. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr, zu Riegel im Rathhaus versteigert werden. Emmendingen den 22. November 1850. Gr. Wasser- und Straßenbau-Inspektion. Durban. Nautaniräge unv ^7erpsctztungen. Liegenschafts-Versteigerung. 1 fBuchenbachJ Dem Mathäus H o g, Wirth auf der Nessenlachen, Gemeinde Buchenbach, werden am Dienstag den 10. Dezember d. I., Nachmittags 2 Uhr, in seiner Behausung: 1) Ein von Stein neu erbautes zweistöckiges Wohnhaus, mit der Wirthschaftsgerechtig« keit, sammt Scheuer und Stallung, alles unter einem Dache, 2) Neun Jauchert Acker- mit etwas Mattfeld, 3) Sieben Jauchert Waid-, Reutfeld und Waldung , im Gesammtanschlag von 2800 fl. im Vollstrcckungswege öffentlich versteigert, und endgültig zugeschlagen, wenn der Schatzungspreis oder darüber geboten wird. Buchenbach den 21. November 1850. Bürgermeister Zipfel. Holzversteigerung. fWaldkirch.) Nro. 800. Aus den Domänen- Waldungen des Forstbezirks Waldkirch werden nachstehende Holzsortimente öffentlich versteigert: Samstag den 30. November d. I., im Bärenwald: j. 39 buchene Klötze, 89 tannene ,, 72 Klafter buchenes und tannenes Scheit- und Prügelholz, I Loos Reisig, im Probstwald: 6 tannene Klötze, 8% Klafter tannenes Scheit- und Prügelholz, rm Siegel-, Gefäll- und Weihenwald: 3 buchene Klötze, 12 tannene „ 23'/z Klafter buchenes und tannenes Scheit- und Prügelholz. Montag den 2. Dezember d. J.^ im Kandelwald: 21 buchene und ahornene Klötze, 200 tannene Klötze, II Loose Reisig. Die Zusammenkunft ist am ersten Tag im Rebstock zu ObcrsimonSwald, am zweiten im Bären zu Untersimonswald, fedeSmal Morgens 9 Uhr. Waldkirch den 20. November 185Ö. Großh. Bezirksforstei. v. Berg. Liege nschaftsversteigeruug. 2 fFalkensteigJ Da bei der am 14 November d. I. abgebaltenen Liegenschaftsversteigerung aus der Gant des verstorbenen Tauben- wirhs Andreas Hug von Buchenbach der Schatzungspreis nicht erlöst worden ist, so wird erne zweite Steigerung am Samstag den 7. Dezember d. I., Nachmittags 2 Uhr, im Löwenwirthshaus in Falkensteig abgehalten, wobei bemerkt wird, daß der Zuschlag auf das sich ergebende höchste Gebot erfolgt. Die zu versteigernden Liegenschaften sind: Fünf Jauchert ein Niertel 56 Ruthen . Matten am Höllbach, Gemarkung Falkensteig, neben Johann Georg Glatz, angeschlagen zu 3200 fl. Die weitern Bedingungen werden vor der Steigerung bekannt gemacht. Falkensteig den 14. November 1850. Das Bürgermeisteramt. I a u tz. vät. Bender. Vrivsl-Anreige. Gebet- und Schulbücher, Schreib- und Zeichnurigsmaterialicn - Empfehlung. Unterzeichneter empfiehlt sich den Herren Dekanen, Pfarrern, Bürgermeistern und Schulvorständen zur geneigten Abnahme in allen Sorten: Gebet-, Gesang- und Schreibbüchern: linirte und nicht linirte Papiere, Concept por'Riß von 1 fl. 48 kr. bis 2 fl. 18 kr., weiß Stab. 2 fl. 24 kr. bis 3 fl. 48 kr. Ferner in religiösen Gegenständen für Missionen: Rosenkränze, Metalle, Heiligen, bilder, Gebetbücher rc. rc. Goldrahmen zu Kirchentafeln, Mareinfassungen rc. rc. bei großer Abnahme werden sie zu den Fabrikpreisen abgegeben, per Schuh 3 kr. bis 30 kr. Jede Bestellung wird bestens und billig besorgt werden. Briefe und Gelder werden tranov erbeten. Freiburg im November 1850. A. Butz, Buchbinder, Salzgasse Nro. 606 beim Theater. Redaktion, Druck und Nerlag von Hermann M. Poppen in Freiburg.