•Bit »«»dt-q»z«Itung »cSebt an« cin«m Aden »»«em von 150 Ottttn» t8 fr.'füt Baien. Landtags-Zeitung. Man »bonairt bei dem »Lchstgelegenea Postamt«, in Karlsruhe bei Malsch und Vogel, von welchen ta» Blatt auch im Buch- hänblerwcge zu beziehen ist. Verhandlungen der badischen Stände im Jahre 1846 . [ 17 . Juli.) H«rauSgkgeden von dem Abgeordnete» Karl Mathy. — Revigirt von Karl Stein. — Druck und Verlag von Malsch und Vogel. Fünfunddreißigste öffentliche Sitzung der II. Kammer. (Fortsetzung.) Trefurt fragt, ob eS wahr fei, daß man an den katholischen Anstalten lateinisch beten lasse; so weit sollte man die Vorliebe für die allen Sprachen nicht treiben. Zn einem Lehrplan von 1843 finde er für die sechste Claffe Glaubens- und Sittenlehre, mit besonderer Berücksichtigung der Unterscheidungslehren. ES wäre wohl nicht nöthig gewesen, dieS in einen Lehrplan aufzunehmen, besonders wenn eS nicht den Sinn haben soll, daß erst in der sechsten Claffe die UnterscheidungSlehren berücksichtigt werden sollen; dies wäre zu billigen. Ministerialrath Weizel hat keine Kenntniß von den lateinischen Gebeten; auch über den Lehrplan kann er keine Auskunft geben; in dem Entwurf eines neuen LehrplanS ist die Stelle wegen der Unterscheidungslehren gestrichen. Geh. Rath Neben i us. Schon im vorigen Jahre ist eine Verfügung über den ReligionSuntericht erlassen worden, worin die Lehrer angewiesen werden, sich aller kontroversen und Polemik bei dem Unterricht streng zu enthalten. Kapp rügt, daß bei den gelehrten Schulen auf daS Nebersetzen vom Deutschen in daS Lateinische daS Hauptgewicht gelegt werde. Er ersucht die Regierung, ihre Aufmerksamkeit auf den im Berichte mitgeiheilten Erlaß des Oderstudienraths zu richten, wodurch der Spionerei und Angeberei der Weg gebahnt und die Bildung beeinträchtigt werde. Eine solche Verfügung widerstrebe dem deutschen Gemüih; man vernimmt, daß sogar die Schuljugend zur Angeberei angelkitet werde. Es sind dies Zeichen d.s finstern Geistes, der durch unsere Z.it -schleicht und allmälig daS N>tz der nächtlichen Spinne fertig webt. Welcher unterstützt den Antrag der Commission, und findet in dem Erlaß einen Grund, das Lateinische nicht zu weit auSzudeh'.ien. Der Erlaß spricht von „Demonstrationen," wobei sich Mancher etwas Falsches denkt, während eS doch nichts Anderes alS Darlegungen der Gesinnungen sind, welche freien Bürgern erlaubt sein müssen. Er hält die Verfügung für krankhaft; zudem widersprich sie dem badischen Staatsrecht, welches auch den Beamten und Lehrern daS Recht zu petitioniren gibt. Geh. Rath Ne den ius findet es unbegreiflich, wie man hier von einer Anweisung zur Angeberei sprechen könne. Die Veranlassung zu dem Erlaß waren offenkundige That- sachen, die von entgegengesetzten Seiten kamen. Wir üben die gleiche Gerechtigkeit nach jeder Seite, wir begegnen überall den Extremen Wir können nicht zugeben, daß die Jugend durch die Politik vergiftet werde, und dies kann nicht fehlen, wenn die Lehrer sich extremen Richtungen hingeben und an Demonstrationen Theil nehmen. Der Herr Redner kann den Erlaß nur billigen und hält eS für Pflicht und Schuldigkeit deS Oberkirchenraths, unter den gegebenen Verhältnissen in dieser Weise einzuschreiten. Zittel. Der Herr Präsident deS Ministeriums des Innern hat uns eine trübe Aussicht eröffnet. Ich habe früher auch von Mißbrauch gesprochen, aber bei einem Fill, wo man Schulkindern polemische Zettel in die Hände gab. DaS ist aber ganz etwas Anderes, als wenn ein Mann seine Ansicht in geordnetem Wege öffentlich darlegt. Dadurch wird daS zur Wirksamkeit erforderliche Vertrauen nicht gestört; dies geschieht nur dann, wenn er Parteiansichten in die Schule bringt. Aber durch solche Rescripte wird das Vertrauen gestört, weil man dann nicht mehr glaubt, daß diese Männer in solchen Sachen frei und offen zu Werke gehen. Ick gebe zu, daß Jeder auch in seinem sonstigen Leben und Benehmen sich so verhalten soll, daß er die Grundlage seines Berufes nicht untergräbt; allein davon handelt eS sich in dem Erlasse nicht. Wo ist ein Lehrer, der durch das Unterschreiben einer Petition für oder wider eine Motion die Grundlage seines Berust'S zerstört hätte? 'Aber wie Viele sind wegen Ausübung ihres Rechtes zur Verantwortung gezogen worden! Dies ist ein Mißbrauch, welcher seinen Grund in einer bedauerlichen Richtung der heutigen Regierungen hat, nämlich in dem Bestreben, auch Kirche und Schule zu büreaukraiistren, Jedem seine Denkweise vorzuschreibcn. Dann, wenn dieS gelingt, ist die Grundlage der Wirksam« 436 feit von Geistlichen und Lehrern zerstört. Allein hier ist «in Boden, wo diese Tendenz scheitern muß. Diese Männer haben nicht viel zu verlieren unv zu boffen. In ihrem Berufe liegt die Schutzwehr gegen jede Zumuthung, nach Vorschrift seine Gedanken und seine Worte zu modeln. Der Geistliche, der in die Kirche tritt mit dem Bewußtsein, nicht reden zu dürfen, wie eS ihm um'S Herz ist, müßte sich schäme», und daS erträgt kein ehrlicher Mann. (Beifall ) JunghannS I. DaS Resklipt halte keinen andern Zweck, alS daß die Lehrrr sich vor den Schülern jeder extremen Aeußerung enthalten und sich von öffentlichen Demonstrationen zurückziehcn sollen. Dies ist geboren durch die Verhältnisse unseres Landes. Hat der Oberkirchenrath dies gethan, so hat er den Erwartungen der Eltern ent« sprochen, welche nicht wollen, daß ihre Kinder in den Un- terrichtSanstalten extreme kirchliche oder polittsche Ansichten vernehmen. Daher ist daS R-sciipt nicht zurückzunehmen. v. Soiron hat zwar schon mehrmals vernommen, der Polizeistaat habe eigentlich keine Grundsätze; allein er überzeugt sich immer mehr, daß derselbe sehr viele, sogar widersprechende Grundsätze hat, die man anwendet, wie man sie gerade braucht. Will ein Bürger über einen Gegenstand reden, wofür er nicht angestellt und besoldet ist, so sagt man ihm: daS verstehen Sie nicht, und glaubt da^ mit den Bürger mundtodt zu macken. Wll aber ein Mann über das, wofür er angestellt und besoldet ist, sprechen, so sagt man ihm: eben darum müsse er schweigen Ev macht man den StaatSdiencr mundtodt. Meine Herren, ich glaube, der Polizeistaat hat sich überlebt. Kapp würde für den Overkirchenraih keinen Heller bewilligen, wenn er glauben müßte, daß der Chef deS Ministeriums deS Innern wirklich diesen Erlaß billige. Derselbe gehört einem System, welches dahin zielt, Deutschland zu verkrüppeln. Geh. Rath NebeniuS zieht aus der Rede des Abg v. Soiron etwa die Consiquenz: wer etwas nicht erfahren hat, der kann gar nickt irren. Wir beschränken die Acuße- rungen der Beamten nickt, dafür sind Beweise in dieser Kammer zu finden. Allein daraus folgt nickt, daß wir Demjenigen, der besondere Pflichten übernommen bat, die Erfüllung derselben erlassen können. Der Abg. Ziitel bat unseren Grundsatz anerkannt, daß Keiner durch sein Be nehmen außerhalb des Dienstes die Grundlage seines Berufes zerstören soll. Die Anwendung dieses Grundsatzes im einzelnen Fall ist unsere Sache. JunghannS II. Wenn der Erlaß deS Oberstudien. rathS von einer künstlichen Aufregung der Grmüther der Jugend spräche, so würde er sich entschuldigen lasse». Sein Inhalt ist aber eia ganz anderer. Er entzieht den Lehrer« an den höheren UnterrichtSaastalten, also allen Lehrern