Sechstes Abonnement. (fim Ldvnnemem bestebl tu* 25 Nummern uns kostet 40fr. Durch die Post bezogen für Baden 48 kr. DleBestellungen stnd für jedes folgende Abonnement zu erneuern. Landtags-Zeitung. Man abvnnlr» der dem nächstqelcgenenPvstantt. in Karlsruhe der Malsck und Vogel, von welchen das Blatt auch im Buch bändlerwege zu bezieben ist. fWr.IckV.z Verhandlungen der II. Kammer der badischen Stände im Jahre 1842. f9. September. | Herausgegeben von den Abgeordneten Vassermann, Vissing, v. Ähsteia, Knenzer, Martin, Nindeschwender, Sander, Wetcker und Weller. Redigirt von vem Abg. Karl Mathy. — Druck von Malsch und'Vogel. 56ste öffentliche Sitzung der 2. Kammer. (Schluß.) Finanzministcr v. B ö ck h fährt fort. 7) Zu diesem doppelten Zweck sind wir von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog gnädigst beauftragt, Ihnen einen Gesetzes-Entwurf vorzulegen, nach dem in das außerordentliche Budget ein Reservefond von 650,000 fl. für jedes Jahr ausgenommen werden soll, nämlich 500,000 fl. für außerordentliche Ausgaben, und 150,000 fl. zu Deckung der unvermeidlichen Ueberschrci- tungen. Der Gesetzes-Entwurf lautet folgendermaßen: Einziger Artikel. Zur Deckung unvermeidlicher Ueberschreitungen in der laufenden Budgetveriode, und zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben der nächsten Budgetpcriode ist ein Reservefonds von jährlichen 650,000 fl. unter den außerordentlichen Ausgaben der Jahre 1842 und 1843 nachträglich aufzunehmen. 8) Wenn wir die außerordentlichen Ausgaben früherer Budgetperioden betrachten, so erscheint eine jährliche Summe von 500,000 fl. sehr unbedeutend. Wir wollen nur der zwei letzten erwähnen. In der Budgetperiode >837 und 1838 haben die außerordentlichen Ausgaben nach den Rechnungen betragen .... 2,131,571 fl. in der Budgetperivde 1839 und 1840 . . 1,689,359 fl. in vier Jahren . 3,820,930 fl. also jährlich 955,232 fl., über 400,000 fl. mehr, als wir beantragen. Darunter ist lein Kreuzer für die Eisenbahn begriffen. 9) So bedeutend auch der Aufwand für diese jetzt ist, so darf er doch nicht die Veranlassung sepn, alle außerordentlichen Ausgaben für andere Zwecke einzustellen. Die Negierung findet sich vielmehr aufgefordert, diejenigen Gegenden des Landes, welche an den Vortheilen der Eisenbahn nur indirekt Theil nehmen, und doch in gleichem Maße, wie die Gegenden, welche sie durchzieht, die Last der Ausgaben tragen müssen, durch anderweite Verwendungen zu ihrem Besten zu entschädigen. Auch Sie, meine Herren, werden dies billig finden, denn die Gerechtigkeit fordert, nicht nur die Lasten, sondern auch die Vortheile, die damit erreicht werden können, verhältniß- mäßig auszutheilen. 10) Zu Deckung der Ueberschreitungen ist eine Summe von 150,000 st. ebenfalls höchst unbedeutend. Wir wissen zwar wohl, daß man uns an- muthet, alle Budgetsätze streng einzuhalten. Ich bin ein Feind jeder willkührlichen Ueberschreitung des Budgets, cs gibt aber auch unvermeidliche —■ es gibt Ausgaben, die gar nicht vorzusehen sind, weil sie erst im Lauf der Budgetperiode entstehen, früher nicht geahnet, jedenfalls ihrem Betrag nach nicht constalirt werden können. Wenn auch die außerordentlichen Ausgaben und die Laste» und Verwaltungskosten um keinen Kreuzer überschritten werden, oder sich durch entsprechende Einnahmen und Ersparnisse auSglcichen, so ist doch der in Anforderung kommende Betrag eher als unzitlänglich als zu hock anzusehen. Ich will dies nicht näher ausführen. Ihr eigener Etat, meine Herren, giebt Ihnen an jedem Landtage dir Ucberzcugung, daß man nicht alle Budgetpositionen genau berechnen kann. Wenn, wie leider zu fürchten, die Brod- und Fourragepreise sich lange Zeit auf dem gegenwärtigen Stand halten sollten, so werden wir bei dem Militäretat allein in der gegenwärtigen Budgetperwde eine Ueberschreitung von 150,000 fl. zu erwarten haben. Auch wegen dem Festungsbau ist kein Kreuzer vorgesehen, obgleich nach Umständen daraus eine Ausgabe von mehr als 200,000 fl. hervorgehen kann. Auch für die Main- Correclion wird im Laufe der Budgetperivde eine nicht vorgesehene Ausgabe kaum zu vermeiden seyn. Diese Beispiele werden Ihnen genügen. 11) Die Deckungsmittel für den Reservefond von 1,300,000 fl. müssen wir in den Ueber- schüssen des Budgets suchen, die entstanden sind durch Erhöhung der Einnahmen und Verminderung der Ausgaben, und in den Ueberschüffen, deren wir uns im Laufe der Budgetpcriode noch zu erfreuen haben möchten. Da diese Deckungömittel indessen nach dem vorgenommenen Budget- abschluß nicht ganz hinreichen, so ist in den Etat statt des Reservefonds von einer Million für die außerordentlichen Ausgaben nur der disponible Rest mit 985,630 fl. ausgenommen worden. 12) Der (Überschuß des ordentlichen Budgets beträgt nach dem anliegenden summarischen Haupt- finanz-Etat. 802,425 fl. jährlich circa 400,000 fl. Er beträgt weiter, wegen des wahrscheinlichen Amvachstns der Revenuen von jährl. 150,000 fl., in der Budgetperiode .. 450,000 fl. Zusammen 1,252,425 st. Wenn die Zeit nicht drängte, so würden wir speciell angebcn, wie die Summe M (Überschusses zusammengesetzt ist. Eitel scheint uns jedenfalls die Hoffnung auf einen IkMkv. — 580 — weiteren Bctricbsfonds-Ucberschuß alö den angenommenen zu rechnen, weder durch Erhöhung der Einnahmen noch durch Ersparnisse an den Ausgaben. Das Finanzministerium ha! die Nettorevenüen des Budgets von 1839 und 1840 für 1841 und 1842 um. 838,452 fl. erhöht. Durch das gegenwärtige Budget werden sic um weitere. . 685,002 fl. erhöht, sic sind also gegen 1839 u. 1840 um 1,523,454 fl. für die Budgetpcriodc gesteigert, aus einen Betrag, der wahrscheinlich ein Marinium ist. Betrachtet man die einzelnen Etats, so findet man auch darin keine Hoffnung aus weitere erhebliche Revenuenüberschüsse. Die directen Steuern gewähren solche nur in unbedeutendem Betrag. Das neueste Caiaster zeigt gegen die Budgelsätze nur ein Plus von 13,166 fl/ Die indirecten Steuern haben im letzten halben Jahre deS vorigen, und im elften des gegenwärtigen Jahres 110,303 fl. weniger ertragen, als der neueste Budgetsatz. Der Forstclat ist hoch gespannt. Bon dem Domäncnetat in diesem Jahre einen Uederschuß zu erwarten, wäre mehr alö gewagt. Der Salinenetat wird nur ein unbedeutendes Plus abwerscn, das schon in Rechnung ist; die Berg- und Hüttenverwaltung wird die Mchrein- nahme von 116,044 fl. gegen die früheren Budgets zum Theil aus Kosten deö Betriebsfonds liefern, daher bei diesem unter den gegenwärtigen höchst ungünstigen Cvnjunc- turcn sehr wahischeinlich ein Rückschlag zu erwarte» ist. Wie sich der Zolletat halten dürste, läßt sich in keiner Weise Voraussagen. Mit großer Wahrscheinlichkeit läßt sich aber voraussehen, daß sich die Mehrausgaben aus jährlich 150,000 fl. nicht werden beschränken laffen. Die Minderung der Ausgaben deS eigentlichen StaatSaujwanvS, welche die Bubgelkommission zu bewirken im Stande war, sind zwar mit 78,274 fl. im Vergleich mit dem Totalauf- wand von 18,752,351 fl. unbedeutend, denn sie betragen nur'"/,«»Prozent, indeß sind doch manche darunter, welche sich nicht werden realistren lassen. Unter diesen Verhältnissen ist klar, daß es in der That leichtsinnig wäre, über die momentanen Ucberschüsse zu einem anderen Zweck als dem vorgeschlagcncn zu disponiren, zu dem Zweck, die Ordnung deS Finanzhaushaltes in der nächsten Budget- Periode zu sichern, und die Unterthanen gegen neue Steuern oder gegen Erhöhung der bestehenden. Unmöglich wäre cs der Regierung, jetzt weitere Ausgaben vorzuschlagen. Sie kann und darf nicht nach der Popularität des Augenblicks geizen. S i c muß in die Zukunft schauen. Sollte sich durch günstige Ergebnisse der BclriebSsond über den Betrag erheben, den unsere Berechnung in Aussicht stellt, nun so wird cS nicht an Gelegenheit fehlen, ihn nützlich zu verwenden, aber vorher muß man den Fonds haben, über den man disponiren will, und sich eher auf widrige Zufälle gerüstet halten, als der Gefahr aussetzen, diese durch Vertrauen aus Glück und Zufall herbcizusührcn. So, meine Herren, verlangt es die Klugheit, der Sie gern Gehör schenken werden. Der Präsident bemerkt auf eine Anfrage deS Abg. v. Jtzftcin hinsichtlich der GcschäftSbehandlung, daß sich die Budgetkommission am Nachmittage versammeln werde, um den Gesetzentwurf zu berathen. Finanzminisler v. B ö ck h bemerkt in Bezug aus eine Stelle der Motion des Abg. Wclcker, wonach der Finanz- minister im Jahr 1831 ausgesprochen haben soll, daß dir Regierung hoffe, mit einer Million ihren Bundcspflichtcn für das Militär in Zukunst genügen zu können, — daß er dieser Angabe widerspreche. Der Abg. Welcker habe ihm auf eine schriftliche Anfrage erwicdert, daß er sich dieser Acußerung zu erinnern glaube, das Protokoll enthalte einen Hauptthcil deS damaligen Vortrags des Finanzministers nicht und er vermulhe, daß darin jene Stelle enthalten seyn möchte. Er habe das schriftliche Protokoll nachgesehen und darin stehe, was er gesagt habe. Er wünscht, daß auch diese Erklärung in das Protokoll komme, damst ihm nicht eine Acußerung zugeschrieben werde, die er niemals gegeben habe. Welcker beruft sich daraus, daß das Protokoll nur den allgemeinen Inhalt der Rede des Hrn. Finanzministcrs enthalte; er glaube noch immer, jene Aeußcrung gehört zu haben, da aber der Hr. Finanzministcr widerspreche, so könne damit die Sache auf sich beruhen. Die Tagesordnung führt zur Berathung deS von dem Abg. Helbing erstatteten Berichtes der Zollkommission über Weinhandel und Produktion in Beziehung auf deren gegenwärtige gedrückte Lage. Die Anträge sind in Nr. 132, 133. Seite 52 l miigethcilt. Finanzminister v. Böckh hält die Angabe im Bericht, daß das Großhcrzogthum V 3 des Weines in Deutschland produzire, für einen Jrrthum. Dem ersten Antrag könne von der Regierung nicht entsprochen werden, weil er eine Vertragsabänderung voraussetze. Gegen die übrigen Anträge habe er nichts zu erinnern. H e l b i n g entgegnet, daß er jene Notiz auS einer interessanten statistischen Uebersicht in der allgemeinen Zeitung geschöpft habe. Er berichtet sodann über eine seither eingelaufcne Petition von Weinproduzentcn aus dem Main- und TauberkreiS, und beantragt, diese Eingabe mit jener der Gemeinde Grenzach dem Großh. Staatsministerium zu überweisen. Sander bezieht sich aus seinen früheren Vortrag und den Bericht, welcher d'e Verhältnisse klar auseinanderseye. Wenn der erste Antrag eine Veränderung der Vereinsge- sctze erheische, so möge die Regierung dahin wirken, daß dieselbe einlrele. Er glaubt zwar selbst, daß dem Verlangen nicht entsprochen werde; allein wenn ein Theil deS Vereins immer nur schweigt und mit Allem zufrieden, ist, so darf er nicht erwarten, daß seine Interessen Beachtung finden. Finanzministcr v. Böckh entgegnet, daß die Erhebung von inländischen Abgaben neben dem Zoll, wenn sie iii andern Staaten Eingang finde, unseren Interessen nach- lheilig seyn würde. R c i ch e n b a ch. Der Bericht sagt mit Recht, daß die kürzeste Verbindung deö weinreichen Kaiserstuhles mit dem Schwarzwaldc und Würtemberg durch das Waldkircher- thal ziehe; seruer, daß die Elzthalstraßcn, namentlich die Külvenstraße schlecht angelegt sei, was ich leider bestätigen muß. Man hat schon oft in diesem Saale über den schlechten Zustand der Straßen im Odonwaldc geklagt; allein 581 ich versichere Sic, meine Herren, eS gibt gewiß im Oden- wa!de, ja ich setze hinzu, im ganzen Grvßherzogthum keine schlechtere Straße alö diese Külbcnstraße. Wenn een mit vier Pserden bespannter geladener Wagen diese Külben- straße passiren will, so muß er 14 dis 16 Vorspannpferde haben, und dennoch ist das Fuhrwerk immer in großer Gefahr und vor Unglück nicht gesichert. Die technischen Behörden haben schon längst anerkannt, daß dieser Straßenzug verlassen, und über Gutenbach nach Furtwangen, Febrendach und Föllingcn verlegt werden sollte, in welcher Richtung hin die Straße höchstens 5 bis 6 Prozent Steigung erhalten wird. Selbst der Staatskasse würde durch diese Straßenvcrlegung, in Bezug aus die dortigen Slaats- waldungen, namentlich den sogenannten Rodcckerwald bedeutender Nutzen zukommen. Will man aber den Wein- produzeuten im BreiSgan, insbesondere jenen am Kaiserstuhl, zu Hülfe kommen, so baue man doch die Straßen durchs Elzthal, die für ihren Wcinabsatz dringend nolh- wendig sind. Wenn die Regierung für gute Straßen durchs Elzthal nach dem Schwarzwalde und Würtcmberg sorgt, dann ist auch für den Weinabsatz im Breisgau und Kaiserstuhl gesorgt, und ich bin überzeugt, daß die hohe Regierung dann nicht nur den Dank der Elzthalbewohner, sondern auch der Kaiserstuhler und Schwarzwälder sich erwerben wird. Ich stimme für die Kommissionsanträge. Für die Interessen des Weinbaues und die Anträge der Kommission sprechen noch Martin (welcher übrigens den gegenwärtigen 'Zustand des Weinbaus erträglicher findet, als den früheren), Rindeschwender, welcher besonders gegen die drückenden Steuern und Veraiionen klagt, Baum, welcher außerdem noch die auffallende.Befreluug des ausländischen Meines von den Consumtionsftcuern im Inland hervorhebl, Knapp und Helbing. Finanzminister v. Böckb entgegnet im Wesentlichen, daß auf dem ausländischen Wein ein Zoll von 490 fl. vom Fuder ruhe, wogegen die inländische Abgabe nur gering ist; ferner, daß die Produzenten ganz acciSfrei sind, die Weinhändler nur die Gcwerbsteuer für ihr Patent bezahlen und die Fälle selten Vorkommen, wo einmal ver- accister Wein wieder verkauft, also nochmals accispflichtig wird. Endlich gehöre der Wein unter diejenigen Gezen- siände, wovon eine Verbrauchsteuer am zweckmäßigsten sich erheben lasse. Der größte Feind dcS Weines sei das Bier. Die Anträge der Kommission werden dahrn angenommen, daß die beiden ersten als Wünsche zu Protokoll »iedergelegt, die Petitionen aber dem Großh. Slaalsmini- Ilerium überwiesen werden. Die Tagesordnung führt zur Diskussion des rückständigen Thciles in dem Berichte des Abg. Welckcr über die provisorischen Gesetze, welchen wir mit Nr. 104 aw Beilage ausgegeben haben. Es steht nämlich noch zurück der Antrag in Beziehung auf die höchste Verfügung vom 24. Februar d. I., womit sämmtliche activc Staatsund Kirchendiener angewiesen wurden, vor Annahme einer Wahl in die Kammer den Urlaub nachzusuchen. — Den Antrag selbst wiederholen wir nicht, um Raum zu sparen, sondern vcnveisen auf den T ericht, welcher diesem Gegenstände fast ausschließlich gewidmet ist. Geh. Res. Eichrodt erklärt, daß die Regierung auf jede Diskussion über die Urlaubssrage verzichtet, und auf ihren früheren Grundsätzen beharrk. Dagegen erklärt er sich gegen einen Satz des Berichtes, welcher den Gegnern der Mehrheit der zweiten Kammer Verfassungsunkunde oder Unredlichkeit schuld gebe. Wclcker entgegnet, daß er von denen spreche, die in der Urlaubssrage einen leeren Prinzipicnstreit sehen. Er hoffe nicht, daß dies die Regierung, oder die erste Kämmer 'treffe. Denen aber, welche jene Behauptung ausstcllen, gebe er nöthigensalls noch etwas S'.ärkerS zu genießen. Geh.-Ref. Eichrodt ist zufrieden, wenn der Abg. Welcker die Negierung und die erste Kämmer ausnchme. Welcker bemerkt, daß er weiter nichts erkläre, als daß er den Bericht geschrieben habe. Bei dem nahen Schluffe des Landtags glaubt er, daß die Sache einfacher durch eine Erklärung zu Protokoll im Sinne eines entschiedenen WidersprilchS gegen die fragliche Verfügung erledigt werden könnte. Dieser Antrag wird angenommen. Sander berichtigt eine Angabe in dem Beiblatt zur Karlsruher Zeitung, wonach in der ersten Kämmer ein Antrag angenommen worden wäre, wodurch der Beschluß der zweiten Kämmer über die Motion des Abg. v. Jtzstein für verfassungswidrig erklärt werde. Wäre dem so, dann müßte das Geeignete geschehen, um die Elrre und Würde dieser Kammer zu wahren. Allein es verhält sich nicht so. Der Antrag ist gestellt, aber nicht angenommen, sondern an eine Kommission gewiesen worden und der Redner hofft, die erste Kämmer werbe einen Beschluß fassen, der zur Erhaltung des Friedens zwischen beiden Häusern diene. Hoffmann stellt den Antrag, das Protokoll der letzten geheimen Sitzung zu drucken. Geh.«Ref. Eichrodt wirb in der nächsten Sitzung die Ansicht der Regierung über diesen Antrag mittheilen. Die Sitzung wirb geschlossen. 69ftc öffentliche Sitzung der 2. Kammer. Karlsruhe, 6. September. Präsident: B e k k; Rc- gierungskommission: Geh. Res. Eichrodt. Folgende Petitionen werden übergeben: Hundt übergibt eine Vollmacht säminlticher Bürger von Schottenbösen und Lindach zu der am 3. übergebenen, nur von Einem Unterzeichneten Petition wegen Abänderung des Gemeinde- verbandeS mit Nordrach. Gottckckalk übergibt eine Bitte sämmilicher Fencrhandwerker der Acmker Swopsheim und Schönau, um Hemmung der Kohlenaussuhr in daS Ausland. Der Präsident zeigt au, daß die erste Kammer dem provisorischen Gesetz über die Zuckcrzölle, so wie den vor- gelegtcn Zollverträgen, ferner dem modisizirten Entwurf über die HundStare beigetreken ist; dagegen ist die erste Kammer dem Adrcßenkwurf über Verlängerung des Termins zur Verzinsung des StaatsbcitragS für die Zchnt- ablösungskapitalie» nicht beigctrcten. 582 Geh. Rcf. Eichrodt erklärt aus den gestrigen Antrag des Abg. Hoffmann, daß die Regierung zur Zeit Anstand nehme, das Protokoll über die letzte geheime Sitzung drucken zu lassen, indem sie jetzt noch die Veröffentlichung dem Interesse des Landes nicht angemessen halte. Posselt berichtet über eine Petition von 25 Bierbrauern, die Erhebung der Bieraccise betr. — Ueberweisung an daS Großh. StaatSministcrium. Schmidt. Die vorliegende Petition ist das Resultat zweier Versammlungen, welche die Bierbrauer zu Mosbach und Offenburg gehalten haben, um sich in ihrem Verlangen nach Abänderung der bestehenden Bieraccise zu vereinigen. Zuerst suchte man sich darüber zu verständigen, ob ein Antrag bei der hohen Regierung dahin gestellt werden sollte, die jetzige Erhebungöart der Accise in eine Malzsteuer zu verwandeln. Die beiden Versammlungen sprachen sich aber dahin auS (eingedenk des alten Sprichwortes: es kömmt nichts Besseres nach), daß man bei dem jetzigen Systeme festhalien, aber um Revision der Gesetze und um Entfernung oder Abänderung einiger Paragraphen der VoÜzugsvcrordnuiigen über die Bieraccise bitten sollte. Der oberste Grundsatz, den diese Versammlungen aufstcllten, geht dahin, alle Defraudationen in den Brauereien abzuschneiden, und sie haben somit die Stunden, die zum Brauen gegeben werden, so firirt, daß in denselben keine zwei Sutte Bier gebraut werden können, in der vollen Erwartung, daß die bohe Regierung diese Offenheit der Brauer dadurch vergelten wird, daß sie die so lästige und störende Mittelkontrolle entfernen, oder abändern werde. Als besonders dunkel und zu vielen Strafen und Veralioncn führend, wird der §. 2 der Vollzugsverordnung vom 12. Oktober 1837, angegeben. Wenn unter diesem § verstanden werden soll, daß der Kessel nur einmal mit Wasser gefüllt werden darf, ohne daß noch weiteres Wasser verwendet werden soll, so ist es rein unmöglich, Bier zu brauen, denn es würde Syrup geben; cs kann also darunter nichts anderes verstanden werden, als daß nur ein Kessel voll Bier, also nur ein Sutt, während der gegebenen Zeit gebraut werden darf; dahin wäre also dieser §. zu erläutern. Der §. 15 der Instruktion für die Steuererheber steht mit diesem §. in enger Verbindung. Es handelt sich darum: was soll unter Nachfüllung verstanden werden? Soll darunter verstanden werden, baß, sobald der Kessel voll ist, durchaus keine Maische mehr übrig seyn darf; so muß ich offen bekennen, daß es unmöglich ist, einen Sutt Bier zu brauen, ohne daß der Brauer jedesmal in Strafe geralben müßte; denn cö ist für den Brauer ganz unmöglich, das Verhältniß des Wassers zu dem Kessel- inhalt so genau zu bestimmen, daß wenn der Kessel gefüllt ist, keine Maische mehr übrig bleibt. Es ist Praxis der Brauer, lieber etwas zu viel als zu wenig Maische zu haben; das zu viel kann durch ein schnelleres Einkochcn verwendet werden, und ist der Güte des Bieres nicht nacktheilig, würde es aber seyn, wenn man die übrige Maische nicht benützen dürfte. Das Gegentheil wäre aber, wenn man zu wenig Maische hatte, und bloscs Wasser zusetzcn müßte. Unter Nachfüllung oder Nachsutt kann füglich nichts anderes verstanden werden, als wenn ein Theil deS mit Hopfen bereits gekochten KeffclinhaltS auS dem Kessel geschöpft, und dieser Kessel wieder von neuem mit frischer Maische oder Würze angefüllt wird, also ein in der Brausprache sogenannter „Ausschlag" gemacht wird. Der §. 3 der Vollzugsverordnung vom 12. Oktober 1837, der von den Keffelkränzen handelt, bedarf unstreitig deS Zusatzes, daß unter Kranz nur dasjenige verstanden werden kann. waS den Kessel ganz umgiebt und wasserdicht ist. Dieser §. führt ebenfalls zu vielen Verationen und Strafen. ES sind mir Fälle bekannt, daß Brauer gestraft wurden, weil sie das Ueberkocken des Kessels dadurch zu vermeiden suchten, daß sie ein Stück Hopfentuch oder einen Besen oder ein Stückchen Holz auf den Kesselkranz legten. Auch werden in dieser Petition Anträge und Wünsche ausgesprochen, wie die §§. 4, 8, 9 und 10 abgeändert werden können. In §. 10 wird die Zeit von 3 Stunden viel zu hoch gefunden , da bekanntlich die Brauerei viel von der guten Benützung der Witterung abhängt, und sich darin in dieser Zeit viel ändern kann. Der §. 16 der Vollzugsverord- nung gestattet nicht, das Siegel deö Kessels eigenmächtig abzunehmen. Dieser §. sollte dahin geändert werden, daß eS dem Brauer erlaubt ist, wenn der Steuererheber das Siegel nicht zur richtigen Zeit abnimmt, es selbst abnehmen zu dürfen, nach Verlauf einer halben Stunde, die zum Anfang der Brauzeit bestimmt ist. Besonders aber sollte der §. 16 der Instruktion für die Steuererheber ganz wegfallen, denn dieser §. ist eigentlich ein Eingriff in daS Eigen- lhumSrecht eines jeden Bürgers. Ick glaube nicht, daß es in der Befugniß der Regierung steht, ein Gewerbe oder Geschäft so genau kontrolliren zu lassen, um dasselbe durch und durch zu schauen; denn es hat jeder Geschäftsmann sogenannte Handgriffe und Geheimnisse, die er nicht von Jedem durchschauen lassen will, daher sollte dieser §. füglich ganz ge- strichen werden. Die Wünsche der Petenten werden gewiß nicht zu hoch, sondern billig gefunden werden, und ich bin der festen Ueberzeugung, daß die gewählten Aenderungen den doppelten Zweck erreichen werden, eine Vermehrung der Staatseinnahme und gutes Bier zu erlangen. Ick bin der besten Hoffnung, daß daS hohe Ministerium dieselben auch berücksichtigen, und diesem Gewerbe eine freiere Bewegung gestatten wird, die besonders dieses Jahr nökhig wäre, wo die Materialien zum Brauen einen hohen Preis zu gewinnen scheinen, wenn ein guteS und nicht zu theue- res Bier erzeugt werden soll. Knapp hatte sich früher schon gegen die Malzsteuer erklärt; es überrascht ihn daher nicht, daß die Brauer, bei näherer Uebcrlegung von diesem Verlangen zurückgekommen sind, und er glaubt, daß den Wünschen der Petenten entsprochen werden kann. Der Antrag der Kommission wird angenommen. (Schluß folgt.)