Wochenblatt clviiio Die Landtagrzeitung »esteb» aus einem Abonnement von IM Num> mern und kostet Z st. -tstkr. Durch die Post bezogen 4 st.. 18 kr. für Baren. als Fortsetzung der Landtags-Zeitung. Man abonnirt bei dem nächstaelegcnenPoftamte. in Karlsruhe bei Malsch und Vogel, von welchen dar Blatt auch im Buch- hstndlerwege zu beziehen ist- [Mr. 135 U. 136.] Karlsruhe 1846. [7. April.] Herausgegeben von «arl Mathy. — Redigirt von Karl Stein. — Druck und Verlag von Malsch und Bogel. Association. (Im Auszuge aus dem Staatslerikon.) (Schluß.) So hat denn also sicherlich Baden, dessen Bewohnern vor 1818 ständische Verfassung und politische Freiheit ganz fremd waren, in den wichtigsten und schwierigsten Zeiten seinerseits die Fähigkeit des deutschen Volks für die politischen Freiheitsrechte, für die der Associationen, der Volksversammlungen und Petitionen und der freien mündlichen Rede an das Volk, und die Ungefährlichkeit und Heilsamkeit derselben erwiesen. Diese Ansicht und jene politischen Rechte selbst erhielten auf dem Landtage von 1833 auch bei der Regierung die erfreulichste Bestätigung. Auch die badische Regierung hatte in der lebhaften Reaktionszeit 1832, wie sie selbst ausdrücklich erklärte, nicht durch Vorgänge im Jnlande, sondern durch auswärtige veranlaßt, jene Rechte durch provisorische Verfügungen unter Strafdrohung aufgehoben und legte nun 1833 diese provisorischen Verfügungen den Kammern zur Bestätigung vor. Aber die Erörterungen in der ersten und in der zweiten Kammer errangen den durch die Bestimmung der Regierung für sie selbst ehrenvollen Sieg, daß sich zuletzt die drei Zweige der Gesetzgebung vereinigten in der Anerkennung dieser Rechte. Die provisorischen Gesetze verloren ihre Gültigkeit und statt derselben spricht das neue Gesetz die vollkommene Freiheit aller politischen und nicht politischen Associationen und Vereine ohne alle vorhergehende Anzeige und StaatSgenchmigung auS, und ermächtigt nur das verantwortliche Staatsministerium, wenn es genügende Gründe zu haben glaubt, eine entstandene specielle Verbindung für staatsgefährlich zu halten, diese aufzulösen und ihre Fortsetzung bei mäßigen Strafen von höchstens fünf und zwanzig Gulden oder von höchstens vier Wochen bürgerlichem Gefängniß zu verbieten. Freilich huldigt dieses Gesetz noch nicht den richtigen englischen Verfassungsgrundsätzen, daß nur von dem Parlamente und auch von diesem in der Regel nur für vorübergehende Zeit die rechtliche Freiheit wegen angeblichec Staatsgefahr beschränkt werden kann. Dennoch werden auch bei einer solchen Bestimmung überall dann und tm, wo nur überhaupt die ständische Verfassung und die politische Freiheit Bestand und Kraft haben, die ministerielle Verantwortlichkeit und die Kammern großentheil's gegen willkürliche und unnöthige Verbote schützen und ihre Wiederaufhebung bewirken können. Und sicher, man wird, wenn man der Gerechtigkeit, der gesetzlichen Freiheit und der freien menschlichen, bürgerlichen und politischen Würde freier Männer huldigt und die allgemeine Cultur fördert, keine wesentlichen Gefahren zu besorgen haben! Nur alsdann hätte man Recht, diese Gefahren zu besorgen, wenn man nur die Stimme der Höflinge und der ReactionSmänner, nicht die deS Volks wollte zum Throne dringen lassen, wenn man selbst in dieser Zeit die nothwendige freie wechselseitige Mittheilung und Verständigung ausschlösse. Nur alsdann, wenn man die Gefahren gegen den Rcsth aller gewissenhaften Vaterlauds- freunde zu verhindern suchte, durch die Nichtbefriedigung und durch die Unterdrückung der einmal erwachten moralischen und industriellen Bedürfnisse, der Freiheit, der Nationalehre und der Cultur. In den letzten zehn Jahren sind im ganzen deutschen Vaterland, von Königsberg und Schleswig bis zum Bodensee, daS Bevürfniß und das Streben nach der natürlichen und für freie würdige Nationen unentbehrlichen Freiheit der Mittheilung und Einigung, oder nach Freiheit der Presse und der Associationen, unermeßlich gewachsen. Möge die Vorsehung geben, daß unsere Regierungen sich von den oben auSgeführtcn und durch die Erfahrung, neuerlich insbesondere auch durch die belgische vollständigste Freiheit der Presse, der Associationen und Volksversammlungen bestätigten Wahrheiten überzeugen, daß nicht diese Freiheiten, wohl aber ihre Versagung wahrhaft gefährlich und 532 nachtheilig für Wohlstand und Kraft und Ordnung gesitteter Völker sind. Einzelne Widersprüche konnten meine Ueberzeugung in Nichts verändern, selbst die nicht, die Robert von Mo hl in der neuen Ausgabe seines SystetnS der Präventivjustiz, ^ Tübingen 1845, S. 74 ff. vorbrachte. Irrig glaubt derselbe, daß ich in Beziehung auf dkk ssoli- zeiliche Gefährlichkeit behaupte, waS Einer rechtlich thun könne, das dürften auch Mehrere zusammen thun. Ich behaupte das nur in rechtlicher Hinsicht. Ebenso irrig glaubt er, daß ich für jedes Verbot freier Association, auch für den einzelnen Fall, einen Act der Gesetzgebung verlange. Ich gebe zu, daß nicht bloS alle Associationen, welche in der Form, in dem Zweck und den Mitteln wirklich rcckts- verletzend sind, durch die Behörden unterdrückt werden können, sondern auch solche, welche durch unnatürlichen Zwang die Freiheit der Mitglieder und der Vereine selbst aufheben, welche etwa zum blinden Gehorsam verpflichten, oder die Freiheit dcS Austritts zu jeder beliebigen Zeit rauben wollen. Eben so mag bei geheimen Verbindungen eine Anzeige bei der Regierung, und überhaupt mögen bei manchen Associationen, z. B. großen Versammlungen unter freiem Himmel, gewisse die Freiheit selbst nicht wesentlich lxschränkende Formen gefordert und für solche allgemein gesetzliche Bestimmungen alsdann der gewöhnliche regelmäßige Schutz des Vollzugs durch die Behörden cintreten. Auch kann die Regierung vorübergehend in solchen Fällen eineS wahren Nothstandes für den Staat, welche auf die ministerielle Verantwortlichkeit hin auch andere vorübergehende Noth- oder Ausnahmsmaßregcln entschuldigen, Versammlungen untersagen. Nur glaube ick, daß auch bei uns so wie in England für jede wesentliche Beschränkung auch dieses wichtigen FreiheitS- und Vcrfassungsrechts, eben so wie die der Preßfreiheit oder wie eine ausnahmsweise polizeiliche Ausweisung der Fremden auS der Stadt oder aus dem Land, die gesetzliche Zustimmung der Stände nothwcndig ist, in Nothfällen wenigstens vermittelst einer JndemNitätsbill. Vorherige Erlaubnißeinholung für Vereine und Versammlungen, und ein Recht der Staatspolizei, die nickt rechtsverletzenden Associationen zu verbieten oder aufzuheben, weil sie ihr nachtheilig oder möglicherweise gefährlich scheinen, dieses ist eben nichts Anderes als Vernichtung und Zerstörung deS Rechts und der verfassungsmäßigen Freiheit selbst, gerade so wie die Censurerlaubniß Zerstörung der Freiheit der Presse und des Rechts auf sie ist, vollends bei unserer fast .kein Maß und keine Gränze kennenden deutschen Polizei- Mann werden doch mindestens unsere Schriftsteller zu einem britischen FreihcitS- und RechtSgefühl und Bürgcrmuth und Bürgerstolz kommen, die wesentlichsten Freiheiten und Bürgerrechte, selbst solche, die auch in Deutschland ein Jahrtausend lang bestanden, .die in den blühendsten, geordnetsten Staaten, kn England, Belgien, Norwegen wirklich noch heute Leben unangetastet bestehen,, zu fordern? Wenn jn den dem Zuströmen des Gesindels aller Welttheile offenstehenden freien und vielfach bewegten drei britischen Königreichen die ganze Regierung ohne strafgerichtliche Landesverweisung nicht einen einzigen Fremdling aus der Stadt oder aus dem Land verweisen darf, und dieser selbst keines Passes bedarf, so halten deutsche Staatsmänner und deutsche StaatSgelehrte daS Regieren für unmöglich, wenn sie nicht selbst alle deutschen, zum Theil selbst die eigenen Landesbürger, wie Vagabunden beliebig aus Stadt und Land verweisen dürfen. Während dort Ausländer wie Inländer sich beliebig versammeln dürfen, selbst in Zahlen von Hunderttausenden, und die brittische StaatSweishcit in diesem unermeßlich wichtigen und wohlthätigen Rechte das MittekH- blickt zu den größten und zahlreichsten Verbesserungen der Cultur wie der Verfassung, und zugleich däs Mittel der Verhinderung geheimer Verschwörungen wie zur^nthüllung und Bekämpfung staatsverderblicher Parteien und Bestrebungen, vor Allem aber als das Mittel zur beständigen Entwickelung und Erhaltung eines lebendigen Gemeingeistes und Bürgersinns und zum Schutze deS herrlichsten Gutes der Menschheit, der Freiheit nämlich, mögen bei unS noch Männer wie der treffliche M o h l unserer politischen Pfuscherei und der mit wirklicher bürgerlicher Freiheit völlig unvercinbarlichen modern deutschen Allgewalt unserer Polizei das Wort reden! DaßMohl dabei freilich durchaus nicht so weit geht als Hr.Zirkler, daS versteht sich von selbst. Dennoch will er selbst in Repräsentativverfassungen »der Regierung eine arbiträre, eine weitschichtige Gewalt einräumen, Versammlung der zu Wahlen und Petitionen berechtigten Bürger zur Besprechung und Berathung derselben zu gestatten, oder sie zu verbieten, sobald sie es für überwiegend wahrscheinlich hält, daß die Versammlung als Mittel zur Erreichung unerlaubter und dem Gegenstand der Zusammenkunft fremder Zwecke, sei cs von den Theilnehmern, sei cS von Eindringlingen, mißbraucht werden wolle, oder daß sie überhaupt die staatlichen Zustände von der Art hält, daß bedeutende Volkszusammenkünfte bestimmte Gefahren für die gesetzlichen Einrichtungen herbeiführen müßten." Die arbiträre weitschichtige Gewalt (die natürlich daS Recht als Recht ganz zerstört und selten aus Gnade die Ausübung gestatten wird) sei „um so weniger bedenklich, als in der repräsentativen Monarchie Volksversammlungen keineswegs ein % — 533 - »othwendigeS Glied des staatlichen Organismus find" (gehört daS natürlichste Recht, die natürlichste und wichtgste politische Freiheit wirklich nicht in diesen Organismus?) „noch auch ein wesentliches oder ein besonders wirksames (?) Mittel zur Wahrung der Rechte des Einzelnen oder Aller." Was würde nur ein britischer Staatsmann hierzu sagen! Was würde er sagen nach den Erfahrungen seines vaterländischen Lebens und vollends wenn er damit die Ständeversammlungen und den politischen Rechtszustand mancher deutschen Länder vergliche, sogenannte Verfassungen, welche durch den Mangel der natürlichen englischen Frei- heitsrechte zur Belebung des Gemeingeistes, zur lebendigen verständigen Handhabung der Volksrechte, in der That nur wesenlose Schattenbilder, gefährliche Täuschungen für Fürst und Volk wurden ? Daß der Verfasser in beschränkten Monarchieen den Staatsbürgern sogar alle Versammlungen zur Besprechung und Berathung über politische Zwecke gänzlich abspricht, „weil sie dadurch in eine falsche Stellung gegenüber von der allein handelnden und allein einsichtigen Regierung kämen," dafür mögen ihm diese Regierungen nicht danken. Denn sie selbst werden erniedrigt durch eine solche gänzliche Erniedrigung ihres Volks, durch so gänzliche Zerstörung alles Bürgerrechtes und politischen Gemeingeistes und jedes Gedankens eines staatsbürgerlichen Gemeinwesens, welches hier gänzlich von einem despotischen Leibeigenthum verschlungen wird. Selbst die abtolutcste europäische Regierung, die dänische, hielt eS nach dem Obigen seit Jahrhunderten für, nöthig, solchen Schimpf von sich abzuwenden und dem Volk freie Versammlungen zur freien Berathung beliebiger Petitionen zu gestatten. Daß die Nordamerikamer selbst der höchsten Gesetzgebung die Möglichkeit absprechen, Volksversammlungen zur Berathung politischer Angelegenheiten rechtsgültig zu verbieten, dieses gründet sich nicht, wie Moh l behauptet, auf ihre demokratische Regicrungsform, die diese Versammlungen sogar weniger unentbehrlich macht, sondern auf ihr tiefcS Gefühl für staatsbürgerliche Freiheit und auf die Wesentlichkeit jenes VolkSrechtS für sie. Und deßhalb halten auch ohne solches ausdrückliche Gesetz die Engländer in ihrer konstitutionellen Monarchie rin solches Verbot für eben so unmöglich. C. Welcker. Rundschau. Vom 2. — 4. April. (Fortsetzung.) — Die Abendzeitung sieht in dem Verbote an die Lehrer, Petitionen zu unterzeichnen, einen Beweis, wie wenig hinreichende Bürgschaft wir noch für die Wahrhung unserer konstitutionellen Rechte besitzen, und wie leicht eine Schmälerung derselben versucht werden kann. Der Staatsdiener werde dem Staatsbürger gegenüber für rechtlos erklärt und der Gnade seiner Vorgesetzten anheimgegcben, wenn Fälle angenommen werden, worin die Pflichten deS Dieners mit den Pflichten deS Bürgers in Collission kommen. Sie. erinnert an die Worte HerderS: „Menschen, die sich einander nicht mittheilen dürfen, denen die Sprache selbst im Zwang ein Ceremonial auflegt, daß die freie Wahrheit, sie, die nicht anders als unmittelbar vom Herz zum Herzen sprechen will und kann, immer Umwege nehmerr und unter niedrigen Schlagbäumen durchkriechen muß, Menschen, denen berusö- und standesmäßig ein Schloß am Munde hängt oder gar die Zunge am Gaumen klebt; sie kennen keine andere als chinesische — Etikette-Wahrheit. — Wer mit dem Anderen oder gar für ihn wirken soll, muß auch wohl mit ihm sprechen dürfen." — Die Oberrhein. Z. schreibt auS Heidelberg, 28. März: „Heute überreichten der Gemeinderath und engere Bürgerausschuß der Stadt Heidelberg, an ihrer Spitze der ehrwürdige Greis, Bürgermeister Winter, dem Herrn Hofrath Welcker auf seinem Landsitz vor der Stadt die Urkunde deS Bürgerrechts. Sie ist auf Pergament sehr zierlich geschrieben und das Siegel mit silberner vergoldeter Kapsel umgeben. Diese Auszeichnung und dex heutige Vorabend des 56 Geburtstages WelckerS wirst außerdem noch durch eine Fackelmusik gefeiert werden. Die nachfolgende besondere Zuschrift wurde dem Gefeierten zugleich mit der Urkunde überreicht: „Hochverehrter Herr Hofrath! In hoher Verehrung für Sie, die uns und unfern Mitbürgern Ihre ausgezeichneten Verdienste als RechtSlehrer und besonders alS Volksvertreter, Ihre furchtlose, muthvolle Vertheidigung und Bewahrung verfassungsmäßiger Rechte, wie des Fürsten, so deS Volkes, eingeflößt haben, vereinigten wir sehr gerne unfern Beschluß mit dem Wunsche der hiesigen Bürgerschaft, Ihnen, dem patriotisch deutschen Manne, als Zeichen jener hohen Verehrung aus freien Stücken das volle Bürgerrecht hiesiger Stadt in der Urkunde zu verleihen und überreichen zu lassen, wie dies auS unscrm gemeinsamen Beschluß hervorgegangen ist. Wie wir erwartest dürfen, daß Sie diese freie Verleihung gütig auf- und an nehmen werden, so begrüßen wir Sie nunmehr auch zugleich als unfern Mitbürger um so freudiger, als wir gewiß sind, daß Sie, in Ihrer edeln vaterländischen Gesinnung bei allen Veranlassungen mit Ihren Mitbürgern zum Wohl und Segen nicht nur unserer Stadt, sondern im Allgemeinen 534 zum wahren Wohl unseres Vaterlandes wirken werden. Wir wünschen, daß dies bis ins höchste glückliche Lebensalter geschehen möge. Heidelberg, 28. März 1846. Der Gemcinderath: sign. Winter. Der Ausschuß: sign. G. Kohlhagen. vät. Bachmann. — Die Abendzeitung (Rr. 90) bringt einen guten Aufsatz über die Wahlbemübungen, insbesondere über die zahllosen jesuitischen Flugschriften, und bemerkt unter Anderem Folgendes: „Wahrlich, die „Wähler", die „Wahlmänner" müßten aus all' diesem Wühlen und Treiben merken, daß eS auf Seiten unserer Gegner, die sich doch sonst dem Volke ferner stellen und mit dem Bürger nicht allzufreundlich und frei umgehen, nicht ganz geheuer ist, daß hinter den vielen Versicherungen, Ermahnungen, Verständigungen, Warnungen und Versprechungen Unrath verborgen liegt, sie müßten erst mißtrauisch werden bei all diesen schönen und häßlichen Vorspiegelungen, wenn ihnen nicht schon ihr gesunder Menschenverstand längst gesagt hätte, daß die Interessen einer Partei nicht die allgemeinen Interessen des Volkes sein können, daß auf den Landtagen eS um Ehre, Freiheit, Geld und Gut und Blut des ganzen Volkes und aller Einzelnen sich handelt, und daß diese theuersten Güter des Bürgers durch Männer und Freunde des Volkes, nicht aber durch die von den Ständen zu überwachenden aus dem Volksbeutel besoldeten Diener und ihre guten Freunde 'dort vertreten werden sollen. Jene Hast und Unruhe unserer Gegner, wie ihre schleichende Zudringlichkeit mit allerlei unlautern Mitteln hat darum auch für den Beobachter unserer Verhältnisse wenig Schreckendes. Die Bürger Badens werden nicht so leicht sich zum Opser der Plane und Interessen einzelner Klassen der Gesellschaft hergeben: Das haben sie in schwerer Zeit schon bewiesen und werden eS in diesen Tagen beweisen; denn eine schwerere Zeit, ein ernsterer Augenblick war noch nicht vorhanden. — Dem früheren (jetzt wieder gewählten) Abg. Welte zu Engen wurde am 27. März in Möskirch eine Adresse sämmtlicher Gemeinden deS Bezirks mit Ausnahme einer einzigen überreicht. Dieselbe spricht den Dank auS für seine uneigennützige und kräftige Vertheidigung der Rechte deS Volkes, insbesondere für seine treffliche Motion für Allvdifikationen der Schupf, und Erblehen. — Die Deputirtenwahl in Säckingen ist verschoben, weil die Urwahl der Stadt angefochten wird. Einstweilen wird eine Flugschrift „Antigottschalk" in Umlauf gesetzt, worin, nach süddeutscher Weise, die Armen gegen die Reichen ausgeheht werden, Religionshaß angefacht und der ehren- werthe Abg. Gottschalk verdächtigt wird. — Die Wieder« «rwählung dieses biedern Bürgers wird durch solche Mittel befördert, indem Jedermann sich mit Abscheu von einer Partei wendet, welche mit derlei Waffen ficht. — Dem Mannheimer Journal wurden auswärts jesuitische FluAchrifteu heimlich deigelegt, insbesondere den Eremplaren, welche für Wahlmänner bestimmt waren. Einer derselben schrieb an die Redaktion: 1) daß er als Bürger nur für seine Mitbürger wählen und keinem Manne, der gegen die Bürger sei, seine Stimme^ geben werde; 2) daß er das Journal augenblicklich abschaffen werde, wenn es ihn noch einmal mit solchen unsinnigen Blättern belästige. — — Die Freiburger, die Süddeutsche und andere Blätter ibreS Gleichen hatten einen Artikel auS Konstanz über die Wahlmännerversammlung zu Hegne (Amt Konstanz) abgedruckt, welcher von Anfang bis zu Erkde unrichtig war. Der Hergang, wie ihn die Oberrheinische Z. richtig mittheilt, war folgender: „Als die traurige Kunde, daß Jtzstein Gefahr laufe, in seinem früheren Bezirke nicht mehr gewählt zu werden, in den zweiten Aemterwahlbezirk kam, besprach sich ein Wahlmann auS dem Amte Blumenfeld mit mehreren Andern, ob sie nicht v. Jtzstein als Kandidaten Vorschlägen wollten. Sein Vorschlag wurde gutgeheißen, worauf er einem Wahlmanne des Landbezirks Konstanz von dem Besprochenen Mittheilung machte, und ihn um seine Mitwirkung anging. Dieser ließ nicht lange auf sich warten, sondern veranstaltete sogleich die besagte Wahlmännerversammlung, und ersuchte jene Konstanzer, deren Erscheinen die Freiburgerin eine arrogante und unberufene Einmischung nennt, an der Versammlung Theil zu nehmen. Der Anordner der Versammlung, welcher (nicht Bürgermeister Hueilin) zum Wahlmanne des OrteS Hegne ging, und ihn ersuchte, an solcher Theil zu nehmen, trug, alS sich sämmtliche Geladene eingefunden hatten, denselben die erhaltenen Mittheilungen auS dem Blumen- feld'schen mit, und begründete aus schlagende Weise seinen Antrag — „v. Jtzstein alS Candidaten für die Abgeord- netenstclle deS zweiten AemterwahlbezirkS vorzuschlagen und ihn sämmtlichen Wahlmännern anzuempfehien." Daß bei diesem Anträge, der den Beifall der Konstanzer Gäste fand, eS keinem derselben cinfiel, den Bürgermeister Huetlin alS Candidaten vorzuschlagen, ist eben so einleuchtend, alS «S unwahr ist, daß Huetlin von einem Konstanzer als Kandidat vorgeschlagen wurde. Nicht minder unwahr ist es, daß, als der Anordner der Versammlung seinen Antrag gestellt und begründet hatte, sich eine Mehrzahl von Stimmen gegen 535 v. Iystein und für Bader aussprach; sondern nur das ist wahr, daß man auf den Vorschlag deS WahlmannS Honsell, „sich für keine bestimmte Person auSzusprcchen, weil man sich dadurch bei der seiner Zeit vorzunehmcnden Wahl an sein Wort gebunden erachten könnte," cingi'ng, aber hierbei auf das Entschiedenste zu erkennen gab, nur einen Mann des Volkes zu wählen. Huetlin war somit gar nicht in der Lage, zum Rückzuge zu blasen, zu welch seiger Handlung er sich aber auch unter den von der Freiburgerin gewünschten Umständen nie verstanden hätte. Huetlin und die übrigen geladenen Gäste aus Konstanz erfreuten sich vielmehr einer entschieden freundschaftlichen Aufnahme, und werden sich immer mit Vergnügen an jenen Tag erinnern, wo sie sahen, wie nahe dem Landmann die Heilighaltung der Verfassung am Herzen liege, und wie sehr er die Verdienste von JtzsteinS zu schätzen wisse. Die von der Freiburgerin entstellte Thätigkeit der Geladenen auS Konstanz beschränkte sich lediglich nur auf die Erklärung: „Wenn v. Jtzstein Gefahr laufe, in seinem früher» Bezirke nicht mehr gewählt zu werden, so erwerbe sich der zweite Aemter- wahlbezirk ein Verdienst um das Land, wenn er auf diesen ünermüdeten Kämpfer für die Rechte des Volkes feine Wahl lenke. Gegen den Privatcharakter BaderS, des frühern Abgeordneten des zweiten AemterwahlbezirkS, könne man nickt das Geringste erinnern» allein, was sein ständisches Wirken betreffe, so könne er in keine Vergleichung mit v. Jtzstein gebracht werden, denn während dieser von jeher BolkSmann gewesen und geblieben, habe sich Bader seit Jahren — und kn er wurden einige der vielen akten- mäßigen Beispiele aufgezählt — mehr der ministeriellen Seite zugeneigt. Vermöchten sie in Bader noch den De« putirtcn von 1831 zu erblicken, so würden sie ihm gerne da- Wort reden." Haben nun die Geladenen von Konstanz, indem sie dieses sagten, eine Unwahrheit ge- sprachen? Hätten sie nicht noch weiter gehen und sagen können, „Bader werde von der Süddeutschen als Candidat empfohlen?" Kann man eS endlich den Männern des Fortschrittes verargen, wenn sie jene Männer der Kammer zu erhalten suchen, welche cS sich zur Lebensaufgabe gemacht, die politische und religiöse Freiheit auf den Grundlagen der Vernunft, der Moral und deS Gesetzes möglichst auszubilden, und gehört v. Jtzstein nicht zu diesen Männern? Kann Bader, kann jeder Billigdenkende eS verargen, wenn die Liberalen vor jenen Kandidaten stutzen, welche die Süddeutsche anempfiehlt? — In der Freiburger Z. war der im Landbezirk Lahr nunmehr zum Abgeordneten gewählte Landwirth Georg Heimburger verdächtigt (ein Beweis, daß er ein braver Mann ist) und die betreffende Nummer den Wahlmännern zugeschickt worden. Ein Schreiben aus Lahr in der Ober, rheinischen Z. läßt jenem Artikel sein Recht widerfahren und fügt bei: „Unsere Bürger sind mehr werth, als manche Leute glauben, und unsere Wahlmänner lachen über dergleichen Manipulationen. WaS die zu dieser Stelle befähigenden Eigenschaften HeimburgerS betrifft, so wissen wir, daß er darin manchem Beamten und Fabrikanten nicht nachsteht, dagegen noch sehr schäyenswerthe vor solchen voraus hat, guten und eigenen Willen. Hierzu noch seine Bescheidenheit, welche ihn zur ehrlich gemeinten Erklärung bestimmt hat, zurücktreten zu wollen, wenn ein kräfiigerer Kandidat da sei. Diese Bescheidenheit bildet einen wahrhaften Contrast gegenüber der Zudringlichkeit anderer Leute, welche Kraft ihrer Stellung und ihres CrediiS sich zu allem tüchtig und alles vermögend erklären, alles versprechen, und dann, wenn'S darauf ankommt, wenig vermögen und nichts halten." — AuS der Baar wird den Seeblättern geschrieben: . „Unsere Wege sind wieder einmal ungangbar. Ich sage: Wieder einmal, denn daS begegnet uns häufig. Wenn jetzt der Wanderer, von Tuttlingen, Stockach oder Konstanz über Geisingen kommend, den nächsten Weg nach Freiburg — oder nach der Schweiz — gerade über Hüfingen nehmen will, so muß er nothwendig vor der pfohrener Brücke Halt machen, weil dort daS Wasser etwa 30 Fuß breit und' 2 bis 3 Fuß hoch über den Weg lauft. Will er dann, den Umweg nicht scheuend, seinen Weg der Hauptstraße nach über Donaueschingen nehmen, so kommt er vom Regen in die Traufe; denn dort rauscht die Fluth noch stärker, und an zwei Stellen über die Straße. Dieser Uebelstand wiederholt sich deS Jahrs wenigstens 5—6 Mal, und jedes Mal ist dann der Verkehr Wochenlang beinahe ganz gesperrt. Zahlreiche Klagen sind längst dagegen eingegangen ; aber trotz dem, daß die Abhilfe nur einen unbedeutenden Kostenaufwand erforderte, scheint diese noch lange auf sich warten lassen zu wollen. Anderwärts errichtet man Prachtbauten, und hier hilft man nicht einmal dem schreiendsten Nothstande ab; aber meines Erachtens könnten alle diese Prachtbauten daS ungünstige Licht, daS mehrere solcher Straßen, wie die Donaucschinger, auf unsere Straßenbaudirektion zu werfen vermöchten, wohl nicht auSlöschen. — Die Seeblätter schreiben auS Ueberlingen, daß Stadtrechner UllerSberger seine Stelle niedergelrgt habe und Bürgermeister Dr. Müller dem Vernehmen nach in wenigen Tagen daS Gleich« thun werde. Die Men wegen der Grundthorangelegenheit feie» so weit 536 gediehen, daß eine Kriminaluntersuchung gegen beide Herrn nicht ausbleiben könne. Zum Abgeordneten der Stadt Ueberlingen ist jetzt Herr Trefurt gewählt. — Für die Süddeutsche und Consorten haben wir heute keine Zeit mehr; wir werden sie morgen betrachten. Zum Schluffe bemerken wir, daß unter 33 Wahlen, die unS bis jetzt bekannt sind, vier liberale Bürger mehr als auf dem vorigen Landtage sich befinden. Die jesuitischen Flugschriften haben manchem Bezirke die Auge» geöffnet. Vom 5. April. — Bei der Berathung über den Zolltarif in der bayerischen Kammer, der, sammt den Anträgen der Commission auf genügenden Schutz der wichtigsten Industriezweige angenommen wurde, besprach der Abg. Frhr. v. Schäzler die nachtheiligen Einwirkungen der für England sehr vor- theilhaften Zollreformen deS Sir Robert Peel und äußerte dabei folgendes: „Alles dieses geschieht vor den Augen der ganzen Welt mit einer Sorglosigkeit von unserer Seite,' als hätte man das vollste Recht, als wäre man allein klug und erfahren. Man sieht in Oesterreich die Fabriken prosperiren, man sicht in Frankreich alle Fabriken vorwärts schreiten, weil sie dort nicht, wie wir im Zollvereine, von jeder englischen Conjunctur, von jedem Ercigniß, daS Englands Handel stört, abhängig sind. Wir fühlen jede Han- delskrisiö Englands, jedes Steigen und Fallen des dortigen Marktes, wie das Jahr 1845 zeigte, wo England Ungeheuern Absatz nach Indien und China hatte, und die deutschen Weber um die deutschen Twiste froh waren, weil die Engländer ihnen keine geben wollten; leider war diese günstige Stellung der deutschen Spinnereien aber nur eine momentane, und sie fühlen bereits wieder die Rückwirkung übergroßer englischer Production. Den Engländern bleibt jedenfalls unser großes schönes Deutschland zur sichern Ausbeute offen; cS mag der deutschen Industrie darüber ergehen wie cs will, daS bekümmert die preußischen und sächsischen Finanzkünstler nicht: mit derselben Gleichgültigkeit sehen sie die deutsche Lcinenwcbcrei verkümmern. Die Leute vom Fach geben ihre Ansichten, Gutachten, Rathschläge ab; sie machen auf die Gefahren deS Verzugs, auf die schon gemachten Verluste aufmerksam. Alles umsonst!" — DaS Zollvereinsblatt schreibt über den Commissions» bericht in Bctieff deS Tarifs, erstattet von Hrn. Neuffer in RegenSburg, folgendes: „Es trifft sich sehr glücklich, daß in diesem für die Zukunft der deutschen Industrie und für die ganze künftige Handelspolitik des Zollvereins so äußerst wichtigen Moment die bayerischen Stände versammelt sind, und daß sie jetzt eben sich mit der Zollvereinsangelegenhcit beschäftigen. Nachdem die HandelScommission der zweiten Kammer während der letzten acht Tage über den ihr zu erstattenden Bericht Berathungen gepflogen hatte, ist derselbe am 17. März zum Vortrag in der Kammer gekommen. Jeder Vaterlandsfreund wird den Geist, der ihn durchweht, vortrefflich finden, wenn auch Viele an der Art der Darstellung manches zu mäkeln finden dürsten — nämlich die Pedanten' und die Superklugen. Daß Geschäftsleute große Stilisten seien, kann kein Vernünftiger verlangen; daS aber kann man keck behaupten, daß im nördlichen Deutschland (die Seestädte ausgenommen) selten ein Kaufmann zu finden sein dürfte, wie Hr. Neuffer aus Regensburg. Gleichwohl dürsten daS Rheingebiet und Süddeutschland Ge- schästSmänner zu Dutzenden aufzustellen haben, die in klarer Anschauung der nationalökonomischen Bedürfnisse des Zollvereins Hrn. Neuffer gleichstehen, ja sogar Viele, die ihn weit überlreffen. DaS ist der Segen constitutioneller Zustände und öffentlicher Eröterung öffentlicher Dinge. Und daran mögen die Bureaukraten im Norden erkenyrn, daß in Sachen der Handelspolitik die Zeit vorüber ist, wo Einzelne von ihnen ganze Länder und Nationen gängelten, während die eigentliche und wahre Kenntniß der nationalökonomischen Bedürfnisse in von den Machthabern unbeachteten Gliedern der Nahrungsstände unbeachtet denTodeS- schlaf schlief. Die Grundideen dieses CommiffionSberichteS sind in wenige Worte zu fassen. Noch vor wenigen Jahren ist die Handelspolitik (die Staatsadministratoren mit inbegriffen) nur von Wenigen verstanden worden; jetzt sind die allgemeinen Grundsätze derselben in den constitulionellen Ländern Deutschlands Jedermann bekannt. In Beziehung auf die Handelsverträge sind von der leitenden Vereins« macht große Fehler begangen worden, durch diese Fehler ist jedoch Süddeutschland klug geworben. Seit der Ernennung eines preußischen Handelsraths und seitdem die preußische Regierung einen sehr erfahrenen und sehr verständigen Mann an die Spitze der neuen Behörde gestellt, geht alles nach Wunsch." Hierauf läßt die Commission merken, welchergestalt dieser Beamte sich bei der preußischen Bureaukratie verhaßt gemacht habe, und wie sehr zu befürchten stehe, daß der Zollverein in Folge bureaukratischcr Einwirkung auf seine Leitung Gefahr laufe, in die Brüche zu gehen. Der Hauptgedanke in diesem merkwürdigen Bericht ist der, daß, wenn Preußen zu sehr von England her influencirt werden würde, Bayern als das zweitgrößte und als ein rein deutsche- Land, daS weder einerseits gegen Rußland, noch andererseits gegen England sich hinneige — berufen sei, die Vereins- 537 angelegenheiten zu leiten. Der zweite Hauptgedanke ist der: daß bei so wichtigen Handelsangelegenheitcn, wie die vorliegende, nichts so sehr zu wünschen sei, als die Einführung und Abhaltung eines General - Handels - Raths, ; bestehend aus den Mitgliedern der verschiedenen Handelskammern des Königreichs. Hierin stimmt die Commission ganz mit den baierischen Handelskammern selbst überein, die, wie wir vernehmen, auf die Anfrage der k. Regierung: in welcher Weise wohl die Peel'schen Maßregeln auf die baierische Industrie einwirken werden? zur Antwort gaben: jedenfalls sehr verderblich; wie aber diesen verderblichen Wirkungen zu begegnen sei, darüber sollte nothwendig von einer aus sämmtlichen Handelskammern deS Königsreichs bestehenden Versammlung Berathung gepflogen werden. Es scheint also, daß demnächst twBayern von deii Handelskammern- von den beiden Kammern der Stäudesersammlung, wie von der königl. Regierung gründliche Untersuchungen über die von dem Zollverein zu ergreifende Handelspolitik werden angestellt werden. Constanz. (Oberrh.Z.) Nekrolog: Jos.Wilibald Straffer wurde den 28. Febr. 1769 in Wolfach geboren, wo fein Vater fürstl. fürstenbergifcher Beamter war. Frühzeitig für den geistlichen Stand bestimmt, machte er seine Studien anfangs auf dem Gymnasium zu Donau- efchingen und später auf der Universität Salzburg, welche damals unter Joseph II. weiser Regierung durch den Geist der Aufklärung und der ächten Wissenschaftlichkeit vor fast allen andern katholischen Universitäten sich auSzeichncte. Nach Vollendung feiner theologischen Studien wurde er im Herbst 1791 in daS Priesterfeminar zu MecrSburg ausgenommen und erhielt am 2. Juni 1792 die Priesterweihe. Er begann seine Thätigkeit alö Seelsorger zu Kirchen im Thal, wurde aber schon nach 5 Monaten auf die Seelenpfründe in Trochtelfingen und ein Jahr später auf die Pfarrei Emmingen ab Egg befördert. Im Jahr 1796 wurde ihm die Pfarrei Honstetten übertragen und im Jahr 1802 wurde er unter Beibehaltung seiner Pfarr- pfrünve als Hofkaplan nach Donaueschingen berufen. Im Jahre 1804 erhielt er die Pfarrei Göggingen. Hier wurde der Freiherr v. Weffenberg auf ihn aufmerksam und ernannte ihn bald darauf in richtiger Würdigung seines berufseifrigen Strebens zum bischöflichen Deputaten deö CapitelS Möskirch. Um denselben mehr in seiner Nähe zu haben, berief ihn v. Wcssenberg einige Jahre später auf die Pfarrstelle in MeerSburg, wohin er am 5. Scpt. 1810 zog, nachdem er die Pfarrpfründe in Göggingen mit einem Caplaneibeneficium in Pfullendorf vertauscht hatte, daS er sich mit Genehmigung der Kirchen« und Staatsbehörden als Rücktrittsposten vorbehielt. Neben der Pfarrei bekleidete er in Meersburg auch das landesherrliche Decanat und zeigte schon damals jenen Eifer für Jugendbildung, wodurch er sich so große Verdienste erwarb. Am 28. Mai 1813 wurde ihm die Pfarrei an der Münsterkirche in Constanz übertragen, welche er bis an sein Lebensende während eines Zeitraums von beinahe 33 Jahren mit Eifer und der Anerkennung aller Gutgesinnten verstand. In Constanz erhielten seine Talente einen auSgebreiteten Wirkungskreis, indem er als wirklicher geistlicher Rath zum Mitgliede der bischöflichen Regierung ernannt wurde und bis zur Auflösung des Bisthums Constanz im Jahre 1827 auf eine ausgezeichnete Weise in dieser einflußreichen Stellung thätig war. Er nahm an allen Bestrebungen des edlen v. Weffenberg, die katholische Geistlichkeit in wissenschaftlicher und sittlicher Bildung zu heben, den Gottesdienst in seiner ursprünglichen Reinheit wiederherzustellen und der Liturgie eine würdige, der Bildung unserer Zeit entsprechende Gestalt zu geben, den thätigsten Anthcil und ihm verdanken wir großcntheils daS Constanzer „Gesang- und Andachtsbuch," daS immer noch nicht übertroffen worden ist. So lange die Pfarreien der Stadt EoNstanz für sich bestanden, bekleidete Straffer das bischöfliche Decanat, daS er niederlegte, als die Pfarreien in Constanz dem ehei- maligen Capitel Reichenau einverleibt wurden. Zu gleicher Zeit stand er aber auch als landesherrlicher Decan an der Spitze der Volksschule, um welche er sich unvergetzliche Verdienste erwarb. Seine Thätigkeit war hiebei nicht aus die Stadt Constanz beschränkt, sondern er wirkte für die Volksbildung auch durck zahlreiche pädagogische Schriften, durch welche er mannigfaltig anregte und der Sache, die er vertrat, Freunde gewann. Als ihm nach Auflösung der bischöflichen Regierung mehr freie Zeit übrig blieb, widmete er diese der Erziehung und Heranbildung junger Volkö- schullehrer und mit Dank erinnern sich manche wackere Glieder deS Lehrerstandes an den Unterricht, den sie bei ihm genossen. Ungefähr um die gleiche Zeit gelang eS seinen rastlosen Bemühungen, die nöthigen Geldmittel zur Gründung einer Realschule aufzubringen, welche mehrere Jahre mit Erfolg bestand und auf welche die jetzt bestehende höhere Bürgerschule gegründet ist. Straffer fühlte aber endlich das Alter immer mehr herannahen und sah sich deßhalb genöthigt, seinen Wirkungskreis einzuschränken und einen Theil der Last, die er bisher getragen, jüngern und noch kräftigeren Schultern zu überlassen. Daher legte er im Jahre 1837 das landesherrliche Decanat und die Orts- schulinspection nieder und widmete seine Zeit und seine 538 * Kräfte, soweit eS körperliche Gebrechen ihm gestatteten, den Pfarrgefchästen. Während aber fein Geist immer die gleiche Wärme beibehiclt und der gleiche Eifer fein Inneres beseelte, versagte ihm der Körper immer mehr seine Dienste und die letzten Jahre waren für ihn eine Zeit mannigfacher Prüfung durch körperliche Leiden, bis er endlich am 25. März AbendS halb 11 Uhr sanft und ohne Todeskampf verschied. Am 27. trug man seine sterbliche Hülle zum Grabe und die allgemeine Theilnahme, mit der Männer jeden Standes und jedes Bekenntnisses ihn auf diesem letzten Wege begleiteten, zeugte deutlich genug für die Achtung, die der Verstorbene genossen. Und wahrlich, er verdiente diese in einem hohen Grade, denn sein Herz war von dem besten Willen belebt und schlug warm für das Wohl der Menschheit. Der Nothleidende fand bei ihm stets die bereitwilligste Unterstützung, und gerne half er, wo er nur immer konnte. Leider war, wie bei so manchem Menschenfreunde, sein Wille Gutes zu thun größer, als sein Vermögen und so wurde er, indem er nur auf die Stimme seines Herzens hörte, mit den Armen, die er unterstützte, selbst arm! Große Opfer brachte er auch für die Hebung deS Schulwesens, welche die Nachwelt nur ehrend anerkennen kann. Allgemein wird diese Anerkennung freilich nicht sein, denn die Angriffe werden auch nach seinem Tode noch nicht ruhen, die er namentlich in den letzten Jahren seines Lebens zu erdulden hatte, weil er treu den Grundsätzen seines früheren Lebens, ganz im Gegensatz mit so manchen andern Männern seines Standes, an den Ansichten festhiclt, die er an der Seite des edeln v. Weffenberg für die besten und reinsten erkannt hatte, und nicht den Abend eines Lebens, daö der Aufklärung und dem Fortschritte gewidmet war, dadurch verdunkeln und beflecken wollte, daß er seine letzten Kräfte dem Rück- schritte und dem Streben nach Unterdrückung der Volksbildung geliehen hätte. Aber mögen solche Angriffe sich immerhin wiederholen; auch sie sind ja ein Zeichen der Anerkennung, die ihre Urheber dem Gegner ihrer Ansichten selbst wider Willen zollen! Doch auch von freundlicherer Seite fand Straffer die verdiente Würdigung und es fehlten ihm keineswegs jene äußern Zeichen der Anerkennung, welche zwar das wahre Verdienst nicht zu erheben vermögen, die aber — namentlich den Verunglimpfungen der Gegner gegenüber — die Beruhigung geben, daß ein wohlmeinendes Streben auch von Andern nicht für werth- loS erachtet werde. So erhielt Straffer schon am 11. Dez. 1811 von dem Fürst-PrimaS, Bischof v. Dalberg, den Rang und Charakter eine» geistlichen Rathes. Am 31. Dez. 1835 verlieh ihm S. K. H. der Großherzog Leopold als Zeichen der Anerkennung seiner würdigen und ausgezeichneten Amtsführung daö Ritteickreuz deS Zähringer-Löwenordens. AlS Straffer im Jahre 1837 das landesherrliche Dccanat niederlegte, überreichte ihm der Gemeinderath der Stadt Constanz feierlich eine Adresse, worin er NamenS der Stadtgcmeinde den gefühltesten Dank für feine großen und ausgezeichneten Verdienste um die Bildung der Jugend aussprach. Eben so erhielt er von den ehemaligen Zöglingen seines Präparandeninstituts, die jetzt rüstig nach seinem Beispiele für Volksbildung wirken, am 1. März 1844 eine Dankadresse. Am 10. Juli 1845 wurde bei Gelegenheit der Vorfälle, die an die Anwesenheit deS Erzbischofs sich knüpften, ihm zugleich mit der übrigen Pfarr- geistlichkeit von dem Gemeinderathe und Bürgerauschuß der Stadt Constanz eine Dank« und Vertrauensadreffe als Zeichen der Anerkennung ihrer BerufSlreue in feierlicher Weise überreicht. DaS letzte öffentliche Zeichen der Liebe und Achtung empfing Straffer im Januar d. I., als bei der Pestalozzifeier Weffenberg des durch körperliche Schwäche von diesem Feste Ausgeschlossenen und seiner Verdienste um die Volksbildung freundlich gedachte, und am Abende jenes TageS ihm ein feierliches Ständchen gebracht wurde. — Er ist jetzt den Angriffen seiner Gegner entrückt, so wie der Verehrung seiner Freunde. — Sanft ruhe seine Asche! Am Grabe Joseph Wilibald Strasser's, Münsterpfarrers und geistlichen Rathes zu Constanz. Gcstordrn den 23. MLrz 1848. Dir starb ein guter Hirt; doch niemals sterben, Geliebte Stadt! soll sein Gedächtniß dir. Spät aus die Enkel mög' es sich vererben! Frucht bringe, was er säte, für und für! Trug er nicht treu im Herzen Deine Jugend? War ihre Bildung nicht sein Ehrenkranz? Gab nicht der Predigt ungeschminkter Tugend Sein Sinn für Wohlthun einen reinen Glanz? Was that er nicht, damit nach Christi Lehre Wahrhaft ein Gotteshaus der Tempel sei, Wo man in Geist und Wahrheit Den verehre, Der Lippendienst verwirft und Heuchelei? O ja, dies sind die schönen Fruchtgewinde, Die unverwelklich blüh'n an seinem Grab. Geliebte Stadt! Dein frömmer Sinn verkünde, Daß Gott umsonst nicht Di» den Hirten gab. I. H. v. Wessenber-.