Sroßherzogllch badisches 505 Anzeigeblatt für Le» Neckar-und Maitt-u«d TauberkrekS. vil°. 93 Samstags den 5^ Dezember 1812. Verordnungen. Direktorium des NeckarkrelseS. (N. 2967z.) Aon grvßherzvgl. hochpreisli« chcm Finanzministerium (Steuerdeparkement) ist unrerm szten d. verordnet worden, daß wo starke Holzabgabe» auS GemeindS - Waldungen, (de es durch besonders verwilliqte Verkaufe oder zu Gunsten der einzelnen Bürger verkommen, die Erhebung des AcciseS der Gemeinde in der Art überlaßen werde, daß die Gemeknde alsdann den Betrag mit dem Abgabe- Register an den OrtSaceiser ln Felle entrich'«, und dafür «in Accis. Voller mit dem erforderlichen Jollzeichcn empfangt. Welches hierdurch zur öffentlichen Kenntnkß gebracht wird. Mannheim de« Zoten November 1812. j v. Manger, vdt. Ullmicher. I Direktorium des Necka.kreises. (N 29711.) Das Eicirrn und Bezeichnen der gläserne» und steiirernen Gefäße betr. DaS hochpreisliche Ministerium des Innern hat unterm röten November durch das Regierungsblatt No. xxxiv. folgende nähere Mrorduung bes innt gemacht. 1) Alle kn den WirthS- und Bkerhäufern schon vorhandene, und von auswärts ange- schaffte und zum AuSschenken gebraucht werdende steinerne Krüge sollen dmch die hiezu besonder« aufgestellte Personen auf das neue Maß geeicher und bezeichnet werden. 2) Desgleichen sollen alle grüne Bouteillen, sobald sie zum Ausschenken gebraucht werden, auf daS neue Maß von den dazu aufgestellten Personen geeicher und bezelchnet werden, und nur jene Weine ist kn ungr^chten Bouteillen zu verkaufen erlaubt, welche auS entfernten Gegenden, wie z.B. Malaga, Tokay, Champagner re. Herkommen, und den AcriS nach dem Gewichte bezahlen. Z) Die inländische« Steingeschirr »Fabriken dürfen nur nachdem neuen Maß geeichte und bezeichnete Schenk- oder Trinkgesäße aus Han, den geben, und sind für deren richtigen In» halt verantwortlich. 4) Den Wirthen wird der Gebrauch ungeeichter Gefäße, es seien steinerne Krüge oder Bouteillen zum Ausschenken in - oder außer dem Hause mit Ausnahme der ad % bemerkten fremden Weine bei 5 fl. 30 kr. Strafeverborhen. Diese- wird zur allgemeinen Nachachtung auch durch das Anzetgeblatt mit dem Anhänge bekannt gemacht, daß all« bisher noch nicht geeichte und bezeichnet« derlei Gefäße läugstenS bis den ike» Iäner lstiz. geeicht und bezeichnet styn müssen, und da auch die großentheilS zum Bierverzapf gebrauchten Mineral» oder sogenannten Saurrwasser-Krüge hkerunten begriffen sind, so wird noch besonders verordnet, daß der große Krug nicht weniger als Z, und der kleine Krug nicht weniger als 2 Schop, pen neuen Maßes enthalten dürfe. Mannheim den iten Dezember istir. v. Manger. Vstr. Kessler. Direktorium de« NeckarkreiseS. (N. 19761.) Die Verkündigung, der die Unter- thanen betreffende Verordnungen betr. Man hat a«S vielfältigen dahier vorgeb« achten Gesuchen ungern dir Ueherzeugung erhalten , daß dir in den Regterungs - und AnzeigS, blätter erscheinende Verordnungen, welche Normen für daS Benehmen der Untertbanen werden sollen, diesen Erster» aus dem Grunde nicht zur Kenntniß kommen, well die OrtS- vvrstände häufig unterlaßen, solche Vererb, nungen den männlichen Einwohnern ihrer Gemeinde in gehöriger Art bekannt zu macken. Ju Abwendung der hieraus für die Unter« thanen entstehenden mancherlei Nachtheile wird demnach allen VrtSvorgesezten mit Ausnahm 506 der Oberbürgermeistern der Städte Mannheim und Heidelberg, als welche diese Bekanntmachungen durch eigene Jntelligenzblätter bewirken, hiermit jur besonder« Pflicht gemacht, jedeSmal den nächsten Sonntag nach Erscheinung eine- neuen Rrgierungs. oder Anzeige. blatteS, ihre OrtS» und Schuzbürger «ach geendigtem Nachmittags - Gottesdienste auf dem Nachhause zu versammle», die in jedem solcher Blätter befindliche Verordnungen dar« de« Terichtschreiber adlescn zu laßen, und daß dieses geschehen, und welche Verordnung insbesondere auf solche Art verkündigrt worden ist, jedeSmal in dem Gerichtsprotokoll zu bemerken. Denjenigen Einwohnern, welche durch was lmmer für Ursachen abgehalten werden» dieser Verkündigung beizuwohmu, bletbr eS überlaßen, wie sie von demjenigen Kennttiiß erhallen wollen, was kn obiger gefezlicher Art zur allgemeinen Wissenschaft gebracht worden ist. Sammtliche Aemter «erden sich von Zeit zu Zeit durch Einsicht der GerichrSproevlle von dem pünktlichen Vollzug dieser Vorschrift überzeugen, und jedeSmal mit dem itenJäner und »te« Juli anher anzeigeu, ob und was hierunter zu bemerke» gefunden würde. Mann heim den ittti Dezember 1812, v. Manger. Vät. Kessler. Bekanntmachungen. . i) Hilsbach. Durch Beschluß eines hochlöblichen Direktorii deS NrckarkreiseS vom 14. diese» N°. 25510. ist der sich heimlich von hier entfernte Joseph Geier seines Gemeindsrechtes für verlustige erklärt» und dessen gegenwärtiges oder künftiges zu hoffen habende» Vermögen dem FiSko heimfällig erkläret worden , welche» andurch zur öffentlichen Kennt- nlß gebracht wird. Hilsbach den i^tcn Oktober i8>2. Fürstlich Lelning. Justizamt. i) Hilsbach. Der ohne landesherrliche Erlaudniß «ach Rußland anSgrwand.re« ledige Jakob Majer, von Reyhen. ist durch Beschluß tiueS hvchldbl. NeckarkreiS-Direktorii vom >4. d. Na 2546z seines sämmtlichea Vermögen», «S feie angefallen, oder «och zu hoffen, fo wie des ihm sonst zustrhendr» Gemeindsrechtes für verlustigt erkläret worden, welches andurch befohlenermaßen bekannt gemacht wird. Hilsbach den l/ten O toder »812. Fürstlich Lewing. Jnfiizamt. 2) BischoffShelm. Inder Pacht vom lzten auf den i6mi v. M. wurde in dem Hause des dahiesigen Bürger» und Blumen» wirthS Durban, mittels Einbruches «in Diebstahl begangen. Unter andern Effekten die bis jezr noch nicht benennt werden können, wurden demselben io — i2Mannshemder mit J. D. u. M, D. bezeichnet, dann etwa 20 Paar Strümps«, worauf die Buchstaben, F. 0. C. D. m. D. «. L. D. angebracht sind, entwendet. Der Verdacht des Diebstahl» fiel auf den unten signalisirten Michael Scheide!« ker von Holzhaus«» um so mehr als derselbe den OrtSvorgesezten dw ihn arretiren wollten sich »hätlich wiveriezke, und flüchtig machte. Wir bringen dieses mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß, auf denselben fahnden, ihn im BetrerongSfall arretiren, und gegen Ko« stenersa; gefälligst anher liefern laßen zu wollen. Signalement. Michael Scheideckrr, zrJahr alt, 5'2" groß, schwarze Haare, welche dessen Stirn« etwa» bedecken, ditto Augen, spitze Nase, kleinen Mund, einen dünnen schwarzen Bark, spitziges Kinn, ovales Gcncht und eine rothe Farbe, schmal über die Schultern. Er trug bei seiner Entfernung einen grauen Mutzen, weiße Filzkappe, «ine blaue, oder gelb und röche Weste, bla« gestreifte oder ganz blaue Hosen, nebst Stieseln. BtschvffShekm am hohen Steg de» Liren November »812. Großherzcgl. Bezirksamt. (vbergerichtliche Aufforderung und Lundmachungen. Großherzvgl. bad. Hofgerkcht des UnterrheknS. (B. T. N- 4458 -) 2 » Sacken d 's verlebten Stadt» l fchrribers Andreas Hardt zu Wein- Heim ÄerlaßcnfchaftS refp. Schulden- wefen«. ! Beruhen dahier noch 285 fl- 36 kr. in gerichtlichem Bewahr, wovon die Stadt Wein- Heim den Betrag von 174 fl 5; kr. nach einem in der Hardtifchrn Koakursfache unterm 20. Juni 175z. von dem ehemalig kurpfälstschen Hofgericht «rlaßenen Klassifikation« - Unheile in Anspruch annimmr. Da aber in eben die» * /f • I* fern Urtheile ein« besondere Beweisaufiaae für dir Sladt Weiaheim cmhalien, und im Nicht» führuna^falle desselben dieser Betrag den übrige» unbefriedigte», dermal unbekannte» Gläu» diger zuerkannt ist; so werden nunmehr alle dieien'gen, welche als Gläubiger oder Erben «lnen Anspruch auf das Depositum von 285 fl. gb kr. begründen zu können glaube«, hkrmit anfgefodrrt, solchen binnen 6 Wochen dahier behbreud an» und auSzuführen , und zugleich auf den BewelSantritt der Stadt Weinheim gerichtlich zu antworten, «0 ansonst dieser Beweis rüksichtlich des angesprvchenen Betrag- ad 174 fl. 5s kr. als geführt angesehen, der Rest ves Depofitk aber nach Abzug der Kosten als herrnlvses Gut der gro-brrzogl. Staats» kaffe für heimgefallr« erklärt werden solle. Mannheim den zoten November 1812. , von Schmitz. Weller. Untergerichtliche Aufforderungen und Kundmachungen. Schuldenliguldationen. Andmch werden alle diejenigen , welche an folgende Personen etwas zu fordern haben, unter dem Präjudiz aus der vorhandenen Masse sonst keine Zahlung zu erhalten, zur riqutdlrung derselben »orgeladrn. — AuS dem Fürstlich Fürstenberg. Justlzamt Stühlingen. i) Ueber den dahlesigen schon unterm iten September d. I. wegen unerlaubter Abwesen» heit zur Erscheinung vorgeladenm Mezger Kvn- rad Wü rrh ist di» Liquidation erkannt, auf Samstag de» ipten Dezember d. I. bei dem AmtSreoiforat zu Stühlingen. Lrbvorladungen. Folgende schon längst abwesend« Personen oder deren LeideSerben sollen binnen 12 Mo. «atea sich bei der Obrigkeit, unter welcher ihr ' Vermögen steht, melden, widrigenfalls ihr Vermögen an ihre bekannten, nächsten Verwandte« gegen Kaution wird auSgeliefert wer» den. AuS dem Fürstlich rekningtschen Justizamt Sinsheim. , ,) von Kirchardt Joh. Schneider, wrlcher sich schon seit 20 Jahren als Schrei» «ersgesrllt auf her Wanderschaft befindet. 5-7 2) In Gefolg Beschlusses großherzoglichen StadtatntS dahier vom 27«« v. M. werden die Erben des am ytrn September d. I. ver» lebten hiesigen großherzogl. ZuchthauSverwal» ters Joh. Adam Kiefer, und vorzüglich die Verwandten desselben.verstorbenen Elker», nämlich: drS Vaters Franz Kiefer ehemaligen AmtSkellerS zu Stadecke», und der Mutter Maria Anna, gebohrne Gehlen» hicmit vor» geladen, um innerhalb sechs Wochen ihre Erb» ansprüche a« dessen Nachlaß dahier bei unter, zrichneter Stell« geltend zu mache», sonst aber zu gewärtigen, daß dl« Erbschaft an dessen bekannte nächste Erben ausgefolget werde. Mannheim den iten Dezember r8i2.'i Großherzogl. StadtamtSrevisorat. Usäufantrage. i) GrrlachShelm. (Weinversteigerung.) Am 2iten des künftigen Monats Dezember Morgen-0 Uhr, werde» dahier bis 60 Fuder Wein diesjährigen Gewächses versteigert. Die Bedingnisse werde« unmittelbar vor der Ver, stekgerung bekannt gemacht, wobei auch die Proben der zu verstrlgernden Weine »orgelegrt werden. GerlachShekm den 2hten November I8»2. Fürstlich Salmisch« Ober»Einnahme. 1) Mannheim. Da« vdndem Küfermei» ster Christian Chrtftwännischen Kindern über» nommene rlterlich« HauS l.it. F. 4. No. 16., wird Dienstage den 22ten d. Nachmittags 4 Uhr in dem Wirthshausi zur KarlSlufl der Vertheilung wegen öffentlich srelwiMg verstek» gcrt. Mannheim den 2ten Dezember 1812. Großherzogl. AMtSrevksorat. 2) Mannheim. Der über dem Neckar gelegner WirthschaftSgarten des hiesigen Bür» er» Hermann Kühner, worauf i Zoo fl. ge. othrn find, und zur ersten Hnpothek rroo fl. haften bleiben können, wird den qiten künf» tigea MonatS NachtnittagS z Ubr öffentlich in dem MnhshauS zur Uhr versteigert, und ohne Vorbehalt zugrschlagen. Mannheim den roten November 18'2. Großherzogl. .AmtSrevIsorat. 2) Mannheims DaS im Quad. B, 5. No. 10. gelegenen MathrS Köhlerijebe Haus, wird den «7ten k. M. Dezember Nachmit. tagS z Uhr öffentlich auf hiesigem Amrhaufe » • »V Z°8 versteigert. Mannheim den 24t«» November 1812. Großherzogl. AmtSreviforat. 2) Mannheim. Das Lit. F. 2. No, 10. gelegen zum silbernen Kopf benannte Brau- haus des verlebten Bierbrauer Joh. Philipp Boogen, nebst Branntweinbrennerei, und den noch vorsindliche» Requisite« nach einem besonder» Verzeichniß, worauf bereits 7900 fr grbokhea sind, wird den irten Zäner k. I. Nachmittags 3 Uhr im Gasthaus zum Wein» berg öffentlich versteigert, und ohne Vorbr« halt zugefchlagen. Mannheim de« 24t,» No» vember 18 r 2. Großherzogl. AmtSreviforat. Z) Mannheim. Das im Q»ad.I,it.I.z. No 3. gelegene dem hiesigen Bürger und Jir- kelschmied Georg Scßler zugehörige Haus, auf welches bereits 1300 fr gebothen worden, und die Hälfte des Steigschillings zu zpCt. stehen bleiben kan», wird Mittwochs den 9«« Dezember l. I. Nachmittags um 4 Uhr im Gasthaus zum Zweibrückerhvf wiederholt ver- steigert, und dem Lezt - und Meistbiethenden ohne allen Vorbehalt zugeschlagen. Mann. Helm am i4ten November 1812. Großherzogl. AmtSreviforat. 3) Mannheim. Freitag den Uten Dezember l. I. Morgens früh um ro Uhr, wer» den in der Behausung des BierbrauermeisterS Blankardt l.it. L. Z. No. 14. dem katholischen Bürgerhvspital gegenüber eine Gemäldesamm» lung von den berühmtesten Meistern gegen gleich bare Bezahlung versteigert. Mannheim den 2zten November rZis. Großherzogl. AmtSreviforat. Zu DillSberg bei Neckargemünd ist ein, mit« tem im Ort zu jedem Gewerb wohlgelegeneS zweistöckiges neuerbauteS HauS auS freier Hand zu verkaufen; Liebhaber haben sich an Hrn. Amtmann Merx zu Neckargemünd zu wenden, wo der Kauf abgeschlossen werden kaum Pachtanträge. 3) Unterheidelberg. Nach hohem KreiSdirektorial» Beschlüsse vom qten d. Nr. 27,582 soll der, nächsten Michaelis zu Ende gehende Gemeine Schäferei - Bestand zu Neuen, heim, Handschuchsheim und Dossenheim auf «eitere 12 Jahre versteigert werden. Dann» dieses Geschäft auf den igten Dezember die« ses Jahrs Nachmittags um 2 Uhr auf dem Rattzhause in Dossenheim vor sich gehen wird; so werden die hiezu etwa Lnsttragenden zu ih- rer Maßnahme davon hirmit benachrichtigt. Heidelberg den i6ten November 1812. Großherzogl. Amt Unterheidelberg. > Anzeigen. Anzeige, besonders für die Herr« Buchbinder. Bon den zwei beliebten Kalendern: dem Lahrer hinkenden Bvthen für r8iz. und dem Rheinländischen HauS« freund aufdasJahr l8rz.hat die Braun, fche Buchhandlung in Heidelberg eine Nie« Verlage erhalten, damit die Herrn Buchbinder und sonstigen Kommissionäre E benen Heidelberg naher liegt, als Pforzheim und Lahr, ihren Bedarf schneller, sicherer, und Portofrei bis Heidelberg ohne desfallsige Preiser, Höhung, beziehen könne». — Briefe und Gel- der werden aber Franko erbetheu von der Braunschen Buchhandlung. Dienstnachrichten. Großherzogl. bad. Hofgericht des UnterrhcinS. (B.G. N.452Z) In GemäSheit des großherzogl. Justizministtrial - Erlaßes vom ,8«» v. M. No. 3401. sind Philipp Jakob Orff, von Mannheim; Georg Christian Buch, von Berwangen; Joh. Bach, von Nußloch; und Joseph Abele, von Mannheim unter di, Zahl der RcchrSpraktikanten von der Zeit deS vorigen Wintersemesters an aufgeuommen worden. Mannheim den 2ten Dezember 1812 * v. Schmitz. Stein. Großherzogl. bad. Hofgerkcht des UnterrhrinS. (B. G. N. 4524-) Vermöge großherzogl. Justizministerial»Erlaß vom » 8 te» November No. 3402. sind die RrchtSkandidaten Georg Ludwig Maurer, von Heidelberg; Peter Wallau » auS GerlachSheim; und P. Ludwig Lsuck. hard, a«S Dürkheim unter die Zahl der Rechts« Praktikanten von der Zeit deS lezten Sommer« semestcrS an ausgenommen worden. Mannheim den 2ten Dezember 1812. von Schmitz. Stein.