Beilage zur Landtags-Zeitung Nr. L«. 8te öffentliche Sitzung der 2. Kammer. (Schluß.) Rindeschwender. Die Abtheilung habe die Petition nicht als wahr angenommen, da erst eine Untersuchung die Wahrheit oder Unwahrheit darthun könnte. Im Interesse des F r i e d e n S sei man dann vom ersten Antrag abgestanden. R e i ch e n b a ch. Ich habe mich alS Mitglied der ersten Abtheilung früher für Beanstandung dieser Wahl erklärt. Wenn ich mich heute für Nichtbeanstandung erkläre, so geschieht dieß keineswegs deßwcgcn, als glaubte ich: öS seien keine Anstände mehr vorhanden; nein, daß solche vorhanden sind, dafür bürgen mir jene Ehrenmänner Freiburgs, die eine Beanstandung und Verwerfung dieser Wahl verlangten; allein jetzt entsteht bei mir der Zweifel, ob diese Wahl, wenn wir sie heute beanstanden, später auch verworfen werde, und in diesem Zweifelfall, der von der Kammer, wie mir scheint, eher verneinend als bejahend auSfallen dürfte, und weil ich jenen, die in dieser Kammer so sehr zum lieben Frieden geneigt sind, nicht nachstchcn möchte, stimme ich für Nichtbeanstandung. Binz erklärt: bei seiner genauen Bekanntschaft mit den Freiburger Verhältnissen müsse auch er bestätigen, daß jene Petenten zu der angesehensten Klasse der dortigen Bürger gehören und großentheils ihm bekannte Ehrenmänner seien. Eben so könne er nicht verschweigen, daß man in der ganzen Umgebung Freiburgs sich mit Erstaunen die dortigen Wahlvorgängc erzählt habe. Die Angaben der Petenten erscheinen aber auch schon aus dem Grunde als wahr, weil, wie Herr Wagner selbst sich ausdrückte, das Wahlprvtokoll den Petenten offen gelegt wurde, sic also ihre Angaben aus dem Protokoll geschöpft haben. Wagner will die Nichtbeanstandung der Wahl von der ersten Abtheilung nicht als einen Akt der Gnade hinneh- inen; er verlangt keine Gnade, sondern Recht. Glaubt die Abtheilung, daß die Wahl auS NichtigkeitSgründen beanstandet werden könne, so möge sie eS auf den Ausspruch der Kammer ankommcn lassen. Auf eine Bemerkung deS Abg. Knapp über die Verlegung einer Garnison nach Freiburg drückt der Berichterstatter sein Bedauern aus, daß dieser Punkt schon jetzl zur Sprache gebracht werde. Alle würdigen Männer des Oberlandes, welche die landstäiidischen Wahlrechte aus ehrenhafte Weise nur zum Wvhle des ganzen Landes aus- geübt wünschten, hätten cs mit tiefer Bctrübniß gesehen, wie in den Freiburger Wahlkämpfen das Versprechen einer Garnison und ihrer materiellen Vortheile für einzelne Bürger, alS ein Bestechungsmittel gebraucht worden sei. Mit gleicher Betrübniß hätten sie sehen müssen, wie das Ministerium unglücklicher Weise die wirklich beschlossene Verlegung einer Garnison unmittelbar nach der Beendigung der Freiburger und noch vor der Beendigung mchrcr andern Leputirtc,«wählen öffentlich angekündigt hätte. Frhr. v. Rüdt widerspricht, daß die Verlegung der Garnison als Einwirkungsmittel auf die Wahlen gebraucht worden sei. Welcker zeigt ein gedrucktes Blatt, ivclches nach glaubhafter Versicherung und nach der allgemeinen Meinung auf Kosten der Regierung gedruckt und in Tausenden von Ercmplaren verbreitet worden sei, und welches hinlänglich deutlich ebenfalls die Garnison für den Fall ministerieller Wahlen verspreche. Geh. Ref. Eichrodt. Er inüsse es für unwahr erklären, daß die Regierung dieses Blatt habe drucken und ver- theilcn lassen. Wclcker. Auch in Freiburg gibt cs eine Regierung. Geh. Ref. Eichrodt erklärt wiederholt, daß die Behauptung des Abg. Welcher, die Verlegung einer Garnison nach Freiburg stehe im Zusammenhang mit den Einwirkungen der Regierung auf die Wahle», rein aus der Lust gegriffen sei. Habe die Regierung frühere, wiederholt und dringend ausgesprochene Wünsche der Kammer in diesem Betreff nicht früher erfüllen können, so liege die Schuld darin, daß sie bei dem damaligen Stand, der dainaligen Fornration des Großh. Armeekorps es nicht für thunlich gefunden habe. Jetzt falle dieser Grund «veg; in Folge der neuen Formation sei die Regierung im Stande, «vicdcr eine Garnison nach Freiburg zu verlegen. Welcher entgegnet: jeder Patriot müßte wenigstens wünschen, daß die Sache sich wirklich so verhielte und nie- inand könne cs bei dieser unglücklichen Geschichte dem Hrn. Regicrungökommiffär inißdeuten, daß er einen andern Zusammenhang derselben in Abrede stelle. Bleidorn erklärte in Bezug auf die Verlegung der Garnison von Durlach nach Freiburg, daß dieses Gerücht auch in Durlach verbreitet gewesen, daß man durch Entziehung der Garnison Durlach strafen werde, wenn eö einen liberalen Depulirten wähle. Er glaube es »och nicht, be- daurc aber, daß selbst hochgestellte Personen solche Gerüchte über GarnisonSveräuderungeii ausgestreut hätten. Die Diskussion wird geschlossen und die Wahl der Stadt Freiburg genehmigt. 7 Jr* 176 Ein Antrag deS Abg. v. Jtzstcin, die Sitzung auf eine balde Stunde zu unterbrechen, damit die erste Abtheilung die Wahlakten des Abg. Mathy prüfen könne, und dann darüber Bericht erstatte, wird von dem Abg. Fauch unterstützt ; Regen a u e r widersetzt sich und die Prüfung der Wahl wird auf die nächste Sitzung verschoben. Der Abg. Mathy leistete hierauf den Eid. Vogelmann richtet an den Abg. Wclcker folgende Frage: Bei der Diskussion über die Wahl deö Abg. Völ- cker ist eine Stelle in der Rede deö Hrn. Abg. Welcher von mehreren Personen auf der Gallerie, wie von mehreren Mitgliedern dieses HauseS also aufgefaßt worden: »Sollte aber auch, was ich nicht zu glauben wage, diese Kammer die Wahl des Abg. Völcker für unbeanstandet erklären, so wird doch das ganze badische Volk den Abg. Völcker nicht für würdig halten, in unserer Mitte seinen Sitz einzunehmen." Diese Erklärung wäre nun, falls sie wirklich also ausgesprochen und richtig aufgesaßt worden wäre, von der Art, daß sich ein Ehrenmann nicht dabei beruhigen könnte, auch nicht dabei beruhigen würde. Gerne will ich annehmcn, daß diese Stelle nicht gesprochen, oder daß die Auffassung irrig ist; ich will annehmcn, daß cs nicht in der Absicht eines Kanunermitglicdcs liegen konnte, solche Beleidigungen gegen ein geachtetes altes Mitglied der zweiten Kammer auszusprechen. Aber gerade deßhalb, weil ich dieß annehme, und weil einmal die Erklärung des Hin. Abg. Wclcker mehrseitig in der angedeutetcn Weise aufgc- faßt worden ist, ersuche ich den Hrn. Abg. Wclcker, zur Ehre unseres Hauses, zur Ehre eines Mitgliedes desselben, um eine so bestimmte Aeußerung, daß in dieses Wort eine persönliche Beleidigung gegen den Abg. Völcker durch keine irrige Auffassung gelegt werden kann. Ich wünsche aber auck nur die Erklärung des Hrn. Abg. Wclcker zu vernehmen, und bin weit entfernt, eine früher erledigte Diskussion wieder beginnen zu wollen. Wel cke r erklärt hierauf: Selbst die Freunde des Abg. Völcker haben meinem Bericht die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß er schonend und mild abgefaßt sei; auch im zweiten Theil meiner Ausführung, meiner Schlußrede, bin ich meinen Grundsätzen alS Berichterstatter, als Rechtsgelehrter, als Mann von Ehre, treu geblieben. Diese forderten von mir, daß ich einen angeklagten Mann nicht ohne Untersuchung, Gehör und Vertheidigung verurthcile. Ich habe nun das ganze Protokoll des Geschwindschreibers durchlaufen, und eine solche Aeußerung, wie die mir zugcschriebenc, steht im ganzen Protokoll nickt; sic muß also auf irriger Auffassung beruhen. Was ich sagte ist das: „wenn Sie diese Wahl für unbeanstandet erklären sollten, so würde eine Iury des ganzen Landes sic beanstanden." Zch habe also gemeint, daß die öffentliche Meinung deö Landes darin mit der Abtheilung einverstanden sei, daß die Sache einer Untersuchung bedürfe; aber ich habe nicht gesagt, daß ich einen Manu ungehört und ohne vorherige Untersuchung und Vertheidigung ver- urtheile, und habe auch dem badischen Volk diese ungerechte Verurtheilung nicht zugeschrieben. Das ist meine Erklärung. So habe ich gesagt, das Andere durfte ich nicht sagen, weder als Berichterstatter, noch als Rechtsgelchrter, noch als Mann von Ehre. WaS ich nicht gesprochen habe, kann ich also auch nicht zurücknchmen. Der Präsident verliest hierauf ein Schreiben des Abg. Gastroph folgenden Inhalts: Hochgeehrtester Herr Präsident! Nachdem die Hobe Kammer meine Wahl wegen mangelnden Handschlags beanstandet, und bis auf eine dcsfall- sige nähere Erörterung die definitive Scklußfassung über ihre Gültigkeit zu verschieben beschlossen hat, so sehe ick mich im Vertrauen auf die Ehrenhaftigkeit meiner Wähler veranlaßt, denselben Gelegenheit zu geben, durch eine andere Wahl thatsächlich den Beweis zu liefern, daß sie früher frei und nach ihrer Ueberzeugung gewählt haben, und verzichte somit auf meine jetzige Deputirtenstelle. Hochachtungsvoll dero ergebenster Gastroph. Karlsruhe, den 6. Juni 1842. Die Sitzung wird geschloffen. Hiermit hat die Redaktion ihre Rückstände aufgcarbeitct; die 9., 10. und 11. Sitzung sind bereits in den vorigen Nummern mit gewohnter Schnelligkeit, Treue und Vollständigkeit geliefert worden. Die öffentlichen Sitzungen sind seil einigen Tagen unterbrochen, weil die Mitglieder der Kammer in den Abtheilungen und der Budgetkommission an deu vorgclcgten Gesetzentwürfen mit Fleiß und Eifer arbeiten. Die nächste Sitzung wird vermulhlich am Freitag stattfinde». Tagesordnung: Bericht der Budgetkommission über daS Steueraussckreiben für die zweite Hälfte des Jahres 1842» erstattet von dem Abg. M a t h y.